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    Plenarprotokoll 16/48 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ludwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Wolf, Senator (Berlin) . . . . . . . . . . . . Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ernst Kranz (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4740 A 4740 C 4743 B 4745 D 4747 D 4750 A 4751 B 4753 B 4755 A 4757 B 4758 D 4785 C 4787 A 4787 D Deutscher B Stenografisch 48. Sitz Berlin, Freitag, den 8. I n h a l Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) (Drucksache 16/2300) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2006 bis 2010 (Drucksache 16/2301) . . . . . . . . . . . . . . . . Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Michael Glos, Bundesminister BMWi . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . P D D R A P O O B 4735 A 4735 B 4735 B 4738 B Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4760 A 4760 D undestag er Bericht ung September 2006 t : Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2007 eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Merkel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4761 D 4766 C 4767 C 4770 A 4773 A 4775 D 4778 D 4780 D 4783 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4788 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4735 (A) ) (B) ) 48. Sitz Berlin, Freitag, den 8. Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4787 (A) ) (B) ) durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die wirKnoche, Monika DIE LINKE 08.09.2006 gesordnungspunkt 29 a) Die Reform unseres föderalen Systems war und ist überfällig. Klare Zuordnung der politischen Verantwor- tung, transparente Verfahren und mehr Demokratie Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 08.09.2006 Kipping, Katja DIE LINKE 08.09.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 08.09.2006 Ahrendt, Christian FDP 08.09.2006 Bär, Dorothee CDU/CSU 08.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 08.09.2006 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 08.09.2006 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08.09.2006 Brand, Michael CDU/CSU 08.09.2006 Döring, Patrick FDP 08.09.2006 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.09.2006 Ferlemann, Enak CDU/CSU 08.09.2006 Freitag, Dagmar SPD 08.09.2006 Gerster, Martin SPD 08.09.2006 Goldmann, Hans- Michael FDP 08.09.2006 Gröhe, Hermann CDU/CSU 08.09.2006 Groneberg, Gabriele SPD 08.09.2006 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 08.09.2006 Hauer, Nina SPD 08.09.2006 Hemker, Reinhold SPD 08.09.2006 Hilsberg, Stephan SPD 08.09.2006 Homburger, Birgit FDP 08.09.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.09.2006 Kasparick, Ulrich SPD 08.09.2006 K M D P P R R D S D D S W W W Z Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ernst Kranz (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sitzung, Ta- ühn-Mengel, Helga SPD 08.09.2006 eierhofer, Horst FDP 08.09.2006 r. Paziorek, Peter CDU/CSU 08.09.2006 flug, Johannes SPD 08.09.2006 olenz, Ruprecht CDU/CSU 08.09.2006 ehberg, Eckardt CDU/CSU 08.09.2006 oth (Esslingen), Karin SPD 08.09.2006 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 08.09.2006 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 08.09.2006 r. Schwanholz, Martin SPD 08.09.2006 r. Solms, Hermann Otto FDP 08.09.2006 torm, Andreas CDU/CSU 08.09.2006 egener, Hedi SPD 08.09.2006 ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 08.09.2006 immer, Willy CDU/CSU 08.09.2006 apf, Uta SPD 08.09.2006 ylajew, Willi CDU/CSU 08.09.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 4788 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) ) (B) ) auch nachdrücklich teilen. Die Geschichte der Bundesre- publik Deutschland ist die Erfolgsgeschichte eines soli- darischen Föderalismus. Er beruht auf dem Prinzip des Ausgleichs und auf der Unterstützung der Schwächeren durch die Stärkeren, ohne damit Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zu vernachlässigen. Dieses Funda- ment darf nicht zerstört werden durch einen Wettbe- werbsföderalismus, der gesamtstaatliche und gesamtge- sellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhindert. Wir kritisieren in besonderer Weise, dass das Beam- ten- und Besoldungsrecht, das Strafvollzugs- und das Heimrecht in die Länderkompetenz übertragen und Ab- weichungsmöglichkeiten im Umweltrecht geschaffen wurden. Darüber hinaus bedauern wir ausdrücklich, dass durch die Neufassung des Art. 91 b GG und des Art. 104 b Abs. 1 GG eine umfassende Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich ausgeschlossen wird. Trotzdem haben wir dem Gesetzentwurf zugestimmt. Durch die nunmehr vorgenommene Klarstellung im Art. 91 b GG zur gemeinsamen Förderung von Lehre und Forschung an den Hochschulen ist eine eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage für die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder, und zwar sowohl im investiven wie auch im nichtinvestiven Bereich, geschaffen worden. Angesichts der herausragenden Bedeutung, die die Wissenschaft, Forschung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Studierenden für die Zukunft unseres Landes und in besonderer Weise für Ostdeutschland haben, ist dies ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfas- sungsentwurf. Wir verknüpfen unsere Zustimmung je- doch mit der dringenden Erwartung, dass bei der zweiten Stufe der Föderalismusreform dem Ziel der Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Rechnung getragen wird und die Zusagen aus dem Solidarpakt II für die neuen Länder unagetastet bleiben. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustim- men: – Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung darin überein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dringend einer Fortentwicklung bedarf. Er sieht im vor- liegenden Gesetz einen weiteren, kurzfristig notwendi- gen Schritt, um gravierende Fehlentwicklungen im SGB II zu korrigieren. Der Bundesrat begrüßt insbesondere, dass mit dem Gesetz notwendige Schritte zu einer Ände- rung des Leistungsrechts unternommen werden, die auch einen Beitrag zur Kostensenkung erwarten lassen. Da- rüber hinaus unterstützt der Bundesrat die Bundesregie- rung bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, wie sie beispielsweise bei der Verschärfung der Sanktionsre- g L d b g G 1 2 3 4 5 (C (D elungen oder der Beweislastumkehr bei nichtehelichen ebensgemeinschaften vorgesehen ist. Er weist jedoch arauf hin, dass weiterer, grundlegender Reformbedarf ei der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, fol- ende Punkte bei der künftigen Weiterentwicklung des esetzes zu berücksichtigen: . Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahl der ALG-II-Empfänger und den damit verbundenen Mehrausgaben bekräftigt der Bundesrat, dass das bestehende Leistungsrecht weiter überprüft werden muss und die finanziellen Leistungen auf die wirk- lich Bedürftigen konzentriert werden müssen. . Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss in ih- rem Charakter als vorübergehende Hilfe entwickelt und der Aspekt der Aktivierung im Verwaltungs- vollzug entschieden gestärkt werden. . Der Entwicklung einer ausufernden Verwaltung, die schon jetzt erhebliche Anteile des Eingliederungsti- tels verzehrt, muss entgegengetreten werden. Notwendig ist eine Korrektur von unzulänglichen Verfahrensregelungen im SGB II, die die zügige Umsetzung von Hilfs- und gegebenenfalls auch Sanktionsmaßnahmen beeinträchtigen. So sollte die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Meldeaufforderungen entsprechend den Re- gelungen des SGB III (§§ 309 und 336a) künftig entfallen. Klarstellungen sind auch bei § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB II erforderlich, um die Wirksamkeit der Sperrzeittatbestände des SGB III zu erhöhen. . Den zugelassenen kommunalen Trägern ist ein un- beschränkter Zugriff auf die Vermittlungsdatenban- ken der Bundesagentur für Arbeit einzuräumen. Ein wesentliches Anliegen des kommunalen Opti- onsgesetzes besteht darin, einen fairen Wettbewerb zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskom- munen zu gewährleisten. Dieser Wettbewerb ist zu Lasten der Optionskommunen bereits jetzt empfind- lich gestört, weil sie – anders als die Arbeitsgemein- schaften – nicht über einen ungehinderten Zugang zu den Stellenvermittlungsdatenbanken der Bun- desagentur für Arbeit (BA) verfügen. Die daraus re- sultierenden Wettbewerbsnachteile werden durch die gesetzliche Neuregelung (§ 51b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3a SGB II neu) noch zusätzlich verschärft: Die Optionskommunen müssen künftig offene Stellen an die BA melden, sodass die BA auf diese Stellen dann auch SGB-III-Empfänger vermitteln kann. . Die bisherigen Regelungen des Gesetzes zu Daten- übermittlung und Datenschutz (Kapitel 6 SGB II) sowie zu Statistik und Forschung (Kapitel 7 SGB II) bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Insbe- sondere sind die bislang von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Statistiken zur Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine Bundesstatistik umzustel- len, welche von dem Statistischen Bundesamt ge- führt wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4789 (A) ) (B) ) Das Gesetz berücksichtigt nicht die ursprünglich nicht vorgesehene zweigeteilte Trägerschaft (BA und Kommunen als Träger) im Bereich Datenüber- mittlung und Statistik und bedarf insoweit der Über- arbeitung. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Bund, Länder und Kommunen auf verlässliche Daten und Statistiken zurückgreifen können, da es andernfalls an der zwingend erforderlichen, belast- baren Grundlage für die Steuerungsprozesse im SGB II fehlt. Die bisher von der BA erstellten Statis- tiken genügen den Anforderungen nicht. Eine Viel- zahl der statistischen Bereinigungen und Plausibili- sierungen sind intransparent. Die von der BA eingesetzte Software „A2LL“ verfügt erwiesener- maßen nicht über die Funktionalitäten, die für eine belastbare und zuverlässige Statistik unabdingbar sind. Das Fortentwicklungsgesetz eröffnet Ländern und Kommunen zwar in gewissem Umfang den bis- lang nicht gesetzlich geregelten Zugriff auf die Da- ten der BA (§ 53 SGB II neu), die grundlegenden Probleme werden damit jedoch nicht ausgeräumt. Diese lassen sich nur mit der Rückkehr zu einer Bundesstatistik beheben, wie sie sich bereits unter der Geltung des ehemaligen BSHG bewährt hat. 6. Jegliche Festlegung auf ein zentralistisches Daten- verarbeitungssystem (A2LL) im Gesetzeswege ist zu vermeiden. Die von der BA verwendete Software „A2LL“ hat sich in vielen Punkten als gänzlich unzureichend er- wiesen. Jedwede gesetzliche Festlegung auf ein der- artiges zentralistisches Datenverarbeitungssystem, wie sie indirekt jetzt in § 50 Abs. 2 SGB II neu vor- gesehen ist, sollte unterbleiben. Die Gesetzesbe- gründung stellt jedoch ausdrücklich fest, dass die Leistungsgewährung mittels einheitlicher, von der BA betriebener Software-Systeme erfolgt. 