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ID1603601400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16036

  • date_rangeDatum: 19. Mai 2006

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/36 Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Aussage der PISA-Studie 2003 über die Chancen für Arbeiterkinder zum Besuch eines Gymnasiums der WHO; Bewertung der innovationsför- dernden oder -hemmenden Wirkung der Arzneimittelpatentierung in Bezug auf die Behandlung von HIV und anderen epide- miologisch wichtigen Erkrankungen in den ärmeren Ländern Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 3068 A 3068 B 3069 A 3069 B 3072 C 3073 A 3073 D 3074 A Deutscher B Stenografisch 36. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksachen 16/1466, 16/1529) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der PISA-Sonderauswertung zu Migration Z D K C V B I M I D p u a 3067 A 3067 B 3067 C 3067 D Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3069 D undestag er Bericht ung 19. Mai 2006 t : usatzfragen r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Fragen 3 und 4 nge Höger-Neuling (DIE LINKE) ebatte über das Internationale Rahmen- rogramm für unverzichtbare Forschung nd Entwicklung im Gesundheitsbereich uf der 59. Weltgesundheitsversammlung 3070 B 3070 D 3071 A 3071 B 3071 D 3072 A Beteiligung der Industrie an den Kosten ei- ner Magnetschwebebahn zwischen dem II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 Münchner Hauptbahnhof und dem Flug- hafen München II Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuelle Strategie zur Markteinführung von Biogas Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Beweispflicht für Nachteile durch Diskri- minierung für die Betroffenen im Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 9 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit einer möglichen Tätigkeit des beamteten Staatssekretärs Pfaffenbach im Bundeswirtschaftsministerium beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit § 69 a BBG Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M J V w G u A D Z J V M J A b R s A D Z J T a b c d 3074 C 3074 C 3075 A 3075 C 3076 A 3076 B 3076 B 3077 B 3077 C 3077 C ündliche Frage 16 örg Rohde (FDP) erfassungsmäßigkeit der derzeitigen Be- ertung von unbebauten und bebauten rundstücken im Rahmen des Schenkung- nd Erbschaftsteuerrechts ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 örg Rohde (FDP) usgestaltung der Bewertung von unbe- auten und bebauten Grundstücken im ahmen des Schenkung- und Erbschaft- teuerrechts nach dem 30. Juni 2006 ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- desregierung: Neue Impulse für Innova- tion und Wachstum durch Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina Reiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die technolo- gische Leistungsfähigkeit mit dem 6-Mil- liarden-Euro-Programm und der High- Tech-Strategie stärken (Drucksache 16/1546) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Carsten Müller (Braunschweig), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Innovationen für Deutschland durch das 7. For- schungsrahmenprogramm der Europäi- schen Union (Drucksache 16/1547) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Uwe Barth, weiterer 3078 A 3078 A 3078 D 3079 A 3079 B 3079 C 3079 D 3079 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 III Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Innovationen brauchen Freiheit – für mehr Arbeit und Wohlstand (Drucksache 16/1532) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur technologischen Leistungs- fähigkeit Deutschlands 2006 und Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksache 16/1245) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum 6-Mil- liarden-Euro-Programm für For- schung und Entwicklung – Neue Im- pulse für Innovation und Wachstum (Drucksache 16/1400) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstüt- zung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlpro- zesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen vom 25. April 2006 (Drucksache 16/1507) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . K H D G U T Z d H b ( C U D D A P D S D L G N E T a b N F 3080 A 3080 B 3080 B 3080 C 3084 B 3085 D 3087 B 3089 B 3090 B 3092 B 3093 B 3094 A 3094 C 3096 D 3098 A 3099 B 3103 B 3102 B 3102 C 3104 A 3105 D 3107 A erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . rsula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines aushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushalts- egleitgesetz 2006 – HBeglG 2006) Drucksachen 16/752, 16/1369, 16/1525) . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion der LINKEN: Hedgefondszulassung zurück- nehmen (Drucksachen 16/113, 16/1448) . . . . . . . . ) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/1449) . . . . . . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3109 A 3110 C 3111 D 3113 A 3113 D 3114 C 3116 A 3116 B 3118 B 3119 D 3120 C 3122 C 3124 A 3126 C 3128 A 3130 A 3131 C 3133 B 3134 C 3135 D 3139 B 3139 C 3137 D 3137 D 3138 A 3141 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen See- gerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs (Drucksache 16/1288) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 27. März 1998 über die Vorrechte und Immunitä- ten der Internationalen Meeresboden- behörde (Drucksache 16/1289) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ausgleich für neue Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern vorziehen (Drucksache 16/670) . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Sicherheits- konzept für Nord- und Ostsee optimie- ren (Drucksache 16/1164) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Inter- nationalen Sicherheitspräsenz im Ko- sovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regie- rungen der Bundesrepublik Jugosla- Z a b T a b c 3142 D 3144 B 3145 C 3154 A 3154 A 3146 D 3147 A 3147 A 3147 A wien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Drucksache 16/1509) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlin- burg), Bärbel Höhn, Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verbot der Einfuhr von Wildvögeln (Drucksache 16/1502) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Wohnungslosigkeit vermei- den – Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Ein- kommen und Arbeitslosengeld-I-Bezie- her (Drucksache 16/1201) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- statistikgesetzes und des Rinderregis- trierungsdurchführungsgesetzes (Drucksachen 16/1023, 16/1438) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2006) (Drucksachen 16/637, 16/1506) . . . . . . . . ) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen Nr. 146 der Internationalen Arbeitsorgani- sation vom 29. Oktober 1976 über den bezahlten Jahresurlaub der See- leute (Drucksachen 16/1001, 16/1467) . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen Nr. 166 3147 B 3147 B 3147 C 3147 D 3147 A 3147 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 V der Internationalen Arbeitsorgani- sation vom 9. Oktober 1987 über die Heimschaffung der Seeleute (Neufassung) (Drucksache 16/1002, 16/1467) . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahme- angebote (Übernahmerichtlinie-Umset- zungsgesetz) (Drucksachen 16/1003, 16/1342, 16/1541) e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundes- schuldenwesenmodernisierungsgesetz) (Drucksachen 16/1336, 16/1526) . . . . . . . f)–o) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 36 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 zu Petitionen (Drucksachen 16/1423, 16/1424, 16/1425, 16/1426, 16/1427, 16/1428, 16/1429, 16/1430, 16/1431, 16/1432) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der LINKEN: Beeinträchtigung der Presse- freiheit durch Aktivitäten des Bundesnach- richtendienstes Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister für besondere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über d b ( T E U T t e z g ( U D T Z d G G n ( T a b F P J H J T a 3148 B 3148 D 3149 A 3149 B 3150 B 3151 B 3152 C 3156 A 3157 C 3158 D 3160 A 3161 A 3162 A 3163 A 3164 A 3164 D as Branntweinmonopol und von Ver- rauchsteuergesetzen Drucksachen 16/913, 16/1523, 16/1540 . . . . agesordnungspunkt 8: rste Beratung des von den Abgeordneten lrike Höfken, Birgitt Bender, Dr. Harald erpe, weiteren Abgeordneten und der Frak- ion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- es zur Änderung des Vorläufigen Tabak- esetzes Drucksache 16/1068) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Einführung der Europäischen enossenschaft und zur Änderung des Ge- ossenschaftsrechts Drucksachen 16/1025, 16/1524) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: EU-Waffenembargo gegen China beibehalten (Drucksache 16/969) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für die Verurteilung des Systems der Laogai-Lager in China (Drucksache 16/855) . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutsch- 3166 3166 C 3166 C 3167 B 3168 C 3169 A 3169 B 3169 C 3170 C 3171 B 3172 A 3172 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 land, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großher- zogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenar- beit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreiten- den Kriminalität und der illegalen Mi- gration (Drucksachen 16/1108, 16/1286, 16/1439) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Ver- trags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepu- blik Deutschland, dem Königreich Spa- nien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertie- fung der grenzüberschreitenden Zu- sammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Drucksachen 16/1109, 16/1287, 16/1440) Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Norman Paech, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Keine Unterstüt- zung für die indische Atomrüstung (Drucksache 16/1445) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Indisch-amerikanisches Nuklear- abkommen substanziell nachbessern oder ablehnen (Drucksache 16/1533) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten b E V M P N A L A E C ( ü s A E F s b A E ( A ( A M M D S i e Ü A C 3173 A 3173 B 3173 C 3174 C 3175 B 3176 B 3176 B 3176 C 3177 B 3178 B Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 (Drucksachen 16/1545) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Steuerände- rungsgesetz 2007 zurückziehen (Drucksache 16/1501) . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . anfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . etra Ernstberger (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten hristine Lambrecht und Gerold Reichenbach beide SPD) zur namentlichen Abstimmung ber den Entwurf eines Haushaltsbegleitge- etzes 2006 (Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . nlage 3 rklärung des Abgeordneten Jochen-Konrad romme (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- timmung über den Entwurf eines Haushalts- egleitgesetzes 2006 (Tagesordnungspunkt 5) nlage 4 rklärung der Abgeordneten Iris Gleicke SPD) zur namentlichen Abstimmung zu dem ntrag: Hedgefondszulassung zurücknehmen Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 1 und 2 onika Lazar (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chließung des Bundeswehrkrankenhauses n Leipzig-Wiederitzsch und Erzielung ines Veräußerungsgewinns; eventuelle bernahmeangebote für Mitarbeiter ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3179 A 3179 B 3179 C 3181 A 3181 B 3181 C 3182 C 3183 A 3183 D 3184 D 3184 D 3185 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 VII Anlage 6 Mündliche Frage 10 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Haltung der Europäischen Kommission zur Zulässigkeit der Finanzierung des öf- fentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkgebühren im Sinne der Art. 87 ff. des EG-Vertrags Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 11 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Gesetzliche Regelung hinsichtlich einer Rundfunkgebührenpflicht für empfangsfä- hige Mobilfunkgeräte Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 12 und 13 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Konsequenzen aus einer fehlerhaften Film- vorführung in der Gedenkstätte Berlin-Ho- henschönhausen; Evaluierung der Gedenk- stättenarbeit durch eine wissenschaftliche Einrichtung Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschaffung der Steuerbefreiung und -be- günstigung für die CO2-neutralen Bio- kraftstoffe und Beibehaltung der Steuerbe- günstigung für das nicht CO2-neutrale Erdgas Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An den Staat 2005 abgeführte Gewinnsteu- ern der Mineralölkonzerne A D A M H D P B B ü B A D A M C D E R f A D A Z d d u n N E R D D C A Z d r o K J D 3185 C 3186 A 3186 A 3186 C ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 18 und 19 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) roduktion und Vermarktung von reinen iokraftstoffen außerhalb der gesetzlichen iokraftstoffquote der Mineralölkonzerne ber 2009 hinaus; Marktanteile der reinen iokraftstoffe ab 2009 ntwort r. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 20 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) insatz heimischer Bioenergieträger im ahmen der geplanten Beimischungsquote ür Biokraftstoffe ntwort r. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Gesetzes über das Branntweinmonopol nd von Verbrauchsteuergesetzen (Tagesord- ungspunkt 7) orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Tages- rdnungspunkt 8) urt Segner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Anlage 15 3186 D 3187 A 3187 B 3187 C 3188 B 3189 A 3190 A 3190 D 3191 B 3192 B 3193 B 3194 A VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (Tages- ordnungspunkt 9) Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der Niederlande und der Republik Öster- reich über die Vertiefung der grenzüber- schreitenden Zusammenarbeit, insbeson- dere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepu- blik Deutschland, dem Königreich Spa- nien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem König- reich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenz- überschreitenden Zusammenarbeit, insbe- sondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität 3194 D 3195 D 3197 C 3198 C 3199 D 3200 C Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – EU-Waffenembargo gegen China beibe- halten – Für die Verurteilung des Systems der Laogai-Lager in China (Tagesordnungspunkt 10) Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem König- reich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Groß- herzogtum Luxemburg, dem Königreich ( R F A Z d – – ( K U A A 3201 A 3202 C 3203 C und der illegalen Migration Tagesordnungspunkt 11) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge Keine Unterstützung für die indische Atomrüstung Indisch-amerikanisches Nuklearabkom- men substanziell nachbessern oder ableh- nen Tagesordnungspunkt 12) arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3205 B 3206 D 3207 D 3209 A 3210 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3067 (A) ) (B) ) 36. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 8.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3183 (A) ) (B) ) steuerung von Einkommen, Gewinnen und VermögenNitzsche, Henry CDU/CSU 19.05.2006 Wir werden dem Gesetzentwurf unsere Stimmen ge- ben, obwohl wir eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für falsch halten. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber einer direkten Be- Burkhardt Müntefering, Franz SPD 19.05.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 19.05.2006 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2006 Bismarck, Carl-Eduard von CDU/CSU 19.05.2006 Blumenthal, Antje CDU/CSU 19.05.2006 Borchert, Jochen CDU/CSU 19.05.2006 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 19.05.2006* Evers-Meyer, Karin SPD 19.05.2006 Gabriel, Sigmar SPD 19.05.2006 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 19.05.2006 Gröhe, Hermann CDU/CSU 19.05.2006 Hilsberg, Stephan SPD 19.05.2006 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2006 Kauch, Michael FDP 19.05.2006 Klimke, Jürgen CDU/CSU 19.05.2006 Knoche, Monika DIE LINKE 19.05.2006 Kortmann, Karin SPD 19.05.2006 Kossendey, Thomas CDU/CSU 19.05.2006 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2006 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 19.05.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 19.05.2006* Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 19.05.2006 Müller-Sönksen, FDP 19.05.2006 P R R R D D S D D U V W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Lambrecht und Gerold Reichenbach (beide SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Tagesordnungs- punkt 5) flug, Johannes SPD 19.05.2006 eiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 19.05.2006 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2006 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 19.05.2006* r. Schröder, Ole CDU/CSU 19.05.2006 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 19.05.2006 chily, Otto SPD 19.05.2006 r. Spielmann, Margrit SPD 19.05.2006 r. Stinner, Rainer FDP 19.05.2006** lrich, Alexander DIE LINKE 19.05.2006 oßhoff, Andrea Astrid CDU/CSU 19.05.2006 eiß (Groß-Gerau), Gerald CDU/CSU 19.05.2006 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 19.05.2006 r. Wodarg, Wolfgang SPD 19.05.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 3184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) ungerecht. Es steht zu befürchten, dass eine Erhöhung in der aktuellen Situation der Konjunktur schaden und sie Arbeitsplätze in Handwerk, Gastronomie und Einzelhan- del gefährden wird. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent war eine unumstößliche Forderung der Union im Zuge der Verhandlungen um den Koalitionsvertrag und konnte nicht wegverhandelt werden. Für uns Sozialdemokraten war es wichtig, im Gegenzug der Union soziale Maßnah- men durchzusetzen. Dies ist uns gelungen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, den Mehrwertsteuersatz im Jahr 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent zu erhöhen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Der ermäßigte Mehrwertsteu- ersatz von 7 Prozent bleibt zur Wahrung der sozialen Ba- lance unverändert. Das Wahlergebnis vom 18. September hat nun eine vollständige Umsetzung des Wahlprogramms der SPD unmöglich gemacht. Eine Regierungsbildung war fak- tisch nur in Form der großen Koalition mit den Unions- parteien möglich. Wer in einem solchen Bündnis 50 Pro- zent darstellt, kann seine Positionen nicht zu 100 Prozent durchsetzen. Wir halten eine Konsolidierung der öffent- lichen Haushalte über die Stärkung des Wachstums und den Abbau von Steuersubventionen weiterhin für richtig und realistisch. Die Mehrwertsteuererhöhung war jedoch eins der zentralen Projekte der Union und deshalb nicht verhandelbar. Mit diesem Zugeständnis an die Union waren jedoch wichtige Verhandlungserfolge im Bereich der Steuerpolitik, der Arbeitnehmerrechte und in vielen anderen Politikbereichen verbunden. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwert- steuer konnten wir immerhin Folgendes erreichen: Erstens. Die Erhöhung wird statt 2006 erst 2007 kom- men, um die Möglichkeit zu schaffen, die Konjunktur soweit anzukurbeln, dass die schädlichen Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung weniger zum Tragen kommen. Zweitens. Mit dem Impulsprogramm – 25 Milliarden Euro in vier Jahren – und einigen Sofortmaßnahmen werden Rahmenbedingungen für eine Erholung der Kon- junktur im nächsten Jahr geschaffen. Drittens. Der ermäßigte Steuersatz auf Lebensmittel, Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen bleibt bei 7 Prozent und wird nicht angehoben. Viertens. Die befürchteten Auswirkungen auf das Handwerk werden durch die Möglichkeit kompensiert, Handwerkerrechnungen anteilig auf die Steuerschuld an- zurechnen. Bei der Verbesserung der Einnahmesituation von Bund und Ländern wollen wir uns nicht nur auf die Er- höhung des Mehrwertsteuersatzes beschränken. Die Las- ten einer weiteren Konsolidierung der Staatshaushalte werden vielmehr sozial ausgewogen verteilt. Wir haben weiterhin eine Reihe von positiven und für uns Sozialde- mokraten wichtigen Verhandlungsergebnissen erzielt: E B s E d b d g d d d L m l w b w l l r d g V w t A M A M (C (D Wir fördern Familien mit zusätzlichen 3 Milliarden uro. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben des undes werden um 6 Milliarden Euro steigen. Zur Förderung der privaten Haushalte als Arbeitgeber tellt der Bund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Verkehrsinvestitionen steigen um 4,3 Milliarden uro. Speziell für den Mittelstand: Zur gezielten Förderung es Mittelstandes und zur Schaffung besserer Rahmen- edingungen für die Wirtschaft werden bis zum Ende er Legislaturperiode zusätzlich 9,4 Milliarden Euro ein- esetzt. Wir haben ein Zurückdrängen der Mitbestimmung in er Betriebsverfassung auf die Regeln von 1972 verhin- ert. Wir haben erreicht, dass den gesetzlichen Rahmenbe- ingungen bei der Verwendung und beim Schutz von angzeitarbeitszeitkonten besonderes Gewicht beige- essen wird. Langzeitarbeitszeitkonten werden gesetz- ich gesichert. Und wir haben erreicht, dass für den Bereich der Bau- irtschaft das bestehende Entsendegesetz auf die Ge- äudereinigerbranche ausgeweitet wird, ein kleiner, aber ichtiger Schritt. Wir haben erreicht, dass ein Allgemeines Gleichstel- ungsgesetz über die Europäische Gleichstellungsricht- inie hinaus die Diskriminierungsmerkmale Behinde- ung, Alter und sexuelle Identität enthält. Dies sind einige Beispiele. So wie wir erwarten, dass ie Abgeordneten der Union sich in den einzelnen Fra- en an die zwischen den Koalitionspartnern getroffenen ereinbarungen halten, muss dies auch von uns zu er- arten sein. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf rotz Bedenken unsere Stimmen geben. nlage 3 Erklärung des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgeset- zes 2006 (Tagesordnungspunkt 5) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Ja“. nlage 4 Erklärung der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Hedgefondszulassung zurücknehmen (Tages- ordnungspunkt 6) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Ja“. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3185 (A) ) (B) ) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1466, Fragen 1 und 2): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der geplan- ten Schließung des Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig- Wiederitzsch durch Veräußerungserlöse mindestens die inves- tierten Modernisierungs- und Fördermittel ausgeglichen wer- den und nach Möglichkeit ein Veräußerungsgewinn erzielt wird? Welche Übernahmeangebote werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterbreitet, die angesichts der Pläne, das Bundeswehrkrankenhaus zu schließen, von Arbeitslosigkeit bedroht sind? Zu Frage 1: Infolge der Stationierungsentscheidung vom 2. No- vember 2004 wurde entschieden, die Verwertung der entbehrlichen Bundeswehrkrankenhäuser im Rahmen ei- nes durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g. e. b. b.) begleiteten Transak- tionsprozesses durchzuführen. Dabei sollen über einen Konzeptwettbewerb möglichst betriebsfähige Kranken- häuser auf Folgenutzer/Erwerber übertragen werden. Es wird derjenige Bewerber ausgewählt, dessen Angebot am besten mit den Zielen des BMVg übereinstimmt. An- gestrebt wird neben einem angemessenen Kaufpreis eine Anschlussnutzung, die es erlaubt, möglichst vielen Zivil- bediensteten eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Im Rahmen des Konzeptwettbewerbs können für das Bundeswehrkrankenhaus Leipzig noch bis Ende Juli 2006 verbindliche Angebote abgegeben werden. An- schließend entscheidet das Bundesministerium der Ver- teidigung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung, ob die Einrichtung auf einen Folgenutzer übertragen wird oder eine reine Liegenschaftsverwer- tung stattfindet. Gemäß § 63 Abs 3 BHO darf die Liegenschaft nur zum vollen Wert verkauft werden. Sollte mangels akzep- tabler Angebote zur Folgenutzung im Sinne des Kon- zeptwettbewerbes eine reine Liegenschaftsveräußerung notwendig werden, wird der entsprechende Wert im Rahmen einer Verkaufsausschreibung oder durch Ver- kehrswertgutachten zu ermitteln sein. Zu Frage 2: Im Rahmen der Realisierung des Umgestaltungspro- zesses der Bundeswehr sind Dienststellenschließungen nicht zu vermeiden. Um die notwendigen Personalmaß- nahmen für die betroffenen Beschäftigten sozial ausge- wogen auszugestalten, ist von den Tarifvertragsparteien der „Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnah- men im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bun- deswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001“ vereinbart worden Vorrangiges Ziel ist die Sicherung der Arbeits- plätze. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind für die Laufzeit des Tarifvertrages ausdrücklich ausge- schlossen, das heißt bedingt durch die Schließung des Bundeswehrkrankenhauses Leipzig ist kein dort be- schäftigter Bundeswehrangehöriger von Arbeitslosigkeit b s M d g d e b g A d A b p L A d A ( s p d p a i r Q w r ( A g m a o W s d s w v e B d e n D z 2 c 1 (C (D etroffen. Weitere enthaltene Regelungen bieten ver- chiedene Möglichkeiten, die anstehenden personellen aßnahmen sozialverträglich auszugestalten und damit er jeweiligen Situation des betroffenen Beschäftigten erecht zu werden. Ziel der mit der Verwertung des zu schließenden Bun- eswehrkrankenhauses Leipzig beauftragten g.e.b.b ist s, im Rahmen der Transaktion über einen Konzeptwett- ewerb einen Erwerber zu ermitteln, der einer möglichst roßen Zahl der Tarifbeschäftigten ein Angebot für eine nstellung unterbreitet. Es steht den Beschäftigten je- och frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. uf diesem Wege soll eine zusätzliche Alternative zur undeswehrinternen Unterbringungsplanung zum Zeit- unkt der Schließung des Bundeswehrkrankenhauses eipzig durch die Bundeswehr eröffnet werden. nlage 6 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) Drucksache 16/1466, Frage 10): Wie ist der Stand des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission zu der Frage, ob die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkgebühren eine zuläs- sige Beihilfe im Sinne der Art. 87 ff. des EG-Vertrags dar- stellt? Aufgrund von Beschwerden privater Fernsehveran- talter prüft die Generaldirektion Wettbewerb der Euro- äischen Kommission seit 2003 die Vereinbarkeit der eutschen Rundfunkgebührenfinanzierung mit dem euro- äischen Beihilferecht. Dieses Verfahren ist noch nicht bgeschlossen. Die Generaldirektion Wettbewerb möchte n diesem Verfahren feststellen, ob die Rundfunkgebüh- en von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur uersubventionierung ihrer Produktionstöchter genutzt erden, die Produktionstöchter in anderer Weise von ih- en Muttergesellschaften bevorzugt behandelt werden Verlustübernahmen, Mitarbeiterleihe, Übernahme von ltersvorsorge), die Transparenzrichtlinie, die zu einer etrennten Buchführung für Tätigkeiten eines Unterneh- ens, für die dieses Beihilfen erhält, verpflichtet, nicht uf die öffentlich-rechtlichen Anstalten angewandt wird, bwohl diese im Bereich für Produktionen für Dritte, der erbung und im Onlinebereich rein kommerziell aktiv eien, bei den Sportrechten eine Überkompensation da- urch gegeben ist, dass Sportveranstaltungen nicht ausge- trahlt werden, obwohl die Übertragungsrechte hierfür er- orben wurden. Zur Klärung des Sachverhaltes wurden on der Kommission mehrere umfangreiche Auskunfts- rsuchen an die Bundesregierung gerichtet, die von der undesregierung in enger Zusammenarbeit mit den für iese Materie innerstaatlich zuständigen Ländern jeweils ingehend erörtert und beantwortet wurden. Darüber hi- aus wurden Gespräche mit der Kommission geführt. as letzte Auskunftsersuchen der Kommission mit 66 um Teil sehr detaillierten Fragen datiert vom 10. Februar 006. Die Bundesregierung hat dieses Auskunftsersu- hen mit einer umfangreichen Stellungnahme am 3. April 2006 beantwortet. Die Bundesregierung und die 3186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Länder sind darüber hinaus bereit, sofern die Kommis- sion dies wünscht, mit ihr weitere Gespräche mit dem Ziel der einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zu führen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/1466, Frage 11): Führen die Vereinbarungen von ARD und ZDF mit Mobil- funkanbietern bzw. Anbietern von Mobilfernsehen bezüglich des so genannten Handy-TVs zu einer Rundfunkgebühren- pflicht von empfangsfähigen Mobilfunkgeräten, und, wenn ja, ab wann muss mit einer entsprechenden gesetzlichen Rege- lung gerechnet werden? Vereinbarungen von ARD und ZDF mit Mobil- funkanbietern bzw. Anbietern von Mobilfernsehen be- treffen Fragen der Verbreitung der Programme dieser Rundfunkanstalten. Sie regeln nicht die Gebührenpflicht von Handys, die Rundfunkprogramme empfangen kön- nen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/1466, Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Gedenkstätte Hohenschönhausen ein Film gezeigt wird, „der zahlreiche Fehler enthält und Vermutungen nicht als solche kennzeich- net“, und, wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen („FAS“ vom 7. Mai 2006)? Wurde die Gedenkstättenarbeit in der ehemaligen Haft- anstalt Hohenschönhausen durch eine wissenschaftliche Ein- richtung evaluiert, und, wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man bei der Evaluation gekommen? Zu Frage 12: In der Berliner Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohen- schönhausen“ wird der Film „Zentrale des Terrors. Das Stasi-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen“ gezeigt. Der Film wurde vom MDR produziert und am 10. November 2004 ausgestrahlt. Während des fast drei- jährigen Einsatzes dieses Films sind der Bundesregie- rung keinerlei Hinweise auf angebliche Fehler oder als solche nicht gekennzeichnete Vermutungen bekannt ge- worden. Der Vertreter des BKM im Stiftungsrat der Ge- denkstätte wird aber die in der genannten Zeitung vorge- brachte Kritik in der nächsten Sitzung des Stiftungsrates am 6. Juli zur Sprache bringen. Zu Frage 13: Die Arbeit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhau- sen wird seit September 2000 von einem 15-köpfigen wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet. Dieser berät die Stiftung laufend in allen inhaltlichen und gestalteri- s l d F A d F N P g s B p s z S z E d l E b s z e s K s a s m s n v s A d F N a v n (C (D chen Fragen. Ihm gehören ausgewiesene Wissenschaft- er, Opfervertreter und Vertreter von Gedenkstätten an, ie die Arbeit evaluieren und bislang keine signifikanten ehler festgestellt haben. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1466, Frage 14): Wieso wird vonseiten der Bundesregierung die Steuerbe- freiung und die Steuerbegünstigung für die CO2-neutralen Bi- okraftstoffe in mehreren Schritten abgeschafft und zugleich bis 2020 an der Steuerbegünstigung für das nicht CO2-neu- trale Erdgas festgehalten? Der Einstieg in die Besteuerung bei Biodiesel und flanzenöl ist aus europarechtlichen Gründen notwendig eworden, nachdem eine Überförderung dieser Biokraft- toffe festgestellt wurde. Darüber hinaus wird bei iokraftstoffen zukünftig die ab dem 1. Januar 2007 ge- lante Quotenregelung das Hauptförderinstrument dar- tellen, das die bisherigen Steuerbegünstigungen erset- en wird. Im Interesse des Vertrauensschutzes bleibt die teuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe, die nicht ur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, noch bis nde 2009 bestehen. Biokraftstoffe der 2. Generation, ie derzeit in der Entwicklung stehen, sollen vorbehalt- ich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die U-Kommission bis 2015 degressiv steuerbegünstigt leiben. Mit der Quotenregelung und den flankierenden teuerlichen Maßnahmen liegt ein überzeugendes Kon- ept vor, das den weiteren Ausbau der Biokraftstoffe auf ine tragfähige Basis stellt, die energie- und klimapoliti- chen Ziele sichert und den vereinbarten Beitrag zur onsolidierung des Bundeshaushalts sicherstellt. Das teuerliche Förderungssystem für Erdgas ist ein anderes ls das für Biokraftstoffe. Für Erdgas gibt es einen fest- tehenden ermäßigten Steuersatz, der von der EU-Kom- ission nicht als Beihilfe angesehen wird. Für Biokraft- toffe dagegen richtet sich die Höhe des Steuersatzes ach den Überkompensationsberechnungen. Das Nicht- orliegen einer Überkompensation kann bei Biokraft- toffen zu einer Steuerbefreiung führen. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1466, Frage 15): Wie hoch waren die Gewinnsteuern, die die Mineralölkon- zerne letztes Jahr an den deutschen Staat abführten? Statistisches Material zu den von Mineralölkonzernen bgeführten Gewinnsteuern ist nicht verfügbar. Hierzu erweise ich auf die Bestimmungen in der Abgabenord- ung zum Steuergeheimnis. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3187 (A) ) (B) ) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Peter Paziorek auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1466, Fragen 18 und 19): Will die Bundesregierung gewährleisten, dass über das Jahr 2009 hinaus eine dezentrale und mittelständisch geprägte Produktion und Vermarktung von reinen Biokraftstoffen außer- halb der dann vorgesehenen gesetzlichen Biokraftstoffquote der Mineralölkonzerne und damit außerhalb deren direkten Einflussbereichs stattfinden kann, und, wenn ja, wie? Mit welchen Marktanteilen rechnet die Bundesregierung für die verschiedenen Formen der reinen Biokraftstoffe (in- klusive Biodiesel und E85) außerhalb der vorgesehenen Quote für die Jahre nach 2009? Zu Frage 18: Die vorgesehenen Regelungen zur Beimischung und Besteuerung von Biokraftstoffen sehen vor, den Bio- kraftstoffanteil am Kraftstoffabsatz bis 2010 auf 6 Pro- zent zu steigern und ermöglichen damit ein weiteres Wachstum der Biokraftstoffwirtschaft. Die Bundesregie- rung geht davon aus, dass der Biokraftstoffanteil auch über 2010 hinaus weiter gesteigert werden kann. In die- sem Rahmen eröffnen sich auch Chancen für eine dezen- trale und mittelständisch geprägte Biokraftstoffproduk- tion, die zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in ländlichen Räumen beitragen kann. Zu Frage 19: Die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier beschlossen, die steuerliche Förderung der reinen Bio- kraftstoffe bis Ende 2009, dem im derzeit geltenden Mineralölsteuerrecht vorgesehenen Datum für das Aus- laufen der steuerlichen Förderung, fortzusetzen. Die Ent- wicklung des Anteils reiner Biokraftstoffe am Kraft- stoffmarkt nach Auslaufen der steuerlichen Förderung Ende 2009 ist unter anderem abhängig von der Entwick- lung der Preise fossiler Energieträger. Eine Einschätzung zum Umfang der reinen Biokraftstoffe nach 2009 ist des- halb nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Peter Paziorek auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1466, Frage 20): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Rahmen der geplanten Beimischungsquote für Biokraftstoffe insbeson- dere (das heißt unter voller Ausschöpfung des nachhaltig nutzbaren Potenzials) heimische Bioenergieträger eingesetzt werden sollten, und, wenn ja, wie will sie dies gewährleisten? Auch bei der jetzigen Steuerbefreiung werden Bio- kraftstoffe zum Teil importiert. Ziel der Bundesregie- rung ist es aber, im Rahmen der geplanten Bei- mischungsquote heimischen Biokraftstoffen gute Absatzchancen zu bieten und somit zu einem hohen An- teil heimischer Biokraftstoffe beizutragen. Daher sind die Quotenhöhen mit anfänglich 2 Prozent beim Otto- kraftstoff und 4,4 Prozent beim Dieselkraftstoff so be- m g B d Ö B s n d g H A n m ß n s u E B h s w i n b p e c z b Ü w t K t d g a i t i w O s (C (D essen, dass sie durch einheimische Produktionsmen- en abgedeckt werden können. Indirekt hat auch zum eispiel die auf technisch-qualitativen Anforderungen er Industrie basierende Biodieselnorm zur Folge, dass le wie zum Beispiel Soja- oder Palmöl als Basis für die iodieselerzeugung nur begrenzt Eingang in die Beimi- chung finden können. Darüber hinaus sind internatio- ale handelspolitische Rahmenbedingungen notwendig, ie sowohl dem weiteren Ausbau der Biokraftstofferzeu- ung in Deutschland und der EU als auch dem Ziel der andelsliberalisierung Rechnung tragen. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntwein- monopol und von Verbrauchsteuergesetzen (Ta- gesordnungspunkt 7) Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir beraten nun, achdem wir vor zwei Stunden unangenehme Realitäten it der Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber auch ein gro- es Steuerentlastungsprogramm bis hin zu den Lohn- ebenkosten beschlossen haben, ein anderes Verbrauch- teuergesetz. Vorlage für das Gesetz über das Branntweinmonopol nd von den Verbrauchsteuern war die Entscheidung der U-Kommission, dass gewerbliche Brennereien keine eihilfen mehr für Kornbranntwein erhalten sollen, die iermit umgesetzt wird. Gleichzeitig werden in dem Ge- etz die Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, Schaum- ein- und Kaffeesteuer angepasst. Dies alles geschieht m Konsens. Über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung hi- aus haben die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss eschlossen, den besonderen Zuschlag zum Übernahme- reis für Kornbranntwein für Abfindungsbrennereien zu rhalten. Dieser Zuschlag, der von den landwirtschaftli- hen Kornbrennern in den letzten Jahren als Maßnahme ur Gleichstellung mit den Obstabfindungsbrennereien etrachtet wurde und dessen Wegfall eine Kürzung des bernahmepreises um rund 20 Prozent bedeuten würde, ird als Zuschlag für Branntwein aus bestimmten Ge- reidearten beibehalten. Damit haben wir erreicht, dass leinbrennereien, die in Obstbaugrenzlagen und klima- isch schwierigen Regionen angesiedelt sind, weiterhin en Zuschlag für das Abliefern von Alkohol aus mehli- en Stoffen erhalten können. Diese Maßnahme unterstützt in besonderem Maße uch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes m Schulterschluss mit der CDU/CSU-Bundestagsfrak- ion, die unverwechselbare bäuerliche Kulturlandschaft n Deutschland zu erhalten und zu fördern. Dies ist ein eiterer kleiner Schritt, die Existenz der Klein- und bstbrenner in Deutschland zu sichern. Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung habe ich zu- ammen mit meinem Kollegen Reinhard Schultz den im 3188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Anhang ersichtlichen Entschließungsantrag zum Brannt- weinmonopol initiiert, der von den Koalitionsfraktionen so in den Deutschen Bundestag zur Verabschiedung ein- gebracht worden ist. Unser Antrag enthält einen deutli- chen Appell an die Bundesregierung, dass das Brannt- weinmonopol als deutsches Sonderrecht auch über 2010 hinaus erhalten bleiben muss. Ich betone, dass wir unsere Hausaufgaben auf Bun- desebene erledigt haben und wir forcieren mit den ge- setzgeberischen Maßnahmen den deutschen Weg der Al- koholerzeugung, das heißt die Produktion auch in Nebenerwerbsbrennereien, und sichern damit die Wirt- schaftskraft im ländlichen Raum und unterstützen die Pflege der Kulturlandschaft. Dieser auf unser Land und seine Bauern zugeschnittene Weg muss konsequent wei- tergegangen werden, um rund 7 000 landwirtschaftliche Betriebe mit Verschluss- oder Abfindungsbrennereien nicht zu gefährden und der Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen in der Verwaltung und der regionalen ge- werblichen Wirtschaft (Apparatebauer, Landhandel und einheimische Handwerker) entgegenzutreten. Deshalb erwarte ich eine harte Positionierung der Bundesregierung, aber auch volles Engagement der Europaabgeordneten aller Couleur, für den Erhalt des Branntweinmonopols – entsprechend dem Entschlie- ßungsantrag – über das Jahr 2010 hinaus. Im Übrigen werden wir uns in heftigen Abstim- mungsgesprächen über die Vorlagen der Besteuerung von Energien in unserem Staat sowohl auf Koalitions- wie auf Gesamtparlamentsebene mit Sicherheit in der nächsten Zeit kontrovers unterhalten. Hier geht es in ers- ter Linie um die Wertschöpfung in den ländlichen Räu- men aber auch – dies ist mir sehr wichtig – um die Erfül- lung des Kioto-Protokolls, die wir unseren Kindern unbedingt schuldig sind, damit auch sie eine Zukunft ha- ben. Ich wünsche mir dabei ein ebenso gutes Verhand- lungsklima, wie in den Diskussionen zu dem jetzt zu verabschiedenden Gesetzesvorhaben, damit Deutschland auch in diesem Punkt vorbereitet ist, für die Bewältigung unserer aller Zukunft. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Als Abgeordnete von Baden-Württemberg – dem Bundesland in Deutschland, in welchem mit Abstand die meisten Brennereien zu fin- den sind – bin ich heute froh, verkünden zu können, dass sowohl die im Amtsdeutsch „Abfindungsbrennereien“ genannten Klein- und Obstbrennereien – davon gibt es in Baden-Württemberg über 22 000 Brennereien – als auch die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien eine echte Zukunftsperspektive über das Jahr 2010 hinaus ha- ben. Froh bin ich deshalb, weil es uns gelungen ist, die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Um- setzung der Beihilfen-Verbotsentscheidung der EU-Kom- mission für Kornbranntwein aus Verschlussbrennereien zum 1. Oktober 2006 zusätzlich vorgeschlagene Strei- chung des Rohstoffzuschlages zum Übernahmegrundpreis für Getreidealkohol aus Abfindungsbrennereien zu verhin- dern. r m d a i s r g – d d s b e h F c z l A m r m z d K a i F h B w d F z h s r 2 r d J t a s O i i w d g (C (D Abfindungsbrennereien sind kleinbäuerliche Brenne- eien mit einem jährlichen Brennkontingent von maxi- al 300 Liter reinen Alkohols. Abfindungsbrennereien, ie selbst erzeugtes Getreide zu Alkohol verarbeiten und n ungünstigen Standorten zu Hause sind (zum Beispiel m Hochschwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb), ind auf die Einnahmen aus der Brennerei zur Stütze ih- es landwirtschaftlichen Betriebes angewiesen. Im Übri- en leisten auch sie mit ihrer Flächenbewirtschaftung neben den Tausenden von Obstabfindungsbrennereien, ie Obst aus den ökologisch wertvollen Streuobstwiesen estillieren – einen Beitrag zur Pflege der Kulturland- chaft. Aber gerade diese – und nur diese – Gruppe hätte ei Umsetzung des ursprünglichen Gesetzesentwurfes inen zusätzlichen Beitrag zur Konsolidierung des Haus- altes leisten müssen. Ich bin froh, dass auch unsere inanz- und Haushaltspolitiker aus Sorge um den ländli- hen Raum bereit waren, die Beibehaltung des Rohstoff- uschlages zu akzeptieren. Natürlich dürfen im Gegensatz zu den landwirtschaft- ichen Kartoffel- oder Getreideverschlussbrennereien die bfindungsbrennereien ihre Schnäpse auch selbst ver- arkten. Von den exzellenten Destillationskünsten unse- er Klein- und Obstbrenner haben Sie sich – meine Da- en und Herren – bestimmt schon überzeugen können, um Beispiel auf der Grünen Woche hier in Berlin. Jedoch ist es bei rund 30 000 registrierten Abfin- ungsbrennereien in Deutschland und der regionalen onzentration vor allem im Süden Deutschlands völlig usgeschlossen, dass jede Abfindungsbrennerei künftig hren Alkohol in Form von Destillaten selbst vermarktet. ür die allermeisten Klein- und Obstbrennereien ist da- er die Möglichkeit, ihren Alkohol auch künftig an das ranntweinmonopol abliefern zu können, überlebens- ichtig. In unserem Entschließungsantrag fordern wir deshalb ie Bundesregierung auf, sich für den Erhalt und die unktionsfähigkeit des Branntweinmonopols einzuset- en. Das bedeutet, es muss einerseits eine ausreichend ohe finanzielle Ausstattung des Branntweinmonopols ichergestellt werden, um die mühsam erkämpfte EU- echtliche Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 010 nicht auszuhöhlen. Andererseits fordern wir die Bundesregierung auf, echtzeitig zu berichten, wie und in welchem Umfang ie landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung über das ahr 2010 hinaus gefördert werden kann. Uns Parlamen- ariern geht es darum, an der im Jahre 2010 in Brüssel nstehenden Entscheidung über die Zukunft des deut- chen Branntweinmonopols mitzuwirken. Meine Damen und Herren, so wie ein Korn oder ein bstbrand, nämlich „konzentriert, kurz und gut“, so will ch es mit meiner Rede halten. Ich versichere Ihnen, dass ch mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen erde, dass die Brennereien ein wichtiger Betriebszweig er Landwirtschaft bleiben – heute haben wir dafür eine ute Grundlage geschaffen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3189 (A) ) (B) ) Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Das deut- sche Branntweinmonopol sah sich in der Vergangenheit nicht selten der Kritik ausgesetzt, doch eigentlich eine völlig überflüssige und kostspielige Veranstaltung zu sein. Ich möchte heute noch einmal eine Lanze dafür brechen, denn nach einigen grundlegenden Änderungen stellt das Monopol heute eine sehr sinnvolle Förderung dar. Im Jahr 1999 haben wir das Branntweinmonopol grundlegend reformiert, indem wir die gewerblichen Brenner davon ausgenommen und das Monopol auf die