Plenarprotokoll 16/53
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
der Beteiligung deutscher Streitkräfte an
der Friedensmission der Vereinten Natio-
nen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der
Resolution 1709 (2006) des Sicherheitsrates
5110 B
5110 B
5110 D
5111 A
5111 B
5111 C
5112 B
5112 B
5112 D
5115 C
5115 D
5115 D
5116 B
5116 B
Deutscher B
Stenografisch
53. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 2
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Jahresbe-
richt der Bundesregierung zum Stand der
Deutschen Einheit 2006 . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5107 A
5107 B
5108 D
5109 A
5109 B
5109 B
5109 D
5109 D
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 A
undestag
er Bericht
ung
7. September 2006
t :
oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
5113 A
5113 A
5113 C
5113 D
5114 B
5114 B
5114 D
5115 A
5115 C
der Vereinten Nationen vom 22. September
2006
(Drucksache 16/2700) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5116 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
(Drucksache 16/2670) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Jan Mücke (FDP)
Sicherung des notwendigen Entscheidungs-
spielraums für die Kommunen im Rahmen
des Übereinkommens zum Schutz des Kul-
tur- und Naturerbes
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Jan Mücke (FDP)
Möglichkeit der nachträglichen Sicherung
des Rechts der Kommunen, in eigener Ver-
antwortung über Denkmalpflege und Land-
schaftsschutz zu entscheiden
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Eventueller Beschluss des Koalitionsaus-
schusses über ein Endlagersuchgesetz
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 6
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkundigungen über einen Zusammen-
hang der Funktionsprüfungen am Atom-
kraftwerk Biblis A mit der Aufarbeitung
des Störfalls im schwedischen Atomkraft-
werk Forsmark
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5116 D
5117 A
5117 B
5117 C
5117 D
5118 B
5118 C
5118 D
5119 A
usatzfragen
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 7
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
chlussfolgerungen aus der „Berliner
ede“ von Bundespräsident Köhler am
1. September 2006
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 8
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
nderungen im Berufsbildungsgesetz im
usammenhang mit der Debatte um die
Generation Praktikum“
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 9
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
blehnung der Umsetzung des aktuellen
undfunkgebührenstaatsvertrages hinsicht-
ch der Erhebung von Gebühren für PC
nd Handy-TV
ntwort
ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
usatzfragen
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
ündliche Frage 10
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
öglichkeit einer Reduzierung der Gebüh-
en für „neuartige Rundfunkempfangs-
eräte“ ohne Änderung des Rundfunkge-
ührenstaatsvertrages
ntwort
ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
usatzfrage
enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
5119 B
5119 C
5119 D
5120 D
5121 C
5122 A
5122 A
5122 C
5122 D
5123 B
5123 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 III
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der FDP: Bisherige Ergebnisse der Koali-
tion zu einer Reform für ein leistungsfähi-
ges Gesundheitswesen
Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 3
Sibylle Laurischk (FDP)
Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform
auf die Zahlungen nach dem Unterhalts-
vorschussgesetz
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 4
Sibylle Laurischk (FDP)
Auswirkungen der Einführung des Eltern-
geldes auf die Zahlungen nach dem Unter-
haltsvorschussgesetz
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5124 B
5125 C
5126 D
5128 A
5129 D
5130 C
5131 D
5133 C
5134 D
5136 A
5137 A
5138 A
5139 C
5140 D
5141 A
5141 B
5141 C
nlage 4
ündliche Fragen 11 und 12
rietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ewertung der am inzwischen aufgegebe-
en Marinestützpunkt in Olpenitz vorhan-
enen Kontaminationsverdachtsflächen
nd Folgen einer möglichen Altlastensanie-
ung für den Verkauf und die Nachfolge-
utzung
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Fragen 13 und 14
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
nzahl der im Bundesfinanzministerium
it der Dienst- und Fachaufsicht der Bun-
esanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
icht beschäftigten Mitarbeiter; Richtlinien
nd Anweisungen sowie deren Umsetzung
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 15 und 16
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ustellung des Prüfberichts der Innen-
evision der Bundesanstalt für Finanz-
ienstleistungsaufsicht an das Bundes-
inanzministerium; Anweisungen an die
undesanstalt und Prüfung der Umsetzung
ieser Vorgaben durch das Ministerium
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 17
r. Konrad Schily (FDP)
ehrkosten eines Basistarifs für Alt-PKV-
ersicherte
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5141 D
5142 B
5142 D
5143 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
Anlage 8
Mündliche Frage 18
Dr. Konrad Schily (FDP)
Notwendigkeit einer Spezifizierung kartell-
rechtlicher Regelungen im Hinblick unter
anderem auf kassenartenübergreifende Fu-
sionen
Antwort
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
fristige Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung sowie Gefahr der
