Plenarprotokoll 16/34
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Eventuelle Vorgaben des Bundesinnenminis-
teriums gegenüber dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge hinsichtlich ei-
nes Konzepts für Einbürgerungskurse
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2846 A
2846 B
2847 A
2847 B
2847 C
2847 D
2848 A
2848 B
2848 B
2848 C
2849 B
2849 C
2849 D
Deutscher B
Stenografisch
34. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei-
nes Steueränderungsgesetzes 2007 . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/
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2843 A
2843 A
2844 C
2844 C
2844 D
2845 A
2845 C
2845 D
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
2848 D
2848 D
undestag
er Bericht
ung
n 10. Mai 2006
t :
agesordnungspunkt 2:
ragestunde
Drucksachen 16/1374, 16/1402) . . . . . . . . . .
ringliche Frage 1
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
urch Einbürgerungskurse erforderlich wer-
ende Änderungen des Staatsangehörig-
eitsgesetzes und Beteiligung des Bundes-
mtes für Migration und Flüchtlinge
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
2849 A
2849 A
Mündliche Frage 3
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
Vorlage von Ergebnissen der neu einge-
richteten Arbeitsgruppe zum Hochschul-
pakt sowie Einbeziehung des Parlaments in
die laufenden Beratungen
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Maßnahmen und Initiativen zum Abbau
geschlechtsspezifischer Diskriminierung im
Bereich der beruflichen Bildung
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Jürgen Koppelin (FDP)
Meinung des Bundesministers Glos zur
Kernenergie
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 11
Jürgen Koppelin (FDP)
Aussage des Bundesministers Glos über
den russischen Energiekonzern Gasprom
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 12
Dr. Karl Addicks (FDP)
Derzeitige Situation im Westsaharakonflikt
angesichts der Empfehlung der UNO zur
Lösung des Konflikts
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2850 A
2850 B
2851 A
2851 B
2852 A
2852 A
2852 D
2852 D
2853 B
2853 C
ündliche Frage 13
olfgang Gehrcke (DIE LINKE)
eteiligung Deutschlands am VN-Aktions-
lan 2006 für die Demokratische Republik
ongo
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
ündliche Frage 14
olfgang Gehrcke (DIE LINKE)
ahl der von Deutschland und der EU in
ie Demokratische Republik Kongo ent-
andten zivilen Wahlbeobachter
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
ündliche Frage 22
eronika Bellmann (CDU/CSU)
rkenntnisse der Verfassungsschutzbehör-
en über die beiden Organisationen „Ini-
iativgemeinschaft zum Schutz sozialer
echte ehemaliger Angehöriger bewaffne-
er Organe und der Zollverwaltung der
DR“ und „Gesellschaft zur rechtlichen
nd humanitären Unterstützung“
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 23
eronika Bellmann (CDU/CSU)
inführung einer so genannten EU-Steuer
ur Finanzierung der Aufgaben der Euro-
äischen Union
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär
MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 26
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
2853 D
2854 B
2854 D
2855 A
2856 A
2856 A
2856 C
2856 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 III
Begründung der Bundesregierung für mas-
sive Steuermehrbelastungen der Bürger bei
gleichzeitiger Steuerentlastung für Kapital-
gesellschaften in Milliardenhöhe
Antwort
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . .
Zusatzfragen
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 27
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verfassungskonforme Umsetzbarkeit der
Befreiung der gewerblichen Wirtschaft von
der so genannten Reichensteuer durch Vor-
ziehen der Unternehmensteuerreform auf
2007
Antwort
Karl Diller, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Geschäftsordnung
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzpunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Steu-
erpolitik der Bundesregierung
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . .
Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . .
Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . .
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2857 A
2857 C
2858 C
2859 B
2859 D
2860 A
2860 C
2860 A
2861 D
2862 A
2863 C
2865 A
2865 D
2866 D
2867 D
2869 A
2870 A
2871 B
orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . .
eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ringliche Fragen 3 und 4
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
ituation der schon länger mit einer Dul-
ung in Deutschland lebenden Personen
nd zeitliche Perspektiven zur Lösung der
ntsprechenden Probleme
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
ündliche Frage 1
we Schummer (CDU/CSU)
ahl der Versandapotheken in Deutsch-
and und Kriterien der Zulassung
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
MG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 2
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
ahresproduktionsmengen der Chemikalie
sopropylthioxanthon sowie Erfassung durch
EACH
ntwort
ichael Müller, Parl. Staatssekretär
MU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Frage 5
r. Karl Addicks (FDP)
inbeziehung des Westsaharakonflikts in
ie im Herbst 2006 stattfindenden Regie-
ungsverhandlungen mit Marokko über die
ünftige Entwicklungszusammenarbeit
2872 C
2873 D
2875 A
2876 A
2877 C
2879 A
2879 C
2879 D
2880 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
Antwort
Karin Kortmann, Parl. Staatssekretärin BMZ
Anlage 6
Mündliche Frage 6
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufklärungsbedarf über die Verbrechen
der SED-Diktatur und der öffentlichen Pro-
pagandaarbeit der ehemaligen Täter und
ihrer Vereinigungen angesichts der Forde-
rungen nach Abschaffung der Bundesbe-
auftragten für die Unterlagen des Staatssi-
cherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antwort
Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Frage 9
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherstellung einer Ahndung des wegen
Kriegsverbrechen vom UN-Sicherheitsrat
mit Sanktionen belegten und freigelassenen
ruandischen Staatsangehörigen Dr. I. M.
