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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/26 DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2035 A Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Steffen Kampeter, Norbert Barthle, Jochen Borchert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Ernst Bahr (Neuruppin), Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Unverzügli- che Umsetzung des Programms „Impulse für Wachstum und Beschäftigung“ sowie des Marktanreizprogramms durch die Bundesregierung (Drucksache 16/931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . 2036 C 2038 C 2039 C 2041 A 2041 D 2043 D 2044 D 2046 A 2047 D 2048 A Deutscher B Stenografisch 26. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Abgabe einer Erklärung durch die Bundes- regierung zum Europäischen Rat am 23./24. März 2006 in Brüssel Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ b i 2064 B 2025 B 2028 D 2030 A 2032 A 2033 B a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines undestag er Bericht ung 17. März 2006 t : Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Drucksachen 16/643, 16/974, 16/976) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Be- schäftigung (Drucksachen 16/753, 16/974, 16/976) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Eindämmung miss- bräuchlicher Steuergestaltungen (Drucksachen 16/634, 16/749, 16/975, 16/977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 2047 B 2047 C 2047 C Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . 2049 C 2051 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Mittler, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrü- cken), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der LINKEN: Hochschulen öffnen – BAföG ausweiten (Drucksache 16/847) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006) (Drucksache 16/637) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Z A C A N s s ( T A H w F d ( i Z A H u G f k ( N A L A Z d w g F D M H H A Z d – 2052 C 2053 D 2055 B 2056 C 2057 B 2058 C 2059 C 2060 A 2060 D 2062 C 2064 C 2064 C 2065 D 2067 A 2068 C 2070 A 2071 A 2072 C 2074 C 2074 D 2076 A 2077 A 2078 C 2079 B 2080 A usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, ornelia Behm, Dr. Reinhard Loske, weiterer bgeordneter und der Fraktion des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN: Biogaseinspei- ungsstrategie entwickeln und Biogasein- peisungsgesetz vorlegen Drucksache 16/582) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Patrick Döring, orst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Buslenkzeiten anpassen – Mittelstän- ische Busunternehmen retten Drucksache 16/584) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Dr. Anton ofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich nd der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE RÜNEN: Novellierung des Personenbe- örderungsgesetzes – Fernlinienbusver- ehre ermöglichen Drucksache 16/842) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Biogaseinspeisungsstrategie ent- ickeln und Biogaseinspeisungsgesetz vorle- en (Zusatztagesordnungspunkt 8) ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Buslenkzeiten anpassen – Mittelständi- sche Busunternehmen retten 2081 A 2081 C 2081 C 2081 D 2083 A 2084 B 2085 D 2086 C 2087 B 2087 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 III – Novellierung des Personenbeförderungs- gesetzes – Fernlinienbusverkehre ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 23, Zusatz- tagesordnungspunkt 9) Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2089 A 2089 D 2091 A 2092 C 2093 B 2094 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2025 (A) ) (B) ) 26. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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      Anlage 3 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2083 (A) ) (B) ) Scheelen, Bernd SPD 17.03.2006 DIE GRÜNEN Hintze, Peter CDU/CSU 17.03.2006 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 17.03.2006 Wolfgang Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 17.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 17.03.2006 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.03.2006*** Bierwirth, Petra SPD 17.03.2006 Bismarck, Carl-Eduard von CDU/CSU 17.03.2006 Bleser, Peter CDU/CSU 17.03.2006 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 17.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 17.03.2006 Brüderle, Rainer FDP 17.03.2006 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 17.03.2006 Dreibus, Werner DIE LINKE 17.03.2006 Erler, Gernot SPD 17.03.2006 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 17.03.2006 Freitag, Dagmar SPD 17.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 17.03.2006 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 17.03.2006 Gradistanac, Renate SPD 17.03.2006 Groneberg, Gabriele SPD 17.03.2006 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 17.03.2006 Heil, Hubertus SPD 17.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 17.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 17.03.2006 H H K K K K K L L L L L M M D N P P R R S D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten örster, Joachim CDU/CSU 17.03.2006* omburger, Birgit FDP 17.03.2006 leiminger, Christian SPD 17.03.2006 löckner, Julia CDU/CSU 17.03.2006 opp, Gudrun FDP 17.03.2006 richbaum, Gunther CDU/CSU 17.03.2006 ucharczyk, Jürgen SPD 17.03.2006 afontaine, Oskar DIE LINKE 17.03.2006 ehn, Waltraud SPD 17.03.2006 ink (Heilbronn), Michael FDP 17.03.2006 intner, Eduard CDU/CSU 17.03.2006 ips, Patricia CDU/CSU 17.03.2006 eckel, Markus SPD 17.03.2006** üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.03.2006 r. Müller, Gerd CDU/CSU 17.03.2006 eumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 17.03.2006 flug, Johannes SPD 17.03.2006 ieper, Cornelia FDP 17.03.2006 oth (Heringen), Michael SPD 17.03.2006 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.03.2006 chaaf, Anton SPD 17.03.2006 r. Schäuble, CDU/CSU 17.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 2084 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO *** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: Biogaseinspeisungs- strategie entwickeln und Biogaseinspeisungsge- setz vorlegen (Zusatztagesordnungspunkt 8) Franz Obermeier (CDU/CSU): Die Energiepreise für Strom, Wärme und Kraftstoffe sind in den letzten Jahren so regelmäßig wie erheblich angestiegen. Das hat jeder private Konsument, aber besonders auch die Indus- trie stark zu spüren bekommen. Nach einer Statistik des BDI sind die Strompreise für die deutsche Industrie seit dem Jahr 2000 von 4,38 Euro- cent/kWh auf 7,1 Eurocent/kWh im Jahr 2004 gestiegen. Danach mussten im Jahr 2004 im europäischen Ver- gleich die deutschen Unternehmen die zweithöchsten Strompreise zahlen. Die Folge ist eine oftmals vermin- derte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die Energiepreise werden bestimmt durch die Roh- stoffpreise, die Erzeugungskosten, die Kosten für die Netznutzung und – das ist ein weiterer wichtiger Fak- tor – durch den Einfluss der staatlichen Instrumente auf die Energiepreise. Alle diese Faktoren sind in den der jüngeren Vergangenheit erheblich angestiegen. c S E k B s s g n B v A l r s i s c e o f s G P m b P P n B M a n c s e F S d M ü g z i a T a w d s z w e d Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 17.03.2006 Seehofer, Horst CDU/CSU 17.03.2006 Dr. Stadler, Max FDP 17.03.2006 Vogelsänger, Jörg SPD 17.03.2006 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 17.03.2006 Dr. Westerwelle, Guido FDP 17.03.2006 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 17.03.2006 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 17.03.2006 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 17.03.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.03.2006 Zapf, Uta SPD 17.03.2006*** Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D Nun sind wir zuständig für den Einfluss der staatli- hen Instrumente, und das sind äußerst wirkungsvolle tellschrauben, die bei falschem Gebrauch das ganze nergie- und Marktwirtschaftsgefüge auseinander reißen önnen. Also heißt unser Auftrag, vernünftig und mit lick auf das Ganze damit umzugehen. Zunächst einmal: Wir brauchen kein neues Biogasein- peisungsgesetz, und zwar deshalb nicht, weil die Ein- peisung bereits im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eregelt ist, wenn auch in einigen Punkten sicherlich och Verbesserungsbedarf besteht. Die Einspeisung von iogas sehe ich positiv. Dort, wo Netze und Anlagen in ertretbarer Nähe liegen, ist das ein guter Ansatz. Allerdings halte ich die Absicht für völlig falsch, den usbau von Biogasanlagen durch weitere Gesetze künst- ich zu beschleunigen. Ich will Ihnen auch sagen, wa- um. Wie jeder Markteingriff führen auch Ihre Vor- chläge zu erheblichen Verwerfungen, und das bereits nnerhalb der Rohstoffbeschaffung, bei den nachwach- enden Rohstoffen. Ich kann auf einer landwirtschaftli- hen Fläche nur das eine oder das andere anbauen, also ntweder Pflanzen, die sich für die Ölerzeugung eignen, der solche für die Erzeugung von Bioethanol oder aber ür Biogas. Wer von diesen Energieerzeugern die beste taatliche Unterstützung erhält und eine gute und sichere ewinnspanne hat, hat die Nase vorn und kann die flanzen auch zu einem höheren Preis aufkaufen. Das acht sich schon jetzt bei den Preisen für Mais bemerk- ar Die Vieherzeuger bekommen Probleme, weil die reise erheblich gestiegen sind. Bei den Anbauflächen verhält es sich ähnlich. Die achtpreise für landwirtschaftliche Grünflächen in mei- em Heimatlandkreis haben sich mit der Zunahme der iogasanlagen erhöht. Das macht zum Beispiel unseren ilchbauern zu schaffen. Nun, solange sich neue Produkte und Verfahren wie uch Energieerzeugungsverfahren stetig entwickeln, ist ichts dagegen einzuwenden. Der Markt besitzt erhebli- he Selbstregulierungskräfte. Nur, wenn wir hier jetzt taatlicherseits eingreifen, kann schnell eine Unwucht ntstehen. Diese Gefahr sehe ich bei einer expliziten örderung der Biogaseinspeisungsmodalitäten, so wie ie es vorschlagen. Ich bin deshalb unbedingt dafür, bei er Energieerzeugung mit Biogas auf organisches arktwachstum zu setzen. Das Konzept ist durchaus berzeugend. Biogas ist umweltfreundlich und kann an eeigneten Standorten einen guten Beitrag leisten. Das eigt die Praxis. So steht auch im Antrag, dass sich die nstallierte Leistung von Biogasanlagen seit 1999 mehr ls verzehnfacht hat. Ich bin zuversichtlich, dass dieser rend weitergeht, also Biogas ein gesundes Wachstum uszeichnet, auch ohne Biogasgesetz. Und noch ein Einwand: Eine Subventionierung gleich elcher Art setzt immer auch Fehlanreize. Es wird auch ort investiert, wo es nicht zweckmäßig ist, allein um taatliche Förderungen mitzunehmen und nicht verfallen u lassen. Dabei sind Biogasanlagen sehr anspruchsvoll, as die Technik und das Betreiben anbelangt. Wenn also ine Biogasanlage nicht gewinnbringend betrieben wer- en kann und das Vorhaben scheitert, entsteht nicht nur Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2085 (A) ) (B) ) ein Schaden beim Unternehmer. Es entsteht letztlich ein volkswirtschaftlicher Schaden, meist höher als die fehl- investierten Fördersummen und Steuerausfälle. Wenn Sie selbst die Erzeugung von Biogas als, ich zi- tiere wörtlich aus Ihrem Antrag, „Eine besonders hoff- nungsvolle Möglichkeit …“ bezeichnen, zeigt das ganz deutlich die wahre Dimension: Biogas ist auf einem gu- ten Weg, aber es gibt auch Ungewissheiten. Man darf davon ausgehen, dass die angeführte Studie der Gas- und Biogasverbände in ihren Prognosen eher recht optimistisch die Brancheninteressen widerspie- gelt. Und auch aus ökologischer Sicht gibt es Bedenken. Wenn Sie eine hohe Biogaserzeugung anstreben, bedeu- tet dies eine sehr intensive Landwirtschaft mit allen be- kannten Nachteilen. Und mit optimierten Pflanzen, die wenig Dünge- und Schutzmittel brauchen, weil in ihnen die Forschungsergebnisse Grüner Gentechnik stecken, wollen Sie ja gemeinhin nichts zu tun haben. Also, wie soll „Fortschritt im Pflanzenbau“ eigentlich erreicht wer- den, den Sie in Ihrem Antrag als Voraussetzung für stetig fallende Erzeugerkosten nennen? Denn die, und das ge- stehen Sie damit ja ein, braucht es unbedingt noch, weil die Kosten heute noch zu hoch sind. Außerdem können größere Mengen nur über große landwirtschaftliche Flächen, also nachwachsende Pflan- zen, gedeckt werden. Hier kommen jedoch Aufwendun- gen für die Anpflanzung, Bewässerung, Düngung, Pflege, Ernte und Transporte hinzu. Ferner sind Maschi- nen mit entsprechendem Energiebedarf für alle Phasen erforderlich. Weiter dürfen wir auch nicht vergessen, dass ein Teil der Erzeugung generell auch auf Energiekosten beruht. Steigen diese, steigen auch die Preise für die Biogasträ- ger. Wegen