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ID1605206900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/52 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und an- derer Gesetze (Vertragsarztrechtsände- rungsgesetz – VÄndG) (Drucksache 16/2474) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staats- 5059 B 5061 A 5062 C 5063 D 5065 C 5066 C 5066 D 5067 B 5080 A 5082 B 5083 B 5084 A 5085 B Deutscher B Stenografisch 52. Sitz Berlin, Freitag, den 22 I n h a l Absetzung des Tagesordnungspunktes 28 . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Annahme einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/2620) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . O D G M B D H D 5053 A 5053 B 5053 B 5055 A 5055 D 5057 D Energiepreiskontrolle sicherstellen (Drucksache 16/2505) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5068 D undestag er Bericht ung . September 2006 t : skar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staats- sekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5069 A 5070 C 5071 D 5073 B 5073 D 5075 B 5075 D 5076 B 5077 C 5079 C 5079 D sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 5085 C 5086 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA) – TA-Projekt: Zukunfts- trends im Tourismus (Drucksache 16/478) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . kommunaler Gesellschaften transparent gestalten (Drucksache 16/395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eckpunkte für eine gerechte Re- form der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 5087 A 5088 C 5089 B 5090 A 5090 D 5091 A 5097 C 5097 C 5098 D 5099 A 5099 D Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Drucksache 16/2076) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ge- gen Geheimniskrämerei – Entscheidungen C F C D C A Z d E t ( D K K J 5092 C 5094 A 5095 C 5096 B 5097 A hristian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Gegen Geheimniskrämerei – ntscheidungen kommunaler Gesellschaften ransparent gestalten Tagesordnungspunkt 27) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 D 5100 C 5101 B 5102 A 5102 D 5103 C 5103 D 5104 D 5105 C 5106 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5053 (A) ) (B) ) 52. Sitz Berlin, Freitag, den 22 Beginn: 11.0
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    Anlage 3 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5099 (A) ) (B) ) lich im Bundestag nicht umgesetzt wurde, weil dieLaurenz dest verstanden – hat diese Initiative, auch wenn sie an den Gesprächen im Kanzleramt nicht beteiligt war, eben- falls positiv gesehen. Es ist kein Staatsgeheimnis, dass das Gesetz nachträg- Merten, Ulrike SPD 22.09.2006 Meyer (Hamm), CDU/CSU 22.09.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt A 1 G J M e d z n n z u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Bär, Dorothee CDU/CSU 22.09.2006 Bareiss, Thomas CDU/CSU 22.09.2006 Barth, Uwe FDP 22.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.09.2006 Dr. Berg, Axel SPD 22.09.2006 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 22.09.2006 Burchardt, Ulla SPD 22.09.2006 Dyckmans, Mechthild FDP 22.09.2006 Eichel, Hans SPD 22.09.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Ernst, Klaus DIE LINKE 22.09.2006 Freitag, Dagmar SPD 22.09.2006 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 22.09.2006 Griefahn, Monika SPD 22.09.2006 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Hilsberg, Stephan SPD 22.09.2006 Hinz (Essen), Petra SPD 22.09.2006 Hübner, Klaas SPD 22.09.2006 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 22.09.2006 Lötzer, Ulla DIE LINKE 22.09.2006 Meckel, Markus SPD 22.09.2006 N N P R D S D S V D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schen- kungsteuer (Tagesordnungspunkt 26) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Am 7. März 2005 haben der damalige Bundeskanzler erhard Schröder, sein stellvertretender Regierungschef oschka Fischer sowie die CDU-Vorsitzende Angela erkel und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber bei iner gemeinsamen Sitzung zum Jobgipfel beschlossen, ie geltende Erbschaftsteuergesetzgebung dahin gehend u ändern, dass bei einem Betriebsübergang auf die ächste Generation die Erbschaftsteuer für das betriebs- otwendige Vermögen zunächst gestundet und nach ehn Jahren völlig entfallen soll. Es gab einen großen parteiübergreifenden Konsens, nd die FDP – so hatte ich Herrn Thiele damals zumin- ešković, Wolfgang DIE LINKE 22.09.2006 itzsche, Henry CDU/CSU 22.09.2006 olenz, Ruprecht CDU/CSU 22.09.2006 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 22.09.2006 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22.09.2006 chily, Otto SPD 22.09.2006 r. Schwanholz, Martin SPD 22.09.2006 tiegler, Ludwig SPD 22.09.2006 aatz, Arnold CDU/CSU 22.09.2006 r. Westerwelle, Guido FDP 22.09.2006 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 22.09.2006 ypries, Brigitte SPD 22.09.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 5100 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen eine ge- wisse Unlust an der Bearbeitung dieses Themas hatten. Es mögen auch ideologische Gründe eine Rolle gespielt haben, jedenfalls wurde trotz großer Ankündigung das Gesetz in der letzten Legislaturperiode nicht geändert und diese für unsere Familienunternehmen so dringend notwendige Entlastung nicht umgesetzt. Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2005 haben die neuen Koalitionspartner diese Initiative erneut aufge- griffen und im Koalitionsvertrag die Umsetzung bis zum 1. Januar 2007 festgeschrieben. Daran fühlen wir uns ge- bunden und das Finanzministerium hat die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes für die nächsten Wochen angekündigt. Heute beraten wir in erster Lesung einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion zu einem ähnlichen Thema. Zunächst ist es ist erfreulich, dass auch Sie hier einen Handlungsbedarf sehen. Es gibt allerdings einen großen Unterschied zwischen dem, was die Regierung auf den Weg bringen will, und dem, was Sie heute vorgelegt ha- ben. Die Regierung will die betroffenen Bürger entlasten und Sie wollen durch eine verbreiterte Bemessungs- grundlage die Bürger mit zusätzlichen Steuern belasten. In Ihrem Antrag heißt es wörtlich – und mit Genehmi- gung des Präsidenten zitiere ich aus dem eingebrachten Antrag der grünen Bundestagsfraktion –: Die verbreiterte Bemessungsgrundlage bewirkt hö- here Belastungen. Und weiter heißt es: Die Steuermehreinnahmen sollen die Bundesländer für verstärkte Bildungsinvestitionen und den Aus- bau der Kinderbetreuung einsetzen. Es wird also wieder einmal deutlich, dass Sie die Bür- ger durch höhere Steuern belasten und nicht entlasten wollen. Wann lernen Sie endlich, dass bei Unterneh- mensübergängen nicht der Neid im Vordergrund stehen darf, sondern der Erhalt des Unternehmens und seiner Gesellschafter in Deutschland? Nur wenn die Unternehmer auch zukünftig in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, wird