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ID1604510500

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    Vokabeln: 1
    1. \n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/45 a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) (Drucksache 16/2300) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2006 bis 2010 (Drucksache 16/2301) . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ 4369 C 4369 C 4369 D 4378 B 4380 D 4385 A 4387 A 4413 C 4416 A 4417 D 4419 B 4421 B 4422 A 4422 D 4423 D 4424 C 4425 C Deutscher B Stenografisch 45. Sitz Berlin, Dienstag, den 5 I n h a l Nachruf auf den ehemaligen Bundestagspräsi- denten Dr. Rainer Barzel . . . . . . . . . . . . . . . . Nachruf auf den ehemaligen Bundesratspräsi- denten Holger Börner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachruf auf den Abgeordneten Dr. Herbert Hupka . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans Raidel, Renate Blank, Uta Zapf, Dr. Lothar Bisky, Hans-Michael Goldmann, Gerhard Wächter und Franz Obermeier . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Omid Nouripour . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: D C D A G U B J J 4367 B 4368 A 4368 C 4369 B 4369 C 4369 C DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4390 C 4394 C undestag er Bericht ung . September 2006 t : r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . nna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 4397 C 4399 B 4402 A 4404 A 4404 C 4406 D 4408 B 4409 C 4411 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . 4426 D 4427 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 4428 C 4430 B 4473 A Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A N d A Z E V T G A N B – – ( s G A E ( d B z ( A E ( d B s z 2 9 1 g 4430 D 4431 B 4432 A 4434 A 4435 C 4438 A 4439 B 4441 D 4443 D 4446 A 4447 B 4449 A 4450 C 4452 B 4453 C 4456 C 4458 B 4460 A 4461 C 4462 B 4464 A 4465 C 4466 C 4468 C 4469 B 4470 C 4472 C 4472 C nlage 2 achträglich abgedruckte Liste der entschul- igten Abgeordneten (44. Sitzung) . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des ersicherungsvermittlerrechts (43. Sitzung, agesordnungspunkt 28) abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung: Antrag: Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes 43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25 und Zu- atztagesordnungspunkt 10) ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung des Abgeordneten Garrelt Duin SPD) zur namentlichen Abstimmung über en Änderungsantrag der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Ein- elplan 06 – Bundesministerium des Innern 40. Sitzung, Tagesordnungspunkt I) . . . . . . . nlage 6 rklärung des Abgeordneten Ernst Kranz SPD) zur namentlichen Abstimmung über en Änderungsantrag der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Druck- ache 16/2065 über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 3, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 1 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 25 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sitzung, Ta- esordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4473 C 4473 D 4474 C 4475 C 4475 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4367 (A) ) (B) ) 45. Sitz Berlin, Dienstag, den 5 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 42. Sitzung, Seite 3907 (C) zweiter Absatz, der dritte Satz ist wie folgt zu lesen: „Das Zuteilungsgesetz für die Handelsperiode 2005 bis 2007 hatte das Ziel, den Aus- stoß in der zweiten Periode 2008–2012 um 10 Millionen Tonnen zu reduzieren.“ Seite 3908 (A) erster Absatz, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: „Wir haben eine Vielzahl von Ausnahme- regelungen abgeschafft: die Optionsregel, die uns im ers- ten Allokationsplan große Probleme bereitet hat, ebenso wie die Early-Action-Regel.“ Seite 3914 (B) erster Absatz, der dritte Satz ist wie folgt zu lesen: „Wenn das Europäische Gericht erster In- stanz zugunsten der Bundesrepublik Deutschland ent- scheiden sollte, müssten wir eine neue Entscheidung prü- fen.“ 43. Sitzung, Seite 4125, die Fußnoten 2) und 3) sind zu streichen. 43. Sitzung, Seite 4227 (B), die abgedruckte Rede von Christian Lange (Backnang) (SPD) ist durch die Rede von Gabriele Fograscher (SPD) zu ersetzen (Anlage 3). 44. Sitzung, Seite V und 4363, in die Anlage 16 ist der Name „Ernst Kranz“ einzufügen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4473 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an der 15. Jahrestagung der Ostseeparlamenta- rierkonferenz eine Testamentsdatei. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A A h f r s z z r r b B d d u z m N s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 05.09.2006* Bär, Dorothee CDU/CSU 05.09.2006 Bätzing, Sabine SPD 05.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 05.09.2006 Bodewig, Kurt SPD 05.09.2006* Brase, Willi SPD 05.09.2006 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 05.09.2006 Hilsberg, Stephan SPD 05.09.2006 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Kühn-Mengel, Helga SPD 05.09.