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ID1603806400

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    7. Justiz,: 1
    8. BrigitteZypries.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/38 (Drucksachen 16/751, 16/1348, 16/1327) 1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidial- amt (Drucksachen 16/1301, 16/1324) . . . . . . . 2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 16/1302, 16/1324) . . . . . . . 3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 16/1303, 16/1324) . . . . . . . 4 a) Einzelplan 08 Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . 5 a) Einzelplan 07 3471 C 3471 D 3472 A 3472 A 3495 C 3497 B 3498 B 3499 C 3501 B 3502 A 3502 C 3504 A 3505 D 3506 D Deutscher B Stenografisch 38. Sitz Berlin, Dienstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Volker Blumentritt . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) (Drucksachen 16/750, 16/1348) . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun- des 2005 bis 2009 i J C D S A P D 3471 B 3471 B 3471 B Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 16/1308, 16/1324) . . . . 3472 B undestag er Bericht ung n 20. Juni 2006 t : n Verbindung mit b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 3472 B 3472 C 3475 D 3479 B 3481 C 3485 D 3489 A 3491 C 3495 A Bundesministerium der Justiz (Drucksachen 16/1307, 16/1324) . . . . 3508 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Drucksachen 16/1780, 16/1852) . . . . d) Erste Beratung des von der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3509 A 3509 A 3519 D 3520 B 3520 D 3522 A 3524 B 3525 C 3527 D (Drucksache 16/1736) . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jan Korte und weiterer Abgeordneter: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Ge- richtshof prüfen lassen (Drucksache 16/1622) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktion der FDP: Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung – Allge- meines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg (Drucksache 16/1861) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . B A L A Z t – – – – – – ( o B 3509 A 3509 B 3509 B 3509 C 3511 A 3512 C 3515 A 3516 D 3518 A 3518 B 3519 A erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebener Redeteil zur Bera- ung: Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirkli- chung des Grundsatzes der Gleichbehand- lung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspei- cherung durch den Europäischen Gerichts- hof prüfen lassen Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Dis- kriminierung – Allgemeines Gleichbe- handlungsgesetz ist der falsche Weg Tagesordnungspunkt I.5 a bis e, Zusatztages- rdnungspunkt 1) rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 3528 A 3529 A 3529 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3471 (A) ) (B) ) 38. Sitz Berlin, Dienstag, de Beginn: 10.3
  • folderAnlagen
    3528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Petra Pau Berichtigungen 37. Sitzung, Seite 3215, (D), erster Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Es gibt eine vorläufige Schät- zung der BA; sie beläuft sich auf 35 Millionen Euro.“ Seite XII, Anlage 22, der Name „Bernd Neumann, Staatsminister BK“ ist zu streichen. Seite 3385 (B) 3. Absatz, im zweiten Satz ist der Hin- weis auf Staatsminister Bernd Neumann zu streichen. Seite 3421 (A), der Redebeitrag von „Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien“ ist an dieser Stelle versehentlich abgedruckt worden und daher zu streichen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3529 (A) ) (B) ) dort alles besser. Wenn es allerdings um das Recht geht,Burkhardt wert, denn gerade der Wirtschaft gelten die Vereinigten Staaten ja häufig als leuchtendes Vorbild: mehr Wachs- tum, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt oder ein einfa- ches Steuersystem. Gelegentlich wird so getan, als sei Lintner, Eduard CDU/CSU 20.06.2006* Müller-Sönksen, FDP 20.06.