un- sere Gesellschaft von ihren beruflichen Erfolgen und ih- rem sozialen Engagement profitieren. Wer allerdings die großen Personengesellschaften aus Deutschland vertrei- ben will, der sollte ihre Vorschläge zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufnehmen. Im Einzelfall würde dies zu einer Verdoppelung der Erbschaftsteuerbelastung führen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Zahlreiche betroffene Bürger würden unser Land vor dem Erbfall verlassen und sich in den Nachbarländern steuerlich ver- anlagen lassen. In zahlreichen Nachbarländern hat der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer sogar vollständig abge- schafft. Meine Fraktion will weiterhin die Erbschaftsteuer für das gesamte betriebsnotwendige Vermögen zunächst dem Erben stunden. Wenn er die Firma verkauft, wenn er also das versilbert, was seine Vorfahren mühsam auf- gebaut haben, dann wird er auch weiterhin ganz normal Erbschaftsteuer zahlen müssen. Wenn er sich aber ent- s n d r n m ü h v w v B k f d R l e g v d i d G z t d N m g j s d b z h b k t l g g s n v w z i s w d d s (C (D cheidet, in das Unternehmen einzusteigen und das fi- anzielle Risiko und die Mitarbeiter zu übernehmen, ann werden wir ihm für jedes Jahr der Betriebsfortfüh- ung 10 Prozent in der Erbschaftsteuer erlassen. So kann ach zehn Jahren das gesamte betriebsnotwendige Ver- ögen erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation bergehen. Damit bleibt das Kapital im Unternehmen er- alten und steht für zusätzliche Investitionen und Inno- ationen zur Verfügung. Den entsprechenden Gesetzent- urf wird die Bundesregierung in den nächsten Wochen orlegen. Und dann hoffe ich, dass die Fraktion des ündnisses 90/Die Grünen – so wie damals ihr Vize- anzler Joschka Fischer – die Notwendigkeit einer um- assenden Entlastung erkennt. Florian Pronold (SPD): In einem Punkt muss ich en Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion echt geben: Ererbtes und geschenktes Vermögen stellt eistungsloses Einkommen dar, das einen stärkeren steu- rlichen Zugriff der Allgemeinheit rechtfertigt. Dabei ilt es natürlich insbesondere, die Weitergabe hoher Pri- atvermögen konsequenter und höher zu besteuern, als as bisher der Fall ist. In der Tat ist die Vermögensbesteuerung bei uns im nternationalen Vergleich mit weniger als einem Prozent es Bruttoinlandsprodukts extrem niedrig. Länder wie roßbritannien und die USA bitten die Vermögensbesit- er in erheblich größerem Maße zur Kasse, als wir das un. Hier besteht – insbesondere, seit die Regierung Kohl ie Vermögensteuer hat auslaufen lassen – deutlicher achholbedarf. In den nächsten Jahrzehnten werden im- ense Reichtümer zwischen den Generationen weiterge- eben, der größte Teil der Bevölkerung wird dabei edoch leer ausgehen. Es muss gelingen, einen angemes- enen Anteil dieser Mittel zu mobilisieren, um vor allem ie Finanzierung des Bildungswesens deutlich zu ver- essern. Die SPD hat sich auf verschiedenen Parteitagen u dieser Aufgabe bekannt, sie bleibt auch für die anste- enden Reformen der Erbschaftsteuer aktuell. Etwas verwundert bin ich darüber, dass die Grünen ei den Sonderregelungen für Betriebsvermögen relativ onkret werden, bei der höheren Besteuerung der priva- en Erbschaften aber sehr vage bleiben. Ich hoffe, das iegt nicht daran, dass ein guter Teil ihrer Klientel zu den lücklichen Millionenerben gehört. Eine Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungs- esetzes ist überfällig. Die Koalition hat sich bemüht, sie o schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Nachdem un aber die lange erwartete Entscheidung des Bundes- erfassungsgerichts noch für dieses Jahr angekündigt ist, ürde es wenig Sinn machen, vorher noch neue Regeln u beschließen. Das würde ja heißen, dass wir eventuell m nächsten Jahr gezwungen wären, das gerade verab- chiedete Gesetz nochmals zu korrigieren. Das Ergebnis äre weniger Rechtssicherheit und mehr Bürokratie. Deshalb plädiere ich dafür: Lassen Sie uns das Urteil er Verfassungsrichter abwarten und dann die Reform er Erbschaftsteuer zügig umsetzen. Bei diesem Zeitplan ollte es gelingen, das neue Recht zum 1. Januar in Kraft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5101 (A) ) (B) ) treten zu lassen, selbst wenn das Verfahren erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann. Die nötigen Vorarbeiten hat die Koalition geleistet. Das gilt auch für den Punkt der Weitergabe von Be- triebsvermögen. Wie Sie wissen, haben wir schon heute eine außerordentliche Privilegierung von Betriebsver- mögen im Erbschaftsteuerrecht. Wir haben uns nun geei- nigt, das noch einmal zu verbessern. Der Kompromiss sieht vor, die Erbschaftsteuer für produktives Betriebs- vermögen nach zehn Jahren völlig zu erlassen, wenn die Arbeitsplätze im Betrieb erhalten werden. Dabei sind zwei Dinge wichtig: Zum einen müssen wir zuverlässig verhindern, dass vererbtes Privatvermö- gen in Betriebsvermögen umgewidmet wird und sich Millionenerben damit ein Steuerschlupfloch schaffen. Hierfür ist bereits eine ganze Reihe von Vorkehrungen ausgearbeitet worden, die das steuerlich anerkannte pro- duktive Betriebsvermögen eng begrenzen. Zum anderen darf es dieses Steuergeschenk nur ge- ben, wenn der vollständige Erhalt der Arbeitsplätze für mindestens zehn Jahre sichergestellt wird. Nur dann hat diese Regelung eine Berechtigung und nur dann kann sie vor dem Verfassungsgericht bestehen. Es ist schon erstaunlich, dass dieser vernünftige Kom- promiss nun gerade von denen infrage gestellt wird, die seit Jahren nach dieser Sonderregelung verlangen. Die Unternehmensverbände haben uns immer gesagt, dass die Erbschaftsteuer den Bestand von Arbeitsplätzen ge- fährdet. Der Beweis dafür steht allerdings bis heute aus. Jetzt sind wir bereit, ihnen die Erbschaftsteuer zu erlas- sen, wenn sie die Arbeitsplätze sichern. Dass nun die Ar- beitsplatzklausel kritisiert wird, macht die ganze Argu- mentation der Verbände unglaubwürdig. Noch erstaunlicher ist es, wenn Regierungsmitglieder den erreichten Kompromiss infrage stellen. Um es klar zu sagen: Wer eine Regelung zur Betriebsübergabe ohne Arbeitsplatzklausel will, verschenkt die Steuergelder der Arbeitnehmer an reiche Firmenerben. Das wird es mit der SPD nicht geben. Die CSU ist seit Jahren die vehe- mente Vorkämpferin einer Erleichterung der Betriebs- übergabe. Sich jetzt nicht an den Kompromiss zu halten, ist das typische Doppelspiel der CSU. Das wird diesmal keinen Erfolg haben. Ich denke, es gibt keinen Anlass für den vorliegenden Antrag. Die Koalition hat eine vernünftige Vereinbarung getroffen. Sobald das Verfassungsgericht entschieden hat, müssen wir sie zügig umsetzen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Dieser Antrag der Grü- nen zeigt ganz deutlich die Politik der Grünen auf: Es sollen höhere Steuereinnahmen für den Staat durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielt werden. Es wer- den auch gleich gute Zwecke angegeben, für die dieses zusätzlich einzunehmende