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 05.09.2006 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 05.09.2006 Liebing, Ingbert CDU/CSU 05.09.2006* Meckel, Markus SPD 05.09.2006 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 05.09.2006 Thönnes, Franz SPD 05.09.2006* Wächter, Gerhard CDU/CSU 05.09.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2006 Zapf, Uta SPD 05.09.2006 A B B B F F H L N S S (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Nachträglich abgedruckte Liste der entschuldigten Abgeordneten (44. Sitzung) nlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 28) Gabriele Fograscher (SPD): Die Bundesregierung at am 22. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Re- orm des Personenstandsrechts – Personenstandsrechts- eformgesetz – PStRG – beschlossen. Der Gesetzentwurf ieht die Ablösung des geltenden Personenstandsgeset- es durch ein neues Personenstandsgesetz und die damit usammenhängenden Änderungen sonstigen Bundes- echts vor. Schwerpunkte der Reform sind, die Einfüh- ung elektronischer Personenstandsregister anstelle der isherigen papiergebundenen Personenstandsbücher, die egrenzung der Fortführung der Personenstandsregister urch das Standesamt sowie die Abgabe der Register an ie Archive, die Ersetzung des Familienbuchs durch Be- rkundungen in den Personenstandsregistern, die Redu- ierung der Beurkundungsdaten auf das für die Doku- entation des Personenstandes erforderliche Maß, die euordnung der Benutzung der Personenstandsbücher owie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich är, Dorothee CDU/CSU 30.06.2006 odewig, Kurt SPD 30.06.2006 ollen, Clemens SPD 30.06.2006 ischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2006 ricke, Otto FDP 30.06.2006 ilsberg, Stephan SPD 30.06.2006 opez, Helga SPD 30.06.2006 iebel, Dirk FDP 30.06.2006 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2006 trothmann, Lena CDU/CSU 30.06.2006 4474 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 (A) ) (B) ) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf überwiegend fachliche und klarstellende Vorschläge gemacht, die zum großen Teil die Zustim- mung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung fan- den. Ein Bereich, der sicherlich in den anstehenden Aus- schussberatungen eine Rolle spielen wird, ist die Forde- rung Bayerns, Lebenspartnerschaften nicht vor dem Standesamt sondern zum Beispiel vor einem Notar schließen zu lassen. Diese so genannte Länderöffnungs- klausel lehnt somit eine Vereinheitlichung der bisher un- terschiedlichen landesrechtlichen Zuständigkeiten ab. Deshalb können nur bundeseinheitliche Beurkundungs- regelungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ziel der Reform sein. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zu. Zu Bedenken hierbei bleibt aber, dass der Bundesver- band der Rentenversicherungsträger Einwände erhebt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde in die Hin- terbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversi- cherung einbezogen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist das Bestehen der Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes. Da es, so die Rentenversicherungsträger, bis- lang sowohl an einer einheitlichen Zuständigkeit für die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch an einheitlichen Meldepflichten der Familienge- richte und Standesämter fehle, sei ein Nachweis des Be- stehens der Lebenspartnerschaft für den überlebenden Lebenspartner oftmals sehr schwierig. Durch die Be- gründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt würde sich die Beweisführung erleich- tern. Über diesen Punkt wird in den anstehenden Beratun- gen zu reden sein. Ich rege auch Gespräche mit den ent- sprechend betroffenen Verbänden an. Diese Länderöff- nungsklausel sollte eingehend geprüft werden. Ein weiterer Punkt, der uns in den Beratungen zu die- sem Gesetz beschäftigen wird, ist die Umstellung auf elektronische Register in einem Pilotprojekt. Es gibt viele fachliche Gründe für die Erprobung der elektronischen Register in einem Pilotprojekt in einem Bundesland. Das darf aber nicht dazu führen, dass die dringend notwendige bundesweite Einführung der elek- tronischen Register auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Deshalb stimme ich der Bundesregierung zu, die in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesra- tes erklärt hat, dass man im Rahmen dieses Gesetzes eine zweijährige Erprobung der Machbarkeit und Wirt- schaftlichkeit der elektronischen Register einrichten kann, die bundesweite Einführung aber nicht verschoben wird. Alles in allem liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der die Führung von Personenstandsdaten erleichtert und so- wohl für die Behörden als auch für die Bürgerinnen und Bürger zum Abbau von Bürokratie führt. Über die von mir angesprochenen Punkte wird noch in den Ausschussberatungen zu reden sein. A ü T B u z h s k l T s T l s r x d x e a s s n v f t c b r s d B r h b a a c b x k ä p (C (D nlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – Antrag: Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes (43. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25 und Zu- satztagesordnungspunkt 10) Gert Winkelmeier (fraktionslos): Wir sprechen heute ber die Notwendigkeit einer schnellen Reform des ranssexuellengesetzes in der Fassung von 1981. Das undesverfassungsgericht stellte am 6. Dezember 2005 nmissverständlich fest: „Die dem Transsexuellengesetz ugrunde liegenden Annahmen über die Transsexualität aben sich inzwischen in wesentlichen Punkten als wis- enschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen.“ Damit er- ennt das Bundesverfassungsgericht die Realität der hier ebenden Transsexuellen an, die sich teilweise auch in ransgender-Netzwerken zusammengeschlossen haben. Unsere Gesellschaft ist im Alltag von klaren Ge- chlechterrollen und Geschlechtermerkmalen geprägt. ranssexuelle sind Menschen, deren Besonderheit darin iegt, dass sie zwar rein körperlich dem einen Ge- chlecht, vom Empfinden her jedoch dem jeweils ande- en Geschlecht angehören. Anders ausgedrückt: Transse- uelle, das sind Frauen, die sich als Mann, und Männer, ie sich als Frau fühlen. Die Besonderheit von Transse- uellen besteht darin, dass sie zwar rein körperlich dem inen Geschlecht, bewußtseinsmäßig jedoch dem jeweils nderen Geschlecht angehören. Sie sind anders, sie ent- prechen nicht den in den Gesetzen vorgegebenen Ge- chlechterrollen. Ihnen gegenüber gibt es auch heute och sehr starke Vorurteile, die aus Unwissenheit und or allem aus Intoleranz resultieren. Bei den Betroffenen ührt das meist zu sehr schweren persönlichen Konflik- en und kann auch Auswirkungen auf alle Lebensberei- he haben, bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Da- ei wollen Transsexuelle keinen Sonderstatus sondern espektierter Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Und ie möchten wie alle anderen selbstbestimmt leben. In iesem Sinne werde ich auch dem Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen zustimmen. Es geht darum, das Transsexuellenrecht zu reformie- en und die Erkenntnisse der Sexualwissenschaft der eutigen Zeit dort einfließen zu lassen. Transsexuelle ha- en das Recht, den Vornamen des anderen Geschlechtes nzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie dafür, ußer ihrem eigenen Willen, auch noch eine gutachterli- he Prognose und noch eine Karenzzeit von drei Jahren enötigen. Geltendes Recht ist derzeit auch noch, dass Transse- uelle ihren personenstandsrechtlichen Status ändern önnen. Voraussetzung dafür ist aber ein geschlechtsver- ndernder operativer Eingriff, der sie dauerhaft fort- flanzungsunfähig machen muss. Die Betroffenen dür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 4475 (A) (C) (B) ) fen zudem auch nicht verheiratet sein. Gegebenenfalls müssen sie sich scheiden lassen. Das ist der momentane Ist-Zustand. Zum Glück hat das Bundesverfassungsge- richt festgestellt, dass diese Voraussetzungen in der heu- tigen Zeit unhaltbar sind. Der operative Eingriff bezüg- lich des äußeren Erscheinungsbildes und die Herstellung der Fortpflanzungsunfähigkeit dürfen nicht mehr in das neue Transsexuellenrecht einfließen. Transsexuelle haben derzeit auch Probleme in ihrer Reisefreiheit. Im Zusammenhang mit der Einführung ei- nes maschinenlesbaren Reisepasses muss im Pass ein Geschlechtsvermerk stehen. Transsexuelle kommen mit ihrem äußeren Erscheinungsbild und einem anders sexua- lisierten Vornamen in Widerspruch zu dem, was in ihrem maschinenlesbaren Reisepass steht. Daraus resultieren enorme Schwierigkeiten, wenn sie sich zum Beispiel bei der Einreise in ein anderes Land in einer fremden Spra- che über einen so intimen Sachverhalt wie die Transse- xualität verständigen müssen. Dazu können auch noch nicht vorhandene Toleranz und Vorurteile seitens der Grenzbehörden kommen. Bis zum 31. Dezember 2005 konnten sich die Betroffenen mit einem nichtmaschinen- lesbaren Reisepass behelfen. Diese Möglichkeit ist aber seit einem halben Jahr ausgelaufen, weil diese Reise- pässe nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Auch dies ist ein Grund, warum die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Refor- troffenen sollte hier sehr schnell ein vernünftiges und der Realität entsprechendes Gesetz vorgelegt werden. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Einzelplan 06 – Bundesministe- rium des Innern (40. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 1) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Nein“. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Ernst Kranz (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/2065 über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (44. Sit- mierung des Transsexuellenrechts vorlegen muss. Das Problem ist bekannt. Bisher redet sich die Bundesregie- rung damit heraus, dass sie dieses Gesetz zeitnah vorle- gen will. Was aber heißt zeitnah? Im Interesse der Be- M (D zung, Tagesordnungspunkt 29 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. 45. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])