der relativ geringen Energiedichte fallen die Transportkosten verhältnismäßig stark ins Gewicht, so wenn Herstellungssort und Biogasanlage weiter vonei- nander entfernt sind. Nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ fordern Sie neben dem Verzicht auf die Erkenntnisse der Gentechnik auch noch, den Anbau von großflächigen Monokulturen auszuschließen. Nun ja, dazu kann ich nur sagen: Wünschen kann man sich viel, aber auch der Weihnachtsmann kann nicht jeden Wunsch erfüllen. Auch wir sind für einen Energiemix. Wenn sich er- neuerbare Energien eignen, bitte sehr. Aber bei der Ener- gieversorgung dürfen nie die zentralen Punkte aus dem Blick geraten und das sind die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit. Wir, unsere Volkswirtschaft, wir sind mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo wir uns entscheiden müssen. Können wir wirklich das Weltklima mit idealistischen Einspeisungsgarantien ret- ten, indem wir nicht konkurrenzfähige Energieträger aus den Taschen der Bürger und der Unternehmen subven- tionieren? Ein klares Nein ist die Antwort. Selbst wenn wir Ihren Vorstellungen nachgeben würden, die Klimawirkung wäre kaum messbar gering, der volkswirtschaftliche Schaden hingegen unermesslich. So geht es wirklich n B d A d I M d g w Ü l B a d i D u h a f i h u W T g s P e z e a e s D h m B k E n d n d g g P v s g s B u (C (D icht. Und haben Sie sich schon einmal überlegt, ob die ürgerinnen und Bürger Ihnen gerade deshalb, wegen ieser träumerischen Visionen, am Wahltag eine klare bsage erteilt und Sie abgewählt haben? Noch eine Anmerkung: Das EEG trägt leider aufgrund er vergangenen Mehrheitsverhältnisse in einigen Teilen hre grüne Handschrift. Es ist ein Preistreiber erster Güte. it dieser Bürde müssen wir zwangsweise leben, weil wir ie falschen Weichenstellungen nicht ohne weiteres rück- ängig machen können. Aber wir sind doch lernfähig. Wir iederholen doch nicht Ihre Fehler und fügen zu allen beln auch noch eins zu eins das Biogas hinzu. Für richtig halte ich, die Forschungs- und Entwick- ungsanstrengungen zur Herstellung und Nutzung von iogas zu verstärken. Jede Effizienzsteigerung fördert uch rein marktwirtschaftlich diese Technologie, und as stetig auf solidem Grund. Der Technologiefortschritt n neuen Anlagen lässt sich dann auch außerhalb eutschlands vermarkten. Fazit: Wir wollen nicht, dass unsere Volkswirtschaft nd unser Staatshaushalt weiter belastetet werden. Des- alb lehne ich eine weitere Subventionierung von Biogas b, noch dazu, wenn sie wieder in den Strompreis ein- ließen würde wie bei der Windkraft. Die Energiepreise n Deutschland sind zu hoch. Die Betriebe haben schon eute höhere Produktionskosten als ihre europäischen nd internationalen Konkurrenten und damit erhebliche ettbewerbsnachteile. Den Bürgern fehlt Geld in den aschen, für Konsum oder Altersvorsorge. Denn es stei- en nicht nur ihre eigenen Gas- und Stromrechnungen, ondern die hohen Produktionskosten werden auf die reise umgelegt. Deshalb lehne ich Ihren Antrag ab. Dr. Axel Berg (SPD): Als Erstes will ich unserem hemaligen Koalitionspartner Recht geben, da Ihr heute ur Beratung vorliegender Antrag zur Biogaseinspeisung in guter Ansatz ist, der das richtige Ziel verfolgt, aber ktuell den falschen Weg vorschlägt. Es ist richtig, dass Biogas einer der wichtigsten erneu- rbaren Energieträger ist. Er hat viele Vorteile: Beim Er- etzen von Erdgas durch Biogas würden wir uns in eutschland und am besten gleich in ganz Europa unab- ängig von Importen von Erdgas aus Nicht-EU-Staaten achen, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von ündnis 90/Die Grünen, richtig in Ihrem Antrag bemer- en. Gerade im Zuge der Erfahrung mit den russischen rdgaslieferschwierigkeiten wurde diese Problematik och deutlicher. Aber ich gehe noch weiter und betone, ass auch die hohe Flexibilität beim Einsatz von Biogas ur Vorteile mit sich bringt. Ebenso richtig ist natürlich er Hinweis auf die Klimaneutralität dieses Energieträ- ers. Zusätzlich haben wir bei der Produktion von Bio- as eine entscheidende Eigenschaft: die dezentrale roduktionsmöglichkeit, ein wichtiges Argument für die on uns allen angestrebte Energiewende. Als Wirt- chaftspolitiker will ich noch ein weiteres wichtiges Ar- ument in die Diskussion bringen: Die gesamte Wert- chöpfung bei der Produktion und dem Einsatz von iogas ist in Deutschland bzw. in Europa beheimatet nd nützt damit der heimischen Wirtschaft. 2086 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) Das darf freilich nicht dazu führen, dass wir Grüne Gentechnik fördern, um die Quantitäten an Biomasse zu erhöhen. Das müssen wir verhindern, wie Sie richtig bemerken. Es geht auch ohne Gentechnik. Erfreulicher- weise wollen Deutsche und sonstige Europäer gentech- nisch veränderte Organismen nicht mal im Lebensmittel- bereich haben. Dann werden wir doch nicht extra für die Biomasse diese Büchse der Pandora öffnen. Viele Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag auffüh- ren, haben wir bereits umgesetzt oder wir sind dabei, sie umzusetzen. So haben wir das Gebäudesanierungspro- gramm im Koalitionsvertrag auf 1,5 Milliarden Euro er- höht, um im Gebäudebereich die Effizienzpotenziale in der Wärmeversorgung zu nutzen und die CO2-Emissio- nen zu verringern. Außerdem diskutieren wir intensiv verschiedene Modelle zum effektiven Einsatz von erneu- erbaren Energien im Wärmebereich. Es wird ein Wärme- gesetz für regenerative Energien kommen. Auch den Punkt der Beimischung, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Antrag bezüglich Biogas ansprechen, haben wir auf unserer Agenda. Wir wollen alle Treib- und Heizstoffe mit einer Beimischquote durch EE-Stoffe „veredeln“, sei es nun die Beimischung von Biodiesel zu Diesel oder von Bioethanol zu Benzin oder von Bio- methan zu Erdgas. Denn wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass wir uns vom Erdölkartell unabhängiger machen, während wir uns in eine neue Abhängigkeit ei- nes Erdgaskartells begeben. Deshalb ist die Einspeisung von Biogas als Ziel Ihres Antrages sicherlich unterstützenswert, aber Ihr vorge- schlagener Weg, dies jetzt durch ein Biogaseinspeisege- setz zu erreichen, ist in unseren Augen nicht richtig. Wir müssen darauf achten, dass es nicht zu mehrfachen oder parallelen Förderstrukturen kommt. Die rechtlichen Grundlagen der Einspeisung von Biogas sind bereits im EnWG geklärt. Die Frage der Höhe von Vergütungen ist eine andere Baustelle; die Grünen sprechen dies ja heute auch nicht an. Biogas zur Stromerzeugung wird bereits durch das EEG gefördert. Lassen Sie uns erst einmal ab- warten, was diese Privilegierung von Biogas im EEG mit sich bringt. Erst mit diesen Erfahrungen können wir eine sinnvolle und längerfristige Biogasstrategie entwer- fen. Sonst laufen wir Gefahr, die Maßnahmen, die wir bisher getroffen haben, zu konterkarieren. Das kann ja auch nicht in Ihrem Sinne sein. Wie erreichen wir also das Ziel der Erhöhung des Biogasanteils im Erdgasnetz? Es gibt einzelne Beispiele zum Beispiel in der Schweiz. Die Erdgas Zürich AG speist seit 1997 Biogas in ihr Erdgasnetz ein. Hier hat sich der Erdgasnetzbetreiber mit den Biogasproduzenten auf Qualitätsanforderungen geeinigt. Wenn dies zwi- schen Erdgasnetzbetreibern und Biogasproduzenten ohne staatlichen Eingriff funktioniert, umso besser. Das ist ein Einzelprojekt, aber in meinen Augen ein Weg, der in Deutschland funktionieren könnte. Es gibt auf diesem Gebiet noch Diskussionsbedarf, und die Erfahrungen, die wir für ein Gesetz oder sogar eine ganze Strategie brauchen, liegen noch nicht vor. Sie von den Grünen sind da auch nicht weiter als wir. Des- wegen fordern Sie ja von uns bzw. der Bundesregierung, d d d s g I g ü d e w V z g m u n b b v n s s l B b f l d t z g u d E g f k g E w n N m e E R V A b g t (C (D ass wir eine Strategie entwickeln. Der Aktionismus, en Sie mit Ihrem Antrag an den Tag legen, bringt uns eshalb nicht weiter. Letztlich hilft er niemandem, weil ich Biogas für Lösungen à la EEG schon aus technolo- ischen Gründen nicht wirklich eignet. So werden wir hren Antrag ablehnen, hoffen aber darauf, dass wir in uter Tradition des Hohen Hauses auch weiter fraktions- bergreifend gemeinsam daran basteln, eine Strategie für ie Energiewende in unserem Land zu erarbeiten. Michael Kauch (FDP): Trotz der Entwicklung der rneuerbaren Energien sind fossile Rohstoffe noch heute eltweit die zentralen Energieträger. Klimaschutz und ersorgungssicherheit verlangen aber nach Alternativen u Öl und Gas. Abnehmende Rohstoffreserven, stei- ende Preise für fossile Energieträger sowie eine zuneh- ende Konzentration auf politisch instabile Regionen ntermauern dies. Notwendig ist für die Zukunft zum ei- en die Erhöhung der Energieeffizienz, zum anderen ein reiter und technologieoffener Energiemix. Zu diesem Energiemix wird auch die Biomasse einen edeutenden Anteil leisten. Welcher Anteil dies ist und or allem in welcher Form die Biomasse energetisch ge- utzt werden soll, das muss der Markt entscheiden. Der taatlichen Förderung muss man vor allem die CO2-Ein- par-Potenziale zugrunde legen und zugleich Wirtschaft- ichkeitsaspekte berücksichtigen. Wir teilen die positive Analyse der Potenziale von iogas. Denn bei der Vergasung können neben Anbau- iomasse auch Gülle, Klärschlämme und tierische Ab- älle genutzt werden. Wir stimmen mit Ihnen, liebe Kol- eginnen und Kollegen von den Grünen, darin überein, ass wir den Ausbau weiter fördern müssen. Allerdings rennt uns einiges, wenn es um den richtigen und effi- ientesten Weg zur Ausschöpfung dieser Potenziale eht. Ihre Antwort ist klar: Viel Staat, wenig Markt. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg über feste Preise nd Abnahmeverpflichtungen, wie wir sie beim EEG für en Stromsektor kennen, ist ideen- und konzeptionslos. rneut soll der Staat Preise festlegen und dadurch festle- en, welche Formen der Biomasse wie gefördert werden. Ich warne zudem davor, die Bioenergie gleich mehr- ach als Lösung für alle unsere Energieprobleme zu ver- ünden. Wir wecken falsche Erwartungen, wenn wir lauben, die Biomasse könnte in gleichem Maße für alle nergiebereiche eingesetzt werden. Bioenergie soll so- ohl Strom als auch Wärme liefern, sie soll darüber hi- aus noch Kraftstoff für unsere Autos sein. Es gibt aber utzungskonkurrenzen bei der Verwendung der Bio- asse, über die Sie in Ihrem Antrag hinweggehen. Und s bleiben offene Fragen bezüglich der Ökobilanzen. ntscheidend ist doch: Wo lassen sich die größten CO2- eduktionen für den Klimaschutz realisieren? Bei der erstromung, beim Heizen oder als Kraftstoff? Dieser nalyse sollten wir uns in den kommenden Ausschuss- eratungen verstärkt zuwenden. Der Grünen-Antrag da- egen gibt hierauf keine Antworten. Eine wirkliche Stra- egie müsste dazu aber Stellung beziehen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2087 (A) ) (B) ) Außer dem Ziel nachhaltiger Anbaumethoden – wie könnte man dem widersprechen – hat der Antrag dazu wenig Substanzielles zu bieten. Allein die ideologische Absage an jegliche Art der Gentechnik ist zu wenig. Vielmehr ist die Grüne Gentechnik eine Chance, weil sie die Erträge für Energiepflanzen deutlich steigern könnte. Höherer Ertrag bedeutet schließlich auch mehr einsetz- bare Biomasse und damit mehr Klimaschutz. Dann wollen Sie die planwirtschaftliche Beimi- schungspflicht auch für Biogase. Dazu sage ich nur: Ent- weder fördert man erneuerbare Energien über den Preis, über die Menge oder wie bei der Beimischungspflicht über eine Quote. Nicht nur, dass die Quote von allen Instrumenten das fragwürdigste ist, nein, sie wollen Preis und Quote parallel. Viel hilft viel, ist wohl Ihre De- vise bei den Grünen. Aber das ist nicht der Fall: das Ne- beneinander von Subvention und Quote bringt keinen zusätzlichen Effekt für die Umwelt, aber teure Mitnah- meeffekte. Diese Politik ist inkonsistent. Wenn es um effiziente CO2-Reduzierung geht, setzen wir Liberale stärker auf den Emissionshandel. Seine Ausweitung auf den Wärmebereich würde auch dem Biogas zu Heizzwecken neue Chancen geben. Sie hätte zugleich den Vorteil, dass die Form und Verwendung der Biomasse eingesetzt wird, die jeweils am kostengüns- tigsten das meiste CO2 vermeidet. Wir sollten der Weiterentwicklung dieser Konzeption stärkere Aufmerk- samkeit widmen, als das Instrumenten-Durcheinander grüner Umweltpolitik noch auszuweiten. Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Die Treibhausgaskon- zentration lag im vergangenen Jahr so hoch wie nie zu- vor. Der CO2-Anteil in der Erdatmosphäre steigt weiter an – und das immer schneller. Aktuelle Forschungser- gebnisse belegen weltweit die Auswirkungen der Klima- veränderungen. Eine der Hauptursachen: der Energie- hunger der Industriestaaten. Dennoch setzt auch Deutschland maßgeblich weiter auf fossile Energieträ- ger, verfehlt das selbst gesteckte Klimaschutzziel und er- höht die Importabhängigkeit bei Erdöl, Erdgas und Kohle. Es wird Zeit, dass wir zur Kenntnis nehmen: Die bisherige Energiepolitik ist gescheitert. Die Antwort der Bundesregierung: ein Abendessen in erlauchtem Kreise bei der Frau Kanzlerin. Die Gästeliste sagt uns ganz deutlich, wohin die Reise geht: nach hin- ten. Ich kann nur sagen „Guten Appetit“. Über den Knackpunkt, die unverantwortliche Atomenergie, wird natürlich nicht geredet. Vielleicht liegt das daran, dass sich die Grünen und die Energiewirtschaft jetzt in Sa- chen Atom-Endlager einig geworden sind. Persönliche Konsequenzen in der Fraktion der grün Gebliebenen las- sen auf einiges schließen. Rezzo Schlauch und Jürgen Trittin wissen da sicherlich mehr. Eine echte Alternative zum bisherigen Energiedesas- ter steht heute zur Diskussion: Biogas. Als zukunftsträchtiger Energieträger lässt er sich ein- fach und zügig in die Energiestruktur einbauen – wenn man es denn will. Denn Deutschland hat ein funktionie- rendes Gasnetz. Nichts wäre einfacher, als Biogas in g g P g b s b S W s E s g E t n g V F d h s s E B r E E d v d w E l d D s E D n l Ö P k S a Z d K d n s (C (D roßem Umfang einzuspeisen. Technisch ist dies auf- rund der chemischen Verwandtschaft zum Erdgas kein roblem und das Potenzial an Biomasse ist vorhanden. Biogas bremst nicht nur den CO2-Ausstoß im Ener- iesektor. Seine Produktion schafft ganz konkret Ar- eitsplätze im ländlichen Raum. Bis zu 80 000 neue Be- chäftigungsverhältnisse können in der Biogasbranche is zum Jahr 2020 entstehen. Aber schon die kleinen tadtwerke haben Schwierigkeiten, das Erdgas ihrer ahl durch die Rohre zu bekommen. Das Gasoligopol itzt auf den Leitungen, wie fette Hennen auf ihren iern. Das ist wie beim Energiegipfel: Die Kleinen müs- en draußen bleiben. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen: Der Re- ulierungsansatz im Gasmarkt ist ein wichtiger Schritt. r wird aber nicht viel bewirken, weil die Energiekar- elle nicht aufgebrochen werden. Bei denen wartet kei- er auf Ökogashersteller. Für die Einspeisung von Bio- as bedeutet dies: Wir müssen mehr tun, als einen orrang festzuschreiben. Das EEG hat in seiner jetzigen orm die Energiekonzerne auch nicht davon abgehalten, ie Einspeisung von Strom aus KWK und Wind zu be- indern. Ich habe Zweifel, ob ein zusätzliches Gesetz die Ein- peisebedingungen für Biogas wirksam verbessert. Hier ollte zunächst geprüft werden, ob eine Ergänzung im nergiewirtschaftsgesetz den notwendigen Vorrang für iogas festschreiben kann. Neue Paragrafenwerke füh- en in der Regel nicht zu Vereinfachungen. Das zeigt der ntwurf der Bundesregierung zum Energiesteuergesetz: r ist eine unleserliche Zumutung. Er hält sich nicht an ie Notwendigkeiten einer zukunftsgerechten Energie- ersorgung. Er spiegelt schlicht die Machtverhältnisse in er Energiewirtschaft wider. Auf lange Sicht hat Biogas nur eine Chance, wenn et- as grundlegend geändert wird: Die Gasnetze sind den nergiekartellen zu entziehen und sie sind in die öffent- iche Hand zurückzuführen. Sie müssen dem Interesse es Allgemeinwohls dienen – und nicht den Aktionären. as Interesse der Allgemeinheit ist: Schutz der Erdatmo- phäre, sozial gerechte Energiepreise und eine sichere nergieversorgung. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Thema Versorgungssicherheit wurde von uns Grü- en seit Jahren hervorgehoben. Wir hatten schon in der etzten Legislaturperiode eine weitreichende Weg-vom- l-Strategie entwickelt. Mittlerweile haben auch andere arteien diesen Begriff übernommen, aber leider noch eine Konzepte auf den Tisch gelegt. Die Gelben und chwarzen setzen auf Atomkraftwerke und die Roten uf den Klimakiller Kohle. Die einen reden zu diesem weck Atomkraftwerke sicherer, als sie sind, und die an- ere Träumen von Clean Coal, obwohl auch die neuen ohlekraftwerke Klimakiller sind. Beiden gemein ist, ass die Fantasie längst die Realität abgelöst hat. Von ei- er realistischen Energiepolitik ist wenige Tage vor dem o genannten Energiegipfel nichts zu sehen. 2088 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) Aufhänger der jüngsten Vorstöße für Atomkraftwerke und neue Kohlekraftwerke war der russisch-ukrainische Streit um Gaslieferungen. Dieser hatte Deutschland und Westeuropa die eigene hohe Abhängigkeit von Ener- gieimporten vor Augen geführt. Es ist abzusehen, dass mit der Endlichkeit der fossilen Energierohstoffe und des Urans politische Spannungen und Konflikte zuneh- men werden. Deshalb muss es Ziel einer zukunftsfähi- gen Energiepolitik sein, die Abhängigkeiten unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft von Mineralöl, Kohle, Gas und Uran deutlich zu verringern – für eine höhere Versorgungssicherheit, aber auch aus Gründen der Ökologie und des Klimaschutzes. Die Erdgasversorgung innerhalb Europas hängt von nur wenigen Lieferländern ab. Die Abhängigkeit von Ländern außerhalb der EU wird sich zudem vergrößern, da Großbritannien und die Niederlande mittelfristig nicht mehr als Erdgasexporteure zur Verfügung stehen werden, selbst zu Importeuren werden und auch die deutsche Erdgasförderung rückläufig ist. Damit sind so- wohl Versorgungssicherheit als auch Preisstabilität in Deutschland und Europa gefährdet. Wir Grünen sehen eine Reihe von wirksamen Ansatz- punkten, mit denen die Abhängigkeit von Erdgasim- porten verringert werden könnte. Hierzu zählen insbe- sondere das Energiesparen, mehr Effizienz bei der Energieerzeugung und beim Verbrauch sowie durch ei- nen Umstieg auf erneuerbare Energien. So können zum Beispiel im Wärmesektor große Mengen an Erdgas kos- tenneutral durch die Modernisierung von Altbauten ein- gespart werden. Sonnenkollektoren, moderne Bioener- gieheizungen wie Holzpellet- oder Geothermieanlagen ermöglichen zudem einen Umstieg auf erneuerbare Energien, der sich für die Anwender heute schon rech- net. Eine besonders hoffnungsvolle Möglichkeit für den Ersatz von Erdgas stellt die Erzeugung von Biogas dar, welches weitgehend in der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt werden kann. Biogas kann europaweit in gro- ßen Mengen erzeugt werden und damit einen relevanten Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit vom Erdgas leisten. Eine aktuelle Studie der Gas- und Biogasver- bände zeigt alleine für Deutschland ein Biogaspotenzial von 10 Milliarden Kubikmetern jährlich auf – das sind mehr als 10 Prozent des heutigen Erdgasverbrauchs. Die europäischen Potenziale gilt es noch zu ermitteln. Sie dürften vor allem wegen der großen landwirtschaftlichen Flächen Osteuropas deutlich höher sein als das inländi- sche Potenzial. Die installierte Leistung von Biogasanlagen wurde mehr als verzehnfacht. Mittlerweile sind rund 2 500 An- lagen in Betrieb, die vor Ort Strom und zum Teil Wärme erzeugen. Um die vorhandenen Potenziale wirksamer auszuschöpfen, muss die Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze ermöglicht werden. Die ersten Grundlagen hierfür hat Rot-Grün mit dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz und dem Energiewirtschaftsgesetz gelegt. Um der Biogaseinspeisung zum Durchbruch zu ver- helfen, sind jedoch weiter gehende Schritte erforderlich: e n z B g z l a z F g w d w m s s e r A p f w s d R r l g A w s p B k i m w D E g d u a w z B u t d E s g W r P e (C (D in Biogaseinspeisungsgesetz nach dem Vorbild des Er- euerbare-Energien-Gesetzes im Strombereich. Wir set- en uns ein für eine Biogasstrategie und einen wichtigen eitrag zur nationalen und europäischen Gasversor- ungsicherheit. Biogas steht im Gegensatz zu Erdgas eitlich unbegrenzt zur Verfügung. Seine Kosten sind angfristig kalkulierbar. Es ist sogar zu erwarten, dass ufgrund der technischen Entwicklung in der Erzeugung um Beispiel bei der Ligninaufschließung sowie der ortschritte im Pflanzenbau mit stetig fallenden Erzeu- ungskosten zu rechnen ist. Eine europaweite Biogasstrategie wäre zudem ein ichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Biogas ist da- urch, dass nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, ie in der verarbeiteten Biomasse gebunden wurde, kli- aneutral. Das bedeutet, dass durch den Ersatz klima- chädlicher fossiler Rohstoffe der Ausstoß von Klimaga- en in die Atmosphäre verringert wird. Die Umsetzung iner europäischen Biogasstrategie schafft durch die Be- eitstellung der Rohstoffe, den Bau und den Betrieb der nlagen zusätzliche Wertschöpfung und damit Arbeits- lätze in Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe. So ührt die Biogaseinspeisung in das Gasnetz letztlich zu irtschaftlicher Prosperität und ist damit in allen europäi- chen Ländern ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung er Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung ländlicher äume. In unserem heutigen Antrag fordern wir die Bundes- egierung auf, ein Einspeisungsgesetz für Biogas vorzu- egen, das wirksame Anreize zur Einspeisung von Bio- as in das Gasnetz liefert – zudem muss die vorrangige ufnahme und Durchleitung von Biogas festgeschrieben erden; als Vorbild sollte das Erneuerbare-Energien-Ge- etz für den Strombereich dienen –; die Beimischungs- flicht für Biokraftstoffe auf Erdgas auszuweiten, damit iogas auch im Verkehrsbereich verstärkt zum Einsatz ommt; eine europäische Biogaseinspeisungsstrategie zu nitiieren und voranzutreiben. Dabei sollte insbesondere it den mittel- und osteuropäischen Ländern kooperiert erden, durch die Erdgaspipelines aus Russland führen. ie Bundesregierung sollte unter anderem auf EU- bene darauf hinwirken, die Biogaseinspeisungsstrate- ie über die Grenzen der EU hinaus auszuweiten. Auch ie zukünftigen Beitrittsländer sowie Russland, Ukraine nd Weißrussland sollten dazu eingeladen werden, sich n dieser Initiative zu beteiligen. Darüber hinaus fordern ir, die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen ur Erzeugung von Biogas sowie zur Einspeisung von iogas zu verstärken sowie Demonstrationsprojekte zu nterstützen; innerhalb der Biogasstrategie auf nachhal- ige Anbaumethoden der Energiepflanzen auszurichten, ie den Anbau von großflächigen Monokulturen und den insatz von gentechnisch veränderten Organismen aus- chließen. Da wir nicht darauf warten können, bis die Bundesre- ierung aktiv wird, werden wir bereits in der nächsten oche selbst als Fraktion aktiv und führen eine Anhö- ung zur Gasversorgungssicherheit durch. Ein wichtiger unkt der Tagesordnung wird die Entwicklung einer uropäischen Biogasstrategie sein. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2089 (A) ) (B) ) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Buslenkzeiten anpassen – Mittelständische Busunternehmen retten – Novellierung des Personenbeförderungsge- setzes – Fernlinienbusverkehre ermöglichen (Tagesordnungspunkt 23, Zusatztagesord- nungspunkt 9) Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Das Omnibusgewerbe hat in Deutschland eine herausragende Bedeutung. Seine mittelständische Struktur sichert Arbeitsplätze und trägt wesentlich zur Wertschöpfung in unserem Lande bei. Das Europäische Parlament hat nun eine neue Verord- nung zu den Lenk- und Ruhezeiten verabschiedet, nach- dem zuvor der Verkehrsministerrat seine Zustimmung si- gnalisiert hat. Es wurde die Zwölf-Tage-Regelung für den Bustourismus gestrichen. Als Gründe wurden hier- für angeführt: Man glaubt, mit der Neuregelung einer Überforde- rung der Fahrer entgegenzuwirken, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen; man geht davon aus, dass diese Maßnahme das Vertrauen in das Omni- busgewerbe stärkt und eine Belebung des Busgeschäftes bringt. Die Betroffenen selbst widersprechen diesen Argu- menten entschieden. Der Interessenverband bdo stellt fest, dass der Bus schon jetzt mit Abstand das sicherste Verkehrsmittel gegenüber allen Verkehrsträgern ist. Trotz mancher schrecklicher Unfälle ist diese Aussage auch in der politischen Diskussion unbestritten. Uns ist auch bekannt, dass das Gewerbe selbst und die Verbände einen beispielgebenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und vorbeugend wirken. So sind die Omnibusse nur zu l Prozent an Verkehrsun- fällen mit Personenschäden in Deutschland beteiligt. Bei den trotz alledem bedauerlichen tödlichen Unfällen sind es gerade einmal 0,3 Prozent. Ähnliche Zahlen gelten auch europaweit. Es bestreitet niemand, dass sich die bisherigen Lenk- und Ruhezeiten im Omnibusgewerbe bewährt haben. Durch den Wegfall der aktuell gültigen Regelung ist eine grundlegende Veränderung der Angebotsstruktur notwendig. Es geht damit eine Verteuerung der Preise einher, ja eine sinkende Nachfrage wird befürchtet. Dies hat erhebliche Einbußen im Omnibusgewerbe und in den touristischen Regionen zur Folge. Die schwierige Lage des Gewerbes würde sich noch einmal verschlechtern. Das Omnibusgewerbe ist schon in den letzten Jahren durch politische Entscheidungen hart getroffen worden, zum Beispiel durch steigende Energiekosten. Weitere Gesetze und Verordnungen sind in Vorbereitung, zum Beispiel bei den beabsichtigten Veränderungen der Aus- schreibungspraxis im Nahverkehr. g o E l l t E b B d f g g m B u V d n u w g m l F K w z z k d B b l s n r d r l d b u t d w d z d V R p (C (D Wir müssen uns schon überlegen, ob wir nicht das esamte mittelständische Omnibusgewerbe gefährden, bwohl es in unserer Wirtschaftsstruktur ein wichtiges lement ist: Es ist ein entscheidender Träger des öffent- ichen Personennahverkehrs insbesondere auch im länd- ichen Raum. Mit circa 750 000 mittelbaren und unmit- elbaren Arbeitsplätzen ist es ein wichtiger Faktor für die rhaltung und Stärkung des Arbeitsmarktes. Das Omni- usgewerbe investiert in Neufahrzeuge jährlich einen etrag von l Milliarde Euro. Mir ist die schwierige Verhandlungsposition der Bun- esregierung bewusst. Das Europäische Parlament hat ast einmütig der Regelung zugestimmt. Auch im Rat ab es kaum Partnerländer, die eine andere Lösung mit- etragen hätten. Ich bin nicht sicher, ob das Bundes- inisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die edenken des Bundesverbandes Deutscher Omnibus- nternehmer (bdo) entsprechend gewürdigt bzw. in die erhandlungen eingebracht hat. Bedauerlich ist weiter, dass das Parlament und auch er Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung icht rechtzeitig über die Gespräche informiert wurden nd schon gar nicht am Entscheidungsprozess beteiligt aren. In diesem Zusammenhang stellt sich erneut die rundsätzliche Frage, welche Rolle die nationalen Parla- ente bei europäischen Entscheidungsprozessen spie- en. Wegen all der Bedenken und der Bedeutung dieser rage bittet die CDU/CSU-Fraktion ein Jahr nach In- raft-Treten der neuen Lenk- und Ruhezeiten, die Aus- irkungen dieser Regelungen für das Omnibusgewerbe u prüfen und dem Deutschen Bundestag einen Bericht uzuleiten. Gegebenenfalls sollen Änderungsmöglich- eiten der Verordnung in diesem Bericht dargestellt wer- en. Wir beraten heute auch den Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Personen- eförderungsgesetzes. Die Fraktion fordert eine Libera- isierung des Buslinienfernverkehrs. Bei genauer Durch- icht des Antrages geht er eindeutig in die Richtung, eine eue zusätzliche Belastung für das Gewerbe einzufüh- en. Dies kommt eklatant in der Formulierung zum Aus- ruck, ein Wegekostenentgelt für Omnibusse einzufüh- en. Eine solche Initiative wird abgelehnt. Diese zusätzliche Belastung wäre ein weiterer Mei- enstein, dem Omnibusgewerbe erschwerte Rahmenbe- ingungen zuzumuten. Es leistet einen wichtigen und edeutenden Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität nserer Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die mit- elständische Struktur des Gewerbes ist zu stärken und arf nicht zusätzlich belastet werden. Heidi Wright (SPD): Bisher galt für das Omnibusge- erbe, anders als für das Güterkraftverkehrsgewerbe, ie Regelung, dass Busfahrer ihre zulässigen Tageslenk- eiten an zwölf aufeinander folgenden Tagen anwenden ürfen. Diese Regelung wurde nun im Rahmen eines ermittlungsverfahrens zu den Sozialvorschriften den egelungen für das Güterkraftverkehrsgewerbe ange- asst. Das heißt, nach sechs Tagen muss ein Ruhetag 2090 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) eingelegt werden. Die kalenderwöchentliche Lenkzeit wird auf 56 Stunden beschränkt. Die tägliche Ruhezeit beträgt elf Stunden, wobei eine Aufteilung in drei plus neun Stunden möglich ist. Nach den bisher geltenden Regelungen war es möglich, die täglichen Lenkzeiten und Fahrtunterbrechungen so zu planen, dass Fahrer zu lange ohne eine vollständige Fahrtunterbrechung fahren konnten. Dies führte zu Beeinträchtigungen der Straßen- verkehrssicherheit und schlechten Arbeitsbedingungen für die Fahrer. Damit bin ich schon beim Kern der für mich zentralen Aspekte der Novellierung: der Verbesse- rung der Straßenverkehrssicherheit und der Verbesse- rung der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals. In Ihrem Antrag, über den wir heute sprechen, wen- den Sie sich gegen eine Verschärfung der Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten für den Personenverkehr und begründen dies damit, dass in Deutschland insbesondere mittelständische Busunternehmen in ihrer Existenz ge- fährdet seien. Diese Befürchtung teile ich nicht. Guten Busunternehmern geht es gut und sich am Rande der Le- galität bewegende Anbieter werden an die Kandare ge- nommen. Zusammen mit den anderen von Rat und Euro- päischem Parlament beschlossenen Maßnahmen werden die neuen Regelungen sogar das Vertrauen der Verbrau- cher in das Omnibusgewerbe stärken. Dies wiederum kann bei offensiver Darstellung zu einer weiteren Bele- bung des Busgeschäfts führen. Im Übrigen unterliegen alle Unternehmen in der EU den gleichen Regelungen. Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb der Omni- busunternehmen untereinander sind deshalb nicht zu er- warten. Wir lehnen den Antrag der FDP deshalb ab und ertei- len auch den Überlegungen einer nationalen Regelung eine Absage. Sie wecken mit Ihrem Antrag falsche Hoff- nungen im Gewerbe. Zwei Gründe gab es für die Bundesregierung, im EU- Verkehrsministerrat der Neuregelung zuzustimmen. Als Berichterstatterin für Straßenverkehrssicherheit will ich vor allem diesen Aspekt kurz beleuchten: 2005 gab es auf Europas Straßen 8 000 Todesopfer weniger als 2001. Dies ist das Ergebnis einer Halbzeitbilanz der Europäi- schen Kommission, die sie im Rahmen ihres Europäi- schen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit gezogen hat. Wie Sie alle wissen, ist das Ziel des Pro- gramms, die Zahl der tödlichen Unfälle bis 2010 um 50 Prozent zu senken. Seit 2001 hat die Europäische Union dazu beigetra- gen, dass die Straßenverkehrssicherheit Priorität in der Politik der Mitgliedstaaten genießt. Deutschland erweist sich bei der Erfüllung der Maßnahmen zwar als Spitzen- reiter; mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Pläne zur Straßenverkehrssicherheit ausgearbeitet. Doch aus- reichend sind die Fortschritte noch nicht. Gerade Busun- fälle in den letzten Jahren alarmieren und deshalb sind bessere Maßnahmen angezeigt. Genau dies bewirken die Streichung der 12-Tage- Ausnahmemöglichkeit und die Neuregelung der Ruhe- zeiten. Sie sollen einer Überforderung der Fahrer entge- genwirken und so zu einer Erhöhung der Verkehrssicher- heit führen. Damit wird für den Straßenpersonenverkehr e v S w p g B s d n h a R R z s B r t e B s Z t k a h m g i i e d r x t z G z t d d g w r n d f d A r K D (C (D ine Angleichung an die im gewerblichen Straßengüter- erkehr bereits bestehende Regelung erreicht. Mit der treichung der bestehenden Aufteilungsmöglichkeit erden die Lenk- und Ruhezeiten vereinfacht und trans- arent. Die bisherige Regelung hat Manipulationen be- ünstigt; eine Kontrolle war schwer möglich. Der Kritik der Branchenverbände Internationaler ustouristikverband, RDA, und Bundesverband Deut- cher Omnibusunternehmen e. V., bdo, halte ich entgegen, ass durch die Neuregelung die 14-tägigen Busreisen icht unmöglich werden. Bei der Planung der Aufent- alte ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der 14 Tage m ersten Wochenende der Busfahrer eine 24-stündige uhezeit einhält sowie am zweiten Wochenende eine uhezeit von 45 Stunden. Sollte während dieser Ruhe- eiten ein Rückgriff auf einen zweiten Busfahrer organi- atorisch erforderlich sein, so könnte dies auch positive eschäftigungseffekte zur Folge haben. Reisegruppen können auch weiterhin von einem Fah- er über einen Zeitraum von mehr als sechs Tagen be- reut werden. Der Fahrer muss nur nach sechs Tagen ine wöchentliche Ruhezeit einlegen. Insbesondere im lick auf die Durchführung der beliebten Rundreisen ollte es den Unternehmen doch möglich sein, für diesen eitraum das Programm so zu gestalten, dass eine Fahr- ätigkeit nicht notwendig ist. Ich sehe auch die Möglich- eit, einen Fahrer auf Strecken im In- und Ausland uszuwechseln. Die Vorschriften über die Lenk- und Ru- ezeiten verbieten ein solches Auswechseln nicht. Es wäre für die sachbezogene Auseinandersetzung it dem Thema förderlich, wenn nach einer recht hitzi- en Phase der Debatte jetzt mehr Ruhe und Gelassenheit n die Diskussion käme. Ich zähle darauf, dass die FDP hre alte Kamelle jetzt einpackt und auf den Boden der uropäischen Regelung zurückkommt, und ich zähle auf ie Fähigkeit der Betroffenen zu kreativen Lösungen. Das heißt: Die neuen Regelungen zur Harmonisie- ung bestimmter Sozialvorschriften enthalten genug Fle- ibilisierungspotenzial, um auch der Reisebranche wei- erhin die wirtschaftliche Ausgestaltung der Busreisen u ermöglichen. Nun zum Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die rünen „Novellierung des Personenbeförderungsgeset- es – Fernlinienbusverkehre ermöglichen“. Der Antrag hematisiert die gesetzliche Regelung im Personenbeför- erungsgesetz, die den Verkehrsunternehmen, insbeson- ere Bahn und Bus, für ihre bestehenden Verkehre einen ewissen Schutz vor Konkurrenz einräumt. Im Kern ird die Forderung erhoben, im Fernverkehr konkurrie- ende Busdienste zuzulassen, und zwar auch im Verhält- is zu bestehenden Bahnverbindungen. Aus Gründen es Wettbewerbs sollen dann auch Wegekostenentgelte ür Omnibusse eingeführt werden. Einen inhaltlich ähnlichen Antrag hatte zuvor schon ie Fraktion der FDP gestellt. Deshalb lehnen wir den ntrag ab. Die darin genannte Gesetzesregelung ist be- eits Gegenstand eines Prüfauftrages der Gemeinsamen onferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter. ie Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2091 (A) ) (B) ) Patrick Döring (FDP): Wir behandeln heute zwei unterschiedliche Anträge, die nur eins gemeinsam ha- ben, nämlich dass die Probleme der Busreiseunterneh- mer im Falle unseres Antrags direkt und im Fall des An- trags von Bündnis 90/Die Grünen mittelbar betroffen sind. Lassen Sie mich ganz kurz etwas zu dem Antrag der Grünen sagen: Wir sind ja grundsätzlich bei Ihnen. Wir haben ja einen sinngemäß gleichen Antrag eingebracht, der hier nur noch nicht zur Beratung anstand, weil wir im Gegensatz zu den Grünen jede Woche eine Vielzahl parlamentarischer Initiativen einbringen und unseren Oppositionsauftrag ganz bewusst wahrnehmen. Sie, meine Damen und Herren Grüne, sind leider noch nicht ganz in der Opposition angekommen und trauern noch vergangenen Dienstwagen nach. Aber in der Sache sind wir uns einig: Auch die Bahn muss sich dem Wettbewerb – und dazu zählt auch der Wettbewerb auf der Straße – stellen. Vor allem dann, wenn ich sehe, wie viele Fernreiseverbindungen die Bahn in Zukunft kappen will und wie viele Interregio- Angebote sie in der Vergangenheit schon gekappt hat. Deshalb halte ich die Abschaffung dieser Regelung im Personenbeförderungsgesetz für dringend angeraten. Was mir am heutigen Tag aber viel mehr unter den Nägeln brennt, das sind die Anliegen der Busunterneh- mer, die Rundreisen anbieten. Und deshalb haben wir unseren Antrag ja auch gestellt. Eigentlich sollte am heutigen Tag der Verkehrsminis- terrat über das Vermittlungsergebnis von Parlament und Rat zu den hier in Rede stehenden Lenk- und Ruhezeiten entscheiden. Aber offenbar wurde die Entscheidung wie- der von der Tagesordnung abgesetzt. Für mich, der ich mich vehement gegen bestimmte Teile dieser Neurege- lung wende, erst mal ein Grund, noch nicht alle Hoff- nung zu begraben. Denn egal, wen sie fragen, wenn es um den Busver- kehr und insbesondere den Bustourismus geht: Die bis- herige Zwölf-Tage-Regelung ist die Grundlage dafür, dass in Deutschland die klassische Busrundreise angebo- ten wird und angeboten werden kann. Die Möglichkeit, an zwölf aufeinander folgenden Tagen – wenn auch zum Teil nur wenige Stunden – einen Bus lenken zu dürfen, ist die Voraussetzung dafür, ein sinnvolles Programm für eine Rundreise aufstellen zu können. Mit der Wochenlenkzeit hat das übrigens in keiner Weise etwas zu tun. Die Diskussion über 56 oder 65 Wo- chenstunden ist in diesem Fall überhaupt nicht das Thema. Im Schnitt sitzen die Fahrer ohnehin nur etwa 45 Stunden in der Woche während einer Rundreise hin- ter dem Steuer. Von dieser Warte her wird den Lenkzei- ten – jedenfalls im Busreisenbereich – also längst ent- sprochen. Die Wochenlenkzeiten und damit verbundene Zahlenspiele bei den Ruhezeiten lenken vom eigentli- chen Problem ab und ich glaube, das weiß die Bundesre- gierung in diesem Fall auch. Aber da sind wir beim Knackpunkt, bei den Auswir- kungen der Abschaffung der Zwölf-Tage-Regelung: Es g s Z 2 f d m d K n d N S m l k w D s s D l w t k g d S G g a t d g b d A r k g U ü G d n 1 w m g U Ö n s s (C (D eht darum, dass die Fahrer und ihre Fahrgäste nach echs Tagen und fern der Heimat einen unfreiwilligen wischenstopp einlegen müssen. Sie müssen mindestens 4 Stunden ausharren, egal wo der Bus sich gerade be- indet. Und was für die Fahrgäste im besten Fall verwun- erlich, im schlechteren Fall – also für den Busunterneh- er schlechteren – sehr ärgerlich ist, das bedeutet für en Fahrer, dass er seine Freizeit auf einem Rastplatz in aliningrad oder sonst wo absitzen muss, anstatt sie ach der Tour zu Hause bei seiner Familie zu genießen. Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie, ass man den Fahrgästen sagt, wir stehen jetzt hier ohne ot und ohne Panne, weil Europa das so will? Wollen ie, dass der Fahrer sich zwangsweise seine freie Zeit it den Reisegästen teilen muss und angesichts der vie- en von Ihnen verordneten Pausen sich nach der Rück- ehr sofort wieder auf den Weg machen muss? Aber enn Sie das wollen, dann müssen Sie es nur sagen. ann können Sie es den Busfahrern da draußen ver- tändlich machen, dass aus den europäischen Sozialvor- chriften Unsozialvorschriften gemacht werden sollen. ie Gewerkschaften sind übrigens in diesem Punkt völ- ig unserer Meinung – und das will für die FDP ja schon as heißen. Dabei ist die Regelung im Prinzip ja nichts Schlech- es, aber eben nur für die Lkw und den Güterkraftver- ehr und nicht für den Busreiseverkehr. Für den hat es enau aus diesen Gründen immer die Ausnahme in Form er Zwölf-Tage-Regelung gegeben. Beim Lkw macht es inn, denn da passt die Regelung auf die tatsächlichen egebenheiten. Der Brummi, der drei Tage nach Portu- al fährt und an den nächsten drei Tagen zurück, war uch sechs Tage unterwegs und soll von seinem Spedi- eur nicht ohne anständige Ruhezeit gleich wieder auf ie nächste Tour gesetzt werden. Da verbessert die Re- elung die Sicherheit auf den Autobahnen, wenn man eispielsweise nur an die Fahrer von Gefahrgutlastern enkt. Aber diese Sicherheit ist durch die gleichmachende nwendung der Regelung auch auf den Busverkehr ge- ade nicht zu steigern. In der Vergangenheit hat es nicht einen einzigen do- umentierten Fall gegeben, in dem die Zwölf-Tage-Re- elung ursächlich für einen Busunfall geworden wäre. nd das ist doch klar: Es gibt bei der Busrundreise keine bermüdeten Fahrer, weil die Rundreise mehr ist, als in ewaltetappen von A nach B zu kommen. Der Weg ist as Erlebnis und Sie können mir beim besten Willen icht verkaufen, dass der Busfahrer, der von 10 bis 5 Uhr unterwegs ist, sofort zum Verkehrsrisiko wird, enn er das an sechs Tagen nacheinander gemacht hat. Dabei ist und bleibt der Bus das sicherste Verkehrs- ittel am Boden. In zehn Jahren wurden in Deutschland anze 180 Personen als Insassen eines Busses bei einem nfall tödlich verletzt. In dieser Zahl ist der ganze PNV übrigens schon enthalten. Beim Pkw sieht es icht ganz so rosig aus. Den 180 Menschen beim Bus tehen immerhin über 63 000 getötete Bürger als Insas- en eines Pkw gegenüber. 2092 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) Die Kollegin Faße von der SPD hat kürzlich eine be- merkenswerte Pressemitteilung zu diesem Thema ver- fasst: Darin geben Sie freimütig zu, dass der Bus auch jetzt schon das sicherste Landverkehrsmittel ist. Aber Sie meinen, wenn wir ihn noch ein bisschen sicherer ma- chen, dann stärken wir das Vertrauen der Bürger in die- ses Verkehrsmittel. Ich gebe dazu nur zwei Argumente zu bedenken. Ers- tens. Die Sicherheit wollen wir auch verbessern, klar. Aber wir wollen das nicht durch ein Mehr an Bürokratie, die für die Sicherheit überhaupt nicht von Relevanz ist und nur eine Scheinsicherheit vorgaukelt. Und zweitens. Worin wollen Sie das Vertrauen denn stärken? Das Vertrauen in welches Angebot? Es wird sie nämlich nicht mehr geben, die Busrundreise im klassi- schen Sinne, um das einmal ganz klar hier zu sagen. Ich habe mit vielen Unternehmern gesprochen. Die müssen aus wirtschaftlichen Erwägungen von der Rundreise Ab- stand nehmen. Der Bus hat es schon mit der Zwölf-Tage-Regelung schwer genug gehabt gegen Bahn-Tickets von Lidl und Billig-Airlines. Ein wettbewerbsfähiges Angebot der Branche wird mit den Zwangspausen oder einem weite- ren Fahrer an Bord völlig unmöglich gemacht. Wir reden hier über 6 000 Busunternehmer in Deutsch- land. Haben Sie mit denen gesprochen, bevor Sie sich für die neuen Lenkzeiten ausgesprochen haben? Ich habe das getan. Und diese Leute, das sollten Sie wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen, sehen nicht weniger als ihre Exis- tenz bedroht. Deshalb appelliere ich eindringlich an die Bundesre- gierung: Noch ist die Gelegenheit. Halten Sie die Rege- lung auf! Bei anderen betroffenen Berufsgruppen wie Zirkus- oder Marktleuten können nationale Ausnahme- regelungen die Lösung sein. Im Fall der Busreisen geht das nicht, weil es um Reisen geht, die die Zwölf-Tage- Regelung ja nur deswegen brauchen, weil sie im Aus- land unterwegs sind. Hier braucht es eine europaweite Verständigung und die kann meiner Meinung nach nur in der bisherigen Zwölf-Tage-Regelung zu finden sein. Und dann noch ein Nachschlag an die Bundesregie- rung: Auch wenn ich hier Parlamentsneuling bin, habe ich mich schon daran gewöhnen müssen, dass die Beant- wortung unserer parlamentarischen Anfragen meistens in Gestalt von Frechheiten erfolgt. Aber was Sie meinem Kollegen Ernst Burgbacher auf seine Fragen zu diesem Thema erwidert haben, das ist wirklich von ganz beson- derer Schlichtheit. Da schlagen die Busunternehmer in Deutschland so vernehmlich Alarm, dass nicht einmal die Bundesregierung das überhören kann. Und trotzdem gehen Sie einfach davon aus – ich zitiere –, „dass das Omnibusgewerbe auch mit der Regelung in der Lage sein wird, klassische Rundreisen anzubieten.“ Ende des Zitats. Ja, sie erwarten sogar eine gestiegene Nachfrage, weil das Vertrauen der Bürger – scheinbar hat Frau Faße die Antworten auch gelesen – so deutlich ansteigen würde. l w r d s h b B A d u g b A d m n m g p r e i b b r u k s z B k b l l g g r a d a s u h f d t s d (C (D Im Ernst, ich bitte Sie! Eine Regelung, die selbst Fach- eute erst nach intensivem Studium verstehen. Manchmal issen sie auch danach noch nicht, was da jetzt genau ge- egelt wurde. Die Berechnung der zulässigen Lenk- und er vorgeschriebenen Ruhezeiten ist von einer Unüber- ichtlichkeit, wie man sie europaverdrießlicher nicht ätte machen können. Aber Sie glauben offenbar, der Ver- raucher hat nur auf diese Regelung gewartet, um den usunternehmern in Zukunft mit Reisewünschen dieser rt förmlich nachzustellen. Das ist absurd und deshalb bitte ich den Herrn Bun- esminister Tiefensee – und das ist ja auch Gegenstand nseres Antrags –, sich die Sache noch einmal zu überle- en und im Verkehrsministerrat die richtige Position zu eziehen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Wir beraten heute zwei nträge zum Busverkehr. Über den einen Antrag wun- ere ich mich nicht, über den anderen schon. Fangen wir it dem wunderlichen Antrag von Bündnis 90/Die Grü- en zum Fernlinienbusverkehr an. Hier geht es darum, ehr Verkehr von der Schiene auf die Straße zu verla- ern, und mehr Wettbewerb ist angesagt. Dieser Antrag ist aus drei Gründen bemerkenswert: Ersten. Die Grünen meinen, dass, nachdem die Bahn rivatisiert wurde, sie nun auch nicht mehr vor Konkur- enz geschützt werden müsse. Ich finde, man sollte dem rsten Fehler nicht den zweiten folgen lassen. Die Bahn st ein ökologisches Verkehrsmittel, welches weiterhin ei der Gewährleistung ihrer Aufgaben in der Personen- eförderung einer aktiven Unterstützung bedarf. Zweitens. Die Grünen behaupten, dass eine Novellie- ung des Personenbeförderungsgesetzes notwendig ist, m Busfernlinien dort zu ermöglichen, wo die Bahn eine adäquaten Angebote vorhält. Dass dies nicht timmt, kann man im Antrag der Grünen selbst gleich im weiten Satz nachlesen, denn eine Genehmigung für uslinienverkehre ist nur „zu versagen, wenn der Ver- ehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigt edient werden kann“. Wir brauchen also keine Novel- ierung des Personenbeförderungsgesetzes, um Busfern- inien in und von Orten zu ermöglichen, für die die Bahn ar keine oder keine befriedigenden Angebote bereithält. Drittens. Die Grünen haben auch die sieben Jahre Re- ierungsverantwortung nicht genutzt, um die Sonder- egelungen für den Buslinienverkehr nach Westberlin us der Zeit vor 1989 aufzuheben. Stattdessen hat sich in iesen Jahren der Buslinienverkehr von und nach Berlin uch parallel zu existierenden Angeboten der Bahn mas- iv ausgeweitet. Nun wird dieses Versäumnis benutzt, m noch mehr Verkehr auf die Straße zu bringen. Ich ätte von den Grünen eigentlich erwartet, dass sie sich ür die Aufhebung der Sonderregelungen aus der Zeit es Kalten Krieges engagieren. Mein Fazit: Bis jetzt dachte ich, dass sich Linksfrak- ion und Grüne einig sind, dass die Stärkung ökologi- cher Verkehrsmittel wie Eisenbahnen wichtiger ist, als ie Schaffung zusätzlicher Konkurrenz durch noch mehr Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2093 (A) ) (B) ) Straßenverkehr. Deshalb kann ich den Sinn dieses Antra- ges nicht erkennen. Aber vielleicht helfen die folgenden Beratungen im Ausschuss? Nicht gewundert habe ich mich über den Antrag der FDP. Da passt das Europäische Parlament die Buslenk- zeiten an heutige Erfordernisse an, aber den Liberalen gefällt das nicht. Dabei bringen immer wieder schwarze Schafe die Branche ins Gerede. Übermüdungen bei „Brummis“ und in Reisebussen führen zu oft spektaku- lären und folgenreichen Unfällen. Es geht auch anders: Als erstes Busunternehmen Sachsens erhielt aus mei- nem Wahlkreis ein Bautzener Busunternehmen vor einem Jahr das TÜV-Zertifikat „Sicherheit im Busbetrieb“. Da- für hatte das Traditionsunternehmen mit 25 Mitarbeitern und 19 Bussen knallharte Kriterien zu erfüllen. Ich finde, es ist durchaus gerechtfertigt, hier im Hohen Hause den Namen zu nennen. Inhaber Johannes Wilhelm will mit dem Zertifikat und den damit verbundenen Anforderun- gen an die Einhaltung von Buslenkzeiten und andere Qualitätskriterien mehr Sicherheit und Geborgenheit für die Fahrgäste bieten. Und die „gefühlte Sicherheit“ durch Fakten untermauern. In meinen Gesprächen mit Busunternehmen brachten diese zum Ausdruck, dass die neuen Regelungen zur Überarbeitung von Tourenplänen und Preiskalkulationen zwingen, dass man aber damit le- ben kann. Auch künftig können attraktive und bezahl- bare Busrundreisen angeboten werden – so meine Ge- sprächspartner aus der Branche. Die Anpassung der Buslenkzeiten ist aus Sicht der Linksfraktion, die sowohl die Arbeitsbedingungen der Fahrer als auch die Sicherheit der Fahrgäste im Auge hat, ein akzeptabler Kompromiss zwischen wirtschaftli- chen Erwägungen und Fragen der Sicherheit. Wettbe- werbs Verzerrungen gibt es nicht, da die Buslenkzeiten für alle Busreiseunternehmen in der EU gelten. Meines Erachtens schaffen die künftig geltenden Lenk- und Ruhezeiten ein Mehr an Sicherheit – sie die- nen den Kunden, den Beschäftigten und damit auch den vielen auf Qualität setzenden mittelständischen Busrei- seunternehmen. Es wird uns allen besser gehen, wenn es schwarzen Schafen erschwert wird, Schindluder mit ih- ren Busfahrern zu leisten. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die FDP malt jedes Mal, wenn Sozialvorschriften oder Sicherheitsvorschriften geändert werden, den Untergang des Mittelstandes an die Wand. So auch im Fall der Ver- änderung der Buslenkzeiten. Dass im Bereich der Si- cherheit im Busreiseverkehr durchaus noch einiges zu tun ist, zeigen die schweren Busunfälle unter Beteili- gung auch deutscher Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich. Die Veränderung der Lenkzeiten be- trachten wir als Verbesserung der Verkehrssicherheit. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass aus Sicht des Fahrpersonals die angedachte Regelung kein Nachteil sein dürfte. s e d d b l w b V k v w d K D k B k s n a D g a t F u S d P c li d n d D w s Z w d d Z i s s m z A k (C (D Wer etwas für die Busunternehmen tun will, der sollte ich für die Ermöglichung des Fernlinienbusverkehrs insetzen. Meine lieben Kollegen von der FDP lade ich azu ein, sich lieber im Sinne ihres eigenen Antrages in ieser Richtung dafür einzusetzen. Der geltende Rechtsrahmen sieht nach dem Personen- eförderungsgesetz die Genehmigungspflicht für Bus- inienverkehre vor. Die Genehmigung ist zu versagen, enn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln efriedigend bedient werden kann oder der beantragte erkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Ver- ehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die orhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits ahrnehmen. Im liniengebundenen Personenfernverkehr verhin- ert die gesetzliche Regelung Parallelverkehre bzw. onkurrenz zwischen Bahn und Omnibus. Innerhalb eutschlands gibt es bis auf Ausnahmen wie den Ver- ehr von und nach Berlin, der in der Zeit der Insellage erlins entstand, oder Zubringerverkehre zu Flughäfen einen Linienfernverkehr mit Omnibussen. Da die Deut- che Bahn AG bis auf nicht ins Gewicht fallende Aus- ahmen alleiniger Anbieter von Fernverkehrsleistungen uf der Schiene ist, schützt diese Regelung de facto die B vor Konkurrenz auf der Straße. Betrachtet man den esamten Fernverkehrsmarkt, schützt die Regelung aber uch andere Verkehrsleistungsanbieter wie Mitfahrzen- ralen oder Billigflieger. Die DB muss sich heute schon der Konkurrenz des lugzeugs, des Autos und des Reisebusses stellen. Ob nd wie sie das bewerkstelligt, ist eine andere Frage. Der chutz vor einem bestimmten Konkurrenten ist zumin- est unsystematisch. Im Nahverkehr verhindert die gesetzliche Regelung arallelverkehre zwischen unterschiedlichen öffentli- hen Verkehrsmitteln, die alle mehr oder weniger staat- ch direkt mitfinanziert werden. Die Regelung verhindert ie Konkurrenz um Betriebskostenzuschüsse. Die Kan- ibalisierung des Schienenpersonennahverkehrs durch en bahneigenen Busverkehr hat sie nicht verhindert. Beim Fernverkehr stellt sich die Situation anders dar. er DB-Fernverkehr soll eigenwirtschaftlich erbracht erden. Vom Bund gibt es keinen Betriebskostenzu- chuss. Im Fernbusverkehr gibt es auch keine direkten uschüsse. Wenn im Schienenpersonenfernverkehr durch Ent- icklungen auf europäischer Ebene Wettbewerb durch en Markteintritt anderer Bahnen stattfindet, verändert as die Konkurrenzsituation wesentlich stärker als die ulassung des Linienbusfernverkehrs. Wettbewerb auf der Schiene im Nah- und Fernverkehr st möglich, wenn auch bisher in unterschiedlicher Inten- ität. Die Angebotsqualität zumindest im Nahverkehr hat ich verbessert. Dies hat nicht nur damit zu tun, dass ehr Geld für den SPNV seit Beginn der Bahnreform ur Verfügung steht, sondern auch damit, dass es neue nbieter gibt. Wettbewerb mit dem Fernlinienbus önnte ansatzweise ebenfalls positive Effekte haben. 2094 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) ) (B) ) Dass die Konkurrenz des Fernlinienbusses der Bahn der- art zusetzen kann, dass die Bahn ihr Angebot zurückneh- men muss, ist nicht zwingend. Die Bahn hat auch ohne Buskonkurrenz Marktsegmente im Fernverkehr zurück- gefahren, zum Beispiel den Interregio. Wenn zukünftig der DB-Fernverkehr auch eigentums- rechtlich privatisiert wird, würde der Staat bei Aufrecht- erhaltung des faktischen Verbots des Fernbuslinienver- kehrs sogar einen privaten Anbieter vor Konkurrenz schützen. Für liniengebundenen Fernbusverkehr gibt es wahr- scheinlich einen Markt. Der DB-Fernverkehr bedient selbst Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern nicht. Viele Mittelstädte werden nicht vom DB-Fernverkehr bedient. Viele Fernverkehrshalte werden nicht umsteige- frei miteinander verbunden. Flughäfen und Flugver- kehrsangebote weisen eine noch geringere Flächende- ckung auf als der Bahnfernverkehr. Auch in preislicher Hinsicht sind andere Angebote zu erwarten. Bei der Betrachtung des DB-Fernverkehrs- angebots könnte man vermuten, dass die Angebotsquali- tät fehlendem Wettbewerb geschuldet ist. Die Ermöglichung von Konkurrenz zwischen Bus und Bahn im Bereich des Personenfernverkehrs ist aus unserer Sicht an die Aufstellung fairer Wettbewerbs- regeln zu binden. Das beinhaltet im Bereich der Wege- kostenentgelte, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Bahn Trassenentgelte bezahlen muss, sondern dass für den Bus auch Maut zu entrichten ist. Nach dem geltenden Autobahnmautgesetz ist der Bus von der Autobahnmaut befreit. In Österreich wird für den Bus Maut gezahlt. Eine negative Auswirkung auf die Busunternehmen und den Busreiseverkehr ist mir nicht bekannt. In diesem Zu- sammenhang müssen sich meine Kollegen von der FDP aber die Frage gefallen lassen, warum in ihrem Antrag aus der letzten Wahlperiode die Busmaut steht, in dem aus der laufenden aber fehlt. Im Berlinverkehr mach sich die Deutsche Bahn mit der eigenen Busflotte Konkurrenz. Mit der Konkurrenz im eigenen Haus hat die Bahn ja reichlich Erfahrung, wie der Güterverkehrsbereich mit Schenker und Railion schön zeigt. Aus Reihen der Bahn dürfte also nicht mit qualifizierter Kritik an der Ermöglichung des bundes- weiten Fernlinienbusverkehrs zu rechnen sein. Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zu- ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz – – – – – – – h l F (C (D Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch und anderer Gesetze Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 172 der Inter- nationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1991 über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststät- ten und ähnlichen Betrieben Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundes- recht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums der Justiz Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Technologie und im Zu- ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zu dem Protokoll vom 22. Oktober 1996 zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation über Mindestnormen auf Handelsschiffen Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 180 der Inter- nationalen Arbeitsorganisation vom 22. Oktober 1996 über die Arbeitszeit der Seeleute und die Be- satzungsstärke der Schiffe Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikge- setzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die nachste- ende Entschließung zu fassen: Bei seinem Beschluss, auf eine Anrufung des Vermitt- ungsausschusses zu verzichten, ist der Bundesrat von olgendem ausgegangen: 1. Der Bundesrat sieht angesichts der Einleitung ei- nes Zwangsgeldverfahrens durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bun- desrepublik Deutschland wegen der nicht voll- ständigen Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie und im Interesse der deshalb notwendigen Be- schleunigung des jetzigen Gesetzgebungsverfah- rens davon ab, seine im Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnik- rechts erhobenen Forderungen nach durchgreifen- den Änderungen einzubringen. 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Gentechnikgesetz so zu novellieren, dass For- schung und Anwendung der Gentechnik gefördert werden und unter Beachtung des Vorsorgegrund- satzes eine Wahlfreiheit in der Anwendung der Gentechnik gewährleistet ist. 3. Der Bundesrat hält es für zwingend erforderlich, in einem dem Dritten Gesetz zeitlich unmittelbar folgenden Änderungsgesetz auf der Basis des Bun- desratsbeschlusses vom 29. April 2005 (Bundes- tagsdrucksache 189/05 – Beschluss) das Gentech- nikgesetz grundlegend zu überarbeiten. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass ohne die europa- weite Festlegung von Saatgutschwellenwerten die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie, insbeson- dere des Artikels 26 a (Maßnahmen zur Verhinde- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 2095 (A) ) (B) ) rung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO) und des Artikels 31 (Standortregister), un- vollständig bleibt. Auf die Dringlichkeit der Festlegung der Saatgutschwellenwerte hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 4. November 2005 (Bundesratsdrucksache 698/05 – Beschluss) bereits hingewiesen. – Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtli- cher Vorschriften Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicher- zustellen, dass Tierhalter und -betreuer – je nach Kenntnisstand – auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, In- standsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Ver- richtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/ Hufbeschlagschmiedin verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen. In der Praxis gibt es derzeit zahlreiche qualifi- zierte Hufpfleger, die die Hufpflege sachgerecht ausüben, jedoch keinen Beschlag vornehmen. Dies sollte auch künftig im bisherigen Umfang ohne staatliche Anerkennung möglich sein. 2. Der Bundesrat begrüßt die Erklärung der Bundes- regierung (Bundestagsdrucksache 16/29, Gegen- äußerung der Bundesregierung, Nr. 3), wonach sie die Auffassung des Bundesrates in Nr. 3 seiner Stellungnahme (Bundesratsrucksache 392/05 (Be- schluss)) teilt, dass bestimmte berufliche Vor- kenntnisse eine Verkürzung der Zeit der gemäß § 4 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes als Vorausset- zung für die staatliche Anerkennung vorgeschrie- benen sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gung rechtfertigen. Er bittet die Bundesregierung, umgehend eine Verordnung auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes vorzulegen, mit der eine ge- nerelle Verkürzungsmöglichkeit für solche Perso- nen eingeführt wird, die über eine Ausbildung in dienlichen Berufen, insbesondere Pferdewirte und Metallbauer (Fachrichtung Gestaltung, Kernbe- reich Hufbeschlag), verfügen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass die Ausschüsse gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: (C (D Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Interparlamentarischen Union 112. Interparlamentarische Versammlung vom 3. bis 8. April 2005 in Manila, Philippinen – Drucksachen 15/5786, 16/480 Nr. 1.9 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 25. bis 29. April 2005 in Straßburg – Drucksachen 15/5941, 16/480 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 20. bis 24. Juni 2005 in Straßburg – Drucksachen 15/5967, 16/480 Nr. 1.22 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE Vierzehnte Jahrestagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE vom 1. bis 5. Juli 2005 in Washington, USA – Drucksachen 15/5999, 16/480 Nr. 1.28 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 3. bis 7. Oktober 2005 in Straßburg und Debatte der Erweiterten Parlamentarischen Ver- sammlung über die Aktivitäten der OECD am 5. Okto- ber 2005 – Drucksachen 16/145, 16/413 Nr. 1.2 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Migrationsbericht 2003 – Drucksachen 15/2262, 16/480 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2004 – Drucksachen 15/5090, 16/480 Nr. 1.7 – – Unterrichtung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Sechster Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland – Drucksachen 15/5826, 16/480 Nr. 1.11 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Kostentragungs- last der Bundesländer bei Zwangsgeldforderungen der Europäischen Union – Drucksachen 15/2805, 16/480 Nr. 1.3 – 2096 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. März 2006 (A) (C) (B) ) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Verlagerungen von schwerem Lkw-Verkehr auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut – Drucksachen 16/298, 16/480 Nr. 1.32 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Indexierung der Verwaltungskosten- und Instandhal- tungskostenpauschalen – Drucksachen 16/329, 16/413 Nr. 1.9 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Drucksache 16/419 Nr. 2.59 Drucksache 16/629 Nr. 2.6 Drucksache 16/629 Nr. 2.14 Drucksache 16/629 Nr. 2.38 Drucksache 16/722 Nr. 1.14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/419 Nr. 2.62 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/150 Nr. 1.20 Drucksache 16/150 Nr. 1.43 Drucksache 16/150 Nr. 1.57 Drucksache 16/150 Nr. 1.58 Drucksache 16/150 Nr. 2.29 Drucksache 16/150 Nr. 2.39 Drucksache 16/150 Nr. 2.49 Drucksache 16/150 Nr. 2.55 Drucksache 16/150 Nr. 2.77 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.68 Drucksache 16/150 Nr. 1.70 Drucksache 16/150 Nr. 2.83 Drucksache 16/150 Nr. 2.128 Drucksache 16/419 Nr. 1.3 Drucksache 16/419 Nr. 1.8 Drucksache 16/419 Nr. 1.9 Drucksache 16/419 Nr. 1.10 Drucksache 16/419 Nr. 2.1 Drucksache 16/419 Nr. 2.9 Drucksache 16/419 Nr. 2.48 Innenausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.59 Drucksache 16/150 Nr. 2.108 Drucksache 16/150 Nr. 2.157 Drucksache 16/150 Nr. 2.166 Drucksache 16/150 Nr. 2.186 Drucksache 16/150 Nr. 2.214 Drucksache 16/150 Nr. 2.242 Drucksache 16/288 Nr. 1.1 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/419 Nr. 2.7 Drucksache 16/419 Nr. 2.35 Drucksache 16/419 Nr. 2.55 (D Drucksache 16/150 Nr. 2.113 Drucksache 16/150 Nr. 2.119 Drucksache 16/150 Nr. 2.120 Drucksache 16/150 Nr. 2.121 Drucksache 16/150 Nr. 2.122 Drucksache 16/150 Nr. 2.123 Drucksache 16/150 Nr. 2.131 Drucksache 16/150 Nr. 2.132 Drucksache 16/150 Nr. 2.150 Drucksache 16/150 Nr. 2.152 Drucksache 16/150 Nr. 2.159 Drucksache 16/150 Nr. 2.160 Drucksache 16/150 Nr. 2.161 Drucksache 16/150 Nr. 2.184 Drucksache 16/150 Nr. 2.199 Drucksache 16/150 Nr. 2.201 Drucksache 16/150 Nr. 2.213 Drucksache 16/150 Nr. 2.219 Drucksache 16/150 Nr. 2.220 Drucksache 16/419 Nr. 1.1 Drucksache 16/419 Nr. 2.14 Drucksache 16/419 Nr. 2.37 Drucksache 16/419 Nr. 2.69 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/150 Nr. 2.110 Drucksache 16/150 Nr. 2.236 Drucksache 16/150 Nr. 2.260 Drucksache 16/150 Nr. 2.277 Drucksache 16/419 Nr. 2.34 Drucksache 16/722 Nr. 1.15 91, 1 0, T 26. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Barbara Höll


