Frau Kollegin Happach-Kasan, von der Verlagerung
in andere Länder ist mir überhaupt nichts bekannt.
Die Beimischungspflicht birgt nicht nur ein Risiko,
wie Sie sagen, sondern auch eine Chance. Wir müssen
im Rahmen der Diskussion über das Energiesteuergesetz
darauf achten, die Quoten gerecht festzulegen. Darauf
muss man den Schwerpunkt setzen. Wenn wir es schaf-
fen, die Steuerbefreiung für die Landwirtschaft aufrecht-
zuerhalten, dann sind wir insgesamt einen großen Schritt
weiter gekommen. Eine Beimischungspflicht bedeutet,
dass es einen gesicherten Absatz geben wird.
Unsere Landwirtschaft leistet mit der Erzeugung von
Energiepflanzen – dieser Punkt passt sehr gut zur Zwi-
schenfrage – den Grundstock für die CO2-Minderung in
Deutschland und auch für die Erfüllung des Kiotoproto-
kolls. Darum sage ich: Die Produktion dieser Pflanzen
kann nicht zum Nulltarif zu haben sein. Wir wissen: In
vielen Bereichen der Lebensmittelproduktion diktieren
andere die Preise. Ich erinnere nur an die Schleuder-
preise für Milch oder für Eier und an andere Sonderan-
gebote. Das darf uns bei den Energiepflanzen nicht pas-
sieren.
Deshalb ist es wichtig, an dieser Stelle im Energiesteuer-
gesetz Schwerpunkte zu setzen.
Änderungen, die im Haushaltsbegleitgesetz vorge-
nommen werden, oder auch Gesetzgebungen aus ande-
ren Fachbereichen, die die Landwirtschaft originär be-
treffen, müssen wir auch in Zukunft im Blick behalten.
Nun zu einem ganz anderen Thema. Ich weiß, dass
viele Kreis- und Landesbauernverbände bereits Kolle-
ginnen und Kollegen gebeten haben, sich im Zuge der
Mehrwertsteuererhöhung für eine Erhöhung der Vor-
steuerpauschale für die Landwirtschaft von 9 auf
12 Prozent einzusetzen. Um was geht es hier eigentlich?
Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmer als Vorleis-
tung für seine Produktion zu entrichten hat, nennt man
Vorsteuer; sie wird später vom Finanzamt zurückerstat-
tet. Für die Landwirtschaft entfällt normalerweise die
Aufzeichnungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Die
Landwirte können von der so genannten Vorsteuerpau-
schale Gebrauch machen. Zurzeit beträgt sie 9 Prozent.
Prinzipiell darf jeder Berufsstand seine Forderungen
stellen, auch die Bauern. Ich erlaube mir aber an dieser
Stelle, einfach einmal die Frage zu stellen, ob die Erhö-
hung der Pauschale die richtige Lösung ist. Ich bin zwar
für Bürokratieabbau und auch für den Abbau ungerecht-
fertigter Härten. Aber meiner Ansicht nach muss man
bei der Vorsteuerpauschale ein bisschen genauer hin-
schauen. Landwirte können jederzeit zur Buchführung
wechseln, wenn sie unzumutbare Härten vermuten oder
sich vom Fiskus ungerecht behandelt fühlen.
– Herr Goldmann, genau darauf will ich Ihnen gerne ant-
worten. Wenn Sie die Vorsteuerpauschale mit Bürokra-
tieabbau in Verbindung bringen, ist das lächerlich. Hier
geht es um Steuergerechtigkeit.
Wir leben im Jahre 2006. Wir leben in einem Zeital-
ter, in dem jeder Hartz-IV-Empfänger seine Konten of-
fen legen muss,
in dem jeder, der Zuwendungen vom Staat erhalten will,
transparent bis aufs Hemd sein muss. Ist es da wirklich
zeitgemäß, dass Landwirte pauschalieren?
Berechnungen besagen, dass eine Anhebung des Pau-
schalierungssatzes von 9 auf 12 Prozent für die Land-
wirtschaft sowie in der Forstwirtschaft von 5 auf
5,5 Prozent Mindereinnahmen von sage und schreibe
570 Millionen Euro zur Folge hätte. Ich bin der Mei-
nung, dass wir, wenn wir über die Entwicklung der länd-
lichen Räume reden, Steuergelder sinnvoller und wir-
kungsvoller einsetzen könnten. Hier könnten wir unsere
Kreativität einsetzen. Ich will es auf den Punkt bringen:
Für mich bedeutet „Buchführung beim Finanzamt“, eine
ordentliche Steuererklärung zu erstellen, wenn mich
nicht alles täuscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zu Beginn
von der Verantwortung der Regierungskoalition in Be-
zug auf die Verbraucherpolitik gesprochen. Dazu wird
– denn ich sehe, dass meine Redezeit dafür zu kurz ist –
mein Kollege Kelber einiges sagen. Ich möchte zum
Schluss auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen –