1) Anlage 7
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2827
(A) (C)
(B) )
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
*
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Arnold, Rainer SPD 07.04.2006
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.04.2006
Blumentritt, Volker SPD 07.04.2006
Bülow, Marco SPD 07.04.2006
Evers-Meyer, Karin SPD 07.04.2006
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.04.2006
Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 07.04.2006
Glos, Michael CDU/CSU 07.04.2006
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 07.04.2006
Griefahn, Monika SPD 07.04.2006
Griese, Kerstin SPD 07.04.2006
Heinen, Ursula CDU/CSU 07.04.2006
Heller, Uda Carmen
Freia
CDU/CSU 07.04.2006
Hilsberg, Stephan SPD 07.04.2006
Hintze, Peter CDU/CSU 07.04.2006
Homburger, Birgit FDP 07.04.2006
Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 07.04.2006
Klimke, Jürgen CDU/CSU 07.04.2006
Kortmann, Karin SPD 07.04.2006
Kröning, Volker SPD 07.04.2006
K
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für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
ühn-Mengel, Helga SPD 07.04.2006
ichelbach, Hans CDU/CSU 07.04.2006
üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.04.2006
üller, Hildegard CDU/CSU 07.04.2006
r. Müller, Gerd CDU/CSU 07.04.2006
eumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 07.04.2006
tto (Frankfurt), Hans-
Joachim
FDP 07.04.2006
arr, Detlef FDP 07.04.2006
chäffler, Frank FDP 07.04.2006
chily, Otto SPD 07.04.2006
chreiner, Ottmar SPD 07.04.2006
teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.04.2006*
teppuhn, Andreas SPD 07.04.2006
r. Troost, Axel DIE LINKE 07.04.2006
ogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 07.04.2006
immer (Neuss),
Willy
CDU/CSU 07.04.2006
öhrl, Dagmar CDU/CSU 07.04.2006
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
2828 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
(A) )
(B) )
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Ralf Göbel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Karl Richard Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding (Heidelberg)
Anlage 2
der Mitglieder des De
Vizepräsidentin des De
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer (Lübeck)
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
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utschen Bundestages, die an
utschen Bundestages teilgen
r. Reinhard Göhner
osef Göppel
eter Götz
te Granold
einhard Grindel
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ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
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Guttenberg
lav Gutting
olger Haibach
erda Hasselfeldt
ichael Hennrich
ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster
olker Kauder
iegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
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ristina Köhler (Wiesbaden)
anfred Kolbe
orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
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r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
ndreas G. Lämmel
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eichnis
der Wahl der Abgeordnete
ommen haben
duard Lintner
r. Klaus W. Lippold
atricia Lips
r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)
olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
riedrich Merz
aurenz Meyer (Hamm)
aria Michalk
hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
arlene Mortler
ildegard Müller
arsten Müller
(Braunschweig)
tefan Müller (Erlangen)
ernward Müller (Gera)
ernd Neumann (Bremen)
enry Nitzsche
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
ita Pawelski
r. Peter Paziorek
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
r. Friedbert Pflüger
eatrix Philipp
onald Pofalla
uprecht Polenz
aniela Raab
homas Rachel
ans Raidel
r. Peter Ramsauer
eter Rauen
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
ranz Romer
ohannes Röring
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)
eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)
ermann-Josef Scharf
r. Wolfgang Schäuble
artmut Schauerte
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
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n Petra Pau zur
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go Schmitt (Berlin)
r. Andreas Schockenhoff
r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
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ilhelm Josef Sebastian
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homas Silberhorn
ohannes Singhammer
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rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger
homas Strobl (Heilbronn)
ena Strothmann
ichael Stübgen
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
ndrea Astrid Voßhoff
erhard Wächter
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arcus Weinberg
eter Weiß (Emmendingen)
erald Weiß (Groß-Gerau)
go Wellenreuther
arl-Georg Wellmann
nnette Widmann-Mauz
laus-Peter Willsch
lisabeth Winkelmeier-
Becker
atthias Wissmann
olfgang Zöller
illi Zylajew
PD
r. Lale Akgün
regor Amann
erd Andres
iels Annen
grid Arndt-Brauer
ainer Arnold
rnst Bahr (Neuruppin)
oris Barnett
r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
ören Bartol
abine Bätzing
irk Becker
we Beckmeyer
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2829
(A) )
(B) )
Kurt Bodewig
Clemens Bollen
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Petra Heß
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Gerd Höfer
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
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ohannes Jung (Karlsruhe)
osip Juratovic
ohannes Kahrs
lrich Kasparick
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
hristian Kleiminger
ans-Ulrich Klose
strid Klug
r. Bärbel Kofler
alter Kolbow
ritz Rudolf Körper
olf Kramer
nette Kramme
rnst Kranz
icolette Kressl
r. Hans-Ulrich Krüger
ngelika Krüger-Leißner
ürgen Kucharczyk
te Kumpf
r. Uwe Küster
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)
r. Karl Lauterbach
altraud Lehn
elga Lopez
abriele Lösekrug-Möller
irk Manzewski
othar Mark
aren Marks
atja Mast
ilde Mattheis
arkus Meckel
etra Merkel (Berlin)
lrike Merten
r. Matthias Miersch
rsula Mogg
arko Mühlstein
etlef Müller (Chemnitz)
ichael Müller (Düsseldorf)
esine Multhaupt
ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich
ndrea Nahles
homas Oppermann
olger Ortel
einz Paula
ohannes Pflug
oachim Poß
hristoph Pries
r. Wilhelm Priesmeier
lorian Pronold
r. Sascha Raabe
echthild Rawert
teffen Reiche (Cottbus)
aik Reichel
erold Reichenbach
r. Carola Reimann
hristel Riemann-
Hanewinckel
alter Riester
önke Rix
ené Röspel
r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)
ichael Roth (Heringen)
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arlene Rupprecht
(Tuchenbach)
nton Schaaf
xel Schäfer (Bochum)
ernd Scheelen
r. Hermann Scheer
arianne Schieder
r. Frank Schmidt
lla Schmidt (Aachen)
ilvia Schmidt (Eisleben)
enate Schmidt (Nürnberg)
einz Schmitt (Landau)
arsten Schneider (Erfurt)
laf Scholz
einhard Schultz
(Everswinkel)
wen Schulz (Spandau)
wald Schurer
rank Schwabe
r. Angelica Schwall-Düren
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
ita Schwarzelühr-Sutter
olfgang Spanier
r. Margrit Spielmann
örg-Otto Spiller
r. Ditmar Staffelt
udwig Stiegler
olf Stöckel
hristoph Strässer
r. Peter Struck
oachim Stünker
r. Rainer Tabillion
örg Tauss
ella Teuchner
olfgang Thierse
örn Thießen
ranz Thönnes
ans-Jürgen Uhl
üdiger Veit
imone Violka
örg Vogelsänger
r. Marlies Volkmer
edi Wegener
ndreas Weigel
etra Weis
unter Weißgerber
ert Weisskirchen
(Wiesloch)
r. Rainer Wend
ydia Westrich
r. Margrit Wetzel
ndrea Wicklein
eidemarie Wieczorek-Zeul
r. Dieter Wiefelspütz
ngelbert Wistuba
r. Wolfgang Wodarg
altraud Wolff
(Wolmirstedt)
eidi Wright
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anfred Zöllmer
rigitte Zypries
DP
ens Ackermann
r. Karl Addicks
hristian Ahrendt
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aniel Bahr (Münster)
we Barth
ainer Brüderle
ngelika Brunkhorst
rnst Burgbacher
atrick Döring
echthild Dyckmans
örg van Essen
lrike Flach
tto Fricke
aul K. Friedhoff
orst Friedrich (Bayreuth)
r. Edmund Peter Geisen
r. Wolfgang Gerhardt
ans-Michael Goldmann
iriam Gruß
oachim Günther (Plauen)
r. Christel Happach-Kasan
einz-Peter Haustein
lke Hoff
r. Werner Hoyer
ichael Kauch
r. Heinrich L. Kolb
ellmut Königshaus
udrun Kopp
ürgen Koppelin
einz Lanfermann
ibylle Laurischk
arald Leibrecht
a Lenke
abine Leutheusser-
Schnarrenberger
ichael Link (Heilbronn)
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orst Meierhofer
atrick Meinhardt
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urkhardt Müller-Sönksen
irk Niebel
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r. Konrad Schily
arina Schuster
r. Hermann Otto Solms
r. Max Stadler
r. Rainer Stinner
arl-Ludwig Thiele
lorian Toncar
hristoph Waitz
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)
artin Zeil
IE LINKE
üseyin-Kenan Aydin
r. Dietmar Bartsch
arin Binder
r. Lothar Bisky
eidrun Bluhm
va Bulling-Schröter
r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dagdelen
r. Diether Dehm
erner Dreibus
2830 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
(A) )
(B) )
Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streit-
kräfte an der Friedensmission der Vereinten
Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage
der Resolution 1663 (2006) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 24. März 2006 (Ta-
gesordnungspunkt 22)
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Siegfried
Kauder (Villingen-Schwenningen) und Andreas
Jung (Konstanz) (alle CDU/CSU) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Jürgen Koppelin (FDP):
Bundesregierung wird das Ma
chend beschrieben und begren
Einsatzes von Bundeswehrange
des Sudans neben dem Südsuda
zuschließen. Aufgrund der gep
UNMIS und AMIS ist die Au
unklarer geworden. Es ist zude
die im Antrag genannten Ziel
Truppenstärke erreicht werden
Ich verkenne nicht die Grün
Handeln in der Republik Sud
wäre es ebenso notwendig, das
ten mit dem gleichen Engagem
Aidsseuche in Afrika annehm
schen zu einem Massensterben
Ich werde dem Antrag der B
stimmen, da sich die Rahmenb
dert haben. Ich treffe diese Ents
Im Mandatsantrag der
ndatsgebiet nur unzurei-
zt. Eine Ausweitung des
hörigen auf weitere Teile
n ist weiterhin nicht aus-
lanten Kooperation von
ftragsbeschreibung noch
m sehr zweifelhaft, dass
e mit der beschriebenen
können.
de, die zum fortgesetzten
an zwingen. Allerdings
s die europäischen Staa-
ent sich dem Problem der
en, die ebenfalls inzwi-
geführt hat.
undesregierung nicht zu-
edingungen nicht verän-
cheidung auch besonders
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Neuregelung der Flugsi
nungspunkt 24)
Bedingt durch Zweifel, ob d
urf mit den Vorgaben des Gru
ublik Deutschland in Einklan
esetzentwurf der Bundesreg
er Flugsicherung, Drucksach
ung verweigern.
Art. 87 d GG schreibt in Ab
ehrsverwaltung in bundeseig
ird. Über die öffentlich-rechtl
rganisation entscheide ein Bu
egelt Art. 24 Abs. l GG, dass
oheitsrechte auf zwischens
bertragen kann.