    (Otto Fricke [FDP]: Sehr wahr!)





    (A) )


    (B) )


    Das ist an dieser Stelle und bei solchen Gelegenheiten
    schon oft gewürdigt worden. Die Arbeit, die wir ma-
    chen, bezieht sich oft auch darauf, dass wir uns bemü-
    hen, die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaats durch
    Gesetze sicherzustellen, auch und gerade im Bereich des
    Verbraucherschutzes. Ich will jetzt nicht über verdorbe-
    nes Fleisch und die Frage des Verbraucherschutzes re-
    den, sondern über andere Aspekte des Verbraucher-
    schutzes, nämlich über den Ausgleich des freien Spiels
    der Kräfte.

    Wir haben als Ideal des Wirtschaftslebens Vertrags-
    freiheit und Privatautonomie. Aber dieses freie Spiel der
    Kräfte muss staatlich oft genug reguliert werden, um zu
    einem gerechten Ausgleich zu kommen. Die Verbrau-
    cher sind vielfach in einer schwächeren Position, wirt-
    schaftlich, strukturell und auch hinsichtlich der Informa-
    tionen. Tatsächlich ist es doch so: Wer einen Job oder
    eine Wohnung dringend sucht, ist ein schlechter Ver-
    handlungspartner. Er kann nämlich nicht mit den Mus-
    keln spielen, schließlich ist er auf den Job oder die Woh-
    nung angewiesen. Ein Verbraucher, der sich mit einem
    Großkonzern anlegen will, hat allein keine Chance. Wer
    vor einem Vertragsschluss nicht über alle Risiken und
    Details aufgeklärt wurde, der kann nicht frei entschei-
    den.

    Wir wollen aber Entscheidungsfreiheit und Selbstbe-
    stimmung der Verbraucherinnen und Verbrauchern stär-
    ken. Wir wollen den mündigen Verbraucher bzw. die
    mündige Verbraucherin. Daher sorgen wir zunächst da-
    für, dass jedermann einen freien Zugang zum Markt be-
    kommt. Diskriminierung soll und darf es in diesem Be-
    reich nicht geben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn Sie das hören, dann denken Sie alle natürlich
    gleich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit
    dem wir einen ersten wichtigen Schritt getan haben. Das
    will ich aber gar nicht ausführen. Ich will sagen, dass es
    noch zahlreiche andere Bereiche gibt, wo wir einen Be-
    darf an Lösungen sehen. Ich möchte als ein Beispiel das
    Thema Girokonto nennen. Ein solches Konto ermög-
    licht jedermann, am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen;
    denn, wie Sie alle wissen, ohne ein Girokonto ist die
    Teilnahme am Wirtschaftsleben heute so gut wie nicht
    möglich. Jemand, der einen Job sucht und nicht angeben
    kann, auf welches Konto das Geld überwiesen werden
    soll, hat auch nicht annähernd eine Chance, diesen Job
    zu bekommen. Die Zeiten der Lohntüte sind lange vor-
    bei.


    (Otto Fricke [FDP]: Das wäre doch eine Aufgabe für die Sparkassen!)


    – Genau.

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    (C (D Wir befinden uns deshalb mit den Banken und den parkassen in Gesprächen darüber. Wir haben in unseem letzten Bericht an den Deutschen Bundestag angeahnt, dass es nunmehr nach der allgemeinen Selbstver flichtung endlich auch eine rechtlich verbindliche elbstverpflichtung geben muss, ass Banken und Sparkassen die Zusage eines Girokonos für jedermann einlösen. Anderenfalls müssen wir tatächlich darüber nachdenken, ob es gesetzlicher Regeungen bedarf. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN)