Geld auch gleich wieder aus- gegeben werden kann. Der Antrag übersieht allerdings, dass gerade aufgrund der deutschen Besteuerung und insbesondere der derzei- tigen erbschaftsteuerlichen Belastung viele Bürger und g S s Ö d f S G D E D H B D b r S d d s D K d k f l G s s G B t d n a s d m d k e B z g h t B D b m m l d t M u b (C (D erade Mittelständler und Unternehmensinhaber den teuerstandort Deutschland verlassen und ihren Wohn- itz im benachbarten europäischen Ausland, nämlich in sterreich oder der Schweiz, angesiedelt haben. Hier- urch entgehen schon jetzt dem deutschen Fiskus Jahr ür Jahr zig Millionen, wenn nicht Milliarden Euro an teuereinnahmen. Steuerbürger, die aus steuerlichen ründen Deutschland verlassen haben, zahlen eben in eutschland weder eine Schenkungsteuer, noch eine rbschaftsteuer, noch eine Lohn- und Einkommensteuer. iese Gelder sind für den deutschen Fiskus verloren. ierzu gibt es auch sehr prominente Beispiele aus dem ereich des Sportes. Nicht umsonst wirbt Österreich in eutschland für den Steuerstandort Österreich und hat edauerlicherweise damit Erfolg. In dieser Situation gehen die Grünen daher und erklä- en, dass die Bemessungsgrundlage verbreitert und das teueraufkommen aus der Erbschaftsteuer erhöht wer- en soll. Sie zeigen damit, dass sie den Ernst der Lage es Standorts Deutschland nicht verstanden haben. Ein olcher Vorschlag ist widersinnig. Wir dürfen aus eutschland nicht weiter die Leistungsträger mit ihrem apital hinaustreiben. Wir müssen attraktiver werden, amit Kapital und Leistungsträger nach Deutschland ommen. Begründet wird diese Haltung der Grünen neben dem iskalischen Interesse damit, dass die derzeitige Rege- ung nicht verfassungsgemäß sei, weil Geldvermögen, rund- und Immobilienvermögen, land- und forstwirt- chaftliches Vermögen und Betriebsvermögen derzeit ehr unterschiedlich bewertet werden. Es ist auch den rünen nicht verwehrt, sich mit dem derzeitig geltenden ewertungsgesetz auseinanderzusetzen. In dem Bewer- ungsgesetz hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr deutlich ifferenziert zwischen Gleichem und Ungleichem; denn ach Art. 3 GG muss Gleiches gleich und Ungleiches uch ungleich behandelt werden. Er ist damit einer Ent- cheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, dass ie unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Ver- ögensarten geradezu verlangt hatte. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber berücksichtigt, ass Betriebsvermögen einer stärkeren Sozialpflichtig- eit unterliegt als sonstiges Vermögen. Hieraus folgt ine privilegierte Behandlung bei der Bewertung von etriebsvermögen. Betriebsvermögen ist die Vorausset- ung dafür, dass es überhaupt Betriebe und Arbeitsplätze ibt. Wenn hier die Bemessungsgrundlage deutlich er- öht werden soll, so kommt dieses einer stärkeren Belas- ung des Mittelstandes, insbesondere der Inhaber von etrieben und letztlich auch deren Beschäftigten gleich. adurch wird insbesondere in mittelständischen Betrie- en in einem Erbfall die Fortführung eines Unterneh- ens gefährdet. Häufig fehlt der Kopf eines Unterneh- ens, zudem müssen die Erben Kapital – welches nicht iquide in der Firma vorhanden ist – dadurch aufbringen, ass Teile des Betriebes veräußert werden oder der Be- rieb mit Fremdkapital belastet werden muss. Jede dieser aßnahmen verschlechtert die Situation eines Betriebes nd gefährdet damit die in dem Betrieb vorhandenen Ar- eitsplätze. 5102 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) Es ist auch widersinnig, eine Vereinfachung des Be- wertungsgesetzes erreichen zu wollen, wenn parallel eine Komplizierung des Erbschaftsteuerrechtes vorge- nommen werden soll. Die derzeit beim Bundesverfassungsgericht vorlie- gende Klage ist seinerzeit unter Rot-Grün von dem SPD- geführten Finanzministerium für unzulässig und unbe- gründet erklärt worden. Deshalb hat die Bundesregie- rung seinerzeit beantragt, die Klage abzuweisen. Die FDP wird die von den Grünen geforderte steuerli- che Mehrbelastung insbesondere des Betriebsvermögens nicht unterstützen. Die Neiddebatte in unserem Land ist eben auch bei den Grünen angekommen. Volkswirt- schaftlich ist es aber Unfug, durch eine verschärfte steu- erliche Belastung von Erbschaften weiter Kapital aus Deutschland zu vertreiben. Deshalb wird die FDP dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): In den Jahren 2011 bis 2015 werden nach Berechnungen der Dresdner Bank circa 1,3 Billionen Euro vererbt werden. Bereits jetzt werden jährlich mindestens 50 Milliarden Euro an Erben übertragen. Die Erb- und Schenkungssummen werden in den nächsten Jahren weiter steigen; eine erfreuliche Tat- sache für die Erbinnen und Erben, die von diesem leis- tungslosen Einkommen profitieren können. Die Mehr- heit der Erben und Beschenkten muss sich jedoch mit sehr bescheidenen Summen zufrieden geben: In den Jah- ren 2001 und 2002 erhielten 60 Prozent aller Haushalte eine Erbschaft von weniger als 51 000 Euro und circa 30 Prozent sogar weniger als 13 000 Euro. Die insgesamt riesige Gesamterbmasse ist also sehr ungleich verteilt und wird nicht dazu beitragen, Vertei- lungsgerechtigkeit zu befördern. Im Gegenteil. Wenige werden noch reicher und vermögender. Der Abstand zu den Haushalten mit geringem Einkommen vergrößert sich auch in Zukunft. Arm bleibt also arm und reich wird noch reicher. Dies haben nicht zuletzt Untersuchungen im Rahmen des zweiten Armuts- und Reichtumsberichts der rot-grünen Bundesregierung in 2005 ergeben. Die Ungleichheit der Lebensverhältnisse in unserer Gesell- schaft wird sich weiter vertiefen und das soziale Gefüge belasten. Im internationalen Vergleich sind unsere Ver- teilungs- und Besitzverhältnisse verkrustet und ohne Dy- namik. Die Erbschaftsteuer ändert daran leider bis dato nichts, obwohl gerade dieser Steuer eine fiskalische und verteilende Funktion zugewiesen wird. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht jedoch an diesem Kernproblem vorbei. Es wird darin zwar mehr Verteilungsgerechtigkeit gefor- dert, offen bleibt jedoch, wie eine derart ungleiche Ver- teilung durch eine Erbschaftsteuerreform aufgebrochen werden kann. Die im Antrag formulierten Forderungen zum Bewertungsrecht sind wichtig. Nicht zuletzt garan- tiert die Gleichbehandlung aller Vermögensarten eine verfassungsgemäße Besteuerung. Eine grundlegende Reform darf sich jedoch darauf nicht beschränken: Es stellt sich auch die Frage, warum eingetragene Partnerschaften und Ehegemeinschaften steuerlich ge- g b s f g l t v V B G V S h f a f g u v l w d u s N U d s s B z B i u f E G S E m s g f o w a g m l s h (C (D enüber anderen Formen des Zusammenlebens beim Er- en und Beschenken bevorzugt bleiben. Die Fraktion Die Linke ist für eine Reform der Erb- chaft- und Schenkungsteuer, weil durch eine solche Re- orm mehr Verteilungsgerechtigkeit möglich wäre. Eine erechte Erbschaftsbesteuerung muss die Gleichbehand- ung aller der Steuer zugrunde liegenden Vermögensvor- eile umfassen. Das schließt eine weitere steuerliche