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    Plenarprotokoll 16/24 Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . 1825 B Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 16/890) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Transporte militärischen Groß- geräts in russischen Antonov-Transport- flugzeugen 1821 A 1821 B 1821 C 1821 C 1821 C 1821 D 1822 A 1822 A 1822 B 1822 B 1822 C 1822 C 1825 C 1825 C 1825 D Deutscher B Stenografisch 24. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Begrüßung des Parlamentspräsidenten von Kroatien, Herrn Šeks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 20. Subven- tionsbericht der Bundesregierung; Entwurf eines Energiesteuergesetzes; Einsatz deut- scher und französischer Soldaten im Kongo; Mögliche Senkung des Regelsatzes des Ar- beitslosengeldes Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . P K P C P J H D P H 1832 A 1819 B 1820 A 1820 B 1820 D 1820 D Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1822 D undestag er Bericht ung n 15. März 2006 t : eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1822 D 1823 B 1823 B 1823 D 1823 D 1824 B 1824 B 1824 D 1825 A 1825 A Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1825 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Zusatzfrage Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Zahl der noch nicht veröffentlichten Vor- standsvergütungen bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) In den Jahren 2005 und 2006 von den Auf- sichtsbehörden beanstandete Gehälter von Vorständen der Krankenkassen und Kas- senärztlichen Vereinigungen Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Pieper (FDP) Realisierung der Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Län- der Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Cornelia Pieper (FDP) Eventuelle Aufgabe des Sitzes der Kultur- stiftung des Bundes in Halle (Saale) Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . M P E S ( K A G Z P M P E S ( K m A G Z P D D M J D H d T A G Z J D M J D E d d g A P Z J D 1826 C 1826 D 1827 B 1827 D 1828 B 1828 D 1828 D 1829 C 1829 D 1830 B 1830 C 1831 A 1831 B 1831 C 1832 A 1832 C 1832 D ündliche Frage 6 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) insatz von Soldaten aus den Staaten der outhern African Development Community SADC) zur Absicherung der Wahlen im ongo ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 7 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) insatz von Soldaten aus den Staaten der outhern African Development Community SADC) zur Absicherung der Wahlen im ongo als Ersatz für die geplante Militär- ission der EU ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Antrag er Staatsanwaltschaft auf Verhängung der odesstrafe in der Strafsache Moussaoui ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ventuelle Weitergabe von Beweismitteln in er Strafsache Moussaoui an die USA und aran möglicherweise geknüpfte Bedingun- en ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1833 B 1833 C 1833 D 1834 A 1834 C 1834 D 1835 A 1835 B 1836 A 1836 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 III Mündliche Frage 10 Jan Korte (DIE LINKE) Vorlage einer Stellungnahme und politi- schen Bewertung zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Daten- schutz Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Mündliche Frage 11 Jan Korte (DIE LINKE) Fehlende zeitnahe Behandlung der Tätig- keitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfrage Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Uwe Küster (SPD) Haltung der Bundesregierung zum Spenden- aufruf des Geschäftsführers des Olympia- stützpunkts Magdeburg zur Wiederwahl von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfragen Dr. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Kritik der Deutschen Bischofskonferenz am Zuwan- derungsgesetz, insbesondere zur geplanten Neuregelung des Nachzugs von ausländi- schen Ehegatten sowie zur Forderung nach einer Bleiberechtsregelung Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M H K i M H A D Z H M H E i A D Z H M D D Z S l A D Z D M D D S s A D Z D M S 1836 C 1836 D 1836 D 1837 A 1837 B 1837 D 1838 A 1838 D 1839 B ündliche Frage 14 ans-Michael Goldmann (FDP) eine Anpassung der Vorsteuerpauschale n der Landwirtschaft als Ausgleich für die ehrwertsteuererhöhung im Rahmen des aushaltsbegleitgesetzes ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 ans-Michael Goldmann (FDP) inschätzung der Vorsteuerpauschalierung n der Landwirtschaft als Subventionierung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) usätzliche Stellen im Bundeszentralamt für teuern zur Umsetzung der bei der Födera- ismusreform festgelegten Veränderungen ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chaffung einer Anlaufstelle für ausländi- che Unternehmen in Steuerfragen ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 abine Zimmermann (DIE LINKE) 1839 D 1839 D 1840 B 1840 B 1840 D 1841 A 1842 A 1842 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Maßnahmen zur Verhinderung der steuer- lichen Förderung von Arbeitsplatzverlage- rungen durch die ungleiche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Prü- fung einer Verlagerungsabgabe Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Maßnahmen zur Verhinderung einer För- derung von Betriebsverlagerungen inner- halb der EU mit Strukturfondsmitteln Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Ausarbeitung des energiepolitischen Ge- samtkonzepts Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 21 und 22 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Verfassungsrechtliche Bedenken im Zusam- menhang mit der EU-Dienstleistungsricht- linie hinsichtlich einer Anwendung auslän- discher Rechtsnormen und Standards auf Tätigkeiten auf deutschem Hoheitsgebiet Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bürokratiemehraufwand bei Übertragung des Vollzugs des Heimgesetzes in Länder- zuständigkeit Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z B M E D A z d P A D Z E M D D H M t A U Z D M H T A A Z H M P D G in A T Z P K 1842 C 1842 D 1843 B 1843 B 1843 D 1843 D 1844 C 1845 A 1845 D usatzfrage ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 29 und 30 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen der Kompetenzverlagerung ur Umsetzung des Heimrechts an die Län- er im Zuge der Föderalismusreform für flegebedürftige und deren Angehörige ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) öhe der Zinsen in dem von der Flughafen ünchen GmbH zurückgeforderten Teilbe- rag des Darlehens ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 ans-Kurt Hill (DIE LINKE) eilnehmer am Energiegipfel ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . usatzfragen ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ründung eines Europäischen Technologie- stituts ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . usatzfragen riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1846 A 1846 D 1846 D 1847 D 1848 B 1848 C 1848 D 1849 A 1849 C 1850 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 V Mündliche Frage 38 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des geplanten Europäischen Technologieinstituts Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Zusatzfragen Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kein Zurückweichen vor Rechtsextremismus – Bundespolitische Konsequenzen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Sach- sen-Anhalt und Brandenburg . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Curt Becker, Minister (Sachsen-Anhalt) . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 23 und 24 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzungen bei den Mitteln für den Euro- päischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums sowie Höhe der Modulationsmittel in den Jahren 2007 bis 2013 A D A M U D E d s B G A D A M K D A G d h A D A M D R z A U A M S D B z s w l d A A 1850 A 1850 B 1850 C 1850 C 1851 D 1852 D 1854 D 1855 C 1856 D 1858 A 1859 A 1860 C 1861 D 1863 A 1864 A 1865 D 1867 A ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 25 und 26 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) mpfänger und Intention des durch as Bundeslandwirtschaftsministerium ver- chickten Rundschreibens des Deutschen auernverbands zum Aktionstag „Keine entechnik“ ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 27 ai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen einer Änderung des Art. 84 rundgesetz auf die Qualitätsstandards in en Verfahren der Kinder- und Jugend- ilfe ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 32 und 33 r. Edmund Peter Geisen (FDP) ealisierung des Lückenschlusses der A 1 wischen Blankenheim und Daun ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 35 und 36 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) edeutung der „Grundsätze des Naturschut- es“ im Rahmen der Föderalismusreform owie Auswirkungen der vorgesehenen Ab- eichungsrechte auf den verfassungsrecht- ichen Grundsatz „Bundesrecht bricht Lan- esrecht“ ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . 1867 D 1868 B 1868 C 1869 A 1869 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Anlage 7 Mündliche Frage 39 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss einer adäquaten im Bundeshaus- halt 2004, Einzelplan 30, etatisierten Zuwen- dung bei der im Zuge der Föderalismus- reform geplanten Grundgesetzänderung Regelung der nach dem SGB II zu gewäh- renden Leistungen für Unterkunft und Hei- zung ab 2007; Berücksichtigung der Entlas- tung der Kommunen Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . Anlage 12 1871 B Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 40 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Erlass einer Rechtsordnung nach § 52 des Berufsbildungsgesetzes Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Anlage 9 Mündliche Frage 41 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Fehlen einer Schuldendeckelung beim Stu- dienkreditmodell der Kreditanstalt für Wiederaufbau Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Anlage 10 Mündliche Frage 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzung der Eingliederungsmittel für 2006 als Folge von im Vorjahr wahrgenomme- nen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 43 und 44 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) M K A B a O m G m A G A M D K d z L g A G A M D E v L l h 1 A G 1869 D 1870 A 1870 B 1870 D ündliche Fragen 45 und 46 ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) bweichungen zwischen den Angaben der undesagentur für Arbeit über die Zahl der rbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen in den ptionskommunen und der von den kom- unalen Trägern selbst ermittelten Zahl; efährdung der Aussagekraft der Arbeits- arktstatistik ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . nlage 13 ündliche Frage 47 r. Heinrich L. Kolb (FDP) eine Rentenanpassungen bis 2015 vor em Hintergrund des Urteils des Bundesso- ialgerichts vom 31. Juli 2002, nach dem bei ohnzuwachs zumindest ein Inflationsaus- leich für die Renten erfolgen muss ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . nlage 14 ündliche Frage 48 r. Heinrich L. Kolb (FDP) rhöhung des Beitragssatzes zur Renten- ersicherung im Jahr 2007 bei 1,5 Prozent ohnzuwachs in 2005 und 2006 auf deut- ich über 20 Prozent sowie Beitragssatzer- öhung bei einem Lohnwachstum von nur Prozent ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . 1871 D 1872 C 1872 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1819 (A) ) (B) ) 24. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1867 (A) ) (B) ) wand“ nötig sei, wenn das Heimgesetz in die Länderzustän- digkeit übertragen wird?DIE GRÜNEN würde zu ihrer eigenen Angabe in der Antwort des Parlamen- tarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Frage 26 in der Fragestunde am 8. März 2006, Plenar- protokoll 16/21, Seite 1616 B, dass ein „gewisser Mehrauf- Mücke, Jan FDP 15.03.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 15.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d d G Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 15.03.2006 Bätzing, Sabine SPD 15.03.2006 Bierwirth, Petra SPD 15.03.2006 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 15.03.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 15.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 15.03.2006 Brüderle, Rainer FDP 15.03.2006 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 15.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 15.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 15.03.2006 Gradistanac, Renate SPD 15.03.2006 Haibach, Holger CDU/CSU 15.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 15.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 15.03.2006 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 15.03.2006* Krichbaum, Gunther CDU/CSU 15.03.2006 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 15.03.2006 Laurischk, Sibylle FDP 15.03.2006 Lehn, Waltraud SPD 15.03.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 15.03.2006 Lips, Patricia CDU/CSU 15.03.2006 P P R R S S S V D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 27 und 28): Wie steht die Bundesregierung zu dem Einwand, dass die im Zuge der Föderalismusreform in der von der Bundesregie- rung eingebrachten Fassung geplante Änderung des Art. 84 des Grundgesetzes unter anderem dazu führen kann, dass die Bundesländer Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse auf Landesebene und in den Kommunen abschaffen und von be- stehenden bundesweiten Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe abweichen, und welche Maßnah- men will die Bundesregierung ergreifen, um bundesweit gül- tige, hochwertige Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten? In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung die Kri- tik überregional tätiger Träger wie zum Beispiel dem Bundes- verband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V./AEV – Arbei- ter-Ersatzkassen-Verband e. V. (VdAK/AEV), dass eine Zer- splitterung des Heimrechtes in 16 verschiedene Länderrege- lungen zu einem erheblichen Bürokratiemehraufwand führen flug, Johannes SPD 15.03.2006 iltz, Gisela FDP 15.03.2006 iester, Walter SPD 15.03.2006* öspel, René SPD 15.03.2006 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 15.03.2006 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006* trothmann, Lena CDU/CSU 15.03.2006 ogelsänger, Jörg SPD 15.03.2006 r. Wetzel, Margrit SPD 15.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1868 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 27: Im Bereich der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpoli- tik, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, erhält Deutschland im Zeitraum der Förder- periode 2007 bis 2013 nach ersten Berechnungen und vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung zur Mittelverteilung auf die Mitgliedstaaten bei den originä- ren Mitteln schätzungsweise rund 5,9 Milliarden Euro und damit real ungefähr 37 Prozent weniger als in der laufenden Periode. Bei Berücksichtigung der obligatori- schen Modulation beträgt der erwartete Rückgang rund 25 Prozent. Zu Frage 28: Nach ersten Schätzungen wird damit gerechnet, dass sich der Gesamtbetrag, der aufgrund der obligatorischen Modulation für die gesamte Förderperiode 2007 bis 2013 in Deutschland zur Verfügung steht, auf rund 1,2 Milliarden Euro (in Preisen von 2004) belaufen wird. Die genaue Mittelausstattung wird vonseiten der Euro- päischen Kommission voraussichtlich im Mai/Juni 2006 festgelegt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 25 und 26): An welche Stellen hat das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) das Rundschreiben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zum Aktionstag „Keine Gentechnik“ (IV/137/2006) verschickt und mit welchem Anschreiben? Wie beurteilt der Bundesminister für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, die Diffa- mierung der Vertreter der gentechnikfreien Produktion als „lästige Demonstranten“, und welche Intention verfolgte das BMELV bei der Verschickung des DBV-Rundbriefes? Zu Frage 25: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat das Rundschreiben des Deutschen Bauernverbandes zum Aktionstag „Keine Gentechnik“ per E-Mail an die Acker- und Pflanzenbau- referenten der Länder sowie an das Bundessortenamt weitergeleitet. Im Anschreiben wurde das Rundschrei- ben zur Kenntnisnahme gegeben und im Falle des Bun- dessortenamtes mit der Bitte verbunden, gegebenenfalls die für die Prüfung von gentechnisch verändertem Mais vorgesehenen Standorte zu unterrichten. Zu Frage 26: Die Weiterleitung von Schriftstücken mit dem Ver- merk „zur Kenntnis“ bedeutet nicht, dass sich der Bun- desminister oder das Bundesministerium deren Inhalt zu Eigen macht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Rund- schreiben in der Intention an die Adressaten weitergelei- tet, diese zu informieren. A d F N k d F F F l b n d k b Ä l h g B h l S f f E f B n w u d f d a E f c c b g v L s n b R w (C (D nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Kai Boris Gehring (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 27): Wie steht die Bundesregierung zu dem Einwand, dass die im Zuge der Föderalismusreform in der von der Bundesregie- rung eingebrachten Fassung geplante Änderung des Art. 84 des Grundgesetzes unter anderem dazu führen kann, dass die Bundesländer Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse auf Landesebene und in den Kommunen abschaffen und von be- stehenden bundesweiten Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe abweichen, und welche Maßnah- men will die Bundesregierung ergreifen, um bundesweit gül- tige, hochwertige Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Bund die onkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Kin- er- und Jugendhilfe als Teilbereich der öffentlichen ürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) behalten wird. Die ormulierung einer Politik für Kinder, Jugendliche und amilien auf Bundesebene bedarf eines bundesgesetz- ichen Rahmens wie dem Achten Buch Sozialgesetz- uch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), das sich ach übereinstimmender Meinung von Bund und Län- ern bewährt hat. Durch die Beibehaltung der Bundes- ompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe ist dieser undesgesetzliche Rahmen sichergestellt. Die geplante nderung des Art. 84 GG räumt den Ländern die Mög- ichkeit ein, von bundesrechtlichen Regelungen zur Be- ördeneinrichtung abzuweichen. Die Bundesregierung eht davon aus, dass das Jugendamt als (zweigliedrige) ehörde und nach außen erkennbare Organisationsein- eit erhalten bleiben wird, weil es als Partner für Fami- ien-, Vormundschafts- und Jugendgerichte, Polizei, taatsanwaltschaften etc., als klar definierte Anlaufstelle ür Hilfeempfänger und als zentraler Ansprechpartner ür Schutz bei Kindeswohlgefährdung auf örtlicher bene unverzichtbar ist. Diese Zuverlässigkeit ist ein Er- olg, den sich manches andere europäische Land (zum eispiel England) zum Vorbild nimmt. Alle Ansätze ei- er frühen Förderung von Kindern in Risikosituationen, ie sie derzeit vom Bund und vielen Ländern, Regionen nd Städten konzipiert und implementiert werden, sehen as Jugendamt als Kooperationspartner vor. Es besteht ür die Bundesregierung kein Anlass zu der Annahme, ass die Länder ihrer kinder- und jugendpolitischen Ver- ntwortung nicht gerecht werden und diese historische rrungenschaft des (zweigliedrigen) Jugendamtes in- rage stellen werden. Auch die Möglichkeit der Länder, von bundesrechtli- hen Regelungen zum Verwaltungsverfahren abzuwei- hen, wird zu keiner Beeinträchtigung der bestehenden undesweiten Qualitätsstandards in der Kinder- und Ju- endhilfe führen. Föderalismus ermöglicht Wettbewerb on Ideen und Konzepten zum Nutzen für das ganze and. Diese Vielfalt wird gestärkt, ohne die Einheit zu chwächen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhält- isse infrage zu stellen. Denn in den Fällen, in denen ein esonderes Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen egelung besteht, kann der Bund Regelungen ohne Ab- eichungsmöglichkeit für die Länder, die die Zustim- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1869 (A) ) (B) ) mung des Bundesrates erfordern, treffen. Im Übrigen wird für die Regelungen des Verwaltungsverfahrens eine Übergangsfrist bestimmt. Bis zum 31. Dezember 2009 können die Länder von nach altem Recht bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen des Verwaltungsverfah- rens nur dann abweichende Regelungen treffen, wenn der Bund das jeweilige Bundesgesetz im Bereich des Ver- waltungsverfahrens geändert hat (Art. 125b Abs. 2 GG). Der Bund wird diese Übergangsphase nutzen, um mit den Ländern das Gespräch zu suchen und sich dafür ein- setzen, dass bundesweite Standards auch weiterhin ge- sichert bleiben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) (Drucksache 16/890, Fragen 32 und 33): In welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, den Lü- ckenschluss der Autobahn 1, die für das Verkehrsnetz von großer nationaler und europäischer Bedeutung ist, da sie die Nordsee mit Italien verbindet, auf dem Abschnitt Blanken- heim (Nordrhein-Westfalen) und Daun (Rheinland-Pfalz)? In welcher Reihenfolge sollten die Bauabschnitte erfolgen, und welche Zeitvorgaben werden dafür jeweils gemacht? Zu Frage 32: Der Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwi- schen Blankenheim und Daun ist im Vordringlichen Be- darf des Bedarfsplans des Fernstraßenausbaugesetzes enthalten. Damit sind die Voraussetzungen zur Planung bis zur Baureife geschaffen und der Planungsauftrag er- teilt. Zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Bun- desfernstraßen sind nach Art. 85 und 90 Grundgesetz die Länder. Die Abschnitte Blankenheim bis Lommersdorf, Lommersdorf bis Adenau sowie Adenau bis Kelberg be- finden sich in der Planfeststellung zur Erlangung des Baurechts. Der Abschnitt Kelberg bis Daun ist in Bau. Ein erster Teilabschnitt zwischen Rengen und Daun ist seit 6. Dezember 2005 unter Verkehr. Zu Frage 33: Der Baufortschritt ist abhängig von der Erlangung der Baurechte durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Aussagen zu einem Gesamtfertigstel- lungstermin sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 35 und 36): Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem Ge- setzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Föderalismus- reform) unter den „Grundsätzen des Naturschutzes“, und was soll außer den im so genannten Begleittext aufgeführten Ne- gativbeispielen für „Grundsätze des Naturschutzes“ weiter der Abweichung offen stehen? Z t l d A s w d E d s h Z s z s G z e z – w n b r n z n A d d G 1 G f d h w G N (C (D Wie wird vonseiten der Bundesregierung begründet, dass durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Abwei- chungsrechte und der damit einhergehende Anwendungs- vorrang von Landesrecht vor Bundesrecht dem verfassungs- rechtlichen Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ widersprochen wird? u Frage 35: Der Gesetzentwurf ist am 10. März 2006 als Frak- ionsentwurf in den Deutschen Bundestag und als gleich autender Gesetzesantrag mehrerer Länder in den Bun- esrat eingebracht worden. Mit der Formulierung in rt. 72 Abs. 3 Nr. 2 GG neu („Grundsätze des Natur- chutzes“) soll dem Bund die Möglichkeit eingeräumt erden, in allgemeiner Form Grundsätze zum Schutz er Natur bundesweit verbindlich festzulegen. Ein in inzelheiten gehendes und abschließendes Verständnis ieser Bezeichnung hat sich im Zusammenhang mit die- er neuen Verfassungsbestimmung bislang noch nicht erausgebildet. u Frage 36: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ieht vor, die Kategorie der Rahmengesetzgebung ab- uschaffen. Die Materien der bisherigen Rahmenge- etzgebung sollen überwiegend in die konkurrierende esetzgebungskompetenz verlagert werden. Im Gegen- ug sollen die Länder bei diesen Materien die Befugnis rhalten, von Bundesgesetzen abweichende Vorschriften u treffen. Dabei sollen jedoch für bestimmte Teilgebiete die so genannten „abweichungsfesten Kerne“ – Ab- eichungen der Länder ausgeschlossen sein. Im Verhält- is zu Art. 31 GG, der den Grundsatz „Bundesrecht richt Landesrecht“ fixiert, handelt es sich um Sonder- egelungen. Insgesamt ist der Gesetzentwurf das Ergeb- is eines politischen Prozesses mit dem Ziel eine Lösung u formulieren, die die Belange beider staatlichen Ebe- en (Bund und Länder) angemessen berücksichtigt. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 39): Würde eine finanzielle Zuwendung des Bundes, wie sie im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes 2004 im Titel 633 01 „Sanierung des Erfurter Johann-Gutenberg-Gymnasiums im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002“ etatisiert wurde, nach der von der Bundesregierung ge- planten Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalis- musreform zukünftig ausgeschlossen sein? Der Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 mit 7 Toten im Gutenberg-Gymnasium hat weit über die renzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus Betrof- enheit, Entsetzen und Trauer ausgelöst. Die Beseitigung er Folgen dieser Tat ist nicht ausschließlich Angelegen- eit des Landes Thüringen bzw. der Stadt Erfurt ge- esen. Der Bund hat als Symbol seines Beistandes dem utenberg-Gymnasium zugesagt, die Herrichtung und eugestaltung des Schulgebäudes zu unterstützen. Die 1870 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) Haltung der Bundesregierung hinsichtlich einer solchen Unterstützung wird sich aufgrund der Föderalismus- reform nicht ändern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/890, Frage 40): Wie sieht der aktuelle Planungsstand der Bundesregierung für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 52 des Berufs- bildungsgesetzes (BBiG) aus? Seit dem Jahr 2001 besteht die gesetzliche Grundlage, eine Interessenvertretung für Auszubildende in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung zu organi- sieren. Dies kann auch durch autonome Regelung bei der jeweiligen Einrichtung ausgestaltet werden; eine Rechts- verordnung, die das BMBF nach § 52 BBiG erlassen kann, ist dafür rechtlich nicht vorausgesetzt. Aus den je- weiligen Einrichtungen oder vonseiten der betroffenen Auszubildenden sind allerdings bisher keine entspre- chenden Impulse bekannt. Die Bundesregierung bewer- tet das Engagement von Auszubildenden im Rahmen von Jugend- und Auszubildendenvertretungen als prinzi- piell gutes Medium zum frühzeitigen Erproben und Aus- üben gesellschaftlicher Mitwirkungsrechte. Allerdings ist die Schutzbedürftigkeit der Auszubildenden bei Bil- dungsträgern gegenüber einer typisch unternehmeri- schen Tätigkeit mit besonderen wirtschaftlichen Eigen- interessen erkennbar gemindert: Für diese Ausbildenden besteht daher kein exakt gleich hoher Schutzbedarf und der für eine Interessenvertretung erforderliche Aufwand ist – auch im Interesse eines in diesem Bereich weiterhin erforderlichen breiten Angebots von Ausbildungsstellen – mit Augenmaß zu begrenzen. Inhalt und Reichweite ei- ner Verordnung gem. § 52 BBiG, die der Bund erlassen kann, sind unter den zu beteiligenden Gruppen umstrit- ten. Die Bundesregierung wird daher im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ein Meinungsbild zum Bedarf und zu einer konsensfähigen Ausgestaltung einer Verordnung im Sinne von § 52 BBiG einholen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/890, Frage 41): Wie bewertet die Bundesregierung das Nichtvorhan- densein einer Schuldendeckelung beim Studienkreditmodell der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor dem Hintergrund, dass aus Gründen der besseren Planbarkeit für Studierende und der Erhöhung der Chancengleichheit im Jahr 2001 eine Schulden- deckelung von 10 000 Euro (damals 20 000 DM) beim Bun- desausbildungsförderungsgesetz beschlossen wurde? Bei dem Studienkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich um ein Eigenmittel- programm der KfW, das im Auftrag des Bundes angebo- te i E ti ( f „ S R V d t i n d e Z g w A d A G s E f t D l e s k P E b z s t d u s d d a f ü g (C (D n wird, aber ohne staatliche Ausfallhaftung kalkuliert st. Demgemäß nimmt der Bund keinen unmittelbaren influss auf die konkrete Ausgestaltung der Kreditkondi- onen. Auch beim Bundesausbildungsförderungsgesetz BAfÖG) gilt die Deckelungsgrenze von 10 000 Euro nur ür das zinslose Staatsdarlehen, also für die so genannte Normalförderung“. Nur in diesem engeren Bereich der ozialleistung während der Erstausbildung innerhalb der egelstudiendauer lässt sich die besondere staatliche erantwortung mit gleichzeitiger Begrenzung der indivi- uellen Beteiligung durch eine Rückzahlungsverpflich- ung rechtfertigen. Für das BAfÖG-Bankdarlehen gibt es nsoweit dagegen keine Deckelungsgrenze. Ebenso we- ig ist eine Veranlassung erkennbar, den Studienkredit er KfW mit einer Deckelung zu versehen, die nur über ine massive staatliche Ausfallhaftung oder über einen insaufschlag möglich wäre, der das gesamte Kreditpro- ramm für Darlehensnehmer uninteressant machen ürde. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der bgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 42): Ist es zutreffend, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Jahr 2005 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durchgeführt haben, im Rahmen der Zuweisung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2006 als Folge der Durchführung der Entgeltvariante im Vorjahr weni- ger Eingliederungsmittel erhalten, und, wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Einsatz von arbeits- marktpolitischen Instrumenten mit guter Eingliederungspro- gnose wie den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante in Zukunft nicht durch geringe Eingliederungsmittel im Folge- jahr sanktioniert wird? Die Verteilung der auf Bundesebene bei der Grund- icherung für Arbeitsuchende zur Verfügung stehenden ingliederungsmittel auf die einzelnen Kreise und kreis- reien Städte erfolgt nach den in der Eingliederungsmit- el-Verordnung 2006 festgelegten Verteilungsquoten. ie Verteilungsquoten werden entsprechend der Rege- ung des § 46 Abs. 2 Satz 2 SGB II anhand der Zahl der rwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den einzelnen Krei- en und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung einer reisspezifischen Grundsicherungsquote bestimmt. Die ersonen, die sich in einer