Funktion der Krankenversicherungen als
Vollzugsorgane einer Kostendämpfungs-
politik
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12 5143 B
5144 C
Anlage 9
Mündliche Fragen 21 und 22
Jürgen Koppelin (FDP)
Vorlage eines Konzepts für ein leistungs-
fähiges, solidarisches und demografiefestes
Gesundheitswesen; Gültigkeit der Aussa-
gen im Koalitionsvertrag zum Gesund-
heitsbereich
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Fragen 23 und 24
Heinz Lanfermann (FDP)
Verpflichtung der privaten Krankenver-
sicherung zu einem Basistarifangebot ent-
sprechend den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung in den Eckpunkten
zur Gesundheitsreform; zukünftiges Ver-
hältnis von privaten und gesetzlichen
Krankenversicherungen
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Fragen 25 und 26
Daniel Bahr (Münster) (FDP)
Auswirkungen einer auf 1 Prozent be-
grenzten Prämienerhöhung auf die mittel-
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5143 C
5143 D
ündliche Frage 29
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zu dem vom
PD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Mo-
ell zur Einführung eines gesetzlichen
indestlohns
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 30
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
andlungsbedarf bezüglich des Ausbaus
er berufswahlvorbereitenden Beratung an
chulen
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Frage 31
hristoph Waitz (FDP)
msetzung des Gesetzes zur Gleichstellung
ehinderter Menschen gemäß der Verord-
ung zur Schaffung barrierefreier Infor-
ationstechnik nach dem Behinderten-
leichstellungsgesetz durch die in § 7 Abs. 1
GG genannten Träger hoheitlicher Ge-
alt
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5145 B
5145 C
5146 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5107
(A) )
(B) )
53. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 2
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5141
(A) )
(B) )
ländes und die Planung und Umsetzung der Nachfolgenut-
künftig der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen zung?
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP)
(Drucksache 16/2670, Frage 3):
Welche Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform erwar-
tet die Bundesregierung auf die Zahlungen nach dem Unter-
haltsvorschussgesetz vor dem Hintergrund, dass minderjäh-
rige Kinder in den ersten Rang der Unterhaltsberechtigten
rücken?
Nach den Regelungen der Unterhaltsrechtsreform soll
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 27.09.2006
Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.09.2006
Bollen, Clemens SPD 27.09.2006
Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 27.09.2006
Heinen, Ursula CDU/CSU 27.09.2006
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 27.09.2006*
Hilsberg, Stephan SPD 27.09.2006
Kunert, Katrin DIE LINKE 27.09.2006
Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.09.2006
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.09.2006
Rachel, Thomas CDU/CSU 27.09.2006
Rix, Sönke SPD 27.09.2006
Schummer, Uwe CDU/CSU 27.09.2006
Steinbach, Erika CDU/CSU 27.09.2006
Dr. Tabillion, Rainer SPD 27.09.2006
Weisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 27.09.2006
Zapf, Uta SPD 27.09.2006
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nterhaltsansprüchen haben. Das bedeutet, dass Ansprü-
he anderer Unterhaltsberechtigter erst zu befriedigen
ind, wenn die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt
ind. Die Regelung dient einer verstärkten Berücksichti-
ung des Kindeswohls, da Kinder – anders als alle ande-
en Unterhaltsberechtigten – keine Möglichkeit haben,
elbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Darüber hinaus ist
mpirisch belegt, dass die Bereitschaft Unterhaltspflich-
iger, Kindesunterhalt zu leisten, deutlich höher ist als
ie Zahlungswilligkeit beispielsweise in Bezug auf Ehe-
attenunterhalt. Soweit die neue Rangfolge dazu führt,
ass der Unterhaltsanspruch des Kindes künftig durch
en unterhaltspflichtigen Elternteil in einem größeren
mfang oder sogar vollständig erfüllt werden kann, ist
ine staatliche Unterhaltsersatzleistung teilweise oder
uch ganz entbehrlich.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP)
Drucksache 16/2670, Frage 4):
Welche Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Un-
terhaltsvorschussgesetz durch die Einführung des Elterngel-
des erwartet die Bundesregierung?
Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen
uf die Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
UVG) durch die Einführung des Elterngeldes. Der Un-
erhaltsvorschuss wird unabhängig davon geleistet, ob
er allein erziehende Elternteil über Einkommen ver-
ügt. Voraussetzung ist lediglich, dass der andere Eltern-
eil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt leistet. Erhält
lso der allein erziehende Elternteil Leistungen nach
em Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), so
at dies keine Auswirkungen auf die Zahlungen nach
em UVG.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 11
nd 12):
Ist für die, laut Antwort des damaligen Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Walter
Kolbow, vom 23. November 2004 auf die schriftliche Fra-
ge 40 des Abgeordneten Jürgen Koppelin auf Bundestags-
drucksache 15/4295, am inzwischen aufgegebenen Marine-
stützpunkt in Olpenitz vorhandenen 31 Kontaminationsver-
dachtsflächen zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewertung erfolgt,
und, wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Bewertung er-
bracht?
