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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/53 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Natio- nen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1709 (2006) des Sicherheitsrates 5110 B 5110 B 5110 D 5111 A 5111 B 5111 C 5112 B 5112 B 5112 D 5115 C 5115 D 5115 D 5116 B 5116 B Deutscher B Stenografisch 53. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahresbe- richt der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J U M U C U U U D U 5107 A 5107 B 5108 D 5109 A 5109 B 5109 B 5109 D 5109 D Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 A undestag er Bericht ung 7. September 2006 t : oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär 5113 A 5113 A 5113 C 5113 D 5114 B 5114 B 5114 D 5115 A 5115 C der Vereinten Nationen vom 22. September 2006 (Drucksache 16/2700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 16/2670) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Jan Mücke (FDP) Sicherung des notwendigen Entscheidungs- spielraums für die Kommunen im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Kul- tur- und Naturerbes Antwort Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Jan Mücke (FDP) Möglichkeit der nachträglichen Sicherung des Rechts der Kommunen, in eigener Ver- antwortung über Denkmalpflege und Land- schaftsschutz zu entscheiden Antwort Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventueller Beschluss des Koalitionsaus- schusses über ein Endlagersuchgesetz Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkundigungen über einen Zusammen- hang der Funktionsprüfungen am Atom- kraftwerk Biblis A mit der Aufarbeitung des Störfalls im schwedischen Atomkraft- werk Forsmark Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z B H M C S R 2 A A Z C K M K Ä Z „ A A Z K M H A R li u A B Z H M H M r g b A B Z H 5116 D 5117 A 5117 B 5117 C 5117 D 5118 B 5118 C 5118 D 5119 A usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 ornelia Hirsch (DIE LINKE) chlussfolgerungen aus der „Berliner ede“ von Bundespräsident Köhler am 1. September 2006 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungen im Berufsbildungsgesetz im usammenhang mit der Debatte um die Generation Praktikum“ ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) blehnung der Umsetzung des aktuellen undfunkgebührenstaatsvertrages hinsicht- ch der Erhebung von Gebühren für PC nd Handy-TV ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . usatzfragen ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . ündliche Frage 10 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) öglichkeit einer Reduzierung der Gebüh- en für „neuartige Rundfunkempfangs- eräte“ ohne Änderung des Rundfunkge- ührenstaatsvertrages ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . usatzfrage enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B 5119 C 5119 D 5120 D 5121 C 5122 A 5122 A 5122 C 5122 D 5123 B 5123 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 III Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Bisherige Ergebnisse der Koali- tion zu einer Reform für ein leistungsfähi- ges Gesundheitswesen Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Sibylle Laurischk (FDP) Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform auf die Zahlungen nach dem Unterhalts- vorschussgesetz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Sibylle Laurischk (FDP) Auswirkungen der Einführung des Eltern- geldes auf die Zahlungen nach dem Unter- haltsvorschussgesetz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G B n d u r n A D A M D A m d s u A D A M C Z r d f B d A D A M D M V A D 5124 B 5125 C 5126 D 5128 A 5129 D 5130 C 5131 D 5133 C 5134 D 5136 A 5137 A 5138 A 5139 C 5140 D 5141 A 5141 B 5141 C nlage 4 ündliche Fragen 11 und 12 rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung der am inzwischen aufgegebe- en Marinestützpunkt in Olpenitz vorhan- enen Kontaminationsverdachtsflächen nd Folgen einer möglichen Altlastensanie- ung für den Verkauf und die Nachfolge- utzung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 13 und 14 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nzahl der im Bundesfinanzministerium it der Dienst- und Fachaufsicht der Bun- esanstalt für Finanzdienstleistungsauf- icht beschäftigten Mitarbeiter; Richtlinien nd Anweisungen sowie deren Umsetzung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 15 und 16 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ustellung des Prüfberichts der Innen- evision der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht an das Bundes- inanzministerium; Anweisungen an die undesanstalt und Prüfung der Umsetzung ieser Vorgaben durch das Ministerium ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 