landwirtschaftlichen Brennereien, die quasi eine Kreis- laufwirtschaft repräsentieren, reduziert haben. Dadurch haben wir den Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt deutlich verringert und die ökonomische Zukunft des verbleibenden Monopols verlängert. Das Monopol steht nach dieser Reform für einen spe- zifisch deutschen Weg der Alkoholerzeugung. Die Pro- duktion erfolgt dezentral in kleinen und mittleren land- wirtschaftlichen Brennereien, die mit der Landwirtschaft eine ökonomische und ökologische Einheit bilden, eine Einheit, die sich bestens bewährt hat. In diesem Herstel- lungsprozess geht nichts verloren. Die Schlempe wird an das Vieh verfüttert, die Gülle zur Düngung der Felder verwendet und das Korn liefert den Rohstoff für den Al- kohol. Als Nebenerwerb stellt die Brennerei für den landwirtschaftlichen Betrieb ein starkes wirtschaftliches Standbein dar. Zugleich unterstützen die Brenner die Pflege der Kulturlandschaft und dienen damit dem ge- samten ländlichen Raum durch Wertschöpfung und Be- reitstellung von Arbeitsplätzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf kommt der Deut- sche Bundestag einer Verpflichtung nach, die ihm die EU-Kommission auferlegt hat: Im Februar 2001 legte die EU-Kommission den Ent- wurf einer Rahmenregelung für eine größere Transpa- renz des EU-Agraralkoholmarktes und der Handels- ströme zum Schutz des europäischen Alkoholmarktes gegenüber Drittländern vor. Dieser enthielt eine Bestim- mung, nach der die Beihilfevorschriften des EG-Vertrags uneingeschränkt zur Anwendung kommen sollten und folglich produktionsbezogene Beihilfezahlungen im Rahmen des Branntweinmonopols unzulässig gewesen wären. Diese Regelung hätte das „Aus“ für das deutsche Branntweinmonopol bedeutet. Im Zuge der mehr als zwei Jahre dauernden Beratungen bis zur Verabschie- dung der Verordnung am 8. April 2003 ist es der Bun- desregierung jedoch gelungen, eine Sonderregelung für das deutsche Branntweinmonopol zu erhalten. Im November 2004 hat die EU-Kommission entschie- den, dass bis zum 30. September 2006 alle Beihilfen für Kornbrenner abgeschafft sein müssen, weil Korn nicht als landwirtschaftliches Produkt, sondern als Industrie- produkt einzustufen sei. Damit fallen nicht nur die Über- nahmepreise für Kornalkohol, sondern auch die Selbst- vermarktungsbeihilfen und Ausgleichsbeträge für aus dem Branntweinmonopol ausscheidende Kornbrenne- reien. In einer gemeinsamen Anstrengung haben wir es den Kornbrennern ermöglicht, dass sie nach wie vor ih- ren Getreidebrand herstellen und ihn zur Herstellung von N d c t f d K D v B k d a h w s s e a z b n r w V c t K d d m p f d g s t d f F b l t d F s A h r w V L r s g d (C (D eutralalkohol abliefern können, wodurch wir insbeson- ere die ökonomische Basis für die vielen Brenner – etli- he davon aus meiner Heimat Westfalen –, die davon be- roffen sind, erhalten konnten. Mit dem vorliegenden Gesetz heben die Koalitions- raktionen die von der EU-Kommission 2004 beanstan- ete Beihilferegelung zugunsten der Hersteller von ornbranntwein fristgerecht zum Oktober 2006 auf. iese jetzt ausgeschöpfte Übergangszeit war seinerzeit on der Bundesregierung im Einvernehmen mit der rennereiwirtschaft ausgehandelt worden. Damit kann ünftig nur noch Alkohol aus Getreide, der an die Bun- esmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert und ls Neutralalkohol vermarktet wird, eine staatliche Bei- ilfe erhalten. Zwei wichtige Anpassungen haben wir im Gesetzent- urf vorgenommen: Zum einen soll der besondere Zu- chlag zum Übernahmepreis für Kornbranntwein als Zu- chlag für Branntwein aus bestimmten Getreidearten rhalten bleiben. Dieser Zuschlag wurde von den Korn- bfindungsbrennern in den letzten Jahren als Maßnahme ur Gleichstellung mit den Obstabfindungsbrennereien etrachtet; sein Wegfall hätte eine Kürzung des Über- ahmepreises um rund 20 Prozent bedeutet. Zum ande- en haben wir die Sicherheitsleistung für das Brannt- einsteuerlager von zwei auf einen Monat reduziert. Im ergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten ist diese Si- herheitsleistung zum Teil deutlich höher und beein- rächtigt damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber onkurrenten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese Än- erung verbessert also die Wettbewerbsfähigkeit der eutschen Bioethanolproduzenten im Zusammenhang it der ab l. Januar 2007 vorgesehenen Beimischungs- flicht von Biokraftstoffen zu herkömmlichen Kraftstof- en. Eine Sicherheitsleistung für die in einem Monat aus em Branntweinsteuerlager entnommenen Alkoholmen- en erscheint noch hoch genug, um das Steuerausfallri- iko hinreichend abzusichern. Wir stellen darüber hinaus einen Entschließungsan- rag zur Zukunft der nationalen Förderung im Rahmen es Branntweinmonopolgesetzes zur Abstimmung. Wir ordern die Bundesregierung auf, den Erhalt und die unktionsfähigkeit des Branntweinmonopols zunächst is zum Auslaufen der EG-rechtlichen Ausnahmerege- ung Ende des Jahres 2010 sicherzustellen. Ferner erwar- en wir von der Bundesregierung, dem Deutschen Bun- estag über eine EG- und verfassungsrechtlich zulässige örderung zu berichten, über die im zeitlichen An- chluss die traditionelle deutsche landwirtschaftliche graralkoholerzeugung über das Jahr 2010 aufrecht er- alten werden kann. Durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Brenne- eien werden volks- und betriebswirtschaftliche Negativ- irkungen – insbesondere der Verlust von rund 4 000 ollzeitarbeitsplätzen in der Brennereiwirtschaft und der andwirtschaft – vermieden. Darüber hinaus sichern wir und 7 000 landwirtschaftlichen Betrieben mit Ver- chluss- oder Abfindungsbrenner ihre Existenz und beu- en so der Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen in er Verwaltung und der regionalen gewerblichen Wirt- 3190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) schaft – Apparatebauer, Landhandel und einheimische Handwerker – vor. Mit den aktuellen Beschlüssen wird also nicht nur die Funktionsfähigkeit des Branntweinmonopols bis Ende 2010 sichergestellt, sondern auch die angemessene Be- teiligung des Deutschen Bundestages an den kommen- den politischen Erörterungen. Dabei werden wir uns wie bisher für die landwirtschaftlichen Brennereien und ins- besondere die durch sie geschaffenen Arbeitsplätze im ländlichen Raum einsetzen. Denn das Branntweinmono- pol ist nicht nur wichtig für die Landwirtschaft, es ist auch gut für den ländlichen Raum. Dr. Volker Wissing (FDP): Es ist immer wieder spannend, zu erfahren, wie die Bundesregierung Gesetze macht. Der 5. April 2006 war wieder einmal so eine Ge- legenheit. Der Finanzausschuss hat an diesem Tag eine Anhö- rung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt, bei dem es im Wesentlichen um die Verkürzung von Fällig- keitsfristen bei Verbrauchsteuern geht. Angeblich habe der Bundesrechnungshof Mängel an der bisherigen Re- gelung festgestellt und kürzere Fristen gefordert, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine durchgeführte Untersuchung habe ergeben, dass die Fälligkeitsfristen nicht den Zahlungsgepflogenheiten der betroffenen Branchen entsprächen. Das hört sich ja recht seriös an – aber nur so lange, bis man nachfragt, um welche Untersuchungen es sich dabei konkret gehan- delt hat. Die Untersuchungen des Bundesrechnungshofes be- standen nämlich in erster Linie aus Aktenstudium beim BMF und der Entsendung eines Kollegen in zwei Ham- burger Zollämter. Insgesamt wurden dort gerade mal 110 Belege überprüft. Und diese 110 gesammelten Be- lege haben dann einen Gesetzentwurf der Bundesregie- rung ausgelöst, der wieder einmal nichts anderes ist als eine Verschlechterung der Situation mittelständischer Unternehmen. Nun haben wir den Bundesrechnungshof in der Anhö- rung gefragt, wie verlässlich die Ergebnisse seiner Un- tersuchung sind. Und die Antwort war erstaunlich: Der Rechnungshof stellte fest, dass seine Untersuchungen keinesfalls repräsentativ seien. Er sei gar nicht in der Lage, solche Untersuchungen durchzuführen. Danach sollte man meinen, die Sache sei vom Tisch. Aber nein, im Gegenteil: die Äußerungen des Rechnungshofes hal- ten die Koalitionsfraktionen noch lange nicht davon ab, den Gesetzentwurf weiterzuverfolgen. Meine Damen und Herren, von Rot-Schwarz, Ihr Ge- setz steht nicht nur auf schwachen Beinen, es steht auf Krücken. Praxistaugliche Gesetze entstehen gemeinsam mit den Betroffenen und nicht gegen die Praxis. Dieser Ge- setzentwurf ist exemplarisch für die Arbeit der großen Koalition. Ihr Gesetz schadet mehr als es nützt. Und es wird den betroffenen Branchen in keiner Weise gerecht. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen bringen Sie damit in Bedrängnis, indem sie ihnen Liquidität ent- z Z s I d A e m m m h T h s k i r d R R s s C d l g s d v z r v s l l d ü d A R r h b s m u g d W b i B Ü b s (C (D iehen. Obwohl die Anhörung klar ergeben hat, dass die ahlungsfristen der betroffenen Branchen viel länger ind als vom Rechnungshof angenommen, halten Sie an hrem Gesetzentwurf fest. Dieser Gesetzentwurf ist wie- er einmal ein Offenbarungseid der großen Koalition. ußer neuen steuerlichen Belastungen fällt ihnen nichts in. Wir wissen alle, wie knapp Unternehmen kalkulieren üssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Da sollte man einen, die Regierung hört irgendwann einmal auf, im- er neue Belastungen zu beschließen. Aber nein: Sie ge- en rücksichtslos ihren Weg weiter und greifen in die aschen mittelständischer Betriebe. Es mag sein, dass es ier nicht um gigantische Summen geht. Aber jede zu- ätzliche Belastung für den Mittelstand ist eben eine onkrete Gefährdung von Arbeitsplätzen. Und deshalb st das was Sie machen keine verantwortliche Politik. Und wenn Sie sich die Brennereien und Sektkelle- eien betrachten, die Sie mit Ihrer Politik treffen, dann ist as auch keine verantwortliche Politik für den ländlichen aum. Sie gehen mit diesem Gesetz Ihren Weg in die falsche ichtung weiter. Nichts von dem was Sie dem Mittel- tand vor der Wahl an Unterstützung zugesagt haben, lö- en Sie ein. Im Gegenteil. Der Gesetzentwurf, dem die DU heute zustimmen wird, ist unter Rot-Grün entstan- en. Meine Damen und Herren von der CDU: Sie haben ängst die Rolle der Grünen in der Bundesregierung ein- enommen. Barbara Höll (DIE LINKE): Die Interessen der deut- chen Alkoholwirtschaft in allen Ehren – allerdings ist ie zeitliche Behandlung dieses Themas im Plenum noch or dem Steueränderungsgesetz 2007 schieflastig. Sie eigt, welche Wertigkeit die Bundesregierung den Inte- essen der Bürgerinnen und Bürgern beimisst: Allein on der faktischen Abschaffung der Entfernungspau- chale sind 15 Millionen Berufspendler durch Höherbe- astungen betroffen. Die Verkürzung der Kindergeldzah- ung von 27 auf 25 Jahr trifft 451 000 Menschen – und ies wird erst in den Abendstunden behandelt. Zum Thema. Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf ber das Branntweinmonopol in seiner jetzt vorliegen- en Form zu. Aus unserer Sicht wurde im Rahmen der usschussberatungen und Anhörungen eine sinnvolle egelung gefunden, die die Existenz kleiner Brenne- eien für die nächsten sechs Jahre und eventuell darüber inaus sichert. An diesen Brennereien hängen 4 000 Ar- eitsplätze in der Landwirtschaft und der Alkoholwirt- chaft. In der Anhörung und im Finanzausschuss wurde ehrfach hervorgehoben, dass die dezentralen kleinen nd mittleren Brennereien eine ökonomische und ökolo- ische Einheit mit der Landwirtschaft bilden, dass sie ie umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft stärken, die ertschöpfung im ländlichen Raum sichern und Ar- eitsplätze erhalten. Aufgrund der Ausnahmeregelungen n der EU-Alkoholmarktverordnung ist es möglich, das ranntweinmonopol und das System Kosten deckender bernahmepreise zumindest bis 2010 im Grunde beizu- ehalten. Diese Möglichkeiten werden jetzt ausge- chöpft. Diese Ausnahmeregelungen betreffen nicht nur Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3191 (A) ) (B) ) kleine Brennereien, sondern auch Obstgemeinschafts- brennereien, deren Mitglieder, die so genannten Stoffbe- sitzer, ebenfalls je 300 Liter brennen können. Je nach Qualität der Ausgangsstoffe entstehen so Trinkbrannt- weinalkohole oder Industriealkohole. Auffällig ist aller- dings, dass es in Ostdeutschland nur zwei derartiger Obstgemeinschaftsbrennereien, in NRW dagegen allein fünf gibt. Für die Stoffbesitzer in Ostdeutschland bedeu- tet dies lange Wege und höhere Kosten und konterkariert somit teilweise die Vorzüge der dezentralen Produktion. Die jetzt gefundene Regelung ist befristet – eine dauer- hafte Lösung des Problems ist sie sicher nicht. Der in der Bundesrepublik produzierte Alkohol hat „viele Gesichter“ – nur ein geringer Teil landet als Spiri- tuose im Glas. Produzenten müssen sich derzeit ent- scheiden, ob sie den Alkoholmarkt für Spirituosen, phar- mazeutische Produkte, aber auch für technische Produkte wie Lösungsmittel bedienen wollen – das geht sowohl über das Branntweinmonopol als auch im Wege selbstständiger Vermarktung – oder ob sie Bioethanol für den Kraftstoffsektor herstellen. Diese Marktaufteilung verhindert flexible Entscheidungen der Produzenten hin- sichtlich ihrer Produktionsstruktur und Mengen. Bioethanol gewinnt aufgrund hoher Rohölpreise zu- nehmend energiepolitisch an Bedeutung. Da der in den Brennereien produzierte Rohalkohol mit 81 bis 86 Pro- zent Alkoholgehalt für die Verwendung als Kraftstoff aufgrund des zu hohen Wassergehalts nicht tauglich ist, müssen Brennereien hohe Investitionsaufwendungen tä- tigen, um kraftstofffähiges Bioethanol herzustellen. Die Technologie zur Anwendung des Bioethanols als Kraft- stoff ist in Schweden, Brasilien und anderen Ländern be- reits entwickelt. Für den Ausbau einer eigenen Infra- struktur und der Motorenentwicklung sind in Ländern wie Schweden mit dem erklärten Ziel „Weg vom Öl bis 2020“, aber auch in den anderen Bioethanol erzeugen- den Ländern staatliche Bioethanolförderprogramme aufgelegt worden. Diese Programme stärken die Wirt- schaftskraft ländlicher Räume und schaffen Arbeits- plätze. Die Förderung alternativer Antriebstechniken sind ein Beitrag zum Schutz des Klimas und der Um- welt. Das deutsche Branntweinmonopol tangiert diesen zukunftsträchtigen und industriepolitisch wichtigen Perspektivisch könnte jedoch ein Bioethanolförderpro- gramm den zukunftsträchtigen Markt biogener Kraft- stoffe unterstützen und damit klima- und umweltpoli- tisch sinnvolle Investitionen fördern. Mit den damit verbundenen Fragen sollten wir uns bald beschäftigten, um mögliche Entwicklungschancen nicht zu verschen- ken. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz über das Branntweinmonopol regelt im Wesentli- chen den staatlichen An- und Weiterverkauf von im deutschen Monopolgebiet hergestellten Ethylalkohol. Dieses Branntweinmonopol ist alt – bereits seit 1919 gibt es in Deutschland ein Branntweinmonopol –, aber es ist kein alter Hut. Denn es wurde im Laufe der Jahr- zehnte weiterentwickelt, und zwar von einem Finanz- monopol, das der kriegsbedingten Branntweinverknap- pung entgegenwirken sollte, hin zu einer nationalen Q z w e g U d d b R w d b B g m d b z w s s B w K a P d F f z d R n e h w L s a n b g B B g f t B n z J k a a (C (D uasi-Marktordnung für Ethylalkohol mit agrar- und so- ialpolitischen Zielsetzungen (Zitat: frei nach BMF). Das ist auch der Grund, warum der Erhalt des Brannt- einmonopols – wie mir scheint, fraktionsübergreifend – in Anliegen all der Parlamentarier ist, die in diese zuge- ebenermaßen schwierige Materie eingedrungen sind. nd so geht es bei der heutigen Debatte zwar auch um en Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung es Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Ver- rauchsteuergesetzen, aber es steht auch die Frage im aum, wie es mit dem Branntweinmonopol in Zukunft eitergeht. Zuerst zum Gesetzentwurf: Hier wird in erster Linie ie Entscheidung der EU-Kommission vom 16. Novem- er 2004 umgesetzt, nach der die im Gesetz über das ranntweinmonopol enthaltene Beihilferegelung zu- unsten der Hersteller von Kornbranntwein mit dem Ge- einsamen Markt unvereinbar ist. Die Aufhebung aller iesbezüglichen gesetzlichen Regelungen über Korn- ranntwein muss bis zum Ablauf der Übergangszeit bis um 30. September 2006 erfolgen. Außerdem sollen die Fälligkeitsfristen bei der Brannt- einsteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnis- teuer sowie der Kaffeesteuer verkürzt werden. Mit die- er Maßnahme soll einer entsprechenden Forderung des undesrechnungshofes teilweise Rechnung getragen erden. Die EU-rechtlich erforderlichen Änderungen beim ornbranntwein tragen wir grundsätzlich wohl oder übel uch mit, obwohl wir die Brüsseler Vorgaben an diesem unkt nicht gutheißen. Allerdings hat sich im Rahmen er öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im inanzausschuss ergeben, dass Teile des Gesetzentwur- es offensichtlich EU-rechtlich nicht zwingend und über- eugend geregelt waren. Deswegen haben wir dem Än- erungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich auf den ohstoffzuschlag für Kornalkohol aus Abfindungsbren- ereien bezieht, zugestimmt. Mit der Klarstellung, dass s sich um Branntwein aus bestimmten Getreidearten andelt, für den der Zuschlag zum Übernahmepreis nach ie vor berechtigt ist, läuft die Kritik aus Brüssel ins eere. Bezüglich der Fristverkürzung bei den Verbrauch- teuern haben das Bundesfinanzministerium – und wohl uch der Bundesrechnungshof – eine Milchbubenrech- ung aufgemacht. Grundsätzlich stimmen wir dem Ab- au von Steuersubventionen und steuerlichen Sonderre- elungen ja zu, allerdings nicht um den Preis der etriebsaufgabe vieler kleiner landwirtschaftlicher rennereien und des Verlustes vieler ökologisch wichti- er Streuobstwiesen. Genau betrachtet ist die Verkürzung der Fälligkeits- risten fiskalisch nicht einmal zielführend. Sie bringt un- erm Strich im Jahr 2007 sogar eine Mehrbelastung des undeshaushalts von 208 Millionen Euro, die frühestens ach 30 Jahren durch die Zinseinsparung durch Verkür- ung der Fälligkeitsfristen von 7 Millionen Euro pro ahr wieder ausgeglichen und erst ab dem 31. Jahr über- ompensiert wird. Dabei sind Zinseffekte für den Steuer- usfall noch nicht einmal berücksichtigt. Dieser Steuer- usfall im Bundeshaushalt in 2007 tritt deshalb ein, weil 3192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) infolge der Fristverkürzung auf die bisherige Vorzie- hungsregel zur Jahreswende verzichtet werden soll, das heißt eine faktische neue Fristverlängerung zur Jahres- wende der allgemeinen Fristverkürzung entgegengesetzt wird. Das führt dazu, dass im Bundeshaushalt in 2007 nur elf Monatsbeträge eingehen, ab 2008 zwar wieder in jedem Jahr zwölf Monatsbeträge, es bleibt aber aufgrund der Kassenrechnung beim einmaligen Steuerausfall von unterm Strich immerhin 208 Millionen Euro in 2007. Warum also der ganze Aufwand und die Aufregung um die Fristverkürzung? Dann kann man sie doch eigentlich auch gleich sein lassen. Denn ein Minusgeschäft für den Bund war sicherlich nicht das Anliegen des Bundesrech- nungshofs. Vor allem aus diesem Grund werden wir uns in der Gesamtbewertung zu diesem Gesetz enthalten. Hinzu kommt, dass die Verkürzung der Fälligkeits- frist die kleinen Agraralkoholbrenner belastet, da dies ihre Liquidität vermindert. Allerdings vermindern sich mit der Fälligkeitsfrist auch die zu hinterlegenden Si- cherheitsleistungen, was wiederum zu einer Liquiditäts- erhöhung führt Das bringt vor allem für die Bioethanol- hersteller eine relevante Entlastung. Sinnvoll waren daher die Änderungsanträge der Koalition, mit denen die Frist, die der Sicherheitsleistung zugrunde liegt, verkürzt worden ist. Auch diese Änderungsanträge haben wir un- terstützt. Und jetzt der Blick in die Zukunft: Der Entschlie- ßungsantrag der Koalition fordert die Bundesregierung auf, für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit des Branntweinmonopols bis Ende 2010, dem maximalen von der EU gebilligten Geltungszeitraum, zu sorgen. Dazu soll sie im ersten Quartal 2009 einen Bericht vorle- gen, wie die „traditionelle deutsche landwirtschaftliche Alkoholerzeugung“ über 2010 hinaus gefördert werden kann. Dieser Entschließung haben wir zugestimmt, weil der dezentralen Agraralkoholerzeugung in kleinen Land- wirtschaftsbetrieben und die Erhaltung der Streuobst- wiesen ein sehr grünes agrar- und sozialpolitisches Ziel ist. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgeset- zes (Tagesordnungspunkt 8) Kurt Segner (CDU/CSU): Wir stehen zu dem Be- schluss der rotgrünen Bundesregierung vom 9. Septem- ber 2003, Klage beim Europäischen Gerichtshof einzu- reichen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium vertritt seit Jahren die Meinung, dass die EU mit der Tabakwer- berichtlinie die Kompetenzen aus dem EU-Vertrag über- schritten hat. Wir alle stehen für ein vereintes Europa, aber wir sind uns auch einig, dass wir nicht das Europa der Bürokraten wollen, sondern das Europa der Regionen. Oft kann we- n A o e I d s M s g g a n e n F g d O z R n G b R z h e m d d h R A a W r d u d H k S v a S t k o (C (D iger Europa mehr sein. Deshalb brauchen wir eine klare bgrenzung der Kompetenzen innerhalb Europas. Der Deutsche Bundestag ist nicht Vollstreckungs- rgan der Brüsseler Bürokratie, sondern Mitgestalter uropäischer Politik. Deshalb geht es heute nicht um den nhalt des Gesetzesentwurfs der Grünen-Fraktion, son- ern um die Frage: Hat Europa seine Kompetenz über- chritten? Sicherlich machen wir uns alle Gedanken, wie wir die enschen vor gesundheitlichen Schäden warnen und chützen können. Ganz besonders machen wir uns Sor- en über Menschen, die ihre Gesundheit durch Rauchen efährden. Wir machen uns auch Gedanken, wie wir vor llem Jugendliche vom Rauchen abhalten können. Ich kann von mir behaupten, selber noch nie in mei- em Leben geraucht zu haben. Mein Vater dagegen war in leidenschaftlicher Raucher. Und trotzdem bin ich icht zum Raucherhasser geworden. Deshalb ist die rage erlaubt: Können wir das Rauchen in der Gesellschaft verrin- ern, in dem wir Verbote erlassen? Wie zum Beispiel urch ein Werbeverbot eines Produktes, das legal ist? der haben wir durch Aufklärung mehr Erfolg? Bei uns u Hause war das Rauchen nie verboten. Und weil das auchen nie verboten war, hatten meine Brüder und ich ie das Verlangen, zu rauchen, gehabt. Aus diesem rund bin ich überzeugt, dass umfassende Aufklärung esser ist als Verbote und Gesetze, um Menschen vom auchen abzubringen und somit ihre Gesundheit nicht u gefährden. Untersuchungen haben ergeben, dass das Rauchver- alten durch Warnhinweise auf Zigarettenschachteln be- influsst wird. Durch diese Hinweise haben Raucher ehr Motivation, weniger zu rauchen oder gar ganz mit em Rauchen aufzuhören. Dies bestätigen die Studien, ie die Europäische Kommission in Auftrag gegeben at. Die überdimensionalen Warnhinweise klären die aucher über gesundheitlichen Gefahren auf; mit der ufschrift: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit. Können wir uns eine bessere Aufklärung wünschen ls die übergroßen Hinweise auf Werbeanzeigen und erbeplakate, die über die Gefahr beim Rauchen aufklä- en? Und das alles noch kostenlos und ohne Steuergel- er? Durch ein Verbot der Tabakwerbung nehmen wir ns diese kostbare Werbefläche zur Aufklärung gegen as Rauchen weg. Die 1993 vom damaligen Bundesgesundheitsminister orst Seehofer eingeführte freiwillige Selbsteinschrän- ung von Tabakwerbung bei Jugendlichen ging einen chritt in die richtige Richtung. Die Zigarettenindustrie erpflichtete sich, ohne eine Bevormundung des Staates, uf Tabakwerbung für Jugendliche zu verzichten. Hierzu gehört unter anderem: Keine Werbung an chule und Jugendzentren; Verzicht auf öffentliche Gra- ispackungen; keine Werbung in Jugendzeitschriften; eine Werbung in Verbindung mit Leistungssportlern der Prominenten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3193 (A) ) (B) ) Ich begrüße auch die freiwillige Selbstverpflichtung, die die rot-grüne Bundesregierung am 1. März 2005 mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband zum Schutz der Passivraucher vereinbart hat. Bis zum 1. März 2007 sollen mindestens 60 Prozent aller Speise- gaststätten eine Nichtraucherzone einrichten. Wenn diese Selbstverpflichtung eingehalten wird, ist es immer noch besser als mit Gesetzen und Verordnungen. Wir wollen den mündigen und freien Bürger. Und wenn wir den mündigen und freien Bürger wollen, müssen wir ihm auch zugestehen, dass er selber entscheidet, ob er braucht oder nicht raucht. Denn jeder erwachsene Bürger weiß, dass zu viel Schokolade, zu viel Alkohol oder zu viel Nikotin seiner Gesundheit schadet. Der heutige Gesetzentwurf der Grünen würde die Rechtsposition Deutschlands schwächen. Die Grünen waren doch selber einmal der Meinung, dass die EU über ihre Kompetenzen hinausgeht. Sind Sie heute nicht mehr der Meinung, dass die EU ihre Richtlinien-Kompe- tenzen überschritten hat? Mit Ihrem Entwurf ist es ge- nauso, als wenn Sie den Verdächtigen ins Gefängnis werfen, bevor ein Urteil verkündet wird. Wir wollen aber kein Gesetz einbringen, das nach kurzer Zeit wieder geändert werden muss und somit eher Verunsicherung schafft. Wir bringen erst ein Gesetz ein, wenn der Gene- ralanwalt vom Europäischen Gerichtshof den Schlussan- trag verkündet hat. Dieser ist für den 13. Juni geplant. Um Strafzahlungen an die EU zu verhindern, werden wir dann unverzüglich unseren Gesetzesentwurf vorlegen. Jella Teuchner (SPD): Vor zwei Wochen wurde der Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Wir haben Erfolge erzielt; Entwarnung kann nicht gegeben werden. Der Be- richt geht davon aus, dass jedes Jahr 110 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Das ist ein klarer Auftrag an uns. Wir müssen uns weiterhin für eine Verringerung des Tabakkonsums einsetzen. Das Europäische Parlament und der Rat haben 2003 eine Richtlinie zur Tabakwerbung erlassen. Gegen diese Richtlinie hat Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben, weil es fraglich ist, ob die Gemein- schaft hier überhaupt eine Regelungskompetenz hat. Ich weiß, dass es widersprüchlich aussieht, wenn wir eine Politik zur Einschränkung des Tabakkonsums wollen und gleichzeitig gegen diese Richtlinie klagen. Dieser Widerspruch löst sich aber auf, wenn wir die formale und die inhaltliche Ebene trennen. Wir haben eine festgelegte Kompetenzverteilung zwi- schen den verschiedenen politischen Akteuren. Ich halte es bei dieser Richtlinie für notwendig, die Kompetenz für diesen Regelungsbereich zu klären. Die Richtlinie von 2003 ist ja die zweite Richtlinie, die die Tabakwer- bung regeln soll. Die erste berief sich in der Begründung explizit auf den Gesundheitsschutz als Grundlage. Der EuGH hat die Kommission für diesen Bereich aber nicht für zuständig erklärt. Vor diesem Hintergrund unter- stütze ich die Bundesregierung darin, auch diese Richtli- nie überprüfen zu lassen. Es kann nicht sein, dass die Herstellung des gemeinsamen Binnenmarktes als Gene- ralkompetenz durch die Kommission betrachtet wird. Deswegen wird diese Klage weiter verfolgt. f d n 1 g l w s d v G k K K d S z d 2 D P T m W e k p s e k Z 4 v h n f a R s b s R P g t W s s a s s f M v (C (D Wir gehen weiterhin davon aus, dass unsere Klage er- olgreich sein wird. Unsere Klage ändert aber nichts an en Umsetzungsfristen und hindert die Kommission icht an einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie hat am . Februar 2006 die Umsetzung der Werberichtlinie an- emahnt. Bei Nichtumsetzung drohen ab 2007 Strafzah- ungen in Höhe von 110 000 Euro pro Tag. Das heißt, ir müssen die Richtlinie umsetzen, um die Vertrags- trafen zu vermeiden, und wir müssen sie so umsetzen, ass wir unsere Position im Verfahren beim EuGH nicht erschlechtern. Die Bundesregierung hat hierzu einen esetzentwurf angekündigt, der per Klausel die Nichtig- eit für den Fall vorsieht, dass Deutschland mit der lage Erfolg hat. Die Klage ist formal zur Klärung der ompetenzen notwendig. Inhaltlich ist es ärgerlich, dass amit eine sinnvolle Diskussion blockiert wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Drogen- und uchtbericht durchaus auch positive Ergebnisse ver- eichnet sind. Wahrscheinlich der wichtigste Erfolg ist, ass die Raucherquote der 12- bis 17-Jährigen von 8 Prozent in 2001 auf 20 Prozent in 2005 gesunken ist. as ist ein wichtiger Erfolg, der auch Ergebnis unserer olitik ist. Die Weltbank hat 2003 in ihrer Veröffentlichung „Der abakepidemie Einhalt gebieten“ verschiedene Maßnah- en zur Verringerung der Nachfrage nach Tabak auf ihre irksamkeit hin untersucht. Das Ergebnis ist, dass wir in Maßnahmenbündel brauchen, wollen wir den Tabak- onsum zurückführen. Sowohl die Weltbank als auch das Institut für Thera- ie und Gesundheitsforschung, das im Auftrag des Ge- undheitsministeriums die Auswirkungen der Tabaksteu- rerhöhung vom 1. September 2005 untersucht hat, ommen zu dem Ergebnis, dass eine Preiserhöhung für igaretten sehr wirksam ist. Die Weltbank spricht von Prozent weniger Nachfrage bei einer Preiserhöhung on 10 Prozent in Hocheinkommensländern. Menschen ören mit dem Rauchen auf, rauchen weniger, fangen icht an und werden seltener rückfällig. – Das Institut ür Therapie und Gesundheitsforschung stellt fest, dass uch durch die Tabaksteuererhöhung 2005 die Zahl der aucher zurückgegangen ist. Noch deutlich sichtbarer ind allerdings die Ausweichreaktionen: Viele sind auf illigere Marken und auf Ausweichprodukte, zum Bei- piel Sticks, ausgewichen. Gleichzeitig ist die Information über die Folgen des auchens notwendig. Insbesondere Hinweise auf den ackungen können dazu führen, dass Fehlwahrnehmun- en – die auch durch Angaben wie „mit niedrigem Niko- ingehalt“ ausgelöst werden – verhindert werden. Auch erbeverbote können zu einem verringerten Tabakkon- um führen. Voraussetzung dafür ist, dass sie so umfas- end sind, dass ein Ausweichen auf andere Medien oder ndere Werbeformate nicht möglich ist. Dazu kommen die Maßnahmen des Nichtraucher- chutzes. Den Folgen des Passivrauchens kann am wirk- amsten mit Einschränkungen des Rauchens in der Öf- entlichkeit und am Arbeitsplatz begegnet werden. Diese aßnahmen sorgen für einen niedrigeren Tabakkonsum; or allem vermeiden sie eine Gefährdung durch das Pas- 3194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) sivrauchen. Es geht bei dieser Diskussion eben auch um die Lebensqualität und den berechtigten Schutz von Nichtrauchern. Gerade in diesem Bereich müssen wir noch mehr tun. 55 Prozent der Deutschen wollen ein Rauchverbot in Gaststätten. Andere europäische Länder haben gute Erfahrungen mit einem Rauchverbot ge- macht. Ob wir mit der Selbstverpflichtung dasselbe er- reichen, müssen wir abwarten. Sollten die Vorgaben nicht erreicht werden, sind wir als Gesetzgeber gefor- dert. Wir haben etliche Stellschrauben, mit denen wir den Tabakkonsum verringern können. Aus diesen Stell- schrauben müssen wir unsere Tabakpolitik zusammen- setzen. Der Drogen- und Suchtbericht zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg. Auf dieser Basis müssen wir weiter- machen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Das Rauchen ist eine kulturell integrierte Droge, trotz der bekannten individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Sucht. Denn gerade Nikotin ist alles andere als harmlos. Mit bis zu 140 000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr steht die Bundesrepublik europaweit an der Spitze. Die Folgekos- ten betragen 17 Milliarden Euro jährlich! Darüber hinaus verantworten die Aktivraucher den Tod von 3 300 Pas- sivrauchern jährlich in unserem Land! Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf: Warum muss für diese Droge auch noch geworben wer- den? Spätestens im Kino, wenn die Werbefilmchen aus Macho-Land laufen, finde ich diese Frage ausgespro- chen zwingend! Nun weiß ich aus leidvoller Erfahrung als jahrelang passivrauchende Ehefrau, wie schwer es ist, von dieser Sucht zu lassen. Ein Werbeverbot ist selbstverständlich kein Ersatz für Suchtpräventions- und -bekämpfungs- konzepte! Aber es würde sicher dazu beitragen, die ge- sellschaftliche Toleranz gegenüber dem Rauchen weiter bröckeln zu lassen. Das Tabakwerbeverbot wäre endlich mal ein Thema, bei dem eine ungewöhnliche Einigkeit zwischen Gesetzgeber, Regierung und Volk hergestellt werden könnte. Doch das scheitert am politischen Willen! Noch im März 2006 hat der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Hoppe, die Bundesregierung aufgefordert, endlich den Widerstand gegen ein nationales und EU- weites Tabakverbot aufzugeben. Pikant: Er tat das an- lässlich des Starts der Kampagne „Rauchfrei 2006“, die vom Bundesgesundheitsministerium mitgetragen wird. Die Bundesrepublik ist – neben Luxemburg – das letzte Land, in dem die EU-Richtlinie zum Tabakwerbe- verbot nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Das ist umso peinlicher, da sich der fachlich zuständige Mi- nister Seehofer gerade selbst zum Lebensminister er- nannt hat. Unterdessen droht auch bei dieser EU-Richtlinie ein Bußgeld. Aber diese Verweigerung hat ja eine längere Vorge- schichte, die im vorliegenden Antrag nur unvollständig dargelegt wird. Die rot-grüne Bundesregierung hat – mit G n g U B H n d b l n d u r s v n a d b h w T n t a W m b S n g A s i d r r d t G 1 (C (D roßbritannien – im Ministerrat gegen diese EU-Richtli- ie gestimmt und gegen diese mit formalrechtlichen Ar- umenten geklagt! Stellt sich natürlich die Frage: Wer profitiert davon? nbestritten die Zigaretten-Industrie! Aber: Schielt die undesregierung etwa auch auf ihren eigenen klammen aushalt und die vielleicht sinkenden Tabaksteuerein- ahmen? Das wäre nicht nur zynisch, sondern angesichts er Folgekosten ausgesprochen töricht. Aber es gibt noch mehr Argumente gegen Tabakwer- ung. Ein Beispiel: Das kleine ostafrikanische Land Ma- awi ist der zweitgrößte Tabakexporteur auf dem afrika- ischen Kontinent. Das ist das Ergebnis der Förderung es Tabakanbaus ab Mitte der 1990er-Jahre durch IWF nd Weltbank. Ziele waren Nahrungssicherheit, Steige- ung des Pro-Kopf-Einkommens und Abbau der Staats- chulden. Unterdessen ist Tabak mit Abstand der wichtigste De- isenbringer und bringt 65 Prozent, der staatlichen Ein- ahmen, und das trotz des internationalen Preisverfalls, uch aufgrund der Nichtraucherkampagnen vor allem er westlichen Welt. Das spricht nur scheinbar gegen ein Tabakwerbever- ot! Denn das Gesamtergebnis des Projekts ist eher ver- eerend: Der überwiegende Teil der Bevölkerung Mala- is ist unterdessen direkt oder indirekt abhängig vom abakanbau. Doch die Gelderlöse ersetzen bei weitem icht den Verlust, der sonst auf diesen Flächen angebau- en Grundnahrungsmittel für den eigenen Bedarf! Die Zahl der durchs Land vagabundierenden Wander- rbeiter ist groß, die Volkswirtschaft hoch verwundbar! ertvolle Wälder werden abgeholzt: Für l Kilogramm arktfähigen Tabak müssen 150 Kilogramm Holz ver- rannt werden, das sind etwa 2,4 Kilogramm pro chachtel Zigaretten! Das zeigt: Tabakförderung nutzt ur den Tabakmultis und bringt der Mehrheit nicht weni- er, sondern mehr Armut. Auch deshalb: Tabakwerbung gehört verboten. nlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gestzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 9) Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Gemeinsam eine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang – das st der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Mit er heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Einfüh- ung der Europäischen Genossenschaft und zur Ände- ung des Genossenschaftsrechts ist es uns gelungen, iese genossenschaftliche Idee zu stärken und ihre At- raktivität weiter zu erhöhen. Mit In-Kraft-Treten des esetzes am 18. August 2006 wird das mittlerweile über 00 Jahre alte Genossenschaftsrecht modernisiert und an Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3195 (A) ) (B) ) die veränderten Realitäten im Zuge der Europäisierung und der Globalisierung angepasst. Aber lassen Sie mich zu Anfang kurz etwas über Ge- nossenschaften im Allgemeinen und ihre Bedeutung für die deutsche Wirtschaft sagen. Genossenschaften haben sich im Verlauf ihrer 150-jährigen Geschichte in den ver- schiedensten Märkten etabliert und sich dabei in Größe und Struktur ausgebildet. Sie sind ein bedeutender Pfeiler der deutschen Wirtschaft und in allen Sektoren des wirt- schaftlichen Lebens verbreitet. Unzählige kleine und mittlere Handels- und Handwerksbetriebe, aber auch mo- derne Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie praktisch jeder Landwirt sind in einer oder gar mehreren Genossenschaften organisiert. Wohnungsbaugenossen- schaften bewirtschaften etwa 10 Prozent der Mietwoh- nungen in Deutschland. Und last but not least stellen die Volks- und Raiffeisenbanken mit rund 30 Millionen Kun- den und einem Marktanteil von 17 Prozent einen wichti- gen Faktor in der deutschen Kreditwirtschaft dar. Festzuhalten bleibt jedoch auch, dass die Anzahl der Genossenschaften seit Jahren zurückgeht. Es werden mehr Genossenschaften gelöscht als gegründet. So wa- ren es 1998 noch rund 10 000 Genossenschaften in Deutschland, heute sind es weniger als 8 000. Bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Europäi- schen Genossenschaft in nationales Recht war es daher wichtig, die deutsche Genossenschaftsstruktur so zu mo- dernisieren, dass sie im europäischen Wettbewerb beste- hen kann, ohne dass dabei nationale Besonderheiten zer- stört werden. Dies ist meiner Meinung nach mit dem jetzt vorliegenden Gesetz gelungen. Es schafft Vereinfa- chungen bei der Gründung von Genossenschaften und enthält zahlreiche Änderungen im Bereich des Corporate Governance. Zudem überlässt der Gesetzgeber viele Re- gelungen den Satzungen der jeweiligen Genossenschaft und reguliert nicht alles im Gesetz selbst. Aus Sicht der Neugründungen und kleinen Genossen- schaften sind dabei folgende Punkte besonders hervorzu- heben. Künftig können statt bisher sieben bereits drei Personen eine eingetragene Genossenschaft gründen. Damit wird der Einstieg in eine Genossenschaft erleich- tert, Kooperationen von drei Handwerkern, Landwirten oder Genossenschaftsbanken ermöglicht und damit Sy- nergien und Energien gebündelt. Außerdem genügt bei eingetragenen Genossenschaften mit bis zu 20 Mitglie- dern nunmehr, dass lediglich nur ein Vorstand gewählt werden muss und auf den Aufsichtsrat völlig verzichtet werden kann. Damit wird Bürokratie abgebaut und wer- den die Rahmenbedingungen vor allem für kleine Ge- nossenschaften verbessert. Für Genossenschaften wiederum, die nach den inter- nationalen Rechnungslegungsstandards IAS bilanzieren wird ab August die Möglichkeit eröffnet, ihre Satzung so auszugestalten, dass die Geschäftsguthaben weiterhin als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Und für grenzüberschreitende Kooperationen, deren Mitglieder ihren Sitz in mindestens zwei EU-Staaten haben, wird schließlich eine neue Rechtsform geschaffen: die so ge- nannte Europäische Genossenschaft oder Societas Co- operativa Europaea (SCE). n z g h N h n w m R e g w b s n g d m d g g M V C Ä t A s d z m s b g J p b D D s z n d d w a (C (D Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens konnten och zusätzliche Änderungen vorgenommen werden, die u einer erheblichen Verbesserung der Rahmenbedin- ungen für Genossenschaften führen werden. Beispiel- aft möchte ich hier nur zwei Schwerpunkte nennen. ach der Vorschrift des ursprünglichen Gesetzentwurfs ätte nach § 43 Abs. 7 Genossenschaftsgesetz eine Ge- eralversammlung bereits einberufen werden können, enn sie von mindestens 10 Prozent der Mitglieder oder indestens 500 Mitgliedern beantragt worden wäre. Die egelung, dass bereits 500 Mitglieder genügt hätten, um ine Generalversammlung einzuberufen, hätten für roße Genossenschaften verheerende bürokratische Aus- irkungen gehabt. Außerdem wäre weit über das ange- rachte Maß des Minderheitenschutzes hinausgeschos- en. In zahlreichen Berichterstattergesprächen konnte un erreicht werden, den Halbsatz „mindestens 500 Mit- lieder“ zu streichen. Große Genossenschaften werden adurch vor unnötigen Kosten und einem unverhältnis- äßig bürokratischen Mehraufwand bewahrt, ohne dass ie Rechte von Minderheiten beschnitten werden. Das Gleiche gilt für den § 45 Abs. 1 Genossenschafts- esetz. Hier konnte ebenso erreicht werden, dass entge- en der Fassung des Regierungsentwurfs das gesetzliche indestquorum von 150 Mitgliedern gestrichen wurde. or allem dem Verhandlungsgeschick von CDU und SU ist es hier unter anderem zu verdanken, dass diese nderungen noch ins Gesetz geschrieben werden konn- en. All diese Neuregelungen sollen zu einer flexibleren npassung an das wirtschaftliche Umfeld der genossen- chaftlichen Betätigung führen, ohne die Besonderheiten er Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zu erstören. Deshalb erlaube ich mir an dieser Stelle noch- als – wie ich es bereits in der Debatte zur ersten Le- ung des Gesetzes getan habe –, unseren verehrten Alt- undespräsidenten Roman Herzog zitieren, der 1998 esagt hat: Genossenschaften sind keine liebenswerten Remi- niszenzen an ein paar interessante Männer des ver- gangenen Jahrhunderts, sondern der Genossen- schaftsgedanke ist heute so funkelnagelneu wie vor 150 Jahren. Man müsste ihn erfinden, wenn er nicht bereits erfunden wäre. Dem ist nichts hinzuzufügen. Klaus Uwe Benneter (SPD): Ab 18. August dieses ahres tritt die EG-Verordnung zur Einführung der euro- äischen Genossenschaft in Kraft und ist damit unmittel- ar geltendes Recht. Heute erlassen wir dazu die in eutschland notwendigen Ausführungsbestimmungen. abei geben wir den künftigen europäischen Genossen- chaften weitgehende Gestaltungsfreiheit. Was Europa ulässt, wollen wir ohne zwingenden Grund bewusst icht einengen. Die EG-Verordnung lässt beispielsweise en europäischen Genossenschaften die Wahl, den Sitz er Genossenschaft unabhängig vom Ort ihrer Hauptver- altung zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit soll künftig uch in Deutschland bestehen. Denn wir wollen, dass 3196 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Deutschland ein erstrebenswerter Verwaltungssitz für künftige europäische Genossenschaften wird. Die europäische Genossenschaft ist ein denkbar unge- eigneter Ort, um wieder einmal Ihre Vorbehalte gegen die Arbeitnehmermitbestimmung und gegen den angeb- lichen Export dieser Regelungen ins europäische Aus- land geltend zu machen. Nur so viel: Die Frage der Mit- bestimmung ist auf europäischer Ebene sinnvoll geregelt. Sowohl bei der europäischen Aktiengesell- schaft als auch bei der europäischen Genossenschaft ist die erste Option, dass über die Mitbestimmung verhan- delt wird. Das ist angesichts der unterschiedlichen euro- päischen Mitbestimmungstraditionen ausgesprochen sinnvoll und dürfte in den meisten Fällen erfolgreich sein. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, greift die Auffangregelung, die der europäischen Gesellschaft übri- gens nicht das deutsche Mitbestimmungsrecht über- stülpt, wie oft unterstellt wird. Denn der Anteil der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bzw. im Verwal- tungsrat der europäischen Genossenschaft richtet sich dann wohlgemerkt nicht nach dem neuen Gesamtunter- nehmen, sondern nach dem Unternehmen, das bisher den höchsten Anteil an Arbeitnehmervertretern hatte. Diese europäischen Regelungen sind gut und sie sind von deut- scher Seite mitgetragen worden. Mit dem vorliegenden Entwurf sind diese europäischen Vorgaben völlig korrekt auch auf die europäische Genossenschaft übertragen worden, die sich für das monistische System mit einem einheitlichen Leitungs- und Geschäftsführungsorgan entscheiden möchte. Die Einführung der europäischen Genossenschaft ha- ben wir zum Anlass genommen, unser deutsches Genos- senschaftsgesetz zu überarbeiten. Das war dringend notwendig. Denn wir haben in unserem Genossen- schaftswesen eine Art Demografieproblem: Es gibt viele Alte, aber zu wenig Junge. Es gibt viele gute, stabile, tra- ditionsreiche, insolvenzsichere, große Genossenschaf- ten, zum Beispiel die Genossenschaftsbanken, aber auch die vielen Wohnungsgenossenschaften, die etwa 10 Prozent des deutschen Mietwohnungsbestandes stel- len. Aber: Der Nachwuchs fehlt. Es fehlt an Neugründun- gen. Wir müssen feststellen: Die Rechtsform ist unat- traktiv geworden. Die Zahl der Genossenschaften geht Jahr für Jahr zurück. Während hierzulande jeden Monat etwa 3 000 GmbHs gegründet werden, gibt es inzwi- schen in ganz Deutschland weniger als 8 000 Genossen- schaften. Wir wollen diesen Trend umdrehen. Wir wol- len wieder mehr Genossenschaften in Deutschland; wir wollen Neugründungen erleichtern. Damit komme ich zum zentralen Punkt unserer Re- form: Die Befreiung der kleinen Genossenschaften von der Jahresabschlussprüfung. Nach der bestehenden Rechtslage sind alle Genossenschaften, auch die aller- kleinsten, gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen. Diese Prüfung erfolgt nach den gleichen Vorschriften, wie sie der Ge- setzgeber für mittelgroße und große Kapitalgesellschaf- ten vorgesehen hat. Künftig sollen kleine Genossen- schaften von diesen Prüfungspflichten befreit werden. D s u d z f s e f n S P b d G d a g Z r S K s R t G z R i z l z d s d b s M g n W d c a K n R V n a w a n P s (C (D ie Befreiung betrifft Genossenschaften, deren Bilanz- umme unter 1 Million Euro oder deren Umsatzerlöse nter 2 Millionen Euro liegen. Damit sind im Bereich er Wohnungsgenossenschaften schätzungsweise 50 Pro- ent der Genossenschaften von dieser Pflichtprüfung be- reit. Im übrigen Genossenschaftsbereich dürften – abge- ehen von den Kreditgenossenschaften – überschlägig twa 70 Prozent der Genossenschaften von dieser Be- reiung profitieren. Das ist ein deutlicher und für die ge- ossenschaftlichen Prüfverbände noch verkraftbarer chritt in die richtige Richtung. Wohlgemerkt: Bei Kapitalgesellschaften liegen die flichtprüfungsgrenzen bei circa 4 Millionen Euro und ei Umsatzerlösen von circa 8 Millionen Euro. Außer- em spielt die Zahl der Beschäftigten eine Rolle. Eine leichbehandlung der Genossenschaften – hinsichtlich er Prüfungsfreistellung – etwa mit kleinen GmbHs ist lso noch in weiter Ferne. Die heutige Gesetzesänderung ibt uns aber die Möglichkeit, nach einem gewissen eitraum die Auswirkungen der jetzt erfolgten Erleichte- ungen zu überprüfen und dann gegebenenfalls weitere chritte hin zu einer Gleichstellung mit den Regeln für apitalgesellschaften zu gehen. Wir meinen, dass die Befreiung der kleinen Genos- enschaften von dieser Prüfung der Schlüssel ist, der die echtsform Genossenschaft für Neugründer wieder at- raktiv machen kann. Denn Ursache für immer weniger enossenschaften in Deutschland ist nicht, dass es heut- utage keinen Bedarf mehr geben würde für diese echtsform. Das Gegenteil ist wahr. Die Genossenschaft st eine Rechtsform, die die Kooperation ihrer Mitglieder um Nutzen aller Mitglieder ermöglicht. Sie ist vor al- em eine Rechtsform, die ihre Mitglieder in vielen Fällen u ehrenamtlicher Mitarbeit motivieren kann und da- urch ihre Ziele zum gemeinsamen Nutzen oftmals bes- er erreichen kann als jede andere Rechtsform. Für solche Kooperationen gibt es einen großen Be- arf. Ich denke an freie Schulen, die uns geschrieben ha- en, dass sie die genossenschaftliche Rechtsform sehr chätzen, weil sie die Eltern in besonderer Weise zur itverantwortung anregt. Ich denke aber auch an die emeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien, an eue Wohnformen für Senioren, überhaupt an kleine ohnungsgenossenschaften, an selbstverwaltete Behin- erteneinrichtungen, an Vermarktungs- und Verbrau- hergenossenschaften für landwirtschaftliche Produkte, n Arbeitsloseninitiativen, an kulturelle Initiativen, an ooperationen im Tourismusbereich usw. Bedarf gibt es also. Aber die Rechtsform wird den- och nicht gewählt; denn sie ist im Vergleich zu anderen echtsformen einfach zu teuer. Das gilt insbesondere im ergleich zur GmbH und im Vergleich zum eingetrage- en Verein. Obwohl die Genossenschaft als Rechtsform n sich ideal auf viele geplante und von den Bürgern ge- ünschte Kooperationen zugeschnitten wäre, wird sie us Kostengründen nicht gewählt. Und wenn sie den- och gewählt wird, werden die immer wiederkehrenden rüfungskosten zum Dauerproblem. Viele kleine Genos- enschaften haben uns in diesem Gesetzgebungsverfah- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3197 (A) ) (B) ) ren angeschrieben, weil sie sich die hohen Prüfungskos- ten eigentlich gar nicht leisten können. Deshalb sind die jetzt von uns vorgenommenen Er- leichterungen richtig, auch wenn sie den genossenschaft- lichen Prüfverbänden zunächst nicht leicht fallen wer- den. Die Genossenschaftsverbände haben niedrige Schwellenwerte vorgeschlagen. Sie haben dabei darauf hingewiesen, dass die bisherigen Prüfpflichten sowohl der Kreditwürdigkeit der Genossenschaften wie auch de- ren Insolvenzfestigkeit, außerdem dem Schutz der Ge- nossen selbst und schließlich auch dem Schutz des oft ehrenamtlichen Vorstands und Aufsichtsrats vor Haf- tungsansprüchen der Genossenschaft dienten. Ich sage erstens, dass jede Genossenschaft weiterhin ihren Jah- resabschluss freiwillig überprüfen lassen kann, wenn sie dies aus Gründen ihrer Kreditwürdigkeit für vorteilhaft hält. Außerdem bleibt es zweitens bei der im Genossen- schaftsgesetz vorgeschriebenen jährlichen bzw. zwei- jährlichen Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Ge- nossenschaftsverbände sind aufgerufen, hierfür gemein- sam mit ihren Mitgliedern selbst sowohl angemessene Prüfkriterien als auch einen angemessenen Prüfumfang festzulegen. Ich bin überzeugt, dass dies gelingen kann. Abschließend noch ein Wort zu den Einwänden der PDS-Fraktion, die das Gesetz ablehnen möchte. Hier ist wirklich in hohem Maße die reine Ideologie zugange, die mit den wirklichen Bedürfnissen der Genossenschaf- ten nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Nur ein Bei- spiel: Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Kollegen von der PDS für die Abschaffung der bestehenden Mehr- stimmrechte plädieren. Angeblich sollen Mehrstimm- rechte eine unehrenhafte Annäherung der Genossen- schaft an die Kapitalgesellschaft sein, die dem Grundgedanken der Genossenschaft – ein Genosse, eine Stimme – widersprechen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es für Genossenschaften bisher nur eine satzungs- rechtliche Möglichkeit gibt, Mehrstimmrechte einzuräu- men. Es ist schließlich keine Pflicht. Ich möchte weiter darauf hinweisen, dass das hehre Ideal ja nicht unbegrenzt unterlaufen werden darf. Einem Genossen dürfen nach dem Gesetz höchstens drei Stim- men eingeräumt werden und dabei soll es auch bleiben. Vor allem möchte ich aber auf folgenden Punkt hin- weisen: Gerade die landwirtschaftlichen Genossenschaf- ten, die aus den LPGs der untergegangenen DDR her- vorgegangen sind, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten, wollen die Regelung zu den Mehrstimmrechten erhalten. Das haben sie uns und auch Ihnen geschrieben. Das haben sie mir auch gesagt, als ich in Chemnitz eine fortschrittliche genossenschaftliche Landfleischerei samt dazugehöriger Biogasanlage besucht habe. Diese Agrar- genossenschaften sehen in der Einräumung von Mehr- stimmrechten eine der wenigen Möglichkeiten, ihre Mit- glieder dazu zu bewegen, mehr Kapital in den Betrieb zu stecken. Dieses Eigenkapital wird dringend benötigt. Deshalb haben gerade diese Genossenschaften das Mehrstimmrecht in vielen ihrer Satzungen verankert. Offenbar kann man aber von der PDS-/Linksfraktion im- mer noch nicht erwarten, dass die Ideologie zugunsten p l w d t b g s r – E s M a s P s t D u d s J g d d R e f g u g h b § s s s s S r 1 n i g d g d w d (C (D raktischer Bedürfnisse und im Interesse des wirtschaft- ichen Erfolgs der Genossenschaften zurückgestellt ird. Sei es, wie es sei. Ich bin jedenfalls davon überzeugt, ass wir heute nach intensiven und konstruktiven Bera- ungen unter Einbeziehung der Genossenschaftsver- ände ein rundum erneuertes und von Überregulierun- en befreites Genossenschaftsgesetz zur Abstimmung tellen und beschließen werden. Mechthild Dyckmans (FDP): Hätte die Bundes- egierung uns zwei separate Gesetzentwürfe vorgelegt einen Entwurf zum Genossenschaftsgesetz und einen ntwurf zur Einführung der Europäischen Genossen- chaft –, so hätten wir heute mit einer noch breiteren ehrheit das neue deutsche Genossenschaftsgesetz ver- bschieden können. Auch die FDP-Fraktion ist froh, dass es uns gemein- am im Rechtsausschuss gelungen ist, einige kritische unkte im Regierungsentwurf zu ändern. Es wurde höchste Zeit, die Rechtsform der Genossen- chaft an die veränderten Erfordernisse in unserem heu- igen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem anzupassen. ie Erweiterung des Genossenschaftszwecks auf soziale nd kulturelle Belange, die Zulassung von investieren- en Mitgliedern, eine moderate Zulassung von Mehr- timmrechten und die schrittweise Abschaffung der ahresabschlussprüfung für Genossenschaften mit gerin- erem Jahresumsatz bzw. geringer Bilanzsumme, alles as sind Änderungen im Genossenschaftsrecht, die es en Wirtschaftsteilnehmern erleichtern sollen, sich der echtsform der Genossenschaft zu bedienen. Die damit inhergehende höhere Attraktivität dieser Gesellschafts- orm wird dazu beitragen, dass mehr Genossenschaften egründet und kleine Genossenschaften von Bürokratie nd unnötigen Regelungen befreit werden. Als einen großen Erfolg sehe ich es an, dass es uns elungen ist, die im ursprünglichen Gesetzentwurf ent- altenen festen Schwellenwerte bei den Quoren zur Ein- erufung einer Generalversammlung – § 43a Abs. 7 und 45 – die gerade von den mitgliederstarken Genossen- chaften zu Recht kritisiert wurden, zu streichen. Wir haben uns auch eingehend mit der Frage der Ab- chaffung der Jahresabschlussprüfung für kleine Genos- enschaften befasst Auch wenn die jetzt gefundene Lö- ung in § 53 Abs. 2 vielleicht nicht der Weisheit letzter chluss ist, so stellt sie doch eine erhebliche Erleichte- ung für Genossenschaften mit einer Bilanzsumme unter Million Euro oder einem Umsatzerlös unter 2 Millio- en Euro dar. Allerdings erwarten wir von der Regierung nsoweit eine Evaluierung der Auswirkungen dieser Re- elung. Dann wird sich zeigen, ob eine Angleichung an ie für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Regelun- en des § 267 Abs. l HGB möglich und sinnvoll ist. Alles in allem habe ich die berechtigte Hoffnung, dass as neue deutsche Genossenschaftsgesetz dazu beitragen ird, die Rechtsform der Genossenschaft wieder mehr in en Fokus der Wirtschaftsteilnehmer zu rücken, und zu 3198 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Neugründungen gerade auch im kulturellen und sozialen Bereich führen wird. Ganz anders sieht es hinsichtlich der Einführung der Europäischen Genossenschaft aus. Dazu legen wir Ihnen einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Das Ausführungsgesetz zur Europäischen Genossenschaft und das Gesetz zur Umsetzung der ergänzenden Richtli- nie beinhalten hinsichtlich der Mitbestimmungsregelun- gen dieselben Mängel, die wir bereits bei der Einführung der Europäischen Gesellschaft – damals übrigens vehe- ment unterstützt von den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU – gerügt haben. Der Export der deutschen Mitbestimmung in europäische Unternehmensformen stellt einen Hemmschuh für deutsche Unternehmen und damit für die Schaffung deutscher Arbeitsplätze dar. Da- her bin ich der Überzeugung, dass es – ähnlich wie bei der Europäischen Gesellschaft – kaum zu Gründungen oder Verschmelzungen zu Europäischen Genossenschaf- ten kommen wird. Dabei ist die Einführung der Europäi- schen Genossenschaft in Deutschland aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ein wichtiger Schritt für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Genos- senschaften im europäischen Wettbewerb. Durch die neu geschaffene Möglichkeit, für die Un- ternehmensverfassung zwischen dem monistischen und dem dualistischen System zu wählen, wird den Unter- nehmen eine größere Wahl- und Entscheidungsfreiheit im internationalen Kontext eingeräumt. Aber auch hier werden wiederum EU-Richtlinien nicht eins zu eins um- gesetzt. Vielmehr wird hinsichtlich der Mitbestimmung draufgesattelt, indem die Mitbestimmung in einer mo- nistisch strukturierten Genossenschaft auch auf das Lei- tungs- und Geschäftsführungsorgan ausgeweitet wird. Die hier umzusetzende EU-Richtlinie verlangt näm- lich lediglich, dass die Grundsätze des deutschen Mitbe- stimmungsrechts für das dualistische System auf das monistische System übertragen werden. Das heißt, dass die Beteiligung von Arbeitnehmern nicht beseitigt oder eingeschränkt werden darf. Die bisherigen Regelungen zur Mitbestimmung sollen demnach – so die EU-Vorga- ben – bestehen bleiben. Nirgendwo in den Richtlinien der EU wird jedoch verlangt, dass die Regelungen der Mitbestimmung, sofern sie nach innerstaatlichem Recht nur für das kontrollierende und beaufsichtigende Organ gelten, nunmehr auch auf das geschäftsführende Organ auszudehnen sind. Nach der Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung werden aber Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat einer monistisch strukturierten Ge- nossenschaft zusätzlich zu den Kontrollfunktionen auch in unternehmerische geschäftsführende Entscheidungen eingebunden. Dadurch wird das Mitbestimmungsniveau über die europäischen Vorgaben hinaus deutlich ausge- weitet. Dies wird insbesondere ausländische Investoren abschrecken, die durch die Einführung der Europäischen Genossenschaft ja gerade ins Land geholt werden soll- ten. Gründungen oder Verschmelzungen zu Europäi- schen Genossenschaften unter Beteiligung deutscher Ge- sellschaften werden so verhindert mit der Folge, dass Arbeitsplätze nicht in Deutschland, sondern im europäi- schen Ausland entstehen. E l d d a g E n g M r s u r A – m s k E K e d m G b R d w R S I t E g d G d A t s k b s l I S u K e g (C (D Wir fordern die Bundesregierung daher in unserem ntschließungsantrag auf, durch entsprechende Rege- ungen sicherzustellen, dass die in Deutschland gelten- en Grundsätze der Unternehmensmitbestimmung bei er Einführung der Europäischen Genossenschaft nicht usgeweitet, sondern qualitativ, funktional und ihrer esellschaftsrechtlichen Funktion entsprechend auf die uropäische Genossenschaft übertragen und in die mo- istisch geführte Rechtsform integriert werden. Die Re- ierung muss sicherstellen, dass eine Ausweitung der itbestimmung auf das Leitungs- und Geschäftsfüh- ungsorgan der Europäischen Genossenschaft ausge- chlossen ist. Vor dem Hintergrund, dass Sie sich, meine Damen nd Herren von der CDU/CSU-Fraktion, bei der Einfüh- ung der Europäischen Gesellschaft mit uns gegen die usdehnung der Mitbestimmung ausgesprochen haben ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den da- als von Ihnen eingebrachten Änderungsantrag –, ist es ehr verwunderlich, dass sie sich nunmehr sang- und langlos mit der Ausdehnung der Mitbestimmung in der uropäischen Genossenschaft abfinden. Ein wenig mehr ontinuität im politischen Handeln hätte man hier wohl rwarten dürfen. Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf wegen ieser Ausdehnung der Mitbestimmung nicht zustim- en. Sevim Dagdelen (DIE LINKE): Seit jeher nehmen enossenschaften gezielt gemeinwohldienliche Aufga- en wahr. Deshalb ist die Genossenschaft eine besondere echtsform, die weder den Personengesellschaften noch en Kapitalgesellschaften zugeordnet werden kann. Die esentlichen Grundprinzipien der 1889 konzipierten echtsform sind die Grundsätze der Selbsthilfe, der elbstverwaltung und der Selbstverantwortung, die dentität von Genosse/Genossin und „Kunden“ – Identi- ätsprinzip – und das Demokratieprinzip hinsichtlich der ntscheidungen, nämlich: ein Mitglied, eine Stimme. Für Genossenschaften gilt: bürgerliche Selbstversor- ung statt Staatshilfe und Selbstschutz statt Ausnutzung urch Marktmacht. Die vorgeschlagenen Regelungen zur europäischen enossenschaft als neu geschaffener Rechtsform werden en genannten Grundprinzipien nicht gerecht, da sie eine nnäherung an die Regelungen der Kapitalgesellschaf- en darstellen. Hierzu gehören insbesondere die begründete Zulas- ung von investierenden Mitgliedern und die Möglich- eit der Gewährung von Mehrstimmrechten per Satzung ei der europäischen Genossenschaft. Beide Regelungen ind insoweit systemfremd, als sie dem genossenschaft- ichen Grundgedanken widersprechen. Sie weichen vom dentitätsprinzip und dem Grundsatz „ein Mitglied, eine timme“ sowie dem Grundsatz der Selbstverwaltung nd Selbsthilfe ab und sind Ausdruck einer neoliberalen apitalisierungspolitik. Damit wird erreicht, dass die uropäische Genossenschaft nicht im Interesse derjeni- en Mitglieder, die die Genossenschaft tatsächlich nut- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3199 (A) ) (B) ) zen, sondern im Interesse der an hohen Dividenden inte- ressierten Mitglieder geführt wird. Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Änderungsantrag der FDP, der die Mitbestimmungsrege- lungen bei der europäischen Genossenschaft als zu weit- gehend kritisiert, völlig an der Realität der Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbei geht. Kommen wir nun zu den Neuregelungen im deut- schen Genossenschaftsrecht: Lobenswert sind die Sen- kung der Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei bei Neugründungen sowie die Öffnung der Genossenschaft für soziale und kulturelle Zwecke und die Möglichkeit, Sacheinlagen als Einzahlung auf den Geschäftsanteil zu- zulassen. Die tendenziell positiv zu bewertende Einschränkung der Prüfpflicht geht jedoch nicht weit genug. Im Vorfeld der Reform des GenG waren sich alle Vertreter aus Wis- senschaft und Praxis einig, kleine Genossenschaften von der umfassenden und daher kostenintensiven und grün- dungsfeindlichen Rechnungslegungsprüfung zu be- freien; denn viele Gründungsaktivitäten scheitern an dem viel zu hohen Prüfungsaufwand eingetragener Ge- nossenschaften. Laut PE des BMJ vom 25. Januar 2006 war erklärtes Ziel des Gesetzesentwurfs, „dass bei Un- ternehmensneugründungen vermehrt die Rechtsform der Genossenschaft gewählt wird“. Statt nun logischerweise eine Gleichbehandlung der kleineren Genossenschaften mit den Kapitalgesellschaf- ten im Hinblick auf die Jahresabschlussprüfung durch die Anlehnung an die Größenmerkmale für kleine Kapi- talgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB herzustellen, hat man sich letztlich mit einer unzureichenden Vierte- lung der Werte der Umsatzerlöse und Bilanzsumme, die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, begnügt. Einige wesentliche Vorschriften des Entwurfs bringen darüber hinaus das Gesamtkonzept der Rechtsform in Gefahr und entstellen den Sinn und Zweck der Genos- senschaft: Erstens. Die Zulassung von Mindestkapitalregel- ungen per Satzung – fakultativ – und die von investie- renden Mitgliedern widersprechen grundlegend allen Prinzipien und der Rechtsform allgemein. Zweitens. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzesentwurfs sieht der Vorschlag in geänderter Fas- sung unverständlicherweise nicht eine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der Mehrstimmrechtsgewäh- rung vor. Dies ist ein Verstoß gegen die demokratischen Grundsätze der Genossenschaft. Drittens. Allein die Tatsache, dass in 94 (!) Fällen we- gen vermeintlich sprachlicher Anpassungen der Begriff „Genosse“ politisch motiviert durch „Mitglied“ ersetzt wird, macht uns nicht ohne Grund stutzig, meine Damen und Herren, liebe Genossinnen und Genossen der SPD. Viertens. Letztlich kann auch nur erstaunen, dass der Entwurf in geänderter Form der Angst vor zuviel genos- senschaftlicher Mitbestimmung auch insoweit nachgibt, als die vorgesehenen Vorschläge für Informationsrechte ebenso wie für das selbstverständlich erscheinende R s l u a i e s s h g d S w „ s s Z k s c d i s w t d r d B G d s u D e n G r r e g V s s d G B (C (D ede- und Antragsrecht auf Versammlungen der Genos- en wieder in der Schublade des BMJ verschwinden sol- en. Es freut mich in diesem Zusammenhang, dass sich nsere Kritik in der Beschlussempfehlung des Rechts- usschusses – Seite 15 – wieder findet. Der Ausschuss st sich nämlich bewusst, „dass die neuen Möglichkeiten ine gewisse Abkehr von genossenschaftlichen Grund- ätzen mit sich bringen und die Rechtsform der Genos- enschaft etwas stärker an Kapitalgesellschaften annä- ern.“ Es ist somit gewollt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2001 zum Or- anisationsrecht sinngemäß fest, dass dieses dem Zweck iene, die Rechtsform der Genossenschaft als Mittel zur elbstverwaltung und Selbstorganisation tendenziell irtschaftlich Schwacher aufrechtzuerhalten. Wörtlich: Durch sie soll eine selbstbestimmte, vergleichsweise ri- ikolose Teilhabe breiter Bevölkerungskreise am Wirt- chaftsleben sichergestellt werden, um gleichzeitig dem iel einer gerechten Sozialordnung ein Stück näher zu ommen.“ Gerade in den heutigen Zeiten, in denen viele Men- chen wegen der zunehmenden Privatisierung öffentli- her Leistungen, wie zum Beispiel der Wohnungen, und er Verschärfung sozialer Unterschiede auf Selbsthilfe mmer mehr angewiesen sind, wird auch die Genossen- chaft in zunehmenden Maße benötigt, um lebensnot- endige Grundversorgung mit Wohnraum, Lebensmit- eln etc. zu organisieren. Die Regierungspolitik betreibt weiterhin den Abbau es Sozialstaats und vertieft die Kluft zwischen arm und eich. Sie ist damit verantwortlich für den erhöhten Be- arf einer gemeinschaftlichen Selbstorganisation in der evölkerung. Ihre Änderungen konterkarieren das Ansinnen der enossinnen und Genossen, miteinander und füreinan- er Förderleistungen zu erbringen, ohne dabei ihre Zu- ammenarbeit den Kapitalinteressen von Investoren zu nterwerfen. Endlich soll ein „Genosse“ kein Genosse mehr sein. Margareta Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): em vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einführung der uropäischen Genossenschaft und zur Änderung des Ge- ossenschaftsrechts stimmt die Fraktion Bündnis 90/Die rünen grundsätzlich zu. Die geplanten Änderungen des Genossenschafts- echts können die Gründung von Genossenschaften ge- ade im sozialen Bereich erleichtern. Das ist besonders rfreulich. Damit wird der genossenschaftliche Grund- edanke, die solidarische Selbsthilfe, gestärkt. Aber auch die großen Genossenschaften, wie die olks- und Raiffeisenbanken und die Wohnungsgenos- enschaften, können von der Reform des Genossen- chaftsrechts profitieren: Auf die Genossenschaften wer- en Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate- overnance-Diskussion übertragen. Dazu gehört zum eispiel die Stärkung des Aufsichtsrates. 3200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Wir begrüßen, dass die Minderheitenrechte in den großen Genossenschaften gestärkt werden sollen. Dies geschieht dadurch, dass einer Minderheit der Genossen das Recht zugestanden werden soll, eine Generalver- sammlung einzuberufen, die die Vertreterversammlung abberufen kann. Zugleich schwächt diese Stärkung der Minderheitenrechte nicht die Wirtschaftlichkeit der Ge- nossenschaft. Das vorgesehene Einberufungsquorum von 10 Prozent der Genossen verhindert, dass das Min- derheitenrecht missbräuchlich verwendet werden könnte. Das Minderheitenrecht muss in der Praxis aber auch effektiv durchführbar sein. Es ist darauf verzichtet wor- den, im Gesetz festzuschreiben, dass jedes Mitglied, ei- nen Anspruch darauf hat, dass ihm eine Abschrift der Mitgliederliste ausgehändigt wird. Wir erachten es für sehr wichtig, dass die Genossenschaften in der Praxis Mitgliedern, die eine Generalversammlung einberufen wollen, unter Umständen auch eine Abschrift der Namen und Adressen der Mitglieder aushändigen. Nur so kann es einzelnen Mitgliedern tatsächlich gelingen, eine Ge- neralversammlung einzuberufen. Zudem ist darauf verzichtet worden, im Gesetz jedem Mitglied ein Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse der Vertreterversammlung zuzugestehen. Wir sind damit einverstanden. Allerdings muss in Zukunft überprüft werden, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat die Vertre- terversammlung ausreichend überprüfen und so auch die Minderheitenrechte wahren. Gegebenenfalls muss das Gesetz an diesem Punkt nachgebessert werden. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Prüfungspflichten für kleine Genossenschaften erleichtert wurden. Vorge- sehen ist nun, dass Genossenschaften nur dann ver- pflichtet sind, sich einer aufwendigen Jahresabschluss- prüfung zu unterziehen, wenn ihre Bilanzsumme 1 Million Euro und ihre Umsatzerlöse 2 Millionen Euro übersteigen. Dies ist der richtige Schritt, um die Zahl der Genossenschaftsneugründungen zu erhöhen. Viele Gruppen werden gegenwärtig nämlich nur deshalb von der Gründung einer Genossenschaft abgehalten, weil die Prüfungsgebühren so hoch sind. Auch an diesem Punkt sehen wir noch Verbesserungs- bedarf. Unser Ziel ist es, dass die Kriterien des § 267 IHGB für kleine Kapitalgesellschaften auch für kleine Genossenschaften gelten. Wir können keinen Grund er- kennen, warum kleine Genossenschaften anders als kleine Kapitalgesellschaften behandelt werden. Mittel- fristig muss das Genossenschaftsrecht deshalb so verän- dert werden, dass eine Genossenschaft nur dann der Jah- resabschlussprüfung unterliegt, wenn sie zwei der drei in § 267 I HGB genannten Kriterien überschreitet. Für eine Übergangszeit sind wir mit dem gefundenen Kompro- miss zufrieden. Wir fordern aber, dass die Bundesregie- rung in dieser Zeit evaluiert, wie viele Genossenschaften weiterhin zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet sind und bei welchen weiteren Genossenschaften eine Befrei- ung von der Prüfung sinnvoll ist. Zum Abschluss möchte ich noch eine weitere Forde- rung zur Verbesserung der Voraussetzungen sozialer Ge- nossenschaften erheben: Genossenschaften, die im sozia- len Bereich agieren, sind auf staatliche Unterstützung a g g l n d B t d 3 n l E g s B G n w r s s d d z d a R d n d R G z t d g h d a s r v f v h K g w w (C (D ngewiesen. Das gilt vor allem für die Beschäftigungs- enossenschaften, die von Arbeitslosen zur Selbsthilfe egründet wurden. Wir brauchen deshalb Gleichbehand- ung von Genossenschaften gegenüber anderen Unter- ehmensformen, zum Beispiel bei der Vergabe von För- erkrediten. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Es ist heute am Bundes- ag, den Weg frei zu machen für die umfangreichste Än- erung des deutschen Genossenschaftsrechts seit über 0 Jahren – seit der letzten großen Novellierung des Ge- ossenschaftsgesetzes im Jahr 1973. Mit dem jetzt vor- iegenden Gesetzentwurf wird die neue Rechtsform der uropäischen Genossenschaft in das deutsche Recht ein- eführt und gleichzeitig wird das deutsche Genossen- chaftsgesetz modernisiert. Mit diesem Gesetz, an dem alle mit konstruktiven eiträgen beteiligt waren, werden wir die Gründung von enossenschaften fördern und die Rechtsform der Ge- ossenschaft attraktiver ausgestalten. Darüber hinaus ollen wir Neugründern einen guten Anlass bieten, ge- ade die Rechtsform der Genossenschaft zu wählen. Deshalb sollen viele der Gesetzesänderungen das Be- ondere an Genossenschaften betonen: Bei der Genos- enschaft steht nicht das Kapital im Vordergrund, son- ern die Mitglieder sind das Entscheidende. Es gelten er Grundsatz der Selbsthilfe und das Demokratieprin- ip: Die Mitglieder sind zu fördern; die Mitglieder haben as Sagen, und zwar grundsätzlich gleichberechtigt, un- bhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Der egierungsentwurf stärkt an vielen Stellen die Rechte er einzelnen Mitglieder, um diese Besonderheit der ge- ossenschaftlichen Rechtsform hervorzuheben. Bei den Diskussionen zum Regierungsentwurf wur- en allerdings Befürchtungen laut, dass die Stärkung der echte des einzelnen Mitglieds bei mitgliederstarken enossenschaften zu einem Ungleichgewicht führen und u einem missbräuchlichen Ausnutzen der Rechte verlei- en könnte. Die nunmehr vorgesehenen Änderungen in er vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung sind eeignet, diese Befürchtungen auszuräumen. Ich denke, ier wurden im Ergebnis angemessene Lösungen gefun- en, die sowohl die Interessen des einzelnen Mitglieds ls auch die Interessen der Genossenschaft und der Ge- amtheit der Mitglieder berücksichtigen. Die meistdiskutierte Frage im Gesetzgebungsverfah- en war, in welchem Umfang kleine Genossenschaften on der Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung be- reit werden sollen. Die hier in der Beschlussempfehlung orgesehene Regelung geht über den Regierungsentwurf inaus. Wir wollen uns in dieser Frage auf das Recht der apitalgesellschaften hin bewegen. Es ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anlie- en, kleine Genossenschaften von bürokratischem Auf- and zu entlasten Ich bin daher zuversichtlich, dass dieser Gesetzent- urf und die Diskussionen darüber dazu beitragen wer- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3201 (A) ) (B) ) den, dass es wieder mehr Genossenschaften in Deutsch- land geben wird. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – EU-Waffenembargo gegen China beibehal- ten – Für die Verurteilung des Systems der La- ogai-Lager in China (Tagesordnungspunkt 10) Holger Haibach (CDU/CSU): Die FDP-Fraktion „beglückt“ uns heute mit zwei Anträgen zum Thema China, von denen der eine – bezüglich des Waffen- embargos der EU – eine leicht veränderte Kopie eines Antrags aus der letzten Periode ist, eine Vorgehensweise, die bei der FDP in letzter Zeit des Öfteren zu beobachten ist. Ein Schelm, wer glaubt, der FDP gingen etwa die neuen Ideen aus. Es steht dem deutschen Bundestag sicherlich zu, sich zu jeder Zeit mit jedem ihm wichtig erscheinenden Thema zu beschäftigen. Aber ob das Ob, das Wann und auch das Wie immer der Sache dienlich sind, mag dahin- gestellt sein. Jedenfalls fordert der Antrag der FDP den Deutschen Bundestag dazu auf, das zu bekräftigen, was er bereits mehrmals bekräftigt hat, nämlich dass unter den gegebe- nen Umständen eine Aufhebung des EU-Waffenembar- gos gegen China nicht im Willen und Interesse Deutsch- lands liegt und dass vor einer solchen Aufhebung die erheblichen Defizite in der Menschenrechtsbilanz der Volksrepublik China signifikant verbessert und entspre- chende Defizite beseitigt werden müssen. Um es klar zu sagen: Weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben die Absicht, unter den gegenwärtigen Bedin- gungen die Aufhebung des Waffenembargos zu betrei- ben. Dies hat nicht zuletzt Außenminister Steinmeier während seiner Asienreise betont und dies wird auch die Haltung der Bundeskanzlerin während ihrer Reise in der nächsten Woche sein. Insofern gibt es wenig Grund, ein Thema, das derzeit keines ist, zu einem solchen zu machen. Unabhängig von der Frage des Waffenembargos müs- sen wir als Politiker im Interesse Deutschlands, Europas und der Welt und nicht zuletzt in Chinas eigenem Inte- resse darauf hinarbeiten, dass rechtsstaatliche Verhält- nisse in China mehr als bisher gesichert und Menschen- rechte respektiert werden. Deutschland hat im Rahmen des deutsch-chinesi- schen Rechtsstaatsdialogs und des damit verbundenen Menschenrechtsdialogs Anstrengungen unternommen, zur Verbesserung der Situation einen wichtigen Beitrag zu leisten. t w M v p w E n Z C s z n h T l s g r c m f i w g r w n g l v d f s W u h U m d k d E E d t V g e Ü e Z d a j (C (D Das Ergebnis dieses Dialogs ist zumindest zwiespäl- ig. Wenn auch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ge- isse Fortschritte erzielt worden sind, kann das für die enschenrechtslage nur sehr bedingt gelten. Nach wie or sind in beinahe allen Bereichen der Menschenrechts- olitik erheblich Defizite festzustellen: Die Todesstrafe ird nach wie vor verhängt; die weitaus größte Zahl der xekutionen weltweit wird in China ausgeführt. Mei- ungs- und Pressefreiheit sind stark eingeschränkt. Die ensur des Internets – über 100 Millionen User machen hina zu einem der größten Internetmärkte der Welt – ist o extrem entwickelt, dass die Experten heute von einer weiten chinesischen Mauer sprechen – der „great chi- ese firewall“. Repressionen gegen ethnische Minder- eiten wie gegen die Tibeter oder das Aufrüsten gegen aiwan finden unter dem Deckmantel der Ein-China-Po- itik weiterhin statt. Die freie Religionsausübung ist tark eingeschränkt. Neben all diesen Besorgnis erregenden Tendenzen ilt es aber anzuerkennen, dass es zumindest in Teilbe- eichen auch Fortschritte gegeben hat. So hat sich die hinesische Führung dazu entschlossen, überhaupt ein- al in den Dialog in Rechtsstaats- und Menschenrechts- ragen einzutreten sowie sich internationaler Abkommen n diesem, aber auch im Bereich der Wirtschaft zu unter- erfen. Darüber hinaus ist in die Tibetfrage insoweit Bewe- ung gekommen, als die chinesische Führung in bilate- ale Kontakte mit den Vertretern des Dalai Lama einge- illigt hat. Allerdings ist man bei diesen Gesprächen och nicht einer wie auch immer gearteten Lösung näher ekommen. China ist – und das gilt nicht nur aus menschenrecht- icher Sicht – ein Teil der Weltgemeinschaft, der unsere olle Aufmerksamkeit genießen muss. Das betrifft neben en sicherheitspolitischen Aspekten, zu denen das Waf- enembargo sicherlich gehört, auch und vor allem wirt- chaftliche Fragen. Diese erstrecken sich von den engen irtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland, China nd der EU bis hin zu Fragen der globalen Handelsfrei- eit oder auch der Standortbedingungen für ausländische nternehmen in China. Schließlich ist mit der zuneh- enden Industrialisierung und dem rasanten Wachstum er chinesischen Wirtschaft eine weitere Frage hinzuge- ommen, die unserer vollen Aufmerksamkeit bedarf: die er Sicherung ausreichender Ressourcen im Bereich der nergie, aber auch bei Rohstoffen, wobei sich bei der nergie automatisch die Aufgabe anschließt, China in ie internationalen Bemühungen um den Klima- und Na- urschutz mit einzubeziehen. Insgesamt gilt es, all diese Interessen miteinander in erbindung zu bringen. Das kann nicht spannungsfrei eschehen, darf aber jedenfalls nicht dazu führen, dass twa menschenrechtliche Aspekte wirtschaftlichen berlegungen grundsätzlich untergeordnet werden, wie s so oft geschehen ist. Die Chancen aus wirtschaftlicher usammenarbeit zu nutzen und den „Wandel durch Han- el“ herbeizuführen, ist sicherlich wichtig. Aber es muss uch klar sein, dass Handel nicht im wahrsten Sinne um eden Preis stattfinden darf; vielmehr; ist es doch so, 3202 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) dass gerade der Handel von stabilen Verhältnissen ab- hängt. Stabile Verhältnisse werden sich nur durch Rechtsstaatlichkeit und die Beachtung der Menschen- rechte dauerhaft herstellen lassen. Dass die Bundesregie- rung dies weiß, beachtet und anspricht, dass es in ihrem Handeln zum Ausdruck kommt, hat sie in ihrer bisheri- gen Amtszeit bewiesen. CDU/CSU und SPD werden die Bundesregierung hierbei voll unterstützen; das gilt auch für die Frage des Waffenembargos. Anzusprechen gilt es auch das zweite Thema, das die FDP heute zum Gegenstand eines Antrags macht: das System der Laogai-Lager. Dabei handelt es sich um ein schreckliches System von Arbeits- und Umerziehungs- lagern, in denen Menschen unter absolut nicht hin- nehmbaren Bedingungen gefangen gehalten und zu Zwangsarbeit verurteilt werden, häufig unter Missach- tung sämtlicher rechtsstaatlicher Standards, was An- klage, Prozess und Verurteilung betrifft. Um auch dies klar zu sagen: Die Existenz dieser La- ger ist inakzeptabel und es ist Aufgabe von uns allen, darauf hinzuwirken, dass ihre Existenz beendet wird. Insofern ist der Antrag der FDP zu begrüßen; denn die Intention des Antrags wird sicherlich von uns allen geteilt. Die Tatsache übrigens, dass China wie Deutsch- land auch Mitglied des neu gebildeten Menschenrechts- rats der Vereinten Nationen geworden ist, bietet sicher- lich auch die Gelegenheit, im Rahmen der Aufbauarbeit für dieses Gremium im bilateralen Dialog neben vielen anderen menschenrechtlichen Fragen auch die Frage der Laogai-Lager anzusprechen. Der Antrag der FDP weist noch auf einen weiteren wichtigen Aspekt der Laogai-Lager hin: nämlich darauf, dass diese Lager teilweise wie eigenständige Unterneh- men geführt werden, dass sie ihre Produkte weltweit an- deren Unternehmen als Zulieferer anbieten und dass so- mit mit dem Unrecht auch noch Profit erwirtschaftet wird. Dem muss entschieden entgegengetreten werden. Da wirtschaftliches Handeln heute ein weithin globales Thema ist, kann Abhilfe nicht alleine bilateral gesche- hen, sondern sie muss über die EU, die UN und vor al- lem auch die WTO geschehen. Ob die hierzu nötigen Schritte die sind, die der Antrag der FDP vorschlägt, muss nochmals intensiv überprüft werden. So ist unter anderem fraglich, ob von der chine- sischen Regierung tatsächlich verwertbare Informatio- nen über das Lagersystem zu erhalten sind. Aber das wird eine Frage der Ausschussberatungen sein. Der Laogai-Antrag geht im Übrigen nur das auf La- gerproblem ein. Andere Aspekte wie Administrativhaft, Religionsfreiheit, Presse- und Meinungsfreiheit sowie weitere wichtige menschenrechtliche Bereiche werden leider völlig ausgeblendet. Hier hätten wir uns mehr Substanz gewünscht. China wird von seiner Bedeutung her immer wichti- ger für die weltweite Entwicklung in allen Bereichen werden. Deshalb muss sich der Bundestag, muss sich die Bundesregierung mit vielen Fragen beschäftigen, die d h u d w b l d z s s g k g K d n e i e d w d i g n r t I a w r d g d h r s l d d d d m d e F g b h n k s t (C (D ieses Thema betreffen, auch mit denen, die die FDP ier angesprochen hat. Die Fraktionen von CDU/CSU nd SPD werden darauf achten, dass der Durchsetzung er Menschenrechte der gebührende Raum gegeben ird. Ute Berg (SPD): „EU-Waffenembargo gegen China eibehalten“, so lautet der Antrag der FDP, mit dem Sie, iebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mal wie- er eine Thematik aufgreifen, die aktuell überhaupt nicht ur Debatte steht. Daher nur einige grundsätzliche Aus- agen zu Fragen des Exports von Kriegswaffen und onstigen Rüstungsgütern: Unser Bestreben – als Konsequenz aus der Vergan- enheit und der Rolle Deutschlands im Zweiten Welt- rieg – ist es generell, den Rüstungsexport strengen Re- eln zu unterwerfen. Wir wollen durch Begrenzung und ontrolle unseren Beitrag zur Sicherung des Friedens, er Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer achhaltigen Entwicklung in der Welt leisten. Dabei ori- ntieren wir uns natürlich auch an den Beschlüssen der nternationalen Institutionen – wie der EU und der Ver- inten Nationen. Es gelten für uns klare Kriterien. So ürfen Rüstungsgüter nicht in Krisengebiete geliefert erden. Der Rüstungsexport verbietet sich auch in Län- er, die die Menschenrechte missachten. Dies war und st ja auch der Grund für das bestehende Waffenembargo egen die Volksrepublik China. Andere Staaten Europas legen ihrer Rüstungsindustrie icht so enge Fesseln an wie wir, zum Beispiel Frank- eich. Unser Nachbarland achtet bei seiner Exportkon- rolle sehr stark auf die nationalen Interessen der eigenen ndustrie. In Deutschland gibt es kaum noch Unternehmen, die usschließlich von der Rüstungsproduktion leben. Dies ar nicht immer so und ist natürlich auch Folge unserer estriktiven Politik. Der Umbauprozess einer Industrie, ie ehemals die Bundeswehr durch ihre Ausrüstung auf- ebaut hat, hin zu Unternehmen mit ziviler Produktion, ie nur noch kleine Anteile in der Rüstungsproduktion alten, war nicht leicht. Wir haben in Deutschland he- ausragende Waffen produziert, die überall in der Welt ehr begehrt sind. Man hätte mit diesen Waffen ein sehr ukratives Geschäft machen können. Aber für uns stan- en an erster Stelle immer die Sicherung des Friedens, ie Gewaltprävention und die Menschenrechte. Daher as Nein zu einem unbegrenzten Rüstungsexport! Und as ist nach wie vor richtig, auch wenn es immer wieder al in Frage gestellt wurde. Der Zusammenbruch des Warschauer Paktes und das amit verbundene Ende des Ost-West-Konflikts war so in Datum, das Diskussionen auslöste. Viele stellten die rage, ob man jetzt nicht großzügigere Maßstäbe anle- en sollte. Unsere Rüstungsindustrie hatte nachvollzieh- are Gründe, diese Frage zu stellen, insbesondere des- alb, weil die verkleinerte Bundeswehr als Nachfrager icht mehr umfangreiche Produktionsanlagen auslasten onnte. Für die Unternehmen bestand die Gefahr, dass ie mangels Nachfrage ihre Produktion von Rüstungsgü- ern nicht mehr aufrecht erhalten konnten, dass sie Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3203 (A) ) (B) ) schlimmstenfalls dadurch sogar ihre Fähigkeit verlieren konnten, diese Rüstungsgüter überhaupt noch herzustel- len. Das kann natürlich nicht in unserem Interesse liegen. Ohne eine eigene nationale Rüstungsindustrie müsste Deutschland den Bedarf für die Bundeswehr im Ausland einkaufen. Eine solche Situation berührt massiv unsere verteidigungspolitischen Interessen. Denn man kauft nie- mals nur eine Waffe. Man kauft zugleich das komplette System und damit auch eine strategische Ausrichtung des Waffen-Systems. Man übernimmt also einen offensiv oder defensiv ausgerichteten Einsatz dieses Waffensys- tems. Eine Alternative hat man dann nicht. Das heißt, wir haben in Deutschland durchaus ein Interesse daran, un- sere Rüstungsindustrie am Leben zu halten, insbesondere Unternehmen, die eine Systemführerschaft für ein be- stimmtes Rüstungsgut haben. Wir brauchen eine Rüs- tungsindustrie, die die Vorgaben unserer Verteidigungs- politik umsetzen kann und unsere Bundeswehr nach Maßgabe dieser strategischen Vorgaben ausrüstet. Die Existenz unserer Rüstungsindustrie kann aber nicht durch mehr Rüstungsexporte gesichert werden. Die ethische Maxime steht über jedem Gewinnstreben. Ich halte es daher für vertretbar, dass die Bundeswehr ver- einzelt über den Bedarf hinaus ausgestattet wird, wenn damit sichergestellt wird, dass der Lieferant aus der Rüs- tungsindustrie überleben kann. Damit ist dann aber auch die Bereitschaft zu einem Ausgleich gegenüber der Rüs- tungsindustrie beendet. Und noch eine Anmerkung zu Exporten von Rüs- tungsgütern in Mitgliedstaaten der NATO: Die Staaten, die mit uns in einem Militärbündnis vereint sind, teilen mit uns dieselben Werte und Ziele. Wenn man sich ge- meinsam verteidigen will, dann kann man sich auch ge- meinsam ausrüsten. Und in der Realität geschieht das ja auch. Ein gemeinsames Projekt war bzw. ist zum Bei- spiel der Eurofighter. Auch auf EU-Ebene arbeiten wir zusammen. Seit 2005 haben wir die „European Defense Agency“ (EDA). Die Europäische Verteidigungsagentur unterstützt die Kooperation in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Beschaffung und stärkt so den europäi- schen Industriestandort für Verteidigungsgüter. Abschließend noch einmal: Die FDP hebt mit ihrem Antrag am Beispiel China dieses Thema in den Deut- schen Bundestag. Sie will feststellen lassen, dass wir in Bezug auf das Embargo gegenüber China nichts zu än- dern wünschen. Noch einmal die Frage: Wer will denn etwas ändern? Das Thema spielt derzeit keine Rolle, und wir sind von daher auch nicht gewillt, uns dieses Thema überstülpen zu lassen. Und noch eins: Selbst wenn das Embargo in der Euro- päischen Union fallen sollte, würde unsere Bundesregie- rung keine Exporte genehmigen können und auch nicht genehmigen wollen. Das wäre mit unseren Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen, die im Januar 2000 beschlossen wurden, nicht vereinbar. Natürlich diskrimi- niert ein solches Embargo die chinesische Regierung. Das war ja auch gerade der Zweck des Embargos. Aber nur die chinesische Regierung selbst kann durch eine Ä d g L w C s s w s w b F z a M s s d M G t g K d V n l k d w v S d S h n s w t r s b R u b g h c d d V t s (C (D nderung der Verhältnisse in China dafür sorgen, dass as Embargo aufgehoben wird. Christoph Strässer (SPD): Das Land der unbe- renzten Möglichkeiten waren lange Zeit die USA. Das and der unbegrenzten Chancen ist nun China. So haben ir es jedenfalls in den letzten Jahren kennen gelernt. hina ist zum Synonym für wirtschaftlichen Auf- chwung geworden. Kaum ein Unternehmen glaubt es ich leisten zu können, nicht auf den fahrenden Zug des irtschaftlichen Aufschwunges aufzuspringen. Es be- teht die begründete Gefahr, dass wir fasziniert von der irtschaftlichen Dynamik die andere Seite Chinas aus- lenden. Es ist zwar nicht falsch, wenn Francis ukuyama in seinem Buch „Das Ende der Geschichte“ u dem Schluss kommt, dass ein totalitärer Staat dann ufhört totalitär zu sein, sobald er die Entstehung der arktwirtschaft zulässt. Und gut wäre es, wenn der wirt- chaftliche Aufschwung nicht nur der chinesischen Elite, ondern dem ganzen Volk zugute käme. Es trifft zu: In den letzten Jahren ist ein Fortschritt in er Entwicklung bei den wirtschaftlichen und kulturellen enschenrechten zu beobachten. Aber es gibt keinen rund, den kritischen Blick hinter die Kulissen des Sys- ems schleifen zu lassen. Anlässe zum Hinsehen gibt es enug, da bin ich mit Ihnen einer Meinung, sehr geehrte olleginnen und Kollegen der FDP. Bei der Umsetzung er individuellen Freiheits- und Menschenrechte ist die olksrepublik noch ein gutes Stück im Rückstand. Die Geschichte zeigt, dass alle autoritären Regime ei- en Mechanismus unterhalten haben, mit dem sie die po- itische und freie Meinungsäußerung unterdrücken und ontrollieren wollen. So lange es solche Systeme gibt, ist er Weg zu Demokratie und Menschenrechten noch eit. Was der Gulag in der Sowjetunion war, sind heute erschiedene Systeme in China. So auch das Laogai- traflagersystem der Kommunistischen Partei Chinas, as auf dem Ansatz „Umerziehung durch Arbeit“ beruht. eit Jahrzehnten benutzt China harte Arbeit als Umerzie- ungsmethode für Systemabweichler jeder Art: Krimi- elle, Angehörige von Religionsgemeinschaften, Homo- exuelle und politische Kritiker. Es kommt immer ieder zu willkürliche Verhaftungen von Wanderarbei- ern, Obdachlosen und unterprivilegierten Bevölke- ungsgruppen. Aus Imagegründen verwendet die Partei eit den 90er-Jahren das Wort Laogai nicht mehr. Ar- eitslager werden jetzt offiziell als Gefängnis geführt. Das chinesische Straf- und Prozcssgesetzbuch ist die echtsgrundlage der normalen Haft, die durch Gerichts- rteil angeordnet wird oder als Umerziehung durch Ar- eit in einem Straflager verbüßt werden kann. Daneben ibt es in China auch mehrere Arten von Administrativ- aft. Verschiedene Verwaltungsbestimmungen ermögli- hen es, Menschen ohne Gerichtsbeschluss für bis zu rei Jahre in Arbeitslager einzuweisen. Die Entschei- ung wird von einem Komitee aus Vertretern der lokalen erwaltung und der Büros für öffentliche Sicherheit ge- roffen. Nach Angaben des chinesischen Justizministeriums itzen circa 200 000 Menschen in Umerziehungslagern 3204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) ein, wobei man natürlich davon ausgehen kann, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt. Schätzungen von Amnesty International und anderen Opferorganisatio- nen gehen vielmehr von Millionen von inhaftierten Men- schen aus. Wegen der restriktiven Informationspolitik der Regie- rung ist es schwierig zu sagen, wie viele Umerziehungs- lager es tatsächlich in jeder Provinz gibt. Die Regierung hat es praktisch noch nicht zugelassen, dass das Rote Kreuz oder andere internationale Organisationen die Zu- stände in Lagern untersuchen können. Die Arbeitslager bleiben internationalen Beobachtern weitgehend ver- schlossen, weshalb verlässliche Aussagen über die Be- dingungen in den Arbeitslagern kaum möglich sind. Dass es jedoch diese Lager gibt, ist unbestritten. Viele ehemalige Inhaftierte konnten darüber berichten. Erstmals durfte im vergangenen Jahr Manfred Nowak, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, durch China reisen. Wie nahe der Inspektor der Wahrheit dabei gekommen ist, ist ungewiss. Aber in seinen Berichten wirft er den chinesischen Behörden schwere Menschen- rechtsverletzungen vor und fordert eine Reform des Jus- tizwesens. Die chinesischen Behörden haben den Willen bekun- det, das als „Umerziehung durch Arbeit“ bekannte Sys- tem der Administrativhaft umzugestalten. Die mit dem System in der Praxis verbundenen Probleme – wie Will- kür und die Verweigerung elementarer Prozessrechte – werden zum Teil eingeräumt. Grundsätzlich allerdings will die Regierung die Administrativhaft beibehalten. Es sind jedoch ernsthafte Reformbemühungen in Aussicht gestellt, die spätestens 2008 zu einer verbindlichen ge- setzlichen Regelung führen und damit die derzeitigen Verwaltungsvorschriften ablösen sollen. Bereits im Jahr 2003 wurde, wenn auch nur auf öffentlichen Druck nach einem Todesfall, eine von mehreren Formen der willkür- lichen Festnahme, nämlich die von Obdachlosen und Bettlern, abgeschafft. Weitere Verbesserungen der Haft- bedingungen wurden in Aussicht gestellt. Das Ministe- rium für Öffentliche Sicherheit blockiert allerdings an verschiedenen Stellen. Trotzdem wollen wir die Ansätze nicht verschweigen. Der Wandel eines autoritären Sys- tems braucht Zeit. Das kann und darf aber auch kein Tot- schlagargument dafür sein, dass Kritik nicht erlaubt sei. Doch neben den Bekundungen der Regierung bleibt das Problem, dass die Umsetzung nur schwierig zu kon- trollieren ist. Die betroffenen Menschen – insbesondere auf dem Land – haben gerade unter der Willkür lokaler Bürokraten und Parteisekretäre zu kämpfen. Wir begrü- ßen die Ankündigungen der chinesischen Regierung über eine Reform der Administrativhaft, werden aber weiterhin Versäumnisse und Missstände offen anspre- chen. Ich bin insgesamt der Meinung, dass Deutschland eine ausgewogene und realistische – vor allem auch ganzheitliche – Politik gegenüber China braucht, die die wirtschaftlichen Chancen berücksichtigt, aber auf die Betonung universeller Freiheits- und Menschenrechte nicht verzichtet. Bundespräsident Köhler hat China erst kürzlich au- ßergewöhnlich deutlich zur Demokratisierung und zur H s t e s n i a w g t w d z t k A J S B n d S M s t g B s i M z v w b t g E d w p a d g q M d i r v G r t w k (C (D inhaltung der Menschenrechte ermahnt. Kein Land olle auf die Kraft verzichten, die in der freien Entfal- ung der Kreativität des Bürgers läge. Dem kann ich un- ingeschränkt zustimmen. Auch die Bundeskanzlerin ollte bei ihrer China-Reise die Problematik der Admi- istrativhaft und die Auswirkungen auf die Gefangenen n den Lagern gegenüber der chinesischen Staatsführung nsprechen. Ich bin der Auffassung, dass wir weiterhin Fehlent- icklungen kritisieren, aber auch positive Entwicklun- en unterstützen sollten. Man sollte daher mit jedem An- rag bedenken, was man mit ihm bewirken kann und zu as er nütze ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen er FDP, ich verstehe schon, warum Sie gerade zum jet- igen Zeitpunkt Ihre Anträge einbringen. Doch Ihr An- rag zum Waffenembargo ist schlicht überflüssig, da es eine Veranlassung oder gegenteiligen Beschlüsse zur ufhebung des Waffenembargos gibt. Erst im letzten ahr hat die damalige Koalition das bestätigt. Ich darf ie auch daran erinnern, dass die SPD in mehreren vom undestag beschlossenen Anträgen die Praxis der Admi- istrativhaft kritisiert und die Bundesregierung aufgefor- ert hat, sich für deren Abschaffung einzusetzen. Lesen ie sich ruhig die Anträge zur 59. und 60. Tagung der enschenrechtskommission durch. Auch der deutsch-chinesische Rechtsstaats- und Men- chenrechtsdialog hat gezeigt, dass Problemfelder disku- iert werden, die früher nie von einer chinesischen Re- ierung öffentlich angesprochen worden wären. Die undesregierung und die EU setzen sich für die Ab- chaffung der Administrativhaft ein. Wir tun das bereits n den politischen Gesprächen beim Rechtsstaats- und enschenrechtsdialog. Wir werden diese Politik fortset- en. Beim nächsten Treffen werden wir deshalb wieder erdeutlichen, dass solche Lager, wie sie beschrieben erden, nach rechtsstaatlichen Prinzipien nicht akzepta- el sind. Aber auch die übrigen Forderungen Ihres An- rages sind im Wesentlichen erfüllt. Die chinesische Re- ierung ist durch die WTO-Regeln bereits gebunden, xporte von Produkten aus Straflagern zu verbieten. In er Realität ist eine Überprüfung natürlich schwierig, enn Zwischenhändler eingeschaltet werden oder Vor- rodukte aus Straflagern genutzt werden. Insofern ist ber auch ein Produktsiege unrealistisch. Der deutsche Außenhandel ist bereits eine Selbstbin- ung eingegangen, keine Produkte aus chinesischen La- ern oder Gefängnissen zu vertreiben. Als Informations- uelle hierüber kann unter anderem das Laogai-Buch des enschenrechtlers Harry Wu und seiner Laogai-Stiftung ienen, das frei erhältlich ist. Sie sehen, dass Ihr Antrag n wesentlichen Punkten nicht weiterhilft oder die Forde- ungen schon umgesetzt wurden. Wir sollten daher lieber ersuchen, mit der chinesischen Regierung und unseren esprächspartnern im Rechtsstaats- und Menschen- echtsdialog auf den verschiedenen Ebenen weiter kri- isch zu verhandeln. Auch im Rahmen der Zusammenarbeit im neu ge- ählten Menschenrechtsrat besteht dazu die Möglich- eit. Mit der Wahl in den neuen Menschenrechtsrat wird Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3205 (A) ) (B) ) von China nun auch verlangt, höchste Standards zur För- derung und zum Schutz der Menschenrechte einzuhal- ten, freiwillige menschenrechtliche Verpflichtungen abzugeben und sich selbst einer periodischen Begutach- tung zu unterziehen. Wir sollten dies als Chance verste- hen und unsere Bemühungen auf Stärkung der Men- schenrechte in einem strategischen Gesamtkonzept statt in Einzelanträgen suchen. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Bel- gien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Re- publik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terroris- mus, der grenzüberschreitenden Kriminali- tät und der illegalen Migration – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzog- tum Luxemburg, dem Königreich der Nie- derlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Be- kämpfung des Terrorismus, der grenzüber- schreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Tagesordnungspunkt 11) Ralf Göbel (CDU/CSU): Auf Initiative Deutschlands schlossen das Königreich Belgien, das Königreich Spa- nien, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Repu- blik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland den Vertrag von Prüm, mit dem die Vertragsstaaten den euro- päischen Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts für ihr Staatsgebiet weiterentwickeln. Die Sicher- heitsbehörden der genannten Staaten werden künftig noch enger und intensiver zusammenarbeiten können, als dies nach den Regelungen des Schengenabkommens möglich ist. Der Vertrag ist, ebenso wie das Abkommen von Schengen, eine Folge der Aufhebung der Grenzen inner- halb der Europäischen Gemeinschaft. Denn mit dem Wegfall der Grenzen und der Grenzkontrollen ist nicht nur die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger im Schengenraum gewachsen. Der Wegfall der Kontrol- len hat auch dazu geführt, dass grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration wesentlich leichter geworden sind. e s g n G z u s M ü t E k s v s h r V a h S r t r g d m w G E s g H o s V z S s Z e D d e G t i d d s D (C (D Die Antwort darauf muss im Sicherheitsbereich eine ngere Kooperation der Sicherheitsbehörden in Europa ein. Organisierte Kriminalität, Terrorismus, illegale Mi- ration und die Kriminalität in den Grenzregionen kann ur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn die für die efahrenabwehr und die für Verbrechensbekämpfung uständigen Behörden einen engen Austausch pflegen nd den Beamtinnen und Beamten auch grenzüber- chreitend hoheitliche Befugnisse eingeräumt werden. it den Art. 39 und 40 des Schengener Durchführungs- bereinkommens wurde ein erster Schritt in diese Rich- ung gemacht. Er geht allerdings nicht weit genug. In der uropäischen Union ist dies auch erkannt; allerdings onnten keine substanziellen Fortschritte auf europäi- cher Ebene erzielt werden. Die Gründe hierfür sind ielfältig, sie müssen heute nicht im Einzelnen darge- tellt werden. Trotz der vereinzelt geäußerten Kritik halte ich es da- er für richtig, dass die Vertragsstaaten unter Federfüh- ung der Bundesrepublik Deutschland sich mit diesem ertrag auf den Weg gemacht haben, die Zusammen- rbeit der Sicherheitsbehörden – wie ich meine, modell- aft – weiterzuentwickeln. Alle anderen europäischen taaten können diesem Vertrag beitreten, sofern sie be- eit sind, auf einen Teil ihrer Hoheitsrechte zu verzich- en. Ziel des Vertrages ist es, die Zusammenarbeit im Be- eich der Terrorismusbekämpfung zu verbessern, die renzüberschreitende Kriminalität einzudämmen und er illegalen Migration entgegenzuwirken. Hierzu wurde ein umfangreiches Handlungsinstru- entarium vereinbart, auf das ich kurz eingehen will: Gerade für die Grenzregionen ist es außerordentlich ichtig, dass die Polizeien diesseits und jenseits der renze eine enge Kooperation pflegen. Gemeinsame insatzformen, etwa gemeinsame Streifen, dienen die- em Zweck ebenso wie die Erlaubnis, Maßnahmen bei egenwärtiger Gefahr zu treffen und sich gegenseitig ilfestellung zu geben. Zum Teil gibt es das schon heute, wenn auch mehr der weniger informell und mit juristischen Stützkon- truktionen. Ich habe selber in meiner Zeit, in der ich erantwortung für eine Sicherheitsbehörde mit Grenzbe- ug zu Frankreich Verantwortung getragen habe, solche tützkonstruktionen erarbeitet. Wir alle wussten dies- eits und jenseits der Grenze, dass eine Vertiefung der usammenarbeit dringend notwendig ist, und haben auf in Vertragswerk wie das von Prüm dringend gewartet. eshalb will ich an dieser Stelle auch dem früheren Bun- esminister Otto Schily meinen Dank aussprechen, dass r die Initiative ergriffen und für eindeutige rechtliche rundlagen gesorgt hat. Ein ganz wesentliches Element und, wenn ich es rich- ig sehe, auch das umstrittenste Element dieses Vertrages st der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehör- en. Im Innenausschuss haben wir dies ausführlich iskutiert und vom Bundesbeauftragten für den Daten- chutz erfahren, dass in diesem Vertrag ein „beachtliches atenschutzniveau – Schaar – sichergestellt wird. 3206 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Gleichzeitig haben wir erfahren, dass in die Vertragsver- handlungen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen wurde, was auch nicht selbstverständlich ist. Auf den Punkt gebracht kann man sagen: Je sensibler die Daten, desto stärker ist der Zugriff auf diese Daten reglementiert. Auf Fahrzeugregister besteht ein Onlinezugriff aus- schließlich zwecks Verfolgung und Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefah- renabwehr. Die Fingerabdruckdatenbanken können nur zur Verfolgung und Verhinderung von Straftaten genutzt werden. DNA-Datenbanken, in denen lediglich die nicht codierenden Teile der DNA gespeichert werden dürfen, unterliegen dem Zugriff nur zum Zwecke der Strafver- folgung. Die Daten unterliegen einer strengen Zweckbestim- mung. Eine Änderung des Zweckes ist nur mit Zustim- mung des Auskunft gebenden Staates möglich. Bei DNA-Identifizierungsmustern und Fingerabdrücken ist eine Änderung des Zweckes gänzlich ausgeschlossen. Der Bundesbeauftragte hat in der Sitzung des Innenaus- schusses auf das besondere Verfahren bei der Übermitt- lung von Daten aus den DNA-Dateien und daktyloskopi- schen Dateien hingewiesen. Der abfragende Staat erhält lediglich die Auskunft, ob seine Anfrage zu einem Tref- fer geführt hat und relevante Daten vorliegen. Ist dies der Fall, dann können diese relevanten Daten im Rah- men eines förmlichen, rechtsstaatlich abgesicherten Rechtshilfeverfahrens übermittelt werden. Der Vertrag sieht ferner umfassende Protokollie- rungspflichten bei nicht automatisierten sowie bei auto- matisierten Datenübermittlungen vor. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Datenaustausches wird in der Bun- desrepublik Deutschland durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vorgenommen. Insgesamt, so meine ich, wird Datenschutz auf einem hohen Niveau etabliert. Dies hat uns auch der Bundesbe- auftragte für den Datenschutz bestätigt. Die Regelungen über den Datenaustausch werden die Arbeit der Sicherheitsbehörden in vielen Bereichen ver- einfachen und effektiveren. Die Sicherheitsbehörden der beteiligten Länder können auf einer rechtlich gesicherten Grundlage in Zukunft zur Verhinderung terroristischer Straftaten, aber auch zur Gefahrenabwehr bei Massen- veranstaltungen intensiver als bisher zusammenarbeiten. Natürlich wäre es gut, wenn die im Vertrag vorgese- henen Möglichkeiten schon bei der Fussballweltmeister- schaft genutzt werden könnten. Dies wird angesichts der zeitlichen Dimension nicht mehr möglich sein. Aber ge- rade bei sportlichen Großereignissen werden die vorge- sehenen Möglichkeiten zum Datenaustausch und zur Einsatzunterstützung hoffentlich in Zukunft helfen, die Probleme mit gewaltbereiten Fans besser in den Griff zu bekommen. Man denke nur an die Gewalttaten bei der WM 1998 in Frankreich, bei denen dem französischen Polizeibeamten Daniel Nivel schwerste gesundheitliche Schäden zugefügt wurden. Solchen Gewalttätern muss im Interesse der anderen Teilnehmer an solchen Großer- e w a t E g w s k n i t n h g U n m g V f h z d t V A M G i h g p B w t g l d l S s r G d m v l d E t t s A (C (D ignissen sowie auch im Interesse des Sports das Hand- erk gelegt werden. Der Vertrag greift einen weiteren Komplex auf, der uf der Ebene der Europäischen Union seit Jahren strei- ig und bislang ohne greifbares Ergebnis behandelt wird. s handelt sich dabei um das vierte Kapitel des Vertra- es, das sich der Bekämpfung der illegalen Migration idmet. Wir begrüßen es sehr, dass sich die vertrags- chließenden Staaten künftig gegenseitig bei der Be- ämpfung dieses Phänomens unterstützen und koordi- ierte Maßnahmen durchführen. Dies gilt auch und nsbesondere für die Rückführung von illegalen Migran- en. Insgesamt wird also durch den Vertrag von Prüm eine eue Qualität in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbe- örden der Vertragsstaaten erreicht. Der Vertrag ist so estaltet, dass auch andere Staaten der Europäischen nion sich anschließen können. Er soll in drei Jahren ach der Evaluierung der Regelungen in den Rechtsrah- en der Europäischen Union überführt werden. Damit eben die Vertragsstaaten einen kräftigen Impuls zur erbesserung der Sicherheit in Europa und zur Vertie- ung des europäischen Raumes des Rechts, der Sicher- eit und der Freiheit. Lassen Sie uns also diesem Vertrag und dem Umset- ungsgesetz die Zustimmung erteilen. Ich sage dies auch eshalb, weil alle Fraktionen dieses Hauses in den bera- enden Ausschüssen zumindest partiell ein positives otum gegeben haben. Die FDP hat im Auswärtigen usschuss, im Rechtsausschuss und im Ausschuss für enschenrechte der Beratungsunterlage zugestimmt. leiches hat die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen m Auswärtigen Ausschuss getan. Und auch die Linke at im Tourismusausschuss der Beratungsunterlage zu- estimmt. Bei diesem bunten Bild wäre es sicherlich ein ositives Signal an unsere Sicherheitsbehörden, an die ürgerinnen und Bürger und an unsere Vertragspartner, enn wir heute mit einem einstimmigen Votum ein wei- eres Kapitel der Sicherheitspolitik in Europa aufschla- en könnten. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Die Sicherheits- age in den vergangenen Jahren ist gekennzeichnet da- urch, dass immer mehr grenzüberschreitende Krimina- ität erkannt wird, dass immer öfter zwei oder mehr taaten betroffen sind und deshalb auch grenzüber- chreitende Ermittlungen dringend notwendig sind. Ter- orismus und Kriminalität machen nicht vor nationalen renzen halt. Aber das Recht der nationalen Polizei fin- et hier in der Regel seine Grenzen. Angesichts der Kri- inalitätslage kann man sich nicht vor der Erkenntnis erschließen, dass es auf europäischer und internationa- er Ebene der Kooperation von Sicherheitsbehörden be- arf. Rechtsstaatliches Vorgehen ist dabei unabdingbar. s gilt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhal- en und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die lang geübte Zusammenarbeit zwischen den Staa- en und deren Polizeien hielten den Erfordernissen nicht tand. Deshalb wurden unter anderem so genannte OK- bkommen, Abkommen im Bereich der organisierten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3207 (A) ) (B) ) Kriminalität, zwischen der Bundesrepublik und vielen europäischen und außereuropäischen Staaten abge- schlossen: Litauen, Polen, Slowenien, Russische Födera- tion, Türkei, Tunesien. Deshalb sind Verbindungsbeamte von BKA, Bundespolizei, Zollkriminalinstitut in 45 Staaten eingesetzt. Deshalb leistet Deutschland Aus- stattungs-, Ausbildungs- und Beratungshilfen mit der Zielrichtung eine gemeinsame Arbeitsweise in der Kri- minalitätsbekämpfung zu erreichen. Darüber hinaus gibt es bilaterale Abkommen und über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Öster- reich, Polen, der Schweiz und Tschechien. Schwerpunkt- mäßig geht es hier um die polizeiliche Zusammenarbeit im jeweiligen Grenzgebiet. Einer Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusam- menarbeit und der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten mit den Niederlanden hat der Deutsche Bundestag erst vor wenigen Wochen zugestimmt. Nun- mehr beraten wir in 2./3. Lesung den am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel unterzeichneten Vertrag – den so genannten Prümer Vertrag –zwischen Belgien, Deutschland, Spa- nien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Öster- reich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zu- sammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Hier zeigt sich eine neue Qualität der Zusammenar- beit. Dieses Pilotprojekt ist zugleich ein Meilenstein in der europäischen Zusammenarbeit. Worum geht es? Es geht um den automatisierten Ab- ruf und Abgleich von DNA-Profilen zur Verfolgung von Straftaten. Es geht um den automatisierten Abruf von daktyloskopischen Daten, in der Regel Fingerabdruck- daten zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Es geht um automatisierten Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern. Es geht aber auch um die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang von Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Be- zug, zum Beispiel im Bereich des Sports, aber auch von Tagungen des Europäischen Rates zum Zweck der Ver- hinderung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Und selbstverständlich auch um die Informationsübermittlung zur Verhinderung terroristischer Straftaten. Zur Eindämmung der illegalen Migration wird ein Netz geschaffen von Verbindungsbeamten für Einwan- derungsfragen und die Entsendung von Dokumentenbe- ratern in Staaten, die als Ausgangs- oder Transitstaaten illegaler Migration eingestuft werden. Bei dieser nicht abschließenden Aufzählung wird deutlich, dass personenbezogene Informationen vielfäl- tigster Art in den Bereich der anderen Vertragsstaaten gelangen können. Das betrifft natürlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Einschränkun- gen dieses Grundrechtes müssen begründet werden und gerechtfertigt sein und dürfen den Datenschutz nicht ver- letzen. Es ist deshalb klar, dass zu prüfen ist, ob der Da- tenschutz im Vertragswerk gewährleistet ist. d S B N a e U s e E Ö l h s F n n E g r V t s b p A C a w s b w s m m s o d u d (C (D Am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss hat er Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dazu tellung genommen. Auch wenn nicht alle Wünsche des undesdatenschutzbeauftragten im Vertragswerk seinen iederschlag finden, so hat der Bundesdatenschutzbe- uftragte doch attestiert, dass mit dem Prümer Vertrag in beachtliches Datenschutzniveau erreicht ist. Dieses rteil war uns wichtig, denn Datenschutz ist Verfas- ungsgebot. Ein Blick über den „Zaun“ nach Österreich zeigt, dass s dort eine große Mehrheit für den Prümer Vertrag gab. s ist interessant, dass auch der Vertreter der Grünen sterreichs im Datenschutzrat keine Bedenken hinsicht- ich des Datenschutzes auf europäischer Ebene geäußert at. Die Kritiken im Einzelnen, die gerade zum Daten- chutz vorgetragen werden, können im Rahmen der ortentwicklung dieses Vertrages diskutiert und gegebe- enfalls ergänzt werden. Denn es ist geplant, spätestens ach drei Jahren auf der Grundlage einer Bewertung der rfahrungen eine Initiative für die Überführung der Re- elungen dieses Vertrages in den Rechtsrahmen der Eu- opäischen Union zu unterbreiten. Der Bundesrat hat keine Einwendungen erhoben. Die ertretung der Länder weiß, wie bedeutsam dieser Ver- rag für die Arbeit der Sicherheitsbehörden in der Praxis ein wird. In Mitteleuropa ist die Zeit vorbei, dass Ver- recher, die mit modernsten Mitteln ausgestattet sind, er Postkutsche verfolgt werden. nlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – Keine Unterstützung für die indische Atom- rüstung – Indisch-amerikanisches Nuklearabkommen substanziell nachbessern oder ablehnen (Tagesordnungspunkt 12) Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/ SU): Das indisch-amerikanische Nuklearabkommen ist uch in der CDU/CSU einem schwierigen und verant- ortungsvollen Abwägungsprozess unterworfen. Kriti- che Einwände zu den