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ID1603510600

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    Plenarprotokoll 16/35 a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- deskanzlerin zur Europapolitik . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Kommunen an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik die Zusam- menarbeit mit diesen Ländern erleich- tern (Drucksache 16/456) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetz- geberischen Befugnisse des Europäi- schen Parlaments 2005 (Drucksache 16/528) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Dr. Michael Meister, Laurenz Meyer (Hamm), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Olaf Scholz, Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Wend, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksache 16/1406) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer 2889 B 2889 B 2889 C 2913 D Deutscher B Stenografisch 35. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Johannes Pflug und Winfried Nachtwei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6, 9, 13 und 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Begrüßung des neuen Direktors beim Deut- schen Bundestag Dr. Hans-Joachim Stelzl . . Nachruf auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland Paul Spiegel . . . . . Tagesordnungspunkt 3: D D V R M C H D A T 2887 A 2887 B 2888 B 2888 B 2888 C 2888 D Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 2889 C 2895 B undestag er Bericht ung en 11. Mai 2006 t : r. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2897 A 2898 D 2900 C 2902 C 2905 A 2907 A 2907 C 2909 A 2910 A 2911 C Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittel- ständischen Wirtschaft (Drucksache 16/1407) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Statistikpflichten zurückführen – Bürokratiekosten senken (Drucksache 16/1167) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Schlan- ker Staat durch weniger Bürokratie und Regulierung (Drucksache 16/119) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungs- gesetzes und des Allgemeinen Eisen- bahngesetzes (Drucksache 16/1039) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 16/1110) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schul- denwesens des Bundes (Bundesschul- denwesenmodernisierungsgesetz) (Drucksache 16/1336) . . . . . . . . . . . . . . . . d e f g h i j k l m 2914 A 2914 A 2914 B 2914 B 2915 D 2917 A 2919 B 2920 D 2923 A 2924 B 2925 C 2926 B 2927 C 2929 C 2930 D 2930 D 2931 A ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Bereinigung von Bundes- recht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und So- ziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 16/1293) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bun- desrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Drucksache 16/1290) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrspro- jekte (Drucksache 16/1338) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Personenbeförderungsgeset- zes (Drucksache 16/1341) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung einer Grundqualifi- kation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Drucksache 16/1365) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz – SpEStG) (Drucksache 16/1032) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Drucksache 16/1340) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 16/1344) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Novellierung des Per- sonenbeförderungsgesetzes – Wettbe- werb im öffentlichen Personenfernver- kehr zulassen (Drucksache 16/384) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2005 – Vorlage 2931 A 2931 A 2931 A 2931 B 2931 B 2931 C 2931 C 2931 C 2931 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 III der Haushalts- und Vermögensrech- nung des Bundes (Jahresrechnung 2005) (Drucksache 16/1122) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kenia auf den Prüf- stand stellen (Drucksache 16/965) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Europäischen Übereinkom- men vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationa- len Transport (revidiert) (Drucksache 16/1346) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG (Drucksache 16/1405) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Flugticketabgabe jetzt – Entwicklungsfinanzierung auf breitere Grundlagen stellen (Drucksache 16/1203) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Umsetzung des EU-Stufenplans zur Entwicklungsfinanzierung (0,7-Pro- zent-Ziel) durch Flugticketsteuer unter- stützen (Drucksache 16/1404) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung interna- tionaler Wasserläufe (Drucksachen 16/738, 16/1419) . . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro- tokoll vom 17. Juni 1999 über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkom- Z A d U n D D D B I W D C M C S R C T a b c 2931 D 2931 D 2932 A 2932 A 2932 A 2932 B 2932 C men von 1992 zum Schutz und zur Nut- zung grenzüberschreitender Wasser- läufe und internationaler Seen (Drucksachen 16/739, 16/1420) . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Haltung der Bundesregierung zur msetzung der europäischen Antidiskrimi- ierungsrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . enate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz (Drucksache 16/474) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Wieland, Hans-Christian Ströbele, Irmingard Schewe-Gerigk, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) (Drucksache 16/680) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Pau, Dr. Gregor Gysi, Dr. Lothar Bisky, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz (Drucksache 16/1411) . . . . . . . . . . . . . . . 2932 D 2933 A 2933 A 2935 A 2936 B 2937 C 2939 C 2940 D 2942 B 2944 A 2944 D 2946 A 2947 A 2948 B 2949 A 2950 B 2950 B 2950 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007) (Drucksache 16/1409) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Strafbarkeit beharrlicher Nach- stellungen (… StrÄndG) (Drucksache 16/575) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Stalking-Be- kämpfungsgesetzes (Drucksache 16/1030) . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Beate Merk, Staatsministerin (Bayern) . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch und b c D H V D H D D M V Z E C w R ( H H E D U M 2950 D 2951 D 2953 D 2954 D 2957 C 2958 C 2959 A 2960 A 2960 D 2960 D 2962 A 2962 D 2964 C 2965 B 2966 D 2968 A 2969 B 2969 B 2969 B 2970 D 2971 D 2972 D 2973 C der Fraktion der LINKEN: Gesetzliche Regelung für frühere Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre zur Untersagung von Tätigkeiten in der Privatwirtschaft, die mit ihrer ehemali- gen Tätigkeit für die Bundesregierung im Zusammenhang stehen (Drucksache 16/846) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhaltenskodex für ausschei- dende Regierungsmitglieder (Drucksache 16/677) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Be- rufstätigkeit von ausgeschiedenen Mit- gliedern der Bundesregierung regeln (Drucksache 16/948) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) r. Uwe Küster (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . artmut Koschyk (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . r. Uwe Küster (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zur Neuregelung des echts der Verbraucherinformation Drucksache 16/1408) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2974 B 2974 C 2974 C 2974 D 2975 C 2977 A 2977 B 2977 C 2978 A 2978 D 2980 A 2981 C 2982 B 2982 C 2984 A 2985 B 2986 B 2987 B 2988 B 2988 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 V Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Bei gentechnisch veränderten Pflanzen nationales Recht auf Einfuhrverbote und Schutzmaßnahmen nutzen (Drucksache 16/1176) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenricht- linie und der neu gefassten Kapitaladä- quanzrichtlinie (Drucksache 16/1335) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus dem Peer-Review der OECD lernen – die Empfehlungen zur Umgestaltung der Ent- wicklungszusammenarbeit umsetzen (Drucksache 16/963) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . D U Z E C w d ( R D D D D K M T A F o m a z ( D M D L D T E e Ä u ( 2989 B 2989 C 2990 B 2991 D 2992 B 2992 C 2992 D 2994 B 2995 D 2996 A 2996 D 2997 B 2997 C 2998 D 2999 C 3001 A 3002 A 3002 B 3003 B 3004 C r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 7: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung er Grundsicherung für Arbeitsuchende Drucksache 16/1410) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, rank Spieth, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der LINKEN: Er- äßigung des Mehrwertsteuersatzes für pothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Pro- ent Drucksache 16/732) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Wohnungseigentumsgesetzes nd anderer Gesetze Drucksache 16/887) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3005 D 3006 B 3006 D 3008 B 3008 D 3009 D 3010 A 3011 C 3012 B 3013 C 3015 B 3015 D 3016 A 3017 C 3018 C 3018 C 3019 C 3020 B 3021 C 3021 D 3023 D 3024 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Mit der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Latein- amerika Ernst machen und deutsches Engagement ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Die Beziehungen zwischen EU und Lateinamerika solida- risch gestalten – Kein Freihandelsab- kommen EU-Mercosur (Drucksachen 16/941, 16/1126, 16/1441) . . . Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenz- anfechtung (Drucksache 16/886) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für einen Beobachterstatus Taiwans bei der Weltgesundheitsversammlung (Drucksache 16/968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa- tionen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS- Gesetz – BDBOSG) (Drucksache 16/1364) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Fördergesetz für Dieselrußpartikelfilter baldmöglichst vorlegen (Drucksache 16/946) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . W T E B H t e S ( D N A L A Z E n g o D A Z d d G N D M D P A A Z d – 3024 D 3025 C 3025 D 3026 A 3026 A infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: rste Beratung des von den Abgeordneten ärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike öfken, weiteren Abgeordneten und der Frak- ion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur tärkung der Fahrgastrechte Drucksache 16/1146) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der eu gefassten Bankenrichtlinie und der neu efassten Kapitaladäquanzrichtlinie (Tages- rdnungspunkt 11) r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Wohnungseigentumsgesetzes und anderer esetze (Tagesordnungspunkt 17) orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Mit der strategischen Partnerschaft zwi- schen der Europäischen Union und Latein- amerika Ernst machen und deutsches En- gagement ausbauen 3026 B 3027 C 3027 C 3028 C 3029 A 3029 C 3030 B 3032 B 3032 D 3033 C 3034 B 3035 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 VII – Die Beziehungen zwischen EU und La- teinamerika solidarisch gestalten – Kein Freihandelsabkommen EU-Mercosur (Tagesordnungspunkt 16) Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errich- tung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicher- heitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Zusatztagesordnungspunkt 8) Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 3036 A 3037 A 3038 A 3039 A 3040 A 3051 B 3052 D Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungs- schutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Tages- ordnungspunkt 19) Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wolfgang Nešković (DIE LINKE) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für einen Beobachterstatus Tai- wans bei der Weltgesundheitsversammlung (Tagesordnungspunkt 18) Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H U S A Z d k n J G M L A Z d F M M R H H A A 3040 C 3041 D 3043 D 3044 C 3045 B 3046 B 3046 D 3047 C 3048 C 3049 A 3050 A 3050 B artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Fördergesetz für Dieselrußparti- elfilter baldmöglichst vorlegen (Tagesord- ungspunkt 20) ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der ahrgastrechte (Tagesordnungspunkt 21) arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . nlage 10 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3054 B 3055 A 3055 D 3056 B 3057 C 3058 B 3059 A 3059 D 3060 D 3062 A 3062 D 3063 C 3064 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 2887 (A) ) (B) ) 35. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    1) Anlage 9 (D (B) ) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3029 (A) ) (B) ) ** für die Teilnahme an der 114. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Teil tatsächlich so wenig Eigenkapital, dass Banken aus Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates A l s l „ r k f f p b d m u a i w I s d s h d „ d k n s – A s s U D N n R B m a K Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dzembritzki, Detlef SPD 11.05.2006* Ernst, Klaus DIE LINKE 11.05.2006 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 11.05.2006** Gabriel, Sigmar SPD 11.05.2006 Griefahn, Monika SPD 11.05.2006** Dr. Hendricks, Barbara SPD 11.05.2006 Heynemann, Bernd CDU/CSU 11.05.2006* Hilsberg, Stephan SPD 11.05.2006 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 11.05.2006 Kelber, Ulrich SPD 11.05.2006 Krüger-Leißner, Angelika SPD 11.05.2006** Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.05.2006 Laurischk, Sibylle FDP 11.05.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 11.05.2006* Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 11.05.2006 Menzner, Dorothee DIE LINKE 11.05.2006 Nahles, Andrea SPD 11.05.2006 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 11.05.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 11.05.2006** Ramelow, Bodo DIE LINKE 11.05.2006** Schily, Otto SPD 11.05.2006 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 11.05.2006 Stiegler, Ludwig SPD 11.05.2006 Thönnes, Franz SPD 11.05.2006 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 11.05.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzricht- linie (Tagesordnungspunkt 11) Axel Troost (DIE LINKE): Ich weiß nicht – viel- eicht geht es einigen von Ihnen wie mir: Nach Diskus- ionen zum Thema „Basel II“ bin ich immer etwas rat- os. Einerseits: In den jahrelangen Diskussionen über Basel II“ wurden tatsächlich Verbesserungen in unse- em Sinne durchgesetzt, zum Beispiel für Kredite an leine und mittelständische Unternehmen, zum Beispiel ür Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ohne Zwei- el: Im Vergleich mit dem, was uns in der 14. Legislatur- eriode vorlag, ist der aktuelle Gesetzentwurf eine Ver- esserung. Nicht zuletzt ein Erfolg der Zusammenarbeit amals zwischen allen Fraktionen in diesem Hause, öchte ich anfügen. Andererseits aber: Aus vielen Gesprächen mit kleinen nd mittelständischen Unternehmen – ich arbeite ja auch ls Berater für Betriebsräte in diesem Bereich – weiß ch, dass dort immer noch Klagen kommen: Mein Kredit ird teurer, wegen „Basel II“, sagt meine Bank. Oder: ch kriege gar keinen Kredit mehr, wegen „Basel II“, agt meine Bank. Wie passt das zusammen? Die erste Möglichkeit: Ich persönlich werde den Ver- acht nicht los: Einige Banken nehmen „Basel II“ chlicht und einfach als Vorwand, um ihre Margen zu er- öhen. Ich sage bewusst: einige Banken, nicht alle. Aber as, was einige Banken machen, wäre dann schon ein unfreundlicher Akt“. Wir hier im Parlament arbeiten kiloweise Papier urch (allein über 2 Kilo „Solvabilitätsverordnung“ in- lusive Anhängen, ich habe es nachgewogen). Wir ler- en, was eine „Risikogewichtungsfunktion“ ist und was ich hinter einem „Expected Loss“ verbirgt. Wir haben in der 14. Legislatur – seitenweise interfraktionelle nträge geschrieben. Und am Ende haben wir sogar tat- ächlich Verbesserungen durchgesetzt – aber nun müs- en wir feststellen: Die kommen einfach nicht bei den nternehmen an, zumindest nicht eins zu eins. Wenn das so ist, dann müssen wir das auch so sagen. ann müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen: icht „die Politik“ hat mal wieder Unsinn beschlossen, ein. Was wir beschlossen haben, geht in die richtige ichtung. Wir scheitern aber an der Marktmacht einiger anken. Wir haben die Rechnung ohne den Wirt ge- acht. Das ist dann die Wahrheit und das sollten wir uch so sagen. Die zweite Möglichkeit, wie das zusammenpasst: leine und mittelständische Unternehmen haben zum 3030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) internen Risikokalkülen – aus völlig nachvollziehbaren internen Risikokalkülen – ihnen keine Kredite oder nur sehr teure Kredite geben. Dann aber haben die Klagen der Unternehmen nichts – oder wenig – mit „Basel II“ zu tun, sondern mit ich sage noch einmal: völlig nachvoll- ziehbaren – Risikokalkülen der Banken. Wenn das so ist, dann muss die Politik hier handeln. Dann müssen wir die Instrumente der staatlichen Förderbanken auch darauf ausrichten, dass dieses Problem angegangen wird. Und genau dies ist ja im Koalitionsvertrag auch versprochen worden. Solche angebotsorientierten Maßnahmen machen al- lerdings nur dann Sinn, wenn Sie endlich auf eine expan- sive Finanzpolitik zur Stärkung der Binnennachfrage umschalten würden. Aber dies ist ja leider nicht zu er- warten. Lassen Sie mich zu einem anderen Aspekt kommen. „Basel II“ ist ja nicht nur für kleine und mittelständische Unternehmen relevant. „Basel II“ ist wichtiger Baustein zur Regulierung der internationalen Finanzmärkte. Und damit zeigt „Basel II“ auch: Internationale Finanzmärkte sind grundsätzlich regulierbar. Auch auf den internatio- nalen Finanzmärkten gibt es Akteure, denen Staaten Spielregeln vorschreiben können. Es muss nur der politi- sche Wille da sein. Und: Die wirtschaftlich mächtigsten Staaten müssen gemeinsam handeln. Also: Das Gerede von den internationalen Finanzmärkten, denen wir alle hoffnungslos ausgeliefert sind, kann so nicht ganz stim- men. Natürlich: Wir müssen genau hinschauen. Wir müs- sen fragen: Wie soll da eigentlich was geregelt werden? Wie will „Basel II“ das Ziel erreichen, Finanzkrisen zu vermeiden? Wurde dafür wirklich alles getan? Und da habe ich im Detail doch noch Zweifel. „Basel II“ wäre die Möglichkeit gewesen, bestimmte Geschäfte für Banken teurer zu machen. Und ich sage: vielleicht auch so teuer zu machen, dass sie sich einfach nicht mehr lohnen. Was ist zum Beispiel mit Krediten, die Spekulation finanzieren? Oder was ist mit Derivaten, die kein realwirtschaftliches Geschäft absichern? Das sind doch die Geschäfte, die systemweite Bankenkrisen auslösen. Und genau diese Geschäfte hätte „Basel II“ teurer machen können. Und zwar viel teurer. Und zwar weltweit. Natürlich: „Basel II“ bringt in einigen Bereichen der Bankenaufsicht Verbesserungen. Aber: Es wäre mehr drin gewesen – wenn der politische Wille stark genug gewesen wäre. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gestzes zur Änderung des Wohnungseigentumgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 17) Norbert Geis (CDU/CSU): Die Koalition hat sich in ihrem umfangreichen Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, das Wohnungseigentumsgesetz zu refor- m A v n o S d d b W w d h v s M n d t e r h B t K d m h D a B M n s G g l I S a s ti F w S m g s e t k s (C (D ieren. Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor. Zu nfang werden die drei wichtigsten Ziele des Reform- orhabens aufgezählt: Die Willensbildung der Woh- ungseigentümer soll erleichtert werden, die Verfahrens- rdnung und der Instanzenzug sollen geändert und die tellung der Wohnungseigentümer gegenüber den Kre- itinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldfor- erungen im Zwangsversteigerungsverfahren soll ver- essert werden. Zunächst ist jedoch ein Blick auf die Bedeutung des ohnungseigentums in unserem gesellschaftlichen und irtschaftlichen Leben zu richten; dies vor allem auch eshalb, weil die Rechtspolitik eine Querschnittsaufgabe at. Es ist immer auch notwendig, sich den Rahmen zu ergegenwärtigen, in welchem wir versuchen, eine be- timmte gesetzliche Regelung zu treffen. Für junge Familien und für die ganz überwiegende ehrheit derer, die zur Miete wohnen, ist der Erwerb ei- er Eigentumswohnung oder gar der Bau eines Hauses er größte Wunsch und zugleich auch die größte Investi- ion in ihrem Leben. Gerade für junge Familien ist die igene Wohnung oder das eigene Haus von unschätzba- em Wert. In diesen Wochen wird uns im Zusammen- ang mit der Einführung des Elterngeldes die drohende evölkerungskatastrophe vor Augen geführt. Trotz El- erngeldes aber werden wir nicht zu Familien mit mehr indern kommen, wenn wir nicht auch für ausreichen- en Wohnraum sorgen. In einer Dreizimmerwohnung it noch so guter Ausstattung lässt sich auf Dauer gese- en kein Vier- oder Fünfpersonenhaushalt unterbringen. ie Förderung von Wohneigentum hat deshalb vor allem uch eine große familienpolitische Bedeutung. Für den Kauf einer Eigentumswohnung oder für den au eines Eigenheimes ist viel Geld notwendig. Die ittel vor allem junger Familien reichen dafür meist icht aus. Deshalb geht es auch um die finanzielle Unter- tützung durch den Staat. Die Koalition will aus diesem rund KfW-Mittel locker machen. Ob dies in dem nöti- en Umfang gelingt, ist noch offen. Die Eigenheimzu- age und das Baukindergeld waren jedenfalls sehr gute nstrumente, um Wohnungseigentum zu fördern. Die treichung dieser Mittel war ein schwerer Fehler. Das selbst genutzte Wohnungseigentum hat jedoch uch im Alter große Bedeutung. Wohnungseigentum chützt vor Mieterhöhungen, vor Kündigungen und sons- gen Entscheidungen Dritter. Es gehört zu den sichersten ormen der Altersvorsorge. Sind die Hypotheken bezahlt, irkt kostenfreies Wohnen wie eine Rentenerhöhung. Die tatistik zeigt, dass Wohnungseigentümer über 800 Euro ehr im Monat verfügen können als Miethaushalte in der leichen Situation. Zugleich bedeutet das Wohnungseigentum auch eine ichere Vermögensanlage. Außerdem kurbelt die Nachfrage nach Wohnungs- igentum die Bautätigkeit und damit eine der wichtigs- en Schlüsselindustrien unseres Binnenmarktes an. So önnten die so dringend notwendigen Arbeitsplätze ge- chaffen werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3031 (A) ) (B) ) Aus all diesen Gründen ist die Förderung des Eigen- heimes nach wie vor eine wichtige Aufgabe der Politik. Das eigene Haus wie auch die Eigentumswohnung schaffen Sicherheit im Alter und geeigneten Wohnraum für junge Familien. Deutschland braucht mehr Woh- nungseigentum. Mit 41 Prozent haben wir den niedrigs- ten Stand in Europa. Dies ist in groben Skizzen der Rahmen, in dem der vorliegende Gesetzentwurf zu sehen ist. Der Entwurf versucht dem Anliegen, Wohnungseigentum zu fördern, gerecht zu werden. Es wird deutlich, dass durch die Novellierung die Stellung des Wohnungseigentümers, insbesondere des Eigentümers, der sein Wohnungseigentum selbst nutzt, gestärkt werden soll. Dies gilt für die Erleichterung der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft. Die grundlegenden Regelun- gen für das gemeinschaftliche Zusammenleben der Wohnungseigentümer werden durch Vereinbarungen festgelegt, die meist schon in der so genannten „Gemein- schaftsordnung“ niedergelegt sind. Diese Vereinbarun- gen sind einstimmige Beschlüsse. Sie sind die Regel. Nur in Ausnahmefällen, wenn unter anderem das Gesetz es vorsieht, können Entscheidungen durch Mehrheitsbe- schlüsse herbeigeführt werden. Dies ist in vielen Fällen ein untragbarer Zustand, dann zum Beispiel, wenn wichtige Maßnahmen zu treffen sind, aber keine Einstimmigkeit zu erzielen ist. Deshalb erweitert der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, solche Entscheidungen künftig auch ohne Einstimmigkeit, also mit Mehrheit, treffen zu können. Dann können die Wohnungseigentümer auf diese Weise unter bestimmten Voraussetzungen Modernisie- rungsmaßnahmen beschließen, auch wenn damit nicht alle Eigentümer einverstanden sind – § 16 IV WEG. Dies gilt auch für die nunmehr vorgesehene Möglich- keit, Veräußerungsbeschränkungen durch Mehrheitsbe- schluss aufzuheben und die entsprechende Eintragung im Grundbuch zu löschen. Dadurch ist es dem einzelnen Wohnungseigentümer eher möglich, sein dingliches Ei- gentum zu versilbern. Durch Mehrheitsbeschluss kann künftig auch unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Verteilung der Betriebskosten erfolgen. Bislang war dies nur mit Ein- stimmigkeit zu erreichen. Auch dies ist zu begrüßen. Würde es in diesen Fällen bei der Notwendigkeit der Einstimmigkeit verbleiben, würde sich der, der durch die Neuverteilung belastet wird, immer dagegen wehren und es käme unter Umständen nicht zu einer gerechten Ver- teilung der Betriebskosten. In diesem Zusammenhang ist auch der im Entwurf vorgesehene Anspruch des Einzelnen auf Anpassung ei- ner Vereinbarung zu sehen. Mit gerichtlicher Hilfe soll er die Möglichkeit erhalten, eine Vereinbarung, durch die er in besonderer Weise ungerecht belastet wird, an eine gerechte Lösung anzupassen. Mit diesem neu vor- gesehenen Anpassungsanspruch können ungerechte Ver- hältnisse beseitigt werden. Die rechtlichen Verhältnisse k p s g w d d J l n g e a S d r w I z l n s s t n d l d r h g F A n z d e k b g u B g n f n h t d f s (C (D önnen so eher den tatsächlichen Verhältnissen ange- asst werden. Ferner ist vorgesehen, dass die jetzt notwendige Zu- timmung dinglich Berechtigter zu von der Eigentümer- emeinschaft getroffenen Vereinbarungen künftig in eitem Umfang entbehrlich ist. Insgesamt ist die Förderung von Mehrheitsentschei- ungen der Wohnungseigentümer sachgerecht, da hier- urch praktikable Lösungen für viele inzwischen in die ahre gekommene Wohnungseigentumsanlagen ermög- icht werden, bei denen bislang Modernisierungsgegner otwendige Maßnahmen mit juristischen Mitteln verzö- ert oder gar unmöglich gemacht haben. Natürlich gibt s gegen die Erweiterung der Mehrheitsentscheidung uch Bedenken. Alles in allem gesehen wird jedoch die tellung der Eigentümer gestärkt. Die begrüßen wir. Eine weitere wesentliche Änderung des WEG sieht er Entwurf insoweit vor, als das bisherige FGG-Verfah- en aufgegeben und die Regelungen der ZPO eingeführt erden sollen. Damit verbunden ist eine Änderung des nstanzenzuges: Erstinstanzlich ist das Amtsgericht, in weiter Instanz das Oberlandesgericht und letztinstanz- ich ist der Bundesgerichtshof zuständig. Um den BGH icht zu sehr zu belasten, soll die Nichtzulassungsbe- chwerde für eine Übergangszeit von fünf Jahren ausge- chlossen sein. Die Überführung der Wohnungseigentumsstreitigkei- en aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit in das Verfahren ach der ZPO findet die uneingeschränkte Zustimmung er Länder. Kritisiert wird die Zuständigkeit der Ober- andesgerichte für die zweite Instanz. Der Entwurf hat ie zweitinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesge- ichtes deshalb gewählt, um schneller zu einer Verein- eitlichung der Rechtsprechung zu kommen. Dies ist ein uter Vorschlag. Für die Wohnungseigentümer stellen der Wegfall des GG-Verfahrens und der damit verbundene Wegfall des mtsermittlungsgrundsatzes zweifellos eine Erschwer- is dar, da sie jetzt gezwungen sind, ihre Rechte selbst u verfolgen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, ass jetzt unter anderem auch die Möglichkeit besteht, in Versäumnisurteil zu erlassen. Das kann zu einer will- ommenen Beschleunigung des Verfahrens führen und edeutet deshalb eine Verbesserung der Stellung des Ei- entümers bei der Verfolgung seiner Rechte. Das Für nd Wider ist aber genau zu bedenken und abzuwägen. Auch die Detailregelungen, wie die Parteistellung im eschlussverfahren sinnvoll und wie die Beiladung zu estalten ist, bedürfen noch der näheren Prüfung. Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Einführung ei- er Beschlusssammlung beim Verwalter. Wir halten es ür richtig, dass die Wirksamkeit bestimmter Beschlüsse icht von der Aufnahme in die Beschlusssammlung ab- ängig gemacht wird. Beschlüsse müssen also auch Gül- igkeit haben, wenn der Verwalter es versäumt hat, sie in ie Beschlusssammlung aufzunehmen. Es wäre auch alsch, das Grundbuch mit der Sammlung der Be- chlüsse zu belasten. 3032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Durch eine Öffnungsklausel haben die Länder künftig die Möglichkeit, den Aufteilungsplan und die Abge- schlossenheitsbescheinigung statt von der Baubehörde auch von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vornehmen zu lassen. Dies bedeutet eine Erleichterung für die Eigentümer. Darüber hinaus gibt es sogar den Vorschlag, auf die Abgeschlossenheits- bescheinigung gänzlich zu verzichten. In der Ausschuss- beratung werden wir darüber zu befinden haben. Schließlich ist die Stärkung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung zu be- grüßen. Durch die Änderung der Rangklassen des § 10 ZVG sollen die Wohnungseigentümer ein, wenngleich auch eng begrenztes, Vorrecht für Hausgeldforderungen vor den dinglich abgesicherten Ansprüchen der Kre- ditinstitute erhalten. Auf diese Weise können Hausgeld- ansprüche gegen zahlungsunwillige Miteigentümer, die bisher regelmäßig nicht eingetrieben werden konnten und deshalb von den übrigen Miteigentümern übernom- men werden mussten, eher geltend gemacht werden. Diese Stärkung der Wohnungseigentümer gegenüber den Kreditinstituten ist daher sehr zu begrüßen. Wir werden den vorgelegten Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen eingehend prüfen. Insbesondere werden wir die Vorschläge aus der Wirtschaft und den Wohnungsverbänden bedenken. Schon jetzt sehen wir zusätzlichen Reformbedarf bei der Regelung des Ver- hältnisses von Miteigentümer und Verwalter. Dirk Manzewski (SPD): Am heutigen Tag debattie- ren wir hier in erster Lesung den Entwurf der Bundesre- gierung zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. So sehr sich das WEG in der Vergangenheit auch grundsätzlich bewährt hat, im Laufe der Zeit hat sich hier ein zunehmender Bedarf nach praktikableren Re- geln gezeigt. Dies hat nicht zuletzt auch der bereits ange- sprochene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Juni 2005 gezeigt. Mit diesem hat der BGH unter ande- rem zum ersten Mal auch klargestellt, dass die Woh- nungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwal- tung des gemeinschaftlichen Eigentums selbst rechtsfähig ist. Die hieraus resultierenden weitreichen- den Konsequenzen sind folgerichtig vom Gesetzentwurf aufgegriffen und dementsprechend die Rechte und Pflichten sowie das Verwaltungsvermögen der Gemein- schaft der Wohnungseigentümer ebenso wie die Stellung ihres Verwalters neu definiert worden. Auch die rechtlichen Folgen einer Insolvenz der Ge- meinschaft – dies ist als logische Folge der Entscheidung des BGH nun möglich – sind den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts angepasst und zudem ist der Schutz der Gläubiger der Gemeinschaft verbessert wor- den. Soweit in Teilbereichen eine Beschlusskompetenz und damit das Mehrheitsprinzip statt der bisher erforder- lichen Einstimmigkeit für Entscheidungen der Woh- nungseigentümer eingeführt werden soll, halte ich dies vom Grundsatz her für richtig und notwendig. Das bis- l s d D v I r B l d s w a w f s d n g w s e m b m F s e d f r Z G f M f g h k u t h g w n c B b h (C (D ang geltende Einstimmigkeitsprinzip hat in der Praxis ehr häufig dringend gebotene Entscheidungen verhin- ert und Wohnungseigentum damit unattraktiv gemacht. Wir werden allerdings in den nächsten Wochen im etail zu diskutieren haben, inwieweit bei den einzelnen orgeschlagenen konkreten Änderungen zwischen den ndividualinteressen einerseits und den Mehrheitsinte- essen andererseits sachgerecht abgewogen worden ist. Gut finde ich, dass künftig zwingend eine aktuelle eschlusssammlung geführt werden soll. Dies ermög- icht zum einen einem potenziellen Erwerber, sich über ie vergangenen Beschlüsse der Gemeinschaft umfas- end zu informieren, um besser einschätzen zu können, as auf ihn zukommt. Zum anderen hilft dies natürlich uch der Gemeinschaft selbst, da hierdurch besser ge- ährleistet ist, dass bei Beschlüssen bereits einmal ge- asste Beschlüsse und/oder ergangene gerichtliche Ent- cheidungen in gleicher Sache nicht übersehen werden. Für nur folgerichtig halte ich es als Konsequenz aus er Entscheidung des BGH, die Wohnungseigentümer un nicht mehr für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft esamtschuldnerisch haften zu lassen. Zwar soll auch eiterhin die Möglichkeit bestehen, neben der Gemein- chaft auch unmittelbar gegen den einzelnen Wohnungs- igentümer vorzugehen. Dessen Haftung soll sich nun- ehr aber auf seinen Anteil am Gemeinschaftseigentum eschränken. Da der Verwalter zukünftig sowohl als Organ der Ge- einschaft als auch in der davon zu unterscheidenden unktion als Vertreter der Wohnungseigentümer auftritt, timme ich zudem mit der Bundesregierung darin über- in, die Vorschriften über die Befugnisse und Aufgaben es Verwalters sowie seiner Vertretungsmacht neu zu assen. Für gut erachte ich zudem die beabsichtigte Verlage- ung der Wohnungseigentumsverfahren vom FGG zur PO. Abgesehen davon, dass schon jetzt zum Teil rundsätze der ZPO auch in Wohnungseigentumsver- ahren anzuwenden sind, bietet die ZPO einfach die öglichkeit einer effizienteren und stringenteren Ver- ahrensführung. Ich finde, dass uns die Bundesregierung hier einen uten Vorschlag für eine Reform des WEG vorgelegt at. Ich bin jedenfalls gespannt auf die inhaltliche Dis- ussion mit Ihnen hierüber in den kommenden Wochen nd würde mich freuen, wenn Sie sich an dieser rege be- eiligen würden. Mechthild Dyckmanns (FDP): Das seit 1951 beste- ende Gesetz über das Wohnungseigentum hat sich rundsätzlich bewährt. Rund 5 Millionen Eigentums- ohnungen und die nach wie vor anhaltende Nachfrage ach dieser besonderen Rechtsform des Wohnens ma- hen deutlich, dass das Wohnungseigentum einen festen estandteil der Wohnungsversorgung in unserem Land ildet. Seit In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsgesetzes aben sich jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, gesell- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3033 (A) ) (B) ) schaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verän- dert mit der Folge, dass auch die Gesetze, die diese Rah- menbedingungen regeln, der Entwicklung angepasst werden müssen. Die letzte umfassende Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes erfolgte im Jahre 1973. Seither eingeleitete Änderungen kamen über das Diskus- sionsstadium nicht hinaus. Handlungsbedarf zeigte sich erneut und vordringlich nach der „Jahrhundertentschei- dung“ des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 zum so genannten Zitterbeschluss. Die FDP begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf den Versuch unter- nimmt, eine schon länger als drei Jahrzehnte andau- ernde, aber mangels Einigkeit unter den Betroffenen und Beteiligten bislang ergebnislose Diskussion zu einem guten Ende zu bringen. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht eine Erwei- terung der so genannten Beschlusskompetenzen. Der Entwurf lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Er lockert das starre Einstim- migkeitsprinzip bei der Verteilung der Betriebs-, Ver- waltungs- und Instandsetzungskosten zugunsten einer mehrheitlichen Entscheidung. Auch Maßnahmen zur Modernisierung oder zur Energieeinsparung werden nach dem vorliegenden Entwurf zukünftig leichter zu realisieren sein. Das ist zu begrüßen. Hierdurch wird die Handlungsfreiheit der Wohnungseigentümer gestärkt und die Willensbildung der Eigentümergemeinschaften erleichtert. Besondere Bedeutung wird dies insbesondere für mittlere und größere Wohnanlagen haben. Hier war in der Vergangenheit die erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht oder nur schwer zu erreichen. Dadurch ist es in vie- len Fällen zu einem Renovierungsstau gekommen. Die neue Regelung kann dazu beitragen, diesen abzubauen. Ob es zu einem Investitionsschub kommen wird, bleibt im Hinblick auf das Erfordernis einer Mehrheit von mehr als drei Vierteln aller stimmberechtigten Ei- gentümer und mehr als der Hälfte der Miteigentumsan- teile abzuwarten. Im Gesetzgebungsverfahren wird da- her zu erörtern sein, ob dieses Mehrheitserfordernis praktikabel ist oder möglicherweise eine zu hohe Hürde darstellt. In jedem Fall zu begrüßen ist die vorgesehene Be- schlusssammlung. Auf diese Weise können sich Woh- nungseigentümer und insbesondere Erwerber besser Klarheit darüber verschaffen, welche Rechte und Pflich- ten auf sie zukommen. Weiterer Erörterung bedarf die Entscheidung, wonach sich Verfahren in Wohnungseigentumssachen zukünftig nach der Zivilprozessordnung und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit richten sollen. Hiermit verbinden sich Vorteile, aber auch Nachteile, die die Durchrührung einer Anhörung angezeigt erscheinen lassen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist die in Aussicht genommene Beschränkung der Haftung des einzelnen Eigentümers. Nach der noch geltenden gesetzlichen Re- gelung haftet der einzelne Wohnungseigentümer bei In- s d w R s g n h w n H g n s g l t w t i e k n a P t F b n W – w l V e d s m z E W m K r R g d m u r d (C (D olvenz aller übrigen Miteigentümer für die Schulden er Gemeinschaft mit seinem gesamten Privatvermögen, as letztlich auch zu seinem eigenen wirtschaftlichen uin führen kann. Nachdem der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit bereits eine esamtschuldnerische Haftung des einzelnen Woh- ungseigentümers gegenüber Dritten ausgeschlossen atte, geht die Bundesregierung jetzt noch einen Schritt eiter und begrenzt die Einzelhaftung auch im Verhält- is der Wohnungseigentümer untereinander auf die öhe des jeweiligen Miteigentumsanteils. Das ist zu be- rüßen. Der jetzt vorgelegte Entwurf gibt Anlass zu der Hoff- ung, dass die Novellierung des Wohnungseigentumsge- etzes ohne größeren politischen Streit über die Bühne ehen kann. Die FDP ist bereit, hierzu ihren Beitrag zu eisten. Wir legen aber Wert auf eine sorgfältige Bera- ung. Die hierfür erforderliche Zeit sollen und müssen ir uns nehmen, damit das novellierte Wohnungseigen- umsgesetz geeignet ist, dass Wohnungseigentum auch n Zukunft attraktiv bleibt, auch und nicht zuletzt als ine immer stärker genutzte Form der Altersvorsorge. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Ein Spruch sagt: Wer lug ist, wohnt zur Miete. Natürlich in einer Wohnung ach Wunsch, in guter Lage, pflegeleicht und wartungs- rm, mit netter Nachbarschaft und für einen akzeptablen reis. Service inklusive, denn dafür wird Miete gezahlt. Trotzdem entscheiden sich Menschen für Wohneigen- um. Und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Die raktion DIE LINKE, steht für das gleichberechtigte Ne- eneinander von selbst genutztem Wohneigentum, Woh- en zur Miete oder in einer Genossenschaft. Viele, meines Erachtens zu viele Menschen erwerben ohnimmobilien als Teil einer Wohneigentumsanlage zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage –, ohne zu issen, was auf sie zukommt. Neben den nicht unerheb- ichen Pflichten für das „Sondereigentum“ kommt die erantwortung als Miteigentümer am „Gemeinschafts- igentum“. Bewährtes Instrument für die Verwaltung, en Erhalt, die Pflege und Erneuerung dieses Gemein- chaftseigentums ist das Wohneigentumsgesetz. Ich kenne sehr unterschiedliche Wohneigentumsge- einschaften: Manche bestehen aus wenigen selbst nut- enden Haus- bzw. Wohnungseigentümern, manche aus igentümern, die ihre Wohnung weit ab vom eigenen ohnort als Kapitalanlage laufen lassen, es gibt Mehrfa- ilienhäuser mit einer Mischung aus Selbstnutzern und apitalanlegern bis hin zu Großwohnanlagen mit mehre- en hundert Wohnungen. Erfahrungen besagen, dass die echte des einzelnen Eigentümers mit der Zahl der Mit- lieder einer Eigentumsgemeinschaft schrumpfen und ie Zahl der Interessenskonflikte steigt. Viele Entscheidungen, die in einer Eigentümerge- einschaft getroffen werden (müssen), haben oft nicht nerhebliche finanzielle Folgen oder können den Cha- akter der Wohnanlage und die Nutzung erheblich verän- ern. Da jeder einzelne Eigentümer direkt betroffen sein 3034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) kann, sind nach geltendem Recht einstimmige Entschei- dungen Grundlage für existenzielle Veränderungen. Dies schützt den Einzelnen vor Entscheidungen, zum Beispiel über größere Investitionen, die ihn finanziell überfordern und zum Verlust des Wohneigentums führen. Anderer- seits kann ein Einzelner gewollte und gegebenenfalls er- forderliche Entscheidungen von deutlichen Mehrheiten blockieren. Mit der Novellierung sollen auch schwerwiegende Entscheidungen durch eine verhältnismäßige Mehrheit zugelassen werden. Dies muss in den Ausschussberatun- gen noch einmal genau abgewägt werden – vor allem hinsichtlich des Vertrauensschutzes bei bestehenden Wohneigentümern –, auch wenn die Bundesregierung in der Begründung beteuert, dass ihre Vorschläge ausgewo- gen und rechtlich zulässig sind. Die Einführung der Pflicht einer Beschlusssammlung scheint sinnvoll, erhöht aber wie auch einige andere Än- derungen den bürokratischen Aufwand und die Reg- lungsdichte. Die beabsichtigte Überführung der gerichtlichen Zu- ständigkeit aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Zi- vilprozessordnung halten wir für problematisch. Zu begrüßen ist die vorgeschlagene Änderung der Rangklassen bei Zwangsversteigerungen zugunsten von Hausgeldansprüchen und zulasten der Banken. Hervorheben möchte ich das Recht jedes Eigentümers auf Baumaßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Wohneigentum für behinderte Wohneigen- tümer oder Wohneigentümer, die ihr Eigentum an Men- schen mit Behinderungen vermieten (§ 22 WEG). Wir sollten bei der Beratung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen prüfen, ob das noch genügt. Ein barriere- freier Zugang zu Wohnungen dient schließlich nicht nur dem behinderten Eigentümer oder Mieter, sondern auch Menschen mit Behinderungen, die Selbstnutzer oder Mieter besuchen wollen. Barrierefreie Häuser und Woh- nungen sollten grundsätzlich zum „Stand der Technik“ gehören. Das nutzt allen und trägt auch dem Art. 3 GG, dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und dem künftigen Antidiskriminierungsgesetz Rechnung. Inso- fern sollte generell bei Verlangen eines Wohnungseigen- tümers auf Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Wohneigentum die Zustimmung nicht erforderlich sein. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der deutsche Wohnimmobilienmarkt ist in den letzten Jahren in Bewegung geraten; ja man könnte sogar sagen, er steht vor einem großen Umbruch. Auch wenn zum Bei- spiel die Frage der Einbeziehung oder Nichteinbezie- hung von Wohnimmobilien in REITs noch heftig um- stritten ist, so gibt es genügend Gründe, ungelöste Probleme des Wohneigentums jetzt anzugehen. Privatisierung heißt nicht automatisch, dass große kommunale Wohnungsbestände – wie zuletzt in Dres- den – an internationale Investoren verkauft werden, son- dern bedeutet auch, dass Wohnungen an Mieter verkauft werden. Und da wir alle – auf die eine oder andere Art u d u d 1 d L u n K d M p B m g R f l s u i H s l t s b g V v g s M f b t e s d z z n d f u e w b d ß l (C (D nd Weise – die Einbeziehung der Wohnimmobilien in ie geförderte Altersvorsorge befürworten, müssen wir ns konsequenterweise mit den Problemen beschäftigen, ie die Wohnungseigentümergemeinschaften und rund 5 Millionen Eigentümer seit vielen Jahren bewegen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt iese Gesetzesänderung. Wir haben schon in der letzten egislaturperiode eine Gesetzesänderung gefordert und nterstützt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde och unter der rot-grünen Koalition am 25. Mai 2005 im abinett beschlossen. Für uns war und ist es wichtig, für bestimmte Fälle as Einstimmigkeitsprinzip durch einen qualifizierten ehrheitsbeschluss abzulösen. Das Einstimmigkeits- rinzip ermöglichte bisher einzelnen Miteigentümern die lockade zum Beispiel von sinnvollen Modernisierungs- aßnahmen und führte letztlich zu Ersatzvereinbarun- en, den so genannten Zitterbeschlüssen, die nach echtsprechung des BGH auch ohne gerichtliche An- echtung von Anfang an unwirksam waren. In dem vor- iegenden Gesetzentwurf wird das Quorum für be- timmte Fälle auf drei Viertel der Eigentümerstimmen nd 50 Prozent der Eigentumsanteile abgesenkt. Das ist mmer noch eine hohe, aber nicht unüberwindliche ürde. Sie erschwert aber auf jeden Fall die Blockaden, ie erleichtert die Willensbildung und stärkt die Hand- ungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaf- en. Diese Neuregelung betrifft nach § 22 WEG (2) Ent- cheidungen zu baulichen Veränderungen, insbesondere ei Maßnahmen zur Modernisierung, die der nachhalti- en Erhöhung des Gebrauchswertes, der dauerhaften erbesserung der Wohnverhältnisse oder der Einsparung on Wasser und Energie dienen. Gerade in Zeiten stei- ender Energiekosten müssen alle Maßnahmen unter- tützt werden, die die Belastungen der Eigentümer und ieter und der Umwelt durch die Ausschöpfung von Ef- izienzpotenzialen nachhaltig verringern können. § 22 WEG (1) stellt klar, dass die Schaffung eines arrierefreien Zugangs für behinderte Wohnungseigen- ümer oder Mieter im Regelfall auch ohne die Einholung iner Zustimmung der Wohnungseigentümergemein- chaft gewährleistet ist. Nach § 16 WEG (4) besteht künftig die Möglichkeit, en Verteilungsschlüssel einer Kostenregelung im Ein- elfall – mit dem vorgenannten Quorum – abweichend u gestalten, wenn zum Beispiel durch Baumaßnahmen ur eines von mehreren Gebäuden betroffen ist. Auch ies wird zu einer deutlichen Erleichterung im Verfahren ühren. Und mit dem § 16 WEG (3) wird die Erfassung nd Abrechnung von Betriebs- und Verwaltungskosten rleichtert und den Eigentümergemeinschaften die not- endige Flexibilität für die Immobilienverwaltung gege- en. Ebenfalls unsere Zustimmung findet die Erweiterung es § 12 um den Abs. 4, der eine Aufhebung von Veräu- erungsbeschränkungen mit Stimmenmehrheit ermög- icht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3035 (A) ) (B) ) Wir begrüßen die verbindliche Einführung einer Be- schlusssammlung, die aus unserer Sicht zu einer besse- ren Informationsmöglichkeit von potenziellen Erwer- bern von Wohnungseigentum beitragen dürfte und deutlich unbürokratischer als die geforderte Einführung eines Zentralgrundbuchs ist. Die Stellung von Wohnungseigentümern gegenüber Banken wird bei der Geltendmachung von Hausgeldfor- derungen in der Zwangsversteigerung gestärkt. Und die Position von Wohnungseigentümern gegenüber zah- lungsunfähigen oder -unwilligen Eigentümern wird durch ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten verbessert. Und die künftige Behandlung von Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten nach der ZPO wird auch aus unserer Sicht zu einer Aufwandsverringe- rung gegenüber der bisher üblichen freiwilligen Ge- richtsbarkeit (FGG) führen und trägt einer Harmonisie- rung mit anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten Rechnung. Im Großen und Ganzen stimmen wir dem Gesetzent- wurf zu, allerdings haben wir auch noch Ergänzungs- bedarf anzukündigen. Wir sehen insbesondere bei der Einsicht der Wohnungseigentümer in sämtliche Abrech- nungs- und Verwaltungsunterlagen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Des Weiteren sehen wir Änderungsbedarf bei der Verwalterbestellung. Bei neu errichteten Eigentumsanlagen wird der erste Verwalter meist vom Bauträger bestimmt, für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dies kann insbesondere bei der Geltendma- chung von Mängeln innerhalb einer Fünfjahresfrist zu erheblichen Problemen führen. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden sich viele un- serer Vorstellungen wieder und daher wird er auch un- sere Zustimmung bekommen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Der Bundestag behandelt heute einen Gesetzentwurf, der Millionen von Menschen in Deutschland betrifft: die Novelle des Wohnungseigen- tumsgesetzes, kurz: WEG. Ich möchte vorwegschicken: Die Geschichte des WEG ist eine Erfolgsgeschichte. Geschaffen im Jahre 1951, hat es in Deutschland erstmals echtes Eigentum an Teilen eines Gebäudes ermöglicht. Viele Menschen er- hielten so erst die Chance, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Das Gesetz ist bei den Bürgern angekom- men und hat sich bewährt. Wer eine Eigentumswohnung hat, weiß aber auch, dass es nicht immer harmonisch zugeht. Für viele Men- schen ist die eigene Wohnung das wertvollste, was sie besitzen. Da ist es einem nicht gleichgültig, wie eine Wohnanlage verwaltet wird. Kein Gesetz wird deshalb Meinungsverschiedenhei- ten unter Wohnungseigentümern verhindern können. Aber der Gesetzgeber muss Instrumentarien bereitstel- len, damit Meinungsverschiedenheiten die Wohnanlage n w f G r h n h t m a E b t V s u g r m P a s K s z t t g n r s z w r t K b s w K g a s t d c t w d (C (D icht lähmen und in einem geordneten Verfahren gelöst erden. Mit der Novelle des Wohnungseigentumsrechts ver- olgen wir vier Ziele: Erstens. Wir wollen die Willensbildung innerhalb der emeinschaft erleichtern und das Wohnungseigentums- echt entbürokratisieren. Nach heutigem Recht kann äufig ein einziger Wohnungseigentümer eine Maß- ahme verhindern, die alle anderen für gut und richtig alten. Es gilt der Grundsatz, dass die Wohnungseigen- ümer ihre Angelegenheiten durch Vereinbarung und da- it einstimmig regeln. Mehrheitsbeschlüsse sind nur usnahmsweise zulässig. Wir wollen das Prinzip der instimmigkeit dort, wo ein praktisches Bedürfnis dafür esteht, durch das Mehrheitsprinzip ersetzen. Das be- rifft zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen oder die erteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten. Zweitens wollen wir die rechtlichen Verhältnisse zwi- chen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern nd Gläubigern der Eigentümergemeinschaft klarer re- eln. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesge- ichtshofs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentü- er rechtsfähig. Diese Rechtsprechung hat in manchem unkt Klarheit geschaffen und einiges vereinfacht, aber uch eine Vielzahl von Folgeproblemen entstehen las- en. Die Praxis ist daher verunsichert und wünscht eine lärung durch den Gesetzgeber. Unser Entwurf spricht ich dafür aus, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs u akzeptieren, und gibt der Praxis gleichzeitig die nö- ige Klarheit. Das betrifft vor allem die Frage der Haf- ung der einzelnen Wohnungseigentümer für Forderun- en gegen die Gemeinschaft. Drittens. Wir wollen die Gerichtsverfahren in Woh- ungseigentumssachen mit den anderen bürgerlich- echtlichen Streitigkeiten in Einklang bringen. Deshalb oll sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen ukünftig nach der Zivilprozessordnung und nicht mehr ie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Ge- ichtsbarkeit richten. Das schont die Ressourcen der Jus- iz und gibt den Gerichten bessere Möglichkeiten der onzentration und Beschleunigung. Viertens. Wir wollen den Wohnungseigentümern eine essere Handhabe gegen solche Miteigentümer ver- chaffen, die ihre Hausgelder nicht mehr zahlen – sei es, eil sie zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sind. ünftig sollen die Wohnungseigentümer mit einem be- renzten Vorrang vor Grundpfandrechten – die sich vor llem Banken zur Sicherung ihrer Kredite eintragen las- en – die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwal- ung betreiben können. Nach allem handelt es sich also um Änderungen, die as Wohnungseigentum gerechter und praktikabler ma- hen. Sie kommen den Bürgerinnen und Bürgern unmit- elbar zugute und entlasten gleichzeitig die Justiz. Dies ird die Attraktivität des Wohnungseigentums auch für ie Zukunft sichern. 3036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Mit der strategischen Partnerschaft zwi- schen der Europäischen Union und Latein- amerike Ernst machen und deutsches Enga- gement ausbauen – Die Beziehungen zwischen EU und Latein- amerike solidarisch gestalten – Kein Frei- handelsabkommen EU-Mercosur (Tagesordnungspunkt 16) Anette Hübinger (CDU/CSU): Angesichts des be- vorstehenden EU-Lateinamerika-Gipfels in Wien befas- sen wir uns heute mit den Anträgen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Linken. Bislang standen die Länder Lateinamerikas und der Karibik nicht mehr im Mittelpunkt des Interesses. Deut- sche entwicklungspolitische Aufgaben in Lateinamerika und in der Karibik haben Kürzungen hinnehmen müs- sen, deutsche Direktinvestitionen stagnieren. In Anbe- tracht dieser Situation vermisst die CDU/CSU-Fraktion in beiden Anträgen den nötigen breiten Ansatz, um die kulturell-historisch gewachsenen Beziehungen zwischen Lateinamerika und Europa so zu intensivieren und aus- zubauen, dass eine zukunftsfähige strategische Partner- schaft entsteht. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthält wich- tige Punkte, die eine Unterstützung verdienen. Er ist je- doch nach unserer Auffassung abzulehnen, da Lösungs- vorschläge fehlen, um eine stabile wirtschaftliche Partnerschaft weiterzuentwickeln. Für die CDU/CSU-Fraktion ist die Armutsbekämp- fung eines der zentralen Themen in Lateinamerika und in der Karibik. Gerade im Hinblick auf die Millenniums- entwicklungsziele, die Armut auf der Welt bis 2015 zu halbieren, sind in Lateinamerika größere Fortschritte als bisher erforderlich. Lateinamerika ist weltweit die Re- gion mit den größten Einkommensunterschieden. Wir müssen daher einen diversifizierten Entwicklungsansatz wählen. Bei der Armutsbekämpfung ist es für uns wichtig, die bedeutsame Rolle der Bildungs- und Ausbildungsmög- lichkeiten in den Vordergrund zu rücken, weil erst da- durch ein langfristiges Entkommen aus der Armut mög- lich ist. Die Armutsbekämpfung hat auch höchste Priorität, um der Gefahr eines wieder erstarkenden Populismus zu begegnen. Daher müssen die Entwicklungen in Vene- zuela unter Präsident Chavez von uns weiterhin kritisch beobachtet werden. In diesem Zusammenhang muss uns die Veröffentli- chung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Natio- nen zu denken geben, das viele Menschen von der De- mokratie enttäuscht sind und deshalb wieder autoritäre R s d A t b d D s g i i w l g b b l r E t b E E s l R m z A M W s h v s K v n L W u L S E u r g d s a (C (D egime befürworten würden, wenn dadurch ihre wirt- chaftliche Lage verbessert würde. Die Problemlösungsfähigkeiten der politischen Mo- elle stehen heute in Lateinamerika auf dem Prüfstand. ufgrund der tiefen Krise, in der sich die Parteiensys- eme vieler lateinamerikanischer Länder gegenwärtig efinden, kommt der bildungspolitischen Arbeit der eutschen Stiftungen vor Ort eine wichtige Rolle zu. enn Demokratie muss erlernt werden, um dauerhaft be- tehen zu können. Daher wollen wir politische Stiftun- en, Kirchen, Gewerkschaften und Kulturorganisationen n dieser Vermittlungsaufgabe unterstützen. Das gesamte Ökosystem Lateinamerikas mit seinen mmensen natürlichen Ressourcen und seiner außerge- öhnlichen biologischen Vielfalt, ist von großem globa- em Interesse. Ergänzend zu den Tropenwaldschutzpro- rammen sollte aber auch der indigenen Bevölkerung eim Aufbau einer nachhaltigen Holzwirtschaft als Le- ensgrundlage geholfen werden. Ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungshilfe iegt im Umwelt- und Ressourcenschutz. Die Vorreiter- olle deutscher Unternehmen im Bereich erneuerbarer nergien in Lateinamerika sollte ausgenutzt werden. Die EU-Staaten sind führender Direktinvestor in La- einamerika sowie ein bedeutender Investor in den Kari- ikstaaten. Die Investitionen aus dem Subkontinent nach uropa sind jedoch gering. In dieser Situation sollte die U einen intensiveren Beitrag zur demokratischen Kon- olidierung, zu Wirtschaftswachstum und Entwicklung eisten. Der Gipfel in Wien bietet die Gelegenheit, die 1999 in io de Janeiro beschlossene strategische Partnerschaft it dieser Region konsequent fortzusetzen. Deshalb set- en wir uns auch für den erfolgreichen Abschluss des ssoziationsabkommens zwischen der EU und dem ercosur ein. Günstige Rahmenbedingungen für die irtschaftbeziehungen zwischen beiden Regionen müs- en aber in beide Richtungen gehen, damit eine tragfä- ige Partnerschaft entstehen kann. Die Fraktion Die Linke wirft in ihrem Antrag der EU or, die EU würde Lateinamerika scheinparlamentari- che Strukturen überstülpen wollen und die Länder der aribik und Lateinamerikas bevormunden. Zugleich erlangt sie, dass wir unsere gelebten Erfahrungen in ei- em demokratischen Rechtsstaat der Bevölkerung in den ändern Südamerikas nicht vermitteln sollen. Das ist ideologische Bevormundung, einem Teil der eltbevölkerung unsere Erfahrungen mit Demokratie nd Rechtsstaatlichkeit vorzuenthalten. Die Fraktion Die inke verkennt aus ihrer verblendeten ideologischen icht hierbei, dass eine Partnerschaft immer eine eigene ntscheidung beinhaltet. Diese Entscheidung können nd wollen wir den Staaten Lateinamerikas und der Ka- ibik nicht abnehmen. Schon allein aufgrund dieser Ar- umentation ist ihr Antrag abzulehnen. Die Koalition wird ihrerseits wegen der Wichtigkeit er Debatte in Kürze einen eigenen Antrag vorlegen, der ich in detaillierter Form mit der Partnerschaft zu Latein- merika und der Karibik auseinander setzen wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3037 (A) ) (B) ) Sascha Raabe (SPD): Beginnen möchte ich meinen Redebeitrag zu der EU-Lateinamerika-Debatte heute mit einem viel zitierten Buchtitel aus den 70er-Jahren: „Die offenen Adern Lateinamerikas“. Ich greife den Titel auf, weil ich denke, dass die Adern Lateinamerikas heutzu- tage noch an vielen Stellen offen sind. Lateinamerika liegt vielleicht nicht mehr auf der Intensivstation kolo- nialer oder diktatorischer Despoten, dafür sind die Adern der Armut noch offen. 