und eventuelle entsprechende Weisung an
den Generalbundesanwalt
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Fragen 15 und 16
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherstellung einer international unab-
hängigen Untersuchung der gewaltsamen
Vorfälle in Andischan am 13. Mai 2005;
Forderungen Usbekistans nach Einschrän-
kung des Mandats des OSZE-Zentrums in
Taschkent
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Fragen 17 und 18
Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE)
Ausschluss einer Ausweitung des Aufga-
benspektrums der EUFOR-RD-CONGO-
Mission; mit Punkt 8 e der VN-Sicherheits-
resolution 1671 übereinstimmende Evaku-
ierungseinsätze
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2880 B
2880 C
2881 A
2881 B
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
nlage 10
ündliche Fragen 19 und 20
olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
usübung der Werbefreiheit während der
ußballweltmeisterschaft 2006 durch Un-
ernehmen, die nicht Hauptsponsoren der
IFA oder nationale Förderer der Fußball-
eltmeisterschaft sind; Beteiligung hoheit-
icher Organe an Überwachung oder
urchsetzung von FIFA-Werbebeschrän-
ungen
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
ündliche Frage 21
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
reilassung des wegen Kriegsverbrechen
om UN-Sicherheitsrat mit Sanktionen be-
egten ruandischen Staatsangehörigen Dr.
. M.
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Frage 24
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
ericht von ehemaligen tschechischen
wangsarbeitern an deutschen Schulen
ber ihre Erfahrungen mit dem National-
ozialismus; Einstellung der Finanzierung
urch die Bundesstiftung „Erinnerung,
erantwortung und Zukunft„
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär
MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 25
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
öhe des Budgets der Bundesstiftung „Er-
nnerung, Verantwortung und Zukunft“
ür die Jahre 2006 und 2007
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
2881 D
2882 A
2882 C
2882 D
2883 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 V
Anlage 14
Mündliche Fragen 28 und 29
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Informationsrecht hinsichtlich unbeabsich-
tigter Kontaminationen in Lebensmitteln
mit Substanzen wie Isopropylthioxanthon
oder Acrylamid im geplanten Verbraucher-
informationsgesetz
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Frage 30
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz alternativer Stoffe und Verfahren
anstelle der Druckchemikalie Isopropylthi-
oxanthon in Getränkekartons
höheren Migrationswerten als 0,05 mg/kg
Isopropylthioxanthon
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Fragen 32 und 33
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchungsbefund des Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart
zum Isopropylthioxanthon-Gehalt in
Orangensaft, Kindermilch und Joghurt;
Erkenntnisse über das zwischen Bund und
Ländern eingerichtete EDV-Meldesystem
FIS-VL über ITX-Funde
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2883 B
2884 A
2884 B
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 31
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Notwendigkeit der Vorlage zusätzlicher
Daten für die toxikologische Bewertung bei
A
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B
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B
2883 D
nlage 18
ündliche Fragen 34 und 35
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
efinition des Verfügungsrechts über Da-
en, insbesondere durch das Bundesland-
irtschaftsministerium, sowie von Be-
riebs- und Geschäftsgeheimnissen
ntwort
r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
MELV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2884 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 2843
(A) )
(B) )
34. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
(D
(B)
)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 2879
(A) )
(B) )
Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung,
um dieses überfällige Problem einer Lösung zuzuführen? zugelassen. Die Kriterien für die Zulassung regelt § 11 a
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an der 114. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die dringli-
chen Fragen des Abgeordneten Volker Beck (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1402, dringli-
che Fragen 3 und 4):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Innenministerkonferenz (IMK) auch bei dieser Sitzung zu kei-
ner Lösung im Hinblick auf die Situation der über
150 000 Personen gekommen ist, die seit vielen Jahren bereits
in Deutschland mit einer Duldung leben müssen?
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 10.05.2006*
Gabriel, Sigmar SPD 10.05.2006
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.05.2006
Griefahn, Monika SPD 10.05.2006*
Dr. Hendricks, Barbara SPD 10.05.2006
Hilsberg, Stephan SPD 10.05.2006
Jung (Konstanz),
Andreas
CDU/CSU 10.05.2006
Kelber, Ulrich SPD 10.05.2006
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 10.05.2006
Krüger-Leißner,
Angelika
SPD 10.05.2006*
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 10.05.2006
Raidel, Hans CDU/CSU 10.05.2006*
Ramelow, Bodo DIE LINKE 10.05.2006*
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 10.05.2006
Stiegler, Ludwig SPD 10.05.2006
Thönnes, Franz SPD 10.05.2006
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Die Frage eines Bleiberechts für langjährig im Bun-
esgebiet geduldete ausreisepflichtige ausländische
taatsangehörige wurde bereits während der IMK im
ezember 2005 ausführlich erörtert. Die IMK hatte die
oalitionsvereinbarung begrüßt, das Zuwanderungsge-
etz anhand der Anwendungspraxis zu evaluieren und
abei unter anderem die Frage der Kettenduldungen so-
ie humanitäre Probleme, insbesondere mit Blick auf in
eutschland aufgewachsene Kinder, zu prüfen. Die IMK
atte beschlossen, eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene
inzurichten, die sich mit der Gesamtproblematik befas-
en und gegebenenfalls Verfahrensvorschläge entwi-
keln wird.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz hat den
nnenministern und -senatoren der Länder mit Schreiben
om 9. März 2006 vorgeschlagen, die Evaluation des
uwanderungsgesetzes abzuwarten, um dann auf Grund-
age gesicherter Erkenntnisse zu einer vernünftigen und
raxisgerechten Lösung zu kommen. Der Vorsitzende
at vorgeschlagen, die Arbeitsgruppe unmittelbar nach
orliegen des Evaluationsberichtes einzuberufen, um
ann gegebenenfalls eine Altfallregelung auszuarbeiten,
ie auf der Herbst-IMK beschlossen werden könnte.