Auswirkungen auf den Nichtver- reitungsvertrag sind nicht leicht von der Hand zu eisen. Nicht zuletzt im Kontext der Krise um das irani- che Nuklearprogramm war der Zeitpunkt des Abkom- ens sicherlich nicht der glücklichste. Es ist für uns alle eine gewichtige Wertungsfrage, ob an in diesem Abkommen im Wesentlichen eine Er- chütterung des Nichtverbreitungsvertrages sehen will der ob man das Abkommen trotz seiner unbefriedigen- en Aspekte zumindest als einen richtigen und nicht zu nterschätzenden ersten Schritt bei der Heranführung In- iens an den Nichtverbreitungsvertrag erachten kann. 3208 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Ich denke, die beste Herangehensweise an das Abkom- men und dessen durchaus ambivalenten Charakter ist die Frage, ob wir sagen können, dass es unseren rüstungskon- trollpolitischen Interessen entspricht. Aus unserer Sicht sind dies: erstens die Stärkung des internationalen Nicht- verbreitungsregimes, zweitens ein verantwortlicher Um- gang Indiens mit seinem Nukleararsenal, drittens die Annäherung Indiens an das multilaterale Nichtverbrei- tungsregime und viertens die Einbindung der De-facto- Atommacht Indien als verantwortlicher Akteur in das in- ternationale System. Wird also der Nichtverbreitungsvertrag durch das Ab- kommen geschwächt? Aus unserer Sicht stellt es sich nicht als das eigentliche Problem dar, ob der Nichtver- breitungsvertrag durch das Abkommen als solches ge- schwächt wird, sondern vielmehr, dass Indien kein Un- terzeichnerstaat ist. Das Abkommen lässt mithin die bekannten Schwächen des Nichtverbreitungsvertrages wieder sehr deutlich werden, nämlich insbesondere seine mangelnde Universalität. Bisher hat es das NV-Regime und das Exportkontrollregim der Nuclear-Suppliers- Group nicht vermocht, Indien zu einem Beitritt zu bewe- gen. Weil eine Universalität noch nicht existiert, wird der Nichtverbreitungsvertrag also diesbezüglich auch nicht geschwächt. Vielmehr stellt sich das Abkommen auf den Boden der Tatsache einer De-facto-Atommacht Indien. Es muss unser Ziel sein, Indien unter den gege- benen Umstanden so nah wie möglich an das Nichtver- breitungsregime heranzuführen. Hierbei darf man durch- aus noch etwas Kreativität einfordern. Aber wird nun der Beitritt Indiens zum NVV durch das Abkommen unwahrscheinlicher? Es ist nicht erkenn- bar, dass der Beitritt Indiens zum NVV vor dem Abkom- men wahrscheinlicher war oder unmittelbar bevorstand. Es ist andererseits nicht von der Hand zu weisen, dass das Abkommen eine Annäherung an den Nichtverbrei- tungsvertrag bedeutet. Indien lasst erstmals IAEO-Kon- trollen für Standorte zu, die bisher keinerlei Inspektio- nen unterlagen. Insofern besteht das Potenzial, das NV- Regime gegenüber Indien in Teilen sogar zu stärken und eine Lücke irn Vertrag zu schließen. Der verantwortliche Umgang Indiens mit seinem Nuklearpotenzial würde schlussendlich befördert. Das Abkommen ist somit ein Zwischenschritt zu einem wünschenswerten und von uns nachdrücklich einzufordernden Gesamtschritt. Schließlich: Erschwert das Abkommen eine Einigung mit dem Iran bzw. werden damit Iran oder Nordkorea er- mutigt, erst recht Atomwaffen anzustreben? Das ist fraglich. Das Abkommen ist für die iranischen Motive hinter dem Streben nach Atomwaffen irrelevant. Der Iran kann sich für seine Vertragstreue nur dann be- straft fühlen, wenn Teheran tatsächlich Nuklearwaffen anstrebt. Dann ist es aber mit seiner Vertragstreue nicht weit her. Und Iran und Nordkorea haben den Nichtver- breitungsvertrag zwar unterzeichnet, haben aber bisher nur Lippenbekenntnisse bezüglich ihrer Verpflichtungen abgegeben. Im Fall Nordkorea ist klar, dass gegen den Nichtverbreitungsvertrag verstoßen wurde, beim Iran bestehen erhebliche Zweifel an der Vertragstreue. R g n H I A n U d v s e w n l s d d N r l m N s P k e n a d m b l d w e U p b – g P „ f H d A e d – s t A (C (D Ich kehre zur meiner Ausgangsfrage zurück: Wird das egime der Nichtverbreitung durch das Abkommen nun eschwächt oder gestärkt? Aus unserer Sicht wird Indien äher an den Nichtverbreitungsvertrag herangeführt. ier sei auch noch einmal auf die Einschätzung von AEO-Generalsekretär al-Baradei verweisen, der das bkommen ausdrücklich als „Meilenstein“ für die An- äherung Indiens an das NV-Regime und für dessen niversalität begrüßt hat. Darüber hinaus mochte ich dafür plädieren, dass wir ie Realitäten zur Kenntnis nehmen. Idealistisch moti- iert unrealistische Ziele einzufordern, dient der Durch- etzung unserer Interessen keineswegs. Das Abkommen xistiert und wird aller Voraussicht nach abgeschlossen erden. Trotz richtiger und wichtiger Vorbehalte zeich- et sich ab, dass auch der amerikanische Kongress letzt- ich die Vereinbarung in seiner Substanz nicht infrage tellen, sondern vielmehr Ver- bzw. Nachbesserungen urchzusetzen suchen wird. Es ist richtig, dass die Bundesregierung das Ergebnis ieses Prozesses zunächst abwarten will, um dann in der uclear-Suppliers-Group gegebenenfalls an einer weite- en Optimierung des Abkommens zu arbeiten. Das Par- ament hat gleichzeitig die Verantwortung, den Diskurs it den amerikanischen Kollegen und die erwünschten achbesserungen argumentativ zu unterfüttern. Eine antiamerikanisch eingefärbte Fundamentaloppo- ition ist hierbei nicht zielführend. Zumal gerade die DS sich erneut als kritikloser Advokat iranischer Nu- learambitionen zu erkennen gibt. Der Ansatz der FDP rscheint da schon realistischer, allerdings verhält es sich icht derart, dass sich die Bundesregierung hinter den nderen Mitgliedern in der NSG „versteckt“. Auch in er NSG müssen wir die Realitäten zur Kenntnis neh- en: Russland, Frankreich und Großbritannien haben ereits ihr deutliches Interesse an solchen Sonderrege- ungen artikuliert, wie sie innerhalb der NSG für das in- isch-amerikanische Atomabkommen verabschiedet erden müssen. Es ist also keineswegs derart, um noch inmal auf den Antrag der PDS einzugehen, dass die SA im Alleingang Ausnahmeregeln für Nuklearex- orte nach Indien in der NSG durchsetzen wollen. Diese Stimmungen innerhalb der NSG müssen wir erücksichtigen. Es bringt uns nicht einen Schritt weiter und Indien nicht einen Schritt näher an das NV-Re- ime – wenn wir innerhalb der NSG eine konfrontative olitik betreiben, wie dies die FDP fordert. Ich zitiere: Deutschland muss sich an die Spitze der Nichtkernwaf- enstaaten in der NSG stellen“. Es kann angesichts der altung Russlands, Frankreichs, Großbritanniens und er USA nur darum gehen, eine möglichst weitgehende nnäherung Indiens an das Nichtverbreitungsregime zu rreichen. Was wollen wir erreichen? Anzustreben ist, dass In- ien dem Vertrag über das Verbot von Atomwaffentests Complete Test-Ban-Treaty, CTBT – beitritt. Ebenso oll Indien die Produktion von waffenfähigem Spaltma- erial einstellen und auf den weiteren Ausbau seines tomwaffenprogramms verzichten. Und: Die Kontrolle Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3209 (A) ) (B) ) des zivilen Nuklearprogramms Indiens durch die IAEO muss umfassend sein. Eine konfrontative, auf einem falsch verstandenen Idealismus basierende Politik hilft hier nicht weiter. An- gesichts des sich abzeichnenden Abstimmungsverhal- tens gewichtiger Mitglieder in der NSG ist eine realisti- sche Diplomatie gefragt, um unsere Interessen einer möglichst weiten Heranführung Indiens an das Nichtver- breitungsregime zu erreichen. Uta Zapf (SPD): Der Generalsekretär der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation, IAEO, al-Baradei, hat bei der Verleihung des Friedensnobelpreises an ihn und seine Behörde die Gefahr der Verbreitung von Nuklear- waffen als die größte Gefahr unseres Jahrhunderts be- zeichnet. Generalsekretär al-Baradei hat am 2. März 2006 das Abkommen der USA und Indiens zur Nuklear- kooperation im zivilen Bereich begrüßt als ein Abkom- men, das Indien näher an das Nonproliferationsregime heranführe und es damit stärke. Diese Spannbreite der Aussagen des obersten Hüters des Nichtverbreitungsregimes bezeichnet das ganze Di- lemma, in das eine anstehende Entscheidung zu diesem Thema uns bringt. Kritiker dieses Deals weisen mit Recht darauf hin, dass die bisher bekannten Eckpunkte des Abkommens eine Schwächung, ja ein Zusammenbrechen dieses Re- gimes befürchten lassen. Worum geht es? Indien gehört dem Atomwaffensperrvertrag, NVV, nicht an. Indien hat 1974 einen ersten Atomtest vorge- nommen. Daraufhin wurde mit der Nuclear Suppliers Group, NSG, eine Initiative gegründet, ein freiwilliger Zusammenschluss von heute 45 Staaten, die restriktive Exportrichtlinien gegenüber Nichtkernwaffenstaaten vereinbart haben. Nur solche Staaten, die dem NVV an- gehören und die ihre Nuklearanlagen der vollen Überwa- chung durch die IAEO unterwerfen, sollten zur zivilen Nutzung der Kernenergie Lieferung von Technologie und Brennstoff erhalten dürfen. Für Indien soll die NSG jetzt Ausnahmen beschließen. Die USA haben seinerzeit als Reaktion auf den indi- schen Atomtest mit dem Nuclear Energy Act und den Nuclear Nonproliferation Act eine restriktive Export- politik gesetzlich festgelegt, die der US-Kongress nach dem Willen von Präsident Bush jetzt lockern soll. Als 1998 Indien weitere Atomtests durchführte und anschließend seine nuklearen Arsenale aufbaute, waren sich alle Staaten – auch Deutschland – einig, dass die re- striktiven Exportbedingungen noch verschärft werden müssten, ja sogar Sanktionen wurden verhängt. Damals hat der Deutsche Bundestag in großer Einig- keit Indien und Pakistan, das 1998 ebenfalls Atomtests durchführte, aufgefordert, erstens auf atomare Waffen zu verzichten, zweitens sich dem Atomteststopp-Vertrag anzuschließen, drittens sich einem noch zu verabreden- den Produktionsstopp von waffenfähigem Spaltmaterial, FMCT anzuschließen, und viertens als Nicht-Nuklear- staaten dem NVV beizutreten. s d b d C r h t v P K K w d I t b n D h d S k e m d i G P d R t w r d N g t z P C s d n o i n N s t (C (D Indien – und Pakistan – haben dies nicht getan. Beide ind heute Nuklearmächte außerhalb des NVV. Würde er Deal Indien näher an das Nichtverbreitungsregime ringen? Leider muss auch das bezweifelt werden. In- ien wird nicht dem NVV beitreten. Indien wird das BT nicht unterschreiben; es wird auch kein Morato- ium über das bisher Zugesagte hinaus geben. Zugesagt at Indien, so lange nicht zu testen, wie Pakistan nicht estet. Die vage Zusage, ein FMCT zu unterstützen, ist nicht iel wert, solange Indien nicht ein Moratorium dieser roduktion zuzusagen bereit ist, wie alle offiziellen ernwaffenstaaten dies tun. Indien ist nicht bereit, einen Stopp des Aufbaus seiner ernwaffenarsenale zu akzeptieren oder zu definieren, as eine „ausreichende Abschreckungskapazität“ für In- ien darstellt. Jegliches Waffenkontrollabkommen lehnt ndien rigoros ab. Was bietet Indien an? Indien wird eine Trennung zwischen zivilen und mili- ärischen Anlagen vornehmen und 14 von 22 Reaktoren is 2024 unter Safeguards stellen. Ebenso sollen alle euen zivilen Anlagen unter Safeguards gestellt werden. ies wäre zweifelsohne ein positiver Schritt. Wie die Safeguard-Abkommen mit der IAEA ausse- en werden, ist bisher nicht bekannt; die Verhandlungen arüber sind gerade erst angelaufen. Zu fordern sind Full cope Safeguards und der Abschluss eines Zusatzproto- olls. Damit wäre zumindest gesichert, dass aus als zivil rklärten und neuen Reaktoren kein waffenfähiges Spalt- aterial dem Nuklearwaffenprogramm zugeführt wer- en kann. Dennoch bedeutet dies keinerlei Beeinträchtigung des ndischen Nuklearwaffenprogramms. Kritiker weisen im egenteil darauf hin, dass eine indirekte Förderung des rogramms durch die Lieferung von Brennstoffen für ie zivile Energieproduktion möglich ist. Indiens eigene essourcen würden damit entlastet. Welche Auswirkungen auf die regionale und interna- ionale Sicherheit würde dieses Abkommen haben und elche Wirkungen auf das Nichtverbreitungsregime wä- en zu erwarten? Indien hat sowohl mit Pakistan als auch mit China an- auernde Konflikte. Beide Länder verfügen auch über uklearwaffen. Die Gefahr eines Wettrüstens in der Re- ion ist unübersehbar. Eine regionale Sicherheitsinitia- ive wäre dringend nötig, um Vertrauen und Transparenz u schaffen; es zeigen sich aber keinerlei Ansätze dazu. akistan ruft nach Gleichbehandlung mit Indien und hina ist zu einer Unterstützung von Pakistans Wün- chen bereit. Statt eines Rüstungswettlaufs bedarf es ringend einer Abrüstungsinitiative. Eine regionale ukleare Abrüstung ist so lange völlige Illusion, wie die ffiziellen Kernwaffenstaaten ihrerseits nicht bereit sind, hren Abrüstungsverpflichtungen aus Art. VI des NVV achzukommen. Seit der Überprüfungskonferenz zum VV im Jahr 2000 hat es keinerlei Fortschritte auf die- em Gebiet gegeben. Die USA weigern sich, den Atom- eststoppvertrag zu ratifizieren, und halten sich damit die 3210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) ) (B) ) Hintertüre offen, für neue Waffendesigns wieder testen zu können. Es gibt immer noch kein Verhandlungsmandat für ei- nen Produktionsstopp waffenfähigen Spaltmaterials, ob- wohl seit über einem Jahrzehnt darüber in der Genfer Konferenz gerungen wird. Im Übrigen macht ein FMTC ohne Verifikationsregime keinen Sinn. Die USA lehnen ein Verifikationsregime ab, was ihre Aussage, ein FMCT anzustreben, nicht besonders glaubwürdig macht. Die neuen Nukleardoktrinen, die auch präventive bzw. präemptive Schläge gegen andere Länder zulassen, müssen jedem Land den Besitz eigener Nuklearwaffen erstrebenswert erscheinen lassen. All dies zusammengenommen lässt schon verständ- lich erscheinen, dass Kritiker bei dem US-Indien-Deal vom „Todeskuss“ für das Nichtverbreitungsregime spre- chen. Wir können kein Interesse daran haben, an diesem „Todeskuss“ beteiligt zu sein. Wir haben aber den Reali- täten ins Auge zu sehen. Der Deal liegt auf dem Tisch. Keine Regierung kann ein Interesse daran haben, einen tief greifenden Konflikt mit den USA zu riskieren. Die USA haben ein geostrate- gisches Interesse, Indien als Gegengewicht zu China zu stärken und damit einen starken strategischen Partner zu haben. Ein Milliardenvolk, das wirtschaftlich und technolo- gisch eine stürmische Entwicklung macht, ist ein attrak- tiver Partner – auch für Europa. Die EU-Indienstrategie spricht eine deutliche Sprache. Auch in diesem Doku- ment ist die Rede von der Förderung und Kooperation auf dem Felde der zivilen Nutzung der Nuklearenergie, obwohl alle europäischen Länder Mitglieder in der Nu- clear Suppliers Group sind und sich zu Restriktionen beim Technologieexport an Nichtmitglieder beim Nicht- verbreitungsvertrag verpflichtet haben. Frankreich und Großbritannien, die beiden europäischen Nuklear- mächte, signalisieren Unterstützung für den Deal. Frank- reich strebt ein eigenes bilaterales Abkommen der Nu- klearkooperation mit Indien an und arbeitet zusammen mit den USA an einem Stufenplan, um die zivile Brenn- stoffversorgung international sicherzustellen. Russland und Kanada haben ebenfalls positiv reagiert. Sind also die Dämme schon gebrochen? Fakt ist, dass Indien aufgrund seiner Bedeutung als große Demokratie eingebunden werden muss in die internationalen Re- gime. Wir werden auch Indien nicht mehr zum Nicht- kernwaffenstaat machen können. Aber wir müssten von Indien mehr verlangen, als der Deal fordert und Indien bisher zuzugestehen bereit ist: Erstens muss Indien den CTBT zeichnen und ein dau- erhaftes, unkonditioniertes Moratorium einhalten. Zweitens muss Indien einen Produktionsstopp für waffenfähiges Spaltmaterial zusichern. Drittens muss Indien sein Kernwaffenarsenal nach- prüfbar auf dem heutigen Stand einfrieren und transpa- r a g E S I b t r r B L K S w G i w g s t s s s r e c U r n Ü a n a l d s v A 2 r n r g (C (D ent nachvollziehbar machen, dass das zivile Programm usschließlich der Energiesicherung dient. Viertens muss Indien mit der IAEA umfassende Safe- uards abschließen und ein Zusatzprotokoll zeichnen. Fünftens muss sich Indien verpflichten, seine eigenen xportkontrollen sensitiver Technologien dem strengen tandard der Nuclear Suppliers Group anzupassen. Nur mit diesen Maßnahmen könnte man davon reden, ndien näher an das Nonproliferationsregime herange- racht zu haben. Darüber hinaus muss es eine regionale Sicherheitsini- iative geben, die China und Pakistan einbezieht und ein egionales nukleares Wettrüsten verhindert. Eine solche egionale Sicherheitsinitiative muss sich auch auf den ereich der konventionellen Rüstung beziehen und eine ösung der regionalen Konflikte anstreben. Der US-lndien-Deal hat uns mit aller Schärfe die rise der Nichtverbreitungspolitik vor Augen geführt. pätestens seit der Überprüfungskonferenz zum Atom- affensperrvertrag im Jahr 2005 kann man von einer efahr des Scheiterns dieses Vertrages reden. Nordkorea st aus dem Vertrag ausgestiegen und behauptet, Atom- affen zu besitzen. Findet die Krise um das Atompro- ramm Irans keine Lösung, droht auch Iran mit Aus- tieg. Es muss also eine vordringliche Aufgabe der interna- ionalen Staatengemeinschaft in den kommenden Jahren ein, das Nichtverbreitungsregime wieder zu festigen; onst werden weitere Staaten Nuklearwaffen für wün- chenswert halten. Nuklearwaffen dürfen nicht den Rang von Kriegsfüh- ungswaffen erhalten, die Nukleardoktrinen müssen dies indeutig feststellen. Nicht-Nuklearwaffenstaaten brau- hen die in Aussicht gestellten Sicherheitsgarantien. nd die fünf offiziellen Atommächte müssen endlich ih- en Abrüstungsverpflichtungen aus Art. VI des NVV achkommen. Die 13 Punkte der Erklärung nach der berprüfungskonferenz von 2000 warten immer noch uf ihre Umsetzung. Eine ernsthafte Prüfung der Vorschläge zur Internatio- alisierung des Brennstoffkreislaufes gehört dringlich uf die Tagesordnung – allerdings nicht als Sonderrege- ung für einzelne Staaten, sondern für alle. Gerade die oppelten Standards, die anhand des US-Indien-Deals ichtbar werden, tragen zur Unterminierung des Nicht- erbreitungsregimes bei. nlage 19 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 16. Mai 006 mitgeteilt, dass sie den Antrag Umfassende Be- ichterstattung des Bundes zur Forschungs- und Tech- ologiepolitik sicherstellen auf Drucksache 16/266 zu- ückzieht. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 3211 (A) ) (B) ) Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2005 – Drucksache 16/335 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/419 Nr. 2.17 Drucksache 16/419 Nr. 2.42 Drucksache 16/629 Nr. 2.25 Drucksache 16/629 Nr. 2.31 Drucksache 16/629 Nr. 2.35 Drucksache 16/901 Nr. 1.3 Drucksache 16/901 Nr. 1.4 Drucksache 16/993 Nr. 2.3 Rechtsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.84 Drucksache 16/150 Nr. 2.225 Drucksache 16/629 Nr. 2.21 Drucksache 16/629 Nr. 2.22 Drucksache 16/629 Nr. 2.27 Drucksache 16/820 Nr. 1.13 Drucksache 16/820 Nr. 1.14 Drucksache 16/820 Nr. 1.15 Finanzausschuss Drucksache 16/901 Nr. 2.13 Drucksache 16/1101 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 16/722 Nr. 1.3 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 2.90 Drucksache 16/150 Nr. 2.94 Drucksache 16/150 Nr. 2.97 Drucksache 16/150 Nr. 2.105 Drucksache 16/150 Nr. 2.106 Drucksache 16/150 Nr. 2.114 Drucksache 16/150 Nr. 2.115 Drucksache 16/150 Nr. 2.124 Drucksache 16/150 Nr. 2.133 Drucksache 16/150 Nr. 2.134 Drucksache 16/150 Nr. 2.162 Drucksache 16/150 Nr. 2.163 Drucksache 16/150 Nr. 2.164 Drucksache 16/150 Nr. 2.175 Drucksache 16/150 Nr. 2.176 Drucksache 16/150 Nr. 2.181 Drucksache 16/150 Nr. 2.194 Drucksache 16/150 Nr. 2.217 Drucksache 16/150 Nr. 2.251 Drucksache 16/150 Nr. 2.254 Drucksache 16/150 Nr. 2.276 Drucksache 16/288 Nr. 1.3 (C (D Drucksache 16/288 Nr. 2.14 Drucksache 16/288 Nr. 2.21 Drucksache 16/419 Nr. 2.8 Drucksache 16/419 Nr. 2.22 Drucksache 16/419 Nr. 2.25 Drucksache 16/419 Nr. 2.26 Drucksache 16/419 Nr. 2.30 Drucksache 16/419 Nr. 2.43 Drucksache 16/419 Nr. 2.44 Drucksache 16/419 Nr. 2.45 Drucksache 16/419 Nr. 2.46 Drucksache 16/419 Nr. 2.51 Drucksache 16/419 Nr. 2.57 Drucksache 16/419 Nr. 2.58 Drucksache 16/419 Nr. 2.60 Drucksache 16/419 Nr. 2.64 Drucksache 16/481 Nr. 1.6 Drucksache 16/481 Nr. 1.9 Drucksache 16/629 Nr. 2.3 Drucksache 16/629 Nr. 2.5 Drucksache 16/629 Nr. 2.23 Drucksache 16/722 Nr. 1.5 Drucksache 16/722 Nr. 1.6 Drucksache 16/722 Nr. 1.25 Drucksache 16/901 Nr. 2.16 Drucksache 16/901 Nr. 2.20 Drucksache 16/901 Nr. 2.21 Drucksache 16/993 Nr. 2.8 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/150 Nr. 1.21 Drucksache 16/150 Nr. 1.33 Drucksache 16/150 Nr. 1.53 Drucksache 16/150 Nr. 1.63 Drucksache 16/150 Nr. 2.71 Drucksache 16/150 Nr. 2.107 Drucksache 16/150 Nr. 2.169 Drucksache 16/150 Nr. 2.170 Drucksache 16/288 Nr. 2.23 Drucksache 16/288 Nr. 2.27 Drucksache 16/288 Nr. 2.28 Drucksache 16/288 Nr. 2.29 Drucksache 16/288 Nr. 2.42 Drucksache 16/419 Nr. 2.4 Drucksache 16/419 Nr. 2.6 Drucksache 16/419 Nr. 2.28 Drucksache 16/419 Nr. 2.29 Drucksache 16/419 Nr. 2.68 Drucksache 16/481 Nr. 1.4 Drucksache 16/629 Nr. 2.12 Drucksache 16/629 Nr. 2.19 Drucksache 16/629 Nr. 2.20 Drucksache 16/629 Nr. 2.29 Drucksache 16/901 Nr. 1.5 Drucksache 16/901 Nr. 2.11 Drucksache 16/993 Nr. 2.16 Drucksache 16/1101 Nr. 1.3 Drucksache 16/1101 Nr. 2.11 Drucksache 16/1101 Nr. 2.13 Drucksache 16/1101 Nr. 2.18 Drucksache 16/1101 Nr. 2.19 Drucksache 16/1207 Nr. 1.6 Drucksache 16/1207 Nr. 1.7 Drucksache 16/1207 Nr. 1.11 Drucksache 16/1207 Nr. 1.15 Drucksache 16/1207 Nr. 2.21 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/722 Nr. 1.10 Drucksache 16/722 Nr. 1.18 Drucksache 16/722 Nr. 1.24 3212 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/820 Nr. 1.45 Drucksache 16/820 Nr. 1.46 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/901 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/150 Nr. 1.8 Drucksache 16/150 Nr. 1.14 Drucksache 16/150 Nr. 1.16 Drucksache 16/150 Nr. 1.17 Drucksache 16/150 Nr. 1.44 Drucksache 16/150 Nr. 1.46 Drucksache 16/150 Nr. 1.47 Drucksache 16/150 Nr. 2.4 Drucksache 16/150 Nr. 2.19 Drucksache 16/150 Nr. 2.52 Drucksache 16/150 Nr. 2.215 Drucksache 16/419 Nr. 1.7 Drucksache 16/419 Nr. 2.24 Drucksache 16/419 Nr. 2.61 Drucksache 16/481 Nr. 1.17 Drucksache 16/722 Nr. 1.4 Drucksache 16/901 Nr. 2.18 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/150 Nr. 1.30 Drucksache 16/150 Nr. 2.74 Drucksache 16/150 Nr. 2.118 Drucksache 16/150 Nr. 2.130 Drucksache 16/150 Nr. 2.158 Drucksache 16/150 Nr. 2.196 Drucksache 16/150 Nr. 2.197 Drucksache 16/288 Nr. 2.34 Drucksache 16/419 Nr. 2.2 Drucksache 16/901 Nr. 2.26 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/820 Nr. 1.73 Drucksache 16/820 Nr. 1.74 Drucksache 16/901 Nr. 2.9 Drucksache 16/993 Nr. 2.7 36. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19

    Rede von Andreas Storm
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)