17 r. Konrad Schily (FDP) ehrkosten eines Basistarifs für Alt-PKV- ersicherte ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 D 5142 B 5142 D 5143 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Anlage 8 Mündliche Frage 18 Dr. Konrad Schily (FDP) Notwendigkeit einer Spezifizierung kartell- rechtlicher Regelungen im Hinblick unter anderem auf kassenartenübergreifende Fu- sionen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Gefahr der Funktion der Krankenversicherungen als Vollzugsorgane einer Kostendämpfungs- politik Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 5143 B 5144 C Anlage 9 Mündliche Fragen 21 und 22 Jürgen Koppelin (FDP) Vorlage eines Konzepts für ein leistungs- fähiges, solidarisches und demografiefestes Gesundheitswesen; Gültigkeit der Aussa- gen im Koalitionsvertrag zum Gesund- heitsbereich Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 23 und 24 Heinz Lanfermann (FDP) Verpflichtung der privaten Krankenver- sicherung zu einem Basistarifangebot ent- sprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform; zukünftiges Ver- hältnis von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 25 und 26 Daniel Bahr (Münster) (FDP) Auswirkungen einer auf 1 Prozent be- grenzten Prämienerhöhung auf die mittel- M D H S d M A F A M C H d S A F A M C U b n m g B w A F 5143 C 5143 D ündliche Frage 29 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu dem vom PD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Mo- ell zur Einführung eines gesetzlichen indestlohns ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 30 ornelia Hirsch (DIE LINKE) andlungsbedarf bezüglich des Ausbaus er berufswahlvorbereitenden Beratung an chulen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 31 hristoph Waitz (FDP) msetzung des Gesetzes zur Gleichstellung ehinderter Menschen gemäß der Verord- ung zur Schaffung barrierefreier Infor- ationstechnik nach dem Behinderten- leichstellungsgesetz durch die in § 7 Abs. 1 GG genannten Träger hoheitlicher Ge- alt ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5145 B 5145 C 5146 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5107 (A) ) (B) ) 53. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5141 (A) ) (B) ) ländes und die Planung und Umsetzung der Nachfolgenut- künftig der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen zung? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 3): Welche Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform erwar- tet die Bundesregierung auf die Zahlungen nach dem Unter- haltsvorschussgesetz vor dem Hintergrund, dass minderjäh- rige Kinder in den ersten Rang der Unterhaltsberechtigten rücken? Nach den Regelungen der Unterhaltsrechtsreform soll U c s s g r s e t d g d d U e a A d F ( a ( t d f t a d h d A d F N u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 27.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.09.2006 Bollen, Clemens SPD 27.09.2006 Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 27.09.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 27.09.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 27.09.2006* Hilsberg, Stephan SPD 27.09.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.09.2006 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.09.2006 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.09.2006 Rachel, Thomas CDU/CSU 27.09.2006 Rix, Sönke SPD 27.09.2006 Schummer, Uwe CDU/CSU 27.09.2006 Steinbach, Erika CDU/CSU 27.09.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 27.09.2006 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 27.09.2006 Zapf, Uta SPD 27.09.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nterhaltsansprüchen haben. Das bedeutet, dass Ansprü- he anderer Unterhaltsberechtigter erst zu befriedigen ind, wenn die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt ind. Die Regelung dient einer verstärkten Berücksichti- ung des Kindeswohls, da Kinder – anders als alle ande- en Unterhaltsberechtigten – keine Möglichkeit haben, elbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Darüber hinaus ist mpirisch belegt, dass die Bereitschaft Unterhaltspflich- iger, Kindesunterhalt zu leisten, deutlich höher ist als ie Zahlungswilligkeit beispielsweise in Bezug auf Ehe- attenunterhalt. Soweit die neue Rangfolge dazu führt, ass der Unterhaltsanspruch des Kindes künftig durch en unterhaltspflichtigen Elternteil in einem größeren mfang oder sogar vollständig erfüllt werden kann, ist ine staatliche Unterhaltsersatzleistung teilweise oder uch ganz entbehrlich. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) Drucksache 16/2670, Frage 4): Welche Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Un- terhaltsvorschussgesetz durch die Einführung des Elterngel- des erwartet die Bundesregierung? Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen uf die Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG) durch die Einführung des Elterngeldes. Der Un- erhaltsvorschuss wird unabhängig davon geleistet, ob er allein erziehende Elternteil über Einkommen ver- ügt. Voraussetzung ist lediglich, dass der andere Eltern- eil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt leistet. Erhält lso der allein erziehende Elternteil Leistungen nach em Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), so at dies keine Auswirkungen auf die Zahlungen nach em UVG. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 11 nd 12): Ist für die, laut Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Walter Kolbow, vom 23. November 2004 auf die schriftliche Fra- ge 40 des Abgeordneten Jürgen Koppelin auf Bundestags- drucksache 15/4295, am inzwischen aufgegebenen Marine- stützpunkt in Olpenitz vorhandenen 31 Kontaminationsver- dachtsflächen zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewertung erfolgt, und, wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Bewertung er- bracht? Falls noch nicht geschehen, zu welchem Zeitpunkt ist eine Bewertung vorgesehen, und welche Folgen ergeben sich aus einer möglichen Altlastensanierung für den Verkauf des Ge- 5142 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 11: Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr wurden für die in der Phase I ermittelten Kontamina- tionsverdachtsflächen im Marinestützpunkt Olpenitz nach einer Erstbewertung sowie einer weiteren Spezifizierung verschiedener Flächen orientierende Untersuchungen durchgeführt (Phase IIa). Im Laufe der Untersuchungen wurden drei weitere Verdachtsflächen ermittelt und ein- bezogen sowie für 15 Flächen weiterer Untersuchungs- bedarf nicht mehr gesehen. Von den verbleibenden 19 Kon- taminationsverdachtsflächen konnten vier aufgrund der laufenden Nutzung nicht untersucht werden. Ihre weiter- gehende Untersuchung ist bei konkreten Hinweisen auf Schadstoffeintrag bei Außerbetriebnahme, bei Nutzungs- änderung beziehungsweise bei Tiefbauarbeiten vorge- sehen. Für weitere acht Flächen ergaben die Untersu- chungen keine Belastungen. Bei sieben Flächen konnte eine Kontamination aufgrund der orientierenden Unter- suchungen nicht abschließend ausgeschlossen werden. Für diese ist als weitergehende Maßnahme die fachtech- nische Begleitung der Rückbaumaßnahmen erforderlich. Eine akute Gefährdung der Schutzgüter Luft, Boden und Wasser sowie für den Menschen wurden bei keiner der untersuchten Flächen festgestellt. Zu Frage 12: Der Marinestützpunkt soll Ende dieses Jahres von der Bundeswehr freigegeben werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt bereits Verkaufsverhandlun- gen, um einen nahtlosen Übergang von der militärischen auf die zivile Nutzung zu gewährleisten. Gegenstand der Verkaufsverhandlungen sind auch die vorgenannten Alt- lastenverdachtsflächen. Da akuter Handlungsbedarf nicht besteht, sollen weitergehende Untersuchungen bezie- hungsweise erforderlichenfalls notwendige Sanierungs- maßnahmen im Zuge der Herrichtung der Liegenschaft für die künftige Nutzung durchgeführt werden. Dies ist in solchen Fällen durchaus üblich. Soweit etwaige Sa- nierungen für den vereinbarten vertragsgemäßen Ge- brauch oder zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 90 Prozent der Kosten überneh- men, bei einer Eigenbeteiligung des Käufers von 10 Pro- zent; die Kostenbeteiligung der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 13 und 14): Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind im Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Dienst- und Fachaufsicht der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht beschäftigt, und auf welche Quellen und Informationen Z r F w g n s ( B g j Z t d d s n A d F N u Z ic n f a v B h B Z d (C (D stützen sich diese Mitarbeiter, um diese Aufsicht durchführen zu können? Welche allgemeinen für Bundesbehörden gültigen Richtli- nien und Anweisungen in Bezug auf interne Abläufe, Korrup- tionsprävention, Beschaffung und Personalakquise sind für die Bundesansalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschlä- gig, und wie wird die Umsetzung solcher Vorgaben durch die Bundesregierung geprüft? u Frage 13: Im Bundesministerium der Finanzen sind sechs Refe- ate mit 22 Mitarbeitern mit Fragen der Rechts- und achaufsicht über die BaFin betraut. Die Feststellung, in elchem zeitlichen Umfang diese Mitarbeiter mit Fra- en der Rechts- und Fachaufsicht befasst sind, ist exakt icht möglich. Die Rechts- und Fachaufsicht vollzieht ich anhand regelmäßiger Berichterstattungen der BaFin Quartalsberichterstattungen) sowie anhand von Ad-hoc- erichten der BaFin an das BMF oder vom BMF auf- rund aktueller Entwicklungen angeforderter Berichte, e nach Zuständigkeit, in verschiedenen Referaten. u Frage 14: Grundsätzlich gelten alle Rundschreiben und Verwal- ungsvorschriften des BMI, die der BaFin durch Erlasse es BMF unmittelbar übermittelt wurden. Mit Blick auf ie Vielzahl sehe ich von einer Auflistung ab. Die Um- etzung im Einzelfall wird von der Bundesregierung icht geprüft. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/2670, Fragen 15 nd 16): Wann wurde der Prüfbericht der Innenrevision dem BMF zugestellt, und welche Maßnahmen hatte das BMF daraufhin ergriffen? Welche speziellen Anweisungen des BMF gab es in Bezug auf interne Abläufe, Korruptionsprävention, Beschaffung und Personalakquise an die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, und wie wurde die Umsetzung dieser Vorgaben durch das BMF geprüft? u Frage 15: Angesichts der aktuellen Ereignisse in der BaFin gehe h davon aus, dass diese Frage auf den Prüfbericht der In- enrevision der BaFin vom 9. Mai 2006 zur Sonderprü- ung „Prüfung des Vertragsmanagements der Gruppe IT“ bzielt. Diesen Bericht hat das BMF am gleichen Tag orab per Mail erhalten. Zu dem Zeitpunkt hatte das MF bereits eine Sonderprüfung durch Pricewater- ouse Coopers (PwC) zu den Unregelmäßigkeiten in der aFin in Auftrag gegeben. u Frage 16: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 14 es Kollegen Dr. Gerhard Schick. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5143 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 17): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ei- nes Basistarifs, die auf die Alt-PKV-Versicherten bei einem Ausgleich für Vorerkrankungen und für Zuschüsse ab Errei- chen einer bestimmten Einkommensbelastung durch die Prä- mie sowie die Mitgabe von Altersrückstellungen zukommen, und wie viele PKV-Versicherte werden angesichts dieser Mehrbelastungen sowie der Bindung des Arbeitgeberbeitra- ges an den Basistarif ihrer Einschätzung nach in den alten Ta- rifen der PKV verbleiben? Die bisher in der Öffentlichkeit genannten angeblich zu erwartenden Prämiensteigerungen in der PKV sind unseriös und ausschließlich politisch motiviert. Eine ge- naue Quantifizierung der Einführung der Portabilität für die privat Krankenversicherten ist derzeit schon deshalb nicht möglich, weil die gesetzlichen Regelungen hierzu erst noch konkretisiert werden müssen. Zwar können isoliert betrachtet mit dem Verbot von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen sowie der Portabilität der Al- terungsrückstellungen für einige Versicherte geringfügig prämiensteigernde Wirkungen verbunden sein. Anderer- seits wird die Versicherung für Personen mit Vorerkran- kung deutlich günstiger und die Übertragbarkeit der Al- terungsrückstellungen wird dazu führen, dass sich für alle Versicherten der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung lohnen kann. Außerdem initiiert die Einführung der Portabilität den bislang faktisch aus- geschlossenen Wettbewerb im Bestand. Dies zwingt die Versicherer im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu deutlichen Anstrengungen, wenn sie den Wechsel ihrer Versicherten zu anderen Anbietern verhindern wollen. Darüber hinaus wird der intensivere Wettbewerb auch dazu führen, dass die privaten Krankenversicherungsun- ternehmen verstärkt Effizienzreserven heben und Kos- tensenkungspotenziale realisieren. Soweit Ihre Frage sich darauf richtet, wie viele Versi- cherte voraussichtlich noch in den alten Tarifen der PKV verbleiben werden, beruht sie auf einem Missverständ- nis. Es gibt keine Planungen, die gesetzlichen Regelun- gen zum Umfang des Beitragszuschusses für privat Krankenversicherte durch den Arbeitgeber zu ändern. Daher wird auch kein Zwang geschaffen, eine beste- hende Versicherung aufzugeben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konrad Schily (FDP) (Drucksache 16/2670, Frage 18): Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Spezifi- zierung kartellrechtlicher Regelungen im Hinblick unter ande- rem auf kassenartenübergreifende Fusionen, die Aufgaben der Dachverbände, Zusammenschlüsse im Zuge zum Beispiel des flächendeckenden Angebots von hausarztzentrierter Versor- gung, die Festsetzung von Höchstbeträgen für patentge- schützte Arzneimittel, geprüft, und wenn ja, mit welchem Er- gebnis? b im g s d S n L k s t R A d F ( Z d w K P Z A d F ( (C (D Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbs- eschränkungen (GWB) für die Fusionskontrolle finden Gesundheitsbereich uneingeschränkt Anwendung. Dies ilt auch für die in der Frage genannten Zusammen- chlüsse. Das Bundeskartellamt ist für die Anwendung er Regeln zuständig. Die Bundesregierung hält eine pezifizierung der bestehenden