Die Flugsicherung ist zweif
m Sinne des Art. 24 Abs. l G
urf zur Neuregelung der Flug
ich, dass die dann privatisierte
mbH, DFS, auf dem Wege
cherung (Tagesord-
er vorgelegte Gesetzent-
ndgesetzes der Bundesre-
g steht, werde ich dem
ierung zur Neuregelung
e 16/240, meine Zustim-
s. l vor, dass die Luftver-
ener Verwaltung geführt
iche oder privatrechtliche
ndesgesetz. Gleichzeitig
der Bund durch Gesetz
taatliche Einrichtungen
elsohne ein Hoheitsrecht
G, Durch den Gesetzent-
sicherung würde es mög-
Deutsche Flugsicherung
der Subdelegation und
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Katrin Kunert
Oskar Lafontaine
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer (Köln)
Volker Schneider
(Saarbrücken)
Dr. Herbert Schui
Dr. Ilja Seifert
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
B
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Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur
namentlichen Abstimmung über den Antrag:
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irgitt Bender
atthias Berninger
rietje Bettin
lexander Bonde
kin Deligöz
r. Thea Dückert
r. Uschi Eid
ans-Josef Fell
ai Boris Gehring
atrin Göring-Eckardt
nja Hajduk
ritta Haßelmann
infried Hermann
eter Hettlich
riska Hinz (Herborn)
lrike Höfken
r. Anton Hofreiter
ärbel Höhn
hilo Hoppe
te Koczy
ylvia Kotting-Uhl
ritz Kuhn
enate Künast
arkus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Winfried Nachtwei
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Wolfgang Wieland
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf (Frankfurt)
Fraktionsloser
Abgeordneter
Gert Winkelmeier
n Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Bun-
eswehr.
nlage 4
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2831
(A) )
(B) )
Beleihung ein drittes Unternehmen, etwa die schweizeri-
sche Skyguide AG, mit der Wahrnehmung von flugsiche-
rungstechnischen Aufgaben zum Beispiel in Südwest-
deutschland betraut. Genau hierbei bestehen jedoch
Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, da es
sich bei dem durch Delegation beauftragten Unterneh-
men um keine zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne
des Art. 24 Abs. l GG handelt.
Die Tatsache, dass eine solche Praxis bereits heute in
der Realität und aufgrund einer technischen Vereinba-
rung zwischen der DFS und der Skyguide besteht, gibt
indes keinen Anlass zu der Auffassung, hierdurch sei die
Frage der Verfassungskonformität obsolet. Schon diese
herrschende Praxis birgt verfassungsrechtliche Pro-
bleme, wie ein vom damaligen Bundesverkehrsministe-
rium 1982 in Auftrag gegebenes Gutachten belegt.
(Böckstiegel/Reifarth, Die Luftaufsicht im südwestdeut-
schen Raum, insbesondere die Einschaltung der schwei-
zerischen Luftaufsicht und die An- und Abflüge zum
und vom Flughafen Zürich im deutschen Luftraum,
ZLW 32 (1982), S. 183 ff.) Der vorliegende Gesetzent-
wurf beseitigt diese verfassungsrechtlichen Probleme
nicht, sondern schreibt sie fort.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Anträge:
– Den europäischen Bildungsraum weiter ge-
stalten – Transparenz und Durchlässigkeit
durch einen europäischen Qualifikations-
rahmen stärken
– Anforderungen an die Gestaltung eines
europäischen und eines nationalen Qualifi-
kationsrahmens
(Tagesordnungspunkt 29, Zusatztagesordnungs-
punkt 8)
Patrick Meinhardt (FDP): Dem europäischen Qua-
lifikationsrahmen müssen wir einen hohen Stellenwert in
der Bildungsdebatte einräumen. Chancengleichheit in
der Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für
die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Ju-
gend in Europa. Vordringliches Ziel in einem europäi-
schen Bildungsraum muss daher die konsequente Erar-
beitung und Sicherung vergleichbarer Standards bei
allen Abschlüssen und Prüfungen sein, ebenso die Aner-
kennung der Gleichwertigkeit von in nationaler Hoheit
verliehenen allgemein bildenden und beruflichen Ab-
schlüssen.
Für uns als FDP heißt dies konkret: Erstens. Europäi-
sche Bildungspolitik muss sich darauf beschränken,
schulische, berufliche und akademische Ausbildung
grenzüberschreitend kompatibel zu gestalten, um die
Freizügigkeit in der Europäischen Union zu sichern. Wir
wollen keinen Eurozentralismus in der Bildungspolitik.
Die Bildungspolitik liegt in der Zuständigkeit der Mit-
gliedstaaten. Das muss auch so bleiben!
l
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Zweitens. Allgemeinbildung, akademische und beruf-
iche Bildung in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern ist
in politisches Ziel, das im Rahmen des europäischen
ualifikationsrahmens gut verortet werden kann. Darü-
er hinaus ist es sinnvoll, gerade auch im Bereich der
ehrer mehr Flexibilität zu bekommen. Wir unterstützen
ls FDP jeden Schritt, der auch bei der Diskussion um
en europäischen Qualifikationsrahmen zu mehr Selbst-
tändigkeit der Bildungseinrichtungen vor Ort führt.
Drittens. Die FDP fordert die Wiederbelebung des
Wandergesellentums“ innerhalb der EU. Es muss in Zu-
unft möglich sein, eine Ausbildung zum Beispiel in
olen zu beginnen, in Deutschland fortzuführen und in
rankreich zu einem qualifizierenden Berufsabschluss
u bringen. Wir fordern, dass die berufliche Ausbildung
eutscher Auszubildender im Ausland gefördert wird.
m Gegenzug müssen Möglichkeiten für ausländische
uszubildende geschaffen werden, sich in Deutschland
usbilden zu lassen. Die FDP hat deswegen von Anfang
n den Plan unterstützt, einen Europapass einzuführen.
Viertens. Das Markenzeichen in Deutschland ist die
ualität unserer dualen Berufsausbildung. Diese muss
uch in Europa im Rahmen des europäischen Qualifika-
ionsrahmens ihren Stellenwert erhalten. In einer Klassi-
izierung von l bis 5 darf sie nicht nur auf knapp 2 kom-
en. Die Bundesregierung muss in Europa dafür
ämpfen, dass es 3 wird und der Technikerausbildung in
nderen Ländern gleichgestellt wird.
Fünftens. Mit Blick auf den Antrag der Linken kön-
en wir als FDP überhaupt nicht verstehen, warum die
ertifizierung von erworbenen Qualifikationen nicht von
rivaten Agenturen übernommen werden soll. Ein Bil-
ungstipp der FDP: Verabschieden Sie sich endlich von
hrem Glauben an die allein selig machende staatliche
ürokratie!
Sechstens. Die „Gesellschaft des lebenslangen Ler-
ens“ ist unsere Herausforderung in Deutschland – wie
n Europa. Uns Europäern wird vor allem im Berufsle-
en ein großes Maß an Mobilität abverlangt. Gleichzei-
ig brauchen die Menschen eine höhere Qualifizierung in
iner sich schnell verändernden Welt. Um diesen Gege-
enheiten gerecht zu werden, müssen neue Lernkon-
epte entwickelt werden. Das mediengestützte Lehren
nd Lernen – das eLearning – ist einer dieser Wege. Die
ukunft einer offenen Wissens- und Informationsgesell-
chaft ist der virtuelle Bildungsraum Europa.
Siebtens. Eine letzte Bemerkung zum Antrag der Grü-
en: Sie formulieren so zurückhaltend, dass schon seit
itte der 90er-Jahre bei neuen Ausbildungsordnungen
ffene Strukturmodelle geschaffen wurden, die den
bergang zwischen den Qualifikationen erleichtern.
ichtig! Hier können wir von der FDP nur zustimmen.
ir sagen dies nur anders: Die rot-grüne Regierungszeit
eit dem Ende der 90er-Jahre hat uns bei der Ausbildung
ur in Trippelschritten voran gebracht! Die Regierung
us FDP und CDU/CSU hat diese Dynamik zuwege ge-
racht. Zu dieser Dynamik müssen wir zurückkehren
nd den damals eingeschlagenen Weg konsequent fort-
etzen.
2832 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
(A) )
(B) )
Anlage 6
zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraft-
fahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hin-
sichtlich der Wohnmobilbesteuerung
(Tagesordnungspunkt 30)
Patricia Lips (CDU/CSU): Was ist ein Personen-
kraftwagen? Was ist ein Lastkraftwagen? In welchem
Verhältnis stehen Ladefläche eines Fahrzeuges zur Bo-
denfläche für die Personenbeförderung? Dies sind Kern-
elemente derjenigen Fragen, die uns die kommende Zeit
beschäftigen werden.
Und die Diskussion um die anstehenden Änderungen
in der Kraftfahrzeugsteuer macht einmal mehr die Viel-
falt des deutschen Steuerrechts deutlich. Gestatten Sie
einen kurzen Ausflug in die Historie: Die Kraftfahrzeug-
steuer folgt trotz zahlreicher Änderungen noch immer
den Grundzügen des Gesetzes in der Fassung von 1955.
Grob gesagt: Die Steuerbemessungsgrundlage für PKW
ist der Hubraum, die der anderen Kraftwagen das zuläs-
sige Gesamtgewicht.
Einige Zeit später kamen Kategorien hinzu: Erstens.
Wohnmobile mit weniger als 2,8 Tonnen wurden als
PKW gemäß Hubraum und Emission besteuert.
Zweitens. Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht von
mehr als 2,8 Tonnen wird die Besteuerung an der Ge-
wichtsklasse orientiert.
Drittens. Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht über
3,5 Tonnen wird auf der Grundlage von Emissions- und
Gewichtsklassen besteuert.
Ab etwa Mitte der 80er-Jahre kamen ökologisch-tech-
nische Standards – Stichwort: Katalysator – und damit
zusätzliche steuerrelevante Merkmale hinzu.
Die angesprochene Vielfalt der Möglichkeiten konnte
in der Vergangenheit dazu führen, dass beispielsweise
schwere Geländewagen mit hubraumstarken Dieselmo-
toren jedenfalls kraftfahrzeugsteuerlich gegenüber dem
Standard-PKW deutlich im Vorteil waren. Außerdem:
Durch so genanntes Auflasten zum Beispiel über die
Reifengröße konnte in Einzelfällen die Gewichtsgrenze,
sprich: Kategorie, überschritten werden, was steuerlich
zu einer Entlastung führte, ohne dass der eigentliche
Fahrzeugtyp verändert wurde.
Im Jahre 2003 sorgte ein Vorschlag des damaligen
Bundesumweltministers Jürgen Trittin für viel Wirbel:
Das Ziel: Die Kfz-Steuer soll gemeinsam mit den Län-
dern ökologisch weiter entwickelt werden. Der Weg: Für
Fahrzeuge mit einem hohen Spritverbrauch und damit
verbunden einem hohen CO2-Ausstoß sollen die Besitzer
höhere Kfz-Steuern bezahlen.
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Die rot-grüne Regierungskoalition beantragte 2004
ie Streichung des entsprechenden Paragrafen, damit
chwere Geländewagen nur noch als PKW zugelassen
nd besteuert werden können. Die CDU/CSU-Bundes-
agsfraktion hat das Verfahren damals sehr kritisch be-
leitet, da es einen „Hauruck-Charakter“ trug und zu ei-
er noch höheren steuerlichen Umverteilung und
elastung führte. Im Detail wurde erheblicher Klärungs-
edarf angemeldet.
Geländewagen, Sport-Utility-Vehicles, Großraum-
imousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und so genannte
üro- oder Konferenzmobile wurden ab Mai vergange-
en Jahres „als der Gewichtsbesteuerung unterliegende
ndere Fahrzeuge“ behandelt.
Wenn man die aktuellen Diskussionen näher beleuch-
et, so wird vor allem eines deutlich: Die Vorstellungen
nd Meinungen in Beantwortung der Eingangsfrage und
ieler mehr gehen in Teilen weit auseinander. Lassen Sie
ich einige Fragen stellen: Was ist alles ein PKW? Was
st ein LKW oder reines Nutzfahrzeug? Was ist der Un-
erschied zwischen einem Kleinbus unter 2,8 Tonnen
nd einem Wohnmobil mit einem Gewicht zwischen
,8 Tonnen und 3,5 Tonnen? Was ist der – umgangs-
prachliche – Unterschied zwischen identischen Fahr-
eugtypen, wenn das Fahrzeug einmal unter 2,8 Tonnen
iegt und im anderen Fall – steuerlich begünstigt –
ehr? Brauchen wir einen weiteren Tarif im Steuerge-
etz, um diese Frage zu beantworten, oder schaffen wir
s im Rahmen bestehender Rechtsprechungen mit ent-
prechenden Anreizen und langen Übergangszeiträumen?
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates soll
n erster Linie dazu dienen, einen Kompromiss zwischen
en Extrempositionen der Länder in der künftigen Kate-
orisierung und damit steuerlichen Behandlung herbei-
uführen. Gleichzeitig wird im Dialog mit dem Deut-
chen Bundestag und der Bundesregierung nach einer
ompromisslinie gesucht, an deren Ende unbestreitbar
tehen muss: eine klare Definition der steuerlichen Tat-
estände, eine Ausgrenzung von Ausweichmöglichkei-
en unter dem Stichwort Steuergerechtigkeit und eine
teuervereinfachung – ein Grundprinzip, das wir uns bei
llen Gesetzesvorhaben fest vorgenommen haben.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines anmerken:
ach einer Erhebung des Caravaning-Industrieverban-
es sind circa 85 Prozent aller Wohnmobile im Segment
is 3,5 Tonnen Gesamtgewicht anzutreffen. Neufahr-
euge dieses Bereiches erfüllen bereits in diesem Jahr
en Euro-4-Wert für „Nutzfahrzeuge“ – im Vergleich:
twa Euro-2/3 für reine PKW. Das ist eine, wie ich finde,
ute und im technischen Fortschritt Richtung weisende
ntwicklung, die es ebenfalls zu berücksichtigen gilt.
Ich bin gespannt auf die Gespräche der kommenden
eit und danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Florian Pronold (SPD): Vor genau einem Jahr, als
uch die Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen
n die Osterferien gestartet sind, habe ich Herrn
altlhauser in einer Pressemitteilung gefragt, ob das nun
er letzte Urlaub mit dem Wohnmobil werden würde.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2833
(A) )
(B) )
Die Befürchtung war berechtigt: Der bayerische Finanz-
minister, der öffentlich immer gerne den radikalen Steu-
ersenker spielt, hatte seine Beamten gerade angewiesen
den Wohnmobilbesitzern so schnell wie möglich ein
Vielfaches an Steuern abzuknöpfen. In diesem Fall war
die bayerische Staatsregierung tatsächlich einmal das,
was sie sonst immer gerne von sich behauptet: ein Vor-
reiter, allerdings ein Vorreiter im Abzocken.
Wie wir heute Nachmittag auf Deutschlands Auto-
bahnen sehen können, hat sich die Befürchtung nicht be-
wahrheitet. Auch heute fahren Familien mit ihren Wohn-
mobilen in den Urlaub, doch auch heute begleitet sie die
Ungewissheit, wie ihr Wohnmobil in Zukunft besteuert
wird. Das ist eine echte Zumutung.
Die Schuldigen für diese ewige Hängepartie sind ein-
deutig zu identifizieren: Sie sitzen im Bundesrat. Es sind
die Ministerpräsidenten und Finanzminister von CDU
und CSU, die die Frage der Wohnmobilbesteuerung
mehr als ein Jahr verschleppt haben. Und nun haben sie
einen Vorschlag vorgelegt, der – das möchte ich schon
einmal voranschicken – völlig inakzeptabel ist.
Um Geschichtsverfälschungen vorzubeugen, müssen
wir einmal kurz zurückblicken, wie es zur dieser Misere,
zu dieser unerträglichen Hängepartie für die Wohnmo-
bilbesitzer überhaupt gekommen ist: Wir hatten bis 2004
das Problem, dass immer mehr große teuere und außer-
ordentlich benzindurstige Geländewagen – so genannte
Sport Utility Vehicles – zugelassen wurden und dass
diese deutlich günstiger besteuert wurden als normale
PKW. Es gab also ein Steuerschlupfloch für Luxusautos.
Dieses Steuerschlupfloch hat die SPD 2004 geschlos-
sen. Notwendig war dafür eine Änderung der Straßen-
verkehrs-Zulassungsordnung, auf der damals die güns-
tige steuerliche Einstufung der schweren Geländewagen
basierte. Diese Änderung wurde im November 2004 be-
schlossen, aber sie trat nicht etwa zum 1. Januar 2005 in
Kraft, wie das bei steuerrechtlichen Regelungen norma-
lerweise der Fall ist, sondern erst zum 1. Mai 2005.
Warum diese lange Frist? Warum fast ein halbes Jahr
Zeit bis zum In-Kraft-Treten der Regelung? Weil alle
Beteiligten wussten, dass nicht nur Geländewagen be-
troffen waren, sondern auch eine Reihe anderer Fahr-
zeuge – zum Beispiel ein Großteil der in Deutschland
zugelassenen Wohnmobile. Und es stand damals bereits
fest, dass die höhere Besteuerung für Wohnmobile aus-
drücklich nicht gelten sollte. Es ist wichtig, das zu beto-
nen, denn in diesem Punkt wird immer wieder viel Un-
sinn behauptet.
Das halbe Jahr sollte also genutzt werden, um eine
Ausnahmeregelung für Wohnmobile zu schaffen. Und
weil die Kraftfahrzeugsteuer eine Ländersteuer ist, sollte
sich der Bundesrat um die entsprechende Regelung küm-
mern. Und weil es nirgends eine so große Ministerial-
bürokratie gibt wie im CSU-regierten Bayern, hat der
Finanzminister Faltlhauser die Federführung dafür über-
tragen bekommen. Und was hat Faltlhauser dann mit sei-
nen vielen fleißigen Beamten gemacht? Gar nichts!
Die haben die Sache in Bayern einfach ein paar Mo-
nate liegen lassen und dann, kurz vor Ostern, hat Herr
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altlhauser die Finanzbehörden klammheimlich ange-
iesen, die „Aktion Straßenräuber“ zu starten und die
intreibung der höheren Steuern vorzubereiten. Dum-
erweise sind wir ihm damals draufgekommen, haben
ie Sache öffentlich gemacht und Faltlhauser hat wie ein
rtappter Dieb den Rückzug angetreten.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen – da-
als noch unter Führung von Peer Steinbrück – hat dann
en Versuch gemacht, die Sache zu retten, und hat einen
esetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der die Steuer-
rhöhung für Wohnmobile verhindern sollte.
Leider ist dieser Gesetzentwurf dann ein halbes Jahr
m Bundesrat herumgelegen, und als er dann wieder auf-
etaucht ist, hat ihn keiner mehr wiedererkannt. In NRW
ar nun die CDU an der Macht. Und die hat aus dem gu-
en SPD-Entwurf ein Gesetz gemacht, das die Steuern
ür viele Wohnmobile vervielfacht. Dieses Gesetz liegt
ns jetzt hier im Bundestag vor. Und ich muss für die
PD-Bundestagsfraktion ganz klar sagen: Diesen Steu-
rwucher machen wir nicht mit.
Was tun wir stattdessen? Die einfachste Lösung wäre
s gewesen, den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen
u beschließen und die Besteuerung von Wohnmobilen
m Wesentlichen beim Alten zu belassen. Natürlich ist
as keine dauerhafte Lösung. Früher oder später müssen
ir auch für die Wohnmobile zu einer modernen Kfz-
esteuerung kommen. Das heißt vor allem, dass sich die
esteuerung am Schadstoffausstoß orientieren soll. Aber
ie muss auch die besondere Nutzung von Wohnmobilen
erücksichtigen. Und wir wissen auch, dass der Kauf ei-
es Wohnmobils eine langfristige Investition ist. Des-
alb ist mit uns keine Regelung zu machen, die den
esitzern älterer Wohnmobile keinen langfristigen Ver-
rauensschutz einräumt.
Die Ausgangslage ist klar: Die Länderfinanzminister
ollen das Geld, wir wollen eine faire Behandlung der
ohnmobilbesitzer. Irgendwo werden wir uns einigen
üssen und ich sehe da durchaus Spielräume. Der
DAC hat beispielsweise einen sehr vernünftigen Vor-
chlag vorgelegt, der als Grundlage für einen Kompro-
iss dienen könnte. Wir sind gesprächsbereit, aber klar
st auch: Eine drastische Steuererhöhung darf es nicht
eben und vernünftige Übergangsregelungen sind nötig.
Dr. Volker Wissing (FDP): Wenn die Bundesregie-
ung ein Problem löst, schafft Sie mindestens zwei neue.
as hat sich auch bei der Besteuerung der Geländewa-
en gezeigt. Es war und ist breiter Konsens, dass Gelän-
ewagen, die vor allem als Luxusgefährte genutzt wer-
en, nicht auch noch steuerbegünstigt sein sollen. Das
acht weder ökologisch noch ökonomisch Sinn.
Bedenklich ist aber die gesetzgeberische Arbeit der
undesregierung. Man kann nicht mit der doppelläufi-
en Flinte ins Blaue zielen, zweimal abdrücken und,
enn sich der Pulverdampf verzogen hat, schauen, wen
an getroffen hat. So geht das nicht.