Be- orzugung von Grundbesitz und Betriebsvermögens aus. oraussetzung hierfür ist eine realitäts- und marktnahe ewertung dieser Vermögensarten. Wir fordern die leichbehandlung aller Erben: Dies kann nur durch eine ereinheitlichung der Steuerklassen, Freibeträge und teuertarife realisiert werden. Die Erbschaftsteuer existiert, weil sie über wichtige aushaltspolitische und verteilungspolitische Funktionen ür das Gemeinwesen verfügt. Sie nicht zu nutzen und ngesichts der bevorstehenden „Erbenwelle“ nicht zu re- ormieren, bedeutet den freiwilligen Verzicht auf drin- end notwendige Einnahmen für die öffentliche Hand nd auf gebotene Verteilungsgerechtigkeit. Laut DIW sind durch eine gerechtere Besteuerung on Erbschaften und Schenkungen jährlich 6 bis 9 Mil- iarden Euro an fiskalischen Einnahmen realisierbar. Das aren bis 2 bis 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen für ie Bundesländer. Die milliardenschweren Erbschaften nd Schenkungen können einen Beitrag zur haushälteri- chen Stabilität und Verteilungsgerechtigkeit leisten. utzen wir diese Chance. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): nser Antrag mit Eckpunkten für eine gerechte Reform er Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer soll die chwarz-rote Koalition antreiben, endlich die Erbschaft- teuerreform im Kabinett zu verabschieden und in den undestag einzubringen, um das verwirrende Chaos wischen Union und SPD und mit den verschiedenen undesländern zu beenden. Die Erbschaftsteuerreform st nicht zu vererben an eine nächste Legislaturperiode nd sie kann auch nicht ausgesessen werden. Die schwarz-rote Koalition hat sich in vielen Politik- eldern darauf verständigt, nicht zu entscheiden, sondern ntscheidungen in der Sache zu verschieben. Bei der esundheitsreform steht die Koalition bereits vor dem chlichtungsfall für den Koalitionsausschuss. Bei der rbschaftsteuer geht der Verschiebebahnhof nicht, weil it Ende des Jahres die Regelungen des Bewertungsge- etzes wegen Befristung auslaufen. Ohne neues Gesetz ibt es Steuerausfälle bei den Erbschaftsteuereinnahmen ür die Bundesländer. Niemand kann dies wollen! Eine erneute Verlängerung des Bewertungsgesetzes, hne dass eine verfassungsgemäße Änderung der Be- ertungsgrundsätze für unterschiedliche Vermögens- rten wie Grund-, Immobilien- und Betriebsvermögen eregelt wird, kommt für uns nicht infrage. Eine gleich- äßige Besteuerung von Geldvermögen und Immobi- ienvermögen muss endlich gewährleistet werden. Steuern parende Gestaltungen müssen ein Ende finden. Es geht ierbei um Steuergerechtigkeit für die Berechnung der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5103 (A) ) (B) ) Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkung- steuer. Unliebsame politische Entscheidungen dürfen seitens der großen Koalition nicht länger in die Verant- wortung des Verfassungsgerichts delegiert werden. Es ist ureigene Aufgabe der Politik und damit des Parlaments, in der Sache zu entscheiden. Auch die Regelung zur Unternehmensnachfolge im Rahmen des Erbschaftsteuerrechts erlaubt keinen weite- ren Aufschub. Kleine und mittlere Unternehmen brau- chen eine sichere Perspektive für die Regelung der Fir- mennachfolge. Es geht um die Sicherung und den Erhalt von vielen Arbeitsplätzen im Mittelstand. Die Regelung zur Unternehmensnachfolge muss den Erhalt der Ar- beitsplätze nachweisen. Sonst wird die Koalition der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nicht gerecht. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat derzeit ein jährliches Volumen von rund 4 Milliarden Euro. Sie kann allein von ihrem Volumen her nicht mit den großen Aufkommen aus der Mehrwert- oder Einkommensteuer von jeweils rund 140 Milliarden Euro verglichen wer- den. Sie ist eine reine Ländersteuer, sie steht aber im Mittelpunkt von Gerechtigkeitsfragen und wichtigen Ge- rechtigkeitsempfindungen in der Gesellschaft. Die Chancengleichheit für die nächste Generation bildet den Bezugspunkt. Eine zunehmende ungleiche Vermögens- verteilung kann mithilfe der Erbschaftsteuer zugunsten von gerechteren Startchancen für alle Kinder korrigiert werden. Auch die Bildungsausgaben sind Ländersache. Mehr Investitionen in Schule, Ausbildung und Universi- täten fallen nicht vom Himmel, sondern müssen vom Gemeinwesen mit Steuern finanziert werden. Das jährliche Erbschaftsvolumen nimmt stetig zu. 2,5 Billionen Euro werden die Deutschen in den nächs- ten zehn Jahren vererben laut „Wirtschaftswoche“ vom 31. Juli 2006. Deshalb stellen sich verstärkt soziale Gerechtigkeitsfragen. Aus der Erbschaftsteueraufkom- mensstatistik 2002 ergibt sich, dass bei einem steuer- pflichtigen Erbschaftsvolumen von 19,3 Milliarden Euro 5,82 Milliarden Euro auf das Grundvermögen, 1,5 Mil- liarden Euro auf Betriebsvermögen und 0,08 Milliarden Euro auf land- und forstwirtschaftliche Vermögen entfie- len. 11,86 Milliarden Euro betrug die Kategorie Sonsti- ges Vermögen, darunter fällt das Geld- und Wertpapier- vermögen. Bisher gehen die verschiedenen Vermögensarten un- gleichmäßig in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- steuer ein. Immobilien werden nur mit Werten erfasst, die oft bis zu 50 Prozent unter Marktniveau liegen. Auch Grundstücke werden mit nicht aktuellen Bodenrichtwer- ten erfasst. Wir wollen, dass Geld-, Grund- und Immobi- lienvermögen sowie Betriebsvermögen endlich gleich- mäßig in die Besteuerungsgrundlage eingehen. Dazu brauchen wir nicht auf eine Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts zu warten, um eine verfassungsge- mäße Erfassung aller Vermögensarten zu gewährleisten. Damit würde vielen Steuer sparenden Gestaltungen mit- tels Vermögensumschichtungen der Boden entzogen. Wir wollen, dass Begünstigungen in Gestalt von Freibe- trägen offen und transparent ausgewiesen werden. Für das Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrie- b E w r z l d m w h e k k d s m c i p n r A F o w d d m f V m a e h n d h f R i m d f s (C (D en soll durch einen hohen Freibetrag von 2 Millionen uro der Erwerb im Erbschaftsfall sofort steuerbefreit erden, um die Unternehmensnachfolge, die Fortfüh- ung des Betriebes und die Sicherung der Arbeitsplätze u gewährleisten. Omas Häuschen bleibt selbstverständ- ich steuerbefreit. Die persönlichen Freibeträge sollen in er Höhe so bleiben, wie sie sind. Die steuerliche Diskri- inierung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ollen wir beenden. Große Erbschaften und Schenkungen sollen einen hö- eren Beitrag für unser Gemeinwesen erbringen, so wie s auch in anderen Ländern üblich ist. Wir wollen für leine Vermögen die Steuersätze senken, um die Wir- ung der verbreiterten Bemessungsgrundlage abzufe- ern, und für große Vermögen anheben. Im Ergebnis ollen breitere Schultern eine höhere Last für das Ge- einwohl tragen. Jedes Kind soll gleiche Bildungschan- en erhalten, dazu ist die Umverteilung von Vermögen m Rahmen des Erbschaftsfalls ein angemessener Zeit- unkt. Die große Koalition soll sich um diese Fragen icht drücken, sondern unverzüglich entscheiden und ih- en Gesetzentwurf vorlegen. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gegen Geheimnis- krämerei – Entscheidungen kommunaler Ge- sellschaften transparent gestalten (Tagesord- nungspunkt 27) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das Anliegen der DP berührt einen wichtigen Punkt. Bürger einer Stadt der Gemeinde wollen nicht nur über das Geschehen, elches sich direkt im Rathaus abspielt, informiert wer- en, sondern auch über die Tätigkeit von Unternehmen, ie der öffentlichen Hand gehören. Das ist auch das gute Recht des Bürgers. Schließlich üsste er im Zweifel auch mit seinen Steuergeldern da- ür einstehen, wenn es in diesen Unternehmungen zu erlusten kommt. Als überzeugte Entbürokratisierer und Deregulierer, eine verehrte Kollegen von der FDP, sollten wir uns ber auch bei Ihrem Antrag die Frage stellen, ob hier ine Gesetzesänderung wirklich notwendig ist. Denn wir alten es ja mit Montesquieu und wissen: „Wenn es nicht otwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwen- ig, keines zu machen.“ Viele Kreise, Städte und Gemeinden in unserem Land aben sich für kommunale Unternehmen in der Rechts- orm einer GmbH entschieden, weil sie eine flexible echtsform mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten für hre kommunale Aufgabenerfüllung suchten. Und zu- indest in puncto Transparenzregelung erhalten sie iese Gestaltungsfreiheit auch. Die Satzung einer GmbH kann die Mitglieder eines akultativen Aufsichtsrats weitgehend von der Ver- chwiegenheitspflicht des § 93 Abs. 1 AktienG befreien. 5104 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) Ihre Forderung nach einer gesetzlichen Eingrenzung der Verschwiegenheitspflicht ist bereits in § 52 Abs. 1 GmbHG geregelt. Sie stützen den von Ihnen angenommenen Hand- lungsbedarf insbesondere auf die Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts. Sie zitieren eine Pas- sage am Schluss dieses Urteils in Ihrem Antragstext zwar richtig. Einen Handlungsauftrag an den Gesetzge- ber kann ich dieser Stelle allerdings beim besten Willen nicht entnehmen. Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht stellt in einer zentralen Passage seines Urteils – die Sie geflissentlich ignorieren – ausdrücklich klar: „Zum an- deren hat das Bundesgesetz in § 52 Abs. 1 GmbHG eine flexible Regelung geschaffen, in der auch kommunalge- setzliche Erwägungen, und hier insbesondere das Öffent- lichkeitsprinzip, berücksichtigt werden können.“ Dieser klaren Feststellung des Gerichts ist nichts hinzuzufügen. Bei aller gemeinsamen Begeisterung für die Transpa- renz in kommunalen Gesellschaften sollten wir doch Acht geben, dass wir nicht Mauern an Stellen durchbre- chen, wo der Gesetzgeber schon längst Fenster einge- baut hat. Was wir aber nicht gebrauchen können und nicht wol- len, ist ein Sonder-GmbH-Recht für Kommunen. Der Reiz der GmbH liegt aus der Sicht vieler Städte und Kreise ja gerade darin, dass sie in dieser Rechtsform ih- ren Vertragspartnern in der freien Wirtschaft gleichsam gesellschaftsrechtlich auf Augenhöhe gegenübertreten können. Und es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn gerade diejenigen, die zu den glühendsten Verfechtern der Ausgründung kommunaler Unternehmen in private Rechtsformen gehören, nun offenbar Zweifel bekom- men, ob diese Privatrechtsform wirklich so geeignet ist. Selbst für die Fälle, wo das GmbH-Recht für die Zwe- cke eines kommunalen Unternehmens nicht geeignet sein sollte, müssen wir uns vor einer weiteren Befrach- tung und Verkomplizierung unseres Gesellschaftsrechts durch eine neue Unterform der GmbH hüten. Statt das unternehmerische Rad für die Kommunen neu zu erfin- den, sollten wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass das öffentliche Recht längst eine kommunale Unterneh- mensform in Gestalt der Anstalt öffentlichen Rechts be- reithält. Alle mit der Gründung von GmbHs verfolgten Ziele wie größere Flexibilität, einfache Kreditbeschaffung am Markt, schnellere Entscheidungswege, steuerliche Vor- teile, günstigere Kostensituation, können mit dieser seit Jahrzehnten eingeführten Rechtsform ebenso gut oder gar noch besser erreicht werden. Und jetzt kommt das Beste: Hier kann der Landesge- setzgeber sogar in noch viel höherem Maße, als der FDP das offenbar vorschwebt, Transparenz und Informations- pflichten anordnen. Nun mag es ja sein, dass Ihnen als Antragsteller die Optionen, die das GmbH-Recht für die Eingrenzung der Verschwiegenheitspflichten des Aufsichtsrats vorsieht, nicht ausreichen. Wer mehr will, wird den Kommunen diese Transparenz wohl schon vorschreiben müssen. Solche Informationspflichten und Transparenzgebote für k s d z d m n t K L i d b s u c g g g u g I n w b n m l h t b G d H I m L v m w i s n s B t n g w d r r l A (C (D ommunale Gesellschaften wären aber keine gesell- chaftsrechtliche Regelung mehr, sondern hätten einen ezidiert kommunalverfassungsrechtlichen Regelungs- weck. Das Kommunalverfassungsrecht ist aber Sache es Landesgesetzgebers. Das, was Sie laut Überschrift it Ihrem Antrag erreichen wollen, kann gesetzlich also ur in den Landtagen geregelt werden. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben Ver- rauen in das verantwortungsbewusste Handeln der reistage sowie der Stadt- und Gemeinderäte in unserem and. Diese werden in aller Regel die Transparenz für hre Kommunalunternehmen nicht als Bedrohung, son- ern als Ausdruck einer bürgernahen Kommunalpolitik egreifen. Wir wollen uns nicht anmaßen, besser zu wis- en als die Entscheidungsträger vor Ort, wie Transparenz nd Offenheit zu sichern ist. Ich will Ihnen als Antragsteller aber sehr gerne zusi- hern: Sollte es Ihnen im Laufe der weiteren Beratungen elingen, tatsächliche Defizite im Bundesrecht aufzuzei- en, also Punkte, in denen das Bundesrecht die Offenle- ung von Unternehmensinformationen unzumutbar und nangemessen behindert, werden wir gerne über einen esetzgeberischen Handlungsbedarf nachdenken. Aus hrem Antragstext kann ich solche Defizite allerdings och nicht erkennen. Hier müssten Sie dann schon ein enig mehr in die Tiefe gehen. Wir als Unionsfraktion – das möchte ich abschließend etonen – sehen vor allem keinen Grund, den Kommu- en und ihrem Willen, Transparenz herzustellen, zu isstrauen. Aber so ganz werde ich den Verdacht nicht os, dass die FDP in dieser Hinsicht gewisse Vorbehalte at. Wie sonst wäre es zu erklären, dass Sie in Ihrem An- rag ausdrücklich nur von transparenten Entscheidungen ei „kommunalen Unternehmen“ sprechen? Wenn das esellschaftsrecht angeblich diese Transparenz verhin- ert, warum fordern Sie dann keine Änderung auch im inblick auf Gesellschaften des Bundes und der Länder? st Transparenz etwa weniger wichtig, wenn statt kom- unaler Gebühren Steuergelder des Bundes oder der änder in eine GmbH investiert werden? Oder handeln on Bundestag oder Landtagen benannte Aufsichtsrats- itglieder Ihres Erachtens per se verantwortungsbe- usster als kommunale Aufsichtsräte? Zumindest diese Schieflage zulasten der Kommunen n