7. Der Bundesrat bekräftigt das mit der SGB-II-Re- form verbundene Ziel, die Kommunen dauerhaft um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Das Finanzierungssys- tem muss auf eine entsprechende dauerhaft belast- bare Grundlage gestellt werden und eine gerechte Verteilung der Entlastung sicherstellen. Dazu gehört auch eine fundierte, allgemein zugängliche Datenba- sis. Die SGB-II-Statistik sollte daher in die Verant- wortung des Statistischen Bundesamtes gelegt wer- den. 8. Die Aufgaben der beruflichen Rehabilitation sind aus der Zuständigkeit der zugelassenen kommuna- len Träger in die alleinige Zuständigkeit der Bun- desagentur für Arbeit zu überführen. Die Verlagerung der Zuständigkeit der Optionskom- munen für die berufliche Rehabilitation auf die BA ist im Interesse behinderter Arbeitsuchender wie auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie gebo- ten. Es ist für die Optionskommunen unter wirt- schaftlich sinnvollen Bedingungen kaum darstellbar, das erforderliche Fachpersonal vorzuhalten. Das im Fortentwicklungsgesetz vorgesehene Auseinander- fallen von Handlungs- und Finanzverantwortung (§ 6a SGB IX neu) – Reha-Träger ist die BA, wäh- 9 1 1 (C (D rend für die Leistungserbringung die SGB-II-Träger zuständig sind – steht im Widerspruch zu den seit Jahrzehnten währenden Bemühungen, eine Konzen- tration der Leistungen bei einem Träger zu errei- chen, eröffnet neue Schnittstellen und konfrontiert behinderte Menschen mit zwei für dieselbe Leistung zuständigen Behörden. . Die Zuständigkeit für die Vermittlung unter 25-Jäh- riger in eine berufliche Erstausbildung ist als allei- nige Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit in ihrer Eigenschaft als Leistungsträger nach dem SGB III zu verankern. Der weitaus überwiegende Teil der in eine Ausbil- dung zu vermittelnden Personen gehört dem Rechts- kreis des SGB III an. Die Ausbildungsvermittlung als für die Eingliederung junger Erwachsener in das Erwerbsleben eminent wichtige Aufgabe sollte künftig einheitlich, also auch für die dem SGB II zu- zuordnenden Personen, von den SGB-III-Trägern erledigt werden. Damit würde der erheblichen Ge- fahr einer Stigmatisierung von Personen aus dem SGB-II-Rechtskreis begegnet und ein entscheiden- der Schritt zu mehr Effizienz bei der Ausbildungs- stellenvermittlung unternommen. Die derzeitige Re- gelung einer zweigeteilten Trägerschaft (SGB II und SGB III) hat sich nach den Erfahrungen der Praxis nicht bewährt. Die im Fortentwicklungsgesetz vor- gesehene Möglichkeit für die SGB-II-Träger, die SGB III-Träger mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen (§ 16 Abs. 1b SGB II neu), löst die be- stehenden Probleme nicht, führt vielmehr zu neuen Schnittstellen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und neuen Kostenerstattungsregelungen. 0. Personen, die in stationären Einrichtungen leben und erwerbsfähig sind, dürfen nicht allgemein von den Leistungen zur Integration in Arbeit ausgeschlossen werden. Stationär untergebrachte Personen, die erwerbsfä- hig sind, müssen sowohl im eigenen, als auch im In- teresse der Allgemeinheit die für sie jeweils erfor- derlichen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten. Derartige Leistungen werden nach dem SGB XII sowie in den Bereichen der Jugendhilfe und des Strafvollzugs nur unzureichend erbracht. Das Fortentwicklungsgesetz (§ 7 Abs. 4 SGB II neu) greift hier deutlich zu kurz, weil nicht alle erwerbs- fähigen, stationär untergebrachten Personen die aktivierenden Leistungen nach dem SGB II erhalten sollen, sondern nur diejenigen, die mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Der im Gesetz vorgesehene Leistungsausschluss bei vo- raussichtlich mehr als sechsmonatigem Kranken- hausaufenthalt führt überdies die mit der bisherigen Regelung verbundenen erheblichen Probleme fort. Die danach zu treffenden Prognoseentscheidungen beschäftigen bereits jetzt häufig die Gerichte. 1. Der Bundesrat bekräftigt, dass bei der aktiven Ar- beitsmarktpolitik die Förderung der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen muss. Der Bundesrat sieht wie der Bundesrech- nungshof erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der 4790 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) ) (B) ) praktischen Gestaltung der „Ein-Euro-Jobs“ und ap- pelliert an die Träger, strikt die Kriterien Zusätzlich- keit, Gemeinnützigkeit und Wettbewerbsneutralität zu beachten. Außerdem müssen erhebliche Anstren- gungen unternommen werden, um die bisher sehr niedrigen Eingliederungsquoten in den regulären Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Vor allem darf re- guläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt nicht durch Ein-Euro-Jobs verdrängt werden. 12. Bedarfsdeckende Leistungen an Auszubildende sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und im Wege der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III zu erbringen. Richtigerweise greift das Fortentwicklungsgesetz das Problem der nicht bedarfsdeckenden Leistungen an Auszubildende auf. Der hierzu eingeschlagene Weg (§ 22 Abs. 7 SGB II neu) ist jedoch nicht ziel- führend. Es werden nicht etwa – wie im Koalitions- vertrag vereinbart – Schnittstellen bereinigt, indem die Leistungen nach den einschlägigen Leistungsge- setzen (BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III) erbracht werden, sondern stattdessen sys- temwidrig die kommunalen Träger mit zusätzlichen Kosten belastet. 13. Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und lediglich selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten (sog. Aufstocker), dürfen nicht von den Er- messensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III ausgeschlossen werden. Die not- wendige beitragsfinanzierte Gesamtbetreuung der Aufstocker durch die Arbeitsagenturen darf nicht in den steuerfinanzierten Bereich des SGB II verscho- ben werden. 14. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzesbeschluss die mit der Entschließung des Bundesrates zur Be- kämpfung von Sozialleistungsmissbrauch vom 10. Februar 2006 – Bundesratsdrucksache 892/05 (Beschluss) – verfolgte Zielsetzung noch nicht hin- reichend umsetzt. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, im Be- reich bedürftigkeitsabhängiger Sozialleistungen über die im Gesetzesbeschluss vorgesehenen Mög- lichkeiten hinaus sobald wie möglich eindeutige Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, – dass die Ermittlungsbehörden ihnen bekannt ge- wordene Daten, die aus ihrer Sicht für die Sozi- alleistungsträger im Interesse der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch von Interesse sein können, an die Sozialleistungsträger über- mitteln dürfen, – dass die Sozialleistungsträger die ihnen von den Ermittlungsbehörden übermittelten Daten mit den bei ihnen bereits vorhandenen Daten abglei- chen dürfen. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, die Mög- lichkeit, im Wege des Datenabgleichs zu überprüfen, ob Bezieher von Sozialleistungen über bislang verschwie- g L o (C (D ene Konten oder Depots im Ausland verfügen, auch auf änder zu erstrecken, die nicht von der Zinsinformati- nsverordnung erfasst sind. Begründung: Das vorliegende Gesetz erweitert – im Interesse ei- ner effektiven Bekämpfung von Sozialleistungs- missbrauch – die Möglichkeiten des automatisierten Datenabgleichs. So erlauben § 52 SGB II neu und § 52a SGB II neu den Abgleich mit Leistungsdaten nach dem SGB III, mit Leistungsdaten nach dem Wohngeldgesetz, mit Kraftfahrzeughalterdaten so- wie mit den beim Bundeszentralamt für Steuern ge- speicherten Daten über das Vorhandensein von Kon- ten und Depots in EU-Mitgliedstaaten. § 397 SGB III neu stellt zudem das bisher bereits von der Bun- desagentur für Arbeit praktizierte DALEB-Verfah- ren auf eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage und erlaubt der Bundesagentur, die ihr übermittelten Daten der Einzugsstellen über Beschäftigungsver- hältnisse mit eigenen Leistungsdaten abzugleichen. Schließlich werden in Artikel 14 des Gesetzes die Vorschriften der Grundsicherungsdatenabgleichs- verordnung den erweiterten Möglichkeiten des Da- tenabgleichs angepasst. Die genannten Gesetzesän- derungen sind aus Sicht des Bundesrates zu begrüßen. Ihre Zielrichtung deckt sich mit der Ziel- richtung der vom Bundesrat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gefassten Entschließung zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch – Bun- desratsdrucksache 892/05 (Beschluss). Allerdings wird dem Grundanliegen, das jener Entschließung konkret zu Grunde liegt, nicht ausreichend Rech- nung getragen. Die Entschließung vom 10. Februar 2006 betraf – die Schaffung einer eindeutigen Übermittlungs- befugnis für solche Daten, die den Ermittlungs- behörden bei der Durchführung von Ermittlun- gen – entweder gezielt oder als Zufallsfund – in die Hände fallen und aus Sicht der Ermittlungs- behörden für die Sozialleistungsträger zur Be- kämpfung von Sozialleistungsmissbrauch von Interesse sein könnten, – die Schaffung einer eindeutigen Befugnis der Sozialeistungsträger, die von den Ermittlungs- behörden übersandten Daten mit den vorhande- nen Leistungsdaten abzugleichen. Das vorliegende Gesetz sieht weder Übermittlungs- befugnisse von Ermittlungsbehörden an die Sozial- leistungsträger noch damit korrespondierende Da- tenabgleichbefugnisse der Sozialleistungsträger vor. Dies ist besonders unbefriedigend, wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein Verdacht auf So- zialleistungsmissbrauch im Raume steht, dieser sich aber noch nicht zu einem strafrechtlich rele- vanten Anfangsverdacht hinsichtlich bestimmter Personen verdichtet hat. § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II neu erweitert die Möglich- keit eines Abgleichs von SGB-II-Leistungsdaten mit den beim Bundeszentralamt für Steuern gespei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4791 (A) ) (B) ) cherten Informationen über ausländische Konten- und Depots. Die Erweiterung bezieht sich aber le- diglich auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots, weil dem Bundeszentralamt auf Grund der Zinsinformationsverordnung nur Konteninfor- mationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Re- gelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentral- amt entsprechende Konten- und Depotinformatio- nen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit prak- tisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürf- ten. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperati- onsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder – wie zum Beispiel im Falle der Türkei – Sonderre- gelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwick- lungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezo- gene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden. Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normen- kontrollrates. Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Einsetzung eines nationalen Kontrollrates, der die Bundesregie- rung bei der Anwendung der Bürokratiekostenmes- sung für Informationsverpflichtungen nach dem Standardkosten-Modell unterstützt. 2. Bürokratiekosten umfassen aber neben den Informa- tionskosten auch die materiell-rechtlich bedingten Belastungen der Wirtschaft. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, diese in einem wei- teren Schritt ebenfalls zu messen. Die Entwicklung der dafür erforderlichen methodischen Grundlagen soll unter Einbeziehung der Länder vorangetrieben werden. 3. Im Übrigen betrachtet der Bundesrat die Einschrän- kung dieser Folgenabschätzung auf Gesetzesvorha- ben der Bundesregierung als problematisch. Auch Gesetzesvorhaben von Deutschem Bundestag und Bundesrat können Bürokratiekosten zur Folge haben und sind in einen umfassenden Ansatz der Folgen- abschätzung deshalb einzubeziehen. Während Gesetzesvorhaben des Bundesrates im Rahmen der Erarbeitung der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Vorhaben zumindest in- direkt einbezogen werden können, fehlt eine solche Möglichkeit bei Gesetzesvorhaben des Deutschen Bundestages vollständig. 2 m – ß F i S z G r u m p (C (D Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bun- destag, auf geeignete Weise – etwa über eine ent- sprechende Veränderung seiner Geschäftsordnung – die Einbeziehung seiner Gesetzesentwürfe in die Folgeabschätzung des Normenkontrollrates zu er- möglichen. Begründung zu den Ziffern 1 und 2: Mit dem Gesetz erfolgt unter anderem die Imple- mentierung des Standardkosten-Modells zur Bemes- sung der durch Informationspflichten entstehenden Kosten für die Wirtschaft. Die Kosten der Unternehmen aus Informations- pflichten belaufen sich nach allgemeiner Schätzung jedoch nur auf rund 15 bis 20 Prozent aller bürokra- tisch bedingten Unternehmenskosten. Zu einer nach- haltigen Entlastung der Wirtschaft von bürokratiebe- dingten Kosten bedarf es eines weitergehenden strukturellen Bürokratieabbaus. Überflüssige und besonders kostenträchtige materiell-rechtliche Ver- pflichtungen müssen gestrichen werden. Darüber hi- naus muss eine kostenminimierende Vereinfachung von Verfahrensabläufen zur Erreichung von Rege- lungszielen ermöglicht werden. Die Durchführung eines nachhaltigen und kostenentlastenden Abbaus der durch materiell-rechtliche Normen bedingten Bürokratiekosten setzt eine sachgerechte Methodik zur standardisierten Bemessung dieser Kosten vor- aus. In den Niederlanden wird derzeit eine entspre- chende Methode entwickelt. Die dort entwickelten methodischen Ansätze sollten auf ihre Anwendbar- keit für eine Messung der materiell-rechtlich bedingten Kosten in Deutschland geprüft und ggf. weiterentwickelt werden mit dem Ziel der Imple- mentierung einer geeigneten Bemessungsmethode. Die Einbeziehung der Länder ist wegen der Verwal- tungskompetenz nach Artikel 30 des Grundgesetzes notwendig. Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 006 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustim- en: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c). Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der öderalismusreform für Deutschland fest. Er begrüßt die n Anlage 2 zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und PD vom 18. November 2005 festgelegte Vereinbarung ur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Das esetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Föde- alismusreform-Begleitgesetz setzen diese Vereinbarung m. Mit der Föderalismusreform werden die Gestaltungs- öglichkeiten von Bund und Ländern gestärkt und die olitischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet. 4792 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) ) (B) ) Blockademöglichkeiten werden abgebaut durch eine Neuausrichtung der Zustimmungsbedürftigkeit von Bun- desgesetzen im Bundesrat. Das schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen wird reduziert und die Europa- tauglichkeit des Grundgesetzes verbessert, vor allem durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung. Damit wird in einem revitalisierten und kraftvollen Föderalis- mus die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern nachhaltig verbessert. Der Bundesrat begrüßt die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 unter V.1. enthaltene Aussage, in einem weiteren Reformschritt in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehun- gen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und au- ßerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik, anzupassen. Der Bundesrat geht davon aus, zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundestag zügig ein entsprechendes Verfahren zu verab- reden, in dem die Voraussetzungen und Lösungswege für eine Grundgesetzänderung geklärt werden können, die das Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Fi- nanzausstattung verfolgt (siehe Anlage). II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes werden in den Begleittexten aus der Koalitionsvereinbarung von CDU/ CSU und SPD vom 18. November 2006 näher erläutert. Bundesrat und Bundestag machen sich diese Erläuterun- gen ausdrücklich zu Eigen und bekräftigen sie in der fol- genden Fassung. 1. Zu Artikel 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt Das Berlin-Bonn-Gesetz, die bis 2010 laufende Kul- turförderung des Bundes für die Bundesstadt Bonn so- wie der vom Bund in Bonn getragenen bzw. geförderten Kultureinrichtungen (Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie Beethoven-Haus) bleiben unberührt. 2. Zu Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG – allgemeine Grundsätze des Naturschutzes Bei der Gesetzgebungskompetenz für den Natur- schutz und die Landschaftspflege (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 29 GG) gibt der abweichungsfeste Kern der „allge- meinen Grundsätze des Naturschutzes“ dem Bund die Möglichkeit, in allgemeiner Form bundesweit verbindli- che Grundsätze für den Schutz der Natur, insbesondere die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Siche- rung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes festzu- legen. Nicht davon erfasst sind beispielsweise die Land- schaftsplanung, die konkreten Voraussetzungen und Inhalte für die Ausweisung von Schutzgebieten, die gute fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft und die Mitwir- kung der Naturschutzverbände. 3 – – – – – – – – 4 d ß S 5 l n m N B m m 1 u d o n Z i s m l d p s s H (C (D . Zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten „Statusrechte und -pflichten“ sind: Wesen, Voraussetzungen, Rechtsform der Begrün- dung, Arten, Dauer sowie Nichtigkeits- und Rücknah- megründe des Dienstverhältnisses, Abordnungen und Versetzungen der Beamten zwi- schen den Ländern und zwischen Bund und Ländern oder entsprechende Veränderungen des Richterdienst- verhältnisses, Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses (vor allem Tod, Entlassung, Ver- lust der Beamten- und Richterrechte, Entfernung aus dem Dienst nach dem Disziplinarrecht), statusprägende Pflichten und Folgen der Nichterfül- lung, wesentliche Rechte, Bestimmung der Dienstherrenfähigkeit, Spannungs- und Verteidigungsfall und Verwendungen im Ausland. . Zu Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung Es besteht Einigkeit zwischen Bund und Ländern, ass Regelungen des Umweltverfahrensrechts regelmä- ig einen Ausnahmefall im Sinne des Artikel 84 Abs. 1 atz 5 darstellen. . Zu Artikel 91 b GG – überregionale Forschungs- förderung und inter nationale Leistungsvergleiche Vereinbarungen nach Artikel 91b GG sind grundsätz- ich solche zwischen Bund und allen Ländern; sie kön- en auf Seiten der Länder nur mit einer Mehrheit von indestens 13 Stimmen, in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 r. 2 aber nur einstimmig abgeschlossen werden. Das bisherige „Verwaltungsabkommen zwischen und und Ländern über die Errichtung einer gemeinsa- en Kommission für Bildungsplanung“ (BLK-Abkom- en) vom 25. Juni 1970 i. d. F. vom 17./21. Dezember 990 ist dem neugefassten Artikel 91b GG anzupassen nd entsprechend zu bereinigen. Bei der Bereinigung es Abkommens ist eine auf Kooperation und Effizienz rientierte Aufgabenabstimmung mit der KMK vorzu- ehmen. u Absatz 1 Die höchst erfolgreiche und zur Gewährleistung der nternationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands all- eits anerkannte Gemeinschaftsaufgabe der gemeinsa- en Förderung überregional bedeutender wissenschaft- icher Forschung wird im Hinblick auf die Zuständigkeit er Länder für das Hochschulwesen (soweit nicht Kom- etenz des Bundes für Hochschulzulassung und Hoch- chulabschlüsse) präzisiert und durch überregionale Be- tandteile der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe ochschulbau ergänzt. Aufteilung der Bundesmittel für Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4793 (A) ) (B) ) die Hochschulbauförderung: 70 Prozent Länder und 30 Prozent Bund (siehe Artikel 143c neu GG). Der Begriff „Förderung der wissenschaftlichen For- schung“ ist weit zu verstehen (Artikel 5 Abs. 3 GG). Er ist nicht auf bestimmte Institutionen bezogen und um- fasst damit Förderungen in- und außerhalb von Hoch- schulen. Er ist nicht auf bestimmte Förderarten be- schränkt und umfasst damit institutionelle Förderungen außerhochschulischer Einrichtungen und Projektförde- rungen 1[Die Projektförderung des Bundes (insbesondere BMBF) bleibt unberührt (Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 13 – Förderung der wissenschaftlichen Forschung – i. V. m. Artikel 87 Abs. 3 und Artikel 104 a Abs. 1 GG).] in und außerhalb der Hochschulen. Außerdem sind unter ihn sowohl Einrichtungen zu subsumieren, die selbst forschen (zum Beispiel Hoch- schulen, MPG, HGF, FhG, WGL), als auch solche, deren Aufgabe selbst in der Forschungsförderung besteht. Künftig können als „Vorhaben“ der Hochschulforschung auch sog. Großgeräte einschließlich der notwendigen In- vestitionsmaßnahmen und Bauvorhaben, die Forschungs- zwecken dienen, finanziert werden. Die Ressortfor- schung des Bundes bleibt unberührt. Wie bisher geht es allein um die Förderung von Wis- senschaft und Forschung mit überregionaler Bedeutung, das heißt dass es sich um eine Förderung handeln muss, die Ausstrahlungskraft über das einzelne Land hinaus hat und bedeutend ist im nationalen oder internationalen Kontext. Eine weitere Konkretisierung der Begriffe muss im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung erfol- gen, auf deren Grundlage das Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Forschungsförderung erst möglich wird. Dabei ist eine alleinige Förderung des Bundes mit Zustimmung der Länder nicht ausgeschlos- sen (siehe unten zu Artikel 91b Abs. 3). Die „Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Län- dern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG“ – Rahmenvereinbarung For- schungsförderung – vom 28. November 1975/17./21. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 25. Oktober 2001 ist dem neugefassten Artikel 91b Abs. 1 mit folgenden Eckpunkten anzupassen: a) Für Projektförderungen im Rahmen der Gemein- schaftsaufgabe Forschungsförderung sollte in Ab- stimmung von Bund und Ländern eine Bagatell- grenze definiert werden. b) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 2) erfasst nicht den allgemeinen Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulklinika. Dieser Tatbe- stand der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe Hoch- schulbau ist entfallen mit dem Ziel, dass diese Aufgabe künftig allein von den Ländern wahrge- nommen wird. c) Förderungsfähige Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch besondere nationale Excellenz auszeichnen. d e Z n c f B t V m r l g m G t G s s s s ß H B a p w g 2 e t N r t m b h n (C (D ) Eine „Bagatellgrenze“ (Orientierungsgröße 5 Mio. Euro) soll auch für die Beschaffung von Großgerä- ten einschließlich notwendiger Investitionsmaßnah- men gelten. 