40 Prozent der Menschen in La- teinamerika leben in Armut – mit weniger als 2 US-Dol- lar pro Tag – und die Einkommensungleichheiten sind in keinem anderen Kontinent größer. Alleine wird es für die Bürgerinnen und Bürger aus Südamerika fast unmöglich sein, ihre Wunden zu heilen. Daher ist von europäischer Seite Hilfe geboten. Ich freue mich, dass sich heute und morgen über 60 Staats- und Regierungschefs aus Lateinamerika und Europa in Wien versammeln, um ihre Beziehung weiter auszubauen und gemeinsam Lösungen für offene Fragen zu finden – so viele waren seit dem Wiener Kongress nicht mehr in Wien versammelt. Dies zeigt – entgegen vieler anderer Meinungen –, dass die Partnerschaft zwi- schen Europa und dem lateinamerikanischen Kontinent durchaus eine große Bedeutung hat. Letzte Woche hat sich unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier schon einmal vor Ort ein Bild gemacht und die Bedeu- tung dieses Kontinentes verdeutlicht. Auch unsere Ent- wicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul reiste jüngst nach Bolivien und Chile. Neben dem Stellenwert Lateinamerikas erscheint es mir überaus wichtig, dafür zu plädieren, dass der stattfin- denden politischen Polarisierung ein Ende bereitet wird. Diese Kategorisierung in links und rechts ist für eine strategische Partnerschaft nicht fruchtbar. Im Gegenteil, sie schürt Feindbilder und verhindert eine sachliche so- wie zielorientierte Auseinandersetzung mit den brennen- den Problemen Lateinamerikas. Und diese stehen derzeit auf der Tagesordnung in Wien. So stehen im Mittelpunkt der Diskussion der internationale Handel mit der ent- sprechenden offenen Agrarfrage, die Bestrebungen ein- zelner Staaten zur Verstaatlichung ihrer Rohstoffsekto- ren sowie Maßnahmen internationaler und nationaler Armutsbekämpfung. Ein wichtiger Bestandteil der strategischen Partner- schaft zwischen Europa und Lateinamerika ist und bleibt die Armutsbekämpfung. Obwohl Erfolge zu verzeichnen sind, steht die deutsche bilaterale sowie europäische Ent- wicklungszusammenarbeit weiterhin vor großen Heraus- forderungen. Auch der Zwischenbericht der Vereinten Nationen zur Erreichung der Milleniumsentwicklungs- ziele weist auf Schwierigkeiten hin und warnt vor einem Versagen. In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika sind der Umwelt- und Ressourcenschutz, die Staatsmodernisierung bzw. Konsolidierung der De- mokratie sowie die Armutsbekämpfung die drei Schwer- punktbereiche. Derzeit sind in der Region fünf Länder als Schwerpunktpartnerländer und acht als Partnerländer klassifiziert. Da das Bundesministerium für wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung den aktuellen E f P B e d b l t j s E N b g z A s w b a ß n d s z d z D f m n A n k p A z n z ü – e K E F z e E k m i E v v P (C (D ntwicklungen in der Region Rechnung tragen möchte, indet derzeit eine Überprüfung und Neujustierung der artnerländer statt. Das Lateinamerika-Konzept des MZ von 2000, welches als politische Leitlinie in der ntwicklungspolitischen Zusammenarbeit dient, wird erzeit überarbeitet und entsprechend den neuen Gege- enheiten aktualisiert. Komplementär zur deutschen bilateralen Entwick- ungszusammenarbeit ist die Europäische Union in La- einamerika als wichtigster Geber tätig. Durch ihre üngst verabschiedete gemeinsame entwicklungspoliti- che Erklärung, den „Europäischen Konsens“, stellt die U ihr Engagement auch hier deutlich unter Beweis. ach der Wahl mehrerer linksorientierter Regierungen esteht ein enormer Erwartungsdruck an die Regierun- en, Erfolge im Kampf gegen die soziale Misere vor- uweisen. An dieser Stelle begrüße ich die nationalen rmutsbekämpfungsstrategien und möchte diese unter- tützen. Einen großen Armut reduzierenden Beitrag können ir aber natürlich auch in anderen Bereichen leisten, wie eispielsweise mit unserer Handelspolitik. Die EU hat ls wichtiger Handelspartner für Lateinamerika ein gro- es Interesse daran, die Handelsbeziehungen zu harmo- isieren. Ich möchte das Gipfeltreffen in Wien nicht auf as ins Stocken geratene Assoziationsabkommen zwi- chen der EU und dem Wirtschaftsblock Mercosur redu- ieren. Dennoch ist es mir sehr wichtig, die Gründe für as bisherige Scheitern eines Assoziationsabkommens wischen diesen beiden Wirtschaftsblöcken mit aller eutlichkeit hervorzuheben. Die Mercosur-Länder wer- en zu Recht der Europäischen Union Agrarprotektionis- us vor und fordern berechtigterweise sowohl die Öff- ung der Märkte für ihre Agrarprodukte als auch die bschaffung aller handelsverzerrenden Agrarsubventio- en. Zwar konnte beim letzten WTO-Gipfel in Hong- ong immerhin ein Enddatum für das Auslaufen der Ex- ortsubventionen vereinbart werden, aber es gab keine nnäherung bei den internen handelsverzerrenden Stüt- ungen und dem Marktzugang. Wir, die Koalitionsfraktion SPD und CDU/CSU, leh- en die zur Debatte vorliegenden Anträge ab. Ich kann war mit den meisten Punkte des Antrages der Grünen bereinstimmen, möchte aber darauf hinweisen, dass wir die SPD- und CDU/CSU-Fraktion – derzeit an einem igenen umfassenderen Antrag arbeiten, der der ganzen omplexität gerecht wird sowie die Ergebnisse und mpfehlungen des Gipfels aufgreift. Der Antrag der raktion Die Linke ist fast nicht der Rede wert, da er un- eitgemäß und weltfremd ist. So wird beispielsweise an iner Stelle gefordert, dass die Agrarproduktion eines ntwicklungslandes sich auf den Eigenbedarf beschrän- en sollte. Doch gerade der Agrarbereich ist für die eisten Entwicklungsländer eine Haupteinnahmequelle m Export. Gerade wir als Exportweltmeister dürfen den ntwicklungsländern die Teilhabe am Welthandel nicht erbauen. In Wien wird nicht nur zwischen den Regierungs- ertretern an einer Partnerschaft gefeilt. Nein, die artnerschaft umfasst Millionen Lateinamerikaner und 3038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) europäische Bürger. Das nächste Treffen wird in zwei Jahren turnusgemäß in einer lateinamerikanischen Stadt stattfinden. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir als europäische Gäste mehr anzubieten haben werden, als wir es derzeit in Wien haben. Ein Nichtstun können wir uns nicht leisten. Es wäre so, als ob man Salz in die offe- nen Wunden streuen würde, anstatt die offenen Adern Lateinamerikas zu schließen. Lothar Mark (SPD): Beide vorliegenden Anträge finden nicht die Zustimmung meiner Fraktion. Die Koalitionsfraktionen haben sich vorgenommen, als Nachlese zum vierten biregionalen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Kari- bik und der EU einen gemeinsamen Lateinamerika- Grundsatzantrag einzubringen. Dieser ist bereits vorbe- reitet; wir warten nur noch auf die Schlussfolgerungen des Wiener Gipfels. Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag der Links- fraktion eingehen. Es muss jeden Außenpolitiker – ins- besondere aber unsere lateinamerikanischen und karibi- schen Partner – wundern, wenn nicht gar vor den Kopf stoßen, von welchem Realitätsverständnis Sie in Ihrem Antrag ausgehen. Durchgängig ist von Neoimperialismus, „Bevormun- dungsversuchen“ oder „Preisgabe souveräner Staatlich- keit“ die Rede. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass die Region kein fürsorgebedürftiges Opfer, sondern ein selbstbewußter Verhandlungspartner ist. Insbesondere Brasilien leistet zunehmend Beiträge zur globalen Struk- turpolitik und ist auf dem Wege zum Global Player. Des Weiteren kann ich nicht sehen, dass die EU demokra- tisch gewählte Regierungen in LAK stürzen will, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten. Die Entscheidung des dama- ligen spanischen Ministerpräsidenten Aznar, die Carmona-Regierung in Venezuela anzuerkennen, reiht sich ein in eine Serie von groben Fehleinschätzungen desselben und wurde glücklicherweise von den übrigen europäischen Regierungschefs nicht mitgetragen. Ich sehe weiterhin nicht, dass die EU den US-Plan Colombia in Kolumbien auch nur mit einem Cent unterstützt oder gar von ihrem Primat der Kooperation zur friedlichen Konfliktlösung abgeht. Wenn es zwischen unseren Regionen große Überein- stimmungen gibt, dann in diesem Bereich. Europa sucht eine enge Kooperation mit LAK, das im Übrigen bereits eine atomwaffenfreie Zone ist, im Bereich der Global Governance. Diese umfasst gerade auch Themen wie die Nichtverbreitung von atomaren und Massenvernich- tungswaffen. Es überrascht nicht, dass in Ihrem Antrag keine kriti- sche Auseinandersetzung mit dem aktuellen Zustand der politischen Systeme in der Region stattfindet. Wie Sie sich vorstellen können, sieht die SPD-Bundestagsfrak- tion Probleme in Bezug auf die Konsolidierung der De- mokratien, insbesondere in der Andenregion, welche un- mittelbar mit der Verschärfung von sozialer Ungleichheit und Armut zusammenhängen. Ihre einfachen Analysen und Rezepte helfen in der globalisierten Welt von heute aber weder dies- noch jenseits des Atlantiks. r f k i k L e b L B u v R p Z h g b n d g g d I g s g D w h S u a E A d a s B s s u h c i e t w e f F n B i (C (D Schließlich ist es sehr simpel, aus der Opposition he- aus einen höheren Mittelansatz im Bundeshaushalt zu ordern. Dies ist durchgängiges Element des PDS-Dis- urses. Dagegen müssen Sie in den Landesregierungen, n denen die Linkspartei PDS Verantwortung trägt, er- ennen, dass es in der Realität ganz anders aussieht. anger Rede kurzer Sinn: Ihr Antrag ist realitätsfern, indimensional und daher unverantwortlich. Eine solch lauäugige Herangehensweise an die Kooperation mit ateinamerika kann nicht die Zustimmung der SPD- undestagsfraktion finden. Der vorliegende Antrag der Bündnisgrünen scheint ns dagegen in der Tendenz richtig. Sie wissen aus den ergangenen sieben Jahren um die Schwierigkeiten, der egion LAK ein höheres Profil in der deutschen Außen- olitik zu geben. Die weltpolitischen Veränderungen im uge von Mauerfall und EU-Erweiterung sowie die aushälterischen Sachzwänge seit der Wiedervereini- ung müssten Ihnen nur zu gut bekannt sein. Deswegen in ich froh, dass Minister Steinmeier in den ersten Mo- aten seiner Amtsführung eine Reise in die Region urchgeführt hat. Dieses Zeichen ist bei unseren dorti- en Partnern auch so aufgenommen worden. Ausschlaggebend für unsere Ablehnung sind fol- ende Gründe: Der vorliegende Antrag ist zu sehr auf as EZ-Handeln Deutschlands und der EU konzentriert. m bald einzubringenden Koalitionsantrag kommt dage- en die Absicht zum Ausdruck, umfassender auf politi- che Dimensionen der strategischen Partnerschaft einzu- ehen. Ansatz der SPD-Fraktion ist es, den politischen ialog auf Augenhöhe mit den Ländern der Region zu ürdigen und zu akzentuieren. In diesem Zusammen- ang soll der Koalitionsantrag, wie bereits erwähnt, chlussfolgerungen aus dem Wiener Gipfel aufnehmen nd aktuell auf die jüngsten Ereignisse in Bolivien, die nstehenden Wahlen in der Region sowie auf die letzten ntwicklungen bezüglich der Integrationsmechanismen ndengemeinschaft und Mercosur eingehen. Auch für Ihren Antrag gilt: Den Haushaltsansatz für ie EZ mit LAK zu erhöhen, ist eine wünschenswerte, ber vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- ituation zurzeit nicht vertretbare Forderung. Insgesamt nimmt die SPD-Fraktion eine positivere eurteilung der Entwicklung der strategischen Partner- chaft vor. Bei allen Schwächen des Gipfelprozesses ollte nicht vergessen werden, dass hieran mit Rumänien nd Bulgarien mittlerweile 60 Länder beteiligt sind. Es andelt sich also um das größte biregionale Forum, wel- hes rund ein Drittel der VN-Staaten repräsentiert. Der ntensivierte politische Dialog in diesem Rahmen stellt inen Wert an sich dar und birgt ein enormes Gestal- ungspotenzial. Diese Tatsache sollte nicht klein geredet erden. Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen aus aktu- llem Anlass: Beide Seiten kommen beim heutigen Gip- el nicht in bester Verfassung an den Verhandlungstisch. ür LAK ist zu beobachten, dass zentrifugale Kräfte in- erhalb der Integrationsblöcke die Verhandlungen in löcken immer schwieriger werden lassen. Die EU muss n diesem Zusammenhang ihr Konzept des offenen Re- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3039 (A) ) (B) ) gionalismus überdenken. Unsere Regierungen stehen vor der gleichen Herausforderung, wie unter den Bedin- gungen globaler Märkte ein geeigneter Mix aus Markt und Staat zum Nutzen breiter gesellschaftlicher Schich- ten gefunden werden kann. Nach dem Scheitern der neo- liberalen Strukturanpassungen hat LAK darauf verschie- dene Antworten entwickelt. Der viel beschriebene „Linksruck“ in Lateinamerika muss unter diesem Gesichtspunkt differenziert betrachtet werden. Es nützt nichts, einzelne Regierungen zu dämo- nisieren. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt hier auf ver- stärkten Dialog und Einbindung. Hoffnungsträger in diesem Zusammenhang bleiben Brasilien und der Mer- cosur, dem es gelingen muss, seine schwache institutio- nelle Basis zu vertiefen. LAK benötigt unser eindeutiges Bekenntnis zur stra- tegischen Partnerschaft, kein Lippenbekenntnis, sondern spürbare Verbesserungen in konkreten Streitfragen wie der Handelsmaterie. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des für LAK wichtigen Agrarsektors. Ich nenne hier großzügigere Quotenregelungen, Abbau aller handels- verzerrenden Exportsubventionen und Abschaffung der Zolleskalation. Vom Wiener Gipfel muss ein deutliches Signal für eine Einigung in diesen strittigen Fragen aus- gehen, um den baldigen Abschluss des EU-Mercosur- Assoziierungsabkommens zu ermöglichen. Dr. Karl Addicks (FDP): Seit 1999 – also nunmehr sieben Jahre lang – wird über die zukünftige Gestalt der europäisch-lateinamerikanischen Zusammenarbeit ge- sprochen. Eben auch vor sieben Jahren haben sich beide Seiten zu einer strategischen Partnerschaft bekannt, al- lein die Ergebnisse fehlen. Nun beginnt am Freitag, also morgen der 4. EU-La- teinamerika-Gipfel unter dem Motto „Stärkung der bi- regionalen strategischen Assoziation“. Der Titel klingt gut und soll eine Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen durch interregionale Kooperations- und Assoziierungs- abkommen zur Folge haben. Eine gemeinsame Freihan- delszone EU-Lateinamerika muss das Ziel all dieser Ver- handlungen, Dialoge und Diskussionen sein. Gespräche mit den Regionalbündnissen Mercosur, der Andenge- meinschaft und dem zentralamerikanischen Integra- tionssystem gehen jedoch leider nur schleppend oder gar nicht voran. Machen wir uns nichts vor: Die strategische Partnerschaft ist wünschenswert, jedoch noch nicht wirklich in Sicht. Der Wille ist da, nur das Fleisch ist schwach. So lassen sich die Verhandlungen der letzten Jahre eher umschreiben. Sicherlich hat die veränderte politische Landschaft in Lateinamerika und der EU das Ihre dazu getan. Dies und der Zustand der lateinamerikanischen Regionalbünd- nisse machen derzeit keine große Hoffnung auf einen er- folgreichen multilateralen Abschluss. Jedoch möchte ich nicht im Voraus die Flinte ins Korn werfen und Pessi- mismus verbreiten. Ein Plan B in der Tasche ist aller- dings immer von Vorteil. Nach dem Gipfel in Wien wird sich zeigen, ob eine neue Strategie vonnöten sein wird. t k Z A D b a w n s r c G e z b S d P d t s B E i E s f d w u M k s m h l s m m A g h s b m I o l d s d Ü u F M g (C (D Sollte ein Scheitern der Doharunde eintreten und soll- en auch die Verhandlungen über ein Assoziierungsab- ommen mit Mercosur, der Andengemeinschaft und entralamerika nicht zustande kommen, so muss die EU lternativen suchen, finden und diese auch verfolgen. enn wir müssen uns der Rolle der EU in Lateinamerika ewusst sein. Sie ist in der Entwicklungszusammen- rbeit der größte Geldgeber und nach den USA der ichtigste Handelspartner in Lateinamerika. Den natio- alistischen und populistischen Forderungen einzelner üdamerikanischer Regierungen, die eine Destabilisie- ung der lateinamerikanischen Regionalbündnisse errei- hen wollen, muss eine klare Absage erteilt werden. Der ipfel in Wien muss die nötigen Signale aussenden, um in weiteres Auseinanderdriften der Regionalbündnisse u verhindern. Dabei müssen insbesondere die Bestre- ungen der OAS, der Organisation der amerikanischen taaten, die ein solches Auseinanderdriften zu verhin- ern sucht, unterstützt werden. Wichtig ist uns der gleichberechtigte Dialog unter artnern. Trotz der wichtigen Rohstoffvorkommen fin- en wir in Lateinamerika auch enorme Einkommensun- erschiede und einige Länder gehören zu den höchstver- chuldeten der Welt. Nehmen wir einmal Bolivien als eispiel. Hier ist doch fraglich, ob die stattgefundenen ntschuldungsmaßnahmen – nominal wurden Bolivien m internationalen Rahmen insgesamt 1,3 Milliarden uro erlassen – im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirk- amkeit das richtige Mittel zur Armutsursachenbekämp- ung darstellen. Eine gemeinsame Freihandelszone und ie Unterstützung und Förderung des Kleingewerbes so- ie des Handwerks in den Staaten von Lateinamerika nd der Karibik sind unserer Meinung nach die besseren ittel. Lassen Sie mich nun zu den vorgelegten Anträgen ommen. Der Antrag von der Fraktion des Bündnis- es 90/Die Grünen hat durchaus unterstützenswerte Ele- ente: die Forderung nach einem Abschluss der Ver- andlungen EU-Mercosur, die Aufnahme der Verhand- ungen mit der Andengemeinschaft und Zentralamerika owie der Erhalt und die Schaffung funktionierender De- okratien und starker Zivilgesellschaften. Dem kann an nichts entgegenhalten. Trotzdem können wir den ntrag hier nur ablehnen. In Anbetracht unserer derzeiti- en Haushaltslage ist eine Forderung nach mehr Haus- altsmitteln im Einzelplan 23 unmöglich. Stattdessen ollte Good Governance an oberster Stelle stehen und ei der Mittelvergabe berücksichtigt werden. Die Mittel üssen eben effizient eingesetzt werden. Zudem ist uns hr Antrag zu sehr auf den Umweltschutz fokussiert, der hne Zweifel sehr wichtig ist; das ist keine Frage. Aber assen Sie uns doch zunächst grundlegende Rahmenbe- ingungen schaffen, bevor wir ins Detail gehen. Der Antrag der Fraktion Die Linke spiegelt die ge- amte Palette linker Träumereien wider: beginnend bei er neoliberalen Wirtschaftspolitik, die als Wurzel allen bels betrachtet wird und endend bei antieuropäischen nd antiamerikanischen Parolen. Die Ablehnung der reihandels-Assoziierungsabkommen, speziell mit dem ercosur, ist ein immenser Rückschritt. Ihr Antrag be- ibt sich mit neosozialistischen Rezepten auf einen 3040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) gefährlichen Weg. Lassen Sie uns die Ergebnisse des Gipfels in Wien abwarten und sehen, wie die Bereit- schaft der lateinamerikanischen Staaten in den Verhand- lungen einzuschätzen ist. Erst dann wissen wir, ob wir uns auf die Suche nach neuen Wegen und Strategien be- geben müssen. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Die Entschei- dung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales, die Erdgasfelder seines Landes zu verstaatlichen, hat eine Tatsache auf den Punkt gebracht: Der politische Wind in Lateinamerika hat sich gedreht. Eine Tatsache, die offen- sichtlich gewöhnungsbedürftig ist. Nur so kann ich die Erklärung des deutschen Außenministers, dass er in Sorge sei, erklären. Worüber er besorgt ist, darüber ließ uns der Herr Außenminister im Unklaren. Wenn seine Sorge die geschichtliche Erfahrung reflektiert, dass eine solche mutige Entscheidung in der Vergangenheit oft- mals zu einem von der USA unterstützten Militärputsch führte, kann ich sie verstehen; wenn allerdings der Ein- griff in die Macht und den Einfluss multinationaler Kon- zerne die Grundlage ist, will ich widersprechen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Erklärung der Entwicklungsministerin einen anderen Tenor hatte. An Lateinamerika wird besonders deutlich, dass der Neoliberalismus seinen Zenit überschritten hat, seine Akzeptanz in den Bevölkerungen zu bröckeln beginnt. Schwer wird es sein, die Zerstörungen, die drei Jahr- zehnte Marktradikalismus hinterlassen, im Sinne von Solidität, Solidarität und Gerechtigkeit, von Ausgleich und Sozialstaatlichkeit aufzuarbeiten. Genau vor dieser Aufgabe stehen Politikerinnen und Politiker, die heute das neue Lateinamerika verkörpern. Ich denke dabei an Chávez in Venezuela, Kirchner in Argentinien, Lula in Brasilien, Morales in Bolivien und viele mehr. Ich denke aber auch an die Opfer der Militärdiktaturen und Putsche in Chile, Guatemala, El Salvador, Uruguay und vielen anderen Staaten. Für sie alle steht ein Name, der hier genannt werden muss: Salvador Allende. Er ist den Golgathaweg von Befreiung und Gerechtigkeit bis zum bitteren Ende gegangen. Ganz in diesem Sinne sollten wir noch einmal deutlich machen, dass deutsche Politik sich nachhaltig für die Einhaltung der Friedensverträge und der Menschenrechte in Guatemala und El Salvador einsetzt und dass wir zum Beispiel für Demokratie, so- zialen Ausgleich und für ein Ende des Bürgerkrieges in Kolumbien eintreten. Zur neuen Politik in Lateinamerika gehört, dass die Länder Schritt für Schritt zu mehr Zusammenarbeit fin- den und sich aus der Dominanz und Vorherrschaft der USA lösen. Deshalb ist der Bush-Vorschlag für eine Freihandelszone nach den Interessen der USA geschei- tert. Die lateinamerikanische Zusammenarbeit, eine La- teinamerika-Union, wächst von unten und wird auch keine Kopie der EU werden. Deshalb sollte der Gipfel EU-Lateinamerika nicht pri- mär ein Wirtschaftsgipfel sein. Europa kann zu einem wichtigen Partner Lateinamerikas werden. Das aber nur, wenn Europa keine Kopie der USA ist und wird, sondern wenn Europa alternativ ist, und ein anderes Europa ist m s l z d M d g a E f p n ä W B D s w A M s k b d v L h v r d v s R a d r t s s n w m W e P r P s t M n (C (D öglich. Die Verträge mit Lateinamerika müssen sozial- taatlich gebunden sein und auf Armutsbekämpfung zie- en. Lateinamerika als „Markt“ für Demokratie und So- iales und nicht als Markt für Waffen, dahin sollte sich ie EU orientieren. Es muss endlich Widerstand aufgebaut werden: ensch, Tiere und Pflanzen dürfen nicht länger Objekte er Genpatentierung, kapitalistischer Verwertungsbedin- ungen sein. Zu einer neuen Lateinamerikapolitik gehört uch eine neue Kubapolitik, die mit einer Absage an US- mbargos und Boykotte dazu beiträgt, dass Freiräume ür Bürgerinnen und Bürger wachsen, dass soziale und olitische Rechte zusammenfinden. Wenn die Zusammenarbeit EU-Lateinamerika eine eue Qualität erreichen soll, muss sich auch die EU ver- ndern. Um zu meinem Ausgangspunkt zurückzukehren: enn ein Staat seine Ressourcen in das Eigentum der ürgerinnen und Bürger zurückholt, sollte er aus eutschland nichts von Sorgen hören, sondern Unter- tützung erfahren. Ein „Bravo“ vom Außenminister äre auch eine Antwort auf Morales gewesen. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die nkündigung des bolivianischen Präsidenten Evo orales, die Gas- und Ölförderung in Bolivien zu ver- taatlichen, hat nicht nur dieses ärmste Land Südameri- as auf die Titelseiten der internationalen Presse ge- racht. Die Maßnahme hat auch bewirkt, dass die Politik es ganzen Subkontinents unter den starken Verdacht on Populismus, Sozialismus und Dirigismus geraten ist. ateinamerika auf Linkskurs, zurück in die Vergangen- eit, in die Arme des Revolutionsopas Fidel Castro? Wie erhalten wir uns? Nehmen wir uns zunächst ein Beispiel an den Regie- ungen Spaniens und Brasiliens, die durch die ange- rohte Verstaatlichung als Investoren bzw. in ihrer Gas- ersorgungssicherheit am meisten betroffen sind. Sie etzen auf Verhandlungen und Kooperation. Spaniens egierungsführer Zapatero trifft sich beim EU-Latein- merika-Gipfel in Wien mit Morales. Repressalien wie ie etwaige Einstellung der Entwicklungshilfe hat er be- eits im Vorfeld ausgeschlossen. Wie sieht es mit unserer und der europäischen Hal- ung zum „Linksruck“ in Lateinamerika aus? Die politi- chen Veränderungen, die sich in den Wahlergebnissen eit dem letzten Jahr abzeichnen, bedeuten in der Tat ei- en Richtungswechsel. Dabei sind aber weder die ge- ählten Präsidenten Sozialisten noch gehen die Wähler it dem marxistischen Manifest unterm Arm zu den ahlurnen. Was die neuen Führer und ihr Wahlvolk zu- inander bringt, ist das Verlangen nach einer anderen olitik, vor allem nach mehr sozialer und ethnischer Ge- echtigkeit. Für die Menschen in Lateinamerika ist die neoliberale olitik, die den Diktaturen der 70er-Jahre folgte, ge- cheitert. Den Gürtel enger zu schnallen, die Staatsbe- riebe an ausländische Investoren zu verschleudern, die ärkte für Handel und Finanzen weit zu öffnen – es hat icht die versprochenen Ergebnisse gebracht Obwohl Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3041 (A) ) (B) ) Argentinien und Bolivien Musterschüler dieser von Washington verordneten Politik waren, können die Men- schen nicht erkennen, dass es ihnen nach 20 Jahren Marktreformen besser geht. Ökonomisch und politisch ist der Washington Consensus gescheitert. Aus diesem Grund werden heute in Lateinamerika vor allem diejeni- gen gewählt, die über das „Imperium“, die USA und ihre Erfüllungsgehilfen – den IWF und die Weltbank – her- ziehen. Mag diese Politik auch noch so holzschnittartig sein, sie trifft die lateinamerikanische Volksseele. Dadurch entstehen Gefahren, aber auch Möglichkei- ten. Gefährlich sind Manipulationen von Demagogen und Populisten immer. Hugo Chávez verkörpert viel von dem, was den klassischen Populismus ausmacht: messia- nische Führerschaft, antiamerikanische Rhetorik, pater- nalistische Geldgeschenke und staatlich organisierte Volksmobilisierung. Gefährlich sind die überhöhten Er- wartungen in die neuen Führer, die meistens schnell zur Enttäuschung führen. Gefährlich ist schließlich die poli- tische Isolierung, die mögliche Einmauerung in einer castroschen Revolutionsburg. Diese Gefahren mögen für einige Länder und Führungspersönlichkeiten bestehen, haben aber für das Gros Lateinamerikas keine Bedeu- tung, weil ihre Präsidenten weder Populisten sind noch von Kuba gesteuert werden. Positiv ist das in den deutlichen Wahlsiegen zum Aus- druck gebrachte Verlangen nach sozialen Reformen und nach einer Einbeziehung der bisher rechtlosen indigenen Bevölkerung. Positiv ist auch der Wunsch nach einer deutlichen Differenzierung in den Außenbeziehungen sowie der ausgesprochene Wille zur regionalen Integra- tion. Die EU sollte diese positiven Ansätze nutzen, um eine echte strategische Partnerschaft mit Lateinamerika auf- zubauen. Inhaltlich soll sich die enge Kooperation auf die politische und wirtschaftliche Unterstützung der re- gionalen Integration á la Mercosur, eine enge umweit- und energiepolitische Zusammenarbeit, die Förderung der demokratischen Konsolidierung und der Menschen- rechte sowie der Kooperation im Hochschulbereich kon- zentrieren. Um in diesen Bereichen deutlich Flagge zu zeigen, gilt es auch die Mittel aufzustocken, auf EU- Ebene und bilateral. Das heißt konkret, auch im Einzelplan 23 für die Haushaltsjahre ab 2006 entspre- chende Verpflichtungsermächtigungen und Barmittel zur Verfügung zu stellen. Seit 1999 reden wir nun von strategischer Partner- schaft zwischen der EU und Lateinamerika. Seit Jahren sehen wir jedoch ein strategisches Auf-der-Stelle-Treten. Die antagonistischen Positionen in den multilateralen und biregionalen Handelsverhandiungen sprechen für sich. Europa ist nicht bereit, sich für wichtige Exporte aus Lateinamerika zu öffnen. Gerade dies wäre jedoch ausschlaggebend, um die regionale Integration a la Mercosur, ein Modell, das sich eng an die europäische Integration anlehnt, politisch und wirtschaftlich zu stär- ken. Von europäischer Seite fehlt auch ein entschiedenes Eintreten in den internationalen Finanzinstitutionen, um die weiterhin erdrückende und verhängnisvolle Schul- d z d A I t a s t a K s v w b n z i V l d n s b E h b v c n a n z l e z t Z z d d w s s A r t (C (D enlast zu entschärfen, die seit den frühen 80er-Jahren u periodischen schmerzhaften Krisen führt. Viele Län- er müssen 20, 30 und mehr Prozent ihrer staatlichen usgaben für Zinszahlungen aufwenden, Geld, das für nvestitionen in Gesundheit und Bildung fehlt. Die la- einamerikanischen Länder müssen selbstverständlich ber auch selbst dazu beitragen, dass ihre Finanzkraft für oziale Investitionen steigt und die Einkommen gerech- er verteilt werden. Ein effizientes Steuersystem, das uch die reichen Grundbesitzer und die Bezieher von apitaleinkommen in die Pflicht nimmt, ist eine Voraus- etzung dafür. Angesichts der aktuellen Entwicklungen bei Klima- eränderungen und Energiemärkten wird eine zukunfts- eisende umwelt- und energiepolitische Zusammenar- eit immer vordringlicher. Bei der Energiepolitik gibt es ur einen zukunftstauglichen Weg: Weg vom Öl und hin u alternativen Energien. Wir haben 2004 erreicht, dass m Einvernehmen mit der brasilianischen Regierung erhandlungen über die Beendigung des deutsch-brasi- ianischen Atomabkommens von 1975 und dessen Ersatz urch einen neuen, nicht atomaren Energievertrag aufge- ommen wurden. Im Zentrum dieses neuen Vertrages ollen, so die Willenserklärung beider Seiten, erneuer- are Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, nergieeinsparungen und Emissionsminderungen ste- en. Bedauerlicherweise konnte die Bundesregierung isher keinen Entwurf für einen neuen Energievertrag orlegen. Wir sehen eine große Chance, durch einen sol- hen Vertrag mit Brasilien eine strategische Energiepart- erschaft im nicht atomaren und nicht fossilen Bereich ufzubauen, die im Geiste des Klimaschutzes und einer achhaltigen Energiepolitik steht. Die aktuellen Turbulenzen auf den Energiemärkten eigen, dass auch Biokraftstoffe große Entwick- ungschancen bieten. Brasilien ist Marktführer in Bio- thanol und arbeitet an einem ambitionierten Programm ur Gewinnung von Biodiesel, das die soziale Integra- ion von Kleinproduzenten im Nordosten des Landes ins entrum stellt. Biotreibstoffe haben ein großes Poten- ial. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass Min- eststandards bezüglich der Nachhaltigkeit des Anbaus er Pflanzen sowie der Kraftstofferzeugung eingehalten erden. Es gibt viel zu tun. Wenn wir die strategische Partner- chaft wollen, dann sollten wir uns auf dem mittlerweile chon 4. EU-Lateinamerika-Gipfel dafür entscheiden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eigentlich diskutie- en wir heute über zwei Gesetzentwürfe; denn thema- isch haben der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge 3042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) und die Anpassung des Rechts zur Insolvenzanfechtung keine Berührungspunkte. Daher möchte ich zunächst auf die angestrebte Änderung zum Pfändungsschutz einge- hen. Kümmert sich ein Selbstständiger in Deutschland um seine Altersvorsorge, kann er dies immer nur unter Vor- behalt tun. Denn letzte Sicherheit erlangt er nie, ob er an seinem Lebensabend auch tatsächlich auf die geplante Alterssicherung zurückgreifen kann. Im Zweifel hat er nämlich die Rechnung ohne den Gerichtsvollzieher ge- macht. Die private Altersvorsorge der Selbstständigen genießt keinen Pfändungsschutz, sondern unterliegt im schlechtesten Fall der Einzel- oder Gesamtvollstre- ckung. Obwohl der Selbstständige eigentlich alles rich- tig gemacht hat und private Vorsorge betrieben hat, um im Alter nicht staatlich alimentiert zu werden, wird er für sein vorausschauendes Verhalten bestraft und steht ohne eigene Altersvorsorge dar. Ein derartiger Vorschlag würde bei der Diskussion um eine stärkere private Alterssicherung von Arbeitnehmern neben der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls Verwunderung hervorrufen. Man könnte sich wohl kaum vorstellen, zu versuchen, den Menschen die Riesterrente näher zu bringen, wenn man ihnen gleichzeitig eröffnen würde, dass die eingezahlten Beiträge komplett der Pfändung unterliegen und sie damit im Zweifel sogar gänzlich leer ausgehen können. Dies bei Arbeitnehmern eben nicht zu tun, hat seinen Grund und dieser Grund muss auch bei den Selbstständigen gelten, gerade dann, wenn wir mehr Menschen zum Weg in die Selbstständig- keit ermutigen wollen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses einer privaten Versicherung sollen sie die Gewissheit ha- ben, dass sie nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsle- ben über eine Alterssicherung verfügen können, die aus einer eigenen Versicherungsleistung finanziert wurde. Daher begrüßen wir als CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion außerordentlich diesen Gesetzentwurf der Bundes- regierung, der die Alterssicherung der Selbstständigen grundsätzlich von dem Damoklesschwert der Pfändung befreit. Dabei stellt der Regierungsentwurf nicht jede Form der Alterssicherung unter den Pfändungsschutz, sondern aus dem angesparten Vorsorgekapital muss sich ein Anspruch auf eine laufende Leistung ergeben. Ent- scheidend ist also, dass der Selbstständige auch tatsäch- lich eine Rentenzahlung am Ende seines Berufslebens erhält, die ihm die Existenz sichert und damit zugleich sicherstellt, dass er nicht zum Empfänger staatlicher So- zialtransfers werden muss. Daher ist es richtig, keine Vorsorgeprodukte zu schüt- zen, bei denen es zum Schluss zu einer Auszahlung von frei verfügbarem Kapital statt einer Rente kommt. Hier würde eine zu große Missbrauchsgefahr entstehen, so- wohl was die Absicherung im Alter als auch was die Zahlung von Versicherungsbeiträgen während der Be- rufszeit angeht. Mit der Verwendung des Wortes „Rente“ fällt der Gesetzestext indes keine Entscheidung für ein bestimmtes Versicherungsprodukt, sondern ist neutral formuliert. Die Bundesregierung hat aber selbst ange- merkt, dass faktisch von dem Pfändungsschutz nur Kapi- tallebensversicherung und private Rentenversicherungen p ß h f g D l s d G c ü g s z a a s a p r u a c l f i n t r c h l i p U b P k r r ü S I s r b L n f b (C (D rofitieren und andere Versicherungstypen zunächst au- en vor bleiben. Es ist der Bundesregierung mit Sicherheit zuzugeste- en, dass sich die Ausweitung auf andere Kapitalanlage- ormen nicht so einfach gestaltet wie bei den beiden eben erade erwähnten, die auch zu den verbreitesten gehören. aher unterstützten wir die Bundesregierung ausdrück- ich in ihrer Haltung, die Einbeziehung weiterer Alters- icherungsanlagen in den Pfändungsschutz zu prüfen und abei vor allen Dingen einen Blick über die nationalen renzen hinaus zu wagen. Durch eine rechtsverglei- hende Untersuchung können sich neue Erkenntnisse ber alternative Kapitalanlagen für die Altersvorsorge er- eben, die im Moment noch nicht in unserem Blickfeld ind. Für mich stellt sich aber die Frage, ob man nicht besser unächst das derzeit erarbeitete rechtsvergleichende Gut- chten abwarten sollte, um einen umfassenden Katalog n Versicherungsprodukten für Selbstständige aufzu- tellen, aus dem sie die für sie beste Altersvorsorge uswählen können. Ansonsten würde man ohne Not Ka- itallebensversicherungen und privaten Rentenversiche- ungen einen einseitigen Wettbewerbsvorteil verschaffen nd letztlich den Versicherungswettbewerb verzerren. Wenn ich die Wahl habe zwischen einer Versicherung, uf die Dritte nicht zugreifen können, und einer Versi- herung, die der Einzel- und Gesamtvollstreckung unter- iegt, dann dürfte meine Entscheidung ziemlich schnell ür erstere ausfallen. Daher sollte man die Beratungen m Bundestag dazu nutzen, nochmals zu prüfen, ob man icht schon jetzt einen Ansatz wählt, der über die Kapi- allebensversicherung und die private Rentenversiche- ung hinausgeht. Wenn man Selbstständigen die Möglichkeit einer si- heren Altersvorsorge zugestehen will, darf man beste- ende Versicherungsverträge nicht einfach außen vor assen. Zwar haben die Selbstständigen bei Abschluss hrer Altersverträge gewusst, dass sie im Zweifel ge- fändet werden können, aber dies ändert nichts an dem mstand, dass sie Vorsorge für ihr Alter betrieben ha- en. Auch die Altersverträge gehören daher unter den fändungsschutz. Die gesetzlich vorgesehene Möglich- eit der Umwandlung einer pfändbaren Altersversiche- ung in eine unpfändbare, so wie dies in § 173 VVG ge- egelt wird, ist daher der richtige Weg. Mit diesem Gesetzentwurf beraten wir aber nicht nur ber den Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge von elbstständigen, sondern auch über Änderungen bei der nsolvenzanfechtung. Im Gegensatz zu den Überlegungen zum Pfändungs- chutz sehe ich hier noch einigen Beratungs- und Klä- ungsbedarf während des parlamentarischen Gesetzge- ungsverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens sollte es nicht in erster inie sein, eine Firma zu liquidieren, sondern ein Unter- ehmen, das in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist, ür den Markt wieder fit zu machen. Sicherlich darf da- ei die Sicht der Gläubiger nicht aus dem Auge verloren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3043 (A) ) (B) ) werden. Doch ein saniertes Unternehmen hilft letztend- lich auch den Gläubigern eher, als wenn sie komplett auf ihren Forderungen durch die Auflösung des Unterneh- mens sitzen bleiben oder nur zu einem ganz geringen Teil befriedigt werden. Es sind aber nicht nur private Gläubiger, die das Opfer einer Unternehmensinsolvenz werden können, sondern auch die öffentliche Hand ist nicht vor Forderungsausfäl- len geschützt. Das bedauern nicht nur die Finanzminister. Wenn es aber um die Frage geht, wer letztendlich auf sei- nen Kosten sitzen bleibt, dann kann und darf es aus mei- ner Sicht keine Bevorzugung für öffentliche Gläubiger geben. Dem Handwerker, der einen Forderungsausfall zu beklagen hat, kann es um die Existenz gehen, und er hat zu Recht kein Verständnis dafür, dass der Staat im Falle einer Insolvenz besser gestellt wäre als er. So nützt die geplante Änderung in § 14 Abs. 1 InsO überwiegend den Sozialversicherungsträgern, denn zu- künftig soll ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzver- fahrens nicht allein schon dadurch unzulässig werden, dass der Schuldner nach der Antragstellung die Forde- rung erfüllt. Zwar mag man hier dem Sozialversiche- rungsträger die Besonderheit zugeben, dass sie die Ver- bindung zum Schuldner nicht einseitig aufkündigen können. Aber ich frage mich, wie es der Sozialversiche- rungsträger denn in der Praxis feststellen will, wann neue Verbindlichkeiten auf absehbare Zeit entstehen werden, die eine Aufrechterhaltung des Antrags recht- fertigen würde. Dem Regierungsentwurf ist ohne weiteres zuzugeste- hen, dass er mit der Besserstellung von Gläubigern aus Dauerschuldverhältnissen einer besonderen Problemlage im Rahmen des Insolvenzrechts Rechnung tragen will. Der Antrag für ein Insolvenzverfahren setzt aber aus gu- tem Grund nach geltendem Recht ein rechtliches Inte- resse voraus. Diese Voraussetzung wird aber faktisch aufgehoben, wenn ein Insolvenzantrag unabhängig von einer ausstehenden Forderung weiterverfolgt werden kann. Worin soll denn aber das rechtliche Interesse be- stehen, wenn es keine konkrete und fällige Forderung gibt? Es ist selbstverständlich ärgerlich, dass der Fiskus al- lein im letzten Jahr Umsatzsteuerausfälle in Höhe von 177 Millionen Euro hinnehmen musste. Aber die Lösung dieses Problems kann nicht darin liegen, Steuer- und Ab- gabeforderungen des Staates gegenüber anderen Forde- rungen aus Dauerschuldverhältnissen von Vermietern oder Pächtern zu privilegieren. Die Aufwertung von Steuer- und Abgabeforderungen zur Masseverbindlich- keit schmälert die Insolvenzmasse, die letztendlich wie- derum den privaten Gläubiger trifft, der auf seinen Forderungen sitzen bleibt. Der vermeintliche Verbesse- rungsvorschlag der Bundesregierung in ihrer Gegenäu- ßerung gegenüber der Stellungnahme des Bundesrates stellt daher keine Alternative dar, sondern verwandelt eine zumindest in ihrer Intention nachvollziehbare Hilfe für Gläubiger von Dauerschuldverhältnissen in eine platte Selbstprivilegierung des Staates. Diese Gegen- äußerung lässt, offen gestanden, das ganze Projekt nach- träglich in einem verdächtigten Licht erscheinen. h b 1 s b s d e d f a s a h m n u g z r s v V l b i s d a n r s S w s i t d v s s d ü A t b z w D d m p d g (C (D Wir sollten daher an dieser Stelle sehr sensibel vorge- en, denn die Änderung mag zwar dem Staat zunächst islang ausfallende Gelder in die Kasse spülen. Aber die 77 Millionen Euro fehlen nachher an anderer Stelle – prich: in der Insolvenzmasse und bei den privaten Gläu- igern. Viele kleine und mittelständische Unternehmen ind noch weniger als der Staat in der Lage, größere For- erungsausfälle hinzunehmen. Sie drohen dann selbst zu inem Fall für den Insolvenzrichter zu werden. Daher arf es nicht darauf hinauslaufen, dass Arbeitsplätze ge- ährdet werden und der Staat Kosten an anderer Stelle ufbringen muss, die 177 Millionen Euro leicht über- chreiten könnten. Die konkreten Vorschläge zur Änderung der Insolvenz- nfechtung gehen in dieselbe Richtung und bedürfen da- er auch noch einer eingehenden Prüfung. Exemplarisch öchte ich hier nur die Ergänzung des § 131 Abs. l InsO ennen. Auch er läuft auf eine Besserstellung von Fiskus nd Sozialversicherungsträger hinaus, die das Privileg enießen, Forderungen selbst titulieren und vollstrecken u können. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregie- ung sollen zukünftig durch Zwangsvollstreckung reali- ierte Forderungszahlungen nicht mehr unter die Insol- enzanfechtung fallen, obwohl die Behörden durch die ornahme der Zwangsvollstreckung Bedenken hinsicht- ich der Solvenz des Schuldners deutlich zum Ausdruck ringt. So lobenswert die Absicht der Bundesregierung st, Forderungsausfälle für den Staat durch Insolvenzen o gering wie möglich zu halten, darf auch hier wie- erum nicht vergessen werden, dass es neben dem Staat uch noch andere Gläubiger gibt, die ihre Ansprüche icht mehr realisieren können. Die Intention der Änderungsvorschläge im Insolvenz- echt verstehen und teilen wir. Einnahmeausfälle in drei- telliger Millionenhöhe schmerzen in Zeiten knapper taatsfinanzen in besonderem Maße. Da wir aber Verant- ortung tragen nicht nur für die Finanzen des Staates, ondern auch für eine Chancengleichheit aller Gläubiger m Insolvenzverfahren, werden wir uns nach dieser ers- en Lesung einer intensiven Diskussion stellen müssen, ie das Ziel verfolgen muss, eine gleichmäßige Risiko- erteilung unter den Gläubigern zu erzielen. Ob eine be- ondere Behandlung von Dauerschuldverhältnissen dann innvoll, problematisch und notwendig ist, werden wir aher sorgfältig analysieren. Dirk Manzewski (SPD): Wir debattieren hier heute ber einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zwei spekte beinhaltet. Zum einen geht es um den Pfändungsschutz der Al- ersvorsorge insbesondere von Selbstständigen. Hier ha- en wir nämlich das Problem, dass diese in der Regel um Aufbau ihrer Altersvorsorge eine Alterssicherung ählen, die im vollen Umfang der Pfändung unterliegt. ies hat im Falle einer Pfändung nicht selten zur Folge, ass der Staat im Alter mit Steuermitteln aushelfen uss, obwohl der Selbstständige eigentlich fürs Alter rivat vorgesorgt hatte. Es kann aber nicht sein, dass die extensive Anwen- ung einer Vollstreckung dazu führt, dass jemand, der ei- entlich privat hinreichend Vorsorge betrieben hat, nur 3044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) hierdurch von öffentlicher Fürsorge abhängig würde. Ich teile daher die Auffassung der Bundesregierung, dass in- soweit ein wirksamer Pfändungsschutz notwendig ist, um Sozialbedürftigkeit aufgrund von Zwangsvollstre- ckungen zu verhindern. Die Bundesregierung weist meiner Auffassung nach auch zu Recht darauf hin, dass hierdurch dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ent- sprochen werden würde, da die öffentlich-rechtlichen Rentenleistungen dem Pfändungszugriff so nicht unter- liegen. Hinzu kommt – auch diese Einschätzung halte ich für richtig –, dass hierdurch ein weiterer Anreiz für eine pri- vate Altersvorsorge geschaffen wird, und zwar nicht nur für Selbstständige, sondern auch für die Bezieher gesetz- licher Renten als weitere Säule. Die politische Forde- rung nach privater Vorsorge würde dieses Gesetz damit tatkräftig unterstützen. Natürlich darf es nicht sein, dass der neu eingeführte Pfändungsschutz nun dazu ausgenutzt wird, Vermögens- werte rechtsmissbräuchlich dem Gläubigerzugriff zu entziehen. Völlig zu Recht wird im Gesetzentwurf des- halb deutlich gemacht, dass der Pfändungsschutz selbst- verständlich nur auf das Vorsorgekapital beschränkt wird, das unwiderruflich der Altersvorsorge gewidmet ist. Richtig ist deshalb auch, dass gewährleistet sein muss, dass die Leistung erst mit Eintritt des Rentenfalls bzw. nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs oder bei Berufsunfähigkeit erbracht wird und nicht den Bestim- mungen eines Dritten, außer für den Todesfall, unterlie- gen darf. Außerdem wird der Pfändungsschutz auf einen Bedarf begrenzt, der für die Existenzsicherung im Alter notwendig ist. Während ich die Intention dieses Teils des Gesetzes für sinnvoll halte, sehe ich, soweit mit diesem Gesetz zum anderen eine so genannte Anpassung der Insolvenz- anfechtung begehrt wird, noch Beratungsbedarf. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass den Sozialkas- sen jährlich mehrere 100 Millionen Euro an Beitragsauf- kommen im Wege der Insolvenzanfechtung durch Insol- venzverwalter entzogen werden. Ich kann deshalb aus Sicht der Bundesregierung durchaus nachvollziehen, wenn man insbesondere mit Blick auf die Sozialversi- cherungsträger das Anfechtungsrecht einschränken möchte. Die Sozialversicherungsträger haben zugegebe- nermaßen das Problem, stets zur Leistung verpflichtet zu bleiben, da das Sozialversicherungsverhältnis kraft Ge- setzes entsteht. Ich teile allerdings nicht die feste Überzeugung der Bundesregierung, dass man mit dem Gesetz dem so ge- nannten Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung un- problematisch Genüge geleistet hat, und habe so meine Bedenken, ob hier nicht die Sozialversicherungsträger gegenüber anderen Gläubigern unangemessen privile- giert worden sind. Dies werden wir klären müssen. Ebenso ist zu prüfen, ob wir es nicht doch dabei belassen sollten, dass bei Zahlungen aller Verbindlichkeiten ein Antrag unzulässig wird. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin schon seit langem der Auffassung, dass wir einmal intensiv darüber diskutieren müssen, ob das geltende Anfech- t d v s t u S g d t t s v d s d p b p f a a A w b z s A e r d m s v s m ö i s v g f d G s d m d w s u d (C (D ungsrecht tatsächlich noch den Gläubigern dient bzw. er Fortführung von Betrieben und damit dem Erhalt on Arbeitsplätzen. Insbesondere an Letzterem muss ich der vorliegende Gesetzentwurf aber messen lassen. Mechthild Dyckmans (FDP): Der heute zu bera- ende Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Licht nd Schatten. Die vorgeschlagenen Regelungen zur chaffung eines Pfändungsschutzes für die Altersversor- ung und Altersvorsorge von Selbstständigen und die amit verbundenen Änderungen des Versicherungsver- ragsgesetzes erscheinen insgesamt schlüssig. Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige Un- ernehmer besser als bisher abgesichert werden. Bislang ind Vermögenswerte, die Selbstständige für ihre Alters- orsorge vorgesehen haben, ohne ausreichenden Pfän- ungsschutz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt. Selbst- tändige sind damit gegenüber abhängig Beschäftigten, eren Rentenansprüche nur wie Arbeitseinkommen ge- fändet werden können, benachteiligt. Diese Ungleich- ehandlung ist nicht gerechtfertigt. Sie ist ungerecht und asst nicht zur Kultur der Selbstständigkeit, die es zu ördern gilt. Die Schaffung eines solchen Pfändungsschutzes liegt ber nicht nur im Interesse der Selbstständigen, sie liegt uch im Interesse der anderenfalls eintrittspflichtigen llgemeinheit und entlastet diese von Sozialleistungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die in Deutschland am eitesten verbreitete Form der Alterssicherung, die Le- ensversicherung, vor einem schrankenlosen Pfändungs- ugriff zu schützen. Dies kann aber nur ein erster Schritt ein. Ziel muss es sein, zukünftig alle Anlageformen der ltersvorsorge gleichermaßen zu schützen. Dies ist auch in Gebot der Wettbewerbsneutralität. Die Bundesregie- ung sollte sich daher verpflichten, zeitnah über die mit em Pfändungsschutz der Lebensversicherungen ge- achten Erfahrungen zu berichten. Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Das zeigt der Ge- etzentwurf ganz deutlich. Die in Art. 2 des Entwurfs orgeschlagenen Änderungen der Insolvenzordnung ind nicht gelungen und so für die FDP nicht zustim- ungsfähig. Diese Änderungen zielen vor allem darauf, ffentlich-rechtlichen Gläubigern eine bessere Stellung m Rahmen der Insolvenz einzuräumen. Damit kehren ie einige grundlegende Ansätze der Reform des Insol- enzrechts in ihr Gegenteil um. Das Ziel, die Vermö- ensmasse zusammenzuhalten, um den Betrieb weiter- ühren und Arbeitsplätze erhalten zu können, gerät aus em Blick. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller läubiger gerät unter die Räder fiskalpolitischer Interes- en. Die Insolvenzordnung sollte ursprünglich gerade urch Abschaffung der Fiskalvorrechte die Insolvenz- asse erhöhen, was nunmehr, offensichtlich aufgrund er konkreten Haushaltslage der betroffenen Gläubiger, ieder beseitigt wird. Im Einzelnen ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Be- timmung, dass ein Insolvenzantrag nicht alleine dadurch nzulässig werde, dass der Schuldner nach Antragstellung ie Forderung erfüllt, Art. 2 des Gesetzentwurfes – § 14 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3045 (A) ) (B) ) Abs. l Satz 2 Insolvenzordnung –, erweist sich bei Lichte betrachtet als Schutzvorschrift für Sozialversicherungs- träger und damit als gesetzgeberische Berücksichtigung von Partikularinteressen. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Eröffnungsantrag noch mehr als bisher als Druckmittel gegen den Schuldner eingesetzt wird. Die Fortführung und Sanierung nur vorübergehend zah- lungsschwacher Betriebe würde hierdurch erheblich ge- fährdet. Auch gegen die beabsichtigte Änderung des § 55 Abs. 2 Insolvenzordnung bestehen Bedenken. Die Auf- wertung der im Eröffnungsverfahren begründeten Ver- bindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen zu Masse- verbindlichkeiten vereitelt Sanierungschancen und läuft damit einem wesentlichen Ziel der Insolvenzrechtsre- form zuwider. Zu Recht weist der Bundesrat darauf hin, dass hierdurch die mit der Insolvenzordnung angestrebte Trendwende vom Zerschlagungsprinzip hin zur Sanie- rung von Unternehmen infrage gestellt wird. Erfreulich ist, dass sich die Bundesregierung ausweislich ihrer Ge- genäußerung in diesem Punkt gesprächsbereit zeigt. Gänzlich misslungen ist und bleibt die Neuregelung des Anfechtungsrechts. Die vorgeschlagene Gesetzesän- derung ist und bleibt eine systemwidrige Bevorzugung der Sozialkassen. Diese Privilegierung öffentlich-rechtli- cher Gläubiger führt zwangsläufig zu einer Diskriminie- rung privater Gläubiger. Die FDP ist gegen jede Form von Diskriminierung und wird sie auch an dieser Stelle entschieden bekämpfen. Hier ist es auch nicht mit der zaghaften Prüfbitte des Bundesrates getan, im weiteren Verlauf des Gesetzge- bungsverfahrens darüber nachzudenken, ob den Interes- sen öffentlich-rechtlicher Gläubiger in schonender Weise Rechnung getragen werden könne. Hier ist ein klares Bekenntnis zum Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger gefordert. Wenn sich die Bundesregierung in diesem Punkt nicht bewegt, sieht die FDP keine Möglichkeit, dem Gesetz- entwurf zuzustimmen. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Als der vorlie- gende Entwurf erstmals im Sommer der Agonie von Rot-Grün das Licht der Öffentlichkeit erblickte, gab es einen unvergleichlichen Sturm der Entrüstung und Ab- lehnung aus der gesamten Fachöffentlichkeit, aus den Verbänden und seitens der Richter. Auch der Bundesrat meldete scharfen Widerspruch an. Das Wort von der „staatlich legalisierten Ausplünderung“ Leipziger Volks- zeitung vom 26. August 2005 von der „Bananenrepu- blik“ Förster ZInsO 2005, 785 und von den „langen Fin- gern der Finanz- und Sozialämter“ Businessportal 24.com vom 17. August 2005 machte die Runde. Das Bundesministerium der Justiz – als Verfasser des Entwurfes – sah sich öffentlich und unwidersprochen dem Vorwurf der Täuschung der Öffentlichkeit und der Lüge bezüglich der rechtlichen und sachlichen Motive des Entwurfes ausgesetzt – Huber ZlnsO 2005, 786ff. – und die Wirtschaftsverbände warnten vor einem drohen- d r v s s b s D d t m P s s I i t n A s n d Z a s k e Z d k J g s d i B h w s m V f g f w m m W v s b k (C (D en Verlust von Arbeitsplätzen und einer Verschlechte- ung der Sanierungschancen für die Unternehmen. Nun liegt uns dieser Entwurf in unveränderter Form or. Unverändert geblieben ist nicht nur der Text des Ge- etzentwurfes. Weitgehend unverändert blieb auch des- en Begründungsteil. Dort suchen wir nämlich verge- ens nach einer echten Auseinandersetzung mit der oeben erwähnten allseitigen Kritik an dem Vorhaben. afür finden wir offenherzige Ausführungen zum Pfän- ungsschutz der Altersvorsorge gegen den – für sich be- rachtet – wohl niemand im Haus Einwände erheben öchte. Was geht hier vor sich? Das will ich Ihnen sagen: Man hat uns einen Berliner fandkuchen zum Anbeißen offeriert, der freilich zu un- erer Überraschung nicht mit zuckersüßer Marmelade, ondern mit sehr scharfem Senf gefüllt ist. Der Senf im nneren ist die Wiedereinführung des Fiskusprivileges m Insolvenzverfahren, das mit dem richtigen und wich- igen Ziel des Pfändungsschutzes der Altersvorsorge icht mehr als eine Drucksachennummer gemein hat. Der Senf ist jene unscheinbare Formulierung unter rt. 2 im Entwurf des § 131 Insolvenzordnung, wo es prachlich seltsam heißt: Eine Rechtshandlung wird icht allein dadurch zu einer solchen nach Satz 1, dass er Gläubiger die Sicherung oder Befriedigung durch wangsvollstreckung erlangt. Potentester Zwangsvollstrecker unter den Gläubigern ber ist nun einmal die öffentliche Hand, die sich stets elbst, schnell und exklusiv mit einem Titel „bewaffnen“ ann. So soll – durch die Hintertür und unter Vermeidung iner bewussten Befassung durch dieses Parlament – ein ustand wieder hergestellt werden, der einmal zum Nie- ergang und zum völligen Bedeutungsverlust der Kon- ursordnung geführt hatte und dem dieses Parlament im ahre 1994 bei der Schaffung der Insolvenzordnung aus utem Grunde und sehr bewusst ein Ende bereitet hatte. Die Selbstprivilegierung der öffentlichen Hand im In- olvenzverfahren ist nicht nur eine massive Verletzung es Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung, wie hn der BGH weiterentwickelt und präzisiert hatte. Die evorzugung der öffentlichen Hand wird auch weitge- ende soziale und ökonomische Folgen haben. Die Fach- elt rechnet mit einer Verschlechterung der Sanierung- chancen für schätzungsweise 7 000 bis 10 000 klein- und ittelständische Unternehmen jährlich. Erwartet wird der erlust von 50 000 bis 100 000 Arbeitsplätzen. Wir dür- en uns einrichten auf ein Absinken der eh schon gerin- en Insolvenzquoten. Und wir verlieren den sanierungs- reundlichen Charakter der Insolvenzordnung, während ir das „Windhundprinzip“ in der Krise der Unterneh- en wieder einführen. Dieses Parlament hat vor mehr als zehn Jahren ge- einsam mit dem Justizministerium und gegen massive iderstände eine wahrlich große Insolvenzrechtsreform ollbracht, deren Kern es unter anderem gewesen ist, die taatlichen Privilegien des 18. und 19. Jahrhunderts zu eseitigen Diese Reform ist – das belegen alle Statisti- en – ein großer, auch internationaler Erfolg geworden 3046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) und hat zur Rettung vieler tausend Unternehmen und Ar- beitsplätze beigetragen, weil der Staat mit seinen An- sprüchen in der Krise der Unternehmen zurückgetreten ist, um den bedrohten Unternehmen die Chance zur Er- haltung und Erneuerung nicht zu verbauen. Der kluge Staat nämlich ist – gerade mit Blick auf die Liquidität seiner sozialen Kassen – unbedingt an der Erhaltung der Unternehmen interessiert. Es liegt an uns allen gemeinsam, ob wir ein geglück- tes Stück Reformpolitik beibehalten wollen oder durch unsere Zustimmung zu diesem Entwurf einen insolvenz- rechtlichen Salto Mortale zurück zur Konkursordnung anstellen. Wir sollten daher auf der Ebene der Obleute des Rechtsausschusses dringend Einigkeit über die Erforder- lichkeit einer Sachverständigenanhörung erzielen, um überhaupt das Maß an Sachinformation erlangen zu kön- nen – das uns die Entwurfsersteller lieber vorenthalten wollten –, das wir aber benötigen, um Richtiges von Fal- schem in diesem Entwurf zu scheiden. Ein abschließendes Wort zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge: Obwohl es sich um einen richtigen An- satz handelt, ist dieser weniger als die halbe Miete. Die Rücklagen für die Alterssicherung sind in unserem Land natürlich erst dann wirklich umfassend und gerecht ge- schützt, wenn wir gleichzeitig die Freibeträge für Hartz- IV-Empfänger für die Verwertung von Altersrücklagen vor Inanspruchnahme von Sozialleistungen anheben. Hier bestehen nämlich unerträglich weit gehende Ver- pflichtungen zur Abschmelzung privater Altersrückla- gen, die – mit Blick auf den hier in Rede stehenden Pfän- dungsschutz – kaum dem Gleichheitsgebot genügen dürften. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der erste Teil des Gesetzentwurfes, über den wir heute de- battieren, zielt darauf ab, die private Altersvorsorge, vor allem von Selbstständigen, besser als bisher vor Pfän- dungen zu schützen. Dieses Ziel unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Ein Pfändungsschutz, wie er heute für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits existiert, dient – auch, aber nicht nur – dem Schutz des Schuldners. Sein Existenzminimum im Alter soll vor Gläubigerzu- griffen gesichert werden. Daneben hat der Pfändungs- schutz aber auch die Funktion, die staatliche Gemein- schaft von Sozialleistungen zu entlasten: Ohne den Pfändungsschutz wäre der Schuldner im Alter im Falle einer Pfändung seiner Altersversorgung auf öffentliche Transferleistungen angewiesen. Indem der Gesetzent- wurf hier in begrenztem Rahmen die Interessen der Ge- meinschaft und des – zuvor als Selbstständiger tätigen – Schuldners über die Gläubigerinteressen stellt, fördert er eine Kultur der Selbstständigkeit und verbessert den Rahmen für Existenzgründungen. Dies findet unsere Zu- stimmung. „Ursprünglich, das will ich an dieser Stelle nicht ver- hehlen, hatten wir Grünen Bedenken, da der Gesetzent- wurf solche Versicherungsverträge nicht erfasst, bei de- n T m z S K c g d r W s s z i n g b s d s w S e a d l w G w z k K t m b A a f g M s a b e s d D d D d d a B (C (D en Dritte – also vor allem Frauen von selbstständig ätigen – bezugsberechtigt sind. Da aber bei der Bestim- ung der Pfändungsfreigrenze auch Unterhaltspflichten u berücksichtigen sind, erscheint ein hinreichender chutz zugunsten von Ehegatten oder -gattinnen bzw. indern gewährleistet. Nach wie vor kritisch sehen wir jedoch die gesetzli- he Beschränkung des Schutzes auf Lebensversicherun- en, primär auf Rentenversicherungen. Auch wenn dies ie am häufigsten gewählte Form privater Alterssiche- ung sein mag, könnte die Regelung gleichwohl zu ettbewerbsverzerrungen zulasten anderer Altersvor- orgeprodukte, zum Beispiel Banksparpläne oder Fonds- parpläne, führen. Werden also solche Wettbewerbsver- errungen in erheblichem Unfang erkennbar – was wir m Rechts-, aber auch den anderen Ausschüssen sehr ge- au erörtern und prüfen wollen –, dann muss hier nach- ebessert werden, zugunsten solcher Alterssicherungen, ei denen in vergleichbarer Weise ein Missbrauch ausge- chlossen werden kann. Dann wird es nicht reichen, iese Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu ver- chieben, wie es die Bundesregierung angedacht hat, enn sie bei dem Gesetzentwurf von einem „ersten chritt“ spricht. Lassen Sie mich nun zum zweiten Teil des Gesetz- ntwurfes kommen, der darauf abzielt, die Insolvenz- nfechtungen zu beschränken. Das Anfechtungsrecht es Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher Benachtei- igung soll auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt erden. Diese Neuregelung soll vor allem – was aber mit dem esetzentwurf mehr verdunkelt als laut ausgesprochen ird – die finanziellen Ausfälle beim Fiskus und den So- ialkassen deutlich verringern. In der öffentlichen Dis- ussion wurde an dieser Regelung zum Teil erhebliche ritik geäußert. Diese Kritik teilen wir. Meines Erach- ens bedeutet diese Neuregelung, auch wenn das Justiz- inisterium beteuert, die Regelung würde für alle Gläu- iger gleichermaßen gelten, im Ergebnis gleichwohl eine bkehr vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, lso einer wesentlichen Errungenschaft der Insolvenzre- orm von 1999. Denn im Gegensatz zu privaten Gläubi- ern haben nur der Fiskus und die Sozialkassen die öglichkeit, ihre Forderungen selbst titulieren und voll- trecken zu können. Sie sind also strukturell schneller als ndere Gläubiger. Für letztere wird somit die verblei- ende Massenquote drastisch sinken. Man kann es auch twas deutlicher formulieren, sie werden „in die Röhre“ chauen. So berechtigt der Ansatz erscheint, dem Fiskus und en Sozialversicherungsträgern Einnahmen zu erhalten: ies darf nicht zulasten sanierungsfähiger Unternehmen, urch die Arbeitsplätze erhalten werden können, gehen. as Insolvenzrecht ist hierfür nicht der richtige Ort. Zu iesen rechts- wie wirtschaftspolitisch sehr tief greifen- en Regelungen werden wir deshalb in den Ausschüssen lso noch sehr intensiv diskutieren müssen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Bei diesem Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3047 (A) ) (B) ) geht es um zwei verschiedene Punkte: Erstens den Pfän- dungsschutz für Kapitallebensversicherungen und pri- vate Rentenversicherungen und zweitens die Einschrän- kung der Insolvenzanfechtung. Der Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist heute un- zureichend. Renten aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung genießen einen Pfändungsschutz. Dagegen sind die Einkünfte Selbstständiger nicht in gleicher Weise vor Pfändung geschützt. Auf Vermögenswerte, die ein Selbstständiger für seine Altersvorsorge vorgesehen hat, können Gläubiger also unbeschränkt zugreifen. Das geht nicht nur zulasten des einzelnen Unternehmers und sei- ner Familie, sondern ist auch gesamtwirtschaftlich kein guter Zustand. Denn wenn alles gepfändet werden kann, ist der Unternehmer im Alter auf staatliche Transferleis- tungen angewiesen. Die privaten Gläubiger bedienen sich bei dem Altersvorsorgevermögen des Unternehmers und die staatliche Solidargemeinschaft kann dann für die tatsächliche Versorgung im Alter aufkommen. In einem ersten Schritt sieht der Gesetzentwurf des- halb vor, für die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung einen Pfändungsschutz zu schaffen. Das sind die am weitesten verbreiteten Formen der Al- terssicherung Selbstständiger. Unser Ziel ist es, nicht nur die Rentenzahlungen zu schützen. Auch das anzusparende Vorsorgekapital soll vor Pfändung geschützt sein, soweit das erforderlich ist, um im Alter eine existenzsichernde Rente zu erhalten. Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals steigt progressiv mit dem Lebensalter. Das angesparte Kapital soll im Falle einer regelmäßigen Beitragszah- lung mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente er- möglichen, die in etwa so hoch ist wie die Pfändungs- freigrenze. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Schutz auch dazu beitragen wird, den Menschen Mut zum Schritt in die Selbstständigkeit zu machen. Das zweite Ziel dieses Entwurfes ist eine gewisse Be- schränkung der Insolvenzanfechtung. Wir müssen zwei Dinge in Einklang bringen: die Insolvenzanfechtung als Ausdruck des Grundsatzes der Gläubigergleichbehand- lung und das zentrale sozial- und wirtschaftspolitische Anliegen, für eine langfristige finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sorgen. Nur wenn es ge- lingt, die Sicherungssysteme auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen, kann das Vertrauen der Bevölke- rung in den Sozialstaat auch in Zukunft bewahrt werden. Die steigenden Kosten der sozialen Sicherung führen dazu, dass der Faktor Arbeit immer stärker belastet wird. Hohe lohnbezogene Sozialbeiträge behindern die Schaf- fung von Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung will des- halb den Faktor Arbeit entlasten. Diesem Bemühen läuft es jedoch zuwider, wenn jährlich mehrere 100 Millionen Euro an Beitragsaufkommen den Sozialkassen im Wege der Insolvenzanfechtung entzogen werden. Im Unterschied zu sonstigen Gläubigern müssen die Sozialkassen jeden Schuldner akzeptieren, der Arbeitge- ber von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist, ohne dass eine Auswahl – etwa nach Bonität oder nach l w n z s t R v o h r a A d W r A C G U T g T h C t W 2 t h f n V s S e o i l c r A r t a R C (C (D angjährigen Geschäftsbeziehungen – für sie möglich äre. Und sie müssen dafür einstehen, dass den Arbeit- ehmern später die Sozialleistungen, für die Beiträge be- ahlt wurden, auch zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ind die Sozialkassen besonders stark Insolvenzanfech- ungen ausgesetzt. Die vorgesehene Regelung wird deshalb die von der echtsprechung sehr weitgehend ausgestaltete Insol- enzanfechtung zurückführen, und zwar maßvoll und hne den gesetzlichen Grundsatz der Gläubigergleichbe- andlung infrage zu stellen. Ich bin mir im Klaren da- über, dass die vorgesehene Regelung in der Praxis vor llem den Sozialkassen zugute kommen wird. Bei einer bwägung der widerstreitenden Interessen scheint mit as aber hinnehmbar, wenn wir dem wirtschaftlichen achstum und der Schaffung neuer Arbeitsplätze Vor- ang einräumen wollen. Das sollten wir tun. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für einen Beobach- terstatus Taiwans bei der Weltgesundheitsver- sammlung (Tagesordnungspunkt 18) Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/ SU): Die überwiegende Mehrheit der internationalen emeinschaft, darunter alle EU-Mitgliedstaaten und die SA, vertreten eine „Ein-China-Politik“ und erkennen aiwan nicht als selbstständigen Staat an. Die Bundesre- ierung wie die Europäische Union können den Antrag aiwans auf einen Beobachterstatus bei der Weltgesund- eitsorganisation daher nicht unterstützen. Auch die DU/CSU lehnt den Antrag der FDP ab. Regelmäßig tritt Taiwan für einen solchen Beobach- erstatus anlässlich der jährlich im Mai stattfindenden eltgesundheitsversammlung ein, die am 22. bis 7. dieses Monats stattfinden wird. Die Frage einer insti- utionalisierten taiwanesischen Mitarbeit in der WHO at mittlerweile den Status einer politischen Prinzipien- rage zwischen der Volksrepublik China und der taiwa- esischen Seite vor dem Hintergrund erreicht, dass die olksrepublik eine Wiedervereinigung mit Taiwan an- trebt und, gleichzeitig, Taiwan seinen internationalen pielraum und damit die entsprechende Anerkennung zu rweitern sucht. Aus unserer Sicht ist die Frage des formalisierten Be- bachterstatus von der faktischen Einbindung Taiwans n die Arbeit der WHO bzw. Weltgesundheitsversamm- ung zu unterscheiden. Grundsätzlich steht einer fachli- hen Mitarbeit Taiwans bei der WHO und deren Förde- ung und Vertiefung nichts im Wege. Auf pragmatische rt und Weise eine faktische Einbindung Taiwans zu er- eichen kann den Gründen, die im heute debattierten An- rag für die zentrale Forderung der FDP benannt werden, llerdings auch ohne einen Beobachterstatus Taiwans echnung tragen. Die EU, die Bundesregierung und auch die CDU/ SU haben eine solche Einbindung Taiwans in die 3048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Arbeit der WHO stets befürwortet. Wir unterstützen nicht nur die Prinzipien der WHO-Verfassung, wonach die Teilhabe an höchstmöglichen Gesundheitsstandards zu den fundamentalen Rechten jedes Einzelnen zählt; darüber hinaus sind wir an einer pragmatischen Lösung der Anwendung der Internationalen Gesundheitsregeln – International Health Regulations – interessiert. Denn derart können Lücken, zum Beispiel bei der grenzüber- schreitenden Seuchenbekämpfung, vermieden werden – und dies muss auch im Interesse aller Beteiligten sein. Diese Position der Bundesregierung hat auch die EU ge- genüber der chinesischen Regierung vorgetragen. In der Tat findet – entgegen der Erläuterung des FDP- Antrages – eine solche Einbindung bereits statt. Hierüber haben die WHO und Volksrepublik China so- gar ein Memorandum of Understanding geschlossen. Zwischen der Weltgesundheitsorganisation und dem Center for Disease Control in Taipeh gibt es eine regel- mäßige Kooperation. Die WHO arbeitet bereits beim Ausbruch von schweren übertragbaren Krankheiten, die sich international ausbreiten können, mit den taiwanesi- schen Gesundheitsbehörden zusammen. Das ist etwa bei SARS oder der Vogelgrippe geschehen. Demzufolge läuft ein nicht unwesentlicher Teil Ihrer Forderungen ins Leere. Selbst von offizieller taiwanesischer Seite – nament- lich von Vizeminister Kao – war kürzlich anlässlich ei- ner Reise nach Europa zu vernehmen, dass es Taiwan weniger auf den Beobachterstatus als vielmehr auf eine Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit ankomme. Auf Initiative der Bundesregierung hat die EU-Präsidentschaft jüngst gegenüber der WHO zum Ausdruck gebracht, dass die EU die Vertiefung der Ein- bindung Taiwans in die Arbeit der Weltgesundheitsorga- nisation wünscht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vogelgrippe. WHO-Generalsekretär Lee hat am 2. Mai gegenüber der EU zugesagt, sich dafür einsetzen zu wol- len. Dies sind vernünftige, durchaus pragmatische An- sätze, die die Notwendigkeit der verbesserten Zusam- menarbeit nicht von Statusfragen und politischen Sensi- bilitäten in anderen Kontexten abhängig macht. Hier hat die Bundesregierung die volle Unterstützung der CDU/ CSU-Fraktion. Die FDP schießt mit ihrem Antrag hingegen über das Ziel hinaus. Begründet wird der Antrag damit, dass ge- fährliche und sich rapide ausbreitende Seuchen, wie zum Beispiel die Vogelgrippe, nur effektiv bekämpft werden können, wenn alle Regionen der Welt zusammenarbeiten und keine von dieser Zusammenarbeit ausgeschlossen bleibt. Das ist richtig. Allerdings: Wie hier dargestellt, ist es für eine Verbes- serung der Zusammenarbeit nicht zwingend erforderlich, Taiwan einen Beobachterstatus zu geben. Einen solchen zu fordern, vermag für das eigentlich angestrebte Ziel sogar kontraproduktiv zu wirken: Die Wahrscheinlich- keit, dass somit nur weitere Spannungen zwischen Tai- wan und der VR China provoziert würden ist schwerlich auszuschließen, was dem eigentlichen Ziel einen Bären- dienst erweisen würde. Einer pragmatischen Lösung – h d d g g d f b V s d b f E A s W E m w d t f d i r w V d d t h w d s o u g d h k g m K H B a (C (D siehe das erwähnte Memorandum of Understanding – at sich China jedenfalls nicht in den Weg gestellt. Gerade aufgrund der in den letzten Jahren zunehmen- en Spannungen zwischen China und Taiwan muss auch er Deutsche Bundestag hier besonderes Fingerspitzen- efühl unter Beweis stellen. Dies hat das Hohe Haus in anderen Kontexten bereits etan. Ich darf daran erinnern, dass der Deutsche Bun- estag mit großer Mehrheit die Aufhebung des EU-Waf- enembargos ebenfalls abgelehnt hat – damals in der De- atte auch seitens einiger eingedenk des dargestellten erhältnisses China-Taiwan und des chinesischen Anti- ezessionsgesetzes. Rücksicht auf diese mit vielen Implikationen verbun- ene Spannungslage zu nehmen, bedeutet indes nicht, ei allen Themenkreisen in hehre Schweigsamkeit ver- allen zu müssen. Die Bundeskanzlerin fährt bekanntlich nde des Monats nach China. Ein Schelm wer den FDP- ntrag in diesen Zusammenhang stellen wollte. Ange- ichts ihrer sehr gelungenen Auftritte in Moskau und ashington begleitet die Bundeskanzlerin allerdings die rwartung, dass sie auch „schwierige“ Themen – zumal it der erforderlichen Sensibilität – nicht aussparen ird. Insgesamt muss unser überragendes Interesse sein, ass der Konflikt zwischen Peking und Taipeh nicht wei- eren Eskalationsstufen zugeführt wird. Detlef Dzembritzki (SPD): Wir haben Verständnis ür den Wunsch Taiwans auf eine aktive Beteiligung an er Arbeit der Weltgesundheitsorganisation. Die WHO st eine global wirkende Institution, deren Einsatz keine egionale Ausnahme verträgt. Bei der politischen Unterstützung des Wunsches Tai- ans kann jedoch Deutschland alleine wenig bewirken. ielmehr sind die Mitgliedstaaten der EU der notwen- ige Adressat für eine solche Initiative. Anzustreben ist aher ein koordiniertes Vorgehen, um in Genf im nächs- en Jahr erfolgreich sein zu können. Wichtig ist, dass allgemeine Politik und Weltgesund- eitsvorsorge in diesem Zusammenhang nicht vermischt erden. Hier geht es um die Abwehr von Gefahren für ie Gesundheit weltweit, gerade aus der Region, in der ich Taiwan befindet. Viele Grippewellen, auch SARS der aktuell die Vogelgrippe, haben in Südchina und der mgebenden Region ihren Ausgang genommen. Deswe- en ist eine Beteiligung Taiwans an den Erkenntnissen, en Strategien und den Programmen der Weltgesund- eitsorganisation keine abstrakte Frage, sondern ein sehr onkretes, aktuelles Erfordernis. Japan und die USA haben schon vor geraumer Zeit si- nalisiert, dass sie diese Sichtweise teilen. Deswegen uss jetzt die Zeit genutzt werden, um den notwendigen onsens herbeizuführen. Natürlich verbindet Taiwan mit seinem Anliegen die offnung, seinen Status als Land in den internationalen eziehungen zu verbessern. Daran ist im Grunde nichts uszusetzen, und dennoch ist es aussichtsreicher, diese Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3049 (A) ) (B) ) Fragen zu trennen und einer gesundheitspolitischen Ar- gumentation zu folgen. Der Beobachterstatus, der beispielsweise Organisatio- nen wie dem Roten Kreuz bereits eingeräumt wurde, sollte es leichter machen, Taiwan Mitwirkungsmöglich- keiten einzuräumen, ohne von unserer Position in der Ein-China-Politik abzuweichen. Schon aus rationalen Erwägungen sollte uns an einer engeren Kooperation des WHO mit dem hoch entwickel- ten taiwanesischen Gesundheitssystem und seinen medi- zinischen Forschungseinrichtungen gelegen sein. Zu- gleich mache ich aus meiner Sympathie für die Entwicklung Taiwans von einem autoritären Regime hin zu einer durchaus funktionierenden Demokratie mit freien Wahlen, Meinungsfreiheit und Achtung der Men- schenrechte keinen Hehl. Die Bundeskanzlerin sollte bei ihrem Besuch in der Volksrepublik China das Interesse Deutschlands an einer engen und intensiven Zusammenarbeit in Fragen der Ge- sundheit mit der gesamten Region betonen und zugleich die Volksrepublik zu einer Verbesserung der Informa- tionspolitik bei Seuchen und Epidemien auffordern, denn auch das gehört in diesem Zusammenhang erwähnt. Harald Leibrecht (FDP): Wir Liberale sind besorgt über den derzeitigen Status der Zusammenarbeit zwi- schen der WHO und Taiwan. Die Weltgesundheitsorganisation stellt die oberste und wichtigste Instanz dar, wenn es um effektive und ko- ordinierte Krankheitsbekämpfung und -vorbeugung geht. Heute, in Zeiten von Krankheiten wie SARS und der Vogelgrippe, ist es absolut notwendig, dass alle Regio- nen der Welt umfassend in dieses globale Gesundheits- netzwerk eingebunden werden. Die Bundesregierung selbst stellte vergangenen Fe- bruar in ihrem Bericht über „außen- und sicherheitspoli- tische Implikationen und Auswirkungen von Seuchen am Beispiel der Vogelgrippe“ fest, dass in der globali- sierten Welt eine effiziente internationale Zusammenar- beit „unverzichtbar“ ist, da Tierseuchen nicht an Gren- zen Halt machen. Dem kann ich nur zustimmen. Dennoch bleibt Taiwan bis heute ein systematischer und umfassender Zugang zur WHO verwehrt und kann nur eingeschränkt an den Programmen und Treffen der WHO teilnehmen. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit. Taiwan systema- tisch in die WHO einzubinden sieht man derzeit ganz deutlich an der Problematik der Vogelgrippe. Taiwan ist eine bedeutende Station auf der Route verschiedener Zugvögel: Etwa 1,25 Millionen Zugvögel passieren jähr- lich Taiwan oder überwintern dort. Hinzu kommt, dass Taiwan einer der wichtigsten internationalen Verkehrs- knotenpunkte im westlichen Pazifik ist. Trotzdem ist Taiwan bis heute aus dem Seuchenbe- kämpfungsnetz der WHO ausgeschlossen. Dabei würden die WHO und wir, ihre Mitgliedsländer, von einer Ein- b h s v e ü d i w i P a k h A S U z p w b w m k g e h d g t u u A i M a T b C A d l k W m l f (C (D indung Taiwans unmittelbar profitieren, denn Taiwan at beachtliche Erfolge im Gesundheitssektor vorzuwei- en: So wurde in Taiwan das erste umfassende Kranken- ersicherungssystem in Asien aufgebaut; Taiwan hat ine hohe Dichte an Ärzten vorzuweisen und zahlreiche bertragbare Krankheiten wie Tollwut, Malaria und Kin- erlähmung überwunden. Den Grund, warum Taiwan dennoch seit Jahrzehnten n Sachen WHO ausgeschlossen wird, kennen wir alle: eil es China nicht gefällt. Die Volksrepublik protestiert lauthals: Taiwan weiter n die WHO einzubeziehen würde gegen die Ein-China- olitik verstoßen – würde eine „Staatlichkeit“ Taiwans nerkennen und sei ohnehin unrechtmäßig, da Taiwan ein Mitglied der Vereinten Nationen ist. Aber was wir ier fordern, hat mit all dem nichts zu tun. Dies ist kein ntrag auf die Anerkennung Taiwans als unabhängiger taat. Dies ist kein Rütteln an der Ein-China-Politik. nd dies ist kein Verstoß gegen die UN- oder WHO-Sat- ung. Dies bedeutet lediglich, dass wir auf der gesundheits- olitischen Landkarte keinen weißen Fleck dulden. Dass ir Taiwan – eine reifende Demokratie mit einem eta- lierten Gesundheitswesen – nicht länger ausschließen ollen aus dem globalen Gesundheitsnetzwerk – sowohl it Blick auf die Gesundheit der taiwanesischen Bevöl- erung als auch auf unsere eigene. Im Übrigen sieht die Satzung der WHO für Nichtmit- lieder der UN eine Aufnahme auf der Grundlage eines infachen Mehrheitsbeschlusses vor. Die Weltgesundheitsversammlung, WHA, das öchste Entscheidungsgremium der WHO, hat überdies ie Möglichkeit, internationale oder nichtstaatliche Or- anisationen einzuladen, an den Aktivitäten der WHO eilzunehmen. So haben in der Vergangenheit Palästina nd Malta einen Beobachterstatus bei der WHA erhalten nd werden routinemäßig zu deren Treffen eingeladen. Eine direkte und geregelte Einbindung Taiwans in die rbeit der WHO wäre schon mit einem Beobachterstatus n der WHA erreichbar. Denkbar wäre zum Beispiel in Anlehnung an Taiwans itgliedschaft in der WTO – gegen die ich im Übrigen us diesem Hause auch keinen Protest gehört habe –, aiwan als „Gesundheitseinheit“ oder Ähnliches einzu- eziehen. Nächste Woche reist Bundeskanzlerin Merkel nach hina. Dort wird sie wichtige Themen der Wirtschafts-, ußen- und Sicherheitspolitik diskutieren. Ich hoffe, ass auf der parallel tagenden Weltgesundheitsversamm- ung in Genf die Gesundheitspolitik einen Schritt voran- ommt und Taiwan einen Beobachterstatus bei der HA erhält – mit der Stimme der deutschen Vertreter. Schließen wir uns in dieser Sache dem Europaparla- ent und unseren amerikanischen und japanischen Kol- egen an und beenden diesen gesundheitspolitischen Un- ug. 3050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Monika Knoche (DIE LINKE): Zu später Stunde be- schäftigen wir uns mit einem kleinen Problem, das – ich sage es direkt – auch noch größer gemacht wurde mit diesem Antrag als es eigentlich ist. Mag sein, dass es den Freidemokraten entgangen ist – ich kann es mir jedoch nicht so recht vorstellen – Tatsache ist aber: Taiwan ist seit Mai 2005 Gegenstand eines Memorandums of Un- derstanding mit China. Es handelt sich um eine Verein- barung zwischen der WHO und China, eine Vereinba- rung auf der Grundlage der Ein-China-Politik, die es Taiwan erlaubt, unter bestimmten Bedingungen an WHO-Sitzungen teilzunehmen. Gesundheitspolitische Experten aus Taiwan haben im zurückliegenden Jahr achtmal Gebrauch von dieser Ver- einbarung gemacht, und zwar genau zu den Themen, die die FDP hier darstellt respektive heraushebt – wie die Vogelgrippe. Das Memorandum of Understanding er- streckt sich auf alle Fragen der Gesundheitsprävention, die übertragbare Krankheiten betreffen, also auch HIV/ Aids, TBC etc. Zwar ist der Text des Memorandums nicht öffentlich, wohl aber alle Informationen der WHO zu den angesprochenen Krankheiten. So sind alle Richt- linien der WHO zugänglich und über Internet alle fach- lichen Informationen zu erhalten. Von einem Informa- tionsdefizit kann nicht die Rede sein, von einem Kooperationsdefizit der WHO mit Taiwan auch nicht. Allerdings erlaubt es der konstitutionelle Rahmen der WHO nicht, direkte diplomatische Beziehungen zu Tai- wan aufzunehmen. Die FDP scheint dies mit dem Antrag aber auch gar nicht zu wollen. Die darin vorgeschlage- nen Erweiterungen über das genannte Memorandum hi- naus bergen meines Erachtens zu viele Risiken auf au- ßenpolitischem Gebiet, als dass ich ihnen zustimmen wollte. Taiwan kann von sich sagen, dass es einen hohen me- dizinischen und gesundheitlichen Standard aufweist. Es ist wahrlich kein Entwicklungsland, in dem gravierende Defizite auf diesem Gebiet epidemiologisch die Warnsi- gnale aufleuchten ließe. Auch – so meine ich – ist die Vogelgrippe überschätzt in ihrem Bedrohungspotenzial, als dass man deswegen von „außen- und sicherheitspolitischen Implikationen“ reden müsste. Insofern ist das Beispiel Vogelgrippe oh- nehin schlecht gewählt. Zur Frage, ob wir uns als Parla- ment mit dem Thema befassen sollen, neige ich zur Ab- lehnung. Taiwan ist vom Großteil der Staaten nicht als unab- hängiger Staat anerkannt. Das hat seine guten Gründe und daran wollen Sie und wir nichts ändern. Die Aus- grenzung Taiwans in sachlichen und fachlichen Fragen des Infektionsschutzes kann ich aufgrund unserer Re- cherche nicht sehen. Wir sind als Abgeordnete gut beraten, taiwanische In- teressen auf staatliche Souveränität nicht durch partielle und in der Bedeutung überhöhte Fragen eine Aufwer- tung zu geben. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die weltweite Verflechtung, meist Globalisierung genannt, i n w w s e d v T p d w o s s m v t e m t N s n m v l s e k s k s d k k d K d u d d m d d w d W w A b k e l g (C (D st eine Tatsache. Ebenso eine Tatsache ist, dass hierzu icht nur Wirtschaftsbeziehungen und ihre sozialen Aus- irkungen gehören, sondern auch eine ganze Reihe von eiteren Effekten. Wenn Güter und Kapital reisen, rei- en auch Menschen. Dies ist auf der ganzen Welt so, und s betrifft praktisch alle Länder. Besonders aber gilt dies ann, wenn starke Wirtschaften mit hohem Exportanteil orhanden sind. Zu diesen Ländern gehört schon seit Jahrzehnten auch aiwan, Die taiwanesische Wirtschaft gehört zu den ex- ortstärksten Asiens, sogar der Welt. Dieser Umstand ist eshalb von Bedeutung, weil er eine große Anzahl an eltweiten Kontakten mit sich bringt. So begrüßenswert der auch nur normal dies ist, so hat es doch auch Kon- equenzen, die besondere Beachtung verdienen, Eine olche Konsequenz ist die einfache Erkenntnis, dass enschliche Kontakte auch das Risiko der Übertragung on Krankheiten bedeuten, und je mehr solcher Kon- akte es gibt, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit iner Ansteckung. Zur Eindämmung dieses Risikos bzw. seiner unver- eidlichen Folgen gibt es die Weltgesundheitsorganisa- ion. Sie ist wesentlicher Bestandteil des weltweiten etzwerks zur Gesundheitsvorsorge und -versorgung, ie bildet dessen institutionelle Struktur. Es scheint ba- al, auf deren Sinn und Notwendigkeit hinzuweisen, zu- al angesichts der immer enger werdenden Verflechtung on Volkswirtschaften, des wissenschaftlichen, kulturel- en und touristischen Austauschs weltweit. Dennoch cheint dieser Hinweis notwendig, denn bis heute wird inem Land wie Taiwan mit dem Verweis auf seine völ- errechtliche Nichtanerkennung der Zugang zur Weltge- undheitsorganisation verwehrt. Meiner Ansicht nach ist diese Begründung ebenso urzsichtig wie überflüssig, und das möchte ich erklären. Kurzsichtig wäre die Aufrechterhaltung des Aus- chlusses Taiwans von der Mitarbeit in der WHO eshalb, weil die Überwachung, Eindämmung und Be- ämpfung von Pandemien und Seuchen, von Infektions- rankheiten aller Art in unser aller Interesse ist. Dabei ist er völkerrechtliche Status eines Gebietes unerheblich. rankheiten richten sich nicht danach, ob ein Land, in em sie vorkommen, als Staat anerkannt ist. Taiwan war nd ist naturgemäß von allen weltweit sich verbreiten- en Infektionskrankheiten betroffen. Ich erinnere nur an ie gerade noch rechtzeitig eingedämmte SARS-Epide- ie im südchinesischen Raum vor einigen Jahren. Schon amals sollte klar sein, dass eine Einbindung Taiwans in as internationale Gesundheitssystem sinnvoll und not- endig ist. Heute ist die erkennbar gestiegene Gefahr er Ausbreitung der Vogelgrippe eine Aufgabe auch der HO. Und auch hier ist offensichtlich, dass kein be- ohntes Gebiet der Erde vor dieser Krankheit und ihren uswirkungen geschützt ist. Überflüssig ist der Ausschluss Taiwans von der Ein- eziehung in die Arbeit der WHO deshalb, weil diese einerlei völkerrechtliche Auswirkung hat. Die WHO ist ine Sonderorganisation der UN, die eine spezielle fach- iche Aufgabe hat. Nichtmitglieder der UN können Mit- lied der WHO sein oder Beobachterstatus genießen, je- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3051 (A) ) (B) ) denfalls Zugang zu ihrer Arbeit haben. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen: Nicht anerkannte staatsähnliche Gebiete wie Palästina gehören dazu oder auch internatio- nale Organisationen wie das Rote Kreuz. Warum nicht Taiwan? Warum sollte, wer in der WTO mitarbeiten kann oder an Olympischen Spielen teilnehmen, nicht auch zur Aufrechterhaltung der Gesundheit bei sich und weltweit beitragen dürfen? Der völkerrechtliche Status spielt dabei keine Rolle. Worum es geht, ist die Bedeu- tung eines Landes für die Verbreitung von Infektions- krankheiten, sein und der Schutz seiner Nachbarn vor deren Ausbreitung und nicht zuletzt sein möglicher Bei- trag zur Eindämmung von Epidemien und Seuchen. Unter den mehr als 20 Millionen Einwohnern Tai- wans gibt es eine ganze Reihe hervorragender Wissen- schaftler und Ärzte. Die Insel hatte das erste flächende- ckende Krankenversicherungssystem Asiens und verfügt über ein sehr gut ausgebautes Gesundheitssystem. Eine Einbeziehung Taiwans in die Arbeit der WHO wäre nicht nur gut für das Land, gut für die Chancen der welt- weiten Bekämpfung von Epidemien, sondern auch gut für die Arbeit der WHO selbst, Taiwan kann mit seinen Erfolgen in der Gesundheitspolitik zum Erfolg der WHO beitragen. Zu wünschen wäre deshalb auch seine Mit- arbeit in den Lenkungsgremien der WHO und an ihren Arbeitsprogrammen. Dieser Ansicht sind mittlerweile nicht nur eine Reihe von Staaten, sondern auch von inter- nationalen medizinischen Fachorganisationen. Deutsch- land sollte sich diesen Erkenntnissen nicht verschließen und der praktischen Vernunft Genüge tun. Die Unterstüt- zung eines Beobachterstatus Taiwans in der WHO würde uns allen nützen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Zusatztagesordnungspunkt 8) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die große Koalition bringt die Einführung des neuen und digitalen Funksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufga- ben, BOS, voran. Das Bundesinnenministerium ent- scheidet Ende Juni über die Vergabe der Systemtechnik, die Verhandlungen über den Betrieb des Funknetzes sind auch auf gutem Wege. Noch in diesem Jahr soll mit dem Aufbau des Funknetzes begonnen werden. Der Gesetzgeber steht nun vor der Aufgabe, die not- wendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Vergabe des Digitalfunks zügig abgeschlossen und bald mit dem Aufbau des Funknetzes begonnen werden kann. Folgendes ist dafür zu tun. Erstens müssen im Bundes- haushalt 2006 die notwendigen Finanzmittel bereitge- stellt werden. Zweitens bedarf es einer Organisation, die den Aufbau und Betrieb des Funknetzes steuert und die unterschiedlichen Akteure von Bund und Ländern koor- diniert. g D r v s n D D t k d d ti g T F v d A u f ü e d c t d S l B d w w m h S f t F a N g d d A w b r f t d u d n tr (C (D Die Verabschiedung des Bundeshaushaltes ist im Juni eplant. Um die organisatorischen Voraussetzungen für igitalfunk zu schaffen, hat das Bundesinnenministe- ium den heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf orgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Bundesan- talt für den Digitalfunk der Behörden und Organisatio- en mit Sicherheitsaufgaben, BDBOS, zu errichten. iese neue Behörde soll die Aufgabe haben, den BOS- igitalfunk aufzubauen, zu betreiben und seine Funk- ionsfähigkeit sicherzustellen. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien lar zum Ausdruck gebracht, dass sie möglichst rasch en BOS-Digitalfunk einführen wollen. Notwendig ist er BOS-Digitalfunk deshalb, weil die Kommunika- onsstrukturen der BOS nicht mehr heutigen Anforderun- en genügen. Dies gilt besonders mit Blick auf mögliche erroranschläge und Katastrophenfälle. Die analogen unknetze, die seit den 70-Jahren genutzt werden, sind eraltet und nicht abhörsicher. Bei Großeinsätzen sind ie analogen Netze schon häufig zusammengebrochen. uch die Ersatzteilbeschaffung wird immer schwieriger nd kostenintensiver. Demgegenüber wird der Digital- unk die Kommunikation der BOS verbessern. Sprach- bertragung und Datenkommunikation werden innerhalb ines gemeinsamen Netzes ermöglicht. Dies erleichtert en gemeinsamen, koordinierten Einsatz unterschiedli- her Behörden und Einsatzkräfte. Der Informationsaus- ausch erfolgt verschlüsselt und ist deshalb abhörsicher – ies verbessert den Datenschutz und verhindert, dass traftäter den Funkverkehr abhören und dadurch polizei- ichen Maßnahmen entgehen können. Am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für das DBOS-Gesetz stellt sich die Frage, inwiefern für das igitale Funknetz eine eigene Organisation benötigt ird, und wenn ja, ob dazu eine Bundesanstalt gegründet erden sollte. Ich bin der Auffassung, dass beide Fragen it ja zu beantworten sind. Die Innenministerkonferenz at bereits im März 2005 beschlossen, dass eine „BOS- telle“ eingerichtet werden soll. Für eine eigene Organisation für den BOS-Digital- unk spricht zunächst die große Komplexität des Projek- es. Das deutsche BOS-Netz wird das größte digitale unknetz der Welt sein. Seine Einführung ist sehr zeit- ufwendig und wird sich bis Ende 2010 hinziehen. Das etz wird von sehr unterschiedlichen Behörden und Or- anisationen genutzt werden – von der Polizei des Bun- es und der Länder, von den Feuerwehren und Rettungs- iensten, vom Technischen Hilfswerk und dem Zoll. Der ufbau und Betrieb ist technisch anspruchsvoll und wir issen, welche Risiken technologische Großprojekte ergen. Nicht zuletzt ist auch wichtig, die Kosten für Er- ichtung und Betrieb unter Kontrolle zu haben. Das alles macht es erforderlich, eine Stelle zu schaf- en, in der der betriebswirtschaftliche, taktische und echnische Sachverstand gebündelt wird. Es ist sinnvoll, ie Interessen von Bund und Ländern zu koordinieren nd einheitlich gegenüber dem Systemlieferanten und em Betreiber des Funknetzes zu vertreten. Den Auftrag- ehmern sollten nicht 17 verschiedene, sondern eine Auf- aggeberorganisation gegenüberstehen. Dies vermindert 3052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) das Risiko erheblich, dass der Betrieb eines bundesweit einheitlichen Digitalfunks an technischen oder organisa- torischen Problemen scheitert. Damit die gemeinsame Stelle von Bund und Ländern als Auftraggeberorganisation fungieren kann, ist es er- forderlich, diese Stelle als eine eigenständige juristische Person einzurichten. Dies wird erreicht, indem die ge- meinsame Stelle als rechtsfähige Anstalt des öffentli- chen Rechts errichtet wird. Diese Rechtsform stellt im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen zudem sicher, dass die Länder – sie sind die Hauptnutzer des Funknet- zes und werden einen beträchtlichen Teil der Kosten tra- gen – angemessen am Aufbau und Betrieb des Digital- funks mitwirken können. Das wäre bei einer obersten Bundesbehörde oder bei einer Bundesoberbehörde nicht möglich. Für die Schaffung einer Bundesanstalt und damit ei- ner Behörde sprechen auch Sicherheitsgründe. Dass das digitale Funknetz der Sicherheitsbehörden für die Si- cherheit der Bundesrepublik eine zentrale Rolle spielen wird, liegt auf der Hand. Gerät das Funknetz in Gefahr, kann dies auch die Innere Sicherheit gefährden. In einem solchen Fall ist eine Behörde notwendig, die Maßnah- men zur Gefahrenabwehr anordnen kann. Der Gesetz- entwurf sieht dazu eine Ermächtigung ausdrücklich vor, beispielsweise soll sich die Bundesanstalt Zugang zu Computersystemen des Funknetzes verschaffen und die Steuerung dieser Systeme übernehmen können. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass die Bundesanstalt befugt werden soll, die Sicherheit des Netzes und seiner Komponenten zu überprüfen, um Gefahren vorab erkennen zu können. Die im Gesetzent- wurf vorgesehenen Regelungen zur Abwehr netzspezifi- scher Gefahren und zur Überwachung sind deshalb wichtig, weil private Unternehmen bei Errichtung und Betrieb des Funknetzes einbezogen sind. Das BOS-Netz wird somit kein rein staatliches Netz sein – es bedarf ei- ner Behörde, die das Funktionieren des Netzes über- wacht und gewährleistet. Ein zweiter Sicherheitsaspekt ist nicht so offensicht- lich: Die Funktionsfähigkeit der Bundesanstalt wird auch dadurch gewährleistet, dass der Bund als Zahlungs- träger die Zahlungsfähigkeit garantiert. Dementspre- chend ist auch laut Gesetzentwurf die Eröffnung des In- solvenzverfahrens nicht zulässig. Vor gut einem Jahr standen wir als Gesetzgeber be- reits schon einmal vor der Frage, ob eine Bundesanstalt für den Digitalfunk eingerichtet werden soll. Das Ge- setzgebungsverfahren wurde nicht abgeschlossen – der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition fiel der Diskon- tinuität zum Opfer. Ich habe mich gegen den damaligen Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Unionsfraktion hat gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Beim damaligen Stand des Verfahrens war nicht er- sichtlich, wie und in welchem Umfang der Ausgleich von Bundes- und Länderinteressen innerhalb der Bun- desanstalt erfolgen sollte. Deshalb wurde diesem Ge- setzentwurf in einer Anhörung attestiert, gegen den ver- fassungsrechtlichen Grundsatz der Bundestreue zu v l n n l L d B L d g t V v s w D s ß g s n V E d k w i s e J d w D V v S v B d V t n v l a J F c s t h (C (D erstoßen und verfassungswidrig zu sein. Mittlerweile iegt ein Verwaltungsabkommen vor, in dem dieser ge- annte Ausgleich enthalten ist. Ich danke dem Bundesin- enminister, dass er mit seinem neuen Stil von Kollegia- ität mit den Innenministern der Länder eine schnelle ösung im Streit um das Verwaltungsabkommen gefun- en hat. Das Verwaltungsabkommen zwischen dem und und den Ländern wurde heute Mittag paraphiert. Mit dem Verwaltungsabkommen regeln Bund und änder ihre Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb es BOS-Digitalfunks. Das Abkommen trifft klare Re- elungen, beispielsweise über die Aufgaben des Verwal- ungsrates, der Stimmenzahl der einzelnen Länder im erwaltungsrat sowie über die jeweiligen Kostenanteile on Bund und Ländern für die Realisierung der Netzab- chnitte. Anders als vor einem Jahr wissen die Länder, as auf sie zukommt, wenn die Bundesanstalt für den igitalfunk gegründet wird. Deshalb ist der heutige Ge- etzentwurf zustimmungsfähig. Für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf spricht au- erdem, dass er gegenüber dem alten Entwurf der Vor- ängerregierung die Aufgaben des Verwaltungsrates we- entlich erweitert: Die Satzung der Bundesanstalt wird icht mehr durch den Präsidenten, sondern durch den erwaltungsrat erlassen. Es wird festgelegt, dass die ntscheidung über die grundsätzlichen Angelegenheiten er Bundesanstalt dem Verwaltungsrat obliegt. Die Stär- ung des Verwaltungsrats gegenüber dem früheren Ent- urf ermöglicht es den Ländern, über dieses Gremium hre Interessen besser zu vertreten und in die Bundesan- talt einzubringen. Der Grundsatz der Bundestreue wird ingehalten. Die Situation hat sich gegenüber der von vor einem ahr aufgrund des verbesserten – und vorab mit den Län- ern abgestimmten – Gesetzentwurfs und dem mittler- eile vorliegenden Verwaltungsabkommen geändert. as im Entwurf vorgelegte BDBOS-Gesetz sowie das erwaltungsabkommen bilden eine gute Grundlage, die on der Innenministerkonferenz beschlossene BOS- telle in Form einer Bundesanstalt für Digitalfunk zu erwirklichen. Ich plädiere dafür, das Gesetzgebungsverfahren in undestag und Bundesrat zügig abzuschließen, damit ie Bundesanstalt für Digitalfunk bald gegründet und die oraussetzungen gegeben sind, mit dem Aufbau und Be- rieb des Digitalfunks so schnell wie möglich zu begin- en. Dies wird die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden erbessern und somit der Inneren Sicherheit in Deutsch- and zugute kommen. Gerold Reichenbach (SPD): Unter Fachleuten, ber auch In der Politik ist seit mindestens einem halben ahrzehnt unumstritten, dass unser veraltetes analoges unksystem für die Behörden und Organisationen im Si- herheitsbereich auf den modernen Digitalfunk umge- tellt werden muss. Der Digitalfunk bietet gegenüber dem analogen Sys- em vor allem die seit langem geforderte Abhörsicher- eit. Der Digitalfunk bietet höheren Kommunikations- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3053 (A) ) (B) ) komfort. Er bietet die Möglichkeit des Datentransports und damit einer modernen Führung und Kommunika- tion, er bietet die Möglichkeit der besseren Organisation und eines effektiveren Managements des Funkverkehrs und, last but not least, er verfügt über viel höhere Kapa- zitäten – in Bezug auf Katastrophen und Großschadens- lagen ein ganz wesentlicher Punkt. Mit der Einführung des Digitalfunks in Deutschland bewerkstelligen wir die Aufgabe, das größte europäische Funknetz für die Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben mit einem Schlag in die neue Technik zu transformieren. Ich sage das ganz bewusst an die Adresse all der Kritiker, die immer wieder moniert ha- ben, dass Deutschland eines der letzten Länder ohne diese neue Technik sei. Diese Transformation eines komplett bestehenden Netzes ist keineswegs vergleich- bar mit dem, was in anderen europäischen Ländern in- zwischen an Neueinführungen, Pilotprojekten oder auch Insellösungen realisiert wurde. Denn das, was in anderen europäischen Ländern zum Großteil erst mit der Einfüh- rung des Digitalfunks realisiert wurde, existiert und funktioniert in Deutschland bereits seit Jahrzehnten: ein einheitliches, integriertes Netz für alle Behörden und Or- ganisationen im Sicherheitsbereich quer über alle Bun- desländer. Damit ist die Aufgabe, die wir uns vorgenommen ha- ben, auch schwieriger. Aber sie lohnt die Anstrengung, weil dadurch unsere Sicherheitsbehörden an Führungs- und Kommunikationsfähigkeit und damit wir alle an Si- cherheit hinzugewinnen. Und weil dies eine schwierige Aufgabe ist, weil wir bei dieser neuen Technik Bund, Länder und Gemeinden und ebenso Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen gemeinsam mitnehmen müssen, gerade deshalb hatten und haben wir einen erheblichen Abstimmungsbedarf, nicht zuletzt bei der Finanzvertei- lung. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen: Dass wir heute mit dem vorliegenden Gesetz einen weiteren wich- tigen Schritt bei der Einführung des Digitalfunks ma- chen, ist dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily zu verdanken. Er hat mit seinem Angebot, dass der Bund den Aufbau des Rumpfnetzes mit einer Flä- chenabdeckung von 50 Prozent für jedes Bundesland schultert, den gordischen Knoten der Finanzverteilungs- frage zwischen Bund und Ländern durchschlagen. Damit gelang ihm der entscheidende Durchbruch zur Realisie- rung des Projektes. Und gleichzeitig hat er dafür gesorgt, dass wir in Zukunft einen Wettbewerb bei den Anbietern haben werden, indem er die Vergabe für den Betrieb des Netzes und die Systemlieferung trennte. Diese Frage ist gerade im Hinblick auf die Kosten, die bei den Endgerä- ten auf die Gemeinden und Hilfsorganisationen zukom- men, und im Hinblick auf die Frage, wie die weitere technische Entwicklung des Netzes aussehen wird, nicht unerheblich. Für uns Sozialdemokraten war auch von Anfang an klar, dass der Staat für die Einführung und den Betrieb eines solchen für die innere Sicherheit eminent wichti- gen Netzes die Eingriffs- und Kontrollbefugnisse behal- ten muss. Uns war auch klar, dass für die Einführung u N d u T r A B a t w d e j n – n w h w g T z g z d S s P t d S Q S t s i s w t S s e k 1 n B b o n S g (C (D nd den späteren Betrieb sowie den weiteren Ausbau des etzes eine Organisationsform gefunden werden muss, ie die Beteiligung der Länder gewährleistet, die nach nserer Verfassung ja für einen nicht unwesentlichen eil der Behörden und Organisationen im Sicherheitsbe- eich zuständig sind oder die zuständigen kommunalen ufgabenträger vertreten. Und so debattieren wir heute erneut im Deutschen undestag über ein Gesetz zur Errichtung einer Bundes- nstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa- ionen mit Sicherheitsaufgaben. Wir erinnern uns, dass ir bereits vor knapp einem Jahr, am 30. Juni 2005, in iesem Hause mit der damaligen Regierungsmehrheit in solches Gesetz beschlossen haben, das sich von dem etzt eingebrachten Gesetz lediglich in Details, aber icht in der Substanz unterscheidet. Dieses Gesetz fiel diese kritische Anmerkung sei mir gegenüber unserem euen Koalitionspartner erlaubt – sachlich unnötiger- eise, aber politisch motiviert der Diskontinuität an- eim, weil die Zustimmung im Bundesrat verweigert urde. Eigentlich könnte ich, was die inhaltliche Be- ründung des hier vorliegenden Gesetzes betrifft, die eile meiner damaligen Rede, die übrigens damals schon u Protokoll gegeben wurde, heute erneut zu Protokoll eben. Die wesentlichen Punkte lassen sich kurz wie folgt usammenfassen. Wir brauchen die Bundesanstalt für en Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit icherheitsaufgaben, weil wir den Sach- und Fachver- tand bündeln und die abzuschließenden Verträge für lanung, Aufbau und Betrieb des Digitalfunksnetzes op- imal managen wollen. Nur über die Bundesanstalt kann er erforderliche technische und betriebswirtschaftliche achverstand optimal gebündelt und eine kontinuierliche ualitätssicherung gewährleistet werden. Wir benötigen eine BOS-Stelle als einheitlichen achwalter der von Bund und Ländern eingebrachten In- eressen und Vermögenswerte. Wir folgen damit der zwi- chen Bundesinnenminister und Landesinnenministern m März 2004 geschlossenen Dachvereinbarung zur Zu- ammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundes- eit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksys- ems für alle Behörden und Organisationen mit icherheitsaufgaben und den dazugehörigen Beschlüs- en der Innenminister, die eine solche BOS-Stelle ver- inbarten. Auch die Wirtschaft benötigt einen einheitlichen und ompetenten Ansprechpartner. Dies kann der bisherige 00-köpfige Lenkungsausschuss von Bund und Ländern icht leisten. Und wir brauchen eine Stelle, die mit hoheitlichen efugnissen ausgestattet, auch später die Eingriffsrechte esitzt, um den Betrieb des Netzes jederzeit überwachen der notfalls per Ersatzvornahme sicherstellen zu kön- en. Das Vergabeverfahren ist im Gange und die einzelnen chritte werden ohne Zeitverzögerung kontinuierlich ab- earbeitet. Und bei allem, was da auch an öffentlichen 3054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Positionierungen der Konkurrenten bzw. jetzt ausge- schiedenen Konkurrenten zu hören ist: Die absolute Kor- rektheit der Vergabestelle und der Durchführung der bis- herigen Verfahrensschritte hat niemand, auch nicht die ausgeschiedenen Bieter, in Zweifel gezogen. Lassen Sie mich deshalb auch hier die Gelegenheit nutzen, den vielen Beamten im Bundesinnenmmiste- rium, bei den beteiligten Behörden der Länder, bei de- nen, die in den Lenkungsausschüssen bei der Erstellung der gemeinsamen Anforderungen, bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungs- und Vergabever- fahren unzählige Arbeitsstunden geleistet haben – nicht selten über die Wochenenden hinweg und in die Nacht- stunden hinein –, meinen ganz herzlichen Dank auszu- sprechen. Wenn das Vergabeverfahren auch weiter ohne An- fechtung verlaufen kann, werden wir es noch vor der Sommerpause im Rahmen des Zeitplanes abschließen können. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Parlament seine Hausaufgaben gemacht und das Gesetzgebungs- verfahren zur Errichtung einer Bundesanstalt abge- schlossen hat, dann bin ich optimistisch, dass noch in diesem Jahr die konkreten Beauftragungen durchgeführt werden können. Denn zeitgleich haben heute die Staats- sekretärinnen und Staatssekretäre der Innenministerien des Bundes und der Länder das Verwaltungsabkommen zur Errichtung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben paraphiert. An dieser Stelle sei mir noch eine Anmerkung, auch um der historischen Wahrheit willen, erlaubt: Wenn wir das so, wie wir es uns vorgenommen haben, umsetzen können, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr Bun- desinnenminister Wolfgang Schäuble den Startschuss zum Aufbau des neuen digitalen Funknetzes geben kön- nen. Aber ohne die wichtigen Vorarbeiten seines Vorgän- gers Otto Schily und ohne seinen mutigen Schritt nach vorne wäre dies nicht möglich. Oder um in einem alten Sinnbild zu bleiben: Der Künstler, der am Ende das Turmkreuz setzt, sollte den Baumeister nicht gering ach- ten, der den Turm gebaut hat. Die neue Technik bereits zur diesjährigen WM zur Verfügung zu stellen, haben wir zwar nicht erreicht. Aber wenn wir das, was sich Bund und Länder gemein- sam vorgenommen haben, erreichen, nämlich die neue Technik bis 2010 flächendeckend für alle Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich einzuführen, dann werden wir zwar nicht die Ersten in Europa bei der Ein- führung eines digitalen Funknetzes gewesen sein, aber wir werden das Land sein, das über das größte und am weitesten integrierte Funknetz für alle Behörden und Or- ganisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt. Die SPD-Fraktion hat im Interesse der inneren Si- cherheit diesen Weg immer konsequent verfolgt. Sie wird es auch weiter tun. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Alter Wein in neuen Schläuchen ist nicht besser. Auch in der neuen Initiative der Bundesregierung bleibt die FDP bei ihrer Kritik an der geplanten Einrichtung der Bundesanstalt f d A i W s e n A c B G D i d i e s d a m E m p r d n F a d i W d A n d s o n Z R K e f z s u F e d d u b B d v w r s (C (D ür Digitalfunk. Es ist für uns nicht ersichtlich, warum ie im Gesetzentwurf der Bundesanstalt zugewiesenen ufgaben nicht ebenso von einem entsprechenden Stab m Bundesinnenministerium erledigt werden könnten. ir brauchen nicht eine Vielzahl neuer Dienstposten, ondern eine effiziente Ausgestaltung der Digitalfunk- inführung. Die Kosten für eine Bundesanstalt von we- igstens 3 Millionen Euro jährlich sind überflüssig. uch teilen wir nicht den Optimismus, dass die zusätzli- hen Personalkosten mit dem Wegfall von Planstellen im MI finanziert werden können. Die Erfahrung mit der ründung neuer Behörden spricht eindeutig dagegen. ie Steuerung der Digitalfunkeinführung kann sehr gut n Zusammenarbeit mit Privatunternehmen erfolgen – as ist besser als jede neue Behörde. Als Vergabestelle st die geplante Bundesanstalt für den Digitalfunk nur ine weitere Behörde, die sich mit der Beschaffung be- chäftigen soll. Gerade im Beschaffungswesen der Bun- esregierung sind noch erhebliche Effizienzpotenziale uszumachen. Allein das Beschaffungsamt des BMI ist it 211,5 Stellen ausgestattet. Das sollte doch genügen. s ist schon bezeichnend, wenn die Bundesregierung itten in den Haushaltsplanberatungen in Zeiten knap- er Kassen hier falsche Zeichen setzt. Die neue Bundes- egierung nimmt die dringend notwendige Einführung er digitalen Funktechnik für die BOS zum Anlass, mit achhaltiger Wirkung das Geld der Steuerzahler zum enster hinauszuwerfen. Das Scheitern des ersten Anlaufs der rot-grünen Ko- lition, eine solche Bundesanstalt einzurichten, hat zwar urchaus einen Lerneffekt gebracht. Die Verbesserungen m Gesetzentwurf gegenüber dem aus der vergangenen ahlperiode haben aber wenig Bedeutung angesichts er grundsätzlichen Schieflage des ganzen Projektes. ber auch im Detail ist der Gesetzentwurf so jedenfalls icht zustimmungsfähig. Das Herzstück des Gesetzes ist as Verwaltungsabkommen von Bund und Ländern. Die- es ist eben heute unterzeichnet worden. Wie wir Abge- rdneten darüber informiert worden sind, ist kein Zeug- is von parlamentarischer Gesinnung. So wäre eine ustimmung zu dem Gesetz ein Blankoscheck für die egierung. Alle Kolleginnen und Kollegen, die den ontrollauftrag des Parlaments ernst nehmen, können iner solchen Blanko-Ermächtigung nicht zustimmen. Die eigentümlichen Modalitäten der Ausschreibung ür die Einführung des Digitalfunks, die sinnigerweise u einem einzigen verbleibenden Bieter geführt haben, ind – um es vorsichtig auszudrücken – dabei ähnlich ngewöhnlich, wie die vorgesehene Bundesanstalt. Die inanzierung des gesamten Projekts für den Bund – bei inem Bieter ist die Auswahl ja eher gering –, aber auch ie Finanzierungsbedingungen für jedes einzelne Bun- esland geraten so aus dem Blick. Haben denn der Bund nd vor allem die Länder schon jetzt einen klaren Über- lick über die dauerhaften Folgekosten? Wer trägt zum eispiel die Kosten der Weiterentwicklung? Da nach all- em, was man in der Öffentlichkeit erfährt, das Vergabe- erfahren rechtlich – vorsichtig gesagt – bedenklich ist, ächst mein Verständnis für die, die nach einem siche- en Neustart für das Projekt rufen. Denn wir sollten chnellstmöglich die beste Technik in Deutschland um- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3055 (A) ) (B) ) setzen. Dies ist in Gefahr durch rechtliche und techni- sche Risiken, fehlende politische Grundlagen und unübersehbare finanzielle Fragen. Eine neue Ausschrei- bung könnte bei größerer Technikoffenheit möglicher- weise nicht nur die Kosten für den BOS-Digitalfunk reduzieren, sondern die Einführung sogar noch be- schleunigen. Es wäre eine Schande, wenn wir nun noch länger auf die Einführung des Digitalfunks warten müss- ten. Wir haben schwerwiegende Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf, den Umgang mit dem Parlament und vor allem die Art und Weise, wie die Bundesregierung die schnellstmögliche Einführung des Digitalfunks durch mögliches Missmanagement insgesamt riskiert. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Was die von der Bundes- regierung angestrebte Bundesanstalt regeln soll, ist ein völlig überteuertes und unnötiges Projekt. Wie mittler- weile üblich, wird der Öffentlichkeit auch die Einfüh- rung des Digitalfunks als absolut notwendige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit verkauft. Ohne den angeblichen Antiterrorkampf zu beschwören, geht nach Ansicht der Regierung offenbar gar nichts mehr. Das ist in diesem Fall doppelt absurd: Erstens muss die Regie- rung auf Nachfrage jedes Mal zugeben, dass sie über- haupt keine konkreten Erkenntnisse zu einer Gefährdung durch Terrorbanden hat. Zweitens ist das vorgeschlagene Mittel, also der digitale Funkverkehr, kein geeignetes Mittel. Einen dritten Grund, weswegen die Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf der Regierung ablehnt, will ich hier auch gleich nennen: Das ganze Projekt ist schlicht und einfach nicht realistisch finanzierbar. Die Kosten- schätzungen für die bundesweite Einführung des Digital- funks, die beispielsweise von der Gewerkschaft der Polizei vorgenommen wurden, belaufen sich auf Ge- samtkosten von über 7 Milliarden Euro. Und da frage ich mich natürlich, wo dieses Geld herkommen soll. Hinzu kommt, dass die ursprüngliche Absicht, ein eu- ropaweit abgestimmtes Digitalfunknetzwerk aufzu- bauen, schon lange gescheitert ist. Der Wegfall der Bin- nenkontrollen im Schengenraum sollte ja quasi kompensiert werden durch eine Harmonisierung des Di- gitalfunkverkehrs möglichst aller europäischen Staaten. Weil das Projekt aber niemals richtig vorangekommen ist, sind einzelne Länder wie Frankreich mit Alleingän- gen vorgeprescht, und die Modellversuche, wie sie etwa vor einigen Jahren im grenznahen Bereich Aachen statt- gefunden haben, haben schlicht und einfach keine Zu- kunft. Die Harmonisierungsbemühungen, die jetzt noch von der Polizeiarbeitsgruppe des Rates der Innen- und Justizminister angestrengt werden, sind im Wesentlichen Makulatur. Es ist nicht ernsthaft zu erwarten, dass ein Land, das sich bereits für einen bestimmten Standard entschieden hat, nun wieder alles rückgängig macht, um doch noch eine gemeinsame Lösung zu finden. Das wäre erst recht nicht zu finanzieren. Ich habe sowieso den Eindruck, dass die Schwachstellen des Systems bislang nicht richtig zur Kenntnis genommen werden. So ist etwa die so genannte In-house-Versorgung nicht gewähr- leistet. Das bedeutet, dass Polizei- oder Feuerwehrange- hörige, die sich in Häusern befinden, keinen oder nur er- s F d k w f S d d d f m e d w s s v E s f b s d s G f d n G B R B n i s g f d W e w u l f d s b B h b u (C (D chwerte Kommunikationsmöglichkeiten haben. Was im alle eines Ausfalls der verschiedenen Server, die für en Digitalfunk ermöglicht werden, passiert, ist ohnehin lar: Absolute Funkstille im wahrsten Sinn des Wortes äre die Folge. Eine Panne, die beim bisherigen Analog- unkverkehr ausgeschlossen ist. Der Polizeiexperte tephan Stolle kam wegen all dieser Faktoren bereits vor rei Jahren in einem Artikel für die Zeitschrift CILIP zu em Schluss, dass der Analogfunkverkehr alle notwen- igen Aufgaben bereits erfüllt und das Projekt Digital- unk im Wesentlichen als gescheitert betrachtet werden uss. Anstatt nun also eine Behörde einzurichten, die ine Totgeburt meistern soll, wäre der Sicherheit mehr amit gedient, die Ausstattung beispielsweise der Feuer- ehr zu verbessern. Einen Punkt will ich noch ansprechen: § 15 des Ge- etzentwurfs sieht vor, die Anstalt dazu zu ermächtigen, ich gewaltsamen Zutritt zu all solchen Unternehmen zu erschaffen, die für sicherheitsrelevant gehalten werden. s ist bezeichnend, dass die Bundesregierung als Bei- piel für einen möglichen Einsatz ausgerechnet das Ge- ährdungsmerkmal „rechtswidriger Streik“ anführt. Die Bundesanstalt soll also ausdrücklich als Streik- recherin eingesetzt werden können. Und was heißt chon „rechtswidriger“ Streik: Die Zeit, um gerichtlich ie Zulässigkeit eines Streiks zu prüfen, soll sich die An- talt ja gar nicht nehmen. Es ist ausdrücklich nicht der ang zu einem Gericht vorgesehen, sondern ein „verein- achtes“ Verfahren. Diesem überteuerten, unsinnigen und den Rechtsfrie- en gefährdenden Projekt wird Die Linke deswegen icht zustimmen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Der Gesetzentwurf zur Einrichtung einer undesanstalt für den Digitalfunk wurde bereits von ot-Grün verabschiedet und anschließend leider im undesrat blockiert. Ich begrüße, dass die CDU/CSU unmehr ihre Bedenken zurückgestellt hat. Auch wenn ch bedauere, dass aus parteipolitischen und wahltakti- chen Gründen hier erneut fast ein Jahr verloren gegan- en ist und die Einführung eines digitalen Funknetzes ür Polizei, Feuerwehr, Katastrophen- und Rettungs- ienste weiterhin nur im Schneckentempo vorankommt. Dass Deutschland nicht in der Lage war, zur Fußball- M ein modernes digitales Funknetz einzuführen, ist in Armutszeugnis für die Sicherheitspolitik. Schuldzu- eisungen kann man hier wechselseitig an den Bund nd die Länder geben. Die Einführung bzw. die jahre- ange Blockade der Einführung des digitalen Polizei- unks ist ein Beispiel dafür, wie gefährlich schwerfällig er Föderalismus sein kann. Es ist erfreulich, dass Bund und Länder sich offen- ichtlich auf ein Verwaltungsabkommen verständigt ha- en und dies bereits paraphiert ist. Die Einrichtung einer undesanstalt als Bündelungs- und Koordinierungsbe- örde für die organisatorische Bewältigung der Aufga- en zur Einführung eines digitalen Funknetzes habe ich nter Rot-Grün begrüßt und meine Haltung hat sich auch 3056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) jetzt in der Oppositionsrolle nicht geändert. Es ist erfor- derlich, dass die Interessen der Nutzer des Digitalfunks gebündelt wahrgenommen werden und das Zweckver- mögen gemeinsam verwaltet wird. Lassen Sie mich aber auch ein paar kritische Anmer- kungen machen. Wir wollen ein Höchstmaß an Transpa- renz im weiteren Verfahren. Ich lasse mich nicht in Haftung nehmen für den Vertrag, den der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily mit der Deutschen Bahn AG geschlossen hat. Die Bahntochter Telematik soll den Betrieb eines Rumpfnetzes übernehmen. Dieser Alleingang des damaligen Bundesinnenministers hat si- cherlich nicht zu einem konstruktiven gemeinsamen Handeln von Bund und Ländern beigetragen. Das Parla- ment ist über das ganze Vertragsverfahren mit der Deut- schen Bahn nach wie vor nur sehr unzureichend infor- miert. Aus den Medien war zu entnehmen, das EADS einzig verbliebener Bewerber um die Auftragsvergabe für die Systemtechnik ist. Auch hier gilt: Die Entscheidung im Ausschreibungsverfahren ist für uns Abgeordnete nicht transparent. Ausgeschiedene Anbieter haben bereits mit einem gerichtlichen Klageverfahren gedroht. Wir wer- den im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens im Innenaus- schuss einen ausführlichen Bericht der Bundesregierung zu diesen Vertrags- und Ausschreibungsverfahren for- dern. Schließlich geht es hier um Milliardenbeträge, für die das Parlament in den Haushalten die Verantwortung übernehmen soll. Bereits im ersten rot-grünen Gesetzesverfahren haben wir durch Änderungsanträge darauf hingewirkt, dass das Haushaltsrecht des Parlamentes und das Kontrollrecht des Bundesrechnungshofes gestärkt wurde. Ich begrüße, dass die große Koalition an diesen Beschlüssen festge- halten hat. Ich erwarte, dass Bundesinnenminister Schäuble nicht nur den Ländern durch die Bundesanstalt Mitwirkungs- rechte einräumt, sondern gleichermaßen das Parlament an dem weiteren Verfahren beteiligt und für die erforder- liche Transparenz sorgt. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fördergesetz für Dieselrußpartikelfilter baldmöglichst vorlegen (Tagesordnungspunkt 20) Jens Koeppen (CDU/CSU): Wir beraten hier und heute über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Ziel: die Bundesregierung aufzu- fordern, ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Parti- kelfilters vorzulegen, welches spätestens zum 1. Juli 2006, also in anderthalb Monaten, in Kraft treten soll. Dies mit der Begründung, dass die Bundesregierung seit der Neuwahl die Maßnahmen zur Reduktion der Parti- kelemissionen verzögert und – zusammen mit der deut- schen Automobilindustrie – die Filtertechnologie blo- ckiert. Die Fraktion der Grünen hält darüber hinaus die F h ü r P t r D w E s d m w i u d u d t k g d t P l k S B i f n D S s B k d s S F t e g t d m l d m s e f n h (C (D inanzierung durch die Länder für problemlos und sieht ier „keine unverhältnismäßige Belastung“. Als ich diesen Antrag las, wusste ich ehrlich gesagt berhaupt nicht, welche Passage ich am schlechtesten echerchiert fand. Ich möchte Ihnen einige ausgewählte unkte nennen, um zu begründen, warum meine Frak- ion diesen, Ihren Antrag ablehnen wird. Erstens. Die Belastung der Luft hat in den letzten Jah- en und Jahrzehnten insgesamt deutlich abgenommen. ie aktuelle Diskussion um die Feinstaubbelastung urde dadurch ausgelöst, dass die sehr anspruchsvollen U-Immissionsgrenzwerte in einigen Regionen über- chritten worden sind. Diese Grenzwerte haben das Ziel, ie Luftqualität kontinuierlich zu verbessern, um die enschliche Gesundheit zu schützen. Dies ist ein ehren- ertes und richtiges Anliegen. Nichtsdestoweniger halte ch nichts davon, Hysterie und Panik zu verbreiten. Es ist nzutreffend, zu glauben, dass bis zur 34. Überschreitung es Tagesgrenzwertes die Luftqualität unbedenklich ist nd bei der 35. Überschreitung die Situation lebensbe- rohlich wird. Es hat auch nichts mit Verharmlosung zu un, diese Werte realistisch zu betrachten und nicht in urzfristigen Aktionismus zu verfallen, wie Sie es hier erade wieder einmal tun. Sie schreiben, dass „vor allem Partikelemissionen aus em Straßenverkehr die Sterblichkeitsrate erhöhen“. Das rifft schlichtweg nicht zu. Die Deutsche Gesellschaft für neumologie sagt ganz klar, dass die natürlichen Quel- en für Feinstaub wie Bodenerosion, Sandstürme, Vul- ane und Pollen quantitativ deutlich überwiegen. Auch ie sollten sich daher Ihrer Verantwortung gegenüber der evölkerung bewusst werden, wenn Sie solche Anträge m Parlament einbringen bzw. derartige Aussagen tref- en. Zweitens. Schon heute besitzen über 60 Prozent aller eu zugelassenen Dieselfahrzeuge einen Partikelfilter. ie deutschen Automobilhersteller haben in einer elbstverpflichtung zugesagt, ab 2008 alle Diesel-PKWs erienmäßig mit dem Partikelfilter auszustatten. Jeder ürger kann verfolgen, dass jetzt schon der Wiederver- aufswert veralteter Dieselfahrzeuge sinkt, etwa durch ie künftige Einrichtung von Umweltzonen oder aber teuerliche Nachteile. Unterschätzen wir also nicht die elbstregulation des Marktes! Neue Diesel-PKWs ohne ilter sind kaum noch verkäuflich. Eine bessere Motiva- ion für die Autohersteller, ihre Fahrzeuge auf den neu- sten Stand zu bringen, kann es doch wohl kaum geben. Drittens. Sie behaupten, dass ein schnelles Förderpro- ramm für die Länder keine unverhältnismäßige Belas- ung darstellt. Auch das trifft nicht zu. Nicht umsonst hat er Bundesrat im vergangenen Jahr das Modell der da- aligen Bundesregierung abgelehnt. Dort waren keiner- ei Angaben zu einer Gegenfinanzierung enthalten und ie Deckungslücke in den Landeshaushalten betrug weit ehr als 1 Milliarde Euro. Dabei lag der Fokus aus- chließlich auf dem Feinstaub. Dieser ist aber nicht der inzige Schadstoff, der in der Betrachtung alter Diesel- ahrzeuge eine Rolle spielt. Was passiert denn, wenn im ächsten Jahr die Stickoxidbelastung in den Medien erausgestellt wird und Sie wieder auf den Zug der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3057 (A) ) (B) ) allgemeinen Hysterie aufspringen? Wollen Sie dann das nächste Fördermodell beantragen? Sollen wieder die Länder zur Kasse gebeten werden? Und werden dann die Besitzer der für viel Geld nachgerüsteten Altfahrzeuge immer noch auf der sicheren Seite sein? Was ich damit ins Spiel bringen möchte, lässt sich unter dem Stichwort Folgenabschätzung zusammenfassen. Und dieser Gedanke führt mich auch gleich zu meinem vierten Punkt. Wenn es denn so einfach wäre, so unkom- pliziert und haushaltspolitisch unbedenklich, ein Förder- programm für Partikelfilter aufzusetzen, warum haben Sie das in den vergangenen zwei Legislaturperioden denn nicht getan? Sie werfen der Bundesregierung Verzöge- rungstaktik vor, einer Regierung, die seit einem halben Jahr im Amt ist. Sie selbst haben aber in den sieben Jahren davor gar nichts auf den Weg gebracht, um – wie Sie sa- gen – die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Das ist die Situation. Die Umweltminister der Länder haben schon 2001 und 2003 den Bund aufgefordert, ein Konzept für steuer- liche Anreize für Partikelfilter vorzulegen und die Fein- staubproblematik in den Griff zu bekommen. Die 64. Umweltministerkonferenz hat diese Forderung noch einmal bestätigt. Sie waren damals nicht in der Lage, ein tragfähiges und zielführendes Konzept zu erarbeiten und jetzt tun Sie wieder einmal so, als wären Sie in den letz- ten Jahren nicht in der Verantwortung gewesen. Das ist ebenso geschickt wie unseriös. Schließlich sollten wir uns fünftens auch Gedanken um die Aufwand-Nutzen-Rechnung machen. Es gibt durchaus seriöse Erhebungen, nach denen Dieselmoto- ren nur für 5 Prozent der gesamten Feinstaubbelastung verantwortlich sind. In anderen Worten: Selbst wenn alle Dieselfahrzeuge in Deutschland einen Partikelfilter hät- ten, würden die Grenzwerte überschritten. Wir sollten dieses Thema also sachlich diskutieren und uns fragen, ob es wirklich Sinn macht, ein Pro- gramm im Schnellverfahren zu verabschieden, dessen Kosten den Nutzen kaum rechtfertigen würde. Mein sechster und letzter Gedanke betrifft ebendiese sachliche Diskussion. Im Koalitionsvertrag steht: „CDU/ CSU und SPD haben es sich zum Ziel gesetzt, die Nach- rüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern aufkom- mensneutral steuerlich zu fördern und ab 2008 neue Kraftfahrzeuge ohne diesen Standard mit einem steuerli- chen Malus zu belegen. Die Bundesregierung wird mit einer möglichst einfachen Lösung die Fahrzeuge so kennzeichnen lassen, dass Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß von Verkehrsbeschränkungen ausge- nommen werden können und ein Anreiz zum Einsatz von Partikelfiltern gegeben wird.“ Es gibt – wie Sie ja in der Vergangenheit selbst erfahren durften – eine Vielzahl von Faktoren, die in diesem laufenden Verfahren berück- sichtigt werden müssen. Ich habe Ihnen einige davon ge- nannt. Nach Auffassung meiner Fraktion hat die ehema- lige Bundesregierung mit ihrem Vorschlag zur Diesel- PKW-Förderung eine zu komplizierte und zu wenig durchdachte Regelung vorgeschlagen. Mit ihr wird zu- dem nur ein Bruchteil der tatsächlichen Feinstaub- emissionen bekämpft. f z s t s s I n d d d w Z s R 1 t b L l a n a s b r S s n r d z V t d V W P k n s v k m h s b g t (C (D Wir brauchen aber nicht nur eine umweltpolitisch be- riedigende Regelung. Sie muss zudem finanzierbar, so- ial verträglich und nachhaltig sein. Wenn die Koalition ich nicht in ständigen „Nachbesserungen“ und bürokra- ischen Überregelungen verlieren will, sollte einer ge- etzlichen Regelung eine sachbezogene, von ideologi- chen Scheuklappen freie Diskussion vorangehen. In hrem Antrag kann ich einen solchen Ansatz wirklich icht erkennen. Gabriele Frechen (SPD): Die Feinstaubbelastung in eutschen Städten und Ballungsräumen hat zum Ende es Jahres 2005 weiter zugenommen. Laut Umweltbun- esamt haben im abgelaufenen Jahr 30 Städte das EU- eit gültige Feinstaublimit überschritten. Das meldet die eitung „Die Welt“ am 3. Januar dieses Jahres. In Leipzig und München wurden jeweils 107 Über- chreitungen gemessen, in Stuttgart nach Angaben des egierungspräsidiums an der Messstelle Neckartor an 73 Tagen. Erlaubt sind nach EU-Richtlinie Überschrei- ungen an maximal 35 Tagen. Als erste deutsche Großstadt hat Stuttgart zum Jahres- eginn 2006 ein großflächiges Durchfahrtsverbot für KW ab 3,5 Tonnen zur Verringerung der Feinstaubbe- astung eingeführt. Verstöße werden mit Bußgeldern ge- hndet, nur der Lieferverkehr ist von dem Verbot ausge- ommen. In einem zweiten Schritt soll es von Juli 2007 n für Autos ohne geregelten Filter mit hohem Schad- toffausstoß ein ganzjähriges Fahrverbot in der City ge- en. 2012 sollen Dieselfahrzeuge mit einem schlechte- en Standard als Euro 3 und ohne Partikelfilter aus dem tadtzentrum verbannt werden. Warum interessiert uns das? Noch vor wenigen Jahren ind Autofahrer auf Dieselfahrzeuge umgestiegen, nicht ur deshalb, weil diese Fahrzeuge weniger und billige- en Kraftstoff brauchen, sondern auch deshalb, weil sie er Meinung waren, einen Beitrag zum Umweltschutz u leisten. „Ich fahre einen umweltfreundlichen Diesel“. on diesem Satz waren viele Dieselfahrer überzeugt. Seit einigen Jahren wissen wir es besser. Nicht nur in- eressierte Kreise befassen sich damit. Feinstaub ist in en Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerutscht. öllig zu Recht: Nach dem Gesundheitsbericht 2002 der eltgesundheitsorganisation WHO verursachen urbane artikelemissionen etwa 5 Prozent aller Krebserkran- ungen der oberen Atemwege und der Lunge. Die klei- eren und leichteren Rußpartikel, die die modernen Die- elmotoren ausstoßen, sind besonders lungengängig und erursachen Lungen- und Herzerkrankungen. Ganz besonders betroffen von den Atemwegserkran- ungen sind Kinder. Das ist nicht verwunderlich, wenn an bedenkt, dass Kinder kleiner und damit näher an der öchsten Konzentration der Feinstäube im Straßenraum ind und gleichzeitig die Immunabwehr weniger ausge- ildet ist. Das Aktionsbündnis „Kein Diesel ohne Filter“, ein esellschaftliches Bündnis von Umweltverbänden, Au- omobil- und Verkehrsclubs, Gesundheitsexperten und 3058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Kinderschutzorganisationen, macht sich seit Jahren für die schnelle Einführung von Partikelfiltern stark. Eine steuerliche Förderung kann die Einführung von Dieselrußpartikelfiltern zum Schutz der Gesundheit be- schleunigen. Innovative mittelständische Unternehmen in Deutschland haben schon lange die Technik entwi- ckelt, die Schadstoffemission um bis zu 99,9 Prozent zu mindern. Die Entwicklung, die Herstellung, die Ausrüs- tung von Neufahrzeugen und die Nachrüstung von Alt- fahrzeugen zeigen beste, moderne Ingenieurleistung, schaffen Arbeitsplätze und leisten einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz. Auch die Automobilindustrie selbst, die diese Ent- wicklung nicht gesehen, falsch eingeschätzt oder einfach nur verschlafen hat, versucht mittlerweile, verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Geht man auf die Internet- seiten von deutschen Automobilherstellern findet man bei Dieselfahrzeugen zum Beispiel unter technische Da- ten „Oxydationskatalysator, Abgasrückführung, war- tungsfreier Partikelfilter“ oder unter Ausstattungsmerk- malen: Dieselpartikelfilter. Wir haben bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der großräumigen Belastung durch Fein- staub initiiert. Dazu gehören die Novelle der Großfeue- rungsanlagenverordnung und der TA Luft, aber auch die Einrichtung eines Förderschwerpunktprogramms für partikel- und stickstoffarme Nutzfahrzeuge im ERP-Um- weltprogramm. Warum es bisher noch kein Gesetz zur Förderung von Dieselrußpartikelfiltern gibt, haben die, Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grü- nen in ihrem Antrag aufgezeigt. Das ist aber auch das einzige, was ich diesem Antrag zugute halten kann, denn er war überflüssig. Nächste Woche stellt das Bundesum- weltministerium zusammen mit dem Bundesfinanzmi- nisterium der interessierten Öffentlichkeit das erarbeitete Konzept vor. Gleichzeitig befindet sich das Ministerium in den Detailabstimmungen mit den Bundesländern. Dass sich Bund und Länder einig in der Art und Weise der Förderung sind, kann doch nur in unserem Sinne sein, denn wie Sie richtig im Antrag schreiben, ist die Kfz-Steuer eine Ländersteuer und der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es im Sinne der Ge- sundheit und der Umwelt lieber, dass wir in ein paar Wo- chen ein Gesetz bekommen, das die Zustimmung des Bundesrates findet, als das wir nächste Woche eines be- kommen, das wieder vor dem Bundesrat scheitert. Si- cherheit vor Schnelligkeit, das sollte auch Ihr Wille sein. Deshalb war Ihr Antrag eine gute chronologische Aufarbeitung der Vergangenheit, mehr aber auch nicht. Michael Kauch (FDP): Die vor allem im letzten Jahr öffentlich breit geführte Debatte über die Feinstaubbe- lastung hat deutlich gemacht, dass Dieselfahrzeuge ab- gasärmer werden müssen. Ab 2008 müssen Neufahr- zeuge strengeren EU-Abgasnormen genügen, auch im Blick auf Feinstaubemissionen von Diesel-PKW. Aber wir werden weiterhin einen großen Altbestand an Fahr- z N R S ü ß t d t l d d s t g s F z r d d D a g d g a w f s u d h h K d B l L k a S F m A f m v s u s G n d (C (D eugen mit hohem Partikelausstoß haben. Dass daher der achrüstung mit Rußpartikelfiltern eine entscheidende olle zukommt, steht außer Frage. Die Bekämpfung des chadstoffausstoßes am Fahrzeug hat Priorität gegen- ber meist untauglichen und unverhältnismäßigen Stra- ensperrungen. Deshalb muss die Nachrüstung mit Par- ikelfiltern vorangetrieben werden. Gleichzeitig darf aber nicht der Fehler gemacht wer- en, sich bei der Ausgestaltung auf den derzeitigen Par- ikelfilter zu beschränken und sie damit auf eine Techno- ogie zu reduzieren. Zukünftige Technologien müssen ie gleiche Chance und den gleichen Anspruch auf För- erung haben wie die aktuelle Filtertechnologie. Die taatliche Förderung muss technikunabhängig ausgestal- et, ausschließlich an die Erreichung ökologischer Ziele eknüpft und auf Regelungen zur Nachrüstung be- chränkt sein. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag, ahrzeuge ohne Partikelfilter bei der Kfz-Steuer deutlich u belasten. Eine Steuererhöhung für alte, nicht nachge- üstete Fahrzeuge als Art finanzieller Bestrafung lehnt ie FDP-Bundestagsfraktion dagegen eindeutig ab. Durch die recht aufgeregte Debatte im letzten Jahr um ie Feinstaubrichtlinie ist zwar das Bewusstsein für den ieselrußpartikelfilter geschärft worden. Wir dürfen ber nicht vergessen, dass die Autofahrer in der Vergan- enheit durch niedrige – steuerlich bedingte – Preise an er Zapfsäule regelrecht zum Kauf eines Dieselfahrzeu- es gedrängt wurden. Genau das hat die Politik im Blick uf niedrigere CO2-Emissionen gewollt. In der Mehrzahl aren dies allerdings Fahrzeuge ohne Filter. Die betrof- enen Verbraucher verdienen daher auch jetzt staatlicher- eits Vertrauensschutz. Wenn die Politik die Bürgerinnen nd Bürger damals aus vorgeblich ökologischen Grün- en zu einem bestimmten Verbraucherverhalten geleitet at, darf die Politik sie heute nicht nachträglich durch öhere Steuern bestrafen. Unabhängig davon, ob sich die Förderung über die fz-Steuer oder direkte Zuschüsse vollzieht, stellt sich ie Frage der Finanzierung. Derzeit wollen weder der und noch die Länder die finanziellen Mittel bereitstel- en. Es ist höchste Zeit, dass es zu einer gemeinsamen ösung von Bund und Ländern kommt. Es ist bemer- enswert, dass die Koalition der Steuererhöhungsorgien ngeblich keine Mittel hierfür aufbringen kann. Wenn ie schon die Biokraftstoffe besteuern wollen – was die DP ablehnt – warum verwenden Sie dann das Aufkom- en nicht wenigstens zur Förderung der Partikelfilter? ber die Wahrheit ist ja: Dieser Bundesregierung geht es inanzpolitisch nicht um sinnvolle ökologische Instru- ente, sondern um das Kassemachen zur Vermeidung on Reformen. Ohnehin hätte die neue Bundesregierung bei der Fein- taubreduzierung längst zu Initiativen kommen können nd müssen. Die Verlierer sind die Kommunen. Ein chnelles Handeln ist erforderlich, damit die Städte und emeinden bei der Bekämpfung der Feinstaubbelastung icht länger allein gelassen werden. Eine Bekämpfung es Feinstaubes an der Quelle, dem Fahrzeug, ist wir- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3059 (A) ) (B) ) kungsvoller als fragwürdige Fahrverbote oder eine Citymaut. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Auch die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, dass die Feinstaubbelastung wirksam und zügig gesenkt wird. Der Antrag der Grünen enthält dazu zwar einige richtige Ansätze, aber auch er- hebliche Schwächen. Zunächst einmal muss die Frage gestattet sein, warum Sie dieses dringliche Anliegen nicht in Ihrer siebenjähri- gen Regierungszeit umgesetzt haben? Oder anders ge- fragt: Warum glauben Sie, dass Sie jetzt, wo Sie die Op- positionsbank drücken, eine Mehrheit für dieses Anliegen bekommen? Die Hauptschwäche Ihres Antrags ist, dass er sich ausschließlich auf die Feinstaubbelastung bezieht. Noch länger als über die steuerliche Förderung von Dieselruß- filtern wird über die generelle Umstellung der Kfz- Steuer auf Kohlendioxid als Bemessungsgrundlage ge- sprochen. Das haben Sie allerdings ebenso wenig reali- sieren können. Notwendig ist, die Kfz-Steuer grundlegend zu überar- beiten, anstatt sie alle halben Jahre zu novellieren. Die Einführung einer steuerlichen Förderung für Dieselruß- filter halten wir deshalb für den zweiten vor dem ersten Schritt. Ein aufkommensneutrales Gesamtkonzept für die Kfz-Steuer sollte so ausgestaltet werden, dass der CO2-Ausstoß als wesentliche Bemessungsgrundlage dient. Zusätzlich dazu sind Zu-und Abschläge entsprechend der Einhaltung der Abgasnormen vorzusehen. Wenn da- bei die Abstufung zwischen den verschiedenen Emis- sionsklassen groß genug ist, würde daraus ein erheblicher steuerlicher Anreiz entstehen, Fahrzeuge umzurüsten. Ein zusätzlicher Anreiz entsteht bereits jetzt daraus, dass der Wiederverkaufswert für Fahrzeuge ohne Rußfilter niedriger ist als bei Fahrzeugen mit Filter; Schätzungen gehen von bis zu 1 000 Euro Differenz aus. Wenn man dann noch bedenkt, dass bei Verabschie- dung der Vignetten-Verordnung die Kommunen bald Fahrverbote für die meisten Fahrzeuge ohne Rußfilter verhängen können, stellt sich die Frage, ob wir eine zu- sätzliche steuerliche Förderung wirklich brauchen. Wir haben zwar nichts gegen die steuerliche Förderung von Innovationen im Umweltbereich, aber Steuergelder soll- ten so eingesetzt werden, dass sie eine nachhaltige Poli- tik befördern. Die Förderung würden wir deshalb insbe- sondere unter dem Aspekt betrachten, dass finanzielle Einbußen oder Mehrbelastungen für einkommensschwa- che Haushalte auszugleichen sind. Notwendig ist zweitens – da stimmen wir Ihnen zu –, dass alle Neuwagen bereits von den Herstellern mit Ruß- filtern ausgestattet werden. Nach der Selbstverpflichtung der Hersteller soll dies erst 2008 Realität werden. Ein Wort zum Instrument freiwilliger Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie. Dem stehen wir sehr skeptisch gegenüber. Ich denke, das absehbare Scheitern der Selbstverpflichtung der europäischen Hersteller zur Sen- kung des CO2-Ausstoßes gibt uns Recht. Um ein Miss- l b 2 n s d f k s t w T e i d w w A l g d F r j g g d m f u g 1 F c B P s c c a s r d u h (C (D ingen zu verhindern, sollte die Verpflichtung zum Ein- au von Rußfiltern in alle Neufahrzeuge spätestens ab 008 gesetzlich vorgeschrieben werden. Die dritte Schwachstelle Ihres Antrags ist, dass Sie icht nur Vollfilter, sondern auch so genannte Teilfilter teuerlich fördern wollen. Noch schlimmer sind aller- ings die Regierungspläne, ausschließlich Teilfilter zu ördern. Denn insbesondere beim Einsatz von Teilfiltern ommt es zu einer Erhöhung der Emissionen von Stick- toffdioxid, das ebenfalls erhebliche Gesundheitsbeein- rächtigungen zur Folge hat. Hier sollte eine genaue Ab- ägung von Vor- und Nachteilen erfolgen, sodass der eufel nicht mit dem Beelzebub ausgetrieben wird. Statt iner pauschalen Förderung aller Rußfilter ungeachtet hrer sonstigen Emissionen ist eine Gesamtbetrachtung er Emissionen bei der Neuausrichtung der Kfz-Steuer esentlich sinnvoller und besser für Mensch und Um- elt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Fahrgastrechte (Tagesordnungs- punkt 21) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Der uns heute vor- iegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Fahr- astrechte kommt bezeichnender Weise von der Fraktion es Bündnisses 90/Die Grünen, also genau von der raktion, die in der letzten Legislaturperiode in Regie- ungsverantwortung gestanden hat und die Schaffung ustiziabler Rahmenbedingungen zur Stärkung der Fahr- astrechte unterließ. In der Plenardebatte am 24. Februar 2005, also vor ut einem Jahr, wurden die Anträge der CDU/CSU-Bun- estagsfraktion zu dieser Thematik mit der Koalitions- ehrheit von SPD und Grünen abgelehnt. Die Unions- raktion des 15. Deutschen Bundestages forderte damals, nter anderem mit den Anträgen „Mehr Rechte für Fahr- äste im öffentlichen Personenverkehr“ auf Drucksache 5/1236 und „Grünes Licht für gesetzlich normierte ahrgastrechte“ auf Drucksache 15/4505, eine einheitli- he Rechtsgrundlage in der Personenbeförderung für die enutzung von Eisenbahnen und anderen öffentlichen ersonenverkehrsmitteln wie Straßenbahnen, Omnibus- en und Kraftfahrzeugen zu schaffen und klare gesetzli- he Regelungen vorzulegen, die Entschädigungsansprü- he der Reisenden bei Verspätungen und Ausfällen bei llen öffentlichen Verkehrsträgern verbindlich fest- chreiben. Die Position der Union in der Frage der Fahrgast- echte war und ist also eindeutig. Unumstritten bedürfen ie Fahrgastrechte für Bahnen, Busse sowie in der Luft- nd Schifffahrt eines rechtlichen Rahmens für die ein- eitliche Regelung von Schadenersatzansprüchen, wobei 3060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) insbesondere die Kunden der Deutschen Bahn AG in ih- ren Rechten als Verbraucher gestärkt werden müssen. Die noch im letzten Jahr hoch angepriesene Kunden- charta der Deutschen Bahn AG, die laut der Fraktions- chefin Künast, die ja bekanntlich Ministerin unter Rot- Grün mit dem Fachbereich Verbraucherschutz war, „die Bahnkundenrechte und das Preissystem der deutschen Bahn AG verbessert hat“, war eine nette Geste, aber nicht mehr! Diese Selbstverpflichtungsinitiative der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung der Fahrgäste bei Verspätung und Zugausfall ist in keinster Weise aus- reichend. Die Deutsche Bahn AG hat nunmehr vor zwei Tagen angekündigt, die Erweiterung der Kundenrechte nicht mehr nur im Fernverkehr anzubieten. Ab 28. Mai 2006 wird – zumindest in Schleswig-Holstein – ein Pilotpro- jekt starten, in dem die Kundencharta auch im Nahver- kehr Anwendung finden soll, sodass die Bahnkunden nicht mehr nur im Fernverkehr, sondern nunmehr auch auf Kurzstrecken das Recht haben, gute Leistung für ihr Geld zu erwarten. In der Debatte 2005 wurden wir mehrfach vonseiten der damaligen rot-grünen Koalition auf das damals noch ausstehende Gutachten „Verbraucherschutz und Kun- denrechte im öffentlichen Personenverkehr“ hingewie- sen, das zur Klärung der Möglichkeiten der Stärkung der Fahrgastrechte von der Bundesregierung in Auftrag ge- geben wurde. Mittlerweile liegt dieses Gutachten vor. Aber natürlich müssen auch die neue Bundesregierung und wir als Parlamentarier das Gutachten gründlich be- werten und die aufgezeigten Lösungsansätze analysie- ren. Bisher war dazu die Zeit zu kurz. Dass wir der Stärkung der Fahrgastrechte eine hohe Priorität beimessen, kann man auch daran ablesen, dass wir diese im Koalitionsvertrag ausdrücklich festge- schrieben haben. Dort heißt es: „Die Entschädigungsan- sprüche der Reisenden bei Verspätungen, Ausfällen etc. bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln werden nach Aus- wertung des vorliegenden Gutachtens zum Verbraucher- schutz verbindlich festgeschrieben.