Deutschland sollten sie schnellstens aus Ihrem Antrag treichen. Klaus Uwe Benneter (SPD): Sehr geehrte Kollegin- en und Kollegen von der FDP! Ich bin doch sehr er- taunt, dass ausgerechnet Sie, die Sie stets noch mehr ürokratieabbau und noch mehr Effizienz in der Verwal- ung fordern, nun den Deutschen Bundestag am Freitag- achmittag in diesem überflüssigen Umfang beschäfti- en. Wenn Sie doch bereits alle Antworten selbst haben, arum stellen Sie dann eine Große Anfrage an die Bun- esregierung zu genau diesem Themenkomplex? Es geht um das Verhältnis zwischen dem kommunal- echtlichen Öffentlichkeitsprinzip und den gesellschafts- echtlichen Verschwiegenheitspflichten, die in den Fäl- en relevant wird, in denen Kommunen öffentliche ufgaben auf privatrechtliche Organisationsformen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5105 (A) ) (B) ) übertragen. Diese Frage ist nicht neu und in der Fachlite- ratur bereits ausführlich behandelt. In den §§ 394 und395 AktG finden sich Sonderrege- lungen, die den Konflikt zwischen Berichtspflichten des Aufsichtsrates gegenüber einer Gebietskörperschaft und seiner Verschwiegenheitspflicht aufzulösen suchen. Wenn man diese bestehenden Vorschriften richtig aus- füllt und anwendet, kommt man bereits zu befriedigen- den Ergebnissen. Es ist nicht ersichtlich, warum darüber hinaus gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen soll. Grundsätzlich besteht eine Schweigepflicht der ein- zelnen Aufsichtsratsmitglieder auch in privatrechtlich organisierten Unternehmen in überwiegend öffentlicher Trägerschaft. Falls keine ausdrückliche Berichtspflicht vorliegt, haben nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen weitergegeben werden sollen. Es ist allerdings durch zwingendes Geset- zesrecht nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein Aufsichtsrat als Kollektivgremium beschließt, nicht ge- heimhaltungsbedürftige Beratungsgegenstände und Be- ratungsabläufe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daher ist es nur folgerichtig und angemes- sen, diese Fragen der Literatur und der Rechtsprechung und deren Rechtsfortentwicklung zu überlassen und nicht sofort an eine gesetzliche Regelung zu denken. Ge- rade Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, sträuben sich doch sonst immer gegen angebliche oder tatsächliche gesetzliche Überregulierungen. Es bleibt den Kommunen doch unbenommen, bei der Entsendung von Aufsichtsräten die Frage der Berichter- stattung gegenüber der Öffentlichkeit vor deren Bestel- lung mit diesen Personen abzuklären. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Für eine gute Corporate-Governance der Unter- nehmen in alleinigem oder mehrheitlich öffentlichem Besitz könnte gegebenenfalls ein Kodex für öffentliche Unternehmen ähnlich dem Corporate-Governance-Ko- dex für börsennotierte Unternehmen entwickelt werden. Gegen eine gesetzliche Regelung speziell für öffentliche Unternehmen spricht aber die Gefahr einer möglichen Benachteiligung anderer Anteilsinhaber, soweit die öf- fentliche Hand nur einen Teil der Anteile selbst hält. Für die GmbH mit Aufsichtsrat ist die praktische Be- deutung der Verschwiegenheitspflichten durch die nach GmbH-Recht jedem Gesellschafter zustehenden Aus- kunfts- und Einsichtsrechte ohnehin gemindert. Für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH kann der Gesell- schaftsvertrag die Auskunftspflichten regeln. Wenn Sie schon unbedingt gesetzgeberisches Han- deln fordern, so ist jedenfalls der Bundestag nicht der richtige Ort. Allenfalls auf Landesebene und im Rahmen der Kommunalverfassungen könnte Handlungsbedarf sinnvollerweise angemeldet werden. Dort sollte geprüft werden, ob für die oben genannten Berichtspflichten ge- setzliche Grundlagen geschaffen werden sollten, soweit noch nicht geschehen. Hier im Bundestag, verehrter Herr Kollege Stadler, ist Ihnen in dieser Sache nicht zu helfen. a t s d A d U l c u s r h n D Ü v s d d w A k g i v U s F m T l d t t a K U f n z h w f s d p i m s g n z d r n (C (D Katrin Kunert (DIE LINKE): Erstens: Kompliment n die FDP, sie hält ein Super-Plädoyer gegen die Priva- isierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvor- orge. Alle in ihrem Antrag aufgeführten Probleme wür- en sich heute nicht so drastisch darstellen, wenn die ufgaben der Daseinsvorsorge kommunal erbracht wür- en. Es steht auch in der Begründung des Regensburger rteils, dass mit zunehmender Privatisierung die öffent- ich-rechtlichen Bindungen ausgehebelt werden können. Eine zweite Vorbemerkung: Würde man das Mitspra- he- und Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger nd der Kommune als Vertretungskörperschaft wirklich tärken wollen, wäre zunächst an eine Rekommunalisie- ung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zu denken. Das aben inzwischen auch die Kommunen erkannt. In sei- er Presseerklärung vom März dieses Jahres begrüßt der eutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich die berlegungen einiger Städte und Gemeinden, bisher pri- at erbrachte Leistungen der öffentlichen Daseinsvor- orge wieder zu kommunalisieren. Die neue Vorsitzende es Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft es Städte- und Gemeindebundes, Frau Ursula Pepper, ies darauf hin, dass eine Rekommunalisierung von ufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu dienen önne, kommunale Gestaltungsmöglichkeiten zurückzu- ewinnen. Die Stadt Ahrensburg in Schleswig-Holstein, n der Frau Pepper BM ist, hat sich entschieden, die Gas- ersorgung in der Stadt nicht mehr von einem privaten nternehmen, sondern von einer kommunalen Gesell- chaft durchführen zu lassen. Und wenn Sie sich in der DP-Fraktion Gedanken über die Transparenz bei kom- unalen Unternehmen machen, frage ich, wie Sie mit ransparenz bei echten Privatisierungen umgehen wol- en. Tatsache ist, dass bereits heute immer mehr Aufgaben er öffentlichen Daseinsvorsorge durch kommunale Un- ernehmen erbracht werden; zu 75 Prozent sind dies Un- ernehmen in der Rechtsform der GmbH. Tatsache ist uch, dass aus den unterschiedlichsten Gründen die ommunen immer mehr an Einfluss auf ihre eigenen nternehmen verlieren. Eine Ursache dafür ist, dass Öf- entlichkeit und die Wahrung der Interessen der Unter- ehmen nicht unter einen Hut zu bringen sind. Kommunale Mandatsträger in den Aufsichtsräten sind ur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegen- eitspflicht kann dann zu Interessenskonflikten führen, enn sie sich ihrer Gemeinde gegenüber verpflichtet ühlen, über Angelegenheiten des Unternehmens von be- onderer Bedeutung berichten zu müssen. Es ist nicht efiniert, in welchem Maße eine Verschwiegenheits- flicht der kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten m Interesse des Gemeinwohls – im Interesse der Kom- une und damit der Bürgerinnen und Bürger – einge- chränkt werden kann. Dies ist in den Gemeindeordnun- en der Länder sehr unterschiedlich geregelt. Es ist ämlich ein Aushandlungsprozess, der von Kommune u Kommune unterschiedlich ausgehen kann, also nach em Motto: einmal mehr und einmal weniger Transpa- enz. Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Bürgerin- en und Bürger. Bestes Beispiel sind Unternehmen im (A) ) (B) ) Verkehrs- oder Versorgungsbereich, die nicht bereit sind, ihre Tarif- bzw. Preiskalkulation offen zu legen. Hier gibt es also tatsächlichen Handlungsbedarf. Das sehen wir nicht anders. Es müssen bundesweite einheitli- che Standards in Bezug auf die Einschränkung der Ver- schwiegenheitspflicht im Interesse des Gemeinwohls vorgegeben werden. Dies kann nicht im Belieben der Länder oder einer Kommune oder gar des Bürgermeis- ters liegen. Insofern stimmen wir dem Grundanliegen Ih- res Antrages zu. Allerdings geht uns der Antrag nicht weit genug. Erstens. Geht es Ihnen in der FDP um eine deutliche Erhöhung der Transparenz von Entscheidungen nur kommunaler Unternehmen. Und Ihre gewünschte Neu- regelung soll sich ausschließlich auf kommunale GmbH und AG beziehen, die zu 100 Prozent kommunal sind. Das derzeit geltende GmbH- und AG-Recht bezieht sich aber ausdrücklich auf alle Unternehmen, das heißt mit jedem Gesellschafter, unabhängig von der Höhe der Be- teiligung wird ein umfassendes Informationsrecht ge- genüber dem Unternehmen eingeräumt. Es stellt sich die Frage, was Sie mit dieser Einengung wirklich wollen. Zweitens werden in Ihrem Antrag Unternehmen, an denen Bund und Länder beteiligt sind, vollkommen aus- geblendet. Wir meinen, auch diese Beteiligungen müs- sen in die Diskussion um mehr Transparenz einbezogen werden. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Anlass, der dem heutigen Antrag der FDP-Fraktion zu- grunde liegt, mutet – lassen Sie mich das mal etwas sa- lopp formulieren – etwas „sehr dünne“ an. Da hatte das Verwaltungsgericht Regensburg über die Zulassung ei- nes ÖDP-Bürgerbegehrens zu entscheiden, in dem die Transparenz kommunaler Unternehmen in Passau the- matisiert werden sollte. In seiner Entscheidung urteilte das Gericht, das Bürgerbegehren sei zulässig, da es kei- nen Widerspruch zum geltenden GmbH-Recht darstelle, wenn in dem Begehren mehr Transparenz bei kommuna- len Unternehmen gefordert werde. Dass dieser Einzelfall aus Bayern, inklusive der bür- gerbegehrenfreundlichen Entscheidung des Verwal- tungsgerichts, Anlass für eine parlamentarische Initia- tive der FDP wird, finde ich schon bemerkenswert. Wahrscheinlich ist dies aber dem Umstand geschuldet, dass der Kollege Stadler im Doppelpack Passauer Abge- ordneter und Stadtrat in Passau ist und daher die Aktivi- täten der dort beheimateten ÖDP besonders beobachtet. Auch ich, lieber Kollege Stadler, bin ja bekanntlich aus Bayern. Von daher ist mir die marktschreierische und populistische Arbeit der ÖDP bekannt, insbesondere ihre rhetorische Empörung, mit markigen Sprüchen gegen die so genannte Geheimniskrämerei in Rathäusern zu wettern. Ich denke nicht, dass wir uns dies hier in Berlin zu Eigen machen sollten. Doch lassen Sie mich nun zur Sache selbst kommen. Wir Grünen stehen für eine der Transparenz verpflichte- ten Politik. Die Bürgerinnen und Bürger sollen staatli- ches Handeln nachvollziehen und damit auch kontrollie- r I T m m h t p k g i m t M n G n h V P t S g z z S u j R l t d m g ü l D K a m w g s K U W s U m p w T d m d S (C (D en können. Mit dem unter Rot-Grün in Kraft getretenen nformationsfreiheitsgesetz haben wir diesem Anspruch aten folgen lassen. Anders übrigens als Sie, meine Da- en und Herren von der FDP, die Sie dem Gesetz da- als Ihr Ja verweigert haben. Vor diesem Hintergrund alten wir auch den Ansatz für richtig, kommunalpoli- isch relevante Entscheidungen transparent und über- rüfbar zu gestalten. Dies muss, im Grundsatz, auch für ommunale wirtschaftliche Betätigungen gelten. In der Tat ist es in den Kommunen inzwischen gän- ige Praxis, Aufgaben der kommunalen Daseinfürsorge n privatrechtlichen Unternehmensformen wahrzuneh- en, da die Kommunen so wirtschaftlicher und effizien- er agieren können. Städtische Kliniken, Stadtwerke oder essen als GmbH – alles Beispiele, wie viele Kommu- en in Deutschland in der Unternehmensform einer mbH wirtschaftlich erfolgreich agieren. Diese Entwicklung bedeutet in der Tat ein Span- ungsverhältnis zwischen dem das Kommunalrecht be- errschenden Öffentlichkeitsprinzip einerseits und den ertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten des rivatrechts andererseits. Die Kommunen sind bei ihrer äglichen Arbeit immer wieder damit konfrontiert, dieses pannungsverhältnis im Einzelfall auszuloten, abzu- renzen und auszugestalten. Auch das im FDP-Antrag itierte VG Regensburg spricht davon, dass die Grenz- iehung zwischen den verschiedenen Interessen und chutzprinzipien im Einzelfall austariert werden müsse nd nicht ein für allemal festzulegen sei. Das Urteil sagt edoch auch, dass die einschlägigen Normen des GmbH- echts, insbesondere § 52 GmbHG, den hierfür erforder- ichen Regelungsspielraum eröffneten. Vor diesem Hin- ergrund finde ich die Empörung, mit der die FDP gegen ie „Geheimniskrämerei“ in den Kommunen wettert, ehr Theaterdonner für die Galerie denn sachlich be- ründet. Was durchaus nicht bedeutet, dass man nicht ber eine weitere Ausgestaltung von Transparenzrege- ungen nachdenken könnte. Doch ich möchte an dieser Stelle eines klar sagen: iese Debatte darf nicht zu einer Schlechterstellung für ommunal-GmbHs führen. Das GmbH-Recht gilt für lle Gesellschaften mit beschränkter Haftung gleicher- aßen und dieser Grundsatz sollte auch nicht angetastet erden. Nur dann, wenn „gleiches Recht für Gleiche“ ilt, ist ein fairer, freier Wettbewerb gesichert, für den ich ja die FDP sonst immer so vehement stark macht. ommunale Gesellschaften haben – wie jedes andere nternehmen auch – das Recht, am wirtschaftlichen ettbewerb teilzunehmen. Dann müssen sie auch den- elben Regularien unterstellt werden, wie jedes andere nternehmen auch. Würden kommunale Unternehmen it Sonderkonditionen belastet, wären sie gegenüber rivaten Konkurrenten – die aus Sicht der FDP vorzugs- ürdig seien – am Markt benachteiligt. Die allgemeine Forderung im FDP-Antrag, „so viel ransparenz wie möglich“ herzustellen, vermag nicht arüber hinwegzutäuschen, das konkretisiert werden uss, wie weit „das Mögliche“ gehen soll. Hier bleibt ie FDP jede Antwort schuldig. Die Debatte ist an dieser telle folglich nicht zu Ende, sondern sie beginnt erst. 5106 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 91, 1 0, T 52. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rolf Hempelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der

Kollege Hans-Josef Fell das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Josef Fell


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag
    der Linken und die heutige Debatte um die Energiepreis-
    kontrolle kreisen um einen sehr wichtigen Teilaspekt für
    Strom- und Gaspreise. Zu Recht wird auf das Missver-
    hältnis zwischen explodierenden Gewinnen der vier gro-
    ßen Konzerne und ihren zunehmenden Tarifsteigerungs-
    wünschen hingewiesen.

