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ID1604512000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/45 a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) (Drucksache 16/2300) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2006 bis 2010 (Drucksache 16/2301) . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ 4369 C 4369 C 4369 D 4378 B 4380 D 4385 A 4387 A 4413 C 4416 A 4417 D 4419 B 4421 B 4422 A 4422 D 4423 D 4424 C 4425 C Deutscher B Stenografisch 45. Sitz Berlin, Dienstag, den 5 I n h a l Nachruf auf den ehemaligen Bundestagspräsi- denten Dr. Rainer Barzel . . . . . . . . . . . . . . . . Nachruf auf den ehemaligen Bundesratspräsi- denten Holger Börner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachruf auf den Abgeordneten Dr. Herbert Hupka . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans Raidel, Renate Blank, Uta Zapf, Dr. Lothar Bisky, Hans-Michael Goldmann, Gerhard Wächter und Franz Obermeier . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Omid Nouripour . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: D C D A G U B J J 4367 B 4368 A 4368 C 4369 B 4369 C 4369 C DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4390 C 4394 C undestag er Bericht ung . September 2006 t : r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . nna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 4397 C 4399 B 4402 A 4404 A 4404 C 4406 D 4408 B 4409 C 4411 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . 4426 D 4427 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 4428 C 4430 B 4473 A Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A N d A Z E V T G A N B – – ( s G A E ( d B z ( A E ( d B s z 2 9 1 g 4430 D 4431 B 4432 A 4434 A 4435 C 4438 A 4439 B 4441 D 4443 D 4446 A 4447 B 4449 A 4450 C 4452 B 4453 C 4456 C 4458 B 4460 A 4461 C 4462 B 4464 A 4465 C 4466 C 4468 C 4469 B 4470 C 4472 C 4472 C nlage 2 achträglich abgedruckte Liste der entschul- igten Abgeordneten (44. Sitzung) . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des ersicherungsvermittlerrechts (43. Sitzung, agesordnungspunkt 28) abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung: Antrag: Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes 43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25 und Zu- atztagesordnungspunkt 10) ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung des Abgeordneten Garrelt Duin SPD) zur namentlichen Abstimmung über en Änderungsantrag der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Ein- elplan 06 – Bundesministerium des Innern 40. Sitzung, Tagesordnungspunkt I) . . . . . . . nlage 6 rklärung des Abgeordneten Ernst Kranz SPD) zur namentlichen Abstimmung über en Änderungsantrag der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Druck- ache 16/2065 über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 3, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 1 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 25 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sitzung, Ta- esordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4473 C 4473 D 4474 C 4475 C 4475 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4367 (A) ) (B) ) 45. Sitz Berlin, Dienstag, den 5 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 42. Sitzung, Seite 3907 (C) zweiter Absatz, der dritte Satz ist wie folgt zu lesen: „Das Zuteilungsgesetz für die Handelsperiode 2005 bis 2007 hatte das Ziel, den Aus- stoß in der zweiten Periode 2008–2012 um 10 Millionen Tonnen zu reduzieren.“ Seite 3908 (A) erster Absatz, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: „Wir haben eine Vielzahl von Ausnahme- regelungen abgeschafft: die Optionsregel, die uns im ers- ten Allokationsplan große Probleme bereitet hat, ebenso wie die Early-Action-Regel.“ Seite 3914 (B) erster Absatz, der dritte Satz ist wie folgt zu lesen: „Wenn das Europäische Gericht erster In- stanz zugunsten der Bundesrepublik Deutschland ent- scheiden sollte, müssten wir eine neue Entscheidung prü- fen.“ 43. Sitzung, Seite 4125, die Fußnoten 2) und 3) sind zu streichen. 43. Sitzung, Seite 4227 (B), die abgedruckte Rede von Christian Lange (Backnang) (SPD) ist durch die Rede von Gabriele Fograscher (SPD) zu ersetzen (Anlage 3). 44. Sitzung, Seite V und 4363, in die Anlage 16 ist der Name „Ernst Kranz“ einzufügen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4473 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an der 15. Jahrestagung der Ostseeparlamenta- rierkonferenz eine Testamentsdatei. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A A h f r s z z r r b B d d u z m N s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 05.09.2006* Bär, Dorothee CDU/CSU 05.09.2006 Bätzing, Sabine SPD 05.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 05.09.2006 Bodewig, Kurt SPD 05.09.2006* Brase, Willi SPD 05.09.2006 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 05.09.2006 Hilsberg, Stephan SPD 05.09.2006 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Kühn-Mengel, Helga SPD 05.09.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 05.09.2006 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 05.09.2006 Liebing, Ingbert CDU/CSU 05.09.2006* Meckel, Markus SPD 05.09.2006 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 05.09.2006 Thönnes, Franz SPD 05.09.2006* Wächter, Gerhard CDU/CSU 05.09.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Zapf, Uta SPD 05.09.2006 A B B B F F H L N S S (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Nachträglich abgedruckte Liste der entschuldigten Abgeordneten (44. Sitzung) nlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 28) Gabriele Fograscher (SPD): Die Bundesregierung at am 22. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Re- orm des Personenstandsrechts – Personenstandsrechts- eformgesetz – PStRG – beschlossen. Der Gesetzentwurf ieht die Ablösung des geltenden Personenstandsgeset- es durch ein neues Personenstandsgesetz und die damit usammenhängenden Änderungen sonstigen Bundes- echts vor. Schwerpunkte der Reform sind, die Einfüh- ung elektronischer Personenstandsregister anstelle der isherigen papiergebundenen Personenstandsbücher, die egrenzung der Fortführung der Personenstandsregister urch das Standesamt sowie die Abgabe der Register an ie Archive, die Ersetzung des Familienbuchs durch Be- rkundungen in den Personenstandsregistern, die Redu- ierung der Beurkundungsdaten auf das für die Doku- entation des Personenstandes erforderliche Maß, die euordnung der Benutzung der Personenstandsbücher owie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich är, Dorothee CDU/CSU 30.06.2006 odewig, Kurt SPD 30.06.2006 ollen, Clemens SPD 30.06.2006 ischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2006 ricke, Otto FDP 30.06.2006 ilsberg, Stephan SPD 30.06.2006 opez, Helga SPD 30.06.2006 iebel, Dirk FDP 30.06.2006 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2006 trothmann, Lena CDU/CSU 30.06.2006 4474 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 (A) ) (B) ) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf überwiegend fachliche und klarstellende Vorschläge gemacht, die zum großen Teil die Zustim- mung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung fan- den. Ein Bereich, der sicherlich in den anstehenden Aus- schussberatungen eine Rolle spielen wird, ist die Forde- rung Bayerns, Lebenspartnerschaften nicht vor dem Standesamt sondern zum Beispiel vor einem Notar schließen zu lassen. Diese so genannte Länderöffnungs- klausel lehnt somit eine Vereinheitlichung der bisher un- terschiedlichen landesrechtlichen Zuständigkeiten ab. Deshalb können nur bundeseinheitliche Beurkundungs- regelungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ziel der Reform sein. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zu. Zu Bedenken hierbei bleibt aber, dass der Bundesver- band der Rentenversicherungsträger Einwände erhebt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde in die Hin- terbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversi- cherung einbezogen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist das Bestehen der Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes. Da es, so die Rentenversicherungsträger, bis- lang sowohl an einer einheitlichen Zuständigkeit für die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch an einheitlichen Meldepflichten der Familienge- richte und Standesämter fehle, sei ein Nachweis des Be- stehens der Lebenspartnerschaft für den überlebenden Lebenspartner oftmals sehr schwierig. Durch die