Falls noch nicht geschehen, zu welchem Zeitpunkt ist eine
Bewertung vorgesehen, und welche Folgen ergeben sich aus
einer möglichen Altlastensanierung für den Verkauf des Ge-
5142 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
(A) )
(B) )
Zu Frage 11:
Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr
wurden für die in der Phase I ermittelten Kontamina-
tionsverdachtsflächen im Marinestützpunkt Olpenitz nach
einer Erstbewertung sowie einer weiteren Spezifizierung
verschiedener Flächen orientierende Untersuchungen
durchgeführt (Phase IIa). Im Laufe der Untersuchungen
wurden drei weitere Verdachtsflächen ermittelt und ein-
bezogen sowie für 15 Flächen weiterer Untersuchungs-
bedarf nicht mehr gesehen. Von den verbleibenden 19 Kon-
taminationsverdachtsflächen konnten vier aufgrund der
laufenden Nutzung nicht untersucht werden. Ihre weiter-
gehende Untersuchung ist bei konkreten Hinweisen auf
Schadstoffeintrag bei Außerbetriebnahme, bei Nutzungs-
änderung beziehungsweise bei Tiefbauarbeiten vorge-
sehen. Für weitere acht Flächen ergaben die Untersu-
chungen keine Belastungen. Bei sieben Flächen konnte
eine Kontamination aufgrund der orientierenden Unter-
suchungen nicht abschließend ausgeschlossen werden.
Für diese ist als weitergehende Maßnahme die fachtech-
nische Begleitung der Rückbaumaßnahmen erforderlich.
Eine akute Gefährdung der Schutzgüter Luft, Boden und
Wasser sowie für den Menschen wurden bei keiner der
untersuchten Flächen festgestellt.
Zu Frage 12:
Der Marinestützpunkt soll Ende dieses Jahres von der
Bundeswehr freigegeben werden. Die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben führt bereits Verkaufsverhandlun-
gen, um einen nahtlosen Übergang von der militärischen
auf die zivile Nutzung zu gewährleisten. Gegenstand der
Verkaufsverhandlungen sind auch die vorgenannten Alt-
lastenverdachtsflächen. Da akuter Handlungsbedarf nicht
besteht, sollen weitergehende Untersuchungen bezie-
hungsweise erforderlichenfalls notwendige Sanierungs-
maßnahmen im Zuge der Herrichtung der Liegenschaft
für die künftige Nutzung durchgeführt werden. Dies ist
in solchen Fällen durchaus üblich. Soweit etwaige Sa-
nierungen für den vereinbarten vertragsgemäßen Ge-
brauch oder zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen
Verpflichtung erforderlich sind, wird die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben 90 Prozent der Kosten überneh-
men, bei einer Eigenbeteiligung des Käufers von 10 Pro-
zent; die Kostenbeteiligung der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben erfolgt maximal bis zur Höhe des
Kaufpreises.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 13
und 14):
Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind im
Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Dienst- und
Fachaufsicht der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht beschäftigt, und auf welche Quellen und Informationen
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(D
stützen sich diese Mitarbeiter, um diese Aufsicht durchführen
zu können?
Welche allgemeinen für Bundesbehörden gültigen Richtli-
nien und Anweisungen in Bezug auf interne Abläufe, Korrup-
tionsprävention, Beschaffung und Personalakquise sind für
die Bundesansalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschlä-
gig, und wie wird die Umsetzung solcher Vorgaben durch die
Bundesregierung geprüft?
u Frage 13:
Im Bundesministerium der Finanzen sind sechs Refe-
ate mit 22 Mitarbeitern mit Fragen der Rechts- und
achaufsicht über die BaFin betraut. Die Feststellung, in
elchem zeitlichen Umfang diese Mitarbeiter mit Fra-
en der Rechts- und Fachaufsicht befasst sind, ist exakt
icht möglich. Die Rechts- und Fachaufsicht vollzieht
ich anhand regelmäßiger Berichterstattungen der BaFin
Quartalsberichterstattungen) sowie anhand von Ad-hoc-
erichten der BaFin an das BMF oder vom BMF auf-
rund aktueller Entwicklungen angeforderter Berichte,
e nach Zuständigkeit, in verschiedenen Referaten.
u Frage 14:
Grundsätzlich gelten alle Rundschreiben und Verwal-
ungsvorschriften des BMI, die der BaFin durch Erlasse
es BMF unmittelbar übermittelt wurden. Mit Blick auf
ie Vielzahl sehe ich von einer Auflistung ab. Die Um-
etzung im Einzelfall wird von der Bundesregierung
icht geprüft.
nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 15
nd 16):
Wann wurde der Prüfbericht der Innenrevision dem BMF
zugestellt, und welche Maßnahmen hatte das BMF daraufhin
ergriffen?