2[Die Orientierungsgröße (Bagatell- grenze) bezieht sich auf Forschungsbauten. Die Konkretisierung, insbesondere hinsichtlich von Großgeräten, bleibt einer Vereinbarung von Bund und Ländern überlassen.] ) Die Beschaffung von Großgeräten und die Förde- rung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einer Forschungsförderung von überregionaler Be- deutung sind auf die Hochschulen beschränkt. In diesen Fällen beteiligt sich der Bund in der Regel mindestens zur Hälfte an den Kosten. Im Bereich der außeruniversitären Forschung erfolgt die Finan- zierung von Großgeräten und Baumaßnahmen wie bisher im Rahmen der institutionellen Förderung. u Absatz 2 Der Begriff der 1969 übergreifend gedachten, aber icht realisierten Gemeinschaftsaufgabe gesamtstaatli- her Bildungsplanung wird ersetzt durch die Grundlage ür eine zukunftsorientierte gemeinsame Evaluation und ildungsberichtserstattung zur Feststellung der Leis- ungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen ergleich. Die neue Gemeinschaftsaufgabe hat drei Ele- ente: Gemeinsame Feststellung und gemeinsame Be- ichterstattung (das heißt in der Konsequenz: Veröffent- ichung) und die Möglichkeit der Abgabe von emeinsamen Empfehlungen. Ziel derartiger gemeinsa- er Bildungsberichterstattung ist die Schaffung von rundinformationen (einschließlich Finanz- und Struk- urdaten) für die Gewährleistung der internationalen leichwertigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des deut- chen Bildungswesens. Für Folgerungen aus diesem Zu- ammenwirken sind – unbeschadet eventueller gemein- amer Empfehlungen – allein die Länder zuständig, oweit nicht der Bund konkrete Zuständigkeiten hat (au- erschulische berufliche Bildung und Weiterbildung, ochschulzulassung und Hochschulabschlüsse). Die bestehende Zusammenarbeit der Länder und des undes zur nationalen Bildungsberichterstattung bleibt ls notwendige Grundlage internationaler Berichts- flichten und internationaler Vergleiche unberührt und ird weitergeführt (siehe KMK-Eckpunkte zur künfti- en Bildungsberichterstattung in Deutschland vom März 004 sowie die Vereinbarung von KMK und BMBF mit inem Konsortium von Forschungs- und Statistikeinrich- ungen betreffend die Bildungsberichterstattung vom ovember 2004). Die „Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbe- eitung, Durchführung und wissenschaftlichen Beglei- ung von Modellversuchen im Bildungswesen“ (Rah- envereinbarung Modellversuche vom 7. Mai 1971 zw. 17./21. Dezember 1990) entfällt. Aufteilung der Bundesmittel für die Bildungsplanung älftig zwischen Bund und Ländern (siehe Artikel 143c eu GG). 4794 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) ) (B) ) Zu Absatz 3 Durch den Begriff „Kostentragung“ wird klargestellt, dass der Bund im Rahmen der Vereinbarung mit Zustim- mung der Länder (mindestens 13 Stimmen) auch alleine fördern darf. 6. Zu Artikel 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungs- recht Die Zustimmung als Schutzrecht vor kostenbelasten- den Bundesgesetzen ist ein wesentliches Interesse der Länder. Die Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- und geldwerten Sachleistungen im Sinne des neuen Zu- stimmungstatbestandes ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen, wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führen. Soweit den Ländern durch den Bundesgesetzgeber keine wesentlichen Spielräume zur landeseigenen Be- stimmung des Ausmaßes von Leistungspflichten einge- räumt werden, fällt zum Beispiel die Verpflichtung der Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahme- einrichtungen für die Unterbringung von Asylbegehren- den grundsätzlich unter den Begriff der Sachleistungen. Gleiches gilt zum Beispiel grundsätzlich für die Ver- pflichtung der Länder zur Erbringung von Schuldnerbe- ratungen oder zur Bereitstellung von Tagesbetreuungs- plätzen. Im Bereich der Sozialversicherung wird von Sachleis- tungen gesprochen, wenn es sich um Leistungen handelt, die dem Empfänger in Form von Diensten gewährt wer- den (zum Beispiel bei Maßnahmen der Heilbehandlung). Im Bereich des Sozialgesetzbuches werden Geld-, Sach- und Dienstleistungen unter dem Begriff der Sozialleis- tungen zusammengefasst. Nach der oben eingeführten Interpretation sind diese Dienstleistungen den Sachleis- tungen vergleichbare Leistungen. In diesem weiten Ver- ständnis sind auch die Regelungen zur Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen für Kinder im Kinder- und Ju- gendhilferecht umfasst. Die Bereitstellung von Tagesbe- treuungsplätzen beinhaltet ein Bündel von staatlichen Sach- und vergleichbaren Dienstleistungen, wie Räum- lichkeiten und deren Ausstattung sowie die Betreuungs- bzw. Erziehungsleistung. Nicht dagegen fallen unter den Begriff der Sachleis- tungen reine Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte, die keine darüber hinausgehenden Leistungen bestimmen, sondern nur die Vereinbarkeit mit materiellen Vorschriften feststellen. Leistungen, die nicht durch Länderhaushalte, sondern vollständig aus Beitragsmitteln, Zuschüssen aus dem EU-Haushalt oder dem Bundeshaushalt finanziert wer- den, sind nicht von dem neuen Zustimmungstatbestand erfasst. Dieses wird im Verfassungstext durch den letz- ten Halbsatz zum Ausdruck gebracht. 7 d P b a t h A F h n d F d s i v H g L b e b t – g (C (D . Zu Artikel 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung Für die Haftungsverteilung zwischen Bund und Län- ern und der Länder untereinander gilt grundsätzlich das rinzip der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufga- enverteilung. Die Folgen einer Pflichtverletzung sollen lso grundsätzlich die Körperschaft (Bund oder Länder) reffen, in deren Verantwortungsbereich sie sich ereignet at. Das Prinzip der innerstaatlichen Zuständigkeits- und ufgabenverteilung gilt vertikal und horizontal für alle älle legislativen, judikativen und exekutiven Fehlver- altens mit Ausnahme der Fälle länderübergreifender Fi- anzkorrekturen (hochgerechnete Anlastungsentschei- ungen) durch die EU im Rahmen exekutiven ehlverhaltens. Für diese Fälle regeln die Sätze 2 und 3 es Artikels 104a Abs. 6 neu als Ausnahme vom Verur- acherprinzip eine Solidarhaftung sowohl für den Bund n Höhe von 15 Prozent als auch für die Länder in Höhe on 35 Prozent der Gesamtlasten; eine weitergehende aftung des Bundes ist ausgeschlossen. Die Bundesre- ierung ist verpflichtet, auf Verlangen auch nur eines andes, das von der Finanzhilfe der Europäischen Union egünstigt war, das zulässige Rechtsmittel beim EuGH inzulegen. Mit Einlegung des zulässigen Rechtsmittels eim EuGH erstatten die Länder dem Bund ihren Haf- ungsanteil nach Satz 2 des Artikels 104a Abs. 6 GG. Eckpunkte Ausführungsgesetz (vergleiche Artikel 15 Lastentragungsgesetz – des Föderalismusreform-Be- leitgesetzes): Tritt zeitgleich mit Verfassungsregelung in Kraft. Klarstellung, dass Artikel 104a Abs. 6 Sanktions- maßnahmen der EU nach Artikel 104 EGV nicht umfasst. Für den Nationalen Stabilitätspakt wird im Grundgesetz eine Sonderregelung geschaffen (Arti- kel 109 Abs. 5 GG neu). Regelung der vertikalen und horizontalen Verteilung (verfassungsrechtlich festgeschrieben sind die Quo- ten – vertikal und horizontal – nur bei den pauscha- len Finanzkorrekturen der EU im Bereich des exe- kutiven Fehlverhaltens). – Haftung für legislatives Fehlverhalten: Verursacherprinzip; das heißt diejenige Körper- schaft (Bund oder Länder) haftet, die den bean- standeten Rechtsakt erlassen oder pflichtwidrig nicht erlassen hat. Bei gleichartigem Verstoß mehrerer Länder interne Haftungsverteilung nach Königsteiner Schlüssel – Haftung für judikatives Fehlverhalten: Verursacherprinzip; das heißt diejenige Körper- schaft (Bund oder Länder) haftet, deren Ge- richte die Beanstandung verursacht haben. Bei Verurteilung wegen überlanger Verfahrens- dauer und Anhängigkeit sowohl bei Bundes- und Landesgerichten Verteilung nach Anteil an der Verfahrensdauer. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4795 (A) ) (B) ) – Haftung für exekutives Fehlverhalten: Grundsätzlich Verursacherprinzip, das heißt Zu- rechnung erfolgt gegenüber dem jeweiligen Trä- ger der Verwaltung, deren Verhalten beanstan- det wurde. Einzelheiten über die Sonderregelung (so ge- nannte Versicherungslösung) für Fälle länder- übergreifender Finanzkorrekturen (hochgerech- nete Anlastungsentscheidungen) durch die EU (insoweit sind Quoten bereits verfassungsrecht- lich festgeschrieben, vergleiche Sätze 2 und 3 des Artikels 104a Abs. 6 neu): – Begünstigte Länder, die sich nicht exculpie- ren können, tragen 50 Prozent der Gesamt- lasten; Verteilung unter den Ländern antei- lig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. – Bund trägt 15 Prozent der Gesamtlasten. 8. Zu Artikel 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen 1. Die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern einschließlich der im Einigungsvertrag ent- haltenen Bestimmungen über die Mitfinanzierung von kulturellen Maßnahmen und Einrichtungen durch den Bund bleibt unberührt. (Vergleiche Ent- würfe der Eckpunkte für die Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern in der Fas- sung vom 22. März 2006 und für die Zusammenfüh- rung der Kulturstiftung des Bundes und der Kultur- stiftung der Länder zu einer gemeinsamen Kulturstiftung in der Fassung vom 28. März 2006.) 2. Bund und Länder stimmen darin überein, dass auch künftig Begabtenförderwerke, der DAAD und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung und vergleich- bare Einrichtungen gefördert werden können. 3. Der neu gefasste Artikel 104 b Abs. 1 stellt die Gegenstandsbereiche investiver Finanzhilfen des Bundes klar. Mit dieser Klarstellung ist wegen der fortbestehenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Hochschulbereich auch die Möglichkeit eines Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern abgesichert, der zur Verbesserung der Zulassungs- möglichkeiten und insgesamt zur quantitativen Stei- gerung der Zulassungszahlen an deutschen Hoch- schulen den Ländern investive Finanzhilfen nach dem jeweiligen Bedarf in den Ländern gewährt. Durch eine Bund/Länder-Vereinbarung nach dem neuen Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 kann auch im nichtinvestiven Bereich die Erhöhung der Leis- tungs- und Ausbildungsfähigkeit der Hochschulen und der Ausbildungschancen der Studienberechtig- ten gefördert werden. Eine solche Vereinbarung be- darf nach Artikel 91b Abs. 1 Satz 2 der Zustimmung aller Länder. 9 1 2 1 Z ( s J d m l 1 2 3 4 a b (C (D . Zu Artikel 109 Abs. 5 GG – Nationaler Stabilitäts- pakt . Im Ausführungsgesetz wird geregelt, dass der in Ar- tikel 109 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 festgeschriebene Anteil in Höhe von 65 Prozent des auf die Länder entfallenden Gesamtanteils (35 Prozent der Gesamt- lasten) horizontal entsprechend der Defizitvertei- lung im Anlastungsjahr verteilt wird. . Der jetzt verabschiedete Nationale Stabilitätspakt beinhaltet auch eine solidarische Mithaftung der Länder, die die Kriterien des Stabilitätspakts einhal- ten, für die Länder, die durch ihre Haushaltsdefizite die Sanktionen auslösen. Diese Haftung kann auch Länder treffen, die sich in einer extremen Haushalts- notlage befinden. Diesen Ländern werden Sanktionszahlungen bzw. Zinszahlungen vom Bund für die Dauer der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten extremen Haushaltsnotlage im Rahmen eines abgestimmten Sanierungskonzepts gestundet. 0. Zu Artikel 143c GG – Finanzkompensation u Absatz 1 Für die Jahre 2000 bis 2003 sind die Ist-Ergebnisse kassenmäßiger Abfluss beim Bundeshaushalt ein- chließlich Aufteilung auf die einzelnen Länder); für die ahre 2004 bis 2008 die Ansätze im Finanzplan des Bun- es 2004 bis 2008 (Finanzierungsanteile des Bundes) aßgebend. Daraus ergeben sich folgende durchschnitt- iche Zahlungen des Bundes jährlich an die Länder: . für die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken 695,3 Mio. Euro, . für die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung 19,9 Mio. Euro, . für die Finanzhilfe zur Verbesserung der Verkehrs- verhältnisse der Gemeinden 1 335,5 Mio. Euro, . für die Finanzhilfe zur Förderung des Wohnungs- baus 518,2 Mio. Euro. Zu den einzelnen Bereichen: ) Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken. Maßgebend ist der Jahresdurchschnitt der gesamten Bundesleistungen nach den o. a. Vorgaben. Einen Anteil von 30 vom Hundert davon wird der Bund für künftige überregionale Fördermaßnahmen nach Ar- tikel 91b Abs. 1 neu einsetzen. Einen Anteil von 70 vom Hundert erhalten die Länder aus dem Haushalt des Bundes als Festbetrag im Sinne von Artikel 143c Abs. 1 neu. ) Bildungsplanung Erfasst sind die Leistungen des Bundes für Ver- suchs- und Modelleinrichtungen im Bildungswesen und im beruflichen Bereich, Innovationen im Bil- dungswesen, Fernstudium im Medienverbund sowie 4796 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) ) (B) ) Computer- und netzgestütztes Lernen. Maßgebend ist der Jahresdurchschnitt der gesamten Bundesleis- tungen nach den o. a. Vorgaben. Einen Anteil von 50 vom Hundert setzt der Bund künftig für die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 b Abs. 2 neu (Zusammenwirkung zur Feststellung der Leistungs- fähigkeit im internationalen Vergleich) ein. Die ver- bleibenden 50 vom Hundert erhalten die Länder aus dem Haushalt des Bundes als Festbetrag im Sinne von Artikel 143c Abs. 1 neu. c) Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhält- nisse der Gemeinden Die Länder gehen davon aus, dass der Bund das bis- herige Bundesprogramm (Teilbereich kommunale Vorhaben, Bahn) fortführt und dass lediglich die Mittel der Landesprogramme auf die Länder überge- hen. d) Wohnungsbauförderung Maßgebend ist der Jahresdurchschnitt der gesamten Bundesleistungen nach den o. a. Vorgaben. Zu Absatz 3 Bund und Länder gehen davon aus, dass auch für den Zeitraum 2014 bis einschließlich 2019 die Aufgaben- übertragung auf die Länder angemessen kompensiert wird. Die Vereinbarungen aus dem Solidarpakt II (Bundes- ratsdrucksache 485/01, Beschluss vom 13. Juli 2001, Ziffer II.) umfassen unter anderem die überproportiona- len „Korb II“-Leistungen des Bundes für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach- sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die der Bund auch weiterhin für die Laufzeit des Solidarpakts II in einer Zielgröße von insgesamt 51 Mrd. Euro – unter anderem über die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, EU- Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie die Kom- pensationsleistungen des Bundes nach Artikel 143c neu – erbringen wird. Eigeninvestitionen des Bundes werden nicht einbezogen. Die Vereinbarungen zum bundesstaatlichen Finanz- ausgleich (Bundesratsdrucksache 485/01, Beschluss vom 13. Juli 2001, Ziffer IV.) beinhalten auch Finanzhil- fen für Seehäfen (betrifft die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schles- wig-Holstein), die aus dem Finanzausgleich herausge- löst wurden und ab 2005 als Finanzhilfe des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 – gestützt auf das Kriterium „Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ – gezahlt werden sollen. Die Finanzhilfen für Hafenlasten werden nicht in Frage gestellt (vergleiche Regelung in Artikel 125c GG). 11. Dokumentation abweichenden Landesrechts Bund und Länder gewährleisten gemeinsam, dass ab- weichendes Landesrecht (Artikel 72 Abs. 3, Artikel 84 Abs. 1 GG) fortlaufend gemeinsam mit dem Bundes- recht, von dem abgewichen wird, in einer für die Rechts- anwender zugänglichen Weise dokumentiert wird. a m a w g r A 1 2 3 4 5 6 7 8 9 (C (D Die gemeinsame Dokumentation von Bundes- und bweichendem Landesrecht – gedacht ist an das Doku- entationssystem „juris“ – soll dem Rechtsanwender uf einen Blick und an einem Ort Klarheit über das je- eils geltende Recht geben (unabhängig von der jeweils etrennten Veröffentlichung von Bundes- und Landes- echt in den jeweiligen Gesetzblättern). nlage zu Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund/Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe) . Haushaltswirtschaft; Vorbeugung von Haushaltskri- sen – Etablierung eines Frühwarnsystems (zum Bei- spiel Aufwertung Finanzplanungsrat) zur Erken- nung und Bekämpfung von Haushaltskrisen, – Entwicklung materieller Kriterien zulässiger Ver- schuldung (Einführung von Verschuldungsgren- zen und „Schuldenbremsen“), Änderung von Ar- tikel 115 und Artikel 109 GG zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen, – Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Krite- rien (Anreizsysteme, Sanktionen, Gläubigerbetei- ligung an Kosten einer Finanzkrise), – Strukturunterschiede zwischen den Ländern, – Vergleichbare Datengrundlagen. . Bewältigung bestehender Haushaltskrisen – Kon- zepte zur Sanierung, Konzepte erweiterter Autono- mie – (insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG) . Aufgabenkritik und Standardsetzung . Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung – Aufgabenentflechtungen im Bereich der öffentli- chen Verwaltung, – Ebenenübergreifende Bündelung von Verwal- tungsaufgaben, – Einführung von IT-Standards und -Systemen/Ver- einfachung länderübergreifender Regelungen. . Stärkung der aufgabenadäquaten Finanzausstattung, unter anderen Abarbeitung Prüfauftrag für 2008 aus Finanzausgleichsgesetz . Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskör- perschaften . Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern . Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswir- kungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen . Sonstiges Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 4797 (A) ) (B) ) Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 ferner beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tie- ren beim internationalen Transport (revidiert) – Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeri- ums für Gesundheit – Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundes- recht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) – Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa- tionen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) – Gesetz zur Änderung personenbeförderungs- rechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtli- cher Vorschriften für Fahrpersonal – Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaus- haltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haus- haltsgesetz 2006) – Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemm- nisse insbesondere in der mittelständischen Wirt- schaft – Föderalismusreform-Begleitgesetz – Steueränderungsgesetz 2007 – Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes – Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleich- behandlung – Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Über- gabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehls- gesetz – EuHbG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech- nungshofes m V P t (C (D Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bio- heizstoffe – Drucksachen 15/5816, 16/480 Nr. 1.10 – Ausschuss für Kultur und Medien – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung Internet und Demokratie – Abschlussbericht zum TA-Projekt „Analyse netzbasier- ter Kommunikation unter kulturellen Aspekten“ – Drucksache 15/6015 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/629 Nr. 2.37 Drucksache 16/1207 Nr. 1.3 Drucksache 16/1748 Nr. 1.9 Drucksache 16/1748 Nr. 1.10 Finanzausschuss Drucksache 16/820 Nr. 22 Drucksache 16/1748 Nr. 2.1 Drucksache 16/1748 Nr. 2.12 Drucksache 16/1748 Nr. 2.15 Haushaltsausschuss Drucksache 16/1101 Nr. 2.21 Drucksache 16/1475 Nr. 2.12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 2.205 Drucksache 16/150 Nr. 2.258 Drucksache 16/150 Nr. 2.267 Drucksache 16/150 Nr. 2.279 Drucksache 16/288 Nr. 2.1 Drucksache 16/288 Nr. 2.13 Drucksache 16/288 Nr. 2.24 Drucksache 16/419 Nr. 2.16 Drucksache 16/419 Nr. 2.50 Drucksache 16/901 Nr. 2.25 Drucksache 16/1101 Nr. 2.5 Drucksache 16/1475 Nr. 2.13 Drucksache 16/1475 Nr. 2.24 Drucksache 16/1475 Nr. 2.25 Drucksache 16/1475 Nr. 2.31 Drucksache 16/1748 Nr.2.3 Drucksache 16/1748 Nr. 2.4 Drucksache 16/1748 Nr. 2.17 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/1475 Nr. 1.2 Drucksache 16/1475 Nr. 2.10 Drucksache 16/1475 Nr. 2.17 Drucksache 16/1475 Nr. 2.20 Drucksache 16/1748 Nr. 1.3 4798 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. September 2006 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/901 Nr. 2.15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/629 Nr. 2.1 Drucksache 16/1475 Nr. 2.9 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/901 Nr. 2.6 Drucksache 16/1475 Nr. 2.11 Drucksache 16/1475 Nr. 2.18 Drucksache 16/1475 Nr. 2.19 Drucksache 16/1475 Nr. 2.28 Ausschuss flir Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/150 Nr. 2.15 Drucksache 16/993 Nr. 1.3 Drucksache 16/993 Nr. 2.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/150 Nr. 2.25 Drucksache 16/150 Nr. 2.60 Drucksache 16/150 Nr. 2.140 Drucksache 16/150 Nr. 2.202 Drucksache 16/150 Nr. 2.206 Drucksache 16/150 Nr. 2.207 Drucksache 16/150 Nr. 2.208 Drucksache 16/150 Nr. 2.209 Drucksache 16/150 Nr. 2.210 Drucksache 16/150 Nr. 2.211 Drucksache 16/150 Nr 2.212 Drucksache 16/150 Nr. 2.229 Drucksache 16/150 Nr. 2.256 Drucksache 16/150 Nr. 2.275 Drucksache 16/288 Nr. 1.5 Drucksache 16/288 Nr. 2.3 Drucksache 16/288 Nr. 2.4 Drucksache 16/419 Nr. 2.32 Drucksache 16/481 Nr. 1.16 Drucksache 16/901 Nr. 1.2 Drucksache 16/901 Nr. 2.12 Drucksache 16/933 Nr. 2.9 Drucksache 16/1101 Nr. 2.10 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/419 Nr. 2.41 Drucksache 16/722 Nr. 1.8 Drucksache 16/901 Nr. 2.8 Drucksache 16/993 Nr. 1.7 Drucksache 16/1207 Nr. l. 19 48. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    eine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Lob