Be- gründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt würde sich die Beweisführung erleich- tern. Über diesen Punkt wird in den anstehenden Beratun- gen zu reden sein. Ich rege auch Gespräche mit den ent- sprechend betroffenen Verbänden an. Diese Länderöff- nungsklausel sollte eingehend geprüft werden. Ein weiterer Punkt, der uns in den Beratungen zu die- sem Gesetz beschäftigen wird, ist die Umstellung auf elektronische Register in einem Pilotprojekt. Es gibt viele fachliche Gründe für die Erprobung der elektronischen Register in einem Pilotprojekt in einem Bundesland. Das darf aber nicht dazu führen, dass die dringend notwendige bundesweite Einführung der elek- tronischen Register auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Deshalb stimme ich der Bundesregierung zu, die in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesra- tes erklärt hat, dass man im Rahmen dieses Gesetzes eine zweijährige Erprobung der Machbarkeit und Wirt- schaftlichkeit der elektronischen Register einrichten kann, die bundesweite Einführung aber nicht verschoben wird. Alles in allem liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der die Führung von Personenstandsdaten erleichtert und so- wohl für die Behörden als auch für die Bürgerinnen und Bürger zum Abbau von Bürokratie führt. Über die von mir angesprochenen Punkte wird noch in den Ausschussberatungen zu reden sein. A ü T B u z h s k l T s T l s r x d x e a s s n v f t c b r s d B r h b a a c b x k ä p (C (D nlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – Antrag: Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes (43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25 und Zu- satztagesordnungspunkt 10) Gert Winkelmeier (fraktionslos): Wir sprechen heute ber die Notwendigkeit einer schnellen Reform des ranssexuellengesetzes in der Fassung von 1981. Das undesverfassungsgericht stellte am 6. Dezember 2005 nmissverständlich fest: „Die dem Transsexuellengesetz ugrunde liegenden Annahmen über die Transsexualität aben sich inzwischen in wesentlichen Punkten als wis- enschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen.“ Damit er- ennt das Bundesverfassungsgericht die Realität der hier ebenden Transsexuellen an, die sich teilweise auch in ransgender-Netzwerken zusammengeschlossen haben. Unsere Gesellschaft ist im Alltag von klaren Ge- chlechterrollen und Geschlechtermerkmalen geprägt. ranssexuelle sind Menschen, deren Besonderheit darin iegt, dass sie zwar rein körperlich dem einen Ge- chlecht, vom Empfinden her jedoch dem jeweils ande- en Geschlecht angehören. Anders ausgedrückt: Transse- uelle, das sind Frauen, die sich als Mann, und Männer, ie sich als Frau fühlen. Die Besonderheit von Transse- uellen besteht darin, dass sie zwar rein körperlich dem inen Geschlecht, bewußtseinsmäßig jedoch dem jeweils nderen Geschlecht angehören. Sie sind anders, sie ent- prechen nicht den in den Gesetzen vorgegebenen Ge- chlechterrollen. Ihnen gegenüber gibt es auch heute och sehr starke Vorurteile, die aus Unwissenheit und or allem aus Intoleranz resultieren. Bei den Betroffenen ührt das meist zu sehr schweren persönlichen Konflik- en und kann auch Auswirkungen auf alle Lebensberei- he haben, bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Da- ei wollen Transsexuelle keinen Sonderstatus sondern espektierter Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Und ie möchten wie alle anderen selbstbestimmt leben. In iesem Sinne werde ich auch dem Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen zustimmen. Es geht darum, das Transsexuellenrecht zu reformie- en und die Erkenntnisse der Sexualwissenschaft der eutigen Zeit dort einfließen zu lassen. Transsexuelle ha- en das Recht, den Vornamen des anderen Geschlechtes nzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie dafür, ußer ihrem eigenen Willen, auch noch eine gutachterli- he Prognose und noch eine Karenzzeit von drei Jahren enötigen. Geltendes Recht ist derzeit auch noch, dass Transse- uelle ihren personenstandsrechtlichen Status ändern önnen. Voraussetzung dafür ist aber ein geschlechtsver- ndernder operativer Eingriff, der sie dauerhaft fort- flanzungsunfähig machen muss. Die Betroffenen dür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4475 (A) (C) (B) ) fen zudem auch nicht verheiratet