Die Evaluation des Zuwanderungsgesetzes wurde im
oalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom
1. November 2005 vereinbart. Im Rahmen der Evalua-
ion fand neben der Auswertung der Rechtsprechung und
er Abfrage der Erfahrungen der Landesinnenministe-
ien Ende März ein zweitägiger Erfahrungsaustausch der
raktiker zu Fragen des Ausländer-, Asyl- und Staats-
ngehörigkeitsrechts statt. Dabei wurden auch Fragen
er humanitären Aufenthalte und mögliche Bleiberechts-
egelungen kontrovers diskutiert. Mehrere Referenten
aben sich für eine Bleiberechtsregelung für Familien
it langjährigem Aufenthalt ausgesprochen. Es wurden
edoch auch Bedenken vorgebracht, insbesondere bezüg-
ich der Personen, die Straftaten begangen, die Behörden
etäuscht oder ihre Identität verschleiert haben, sowie
ezüglich der Folgen einer solchen Regelung.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluationsmaß-
ahmen wird vom Bundesministerium des Innern bis
nde Juni 2006 ein Evaluationsbericht erarbeitet, der
en parlamentarischen Gremien übermittelt wird.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage des Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU)
Drucksache 16/1374, Frage 1):
Wie viele Versandapotheken gibt es in Deutschland, und
nach welchen Kriterien werden sie zugelassen?
Derzeit sind nach Angaben der Bundesvereinigung
eutscher Apothekerverbände (ABDA) (Stand 31. De-
ember 2005) 1 420 Apotheken als Versandapotheken
2880 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
(A) )
(B) )
Apothekengesetz. Diese sind insbesondere: gleichzeiti-
ges Bestehen von Versand- und Präsenzapotheke; ein
Qualitätssicherungssystem, das sicherstellt, dass entspre-
chend verpackt, transportiert und ausgeliefert wird; die
Auslieferung an den Auftraggeber oder eine von ihm be-
nannte Person erfolgt; auf Beratung mit dem behandeln-
den Arzt bei Problemen hingewiesen wird; nur Liefe-
rung von zugelassenen Arzneimitteln; System zur
Meldung von Risiken und System zur Nachverfolgung
von Sendungen. Die Zulassung erfolgt durch die zustän-
digen Länderbehörden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 2):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Jahresproduktionsmengen der Chemikalie Isopropylthioxan-
ton (ITX), und wie würde die Chemikalie von der neuen euro-
päischen Chemikalienverordnung REACH (Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
erfasst, wenn man die Einigung zu REACH im europäischen
Wettbewerbsrat vom Dezember 2005 zugrunde legt?
Die Stoffbezeichnung gemäß Fragestellung ist nicht
ganz präzise. Es wird davon ausgegangen, dass es sich
bei dem angesprochenen Stoff um 2-Isopropylthioxani-
ton handelt. In diesem Fall wäre der genannte Stoff ein
Altstoff, der derzeit unter die Regularien der EG-Alt-
stoffverordnung fällt. Da es sich bei diesem Stoff weder
um einen hochvolumigen Stoff noch um einen aus sons-
tigen Gründen prioritären Altstoff handelt, waren im
Rahmen der EG-Altstoffverordnung keine weitergehen-
den Informationen beizubringen. Die Jahrestonnage liegt
zwischen 10 und 50 Tonnen (bezogen auf die Jahre 1992
bis 1994). Dieser Stoff würde künftig als „phase-in“-
Stoff den Regularien der REACH-Verordnung unterlie-
gen. Abhängig von der Jahrestonnage sind von den Re-
gistrierungspflichtigen drei, sechs oder elf Jahre nach In-
Kraft-Treten der Verordnung Registrierungsunterlagen
mit bestimmten, in den Anhängen der REACH-Verord-
nung spezifizierten Informationen vorzulegen. Der Re-
gistrierpflichtige ist für die Sicherheit seines Stoffes in
der von ihm angegebenen Verwendung verantwortlich.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Kortmann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 5):
Wird die Bundesregierung angesichts ihrer im September/
Oktober 2006 stattfindenden Regierungsverhandlungen mit
Marokko über die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit
den Westsahara-Konflikt miteinbeziehen?
Der Westsaharakonflikt ist regelmäßig auch Thema
politischer Gespräche anlässlich von Regierungsver-
handlungen oder Konsultationen über die Entwicklungs-
zusammenarbeit mit Marokko. Entsprechend wird un-
sere in der Antwort auf Ihre Frage 12 formulierte
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altung auch im Rahmen der bevorstehenden entwick-
ungspolitischen Regierungsverhandlungen im Septem-
er dieses Jahres angesprochen werden.
nlage 6
Antwort
es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
bgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 6):
Welchen zusätzlichen öffentlichen Aufklärungsbedarf
über die Verbrechen der SED-Diktatur und der öffentlichen
Propagandaarbeit der ehemaligen Täter und ihrer Vereinigun-
gen sieht die Bundesregierung auch für die Arbeit der Bun-
desbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vor dem Hintergrund
der Auseinandersetzungen in der Gedenkstätte Hohenschön-
hausen und aktuellen Forderungen nach Auflösung dieser Be-
hörde?
