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    Plenarprotokoll 16/32 und (Drucksachen 16/794, 16/1004, 16/1078) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: 1-Euro-Jobs aus der Berechnungsgrundlage für die Rentenanpassung herausnehmen (Drucksachen 16/826, 16/1078) . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen (inkl. Gutachten des Sozialbeirats zum Ren- tenversicherungsbericht 2005 und zum Alterssicherungsbericht 2005 (Drucksache 16/905) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversi- cherungsbericht 2005 (Alterssiche- rungsbericht 2005) und Gutachten des Sozialbeirats zum Ren- tenversicherungsbericht 2005 und zum Alterssicherungsbericht 2005 (Drucksache 16/906) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregie- 2588 C 2588 D 2589 A 2589 B Deutscher B Stenografisch 32. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl des Abgeordneten Dirk Becker als Schriftführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 25 a und b Begrüßung des Präsidenten der Assemblée nationale, Herrn Debré . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Jörg Rohde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 d e 2587 A 2587 B 2588 C 2608 B 2621 D 13686/05 ADD 1) KOM (2005) 507 endg.; Ratsdok. 13686/05 (Drucksachen 16/150 Nr. 2.265, 16/1155) 2588 D undestag er Bericht ung en 6. April 2006 t : ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Renten- versicherungspflicht für geschäftsfüh- rende Alleingesellschafter einer GmbH (Drucksache 16/966) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, ins- besondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nach- haltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Renten- versicherungsbericht 2005) 2589 A rung: Nationaler Strategiebericht Alterssicherung 2005 (Drucksache 15/5571) . . . . . . . . . . . . . . . 2589 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 h) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbe- sondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhal- tigkeitsrücklage sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2004) und Gutachten des Sozialbeirats zum Ren- tenversicherungsbericht 2004 (Drucksache 15/4498) . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der LINKEN: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit – Strategie zur Überwindung von Hartz IV (Drucksache 16/997) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln – Existenzsichernd, indi- viduell, passgenau (Drucksache 16/1124) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . D G K G B K J A P R T a b c d 2589 C 2589 D 2591 D 2594 A 2596 B 2598 A 2599 C 2600 D 2601 D 2602 B 2603 D 2604 C 2605 D 2606 A 2606 A 2606 D 2607 C 2609 A 2609 A 2609 B 2611 A r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . arl Richard Schiewerling (CDU/CSU) . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Artikel-10- Gesetzes (Drucksache 16/509) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/ 25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 be- treffend Übernahmeangebote (Über- nahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz) (Drucksache 16/1003) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxem- burg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Drucksache 16/1108) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung des Vertrags vom 2612 D 2613 D 2614 C 2616 C 2617 A 2617 B 2618 B 2618 C 2619 C 2620 B 2621 D 2622 D 2623 D 2625 A 2626 D 2628 D 2628 D 2628 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 III 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutsch- land, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großher- zogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenar- beit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreiten- den Kriminalität und der illegalen Migration (Drucksache 16/1109) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatis- tikgesetzes und des Rinderregistrie- rungsdurchführungsgesetzes (Drucksache 16/1023) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Notschleppkonzept an gestiegene Herausforderungen anpassen (Drucksache 16/685) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Die Beziehungen zwischen EU und Lateinamerika solidarisch gestalten – Kein Freihandelsabkom- men EU-Mercosur (Drucksache 16/1126) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Otto Fricke, Ina Lenke, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zwangsheirat wirksam bekämp- fen – Opfer stärken und schützen – Gleichstellung durch Integration und Bildung fördern (Drucksache 16/1156) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfah- rens und des Patentkostengesetzes (Drucksachen 16/735, 16/1153) . . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (Drucksachen 16/736, 16/1154) . . . . . . . . c d e f Z a b c 2629 A 2629 A 2629 B 2629 B 2629 C 2629 C 2630 A ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Öl- schadengesetzes und anderer schiff- fahrtsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 16/737, 16/1160) . . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lett- land, der Republik Litauen, der Repu- blik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowe- nien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseiti- gung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (Drucksachen 16/914, 16/1143) . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und der Republik Jemen zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung von Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 16/915, 16/1144) . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Berei- nigung des Lastenausgleichsrechts (Drucksachen 16/916, 16/955, 16/1145) usatztagesordnungspunkt 4: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien (Drucksachen 16/958, 16/1159) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 2 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/1141) . . . . . . . . . . . . . . . ) – j) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34 und 35 zu Petitionen (Drucksachen 16/1132, 16/1133, 16/1134, 16/1135, 16/1136, 16/1137, 16/1138, 16/1139) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2630 A 2630 C 2630 C 2631 A 2631 A 2631 C 2631 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bei- trag des Energiegipfels zur Energieversor- gungssicherheit und zur Verringerung der Gefahren durch Atomkraft und Klima- wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Ute Kumpf (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Tabillion (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Parla- mentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Drucksache 16/1131) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch den Parlamentari- schen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Berichtszeitraum: 11. März 2004 bis 29. Juni 2005) (Drucksache 15/5942) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D H T Z r z g ( D C M D P R T A L w B d g ( S P A S E C T Z d G t ( M C J D K P C 2632 B 2632 C 2633 C 2633 D 2634 B 2636 A 2637 A 2639 B 2640 A 2641 B 2642 C 2643 C 2644 C 2645 D 2647 A 2648 B 2649 A 2649 A 2649 B 2651 A 2652 B 2653 C 2654 C r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: weite und dritte Beratung des vom Bundes- at eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung des Buchpreisbindungs- esetzes Drucksachen 16/238, 16/1118) . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Dr. Reinhard oske, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nie wie- er Tschernobyl – Zukunftssichere Ener- ieversorgung ohne Atomkraft Drucksache 16/860) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes über die Deutsche Nationalbiblio- hek (DNBG) Drucksachen 16/322, 16/896) . . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . ai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2656 A 2657 A 2658 B 2658 C 2659 D 2660 D 2662 C 2663 B 2664 B 2665 C 2665 C 2666 C 2668 C 2670 A 2671 A 2672 A 2673 A 2673 A 2674 A 2675 A 2676 A 2677 A 2678 B 2679 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 V Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ordnungspolitischer Kompass für die deutsche Energiepolitik (Drucksache 16/589) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Die zukünftige Ener- gieversorgung sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 16/1082) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprü- chen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungs- gesetz – FoSiG) (Drucksache 16/511) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Geert Mackenroth, Staatsminister (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine, Werner Dreibus, Petra Pau und der Fraktion der LINKEN: Gegen die Schließung von 45 Standorten bei der Deutschen Telekom AG (Drucksache 16/845) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M T B d d 2 ( R E A K R W G H T A E w B d f d ( B D D D F T E e N e s ( R D N H D 2680 B 2680 B 2680 C 2681 C 2683 C 2684 B 2685 D 2686 B 2687 C 2687 C 2688 B 2689 C 2691 B 2692 B 2693 A 2693 D 2694 C 2694 D 2695 D 2697 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: eschlussempfehlung und Bericht des Vertei- igungsausschusses zu der Unterrichtung urch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 004 (46. Bericht) Drucksachen 15/5000, 16/909) . . . . . . . . . . . einhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . olf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . edi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Birgitt Bender, lisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Dem Soli- arsystem eine stabile Grundlage geben – ür eine nachhaltige Finanzierungsreform er Krankenversicherung Drucksache 16/950) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur euregelung der Besteuerung von Energie- rzeugnissen und zur Änderung des Strom- teuergesetzes Drucksache 16/1172) . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 D 2698 C 2700 B 2700 C 2701 D 2702 D 2704 B 2705 B 2706 B 2707 B 2708 A 2708 D 2708 D 2709 C 2711 A 2712 C 2715 A 2715 D 2716 A 2717 C 2718 C 2720 C 2721 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Miriam Gruß, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Vorausset- zungen für Entwicklung, Bau und Betrieb einer Europäischen Spallations-Neutronen- quelle in Deutschland schaffen – Deutsche Bewerbung vorantreiben (Drucksache 16/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Geset- zes zur Änderung des Urheberrechtsgeset- zes (Drucksache 16/1107) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Norman Paech, Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der LINKEN: Weiter verhandeln – kein Militäreinsatz gegen den Iran (Drucksachen 16/452, 16/962) . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Für ein friedliches Vorgehen im Kon- flikt über das iranische Atomprogramm – Demokratische Entwicklung unterstützen (Drucksachen 16/651, 16/1157) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossen- schaft und zur Änderung des Genossen- schaftsrechts (Drucksache 16/1025) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b i Z B s V o D P F z z N ( B F H D E T a 2722 C 2722 D 2723 A 2723 C 2724 B 2726 A 2726 D 2727 D 2727 D 2728 B agesordnungspunkt 19: ) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ver- bot der Käfighaltung für Legehennen ab 2007 beibehalten (Drucksache 16/839) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der LINKEN: Ar- beitsplätze durch artgerechte Legehen- nenhaltung in Deutschland sichern – Verbot der Käfighaltung ab 2007 durchsetzen (Drucksache 16/1128) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- rdneten Hans-Michael Goldmann, r. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund eter Geisen, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Keine Wettbewerbsver- errungen für Landwirte durch die Umset- ung der EU-Richtlinie zur Haltung von utztieren in nationales Recht Drucksachen 16/590, 16/1142) . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gegen rechtsstaatsfreie Räume – Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen 2728 C 2728 C 2728 D 2729 A 2729 C 2730 C 2731 A 2732 D 2733 C 2735 B 2736 D 2737 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 VII von Akkreditierungsverfahren bedür- fen einer Rechtsgrundlage (Drucksache 16/577) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüberprüfungen zur Fuß- ballweltmeisterschaft 2006 (Drucksache 16/686) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kinder- rechte in Deutschland vorbehaltlos umset- zen – Erklärung zur UN-Kinderrechtskon- vention zurücknehmen (Drucksache 16/1064) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Gegen die Schließung von 45 Stand- orten bei der Deutschen Telekom AG (Tages- ordnungspunkt 11) Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Voraussetzungen für Entwick- lung, Bau und Betrieb einer Europäischen Spallations-Neutronenquelle in Deutschland schaffen – Deutsche Bewerbung vorantreiben (Tagesordnungspunkt 15) A T C K A Z E r n J A Z d – – ( n K D H D J A Z d d Ä o G K M U M A 2738 C 2738 C 2738 D 2739 A 2739 C 2740 C 2742 A 2743 A 2744 C 2745 A 2745 C xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Fünften Gesetzes zur Ände- ung des Urheberrechtsgesetzes (Tagesord- ungspunkt 16) erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Weiter verhandeln – kein Militäreinsatz gegen den Iran Für ein friedliches Vorgehen im Konflikt über das iranische Atomprogramm – De- mokratische Entwicklung unterstützen Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- ungspunkt 5) arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung er Europäischen Genossenschaft und zur nderung des Genossenschaftsrechts (Tages- rdnungspunkt 18) eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . argareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2746 B 2748 A 2749 A 2749 D 2750 C 2751 B 2752 B 2753 B 2754 A 2754 C 2755 B 2756 D 2757 D 2759 A 2759 D 2761 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Gegen rechtsstaatsfreie Räume – Sicher- heitsüberprüfungen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren bedürfen einer Rechtsgrundlage – Kein Generalverdacht bei den Sicherheits- überprüfungen zur Fußballweltmeister- schaft 2006 (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Kinderrechte in Deutschland vorbe- haltlos umsetzen – Erklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention zurücknehmen (Tagesord- nungspunkt 21) Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2762 A 2763 D 2765 A 2766 A 2766 C 2767 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2587 (A) ) (B) ) 32. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Anlage 8 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2745 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates und Umschulung neue Perspektiven für Mitarbeiterinnen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A D k d f n t b d M w t m s g a t p f u k P m R s n n l n d d g r m k h n l E t s C K s T Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Arnold, Rainer SPD 06.04.2006 Bülow, Marco SPD 06.04.2006 Glos, Michael CDU/CSU 06.04.2006 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 06.04.2006 Griese, Kerstin SPD 06.04.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 06.04.2006 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 06.04.2006 Hilsberg, Stephan SPD 06.04.2006 Homburger, Birgit FDP 06.04.2006 Kortmann, Karin SPD 06.04.2006 Leutert, Michael DIE LINKE 06.04.2006 Michelbach, Hans CDU/CSU 06.04.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2006 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 06.04.2006 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 06.04.2006 Parr, Detlef FDP 06.04.2006 Schäffler, Frank FDP 06.04.2006 Schummer, Uwe CDU/CSU 06.04.2006 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2006* Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 06.04.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Gegen die Schließung von 45 Standorten der Deutschen Telekom AG (Tagesordnungspunkt 11) Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Einführung von Wettbewerb bei der Telekommuni- ation hat die Voraussetzung für das Entstehen von Hun- erttausenden neuen Arbeitsplätzen im Bereich der In- ormations- und Kommunikationsdienstleistungen, der euen Medien und des E-Commerce geschaffen. Wir un- erstützen diesen Prozess und fordern faire Wettbewerbs- edingungen für große und kleine Unternehmen. Wer wie die PDS Staatsunternehmen erhalten will, er verwehrt kleinen und mittleren Unternehmen den arktzugang und verhindert so das Entstehen wettbe- erbsfähiger Arbeitsplätze. Die Deutsche Telekom AG als früheres Monopolun- ernehmen hat einen schwierigen Anpassungsprozess zu eistern. Sie muss unter Wettbewerbsbedingungen be- tehen und sich auf neuen Märkten positionieren. Natur- emäß muss sie Marktanteile an neue Wettbewerber bgeben. Per saldo sind bei den Telekommunikationsun- ernehmen seit der Liberalisierung 1998 neue Arbeits- lätze entstanden. Der Bund sollte seine Anteile kontinuierlich verkau- en und die Mittel aus dieser Privatisierung in Bildung nd Forschung investieren. Nur so können für die Zu- unft Arbeitsplätze in Deutschland gehalten werden. Die DS will an Staatsunternehmen festhalten und meint, it Staatsunternehmen die Probleme strukturschwacher egionen lösen zu können. Diese Versuche sind bereits ehr oft gescheitert. Wir wollen strukturschwache Regio- en mit Zukunftsinvestitionen und nicht mit Staatsunter- ehmen unterstützen. Unter anderem durch schwere Versäumnisse und Feh- er des Managements ist es der Deutschen Telekom AG icht gelungen, sich so auf dem Markt zu behaupten, ass sie ohne Personalabbau auskommt. Wer aber will, ass auch bei der Telekommunikation Wettbewerb reift, der kann nicht ausschließen, dass auch bei frühe- en Monopolunternehmen Personal abgebaut werden uss. Andernfalls könnte auch bei den Wettbewerbern ein Personal aufgebaut werden. Der Antrag der PDS at mit der Realität nichts zu tun. Der Bund hält nur och eine Minderheitsbeteiligung an der Deutschen Te- ekom. Richtig ist, dass die Deutsche Telekom AG im invernehmen mit dem Betriebsrat die Zahl der Callcen- er von 91 auf 58 reduziert. Die Mitarbeiter in den zu chließenden Callcentern erhalten Angebote, in anderen allcentern zu arbeiten. Es gibt keine betriebsbedingten ündigungen. Wir fordern die DTAG auf, für Härtefälle oziale Lösungen zu suchen. Wir fordern die Deutsche elekom auf, wo immer möglich durch Qualifizierung 2746 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) und Mitarbeiter zu schaffen, deren Beschäftigung weg- fällt. Netto werden im Konzern 19 000 Stellen abgebaut, dabei werden 27 000 Stellen abgebaut, während 8 000 Stellen neu aufgebaut werden. Wir halten auch nichts davon, der Deutschen Telekom AG in neuen Bereichen Monopolstellungen zu gewäh- ren. Bisweilen erweckt die DTAG ja den Eindruck, dann auf Arbeitsplatzabbau verzichten zu können. Der Abbau von Arbeitsplätzen bei Wettbewerbern wäre das Ergeb- nis. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat in einem Brief an die Bundesregierung festgestellt, das der Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes nicht mit dem europäischen Telekommunikationsrecht übereinstimmt und ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen wird. Die Bundesregierung will die DTAG für den Aufbau des VDSL-Breitbandes von der Zugangs- und Preisregulierung durch die Bundesnetz- agentur ausnehmen. Das würde der Deutschen Telekom AG gestatten, ihre marktbeherrschende Stellung in einen weiteren Bereich auszudehnen, denn Wettbewerber hät- ten nicht die Möglichkeit, diese innovativen Dienste an- zubieten. Der Regulierungsverzicht erhöht die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, innovative Anbieter von Diensten und erschwert den Marktzugang für Wett- bewerber. Durch dieses Vorgehen werden Unternehmen wie zum Beispiel Arcor oder iesy benachteiligt, um Marktchancen bei im neu entstehenden Triple-Play- Markt – Fernsehen, Internet und Telefonie über eine Lei- tung – beraubt. Wir sind für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen. Wir treten für soziale Schutzrechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die in allen Unternehmen gleichermaßen gelten. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Voraussetzungen für Entwicklung, Bau und Betrieb einer Europäi- schen Spallations-Neutronenquelle in Deutsch- land schaffen – Deutsche Bewerbung vorantrei- ben (Tagesordnungspunkt 15) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Wir alle wissen: Deutschland hat das Zeug, technologische Spitzenleistungen in der wissensbasierten Wirtschaft zu erbringen. Deshalb fangen wir jetzt damit an, ideolo- gischen Ballast von sieben Jahren rot-grüner Bundesre- gierung abzuwerfen. Die Entwicklung der letzten Mo- nate unter kompetenter Führung der erfolgreichen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel macht mir Mut, dass es gelingen wird, viele Dinge in Deutschland wie- der vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das betrifft insbe- sondere auch die Haltung der Bundesregierung zur Kernenergie bzw. zur Kernforschung, wo es gilt, sieben Jahre Stillstand und Rückschritt wieder wettzumachen. Unsere hoch geschätzte Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan hat hierzu Perspektiven aufgezeigt und schnell und kompetent gehandelt. e d j W S d w u G s u s i n k n r s – n r r z F n f e s E d S m t G h s s h d s t E l s a k P r d t s u s t (C (D Hier haben sich bereits nach wenigen Monaten die rsten Erfolge eingestellt. Es ist eine gute Entwicklung, ass die Entsorgung spaltbaren Materials durch die üngsten Gerichtsurteile neue Perspektiven erhalten hat. enn die Verfahren zur Nutzung von Gorleben und des chachtes Konrad jetzt zügig weiter vorangetrieben wer- en, haben wir demnächst einen sicheren Entsorgungs- eg für unser spaltbares Material. Damit war der Kampf nseres geschätzten ehemaligen Kollegen Kurt-Dieter rill erfolgreich – auch wenn das manchem hier nicht chmecken mag. Wir von der Union bekennen uns klar zu Forschung nd technologischer Entwicklung und wollen eine kon- istente innovationsförderliche Politik auch und gerade m Bereich der Kerntechnik betreiben. Deshalb hat die eue unionsgeführte Bundesregierung, haben Bundes- anzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesforschungsmi- isterin wichtige und klare Akzente im Forschungsbe- eich gesetzt. Das neu aufgelegte Investitionsprogramm tärkt die Spitzentechnologie und gibt eine Perspektive endlich – für eine angemessene und verlässliche Fi- anzierung unserer zukunftsweisenden Forschungsein- ichtungen. Im Bereich der Kernforschung geht es in der Tat da- um, wesentliche Versäumnisse der Vergangenheit aus- ugleichen. Deutschland muss auf diesem wichtigen orschungsfeld verlorene Kompetenzen wiedergewin- en. Wir wollen in der Kernforschung unseren Beitrag ür einen fruchtbaren und ertragreichen gemeinsamen uropäischen Forschungsraum leisten. Es ist doch offen- ichtlich, dass ohne starken Beitrag Deutschlands uropa im Wettlauf mit anderen dynamisch aufstreben- en Regionen nur schwer bzw. nicht mithalten kann, wie taatssekretär Rachel zu Recht unterstrichen hat. Die Ergebnisse dieser Forschung müssen für die hei- ische Anwendung und den wissenschaftlichen Aus- ausch ebenso wie für einen nutzbringenden Export von ütern und Dienstleistungen genutzt werden. Hierauf aben Staatssekretärin Dagmar Wöhrl und unser Wirt- chaftsexperte Laurenz Meyer immer wieder hingewie- en. Das derzeit im deutschen Forschungsbereich vor- andene Wissen muss erhalten werden. Die Weitergabe es Know-hows an die folgende Generation von Wissen- chaftlern ist zu garantieren. Insofern begrüße ich ausdrücklich den Geist, der hin- er dem Antrag der FDP-Fraktion zum Betrieb einer uropäischen Spallations-Neutronenquelle in Deutsch- and steht. Wir müssen unsere Kräfte nutzen, ideologi- chen Ballast abwerfen, wo er uns unnötig bremst, und uch die Kernforschung so ausrichten, dass sie uns zu- ünftig möglichst gut nutzbare Ergebnisse bringt. erspektivisch erwähne ich die zukunftsträchtigen Be- eiche der Kernfusion und der Transmutation im Bereich er Energieforschung ebenso wie den Bereich der Neu- ronenforschung und der Schwerionenforschung. Wir ind uns doch einig: Hier werden die Grundlagen gelegt nd die Technologien entwickelt, die in der Zukunft eine ichere, wirtschaftliche, kostengünstige und umweltver- rägliche Energieversorgung garantieren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2747 (A) ) (B) ) Angesichts dieser Vielfalt an Forschungsfeldern und Forschungsanlagen stellt sich die Frage, in welchem Be- reich die Forschungsinfrastruktur sinnvoll weiterentwi- ckelt werden kann und soll. Wir können das Geld nur einmal ausgeben. Begrenzte Mittel sollen dabei einen möglichst großen Nutzen erbringen. Jetzt steht – mit dem Antrag der FDP – die Frage im Raum: Brauchen wir derzeit eine neue Spallationsquelle in Deutschland? Der Wissenschaftsrat hat diese Frage geprüft mit dem Ergebnis, dass wir sie nicht dringlich brauchen. In der Tat ist die Versorgung der Forschung mit Neutronen in Deutschland im Moment gut und er- heblich besser als in anderen europäischen Ländern. Erst 2004 ist in Garching eine neue Neutronenquelle in Be- trieb genommen worden. Der Wissenschaft in Deutschland stehen Forschungs- reaktoren zur Verfügung in Grenoble mit der weltweit intensivsten Neutronenquelle am ILL, an dem Deutsch- land zu einem Drittel beteiligt ist, in München die zweit- stärkste Quelle FRM II mit der modernsten Instrumen- tierung, die seit 2005 im Nutzerbetrieb ist, in Berlin, der BER 2 am Hahn-Meitner-Institut, HMI, in Geesthacht der FRG-1 bei der GKSS. Außerdem gibt es noch For- schungsmöglichkeiten am internationalen VIK in Dubna, Russland, und an anderen europäischen Anla- gen. Der Wissenschaftsrat sah zum Beispiel für die Struk- turforschung ein größeres wissenschaftliches Potenzial in der Synchrotronstrahlung und der neuen, innovativen Technik des Freie-Elektronen-Lasers FEL. Mit FEL kann zum Beispiel eine enorme Verbesserung der Quali- tät von Röntgenstrahlung erreicht werden. Wir öffnen damit das Fenster zu völlig neuen Forschungsgebieten. Dieses Projekt soll jetzt in Hamburg als europäische Ein- richtung verwirklicht werden. Was wir derzeit bei der Neutronenforschung als Deut- sche dringlicher brauchen als neue Quellen, sind moder- nere Instrumente, um vorhandene Neutronenquellen im Dienste der Wissenschaft für Untersuchungen besser zu nutzen. Hier sind wir auf einem guten Weg: Das For- schungszentrum Jülich errichtet an der Spallationsquelle SNS in den USA ein Instrument, zu dem deutsche For- scher Zugang erhalten werden. Der neue Forschungs- reaktor FRM II in München mit einer Außenstelle des Forschungszentrums Jülich und Instrumenten anderer HGF-Einrichtungen wird eine sehr moderne Instrumen- tierung bieten, sodass es möglich sein wird, nach dem Reaktor in Jülich 2006 auch den Reaktor in Geesthacht bis Ende des Jahrzehnts außer Betrieb zu nehmen. Selbst wenn keine neue Neutronenquelle gebaut würde, stün- den nach 2020 deutschen Forschern zumindest der FRM II und aus derzeitiger Sicht auch noch der Reaktor in Grenoble zur Verfügung. Aus Sicht unserer europäischen Partner stellt sich die Situation anders dar. Als bedeutende nationale Quellen existieren sonst nur noch der Forschungsreaktor LLB in Frankreich und eine kleinere Spallationsquelle ISIS in Großbritannien. Daher gibt es derzeit in mehreren euro- päischen Ländern Bemühungen um den Bau von Spalla- tionsquellen. Die Vision der Neutronenforscher ist i i s R a n s w f t E u s 7 n b D B d d A M B g G f h w m d d a G H s v s S t 6 d n s v B s e n P w w z w P E D (C (D nsgesamt eine Multi-Megawatt-Spallationsquelle, die nternational führend ist, nicht eine kleinere Anlage. Das Europäische Strategieforum für Forschungsinfra- trukturen ESFRI arbeitet derzeit an einer europäischen oadmap für Forschungsinfrastrukturen. ESFRI hat uch eine Expertengruppe für die Forschung mit Neutro- en eingesetzt. In diese Expertengruppe ist auch der Vor- chlag aus Sachsen-Anhalt eingebracht worden. ESFRI ird sich aber ausdrücklich nicht mit Standortfragen be- assen, sondern Projekte nach wissenschaftlichen und echnischen Kriterien beurteilen. Außerdem werden in SFRI keine Entscheidungen zu Großgeräten getroffen nd keine Budgets verteilt. Dies ist Aufgabe der interes- ierten Regierungen. Durch die Pläne der EU, sich im . Rahmenprogramm an der Finanzierung des Baus euer und des Ausbaus existierender Großgeräte zu eteiligen, sind viele Erwartungen geweckt worden. erzeit wird eine etwaige Beteiligung der EU an den aukosten neuer Großgeräte von maximal 20 Prozent iskutiert. Angesichts des begrenzten Budgets wird auch ies nur in wenigen Fällen erreichbar sein. Es sind keine bsichten der Kommission bekannt, sich in besonderem aße an der Finanzierung einer ESS zu beteiligen. Eine eteiligung der EU an den bereits beschlossenen Groß- eräten XFEL und FAIR ist vorrangig. Die Finanzierung der ESS wird – wie bei den anderen roßgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagen- orschung – zwischen den interessierten Ländern ausge- andelt, wobei vom Sitzland ein besonderer Beitrag er- artet wird. Bei einem Standort der ESS in Deutschland it seiner großen Nutzergemeinde sind dies wohl min- estens 50 Prozent. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, en Bau der beschlossenen Großgeräte XFEL und FAIR uf eine sichere finanzielle Basis zu stellen. Ein weiteres roßgerät würde einen erheblichen Zusatzbedarf im aushalt des BMBF bedeuten. Auch der Standort wird nicht von der EU entschieden, ondern zwischen den an der ESS interessierten Ländern erhandelt. Eine Standortbewerbung bei der Kommis- ion ist daher gegenstandslos. Für XFEL und FAIR mit tandorten in Deutschland erwarten wir bereits eine Be- eiligung unserer europäischen Partner von über 00 Millionen Euro. Es ist daher nicht wahrscheinlich, ass sich diese Länder für ein weiteres Großgerät mit ei- em Standort in Deutschland einsetzen würden, insbe- ondere wenn es eigene Standortinteressen gibt. Es ist ielmehr damit zu rechnen, dass sie das BMBF auf eine eteiligung an ihren Projekten ansprechen werden. Der Antrag der FDP suggeriert, dass die EU eine we- entliche Rolle bei der Finanzierung und der Standort- ntscheidung einer ESS spielen wird. Dies ist jedoch icht der Fall. Der Standort muss unter den interessierten artnern verhandelt werden. Das Sitzland wird einen esentlichen Finanzierungsanteil tragen müssen. Ein eiterer deutscher Standortvorschlag würde erhebliche usätzliche Mittel im BMBF-Haushält erfordern und ahrscheinlich auch nicht von unseren europäischen artnern unterstützt. Der Wissenschaftsrat hat 2002 die SS nicht befürwortet und andere Prioritäten gesetzt. en Wissenschaftsrat mit einer erneuten Begutachtung 2748 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) zu beauftragen, sollte nur erwogen werden, wenn es Fi- nanzierungschancen für diesen Vorschlag gibt. Zum jet- zigen Zeitpunkt wird davon abgeraten. Vor diesem Hintergrund sollten wir nach 2010 eine Strategie für die langfristige Versorgung der Forschung mit Neutronen entwickeln. Deutschland ist bisher seiner Verantwortung für die Weiterentwicklung der Neutro- nenforschung nachgekommen und wird es auch zukünf- tig. Deshalb müssen wir in fünf Jahren mit dem Anlauf für den nächsten Quantensprung für die Forschung nach 2020 in der Spallationsforschung beginnen. Dann – und nicht heute – könnten wir beim Bau einer Spallations- quelle der nächsten Generation auf die Erfahrungen aus den USA und aus Japan bei der Lösung der schwierigen technischen Aufgaben zurückgreifen. Erst dann stellt sich auch die Standortfrage, wobei wir innerhalb Deutschlands auf reichhaltige Erfahrungen an vielfälti- gen kerntechnischen Forschungsstandorten, wie zum Beispiel Darmstadt, Hamburg, Berlin, Garching, Greifs- wald, Jülich oder Karlsruhe zurückgreifen können. Frau Pieper ist mit ihren Kollegen herzlich eingeladen, sich in die Entwicklung dieser Strategie einzubringen. Thomas Oppermann (SPD): Wie im FDP-Antrag zutreffend ausgeführt wird, stellte der Bericht des Me- gascience-Forum der OECD von 1999 über die Zukunft der Neutronenquellen fest, dass in einer globalen Sicht die zum damaligen Zeitpunkt installierte Kapazität an Neutronenquellen zwischen 2010 und 2020 auf ein Drit- tel abnehmen werde. Die Arbeitsgruppe empfahl daher, in jeder der drei Weltregionen Asien/Pazifik, Nordame- rika und Europa innerhalb von 20 Jahren fortgeschrittene Neutronenquellen zu installieren. Die USA und Japan haben aufgrund ihres Bedarfs an neuen Quellen bereits mit dem Bau von Spallations-Neutronenquellen begon- nen. Aus deutscher Sicht gibt es jedoch einen anderen Zeithorizont, da die Versorgung der Forschung mit Neu- tronen in Deutschland erheblich besser ist als in allen an- deren europäischen Ländern. Erst 2004 ist mit dem FRM II eine neue Neutronenquelle in Betrieb genom- men worden. Der Wissenschaft in Deutschland steht heute eine Vielzahl an Forschungsreaktoren zur Verfü- gung. So in Grenoble am ILL, an dem Deutschland zu einem Drittel beteiligt ist; in München mit der Quelle FRM II, die „frisch“ im Nutzerbetrieb ist; immer noch in Berlin mit dem BER 2 am Hahn-Meitner-Institut und auch noch in Geesthacht mit dem FRG-1 bei der GKSS. Der neue Forschungsreaktor FRM II in München mit einer Außenstelle des Forschungszentrums Jülich und Instrumenten anderer HGF-Einrichtungen wird eine sehr moderne Instrumentierung bieten, sodass es möglich sein wird, nach dem Reaktor in Jülich 2006 auch den Re- aktor in Geesthacht bis Ende des Jahrzehnts außer Be- trieb zu nehmen. Den Vorschlag zum Bau einer ESS hatte das BMBF zusammen mit acht weiteren Vorschlägen der Wissen- schaft für neue Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung dem Wissenschaftsrat vorgelegt. In seinen Empfehlungen vom November 2002 hat der W p d t f d T k g n B s H s a W a f c S r s d s R a n s w f t E u s m z d b D G f h w m d d a G H s v s t u E L (C (D issenschaftsrat die ESS in die dritte Gruppe eingrup- iert, das heißt sie zur Förderung nicht empfohlen und ie Möglichkeit einer erneuten Vorlage zur Begutach- ung eröffnet. Der Wissenschaftsrat sah für die Struktur- orschung ein größeres wissenschaftliches Potenzial in er Synchrotronstrahlung und der neuen, innovativen echnik der Freie-Elektronen-Laser. Mit dieser Technik ann eine enorme Verbesserung der Qualität von Rönt- enstrahlung erreicht und damit das Fenster zu völlig euen Forschungsgebieten aufgestoßen werden. Die undesregierung hat sich dieser Empfehlung ange- chlossen und 2003 den Bau des Röntgenlasers XFEL in amburg als europäische Einrichtung beschlossen. Nach 2020 werden den deutschen Neutronenfor- chern zumindest der FRM II und aus derzeitiger Sicht uch noch der Reaktor am ILL zur Verfügung stehen. egen der langen Vorlaufzeit muss aus deutscher Sicht ber nach 2010 eine europäische Strategie für die lang- ristige Versorgung der Forschung mit Neutronen entwi- kelt werden. Zu dieser Zeit könnte beim Bau einer pallationsquelle der nächsten Generation auf die Erfah- ungen aus den USA und aus Japan bei der Lösung der chwierigen technischen Aufgaben zurückgegriffen wer- en. Das Europäische Strategieforum für Forschungsinfra- trukturen arbeitet derzeit an einer europäischen oadmap für Forschungsinfrastrukturen. ESFRI hat uch eine Expertengruppe für die Forschung mit Neutro- en eingesetzt. In diese Expertengruppe ist auch der Vor- chlag aus Sachsen-Anhalt eingebracht worden. ESFRI ird sich aber ausdrücklich nicht mit Standortfragen be- assen, sondern Projekte nach wissenschaftlichen und echnischen Kriterien beurteilen. Außerdem werden in SFRI keine Entscheidungen zu Großgeräten getroffen nd keine Budgets verteilt. Dies ist Aufgabe der interes- ierten Regierungen. Derzeit sind im Übrigen keine Absichten der Kom- ission bekannt, sich in besonderem Maße an der Finan- ierung einer ESS zu beteiligen. Für das BMBF ist zu- em eine Beteiligung der EU an den bereits eschlossenen Großgeräten XFEL und FAIR vorrangig. ie Finanzierung der ESS wird – wie bei den anderen roßgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagen- orschung – zwischen den interessierten Ländern ausge- andelt, wobei vom Sitzland ein besonderer Beitrag er- artet wird. Bei einem Standort der ESS in Deutschland it seiner großen Nutzergemeinde sind dies wohl min- estens 50 Prozent. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, en Bau der beschlossenen Großgeräte XFEL und FAIR uf eine sichere finanzielle Basis zu stellen. Ein weiteres roßgerät würde einen erheblichen Zusatzbedarf im aushalt des BMBF bedeuten. Auch der Standort wird nicht von der EU entschieden, ondern zwischen den an der ESS interessierten Ländern erhandelt. Eine Standortbewerbung bei der Kommis- ion ist daher sinnlos. Für XFEL und FAIR mit Standor- en in Deutschland erwarten wir bereits eine Beteiligung nserer europäischen Partner von über 600 Millionen uro. Es ist daher nicht wahrscheinlich, dass sich diese änder für ein weiteres Großgerät mit einem Standort in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2749 (A) ) (B) ) Deutschland einsetzen würden, insbesondere wenn es ei- gene Standortinteressen gibt. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass sie das BMBF auf eine Beteiligung an ih- ren Projekten ansprechen werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheint eine Mitför- derung durch die europäischen Partner der ESS an einem deutschen Standort, egal ob West oder Ost, derzeit nicht sehr realistisch. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich die Mühe lohnt, ein derartiges Ziel anzustreben. Darüber können wir im Ausschuss aber gern ausführlich diskutie- ren und sorgfältig beraten. Cornelia Pieper (FDP): Das Thema ist nicht neu und doch hoch aktuell, hoch aktuell, weil es darum geht, auf der einen Seite ein Versprechen der Bundesregierung einzulösen, und eine Großforschungseinrichtung mit in- ternationaler Strahlkraft in den neuen Bundesländern an- zusiedeln – bislang konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen, woran die Bundesregierung dabei denkt – und auf der anderen Seite, um im Zentrum Europas den For- schern eine leistungsfähige Neutronenquelle zur Verfü- gung zu stellen, die Deutschland zugleich interessant für die Weltelite der Wissenschaft macht. Das sieht allerdings nicht nur die FDP-Bundestags- fraktion so. Die OECD begründete die Notwendigkeit des Baus und Betriebs von Neutronenquellen im Mega- watt-Bereich in den drei Weltregionen Asien, Nordame- rika und Europa schon 1998. Deutschland hat sich 1999 dieser Auffassung angeschlossen. Die USA sind dem Vorschlag bereits gefolgt, und – wen wundert’s – deutsche Forscher haben bereits ei- gene Geräte zur Nutzung dieser leistungsfähigen Neutro- nenquelle entwickelt und gebaut. Sie werden künftig ein Strahlungsrohr und Strahlungszeiten für ihre wissen- schaftlichen Experimente an der SNS in Oak Ridge, USA, nutzen können. Die deutsche Position zu einer Europäischen Neutro- nen-Spallationsquelle hat uns Frau Bundesministerin Schavan gestern im Ausschuss mit glockenheller Stimme verkündet: Wenn Brüssel das Projekt in das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm aufnimmt, erfolgt auch ein deutscher Beitrag! Welcher das ist, blieb ihr Ge- heimnis. Wir sind jedoch nicht allein in Europa. Ich weiß, dass inzwischen Tony Blair, Großbritannien, den Auftrag er- teilt hat, eine Standortbewerbung Englands zu prüfen. Aus Jülich ist unter vorgehaltener Hand zu hören, dass man eine Standortbewerbung Englands sogar unterstüt- zen solle. Zu den weiteren Bewerbern zählen neben Schweden übrigens auch Ungarn und Spanien. Dieses Katz-und-Maus-Spiel muss ein Ende haben. Deutschland sollte sich um den Standort für die ESS be- werben. In Europa wird derzeit über 20 förderwürdige Großforschungseinrichtungen bzw. Großgeräte verhan- delt. Insgesamt sieben sollen über das 7. EU-FRP geför- dert werden. Ob die ESS dabei ist, ist noch unklar. Im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitä- ten“ des 7. EU-FRP sollen in der Zeit zwischen 2007 u s F b g a D W t e t w n r d K l A u b u b u B n s d ü s b n m S m s F f n d h s w E l d z E n s i e b (C (D nd 2013 in Europa neue Forschungsinfrastrukturen ge- chaffen werden. Das Europäische Strategieforum für orschungsinfrastrukturen, ESFRI, hat der Kommission ereits eine Liste der Möglichkeiten für benötigte neue, roßmaßstäbliche Infrastrukturen vorgeschlagen, in die uch die ESS an sechster Stelle aufgeführt ist. Die ESS ist sicher nicht das einzige Projekt, was in eutschland auf der Grundlage der Empfehlungen des issenschaftsrats mit europäischen und nationalen Mit- eln gefördert und gebaut wird. Die ESS könnte aber das rste Großgerät sein, das auch eine nennenswerte Inves- ition in den neuen Bundesländern bedeutet. Bislang urden hier nur 24,5 Millionen Euro für das Hochmag- etfeldlabor in Rossendorf bereitgestellt. Ein Linsenge- icht im Vergleich zu den langfristigen Investitionen für ie anderen Großgeräte in Hamburg, Darmstadt und öln in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro. Der mitteldeutsche Raum verfügt zusammen mit Ber- in durchaus über das wissenschaftliche Potenzial, diese ufgaben auch zu stemmen. Im Hahn-Meitner-Institut nd an den Universitäten Berlin, Leipzig und Halle ar- eiten exzellente Wissenschaftler, die durchaus willens nd in der Lage sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen ei der Projektentwicklung und später auch beim Bau nd Betrieb einzubringen. Nicht zuletzt werden auch die undesländer Sachsen- Anhalt und Sachsen einen nen- enswerten Beitrag leisten. Die erforderlichen Flächen ind bereits reserviert. Und noch etwas: Natürlich muss er wissenschaftliche Antrag durch das ESS-Council berarbeitet werden. Der Wissenschaftsrat jedenfalls hat eine Bereitschaft erklärt, einen neuen Antrag zu bear- eiten und zu bewerten. Einer Neuevaluation steht also ichts im Wege. Ich appelliere an Sie und die Bundesregierung: Neh- en Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter. Setzen ie in Brüssel ein Signal, das der stärksten Wirtschafts- acht in Europa Ehre macht. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir timmen sicher darin überein, dass Hochschulen und orschungseinrichtungen wichtige Kristallisationspunkte ür die Regionalentwicklung und damit auch ein Hoff- ungsträger für Wirtschaft und Beschäftigung gerade in en neuen Bundesländern sind. Dafür gibt es schon eute viele positive Beispiele. Diese Cluster zu stärken, ollte weiterhin eine gemeinsame Strategie sein. Ich arne aber davor, aus parteipolitischen Gründen falsche rwartungen zu wecken, gerade in den neuen Bundes- ändern. Es macht keinen Sinn, bisherige nationale Entschei- ungen über Forschungsprioritäten zu ignorieren oder so u tun, als hätten sie keine Konsequenzen für weitere ntwicklungen. Eine Entscheidung, die man zwar bedauern mag, aber icht ausblenden kann, ist es gewesen, mit dem For- chungsreaktor FRM II 2004 eine neue Neutronenquelle n Deutschland in Betrieb zu nehmen. Uns Grünen wäre ine Spallationsquelle als Neutronenquelle natürlich lie- er gewesen als ein Forschungsreaktor, vor allen Dingen 2750 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) wenn man sieht, wie die Folgen der Kernforschung uns heute teuer zu stehen kommen und Handlungsspiel- räume für die Zukunft beschneiden. Eine andere Entscheidung, zu der man aber heute ste- hen sollte, ist die Entscheidung des Wissenschaftsrats 2002 über Großforschungsprojekte: Der Wissenschafts- rat hat eindeutig das größere Potenzial für die internatio- nale und europäische Forschungsgemeinschaft im so ge- nannten TESLA-Projekt gesehen. Das heißt zum einen in der Synchrotronstrahlung und dem Linear-Collider- Projekt und zum anderen im Freie-Elektronen-Röntgen- laser. Die Spallations-Neutronenquelle wurde nicht zur Förderung vorgeschlagen. Dass mich als Hamburgerin und ehemalige Wissenschaftssenatorin diese Entschei- dung sehr gefreut hat, liegt auf der Hand. Diese Prioritä- tensetzung hat uns aber auch in der internationalen For- schungsgemeinschaft weit nach vorn gebracht und sich dadurch als richtig herausgestellt. Dass Projekt Röntgen- laser XFEL ist heute bereits ein europäisches Projekt mit vielen europäischen Partnern und in der Vorbereitung weit fortgeschritten. Ohne die Entscheidung und das na- tionale Engagement der damaligen Bundesregierung wäre dies nicht möglich gewesen. Der Linear-Collider rangiert auf der europäischen Strategieebene inzwischen unter den globalen Projekten. Es geht also um eine Infra- struktur für eine weltweite Forschungsgemeinschaft. Es trifft zu, dass eine europäische Spallations-Neutro- nenquelle inzwischen vom europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastruktur in eine Möglichkeitsliste von 23 Projekten aufgenommen worden ist. Dies sind Projekte, für die eine Unterstützung nicht nur, aber auch aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm gegebenenfalls in Betracht kommen könnte. Eine Absichtserklärung ist dies nicht. Bestenfalls könnte daraus die Möglichkeit für die jeweiligen Projektbetreiber erwachsen, leichter an Darlehen heranzukommen. Klar ist aber, das Geld müsste im Wesentlichen woanders herkommen. Mit dem Röntgenlaser XFEL und mit FAIR haben wir zwei Großforschungsprojekte von europäischer Dimen- sion, die in Deutschland realisiert werden sollen. Wir können aber nicht erwarten, dass alle Großforschungsin- frastrukturprojekte unabhängig von ihrem nationalen Realisierungsgrad in Deutschland angesiedelt werden. Sinn einer gemeinsamen europäischen Roadmap für Forschungsinfrastruktur ist doch gerade eine sinnvolle Kooperations- und Arbeitsteilung. Dann müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in anderen Län- dern die Vorhaben für eine europäische Spallations-Neu- tronenquelle deutlich stärker vorangeschritten sind, was die Einbindung europäischer Partner und das nationale Engagement angeht. Für Deutschland, aber nicht nur für Deutschland gilt, dass nationale Anstrengungen auf eu- ropäischer Ebene Früchte tragen, aber das die europäi- sche Ebene nicht der Weg ist, nationale Prioritäten aus- zuhebeln oder im Nachhinein zu korrigieren. Wir sollten dafür werben, dass alle mit einer europäi- schen Forschungsinfrastrukturpolitik am Ende mehr er- reichen als jeder für sich. Wir sollten nicht so tun, als könne man vom europäischen Wunderbaum alles Mögli- che herunterschütteln, wenn man nur die politischen Är- m l d e h s B p s a w g A d ü K s m o G u W a D d e v 4 A e E v n s t s g g S d l v M K e k g w ß g (C (D el weit genug aufkrempelt. Sonst ist der weitere Ver- auf leicht absehbar. Entweder Sie müssen behaupten, ie Regierung habe auf der europäische Ebene zu wenig rreicht, weil zu wenig geschüttelt, oder Sie müssten be- aupten, die EU-Bürokraten seien mal wieder nicht ein- ichtig genug gewesen. Beides trägt nicht dazu bei, den lick für den realen Mehrwert einer gemeinsamen euro- äischen Politik auch in den neuen Bundesländern zu chärfen. Dass die Parteipolitik manchmal dazu neigt, uf Kosten Europas zu Hause falsche Erwartungen zu ecken, das gibt am Ende erfahrungsgemäß niemand erne zu. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset- zes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 16) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em vorliegenden Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie ber das Folgerecht des Urhebers des Originals eines unstwerkes umgesetzt werden. Grundsätzlich unter- tützen wir selbstverständlich Maßnahmen zur Binnen- arktharmonisierung. Dennoch stellt sich uns die Frage, b die Regierung mit dem vorliegenden Entwurf ihre estaltungsmöglichkeiten zugunsten der Künstlerinnen nd Künstler bei der Umsetzung tatsächlich ausschöpft. Natürlich ist es gut, Künstler auch in Zukunft an den ertsteigerungen ihrer Werke zu beteiligen, wenn diese uf dem Kunstmarkt mit Gewinn weiterverkauft werden. e facto bedeutet die nun vorgesehene Regelung aller- ings eine Verschlechterung für die Künstler: Der bisher inheitliche Anspruch von 5 Prozent wird nun abhängig om Kaufpreis degressiv gestaffelt – von 0,25 bis Prozent bei einem Höchstbetrag von 12 500 Euro. uch im niedrigen Bereich von 1 000 bis 50 000 Euro ntstehen durch die Absenkung auf 4 Prozent spürbare inkommenseinbußen. Zudem wird der Schwellenwert on bisher 50 auf 1 000 Euro hoch gesetzt. Junge und och nicht arrivierte Künstler, die darauf angewiesen ind, viele kleine Arbeiten – zum Beispiel kostengüns- ige Editionen – zu verkaufen, werden somit in Zukunft eltener oder gar nicht mehr an den Weiterveräußerun- en ihrer Werke beteiligt sein. Auch viele Drucke, Foto- rafien bzw. Lichtbildwerke werden mit dem neuen chwellenwert vom Folgerecht ausgeschlossen. Die durch die geplante Gesetzesänderung entstehen- en Einkommenseinbußen der Künstlerinnen und Künst- er stehen in deutlichem Widerspruch zum Koalitions- ertrag der großen Koalition. Dort heißt es wörtlich: „Im ittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von unst und Künstlern.“ Die durch das geplante Gesetz ntstehende problematische Situation für viele Künstler aschiert die Bundesregierung mit optimistischen Pro- nosen im Erläuterungsteil des Gesetzentwurfes. Dort ird beschwichtigend behauptet, die Einkommenseinbu- en durch die neue Regelung könnten dadurch aufgefan- en werden, dass deutsche Künstler nach der Harmoni- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2751 (A) ) (B) ) sierung Einkünfte durch das Folgerecht in Ländern erzielen könnten, die bisher kein Folgerecht kannten. Außerdem werde Deutschland nun für den Kunsthandel attraktiver, da bisher bestehende Wettbewerbsverzerrun- gen wegfielen. Dabei handelt es sich wohl um nicht viel mehr als vage Hoffnungen, Wir fragen deshalb die Bundesregie- rung: Auf welcher Datengrundlage und auf welcher Analyse des internationalen Kunstmarkts beruhen diese Voraussagen? Schließlich handelt es sich beim Kunst- markt um einen der kompliziertesten Märkte überhaupt. Deshalb wäre es redlich, in der Kunstszene keine fal- schen Erwartungen zu wecken. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die USA mit New York als wich- tigstem Ort des internationalen Kunsthandels nach wie vor kein Folgerecht haben. Es ist also schon mal nicht davon auszugehen, dass Deutschland für US-amerikani- sche Händler attraktiver wird. In Europa fehlt bisher nur in den Niederlanden, in Portugal, England und Öster- reich ein Folgerecht. Glauben Sie denn wirklich, dass die massiven Einkommenseinbußen in Deutschland durch die rechtliche Harmonisierung in diesen Ländern ausge- glichen werden können? Damit ist wohl kaum zu rech- nen! Wir wünschen uns für die weiteren Beratungen die- ses Gesetzentwurfes, dass mit solideren und seriöseren Prognosen gearbeitet wird. Die vielen bildenden Künst- lerinnen und Künstler in unserem Land haben das ver- dient – nicht zuletzt, weil sich viele von ihnen schon jetzt in einem permanenten ökonomischen Überlebens- kampf befinden. Anlage 5 zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Weiter verhandeln – kein Militäreinsatz ge- gen den Iran – Für ein friedliches Vorgehen im Konflikt über das iranische Atomprogramm – Demo- kratische Entwicklung unterstützen (Tagesordnungspunkt 17, Zusatztagesordnungs- punkt 6) Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/ CSU): Die derzeitige Geschlossenheit der Sechs ist ein klares Zeichen an den Iran, seinen Verpflichtungen ge- genüber der internationalen Gemeinschaft endlich nach- zukommen. Es unterstreicht ihren Willen, den Konflikt auf diplomatischem Wege lösen zu wollen. Unserem In- teresse an einer friedlichen Lösung dieser Krise ist nur mit tatsächlicher und anhaltender Einigkeit gedient, die in Ergänzung zu der präsidentiellen Erklärung des UN- Sicherheitsrats zu sehen ist. Es liegt nun einzig an Tehe- ran, weiterführende Schritte abzuwenden. Welches Ziel verfolgen nun die vorliegenden An- träge? Die sechs Außenminister haben vergangene Wo- che deutlich gemacht, dass sie den Iran an den Verhand- lungstisch zurückholen wollen – gleichzeitig spricht insbesondere Die Linke fast ausschließlich von Militär- s l n s v I d K t e T s F g s a v m s a k d e I t a b s d s g p v d r d w s u k D g d l t z e L s t r v a r t n r (C (D chlägen. Ein außerordentlich hilfreicher Ansatz, der in etzter Konsequenz die Glaubwürdigkeit der internatio- alen Gemeinschaft bezüglich ihrer Verhandlungsbereit- chaft untergräbt. De facto erleben wir doch gerade ein orbildliches multilaterales Vorgehen gegenüber dem ran im Rahmen der Vereinten Nationen. Daneben existieren Resolutionen der IAEO, denen er Iran nicht nachgekommen ist. Offenbar reichte die reativität der Verfasser der Anträge nicht aus, die mul- ilateralen Prozesse, die ansonsten nicht vehement genug ingefordert werden können, als logisch notwendige extbausteine einzubauen. Als intellektueller Zwischen- chritt wäre wenigstens die Kenntnisnahme, im besten alle die Anerkennung dieser Vorgehensweisen zu be- rüßen. Auch würde es der Substanz der Anträge nicht chaden, die Forderungen der IAEO und damit die Re- lität zu akzeptieren, wonach es im Kern um ein Fehl- erhalten des Iran geht. Der Boden der Tatsachen ver- ag in der Regel mehr Stabilität zu verleihen als das chwankende Fundament hypothetischer Vorwürfe. Es liegt nun am Iran, zu beweisen, dass er ebenfalls n einer friedlichen und diplomatischen Lösung des Nu- learkonflikts interessiert ist und die Situation, wie in en letzten Monaten wiederholt geschehen, nicht erneut skalieren lässt. Lediglich zur Klarstellung: Es ist der ran, der bisher die Krise immer und immer wieder wei- er verschärft hat. Es ist demzufolge verantwortungslos, ndere als das iranische Regime als das eigentliche Pro- lem in der Krise auszumachen. Die Linke sowie be- timmte Teile der Grünen sollten zur Kenntnis nehmen, ass die Bedrohung nicht von den Vereinigten Staaten, ondern von den nuklearen Aktivitäten Teherans aus- eht. Die USA unterstützen seit über einem Jahr den di- lomatischen Ansatz der EU 3, wohingegen der Iran im ergangenen August noch nicht einmal bereit war, über as EU-3-Angebot überhaupt Gespräche zu führen. Wir müssen uns nunmehr darauf konzentrieren, Tehe- an zur Einhaltung seiner Vertragsverpflichtungen unter em UN-Regime des Nichtverbreitungsvertrages zu be- egen, statt gebetsmühlenartig populistisch vor Militär- chlägen zu warnen. Wer die Vorzeichen der Bedrohung mkehrt, verharmlost die Gefahr, die von iranischen Nu- learwaffen auch für unsere Sicherheit ausgehen würde. iese Gefahr wird von der Linken kaum zur Kenntnis enommen. Ich glaube, Die Linke will nicht den Ein- ruck erwecken, dass Ihr die iranischen Interessen näher ägen als unsere eigene Sicherheit. Niemand bestreitet, dass der Iran laut Nichtverbrei- ungsvertrag das Recht hat, die Nuklearenergie friedlich u nutzen. Andererseits hat die IAEO – wohlgemerkt: in multilaterales Organ der Vereinten Nationen, was der inken wohl erst zu verdeutlichen ist – wiederholt fest- tellen müssen, dass der Iran die Zweifel, die die interna- ionale Gemeinschaft bezüglich des rein friedlichen Cha- akters des iranischen Nuklearprogramms auf der Basis erschiedener Berichte der IAEO berechtigterweise hat, ufgrund seiner unzureichenden Kooperation nie ausge- äumt hat. Im Gegenteil: Iran hat durch das Überschrei- en diverser roter Linien in den vergangenen Monaten, icht zuletzt mit der Wiederaufnahme der Urananreiche- ung – trotz des Pariser Abkommens –, unsere Sorge 2752 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) bezüglich eines militärischen iranischen Nuklearpro- gramms wachsen lassen, nicht zu sprechen von den wei- terhin unerträglichen und aggressiven Äußerungen des iranischen Präsidenten gegenüber Israel. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Das iranische Atomprogramm erfüllt uns deshalb mit berechtigter Sorge, da das gesamte Programm bis 2002 geheim ge- halten wurde. Die IAEO hat darüber hinaus seither wie- derholt feststellen müssen, dass der Iran nicht ausrei- chend kooperiert. Hätte der Iran nichts zu verbergen, was dem Geist des NW, auf den sich die Linke so gern beruft, widersprechen würde, wäre es mit Sicherheit nicht zu den Äußerungen der IAEO gekommen. Zudem: Würde der Iran die Nuklearenergie lediglich zivil nutzen wollen, hätte er dies offen und transparent tun können, nachdem der NW ihm genau dies zugesteht. Dann aber ist zu fragen, weshalb Teheran das Programm solange verheimlicht hat und weiterhin nicht zufriedenstellend mit der IAEO bzw. den Vereinten Nationen kooperiert. Die internationale Gemeinschaft und wir alle – was eigentlich auch alle Parteien in diesem Hause mit ein- schließen sollte – müssen weiterhin geschlossen verdeut- lichen, dass wir eine nukleare Bewaffnung des irani- schen Regimes nicht hinnehmen werden. Es liegt nunmehr an Teheran, weiterführende Schritte, wie etwa wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen, abzuwenden. Die Befassung des Sicherheitsrats mit dem iranischen Nukle- arprogramm bedeutet nicht das Ende der Diplomatie, sondern zeigt im Gegenteil, dass die internationale Ge- meinschaft weiter auf diesen Weg setzt. Das iranische Regime sollte demzufolge die Entschlossenheit der in- ternationalen Gemeinschaft nicht herausfordern. Die russische und chinesische Bereitschaft, sich weiter eng mit den EU 3 und den USA abzustimmen, demonstriert, dass auch Moskau und Peking die nukleare Bewaffnung Irans nicht zulassen werden. Erfüllt der Iran innerhalb der gesetzten Frist die von der IAEO geforderten Maßnahmen, sollten auch die USA eine aktivere Rolle im Verhandlungsprozeß einneh- men. Washington sollte signalisieren, dass es zu einer Verbesserung der diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran bereit ist, falls Teheran sich dem friedlichen Charakter seines Nuklearprogramms nach- weislich und dauerhaft voll verpflichtet fühlt. Äußerungen, wie die von Oskar Lafontaine, die Iran- Atompolitik des Westens sei völlig verlogen, unterwan- dern offensichtlich zielgerichtet die Bemühungen der in- ternationalen Gemeinschaft zu einer friedlichen Lösung auf dem Verhandlungsweg. Darüber hinaus sind derar- tige Verlautbarungen weder von Stilempfinden geprägt noch im Hinblick auf diplomatische Umgangsformen unter wesentlicher Beachtung der Kinderstube zustanden gekommen. Die Linke ist dringend aufgerufen, sich in- tellektuell und in der Opposition selbst zu ordnen, bevor sie sich der Weltordnung zuwendet. Dr. Rolf Mützenich (SPD): Als wir vor wenigen Wochen über die beiden vorliegenden Anträge hier de- battierten, erweckte der Redner der Fraktion Die Linke, Herr Lafontaine, den Eindruck, dass demnächst mit Mi- l h r z h i m s a s k z s e d v h n t e m d Z I r u d h d z u G c w s e b u K d z A e S m g a h t a s A s (C (D itärschlägen gegen den Iran zu rechnen sei. Er wieder- olte auch den Vorwurf, dass die Bundesregierung in ih- er Haltung gegenüber der iranischen Atomkrise erstritten sei. Beide Mutmaßungen waren nichts als altlose Unterstellungen natürlich weil sie vorwiegend nnenpolitisch motiviert waren. Das zeigt auch, wie Sie it dem Thema umgehen: Sie verunsichern die Men- chen, Sie senden missverständliche Signale an die Ver- ntwortlichen im Iran und Sie schwächen die gemein- ame Haltung in der iranischen Atomkrise. Und dann ündigen Sie auch noch an, demnächst in den Iran reisen u wollen, um dort zu vermitteln. Vorweg: Jede Diskussion mit den politischen Ent- cheidungsträgern im Iran ist sinnvoll. Der Dialog ist ine Bedingung, um die Krise friedlich zu lösen. Aller- ings ist es genauso wichtig, entschieden und unmiss- erständlich aufzutreten. Deshalb stellen Sie bitte in Te- eran klar: Erstens. Die Internationale Atomenergiebehörde kann och immer nicht bestätigen, dass die iranischen Aktivi- äten allein nicht militärischen Zielen dienen. Iran muss ndlich intensiv und offen mit den Inspekteuren zusam- enarbeiten. Zweitens. Voraussetzung der Vertrauensbildung ist ie Suspendierung der Urananreicherung zum jetzigen eitpunkt. Drittens. Die ständige Leugnung des Holocausts, die nfragestellung des Existenzrechts Israels und die militä- ischen Drohungen gegen das Land sind inakzeptabel nd zutiefst inhuman. Das sollten Sie als Vertreter des eutschen Parlaments in Teheran deutlich machen. Was ist seit unserer letzten Debatte geschehen? Das erausragende Ereignis ist die einstimmige Feststellung es Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dass der Iran u einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehren nd vertrauensbildende Schritte unternehmen muss. leichzeitig unterstreicht dieser das Recht der friedli- hen Nutzung der Kernenergie. Dieser Beschluss ist ichtig und richtig. Er ist ein Kompromiss, was denn onst? Aber er wurde von dem Gremium entwickelt und ntschieden, dass für den internationalen Frieden eine esondere Verantwortung trägt. Es ist gelungen – trotz nterschiedlicher Interessen –, durch Kooperation und ompromisse das gemeinsame und übergeordnete Ziel er internationalen Gemeinschaft nicht aus den Augen u verlieren: die friedliche Lösung der iranischen tomkrise. Deutschland hat dabei eine wichtige und rfolgreiche Rolle gespielt. Dass dies ohne formellen tatus gelungen ist, unterstreicht die neuen Verhaltens- öglichkeiten in der internationalen Politik. Klar ist: In den kommenden Wochen muss Überzeu- ungsarbeit geleistet werden, gegenüber dem Iran, aber uch gegenüber anderen wichtigen Akteuren. Dazu ge- ören in erster Linie die USA. Wir Sozialdemokraten eilen die Hoffnung des deutschen Außenministers, dass uch die Verantwortlichen in Washington ihre Ge- prächskanäle gegenüber dem Iran für die Beilegung der tomkrise nutzen. Ohne die Anerkennung der irani- chen Sicherheitsinteressen, ohne die Herstellung gere- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2753 (A) ) (B) ) gelter Beziehungen und die Wiederaufnahme wirtschaft- licher Kontakte wird es keine langfristige und belastbare Lösung geben. Kollegen aus der CDU und CSU, Herr von und zu Guttenberg und Herr Polenz, sowie Vertreter aus der SPD, unser früherer Kollege Dietmar Nietan und ich, hatten bereits vor mehr als zwei Jahren eine Initiative mit Repräsentanten des US-Kongresses und wissen- schaftlichen Einrichtungen in Washington begonnen, um ein amerikanisches Engagement für die Lösung des Iran- konflikts zu initiieren. Damals verstärkte sich für mich der Eindruck, dass die amerikanische Regierung über keine schlüssige Iranpolitik verfügt. Diese ist vielmehr überlagert von gefühlsbetonten, teilweise irrationalen Haltungen und Handlungen. Gleiches gilt auch für die Akteure in Teheran. Allerdings sollten wir auch in Europa, vor allem in Deutschland, Acht geben, dass sich die Politik gegen- über Iran nicht nur auf die Bearbeitung der Atomkrise reduziert. Unsere Iranpolitik muss natürlich auch den dramatischen Wandel in den vergangenen Jahrzehnten beachten: Dazu gehören aus regionaler Sicht der achtjäh- rige Iran-Irak-Krieg, die Entwicklung in Afghanistan und im Irak, die Auflösung der Sowjetunion mit ihren Folgen für die Nachbarstaaten des Irans, die Nuklearisie- rung des indisch-pakistanischen Verhältnisses ein- schließlich der jüngsten indisch-amerikanischen Verab- redungen und die Nachfrage nach Energieressourcen. Aus innenpolitischer Sicht gehören dazu die Übernahme politischer Verantwortung durch eine neue politische Elite, die Verstetigung der religiösen Gruppen im politi- schen und wirtschaftlichen Prozess, das endgültige Scheitern eines Exports der islamischen Revolution und der dramatische innergesellschaftliche Wandel. Was wir also leisten müssen, ist eine umfassende Iranpolitik: Selbstverständlich brauchen wir – wie es die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen ausführt – einen Dialog mit der Zivilgesellschaft. Aber das reicht nicht: Wir müssen auch mit den Verantwortlichen in Teheran sprechen. Wir müssen Kooperationsangebote unterbrei- ten, Hilfen und Angebote zugunsten einer wirtschaftli- chen, sozialen und kulturellen Beziehung zwischen Eu- ropa und Iran anbieten. Und vor allem: Wir müssen darauf dringen, dass der Iran eine verantwortliche, fried- liche und transparente Politik im Mittleren und Nahen Osten gestaltet. Das wäre zu unser aller Nutzen. Harald Leibrecht (FDP): Der Atomstreit mit dem Iran ist an den UN-Sicherheitsrat überwiesen worden. Die iranische Führung hat es monatelang bewusst ver- säumt, der IAEA die vollständigen Pläne ihres Atompro- gramms offen zu legen. Jahrelang haben die Iraner die Internationale Atomenergiebehörde – und somit die ge- samte Staatengemeinschaft – über ihr Programm ge- täuscht. Die Überweisung an den Sicherheitsrat ist somit richtig und nur konsequent. Doch diese Entscheidung ist nicht das Ende der Di- plomatie. Es müssen weiterhin alle diplomatischen Be- mühungen ausgeschöpft werden, bevor es zu weiteren Schritten oder gar irgendwelchen Sanktionen kommt. W a s e l D f f d R d g g b D a Z G t M l n d Ü r m d s g t n ü P t n m V W w s d s z S d s b h m n d s d (C (D as wir jetzt dringend benötigen, sind positive Signale us Teheran. Die wiederholten Hasstiraden des irani- chen Präsidenten gegen das israelische Volk müssen wir rnst nehmen. Was passiert denn, wenn der Iran tatsächlich sein mi- itärisches Engagement verstärkt und den unsäglichen rohungen seines Präsidenten gegenüber Israel Taten olgen lässt? In solch einem Fall müssen wir handlungs- ähig sein. Mit ihrem derzeitigen Militärmanöver und en Tests von Tarnkappenraketen, die inzwischen eine eichweite von bis zu 2 000 Kilometern haben, macht ie iranische Führung deutlich, dass ihre Waffenpro- ramme nicht nur auf die Selbstverteidigung der Landes- renzen ausgerichtet sind. Iranische Raketen könnten ald schon Europa und auch Deutschland erreichen. ies alles sind deutliche Zeichen aus dem Iran, die nicht uf die alleinige Nutzung des Atomprogramms für zivile wecke schließen lassen. Es liegt jetzt am Iran, uns vom egenteil zu überzeugen. Doch wie sieht nun der rich- ige Umgang mit der iranischen Führung aus? Welche aßnahmen können ergriffen werden, um einer Radika- isierung des iranischen Volkes entgegenzuwirken – ei- em Volk, das mehrheitlich seinem hetzerischen Präsi- enten und dessen atomaren Plänen aus voller berzeugung folgt? Um es jedoch klar und deutlich zu sagen: Eine militä- ische Option steht nicht zur Debatte. Der Sicherheitsrat uss alle diplomatischen Alternativen ausschöpfen, um ie iranische Regierung umzustimmen und zu einer voll- tändigen Offenlegung ihres Atomprogramms zu bewe- en. Hierbei wird es in erster Linie darum gehen Ver- rauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Wenn es doch nichts zu verbergen gibt, verstehe ich icht, warum Teheran der IAEA nicht alle Informationen ber sein Atomprogramm gibt. Eine Offenlegung der läne wäre eine echte vertrauensbildende Maßnahme. Aber auch wir müssen überlegen, wie wir das Ver- rauen des iranischen Volkes und seiner Führung gewin- en können. Wir müssen uns enger mit den USA abstim- en. Bislang scheint es, als stünde die EU im erhandlungsprozess nur für so genannte Carrotts, und ashington ausschließlich für die Sticks. Eine glaub- ürdige, abgestimmte transatlantische Verhandlungs- trategie muss Sticks und Carrotts so kombinieren, dass ie transatlantischen Partner nicht gegeneinander ausge- pielt werden können. Die USA haben das Gesprächsangebot aus Teheran ur Situation im Irak angenommen – ein wichtiger erster chritt, den wir sehr begrüßen. Denn in einer Situation er Gesprächslosigkeit, der absoluten Funkstille, lässt ich Vertrauen ganz sicher nicht herstellen. Die USA ha- en mit Nordkorea über Kim Jong Ils atomare Pläne ver- andelt. Es wäre sicher hilfreich, wenn sie sich jetzt auch it der iranischen Führung im direkten Gespräch ausei- ander setzen würden. Die Bemühungen der EU-3 in den Verhandlungen mit em Iran, die auch eng mit den USA und Russland abge- timmt waren, waren sehr wichtig. Nur so konnte man em Iran im August 2005 ein Angebot für ein Langzeit- 2754 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) abkommen unterbreiten. Leider hat der Iran alles abge- lehnt und zeigte sich wenig kooperativ. Darum ist es nur logisch, dass diese Sache jetzt an den Sicherheitsrat überwiesen wurde. Die fünf Vetomächte des Sicherheits- rates und Deutschland handeln richtig, wenn sie nun den Iran auffordern, sein Projekt zur Urananreicherung in- nerhalb von 30 Tagen zu stoppen. Jetzt ist Teheran am Zug. Ich möchte hier aber auch ein weiteres, zentrales Pro- blem ansprechen, wenn wir über eine atomwaffenfreie Welt reden wollen. Wie glaubwürdig kann ein Atomwaf- fensperrvertrag sein, bei dem einzelne Länder Atomwaf- fen besitzen dürfen und andere nicht? Eine Eskalation im Nahen und Mittleren Osten kann letzten Endes nur ver- hindert werden, wenn die atomare Abrüstung in der Re- gion und auch weltweit von allen Seiten vorangetrieben wird. Das braucht Mut, Glaubwürdigkeit und neue Ini- tiativen für die Abrüstung, auch von uns. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Vor Ihnen liegen zwei Anträge mit dem gleichen Ziel. Es geht darum, die Gefahr einer militärischen Intervention im Streit um das iranische Atomprogramm zu bannen. Ein Ziel, in dem – soweit ich sehe – wir alle übereinstimmen. In der letz- ten Zeit habe ich kaum eine Stimme aus irgendeiner Par- tei in diesem Haus vernommen, die eine Drohung mit militärischen Sanktionen gegenüber dem Iran überhaupt noch für sinnvoll gehalten hat. Im Gegenteil, die Ein- sicht hat immer mehr Platz gegriffen, dass Verhandlun- gen – zweiseitige oder multilaterale – der einzige realis- tische Weg sind, der aus der Sackgasse herausfuhren kann. Ja, man könnte sogar fragen, ob die Angst vor der Kriegsgefahr nicht gänzlich übertrieben ist? Die jüngste Resolution des UNO-Sicherheitsrats spricht überhaupt nicht mehr von Sanktionen. Sind die beiden Anträge vielleicht schon überholt? Ich furchte: nein. Die US- Administration hat ihre Pläne, im Iran einen Regime- wechsel vorzunehmen, immer noch nicht aufgegeben. Die USA sind nach wie vor zu einer Eskalation bereit, und die könnte schon bald eintreten. Denn eines ist in der Zwischenzeit mehr als deutlich geworden: Der Iran wird nicht auf das Recht zur eigenständigen Urananrei- cherung verzichten. Darin sind sich iranische wie inter- nationale Kritiker der iranischen Entwicklung inzwi- schen einig. Wer das nicht akzeptieren will – was bleibt ihm anderes als die Rückkehr zur Drohung? Deshalb plädieren wir für einen realistischen Umgang mit dem Anspruch des Iran auf Urananreicherung, zu zivilen Zwecken wohl bemerkt, so wie er auch völkerrechtlich durch den Atomwaffensperrvertrag legitimiert ist. Der jüngste russische Vorschlag zielt auf die Zulas- sung einer Urananreicherung auf niedriger Stufe allein zu Forschungszwecken unter strenger Kontrolle der Atomenergiebehörde. Ein ähnlicher Vorschlag liegt von der International Crisis Group vor. Die Iraner selbst ha- ben vorgeschlagen, die Urananreicherung auf ihrem Ter- ritorium einem internationalen Firmenkonsortium unter ebenfalls strenger Kontrolle der Atomenergiebehörde zu übergeben. Warum haben die USA beide Vorschläge ab- gelehnt? Geht es ihnen vielleicht gar nicht so sehr um d f W h B s i h l s g d e F k s n K k S s s d d i g e F n r l z v r h s h n d A e m z – t K B s m i e D k S (C (D ie Atomwaffen als vielmehr um die Beseitigung eines ür sie unerträglichen Regimes? Wenn man diesem Verdacht nicht folgt, bleibt nur der eg der Verhandlungen unter Verzicht auf jegliche Dro- ung mit militärischer Gewalt. Wir begrüßen, dass der undesaußenminister dies bei seinem Besuch in Wa- hington auch öffentlich gefordert hat und ermutigen hn, trotz der jüngst erteilten Abfuhr, in diesem Bemü- en nicht nachzulassen. Wir fordern in unserem Antrag ja nicht nur Verhand- ungen und Gewaltverzicht. Wir fordern auch die irani- che Regierung auf, ihre undiskutablen Drohungen ge- enüber Israel einzustellen, und wir fordern alle Staaten es Nahen und Mittleren Ostens auf, an der Einrichtung iner atomwaffenfreien Zone mitzuwirken. Dies sind orderungen, die sie alle hier im Haus unterschreiben önnen. Wenn Sie sich jedoch an dem Absender des Antrags toßen, empfehlen wir Ihnen, den Antrag von Bünd- is 90/Die Grünen zu unterstützen. Denn er fordert im ern dasselbe wie wir. Er hat leider einen Fehler: Er ann der Verlockung von politischen oder ökonomischen anktionen nicht widerstehen. Diese lehnen wir ent- chieden ab. Doch sind wir uns in der Abwehr militäri- cher Mittel wenigstens in diesem Fall einig und können eshalb auch diesem Antrag zustimmen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit er Wahl des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad m Juni 2005 hat sich der Konflikt um das Atompro- ramm des Iran verschärft: Der Bruch der Pariser Ver- inbarung zwischen Iran und den E-3/EU – Deutschland, rankreich und Großbritannien – mit der Wiederauf- ahme der Urankonversion in Isfahan und die Weige- ung, eine tragfähige Vereinbarung mit der internationa- en Gemeinschaft auszuhandeln, geben großen Anlass ur Sorge. Auch die neuerliche scharfe Unterdrückung on Medien und Zivilgesellschaft im Iran sind alarmie- end. Ebenso inakzeptabel sind die wiederholten Dro- ungen des iranischen Präsidenten gegen Israel und eine Leugnung des Holocausts. Diese Entwicklung se- en wir mit großer Sorge und betonen die interfraktio- ell geteilte deutsche Verpflichtung zur Unterstützung es Existenzrechts Israels. Dennoch muss klar sein, dass die Androhung bzw. nwendung von Gewalt gegen das iranische Regime ein normes Eskalationsrisiko bergen würde. Deshalb öchte ich betonen, dass es keine Alternative zu einer ivilen Beilegung des Konflikts gibt: Verhandlungen und falls diese erfolglos bleiben – nicht militärische Sank- ionen sind der einzige Weg, um doch noch zu einer ompromisslösung zu kommen. Die Uneinigkeit in der undesregierung und zweideutige Aussagen zu gewalt- amen Maßnahmen sind nicht ausreichend. Vielmehr uss die Bundesregierung gemeinsam mit den Partnern n der EU, mit den USA, mit Russland und China dafür intreten, einen Militäreinsatz eindeutig auszuschließen. irekte Gespräche der USA mit der iranischen Führung önnen hilfreich sein, um eine Lösung zu finden. Es kann aber nicht sein, dass auch nicht militärische anktionen ausgeschlossen werden, wie dies die Bun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2755 (A) ) (B) ) destagsfraktion der PDS fordert: Gezielte nicht militäri- sche Sanktionen stellen die einzigen Erfolg versprechen- den Instrumente bei Scheitern einer Verhandlungslösung dar. Die Überweisung an den Sicherheitsrat der Verein- ten Nationen ist richtig, um die iranische Führung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bewegen. Wer die Option von Sanktionen leichtfertig aus der Hand gibt, verschlechtert die Verhandlungsposition im Atom- streit mit Iran. Wir treten deshalb für die Entwicklung ei- nes Katalogs von geeigneten abgestuften Sanktionsmaß- nahmen ein. Eine kommerzielle Urananreicherung muss unterblei- ben, bis das internationale Vertrauen in die friedliche Nutzung des iranischen Atomprogramms wieder herge- stellt ist und alle Bedingungen der VN und der IAEO er- füllt werden. Dabei sind in den Bereichen Urananreiche- rung, Brennstoffproduktion, Wiederaufbereitung und Abfallbeseitigung multinationale Lösungen sinnvoll, wie sie jüngst der Generalsekretär der IAEO, al-Baradei, bei seinem Besuch in Deutschland vorgeschlagen hat. Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung auch auf vielen anderen Ebenen Aktivitäten unterneh- men sollte, wie es unser Antrag vorsieht: Die Bundesre- gierung sollte gemeinsam mit ihren Partnern in der EU darauf drängen, dass der Menschenrechtsdialog zwi- schen der EU und dem Iran umgehend fortgesetzt wird. Die Menschenrechtsverletzungen der iranischen Füh- rung und der Druck auf die demokratische Opposition sind in den letzten Monaten enorm gestiegen. Ein konse- quenter Einsatz für die Freilassung politischer Gefange- ner, die Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und politische Betätigung ist auf allen politischen Ebe- nen notwendig. Neben politischem Druck auf die iranische Führung muss vor allem die iranische Zivilgesellschaft intensiver unterstützt werden. Anders als in vielen anderen Län- dern der Region ist die Zivilgesellschaft in Iran erstaun- lich breit und vielfältig, sie hat aber auch besonders un- ter der innenpolitischen Verschärfung der letzten Monate gelitten. Die Bundesregierung muss intensiv die beste- henden Kontakte pflegen und ausweiten. Zudem ist sie aufgerufen, mit konkreten Projekten, zum Bespiel im Medienbereich, die bedrängte Zivilgesellschaft und die demokratische Entwicklung im Iran zu stärken. Nur mit diesen zivilen Maßnahmen ist eine Beilegung der aktuel- len Krise und eine langfristige Stärkung der demokrati- schen Elemente im Iran möglich. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18) Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Bundespräsi- dent Roman Herzog hat 1998 ausgeführt: „Genossen- schaften sind keine liebenswerten Reminiszenzen an ein p s n w u h d g d g U E n a f w s r a e z w W n M s n s w 1 t U z G s s g n G t a a k e s 4 n m b w (C (D aar interessante Männer des vergangenen Jahrhunderts, ondern der Genossenschaftsgedanke ist heute so funkel- agelneu wie vor 150 Jahren. Man müsste ihn erfinden, enn er nicht bereits erfunden wäre.