    uf die Kanzlerin in meine Rede einsteigen; denn wenn
    ie Recht hat, hat sie Recht.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die Frau Bundeskanzlerin Merkel hat gesagt, dass
    ich Gerhard Schröder mit der Agenda 2010 um
    eutschland verdient gemacht hat. Ich finde, es ist mutig
    nd zeugt von Größe, dass die Bundeskanzlerin das an-
    rkennt. Gerhard Schröder, Hans Eichel, die SPD, die
    rünen und die CDU/CSU haben gemeinsam – auch
    enn es schwierig war, im Bundesrat zu Kompromissen

    u kommen; Herr Ramsauer sagt, sie hätten es hingebo-
    en – die Weichen für eine umfangreiche Reform ge-
    tellt. Reformen brauchen im Gegensatz zu Gesetzen,
    ie schnell verabschiedet und auf den Weg gebracht






    (A) )



    (B) )


    Petra Merkel (Berlin)

    werden können, sehr viel Zeit, ehe sie Wirkung entfal-
    ten. Die Erfolge sind jetzt langsam spürbar.

    An diesen Reformen waren zwei leider nicht beteiligt,
    und zwar auf der einen Seite die FDP und auf der ande-
    ren Seite Die Linke.


    (Steffen Kampeter Sie haben sich davon verabschiedet. Das merkt man in allen ihren Beiträgen hier. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Die große Koalition macht weiter. Zu Jahresbeginn
    hat sie mit dem Haushalt 2006 das zarte Pflänzchen Auf-
    schwung unterstützt. Mehr als 400 000 Arbeitslose we-
    niger, mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als
    im August letzten Jahres sind ein Indiz für den positiven
    Trend. Das macht Hoffnung.

    Es war richtig, dass der Haushalt 2006 von einem An-
    schub für die Konjunktur geprägt war, zum Beispiel
    durch das 25-Milliarden-Euro-Impulsprogramm und die
    Hinnahme einer hohen Nettokreditaufnahme. Das CO2-
    Gebäudesanierungsprogramm ist ein Renner. Es verbin-
    det Maßnahmen zum Klimaschutz mit einem Programm
    für das Handwerk. Das ist eine Investition in die Zu-
    kunft. Übrigens, Herr Bonde, ist das ein Ergebnis von
    Genshagen.


    (Beifall bei der SPD)


    Der Vorschlag von Franz Müntefering, dass wir versu-
    chen sollen, jetzt auch die öffentlichen Gebäude im Rah-
    men dieses Programms verstärkt energetisch zu sanieren,
    ist ein guter Vorschlag. Als weitere Beispiele nenne ich
    die zusätzlichen 6 Milliarden Euro bis 2009 für Wissen-
    schaft und Forschung, die Hightechstrategie, durch die
    Ideen in Deutschland in Arbeitsplätze in Deutschland
    umgesetzt werden sollen.

    Zum Erfolg gehört auch die Einhaltung des
    Maastrichtdefizitkriteriums bereits 2006 und, dass der
    Haushalt 2007 der in der Verfassung vorgeschriebenen
    Regelgrenze für die Kreditaufnahme – die Investitionen
    sollen über der Nettoneuverschuldung liegen – ent-
    spricht. Die anderen Haushalte waren übrigens auch ver-
    fassungsgemäß.

    In den zukünftigen Investitionen ist ein Projekt ent-
    halten, das für uns in der Region Berlin-Brandenburg
    und damit auch in den neuen Ländern, Herr Claus, er-
    heblich wichtig ist, nämlich der Großflughafen Berlin
    Brandenburg International. Für dieses Investitions-
    und Entwicklungsprojekt ist der erste Spatenstich ge-
    macht. Der Konsensbeschluss zwischen dem Bund, Ber-
    lin und Brandenburg zur Schließung der beiden inner-
    städtischen Flughäfen ist – trotz aller Spekulationen –
    gültig und nicht revidiert worden.


    (Zuruf von der FDP: So ein Blödsinn!)


    Der Bund wird die Anbindung des Flughafens zu einem
    großen Teil finanziell unterstützen und ist als Gesell-
    schafter des BBI zusammen mit Berlin und Brandenburg
    mit im Boot. Es scheint trotz aller Verzögerungen sogar

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    (C (D u gelingen, dass die Errichtung dieses großen Flugafens weniger Zeit in Anspruch nimmt als die des Flugafens München, die damals 22 Jahre betrug. Wie dem uch sei: Diese Großinvestition dient der Region und dait auch den neuen Ländern. Der Bund ist mit erhebli hen Mitteln dabei. Die Steuergelder sprudeln; das ist nicht schlecht. Beeits in diesem Jahr sollen nach manchen Schätzungen 6 bis 18 Milliarden Euro zusätzlich an die Gemeinden, ie Länder und den Bund fließen. Für den Bund wären as 3 bis 5 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. chon fragt die Presse: Was kann Steinbrück uns Gutes un? Schon fragt sich die ARD am 5. September dieses ahres: Was macht Finanzminister Steinbrück mit dem ielen Geld? eine Antwort darauf lautet: Er passt darauf auf. – Am esten setzen Sie sich darauf. Der Finanzminister muss Begehrlichkeiten abwehren, m das zu erreichen, was wir alle wollen. Wir wollen aus aus dem Teufelskreis von immer mehr Neuverchuldung, immer mehr Zinsausgaben und immer gerinerer Handlungsfähigkeit des Staates. Das ist allerdings icht nur Aufgabe des Finanzministers. Das ist die Aufgabe jeder und jedes Einzelnen von ns (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Otto Fricke [FDP])


    (Joachim Poß [SPD]: „Morgenmagazin“!)


    (Beifall bei der SPD)


    n jedem Ausschuss, ob Fachausschuss, Haushaltsaus-
    chuss oder Finanzausschuss. Es ist sogar unabhängig
    avon, in welcher Partei man ist. Es ist auch Aufgabe
    er Ministerien und aller Verwaltungen.


    (Otto Fricke [FDP]: Sehr wahr!)


    lso bitte: Alle sind dafür verantwortlich.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Das angestrebte Ziel ist, die Nettokreditaufnahme
    is 2010 auf 20 Milliarden Euro zu reduzieren. Wenn
    as schneller geht und die Nettokreditaufnahme geringer
    usfallen kann, dann ist das umso besser. Aber wir soll-
    en jetzt eher eine realistische Einschätzung abgeben, an-
    tatt später unseren Vorgaben hinterher zu rennen. Inso-
    ern ist dieser Weg der richtige: runter mit der
    ettoneuverschuldung, und das – da sind wir uns sicher-

    ich alle einig – sobald wie möglich.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Der Schuldenstand in Deutschland beträgt 1 500 Mil-
    iarden Euro. Für den Bund beträgt er 950 Milliar-
    en Euro inklusive Sondervermögen. Wir müssen immer
    ieder deutlich machen, dass das eine immense Zahl ist,
    eren Reduzierung für uns eine Kraftanstrengung sein
    ird. Es ist richtig, was Frau Merkel formuliert hat: Wir
    ürfen unsere Zukunft nicht verbrauchen. Dazu bedarf






    (A) )



    (B) )


    Petra Merkel (Berlin)

    es eines Mentalitätswechsels. Ein Mentalitätswechsel
    braucht Zeit; das haben wir auch in Berlin gemerkt. Es
    wird ein anstrengender Weg werden.

    Sehen wir uns die Zahlen des Haushaltsentwurfs für
    das Jahr 2007 an: Die Gesamtausgaben betragen
    267 Milliarden Euro. Darin sind die Einnahmen aus der
    Mehrwertsteuererhöhung um einen Prozentpunkt in
    Höhe von 6,5 Milliarden Euro enthalten, die von der
    Bundesagentur für Arbeit zur Senkung des Beitragssat-
    zes zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden.
    Ich finde, Herr Steinbrück hat sehr gut und plastisch ge-
    schildert, dass es sich hierbei um einen Betrag handelt,
    der lediglich durchgereicht wird,


    (Otto Fricke [FDP]: Das gilt für fast alle Steuern!)


    sodass die Ausgaben dieses Bundeshaushalts, verglichen
    mit dem Bundeshaushalt des Vorjahres, eigentlich nied-
    riger sind. Auch das ist ein Aspekt der Konsolidierung.


    (Otto Fricke [FDP]: Wollen Sie damit etwa sagen, dass auch der Rentenbeitrag nicht einzurechnen ist?)


    Allerdings werden von den Gesamtausgaben in Höhe
    von 267 Milliarden Euro 122 Milliarden Euro allein für
    den Bereich Arbeit und Soziales ausgegeben werden, da-
    von wiederum 78 Milliarden Euro für den Bundeszu-
    schuss zur Rentenversicherung. Das ist ein großer An-
    teil. Dessen sind wir uns bewusst.

    Die Einnahmen betragen insgesamt 245,6 Milliarden
    Euro; davon werden 214 Milliarden Euro aus Steuerein-
    nahmen erzielt – ohne Nettokreditaufnahme. Diese Zah-
    len sprechen für sich. Es wird eine schwierige Aufgabe
    sein, den Bundeshaushalt so zu sanieren, dass wir unser
    Ziel erreichen, nämlich die Nettoneuverschuldung dras-
    tisch zu senken.

    Die Mehrwertsteuererhöhung ist immer wieder
    Thema. Ich sage ganz deutlich: Sie ist einkalkuliert und
    beschlossen. Wir erleben täglich, dass sich viele Firmen
    schon im Vorfeld auf die Mehrwertsteuererhöhung ein-
    stellen, sie in ihren Planungen für die Zeit nach dem
    1. Januar 2007 berücksichtigen und versuchen, davon zu
    profitieren. So wird zum Beispiel ein Neuwagen schon
    jetzt ohne 16-prozentige Mehrwertsteuer angeboten und
    eine große Lebensmittelkette garantiert ihren Kunden,
    ab dem 1. Januar 2007 keine Preiserhöhungen durchzu-
    führen. Das gilt übrigens nicht für diejenigen Artikel, die
    mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent
    versteuert werden, sondern für diejenigen, die künftig
    mit 19 Prozent versteuert werden.


    (Otto Fricke [FDP]: Genau! Für Mineralwasser, Babywindeln usw.!)