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das gilt übrigens auch für das so genannte Scoring.
    ichtig ist natürlich: Wer einen Kredit haben will, muss

    ich gefallen lassen, dass er auf seine Kreditwürdigkeit
    berprüft wird. Aber er sollte schon wissen, anhand wel-
    her Kriterien seine Bonität beurteilt wird; denn nur
    ann kann er dafür sorgen, dass aus allgemeinen Daten
    icht Schlüsse gezogen werden, die für ihn selbst gar
    icht zutreffen. Das heißt konkret: Wenn eine Bank auf-
    rund einer bestimmten Postleitzahl oder aufgrund be-
    timmter Straßennamen davon ausgeht, dass die Men-
    chen, die dort leben, nicht kreditwürdig sind, weil sie
    ein so hohes Einkommen haben, dann ist das eine Form
    on Vorurteil, die wir nicht wollen. Wir sagen vielmehr:
    s muss im Einzelfall geprüft werden. Solche generellen
    eurteilungen darf es nicht geben.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    as ist die Frage der Beteiligung oder des Zugangs.

    Eine andere Frage ist die: Wie können Verbraucher
    ündig entscheiden? Mündig entscheiden können sie

    ur, wenn sie hinreichende Informationen haben und da-
    it auch wissen, worüber sie entscheiden. Das ist eine
    rage der Transparenz – ein Stichwort, das an dieser
    telle schon oft gefallen ist.

    Sie wissen, dass wir dem Bundeskabinett in Kürze
    en Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgeset-
    es vorlegen werden. Dabei ist Ziel, dass die Versiche-
    ungen ihre Kunden künftig vor Abschluss eines Vertra-
    es besser beraten und informieren. Das Kleingedruckte
    oll man auch nicht erst mit dem Versicherungsschein,
    ondern bereits vorher bekommen. Wenn Anlass besteht,
    ann muss in Zukunft auch während eines laufenden
    ertrages über Rechte aus dem Versicherungsvertrag in-

    ormiert werden. Wenn jemand zur Versicherung kommt
    nd sagt: „Ich kann aufgrund von Arbeitslosigkeit die
    eiträge im Moment nicht weiter bezahlen und muss den
    ertrag kündigen“, dann muss er beraten werden, dass

    hm gesagt wird: Man kann den Vertrag auch ruhen las-
    en; man muss ihn nicht gleich kündigen.

    Für mehr Transparenz wollen wir nicht zuletzt bei den
    osten sorgen. Beim Abschluss von Lebensversicherun-
    en ist die Verrechnung von Prämien und Provisionen
    ft nicht erkennbar. Vor allem wird sie auf einen zu kur-
    en Zeitraum beschränkt. Das wollen wir offen legen.






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries
    Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern da-
    mit deutlich machen, welche Kosten von ihnen zu tragen
    sind.

    Verbraucherrechte spielen beim Abschluss von Ver-
    trägen eine große Rolle. Sie sollen auch im Laufe des
    Vertrages beachtet werden und notfalls erstritten werden
    können. Dafür müssen wir – auch dafür ist das Rechts-
    wesen zuständig – im Zweifel den Einzelnen stärken,
    wenn es darum geht, seine Rechte durchzusetzen; denn
    einer gewissen Waffengleichheit bedarf es schon. Wir
    machen das, indem wir Verbraucherverbände einbin-
    den. Das haben wir bei dem neuen AGG ebenfalls getan,
    wenn auch, zugegebenermaßen, sehr behutsam. Antidis-
    kriminierungsverbände können jetzt als Beistände vor
    Gericht auftreten und Benachteiligte in Verfahren unter-
    stützen.

    Wir stellen noch weitere neue Instrumente zur Verfü-
    gung, damit auch diejenigen, die beispielsweise nur we-
    nige Aktienanteile haben, die Möglichkeit haben, sich
    zur Wehr zu setzen. Seit knapp einem Jahr zum Beispiel
    sind Musterverfahren möglich, mit denen Anleger ihre
    Schadensersatzansprüche einfacher geltend machen kön-
    nen. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass es
    immer mehr Menschen gibt, die Aktien als eine Form
    der Altersvorsorge halten. Wir haben beim elektroni-
    schen Bundesanzeiger ein Klageregister und ein Aktio-
    närsforum geschaffen, womit wir Kleinaktionären die
    Möglichkeit geben, sich zu organisieren und abzuspre-
    chen.

    Maßnahmen des Verbraucherschutzes brauchen wir,
    um Verbraucher zum Teil auf Augenhöhe mit Großunter-
    nehmen zu bekommen. Ein Großunternehmen, über das
    im Moment geredet wird, ist die Bahn. Sie wissen, dass
    es dort in vielen Bereichen noch eine Monopolstellung
    gibt und die Souveränität des Verbrauchers damit nicht
    sonderlich ausgeprägt ist; ein Wahlrecht gibt es nicht.