sein. Gegebenenfalls müssen sie sich scheiden lassen. Das ist der momentane Ist-Zustand. Zum Glück hat das Bundesverfassungsge- richt festgestellt, dass diese Voraussetzungen in der heu- tigen Zeit unhaltbar sind. Der operative Eingriff bezüg- lich des äußeren Erscheinungsbildes und die Herstellung der Fortpflanzungsunfähigkeit dürfen nicht mehr in das neue Transsexuellenrecht einfließen. Transsexuelle haben derzeit auch Probleme in ihrer Reisefreiheit. Im Zusammenhang mit der Einführung ei- nes maschinenlesbaren Reisepasses muss im Pass ein Geschlechtsvermerk stehen. Transsexuelle kommen mit ihrem äußeren Erscheinungsbild und einem anders sexua- lisierten Vornamen in Widerspruch zu dem, was in ihrem maschinenlesbaren Reisepass steht. Daraus resultieren enorme Schwierigkeiten, wenn sie sich zum Beispiel bei der Einreise in ein anderes Land in einer fremden Spra- che über einen so intimen Sachverhalt wie die Transse- xualität verständigen müssen. Dazu können auch noch nicht vorhandene Toleranz und Vorurteile seitens der Grenzbehörden kommen. Bis zum 31. Dezember 2005 konnten sich die Betroffenen mit einem nichtmaschinen- lesbaren Reisepass behelfen. Diese Möglichkeit ist aber seit einem halben Jahr ausgelaufen, weil diese Reise- pässe nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Auch dies ist ein Grund, warum die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Refor- troffenen sollte hier sehr schnell ein vernünftiges und der Realität entsprechendes Gesetz vorgelegt werden. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Einzelplan 06 – Bundesministe- rium des Innern (40. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 1) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Nein“. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Ernst Kranz (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/2065 über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sit- mierung des Transsexuellenrechts vorlegen muss. Das Problem ist bekannt. Bisher redet sich die Bundesregie- rung damit heraus, dass sie dieses Gesetz zeitnah vorle- gen will. Was aber heißt zeitnah? Im Interesse der Be- M (D zung, Tagesordnungspunkt 29 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. 45. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächste Rednerin ist die Kollegin Daniela Raab,

    CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Daniela Raab
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist schon mehrfach erwähnt worden, wenn auch mit
unterschiedlichem Zungenschlag: Am 1. September die-
ses Jahres ist die Föderalismusreform in Kraft getreten.
Verehrter Herr Kollege Montag, ich kann Ihre sehr pessi-
mistische Einschätzung dieser Reform nicht teilen. Ich
weiß nicht, ob wir in unterschiedlichen Anhörungen wa-
ren.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Sie sollten es einmal durchlesen!)


– Herr Ströbele, ich habe es durchgelesen, keine Sorge. –
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass dies ein erfolgrei-
ches Projekt ist. Das wird sich in der Praxis sicherlich
noch zeigen. Ich denke, dass uns die Neuverteilung der
Rechte und Pflichten in Zukunft einige Entzerrungen im
Gesetzgebungsverfahren und sehr viel mehr Transparenz
bringen wird. Es war gut, was wir gemacht haben. Die
Art der Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bun-
desrat, die Verwirklichung von Parlamentarismus pur,
war für uns alle eine Freude.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben uns im Rechtsausschuss neben diesem sehr
umfangreichen Prozess, der uns lange beschäftigt hat,
mit anderen bedeutenden Themen auseinander zu setzen.
Eine Auswahl daraus möchte ich kurz ansprechen.

Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass schwere
und schwerste Kriminalität ein zunehmend jüngeres Ge-
sicht bekommt. Natürlich geschehen viele Straftaten aus
jugendlichem Übermut und jugendlicher Unreife, auf die
man maßvoll reagieren muss. Unser Jugendstrafrecht
bietet dazu gute und ausreichende Möglichkeiten. Aber
es gibt auch Jugendliche und insbesondere Heranwach-
sende, die schwere und schwerste Straftaten begehen.
Gerade was die Bestrafung der Heranwachsenden, also
derjenigen im Alter von 18 bis 21, angeht, gibt es Lü-
cken, die unserer Ansicht nach dringend geschlossen
werden müssen.