    Das ist ein Indiz dafür, dass im Augenblick niemand
    von uns sagen kann, wie sich die Erhöhung der Mehr-
    wertsteuer auf die Produktpaletten und auf die Ausgaben
    jedes Haushalts auswirken wird. Wir wissen nur, was sie
    für unseren Haushalt bedeutet: Mehreinnahmen von ins-
    gesamt 19 Milliarden Euro. Dabei muss immer wieder
    darauf hingewiesen werden, dass dieser Betrag nicht
    vollständig dem Bund zugute kommt. Dem Bund fließen

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    (C (D ie Einnahmen aus 1 Prozentpunkt Erhöhung zu, die änder erhalten die Einnahmen aus 1 Prozentpunkt Eröhung und die Einnahmen aus 1 Prozentpunkt Erhöung werden zur Senkung des Beitragssatzes zur Areitslosenversicherung verwendet. Durch die Senkung es Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung in Höhe on insgesamt 2 Prozentpunkten senken wir auch die ohnnebenkosten. Es ist immer wieder wichtig, das zu etonen, insbesondere in Gesprächen mit Vertretern der irtschaft. Eines spielt hier immer wieder eine Rolle: Bei der undesagentur für Arbeit haben wir in diesem Jahr ehreinnahmen in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro u verzeichnen, was zumindest teilweise auf den Einaleffekt eines zusätzlichen Monatsbeitrags der Bun esagentur zurückzuführen ist. Wenn allerdings angeichts der aktuellen Überschüsse Beitragssatzsenkungen efordert werden, dann ist das für mich ein typischer Relex, der sich zum Teil auch in unserer Debatte widergepiegelt hat. Einige meiner Koalitionskollegen sagen ja ereits, wo überall Erhöhungen dringend notwendig sind zw. in welchen Bereichen keine Privatisierungen urchgeführt werden dürfen; das ist das alte Spiel. Wir üssen uns darum bemühen, den Haushalt im Zaum zu alten. Das geht uns alle an, auch die Mitglieder des achausschusses. Erst wenn erkennbar ist, dass es verlässlich und daurhaft Spielräume gibt, kann man über Beitragssatzsenungen reden, allerdings nur dann. Wenn die Steuereinahmen in den kommenden Jahren höher ausfallen als eplant, müssen wir sie für die Haushaltssanierung verenden; denn auch der Haushalt für das Jahr 2007 ist it unbestreitbaren Risiken verbunden. Der Bereich Arbeit und Soziales“, die Zinsentwicklung – noch proitieren wir vom Niedrigzins – und die Mehrwertsteuerrhöhung können noch Einfluss auf die Wirtschaftsund aushaltsentwicklung haben. Wenn wir auf die von mir ngesprochenen Forderungen, die in der einen oder aneren Etatberatung zu vernehmen waren, nicht eingehen, erden wir es schaffen, die Ausgaben zu senken. Ich möchte noch auf einige andere Projekte zu sprehen kommen, für die der Haushalt 2007 steht. Als Beipiel nenne ich das Elterngeld. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist eine gute Initiative von Frau von der Leyen!)


    un wird für Frauen und Männer endlich die Möglich-
    eit geschaffen, das erste Jahr nach der Geburt ohne grö-
    ere finanzielle Einbußen mit ihrem Kind verbringen zu
    önnen. Der Wiedereinstieg in den Beruf geht nach ei-
    em Jahr besser und reibungsloser. Allerdings müssen
    ie Länder entsprechende Kinderbetreuungsangebote
    orhalten; sie sind da in der Pflicht. Wir haben in der
    roßen Koalition die mit dem TAG, dem Tagesbetreu-
    ngsausbaugesetz, begonnenen Programme zur Betreu-
    ng von Kindern unter drei Jahren fortgesetzt. Im Wege
    er Entlastung der Kommunen stellt der Bund die Finan-
    ierungsgrundlage für den Ausbau der Kinderbetreuung
    ereit. Dass die CDU/CSU in der großen Koalition mit
    ns diesen Schritt gegangen ist und auch das erfolgrei-
    he Ganztagsschulprogramm mit uns weiterführt, freut
    ns und viele Familien.






    (A) )



    (B) )


    Petra Merkel (Berlin)


    (Beifall bei der SPD)


    Das Land Berlin wird vom 1. Januar 2007 an für das
    letzte Kitajahr keine Gebühren mehr nehmen, und in den
    nächsten fünf Jahren sollen grundsätzlich keine Gebüh-
    ren mehr für Kinder über drei Jahre erhoben werden –
    wie übrigens im armen Saarland schon üblich. Dann ist
    die Bildungseinrichtung Kindergarten mit dem Rechts-
    anspruch auf einen Kindergartenplatz genauso kostenfrei
    wie die Schule. Damit wird das Land Berlin einen weite-
    ren Schritt sowohl bei der Integration der Kinder von
    Migrantinnen und Migranten als auch bei der Bildung al-
    ler Kinder im Kindergartenalter tun. Wir erinnern uns:
    Im Sommer hat die Beauftragte der Bundesregierung für
    Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Professor
    Dr. Böhmer, mit Franz Müntefering und anderen einen
    Integrationsgipfel veranstaltet und Arbeitsgruppen ein-
    gesetzt. Für die Hauptstadt Berlin, für viele Städte in
    Deutschland und auch in Europa ist die Frage der Inte-
    gration entscheidend. Es gibt nur eine Möglichkeit: Bil-
    dung, Bildung, Bildung, und das so früh wie möglich.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN)


    Das bedeutet, dass die Bildung in den Kindertagesstätten
    Vorrang haben muss.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie dann die Gebühren erst erhöht, Frau Kollegin Merkel?)


    Ich möchte einen weiteren Bereich ansprechen: Wir
    sind alle froh, dass Bonn die Umwandlung zur Bundes-
    stadt gut bekommen ist, dass Bonn blüht. Die Berichter-
    stattung in der Presse in den letzten Tagen über eine Ver-
    änderung des Bonn/Berlin-Gesetzes ist allerdings
    vorschnell.


    (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider!)


    Es gibt keinen derartigen Beschluss. Richtig ist aller-
    dings, dass die Koalition im Haushaltsausschuss erneut
    die räumliche Aufteilung der Bundesregierung und der
    ihr nachgeordneten Behörden daraufhin überprüfen
    wird, wie kurz- oder mittelfristig Effizienzgewinne er-
    reicht werden können. Dazu gehören auch Neubaumaß-
    nahmen. Sie können sich vorstellen, wofür mein Herz als
    Berlinerin schlägt.


    (Otto Fricke [FDP]: Für Deutschland, hoffe ich! – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Für unser Land hoffentlich! Und für die Koalition!)


    Ich finde es richtig, diese Aufteilung zu überprüfen.

    Eine weitere Bemerkung: Der Bund finanziert in
    Kontinuität die Programme „Civitas“ und „Entimon“ des
    Aktionsprogramms „Jugend für Toleranz und Demokra-
    tie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
    und Antisemitismus“. Wie nötig diese Programme sind,
    zeigt die aktuelle Situation in Mecklenburg-Vorpom-
    mern und in Berlin.


    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Die brauchen eher eine neue Regierung!)


    – Vorsicht, Vorsicht!

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    (C (D (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ich schweige!)


    ie alle wissen, dass am 17. September in Mecklenburg-
    orpommern und in Berlin Landtagswahlen stattfinden.

    n beiden Bundesländern werden derzeit erschreckende
    rfahrungen gemacht mit Vertretern der NPD. Gezielte
    törungen von Veranstaltungen, bis hin zu körperlicher
    edrohung und Androhung von Gewalt, können wir als
    emokraten nicht akzeptieren.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei der LINKEN)


    eshalb bitte ich alle Wahlberechtigten: Machen Sie Ge-
    rauch von Ihrem demokratischen Recht auf Stimm-
    bgabe. Viele von Ihnen, die jetzt stimmberechtigt sind,
    aben vor 17 Jahren auf eine freie, demokratische Wahl
    ehofft und sind dafür auf die Straße gegangen. Es liegt
    n Ihrer Hand, ob die NPD in die Parlamente einzieht.
    itte gehen Sie zur Wahl!


    (Beifall bei der SPD)


    Ich komme zum Schluss. Die Beratungen des
    aushalts 2007 werden jetzt in den Fachausschüssen
    nd im Haushaltsausschuss fortgesetzt. Ich bin sicher,
    ass wir alle sie in großer Verantwortung wahrnehmen
    erden. Ich hoffe auf viele Ideen, neue Einsichten, und
    ünsche uns allen viel Erfolg.


    (Beifall bei der SPD sowie bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Otto Bernhardt,

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Bernhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    erren! Ich möchte in der Schlussrunde noch einmal auf
    ie Ziele der Haushalts- und Finanzpolitik der großen
    oalition hinweisen. Wir wollen bekanntlich zwei Ziele
    leichzeitig verwirklichen: nachhaltige Konsolidierung
    er öffentlichen Finanzen und Stärkung der Wachstums-
    räfte der Wirtschaft. Ich sage sehr deutlich: Dieser
    aushalt, den wir in den letzten Tagen in erster Lesung
    eraten haben, ist ein wichtiger Schritt, um beide Ziele
    u erreichen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Ich finde es eigenartig, dass sich einige hier hinstellen
    nd sagen, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass wir
    it diesem Haushalt die Maastrichtkriterien und
    rt. 115 unseres Grundgesetzes erfüllen.


    (Hellmut Königshaus [FDP]: Ist es ja auch!)


    Das mag sein. – Das wird insbesondere von denen ge-
    agt, die an den Sanierungsmaßnahmen nicht mitgewirkt
    aben.


    (Ute Kumpf [SPD]: Ja! – Otto Fricke [FDP]: Welche denn?)







    (A) )



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    Otto Bernhardt
    Ich stelle nur fest, dass es fünf Jahre lang nicht gelungen
    ist, einen Haushalt vorzulegen, der den Maastrichtkrite-
    rien und dem Grundgesetz entspricht. Ich sage sehr deut-
    lich: Wir als Finanzpolitiker haben bei dieser Sanierung
    eine erhebliche Last tragen müssen. Es war nicht ein-
    fach, die Mehrwertsteuererhöhung durchzusetzen und
    Subventionen sowie Steuervorteile in einer Größenord-
    nung von 7 bis 8 Milliarden Euro zu streichen.

    Schauen Sie sich die Zahlen an: In diesem Jahr haben
    wir eine Nettoneuverschuldung von rund 38 Milliarden
    Euro, im nächsten Jahr werden es 22 Milliarden Euro
    sein. Das heißt, wir führen die Nettoneuverschuldung
    um 16 Milliarden Euro zurück. Von den Mehreinnahmen
    durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent-
    punkte erhalten wir nur ein Drittel; das sind ungefähr
    7 Milliarden Euro. Die anderen 9 Milliarden Euro ha-
    ben wir in anderen Bereichen gespart. Die große Koali-
    tion hat also wirklich bewiesen, dass sie in der Lage ist,
    unpopuläre Entscheidungen durchzusetzen, um den
    Haushalt zu sanieren. Das ist eine wichtige Zukunftsauf-
    gabe.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jürgen Koppelin [FDP]: Abkassieren bei den Bürgern!)