Bereits die Entscheidung über die Verlagerung der
undesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-
eitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
epublik (BStU) und der Stiftung zur Aufarbeitung der
ED-Diktatur vom Bundesministerium des Innern in den
uständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesre-
ierung für Kultur und Medien (BKM) war mit dem
olitischen Ziel verbunden, die Auseinandersetzung mit
er SED-Diktatur zu stärken und die Orte des Erinnerns
nd der politischen Bildung konzeptionell und praktisch
iteinander zu vernetzen und Synergien zu erschließen.
uf der Grundlage des Gedenkstättenkonzepts von 1999
ird seit dem Frühjahr 2005 an einem Konzept zur erin-
erungspolitischen Aufarbeitung der SED-Diktatur und
DR-Geschichte unter besonderer Berücksichtigung
on Widerstand und Opposition gearbeitet. Im Mai 2005
urde durch die damalige Kulturstaatsministerin
hristina Weiss eine unabhängige Expertenkommission
erufen, deren Auftrag darin besteht, Elemente eines de-
entral organisierten Geschichtsverbundes zu erarbeiten.
hre Ergebnisse wird die Kommission am 15. Mai 2006
ublizieren. In einem geplanten Hearing werden die
ommissionsempfehlungen für die Fachöffentlichkeit
ur Diskussion gestellt. Der BKM wird dann unter Ein-
eziehung der Empfehlungen und der Diskussionsergeb-
isse ein Konzept erarbeiten, das die Aufarbeitung der
ED-Diktatur deutlich stärkt. Damit wird auch die
orderung der Koalitionsvereinbarung nach einer ange-
essenen Berücksichtigung der beiden Diktaturen in
eutschland erfüllt.
In dieser Diskussion wird auch die künftige Entwick-
ung der BStU einen wichtigen Stellenwert haben. Dabei
st sicherzustellen, dass die BStU ihren wichtigen ge-
etzlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann. Es stellt sich
ber – darüber besteht Einigkeit bei allen Beteiligten –
benso die Frage, welche Konsequenzen aus der rück-
äufigen Entwicklung in einigen Aufgabenfeldern zu zie-
en sind. Bei allem geht es auch um den effektiven Ein-
atz der erheblichen Bundesmittel in diesem Bereich.
er Bund finanziert drei Einrichtungen zu 100 Prozent
BStU, Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur,
eitgeschichtliches Forum Leipzig/Stiftung Haus der
eschichte) und beteiligt sich an der Finanzierung vieler
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 2881
(A) )
(B) )
Einrichtungen teils institutionell (Stiftung Hohenschön-
hausen, Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth), teils
im Wege der Projektförderung (zum Beispiel Erinne-
rungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde). Die Bun-
desregierung unterstützt das sinnvolle Wirken dieser
Einrichtungen sowie alle Bemühungen, der Verharmlo-
sung von SED-Verbrechen und einer drohenden „Ostal-
gie“ entgegenzuwirken, nach Kräften.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 9):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Dr. I. M. sich
vor Gericht in Deutschland, in der Demokratischen Republik
Kongo, in Ruanda oder vor dem Internationalen Gerichtshof
wegen der Vorwürfe verantworten muss, und was unternahm
die Bundesregierung zu diesem Zweck konkret etwa durch
Weisung an den Generalbundesanwalt?
Der Generalbundesanwalt hat aufgrund der Erkennt-
nisse, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zum Widerruf der Anerkennung von Herrn M. als Asyl-
berechtigter veranlassten, am 11. April 2006 ein Ermitt-
lungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes ge-
gen das Völkerstrafgesetzbuch gegen ihn eingeleitet.
Herr M. steht danach im Verdacht, als Präsident der
ruandischen Rebellengruppe FDLR für die von dieser
seit 2001 im Osten der Demokratischen Republik Kongo
begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Anlass für ein
Tätigwerden der Bundesregierung bestand und besteht
nicht.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Abge-
ordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 15 und 16):
Für welche Schritte engagiert sich die Bundesregierung im
Lichte des jüngsten OSZE/ODIHR-Berichtes vom 24. April
2006 und bisheriger erfolgloser Bemühungen im Rahmen der
OSZE und anderer multilateraler Gremien, um eine interna-
tional unabhängige Untersuchung der gewaltsamen Vorfälle
in Andischan am 13. Mai 2005 sicherzustellen?
Wie geht die Bundesregierung mit Forderungen von usbe-
kischer Seite um, das Mandat des OSZE-Zentrums in Tasch-
kent ab diesem Sommer einzuschränken?