Nehmen wir nur den abstrakten Fall als Beispiel – da-
mit es für die Zuschauer nicht zu realitätsfern ist –, dass
ein 20-Jähriger zu sechs Jahren Haft nach Jugendstraf-
recht verurteilt wird. Nach Verbüßung seiner Strafe ge-
hen Sachverständige weiterhin von einer erheblichen
Gefährlichkeit dieses jungen Mannes aus. Nach gelten-
dem Recht ist es aber nicht möglich, ihn nachträglich in
Sicherungsverwahrung zu nehmen, da eine Verurteilung
nach Jugendstrafrecht dem entgegensteht. Mir ist be-
wusst, dass solche Fälle nicht in Massen auftreten. Das
wäre schlimm und das möchte ich auch nicht behaupten.
Aber wir wissen, es gibt sie.

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(C (D Natürlich handelt es sich bei der nachträglichen Siherungsverwahrung um einen erheblichen Eingriff in ie Rechte des Betroffenen. Jedoch sind diese Rechte mmer klar gegen das Recht der Bevölkerung auf Sichereit und gegen den Schutz potenzieller Opfer abzuwäen. Deshalb muss gelten: Die nachträgliche Sicheungsverwahrung gerade für Heranwachsende – das etone ich nochmals – darf kein Tabu sein. Wir müssen ns über das Strafmaß der Anlasstat unterhalten und ber die strengen Anforderungen an die nachträgliche nordnung; denn beides gehört untrennbar zusammen nd eines geht nicht ohne das andere. Hier ist mit Beacht vorzugehen. Jedoch sollte – das sage ich auch ganz eutlich – kein zahnloser Papiertiger entstehen und ein esetz verabschiedet werden, das wegen unangemessen oher Hürden in der Praxis nie zur Anwendung kommt. Rechtspolitik ist nicht nur Strafrecht. In den nächsten ochen werden wir den schon häufig erwähnten Enturf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten aben. Wir als Unionsfraktion begrüßen diesen Entwurf rundsätzlich und begrüßen auch die notwendige Neureelung. Ziel dieser Neuregelung muss aber immer sein, ie ausgesprochen hohe Qualität der Rechtsberatung in eutschland zu bewahren. Hier geht es zum einen um en Schutz des Rechtsuchenden vor unqualifizierter Beatung; zum anderen ist gerade unsere Justiz und alles, as mit ihr zusammenhängt, ein klassischer deutscher tandortvorteil. Das alte Rechtsberatungsgesetz sah ein strenges Moopol für sämtliche Rechtsdienstleistungen zugunsten er Anwaltschaft vor. Die Justizministerin hat dies beeits ausgeführt. Dies entspricht sicherlich nicht mehr en Entwicklungen im heutigen Wirtschaftsleben, wo aum eine geschäftliche Tätigkeit ohne rechtliche Beraung bleibt. Deshalb werden – so sieht es der Entwurf or – Rechtsdienstleistungen, die nur eine so genannte ebenleistung darstellen, für alle unternehmerisch tätien Personen erlaubt. Zum Beispiel könnte ein Architekt n Zukunft auch über Fragen des Baurechts oder der aumängelhaftung informieren. Umfassender Rechtsrat muss aber auch in Zukunft en Anwälten vorbehalten bleiben. Das neue Rechtsienstleistungsgesetz stellt deshalb nach meiner Einchätzung eine zunächst angemessene Kombination von otwendiger Liberalisierung des Rechtsberatungsmarkes und einem nach wie vor unerlässlichen Verbraucherchutz dar. Jedoch gibt es Punkte, die im Gesetzgebungserfahren durchaus noch kritisch hinterfragt werden üssen. Der vorher schon erwähnte Begriff der Neben eistung ist nach meiner Ansicht nicht hinreichend im ntwurf definiert. Gerade zum Schutz des Verbrauchers üssen wir hier zu einer ausgesprochen engen Ausle ung kommen. Der Regierungsentwurf wird meiner Anicht nach dieser Anforderung noch nicht gerecht. Nach jetzigem Stand könnten die viel zitierten Kfzerkstätten beispielsweise eine umfassende Rechtsbera ung vornehmen. Bei einer Schmerzensgeldklage nach inem Verkehrsunfall – um ein weiteres Beispiel zu ennen – kann sich aber eine mangelnde oder eine Daniela