“ Der Einschätzung nseres Alt-Bundespräsidenten muss man sich auch eute voll und ganz anschließen. Genossenschaften sind ein bedeutender Pfeiler der eutschen Wirtschaft und werden gerade wegen ihrer re- ionalen Verankerung in Zeiten einer immer umfassen- er werdenden Globalisierung und einer ständig anstei- enden weltweiten Marktkonzentration immer wichtiger. nter diesem Bewusstsein debattieren wir heute Abend. Mit der Einbringung des Gesetzes zur Einführung der uropäischen Genossenschaft und zur Änderung des Ge- ossenschaftsrechts soll das inzwischen über 100 Jahre lte Genossenschaftsrecht modernisiert und an die An- orderungen des internationalen Wettbewerbs angepasst erden. Ziel dabei ist es, die genossenschaftliche Idee zu tärken und ihre Attraktivität weiter zu erhöhen. Genossenschaften sind in Deutschland in allen Sekto- en des wirtschaftlichen Lebens verbreitet. 60 Prozent ller Handwerker, 65 Prozent aller selbstständigen Steu- rberater, 70 Prozent aller Einzelhandelskaufleute, 90 Pro- ent aller Bäcker und Metzger und praktisch jeder Land- irt ist Mitglied einer oder mehrerer Genossenschaften. ohnungsbaugenossenschaften umfassen rund 3 Millio- en Mitglieder und bewirtschaften etwa 10 Prozent der ietwohnungen in Deutschland. Und, last, but not least, stellen die Volks- und Raiffei- enbanken mit rund 30 Millionen Kunden, 15,5 Millio- en Mitgliedern, 168 000 Mitarbeitern, 15 000 Bank- tellen und einem Marktanteil von 17 Prozent einen ichtigen Faktor in der deutschen Kreditwirtschaft dar. Bekanntlich wurden die Genossenschaften Mitte des 9. Jahrhunderts als wirtschaftliche Selbsthilfeeinrich- ungen gegründet. Als es infolge der gesellschaftlichen mwälzungen durch Industrialisierung und Landflucht u Engpässen bei der Versorgung mit Wohnungen und ütern des täglichen Bedarfs kam, schlossen sich Men- chen zu Wohnungs- und Konsumgenossenschaften zu- ammen und verteilten die Güter gerecht auf ihre Mit- lieder. Auch die Kreditgenossenschaften funktionierten ach diesem Prinzip. Dahinter stand – und steht – der rundgedanke, dass es für ein einzelnes Mitglied Vor- eile bringt, wenn bestimmte wirtschaftliche Funktionen uf eine speziell dafür geschaffene Wirtschaftseinheit usgelagert werden, die am Markt mehr Durchsetzungs- raft hat als das Individuum selbst. Das Motto seit jener Zeit war und ist: „Alle für einen – iner für alle“. Dies gilt sowohl in einer großen Genos- enschaft wie der DATEV in Nürnberg mit rund 0 000 Mitgliedern, wie auch in einer der kleinsten Ge- ossenschaften wie der Sennereigenossenschaft Unter- aiselstein im Allgäu mit nur elf Mitgliedern. Dieser Grundgedanke soll durch den heute einge- rachten Gesetzentwurf weiter gestärkt und ausgebaut erden. 2756 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) Beispielhaft möchte ich hier drei Schwerpunkte nen- nen: Erstens. Aus Sicht der Neugründungen und kleinen Genossenschaften sind dabei folgende Punkte besonders hervorzuheben: Künftig sollen statt bisher sieben bereits drei Personen eine eingetragene Genossenschaft gründen können. Damit würde nach dem Motto: „Alle für einen – einer für alle“ der Einstieg in eine Genossenschaft er- leichtert, Kooperationen von drei Handwerkern, Land- wirten oder Genossenschaftsbanken ermöglicht und Sy- nergien und Energien gebündelt. Außerdem wird vorgesehen, dass bei eingetragenen Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern nicht mehr zwei Vorstands- und drei Aufsichtsratsmitglieder ge- wählt werden müssen, sondern es soll nunmehr ein Vor- stand genügen und auf den Aufsichtsrat kann völlig ver- zichtet werden. Damit kann Bürokratie abgebaut und können die Rahmenbedingungen vor allem für kleine Genossenschaften verbessert werden. Zweitens. Für Genossenschaften wiederum, die nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS bi- lanzieren wollen, soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Satzung so auszugestalten, dass die Geschäftsgutha- ben weiterhin als Eigenkapital ausgewiesen werden kön- nen. Drittens. Für grenzüberschreitende Kooperationen, deren Mitglieder ihren Sitz in mindestens zwei EU-Staa- ten haben, soll schließlich eine neue Rechtsform ge- schaffen werden: die so genannte Europäische Genos- senschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE). All diese Neuregelungen sollen zu einer flexibleren Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld der genossen- schaftlichen Betätigung führen, ohne die Besonderheiten der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zu zerstören. Vor diesem Hintergrund wird der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren allerdings auch noch einmal genau zu durchleuchten sein. Ich möchte hier nur zwei Bei- spiele herausgreifen: Nach der Vorschrift des neuen § 43 Abs. 7 des Ge- setzentwurfs ist eine Generalversammlung zur Be- schlussfassung über die Abschaffung der Vertreterver- sammlung unverzüglich einzuberufen, wenn die von mindestens 10 Prozent der Mitglieder oder mindestens 500 Mitgliedern beantragt wird. Dies bedeutet für eine Genossenschaft wie die bereits angeführte DATEV mit über 40 000 Mitgliedern, dass also lediglich 0,8 Prozent genügen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen und damit eine derartige Mammutveranstaltung vorbe- reiten und durchführen zu müssen. Nicht nur wegen der zahlenmäßigen Dimension, sondern insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Vor- stands und auf das Zusammenspiel zwischen dem Vor- stand und den Mitgliedern der Genossenschaft, ist eine solche Regelung nicht zielführend, denn sie verleitet ge- rade zu einem Missbrauch des Antragsrechts und geht weit über einen – sonst wichtigen und grundsätzlich an- zuerkennenden – Minderheitenschutz hinaus. § G s w d r h m r g M e s u c t s s g t v C s i R w E d b d e p d b d D e O s G Z d U w i g d d t r G (C (D Das Gleiche gilt für die geplante Neuregelung des 45 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz. Demnach muss die eneralversammlung oder die Vertreterversammlung, oweit diese besteht, unverzüglich einberufen werden, enn mindestens ein Zehntel der Mitglieder oder min- estens 150 Mitglieder die Einberufung unter Anfüh- ung des Zwecks und der Gründe verlangen. Ich möchte ier ein Beispiel einer genossenschaftlichen Bank aus einem Wahlkreis mit rund 18 000 Mitgliedern anfüh- en. Bei dieser Bank würden angesichts der vorgeschla- enen absoluten Zahl von 150 weniger als 1 Prozent der itgliedern genügen, um eine Vertreterversammlung inberufen zu lassen. Dies würde zu immensem organi- atorischen Aufwand und erheblichen Kosten führen – nd ebenfalls eine nicht zu vertretende ständige Unsi- herheit ins gesamte genossenschaftliche Lager tragen. CDU und CSU werden sich deshalb in den parlamen- arischen Beratungen dafür einsetzen, eine bessere Lö- ung in Bezug auf den neuen Abs. 7 § 43 in Genossen- chaftsgesetz zu finden. Grundsätzlich ist der vorgelegte Gesetzentwurf zu be- rüßen und positiv zu bewerten. Er stärkt die genossen- ypischen Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbst- erantwortung. Im weiteren Verfahren wird die CDU/ SU-Bundestagsfraktion darüber wachen, dass der be- onderen Stellung der Genossenschaften in Deutschland m Sinne unseres geschätzten Alt-Bundespräsidenten oman Herzog auch in Zukunft Rechnung getragen ird. Klaus Uwe Benneter (SPD): Die Einführung der uropäischen Genossenschaft sowie die Reform des eutschen Genossenschaftsrechts sind sinnvolle Vorha- en, die wir gerne und zügig umsetzen wollen. Innerhalb er EU gibt es bereits seit Ende 2004 die Möglichkeit ine europäische Aktiengesellschaft – nämlich die Euro- äische Gesellschaft – zu betreiben. Es ist erfreulich, ass es nun künftig in Europa auch die Möglichkeit ge- en wird, eine Europäische Genossenschaft zu gründen, ie über die nationalen Grenzen hinaus agieren kann. enn in einem zusammenwachsenden Europa besteht in praktischer Bedarf an beiden gesellschaftsrechtlichen rganisationsformen. Genossenschafter formulieren es so: Die Aktienge- ellschaft möchte viel Geld einsammeln, um aus viel eld noch mehr Geld zu machen. Naturgemäß ist dieses iel für viele Menschen in Europa erstrebenswert und eshalb ist es vernünftig, dass international agierende nternehmen hierfür einen europäischen Rechtsrahmen ählen können. Die Genossenschaft möchte mit Dienstleistungen für hre Mitglieder einen gemeinsamen Förderzweck verfol- en. Auch hierfür gibt es innerhalb Europas einen Be- arf, der die nationalen Grenzen überschreiten kann. Ich enke hier an Handelsgenossenschaften, an Vermark- ungsgenossenschaften etwa im landwirtschaftlichen Be- eich, an Energieerzeugungsgenossenschaften und an enossenschaftsbanken. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2757 (A) ) (B) ) Für die Europäische Genossenschaft liegt eine detail- lierte EG-Verordnung vor, die ab 18. August in den Mit- gliedstaaten unmittelbar gelten wird. Unsere Aufgabe ist es, hierzu sinnvolle Ausführungsbestimmungen zu tref- fen. In den weiteren Beratungen werden wir uns vor allem mit der Frage des Sitzes der Europäischen Genossen- schaft befassen, Denn die Europäische Genossenschaft darf selbstverständlich nicht dazu missbraucht werden, dem Abtauchen der Genossenschaft vor den Gläubigern bei drohender Insolvenz Vorschub zu leisten. Deshalb ist bereits in der EG-Verordnung klar geregelt, dass der Sitz der Europäischen Genossenschaft in dem Mitgliedstaat liegt, in dem sich die Hauptverwaltung befindet. Sitzver- legungen sind nur nach vorheriger Prüfung durch das Registergericht möglich. Geprüft wird insbesondere, ob die Interessen der Gläubiger, aber auch des Fiskus ange- messen geschützt sind. In diesem Zusammenhang wer- den wir uns mit der Anregung des Bundesrates auseinan- der setzen, wonach Sitz und Hauptverwaltung am selben Ort liegen sollten. Unser vorrangiges Ziel jedoch ist größtmögliche Gestaltungsfreiheit, damit Deutschland ein attraktiver Standort für künftige europäische Genos- senschaften wird. Auch im nationalen Genossenschaftsrecht wollen wir die Genossenschaftsregeln für die heutigen Nutzer, aber auch für künftige mögliche Nutzer dieser Gesellschafts- form attraktiver gestalten. Wir sind überzeugt, dass die Genossenschaft weiter- hin gebraucht wird. Denn in Genossenschaften können die Mitglieder die Prinzipien der Selbsthilfe und der Selbstverwaltung, aber auch der genossenschaftlichen Solidarität besonders erfolgreich zu ihrem jeweils eige- nen Nutzen umsetzen. Die Genossenschaft als Rechtsform war zu Beginn der Industrialisierung eine Idee von Sozialreformern – von engagierten Menschen aus dem sozialdemokrati- schen, dem christlichen und dem liberalen Lager. Die Idee war segensreich – und sie ist es bis heute. Genos- senschaften agieren im Wohnungswesen, im Handel, in der Landwirtschaft; die Genossenschaft ist eine Rechts- form für Handwerker, die sich zusammenschließen, für das Bankenwesen wie auch für Arbeitsloseninitiativen. Genossenschaften können Zeitung machen – wie die „taz“ – sie können Schulen betreiben und im Januar die- ses Jahres lief das Biomasseheizkraftwerk im Bioener- giedorf Jühnde an, das von einer Betreibergenossen- schaft mit 180 Genossen betrieben wird. Die Genossenschaften in Deutschland sind recht stabil und wenig anfällig für Insolvenzen. Allerdings müssen wir feststellen, dass die Genossen- schaftszahlen zurückgehen – und zwar seit Jahren. Heute haben wir in Deutschland jährlich mehr Löschungen als Neueintragungen und insgesamt sind die Genossen- schaften weniger geworden – waren es 1998 noch fast 10 000 Genossenschaften, sind es heute weniger als 8 000 Genossenschaften. Diese Entwicklung hängt da- mit zusammen, dass die Genossenschaft in der Grün- dung recht aufwendig ist; so ist beispielsweise bei der Anmeldung zur Eintragung ein Gründungsgutachten des P B s d v v P d E g n B s v t v B g s s g w d d e g f l d t A v s s s s k U p w A n a d E u p b w k d d t f v t S (C (D rüfungsverbandes beizubringen. Auch im laufenden etrieb ist die Genossenschaft aufwendig. Alle Genos- enschaften unterliegen bisher jährlich oder zweijährlich er Jahresabschlussprüfung durch den Genossenschafts- erband. Alle diese Prüfungen sind vor allem mit Kosten erbunden. Deshalb ist es ein Ziel des Gesetzentwurfs, rüfpflichten – soweit vertretbar – abzubauen. Nach em Entwurf soll bei einer Bilanzsumme bis 2 Millionen uro keine Jahresabschlussprüfung mehr gesetzlich vor- eschrieben sein. Aus den Reihen der Prüfverbände ver- ehmen wir, dass eine Grenzziehung bei 350 000 Euro ilanzsumme besser sei. Aus den Reihen der Genossen- chaften – gerade der kleineren Genossenschaften – wird orgeschlagen, beim Abbau der Prüfpflichten noch wei- er zu gehen und die genossenschaftlichen Prüfpflichten ergleichbar dem GmbH-Recht erst ab 4 Millionen Euro ilanzsumme beginnen zu lassen. Das werden wir uns enau anschauen. Nach meiner Auffassung brauchen wir ehr gute Gründe, wenn wir weiterhin die Genossen- chaft gegenüber der kleinen Kapitalgesellschaft un- leich behandeln und ihr einen größeren Prüfungsauf- and abverlangen. Auch an anderer Stelle sehe ich noch Beratungsbe- arf. Viele Schreiben haben uns erreicht die sich mit em vorgesehenen Recht der Mitglieder auf Einberufung iner Generalversammlung befassen. Die Bedenken ge- en ein zu kleines Mitgliederquorum für das Einberu- ungsverlangen sind nachvollziehbar. Ich bin zuversicht- ich, dass wir sachgerechte Lösungen finden werden, mit enen auch Genossenschaften leben können, die Zehn- ausende oder gar Hunderttausende Mitglieder haben. m Ende unserer Beratungen wird ein erneuertes und on unnötigem Ballast befreites Genossenschaftsrecht tehen. Mechthild Dyckmans (FDP): Europa wächst zu- ammen – heute debattieren wir erneut, welche Voraus- etzungen wir für dieses Zusammenwachsen selbst chaffen müssen. Der uns von der Bundesregierung sehr urzfristig vorgelegte Gesetzentwurf dient nicht nur der msetzung von EU-Vorgaben zur Einführung der Euro- äischen Genossenschaft. Mit dem zu beratenden Ent- urf soll nach dem Willen der Bundesregierung auch die ttraktivität der deutschen Rechtsform der eingetrage- en Genossenschaft erhöht werden. Zunächst möchte ich einige Worte zum Zeitablauf der nstehenden Beratungen sagen: Für das In-Kraft-Treten es Gesetzentwurfs ist durch die Umsetzungsfristen der U der 18. August 2006 vorgesehen. Die Verordnung nd die korrespondierende Richtlinie, die für die Euro- äische Genossenschaft und deren Regelungen der Ar- eitnehmerbeteiligung den rechtlichen Rahmen setzen, urden vom Rat der EU bereits am 22. Juli 2003 ver- ündet. Sie traten am 21. August 2003 in Kraft. Trotz- em benötigte die Bundesregierung circa 32 Monate, um en Entwurf vorzulegen. Und nun sind für die parlamen- arischen Beratungen noch vier Monate mit gerade mal ünf Sitzungswochen übrig. Ich hoffe, dass Sie – meine erehrten Kolleginnen und Kollegen – zu sehr konstruk- iven und weltoffenen Beratungen bereit sind, um die tolperfallen dieses Gesetzentwurfs auszubessern! 2758 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) Nun komme ich zum Inhalt des Gesetzes. Wie bereits erwähnt, sind zwei große Themenkomplexe zu bespre- chen: einmal die Einführung der Europäischen Genos- senschaft und zum Zweiten die Novelle des deutschen Genossenschaftsgesetzes – denn so soll das „Gesetz be- treffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ künftig genannt werden. Zunächst einige Worte zum ersten Themenkomplex: Die Europäische Genossenschaft soll unter anderem dazu dienen, Anreize für ausländische Investitionen zu setzen. Ob dies gelingt, wird die Zukunft zeigen. Durch die für die Europäische Genossenschaften geschaffene Möglichkeit, für die Unternehmensverfassung zwischen dem monistischen und dem dualistischen System zu un- terscheiden, erhalten Gründungs- und Verschmelzungs- willige die Wahl zwischen dem Modell mit Aufsichtsrat und Vorstand und dem Modell, das eher dem angelsäch- sischen Board-System – hier nun Verwaltungsrat ge- nannt – gleicht. Dadurch könnte grundsätzlich ein größe- res Vertrauen entstehen, da einigen ausländischen Investoren das monistische System bekannter ist. Umso mehr erstaunt es, dass dieser Anreiz durch die Regelungen zur Mitbestimmung im selben Federstrich wieder zunichte gemacht wird. Denn die deutsche Mit- bestimmung soll unverändert auf die Europäische Ge- nossenschaft übertragen werden. Nach den Vorgaben der EU soll die Gründung einer Europäischen Genossen- schaft nicht zu einer Beseitigung oder Einschränkung der Beteiligung von Arbeitnehmern in Organen der Ge- nossenschaft führen. Diesem Gebot der EU fühlen wir Liberale uns verpflichtet. Die Bundesregierung plant je- doch eine Ausweitung der Mitbestimmung. Zur Verdeut- lichung des Zusammenhangs: Bei der Übernahme der deutschen Mitbestimmung in das dualistische System gibt es keine erwähnenswerte Veränderung bezüglich der Beteiligung der Arbeitnehmer. Die Übernahme der Mit- bestimmung in das monistische System bedeutet jedoch eine ernorme Ausdehnung der Mitbestimmung auf die Leitung des unternehmerischen Geschäfts. Ist bisher nach deutschen Gesetzen die Mitbestimmung auf das Organ eines Unternehmens beschränkt, welches kontrol- lierend und überwachend tätig ist – nämlich den Auf- sichtsrat –, bleibt das Leitungsorgan mitbestimmungs- frei. Im monistische System haben wir aber „nur“ den Verwaltungsrat. Dieser erfüllt neben den Aufgaben der Überwachung und Kontrolle auch die Aufgabe der Lei- tung des Unternehmens. Damit plant die Bundesregie- rung, die Mitbestimmung bis in das Leitungsorgan der Europäischen Genossenschaft auszudehnen. Meine Da- men und Herren von der CDU/CSU: Dies haben Sie vor anderthalb Jahren bei der Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft noch zusammen mit uns heftigst be- kämpft! Und wer die Hoffnung hatte, die Bundesregierung würde daraus lernen, dass die Europäische Aktiengesell- schaft gerade wegen dieser Mitbestimmungsregelungen nicht zu einem Investitionsschlager geworden ist, wird wohl heute wieder eines Besseren belehrt. Wer sich von den Schwierigkeiten der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft überzeugen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle einen Artikel der „FAZ“ von gestern m p l s s d n G k E v d s d a r s d k p r f u s k s M z v g w D t i G d l d k m g g s G b b t z f n M (C (D it dem Titel „Die Europa AG ist eine Mutprobe“, der räzise die Schwierigkeiten bei der Umwandlung der Al- ianz in eine Societas Europaea beschreibt. Zurück zur Europäischen Genossenschaft: Die deut- che Mitbestimmung ist kein Exportschlager; wenn wir ie auf Leitungsfunktionen ausdehnen, wird dies auslän- ische Investoren abschrecken, nicht aber zu Investitio- en ermuntern. Wer Arbeitsplätze durch die Europäische enossenschaft schaffen will, wird sich mit uns Gedan- en darüber machen müssen, wie wir eine solche von der U nicht geforderte Ausweitung der Mitbestimmung erhindern! Ich komme nun zu den geplanten Änderungen des eutschen Genossenschaftsgesetzes. Genossenschaften ind ein liberales Modell – sie verkörpern die Prinzipien er Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstver- ntwortung. Wir Liberalen haben daher ein großes Inte- esse daran, die Attraktivität der Rechtsform der Genos- enschaft zu erhöhen. Daher begrüßen wir ausdrücklich ie Erweiterung des Förderungszwecks auf soziale und ulturelle Zwecke. In der ersten Lesung möchte ich nur einige Kritik- unkte zu dem Entwurf ansprechen: Über die Schwellenwerte zur Einberufung der Gene- alversammlung zur Beschlussfassung über die Abschaf- ung der Vertreterversammlung in § 43 a Abs. 7 GenG nd zur unverzüglichen Einberufung zur Generalver- ammlung in § 45 GenG müssen wir dringend reden. Es ann nicht sein, dass zum Beispiel bei einer Genossen- chaft mit 40 000 Mitgliedern bereits 0,38 Prozent der itglieder die Einberufung der Generalversammlung er- wingen können – dies entspricht den im Gesetzentwurf orgesehenen 150 Mitgliedern. Und eine 40 000 Mit- lieder starke Genossenschaft zählt nicht einmal ansatz- eise zu einer der größten Genossenschaften in eutschland – die größten Genossenschaften haben un- er Umständen mehrere hunderttausend Mitglieder! Ein anderer Punkt, der uns Liberale kritisch stimmt, st die Streichung von fünf Worten in § 31 Abs. l Satz 2 enG. Hatte bisher ein Mitglied einer Genossenschaft as Recht, eine Abschrift der Mitgliederliste „hinsicht- ich der ihn betreffenden Eintragungen“ zu erhalten, soll as Mitglied nun eine vollständige Abschrift erhalten önnen. Bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen uss man dies kritisch beurteilen. Denn in dieser Mit- liederliste sind nicht nur die Namen der Mitglieder auf- eführt, sondern zum Beispiel auch die Anzahl der Ge- chäftsanteile. Hier wird in den Beratungen das rundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu eachten sein. Die Mehrstimmrechtsregelung in § 43 Abs. 3 GenG edarf der Überarbeitung. So ist die Erweiterung für Un- ernehmergenossenschaften zu begrüßen; nicht nachvoll- iehbar ist dagegen, warum die bestehenden Regelungen ür Nicht-Unternehmergenossenschaften oder Zentralge- ossenschaften gestrichen werden sollen. Auch über die Anfechtungsbefugnis außen stehender itglieder (§ 51 Abs. 2 Satz 3 GenG) und die Grenzen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2759 (A) ) (B) ) für die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung (§ 53 Abs. 3 GenG) werden wir reden müssen. Sie sehen, es gibt viel zu tun, damit aus diesem Ge- setzentwurf noch ein rundum gutes, innovatives und zielführendes Gesetz wird! Ulla Lötzer (DIE LINKE): Die Bundesregierung schlägt Änderungen des Genossenschaftsrechts vor. Und tatsächlich: Im Titel kommt es noch vor, das Wort Ge- nossen. Ansonsten wird das Wort durch den Gesetzent- wurf abgeschafft – rund 90-mal wird es explizit durch das Wort Mitglieder ersetzt. Genossen haben nach Mei- nung der Bundesregierung offenbar nichts mehr zu su- chen in ihren Genossenschaften. Das ist mehr als eine Formalie. Das Streichen der Ge- nossen offenbart nämlich, was die Regierung unter Mo- dernisierung des Genossenschaftsrechts eigentlich ver- steht: Die Genossenschaften sollen kompatibel werden mit dem globalisierten Kapitalismus. Es geht der Regie- rung weniger um die Stärkung des Genossenschaftsge- dankens, um Solidarität und innerbetriebliche Demokra- tie. Es geht ihr zu allererst um die Wettbewerbsfähigkeit von Genossenschaften in Konkurrenz zu anderen Rechtsformen. Und diese Wettbewerbsfähigkeit soll durch eine schleichende Angleichung des Genossen- schaftsrechts an die Regeln für Kapitalgesellschaften ge- schaffen werden. Damit schließt sich die Regierung der Europäischen Kommission an, die schon 2004 forderte, die Vorschrif- ten für Genossenschaften müssten „auch ihren Bedürf- nissen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen einer modernen Marktwirtschaft“ gerecht werden. Aber die wachsende Ähnlichkeit von Genossenschaften und Ak- tiengesellschaften zeigt sich nicht nur bei der – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ja auch eingeführten – neuen Rechtsform der Europäischen Genossenschaft. Auch die Genossenschaften nach deutschem Recht er- halten zukünftig Merkmale, die dem ursprünglichen Charakter des Genossenschaftswesens zuwiderlaufen, insbesondere: die Öffnung für investierende Mitglieder. In § 8 Abs. 2 des neuen Genossenschaftsgesetzes soll es zukünftig heißen: „Die Satzung kann bestimmen, dass Personen, die für die Nutzung oder Produktion der Güter und die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Ge- nossenschaft nicht infrage kommen, als investierende Mitglieder zugelassen werden können.“ Damit wird der Verwandlung von Genossenschaften in profitorientierte Unternehmen Tür und Tor geöffnet. Sicherlich, die Einführung von investierenden Mit- gliedern ist eine Kannvorschrift. Auch sollen verschie- dene Einschränkungen dafür sorgen, dass Investoren die Entscheidungsfindung innerhalb der Genossenschaft nicht zu sehr beeinflussen können. Dennoch: Wer wird verhindern, dass finanzstarke Investoren den Genossin- nen und Genossen ihren Willen aufzwingen oder durch vermeintlichen betriebswirtschaftlichen Sachverstand schmackhaft machen? Alleine die Bezeichnung „Inves- tierende Mitglieder“ zeigt schon, worum es diesen Mit- gliedern vor allem gehen wird: um eine ordentliche Divi- d e r w d s n s j u k n a K s s d V g t t t a b o u r m s u s S n d s m G r r Z v v P w G l d R d O m r (C (D ende. Damit besteht die akute Gefahr, dass der igentliche Zweck von Genossenschaften – die Förde- ung der nutzenden Mitglieder – einem neuen Zweck eichen muss: dem Wachstum des angelegten Kapitals er investierenden Mitglieder. Genossenschaftsanteile ichern den Genossinnen und Genossen dann mitunter icht mehr eine angemessene Wohnraumversorgung, ondern allenfalls eine marktübliche Verzinsung. Gerade etzt sind Finanzinvestoren landauf, landab unterwegs, m die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu aufen. Jetzt sollen den Heuschrecken auch noch die Ge- ossenschaften angeboten werden? Wo bleibt ihre Kritik n der Heuschreckenplage, verehrte Kolleginnen und ollegen der SPD? Und vor allem: Wo bleiben die Kon- equenzen? Diese Änderung lehnen wir ab. Auch in der Landwirtschaft gilt es, das Genossen- chaftsmodell zu bewahren, das insbesondere in Ost- eutschland stark verankert ist. Dieses Modell ist den eränderungen durch die Agrarpolitik der EU und WTO ut gewachsen. Eine Öffnung für nicht nutzende Inves- oren oder gar die Einführung eines an die Höhe der Be- eiligung gekoppelten Mehrstimmrechts, wie es von in- eressierter Seite gefordert wird, wäre kontraproduktiv. Sicherlich, Einzelpunkte des Gesetzentwurfs sind uch zu begrüßen, etwa dass künftig nur drei anstatt sie- en Mitglieder eine Genossenschaft gründen können der die Erweiterung des Zwecks von Genossenschaften m soziale und kulturelle Ziele. Auch dass Mehrstimm- echte zukünftig nur bei Unternehmensgenossenschaften öglich sind, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen, dass der Genossenschaftsgedanke insge- amt weiter gestärkt wird. Innerbetriebliche Demokratie nd gleichberechtigte Kooperation in Genossenschaften ind Werte, die wir verteidigen. Statt diese Werte im inne der Konkurrenzfähigkeit abzubauen, müssen Ge- ossenschaften endlich angemessen gefördert werden, amit die Genossenschaft auch zukünftig eine Genos- enschaft bleibt und nicht zu einer „Shareholderschaft“ utiert. Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einfüh- ung der Europäischen Genossenschaft und zur Ände- ung des Genossenschaftsrechts erfährt grundsätzlich die ustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das orliegende Regelwerk ist gleichsam ein Schritt nach orne für die bestehenden Genossenschaften und im rinzip eine Existenzgründerinitiative wie auch ein ichtiger Beitrag im Sinne des Corporate-Governance- edankens der e. G. Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes ist seit angem von der Genossenschaftspraxis gefordert wor- en. Sie ist gleichzeitig eine Modernisierung und eine ückbesinnung auf den genossenschaftlichen Grundge- anken. Die genossenschaftliche Rechtsform wird als rganisationsform für die gemeinschaftliche Selbsthilfe it den Neuerungen des deutschen Genossenschafts- echts gestärkt. 2760 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) Es werden gerade für Existenzgründer und -gründe- rinnen neue Möglichkeiten über eine neue Rechtsform geschaffen. Die geplanten Änderungen im Genossen- schaftsrecht – „eingetragene Genossenschaft“, e. G. – lassen für Firmengründer zukünftig eine interessante weitere Alternative bei der Wahl der Rechtsform entste- hen. Das ist einer der wichtigsten Neuerungen und das gilt es zu unterstreichen und zu unterstützen. Es ist gut, den Genossenschaftsgedanken zu stärken. Genossenschaften hatten und haben eine besondere Be- deutung als Instrument der Selbsthilfe. In letzter Zeit werden verstärkt soziale Betriebe als Initiativen von Ar- beitslosen in Form von Genossenschaften gegründet. Die Eckpfeiler des Genossenschaftsprinzips, wie zum Beispiel Dezentralität, Selbsthilfe, Selbstorganisation und demokratische Selbstverwaltung finden ihre Ent- sprechung auch in der Wirtschaft. Diese Prinzipien ha- ben eine große Bedeutung für Bündnis 90/Die Grünen. Genossenschaften sind die geeignete Rechtsform, um unternehmerisches Handeln und soziale Verantwortung zu verbinden. Im Einzelnen bewerte ich die Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen wie folgt: Die Gründung von Ge- nossenschaften soll erleichtert und die allgemeinen Rah- menbedingungen gerade für kleine Genossenschaften sollen verbessern werden. Zum Beispiel wird die Min- destmitgliederzahl von sieben auf drei gesenkt. Die Rechtsform der Genossenschaft wird auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die Ausnahme von der Prü- fung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit ei- ner Bilanzsumme bis zwei Millionen Euro. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Genossen- schaft künftig auch soziale Förderzwecke verfolgen kann. Bisher war die deutsche Genossenschaft wirt- schaftlichen Zwecken vorbehalten. Bisher waren hier unter anderem die Prüfungspflichten sehr umfangreich und kostspielig. Das führte dazu, dass die vielen Grup- pen, wie zum Beispiel Weltläden, Schulen und Arbeits- loseninitiativen, diese Rechtsform nicht für ihre Organi- sation gewählt haben. Mit der Novellierung bieten wir diesen Organisationen und Einrichtungen die Möglich- keit, anstatt eines Vereins eine Genossenschaft zu grün- den. Die Prüfungspflichten von kleinen Genossenschaf- ten – Jahresbilanz von 2 Millionen Euro – werden reduziert. Wir begrüßen diese Reduzierung. Damit wird insbesondere den Neugründungen von Genossenschaf- ten ein Weg geebnet und die Gründungsvoraussetzungen werden erleichtert. Die Kompensation der Einnahmever- luste der Prüfungsverbände kann durch Übernahme der operativen Buchführung kompensiert werden. Für die Regelung der Prüfung ist entscheidend, ob und in welchem Maße die Rechtsform der Genossen- schaft sich tatsächlich für Neugründungen aus kleineren Personenzusammenschlüssen eignet. Es ist entschei- dend, dass aus der Sicht der Rechtsformnutzer den Grün- derinnen und Gründern wegen unverhältnismäßiger Kostenbelastungen keine Diskriminierung gegenüber anderen Rechtsformen wie zum Beispiel der GmbH ent- steht. Gerade in den ersten Jahren ist eine Belastung mit z g E d l m w t P p d H g l B G P g G s S r l t i n d i g h b r s F w w c M S z r d B i r k ( u r ( h j g d n (C (D usätzlichen Kosten nicht vertretbar. Kosten für Prüfun- en, die in keiner Relation zu dem oft nicht sehr hohen igenkapital stehen, wirken sich für Neugründungen an- ernfalls kontraproduktiv aus. Dass Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis zu Million Euro keine Prüfung des Jahresabschlusses ehr brauchen, ist die richtige Richtung. Wünschens- ert wäre es gewesen, dass die kleinen Genossenschaf- en wie alle anderen Unternehmensrechtsformen nur den rüfungsvorschriften des HGB unterliegen. Kleine Ka- italgesellschaften gelten demnach als solche, die min- estens zwei der drei Merkmale gemäß § 267 Abs. l GB nicht überschreiten, das heißt, bei denen nicht leichzeitig der Umsatz über 8 030 000 Euro, die Bi- anzsumme nicht über 4 015 000 Euro und die Zahl der eschäftigten unter 50 liegt. Genossenschaften in dieser rößenordnung unterliegen weiterhin einer zweijährigen rüfung von Vermögenslage, Geschäftsführung und Mit- liederliste durch den Verband. Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate- overnance-Diskussion werden auf den Genossen- chaftsbereich übertragen. Dazu gehört zum Beispiel die tärkung der Rolle des Aufsichtsrats oder die Verbesse- ung der Informationsversorgung und der Einflussmög- ichkeiten der Mitglieder, insbesondere wenn eine Ver- reterversammlung besteht. Die Stärkung der Informationsrechte der Mitglieder st ein weiterer wichtiger Schritt, den Corporate-Gover- ance-Gedanken in die Genossenschaften zu tragen und ort zu verankern. Das Recht, das jedes Mitglied erhält, n der Generalversammlung Einblick in das zusammen- efasste Prüfergebnis zu nehmen, sollte auch bei Beste- en einer Vertreterversammlung Gültigkeit haben. Das Genossenschaftsrecht kann zum Schrittmacher ei der Etablierung moderner Kommunikationsstruktu- en werden. „Die Satzung kann zulassen, dass Be- chlüsse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer orm gefasst werden“. Das besagt der Regierungsent- urf des neuen § 43 Abs. 7 GenG. In der Begründung ird ausgeführt: Die Satzung „muss durch ein entspre- hendes Regelwerk sicherstellen, dass die Rechte alter itglieder gewahrt und die Ordnungsmäßigkeit der timmabgabe gewährleistet ist. Unter diesen Vorausset- ungen ist auch die Durchführung einer virtuellen Gene- alversammlung per Internet denkbar; in der Praxis wird ies aber derzeit nur in seltenen Ausnahmefällen, zum eispiel bei einer Genossenschaft aus dem IT-Bereich, n Betracht kommen“. Im Aktienrecht wurde in den letzten Jahren viel er- eicht (Dokumentation): Wenn die Satzung das vorsieht, ann elektronische Bevollmächtigung stattfinden § 134 III 2 AktG), die Hauptversammlung kann in Ton nd Bild übertragen werden (§ 118 III AktG), Aufsichts- atsmitglieder können per Videozuschaltung teilnehmen §118 II 2 AktG). Aber eine Abwicklung der Angelegen- eit nur im virtuellen Raum ist wohl nicht möglich. Das etzt zur Reform anstehende Recht der Genossenschaft eht da einen wesentlichen Schritt weiter. Ich begrüße as und bin gespannt auf die Entwicklungen in den Ge- ossenschaften. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2761 (A) ) (B) ) Der Gesetzentwurf erleichtert die Kapitalbeschaffung und -erhaltung bei Genossenschaften, zum Beispiel in- dem eine Sachgründung zugelassen wird, ein Mindest- kapital eingeführt werden kann und in dem rein investie- rende Mitglieder zugelassen werden können. Die neuen Regularien bieten Anreize für genossen- schaftliche Neugründungen. Diese können und müssen flankiert werden, indem hier in den ersten fünf Jahren Unterstützungen gegeben werden. Dadurch kann sicher- gestellt werden, dass die geringe Insolvenzzahl bei Ge- nossenschaften weiterhin durch qualifizierte Beratung zu erreichen ist. Wir brauchen Gleichbehandlung von Ge- nossenschaften gegenüber anderen Unternehmensfor- men, was zum Beispiel die Vergabe von Förderkrediten angeht. Genossenschaften sollten bei der Förderung zum Beispiel durch öffentliche Kredite der bundeseigenen KfW gegenüber anderen Rechtsformen kleiner und mitt- lerer Unternehmen nicht benachteiligt werden. Schließlich ist das altehrwürdige Genossenschaftsge- setz auch sprachlich zu modernisieren. Zum Beispiel wird die Bezeichnung „der Genosse“ durch die ge- schlechtsneutrale und schon jetzt in der Praxis gebräuch- liche Bezeichnung „Mitglied der Genossenschaft“ er- setzt. Diese Modernisierung auch und gerade im Sprachgebrauch kann ich nachhaltig unterstützen. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus die erfor- derlichen Regelungen für eine neue, supranationale Rechtsform: die Europäische Genossenschaft. Grund- lage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer 2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitneh- mer, die bis August 2006 in nationales Recht umzuset- zen ist. Durch attraktive Ausführungsvorschriften im deutschen Recht soll ein Anreiz geboten werden, dass eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren Sitz in Deutschland nimmt. Wir erhalten damit eine neue supranationale Rechtsform: die Europäische Genossen- schaft. Bündnis 90/Die Grünen werden darauf achten, dass die Europäische Genossenschaft in der Praxis nicht dafür genutzt wird, Mitbestimmungsrechte auszuhebeln. Abschließend und zusammenfassend will ich festhal- ten, dass die Erleichterung der Prüfungspflichten für kleine Genossenschaften zu begrüßen ist, weil sie die Gründungsvoraussetzungen für Genossenschaften er- leichtert. Die Minderheitenrechte zu stärken ist ein fol- gerichtiger Schritt. Die Funktionsfähigkeit großer Wirt- schaftsgenossenschaften wie zum Beispiel Volks- und Raiffeisenbank wird gewährleistet. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Ihnen liegt heute zur 1. Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vor. Mit diesem Gesetz werden die deutschen Rechtsvorschriften für eine neue Rechts- form geschaffen: für die Europäische Genossenschaft. Diese neue Rechtsform soll Genossenschaften in der EU die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern. Zur Einführung der Europäischen Genossenschaft muss der deutsche Gesetzgeber bis August 2006 Ausführungsvor- s u g S n s i e s d b v n r s d B w w g m g C s d f d t h K n e s s n d w g t f n u n h s m – S d f a l r e A w G v G (C (D chriften zu der entsprechenden EU-Verordnung erlassen nd die begleitende Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteili- ung in deutsches Recht umsetzen. Meine Damen und Herren – der rechtspolitische chwerpunkt des Entwurfs liegt allerdings woanders, ämlich bei den Änderungen des deutschen Genossen- chaftsgesetzes. Ziel ist es, das Genossenschaftsrecht nsgesamt moderner und attraktiver zu machen. Hier geht s insbesondere darum, die Gründung von Genossen- chaften zu erleichtern und die allgemeinen Rahmenbe- ingungen gerade für kleine Genossenschaften zu ver- essern. So wird zum Beispiel die Mindestmitgliederzahl on sieben auf drei abgesenkt. Die Rechtsform der Ge- ossenschaft wird geöffnet auch für soziale oder kultu- elle Zwecke. Besonders wichtig für kleine Genossen- chaften ist die vorgesehene Ausnahme von der Prüfung es Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer ilanzsumme bis zwei Millionen Euro. Diese Grenze ird teils als zu hoch, teils als zu niedrig kritisiert. Wir erden, wie vom Bundesrat erbeten, prüfen, ob die Ab- renzung nach der Bilanzsumme durch weitere Größen- erkmale ergänzt werden sollte. Weitere wichtige Änderungen betreffen die Übertra- ung von Elementen aus der im Aktienrecht geführten orporate Governance-Diskussion auf den Genossen- chaftsbereich. Dazu gehört zum Beispiel die Stärkung er Rolle des Aufsichtsrats oder die Verbesserung der In- ormationsversorgung und der Einflussmöglichkeiten er Mitglieder, insbesondere bei Bestehen einer Vertre- erversammlung. Die hierbei vorgeschlagenen Minder- eitenrechte für Mitglieder sind teilweise auf heftige ritik gestoßen, weil ein rechtsmissbräuchliches Aus- utzen dieser Rechte befürchtet wird. Ich möchte hier zu iner sachlichen Diskussion aufrufen. Die Genossen- chaft gehört den Genossen – bzw. den Mitgliedern, wie ie zukünftig heißen werden – und deshalb halte ich es ach wie vor für einen sinnvollen Ansatz, die Rechte erjenigen, um deren Anteile es geht, zu stärken – auch enn Vorstände und Vertreter das vielleicht nicht so erne sehen. Ich bin offen dafür, dass hier auch nach Al- ernativen gesucht wird. Denn es muss klar sein: die In- ormations- und Teilhaberechte der Mitglieder dürfen icht zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten nd nicht zu unangemessenen Belastungen für die Ge- ossenschaft führen. Lassen Sie uns gemeinsam darauf inwirken, dass die Attraktivität der Genossenschaft ge- tärkt wird und diese mehr in die öffentliche Wahrneh- ung rückt. Denn gerade heute kann die Genossenschaft bei der sich regelmäßig unternehmerische Initiative, elbsthilfe und soziale Orientierung miteinander verbin- en – für viele kleine Unternehmen die richtige Rechts- orm sein. Zu Unrecht wird die Genossenschaft oft als ltmodische, „verstaubte“ Rechtsform empfunden, und eider ist die Anzahl der Genossenschaften seit Jahren ückläufig. Ich wünsche mir daher, dass dieser Gesetz- ntwurf deutlich macht: die Genossenschaft ist eine den nsprüchen des modernen Wirtschaftslebens gerecht erdende Unternehmensform. Und ich hoffe, dass der esetzentwurf dazu beiträgt, dass bei Neugründungen on Unternehmen künftig vermehrt die Rechtsform der enossenschaft gewählt wird. 2762 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Gegen rechtsstaatsfreie Räume – Sicher- heitsüberprüfungen im Rahmen von Akkre- ditierungsverfahren bedürfen einer Rechts- grundlage – Kein Generalverdacht bei den Sicherheits- überprüfungen zur Fußballweltmeister- schaft 2006 (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Beatrix Philipp (CDU/CSU): Die Fußball-WM 2006 ist ein Ereignis, auf das sich die Welt, zumindest die „Fußballwelt“, besonders freut. „Zu Gast bei Freunden“ – ein Motto, das bereits eine positive Stimmung assoziiert: Freundschaftlich soll es zugehen, Gäste sollen sich wohl fühlen, und als Gastge- ber müssen wir alles tun, damit die Gäste sich auch wohl fühlen können. Aber neben der Freude ist mit diesem Großereignis auch eine ungeheuere Verantwortung verbunden, die die FIFA und auch wir als gastgebendes Land zu überneh- men haben. Um dieses Großereignis gegen alle denkbaren – und möglichst auch gegen alle fast undenkbaren – Gefahren abzusichern, laufen im organisatorischen und besonders im sicherheitspolitischen Bereich seit langem die Vorbe- reitungen auf Hochtouren. Dabei muss im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen ein Maximum an Vorkehrungen getroffen werden und zugleich ein Minimum an Belästigungen für die Gäste gewährleistet sein. Und dennoch wissen alle, dass es wahrscheinlich un- vermeidlich sein wird, dass es zu Einschränkungen oder auch Behinderungen kommen kann. Kurz: Alle werden auf viel Verständnis bauen müssen und auf das Wissen, dass es keine Alternativen gibt, wenn die Verantwortli- chen das Gefühl haben wollen, alles Menschenmögliche getan zu haben. Wer die Verantwortung trägt, wird erst aufatmen kön- nen, wenn die WM ohne große Zwischenfälle zu Ende gegangen ist. Jeder, der sich ein wenig mit dieser Problematik be- fasst hat, wird wissen, dass die Fußball-WM ein Ereignis ist, das mit bisherigen – und vielleicht auch zukünfti- gen – nicht zu vergleichen ist: Es sind die Millionen von Menschen, die kommen, es sind die Veranstaltungsorte – die Stadien –, es sind die An- und Abfahrten, die Zu- und Abgänge, die einer besonderen Aufmerksamkeit un- ter Sicherheitsaspekten bedürfen. Diese Szenarien sind uns aber geläufig und überschaubar. Dies trifft aber überhaupt nicht zu für jede größere Menschenansammlung, die erfahrungsgemäß vor unzäh- ligen Großbildleinwänden beim – wie es so schön heißt „ t a m s u M b M s z w s a S ü d a g S M – r d s g d v z e u F K u l (C (D public viewing“ – anzutreffen ist und die vielen Spon- antreffen, von denen man ausgehen muss. Das bedeutet, dass wenig planbar und sehr flexibel uf solche Menschenansammlungen reagiert werden uss. Da, wo es Auflagen gibt, wie zum Beispiel am Breit- cheidplatz, trifft man sehr schnell auf Unverständnis nd heftige Reaktionen, wie man der heutigen Berliner orgenpost entnehmen kann. Die Zahl der notwendigen Sicherheitskräfte wird alles isher Dagewesene in den Schatten stellen. Und nur so – und nicht anders – war die ständige ahnung unseres Innenministers Dr. Schäuble zu ver- tehen, dass man auch an die Grenzen der eigenen Kapa- ität stoßen und daher der Einsatz der Bundeswehr not- endig werden könnte. Aber dieses Thema ist, wie man o schön sagt, „durch“. Alle werden viel Verständnis ufbringen müssen! Wir befassen uns heute mit einem Teilaspekt dieser icherheitsvorkehrungen, nämlich mit der Sicherheits- berprüfung aller, die in irgendeiner Funktion Zutritt zu en Veranstaltungsorten haben wollen. Darunter fallen lle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen der Hilfsor- anisationen, die hauptberuflichen Sicherheitskräfte, die ervicekräfte in der Gastronomie, die Mitarbeiter und itarbeiterinnen der Reinigungsfirmen und schließlich last, but not least – geht es auch um das Akkreditie- ungsverfahren von Journalisten und Journalistinnen, as kritisiert wird. Es geht also nicht um die „Glücklichen“, die im Be- itz einer Eintrittskarte sind. Bei den Funktionsträgern handelt es sich um die nicht eringe Anzahl von 220 000 bis 250 000, von denen je- er Einzelne sicherheitsüberprüft wird. Dazu muss jeder orab eine freiwillige Einwilligungserklärung unter- eichnen, in der er sich mit einer Sicherheitsüberprüfung inverstanden erklärt hat. Dieser Einwilligung muss eine mfassende Information vorausgehen. Zitat: „Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 Abs. 1 und § 4 a Abs. 1) bzw. den entsprechenden landes- rechtlichen Vorschriften ist die Erhebung und Ver- arbeitung personenbezogener Daten unter anderem dann zulässig, wenn der Betroffene seine Einwilli- gung erklärt hat. Vor der Erklärung der Einwilligung ist der Betrof- fene über die Datenverwendung umfassend aufzu- klären. Eine solche „informierte Einwilligungs- erklärung stellt die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für die FIFA Fußball-WM 2006 dar.“ Dieser Auffassung der Bundesregierung, die sie im ebruar 2006 bereits schriftlich in der Beantwortung der leinen Anfrage zum Ausdruck brachte, schließen wir ns vollinhaltlich an, ebenso den Antworten auf die vie- en Fragen, die dort gestellt wurden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2763 (A) ) (B) ) Den Anforderungen des Datenschutzgesetzes ist die FIFA in sehr umfassender Weise nachgekommen. Inso- fern ist überhaupt nicht nachvollziehbar, – um es vor- sichtig auszudrücken – wenn im Antrag der FDP von „rechtsfreien Räumen“ und im Antrag der Grünen von „Generalverdacht bei der Sicherheitsüberprüfung“ ge- sprochen wird. Wie gesagt, in einer eigens für die WM herausgege- benen Datenschutzinformation der FIFA wird auf sechs Seiten peinlichst genau darüber informiert, dass die er- hobenen personenbezogenen Daten elektronisch erfasst werden, dass sie spätestens im September 2006 gelöscht werden und ausschließlich dafür verarbeitet und genutzt werden, um über die Erteilung des Zutrittsrechtes und dessen Umfang zu entscheiden und die Einhaltung der entsprechenden Beschränkungen zu kontrollieren. Auch da, wo sich der Deutsche Fußballbund externer Dienstleister bedient, wird die Einhaltung des Daten- schutzes vertraglich sichergestellt. Die Datenschutz- rechte – insbesondere Auskunfts- und Berichtigungs- rechte – sind ebenso gewahrt, wie die bis ins Detail gehenden Informationen über die Verarbeitung der Da- ten, die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Bun- desamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrich- tendienst, soweit es sich um ausländische Staatsangehö- rige mit Wohnsitz im Ausland handelt. Jeder findet in dieser Information der FIFA den Inhalt der Zuverlässigkeitsprüfung, die Auflistung der Daten, die zur Prüfung herangezogen werden, die Kriterien, die für die Entscheidung maßgeblich sind und die Angaben zum Verfahren bei etwaigen Bedenken. Mehr Transparenz während eines solchen Akkreditie- rungsverfahrens bei einer Größenordnung von circa 250 000 Menschen ist nicht denkbar. Es ist selbstverständlich auch der Weg beschrieben, der gegangen werden kann, wenn die Akkreditierung nicht erfolgen sollte. In den vielen vorbereitenden Sitzungen ist über die Frage, ob nicht der Kreis der zu Überprüfenden kleiner sein könnte, genauso gesprochen worden, wie über die Gründe, die zu einer Ablehnung der Akkreditierung füh- ren. Das sind in der Hauptsache schwere Verstöße im strafrechtlichen Bereich. Diese Verstöße müssen aber eine Sicherheitsgefahr für das konkrete Ereignis Fuß- ball-WM bergen, das heißt es erfolgt in jedem einzelnen Fall eine Einzelabwägung! Sehr schwerwiegend und mit hohem Gefährdungspo- tenzial werden zum Beispiel solche Personen gewertet, die im extremistischen Propagandabereich auffällig ge- worden sind. Das ist eines der wenigen Kriterien, das re- lativ sicher zu einem negativen Votum über die betrof- fene Person führen wird, und das ist meiner Meinung nach nachvollziehbar. Ziel ist also eine effiziente Gefahrenabwehr, soweit dies nach menschlichem Ermessen überhaupt möglich ist. d d t r a S t v R z P e t t J g n s m m D A t s b F i w r w l s s k ü a d z v d t D c S G s d r u (C (D Wir müssen also abwägen zwischen dem Schutzgut er öffentlichen Sicherheit, das bei einem Großereignis ieser Art per se gefährdet ist, und etwaigen Grundrech- en einzelner Betroffener, die durch das Akkreditie- ungsverfahren von der Teilnahme im Sicherheitsbereich usgeschlossen werden. Bei einer Veranstaltung wie der WM ist für uns der chutzpflicht des Staates – bei aller Abwägung – absolu- er Vorrang einzuräumen. In den beiden Anträgen ist immer wieder die Rede on einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte, des echts auf informationelle Selbstbestimmung und nicht uletzt der Berufs- und – im Falle der Journalisten – der ressefreiheit und von möglichen Nachteilen, die dann ntstünden, wenn jemand seine Zustimmung nicht er- eilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein verantwor- ungsvoll arbeitender Journalist oder eine ebensolche ournalistin es nicht einsieht, dass das Bemühen um rößtmögliche Sicherheitsbedingungen für die WM es otwendig macht, dass sie die Einwilligung zur Erfas- ung und Verwendung ihrer persönlichen Daten geben üssen, um berichten zu können oder zu dürfen. Wenn wir einen Vergleich zum politischen Journalis- us, zum Beispiel für die Berichterstattung aus dem eutschen Bundestag ziehen möchten: Auch hier sind kkreditierungsverfahren gang und gäbe und automa- isch mit der Entscheidung für die Arbeit in einem derart icherheitsrelevanten Raum verknüpft. Auch daran hat isher niemand Anstoß genommen. Bleibt also noch die rage, ob der Bezug auf den § 4 und § 4 a ausreichend st. Unabhängig davon, dass wir diese Frage bejahen, ie ich bereits ausgeführt habe, würde mich interessie- en, welche Vorteile man sich davon versprechen würde, enn nun ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege ge- eitet würde, wie dies den Antragstellern wohl vor- chwebt. Im Endergebnis, also bei den Rechtsfolgen und insbe- ondere bei der Betroffenheit etwaiger Grundrechte ommt es nämlich nicht darauf an, ob die Sicherheits- berprüfung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder ufgrund der Einwilligung der Betroffenen erfolgt. Aber arüber sprechen wir dann noch im Ausschuss. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir also u. Wolfgang Gunkel (SPD): Die vorliegenden Anträge on FDP und Bündnis 90/Die Grünen befassen sich mit en Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen von Akkredi- ierungsverfahren zur Fußballweltmeisterschaft 2006. ie Antragsteller kritisieren die unzureichende rechtli- he Grundlage und die praktische Ausgestaltung dieser icherheitsüberprüfungen und fordern insbesondere, für roßveranstaltungen dieser Art eine ausreichende ge- etzliche Grundlage zu schaffen, sicherzustellen, dass ie betroffenen Personen über das Überprüfungsverfah- en – Ziel, beteiligte Dienststellen, Datengrundlage – nd auch über das Ergebnis unterrichtet werden und 2764 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) sicherzustellen, dass sich die Betroffenen an eine zen- trale Beschwerdestelle wenden können. Was findet nun im Einzelnen Eingang in die Sicher- heitsüberlegungen der Veranstalter der WM und der ein- zelnen Sicherheitsbehörden? Im Rahmen des so genann- ten Akkreditierungsverfahrens werden bei der Fußball- WM 2006 alle Medienvertreter, Mannschaften, Hilfs- und Servicedienste usw. vorab einer Zuverlässigkeits- überprüfung unterzogen. Ziel ist es, Gefährdungen bzw. Störungen der Veranstaltungen von vornherein auszu- schließen. Betroffen sind circa 250 000 Personen, deren personenbezogene Daten mit polizeilichen Datenbestän- den sowie mit den Erkenntnissen der Verfassungsschutz- behörden und des Bundesnachrichtendienstes abgegli- chen werden. Grundlage hierfür bildet gemäß § 4 und 4 a BDSG die Einwilligung der betreffenden Personen. Diesem richtigen und notwendigen Verfahren stimmt die SPD-Fraktion grundsätzlich zu, jedoch sind zu eini- gen Verfahrensabläufen Anmerkungen zu machen. Nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern ist die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zum Schutz der so genannten Akkreditierungszonen in den Stadien erforderlich, in denen sich die Personen ohne weitere Kontrollen frei bewegen können. Als Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des so genannten Akkreditierungsverfahrens reicht nach Ansicht der Bun- desregierung die so genannte informierte Einwilligungs- erklärung aus. Dies findet auch die Zustimmung des für das Organisationskomitee zuständigen Datenschutzbe- auftragten beim Regierungspräsidenten Darmstadt. Ferner sei nunmehr geklärt, dass sich betroffene Perso- nen in Rechtsschutzangelegenheiten an das Landeskri- minalamt ihres Wohnsitzes bzw. bei Wohnsitz im Aus- land an das BKA und darüber hinaus auch an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informations- freiheit wenden könnten, soweit die teilweise Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion des Bündnisses 90/ Die Grünen, Drucksache 16/248. Ganz wesentlich anders sieht der Bundesdatenschutz- beauftragte diese Sache. Er hält es für fragwürdig, ob eine derartig breit angelegte Überprüfungsaktion auf Ba- sis einer Einwilligung – also ohne konkrete gesetzliche Grundlagen – erfolgen kann, zumal bereits an der tat- sächlichen Freiwilligkeit Zweifel bestünden, denn ge- rade Berufsgruppen wie beispielsweise Journalisten oder auch Anbieter von Waren können dann nicht mehr tätig werden, wenn sie eine Vorabüberprüfung ablehnen, das heißt bei Nichteinwilligung erfolgt keine Akkreditie- rung. Insofern ist die Einwilligung unter Umständen wohl nicht ganz freiwillig. Zudem fehle gemäß BfDI in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder sowie im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst eine Aufgabenzuweisung für die Mitwirkung der Nachrich- tendienste an Zuverlässigkeitsprüfungen der vorliegen- den Art. Der hier angeführte Kritikpunkt ist deshalb besonders wichtig, weil neben den Straftätern/Strafdatendateien, den Staatsschutzdateien und der Datei „Gewalttäter Sport“ als so genannte Verbunddateien noch zusätzlich N t B T d n i e n G h d A t K d w w c e t s r c a m Z S f m n (C (D ADIS, das Nachrichtendienstliche Informationssys- em der Verfassungsschutzbehörden, herangezogen wird. ei Ausländern werden Dateien über internationalen errorismus und organisierte Kriminalität mit eingebun- en. Hier wird deutlich, dass gerade derjenige, der im In- ern der Bundesrepublik Deutschland nationalen bzw. nternationalen Terrorismus sinnvoll bekämpfen will, ine solch konzentrierte Aktion der Sicherheitsbehörden ur unterstützen kann, allerdings aus rechtsstaatlichen ründen nur auf Basis einer gesetzlichen Grundlage, ier die Aufgabenzuweisung im BND-Gesetz sowie in en Verfassungsschutzgesetzen. Weiterhin bemängelt der BfDI, dass eine vorherige nhörung des Betroffenen nicht vorgesehen sei und Be- roffene nur indirekt – häufig über den Arbeitgeber – enntnis von möglicherweise sicherheitsrelevanten Be- enken erhalten, wenn die Akkreditierung abgelehnt ird. Kritisiert wird weiter, dass ungeklärt sei, ob und ie die Betroffenen ihre Datenschutzrechte geltend ma- hen bzw. gerichtlichen Rechtsschutz gegen das Votum iner Sicherheitsbehörde erlangen könnten. Dazu heißt es in der Datenschutzinformation der „Ab- eilung Akkreditierung“ zur FIFA WM 2006: Lehnt das Organisationskomitee Ihre Akkreditie- rung wegen Zuverlässigkeitsbedenken der Sicher- heitsbehörden ab, haben Sie (nicht jedoch Ihr Ar- beitgeber) die Möglichkeit, sich wegen der Gründe an das Landeskriminalamt Ihres Wohnsitzlandes bzw. – soweit Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben – an das BKA zu wenden. Dort können Sie auch Ihre Einwände geltend machen. Ihre Eingabe wird sodann ggf. an die ablehnende(n) Sicherheits- behörde(n) weitergeleitet. Ihre Einwände werden geprüft und die Empfehlung an das Organisations- komitee gegebenenfalls korrigiert. Soweit Ihrer Eingabe nicht abgeholfen wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Ihre sonstigen Daten- schutzrechte (insb. Auskunft- und Berichtigungs- rechte), können Sie – soweit es um die Datenver- arbeitung bei den Sicherheitsbehörden geht – in entsprechender Weise geltend machen. Sie können sich zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte auch an die jeweils zuständige Landesdatenschutzbehörde bzw. an den Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit wenden. Das dargestellte Verfahren dürfte nach meiner Auffas- ung ausreichend sein. Jedoch bleibt die Erlangung ge- ichtlichen Rechtsschutzes unklar, zumal diese rechtli- he Hilfe ohnehin zu spät käme. Wie es dem allgemeinen Standard entsprechend in mtlich üblichen Sicherheitsüberprüfungsverfahren ge- acht wird, zeigt das Beispiel der Luftverkehrs- uverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZÜV). o ist gemäß § 6 Abs. 3 dieser Verordnung der Betrof- ene über das Ergebnis und bei Ablehnung auch über die aßgeblichen Gründe zu unterrichten, die ihm durch ei- en schriftlichen, mit Rechtsbehelfsbelehrung versehe- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2765 (A) ) (B) ) nen Bescheid mitgeteilt werden. Dagegen kann er dann gerichtlich vorgehen. Zusammenfassend kann man feststellen, dass FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit ihren Anträgen im We- sentlichen die Bedenken des BfDI aufgreifen. Im Zen- trum der Kritik steht nicht die Durchführung der Zuver- lässigkeitsprüfungen, sondern eine unzureichende gesetzliche Grundlage, eine unzureichende Unterrich- tung der Betroffenen und die Frage des Rechtsschutzes. Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich die Bedenken in einigen Punkten teile, in anderen nicht. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion den Anträgen nicht zu, sondern empfiehlt, den Sachverhalt einer gründli- chen Erörterung im Innenausschuss zu unterziehen. Da- nach wird man das erzielte Ergebnis neu beurteilen müs- sen. Gisela Piltz (FDP): Es ist keine Frage, dass bei be- sonderen Veranstaltungen besondere Sicherheitsregeln gelten. Wir mussten in der jüngsten Vergangenheit fest- stellen, dass sich die Gefahren längst nicht nur auf staat- liche Ziele beschränken. Wie die Bombenanschläge in Madrid und London gezeigt haben, leben wir in einer Zeit, in der mit terroristischen Angriffen gerechnet wer- den muss, welche allein mit dem Ziel ausgeführt werden, möglichst viele zivile Opfer zu treffen. Bei einer derart erhöhten Gefahrenprognose ist es eine Angelegenheit der Vernunft, gerade auch Großereignisse, bei denen viele Menschen zusammenkommen, ausreichend vor Anschlägen zu schützen. Dazu kann auch die Einrich- tung von Sicherheitszonen um die Veranstaltungsorte zählen. Wenn die Großveranstaltung – wie bei der Fuß- ball-WM – von privaten Veranstaltern durchgeführt wird, müssen auch diese die Möglichkeit haben, das von den Zutrittsberechtigten zu den Sicherheitszonen ausge- hende Gefahrenpotenzial durch Akkreditierungen zu vermindern. Schließlich speichern wir von jedem Besu- cher der Fußball-WM die Personalausweisnummer. Da kann es nicht sein, dass der Würstchenverkäufer im Sta- dion nicht überprüft wird. Die Frage ist allerdings, wie und auf welcher Rechtsgrundlage. Die Akkreditierung durch Private findet bereits statt. Das Organisationskomitee Fußball-WM 2006 – OK WM 2006 – hat alle Medienvertreter, Mannschaften, Hilfs- und Servicedienste usw. vorab einer Zuverlässig- keitsüberprüfung unterzogen. Betroffen sind circa 250 000 Personen, deren personenbezogene Daten nicht nur mit polizeilichen Datenbeständen, sondern auch mit den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden und des Bundesnachrichtendienstes abgeglichen werden. In- halt der Mitteilungen der Behörden sind damit nicht wie beim polizeilichen Führungszeugnis rechtskräftige Straf- taten, welche zu einer Vorstrafe im Sinne des Strafrechts führen und von denen der Betroffene naturgemäß auch weiß, sondern darüber hinaus auch reine Verdachtsmo- mente, nicht strafbare extremistische Aktivitäten oder auch nur die Zuordnung zu einem solchen Umfeld. Denn in den Dateien des Verfassungsschutzes geht es ja nicht nur um strafbare Verhaltensweisen, sondern auch um b d l f n O r z e f u i U u k b d B b Z Ü k Z h n „ s s d G g a S t s s w s F A G d S z c b B d r s Z p V m d d r b (C (D loße Annahmen, zum Beispiel um die Annahme be- enklicher politischer Bestrebungen, die zehn Jahre und änger gespeichert werden können, ohne dass der Betrof- ene etwas davon weiß. Daher kann er sich also auch icht wehren. Diese Bedenken werden dem K WM 2006 und auch dem Arbeitgeber ohne Anhö- ung des Betroffenen mitgeteilt und führen in der Regel u einem negativen Votum, welches für den Betroffenen rnste Auswirkungen für seinen Arbeitsplatz und damit ür den Erwerb seines Lebensunterhalts haben kann – nd das ohne die Möglichkeit, zu erfahren, warum das so st. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Betroffene, seine mgebung und seine Firma plötzlich erfahren, dass er nter einem Verdacht steht, den er selbst nicht einmal annte und der doch seine ganze Existenz in Gefahr ringen kann. Als Rechtsgrundlage für die Überprüfung wird von em OK WM 2006 eine „informierte“ Einwilligung vom etroffenen eingeholt. Die Information des Betroffenen esteht dabei in der Beschreibung des Verfahrens der uverlässigkeitsüberprüfung, Inhalt und Grundlagen der berprüfung erfährt der Betroffene nicht. Die Freiwillig- eit der Abgabe einer Einwilligung des Betroffenen zur uverlässigkeitsüberprüfung muss dabei im Zusammen- ang mit seinem existenziellen Interesse am Erhalt sei- es Arbeitsplatzes gesehen werden. Das halten wir ohne echte“ Rechtsgrundlage für mehr als bedenklich. Ange- ichts der Vorbildfunktion dieses Großereignisses be- teht die Möglichkeit, dass dieses Verfahren zur Akkre- itierung auch bei anderen privat veranstalteten roßereignissen und gegebenenfalls auch bei weit gerin- eren Anlässen durchgeführt werden soll. Denn auch für ndere Veranstaltungen besteht das Bedürfnis nach chutz und Abschottung. So werden auch für Tätigkei- en in Wachschutzunternehmen und bei Ähnlichem chon heute anhand von polizeilichen Führungszeugnis- en Überprüfungen durchgeführt. Hier muss festgestellt erden, unter welchen Voraussetzungen die Abfrage der taatlichen Stellen gegebenenfalls über das polizeiliche ührungszeugnis hinaus ausgeweitet werden darf. Es ist daher an der Zeit, die Grundlagen für dieses kkreditierungsverfahren in einer Abwägung zwischen efahrenprävention auf der einen Seite und Eingriff in ie Persönlichkeitsrechte des Einzelnen auf der anderen eite gesetzlich zu regeln. Dabei muss – wie sonst spe- iell im Arbeitsrecht – auch die wirtschaftlich schwä- here Position des von der Überprüfung betroffenen Ar- eitnehmers im Auge behalten werden. Für vom etroffenen freiwillig veranlasste Überprüfungen sollten aher zum Schutz des Betroffenen klare Grenzen des echtlich zulässigen Umfangs definiert werden. Insbe- ondere dürfen nicht bloße Verdachtsmomente oder die ugehörigkeit zu einer legalen gesellschaftlichen oder olitischen Gruppierung von staatlichen Stellen an die eranstalter und Arbeitgeber mitgeteilt werden. Zudem üssen dem Betroffenen die erteilten Auskünfte sowie eren Datengrundlagen zugänglich gemacht werden und iese Auskunftsansprüche des Betroffenen müssen echtlich durchsetzbar ausgestaltet sein. Nur so lässt sich egonnener Wildwuchs auf dem Gebiet der Zuverlässig- 2766 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) ) (B) ) keitsüberprüfungen beenden und lassen sich rechtsstaat- liche Grundsätze verwirklichen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wenn die Welt als Gast zu Freunden kommt, wie das offizielle Motto der Fußball- WM lautet, dann hat sie es mit einem Gastgeber zu tun, der voller Misstrauen ist und seine Gäste wie Schwerver- brecher behandelt. Zwar werden drei Millionen Euro für eine so genannte Freundlichkeitskampagne ausgegeben, diese Schönheitskosmetik kann über den unfreundlichen Umgang aber nicht hinwegtäuschen, den die Bundesre- gierung mit den Bürgerinnen und Bürgern pflegt. Rund eine Viertelmillionen Menschen werden einer rigiden Si- cherheitskontrolle unterzogen. Bevor jemand eine Brat- wurst verkaufen, eine Toilette reinigen oder ein Taxi fah- ren darf, werden erst einmal der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien auf ihn an- gesetzt. Wir von der Linksfraktion wissen wohl besser als alle anderen hier im Saal, wie ausufernd die Sammelwut der Repressionsbehörden ist. Wir brauchen keine große Fan- tasie, um uns vorzustellen, dass jemand, der vor zig Jah- ren mal an einer Anti-Atomkraft-Demo oder unschuldig in einem Polizeikessel gewesen ist, beim Verfassungs- schutz als Gewalttäter und „Extremist“ geführt wird. Wer will ausschließen, dass er nun deswegen nicht zur WM darf? Es gibt ja keinerlei Rechtsgrundlage für dieses Verfahren. Die Betroffenen haben keine Chance, die Ergebnisse dieser Überprüfung nachzuvollziehen oder rechtlich dagegen vorzugehen. Hier zeigt sich, jen- seits aller Imagekampagnen, die hässliche Seite des Si- cherheitsstaates! Zu behaupten, wie es die Bundesregierung tut, die be- troffenen Personen willigten freiwillig in diese Schnüf- felmethoden ein, ist doch ein schlechter Witz. Welche Alternative hat denn jemand, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist? Welche Chance, „Nein“ zur Überprüfung zu sagen, hat jemand, dem das Jobcenter im Nacken sitzt, jemand, der vom Armutsgeld, dem Arbeitslosengeld 2 lebt und auf einen Zuverdienst dringend angewiesen ist? Was hier mit den Lohnabhängigen geschieht, ist die schiere Nötigung und nichts anderes! Offenbar leben die gutbetuchten Herrschaften in der Bundesregierung und der FIFA in einer Parallelgesell- schaft und können sich nicht vorstellen, wie es um die Lebensrealität von Millionen Erwerbstätigen bestellt ist. Aber auch den Kolleginnen und Kollegen von FDP und Grünen, die hier diese Anträge eingebracht haben, will ich einmal sagen: An diesem Zustand der Ausgelie- fertheit und Alternativlosigkeit der Lohnabhängigen än- dern Sie mit Ihren Anträgen gar nichts. Sie begnügen sich damit, einem Skandal eine Rechtsgrundlage geben zu wollen, anstatt den Skandal selbst anzugehen. So absurd dieser ganze Sicherheitswahn anmutet, so perfide ist die Absicht dahinter. Es handelt sich nicht nur um eine Beschäftigungstherapie für offenbar unausge- lastete Behörden. Es handelt sich vielmehr um einen gi- gantischen Feldversuch in Sachen Kontrolle, Schnüffelei u z r k h w i s t w a w B d r w h G s D F n n n F I f s o d g R g s d d d c g o D d s ü w f g g d n r k w (C (D nd Repression, in dem Hunderttausende von Menschen u Versuchskaninchen werden. Denn das penible und undemokratische Akkreditie- ungsverfahren ist eingebettet in einen Sicherheitsdis- urs, der die Grundrechte einschränken will. Dazu ge- ört, dass die Grenzkontrollen im Schengen-Raum ieder hochgefahren werden; dazu gehört, dass Fans aus slamischen Ländern wie selbstverständlich besonders treng geprüft werden. Dazu gehört auch, dass die priva- en Veranstalter von public viewings dazu angehalten erden, sämtliche Zuschauer auf Video festzuhalten – lso genau das, was zahlreiche Innenminister gerne tun ürden, aber noch nicht dürfen. Dazu gehören auch die estrebungen, die Bundeswehr im Inland einzusetzen. Der Sicherheitsfanatismus der Bundesregierung, vor em die Linksfraktion schon seit Monaten warnt, er- eicht wieder einmal einen Höhepunkt. Und wie immer, enn die Regierung von Sicherheit redet, bleiben Frei- eitsrechte auf der Strecke. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die Welt zu Gast bei Freunden – unter die- em Motto findet die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in eutschland statt. Eigentlich müsste ich ja sagen: FIFA ußball-WM 2006. Ich lasse mir aber von Herrn Platter icht vorschreiben, wie ich das sportliche Ereignis zu ennen habe; wenigstens im Bundestag gilt hoffentlich och das Recht der freien Rede. Wir alle freuen uns auf ußball. Im Mittelpunkt steht der Sport, nicht die FIFA. ch gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass der Staat ür diese vier Fußballwochen in eine Art Ausnahmezu- tand gerät, mit der FIFA als oberstem Verfassungs- rgan. Auch wir wollen sichere Spiele. Wir sind allerdings er Überzeugung, dass die Sicherheit im Rahmen der eltenden Verfassung und auf der Grundlage klarer echtsgrundlagen gewährleistet werden kann. Die abge- ebenen Sicherheitsgarantien beinhalten nicht die Aus- etzung der Bürgerrechte. Das von dem OK der FIFA urchgeführte Akkreditierungsverfahren stellt gerade iejenigen, die für den reibungslosen Ablauf in den Sta- ien sorgen, unter einen Generalverdacht. Wer ohne Ti- ket eine Zugangsberechtigung ins Stadium will, ganz leich, ob als Nationalspieler, Polizist, Helfer, Journalist der Würstchenverkäufer, wird sicherheitsüberprüft. ies betrifft über 250 000 Menschen. Ich hoffe nicht, ass die leidige deutsche Torwartfrage jetzt vom Verfas- ungsschutz entschieden wird. Wir hätten uns hier eine differenzierte Sicherheits- berprüfung auf einer klaren rechtlichen Grundlage ge- ünscht. Die Datenschutzbeauftragten haben ihre Kritik rühzeitig deutlich gemacht. Eine „informierte Einwilli- ungserklärung“ ist für uns keine hinreichende Rechts- rundlage. Wir wissen auch, dass in den meisten Fällen ie Datenschutzerklärung der FIFA weder ausgehändigt och erläutert wurde. Von einer umfassenden Aufklä- ung vor Unterzeichnung der Einwilligungserklärung ann in den überwiegenden Fällen nicht ausgegangen erden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 2767 (A) ) (B) ) Lassen Sie mich an dieser Stelle einen Satz zum An- trag der FDP sagen. Wir unterstützen Ihr Ansinnen, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf einer klaren gesetzli- chen Grundlage stehen müssen. Angesichts der Zeitab- läufe – die Akkreditierungsverfahren sind fast abge- schlossen, es sind nur noch wenige Wochen bis zum Beginn der WM – halten wir ein Gesetzesverfahren nicht mehr für machbar. Wir sollten uns allerdings darauf ver- ständigen, dass für zukünftige Ereignisse Zuverlässig- keitsüberprüfungen nicht mehr auf der Grundlage von freiwilligen Erklärungen erfolgen dürfen. Wie für Si- cherheitsüberprüfungen ist auch für Zuverlässigkeits- überprüfungen eine Rechtsgrundlage mit klaren daten- schutzrechtlichen Regelungen zu schaffen. Ich bedaure an dieser Stelle, dass die SPD-Fraktion unter Rot-Grün ein Datenschutzaudit-Gesetz blockiert und verweigert hat. Der Prüfsiegel eines Datenschutzaudit auf dem gan- zen WM-Verfahren, vom Ticketverkauf bis zur Zuver- lässigkeitsüberprüfung, hätte ich mir gewünscht. Viele Diskussionen und viel Ärger wären allen Betroffenen und Beteiligten erspart geblieben. Wir haben in unserem Antrag „Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüberprüfungen zur Fußballweltmeis- terschaft“ eine bestimmte Berufsgruppe herausgegriffen, bei der die Probleme der Akkreditierungspraxis beson- ders deutlich werden. Es geht um diejenigen, die beruf- lich über die Fußball-Weltmeisterschaft berichten. Sie werden durchleuchtet und müssen sich einer umfängli- chen Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit durch BKA und Verfassungsschutz unterziehen. Tun sie das nicht, kön- nen sie ihren Beruf nicht ausüben. Im schlimmsten Fall müssen sie mit einem Verlust ihres Arbeitsplatzes rech- nen. Von einem „freiwilligen“ Einverständnis kann ge- rade hier nicht gesprochen werden. Das ist in meinen Augen eher Nötigung zum Verzicht auf Datenschutz- rechte. Die Praxis der Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten wirft darüber hinaus auch für die Pres- sefreiheit wichtige Fragen auf. Die Betroffenen sind nicht allein über ihre Berufsausübung verfassungsrecht- lich geschützt. Auch die Pressefreiheit ist ein hohes Grundrechtsgut und keine wohlfeile Verfügungsmasse. Zu Recht gibt es durchgreifende Vorbehalte, wenn die Sicherheitsbehörden Überprüfungen vornehmen und Daten sammeln, ohne dass dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage vorliegt. Der Staat darf nicht so freihändig in die Pressefreiheit eingreifen. In einer aus- führlichen Stellungnahme hat das Unabhängige Daten- schutzzentrum Schleswig-Holstein im Detail die ganze Fragwürdigkeit der geltenden Praxis dargestellt. Ganz besonders heikel ist dabei, dass bei der Durchleuchtung des Einzelnen durch die Verfassungsschutzbehörde auch so genannte Propagandaaktivitäten zur Ablehnung der Akkreditierung führen können. Bedenken bestehen auch gegen den mangelhaften Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird leider immer mehr Mode, gerade auf internationaler Ebene, schwarze Listen anzulegen. Wer dort verewigt ist, hat gravierende Nachteile, ohne sich bei einem irrtümlichen Eintrag wirksam zur Wehr setzen zu können. d f d B u d d t s A t g l w D c V k t c G W v l d N t r V t s r a l u H U i d n B f f n d (C (D Wir fordern in unserem Antrag den Bundestag auf, as von der FIFA vorgenommene Akkreditierungsver- ahren zu missbilligen. Die Bundesregierung soll ferner afür Sorge tragen, dass die Behörden gegenüber den etroffenen wenigstens für mehr Transparenz sorgen nd dass die Betroffenen sich an eine zentrale Beschwer- estelle wenden können. Diese Aufgabe kann umgehend em Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informa- ionsfreiheit übertragen werden. Die Aufgabe des Daten- chutzes zur Fußball-WM war ein unnötiges Eigentor. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen – Erklä- rung zur UN-Kinderrechtskonvention zurück- nehmen (Tagesordnungspunkt 21) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die im Antrag der Frak- ion der Grünen geforderte Rücknahme des Vorbehalts egen die UN-Kinderrechtskonvention ist längst überfäl- ig. Dieser Vorbehalt steht in seinem vierten Punkt einem esentlichen Element von Menschenrechten entgegen: iese gelten immer für alle Menschen gleich, egal wel- her Hautfarbe, Religion oder Staatsangehörigkeit. Der orbehalt formuliert dagegen an dieser Stelle, nichts önne das Recht der Bundesrepublik beschränken, „Un- erschiede zwischen Inländern und Ausländern“ zu ma- hen. Dies ist der Rückfall in das 19. Jahrhundert, als rundrechte nur den Staatsbürgern zuerkannt wurden. ir halten dagegen daran fest: Die Nichtdiskriminierung on eigenen und fremden Staatsangehörigen ist wesent- icher Kern der Menschenrechte. Sie ist das Herzstück es menschenrechtlichen Schutzsystems. Dass diese ichtdiskriminierung ausgerechnet für Kinder nicht gel- en soll, ist ein Skandal. Abgesehen von dieser allgemeinen Feststellung inte- essiert hier jedoch vor allem: Was ist die Folge dieses orbehalts, was ist die Folge der insgesamt mangelhaf- en Umsetzung der Kinderrechtskonvention? Zunächst: Die Konvention definiert als „alle“ Men- chen vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Asyl- echt und im Aufenthaltsrecht gelten Minderjährige aber b Vollendung des 16. Lebensjahres als voll verhand- ungsfähig; sie werden wie Erwachsene behandelt. Für nbegleitete Minderjährige bedeutet dies eine besondere ärte. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres endet die nterbringung im Rahmen der Jugendhilfe. Jugendliche n einer schwierigen Phase ihrer Entwicklung werden in ie üblichen Flüchtlingsheime gesteckt, wo sie nicht den otwendigen Raum zur Entwicklung, erst recht keine ezugspersonen oder angemessene Betreuung erfahren. Auch das Verfahren zur Altersfeststellung selbst ist ragwürdig. Die Behörden wenden oft Methoden an, die ür die Betroffenen höchst entwürdigend und medizi- isch äußerst fragwürdig sind. Diese Praxis muss been- et werden. 2768 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 (A) (C) (B) (D) Nach einer Erhebung des Bundesinnenministeriums vom Mai 2005 befanden sich viel mehr Minderjährige in Abschiebehaft, als bis dahin angenommen. Allein 100 waren es 2002 bis 2004 durchschnittlich in Berlin. In NRW befanden sie sich im Durchschnitt zwei Monate in Abschiebehaft. Länder wie Bayern und Baden-Württem- berg machten erst gar keine Angaben. Was haben Kinder und Jugendliche in einem Knast zu suchen, deren einzi- ges „Vergehen“ es war, in der Hoffnung auf den Schutz ihrer Rechte in die Bundesrepublik zu fliehen? Auch in vielen anderen Gesetzen ist abzulesen, dass der Gesetzgeber Flüchtlingsabwehr und Abschreckung über das Kindeswohl gestellt hat. Wir kritisieren schon seit Jahren die verminderten Sozialleistungen für Asyl- bewerber und Flüchtlinge, die Unterbringung in Sam- melunterkünften, die Residenzpflicht, die völlig unzurei- chende Gesundheitsversorgung, das Flughafenverfahren, die Bedingungen der Abschiebehaft. Dies alles trifft Kinder und Jugendliche noch härter als Erwachsene. Dennoch hat keine Regierung seit In-Kraft-Treten der Konvention Anstalten gemacht, hier zumindest für Flüchtlingskinder Erleichterungen zu schaffen. Flücht- lingskinder sind darüber hinaus noch weiteren Beschrän- kungen unterworfen: In einigen Bundesländern wird ih- nen das Recht auf Schulbesuch versagt. 16 bis 17- Jährige erhalten keinen Vormund, der ihre Interessen vertreten kann; sie gelten ja schon als „erwachsen“. Das alles verletzt den in der Konvention festgelegten Vorrang des Kindeswohls in allen Gesetzgebungs- und Verwal- tungsmaßnahmen. Um die Kinderrechtskonvention Zweck und Ziel nach tatsächlich umzusetzen, muss es ein völliges Umdenken geben. Der Schutzgedanke des SGB VIII muss Vorrang vor den aufenthaltsrechtlichen Regelungen haben. Für Gesetzgeber und Behörden darf es keine Rolle spielen, ob ein Kind „Inländer“ oder „Ausländer“ ist. Darüber hinaus fordern wir einige konkrete Schritte, die im Rah- men der anstehenden Änderung des Aufenthaltsrechts erfolgen können. Für unbegleitet ankommende minder- jährige Flüchtlinge muss es ein bundesweit einheitliches „Clearingverfahren“ geben, wie Fachverbände schon länger fordern. Im Clearingverfahren soll geklärt wer- den, wie dem Wohl des Kindes am besten gedient ist. An dieser Stelle können wir von den Bundesländern lernen, in denen es ein solches Clearingverfahren bereits gibt. Außerdem muss es endlich Abschiebeschutz für Minder- jährige aus Staaten geben, in denen ihnen die Zwangsre- krutierung als „Kindersoldaten“ droht. 32. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. April 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (Beifall)


