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    Plenarprotokoll 16/53 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Natio- nen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1709 (2006) des Sicherheitsrates 5110 B 5110 B 5110 D 5111 A 5111 B 5111 C 5112 B 5112 B 5112 D 5115 C 5115 D 5115 D 5116 B 5116 B Deutscher B Stenografisch 53. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahresbe- richt der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J U M U C U U U D U 5107 A 5107 B 5108 D 5109 A 5109 B 5109 B 5109 D 5109 D Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 A undestag er Bericht ung 7. September 2006 t : oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär 5113 A 5113 A 5113 C 5113 D 5114 B 5114 B 5114 D 5115 A 5115 C der Vereinten Nationen vom 22. September 2006 (Drucksache 16/2700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 16/2670) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Jan Mücke (FDP) Sicherung des notwendigen Entscheidungs- spielraums für die Kommunen im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Kul- tur- und Naturerbes Antwort Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Jan Mücke (FDP) Möglichkeit der nachträglichen Sicherung des Rechts der Kommunen, in eigener Ver- antwortung über Denkmalpflege und Land- schaftsschutz zu entscheiden Antwort Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventueller Beschluss des Koalitionsaus- schusses über ein Endlagersuchgesetz Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkundigungen über einen Zusammen- hang der Funktionsprüfungen am Atom- kraftwerk Biblis A mit der Aufarbeitung des Störfalls im schwedischen Atomkraft- werk Forsmark Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z B H M C S R 2 A A Z C K M K Ä Z „ A A Z K M H A R li u A B Z H M H M r g b A B Z H 5116 D 5117 A 5117 B 5117 C 5117 D 5118 B 5118 C 5118 D 5119 A usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 ornelia Hirsch (DIE LINKE) chlussfolgerungen aus der „Berliner ede“ von Bundespräsident Köhler am 1. September 2006 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungen im Berufsbildungsgesetz im usammenhang mit der Debatte um die Generation Praktikum“ ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) blehnung der Umsetzung des aktuellen undfunkgebührenstaatsvertrages hinsicht- ch der Erhebung von Gebühren für PC nd Handy-TV ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . usatzfragen ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . ündliche Frage 10 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) öglichkeit einer Reduzierung der Gebüh- en für „neuartige Rundfunkempfangs- eräte“ ohne Änderung des Rundfunkge- ührenstaatsvertrages ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . usatzfrage enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B 5119 C 5119 D 5120 D 5121 C 5122 A 5122 A 5122 C 5122 D 5123 B 5123 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 III Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Bisherige Ergebnisse der Koali- tion zu einer Reform für ein leistungsfähi- ges Gesundheitswesen Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Sibylle Laurischk (FDP) Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform auf die Zahlungen nach dem Unterhalts- vorschussgesetz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Sibylle Laurischk (FDP) Auswirkungen der Einführung des Eltern- geldes auf die Zahlungen nach dem Unter- haltsvorschussgesetz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G B n d u r n A D A M D A m d s u A D A M C Z r d f B d A D A M D M V A D 5124 B 5125 C 5126 D 5128 A 5129 D 5130 C 5131 D 5133 C 5134 D 5136 A 5137 A 5138 A 5139 C 5140 D 5141 A 5141 B 5141 C nlage 4 ündliche Fragen 11 und 12 rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung der am inzwischen aufgegebe- en Marinestützpunkt in Olpenitz vorhan- enen Kontaminationsverdachtsflächen nd Folgen einer möglichen Altlastensanie- ung für den Verkauf und die Nachfolge- utzung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 13 und 14 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nzahl der im Bundesfinanzministerium it der Dienst- und Fachaufsicht der Bun- esanstalt für Finanzdienstleistungsauf- icht beschäftigten Mitarbeiter; Richtlinien nd Anweisungen sowie deren Umsetzung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 15 und 16 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ustellung des Prüfberichts der Innen- evision der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht an das Bundes- inanzministerium; Anweisungen an die undesanstalt und Prüfung der Umsetzung ieser Vorgaben durch das Ministerium ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 17 r. Konrad Schily (FDP) ehrkosten eines Basistarifs für Alt-PKV- ersicherte ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 D 5142 B 5142 D 5143 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Anlage 8 Mündliche Frage 18 Dr. Konrad Schily (FDP) Notwendigkeit einer Spezifizierung kartell- rechtlicher Regelungen im Hinblick unter anderem auf kassenartenübergreifende Fu- sionen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Gefahr der Funktion der Krankenversicherungen als Vollzugsorgane einer Kostendämpfungs- politik Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 5143 B 5144 C Anlage 9 Mündliche Fragen 21 und 22 Jürgen Koppelin (FDP) Vorlage eines Konzepts für ein leistungs- fähiges, solidarisches und demografiefestes Gesundheitswesen; Gültigkeit der Aussa- gen im Koalitionsvertrag zum Gesund- heitsbereich Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 23 und 24 Heinz Lanfermann (FDP) Verpflichtung der privaten Krankenver- sicherung zu einem Basistarifangebot ent- sprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform; zukünftiges Ver- hältnis von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 25 und 26 Daniel Bahr (Münster) (FDP) Auswirkungen einer auf 1 Prozent be- grenzten Prämienerhöhung auf die mittel- M D H S d M A F A M C H d S A F A M C U b n m g B w A F 5143 C 5143 D ündliche Frage 29 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu dem vom PD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Mo- ell zur Einführung eines gesetzlichen indestlohns ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 30 ornelia Hirsch (DIE LINKE) andlungsbedarf bezüglich des Ausbaus er berufswahlvorbereitenden Beratung an chulen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 31 hristoph Waitz (FDP) msetzung des Gesetzes zur Gleichstellung ehinderter Menschen gemäß der Verord- ung zur Schaffung barrierefreier Infor- ationstechnik nach dem Behinderten- leichstellungsgesetz durch die in § 7 Abs. 1 GG genannten Träger hoheitlicher Ge- alt ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5145 B 5145 C 5146 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5107 (A) ) (B) ) 53. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5141 (A) ) (B) ) ländes und die Planung und Umsetzung der Nachfolgenut- künftig der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen zung? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 3): Welche Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform erwar- tet die Bundesregierung auf die Zahlungen nach dem Unter- haltsvorschussgesetz vor dem Hintergrund, dass minderjäh- rige Kinder in den ersten Rang der Unterhaltsberechtigten rücken? Nach den Regelungen der Unterhaltsrechtsreform soll U c s s g r s e t d g d d U e a A d F ( a ( t d f t a d h d A d F N u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 27.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.09.2006 Bollen, Clemens SPD 27.09.2006 Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 27.09.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 27.09.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 27.09.2006* Hilsberg, Stephan SPD 27.09.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.09.2006 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.09.2006 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.09.2006 Rachel, Thomas CDU/CSU 27.09.2006 Rix, Sönke SPD 27.09.2006 Schummer, Uwe CDU/CSU 27.09.2006 Steinbach, Erika CDU/CSU 27.09.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 27.09.2006 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 27.09.2006 Zapf, Uta SPD 27.09.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nterhaltsansprüchen haben. Das bedeutet, dass Ansprü- he anderer Unterhaltsberechtigter erst zu befriedigen ind, wenn die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt ind. Die Regelung dient einer verstärkten Berücksichti- ung des Kindeswohls, da Kinder – anders als alle ande- en Unterhaltsberechtigten – keine Möglichkeit haben, elbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Darüber hinaus ist mpirisch belegt, dass die Bereitschaft Unterhaltspflich- iger, Kindesunterhalt zu leisten, deutlich höher ist als ie Zahlungswilligkeit beispielsweise in Bezug auf Ehe- attenunterhalt. Soweit die neue Rangfolge dazu führt, ass der Unterhaltsanspruch des Kindes künftig durch en unterhaltspflichtigen Elternteil in einem größeren mfang oder sogar vollständig erfüllt werden kann, ist ine staatliche Unterhaltsersatzleistung teilweise oder uch ganz entbehrlich. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) Drucksache 16/2670, Frage 4): Welche Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Un- terhaltsvorschussgesetz durch die Einführung des Elterngel- des erwartet die Bundesregierung? Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen uf die Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG) durch die Einführung des Elterngeldes. Der Un- erhaltsvorschuss wird unabhängig davon geleistet, ob er allein erziehende Elternteil über Einkommen ver- ügt. Voraussetzung ist lediglich, dass der andere Eltern- eil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt leistet. Erhält lso der allein erziehende Elternteil Leistungen nach em Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), so at dies keine Auswirkungen auf die Zahlungen nach em UVG. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 11 nd 12): Ist für die, laut Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Walter Kolbow, vom 23. November 2004 auf die schriftliche Fra- ge 40 des Abgeordneten Jürgen Koppelin auf Bundestags- drucksache 15/4295, am inzwischen aufgegebenen Marine- stützpunkt in Olpenitz vorhandenen 31 Kontaminationsver- dachtsflächen zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewertung erfolgt, und, wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Bewertung er- bracht? Falls noch nicht geschehen, zu welchem Zeitpunkt ist eine Bewertung vorgesehen, und welche Folgen ergeben sich aus einer möglichen Altlastensanierung für den Verkauf des Ge- 5142 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 11: Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr wurden für die in der Phase I ermittelten Kontamina- tionsverdachtsflächen im Marinestützpunkt Olpenitz nach einer Erstbewertung sowie einer weiteren Spezifizierung verschiedener Flächen orientierende Untersuchungen durchgeführt (Phase IIa). Im Laufe der Untersuchungen wurden drei weitere Verdachtsflächen ermittelt und ein- bezogen sowie für 15 Flächen weiterer Untersuchungs- bedarf nicht mehr gesehen. Von den verbleibenden 19 Kon- taminationsverdachtsflächen konnten vier aufgrund der laufenden Nutzung nicht untersucht werden. Ihre weiter- gehende Untersuchung ist bei konkreten Hinweisen auf Schadstoffeintrag bei Außerbetriebnahme, bei Nutzungs- änderung beziehungsweise bei Tiefbauarbeiten vorge- sehen. Für weitere acht Flächen ergaben die Untersu- chungen keine Belastungen. Bei sieben Flächen konnte eine Kontamination aufgrund der orientierenden Unter- suchungen nicht abschließend ausgeschlossen werden. Für diese ist als weitergehende Maßnahme die fachtech- nische Begleitung der Rückbaumaßnahmen erforderlich. Eine akute Gefährdung der Schutzgüter Luft, Boden und Wasser sowie für den Menschen wurden bei keiner der untersuchten Flächen festgestellt. Zu Frage 12: Der Marinestützpunkt soll Ende dieses Jahres von der Bundeswehr freigegeben werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt bereits Verkaufsverhandlun- gen, um einen nahtlosen Übergang von der militärischen auf die zivile Nutzung zu gewährleisten. Gegenstand der Verkaufsverhandlungen sind auch die vorgenannten Alt- lastenverdachtsflächen. Da akuter Handlungsbedarf nicht besteht, sollen weitergehende Untersuchungen bezie- hungsweise erforderlichenfalls notwendige Sanierungs- maßnahmen im Zuge der Herrichtung der Liegenschaft für die künftige Nutzung durchgeführt werden. Dies ist in solchen Fällen durchaus üblich. Soweit etwaige Sa- nierungen für den vereinbarten vertragsgemäßen Ge- brauch oder zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 90 Prozent der Kosten überneh- men, bei einer Eigenbeteiligung des Käufers von 10 Pro- zent; die Kostenbeteiligung der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 13 und 14): Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind im Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Dienst- und Fachaufsicht der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht beschäftigt, und auf welche Quellen und Informationen Z r F w g n s ( B g j Z t d d s n A d F N u Z ic n f a v B h B Z d (C (D stützen sich diese Mitarbeiter, um diese Aufsicht durchführen zu können? Welche allgemeinen für Bundesbehörden gültigen Richtli- nien und Anweisungen in Bezug auf interne Abläufe, Korrup- tionsprävention, Beschaffung und Personalakquise sind für die Bundesansalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschlä- gig, und wie wird die Umsetzung solcher Vorgaben durch die Bundesregierung geprüft? u Frage 13: Im Bundesministerium der Finanzen sind sechs Refe- ate mit 22 Mitarbeitern mit Fragen der Rechts- und achaufsicht über die BaFin betraut. Die Feststellung, in elchem zeitlichen Umfang diese Mitarbeiter mit Fra- en der Rechts- und Fachaufsicht befasst sind, ist exakt icht möglich. Die Rechts- und Fachaufsicht vollzieht ich anhand regelmäßiger Berichterstattungen der BaFin Quartalsberichterstattungen) sowie anhand von Ad-hoc- erichten der BaFin an das BMF oder vom BMF auf- rund aktueller Entwicklungen angeforderter Berichte, e nach Zuständigkeit, in verschiedenen Referaten. u Frage 14: Grundsätzlich gelten alle Rundschreiben und Verwal- ungsvorschriften des BMI, die der BaFin durch Erlasse es BMF unmittelbar übermittelt wurden. Mit Blick auf ie Vielzahl sehe ich von einer Auflistung ab. Die Um- etzung im Einzelfall wird von der Bundesregierung icht geprüft. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 15 nd 16): Wann wurde der Prüfbericht der Innenrevision dem BMF zugestellt, und welche Maßnahmen hatte das BMF daraufhin ergriffen? Welche speziellen Anweisungen des BMF gab es in Bezug auf interne Abläufe, Korruptionsprävention, Beschaffung und Personalakquise an die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, und wie wurde die Umsetzung dieser Vorgaben durch das BMF geprüft? u Frage 15: Angesichts der aktuellen Ereignisse in der BaFin gehe h davon aus, dass diese Frage auf den Prüfbericht der In- enrevision der BaFin vom 9. Mai 2006 zur Sonderprü- ung „Prüfung des Vertragsmanagements der Gruppe IT“ bzielt. Diesen Bericht hat das BMF am gleichen Tag orab per Mail erhalten. Zu dem Zeitpunkt hatte das MF bereits eine Sonderprüfung durch Pricewater- ouse Coopers (PwC) zu den Unregelmäßigkeiten in der aFin in Auftrag gegeben. u Frage 16: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 14 es Kollegen Dr. Gerhard Schick. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5143 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 17): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ei- nes Basistarifs, die auf die Alt-PKV-Versicherten bei einem Ausgleich für Vorerkrankungen und für Zuschüsse ab Errei- chen einer bestimmten Einkommensbelastung durch die Prä- mie sowie die Mitgabe von Altersrückstellungen zukommen, und wie viele PKV-Versicherte werden angesichts dieser Mehrbelastungen sowie der Bindung des Arbeitgeberbeitra- ges an den Basistarif ihrer Einschätzung nach in den alten Ta- rifen der PKV verbleiben? Die bisher in der Öffentlichkeit genannten angeblich zu erwartenden Prämiensteigerungen in der PKV sind unseriös und ausschließlich politisch motiviert. Eine ge- naue Quantifizierung der Einführung der Portabilität für die privat Krankenversicherten ist derzeit schon deshalb nicht möglich, weil die gesetzlichen Regelungen hierzu erst noch konkretisiert werden müssen. Zwar können isoliert betrachtet mit dem Verbot von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen sowie der Portabilität der Al- terungsrückstellungen für einige Versicherte geringfügig prämiensteigernde Wirkungen verbunden sein. Anderer- seits wird die Versicherung für Personen mit Vorerkran- kung deutlich günstiger und die Übertragbarkeit der Al- terungsrückstellungen wird dazu führen, dass sich für alle Versicherten der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung lohnen kann. Außerdem initiiert die Einführung der Portabilität den bislang faktisch aus- geschlossenen Wettbewerb im Bestand. Dies zwingt die Versicherer im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu deutlichen Anstrengungen, wenn sie den Wechsel ihrer Versicherten zu anderen Anbietern verhindern wollen. Darüber hinaus wird der intensivere Wettbewerb auch dazu führen, dass die privaten Krankenversicherungsun- ternehmen verstärkt Effizienzreserven heben und Kos- tensenkungspotenziale realisieren. Soweit Ihre Frage sich darauf richtet, wie viele Versi- cherte voraussichtlich noch in den alten Tarifen der PKV verbleiben werden, beruht sie auf einem Missverständ- nis. Es gibt keine Planungen, die gesetzlichen Regelun- gen zum Umfang des Beitragszuschusses für privat Krankenversicherte durch den Arbeitgeber zu ändern. Daher wird auch kein Zwang geschaffen, eine beste- hende Versicherung aufzugeben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 18): Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Spezifi- zierung kartellrechtlicher Regelungen im Hinblick unter ande- rem auf kassenartenübergreifende Fusionen, die Aufgaben der Dachverbände, Zusammenschlüsse im Zuge zum Beispiel des flächendeckenden Angebots von hausarztzentrierter Versor- gung, die Festsetzung von Höchstbeträgen für patentge- schützte Arzneimittel, geprüft, und wenn ja, mit welchem Er- gebnis? b im g s d S n L k s t R A d F ( Z d w K P Z A d F ( (C (D Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbs- eschränkungen (GWB) für die Fusionskontrolle finden Gesundheitsbereich uneingeschränkt Anwendung. Dies ilt auch für die in der Frage genannten Zusammen- chlüsse. Das Bundeskartellamt ist für die Anwendung er Regeln zuständig. Die Bundesregierung hält eine pezifizierung der bestehenden Regelungen derzeit icht für erforderlich. Die Anwendung des GWB auf die eistungsbeziehungen zwischen den gesetzlichen Kran- enkassen und ihren Leistungserbringern und im Zu- ammenhang damit unter Umständen entstehende kar- ellrechtliche Probleme ist nach der gegenwärtigen echtslage durch § 69 SGB V ausgeschlossen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 21 und 22): Wann kann damit gerechnet werden, dass die Bundes- regierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zugesagt, im Jahr 2006 ein Konzept vorlegt, welches dauerhaft die Grundlage für ein leistungsfähiges, solidari- sches und demografiefestes Gesundheitswesen sichert? Gelten die Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD im Bereich Gesundheit nach wie vor für die Bundesregierung? u Frage 21: Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 wer- en zur Zeit mit der Formulierung eines Referentenent- urfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der oalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt. Dieser rozess ist noch nicht abgeschlossen. u Frage 22: Ja. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Heinz Lanfermann (FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 23 und 24): Wie sind die Aussagen in den Eckpunkten, dass im Rah- men der privatärztlichen Gebührenordnung Abweichungen vom Umfang des Leistungsverzeichnisses und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens (Steige- rungssätze) weiterhin möglich bleiben, nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit der Verpflichtung der privaten Krankenversicherung, in einem Basistarif, in dem sich auf- grund der Ausgestaltung der Großteil der PKV-Versicherten befinden wird, nur Leistungen angeboten werden dürfen, die in Art und Höhe den GKV-Leistungen der gesetzlichen Kran- kenversicherung entsprechen? Sieht die Bundesregierung die in den Eckpunkten enthal- tene Aussage, dass das plurale System des deutschen Gesund- heitswesens im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den privaten Krankenversicherungen und den gesetzlichen Kran- kenkassen erhalten und daher die privaten Krankenversiche- rungen auch zukünftig als Vollversicherer im Markt bleiben müssten, als erfüllt an, wenn neue PKV-Versicherte nur noch 5144 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) ) (B) ) die Möglichkeit haben, einen Basistarif zu wählen, dessen Leistungsangebot identisch mit dem der gesetzlichen Kranken- versicherung sein muss, dessen Vergütung der der Ersatzkas- sen entsprechen muss und der einen Risikostrukturausgleich beinhaltet, aus dem ab einer bestimmten Belastungsgrenze ein Auskommensausgleich für die Versicherten gezahlt wird sowie ein Ausgleich für Erkrankungsrisiken erfolgt? Zu Frage 23: Das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform im Zusammenhang mit dem Novellierungsbedarf der pri- vatärztlichen Gebührenordnung formulierte Ziel, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leis- tungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, das auch Grundlage der privatärztlichen Ge- bührenordnung ist, bei dieser jedoch weiterhin Abwei- chungen vom Umfang dieses Leistungsverzeichnisses und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Ge- bührenrahmens (Steigerungssätze) zu ermöglichen, steht entgegen der in der Frage unterstellten Verknüpfung eigenständig und völlig unabhängig neben den Gestal- tungsvorgaben der Eckpunkte zur Einführung des Basis- tarifs. Für diesen enthalten die Eckpunkte keine zwin- gende Festlegung für die Regelung der Vergütung und Abrechnung der im Basistarif zu versichernden Leistun- gen. Auch insoweit wird die nähere Ausgestaltung des- halb vom Ergebnis des zurzeit noch laufenden Umset- zungsprozesses abhängen. Es ist aber davon auszugehen, dass es hinsichtlich der Vergütungen für die im Basistarif zu versichernden Leistungen einen größeren Gestal- tungsspielraum geben wird, der auch eine Anwendung der privatärztlichen Gebührenordnung nicht ausschließt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch mit der Ein- führung des Basistarifes eine Vielzahl ergänzender An- gebote zur Gestaltung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung auch im Hinblick auf den ärztlichen Behandlungsbereich möglich bleiben. Auch vor diesem Hintergrund behält die privatärztliche Ge- bührenordnung ihre eigenständige Bedeutung. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die Abrechnung von Leistun- gen, die außerhalb des Leistungsumfangs der gesetzli- chen Krankenversicherung für GKV-Versicherte er- bracht werden, sowie für Leistungen, die in der GKV im Rahmen der Kostenerstattung abgerechnet werden. Zu Frage 24: Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, ein- schließlich jener zur privaten Krankenversicherung, werden zurzeit mit der Formulierung eines Referenten- entwurfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der Koalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt. Die genaue Ausgestaltung der Eckpunkte zur Ge- sundheitsreform und damit auch zur privaten Kranken- versicherung und zum Basistarif wird Ergebnis des zur- zeit noch laufenden Umsetzungsprozesses sein. Dabei ist unstrittig, dass die privaten Krankenversicherungsunter- nehmen auch künftig als Vollversicherer im Markt blei- ben. Es ist auch keineswegs vorgesehen, dass neue PKV- Versicherte, wie die Frage unterstellt, nur noch die Mög- lichkeit haben sollen, einen Basistarif zu wählen. Ihnen s M z A d F ( Z e w B d s K d t w u h K B e o a s P v h e n r u o r s E H w (C (D oll vielmehr weiterhin eine Fülle unterschiedlicher öglichkeiten zur Gestaltung ihres Versicherungsschut- es zur Verfügung stehen. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Daniel Bahr (Münster) FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 25 und 26): Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Rahmen der ge- planten Gesundheitsreform die wettbewerbliche Komponente eines Einheitsbeitrages, ergänzt um eine begrenzte Prämie, ein, die maximal fünf Prozent der Gesamtausgaben ausma- chen und die ein Prozent des Einkommens des einzelnen Ver- sicherten nicht überschreiten darf? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kom- bination aus einem Gesundheitsfonds, einer staatlichen Fest- setzung eines Einheitsbeitrages für die gesetzliche Kranken- versicherung kombiniert mit einer in ihrer Wirkung sehr beschränkten Prämie, einen nicht auf Dauer abgesicherten Bundeszuschuss, der soweit erkennbar noch deutlich unter dem ursprünglichen Ansatz liegt, Krankenkassendachverbän- den und einer Strangulierung der privaten Krankenversiche- rung dazu führt, dass die Krankenversicherungen zu staatlich gesteuerten Vollzugsorganen einer umfassenden Kostendämp- fungspolitik werden? u Frage 25: Die Konzeption des Gesundheitsfonds sieht einen inheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen vor so- ie die Möglichkeit, Zusatzprämien zu erheben oder eiträge an die Versicherten zurückzuzahlen, je nach- em, ob eine Krankenkasse effizient wirtschaftet. Bisher ind die Wettbewerbsanreize zwischen den gesetzlichen rankenkassen faktisch begrenzt: Umfragen zeigen, ass nur wenige GKV-Mitglieder die Höhe ihres prozen- ualen Beitragssatzes kennen. Noch weniger Menschen issen, welche Summe sie monatlich tatsächlich in Euro nd Cent an ihre Kasse entrichten. Mit dem Gesund- eitsfonds hingegen wird die Leistungsfähigkeit einer rankenkasse für die Versicherten künftig auf einen lick transparent: Sie lässt sich direkt daran ablesen, ob ine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen muss der sogar einen Überschussbetrag an ihre Versicherten uszahlen kann. Künftig werden damit sowohl über Zu- atzbeiträge als auch über ausgezahlte Prämien klare reis- und Effizienzsignale gesetzt, die zu einer Intensi- ierung des Wettbewerbs führen werden. Krankenkassen aben in Zukunft im Vergleich zur heutigen Möglichkeit iner Beitragssatzerhöhung, die von ihren Mitgliedern ur teilweise wahrgenommen wird, einen deutlich höhe- en Anreiz, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen, m die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu vermeiden der sich über die Auszahlung einer Prämie zu profilie- en. Die Belastung durch den Zusatzbeitrag soll die Ver- icherten allerdings nicht überfordern; deshalb sehen die ckpunkte hier eine Obergrenze von 1 Prozent des aushaltseinkommens vor. Die konkrete Ausgestaltung ird derzeit noch erarbeitet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5145 (A) ) (B) ) Zu Frage 26: Die in der Fragestellung geäußerte Auffassung geht fehl und beruht auf einem Zerrbild insbesondere der Wirkungen des Gesundheitsfonds und des Zusatzbei- trags. Ziel der Gesundheitsreform ist keine Verstaatli- chung des Gesundheitswesens, sondern die Intensivie- rung des Wettbewerbs auf allen dazu geeigneten Ebenen. Im Übrigen ist auf die Antwort zu Frage 25 zu verwei- sen. Darüber hinaus wird in der Fragestellung die Erhe- bung der Mittel mit der Mittelverwendung verwechselt. Die Steuerung und Ausgestaltung der Mittelverwendung verbleibt auch weiterhin in der Verantwortung der Kran- kenkassen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Wettbewerbswirkung der Prämie zwar durchaus von de- ren Höhe, nicht jedoch vom Anteil ihres Gesamtvolu- mens an den Gesundheitsausgaben einer Kasse abhängt. Auch die Vorstellung einer „Strangulierung der privaten Krankenversicherung“ ist völlig abwegig. Bislang ist der Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung äußerst beschränkt, da er sich ausschließlich auf Neukunden be- zieht. Da die zur Glättung von späteren Prämiensteigerun- gen angelegten Alterungsrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einem anderen Krankenversiche- rungsunternehmen bislang nicht übertragbar sind, son- dern beim alten Unternehmen verbleiben, können wün- schenswerte Wettbewerbswirkungen in der PKV für deren Bestandskunden keine Wirkung entfalten. Die Ge- sundheitsreform zielt deshalb unter Erhalt des Ge- schäftsmodells der privaten Krankenversicherung (PKV) darauf, künftig einen wirklichen Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen zu er- möglichen. Deshalb soll zukünftig die Portabilität der Alterungsrückstellungen für Bestandskunden innerhalb der PKV etabliert werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/2670, Frage 29): Wie steht die Bundesregierung dem in der vergangenen Woche vom SPD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Modell zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, das laut dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck in die Koalitionsgespräche über Reformen des Niedriglohnsektors eingebracht werden wird, gegenüber, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Re- form des Niedriglohnsektors das vom Gewerkschaftsrat be- schlossene oder ein anderes Modell für einen gesetzlichen Mindestlohn ernsthaft in Betracht zu ziehen? Die Neuordnung des Niedriglohnbereichs wird zur- zeit innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert. Grundlage sind die Vereinbarungen des Koalitionsver- trages. Dabei werden alle damit im Zusammenhang ste- henden Fragen im Rahmen der hierzu eingerichteten Ar- beitsgruppe Arbeitsmarkt sorgfältig geprüft und im Herbst dieses Jahres ein Vorschlag unterbreitet, wie man den Niedriglohnsektor sinnvoll ausgestalten kann. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach einem Mindestlohn und seiner eventuellen Konzeption aufge- griffen werden. A d d ( m p s J m s A c d b s v V g b B b t d a P a p J f B d R p Z d P B B R s e E b t i b u t t s (C (D nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/2670, Frage 30): Kann die Bundesagentur für Arbeit die in der am 15. Ok- tober 2004 in Mettlach-Orscholz geschlossenen „Rahmenver- einbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufs- beratung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit“ vereinbarten schulischen Veran- staltungen zur Berufswahlvorbereitung derzeit flächende- ckend anbieten, und sieht die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Situation Handlungsbedarf zum Ausbau der be- rufswahlvorbereitenden Beratung an Schulen? Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt die in der Rah- envereinbarung mit der KMK eingegangenen Ver- flichtungen. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Be- timmungen des SGB III und des SGB II für alle ugendlichen. Die Rahmenvereinbarung wurde durch ehrere Landesregierungen in Abstimmung mit den zu- tändigen Regionaldirektionen der Bundesagentur für rbeit konkretisiert. Die Verantwortung für die tatsächli- he Umsetzung der gemeinsamen Absprachen liegt bei en örtlichen Schulen und der lokalen Agentur für Ar- eit, die im Rahmen der Erfüllung der geschäftspoliti- chen Ziele der Bundesagentur für Arbeit über ihre Akti- itäten und ihren Ressourceneinsatz entscheidet. Die erstärkung der Vermittlungsaktivitäten der Bundesa- entur für Arbeit zur nachhaltigen Integration von Aus- ildungs- und Arbeitsuchenden soll nicht zulasten des eratungsangebotes gehen. Die Dienstleistung Berufs- eratung (§§ 29 ff. SGB III) ist Pflichtaufgabe der Agen- uren für Arbeit für jeden Ratsuchenden, unabhängig avon, welchem Rechtskreis er angehört. Die Bundes- gentur für Arbeit hat zugesichert, die erforderlichen ersonalressourcen für ein flächendeckendes Angebot uch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Ein geschäfts- olitisches Ziel der Bundesagentur für Arbeit für das ahr 2006 ist, im Hinblick auf die präventive und lang- ristige Wirkung Beratung und Berufsorientierung mehr erufsanfänger für eine Beratung zu gewinnen, um da- urch die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der atsuchenden zu erhöhen. Im Rahmen der Handlungs- rogramme für junge Menschen unter 25 Jahren hat die entrale der Bundesagentur für Arbeit – gemeinsam mit en Regionaldirektionen – Konzepte entwickelt, um die ersonalressourcen künftig effektiver und effizienter für erufsorientierung in Schulen einsetzen zu können. Das undesministerium für Arbeit und Soziales begleitet im ahmen der Rechtsaufsicht die im Rahmen des Um- trukturierungsprozesses der Bundesagentur für Arbeit rfolgende Neuausrichtung der Berufsberatung und die inführung der Handlungsprogramme. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungs- edarf zum Ausbau der berufswahlvorbereitenden Bera- ung an Schulen. Die Qualität beruflicher Beratung hängt m Wesentlichen von der Qualität der Informationsange- ote und der beruflichen Grundqualifikation, der Aus- nd Fortbildung und auch von der Supervision der Bera- ungsfachkräfte ab. Um diese weiter zu verbessern, un- ernimmt die Bundesagentur für Arbeit erhebliche An- trengungen in der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen 5146 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) (C) (B) ) und Mitarbeiter. Ab 2006 nimmt die neu gegründete Hochschule der Bundesagentur für Arbeit für Arbeit den Studienbetrieb mit zwei Bachelor-Studiengängen auf und bildet damit das gesamte thematische Feld der aktiven und passiven Arbeitsförderung sowie der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende ab. Der Studiengang „Arbeits- marktmanagement“ richtet sich im Wesentlichen an künftige Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler. Der neue Studiengang „Beschäftigungsorientierte Bera- tung und Fallmanagement“, der die Studierenden auf die Aufgaben der beruflichen Beratung und Orientierung so- wie für das Aufgabenfeld des beschäftigungsorientierten Fallmanagements vorbereitet, ist mit einem Kontingent von jährlich 50 Nachwuchskräften gestartet. Beide Stu- diengänge sind als Vollzeitstudium mit fünf Studientri- mestern und vier prüfungsrelevanten Praktika in den ver- schiedenen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit unter Betreuung durch die Hochschule auf drei Jahre an- gelegt und enden mit dem anerkannten Hochschulab- schluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ tionstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz durch die in § 7 Abs. 1 BGG genannten Träger hoheitlicher Gewalt im Einzelnen umgesetzt, und wie verfährt die Bundes- regierung in Fällen der Nichtumsetzung? Durch die am 24. Juli 2002 in Kraft getretene „Ver- ordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstech- nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) wurde die Bundesverwaltung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2005 ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen Internetauftritte und -angebote und mittels Infor- mationstechnik realisierte grafische Programmoberflä- chen (CD-ROMs oder DVDs), soweit sie öffentlich zu- gänglich sind. In der Anlage zur BITV sind die genauen technischen und inhaltlichen Anforderungen und Bedin- gungen festgelegt. Zur Umsetzung der Verordnung wurde – abhängig da- von, ob sich die Angebote speziell an behinderte Men- schen richteten oder nicht – ein abgestufter Zeitrahmen aufgestellt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 Des Weiteren bietet die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsmodule (zum Beispiel Berufsorientie- rung, Berufsberatung, Beratungs- und Integrationsaufga- ben im SGB II und III), darunter derzeit 25 beratungs- spezifische Seminare und zahlreiche Angebote zum Eigenstudium an. Durch Schulungs- und Implementie- rungsmaßnahmen werden die Berater mit neuen Verfah- ren und Handlungsprogrammen vertraut gemacht. Auch die Sicherung der Informations- und Fachkompetenz der Fachkräfte durch Expertensysteme im Intranet der Bun- desagentur für Arbeit ist ein wichtiges Element. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Druck- sache 16/2670, Frage 31): Inwieweit ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informa- m s i m d v B v s s s B B g g i P B d d (D ussten alle Angebote der Bundesbehörden barrierefrei ein. Die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten st aufgrund der ständig wechselnden Inhalte kein ein- aliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess. Aus iesem Grund hat die Bundesregierung eine Vielzahl on verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der undesbehörden eingeleitet: So wurden zum Beispiel om BVA Handlungsleitfäden zur BITV erstellt und ver- chiedene Seminare, Workshops und Erfahrungsaustau- che zur Umsetzung der BITV angeboten. Die Bestimmungen der BITV sind nach Erkenntnis- en der Bundesverwaltung auf den Webauftritten der undesministerien fast durchgängig, auf den Seiten der undesoberbehörden weitgehend umgesetzt. Neben ei- enen Untersuchungen finden auch Prüfungsmitteilun- en aus den Reihen der Verbände behinderter Menschen n der Bundesverwaltung Beachtung. Diese kommen bei rüfungen von 65 Internetangeboten der Ministerien und undesoberbehörden derzeit lediglich auf vier unbefrie- igende Auftritte. Diesen Fällen wird seitens der Bun- esverwaltungsamtes nachgegangen. 91, 1 0, T 53. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Zusatzfrage.



Rede von Jan Mücke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Staatsminister, es ist durchaus üblich, dass bei

solchen UNESCO-Konventionen weitere Vorbehalte ge-
macht werden. Mir ist ein ähnlicher Fall zu einer ande-
ren UNESCO-Konvention bekannt, zu der die Vereinig-
ten Staaten von Amerika und Dänemark Vorbehalte
formuliert haben.

Ich möchte noch einmal auf den Wortlaut meiner
Frage hinweisen: Welche Vorbehalte im Zusammenhang
mit der kommunalen Selbstverwaltung und der Siche-
rung von Entscheidungsmöglichkeiten wären nach die-
sem Übereinkommen möglich gewesen?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Gloser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Unabhängig davon, ob man einen solchen Vorbehalt

    hätte machen können, gilt: Ein Vorbehalt kann zum Bei-
    spiel bei Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde, nicht
    aber nachträglich abgegeben werden. Wir alle wissen,
    dass die Ratifikation schon vor einigen Jahren erfolgt ist.

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    (C (D in nachträglicher Vorbehalt wäre also unabhängig von er Frage, ob er möglich ist, jetzt nicht mehr zulässig. Zweite Zusatzfrage. Wäre es denn möglich gewesen, einen entsprechen en Vorbehalt zu formulieren, um die im Grundgesetz orgesehene kommunale Selbstverwaltung auch völkerechtlich zur Geltung zu bringen? Ich habe schon einmal gesagt, dass es verschiedene atbestände gibt, bei denen Vorbehalte ausdrücklich zuelassen sind, die dann auch in der Erklärung enthalten ind, und dass dieser Vorbehalt nicht dazuzählt. Frage 2 des Kollegen Mücke: Gibt es Möglichkeiten, das Recht der Kommunen, in eigener Verantwortung über Denkmalpflege und Landschaftsschutz in ihrem eigenen Bereich im Rahmen der Gesetze zu entscheiden, noch nachträglich gegenüber der UNESCO zu sichern? Ich nehme noch einmal Bezug auf die schon ange prochene Frage, wann ein solcher Vorbehalt angebracht erden kann. Die Antwort lautet: Ein Vorbehalt kann bei er Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme oder Genehigung eines Vertrages oder beim Beitritt angebracht erden. Das heißt also, eine nachträgliche Anbringung ines Vorbehalts ist jetzt nicht mehr möglich. Zusatzfrage? Angesichts der Streitigkeiten, die es mit einer Welt rbestätte in Deutschland gibt, stellt sich für mich die rage, ob die Bundesregierung auf internationaler Ebene ine Überarbeitung dieses Übereinkommens anregen ird, um entsprechende Änderungen möglich zu ma hen. Bezüglich des Übereinkommens selbst ist sicherlich ichts geplant. Es sind aber derzeit auch keine Überleungen im Gange, hier in irgendeiner Weise etwas zu eränzen. Vielleicht darf ich darüber hinaus noch zum Selbsterwaltungsrecht, das Sie, Kollege Mücke, angesprohen haben, ergänzen: Die Stadt Dresden hat ja den ntrag auf Aufnahme in die Liste im Zuge der Selbsterwaltung gestellt, aber damit gleichzeitig auch die rundlage bzw. die Anforderungen für die Aufnahme nerkannt. Wenn man jetzt im Nachhinein sagen würde, iese Grundlage existiert für mich nicht, ist das eine unulässige Rechtsauslegung des Standpunktes, den man Staatsminister Günter Gloser bei Antragstellung eingenommen hat. Am Anfang hat man ja gesagt: Ich beantrage die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes und akzeptiere damit auch die Rahmenbedingungen, die diese Konvention vorsieht. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass es nor malerweise notwendig ist, eine völkerrechtliche Verpflichtung durch ein Transformationsgesetz in nationales Recht umzusetzen? Stimmen Sie mir auch zu, dass dieses beim Welterbeübereinkommen nicht passiert ist? Nein. Erst einmal ist es so, dass nach dem Lindauer Abkommen generell auch die Länder beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen beteiligt werden. In diesem Rahmen können sie auch ihre Einwendungen vorbringen. Das ist aber im konkreten Fall nicht passiert. Nachdem Sie schon auf die Transformation abgehoben haben, ist zu ergänzen, dass Gemeinden oder Länder im Zuge der Realisierung an diese Konvention gebunden bleiben, vor allem deswegen, weil die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt diese Dinge vorgetragen hat. Damit besteht für die Gemeinden und Länder im Rahmen der Bundestreue auch eine gewisse Verpflichtung, dies zu akzeptieren. Weitere Fragen dazu gibt es nicht. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fragen 3 und 4 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller zur Verfügung. Ich rufe die Frage 5 der Abgeordneten Bärbel Höhn auf: Ist der Bundesregierung eine Entscheidung des Koalitionsausschusses darüber bekannt, ob es ein Endlagersuchgesetz geben wird, und, wenn ja, welchen Inhalt hat dieser Beschluss? Mi Frau Kollegin Höhn, wie schon in früheren Regierungszeiten, also zum Beispiel in den letzten beiden Legislaturperioden, ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, aus Gesprächen des Koalitionsausschusses zu berichten bzw. sie zu bewerten. Dazu gibt es bestimmt eine Zusatzfrage. N s u b t d g K g g m h S t s S s m h K s p g t A n r m h t e o d (C (D Ja, genau. Bitte schön, Frau Höhn. Ich habe mir einmal das Protokoll der Sitzung des iedersächsischen Landtages vom 15. September angechaut. Da hat der niedersächsische Umweltminister, nser Kollege Hans-Heinrich Sander, zu Protokoll gegeen, dass es am Mittwoch, dem 6. September, im Koaliionsausschuss den Beschluss gegeben habe, dass es mit er CDU/CSU-Fraktion ein Endlagersuchgesetz nicht eben werde. Ist es richtig, dass die Ergebnisse des oalitionsausschusses jetzt über Länderminister weiteregeben werden, statt von der Bundesregierung den Abeordneten hier im Bundestag mitgeteilt zu werden? Mic Frau Kollegin, Sie können ganz sicher sein, dass Herr ander der Letzte wäre, über den wir das weitergeben. Das ist eine interessante Aussage. Aber ich habe rotzdem noch eine zweite Nachfrage. Wenn es einen olchen Beschluss nicht gegeben hat, kann mir denn der taatssekretär sagen, wann ein solches Endlagersuchgeetz in den Bundestag eingebracht wird? Mic Frau Kollegin, wir haben dazu eine Regelung im oalitionsvertrag. Im Augenblick finden die Beratungen tatt. Es bleibt bei der Absicht, in dieser Legislatureriode ein solches Gesetz vorzulegen. Kollege Fell. Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicherlich nicht verbor en geblieben, dass es einen Besuch der Bundestagsfrakion der Union in Gorleben gegeben hat, wo dann die ussage getätigt wurde, dass es ein Endlagersuchgesetz icht geben solle. Ist das die Meinung der Bundesregieung? Mic Noch einmal: Wir haben hier erstens nicht zu bewer en, was den Koalitionsausschuss betrifft. Zweitens gibt s für die Diskussion mit den Koalitionsfraktionen gerdnete Verfahren. Diese werden wir abwarten. Klar ist rittens, dass wir uns im Augenblick in einem Suchpro Parl. Staatssekretär Michael Müller zess befinden. Bei diesem Suchprozess werden wir als Ministerium natürlich unsere Position vertreten. Kann ich noch eine Frage stellen? Nein. Aber Sie können vielleicht – wenn ich Ihnen diesen Tipp geben darf – versuchen, eine Nachfrage an die nächste Frage der Kollegin Höhn anzuhängen. Ich rufe jetzt die Frage 6 der Kollegin Höhn auf: Hat die Bundesregierung Informationen beim Kraftwerks betreiber von Biblis A oder bei der hessischen Atomaufsichtsbehörde darüber eingeholt, ob die Funktionsprüfungen, die am 15. September dieses Jahres zur Schnellabschaltung des Reaktors geführt haben, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Störfalls im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark standen? Mi Frau Kollegin Höhn, in der Tat hat es eine Berichtsanforderung der Bundesaufsicht an die hessische Atomaufsichtsbehörde gegeben. Wiesbaden hat uns daraufhin mitgeteilt, dass während des Abfahrens der Anlage zur Revision 2006 bei einer Leistung von 600 MW die so genannte Blockschutzprüfung nach dem Wartungshandbuch durchgeführt wurde. Dann erfolgte ein fehlerhaftes Abschalten einer von zwei Zuleitungen des Blockes A im Umspannwerk Bürstadt. Das auslösende Ereignis ist nicht im Zusammenhang mit dem Ereignis von Forsmark zu sehen. Das zeigt sich schon daran, dass die Wartungsarbeiten ausschließlich nach dem Wartungshandbuch erfolgen; in diesem Rahmen besteht keine Zuständigkeit für sicherheitstechnische Prüfungen. Sie können sicher sein, dass wir bei den Sicherheitsprüfungen gemäß den Fristen und Vorgaben operieren werden. Bezüglich Biblis A gibt es momentan den Antrag von RWE, die Laufzeit zu verlängern. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass, wie in der Öffentlichkeit an vielen Stellen nachlesbar ist, Biblis A zu den Atomkraftwerken in Deutschland gehört, die gegen den Absturz von Flugzeugen durch einen terroristischen Angriff am schlechtesten geschützt sind? Mi Die Fakten sind – da haben Sie Recht – öffentlich bekannt. Aber wir werden diesen Antrag natürlich nach Recht und Gesetz – dafür gilt das Atomgesetz – bewerten und dann zu einer Entscheidung kommen. Sie haben eben noch einmal den Störfall bei Biblis A dargelegt und gesagt, da gebe es Fristen. Wie sehen die Fristen denn aus? m h g g A m t s n e w A c r m h – S ä s l V i b r d A m o B p B e D t g (C (D Mic Ihnen ist ja bekannt geworden, dass es – das ist auch estern noch einmal gesagt worden – jetzt eine Prüfung ibt. Diese wird einige Monate in Anspruch nehmen. ber noch einmal: Der Vorfall von Biblis hatte nichts it einer Sicherheitsprüfung zu tun; es erfolgten War ungsarbeiten nach dem Wartungshandbuch. Kollege Fell. He Die Aussage, dass die Überprüfung „einige Moate“ in Anspruch nehmen wird, ist nicht die Festlegung iner Frist, von der Sie gesprochen haben. Uns würde irklich interessieren, welche Fristen Sie gesetzt haben. ußerdem haben Sie von gewissen Vorgaben gespro hen, unter denen diese Fristen nur noch einzuhalten wäen. Was sind das für Vorgaben? Mic Ich wiederhole noch einmal: Der Vorfall von Biblis darum ging es bei dieser Frage – hatte nichts mit der icherheitsüberprüfung zu tun. Wir haben jetzt die vernderte Lage – Frau Höhn hat das angesprochen –, dass eit vorgestern der Antrag auf Laufzeitverlängerung voriegt. Dieser wird im Rahmen der dafür vorgesehenen erfahren geprüft und das wird eine entsprechende Zeit n Anspruch nehmen. Es gibt keine weiteren Fragen zu diesem Geschäfts ereich. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Bildung und Forschung auf. Zur Beantwortung er Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär ndreas Storm zur Verfügung. Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Cornelia Hirsch auf: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der „Berliner Rede“ von Bundespräsident Horst Köhler, die er am 21. September 2006 in der Kepler-Schule in Berlin gehalten hat? A Herr Präsident, ich beantworte die Frage der Abge rdneten Hirsch nach den Schlussfolgerungen, die die undesregierung aus der „Berliner Rede“ des Bundesräsidenten zieht, wie folgt. Die Bundesregierung begrüßt die „Berliner Rede“ des undespräsidenten zum Thema „Bildung für alle“, die ine große gesellschaftliche Resonanz gefunden hat. en Ausführungen des Bundespräsidenten zur Bedeu ung der Bildungschancen als Lebenschancen ist uneineschränkt zuzustimmen. Ich zitiere aus der Rede: Parl. Staatssekretär Andreas Storm Jeder kann etwas und jeder braucht die Chance, sich durch Bildung weiterzuentwickeln … Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung ebenso wie für gesellschaftliche Anerkennung und berufliches Fortkommen. Bildung ist damit das Herzstück einer demokratischen Gesellschaft. Verstärkte Bemühungen sind künftig erforderlich, um insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Um die Qualität unseres Bildungssystems zu verbessern, bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Engagements von allen Beteiligten in unserem Land. Nach und neben dem Elternhaus ist der Kindergarten der wichtigste Ort elementarer Bildung. Gerade für Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die zum Beispiel aus bildungsfernen Elternhäusern oder aus Migrantenfamilien kommen, sollte sichergestellt sein, dass sie eine frühe individuelle Förderung spätestens im Kindergarten erhalten, damit Chancengerechtigkeit mit Blick auf den weiteren Weg in Schule, Ausbildung und Berufsleben geschaffen wird. Zu den Ausführungen des Bundespräsidenten über Fragen der Schulbildung und des Unterrichts sowie zur Werteerziehung an den Schulen ist generell darauf hinzuweisen, dass hierfür die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Die Bundesregierung wird auch künftig die Länder in ihren Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems unterstützen. Grundlage dafür ist der neue Art. 91 b Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach können Bund und Länder bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit unseres Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei der Erstellung diesbezüglicher Berichte und Empfehlungen zusammenwirken. Das Bundesbildungsund -forschungsministerium und die Kultusministerkonferenz haben sich bereits im Jahr 2004 auf eine gemeinsame Bildungsberichterstattung verständigt. Der erste unabhängige Expertenbericht mit dem Titel „Bildung in Deutschland“ mit dem Schwerpunktthema Migration wurde im Juni 2006 veröffentlicht. Er macht wesentliche Entwicklungen im Bildungsbereich transparent. Darüber hinaus ist mit dem Einstieg in diese Form der Bildungsberichterstattung auch der Anspruch verbunden, bildungspolitische Entscheidungen und die daraus abzuleitenden Maßnahmen auf einer verbesserten Grundlage zu planen und auf ihre tatsächliche Wirkung hin zu überprüfen. Bund und Länder erarbeiten derzeit gemeinsam Schlussfolgerungen aus diesem ersten Bildungsbericht. Da sowohl Assessments als auch die Bildungsberichterstattungen im hohen Maße forschungsbasierte Prozesse sind, besteht eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Qualität des Bildungswesens in der strukturellen Stärkung der Bildungsforschung. Ziel ist es, die unterschiedlichen Handlungsoptionen des Bundesbildungsministeriums im Bereich der institutionellen Förderung, der Ressortforschung und der Projektund Programmforschung so zu bündeln, dass ein kontinuierlich wachsendes Potenzial entsteht. Zentrale Maßnahmen des Bundesbildungsund -forschungsministeriums zur s s d p e t s a d z n e s t b R z l d d a a d w l B n d n B n r w n d s f a m m S z F s d i (C (D trukturellen Stärkung der empirischen Bildungsforchung sind die Erarbeitung eines Rahmenprogramms, ie gemeinsam mit den Ländern und der Community gelante Etablierung eines nationalen Bildungspanels als in Schwerpunktprojekt sowie eine Förderinitiative zur echnologiebasierten Kompetenzdiagnostik. Angesichts der Herausforderungen der Zukunft müsen die Begabungspotenziale in unserem Land besser usgeschöpft werden, auch wenn Deutschland, wie es er OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2006“ eigt, über einen hohen Bildungsstand verfügt. Dies ist icht zuletzt angesichts des demografischen Wandels rforderlich. Mehr junge Menschen müssen ein Hochchulstudium aufnehmen. Gleichzeitig steigt in einer äler werdenden Gesellschaft die Bedeutung der berufsezogenen Fortund Weiterbildung. Zusammenfassend: Die Bundesregierung wird im ahmen ihrer Kompetenzen alle erforderlichen Schritte ur Stärkung der Bildungsqualität und zur Förderung der ebensbegleitenden Bildung für alle unternehmen. Herr Kollege Storm, ich bin ganz beeindruckt, dass ie Schlussfolgerungen der Bundesregierung nicht ganz en Umfang der „Berliner Rede“ des Bundespräsidenten ngenommen haben, uf die sich die Frage bezog. Nun gibt es dennoch offenkundig eine Zusatzfrage er Kollegin Hirsch. Besten Dank für die doch sehr ausführliche Ant ort. – Meine Zusatzfrage wäre: Sie haben die öffentiche Resonanz angesprochen. Sehr viele Leute haben ezug auf die Vorschläge des Bundespräsidenten geommen. Im Rahmen dieser Debatte kam von verschieenster Seite der Vorschlag zu einem so genannten natioalen Bildungspakt, zur Entwicklung einer nationalen ildungsstrategie. Aus Ihren Ausführungen ist mir noch icht ganz ersichtlich geworden, inwieweit die Bundesegierung solche Vorschläge ganz bewusst aufgreifen ill und ob sie vielleicht eine moderierende Rolle wahrehmen will, indem sie die verschiedenen direkt am Bilungssystem Beteiligten an einen Tisch holt und man ich überlegt, wie diese ganzen Punkte, die Sie aufgeührt haben, in Zusammenarbeit von Bund und Ländern ufgegriffen werden können und damit ein Vorankomen in unserem Bildungssystem erreicht werden kann. A Vielen Dank. – Herr Bundestagspräsident, gestatten ie auch mir eine Anmerkung. Praktisch in jeder Situngswoche des Deutschen Bundestages beantworte ich ragen von Kollegen, aber bei weitem noch nie in einer olchen Länge. Die umfassende Rede des Bundespräsienten hat sehr viele Ressorts betroffen. Meine Antwort st mit sehr vielen Ressorts der Bundesregierung abge Parl. Staatssekretär Andreas Storm stimmt worden und deshalb ein Stück weit grundsätzlicher ausgefallen. Nun zu Ihrer Nachfrage. Ich darf darauf verweisen, dass wir eine ganze Reihe von Ansatzpunkten haben. Einen habe ich angesprochen: Das ist die gemeinsame Reaktion des Bundesbildungsministeriums und der Kultusministerkonferenz auf den ersten nationalen Bildungsbericht vom Juni dieses Jahres. Wir werden dem zuständigen Fachausschuss noch in diesem Jahr eine gemeinsame Stellungnahme, die voraussichtlich Ende November von der Bundesregierung verabschiedet wird, zuleiten. Sie wird Schlussfolgerungen enthalten und natürlich wesentliche Aspekte, die der Bundespräsident angesprochen hat, aufgreifen. Darüber hinaus wird voraussichtlich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Entscheidung über den europäischen Qualifikationsrahmen fallen. Beabsichtigt ist, dass wir in Deutschland mit der Erstellung eines nationalen Qualifikationsrahmens beginnen. Dabei geht es um die Ausarbeitung und Einordnung von Qualifikationen, die in den unterschiedlichen Bereichen unseres Bildungssystems erworben werden können. Auch dies ist ein sehr wichtiger, umfassender bildungspolitischer Schritt. Ich nenne zuletzt einen dritten Ansatzpunkt: die derzeitigen Beratungen zwischen Bund und Ländern zum Abschluss eines Hochschulpaktes, mit dem wir den absehbar steigenden Studentenzahlen gerecht werden wollen. Auch hier ist bis Dezember mit einem Ergebnis zu rechnen. Sie sehen daran, dass all die Aspekte, die der Bundespräsident in seiner Rede angesprochen hat, gemeinsam von Bund und Ländern angegangen werden. Meine nächste Nachfrage wäre: Es ist ja richtig, dass derzeit bestimmte Aspekte in der Diskussion sind. Aber was uns noch unklar geblieben ist – darüber hatten wir bereits im Ausschuss diskutiert –, ist, wie die konkreten Vorhaben der Bundesregierung aussehen. Das betrifft die zwei Beispiele, die Sie angesprochen haben. Zum einen ist bisher unklar, welche Schwerpunkte und Ziele die Bundesregierung im Hinblick auf den nationalen Qualifikationsrahmen setzt. Zum anderen konnte uns bisher noch nicht erläutert werden, welche Schwerpunkte die Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt setzt. Wenn Sie vielleicht noch eine Aussage darüber machen könnten, was Sie konkret vorhaben und wie das genau aussehen soll. A Frau Kollegin, ich darf Sie auf die Ausschussberatungen verweisen und nur zwei wesentliche Stichworte nennen. Bei der Aushandlung des Hochschulpaktes geht es unter anderem darum, dass der Bund den Ländern das Angebot gemacht hat, sich an der Schaffung von Kapazitäten für die Ausweitung der Lehre finanziell zu beteiligen. Der Anstieg der Studierendenzahlen um 25 Prozent in den nächsten sieben Jahren bedeutet, dass wir in d i d D L b s u d r a n B t s d R r S s i 2 i d w A m m t e s E n m f B s ß B p s h P a b e s B d A n (C (D er Lehre entsprechende Kapazitäten schaffen müssen, ndem wir zum Beispiel – das ist ein Vorschlag des Bunes – so genannte Lecturerbzw. Dozentenstellen in eutschland einrichten. Hier wäre der Bund, wenn die änder diese Stellen schaffen, zu einer Kofinanzierung ereit. Dies ist ein Gedanke, den ich bereits im Auschuss vorgetragen habe. Beim Thema „europäischer Qualifikationsrahmen nd nationaler Qualifikationsrahmen“ ist es sehr im eutschen Interesse und wird deshalb von der Bundesegierung nicht nur auf der europäischen Ebene, sondern uch in Gesprächen mit den Ländern und den Sozialpartern verfolgt, dass wir qualifizierte Abschlüsse aus dem ereich der beruflichen Bildung – Stichwort: Meister itel – dort, wo es angemessen ist, akademischen Abchlüssen gleichstellen. Auch diese Aktivität macht eutlich, dass die Bundesregierung eine wesentliche olle in diesem Prozess spielt. Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Gehring. In der Tat haben wir auch im Ausschuss schon da über gesprochen. Sie haben jetzt hier angekündigt, dass ie die Studienplatzkapazitäten, die dringend notwendig ind, aufbauen wollen. Es ist ja davon auszugehen, dass n den nächsten fünf Jahren ein Anstieg um mindestens 0 Prozent erfolgen wird. Die Bundesregierung hat aber n ihren Haushaltsplan für das nächste Jahr für 16 Bunesländer nur 160 Millionen Euro eingestellt. Deshalb ollte ich Sie fragen: Von einem wie hohen möglichen usbau von Studienplatzkapazitäten gehen Sie aus? Wir üssen ja gleichzeitig berücksichtigen, dass Sie damit ehrere Schwerpunkte verfolgen. Nach allen Informa ionen spielt ja der Bereich der Vollkostenfinanzierung ine besondere Rolle. Zum Beispiel geht der Wissenchaftsrat davon aus, dass mindestens 400 Millionen uro allein für den Ausbau der Studienplatzkapazitäten otwendig seien. A Herr Abgeordneter Gehring, ich darf auf den Zeitplan ür die Vereinbarung eines Hochschulpakts zwischen und und Ländern hinweisen. Danach soll dieser Hoch chulpakt im Dezember fertig gestellt sein und anschlieend bei einem Treffen der Ministerpräsidenten mit der undeskanzlerin unterzeichnet werden. Zu dem Zeitunkt, an dem die Vereinbarungen getroffen worden ind, werden die entsprechenden Mittel in den Bundesaushalt eingestellt. Wir haben derzeit vorsorglich eine lanung vorgenommen, die insbesondere die vom Bund ngekündigten Ausgaben zur Stärkung der Forschung ei den Hochschulen mit abdeckt; Stichwort: Einstieg in ine so genannte Overhead-Finanzierung an den Hochchulen. Dies ist neben der möglichen Beteiligung des undes an der Finanzierung zusätzlicher Kapazitäten bei er Lehre der zweite wichtige Aspekt; entsprechende ufwendungen werden sich dann natürlich im Haushalt iederschlagen. Nun rufe ich Frage 8 des Kollegen Gehring auf: Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Debatte um die „Generation Praktikum“ Änderungen im Berufsbildungsgesetz und, wenn ja, welche? A Herr Abgeordneter Gehring ich beantworte Ihre Frage wie folgt und darf dabei zunächst auf Ihre Frage vom 30. März zu Praktika von Hochschulabsolventen Bezug nehmen. Damals hat sich ergeben, dass auch Hochschulabsolventen unter den Schutzbereich der §§ 26 und 17 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bzw. des § 612 Abs. 1 BGB fallen können. Die Bundesregierung missbilligt jede missbräuchliche Ausnutzung von gering oder nicht entlohnten Praktikumsverhältnissen. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob und in welchem Handlungsrahmen Aktivitäten zur Frage einer missbräuchlichen Nutzung von Praktika geboten sind. Für die Bewertung der Praxis wird eine Studie, die zu Beginn des Jahres 2007 vorgelegt werden wird, fachliche Hinweise liefern. Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens kann daher noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Zusatzfrage. Erst einmal vielen Dank für Ihre klare Aussage, mit der Sie die Ausbeutung von insbesondere Absolventenpraktikanten missbilligten. Sie haben ja im Rahmen der Fragestunde vom 5. April erklärt, dass der Bundesregierung noch keine gesicherten Zahlen über Hochschulabsolventen in unbezahlten oder gering bezahlten Praktikastellen vorlägen und dass Sie von daher hier kein Problem sähen. Inwieweit hat sich denn die Kenntnislage der gesamten Bundesregierung inzwischen geändert? Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Herr Arbeitsminister Müntefering in seiner Bundestagsrede am 7. September klar davon gesprochen hat, dass er sich gegen die Ausbeutung von Praktikanten einsetzen will und dass das ein zunehmendes Problem sei. Falls die Aussage von Herrn Müntefering nicht auf einer geänderten Kenntnislage der Bundesregierung beruht, frage ich: Wann rechnen Sie definitiv mit zusätzlichen Daten und Fakten zu diesem Bereich? A Die gesamte Bundesregierung teilt die Aussage des Bundesarbeitsministers, dass eine missbräuchliche Anwendung im Praktikantenbereich nicht akzeptabel ist, sicherlich voll und ganz. Wir haben derzeit aber noch keine über den Stand des Frühjahrs hinausgehenden Erkenntnisse. Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass wir bereits jetzt eine rechtliche Handhabe haben, um gegen offensichtlichen Missbrauch arbeitsrechtlich vorzugehen. Hinsichtlich der Frage, ob es einen neuen Tatbestand gibt, der gegebenenfalls zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich macht, sind wir in d s V l d m k K g h e f r M W P t k d g k d n t H S t D z k d u S F v i A (C (D er Tat auf die Auswertung der Untersuchung angewieen, die zum Jahresbeginn 2007 vorliegen wird. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. ielen Dank, Herr Kollege Storm. Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzerin und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung er Fragen des Kollegen Hans-Joachim Otto ist Staatsinister Bernd Neumann erschienen. Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Otto auf: Gibt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, die Auffassung der gesamten Bundesregierung wieder, wenn er sich dafür ausspricht, den aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der Rundfunkgebühren für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ wie PC und Handy-TV ab 1. Januar 2007 vorsieht, so nicht umzusetzen? B Die Erhebung von Rundfunkgebühren fällt in die ompetenz der Länder. Deshalb hat sich die Bundesreierung als Ganzes nicht mit dieser Frage befasst. Zur Erebung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkmpfangsgeräte hat der Beauftragte der Bundesregierung ür Kultur und Medien als innerhalb der Bundesregieung für Medien verantwortlicher Staatsminister seine einung geäußert. Seitens des Bundesministeriums für irtschaft und Technologie werden das Anliegen und die osition des Beauftragten der Bundesregierung für Kulur und Medien im Rahmen der Ressortverantwortlicheit unterstützt. Deutlich wurde dies in der Antwort auf ie Frage der Abgeordneten Christine Scheel in der Fraestunde am 20. September 2006 zu diesem Themenomplex. Zusatzfrage. Herr Staatsminister, nachdem ich jetzt gehört habe, ass die Begründung für die Erhebung dieser Gebühr ach Ihrer Auffassung – das ist eine zutreffende Bewerung – jeder Lebenswirklichkeit entbehrt, frage ich Sie: aben Sie Schritte unternommen oder werden Sie chritte unternehmen, um bei den Ländern für Ihre Posi ion und die des Bundeswirtschaftsministers zu werben? as muss schließlich trotz der Zuständigkeit der Länder ulässig sein. B Herr Kollege, ich beziehe mich auf meine Aussage, ass für diesen Bereich die Länder verantwortlich sind nd sich die Bundesregierung ex officio nicht einmischt. ie können aber davon ausgehen, dass ich mich zu dieser rage nicht nur geäußert habe, sondern für Positionen, on denen ich überzeugt bin, auch werbe. Das tue ich mmer dort, wo ich Gelegenheit dazu habe, weil ich der uffassung bin, dass eine Erhebung von Gebühren auf Staatsminister Bernd Neumann internetfähige Computer, auch wenn sie sich nur auf die Grundgebühr bezieht, zum jetzigen Zeitpunkt falsch wäre. Zweite Zusatzfrage. In Ihrer Pressemitteilung vom 18. September 2006 haben Sie sich der Forderung des Ministerpräsidenten Carstensen angeschlossen, das Moratorium bis 2009 zu verlängern. Sie haben geschrieben, dass damit die Möglichkeit gegeben werden solle, eine mögliche Veränderung der Erfassungsgrundlage für Rundfunkgebühren herbeizuführen. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie daran denken, die bisher gerätebezogene Abgabe in eine personenbezogene Abgabe umzuändern? Ist das Ihr Vorschlag? B Das muss nicht so sein. Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass sich aufgrund der technologischen Entwicklung – auch im Hinblick auf die digitalen Möglichkeiten – eine neue Lage ergibt und dass man sich angesichts dessen die Frage stellen muss, ob die gerätebezogene Gebühr im Hinblick auf die Vielfalt von Geräten noch angemessen ist. Dazu gibt es unterschiedliche Vorschläge. Auch die FDP hat sich hierzu geäußert. Ich finde, wenn ein Moratorium stattfände, müsste man die Zeit nutzen, zu überlegen: Gibt es andere, bessere Modelle, die der differenzierten technologischen Entwicklung besser Rechnung tragen? Aber ich bin nicht in der Lage, abschließend zu einem konkreten Modell Stellung zu nehmen, weil ich dazu noch Informationen und Diskussionen benötige. Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Otto auf: Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Höhe der monatlichen Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte von 17,03 auf 5,52 Euro ohne eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages reduziert werden? B Nach Kenntnis der Bundesregierung vertreten einige Länder die Auffassung, dass eine generelle Reduzierung der monatlichen Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von 17,03 auf 5,52 Euro eine Änderung dieses Staatsvertrages erfordert. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Landesrundfunkanstalten der Ansicht sind, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen Empfangsmöglichkeiten von Rundfunkprogrammen durch neuartige Rundfunkempfangsgeräte bereits der geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Erhebung nur der Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro für diese Geräte zulässt. Derartige Auslegungsfragen gehören in der Tat in die Kompetenz der Rundfunkanstalten wie auch der Länder. Deswegen möchte mich an der Interpretation nicht weiter beteiligen. h z s w G d c n s e k m D g h w k a h g m m b m a H s w g c P (C (D Zusatzfrage. Da Sie aber eben – ich füge hinzu: zu Recht – darauf ingewiesen haben, dass sich die tatsächlichen Nutungsgegebenheiten in einer Rundfunkgebühr niederchlagen müssen oder – andersherum gesagt – dass es, enn es keine ausreichende Nutzung gibt, nicht zu einer ebühr kommen darf, darf ich Sie fragen, ob es der Bunesregierung bekannt ist, dass laut einer neuen Untersuhung von ARD und ZDF nur rund 4 Prozent aller interetfähigen PCs zur Hörfunknutzung genutzt werden, odass nach Ihrer Logik eigentlich keine Grundgebühr rhoben werden dürfte. B Herr Kollege, diese Untersuchung ist mir bekannt. Es üsste Ihnen auch bekannt sein, dass sie mir bekannt ist. enn Sie haben eben aus einer Presseerklärung vorgetraen, in der ich just auf diese Untersuchung hingewiesen abe. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ich wollte es nur noch einmal festgehalten haben!)