Raab mangelhafte Beratung für den Betroffenen negativ auswirken; denn hier fehlt jegliche fachliche Kontrolle und die Haftung, wenn etwas schief läuft. Deshalb ist für uns klar: Verbraucherschutz muss vor Vereinfachung gehen. Wenn wir schon beim Thema Verbraucherschutz sind, müssen wir auch über das vereinfachte Scheidungsverfahren vor einem Notar sprechen, despektierlich auch Scheidung light genannt. Natürlich muss es unser aller Anliegen sein, die Gerichte zu entlasten. Gerade Familiensachen sind zeitund arbeitsaufwendig. Nun muss aber die Frage erlaubt sein, ob das vereinfachte Scheidungsverfahren tatsächlich schneller und unkomplizierter ist und zu einer Entlastung der Justiz führt. Bereits nach jetziger Rechtslage verursacht eine einvernehmliche Scheidung vor dem Familiengericht nur geringen Arbeitsaufwand. Fällt nun aber die anwaltliche Vertretung weg, wie es das Bundesjustizministerium derzeit vorsieht, fehlen dem Richter oft die kompetenten Ansprechpartner, sollten doch noch Fragen offen sein. Außerdem soll ja der meist aufwendige Versorgungsausgleich nach wie vor beim Gericht anhängig bleiben. Der Verzicht auf anwaltliche Beratung kann aber noch weitere Nachteile bringen. Die Gefahr besteht, dass einer der Beteiligten, vermutlich der wirtschaftlich Schwächere, übervorteilt oder – sagen wir es grob – über den Tisch gezogen wird, weil er vorher nicht individuell beraten wurde. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist heute auch schon so! Eine Scheidung mit Anwalt ist natürlich normal!)


(Beifall bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Selbstverständlich müssen auch Notare, die eine einver-
nehmliche Scheidungsvereinbarung durchführen, auf et-
waige nachteilige Regelungen hinweisen. Sie dürfen
aber dem intellektuell oder auch wirtschaftlich unterle-
genen Partner nicht vom Vertragsschluss abraten.

Wo der Anwalt parteiisch sein darf, muss der Notar
neutral bleiben. Der nächste Streit ist hier sozusagen
schon vorprogrammiert und der ohnehin zweifelhafte
Einspareffekt dürfte damit ebenfalls dahin sein. Das ge-
plante vereinfachte Scheidungsverfahren verschiebt
Konflikte nur auf einen späteren Zeitpunkt. Das ist je-
denfalls meine Meinung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


All diese Punkte müssen im Gesetzgebungsverfahren
noch sehr kritisch hinterfragt werden. Bekanntlich sind
wir, das Parlament, der Gesetzgeber. Ich denke, wir wer-
den uns noch entscheidende Mitspracherechte heraus-
nehmen. Das ist auch unser gutes Recht.

Diese Themenauswahl zeigt schon, liebe Zuschauer
auf der Tribüne und liebe Zuhörer, wie sehr die oft als
trocken und abstrakt empfundene Rechtspolitik den All-
tag der Menschen auf das Nächste berührt. Wir sind viel

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(C (D raxisnäher, als manche glauben. Auch wenn die Jalouien dort drüben uns heute einen etwas düsteren Einruck vermitteln: Um die Rechtspolitik in diesem Lande it dieser Koalition ist mir dennoch nicht bange. Ich danke Ihnen. Das Wort hat der Kollege Joachim Stünker, SPD raktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ie Kritik heute Nachmittag an einem Jahr schwarz-roer Rechtspolitik war, wie ich sagen muss, moderat. Daer brauche ich nicht viel Gewicht auf das Replizieren u legen. Ich möchte zunächst nur drei Dinge ansprehen. Erstens. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie könen ganz sicher sein: Entscheidungen des Bundesverfasungsgerichts werden von dieser Koalition auch zukünfig respektiert und akzeptiert. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen ein neues Verfassungsgericht! Neue Richter!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)