Welche speziellen Anweisungen des BMF gab es in Bezug
auf interne Abläufe, Korruptionsprävention, Beschaffung und
Personalakquise an die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht, und wie wurde die Umsetzung dieser Vorgaben
durch das BMF geprüft?
u Frage 15:
Angesichts der aktuellen Ereignisse in der BaFin gehe
h davon aus, dass diese Frage auf den Prüfbericht der In-
enrevision der BaFin vom 9. Mai 2006 zur Sonderprü-
ung „Prüfung des Vertragsmanagements der Gruppe IT“
bzielt. Diesen Bericht hat das BMF am gleichen Tag
orab per Mail erhalten. Zu dem Zeitpunkt hatte das
MF bereits eine Sonderprüfung durch Pricewater-
ouse Coopers (PwC) zu den Unregelmäßigkeiten in der
aFin in Auftrag gegeben.
u Frage 16:
Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 14
es Kollegen Dr. Gerhard Schick.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5143
(A) )
(B) )
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP)
(Drucksache 16/2670, Frage 17):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ei-
nes Basistarifs, die auf die Alt-PKV-Versicherten bei einem
Ausgleich für Vorerkrankungen und für Zuschüsse ab Errei-
chen einer bestimmten Einkommensbelastung durch die Prä-
mie sowie die Mitgabe von Altersrückstellungen zukommen,
und wie viele PKV-Versicherte werden angesichts dieser
Mehrbelastungen sowie der Bindung des Arbeitgeberbeitra-
ges an den Basistarif ihrer Einschätzung nach in den alten Ta-
rifen der PKV verbleiben?
Die bisher in der Öffentlichkeit genannten angeblich
zu erwartenden Prämiensteigerungen in der PKV sind
unseriös und ausschließlich politisch motiviert. Eine ge-
naue Quantifizierung der Einführung der Portabilität für
die privat Krankenversicherten ist derzeit schon deshalb
nicht möglich, weil die gesetzlichen Regelungen hierzu
erst noch konkretisiert werden müssen. Zwar können
isoliert betrachtet mit dem Verbot von Risikozuschlägen
und Leistungsausschlüssen sowie der Portabilität der Al-
terungsrückstellungen für einige Versicherte geringfügig
prämiensteigernde Wirkungen verbunden sein. Anderer-
seits wird die Versicherung für Personen mit Vorerkran-
kung deutlich günstiger und die Übertragbarkeit der Al-
terungsrückstellungen wird dazu führen, dass sich für
alle Versicherten der Wechsel in eine andere private
Krankenversicherung lohnen kann. Außerdem initiiert
die Einführung der Portabilität den bislang faktisch aus-
geschlossenen Wettbewerb im Bestand. Dies zwingt die
Versicherer im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu
deutlichen Anstrengungen, wenn sie den Wechsel ihrer
Versicherten zu anderen Anbietern verhindern wollen.
Darüber hinaus wird der intensivere Wettbewerb auch
dazu führen, dass die privaten Krankenversicherungsun-
ternehmen verstärkt Effizienzreserven heben und Kos-
tensenkungspotenziale realisieren.
Soweit Ihre Frage sich darauf richtet, wie viele Versi-
cherte voraussichtlich noch in den alten Tarifen der PKV
verbleiben werden, beruht sie auf einem Missverständ-
nis. Es gibt keine Planungen, die gesetzlichen Regelun-
gen zum Umfang des Beitragszuschusses für privat
Krankenversicherte durch den Arbeitgeber zu ändern.
Daher wird auch kein Zwang geschaffen, eine beste-
hende Versicherung aufzugeben.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP)
(Drucksache 16/2670, Frage 18):
Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Spezifi-
zierung kartellrechtlicher Regelungen im Hinblick unter ande-
rem auf kassenartenübergreifende Fusionen, die Aufgaben der
Dachverbände, Zusammenschlüsse im Zuge zum Beispiel des
flächendeckenden Angebots von hausarztzentrierter Versor-
gung, die Festsetzung von Höchstbeträgen für patentge-
schützte Arzneimittel, geprüft, und wenn ja, mit welchem Er-
gebnis?
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Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
eschränkungen (GWB) für die Fusionskontrolle finden
Gesundheitsbereich uneingeschränkt Anwendung. Dies
ilt auch für die in der Frage genannten Zusammen-
chlüsse. Das Bundeskartellamt ist für die Anwendung
er Regeln zuständig. Die Bundesregierung hält eine
pezifizierung der bestehenden Regelungen derzeit
icht für erforderlich. Die Anwendung des GWB auf die
eistungsbeziehungen zwischen den gesetzlichen Kran-
enkassen und ihren Leistungserbringern und im Zu-
ammenhang damit unter Umständen entstehende kar-
ellrechtliche Probleme ist nach der gegenwärtigen
echtslage durch § 69 SGB V ausgeschlossen.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP)
Drucksache 16/2670, Fragen 21 und 22):
Wann kann damit gerechnet werden, dass die Bundes-
regierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD zugesagt, im Jahr 2006 ein Konzept vorlegt, welches
dauerhaft die Grundlage für ein leistungsfähiges, solidari-
sches und demografiefestes Gesundheitswesen sichert?