Sie wollen die Geländewagen besteuern und treffen
ie Wohnmobile gleich mit. Immerhin muss man der
undesregierung zugute halten, dass sie das dem
2834 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
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Anschein nach nicht beabsichtigt hat. Eine Regierung
sollte aber in der Lage sein, eigene Lösungsvorschläge
zu erarbeiten, wenn sie ein Problem erkannt hat. Sie,
meine Damen und Herren von Schwarz-Rot, weisen im-
mer nur darauf hin, dass Sie die Wohnmobilbesitzer
nicht treffen wollten, tun aber nichts, um diesen Fehler
zu korrigieren. Die Halterinnen und Halter von Wohn-
mobilen sind gewissermaßen zum Kollateralschaden der
großen Koalition geworden. Wenn Sie wirklich nicht die
Wohnmobilhalterinnen und -halter treffen wollten, ha-
ben Sie die Gelegenheit, Ihren Fehler auszubügeln. Sie
brauchen dazu nichts weiter zu tun, als unserem Gesetz-
entwurf zuzustimmen. Es ist schon paradox genug, dass
eine Regierung mit dem ganzen, ihr zur Verfügung ste-
henden Apparat nicht in der Lage ist, einen Gesetzent-
wurf so präzise zu formulieren, dass nur die Zielgruppe
betroffen ist.
Die Wohnmobilbesitzer waren und sind nicht Teil des
Problems, das wir lösen wollten. Ich darf Sie noch ein-
mal daran erinnern: Es ging um Geländewagen – Gelän-
dewagen, die nicht Nutz-, sondern Lustfahrzeuge sind,
Geländewagen, die extrem gefährliche Unfälle verursa-
chen und oftmals einen besonders hohen Kraftstoffver-
brauch haben, Geländewagen, die immer beliebter wur-
den, weil sie steuerlich subventioniert waren. Darüber,
dass hier etwas getan werden musste, gab und gibt es
Konsens. Aber bei den Wohnmobilen stellt sich die
Situation anders dar. Sie werden nur zeitweise genutzt
und sind mit Geländewagen in keiner Weise vergleich-
bar. Und wenn Wohnmobile nicht Teil des Problems wa-
ren, gibt es auch keinen Grund, sie zu belasten. Dem
muss Rechnung getragen werden.
Wenn Sie sich in Deutschland umsehen, stellen Sie
fest, dass überall in den Kommunen Wohnmobilstell-
plätze entstehen, weil man erkannt hat, dass dadurch der
Tourismus belebt wird. Mich würde interessieren, was
Ihr Tourismusbeauftragter Hinsken zur Wohnmobilbe-
steuerung sagt.
Der Gesetzentwurf der FDP zeigt einen einfachen und
gangbaren Weg, wie wir die zu hohe Besteuerung von
Wohnmobilen rückgängig machen können. Eine etwas
sorgfältigere gesetzgeberische Arbeit kann dazu beitra-
gen, dass solche Situationen künftig nicht mehr eintre-
ten.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Durch die Änderung
der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 2. Novem-
ber 2004 wurde der § 23 Abs. 6 a StVZO mit Wirkung
zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Dadurch wurde die beson-
dere Behandlung von „Kombinationskraftwagen“ been-
det, eine gesetzliche Neuregelung bezüglich der
Kraftfahrzeugsteuer dieser „Kombinationskraftwagen“
erfolgte jedoch nicht. Finanzgerichte und Bundesfinanz-
hof, die zur Abgrenzung zwischen PKW und LKW in
der ständigen Rechtsprechung auf die verkehrsrechtliche
Vorschrift des § 23 Abs. 6 a StVZO zurückgegriffen hat-
ten, berufen sich nun in der aktuellen Rechtsprechung
auf geltende Bestimmungen des gemeinschaftlichen Ver-
kehrsrechts für die Einstufung von Fahrzeugen, verglei-
che FG Köln, Beschluss vom 28. November 2005,
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ktenzeichen 6 V 3715/05. Die verkehrsrechtlichen Be-
timmungen der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fas-
ung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember
001 zur Eingruppierung von Fahrzeugen sind jedoch
ls steuerliche Bemessungsgrundlage nicht geeignet.
Richtet sich das Kraftfahrzeugsteuerrecht zukünftig
ei der Beurteilung von Sachverhalten nur nach den Kri-
erien dieser Richtlinie, kommt es wie bisher zu falschen
nreizen. In diesem Sinn ist die Initiative des Bundesra-
es, die Gesetzeslücke zu schließen, zu begrüßen.
Offensichtlich besteht eine breite Übereinstimmung
ezüglich der steuerlichen Behandlung von schweren
eländewagen und so genannten Sport-Utility-Vehicles,
UV. Bisher wurden diese Fahrzeuge als „andere Fahr-
euge“ im Sinne des § 8 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuerge-
etzes bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über
,8 Tonnen nach Gewicht besteuert. Diese Regelung er-
eugte Anreize, die Fahrzeuge „aufzulasten“, schwerer
u machen, um in den Genuss des Steuertarifs nach Ge-
icht für leichte Nutzfahrzeuge zu gelangen.
Da auch in der genannten EU-Richtlinie im Anhang II
ie Geländewagen als andere Fahrzeuge ausgewiesen
erden, ist hier eine grundsätzliche Regelung zur steuer-
ichen Behandlung nach deutschem Recht notwendig.
er Gesetzentwurf des Bundesrates, der die Besteuerung
er Mehrzweckfahrzeuge bei überwiegender Nutzung
ür die Personenbeförderung der emissionsbezogenen
ubraumbesteuerung unterwirft, ist dafür geeignet.
Die Fahrzeuge gelten als trendy, sind Statussymbole,
elasten jedoch die Umwelt überproportional. 20 Liter
uf 100 Kilometer im Stadtverkehr mit entsprechenden
missionswerten. Von diesen Fahrzeugen geht darüber
inaus ein erhöhtes Unfallrisiko insbesondere für
ußgänger und Kinder aus. Die Neuregelung ist zu be-
rüßen, auch wenn es eine Illusion ist, dass sich diese
ahrzeughalter durch die deutlich höhere Kraftfahrzeug-
teuer vom Erwerb und Betrieb eines solchen Fahrzeugs
bhalten lassen werden. Interessanterweise protestieren
u diesem Punkt aber weder Industrie noch Halter.
Anders sieht es im Bereich der Neugestaltung der
raftfahrzeugsteuer für Wohnmobile aus. Für sie soll zu-
ünftig nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bun-
esrates gelten: Alle Wohnmobile sind wie Personen-
raftwagen zu besteuern, unabhängig von ihrem
ewicht. Für Wohnmobile unter 2,8 Tonnen gilt dies be-
eits.
Beispiel: kleines Wohnmobil unter 2,8 Tonnen zuläs-
iges Gesamtgewicht, Hubraum 1,6 Liter, Dieselmotor,
icht schadstoffarm und Fahren bei Ozonalarm nicht er-
aubt: 16 x 37,58 Euro = 601,28 Euro Kraftfahrzeug-
teuer jährlich. Großes Wohnmobil über 2,8 Tonnen
ulässiges Gesamtgewicht, Hubraum 2,4 Liter, Diesel-
otor, nicht schadstoffarm und Fahren bei Ozonalarm
icht erlaubt, zukünftig: 24 x 37,58 Euro = 901,92 Euro
ährlich, im Vergleich derzeit bei Besteuerung nach Ge-
icht: 5 x 12,02 Euro + 10 x 11,25 Euro = 172,60 Euro
ährlich.
Das ist ein extremes Beispiel, welches aber zeigt, dass
esonders Wohnmobile über 2,8 Tonnen zulässiges Ge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2835
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samtgewicht von der derzeitigen Regelung, der Besteue-
rung nur nach Gewicht, sehr profitieren.
Die Erhöhung, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates
vorgeschlagen, würde den Einzelnen jedoch vor die
Frage stellen, ob sein Fahrzeug in Zukunft noch zu hal-
ten ist. Für die Modelle mit schwerer LKW-Motoren-
technik wird darüber hinaus das Problem auftauchen,
dass sie einen Schadstoffausstoß produzieren, der von
den Schadstoffklassen der PKW-Besteuerung nicht er-
fasst wird.
Die FDP sieht, wie ihr Gesetzentwurf zeigt, keinen
Regelungsbedarf und will für Wohnmobile die Besteue-
rung nach Gewicht beibehalten. Mit dieser Forderung
übersieht die FDP, dass es tatsächlich Regelungsbedarf
in der Frage der Wohnmobilbesteuerung gibt. Steuerge-
recht ist das jetzige Modell nicht. Es schafft falsche An-
reize da auch hier in der Tendenz gilt, je schwerer desto
günstiger, und kein Anreiz für einen verringerten Aus-
stoß an Treibhausgasen und Rußpartikeln besteht.
In den Zuschriften der Wohnmobilbesitzer war immer
wieder von der Langlebigkeit der Wohnmobile die Rede
als Argument gegen die Stufenregelung im Gesetzent-
wurf des Bundesrates bis 2011. Gerade bei so einem
langlebigen Konsumgut lohnt sich das Nachrüsten eines
schadstoffärmeren Motors. Auch die Automobilindustrie
wäre dann gefordert, Nachrüstmöglichkeiten für ältere
Modelle, insbesondere mit LKW-Motoren, kostengüns-
tig anzubieten.
Auch für Wohnmobile werden Ökonomie und Ökolo-
gie in der Besteuerung eine größere Rolle spielen müs-
sen. In der Stellungnahme der Bundesregierung ist aus-
geführt – ich zitiere –:
Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen,
für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durch-
gängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf
zwischen dem für PKW und Nutzfahrzeugen gel-
tenden Tarif liegt.
Das könnte tatsächlich eine Lösung sein. In der heuti-
gen Zeit kann eine derartige Lösung aber nicht unter
Ausschluss ökologischer Belange gefunden werden. Ein
neu zu schaffender Tarif sollte die Emissionswerte mit
einbeziehen. Der Tarif sollte den Anreiz schaffen, bei
Neuanschaffungen schadstoffärmere Modelle zu wählen,
gleichzeitig aber Menschen die Sicherheit geben, dass
sie ihr möglicherweise altes Urlaubsfahrzeug nicht we-
gen der steuerlichen Höherbelastung verkaufen müssen.
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf eines
Gesetzes der FDP zur Änderung des Kraftfahrzeugsteu-
ergesetzes und den Entwurf eines Gesetzes des Bundes-
rates zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschrif-
ten auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir wollen auf keinen
Fall zurück zur alten Rechtslage von vor Mai 2005. Bis
zum 1. Mai 2005 wurden schwere Geländewagen bei der
Kfz-Steuer deutlich niedriger belastet als einfache PKW.
