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ID1603705500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16037

  • date_rangeDatum: 1. Juni 2006

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:06 Uhr

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  • short_textOriginal String: Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei derundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju-end: info_outline

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/37 Dirk Niebel (FDP) Stellungnahme der Bundesregierung zur eventuellen Anhebung des Aussteuerungs- betrags von 10 000 Euro auf 12 000 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der Frauen-Union der CDU auf dem Ers- ten Deutschen Familientag Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Gudrun Kopp (FDP) Einschätzung des Wissenschaftsrates hin- sichtlich der Berufung der Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär 3214 A 3214 B 3214 D 3215 A 3215 C 3216 A 3216 B 3216 C 3217 B 3218 A 3218 B 3220 B 3220 C 3220 D Deutscher B Stenografisch 37. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abge- ordneten Ruprecht Polenz und Eike Hover- mann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Angelika Brunkhorst als Schriftführerin . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Ute Berg als Mit- glied im Gremium gemäß § 23 c Abs. 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1 Fragestunde (Drucksachen 15/1604, 15/1645) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 M E K s B A D Z E M E M d 3213 A 3213 B 3213 B 3213 B 3213 D Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (zur Geschäftsordnung) . . . . 3218 D 3219 A undestag er Bericht ung en 1. Juni 2006 t : ündliche Frage 1 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osten und Finanzierung des Ersten Deut- chen Familientages am 15. Mai 2006 in erlin ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen gegen die Verbreitung einer as Elterngeld betreffenden Publikation 3219 C 3220 A BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3221 B 3221 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Mündliche Frage 4 Gudrun Kopp (FDP) Sicherung der Durchführung eigener For- schungen auf dem Gebiet des Strahlen- schutzes und in der Kerntechnik durch das Bundesamt für Strahlenschutz Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 8 und 9 Ulla Lötzer (DIE LINKE) Änderungsvorschläge der Bundesregie- rung für eine Richtlinie über Dienstleistun- gen im Binnenmarkt unter Berücksichti- gung der Forderungen des Bundesrates gemäß Bundesratsdrucksache 325/06 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 10 und 11 Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) Forderung des Bundesrates (Bundesrats- drucksache 325/06) zur EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt hinsicht- lich deren Anwendung auf Leistungen der Pflege und Rehabilitation sowie generell der sozialen Dienstleistungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 (Drucksache 16/1545) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Steuerände- rungsgesetz 2007 zurückziehen (Drucksache 16/1501) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Wis- sing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Lud- wig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine weiteren Steue- E D G D K O F T a b W D E W F 3221 D 3222 A 3222 D 3223 C 3224 D 3225 A 3225 B 3225 C 3225 C rerhöhungen (Drucksache 16/1654) . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen wäh- rend des Wahlprozesses in der Demo- kratischen Republik Kongo auf Grund- lage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Drucksachen 16/1507, 16/1649, 16/1698) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Norman Paech, Mo- nika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen wäh- rend des Wahlprozesses in der Demo- kratischen Republik Kongo auf Grund- lage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Drucksachen 16/1507, 16/1522, 16/1650) alter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3225 D 3226 A 3228 A 3229 A 3230 B 3231 B 3232 B 3233 C 3234 B 3234 C 3235 A 3236 B 3236 C 3236 D 3238 C 3240 A 3241 C 3243 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 III Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Dr. Michael Meister, Laurenz Meyer (Hamm), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Olaf Scholz, Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Wend, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksachen 16/1406, 16/1665) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Bir- git Homburger, Martin Zeil, Christian Ah- rendt und der Fraktion der FDP: Bürokratieabbau – Jetzt sind konkrete Schritte gefragt (Drucksachen 16/472, 16/1665) . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . T a b c d e f g 3244 B 3245 D 3247 A 3248 C 3249 C 3250 D 3252 A 3252 D 3253 C 3254 D 3255 D 3259 C 3256 B 3256 C 3256 D 3258 A 3261 B 3262 D 3264 A 3265 C 3266 D 3267 C 3268 D 3269 D agesordnungspunkt 26: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erzie- hungsgeld und Unterhaltsvorschuss (Drucksache 16/1368) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Bärbel Höhn, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstegesetzes (Anti-Spam-Gesetz) (Drucksache 16/1436) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrü- cke über die Wutach zwischen Stühlin- gen (Baden-Württemberg) und Ober- wiesen (Schaffhausen) (Drucksache 16/1611) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württem- berg) und Laufenburg (Aargau) (Drucksache 16/1612) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singa- pur zur Vermeidung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 16/1619) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (Drucksache 16/1620) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Win- fried Hermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes (Drucksache 16/1642) . . . . . . . . . . . . . . . 3270 D 3270 D 3271 A 3271 A 3271 B 3271 B 3271 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 h) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höf- ken, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Einfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle (Drucksache 16/841) . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hof- reiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Öffentlicher Personennahverkehr – Wettbewerb transparent und fair ord- nen (Drucksache 16/1065) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ver- brennung von Halmgut als Biobrenn- stoff in Kleinfeuerungsanlagen neu regeln (Drucksache 16/1149) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höf- ken, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: UN-Moratorium für die Grundschleppnetzfischerei auf der Hohen See durchsetzen (Drucksache 16/1151) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Horst Fried- rich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Defizite im Kampf gegen Trunkenheitsfahrten in der Seeschifffahrt beseitigen (Drucksache 16/1158) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Mi- riam Gruß, Cornelia Pieper, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Fle- xible Konzepte für die Familie – Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung zukunftsfähig machen (Drucksache 16/1168) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: BSE- Testpflichtaltersgrenze anheben (Drucksache 16/1170) . . . . . . . . . . . . . . . . o) Antrag der Abgeordneten Sevim Dagde- len, Karin Binder, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.: Für einen Schutz der Opfer von Zwangsverheiratungen, für die Stärkung ihrer Rechte und die länger- fristige Bekämpfung der Ursachen patriarchaler Gewalt (Drucksache 16/1564) . . . . . . . . . . . . . . . . p q Z A m w B t g w ( T a b c 3271 C 3271 C 3271 D 3271 D 3272 A 3272 A 3272 B 3272 B ) Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing, Enak Ferlemann, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Uwe Beckmeyer, Sö- ren Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notschleppkonzept den veränderten Bedingungen der See- schifffahrt anpassen (Drucksache 16/1647) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Nein zur ÖPNV-Nachfolge- verordnung (EG-VO 1191/69, Ratsdok. 11508/05) – Chancengleichheit für mittelständische Unternehmen si- chern (Drucksache 16/1652) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ntrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ir- ingard Schewe-Gerigk, Britta Haßelmann, eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Alterna- iven zum Heim schaffen – Ambulante An- ebote für Menschen mit Behinderungen eiterentwickeln und ausbauen Drucksache 16/1644) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes über die Bereini- gung von Bundesrecht im Zuständig- keitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Drucksachen 16/1290, 16/1633) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Bundes- notarordnung (Drucksachen 16/1340, 16/1606) . . . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Personenbeförde- rungsrechts (Drucksachen 16/517, 16/1685) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksachen 16/1039, 16/1685) . . . . 3272 B 3272 C 3272 C 3273 A 3273 B 3273 C 3273 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 V – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 16/1341, 16/1685) . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Perso- nenverkehr (Drucksachen 16/1365, 16/1613, 16/1655) e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksachen 16/1293, 16/1663) . . . . . . . f)–k) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 46, 47, 48, 49, 50 und 51 zu Petitionen (Drucksachen 16/1512, 16/1513, 16/1514, 16/1515, 16/1516, 16/1517) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Überein- kommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert) (Drucksachen 16/1346, 16/1664) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: zu den Antworten der Bundesregie- rung auf die dringliche Frage 1 auf Druck- sache 16/1645 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Falk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . S R A T a b A D G H B A P N E T B a 3273 C 3274 A 3274 B 3274 D 3275 B 3275 C 3275 D 3276 D 3277 D 3278 D 3280 D 3282 A 3283 B 3284 A 3285 D 3286 D tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Wer- ner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der LINKEN: Mindestlohnregelung einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Bri- gitte Pothmer, Irmingard Schewe-Ge- rigk, Markus Kurth, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Mindest- arbeitsbedingungen mit regional und branchenspezifisch differenzier- ten Mindestlohnregelungen sichern (Drucksachen 16/398, 16/656, 16/989) . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gesetzliche Mindestlöhne ablehnen (Drucksache 16/1653) . . . . . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . arald Wolf, Senator (Berlin) . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: alkandebatte ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaaten und ganz Südosteuropa für das Jahr 2005 (Drucksache 16/778) . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 B 3289 D 3290 D 3292 A 3292 A 3292 B 3293 C 3294 A 3295 C 3296 D 3297 B 3298 A 3298 D 3300 A 3302 A 3303 D 3308 C 3304 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 b) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stin- ner, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kosovo-Statusverhandlungen noch 2006 zu erfolgreichem Abschluss bringen (Drucksache 16/588) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Das Abkommen von Dayton wei- terentwickeln und überwinden (Drucksache 16/877) . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Beendigung der Operation „ALTHEA“ und Einrichtung einer in- ternationalen nicht-militärischen Poli- zeimission in Bosnien und Herzegowina (Drucksachen 16/217, 16/861) . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Da- niel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eigenverantwortung von Bosnien und Herzegowina stärken – Verfas- sungsprozess unterstützen und „Bonn Powers“ des Hohen Repräsentanten ab- schaffen (Drucksachen 16/228, 16/862) . . . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Interna- tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Um- feldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Frie- densregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regie- rungen der Bundesrepublik Jugoslawien b U D D P W D K N E T a b i Z B a H G F N d ( H C 3304 B 3304 B 3304 C 3304 C 3304 D 3306 C 3310 B 3312 B 3313 A und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Drucksachen 16/1509, 16/1651, 16/1699) ) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Aus- schuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/1699) . . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste (Drucksache 16/843) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Sabine Leut- heusser-Schnarrenberger, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumgeset- zes (Drucksache 16/1163) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), rietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der raktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- EN: Überwachung von Journalisten urch den Bundesnachrichtendienst Drucksachen 16/85, 16/1656) . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3314 B 3314 C 3314 D 3315 D 3317 A 3317 C 3318 C 3319 B 3320 A 3320 D 3321 C 3323 C 3321 C 3321 D 3321 D 3322 A 3325 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 VII Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Drucksachen 16/1410, 16/1696, 16/1697) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich- AG (Drucksachen 16/1405, 16/1696, 16/1697) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Fraktion der LINKEN: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit – Strategie zur Überwindung von Hartz IV – zu dem Antrag der Abgeordneten Bri- gitte Pothmer, Markus Kurth, Irmin- gard Schewe-Gerigk, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln – Exis- tenzsichernd, individuell, passgenau – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Wohnungslo- sigkeit vermeiden – Wiedereinfüh- rung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Er- werbstätige mit niedrigem Einkom- men und Arbeitslosengeld-I-Bezie- her (Drucksachen 16/997, 16/1124, 16/1201, 16/1696) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . F D K K B D B K D K M K N E T a b U M V T K S 3327 B 3327 D 3328 D 3329 C 3330 A 3331 D 3333 A 3333 A 3333 B 3333 C ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Konrad Schily, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Hochschulbaumittel gerecht ver- teilen (Drucksache 16/1166) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine starke Wissenschaftsinfra- struktur im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern (Drucksache 16/1643) . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . 3334 B 3335 D 3337 B 3338 C 3339 B 3340 A 3340 D 3341 B 3342 C 3343 A 3343 B 3345 A 3345 A 3345 B 3346 D 3347 A 3351 B 3347 D 3347 D 3348 A 3349 A 3350 D 3353 D 3354 D 3356 A 3357 A VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD einge- brachten Entwurfs eines Investitionszulagen- gesetzes 2007 (InvZulG 2007) (Drucksachen 16/1409, 16/1539, 16/1543) . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Inge Höger-Neuling, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Erlass der Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V (Drucksache 16/1511) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bun- desanstalt für den Digitalfunk der Behör- den und Organisationen mit Sicherheits- aufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Drucksachen 16/1364, 16/1610, 16/1683, 16/1701) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Indivi- dualbesteuerung mit übertragbarem Höchst- betrag von 10 000 Euro (Drucksache 16/1152) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T V r z s G M G D R D T Z B W n D ( T a b c 3358 A 3358 B 3360 A 3361 A 3362 C 3363 B 3364 C 3365 C 3367 A 3367 B 3368 B 3368 D 3369 B 3370 B 3371 D 3372 C 3374 A agesordnungspunkt 15: ereinbarte Debatte: Zu den Fortschrittsbe- ichten zu Bulgarien und Rumänien sowie ur aktuellen Entwicklung auf europäi- cher Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister AA . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: eschlussempfehlung des Ausschusses für ahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- ung zu einem Antrag: Genehmigung zur urchführung eines Strafverfahrens Drucksache 16/1718) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mü- cke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sonderprogramm „Kommunale Brü- ckenbauwerke“ auflegen (Drucksachen 16/261, 16/1008) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bestandssanierung der Verkehrsinfra- struktur ausweiten und effektive Sanie- rungsstrategie vorlegen (Drucksachen 16/553, 16/1090) . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dorothee Menzner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaß- nahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen (Drucksache 16/1657) . . . . . . . . . . . . . . . 3374 A 3374 B 3375 C 3376 D 3378 B 3378 D 3379 D 3380 B 3381 C 3383 A 3383 B 3383 B 3383 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 IX Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen; Ratsdok. 15954/05 (Drucksachen 16/901 Nr. 2.2, 16/1684) . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt schnell ratifizieren (Drucksache 16/457) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meis- ter, Otto Bernhardt, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Nina Hauer, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitender Zahlungsver- kehr im europäischen Binnenmarkt (Drucksache 16/1646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine anspruchsvolle und umfassende EU- Nachhaltigkeitstrategie (Drucksache 16/1437) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Drucksache 16/1372) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ausführung des UNESCO- Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Ein- T A r o s R A ( T B B T d 2 ( T a b T A A A N d c ( N A L 3384 A 3384 B 3384 C 3385 B 3385 C 3385 D fuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen – KGÜAG) (Drucksache 16/1371) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Ka- in Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der LINKEN: Ein- etzung einer Enquete-Kommission „Ethik, echt und Finanzierung des Wohnens mit ssistenz (Heim-Enquete)“ Drucksache 16/1267) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: eratung der Unterrichtung durch den undesbeauftragten für den Datenschutz: ätigkeitsbericht 2003 und 2004 des Bun- esbeauftragten für den Datenschutz – 0. Tätigkeitsbericht – Drucksache 15/5252) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Recht statt Pflicht – Einschränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken (Drucksache 16/949) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben konsequent sichern (Drucksache 16/853) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Cornelia Behm, lexander Bonde, Hans-Josef Fell, weiterer bgeordneter und der Fraktion des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN: Kürzungen bei er Finanzierung der Entwicklung ländli- her Räume verhindern Drucksache 16/952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 3386 A 3386 B 3386 C 3386 D 3387 A 3387 A 3387 C 3389 A X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2006 (36. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2006 (36. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Gert Weisskir- chen (Wiesloch) (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2006 (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Petra Bierwirth (SPD) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Hedgefondszulassung zurücknehmen (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Repu- blik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesord- nungspunkt 3) Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . A E D B d J B C r W L 9 m s t b M W l 1 t n A E C S m c M S ( m s t b M W b 1 t n A E A n t l B N B a C z e i G c 2 3389 B 3389 B 3389 C 3389 C 3390 A 3390 B 3390 C 3391 D 3392 B 3392 C 3392 D 3393 C nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Thea Dückert, Priska Hinz (Herborn), ärbel Höhn, Birgitt Bender, Kerstin An- reae, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, erzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, ritta Hasselmann, Elisabeth Scharfenberg, ornelia Behm, Rainder Steenblock, Marga- eta Wolf (Frankfurt), Kai Boris Gehring, olfgang Wieland, Ulrike Höfken, Anna ührmann und Anja Hajduk (alle BÜNDNIS 0/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstim- ung über die Beteiligung bewaffneter deut- cher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- ion EUFOR RD CONGO zur zeitlich efristeten Unterstützung der Friedensmission ONUC der Vereinten Nationen während des ahlprozesses in der Demokratischen Repub- ik Kongo auf Grundlage der Resolution 671 (2006) des Sicherheitsrates der Verein- en Nationen vom 25. April 2006 (Tagesord- ungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten hristian Lange (Backnang), Andreas Weigel, abine Bätzing, Elvira Drobinski-Weiß, Sieg- und Ehrmann, Michael Hartmann (Wa- kernheim), Iris Hoffmann (Wismar), Detlef üller (Chemnitz), Ortwin Runde, Silvia chmidt (Eisleben) und Carsten Schneider Erfurt) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- ung über die Beteiligung bewaffneter deut- cher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- ion EUFOR RD CONGO zur zeitlich efristeten Unterstützung der Friedensmission ONUC der Vereinten Nationen während des ahlprozesses in der Demokratischen Repu- lik Kongo auf Grundlage der Resolution 671 (2006) des Sicherheitsrates der Verein- en Nationen vom 25. April 2006 (Tagesord- ungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lexander Bonde, Winfried Hermann, Mo- ika Lazar, Dr. Gerhard Schick, Sylvia Kot- ing-Uhl, Hans-Josef Fell, Josef Philip Wink- er, Dr. Anton Hofreiter und Matthias erninger (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) zur namentlichen Abstimmung über die eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte n der EU-geführten Operation EUFOR RD ONGO zur zeitlich befristeten Unterstüt- ung der Friedensmission MONUC der Ver- inten Nationen während des Wahlprozesses n der Demokratischen Republik Kongo auf rundlage der Resolution 1671 (2006) des Si- herheitsrates der Vereinten Nationen vom 5. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) . . . . 3394 A 3395 C 3396 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 XI Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Klaus-Peter Willsch und Bernhard Schulte-Drüggelte (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Be- teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstüt- zung der Friedensmission MONUC der Ver- einten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dirk Manzewski und Dr. Peter Danckert (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlpro- zesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesord- nungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Claudia Roth (Augs- burg) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstüt- zung der Friedensmission MONUC der Ver- einten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) . . . . . Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Tagesordnungspunkt 11 a) Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- z f A E K w A A E ( d l ( A Z d z a o D D D E R A Z E e B h ( U A Z d t g P P C D C 3397 C 3397 D 3398 B 3398 C es zur Fortentwicklung der Grundsicherung ür Arbeitsuchende (Tagesordnungspunkt 11 a) nlage 15 rklärung des Abgeordneten Dr. Heinrich L. olb (FDP) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich- G (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . nlage 16 rklärung des Abgeordneten Lothar Mark SPD) zur namentlichen Abstimmung über en Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwick- ung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Erlass der Rechtsverordnung um morbiditätsorientierten Risikostruktur- usgleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V (Tages- rdnungspunkt 12) r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes über die Errichtung iner Bundesanstalt für den Digitalfunk der ehörden und Organisationen mit Sicher- eitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) Tagesordnungspunkt 13) lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Individualbesteuerung mit über- ragbarem Höchstbetrag von 10 000 Euro (Ta- esordnungspunkt 14) atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . etra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3399 A 3399 D 3399 D 3400 A 3401 A 3401 C 3402 C 3403 A 3403 B 3404 A 3404 D 3405 C 3406 B 3406 C XII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Son- derprogramm „Kommunale Brückenbau- werke“ auflegen – Beschlussempfehlung und Bericht: Be- standssanierung der Verkehrsinfrastruktur ausweiten und effektive Sanierungsstrate- gie vorlegen – Antrag: Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen (Tagesordnungspunkt 16 a bis c) Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates zur Einfüh- rung eines europäischen Verfahrens für ge- ringfügige Forderungen; Ratsdok. 15954/05 (Tagesordnungspunkt 17) Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs: UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt schnell ratifizieren (Tages- ordnungspunkt 18) Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d l ( G N F U D A Z d u g T S M L R A Z d – – ( M S C D D B 3407 B 3408 C 3410 A 3410 D 3411 D 3412 B 3413 C 3414 C 3415 C 3416 B 3417 B 3417 D 3418 C 3419 B 3420 B 3421 A nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs: Grenzüberschreitender Zah- ungsverkehr im europäischen Binnenmarkt Tagesordnungspunkt 19) eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs: Für eine anspruchsvolle und mfassende EU-Nachhaltigkeitstrategie (Ta- esordnungspunkt 20) homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Entwürfe: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechts- widrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereig- nung von Kulturgut Gesetz zur Ausführung des UNESCO- Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutüber- einkommen – KGÜAG) Tagesordnungspunkt 21 a und b) onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . r. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3422 A 3423 A 3423 D 3424 C 3425 A 3425 C 3427 C 3428 A 3428 D 3429 C 3431 A 3431 C 3432 B 3433 C 3434 A 3434 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 XIII Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einsetzung einer Enquete-Kom- mission „Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz (Heim-Enquete)“ (Ta- gesordnungspunkt 22) Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2003 und 2004 des Bundesbeauftragten für den Daten- schutz – 20. Tätigkeitsbericht – (Tagesord- nungspunkt 23) Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Recht statt Pflicht – Einschränkungen be- hinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken – Teilhabe von Menschen mit Behinderun- gen am öffentlichen Leben konsequent si- chern (Tagesordnungspunkt 24 a und b) Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d d M H D D C A D D R b r A F A D J V s l H A F A M C V d A A A M D A U n 3435 D 3436 D 3438 A 3438 D 3440 A 3441 C 3442 C 3444 D 3447 B 3448 A 3448 C 3449 C 3450 C 3452 B 3453 B 3454 B 3454 D nlage 29 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Kürzungen bei der Finanzierung er Entwicklung ländlicher Räume verhin- ern (Tagesordnungspunkt 25) arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olger Ortel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ringliche Frage 2 irk Niebel (FDP) isiko für weitere Haushaltsbelastungen ei bereits jetzt bestehendem Haushalts- isiko durch die Hartz-IV-Festsetzung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ringliche Fragen 3 und 4 ürgen Koppelin (FDP) orstellungen der Bundeskanzlerin hin- ichtlich einer „grundlegenden Überho- ung“ bzw. einer „Generalrevision“ der artz-IV-Gesetzgebung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 5 ornelia Hirsch (DIE LINKE) erankerung der Gebührenfreiheit für Bil- ung im Grundgesetz ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 6 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) nzahl der mit der Aufdeckung von msatzsteuerbetrug beschäftigten Perso- en und dadurch entstehende Kosten 3455 B 3456 C 3457 D 3458 D 3459 B 3460 B 3460 C 3461 A XIV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 7 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werftenkapazitäten für Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen der Binnen- schifffahrt Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 12 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Beseitigung von Unklarheiten bezüglich der Abgrenzung zwischen privater und öf- fentlicher Bildung in der EU-Dienstleis- tungsrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 13 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Verstärkung der deutschen Militärpräsenz im Falle unvorhergesehener Entwicklun- gen in der Demokratischen Republik Kongo Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 14 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Kosten des geplanten Militäreinsatzes in der Demokratischen Republik Kongo und deren Veranschlagung im Bundeshaushalt 2006 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D V n f u F A C A M W Z b s z S p S A C A M B U T B R s A M A M J S b g V v A M 3461 B 3461 C 3461 D 3462 A 3462 C nlage 38 ündliche Frage 15 r. Rainer Stinner (FDP) om Bundesverteidigungsministerium be- ötigte Zeit für die Ermittlung einer Be- ehlsgebung in multinationalen Verbänden nd Stäben (Bundestagsdrucksache 16/1268, rage 27) ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Fragen 16 und 17 infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ugänglichkeit des Entwurfs des Weiß- uchs zur Sicherheitspolitik für die Oppo- ition und die Öffentlichkeit; Unterschiede wischen der im Weißbuch definierten icherheitspolitik und den Verteidigungs- olitischen Richtlinien der europäischen icherheitsstrategie ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Fragen 18 und 19 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) msetzung der Ergebnisse des „Runden ischs Pflege“; Selbstverpflichtung aller eteiligten zur Einhaltung der Charta der echte hilfe- und pflegebedürftiger Men- chen ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 20 und 21 örg Rohde (FDP) tärkung des Vorrangs medizinischer Reha- ilitation vor der Pflege von pflegebedürfti- en, alten und behinderten Menschen; erlagerung von Leistungen auf die Pflege- ersicherung durch die Krankenkassen ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3462 C 3463 A 3463 D 3464 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 XV Anlage 42 Mündliche Frage 22 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderungsprogramme zur Erhaltung der Binnenschifffahrt unter deutscher Flagge und zur Modernisierung der Flotte Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 23 und 24 Jan Mücke (FDP) Maßnahmen zur Beschleunigung der Nachbesserungsarbeiten im Dölzschener Autobahntunnel (A 17) Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 25 und 26 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beantwortung des Briefs des Sächsisch- Bayrischen Städtenetzes hinsichtlich der Zukunft der Sachsen-Franken-Magistrale; Zusammenarbeit mit dem Sächsisch-Bay- rischen Städtenetz Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 27 und 28 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Grundlage für die Lärmsanie- rung durch Lärmschutzmaßnahmen an be- stehenden Schienenwegen; Akzeptanz ei- ner Geschwindigkeitsreduzierung auf Schienenwegen aus Gründen des Schall- schutzes Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 29 und 30 Joachim Günther (Plauen) (FDP) Öffentliche Ausschreibung von Leistungen mit Herstellerbindung; Sicherstellung e G A A A M H V B w f A A A M D A K g e A F A M A E t S K A g A F A M A K l A t D A F 3464 C 3465 B 3465 D 3466 A iner produktneutralen Ausschreibung aus ründen des Wettbewerbs ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Fragen 31 und 32 einz-Peter Haustein (FDP) ergabe von Aufträgen an den billigsten ieter und nicht an den Bieter mit dem irtschaftlichsten Angebot; Schadenersatz ür die später entstehenden Mehrkosten ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 48 ündliche Frage 33 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) nzahl der mit der Überwachung und ontrolle von Arbeitslosengeld-II-Empfän- ern beschäftigten Personen und dadurch ntstehende Kosten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 34 lexander Ulrich (DIE LINKE) inschränkung der nationalen Kon- rollmöglichkeiten gegenüber Lohn- und ozialdumping in den Leitlinien der EU- ommission für die Entsendung von rbeitnehmern im Rahmen der Erbrin- ung von Dienstleistungen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 35 lexander Ulrich (DIE LINKE) ritik von Gewerkschaften an der Behand- ung der gewerkschaftlichen Rechte, rbeitskampfmaßnahmen und des kollek- iven Arbeitsrechts durch Art. 1 der ienstleistungsrichtlinie ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3466 C 3466 D 3467 A 3467 B 3467 C XVI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Anlage 51 Mündliche Fragen 36 und 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation von Lesben und Schwulen in Russland und Polen; Zulassung von Les- ben- und Schwulenparaden und Schutz vor Übergriffen von Rechtsradikalen und reli- giösen Fundamentalisten Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 38 und 39 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einberufung einer vom „Internationalen Komitee zur Begleitung des Übergangspro- zesses“ (CIAT) vorgesehenen politischen Dialoggruppe für die Demokratische Repu- blik Kongo; Voraussetzungen für eine Beteiligung der Bundeswehr an einer EU- Militärmission in der Demokratischen Republik Kongo Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 40 und 41 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Reaktion auf die Zunahme rechtsextremis- tischer Gewalttaten, insbesondere Beseiti- gung von so genannten national befreiten Zonen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 42 und 43 Petra Pau (DIE LINKE) Einstufung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e. V. (VVN-BdA) als linksextreme Organi- sation Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3467 D 3468 B 3469 B 3469 D 3470 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3213 (A) ) (B) ) 37. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 7.3
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      Anlage 29 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3389 (A) ) (B) ) Zypries, Brigitte SPD 01.06.2006 densmission MONUC der Vereinten Nationen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A 2 T C s 3 G A M A M A M A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 01.06.2006 Albach, Peter CDU/CSU 01.06.2006 Andres, Gerd SPD 01.06.2006 Bartsch, Dr. Dietmar DIE LINKE 01.06.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 01.06.2006 Blumentritt, Volker SPD 01.06.2006 Ernstberger, Petra SPD 01.06.2006 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 01.06.2006 Friedrich (Bayreuth), Horst FDP 01.06.2006 Griefahn, Monika SPD 01.06.2006 Groneberg, Gabriele SPD 01.06.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 01.06.2006 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 01.06.2006 Hilsberg, Stephan SPD 01.06.2006 Knoche, Monika DIE LINKE 01.06.2006 Pflug, Johannes SPD 01.06.2006 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 01.06.2006 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.06.2006 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 01.06.2006 Ulrich, Alexander DIE LINKE 01.06.2006 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 01.06.2006 Zöller, Wolfgang CDU/CSU 01.06.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Reinhard Göhner (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5) An den namentlichen Abstimmungen am 19. Mai 006 habe ich nicht teilgenommen, da ich an diesem age im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der CDU/ SU-Fraktion und dem Ersten Parlamentarischen Ge- chäftsführer an einer Konferenz des Fernsehsenders sat in München teilgenommen habe. Aus diesem runde war ich für den 19. Mai auch entschuldigt. nlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (36. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 5) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet Ja. nlage 4 Erklärung des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wies- loch) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgeset- zes (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet Ja. nlage 5 Erklärung der Abgeordneten Petra Bierwirth (SPD) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Hedgefondszulassung zurücknehmen (36. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 6) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet Ja. nlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Frie- 3390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) während des Wahlprozesses in der Demokrati- schen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tages- ordnungspunkt 3) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich kann dem An- trag der Bundesregierung zur Entsendung deutscher Sol- daten in die Demokratische Republik Kongo aus folgen- den Gründen nicht zustimmen: Art, Umfang und Planung des Einsatzes entsprechen nicht meinen Vorstellungen eines sorgfältig organisierten und abgesicherten Auslandseinsatzes der Bundeswehr. Weder die Truppenstärke noch der Einsatzradius ist der Größe des Landes und damit auch der Bedeutung der Aufgabe angemessen. Die Beschränkung des Einsatzes auf die Hauptstadt Kinshasa macht deutlich, dass es sich um einen symbolischen Akt der Unterstützung handelt. Für derartige Symbolik sind jedoch die Risiken des Ein- satzes zu hoch; das Leben deutscher Soldaten ist meines Erachtens akut gefährdet. Es ist nicht kalkulierbar, wie sich die Sicherheitslage bei eventuellen Ausschreitungen oder Kämpfen der Mi- lizen entwickelt. Zudem sind die Rückzugsmöglichkei- ten der EUFOR-Soldaten eng begrenzt; der Flughafen liegt an einer überlasteten Ausfallstraße 25 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Auch der innerstädtische Flughafen eignet sich nach Ansicht von Experten nur be- dingt als Rückzugsbasis, sodass nur der Kongo-Fluss für eine eventuelle Evakuierung bliebe. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Wahl von verschiedenen politischen Kräften nicht anerkannt wird. Da es noch keine unabhängige Justiz im Land gibt, ist schwer einzuschätzen, ob und wie sich die Lage nach der Wahl entwickelt. Wie fragil diese Lage ist, zeigen nicht zuletzt die Vorgänge um den angeblichen Putschversuch in den letzten Tagen. Zudem ist die angestrebte zeitliche Befristung unre- alistisch. Weder der Termin für die Wahl noch die Ter- mine für die eventuell notwendige Stichwahl bzw. für die Wahl zur zweiten Parlamentskammer (Provinz- und Kommunalwahlen) stehen bisher wirklich fest. Ein nachhaltiges Konzept für die Zeit nach den Wahlen und dem Abzug der EUFOR-Truppen fehlt ebenso wie ein Plan zu Befriedung der östlichen Regionen des Landes, in denen noch immer Milizenkämpfe stattfinden. Daher enthalte ich mich meiner Stimme, wünsche den deutschen Soldaten aber dennoch bestmöglichen Erfolg im Falle eines Einsatzes. Wolfgang Grotthaus (SPD): Die deutsche Beteili- gung an der EU-Mission im Kongo wurde in der SPD- Bundestagsfraktion intensiv und kontrovers diskutiert. Letztendlich stimmte die Mehrheit der Fraktion für den Einsatz. Nach wie vor hege ich persönlich allerdings er- heblichen Zweifel am Sinn und Erfolg der Mission. Die Verantwortung Europas in Afrika und im Kongo kann nach meiner Auffassung nicht mit 2 000 Soldaten, von d s z s d d s u S B T A g c l d w s K d b f R n d s s W s d z h d g K d o m s t E r m n d d D i (C (D enen höchstens die Hälfte in der Hauptstadt Kinshasa tationiert sein wird, wahrgenommen werden. Inhaltlicher Anspruch und Aufgabe passen hier nicht um Mitteleinsatz. Der Ablauf der Debatte zeigt, wie ich immer wieder Strategie, Zielsetzung und Begrün- ung des Einsatzes verschoben haben, angepasst wur- en. Sollte dieser Einsatz problematisch werden, werden ich die Brüche und Strukturprobleme schnell zeigen nd zu einer Gefährdung des Einsatzes bzw. zu einem cheitern führen. Trotz Versicherung der Bundesregierung, dass der undeswehreinsatz klar definiert ist, sind hinsichtlich ruppenstärke, Zeitraum, Aufgabe und Einsatzgebiet usweitungen möglich. Die auslegungsfähigen Aussa- en sind wenig vertrauenerweckend. Probleme sehe ich insbesondere in folgenden Berei- hen: Erstens. Wenn die Wahlen nicht ordnungsgemäß ver- aufen, manipuliert oder gestört werden, können die Sol- aten dies verhindern? Wenn die Wahlen angefochten erden oder das Ergebnis nicht akzeptiert wird, verlas- en die Soldaten der EU-Mission dann trotzdem den ongo (definiertes Mandat)? Zweitens. Nicht erfüllte Erwartungen in das Ergebnis er Wahlen sowie Enttäuschungen über erwartete Ver- esserungen der Lebensumstände sind eine große Ge- ahr. Wer Erwartungen weckt, ist nachher auch für die ealisierung bzw. Umsetzung zuständig und kann sich icht einfach vom Platz stehlen. Können und wollen wir as? Drittens. Wenn es zu Kampfhandlungen bzw. militäri- chen Auseinandersetzungen kommt, sollen die deut- chen Soldaten dann kämpfen oder sich zurückziehen? omit sollen sie dann kämpfen? Wie können die deut- chen Soldaten wieder aus dem Kongo abgezogen wer- en? Die Zusagen der politisch Verantwortlichen, dass es u keiner Verlängerung des Mandates kommen wird, alte ich – je nach Entwicklung der Lage – für schwer urchzuhalten bzw. mit den Zusagen und Versprechen egenüber den Verbündeten und der Bevölkerung im ongo schwer zu vereinen. Einen langfristigen oder gar auerhaften Einsatz im Kongo – analog zum Balkan der zu Afghanistan – halte ich für nicht darstellbar, öglich oder wünschenswert. In meiner Fraktion habe ich gegen diesen Einsatz ge- timmt. Im Plenum werde ich dem mehrheitlichen Vo- um meiner Fraktion folgen in der Hoffnung, dass der insatz der deutschen Soldaten den mehrheitlichen Inte- essen der Menschen im Kongo dient und hilft, den de- okratischen Prozess zu beschleunigen und die bewaff- eten Auseinandersetzungen zu beenden. Petra Hinz (Essen) (SPD): Wie alle anderen Mitglie- er in diesem Hohen Hause bin auch ich der Auffassung, er Kongo braucht Frieden und demokratische Wahlen. eshalb unterstütze ich den Demokratisierungsprozess m Kongo auch mit aller Kraft. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3391 (A) ) (B) ) Wir entscheiden heute über den bisher gefährlichsten Einsatz von deutschen Soldatinnen und Soldaten nach dem Zweiten Weltkrieg. Neben den 500 Einsatzkräften werden auch 280 weitere Unterstützungskräfte aus Deutschland im Kongo eingesetzt. Es ist an der Zeit, erneut an die Erfolge des gewalt- freien Widerstandes zu erinnern: Denn Freiheit und De- mokratie wurden in den seltensten Fällen durch den Ein- satz von Militär, also durch Soldatinnen und Soldaten, durchgesetzt. Kaum ein Konflikt der vergangenen Jahr- zehnte wurde mit Waffengewalt gelöst, meist wurden Freiheit und Demokratie gewaltfrei von der Bevölkerung der Länder erkämpft. Diese Erfahrung haben wir zuletzt mit dem Fall des Eisernen Vorhangs in Deutschland und Europa gemacht. Ich habe den Prozess bis zur heutigen Entscheidung sehr genau begleitet und denen, die die Verhandlungen für uns geführt haben, aufmerksam und aktiv zugehört. Oft sind es die kleinen Dinge und Aussagen, die es ei- nem unmöglich machen, zuzustimmen. Zum ursprünglichen Auftrag bzw. Mandat: Unsere Soldatinnen und Soldaten sollten „nur“ die Wahlbeob- achter sichern bzw. schützen. Laut Antrag der Bundesre- gierung umfasst das Mandat jetzt jedoch Unterstützungs- leistungen auf militärisch-strategischer Ebene, operative Beteiligung am Streitkräftehauptquartier in Kinshasa und Evakuierungsmaßnamen, um Einzelne aus Gefah- renlagen zu verbringen. Hier stellt sich die Frage, wer die schutzwürdigen Personen sind. Wen zählen wir dazu? Und die für mich wichtige und entscheidende Frage: Wen schließen wir im Ernstfall aus? Auch die Definition des Einsatzgebietes hat sich ver- ändert. War ursprünglich die Rede von der Stadt Kinshasa, heißt es heute im Mandat: Raum Kinshasa. Hier gibt es einen qualitativen Unterschied. Wie groß ist genau der Raum Kinshasa? Werden auch Seestreitkräfte an der Mission beteiligt, dann wird der Raum Kinshasa unüberschaubar groß. Immerhin umfasst die Demokrati- sche Republik Kongo ein Gebiet, das so groß wie West- europa ist. Im Kongo befindet sich derzeit die internationale Schutztruppe der Vereinten Nationen – MONUC – mit rund 18 000 Soldaten. Glauben wir denn wirklich, mit dem Einsatz von 1 500 weiteren Soldaten die Gefahr von Übergriffen und Anschlägen von Kindersoldaten und Rebellen verhindern zu können? Auf 4 bis 5 Millionen Tote schätzt die UNO die bisherigen Opfer in diesem Konflikt. Das Gleichgewicht des Schreckens hängt von der Furcht vor dem vernichtenden Vergeltungsschlag ab, doch die Kindersoldaten und die Rebellen haben keine Furcht. Sie haben noch nicht einmal Angst, das eigene Leben zu verlieren. Hier wird gegen einen uneinschätz- baren Gegner gekämpft. Im Ernstfall stehen unsere Sol- datinnen und Soldaten Kindern und Jugendlichen gegen- über, die bereit sind, ohne weiteres sich selbst zu opfern. v n r s U A a c G f H n K m d R e E n w k v g e p W u B h k ü k f s A l u u e g d t e s e D k v K (C (D Sind unsere Einsatzkräfte auf diesen Einsatz wirklich orbereitet? Natürlich wissen wir, dass unsere Soldatin- en und Soldaten grundsätzlich auf Einsätze gut vorbe- eitet werden. Aber wie ist es in diesem speziellen Ein- atz? Der Kongo ist der gefährlichste Unruheherd Afrikas. nsere Soldaten haben keine Erfahrung mit Einsätzen in frika und ohne ein „eingespieltes Team“ aus Offizieren us den EU-Staaten entsenden wir sie in einen risikorei- hen Einsatz mit ungewissem Ausgang. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst ertz, und der Wehrbeauftragte, Reinhold Robbe, zwei- eln an der ausreichenden Vorbereitung der Bundeswehr. intergrund ist vor allem der unklare Auftrag und das icht genau definierte Einsatzgebiet. Ein Einsatz im ongo stellt besondere Ansprüche. Kampfhandlungen it Kindersoldaten können nicht ausgeschlossen wer- en, die Lage im Kongo ist alles andere als ruhig, die eaktionen der Bevölkerung können im Ernstfall nicht ingeschätzt werden. Das heißt, im Ernstfall wird dieser insatz zum Kampfeinsatz mit einem unbekannten Geg- er und Ausgang. Wir sollten die Bedenken derer, die ir in den Einsatz schicken, ernst nehmen. Eine weitere Problematik ist die zeitliche Einschrän- ung des Einsatzes. Im Antrag der Bundesregierung sind ier Monate vorgesehen, Vorbereitung und Rückverle- ung nicht einberechnet. Bisher ist noch jeder Auslands- insatz der Bundeswehr verlängert worden. Es stellt sich auch die Frage nach einem Alternativ- lan für den Worst Case. Sollte die Situation nach den ahlen im Kongo eskalieren, welchen Auftrag haben nsere Soldatinnen und Soldaten dann? Will sich die undesrepublik Deutschland dann wirklich zurückzie- en und das Land sich selbst überlassen? Dies ist wohl aum vorstellbar. Diejenigen, die hundertprozentig von diesem Einsatz berzeugt sind, haben es nicht geschafft, meine Beden- en auszuräumen. Sie haben es versäumt, die Fragen zu- rieden stellend zu beantworten, und vor allem konnten ie den Soldatinnen und Soldaten kein klares Bild ihres uftrages vermitteln. Der Antrag der Bundesregierung ässt sich großzügig auslegen; ihm fehlt es an Präzision nd Klarheit. Ich kann den ungewissen Einsatz unserer Soldatinnen nd Soldaten im Kongo nicht mit meinem Gewissen ver- inbaren und stimme deshalb dem Antrag der Bundesre- ierung nicht zu. Johannes Kars (SPD): Die deutsche Beteiligung an er EU-Mission im Kongo wurde in der SPD-Bundes- agsfraktion intensiv und kontrovers diskutiert. Letzt- ndlich stimmte die Mehrheit der Fraktion für den Ein- atz. Nach wie vor hege ich persönlich allerdings rheblichen Zweifel am Sinn und Erfolg der Mission. ie Verantwortung Europas in Afrika und im Kongo ann nach meiner Auffassung nicht mit 2 000 Soldaten, on denen höchstens die Hälfte in der Hauptstadt inshasa stationiert sein wird, wahrgenommen werden. 3392 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Inhaltlicher Anspruch und Aufgabe passen hier nicht zum Mitteleinsatz. Der Ablauf der Debatte zeigt, wie sich immer wieder Strategie, Zielsetzung und Begrün- dung des Einsatzes verschoben haben, angepasst wur- den. Sollte dieser Einsatz problematisch werden, werden sich die Brüche und Strukturprobleme schnell zeigen und zu einer Gefährdung des Einsatzes bzw. zu einem Scheitern führen. Trotz Versicherung der Bundesregierung, dass der Bundeswehreinsatz klar definiert ist, sind hinsichtlich Truppenstärke, Zeitraum, Aufgabe und Einsatzgebiet Ausweitungen möglich. Die auslegungsfähigen Aussa- gen sind wenig vertrauenerweckend. Probleme sehe ich insbesondere in folgenden Berei- chen: Wenn die Wahlen nicht ordnungsgemäß verlaufen, manipuliert oder gestört werden, können die Soldaten dies verhindern? Wenn die Wahlen angefochten werden oder das Ergebnis nicht akzeptiert wird, verlassen die Soldaten der EU-Mission dann trotzdem den Kongo (de- finiertes Mandat)? Nicht erfüllte Erwartungen in das Ergebnis der Wah- len sowie Enttäuschungen über erwartete Verbesserun- gen der Lebensumstände sind eine große Gefahr. Wer Erwartungen weckt, ist nachher auch für die Realisie- rung bzw. Umsetzung zuständig und kann sich nicht ein- fach vom Platz stehlen. Können und wollen wir das? Wenn es zu Kampfhandlungen bzw. militärischen Auseinandersetzungen kommt, sollen die deutschen Sol- daten dann kämpfen oder sich zurückziehen? Womit sol- len sie dann kämpfen? Wie können die deutschen Solda- ten wieder aus dem Kongo abgezogen werden? Die Zusagen der politisch Verantwortlichen, dass es zu keiner Verlängerung des Mandates kommen wird, halte ich – je nach Entwicklung der Lage – für schwer durchzuhalten bzw. mit den Zusagen und Versprechen gegenüber den Verbündeten und der Bevölkerung im Kongo schwer zu vereinen. Einen langfristigen oder gar dauerhaften Einsatz im Kongo – analog zum Balkan oder zu Afghanistan – halte ich für nicht darstellbar, möglich oder wünschenswert. In meiner Fraktion habe ich gegen diesen Einsatz ge- stimmt. Da diese Abstimmung für mich keine Gewis- sensfrage ist, folge ich im Plenum dem mehrheitlichen Votum meiner Fraktion und stimme für diesen Einsatz. Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Trotz erheb- licher Bedenken werde ich heute dem Antrag der Bun- desregierung zur Entsendung deutscher Truppen zur Un- terstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen zustimmen. Die Sicherung von Frieden und Stabilität ist ein hohes Gut, dessen Verteidigung weltweit Unterstützung ver- dient. Dennoch beinhaltet diese Mission eine aus meiner Sicht nicht abschätzbare Gefahr für die beteiligten deut- schen Soldatinnen und Soldaten. Unabhängig davon, wie die Wahl ausgeht, ist nicht klar, wie die Bevölkerung auf das Ergebnis reagieren wird und ob das Ergebnis landes- w E t L d s T B a K C c c r s N G d S s d d w E p k S c u z w K C c d a d N z r d t B k v m r k s e w A b (C (D eit Anerkennung findet. Schon die Notwendigkeit der ntsendung militärischer Truppen zeigt das Gefahrenpo- enzial, dem sich die Soldaten aussetzen. Diese unklare age macht es mir nicht leicht, heute mit meiner Stimme eutsche Soldatinnen und Soldaten in einen solchen Ein- atz zu schicken. Lediglich die Beschränkung unserer ruppen auf die Hauptstadt Kinshasa und die zeitliche egrenzung des Einsatzes bürgen für ein gewisses Maß n Sicherheit. Dennoch möchte ich den Stabilisierungsprozess im ongo unterstützen. Das Land braucht endlich eine hance, um auf demokratischer Grundlage in eine gesi- herte Zukunft zu gehen. Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Trotz erhebli- her Bedenken werde ich heute dem Antrag der Bundes- egierung zur Entsendung deutscher Truppen zur Unter- tützung der Friedensmission MONUC der Vereinten ationen zustimmen. Die Sicherung von Frieden und Stabilität ist ein hohes ut, dessen Verteidigung weltweit Unterstützung ver- ient. Dennoch beinhaltet diese Mission eine aus meiner icht nicht abschätzbare Gefahr für die beteiligten deut- chen Soldatinnen und Soldaten. Unabhängig davon wie ie Wahl ausgeht ist nicht klar, wie die Bevölkerung auf as Ergebnis reagieren wird und ob das Ergebnis landes- eit Anerkennung findet. Schon die Notwendigkeit der ntsendung militärischer Truppen zeigt das Gefahren- otenzial, dem sich die Soldaten aussetzen. Diese un- lare Lage macht es mir nicht leicht, heute mit meiner timme deutsche Soldatinnen und Soldaten in einen sol- hen Einsatz zu schicken. Lediglich die Beschränkung nserer Truppen auf die Hauptstadt Kinshasa und die eitliche Begrenzung des Einsatzes bürgen für ein ge- isses Maß an Sicherheit. Dennoch möchte ich den Stabilisierungsprozess im ongo unterstützen. Das Land braucht endlich eine hance, um auf demokratischer Grundlage in eine gesi- herte Zukunft zu gehen. Neben den humanitären und en demokratieunterstützenden Gründen gibt letztlich uch das wirtschaftspolitische Interesse Deutschlands in ieser Region den Ausschlag für meine Zustimmung. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Ich habe dem Antrag der Bundesregierung nicht ugestimmt, obwohl ich die Entsendung einer militä- isch bewaffneten EU-Truppe mit Beteiligung der Bun- eswehr zur Unterstützung der circa 17 000 UN-Solda- en im Rahmen von MONUC bei der Sicherung der evölkerung während des Wahlprozesses in der Demo- ratischen Republik Kongo grundsätzlich für richtig und erantwortbar halte. Aber die Wahlen müssen so fair wie öglich und das Mandat für die Bundeswehr muss aus- eichend und ehrlich sein. Ich kritisiere nicht, dass der Bitte der UNO nachge- ommen und die UN-Friedenstruppe verstärkt werden oll. Am Kongo konnte mithilfe der UN-Soldaten nach inem fürchterlichen Krieg seit einigen Jahren der Friede eitgehend gesichert werden. Ich sehe auch, dass zur bsicherung von fairen freien Wahlen die Verstärkung enötigt wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3393 (A) ) (B) ) Die Entsendung der Bundeswehr ist grundsätzlich verantwortbar, weil sie nicht in einen Kriegseinsatz er- folgt und UN- und EU-Truppe mit einem einstimmig erteilten UNO-Mandat handeln. Die kongolesische Re- gierung und die der afrikanischen Staaten sind einver- standen. Vor allem wünscht die Bevölkerung im Land den Schutz ihrer Sicherheit während der Wahlen auch durch europäische Soldaten. Das war das Ergebnis mei- ner Reise in die Hauptstadt Kinshasa und nach Bukavu im Ostkongo Ende April diesen Jahres. Aber ich kann nicht übersehen, dass ein fairer Wahl- prozess derzeit nicht ausreichend gesichert ist. Erstens. Der Wahlkalender hat eine schwerwiegende Lücke. Lediglich der Termin für den ersten Wahlgang ist für Ende Juli festgelegt, aber immer noch unsicher. Ein Termin für den zweiten Wahlgang fehlt entgegen der fes- ten Vorgabe. Dieser zweite Wahlgang ist aber genauso wichtig wie der ersten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang soll nicht nur der Präsident gewählt werden, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erzielt hat, sondern auch die Provinzgouverneure und Provinzparlamente. Viele Wählerinnen und Wähler gerade in den Krisenprovinzen im Osten sehen diese Wahl als fast noch wichtiger an als die Nationalwahlen. Der zweite Wahlgang kann wegen wahltechnischer Gründe frühestens 100 Tage nach dem ersten stattfinden. Nicht wenige befürchten, dass der zweite Wahlgang in immer weitere Ferne wegrückt. Zweitens. Die Situation im Land und vor allem in der Hauptstadt Kinshasa spitzt sich zu. Befürchtete Unruhen schon im Wahlkampf zeichnen sich ab. Nur der Über- gangspräsident und zugleich aussichtsreichste Kandidat verfügt über eine eigene bewaffnete Garde von 15 000 Mann, die auch in der Hauptstadt überall präsent ist. Zwei Vizepräsidenten und ebenfalls Kandidaten sol- len eigene Truppen von einigen tausend Kämpfern nahe der Hauptstadt unterhalten. Noch geben Sie sich fried- lich, aber nach dem ersten Wahlgang kann es schnell an- ders sein. Für den Krisenfall wie jetzt sieht der Friedens- vertrag die Einberufung der CIAT-Dialoggruppe vor. Die Forderung nach der Wiederaufnahme des Dialoges un- terstützen inzwischen nicht nur die größte Oppositions- partei, sondern fast alle Wahlparteien – mit Ausnahme der des Präsidenten – und nicht nur einzelne Kirchenver- treter, wie die Bundesregierung heute auf meine parla- mentarische Anfrage behauptet, sondern die nationale Bischofskonferenz CENCO. Sie ruft auf zu einem „posi- tiven und konsensorientierten Dialog“ und verlangt die Initiative von einer internationalen Organisation (AU oder EU oder UNO). Dieser Dialog soll den Wahlpro- zess nicht stoppen, sondern rechtmäßig, transparent und fair gestalten. Gleichwohl unterstützt die Bundesregie- rung die Einsetzung der Dialoggruppe ausdrücklich nicht. Ich stelle fest, das Mandat für die Bundeswehr ist nicht ehrlich und nicht ausreichend. Drittens. Der Einsatz soll auf vier Monate begrenzt sein beginnend ab dem ersten Wahlgang am 30. Juli In diesem Zeitraum soll auch die neu gewählte Regierung i s z m l d E R h s h s e w l s c z v i w U g L i C z S E b f P r n b d E – t w g b v v K t t Z I e n S u z (C (D m Amt sein. Schon heute ist abzusehen, dass diese Zeit chon wegen der Zeitspanne zwischen dem ersten und weiten Wahlgang nicht reicht. Aus Rücksicht auf Stim- ungen in der Koalition wurde eine Einsatzdauer festge- egt, von der die Verantwortlichen jetzt schon wissen, ass sie nicht eingehalten werden kann. Wieder wird ein insatz der Bundeswehr verlängert werden. Viertens. Der Einsatz der deutschen Kräfte ist auf den aum Kinshasa begrenzt. Auch Nothilfeeinsätze außer- alb dieses Raumes sind danach nicht erlaubt. Die Men- chen gerade in den unsicheren Provinzen des Ostkongo aben kein Verständnis dafür, dass ihnen in einer Not- ituation selbst dann nicht geholfen werden darf, wenn s der in Kinshasa stationierten Bundeswehr möglich äre, nur weil das Mandat dies nicht erlaubt. Solange die Zweifel daran überwiegen, dass die Wah- en am Kongo so weit wie möglich fair sein werden, und olange das Mandat für die Bundeswehr nicht ausrei- hend bestimmt und klar ist, halte ich die Zustimmung ur Entsendung der Bundeswehr an den Kongo nicht für erantwortbar. Stattdessen soll die Bundesregierung das hr Mögliche tun, dass die Dialoggruppe einberufen ird, dass weiter durch ein eindeutigeres Mandat für die N-Truppe MONUC auch im Ostkongo mehr Sicherheit eschaffen wird und dass somit in die Infrastruktur des andes Entwicklungshilfe gezielt fließen kann. Florian Toncar (FDP): Die bevorstehenden Wahlen n der Demokratischen Republik Kongo sind eine große hance für die politische Entwicklung des Landes hin ur Demokratie Deutschland muss diesen wichtigen chritt unterstützen. Dabei stehen die zivile Hilfe, die ntwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung eim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und einer unktionierenden, nicht korrupten Verwaltung sowie der olizei im Vordergrund. Natürlich ist Stabilität eine Vo- aussetzung für erfolgreiche Entwicklungspolitik. Die ächstliegende Möglichkeit wäre die Aufstockung des ereits vor Ort befindlichen MONUC-Kontingents über en Zeitraum der Wahlen hinweg gewesen. Auch eine U-Mission unter Beteiligung der Bundeswehr wäre gründlich vorbereitet und in ein klares ziviles und mili- ärisches Konzept eingebettet – für mich vorstellbar ge- esen. Leider erfüllt das von der Bundesregierung vor- elegte Mandat diese Voraussetzungen nicht. Der Vorbereitungsprozess innerhalb der EU im Hin- lick auf die Operation EUFOR RD CONGO erweckt ielmehr den Eindruck, dass es bei der Operation nur ordergründig um die Absicherung der Wahlen im ongo geht. Im Hintergrund steht anscheinend der poli- ische Wunsch, die militärischen Fähigkeiten der EU un- er Beweis zu stellen sowie der deutsch-französischen usammenarbeit im militärischen Bereich einen neuen mpuls zu geben. Diese sachfremden Erwägungen legen ine besonders kritische Prüfung des Mandatsantrags ahe. Der von der Bundesregierung vorgelegte Antrag lässt chlüsselfragen des Mandats der EU-Operation offen nd ist nicht zu Ende gedacht. Insbesondere ist nicht ab- usehen, wie auf eine Eskalation der Lage in Kinshasa 3394 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) reagiert würde. Ob auch nach einem Ausbruch von Kampfhandlungen oder bewaffneten Auseinanderset- zungen am Einsatzort, an Auftrag und Zeitplan der Ope- ration festgehalten werden kann, ist nach dem Stand der Dinge heute nicht vorherzusehen. Die Ausführungen der Bundesregierung hierzu lassen vermuten, dass man auf das Ausbleiben einer solchen Situation vertraut. Genau- ere Planungen für den gegenteiligen Fall scheinen nicht hinreichend detailliert vorzuliegen. Dies birgt bei einem derart anspruchsvollen Einsatz das Risiko, dass im Laufe des Einsatzes kurzfristig erhebliche Veränderungen am Mandat vorgenommen werden müssen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages habe ich nur die Möglichkeit, dem von der Bundesregierung vorge- legten Antrag unverändert zuzustimmen oder ihn abzu- lehnen. Auch wenn ich mir der Verantwortung Deutsch- lands für Afrika und insbesondere für die Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo bewusst bin, kann ich wegen der geschilderten Mängel des Antrags für die- sen Einsatz der Bundeswehr keine Verantwortung über- nehmen und werde den Antrag daher ablehnen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Priska Hinz (Herborn), Bärbel Höhn, Birgitt Bender, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neu- forn, Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfen- berg, Cornelia Behm, Rainder Steenblock, Mar- gareta Wolf (Frankfurt), Kai Boris Gehring, Wolfgang Wieland, Ulrike Höfken, Anna Lühr- mann und Anja Hajduk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstüt- zung der Friedensmission MONUC der Verein- ten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grund- lage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Trotz einiger Bedenken stimmen wir der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Truppe zur Unterstützung der UNO-Blauhelmtruppe MONUC zur Absicherung des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo zu. Der Zickzackkurs der Bundesregierung und insbeson- dere des Verteidigungsministers im Vorfeld der EU-Mis- sion war nicht vertrauensbildend und macht eine Zustim- mung nicht leicht. Auch gab es Fragezeichen, ob die EU- Mission ihrem Anspruch, zu einem friedlichen Wahlver- lauf beizutragen, einlösen kann. In unseren Augen überwiegen aber eindeutig die Ar- gumente für die EU-Mission. Selbstverständlich geht es b d g l s u l s l l k b d D g w A n g g c d L A B b s e k s s t v d g f a n l t D a l D g f t k s g d n s (C (D ei der Entscheidung über die deutsche Beteiligung an er EU-Mission EUFOR nicht darum, einen langwieri- en, komplizierten und blutigen Konflikt militärisch zu ösen. Konfliktlösung kann es nur politisch geben. Die- er politische Friedensprozess, der eine Demobilisierung nd Reform von Polizei und Streitkräften einschließt, äuft seit Jahren und wird maßgeblich von der EU unter- tützt. Nachdem die Staatengemeinschaft und Weltöffent- ichkeit jahrelang den Krieg im Kongo – mit fast 4 Mil- ionen Toten der opferreichste seit dem Zweiten Welt- rieg – kaum beachtete, besteht jetzt die Chance für eine reite Aufmerksamkeit und Unterstützung für den Frie- ensprozess in der Demokratischen Republik Kongo, RK. Dabei darf die Debatte nicht, wie es überwiegend eschieht, auf die Frage des Militäreinsatzes verkürzt erden. Vielmehr muss die gesamte Stabilisierungs- und ufbaupolitik in den Blick genommen werden. Die Demokratische Republik Kongo steht in den ächsten Monaten an einem Scheideweg. Die im Über- angsprozess vereinbarten und von der Bevölkerung anz überwiegend gewünschten Wahlen und ihr friedli- her und möglichst fairer Verlauf sind eine entschei- ende Voraussetzung für eine weitere Befriedung des andes und den Wiederaufbau staatlicher Strukturen. ndernfalls droht ein Rückfall in breite Gewalt, ja den ürgerkrieg. Da kongolesische Polizei und Streitkräfte isher nur zum kleinen Teil einsatzfähig und verlässlich ind, ist die Internationale Gemeinschaft gefordert, für in Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen. Darum bemüht sich MONUC vor allem in den Haupt- onfliktregionen im Osten, wo die größte UNO-Truppe tationiert ist. In der Hauptstadt ist sie hingegen zu chwach, vor allem im Hinblick auf mögliche Putschis- en. Verstärkungsforderungen im Sicherheitsrat wurden on USA und China blockiert. In dieser Situation wurde ie EU, die sich ausdrücklich als UNO-freundlich be- reift, zum einzigen Ausweg. Die Behauptung, die EU-Truppe sei überflüssig, ist alsch. Sie ignoriert die dringende Bitte der UNO und uch die Forderung von MONUC und UNO-Unterorga- isationen in der DRK, die Forderung gerade der kongo- esischen Zivilgesellschaft und der allermeisten humani- ären und Entwicklungsorganisationen, die sich in der RK engagieren. Eine Unterstellung ist der Vorwurf, usschlaggebend für die EU-Mission sei ein neokolonia- es Interesse an den reichen Bodenschätzen der DRK. ie Mission soll im Gegenteil ein Beitrag auf dem lan- en Weg zu Rechtsstaatlichkeit und „guter Regierungs- ührung“ sein, der Voraussetzung dafür, dass die Reich- ümer der DRK endlich der eigenen Bevölkerung zu gute ommen. Nach Beschluss des UNO-Sicherheitsrates, der Zu- timmung der Regierungsmitglieder der DRK, der Zivil- esellschaft und der Nachbarstaaten steht die Legitimität er EU-Mission außer Zweifel. Frühere Angaben der Bundesregierung ließen zu- ächst erhebliche Zweifel aufkommen, ob die EU-Mis- ion ihren Auftrag der MONUC-Unterstützung ein- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3395 (A) ) (B) ) schließlich Nothilfe in und gegebenenfalls außerhalb Kinshasas, der Flughafenabsicherung und Notfallevaku- ierung erfüllen könnte. Eine EU-Truppe, die nur zur Evakuierung von Europäern oder als bewaffnete Wahl- helfer für den bisherigen Präsidenten Kabila gedacht ge- wesen wäre, hätte dem Stabilisierungsprozess nur ge- schadet und hätte abgelehnt werden müssen. Angesichts der inzwischen aufgestockten multinationalen Kapazitä- ten auch in Kinshasa und des begrenzten und klareren Auftrages sind diese Bedenken erheblich reduziert bzw. ausgeräumt. Die EU-Mission scheint ihren Auftrag der unterstützenden Wahlabsicherung in einer kritischen Phase in einer kritischen Region leisten zu können. Ein Mangel des Kabinettsbeschluss ist, dass in ihm die Sol- daten nicht explizit zur Nothilfe ermächtigt sind. Dies wäre zur besseren Klarheit des Mandats wichtig gewe- sen. Angesichts der Risiken, denen vor allem MONUC- Soldaten aus der Dritten Welt in den Ostprovinzen, aber auch viele zivile Helfer und Experten sowie Tausende Wahlbeobachter im ganzen Land ausgesetzt sind, schei- nen die Risiken für die deutschen Soldaten verantwort- bar. Über die EU-Mission hinaus müssen Bundesregie- rung und EU alles Mögliche dafür tun, damit der Wahl- prozess auch möglichst frei und fair verläuft: Der inner- kongolesische Dialogprozess ist zu fördern, um die politischen Spannungen zu reduzieren. Der Unabhängi- gen Wahlkommission soll eine ausreichende Zahl an in- ternationalen Wahlbeobachtern angeboten werden. Die Vorbereitung, Organisation und Beobachtung der Wah- len ist nach Kräften zu unterstützen. Die Wahlen sind eine entscheidende Schwelle, hinter der mit dem Abzug der EUFOR-Soldaten das europäi- sche Engagement aber nicht geringer werden darf. Wir bekräftigen die Forderungen im Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundes- regierung, dass sie und die EU ihr bisheriges Engagement vor allem in folgenden vier Bereichen ausbauen und ver- stetigen müssen: a) Prozess der Entwaffnung, Demobili- sierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer und Kindersoldaten in die Gesellschaft und Sicherheits- sektorreform (Polizei, Armee, Aufbau von Zoll- und Grenzpolizei), b) Wiederaufbau von Verkehrsinfrastruk- tur und administrativen Kapazitäten des Staates, c) gute Regierungsführung, Aufbau einer unabhängigen Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie d) Rückgewinnung der staatlichen Kontrolle über die Bodenschätze zuguns- ten der Bevölkerung. Die EU-Mission ist keine hinreichende, aber eine not- wendige Voraussetzung für den Fortgang des Friedens- prozesses in der geschundenen DRK – und damit eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Beilegung gewaltsamer Konflikte in der gesamten zentralafrikani- schen Region der Großen Seen und somit von zentraler afrikapolitischer Bedeutung. Diese Chance würden wir mit einer Ablehnung der EU-Mission aufs Spiel setzen. Das wollen und können wir nicht verantworten. A b s h u v b s s g R u i D f t l m s s f R d i p S B b S d E e n k t S (C (D nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christian Lange (Backnang), Andreas Weigel, Sabine Bätzing, Elvira Dro- binski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Michael Hartmann (Wackernheim), Iris Hoffmann (Wis- mar), Detlef Müller (Chemnitz), Ortwin Runde, Silvia Schmidt (Eisleben), und Carsten Schnei- der (Erfurt) (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über die Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich be- fristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Die Unterstützung der kongolesischen Bevölkerung ei ihren Bemühungen, dem Kongo zum ersten Mal in einer Geschichte eine aus freien und gleichen Wahlen ervorgegangene Regierung zu geben, ist ein Ziel, das nser aller Unterstützung verdient. Das Leiden der Be- ölkerung des Kongo muss ein Ende finden. Das Land raucht eine Perspektive. Die internationale Gemein- chaft hat die Wahlen finanziert, die Wahlgesetze ge- chrieben und den Friedensprozess im Kongo politisch elenkt. Sie kann seinen Abschluss nicht einfach dem echt des Stärkeren überlassen. Die Demokratisierung nd die Stabilität des großen und rohstoffreichen Landes m Herzen Afrikas liegen im Interesse Europas. Das Engagement der Europäischen Union dient der urchsetzung des Wahlergebnisses in einem Spannungs- eld widerstreitender Interessen. Eine demokratisch legi- imierte Regierung des Kongo ist weder im Interesse der okalen Warlords, noch wird sie die ungeteilte Zustim- ung derjenigen finden, die am Kongo ein rein wirt- chaftliches Interesse haben. Hier gilt es, die demokrati- chen Kräfte zu stärken. Wir erhoffen uns durch die reien Wahlen zudem eine Stabilisierung der gesamten egion. Aus dieser grundlegenden Überzeugung stimme ich em Antrag der Bundesregierung zu. Allerdings habe ch Bedenken, sowohl was die Strategie als auch was die olitische Planung betrifft. Die dem Einsatz zugrunde liegende außenpolitische trategie und Zielsetzung ist fragil und wird größeren elastungen nicht standhalten. Sicherheit ist die Grundvoraussetzung jedweder Sta- ilisierung und wirtschaftlicher und gesellschaftlicher tabilität. Oftmals ist Militär somit eine notwendige Be- ingung für Entwicklung. Teure, langfristig angelegte ntwicklungsprogramme können kaum ihre Wirkung ntfalten, solange Bürgerkriege und organisierte Krimi- alität Gesellschaften terrorisieren. Entwicklungspolitik ann in einem solchen Kontext nur dann etwas ausrich- en, wenn zugleich Beiträge zur sicherheitspolitischen tabilisierung geleistet werden. Entscheidend für den Er- 3396 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) folg militärischer Interventionen ist aber letztlich die Entwicklung von politischer Stabilität und ökonomi- scher Prosperität, um den an der Friedensdividende orientierten Gruppen politische Dominanz zu verschaf- fen. Der Einsatz von Militär zur Beförderung demokrati- scher Regierungsformen muss also im Kontext des Ein- satzes ziviler Ressourcen stehen. Nur wenn die äußeren Anstöße auf ein gesellschaft- lich verankertes Potenzial zur Demokratisierung treffen, hat dieser Prozess letztlich Aussicht auf Erfolg. Primär militärisch ausgerichtete Interventionen, deren zeitli- cher Rahmen meist mehr oder weniger begrenzt ist, sind dagegen für die Beförderung von Demokratie nicht be- sonders erfolgversprechend. Für mich stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit derartiger Missionen. Eine hohe Zielsetzung – etwa die Herstellung demo- kratisch legitimierter, staatlicher Autorität in einem ge- brochenen Staatswesen – bedingt wiederum eine starke Durchhaltefähigkeit. Je anspruchsvoller die Zielsetzung ist, desto notwendiger wird die Belastbarkeit der Ein- satzkonzeption. Auch die politische Planung wirft Fragen auf. Zunächst stellt sich die Frage nach der Konzentration auf den „Raum Kinshasa“. Die UN-Friedensmission MONUC hat mit der zehnfachen Zahl an UNO-Soldaten Mühe, die Milizen in den Griff zu bekommen, die immer noch die östlichen Provinzen des Landes unsicher ma- chen. Die EU soll sich mit wesentlich besser ausgerüste- ten Soldaten nur um den ruhigeren Rest eines Landes kümmern, das allerdings fast so groß ist wie Westeuropa und dessen Hauptstadt 9 Millionen Einwohner hat. Es fällt schwer, zu glauben, dass 780 deutsche Soldaten an- gesichts dieser Größenordnungen wirklich einen ange- messenen Beitrag leisten werden. Die Größe der letztendlich entsendeten Truppe orien- tiert sich augenscheinlich nicht an strategischen Überle- gungen, sondern an politischen Konzepten aus Brüssel. Zudem zeichnete sich der Planungsprozess durch große Unbestimmtheit aus. Statt der zunächst geplanten 500 Soldaten werden für die gemeinsame EU-Truppe nun 780 Soldaten zugesagt. Der Zeitraum wurde im Laufe der Diskussion von einem präzise definierten auf eine viermonatige Kernzeit mit Vor- und Nachlaufzeit ausdifferenziert. Das deutsche Mandat ist darüber hinaus nicht mehr streng auf die Hauptstadt Kinshasa be- schränkt, sondern erstreckt sich nun auf den „Raum Kinshasa“. Führt man sich den Entscheidungs- und Pla- nungsprozess der letzten Monate noch einmal vor Au- gen, so drängt sich die Frage auf, inwieweit noch ein Zu- sammenhang besteht zwischen den ursprünglichen Überlegungen und den letztendlich getroffenen Ent- scheidungen. Die Debatte über die Entsendung von Bundeswehr- kräften nach Kinshasa hat noch einmal verdeutlicht, wie groß die Diskrepanzen zwischen Überlegungen in Brüs- sel und den jeweiligen Hauptstädten der Europäischen Union sind. Nachdem öffentlich substanzielle Zusagen gemacht wurden, hatten die EU-Verteidigungsminister auf der dann stattfindenden Force-Generation-Konferenz S m m d b g k n A d a d g t r h S h V b u d u w c l g s d k R g n o K (C (D chwierigkeiten, ein ausreichendes Kontingent zusam- enstellen zu können. Das Konzept mag funktionieren, solange in der De- okratischen Republik Kongo niemand ernsthaft plant, ie Wahlen zu stören. Wenn es aber dazu kommt, wenn eispielsweise Dutzende Wahllokale gleichzeitig ange- riffen werden, dann werden die mangelnde Belastbar- eit der Strategie und die Fragilität der politischen Pla- ung offensichtlich werden. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Bonde, Winfried Hermann, Monika Lazar, Dr. Gerhard Schick, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Josef Phi- lip Winkler, Dr. Anton Hofreiter und Matthias Berninger (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Frie- densmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokrati- schen Republik Kongo auf Grundlage der Reso- lution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Die Demokratische Republik Kongo braucht ohne je- en Zweifel die Unterstützung der Staatengemeinschaft uf dem Weg zur Demokratie. Hier stehen insbesondere ie Länder in besonderer Verantwortung, die in der Ver- angenheit von den reichhaltigen Rohstoffen des zen- ralafrikanischen Landes profitiert haben und damit indi- ekt zur Finanzierung des Bürgerkrieges beigetragen aben. Das hier vorliegende Mandat ist nicht geeignet, die ituation in der Demokratischen Republik Kongo nach- altig zu verbessern. Gemessen an der Resolution der ereinten Nationen ist EUFOR RD CONGO zu einem loßen Feigenblatt verkommen. Das liegt auch an der nzureichenden Planung dieses Einsatzes durch die Bun- esregierung, die im Zuge der europäischen Diskussion m die Militärentsendung zunehmend zur Getriebenen urde. Die Mission EUFOR gewährleistet keine ausrei- hende internationale Absicherung der Wahlen. Sie dient ediglich einer geringen europäischen Präsenz in der Re- ion um die Hauptstadt Kinshasa und ist auf einen chnellen Rückzug angelegt. Knapp 2 000 Soldaten stellt ie EU für dieses Kontingent bereit, wobei nur eine leine Anzahl in der Hauptstadt verbleibt, während der est außer Landes stationiert bleiben soll. Von der eringen Präsenz muss noch abgezogen werden, wer icht zur Sicherung von Wahlen, sondern für Logistik der Evakuierung eingesetzt wird. Ein Einsatz mit hohen osten und minimalen Nutzen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3397 (A) ) (B) ) Mit einer solchem Mission wird die internationale Staatengemeinschaft weder der Größe des Landes noch der Bedeutung des Schutzes freier Wahlen in der DR Kongo gerecht. Auch militärisch ist das Mandat nicht überzeugend. Der von der Bundesregierung geäußerten vagen Hoffnung, die bloße Präsenz dieses Truppenkon- tingentes könne für Stabilität sorgen, steht die Realität entgegen. Im Falle von Unruhen bleibt Rückzug die ein- zige Option. Die Wirkung des Militärs wird hier über- schätzt. Zu der Fehlkonstruktion dieses Einsatzes kom- men gravierende Unzulänglichkeiten der Planung im Detail zu. Nicht nur der Einsatz selbst, auch die Afrikapolitik der Bundesregierung lassen keine klare Linie erkennen. Die Vereinten Nationen wünschen die Absicherung der Wah- len und die Stabilisierung des Landes und der Region, der Verteidigungsminister aber argumentiert mit dem Zugriff auf Rohstoffe. Wir benötigen endlich ein Gesamtkonzept für die Demokratische Republik Kongo, um dem Land auch weit über die kritische Wahlphase hinaus zu helfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits im Vor- feld vorgeschlagen, sich angesichts von etwa 53 000 teils schwer erreichbaren Wahllokalen für deutlich mehr als die bisher geplanten 140 zivilen EU-Wahlbeobachter ein- zusetzen, den Wahlbeobachtern Transport- und Kommu- nikationsmittel für eine effektive Koordinierung ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen, Wahlaufklärungsmaß- nahmen zivilgesellschaftlicher kongolesischer Organisa- tionen und der katholischen Kirche sowie insbesondere Wahlteilnahme und Kandidaturen von Frauen verstärkt zu unterstützen. Das bisherige Engagement bei der Um- setzung des Friedensabkommens von Pretoria muss aus- gebaut und verstetigt werden: beim DDR-Prozess (Ent- waffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer und Kindersoldaten in die Gesell- schaft) und bei der Sicherheitssektorreform (Polizei, Ar- mee, Aufbau von Zoll- und Grenzpolizei), beim Wieder- aufbau von Verkehrsinfrastruktur und administrativen Kapazitäten des Staates, beim Aufbau einer unabhängi- gen Justiz und bei der Korruptionsbekämpfung sowie bei der Rückgewinnung der staatlichen Kontrolle über die Bodenschätze zugunsten der Bevölkerung. Die meisten von uns haben in der Vergangenheit Aus- landseinsätzen der Bundeswehr zugestimmt. Die aktuel- len Unruhen in Kabul haben in diesem Zusammenhang ein weiteres Mal unterstrichen, wie wichtig dabei ein klares Mandat und seriöse Planung sind. Die Bundes- wehr darf ihre Ressourcen angesichts der Gefahren von Auslandseinsätze nicht verzetteln und keine Soldaten in teure Missionen mit stark symbolischem Charakter ent- senden – schon gar nicht, wenn die Symbolwirkung an- scheinend vordringlich nach Europa gerichtet ist. Den in der Mission zum Einsatz kommenden Solda- tinnen und Soldaten sichern wir trotz unserer Ablehnung die Unterstützung zu und wünschen ihnen größtmögli- chen Erfolg und eine sichere Heimkehr. A s d s D d s h w n n a E h a a r l e n r l A (C (D nlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Klaus- Peter Willsch und Bernhard Schulte-Drüggelte (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlpro- zesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Deutsche Außenpolitik hat primär deutschen Interes- en zu dienen. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz er Bundeswehr legitim. Wir stimmen dem Kongo-Ein- atz zu, weil wir diesem Grundsatz in der gegenwärtigen iskussion zum Durchbruch verhelfen möchten. Wir stellen dabei folgende Bedenken zurück: Wenn der Einsatz im Kongo deutschen Interessen ient, da auf diese Weise eine demokratische Wahl abge- ichert und damit stabile rechtsstaatliche Verhältnisse erbeigeführt werden können, so sind die Einsatzstärke ie auch die zeitliche Begrenzung des Mandats nicht achvollziehbar, denn Einsatzstärke und -dauer werden ur beim Eintritt eines der denkbaren Zukunftsszenarien usreichend sein. Die Aufbringung der Kosten des Einsatzes aus dem inzelplan des Verteidigungsministers schmälert die Fä- igkeit der Bundeswehr, angemessen ausgerüstet und usgebildet ihrem Auftrag nachzukommen. Die Kosten- ufbringung aus dem Einzelplan des Bundesministe- iums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- ung wäre sachgerecht. Im Rahmen einer europäischen Aufgabenteilung wäre s wünschenswert, dass Einsätze in Afrika von den Part- ern durchgeführt werden, die vor dem Hintergrund ih- er kolonialen Vergangenheit über Erfahrungen im Ziel- and verfügen. nlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dirk Manzewski und Dr. Peter Danckert (beide SPD) zur namentli- chen Abstimmung über die Beteiligung bewaff- neter deutscher Streitkräfte an der EU-geführ- ten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesse in der Demokratischen Republik 3398 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Die Unterstützung der kongolesischen Bevölkerung bei ihren Bemühungen für freie und gleiche Wahlen ist grundsätzlich zu begrüßen. Anders als bei vorangegangenen Einsätzen der Bun- deswehr im Ausland wirft die politische Planung jedoch erhebliche Fragen auf, die Zweifel am Sinn und Erfolg der Mission aufkommen lassen. Unklar ist bereits, was unter der Konzentration auf den „Raum Kinshasa“ zu verstehen ist. Der Kongo hat in etwa die Größe Westeuropas und seine Hauptstadt al- leine 9 Millionen Einwohner. Der uns vorliegende Plan für den Einsatz der deutschen Streitkräfte legt keine kon- krete Grenze innerhalb des Landes fest, in dem der Ein- satz stattfinden soll. Angesichts der beschriebenen Größe des Landes ist diese Aussage deshalb relativ und ungenau. Die UN-Friedensmission MONUC hat mit der zehn- fachen Zahl an UN-Soldaten Mühe, die Milizen in den östlichen Provinzen des Landes unter Kontrolle zu hal- ten. Wie das europäische Kontingent von circa 2 000 Soldaten, von denen 780 deutsche Soldaten sind, hier einen wesentlichen Beitrag leisten sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Zusage, dass es zu keiner Verlängerung des Man- dates kommen wird, halten wir für zweifelhaft. Abgese- hen davon, dass im Laufe der Diskussion die präzise de- finierte Einsatzzeit auf eine viermonatige Kernzeit mit Vor- und Nachlaufzeit ausgebaut wurde, ist nicht auszu- schließen, dass die Wahlen entweder nicht ordnungsge- mäß verlaufen, manipuliert oder gestört werden. Unter Berücksichtigung dessen erscheint wenig überzeugend, dass die Soldaten im Falle einer fehlenden Akzeptanz der Wahlen durch die Bevölkerung und bei zunehmen- dem Widerstand tatsächlich abgezogen werden. Es ist zudem bislang für uns unklar, welche Aktivitä- ten von den Soldaten im Falle von Kampfhandlungen bzw. militärischen Auseinandersetzungen überhaupt er- wartet werden. Ein entsprechendes Notfallkonzept ist nicht ersichtlich. Soldaten in einen so ungewissen Einsatz zu schicken, können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren und stimmen dem Antrag der Bundesregierung deshalb nicht zu. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Claudia Roth (Augsburg) (beide BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlpro- T e E t t d d A d a f d z A d A w v p k b s d e d W d l F m l w d z d l m s A (C (D zesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3) Ich schließe mich im Wesentlichen der Erklärung von hea Dückert und anderen an. Darüber hinaus habe ich die Sorge, dass die Zahl der ingesetzten Soldaten nicht ausreichen könnte, um die rreichung des Zieles des Einsatzes und die Gewährleis- ung der Sicherheit der eingesetzten Soldaten zu garan- ieren. Die Verantwortung für den reduzierten Einsatz und ie daraus resultierenden Folgen trägt der Antragsteller, ie Bundesregierung. Als Abgeordneter kann ich zu dem ntrag nur Ja oder Nein sagen. Ich kann ihn nicht verän- ern. Da ich den Einsatz menschenrechtspolitisch und ußenpolitisch für notwendig halte, stimme ich zu und ordere die Bundesregierung auf, den Einsatz bezüglich er Zahl der Soldaten und des Auftrags jeweils ständig u überprüfen und gegebenenfalls mit einem weiteren ntrag eine Ausweitung vorzunehmen, um die Mängel es Antrags zu beseitigen. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Tagesord- nungspunkt 11 a) Hiermit erkläre ich, warum ich gegen den Gesetzent- urf von CDU/CSU und SPD gestimmt habe. Ich habe on Frau Nahles heute gehört: Es gibt keine Kostenex- losion, es gibt keinen Leistungsmissbrauch und es gibt eine Menschen in der sozialen Hängematte. Dennoch ringt die Koalition zusätzlich zum Fortentwicklungsge- etz, wieder einmal in einer Hauruck-Aktion, einen Än- erungsantrag ein, der Missbrauch bekämpfen soll. Ich fühle mich in meinen Rechten als Abgeordnete ingeschränkt und ich kann meinen Pflichten gegenüber en Wählerinnen und Wählern so nicht nachkommen. enn Erwerbslose gezwungen werden, den Tag neben em Telefon zu verbringen – sofern sie sich das noch eisten können –, dann schränken Sie verfassungsmäßige reiheiten ein. Sind Sie sich eigentlich bewusst, dass Sie it Ihrer Zustimmung in Kauf nehmen, dass Erwerbs- ose mit diesem Gesetz in Obdachlosigkeit gedrängt erden können. Ich lasse mir gerne den Vorwurf gefallen, diejenigen, ie diesem Gesetz zustimmen, in die „moralische Ecke“ u stellen. Ja, da gehören Sie auch hin. Das Problem ist, ass es nicht genügend Erwerbsarbeit, von der die Leute eben können, gibt, und nicht, dass Menschen unange- essene Beschäftigungsgelegenheit ablehnen. Bitte las- en sie uns die Arbeitslosigkeit bekämpfen und nicht die rbeitslosen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3399 (A) ) (B) ) Ich möchte alle Betroffenen ermutigen, sich gegen diese Verschärfungen von Hartz IV zu wehren und am kommenden Samstag, gemeinsam mit Erwerbstätigen, gegen den fortschreitenden Sozialabbau an der bundes- weiten Demo in Berlin teilzunehmen. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Tagesord- nungpunkt 11 a) Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales überarbeiteten Fassung verfestigt durch die Änderungen der § 3 und 23 SGB II die Ungleichbehand- lung von Leistungsempfängerinnen und für Leistungs- empfängern aus dem SGB II und dem SGB XII im Hinblick auf Mehrbedarfe im Ausnahmefall. Diese Än- derungen sind aus meiner Sicht nicht vereinbar mit dem Sozialstaatsangebot unseres Grundgesetzes und somit verfassungsrechtlich bedenklich. Für die betroffenen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im SGB II, die auf akute individuelle Hilfeleistungen oder wiederkehrenden Mehrbedarf angewiesen sind, bedeu- ten sie eine besondere soziale Härte. Aus verwaltungstechnischen Gründen und zur Stär- kung der Eigenverantwortung der Hilfeempfänger wurde bei der Einführung des SGB II auf Individualleistungen zugunsten von erhöhten pauschalierten Leistungen wei- testgehend verzichtet. In § 23 SGB II werden als indivi- duelle Mehrbedarfe lediglich Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Erstausstat- tung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwanger- schaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten vor- gesehen. § 21 regelt darüber hinaus die Mehrbedarfe bei Behinderung und Kindererziehung. Laut SGB II soll die Grundsicherung für Arbeit- suchende „erwerbsfähige“ Hilfebedürftige bei der Auf- nahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unter- stützen und den Lebensunterhalt sichern (…)“ (§ 1 Satz 1). Das SGB II beinhaltet also neben dem Wieder- eingliederungsziel gleichberechtigt ausdrücklich auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Trotzdem ist – abweichend zum Sozialhilferecht (SGB XII) im SGB II kein Mehrbedarf in anderen Fällen als den explizit im Gesetz genannten vorgesehen. Diese Benachteiligung gegenüber Hilfeempfängern aus dem SGB XII kann zum Beispiel geschiedene Elternteile tref- fen, denn Kosten zur Wahrnehmung ihres verfassungs- rechtlich geschützten Umgangsrechts werden im SGB II nicht anerkannt. Ähnlich verhält es sich mit gesundheits- bedingten und ärztlich anerkannten Mehrbedarfes die von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Die Schlechterstellung von Menschen im SGB II, die auf individuelle Hilfeleistungen angewiesen sind, lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, sie könnten ihren Zusatzbedarf durch im SGB II vorgese- h n h m u w g b n d g f b g P t m w a H a f P a h d w g g S g a w e i n A V A (C (D ene Zuverdienstmöglichkeiten bestreiten; denn es ist icht sichergestellt, dass alle Arbeitslosengeld-II-Bezie- er auch tatsächlich Zuverdienstmöglichkeiten wahrneh- en können. Hier läge dann eine dauerhafte Bedarfs- nterdeckung vor, die dem Gebot der Existenzsicherung iderspricht. Es wäre deshalb richtig gewesen, wenn der vorlie- ende Gesetzentwurf eine dem § 28 SGB XII vergleich- are Öffnungsklausel vorgesehen hätte. Stattdessen wird un im Gegenteil eine abweichende Festlegung von Be- arfen ganz ausdrücklich ausgeschlossen und die Un- leichbehandlung von Hilfeempfängerinnen und -emp- ängern nach dem SGB II und dem SGB XII zementiert. Als verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verein- ar mit dem Sozialstaatsgebot sind auch die Auswirkun- en der verschärften Sanktionen bei wiederholter flichtverletzung in § 31 zu bewerten, da Hilfebedürf- ige dadurch längerfristig deutlich unter das Existens- inimum geraten. Leistungsansprüche aus dem SGB XII erden dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher in § 31 (6) usdrücklich verwehrt. Lebt der mit Sanktionen belegte ilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, so sind uch die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft betrof- en, da die Sanktionen jetzt bereits bei erstmaliger flichtverletzung das gesamte Arbeitslosengeld II, also uch Leistungen für Unterkunft und Heizung einbezie- en. Das vorliegende Gesetz sieht zwar die Möglichkeit er Bewilligung ergänzender Sachleistungen oder geld- erter Leistungen im Falle von Sanktionen vor. Diese reifen aber erst bei einer Minderung des Arbeitslosen- eldes II um mehr als 30 Prozent. Die Verschärfung von anktionen mit ihren existenzgefährdenden Auswirkun- en auf die Bedarfsgemeinschaft und der gleichzeitige usdrückliche Ausschluss individuellen Mehrbedarfen irken sich an dieser Stelle zusätzlich erschwerend aus. Da ich in den Änderungen der §§ 3, 23 und 31 SGB II inen Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot sehe, stimme ch dem Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Form icht zu. nlage 15 Erklärung des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Verlängerung der Ich-AG (Tagesord- nungspunkt 11) Namens der Fraktion der FDP erkläre ich: Unser otum lautet Nein. nlage 16 Erklärung des Abgeordneten Lothar Mark (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf 3400 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grund- sicherung für Arbeitsuchende (Tagesordnungs- punkt 11 a) Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Erlass der Rechts- verordnung zum morbiditätsorientierten Risiko- strukturausgleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU): Die Fraktion Die Linke und namentlich der Kollege Frank Spieth mahnen die Bundesregierung, einem gesetzlichen Auf- trag nachzukommen. So weit, so gut! Heute geht es konkret um die Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Diese Rechtsverordnung wird mit einem knappen Satz im An- trag eingefordert. Warum dieser Antrag jetzt gestellt wird, lässt sich aus dem heute Gesagten und der Begrün- dung im Antrag nur vage erschließen. Es heißt da: Die unterschiedliche Versichertenstruktur der ge- setzlichen Krankenversicherung und die daraus abgeleiteten Wettbewerbsverzerrungen und die fi- nanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversi- cherung lassen ein weiteres Aufschieben der Rechtsverordnung nicht zu. Die unterschiedliche Versichertenstruktur ist unbe- stritten, die Relevanz der Wettbewerbsverzerrung wird von den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich beurteilt und die finanzielle Situation der GKV mit Schulden in Milliardenhöhe war vor Jahren insgesamt noch deutlich schlechter. Warum also jetzt dieser Antrag? In der Begründung bezieht sich die Linke auf den Beschluss des Bundesver- fassungsgerichtes vom 18. Juli 2005, wonach die Morbi- dität, also die Abbildung des Gesundheitszustandes der Versicherten, schärfer berücksichtigt werden sollte. Das habe ja auch der Gesetzgeber durch das angeführte Instrumentarium auf der Grundlage von Diagnosen, Diagnosegruppen, Indikatoren, lndikatorengruppen, me- dizinischen Leistungen oder Kombinationen dieser Merkmale gesetzlich vorgegeben. Aber dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, der nun heute als Beleg für die Notwendigkeit des Erlasses der Rechtsverord- nung angeführt wird, liegt nunmehr auch schon ein Jahr zurück. Auch der Verweis auf das im Auftrag des Bundes- ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung erstellte Gutachten über Klassifikationsmodelle für Ver- sicherte im Risikostrukturausgleich, das IGES/Lauter- bach/Wasem-Gutachten, hilft uns hier nicht weiter. Das Gutachten wurde schon im Jahr 2004 erstellt und lieferte die Grundlage für weitere Diskussionen über die Sinn- h k g P b t d V F a b s m g t a s d d z k M g a b t d e h w f s s K V s d b w e d m n w w l d u v i h a v (C (D aftigkeit und Treffgenauigkeit neuer Elemente im Risi- ostrukturausgleich. Aus all dem ist also nicht ersichtlich, warum wir uns erade jetzt mit diesem Antrag befassen müssen. Die artner der großen Koalition stecken mitten in der Vor- ereitung einer umfassenden Gesundheitsreform, die na- ürlich auch ganz wesentlich Morbidität und ihre Abbil- ung sowie Schlussfolgerungen daraus zum Inhalt hat. Nicht nur der Risikostrukturausgleich, sondern auch ergütungssysteme – neben den schon eingeführten allpauschalen im Krankenhaus ist natürlich auch der mbulante Sektor bei der Vergütung durch morbiditäts- ezogene Regelleistungsvolumina unmittelbar berührt – ind in der aktuellen Diskussion. Das sprechen Sie, eine Damen und Herren von der Linken, in ihrer Be- ründung ja auch an, wenn Sie den Entwurf zum Ver- ragsarztrechtsänderungsgesetz zitieren. Inzwischen ist ber diese Passage aus dem Kabinettsentwurf wieder ge- trichen, sodass der alte Zustand greift. Die Diskussion um das von mir erwähnte Gutachten, ie Erfahrungen, die in anderen Ländern, wie den Nie- erlanden, jetzt mit einem sich auf neue Kriterien stüt- enden Risikostrukturausgleich gemacht werden, die Er- enntnisse, die wir aus der Verknüpfung der Disease- anagement-Programme mit dem Risikostrukturaus- leich gewonnen haben und die Schwierigkeiten, die uch vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ei der Entwicklung eigener Morbiditätsbeurteilungssys- eme eingeräumt werden, zwingen zum Umdenken. Deshalb steht ja auch in der Koalitionsvereinbarung, ass der Risikostrukturausgleich vereinfacht und weiter- ntwickelt werden soll, sodass die Zielgenauigkeit er- öht wird und die Morbiditätsrisiken besser abgebildet erden. Und auch im Bereich der Vergütung wurde ge- ordert, dass das neue Vergütungssystem unter Berück- ichtigung von Morbiditätskriterien vereinfacht werden oll. Vereinfachung und Zielgenauigkeit sind also die ernpunkte, die die Diskussion in der Arbeitgruppe zur orbereitung der Gesundheitsreform maßgeblich be- timmen. Ob, wie im Antrag behauptet, die Anforderungen an ie Zielgenauigkeit und die bessere Abbildung von Mor- iditätsrisiken sowie die Vereinfachung und Weiterent- icklung durch das IGES/Lauterbach/Wasem-Gutachten rfüllt werden, sei dahingestellt. Da sind die Meinungen urchaus unterschiedlich und auch ich persönlich habe eine Bedenken bezüglich der Kriterien: Welche Arz- eimittel bekommt ein Versicherter verordnet und mit elcher Diagnose ist er in ein Krankhaus einge- iesen worden? Bedenken habe ich insbesondere bezüg- ich der Manipulationsanfälligkeit. Aber unser Thema ist heute ja nicht die Beurteilung ieses umfangreichen Gutachtens, dessen Ablehnung nd Zustimmung vonseiten der Krankenkassen auch hier on der Versichertenstruktur und Interessenlage geprägt st. Unser Thema und Problem ist heute auch nicht der ochkomplizierte Risikostrukturausgleich an sich, der uch von Fachleuten im Gesundheitswesen kaum und on den Patienten und Versicherten schon gar nicht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3401 (A) ) (B) ) durchschaut und überblickt wird. Unsere Problemstel- lung ist heute die Frage, ob jetzt ohne nachvollziehbare Begründung eine Rechtsverordnung auf der Grundlage eines Gesetzes von 2001 zwingend erlassen werden muss. Muss sie in einer Zeit erlassen werden, in der sich die Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen dra- matisch verändert haben, in der Erkenntnisgewinne auch bezüglich der Beurteilung und Ermittlung von Morbidi- tät in erheblichem Maß dazu gekommen sind und sich die Partner einer großen Koalition umfassende Gedan- ken zur Einnahme- und Ausgabenseite eines Gesund- heitswesens in einer großen Reform machen? Neue und mutige Ansätze für eine große Reform be- deuten, dass man aufbaut, sich aber nicht unnötig bindet und damit neue Strukturen blockiert. Das wäre aber ge- geben, wenn wir uns heute durch die Linke verleiten lie- ßen, über einen Antrag den Erlass dieser Rechtsverord- nung voranzutreiben. Es ist ein legitimer Antrag zur vollkommen verkehr- ten Zeit und, meine Damen und Herren von der Linken, das wissen Sie auch. Es ist ein reines Beschäftigungspro- gramm, das uns an diesem Donnerstag mit übervoller Tagesordnung beschäftigt, und weil das so ist, höre ich jetzt auch vor Ablauf meiner Redezeit auf. Mit unserer Zustimmung für diesen Antrag können Sie nicht rech- nen. Dr. Karl Lauterbach (SPD): Der Risikostrukturaus- gleich ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung ei- nes auf Qualität und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er soll verhindern, dass die Krankenkassen allein um bessere Versicherungsrisiken konkurrieren, also um Junge, Gesunde und höher Verdienende. Wenn diese sich nur auf bestimmte Kassen konzentrieren, die Kranken, Älteren und weniger Verdienenden auf andere, würden die Beitragssätze der Kassen weit auseinander klaffen. Dies würde die Versicherten dieser Kassen finanziell er- heblich belasten und dadurch könnte das wichtigste Ziel unserer solidarischen Krankenversicherung nicht mehr erreicht werden, nämlich dass die medizinisch notwen- dige Versorgung nicht von den finanziellen Möglichkei- ten des Einzelnen abhängen darf, sondern einzig und al- lein vom medizinischen Bedarf. Nur die Erfüllung dieser Zielvorgabe gewährleistet, dass die nach wie vor ein- kommens- und bildungsabhängig ungleich verteilten Ge- sundheitsrisiken und damit auch die soziale Ungleichheit von Krankheitsrisiken für den Einzelnen nicht zur Be- drohung seiner materiellen Existenz werden. Das Ge- sundheitssystem muss so ausgerichtet sein, dass diejeni- gen, die am schlimmsten benachteiligt sind, relativ am meisten davon profitieren. Würde man jedoch vom Risi- kostrukturausgleich Abschied nehmen, wäre dies ein gravierender Rückschritt, da damit die Zwei-Klassen- Medizin innerhalb der gesetzlichen Krankenversiche- rung etabliert würde, die zwischen gesetzlicher und pri- vater Krankenversicherung leider immer noch besteht. Der Risikostrukturausgleich funktioniert – aber nicht so gut, wie man es bei der Einführung 1994 erwartet hatte. Die Ermittlung des Beitragsbedarfes der Kassen n r t e d J 2 g g e e m l d v e d l s b k e w J d k v a s d A l n m e c d 2 n t A l s s z z d n d i g (C (D ach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Erwerbsminde- ung und Krankengeldanspruch sowie unter Berücksich- igung der unterschiedlichen Anzahl beitragsfrei Famili- nmitversicherter ist immer noch so ungenau, dass für ie Krankenkassen Anreize zur Risikoselektion, also der agd nach gesunden Mitgliedern, bestehen. Daher wurde 002 mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturaus- leichs beschlossen, den Beitragsbedarf wesentlich ziel- enauer zur ermitteln. Ab 2007 sollte der morbiditätsori- ntierte Risikostrukturausgleich, kurz: Morbi-RSA, ingeführt werden. Zur Umsetzung wurde dem Bundes- inisterium für Gesundheit 2004 ein Gutachten vorge- egt, das die prospektive Orientierung an Krankenhaus- iagnosen und Arzneimittelverschreibungen vorschlägt. Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU sieht or, das Gesundheitssystem so zu modernisieren, dass ine dauerhafte Grundlage für ein leistungsfähiges, soli- arisches und demografiefestes Gesundheitswesen ge- egt werden kann. Ein morbiditätsorientierter Risiko- trukturausgleich muss im Rahmen dieser Reform mit eschlossen werden. Für den Antrag der Fraktion Die Linke gibt es derzeit einerlei Bedarf, da die Details der Gesundheitsreform, inschließlich derer des Morbi-RSA, bereits verhandelt erden. Daniel Bahr (Münster) (FDP): 1994, also vor zwölf ahren, ist der Risikostrukturausgleich eingeführt wor- en, um die ungleichen Startchancen einzelner Kranken- assen beim Übergang zu einem gesetzlichen Kranken- ersicherungssystem mit Wahlfreiheit der Versicherten uszugleichen. Bei den Verhandlungen zum Gesundheitsstrukturge- etz in Lahnstein hat man sich damals darauf verstän- igt, vier Kriterien ausgleichen zu wollen: Einkommen, lter, Geschlecht und Zahl der mitversicherten Fami- ienangehörigen. Durch die Hintertür der Rechtsverord- ung ist dann noch ein weiteres Kriterium hinzugekom- en: die Erwerbsminderungsrentner sowie die Bezieher iner Rente für Bergleute. Seitdem hat sich das Volumen, das über die gesetzli- hen Krankenkassen ausgeglichen wird, von 6,5 Milliar- en Euro im Jahr 1995 auf 14,9 Milliarden Euro im Jahr 005 erhöht. Mehr als 20 Änderungen und Modifikatio- en hat es seit der Einführung gegeben. Das ganze Sys- em ist dadurch immer komplizierter geworden, und die nreize, die damit gesetzt wurden, immer widersprüch- icher. Das wird mit dem morbiditätsorientierten Risiko- trukturausgleich noch deutlich zunehmen. Ich behaupte, dass man die Experten, die den Risiko- trukturausgleich in all seinen Facetten verstehen, an wei Händen abzählen kann. Ein solches Instrument ist utiefst bürokratisch und strategieanfällig. Diejenigen, ie über Änderungen zu entscheiden haben, sind gar icht mehr in der Lage, die Konsequenzen ihres Han- elns zu überblicken. So etwas ist im politischen Raum höchst gefährlich, nsbesondere im Hinblick auf den Umfang, den das Aus- leichsverfahren mittlerweile erreicht hat. Dieser Um- 3402 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) fang liegt mittlerweile auf Höhe des Länderfinanzaus- gleichs. Die vom RSA begünstigten Kassen haben sich von diesen Unterstützungszahlungen langfristig abhän- gig gemacht. Wirtschaftlichkeitsanreize schwinden aber in dem Ausmaß, wie Alimentation, Eigenverantwortung unterminiert werden. Hartz IV ist dafür ein gutes Bei- spiel. Wir täten deshalb gut daran, noch einmal innezuhal- ten und zu überlegen, wie mit der Problematik umgegan- gen werden soll. Können wir wirklich sicher sein, dass ein höchst aufwändiger morbiditätsorientierter Risiko- strukturausgleich dafür der beste Weg ist? Gerechtigkeit – im Sinne von vollständigem Ausgleich unterschiedli- cher Versicherungsrisiken – kann nur um den Preis einer unendlichen Verfeinerung der Kategorien erreicht wer- den. Wir würden im Ergebnis einen Ausgabenausgleich schaffen, nur eben auf Umwegen, höchst kompliziert, manipulationsanfällig und für die gesamte GKV mit enormen Ausgabenrisiken. Ich fürchte, dass irgendwann der Ausgabenausgleich, der mit einer hohen Interessen- quote versehen wird, gefordert wird. Es geht aber auch anders. Wenn man zum Beispiel für mitversicherte Familienangehörige Prämien vorsieht, die man, so man das gesellschaftspolitisch wünscht, über Steuern ausgleicht, braucht man das Kriterium der mit- versicherten Familienangehörigen nicht. Wenn man Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft als versicherungsfremde Leistungen systemgerecht steuer- finanzieren würde, braucht man nicht mehr unbedingt eine Differenzierung nach Geschlecht. Wenn man auf ein wie auch immer geartetes Prämiensystem übergeht, braucht man das Kriterium des Einkommens nicht mehr. Es bleibt also das Alter, das man in einem System mit leistungsgerechten Prämien und portablen Altersrück- stellungen auch nicht mehr braucht. Ist man nicht bereit, einen so weit gehenden Schritt zu tun, ist das Alter im heutigen System ein guter Indikator für den Leistungsbe- darf. Das wäre eine überschaubare, einfache und trans- parente Lösung. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Einfüh- rung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleichs noch einmal verschoben werden soll. Vielleicht kann die verbleibende Zeit genutzt werden, um nach sinnvollen und praktikableren Lösungen zu suchen, ge- rade auch mit Blick auf Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die vom RSA zu entkoppeln sind. In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht noch einmal an die guten alten kassenartinternen Finanzaus- gleiche erinnern, die gestärkt werden könnten. Eine Kas- senart bildet gegenüber einer einzelnen Krankenkasse eine deutlich größere Versicherten- und damit auch Risi- kogemeinschaft. Sie ist auch in der Lage, schwerst- kranke Patienten umfassend zu betreuen. Auf diese Weise wäre bereits ein Teil der Risiken neutralisierbar. Ein weiterer Teil könnte über Rückversicherungen auf- gefangen werden. Insoweit kann auf einen Risikopool verzichtet werden. n N g K e e s b d l a g R f t l Ü r B d w Z r i s g n M n s f R a v s d g s G r u t P a W e W R K t a (C (D Also: Nutzen wir die Zeit, über praktikable Lösungen achzudenken. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Auch beim Risikostrukturausgleich spielt die roße Koalition auf Zeit. Die Ausgangspositionen der oalitionspartner liegen weit auseinander. Also passiert rst einmal gar nichts. In der Sache gibt es keinen guten Grund, die Weiter- ntwicklung des Kassenausgleichs auf die lange Bank zu chieben. Die Begründung, dass das Gutachten zur Vor- ereitung der Reform erst mit Verspätung fertig gewor- en sei, ist an den Haaren herbeigezogen. Tatsächlich iegt es inzwischen seit fast zwei Jahren vor. Zeit gab es lso mehr als genug, um die notwendigen Aktualisierun- en der verwendeten Daten vorzunehmen und eine echtsverordnung zu erstellen. Tatsächlich liegt deren ertiger Entwurf ja auch längst im ministerialen Schreib- isch. Dass er dort erst einmal bleibt, hat ausschließlich po- itische Gründe. Die Union hat sich schlicht verrannt. ber Jahre hinweg hat sie gegen die Morbiditätsorientie- ung im Risikostrukturausgleich opponiert. Kaum in der undesregierung, merkt sie, dass es – auch mit Blick auf ie Reform der Ärztehonorare – ohne diese Weiterent- icklung nicht geht. Nun braucht sie einfach zusätzliche eit, um ihre bisherige Contra-Position möglichst ge- äuschlos räumen zu können. Ihre allmähliche Absetzbewegung verpackt die Union n starken Worten. Sie fordert die „Entkoppelung der Di- ease-Management-Programme vom Risikostrukturaus- leich“. Sie sagt aber nicht, dass genau dies mit dem euen Risikostrukturausgleich geschieht Erst durch den orbi-RSA wird der Risikostrukturausgleich so zielge- au, dass aufwendige Hilfskonstruktionen wie die be- ondere Berücksichtigung der Behandlungsprogramme ür chronisch Kranke überflüssig werden. Letztlich bietet uns die große Koalition also in Sachen isikostrukturausgleich das gleiche Schauspiel, das uns uch bei der Gesundheitsreform droht. Aufgrund der ielen internen Widersprüche hat die politische Ge- ichtswahrung Priorität vor der Problemlösung. Damit roht sie aber die mit dem heutigen Risikostrukturaus- leich verbundenen Probleme auf die Spitze zu treiben. Eine Vollbremsung erfolgt nur bei der Reform des Ri- ikostrukturausgleichs. Dagegen soll die mit der letzten esundheitsreform beschlossene Reform der Ärztehono- are weiter vorangetrieben werden. Bei der Berechnung nd Verteilung der Honorarsumme soll künftig der un- erschiedliche Gesundheitszustand der Patientinnen und atienten berücksichtigt werden. Das ist in der Sache uch weiterhin vernünftig. Das mit dem demografischen andel verbundene stärkere Morbiditätsrisiko darf nicht infach bei den Ärztinnen und Ärzten abgeladen werden. Aber die nun vorgesehene zeitliche Entkoppelung der eiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs und der eform der Ärztehonorare ist absurd. Sie führt bei den rankenkassen dazu, dass die unterschiedliche Morbidi- ät der Versicherten nur auf der Ausgaben-, nicht aber uf der Einnahmeseite berücksichtigt wird. In der Kon- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3403 (A) ) (B) ) sequenz steigen die Ausgaben der Krankenkassen, die besonders viele chronisch kranke und ältere Mitglieder haben, während ihre Einnahmen stagnieren. Liest man die Pressemeldungen der letzten Tage, scheint die Union an dem einen oder anderen Punkt auf Positionen einzuschwenken, die Rot-Grün schon mit der letzten Gesundheitsreform durchsetzen wollte, aber ge- gen den Widerstand der Union nicht durchsetzen konnte. Dazu gehört zum Beispiel die Kosten-Nutzen-Bewer- tung von Arzneimitteln. Sollte es so sein, würde ich mich freuen. Es wäre aber wichtig für das Solidarsystem, wenn künftig solche Lernprozesse etwas schneller vonstatten gehen könnten. Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin für Gesundheit: Der Antrag der Fraktion Die Linke auf unmittelbare Einführung eines neuen Risi- kostrukturausgleichs läuft nach dem Motto: Hauptsache Bombenstimmung. Mit der Wirklichkeit im Gesund- heitswesen und mit Verantwortung für dessen Funktio- nieren hat er nichts zu tun. Denn was diese Oppositions- fraktion verlangt, das ist so nicht zu realisieren. Dieses System ist nämlich keine Ansammlung von Befehlsemp- fängern, die auf PDS-Knopfdruck die Hacken zusam- menschlagen. Für Koalition und Regierung ist die Weiterentwick- lung des Risikostrukturausgleichs ausgemachte Sache; ein Blick in den Koalitionsvertrag beweist das. Weiter- entwickeln heißt: Die genaue Erfassung der Krankheits- risiken der Versicherten wird auf den Weg gebracht, und zwar auf der Grundlage ausreichender Daten und zum Zweck qualitativ besserer Zielgenauigkeit dieses not- wendigen Ausgleichs zwischen den Kassen. Wir brau- chen einen erneuerten Risikostrukturausgleich. Wir schaffen ihn. Auch die Opposition weiß, dass die Koalition derzeit in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundesmi- nisterin für Gesundheit alle wesentlichen Zukunftsfragen unseres Gesundheitswesens diskutiert. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung des Risikostrukturausglei- ches. Diese Diskussion wird sorgfältig geführt. Was an brauchbaren Vorarbeiten geleistet wurde, wird aufge- nommen. Was erarbeitet werden muss, wird in Angriff genommen. Und dann wird daraus etwas Gutes für Bei- tragszahler, Versicherte und Patienten entwickelt. Auf die kommt es uns nämlich vor allem an. Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Tagesordnungspunkt 13) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wirft mehr Fragen auf als er beantwor- tet. Die Linke hat keine Einwände dagegen, dem zivilen K d b k H m P h g S b D B s s e r a S Q M w t V Z e e a m f D a k r b h e s v G g m w s w b d s D d (C (D atastrophenschutz moderne Kommunikationsmittel in ie Hand zu geben, aber so, wie von der Regierung hier eabsichtigt, darf es nicht gehen. Wir haben zum einen verfassungsrechtliche Beden- en: Art. 73 des Grundgesetzes gibt dem Bund nur die oheit für Post und Telekommunikation und meint da- it die Massenkommunikation. Er meint aber nicht den olizeifunk, um den es ja hier geht. Der Bund maßt sich ier also zu viel Kompetenzen an. Der saubere Weg wäre ewesen, das Grundgesetz zu ändern, aber dafür hätten ie wohl keine Mehrheit bekommen. Ein gangbarer Weg wäre auch gewesen, die bereits estehende Bundesnetzagentur mit der Einrichtung des igitalfunks zu beauftragen. Stattdessen soll es nun eine und-/Länder-Misch-Anstalt geben, die unsere Verfas- ung nicht kennt. Wir haben aber auch sachliche Bedenken. Der Bund oll 50 Prozent des Netzes, das so genannte Rumpfnetz, inbringen. Das läuft darauf hinaus, die Länder im Be- eich Sicherheit zu bevormunden. Sie sollen bezahlen, ber nicht mitreden. Der Gesetzentwurf sieht für den treitfall zwischen Bund und Ländern nicht mal ein uorum vor, mit dem die Länder ihre Beteiligungs- und itwirkungsrechte wirksam ausüben können. Dennoch erden die Länder mitmachen, weil die Alternative lau- et, auf die Einführung moderner Technik zu verzichten. ogel friss oder stirb, lautet die Devise. Diese Vorgehensweise ist nicht einmal sachdienlich. iel der ganzen Angelegenheit soll ja ein bundesweit inheitliches Digitalfunknetzwerk sein. Von der Absicht ines europaweiten Netzes hat man sich schon lange ver- bschiedet. Hat sich die Bundesregierung schon Gedanken ge- acht, was passiert, wenn einige der Länder eines Tages eststellen, dass ihnen das Geld für das Projekt ausgeht? ie geschätzten Gesamtkosten belaufen sich schließlich uf über 7 Milliarden Euro. Soll sich ein Land, das dafür eine Gelder mehr hat, dann aus der Bundesanstalt zu- ückziehen? Soll es weiße Flecken im Funknetzwerk ge- en oder wie stellt sich die Bundesregierung das Vorge- en dann vor? Auf keine dieser Fragen gibt das Gesetz ine Antwort. Schon vor einiger Zeit hat die Bundesregierung zuge- ichert, den Entwurf einer Satzung zu präsentieren. Da- on hat der Bundestag bis heute nichts gesehen. Das leiche gilt für das Finanzierungskonzept. Überhaupt eht die Regierung mit unangemessener Geheimniskrä- erei vor. Die Bedenken, die ich angesprochen habe, urden auch gestern in der Sitzung des Innenausschus- es nicht ausgeräumt. § 15 des Gesetzes ermächtigt die Bundesanstalt zu eit reichenden Eingriffen in die Grundrechte, so sollen ei „rechtswidrigen Streiks“ diejenigen Einrichtungen, ie für den Betrieb des Digitalfunks „von Bedeutung ind“, auch gewaltsam gestürmt werden können. Ich dachte beim ersten Lesen, ich sehe nicht recht: as ist ein Klassenkampf-Paragraf, wie er im Lehrbuch es Frühkapitalismus stehen könnte. Was soll das denn 3404 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) heißen, „rechtswidrige Streiks“? Wer definiert das? Muss ein Gerichtsbeschluss vorliegen, oder reicht es schon, wenn der Präsident der Bundesanstalt der persön- lichen Auffassung ist, ein Streik sei rechtswidrig? Welche Betriebe sind überhaupt gemeint? Nicht nur solche, die für den Digitalfunk notwendig sind, sondern auch solche, die „von Bedeutung“ sind, heißt es. Aber was bedeutet das? „Von Bedeutung“ für geregeltes Ar- beiten ist auch, dass morgens mein Bäcker geöffnet hat! Wollen Sie da in Zukunft auch die Polizei in die Back- stube schicken, wenn der mal streikt? Ich finde es eine Unverschämtheit, diesem Parlament einen solchen Gummiparagraphen vorzulegen. Die Linke wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Individualbesteue- rung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10 000 Euro (Tagesordnungspunkt 14) Patricia Lips (CDU/CSU): Auf allen politischen Entscheidungsebenen gibt es immer wieder Initiativen, die zum Dauerbrenner werden. Der vorliegende Antrag gehört sehr nachdrücklich in diese Kategorie. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden war die Abschaffung bzw. Einschränkung des Ehegatten- splittings ein zentrales Ziel seitens der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen. Selbst wenn die Formulie- rung bis heute im Detail variierte, die Richtung war im- mer dieselbe: Es wird ein so genannter Splittingvorteil suggeriert, also die Existenz eines vermeintlichen Steuerprivilegs einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Aber es verbirgt sich noch eine weitere Frage dahinter: Bei genauer Be- trachtung dieser Art von Bewertung wird ein prägendes Element unserer Gesellschaft auf Zahlen reduziert: die Bereitschaft zur gemeinsamen Verantwortung in der Ehe, die unter einem besonderen Schutz steht und zu welcher wir uns ausdrücklich bekennen. Dieser verfas- sungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie gebietet es, Ehepaare auch in wirtschaftlicher Hinsicht als Einheit anzusehen. Deshalb gibt es viele gute Gründe dafür, die Erwerbsgemeinschaft von Mann und Frau auch im Steu- errecht uneingeschränkt und grundlegend auf bestehen- der Basis verankert zu belassen. Vor dem Hintergrund von aktuellen Diskussionen im sozialen Bereich sollten wir diese Einrichtung ausdrück- lich nicht als Privileg bezeichnen, sondern als eine Grundlage, die es den Eltern ermöglicht, Familie und Er- werbstätigkeit nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Gerade vor dem Hintergrund unserer demografischen Herausforderungen müssen wir alle Anstrengungen un- ternehmen, die Bedingungen für Ehe und Familie zu stärken, statt zu schwächen. Als Grundlage des Splittings in bestehender Form dient die persönliche Leistungsfähigkeit: Dieses Prinzip s b S s m n w W l w F E s z F r w tr 4 z d B u z t p t a n s g e F w u h B s s W u n s d B u e r g d w d d G d l t (C (D oll eine besondere Ausprägung erfahren, insbesondere ei der Berücksichtigung der Familien mit Kindern. Eine treichung, Kürzung oder Umwandlung des Ehegatten- plittings träfe in der weit überwiegenden Zahl Familien it Kindern. Betroffen wären vor allem Familien, in de- en ein Elternteil wegen der Kindererziehung die Er- erbstätigkeit einschränkt oder darauf verzichtet. Diese ahlfreiheit gilt es zu bewahren. Es ist damit keine be- iebig gestaltbare Sondervergünstigung, sondern not- endiger steuerrechtlicher Ausdruck der Lebens- und ürsorgegemeinschaft der Ehepartner. Es erkennt eigene rziehungsleistung an. Es kann auch nicht unsere Ab- icht sein, ausgerechnet diejenigen Paare besonders stark u treffen, die in der Vergangenheit mit eingeschränkter örderung Kinder großgezogen haben und damit steuer- echtlich zu einer zusätzlich belasteten Generation ürden. Ich bezweifle darüber hinaus die gemäß der An- agsbegründung angegebenen Steuermehreinnahmen von bis 5 Milliarden Euro, die zum Ausbau und zur Finan- ierung der Kinderbetreung verwandt werden sollen. Dabei ist ausdrücklich festzustellen: Niemand zieht ie Notwendigkeit einer frühkindlichen Förderung und ildung in Zweifel, auch nicht einen Ausbau im Betreu- ngsangebot, und jedem ist klar, dass dies nicht umsonst u haben ist. Allerdings werden wir sehen, dass die Un- erstützungsleistung an dieser Stelle nicht über eine Kap- ung oder Umwandlung des Ehegattensplittings zu leis- en ist. Wir haben es hier mit einer stark vorn Einzelfall bhängigen Leistung zu tun, die in Höhe und Kontinuität ur schwer in der von Ihnen gewünschten Form einzu- etzen ist. Im Prinzip – dies versuchte ich deutlich zu machen – eht es in der Betrachtung dieser Leistung über den steu- rlichen Aspekt hinaus. Wir müssen gleichzeitig die rage beantworten, welches gesellschaftspolitische Bild ir wollen, wo unsere Schwerpunkte in Unterstützung nd Förderung liegen. Das Ehegattensplitting in beste- ender Form ist für Sie, Kolleginnen und Kollegen vom ündnis 90/Die Grünen, ein grundsätzlicher, gesell- chaftlicher Hebel, mit welchem Sie Ihr Bild einer Ge- ellschaft zum Ausdruck bringen wollen. Wir wollen die ahlfreiheit in der Lebensgestaltung von Ehe, Familie nd Erwerbstätigkeit bewahren. Eine gesonderte und otwendige Unterstützung der Kinder in unserer Gesell- chaft wird und muss begleitend an anderen Stellen För- erung erfahren. Petra Hinz (Essen) (SPD): Bei dem Antrag von ündnis 90/Die Grünen handelt es sich in Wirklichkeit m ein Modell des Realsplittings, jedoch ohne alle steu- rrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte zu be- ücksichtigen. Sie wollen die Gleichstellung der gleich- eschlechtlichen Paare, erwähnen aber mit keinem Wort, ass durch eine Veränderung des Ehegattensplittings, so ie Sie es in Ihrem Antrag vorgelegt haben, das Gna- ensplitting infrage gestellt wird. Wollen Sie wirklich en Millionen von Witwen und Witwern das Recht auf nadensplitting nehmen oder den geschiedenen Frauen, ie sowieso schon finanziell belastet sind und vieles al- ein schultern müssen, das Gnadensplitting vorenthal- en? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3405 (A) ) (B) ) Ihr Antrag ist sehr schlank, weder ausgewogen noch sozialgerecht und finanzpolitisch nicht wirklich sinnvoll. Eine Veranlagungsgruppe wollen Sie unter anderem auf Kosten der Witwen, Witwer und Geschiedenen beson- ders schützen und die vorgenannte Gruppe stärker belas- ten. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass Sie durch eine Veränderung des Ehegattensplittings hin zur Individualbesteuerung mehr finanziellen Spielraum schaffen. Die Koalition wird die Frage der gerechten Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehe- gatten weiterverfolgen und zum Abbau von Benachteili- gungen von Frauen bei der Wiederaufnahme einer Er- werbstätigkeit das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbsbeteiligung ausrichten. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner fami- lien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer. Durch Liquiditätsvorteile ent- steht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt. Dazu gehört, dass bei einer Neuordnung der Familienleistungen auch das Ehegattensplitting ge- prüft wird. Aber ganz abschaffen können wir das Ehe- gattensplitting wohl nicht, weil da auch die Unterhalts- pflichten in der Ehe zu berücksichtigen sind. Ihr Antrag erreicht weder Familien-, Frauenförderung noch Steuergerechtigkeit. Drei Rechenbeispiele sollen dies verdeutlichen. Durch die von Ihnen vorgeschlagene Methode der Steuererhebung würden Ehepaare zukünf- tig ungleich besteuert werden. Es gilt dann nicht mehr das Prinzip: Familien mit gleich hohem Gesamteinkom- men zahlen die gleiche Steuer. Dies lässt sich an einem einfachen Beispiel belegen. Die benötigten Daten kann man aus der Einkommensteuertabelle des Bundesminis- teriums der Finanzen ohne weiteres ablesen. Hierbei gehe ich jeweils von einem Familieneinkommen von 40 000 Euro im Jahr aus und zeige Ihnen, welche Lohn- steuer die Familien jeweils leisten müssten. Beim heutigen Ehegattensplitting ist es egal, wer in der Familie wie viel zum Gesamtverdienst beiträgt. Die Steuerlast wird jedes Mal bei 5 700 Euro liegen. Würde es kein Splittingverfahren geben und jeder in der Familie auf seine Einnahmen Lohnsteuer zahlen, wäre das Un- gleichgewicht bei der Steuerschuld sehr groß. Alleinver- dienerfamilien würden 9 223 Euro Steuern zahlen müs- sen. Dieser Wert wird kleiner, je mehr sich die Einnahmen der Ehegatten angleichen. Bei gleichem Ver- dienst – hier also jeweils 20 000 Euro jährlich – ent- spricht die zu zahlende Steuerschuld dem Wert des Ehe- gattensplittings. Nun zu Ihrem Modell. Dieses wirkt sich völlig unge- recht auf die unterschiedlichen Verdienstmodelle in Fa- milien aus. Am besten wären Familien gestellt, in denen ein Partner einen höheren Verdienst hat – nehmen wir mal den Wert 30 000 Euro an – und ein Partner relativ wenig zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, sagen wir 10 000 Euro. Bei dieser Konstellation wird sich die Steuerschuld auf dem Niveau des Ehegattensplittings be- wegen. Teuer wird es für die Alleinverdienerfamilien. Diese müssen dann im Jahr 6 205 Euro Lohnsteuer zahlen – a v U n a s D z L d b F w l l m D g t s d B w E c a w s D E m m h v l W n S d s W ü s i s V b L g u g k d (C (D lso rund 500 Euro mehr, aus familienpolitischer Sicht ielleicht nicht die schlechteste Variante. Das besonders nverständliche an dieser Rechnung ist jedoch, dass es icht nur die aus familienpolitischer Sicht nicht immer ngestrebte „Nur der Mann geht arbeiten“-Familie trifft, ondern genauso gleichwertig verdienende Ehepaare. enn auch wenn beide in meinem Beispiel 20 000 Euro um Familienverdienst beisteuern, müssen 6 205 Euro ohnsteuern gezahlt werden. Nach dieser Rechnung för- ern Sie also Familien, in denen zwar beide Partner ar- eiten, einer jedoch nur einen geringes Einkommen hat. ür alle anderen ist eine kräftige Steuererhöhung zu er- arten. Ich fasse zusammen: Der Vorschlag Zusammenveran- agung mit technischem Realsplitting würde wahrschein- ich verfassungsrechtliche Maßstäbe verletzten und wäre it einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. arüber hinaus würden die Mehrbelastungen vorwie- end Familien treffen und der finanzielle Ertrag wäre rotzdem äußerst bescheiden. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Das Ehegattensplitting oll wieder einmal abgeschafft werden, dieses Mal von er Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen. Der alte ideologische Streit wird nunmehr auch im undestag mit diesem Antrag weitergeführt. Hierbei ird übersehen, dass gerade Art. 6 des Grundgesetzes he und Familie unter den besonderen Schutz der staatli- hen Ordnung stellt. In diesem Zusammenhang sollten uch die Grünen einmal zur Kenntnis nehmen, dass nach ie vor die meisten Kinder in Familien leben. Wer deshalb das Ehegattensplitting abschaffen will, tellt insbesondere Familien mit Kindern schlechter. ieses wollen wir als Liberale nicht. Die Kappung des hegattensplittings trifft in fast 80 Prozent der Fälle Fa- ilien mit Kindern. Betroffen sind deshalb vor allem Fa- ilien, in denen ein Elternteil aufgrund der Kindererzie- ung die Erwerbstätigkeit einschränkt oder darauf erzichtet. Eine solche Maßnahme diskriminiert fami- iäre Erziehungsarbeit. Das Ehegattensplitting dient der ahlfreiheit der Eltern, Familie und Erwerbstätigkeit ach ihren Wünschen gestalten zu können, ohne dass der taat hier entsprechend eingreift. Deshalb ist auch das Steuerrecht darauf abgestellt, ass es eine eigene gesonderte Splittingtabelle gibt. Die- es hat zur Begründung, dass die Menschen sich in freier ahl entschieden haben, füreinander Verantwortung zu bernehmen. Dieses ist der stärkste Schutz, den Men- chen einander gewähren können. Staatliche Hilfe soll mmer nur subsidiär gewährt werden. Wenn Menschen ich aber freiwillig dafür entscheiden, für einen anderen erantwortung zu übernehmen, dann hat der Gesetzge- er für diesen Fall die Grundentscheidung getroffen, die eistung der Ehepartner im Steuerrecht als absolut leichwertig zu behandeln. Eine Tätigkeit im Haushalt nd in der Kindererziehung haben danach steuerlich den leichen Stellenwert wie eine Berufstätigkeit. Dadurch önnen die Ehepartner die Aufgaben des Gelderwerbs, er Haushaltsführung und der Kindererziehung in freier 3406 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Entscheidung ohne nachteilige steuerliche Folgen unter sich aufteilen. Der Staat mischt sich nicht ein. Sichergestellt wird durch das Ehegattensplitting, dass die Steuerbelastung von Ehepaaren mit gleich hohen Ge- samteinkommen stets gleich hoch ist. Erreicht wird mit dem Ehegattensplitting auch, dass Einkommensverlage- rungen zwischen den Ehepartnern steuerlich sinnlos sind. In der Begründung des Antrages steht zu lesen, dass durch den Vorschlag der Grünen steuerliche Mehrein- nahmen in der Größenordnung von vier bis fünf Milliar- den Euro entstünden. Diese steuerlichen Mehreinnah- men sollen dann zum Ausbau und zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwandt werden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Was soll das eigentlich? Zunächst wird den Familien ein Steuervorteil genommen, um ihnen dann auf anderem Wege wieder Geld zuzuführen? Ist das sinnvoll? Ist das eine Steuervereinfachung? Haben Sie sich nicht auch Gedanken darüber gemacht, dass auf eine solche Regelung hin entsprechende Einkommens- ströme zwischen den Ehepartnern durch günstige Kon- struktionen verlagert und unterschiedlich gestaltet wer- den? Da die Belastung überwiegend die Familien selbst trifft, wäre durch eine Reduzierung des Ehegattensplit- tings familienpolitisch wenig genommen. Es würde le- diglich von der einen Hosentasche in die andere umver- teilt. Ungerecht wäre es außerdem, den Splittingvorteil für solche Ehepaare einzuschränken, die ihre Kinder bereits großgezogen haben. Nicht wenige der Mütter, deren Kinder aus dem Haus sind, wären gerne wieder berufstä- tig, finden aber keinen Job und nach Ihrem Vorschlag, dem Vorschlag der Grünen, würden gerade diese Ehen steuerlich erheblich mehr belastet. Deshalb fordere ich Sie auf: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, denn er soll für die Familien wirken, erreicht in der Praxis aber das genaue Gegenteil. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Die Forderung nach Abschaffung des steuerlichen Privilegs des Ehegatten- splittings durch die Einführung einer Individualbesteue- rung wird von unserer Fraktion unterstützt. Bereits seit Jahren ist dies eine Kernforderung unseres Steuerkon- zepts, insbesondere weil die unsprüngliche Zielstellung bei der Einfüllung dieser steuerlichen Regelung, das Le- ben von Familien mit Kindern finanziell zu erleichtern, über die Jahrzehnte hinweg, immer stärker in den Hin- tergrund gerückt ist. Der Staat sollte seine begrenzten finanziellen Mittel zielgerichtet auf die Forderung des Zusammenlebens mit Kindern richten. Dies könnte und sollte unter anderem durch die deutliche Anhebung des Kindergeldes und den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen geschehen. Dafür notwendige finanzielle Mittel lassen sich auch aus dem Übergang zur Individualbesteuerung erzielen. Nicht g s z R s l u l L n b t s u D t F z F r K n d f n t s t B t R e w s v w i w d t v z Z K v (C (D anz unerheblich dürfte im Übrigen die damit zu reali- ierende tatsächliche Steuervereinfachung sein. Gleich- eitig wurde hiermit der veränderten gesellschaftlichen ealität Rechnung getragen, indem nicht mehr aus- chließlich eine bestimmte Lebensweise, die Ehe, privi- egiert wird. Im Unterschied zu Bündnis 90/Die Grünen geht es ns jedoch nicht einfach um die Ausweitung eines Privi- egs auf eine weitere Personengruppe, die eingetragenen ebenspartnerschaften, auch wenn ich ihre Überlegung achvollziehen kann. Eine tatsächliche Lösung des Pro- lems werden wir nur erreichen, wenn wir das Ehegat- en- und Realsplitting in eine Freibetragsregelung zur teuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsbeiträgen mwandeln. Wir schlagen vor: Ist das Einkommen der Unterhaltsempfänger nied- riger als das steuerfreie Existenzminimum (Grund- freibetrag), kann die jeweilige Differenz vom Einkommen der Unterhaltsleistenden abgezogen werden. Diese Regelung ist auch für andere Unter- haltsverpflichtungen anzuwenden, wenn dadurch öffentliche Mittel (z. B. Sozialhilfe) eingespart wer- den. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Ehegattensplitting gibt es seit 1958. Es ist heutzu- age antiquiert, weil sich die Lebensverhältnisse in den amilien stark verändert haben. Viele Familien brauchen wei Einkommen, um über die Runden zu kommen. rauen haben heute bessere und häufig auch höhere Be- ufsqualifikationen erworben und wollen ihr Wissen und önnen im Erwerbsleben einsetzen und das Leben nicht ur im Haushalt verbringen. Deswegen benötigen wir gesellschaftliche Strukturen, ie Beruf und Familie je nach Lebensphase miteinander lexibel verbinden lassen. Unser Vorschlag einer moder- en Individualbesteuerung anstelle des Ehegattensplit- ings wird den heutigen Lebensverhältnissen gerecht, etzt finanzielle Mittel für die Kinderbetreuung von un- er Dreijährigen frei und kann in den Kommunen je nach edarf auch zum kostenlosen Angebot von Kinderbe- reuungsplätzen verwandt werden. Wir wollen den echtsanspruch auf Kinderbetreuung finanziell durch ine Kinderbetreuungskarte gewährleisten. Die Um- andlung des Ehegattensplittings in eine Individualbe- teuerung mit steuerfrei übertragbarem Höchstbetrag on 10 000 Euro pro Jahr auf den weniger oder nicht er- erbstätigen Ehepartner soll das Steuersparmodell Ehe n ein Modell zur Förderung der Kinderbetreuung um- andeln. Das Splitting hat keinen nennenswerten familienför- ernden Effekt. 43 Prozent aller Ehen, die vom Ehegat- ensplitting profitieren, sind kinderlos. Das Entlastungs- olumen von insgesamt rund 20 Milliarden Euro entfällt u 35 Prozent auf Ehen ohne Kinder. Die wachsende ahl von unverheirateten Lebensgemeinschaften mit indern und Alleinerziehenden hat überhaupt nichts om Splitting. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3407 (A) ) (B) ) Im Jahr 2004 lebten rund 2,3 Millionen Familien mit Kindern in Deutschland, die keinen Splittinganspruch haben. Hinzu kommt, dass nach der Logik des Splitting- tarifs Alleinverdiener überdurchschnittlich profitieren. Sie machen zwar nur 39 Prozent aller Ehen aus, jedoch 61 Prozent des gesamten Splittingvolumens entfallen auf diese Eheform. Das Steuersparmodell Ehe kann für hohe Einkommen eine Entlastung von bis zu 8 350 Euro pro Jahr erbringen. Mit unserem Vorschlag der Individualbesteuerung wird dieses Steuersparmodell gekürzt, und zwar sozial gerecht: Für hohe Einkommen wird der Splittingvorteil auf knapp die Hälfte vermindert, kleine Einkommen er- fahren keinen finanziellen Nachteil. Wir wollen, dass die frei werdende Summe von 4 bis 5 Milliarden Euro für ein besseres Leben mit Kindern unabhängig vom Status der Ehe eingesetzt wird. Unser Vorschlag ist verfas- sungsgemäß, weil mit dem steuerfrei übertragbaren Höchstbetrag von 10 000 Euro pro Jahr zugunsten des weniger oder gar nicht erwerbstätigen Ehepartners die ehelichen Unterhaltspflichten erfüllt werden können. Die Summe ist so gewählt, dass sowohl das steuerfreie Existenzminimum als auch eine private Altersvorsorge für den nichterwerbstätigen Partner mit dem steuerfrei übertragbaren Höchstbetrag von 10 000 Euro berück- sichtigt wird. Am 14. Mai 2006 hieß eine Überschrift in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung: „SPD rüttelt an Steuervorteil für Eheleute“. Jörg-Otto Spiller ließ hö- ren: „Wir können nur überlegen, in welchem Rahmen man das Gesetz modifizieren kann.“ Jetzt liegt ein Vor- schlag vor, mit dem sich die SPD-Arbeitsgruppe „Fami- lienförderung durchforsten“ auseinander setzen kann. Er bringt richtig etwas in Bewegung, wenn man es nur will. Allein mit Überlegen ist es nicht getan. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Sonder- programm „Kommunale Brückenbau- werke“ auflegen Bestandssanierung der Ver- kehrsinfrastruktur ausweiten und effektive Sanierungsstrategie vorlegen – Beschlussempfehlung und Bericht: Be- standssanierung der Verkehrsinfrastruktur ausweiten und effektive Sanierungsstrategie vorlegen – Antrag: Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen (Tagesordnungspunkte 16 a bis c) Renate Blank (CDU/CSU): Ich möchte zunächst mit Freude feststellen, dass seit der letzten Behandlung der hier vorliegenden Anträge im Plenum sich in der Ver- kehrsinfrastruktur in Deutschland Erfreuliches getan hat: Mit der Einweihung der neuen ICE-Verbindung von N s I c d h b d u d d A i d v V m n n ü m z t s w s t s w k g b S t r m c d k m s f B B s B J „ p z k k t v b d (C (D ürnberg über Ingolstadt in die bayerische Landeshaupt- tadt rechtzeitig vor der WM ist – unter Abrufung aller nvestitionsmittel und dem Bau zahlreicher sicherer Brü- ken – ein Meilenstein der Infrastruktur geschaffen wor- en. Mit diesem Hinweis sind wir beim Thema. Ich habe bereits in der Debatte im Februar darauf- ingewiesen, dass die Verantwortung für alle Brücken- auwerke schon seit langem klar geregelt ist. Wir haben amals über drei Jahre intensiv – auch mit den Ländern nd den betroffenen Kommunen – diskutiert. Damals lag er FDP die Haushaltslage des Bundes näher als heute in er Opposition. Tja, das Sein bestimmt das Bewusstsein. nders ist es wohl auch nicht zu erklären, dass sie mit hrem Wunschzettel-Antrag sogar durch die Bundeslän- er tingeln, wie zuletzt im Hessischen Landtag. Fakt bleibt aber: Mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz on 1998 obliegt die Gewährleistung der Stand- und erkehrssicherheit von Straßenbrücken im Zuge von Ge- eindestraßen über Schienenwege allein den Kommu- en und nicht dem Bund oder der Bahn. – Den Kommu- en wurden seinerzeit Mittel für die auf sie bergehenden Brücken zur Verfügung gestellt. Ich kann ir durchaus vorstellen, dass diese Mittel nicht immer ur Sanierung von Brücken verwendet wurden, sondern eilweise im Haushalt der Kommunen verschwunden ind. – Ein Sonderprogramm „Kommunale Brückenbau- erke“ würde erfahrungsgemäß zahllose Anträge auslö- en. In Deutschland gäbe es in jedem Wahlkreis garan- iert eine oder mehrere Brücken, die mehr oder weniger anierungsbedürftig wären. Allein in meinem Wahlkreis ären es über fünf Brücken. – Die Haushaltslage erlaubt eine zusätzlichen Ausgaben. Wenn man ein Sonderpro- ramm haben will, dann muss Geld von anderen Ausga- enbereichen abgezogen werden, zum Beispiel vom traßenbau. Denn die im Bundeshaushalt stehenden Mit- el für Schienenwegeinvestitionen können aus haushalts- echtlichen Gründen nicht zur Unterstützung der Kom- unen eingesetzt werden. Die Wahrnehmung des Untersuchungsberichts „Si- herheit und Zustand von Spannbetonbrücken auf Bun- esfernstraßen“ war übrigens erstaunlich. Eine Zeitung ommentierte damals: „Brücken sind sicher“. Im Blatt it vier Buchstaben hieß es entsprechend: „Brücken ind unsicher“. Nun, die FDP hat sich mit ihrem Antrag ür die „Oppositionsvariante“ entschieden. Wir wissen aufgrund des Straßenbauberichts, dass rücken in Deutschland zu den am besten untersuchten auwerken gehören. Deshalb gibt es auch eine Zu- tandsbewertung der Brückenbauwerke im Zuge von undesfernstraßen. Die Bauwerksprüfung wird alle drei ahre als „einfache Prüfung“ und alle sechs Jahre als Hauptprüfung“ durchgeführt. Als Ergebnis der Haupt- rüfung erhält das jeweilige Bauwerk eine Zustandsnote wischen eins und vier. Mit anderen Worten: Der Bund ümmert sich um die Sicherheit seiner Brücken. Dies belegen auch die Zahlen aus dem Bundesver- ehrswegeplan: Bis zum Jahr 2015 sind für die Erhal- ung und Sanierung von Straßen rund 37 Milliarden Euro orgesehen. Davon werden etwa 25 Prozent für Brücken ereitgestellt, sodass die Brücken mit den Zustandsnoten rei bis vier instand gesetzt bzw. erneuert werden, um ei- 3408 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) nen „ungenügenden“ Bauwerkszustand völlig zu ver- meiden. Noch einmal: Die Bewertungskriterien, die im Be- richt stehen, bedeuten nicht, dass eine Brücke verkehrs- gefährlich oder in ihrer Standfestigkeit gefährdet ist, sondern sie zeigen an, wann eine Brücke saniert werden muss. Insofern besteht nach menschlichem Ermessen aufgrund dieser sehr genauen Inspektionen, die im Übri- gen jetzt bei allen Fragen der Gebäudesicherheit, die sich anderen Zusammenhängen stellen, Vorbildcharakter haben, kein Anlass zur Sorge. Quantitativ sind die Dimensionen des deutschen Brü- ckenbaus enorm. Die Zahl der Brücken in Deutschland dürfte heute bundesweit bei circa 120 000 liegen. Das heißt, auf ca. 5,4 Kilometer Straße – oder auf 690 Ein- wohner – kommt eine Brücke. Das deutsche „Brücken- vermögen“ wird von Fachleuten auf 80 Milliarden Euro geschätzt. Um alle Brücken in Deutschland neu zu bauen, müssten 33 Prozent eines Bundeshaushaltes auf- gewendet werden bzw. müsste jeder Einwohner in Deutschland circa 1 000 Euro zusätzlich an Steuern zah- len. Ein zentraler Bereich der Kostenminimierung ist da- her der Erhalt von Brücken. Dieser Komplex umfasst den baulichen Unterhalt, die Instandsetzung sowie die Erneuerung einzelner Bauwerksteile oder eines ganzen Bauwerkes. Dabei nehmen – obwohl der vorhandene Brückenbestand in den alten Bundesländern verhältnis- mäßig jung ist und in den neuen Bundesländern Jahr für Jahr erneuert wird – die Unterhaltskosten ständig zu. Verantwortlich für die steigenden Kosten ist vor allem der verkehrsbedingte Verschleiß, aber auch die ständige Zunahme des Bestandes und des schweren Güterver- kehrs. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, „Über sieben Brücken musst du gehen“ – keine Angst, ich fange nicht an zu singen –, diesen Rat eines in Ost und West bekannten Rocksongs aus den 70er-Jahren kann man also auch heute beruhigt beherzigen, wenn auch die Anträge der Oppositionsfraktionen etwas anderes sugge- rieren wollen. Deutschlands Brücken sind und bleiben auch ohne Sonderprogramme sicher. Zum Antrag der Linkspartei ist nur anzumerken, dass er in der Tradition der Anträge steht, mit denen die Linkspartei bereits durch alle Landtage, in denen sie ver- treten ist, „getingelt“ ist. Zum Antrag der Grünen möchte ich nur bemerken, dass der Verteilungsschlüssel in Bezug auf die Verkehrs- träger 2006 bereits festgelegt ist. Ein Einwirken auf die Bahn, alle ihr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Gelder auch tatsächlich zu verbauen, ist zwar grundsätzlich richtig. Doch erlaube ich mir schon die Bemerkung, dass Geld zur Verfügung gestanden hätte, das Schienenprojekt VDE 8.1/8.2 Nürnberg–Erfurt/ Halle/Leipzig schneller zu bauen, wenn dieses wichtige Projekt nicht ständig von den Grünen verhindert worden wäre. Auch ein qualifizierter Netzzustandsbericht ist für uns alle wichtig und notwendig. d d P i I n N r z A a w m s u t d s d U B ß A D u r t d b S t e a d u t u A G d (C (D Im März 2002 gab es eine Beschlussempfehlung und en Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bundestags- rucksache 14/8551, zu einem Antrag der damaligen DS zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Es st schon interessant, wie damals argumentiert wurde. ch zitiere die Grünen: Die PDS erwecke gegenüber den Bürgern, den Län- dern und den Kommunen in den neuen Bundeslän- dern immer wieder die falsche Hoffnung, der Bund sei in der Lage, ihre Probleme durch einen Geldse- gen zu lösen … Ich zitiere die FDP: dass eine Reihe von Hilfen für die Kommunen bei der Sanierung von Brücken bereits von der früheren Bundesregierung auf den Weg gebracht worden seien … Vom Kollegen Friedrich von der FDP gibt es auch och eine interessante Rede vom 9. Juni 2000, zum achlesen empfohlen, die den Antrag der FDP konterka- iert. Diese früheren Aussagen stehen im Widerspruch u den Anträgen der Oppositionsfraktionen. Alle drei nträge, die populistischer Natur sind, werden von uns bgelehnt. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): Sicherheit ist ein ichtiges Gut unserer Gesellschaft. Sicherheit muss im- er oberste Priorität haben. Frei von unvertretbaren Ri- iken oder Gefahren zu sein, wünschen wir uns alle. All- mfassende Sicherheit gibt es allerdings nicht. Das ragische Unglück gestern auf der Gotthardautobahn hat ies wieder einmal deutlich gemacht. Ohne Vorwarnung türzten riesige Felsbrocken auf Autos und töteten zwei eutsche Touristen. Die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts lebt in einer mgebung, die durch mehr oder weniger gigantische auwerke geprägt ist. Zu unserem Leben gehören Stra- en, Brücken und Tunnel, Hochhäuser, Sporthallen und renen, die mehrere Hunderttausend Menschen fassen. iese Bauten sind irgendwann neu, kommen in die Jahre nd der Zahn der Zeit nagt an ihnen. Kleine Reparaturen eichen dann nicht mehr aus. Sie müssen zu ihrer Erhal- ung gründlich saniert werden. Nach Ansicht der FDP in diesem Hause bröckeln die eutschen Brücken, speziell die kommunalen Straßen- rücken über Schienenwege. Obwohl die Kontrolle und anierung dieser Brücken eindeutig in der Verantwor- ung der Kommunen liegt, soll der Bund einspringen und in Sonderprogramm „Kommunale Brückenbauwerke“ uflegen. Der Bund nimmt das Thema Sicherheit ernst und han- elt. Ich möchte zwei Beispiele hierfür nennen: Erstes Beispiel: Der Bundesminister für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, hat unmit- elbar nach dem Unglück von Bad Reichenhall reagiert nd einen Gebäude-Check für Bundesbauten eingeführt. lle bundeseigenen Gebäude werden klassifiziert, in efahrengruppen gestuft und einem gründlichen Gebäu- echeck unterzogen. Die „Richtlinie für die Überwa- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3409 (A) ) (B) ) chung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes“ beinhaltet die Kriterien, anhand derer das Risiko eingeschätzt und gefährdete Gebäude und Bauteile vorsorglich auf Schwächen der Standsicherheit kontrolliert werden sollen. Die Richtlinie präzisiert das Verfahren der Bauüberwachung. Sie macht deutlich, wer verantwortlich ist, und verpflichtet zur Dokumentation aller Maßnahmen. Auf dieser Grundlage sollen die rund 4 500 Liegenschaften des Bundes jährlich überprüft wer- den. Außerdem erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung derzeit das Konzept für einen Gebäudesicherheitsbericht, der zu weiteren Er- kenntnissen über typische Schwachstellen bei der Statik von Gebäuden führen soll. Zweites Beispiel: Der Bund hat ein bundesweites Er- haltungsmanagement für die Instandhaltung und Sanie- rung der 37 100 Brücken im Bundesfernstraßennetz der Bundesrepublik Deutschland entwickelt und eingeführt. Die Brücken und Bauwerke werden einer regelmäßigen und fachkundigen Überwachung und Prüfung unterzo- gen. Grundlage ist die Norm DIN 1076 „Ingenieurbau- werke im Zuge von Straßen und Wegen: Überwachung und Prüfung“. Jede Brücke wird hiernach im Abstand von sechs Jahren einer Hauptprüfung durch speziell aus- gebildete Bauwerksprüfingenieure durchgeführt. Hierbei werden alle Bauteile gegebenenfalls unter Zuhilfenahme besonderer Besichtigungsgeräte handnah geprüft. Alle drei Jahre erfolgt einen einfache Prüfung. Hinzu kom- men jährliche mehrfache Besichtigungen durch die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien. Alle Prüfungsergebnisse werden nach festen Vorgaben doku- mentiert. An die Prüfer werden hohe Anforderungen gestellt. Überwiegend werden besonders geschulte Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen der Länder eingesetzt. Für den Einsatz von externem Personal werden die in DIN 1076 beschriebenen Anforderungen an Bauwerks- prüfingenieure verlangt. Die Entwicklung und Einführung dieses bundeswei- ten Erhaltungsmanagements ist die Voraussetzung für ei- nen gezielten Einsatz der Erhaltungsmittel, die im Bun- desverkehrswegeplan für den Zeitraum 2001 bis 2015 eingestellt sind. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 sind die Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen er- heblich aufgestockt worden. Im Bundesverkehrswege- plan sind die Schwerpunkte der Investitionspolitik im Straßenbau signifikant in Richtung erhaltungspolitische Ziele verlagert worden. Insgesamt sind 34,4 Milliarden Euro für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Der Anteil für Brücken und Ingenieurbauwerke der Erhaltungsmittel beträgt rund 25 bis 35 Prozent. Die Mittel für die Durchführung der Bauwerksprüfungen verwalten die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Schon seit 1990 informiert der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berichten über die Dauerhaftigkeit und Sicherheit von Spannbetonbrü- cken. 69 Prozent aller Straßenbrücken sind Spannbeton- brücken. Darüber hinaus gibt es Beton, Stahl- und Stahl- verbundbrücken sowie Stein- und Holzbrücken. Ein Großteil der Brücken wurde in den 60er- bis 80er-Jahren g a d s ü b f h S g g d w c i b w g D S l i K h n K n S V B s s F F w c u s B ä z g a n f P m Z (C (D ebaut. In Ostdeutschland sind nach 1990 Großbrücken us Spannbeton oder Stahlverbundbauweise gebaut wor- en. Das bedeutet, dass viele Brücken 30 bis 50 Jahre alt ind und durch das stetig steigende Verkehrsaufkommen bermäßig belastet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass sich Spann- etonbrücken insgesamt bewährt haben. In Punkto Trag- ähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit at sich die Zuverlässigkeit bewiesen. Bei älteren pannbetonbrücken werden die Schwachstellen durch ezielte Ursachenforschung, regelmäßige Überprüfun- en und Instandsetzung weitgehend beseitigt. Durch die regelmäßige Anpassung der Standards an ie Erfahrungen und Entwicklungen mit Brückenbau- erken wird eine hohe Qualität, Dauerhaftigkeit und Si- herheit von Spannbetonbrücken gewährleistet. Der Bund hat also seine Hausaufgaben gemacht. Was st nun mit den kommunalen Brückenbauten? Straßen- rücken im Zuge von Kommunalstraßen über Schienen- ege liegen seit der Änderung im Eisenbahnkreuzungs- esetz von 1994 in der Verantwortung der Kommunen. ie Kommunen sind somit für die Erhaltung, Pflege und anierung von kommunalen Straßenüberführungen al- ein zuständig, nicht die Bahn, nicht der Bund. Nun fordern die FDP und neuerdings auch die Linken n ihren Anträgen, der Bund möge einspringen, da die ommunen kein Geld für die Sanierung der Brücken ätten. Die FDP möchte ein Sonderprogramm „Kommu- ale Brückenbauwerke“. Die Linken möchten gar die ommunen ganz von der Mitfinanzierung bei Baumaß- ahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und traßen freistellen. Es geht also, kurz gesagt, um die erlagerung der finanziellen Verantwortung auf den und. Nun frage ich Sie, halten sie ihre eigenen Vor- chläge bei Betrachtung der Haushaltlage des Bundes für eriös? Meiner Meinung nach nutzt hier die Opposition ihre reiheit, Forderungen aufzustellen, denen sie selbst im alle einer Regierungsbeteiligung niemals zustimmen ürde. Hier geht Populismus vor Realitätssinn. Der Sa- he dienen Sie damit nicht! Ich unterstütze den Bundesminister für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung bei seinen Initiativen zur Verbes- erung der Sicherheit von öffentlichen Gebäuden und rücken. Der richtige Weg ist eingeschlagen. Die Bundesländer und Kommunen sind gefordert, hnliche Checks in ihren Verantwortungsbereichen ein- uführen. Denn nur regelmäßige Sicherheitsüberprüfun- en an öffentlich genutzten Gebäuden können Mängel ufdecken und Unglücke verhindern. Die Anträge lehnen wir ab. Einer Verlagerung der fi- anziellen Verantwortung auf den Bund wollen wir nicht olgen. Außerdem sind die Anträge nicht geeignet, das roblem eines zukunftsfähigen Sicherheitsmanage- ents der kommunalen Infrastruktur zu lösen. Ich hoffe, dass wir bei allem Streit das gemeinsame iel, für mehr Sicherheit im öffentlichen Leben zu sor- 3410 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) gen, nicht aus den Augen verlieren. Denn Sicherheit be- deutet auch mehr Lebensqualität. Jan Mücke (FDP): Wir beraten heute abschließend über den Antrag meiner Fraktion, ein Sonderprogramm für Brückenbauwerke in kommunaler Baulast aufzule- gen. Konkret geht es um Straßenbrücken in kommunaler Baulast, die Schienenwege kreuzen und bei denen damit nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Teil der Kosten von den Kommunen getragen werden muss. Die Mittel, die die Kommunen dafür im Einzelnen aufwenden müs- sen, scheinen in jedem Einzelfall verhältnismäßig gering zu sein. Häufig sind es „nur“ einige Hunderttausend Euro. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass schon diese Summen die Finanzkraft vieler Kommunen heute deut- lich übersteigen. In der Folge sehen wir jahrelange Ver- handlungen mit Bahn und Bund über konkrete Finanzie- rungsvereinbarungen, die schließlich nicht erfolgreich sein können, weil den Kommunen schlicht das Geld für die Maßnahme fehlt. So verlieren diese Infrastrukturen kontinuierlich Substanz, sind nur noch eingeschränkt nutzbar und behindern im schlimmsten Fall auch die Nutzbarkeit und Sicherheit der unter ihnen verlaufenden Schienenwege. Das sehen die Menschen Tag für Tag. Wir haben nun vorgeschlagen, im Rahmen eines Son- derprogramms die finanzschwachen Kommunen mit Mitteln zu unterstützen, die der Deutsche Bahn AG ei- gentlich für Investitionen zur Verfügung stehen, die diese aber nicht abruft. In den vergangenen Jahren sind deswegen, fast ausnahmslos, jedes Jahr mindestens 200 Millionen Euro nicht so investiert worden wie ei- gentlich vorgesehen. Anstatt nun also immer wieder zu verkünden, wie viel mehr in die Schiene investiert wor- den ist, gleichzeitig aber zu verschweigen, dass ein er- heblicher Teil der Mittel nur durch Umschichtungen in die Straße vor dem Fall an den Finanzminister gerettet worden sind, schlagen wir einen anderen Weg vor. Nehmen wir gemeinsam zur Kenntnis, dass wir heute bei vielen der genannten Bauwerke ein eklatantes Erhal- tungsproblem haben. Und nehmen wir zur Kenntnis, dass es die Kommunen aus eigener Kraft nicht schaffen werden, diesem zunehmenden Erhaltungsnotstand ange- messen Abhilfe zu schaffen. Stellen wir ihnen also die Mittel, die originär für die Schiene vorgesehen sind, von der Bahn aber nicht abgerufen werden, für die Bauwerke zur Verfügung, die auch direkt mit dem Verkehrsträger Schiene zu tun haben. Aus der Koalition wurde nun vorgebracht, dass wir gar keinen Überblick über die sanierungsbedürftigen Bauwerke hätten und angesichts der aktuellen Haus- haltslage auch keinen neuen Ausgabentatbestand schaf- fen dürften. Sie haben weiter darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenplanungen bereits lange Listen von prio- ritären Projekten enthalten und zudem auch andere kom- munale Vorhaben unterstützt werden könnten. Ob das al- les stimmt, mag dahinstehen. Jedenfalls lösen wir durch Aussitzen die Probleme nicht, noch stärken wir das Ver- trauen der Menschen in das Realitätsbewusstsein und die Handlungsfähigkeit der Politik. n m n S d b w v b d D d w n D is d d g 4 M g V g V w s g n v D Ü K t d g d d s w S k L w s D n n d g d u l (C (D Welche Möglichkeiten haben Sie, verehrte Kollegin- en und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, nun, it unserem Antrag umzugehen? Sie können ihn ableh- en, wie Sie es im Ausschuss getan haben, dann haben ie die Debatte vorerst vom Tisch und können sich wie- er dem Tagesgeschäft widmen. Dass Sie damit das Pro- lem des Substanzverfalls an kommunalen Brückenbau- erken nicht lösen, wissen Sie, und das müssen Sie sich or allem auch vorwerfen lassen. Lassen Sie mich noch kurz auf die ebenfalls zur De- atte stehenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und er Links-Fraktion eingehen. Zunächst zu den Grünen: ass unsere Infrastrukturen, Straße wie Schiene, zügig in ie Jahre kommen und einen wachsenden Erhaltungsauf- and erfordern ist – zumindest in den Oppositionsfraktio- en – unstrittig. Da sind wir uns in der Analyse einig. och von einer bedarfsgerechten Bereitstellung der Mittel t auch bei Ihnen nichts zu erkennen. Nicht genug damit, ass Sie nicht erkennen, dass wir mit der Finanzplanung er großen Koalition gar nicht mehr Mittel als in den ver- angenen Jahren zur Verfügung haben werden. Die ,3 „zusätzlichen“ Milliarden bis 2009 sind lediglich ein ehr gegenüber der in unverantwortlichem Umfang ab- esenkten Mittelfristplanung unter Ihrer Regierung. Ihr orschlag, fast 50 Prozent dieser Mittel dem Verkehrsträ- er zur Verfügung zu stellen, der nur rund 15 Prozent des erkehrs abwickelt, zeugt nicht davon, dass Sie an einer irklich bedarfsgerechten Mittelverwendung interessiert ind. Und mit Ihrem Antrag, werte Kolleginnen und Kolle- en von der Links-Fraktion, machen Sie es sich ja nun och einfacher. Sie wollen die Kommunen gleich ganz on ihrer Baulast für diese Brückenbauten freistellen. och darum geht es nicht. Die Entscheidungen zur bertragung der Baulast an die Kommunen und zur ostenteilung, die damals im Zuge der Bahnreform ge- roffen worden sind, sind auch heute noch richtig. Nur ist ie Finanzbasis der Kommunen zwischenzeitlich so aus- ehöhlt worden, dass dieselben Brücken, die damals von en Kommunen als tragbare Lasten übernommen wor- en sind, mittlerweile in einem immer schlechteren Zu- tand sind. Damit fehlt es also schlicht an Geld, das irklich bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt wird. Und damit bleibt für mich nur ein Schluss: Stimmen ie unserem Antrag zu. Zeigen Sie, dass sie zu unbüro- ratischen Hilfen für die Kommunen bereit und in der age sind. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Sonderprogramme, ie sie die FDP auflegen will, müssen zwar nicht grund- ätzlich falsch sein, sie lösen aber nicht das strukturelle efizit der kommunalen Finanzausstattung. Mit Aus- ahme der FDP war es wohl Konsens unter den Fraktio- en, wie ich der Debatte zu den Anträgen der FDP und en Grünen im Februar entnehmen konnte, dass das ei- entliche Problem struktureller Art ist und weitere Son- erprogramme die Kommunen langfristig nicht entlasten nd damit überhaupt wieder verantwortungsvolle Hand- ungsspielräume ermöglichen. Kurzum: Der FDP-An- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3411 (A) ) (B) ) trag versucht die Symptome zu überdecken, anstatt sich mit den Ursachen auseinander zu setzten. Die wirklichen Ursachen liegen tiefer und sind kom- plexer Art: Es sind dies etwa die Gemeindefinanzreform, eine gerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und nicht zu- letzt eine umfassende Steuerreform. Aber darunter ver- stehen wir wohl jeweils etwas anderes. Wir müssen die öffentlichen Haushalte wieder auf eine solide Basis stel- len. Ich wiederhole mich hier ein weiteres Mal: Zweckge- bundene Finanzmittel aus Sonderprogrammen fördern keinesfalls die kommunale Selbstverwaltung, welches nach eigenen Aussagen auch für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ein wichtiges Prinzip unseres föderalen Systems darstellt. Die Probleme können näm- lich dort am besten eingeschätzt und auch gelöst werden, wo sie die Menschen unmittelbar erleben und in ihren Auswirkungen spüren. Lassen wir sie doch bitte selbst bestimmen, wann sie eine Brücke, eine Schule oder ein Krankenhaus sanieren wollen und müssen. Dazu bedarf es eines kommunalen Investitionspro- gramms und keines weiteren Brückensanierungspro- gramms. Der Sanierungsstau der Gemeinden ist viel zu groß, als dass man mit nur einem speziellen Brücken- bauprogramm weiterkäme. Die finanzielle Handlungs- fähigkeit muss langfristig gewährleistet sein. Klar ist, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf be- steht. Klar ist aber auch – das zeigen viele Beispiele und Erfahrungsberichte aus den Kommunen, die ich bereits während der ersten Lesung im Februar dargestellt habe – dass die meisten Kommunen schon mit der Übernahme eines Drittels der Kosten, wie es das Eisenbahnkreu- zungsgesetz aktuell vorsieht, hier finanziell absolut überfordert sind. In einigen Fällen insbesondere in Ost- deutschland übersteigen die finanziellen Anforderungen allein dafür ein Mehrfaches aktueller Haushaltsbudgets von Kommunen. Es wäre unverantwortlich, dass nötige Sanierungen liegen bleiben, auf unbestimmte Zeiten ver- tagt werden, bis nichts mehr geht. Marode Brücken sind keine Lappalie. Gefahren müssen beseitigt werden. Da- rüber sollten wir uns alle einig sein. Doch können wir die Verantwortung dafür nicht den Kommunen zuschie- ben, wenn sie nicht in der Lage sind, diese auszuführen. Mit dem Antrag meiner Fraktion Die Linke wollen wir stattdessen im Eisenbahnkreuzungsgesetz die Kos- tenübernahme für kommunale Brückenbauwerke, wel- che Bahnanlagen betreffen, neu regeln und dadurch die Gemeinden entlasten. Unser Antrag zeigt daher die beste und auch zugleich einfachste Lösung auf: Wir müssen die Gemeinden von der Mischfinanzierung befreien. Dies heißt zum einen, die Realität in den Gemeinden, die finanziell prekäre Situation, anzuerkennen und zum an- deren, verantwortungsvoll mit der Infrastruktur umzuge- hen, und zwar nach dem Verursacherprinzip. Das Eisen- bahnkreuzungsgesetz muss so geändert werden, dass Kommunen bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen von der Mitfinanzierung freigestellt werden. B e s v S m z b k I v D e v g k D N l s d D a w d r B d l g K A w B d d b s F b v n m r M d g d S F d (C (D Abschließend noch einige Worte zum Antrag von ündnis 90/Die Grünen. Die Kollegen möchten damit rreichen, die Prioritäten im Verkehrswegebau neu zu etzen. Die Sanierung des Bestands soll künftig Vorrang or Neubau erhalten – bei der Straße und bei der chiene! Diesem Anliegen stimmt Die Linke zu. Anzu- erken ist dennoch, dass dies in der Praxis nicht einfach u machen sein dürfte. Ob Bundesstraßen, Bundesauto- ahnen oder Bundesschienen: Sind diese in die Jahre ge- ommen, dann macht es nun einmal mitunter mehr Sinn, nstandhaltung und Erhalt mit Ausbaumaßnahmen zu erknüpfen. Selbstverständlich ist es ebenso unerlässlich, dass die B AG das vom Bund bereitgestellte Geld effektiv und ffizient einsetzt und ihre Mittel auch verantwortungs- oll ausgibt. Hier ist der Bund als 100-prozentiger Ei- entümer aufgefordert, seiner Aufsichtspflicht nachzu- ommen und die vorgesehene Verwendung anzumahnen. Bei der Schiene kommt noch ein Missstand hinzu: ie Bundesregierung hat uns den lange versprochenen etzzustandsbericht immer noch nicht vorgelegt. So- ange uns dieser vorenthalten wird, fehlt uns eine ent- cheidende Grundlage, um vernünftig über die Zukunft er Deutschen Bahn AG zu entscheiden. Der Bericht der B AG, der uns gestern Nachmittag zugestellt wurde, ist ls Entscheidungsgrundlage nicht zu gebrauchen. Da ird seitenweise nur über die Dauer von Störungen auf en Bundesschienenwegen lamentiert. Die Bundesregie- ung ist hier gefragt. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ei der Frage, ob, wie von der FDP beantragt, ein Son- erprogramm „Kommunale Brückenbauwerke“ aufge- egt werden solle, muss man zwölf Jahre nach Übertra- ung der Baulast für diese Brücken von der Bahn auf die ommunen feststellen, dass die Kommunen mit der ufgabe beim Zustand der Brücken wohl überfordert aren und sind. Die Frage des Erhaltungszustands der rücken wurde bei der Übertragung der Baulast zulasten er Kommunen ausgeblendet. Es bleibt zu hoffen, dass er Frage nach dem Zustand der Eisenbahninfrastruktur ei der Diskussion und Entscheidung um den Bahnbör- engang mehr Beachtung geschenkt wird. Die Ankündigung der Kollegen aus der CDU/CSU- raktion im Ausschuss, einen – wie von unserer Fraktion eantragt – qualifizierten Netzzustandsbericht baldigst orzulegen, kann ich nur begrüßen. Ich hoffe, es bleibt icht bei dieser Ankündigung. Auch im Zusammenhang it der anstehenden Entscheidung einer Bahnprivatisie- ung wäre dieser Bericht sehr hilfreich. Beim Sachverhalt, dass die Bahn die ihr zugedachten ittel nicht alle verausgabt, bestand zwar Einigkeit, dass as nicht gut sei. Leider gibt es noch keine Handhabe da- egen. Ich hoffe, dass das nicht damit zusammenhängt, ass einige Kollegen ganz froh über mehr Mittel für die traße sind. Der Behauptung vonseiten der SPD-Kollegen, unsere orderung, die Straßenbaumittel bevorzugt in den Erhalt er Infrastruktur zu investieren, würde zu einer geringe- 3412 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) ren Flexibilität führen, kann ich nicht nachvollziehen. Bei dem festgestellten Instandhaltungsrückstand kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Mittel nicht vor- rangig in den Erhalt investiert werden können. Der Vorwurf der SPD, unser Antrag erwecke den Ein- druck, es würden nicht genügend Mittel für die Sanie- rung und Unterhaltung zur Verfügung gestellt, zielt ins Leere. Nicht wir erwecken einen Eindruck, sondern wir nehmen lediglich zur Kenntnis, was der aktuelle Stra- ßenbaubericht ausweist: Der Zustand der Straßen ver- schlechtert sich, was nur den Schluss zulässt, dass für Sanierung und Unterhaltung zu wenig getan wird. Wir sollten uns auch endlich davon verabschieden, das ganze Land mit Straßen überziehen zu wollen, unab- hängig davon, ob sie zukünftig überhaupt noch ge- braucht werden. Unsere Straßenbauinvestitionen kon- zentrieren sich zu einem guten Teil in Regionen, die schon heute geringe Bevölkerungsdichten aufweisen und erst recht in Zukunft durch weitere Abwanderung und den demografischen Wandel weiter an Bevölkerung ver- lieren. Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen; Ratsdok. 15954/05 (Tagesordnungspunkt 17) Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Der Start des EU-Binnenmarktes vor zehn Jahren gehört zu den wichtigsten Wegmarken der europäischen Geschichte und Einigung. Die Zollunion, die Wirtschafts- und Wäh- rungsunion – mit ihren vier Freiheiten: dem freien Wa- ren- und Dienstleistungsverkehr, dem freien Kapitalver- kehr und der Arbeitnehmerfreizügigkeit – machten den Weg frei für wirtschaftliche und soziale Fortschritte in den Mitgliedstaaten. Der europäische Binnenmarkt trägt wesentlich zu einer besseren internationalen Wettbe- werbsfähigkeit von EU-Unternehmen bei. Damit der Binnenmarkt und die europäische Zusam- menarbeit überhaupt funktionieren kann, sind natürlich auch Rechtsvorschriften über nationale Regeln hinaus erforderlich. In welchen Fällen wir Europa brauchen und in welchem konkreten Umfang, ist heute am Beispiel der geringfügigen Forderungen unser Thema. Bei jedem Rechtssetzungsakt aus Brüssel muss sich uns die Frage stellen, ob er notwendig ist, und, wenn ja, wie er mit Blick auf unsere Rechtsordnung ausgestaltet werden sollte. Ich bin mit meiner Fraktion der Ansicht, dass nicht jedes Problem in der EU auch von der EU zu lösen ist. Wir setzen uns für eine klare Kompetenzab- grenzung ein, die effizient Aufgaben verteilt und klare Verantwortung zuweist. Unnötige Bürokratie soll dabei abgebaut werden. d g p r s n s l r C n z r R D b g e l z k c c A e l E d h l n z s F f f j s r d Z g g d v F d g (C (D In diesem Sinne können wir auch bei der vorliegen- en Verordnung nicht zu allem Ja sagen. Es stellen sich anz konkret an drei Punkten Fragen der Regelungskom- etenz und des Regelungsumfangs. Mit der Verordnung soll ein kostengünstiges Verfah- en für Forderungen mit geringem Streitwert auf europäi- cher Ebene geschaffen werden. Dagegen spricht zu- ächst nichts. Viele Anwälte kennen das Problem, dass ie Forderungen der Mandanten im europäischen Aus- and beizutreiben haben und dabei nicht immer erfolg- eich sind. Das Ziel der Verordnung wird deshalb von der CDU/ SU-Fraktion unterstützt. Einzelne Aspekte der Verord- ung im Einzelnen halten wir jedoch für fraglich. Zunächst einmal stellt sich die Frage der Rechtsset- ungskompetenz zu dem vorgesehenen Anwendungsbe- eich der Verordnung. Die EU hat sich in nationales echt ohne vernünftigen Grund nicht einzumischen. ieser Versuchung unterliegt sie aber immer wieder. Da- ei dürfen auf europäischer Ebene keine Sachverhalte eregelt werden, die die Mitgliedstaaten mindestens benso gut regeln können. Zum anderen kritisieren wir einzelne Teile der Rege- ung. Indem der Streitwert der Verordnung zu hoch be- iffert ist, verändert sich der Charakter der Norm. Es ann nicht mehr von einer „Bagatellforderung“ gespro- hen werden. Die Regelung führt dadurch zu Widersprü- hen mit unserem nationalen Recht. Soweit es sich um Verfahren für grenzüberschreitende ngelegenheiten handelt, sehen wir die Notwendigkeit, ine europäische Regelung für Bagatellverfahren zu er- assen. Hier besteht ein echter Handlungsbedarf für die uropäische Union. Wir lehnen es aber ab, den Anwen- ungsbereich auch auf rein innerstaatliche Angelegen- eiten auszuweiten. Der EU fehlt insoweit die Rege- ungskompetenz. Art. 61 lit. c) in Verbindung mit Art. 65 EGV erfasst ur Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der justi- iellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, mit „grenzüber- chreitendem Bezug“ und solche, die ein reibungsloses unktionieren des „Binnenmarktes“ sicherstellen. Diese Vorschrift darf nicht als Generalklausel gelten ür jede gewünschte Regelung aus Brüssel. Die Beru- ung auf den Binnenmarkt darf nicht zum Einfallstor für edwede EU-Regel werden und beliebig nationale Zu- tändigkeiten aushebeln. Der Begriff „Binnenmarkt“ ist im Sinne des Subsidia- itätsprinzips deshalb eng auszulegen. Die Gemeinschaft arf danach nur dann tätig werden, sofern entsprechende iele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht erfolgreich enug erreicht werden können. Nur dann darf sie ein- reifen, wenn die zuvor bestimmten Ziele eben nur auf er Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Da in ielen Mitgliedstaaten Regelungen zu geringfügigen orderungen bestehen, existiert dort kein Handlungsbe- arf für die EU. Die Definition der Fälle, die als grenzüberschreitend elten, sollte sich dabei an dem Kompromiss orientieren, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3413 (A) ) (B) ) der beim Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens gefunden wurde. Danach ist die Verordnung anwendbar, wenn entweder die Parteien in verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen oder sich das Gericht in einem anderen Mitgliedstaat als die Parteien befindet. Ferner ist die im Entwurf der Verordnung bezifferte Höhe des Streitwertes zu kritisieren. Nach dem Vorschlag der Kommission soll das Verfah- ren für geringfügige Forderungen auf solche Zivil- und Handelssachen Anwendung finden, bei denen der Streit- wert zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens 2 000 Euro nicht überschreitet. Diese Streitwertgrenze ist nach meinem Verständnis zu hoch. Nach deutschem Recht sind „geringfügige Forderungen“ solche, deren Streitwert 600 Euro nicht übersteigen (§ 495 a ZPO). Eine Orientierung an diesem Betrag erscheint mir sach- gerecht. Beachtet man, dass die Streitwertgrenze von 2 000 Euro fast der Höhe des monatlichen Bruttoein- kommens eines Durchschnittsverdieners entspricht – 2003 waren das 2 835 Euro in Deutschland –, so kann bei dem von der Kommission festgesetzten Streitwert nicht mehr von einer „geringfügigen Forderung“ gespro- chen werden. Ferner soll die vorliegende Verordnung die Gerichte entlasten und es ermöglichen, effizient, schnell und un- kompliziert einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, ohne wesentliche Verfahrensprinzipien faktisch auszuhe- beln. Bei einer Streitwertgrenze von 2 000 Euro führte dies dazu, dass in Deutschland rund 67 Prozent der im Jahr erledigten Verfahren vom Bagatellverfahren erfasst würden. Damit würde das Regel-Ausnahme-Prinzip um- gekehrt: Prozesse mit den Verfahrensvorschriften der ZPO würden nur noch ausnahmsweise gelten. Das halte ich in bestimmten Fällen für verfassungs- rechtlich bedenklich, da das Prinzip der Mündlichkeit, der Öffentlichkeitsgrundsatz, der Strengbeweis und die Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckung mit Sicher- heitsleistungen, beispielsweise ausgehöhlt würden. Sachgerecht erscheint es hingegen, sich beim Streitwert an dem § 495 a ZPO zu orientieren. Im Wege eines Kompromisses können wir uns fraktionsübergreifend vorstellen, von höchstens 1 000 Euro auszugehen. Für den Fall der Nichtdurchsetzbarkeit dieser Forde- rung in Brüssel sollte hilfsweise ein flexibler Streitwert mit einem Mindest- und einem Höchstwert gewählt wer- den. Dabei sollte der Mindestwert möglichst niedrig an- gesetzt werden und nicht mehr als 1 000 Euro betragen. Innerhalb dieses Korridors wäre es den Mitgliedstaaten überlassen, einen niedrigen Schwellenwert festzulegen. Mit dem vorliegenden Antrag soll bei der Einführung ei- nes europäischen Verfahrens für geringfügige Forderun- gen eine effiziente und sachgerechte Lösung bei grenz- überschreitenden Rechtsstreitigkeiten gefunden werden. Der Deutsche Bundestag möchte sich hierbei einmi- schen und der Bundesregierung Unterstützung zuteil werden lassen bei dem Versuch, in Brüssel eine Rege- l g w s m e S s m z ü s r H g g i V f c d e r k q r t k d l V M m e l K h g 2 l b 6 2 d B z d d d v c (C (D ung zu erwirken, die den deutschen Rechtsinteressen erecht wird. Dass wir uns als Parlament nicht häufig genug, nicht irksam genug und nicht früh genug bei der europäi- chen Gesetzgebung einbringen, bestreitet wohl nie- and mehr in diesem Hause, der sich rechtspolitisch ngagiert. Der heutige Antrag ist insoweit ein weiterer chritt in die richtige Richtung. Wir alle sollten ihn auch als Aufforderung verstehen, ich häufiger zur europapolitischen Rechtssetzung parla- entarisch zu äußern und sie nicht als gottgegeben hin- unehmen. Dirk Manzewski (SPD): Wir debattieren hier heute ber den Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- chen Parlaments und des Rats zur Einführung eines eu- opäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. iermit soll ein einfaches, schnelles und kostengünsti- es europäisches Verfahren für geringfügige Forderun- en eingeführt und darüber hinaus die Rechtsverfolgung nnerhalb der EU erleichtert werden. Ich halte das vom Grundsatz her auch für richtig. iele Mitgliedstaaten haben bereits ein national verein- achtes Zivilrechtsverfahren in so genannten Bagatellsa- hen. In grenzüberschreitenden Streitsachen ist das Be- ürfnis hiernach jedoch noch größer. Die Kosten, die mit inem Verfahren gegen einen Schuldner in einem ande- en Mitgliedstaat verbunden sind, stehen oft nämlich in einem Verhältnis mehr zur Klagesumme. Die Konse- uenz ist, dass viele Gläubiger angesichts der Verfah- enskosten und sonstiger zu erwartender Schwierigkei- en ihre Ansprüche erst gar nicht geltend machen. Dies ann jedoch von uns weder gewollt sein; noch ist dies em Gedanken eines europäischen Binnenmarktes dien- ich. Ich erkenne auch an, dass die Umsetzung solch einer erordnung nicht ganz leicht ist, da die Mehrheit der itgliedstaaten – wie gesagt – zwar für Streitigkeiten it geringen Streitwerten bereits besondere Vorschriften ingeführt haben, sich diese jedoch zum Teil noch erheb- ich unterscheiden. Ich meine gleichwohl, dass wir dort ritik anmelden sollten, wo wir Bedenken haben. Ich abe hier erhebliche Bedenken. Dies gilt insbesondere für den für das europäische Ba- atellverfahren angedachten Schwellenwert in Höhe von 000 Euro. Abgesehen davon, dass insoweit eine erheb- iche Diskrepanz zu unserem deutschen Verfahrensrecht esteht, das für Bagatellverfahren die Grenze bei 00 Euro festgesetzt hat, ist mir die Streitwertgrenze von 000 Euro einfach zu hoch, wobei sich ohnehin schon ie Frage stellt, wie man bei 2 000 Euro noch von einer agatelle sprechen kann. Zumal immerhin etwa 50 Pro- ent aller amtsgerichtlichen Verfahren in Deutschland erzeit hierunter fallen würden. Wir müssen uns zudem darüber im Klaren sein, was ies für Konsequenzen beinhalten würde, insbesondere ann, wenn der hohe Schwellenwert – wie zumindest on der Kommission angedacht – auch für innerstaatli- he Angelegenheiten gelten sollte. Während in Deutsch- 3414 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) land bei Verfahren, bei denen unsere Bagatellgrenze von 600 Euro überschritten wird, grundsätzlich eine mündli- che Verhandlung stattfindet und der so genannte Streng- beweis gilt, sieht die EU-Verordnung dies für ihr Verfah- ren nicht vor. Bei Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 2 000 Euro würde dann eine mündliche Verhand- lung nur noch mit Zustimmung des Richters erfolgen können und der so genannte Freibeweis gelten. Damit würden aber weder der Grundsatz der Parteiöffentlich- keit noch die Transparenz der Rechtsprechung gewahrt bleiben. Hinzu kommt, dass die Verordnung kein weiteres or- dentliches Rechtsmittel gegen eine Rechtsmittelent- scheidung zulässt. Dies war in der Vergangenheit bei uns aber insbesondere zur Klärung grundsätzlicher Fragen und damit für eine Entlastung der Justiz sehr hilfreich. Ich glaube, wir Rechtspolitiker aller Fraktionen sind der einhelligen Auffassung, dass dies alles nicht sein darf. Die Bundesregierung hat daher meine volle Unter- stützung wenn sie sich – wie heute schon im JI-Rat – da- für einsetzt, dass sich das angedachte Verfahren allen- falls auf Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug beschränken sollte. Nicht zuletzt den Bemühun- gen der Bundesregierung ist es auch zu verdanken, dass sich hierfür offenbar auch eine Mehrheit bei den Mit- gliedstaaten im Rat findet. Die Bundesregierung hat auch meine Unterstützung, wenn sie sich für den Fall der Nichtdurchsetzbarkeit einer Absenkung der Streitwertgrenze hilfsweise für einen fle- xiblen Schwellenwert einsetzt, um Unverträglichkeiten mit dem heimischen regulären Zivilprozess zu vermei- den. Mit unserer entsprechenden gemeinsamen Ent- schließung liegen wir auf der Position der Bundesregie- rung, die wir hiermit ausdrücklich unterstützen wollen. Möge die Entschließung dazu beitragen, die deutsche Auffassung im Hinblick auf eine vernünftige europäische Regelung zu stärken. Dieses europäische Verordnungsverfahren hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit des Un- terausschusses Europarecht mittlerweile geworden ist. Es ist nun einmal so, dass das Europäische Parlament immer stärker an Bedeutung gewinnt und immer stärker auch die nationalen Gesetzgeber beeinflusst. Umso wichtiger ist es, dass wir so frühzeitig wie möglich über den Sachstand auf europäischer Ebene informiert wer- den, um gegebenenfalls über unsere Regierung und/oder unsere dortigen Parlamentarier noch rechtzeitig unsere Interessen deutlich zu machen. Hier liegt, auch wenn der Unterausschuss Europa- recht einiges davon aufarbeiten und kompensieren kann und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem BMJ in- soweit immer besser funktioniert, noch vieles im Argen. Ich kann mich häufig deshalb nicht des Eindrucks er- wehren, dass unsere Länderparlamente und die Lobby- istenverbände insoweit besser aufgestellt sind als wir. Das müssen wir ändern – und zwar schnell. Ich bin im Übrigen auch enttäuscht über die Zusam- menarbeit mit unseren Europaparlamentariern. Ich sage d m k g p l n l w k d a c n s h u h e Z n g d d b e b w h i f R H s K t B h d W ü S r V E P s G d d r g r u (C (D as so deutlich. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie an auf EU-Ebene die von uns mit der Entschließung ritisierten Punkte widerspruchslos hinnehmen bzw. so- ar mittragen kann, ohne sich entsprechend rückzukop- eln. Auch wenn man im EU-Parlament sitzt – oder viel- eicht sogar gerade deshalb –, hat man die Interessen sei- es Heimatlandes zumindest nicht unberücksichtigt zu assen. Dies vermag ich hier nicht zu erkennen, zumal ir Rechtspolitiker im Bundestag ja eine einheitliche ritische Position bei diesem Thema vertreten. Die JuMiKo steht in Kürze an. Glaubt man den Me- ien, dann werden wir uns bald möglicherweise unter nderem über eine höhere Berufungssumme und ähnli- he Dinge unterhalten müssen. Erlauben Sie mir, mei- em Wunsch Ausdruck zu verleihen – und damit chließe ich –, dass der Geist Brüssels, der dem heute ier debattierten Verfahren leider innewohnt, nicht auch nsere Justizministerinnen und -minister dabei befällt. Mechthild Dyckmans (FDP): Gegenstand unserer eutigen Beratung ist ein Vorschlag der Kommission für ine EU-Verordnung aus dem Bereich der justiziellen usammenarbeit in Zivilsachen. Mit der vorgeschlage- en Verordnung soll ein einfaches, schnelles und kosten- ünstiges europäisches Verfahren für geringfügige For- erungen eingeführt und die Rechtsverfolgung innerhalb er EU erleichtert werden. Die justizielle Zusammenar- eit in Zivilsachen wurde unter anderem deswegen ver- inbart, weil dadurch die mit dem EU-Binnenmarkt ver- undene Freizügigkeit von Personen und Unternehmen eiter verbessert und der Raum der Freiheit, der Sicher- eit und des Rechts stärker unterstützt werden kann. Ziel st eine gewisse Vereinheitlichung der Zivilgerichtsver- ahren. Durch eine Harmonisierung des nationalen echts sollen die zwischen den Gerichten bestehenden indernisse abgebaut werden. Durch die zunehmende Mobilität in unserer Gesell- chaft entstehen auch immer mehr grenzüberschreitende ontakte zwischen Bürgern der einzelnen Mitgliedstaa- en. Kommt es hierbei zu rechtlichen Streitigkeiten, zum eispiel bei fehlgeschlagenen Kaufverträgen, blieb bis- er oftmals unklar, wie und nach welcher Rechtsordnung ieser Rechtsstreit zu lösen ist. Aber auch der intensive irtschaftsverkehr in Europa bringt das Risiko grenz- berschreitender Rechtsstreitigkeiten mit sich. Die chaffung von Regelungen, die auf diese Entwicklung eagieren, wird im Ergebnis auch zu einer Stärkung des ertrauens der Bürgerinnen und Bürger in ein vereintes uropa beitragen. Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen arlaments und des Rates „zur Einführung eines europäi- chen Verfahrens für geringfügige Forderungen“ ist ein lied in einer Kette von Richtlinien und Verordnungen, ie den Zustand der Unsicherheit über das anzuwen- ende Recht und besonders das anzuwendende Verfah- en beseitigen soll. Der Verordnungsvorschlag regelt für eringfügige Forderungen, so genannte Bagatell-Forde- ungen, ein europäisch einheitliches Verfahren in Zivil- nd Handelssachen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3415 (A) ) (B) ) Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind über- einstimmend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bundes- tag im vorliegenden Fall von seinem Recht aus Art. 23 Abs. 3 GG Gebrauch machen und der Bundesregierung eine Stellungnahme zukommen lassen muss, die die Bundesregierung in den Verhandlungen anlässlich der Rechtssetzung zu berücksichtigen hat. Nach Art. 23 GG hat der deutsche Bundestag neben der Pflicht auch ein Recht zur Mitwirkung bei Rechtssetzungsakten der Eu- ropäischen Union. Dieses Mitwirkungsrecht beinhaltet in erster Linie ein Recht auf frühzeitige und umfassende Unterrichtung über alle Angelegenheiten der Europäi- schen Union durch die Bundesregierung. Dies bedeutet, dass dem Bundestag die Gelegenheit eingeräumt werden muss, sich mit Rechtssetzungsakten eingehend zu be- schäftigen, um eventuelle Bedenken äußern zu können. Die Unterrichtung muss daher schon im Vorfeld eines Vorschlags für einen EU-Rechtsakt erfolgen, spätestens jedoch dann, wenn der Vorschlag der Bundesregierung vorliegt. Unverantwortlich und mit Art. 23 GG nicht ver- einbar ist eine Beschränkung dieser Rechte durch eine verspätete Zuleitung von EU-Rechtsakten durch die Bundesregierung an den Bundestag, was leider auch in dieser Legislaturperiode bereits wieder vorgekommen ist. Die Mitwirkung des Bundestages darf auf diese Weise nicht ausgehöhlt werden. Die FDP-Fraktion wird diese verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Ab- geordneten des Bundestages auch in Zukunft einfordern. Auch im vorliegenden Fall war Eile geboten, da der Ver- ordnungsvorschlag bereits heute auf der Tagesordnung des Justiz- und Innenrates der EU stand. Nun zu unserer Kritik an dem Verordnungsvorschlag und dem Inhalt unseres gemeinsamen Entschließungsan- trags: Zum wiederholten Male versucht die Kommis- sion, Rechtssetzungsbefugnisse für innerstaatliche An- gelegenheiten der Mitgliedstaaten aus Art. 65 EG- Vertrag abzuleiten. Auch wenn der neueste Entwurf der Verordnung jetzt eine Beschränkung auf grenzüber- schreitende Angelegenheiten vorsieht, muss der Bundes- tag immer wieder deutlich machen, wo die Grenzen für eine gemeinschaftsrechtliche Rechtssetzungskompetenz liegen. Die FDP-Fraktion unterstützt die justizielle Zu- sammenarbeit in Zivilsachen. Wir haben aber ein sehr waches Auge darauf, dass nur das auf europäischer Ebene geregelt wird, was die Mitgliedstaaten der EU zur Regelung übertragen haben. Nicht hinnehmbar ist für uns der im Verordnungsvor- schlag vorgesehene Schwellenwert von 2 000 Euro, bis zu dem das Bagatellverfahren durchgeführt werden soll. Bei 2 000 Euro kann wahrlich nicht von einer geringfü- gigen Forderung gesprochen werden. Besonders deutlich wird dies, wenn man den vergleichbaren Wert in der deutschen Zivilprozessordnung betrachtet. Nach § 495 a ZPO liegt die Wertgrenze für Bagatellverfahren bei le- diglich 600 Euro. Der Verordnungsvorschlag wider- spricht somit deutschem Prozessrecht und auch den der ZPO zugrunde liegenden Grundsätzen wie Strengbe- weis, mündliche Verhandlung und Rechtsmittelfähig- keit; all dies ist in dem vorliegenden Verordnungs- vorschlag so nicht vorgesehen. Insbesondere das Strengbeweisverfahren soll die Verfahrensrechte der P F G Q D g R R Z a a t t S a d U m g t s h r F r m s 2 o s e d t b w k B d r n s w p w d s u A s A f a (C (D arteien stärken, indem Beweisaufnahmen, anders als im reibeweisverfahren, unmittelbar vor dem erkennenden ericht stattfinden müssen. Dadurch wird eine hohe ualität der gerichtlichen Entscheidung gewährleistet. er Verzicht auf ein weiteres ordentliches Rechtsmittel egen Rechtsmittelentscheidungen ist mit unserem echtssystem ebenfalls unvereinbar. Auch die in unserer echtsordnung enthaltenen Voraussetzungen der wangsvollstreckung dürfen nicht umgangen werden, da uch sie dem Schutz der Verfahrensbeteiligten dienen. Im Ergebnis ist daher eine Absenkung des Streitwerts uf höchstens 1 000 Euro geboten, da nur so gewährleis- et werden kann, dass wirklich nur Bagatellverfahren un- er die Verordnung fallen. Jedenfalls muss eine flexible treitwertgrenze mit einem Mindestwert von nicht mehr ls 1 000 Euro in der Verordnung festgeschrieben wer- en. Dadurch könnten für Deutschland die dargestellten nverträglichkeiten mit dem regulären Zivilprozess zu- indest abgemildert werden. Zum Schluss appelliere ich dringend an die Bundesre- ierung, die in unserem Antrag zum Ausdruck gebrach- en Bedenken bei den weiteren Beratungen zu berück- ichtigen. Sevim Dagdelen (DIE LINKE): Wir behandeln eute einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einfüh- ung eines europäischen Verfahrens für geringfügige orderungen, der eine Einbuße an elementaren Verfah- ensprinzipien für grenzüberschreitende Sachverhalte it sich bringt, sofern deren Streitwert 2 000 Euro unter- chreitet. Dieser Vorschlag ist bereits heute von den 5 Justizministern in Luxemburg beschlossen worden, hne dass die Änderungswünsche Deutschlands Berück- ichtigung fanden. Wir waren uns im Vorfeld alle darüber einig, dass wir inen solchen Rückschritt, wie ihn der jetzt Realität wer- ende Verzicht auf Mündlichkeit der Verhandlung, Gel- ung des Strengbeweises und hinreichende Rechtsmittel edeutet, ablehnen und soweit als möglich eindämmen ollen. Deshalb sind alle Fraktionen darin übereinge- ommen, einen Antrag zu formulieren, durch den die undesregierung aufgefordert wird, alles zu tun, um die rohenden Verluste von Verfahrensrechten zu minimie- en. Ich betone: alle Fraktionen, weil sich der Name mei- er Fraktion nicht unter dem jetzt eigentlich gegen- tandslosen Antrag findet. Der Grund hierfür ist, dass ir entgegen der Verabredung im Unterausschuss Euro- arecht aus dem Antrag herausgedrängt wurden. Wir urden so für unsere „ungebührliche“ Opposition gegen ie Hartz-IV-„Gesetze“ und die diesbezüglichen Ver- chärfungen abgewatscht. Da wir uns der Sache der rechtsprechenden Gewalt nd den Betroffenen verpflichtet fühlen, hätten wir dem ntrag trotz dieses undemokratischen Gebarens zuge- timmt, sehen uns jedoch jetzt um so mehr zu einigen nmerkungen veranlasst: Realistisch gesehen, war der Antrag von Anfang an ür die Katz. Es war klar, dass sich unsere Forderungen ngesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Europäi- 3416 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) schen Union auch nicht von der Bundesregierung durch- setzen lassen würden. Deshalb ist auch keine Selbstbe- weihräucherung über unsere Einigkeit und über die steigende Wehrhaftigkeit aller Fraktionen gegen Über- griffe in innerstaatliche Kompetenzen aus Brüssel angebracht. Vielmehr ist es nötig, dass die Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Sozialstaats- prinzip in diesem Land ebenso einmütig wie staatliche Kompetenzen verteidigt werden. Doch hier zeigt sich leider die Kehrseite der viel be- schworenen Einigkeit: Die Regierungsparteien und Teile der Opposition ziehen nämlich auch an einem Strang, wenn es darum geht, weite Teile der Bevölkerung in die Armut zu treiben. Dieses Tauziehen können Sie jedoch nur verlieren; denn am anderen Ende ihres einen Strangs stehen Millionen von Menschen, deren soziale Existenz dank Ihnen am seidenen Faden hängt und deren Solidari- tät immer weiter wächst. Auf Dauer werden es sich diese Menschen nicht bie- ten lassen, dass ihre verfassungsrechtlich verbürgte Stel- lung entgegen der Verpflichtung zur Gewährleistung des Existenzminimums einvernehmlich ausgehöhlt wird und Sie ihnen zusätzlich neuerdings noch eine Art Stall- pflicht verordnen. Wer sich allerdings im Bundestag ge- gen diese soziale Ausgrenzung, diesen offenen Verfas- sungsbruch entschieden wehrt, wird – wie oben beschrieben – parlamentarisch ausgegrenzt. Die „Würde des Parlaments“ steht also anscheinend über derjenigen von nicht erwerbstätigen Menschen. Deshalb fordere ich die Parlamentarier zu einem Auf- stand der Anständigen gegen die soziale Ausgrenzung auf: Zeigen Sie einmal dort Einmütigkeit, wo es notwen- dig ist und sagen Sie: Die Würde von Menschen ist ein zu hoher Preis, um Fehler unserer Politik zu kaschieren. Sonst sagt es Ihnen wieder einmal das Bundesverfas- sungsgericht! Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes hat die Bundesregie- rung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäi- schen Union zu geben. Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen in Brüssel zu berücksichtigen. Was bedeutet dies für unsere heutige Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen, die wir heute am späten Abend fraktionsübergreifend be- schließen wollen? Während wir noch diskutieren, haben der Rat und die Bundesregierung heute Mittag bereits gehandelt. Der Rat hat den Vorschlag für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens in einer Form angenommen, die wir hier im Bundestag in wichtigen Punkten und aus guten Gründen ablehnen. Wenigstens hat die Justizministerin – im Wissen um unsere erst im Unterausschuss Europarecht und dann im Rechtsaus- schuss gründlich beratene Stellungnahme – nicht gegen unser Votum gestimmt, sondern sich der Stimme enthal- t d s z g k u s w n e s s r e A s n w e r n h n s s s h v b w t F B n M k c D n p z s B z d s s s v t b r t F d (C (D en. Aber das war nicht genug. Richtig wäre gewesen, ass Deutschland gegen den Vorschlag aus Brüssel ge- timmt hätte, statt sich nur – wieder einmal – der Stimme u enthalten. Dabei erkennen wir sehr wohl an, dass in den bisheri- en Verhandlungen einige Fortschritte erzielt werden onnten. Welche Fortschritte meine ich? Wir nehmen nsere Verantwortung bei der Befassung mit europäi- chen Rechtssetzungsakten in zunehmendem Maße ahr. Heute debattieren wir die Small-claims-Verord- ung im Plenum. Damit nutzt der Deutsche Bundestag inmal mehr das Instrument der politischen Mitbefas- ung nach Art. 23 GG, um seine Position in der politi- chen Debatte deutlich und selbstbewusst zu artikulie- en. Nicht zuletzt hat das Deutsche Parlament nun ndlich auch ein Kontaktbüro in Brüssel eingerichtet. ll diese Schritte sorgen dafür, dass die parlamentari- che Einbindung in europäische Rechtssetzungsakte zu- ehmend besser wird. Das ist gut, wenn wir auch heute ieder feststellen müssen, dass unsere Stimme zu spät rschallt, um in Brüssel noch gehört zu werden. Es wäre von Vorteil gewesen, wir Parlamentarier wä- en so rechtzeitig über die Zeitplanung im Rat in Kennt- is gesetzt worden, dass wir unsere Befassung danach ätten ausrichten können. Doch weil wir – noch immer – icht rechtzeitig vorab informiert werden, sind Befas- ungen mit Vorlagen, über die in Brüssel bereits ent- chieden wurde, nicht zu vermeiden. Wenn sich dieser trukturelle Nachteil zulasten des Bundestages nicht be- eben lässt, werden wir über einen echten Parlaments- orbehalt reden müssen, um die Rechte des Bundestages ei europäischen Rechtssetzungsakten in Zukunft zu ahren. Lassen Sie mich nun zu den inhaltlichen Kritikpunk- en der Verordnung über so genannte geringfügige orderungen kommen. Von zentraler Bedeutung ist die eschränkung des Anwendungsbereiches der Verord- ung auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Kollege anzewski hat im Rechtsausschuss erklärt, er wolle eine Anwendung der Verordnung auf rein innerstaatli- he Sachverhalte. Ich möchte es strenger formulieren: ie Anwendung auf innerstaatliche Sachverhalte ist ach meinem Dafürhalten unzulässig, es fehlt der euro- äischen Gemeinschaft insoweit an einer Rechtsset- ungskompetenz. Ziel der Verordnung ist es, im europäi- chen Binnenmarkt die rechtliche Durchsetzung von agatellforderungen, die heute noch durch Binnengren- en erschwert sind, zu erleichtern. Es ist gut und richtig, ass die Verordnung hier für erleichterte Regelungen orgt; aber sie muss sich auch hierauf beschränken. An- onsten läuft Europa Gefahr, nationales Recht, auf das ich die Bürgerinnen und Bürger bei reinen Inlandssach- erhalten einstellen und – zu Recht – vertrauen, zu un- erlaufen. Der zweite Kritikpunkt, der uns Grünen wichtig ist, etrifft die Grenze, bis zu der eine Forderung als „ge- ingwertig“ im Sinne der Verordnung gilt. Diese Baga- ellgrenze ist von zentraler Bedeutung, weil an sie die rage der Rechtsschutzstandards geknüpft ist. Spricht ie Verordnung hier auch von „Vereinfachung“ des Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3417 (A) ) (B) ) fahrens, so kann das doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit auch Beschränkungen der Verfahrensrechte, genannt seien der Mündlichkeitsgrundsatz und der Grundsatz des Strengbeweises, einhergehen. Deshalb ist es uns so wichtig, die Streitwertgrenze so niedrig wie möglich zu halten. Einen bindenden Grenzwert von 2 000 Euro, wie heute offensichtlich in Brüssel be- schlossen, halte ich für deutlich zu hoch. Mit ihm wür- den mehr als 50 Prozent aller vor deutschen Gerichten anhängigen zivilgerichtlichen Verfahren erfasst. Die Ausnahme würde zur Regel. Das kann nicht richtig sein. Wir haben daher in der Entschließung, statt bei einem „destruktiven Nein“ zu verharren, einen konstruktiven Kompromissvorschlag unterbreitet. Die Verordnung sollte einen Streitwertkorridor festschreiben, der als Mindestwert 1 000 Euro nicht überschreiten sollte. Damit würde es zum Beispiel Großbritannien ermög- licht, die dort geltende Geringwertigkeitsgrenze bei 8 000 Euro zu belassen. Gleichzeitig könnte sich Deutschland auch künftig nahe der 600-Euro-Grenze, wie sie nach § 495 a ZPO für innerstaatliche Streitigkei- ten besteht und sich bewährt hat, orientieren. Diesen Vorschlag konnte die Bundesjustizministerin, wenn sie ihn überhaupt eingebracht hat, nicht durchsetzen. Das kritisieren wir ausdrücklich, da mit der 2 000-Euro-Re- gelung essenziell in das deutsche Zivilrecht eingegriffen wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Fehler der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einfüh- rung eines europäischen Verfahrens bei den Beratungen des Europäischen Parlaments nunmehr behoben werden können. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs: UNESCO-Überein- kommen zur kulturellen Vielfalt schnell ratifi- zieren (Tagesordnungspunkt 18) Dorothee Bär (CDU/CSU): Der Antrag der Linken fordert auf, die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt schnell zu ratifizieren. Dazu kann ich nur sagen: Müssten wir uns heute nicht mit diesem Antrag aufhal- ten, ginge es schon ein Stück schneller. Denn dieser An- trag ist vollkommen unnötig. Wie Sie selbst schreiben, steht es bereits fest, dass die Konvention in Deutschland umgesetzt werden soll. Wir haben uns dies bereits im Koalitionsvertrag vor- genommen. Ich zitiere: Deutschland wird … die kürzlich verabschiedete UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt [um- setzen]. Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden. S z e ü a d d s d f w m l s g t a d S f H l D u R d k s g 2 k B k S U z U V z d U s d d l (C (D Darin sind wir uns alle einig. Auch mir liegt der chutz beispielsweise des Deutschen Films sehr am Her- en. Fünf Prozent der Kinobesucher in Europa kaufen ine Eintrittskarte für einen deutschen Film; demgegen- ber stehen über 70 Prozent, die eine Karte für einen merikanischen Film kaufen. Da blutet einem Cineasten as Herz, das hat der Deutsche Film wirklich nicht ver- ient. Unter anderem deshalb ist die UNESCO-Konvention o wichtig. Das Übereinkommen betont die Souveränität er Vertragsparteien, ihre eigene Kulturpolitik zu de- inieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die hohe Bedeutung kultureller Vielfalt und die Not- endigkeit, auf den verschiedenen Ebenen Sicherungs- aßnahmen zu ergreifen, werden darin unterstrichen. Das ist besonders wichtig, weil so der Erhalt kulturel- er Vielfalt als eigener Wert in der internationalen politi- chen Debatte anerkannt wird. Damit sind Maßnahmen egen Gleichmacherei und Nivellierungstendenzen poli- isch legitimiert. Gleichzeitig ist das Übereinkommen uf die Zukunft ausgerichtet. Der Wert kultureller Bil- ung wird herausgestellt. Damit wird betont, dass der chutz der kulturellen Vielfalt eine Daueraufgabe auch ür die kommenden Generationen ist. Genau deshalb arbeitet die Bundesregierung mit ochdruck an der Umsetzung. Erst seit Mitte Januar iegt uns die endgültige Fassung der Konvention vor. arauf folgte die Zustimmung der Länder. Diese liegt ns seit vergangener Woche vor. Bereits im nächsten Monat soll der Entwurf für die atifizierung unter den Ressorts abgestimmt werden, so ass wir im Juli mit der Kabinettsbefassung rechnen önnen. Zeitgleich erfolgt die Abstimmung mit der europäi- chen Ebene. Sie ist besonders wichtig, wäre doch die anze Konvention ohne das gemeinsame Vorgehen der 5 EU-Mitgliedstaaten nicht möglich gewesen. Man ann an diesem Tempo erkennen, wie wichtig auch der undesregierung eine rasche Umsetzung ist. Ich frage mich also, wo die Linken hier die Möglich- eit sehen, die Umsetzung zu beschleunigen. Die chweiz rechnet beispielsweise nicht vor 2008 mit der msetzung. Es ist deshalb vollkommen unnötig, diesem Antrag uzustimmen. Er beschreibt, was bereits feststeht, die msetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen ielfalt, und begründet in keiner Weise, wieso er gerade u diesem Zeitpunkt notwendig ist. Ich würde mich deshalb freuen, wenn wir zu den rängenden Themen zurückkehren könnten und den msetzungsprozess der UNESCO-Konvention mit die- em Antrag nicht weiter aufhalten. Monika Grütters (CDU/CSU): „Die Letzten werden ie Ersten sein“ – diese Verheißung könnte in Bezug auf ie UNESCO-Kulturaktivitäten für Deutschland tatsäch- ich Realität werden: Bei der Ratifizierung der 3418 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz ist Deutschland nach fast 30 Jahren beinahe Schlusslicht gewesen. Mit dem Seufzer „Was lange währt, wird end- lich gut“ hat Staatsminister Neumann die Ratifizierung zur Priorität in seinem 100-Tage-Programm gemacht. Hier beim UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt kann Deutschland in der Startergruppe sein – und das sind wir auch, Frau Jochimsen. Denn Ihr Antrag rennt offene Türen ein. Klar, Sie haben den Koalitionsvertrag nicht gelesen, sonst wüssten Sie, dass die Absicht, dem Übereinkom- men beizutreten, dort bereits verankert ist. Wir begrüßen diese Initiative der UNESCO, weil das Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt die hohe Bedeutung dieser kulturellen Vielfalt in den einzel- nen Staaten betont und die Notwendigkeit hervorhebt, sie auf den verschiedenen Ebenen auch zu sichern. So wird der Erhalt kultureller Äußerungen und die schöne Fülle unterschiedlicher Ausdrucksformen in der Kultur als eigener Wert in der internationalen Debatte aner- kannt. Vor allem werden Maßnahmen gegen Gleichma- cherei und gegen Nivellierungstendenzen im Zuge der Globalisierung und auch des europäischen Binnenmark- tes ergriffen. Wichtig dabei ist die Anerkennung, dass kulturelle Güter und Dienstleistungen einen Doppelcha- rakter haben: nämlich den als Wirtschaftsgüter einerseits und den als Ausdrucksform der individuellen nationalen, regionalen oder auch lokalen Kultur andererseits. Am 25. Oktober 2005 wurde das „Abkommen zur kulturel- len Vielfalt“ in Paris verabschiedet, das die Macht des GATS-Abkommens im Interesse eben des beschriebenen Sonderstatus der Kulturgüter beschneiden soll. Von den 191 Mitgliedstaaten hat ein deutliches Übergewicht der Initiative zugestimmt, 30 Unterzeichner werden benö- tigt, 25 haben bereits ratifiziert. Deutschland hat in dem Verhandlungsprozess eine hervorragende Rolle bei der UNESCO gespielt. In der kürzestmöglichen Zeit haben das Auswärtige Amt, der Staatsminister für Kultur und das Kabinett reagiert: Das Auswärtige Amt hat mit Hochdruck an der deutschen Fassung des Übereinkommens gearbeitet, damit dem Gesetzentwurf eine „amtliche Fassung“ des Überein- kommens beigefügt werden kann. Diese Fassung war die Grundlage für die formelle Befassung der Länder: Die Zustimmung der Länder liegt seit der vergangenen Wo- che vor. Noch im Juli soll die entsprechende Kabinetts- vorlage dort beraten werden. Sie sehen, Frau Jochimsen, Ihr voreiliger Antrag hier lässt sich recht schnell als kleine Wichtigtuerei der Opposition entlarven. Wir haben die Ratifizierung des jüngsten UNESCO- Übereinkommens auf unserer Agenda mit hoher Priorität verankert. Der Staatsminister für Kultur und das Aus- wärtige Amt sorgen dafür, dass sich Deutschland mit der Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz der Kul- tur bekennt. Denn eines ist den Verantwortlichen in der Kulturna- tion Deutschland besonders wichtig: dass bei Kulturgü- tern nicht der ausschließlich wirtschaftliche Charakter dieser Güter und Dienstleistungen wichtig ist, dass der Liberalisierungsdruck in der globalisierten Welt nicht d e i d s d L V l g T J h s p w F U r m d K d g d u B l f w z m b t w t C J f s g g a t S V i d d v r l (C (D ie Handlungsspielräume der nationalen Kulturpolitik inengen darf, dass die Vertragsparteien in der UNESCO hre je eigene Kulturpolitik selbst definieren wollen, ass sie also ihre eigenen kulturpolitischen Handlungs- pielräume selbstbewusst verteidigen wollen, und dass er kulturellen Vielfalt auf der Welt und im eigenen and eine hohe Bedeutung zukommt. Deutschland misst seinem kulturellen Erbe und der ielfalt kultureller Lebensäußerungen eine außerordent- ich hohe Bedeutung zu. Genau deshalb wird in der Re- ierung an dem Ratifizierungsprozess mit solch einem empo gearbeitet. In der Schweiz übrigens, Frau ochimsen, die ja bekanntlich der Kultur einen ähnlich ohen Stellenwert einräumt, rechnet man mit einem Ab- chluss des Verfahrens nicht vor dem Jahr 2008. Wir sind stolz, dass Deutschland im Verhandlungs- rozess und auch jetzt im Ratifizierungsverfahren so eit vorne liegt. Seien Sie es doch auch einfach mal. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Der Antrag der raktion Die Linke zur schnellen Ratifizierung des NESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förde- ung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist gut ge- eint, mehr aber auch nicht. Der Antrag wurde am 25. Januar dieses Jahres durch ie Fraktion Die Linke eingebracht. Erst am 17. Januar 2006 wurde seitens der UNESCO- ommission der endgültige Vertragstext vorgelegt. So- ann wurde an der deutschen Übersetzung des Textes earbeitet, wobei sinnvollerweise auf eine einheitliche eutsche Sprachfassung in Abstimmung mit Österreich nd der Schweiz Wert gelegt wurde. Nun werden die undesländer im Rahmen der Lindauer Absprache betei- igt, sodann muss ein innerstaatliches Ratifizierungsver- ahren stattfinden. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass ir die Kulturausschussvorsitzenden der Bundesländer u einem Gespräch in den Bundestag einladen, um ge- einsam zügig das Verfahren zu gestalten. Ich bin dank- ar, dass die Koalition und auch der Ausschuss für Kul- ur und Medien diese Anregung aufgenommen haben. Dass das Ratifizierungsverfahren schnell erfolgen ird, ist nicht irgendein Versprechen, es ist ein Koali- ionsversprechen, verhandelt und gesehen durch die DU/CSU und SPD bereits im November vergangenen ahres, wenige Tage, nachdem auf der 33. Generalkon- erenz der UNESCO am 20. Oktober 2005 das in Rede tehende Übereinkommen verabschiedet wurde. Seit Be- inn der Verhandlungen über die UNESCO-Konvention ilt Deutschland nicht nur als Miteinbringer, sondern uch als einer der stärksten Befürworter dieser Konven- ion. Genau das ist das entscheidende kulturpolitische ignal. Auch inhaltlich konnte Deutschland mit seinen orstellungen von dieser Konvention auf der wichtigsten nternationalen kulturpolitischen Bühne überzeugen. Für iesen Erfolg, insbesondere für die gemeinsame eutsch-französische Initiative zur Schaffung der Kon- ention, ist der vorigen und der jetzigen Bundesregie- ung, namentlich den Kulturstaatsministern, ausdrück- ich zu danken. Nicht zu Unrecht ist seinerzeit auch der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3419 (A) ) (B) ) Vorschlag gemacht worden, die deutschen Verhand- lungsführer mit dem Bundesverdienstkreuz auszuzeich- nen. Sie haben sich große Verdienste um die kulturelle Vielfalt erworben, in Zeiten, wo sich auch Kultur in den WTO- und GATS-Verhandlungen in den Markt einord- nen sollte. Kultur ist vielfältig; sie ist vor allem beides: Kulturgut und Wirtschaftsgut. Ich hätte durchaus eine Kritik an der späten Umset- zung anderer UNESCO-Konventionen in der Sache nachvollziehen können, aber ausgerechnet in Bezug auf diese Konvention zur kulturellen Vielfalt kann sich die Opposition indirekte Kritik an einer vermeintlichen Langsamkeit des Verfahrens und politische Appelle zur Verfahrensbeschleunigung sparen, denn schneller geht es nicht. Alles andere im bisherigen zeitlichen Ablauf wäre dann womöglich auch ihrerseits dem Vorwurf aus- gesetzt, es sei mit heißer Nadel gestrickt. Wir alle erwar- ten schließlich die Durchführung eines zügigen, aber dennoch geordneten parlamentarischen Verfahrens. Noch etwas soll im Zusammenhang mit der Konven- tion nicht unerwähnt bleiben: Die EU-Minister sprachen über die Konvention mit einer Stimme. Am 18. Mai 2006 ist die Gemeinschaft der Europäischen Union durch den EU-Ministerrat ermächtigt worden, dem Übereinkommen neben ihren Mitgliedstaaten beizutre- ten. Das ist ein erstes deutliches und Hoffnung gebendes Zeichen, dass sich eine europäische Kulturpolitik entwi- ckeln kann und dass sich ein innovativer europäischer Kulturraum tatsächlich formen kann. Lassen Sie uns ge- meinsam und über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg konstruktiv an der Schaffung dieses zukunftsweisenden europäischen Kulturraums arbeiten. Genau hierin wird diese Konvention zur kulturellen Vielfalt auch mit Blick auf die Dienstleistungsrichtlinie ein erster, sozusagen fundamentaler Baustein sein, an dem Deutschland inten- siv mitgewirkt hat und auch zukünftig maßgeblich mit- wirken wird. Christoph Waitz (FDP): Nach unserer Lebenserfah- rung führt nicht alles, was gut gemeint ist, auch zu einem guten Ergebnis. Kaum jemand wird den in Art. 1 aufge- listeten Zielen der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt widersprechen können. Völlig unklar ist jedoch, zu welchen Konsequenzen die Ratifi- zierung des Vertragstextes führt. Wir werden den Antrag der Fraktion der Linken, die Konvention möglichst schnell zu ratifizieren, daher ablehnen. Die UNESCO-Konvention schützt insbesondere die Möglichkeiten nationaler Kulturpolitik. Die treibenden Kräfte im Verhandlungsprozess waren Kanada und Frankreich. Es war die ehemalige kanadische Kulturmi- nisterin Sheila Copps, der durch die Welthandelsorgani- sation WTO eine unterschiedliche Besteuerung kanadi- scher und amerikanischer Zeitungsmagazine untersagt wurde. Frankreich ist das Land mit der vermutlich um- fangreichsten Regulierung zugunsten der eigenen Spra- che in Fernsehen und Radio. Fernsehen und Radio wer- den als Dienstleistungen im Sinne des Handelsrechts bewertet und sind daher möglicher Gegenstand der GATS-Verhandlungen. d U t g g d z e d F U d I b d J t d z u A v z k z c e p d a W s m b K n z u v s n l I t e Z k n d s r U B R s (C (D Die Interessenlage sowohl der kanadischen als auch er französischen Delegation war daher, im Rahmen der NESCO-Konvention Regelungen einzuführen, um kul- urpolitische Instrumente, zum Beispiel zum Schutz ei- ener Sprachminderheiten, zu installieren und Quotenre- el als Mittel aktiver Kulturpolitik zu legalisieren und amit Eingriffe im Rahmen der GATS-Verhandlungen u vermeiden, Eingriffe, die durch die WTO und GATS rwartet werden, mit denen Quotenregelungen als Han- elsbeschränkungen, zum Beispiel für das Radio und ernsehen, beseitigt werden könnten. Für die Gegner des NESCO-Übereinkommens ist das schlichtweg Han- elsprotektionismus, der den freien Fluss von Ideen und nformationen hemmt. Die Fraktion der Linken hat nun einen Antrag einge- racht, mit dem eine möglichst schnelle Ratifizierung ieser Konvention in Deutschland gefordert wird. Frau ochimsen hat in ihrem Beitrag zur UNESCO-Konven- ion davon gesprochen, dass Deutschland nun die beson- ere Chance habe, unter den ersten Unterzeichnerstaaten u sein und damit ein kulturpolitisches Signal für Europa nd über die europäischen Länder hinaus zu setzen. ber, wenn wir denn wirklich wollen, dass diese Kon- ention ein Erfolg wird, dann müssen wir vor der Ratifi- ierung der Konvention sehr genau prüfen, welche Wir- ung die Konvention in Deutschland entfalten wird und u welchen Folgen dies auf den verschiedenen staatli- hen Ebenen führt. Denn andere europäische und außer- uropäische Staaten werden diese Auswirkungen genau rüfen und bewerten. Der Ratifizierungsprozess der Konvention wird von er „Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt“, die m Dienstag dieser Woche in Berlin tagte, begleitet. enn ich das Ergebnis dieser Tagung zusammenfasse, o scheinen bezüglich der Umsetzung der Konvention ehr Fragen offen als geklärt zu sein. Lassen sie mich ei so viel parteiübergreifender Begeisterung über den onventionstext also Wasser in den Wein gießen und ei- ige dieser Fragen benennen. Fraglich ist, ob die kulturpolitischen Instrumente, um Beispiel die Quotierung von Sprache im Fernsehen nd Radio, in Anbetracht des sich verändernden Nutzer- erhaltens nicht von vornherein wirkungslos sind und ich daher auch ein Instrument zum Schutz solcher Maß- ahmen erübrigt. Welchen Einfluss haben Quotenrege- ungen noch, wenn ich mein Radioprogramm aus dem nternet lade und Zugriff habe auf Sender in der gesam- en Welt? Welchen Sinn hat die „Bestandsgarantie“ für inen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn durch das usammenwachsen von Internet und Fernsehangebot ünftig jeder Nutzer sich Sendungen und Informationen ach seinen Wünschen und Bedürfnissen herunterla- en wird? Aber um noch konkreter zu werden: Worauf werden ich Bund, Länder und Kommunen nach einer Ratifizie- ung der Konvention einstellen müssen? In welchem mfang müssen Kommunen künftig prüfen müssen, ob edürfnissen von Minderheiten in der gebotenen Form echnung getragen wurde? Was passiert, wenn die Per- onen oder Gruppen meinen, dass dies in nicht ausrei- 3420 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) chender Form geschah? Welche einklagbaren Ansprüche sind zu erwarten? Wird die Umsetzung des Übereinkommens dazu füh- ren, dass künftig Theater, Opern Kinos, Fernsehen und Radio eine bestimmte Mindestquote für Minderheiten erfüllen müssen? Sind Theater und Opernhäuser künftig nur noch förderfähig, wenn sie nachweisen, den Vorga- ben der UNESCO-Konvention Rechnung getragen zu haben? Und wie müssten solche Quoten quantitativ und qualitativ aussehen? Der Text des Übereinkommens selbst beinhaltet be- trächtliche Interpretationsspielräume. Auf den ersten Blick sind die in dem Übereinkommen verwandten Be- griffe sehr vertraut. In Art. 4 des Übereinkommens wird von kultureller Vielfalt gesprochen. Doch was heißt kul- turelle Vielfalt? Sicher umfasst ist der Schutz der sorbi- schen, der dänischen und plattdeutschen Sprache und Kultur. Umfasst kulturelle Vielfalt aber auch die Gebär- densprachkultur und jede der vielfältigen Migrantenkul- turen oder Minderheitengruppen in unserer Gesell- schaft? Der Schutz der kulturellen Vielfalt ist auch aus unse- rer Sicht ein wichtiges Arbeitsziel. Die aufgeführten Fra- gen geben jedoch einen Vorgeschmack auf die Arbeit, die noch geleistet werden muss, Arbeit, die nach unserer Auffassung vor einer Ratifizierung geleistet wer- den sollte. Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Oktober letzten Jahres hat die Generalversammlung der UNESCO die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt verabschiedet. Die besonders von Frankreich und Kanada vorangetriebene Konvention wird auch von meiner Fraktion unterstützt. Sie sollte allerdings erst nach sorgfältiger Diskussion auf Bundes- und Länder- ebene ratifiziert werden. Meine Fraktion unterstützt die im Übereinkommen festgelegten Prinzipien: erstens, das gemeinsame Erbe der Menschheit zum Nutzen aller zu achten und zu erhal- ten; zweitens, die Kultur als strategisches Element in die nationale und internationale Entwicklungspolitik und in die internationale Entwicklungszusammenarbeit aufzu- nehmen; drittens, dass die kulturelle Vielfalt durch den freien Austausch von Ideen gestärkt wird und dass sie durch den ständigen Austausch und die Interaktion zwi- schen den Kulturen bereichert wird; viertens, dass die Gedankenfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie die Medienvielfalt die Entfal- tung kultureller Ausdrucksformen in den Gesellschaften ermöglichen. Lassen Sie mich aber zu einzelnen Punkten ein paar Anmerkungen machen: Die Aufnahme der Kultur als strategisches Element in die internationale Entwick- lungsarbeit wurde bereits durch UNDP in seinem Be- richt über die menschliche Entwicklung 2004 vorge- schlagen. Insofern stellt die Konvention in diesem Punkt eine konsequente Weiterentwicklung dar. Allerdings – und das ist eine andere Akzentuierung – stellt der UNDP-Bericht auch klar, dass der Erhalt der kulturellen V k U r M m A t d v d t s ß w t g S k s ü o m u m o ü v d s W d S i g f a n f m d s K f t d Z w i d (C (D ielfalt kein Wert an sich ist, sondern im Dienste der ulturellen Freiheit zu stehen habe. Ich stimme mit NDP völlig überein, dass kulturelle Vielfalt die kultu- elle Freiheit zu fördern hat und somit das Leben der enschen bereichert. Genau diese Akzentuierung fehlt ir in der Konvention! Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich rt. 7 der Konvention zum Grundsatz des gleichberech- igten Zugangs. In diesem Artikel wird festgeschrieben, ass der gleichberechtigte Zugang zu einem reichen und ielfältigen Spektrum kultureller Ausdrucksformen aus er ganzen Welt ein wichtiges Element darstellt, um kul- urelle Vielfalt zu vergrößern und das gegenseitige Ver- tändnis zu fördern. Das ist uneingeschränkt zu begrü- en. Damit im Zusammenhang muss aber Art. 8 gesehen erden, der, wenn man ihn genau liest, gleichberechtig- en Zugang relativiert, und das bereitet mir Unbehagen! In Art. 8 wird der Grundsatz der Offenheit und Aus- ewogenheit festgelegt, in dem gesagt wird, dass die taaten, die Maßnahmen beschließen, um die Vielfalt ultureller Ausdrucksformen zu unterstützen, danach treben sollten, in geeigneter Weise die Offenheit gegen- ber anderen Kulturen der Welt zu fördern. Als Mitglied einer Partei, die immer schon für Welt- ffenheit und Interkulturalität stand, sind mir diese For- ulierungen suspekt, denn sie lassen Hintertüren offen nd die Sorge um Zensur und Abschottung beschleicht ich. Denn was heißt, Staaten sollen „danach streben“ der was heißt „in geeigneter Weise“ Offenheit gegen- ber allen Kulturen der Welt zu fördern? Ich habe selbst iel zu viele internationale Verhandlungen miterlebt, um iese Fußangeln bzw. Formulierungsweichspüler über- ehen zu können. Bei solchen Formulierungen gehen bei mir sofort die arnlampen an, denn diese Formulierungen geben doch en Mullahs im Iran, den Diktatoren in Myanmar oder yrien, den Herrscherhäusern auf der arabischen Halb- nsel der Militärregierung in Eritrea jegliche Rechtferti- ung, die eigene Bevölkerung von kulturellen Außenein- lüssen abzuschotten. Oder was bedeutet die chinesische Zensur im Internet nderes, als dass China eben „auf chinesisch“ in „geeig- eter Weise“ die Offenheit gegenüber anderen Kulturen ördert: Internet ja, aber bitte nur das den Menschen zu- uten, was durch die offizielle Zensur freigegeben wird! Lebendige Kultur entwickelt sich im immerwähren- en Austausch. Sie schöpft aus der Kraft vieler Men- chen und wechselseitiger Befruchtung. Deshalb darf die onvention nicht dazu führen, dass neue Hürden für den reien Fluss von Ideen und Informationen entstehen. Kri- iker befürworten hier – und das nicht ganz zu Unrecht – ass das Übereinkommen eben auch für kulturfremde wecke und protektionistische Maßnahmen missbraucht erden kann. Erste Stimmen wurden bei der Konferenz m Auswärtigen Amt zu diesem Thema von Vertretern er Kulturindustrie bereits laut. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3421 (A) ) (B) ) Beobachtet man in jüngster Zeit, durchaus als Folge der Globalisierung, die zunehmende Bekräftigung des jeweils eigenen, die Hervorhebung der eigene kulturel- len Identität, die Bedeutung der eigenen Überzeugung, ja selbst die Überhöhung religiöser Glaubensansätze, die sogar beleidigt werden können durch Überzeugungen oder Glaubensansätze anderer, wie zum Beispiel das Prinzip der Presse- und Meinungsfreiheit, so halte ich die mahnende Stimme von UNDP für bedenkenswert, die uns daran erinnert: Die Welt braucht sowohl Aner- kennung der Vielfalt als auch ein stärkeres Bekenntnis zu Einheit! Nicht umsonst fordert zum Beispiel auch Art. 151 des europäischen Vertrages, dass die Gemeinschaft sowohl zur nationalen und regionalen Vielfalt als auch zur Her- vorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes beitragen muss. Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien: Die Bundesregierung hat am 15. Februar dieses Jahres den Gesetzentwurf zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im Kabinett beschlossen. Damit wird nach 35 Jahren die gesetzliche Grundlage dafür gelegt, das UNESCO-Übereinkommen in deutsches Recht umzuset- zen. Das ist unbestreitbar ein Erfolg, und damit ist heute ein guter Tag für den Kulturgüterschutz in Deutschland. Über Jahrzehnte standen sich die verschiedenen Inte- ressen der von dem Gesetz Betroffenen gegenüber und eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Warum, fragt man sich heute, hat sich die Bundesrepublik damit so lange dem internationalen Standard des Kulturgüter- schutzes verweigert? Denn im Grunde handelt es sich ja auf den ersten Blick um einen einfachen Sachverhalt: Das Ziel des UNESCO-Abkommens von 1970 war es, den illegalen Handel mit Kulturgut auf internationa- ler Ebene zu bekämpfen. Die Vertragsstaaten sollten selbst alles tun, um das eigene Kulturgut vor Raubgra- bungen, Diebstahl und vor unzulässiger Ausfuhr zu schützen. Sie sollten sich außerdem verpflichten, den Kultur- gutschutz der anderen Vertragsstaaten zu respektieren. Das bedeutet, die Vertragsstaaten sollten aus einem Land illegal ausgeführtes wertvolles Kulturgut sofort zurück- geben, es sollten Export- und Importbeschränkungen er- richtet werden, und es sollte für den Handel Aufzeich- nungspflichten für bedeutsames Kulturgut geben, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, den Weg il- legal verbrachten Kulturgutes zurückzuverfolgen. Das war der weit gesteckte Rahmen. Die Schwierig- keiten aber steckten im Detail: Ist das Kulturgut nicht bereits durch schon vorhandene Regelungen ausreichend geschützt? Welches Kulturgut sollte überhaupt geschützt werden? Und belastet man nicht übermäßig den freien Kunsthandel? Das waren politisch und auch juristisch h t h n t m f t e D f e s t d u n r B f n z n s w e g U a D d D d m g s s p S A k w u d g s d (C (D eikle Fragen, die die Umsetzung immer wieder aufhiel- en. Dass Deutschland die Konvention nicht umgesetzt at, hatte Konsequenzen. Ich will Ihnen ein Beispiel ennen: In Berlin tauchten Ende des vergangenen Jahres ägyp- ische Antiquitäten auf, darunter drei Sarkophage. Die it dem Transport betraute Spedition legte eine Aus- uhrgenehmigung des ägyptischen Staates vor und bean- ragte gleichzeitig bei der zuständigen Senatsverwaltung ine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die USA. ie Berliner Beamten wurden aber misstrauisch und be- ragten Kunstsachverständige. Diese stellten klar, dass s mit der ägyptischen Ausfuhrgenehmigung unmöglich eine Richtigkeit haben konnte. Dem daraufhin alarmier- en Auswärtigen Amt blieb nun nichts anderes übrig, als ie Botschaft Ägyptens per Verbalnote zu informieren nd ihr den guten Rat zu geben, die Botschaft möge sich un an die deutschen Gerichte wenden, um ihre straf- echtlichen und zivilrechtlichen Rechte zu wahren – die undesregierung und die Senatsverwaltung Berlins ver- ügten über keine rechtliche Handhabe, die Ausfuhrge- ehmigung in die USA zu verweigern oder die Objekte u beschlagnahmen. Das ist ein absolut unbefriedigender Zustand und ei- er Kulturnation unwürdig. Ich bin froh, dass dieser Zu- tand nun ein Ende finden wird. Ich will die wichtigsten Punkte unseres Gesetzent- urfs nennen: Als wichtigste Regelung gibt es künftig inen Rückgabeanspruch für national wertvolles Kultur- ut zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den NESCO-Vertragsstaaten. Das bedeutet, dass künftig der illegal aus Ägypten usgeführte Sarkophag im dem genannten Fall in eutschland sichergestellt werden kann, da der Verdacht er illegalen Ausfuhr und der Rückgabepflicht besteht. ie Ausfuhr des Sarkophags aus Deutschland stünde ann unter Strafe und die Rückgabe an Ägypten wäre öglich. Zweitens gibt es Einfuhrregelungen, die die Verbrin- ung solcher Gegenstände nach Deutschland verhindern ollen, die kulturelles Erbe eines anderen Vertragsstaates ind und deren Ausfuhr dort verboten ist. Drittens. Der Gesetzentwurf enthält Aufzeichnungs- flichten für gewerbliche Kunsthändler und Versteigerer. ie sind so gestaltet, dass sie mit bereits vorhandenen ufzeichnungspflichten im Steuer- und Handelsrecht orrespondieren. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzent- urf sieht hier nun Regelungen vor, die praktikabel sind nd die letztlich auch die Kritiker der Umsetzung in eutsches Recht überzeugt haben. Wir haben uns bei der Erarbeitung aller Bestimmun- en von dem Grundsatz leiten lassen: so viel Kulturgut- chutz wie möglich, so viel Praktikabilität wie nötig. Dennoch gibt es auch weiterhin Kritik an den gefun- enen Regelungen. Den Archäologen geht der Gesetz- 3422 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) entwurf nicht weit genug. Wir haben uns mit vielen Ex- perten intensiv auseinander gesetzt. Wir sind aber zu dem Schluss gekommen, dass die Kritikpunkte einer ge- naueren Prüfung nicht standhalten. Denn die kritisierten Sachverhalte werden durch die Umsetzung der UNESCO-Konvention schlicht nicht geregelt. Hier ist Kritik am Gesetzentwurf unangebracht. Dem Kunst- und Antiquitätenhandel wiederum geht der Gesetzentwurf zumindest in Teilen zu weit. Aller- dings vernehme ich nun auch immer mehr grundsätzli- che Zustimmung zu dem Gesetzentwurf von dieser Seite. Das freut mich, denn dem guten Ruf der Branche kann dieser Gesetzentwurf nur dienen. Wir haben 35 Jahre nach Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens die Umsetzung in deut- sches Recht auf den Weg gebracht. Wir haben damit ein wichtiges kulturpolitisches Zeichen gesetzt. Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag findet. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs: Grenzüberschrei- tender Zahlungsverkehr im europäischen Bin- nenmarkt (Tagesordnungspunkt 19) Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Mit dem heute zur Abstimmung vorgelegten Antrag der Koalitionsfrak- tionen zur Regulierung des grenzüberschreitenden Zah- lungsverkehrs im Europäischen Binnenmarkt setzen CDU/CSU und SPD ihren finanzmarktpolitischen Kurs, bezogen auf die aktuellen Projekte der Rechtssetzung für den Europäischen Finanzmarkt, konsequent fort. Ausgehend von dem Beschluss des Deutschen Bun- destages „Besser regulieren, dynamisch konsolidieren – Leitlinien für die künftige EU-Finanzmarktintegration“ haben sich CDU/CSU und SPD speziell mit den Fragen des zukünftigen grenzüberschreitenden Zahlungsver- kehrs auseinander gesetzt. Im Zentrum unseres Interesses stehen dabei nicht nur die Bedingungen für die Wirtschaft, sondern insbeson- dere die Möglichkeiten der Privatkunden in ganz Eu- ropa. Für sie ist eine unkomplizierte und Kosten spa- rende Handhabung aller Systeme unserer Auffassung nach eine der wesentlichsten Voraussetzungen, damit alle Angebote, die der Europäische Binnenmarkt anbie- tet, auch genutzt werden können. Deshalb ist ein Rechts- rahmen erforderlich, der effizient, der sicher und der kundengerecht Zahlungsverfahren für alle Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union unterstützt. Dabei allerdings auf ein vollkommen neues europaweites System zu set- zen, das die bestehenden innerstaatlichen Zahlungssys- teme ablösen und darüber hinaus auch noch zusätzlich weltweite Anforderungen aufbauen soll, halten wir für falsch. In diesem Sinn entspricht der Ende letzten Jahres von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag über Z s g P g i g f d g g w g w s s Z g c s b h R e d g g V n t L S d n m r r h I s s g w V D b V r t g s l i (C (D ahlungsdienste im Binnenmarkt nicht unserer Auffas- ung. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem heuti- en Antrag deshalb auf, diese Vorlage in einer Reihe von unkten zu verändern. Es ist zwar zu begrüßen, dass die Kommission entge- en ihrer ursprünglichen Planung darauf verzichtet hat, n ihrem Richtlinienvorschlag auch technische Regelun- en zu europäischen Standards und Formaten zu schaf- en, denn damit akzeptiert die Kommission, dass gerade iese Arbeit von den Zahlungsdienstleistern selbst in ei- ener Verantwortung und zugeschnitten auf die jeweili- en Bedürfnisse der nationalen Märkte besser erledigt erden. Dieselben Argumente sprechen aber auch dage- en, europäische Auflagen für nationale Standardüber- eisungen zu treffen. Die nationalen Zahlungssysteme tellen kein Hemmnis für einen effizienten, grenzüber- chreitenden Zahlungsverkehr dar. Etwa 99 Prozent aller ahlungen in den Mitgliedstaaten haben heute keinen renzüberschreitenden Hintergrund. Das wird sich si- herlich auch in Zukunft nicht ändern. Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge, die ich heute bewährt haben und auch kostengünstig ange- oten werden, müssen unserer Meinung nach deshalb er- alten bleiben und bedürfen keiner europaweiten neuen egulierung. Im selben Zusammenhang schlägt die Kommission ine neu zu schaffende Institutionsgruppe von Zahlungs- ienstleistern vor. In ihrer Beaufsichtigung sollen sie ge- enüber den seit langem tätigen Kreditinstituten privile- iert werden. Auch das halten wir für eine falsche orgehensweise. Eine vereinfachte Aufsicht für Unter- ehmen, die den Geldtransfer durchführen, und für Un- ernehmen, die Kreditkarten emmitieren oder alleine das astschriftverfahren anbieten, sollte es im Interesse des chutzes der Stabilität sowohl der nationalen als auch es europaweiten Zahlungsverkehrssystems nicht geben. Wenn die Europäische Kommission ihren Vorsatz ei- er so genannten better regulation ernst nimmt, dann uss sie sich in Zukunft in erster Linie auf die Anforde- ungen der Märkte konzentrieren und sollte Überregulie- ung staatlicherseits verhindern. In diesem Zusammen- ang scheint es auch geboten, auf die erfolgreichen nitiativen der europäischen Kreditwirtschaft hinzuwei- en. Das European Payments Council hat bereits Vor- chläge für europäische Standardformatprozesse für alle renzüberschreitenden Zahlungen per EC-Karte, Über- eisung oder Lastschrift ausgearbeitet und bindende ereinbarungen für alle in der Kette eingeschalteten ienstleister geschaffen, auf freiwilliger Basis und damit eispielgebend. Im Übrigen ist es auf diesem Weg auch möglich, das orhaben eines neuen europäischen Lastschriftverfah- ens zu entwickeln. Damit könnte das erfolgreiche Sys- em des deutschen Lastschriftverfahrens europaweit an- eboten werden. Wenn es in diesem Verfahren chlussendlich auch gelingt, den Widerspruch des Zah- ungsverpflichteten gegen eine Lastschrift grundsätzlich m selben Umfang zuzulassen, wie dies gegenwärtig im Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3423 (A) ) (B) ) deutschen Einzugsermächtigungsverfahren der Fall ist, wäre auch ein weiteres zentrales Problem gelöst, um den europäischen Verbraucher vor missbräuchlichen Last- schriften wirksam zu schützen. In diesem Sinne fordert der Antrag von CDU/CSU und SPD die deutsche Bundesregierung auf, die laufen- den Ratsverhandlungen kritisch zu begleiten und alle Vorschläge der Europäischen Kommission, bezogen auf den europäischen Zahlungsverkehr, genau zu prüfen. Der neue Rechtsrahmen soll innerstaatliche Zahlungs- vorgänge und -systeme nicht beeinträchtigen und die Grenzen des EU-Rechtsraumes einhalten. Ein Aufsichts- gefälle zwischen Kreditinstituten einerseits und Zah- lungsdienstleistern andererseits muss verhindert werden. Darüber hinaus gilt es, sich in der weiteren Regulierung alleine auf die Harmonisierung des unbaren Zahlungs- verkehrs zu konzentrieren und gegenüber der Verwen- dung von Bargeld stets den Grundsatz der Neutralität des Zahlungsmittels zu wahren. In diesem Sinne bitten wir um Ihre Zustimmung. Nina Hauer (SPD): Heute ist es noch mit hohen Kos- ten verbunden, eine grenzüberschreitende Überweisung in einen anderen EU-Staat zu tätigen. Eine solche Über- weisung ist aber nicht nur teurer als eine inländische, sondern dauert auch länger und ist für den Verbraucher oder das Unternehmen mit einigen Rechtsunsicherheiten verbunden. Kann der Kunde den Überweisungsauftrag bei Bedarf widerrufen? Wer haftet, wenn der überwie- sene Betrag nicht beim Empfänger ankommt? Auf EU-Ebene wird nun angestrebt, einen europäi- schen Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr zu schaffen. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Geldüberwei- sungen, Kartenzahlungen in anderen europäischen Län- dern und der grenzüberschreitende Lastschriftverkehr sol- len vereinfacht werden und auf eine vereinheitlichte rechtliche Basis gestellt werden. Diese Initiative der EU- Kommission, einen effizienten Binnenmarkt für den Zah- lungsverkehr zu realisieren, wird von der SPD-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Jedoch sehen wir kritisch, wie die Kommission dieses Ziel erreichen will. Unser Antrag verdeutlicht, dass der Deutsche Bun- destag in einigen sehr wesentlichen Regelungsbereichen nicht den Weg der Kommission unterstützt, wie er in dem Richtlinienentwurf über Zahlungsdienste im Bin- nenmarkt vom 1. Dezember 2005 dargelegt wurde. Es wäre fahrlässig, wenn der Deutsche Bundestag ange- sichts der Bedeutung dieses Regelungsprojekts für Ver- braucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen in Europa nicht gestaltend mitwirken würde. Unser An- trag zeigt daher vier Aspekte auf, die für den Deutschen Bundestag bei der Schaffung eines Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr von zentraler Bedeutung sind: Erstens stellen wir fest, dass bewährte nationale Zah- lungssysteme kein Hindernis für einen effizienten grenz- überschreitenden Zahlungsverkehr darstellen. In Deutschland haben wir ein kostengünstiges und effizien- tes Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge. Die- ses muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher er- h a g g d t l n b P d s E a t C s n z F f t S v s l v E B k d d w d b l „ d G j l E k s l a U L v d d a o t g (C (D alten bleiben, schließlich sind heute noch 99 Prozent ller Zahlungen rein national. DerSubsidiaritätsgedanke ebietet, dass auf der EU-Ebene keine Inlandszahlungen eregelt werden und bei den Vorgaben, wie Zahlungs- ienste erbracht und genutzt werden, auf unnötige De- ails verzichtet wird. Zum zweiten sollte der Binnenmarkt für den Zah- ungsverkehr soweit möglich durch marktgestützte Maß- ahmen geschaffen werden. Mit dieser Zielsetzung ar- eiten die Banken und Finanzdienstleister im European ayments Council gemeinsam an europäischen Stan- ards, Formaten und Infrastrukturen für alle grenzüber- chreitenden Zahlungssysteme im Binnenmarkt. Erste rfolge dieses Gremiums, bindende Vereinbarungen für lle an der Zahlungskette beteiligten Zahlungsdienstleis- er zu beschließen, sind sichtbar, so zum Beispiel die redeuro-Konvention. Diese stellt sicher, dass Überwei- ungen innerhalb der EU die Bank des Empfängers in- erhalb von drei Tagen erreichen müssen. Wir unterstüt- en in unserem Antrag die Arbeit der Banken und inanzdienstleister im European Payments Council und ordern die EU-Institutionen auf, sich in ihren Rechtsak- en auf die Maßnahmen zu beschränken, die nicht durch elbstregulierung erreicht werden können und Rechts- ereinheitlichungen erfordern. Drittens führt der Richtlinienvorschlag der Kommis- ion eine neu zu schaffende Institutsgruppe der Zah- ungsdienstleister ein. Eine Abgrenzung dieser Institute on den seit langem tätigen Kreditinstituten ist in dem ntwurf jedoch nicht zufriedenstellend gelöst worden. eide Institutsgruppen haben eine deckungsgleiche Risi- osituation; daher ist eine Privilegierung der Zahlungs- ienstleister kaum zu rechtfertigen. Außerdem muss aus- rücklich dargestellt werden, dass bestimmte Aktivitäten ie Einlagen-, Kredit- und Garantiegeschäft den Kre- itinstituten vorbehalten bleiben. Im Interesse des Ver- raucherschutzes ist es wichtig, dass die Zahlungsdienst- eister mit ihrem bedeutenden Risikoprofil nicht einer Aufsicht light“ unterliegen. Der vierte wichtige Aspekt ist der Verbraucherschutz, er sich wie ein roter Faden durch unseren Antrag zieht. ut und umsichtig auf den Weg gebracht, birgt das Pro- ekt eines Binnenmarktes für Zahlungsverkehr große Er- eichterungen für Privatkunden und Unternehmen in uropa. Wir wollen, dass die Nutzer von Zahlungsver- ehrsdienstleistungen vor Betrug geschützt werden und ich wie bei nationalen Zahlungsvorgängen in Deutsch- and auf ein effizientes System verlassen können. Nichts nderes kann im Interesse der EU-Institutionen liegen. nser Antrag zeigt den Verbesserungsbedarf und die eitprinzipien für einen Binnenmarkt für den Zahlungs- erkehr auf. Frank Schäffler (FDP): Die FDP-Fraktion stimmt em vorliegenden Antrag zu. Dies tun wir insbesondere eshalb, weil er sich an den Erfordernissen des Marktes, m Subsidiaritätsprinzip und an der Selbstregulierung rientiert. Ärgerlich ist lediglich beim vorliegenden An- rag, dass er den Oppositionsfraktionen erst gestern zu- eleitet wurde. 3424 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Wie so oft gibt es im Rahmen der Fortsetzung der eu- ropäischen Finanzmarktintegration einen breiten Kon- sens der Fraktionen. Das wurde zuletzt deutlich bei der Beratung unseres gemeinsamen Antrags „Besser regulie- ren, dynamisch konsolidieren: Leitlinien für die künftige EU-Finanzmarktintegration“ am 16. März. Deshalb bit- ten wir die Koalitionsfraktionen darum, doch künftig wieder gemeinsame Berichterstattergespräche zu Fi- nanzmarktthemen durchzuführen, insbesondere weil ein Konsens bei den Beratungen im Finanzausschuss abseh- bar war. Die FDP-Fraktion ist jederzeit zur konstrukti- ven Zusammenarbeit bereit. Bei der Fortsetzung der europäischen Finanzmarktin- tegration ist der Bereich des Retail Bankings, mit dem wir es hier zu tun haben, ein wesentlicher Punkt. Wäh- rend wir es bei den Interbanken- und Großkundenmärk- ten mit weitgehend integrierten Märkten zu tun haben, sind die Privatkundenmärkte weitestgehend national or- ganisiert. Eine weitere Marktintegration ist dabei im Sinne der Kunden, die von einer breiteren Produktpalette sowie sinkenden Preisen profitieren können. Es ist wichtig, dass die Bürger auch konkret merken, wie ihnen die eu- ropäische Integration nützt. Auf der anderen Seite dürfen wir aber nicht über das Ziel hinaus schießen. Der Vorschlag der EU-Kommis- sion für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnen- markt tut dies jedoch deutlich und verletzt damit den Grundsatz der Subsidiarität. Das Hauptaugenmerk sollte auf der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Lastschriften liegen, da die anderen Zahlungsinstrumente bereits in anderen Richtlinien ausreichend geregelt sind. Die Finanzmarktintegration ist nicht nur ein Thema des Gesetzgebers, sondern vor allem auch der Kredit- wirtschaft über die Selbstregulierung. Die deutsche Kre- ditwirtschaft hat über ihre Beteiligung im European Payments Council, EPC, die Weichen für den Einheitli- chen Euro-Zahlungsverkehrsraum, SEPA, zum Januar 2008 gestellt. Zunächst ist der Anwendungsbereich in Art. 2 des Richtlinienvorschlags zu weit gefasst. Hier wäre es sinn- voll, den Anwendungsbereich auf Zahlungen innerhalb des EU-Binnenmarkts und des Europäischen Wirt- schaftsraumes und auf Zahlungen in EU-Währungen zu begrenzen. Des Weiteren ist bei Ausführungsfristen von Massen- zahlungen die Frage, ob es wirklich erforderlich ist, eine Frist von einem Bankarbeitstag vorzuschreiben. Nach der EU-Überweisungsrichtlinie gelten derzeit sechs Bankarbeitstage als Regellaufzeit. Ich denke, dass hier eine Frist von drei Bankarbeitstagen angemessen wäre. Diese Frist hat auch das EPC vorgeschlagen. Die Einta- gesfrist würde hingegen zusätzliche technische Anpas- sungen erfordern, die gerade auch die mittelständischen Kreditinstitute belasten würden. Angesichts des Auf- wandes, den die Umstellung von organisatorischen Ab- läufen und IT-Systemen erfordert, ist es wichtig, die K s w P s k Z w g S ü n c b g g s B m A B k s c l l ü t v d n d A s l u B s m A d r A d t V g a f U d K l w (C (D reditwirtschaft nicht übermäßig zu belasten und ihr chnellstmöglich Planungssicherheit zu gewähren. Für uns Liberale ist es gerade im Finanzmarktbereich ichtig, dass ein fairer Wettbewerb herrscht, ein Level laying Field. Deshalb lehnen wir die von der Kommis- ion vorgeschlagene Privilegierung der Zahlungsver- ehrsanbieter ohne Banklizenz, der so genannten ahlungsinstitute, ab. Statt der Schaffung von Wettbe- erbsverzerrungen muss das Prinzip „gleiche Risiken, leiche Vorschriften“ gelten. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Die Linksfraktion hält die chaffung eines neuen Rechtsrahmens für den grenz- berschreitenden Zahlungsverkehr im Binnenmarkt für otwendig. Die derzeitige Situation ist für die Verbrau- herinnen und Verbraucher nicht durchschaubar. Die Ge- ührenpraxis der Banken ist intransparent. Wird eine renzüberschreitende Überweisung in Deutschland auf- egeben, so ist es für den Überweisenden kaum möglich, ich vorab über die Kosten zu informieren, da deutsche anken diesbezüglich weder weiterhelfen können noch üssen. Die Bank des Empfängerlandes muss keine uskunft geben, da der Überweisende kein Kunde der ank ist. Dazu kommt, dass dazwischengeschaltete Ban- en ebenfalls weitere Gebühren einbehalten können. Ob olche Banken eingeschaltet werden kann von Verbrau- herseite aus nicht beeinflusst werden. Die Gebühren iegen zudem zum Teil weit über den Gebühren im Zah- ungsverkehr im Inland. Gerade im Euroraum ist es berhaupt nicht begründbar, weshalb grenzüberschrei- ende Überweisungen mit zum Teil horrenden Kosten erbunden sind. Wir teilen die Auffassung der Koalitionsfraktionen, ass rein innerstaatliche Zahlungsvorgänge nicht von ei- er EU-Richtlinie erfasst werden, sollen. Wir teilen auch ie Auffassung der Koalition, dass es keine vereinfachte ufsicht für Unternehmen, die reine Finanztransferge- chäfte anbieten, geben darf. In Deutschland sind Zah- ungsdienstleistungen grundsätzlich ein Bankgeschäft nd die Unternehmen bedürfen dementsprechend einer ankerlaubnis. Die Unterstellung unter die Bankaufsicht owie die Ausstattung mit einem Mindesteigenkapital uss auch für Zahlungsinstitute auf EU-Ebene gelten. nsonsten tragen gerade in vorausbezahlten Systemen ie Verbraucherinnen und Verbraucher das volle Ausfall- isiko im Falle eines Konkurses. Was jedoch der grundsätzlich falsche Ansatz in Ihrem ntrag ist, ist die Beschränkung auf die Selbstregelung urch die Bankenverbände. Hier zeigt sich, dass Ihr An- rag vor allem den Interessen der Banken und nicht der erbraucherinnen und Verbraucher dienen soll. Die Ver- angenheit hat doch gezeigt, dass Empfehlungen nicht usreichen, um die Kreditwirtschaft zu verbraucher- reundlichem Verhalten zu bewegen. Wo bleibt denn die msetzung der EU-Empfehlungen für eine Neufassung er Haftungsregelungen bei Zahlungskarten durch die reditwirtschaft? Fehlanzeige! Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben, die die Stel- ung der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt. Not- endig ist eine volle Transparenz bei den Gebühren und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3425 (A) ) (B) ) eine Verkürzung der Dauer der Wertstellung. Wir brau- chen eine Rückvergütungspflicht des Anbieters von Zah- lungsdienstleistungen bei Streitigkeiten zwischen Kun- den und Händlern. Wir brauchen eine Beweispflicht des Zahlungsdienstleisters, dass eine von ihm durchgeführte Zahlung korrekt durchgeführt wurde. Und wir brauchen eine Beweislastumkehr zulasten der Anbieter im Falle des Missbrauches bei Onlinegeschäften. Dies ist schon deshalb geboten, da der Verbraucher keinen Einfluss auf die vom Anbieter verwendeten Sicherheitsstandards hat. Eine Richtlinie für den grenzüberschreitenden Zah- lungsverkehr im Binnenmarkt ist notwendig, die Aus- gestaltung muss sich ganz klar am Verbraucherschutz orientieren. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr im europäi- schen Binnenmarkt ist ein Schwerpunktvorhaben der Integration der Privatkundenmärkte gemäß dem Weiß- buch „Finanzdienstleistungspolitik 2005 – 2010“. Wir unterstützen dieses Vorhaben, einen einheitlichen EU- Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu schaffen. Denn es ist ein wichtiges Element für einen Binnenmarkt für Fi- nanzdienstleistungen, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger teilhaben können. Obgleich mit dem Euro eine gemeinsame Währung zumindest für einen Teil der EU-Mitgliedstaaten besteht und verstärkt grenzüberschreitende Zahlungsverkehre getätigt werden, sind die Zahlungsverkehrsmärkte noch stark national geprägt. Für Deutschland umfasst der grenzüberschreitende Verkehr nur 16 Millionen Transak- tionen, wobei hingegen der inländische Zahlungsverkehr 17 Milliarden Transaktionen umfasst. Insgesamt liegt das Volumen des grenzüberschreitenden Verkehrs in Eu- ropa bei 4 Prozent. Durch einen einheitlichen Rechtsrahmen für den eu- ropäischen Zahlungsverkehrsmarkt bieten sich Chancen, derzeit national favorisierte Produkte, wie zum Beispiel in Deutschland das Lastschriftverfahren, in unseren Nachbarländern zu stärken. Hier ist bereits das europäi- sche Lastschriftverfahren in Vorbereitung, bei dem wir die Sicherheitsaspekte in den Vordergrund stellen müs- sen. Uns ist es ein besonderes Anliegen, den europäischen Verbraucher mit ausreichend Informationen und Trans- parenz zu versorgen, um Vergleichbarkeit der Produkte für die Kunden zu gewährleisten, sichere und stabile Transaktionen anbieten zu können und einen effizienten Wettbewerb zu ermöglichen. Aus diesem Grund begrü- ßen wir die aktive Informationspflicht ausdrücklich, die die Kredit- und Zahlungsinstitute verpflichtet, die Kun- den vor und nach der Ausführung zu informieren. Der jetzt in die Diskussion gekommenen Zulassung von Zahlungsinstituten außerhalb der aufsichtsrechtli- chen Anforderungen wie den Banken stehen wir kritisch gegenüber. Zahlungsinstitute gehen die gleichen Risiken ein wie Banken und Sparkassen. Das Prinzip der Sicher- heit und Stabilität des Finanzsektors darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass Zahlungsinstitute weniger Be- a a l t o z A u K h a h A A w n E d w r m D d i f r w w u a m f z d v j n s t d G W g A d (C (D chtung durch die Finanzaufsichtsbehörden finden als ndere Kreditinstitute. Kritisch sehen wir auch die in der Richtlinie festge- egte Ausführungsfrist von nur einem Arbeitstag. Beach- et werden muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, b die Kosten den Nutzen einer eintägigen im Vergleich u einer zweitägigen Ausführung rechtfertigen. Auch die usweitung des EU-Zahlungsverkehrs auf Drittstaaten nd die USA geht unserer Auffassung nach zu weit. Vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag der oalitionsfraktionen zustimmen, der das Ziel eines ein- eitlichen Rechtsrahmens für den Zahlungsverkehr teilt, ber die von der Kommission vorgeschlagene Vorge- ensweise kritisch bewertet. nlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs: Für eine an- spruchsvolle und umfassende EU-Nachhaltig- keitsstrategie (Tagesordnungspunkt 20) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Zu Beginn meiner usführungen möchte ich ausdrücklich betonen, wie ichtig eine langfristige Nachhaltigkeitsstrategie nicht ur auf nationaler, sondern gerade auch auf europäischer bene ist. Deutschland, die Europäische Union sind urch die Globalisierung einem immer stärkeren Wettbe- erb ausgesetzt. Unser Land steht vor einer großen He- ausforderung: dem demografischen Wandel. Es gibt im- er mehr Ältere und gleichzeitig immer weniger Kinder. ie Lasten der zwei Politikgenerationen, die oftmals in ie Zukunft verschoben wurden, müssen zukünftig von mmer weniger werdenden Schultern getragen werden. Politik war in der Vergangenheit viel zu oft von kurz- ristigem Denken geprägt und wurde von Vierjahres- hythmen bestimmt. Damit muss Schluss sein! Da sind ir uns über alle Fraktionen und alle Generationen hin- eg einig. Jede Generation muss ihre Aufgaben lösen nd darf sie nicht den nachkommenden Generationen ufbürden. Politik heute – für Politiker von morgen! Das uss alle Bereiche durchziehen. Nachhaltige Entwicklung ist das übergeordnete, lang- ristige Ziel der Europäischen Union: 2001 hat sie sich um Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bekannt, in- em sie in Göteborg die EU-Nachhaltigkeitsstrategie erabschiedet hat. Mit der Unterzeichnung erklärt sich eder EU-Mitgliedstaat – auch Deutschland – bereit, ei- en Rahmen für die wirtschaftliche, soziale und ökologi- che Entwicklung der Union zu setzen. Ziel der EU-Stra- egie für nachhaltige Entwicklung ist die Verbesserung er Lebensqualität für alle: für heutige und für künftige enerationen. Damit soll sichergestellt werden, dass irtschaftswachstum, Umweltschutz und soziale Inte- ration Hand in Hand gehen. Auch die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin ngela Merkel hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, ass die nationale Nachhaltigkeitsstrategie aufgegriffen 3426 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) und weiterentwickelt werden soll. Wir unterstützen die Bemühungen einer Revision und Prüfung der bisherigen Strategie. Dabei sind wir der Auffassung, dass sich der Prozess einer Nachhaltigkeitsstrategie auch den laufen- den Veränderungen anpassen muss. Beim Europäischen Rat am 15./16. Juni soll die überarbeitete Fassung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet werden. Des- halb ist es auch notwendig, dass darüber gesprochen wird. Eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung ist die Umweltpolitik: Im gemeinsamen Koalitionsver- trag haben CDU/CSU und SPD deutlich gemacht, dass Umweltschutz ein wichtiges Anliegen ist. Wichtig ist da- bei: Eine moderne Umweltpolitik und eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik sind längst kein Gegensatz mehr. Im Gegenteil: Umweltschutz und Wirtschaftswachstum sind zwei Seiten einer Medaille. Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und neue klimafreundliche Energiereserven sind die existen- ziellen Voraussetzungen für den Wohlstand und die Le- bensqualität der Zukunft. Die Bundesregierung hat dem Megathema „Nachhaltigkeit“ die Aufmerksamkeit ver- schafft, die ihm zukommt. Ob Schadstoffreduzierung, Klimaschutz oder Energiesicherheit – wir machen in die- sem Bereich deutliche Fortschritte. Der Klimawandel und der enorme CO2-Ausstoß be- reitet jedem von uns Sorgen. Wir begrüßen deshalb den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien. Wir unterstützen das Ziel, 12 Prozent der Gesamtenergie bis 2010 und bis 2015 sogar 15 Prozent durch erneuerbare Energien zu decken. Das sind unverzichtbare Bestand- teile der Nachhaltigkeitsstrategie. Auch die Potenziale einer Zielmarke von 25 Prozent bis 2020 sollte einer Analyse unterzogen werden, die wir konkret unter der deutschen Ratspräsidentschaft angehen könnten. Es ist Aufgabe von Deutschland, hier in Europa Schrittmacher zu werden. Aber auch in diesem Punkt bitte ich darum: Wir müssen erreichbare Ziele definieren und auch un- sere Politik darauf einstellen. Trotz allem: Gerade die Energiefrage muss nachhal- tig, langfristig und vor allem zuverlässig bezahlbar sein. Deshalb müssen wir ideologiefrei anerkennen, dass wir auch zukünftig auf die Nutzung der Kernkraft nicht ver- zichten können. Denn der enorme Energiebedarf muss auch zukünftig gedeckt werden. Ergänzend möchte ich nur erwähnen, dass wir nicht nur Energie als eine wichtige Ressource im Blick haben, sondern vor allem auch Wasser. Darin stimmen wir mit den Vorschlägen der Grünen überein. Neben der Frage, wie wir unseren Energiebedarf nachhaltig in Europa sichern, ist die Frage einer leis- tungsfähigen Verkehrsinfrastruktur von Bedeutung. Der Verkehrs- und Logistiksektor leistet einen positiven und wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Wohl- stand. Ganz nebenbei: Seine Bedeutung als Standortfak- tor, für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die In- tegration der europäischen Volkswirtschaften ist enorm und darf nicht vergessen werden. Die Verkehrswirtschaft ist ein Innovationsmotor. Dieser Motor entfaltet einen m u l v w p s g d L b d n s b d i g s d w b V r d l t d u i t d z m s r f i s A s a z G D G m l S h k w G F e (C (D ächtigen Schub: Immer stärker hängt der Fortschritt nserer Gesellschaft von der Innovationskraft der Mobi- ität ab. Das muss unserer Auffassung nach auch noch erstärkt in der EU-Nachhaltigkeitsstrategie gewichtet erden. Ein übergreifendes und prioritäres Ziel ist die Entkop- elung der Umweltfolgen des Verkehrs von der Wirt- chaftsleistung. Die operationellen Ziele sind überwie- end auf den Straßenverkehr ausgelegt, sie sollten aber en Verkehrsbereich insgesamt abbilden. Transport und ogistik bieten mit steigender Tendenz qualifizierte Ar- eitsplätze. Heute sind 2,7 Millionen Erwerbstätige in er Logistik beschäftigt. Prognostiziert wird eine Zu- ahme um 20 Prozent. Deutschland ist heute Logistik- tandort Nummer eins in Europa. Das ist ein Vorteil, der ei der Ansiedlungsentscheidung von Unternehmen oft en Ausschlag gibt. In einem vereinten Europa wird Verkehr und Logistik mmer wichtiger. Daher muss gerade vor dem Hinter- rund der Lissabonstrategie in der EU-Nachhaltigkeits- trategie auf den positiven Beitrag hingewiesen werden, en der Verkehrs- und Logistiksektor zu Wirtschafts- achstum und Wohlstand, für die Schaffung von Ar- eitsplätzen und für die Integration der europäischen olkswirtschaften leistet. Geradezu elementar für die Zukunft der jungen Gene- ation und die Innovationsfähigkeit unseres Landes ist ie Bildung und Forschung. Sie ist die wichtigste Grund- age für die Implementierung einer Nachhaltigkeitsstra- egie. Sie tragen dazu bei, neue Lösungsansätze für die auerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen nd der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sowie für ndividuelle Lebenschancen zu entwickeln. Deshalb tre- en wir dafür ein, die Rolle der Forschung und der Bil- ung in der EU-Nachhaltigkeitsstrategie auszubauen und u verstärken. Wenn Europa erfolgreich sein soll, dann uss es bei Bildung, Forschung und Innovation vorne ein. Das sind unsere Stärken. Unsere Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklä- ung im Mai dieses Jahres betont, dass Forschung da ge- ördert werden muss, wo Leistungen erzielt werden, die nnovativ sind und mit denen wir weltweit an der Spitze tehen. In diesem Zusammenhang bin ich dafür, dass der usbau der Biowissenschaften und der Biotechnologie owie die medizinische und pharmazeutische Forschung ls Chance definiert werden. Sie können zur Lösung ahlreicher globaler Probleme im Zusammenhang mit esundheit, Alter, Ernährung und Umwelt beitragen. abei verweise ich auch auf die Chancen der Grünen entechnik: Der Anbau genetisch veränderter Pflanzen uss auch in Deutschland möglich sein. Die Biotechno- ogie – oftmals verteufelt – kann auch neue Wege zum chutz und zur Verbesserung der Umwelt öffnen. Des- alb bin ich dafür, dass sich Deutschland an dieser zu- unftsträchtigen Forschung beteiligt. Umso mehr ver- undert es, dass der Antrag des Bündnisses 90/Die rünen zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie den Aspekt der orschungspolitik völlig außer Acht lässt. Mit der EU-Kommission stimmen wir überein, dass ine stärkere europäische Wirtschaft entscheidend für das Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3427 (A) ) (B) ) Gelingen einer nachhaltigen Entwicklung ist. Deshalb unterstützen wird die Lissabonstrategie. Es ist wichtig, Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Wirtschaft zu stärken und damit die Voraussetzungen für unterneh- merische Innovation zu verbessern. Politik muss langfris- tig verlässliche, innovationsfreundliche Rahmenbedin- gungen dafür schaffen. Unsere Aufgabe ist es, aktiv an der Lissabonstrategie mitzuarbeiten. Der Mittelstand ist prädestiniert, nachhaltige wirt- schaftliche Prozesse zu fördern, indem er mit den einge- setzten Ressourcen effizient und schonend umgeht, Wettbewerb sichert, und einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herstellt. Kleine und mittlere Unternehmen, KMU, sehen Nach- haltigkeit durch soziale und ökologische Verantwortung als Chance, sich langfristig wirtschaftlichen Erfolg zu si- chern, neue Marktnischen zu besetzen und flexibel auf sich wandelnde Rahmenbedingungen zu reagieren. Ge- rade in der Frage der KMU hat Deutschland eine beson- dere Verantwortung. KMU als Garant unseres wirt- schaftlichen Erfolgs müssen zukünftig verstärkt auch in der Nachhaltigkeitsstrategie und im Lissabonprozess eine Rolle spielen. Bürokratieabbau ist das Gebot der Stunde. Das hat Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Regierungserklärung deutlich gemacht. Deshalb ist es wichtig, dass Einfach- heit, Verständlichkeit und Effizienz des europäischen Regelwerks zu einer europäischen Nachhaltigkeitsstrate- gie gehören. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die EU-Kommission das System der Gesetzesfolgenabschät- zung in die europäische Nachhaltigkeitsstrategie hat ein- fließen lassen. Das ist ein System, das jetzt auch auf na- tionaler Ebene angegangen wird. Bürokratieabbau und Deregulierung können als Impulse der EU-Nachhaltig- keitsstrategie den Weg für eine Stärkung des europäi- schen Wirtschaftsraumes frei machen. Auch einfache, effiziente Strukturen sind Garant für eine nachhaltige, den zukünftigen Herausforderungen standhaltende Euro- papolitik. Generationengerechtigkeit ist das Schlüsselwort für eine nachhaltige Entwicklung. Gerade eine nachhaltige europäische Stabilitäts- und Finanzpolitik ist für die In- teressen der nächsten Generationen unabdingbar. Des- halb hat sich diese Bundesregierung vorgenommen, die Verfassung und den Stabilitätspakt in Europa wieder ein- zuhalten. Das muss durchgesetzt werden. Die nächste Generation hat einen Anspruch darauf, dass die Themen „Finanzen“ und „Staatshaushalt“ in einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie verankert werden. Die Fragen, die sich in Zukunft stellen werden, blei- ben: Es geht um eine bessere Abstimmung der Themen. Deshalb ist zu überlegen, wie die EU-Nachhaltigkeits- strategie mit der Lissabonstrategie abgestimmt und Querverbindungen hergestellt werden können. Es muss transparent sein, welche Maßnahmen unter welcher Überschrift laufen um Doppelungen zu vermeiden. Da- mit können wir mittel- und langfristige Ziele in Einklang bringen, Widersprüche erkennen und beseitigen. Die Nachhaltigkeitsstrategie stellt einen hohen An- spruch: den heutigen Bedürfnissen so nachzukommen, d B – t k a k o n n 6 d ü s d s g s k v s 6 d A s V g r g g i D r R f k l d w d R E S g d l g t v U d (C (D ass auch künftige Generationen die Option haben, ihre edürfnisse zu erfüllen. Dabei muss deutlich werden das sage ich ganz entschieden im Hinblick auf den An- rag des Bündnisses 90/Die Grünen –, dass Nachhaltig- eitsziele sowohl ökologischer als auch sozialer, aber uch ökonomischer Natur sein müssen. Es wäre extrem urzsichtig und falsch, zu behaupten, die ökologischen der die sozialen Nachhaltigkeitsziele ließen sich ohne achhaltige ökonomische Entwicklung lösen. Steffen Reiche (SPD): Die Bitte „und führe uns icht in Versuchung“ bleibt bei diesem Antrag unerhört. 