Gelten die Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen
CDU, CSU und SPD im Bereich Gesundheit nach wie vor für
die Bundesregierung?
u Frage 21:
Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 wer-
en zur Zeit mit der Formulierung eines Referentenent-
urfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der
oalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt. Dieser
rozess ist noch nicht abgeschlossen.
u Frage 22:
Ja.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Heinz Lanfermann (FDP)
Drucksache 16/2670, Fragen 23 und 24):
Wie sind die Aussagen in den Eckpunkten, dass im Rah-
men der privatärztlichen Gebührenordnung Abweichungen
vom Umfang des Leistungsverzeichnisses und Abweichungen
innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens (Steige-
rungssätze) weiterhin möglich bleiben, nach Auffassung der
Bundesregierung vereinbar mit der Verpflichtung der privaten
Krankenversicherung, in einem Basistarif, in dem sich auf-
grund der Ausgestaltung der Großteil der PKV-Versicherten
befinden wird, nur Leistungen angeboten werden dürfen, die
in Art und Höhe den GKV-Leistungen der gesetzlichen Kran-
kenversicherung entsprechen?
Sieht die Bundesregierung die in den Eckpunkten enthal-
tene Aussage, dass das plurale System des deutschen Gesund-
heitswesens im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den
privaten Krankenversicherungen und den gesetzlichen Kran-
kenkassen erhalten und daher die privaten Krankenversiche-
rungen auch zukünftig als Vollversicherer im Markt bleiben
müssten, als erfüllt an, wenn neue PKV-Versicherte nur noch
5144 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
(A) )
(B) )
die Möglichkeit haben, einen Basistarif zu wählen, dessen
Leistungsangebot identisch mit dem der gesetzlichen Kranken-
versicherung sein muss, dessen Vergütung der der Ersatzkas-
sen entsprechen muss und der einen Risikostrukturausgleich
beinhaltet, aus dem ab einer bestimmten Belastungsgrenze ein
Auskommensausgleich für die Versicherten gezahlt wird sowie
ein Ausgleich für Erkrankungsrisiken erfolgt?
Zu Frage 23:
Das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform im
Zusammenhang mit dem Novellierungsbedarf der pri-
vatärztlichen Gebührenordnung formulierte Ziel, für
vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leis-
tungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu
schaffen, das auch Grundlage der privatärztlichen Ge-
bührenordnung ist, bei dieser jedoch weiterhin Abwei-
chungen vom Umfang dieses Leistungsverzeichnisses
und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Ge-
bührenrahmens (Steigerungssätze) zu ermöglichen, steht
entgegen der in der Frage unterstellten Verknüpfung
eigenständig und völlig unabhängig neben den Gestal-
tungsvorgaben der Eckpunkte zur Einführung des Basis-
tarifs. Für diesen enthalten die Eckpunkte keine zwin-
gende Festlegung für die Regelung der Vergütung und
Abrechnung der im Basistarif zu versichernden Leistun-
gen. Auch insoweit wird die nähere Ausgestaltung des-
halb vom Ergebnis des zurzeit noch laufenden Umset-
zungsprozesses abhängen. Es ist aber davon auszugehen,
dass es hinsichtlich der Vergütungen für die im Basistarif
zu versichernden Leistungen einen größeren Gestal-
tungsspielraum geben wird, der auch eine Anwendung
der privatärztlichen Gebührenordnung nicht ausschließt.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch mit der Ein-
führung des Basistarifes eine Vielzahl ergänzender An-
gebote zur Gestaltung des Versicherungsschutzes in der
privaten Krankenversicherung auch im Hinblick auf den
ärztlichen Behandlungsbereich möglich bleiben. Auch
vor diesem Hintergrund behält die privatärztliche Ge-
bührenordnung ihre eigenständige Bedeutung. Gleiches
gilt auch im Hinblick auf die Abrechnung von Leistun-
gen, die außerhalb des Leistungsumfangs der gesetzli-
chen Krankenversicherung für GKV-Versicherte er-
bracht werden, sowie für Leistungen, die in der GKV im
Rahmen der Kostenerstattung abgerechnet werden.
Zu Frage 24:
Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, ein-
schließlich jener zur privaten Krankenversicherung,
werden zurzeit mit der Formulierung eines Referenten-
entwurfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der
Koalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt.