Auch gibt es bei diesen schweren Geländewagen keine
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ifferenzierung nach Schadstoffausstoß; die Besteue-
ung erfolgte nur nach Gewicht. Die Privilegierung hatte
ich im Laufe der Zeit praktisch automatisch entwickelt,
eil Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt-
ewicht als Nutzfahrzeuge eingestuft und deshalb niedri-
er besteuert werden. Schwere Geländewagen sind in
er Regel aber gar keine Nutzfahrzeuge, sondern werden
egelmäßig im ganz normalen Straßenverkehr eingesetzt.
Durch die Streichung des § 23 Abs. 6 a StVZO wurde
ieses durch nichts gerechtfertigte Steuerprivileg abge-
chafft. Dazu stehen wir. Problematisch ist jedoch, dass
urch diese Regelung Wohnmobile derselben Steuer un-
erliegen sollen wie PKWs. Dadurch ist es bei den Besit-
ern von Wohnmobilen zu großer Unruhe gekommen.
ir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Wohnmobile oft
ur wenige Tage im Jahr genutzt werden und dabei nur
enige Hundert Kilometer auf deutschen Straßen zu-
ücklegen. Viele Wohnmobilbesitzer sind durch die
lötzliche Steuererhöhung geschockt; in manchen Fällen
üssen sie fünfmal so viel zahlen wie bisher. Betroffen
on dieser Steuererhöhung sind insbesondere Rentner
nd junge Familien, was wir auch bei unserer Entschei-
ungsfindung berücksichtigen sollten.
Der Reformvorschlag des Bundesrates sieht zwar vor,
ass durch ein Stufenmodell der Übergang zu der höhe-
en Besteuerung erleichtert wird. Darüber hinaus ist ein
bschlag von 20 Prozent vorgesehen. Dennoch muss
pätestens ab 2011 mit einer deutlich höheren Besteue-
ung gerechnet werden. Wir haben Zweifel, ob dieser
orschlag ausreicht, unzumutbare Härten für Besitzer
on Wohnmobilen abzuwenden. Daher mein Appell an
ie Bundesregierung: Nehmen Sie die Sorgen der Wohn-
obilbesitzer ernst und prüfen Sie vorbehaltlos, ob nicht
ber den Bundesratsvorschlag hinausgehende Regelun-
en notwendig sind. In diesem Zusammenhang sind
uch die Vorschläge des ADAC und des Caravan-Ver-
andes ergebnisoffen zu prüfen.
Dagegen kann der Vorschlag der FDP getrost zu den
kten gelegt werden. Wer allen Ernstes vorschlägt, dass
ohnmobile wie vor dem 1. Mai 2005 wieder nach
ewicht besteuert werden sollen, zeigt, dass er erstens
enig kreativ ist und zweitens wenig von Ökologie ver-
teht. Selbst der ADAC erkennt doch an, dass Wohn-
obile zukünftig emissionsabhängig besteuert werden
ollen. Altertümliche Fahrzeuge mit hohen Schadstoff-
erten gehören nicht auf die Straße. Das gilt für PKWs
nd soll auch für Wohnmobile gelten. Mit ihrem Vor-
chlag stellt die FDP wieder einmal unter Beweis, dass
ie zur Ökologie allenfalls ein taktisches Verhältnis hat.
Ich komme zum Schluss. Wir nehmen die Befürch-
ungen der Wohnmobilbesitzer sehr ernst. Wir werden
ie Argumente der Bundesregierung und der Wohnmo-
ilbesitzer sorgfältig prüfen. Steuererhöhungen in dem
usmaß, wie sie von Wohnmobilbesitzern beschrieben
erden, halten wir für sehr problematisch. Keinesfalls
st der Vorschlag des Bundesrates, schon gar nicht der
orschlag der FDP, ein Ersatz für die von uns schon seit
angem geforderte umfassende Kfz-Steuerreform, bei
er CO2-Ausstoß und Schadstoffklasse zur Bemessungs-
rundlage für alle Kraftfahrzeuge gemacht werden.
2836 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
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Diese Forderung findet sich im Übrigen auch in der Ko-
alitionsvereinbarung von Union und SPD. Die Bundes-
regierung ist daher gut beraten, die Ankündigung der
großen Koalition auch umzusetzen und schnell einen
umfassenden Vorschlag für eine neue Kfz-Steuer vorzu-
legen, die dann für alle Fahrzeuge gilt. Auf eine kompli-
zierte Neuregelung für Wohnmobile mit langen Über-
gangsfristen kann dann nämlich verzichtet werden.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Gegen Menschenhandel und Zwangsprosti-
tution – Rechtsstellung der Opfer stärken
– Menschenhandel bekämpfen – Opferrechte
weiter ausbauen
(Tagesordnungspunkt 31, Zusatztagesordnungs-
punkt 9)
Michaela Noll (CDU/CSU): „Die Welt zu Gast bei
Freunden“ – so lautet unser Motto zur Fußballweltmeis-
terschaft. Weil Deutschland diesem Motto gerecht wer-
den will, wird alles getan, um Menschenhändlern und
Zwangsprostitution wirksam zu begegnen. Alle Ebenen
sind beteiligt. Dazu zählen zahlreiche polizeiliche Maß-
nahmen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen
BKA, der Polizei, Europol und Interpol. Daneben flie-
ßen finanzielle Mittel auch in Präventionsmaßnahmen
der Herkunftstaaten. Zusätzlich erhalten Opfer bereits
jetzt finanzielle Hilfe zur freiwilligen Rückkehr.
All dies zeigt, dass die Bundesregierung der Bekämp-
fung der menschenverachtenden Zwangsprostitution ei-
nen besonders hohen Stellenwert einräumt. Ich begrüße
die Kampagne „Abpfiff – Schluss mit der Zwangsprosti-
tution“, weil sie auch dazu beitragen wird, die Öffent-
lichkeit zu sensibilisieren. Aber es gibt noch viele wei-
tere Projekte. Allein die zehnseitige Übersichtstabelle
des KOK – der bundesweite Koordinierungskreis gegen
Frauenhandel und Gewalt und Frauen im Migrationspro-
zess – spricht Bände.
All dies sind gute Ansätze. Dennoch muss ich auch an
dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass das Phäno-
men des Menschenhandels nicht neu und schon gar kein
Thema nur für sechs Wochen der Fußballweltmeister-
schaft ist. Damit werden die Linken in ihrem Antrag der
Not der Frauen nicht gerecht. Denn auch nach der WM
ist zu befürchten, dass es diese menschenverachtenden
Taten in Deutschland weiter geben wird; denn kein ande-
res Verbrechen ist so lukrativ wie dieses.
Auch scheint den Damen und Herren von den Linken
vollkommen entgangen zu sein, dass es bereits seit 1997
die Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ im Bundesfrauenmi-
nisterium gibt. Diese haben wir während unserer Regie-
rungszeit eingerichtet.
2004 haben wir das Thema „Menschenhandelsde-
likte“ im Deutschen Bundestag beraten und eine Reform
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er Straftatbestände beschlossen. 2005 haben wir von
er Union einen Antrag zur Freierstrafbarkeit einge-
racht. Dieser Antrag konnte allerdings wegen der vor-
ezogenen Bundestagswahl nicht mehr beschlossen wer-
en, aber unsere Forderung hat Eingang in den
oalitionsvertrag gefunden. Dort heißt es: „Ebenso wer-
en wir Opfer von Zwangsprostitution mit den Möglich-
eiten des Strafrechts noch besser schützen und die
trafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution regeln.“
Man sieht: Für die Union ist die Bekämpfung der
wangsprostitution ein Dauerthema; denn Zwangspros-
itution verstößt in eklatanter Weise gegen das ethische
rundverständnis unserer Gesellschaft und missachtet
as Selbstbestimmungsrecht der Frauen.
Beide heute zu debattierenden Anträge weisen starke
ezüge zur anstehenden Umsetzung der so genannten
pferschutzrichtlinie der EU auf. Dabei wissen alle ge-
au, dass sich nach der Umsetzung die meisten von den
n den Anträgen genannten Punkten erledigt haben.
Ich bin mir, sicher, dass sie den Referentenentwurf
ennen. Denn dort heißt es: eine Bedenkzeit für die Op-
er von Menschenhandel, um sich zu entschieden, ob sie
it den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten
ollen; dass diese dann ein sechsmonatiges Aufenthalts-
echt und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten; dass diese
egelungen auch für Minderjährige gelten sollen. Ferner
nthält er einen Anspruch auf medizinische Versorgung;
abei hat jeder in Deutschland das Recht auf medizini-
che Gesundheitsversorgung.
Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist auch in den
ichtlinien nicht vorgesehen. Die Praktiker verweisen
uf die große Missbrauchsgefahr; denn ein großzügig
usgestaltetes Bleiberecht gibt ein falsches Signal und
irgt die Gefahr einer Sogwirkung für Migranten in sich,
ie sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung, Opfer
on Menschenhandel zu sein, in Deutschland ein dauer-
aftes Bleiberecht verschaffen wollen.
Auch die erneute Behauptung der Grünen, dass uner-
aubt eingereiste Ausländerinnen auf die Länder verteilt
erden, ist falsch. Alle Bundesländer haben sich bereits
arauf verständigt, Opfer von Menschenhandel von der
änderübergreifenden Verteilung auszunehmen. Vieles
st also bereits auf dem richtigen Weg.
Der Antrag der Linken greift in vielen Punkten zu
urz. Es findet sich nicht eine Zeile darüber, dass es sich
eim Menschenhandel um ein Delikt handelt, das eben
eine Grenzen kennt, und dass wir nur dann erfolgreich
ind, wenn wir weltweit agieren und die Zusammen-
rbeit auch auf internationaler Ebene erfolgt.
Sinnvoll wäre es auch, die Lebensbedingungen der
rauen in den Herkunftsländern zu verbessern, um ihnen
ort eine Lebensperspektive zu geben. Dort muss die
rävention ansetzen. Aber auch darüber findet sich
ichts im Antrag der Linken. Es reicht eben nicht aus,
ur die Öffentlichkeit hier vor Ort über Hintergründe
nd Erscheinungsformen von Zwangsprostitution aufzu-
lären. Auch in Herkunftsländern muss seriös und flä-
hendeckend darüber informiert werden, welche Metho-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2837
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den die Menschenhändler anwenden. Nur so werden
potenzielle Opfer geschützt.
Denn die Leidensgeschichte ist bei fast allen Opfern
gleich. Sie werden mit Aussicht auf legale Arbeit in ei-
nem westlichen Land mit einem Visum angelockt und
dann stellen sich die Versprechungen als Lügen heraus.
Sie werden erpresst und unter Androhung von Gewalt
zur Prostitution gezwungen.
Anscheinend hat der Visa-Untersuchungsausschuss
bei den Grünen bleibende Spuren hinterlassen. Sonst
würden sie jetzt nicht die Bundesregierung in ihrem An-
trag auffordern, „dafür Sorge zu tragen, dass die deut-
schen Botschaften bei der Visavergabe auch Hinweise
auf die Gefahren sexueller Ausbeutung bereithalten“.