Regelungen derzeit icht für erforderlich. Die Anwendung des GWB auf die eistungsbeziehungen zwischen den gesetzlichen Kran- enkassen und ihren Leistungserbringern und im Zu- ammenhang damit unter Umständen entstehende kar- ellrechtliche Probleme ist nach der gegenwärtigen echtslage durch § 69 SGB V ausgeschlossen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 21 und 22): Wann kann damit gerechnet werden, dass die Bundes- regierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zugesagt, im Jahr 2006 ein Konzept vorlegt, welches dauerhaft die Grundlage für ein leistungsfähiges, solidari- sches und demografiefestes Gesundheitswesen sichert? Gelten die Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD im Bereich Gesundheit nach wie vor für die Bundesregierung? u Frage 21: Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 wer- en zur Zeit mit der Formulierung eines Referentenent- urfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der oalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt. Dieser rozess ist noch nicht abgeschlossen. u Frage 22: Ja. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Heinz Lanfermann (FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 23 und 24): Wie sind die Aussagen in den Eckpunkten, dass im Rah- men der privatärztlichen Gebührenordnung Abweichungen vom Umfang des Leistungsverzeichnisses und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens (Steige- rungssätze) weiterhin möglich bleiben, nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit der Verpflichtung der privaten Krankenversicherung, in einem Basistarif, in dem sich auf- grund der Ausgestaltung der Großteil der PKV-Versicherten befinden wird, nur Leistungen angeboten werden dürfen, die in Art und Höhe den GKV-Leistungen der gesetzlichen Kran- kenversicherung entsprechen? Sieht die Bundesregierung die in den Eckpunkten enthal- tene Aussage, dass das plurale System des deutschen Gesund- heitswesens im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den privaten Krankenversicherungen und den gesetzlichen Kran- kenkassen erhalten und daher die privaten Krankenversiche- rungen auch zukünftig als Vollversicherer im Markt bleiben müssten, als erfüllt an, wenn neue PKV-Versicherte nur noch 5144 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) ) (B) ) die Möglichkeit haben, einen Basistarif zu wählen, dessen Leistungsangebot identisch mit dem der gesetzlichen Kranken- versicherung sein muss, dessen Vergütung der der Ersatzkas- sen entsprechen muss und der einen Risikostrukturausgleich beinhaltet, aus dem ab einer bestimmten Belastungsgrenze ein Auskommensausgleich für die Versicherten gezahlt wird sowie ein Ausgleich für Erkrankungsrisiken erfolgt? Zu Frage 23: Das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform im Zusammenhang mit dem Novellierungsbedarf der pri- vatärztlichen Gebührenordnung formulierte Ziel, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leis- tungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, das auch Grundlage der privatärztlichen Ge- bührenordnung ist, bei dieser jedoch weiterhin Abwei- chungen vom Umfang dieses Leistungsverzeichnisses und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Ge- bührenrahmens (Steigerungssätze) zu ermöglichen, steht entgegen der in der Frage unterstellten Verknüpfung eigenständig und völlig unabhängig neben den Gestal- tungsvorgaben der Eckpunkte zur Einführung des Basis- tarifs. Für diesen enthalten die Eckpunkte keine zwin- gende Festlegung für die Regelung der Vergütung und Abrechnung der im Basistarif zu versichernden Leistun- gen. Auch insoweit wird die nähere Ausgestaltung des- halb vom Ergebnis des zurzeit noch laufenden Umset- zungsprozesses abhängen. Es ist aber davon auszugehen, dass es hinsichtlich der Vergütungen für die im Basistarif zu versichernden Leistungen einen größeren Gestal- tungsspielraum geben wird, der auch eine Anwendung der privatärztlichen Gebührenordnung nicht ausschließt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch mit der Ein- führung des Basistarifes eine Vielzahl ergänzender An- gebote zur Gestaltung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung auch im Hinblick auf den ärztlichen Behandlungsbereich möglich bleiben. Auch vor diesem Hintergrund behält die privatärztliche Ge- bührenordnung ihre eigenständige Bedeutung. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die Abrechnung von Leistun- gen, die außerhalb des Leistungsumfangs der gesetzli- chen Krankenversicherung für GKV-Versicherte er- bracht werden, sowie für Leistungen, die in der GKV im Rahmen der Kostenerstattung abgerechnet werden. Zu Frage 24: Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, ein- schließlich jener zur privaten Krankenversicherung, werden zurzeit mit der Formulierung eines Referenten- entwurfs unter Beteiligung der zuständigen Ressorts, der Koalitionsfraktionen und der Länder umgesetzt. Die genaue Ausgestaltung der Eckpunkte zur Ge- sundheitsreform und damit auch zur privaten Kranken- versicherung und zum Basistarif wird Ergebnis des zur- zeit noch laufenden Umsetzungsprozesses sein. Dabei ist unstrittig, dass die privaten Krankenversicherungsunter- nehmen auch künftig als Vollversicherer im Markt blei- ben. Es ist auch keineswegs vorgesehen, dass neue PKV- Versicherte, wie die Frage unterstellt, nur noch die Mög- lichkeit haben sollen, einen Basistarif zu wählen. Ihnen s M z A d F ( Z e w B d s K d t w u h K B e o a s P v h e n r u o r s E H w (C (D oll vielmehr weiterhin eine Fülle unterschiedlicher öglichkeiten zur Gestaltung ihres Versicherungsschut- es zur Verfügung stehen. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Daniel Bahr (Münster) FDP) Drucksache 16/2670, Fragen 25 und 26): Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Rahmen der ge- planten Gesundheitsreform die wettbewerbliche Komponente eines Einheitsbeitrages, ergänzt um eine begrenzte Prämie, ein, die maximal fünf Prozent der Gesamtausgaben ausma- chen und die ein Prozent des Einkommens des einzelnen Ver- sicherten nicht überschreiten darf? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kom- bination aus einem Gesundheitsfonds, einer staatlichen Fest- setzung eines Einheitsbeitrages für die gesetzliche Kranken- versicherung kombiniert mit einer in ihrer Wirkung sehr beschränkten Prämie, einen nicht auf Dauer abgesicherten Bundeszuschuss, der soweit erkennbar noch deutlich unter dem ursprünglichen Ansatz liegt, Krankenkassendachverbän- den und einer Strangulierung der privaten Krankenversiche- rung dazu führt, dass die Krankenversicherungen zu staatlich gesteuerten Vollzugsorganen einer umfassenden Kostendämp- fungspolitik werden? u Frage 25: Die Konzeption des Gesundheitsfonds sieht einen inheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen vor so- ie die Möglichkeit, Zusatzprämien zu erheben oder eiträge an die Versicherten zurückzuzahlen, je nach- em, ob eine Krankenkasse effizient wirtschaftet. Bisher ind die Wettbewerbsanreize zwischen den gesetzlichen rankenkassen faktisch begrenzt: Umfragen zeigen, ass nur wenige GKV-Mitglieder die Höhe ihres prozen- ualen Beitragssatzes kennen. Noch weniger Menschen issen, welche Summe sie monatlich tatsächlich in Euro nd Cent an ihre Kasse entrichten. Mit dem Gesund- eitsfonds hingegen wird die Leistungsfähigkeit einer rankenkasse für die Versicherten künftig auf einen lick transparent: Sie lässt sich direkt daran ablesen, ob ine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen muss der sogar einen Überschussbetrag an ihre Versicherten uszahlen kann. Künftig werden damit sowohl über Zu- atzbeiträge als auch über ausgezahlte Prämien klare reis- und Effizienzsignale gesetzt, die zu einer Intensi- ierung des Wettbewerbs führen werden. Krankenkassen aben in Zukunft im Vergleich zur heutigen Möglichkeit iner Beitragssatzerhöhung, die von ihren Mitgliedern ur teilweise wahrgenommen wird, einen deutlich höhe- en Anreiz, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen, m die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu vermeiden der sich über die Auszahlung einer Prämie zu profilie- en. Die Belastung durch den Zusatzbeitrag soll die Ver- icherten allerdings nicht überfordern; deshalb sehen die ckpunkte hier eine Obergrenze von 1 Prozent des aushaltseinkommens vor. Die konkrete Ausgestaltung ird derzeit noch erarbeitet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 5145 (A) ) (B) ) Zu Frage 26: Die in der Fragestellung geäußerte Auffassung geht fehl und beruht auf einem Zerrbild insbesondere der Wirkungen des Gesundheitsfonds und des Zusatzbei- trags. Ziel der Gesundheitsreform ist keine Verstaatli- chung des Gesundheitswesens, sondern die Intensivie- rung des Wettbewerbs auf allen dazu geeigneten Ebenen. Im Übrigen ist auf die Antwort zu Frage 25 zu verwei- sen. Darüber hinaus wird in der Fragestellung die Erhe- bung der Mittel mit der Mittelverwendung verwechselt. Die Steuerung und Ausgestaltung der Mittelverwendung verbleibt auch weiterhin in der Verantwortung der Kran- kenkassen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Wettbewerbswirkung der Prämie zwar durchaus von de- ren Höhe, nicht jedoch vom Anteil ihres Gesamtvolu- mens an den Gesundheitsausgaben einer Kasse abhängt. Auch die Vorstellung einer „Strangulierung der privaten Krankenversicherung“ ist völlig abwegig. Bislang ist der Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung äußerst beschränkt, da er sich ausschließlich auf Neukunden be- zieht. Da