Die genaue Ausgestaltung der Eckpunkte zur Ge-
sundheitsreform und damit auch zur privaten Kranken-
versicherung und zum Basistarif wird Ergebnis des zur-
zeit noch laufenden Umsetzungsprozesses sein. Dabei ist
unstrittig, dass die privaten Krankenversicherungsunter-
nehmen auch künftig als Vollversicherer im Markt blei-
ben. Es ist auch keineswegs vorgesehen, dass neue PKV-
Versicherte, wie die Frage unterstellt, nur noch die Mög-
lichkeit haben sollen, einen Basistarif zu wählen. Ihnen
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oll vielmehr weiterhin eine Fülle unterschiedlicher
öglichkeiten zur Gestaltung ihres Versicherungsschut-
es zur Verfügung stehen.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Daniel Bahr (Münster) FDP)
Drucksache 16/2670, Fragen 25 und 26):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Rahmen der ge-
planten Gesundheitsreform die wettbewerbliche Komponente
eines Einheitsbeitrages, ergänzt um eine begrenzte Prämie,
ein, die maximal fünf Prozent der Gesamtausgaben ausma-
chen und die ein Prozent des Einkommens des einzelnen Ver-
sicherten nicht überschreiten darf?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kom-
bination aus einem Gesundheitsfonds, einer staatlichen Fest-
setzung eines Einheitsbeitrages für die gesetzliche Kranken-
versicherung kombiniert mit einer in ihrer Wirkung sehr
beschränkten Prämie, einen nicht auf Dauer abgesicherten
Bundeszuschuss, der soweit erkennbar noch deutlich unter
dem ursprünglichen Ansatz liegt, Krankenkassendachverbän-
den und einer Strangulierung der privaten Krankenversiche-
rung dazu führt, dass die Krankenversicherungen zu staatlich
gesteuerten Vollzugsorganen einer umfassenden Kostendämp-
fungspolitik werden?
u Frage 25:
Die Konzeption des Gesundheitsfonds sieht einen
inheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen vor so-
ie die Möglichkeit, Zusatzprämien zu erheben oder
eiträge an die Versicherten zurückzuzahlen, je nach-
em, ob eine Krankenkasse effizient wirtschaftet. Bisher
ind die Wettbewerbsanreize zwischen den gesetzlichen
rankenkassen faktisch begrenzt: Umfragen zeigen,
ass nur wenige GKV-Mitglieder die Höhe ihres prozen-
ualen Beitragssatzes kennen. Noch weniger Menschen
issen, welche Summe sie monatlich tatsächlich in Euro
nd Cent an ihre Kasse entrichten. Mit dem Gesund-
eitsfonds hingegen wird die Leistungsfähigkeit einer
rankenkasse für die Versicherten künftig auf einen
lick transparent: Sie lässt sich direkt daran ablesen, ob
ine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen muss
der sogar einen Überschussbetrag an ihre Versicherten
uszahlen kann. Künftig werden damit sowohl über Zu-
atzbeiträge als auch über ausgezahlte Prämien klare
reis- und Effizienzsignale gesetzt, die zu einer Intensi-
ierung des Wettbewerbs führen werden. Krankenkassen
aben in Zukunft im Vergleich zur heutigen Möglichkeit
iner Beitragssatzerhöhung, die von ihren Mitgliedern
ur teilweise wahrgenommen wird, einen deutlich höhe-
en Anreiz, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen,
m die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu vermeiden
der sich über die Auszahlung einer Prämie zu profilie-
en. Die Belastung durch den Zusatzbeitrag soll die Ver-
icherten allerdings nicht überfordern; deshalb sehen die
ckpunkte hier eine Obergrenze von 1 Prozent des
aushaltseinkommens vor. Die konkrete Ausgestaltung
ird derzeit noch erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5145
(A) )
(B) )
Zu Frage 26:
Die in der Fragestellung geäußerte Auffassung geht
fehl und beruht auf einem Zerrbild insbesondere der
Wirkungen des Gesundheitsfonds und des Zusatzbei-
trags. Ziel der Gesundheitsreform ist keine Verstaatli-
chung des Gesundheitswesens, sondern die Intensivie-
rung des Wettbewerbs auf allen dazu geeigneten Ebenen.
Im Übrigen ist auf die Antwort zu Frage 25 zu verwei-
sen. Darüber hinaus wird in der Fragestellung die Erhe-
bung der Mittel mit der Mittelverwendung verwechselt.
Die Steuerung und Ausgestaltung der Mittelverwendung
verbleibt auch weiterhin in der Verantwortung der Kran-
kenkassen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die
Wettbewerbswirkung der Prämie zwar durchaus von de-
ren Höhe, nicht jedoch vom Anteil ihres Gesamtvolu-
mens an den Gesundheitsausgaben einer Kasse abhängt.