Was wir strukturell verbessern müssen, ist der Opfer-
schutz. Die Forderung der Grünen nach einer verbesser-
ten Absicherung der Arbeit der Fachdienststellen deckt
sich mit der Forderung des Bundes Deutscher Kriminal-
beamter. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerk-
schaft der Polizei, hat sie bei der Pressekonferenz zur
Kampagne „Abpfiff“ am 7. März 2006 wiederholt.
Dem kann ich mich nur anschließen; denn dieses De-
likt wird oft noch im Rahmen allgemeiner Kriminalität
bearbeitet und nicht immer von speziell ausgebildeten
Fachleuten. Aber gerade die Befragung von Opfern oder
diesem Täterprofil erfordern eine hohe Sensibilität, lang-
jährige Erfahrung und vor allem auch Fachwissen rund
um das so genannte Rotlichtmilieu. Hier müssen Profis
ran, denn wer da nur ein oder zwei Fälle im Jahr bearbei-
tet, wird von den Tätern regelrecht vorgeführt. Deshalb
geht die Forderung in die richtige Richtung, Fortbil-
dungsprogramme und Sensibilisierungsmaßnahmen für
die mit dem Thema Menschenhandel befassten Berufs-
gruppen zu schaffen. Nur fällt das in die Länderzustän-
digkeit.
Die Linken fordern zudem eine gebührenfreie bun-
desweite Freier-Hotline und eine Öffentlichkeitskampa-
gne zur „Sensibilisierung“ der Freier. Aber mit Verlaub:
Bei den Freiern von Sensibilisierung zu sprechen, halte
ich für realitätsfern. Es sind die Freier, die Tag für Tag
die Notlage der Frauen ausnutzen. Es sind die Freier, die
durch den Missbrauch bei den Opfern psychische und
physische Schäden hinterlassen. Es sind die Freier, die
durch die starke Nachfrage dazu beitragen, dass die Ver-
brecherringe Frauen aus dem Ausland hier einschleppen,
um mit ihnen immense Gewinne zu erzielen. Es ist für
mich unerträglich, wenn bei diesem menschenverachten-
den Täterprofil von Sensibilisierung gesprochen wird.
Eine ähnliche Kampagne, wie sie vorgeschlagen wird,
hat die Organisation terre des femmes bereits 1999
durchgeführt. Das Resultat dieser Kampagne spricht
Bände. Innerhalb eines Monats gingen ganze drei Hin-
weise auf Frauenhandel ein, die sich aber sämtlich nicht
bestätigten.
Etwas anderes ist es, wenn es um eine Hotline für die
Opfer geht. Die gibt es bereits: Beispielsweise Solwodi
startet zur WM eine bundesweite mehrsprachige Hotline
für die Frauen. Diese Hotline ist 24 Stunden erreichbar
und mit Frauen aus den Herkunftsländern besetzt. Das
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ilft den Opfern tatsächlich! Nach der WM werden wir
ehen, wie erfolgreich die Hotline war. Dann können wir
eitersehen. Aber eine europaweite Hotline ist unrealis-
isch.
Doch wo bleiben bei den beiden Anträgen eigentlich
ie Täter? Beide Anträge enthalten nichts über die men-
chenverachtenden Handlungen der Freier. Der Freier
rägt aber eine Mitverantwortung für das Verbrechen
enschenhandel. Die Freier sind diejenigen, die die
exuellen Ausbeuter sind. Hier müssten dringend gesetz-
iche Regelungen geschaffen werden. Mit dieser Forde-
ung stehen wir nicht alleine da. Die Kirchen und Opfer-
chutzorganisationen sehen es ähnlich.
In Schweden ist seit 1999 sogar die Prostitution gene-
ell verboten. Dort machen sich die Freier – nicht die
rostituierten – strafbar, wenn sie sexuelle Dienste in
nspruch nehmen. In den ersten drei Jahren sind bereits
49 Strafanträge gestellt worden. Im Umkehrschluss
uss dies doch erst recht gelten, wenn es sich um
wangsprostitution handelt.
2004 hat die grüne Landtagsabgeordnete Ursula
elmholdt bereits in ihrer Rede im Niedersächsischen
andtag gesagt: „Auch für die Freierstrafbarkeit wird in
ürze eine Regelung gefunden.“
In die gleiche Richtung geht die Kollegin Schewe-
erigk in ihrem Argumentationspapier vom März 2005:
Wir haben deshalb beschlossen, die Frage der Freierbe-
trafung gesondert zu diskutieren und gegebenenfalls ge-
etzlich zu regeln.“
Ich glaube aber, es ist an der Zeit, nochmals über die
reierstrafbarkeit zu diskutieren. Ich weiß, dass es dabei
auptsächlich um die Nachweisbarkeit geht. Aber auch
ei diesem Punkt hat Frau Schewe-Gerigk sich ja in dem
ereits erwähnten Argumentationspapier schon offener
ezeigt: „Für uns Grüne muss auf alle Fälle gelten: Die
chwierige Nachweisbarkeit allein kann kein Argument
egen die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituier-
en sein.“ Weiter heißt es: „Eine gesetzliche Regelung
ann durch ein klares Verbot eine wichtige Signalwir-
ung entfalten.“
Darum mein Appell noch einmal an alle Kolleginnen
nd Kollegen: Das Thema darf nicht nur zur Fußball-
M 2006 auf der Agenda sein, weil „sex and crime
ells“. Wir müssen aus unserer Verantwortung heraus die
ekämpfung der Zwangsprostitution gemeinsam weiter
orantreiben; denn Zwangsprostitution ist kein Kava-
iersdelikt und die Opfer brauchen unsere Hilfe.
Renate Gradistanac (SPD): Ich freue mich, dass
ie Anträge der Grünen und der Linken die Gelegenheit
ieten, auf die Themen Menschenhandel und Zwangs-
rostitution aufmerksam zu machen. Menschenhandel
st in der Regel Frauenhandel. Frauen wie eine Ware zu
andeln und sie als Zwangsprostituierte auszubeuten, ist
n höchstem Maße menschenverachtend.
Die Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangspros-
itution braucht ein umfassendes Konzept, das Präven-
ion, Strafverfolgung und Opferschutz gleichermaßen
2838 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
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berücksichtigt. Die rot-grüne Bundesregierung hat um-
fangreiche Maßnahmen zum Schutz der Opfer – zumeist
Frauen – und zur Verfolgung der Täter – zumeist Männer –
eingeleitet.
Im Oktober 2000 wurde Opfern von Menschenhandel
ohne legalen Aufenthalt durch Verwaltungsvorschriften
zum Ausländergesetz ein Abschiebeschutz von vier Wo-
chen eingeräumt. In dieser Zeit können sich die Opfer
überlegen, ob sie aussagen wollen.
Seit Mai 2001 können Betroffene, die als Zeuginnen
aussagen, aufgrund eines Erlasses des Bundesarbeits-
ministeriums Arbeitserlaubnisse erhalten.
Im Dezember 2001 wurde parteienübergreifend der
rot-grüne Antrag zur „Prävention und Bekämpfung von
Frauenhandel“ angenommen. Der Antrag beschäftigt
sich vorwiegend mit der Situation der ost- und mitteleu-
ropäischen Frauen, die als Opfer von Menschenhandel
nach Deutschland verschleppt wurden. Er stellt Forde-
rungen an den Bund und die Länder zum Schutz der Op-
fer. Der Bund hat viele der darin enthaltenen Forderun-
gen erfüllt. Vieles, was wir beim Thema Opferschutz
gefordert haben, muss aber von den Ländern geleistet
werden. Um Frauenhandel effektiv zu bekämpfen, sind
die flächendeckende Einrichtung von Fachberatungsstel-
len und ihre langfristige finanzielle Absicherung sowie
die Finanzierung der Aufenthalts- und Betreuungskosten
der Opferzeuginnen notwendig. Bis heute gibt es immer
noch zu wenige Beratungsstellen für Opfer von Men-
schenhandel in den Ländern. Zwei Bundesländer – Thü-
ringen und Mecklenburg-Vorpommern – haben bisher
keine einzige Fachstelle, an die sich betroffene Frauen
wenden können. Die psychosoziale Betreuung der Stel-
len, ist für den Erfolg von Strafverfahren unerlässlich.
Seit September 2004 ist die Opferrechtsreform in
Kraft. Sie hat Verbesserungen im Strafverfahren ge-
bracht. Für Opfer von Menschenhandel ist es in weite-
rem Umfang möglich, als Nebenklägerin aufzutreten.
Im Februar 2005 sind Änderungen des Strafgesetzbu-
ches in Kraft getreten, mit denen der Menschenhandel
effektiver bekämpft werden kann. Damit wurden inter-
nationale Übereinkommen umgesetzt. Die Definition
des Menschenhandels wurde entsprechend den interna-
tionalen Vorgaben erweitert. Die Täter werden härter
bestraft und Opfer besser geschützt. Verbessert wurden
bereits bestehende Strafvorschriften, die den Menschen-
handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sanktio-
nieren. Nicht nur Ausbeutung in der Zwangsprostitution
ist strafbar, sondern auch die Ausbeutung in Peepshows
und für pornografische Darstellungen. Das Strafmaß bei
Zwangsverheiratung wurde heraufgesetzt. Die Strafbar-
keit der Ausbeutung der Arbeitskraft wurde umfassender
geregelt. Erfasst werden auch Fälle, in denen das Opfer
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder auslandsspezi-
fischer Hilflosigkeit, durch Drohung oder List dazu ge-
bracht wird, menschenverachtende Arbeitsverhältnisse
aufzunehmen.
Im Januar 2005 wurde mit dem Zuwanderungsgesetz
die Möglichkeit geschaffen, Betroffenen eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.
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Auch sonst wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen,
m die Opfer zu stärken. Zwei will ich hier kurz erwäh-
en:
Die Bundländer-Arbeitsgruppe Frauenhandel trifft
ich seit 1997 regelmäßig unter der Federführung des
undesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
ugend. In ihr sind die zuständigen Bundesministerien,
ie Landesfachministerkonferenzen, das Bundeskrimi-
alamt und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Sie
at bereits zahlreiche Verbesserungen zugunsten der Op-
er erreicht. Sie hat eine Broschüre für Frauen in den
erkunftsländern erarbeitet und herausgegeben. Sie hat
mpfehlungen zum Umgang mit Opfern von Menschen-
andel eingebracht. Sie hat ein Kooperationskonzept er-
rbeitet für einen speziellen Zeuginnenschutz für
rauen, die nicht in das Zeugenschutzprogramm aufge-
ommen werden können oder wollen. Dieses Koopera-
ionskonzept ist Grundlage entsprechender Vereinbarun-
en in einzelnen Bundesländern geworden. Außerdem
ibt es die Empfehlung, für die Länder einen Opferfonds
inzurichten.