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A e s D D c p n l t A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 20.06.2006* Bareiß, Thomas CDU/CSU 20.06.2006 Barnett, Doris SPD 20.06.2006* Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 20.06.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 20.06.2006 Bollen, Clemens SPD 20.06.2006 Deittert, Hubert CDU/CSU 20.06.2006* Ernst, Klaus DIE LINKE 20.06.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 20.06.2006* Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2006 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.06.2006 Gloser, Günter SPD 20.06.2006 Götz, Peter CDU/CSU 20.06.2006 Haustein, Heinz-Peter FDP 20.06.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 20.06.2006** Hilsberg, Stephan SPD 20.06.2006 Höfer, Gerd SPD 20.06.2006* Hörster, Joachim CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Hoyer, Werner FDP 20.06.2006** Kröning, Volker SPD 20.06.2006 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 20.06.2006** N R R S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Zu Protokoll gegebener Redeteil zur Beratung: – Einzelplan 07, Bundesministerium der Jus- tiz – Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung euro- päischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes – Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen – Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Diskri- minierung – Allgemeines Gleichbehand- lungsgesetz ist der falsche Weg (Tagesordnungspunkt I.5. a bis e, Zusatztages- ordnungspunkt 1) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Vor in paar Wochen war ich zusammen mit den rechtspoliti- chen Sprechern der Fraktionen in Frankfurt am Main. ie Industrie- und Handelskammer hatte uns zu einer iskussionsveranstaltung eingeladen. Der ungewöhnli- he Titel des Abends war eine sorgenvolle Frage: „Euro- ean and German law goes Hollywood?“ Es ging dabei icht um die kalifornische Traumfabrik, sondern vor al- em um die rechtspolitischen Alpträume deutscher Un- ernehmer. Die haben nämlich große Sorge vor einer merikanisierung unseres Rechts. Das ist bemerkens- iebel, Dirk FDP 20.06.2006 aidel, Hans CDU/CSU 20.06.2006** amelow, Bodo DIE LINKE 20.06.2006 chiewerling, Karl CDU/CSU 20.06.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 3530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) ) (B) ) dann sieht die Sache ganz anders aus. Sammelklagen. Strafschadenersatz oder ein Beweisrecht, das zur Offen- legung von Geschäftsinterna führt – das sind Rechts- institute, die vielen Unternehmen auf dem amerikani- schen Markt schwer zu schaffen machen. In Deutschland kennen wir all diese Rechtsfiguren nicht. Es hat auch niemand die Absicht, sie einzufüh- ren – da kann die Wirtschaft ganz unbesorgt sein. Ihre Skepsis gegenüber fremden Einflüssen macht für mich aber vor allem eines deutlich: Bei Recht und Justiz sind wir in Deutschland besser aufgestellt als manch andere Länder. Hier besteht kein Reformstau. Und hier müssen wir uns auch nicht ständig umschauen, ob wir bei diesem oder jenem Land irgendwelche Anleihen machen kön- nen. Ganz im Gegenteil: Unser Recht und unsere Justiz sind Standortvorteile für Deutschland und sie sind zu ei- nem Vorbild für andere geworden. Die Globalisierung hat dazu geführt, dass die Berüh- rungspunkte zwischen den verschiedenen Rechtssyste- men immer zahlreicher werden. Das Recht ist dabei nicht nur ein Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern es ist auch selbst Gegenstand der Konkurrenz. Dass wir mit unserer Rechtsordnung einen wertvollen Exportartikel besitzen, haben wir erst vor wenigen Wochen wieder erfahren. Bei unserem Besuch in China – einige von Ihnen waren mit dabei – haben wir gesehen, wie China auf seinem Weg zum Rechtsstaat ganz kon- krete Anleihen beim deutschen Recht nimmt. Ich meine, auch dies ist ein Zeichen für die Qualität und die Attrak- tivität unserer Rechtsordnung. Wir neigen in Deutschland gelegentlich dazu, uns an den Schwächen unseres Landes zu weiden und dabei un- sere