Zu Frage 15:
Die Bundesregierung begrüßt die Veröffentlichung
des OSZE/ODIHR-Berichtes zum Andischan-Auftakt-
prozess, bei dem letztes Jahr 15 Angeklagte zu langjähri-
gen Haftstrafen verurteilt wurden. Ergebnisse und Emp-
fehlungen des Berichtes werden derzeit eingehend
geprüft. Die Bundesregierung erwartet von der usbeki-
schen Regierung, sich den Ergebnissen des Berichtes zu
stellen. Die Bundesregierung hält an einer internationa-
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en unabhängigen Untersuchung der gewaltsamen Ereig-
isse von Andischan fest.
u Frage 16:
Das Mandat des OSZE-Zentrums in Taschkent läuft
is 30. Juni 2006. Das OSZE-Zentrum spielt eine ent-
cheidende Rolle, nicht nur beim Dialog mit der usbeki-
chen Regierung, sondern auch und gerade durch seine
ontakte mit der Zivilgesellschaft Usbekistans. Bisher
at Usbekistan keinen förmlichen Vorschlag unterbreitet,
as Mandat nach dem 30. Juni einzuschränken. Die Bun-
esregierung fordert weiterhin eine Verlängerung des
andats in unveränderter Form.
nlage 9
Antwort
es Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen des Ab-
eordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE)
Drucksache 16/1374, Fragen 17 und 18):
Kann die Bundesregierung angesichts der Bestimmungen
der UN-Sicherheitsratsresolution 1671 (vom 25. April 2006)
und der Gemeinsamen Aktion des Rates der Europäischen
Union Nr. 7779/06 (vom 26. April 2006) eine kurz- oder lang-
fristige Ausweitung des Aufgabenspektrums der EUFOR RD
CONGO-Mission ausschließen?
Welche Evakuierungseinsätze sind nach Auffassung der
Bundesregierung von Punkt 8.e der UN-Sicherheitsratsresolu-
tion 1671 (vom 25. April 2006) abgedeckt, die von „opera-
tions of limited character in order to extract individuals in
danger“ spricht?
u Frage 17:
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der
esolution 1671 vom 25. April 2006 die Ermächtigung
ür den Einsatz der militärischen Operation der Europäi-
chen Union, EUFOR RD CONGO, erteilt. Die Reso-
ution ist Grundlage für die militärische Planung des
insatzes. Die Gemeinsame Aktion des Rates der Euro-
äischen Union vom 27. April 2006 verweist in Art. 1
nter dem Titel „Aufgaben“ auf diese Resolution. Im
ahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten ist EUFOR RD
ONGO durch den Sicherheitsrat der Vereinten Natio-
en ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergrei-
en, um die im Operativen Punkt 8 der Sicherheitsresolu-
ion aufgeführten Aufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen
eben der Eigensicherung folgende Punkte: Unterstüt-
ung von MONUC bei den Stabilisierungsaufgaben,
enn MONUC diese Aufgabe ohne Hilfe von EUFOR
D CONGO nur unter ernsten Schwierigkeiten erfüllen
önnte; Schutz von Zivilpersonen, denen unmittelbare
hysische Gewalt droht; Beitrag zum Flughafenschutz
inshasa; Durchführung von Einsätzen begrenzten Um-
angs mit dem Ziel, in Gefahr befindliche Einzelperso-
en zu evakuieren. Eine Änderung dieser Rahmenbedin-
ungen für die Operation EUFOR RD CONGO ist nicht
orgesehen.
u Frage 18:
Die Planungen der Europäischen Union für den Ein-
atz von EUFOR RD CONGO sind noch nicht abge-
chlossen. Die Überlegungen der Europäischen Union
2882 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
(A) )
(B) )
gehen dahin, die im Operativen Punkt 8.e der Resolution
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1671 (2006)
enthaltene Ermächtigung so zu interpretieren, dass vor
allem internationale Beobachter, Personal der Vereinten
Nationen und Personen, die mit der Durchführung der
Wahlen betraut sind, evakuiert werden können, wenn sie
sich in unmittelbarer Gefahr befinden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 19 und 20):
Ist es gewährleistet, dass Unternehmen, die nicht Haupt-
sponsoren der FIFA oder nationale Förderer der Fußballwelt-
meisterschaft 2006 sind, ihre grundrechtlich geschützte Wer-
befreiheit an den Orten und Spielstätten (Stadien, Zufahrts-
straßen, Luftraum, sonstige Veranstaltungsorten) der
Fußballweltmeisterschaft ausüben können, soweit es sich um
öffentliche Räume handelt, und wenn nein, aufgrund welcher
Vereinbarungen bzw. auf welcher gesetzlichen Ermächti-
gungsgrundlage werden Zutritt und Ausübung der Werbefrei-
heit während der Dauer der Fußballweltmeisterschaft be-
schränkt?
In welchen räumlichen und zeitlichen Grenzen beteiligen
sich nach Kenntnis der Bundesregierung hoheitliche Organe
der Bundesrepublik Deutschland an der Überwachung oder
Durchsetzung von FIFA-Werbebeschränkungen?
Zu Frage 19:
Die FIFA-Fußball-WM 2006 ist eine Veranstaltung
des Fußball-Weltverbandes FIFA. Die FIFA besitzt alle
Rechte an der Veranstaltung einschließlich der Vermark-
tungsrechte. Innerhalb des jeweiligen WM-Stadions und
seines so genannten äußeren Sicherheitsrings sowie des
Luftraumes über dem Stadion besteht aufgrund vertragli-
cher Vereinbarungen zwischen der FIFA bzw. dem FIFA
WM-Organisationskomitee und den Stadionbetreibern
und Kommunen Werbe-Exklusivität für die 15 Offiziel-
len FIFA-Partner und die sechs Nationalen Förderer, an-
sonsten gibt es keine Einschränkungen der Werbefrei-
heit.