    Eine Debatte, die in diesem Zusammenhang im Mo-
    ment geführt wird, ist die über die Stärkung der Fahr-
    gastrechte im Bahnverkehr. Wir führen diese Debatte
    sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer
    Ebene. Innerhalb Deutschlands gab es gerade Vorschläge
    für ein sehr ausdifferenziertes System der Schaden-
    ersatzzahlung bei Verspätung. Auf europäischer Ebene
    ist dieses System nicht so ausdifferenziert. Ausnahms-
    weise ist es einmal so, dass auf europäischer Ebene we-
    niger Bürokratie vorgesehen ist, was ja durchaus nicht
    immer der Fall ist.

    Ich meine, dass wir Regelungen mit Augenmaß brau-
    chen, insbesondere in dem sehr stark subventionierten
    Nahverkehrsbereich. Wir müssen, wenn wir die Rege-
    lung nicht auf gravierende Fälle beschränken, überlegen,
    wem wir die Ersatzleistungen aufbürden. Denn wenn die
    Bahn Verspätung hat, weil sie, um die Sicherheit ihrer
    Reisenden zu garantieren, herrenlos herumstehende Kof-
    fer kontrolliert und Bahnhöfe räumt, auch wenn sich das
    hinterher als nicht erforderlich herausstellt, oder weil
    sich Menschen – leider, muss man sagen – in großer An-
    zahl in Selbstmordabsicht vor die Züge werfen, wird sie
    als Unternehmen Ersatzleistungen nicht allein zu tragen
    haben. Dann wird eine Debatte darüber eröffnet werden

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    (C (D üssen, wer dafür aufkommt und ob nicht der Staat im weifel zahlen muss. Ich meine, wir müssen mit dieser hematik sorgsam und vorsichtig umgehen und sorgfäl ig darüber diskutieren. Vor allen Dingen müssen wir seen, dass wir nicht allzu bürokratisch abgestufte Verfahensregelungen schaffen, die mehrere Möglichkeiten des rsatzes vorsehen. Das Ideal des mündigen Verbrauchers oder der münigen Verbraucherin, der bzw. die frei und selbstbetimmt entscheiden kann, wird also von zwei Seiten edroht: einerseits durch die Überlegenheit des Gechäftspartners und andererseits durch ein Übermaß an esetzlicher Regelung, wodurch der Verbraucher überäßig bevormundet wird. Regelmäßig wird hinterfragt, b wir eine solche Regelungsdichte brauchen. Manche eigen dazu, nur eine Seite zu sehen. Aufgabe dieses auses ist es auch, einen Mittelweg zu finden, einen usgleich zwischen diesen unterschiedlichen Anschaungen. Mit der Neufassung des Rechtsberatungsgesetzes haen wir einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Wir aben den Entwurf für ein neues Rechtsdienstleistungsesetz vorgelegt. Darin haben wir die Möglichkeit gechaffen, dass Rechtsrat in geringer Form auch von enschen erteilt werden kann, die nicht dafür ausgebilet sind. Warum, fragt man sich, soll nicht eine Kfzerkstatt, die mit der gegnerischen Versicherung die Re araturkosten abrechnet, auch die Schadenspauschale eltend machen können? Warum soll nicht ein Architekt twas zum Baurecht sagen oder ein Volljurist einen Beannten kostenlos beraten dürfen? In all diesen Randbereichen können wir, wie wir meien, das generell vorhandene Monopol der Anwaltschaft uflösen und damit auch ein Stück weit dem Bedürfnis ach weniger Regelung in diesem Bereich nachkommen. ch glaube, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr ut wissen, wann sie dem Rat der Kfz-Werkstatt oder es Architekten besser nicht vertrauen und stattdessen zu iner Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gehen ollten. Denn das, meine Damen und Herren, sieht der esetzentwurf natürlich auch vor: Es bleibt dabei, dass er Rechtsanwalt derjenige ist, der für die qualifizierte echtsberatung berufen und dem die gerichtliche Vertre ung vorbehalten ist. Mehr Transparenz, Klarheit und Verständlichkeit, das ilt nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern das muss uch bei den Regelungen gelten, die diese Verfahren orschreiben; ich meine ganz konkret bei den Gesetzen. s bleibt deshalb dabei, dass wir im Hause nach wie vor nstrengungen unternehmen, Gesetze so zu formulieren, ass sie möglichst verständlich und klar sind. Wir weren jetzt aber zusätzlich mit der Gesellschaft für deutche Sprache ein neues Projekt starten, das auch in dieem Haushalt ausgewiesen ist; deswegen erwähne ich es n diesem Zusammenhang. Wir wollen gemeinsam unersuchen, wie Gesetze und Verordnungen von unvertändlichem Amtsdeutsch befreit und lesbarer werden önnen. Bundesministerin Brigitte Zypries Das geht auf eine Anregung von zwei Berichterstattern für den Justizhaushalt zurück. Ich danke den Kollegen Binding und Schröder für ihre Initiative. Ebenso möchte ich aber auch all denen danken, die den Haushalt des Justizministeriums mit befördert haben und denen die Rechtspolitik am Herzen liegt. Meine Damen und Herren, auch in den nächsten Wochen kommen auf die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker eine Menge Vorhaben zu. Es gibt zahlreiche Anhörungen und Beratungen; der Rechtsausschuss ist gut ausgelastet. Lassen Sie uns gemeinsam bei all diesen Beratungen daran denken, dass wir nicht nur richtige und gute Gesetze machen wollen, sondern auch verständliche. Das Wort hat jetzt die Kollegin Sabine Leutheusser Schnarrenberger für die FDP-Fraktion. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle gen! Der Justizhaushalt, Frau Ministerin, gibt wirklich, was das rein Finanzielle angeht, nicht allzu viel her. Gut, dass Sie das Deutsche Patentund Markenamt haben; denn es ist doch immer wieder sehr schön, das in Haushaltsdebatten zu nennen. Deshalb ist es wichtig, dass von Ihrer Seite aus immer ein sehr wohlwollendes Auge – am besten zwei – auf diese „Goldkuh“ geworfen wird. In den knapp zehn Monaten der Legislaturperiode ist noch nicht allzu viel passiert in der Rechtspolitik. Das steht uns jetzt im Herbst bevor, wenn wir einen Anhörungsmarathon zu vielen wichtigen Vorhaben im Rechtsausschuss durchführen werden. Geprägt war die Arbeit – die Föderalismusreform nehme ich jetzt ausdrücklich aus als ein natürlich wichtiges Werk, mit dem sich aber das ganze Parlament unter Federführung des Rechtsausschusses befasst hat – in erster Linie dadurch, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aufgearbeitet werden mussten. Ich nenne hier nur den Europäischen Haftbefehl; dass das Zollfahndungsdienstgesetz noch darauf wartet, verfassungskonform zu werden, sei nur am Rande erwähnt. Ich sage das hier an dieser Stelle, weil ich sehr besorgt bin, wenn ich sehe, wie gerade auch in Kreisen der Politik mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes umgegangen wird. (Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)