Stärken zu vergessen. Wenn wir heute über den Jus- tizhaushalt diskutieren, dann können wir mit berechtig- tem Selbstbewusstsein sagen: Recht und Justiz gehören zu den Stärken unseres Landes! Dieser positive Befund darf uns allerdings nicht dazu verleiten, uns auf den Lorbeeren auszuruhen. Wir müs- sen weiter daran arbeiten, vor allem die Qualität und die Leistungsfähigkeit unserer Justiz zu sichern. Ich betone aber den positiven Befund deshalb so deutlich, weil ich für manche Schwarzmalereien aus der Provinz über- haupt kein Verständnis habe. Der Bund hat in den letzten Jahren eine Menge dafür getan, damit die Justiz auch in Zukunft effizient und qualitätvoll arbeiten kann. Mit einem 1. Justizmoderni- sierungsgesetz haben wir an vielen Punkten das Verfah- rensrecht verbessert und wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Aufgaben vom Richter auf die Rechtspfleger übertragen werden können Zugleich hat das Justizkommunikationsgesetz dafür gesorgt, dass der Rechtsverkehr künftig auch elektro- nisch abgewickelt werden kann. Dank E-Mail und elek- tronischen Akten können die Arbeitsabläufe der Ge- richte noch effizienter werden. Allerdings ist es mit dem rechtlichen Dürfen allein nicht getan. Die Länder müssen diese neuen Möglichkei- ten auch nutzen. Leider ist das noch immer nicht ausrei- chend der Fall. Von der Option, den Rechtspflegern m s d D T „ d w R l V k b l w A b t m a g h d l d e u w B d d f I d i s f s d e e c b n e f a r d d r w r d J (C (D ehr Aufgaben zu übertragen und dadurch die Richter- chaft zu entlasten, ist bislang nur in zwei Bundeslän- ern Gebrauch gemacht worden – und zwar mit Erfolg. ie meisten Länder sind fast zwei Jahre nach In-Kraft- reten des Gesetzes immer noch dabei, seine Umsetzung zu prüfen“. Dafür habe ich wenig Verständnis. Wenn es arum geht, die Justiz zu entlasten, dann muss gehandelt erden – das ist allemal besser, als den Verzicht auf echtsmittel zu fordern. Beim elektronischen Rechtsverkehr kommt es vor al- em darauf an, dass bei den Gerichten die technischen oraussetzungen für die Nutzung dieser neuen Möglich- eiten geschaffen werden. Bei der Justiz des Bundes ha- en wir das getan und die Länder sind hier ja auch red- ich bemüht. Wir müssen aber darüber nachdenken, wie ir zusätzliche Anreize schaffen können, damit etwa die nwaltschaft von den neuen Angeboten noch mehr Ge- rauch macht. Es steht doch außer Frage, dass der elek- ronische Rechtsverkehr eine hervorragende Chance für ehr Effizienz und eine Beschleunigung der Arbeits- bläufe ist. Ich meine, wir dürfen diese Chance nicht un- enutzt lassen. Gutes Recht ist nicht zuletzt schnelles Recht und des- alb muss eine Entlastung der Justiz insbesondere bei en Eingangsinstanzen ansetzen. Auch hier sind vor al- em die Länder gefordert. Sie haben es in der Hand, urch Personalverlagerungen von der Berufungs- in die rste Instanz dafür zu sorgen, dass mehr Richterinnen nd Richter an den Amts- und Landgerichten eingesetzt erden. Mit der Reform der Zivilprozessordnung hat der und die Voraussetzungen dafür längst geschaffen, denn ie Evaluation der ZPO-Reform hat jetzt gezeigt, dass ie Zahl der Berufungen deutlich zurückgegangen ist. Gerade weil die ZPO-Reform erfolgreich wirkt, dür- en wir jetzt nicht schon wieder das Gesetz verändern. ch halte deshalb überhaupt nichts von den Vorschlägen, ie Zulassungsberufung des Verwaltungsstreitverfahrens n den Zivil- und Arbeitsprozess einzuführen. Das ist achlich unnötig und eine erneute Rechtsänderung wäre ür die Praktiker eine echte Zumutung. Einen einzigen richtigen Gedanken hat dieser Vor- chlag allerdings: Wir wollen die Verfahrensordnungen er einzelnen Zweige unserer Gerichtsbarkeit weiter ver- inheitlichen. Das sorgt für mehr Transparenz und ver- infacht die Rechtsanwendung. Aber eine solche Anglei- hung darf natürlich nicht einseitig erfolgen. Wir müssen ei jedem Punkt genau schauen, welche Verfahrensord- ung hier die beste Lösung bietet. Das kann bei einem inheitlichen Berufungsrecht aber am Ende auch dazu ühren, dass wir die Vorschriften der VwGO den Regeln ngleichen, die heute schon in der ZPO, im Arbeitsge- ichtsgesetz und in der Sozialgerichtsbarkeit gelten. Die Vorschläge, die die Länder jüngst wieder unter em Etikett „Große Justizreform“ präsentiert haben, ver- ienen diese Bezeichnung eigentlich nicht mehr. Von ih- er zentralen Idee haben sich die Länder zum Glück eitgehend verabschiedet: Die funktionale Zweiglied- igkeit der Justiz ist vom Tisch. Das ist auch gut so, denn ie hat in der Praxis niemand gewollt und wäre für die ustiz auch kein Gewinn gewesen. Allerdings geistern Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3531 (A) (C) (B) ) noch immer einige Überbleibsel dieser Zweigliedrigkeit durch die Welt. Ich halte überhaupt nichts von der Idee, im Strafverfahren nur noch eine Wahlmöglichkeit „ent- weder Berufung oder Revision“ vorzusehen. Das wäre eine gravierende Verkürzung der Rechtsmittel. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man entlaste die Justiz, wenn man die Berufung ausschließt. Ein Richter am Amtsgericht kann seine Urteile ja nicht zuletzt deshalb so zügig fällen, weil sie im Wege der Berufung noch ein- mal überprüft werden können. Wenn jede Richterin ihre Entscheidungen revisionsfest begründen müsste, dann wäre dies ein ganz beträchtlicher Mehraufwand. Das wäre keine Entlastung, sondern würde der Justiz letztlich Steine statt Brot geben. Der Justizhaushalt des Bundes, den wir heute verab- schieden werden, ist zu rund 97 Prozent durch eigene Einnahmen gedeckt. Damit steht die Justiz an der Spitze aller Ressorts. Das liegt beim Bund vor allem an dem Gebührenaufkommen des Patent- und Markenamtes. Aber auch in den Ländern haben die Justizhaushalte stets ganz beträchtliche Einnahmen zu verzeichnen. Es ist deshalb nicht nur falsch, sondern auch ungerecht, Justiz- politik heute vor allem unter fiskalischen Aspekten zu betreiben. Männermut vor Fürstenthronen wurde in frü- heren Tagen gefordert. Heute würde es schon reichen, wenn manche Justizministerin ihrem Kollegen aus dem Finanzressort mit etwas mehr Rückgrat gegenüberträte. Eine leistungsfähige Justiz ist schließlich nicht nur merkt jeder Handwerker, der seine offenen Forderungen einklagen muss. Vielleicht wäre es deshalb ganz hilf- reich, wenn die Wirtschaft noch deutlicher machte, wie wichtig für sie eine leistungsfähige und qualitätvolle Jus- tiz ist. Zügige Urteile oder schnelle Registereintragun- gen können auch Standortvorteile sein. Und mancher Landesregierung, die das noch nicht ganz verinnerlicht hat, sollte die Wirtschaft hier notfalls etwas auf die Sprünge helfen. Der Bund wird im Rahmen seiner Zuständigkeit auch in Zukunft für ein modernes Recht und eine leistungs- fähige Justiz sorgen. Mit der Einführung des elektro- nischen Handelsregisters schaffen wir in Kürze die Rechtsgrundlage, um die Formalitäten einer Unterneh- mensgründung noch schneller abzuwickeln. Die Reform des GmbH-Gesetzes ist dann der zweite Schritt, um auch materiell zu einer Erleichterung von Unternehmensgrün- dungen zu kommen. Aber auch abseits des Wirtschafts- lebens arbeiten wir daran, Recht und Justiz weiter zu ist verbessern, zum Beispiel durch die Reform des Verfah- rens in Familiensachen. Wir wollen ein Großes Famili- engericht schaffen, bei dem alle Streitigkeit um Ehe und Familie entschieden werden. Wenn es gelingt, mehrere Konflikte in einem einzigen Verfahren zu bündeln, dann wird die Sache für die Justiz effizienter und für die Be- troffenen weniger Nerven aufreibend. Diese wenige Beispiele zeigen, dass es auch in Zu- eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit. Sie hat auch ökonomische Bedeutung. Das weiß jeder junge Gründer, der auf die Eintragung seines Unternehmens in das Handelsregister wartet, und das k d s s (D unft eine Menge zu tun gibt, um die hohe Qualität und ie weltweite Attraktivität unserer Rechtsordnung zu ichern, und dafür bitte ich schon heute um ihre Unter- tützung. 38. Sitzung Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will