Arbeitsgelegenheit nach der ntgeltvariante entsprechend § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II efinden, sind jedoch nur dann hilfebedürftig, wenn sie usätzlich zu dem Arbeitsentgelt einen ergänzenden An- pruch auf Arbeitslosengeld II oder zumindest auf Leis- ungen für Unterkunft und Heizung haben. Ist dies nicht er Fall, das heißt können diese Personen ihren Lebens- nterhalt vollständig aus dem Arbeitsentgelt bestreiten, ind diese Personen nicht hilfebedürftig und werden aus iesem Grund auch nicht bei der Verteilung der Einglie- erungsmittel berücksichtigt. Darüber hinaus gilt es uch, die Rahmenbedingungen für die Eingliederungs- örderung so zu gestalten, dass keine Anreize für eine berhöhte Inanspruchnahme der Förderung von Arbeits- elegenheiten nach der Entgeltvariante geschaffen wer- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1871 (A) ) (B) ) den. Denn nur so kann vermieden werden, dass durch eine Vielzahl solcher Maßnahmen neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I geschaffen werden und so eine Ver- schiebung von einem Unterstützungssystem in ein ande- res bewirkt wird. Gleichwohl kann dieses Instrument im Einzelfall sinnvoll sein und ist aus diesem Grund in das SGB II aufgenommen worden. Voraussetzung für eine stärker am Erfolg orientierte Mittelverteilung ist die Einführung einer Steuerung, bei der an der Wirkung festgemachte Ziele vorgegeben und Vergleichsgruppen gebildet werden. Ein solches Steue- rungssystem wird im Jahr 2006 auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung eingeführt werden. Diese wurde am 1. August 2005 zwischen der Bundesagentur für Ar- beit, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem damaligen Bundesminis- terium für Wirtschaft und Arbeit geschlossen. Das Steuerungssystem ist bewusst davon losgelöst, aus- schließlich Förderinstrumente zu betrachten. Auf seiner Grundlage kann dann eine Mittelverteilung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 46 Abs. 2 SGB II erfol- gen, die Anreize für die Vermeidung der Hilfebedürftig- keit – beispielsweise durch Sofortangebote – und der Überwindung der Hilfebedürftigkeit – etwa durch Fall- management, Vermittlung und Eingliederungsförde- rung – schafft. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Druck- sache 16/890, Fragen 43 und 44): Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Regelung der nach dem SGB II „Grundsicherung für Ar- beitsuchende“ gewährten Leistungen für Unterkunft und Hei- zung ab dem Jahr 2007, und ist davon auszugehen, dass der Bund sich auch zukünftig an der Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen wird? Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass unter Berücksichtigung der Feststellung der tatsächlichen Kosten die Aufwendungen zur Finanzierung der Leistungen für Un- terkunft und Heizung nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ab dem Jahr 2007 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden so aufgeteilt werden, dass die Kommunen die ihnen im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung versprochene Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bei den So- zialhilfeausgaben erhalten, und ist eine Revision im Jahr 2006 vorgesehen? Die Vorschriften des § 46 Abs. 5 SGB II sehen vor, dass die Kommunen im Zuge des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Für die Sicher- stellung dieser Entlastung beteiligt sich der Bund an den Kosten für Unterkunft der SGB-II-Bezieher. Da im Ver- mittlungsausschuss im Juni 2004 keine abschließende Verständigung über die Höhe der Bundesbeteiligung er- reicht werden konnte, wurde diese zunächst auf 29,1 Prozent festgelegt und eine Revision der Bundesbe- teiligung im Jahr 2005 vorgesehen. Die Berechung zur Revision sollte auf der Berechnungsgrundlage in der An- lage zu § 46 Abs. 9 SGB II basieren. Da die Verhandlun- g v S g K r J e i D i i e R d J z A R l w t 2 d d h m s A d A C Z t v m d b b f b n „ D V o (C (D en zur Revision auf verschiedenen Ebenen im Rahmen on Spitzengesprächen mit Ländern und kommunalen pitzenverbänden sowie im Bundesrat zunächst er- ebnislos verliefen, wurde – nach der Entscheidung im oalitionsausschuss – mit dem Ersten SGB-Il-Ände- ungsgesetz die Bundesbeteiligung abschließend für die ahre 2005 und 2006 auf 29,1 Prozent festgelegt. Dem- ntsprechend ist keine Revision der Bundesbeteiligung m Jahr 2006 vorgesehen. Nach der bisher verfügbaren atenlage ist davon auszugehen, dass die Kommunen nsgesamt auf diese Weise sowohl im Jahr 2005 als auch m Jahr 2006 um deutlich mehr als 2,5 Milliarden Euro ntlastet werden. Für die Jahre ab 2007 muss noch eine egelung für die Höhe der Bundesbeteiligung im laufen- en Jahr gefunden werden. Da der Bund sich auch in den ahren ab 2007 an den Kosten für Unterkunft und Hei- ung beteiligen wird, arbeitet das Bundesministerium für rbeit und Soziales derzeit an einem Vorschlag für die egelung der Höhe der Bundesbeteiligung ab 2007. Es iegen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse vor. Es ird hierbei aber ausdrücklich an der politisch zugesag- en und gesetzlich verankerten Entlastung in Höhe von ,5 Milliarden Euro weiter festgehalten. Allerdings kann er Bund gemäß der geltenden Finanzverfassung keine irekten Finanzbeziehungen mit den Kommunen einge- en. Er kann auch keine finanzielle Lücke bei den Kom- unen schließen, die entsteht, falls die Länder ihre Ein- parungen im Bereich Wohngeld nicht weiterleiten. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der bgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/ SU) (Drucksache 16/890, Fragen 45 und 46): Wie erklärt die Bundesregierung die zum Teil erheblichen Abweichungen zwischen den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Zahl der arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen in den so genannten Optionskommunen und der Zahl, die von den kommunalen Trägern selbst ermittelt wird (vergleiche „Frankfurter Rundschau“ vom 3. März 2006)? Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft der Arbeits- marktstatistik durch die erheblichen Abweichungen zwischen den Daten der kommunalen Träger und den Daten der BA ge- fährdet, und wenn nein, aus welchem Grund nicht? u Frage 45: Der von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Sta- istik der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen die on den Trägern auf Grundlage von § 51 b SGB II über- ittelten Daten zugrunde. Die Übermittlung der Daten er Träger, die die Software der Bundesagentur für Ar- eit „A2LL“ benutzen – das sind vor allem die in Ar- eitsgemeinschaften zusammenarbeitenden Träger – er- olgt automatisch. Die Träger, die eine eigene Software enutzen – das sind vor allem die zugelassenen kommu- alen Träger – müssen ihre Daten nach dem Standard XSozial“ an die Bundesagentur für Arbeit übertragen. iese Übertragung führte in der Vergangenheit zu einer ielzahl von Problemen, da die übertragenen Datensätze ftmals noch nicht die vorgeschriebene Form haben und 1872 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) damit nach Durchführung der Plausibilitätsprüfungen der Bundesagentur für Arbeit nicht immer vollständig berücksichtigt werden können. Dies führt häufig zu einer Abweichung der Zahl der tatsächlich berücksichtigten Datensätze von der Zahl der gelieferten Datensätze. Es können jedoch nur die Daten in der Statistik der Grund- sicherung für Arbeitsuchende berücksichtigt werden, die nach einem bundeseinheitlichen Qualitätsstandard er- fasst werden. Das heißt, es müssen bestimmte Min- destanforderungen an die Daten wie eine eindeutig zuor- denbare Bedarfsgemeinschaftsnummer erfüllt sein, um die Ansprüche an