8 Punkte für die Verhandlungen beim Frühjahrsgipfel er EU im Juni 2006 sind genannt. Wollte man Spott ben, könnt man sagen, dass dies ein Festplatten-Antrag ei, bei dem alles zusammengetragen worden ist, was auf er Festplatte unter dem File „Nachhaltigkeit“ je abge- peichert worden ist. Und dennoch: Die meisten der enannten Zielsetzungen werden, ja müssen, Berück- ichtigung finden, wenn die EU eine neue Nachhaltig- eitsstrategie beschließen wird. Auch wenn die Koalition diesen Antrag der Kollegen on der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute nicht zu- timmen kann, auch im Hinblick darauf, dass nicht alle 8 Aspekte bei den Verhandlungen einlösbar sein wer- en, habe ich festgestellt, dass bei diesem All-inclusive- ntrag ein relativ breiter Konsens in den Positionen zwi- chen SPD und Grünen, sowie der CDU besteht. Für die ertreter der Bundesregierung ist dieser Antrag sozusa- en als Merkzettel im Gepäck bestimmt äußerst hilf- eich. Indem aber so ein breites Spektrum an konsensfähi- en Punkten in einem einzigen Antrag verarbeitet wird, eht man als Fraktion aber auch das Risiko ein, dass er n seiner Umfassendheit nicht realisierbar ist und wegen issenses in einzelnen Punkten abgelehnt werden muss. Auch für meine Fraktion ist wichtig, dass die Bundes- egierung nicht im Bremserhäuschen bei Europäischen at im Juni steht, sondern die Bundeskanzlerin ihre Er- ahrungen als Umweltministerin einbringt in die Stär- ung der dritten Säule der Lissabonstrategie. Deutsch- and hat mit seinen Anstrengungen der letzten Jahre bei er Implementierung von hohen Umweltstandards eine ichtige Rolle bei der Entwicklung dieser Standards für ie gesamte EU gespielt. Die große Koalition kann auf das aufbauen, was von ot-Grün in den letzten Jahren in Deutschland und uropa gemacht wurde. Aber wir müssen die anderen taaten in der Union mitnehmen, denn ohne Verfassung ehen Prozesse der Harmonisierung von Umweltstan- ards und deren Weiterentwicklung langsamer als uns ieb ist. Gerade mit dem 25-Milliarden-Investitionspro- ramm haben die Bundesregierung und die große Koali- ion gezeigt, dass eine der tragenden Säulen bei den In- estitionen in die Zukunft der Gesellschaft die mweltpolitik ist. Die energetische Gebäudesanierung wird neue Stan- ards in Deutschland und für Europa setzen. Immer 3428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) stärker kommt bei den Bürgern und Deutschland und Europa an, dass nur eine nachhaltige Entwicklung dauer- haft unsere Lebensgrundlage sichert. Insofern wird der Antrag zwar abgelehnt, aber nicht abgelegt. Michael Kauch (FDP): Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat in der letzten Legisla- turperiode eine fraktionsübergreifende Stellungnahme zur Überprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie verab- schiedet. Die Kritik, die damals zu einigen Punkten ge- äußert wurde, hat auch angesichts der aktuellen Vorlage der Kommission an den Rat weiterhin Gültigkeit. Generationengerechtigkeit als Teil einer Politik der nachhaltigen Entwicklung, dieser Aspekt kommt in der EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu kurz. Dabei ist die Frage der Generationengerechtigkeit von großer Bedeutung für eine nachhaltige europäische Stabilitäts- und Finanzpoli- tik. Es ist daher leider nur konsequent, dass das Modell der Generationenbilanzen, in der Leistungen sowie Be- lastungen für die nachrückenden Generationen ausge- wiesen werden, in der Mitteilung der Kommission nicht einmal angedacht wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Eine klare Absicht, die In- vestitionen in Bildung und Forschung zu verstärken, fehlt. Dabei wäre eine Schwerpunktsetzung in diesen Bereichen die Chance, europaweit den Grundstein für die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze für kom- mende Generationen zu legen. Die notwendige Gewich- tung der Forschungsaktivitäten findet nicht statt. Die Chancen bleiben damit ungenutzt. Es fehlen Maßnahmen zur Integration von Cardiff- prozess, EU-Nachhaltigkeitsstrategie und Lissabonstra- tegie. Diese Prozesse sollten nicht nebeneinander stehen, sondern widerspruchsfrei zu einer Zukunftsstrategie für einen nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensraum zusam- mengeführt werden. Bereits in der letzten Wahlperiode wurde dieser Umstand in einem gemeinsamen Entschlie- ßungsantrag von allen Fraktionen im Bundestag kriti- siert. Positiv in der Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeits- strategie sind die Betonung der Gleichwertigkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem sowie die Absicht der Kommission, die Gesetzesfolgenabschätzung mit Hinblick auf Langfristwirkungen in der EU und den Mit- gliedstaaten zu verbessern. Zu unterstützen ist zudem ausdrücklich das ursprüngliche Ziel der Kommission, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie künftig auf Basis von Indikatoren zu überprüfen. Diese Erfolgskontrolle hat sich bei der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bewährt und sollte Vorbild für die EU sein. Damit wäre auf euro- päischer Ebene die objektive Beurteilung von Forschrit- ten und Defiziten erleichtert. Leider findet sich diese Absicht im aktuellem Aktionsprogramm der Kommis- sion nicht mehr wieder. Wir Liberalen unterstützen die Absicht der EU, im Umweltschutz stärker auf marktwirtschaftliche Instru- mente zu setzen. Die FDP fühlt sich in ihrem Kurs „mehr Umweltschutz mit mehr Markt“ bestätigt. Dieser P d i s r r k i w s A p i e s w g Z a r a g E d i h B d v 2 g w d m h B Ü s ü f w n N d i b d h s A I w (C (D olitikansatz unterscheidet uns in Teilen erheblich von em, was Bündnis 90/Die Grünen – wieder einmal – in hrem Antrag fordern. Wir unterstützen allerdings grund- ätzlich das Anliegen des Antrages, der Bundesregie- ung vom Parlament aus einen Auftrag zur Nachbesse- ung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu erteilen. Voll onsensfähig sind die Forderungen nach einem ziel- und ndikatorenbasierten System. Wir stimmen zudem so- ohl in der grundsätzlichen Zielsetzung zum Klima- chutz als auch in der Forderung nach einem Biomasse- ktionsplan überein. Uns trennt aber vieles, wenn es um die Punkte Atom- olitik und Ökosteuer geht. Was Hartz IV für die Linke st, das ist der Atomausstieg für Bündnis 90/Die Grünen, in Symbol grüner Umweltpolitik, das immer wieder vor ich her getragen wird. Wirklich nachhaltig wäre es, enn sich die Grünen zur Frage der atomaren Entsor- ung positionieren würden. Das ist eine entscheidende ukunftsaufgabe, bei der wir alle eine gemeinsame Ver- ntwortung für kommende Generationen tragen. Nicht zu machen ist mit der FDP außerdem die Forde- ung nach einer generellen Ausweitung der Ökosteuer uf Primärrohstoffe und einer ordnungsrechtlichen Re- elung des Flottenverbrauchs von Fahrzeugen. Der Ruf nach weiteren Aktivitäten auf europäischer bene im Bereich Tabakkonsum und Ernährung zeigt, ass das grüne Verständnis von Subsidiarität ein anderes st als das der Liberalen. Es gibt keine Notwendigkeit, ier Maßnahmen der EU zu fordern. Wenn es in diesem ereich staatliche Aufgaben gibt, dann sind sie Aufgabe er Mitgliedstaaten. Leider behandeln wir diesen Antrag wenige Wochen or der entscheidenden Tagung des Rates am 16./17. Juni 006. Bei mehr Zeit wäre es aus unserer Sicht sinnvoll ewesen, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu ent- ickeln. Nun bleibt der Appell an die Bundesregierung, ie Punkte, die unter den Fraktionen konsensfähig sind, assiv bei der abschließenden Beratung der EU-Nach- altigkeitsstrategie im Rat zu vertreten. Wir sollten zudem die Arbeit im parlamentarischen eirat dafür nutzen, uns noch einmal vertieft mit der berprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu be- chäftigen, mit dem Ziel einer gemeinsamen fraktions- bergreifenden Stellungnahme. Denn auch die Überprü- ung der europäischen Strategie bleibt eine iederkehrende Aufgabe. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Ich stimme den Grü- en zu, dass es eine umfassende und anspruchsvolle EU- achhaltigkeitsstrategie geben sollte. Ihr Antrag leistet azu aber keinen ausreichenden Beitrag. Außerdem: Wer m Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Denn ei aller berechtigten Kritik an dem Aktionsprogramm er EU unterschlagen Sie völlig, dass es um die Nach- altigkeitsstrategie in Deutschland noch schlechter be- tellt ist. Die Vorreiterrolle, die Sie Deutschland in Ihrem ntrag indirekt zuschreiben, ist leider nicht gegeben. hre Forderungen sind außerdem nicht ausreichend und, as schwerer wiegt, auch nicht ausgewogen. Richtig ist, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3429 (A) ) (B) ) dass die EU hinter ihren ursprünglichen Zielen zurück- bleibt. Richtig ist auch, dass im Aktionsplan viele Maß- nahmen aufgelistet sind, die nicht aus den Anforderun- gen an eine nachhaltige Entwicklung abgeleitet wurden. Beides trifft genauso für die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu. Ein Beispiel: In der Nachhaltig- keitsstrategie wurde das Ziel festgelegt, den Güterver- kehr auf der Schiene von 1997 bis 2015 zu verdoppeln. Dieses Ziel wurde in keinster Weise unter dem Gesichts- punkt der Nachhaltigkeit entwickelt, sondern aus den Verkehrsprognosen zum Bundesverkehrswegeplan über- nommen. Und nachdem die Bundesregierung in ihrem Fortschrittsbericht von 2004 noch ein Bekenntnis dazu abgelegt hat, heißt es im „Wegweiser Nachhaltigkeit 2005“ nur noch, dass „die Schiene am steigenden Güter- verkehr einen wachsenden Anteil übernehmen muss“. Das Ziel der Verdopplung des Schienengüterverkehrs bis 2015 hat die Bundesregierung also aufgegeben – all dies übrigens unter grüner Regierungsbeteiligung. Aber die alte Bundesregierung hatte sich anscheinend vom Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verabschiedet. So heißt der erste Punkt der Bilanz im Wegweiser Nach- haltigkeit 2005 „nachhaltiges Wachstum“. Dieses kann man aber nicht mit nachhaltiger Entwicklung gleichset- zen. Durch die einseitige Ausrichtung an Wachstum wer- den zwangsläufig die beiden anderen Säulen Umwelt und Soziales vernachlässigt. Die diskutierte Nachhaltigkeitsstrategie der EU ist der der Bundesregierung deshalb voraus. Sie hält erstens an nachhaltiger Entwicklung fest. Zweitens hat die Kom- mission eindeutig bekannt, dass sie die angestrebten Ziele bislang verfehlt hat. Eine solch schonungslose Bilanz wünsche ich mir auch in Deutschland. Denn die Entwicklungen bei uns sind ebenfalls nicht nachhaltig: Die soziale Ungleichheit nimmt zu und die Umwelt kommt buchstäblich unter die Räder. Es ist doch so, dass alle Anstöße im Umwelt- schutz in den letzten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, aus der EU kamen. Wie wäre es denn um den Umweltschutz bei uns bestellt, wenn es keine Vogelschutz- und FFH- Richtlinie gäbe, wenn es keine Wasserrahmenrichtlinie, keine EU-Abgasnormen und keine Luftreinhalterichtli- nien gäbe? Schlecht, ganz ganz schlecht sähe es dann aus. Gerade anlässlich der Föderalismusreform mit der weitgehenden Übertragung von Kompetenzen auf die Länder sind die EU-Richtlinien doch der einzige Hoff- nungsschimmer, dass der Abbau von Umweltstandards keine katastrophalen Ausmaße annehmen kann. Im Wegweiser Nachhaltigkeit wird zudem ein Be- kenntnis zur Agenda 2010 abgelegt. Ich möchte nicht die gesamte Kritik an dieser Agenda für Sozialabbau wie- derholen. Ein Mehr an sozialer Ungerechtigkeit aber – und das ist die Bilanz nach sieben Jahren Rot-Grün – ist eindeutig nicht nachhaltig. Nachhaltige Entwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Abwägung zwi- schen den drei Säulen Wirtschaft, Soziales und Ökologie stattfindet. Wenn nun einseitig eine Säule belastet wird, nämlich die Säule Soziales, ist das nicht nachhaltig. w P d t h a g z l W S e z n N w d ü g m w s d T L u d i f L S i V u a j n w d E z K lu R N w k i (C (D Zurück zum Antrag der Grünen. Neben vielem, dem ir in dem Antrag zustimmen können, gibt es auch unkte, die wir so nicht teilen. Problemtisch wird es ort, wo Sie wichtige Aspekte ausblenden und sogar hin- er dem Aktionsprogramm der EU zurückbleiben. So se- en Sie den Schwerpunktbereich „Soziale Ausgrenzung“ us wirtschaftlicher Perspektive – und vor allem einseiti- er als die Kommission. Während Sie nur den Zugang um Arbeitsmarkt und Bildungswesen verbessern wol- en, sieht die EU Handlungsbedarf auch beim Zugang zu ohnung, Mobilität und Kommunikation. Zudem gehen ie mit keinem Wort darauf ein, dass die Kommission in Europäisches Jahr des Kampfes gegen Armut und so- iale Ausgrenzung anregen will – dieses Thema liegt Ih- en wohl nicht besonders am Herzen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu ris- kieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Be- dürfnisse nicht befriedigen können. Dieser Satz der Weltkommission für Umwelt und Ent- icklung von 1987 ist heute richtiger denn je. Gerade in en letzten Tagen haben wir in den Zeitungen wieder ber die Auswirkungen von nicht nachhaltigem Handeln elesen: Der aktuelle „Klima-Risiko-Index“ von Ger- anwatch und der Deutschen Welthungerhilfe zeigte, elche Länder am stärksten vom Klimawandel betroffen ind. Dies sind nicht die reichen und entwickelten Län- er wie beispielweise die USA, die weltweit am meisten reibhausgase verursachen, sondern es sind die ärmsten änder der Welt: Somalia, die Dominikanische Republik nd Bangladesch. Der Klimawandel betrifft uns aber auch ganz direkt, ies haben uns Hurrikan „Katrina“ und das Hochwasser n Bayern im letzten Sommer abermals vor Augen ge- ührt. Solche Naturkatastrophen bedrohen nicht nur das eben vieler Menschen, sondern sie verursachen auch chäden in Milliardenhöhe. Naturkatastrophen werden mmer häufiger und gewaltiger. Deshalb ist Klimaschutz orsorge, vermeidet noch größere und teurere Schäden nd schafft wirtschaftliches Wachstum. Klimaschutz ist uch unsere Pflicht, wenn wir sicherstellen wollen, dass etzige und künftige Generationen ihre eigenen Bedürf- isse noch befriedigen können. Klimawandel ist eine Folge nicht nachhaltiger Ent- icklung. Dass wir dies dringend ändern müssen, zeigt ie EU-Kommission in ihrer aktuellen Mitteilung zur U-Nachhaltigkeitsstrategie, die auf dem EU-Gipfel in wei Wochen überarbeitet werden soll. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen diese Mitteilung der ommission als einen wichtigen Schritt zur Fortentwick- ng der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Die anstehende evision ist dringend notwendig; denn die derzeitige EU- achhaltigkeitsstrategie ist wirkungslos geblieben und ar als Fragment aus verschiedenen Dokumenten kaum ommunizierbar. Widersprüchlich und unüberschaubar st auch die blockierende Diskussion über das Verhältnis 3430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) zwischen der Lissabonstrategie und der EU-Nachhaltig- keitsstrategie. Auch ist das Zurückbleiben der EU-Hand- lungsebene in den letzten Jahren immer problematischer geworden. So wurden zum Beispiel in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie kritische Trends in der Energie- und Mobilitätspolitik angesprochen, aber um zu handeln, waren neben nationalen auch Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich. Die Analyse der Kommission ist in vielen Punkten richtig: Noch immer dominieren nicht nachhaltige Trends, ob bei der Verkehrsentwicklung oder beim Um- gang mit Ressourcen. Aber warum folgen dieser sehr kritischen Analyse keine angemessenen Handlungsvor- schläge? Stattdessen werden faktisch keinerlei Weiter- entwicklungen hinsichtlich der Zielvorgaben, der Indika- toren oder des Monitorings erreicht. Es fehlen Ziele und konkrete Maßnahmen im Aktionsplan. Damit fällt die Kommission sogar hinter den Stand von 2001 zurück. Gleichzeitig verstärkt die Kommission die nicht nach- haltige Entwicklung noch, indem sie ihre Politik mit der erneuerten Lissabonstrategie primär auf die Pfeiler Wett- bewerbsfähigkeit und Wachstum konzentriert und die Nachhaltigkeit dabei aushebelt. Dies passt auch wenig zusammen mit den enormen Anforderungen, die die EU-Kommission an eine revi- dierte EU-Nachhaltigkeitsstrategie stellt. Danach soll sie Antworten auf die wachsenden Umweltbeeinträchtigun- gen, auf unbefriedigte soziale und wirtschaftliche Be- dürfnisse und auf die Herausforderungen der Globalisie- rung liefern. Die nicht nachhaltigen Trends in den von der Kommission herausgearbeiteten sechs Schwerpunkt- bereichen sollen nicht weniger als umgekehrt werden. Damit wir dies aber auch können, fordert Bündnis 90/ Die Grünen dringend präzise Ziele und Umsetzungs- schritte für eine überarbeitete EU-Nachhaltigkeitsstrate- gie. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Verein- barungen des Koalitionsvertrags folgt und ambitionierte Nachhaltigkeitsziele bei der Revision der Strategie auf EU-Ebene fordert. Die Bundesregierung muss eine Vor- reiterrolle bei den Verhandlungen und beim EU-Gipfel in zwei Wochen übernehmen. Denn es ist die Aufgabe der entwickelten Länder, die Idee einer nachhaltigen EU zu stärken und auch die anderen Mitgliedstaaten zu er- mutigen, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele zu verfol- gen. Die Bundesregierung muss sich für eine anspruchs- volle und umfassende Strategie mit konkreten Zielvorga- ben, Indikatoren, und einem wirksamen Monitoring ein- setzen. Die Ziele und Maßnahmen müssen besser aufeinander abgestimmt werden und hierbei müssen klare Prioritäten und Zeitpläne gesetzt werden. Die be- reits 2001 definierten Ziele müssen dabei erhalten blei- ben. Es muss sichergestellt werden, dass die Leitaktio- nen nicht nur Zusammenfassungen der bisher laufenden Vorhaben, sondern neue Handlungsvorschläge enthalten. Die wirtschafts- und arbeitspolitischen Zielsetzungen der Lissabonstrategie müssen entsprechend der Erklä- rung über die Leitprinzipien einer nachhaltigen Entwick- lung auf den übergeordneten Kontext der EU-Nachhal- tigkeitsstrategie bezogen werden. Der Cardiffprozess zur I m N E n l d n f t h Z w A B n w Z W u g S v d G t p M B B m l z z s E l r b s p A (C (D ntegration von Umweltbelangen in alle Politikbereiche uss in enger Verknüpfung mit der revidierten EU- achhaltigkeitsstrategie fortgesetzt werden. Im Schwerpunktbereich Klimawandel und saubere nergien müssen klare Vorgaben und Eckpunkte einer achhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik formu- iert werden. Die im Schwerpunktbereich Management er natürlichen Ressourcen dargestellte Belastung der atürlichen Umwelt und die damit einhergehende Ge- ährdung müssen durch ressourceneffizientes Wirtschaf- en auf der Basis ökoeffizienter Technologien und nach- altiger Produkte und Prozesse verringert werden. Die iele und Maßnahmen hierfür müssen konkretisiert erden. Es muss analog zum Energiebereich auch nach ntworten zur Endlichkeit von Rohstoffen wie zum eispiel von Metallen oder Phosphor gesucht und zu ei- em elementaren Bestandteil der Strategie gemacht erden. Der Schwerpunktbereich Verkehr muss an den ielen einer Entkoppelung des Verkehrswachstums vom irtschaftswachstum und einer Senkung der Umwelt- nd Gesundheitsfolgen und damit an einer nachhalti- en Mobilität für Europa ausgerichtet werden. Der chwerpunktbereich Gesundheit muss auf einen prä- entiven und ganzheitlichen Ansatz konzentriert wer- en. Die EU muss zum Katalysator einer nachhaltigen esundheitspolitik werden, die in Gesundheit inves- iert, statt nur Krankheiten zu bekämpfen. Im Schwer- unktbereich soziale Ausgrenzung, Demografie und igration muss der Grundsatz gelten, dass alle EU- ürgerinnen und Bürger die Chance zur Teilhabe an ildung und Erwerbsarbeit bekommen. Je rascher und utiger wir uns den Problemen in diesem Bereich stel- en, umso besser sind unsere Chancen, im Wettbewerb u bestehen und das europäische Sozialmodell auf eine ukunftsfähige ökonomische Basis zu stellen. Es muss ichergestellt werden, dass mit einer konsequenten EU- ntwicklungs-, Umwelt- und Handelspolitik den im etzten Schwerpunktbereich genannten globalen He- ausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung egegnet wird. Die Globalisierung muss nachhaltig ge- taltet werden, damit alle von ihr auch noch morgen rofitieren können. nlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe: – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. No- vember 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Ein- fuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kultur- gut – Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Über- einkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3431 (A) ) (B) ) Übereignung von Kulturgut (Ausführungs- gesetz zum Kulturgutübereinkommen – KGÜAG) (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Monika Grütters (CDU/CSU): „Was lange währt, wird endlich gut“, heißt ein schönes deutsches Sprich- wort, und so sind wir froh, dass wir heute zumindest so weit sind, nach beinahe 36 Jahren endlich an die erste Lesung eines Gesetzes zu gehen, das Deutschland in die Gemeinschaft derjenigen Staaten aufnimmt, die sich weltweit darüber verständigt haben, Kulturgüter vor der unerlaubten Ausfuhr aus dem Stammland, vor der uner- laubten Einfuhr in andere Länder und vor dem Handel mit derartiger Hehlerware schützen zu wollen. Dass der Staatsminister für Kultur und Medien die Umsetzung dieser UNESCO-Konvention in deutsches Recht auf die Agenda seiner ersten 100 Tage im Amt ge- setzt hat, unterstreicht die Bedeutung, die die Kulturpoli- tik unter seiner Leitung hat. Auch für eine Kulturnation wie Deutschland ist es eben von herausragender Bedeu- tung, sich einer solchen internationalen Vereinbarung zum Kulturgüterschutz anzuschließen – alles andere ist unwürdig. So wurde es allerhöchste Zeit, dass Deutsch- land sich der UNESCO-Konvention anschließt, nach- dem inzwischen 109 Staaten das Abkommen unterzeich- net haben, darunter sogar Zentren des Kunsthandels wie die USA und Großbritannien. Dass es in Deutschland 36 Jahre gedauert hat, liegt unter anderem an der komplizierten Rechtsprechung hierzulande. Und so verwundert es nicht, dass wir uns nach wie vor einer Vielzahl von Interessen geradezu ge- genläufiger Art ausgesetzt sehen: Die Archäologen for- dern detaillierte Aufzeichnungspflichten mit einer Auf- bewahrungspflicht von 30 Jahren, während die Vertreter des Kunsthandels eine zusätzliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht, die über das heute hier übliche Maß hinaus geht, gänzlich ablehnen. Numismatiker sehen für ihren Berufsstand große Pro- bleme und wollen zum Beispiel massenhaft produzierte Kulturgüter wie Briefmarken, Bücher, Grafiken, Medail- len oder Münzen ganz aus dem Geltungsbereich des Ge- setzes ausschließen. Trotz einer seit Jahrzehnten immer wieder diskutier- ten Problemlage haben wir also nach wie vor Verhand- lungsbedarf, dem der Kulturausschuss mit einer Anhö- rung Rechnung tragen wird. Dabei wird es darum gehen, wie die Definition „ge- schütztes Kulturgut“ genau aussehen soll, wie sich da- raus ergebende Listen geschützter Kulturgüter – und zwar eigene, die wir vor der Ausfuhr aus Deutschland schützen wollen, wie diejenigen aus anderen Staaten – hier zusammensetzen und vor allem wie wir in Deutsch- land die Aufzeichnungsregelungen gestalten wollen. Wir werden den Staatsminister für Kultur in seinem Bemü- hen nach allen Kräften unterstützen, auch für Deutsch- land endlich eine gültige Regelung für den Kulturgüter- schutz zu schaffen, denn seriöse Kunsthändler und seriöse Sammler brauchen Rechtssicherheit. e s 2 n w m S D t n s m g s a t „ d V A v r 3 t t U E t A R J S l 1 m t U l t s w d i R u w w l s c s R t (C (D So einige Polemik der letzten Zeit kann hoffentlich ntkräftet werden: Deutschland ist sicher kein „Hehler- taat“ wie es die „Süddeutsche Zeitung“ im Dezember 005 schrieb, und ebenso sehr erübrigt sich die Frage da- ach, ob die Unterzeichnung ein Schritt nach vorn sei, ie es die „FAZ“ im Februar veröffentlichen zu müssen einte. Ganz sicher ist die jetzige Befassung ein großer chritt nach vorn, und ich bin zuversichtlich, dass eutschland sich sehr bald einreihen wird in die interna- ionale Gemeinschaft der Kulturnationen, die sich auf ei- en einheitlichen Standard im Kulturgüterschutz ver- tändigt haben. Ich hoffe sehr, dass wir hier bald nicht ehr fragen müssen, „wem gehört die Kunst, wenn sie estohlen und von ihrem nächsten Besitzer in bester Ab- icht erworben ist?“ Genau darauf wollen wir wie alle nderen 109 Staaten bald auch eine in Deutschland gül- ige Antwort finden, auf dass wir dann sagen können: Ende gut, alles gut“. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Die Umsetzung es UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum erbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, usfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. No- ember 1970 bedarf eines Vertragsgesetzes zur Ratifizie- ung durch die Bundesrepublik Deutschland. Nach über 0 Jahren setzt Deutschland nun endlich die Verpflich- ung zur Rückgabe von gestohlenen oder illegal expor- ierten Kulturgütern gegenüber den Vertragsstaaten des NESCO-Übereinkommens, die Verpflichtung, Im- und xporte von Kulturgütern einer Genehmigungsbedürf- igkeit zu unterstellen und eine Aufzeichnungspflicht des ntiquitätenhandels in nationales Recht um. Es ist kein uhmesblatt für die Koalitionen der drei vergangenen ahrzehnte, dass es so lange gedauert hat. Aber Kultur- taatsminister Neumann konnte auf die Vorarbeiten der etzten Regierung zurückgreifen und deshalb seine 00-Tage-Frist einhalten. Mit der Verankerung dieses UNESCO-Übereinkom- ens wird eine weitere Verabredung des Koalitionsver- rages erfüllt. Die Koalition ist sich darin einig, dass das NESCO-Übereinkommen, welches mittlerweile in vie- en Vertragsstaaten den unumstrittenen Standard des in- ernationalen Kulturgüterschutzes darstellt, das wirk- amste Mittel zum Kulturgüterschutz, und zwar national ie international, darstellt. Somit begegnen wir wirksam er Gefahr, dass Deutschland eine Drehscheibe für einen nternationalen illegalen Kulturgüterhandel wird. Ich kritisiere, dass die Überführung in nationales echt 30 Jahre gedauert hat. Dies betrifft Regierungen nterschiedlichster Zusammensetzungen. Jetzt aber, wo ir uns in allen grundsätzlichen Fragen einig sind, haben ir es in der Hand, dass es zu einer zügigen und schnel- en Umsetzung kommt. Gerade wegen der soeben be- chriebenen Gefahr muss es auch schnell gehen. Dennoch dürfen wir hierbei nichts übers Knie bre- hen. Es gab ernst zu nehmende Kritik, vereinzelt auch ehr emotional geführt, die im Wesentlichen in zwei ichtungen läuft: Einerseits wird beklagt, dass die Kul- urgutschutzkonvention für den zukünftigen Kunst- und 3432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Antiquitätenhandel zu restriktiv sei, beispielsweise, was eine Buchführungspflicht über die gehandelten Güter be- treffe. Andererseits wird Kritik daran geübt, dass Kultur- gut, welches vor In-Kraft-Treten des Vertragsgesetzes das Herkunftsland verlassen hat, vom Schutz des Geset- zes ausgenommen werde und der Gesetzentwurf ins- gesamt den illegalen Kunsthandel eher fördere als eindämme. Einige wiederum behaupten, dass die Rege- lungen des deutschen Gesetzes weiter gehen als die Regelungen der fünf anderen nationalen Ratifizierungs- gesetze. Deshalb muss es eine Anhörung im Kulturaus- schuss geben, in der wir nach der Sommerpause prüfen, wo dieser Gesetzentwurf geändert werden muss. Einen Aspekt möchte ich besonders betonen: Die Umsetzung in nationales Recht bedeutet hier gerade nicht, dass der Kulturgutschutz eine nationale Veranstal- tung bleibt. Er ist von internationalem Interesse und in- ternationaler Bedeutung. Denn ein gut wirksamer Kul- turgutschutz schützt schließlich Kulturgüter aus Ursprungsländern, die heute noch nicht in der Lage sind, einem illegalen Kunsthandel wirksam entgegenzutreten. Ich erhoffe mir hier eine partnerschaftliche Hilfe und Zusammenarbeit. Mit der Kritik werden wir uns dezidiert in den Aus- schüssen auseinander setzen. Ergebnis der Ausschuss- diskussionen muss der Entwurf eines Vertragsgesetzes sein, der unbürokratisch praktikabel ist. Denn nur dann erreichen wir einen wirksamen Schutz. Niemandem, auch in der Opposition nicht, ist daran gelegen, einen Kunst- und Antiquitätenhandel in Bausch und Bogen zu verbieten. Aber genauso wenig sind wir bereit, einem möglicherweise expandierenden Handel unseriöser Ein- zelner, die regelmäßig auf gut organisierte Netzwerke zurückgreifen, mit aus einem öffentlichen Interesse he- raus schützenswertem Kulturgut tatenlos zuzusehen. Deshalb wird der Ausschuss für Kultur und Medien aus Gesprächen mit Experten heraus den jetzt zu überwei- senden Gesetzentwurf mit Augenmaß weiterentwickeln. Wir erhoffen uns dann in kurzer Zeit einen Gesetzent- wurf, der sowohl hier im Parlament als auch gesell- schaftlich auf breite Zustimmung stoßen wird. Christoph Waitz (FDP): In dem Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtwidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut steht die Feststellung, dass der Austausch von Kulturgut unter den Natio- nen zu wissenschaftlichen, kulturellen und erziehe- rischen Zwecken das Wissen über die menschliche Zivilisation vertieft, das kulturelle Leben aller Völ- ker bereichert und die gegenseitige Achtung und Wertschätzung unter den Nationen fördert. Die Richtigkeit dieser Feststellung kann ich nur un- terstreichen. Trotzdem stand die FDP der Ratifizierung der UNESCO-Konvention in den vergangenen 36 Jahren ablehnend gegenüber, weil die bestehende Rechtslage nach unserer Auffassung einen ausreichenden Schutz des Kulturgutes gegen rechtswidrige Ein- oder Ausfuhr und Übereignung gewährleistet. Nach wie vor ist diese UNESCO-Konvention auch von Staaten wie den Nieder- l z d d d f t u g i s e f a E s b G a t W d s B P g m A G k f z m F f R t d G B x s l s D u n D (C (D anden, Belgien, Luxemburg und Österreich nicht ratifi- iert. Aber nachdem zuletzt Staaten wie Großbritannien, ie Vereinigten Staaten von Amerika und die Schweiz ie Konvention ratifiziert und umgesetzt haben, scheint er internationale Druck auf die Bundesregierung, eben- alls dem UNESCO-Übereinkommen beizutreten, be- rächtlich gewachsen zu sein. Ich sehe die Ratifizierung der UNESCO-Konvention nd noch mehr das vorgelegte Ausführungsgesetz mit roßer Skepsis. Auf folgende Problemfelder lenke ich hre Aufmerksamkeit: Mit dem jetzt vorgelegten Ratifikationstext bindet ich Deutschland multilateral im Verhältnis zu den aktu- ll 109 Unterzeichnerstaaten. Dies führt dazu, dass Aus- uhrverbote bestimmter Staaten von deutschen Behörden ls Einfuhrverbote übernommen werden müssten. Im inzelfall folgt daraus, dass durch Rückkauf wiederbe- chaffte Kunstobjekte von Museen und privaten Kunst- esitzern zurückgegeben werden müßten, sofern ohne enehmigung staatlicher Behörden nach Deutschland usgeführt wurden. Der Umgang mit diesen Kulturgü- ern wird strafbar und kann sogar ein Haftgrund sein. ir müssen daher prüfen, ob durch bilaterale Verträge er Umfang der schützenswerten Kulturgüter nicht bes- er abgegrenzt und insbesondere auch die Thematik der eutekunst, zum Beispiel im Verhältnis zu Russland und olen, besser gelöst werden kann. Das Ausführungsgesetz wirft eine Vielzahl von Fra- en auf, die wir im Kulturausschuss, vor allen im Rah- en einer Anhörung, aber auch in den mitberatenden usschüssen klären müssen. Die Auswirkungen der im esetzentwurf verankerten Vorschriften sind vielfach aum abzuschätzen. Keinesfalls darf das Gesetz dazu ühren, dass – wie in der Schweiz in Folge der Umset- ung der UNESCO-Konvention geschehen – der Handel it Münzen vollkommen zusammenbricht. Einen besonderen Problemkomplex sehen wir in der ormulierung des letzten Satzes von § 6 Abs. 2 des Aus- ührungsgesetzes. Dort heißt es im Zusammenhang der egelungen für „besonders bedeutsame“ Kulturgüter: Lässt sich nicht klären, ob ein Gegenstand, der vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertragsgeset- zes als besonders bedeutsam im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, vor oder nach diesem Tag ins Bundesgebiet verbracht worden ist, so gilt er als nach diesem Tag ins Bundesgebiet verbracht. Diese Formulierung bewirkt durch die darin enthal- ene Beweislastumkehr eine Rückwirkung des Gesetzes, ie wir nicht akzeptieren. Der Nachweis darüber, ob ein egenstand vor oder nach einem bestimmten Tag ins undesgebiet verbracht worden ist, lässt sich in der Pra- is nur schwer führen. Ein Großteil der Kunstgegen- tände wird vererbt und ist lange im Besitz einer Fami- ie. Quittungen und Kaufbelege werden nur in den eltensten Fällen über Jahre oder Jahrzehnte aufbewahrt. amit stellt diese Formulierung alle redlichen Sammler nd Eigentümer von Kunstgegenständen unter einen Ge- eralverdacht, der faktisch kaum entkräftet werden kann. ie UNESCO-Konvention sieht übrigens eine solche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3433 (A) ) (B) ) Beweislastumkehr nicht vor. Damit belegt die Bundesre- gierung einmal mehr, wie schwer es ihr fällt, bei den be- rühmten Eins-zu-eins-Umsetzungen zu bleiben, selbst dann, wenn sie in Regierungserklärungen angekündigt werden. Der Schutz des Kulturgutes gegen rechtswidrige Ein- fuhr, Ausfuhr und Übereignung darf keinesfalls auf Kos- ten und mit einer bürokratischen Mehrbelastung für den Kunstmarkt einhergehen. So wichtig der Schutz des Kul- turgutes auch ist, wir dürfen die Realität des Kunstmark- tes nicht außer Acht lassen. Alle Auflagen, die den Kunsthandel belasten, müssen daran gemessen werden, ob sie überhaupt geeignet sind, illegale Transaktionen zu verhindern. Wir dürfen nicht vergessen, dass Deutsch- land nicht der einzige Kunsthandelsstandort ist, sondern alle Kunstgegenstände eben auch problemlos in den Nachbarstaaten verkauft werden können. Die im Entwurf des Ausführungsgesetzes vorgesehe- nen Genehmigungs- und Aufzeichnungspflichten laufen schon ihrem Wesen nach ins Leere, da naturgemäß die rechtswidrigen Übereignungen von Kulturgut nicht aufgezeichnet werden. Wer wird schon eine Einfuhrge- nehmigung für Gegenstände beantragen, die aus Raub- grabungen stammen? Insofern helfen Aufzeichnungs- pflichten für die rechtmäßigen Geschäfte nicht weiter. Dies haben die Briten erkannt und kennen deshalb keine Aufzeichnungspflichten. Es ist zu überlegen, ob man in diesem Bereich nicht auf die Selbstregulierungskräfte des Marktes vertrauen kann. Kein seriöser Kunsthändler wird Objekte mit rechtswidriger oder zumindest unsicherer Provenienz anbieten und verkaufen. Der Herkunftsnachweis ist die Grundlage für den guten Preis eines Objektes. Schon al- lein aus diesem Grund wird der Händler die Provenienz nachweisen und keine Kunstgegenstände aus Raubgra- bungen anbieten. Den grauen Bereich der Hehlerei wird auch dieses Gesetz nicht verhindern können – ebensowenig wie die bereits bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen dies bisher nicht gänzlich verhindern konnten. Aber den weit überwiegenden Teil der seriösen Händler mit bürokrati- schen Erschwernissen zu belasten, die den illegalen Handel nicht einmal wirksam eindämmen können, hal- ten wir für nicht richtig. Also sollten wir bei den Auf- zeichnungspflichten zumindest eine angemessene Wert- grenze in das Gesetz aufnehmen, damit nicht jede kleine Tonscherbe oder Mokkatasse davon betroffen ist. Aber nicht nur bei den Aufzeichnungs- und Genehmi- gungspflichten ist eine Konkretisierung des Ausfüh- rungsgesetzes erforderlich. Bereits bei der Definition des schützenswerten Kulturgutes sehen wir die Notwendig- keit der Anpassung an die Realität. Bei der jetzigen For- mulierung fallen unter den Schutzbereich des Gesetzes viele Gegenstände, die dieses Schutzes nicht bedürfen und nur unnötige Kosten und bürokratischen Aufwand verursachen. Daher sollten wir uns in der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien intensiv damit ausei- nander setzen, wie der Gesetzentwurf in diesem Punkte konkretisiert werden kann. Meiner Ansicht ist es kontra- produktiv, wenn seriell und in großen Mengen gefertigte G d d 1 t l w w i w k f G e s h z p d h ü s u A D b w K f d n s Z g d t e u e R D w w g v l m r w w w w (C (D egenstände wie Münzen, Brief- oder Steuermarken in as Gesetz einbezogen werden. Gleiches gilt für Ge- enkmünzen, die allein schon aufgrund ihres Alters nach 00 Jahren unter diese Regelung fallen würden. Wenn in diesem Punkte die Definition des Kulturgu- es in Art. 1 der Konvention nicht konkretisiert wird, äuft angesichts des ungeheuren bürokratischen Auf- ands der Schutzzweck des Gesetzes bei den wenigen irklich schützenswerten und bedeutenden Kulturgütern n die Leere. Abschließend möchte ich stellvertretend für viele eitere Aspekte noch darauf hinweisen, dass es voll- ommen ungewiss ist, welche Auswirkungen das Aus- ührungsgesetz auf die gesetzliche Regelung des freien eleits haben wird. Es gibt viele offene Fragen bei diesen beiden Gesetz- ntwürfen, von denen ich hier nur einige im Detail an- prechen konnte. Bei den bevorstehenden Beratungen aben wir eine große Verantwortung, einen Gesetzestext u erstellen, der die aufgeworfenen Fragen klärt und zu raktikablen und unbürokratischen Lösungen für Han- el, Museen und Privatsammler führt. Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Wir ver- andeln heute über ein Gesetz, das seit Jahrzehnten berfällig ist, und deshalb unser Land in eine ganz be- ondere Situation gebracht hat und bringt. Weil es bei ns bisher so wenig Schutz vor rechtswidriger Einfuhr, usfuhr und Übereignung von Kulturgut gab, ist eutschland zu einem Zentrum für internationales Die- esgut und Hehlerware aus Raubgrabungen geworden, as nicht gerade unserem Ansehen als europäischer ulturnation gedient hat. Endlich soll damit nun Schluss gemacht und Schutz ür Kulturgüter wirksamer gestaltet werden. Aber leistet ies der Gesetzentwurf der Bundesregierung? Wir mei- en: Ganz und gar nicht. Man muss sich das einmal vor- tellen: Auf einer Liste im Bundesanzeiger sollen in ukunft „individuell identifizierbare“ Einzelobjekte auf- eführt werden, welche dann geschützt sind. Alles an- ere aber, insbesondere Plünderungsgut aus undokumen- ierten Raubgrabungen, die in einer solchen Liste nicht nthalten sein können, könnte man völlig legal kaufen nd verkaufen. Den Herkunftsländern wird die Frist von inem Jahr eingeräumt, in der sie „nachträglich“ die aubgrabungsfunde noch auf die Liste setzen können. as ist ein geradezu lächerliches Angebot, denn der Be- eislast, die der bestohlene Staat in diesem Fall trägt, ird in den allermeisten Fällen ja überhaupt nicht nach- ekommen werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, Kulturgut, welches or In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes das Herkunfts- and verlassen hat, ausdrücklich vom Schutz auszuneh- en. Das heißt, der Nachweis, dass das Diebesgut be- eits vor diesem Stichtag illegal nach Deutschland kam, ürde genügen, um damit straffrei zu handeln. Auch enn die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf iederholt die berechtigten Interessen des Handels er- ähnt, das kann damit doch nicht gemeint sein. 3434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) 109 Staaten haben vor uns das UNESCO-Übereinkom- men zum Kulturgutschutz ratifiziert. Die Vorstellung, dass Kunstwerke, die nach den Gesetzen der anderen Signatar- staaten als Hehlerware gelten, in Deutschland weiterhin frei gehandelt werden können, ist ziemlich unerträglich. Es ist schwer nachvollziehbar, dass in einer Zeit, in der die Plünderungen archäologischer Fundplätze im Irak eine breite Öffentlichkeit auf die Problematik und krimi- nelle Dimension des Antikenhandels aufmerksam ge- macht haben, dem Parlament ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt wird. Wir halten eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien für unabdingbar, ge- rade weil wir grundsätzlich für ein Gesetz zum Schutz des Kulturgutes und die überfällige Ratifizierung des UNESCO Übereinkommens mit 36jähriger Verspätung sind. In der vorgelegten Fassung lehnen wir den Gesetzent- wurf ab. Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es herrscht – und das ist überaus begrüßenswert – Konsens in diesem Haus, dass die Ratifizierung des UNESCO- Übereinkommens zum Kulturgüterschutz von 1970 von deutscher Seite überfällig ist. Deutschland kann sich als Kulturnation mit weit reichenden internationalen Bezie- hungen nicht länger den Zielen dieses Instruments ver- schließen, das inzwischen als internationaler Standard für den Schutz von Kulturgütern und den Kampf gegen illegalen Handel mit geraubten Kulturgütern gilt. Mehr als 109 Staaten, darunter nahezu alle EU-Mit- gliedstaaten, sind dem Abkommen beigetreten; zuletzt auch bedeutende Kunsthandelsländer wie etwa die Schweiz und Großbritannien. Im Namen meiner Frak- tion begrüße ich sehr, dass die Bundesregierung das un- ter Rot-Grün begonnene Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der UNESCO-Konvention fortsetzt. Dass dieser Gesetzentwurf heute vorliegt, ist auch den um- fangreichen Vorarbeiten der Vorgängerregierung zu ver- danken. Wir werden den parlamentarischen Beratungs- prozess im Sinne der Sache – nämlich die Kulturgüter der Staaten wirksam vor Diebstahl, unerlaubten Raub- grabungen und illegalem Handel zu schützen und sich zur Rückführung von Kulturgütern zu verpflichten – konstruktiv begleiten. Die Bewahrung und Erschließung des kulturellen Er- bes der Völker ist eine wichtige Aufgabe der einzelnen Staaten, aber auch der Staatengemeinschaft. Es führt kein Weg an der internationalen Ächtung von Kultur- raub, an geeigneten Schutzmaßnahmen von Kulturgut und an einer wirkungsvollen Kontrolle von Export und Import von Kulturgütern vorbei. Die Ereignisse in den letzten Jahren – ich erinnere an Irak und Afghanistan – haben uns bitter vor Augen geführt, welcher Verlust für das kulturelle Erbe der einzelnen Völker, aber auch für das kulturelle Erbe der Menschheit droht: durch die skrupellose Zerstörung und Plünderung von Kulturstät- ten und Archiven, durch illegale Raubgrabung an archäo- logischen Stätten, auch durch gezielten Diebstahl aus Kirchen und Museen und den illegalen Handel mit ge- raubten Kulturgütern. Im Sinne der UNESCO-Konven- t M h t m ü z H W m D i M m A d p f r z b a g d a L V F n a k s w t d d d m s U K z w r M J U ü r K 3 U z e (C (D ion kann dem nur entgegengewirkt werden, wenn alle itgliedstaaten, auch Deutschland, dem illegalen Kunst- andel einen Riegel vorschieben und sich hierzu auch in- ernational verpflichten. Ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, it dem diese Konvention endlich in nationales Recht berführt wird, ist deshalb dringend notwendig, auch um u verhindern, dass Deutschland Umschlagplatz für den andel mit Hehlerware aus Raubgrabungsstätten wird. egen der bestehenden Rechtslücken hat sich diese alar- ierende Tendenz in der jüngsten Zeit leider verstärkt. er kulturpolitische Schaden, ja die fast rufschädigende nternationale Abseitsposition Deutschlands, die auch useen und Wissenschaftlern die internationale Zusam- enarbeit erschwert, kann nicht hingenommen werden. uch dem Kunsthandel müsste inzwischen klar gewor- en sein, dass die vorgesehenen Aufzeichnungsver- flichtungen keine unzumutbare Belastung sind, sondern ür mehr Transparenz sorgen und gerade deshalb den se- iösen Akteuren auf dem Kunstmarkt auf Dauer nur nüt- en. Trotz gebotener Eile ist Sorgfalt in Einzelfragen ange- racht. Zwei davon möchte ich erwähnen: Erstens. Vor llem im sensiblen Bereich der archäologischen Kultur- üter sehe ich Nachbesserungsbedarf. Es ist außeror- entlich schwer, noch nicht entdeckte Funde oder solche us Raubgrabungen in die von jedem Staat zu erstellende iste des national wertvollen Kulturguts aufzunehmen. orgesehen ist zwar die Ausnahme, dass archäologische unde aus Raubgrabungen noch innerhalb eines Jahres achträglich in die Verzeichnisse des Herkunftsstaates ufgenommen und somit unter Schutz gestellt werden önnen. Aber diese Frist scheint zu kurz. Zweitens. Der zeitliche Anwendungsbereich des Ge- etzes muss in den Ausschüssen sorgfältig diskutiert erden. Im Einklang mit der deutschen Rechtssystema- ik findet das Gesetz erst nach In-Kraft-Treten Anwen- ung. Das heißt aber zum Beispiel, dass nur Kulturgut, as nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes in das Bun- esgebiet verbracht wurde, zurückgegeben werden uss. Nur für solche Güter besteht ein Rückgabean- pruch. Dies sanktioniert eine äußerst problematische nzulänglichkeit, die der derzeitige Gesetzentwurf in auf nimmt. Meine Bitte zum Schluss: Wir sollten die Beratungen ügig durchführen, damit wir dieses international so ichtige Übereinkommen noch in diesem Jahr ratifizie- en können. Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und edien: Die Bundesregierung hat am 15. Februar dieses ahres den Gesetzentwurf zur Ausführung des NESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ber Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der echtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von ulturgut im Kabinett beschlossen. Damit wird nach 5 Jahren die gesetzliche Grundlage dafür gelegt, das NESCO-Übereinkommen in deutsches Recht umzuset- en. Das ist unbestreitbar ein Erfolg, und damit ist heute in guter Tag für den Kulturgüterschutz in Deutschland. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3435 (A) ) (B) ) Über Jahrzehnte standen sich die verschiedenen Inte- ressen der von dem Gesetz Betroffenen gegenüber, und eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Warum, fragt man sich heute, hat sich die Bundesrepublik damit so lange dem internationalen Standard des Kulturgüter- schutzes verweigert? Denn im Grunde handelt es sich ja auf den ersten Blick um einen einfachen Sachverhalt: Das Ziel des UNESCO-Abkommens von 1970 war es, den illegalen Handel mit Kulturgut auf internationaler Ebene zu be- kämpfen. Die Vertragsstaaten sollten selbst alles tun, um das eigene Kulturgut vor Raubgrabungen, Diebstahl und vor unzulässiger Ausfuhr zu schützen. Sie sollten sich außerdem verpflichten, den Kulturgutschutz der anderen Vertragsstaaten zu respektieren. Das bedeutet, die Vertragsstaaten sollten aus einem Land illegal ausgeführtes wertvolles Kulturgut sofort zu- rückgeben, es sollten Export- und Importbeschränkun- gen errichtet werden, und es sollte für den Handel Auf- zeichnungspflichten für bedeutsames Kulturgut geben, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, den Weg illegal verbrachten Kulturgutes zurückzuverfolgen. Das war der weitgesteckte Rahmen. Die Schwierigkeiten aber steckten im Detail: Ist das Kulturgut nicht bereits durch schon vorhandene Rege- lungen ausreichend geschützt? Welches Kulturgut sollte überhaupt geschützt werden? Und belastet man nicht übermäßig den freien Kunsthandel? Das waren politisch und auch juristisch heikle Fragen, die die Umsetzung immer wieder aufhielten. Dass Deutschland die Konvention nicht umgesetzt hat, hatte Konsequenzen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: In Berlin tauchten Ende des vergangenen Jahres ägyptische Antiquitäten auf, darunter drei Sarkophage. Die mit dem Transport betraute Spedition legte eine Ausfuhrgenehmigung des ägyptischen Staates vor und beantragte gleichzeitig bei der zuständigen Senatsver- waltung eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die USA. Die Berliner Beamten wurden aber mißtrauisch und befragten Kunstsachverständige. Diese stellten klar, dass es mit der ägyptischen Ausfuhrgenehmigung unmöglich seine Richtigkeit haben konnte. Dem daraufhin alarmier- ten Auswärtigen Amt blieb nun nichts anderes übrig, als die Botschaft Ägyptens per Verbalnote zu informieren und ihr den guten Rat zu geben, die Botschaft möge sich nun an die deutschen Gerichte wenden, um ihre straf- rechtlichen und zivilrechtlichen Rechte zu wahren. Die Bundesregierung und die Senatsverwaltung Berlins ver- fügten über keine rechtliche Handhabe, die Ausfuhrge- nehmigung in die USA zu verweigern oder die Objekte zu beschlagnahmen. Das ist ein absolut unbefriedigender Zustand und einer Kulturnation unwürdig. Ich bin froh, dass dieser Zustand nun ein Ende finden wird. Ich will die wichtigsten Punkte unseres Gesetzent- wurfs nennen: Als wichtigste Regelung gibt es künftig einen Rückgabeanspruch für national wertvolles Kultur- gut zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den UNESCO-Vertragsstaaten. Das bedeutet, dass künftig d g k R a g g s s p S A k d p U g s D n g e m n w s u d d c S k U s w m s A d t u D a (C (D er illegal aus Ägypten ausgeführte Sarkophag im dem enannten Fall in Deutschland sichergestellt werden ann, da der Verdacht der illegalen Ausfuhr und der ückgabepflicht besteht. Die Ausfuhr des Sarkophags us Deutschland stünde dann unter Strafe und die Rück- abe an Ägypten wäre möglich. Zweitens gibt es Einfuhrregelungen, die die Verbrin- ung solcher Gegenstände nach Deutschland verhindern ollen, die kulturelles Erbe eines anderen Vertragsstaates ind und deren Ausfuhr dort verboten ist. Drittens. Der Gesetzentwurf enthält Aufzeichnungs- flichten für gewerbliche Kunsthändler und Versteigerer. ie sind so gestaltet, dass sie mit bereits vorhandenen ufzeichnungspflichten im Steuer- und Handelsrecht orrespondieren. Der vom Bundeskabinett verabschie- ete Gesetzentwurf sieht hier nun Regelungen vor, die raktikabel sind und die letztlich auch die Kritiker der msetzung in deutsches Recht überzeugt haben. Wir haben uns bei der Erarbeitung aller Bestimmun- en von dem Grundsatz leiten lassen: so viel Kulturgut- chutz wie möglich, so viel Praktikabilität wie nötig. ennoch gibt es auch weiterhin Kritik an den gefunde- en Regelungen. Den Archäologen geht der Gesetzentwurf nicht weit enug. Wir haben uns mit vielen Experten intensiv aus- inander gesetzt. Wir sind aber zu dem Schluss gekom- en, dass die Kritikpunkte einer genaueren Prüfung icht standhalten. Denn die kritisierten Sachverhalte erden durch die Umsetzung der UNESCO-Konvention chlicht nicht geregelt. Hier ist Kritik am Gesetzentwurf nangebracht. Dem Kunst- und Antiquitätenhandel wiederum geht er Gesetzentwurf zumindest in Teilen zu weit. Aller- ings vernehme ich nun auch immer mehr grundsätzli- he Zustimmung zu dem Gesetzentwurf von dieser eite. Das freut mich; denn dem guten Ruf der Branche ann dieser Gesetzentwurf nur dienen. Wir haben 35 Jahre nach Unterzeichnung des NESCO-Übereinkommens die Umsetzung in deut- ches Recht auf den Weg gebracht. Wir haben damit ein ichtiges kulturpolitisches Zeichen gesetzt. Ich würde ich freuen, wenn der Gesetzentwurf eine breite Unter- tützung im Deutschen Bundestag findet. nlage 26 zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einsetzung einer En- quete-Kommision „Ethik, Recht und Finanzie- rung des Wohnens mit Assistenz (Heim-En- quete)“ (Tagesordnungspunkt 22) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Die Absicht, die hinter em Antrag der Linken zur Einsetzung einer so genann- en Heim-Enquete-Kommission steht, halte ich zwar für nterstützenswert. Wie Sie sicherlich auch wissen, Herr r. Seifert, bin ich ein Verfechter von Integration und mbulantem Wohnen. Ich bin der Ansicht, dass Großein- 3436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) richtungen nicht mehr zeitgemäß sind, und der Trend zu anderen Wohnformen wie dem betreuten Wohnen oder dem Wohnen in den eigenen vier Wänden mit persönli- cher Assistenz nicht mehr umkehrbar sind. Die Frage ist, wie wir diesen Wandel gestalten, nicht mehr, ob der Wandel ansteht. Vor einigen Jahren hatte ich Sympathien für die Ein- setzung einer Heim-Enquete. Aus verschiedenen Grün- den halte ich eine Heim-Enquete zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend. Ein entscheidendes Argument ge- gen die Einsetzung einer Heim-Enquete ist die Gefahr, dass die wichtigen Themen wie die Durchsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, der Ausbau am- bulanter Dienste und von Assistenz- und Unterstüt- zungsdienstleistungen auf die lange Bank geschoben werden. Man vertröstet dann immer auf den Schlussbe- richt der Enquete-Kommission nach vier Jahren, der im Übrigen nur Empfehlungscharakter hat. Damit können wichtige Maßnahmen unterbleiben. Eine Enquete-Kom- mission zu betreiben, ist mit erheblichem Aufwand ver- bunden. Dies zieht Kräfte ab, die wir dringender für die Umsetzung dessen brauchen, was längst schon Konsens ist: die gemeindenahe Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf und die Schaffung gemeinsamer Lebens- räume von behinderten älteren Menschen mit den so ge- nannten Nichtbehinderten. Wir stehen kurz vor wichtigen Reformen, die auch das Wohnen mit Pflege und Assistenz entscheidend prä- gen werden. Die anstehenden Reformen der gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung werden we- sentlichen Einfluss auf Heimbewohnerinnen und -be- wohner und privat wohnende Menschen haben. Es muss Priorität haben, hier die Belange der Menschen mit Hilfe- bedarf zu berücksichtigen und praktisch einzubringen. Die bereits vorhandenen Grundsätze „ambulant vor statio- när“, aber auch „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ und „Reha bei und vor Pflege“ müssen bei die- sen Reformen gestärkt werden. Auch besteht bereits die Einsicht, dass an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung die Präventions- und Rehabilita- tionsleistungen deutlich verbessert werden müssen. Eine Enquete-Kommission ist für eine Einflussnahme aber ein viel zu schwerfälliges Instrument. Zudem müssen wir die vorhandenen Möglichkeiten sauber umsetzen. Damit meine ich vor allem das persön- liche Budget, das auf keinen Fall scheitern darf. Ab dem 1. Januar 2008 wird es einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget geben. Vorher muss die wissen- schaftliche Begleitforschung zur bereits laufenden Mo- dellphase klar machen, an welchen Stellen noch Nach- besserungsbedarf besteht. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, dass das persönliche Budget so gestaltet werden soll, dass mög- lichst viele Menschen mit unterschiedlichsten Behinde- rungen davon profitieren können. Wir bekennen uns zum Grundsatz „ambulant vor sta- tionär“, und das nicht erst seit gestern. Bereits in der ver- gangenen Legislaturperiode hat die Union die Kleine Anfrage „Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkran- k k g V V b s e s v w g t t P u w w f t d a e z t I e f t D b g s e d z Ü n g d f s w b n H P l B d p t H r d (C (D ungen“ an die Bundesregierung gestellt, die in Fach- reisen nicht unbeachtet blieb. Wir haben dabei den Fin- er in die Wunde gelegt und uns intensiv mit den erbänden über die Problempunkte bei der ambulanten ersorgung ausgetauscht. Auch im Koalitionsvertrag sind die Grundsätze „am- ulant vor stationär“, die Verzahnung ambulanter und tationärer Dienste sowie die Leistungserbringung aus iner Hand unmissverständlich festgeschrieben. Die Zu- ammenarbeit der Sozialleistungsträger muss ebenfalls erbessert werden, da in der Regel verschiedene Träger, ie die Pflegeversicherung, das Sozialamt und das Inte- rationsamt, an der Erbringung der Unterstützungsleis- ungen beteiligt sind. Ausdrücklich ist im Koalitionsver- rag auch vorgesehen, dass bei der Reform der flegeversicherung auch alternative Wohn- und Betreu- ngsangebote und niederschwellige Angebote, beispiels- eise zur Unterstützung der häuslichen Pflege, gefördert erden sollen. All das sind wichtige Voraussetzungen ür eine bessere Anpassung an die Bedarfslage der Be- roffenen. Wir wissen also, „wo der Schuh drückt“, und müssen ies nicht erneut aufrollen. Für praktisch viel effektiver ls die Einsetzung einer Enquete-Kommission halte ich s deshalb, wenn wir uns mit konkreten Fragestellungen ur Thematik der Pflegebedürftigkeit und den ambulan- en Wohnformen beschäftigen und daraus dann konkrete nitiativen entwickeln. Tatsächlich passiert auch schon ine Menge. So hat das Land Nordrhein-Westfalen An- ang Mai eine bundesweit einmalige Initiative „Betreu- es Wohnen statt Heim“ gestartet. Das befürworten wir. ie beiden Landschaftsverbände und die Spitzenver- ände der freien Wohlfahrt haben eine Vereinbarung ab- eschlossen, nach der bis Ende 2008 circa 3 500 Men- chen mehr ein Leben zu Hause statt in einem Heim rmöglicht werden soll. Dabei wird weder die Qualität er Betreuung leiden noch sollen die Betroffenen ge- wungen werden, aus einem Heim auszuziehen. Die bergänge zwischen stationärem und ambulantem Woh- en werden flexibel gestaltet und die Rahmenbedingun- en im ambulant betreuten Wohnen verbessert. Auch urch Entbürokratisierung soll diese alternative Wohn- orm unterstützt werden. Jetzt gilt es, anzupacken und zu handeln, und zwar chnell. Markus Grübel (CDU/CSU): Wir behandeln ein sehr ichtiges Thema, das Heimrecht; denn im Wesentlichen etreffen die im Antrag von der Fraktion Die Linke ge- annten Punkte dieses Politikfeld. Keine Frage, das eimrecht ist aktuell und wir haben zugegebenermaßen robleme im Bereich der stationären als auch der ambu- anten Betreuung, die weithin bekannt sind, wie zum eispiel: Fachkräftemangel, gestiegene Bürokratie für ie Träger und Einrichtungen – Doppel- und Mehrfach- rüfungen, steigende Verwaltungs- und Dokumenta- ionspflichten – sich widersprechende Regelungen im eimgesetz, dem Pflegeversicherungsgesetz und ande- en Vorschriften für diese Einrichtungen, ganz zentral ie Tatsache, auf die Sie auch in erster Linie in Ihrem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3437 (A) ) (B) ) Antrag abstellen, dass die in Deutschland zu erwarten- den demografischen Herausforderungen nicht mehr al- leine mit einer Verschiebung hin zur stationären Versor- gung zu lösen sind – sprich: die einseitige Orientierung an den Vorschriften für die traditionelle Versorgungs- form eines herkömmlichen Alten- und Pflegeheimes sind ergänzungsbedürftig –, neue Wohnformen – betreu- tes Wohnen zu Hause) müssen rechtlich verankert wer- den. Mit den richtigen Instrumenten kann man diese Pro- bleme aber lösen. Und es gibt bereits eine Menge von Vorschlägen und Lösungsansätzen. Dazu aber später mehr. Eine Heim-Enquete ist auf den ersten Blick sicherlich verlockend, aber wir haben diesen Freitag die Anhörung zum Heimrecht im Bundestag. Sich heute für eine Heim- Enquete auszusprechen, ohne die Ergebnisse dieser An- hörung bzw. der dann noch zu verabschiedenten Födera- lismusreform zu kennen, ist wenig zielführend. Mit der Föderalismusreform soll auch eine Verlage- rung der Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund auf die Länder erfolgen. Im Koalitionsvertrag ist dies zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden, siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005, Seiten 108 und 109. Die Kompe- tenz für das Heimrecht soll aus dem Katalog der konkur- rierenden Gesetzgebung gestrichen werden und zukünf- tig in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, Art. 74. Abs. 1 Nr. 7, „die öffentliche Fürsorge ohne das Heimgesetz“, Bundestagsdrucksa- che 16/813, Seite 6. Was bedeutet das konkret? Mit dieser Neuregelung soll erreicht werden, dass zukünftig die einzelnen Bun- desländer dem Heimgesetz vergleichbare Regelungen treffen können. Die entsprechende, bisher aus der Zu- ständigkeit für die öffentliche Fürsorge abgeleitete Ge- setzgebungskompetenz des Bundes und damit die Rechtsgrundlage für das Heimgesetz sowie das Heimge- setz selbst soll entfallen. Nach der Übergangvorschrift des neuen Art. 125 a Abs. 1 Grundgesetz gilt das Heim- gesetz fort, es kann aber durch Landesrecht ersetzt wer- den. Somit haben wir unter Umständen in einigen Jahren 16 verschiedene Landesheimgesetze und der Bund kann nicht mehr oder nur eingeschränkt mitreden. Die Länder treffen dann eigene Entscheidungen und es kann zu Un- terschieden bei den Standards kommen. Mit der Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Grund- gesetz werden jedoch nicht sämtliche Regelungen des bisherigen Heimgesetzes in den Zuständigkeitsbereich der Länder verschoben. Für einen Teil der Bestimmun- gen des Heimgesetzes bleibt es wohl bei der Rechtsset- zungsbefugnis des Bundes. Das Heimrecht in seiner bis- herigen Form ist nicht nur Ordnungsrecht, sondern enthält auch Elemente des Zivilrechts, Heimvertrag, des Gewerberechts, Zulässigkeit des Betreibers, sowie des Verbraucherschutzrechtes, für die der Bund weiterhin die Gesetzgebungszuständigkeit haben soll. Wenn es dazu kommen sollte – ich möchte jetzt kein Prophet sein, aber unwahrscheinlich ist es nicht –, dann macht aus meiner Sicht eine Enquete-Kommission auf Bundesebene wenig Sinn. Warum sollte eine Kommis- s a d c q B o b v d g u v l l „ v d P B K d K i g b D d f H B u s n S a E s b g v u n r s s d e s H ü L e (C (D ion auf Bundesebene Empfehlungen und Vorschläge er- rbeiten, wenn die Regelungskompetenz weitgehend bei en Ländern liegt und diese ihre Heimgesetze selbst ma- hen? Adressat der Empfehlungen einer Bundestags-En- uete ist in erster Linie der Deutsche Bundestag. Für den Fall, dass die Regelungskompetenz beim und bleibt, sind wir aber auch gut gerüstet. Im Koaliti- nsvertrag vom 11. November 2006 haben wir verein- art, dass wir die Qualität in der Pflege älterer Menschen erbessern wollen. Wir haben uns dafür ausgesprochen, ie häusliche Pflege zu stärken und alle Angebote in der eriatrischen Versorgung – Ärzte, Kliniken, ambulante nd stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospizdienste – zu ernetzen. Ganz klar: Wir bekennen uns zum Grundsatz ambu- ant vor stationär! Als Unionsfraktion haben wir in der etzten Legislaturperiode einen umfangreichen Antrag Weniger Bürokratie in Heimen“ – Drucksache 15/4932 om 22. Februar 2005 – vorgelegt, der die Thematik auf em aktuellen Kenntnisstand behandelt und auch einige unkte ihres Antrages bezüglich alternativer Wohn- und etreuungskonzepte anspricht. Zudem hat die Enquete- ommission „Demografischer Wandel“ bereits in Teilen ie Thematik behandelt, ebenso hat sich die Enquete- ommission „Leben und Recht der modernen Medizin“ n Randbereichen damit beschäftigt. Wesentliche Eckpunkte einer Novellierung des Heim- esetzes sind unter anderem: Entbürokratisierung – Ab- au von verzichtbaren Vorschriften –, Vermeidung von oppel- und Mehrfachprüfungen, Verbesserung der För- erung alternativer, innovativer Wohn- und Betreuungs- ormen, Prüfung, ob und wiefern das derzeit gültige eimgesetz neue Wohn- und Betreuungskonzepte, zum eispiel ambulante Wohngemeinschaften, ermöglicht nd gegebenenfalls entsprechende Anpassung der ge- etzlichen Regelungen. Zudem wollen wir Hospizarbeit und palliativmedizi- ische Versorgung stärken, damit den Menschen ein terben in Würde ermöglicht werden kann. Es ist daher bzuwägen, ob eine Heim-Enquete-Kommission neue rgebnisse präsentieren könnte. Zumal bis zum Ab- chlussbericht Jahre vergehen. Die Probleme sind längst ekannt, die Lösungsvorschläge vorhanden. Eines der rößten Probleme ist aber eine nachhaltige Finanzierung or dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nd auch die Reform der sozialen Pflegeversicherung. Wir wissen was zu tun ist und daher ist es zurzeit icht erforderlich, dass eine Heim-Enquete uns die be- eits vorhandene Problemanalyse und die Lösungsvor- chläge nach vier Jahren lediglich noch einmal neu prä- entiert. Wir sollten abwarten. Geht das Heimrecht an ie Länder, ist eine Heim-Enquete nicht opportun, bleibt s beim Bund, sollten wir auf Basis der bereits wissen- chaftlich unterlegten Handlungsempfehlungen, das eimrecht umfassend novellieren und uns gemeinsam berlegen, ob eine Heim-Enquete erforderlich ist. Zum Abschluss noch eine kleine Empfehlung an Die inke: Bisher war es guter Brauch, dass die Einsetzung iner Enquete-Kommission fraktionsübergreifend 3438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) erfolgte und nicht auf Vorschlag einer Fraktion. Die par- lamentarischen Gepflogenheiten erfordern daher einen Konsens aller Fraktionen. Aber sie sind als Fraktion ja noch neu im Parlament vertreten und lernen eventuell auch noch ein wenig dazu. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): 33 Enquete- Kommissionen hat es in der Geschichte des Bundestages seit 1969 bisher gegeben. Sie alle sollten der Vorberei- tung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeu- tende Sachkomplexe dienen und hatten meines Erach- tens gemeinsam, dass an dem Thema nicht bereits konkret politisch gearbeitet wurde bzw. sehr lang anhal- tende Entwicklungen beobachtet werden sollten. Ich er- innere an die Titel „Globalisierung der Weltwirtschaft“, „Recht und Ethik der modernen Medizin“ oder „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“. Oder aber an die Enquete-Kommission „Demographischer Wandel – He- rausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und an die Politik“ – eine Enquete übri- gens, die sich von der 12. bis zur 14. Legislaturperiode hinzog und die wirklich herausragende Berichte erstellt hat. Sie wurden meines Erachtens viel zu wenig und zu spät von der Öffentlichkeit und den Medien zur Kenntnis genommen und auch die Politik hätte auf viele Entwick- lungen früher und gezielter reagieren können. Weder die Veränderungen in der Alterstruktur der Gesellschaft noch der höhere Bedarf an Pflegeleistung, über den wir am Rande heute ja auch reden, ist unvermutet vom Him- mel gefallen. Heute stellt die Linke den Antrag, eine so genannte Heim-Enquete einzusetzen. Begründet wird der Antrag mit der mangelnden Attraktivität und den Qualitätsdefi- ziten von Heimen. Dem Teilhabewunsch betreuungsbe- dürftiger Personen werde oft nicht Rechnung getragen. Dazu kämen die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Heimgesetzgebung. Außerdem solle die Kom- mission Finanzierungsmöglichkeiten alternativer Wohn- konzepte prüfen und das Berufsbild von Helferinnen und Helfer weiterentwickeln. So gut ich verstehen kann, dass dem Kollegen Seifert – wie vielen von uns – das Thema auf den Nägeln brennt, so denke ich doch, dass die Einsetzung einer En- quete nicht die richtige Antwort auf die Problemlage ist. Ich streite wohlgemerkt nicht ab, dass es trotz der umfangreichen Bemühungen der rot-grünen Bundesre- gierung in der Vergangenheit – Stichworte „Pflegequali- tätssicherungsgesetz“ und „Heimgesetz“ – immer noch Pflegemissstände gibt. Ich bezweifle allerdings, ob im- mer „das Heim“ die Schuld daran trägt. Viele Dekubitus- fälle haben ihre Ursache im privaten Umfeld, welches mit der Pflege überfordert ist, oder auch im Kranken- haus, wo zu wenig Personalkapazität da ist. Angesichts der drängenden und konkreten Fragestellungen sollte die Frage erlaubt sein, ob ein Endbericht der Enquete-Kom- mission im Jahre 2008 oder 2009 wirklich zielführend ist? Der Koalitionsvertrag hat die von Herrn Seifert zu Recht erhobenen Forderungen nach Verbesserungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner aufgenommen und f c u M G d d ü P u G T z L v S K H r d d n g K h H g e A S l b e f 1 d I v – t q r b L A L D D W w g w f s (C (D estgeschrieben, dass sich die große Koalition daranma- hen wird, erstens ein Gesamtkonzept der Betreuung nd Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter enschen unter besonderer Berücksichtigung des rundsatzes „Reha vor Pflege“ zu erarbeiten, zweitens as Leistungssystem der Pflegeversicherung im Sinne es Grundsatzes „ambulant vor stationär“ strukturell zu berarbeiten, wobei ein Entwurf zur Finanzierung der flegeversicherung schon 2006 vorgelegt werden soll, nd drittens nicht zuletzt auch das SGB XII nach dem rundsatz „ambulant vor stationär“ zu überarbeiten. Die bereits erarbeiteten Ergebnisse des Runden ischs Pflege von BMFSFJ und BMG und all das, was ur Entbürokratisierung des Heimrechts in der letzten egislaturperiode erarbeitet wurde, wird in die Gesetzes- orhaben einfließen. Es macht meines Erachtens wenig inn, diese Themen parallel in bzw. zu einer Enquete- ommission zu bearbeiten. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu der von errn Seifert angesprochenen Verlagerung des Heim- echts auf die Länder sagen: Sie wollen in der Enquete ie Auswirkungen der Verlagerung dieses Rechtes auf ie Länder untersuchen. Ich sage Ihnen: Wir sollten es icht so weit kommen lassen, zumal wir, wenn die Verla- erung wirklich stattfindet, als Bundestag – Enquete- ommission hin oder her – kaum rechtliche Grundlagen aben werden, uns noch mit dem Verbraucherschutz für eimbewohner zu befassen, von der Umsetzung von Er- ebnissen einer Enquete ganz zu schweigen. Wir haben morgen bzw. heute in diesem Hohen Hause ine Anhörung zum Thema Heimrecht im Rahmen der nhörungen zur Föderalismusreform. 60 Prozent der tatements der offiziell zur Anhörung geladenen Fach- eute und 83 Prozent der vom Kollegen Grübel und mir efragten Fachverbände sprechen sich massiv gegen ine Verlagerung auf die Länder aus. Von den unaufge- ordert bei mir eingegangenen Stellungnahmen sind 00 Prozent dagegen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, ass letztendlich die guten Argumente siegen werden. ch hoffe, dass ich Sie alle an meiner Seite weiß. Sibylle Laurischk (FDP): Ein von der Interessen- ertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland ISL – koordiniertes Bündnis von Behindertenorganisa- ionen hat Anfang des Jahres die Einrichtung einer En- uete-Kommission des Deutschen Bundestages „Vor- ang ambulanter Hilfen vor stationärer Versorgung ehinderter, pflegebedürftiger und älterer Menschen – eben in der Gemeinde“ gefordert. Ein sehr ähnliches nliegen wurde besonders zu Beginn der vergangenen egislaturperiode von sehr vielen Verbänden an den eutschen Bundestag herangetragen. Der Kern dieses Anliegens ist dabei sehr berechtigt. as Heim kann immer weniger den Ansprüchen und ünschen der Bewohner nach Individualität gerecht erden. Existierende Missstände müssen endlich ange- angen werden, ausufernde Bürokratie muss abgebaut erden. Ebenso gilt es, ambulante kommunale Hil- estrukturen weiterzuentwickeln und auf eine breite Ba- is zu stellen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3439 (A) ) (B) ) Stärker als bisher wird der Themenkomplex Heim, Pflege und die damit verbundenen Bereiche zu einer ge- samtgesellschaftlichen Aufgabe werden, da dem demo- grafisch bedingten Anstieg der Zahl der Hilfebedürftigen eine Abnahme der Tragfähigkeit familiärer Strukturen gegenübersteht. Hinzu kommt, dass immer weniger alte wie behinderte Hilfebedürftige bereit sind, in ein Heim zu gehen, weil sie dies für unvereinbar mit ihrem persön- lichen Lebensentwurf halten. Noch vor einigen Jahrzehnten bestand für materiell deutlich schlechter ausgestattete Heime eine erheblich größere Akzeptanz. Heute können sich 80 Prozent der Pflegebedürftigen ein Leben im Heim nicht mehr vor- stellen. Trotz der formalen Beratungspflicht der Kreise und kreisfreien Städte ist für Betroffene und Angehörige die Versorgungslandschaft unübersichtlich, erfolgt die Beratung oft unvollständig, interessenabhängig und nicht auf den konkreten Menschen bezogen. Qualitäts- kriterien der Versorgung sind für Außenstehende kaum transparent. Es fehlt insbesondere eine Vernetzung zwi- schen dem ambulanten und dem stationären Versor- gungsbereich. Hinzu kommt, dass für eine Heimunterbringung nicht nur der Grad der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung entscheidend ist, sondern auch die Tragfähigkeit des so- zialen Netzwerkes. Aufgrund veränderter Familienstruk- turen, zunehmender Mobilität und der Vereinzelung von Menschen nimmt die Gruppe der so genannten „moder- nen Pflegebedürftigen“ zu, die in ihrem Wohnumfeld kein stabiles Unterstützungsnetz haben. Für sie und auch für die Gruppe der schwerstpflegebedürftigen alten und der schwerst- und schwerstmehrfachgeschädigten behin- derten Menschen bleibt bisher häufig nur eine Unterbrin- gung im Heim. Dies wird dazu führen, dass die Zahl der Heimplätze in den nächsten Jahren kontinuierlich stei- gen wird, wenn nicht vehement gegengesteuert wird. Länder wie Schweden zeigen, dass Menschen mit ei- nem Unterstützungsbedarf auch ohne Heime zurecht- kommen können. Dort gibt es vielfältige Unterstützungs- angebote, die den betroffenen Bürgern ein „normales“ Leben im Rahmen ihrer Verhältnisse ermöglichen. Ich will nicht bestreiten, dass ich auch diesen Weg für schwierig halte, aber die Tendenz entspricht dem, was die FDP will: Vorfahrt für ambulante Versorgung. Dies kann aber nur gelingen, wenn auf wichtige Fragen neue Antworten gefunden und diese dann auch umgesetzt werden. Die Möglichkeit, sein Leben selbstständig zu gestal- ten, ist dabei eines der wichtigsten Belange junger und alter Bürger. Hierzu gehört der Wunsch, einen eigenen Haushalt führen zu können. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist für mobilitätseingeschränkte Personen eine barrierefreie Gestaltung des Wohnraums sowie eine ent- sprechende Anpassung des Wohnumfelds. Besonders das höhere Alter kann Einschränkungen der körperlichen und geistigen Fähigkeiten mit sich bringen, die eine selbstständige Haushaltsführung erschweren und unter Umständen unmöglich machen. Wir wollen, dass das Leben möglichst lange selbstständig möglich ist. Selbst- bestimmung und Lebensqualität dürfen auch dann nicht a n b s z d t f d H n d d z d w t r f T d G g d l S s t t B E U q A d k n s r s B n u D V d i g – e d a P a d g (C (D ufhören, wenn Hilfebedürftigkeit oder Krankheit begin- en. Mit dem Alter steigt allerdings das Risiko der Hilfs- edürftigkeit. Daher müssen die Rahmenbedingungen timmen, um eine eigenverantwortliche Lebensführung u fördern und – je nach Bedarf – die Versorgung mit en notwendigen Gütern und Dienstleistungen zu garan- ieren. Heute müssen mobilitätseingeschränkte Bürger häu- ig mit ungünstigen Wohnbedingungen zurechtkommen, ie nicht auf ihre Mobilitätseinschränkungen oder auf ilfe- und Pflegebedarf ausgerichtet sind. Die Woh- ungs- sowie die Wohnungsumfeldgestaltung müssen aher künftig auf die Bedürfnisse einer stetig wachsen- en Zahl von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ugeschnitten werden, um eine weitgehend selbststän- ige Lebensführung zu ermöglichen. Hier sind vor allem die Kommunen, aber auch andere, ie private Bauherren, Dienstleistungsgewerbe, Indus- rie etc., gefordert. Fehlende Lifte und Rampen erschwe- en nicht nur behinderten Menschen den Zugang zu öf- entlichen Gebäuden, auch vielen Älteren bereitet das reppensteigen Probleme. Gerade in unserer älter wer- enden Gesellschaft müssen die Straßen, öffentlichen ebäude, Verkehrs-, Kultur- und sonstigen Einrichtun- en barrierefrei gestaltet werden. Die Berücksichtigung er Belange behinderter Menschen im Bauwesen – mög- ichst wenige Schwellen und Kontrastoptimierung für ehbehinderte – helfen nicht nur den behinderten Men- chen, sondern allen Menschen und gerade auch den Äl- eren. Um möglichst lange ein selbstbestimmtes und ak- ives Leben führen zu können, ist die Verbesserung der arrierefreiheit daher unabdingbar. Ich bin der Überzeugung, dass es keinen Mangel an rkenntnis, sondern einen unglaublichen Rückstau der msetzung gibt. Ich habe die Befürchtung, dass eine En- uete diese Umsetzung noch weiter verschleppen würde. uch für den Pflegebereich liegen für viele der Fragen, ie im Rahmen der Heim-Enquete diskutiert werden önnten und sollen, die Vorschläge vor. Dass neben der Ausgestaltung des Übergangs in ein achhaltiges und generationengerechtes Finanzierungs- ystem bei der Reform der gesetzlichen Pflegeversiche- ung unter anderem auch über Möglichkeiten einer bes- eren Berücksichtigung des besonderen pflegerischen edarfs beispielsweise demenziell Erkrankter sowie ei- er Flexibilisierung des starren Schemas von ambulant nd stationär nachgedacht werden muss, ist Konsens. ie Wissenschaft und die Fachkreise halten seit Jahren orschläge zur Umsetzung dieser Vorhaben bereit. Dass ie Qualität der Pflege weiterhin verbesserungswürdig st und die Rolle der Heimaufsicht, insbesondere in Ab- renzung zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK –, eindeutiger konkretisiert werden muss, ist benfalls wenig strittig. Gute und bereits hinreichend iskutierte Vorschläge gibt es bereits. Zu benennen sind uch der Antrag zur Entbürokratisierung der stationären flege (Bundestagsdrucksache 16/672) der FDP, aber uch die Empfehlungen des runden Tischs Pflege aus em letzten Herbst, auch wenn diese für die FDP an eini- en Stellen nicht weitgehend genug gingen. 3440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Alle diese Punkte sind diskutiert, viele sind Konsens, was fehlt ist die konkretere Umsetzung. Diese Sachver- halte nochmals in einer Enquete-Kommission zu disku- tieren, wird wohl nicht zu den erwünschten neuen Er- kenntnisgewinnen führen. Die Bundesregierung könnte eine neuerliche Debatte vielmehr zum Anlass nehmen, die angekündigte Reform der gesetzlichen Pflegeversi- cherung erneut zu verschieben. Damit wäre für Pflege- bedürftige und ihre Angehörigen nichts gewonnen. Zuletzt möchte ich ihr Augenmerk nochmals auf die Empfehlungen der Föderalismuskommission lenken. Das Heimrecht soll in die Länderkompetenz übergehen. Wenn ich auch persönlich diesem Vorhaben reichlich skeptisch gegenüberstehe, so halte ich wenig davon, erst – wie in Ihrem Einsetzungsbeschluss beschrieben – die- sen Übergang zu vollziehen und im Nachhinein über die Konsequenzen dieser Entscheidung zu diskutieren. Dies ist nicht die richtige Reihenfolge. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Zu mitternächtlicher Stunde nimmt sich heute der Bundestag 30 Minuten Zeit, um in erster Lesung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assis- tenz (Heim-Enquete)“ zu beraten. Immerhin geht es hier darum, dass sich der Gesetzgeber ein kompetentes Gre- mium schaffen soll, das Vorschläge unterbreitet, wie Menschen jeden Alters in Deutschland zukünftig außer- halb stationärer Einrichtungen leben können, also ein Thema, das praktisch jede und jeden angeht. Auf Wunsch anderer Fraktionen „spart“ sich der Bun- destag diese 30 Minuten, ohne interessierten Bürgerin- nen und Bürgern die Reden zu ersparen – denn die geben wir wie andere auch eben zu Protokoll. Sollte im Ergebnis der Beratungen die beantragte Enquete-Kommission zustande kommen, fände ich diese zu Protokoll gegebenen Reden nicht dramatisch. Dann gewännen wir nämlich die erforderliche Zeit, um ge- meinsam mit Sachverständigen über die drängenden ethischen, rechtlichen und Finanzierungsfragen des Wohnens mit Assistenz zu diskutieren, vor allem in For- men außerhalb von Heimen, also mit ambulanter Assis- tenz, ob rund um die Uhr oder zu bestimmten Zeiten, ob in der Familie oder in Wohngemeinschaft oder in gänz- lich neu zu findenden Formen. Diese Diskussion und die Beförderung notwendiger Veränderungen wird nicht durch die Abgabe geschriebener Reden geleistet werden können. Das wird harte Arbeit. Es wird Zeit, damit zu beginnen. Wohnen und Leben mit Assistenz ist für viele Men- schen alltägliche Realität. Ob wegen einer Behinderung, des Alters und/oder hohen pflegerischen und/oder be- treuerischen Aufwands, wegen des Verlustes der Eltern oder aus anderen Gründen: häufig finden sich Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer jeden Alters in Hei- men. Die demografische Entwicklung kann dazu führen, dass sich dieser Trend noch verstärkt. Irgendwann in ein Heim zu müssen, ist jedoch für die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land ein A ä s s i b a T f B m g p w d z p v m d G P c u v h s W w m W a g n v L d S n v s b P g b c P d a e g r (C (D lbtraum. Tatsache ist, dass sich Heime, Anstalten und hnlichen Großwohneinrichtungen sowohl im Bewusst- ein der Bevölkerung als wenig attraktiv darstellen als ie auch im praktischen Leben zunehmend die Grenzen hrer Leistungsfähigkeit hinter sich lassen. Das betrifft sowohl die ethische Zumutbarkeit des Le- ens unter dem strengen Regime einer Hausordnung als uch das häufig nur formale Recht auf ungehinderte eilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hohe Heimkosten ühren häufig dazu, dass sich die Bewohnerinnen und ewohner von ihrem persönlichen Hab und Gut trennen üssen. Zudem sind zahlreiche Fälle ungenügender pfle- erischer Betreuung dokumentiert. Sehr häufig wird die ersonelle Ausstattung der Einrichtungen bemängelt. Das iederum führt zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen, ie auch durch noch so großes persönliches Engagement ahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht kom- ensiert werden können. Nicht wenige – hinreichend dokumentierte – Fälle on Gewalt in der Pflege verlangen, dass sich die Politik it den Strukturen auseinander setzt, die solche Formen er Missachtung der Menschenwürde ermöglichen. leichzeitig müssen neue Konzepte der assistierenden flege bzw. pflegender Assistenz – bis hin zur persönli- hen Alltags- und Ganztagsassistenz – erörtert werden, m ihnen die erforderlichen Rahmenbedingungen, also erlässliche Finanzierung, zu schaffen. Die freie Wahl des Wohnsitzes muss auch im Falle ohen Assistenz- und/oder Pflegebedarfs gewährleistet ein. Deshalb ist zu klären, wie auch Umzüge, die dem unsch- und Wahlrecht der Bewohnerinnen und Be- ohner entsprechen, möglich bleiben bzw. werden. Ge- eint sind sowohl Wechsel zwischen unterschiedlichen ohnformen als auch des Wohnorts bzw. des Landes. Der Wunsch, auch im Falle hohen Assistenzbedarfs ußerhalb von Großeinrichtungen – möglichst in der ei- enen Wohnung inmitten der Gemeinde – zu leben, immt zu und wird auch immer lauter artikuliert. Stell- ertretend verweise ich hier auf die Forderungen auf ein eben in der Gemeinde statt in Sondereinrichtungen urch den Behindertenverband Interessenvertretung elbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., ISL. Sowohl innerhalb der Behinderten- als auch der Se- iorenbewegung gibt es neue Konzepte, die sich mit ielfältigen Formen des Wohnens mit Assistenz befas- en, die einer kritischen Bewertung durch das Parlament edürfen. Vor allem stehen wir Parlamentarierinnen und arlamentarier in der Pflicht, gesetzgeberische Lösun- en zu finden, die die Konzepte der Betroffenen umsetz- ar werden lassen. Die Enquete-Kommission ist der Ort, an dem Wei- hen für die Zukunft so gestellt werden können, dass der ersönlichkeitsentfaltung, der Selbstbestimmung und er Teilhabeermöglichung jedes einzelnen Menschen uch dann größere Chancen eröffnet werden, wenn sie inen hohen Bedarf an Pflege, Betreuung, Beaufsichti- ung, kurz: an persönlicher Assistenz, haben. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Erweite- ung des Berufsbildes, Alltags-Assistent/in, sowie der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3441 (A) ) (B) ) Rahmenbedingungen für ambulante Betreuungsstruktu- ren ausgelotet und entsprechende Gesetze initiiert wer- den; denn auch die in den Heimen arbeitenden Men- schen brauchen eine Perspektive, damit sie keine Angst um den Arbeitsplatz haben, wenn Heime geschlossen werden. Ich bin überzeugt, dass sich für diese Menschen neue, bessere Arbeitsmöglichkeiten auftun. Und es wer- den auch mehr Arbeitskräfte benötigt. In jedem Falle sind ethische Fragen, die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner in allen Lebensphasen und -situationen, beispielsweise im Pflegefall; Berufs- ethos der Assistentinnen und Assistenten und Ähnliches, die rechtliche Stellung und die Finanzierung – aber diese eben nicht zuerst und nicht ausschließlich – im Blick- punkt zu halten. Bewusst haben wir den Begriff „Heim- Enquete“ nur in Klammern und ethische Fragen an den Beginn gesetzt, um unter anderem einer reinen Kosten- Nutzen-Rechnung zu entgehen. Dabei soll alternativen Konzepten, die tendenziell mehr offene Wohnformen schaffen, genügend Darstellungsraum gegeben werden. Kann es eine Zukunft ohne Heime geben? Ich emp- fehle, den Blick über die Landesgrenzen zu werfen. Schauen Sie sich die Erfahrungen bei der Auflösung von Heimen in den USA und in Schweden oder Norwegen an. Hier trägt der vor 25 Jahren begonnene Kampf für das Recht behinderter Menschen auf ein Leben in der Gemeinde schmackhafte Früchte. Norwegen verfügte vor 15 Jahren die Auflösung aller Heime für Menschen mit geistiger Behinderung. Haupt- motiv war dabei die Menschenrechtsperspektive, nicht die Einsparung von Kosten. Eine Gruppe der Lebens- hilfe Baden-Württemberg war vor Ort und erlebte so manche Überraschung. So sind vor allem Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf die Gewinner der Reform und die Kosten sind im Ganzen betrachtet durch die Ambu- lantisierung nicht stärker gestiegen als bei Beibehaltung der Heimbetreuung. Ich bin mir sicher, dass über die Zielstellung, zum ei- nem mehr Menschen durch den Ausbau ambulanter Ver- sorgungsstrukturen ein selbst bestimmtes Leben außer- halb von Heimen zu ermöglichen und andererseits das Leben in Heimen für die Betroffenen menschenwür- dig(er) zu gewährleisten, fraktionsübergreifende Einig- keit besteht. Dies hat auch die Behindertenbeauftragte der Bundes- regierung, Kollegin Evers-Meyer, in ihrer Pressemittei- lung vom 12. Mai unterstrichen: Wenn wir behinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und vor allem selbst bestimmtes Le- ben ermöglichen wollen, dann ist der Bau großer Heime der falsche Weg. Integration und Selbstbe- stimmung können in solchen Einrichtungen nur sehr eingeschränkt stattfinden. Behinderte Men- schen müssen dort wohnen können, wo sie wollen und mit wem sie wollen, und sie müssen so die Möglichkeit bekommen, ihre sozialen, insbeson- dere familiären Netze zu erhalten. Tatsache ist aber auch, dass trotz des im Jahr 2001 im SGB IX festgeschriebenen „Paradigmenwechsels“ wei- t s z f t V f e w s E P b d s W g w H u f L m s s h v B B d s h t g m d D g K l U m s r t b r e l z M (C (D er so genannte Heime gebaut und gefördert werden, an- tatt einen verbindlichen Baustopp für neue Heimplätze u verkünden und Alternativen zum „Heim“ gezielt zu ördern. Da das oben genannte Ziel weder mit der so genann- en Föderalismusreform und den damit beabsichtigten eränderungen im Heimrecht noch durch andere kurz- ristige Maßnahmen zu erreichen ist, möchte ich noch inmal nachdrücklich für die Einsetzung der Enquete erben und hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen ehr schnell zu einem positiven fraktionsübergreifenden rgebnis kommen. Ich danke für die Aufmerksamkeit, die Sie diesem rotokoll widmeten. Noch lieber wäre es mir, wenn die etroffenen Menschen uns Abgeordneten bald dafür anken könnten, dass wir – auch mithilfe ihres Sachver- tandes – nach gründlicher Beratung zukunftsweisende ege eröffnet haben. In diesem Sinne: Lasst uns – gemeinsam – ans Werk ehen! Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ob- ohl auch wir auf einen Ausbau von Alternativen zur eimunterbringung von Menschen mit Behinderungen nd Pflegebedürftigen fordern, lehnt die Bundestags- raktion Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag der inksfraktion zur Einsetzung einer Heim-Enquete-Kom- ission ab. Die Verwirklichung eines gleichberechtigten und elbstbestimmten Lebens ist für uns zentral von der Um- etzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ab- ängig. Aus diesem Grund haben wir in der Regierungs- erantwortung in den letzten Jahren mit dem Neunten uch Sozialgesetzbuch, dem SGB IX, dem Persönlichen udget und dem Vorrang ambulanter Leistungen nach em reformierten Sozialhilferecht die erforderlichen ge- etzgeberischen Schritte bereits eingeleitet. Wir sind da- er der Auffassung, dass das Hauptaugenmerk der Poli- ik im Bund nun auf der Umsetzung dieser bereits eschaffenen sozialrechtlichen Voraussetzungen liegen uss. Aus unserer Sicht würde eine Enquete-Kommission ie erforderlichen Initiativen von Bundesregierung und eutschem Bundestag zum Ausbau ambulanter Versor- ungsstrukturen eher blockieren als befördern. Enquete- ommissionen befassen sich mit politischen Fragestel- ungen in einer langfristig angelegten wissenschaftlichen ntersuchung. Sie geben dem Parlament nach einer ehrjährigen Untersuchungsperiode in einem Ab- chlussbericht Handlungsempfehlungen, die zur Vorbe- eitung von Entscheidungen dienen. Zur Schaffung ambulanter Alternativen zur Heimun- erbringung benötigen wir aber dringend Taten. Unsere egründete Befürchtung besteht darin, dass die Regie- ungskoalition die notwendige Umsetzung und Weiter- ntwicklung der gesetzlichen Grundlagen bis zur Vor- age des Abschlussberichtes dieser Enquete-Kommision urückstellen würde. Zumindest bestünde immer eine öglichkeit, Forderungen und Kritiken aus den Reihen 3442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) der Oppositionsfraktionen mit dem Verweis auf die Ar- beit der Enquete-Kommission zu blockieren. Es gibt für die Grüne Bundestagsfraktion aber einen weiteren zentralen Grund, warum wir die Forderung der Linken nicht unterstützen: Die wissenschaftlichen Er- gebnisse, die eine solche Enquete-Kommission liefern könnte, liegen bereits vor. So hat die Pflege-Enquete- Kommission des nordrhein-westfälischen Landtages erst im vergangenen Jahr einen mehr als 600 Seiten umfas- senden Abschlussbericht vorgelegt, in dem umfangrei- che Handlungsempfehlungen zur Förderung ambulanter Leistungen enthalten sind. Die Bereiche, die diese En- quete-Kommission bearbeitet hat, decken sich weitge- hend mit den Fragestellungen, die die Linke in ihrem Antrag beschreibt. Diese Arbeitsergebnisse haben aber nicht nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen Gültigkeit, sondern können auch für die Entscheidungsfindung auf Bundes- ebene herangezogen werden. Es besteht daher auch aus diesem Grund für uns kein weiterer Beratungsbedarf, sondern ein Handlungsbedarf. Um diesen Handlungsbedarf deutlich zu machen, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen heute einen eigenen Antrag eingebracht. Dieser Antrag hätte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag der Linken debattiert werden müssen, doch leider haben die zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführer der großen Koalition den inhaltlichen Zusammenhang nicht gesehen. Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf: Erstens. Eine umfassende Strukturreform der Einglie- derungshilfe zugunsten der Förderung ambulanter Ver- sorgungsformen ist einzuleiten. Wir schlagen vor, dass bei ambulanter Versorgung künftig vollständig auf den Einsatz von Einkommen, Vermögen und Unterhalt der Leistungsempfänger verzichtet wird. Aktuelle Musterbe- rechnungen des Landschaftsverbandes Rheinland haben gezeigt, dass die Sozialausgaben dadurch deutlich gerin- ger ausfallen. Bei diesen Berechnungen sind bereits die Fälle einbezogen, die aufgrund ihres hohen Pflege- und Assistenzbedarfs deutlich höhere Kosten bei ambulanter Versorgung verursachen als bei stationärer Unterbrin- gung. Zweitens. Das Potenzial von persönlichen Budgets als Alternative zur stationären Unterbringung ist weiter zu stärken. Mit den von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Budgets können Menschen mit Behinde- rungen ihre Sozialleistungen eigenverantwortlich ver- walten und gezielt für ihre ambulante Versorgung einset- zen. Um die Akzeptanz der Budgets zu stärken, müssen die einzelnen Sozialleistungsträger, unter anderem Sozial- hilfe, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Bundes- agentur für Arbeit, zu einer verlässlichen Budgetkoope- ration bewegt werden. Hierzu schlagen wir konkrete gesetzgeberische Änderungen vor: Die Leistungsträger sollen verpflichtet werden, gemeinsame Widerspruchs- stellen für alle Leistungsentscheidungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, der beruflichen Teilhabe und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu bilden. B s l h K B a e v g e b A h a e t F s e m s A r z z w s c S t s d p R n p a z R t z d d L m (C (D ei Auseinandersetzungen über Budgetleistungen ent- cheidet diese Widerspruchsstelle bindend für alle betei- igten Rehabilitationsträger. Mit diesen Maßnahmen ver- indern wir, dass Unstimmigkeiten zwischen den ostenträgern zulasten der Budgetnehmerinnen und udgetnehmer gehen. Für Bündnis 90/Die Grünen ist die Implementierung mbulanter Wohnformen die vorrangige Aufgabe einer manzipativen Sozialpolitik, die sich für die Belange on Menschen mit Behinderungen und pflegebedürfti- en Menschen einsetzt. Die Probleme, die sich hierfür rgeben, sind schon seit langem detailliert bekannt, dafür rauchen wir keine neue Enquete-Kommission. nlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Tätigkeitsbe- richt 2003 und 2004 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 20. Tätigkeitsbericht – (Tagesordnungspunkt 23) Beatrix Philipp (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns eute mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbe- uftragten aus den Jahren 2003 bis 2004. Auch heute soll s nur um ein Anreißen der in diesem Bericht dargestell- en Problematiken gehen, die – nach Ansicht meiner raktion – intensiver besprochen werden müssen. Dies geschieht naturgemäß nicht hier und jetzt. Es hat ich aber in den vergangenen Jahren herausgestellt, dass s dem gemeinsamen Anliegen sehr dienlich ist, wenn an gemeinsame Auffassungen im Bereich des Daten- chutzes auch so kenntlich macht und unterschiedliche uffassungen ebenfalls deutlich markiert. Ich erwähne dies deshalb am Anfang meiner Ausfüh- ungen, weil es durch die vergangene Bundestagswahl war personelle Veränderungen gegeben hat, etwa in Be- ug auf die Oppositionsrolle, aber ich bin sicher, dass ir einen Weg finden, der dem in der Vergangenheit ent- pricht und Beweis dafür sein kann, dass unterschiedli- he Auffassungen in einem guten Klima eigentlich der ache auch dienen können. Immer wieder, wenn wir in- erfraktionell über das Thema Datenschutz reden, müs- en wir feststellen, dass die Bewertung bzw. Gewichtung er in diesem Zusammenhang wesentlichen Gesichts- unkte – und das sind die Persönlichkeitsrechte wie das echt auf informationelle Selbstbestimmung auf der ei- en Seite und der immer bedeutender werdende Kom- lex der inneren Sicherheit auf der anderen Seite – stark useinander driften. Wir haben in dieser Legislatur bereits über eine Viel- ahl datenschutzrelevanter Themen gesprochen und eine eihe der im Datenschutzbericht als dringlich eingestuf- en Problematiken in Angriff genommen. Hierzu gehört um Beispiel das im 20. Datenschutzbericht immer wie- er ausdrücklich geforderte Informationsfreiheitsgesetz, as wir Mitte vergangenen Jahres verabschiedet haben. eider kam es nicht zu einem von meiner Fraktion für öglich gehaltenen Kompromiss. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3443 (A) ) (B) ) Auch wir waren für Transparenz und gegen Korrup- tion, aber eben auch für ein berechtigtes Interesse als Vo- raussetzung zum freien Zugang zu den bei der Verwal- tung vorhandenen Akten. Wir haben dem IFG grundsätzlich wegen seines weit reichenden Umfangs, wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und ebensol- cher Kosten sehr kritisch gegenübergestanden und insbe- sondere bezüglich der Kosten ist das immer noch so, aber nun warten wir in Ruhe auf die ersten Anwendungs- ergebnisse. Auch bei der Vorbereitung der Fussball-WM hat es zahlreiche, zum Teil kontroverse Debatten für den Datenschutzbereich gegeben. Kurz: Es fehlt die Zeit, in- tensiver zurückzuschauen, aber ich möchte dennoch bei dieser Gelegenheit für die geleistete Arbeit in der Ver- gangenheit Dank sagen: Herrn Schaar und seinen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern, über deren Arbeit wir heute auch sprechen. Ich bedanke mich für die Fairness im Umgang, auch bei unterschiedlichen Auffassungen. Und für die meist stille, ohne öffentliche Begleitmusik geleistete Arbeit, die ein solcher Bericht nur wenig wie- derspiegelt. Ein sehr wesentlicher Punkt, der im 19. wie auch im 20. Tätigkeitsbericht anklingt, leider jedoch noch immer aussteht und auch unserer Ansicht nach dringlicher Na- tur ist, ist eine umfassende Reform des Datenschutz- rechts. Vielleicht lässt sich im Zusammenhang mit dem großen Ziel des Bürokratieabbaus auch einiges im Da- tenschutz verändern. Eine solche Reform müsste bun- des- und landesgesetzliche Regelungen kompatibel ma- chen und Hemmnisse und Hindernisse, die immer wieder – übrigens oft zu Unrecht – beklagt werden, ab- bauen. Wir müssen uns dringend damit auseinander setzen, inwiefern unser jetziges Datenschutzrecht noch zeitge- mäß ist und vor allem den Anforderungen der techni- schen Entwicklungen angepasst werden muss. Auf Euro- paebene sind wir bereits einen Schritt weiter; hier sind Datenaustausch und -zusammenführung erheblich weiter fortgeschritten, als deutschlandintern. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Be- schlüsse verabschiedet, die im Ergebnis alle den effizi- enteren Austausch von Daten zwischen den Mitglied- staaten zum Inhalt hatten. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und ein entsprechender Antrag der Bundesregierung zum Thema Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten, die für mindestens sechs Monate gespeichert werden sol- len. Hiernach werden die Telekommunikationsunterneh- men künftig zur Speicherung der Kontaktdaten – ich be- tone, nicht des Inhalts! – verpflichtet, sodass bei drohender Gefahr Gespräche und Kontakte nachvollzo- gen werden können. Wir haben uns stets von einem Grundsatz leiten las- sen: Bei der Abwägung zwischen einer effektiven Ge- fahrenabwehr, zum Beispiel der Terrorismusbekämp- fung, und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen, wie zum Beispiel bei Passagierdaten oder der Speiche- rung von Telefondaten, stellen wir den Aspekt der Si- cherheit definitiv und ohne Einschränkungen an die erste S g c b i K Z i b g g u M w a c g – w H D e T v H i v s d m d w n a n d V F M a U f n S w t h I S h (C (D telle; wir haben das hier an dieser Stelle mehrfach be- ründet. Unser Vorgehen in den oben angesprochenen Berei- hen verdeutlicht die Notwendigkeit einer Zusammenar- eit aller betroffenen Behörden und Instanzen, die auch m vorliegenden Bericht in ihrer Dringlichkeit für die riminalitätsbekämpfung hervorgehoben wurde. Hier heißt es – ich zitiere –: „Eines der wichtigsten iele besteht darin, den ungehinderten Datenaustausch m Bereich der dritten Säule, also zwischen den Polizei- ehörden und den Organen der Strafverfolgung der Mit- liedstaaten, zu gewährleisten.“ So, wie wir derzeit auf Europaebene ein engmaschi- es Netz des Datenaustauschs aufbauen, muss dies auch nser Ziel auf nationaler Ebene sein. Da liegt eine enge Arbeit vor uns! Die neuen Technologien nehmen einen nicht mehr egzudenkenden Platz in unserem Alltag ein. Ich denke n die RFID-Chips und WLAN-Netze – ein, zwei Berei- he, die uns datenschutzrechtlich noch stark beschäfti- en werden. Zunächst zu den WLAN-Funknetzen Wireless Local Area Network – derzeit der Renner, enn es um mobile und flexible Kommunikation geht –: ier hat uns die Zeit seit Erscheinen des vorliegenden atenschutzberichts im Jahr 2004 auf gewisse Weise ingeholt; denn was vor zwei Jahren noch etwas für echnikfreaks war, ist inzwischen Alltag. Nicht nur pri- at werden viele von Ihnen ihren Internetzugang zu ause per WLAN nutzen, auch im öffentlichen Bereich st es nicht mehr wegzudenken: In fast jedem Hotel, in ielen Kaffeebars und beispielsweise auch auf dem ge- amten Ku‘damm, um konkret in Berlin zu bleiben, fin- en Sie WLAN. Durch diese drahtlose Kommunikation ist ein Maxi- um an Komfort und Flexibilität möglich, wir sind je- erzeit und überall via Internet zu erreichen und im ahrsten Sinne des Wortes mit dem Weltgeschehen ver- etzt. Dieses Plus an Mobilität hat jedoch seinen Preis. Vor llem im privaten Bereich sind die via Funk übertrage- en Daten, gerade weil es keine physikalische Verbin- ung zwischen den Medien gibt, keineswegs sicher. ielmehr ist es auch Dritten relativ leicht möglich, den unkverkehr mitzuhören oder aktiv an diesem offenen edium teilzunehmen. Funkwellen machen eben nicht n der Wohnungstür oder der Grundstücksgrenze halt. nd wenn es nun schon so ist, dass sich Dritte derartig in remden Funkverkehr einloggen können, dann ist nicht ur die Privatsphäre, sondern auch die informationelle elbstbestimmung in Gefahr. Der Rückgriff auf die Festplatten der Betroffenen ird auf diese Weise möglich und damit werden automa- isch persönliche Daten offen gelegt, an deren Geheim- altung der Verbraucher möglicherweise ein erhebliches nteresse hat, seien es seine Daten zum Onlinebanking, teuerdaten, geschäftliche Kontakte oder eben natürlich öchstpersönliche Dokumente. 3444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) An dieser Stelle können wir uns sicherlich nicht zu- rücklehnen und auf die unzureichenden Voreinstellungen der Geräte verweisen. Vielmehr müssen wir im Sinne des Datenschutzes darüber nachdenken, ob wir auf die Hersteller dahin gehend einwirken müssen, dass die Ge- räte künftig mit deutlich höheren Sicherheitseinstellun- gen ausgestattet werden und gleichzeitig aber noch für den Normalverbraucher ohne professionelle Hilfe zu konfigurieren sind. Dies kann aber unter wettbewerbli- chen Gesichtspunkten keine einzelne, nur in Deutsch- land oder Europa anzuwendende Maßnahme sein. Hier gibt es jedenfalls Handlungsbedarf über Deutschland hi- naus. Der zweite Punkt betrifft den Bereich „Radio Fre- quenz Identification“ – RFID; eine Technologie, die mit- tels elektromagnetischer Wellen die kontaktlose Daten- übertragung zwischen einem Chip und einem speziellen Lesegerät ermöglicht. Diese Lesegeräte senden ein Erkennungssignal an die Antennen der Chips, die daraufhin ihre Daten preisge- ben. Das können zum Beispiel die Angabe des Herstel- lernamens, eine Produktionsnummer, Datum und Ort der Herstellung, Preis oder sonstige Merkmale des jeweili- gen Gegenstands sein. Einzug gehalten hat diese Technik bis dato vor allem in der Warenlogistik, so zum Beispiel durch Einbau in eine der bekanntesten Jeans-Labels, die diese Technik nicht nur deswegen befürwortet, weil damit die Origina- lität des Produkts sichergestellt werden kann. Es geht vielmehr auch um die Eindämmung bzw. Drosselung von Personalkosten in den jeweiligen Ver- kaufsflächen durch eine quasi Selbstverwaltung der Be- kleidungsstücke, die signalisieren, was, in welcher Größe und wann nachzubestellen ist. Es ist keine fern liegende Vision, dass auf Dauer RFID-Chips die Strichcodes verdrängen und die klassi- schen Kassenbereiche und Rollbänder aus den Super- märkten und Warenhäusern verschwinden. Dann wird die Bezahlung bzw. Registrierung des Warenkorbinhalts durch die automatische Übertragung der Daten der RFID-Chips erfolgen und jeder kann den Weg der Ware verfolgen. Noch spannender wird es allerdings bei einer Variante dieses Beispiels: Der Kunde bezahlt seinen Einkauf mit einer Kreditkarte, sodass seine persönlichen Daten mit den Daten des Chips gekoppelt in die Datenbanken ein- fließen. Dazu kommt die Tatsache, dass diese Waren zu- sammen mit den eingebauten Chips den Verkaufsraum verlassen und Teil unseres alltäglichen Lebens werden. Wir müssen nicht darüber streiten, dass an dieser Schnittstelle eine Gefahr für das Recht auf informatio- nelle Selbstbestimmung besteht, denn durch die Übertra- gung der Daten der einzelnen Konsumgüter – von der Bekleidung bis irgendwann auch hin zu Lebensmitteln usw. – wird der Verbraucher tatsächlich nicht nur zum optimalen Angriffspunkt für diverse gezielte Werbe- und Marketingaktionen, sondern vor allem ist er einer ständi- ger Kontrolle seines Verhaltens ausgesetzt. S m r z r l f d e n H k z s P s c F f D u A B s m ü g t d s z p H d b i s f n s k d b i t p L t r b v (C (D Man kann an dieser Stelle natürlich über diverse chutzmaßnahmen für den Verbraucher nachdenken, im- er mit Blick auf das von uns fokussierte Datenschutz- echt. Ob eine solche Maßnahme in der Verpflichtung ur Zerstörung des Chips bei Verlassen der Verkaufs- äume liegen muss oder ob sich andere Lösungen finden assen, ist offen. Wichtig sind zunächst die Sensibilität ür dieses Thema und das ernsthafte Bestreben, sich mit en dahinter stehenden Interessen und Problemen aus- inander zu setzen. Ein Thema, mit dem wir uns in den vergangenen Mo- aten zwar schon befasst haben, das aber noch großen andlungsbedarf aufweist, ist das Thema Scoring. Sie önnen meiner letzten Rede entnehmen, dass ich die jet- ige rechtliche Situation zwar für ausreichend und daten- chutzrechtlich rechtmäßig halte; jedoch gestalten sich raxis und Umsetzung dieser rechtlichen Rahmenvor- chriften als unzureichend, zweifelhaft und aus Verbrau- hersicht äußerst nachteilig. Die im Datenschutz grundsätzlich vordergründige orderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit ür den Bürger über die zu seiner Person gesammelten aten, die in den Regelungen zum Recht auf Auskunft nd entsprechend auf Berichtigung unrichtiger Daten usdruck finden, werden derzeit durch die in diesem ereich gängige Praxis und das sich Berufen auf Ge- chäftsgeheimnisse der Daten verarbeitenden und sam- elnden Unternehmen faktisch ausgehöhlt. Der 20. Datenschutzbericht geht diesbezüglich noch ber die oben genannte Problematik hinaus, indem er die eplante Erweiterung der Geschäftsfelder der Auskunf- eien wie der Schufa ins Visier nimmt. Angedacht waren eine Ausweitung auf den Bereich er Wohnungswirtschaft und der Versicherungswirt- chaft, wobei auch ich diese Kumulation von Datensät- en aus verschiedensten Lebensbereichen für nicht un- roblematisch halte. Die Verweigerung eines andyvertrags ist in der Tat nicht mit der Verweigerung es Mietens einer Wohnung zu vergleichen. Auch hier leibt Diskussionsbedarf, zumal die als Vermutung noch m Bericht beschriebenen Ausweitungen längst Realität ind. Dieser abschließende Hinweis mag im Übrigen dazu ühren, dass der nächste Datenschutzbericht etwas zeit- äher, das heißt aktueller vorgelegt und beraten werden ollte. Auch dies ist eine alte Forderung. Langer Rede urzer Sinn: Wie Sie sehen, gibt es eine Menge spannen- er Themen, die zu diskutieren sind und deren Lösung isher noch nicht absehbar ist. Gerade deswegen sehe ch den kommenden Beratungsgesprächen zum 20. Da- enschutzbericht im Ausschuss erwartungsvoll und koo- erationsbereit entgegen. Jörg Tauss (SPD): Wir befassen uns heute in erster esung mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauf- ragten für den Datenschutz, welcher den Berichtszeit- aum der Jahre 2003 und 2004 umfasst und dem Haus ereits seit April 2005 vorliegt. Leider war aufgrund der orgezogenen Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3445 (A) ) (B) ) eine frühere Befassung mit dem Bericht nicht möglich. Ich sage auch deshalb leider, weil der Bericht durch diese verzögerte Befassung in einigen sehr wichtigen Einzelpunkten bereits den tatsächlichen Entwicklungen hinterherhinkt. Bevor ich etwas detaillierter auf die Inhalte und For- derungen dieses 20. Tätigkeitsberichtes eingehe, möchte ich Herrn Peter Schaar und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen Bericht danken, den ich in bester Tradition mit denen seines Vorgängers Dr. Jacob sehe. Wenn wir nun schon bei Traditionen sind: Es ist feste Praxis in unserem Hause, dass Entschließungen zum Tä- tigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz in interfraktioneller Einigung gefasst werden, und ich bin sehr guter Dinge, dass uns dies auch dieses Mal ge- lingen wird. Ich bin deshalb so positiv gestimmt, weil sich die Forderungen aus dem aktuellen Tätigkeitsbe- richt in wesentlichen Teilen mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum 19. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten decken. Datenschutz ist Grundrechtsschutz und damit eine un- verzichtbare Bedingung für die Funktion eines demokra- tischen Gemeinwesens. Er ist notwendiger Bestandteil einer freiheitlichen Kommunikationsordnung. Demokra- tische Teilhabe und Teilnahme an gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen und einem freien Wirt- schaftsverkehr sind nur zu erwarten, wenn jeder Teilneh- mer sein Handeln auf freier Willensbildung gründen kann. Diese ist nur möglich, wenn die Erhebung, Spei- cherung und Nutzung von personenbezogenen Daten grundsätzlich seiner freien Selbstbestimmung unter- liegt. Dies gilt in der sich herausbildenden Wissens- und Informationsgesellschaft für den gesamten Bereich der elektronischen Kommunikation in besonderem Maße. Hauptmerkmal der Wissens- und Informationsgesell- schaft ist, dass nahezu sämtliche Lebensbereiche von den neuen Informations- und Kommunikationstechnolo- gien durchdrungen sind und sensible Daten und Informa- tionen aus allen gesellschaftlichen Bereichen in zuneh- mendem Maße in weltweite Informations- und Kommunikationsnetze eingespeist und übermittelt wer- den. Dabei ist die Praxis der Datenverarbeitung durch eine dezentrale, vernetzte und digitalisierte Datenverar- beitung in Wirtschaft und Gesellschaft bestimmt: Bereits seit langem werden personenbezogene Daten nicht mehr auf isolierten Rechnern, sondern auf dezentralen Rech- nern verarbeitet, die immer kleiner werden, tragbar so- wie miteinander vernetzt sind und zunehmend selbst- ständig miteinander kommunizieren sollen. Dies birgt neben Vorteilen für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft allerdings auch Gefährdungspoten- ziale, insbesondere durch die Möglichkeiten heimlicher Datenerhebung oder -manipulation sowie einer Integra- tion unterschiedlicher Datenbestände zur Analyse umfassender Persönlichkeitsprofile. Diese Gefährdungs- potenziale und Risiken – die der Bundesdatenschutzbe- auftragte in seinem Bericht benennt – sind insbesondere deshalb folgenreich, weil sie die autonome Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gefährden und damit die zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz und Entwicklung der z f r l u – l m d k D g D r F B s v g u C r w c b s t T f s l h s G u v d u P s B r f s a a k n d t n r f k r w s (C (D ivilen Informationsgesellschaft infrage stellen. Eine ehlende Akzeptanz seitens der Nutzer wirkt sich im Üb- igen auch wirtschaftlich negativ auf die Entwick- ungschancen der Angebote aus Wirtschaft, Verwaltung nd Gesellschaft aus. Datenschutz ist in diesem Sinne das mittlerweile weltweit akzeptiert – einer der zentra- en Akzeptanzfaktoren der Informationsgesellschaft. Da- it gewinnt nicht nur der Schutz der Privatsphäre und ie Vertraulichkeit und Integrität sämtlicher Kommuni- ation zunehmend an Bedeutung, darüber hinaus wird atensicherheit zu einem integralen Baustein in einem anzheitlichen, auf mehrseitige Sicherheit basierenden atenschutzkonzept. Dieser Ausgangslage trägt das bisherige Datenschutz- echt in Deutschland nur bedingt Rechnung; auch diese eststellung bekräftigt der 20. Tätigkeitsbericht des undesdatenschutzbeauftragten. Es ist immer noch zu ehr auf das Konzept der räumlich abgegrenzten Daten- erarbeitung fixiert, nimmt neue Formen personenbezo- ener Daten und deren Verarbeitung nur ungenügend auf nd berücksichtigt unzureichend die Gefahren und hancen neuer Techniken der Datenverarbeitung. Da- über hinaus ist es in seinen Formulierungen häufig idersprüchlich und durch seine Normierung in zahlrei- hen Gesetzen unübersichtlich und schwer zu handha- en. Auf die zunehmende Konvergenz der Technik muss innvollerweise eine Konvergenz des Datenschutzrech- es folgen. Hierzu wird die anstehende Beratung des elemediengesetzes, in dem die Datenschutzvorschriften ür die elektronischen Medien zusammengeführt werden ollen, ein wichtiger erster Schritt sein. Es müssen recht- iche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die – und ier stimme ich mit dem Bundesbeauftragten für Daten- chutz völlig überein – zum einen den Umfang und die renzen zulässiger Datenverarbeitung klar definieren nd zum anderen die Rechte und Pflichten aller invol- ierten Akteure festlegen. Bedingt durch die beschriebenen sich rasant verän- ernden Entwicklungen im Bereich der Technologien nd der daraus resultierenden immer neu entstehenden roblemfelder zeigt sich, dass wirkungsvoller Daten- chutz eben kein klar definierter und abgeschlossener ereich ist. Vielmehr sehe auch ich das Datenschutz- echt als einen dynamischen, sich im stetigen Wandel be- indlichen Prozess an – mit Konsequenzen für den Ge- etzgeber, da die bereits bestehende Norm immer wieder ufs Neue aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen ngepasst werden muss. Zu Recht verweist der Tätig- eitsbericht daher an dieser Stelle darauf, dass es hierbei icht um eine bürokratische Überregulierung handelt – iese Sorge könnte man leicht haben. Die SPD-Bundes- agsfraktion vertritt vielmehr die Auffassung, dass man ur durch die Fortführung der umfassenden Modernisie- ung und Fortentwicklung des Datenschutzrechtes zu ef- izienten und unbürokratischen Lösungen gelangen ann, und sieht daher ein modernisiertes Datenschutz- echt auch als Instrument zum Bürokratieabbau. Die not- endige Überprüfung und Fortentwicklung des Daten- chutzrechtes hat daher auch Eingang in die 3446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU/CSU gefunden. Wir streben mit der Modernisierung und Weiterent- wicklung des Datenschutzrechtes eine deutliche und kontinuierliche Vereinfachung und Integration des Da- tenschutzrechtes an, ohne das bestehende Schutzniveau abzusenken. Ein solches Ziel kann nur dann verwirklicht werden, wenn das bestehende Datenschutzrecht um neue Datenschutzinstrumente ergänzt wird – beispielsweise durch die mit der BDSG-Novellierung geschaffene Möglichkeit des Datenschutz-Audit –, wobei der Imple- mentierung eines Datenschutzes durch Technik grund- sätzlich eine große Bedeutung zukommen wird. Darüber hinaus muss es aber auch allgemeine Regelungen zur Datensicherung, zur Datenschutzorganisation, zur Da- tenschutzkontrolle und zur Selbstregulierung enthalten. Im Rahmen der im 20. Tätigkeitsbericht geforderten Modernisierung des Datenschutzrechtes stellt der Bun- desbeauftragte zu Recht die Frage: Wann endlich kommt das Auditgesetz? Wir haben es bisher versäumt, ein ent- sprechendes Durchführungsgesetz auf den Weg zu brin- gen. Ohne dieses kann aber die in § 9 a BDSG beabsich- tigte Wirkung keine Entfaltungen finden. Das Auditgesetz, als datenschutzrechtliche Innovation und wichtiges Modernisierungselement gedacht, soll zur Stärkung der Akzeptanz des Datenschutzes beitragen und eine ständige Fortentwicklung entsprechend den sich verändernden und zunehmenden Risiken ermögli- chen. Dabei ist einer möglichst unbürokratischen Lö- sung der Vorzug zu geben, die sich an den realen Interes- sen der Anbieter und Verbraucher orientiert. Daher wird mit der Möglichkeit der Auditierung den verantwortli- chen Stellen die Möglichkeit geboten, mit ihren Anstren- gungen zur Implementierung eines effektiven Daten- schutzes zu werben. Hierzu gehört insbesondere die vertrauenswürdige Auditierung von Datenschutzma- nagementsystemen. Verantwortliche Stellen, die am Da- tenschutzaudit teilnehmen, sollten von öffentlichen Stel- len bevorzugt berücksichtigt werden, wenn es um Aufträge zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Darüber hinaus führt es – auch das hebt der Tätig- keitsbericht hervor – weg von Verbot, Kontrolle und Sanktion; es sollte vielmehr als Mittel des wirtschaftli- chen Wettbewerbs begriffen werden. Entsprechende Re- aktionen aus Wirtschaftskreisen auf eine solche Rege- lung – das sind auch meine Erfahrungen – stimmen uns da positiv. Ähnlich dringend gestaltet sich der Bereich der Gen- diagnostik; auch hierauf verweist der Bundesdaten- schutzbeauftragte völlig zu Recht. Der technisch-medi- zinische Fortschritt in der molekulargenetischen Forschung verläuft rasant und die sich daraus ergebende Möglichkeit von DNA-Analysen eröffnet ungeahnte Chancen, aber auch ungeahnte Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher erfordern die Entschlüsselung des menschlichen Genoms und die da- mit verbundenen Anwendungsmöglichkeiten eine um- fassende gesetzliche Regelung, beispielsweise für gene- tische Untersuchungen für medizinische Zwecke, im Versicherungsbereich, im Arbeitsleben oder für Zwecke wissenschaftlicher Forschung. Ich begrüße an dieser S d D w f E o R v r K w B s d E n c h t r r h s r D S s C e p c l z i R o – n m a i Z d a m B B c i o k s p G a i w (C (D telle mit Nachdruck die Forderung aus dem vorliegen- en Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den atenschutz nach einem ausdrücklichen und strafbe- ehrten Verbot, die Genanalyse eines anderen ohne Be- ugnis durchzuführen oder durchführen zu lassen oder rgebnisse der Genanalyse eines anderen zu verarbeiten der zu nutzen. Bisher fehlen hier spezielle rechtliche egelungen und das allgemeine Datenschutzrecht reicht ielfach nicht aus, um Missbrauch entgegenzutreten, fai- en Interessenausgleich zu gewährleisten und diesen ernbereich der Persönlichkeit eines jeden Menschen irkungsvoll zu schützen. Ich plädiere dafür, die vom fD gemachten Vorschläge bei der Erarbeitung einer ge- etzlichen Regelung einzubeziehen, wie auch den Bun- esbeauftragten für den Datenschutz von Anfang an der rarbeitung eines solchen Regelwerkes zu beteiligen. Ich möchte abschließend noch einen letzten – in mei- en Augen nicht weniger wichtigen – Aspekt anspre- hen, dem auch der vorliegende Tätigkeitsbericht einen ohen Stellenwert einräumt, nicht zuletzt weil er die un- erschiedlichsten und insbesondere für den Bürger weit- eichendsten Bereiche tangiert: Biometrische Verfahren ücken nicht zuletzt auch aufgrund gestiegener Sicher- eitsanforderungen und des Wunsches nach absolut täu- chungs- oder fälschungssicherer Identifikation bzw. Ve- ifikation von Personen immer mehr in den Blickpunkt. iese hebt auch die Koalitionsvereinbarung zwischen PD und CDU/CSU hervor, wo auf den verstärkten Ein- atz von biometrischen Verfahren hingewiesen wird. Der Tätigkeitsbericht des BfD geht intensiv auf die hancen und Risiken der Biometrie ein. Er verweist zum inen auf die notwendige Beachtung der Grundprinzi- ien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit, Datensi- herheit, Transparenz, strikte Zweckbindung, Erforder- ichkeit und Verhältnismäßigkeit, um nur die wichtigsten u nennen. Zum anderen sieht er aber auf nationaler wie nternationaler Ebene noch erheblichen Beratungs- und egelungsbedarf. Denn die politischen, finanziellen und rganisatorischen Konsequenzen sowie Nebenfolgen beispielsweise mit Blick auf das Recht auf informatio- elle Selbstbestimmung – wurden bislang – dies ist eine Meinung – erst in Ansätzen durchdacht. Dies gilt llein schon für die Kosten einer Nutzung von Biometrie n Ausweisdokumenten, aber auch für die grundsätzliche uverlässigkeit sowie die Angreifbarkeit der Systeme; ies merkt auch der Tätigkeitsbericht zu Recht kritisch n. Insbesondere bei der Zuverlässigkeit der Systeme öchte ich mich den im Tätigkeitsbericht formulierten edenken anschließen. Der Einsatz beispielsweise von iometriepässen wird nur schwerlich ein Mehr an Si- herheit bringen. Ein digitales Foto und Fingerabdrücke m Pass verraten gar nichts über mögliche kriminelle der terroristische Absichten des Passinhabers. Vielmehr ann ein solcher E-Pass schnell selbst zum Sicherheitsri- iko zu werden – beispielsweise wenn die Daten mani- uliert oder ausgelesen werden. Bei einer zehnjährigen ültigkeit von Reisepässen kann heute niemand seriös usschließen, dass die biometrischen Daten nicht doch rgendwann unbemerkt gelesen, kopiert oder verändert erden können. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3447 (A) ) (B) ) Will die Gesellschaft beim Übergang zur Wissens- und Informationsgesellschaft am Ziel eines freiheitlich- demokratischen Gemeinwesens festhalten und will sie auch die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Potenziale nicht gefährden, kommt sie nicht umhin, auch in einer vernetzten und digitalisierten Welt das Grundrecht auf informationelle und kommunikative Selbstbestimmung zu bewahren. Das wird nur durch eine umfassende Modernisierung des bestehenden Da- tenschutzrechtes zu erreichen sein. Hierzu zählen insbe- sondere die rasche Verabschiedung eines Datenschutz- auditausführungsgesetzes, die weitere Modernisierung und Fortentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes, die seit langem geforderte Verabschiedung eines Arbeit- nehmerdatenschutzgesetzes, sowie das Fortsetzen der Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz. Dabei kommt dem Datenschutz insgesamt inzwischen zugleich eine grundlegend neue Bedeutung als Wettbe- werbs- und Standortvorteil zu, die es – auch im Hinblick auf den europäischen und internationalen Kontext und im Interesse des Datenschutzes – zu nutzen gilt. Je län- ger die notwendige Modernisierung auf sich warten lässt – hier schließe ich mich uneingeschränkt dem 20. Tätig- keitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz an – desto größer ist im Anschluss der gesetzgeberische Aufwand. Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundes- tag wird sich dafür einsetzen, dass auch in einer weltweit vernetzten und digitalisierten Welt das Grundrecht auf informationelle und kommunikative Selbstbestimmung bewahrt bleibt. Gisela Piltz (FDP): Mit dem 20. Tätigkeitsbericht liegt uns der erste Bericht des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar vor. Auch in dem Bericht von Peter Schaar kann man wie bei seinen Vorgängern deutlich erkennen, von welcher grundlegenden Bedeutung die kritische Be- gleitung von einer unabhängigen Stelle aus datenschutz- rechtlicher Sicht ist. Peter Schaar hat uns ebenso wie mit seinen vielen Reden und anderen Beiträgen mit diesem Bericht in der Diskussion um einen modernen Daten- schutz an vielen Stellen vorangebracht; dafür möchte ich Herrn Schaar an dieser Stelle einmal ausdrücklich dan- ken. Der Tätigkeitsbericht belegt, dass die rot-grüne Bun- desregierung dem Datenschutz und damit den Bürger- rechten keinen großen Stellenwert beigemessen hat. Ha- ben speziell die Grünen in ihren Reden zum vorhergehenden Tätigkeitsbericht noch großspurig ange- kündigt, nun die Anregungen des 19. Tätigkeitsberichts an den Gesetzgeber zum Wohle des Datenschutzes um- zusetzen, so muss sich das Urteil des 20. Tätigkeitsbe- richts für die Grünen wie eine schallende Ohrfeige an- fühlen. Ich zitiere: „Bei der Datenschutzgesetzgebung wurden während der Berichtsperiode leider kaum sicht- bare Fortschritte erzielt.“ Das ist leider nur zu wahr. Seit vielen Jahren fordert die FDP ein Datenschutz- audit. Die Grünen rühmen sich nur zu gern als Bür- gerrechtspartei und haben auch die Schaffung eines Auditierungsgesetzes, mit dem die Zertifizierung daten- schutzfreundlicher Programme auf eine gesetzliche G t f s a n a s S t s d z U A g P t r b d g D n s m s s f d u f t l i z u s v B E m e s m n B h ü r e E s (C (D rundlage gestellt wird, schon bei der Beratung des letz- en Tätigkeitsberichtes des Datenschutzbeauftragten ge- ordert und angekündigt. Sie müssen sich nun fragen las- en, warum in ihrer Zeit als Regierungspartei so wenig uf diesem Gebiet geschehen ist. Sie tragen nach dem un vorliegenden Tätigkeitsbericht mit der SPD die Ver- ntwortung für zwei verlorene Jahre beim Bürgerrechts- chutz, das sollten Sie von den Grünen bedenken, wenn ie das nächste Mal von sich selbst als Bürgerrechtspar- ei reden. Auch sonst hat die alte Bundesregierung dem Daten- chutz nur allzu wenig Beachtung geschenkt. So stellt er Tätigkeitsbericht eindrucksvoll dar, wie bei einem entralen Großprojekt der alten Bundesregierung, der mstellung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das rbeitslosengeld II, elementare Datenschutzanforderun- en missachtet wurden. Dies kann man nicht einfach als anne herunterreden. Auch hier zeigt sich, dass der Da- enschutz in der Koalition der 15. Wahlperiode einen ge- ingen Stellenwert hatte. Die technologischen Innovationen und die damit ver- undenen neuen Einfallstore für den Datenschutz wer- en in dem Bericht beschrieben. Es ist nun unsere Auf- abe, auch beim Einsatz moderner Technologien den atenschutz sicherzustellen. Da kommt auf uns beispielsweise mit Blick auf die unmehr für zahlreiche Anwendungen in der Diskussion tehenden Funkchips noch eine Menge Arbeit zu. So uss beim Einsatz von mit biometrischen Daten ausge- tatteten Funkchips in Ausweispapieren sichergestellt ein, dass die sensiblen Daten nicht unautorisiert emp- angen werden. Auch andere neue Technologien erfor- ern ein Mitdenken der datenschutzrechtlichen Gefahren nd Problemstellen. So wird es auch bei der neu einzu- ührenden Gesundheitskarte darauf ankommen, das Sys- em so einzurichten, dass die Schutzmechanismen ver- ässlich und beherrschbar funktionieren. So müssen nsbesondere die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Nut- ungsfestlegung der Daten, klare Verantwortlichkeiten nd der informierte Umgang des Bürgers mit der Karte ichergestellt sein. Doch damit nicht genug. War im Tätigkeitsbericht die erpflichtende Vorratsdatenspeicherung noch eine bloße efürchtung, so ist dieser völlig unverhältnismäßige ingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim- ung der Bürger zu einer realen Richtlinie gereift, die uropaweit umgesetzt werden soll. Dies ist aus daten- chutzrechtlicher Sicht völlig inakzeptabel. Auch der assive Anstieg der Telekommunikationsüberwachung immt erschreckende Ausmaße an. Seit dem Ende des erichtszeitraums des vorliegenden Tätigkeitsberichts at die Zahl der Anordnungen zur Telekommunikations- berwachung um 24 Prozent zugenommen. Es gibt daher viel zu tun. Die Bürger können sich da- auf verlassen, dass sie in der FDP jetzt und in Zukunft inen Partner haben, der modernen Technologien den insatz ermöglicht und dennoch den Bürgerrechtsschutz icherstellt. 3448 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Petra Pau (DIE LINKE): Der Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Wir diskutieren heute also über einen Be- richt, in dem der Bundesdatenschutzbeauftragte be- schreibt, inwieweit aus seiner Sicht Bürgerrechte geach- tet oder missachtet werden. Herr Dr. Schaar hat seinen Bericht höchst diplomatisch formuliert. Aber zwischen den Zeilen und unter dem Strich bleibt: Erneut wurde der Datenschutz abgebaut, zum Teil gravierend. Das ist ein schlimmes Fazit. Da es um die Jahre 2003 und 2004 geht, gilt der Negativbefund Rot-Grün. Sie können ihn auch nicht allein Otto Schily anlasten. Er betrifft die SPD und die Grünen insgesamt. Ich bedauere das sehr. Der Datenschutz wurde durch Unterlassung ge- schwächt, mit Vorsatz und mit kräftiger Unterstützung der Unionsparteien, die das Grundsatzurteil des Bundes- verfassungsgerichtes „pro Datenschutz“ nie respektiert haben. Die Unionsparteien haben den Datenschutz im- mer als Täterschutz verteufelt. Das ist natürlich völlig falsch. Denn ohne Datenschutz gibt es keine lebendige Demokratie. Das ist die Dimension, um die es geht. Umso schlimmer finde ich, dass der bisher radikalste Einbruch in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bür- ger auf das Konto der Demokratiepartei SDP und der Bürgerrechtspartei Bündnis 90/Die Grünen geht. Ich sprach von Unterlassung und ich will das begrün- den. Datenschutz im 21. Jahrhundert ist nicht mehr mit Datenschutz vor 20 Jahren zu vergleichen. Wir leben im Computer-, Handy- und Videoalltag. Tag für Tag fallen Unmengen von Daten an, auch persönliche. Sie werden gesammelt, gespeichert, verarbeitet und verkauft. Wir brauchen heutzutage also ein viel umfassenderes Daten- schutzrecht. Genau da liegt die Unterlassung. Unser Da- tenschutzrecht ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Datenmengen und die Datenbegierde laufen dem Daten- schutz davon. Und genau das muss geändert werden. Ich sprach von Vorsatz und auch das will ich skizzie- ren. Mit Vorsatz wurde der Datenschutz in zwei Wellen angegriffen. Die erste hing mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA zusammen. Die Regierung reagierte mit neuen Sicherheitsgesetzen, den so genannten Otto-Paketen, also mit massiven Eingrif- fen, auch in den Datenschutz. Die versprochene Über- prüfung dieser Gesetze fehlt übrigens noch immer. Die zweite Welle kam mit den Hartz-Gesetzen. Wer von Hartz IV betroffen ist, weiß, wie viele persönliche und Umfelddaten amtlich gefordert und verarbeitet werden, oft auch noch mit fahrlässiger Software. Ohne Übertreibung lässt sich heute sagen: Wer arm dran ist, dem werden auch noch die Bürgerrechte be- schnitten, der wird zum Staatsbürger zweiter oder dritter Klasse degradiert, und zwar durch rot-grüne Bundesge- setze. Nehmen wir den umfassenden Datenabgleich. Eingeführt wurde er, um Terroristen aufzuspüren. Getes- tet wurde er an BAföG-Beziehern. Massenhaft kommt er nun gegen Langzeitarbeitslose zur Anwendung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt hierzulande bestenfalls noch für die Schönen und Rei- chen. Mit dem Sozialstaat bröckelt auch der Bürger- und Rechtsstaat. Beides will Die Linke nicht. H b e G B i d r a a V l I s g N D n c s d d D d d S P d d h w K W t s ü S s i f Z h ü g W D h i t T n g a (C (D Ich danke dem Bundesdatenschutzbeauftragten, errn Dr. Peter Schaar, für seinen Bericht und seine Ar- eit. Und ich schließe dabei alle Bürgerrechtsverbände in, denen der Datenschutz schwer am Herzen liegt. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Ich danke im Namen meiner Fraktion dem undesbeauftragten Peter Schaar und seinem Vorgänger m Amt, Herrn Dr. Jakob, für den 20. Tätigkeitsbericht er Jahre 2003 und 2004. Obwohl der Bericht nicht ge- ade zeitnah beraten wird, ist er in seinen Ausführungen ktuell. Der Bericht enthält zahlreiche Hinweise, Mahnungen, ber auch ganz konkrete Forderungen für weite Teile der erwaltung. Er schafft es in einer bemerkenswert gut esbaren und gut aufbereiteten Form, die Probleme der nformationsverarbeitung nichtöffentlicher Stellen anzu- prechen. In der Tat liegt hier ein nicht hinreichend auf- earbeitetes und immer drängender werdendes Problem. eue technische Verfahren führen uns die veränderten imensionen dieser Entwicklungen vor Augen. Ich enne hier nur die datenschutzrechtlich sehr bedenkli- hen Scoringverfahren, über die wir schon anlässlich un- eres Antrags gesprochen haben. Ich denke aber auch an ie unauffälligen RFID-Chips, die ohne unser Wissen rahtlos und ohne Berührung Informationen über uns an ritte weitergeben. Ich begrüße es sehr, dass hier auch ie EU-Kommission ein globales Regelwerk zum Schutz er Bürgerrechte fordert. Bei uns wird Transparenz groß geschrieben. Ich lade ie gerne ein, mit uns darüber zu sprechen, wie wir als arlament endlich mal auf Augenhöhe mit der Technik ie Dinge in Angriff nehmen können. Leider haben wir ie ungute Tradition, immer um Jahre hinter der Technik er zu hinken, ein altes Problem des Datenschutzes. Ich ürde mich freuen, wenn wir an einigen wichtigen ernbereichen nach so langen Jahren des Wägens und endens endlich weiterkommen. Neben den genannten echnischen Bereichen müssen wir endlich das Daten- chutzauditgesetz auf den Weg bringen. Ich bin davon berzeugt, dass der Weg der Selbstregulierung und der chaffung von Anreizen durch eine Zertifizierung daten- chutzfreundlicher Produkte und Verfahren der richtige st. Weiterkommen müssen wir auch beim Datenschutz ür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der jetzige ustand ist unhaltbar. Wir können die Rechtsunsicher- eit hier nicht auf die Dauer hinnehmen. Nach meiner Überzeugung ist es auch höchste Zeit, ber eine Neukonzeption des Datenschutzes in einem änzlich neuen Gesetz nicht immer nur nachzudenken. ir müssen dieses Projekt endlich in Angriff nehmen. as Bundesdatenschutzgesetz entstammt noch einer frü- eren Epoche, in der noch die Sorge vor Großrechnern m Mittelpunkt stand. Wir sind heute technisch viel wei- er und mobiler. Wir brauchen mehr Transparenz der echnik. Was früher einen ganzen Raum in Anspruch ahm, tragen wir heute im Laptop mit uns herum. Es ibt für ein neues Gesetz wichtige Vorarbeiten, wie das uf Druck der rot-grünen Koalitionsfraktionen verfasste Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3449 (A) ) (B) ) Gutachten aus dem Jahre 2001. Es ist höchste Zeit, end- lich ein Konzept vorzulegen, wie es weitergehen soll. Von wachsender Bedeutung für den Datenschutz ist die internationale Absicherung von bestimmten Stan- dards. Wir müssen, ob bei den Sicherheitsbehörden oder im nichtöffentlichen Bereich, immer mehr international kommunizieren. Wir geraten in eine Sackgasse, wenn wir glauben, mit Übermittlungssperren und ähnlichen Maßnahmen auf Dauer leben zu können. Der Daten- schutz ist in der dritten Säule völlig unbefriedigend gere- gelt. Das ist mehr eine Litfasssäule – nach außen bunt beklebt und innen hohl. Die Bundesregierung muss hier viel mehr unternehmen, um zu einem auch international besseren Niveau des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu kommen. Der Datenschutz liegt bei der großen Koalition nicht in guten Händen. Der Koalitionsvertrag ist hier ein kom- pletter Fehlstart. Ich räume aber gerne ein, dass sich auch der Vorgänger von Minister Schäuble nicht gerade durch Übereifer ausgezeichnet hat. Wir sollten in jedem Fall die gute parlamentarische Tradition fortsetzen, uns interfraktionell auf eine gemeinsame Entschließung zum Bericht des Bundesbeauftragten zu verständigen. Das haben wir auch beim letzten Bericht geschafft. Ich erin- nere mich noch sehr genau an die ausgesprochen guten Gespräche in der vergangenen Wahlperiode mit den Kol- leginnen Philipp von der Union und Pilz von der FDP sowie dem Bundesbeauftragten selbst. Es ist uns damals gelungen einen Antrag zu formulieren, der den Daten- schutz nachhaltig vorangebracht hat. Ich bin davon über- zeugt, dass wir auch diesmal wieder gemeinsam Akzente setzen können. Lassen Sie mich abschließend noch eine weitere An- merkung machen. Der Bundesbeauftragte für den Daten- schutz ist seit dem 1. Januar dieses Jahres zugleich Bun- desbeauftragter für die Informationsfreiheit. Der Bericht für die Jahre 2003 und 2004 konnte diese neue Entwick- lung selbstverständlich noch nicht aufgreifen. Er ist noch auf dem Stand des damaligen Beratungsverfahrens. Ich bin aber froh, dass wir an dieser wichtigen Stelle einen so großen Schritt nach vorne machen konnten. Die Zahl der Anfragen nach dem neuen Informations- freiheitsgesetz wächst stetig. Das Gesetz wirkt – und das freut mich. Leider waren aber einzelne Bundesbehörden sofort zu Stelle, die Kosten für Bürgeranfragen in ab- schreckende Höhen zu treiben. Meine Fraktion hat hier sofort reagiert und die Bundesregierung aufgefordert, ihre Kostenverordnung zu ändern. Ich hoffe sehr, dass die koalitionsinternen Beratungen endlich zum Ziel füh- ren. Sonst verhungert uns die Transparenz am ausge- streckten Arm der Bürokratie. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat hier die wichtige Aufgabe be- kommen, zwischen Bürger und Bürokratie zu vermitteln. Die vielen Eingaben zeigen, dass die Menschen die glei- chen Hoffnungen und Erwartungen haben, die wir als Gesetzgeber in das Gesetz geschrieben haben. Nötig ist aber, dass dem Beauftragten auch die nötigen Ressour- cen zur Verfügung gestellt werden. Da herrscht gegen- wärtig noch Fehlanzeige. Ich appelliere dringend an die B s s d A s l m T d G K t r z t t z d n g K t ü a b b A d d W b d f m R r S f H u (C (D undesregierung, diese Voraussetzungen endlich zu chaffen. Das spart uns viele gerichtliche Auseinander- etzungen sowie eine Menge Frust und Misstrauen bei en Bürgerinnen und Bürgern. nlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Recht statt Pflicht – Einschränkungen be- hinderter Menschen bei der Teilhabe am öf- fentlichen Leben entgegenwirken – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben konsequent sichern (Tagesordnungspunkt 24 a und b) Antje Blumenthal (CDU/CSU): Dass die beiden an- tehenden Tagesordnungspunkte heute zumindest inhalt- ich bereits zum zweiten Mal debattiert werden, freut ich natürlich sehr und spricht für die Bedeutung des hemas. Ich kann es mir aber nicht verkneifen, kurz auf ie Hintergründe und auf die zwiespältige Haltung der rünen und der FDP einzugehen. Die Grünen haben in dieser Angelegenheit eine ehrtwendung vollzogen: In der vergangenen Legisla- urperiode, als sie noch in Regierungsverantwortung wa- en, haben sie unseren Antrag ohne mit der Wimper zu ucken abgelehnt. Heute nun reden wir über ihren An- rag, der im Grunde das Gleiche fordert wie unsere Ini- iative aus der 15. Wahlperiode. Wäre das Thema nicht u wichtig, sollte sich die Debatte heute eigentlich um ie Unverfrorenheit drehen, einen Antrag erst abzuleh- en und ihn dann in der neuen Legislaturperiode als ei- ene Leistung zu verkaufen. Das Gleiche gilt im Übrigen für die Kolleginnen und ollegen von der FDP. Immerhin haben sie unseren An- rag damals nicht abgelehnt, aber dass er jetzt wortgleich bernommen wird, ehrt mich als Initiatorin zwar sehr, ist ber an Einfallslosigkeit und Dreistigkeit kaum zu über- ieten. Aber lassen Sie uns zu den eigentlich wichtigen Pro- lemen kommen, die mich damals bewegen haben, den ntrag zu formulieren. Seit langem verfolgt die Politik as Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behin- erungen zu beseitigen oder wenigstens abzumildern. ir arbeiten seit mehreren Jahrzehnten für eine gleich- erechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in er Gesellschaft und für eine selbstbestimmte Lebens- ührung. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich Menschen it Behinderung möglichst unabhängig im öffentlichen aum bewegen können. Durch Barrierefreiheit kann er- eicht werden, dass die Wege zum Arbeitsplatz, zur chule oder zur Universität eigenständig und ohne remde Hilfe bewältigt werden. Grundsätzlich gehören zur Selbstbestimmung alle ilfen und Techniken, die für das eigenständige Leben nd Handeln wichtig sind, zum Beispiel Parkerleichte- 3450 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) rungen, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Möglichkeit, sich in unbekannten Umgebungen zu orientieren oder Assistenz in Anspruch zu nehmen. Da- bei wird das Ziel verfolgt, möglichst selbstständig und auch ohne eine Begleitperson so weit als möglich am öf- fentlichen Leben teilhaben zu können. Gerade in diesem Bereich sind aber in jüngster Zeit zunehmend Probleme zu beobachten, die auf eine missverständliche Formulie- rung in der Schwerbehindertenausweisverordnung zu- rückzuführen sind. Die Verordnung sieht vor, dass behinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffent- lichen Nahverkehr haben, über einen Ausweis verfügen, auf dem das Merkzeichen B und der Satz „Die Notwen- digkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ aufge- druckt sind. Dieser Satz steht im Widerspruch zu den Zielen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Men- schen sowie zur eigenständigen Lebensführung, weil er die Notwendigkeit im Gegensatz zum Recht andeutet, Begleitpersonen insbesondere im öffentlichen Nahver- kehr mitzuführen. Die Formulierung führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen, sodass Betroffe- nen ohne Begleitperson die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zutritt zu Veranstaltungen zum Teil verwehrt wird. Problematisch sind dabei vor allem haftungsrechtliche Befürchtungen. Die derzeit geltende Formulierung erweckt also fälschlicherweise den Eindruck, dass in jedem Fall eine Begleitung erforderlich ist. Dies widerspricht jedoch der gängigen Rechtsauffassung, dass bei nachweislichem Bedarf ständiger Begleitung eine Begleitperson zwar re- gelmäßig, aber eben nicht zwingend immer erforderlich ist. Die selbstbestimmte Lebensführung spielt nicht nur im öffentlichen Nahverkehr sondern auch im Individual- verkehr eine wichtige Rolle. Das verstehen die Damen und Herren von der FDP sehr wohl, die Kollegen von den Grünen offenbar immer noch nicht so sehr. Nach den geltenden Bestimmungen der StVO werden Parkerleichterungen Menschen mit einer außergewöhnli- chen Gehbehinderung und Blinden gewährt. Zu diesen Erleichterungen zählt – ich darf es wiederholen – nicht nur das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplät- zen, sondern auch das Parken ohne Gebühr und Zeitlimit an Parkuhren oder im eingeschränkten Halteverbot. Viele Bundesländer haben hier bereits Ausnahmerege- lungen geschaffen, die Schwerbehinderte besserstellen, die zwar nicht als außergewöhnlich gehbehindert einge- stuft werden, aber aufgrund der Schwere ihrer Behinde- rung deutliche Probleme mit der Fortbewegung ohne ihr Auto haben. Dazu zählen zum Beispiel contergangeschä- digte Ohnarmer oder Morbus-Crohn-Kranke. Die Aus- nahmereglungen berechtigen eben nicht zur Benutzung von Parkplätzen mir Rollstuhlfahrersymbol, die weiter- hin Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vorbehalten bleiben sollen. Die Parkerleichterungen er- lauben zum Beispiel das Parken im eingeschränkten Hal- teverbot, in Fußgänger- und Lieferzonen. Damit soll auch diesen Menschen ermöglicht werden, mit ihrem Fahrzeug möglichst nahe an das jeweilige Ziel heranzu- f m h j u e e n U k a f s u h o u s h n v S m P h e C g w w M d s G d a u h e w S u g g n Z a g K d w S P (C (D ahren, sodass die Wegstrecke ohne Auto soweit wie öglich verkürzt wird. Bei den länderspezifischen Ausnahmeregelungen andelt es sich um Abweichungen vom Bundesrecht, die eweils nur im entsprechenden Bundesland gültig sind nd uneinheitliche Berechtigungskriterien aufweisen. So ntsteht die skurrile Situation, dass ein Autofahrer in inem Bundesland Parkerleichterungen in Anspruch ehmen darf, im angrenzenden Bundesland aber unter mständen nicht. Eine bundesweite gegenseitige Aner- ennung der einzelnen Regelungen konnte bislang leider uch nicht erreicht werden, sodass die in dem Antrag ge- orderte Vereinheitlichung dringend erforderlich ist. Wir ind deshalb alle hier im Hause aufgefordert, uns auch in nseren jeweiligen Ländern um eine Änderung zu bemü- en. Die Damen und Herren von der Opposition können ffenbar nicht nur keine eigenen Initiativen formulieren nd sind – wie vermutlich auch in der Schule – aufs Ab- chreiben angewiesen, sondern sie sind ihrer Zeit auch offnungslos hinterher. Der Referentenentwurf des Mi- isteriums zur Klarstellung beim Merkzeichen B wird oraussichtlich noch vor der Sommerpause eingebracht. ie sollten also in Zukunft lieber gleich ihre Zustim- ung zu vernünftigen Initiativen geben, als sich durch lagiatsaktionismus der Lächerlichkeit preiszugeben. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich freue mich, dass wir eute über ein Thema sprechen, das wir vor fast genau inem Jahr hier behandelt haben, und das wir als CDU/ SU eingebracht haben: Bei der Frage nach dem Um- ang mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenaus- eis für Begleitung sowie bei der Frage nach einer Aus- eitung von Parkerleichterungen auf behinderte enschen auch mit nicht außergewöhnlicher Gehbehin- erung haben wir die Initiative ergriffen. Die beiden Anträge, die heute zur Debatte stehen, las- en tief in Ihre Arbeitsweise als Opposition blicken: Die rünen haben mit ihrem Antrag eine 180-Grad-Wen- ung hingelegt – Herr Kurth, der als Erstunterzeichner uf dem heute vorliegenden Grünen-Antrag steht, hätte ns schon damals im Ausschuss zu einer Mehrheit ver- elfen können. Jetzt auf einmal kehrt ein Sinneswandel in, vermutlich, weil der politische Druck zu stark ge- orden ist. Die Kollegen von der FDP waren besonders schlau. ie haben unseren Antrag wortwörtlich übernommen nd wieder in den Bundestag eingebracht. In der vergan- enen Wahlperiode hat die FDP zwar für unseren Antrag estimmt, aber enthusiastisch war Ihre Unterstützung icht. Ich biete zwar immer die fraktionsübergreifende usammenarbeit der Union in der Behindertenpolitik an, ber dass Sie es soweit treiben, dass Sie sogar die Be- ründung übernehmen, hätte ich nicht gedacht. Herr ollege Rohde. Ich sehe Ihr Vorgehen als ein Zeichen, ass Sie unserer Arbeit Ihre Anerkennung zollen. Allerdings sollte man wenigstens verstanden haben, as man abschreibt. Ich erinnere an den Spruch aus der chulzeit „Kopiert ist nicht gleich kapiert“. In Ihrer ressemitteilung vom 8. März 2006 kündigen Sie an, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3451 (A) ) (B) ) dass der Kreis der Berechtigten, die „Parkplätze mit Rollstuhlfahrersymbol“ nutzen dürfen, ausgeweitet wer- den solle. Genau das steht aber nicht im Antrag. Dort wird nämlich nur gefordert, dass die Parkerleichterungen auf bestimmte Menschengruppen ausgedehnt werden, nicht das Parken auf so genannten Behindertenparkplät- zen. Das hat gute Gründe. Beispielsweise haben Ohn- händer, die mit ihren Füßen gleichzeitig die Funktion ih- rer Hände übernehmen, und Menschen mit einer einfachen Gehbehinderung auch erhebliche Probleme, sich außerhalb des Autos fortzubewegen. Weil aber die Anzahl der so genannten Behindertenparkplätze be- grenzt ist, und diese auch den „außergewöhnlich gehbe- hinderten“ Menschen vorbehalten bleiben sollen, haben wir nur für die Ausweitung der Parkerleichterungen plä- diert. Das bedeutet, dass man zum Beispiel im einge- schränkten Halteverbot bis zu drei Stunden oder an Park- uhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken darf. Damit wäre ein guter Kompromiss gefunden worden, wie ich finde. Bisher gibt es bereits in einigen Bundesländern diese Parkerleichterungen auch für Gruppen, die nicht die „au- ßergewöhnliche Gehbehinderung“ vorweisen können. Wir wollten aber eine bundeseinheitliche Regelung ein- führen, um überall gleiche Verhältnisse zu haben. Außer- dem gelten diese Einzelregelungen auch nur innerhalb der Landesgrenzen des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt, wenn ein behinderter Autofahrer aus Niedersach- sen ins benachbarte Brandenburg fährt, dann ist seine Parkerleichterung dort nicht mehr gültig. Der zweite und im Moment dringendere Punkt aus unserem Antrag der letzten Wahlperiode – und damit aus dem jetzt vorliegenden Antrag der FDP – ist die gesetzli- che Definition des Merkzeichens B. Letztendlich haben sich die Grünen dem nun auch angeschlossen, wie ihr Antrag zeigt. Dieses Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, die für die Benutzung des öffentli- chen Verkehrs regelmäßig eine Begleitperson benötigen. Hier ist es in den letzten Jahren zu gravierenden Fehlent- wicklungen gekommen, da die gesetzlich festgeschrie- bene Formulierung falsch ausgelegt wurde. Menschen mit Merkzeichen B werden nicht mehr ohne Begleitung in Schwimmbäder gelassen oder es wird davon ausge- gangen, dass sie sich nicht mehr allein im Straßenver- kehr bewegen dürfen. Die Formulierung dazu im SGB IX lautet: „Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwen- dig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe ange- wiesen sind.“ (§ 146 Abs. 2 SGB IX). Dort steht „regel- mäßig“, und nicht „immer“. Außerdem ist klar auf öffentliche Verkehrsmittel Bezug genommen. Dieser Be- reich wird oft unrechtmäßig auf andere Bereiche ausge- dehnt. Auch die Schwerbehindertenausweisverordnung nor- miert ähnlich. Dort steht der Satz, der auch auf dem Schwerbehindertenausweis aufgedruckt ist: „Die Not- wendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ (§ 3 A s d s W d s f B m t V g e r R k A w D u s a F t s d h p g p T n p r d ß R m d w D w r s v z s w b M d z v m (C (D bs. 2 Ziffer 1 SchwbAwV). Dieser Satz ist missver- tändlich, da oft fälschlich davon ausgegangen wird, ass die Ausweisinhaber immer eine Begleitperson mit ich führen müssen. In der Regel ist das nicht auf bösen illen zurückzuführen, sondern in der Angst vor Scha- enersatzansprüchen oder vor fehlendem Versicherungs- chutz begründet. Ich persönlich bedaure es sehr, dass es erst zur Veröf- entlichung der umstrittenen Musterbadeordnung des undesfachverbands Öffentliche Bäder (BOB) kommen usste, und dass das Amtsgericht Flensburg bei einem ragischen Verkehrsunfall zuungunsten einer behinderten erkehrsteilnehmerin entscheiden musste, um die Kolle- en der anderen Fraktionen davon zu überzeugen, dass ine gesetzliche Klarstellung dringend erforderlich ist. Der bisher gravierendste Fall ist durch das Landge- icht Flensburg im Mai 2004 bestätigt worden. In dem echtsstreit ist es zu einem tödlichen Verkehrsunfall ge- ommen, da eine behinderte Frau mit Merkzeichen B im usweis plötzlich eine Landstraße überquerte. Sie urde von einem Motorrad erfasst und kam zu Tode. er Motorradfahrer klagte daraufhin auf Schadenersatz nd Schmerzensgeld, da die behinderte Frau seiner An- icht nach nicht ohne Begleitung eines Heimmitarbeiters m Verkehr hätte teilnehmen dürfen. Das Amtsgericht lensburg befand in erster Instanz, dass die „durch Ver- rag übernommene Verpflichtung, für eine ständige Auf- icht und Begleitung … zu sorgen, auch zum Zeitpunkt es Unfalls bestanden“ habe. Weiter heißt es: „Insoweit at die Beklagte“ – also das Heim – „ihrer Aufsichts- flicht nicht genügt“. Das bedeutet, dass dem Heim we- en des Merkzeichens B eine verschärfte Aufsichts- flicht auferlegt wird. Ich möchte hier nicht der Verantwortungslosigkeit ür und Tor öffnen. Aber behinderte Menschen dürfen icht pauschal wegen des Merkzeichens B dazu ver- flichtet werden, ständig eine Begleitperson mitzufüh- en. Das scheitert in der Praxis schlichtweg daran, dass ies nicht zu organisieren und nicht zu bezahlen ist. Au- erdem hätten behinderte Menschen damit weniger echte als jedes Grundschulkind in Deutschland. Wenn an diese Entwicklung zu Ende denkt, führt das dazu, ass Heime ihre Bewohner nicht mehr herauslassen, eil sie Angst vor Haftungsansprüchen haben müssen. as darf nicht sein. Genau das Gegenteil wollen wir, ill der Gesetzgeber erreichen: Menschen mit Behinde- ung sollen so weit wie möglich selbstbestimmt und elbstständig leben können. Auch die Anstrengungen der ergangenen Jahre, die Umwelt zunehmend barrierefrei u gestalten, haben zum Ziel, dass behinderte Menschen ich möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe be- egen können. Denn Barrierefreiheit bedeutet, dass Ge- äude und Dienstleistungen – § 4 BGG – „für behinderte enschen in der allgemein üblichen Weise ohne beson- ere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ugänglich und nutzbar sind.“ Wir können Menschen mit Behinderungen jetzt nicht orschreiben, dass sie immer einen Aufpasser mitneh- en sollen, sobald sie vor ihre Haustür treten. Wir 3452 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) wollen nicht Isolation von Menschen mit Behinderung, sondern Integration, oder noch besser: Inklusion. Deshalb haben wir dafür plädiert, dass die Formulie- rung im Gesetz präzisiert werden muss. Das Recht, eine Begleitperson mitzuführen, anstatt der Pflicht soll fest- geschrieben werden, damit Menschen mit Behinderung nicht mehr diskriminiert werden. Es handelt sich beim Merkzeichen B um einen Nachteilsausgleich, der sich nicht gegen die Betroffenen richten darf. Zusammenfassend ist zu sagen: Während die Opposi- tion sich noch Schaukämpfen hingibt, wird auf Regie- rungsseite längst gehandelt, nachdem wir unseren Koali- tionspartner auch von der Dringlichkeit überzeugt haben. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Ver- bänden und Einzelpersonen bedanken, die uns tatkräftig durch Zulieferung von Fallbeispielen und Gerichtsurtei- len unterstützt haben. Ein Referentenentwurf zur Klarstellung in Sachen Merkzeichen B ist bereits in Arbeit und wird voraus- sichtlich noch vor der Sommerpause veröffentlicht. Die Klarstellung soll zusammen mit der Verrechtlichung der Anhaltspunkte für die Ausstellung von Schwerbehinder- tenausweisen erfolgen. Die praktische Regelung für die Schwerbehinderten- ausweise wird wohl so aussehen, dass generell bei Neu- ausstellung die Schwerbehindertenausweise mit der neuen Formulierung ausgegeben werden. Außerdem können die neuen Ausweise auch auf Antrag ausgestellt werden. Diesen Antrag können zum Beispiel behinderte Menschen stellen, wenn sie bereits Probleme wegen ei- ner fehlenden Begleitperson hatten. Mit dieser prakti- schen Umsetzung kann auch der heraufbeschworene übermäßige Verwaltungsaufwand vermieden werden, den Gegner der gesetzlichen Klarstellung bisher immer ins Feld geführt haben. In diesem Sinne hoffe ich, dass in Zukunft schneller im Sinne der Sache gehandelt wird, anstatt zu warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es bleibt zu hof- fen, dass in Zukunft das Merkzeichen B für „Beglei- tung“ steht und nicht für „Barriere“. Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Als Behinderten- beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich auf die Anträge der Grünen und der FDP eingehen. Politik für behinderte Menschen ist wichtig. So leben in Deutschland etwa 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen. Circa 14 Prozent sind von Geburt an behin- dert, die meisten aber – 84 Prozent – als Folge von Krankheit oder altersbedingten Leiden. Zu Recht beanspruchen sie eine umfassende gesell- schaftliche Teilhabe; denn behinderte Menschen verste- hen sich schon lange nicht mehr als bloße Objekte staat- licher Fürsorge, sondern sie wollen ihren Alltag aktiv gestalten. Sie haben ein Recht auf umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Und ich bin mir sicher: Mit dem „Allgemeinen Gleichstellungsgesetz“ machen wir einen weiteren Schritt zur Verwirklichung des im Grund- g d k I u a s s d l b n d b g p c i B b F u M n d f m z e d l S M S u d w s S a H B n F d m d a G K s B s e § M s d (C (D esetz verankerten Verbots der Benachteiligung behin- erter Menschen. Die Wirtschaft und einige CDU-Ministerpräsidenten ritisieren den Kompromiss im Bundestag immer noch. ch kann an dieser Stelle nur die Wohlfahrtsverbände nd Behindertenverbände auffordern: Machen Sie Druck uf die Wirtschaftsverbände und die CDU-Ministerprä- identen in Ihren Ländern! Lassen Sie sich diesen Fort- chritt in der Behindertenpolitik nicht nehmen! Vor dem Hintergrund, dass es gerade die FDP ist, die as Gleichstellungsgesetz nicht will, freut es mich natür- ich sehr, dass sich der Antrag der FDP um die Interessen ehinderter Menschen bemüht. Aber lassen Sie mich zu- ächst auf den Antrag der Fraktion der Grünen auf Bun- estagsdrucksache 16/949 eingehen. Es geht um Pro- leme beim Merkzeichen B. Das Merkzeichen B estattet die unentgeltliche Beförderung einer Begleit- erson eines schwerbehinderten Menschen im öffentli- hen Personenverkehr. Durch die veraltete Terminologie m Gesetz kann der falsche Eindruck entstehen, dass die erechtigten verpflichtet sind, immer eine Begleitperson ei sich zu haben. Das Amtsgericht Flensburg leitete im all einer Heimbewohnerin, die einen Unfall verursachte nd das Merkzeichen B im Ausweis hatte, aus dem erkzeichen eine verschärfte Aufsichtspflicht ab. Ei- ige Einrichtungen erwogen daraufhin, Personen mit em Merkzeichen B, zu denen unter anderem Rollstuhl- ahrer, blinde und gehörlose Menschen zählen, nicht ehr allein auf die Straße zu lassen. Uns geht es darum, u ermöglichen, dass behinderte Menschen ihr Leben so igenständig wie nur irgend möglich führen können. Vor iesem Hintergrund sind in der Tat mehrere ähnlich ge- agerte Gerichtsentscheidungen und die Praxis von chwimmbadbetreibern oder Konzertveranstaltern zum erkzeichen B problematisch. So beziehen sich chwimmbadbetreiber zunehmend auf das Merkzeichen B nd verweigern behinderten Menschen ohne Begleitung en Zutritt. Damit wird der Nachteilsausgleich des Aus- eises plötzlich selbst zum Nachteil. Wenn wir Men- chen mit Behinderungen ein Leben in Teilhabe und elbstbestimmung ermöglichen wollen, brauchen sie ber die Unterstützung durch Gesetze und keine neuen ürden. Natürlich muss jeder Mensch, ob mit oder ohne ehinderung, in der Öffentlichkeit Rücksicht auf andere ehmen und für von ihm verursachte Schäden einstehen. ür die Beurteilung der Verantwortung für einen Scha- en, die in jedem Einzelfall individuell geprüft werden uss, reichen die Regeln des allgemeinen Zivilrechts je- och völlig aus. Es kann nicht sein, dass ein Landgericht lle Menschen mit dem Merkzeichen B zu „wandelnden efahrenquellen“ erklärt! Deshalb werden wir von der oalition für Klarstellung sorgen. Die Änderungsvor- chläge aus dem BMAS weisen den Weg. So wird zum eispiel im neuen § 146 SGB IX klargestellt, dass es ich um ein Recht des behinderten Menschen handelt, ine Begleitperson mitzunehmen. Ebenso wird im neuen 146 deutlich gemacht, dass Inhaber des Ausweises erkzeichen B das Recht haben, alleine unterwegs zu ein. Ich kann Ihnen also versichern, dass wir noch vor er Sommerpause klarstellen, dass das Merkzeichen B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3453 (A) ) (B) ) das Recht auf eine Begleitung bedeutet und nicht eine Pflicht zur Begleitung! Ich denke, dass das SGB IX oder auch das Behinder- tengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit in der wirkli- chen und in der virtuellen Welt fordert. Sicherlich ist richtig, dass eine angemessene Anzahl von Parkplätzen für behinderte Menschen dazu gehört. Der Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/853 will in bestimmten Fällen eine Gleichstellung behinderter Menschen, die das Merkzeichen G haben, also schwer gehbehindert sind, mit Inhabern des Merkzeichens aG, die also außergewöhnlich gehbehindert sind. Die Auf- nahme behinderter Menschen, die nicht das Merkzei- chen aG haben, in den Kreis derjenigen, die einen An- spruch auf einen Behindertenparkplatz haben, ist nachvollziehbar und sollte im Einzelfall auch erwogen werden. Die Forderung der FDP nach einer bundeseinheitli- chen Regelung im § 46 der Straßenverkehrsordnung ist aber schon deshalb nicht zielführend, weil die Länder nach § 46 Abs. 2 Satz l weiterhin die Möglichkeit hätten, Ausnahmen zu genehmigen, die das Bundesrecht nicht vorsieht. Meine Fraktion und ich sind der Ansicht, dass es sich hier um eine Aufgabe der Länder – der Landesre- gierungen und der Landesparlamente – handelt. Die Länder sollen pragmatische Lösungen für bestimmte Gruppen behinderter Menschen – seien es Contergange- schädigte oder Stomaträger – entwickeln. Die Länder sind hier, was die Parkraumbewirtschaftung betrifft, nä- her vor Ort und können in Absprache mit den Kommu- nen praktikable Entscheidungen herbeiführen. In diesem Sinne haben bereits die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thürin- gen und Mecklenburg-Vorpommern Vereinbarungen ab- geschlossen, Parkerleichterungen für bestimmte Grup- pen gegenseitig anzuerkennen. Wenn es der FDP um die Wahrung bundeseinheitli- cher Politik für behinderte Menschen geht, schlage ich Folgendes vor: Setzen Sie sich doch – gemäß den Gut- achten der Sachverständigen Harry Fuchs und Felix Welti – im Rahmen der Föderalismusreform bei der Neufassung des Art. 84 des Grundgesetzes für einen Vorrang des Bundes beim Sozialrecht ein! Jörg Rohde (FDP): Der Kernpunkt unserer heutigen Debatte ist mittlerweile hoffentlich unstrittig: Das Merk- zeichen B im Schwerbehindertenausweis muss klarer ge- fasst werden, damit jede Form von Diskriminierung aus- geschlossen ist. „B“ steht für das Recht auf Begleitung und nicht für die Pflicht zur Begleitung. Angesichts der Einigkeit in diesem Ziel, die ich ein- mal unterstelle, ist es umso unverständlicher, dass wir heute zwei Oppositionsanträge zu diesem Missstand dis- kutieren, aber keinen der Bundesregierung. Im Hause Müntefering und Evers-Meyer hat man offensichtlich das Thema verschlafen und ist jetzt nicht mehr rechtzei- tig fertig geworden. Anders kann ich mir nicht erklären, dass „epd Sozial“ letzte Woche bereits aus einem Merk- zeichen-B-Gesetzentwurf des Sozialministeriums vom 19. Mai 2006 zitierte, das Ministerium selbst eine gute W w w z t n h R d C g A s Ä s A w S j f t d g A s F K d A g P h z G d n F w d k h t o t S a n l s b i b b g K t (C (D oche später dann aber von diesem Entwurf nichts mehr issen wollte: Es gebe gar keinen, war die lapidare Ant- ort auf meine Bitte, ihn mir zuzuleiten. Das Problem der fälschlichen Auslegung des Merk- eichens B ist seit langem bekannt. Die CDU/CSU-Frak- ion der vergangenen Wahlperiode hatte vor mehr als ei- em Jahr schon mit einem Antrag auf diesen Missstand ingewiesen. Passiert ist bis heute nichts. Stattdessen hat ot-Grün letztes Jahr mit scheinheiligen Argumenten en Unionsantrag gegen die Stimmen von FDP und DU/CSU abgelehnt. Für die zahlreichen neuen Kolle- en im Bundestag zitiere ich gerne die Begründung der blehnung im damals federführenden Gesundheitsaus- chuss – Drucksache 15/5842, S. 7 –: „… Die von der Fraktion der CDU/CSU beantragte nderung der Schwerbehindertenausweisverordnung … ei nicht erforderlich, da eine neue Formulierung im usweis an der geltenden Rechtslage nichts ändern ürde. Vielmehr würde eine solche Änderung der chwerbehindertenausweise auf das Unverständnis der- enigen stoßen, die bislang keine Probleme bei der Be- örderung gehabt hätten. Zudem entstünde ein Verwal- ungsaufwand für die Versorgungsämter, der angesichts er geringen Zahl von Beschwerden nicht zu rechtferti- en sei. Der Vorschlag, dass nur die neu ausgestellten usweise mit dem geänderten Text versehen werden ollten, sei nicht zielführend, da zwei unterschiedliche ormulierungen über Jahre hinweg zur Verwirrung beim ontrollpersonal führen würden. Der Antrag, den Kreis er Personen zu erweitern, die Parkerleichterungen in nspruch nehmen können, sei abzulehnen. Bereits nach eltendem Recht hätten die Länder die Möglichkeit, arkerleichterungen für nicht außergewöhnlich gehbe- inderte Menschen vorzusehen. Hiervon werde in ein- elnen Bundesländern in unterschiedlicher Form auch ebrauch gemacht. Eine bundeseinheitliche Regelung, ie alle Länderinteressen berücksichtigen müsste, wäre icht sinnvoll und nur schwer durchsetzbar, weil die rage der Parkerleichterungen – auch wegen der Aus- irkungen auf den in den Städten zur Verfügung stehen- en Parkraum – besser auf Landesebene geregelt werden önne. …“ Liebe Kollegen von der SPD, ich frage Sie heute: Se- en Sie das immer noch so? Lassen Sie Ihre Behinder- enbeauftragte Frau Karin Evers-Meyer im Regen stehen der kommen Sie zur Vernunft und unterstützen den An- rag heute? Und liebe Kollegen von den Grünen, was hat ie bewogen, Ihre Meinung gegenüber der Ablehnung us dem letzten Jahr zu ändern? Der CDU/CSU-Fraktion brauche ich diese Frage icht stellen; schließlich stammt der Antrag wortwört- ich aus der Feder des alten und neuen behindertenpoliti- chen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hu- ert Huppe. Schade nur, dass Sie Ihren eigenen Antrag n dieser Legislatur nicht selbst wieder eingebracht ha- en; hier hätte ich mir mehr Durchsetzungskraft gegenü- er den sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen ewünscht. Aber anscheinend hat das großkoalitionäre rötenschlucken auch schon den Bereich der Behinder- enpolitik erreicht. 3454 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Sah die Behindertenbeauftragte im Februar noch drin- genden Handlungsbedarf beim Merkzeichen B, ver- schwand das Thema dann schnell wieder von der Agenda. Nach 100 Tagen rot-schwarzer Regierungsar- beit, in denen die Koalition in der Behindertenpolitik un- tätig geblieben ist – und nicht nur da –, haben wir den CDU/CSU-Antrag auf liberalem Papier im März 2006 erneut in den Bundestag eingebracht. Die Grünen sind sogleich mit einem eigenen Antrag nachgezogen und schließlich ist auch die Behindertenbe- auftragte der Bundesregierung mit einer Presseerklärung erneut auf den Zug aufgesprungen. Wie eingangs erwähnt: Ich gehe davon aus, dass wir uns beim Merkzeichen B einig sind. Gleiches würde ich mir auch bei den Parkerleichterungen wünschen. Der Antrag der Grünen nimmt diese leider nicht auf. Ich bin überzeugt, dass eine bundesweit einheitliche Regelung der Parkerleichterungen den Bedürfnissen der Betroffe- nen entgegenkommt. Einige Bundesländer gewähren diese erweiterten Parkerleichterungen schon, andere ha- ben Sondervereinbarungen mit umliegenden Ländern getroffen. Allein dies zeigt schon, dass im Sinne bundes- einheitlicher rechtlicher Sicherheit geregelt sein sollte, dass alle in unseren Antrag einbezogenen Gruppen in je- dem Bundesland die gleichen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können. Liebe Frau Evers-Meyer, als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung haben Sie Anfang April angekün- digt, dass der Gesetzentwurf für die Klarstellung des Merkzeichens B noch vor der Sommerpause vorliegen soll. Bitte lassen Sie sich nicht vom Ministerium auf ei- nen späteren Zeitpunkt vertrösten. Erhöhen Sie den Druck auf Herrn Münteferings Haus, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich bin mir sicher: Wenn Ihre eigene Fraktion Sie nicht unterstützt, können Sie sich in diesem Punkt auf Jamaika verlassen. Nicht nur ich, sondern circa 1,7 Millionen Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis neh- men Sie beim Wort. Wir haben – die Haushaltswoche außen vor lassend – nur noch eine Sitzungswoche bis zur Sommerpause. In diesem Sinne bitte ich alle Fraktionen um eine zügige Ausschussberatung zur schnellen Klar- stellung des Merkzeichens B. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Sogar zwei Tagesord- nungspunkte widmen sich am 1. Juni – dem Internatio- nalen Kindertag – behindertenpolitischen Themen; beide zu später Stunde, mit der Minimalzeit von je 30 Minuten Debatte, vor leeren Bänken und Zuschauerrängen. Des- wegen wird auch diese Debattenzeit gespart – die zu Protokoll gegebenen Reden können ja nachgelesen wer- den. Ein kurzer Blick zurück. Zunehmend mehr Menschen mit Behinderungen berichteten seit 2005, dass so man- che Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis nicht beim Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile unter- stützen, sondern zu zusätzlichen Benachteiligungen führten. Das Recht auf Begleitung, zum Beispiel im ÖPNV oder in Schwimmbädern, wurde in eine Pflicht u n S d k l K r t d i v F v L e a G d s K S r d b A i z b w e b S v m m g d m s w S c f e d M t w c (C (D minterpretiert. Dies war unter anderem in den „Kobi- et-Nachrichten“ nachzulesen. Auf meine schriftliche Anfrage dazu antwortete taatssekretär Franz Thönnes am 6. Februar: „Der Bun- esregierung ist eine Häufung solcher Fälle nicht be- annt … Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstel- ung ergibt sich daraus nicht.“ Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, ollegin Evers-Meyer – Sie arbeitet im selben Ministe- ium wie Kollege Thönnes! –, fordert in ihrer Pressemit- eilung am 14. Februar dagegen: „Nachteilsausgleich arf nicht zum Nachteil werden! Veraltete Formulierung m Gesetz führt zu Diskriminierung“. Sie kündigt an, un- erzüglich nach einer Lösung zu suchen. Am 8. März folgten ein diesbezüglicher Antrag der DP-Fraktion und eine weitere Woche später ein Antrag on den Grünen. Beide werden von der Fraktion Die inke, unterstützt, ein eigener Antrag dazu ist deswegen ntbehrlich. Am 6. April verkündete die Behindertenbe- uftragte, Kollegin Evers-Meyer, dass ein Merkzeichen-B- esetzentwurf noch vor der Sommerpause vorliegen und amit für Klarstellung sorgen soll. Heute, am 1. Juni, stehen zwei Anträge aus der Oppo- ition auf der Tagesordnung, aber kein Entwurf von der oalition. Warum, ist mir nicht bekannt. Liegt es an taatssekretär Thönnes? Sind die Regierungskreise, de- en Interessen er vertritt, so stark oder wird die Position er sich redlich bemühenden Behindertenbeauftragten ewusst geschwächt? Da es heute zu so später Stunde keine Debatte zu den nträgen gibt, hoffe ich, in wenigen Tagen eine Antwort n den nachlesbaren – zu Protokoll gegebenen – Reden u finden; nicht nur aus purer Neugier, sondern weil die etroffenen Menschen auf diese rechtliche Klarstellung arten. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aktu- ll gibt es beunruhigende Tendenzen, wonach das Recht ehinderter Menschen auf eine Begleitperson, wie es im chwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B erknüpft ist, pauschal zur Pflicht umgedeutet wird, im- er auf allen Wegen eine Begleitperson mitführen zu üssen. Dies hat in letzter Zeit vermehrt zu Benachteili- ungen und offensichtlichen Diskriminierungen behin- erter Menschen geführt. So verweigern Schwimmbäder it Hinweis auf das Merkzeichen B behinderten Men- chen ohne Begleitung den Zutritt. In solchen Fällen ird der Nachteilsausgleich selbst zum Nachteil. Der chwerbehindertenausweis wird zu einem Makel, wel- her die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe emp- indlich eingeschränkt. Mit einem Urteil des Amtsgerichts Flensburg im Fall iner Heimbewohnerin, die einen Unfall verursachte und as Merkzeichen B im Ausweis hatte, wurde aus dem erkzeichen eine verschärfte Aufsichtspflicht abgelei- et. Von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ird seitdem erwogen, Personen mit einem Merkzei- hen B, zu denen unter anderem Rollstuhlfahrer, blinde Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3455 (A) ) (B) ) und gehörlose Menschen zählen, nicht mehr allein auf die Straße zu lassen. Eine zukunftsgerichtete Sozial- und Rechtspolitik muss sich dafür einsetzen, dass allen Menschen mit Be- hinderungen ein selbstbestimmtes und von umfassender Teilhabe geprägtes Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglicht wird. Der von der rot-grünen Bundesregie- rung eingeleitete Paradigmenwechsel hin zu einer bür- gerrechtlich orientieren Behindertenpolitik darf nicht durch solche unklare Rechtsvorschriften, die diesem Ziel entgegenstehen, behindert werden. Mit unserem hier vorliegenden Antrag fordern wir da- her die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vor- zulegen, der im Schwerbehindertenrecht die Regelungen für Nachteilsausgleiche präziser fasst. Insbesondere muss klargestellt werden, dass Nachteilsausgleiche, wie sie beispielsweise mit dem Merkzeichen B verknüpft sind, ein Recht behinderter Menschen darstellen und nicht zu neuen Nachteilen führen dürfen. Zugleich soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ver- bänden behinderter Menschen Maßnahmen der Öffent- lichkeitsarbeit ergreifen, um den Charakter der Nachteils- ausgleiche stärker ins öffentliche Bewusstsein zu tragen. Ich freue mich sehr, dass die Behindertenbeauftragte, Frau Evers-Meyer, zugesichert hat, dass es noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Referentenentwurf geben wird. Ich hoffe doch sehr, dass die Bundesregie- rung den stark verunsicherten Menschen mit einem Merkzeichen-B-Ausweis noch in den verbleibenden vier Wochen die notwendige Rechtssicherheit verschaffen wird. Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kürzungen bei der Finanzierung der Entwicklung ländlicher Räume verhindern (Tagesordnungspunkt 25) Marlene Mortler (CDU/CSU): Bei der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik geht es um die konkrete Ausgestal- tung sehr wichtiger Programme zum Erhalt der attrakti- ven Kulturlandschaft bzw. zur Sicherung der flächende- ckenden Landbewirtschaftung. Es geht aber auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Investitionen auf den Bauernhöfen und im gesamten ländlichen Raum. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass junge Men- schen aus den ländlichen Räumen abwandern. Um diese Entwicklung zu stoppen, sind Fragen zu beantworten, die nahezu alle Politikbereiche berühren, angefangen bei der technischen Infrastrukturausstattung, über Fragen der sozialen Infrastruktur, über Bildungsfragen bis zur Wirtschaftsentwicklung und zum Arbeitsmarkt. Mit der Einigung der europäischen Staats- und Regie- rungschefs im Dezember 2005 auf den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013 wurde die notwendige Finanz- perspektive für die kommenden Jahre festgelegt. Eine drohende Lähmung europäischer Politik durch jährliche H M r s B R i d n E d t s s F m g h e d a g n i g h e S n B d b r 2 h d S A n B a A m w m u s n u w (C (D aushaltsfestlegungen konnte so abgewendet werden. ein ausdrücklicher Dank gilt hier Frau Bundeskanzle- in Dr. Merkel. Ohne ihren großen Einsatz wäre der Be- chluss nicht zustande gekommen. Dieser Beschluss wird durch den Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen kritisiert. Haben die Grünen schon vergessen, dass sie in ihrer egierungszeit bis Herbst 2005 auf europäischer Ebene n der Finanzdiskussion stets abgelehnt haben, dass sich ie Nettozahlerposition Deutschlands gemäß den EU-Fi- anzierungsvorschlägen der EU-Kommission oder des U-Parlaments entwickelt? Sie haben im Gegenteil eine eutliche Einschränkung dieser Ausweitung der Bei- ragssituation von 2007 bis 2013 gefordert. In der Kon- equenz hätte das auch eine viel niedrigere Finanzaus- tattung für die zweite Säule bedeutet. Allein schon die inanzvorschläge der Kommission und des EU-Parla- ents hätten eine geringere Mittelausstattung nach sich ezogen. Unverständlich ist der Antrag der Grünen des- alb, weil die Grünen im EU-Parlament im Rahmen des ntscheidenden Trilogs in keiner Weise eine Anhebung er EU-Finanzmittel im Rahmen der finanziellen Vor- usschau für den Bereich der ländlichen Entwicklung efordert haben. Unsere Bäuerinnen und Bauern haben unter der grü- en Landwirtschaftsministerin der Vorgängerregierung n hohem Maße gelitten. Mit der Neuwahl und dem Re- ierungswechsel kam Zuversicht. Die Stimmungslage at sich wesentlich verbessert. Die große Koalition hat unsere Bäuerinnen und Bau- rn wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückgeholt. icherlich, auch unsere Landwirte wissen, dass es kein eues Geld zu verteilen gibt. Sie tragen viele politische eschlüsse mit. Sie tragen sie dann gerne mit, wenn sie amit Zukunftsperspektiven und Planungssicherheit ha- en. Der Beschluss der europäischen Staats- und Regie- ungschefs über den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 013 wurde akzeptiert, weil nun endlich Planungssicher- eit für die zweite Säule gegeben ist. Er wurde akzeptiert in der Hoffnung, dass diese Gel- er in die aktiv wirtschaftenden Betriebe fließen. Als tichworte möchte ich die Kulturlandschaftprämie, die usgleichszulage oder die Investitionsförderung nen- en. In der Regierungsverantwortung hat die vormalige undesministerin, Frau Künast, mehrfach die Bundes- grarhaushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe für grarstruktur und Küstenschutz – GAK – gekürzt. Da- it standen den GAK-Programmen für ländliche Ent- icklung immer weniger Mittel zur Verfügung, obwohl an zugleich der Stärkung der ländlichen Entwicklung nd der dortigen bäuerlichen Familienbetriebe als politi- ches Ziel das Wort geredet hatte. Auch die erste Säule muss bis 2013 stehen. Sie darf icht immer wieder infrage gestellt werden. Die neue nd die alte Bundesregierung haben der deutschen Land- irtschaft zugesichert, dass die mit der EU-Agrarreform 3456 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) 2003 begründeten EU-Direktzahlungen bis 2013 verläss- lich sind. Das sehe ich als Vertrauensschutz gegenüber den über 400 000 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, die über 4 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Deshalb darf es auch nicht zur An- wendung der zusätzlichen Modulation von bis zu 20 Prozent in Deutschland kommen. Aktive Landwirtschaft ist der wichtigste Beitrag für Natur- und Umweltschutz, der über diesen Weg nicht ge- schwächt werden darf. Die Landwirte erfahren bereits ab 2007 Kürzungen in Höhe von 5 Prozent durch die Mo- dulation. Sie müssen sich durch die Haushaltsdisziplin auf EU-Ebene auf weitere Kürzungen von bis zu 7 Prozent zusätzlich einstellen. Diese greifen, wenn die EU-Finanzobergrenze fast erreicht wird, zum Beispiel durch die Erweiterung der EU um Rumänien und Bulga- rien. Auch diese Kürzungen wären direkt einkommens- wirksam. Die Verschlechterung der deutschen Nettozahlerposi- tion im Vergleich zur Situation 2006 fällt zwar deutlich geringer aus als bei anderen großen Nettozahlern, aber eine Erhöhung des Nettobeitrags war unvermeidlich. Sie ist aber durch die gegenüber dem Vorschlag der Kom- mission erzwungenen Kürzungen im EU-Haushalt, die gerade auch die zweite Säule getroffen haben, wesent- lich geringer ausgefallen. Wenn netto 4 Milliarden Euro weniger an die EU zu leisten sind als ursprünglich ge- plant, ist das doch eine deutliche Entlastung. Beim EU- Gipfel wurde außerdem eine Absenkung des Mehrwert- steuer-Abrufsatzes beschlossen, was Deutschland eine jährliche Entlastung von circa 1 Milliarde Euro bringt. Noch ein Wort zu der von einigen Gruppierungen an- gestoßenen Neiddiskussion und dem ungerechtfertigten Aufbau von Druck auf die EU-Direktzahlungen an die Landwirte. Bundesagrarbericht und die Länderagrarbe- richte weisen die EU-Direktzahlungen für verschiedene Betriebstypen, Betriebsgrößen und Produktionsrichtun- gen aus. Hier ist bereits eine Transparenz gegeben, die aber auch immer noch die Privatsphäre von Bäuerinnen und Bauern unter datenschutzrechtlichen Aspekten schützt. In anderen Bereichen werden der Datenschutz und die Privatsphäre von den Grünen als unverrückbar hinge- stellt. Anscheinend gilt dieser Anspruch für unsere Bäu- erinnen und Bauern nicht. Wenn, dann müssen alle Be- reiche offen gelegt werden, in die staatliche Zahlungen gehen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich den Subventionsbericht. Im Übrigen erhalten zum Beispiel in Bayern auch ei- nige Landschaftspflegeverbände oder der Bund Natur- schutz umfassende EU-Direktzahlungen in Form der Be- triebsprämie, da sie über die in ihrem Besitz befindlichen Flächen Zahlungsansprüche aktivieren. Die bewährten Programme der zweiten Säule sind über 2006 hinaus grundsätzlich fortzuführen. Deshalb sollten für die Achsen l, III und IV der zweiten Säule nur die EU-rechtlich vorgeschriebenen Mindestanteile zur Aufteilung der Gesamtfinanzmittel aufgewendet wer- den. s w n m u M f B d n k a n m n B F l c g d w g L k h E u z f „ a R h s l A k O i e I c E k l p l B V (C (D Die LEADER-Mittel der Achse IV sollten zur Unter- tützung der Ziele der anderen drei Achsen eingesetzt erden. Hierfür sollte von der Möglichkeit der Anrech- ung des Mindestanteils der Achse IV Gebrauch ge- acht werden. Daneben bin ich mir sicher, dass die Bundesregierung nd die Landesregierungen alles dafür tun, dass die EU- ittel für die erste Säule bis 2013 für unsere Bauern- amilien verlässlich bleiben. Auch auf die politische egründung der EU-Direktzahlungen mit diesem Para- igmenwechsel müssen die bäuerlichen Familienunter- ehmen bis 2013 als verlässlichem Rahmen vertrauen önnen. Jegliche weitere Erhöhung der Modulation wird strikt bgelehnt, da dies für die wirtschaftenden Betriebe ichts anderes als eine Kürzung der einkommenswirksa- en Direktzahlungen bedeuten würde. Aus diesen Gründen tragen wir den Antrag der Grü- en nicht mit. Im Sinne einer Vorwärtsstrategie wird undesminister Seehofer noch in diesem Jahr zu einem achkongress „Ländliche Räume und ihre Zukunft“ ein- aden. Die große Koalition wird die Politik für die ländli- hen Räume weiterentwickeln, um den Herausforderun- en entsprechende Antworten entgegenzustellen. Holger Ortel (SPD): Sie legen hier einen Antrag vor, er den Titel „Kürzungen bei der Finanzierung der Ent- icklung Ländlicher Räume verhindern“ trägt. Ich muss estehen, da hätte ich etwas mehr von Ihnen erwartet. eider kann ich auch nach mehrmaligem Lesen keine onstruktiven Vorschläge erkennen. Sie liefern hier viel eiße Luft. Sie schildern uns den Stand der europäischen inigung über die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 nd fordern dann recht naiv eine Rücknahme der Kür- ungen bei den deutschen Mittelanteilen. Als Gegen- inanzierung schlagen Sie die Aufhebung so genannter ungerechtfertigter“ Steuersubventionen vor; erklären ber nicht näher, was sie damit genau meinen. Die Finanzierung der Entwicklung der ländlichen äume ist ein sehr wichtiges Thema. Das möchte ich ier an erster Stelle betonen. Meine Fraktion und ich ind uns unserer Verantwortung für die Zukunft der länd- ichen Räume sehr bewusst. Leider erkenne ich in Ihrem ntrag aber lediglich ihren bekannten Tunnelblick und eine greifbaren und zielführenden Lösungsansätze zur ptimierung des Istzustandes. Sie betonen gleich zu Anfang Ihres Antrages, dass nsbesondere die Landwirte die Leittragenden des ver- inbarten Finanzrahmens 2007 bis 2013 seien. Ich will hnen eines sagen: Unsere Verantwortung für den ländli- hen Raum gilt selbstverständlich auch den Landwirten. s sind aber doch noch viel mehr Faktoren, die die Zu- unft der ländlichen Räume bestimmen. Politik für die ändlichen Räume reicht weiter als die klassische Agrar- olitik. Gefragt ist eine Politik, die eine integrierte länd- iche Entwicklung unterstützt. Wir müssen dafür sorgen, dass es auch abseits der allungsräume eine bedarfsgerechte infrastrukturelle ersorgung und eine zukunftsorientierte Wirtschafts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3457 (A) ) (B) ) struktur gibt. Die ländlichen Räume in unserem Land er- leben seit Jahrzehnten strukturelle Veränderungen, die von der Politik immer abgefedert und begleitet wurden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft nimmt vielerorts weiter ab, alternative Arbeitsplätze ent- stehen jedoch nicht überall und sofort in ausreichendem Maße. Die Folgen stellen die Politik für die ländlichen Räume vor große Herausforderungen. Nur mit leistungs- fähigen ländlichen Räumen ist unser Land fit für die He- rausforderungen der Zukunft. Eine Politik für die ländli- chen Räume ist also auch immer eine Politik für das ganze Land. Sie kritisieren die beschlossenen Mittelverteilungen für die Jahre 2007 bis 2013 und die Auswirkungen auf die zweite Säule der europäischen Agrarpolitik. Lassen Sie mich zunächst etwas zur ersten Säule sagen: Die 2005 umgesetzte Agrarreform der Europäischen Union hat die erste Säule der europäischen Agrarpolitik grundlegend modernisiert. Dem Tier-, Umwelt- und Ver- braucherschutz wurde eine viel größere Bedeutung bei- gemessen. Mit der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion muss die Rentabilität bei der Produk- tion in landwirtschaftlichen Unternehmen grundlegend überprüft werden. Die Entkopplung erweitert außerdem die einzelbetrieblichen Spielräume und fordert marktori- entierte Entscheidungen über die künftige Produktions- ausrichtung. Durch die Agrarreform haben wir veränderte Rah- menbedingungen. Die öffentliche Einflussnahme auf die landwirtschaftliche Produktion ist einerseits viel höher als bisher – nämlich über die Cross-Compliance-Vor- schriften zur Einhaltung von Standards der Lebens- mittelsicherheit und des Umwelt-, Tier- und Naturschut- zes. Sie ist andererseits aber auch geringer, weil die Agrarpolitik keinen direkten Einfluss mehr nimmt auf Landnutzung und Produktionsausrichtung. Umweltschä- digende Produktionsanreize werden abgebaut und Spiel- räume für innovative Agrarerzeugnisse werden eröffnet. Gleichzeitig setzt die EU mit der zweiten Säule auf die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Mit der Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländli- chen Raumes (ELER), der Verabschiedung der strategi- schen Leitlinien und – darauf aufbauend – den Nationa- len Strategieplänen für die ländliche Entwicklung werden nationale und regionale Schwerpunkte für die Entwicklung der ländlichen Räume neu definiert. Diese Politik für die ländlichen Räume hat ein aus- drückliches Ziel: nämlich die Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung in ein Gesamtkonzept zu integrieren und mit Maßnahmen anderer Politikbereiche zu verzah- nen. Dazu gehören aber auch EFRE- und ESF-Mittel. Hier liegt Ihr Versäumnis in der Gesamtbetrachtung. Durch die Verabschiedung des Finanzrahmens bis 2013 besteht sowohl für die erste wie auch für die zweite Säule der Agrarpolitik, bei Einbeziehung aller anderen Strukturhilfen eine hohe Planungssicherheit für alle be- troffenen Akteure. Natürlich freuen auch wir uns nicht über die Mittel- kürzungen der zweite Säule. Ich habe auch Verständnis f I A d S o s d d V z g M s z h g l w E l l c e v g n s s A A L r F l L a R S s P g c w h k m g n i g (C (D ür die Kritik aus den Reihen der landwirtschaftlichen nteressenverbände und der im Naturschutz Tätigen. ber dass Sie mit Ihrem Antrag einfach nur in das Boot er Kritiker einsteigen, das enttäuscht mich doch sehr. ie gehen sogar so weit und bezeichnen die ELER-Ver- rdnung als reine Makulatur. Sie fordern die Bundeskanzlerin auf, sich auf europäi- cher Ebene für eine Rücknahme der Kürzungen bei den eutschen ELER-Mitteln einzusetzen. Dabei wissen Sie och genau, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der erteilung der Mittel für die erste und zweite Säule nicht u rütteln ist. Nach dem „mid-term-review“ müssen wir die Gele- enheit nutzen, über eine eventuelle Neugewichtung der ittel für eine Strukturpolitik zu beraten. Ich finde es ja ehr löblich, dass Sie sich mit den Folgen der Mittelkür- ung in der zweiten Säule auseinander setzen. Aber es ilft uns doch nicht weiter, hier unrealistische Forderun- en aufzustellen. Das Ziel der EU-Agrarreform ist die Stärkung der ändlichen Räume. Diese kann nur erreicht werden, enn sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler bene Lösungsansätze für eine abgestimmte Entwick- ung ländlicher Räume erarbeitet werden. Nationale Al- eingänge sind nicht dienlich. Die Stärkung der ländli- hen Räume können wir nur erreichen, wenn wir die rste und zweite Säule der Agrarpolitik nicht isoliert oneinander betrachten und wenn die Maßnahmen ein- eordnet werden in die gesamte Wirtschafts- und Regio- alpolitik. Die in Ihrem Antrag gestellten Forderungen sind chlichtweg unrealistisch. Ich schlage deshalb vor, die- en Antrag abzulehnen. Noch besser, ziehen sie Ihren ntrag zurück. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die EU- grarpolitik verlangt von den Landwirten in diesem and mehr Reformen, als von irgendeinem anderen Be- ufsstand in den letzten Jahren verlangt worden sind. inanzielle Rahmenbedingungen ändern sich in schnel- er Folge. Die CDU ist lange mit der Aussage durch die ande gezogen, wer Landwirt bleiben wolle, könne dies uch. Damit hat sie eine Botschaft vermittelt, die mit der ealität nicht übereinstimmt. Wir beobachten einen trukturwandel, der sich in den letzten Jahren noch be- chleunigt hat. Entscheidend für die landwirtschaftlichen Betriebe ist lanungssicherheit. Arbeitsplätze in der Landwirtschaft ehören zu den kapitalintensivsten. Die landwirtschaftli- hen Betriebe sind daher in den ländlichen Räumen die ichtigste Stütze der mittelständischen Wirtschaft. Da- er besteht die FDP-Bundestagsfraktion auf Verlässlich- eit und Planungssicherheit für die Landwirte. Deshalb uss an der Finanzierung der ersten Säule bis 2013 fest- ehalten werden. Landwirte sind mittelständische Unter- ehmer. Sie haben im Vertrauen auf politische Zusagen n ihre Betriebe investiert. Deshalb müssen diese Zusa- en eingehalten werden. 3458 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) Mit der Umsetzung der EU-Agrarreformen in natio- nales Recht 2005 gehen erhebliche finanzielle und büro- kratische Belastungen für die Landwirtschaft einher. Es sei nur an die komplizierten Regelungen zu Cross Com- pliance erinnert, die mit neuen Belastungen für die Landwirte verbunden sind. Die finanziellen Rahmenbe- dingungen dürfen nicht im Jahrestakt je nach Kassenlage und ideologischer Ausrichtung der Regierung verändert werden. Der von der Bundesregierung und maßgeblich von Bundeskanzlerin Merkel herbeigeführte Beschluss zur finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 der EU hat ganz massive negative Auswirkungen für die ländlichen Räume und den Umwelt- und Naturschutz in Deutsch- land. Gleichzeitig ist dieser für unsere Landwirtschaft negative Beschluss durch zusätzliche finanzielle An- strengungen in Höhe von 2 Milliarden Euro pro Jahr von der Bundeskanzlerin herbeigeführt worden. Das ist ein Kompromiss, der wesentlich von den Menschen in den ländlichen Räumen finanziert wird. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bun- destagsfraktion mit dem Titel „Finanzpolitische Auswir- kungen der Einigung über die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 der Europäischen Union“ beziffert die Bundesregierung die Kürzungen im Bereich der zweiten Säule für Deutschland für den Zeitraum 2007 bis 2013 auf 37 Prozent Bundestagsdrucksache Nr.: 16/566. Da- mit wird deutlich, dass insbesondere in den südlichen Ländern wie Bayern und Baden Württemberg, die stark auf die Umweltprogramme der zweiten Säule gesetzt haben, ein Kahlschlag droht. Die Kritik der Grünen an dem von Kanzlerin Merkel ausgehandelten „Kuhhan- del“ ist daher voll berechtigt. Die schwarz-rote Bundesregierung muss diesen dra- matischen Abbau der Förderung von Umweltprogram- men und des ländlichen Raumes in Deutschland verant- worten. Über 200 unterschiedliche Vertragsmuster sind nach einer Broschüre der SDW Schleswig-Holstein in den Ländern konzipiert worden, um den unterschiedli- chen regionalen Bedingungen zu genügen. Ebenfalls berechtigt ist die Kritik an den Konsequen- zen für den Ausgleich von Einschränkungen der Bewirt- schaftung in den Natura-2000-Gebieten. Nach dem EuGH-Urteil vom 10. Januar diesen Jahres muss die Bundesrepublik Deutschland das Bundesnaturschutzge- setz zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzricht- linie ändern. Damit wird die bisher geltende so genannte Landwirtschaftsklausel fallen. Da der Naturschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, erwartet die FDP- Bundestagsfraktion, dass zusätzliche Aufwendungen der Betriebe in den Natura-2000-Gebieten angemessen ent- schädigt werden. Im Ergebnis haben Bundeskanzlerin Merkel und die schwarz-rote Koalition einen wahren Fehlstart für die Landwirtschaft und den Naturschutz in Deutschland hingelegt. Das hat so niemand erwartet. Die im Juni stattfindende Anhörung zur ELER-Verordnung der EU im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist daher richtig und notwendig. Die weit reichenden Konsequenzen für den gesamten ländli- chen Raum und den Umwelt- und Naturschutz müssen für die jeweiligen Bundesländer in Deutschland darge- s k B s b l e S L S g r d w r s f l i S t e m v d F t g c p f D d s a A s R v M v A d g w s l a m n c (C (D tellt werden. Zudem ist es erforderlich über Möglich- eiten zur Abfederung nachzudenken. Die schwarz-rote Bundesregierung und namentlich undeskanzlerin Merkel haben die deutsche Landwirt- chaft und den heimischen Naturschutz vor eine unlös- are Aufgabe gestellt: die Wahl zwischen Pest und Cho- era. Vor dem Hintergrund der leeren Haushaltskassen ist ine Abfederung des Kahlschlagbereichs der zweiten äule nahezu unmöglich. Gleichzeitig brauchen die andwirte Planungssicherheit im Bereich der ersten äule. Im Ergebnis wird das zur erheblichen Belastun- en der Landwirte und gravierenden Einschnitten im Be- eich des Naturschutzes führen. Vor diesem Hintergrund ist besonders unverständlich, ass die Regierungskoalition mit der Vorlage des Ent- urfs eines Energiesteuergesetzes in einem weiteren Be- eich das Vertrauen der Landwirte und der mittelständi- chen Biokraftstoffbranche missbraucht. Die FDP ordert die Bundesregierung auf, eine Politik der Ver- ässlichkeit und Planungssicherheit auch für die Betriebe n den ländlichen Räumen zu begründen. Dem Fass den Boden schlägt dann der gestern von chwarz-Rot im Agrarausschuss durchgepeitschte An- rag auf Bundestagsdrucksache 16/1547 aus. Dort heißt s in Forderung l wörtlich: „ … dass nicht mehr zeitge- äße Subventionen der EU zugunsten von Zukunftsin- estitionen in Forschung und Innovation gekürzt wer- en.“ Das ist billigster Populismus auf dem Rücken der amilien im ländlichen Raum. Schwarz-rote Agrarpoli- ik entpuppt sich immer mehr als bauernfeindlich und egen den Mittelstand gerichtet. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die ländli- hen Räume werden immer mehr zu sozialen Brenn- unkten, das habe ich von diesem Pult aus bereits mehr- ach betont, vor allem, aber nicht nur in Ostdeutschland. aher ist es aus Sicht meiner Fraktion umso wichtiger, ieses Problem nicht nur in Sonntagsreden zu benennen, ondern etwas dagegen zu tun. Menschen brauchen eine Lebensperspektive – auch uf dem platten Land. Dazu gehören existenzsichernde rbeitsplätze. „Existenzsichernd“ muss unterdessen chon betont werden. Auch und gerade in den ländlichen äumen haben wir es nicht mehr nur mit einer hohen, erfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu tun. Immer mehr enschen, die arbeiten gehen dürfen, können nicht mehr on dem Verdienst leben und müssen ergänzendes LG II beantragen! Damit können wir uns nicht abfin- en. Es geht aber nicht nur um soziale Lebensbedingun- en. Linke Politik bedeutet, soziale, ökologische und irtschaftlichen Interessen nicht gegeneinander auszu- pielen, sondern gemeinsam zu denken, erst recht in den ändlichen Räumen. Zugegeben: Das sagt sich leichter, ls es dann in den sehr irdischen Interessenskonflikten anchmal ist. Aber die Mühe der Ebene dieser Span- ungsfelder müssen wir uns schon machen. Also: Eine zukunftsfähige Strukturpolitik im ländli- hen Raum ist dringender denn je und sie braucht eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3459 (A) ) (B) ) verlässliche finanzielle Grundlage: auf EU-, auf Bundes- und auf Landesebene. Das ist vermutlich sogar Konsens. Es ist unbestritten: die EU-Politik war in den vergan- genen Jahrzehnten durchaus eine Politik für den ländli- chen Raum. Die EU-Mittel waren und sind eine wichtige und notwendige Hilfe bei den tiefgreifenden Transfor- mationsprozessen, die vor allem in Ostdeutschland, aber auch in benachteiligten Gebieten Westdeutschlands und in den neuen Mitgliedstaaten zu bewältigen sind, ganz abgesehen von den Ländern, die als Bewerber vor der Tür stehen. Eine zukunftsfähige, flächendeckende und multifunk- tionale Landwirtschaftsstruktur ist ein tragendes Ele- ment im ländlichen Raum. Sie wird über die so genannte erste EU-Fördersäule unterstützt – die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe. Aber das allein reicht nicht aus – wir brauchen auch die EU-Agrarstrukturpolitik, die über die so genannte zweite Säule finanziert wird. Aber ausgerechnet diese Gelder für den ländlichen Raum sollen im Durchschnitt um 40 Prozent gekürzt werden. Diese Konsequenz des Verhandlungsergebnisses, das medial als ein Erfolg von Bundeskanzlerin Angela Merkel dargestellt wurde, würde ein Aufgeben aktiver Politik für den ländlichen Raum bedeuten! Erst recht, da die zweite Säule ohnehin als deutlich unterfinanziert gilt. Der vorliegende Antrag von Bündnis90/Die Grünen beschreibt daher zutreffend die schwerwiegenden Kon- sequenzen, die infolge der geplanten massiven Mittel- kürzungen bei der Agrarstrukturpolitik zu erwarten sind. Denn was bedeuten diese Kürzungen? Sie bedeuten eine Reduzierung aller Bereiche, die zur Finanzierung der ar- beitsplatzwirksamen ländlichen Investitionsprogramme beitragen. Daneben steht die Finanzierung der in den vergangenen Jahren sehr erfolgreichen Agrarumweltpro- gramme infrage, die in einigen Ländern Dimensionen er- reicht haben, die für den ländlichen Raum existenziell geworden sind. Hier sind soziale, wirtschaftliche und ökologische Interessen in der Kulturlandschaft eng mit- einander verknüpft. Das „Natura 2000“-Programm lässt sich womöglich gar nicht mehr finanzieren. Die von den einzelnen Bundesländern schon jetzt unterschiedlich ge- förderten Programme zum ökologischen Landbau wer- den gegen den Markttrend weiter reduziert und auch die ambitionierten programmatischen Entwürfe für alterna- tive Einkommensquellen gehen großteils in den Papier- korb. Meine Fraktion fordert daher von der Bundesregie- rung ein belastbares, verlässliches Finanzkonzept für eine nachhaltige Infrastrukturpolitik im ländlichen Raum, ob über eine Nachverhandlung in Brüssel oder über eine Erhöhung der Mittel der Gemeinschaftsauf- gabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ im Bundeshaus- halt oder über andere Wege. Die Menschen im ländlichen Raum brauchen dieses Geld dringender denn je! Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Verabschiedung der EU-Verordnung über die Förderung d p l e w s c r F l i t d n d g z U m r t b D b l d d t e s a d K t r l P w m n g d L f u k e b D n f D l d s z (C (D er Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Euro- äischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ändlichen Raumes, ELER, war ein Meilenstein in der uropäischen Agrarpolitik. Mit der ELER-Verordnung urden die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirt- chaftspolitik gestellt, die sich in die integrierte ländli- he Entwicklung einpasst. Den Mitgliedstaaten der Eu- opäischen Union steht damit ein modernes örderinstrument zur Stärkung und Entwicklung des ändlichen Raums zur Verfügung. Doch die Freude über dieses Instrument verteilt sich n den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr un- erschiedlich. Die deutsche Bundesregierung scheint je- enfalls davon überzeugt zu sein, auf einen Großteil der euen Fördermöglichkeiten verzichten zu können. An- ers ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass sie im ver- angenen Dezember bei der Einigung über die finan- ielle Vorausschau 2007 bis 2013 der Europäischen nion bereit war, auf 37 Prozent der Mittel, die im Rah- en der ELER-Verordnung Deutschland als Kofinanzie- ungsmittel zur Verfügung gestellt werden, zu verzich- en. Dank der Verhandlungsstrategie von Angela Merkel eim Rat der Staats- und Regierungschefs werden wir in eutschland in den kommenden sieben Jahren mit 400 is 450 Millionen Euro weniger an Fördermitteln für den ändlichen Raum pro Jahr auskommen müssen. Während ie ostdeutschen Bundesländer dabei nur auf 25 Prozent er bisherigen Mittel verzichten müssen, trifft es die al- en Bundesländer mit 45 Prozent besonders hart. Die rste Säule der europäischen Agrarpolitik mit ihrer Aus- tattung von 293 Milliarden Euro wurde hingegen nicht ngetastet. Vor diesem Hintergrund frage ich: Was hat iese Politik mit dem gemein, was die Koalition in ihrem oalitionsvertrag beschlossen hat? Dort steht – ich zi- iere –: „Die Finanzierung der zweiten Säule muss aus- eichend abgesichert und die gleichgewichtige Entwick- ung beider Säulen gewährleistet bleiben.“ Was hat die olitik, die die Koalition macht, mit einer „gleichge- ichtigen Entwicklung“ zu tun? Die Koalition rechtfertigt ihre Politik mit der gebets- ühlenartigen Wiederholung des Argumentes der Pla- ungssicherheit für die Landwirte, die von den Zahlun- en aus der ersten Säule profitieren. Will die Koalition amit sagen – und ich frage ganz konkret –, dass die andwirte, die Fördermittel aus der zweiten Säule emp- angen, keine Planungssicherheit brauchen? In Bayern nd Baden-Württemberg beispielsweise beträgt der Ein- ommensanteil, den die Bauern aus der zweiten Säule rhalten, bereits 40 Prozent. Wer den ländlichen Raum in Deutschland nicht aufge- en will und wer insbesondere der Landwirtschaft in eutschland auch über die kommenden sieben Jahre hi- aus eine Perspektive bieten will, muss für eine bessere inanzielle Ausstattung der zweiten Säule kämpfen. azu stehen der Bundesregierung verschiedene Mög- ichkeiten zur Verfügung. Für die beste unter ihnen ürfte es leider mittlerweile zu spät sein. Die Koalition ollte sich für eine bessere finanzielle Ausstattung der weiten Säule innerhalb der Europäischen Union einset- 3460 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) zen: Sie sollte nachverhandeln. Aber diese Chance ist wohl vertan. Eine andere Möglichkeit wäre, die ab 2007 fehlenden Mittel durch eine Aufstockung der Mittel für die Ge- meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, GAK, zu kompensieren. Die Koalition sollte bei der GAK nicht weiter kürzen, wie sie es für dieses Jahr vorhat, sondern den Haushaltsansatz ab dem kommenden Jahr um die fehlenden 450 Millio- nen Euro aufstocken. Wenn der Koalition das haushaltstechnisch nicht ge- lingen sollte, hat sie als Drittes die Möglichkeit, von der mit der finanziellen Vorausschau beschlossenen fakulta- tiven nationalen Modulation Gebrauch zu machen. Denn die fakultative Modulation bedeutet mitnichten, dass da- mit der Landwirtschaft in Deutschland Mittel, die ihr über die erste Säule zur Verfügung stehen, entzogen würde. Im Gegenteil: Die fakultative Modulation erlaubt den Landwirtschaftsbetrieben mit einer Umorientierung auf Maßnahmen der zweiten Säule, die gleichen Förder- mittel zurückzugewinnen. Die Gelder blieben in der Landwirtschaft – allerdings in einer, die klar auf Um- weltverträglichkeit und Zukunftsfähigkeit setzt. Wenn die Koalition die fakultative Modulation de- gressiv gestaltet und erst bei Unternehmen ansetzt, die mehr als 20 000 Euro an Direktzahlungen jährlich be- kommen, wären sogar fast 90 Prozent der landwirt- schaftlichen Betriebe in Deutschland gar nicht von Kür- zungen betroffen. Ein solcher Ansatz wäre auch unter dem Gesichtspunkt gerecht, dass nur wirklich große Be- triebe auf Agrarsubventionen verzichten müssten, Be- triebe also, die aufgrund ihrer Größe ohnehin effizienter wirtschaften. Ich fasse zusammen: Mit der ELER-Verordnung hat die Europäische Union einen Weg beschritten, ihre Landwirtschaft auf die Zukunft auszurichten und leben- dige ländliche Räume zu erhalten und zu entwickeln. Nimmt man diese Politik ernst, muss man auch die not- wendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Poli- tik zur Verfügung stellen. Noch ist es möglich, Schaden abzuwenden. Die Koalition sollte die Gelegenheit nut- zen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/1645, dringliche Frage 2): Wie sieht die Bundesregierung das Risiko für weitere Haushaltsbelastungen durch den Zeitverzug, wenn weitere Nachbesserungsvorschläge bei schon jetzt erkannten Defizi- ten frühestens im Herbst vorgelegt werden sollen vor dem Hintergrund, dass die Haushaltsberatungen 2006 vor dem Ab- schluss stehen und für Hartz IV schon jetzt ein Haushaltsri- siko besteht und nur 24,4 Milliarden Euro im Haushalt einge- stellt sind (Anhörung zum SGB-II-Fortentwicklungsgesetz vom 29. Mai 2006)? Aufgrund der unterjährigen Ausgabenentwicklung im Bereich der gesamten Grundsicherung zeichnet sich n r n s m w b v s d F M z H w A d d s h H f a S t d h Z A e u i m m r B r f s N V m m J k f (C (D icht zwingend ein Haushaltsrisiko für die Grundsiche- ung insgesamt ab, sodass der Haushaltsausschuss in sei- er gestrigen Sitzung die im Regierungsentwurf veran- chlagten Ansätze nicht geändert hat. Für einen öglichen Mehrbedarf beim Ansatz Arbeitslosengeld II urde durch die Ausbringung einer qualifizierten Sperre eim Eingliederungstitel und einem Deckungsvermerk om Eingliederungstitel zum Arbeitslosengeld II Vor- orge getroffen. Im Übrigen geht die Bundesregierung avon aus, dass es mit der Verabschiedung des SGB-II- ortentwicklungsgesetzes und den hierin vorgesehenen aßnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Effi- ienz des Systems der Grundsicherung, im Rahmen des aushaltsvollzugs zu einer rückläufigen Ausgabenent- icklung beim Arbeitslosengeld II kommen wird. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- ache 16/1645, dringliche Fragen 3 und 4): Welche Vorstellungen hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, wenn sie erklärt, dass das Hartz-IV-Gesetz einer „grundlegenden Überholung“ bedarf („Frankfurter Allge- meine Zeitung“ vom 30. Mai 2006), und warum wird dieses Vorhaben angesichts des sich abzeichnenden Haushaltsrisikos nicht in das im Beratungsverfahren stehende SGB-II-Fortent- wicklungsgesetz einbezogen, sodass die Maßnahmen noch 2006 haushaltswirksam werden können? Wo sieht die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel den Un- terschied zwischen einer „Generalrevision“ und einer „grund- legenden Überholung“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 30. Mai 2006)? Die Betreuung der arbeitsfähigen ehemaligen Bezie- er der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe aus einer and ist der richtige Weg. Ein so komplexes und um- angreiches Reformvorhaben stellt hohe Anforderungen n die Umsetzung. Mit dem schon verabschiedeten GB-II-Änderungsgesetz und dem jetzt aktuell disku- ierten SGB-II-Fortentwicklungsgesetz reagieren wir auf ie Erfahrungen in 2005 und 2006. Wir präzisieren In- alte der Gesetzgebung und verbessern die Umsetzung. iel bleibt: Wir wollen Arbeitslosigkeit bekämpfen und rbeitsuchenden auch im Bereich SGB II helfen. Und s geht darum, die knappen öffentlichen Mittel effektiv nd effizient einzusetzen. Konkret bedeutet das, dass wir n diesem Jahr rund 600 Millionen Euro und im kom- enden Jahr durch die genannten und andere Maßnah- en rund 3,8 Milliarden bis 4,0 Milliarden Euro einspa- en. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wird die undesregierung im Herbst und in den kommenden Jah- en mit verschiedenen Maßnahmen die Arbeitsmarktre- ormen SGB II und SGB III weiter entwickeln, insbe- ondere durch die Neuregelung des so genannten iedriglohnsektors auf der Grundlage zu erarbeitender orschläge. Das berührt auch den Bereich der Arbeits- arktreform SGB II; die Neuausrichtung von Instru- enten der aktiven Arbeitsmarktpolitik im kommenden ahr auf der Grundlage einer bereits laufenden Wirksam- eitsanalyse; die Neuregelung der Kosten der Unterkunft ür 2007 und folgende und die Entscheidung über die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3461 (A) ) (B) ) langfristige Gestaltung des Arbeitsmarkts im Bereich- SGB II im Jahr 2008. Aus all dem folgt: Die Grundsätze dieser Arbeitmarktreformen sind unumstritten. Instru- mente, Verfahren und Umsetzung werden – immer orientiert am Ziel der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und dem effizienten Einsatz der Mittel – optimiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Frage 5): Inwieweit erwägt die Bundesregierung die Verankerung der Gebührenfreiheit der Bildung im Grundgesetz, um ihren im Rahmen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen (siehe dazu Art. 13, wo das Ziel einer „allmäh- lichen Einführung der Unentgeltlichkeit der Hochschulbil- dung“ genannt ist)? Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ver- pflichtet die Vertragsstaaten gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. c dazu, den Hochschulunterricht für jedermann gleicher- maßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen. Hierzu wird insbesondere die allmähliche Ein- führung der Unentgeltlichkeit verlangt. Entscheidend ist, dass der Zugang von der Finanzkraft des Einzelnen un- abhängig bleibt. Die Einführung von Studiengebühren ist demnach dann nicht völkerrechtswidrig, wenn durch geeignete Förderungssysteme dafür Sorge getragen wird, dass auch finanzschwachen Studienanwärtern der Zu- gang zur Hochschulausbildung ermöglicht wird (verglei- che dazu Riedel/Söllner, JZ 2006, 270). Das Bundesver- fassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 (2 BvF 1/03) festgestellt, dass der Bund – jeden- falls gegenwärtig – nicht das Gesetzgebungsrecht hin- sichtlich der Erhebung von Studiengebühren besitzt. Es führte in der Entscheidung unter anderem aus, dass ge- mäß Art. 75 Abs. l Satz l Grundgesetz in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz der Bund Rahmenvorschrif- ten nur erlassen dürfe, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im ge- samtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Rege- lung erforderlich mache. Der Bund habe aber nicht aus- reichend dartun können, dass diese Voraussetzungen erfüllt seien. Aufgrund dieses Urteils sind die Bundes- länder für die Entscheidung zuständig, ob und inwieweit Studiengebühren an den jeweiligen Hochschulen einge- führt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich der Bundesregierung die Frage einer Grundgesetzänderung zur Einführung einer Studiengebührenfreiheit nicht. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Frage 6): b d s s ü f r A d A N 3 f u a k n e s d n u z A N d u w d w V f b s s e A d A ( (C (D Wie viele Personen sind damit beschäftigt, Umsatzsteuer- betrug aufzudecken, und wie hoch ist der jährliche finanzielle Aufwand für die Erfüllung dieser Aufgabe? Nach Art. 108 des Grundgesetzes sind für die Erhe- ung der Umsatzsteuer die Länder zuständig, was auch ie Zuständigkeit für die Umsatzsteuerkontrolle mit ein- chließt. Angaben darüber, wie viele Personen damit be- chäftigt sind, Umsatzsteuerbetrug aufzudecken und ber die Höhe der jährlichen finanziellen Aufwendungen ür die Erfüllung dieser Aufgabe liegen der Bundesregie- ung nicht vor. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/1604, Frage 7): Wie beurteilt die Bundesregierung qualitativ und quantita- tiv die Werftenkapazitäten in Deutschland, die für Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen der Binnenschifffahrt erfor- derlich wären? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die 5 deutschen Binnenschiffswerften auch auf dem Markt ür Binnenfrachtschiffe die notwendigen Kompetenzen nd unternehmerische Chancen besitzen, um erfolgreich n der Modernisierung der Binnenschiffe teilnehmen zu önnen. Die Bestellungen von 18 Frachtschiffen mit ei- er Ladekapazität von 24 000 Tonnen in 2005 sind eine rfreuliche Verbesserung der Auftragseingänge in die- em Marktsegment und belegen die Leistungsfähigkeit er Unternehmen. 2005 wurden bei den deutschen Bin- enschiffswerften außerdem 18 Binnenfahrgastschiffe nd 36 Arbeitsboote, Behördenschiffe und andere Spe- ialschiffe bestellt. Die Schiffbaubranche selber schätzt diese positive uftragsentwicklung noch nicht als das notwendige achfragesignal aus dem Modernisierungsbedarf der eutschen Binnenschiffsflotte ein. Ein zusätzlicher Bau- nd Modernisierungsbedarf könnte sich auch aus einer eiteren Verlagerung von Straßengütertransporten auf as Binnenschiff ergeben. Die deutschen Binnenschiffs- erften hoffen, dass sich in den kommenden Jahren eine erbesserung der Investitionsfähigkeit des Binnenschiff- ahrtsgewerbes einstellt. Die Bundesregierung teilt die Beurteilung des Schiff- auverbandes, dass die deutschen Werften in der Lage ind, dann noch stärker Aufträge für neue Binnenfracht- chiffe auch gegen die Konkurrenz vor allem in den ost- uropäischen Ländern zu akquirieren. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/1604, Frage 12): Wie hat die Bundesregierung auf der Sitzung des Wettbe- werbsrates am 29. und 30. Mai 2006 bei den Verhandlungen 3462 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) zur Dienstleistungsrichtlinie darauf hingewirkt, dass die be- stehenden Unklarheiten in der Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Bildung ausgeräumt werden, beispielsweise indem sichergestellt wurde, dass die Mitgliedstaaten festlegen können, was Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind, wie es unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gefordert wird? Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen mit Nachdruck für eine klare Abgrenzung zwischen pri- vater und öffentlicher Bildung eingesetzt. Wir haben hierüber den zuständigen Ausschuss für Bildung und Forschung in den vergangenen Wochen immer wieder eingehend informiert. Wir hatten mit diesen Bemühun- gen schon im Vorfeld des Wettbewerbsfähigkeitsrates Erfolg: Der geänderte Richtlinienvorschlag gibt nun in Erwägungsgrund 16 die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den einschlägigen Krite- rien wieder, anhand derer die Abgrenzung zu erfolgen hat. Aus Sicht der Bundesregierung verbleiben damit keine Unklarheiten mehr. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) (Drucksache 16/1604, Frage 13): Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesre- gierung, im Falle unvorhergesehener Entwicklungen in der Demokratischen Republik Kongo gegebenenfalls die deutsche Militärpräsenz zu verstärken, und wie viele Soldaten könnten für welchen Zeitraum maximal dort eingesetzt werden? EUFOR RD CONGO hat mit der VN Resolution 1671 (2006) einen zeitlich klar begrenzten Auftrag. Die EU-Operation ist auf den Zeitraum der Wahlperiode be- grenzt. Die EU-Unterstützung wird im Kern vom Datum der Parlaments- und der ersten Runde der Präsident- schaftswahlen (vorgesehen für den 30. Juli) bis vier Mo- nate danach andauern. Hinzu kommen Zeiten für die Verlegung und Herstellung der Einsatzfähigkeit sowie für die Rückverlegung der Truppen. Durch den Befehls- haber für die ESVP-Operation EUFOR RD CONGO wurde ein Einsatzkonzept (Concept of Operations = CONOPS) erstellt. Dieses schließt eine für die militäri- sche Durchführung der festgelegten Aufgaben erforder- liche Kräfte- und Fähigkeitsforderung an die EU Mit- gliedsstaaten ein. Eine abschließende Aufstellung des multinationalen Kräftedispositivs wird zurzeit noch aus- gehandelt. Um einer Lageverschärfung adäquat begeg- nen zu können, steht zur Verstärkung der in der Demo- kratischen Republik Kongo stationierten Kräfte eine sogenannten .,On Call Force“ im Einsatzraum Gabun zur Verfügung. Darüber hinaus soll eine strategische Re- serve in Europa bereitgehalten werden, um im Bedarfs- fall innerhalb von 14 Tagen ins Einsatzgebiet zu verle- gen. Derzeit ist keine Beteiligung deutscher Kräfte an der strategischen Reserve vorgesehen. Die Gliederung von EUFOR mit Vor-Ort-Kräften in Kinshasa und On- Call-Kräften mit hoher Mobilität und rascher Verfügbar- keit in Gabun bietet sowohl dem taktischen Befehlshaber als auch dem Befehlshaber für die Gesamtoperation aus- r p A d d ( g f 7 b z g z A A d d ( e g v r a d E 2 d 2 m d t (C (D eichende Flexibilität, um den Auftrag der Lage ange- asst, flexibel und erfolgreich durchzuführen. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU) (Drucksache 16/1604, Frage 14): Wie teuer wird aus Sicht der Bundesregierung der derzeit geplante deutsche Militäreinsatz in der Demokratischen Re- publik Kongo, und welche finanziellen Mittel sind an welcher Stelle im Bundeshaushalt 2006 bisher zur Finanzierung einge- stellt? Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteili- ung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-ge- ührten Operation EUFOR RD CONGO mit bis zu 80 Soldaten betragen für die Dauer von vier Monaten is zu 56 Millionen Euro. Die Finanzierung des Einsatzes erfolgt aus dem Ein- elplan 14, Kapitel 1403 Titelgruppe 08. Da für die pro- nostizierten Ausgaben dieses Einsatzes bislang im Ein- elplan 14 keine Vorsorge getroffen ist, werden die usgaben aus dem Verteidigungshaushalt erwirtschaftet. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Dr. Rainer Stinner (FDP) Drucksache 16/1604, Frage 15): Warum ist das Bundesministerium der Verteidigung seit mehr als vier Monaten nicht in der Lage – entgegen der Ant- wort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundes- minister der Verteidigung, Dr. Friedbert Pflüger, vom 18. April 2006 auf meine schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksa- che 16/1268 „Insgesamt kann für das Bundesministerium der Verteidigung die militärische Befehlsgebung in multinationa- len Verbänden und Stäben jederzeit nachvollzogen werden“ –, zu einem endgültigen Ermittlungsstand zu kommen, ob in ei- nem bestimmten Fall eine multinationale Befehlsgebung statt- gefunden hat oder nicht (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Dr. Friedbert Pflüger, vom 18. Mai 2006 auf meine schriftli- che Frage „Befehlsgebung in multinationalen Verbänden und Stäben“), und liegt ein Zeitraum von über vier Monaten nach Ansicht der Bundesregierung noch innerhalb eines mit „jeder- zeit“ zu bezeichnenden Zeitrahmens? Die von Ihnen in den Mittelpunkt gestellte Frage nach iner eventuell stattgefundenen multinationalen Befehls- ebung stellt nur einen Teilaspekt der im Ermittlungs- erfahren insgesamt zu untersuchenden möglicherweise elevanten Tatbestände dar. Die sorgfältige Überprüfung ller Einzelaspekte unterstreicht die hohe Bedeutung, die as BMVg der Klärung des Sachverhaltes zumisst. Die rmittlungen des Wehrdisziplinaranwaltes wurden am 2. Mai 2006 abgeschlossen. Einzelheiten dazu wurden em Verteidigungsausschuss schriftlich bereits am 4. Mai 2006 mitgeteilt. Daher konnte Ihnen am 18. Mai it Rücksicht auf das laufende Verfahren lediglich der amalige Ermittlungsstand mitgeteilt werden. Ungeach- et dessen gibt es bis heute keinen Nachweis für die Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3463 (A) ) (B) ) hauptung des beschuldigten Soldaten, aufgrund einer multinationalen Befehlsgebung gehandelt zu haben. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Antwort auf Ihre Anfrage vom 11. Mai 2006. Die von Ihnen kritisierte Bearbeitungsdauer steht nicht in Wider- spruch zu der Ihnen am 10. April 2006 erteilten Aus- kunft, dass insgesamt die militärische Befehlsgebung in multinationalen Verbänden und Stäben jederzeit nach- vollzogen werden kann. Wenn eine multinationale Be- fehlsgebung aufgrund der Ihnen bekannten Regelungen und Verfahren erfolgt, so ist jederzeit nachvollziehbar. Trotz aller Regelungen ist jedoch grundsätzlich der ,.Faktor Mensch“ als Einschränkung zu sehen. Wenn die Befehlsgebung des multinationalen Stabes durch die handelnden Akteure nicht hinreichend transparent ge- macht wird (zum Beispiel mündlicher Befehl ohne wei- tere Dokumentation oder eingeschränkter Adressaten- kreis) besteht immer die latente Gefahr, dass nicht alle relevanten Informationen lückenlos dokumentiert wer- den können. Um das ausschließen zu können, bedarf es im Einzelfall einer Überprüfung, die durchaus eine ent- sprechende Zeit in Anspruch nehmen kann. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen des Abgeordneten Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1604, Fragen 16 und 17): Warum hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, – trotz wiederholter expliziter Bitten von Seiten der Abgeordneten – bislang den Entwurf des Weißbuchs zur Sicherheitspolitik den Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit noch nicht vorgelegt, und wie ist dies mit der Tatsache in Übereinstim- mung zu bringen, dass der Bundesminister wiederholt eine breite sicherheitspolitische Debatte anmahnt, bei Nachfragen zu seinen öffentlichen Stellungnahmen – zum Beispiel hin- sichtlich der Änderung des Verteidigungsbegriffs und des Bundeswehreinsatzes im Innern – auf das vertrauliche Weiß- buch verweist und das Weißbuch bislang nur Pressevertretern, den beteiligten Ressorts und den Koalitionsfraktionen vor- liegt, nicht aber der Opposition und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wird? Inwieweit und in welchen konkreten Punkten unterscheidet sich das Weißbuch zur Sicherheitspolitik von den vorliegenden Verteidigungspolitischen Richtlinien und der Europäischen Si- cherheitsstrategie, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik ein kohärentes, umfassendes, ressortüber- greifendes und nicht auf militärische Aufgaben und Fähigkei- ten reduziertes Grundsatzdokument sein muss, das den Primat ziviler Instrumente und Fähigkeiten widerspiegelt? Zu Frage 16: Das Weißbuch, das ja gerade eine sicherheitspoliti- sche Debatte anstoßen soll, wird den Oppositionspar- teien nicht vorenthalten. Ein Weißbuch ist ein gemeinsa- mes Dokument der Bundesregierung. Eine öffentliche Debatte kann deshalb nur über eine vom Kabinett verab- schiedete Fassung erfolgen. Der Staat hat eine Schutzfunktion für die Bürgerinnen und Bürger. Fragen wie eine mögliche Änderung des Verteidigungsbegriffs oder des Einsatzes der Bundes- w S m m b D l W d v f h ä d d Z g c E i d e z b Z I c r i H d t d A h A d F N g Z g p s g (C (D ehr im Inneren müssen diskutiert werden, wenn der taat seiner Schutzpflicht gerecht werden will. Bundes- inister Dr. Jung hat seine Meinung hierzu deutlich ge- acht. Über möglicherweise entstehenden Handlungs- edarf wird die Bundesregierung intensiv diskutieren. arüber hinaus ist auch eine Diskussion in der Öffent- ichkeit notwendig. Diese sollte auf der Grundlage des eißbuchs geführt werden, sobald dieses als Ausdruck es gemeinsamen Verständnisses der Bundesregierung om Kabinett verabschiedet wurde. Das Weißbuch be- indet sich nach wie vor im Abstimmungsprozess inner- alb der Bundesregierung. Inakzeptable Indiskretionen ndern nichts an der Tatsache, dass erst nach Verabschie- ung durch das Kabinett eine öffentliche Befassung mit em Weißbuch stattfinden kann. u Frage 17: Das Weißbuch wird in der Kontinuität der Verteidi- ungspolitischen Richtlinien und der Europäischen Si- herheitsstrategie stehen. Auf beide Dokumente wird im ntwurf ausdrücklich verwiesen. Ich verweise auf den m Koalitionsvertrag formulierten Auftrag an den Bun- esminister der Verteidigung, unter seiner Federführung in Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und ur Zukunft der Bundeswehr vorzulegen. Dieses Weiß- uch muss auch Aussagen zu den Aufgaben und zur usammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen nstitutionen innerhalb einer umfassenden nationalen Si- herheitsvorsorge beinhalten. Dabei entspricht es unse- em Verständnis, dass die Bundeswehr nur ein Element n einem umfassenden Instrumentarium staatlicher andlungsmittel ist. Ziel ist es, vor dem Hintergrund ieses Verständnisses die seit der deutschen Einheit kon- inuierlich durchgeführte Weiterentwicklung der Bun- eswehr so fortzuführen, dass die Streitkräfte ihre ufgaben im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahr- underts erfolgreich wahrnehmen können. nlage 40 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1604, Fra- en 18 und 19): Beabsichtigt die Bundesregierung, Ergebnisse des Runden Tisches Pflege, der am 12. September 2005 seine Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppen präsen- tierte, umzusetzen, oder hat sie bereits damit begonnen? Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Runden Tisches Pflege, zum Beispiel bei der Frage nach der Selbstverpflichtung aller Beteiligten, wenn es um die Einhal- tung der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Men- schen geht? u Frage 18: Soweit die Bundesregierung Adressat der Empfehlun- en der Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege ist, rüft sie diese derzeit auf ihre Umsetzbarkeit. Sie beab- ichtigt, die Empfehlungen bei den anstehenden gesetz- eberischen Reformvorhaben soweit wie möglich zu be- 3464 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) rücksichtigen. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten begonnen. Zu Frage 19: Die Bundesregierung begrüßt es, dass die Arbeits- gruppen des Runden Tisches Pflege trotz großer Interes- sendivergenzen und auch angesichts der inhaltlichen und fachlichen Komplexität der Themen fundierte Ergeb- nisse vorgelegt haben. Das gilt auch für die Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Die Bundesregierung wird sich für die Verbreitung der Charta, die grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammenfasst, und die darin enthalte- nen Zielsetzungen einsetzen. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/1604, Fragen 20 und 21): Welches Potenzial misst die Bundesregierung medizini- scher Rehabilitation zur Vermeidung dauerhafter Pflegebe- dürftigkeit bei und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemäß dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 den Vorrang medizinischer Rehabili- tation vor der Pflege von pflegebedürftigen, alten und behin- derten Menschen zu stärken? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass derzeit für Krankenkassen ein Anreiz besteht, Leistungen auf die Pflege- versicherung zu verlagern, und wenn ja, in welcher Form wird die Bundesregierung dieser Situation bei der Reform der Krankenversicherung und der Reform der Pflegeversicherung Rechnung tragen? Zu Frage 20: Die Bundesregierung sieht einen großen Nutzen in Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation bei pfle- gebedürftigen bzw. von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen. Mit dem gesetzlichen Auftrag „Rehabilitation vor und in der Pflege“, der im Fünften, Neunten und Elf- ten Buch Sozialgesetzbuch enthalten ist, wird die Reha- bilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit als Auftrag der Sozialversicherungssysteme in ihrer Bedeu- tung mehrfach unterstrichen. Neben der Akutversorgung und der Pflege ist die medizinische Rehabilitation ein wichtiger Bestandteil der Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Behinderung einschließlich Pflegebedürftigkeit abzuwen- den, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Ver- schlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Nach dem Koalitionsvertrag soll daher der Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ durch sachgerechte Zuordnung von Leistungen und deren Finanzierung bes- ser zur Geltung gebracht werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der anstehenden Reformen der gesetzli- chen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung entsprechende Maßnahmen vorschlagen, um die Ab- stimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen der Kranken- und Pflegeversicherung, die von der Defini- tion der jeweiligen Bedarfstatbestände bis hin zu Finan- z ü Z p g k P r t b u Z m v T l s h f A d A N k l A D w u F B s w E w S d d z F h f d S r M h b g d (C (D ierungs- und Leistungserbringungsfragen reichen, zu berwinden. u Frage 21: Die Bundesregierung teilt die Auffassung in dieser auschalen Form nicht. Gleichwohl sieht die Bundesre- ierung die Notwendigkeit, dort, wo Fehlsteuerungen im omplexen Leistungsgeschehen zwischen Kranken- und flegeversicherung entstehen, durch richtig gesetzte An- eizstrukturen die Versorgung für die Versicherten zu op- imieren. Die Beseitigung möglicher Schnittstellenpro- leme zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung nd der sozialen Pflegeversicherung ist seit geraumer eit Gegenstand weit reichender Diskussionen. Ziel uss es sein, bestehende Probleme bei der Zuordnung on Leistungen durch verbesserte Kooperation, mehr ransparenz und ggf. auch notwendig werdende gesetz- iche Klarstellungen auszuräumen. Im Rahmen der an- tehenden Gesundheitsreform werden gegenwärtig ierzu Gespräche innerhalb der Regierungskoalition ge- ührt, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. nlage 42 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des bgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/1374, Frage 22): Welche Förderprogramme mit welchen Zielsetzungen und Fördervolumina sind vorgesehen, um die Binnenschifffahrt unter deutscher Flagge zu erhalten und die Flotte zu moderni- sieren? Die Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähig- eit der deutschen Binnenschifffahrt ist ein zentrales An- iegen der Bundesregierung und soll entsprechend den ussagen im Koalitionsvertrag weiter gestärkt werden. as Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung unterstützt die deutsche Binnenschifffahrt in nterschiedlichen Bereichen und hat im Jahr 2004 das orum Binnenschifffahrt und Logistik gegründet, um die innenschifffahrtspolitik in enger Abstimmung und Zu- ammenarbeit mit dem deutschen Binnenschifffahrtsge- erbe auch weiterhin zukunftsorientiert zu gestalten. ckpunkte der Handlungsempfehlungen des Forums urden seitens der Bundesregierung bereits umgesetzt. o wurden beispielsweise die steuerlichen Standortbe- ingungen für die deutsche Binnenschifffahrt durch Än- erung des § 6 b Einkommensteuergesetz rückwirkend um 1. Januar 2006 verbessert. Ebenfalls auf Basis der Handlungsempfehlungen des orums Binnenschifffahrt und Logistik: Werden die Bei- ilfen zur Ausbildungsförderung in der Binnenschiff- ahrt als wichtiger Beitrag zur Nachwuchssicherung in er deutschen Binnenschifffahrt und als Anreiz zur chaffung neuer Ausbildungsplätze fortgesetzt und da- über hinaus in dem dafür zur Verfügungen stehenden ittelvolumen aufgestockt. In den vergangenen Haus- altsjahren konnten circa 60 Ausbildungsplätze im Jahr ei einem Mittelvolumen von circa 1,5 Millionen Euro efördert werden. Ab dem Haushaltsjahr 2006 sollen ies 100 Ausbildungsplätze im Jahr sein. Das Mittel- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3465 (A) ) (B) ) volumen wurde dafür um 1 Million Euro erhöht. Wird derzeit ein Programm zur Flottenmodernisierung unter Umweltaspekten erarbeitet, welches auf den Austausch veralteter Antriebsmaschinen durch moderne und um- weltfreundliche Motoren- und Antriebstechnik abzielt. Die Einführung des Förderprogramms ist für das Jahr 2007 vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen werden zurzeit innerhalb der Bundesregierung abge- stimmt. Soll ein Förderschwerpunkt „Förderung von umweltverträglichen Binnenschiffen“ im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm in Absprache mit dem BML) und der KfW eingerichtet werden. Seit 2003 werden die Zinsen des Binnenschifffahrts- fonds für Weiterbildungsmaßnahmen deutscher Bin- nenschiffer verwendet. Zuwendungen werden allen Besatzungsmitgliedern gewährt, die auf deutschen Bin- nenschiffen gewerbliche Güterbeförderung betreiben. Auszubildende sind von dieser Förderung grundsätzlich ausgenommen. Die Weiterbildungsmaßnahmen dienen der Vermittlung von Kenntnissen, die beispielsweise für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind. Im Jahr 2005 konnten dafür über 90 000 Euro zur Verfü- gung gestellt werden. Mit circa 51 000 Euro im Jahr beteiligt sich der Bund an der Einrichtung und der Auf- rechterhaltung von Schifferkinderheimen und Schiffs- jungenwohnheimen. Die Schifferkinderheime sind Ein- richtungen caritativer Verbände und stehen Kindern zur Verfügung, deren Eltern keinen festen Wohnsitz an Land haben. Die Schiffsjungenwohnheime sind eine Art Inter- nat für Jugendliche, die eine schulische Fortbildung zum Schiffsjungen durchführen. Beide Heimarten können nur durch Zuschüsse unter anderem des Bundes aufrecht- erhalten bleiben. Die Europäische Kommission hat da- rüber hinaus eine Mitteilung über ein umfangreiches Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt vorgelegt, welches Handlungsempfeh- lungen zu verschiedenen Aktionsfeldern enthält. Vorge- sehen ist unter anderem die Einrichtung eines europäi- schen Innovationsfonds. NAIADES stellt eine gute Ergänzung des Prozesses dar, der in Deutschland mit dem Handlungskonzept des Forums Binnenschifffahrt und Logistik eingeleitet wurde. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 16/1604, Fragen 23 und 24): Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die auf eine Beschleunigung der Nachbesserungsarbeiten im Dölz- schener Autobahntunnel (Bundesautobahn 17), die bislang mit größtenteils nur einem einzigen Streckenarbeiter ausge- führt werden und so zu massiven Beeinträchtigungen des ge- samten Verkehrs in die Tschechische Republik über mehrere Wochen hinweg führen, hinwirken? Welche Umstände führten dazu, dass in westlicher Fahrt- richtung des Dölzschener Autobahntunnels umfangreiche Nachbesserungen notwendig sind, obwohl erst im vergange- nen Herbst Nachbesserungsarbeiten an gleicher Stelle ausge- führt wurden? Z s d s F w t a b d U z u g g l z M k Z H D p + t A i t A d A D Z F R t Z k F r n V (C (D u Frage 23: Bei den Arbeiten, die zurzeit in den Tunneln „Dölz- chen“ und „Coschütz“ der Autobahn A 17 Dres- en–Prag ausgeführt werden, handelt es sich um die Be- eitigung von Ausführungsmängeln der insolventen irma Walter Bau AG. Die Verpress-Arbeiten an den asserführenden Blockfugen und den Wasserdurchtrit- en durch die Innenschale werden in Ersatzvornahme usgeführt. Mit den Arbeiten wurde im September 2005 egonnen. Die Arbeiten werden im Durchlaufbetrieb, as heißt an sieben Tagen der Woche und rund um die hr ausgeführt. Es arbeiten ständig fünf Kolonnen mit je wei Mann. Weitere Arbeiter sind für Materialtransport nd Disposition im Einsatz. Eine weitere Erhöhung der leichzeitig im Tunnel tätigen Kolonnen ist technolo- isch nicht sinnvoll und zur Sicherung des Verkehrsab- aufes und der Qualität der Verpressarbeiten nicht ange- eigt. Damit wurden von der Straßenbauverwaltung alle aßnahmen ergriffen, um die unvermeidbaren Ver- ehrsbeeinträchtigungen zu minimieren. u Frage 24: Es handelt sich um die Fortsetzung der Arbeiten vom erbst des vergangenen Jahres. Die Arbeiten sind im ezember unterbrochen worden, weil die für die Ver- ressarbeiten erforderliche Bauteiltemperatur unter 5°C abgesunken war. Für die Reaktion des verwende- en Harzes ist diese Mindesttemperatur erforderlich. Seit pril 2006 werden die Arbeiten fortgesetzt. Sie sollen m Sommer dieses Jahres im Tunnel Coschütz – Rich- ungsfahrbahn Prag – abgeschlossen werden. nlage 44 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen der bgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/1604, Fragen 25 und 26): Warum hat Bundesminister Wolfgang Tiefensee auf den Brief des Sächsisch-Bayerischen Städtenetzes vom 28. Februar 2006, in dem nach der Zukunft der Sachsen-Franken- Magistrale, das heißt der Eisenbahnlinie Nürnberg– Hof–Plauen–Zwickau–Chemnitz– Dresden, gefragt wird, bis heute nicht geantwortet, und wann ist mit einer Beantwortung zu rechnen? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Sächsisch-Bayerischen Städtenetz zusammenzuarbeiten und sein Anliegen zu berücksichtigen? u Frage 25: Zur Beantwortung des Schreibens zur so genannten ranken-Sachsen-Magistrale ergab sich eine Reihe von ückfragen, die die Antwort verzögerten. Die Beantwor- ung wird in Kürze erfolgen. u Frage 26: Auf Einladung wird das Bundesministerium für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung mit Vertretern der achebene an den Veranstaltungen des Sächsisch-Baye- ischen Städtenetzes teilnehmen. Der Ausbau der so ge- annten Franken-Sachsen-Magistrale ist Bestandteil des ordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bun- 3466 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) desschienenwege. Die weitere Priorisierung von Investi- tionen in die Schienenwege erfolgt im Rahmen der Fünf- jahresplanung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1604, Fra- gen 27 und 28): Trifft es zu, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Lärmsanierung durch Lärmschutzmaßnahmen ausschließlich an bestehenden und im Sinne des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes baulich nicht wesentlich geänderten Schienenwegen gibt und daher für bestehende Schienenwege keine gesetzli- chen Immissionsgrenzwerte festgelegt sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wie sie die DB Netz AG im Schreiben vom 19. April 2006 an den Oberbür- germeister der Stadt Lahnstein, Peter Labonte, vertritt, dass Geschwindigkeitsreduzierungen aus Gründen des Schall- schutzes das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, konterkarieren würden, da sie die Leistungsfähigkeit und Ka- pazität des Streckennetzes herabsetzen würden, und teilt die Bundesregierung deshalb die Auffassung, dass eine Ge- schwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Schallschutzes, wie auf der Lahnbrücke auf der Strecke Wiesbaden (Ost)–Niederlahnstein gefordert, nicht dem allgemeinen öf- fentlichen Interesse entspricht? Zu Frage 27: Für die Lärmsanierung gibt es weder im Immissions- schutzrecht noch im Eisenbahnrecht des Bundes eine ge- setzliche Grundlage. Mit den Titeln 891 05 und 682 05 des Einzelplans 12 Kapitel 1222 – Eisenbahnen des Bun- des ermächtigt allerdings der Haushaltsgesetzgeber den Bund, Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zu finan- zieren, wenn der Lärmpegel folgende Immissionswerte überschreitet: Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsied- lungsgebiete 70/60 dB(A) Tag/Nacht; Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 72/62 dB(A) Tag/Nacht; Ge- werbegebiete 75/65 dB(A) Tag/Nacht. Bei der Lärmsa- nierung besteht bundesweit ein erheblicher Nachholbe- darf. Deshalb hat der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, den Mittelansatz im Jahr 2006 von bisher rund 50 Millionen Euro um 25 Mil- lionen Euro zu erhöhen. Zu Frage 28: Die Wettbewerbsfähigkeit und das Leistungsvermö- gen der Schiene zu stärken, ist ein wesentliches Ziel der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Die Verbesserung der Erreichbarkeit und Verbindungsqualität im öffentli- chen Personenverkehr und die Verlagerung von Güter- verkehr auf die Schiene würden durch Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Netz der Eisenbahnen erschwert. Bei Überlegungen zur Verbesserung des Im- missionsschutzes zählen daher aktive und passive bauli- che Lärmschutzmaßnahmen sowie die Lärmminderung an der Quelle, das heißt sowohl im Gleis als auch an den F a A d g ( Z B m d l h A a i s Z t g A d g ( Z n B k r (C (D ahrzeugen, zu den vorrangigen Handlungsfeldern, nicht ber Geschwindigkeitsreduzierungen. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Joachim Günther (Plauen) FDP) (Drucksache 16/1604, Fragen 29 und 30): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass in Ausschreibungen der öffentlichen Hand seit einiger Zeit Leis- tungen ausgeschrieben werden, die Herstellerbindung haben, obwohl nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis- tungen (VOB) bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann aus- drücklich vorgeschrieben werden dürfen, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit in Zukunft Lieferungen und Leistungen nur noch produktneu- tral ausgeschrieben werden, um einen Wettbewerb zuzulas- sen? u Frage 29: Ziel bei der Ausschreibung von Liefer-, Dienst- und auleistungen des Bundes ist es, im Sinne einer sparsa- en Verwendung von Steuergeldern im Wettbewerb em wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu ertei- en. Der Grundsatz des Wettbewerbs und der Gleichbe- andlung aller Bieter lässt sich mit produktneutralen usschreibungen verwirklichen. Die Bundesregierung chtet auf die Einhaltung der Vergaberegeln, sofern nicht m Einzelfall Ausnahmen gemäß § 9 VOB/A zulässig ind. u Frage 30: Die Bundesregierung wird auch weiterhin darauf ach- en, dass die Vergabestellen die vorgegebenen Regelun- en einhalten. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Heinz-Peter Haustein (FDP) Drucksache 16/1604, Fragen 31 und 32): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass größtenteils Aufträge nur an den billigsten Bieter und nicht an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben wer- den, obwohl genau das die VOB vorsieht, und, wenn ja, wa- rum? Was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unterneh- men, damit diejenigen Auftraggeber, die nur Aufträge an den billigsten und nicht an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben, für die später auftretenden Mehrkosten be- langt werden? Es wird immer wieder der Vorwurf erhoben, dass der uschlag öffentlicher Auftraggeber auf das billigste und icht auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird. Der undesregierung liegen indes keine belastbaren Er- enntnisse vor, die diesen Vorwurf belegen. Die Bundes- egierung achtet bei ihren Vergaben darauf, dass der Zu- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3467 (A) ) (B) ) schlag auf das Angebot mit dem annehmbarsten Verhältnis zwischen Preis und Leistung erteilt wird. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Frage 33): Wie viele Personen sind mit der Überwachung und Kon- trolle von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beschäftigt, mit dem Ziel, Leistungsmissbrauch aufzudecken, und wie hoch ist der jährliche finanzielle Aufwand für die Erfüllung dieser Aufgabe? Im Rahmen des Personalmonitorings SGB II erhebt die Bundesagentur für Arbeit monatlich die Personal- strukturdaten in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen für Arbeit in getrennter Trägerschaft (GT). Nach der aktuellen Erhebung vom 20. Mai 2006 sind in den ARGEn und GT insgesamt 50 973 Mitarbei- ter/innen beschäftigt, darunter 23 477 im Bereich der Leistungsgewährung; 19 324 im Bereich Markt und In- tegration von 25-Jährigen und Älteren und 6 311 im Be- reich Markt und Integration von unter 25-Jährigen. Alle drei Bereiche beinhalten die Aufgabe „Überwa- chung und Kontrolle“ von Arbeitslosengeld II-Empfän- gern (zum Beispiel im Rahmen der Nachhaltung der Eingliederungsvereinbarung, der Vermittlung oder des Außendienstes). Eine differenzierte Darstellung des per- sonellen Aufwandes für die Aufgabe „Überwachung und Kontrolle“ von Arbeitslosengeld II-Empfängern sowie des finanziellen Aufwandes für diese Aufgabe ist des- halb nicht möglich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Frage 34): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang, dass die EU-Kommission in ihren Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistun- gen (KOM (2006) 159) genau diejenigen nationalen Kontroll- möglichkeiten gegenüber Lohn- und Sozialdumping, wie zum Beispiel die Anforderung einer Vorbeschäftigung von Dritt- staatsangehörigen oder die Vorhaltung einer zustellfähigen Adresse im Tätigkeitsland, wieder einschränken möchte, die das Europäische Parlament und auch die EU-Kommission aus der geänderten Fassung der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt gestrichen hatte? Die Bundesregierung sieht Teile der Mitteilung durchaus kritisch. Deshalb hat sie die Kommission da- rauf hingewiesen, dass eine im nationalen Entsenderecht enthaltene Verpflichtung zur Bestellung eines Zustel- lungsbevollmächtigten aus ihrer Sicht keine unzulässige Vorgehensweise im Sinne der Kommissionsmitteilung darstellt. Anders ist die Situation bei der Frage der Vor- beschäftigungszeit: Auf die Anforderung einer Vorbe- schäftigung von Drittstaatsangehörigen bei dem entsen- denden Unternehmen muss bereits aufgrund des Urteils d d E V f M r A d d ( D s s a s m r A l a A d A G Z v t s s a B M v l (C (D es Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2006 in er Rechtssache C-244/04 verzichtet werden. In dieser ntscheidung wurde die bisher in Deutschland verlangte orbeschäftigung als Verstoß gegen Art. 49 EG-Vertrag ür gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Insoweit gibt die itteilung lediglich die neueste Rechtsprechung des Eu- opäischen Gerichtshofs wieder. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) Drucksache 16/1604, Frage 35): Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Kritik von Gewerkschaften, dass mit der gegenwärtigen Fassung des Artikels 1 Abs. 6 im geänderten Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie nicht gewähr- leistet ist, dass gewerkschaftliche Rechte, Arbeitskampfmaß- nahmen und das kollektive Arbeitsrecht nicht von der Richt- linie berührt werden? Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. urch eine sprachliche Korrektur in der deutschen Fas- ung des Entwurfstextes zu Art. 1 Abs. 6 konnte inzwi- chen deutlicher als bislang klargestellt werden, dass uch das kollektive Arbeitsrecht als die Beziehung zwi- chen Gesamtheiten von Arbeitgebern und Arbeitneh- ern, zu den von der Richtlinie ausgenommenen Mate- ien zählt. Arbeitskampfmaßnahmen werden im Text des rt. 1 Abs. 7 als Ausnahmetatbestand sogar ausdrück- ich angesprochen. Weitere Klarstellungen ergeben sich us dem vorgesehenen Erwägungsgrund 6 g. nlage 51 Antwort es Parl. Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation von Lesben und Schwulen in Russland und Polen vor dem Hintergrund aktueller Verbotsverfügungen gegen die dortigen Lesben- und Schwulenparaden? In welcher Form hat die Bundesregierung den Regierun- gen von Polen und Russland im Hinblick auf die Europäi- schen Menschenrechtskonvention deutlich gemacht, dass De- monstrationen von Lesben und Schwulen grundsätzlich zuzulassen sind und gegebenenfalls gegen gewalttätige Über- griffe von Rechtsradikalen oder religiösen Fundamentalisten zu schützen sind? u Frage 36: Grundsätzlich garantiert Russland in der Verfassung on 1993 alle Menschenrechte und bürgerliche Freihei- en. Über gezielte staatliche Diskriminierung Homo- exueller ist nichts bekannt. Der das Verbot homo- exueller Handlungen betreffende Paragraf wurde 1993 us dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nach Kenntnis der undesregierung wurde die für den 27. Mai 2006 in oskau geplante „Gay-Parade“ mit der Begründung erboten, die Veranstaltung könne Protestaktionen aus- ösen und somit Verletzungen der öffentlichen Ordnung 3468 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) ) (B) ) nach sich ziehen. Presseberichten zufolge wurde die Klage der Veranstalter in erster Instanz abgelehnt. Sie wollen nun in Berufung gehen und sich wenn nötig an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wen- den. Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht gegen die am 10. Juni 2006 in Warschau geplante „Parade der Toleranz“ keine Verbotsverfügung. Die Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten sind in der polnischen Ver- fassung garantiert. Zu Frage 37: Russland bekennt sich zu den Normen des Europarats und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sind Grundrechte wie Rede-, Meinungs- und Versamm- lungsfreiheit festgelegt. Die Bundesregierung führt sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU sowie im Europarat einen engen Dialog mit der russischen Regierung, der Gelegenheit bietet auch schwierige Themen wie Sorgen bezüglich der Lage der Menschenrechte in Russland anzusprechen. Bereits Ende April wurden Homosexuelle in Moskau bei einer Abendveranstaltung von orthodoxen Demon- stranten angegriffen. Damals schritt die Miliz nach Kenntnis der Bundesregierung so ein, dass der Abzug der Teilnehmer gesichert werden konnte. Zu dem Vorfall am 27. Mai 2006 müssen erst die genauen Umstände aufgeklärt werden. Polen bekennt sich als Mitglied der Europäischen Union zu den zugrunde liegenden Werten der Union, die auch die Normen der Europäischen Men- schenrechtskonvention, also insbesondere ebenfalls die Grundrechte der Rede-, Meinungs- und Versammlungs- freiheit einschließen. In der Frage der für den 10. Juni 2006 in Warschau geplanten „Parade der Toleranz“ ist die Bundesregierung mit der polnischen Regierung im Gespräch und hat insbesondere die Bedeutung der Si- cherheit der Teilnehmer unterstrichen. Die polnische Re- gierung hat wiederholt versichert, dass sie der Frage der Sicherheit aller Teilnehmer besondere Aufmerksamkeit schenke. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen des Ab- geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1604, Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass angesichts wachsender Spannungen in der Demokratischen Republik Kongo die dortige Katholische Bischofskonferenz (CENCO), Erzbischof Laurent Monsengwo, Präsident Dr. Etienne Tshisekedi der Oppositionspartei UDPS, die Chefs Jean- Pierre Bemba und Azarias Riberwa der beiden größten ehe- maligen Rebellenbewegungen sowie andere politische Par- teien fordern, bis zum 30. Juni 2006 die für den Fall solcher Entwicklung vom „Internationalen Komitee zur Begleitung des Übergangsprozesses“ (CIAT) vorgesehene politische Dia- loggruppe einzuberufen, und ist die Bundesregierung bereit, zur Unterstützung dieser Forderung unverzüglich durch die deutsche Botschaft in Kinshasa sowie in allen zuständigen in- ternationalen Gremien eine diesbezügliche Initiative zu er- greifen und zu fördern? Z c U n K e k g l t D s s m c – m u W g s s m d g f s Ü V A w o u d d g t d s u Z m s 3 w w g o (C (D Ist der Bundesregierung bekannt, dass der bevorstehende Wahlprozess in der Demokratischen Republik Kongo insge- samt in Frage gestellt ist, weil mit der Präsidenten- und Parla- mentswahl bisher nur der erste Wahlgang terminiert wurde statt auch der zweite (Präsidentenstich-, Gouverneurs- und Provinzparlamentswahl), und wird die Bundesregierung die Beteiligung der Bundeswehr an einer EU-Militärmission in der Demokratischen Republik Kongo davon abhängig ma- chen, dass der gesamte Wahlprozess festgelegt, vorbereitet so- wie durch die einzusetzende CIAT-Dialoggruppe unterstützt wird? u Frage 38: Der Bundesregierung ist die Forderung einzelner Kir- henvertreter und der kongolesischen Oppositionspartei DPS (Union Pour la Démocratie et le Progrès Social) ach Neuauflage des „Interkongolesischen Dialogs“ zur lärung der Frage des rechtlichen Rahmens nach offizi- llem Ende der Übergangsphase am 30. Juni 2006 be- annt. Das Internationale Begleitkomitee der Über- angsphase (CIAT) und damit auch Deutschland als okale EU-Präsidentschaft und eines der Mitglieder, un- erstützen diese Forderung nicht. Alle Parteien in der emokratischen Republik Kongo hatten Gelegenheit, ich an dem Wahlprozess zu beteiligen. Das kongolesi- che Parlament hat dazu mit dem Wahlgesetz die Rah- enbedingungen geschaffen, deren Regeln für alle glei- hermaßen gelten. Die Internationale Gemeinschaft das sind CIAT, VN-Generalsekretär Annan, EU – hat ehrfach dazu aufgerufen, dass alle politischen Kräfte nter Beachtung demokratischer Spielregeln an der ahl teilnehmen sollen. Die UDPS hat sich selbst aus- eschlossen, was auch innerhalb der Partei nicht unum- tritten ist. Wir haben dies bedauert und auch über un- ere Botschaft vor Ort in Kinshasa an Versuchen itgewirkt, diese Haltung zu ändern. Allerdings wird urch eine solche Entscheidung Einzelner nicht die Le- itimität und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses in- rage gestellt. Entgegen der Interpretation der UDPS ent- teht zum Zeitpunkt des offiziellen Endes der bergangsphase am 30. Juni 2006 kein rechtliches akuum: Die Übergangsinstitutionen bestehen gemäß rt. 222 der neuen kongolesischen Verfassung so lange eiter, bis sie durch gewählte ersetzt werden. Mit dem ffiziellen Beginn des Wahlkampfes am 29. Juni 2006 nd dem ersten Wahlgang der Präsidentschafts- sowie en Parlamentswahlen am 30. Juli 2006 werden hierzu eutliche Schritte unternommen. Gerade um die Über- angsinstitutionen durch demokratisch gewählte Institu- ionen zu ersetzen, ist eine möglichst baldige Abhaltung er Wahlen wünschenswert. Ein breiter Interkongolesi- cher Dialog würde den Wahltermin weiter verschieben nd möglicherweise weitere Konflikte auslösen. u Frage 39: Die Vorbereitungen für die Präsidenten- und Parla- entswahlen in der Demokratischen Republik Kongo ind derzeit im Zeitplan. Die erste Wahlrunde ist für den 0. Juli 2006 vorgesehen. Für die Wahl des Präsidenten ird ein zweiter Wahlgang in Form einer Stichwahl not- endig, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahl- ang eine absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Für das ffizielle Ergebnis der Parlamentswahlen ist wegen des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 3469 (A) ) (B) ) komplizierten Wahlmodus kein genauer Termin voraus- sagbar. Für die Auszählung der Stimmen der Präsident- schaftswahl werden einige Wochen veranschlagt. Die Provinz- und Lokalwahlen sollen am selben Tag stattfin- den wie der mögliche zweite Wahlgang der Präsidenten- wahl. Die Frist für die Registrierung der Kandidaten für die Provinzwahlen ist am 26. Mai 2006 abgelaufen. Der weitere Wahlkalender soll nach Vorliegen der endgülti- gen Kandidatenlisten für die Provinz- und Lokalwahlen voraussichtlich schon Mitte Juni festgelegt werden. So- wohl CIAT als auch die Unabhängige Wahlkommission (CEI) streben danach, den zweiten Wahlgang so zügig wie möglich und technisch und logistisch umsetzbar ab- zuhalten. Die EU-Operation EUFOR RD CONGO ist für einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem ersten Wahlgang geplant. Hinzu kommt die Zeit für Verlegung und Rück- verlegung der Kräfte. Die Bundesregierung ist sich mit ihren Partnern in der Europäischen Union in der Ein- schätzung einig, dass ein Zeitraum von vier Monaten ausreichend sein wird, um den Wahlprozess zu einem Abschluss zu bringen. Dieser Zeitraum erscheint im Hinblick auf die Dauer des Auszählungsverfahrens, auch wenn ein zweiter Wahlgang zur Wahl der Präsidenten er- forderlich werden sollte, und im Hinblick auf den Zeit- bedarf bis zur Amtseinführung des Präsidenten ausrei- chend und realistisch. Dieser Zeitraum ist auch so in der Resolution 1671 (2006) des VN-Sicherheitsrats vorgese- hen. Die Europäische Union ist von den Vereinten Natio- nen gebeten worden, die laufende VN-Friedensmission MONUC in der potenziell kritischen Phase während des Wahlprozesses zu unterstützen, nicht jedoch diese Mis- sion zu übernehmen oder sie in Teilen zu ersetzen. Es obliegt dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, für die Folgezeit mögliche weitere Maßnahmen zu treffen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Fragen 40 und 41): Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bun- desregierung, auf die im aktuellen Verfassungsschutzbericht do- kumentierte Zunahme rechtsextremistischer Gewalttaten zu rea- gieren (vergleiche Verfassungsschutzbericht 2005, Seite 25 ff.)? Was gedenkt die Bundesregierung konkret zu unterneh- men, um vorhandene so genannte national befreite Zonen zu beseitigen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern? Zu Frage 40: Grundlage für die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bildet der „Be- richt über die aktuellen und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung gegen Rechtsextremis- mus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ vom 14. Mai 2002 (Bundestagsdrucksache 14/9519). Die dort aufgeführten Maßnahmen sind nach wie vor ak- tuell und werden unvermindert durchgeführt. Die Zu- nahme rechtsextremistischer Gewalttaten steht nach ers- ten Analysen im Zusammenhang mit einer deutlich erhöhten Zahl von Demonstrationen und den daraus ent- s L L s s g W k f c ü w r z k v l v g p r Z w Z v r d G c a u l A d d ( Z V n h u (C (D tehenden gewalttätigen Auseinandersetzungen mit inksextremisten. Das BfV wird zusammen mit den andesämtern im Vorfeld derartiger Veranstaltungen eine Beobachtungen noch weiter verstärken, um die zu- tändigen Sicherheitsbehörden möglichst frühzeitig über eplante Gewaltaktionen unterrichten und auf diese eise deren lageangepasstes Vorgehen gewährleisten zu önnen. Soweit Gewalttaten spontan und unter Alkoholein- luss begangen werden, ist die Prävention durch die Si- herheitsbehörden ungleich schwerer. Insofern wird zu berlegen sein, wie die Polizeipräsenz vor Ort erhöht erden kann. Auch kommt der Zivilcourage der Bürge- innen und Bürger hier eine entscheidende Bedeutung u. So hat der Bundesminister des Innern die Öffentlich- eit aufgerufen, niemals wegzusehen, wenn andere Opfer on Gewalt und Extremismus zu werden drohen. Paral- el dazu unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl on Projekten, die rechtsextremistischer Gewalt vorbeu- en, wie aktuell die Aufklärungs- und Informationskam- agne über Rechtsextremismus der Innenministerkonfe- enz der Länder und des Bundes, die bundesweit für die ielgruppe 13 bis 16-jähriger in Schulen durchgeführt ird. u Frage 41: „National Befreite Zone“ ist ein Propagandabegriff on Rechtsextremisten, der suggerieren soll, es gäbe Be- eiche in Deutschland, in denen Ausländer nicht gedul- et werden. Dies entspricht nicht der Realität. Solche ebiete darf und wird es bei uns nicht geben. Wie die Si- herheitsbehörden der Länder bestätigt haben, gibt es sie uch nicht. Vielmehr wird das staatliche Gewaltmonopol nseres freiheitlichen Rechtsstaats überall in Deutsch- and konsequent durchgesetzt. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) Drucksache 16/1604, Fragen 42 und 43): Worin sieht die Bundesregierung (Verfassungsschutzbe- richt 2005, Seite 175, 176) nach den §§ 3 und 4 des Bundes- verfassungsschutzgesetzes eindeutige und ausreichende An- haltspunkte, die die Einstufung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. (VVN/BdA) als linksextreme Organisa- tion rechtfertigen? Worin sieht die Bundesregierung die Verfassungsfeind- lichkeit der VVN/BdA bei ihrem „Kampf gegen angeblichen ,Geschichtsrevisionismus‘“ begründet, und ist die Bundesre- gierung nicht der Ansicht, dass man vehement gegen die tat- sächliche Leugnung der NS-Verbrechen durch den deutschen Rechtsextremismus vorgehen muss? u Frage 42: Die grundsätzliche Bewertung, dass es sich bei der VN-BdA um eine linksextremistisch beeinflusste Orga- isation handelt, beruht auf einer Gesamtschau der vor- andenen tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne der §§ 3 nd 4 BVerfSchG. Das politische Orientierungsmuster 3470 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 (A) (C) (B) ) dieser Organisation ist nach wie vor die klassische ortho- doxkommunistische „Antifaschismus-Doktrin“. Danach wurzelt „Faschismus“ maßgeblich in „kapitalistischen Ordnungssystemen“. Der „Faschismus“ könne daher „mit seinen Wurzeln“ nur durch vollständige Beseitigung der marktwirtschaftlichen Ordnung überwunden werden. So bekräftigte einer der beiden Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Prof. s. c. Heinrich Fink – entgegen der sei- tens beeinflusster Organisationen typischerweise geübten Zurückhaltung: „Den Vorwurf, wir seien in welcher Art und Weise auch immer staatstragend, möchte ich deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall.“ („junge Welt“ vom 14/15. Januar 2006). Darüber hinaus solidarisiert sich die VVN-BdA mit gewaltbereiten Autonomen. Zu Frage 43: Die Bundesregierung bekämpft, ausgehend von der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung des Grundge- setzes, jegliche Erscheinungsformen des Extremismus. Dazu gehört selbstverständlich auch das Vorgehen gegen Leugnung oder Relativierung der durch Nationalsozia- listen begangenen Verbrechen. Die VVN-BdA lehnt jed- wede Kritik am kommunistischen System als „Ge- schichtsrevisionismus“ ab. Beleg hierfür ist die Aussage Finks in der Tageszeitung „junge Welt“ vom 14./15. Ja- nuar 2006: „Parallel dazu propagieren Politiker der eta- blierten Parteien immer öfter, daß es sich sowohl bei der DDR als auch beim deutschen Faschismus um zwei ebenbürtige Diktaturen gehandelt habe. Dieser Art von Anlage 55 Amtliche Mitteilung Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 24. Mai 2006 zum Antrag der Bundesregierung Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/ Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 – Drucksachen 16/1508, 16/1609 – mitgeteilt: Sehr geehrter Herr Präsident, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 18. Mai 2006 stimme ich namens der Fraktion DIE LINKE der Bitte der Bundesregierung zu, den Antrag zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. Septem- ber 2004 im vereinfachten Zustimmungsverfahren nach § 7 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 4 Parlamentsbeteili- gungsgesetz zu behandeln. Die Zustimmung zu diesem Verfahren ändert jedoch nichts an der Ablehnung bzw. Nichtzustimmung zum Antrag auf Fortsetzung des Einsatzes durch die Mitglie- Geschichtsrevisionismus müssen wir offensiv entgegen- treten. Unser Verband meidet daher auch den von ande- ren häufig verwandten Begriff Nationalsozialismus. Er dient einzig der Delegitimierung des Sozialismus.“ d (D er meiner Fraktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Gregor Gysi 37. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Juni 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55

    Rede von Dr. Hermann Kues
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)