    n Erinnerung rufen, dass wir unter diesem Tagesord-
    ungspunkt nicht nur über den Justizhaushalt, sondern
    uch über den Gruppenantrag gegen die Vorratsdaten-
    peicherung diskutieren.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sie vielleicht!)


    Mit unserem Gruppenantrag fordern wir die Bundes-
    egierung auf, gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspei-
    herung Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Ge-
    ichtshof zu erheben und bis zu einer Entscheidung keine
    msetzung in deutsches Recht vorzunehmen. Ich will an
    ieser Stelle allen 130 Kolleginnen und Kollegen, die
    iesen Gruppenantrag unterstützen, ganz ausdrücklich
    anken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    s zeugt nicht von großem Mut und parlamentarischem
    elbstbewusstsein, dass sich trotz mannigfacher Zustim-
    ung hinter vorgehaltener Hand bis heute keine Kolle-

    in und kein Kollege der Koalition zur Unterstützung
    ereit gefunden hat.






    (A) )



    (B) )


    Jerzy Montag
    Der Deutsche Bundestag hat sich in der letzten Legis-
    laturperiode eindeutig und einstimmig dagegen ausge-
    sprochen, dass in der EU und in Deutschland von Privat-
    firmen Daten der Telekommunikation auf Vorrat
    gesammelt und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfü-
    gung gestellt werden müssen. Grundlegende rechtstaatli-
    che Bedenken, besonders hinsichtlich des Schutzes von
    persönlichen Daten von Abermillionen von Menschen,
    waren dafür ausschlaggebend. Auch wenn die jetzige
    große Koalition hierbei inzwischen eingeknickt ist, in ei-
    nem Punkt herrscht in diesem Hause immer noch Einig-
    keit: Die Speicherung von Daten auf Vorrat und deren
    Zurverfügungstellung für Strafverfolgungsbehörden ist
    keine Frage, die mit der Regelung des Wettbewerbs im
    Binnenmarkt zu tun hat, sondern das gehört zum Straf-
    recht, zum Strafverfahrensrecht und in den Bereich der
    Gefahrenabwehr.

    Die Regelung von Normen im Bereich der Strafver-
    folgung gehört nicht zur originären Kompetenz europäi-
    scher Gesetzgebung. Nach Art. 5 des EG-Vertrages wird
    die Gemeinschaft nur im Rahmen der ihr zugewiesenen
    Befugnisse tätig. Sie kann und darf sich selbst keine
    Kompetenzen zuweisen. Nur mit Zustimmung aller Mit-
    gliedstaaten im Rat kann die Kommission im Wege von
    Rahmenbeschlüssen auf eine Harmonisierung nationaler
    Vorschriften hinwirken, die damit jedoch nicht europäi-
    sches Recht werden, sondern nationales Recht bleiben.

    Im ersten Entwurf hinsichtlich der Speicherung von
    Telekommunikationsdaten – damals war es noch ein
    Rahmenbeschluss – hieß es, dass damit die justizielle
    Zusammenarbeit in Strafsachen geregelt werden soll. In
    der inzwischen verabschiedeten Richtlinie vom
    15. März 2006 steht, dass damit sichergestellt werden
    soll, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Fest-
    stellung und Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfü-
    gung stehen. Jedem wird klar, dass Kommission und Rat
    im laufenden Gesetzgebungsverfahren zwar die Pferde
    gewechselt haben, der zu ziehende Wagen aber der glei-
    che geblieben ist. Zur Regelung eines identischen Sach-
    verhalts wurde erst ein Rahmenbeschluss angestrebt und
    dann mit Zustimmung des Europäischen Parlaments eine
    Richtlinie durchgesetzt.

    Nun gibt es Stimmen, die sagen, für eine einwand-
    freie Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene sei es
    zweitrangig, was man als Grundlage nimmt, wenn nur
    das Europäische Parlament an dem Verfahren beteiligt
    ist. Ich meine, dass wir als Initiatoren des Gruppenantra-
    ges deswegen eine Antwort auf die Frage schuldig sind,
    warum wir trotz der Beteiligung des Europäischen Parla-
    ments darauf bestehen, dass die Kompetenzregeln der
    Europäischen Gemeinschaft nicht beliebig austauschbar
    sind, sondern strikt eingehalten werden müssen.