“ Das Gutachten, das als Grundlage der Meinungsbildung über den gesetzge- berischen Bedarf bei der Festlegung von Art und Um- fang der Verbraucherrechte dient, befindet sich derzeit in dieser Bewertungsphase bei der Bundesregierung. Es ist schon reichlich dreist, dass genau die Fraktion, die sieben Jahre in Regierungsverantwortung stand und die zuständige Ministerin stellte, nun nach einem gesetz- geberischen Schnellschuss verlangt. Schließlich hat sie in ihrer eigenen Regierungszeit eine ausführliche Prü- fung des Gutachtens argumentativ vornan gestellt, um die Forderungen der damaligen Opposition auf schnelle Lösungen abzuwehren. Wieder zurück auf den harten Bänken der Opposition entsinnt sich die Fraktion der Grünen, wie es mein Kollege Eduard Lintner so schön formulierte, wieder ihrer „alten Tugenden“ sich zu über- schlagen, wenn es darum geht, Haftungsregelungen zu schaffen, die der jeweiligen Kundschaft – notfalls wider jede Praktikabilität und ohne Rücksicht auf die Kosten – maximalen Schutz verleihen sollen. e l A d H d m t i d m l f V z n u s S g Z e u l c k B s d R G g d s d k v R g F H M d G g w R z s B b (C (D Betrachten wir die Details des vorliegenden Gesetz- ntwurfs der Grünen: Der Entwurf sieht eine Neurege- ung des Haftungsrechts der Verkehrsunternehmen bei usfall- und Verspätungsschäden vor, indem der § 17 er Eisenbahnverordnung, der derzeit einen potenziellen aftungsausschluss vorsieht, gestrichen werden soll. Zu- em sollen mit dieser Neuregelung Verkehrsunterneh- en unter das allgemeine zivilrechtliche Haftungssys- em des BGB gestellt werden. Dieses Ansinnen ist grundsätzlich löblich. Aber es ist n keinster Weise absehbar, mit welchen Auswirkungen iese Änderung einhergeht. Für die Verkehrsunterneh- en ist dies trotz der Einführung von Begrenzungsmög- ichkeiten wie Bagatellgrenzen und Pauschalierungsstu- en in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der erkehrsunternehmen nicht absehbar und kann poten- iell eine wahre Flut von Entschädigungsansprüchen ach sich ziehen. An dieser Stelle heißt es daher, gründlich zu prüfen nd sowohl für die Verbraucher- wie für die Anbieter- eite abzuwägen, welche Schritte die richtigen sind. chließlich müssen wir vor dem Hintergrund des heuti- en Verkehrsmarktes Folgenutzen und -risiken abwägen. Fazit: Der Gesetzentwurf der Grünen ist verfrüht. urzeit prüft eine vom Bundesministerium der Justiz ingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe das Gutachten nd berät, ob und in welchem Umfang gesetzliche Rege- ungen zur Verbesserung des zivilrechtlichen Verbrau- herschutzes für Kunden des öffentlichen Personenver- ehrs vorzuschlagen sind. Die Ergebnisse dieser eratungen werden uns zum Sommer vorliegen und ent- prechend den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe wird ie Ausgestaltung der Entschädigungsansprüche von eisenden vorgenommen werden. Deshalb sage ich: Warten wir diese Bewertung des utachtens, den anschließenden Bericht der Arbeits- ruppe und den daraus hervorgehenden Gesetzentwurf es BMJ ab. Denn erst auf dieser Grundlage kann ent- chieden werden, ob und welche Änderungen des gelten- en Personenbeförderungsrechts vorgeschlagen werden önnen. Es werden Regelungen gefunden werden – da- on bin ich überzeugt –, die dem Verbraucherschutz echnung tragen, ohne dass die wirtschaftliche Betäti- ung der Verkehrsunternehmen mit eventuell negativen olgen unangemessen beeinträchtigt oder die öffentliche and über Gebühr belastet werden. Die Komplexität der aterie gebietet eine seriöse und in allen Konsequenzen urchdachte Reform. Marianne Schieder (SPD): Das Grundanliegen des esetzentwurfes, nämlich die Verbesserung der Fahr- astrechte im öffentlichen Personenverkehr, ist ein sehr ichtiges und ein sehr berechtigtes. Auch seitens der egierungskoalition und der tangierten Ministerien wird u diesem Themenbereich seit geraumer Zeit sehr inten- iv gearbeitet. So ist dazu durch das Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung in Erfüllung des Bundestags- eschlusses „Qualitätsoffensive im öffentlichen Perso- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3061 (A) ) (B) ) nenverkehr“, Bundestagsdrucksache 14/9671, ein Gut- achten in Auftrag gegeben worden, das im Juli 2005 vorgelegt wurde. In Kürze werden dem Deutschen Bundestages die we- sentlichen Ergebnisse dieses Forschungsvorhaben zu- sammen mit dem dazu erarbeiteten Bericht der Bundes- regierung vorgestellt. Der Bericht wurde federführend vom BMVBS vorbereitet und intensiv auf Fachebene mit BMJ, BMELV und BMF abgestimmt. Die im Gut- achten enthaltenen Lösungsvorschläge werden detailliert problematisiert und bewertet. Gemäß einem Beschluss der Justizministerkonferenz der Länder vom 30. Juni 2005 wurde vom BMJ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die derzeit auf der Grundlage des Gutachtens prüft, ob und in welchem Umfang gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des zivilrechtlichen Verbraucherschutzes für Kunden des öf- fentlichen Personenverkehrs vorgeschlagen werden soll- ten. Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen. Sowohl das Ergebnis dieser Bund-Länder-Arbeits- gruppe als auch das Ergebnis der Befassung des Deut- schen Bundestages mit dem Bericht der Bundesregie- rung sollten sinnvollerweise abgewartet werden, bevor gesetzgeberische Schritte eingeleitet werden. Der Sach- verhalt, den es zu regeln gilt, ist doch wirklich sehr viel- schichtig. Es ist alles andere als einfach, praktikable Lö- sungen zu finden. Aufwand und Ertrag sind gar nicht so leicht in Einklang zu bringen. Daher waren und sind die geschichtlichen Vorarbeiten doch sehr nötig und sinn- voll. Nun sollten wir doch die Geduld haben, die Ergeb- nisse dieser Arbeit auch abzuwarten und diese Ergeb- nisse mit in ein Gesetz einbringen zu können. Hier sollten wir auf alle Fälle nach dem Motto „Gründlichkeit vor Eile“ vorgehen. Aber nicht nur dieses zeitliche Argument macht für uns eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf schwie- rig. Der Gesetzentwurf zeichnet sich zwar durch Kürze und gute Verständlichkeit aus, ist in der Sache allerdings nicht unproblematisch. Der Entwurf lehnt sich eng an den von Nordrhein- Westfalen im November 2004 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Fahrgastrechte an. Allerdings sieht er abweichend davon keine konkrete Einschrän- kung der Ansprüche von Reisenden vor, wie dem An- spruch auf Rückbeförderung oder Kostenerstattung für ein anderes Verkehrsmittel. Im Entwurf aus NRW war festgeschrieben, dass es Schadenanspruch erst ab einer drohenden Verspätung von 20 Minuten geben soll. Zu- dem wird nicht zwischen Nah- und Fernverkehr unter- schieden. Vielmehr wird die Haftung der Verkehrsunternehmen für Ausfall- und Verspätungsschäden dem allgemeinen zivilrechtlichen Haftungssystem des BGB unterstellt. Allen Beförderern soll es gestattet werden, ihre Haf- tung in „angemessenem Umfang“ zu begrenzen. Alle Unternehmen werden gezwungen sein, eigene Allge- meine Geschäftsbedingungen (AGB) aufzustellen, in de- nen sie ihre Haftung begrenzen und ihren Informa- tionspflichten nachkommen. Inwieweit diese AGB, die v w E k b l k g w f h d g n a s m a t c t K § n r k P t f H t b V d r H E R d R n t t w t „ f k s s s i t w (C (D om Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung geprüft werden, einer AGB-Kontrolle am nde standhalten, wird durch die Rechtsprechung zu lären sein. Insbesondere bleibt offen, ob etwa eine Haftung für estimmte Schadenersatzansprüche – wie bisher gesetz- ich vorgesehen – vollständig ausgeschlossen werden ann. Ich halte es für wenig zielführend, gesetzliche Vor- aben in so unbestimmter Art und leise zu halten. Das, as, oberflächlich betrachtet, sich als einfach, kurz und lexibel darstellt, wird sich bald als völlig unpraktikabel erausstellen und mehr die Gerichte beschäftigen, als em Kunden dienen. Hier brauchen wir schon konkrete esetzliche Vorgaben, sowohl was die Möglichkeiten ei- es vollkommenen Haftungsausschlusses betrifft wie uch die Möglichkeiten einer teilweisen Haftungsbe- chränkung. Wir werden auch nicht darum herumkom- en, zwischen Nah- und Fernverkehr zu unterscheiden, uch wenn eine solche Unterscheidung nicht einfach zu reffen sein wird. Ansonsten entsteht zu viel Rechtsunsi- herheit und zu viel Unübersichtlichkeit, sowohl aufsei- en der Beförderungsunternehmen als auch aufseiten der unden. Es fällt auf, dass die vorgesehene Neuregelung in 310 BGB durch die schlichte Bezugnahme auf „Perso- enbeförderungsverträge“ so weit gefasst ist, dass hie- unter auch die Beförderung von Personen im Luftver- ehr subsumiert werden könnte. Die Haftung des Luftfrachtführers bei verspäteter ersonenbeförderung ist aber in Art. 19 und 22 des Mon- realer Übereinkommens, MÜ, für internationale Luftbe- örderungen und in § 46 LuftVG abschließend geregelt. ierin ist für Verspätungsschäden ein Haftungshöchstbe- rag von 4 150 Sonderziehungsrechten, circa 5 000 Euro, estimmt, der bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger erursachung durchbrochen wird. Nach Art. 47 MÜ ist jede vertragliche Bestimmung, urch die die Haftung des vertraglichen Luftfrachtfüh- ers nach dem MÜ ausgeschlossen oder der maßgebende aftungshöchstbetrag herabgesetzt werden soll, nichtig. ine vergleichbare Regelung findet sich im nationalen echt in § 48 Abs. 1 LuftVG: Dieser Paragraf bestimmt, ass ein Anspruch auf Schadenersatz, auf welchem echtsgrund er auch beruht, gegen den Luftfrachtführer ur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen gel- end gemacht werden kann, die in dem betreffenden Un- erabschnitt des LuftVG vorgesehen sind. Die als § 310 Abs. 5 BGB vorgeschlagene Regelung, onach der Unternehmer für leicht fahrlässige Verspä- ungen oder Ausfälle des Verkehrsmittels seine Haftung in angemessenem Umfang begrenzen“ und im Übrigen ür bestimmte Fälle Pauschalierungen vornehmen kann, ollidiert mit diesen abschließenden Regelungen. Insbe- ondere wäre jede in AGB vorgesehene Haftungsbe- chränkung für leicht fahrlässig verursachte Verspätungs- chäden, die von der im Montrealer Übereinkommen und n § 46 Abs. 1 LuftVG vorgesehenen einheitlichen Haf- ungshöchstgrenze von 4 150 Sonderziehungsrechten ab- eicht, unzulässig. 3062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) Die Regelung des § 310 Abs. 5 BGB neu müsste da- her, um eine derartige Kollision mit dem Luftverkehrs- recht zu vermeiden, in jedem Fall ausdrücklich auf Personenbeförderungsverträge der Straßenbahnen, Om- nibusse und Kraftfahrzeuge, vergleiche Formulierung in § 305 a Nr. 1 BGB, beschränkt werden. Obwohl wir uns also im Ziel einig sind und unstreitig ist, dass die Kundenrechte von Fahrgästen neu geregelt und gestärkt werden müssen, kommt der vorgelegte Ge- setzentwurf der Grünen zu früh und ist zumindest in Tei- len wenig brauchbar. Darüber wird noch im Detail zu re- den sein, wenn der Gesetzentwurf in den einzelnen Ausschüssen beraten wird. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): Wir alle wün- schen uns pünktlichen und zuverlässigen Transport. Auch Bundestagsabgeordnete verlassen sich auf das Ver- kehrsmittel, das sie zum Beispiel aus dem Wahlkreis nach Berlin bringen soll. Anfang dieser Woche erlebte ich Folgendes: Der Flug, den ich vorsorglich, um ganz pünktlich zu der ers- ten Sitzung am Montag zu gelangen, bereits für Sonntag- abend gebucht hatte, wurde ohne große Erklärung ge- cancelt. Eine vorzeitige Information darüber gab es nicht. Allerdings wurde eine Übernachtung im Hotel an- geboten. Der ausgewiesene Ersatzflug am frühen Mon- tagmorgen startete mit 75 Minuten Verspätung. Meine Geduld wurde ziemlich strapaziert. Zu der Besprechung kam ich natürlich zu spät. Nun sind aber die Kundenrechte im Flugverkehr um- fassend auf EU-Ebene geregelt. Seit 2005 müssen Flug- gäste Verspätungen, Annullierungen und Überbuchun- gen nicht mehr klaglos hinnehmen. Die Europäische Union hat die Fluggastrechte in der Verordnung 261/ 2005 verbessert und der Europäische Gerichtshof hat diese im Februar 2006 bestätigt. Es macht keinen Unter- schied, ob mit einem Billigflieger oder Linie geflogen wird. Alle Passagiere können ihre Rechte geltend ma- chen. Bei Nichtbeförderung muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung anbieten. Darüber hinaus ist sie ver- pflichtet, zum einen den Ticketpreis zu erstatten oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort zu gewähr- leisten, zum anderen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Ho- telunterkunft sowie die Möglichkeit zur Telekommuni- kation anzubieten. Hat der Flieger große Verspätung, muss der gleiche Service zur Verfügung gestellt werden. Beträgt die Verspätung fünf Stunden oder mehr, kann der Reisende von der Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls den kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen. Kann ein Passagier einen Schaden wegen einer Verspätung nachweisen, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden, der mir durch die halbe verpasste Sit- zung entstanden ist, ist wohl eher immaterieller Art, so- dass ich getrost auf Schadenersatz verzichten kann. Für Bahnreisende im Nah- und Fernverkehr, für ÖPNV-Nutzer oder Taxigäste sieht die Welt anders aus. Fahrpreiserstattungen bei Ausfall und Verspätungen von I l i i g k a r s t g f d N Q t „ P M d i k w n Z v H F r B a d a s r d d i g g M t h g V (C (D nlandszügen sind im Schienenpersonenverkehr gesetz- ich nicht geregelt. Die Deutsche Bahn AG entschädigt hre Fahrgäste im Fernverkehr bei Verspätungen gemäß hrer Kundencharta. Allerdings gibt es keine Entschädi- ung für die Reisenden im Schienenpersonennahver- ehr. Fahrgastrechte müssen gestärkt werden. Ich halte dies us drei Gründen für dringlich: Erstens. Die Rolle der Verbraucher im Verkehrsbe- eich soll gestärkt werden. Zweitens. Die unterschiedlichen Verkehrsträger müs- en gleich behandelt werden. Drittens. Vernünftige Kundenrechte dienen der Quali- ätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr. Das Magazin „Stern“ berichtet in seiner neuen Aus- abe, dass jeder fünfte ICE oder IC sein Ziel mehr als ünf Minuten zu spät erreicht. Als Ursache werden Hun- erte von „Langsamfahrstellen“ ausgemacht. So viel zur otwendigkeit von praktischem Verbraucherschutz zur ualitätsoffensive. Als Basis für die Debatte sollte der Deutsche Bundes- ag den Bericht der Bundesregierung zum Gutachten Verbraucherschutz und Kundenrechte im öffentlichen ersonenverkehr“ abwarten. Der Bericht ist für diesen onat angekündigt. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die as Bundesministerium der Justiz eingesetzt hat, werden m Sommer erwartet. Ich freue mich schon jetzt auf eine konstruktive Dis- ussion auf solider Basis darüber, welche Kundenrechte ie und wo geregelt werden sollen. Den Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grü- en halte ich für einen Schnellschuss, der zum jetzigen eitpunkt nicht zum angestrebten Ziel führt. Hans-Michael Goldmann (FDP): Zu Beginn des ergangenen Jahres, als die Konstellationen hier im ause noch etwas anders waren, wurde ein Antrag der DP-Fraktion zur Beendigung der Haftungsprivilegie- ung der Bahn und zur Anwendung der Grundsätze des ürgerlichen Gesetzbuchs vom Deutschen Bundestag bgelehnt. Umso mehr freue ich mich, dass inzwischen ie Grünen, die damals unseren Antrag als untauglich bgelehnt haben, auch zu der Erkenntnis gekommen ind, dass eine gesetzliche Regelung vonnöten ist. Es eicht eben nicht aus, sich auf die so genannte Kulanz er Bahn zu verlassen, dass sie aufgrund des wachsen- en Drucks der Kunden und Verbraucherschützer in hren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Entschädi- ungsregelungen aufnehmen. Es ist notwendig, die un- erechtfertigte Privilegierung der Bahn zu beenden. Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr sind arktteilnehmer wie die Kunden anderer Wirtschaftsun- ernehmen auch. Während in anderen Bereichen über- aupt kein Zweifel daran besteht, dass Unternehmen ge- enüber ihren Kunden haften müssen, sind die erbraucherrechte im Personenverkehr noch immer un- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3063 (A) ) (B) ) zureichend. Dabei ist jedes Unternehmen in diesem Land für nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen selbstverständlich haftbar zu machen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nur die Bahn ist hiervon mit- tels § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung, EVO, aus- genommen. Da hilft auch die von der Bahn mit viel Eigenlob und unter dem Applaus der damaligen Ver- braucherministerin, Renate Künast, verabschiedete Kun- dencharta nichts. Denn es ist eigentlich die pure Selbst- verständlichkeit, die Kunden zu entschädigen. Mit Kulanz darf das nichts zu tun haben. Wenn die Kunden weiterhin auf Entgegenkommen angewiesen sind, so zeigt dies ein Selbstverständnis der Bahn, das nur mit der immer noch bestehenden Monopolstellung zu erklä- ren ist. Diese Sonderstellung der Bahn gilt es aber gerade aufzubrechen, im Interesse der Fahrgäste, aber eben auch im Interesse des Monopolisten Bahn selbst. Nur eine Bahnpolitik, die sich am Interesse der Fahrgäste ori- entiert, gewinnt langfristig mehr Kunden und damit hö- here Marktanteile. Am Beispiel der Fahrgastrechte zeigt sich überdeutlich, wie sich die Bahn durch ihre ungebro- chene Monopolstellung selbst im Wege steht. Durch die jetzige Kundencharta wird die bisherige Kulanzregelung schlicht und einfach nur fortgeschrieben. Dieses Verhal- ten ist ja im Prinzip auch nur natürlich. So verfahren nun einmal Staatsunternehmen, wie die Bahn de facto immer noch eines ist, wenn sie eine so allumfassende Monopol- stellung einnehmen. Aber im Sinne der Verbraucherin- nen und Verbraucher ist das nicht. Im Sinne der Rechts- klarheit ist es auch nicht. Es ist doch einfach keinem Verbraucher klar zu machen, warum die Bahn nicht für Ausfälle und Verspätungen haften soll. Es ist insbeson- dere nicht zu begründen, wenn die Deutsche Bahn ein- räumen muss, dass 95 Prozent der Verspätungen selbst verschuldet sind. Es ist auch gut, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der öffentliche Personenverkehr umfassend geregelt werden soll. Denn eine Unterscheidung zwischen öffent- lichem Personennahverkehr und Personenfernverkehr ist den Menschen verständlicherweise nicht plausibel zu machen. Es kann doch für den Kunden keinen Unter- schied machen, ob ich von Hamburg nach München fahre und dort pünktlich ankommen muss oder ob ich im Nahverkehr von einem Ort zum nächsten fahre und mich darauf verlasse, dass ich zur rechten Zeit ankomme. Die Regelung, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden soll, schafft einen gerechten Ausgleich zwischen Kunden- und Unternehmensinteressen. Die Möglichkeit für einen pauschalierten Schadenersatz schafft kalkulierbare Risi- ken für die Beförderungsunternehmen und gibt den Kun- den die Rechtssicherheit, im Schadenfall eine angemes- sene Entschädigung zu erhalten. Es wird endlich Zeit, in Deutschland bei der Beförde- rung im öffentlichen Personenverkehr den Anschluss an internationale Standards zu schaffen. Die Sonderrege- lungen sind nicht mehr zu vertreten und müssen schnellstens abgeschafft werden. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich hoffe, dass auch die Bundesregierung diesen Schritt gehen wird. Die Union h n B S s s c t B R a z d t v s o k w o g u t c d a p k s g g d b M c s k B d d s n r d e m a f d t i (C (D at ja im vergangenen Jahr schon einen Vorstoß unter- ommen und einen entsprechenden Antrag eingebracht. leiben Sie jetzt bei Ihrer Linie und setzen Sie um, was ie richtigerweise gefordert haben. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Fahrgastrechte zu tärken ist ehrenwert, diese umzusetzen wesentlich chwieriger. Die Frage ist: Wie können wir den Verbrau- her zu mehr Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmit- el und seiner Zufriedenheit mit ihnen verhelfen? Doch führen die guten Absichten der Kollegen von ündnis 90/Die Grünen auch wirklich in die erhoffte ichtung? Der Gesetzentwurf versucht, Schadenersatz- nsprüche von Fahrgästen auf eine rechtliche Grundlage u stellen. Die Haftung der Verkehrsunternehmen soll in as allgemeine Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in- egriert werden. Die dazu in Art. 3 des Gesetzentwurfs orgesehene Änderung ist allerdings nur eine Kann-Vor- chrift. Viel ändert sich damit für den Kunden nicht. Zumeist haben Verspätungen oder Ausfälle von Bus der Bahn andere Ursachen als solche, die vom Ver- ehrsunternehmen selbst zu vertreten sind. Beispiels- eise Störungen in der Schieneninfrastruktur, Unfälle der deren schlimmste Variante, den so genannten Fahr- astunfall. Es kann also schwierig sein, zwischen Selbst- nd Fremdverschulden bei den Verkehrsunternehmen zu rennen. Außerdem ist zu fragen, ob die Praxis hinrei- hend in Betracht gezogen worden ist. Der Gesetzentwurf stellt allenfalls eine Teillösung ar. Informationsprobleme, Regressansprüche müssen in bsehbarer Zeit durchgreifend zu regeln sein. Die Linke lädiert dafür, dass komplette Repertoire der Möglich- eiten zunächst einer Praxiserprobung zu unterziehen, tatt ordnungspolitisch neue Unzulänglichkeiten zu pro- rammieren. Genau genommen sind Regressansprüche der Fahr- äste nur die eine Seite der Medaille. Wichtiger ist es, ie Zahl an Störungen insgesamt gering zu halten. Dafür rauchen wir nicht irgendwelche, sondern die richtigen aßnahmen. Ein Weg, dies zum Beispiel im Nahverkehr zu errei- hen, ist es, je nach Anteil der verspäteten an der Ge- amtzahl der Fahrten, dem Aufgabenträger die Möglich- eit zu geben, Abschläge auf die Entgelte bei der estellung der Verkehrsleistung auszuhandeln und urchzusetzen. Während einer Fahrplanperiode können adurch stattliche Beträge zusammenkommen. Damit part die öffentliche Hand und bei den Verkehrsunter- ehmen steigt der Wille, zumindest die Folgen von Stö- ungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Oberste Priorität dabei muss sein, dass sich durch iese zusätzliche Risikoabsicherung die Fahrpreise nicht rhöhen und die Benutzung der öffentlichen Verkehrs- ittel gegenüber dem Individualverkehr, ebenfalls ttraktiv bleibt. Entschädigungsregelungen werden dazu ühren, dass die Kosten auf alle Fahrgäste umgelegt wer- en und so die Fahrkarten verteuert werden. Ein über- rieben aufwendiges und teures Fahrgastrecht kann nicht m Sinne der Kunden sein. Der Trend, den Verbraucher 3064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 (A) ) (B) ) und gerade den Geringverdiener immer mehr zu belas- ten, darf nicht auch noch an dieser Stelle fortgeführt werden. Selbstverständlich bleibt es Aufgabe der Verkehrspo- litiker und der Verbraucherschützer, zu prüfen, ob sich diese in der Praxis bewährt, unbürokratisch, schnell und einfach umgesetzt wird, und darauf zu drängen, dass auch der Nahverkehr einbezogen wird. Ob die freiwillige Selbstverpflichtung zu einer Ent- schädigungszahlung im Sinne der Bahnkunden funktio- niert, kann nur eine kritische externe Praxisprüfung er- bringen. Auf dieser Grundlage ist dann zu diskutieren, ob es sinnvoll ist, den Fahrgästen einen gesetzlichen An- spruch auf Verspätungsentschädigung zu verschaffen. Auch und gerade im Zuge des Börsengangs – darauf ha- ben wir immer hingewiesen – darf Effizienz und Rendite der Bahn AG nicht der absolute Maßstab sein und damit zulasten der Kundenzufriedenheit und der Fahrpreise ge- hen. Anlage 10 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprä- miendurchführungsgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutz- gesetzes – Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäfti- gung – Siebentes Gesetz zur Änderung des Gemeinde- finanzreformgesetzes – Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung – Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Überein- kommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertrags- gesetz zum SEA-Protokoll) – Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen: – Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachs- tum und Beschäftigung Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat steht voll umfänglich hinter dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel, die Kinderbetreu- ungskosten steuerlich stärker zu berücksichtigen. Der Bundesrat hält die steuertechnische Umsetzung der vor- g u g m G D h s m 7 g m – g d S s d e v r k d E b g b f w g (C (D esehenen Regelung allerdings für nicht zweckmäßig nd administrativ nicht handhabbar. Vor diesem Hinter- rund strebt der Bundesrat eine wirkungsgleiche Neufor- ulierung der entsprechenden Regelungen auf der rundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein an. ie Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder aben dazu eine Formulierung vorgelegt und einen Vor- chlag zum weiteren gesetzgeberischen Vorgehen ge- acht. Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am . April 2006 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz emäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustim- en: Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steu- ergestaltungen Darüber hinaus hat er die nachstehenden Entschließun- en gefasst: 1. Der Bundesrat geht von der Bereitschaft es Bundes aus, den Ländern die aus einer Absenkung der pielbankabgabe entstehenden Mindereinnahmen voll- tändig auszugleichen. Nach vorläufigen Berechnungen er Länder handelt es sich dabei für das Jahr 2007 – dem rsten Jahr der vollen Wirksamkeit – um einen Betrag on 75 Mio. Euro. 2. Der Bundesrat fordert die Bundes- egierung auf, zeitnah zum Inkrafttreten der Beschrän- ung der Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge es notwendigen Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 StG) Verwaltungsanweisungen für den Nachweis des etrieblichen Nutzungsanteils durch die Steuerpflichti- en zu schaffen. Diese Regelungen sollten einerseits den ürokratischen Aufwand für die Steuerpflichtigen (Be- olgungskosten) und andererseits den Verwaltungsauf- and für die Finanzverwaltung so weit wie möglich be- renzen. Begründung Mit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchli- cher Steuergestaltungen wird die Möglichkeit der Anwendung der 1 %-Regelung für die Bewertung der privaten Nutzung auf Fahrzeuge des notwendi- gen Betriebsvermögens beschränkt. In der Begrün- dung des Gesetzes heißt es, dass der Steuerpflich- tige die betriebliche Nutzung von über 50 % im Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislast- regelungen nachzuweisen hat. Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich. Wie der Steuerpflichtige den Umfang der betriebli- chen Nutzung darzulegen bzw. nachzuweisen hat, sollte zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes durch Verwaltungsanweisungen geregelt werden. Ziel der Verwaltungsvorschriften sollte sein, den bürokrati- schen Aufwand für die Steuerpflichtigen und den administrativen Aufwand für die Finanzverwaltung so weit wie möglich zu begrenzen. Dabei sollten auch die Vorschläge der „Arbeitsgruppe zur Evalu- ation des administrativen Mehraufwandes der vor- geschlagenen Änderung der 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG“ zur Vereinfachung des Nachweises hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und bezüglich der Auswirkungen für die Steuerpflichti- gen geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 3065 (A) (C) (B) (D) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Drucksachen 15/5965, 16/480 Nr. 1.20 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 2003 „Welt im Wandel – Energiewende zur Nachhaltigkeit“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – Drucksachen 15/4155, 16/820 Nr. 48 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Leichter-als-Luft-Technologie – Innovations- und Anwendungspotenziale – Drucksache 15/5507 – – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung Vierter Sachstandsbericht zum Monitoring „Technik- akzeptanz und Kontroversen über Technik“ Partizipative Verfahren der Technikfolgenabschätzung und parlamentarische Politikberatung – Drucksache 15/5652 – 35. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Kollege, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.



Rede von Wolfgang Wieland
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur noch ein Wort zu Friedbert Pflüger: –


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sie sind am Ende Ihrer Redezeit.

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    (C (D Ich bringe wirklich nur diesen Satz zu Ende. – Er un erschrieb gegen die Umbenennung einer Straße in Rudi-Dutschke-Straße“, obwohl er nicht unterschriftserechtigt war. Das Tröstliche ist: Direkte Demokratie st lernbar. Diese Anträge sind eine gute Chance, sich da it vertraut zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)