Rede von Jörg Rohde
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Nach wie vor bestehen doppelte Strukturen für die
erwaltung von Arbeitslosen. Das daraus folgende
ompetenzwirrwarr, die Zeitverzögerung durch nicht ab-
estimmte Software und die mangelnde Transparenz
eim Datenaustausch haben die Situation der Arbeitslo-
en keinesfalls verbessert. Zusätzlich prallen hier zwei
öllig unterschiedliche Verwaltungskulturen aufeinander.
nstatt aber deshalb heute Vorschläge vorzulegen, wie
ie Konstruktionsfehler der Hartz-Gesetze zu korrigieren






(A) )



(B) )


Jörg Rohde
sind, richtet sich die Linke in der Arbeitslosigkeit ein und
will aus Hartz IV eine soziale Vollversorgung machen.
Höhere Leistungen, keine Missbrauchskontrollen und
keine Anreize zur Arbeitsaufnahme – dafür ist das
Arbeitslosengeld II nicht gedacht.

Primäres Ziel von Hartz IV ist die individuelle Über-
windung des Bezuges von ALG II durch den einzelnen
Arbeitssuchenden hin zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt. Insoweit ist die Überschrift des Antrags
der Linken „Strategie zur Überwindung von Hartz IV“
durchaus berechtigt. Eine Überwindung von Hartz IV in
eine dauerhafte soziale Absicherung ohne das vorran-
gige Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
wäre aber völlig kontraproduktiv.