die zur Glättung von späteren Prämiensteigerun- gen angelegten Alterungsrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einem anderen Krankenversiche- rungsunternehmen bislang nicht übertragbar sind, son- dern beim alten Unternehmen verbleiben, können wün- schenswerte Wettbewerbswirkungen in der PKV für deren Bestandskunden keine Wirkung entfalten. Die Ge- sundheitsreform zielt deshalb unter Erhalt des Ge- schäftsmodells der privaten Krankenversicherung (PKV) darauf, künftig einen wirklichen Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen zu er- möglichen. Deshalb soll zukünftig die Portabilität der Alterungsrückstellungen für Bestandskunden innerhalb der PKV etabliert werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/2670, Frage 29): Wie steht die Bundesregierung dem in der vergangenen Woche vom SPD-Gewerkschaftsrat beschlossenen Modell zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, das laut dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck in die Koalitionsgespräche über Reformen des Niedriglohnsektors eingebracht werden wird, gegenüber, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Re- form des Niedriglohnsektors das vom Gewerkschaftsrat be- schlossene oder ein anderes Modell für einen gesetzlichen Mindestlohn ernsthaft in Betracht zu ziehen? Die Neuordnung des Niedriglohnbereichs wird zur- zeit innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert. Grundlage sind die Vereinbarungen des Koalitionsver- trages. Dabei werden alle damit im Zusammenhang ste- henden Fragen im Rahmen der hierzu eingerichteten Ar- beitsgruppe Arbeitsmarkt sorgfältig geprüft und im Herbst dieses Jahres ein Vorschlag unterbreitet, wie man den Niedriglohnsektor sinnvoll ausgestalten kann. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach einem Mindestlohn und seiner eventuellen Konzeption aufge- griffen werden. A d d ( m p s J m s A c d b s v V g b B b t d a P a p J f B d R p Z d P B B R s e E b t i b u t t s (C (D nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/2670, Frage 30): Kann die Bundesagentur für Arbeit die in der am 15. Ok- tober 2004 in Mettlach-Orscholz geschlossenen „Rahmenver- einbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufs- beratung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit“ vereinbarten schulischen Veran- staltungen zur Berufswahlvorbereitung derzeit flächende- ckend anbieten, und sieht die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Situation Handlungsbedarf zum Ausbau der be- rufswahlvorbereitenden Beratung an Schulen? Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt die in der Rah- envereinbarung mit der KMK eingegangenen Ver- flichtungen. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Be- timmungen des SGB III und des SGB II für alle ugendlichen. Die Rahmenvereinbarung wurde durch ehrere Landesregierungen in Abstimmung mit den zu- tändigen Regionaldirektionen der Bundesagentur für rbeit konkretisiert. Die Verantwortung für die tatsächli- he Umsetzung der gemeinsamen Absprachen liegt bei en örtlichen Schulen und der lokalen Agentur für Ar- eit, die im Rahmen der Erfüllung der geschäftspoliti- chen Ziele der Bundesagentur für Arbeit über ihre Akti- itäten und ihren Ressourceneinsatz entscheidet. Die erstärkung der Vermittlungsaktivitäten der Bundesa- entur für Arbeit zur nachhaltigen Integration von Aus- ildungs- und Arbeitsuchenden soll nicht zulasten des eratungsangebotes gehen. Die Dienstleistung Berufs- eratung (§§ 29 ff. SGB III) ist Pflichtaufgabe der Agen- uren für Arbeit für jeden Ratsuchenden, unabhängig avon, welchem Rechtskreis er angehört. Die Bundes- gentur für Arbeit hat zugesichert, die erforderlichen ersonalressourcen für ein flächendeckendes Angebot uch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Ein geschäfts- olitisches Ziel der Bundesagentur für Arbeit für das ahr 2006 ist, im Hinblick auf die präventive und lang- ristige Wirkung Beratung und Berufsorientierung mehr erufsanfänger für eine Beratung zu gewinnen, um da- urch die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der atsuchenden zu erhöhen. Im Rahmen der Handlungs- rogramme für junge Menschen unter 25 Jahren hat die entrale der Bundesagentur für Arbeit – gemeinsam mit en Regionaldirektionen – Konzepte entwickelt, um die ersonalressourcen künftig effektiver und effizienter für erufsorientierung in Schulen einsetzen zu können. Das undesministerium für Arbeit und Soziales begleitet im ahmen der Rechtsaufsicht die im Rahmen des Um- trukturierungsprozesses der Bundesagentur für Arbeit rfolgende Neuausrichtung der Berufsberatung und die inführung der Handlungsprogramme. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungs- edarf zum Ausbau der berufswahlvorbereitenden Bera- ung an Schulen. Die Qualität beruflicher Beratung hängt m Wesentlichen von der Qualität der Informationsange- ote und der beruflichen Grundqualifikation, der Aus- nd Fortbildung und auch von der Supervision der Bera- ungsfachkräfte ab. Um diese weiter zu verbessern, un- ernimmt die Bundesagentur für Arbeit erhebliche An- trengungen in der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen 5146 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 (A) (C) (B) ) und Mitarbeiter. Ab 2006 nimmt die neu gegründete Hochschule der Bundesagentur für Arbeit für Arbeit den Studienbetrieb mit zwei Bachelor-Studiengängen auf und bildet damit das gesamte thematische Feld der aktiven und passiven Arbeitsförderung sowie der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende ab. Der Studiengang „Arbeits- marktmanagement“ richtet sich im Wesentlichen an künftige Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler. Der neue Studiengang „Beschäftigungsorientierte Bera- tung und Fallmanagement“, der die Studierenden auf die Aufgaben der beruflichen Beratung und Orientierung so- wie für das Aufgabenfeld des beschäftigungsorientierten Fallmanagements vorbereitet, ist mit einem Kontingent von jährlich 50 Nachwuchskräften gestartet. Beide Stu- diengänge sind als Vollzeitstudium mit fünf Studientri- mestern und vier prüfungsrelevanten Praktika in den ver- schiedenen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit unter Betreuung durch die Hochschule auf drei Jahre an- gelegt und enden mit dem anerkannten Hochschulab- schluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ tionstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz durch die in § 7 Abs. 1 BGG genannten Träger hoheitlicher Gewalt im Einzelnen umgesetzt, und wie verfährt die Bundes- regierung in Fällen der Nichtumsetzung? Durch die am 24. Juli 2002 in Kraft getretene „Ver- ordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstech- nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) wurde die Bundesverwaltung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2005 ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen Internetauftritte und -angebote und mittels Infor- mationstechnik realisierte grafische Programmoberflä- chen (CD-ROMs oder DVDs), soweit sie öffentlich zu- gänglich sind. In der Anlage zur BITV sind die genauen technischen und inhaltlichen Anforderungen und Bedin- gungen festgelegt. Zur Umsetzung der Verordnung wurde – abhängig da- von, ob sich die Angebote speziell an behinderte Men- schen richteten oder nicht – ein abgestufter Zeitrahmen aufgestellt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 Des Weiteren bietet die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsmodule (zum Beispiel Berufsorientie- rung, Berufsberatung, Beratungs- und Integrationsaufga- ben im SGB II und III), darunter derzeit 25 beratungs- spezifische Seminare und zahlreiche Angebote zum Eigenstudium an. Durch Schulungs- und Implementie- rungsmaßnahmen werden die Berater mit neuen Verfah- ren und Handlungsprogrammen vertraut gemacht. Auch die Sicherung der Informations- und Fachkompetenz der Fachkräfte durch Expertensysteme im Intranet der Bun- desagentur für Arbeit ist ein wichtiges Element. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Druck- sache 16/2670, Frage 31): Inwieweit ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informa- m s i m d v B v s s s B B g g i P B d d (D ussten alle Angebote der Bundesbehörden barrierefrei ein. Die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten st aufgrund der ständig wechselnden Inhalte kein ein- aliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess. Aus iesem Grund hat die Bundesregierung eine Vielzahl on verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der undesbehörden eingeleitet: So wurden zum Beispiel om BVA Handlungsleitfäden zur BITV erstellt und ver- chiedene Seminare, Workshops und Erfahrungsaustau- che zur Umsetzung der BITV angeboten. Die Bestimmungen der BITV sind nach Erkenntnis- en der Bundesverwaltung auf den Webauftritten der undesministerien fast durchgängig, auf den Seiten der undesoberbehörden weitgehend umgesetzt. Neben ei- enen Untersuchungen finden auch Prüfungsmitteilun- en aus den Reihen der Verbände behinderter Menschen n der Bundesverwaltung Beachtung. Diese kommen bei rüfungen von 65 Internetangeboten der Ministerien und undesoberbehörden derzeit lediglich auf vier unbefrie- igende Auftritte. Diesen Fällen wird seitens der Bun- esverwaltungsamtes nachgegangen. 91, 1 0, T 53. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Ulrich Kasparick


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





      (A) )


      (B) )


    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)