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)





      (A) )


      (B) )


      (Beifall bei der LINKEN)


      (Beifall bei der LINKEN)


      (Beifall bei der LINKEN)


      (Beifall bei der LINKEN)


      (Beifall bei der LINKEN)


    Rede von Dr. Hermann Otto Solms
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Christine Scheel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      erehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD,
      ir brauchen konjunkturelle Impulse. Diese dürfen aber
      007 nicht durch Steuererhöhungen aufgehoben werden.


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      ie Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Versiche-
      ungsteuer um jeweils 3 Prozentpunkte ist kein Pappen-
      tiel. Sie kann das verfügbare Einkommen – je nach Um-
      etzung – um 1 Prozent verringern. Wir haben bereits ein
      aufkraftproblem in der Bundesrepublik Deutschland;

      arauf wird ständig hingewiesen. Aber Sie konterkarie-
      en mit dem, was Sie im nächsten Jahr tun wollen, das,
      as Sie heute beschließen. Sie geben zwar in diesem






      (A) )



      (B) )


      Christine Scheel
      Jahr mit den 6 Milliarden Euro einen Impuls für mehr
      Innovation – darauf hat Katherina Reiche bereits hinge-
      wiesen – und damit auch für mehr Wachstum und Be-
      schäftigung, setzen aber im nächsten Jahr Steuererhö-
      hungen mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro
      dagegen. Sie werden so den positiven Impuls dämpfen
      und leider nicht das erreichen, was Sie sich vorgenom-
      men haben. Das erinnert mich ein bisschen an die Ech-
      ternacher Springprozession, bei der man einen Schritt
      vor- und dann drei Schritte zurückgeht. Anschließend
      wundert man sich, dass man nicht vorwärts kommt.


      (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Nein, umgekehrt! So würde man in Echternach nie ankommen! Das ist wohl die grüne Variante? – Karl Diller [SPD]: Keine Ahnung!)


      Vor dem Hintergrund steigender Kapitalmarktzinsen
      seitens der Europäischen Zentralbank, des inflationären
      Effekts der geplanten Mehrwertsteuererhöhung sowie
      steigender Energiepreise schlagen Sie einen riskanten
      Weg ein. Ich kann Ihnen nur raten: Kehren Sie um!
      Wenn Sie etwas für die konjunkturelle Belebung tun
      wollen, dann sollten Sie nicht ein solches Stückwerk wie
      den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern ein gescheites
      Konzept vorlegen.


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Zukunft
      der sozialen Sicherungssysteme von zentraler Bedeu-
      tung sind, sind nicht beantwortet. In den Koalitionsfrak-
      tionen gibt es schon wieder Streit über das zukünftige
      Vorgehen bei der Kranken- und der Pflegeversicherung.
      Ich bedauere sehr, dass Sie dazu noch keinen Vorschlag
      gemacht haben. Sicher hat das etwas mit den bevorste-
      henden Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rhein-
      land-Pfalz und Sachsen-Anhalt zu tun. Aber, Herr
      Müntefering, wir wären sehr froh, wenn endlich Kon-
      zepte vorgelegt würden. Vielleicht sind Sie in der Lage,
      konkret zu sagen, was geplant ist. Die Kanzlerin
      schweigt jedenfalls.


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Aber unsere Kritik ist nicht nur grundsätzlicher Art,
      sondern betrifft auch die einzelnen Regelungen – und
      das ist, wie wir finden, durchaus berechtigt.