Zu Frage 20:
Da es sich, wie oben angeführt, bei der Fußball-WM
2006 um eine Veranstaltung der FIFA handelt, können
die FIFA bzw. das FIFA-WM-Organisationskomitee
Verstöße gegen Marken- und Lizenzrechte gegenüber
den Ordnungsämtern der Städte anzeigen, die wiederum
eigenständig entscheiden, ob und wie sie eingreifen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Freilassung des in
Deutschland festgenommenen ruandischen Staatsangehöri-
gen Dr. I. M. durch die deutschen Behörden, der als Anführer
und Chef der FDLR/FOCA (Forces Democratiques des Libe-
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ration du Rwanda/Forces Combattantes Abacunguzi) wegen
schwerster Kriegsverbrechen, Mord und Vergewaltigung von
der US-Regierung als „Terrorist“ gelistet ist und vom UN-Si-
cherheitsrat in den Resolutionen 1596 (2005) und 1649 (2005)
mit einem Reiseverbot sowie finanziellen Sanktionen belegt
wurde?
Dr. I. M. ist Präsident der „Forces Democratiques de
iberation du Rwanda“ (FDLR) und wurde vom Sank-
onsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
en zur Überwachung der Sanktionen in Bezug auf die
emokratische Republik (Resulution 1596 vom 18. April
005) im November 2005 wegen Verstoßes gegen das
affenembargo gelistet. Von deutscher Seite wurden
aßnahmen zur Umsetzung der VN-Sanktionen, das
eißt Einfrieren von Geldern und anderen Finanzmitteln
nd ein Einreise- und Transitverbot, veranlasst. Für die
urchführung des Ausländerrechts im Inland sind grund-
ätzlich die Behörden der Länder und nicht die Bundesbe-
örden zuständig. Nach Auskunft des zuständigen Innen-
inisteriums des Landes Baden-Württemberg wurde M.
ach seiner Wiedereinreise nach Deutschland Anfang
pril diesen Jahres in Polizeigewahrsam genommen und
nschließend in Abschiebungshaft überführt. Im Zusam-
enhang mit dem am 11. April 2006 eingeleiteten Ermitt-
ngsverfahren des Generalbundesanwaltes habe dieser
as Regierungspräsidium Karlsruhe gebeten, von einer
bschiebung des Beschuldigten bis auf weiteres abzuse-
en (§ 72 Abs. 4 AufenthG). Da somit eine Abschiebung
unächst nicht durchgeführt werden kann, bestand keine
echtsgrundlage für die Aufrechterhaltung der Abschie-
ungshaft nach § 62 AufenthG. Das Innenministerium des
andes Baden-Württemberg hat daher entschieden, den
. am 24. April 2006 aus der Abschiebungshaft zu entlas-
end. Zur Überwachung des M. wurden nach Mitteilung
es Landes Baden-Württemberg Maßnahmen nach § 54 a
ufenthG angeordnet. Ihm sei aufgegeben worden, sich
indestens zwei Mal pro Woche bei der Polizeidienst-
telle Mannheim zu melden, und sein Aufenthalt wurde
uf den Stadtkreis Mannheim beschränkt. Ferner wurde
m die politische Betätigung gemäß § 47 AufenthG un-
rsagt. Die Bundesregierung hat keinen Grund, die
echt- und Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des zu-
tändigen Landes Baden-Württemberg in Zweifel zu zie-
en. Die Bundesregierung hat den VN-Sanktionsaus-
chuss über alle Schritte in diesem Fall informiert.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/1374, Frage 24):
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass ehemalige
tschechische Zwangsarbeiter an deutschen Schulen über ihre
Erfahrungen mit der Zeit des Nationalsozialismus berichten,
und wie bewertet die Bundesregierung die Meldung, dass die
Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ die
notwendigen Mittel von 50 000 Euro nicht mehr für diesen
Zweck bereitstellen will (Berliner Zeitung vom 5. Mai 2006)?
Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, dass ehema-
ige tschechische Zwangsarbeiter an deutschen Schulen
ber ihre Erfahrungen mit der Zeit des Nationalsozialis-
us berichten. Es stehen in der Bundesstiftung weiterhin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 2883
(A) )
(B) )
Mittel für die Förderung von Begegnungen mit Zeitzeu-
gen zur Verfügung.
Innerhalb der Stiftung gibt es den Fonds „Erinnerung
und Zukunft“, dessen Aufgabe die Förderung von Pro-
jekten ist. Begegnungen mit Zeitzeugen fördert der
Fonds derzeit in zwei Förderprogrammen:
– Für Einladungen von ehemaligen Zwangsarbeitern
nach Deutschland stehen 270 000 Euro im Jahre
2006 zur Verfügung.
– Für historische Projektarbeit mit Zeitzeugen von in-
ternationalen Schulpartnerschaften stehen l Million
Euro zur Verfügung.
2004 hat das Kuratorium der Stiftung ein neues För-
derprogramm beschlossen, das Begegnungen mit ehe-
maligen Zwangsarbeitern fördert, die nunmehr direkt
von Schulen und Vereinen für mehrere Tage eingeladen
werden, sodass intensivere Begegnungen möglich sind.
Das genannte Projekt „Ehemalige Zwangsarbeiter
und Zwangsarbeiterinnen aus der Tschechischen Repu-
blik als Zeitzeugen an deutschen Schulen“ erfüllt die Vo-
raussetzungen des neuen Programms nicht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/1374, Frage 25):
Wie hoch ist das Budget der Bundesstiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ in den Jahren 2006 und 2007,
und wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die-
ses Projekt weiter finanziert wird?
Im Jahr 2006 stehen dem Fonds „Erinnerung und Zu-
kunft“ für die Förderung von Projekten 7,7 Millionen
Euro zur Verfügung. Für 2007 werden voraussichtlich
Mittel in einer ähnlichen Größenordnung verfügbar sein.