    Kollegin Höhn hat bereits auf viele Wettbewerbsmaß-
    nahmen hingewiesen; ich will sie nicht wiederholen.
    Auch im Antrag der Linken steht sicherlich viel Wichti-
    ges. Aber ich weise auch darauf hin, dass derjenige, der
    niedrigere Verbraucherpreise will und die Gewinne von
    Großen schröpfen will, aufpassen muss, dass mit diesen
    Maßnahmen nicht auch Stadtwerke und neue Energiean-
    bieter getroffen werden. Hierauf müssen wir vorsorglich
    achten.

    Auch andere Vorschläge, beispielsweise die Tarifauf-
    sicht der Länder zu verlängern, wie sie von Bundes-

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    (C (D inister Glos vor kurzem vorgetragen wurden, greifen u kurz. Zum einen haben die Tarifaufsichten der Länder n den letzten Jahren die Preissteigerungen nicht verhinern können; so scharf scheint dieses Instrument doch icht zu sein. Übrigens ist bezeichnend, dass gerade Miisterpräsident Stoiber hierbei Bundesminister Glos in en Rücken fällt. Er hat in dieser Woche dessen Vorchläge abgelehnt und stattdessen eine Selbstverpflichung mit den Konzernen vereinbart. Das mag gut sein, ber wir wüssten schon gern, was die CSU wirklich will. Wer tatsächlich Verbraucherschutz und zukünftig beahlbare Energiepreise haben will, muss die Ursachen er Strompreissteigerung und der Energiepreissteigeung tiefgründiger hinterfragen. Begründet werden die ielen Strompreiserhöhungsanträge auch mit gestiegeen Beschaffungskosten. Tatsächlich sind seit 1999 die eltmarktpreise drastisch gestiegen. So hat sich der reis für Kohle auf über 60 US-Dollar je Tonne bereits erdoppelt und der Preis für ein Barrel Erdöl seit 1998 uf 60 US-Dollar verfünffacht. Der Preis für Erdgas ist n Europa seit 1999 verdreifacht worden; in Großbritanien und den USA, wo man sehr viel auf Erdgas setzt, at er sich sogar vervierfacht. Der Preis für Uran, Frau opp, hat sich seit 1999 ebenfalls verfünffacht; er be rägt jetzt 100 US-Dollar je Kilogramm. Wer zukünftig bezahlbare Energiepreise haben will, uss aus der Nutzung der fossilen und der atomaren nergien aussteigen. Dies ist die entscheidende Strateie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Herr Pfeiffer, Sie haben gesagt, die beantragten
    trompreiserhöhungen seien korrekt, weil ökologische
    aßnahmen zu einem zunehmend höheren Strompreis

    ührten. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn
    ie Verbraucherinnen und Verbraucher endlich die vielen
    ersönlichen Energieeinsparmöglichkeiten nutzten,
    önnten sie ihre Stromrechnung drastisch senken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Natürlich kommen durch die Förderung der erneuer-
    aren Energien über die im EEG festgelegte Umlage
    ehrkosten auf die Stromkunden zu. Aber zum einen

    ind diese Mehrkosten sehr gering. Zum anderen sind sie
    ereits gesunken, und zwar – hören Sie gut zu, Herr
    r. Pfeiffer – von 0,54 Cent pro Kilowattstunde im Jahr
    005 auf hochgerechnet 0,50 Cent in diesem Jahr, und
    as trotz gestiegener Mengen eingespeisten Stroms. Wir
    ehen allerdings – genauso wie die große Koalition – die
    otwendigkeit, der Bundesnetzagentur die Möglichkeit

    ur Kontrolle zu geben, damit keine überhöhten Ge-
    inne mit der Umlage erzielt werden. Das ist in der No-
    elle des EEG, die wir nächste Woche beschließen wer-
    en, gut geregelt.

    Die Behauptung der Konzerne in ihren Anträgen auf
    trompreiserhöhung, dass Mehrkosten für erneuerbare
    nergien aufgebracht werden müssten – hören Sie gut
    u, Herr Dr. Pfeiffer –, fallen wie ein Kartenhaus zusam-
    en. Das Hamburgische Welt-Wirtschafts-Archiv hat in






    (A) )



    (B) )


    Hans-Josef Fell
    einer Studie nachgewiesen, dass die Einspeisung von
    Windstrom bereits die Stromkosten senkt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Nach Berechnungen des BWE auf der Basis dieser Stu-
    die gibt es durch die Einspeisung von Windstrom Strom-
    kosteneinsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro im
    Jahr. In einer Eon-Studie wird sogar von dreimal so ho-
    hen Einsparungen ausgegangen. Damit sind die Spar-
    effekte, die sich insbesondere für die energieintensiven
    Industriebetriebe positiv auswirken, höher als die Aus-
    gaben für die Windenergieförderung nach dem EEG. Das
    ganze Gerede von teueren erneuerbaren Energien ist also
    falsch und entbehrt jeder Grundlage.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Übrigens beginnen solche Effekte bereits bei anderen
    erneuerbaren Energien zu wirken. In diesem Sommer
    war der angeblich so sündhaft teure Fotovoltaikstrom an
    der Börse kurzzeitig billiger als der Strom aus Kernener-
    gie.