Vergleichbarkeit und Kontinuität der Daten zu gewährleisten. Zudem müssen sich die Ergeb- nisse der Statistik auf einen bundeseinheitlichen Stichtag bzw. einen bundeseinheitlichen Zeitraum beziehen. Zu Frage 46: Die Bundesagentur für Arbeit legt für die Erstellung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende die von den Trägem nach § 51 b SGB II übermittelten Daten zugrunde (vergleiche Antwort zu Frage 39). Abweichun- gen der offiziellen Statistikdaten zu den auf Ebene der zugelassenen kommunalen Trägern ermittelten Daten er- geben sich dadurch, dass Daten, die den Ansprüchen an Kontinuität und Vergleichbarkeit nicht genügen – das heißt die Daten die nicht plausibel auswertbar sind – in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht berück- sichtigt werden können. Die mangelnde Plausibilität von Daten kann grundsätzlich zwei Ursachen haben: Einer- seits können die Daten eines eigentlich bestandswirk- samen (das heißt tatsächlich existierenden) Leistungsfalls falsch erfasst oder falsch übermittelt werden. In diesem Fall entsteht eine Untererfassung, da der Leistungsfall eigentlich in der Statistik berücksichtigt werden sollte; die Aussagekraft der Statistik wird vermindert. Andererseits soll gerade durch die Plausibilitätsprüfung sichergestellt werden, dass Leistungsfälle, die doppelt oder zu einem falschen Zeitpunkt erfasst oder anderwei- tig falsch ausgewiesen wurden, in der Statistik nicht auf- tauchen. In diesem Fall wird die Aussagekraft und die Qualität der Statistik durch die Nichtberücksichtigung dieser Daten erhöht. Grundsätzlich wird es im Rahmen jeder Statistik zu einer gewissen Abwägung zwischen den Anforderungen an Vollständigkeit auf der einen und Kontinuität und Vergleichbarkeit auf der anderen Seite kommen. Da diese Probleme jedoch nur bei einer be- grenzten Zahl von Kreisen und kreisfreien Städten in er- heblichem Umfang auftreten, wird die Aussagekraft der Arbeitsmarktstatistik auf Bundesebene nicht wesentlich beeinträchtigt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- sache 16/890, Frage 47): Wird es, wenn es bis 2015 beim durchschnittlichen Lohn- wachstum der letzten zehn Jahre von etwa 1 Prozent bleibt, aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors, des Riester-Faktors und c w r b p Z A 2 t u r R t f s f t d g S t K w l A R s g s s B m d s A d A s z s t d (C (D des geplanten Nachholfaktors bis 2015 nur Nullrunden bei der Rentenanpassung geben, da die genannten Faktoren die Ren- tenanpassung um etwa 1 Prozent gegenüber der Lohnentwick- lung abbremsen, und sieht die Bundesregierung eine solche Entwicklung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts aus dem Urteil vom 31. Juli 2002 – B 4 RA 120/00 –, nach dem bei positivem Lohnwachstum zumindest ein Inflationsausgleich für die Renten erfolgen muss? Selbst unter Berücksichtigung des im Rentenversi- herungsbericht modellhaft ab 2012 in Schritten zu je- eils 0,4 Prozentpunkten unterstellten Nachholens nicht ealisierter Dämpfungen der Rentenanpassung kommt es ei Lohnraten von 1 Prozent bis zum Jahr 2015 noch zu ositiven Rentenanpassungen. Dies hat zwei Ursachen: um einen läuft die anpassungsdämpfende Wirkung des ltersvorsorgebeitrags, also die Riester-Treppe, im Jahr 011 aus. Zum anderen dämpft der Nachhaltigkeitsfak- or die Rentenanpassungen bis 2015 im Durchschnitt nur m 0,15 Prozentpunkte pro Jahr. Das Nachholen nicht ealisierter Dämpfungen der Rentenanpassungen im entenversicherungsbericht ist lediglich eine modell- echnische Umsetzung dieser Maßnahme und keine Vor- estlegung einer konkreten Ausgestaltung. Das Bundes- ozialgericht (BSG) hat in dem angesprochenen Urteil estgestellt, dass „die lohn- und gehaltsorientierte Ren- enanpassung“ nur insoweit von der Eigentumsgarantie es Art. 14 GG erfasst sei, als sie „innerhalb der System- renzen der gesetzlichen Rentenversicherung dem chutz bereits erworbener geldwerter Rechte vor infla- ionsbedingten Einbußen zu dienen bestimmt“ sei. Vor aufkraftverlusten sollten die Rentner nur geschützt erden, „wenn dies auch den aktiv Beschäftigten ge- ingt“. Die bestehende Anpassungsformel steht nach uffassung der Bundesregierung im Einklang mit der echtsprechung des BSG. Das geltende Rentenrecht ieht nämlich auch nach Einfügung des Altersvorsor- eanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors in die Anpas- ungsformel eine lohn- und gehaltsorientierte Anpas- ung der Renten auf der Grundlage der Entwicklung der ruttolöhne vor. Die Rentenanpassungsformel stellt da- it auch für die Zukunft einen Gleichklang zwischen er Situation der Rentner und der aktiv Beschäftigten icher. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- ache 16/890, Frage 48): Wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 1,5 Pro- zent Lohnwachstum in 2005 und 2006 im Jahr 2007 auf deutlich über 20 Prozent ansteigen wie im Rentenversicherungsbericht 2005 auf Seite 41 angegeben, und welche Beitragssatzerhö- hung plant die Bundesregierung im Falle eines Lohnwachs- tums von nur 1 Prozent? Eine durchschnittliche Lohnentwicklung von 1,5 Pro- ent wird in der unteren Lohnvariante des Rentenver- icherungsberichts in den Jahren von 2010 bis 2019 un- erstellt In den Jahren bis einschließlich 2009 wird von en mittelfristigen Lohnannahmen der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1873 (A) (C) (B) (D) jeweils 1 Prozentpunkt abgesetzt. Dies bedeutet, dass in der unteren Lohnvariante des Rentenversicherungsbe- richts die Löhne für die Jahre 2006 und 2007 nicht um 1,5 Prozent pro Jahr steigen, sondern fast stagnieren. Bei einer solchen Lohnentwicklung müsste der Beitragssatz im Jahr 2007 tatsächlich über die 20-Prozent-Marke stei- gen. Von einer solchen Lohnentwicklung ist jedoch nicht auszugehen, wie auch neueste Prognosen der Wirt- schaftsforschungsinstitute bestätigen. In der maßgebli- chen mittleren Lohnvariante des Rentenversicherungs- berichts wird ein Lohnwachstum von + 0,7 Prozent für das Jahr 2006 unterstellt. Dabei ergibt sich ein Beitrags- satz von 19,9 Prozent im Jahr 2007. Dies gälte auch für eine Lohnrate von 1 Prozent. Bei einer Lohnentwicklung von 1,5 Prozent dürfte der Beitragssatz von 19,9 Prozent im Jahr 2007 mehr als auskömmlich sein. 24. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Im Rahmen des Föderalismusreform-Begleitgesetzes
    soll die Befugnis der Finanzämter, im Einzelfall verbind-
    lich Auskünfte zu erteilen, in der Abgabenordnung aus-
    drücklich geregelt werden. Bei ausländischen Antrag-
    stellern soll das Bundeszentralamt für Steuern derartige
    verbindliche Auskünfte erteilen. Damit steht für Investo-
    ren aus dem Ausland, die bislang in Deutschland nicht
    steuerpflichtig waren, eine zentrale Anlaufstelle für ver-
    bindliche Auskünfte in steuerlichen Fragen zur Verfü-
    gung, wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird.



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kann das dazu führen, dass Betriebe, die am selben
Standort tätig sind, aufgrund unterschiedlicher verbindli-
cher Auskünfte, die von einer Landessteuerverwaltung
bzw. der Bundesbehörde gegeben worden sind, unter-
schiedliche Verfahren anwenden, zum Beispiel bei
Transfer Pricing, oder unterschiedlich besteuert werden?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Nein, Herr Kollege Schick, dazu kann das nicht füh-
    ren. Das Bundeszentralamt für Steuern gibt schon heute
    ausländischen Investoren Auskünfte, wenn sie beabsich-
    tigen, sich in der Bundesrepublik Deutschland anzusie-
    deln. Diese Stelle ist allerdings erst seit dem 1. Januar
    2005 beim Bundeszentralamt für Steuern eingerichtet
    worden.