Das Büro des bundesweiten Koordinierungskreises
egen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migra-
ionsprozess – kurz KOK – wurde 1999 eingerichtet. Der
und fördert sowohl den Koordinierungskreis als auch
ie jährlichen Vernetzungstreffen der Fachberatungsstel-
en sowie verschiedene Einzelmaßnahmen.
Handlungsbedarf sehe ich unter anderem bei der Um-
etzung der EU-Richtlinie 2004/81/EC. Den Opfern von
wangsprostitution soll zumindest ein dreimonatiges
ufenthaltsrecht gewährt werden, wenn sie mit den Be-
örden zusammenarbeiten. Im Falle eines Gerichtsver-
ahrens kann es auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden.
ringend brauchen wir mehr Forschung in diesem Be-
eich. Die Ergebnisse müssen EU-weit ausgetauscht
erden. Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeister-
chaft können Daten und Erfahrungen gesammelt und
usgewertet werden.
Bleibt noch die Frage der Strafbarkeit für Freier von
wangsprostituierten. Im Gegensatz zu meinen CDU-
olleginnen und Kollegen habe ich große Bedenken, die
ch mit vielen Beratungsstellen teile.
Die Kampagne des Deutschen Frauenrates „Abpfiff –
chluss mit Zwangsprostitution“, wurde pünktlich am
orabend des Internationalen Frauentages gestartet. Mit
altblättern, Trillerpfeifen, T-Shirts und vielfältigen Ak-
ionen soll die Öffentlichkeit auf eklatante Menschen-
echtsverletzungen an Frauen aufmerksam gemacht wer-
en. Die Kampagne soll potenzielle Freier für das
hema Zwangsprostitution sensibilisieren, und zwar
eit über die Fußballweltmeisterschaft hinaus. Ganz im
inne von Martin Rosowski, Geschäftsführer der Män-
erarbeit der Evangelischen Kirche Deutschlands, der
benfalls bei der Kampagne mitmacht: „Es kann nicht
m Sinne aufgeklärter Männer sein, die Dienste von Op-
ern des Menschenhandels auszunutzen“.
Ina Lenke (FDP): Zwangsprostitution ist menschen-
erachtend. Wir sprechen über einen eklatanten Verstoß
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2839
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gegen Menschenrechte. Besonders Frauen erleiden die
perfide Form der Ausbeutung. Für mich ist das Sklaven-
handel. Nach Schätzungen sind weltweit zwischen
600 000 und 800 000 Frauen und Männer und in Europa
jährlich über 100 000 Frauen Opfer von Menschenhänd-
lern. Gewalt gegen Frauen spiegelt in hohem Maß die
ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und
Frauen in unserer Gesellschaft wider.
Die FDP setzt sich für eine intensive EU-weite bes-
sere Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung aus. 2004
hat der Deutsche Bundestag einstimmig ein Gesetz ver-
abschiedet, mit dem Menschenhandel effektiver be-
kämpft werden kann. Die strafrechtliche Definition des
Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels, war
nach Vorgabe der Vereinten Nationen und der EU zu er-
weitern.
Durch einen neuen Tatbestand „Förderung des Men-
schenhandels“ werden nun auch beihilfeartige Handlun-
gen, wie das Beherbergen oder Befördern von Opfern,
erfasst. Damit können die Hintermänner bestraft werden
und zwar jene, denen bisher kein Menschenhandel im
engeren Sinne nachgewiesen werden kann. Der Schutz
der Opfer wurde gestärkt. Auch wenn Frauen sich illegal
in Deutschland aufhalten, ist es jetzt einfacher für sie,
Strafanzeige gegen Täter zu erstatten. Denn wenn
Frauen gegen Täter als Zeuginnen auftreten, müssen sie
wegen nicht rechtmäßigen Aufenthaltes kein eigenes
Strafverfahren befürchten.
Wir Liberalen begrüßen die Forderung, abgeschöpfte
Gewinne den Opferverbänden zukommen zu lassen.
Diesen Vorschlag haben wir in der aktuellen Diskussion
über die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der
strafrechtlichen Einbeziehung und des Verfalls selbst
vorgeschlagen.
In beiden Anträgen wird dem Opferschutz und den
Opferrechten besondere Bedeutung beigemessen. Die
Vorschläge sind grundsätzlich zu begrüßen. Mit den ein-
zelnen Forderungen dazu werden wir uns sicher in den
Ausschussberatungen beschäftigen. Der Forderung der
Grünen, die Aufnahmen von neuen Straftatbeständen in
den Katalog des § 100 a Strafprozessordnung, der Tele-
fonüberwachung, vorzusehen, steht die FDP kritisch ge-
genüber. Schon heute ufert der Anlasskatalog in der
Strafprozessordnung aus. Neue Verordnungen zu erlas-
sen, ohne eine Gesamtreform der Telekommunikations-
überwachung in Angriff zu nehmen, davon sollte Ab-
stand genommen werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat auch Bedenken ge-
gen die Zulassung eines Zeugnisverweigerungsrechtes
im Strafprozess für Berater und Beraterinnen. Es besteht
ein Urteil des BVG, nach dem der Kreis der Zeugnisver-
weigerungsberechtigten wegen der Notwendigkeit einer
funktionierenden Rechtspflege auf das unbedingt erfor-
derliche Maß zu begrenzen ist. Für die Zulassung eines
Zeugnisverweigerungsrechtes bedarf es deshalb eines
klar eingrenzbaren und abgrenzbaren Berufsbildes.
In beiden Anträgen wird die Bundesregierung aufge-
fordert, für Opferschutzzeuginnen eine aufenthaltsrecht-
liche Bedenkfrist von sechs Monaten vorzugeben. Die
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DU/CSU/SPD-Bundesregierung hat dazu eine andere
osition. Mir hat sie im März diesen Jahres auf eine
chriftliche Frage zur Fußballweltmeisterschaft geant-
ortet, dass „die in polizeilichen Ermittlungen aufge-
riffenen mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel
icht sofort abgeschoben oder in Abschiebehaft genom-
en werden, sondern eine Duldung von mindestens vier
ochen erhalten“. Danach bleibt es also grundsätzlich
ei der Vierwochenfrist.
Nach der Osterpause werden wir die Anträge in den
usschüssen beraten. Interessant in Bezug auf dieses
hema ist die Aussage des Bundesinnenministers
chäuble, der ankündigte, das Ausländerrecht zu ver-
chärfen. Damit sollen Prostitution und Menschenhandel
rschwert werden. Ob dieser Weg der erfolgverspre-
hende ist, bezweifle ich.
Karin Binder (DIE LINKE): Am 9. Juni hat das
ange Warten für viele Fußballfans ein Ende, der Anpfiff
ur Fußball-WM und die Spiele können beginnen. Hin-
er den Kulissen solcher Großveranstaltungen müssen
ir jedoch mit Begleiterscheinungen übelster Art rech-
en: Menschenhandel und Zwangsprostitution. Dass die-
em Thema endlich die notwendige Aufmerksamkeit
uteil wird, ist ein Verdienst vieler Frauenverbände und
initiativen, die im Vorfeld der WM Kampagnen gegen
ie Zwangsprostitution gestartet haben, inzwischen so-
ar mit Unterstützung des DFB.
Die Wege der Frauen in die Zwangsprostitution glei-
hen sich. Sie werden meist ohne große Zukunftsaus-
ichten in ihren osteuropäischen Heimatländern ange-
orben, um in Deutschland zu arbeiten. Die Reise endet
brupt. Den Frauen werden die Papiere abgenommen,
ft werden sie vergewaltigt, misshandelt und in sklaven-
hnlichen Verhältnissen gnadenlos ausgebeutet.
Aus dieser entmenschlichten und entrechteten Situa-
ion schaffen es nur die wenigsten Frauen auszubrechen.
chaffen sie es doch, haben sie auch bei uns kaum
echte. Unser Aufenthaltsgesetz lässt den betroffenen
rauen nur gerade mal vier Wochen Zeit, um darüber
achzudenken, ob sie gegen ihre Peiniger, die Men-
chenhändler, aussagen wollen oder nicht. Ringen sie
ich durch auszusagen, bekommen sie ein Bleiberecht,
ber gerade mal für die Dauer des Strafprozesses. Ent-
cheiden sie sich dagegen, werden sie sofort ausgewie-
en. Im Zentrum des Interesses steht bislang nicht der
chutz der Opfer, sondern ihre strafrechtliche Verwert-
arkeit. Das wollen und das müssen wir ändern!
Diese Frauen haben massive Grausamkeiten erlebt,
hysisch und psychisch, sind häufig traumatisiert und le-
en oft in Angst um ihre Familien, die in der Heimat den
epressalien der Schlepper ausgeliefert sind.
Wir fordern deshalb, dass die vierwöchige Bedenk-
rist zunächst auf sechs Monate verlängert wird. Darüber
inaus soll den Opfern dieser schwerwiegenden Men-
chenrechtsverletzungen aus humanitären Gründen ein
leiberecht eingeräumt werden, und zwar unabhängig
on ihrer Aussagebereitschaft, sofern sie in Deutschland
leiben möchten. Sie sollen das Recht haben, ihre
inder und Angehörigen nach Deutschland zu holen.
2840 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006
(A) )
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Nur so haben sie die Möglichkeit, eine neue Perspektive
für ihr Leben aufzubauen.
Auch mit Blick auf die Bekämpfung der Menschen-
händler wäre diese Regelung sinnvoll: Die gewonnene
Sicherheit für das eigene Leben und das ihrer Familien
erhöht die Aussagebereitschaft der Frauen.
Darüber hinaus müssen wir den Opfern Zugang zu
medizinischer und psychologischer Betreuung gewähr-
leisten. Wir fordern deshalb dringend, ausreichend The-
rapieplätze zur Verfügung zu stellen, damit die Opfer
professionelle Hilfe bei der Verarbeitung ihrer Traumata
erhalten. Außerdem sollen die Frauen in Einzelunter-
künften untergebracht werden und durch den Erhalt von
Arbeitslosengeld II auch materiell besser gestellt wer-
den. Wir möchten, dass die betroffenen Frauen eine Ar-
beitserlaubnis erhalten, ihnen Sprachkurse und Ausbil-
dungsplätze angeboten werden. Ein strukturierter und
geregelter Tagesablauf würde zur Stabilisierung und
Normalisierung ihrer Situation beitragen.
Zum Schluss möchte ich ihre Aufmerksamkeit noch
auf die Freier richten. Initiativen aus der CDU und dem
Bundesrat, die eine Bestrafung der Freier einführen wol-
len, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus,
dass wir den Frauen in diesen Notsituationen dann hel-
fen, wenn wir die Freier für die Problematik der
Zwangsprostitution sensibilisieren. Denn häufig sind die
Freier die einzigen Menschen, die Zugang zu den Frauen
haben – und die bei einem Verdacht Strafanzeige stellen
können. Wer Freier jedoch kriminalisiert, stößt auch
diese Tür zu und verschlechtert somit die Chancen der
Frauen, aus dieser Situation heraus zu kommen!