Die Bundesregierung unterstützt die Entscheidung der
Stiftungsorgane zur Verteilung der Fördermittel.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 28 und 29):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Verbraucherinnen und
Verbrauchern im angekündigten Verbraucherinformationsge-
setz auch ein Informationsrecht über unbeabsichtigte Konta-
minationen in Lebensmitteln mit Substanzen wie Isopro-
pylthioxanton (ITX) oder Acrylamid einzuräumen?
Sind der Bundesregierung über die bisher öffentlich be-
kannten hinaus weitere Ergebnisse aus den Bundesländern
und zu anderen Lebensmittelgruppen als Fruchtsäften be-
kannt, in denen ITX im Lebensmittel nachgewiesen wurde?
Zu Frage 28:
Nach der von der Bundesregierung am 5. April 2006
beschlossenen Formulierungshilfe für ein Verbraucher-
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nformationsgesetz kann, wenn die übrigen dort vorgese-
enen Voraussetzungen gegeben sind, ein Anspruch auf
ugang zu behördlichen Informationen unter anderem
uch hinsichtlich der ,,Beschaffenheit“ eines Lebensmit-
els oder sonstigen Erzeugnisses in Betracht kommen.
nter dem Begriff „Beschaffenheit“, der nach allgemei-
em Rechtsverständnis weit auszulegen ist, werden alle
tofflichen Eigenschaften von Lebensmitteln verstanden.
aher können nach dem geplanten Verbraucherinforma-
ionsgesetz grundsätzlich auch Auskünfte über die hier
n Rede stehenden „unbeabsichtigten“ Kontaminationen
rteilt werden.
u Frage 29:
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
ationen haben die für die Überwachung der Einhaltung
er lebensmittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Be-
örden der Länder Untersuchungen zu ITX-haltigen
ebensmitteln durchgeführt. Erfasst wurden Baby/Kin-
ernahrungsmittel, milchhaltige Produkte und nicht al-
oholische Getränke (Obstsäfte, Gemüsesäfte, Tafelwas-
er, Eistee).
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 30):
Welche alternativen Stoffe und Verfahren werden anstelle
der Druckchemikalie Isopropylthioxanton (ITX) in Getränke-
kartons eingesetzt, und wie fällt die toxikologische Bewer-
tung der alternativen Chemikalien jeweils aus?
Nach hier vorliegenden Aussagen der Druckfarben-
ndustrie steht als Alternative zu dem Photoinitiator ITX
as so genannte polymere ITX zur Verfugung. Diese Al-
ernative besitzt im Vergleich zu dem bisher verwende-
en monomeren ITX ein höheres Molekulargewicht, wo-
urch eine geringere Migration dieses Stoffes aus dem
erpackungsmaterial in das Lebensmittel zu erwarten
st. Hinsichtlich der toxikologischen Bewertung liegen
ach Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung
edoch keine Daten vor. Seitens des Verbandes der deut-
chen Druckfarbenhersteller wurde das Bundesinstitut
ür Risikobewertung informiert, dass an einer Optimie-
ung des Druckverfahrens gearbeitet würde, um die Ein-
atzmenge – und damit die Migration – von Photoinitia-
oren, wie ITX, zu reduzieren.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Frage 31):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Che-
mischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, dass bei
höheren Migrationswerten als 0,05 mg/kg Isopropylthioxan-
ton (ITX) zusätzliche Daten für die toxikologische Bewertung
erforderlich sind, die dem Bundesinstitut für Risikobewertung
2884 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
(A) )
(B) )
zurzeit aber noch nicht vorliegen, und bis wann hat die Bun-
desregierung der Druckindustrie Frist zur Übermittlung der
fehlenden Daten gesetzt?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EBLS) und das vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bewer-
tung beauftragte Bundesinstitut für Risikobewertung
weisen in ihren Stellungnahmen daraufhin, dass ITX-
Rückstände in Lebensmitteln nach dem jetzigen wissen-
schaftlichen Kenntnisstand nicht genotoxisch sind. Für
eine vollständige gesundheitliche Bewertung höherer
Migrationswerte als 50 mg/kg Lebensmittel sind zusätz-
liche Daten zur toxikologischen Wirkung, zur Biover-
fügbarkeit und zur Toxizität von ITX erforderlich. Diese
sind derzeit nicht verfügbar. Nach Auskunft des Bundes-
instituts für Risikobewertung liegen dort jedoch keine
konkreten Hinweise zu einer möglichen Gefährdung der
Verbraucher durch ITX vor. Das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat
gegenüber der Wirtschaft zum Ausdruck gebracht, dass
die Vorlage weiterer toxikologischer Daten für ITX für
erforderlich gehalten wird. Seitens der Druckfarben-
industrie wurde in einem Gespräch im BMELV im
Februar 2006 die Erarbeitung weiterer toxikologischer
Daten zu ITX in Aussicht gestellt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 32 und 33):
Wie bewertet die Bundesregierung den Untersuchungsbe-
fund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stutt-
gart, das insbesondere Orangensaft, Kindermilch und Joghurt
mit Isopropylthioxanton-Gehalten von 0,01 bis 0,36 mg/kg
belastet waren?
In welchem Umfang berichten die Landesüberwachungs-
behörden über das im Zuge der letzten Fleischskandale zwi-
schen Bund und Ländern eingerichtete EDV-Meldesystem
FIS-VL über ITX-Funde, und wie hat sich das System be-
währt?