    Ich möchte mich in meinem Beitrag auf zwei Themen
    beschränken, nämlich zum einen auf das Thema Konso-
    lidierung der öffentlichen Finanzen


    (Jürgen Koppelin [FDP]: Durch Abkassieren!)


    und zum anderen – das kann nicht überraschen – auf das
    Thema Unternehmensteuerreform.

    Bezogen auf die Konsolidierung stelle ich ganz klar
    fest – hier unterstütze ich ohne jede Vorbehalte den
    Finanzminister –: Wir sind erst am Anfang der Konsoli-
    dierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Meine Damen und Herren – das gilt auch für die Kolle-
    gen meiner eigenen Fraktion –, denken Sie bitte nicht
    gleich nach, was man noch alles an Gutem tun kann,
    wenn wir jetzt ein bisschen mehr Steuern einnehmen.
    Alles, was wir zusätzlich einnehmen, brauchen wir für
    die nachhaltige Sanierung. Denken Sie daran: Durch
    jede Milliarde, die wir weniger Schulden machen, sparen
    wir in den folgenden Jahren – selbst bei einem günstigen
    Zinssatz – 30 Millionen Euro an Zinsen. Das heißt, wir
    erhöhen damit unseren Spielraum.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Natürlich hält sich bei uns die Begeisterung in Gren-
    zen – das gilt sowohl für die Sozialdemokraten als auch
    für uns –, dass am Ende der mittelfristigen Finanzpla-
    nung immer noch eine Nettoneuverschuldung in der
    Größenordnung von 20 Milliarden Euro steht.


    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wir wollen besser werden!)


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    (C (D ach den Maastrichtkriterien und dem Grundgesetz soll in ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden; das ist öllig klar. Die Drei vor dem Komma bei dem aastrichtdefizitkriterium ist eine Obergrenze für kriti che Zeiten. Das Gleiche gilt für Art. 115 Grundgesetz. ch sage daher sehr deutlich – das haben schon mehrere on der Regierung und der Koalition gesagt –: Das Ziel er großen Koalition ist ein ausgeglichener Haushalt. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Ihrer Rechnung in 44 Jahren! – Gegenruf des Abg. Steffen Kampeter [CDU/ CSU]: Herr Bonde, in der nächsten Legislaturperiode werden Sie es in der Opposition erleben!)


    Jetzt kommt natürlich eine Feststellung, die hier nicht
    ehlen darf: Selbst wenn wir einen ausgeglichenen Haus-
    alt vorlegen, wie Bayern das erreicht hat – ich schaue
    it Respekt auf die bayerischen Freunde; sie haben

    chon in diesem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt –,


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    aben wir nach heutigem Stand 950 Milliarden Euro
    chulden, die wir in den nächsten Jahren noch ein biss-
    hen erhöhen werden.


    (Jürgen Koppelin [FDP]: Ramsauer hatte vorhin ganz andere Zahlen!)


    as heißt, wir müssen irgendwann anfangen, diesen
    erg abzutragen. Ich glaube, allein diese Perspektive
    eigt, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
    ine Aufgabe ist, die uns mit Sicherheit auch in den
    ächsten Legislaturperioden beschäftigen wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich komme jetzt im Zusammenhang mit unserem
    aushalt zur Unternehmensteuerreform. Zunächst ein-
    al will ich das unterstreichen, was einige Kollegen ge-

    agt haben: Wir sind in der großen Koalition auf dem
    ege zu einer wirklich großen und vernünftigen Unter-

    ehmensteuerreform.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Petra Pau)


    eder, der aus dem Kreis der Zwölf, die an den Sitzungen
    eilnehmen, etwas dazu gesagt hat, hat sich in dieser
    ichtung geäußert.

    Über Grundpositionen sind wir uns einig, aber wir
    issen natürlich, dass im Detail noch manches Problem

    u lösen ist. Ich sage deutlich – auch da stimmen wir in
    er großen Koalition überein –: Wir werden keine Unter-
    ehmensteuerreform verabschieden, die die großen Un-
    ernehmen entlastet und den Mittelstand belastet. Das
    ird es mit der großen Koalition nicht geben. Im Gegen-

    eil, bei jeder Frage, die diskutiert wird, geht es um den
    spekt: Wie wirkt sich das auf den Mittelstand aus? Wir

    lle wissen nämlich, dass der Mittelstand die Säule unse-
    er Wirtschaft ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Kritisch ist natürlich – ich kann Ihnen für dieses Pro-
    lem keine abschließende Lösung anbieten; aber wir






    (A) )



    (B) )


    Otto Bernhardt
    befinden uns jetzt ja auch nicht in einer Unternehmen-
    steuerdebatte –, dass nicht der Mittelstand, sondern die
    großen Firmen die Gestaltungsmöglichkeiten haben, um
    ihre Gewinne ins Ausland zu verlagern.


    (Joachim Poß [SPD]: So ist es!)


    Deshalb müssen wir einen Weg finden – das ist unsere
    gemeinsame Auffassung –, diese Gestaltungsmöglich-
    keiten einzuengen, ohne dem Mittelstand neue, zusätzli-
    che Belastungen aufzubürden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Ich komme zu einer Frage, die in der Koalition ein
    bisschen kontrovers diskutiert wird – auch hier werden
    wir zu einer gemeinsamen Antwort kommen –: Kann,
    soll oder muss eine Unternehmensteuerreform aufkom-
    mensneutral durchgeführt werden oder brauchen wir
    eine Entlastung? Ich sage deutlich: Beide Auffassungen
    sind, wenn man den Faktor Zeit berücksichtigt, richtig.
    Natürlich müssen wir im ersten Jahr Steuerausfälle ein-
    rechnen und berücksichtigen.


    (Otto Fricke [FDP]: Jawohl!)


    Wir haben schon die aus meiner Sicht gute Entschei-
    dung getroffen, dass die Steuerausfälle in Höhe von
    5 Milliarden Euro, über die jetzt diskutiert wird, nur von
    Bund und Ländern, nicht von den Kommunen ausgegli-
    chen werden sollen. Das ist ein gutes Zeichen für die
    Kommunen. Die Politiker der großen Koalition werden
    die Kommunen bei der Mitfinanzierung einer Unterneh-
    mensteuerreform schonen, und zwar aus gutem Grunde:
    Der überwiegende Teil der Investitionen vor Ort, die ge-
    rade für den kleinen Handwerksbetrieb wichtig sind,
    wird von den Kommunen getätigt. Nur wenn wir die
    Kommunen in die Lage versetzen, wieder in steigendem
    Umfang Aufträge zu vergeben, können wir vernünftig
    etwas für den Mittelstand vor Ort tun.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Lassen Sie mich deutlich sagen: Die 5 Milliarden
    Euro sind kein Geschenk an irgendwelche Unternehmer.


    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ja!)


    Jede Privatentnahme – ob aus einer Kapitalgesellschaft
    oder aus einer Personengesellschaft – wird weiterhin wie
    heute besteuert, das heißt, mit einem Steuersatz von
    42 Prozent plus Soli usw. Die geplante Steuersenkung
    betrifft nur die einbehaltenen Gewinne, die in Deutsch-
    land zurzeit mit knapp 39 Prozent besteuert werden. Da-
    mit sind wir leider Spitzenreiter in Europa, und zwar
    nicht, weil wir die Steuern erhöht haben, sondern weil
    die anderen die Steuern stärker gesenkt haben. Hier müs-
    sen wir ein Zeichen setzen. Ein Steuersatz von
    29 Prozent, den wir jetzt anpeilen, ist ein solches Zei-
    chen.

    Die 5 Milliarden Euro sind eine Investition, weil wir
    damit erreichen werden, dass ein erheblicher Teil der
    Gewinne, die heute in Deutschland entstehen, aber hier
    leider nicht steuerlich wirksam werden, wieder in
    Deutschland versteuert wird. Ich sage deutlich: Auch
    ohne „Zinsschranken“ werden manche bei einem Steuer-
    satz von 29 Prozent überlegen, ob es noch sinnvoll ist,

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    (C (D ie Gewinne in anderen Ländern zu versteuern. Bei eiem Steuersatz von 39 Prozent lohnt sich das. Kollege Poß hat am Dienstag eine interessante Zahl enannt: Es gibt Berechnungen – man kann sie nicht seiös bis nach dem Komma darstellen –, nach denen etwa 0 Milliarden Euro der Gewinne, die in Deutschland erielt werden, nicht in Deutschland versteuert werden. ir von der Union hatten vor wenigen Tagen ein Ge präch mit Vertretern der Deutschen Steuer-Gewerkchaft. Diese haben sehr deutlich gesagt: Jede große irma, die wir überprüfen, versteuert einen Teil ihrer Geinne im Ausland, und zwar vollkommen legal. Wenn wir durch eine vernünftige Unternehmensteuereform – wir sind dabei auf dem richtigen Wege – erreihen, dass nur die Hälfte dieser Gewinne wieder in eutschland versteuert wird, dann führt das bei einem teuersatz von 30 Prozent zu Einnahmen in Höhe von Milliarden Euro. Ja, zusätzlich! Deswegen stelle ich die These auf: Eine ernünftige Unternehmensteuerreform – eine solche erden wir beschließen – wird dafür sorgen, dass wir ittelfristig mit niedrigeren Steuersätzen höhere Einnahen erzielen werden. Insofern brauchen wir über das hema Entlastung nicht so lange zu diskutieren. Am An ang müssen wir ein wenig Geld aus dem Haushalt inestieren. Aber durch diese Investitionen werden wir reativ schnell zu höheren Einnahmen kommen. Viele Redner der Koalition haben sich positiv zur irtschaftsentwicklung geäußert: Die Zahlen sind sehr ut; die Wirtschaft funktioniert. Ich will nicht alle Zahen wiederholen. Sie waren richtig. Vonseiten der Oppoition wurde festgestellt, wir könnten nichts dafür. Die anzlerin hat die Gründe, glaube ich, sehr vernünftig argestellt. Die neue Regierung ist zwar ein Grund für en Aufschwung, wir wissen jedoch, dass dies nicht der inzige Grund ist. Aber wenn die Zahlen heute schlecht ären, dann hätten mindestens drei Fraktionen festge tellt, wir seien schuld daran. Deshalb, meine Damen nd Herren: Gönnen Sie uns die Freude über die guten ahlen. Wir werden aktiv weiterarbeiten, damit die Zah en noch besser werden. Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Otto Fricke das ort. Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol egen! Die Haushaltswoche neigt sich dem Ende zu. Es aren interessante Debatten. Wir haben alles Mögliche arüber gehört, wer woran schuld ist, wer was wofür ann und wer was tun will. Ein Satz allerdings ist kaum efallen: Wir wollen sparen. Sie sparen nicht, meine Damen und Herren von der oalition. Otto Fricke (Jürgen Koppelin [FDP]: Der Finanzminister will beim Urlaub sparen!)


    (Joachim Poß [SPD]: Zusätzlich!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)