Fakt ist: Strafrechtsverschärfungen gehen am Pro-
blem vorbei. Im Mittelpunkt muss die Situation der Op-
fer stehen. Wir müssen ihre Rechte stärken. Dazu sind
wir aus humanitären Gründen verpflichtet. Vor und wäh-
rend der Fußball-WM, wo das Problem besonders akut
ist, ebenso wie in Zukunft. Wenn sich unser Land als
Gastgeber und Freund von Menschen aus aller Welt prä-
sentiert, dann dürfen wir gerade Menschen in Not nicht
ausschließen.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Die rot-grüne Bundesregierung hat in den
letzten sieben Jahren im Kampf gegen den Menschen-
handel sehr viel erreicht: Mit der Reform der Straftatbe-
stände zum Menschenhandel und dem Opferrechtsre-
formgesetz haben wir die Verfolgung der Täter
entscheidend erleichtert und die Situation der Opfer ver-
bessert. Gerade die Stärkung der Position der Opfer und
ihre Bereitschaft, als Zeuginnen in einem Strafverfahren
bereit zu stehen, sind für die erfolgreiche Bekämpfung
des Menschenhandels entscheidend. Vor allem mithilfe
von Aufenthaltsrechten können wir ihnen den Rücken
stärken. Wir hatten unterhalb der Gesetzesebene bereits
viele gute Regelungen getroffen. Leider hat der ehema-
lige Innenminister sie nicht ins Zuwanderungsgesetz
übernommen.
So kommt es heute zu der Situation, dass das Schick-
sal der Opfer weiter davon abhängt, in welches Bundes-
land sie verschleppt werden. In manchen erhalten die
traumatisierten Frauen keinerlei Zeit, bevor sie sich für
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ie Zeuginnenaussage in einem Strafprozess oder für die
bschiebung entscheiden müssen. Mancherorts werden
ie auch in der zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge
ntergebracht. Die Frauen sind hier in hohem Maße ge-
ährdet, weil die Täter sie leicht ausfindig machen kön-
en.
Mit unserem Antrag fordern wir, endlich bundesein-
eitlich Rechte für die Opfer von Menschenhandel fest-
ulegen. Die Frauen benötigen eine angemessene Be-
enkfrist, in der sie medizinische und psychologische
ilfe erhalten und so untergebracht sind, dass sie sich er-
olen können.
Die Entscheidung für die meist langwierige Zeugin-
enaussage muss eine Aufenthaltserlaubnis in Deutsch-
and zur Folge haben. Nur so können die Frauen sich
urch Zugang zum Arbeitsmarkt einschließlich Weiter-
ildungsprogrammen und zum öffentlichen Bildungs-
ystem eine neue Perspektive aufbauen.
Bei der Entscheidung über die Rückkehr der Frauen
n das Herkunftsland nach Prozessende muss regelmäßig
ie Meinung der Beratungsstelle eingeholt werden. Die
olle der Beratungsstellen bei der Identifizierung und
eratung der Opfer kann gar nicht überschätzt werden.
ie müssen gestärkt werden, und das nicht nur in
inanzieller Hinsicht. Um das Vertrauen der Opfer zu
ewinnen, brauchen die Mitarbeiterinnen ein Zeugnis-
erweigerungsrecht. Wo die kriminellen Gewinne nicht
en Opfern ausgezahlt werden können, muss der Staat
ie den Beratungsstellen zukommen lassen.
Das alles sind von unserer Seite keine neuen Forde-
ungen. Mit den Frauenpolitikerinnen der SPD waren
ir uns bereits einig geworden. Aber gegen die unions-
eführten Bundesländer konnten wir uns nicht durchset-
en. Denn gerade die Union hat an Opferrechten kein In-
eresse. Sie entdeckt das Schicksal der Opfer von
wangsprostitution immer dann, wenn sie ihre politi-
chen Gegner damit diffamieren kann. Am liebsten
ürde sie alle Prostituierten wieder in den Bereich der
llegalität abdrängen. Stattdessen gäbe es Kronzeugenre-
elungen für die Freier. Die könnten dann erst die Hilflo-
igkeit der Frauen ausnutzen und sich dann in schöner
oppelmoral an die Polizei wenden.
Die EU-Opferschutzrichtlinie wartet seit Monaten auf
hre Umsetzung. Sie enthält viele unserer aufenthalts-
echtlichen Forderungen für die Opfer. Ich kann nur an
ie appellieren, Ihre Mehrheiten jetzt zu nutzen und da-
it einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung zu leisten.
nlage 8
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Voraussetzungen für
Entwicklung, Bau und Betrieb einer Europäi-
schen Spallations-Neutronenquelle in Deutsch-
land schaffen – Deutsche Bewerbung vorantrei-
ben
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Spallations-Neutro-
enquelle – das hört sich an als wäre Raumschiff Enter-
rise nun auch im Bundestag gelandet. Die Wenigsten
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. April 2006 2841
(A) )
(B) )
werden damit etwas anfangen können. Es handelt sich
um eine Technologie, bei der Neutronen als Sonde die-
nen, um in Objekten Strukturen zu zeigen. Ihre Anwen-
dung erfolgt in solchen Bereichen wie Physik, Chemie,
Biologie, Pharmazie, Medizin, Ingenieur- und Material-
wissenschaft.
Mein Zeitvolumen beträgt nur vier Minuten, was also
knappste Beschränkung auf einige Forderungen aus dem
Antragstext der FDP verlangt. Eine kleine Vorbemer-
kung dennoch: Ich beziehe mich auf einen von mir beim
Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag
gegebenen Sachstandsbericht, der von Dr. Daniel
Lübbert erstellt wurde.
Erste FDP-Forderung: Die Bundesregierung soll ge-
genüber der EU ihren festen Willen für den Standort
Deutschland bekunden.
Bei der Prüfung dieses Projektes durch den Wissen-
schaftsrat 2002 wurde festgestellt, „dass der Ansiedlung
einer Neutronenquelle für den Wissenschaftsstandort
Deutschland eine eher geringe Bedeutung“ zukommt,
„da die bisherige Deckung des deutschen Bedarfes an
Neutronenquellen der obersten Leistungsklasse durch
eine europäische Neutronenquelle mit Sitz in Frankreich
nicht zu strukturellen Nachteilen für die deutsche Neu-
tronenforschung geführt hat“. Also sollte sich die Bun-
desregierung nicht in einer Standortdebatte verzetteln.
Gegenwärtig können durch deutsche Forscher Neutro-
nenquellen in Großbritannien (Oxford), die sich zudem
im Ausbau befindet, und in der Schweiz genutzt werden.
Des Weiteren sind alternative Nutzungen möglich in
Frankreich (Grenoble), die Europäische Synchrotron-
strahlungsquelle ESRF, die derzeit weltweit am leis-
tungsfähigsten ist. Andere vergleichbare Quellen sind im
Ausbau in Hamburg. Auch in Darmstadt und bei Mün-
chen bestehen Nutzungspotenziale.
Zweite FDP-Forderung: Die Bundesregierung möge
für Aufnahme in das neue EU-Forschungsrahmenpro-
gramm sorgen.
Diese Neutronenquelle war jedoch nie originär ein
Projekt der EU. Finanziert wurden von ihr lediglich ei-
nige Vorarbeiten und Studien. Bau und Betrieb oblagen
vielmehr einem Konsortium einzelner europäischer
Staaten. Vor diesem Hintergrund gab es verschiedene
Standortbewerbungen aus Schweden, Ungarn, Spanien,
Dänemark, Großbritannien, Nordrhein-Westfalen (Jü-
lich) und Sachsen-Anhalt (Halle/Leipzig). Das spätere
Sitzland müsste einen Sonderbeitrag bei der Finanzie-
rung leisten.
Das 7. Forschungsrahmenprogramm greift auf einen
gestiegenen Etat zurück. Aus diesem Etat werden auch
Großprojekte finanziert. Es ist dennoch höchst unwahr-
scheinlich, dass ein solches Mammutprojekt von
1,5 Milliarden Euro Platz finden wird. Und ich wieder-
hole: Wäre die Bundesrepublik Sitzland, müsste sie zu-
sätzlich zum geplanten Etat einen erheblichen Betrag
einplanen. Angesichts der immensen Aufgaben für den
Bereich Bildung und Forschung, müsste der Betrag – so
dieser real überhaupt vorhanden wäre – aus unserer Sicht
in ganz andere Schwerpunkte investiert werden.
Dritte Forderung der FDP: Der Wissenschaftsrat solle
ein zweites Begutachtungsverfahren einleiten.
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Stimmt, ein zweites Verfahren hat der Wissenschafts-
at 2002 nicht ausgeschlossen – allerdings unter zwei
edingungen: Weitere intensive Arbeiten am For-
chungsprogramm und Überarbeitung des Antrages.
Parallel sollten alternative Entwicklungen der Syn-
hrotronstrahlung und Labormethoden der Strukturfor-
chung wie Mikroskopie, optische Spektroskopie und
hnliches berücksichtigt werden. – Eine neue Antrag-
tellung liegt nicht vor.
Zum ersten Verfahren ist noch zu erwähnen: Der Wis-
enschaftsrat hat 2002 mehrere Projektanträge zu Groß-
eräten geprüft. Die Neutronenquelle lag danach in der
ritten von drei Prioritätsklassen. Die wissenschaftliche
otwendigkeit lag zu dieser Zeit wohl noch vor. Aber
an fürchtete, dass diese zum Zeitpunkt der Inbetrieb-
ahme längst überholt sein könnte. Bei der Größe des
rojektes kann das niemand ernsthaft riskieren – schon
ar nicht die öffentliche Hand.
Abschließend sei angemerkt: Die Forderung nach
eutronenquellen entstand Mitte der 90er-Jahre, nach-
em einige ältere Reaktoren abgeschaltet worden waren.
iese „Neutronen-Lücke“ konnte zwischenzeitlich ge-
chlossen werden. Die Forschungsbedürfnisse können
it den vorhandenen Anlagen befriedigt werden.
nlage 9
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß § 5 Abs. 3 des Bun-
desstatistikgesetzes für die Jahre 2003 und 2004
– Drucksachen 15/5420, 15/5634 Nr. 1.1, 16/820 Nr. 2 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 16 01 Titel 712 03
– Sanierung des „ehemaligen Abgeordnetenhochhau-
ses“ in Bonn –
– Drucksachen 16/908, 16/992 Nr. 3 –
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
eteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
en bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ent zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
bgesehen hat.
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/481 Nr. 1.21
Drucksache 16/722 Nr. 1.11
Drucksache 16/722 Nr. 1.21
33. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. April 2006
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9