(Beifall bei der FDP)


Der Grundsatz von Fordern und Fördern ist rich-
tig. Aber in beiden Punkten ist die alte rot-grüne Bun-
desregierung auf halbem Wege stehen geblieben. Die
Kontrolle des Leistungsmissbrauchs lässt zu wün-
schen übrig. Mein Kollege Heinrich Kolb hat bereits auf
die erschreckenden Ergebnisse der Telefonumfrage hin-
gewiesen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Oh ja!)


Auch der automatisierte Datenabgleich ist mit Hartz IV
für die Stellen vor Ort nicht einfacher, sondern aufwen-
diger geworden und Missbrauch damit leichter. Ohne
Fordern ist Hartz IV kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme.

Beim Fördern sieht es nicht besser aus. Am besten
funktioniert dieses Instrument bei der Ausnahme, näm-
lich bei den Optionskommunen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es!)


Herr Staatssekretär Andres, die FDP hat damals nicht
zugestimmt, weil es bei der Umsetzung bessere Alterna-
tiven gibt.


(Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir hätten das mit den Kommunen flächendeckend gemacht!)


Die Stadt Erlangen in meinem Wahlkreis macht es
vor. Hier werden bereits über 50-Jährige, welche auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt als kaum vermittelbar
gebrandmarkt sind, erfolgreich in Arbeit vermittelt. Das
erfahrene und motivierte Team vor Ort in Erlangen hat
zum Beispiel mit dem lokalen Projekt „Fifty up“ zu-
sätzliche Fördermittel aus dem Hause von Herrn
Müntefering erhalten und an einem bundesweiten Wett-
bewerb erfolgreich teilgenommen.

Aber auch aus den 68 anderen Optionskommunen ist
viel Positives zu vernehmen. Das zeigt, dass besonders
die Kommunen in der Lage sind, der Situation der
Langzeitarbeitslosen gerecht zu werden. Sie haben be-
wiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexible
Wege gehen können. Die Kommunen sind näher an den
Problemen der Betroffenen und können eher passgenaue
und flexible Wege für eine Integration in den Arbeits-
markt entwickeln als die zentralistisch organisierte Bun-
desagentur für Arbeit. Die FDP-Fraktion fordert daher
weiterhin, dass die Verantwortung für die Vermittlung

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(C (D nd Integration von Arbeitslosen allein den Kommunen bertragen wird. Dies erfordert jedoch eine Grundgesetzänderung zur inanziellen Absicherung der Kommunen bei Überahme der Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Hierzu ar Rot-Grün nicht bereit. Auch bei Schwarz-Rot sind ierfür keinerlei Anzeichen zu erkennen. Vor ziemlich enau zwei Jahren haben FDP und CDU/CSU in einem emeinsamen Bundestagsantrag gefordert, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das waren noch Zeiten!)


(Beifall bei der FDP)


as kommunale Optionsgesetz so umzugestalten, dass
uch die optierenden Kreise und kreisfreien Städte tat-
ächlich Träger der Arbeitsvermittlung sind und die Auf-
aben nach dem SGB II in Eigenverantwortung erfüllen
önnen.


(Beifall des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kollege Rohde, erlauben Sie eine Zwischenfrage

    es Kollegen Kurth?