    Zwei Argumente sprechen dafür: Bei den Kompe-
    tenzregeln handelt es sich um rechtsstaatliche Grundla-
    gen der Europäischen Gemeinschaft. Es würde politi-
    schen Opportunitätserwägungen und in der Konsequenz
    jeder Willkür Tür und Tor geöffnet, wenn sich die Ge-
    setzgebungsorgane der Europäischen Gemeinschaft
    nicht an die ihnen zugewiesenen Kompetenzen halten
    würden. Es geht um den Schutz der Bürger- und Grund-

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    (C (D echte in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen; as ist zentral. Normen der Strafverfolgung – um die eht es – können nur da rechtsstaatlich eingehegt weren, wo ihnen verfassungsrechtlich garantierte Grundnd Bürgerrechte gegenüberstehen, die auch von einem urchsetzungsstarken Verfassungsgericht geschützt weren. Deswegen sind wir nur bereit, die Gesetzgebungsompetenz auf diesem besonders sensiblen Feld auf Euopa zu übertragen, wenn dies Hand in Hand mit der onstituierung europäischer Grundund Bürgerrechte nd einer europäischen Gerichtsbarkeit geht. Deshalb eharren wir darauf, dass wir uns im konkreten Fall geen eine europäische Richtlinie wenden, auch wenn ihr as Europäische Parlament mehrheitlich zugestimmt hat, eil die Europäische Gemeinschaft keine Kompetenz uf dem Gebiet der Strafverfolgung hat. Die Kommission und der Rat haben ihr Vorgehen dait begründet, dass sie damit einen europarechtlichen esitzstand verteidigen würden. Die Grundlage hierfür ehen sie in Art. 95 des EG-Vertrages, der die Errichtung nd das Funktionieren des Binnenmarkes behandelt. Ich eine, mit Verlaub, dass einer solchen Argumentation er Unsinn auf der Stirn geschrieben steht, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


    nd zwar auch dann, wenn jetzt zwei Gutachten auf eu-
    opäischer Ebene dies angeblich rechtfertigen. Inzwi-
    chen liegen uns die Gutachten, die die ganze Zeit ge-
    perrt waren, vor. Sie sind juristisch absolut jämmerlich
    nd haben reinen Gefälligkeitscharakter. Es ist eine Ab-
    urdität, dass man mit der Datenschutzrichtlinie aus dem
    ahre 2002, die die Mindestnormen zum Datenschutz
    estlegt, nun die Untergrabung und den Abbau des Da-
    enschutzes begründen will. Es ist ebenfalls eine Absur-
    ität, dass man jetzt deswegen, weil private Unterneh-
    er gezwungen werden, Daten auf Vorrat zu speichern,

    agt, dass dies zur Gewährleistung eines sauberen Wett-
    ewerbs europarechtlich, über europäische Normen, zu
    egeln ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir sind der Überzeugung, dass der Europäische Ge-
    ichtshof, der bereits im Verfahren zu den Flugpassagier-
    aten ein analoges Problem zugunsten der Grundrechte
    er Menschen und zulasten einer willkürlichen Rechts-
    rundlage der europäischen Rechtssetzung gelöst hat,
    uch in diesem Falle richtig entscheiden würde. Es
    ommt jetzt darauf an, dass Sie, meine Damen und Her-
    en von der großen Koalition, uns helfen, die Bundesre-
    ierung zu bitten, Klage vor dem Europäischen Ge-
    ichtshof einzureichen. Dies würde konsequent zu
    nserer Haltung im letzten und in diesem Parlament pas-
    en, weil wir bisher immer einstimmig die fehlenden
    rundlagen dieser Richtlinie gerügt haben. Deswegen
    itte ich Sie: Gehen Sie noch einmal in sich, prüfen Sie,
    b es nicht sinnvoller wäre, dass dieses Haus heute ge-
    einsam vor den Europäischen Gerichtshof zieht! Denn

    amit würden wir vermeiden, hinterher der Gelackmei-
    rte zu sein, der von anderer Stelle gesagt bekommt, dass






    (A) )



    (B) )


    Jerzy Montag
    wir schon wieder auf eine falsche Rechtsgrundlage abge-
    stellt haben.

    Danke schön.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte

Zypries.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen

    und Kollegen! Lieber Herr Montag, die Flexibilität ist
    zwar groß, aber irgendwo hat sie Grenzen. Ich kann
    mich erinnern: Ich glaube, es war im Februar dieses Jah-
    res, als der Deutsche Bundestag – ich meine, es war ein-
    stimmig – die Bundesregierung aufgefordert hat, dieser
    Richtlinie, gegen die nunmehr geklagt werden soll, im
    Ministerrat zuzustimmen.


    (Widerspruch des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – War das nicht richtig?