Auch die Vorstellung einer „Strangulierung der privaten
Krankenversicherung“ ist völlig abwegig. Bislang ist der
Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung äußerst
beschränkt, da er sich ausschließlich auf Neukunden be-
zieht. Da die zur Glättung von späteren Prämiensteigerun-
gen angelegten Alterungsrückstellungen beim Wechsel
eines Versicherten zu einem anderen Krankenversiche-
rungsunternehmen bislang nicht übertragbar sind, son-
dern beim alten Unternehmen verbleiben, können wün-
schenswerte Wettbewerbswirkungen in der PKV für
deren Bestandskunden keine Wirkung entfalten. Die Ge-
sundheitsreform zielt deshalb unter Erhalt des Ge-
schäftsmodells der privaten Krankenversicherung (PKV)
darauf, künftig einen wirklichen Wettbewerb zwischen
den privaten Krankenversicherungsunternehmen zu er-
möglichen. Deshalb soll zukünftig die Portabilität der
Alterungsrückstellungen für Bestandskunden innerhalb
der PKV etabliert werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 16/2670, Frage 29):
Wie steht die Bundesregierung dem in der vergangenen
Woche vom SPD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Modell zur
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, das laut dem
SPD-Vorsitzenden Kurt Beck in die Koalitionsgespräche über
Reformen des Niedriglohnsektors eingebracht werden wird,
gegenüber, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Re-
form des Niedriglohnsektors das vom Gewerkschaftsrat be-
schlossene oder ein anderes Modell für einen gesetzlichen
Mindestlohn ernsthaft in Betracht zu ziehen?
Die Neuordnung des Niedriglohnbereichs wird zur-
zeit innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert.
Grundlage sind die Vereinbarungen des Koalitionsver-
trages. Dabei werden alle damit im Zusammenhang ste-
henden Fragen im Rahmen der hierzu eingerichteten Ar-
beitsgruppe Arbeitsmarkt sorgfältig geprüft und im
Herbst dieses Jahres ein Vorschlag unterbreitet, wie man
den Niedriglohnsektor sinnvoll ausgestalten kann. In
diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach einem
Mindestlohn und seiner eventuellen Konzeption aufge-
griffen werden.
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nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/2670, Frage 30):
Kann die Bundesagentur für Arbeit die in der am 15. Ok-
tober 2004 in Mettlach-Orscholz geschlossenen „Rahmenver-
einbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufs-
beratung zwischen der Kultusministerkonferenz und der
Bundesagentur für Arbeit“ vereinbarten schulischen Veran-
staltungen zur Berufswahlvorbereitung derzeit flächende-
ckend anbieten, und sieht die Bundesregierung aufgrund der
bestehenden Situation Handlungsbedarf zum Ausbau der be-
rufswahlvorbereitenden Beratung an Schulen?
Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt die in der Rah-
envereinbarung mit der KMK eingegangenen Ver-
flichtungen. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Be-
timmungen des SGB III und des SGB II für alle
ugendlichen. Die Rahmenvereinbarung wurde durch
ehrere Landesregierungen in Abstimmung mit den zu-
tändigen Regionaldirektionen der Bundesagentur für
rbeit konkretisiert. Die Verantwortung für die tatsächli-
he Umsetzung der gemeinsamen Absprachen liegt bei
en örtlichen Schulen und der lokalen Agentur für Ar-
eit, die im Rahmen der Erfüllung der geschäftspoliti-
chen Ziele der Bundesagentur für Arbeit über ihre Akti-
itäten und ihren Ressourceneinsatz entscheidet. Die
erstärkung der Vermittlungsaktivitäten der Bundesa-
entur für Arbeit zur nachhaltigen Integration von Aus-
ildungs- und Arbeitsuchenden soll nicht zulasten des
eratungsangebotes gehen. Die Dienstleistung Berufs-
eratung (§§ 29 ff. SGB III) ist Pflichtaufgabe der Agen-
uren für Arbeit für jeden Ratsuchenden, unabhängig
avon, welchem Rechtskreis er angehört. Die Bundes-
gentur für Arbeit hat zugesichert, die erforderlichen
ersonalressourcen für ein flächendeckendes Angebot
uch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Ein geschäfts-
olitisches Ziel der Bundesagentur für Arbeit für das
ahr 2006 ist, im Hinblick auf die präventive und lang-
ristige Wirkung Beratung und Berufsorientierung mehr
erufsanfänger für eine Beratung zu gewinnen, um da-
urch die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der
atsuchenden zu erhöhen. Im Rahmen der Handlungs-
rogramme für junge Menschen unter 25 Jahren hat die
entrale der Bundesagentur für Arbeit – gemeinsam mit
en Regionaldirektionen – Konzepte entwickelt, um die
ersonalressourcen künftig effektiver und effizienter für
erufsorientierung in Schulen einsetzen zu können. Das
undesministerium für Arbeit und Soziales begleitet im
ahmen der Rechtsaufsicht die im Rahmen des Um-
trukturierungsprozesses der Bundesagentur für Arbeit
rfolgende Neuausrichtung der Berufsberatung und die
inführung der Handlungsprogramme.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungs-
edarf zum Ausbau der berufswahlvorbereitenden Bera-
ung an Schulen. Die Qualität beruflicher Beratung hängt
m Wesentlichen von der Qualität der Informationsange-
ote und der beruflichen Grundqualifikation, der Aus-
nd Fortbildung und auch von der Supervision der Bera-
ungsfachkräfte ab. Um diese weiter zu verbessern, un-
ernimmt die Bundesagentur für Arbeit erhebliche An-
trengungen in der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen
5146 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
(A) (C)
(B) )
und Mitarbeiter. Ab 2006 nimmt die neu gegründete
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit für Arbeit den
Studienbetrieb mit zwei Bachelor-Studiengängen auf und
bildet damit das gesamte thematische Feld der aktiven
und passiven Arbeitsförderung sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende ab. Der Studiengang „Arbeits-
marktmanagement“ richtet sich im Wesentlichen an
künftige Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler.
Der neue Studiengang „Beschäftigungsorientierte Bera-
tung und Fallmanagement“, der die Studierenden auf die
Aufgaben der beruflichen Beratung und Orientierung so-
wie für das Aufgabenfeld des beschäftigungsorientierten
Fallmanagements vorbereitet, ist mit einem Kontingent
von jährlich 50 Nachwuchskräften gestartet. Beide Stu-
diengänge sind als Vollzeitstudium mit fünf Studientri-
mestern und vier prüfungsrelevanten Praktika in den ver-
schiedenen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit
unter Betreuung durch die Hochschule auf drei Jahre an-
gelegt und enden mit dem anerkannten Hochschulab-
schluss „Bachelor of Arts (B.A.)“
tionstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
durch die in § 7 Abs. 1 BGG genannten Träger hoheitlicher
Gewalt im Einzelnen umgesetzt, und wie verfährt die Bundes-
regierung in Fällen der Nichtumsetzung?
Durch die am 24. Juli 2002 in Kraft getretene „Ver-
ordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstech-
nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV)
wurde die Bundesverwaltung verpflichtet, bis zum
31. Dezember 2005 ihre Internetauftritte barrierefrei zu
gestalten. Unter den Geltungsbereich der Verordnung
fallen Internetauftritte und -angebote und mittels Infor-
mationstechnik realisierte grafische Programmoberflä-
chen (CD-ROMs oder DVDs), soweit sie öffentlich zu-
gänglich sind. In der Anlage zur BITV sind die genauen
technischen und inhaltlichen Anforderungen und Bedin-
gungen festgelegt.
Zur Umsetzung der Verordnung wurde – abhängig da-
von, ob sich die Angebote speziell an behinderte Men-
schen richteten oder nicht – ein abgestufter Zeitrahmen
aufgestellt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005
Des Weiteren bietet die Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierungsmodule (zum Beispiel Berufsorientie-
rung, Berufsberatung, Beratungs- und Integrationsaufga-
ben im SGB II und III), darunter derzeit 25 beratungs-
spezifische Seminare und zahlreiche Angebote zum
Eigenstudium an. Durch Schulungs- und Implementie-
rungsmaßnahmen werden die Berater mit neuen Verfah-
ren und Handlungsprogrammen vertraut gemacht. Auch
die Sicherung der Informations- und Fachkompetenz der
Fachkräfte durch Expertensysteme im Intranet der Bun-
desagentur für Arbeit ist ein wichtiges Element.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Druck-
sache 16/2670, Frage 31):
Inwieweit ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) gemäß
der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informa-
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ussten alle Angebote der Bundesbehörden barrierefrei
ein. Die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten
st aufgrund der ständig wechselnden Inhalte kein ein-
aliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess. Aus
iesem Grund hat die Bundesregierung eine Vielzahl
on verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der
undesbehörden eingeleitet: So wurden zum Beispiel
om BVA Handlungsleitfäden zur BITV erstellt und ver-
chiedene Seminare, Workshops und Erfahrungsaustau-
che zur Umsetzung der BITV angeboten.
Die Bestimmungen der BITV sind nach Erkenntnis-
en der Bundesverwaltung auf den Webauftritten der
undesministerien fast durchgängig, auf den Seiten der
undesoberbehörden weitgehend umgesetzt. Neben ei-
enen Untersuchungen finden auch Prüfungsmitteilun-
en aus den Reihen der Verbände behinderter Menschen
n der Bundesverwaltung Beachtung. Diese kommen bei
rüfungen von 65 Internetangeboten der Ministerien und
undesoberbehörden derzeit lediglich auf vier unbefrie-
igende Auftritte. Diesen Fällen wird seitens der Bun-
esverwaltungsamtes nachgegangen.
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0, T
53. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14