Zu Frage 32:
Nach wie vor kommen die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EBLS) und das Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) in ihren Bewertungen zu
dem Ergebnis, dass der Stoff ITX unabhängig von der
vorliegenden Menge keine genotoxischen Eigenschaften
aufweist. Spezifische rechtliche Vorschriften zu Druck-
farben, die für Lebensmittelverpackungen verwendet
werden, existieren auf europäischer Ebene nicht. Es gel-
ten die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004. Gemäß Art. 3 Abs. l dieser Verord-
nung sind Lebensmittel-Bedarfsgegenstände nach guter
Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter norma-
len oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine
Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die
geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden,
eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung
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er Lebensmittel oder eine Beeinträchtigung der organo-
eptischen Eigenschaften herbeizuführen.
Diese Vorgaben des Gemeinschaftsrechts werden
urch § 31 Abs. l und 3 des Lebensmittel- und Futtermit-
lgesetzbuches um ein Verwendungs- und Verkehrsverbot
ür diese Bedarfsgegenstände bzw. ein Verkehrsverbot
ür unter Verwendung betroffener Bedarfsgegenstände
ergestellter oder behandelter Lebensmittel ergänzt. Für
ie Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln sind
n der Bundesrepublik Deutschland die Länderbehörden
uständig.
u Frage 33:
ITX-Befunde werden von den Landesüberwachungs-
ehörden nicht über das FIS-VL berichtet. Das Fach-
nformationssystem Verbraucherschutz und Lebens-
ittelsicherheit, kurz FIS-VL, ist eine webbasierte
nformations- und Kommunikationsplattform, die eine
ffiziente Umsetzung der Aufgaben aller Beteiligten im
ereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes un-
erstützt. Dies wird im Wesentlichen durch einen zeitna-
en, strukturierten Informationsaustausch sowie die För-
erung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den
eteiligten Behörden ermöglicht. Das System wurde
om Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
ittelsicherheit initiiert und befindet sich seit dem l. Juli
005 im Wirkbetrieb. Im Zusammenhang mit den Vor-
ommnissen des letzten Jahres spielt das FIS-VL inso-
ern eine besondere Rolle als es sich als bestehende
ommunikationsplattform besonders zur Verbesserung
es Informationsflusses zwischen Bund und Ländern
ignet. FIS-VL als Dokumentenmanagementsystem ist
ein Datenerfassungssystem bzw. kein Meldesystem.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/1374, Fragen 34 und 35):
Aus welcher Rechtsquelle leitet das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den
Einwand im Antwortschreiben an die Deutsche Umwelthilfe
vom 28. Februar 2006 ab, dass für die Herausgabe von Infor-
mationen ein eigenes Verfügungsrecht über Daten vorliegen
müsse, und wie ist das eigene Verfügungsrecht definiert?
Wie definiert die Bundesregierung Betriebs- und Ge-
schäftsgeheimnisse, die den Interessen der Verbraucherinnen
und Verbraucher an Veröffentlichungen von Informationen
entgegenstehen, und welche Richtlinien sind diesbezüglich
für ausführende Behörden vorgesehen?
u Frage 34:
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder ge-
enüber Behörden und Einrichtungen des Bundes einen
nspruch auf Informationen, ohne dafür ein rechtliches
der berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen.
ber einen Antrag entscheidet nach dem Informations-
reiheitsgesetz die Behörde, die zur Verfügung über die
egehrten Informationen berechtigt ist (§ 7 Abs. l Satz l
FG). Die Behörde, bei der der Antrag gestellt worden
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006 2885
(A) (C)
(B) (D)
ist, muss damit die Verfügungsbefugnis über die begehr-
ten Informationen haben; ansonsten ist sie unzuständig.
Inhalt und Reichweite des Begriffs der Verfügungsbe-
fugnis werden etwa angesprochen in der Begründung
des Fraktionsentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vom 14. Dezember 2005 auf Bundestagsdruck-
sache 15/4493. Eine solche Verfügungsbefugnis liegt bei
Daten, die die Behörde, bei der der Antrag gestellt wor-
den ist, von Dritten oder einer anderen Behörde oder
Einrichtung erhalten hat, nur vor, wenn diese Behörde
über diese Informationen kraft Gesetzes oder kraft einer
– gegebenenfalls auch stillschweigenden – Vereinbarung
ein eigenes Verfügungsrecht hat. Vorliegend hat das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz die Verfugungsbefugnis nicht; sie
liegt vielmehr bei den Ländern. Darauf hat das Bundes-
ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz in seinem Schreiben an die Deutsche Um-
welthilfe vom 28. Februar 2006 hingewiesen.
Zu Frage 35:
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz darf Zugang zu
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt wer-
den, soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 Satz 2
Informationsfreiheitsgesetz). Der Begriff des Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisses ergibt sich aus gefestigter
Rechtsprechung. Im Einzelnen verweise ich auf die Be-
gründung des Fraktionsentwurfs eines Informationsfrei-
heitsgesetzes auf Bundestagsdrucksache 15/4493.
Bestehen Anhaltspunkte, dass ein Betriebs- oder Ge-
schäftsgeheimnis vorliegt, gibt die Behörde dem Betrof-
fenen schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob ein
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist im Ein-
zelfall anhand der Besonderheiten des jeweils betroffe-
nen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Aufgrund
der notwendigen Einzelfallprüfung und der gefestigten
Rechtspraxis sind allgemeine Richtlinien nicht vorgese-
hen; unnötige Bürokratie ist zu vermeiden.
34. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2006
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18