      Da ist zum einen Ihr landauf, landab gelobtes Vorha-
      ben zur Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit er-
      werbsbedingter Kinderbetreuungskosten, um die Ver-
      einbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das ist
      ein wunderbares Ziel, aber Ihre Lösung ist enorm kom-
      pliziert. Um das deutlich zu machen, zitiere ich aus ei-
      nem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den
      betreffenden Regelungen:

      Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung
      und Beruf können erwerbsbedingte Kinderbetreu-
      ungskosten für Kinder bis zur Vollendung des
      14. Lebensjahres in Höhe von zwei Dritteln der
      Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, wie
      Betriebsausgaben oder Werbungskosten berück-
      sichtigt werden.

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      (C (D o weit ist es noch einigermaßen verständlich. Weiter eißt es: Dies gilt für erwerbstätige Alleinerziehende und im Falle des Zusammenlebens beider Elternteile, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Eine entsprechende Regelung gilt auch, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil nicht behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung, dann können für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. ahinter steht in Klammern der genaue Paragraf und ann heißt es: § 35 a EStG soll nur noch für solche Aufwendungen zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden können, die nicht unter die vorgenannten Regelungen fallen. ie haben wohl gemerkt, dass das alles ein bisschen koisch ist, und deshalb etwas Wunderbares gemacht, um as Ganze zu verbessern, nämlich einen Antrag nachgechoben. In dem Schreiben heißt es weiter: Klarstellend wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen, dass Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeittätigkeiten auch durch § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht begünstigt sind. Zudem wird durch eine Ergänzung von § 26 a EStG eine Regelung zur Aufteilung der Kinderbetreuungskosten für den Fall aufgenommen, dass grundsätzlich nach § 26 EStG zusammen zu veranlagende Ehegatten eine getrennte Veranlagung nach § 26 a EStG beantragen. ch frage Sie, meine Damen und Herren, mit allem Ernst: ersteht das irgendjemand von denen, die nicht im Fianzausschuss sitzen, nicht aus der Finanzverwaltung ommen und nicht Steuerberater oder Steuerberaterin ind? Versteht das jemand aus der normalen Bevölkeung? Ich glaube nicht. Sie haben etwas vorgelegt, was gedanklich in die ichtige Richtung geht, aber in der praktischen Umsetung völlig unmöglich ist. Aus diesem Grunde haben ir vom Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag geacht, dass einfach ein fester Betrag von der Steuer chuld abgezogen wird, wobei völlig egal ist, ob jemand llein erziehend ist, ob es sich um Verheiratete handelt der ob eine Person oder beide Personen erwerbstätig ind. Es wird schlicht ein fester Betrag in Abzug geracht. Alle Kinder der Steuerpflichtigen sind gleichviel ert. Damit hätten wir eine klare Regelung, die jeder ensch in dieser Republik verstehen würde. Ich ver tehe nicht, warum Sie sich unserem Begehren nicht anchließen können, sondern an Ihrer hochkomplizierten Christine Scheel Regelung festhalten, obwohl Sie immer sagen, das Steuerrecht solle einfacher und transparenter werden. Hier haben Sie genau das Gegenteil gemacht. Zu den Handwerkerleistungen: Wir unterstützen, dass die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auf alle Handwerkerleistungen ausgeweitet wird. Aber auch hier bleibt unklar, ob tatsächlich alle Handwerkerleistungen gemeint sind, also unabhängig davon, ob die Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen sind oder nicht. Wir haben dazu einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht, der dahin geht, dass man die Streitanfälligkeit im Vollzug des Steuergesetzes vermeidet. Wir sagen: Schreiben Sie in das Gesetz hinein, wie es gemeint ist! – Aber nein, Sie schreiben es nicht in den Gesetzestext, sondern Sie verweisen auf die Gesetzesbegründung und darauf, dass es ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu diesem Thema gibt. Wahrscheinlich dauert es wieder Monate, bis es da ankommt, wo es ankommen soll. Kein Mensch versteht es und letztendlich werden sich wieder die Finanzgerichte mit Streitfällen beschäftigen. Sie bauen neue Bürokratie auf, statt Bürokratie abzubauen, was Sie in hehren Texten immer so schön formulieren. In der Praxis halten Sie das aber nie ein. Das ist die Kritik, die wir an diesem Punkt haben. Sie sorgen dafür, dass einige unerwünschte Umgehungsstrategien für Steuersparkünstler nicht länger möglich sind. Das halten wir für richtig. Wir halten es allerdings nicht für richtig, dass Sie die Regelung über die Besteuerung von Dienstwagen verkompliziert haben, sodass viel Streit vor den Finanzgerichten vorprogrammiert ist. Wir wollen eine Regelung, die nicht zu einer Ungleichbehandlung zulasten der kleinen Selbstständigen – genau das bewirken Sie nämlich – führt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind willkürliches Stückwerk. Sie verkomplizieren das Steuerrecht, statt es zu vereinfachen. Sie bauen neue Bürokratien auf, statt diese abzubauen. Sie lassen keine Linie erkennen. Politischer Anspruch und Wirklichkeit klaffen eklatant auseinander. Das ist nicht der richtige Weg. Machen Sie Ihre Hausaufgaben gescheit! Tun Sie etwas für das Land! Dazu muss die Umsetzung stimmen und es genügt nicht, dass nur die Worte schön klingen. Das Wort hat jetzt der Finanzminister von Rheinland Pfalz, Herr Staatsminister Gernot Mittler. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen hat die Bundesregierung auch eine Ergänzung von § 13 b des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, mit der für bestimmte Leistungen, nämlich für Gebäudereinigungen, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers begründet w – s C d s w g A l d r n k i d g s 1 i l s d s g g 1 d t h W M d s U M s t K l g l e n u T V (C (D erden sollte. In der Gesetzesbegründung dazu hieß es ich zitiere –: Da in diesem Bereich typischerweise nicht sichergestellt werden kann, dass entsprechende Umsätze von den leistenden Unternehmern vollständig im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fiskus den Steueranspruch beim Leistenden realisieren kann, dient diese Maßnahme der Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen. Diese Konstruktion der Umkehrung der Steuerchuldnerschaft, die von der Fachwelt als Reverseharge-Verfahren bezeichnet wird, hat im Bundesrat nur eshalb keine Mehrheit gefunden, weil sie in der vorgechlagenen Form praktisch kaum vollziehbar gewesen äre und zu teilweise nicht sachgerechten Ergebnissen eführt hätte. Deshalb wurde sie für diesen begrenzten nwendungsbereich als nicht tauglich angesehen. Im Übrigen wollte der Bundesrat eine weitere Inselösung für einen so eng begrenzten Markt vermeiden in er Sorge, dass jede weitere Insellösung eine Verzögeung oder gar Behinderung einer bei der Umsatzsteuer otwendigen Systemmodifikation zur Folge haben önnte. Eine solche grundlegende Verfahrensänderung st jedoch im Hinblick auf die enormen Steuerausfälle, ie wir bei der Umsatzsteuer festzustellen und zu beklaen haben, unabwendbar und unaufschiebbar. Was die Größenordnung angeht: Das Ifo-Institut chätzt, dass dem deutschen Fiskus jährlich circa 7 Milliarden Euro verloren gehen. Zum Vergleich: Das st ziemlich genau so viel, wie die Gesamteinnahmen aler Länder aus der Kfz-, der Grunderwerbund der Erbchaftsteuer zusammengenommen. Wir erleben seit fünf Jahren eine unerhörte Erosion es Umsatzsteueraufkommens. Seit 2000 ist der Konum in Deutschland, also die eigentliche Bemessungsrundlage für die Umsatzsteuer, um rund 9 Prozent ewachsen, das Umsatzsteueraufkommen hingegen um Prozent gesunken. Eine steuersystematische Begründung afür gibt es nicht. Wir wissen aber, dass es Steuerhinerziehung und bandenmäßig organisierte Umsatzsteuerinterziehung insbesondere im grenzüberschreitenden irtschaftsverkehr gibt, den wir mit administrativen öglichkeiten niemals beherrschen werden. Unser Mehrwertsteuersystem ist geradezu eine Einlaung zu Betrug und Hinterziehung. Auch hierzu ein Beipiel: 2003 hat der Bundesstaat 137 Milliarden Euro an msatzsteuer eingenommen, 103 Milliarden Euro aus ehrwertsteuer, 34 Milliarden Euro Einfuhrumsatz teuer. Die Gesamtsumme der in Deutschland fakturieren Mehrwertsteuer betrug 548 Milliarden Euro. In der asse des Fiskus verblieben davon, wie gesagt, 103 Mil iarden Euro, also weniger als ein Fünftel. Die übrigen ut vier Fünftel oder 445 Milliarden Euro sind, fiskaisch gesehen, ein Nullsummenspiel und wurden in inem gigantischen Zahlungs-, Berechnungs-, Verrechungsund Erstattungsverfahren zwischen Unternehmen nd Finanzämtern hinund hergeschoben. In diesem opf von 445 Milliarden Euro – das ist das rund 1,8fache olumen des Bundeshaushalts – matschen allmonatlich Staatsminister Gernot Mittler bzw. vierteljährlich 4,8 Millionen Unternehmer – nicht alle sind ehrenwerte Kaufleute – herum, sozusagen in einem gewaltigen Selbstbedienungsladen. Doch wird der Fiskus nicht allein durch Steuerhinterziehung und kriminelle Machenschaften geschädigt. Es gibt auch systemimmanente Steuerverluste, zum Beispiel im Insolvenzfalle. Im Zuge eines Planspiels, das im vergangenen Jahr im Auftrag der Finanzminister von Bund und Ländern zum Zwecke der Erprobung eines Systemwechsels durchgeführt wurde, wurde der Steuerausfall durch Insolvenzen auf jährlich 5,7 Milliarden Euro geschätzt. Schließlich sind bei keiner anderen Steuer die Niederschlagungsbeträge in den Finanzämtern so hoch wie bei der Umsatzsteuer: Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2004 waren dies jährlich 3,3 Milliarden Euro. Das sind rund 3 Prozent des gesamten Steuersolls. Das ist das 3,3-fache des Niederschlagungswerts bei der Lohnund Einkommensteuer. Aus alldem ergibt sich: Wir brauchen eine Reform des Umsatzsteuersystems in der Weise, dass die Umsatzsteuer auf Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr ausgewiesen wird. Diesem Ansatz liegt eine einfache Logik zugrunde. Wo die Steuer in Rechnungen nicht offen ausgewiesen wird, also nicht bezahlt werden muss, kann sie auch nicht hinterzogen werden. Die Finanzminister der Länder setzen sich seit einigen Jahren vehement und einmütig für einen solchen Systemwechsel ein. Er ist auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung vom November vergangenen Jahres. Der Bundesfinanzminister wird nunmehr auf europäischer Ebene, auf die es ankommt, den Systemwechsel durch einen Ausnahmeantrag für Deutschland nach Art. 27 der EG-Richtlinie betreiben. Das bereits erwähnte Planspiel führt im Ergebnis zu einer positiven Einschätzung der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens. Der Sachverständigenrat befürwortet diese Maßnahme in seinem jüngsten Gutachten ebenfalls. Aber nicht nur der deutsche Fiskus ist betroffen. Auch aus Untersuchungen in anderen Ländern, zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien, wissen wir, dass die dortigen Fisken ebenfalls unter immensen Umsatzsteuerverlusten leiden. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU insgesamt den Staaten jährlich zwischen 60 und 80 Milliarden Euro verloren gehen. Das sind rund zwei Drittel des Gesamthaushalts der Europäischen Union. Wenn diese Dimension des Einnahmeverlusts bei der Umsatzsteuer in den Köpfen der Verantwortlichen in Brüssel und in den Mitgliedstaaten einmal realisiert sein wird, ist der Systemwechsel nur noch eine Frage von kurzer Zeit. Es ist gut, dass die Bundesregierung im Sinne der Verkürzung dieser Zeit in Europa tätig wird. Ich bin ganz sicher, dass europaweit die Umsatzsteuer längst zur Achillesferse der öffentlichen Haushalte geworden ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. k R s z i I L a d K t b c k a a M r s T v M z 3 E D s s t u n S k t d s M H m d L (C (D (Anhaltender Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





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      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)