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    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Beifall bei der FDP)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Es kann einen nur sehr beunruhigen, wenn man hört,
    dass es Urteile gäbe – Rasterfahndung, Lauschangriff,
    Luftsicherheitsgesetz –, die dringend wieder der Korrek-
    tur bedürften, weil sie zwar sehr wohl Grundrechtsrecht-
    sprechung beinhalten, aber Teilen der Praxis so nicht
    passen.

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    (C (D Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgeicht ist die anerkannte, glaubwürdige Institution, die das ertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießt. Sie hat in en letzten Jahren genug Anlass gehabt, immer wieder er Politik sagen zu müssen, was sie zu beachten hat. Ich arf hier in diesem Zusammenhang die frühere Präsidenin des Bundesverfassungsgerichtes zitieren, Frau Jutta imbach, die vor zwei Wochen sagte: Es sollte der Ehrgeiz der Politik sein, der verfassungsgerichtlichen Nachhilfe zuvorzukommen. Recht hat sie; (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    enn nur das schafft Vertrauen in die Politik. Dann sind
    s nicht nur verständliche Gesetze, sondern auch verfas-
    ungsrechtlich standfeste Gesetze. Es ist gerade für den
    erbraucher und für jeden Bürger bzw. jede Bürgerin
    ichtig, wenn sie sehen, was der Gesetzgeber produ-

    iert. Deshalb muss alles getan werden, damit das Anse-
    en des Bundesverfassungsgerichtes nicht beschädigt
    ird.

    Frau Ministerin, ich nehme gern auf, dass Sie sagen,
    esetze müssten lesbar, verständlich und – das ist wirk-

    ich das Entscheidende – handwerklich gut sein. Da darf
    ch nur an das „handwerklich gut gemachte“ Allgemeine
    leichbehandlungsgesetz erinnern,


    (Otto Fricke [FDP]: Vorsicht, Ironie!)


    ei dem jetzt mit einer Nachbesserung endlich der Wille
    es Parlaments in Gesetzesform gegossen werden muss.
    ch kann nur sagen: Das ist wirklich hochnotpeinlich; da
    ersteht der Bürger Politik nicht mehr. Ich hoffe, dass
    as wirklich der einzige Ausreißer in dieser Dimension
    ewesen ist. So etwas hat es in der Gesetzgebung in den
    etzten Jahren nicht gegeben.


    (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Das darf es natürlich nicht geben bei den wichtigen
    orhaben, die bevorstehen. Das Projekt der Urheber-
    echtsreform ist jetzt mit dem Gesetzentwurf des Justiz-
    inisteriums in die Debatte im Bundestag eingebracht
    orden. Ich sage klar für die FDP-Fraktion: Wir halten
    erade die Weiterentwicklung des Urheberrechtes mit
    er Stärkung der Stellung des Urhebers in einer für ihn
    mmer schwieriger werdenden digitalen Informationsge-
    ellschaft für ganz wichtig. Deshalb ist es dringend not-
    endig, dass wir mit Sachverständigen diesen Entwurf

    n einigen Punkten wirklich offen, konstruktiv und – das
    age ich für die FDP – kritisch erörtern. Wenn es in be-
    timmten Bereichen Änderungsvorschläge gibt, werden
    ir die Letzten sein, die nicht versuchen, gemeinsam mit
    en anderen Fraktionen hier im Hause zu einem Ergeb-
    is zu kommen. Aber in der jetzigen Form darf der Ge-
    etzentwurf nicht bleiben; das sage ich an dieser Stelle
    anz deutlich.


    (Beifall bei der FDP)


    Ein weiteres wichtiges gesellschaftspolitisches Vorha-
    en ist die Reform des Unterhaltsrechts. Es geht dabei






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    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    darum, Kindern eine gesicherte, prioritäre Position im
    Unterhaltsrecht zu geben. Frau Ministerin, wir teilen
    zwar die Ansätze Ihres Entwurfs, den Sie vorgelegt ha-
    ben. Wir werden aber über Details reden müssen.

    Hier wird ein Stück weit ein Paradigmenwechsel vor-
    genommen. Die gesellschaftlichen Realitäten und Verän-
    derungen im Hinblick auf die Ehe mit und ohne Kinder,
    auf Familie und Erziehung werden aufgegriffen. Dies
    wird zu gewissen Einschränkungen bei Unterhaltsan-
    sprüchen derjenigen Ehepartner führen, die keine Kinder
    betreuen; das müssen wir offen sagen. Ich denke, es geht
    nicht anders, weil in den allermeisten Fällen nur Man-
    gelverwaltung möglich ist.

    Ich hoffe, dass dann auch der Streit in der CDU/CSU
    über das moderne Familienbild, über Familie und Ehe
    im 21. Jahrhundert beendet sein wird. Wenn wir den Be-
    treuungsunterhalt für allein erziehende und verheiratete
    Mütter regeln werden, wird sich erweisen, wie modern
    die CDU/CSU tatsächlich ist.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen Sie sich mal keine Sorgen!)


    Wir werden uns konstruktiv in diese notwendigen gesell-
    schaftspolitischen Reformen einbringen.

    Lassen Sie mich zum Schluss kurz einen weiteren Be-
    reich ansprechen; leider habe ich keine Zeit mehr, näher
    darauf einzugehen. Natürlich sind für die rechtsberaten-
    den freien Berufe in Deutschland entsprechende Rah-
    menbedingungen sehr wichtig. Wir verschließen uns Än-
    derungen, die jetzt unter anderem im Rahmen eines
    Rechtsdienstleistungsgesetzes angedacht werden,
    nicht.

    Dies sollte aber in ein Gesamtkonzept eingebettet
    werden. Wir müssen sehen: Es gibt viele andere Berei-
    che, die die rechtsberatenden freien Berufe genauso be-
    treffen, zum Beispiel die EU-Geldwäscherichtlinie oder
    der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt
    und Mandant. Da hat sich eine Lücke aufgetan, wie wir
    in der Rechtsprechung sehen. Auch die Stärkung des
    Schwächeren durch den Anwalt muss eine Rolle spielen.
    Man muss sehen, durch welche Änderungen des Gesetz-
    entwurfes im Hinblick auf die Scheidung light dieser As-
    pekt eingebracht werden kann.


    (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bin
    froh, dass das nächste Jahr dieser Legislaturperiode der
    Zeitpunkt für Entscheidungen zu wichtigen rechtspoliti-
    schen Vorhaben sein wird.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP)