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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/52 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und an- derer Gesetze (Vertragsarztrechtsände- rungsgesetz – VÄndG) (Drucksache 16/2474) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staats- 5059 B 5061 A 5062 C 5063 D 5065 C 5066 C 5066 D 5067 B 5080 A 5082 B 5083 B 5084 A 5085 B Deutscher B Stenografisch 52. Sitz Berlin, Freitag, den 22 I n h a l Absetzung des Tagesordnungspunktes 28 . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Annahme einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/2620) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . O D G M B D H D 5053 A 5053 B 5053 B 5055 A 5055 D 5057 D Energiepreiskontrolle sicherstellen (Drucksache 16/2505) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5068 D undestag er Bericht ung . September 2006 t : skar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staats- sekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5069 A 5070 C 5071 D 5073 B 5073 D 5075 B 5075 D 5076 B 5077 C 5079 C 5079 D sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 5085 C 5086 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA) – TA-Projekt: Zukunfts- trends im Tourismus (Drucksache 16/478) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . kommunaler Gesellschaften transparent gestalten (Drucksache 16/395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eckpunkte für eine gerechte Re- form der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 5087 A 5088 C 5089 B 5090 A 5090 D 5091 A 5097 C 5097 C 5098 D 5099 A 5099 D Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Drucksache 16/2076) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ge- gen Geheimniskrämerei – Entscheidungen C F C D C A Z d E t ( D K K J 5092 C 5094 A 5095 C 5096 B 5097 A hristian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Gegen Geheimniskrämerei – ntscheidungen kommunaler Gesellschaften ransparent gestalten Tagesordnungspunkt 27) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 D 5100 C 5101 B 5102 A 5102 D 5103 C 5103 D 5104 D 5105 C 5106 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5053 (A) ) (B) ) 52. Sitz Berlin, Freitag, den 22 Beginn: 11.0
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    Anlage 3 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5099 (A) ) (B) ) lich im Bundestag nicht umgesetzt wurde, weil dieLaurenz dest verstanden – hat diese Initiative, auch wenn sie an den Gesprächen im Kanzleramt nicht beteiligt war, eben- falls positiv gesehen. Es ist kein Staatsgeheimnis, dass das Gesetz nachträg- Merten, Ulrike SPD 22.09.2006 Meyer (Hamm), CDU/CSU 22.09.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt A 1 G J M e d z n n z u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Bär, Dorothee CDU/CSU 22.09.2006 Bareiss, Thomas CDU/CSU 22.09.2006 Barth, Uwe FDP 22.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.09.2006 Dr. Berg, Axel SPD 22.09.2006 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 22.09.2006 Burchardt, Ulla SPD 22.09.2006 Dyckmans, Mechthild FDP 22.09.2006 Eichel, Hans SPD 22.09.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Ernst, Klaus DIE LINKE 22.09.2006 Freitag, Dagmar SPD 22.09.2006 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 22.09.2006 Griefahn, Monika SPD 22.09.2006 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2006 Hilsberg, Stephan SPD 22.09.2006 Hinz (Essen), Petra SPD 22.09.2006 Hübner, Klaas SPD 22.09.2006 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 22.09.2006 Lötzer, Ulla DIE LINKE 22.09.2006 Meckel, Markus SPD 22.09.2006 N N P R D S D S V D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schen- kungsteuer (Tagesordnungspunkt 26) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Am 7. März 2005 haben der damalige Bundeskanzler erhard Schröder, sein stellvertretender Regierungschef oschka Fischer sowie die CDU-Vorsitzende Angela erkel und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber bei iner gemeinsamen Sitzung zum Jobgipfel beschlossen, ie geltende Erbschaftsteuergesetzgebung dahin gehend u ändern, dass bei einem Betriebsübergang auf die ächste Generation die Erbschaftsteuer für das betriebs- otwendige Vermögen zunächst gestundet und nach ehn Jahren völlig entfallen soll. Es gab einen großen parteiübergreifenden Konsens, nd die FDP – so hatte ich Herrn Thiele damals zumin- ešković, Wolfgang DIE LINKE 22.09.2006 itzsche, Henry CDU/CSU 22.09.2006 olenz, Ruprecht CDU/CSU 22.09.2006 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 22.09.2006 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22.09.2006 chily, Otto SPD 22.09.2006 r. Schwanholz, Martin SPD 22.09.2006 tiegler, Ludwig SPD 22.09.2006 aatz, Arnold CDU/CSU 22.09.2006 r. Westerwelle, Guido FDP 22.09.2006 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 22.09.2006 ypries, Brigitte SPD 22.09.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 5100 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen eine ge- wisse Unlust an der Bearbeitung dieses Themas hatten. Es mögen auch ideologische Gründe eine Rolle gespielt haben, jedenfalls wurde trotz großer Ankündigung das Gesetz in der letzten Legislaturperiode nicht geändert und diese für unsere Familienunternehmen so dringend notwendige Entlastung nicht umgesetzt. Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2005 haben die neuen Koalitionspartner diese Initiative erneut aufge- griffen und im Koalitionsvertrag die Umsetzung bis zum 1. Januar 2007 festgeschrieben. Daran fühlen wir uns ge- bunden und das Finanzministerium hat die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes für die nächsten Wochen angekündigt. Heute beraten wir in erster Lesung einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion zu einem ähnlichen Thema. Zunächst ist es ist erfreulich, dass auch Sie hier einen Handlungsbedarf sehen. Es gibt allerdings einen großen Unterschied zwischen dem, was die Regierung auf den Weg bringen will, und dem, was Sie heute vorgelegt ha- ben. Die Regierung will die betroffenen Bürger entlasten und Sie wollen durch eine verbreiterte Bemessungs- grundlage die Bürger mit zusätzlichen Steuern belasten. In Ihrem Antrag heißt es wörtlich – und mit Genehmi- gung des Präsidenten zitiere ich aus dem eingebrachten Antrag der grünen Bundestagsfraktion –: Die verbreiterte Bemessungsgrundlage bewirkt hö- here Belastungen. Und weiter heißt es: Die Steuermehreinnahmen sollen die Bundesländer für verstärkte Bildungsinvestitionen und den Aus- bau der Kinderbetreuung einsetzen. Es wird also wieder einmal deutlich, dass Sie die Bür- ger durch höhere Steuern belasten und nicht entlasten wollen. Wann lernen Sie endlich, dass bei Unterneh- mensübergängen nicht der Neid im Vordergrund stehen darf, sondern der Erhalt des Unternehmens und seiner Gesellschafter in Deutschland? Nur wenn die Unternehmer auch zukünftig in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, wird un- sere Gesellschaft von ihren beruflichen Erfolgen und ih- rem sozialen Engagement profitieren. Wer allerdings die großen Personengesellschaften aus Deutschland vertrei- ben will, der sollte ihre Vorschläge zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufnehmen. Im Einzelfall würde dies zu einer Verdoppelung der Erbschaftsteuerbelastung führen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Zahlreiche betroffene Bürger würden unser Land vor dem Erbfall verlassen und sich in den Nachbarländern steuerlich ver- anlagen lassen. In zahlreichen Nachbarländern hat der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer sogar vollständig abge- schafft. Meine Fraktion will weiterhin die Erbschaftsteuer für das gesamte betriebsnotwendige Vermögen zunächst dem Erben stunden. Wenn er die Firma verkauft, wenn er also das versilbert, was seine Vorfahren mühsam auf- gebaut haben, dann wird er auch weiterhin ganz normal Erbschaftsteuer zahlen müssen. Wenn er sich aber ent- s n d r n m ü h v w v B k f d R l e g v d i d G z t d N m g j s d b z h b k t l g g s n v w z i s w d d s (C (D cheidet, in das Unternehmen einzusteigen und das fi- anzielle Risiko und die Mitarbeiter zu übernehmen, ann werden wir ihm für jedes Jahr der Betriebsfortfüh- ung 10 Prozent in der Erbschaftsteuer erlassen. So kann ach zehn Jahren das gesamte betriebsnotwendige Ver- ögen erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation bergehen. Damit bleibt das Kapital im Unternehmen er- alten und steht für zusätzliche Investitionen und Inno- ationen zur Verfügung. Den entsprechenden Gesetzent- urf wird die Bundesregierung in den nächsten Wochen orlegen. Und dann hoffe ich, dass die Fraktion des ündnisses 90/Die Grünen – so wie damals ihr Vize- anzler Joschka Fischer – die Notwendigkeit einer um- assenden Entlastung erkennt. Florian Pronold (SPD): In einem Punkt muss ich en Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion echt geben: Ererbtes und geschenktes Vermögen stellt eistungsloses Einkommen dar, das einen stärkeren steu- rlichen Zugriff der Allgemeinheit rechtfertigt. Dabei ilt es natürlich insbesondere, die Weitergabe hoher Pri- atvermögen konsequenter und höher zu besteuern, als as bisher der Fall ist. In der Tat ist die Vermögensbesteuerung bei uns im nternationalen Vergleich mit weniger als einem Prozent es Bruttoinlandsprodukts extrem niedrig. Länder wie roßbritannien und die USA bitten die Vermögensbesit- er in erheblich größerem Maße zur Kasse, als wir das un. Hier besteht – insbesondere, seit die Regierung Kohl ie Vermögensteuer hat auslaufen lassen – deutlicher achholbedarf. In den nächsten Jahrzehnten werden im- ense Reichtümer zwischen den Generationen weiterge- eben, der größte Teil der Bevölkerung wird dabei edoch leer ausgehen. Es muss gelingen, einen angemes- enen Anteil dieser Mittel zu mobilisieren, um vor allem ie Finanzierung des Bildungswesens deutlich zu ver- essern. Die SPD hat sich auf verschiedenen Parteitagen u dieser Aufgabe bekannt, sie bleibt auch für die anste- enden Reformen der Erbschaftsteuer aktuell. Etwas verwundert bin ich darüber, dass die Grünen ei den Sonderregelungen für Betriebsvermögen relativ onkret werden, bei der höheren Besteuerung der priva- en Erbschaften aber sehr vage bleiben. Ich hoffe, das iegt nicht daran, dass ein guter Teil ihrer Klientel zu den lücklichen Millionenerben gehört. Eine Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungs- esetzes ist überfällig. Die Koalition hat sich bemüht, sie o schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Nachdem un aber die lange erwartete Entscheidung des Bundes- erfassungsgerichts noch für dieses Jahr angekündigt ist, ürde es wenig Sinn machen, vorher noch neue Regeln u beschließen. Das würde ja heißen, dass wir eventuell m nächsten Jahr gezwungen wären, das gerade verab- chiedete Gesetz nochmals zu korrigieren. Das Ergebnis äre weniger Rechtssicherheit und mehr Bürokratie. Deshalb plädiere ich dafür: Lassen Sie uns das Urteil er Verfassungsrichter abwarten und dann die Reform er Erbschaftsteuer zügig umsetzen. Bei diesem Zeitplan ollte es gelingen, das neue Recht zum 1. Januar in Kraft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5101 (A) ) (B) ) treten zu lassen, selbst wenn das Verfahren erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann. Die nötigen Vorarbeiten hat die Koalition geleistet. Das gilt auch für den Punkt der Weitergabe von Be- triebsvermögen. Wie Sie wissen, haben wir schon heute eine außerordentliche Privilegierung von Betriebsver- mögen im Erbschaftsteuerrecht. Wir haben uns nun geei- nigt, das noch einmal zu verbessern. Der Kompromiss sieht vor, die Erbschaftsteuer für produktives Betriebs- vermögen nach zehn Jahren völlig zu erlassen, wenn die Arbeitsplätze im Betrieb erhalten werden. Dabei sind zwei Dinge wichtig: Zum einen müssen wir zuverlässig verhindern, dass vererbtes Privatvermö- gen in Betriebsvermögen umgewidmet wird und sich Millionenerben damit ein Steuerschlupfloch schaffen. Hierfür ist bereits eine ganze Reihe von Vorkehrungen ausgearbeitet worden, die das steuerlich anerkannte pro- duktive Betriebsvermögen eng begrenzen. Zum anderen darf es dieses Steuergeschenk nur ge- ben, wenn der vollständige Erhalt der Arbeitsplätze für mindestens zehn Jahre sichergestellt wird. Nur dann hat diese Regelung eine Berechtigung und nur dann kann sie vor dem Verfassungsgericht bestehen. Es ist schon erstaunlich, dass dieser vernünftige Kom- promiss nun gerade von denen infrage gestellt wird, die seit Jahren nach dieser Sonderregelung verlangen. Die Unternehmensverbände haben uns immer gesagt, dass die Erbschaftsteuer den Bestand von Arbeitsplätzen ge- fährdet. Der Beweis dafür steht allerdings bis heute aus. Jetzt sind wir bereit, ihnen die Erbschaftsteuer zu erlas- sen, wenn sie die Arbeitsplätze sichern. Dass nun die Ar- beitsplatzklausel kritisiert wird, macht die ganze Argu- mentation der Verbände unglaubwürdig. Noch erstaunlicher ist es, wenn Regierungsmitglieder den erreichten Kompromiss infrage stellen. Um es klar zu sagen: Wer eine Regelung zur Betriebsübergabe ohne Arbeitsplatzklausel will, verschenkt die Steuergelder der Arbeitnehmer an reiche Firmenerben. Das wird es mit der SPD nicht geben. Die CSU ist seit Jahren die vehe- mente Vorkämpferin einer Erleichterung der Betriebs- übergabe. Sich jetzt nicht an den Kompromiss zu halten, ist das typische Doppelspiel der CSU. Das wird diesmal keinen Erfolg haben. Ich denke, es gibt keinen Anlass für den vorliegenden Antrag. Die Koalition hat eine vernünftige Vereinbarung getroffen. Sobald das Verfassungsgericht entschieden hat, müssen wir sie zügig umsetzen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Dieser Antrag der Grü- nen zeigt ganz deutlich die Politik der Grünen auf: Es sollen höhere Steuereinnahmen für den Staat durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielt werden. Es wer- den auch gleich gute Zwecke angegeben, für die dieses zusätzlich einzunehmende Geld auch gleich wieder aus- gegeben werden kann. Der Antrag übersieht allerdings, dass gerade aufgrund der deutschen Besteuerung und insbesondere der derzei- tigen erbschaftsteuerlichen Belastung viele Bürger und g S s Ö d f S G D E D H B D b r S d d s D K d k f l G s s G B t d n a s d m d k e B z g h t B D b m m l d t M u b (C (D erade Mittelständler und Unternehmensinhaber den teuerstandort Deutschland verlassen und ihren Wohn- itz im benachbarten europäischen Ausland, nämlich in sterreich oder der Schweiz, angesiedelt haben. Hier- urch entgehen schon jetzt dem deutschen Fiskus Jahr ür Jahr zig Millionen, wenn nicht Milliarden Euro an teuereinnahmen. Steuerbürger, die aus steuerlichen ründen Deutschland verlassen haben, zahlen eben in eutschland weder eine Schenkungsteuer, noch eine rbschaftsteuer, noch eine Lohn- und Einkommensteuer. iese Gelder sind für den deutschen Fiskus verloren. ierzu gibt es auch sehr prominente Beispiele aus dem ereich des Sportes. Nicht umsonst wirbt Österreich in eutschland für den Steuerstandort Österreich und hat edauerlicherweise damit Erfolg. In dieser Situation gehen die Grünen daher und erklä- en, dass die Bemessungsgrundlage verbreitert und das teueraufkommen aus der Erbschaftsteuer erhöht wer- en soll. Sie zeigen damit, dass sie den Ernst der Lage es Standorts Deutschland nicht verstanden haben. Ein olcher Vorschlag ist widersinnig. Wir dürfen aus eutschland nicht weiter die Leistungsträger mit ihrem apital hinaustreiben. Wir müssen attraktiver werden, amit Kapital und Leistungsträger nach Deutschland ommen. Begründet wird diese Haltung der Grünen neben dem iskalischen Interesse damit, dass die derzeitige Rege- ung nicht verfassungsgemäß sei, weil Geldvermögen, rund- und Immobilienvermögen, land- und forstwirt- chaftliches Vermögen und Betriebsvermögen derzeit ehr unterschiedlich bewertet werden. Es ist auch den rünen nicht verwehrt, sich mit dem derzeitig geltenden ewertungsgesetz auseinanderzusetzen. In dem Bewer- ungsgesetz hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr deutlich ifferenziert zwischen Gleichem und Ungleichem; denn ach Art. 3 GG muss Gleiches gleich und Ungleiches uch ungleich behandelt werden. Er ist damit einer Ent- cheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, dass ie unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Ver- ögensarten geradezu verlangt hatte. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber berücksichtigt, ass Betriebsvermögen einer stärkeren Sozialpflichtig- eit unterliegt als sonstiges Vermögen. Hieraus folgt ine privilegierte Behandlung bei der Bewertung von etriebsvermögen. Betriebsvermögen ist die Vorausset- ung dafür, dass es überhaupt Betriebe und Arbeitsplätze ibt. Wenn hier die Bemessungsgrundlage deutlich er- öht werden soll, so kommt dieses einer stärkeren Belas- ung des Mittelstandes, insbesondere der Inhaber von etrieben und letztlich auch deren Beschäftigten gleich. adurch wird insbesondere in mittelständischen Betrie- en in einem Erbfall die Fortführung eines Unterneh- ens gefährdet. Häufig fehlt der Kopf eines Unterneh- ens, zudem müssen die Erben Kapital – welches nicht iquide in der Firma vorhanden ist – dadurch aufbringen, ass Teile des Betriebes veräußert werden oder der Be- rieb mit Fremdkapital belastet werden muss. Jede dieser aßnahmen verschlechtert die Situation eines Betriebes nd gefährdet damit die in dem Betrieb vorhandenen Ar- eitsplätze. 5102 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) Es ist auch widersinnig, eine Vereinfachung des Be- wertungsgesetzes erreichen zu wollen, wenn parallel eine Komplizierung des Erbschaftsteuerrechtes vorge- nommen werden soll. Die derzeit beim Bundesverfassungsgericht vorlie- gende Klage ist seinerzeit unter Rot-Grün von dem SPD- geführten Finanzministerium für unzulässig und unbe- gründet erklärt worden. Deshalb hat die Bundesregie- rung seinerzeit beantragt, die Klage abzuweisen. Die FDP wird die von den Grünen geforderte steuerli- che Mehrbelastung insbesondere des Betriebsvermögens nicht unterstützen. Die Neiddebatte in unserem Land ist eben auch bei den Grünen angekommen. Volkswirt- schaftlich ist es aber Unfug, durch eine verschärfte steu- erliche Belastung von Erbschaften weiter Kapital aus Deutschland zu vertreiben. Deshalb wird die FDP dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): In den Jahren 2011 bis 2015 werden nach Berechnungen der Dresdner Bank circa 1,3 Billionen Euro vererbt werden. Bereits jetzt werden jährlich mindestens 50 Milliarden Euro an Erben übertragen. Die Erb- und Schenkungssummen werden in den nächsten Jahren weiter steigen; eine erfreuliche Tat- sache für die Erbinnen und Erben, die von diesem leis- tungslosen Einkommen profitieren können. Die Mehr- heit der Erben und Beschenkten muss sich jedoch mit sehr bescheidenen Summen zufrieden geben: In den Jah- ren 2001 und 2002 erhielten 60 Prozent aller Haushalte eine Erbschaft von weniger als 51 000 Euro und circa 30 Prozent sogar weniger als 13 000 Euro. Die insgesamt riesige Gesamterbmasse ist also sehr ungleich verteilt und wird nicht dazu beitragen, Vertei- lungsgerechtigkeit zu befördern. Im Gegenteil. Wenige werden noch reicher und vermögender. Der Abstand zu den Haushalten mit geringem Einkommen vergrößert sich auch in Zukunft. Arm bleibt also arm und reich wird noch reicher. Dies haben nicht zuletzt Untersuchungen im Rahmen des zweiten Armuts- und Reichtumsberichts der rot-grünen Bundesregierung in 2005 ergeben. Die Ungleichheit der Lebensverhältnisse in unserer Gesell- schaft wird sich weiter vertiefen und das soziale Gefüge belasten. Im internationalen Vergleich sind unsere Ver- teilungs- und Besitzverhältnisse verkrustet und ohne Dy- namik. Die Erbschaftsteuer ändert daran leider bis dato nichts, obwohl gerade dieser Steuer eine fiskalische und verteilende Funktion zugewiesen wird. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht jedoch an diesem Kernproblem vorbei. Es wird darin zwar mehr Verteilungsgerechtigkeit gefor- dert, offen bleibt jedoch, wie eine derart ungleiche Ver- teilung durch eine Erbschaftsteuerreform aufgebrochen werden kann. Die im Antrag formulierten Forderungen zum Bewertungsrecht sind wichtig. Nicht zuletzt garan- tiert die Gleichbehandlung aller Vermögensarten eine verfassungsgemäße Besteuerung. Eine grundlegende Reform darf sich jedoch darauf nicht beschränken: Es stellt sich auch die Frage, warum eingetragene Partnerschaften und Ehegemeinschaften steuerlich ge- g b s f g l t v V B G V S h f a f g u v l w d u s N U d s s B z B i u f E G S E m s g f o w a g m l s h (C (D enüber anderen Formen des Zusammenlebens beim Er- en und Beschenken bevorzugt bleiben. Die Fraktion Die Linke ist für eine Reform der Erb- chaft- und Schenkungsteuer, weil durch eine solche Re- orm mehr Verteilungsgerechtigkeit möglich wäre. Eine erechte Erbschaftsbesteuerung muss die Gleichbehand- ung aller der Steuer zugrunde liegenden Vermögensvor- eile umfassen. Das schließt eine weitere steuerliche Be- orzugung von Grundbesitz und Betriebsvermögens aus. oraussetzung hierfür ist eine realitäts- und marktnahe ewertung dieser Vermögensarten. Wir fordern die leichbehandlung aller Erben: Dies kann nur durch eine ereinheitlichung der Steuerklassen, Freibeträge und teuertarife realisiert werden. Die Erbschaftsteuer existiert, weil sie über wichtige aushaltspolitische und verteilungspolitische Funktionen ür das Gemeinwesen verfügt. Sie nicht zu nutzen und ngesichts der bevorstehenden „Erbenwelle“ nicht zu re- ormieren, bedeutet den freiwilligen Verzicht auf drin- end notwendige Einnahmen für die öffentliche Hand nd auf gebotene Verteilungsgerechtigkeit. Laut DIW sind durch eine gerechtere Besteuerung on Erbschaften und Schenkungen jährlich 6 bis 9 Mil- iarden Euro an fiskalischen Einnahmen realisierbar. Das aren bis 2 bis 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen für ie Bundesländer. Die milliardenschweren Erbschaften nd Schenkungen können einen Beitrag zur haushälteri- chen Stabilität und Verteilungsgerechtigkeit leisten. utzen wir diese Chance. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): nser Antrag mit Eckpunkten für eine gerechte Reform er Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer soll die chwarz-rote Koalition antreiben, endlich die Erbschaft- teuerreform im Kabinett zu verabschieden und in den undestag einzubringen, um das verwirrende Chaos wischen Union und SPD und mit den verschiedenen undesländern zu beenden. Die Erbschaftsteuerreform st nicht zu vererben an eine nächste Legislaturperiode nd sie kann auch nicht ausgesessen werden. Die schwarz-rote Koalition hat sich in vielen Politik- eldern darauf verständigt, nicht zu entscheiden, sondern ntscheidungen in der Sache zu verschieben. Bei der esundheitsreform steht die Koalition bereits vor dem chlichtungsfall für den Koalitionsausschuss. Bei der rbschaftsteuer geht der Verschiebebahnhof nicht, weil it Ende des Jahres die Regelungen des Bewertungsge- etzes wegen Befristung auslaufen. Ohne neues Gesetz ibt es Steuerausfälle bei den Erbschaftsteuereinnahmen ür die Bundesländer. Niemand kann dies wollen! Eine erneute Verlängerung des Bewertungsgesetzes, hne dass eine verfassungsgemäße Änderung der Be- ertungsgrundsätze für unterschiedliche Vermögens- rten wie Grund-, Immobilien- und Betriebsvermögen eregelt wird, kommt für uns nicht infrage. Eine gleich- äßige Besteuerung von Geldvermögen und Immobi- ienvermögen muss endlich gewährleistet werden. Steuern parende Gestaltungen müssen ein Ende finden. Es geht ierbei um Steuergerechtigkeit für die Berechnung der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5103 (A) ) (B) ) Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkung- steuer. Unliebsame politische Entscheidungen dürfen seitens der großen Koalition nicht länger in die Verant- wortung des Verfassungsgerichts delegiert werden. Es ist ureigene Aufgabe der Politik und damit des Parlaments, in der Sache zu entscheiden. Auch die Regelung zur Unternehmensnachfolge im Rahmen des Erbschaftsteuerrechts erlaubt keinen weite- ren Aufschub. Kleine und mittlere Unternehmen brau- chen eine sichere Perspektive für die Regelung der Fir- mennachfolge. Es geht um die Sicherung und den Erhalt von vielen Arbeitsplätzen im Mittelstand. Die Regelung zur Unternehmensnachfolge muss den Erhalt der Ar- beitsplätze nachweisen. Sonst wird die Koalition der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nicht gerecht. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat derzeit ein jährliches Volumen von rund 4 Milliarden Euro. Sie kann allein von ihrem Volumen her nicht mit den großen Aufkommen aus der Mehrwert- oder Einkommensteuer von jeweils rund 140 Milliarden Euro verglichen wer- den. Sie ist eine reine Ländersteuer, sie steht aber im Mittelpunkt von Gerechtigkeitsfragen und wichtigen Ge- rechtigkeitsempfindungen in der Gesellschaft. Die Chancengleichheit für die nächste Generation bildet den Bezugspunkt. Eine zunehmende ungleiche Vermögens- verteilung kann mithilfe der Erbschaftsteuer zugunsten von gerechteren Startchancen für alle Kinder korrigiert werden. Auch die Bildungsausgaben sind Ländersache. Mehr Investitionen in Schule, Ausbildung und Universi- täten fallen nicht vom Himmel, sondern müssen vom Gemeinwesen mit Steuern finanziert werden. Das jährliche Erbschaftsvolumen nimmt stetig zu. 2,5 Billionen Euro werden die Deutschen in den nächs- ten zehn Jahren vererben laut „Wirtschaftswoche“ vom 31. Juli 2006. Deshalb stellen sich verstärkt soziale Gerechtigkeitsfragen. Aus der Erbschaftsteueraufkom- mensstatistik 2002 ergibt sich, dass bei einem steuer- pflichtigen Erbschaftsvolumen von 19,3 Milliarden Euro 5,82 Milliarden Euro auf das Grundvermögen, 1,5 Mil- liarden Euro auf Betriebsvermögen und 0,08 Milliarden Euro auf land- und forstwirtschaftliche Vermögen entfie- len. 11,86 Milliarden Euro betrug die Kategorie Sonsti- ges Vermögen, darunter fällt das Geld- und Wertpapier- vermögen. Bisher gehen die verschiedenen Vermögensarten un- gleichmäßig in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- steuer ein. Immobilien werden nur mit Werten erfasst, die oft bis zu 50 Prozent unter Marktniveau liegen. Auch Grundstücke werden mit nicht aktuellen Bodenrichtwer- ten erfasst. Wir wollen, dass Geld-, Grund- und Immobi- lienvermögen sowie Betriebsvermögen endlich gleich- mäßig in die Besteuerungsgrundlage eingehen. Dazu brauchen wir nicht auf eine Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts zu warten, um eine verfassungsge- mäße Erfassung aller Vermögensarten zu gewährleisten. Damit würde vielen Steuer sparenden Gestaltungen mit- tels Vermögensumschichtungen der Boden entzogen. Wir wollen, dass Begünstigungen in Gestalt von Freibe- trägen offen und transparent ausgewiesen werden. Für das Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrie- b E w r z l d m w h e k k d s m c i p n r A F o w d d m f V m a e h n d h f R i m d f s (C (D en soll durch einen hohen Freibetrag von 2 Millionen uro der Erwerb im Erbschaftsfall sofort steuerbefreit erden, um die Unternehmensnachfolge, die Fortfüh- ung des Betriebes und die Sicherung der Arbeitsplätze u gewährleisten. Omas Häuschen bleibt selbstverständ- ich steuerbefreit. Die persönlichen Freibeträge sollen in er Höhe so bleiben, wie sie sind. Die steuerliche Diskri- inierung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ollen wir beenden. Große Erbschaften und Schenkungen sollen einen hö- eren Beitrag für unser Gemeinwesen erbringen, so wie s auch in anderen Ländern üblich ist. Wir wollen für leine Vermögen die Steuersätze senken, um die Wir- ung der verbreiterten Bemessungsgrundlage abzufe- ern, und für große Vermögen anheben. Im Ergebnis ollen breitere Schultern eine höhere Last für das Ge- einwohl tragen. Jedes Kind soll gleiche Bildungschan- en erhalten, dazu ist die Umverteilung von Vermögen m Rahmen des Erbschaftsfalls ein angemessener Zeit- unkt. Die große Koalition soll sich um diese Fragen icht drücken, sondern unverzüglich entscheiden und ih- en Gesetzentwurf vorlegen. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gegen Geheimnis- krämerei – Entscheidungen kommunaler Ge- sellschaften transparent gestalten (Tagesord- nungspunkt 27) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das Anliegen der DP berührt einen wichtigen Punkt. Bürger einer Stadt der Gemeinde wollen nicht nur über das Geschehen, elches sich direkt im Rathaus abspielt, informiert wer- en, sondern auch über die Tätigkeit von Unternehmen, ie der öffentlichen Hand gehören. Das ist auch das gute Recht des Bürgers. Schließlich üsste er im Zweifel auch mit seinen Steuergeldern da- ür einstehen, wenn es in diesen Unternehmungen zu erlusten kommt. Als überzeugte Entbürokratisierer und Deregulierer, eine verehrte Kollegen von der FDP, sollten wir uns ber auch bei Ihrem Antrag die Frage stellen, ob hier ine Gesetzesänderung wirklich notwendig ist. Denn wir alten es ja mit Montesquieu und wissen: „Wenn es nicht otwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwen- ig, keines zu machen.“ Viele Kreise, Städte und Gemeinden in unserem Land aben sich für kommunale Unternehmen in der Rechts- orm einer GmbH entschieden, weil sie eine flexible echtsform mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten für hre kommunale Aufgabenerfüllung suchten. Und zu- indest in puncto Transparenzregelung erhalten sie iese Gestaltungsfreiheit auch. Die Satzung einer GmbH kann die Mitglieder eines akultativen Aufsichtsrats weitgehend von der Ver- chwiegenheitspflicht des § 93 Abs. 1 AktienG befreien. 5104 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 (A) ) (B) ) Ihre Forderung nach einer gesetzlichen Eingrenzung der Verschwiegenheitspflicht ist bereits in § 52 Abs. 1 GmbHG geregelt. Sie stützen den von Ihnen angenommenen Hand- lungsbedarf insbesondere auf die Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts. Sie zitieren eine Pas- sage am Schluss dieses Urteils in Ihrem Antragstext zwar richtig. Einen Handlungsauftrag an den Gesetzge- ber kann ich dieser Stelle allerdings beim besten Willen nicht entnehmen. Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht stellt in einer zentralen Passage seines Urteils – die Sie geflissentlich ignorieren – ausdrücklich klar: „Zum an- deren hat das Bundesgesetz in § 52 Abs. 1 GmbHG eine flexible Regelung geschaffen, in der auch kommunalge- setzliche Erwägungen, und hier insbesondere das Öffent- lichkeitsprinzip, berücksichtigt werden können.“ Dieser klaren Feststellung des Gerichts ist nichts hinzuzufügen. Bei aller gemeinsamen Begeisterung für die Transpa- renz in kommunalen Gesellschaften sollten wir doch Acht geben, dass wir nicht Mauern an Stellen durchbre- chen, wo der Gesetzgeber schon längst Fenster einge- baut hat. Was wir aber nicht gebrauchen können und nicht wol- len, ist ein Sonder-GmbH-Recht für Kommunen. Der Reiz der GmbH liegt aus der Sicht vieler Städte und Kreise ja gerade darin, dass sie in dieser Rechtsform ih- ren Vertragspartnern in der freien Wirtschaft gleichsam gesellschaftsrechtlich auf Augenhöhe gegenübertreten können. Und es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn gerade diejenigen, die zu den glühendsten Verfechtern der Ausgründung kommunaler Unternehmen in private Rechtsformen gehören, nun offenbar Zweifel bekom- men, ob diese Privatrechtsform wirklich so geeignet ist. Selbst für die Fälle, wo das GmbH-Recht für die Zwe- cke eines kommunalen Unternehmens nicht geeignet sein sollte, müssen wir uns vor einer weiteren Befrach- tung und Verkomplizierung unseres Gesellschaftsrechts durch eine neue Unterform der GmbH hüten. Statt das unternehmerische Rad für die Kommunen neu zu erfin- den, sollten wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass das öffentliche Recht längst eine kommunale Unterneh- mensform in Gestalt der Anstalt öffentlichen Rechts be- reithält. Alle mit der Gründung von GmbHs verfolgten Ziele wie größere Flexibilität, einfache Kreditbeschaffung am Markt, schnellere Entscheidungswege, steuerliche Vor- teile, günstigere Kostensituation, können mit dieser seit Jahrzehnten eingeführten Rechtsform ebenso gut oder gar noch besser erreicht werden. Und jetzt kommt das Beste: Hier kann der Landesge- setzgeber sogar in noch viel höherem Maße, als der FDP das offenbar vorschwebt, Transparenz und Informations- pflichten anordnen. Nun mag es ja sein, dass Ihnen als Antragsteller die Optionen, die das GmbH-Recht für die Eingrenzung der Verschwiegenheitspflichten des Aufsichtsrats vorsieht, nicht ausreichen. Wer mehr will, wird den Kommunen diese Transparenz wohl schon vorschreiben müssen. Solche Informationspflichten und Transparenzgebote für k s d z d m n t K L i d b s u c g g g u g I n w b n m l h t b G d H I m L v m w i s n s B t n g w d r r l A (C (D ommunale Gesellschaften wären aber keine gesell- chaftsrechtliche Regelung mehr, sondern hätten einen ezidiert kommunalverfassungsrechtlichen Regelungs- weck. Das Kommunalverfassungsrecht ist aber Sache es Landesgesetzgebers. Das, was Sie laut Überschrift it Ihrem Antrag erreichen wollen, kann gesetzlich also ur in den Landtagen geregelt werden. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben Ver- rauen in das verantwortungsbewusste Handeln der reistage sowie der Stadt- und Gemeinderäte in unserem and. Diese werden in aller Regel die Transparenz für hre Kommunalunternehmen nicht als Bedrohung, son- ern als Ausdruck einer bürgernahen Kommunalpolitik egreifen. Wir wollen uns nicht anmaßen, besser zu wis- en als die Entscheidungsträger vor Ort, wie Transparenz nd Offenheit zu sichern ist. Ich will Ihnen als Antragsteller aber sehr gerne zusi- hern: Sollte es Ihnen im Laufe der weiteren Beratungen elingen, tatsächliche Defizite im Bundesrecht aufzuzei- en, also Punkte, in denen das Bundesrecht die Offenle- ung von Unternehmensinformationen unzumutbar und nangemessen behindert, werden wir gerne über einen esetzgeberischen Handlungsbedarf nachdenken. Aus hrem Antragstext kann ich solche Defizite allerdings och nicht erkennen. Hier müssten Sie dann schon ein enig mehr in die Tiefe gehen. Wir als Unionsfraktion – das möchte ich abschließend etonen – sehen vor allem keinen Grund, den Kommu- en und ihrem Willen, Transparenz herzustellen, zu isstrauen. Aber so ganz werde ich den Verdacht nicht os, dass die FDP in dieser Hinsicht gewisse Vorbehalte at. Wie sonst wäre es zu erklären, dass Sie in Ihrem An- rag ausdrücklich nur von transparenten Entscheidungen ei „kommunalen Unternehmen“ sprechen? Wenn das esellschaftsrecht angeblich diese Transparenz verhin- ert, warum fordern Sie dann keine Änderung auch im inblick auf Gesellschaften des Bundes und der Länder? st Transparenz etwa weniger wichtig, wenn statt kom- unaler Gebühren Steuergelder des Bundes oder der änder in eine GmbH investiert werden? Oder handeln on Bundestag oder Landtagen benannte Aufsichtsrats- itglieder Ihres Erachtens per se verantwortungsbe- usster als kommunale Aufsichtsräte? Zumindest diese Schieflage zulasten der Kommunen n Deutschland sollten sie schnellstens aus Ihrem Antrag treichen. Klaus Uwe Benneter (SPD): Sehr geehrte Kollegin- en und Kollegen von der FDP! Ich bin doch sehr er- taunt, dass ausgerechnet Sie, die Sie stets noch mehr ürokratieabbau und noch mehr Effizienz in der Verwal- ung fordern, nun den Deutschen Bundestag am Freitag- achmittag in diesem überflüssigen Umfang beschäfti- en. Wenn Sie doch bereits alle Antworten selbst haben, arum stellen Sie dann eine Große Anfrage an die Bun- esregierung zu genau diesem Themenkomplex? Es geht um das Verhältnis zwischen dem kommunal- echtlichen Öffentlichkeitsprinzip und den gesellschafts- echtlichen Verschwiegenheitspflichten, die in den Fäl- en relevant wird, in denen Kommunen öffentliche ufgaben auf privatrechtliche Organisationsformen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 5105 (A) ) (B) ) übertragen. Diese Frage ist nicht neu und in der Fachlite- ratur bereits ausführlich behandelt. In den §§ 394 und395 AktG finden sich Sonderrege- lungen, die den Konflikt zwischen Berichtspflichten des Aufsichtsrates gegenüber einer Gebietskörperschaft und seiner Verschwiegenheitspflicht aufzulösen suchen. Wenn man diese bestehenden Vorschriften richtig aus- füllt und anwendet, kommt man bereits zu befriedigen- den Ergebnissen. Es ist nicht ersichtlich, warum darüber hinaus gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen soll. Grundsätzlich besteht eine Schweigepflicht der ein- zelnen Aufsichtsratsmitglieder auch in privatrechtlich organisierten Unternehmen in überwiegend öffentlicher Trägerschaft. Falls keine ausdrückliche Berichtspflicht vorliegt, haben nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen weitergegeben werden sollen. Es ist allerdings durch zwingendes Geset- zesrecht nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein Aufsichtsrat als Kollektivgremium beschließt, nicht ge- heimhaltungsbedürftige Beratungsgegenstände und Be- ratungsabläufe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daher ist es nur folgerichtig und angemes- sen, diese Fragen der Literatur und der Rechtsprechung und deren Rechtsfortentwicklung zu überlassen und nicht sofort an eine gesetzliche Regelung zu denken. Ge- rade Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, sträuben sich doch sonst immer gegen angebliche oder tatsächliche gesetzliche Überregulierungen. Es bleibt den Kommunen doch unbenommen, bei der Entsendung von Aufsichtsräten die Frage der Berichter- stattung gegenüber der Öffentlichkeit vor deren Bestel- lung mit diesen Personen abzuklären. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Für eine gute Corporate-Governance der Unter- nehmen in alleinigem oder mehrheitlich öffentlichem Besitz könnte gegebenenfalls ein Kodex für öffentliche Unternehmen ähnlich dem Corporate-Governance-Ko- dex für börsennotierte Unternehmen entwickelt werden. Gegen eine gesetzliche Regelung speziell für öffentliche Unternehmen spricht aber die Gefahr einer möglichen Benachteiligung anderer Anteilsinhaber, soweit die öf- fentliche Hand nur einen Teil der Anteile selbst hält. Für die GmbH mit Aufsichtsrat ist die praktische Be- deutung der Verschwiegenheitspflichten durch die nach GmbH-Recht jedem Gesellschafter zustehenden Aus- kunfts- und Einsichtsrechte ohnehin gemindert. Für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH kann der Gesell- schaftsvertrag die Auskunftspflichten regeln. Wenn Sie schon unbedingt gesetzgeberisches Han- deln fordern, so ist jedenfalls der Bundestag nicht der richtige Ort. Allenfalls auf Landesebene und im Rahmen der Kommunalverfassungen könnte Handlungsbedarf sinnvollerweise angemeldet werden. Dort sollte geprüft werden, ob für die oben genannten Berichtspflichten ge- setzliche Grundlagen geschaffen werden sollten, soweit noch nicht geschehen. Hier im Bundestag, verehrter Herr Kollege Stadler, ist Ihnen in dieser Sache nicht zu helfen. a t s d A d U l c u s r h n D Ü v s d d w A k g i v U s F m T l d t t a K U f n z h w f s d p i m s g n z d r n (C (D Katrin Kunert (DIE LINKE): Erstens: Kompliment n die FDP, sie hält ein Super-Plädoyer gegen die Priva- isierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvor- orge. Alle in ihrem Antrag aufgeführten Probleme wür- en sich heute nicht so drastisch darstellen, wenn die ufgaben der Daseinsvorsorge kommunal erbracht wür- en. Es steht auch in der Begründung des Regensburger rteils, dass mit zunehmender Privatisierung die öffent- ich-rechtlichen Bindungen ausgehebelt werden können. Eine zweite Vorbemerkung: Würde man das Mitspra- he- und Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger nd der Kommune als Vertretungskörperschaft wirklich tärken wollen, wäre zunächst an eine Rekommunalisie- ung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zu denken. Das aben inzwischen auch die Kommunen erkannt. In sei- er Presseerklärung vom März dieses Jahres begrüßt der eutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich die berlegungen einiger Städte und Gemeinden, bisher pri- at erbrachte Leistungen der öffentlichen Daseinsvor- orge wieder zu kommunalisieren. Die neue Vorsitzende es Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft es Städte- und Gemeindebundes, Frau Ursula Pepper, ies darauf hin, dass eine Rekommunalisierung von ufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu dienen önne, kommunale Gestaltungsmöglichkeiten zurückzu- ewinnen. Die Stadt Ahrensburg in Schleswig-Holstein, n der Frau Pepper BM ist, hat sich entschieden, die Gas- ersorgung in der Stadt nicht mehr von einem privaten nternehmen, sondern von einer kommunalen Gesell- chaft durchführen zu lassen. Und wenn Sie sich in der DP-Fraktion Gedanken über die Transparenz bei kom- unalen Unternehmen machen, frage ich, wie Sie mit ransparenz bei echten Privatisierungen umgehen wol- en. Tatsache ist, dass bereits heute immer mehr Aufgaben er öffentlichen Daseinsvorsorge durch kommunale Un- ernehmen erbracht werden; zu 75 Prozent sind dies Un- ernehmen in der Rechtsform der GmbH. Tatsache ist uch, dass aus den unterschiedlichsten Gründen die ommunen immer mehr an Einfluss auf ihre eigenen nternehmen verlieren. Eine Ursache dafür ist, dass Öf- entlichkeit und die Wahrung der Interessen der Unter- ehmen nicht unter einen Hut zu bringen sind. Kommunale Mandatsträger in den Aufsichtsräten sind ur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegen- eitspflicht kann dann zu Interessenskonflikten führen, enn sie sich ihrer Gemeinde gegenüber verpflichtet ühlen, über Angelegenheiten des Unternehmens von be- onderer Bedeutung berichten zu müssen. Es ist nicht efiniert, in welchem Maße eine Verschwiegenheits- flicht der kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten m Interesse des Gemeinwohls – im Interesse der Kom- une und damit der Bürgerinnen und Bürger – einge- chränkt werden kann. Dies ist in den Gemeindeordnun- en der Länder sehr unterschiedlich geregelt. Es ist ämlich ein Aushandlungsprozess, der von Kommune u Kommune unterschiedlich ausgehen kann, also nach em Motto: einmal mehr und einmal weniger Transpa- enz. Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Bürgerin- en und Bürger. Bestes Beispiel sind Unternehmen im (A) ) (B) ) Verkehrs- oder Versorgungsbereich, die nicht bereit sind, ihre Tarif- bzw. Preiskalkulation offen zu legen. Hier gibt es also tatsächlichen Handlungsbedarf. Das sehen wir nicht anders. Es müssen bundesweite einheitli- che Standards in Bezug auf die Einschränkung der Ver- schwiegenheitspflicht im Interesse des Gemeinwohls vorgegeben werden. Dies kann nicht im Belieben der Länder oder einer Kommune oder gar des Bürgermeis- ters liegen. Insofern stimmen wir dem Grundanliegen Ih- res Antrages zu. Allerdings geht uns der Antrag nicht weit genug. Erstens. Geht es Ihnen in der FDP um eine deutliche Erhöhung der Transparenz von Entscheidungen nur kommunaler Unternehmen. Und Ihre gewünschte Neu- regelung soll sich ausschließlich auf kommunale GmbH und AG beziehen, die zu 100 Prozent kommunal sind. Das derzeit geltende GmbH- und AG-Recht bezieht sich aber ausdrücklich auf alle Unternehmen, das heißt mit jedem Gesellschafter, unabhängig von der Höhe der Be- teiligung wird ein umfassendes Informationsrecht ge- genüber dem Unternehmen eingeräumt. Es stellt sich die Frage, was Sie mit dieser Einengung wirklich wollen. Zweitens werden in Ihrem Antrag Unternehmen, an denen Bund und Länder beteiligt sind, vollkommen aus- geblendet. Wir meinen, auch diese Beteiligungen müs- sen in die Diskussion um mehr Transparenz einbezogen werden. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Anlass, der dem heutigen Antrag der FDP-Fraktion zu- grunde liegt, mutet – lassen Sie mich das mal etwas sa- lopp formulieren – etwas „sehr dünne“ an. Da hatte das Verwaltungsgericht Regensburg über die Zulassung ei- nes ÖDP-Bürgerbegehrens zu entscheiden, in dem die Transparenz kommunaler Unternehmen in Passau the- matisiert werden sollte. In seiner Entscheidung urteilte das Gericht, das Bürgerbegehren sei zulässig, da es kei- nen Widerspruch zum geltenden GmbH-Recht darstelle, wenn in dem Begehren mehr Transparenz bei kommuna- len Unternehmen gefordert werde. Dass dieser Einzelfall aus Bayern, inklusive der bür- gerbegehrenfreundlichen Entscheidung des Verwal- tungsgerichts, Anlass für eine parlamentarische Initia- tive der FDP wird, finde ich schon bemerkenswert. Wahrscheinlich ist dies aber dem Umstand geschuldet, dass der Kollege Stadler im Doppelpack Passauer Abge- ordneter und Stadtrat in Passau ist und daher die Aktivi- täten der dort beheimateten ÖDP besonders beobachtet. Auch ich, lieber Kollege Stadler, bin ja bekanntlich aus Bayern. Von daher ist mir die marktschreierische und populistische Arbeit der ÖDP bekannt, insbesondere ihre rhetorische Empörung, mit markigen Sprüchen gegen die so genannte Geheimniskrämerei in Rathäusern zu wettern. Ich denke nicht, dass wir uns dies hier in Berlin zu Eigen machen sollten. Doch lassen Sie mich nun zur Sache selbst kommen. Wir Grünen stehen für eine der Transparenz verpflichte- ten Politik. Die Bürgerinnen und Bürger sollen staatli- ches Handeln nachvollziehen und damit auch kontrollie- r I T m m h t p k g i m t M n G n h V P t S g z z S u j R l t d m g ü l D K a m w g s K U W s U m p w T d m d S (C (D en können. Mit dem unter Rot-Grün in Kraft getretenen nformationsfreiheitsgesetz haben wir diesem Anspruch aten folgen lassen. Anders übrigens als Sie, meine Da- en und Herren von der FDP, die Sie dem Gesetz da- als Ihr Ja verweigert haben. Vor diesem Hintergrund alten wir auch den Ansatz für richtig, kommunalpoli- isch relevante Entscheidungen transparent und über- rüfbar zu gestalten. Dies muss, im Grundsatz, auch für ommunale wirtschaftliche Betätigungen gelten. In der Tat ist es in den Kommunen inzwischen gän- ige Praxis, Aufgaben der kommunalen Daseinfürsorge n privatrechtlichen Unternehmensformen wahrzuneh- en, da die Kommunen so wirtschaftlicher und effizien- er agieren können. Städtische Kliniken, Stadtwerke oder essen als GmbH – alles Beispiele, wie viele Kommu- en in Deutschland in der Unternehmensform einer mbH wirtschaftlich erfolgreich agieren. Diese Entwicklung bedeutet in der Tat ein Span- ungsverhältnis zwischen dem das Kommunalrecht be- errschenden Öffentlichkeitsprinzip einerseits und den ertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten des rivatrechts andererseits. Die Kommunen sind bei ihrer äglichen Arbeit immer wieder damit konfrontiert, dieses pannungsverhältnis im Einzelfall auszuloten, abzu- renzen und auszugestalten. Auch das im FDP-Antrag itierte VG Regensburg spricht davon, dass die Grenz- iehung zwischen den verschiedenen Interessen und chutzprinzipien im Einzelfall austariert werden müsse nd nicht ein für allemal festzulegen sei. Das Urteil sagt edoch auch, dass die einschlägigen Normen des GmbH- echts, insbesondere § 52 GmbHG, den hierfür erforder- ichen Regelungsspielraum eröffneten. Vor diesem Hin- ergrund finde ich die Empörung, mit der die FDP gegen ie „Geheimniskrämerei“ in den Kommunen wettert, ehr Theaterdonner für die Galerie denn sachlich be- ründet. Was durchaus nicht bedeutet, dass man nicht ber eine weitere Ausgestaltung von Transparenzrege- ungen nachdenken könnte. Doch ich möchte an dieser Stelle eines klar sagen: iese Debatte darf nicht zu einer Schlechterstellung für ommunal-GmbHs führen. Das GmbH-Recht gilt für lle Gesellschaften mit beschränkter Haftung gleicher- aßen und dieser Grundsatz sollte auch nicht angetastet erden. Nur dann, wenn „gleiches Recht für Gleiche“ ilt, ist ein fairer, freier Wettbewerb gesichert, für den ich ja die FDP sonst immer so vehement stark macht. ommunale Gesellschaften haben – wie jedes andere nternehmen auch – das Recht, am wirtschaftlichen ettbewerb teilzunehmen. Dann müssen sie auch den- elben Regularien unterstellt werden, wie jedes andere nternehmen auch. Würden kommunale Unternehmen it Sonderkonditionen belastet, wären sie gegenüber rivaten Konkurrenten – die aus Sicht der FDP vorzugs- ürdig seien – am Markt benachteiligt. Die allgemeine Forderung im FDP-Antrag, „so viel ransparenz wie möglich“ herzustellen, vermag nicht arüber hinwegzutäuschen, das konkretisiert werden uss, wie weit „das Mögliche“ gehen soll. Hier bleibt ie FDP jede Antwort schuldig. Die Debatte ist an dieser telle folglich nicht zu Ende, sondern sie beginnt erst. 5106 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. September 2006 91, 1 0, T 52. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michael Stübgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann mit
    lick auf die nicht übermäßige Präsenz vielleicht auch

    ormulieren, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die
    etzt nicht hier sind, ein derartig fundamentales Ver-
    rauen in uns haben, dass sie wissen, dass wir das ver-
    ünftig und richtig hinbekommen, und sie sich den
    ichtigen tagespolitischen Aktivitäten widmen können.


    (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die sind auf dem Weg nach Hause! Es ist Freitag!)


    Wenn wir diese Zusammenarbeitsvereinbarung, über
    ie wir jetzt beraten und die Gegenstand unseres Antrags






    (A) )



    (B) )


    Michael Stübgen
    ist, verabschieden und wenn sie in Kraft tritt, ist das eine
    entscheidende Wegmarke in einem ungefähr 15 Jahre
    währenden Prozess. Wir haben in Deutschland und in Eu-
    ropa mit der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages
    1992 endgültig die Wende von Außenpolitik in Europa zu
    europäischer Innenpolitik eingeleitet. Während des Zeit-
    raums der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages hat
    sich der Bundesrat richtigerweise – darauf ist schon hin-
    gewiesen worden – umfassende Informations- und Mit-
    wirkungsrechte bei der europäischen Rechtsetzung
    gesichert. Der Bundestag hat sich damals bei der Ratifi-
    zierung des Maastrichter Vertrages – ich war damals nicht
    nur dabei, sondern auch Berichterstatter – deutlich weni-
    ger Informationsrechte und faktisch keine Mitwirkungs-
    rechte gesichert.

    Man könnte lange darüber spekulieren, warum das so
    ist und warum es fast 15 Jahre gedauert hat, bis wir eine
    Zusammenarbeitsvereinbarung, die der des Bundesrates
    gleichwertig ist, abschließen konnten. Auf jeden Fall
    war es so, dass dieses Thema in den Ausschüssen des
    Bundestages immer wieder beraten worden ist. Das ge-
    schah aber nach dem klassischen Schnittmuster, das wir
    bei vielen wichtigen Themen kennen. So haben SPD-
    Fraktion und Grüne dieses Thema immer wieder aufge-
    griffen, aber sie haben 1999 gänzlich den Mut verloren,
    nachdrückliche Forderungen zu stellen. Ich muss zuge-
    ben, dass auch CDU/CSU und FDP diesen Mut, etwas
    zu fordern, erst 1999 gewonnen haben. Es ist nun einmal
    einfacher, aus der Opposition heraus Forderungen zu
    stellen, als wenn man Verantwortung in der Regierungs-
    koalition trägt. Ich sage das deshalb, weil ich unterstrei-
    chen möchte, von welch besonderer Bedeutung die Tat-
    sache ist, dass dieser Zusammenarbeitsvereinbarung, die
    wir heute beschließen, von allen Fraktionen dieses Hau-
    ses zugestimmt worden ist. Ich glaube, das ist ganz ent-
    scheidend für die Qualität dieser Vereinbarung.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


    Wir werden mit dieser Vereinbarung neue Wege in
    der Europapolitik und der Befassung mit Europapolitik
    in diesem Bundestag gehen. Wir werden in Zukunft ein
    allumfassendes Informationsrecht für alle europäi-
    schen Belange haben. Wir werden alle Dokumente und
    Berichte der Gemeinschaftsorgane, der Kommission und
    ihrer Dienststellen, des Rates und seiner Arbeitsgruppen,
    und auch die Dokumente der ständigen Vertretung in
    Brüssel zu allen europäischen Aktivitäten bekommen.
    Wir werden sie sehr frühzeitig bekommen, nämlich nach
    spätestens zehn Tagen. Sofern es sich um Rechtset-
    zungsakte handelt – das ist ein Punkt, der mir bei den
    Verhandlungen besonders wichtig war –, werden wir in-
    nerhalb dieser zehn Tage von der Bundesregierung eine
    umfassende Folgenabschätzung, eine Prüfung der
    Rechtsgrundlage und eine Subsidiaritätsprüfung bekom-
    men. Das ist deshalb wichtig, weil wir im Gegensatz
    zum Bundesrat nicht die Expertise haben, das alles in
    unserem Haus mit unseren Referenten und Ausschuss-
    sekretariaten prüfen zu können. Wir werden in Zukunft
    die Möglichkeit haben, auf die Expertise der Bundesre-
    gierung und ihrer Europaexperten zurückzugreifen. Es

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    (C (D st wichtig, dass wir uns auch in diesem Fall umfassend nformieren können. Es wird in einem zweiten Kernbereich eine entscheiende Weichenstellung geben. Es geht um unsere Mitirkungsrechte. Jeder weiß, dass in Art. 23 Grundge etz Mitwirkungsrechte für den Deutschen Bundestag efiniert sind. Jeder von uns weiß auch, wie sie in den etzten 15 Jahren angewandt oder eher nicht angewandt orden sind. Wir schaffen mit dieser Vereinbarung nun ernbereiche, in denen der Deutsche Bundestag stärker ls bisher und eindeutiger als bisher bei der europäischen echtsetzung mitwirken kann. Ich will kurz auf drei ernbereiche eingehen. Wenn der Deutsche Bundestag in Zukunft nach rt. 23 des Grundgesetzes einen Beschluss zu einem uropäischen Rechtsetzungsvorhaben fasst, dann wird ieser Beschluss von der Bundesregierung nicht nur zu erücksichtigen sein, wie das bisher der Fall ist, sondern ieser Beschluss wird für die Bundesregierung eine verindliche Grundlage für ihre Verhandlungen bei den euopäischen Räten sein. Wir führen in diesem Zusammenang ein neues Instrument ein, das auf unsere eschlussfassung folgt. Wenn die Bundesregierung bei hren Beratungen in den europäischen Räten die wesentichen Grundlagen unseres Beschlusses nicht umsetzen ann, was natürlich vorkommen kann, dann wird sie eien Parlamentsvorbehalt einlegen und sich bemühen, or der endgültigen Beschlussfassung im Europäischen at Einvernehmen mit dem Bundestag herzustellen. Das eißt, wir werden in jedem Fall die Möglichkeit haben, ns mit den neuen Rahmenbedingungen hier im Bundesag zu befassen und uns eine eigene Meinung zu bilden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Bei einem anderen Schwerpunkt geht es um, wie ich
    s nenne, politisch schwerwiegende Rechtsetzungsvor-
    aben der Europäischen Union. Ein Beispiel ist die so
    enannte Passerelle. Das heißt, der Europäische Rat
    ann einstimmig beschließen, dass in bestimmten Poli-
    ikbereichen der Europäischen Union nicht mehr Ein-
    timmigkeit erforderlich ist, sondern die Mehrheitsent-
    cheidung genügt. Solche Entscheidungen sind politisch
    eutlich brisanter, als auch ich mir das vor 15 Jahren
    och vorgestellt habe, als dieses Verfahren eingeführt
    urde. Es geht dabei nämlich darum, dass die Bundesre-
    ublik Deutschland die Möglichkeit verliert, und zwar
    ndgültig, in diesen Politikbereichen durch ein Veto ir-
    endeine europäische Rechtsetzung, die dann ja auch für
    eutschland verbindlich ist, aufzuhalten.

    Die Bundesregierung hatte auf der Grundlage der alten
    usammenarbeitsvereinbarung bisher die Auffassung,
    ass es für diese Vorhaben keine besondere Information
    es Bundestages und auch kein Mitentscheidungsrecht
    es Bundestages gebe, weil nämlich alle diese Möglich-
    eiten schon bei der Ratifizierung von europäischen Ver-
    rägen ziemlich genau festgelegt worden seien, allerdings
    auschal. Wir legen in dieser Vereinbarung nun fest, dass
    s sich dann, wenn solche Vorhaben beraten werden, um
    orhaben im Sinne dieser Vereinbarung handelt. Das






    (A) )



    (B) )


    Michael Stübgen
    heißt, wir werden allumfassende Informationsrechte und
    die vollen Mitwirkungsrechte haben. Es wird eine öffent-
    liche Debatte dazu geben, sodass auch die Bürger von
    solch entscheidenden Vorhaben mehr erfahren.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


    In einem weiteren Bereich geht es darum, dass die
    Europäische Union bestimmte Beschlüsse fasst, der Eu-
    ropäische Rat zum Beispiel Beitrittsverhandlungen mit
    einem assoziierten Land oder Vertragsveränderungs-
    verhandlungen aufnimmt. Wir alle wissen, dass eine
    solche Entscheidung im Vorhinein viel wichtiger ist als
    letztlich die Ratifizierung, bei der wir nur noch Ja oder
    Nein sagen können und faktisch – jedenfalls in der Ko-
    alition – eigentlich gar nicht mehr Nein sagen können.
    Entscheidend ist, dass wir vor solchen Beschlüssen da-
    mit befasst werden.

    Hierzu wird geregelt, dass die Bundesregierung in
    Zukunft vor Beginn von Beitritts- oder Vertragsverände-
    rungsverhandlungen versucht, Einvernehmen mit dem
    Bundestag herzustellen. Auch hierzu werden wir eine
    öffentliche Debatte haben. Hierüber können wir uns
    ebenfalls eine Meinung bilden. Sowohl die Bundesregie-
    rung als auch wir werden der Öffentlichkeit gegenüber
    Rechenschaft darüber ablegen müssen und können, wa-
    rum wir uns für oder gegen solche Entscheidungen aus-
    sprechen.

    Diese Zusammenarbeitsvereinbarung wird fundamen-
    tale Auswirkungen auf unsere tägliche Arbeit, auf die
    Arbeit eines jeden Kollegen haben. Es wird sich zum
    Beispiel die Menge an Informationen, die uns zur Ver-
    fügung stehen, sehr stark verändern. Wir werden in Zu-
    kunft eine Informationsflut bekommen, die mir manch-
    mal schon Angst macht. Vor allen Dingen wird für uns
    wichtig sein, dass wir in der Lage sind, die wirklich
    wichtigen und entscheidenden Informationen rechtzeitig
    herauszufiltern und mit ihnen zu arbeiten, um Einfluss
    auf die europäische Rechtsetzung nehmen zu können.

    Ich sage es unumwunden: Wir brauchen, und zwar
    möglichst bald, eine Datenbank für diese Informatio-
    nen. Ich weiß, der Bundesrat hat viele Jahre an solch ei-
    ner Datenbank gearbeitet. Es handelt sich dabei auch um
    ein sehr komplexes und kompliziertes Verfahren. Ich
    will dazu nur sagen: Ich wünsche mir, dass wir es schaf-
    fen, gemeinsam mit dem Bundesrat kollegial solch eine
    Datenbank zu nutzen. Symbolisch ist das auch sehr ver-
    nünftig, weil wir beide ja die Verfassungsorgane sind,
    die über europäische Rechtsetzung mitentscheiden kön-
    nen.


    (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und es wäre besser, das nicht Parlakom zu überlassen!)


    Es wird aber auch etwas Positives passieren. Ich
    glaube, fast jeder von Ihnen hat schon das frustrierende
    Erlebnis gehabt, dass man Berichterstatter für einen
    Richtlinienvorschlag der Europäischen Union geworden
    ist, sich dann intensiv damit beschäftigte, aber dann,
    wenn man aufs Datum schaute, oft merkte, dass die
    Richtlinie zwei bis drei Jahre alt war und in den europäi-

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    (C (D chen Gremien schon längst umgesetzt worden war. rotzdem wurde darüber beraten und man musste sich in ensiv damit beschäftigen. Zum Schluss konnte man nur och mutig „Kenntnisnahme“ empfehlen. Diese frustrieenden Erlebnisse werden der Vergangenheit angehören. Wir sind jetzt in der Lage, uns bei Rechtsetzungsvoraben zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Beratungen inzumischen. Wir werden in der Lage sein, europäische echtsetzung mitzugestalten. Wir müssen dies aber auch un. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben!)


    enn wir uns in Zukunft nicht bewegen, wird sich auch
    n der Art und Weise der Behandlung der Europapolitik
    ichts ändern.

    Das heißt, diese Zusammenarbeitsvereinbarung gibt
    ns die Möglichkeit, Europapolitik mitzugestalten. Un-
    ere Aufgabe ist es, dies dann auch zu tun. Wir werden
    lso in Zukunft hoffentlich die Lust haben, europäische
    olitik direkt mitzugestalten. Wir werden aber auch die
    ast haben, dass sich das Ausmaß des Aufwands von je-
    em Einzelnen von uns für die Beschäftigung mit euro-
    äischer Politik massiv ausweiten wird.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nun hat Kollege Alexander Ulrich, Fraktion Die

inke, das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alexander Ulrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    eine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass die
    nwesenheit der Abgeordneten bei diesem doch wichti-
    en Thema sehr bescheiden ist. Es steckt vielleicht auch
    ine gewisse Symbolik dahinter, dass mehr Zuschauer,
    ie ich ganz herzlich begrüße, als Abgeordnete da sind.
    s zeigt nämlich, dass scheinbar die Menschen in die-
    em Land mehr Interesse an Europa haben, als der Bun-
    estag bisher an den Tag gelegt hat. Das zeigt mir aber
    uch – Herr Löning, auch Sie haben das ja kritisiert –,
    arum es so lange gedauert hat, bis es zu dieser Verein-
    arung gekommen ist.


    (Markus Löning [FDP]: Weil wir beide nicht dabei waren!)


    Wir beide waren nicht dabei; da gebe ich Ihnen Recht. –
    s ist aber auch wichtig, festzuhalten, dass mit dieser
    ereinbarung, die wir heute verabschieden, der Aufruf
    n uns alle ergeht, sie mit Leben zu erfüllen. Wir haben
    onatelang um diesen interfraktionellen Antrag gerun-

    en, über ihn verhandelt und auch gestritten. Es kommt
    etzt wirklich darauf an, wie die einzelnen Abgeordneten
    iese erweiterten Rechte des Bundestages wahrneh-
    en. Nur dann, wenn das geschieht, entfaltet diese Ver-

    inbarung eine langfristige Wirkung.






    (A) )



    (B) )


    Alexander Ulrich
    Wir von der Fraktion Die Linke begrüßen die vorlie-
    gende Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesre-
    gierung zur Verbesserung der Europatauglichkeit dieses
    Hauses. Es gibt jedoch – das ist angemerkt worden – be-
    reits seit 1993 eine ähnliche Vereinbarung zwischen Bun-
    desregierung und Länderregierungen. Der 15. Deutsche
    Bundestag hatte bereits ein verstärktes Mitwirkungsrecht
    in EU-Angelegenheiten angemahnt. Wahrscheinlich
    musste jedoch erst die Linke in den Bundestag einziehen
    – das ist jetzt etwas scherzhaft gemeint –, um den not-
    wendigen Rückenwind für das Gelingen dieser Vereinba-
    rung zu geben.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Scherz haben Sie jetzt aber auch selber gemerkt! – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Was trübt sich beim Kranken? A)

    Urin, b) die Gedanken!)

    Es ist gut, dass es in den Verhandlungen nicht um Par-
    tei- und Fraktionsinteressen ging, sondern uns die
    Rechte des Bundestages so wichtig waren, dass ein inter-
    fraktionelles Handeln möglich wurde.

    Die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesre-
    gierung ist ein zentraler Baustein für eine stärkere Einbe-
    ziehung des Bundestages in Fragen der Europapolitik.
    Der Auftrag des Grundgesetzes, das gesetzgeberische
    Handeln der Bundesregierung im Europäischen Rat zu
    legitimieren, soll damit weitaus besser als bisher abgesi-
    chert werden.

    Es geht nicht darum – darin sind sich alle Fraktionen
    einig –, neue Blockaden in der Europapolitik zu errich-
    ten. Vielmehr geht es darum, die Europapolitik des Bun-
    des auf eine breitere Grundlage zu stellen und innerstaat-
    lich zu einer besseren Gesetzgebung der Europäischen
    Union beizutragen.

    Was ist das Neue an der Vereinbarung? Die Informa-
    tionsrechte des Bundestages werden erheblich ausge-
    weitet, das heißt, die bisherige Informationspraxis wird
    um schriftliche Berichte, Bewertungen und Folgenab-
    schätzungen ergänzt. Darüber hinaus geht eine Initiative
    der Europäischen Kommission in dieselbe Richtung. Die
    nationalen Parlamente sollen und müssen stärker in die
    Konzipierung und Durchführung der EU-Politik einge-
    bunden werden.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Diese Einbeziehung des Bundestages ist wichtig und ein
    Fortschritt, gerade in Anbetracht der deutschen Ratsprä-
    sidentschaft, die auch eine Präsidentschaft des Bundes-
    tags sein sollte.

    Neu ist außerdem, dass die Stellungnahmen, die das
    Parlament gemäß Art. 23 Grundgesetz abgeben kann,
    verbindliche Grundlage für die Verhandlungen der Bun-
    desregierung im Europäischen Rat sein werden. Die
    Bundesregierung darf nur aus wichtigen außen- oder in-
    tegrationspolitischen Gründen von den Stellungnahmen
    abweichen. Der Bundestag wird somit zu einem neuen,
    besseren politischen Akteur in der europäischen Gesetz-

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    (C (D ebung und er wird bei Entscheidungen von grundlegener Bedeutung stärker einbezogen. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, sich vor der röffnung von Vertragsänderungsverfahren oder Beitrit en um Einvernehmen mit dem Parlament zu bemühen. uch wenn ich nicht glaube, dass die Regierungsfraktioen ihre erweiterten Rechte immer und tatsächlich nuten werden, wird sich die Fraktion Die Linke auch weierhin aktiv in die Gestaltung der Europapolitik inbringen. Um die Vorfeldbeobachtung in Brüssel zu gewährleisen, wird eine Vertretung des Bundestages in Brüssel rrichtet. Jede Fraktion wird Beschäftigte nach Brüssel ntsenden. Vielen Dank auch an die Haushälter für die usätzlichen finanziellen Mittel! Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten reagiert eutschland auf die enorme Wichtigkeit der Europapoli ik aber sehr spät. Wir gehören zu den Nachzüglern: roßbritannien, Schweden und Finnland verfügen be eits seit Jahren über gut ausgebaute, effektive Struktuen in Brüssel. Ich möchte hier nur Dänemark erwähnen. ort wurden die Beteiligungsrechte des Parlaments be eits 1973 im Gesetz über den Beitritt zur EWG niederelegt. Die Union der 25 – bald 27 – Mitgliedstaaten uss handlungsfähig bleiben. Die Entfremdung der Bür erinnen und Bürger von Europa ist groß. Das zeigt sich icht nur in der Ablehnung des Verfassungsvertrages in rankreich und den Niederlanden. Fakt ist, Europa geht in die falsche Richtung: weniger riedlich, weniger sozial und ohne grundlegende Demoratisierung. Mehr als 60 Prozent der Gesetzesinitiativen aben ihren Ursprung in Brüssel. Dem deutschen Bürger erbleiben maximal 40 Prozent an demokratischer Einlussnahme. Das Bundesverfassungsgericht hat in seier berühmten Maastrichtentscheidung die besondere edeutung der Parlamente der Mitgliedstaaten für die emokratische Legitimation europäischer Politik hervorehoben – ich zitiere –: Nimmt ein Verbund demokratischer Staaten hoheitliche Aufgaben wahr und übt dazu hoheitliche Befugnisse aus, sind es zuvörderst die Staatsvölker der Mitgliedstaaten, die dies über die nationalen Parlamente demokratisch zu legitimieren haben. em wird der Bundestag bisher nicht gerecht. Vielmehr erden die Bürgerinnen und Bürger systematisch entündigt und sie büßen politische Macht und Möglich eiten ein. Gerade die sozialen Bedürfnisse der europäischen evölkerung werden ständig ignoriert. Als Beispiel enne ich bloß die Dienstleistungsrichtlinie, die dem Soialdumping Tür und Tor öffnen wird. Im Europa der 25 at sich ein dramatisches Gefälle im Wohlstandsund irtschaftlichen Entwicklungsniveau abgezeichnet. Ge ade einmal die Hälfte der neuen Mitgliedstaaten erzielt in Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von mehr als 50 Proent des EU-15-Durchschnitts. Alexander Ulrich (Markus Löning [FDP]: Aber die holen kräftig auf!)


    (Beifall bei der LINKEN)





    (A) )


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    Von einer Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen
    auf europäischer Ebene ist man, vom derzeitigen Stand
    aus gesehen, sehr weit entfernt. Für die Bürgerinnen und
    Bürger existiert sie praktisch nicht. Die EU braucht eine
    demokratische und handlungsfähige Struktur, das bedeu-
    tet, sie braucht nicht mehr undurchschaubare bürokrati-
    sche Prozesse, sondern transparente, für jeden Bürger
    nachvollziehbare Entscheidungen.

    Neben der verbesserten Beteiligung des Bundestages
    müssen wir bei wichtigen europäischen Fragen aber
    auch die Bevölkerung einbeziehen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir müssen beim Thema Europa mehr direkte Demokra-
    tie wagen und die Bevölkerung zum Beispiel über eine
    veränderte EU-Verfassung in einer Volksabstimmung
    entscheiden lassen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Löning [FDP])


    Ich begrüße ausdrücklich, dass heute in der „Financial
    Times Deutschland“ steht: Merkel offen für geänderten
    EU-Vertrag. Ich wünsche mir, dass auch die anderen
    Fraktionen im Europaausschuss sagen: Dieser EU-Ver-
    trag muss geändert werden; er muss dem Volk in einer
    Volksabstimmung vorgelegt werden.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir, die Linke, fordern, die Politik der geschlossenen
    Türen zu beenden. Wer die europäische Krise beenden
    will, muss die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern
    ablegen. Wir brauchen ein europäisches Bewusstsein
    bei den Bürgerinnen und Bürgern.

    Einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung geht
    der Deutsche Bundestag mit der heute zu beschließenden
    Vereinbarung. Dies ist übrigens die erste und bisher ein-
    zige interfraktionelle parlamentarische Initiative in die-
    ser Legislaturperiode. Wir begrüßen diese Vereinbarung
    ausdrücklich und bedanken uns für die konstruktive Zu-
    sammenarbeit mit den beteiligten Kolleginnen und Kol-
    legen aus den Fraktionen, in der Bundesregierung und
    aus der Verwaltung.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)