    Die Länder haben sich in diesem Zusammenhang ge-
    weigert, dem Bundeszentralamt für Steuern das Recht
    auf verbindliche Auskünfte nach der Abgabenordnung
    zu erteilen. Die Länder haben bisher darauf bestanden,
    das Recht so zu belassen, wie es bis jetzt ist, nämlich
    dass nur die Finanzämter vor Ort – im Zweifelsfall in
    Abstimmung mit der jeweils zuständigen Oberfinanz-
    direktion – verbindliche Auskünfte geben dürfen.

    In dem vorliegenden Gesetzentwurf, der dem Bundes-
    tag am letzten Freitag zugeleitet worden ist, haben sich
    die Länder bereit erklärt, dem Bundeszentralamt für
    Steuern das Recht, verbindliche Auskünfte im Sinne der
    Abgabenordnung zu erteilen, einzuräumen. Dies gilt
    aber nur dann, wenn sich ein ausländischer Investor, der
    bisher noch keine Betriebsstätte in Deutschland hat, erst-
    mals in der Bundesrepublik Deutschland sachkundig
    macht. Wenn er dann durch das Bundeszentralamt für
    Steuern eine verbindliche Auskunft bekommt, dann ist
    diese verbindliche Auskunft für die Finanzverwaltung
    bindend, egal wo er sich anschließend ansiedelt. Er muss
    dann nicht noch einmal eine verbindliche Auskunft ein-
    holen. Diese hat er dann bereits und diese ist für die
    Finanzverwaltung bindend.

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    (C (D Dann kommen wir zur Frage 18 der Kollegin Sabine immermann: Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die steuerliche Förderung von Arbeitsplatzverlagerungen durch die ungleiche Behandlung von Fremdund Eigenkapital zu vermeiden, und inwiefern hat sie den Vorschlag einer Verlagerungsabgabe geprüft, das heißt Verlagerungen von Unternehmen von der Politik wie Veräußerungsgewinne zu besteuern? D Frau Kollegin Zimmermann, das geltende Steuerrecht nthält keine Regelungen, die die Verlagerung von rbeitsplätzen in das Ausland fördern oder subventioieren. Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebserlagerungen werden im Grundsatz nach dem Veranlasungszusammenhang abgegrenzt, sodass nur die durch ie inländische Betriebsstätte veranlassten Kosten in eutschland als Betriebsausgabe abziehbar sind. Die Bundesregierung hat einen Schwerpunkt ihrer teuerpolitik darauf gelegt, Gestaltungen bei der interna ionalen Steuerplanung der Unternehmen zu unterbinden. m Zusammenhang mit der Fremdund Eigenkapitalfianzierung ist auf die Regelung des § 8 a des Körperchaftsteuergesetzes zur Gesellschafterfremdfinanzierung inzuweisen, die im Jahr 2003 novelliert worden ist. Auch im Rahmen der anstehenden Unternehmensteurreform sollen Fragen der Finanzierungsneutralität theatisiert werden. Soweit Unternehmen ins Ausland ver agert und dabei Wirtschaftsgüter überführt werden, indet nach geltendem Recht eine Besteuerung der stillen eserven vergleichbar einer Veräußerungsgewinnbe teuerung statt. Das ist die so genannte Entstrickung. Gegenwärtig befinden sich die Entstrickungsregelunen noch über das Ertragssteuerrecht verteilt an verchiedenen Stellen bzw. sie basieren auf der Rechtsprehung des Bundesfinanzhofs. Die Bundesregierung wird n diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Einführung der uropäischen Gesellschaft und zur Umsetzung der euroäischen steuerlichen Fusionsrichtlinie vorlegen, der uner anderem auch die Regelungen zur Entstrickung verinheitlicht. Darüber finden zurzeit Gespräche mit der uropäischen Kommission statt. Ihre Nachfrage, Frau Zimmermann. Fr Was halten Sie on dem Vorschlag einer Verlagerungsabgabe? Inwieeit wird er in die Diskussion innerhalb der Bundesreierung mit einbezogen? Können Sie dazu schon etwas agen? D Frau Kollegin, die Hebung der stillen Reserven und ie darauf folgende Besteuerung dessen, was als Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Verkehrswert festgestellt wird – obwohl es mit einem sehr niedrigen Buchwert veranschlagt wurde –, wenn ein Betrieb ins Ausland verlagert wird, ist in der Tat faktisch eine Art Verlagerungsabgabe. Darüber hinausgehende Verlagerungsabgaben werden zumindest auf europäischer Ebene nicht erhoben werden können, weil das der Freizügigkeit widerspräche. Ihre zweite Nachfrage. Ich habe keine weitere Nachfrage. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze zur Verfügung. Wir kommen zu Frage 19 der Kollegin Sabine Zimmermann: Was hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vom 31. Januar 2006 unternommen, die Förderung von Betriebsverlagerungen innerhalb der EU mit Strukturfondsmitteln auszuschließen, und inwiefern hat sich dies bereits in den laufenden Verhandlungen der Strukturfondsverordnungen niedergeschlagen? P Frau Kollegin Zimmermann, die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen dafür ein, dass Betriebsverlagerungen nicht mit Strukturfondsmitteln unterstützt werden können. Beim Gespräch zwischen Staatssekretär Würmeling und EU-Kommissarin Hübner am 9. März 2006 einigte man sich darauf, eine textliche Lösung für die Verlagerungsproblematik zu erarbeiten. Die Bundesregierung steht darüber hinaus in dieser Frage mit vielen anderen Mitgliedstaaten in engem Kontakt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ihre Nachfrage, Frau Zimmermann. Ich habe eine Nachfrage. Können Sie den Verhand lungsstand vom 9. März etwas stärker konkretisieren? P Ich kann Ihnen gerne die Position der Bundesregierung erläutern. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen der der Kommission bereits obliegenden Großprojektkontrolle zu verschärfen. Betroffene Mitgliedstaaten sollen künftig über Förderanträge informiert werden. Die Kommission soll die EUStrukturfondsmittel versagen, wenn die Verlagerung zu e S f n l G w a g h a l V n d l t s d D m e g s A g t V d (C (D inem erheblichen Arbeitsplatzverlust an einem anderen tandort in der Gemeinschaft führt. Der Schwellenwert ür die Einzelfallgenehmigung bei gewerblichen Unterehmen soll von derzeit 50 Millionen Euro auf 25 Milionen Euro abgesenkt werden. Das sind die beiden Vorschläge: die Verschärfung der roßprojektkontrolle und die Senkung des Schwellenertes. Eine Vereinbarung darüber gibt es noch nicht; ber wir versuchen in Gesprächen mit den anderen Mitliedstaaten, der Kommission und der Präsidentschaft, ier zum Ziel zu kommen. Morgen tagt wieder die Ratsrbeitsgruppe zu den Strukturfonds, in der wir unser Aniegen weiter vorantreiben werden. Ihre zweite Nachfrage. Wann ungefähr werden nach Ihrer Einschätzung die erhandlungen zu diesem Thema abgeschlossen sein? P Das kann ich Ihnen nicht sagen. Sie wissen sicherlich, ass die Verordnung der Einstimmigkeit im Rat unteriegt. Das heißt, wir müssen uns mit allen Mitgliedstaaen einig werden. Das ist bei unterschiedlicher Interesenlage kompliziert. Aber wir arbeiten sehr intensiv aran, zum Ziel zu kommen. Schließlich muss der Strukturfonds bis 2007 stehen. eshalb habe ich nachgefragt. Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Hill auf: In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung Städte und Gemeinden an der Ausarbeitung des energiepolitischen Gesamtkonzeptes zu beteiligen? Bitte, Herr Hintze. P Herr Kollege Hill, im Rahmen der Erarbeitung eines nergiepolitischen Gesamtkonzeptes wird die Bundesreierung relevante Gruppen aus Wirtschaft und Gesellchaft in geeigneter Weise einbeziehen. Eine konkretere uskunft kann ich Ihnen am heutigen Tage noch nicht eben. Ihre erste Zusatzfrage, Herr Hill. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, rotzdem möchte ich ergänzend nachfragen. Wenn Sie erbände einladen wollen, sehe ich die Notwendigkeit, ass zumindest alle Verbände, die mit Energie zu tun Hans-Kurt Hill haben, einbezogen werden. Ich plädiere dafür, dass man auch die Vertreter der Verbände aus den Bereichen Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft einbezieht. Ist das vorgesehen? Können Sie dazu heute schon etwas sagen? P Über die Frage, welche Interessengruppen bei der Entwicklung dieses Konzepts im Folgenden beteiligt werden und in welcher Form dies geschieht, ist noch nicht entschieden worden. Deswegen kann ich Ihnen dazu heute nichts sagen. Haben Sie noch eine zweite Zusatzfrage, Herr Hill? Ja, ich habe noch eine zweite Zusatzfrage. Bitte, Herr Hill. Von der gerechten Einbindung der Kommunen hängt sehr viel ab. Die Existenz vieler Stadtwerke ist – insbesondere in Bezug auf die Oligopole – gefährdet. Die entscheidende Frage ist, wie die Kommunen in diesen Gipfel einbezogen werden. P Herr Kollege Hill, ich muss auf meine Antwort von eben verweisen. Über die Frage, welche Interessengruppen wie beteiligt werden, ist noch nicht entschieden worden. Deswegen kann ich Ihnen dazu heute nichts sagen. Danke schön. Dann rufe ich die Frage 21 der Kollegin Dr. Höll auf: Wenn, wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 8. März 2006 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks geäußert, verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Sitzlandbesteuerung angebracht sind, sind diese dann nicht auch im Zusammenhang mit der EUDienstleistungsrichtlinie angebracht, die auch in der jetzigen Form – in der das Herkunftslandsprinzip zwar nicht mehr so heißt, sich aber vom Grundsatz her nicht grundlegend verändert hat – dazu führt, dass die Zugrundelegung ausländischen Rechts und ausländischer Standards für Tätigkeiten auf deutschem Hoheitsgebiet angewendet wird? P Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung möchte ich wegen des engen sachlichen Zusammenhangs die Fragen 21 und 22 im Zusammenhang beantworten. s d m K s h w K v g s v c k s D t s S F f v ü b m s d D s m d i n d d w v w g d u I s (C (D Frau Dr. Höll, sind Sie damit einverstanden? – Das cheint der Fall zu sein. Dann rufe ich auch die Frage 22 er Kollegin Dr. Höll auf: Sieht die Bundesregierung, wenn man davon ausgeht, dass deutsche Rechtsnormen und Standards für einheimische Dienstleistungsanbieter gelten und von ausländischen Anbietern aufgrund des in der EU-Dienstleistungsrichtlinie verankerten Prinzips des freien Dienstleistungsverkehrs unterlaufen werden können, nicht auch hier verfassungsrechtliche Probleme im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz? Bitte, Herr Staatssekretär. P Frau Kollegin Dr. Höll, ich möchte zuerst auf den ompromisstext hinweisen, auf den sich das Europäiche Parlament Mitte Februar dieses Jahres verständigt at und den die Bundesregierung als eine gute Basis für eitere Verhandlungen begrüßt. Bleibt es bei diesem ompromiss, wird es das Herkunftslandprinzip in der on der EU-Kommission vorgeschlagenen Form nicht eben. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass die Mitgliedtaaten den freien Marktzugang und eine freie Ausübung on Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten siherstellen müssen. Insbesondere müssen bestimmte disriminierende Barrieren abgebaut werden, wie zum Beipiel Genehmigungsund Niederlassungserfordernisse. as entspricht dem Ausgangspunkt der schon heute gel enden Rechtslage. Weiterhin hat das Europäische Parlament beschlosen, dass die Richtlinie weder für das Arbeitsund das ozialrecht noch für das Steuerrecht gelten soll. Die von rau Staatssekretärin Hendricks angesprochenen Steuerragen sind also von der Dienstleistungsrichtlinie von ornherein ausgenommen. Auch sonst wird es nach diesem Kompromisstext berwiegend dabei bleiben, dass sich ausländische Anieter an deutsches Recht und deutsche Standards halten üssen. Wahr ist allerdings auch: Wir werden europäi chen Dienstleistern, die vorübergehend hier tätig weren wollen, nicht alle Standards vorschreiben können. as dürfen wir nach der Rechtsprechung des Europäi chen Gerichtshofs aber heute schon nicht. Das Diskriinierungsund Beschränkungsverbot ist keine Erfin ung der Dienstleistungsrichtlinie, sondern ist seit 1957 m EG-Vertrag verankert. Unser Verfassungsrecht steht einem solchen System icht entgegen. Dies gilt schon deshalb, weil es hier um ie Anwendung europäischen Gemeinschaftsrechts geht, as grundsätzlich Vorrang vor deutschem Recht genießt. Der in der Frage angesprochene Gleichheitsgrundsatz äre im Übrigen nur verletzt, wenn vergleichbare Sacherhalte ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt erden. Ein rechtfertigender Grund liegt hier jedoch rundsätzlich darin, dass die EU-Dienstleister bereits as Normsystem ihrer Heimatstaaten befolgen müssen nd in Deutschland nur vorübergehend tätig werden. hre Situation unterscheidet sich damit von der inländicher Anbieter. Frau Kollegin Dr. Höll, Ihre erste Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich möchte aber nachfragen. Ich beziehe mich in meinen schriftlich eingereichten Fragen auf den Stand der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie. Mich hat sehr verwundert, dass in der bisherigen Diskussion – bis zur Kompromissfindung – kein Hinweis seitens der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken kam. Diese spielten erst in der Sitzung des Finanzausschusses eine Rolle, als es um die Sitzlandbesteuerung ging. Über die Gründe für diese unterschiedliche Herangehensweise möchte ich gerne Auskunft erhalten. P Die Dienstleistungsrichtlinie wird zum europäischen Gemeinschaftsrecht gehören. Dieses hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch vor dem deutschen Recht. Deswegen sieht die Bundesregierung die Gefahr der hier von Ihnen befürchteten Kollision nicht. Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ich sehe meine Fragen zwar im mer noch nicht beantwortet, möchte das aber jetzt nicht vertiefen, sondern in einer anderen Richtung nachfragen. Inwieweit sehen Sie in dem von Ihnen angesprochenen Kompromissvorschlag die Gefahr der Senkung von Standards hier in Deutschland? Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass Sie sich bemühen werden, die Standards überwiegend – das war Ihre Einschränkung – zu halten. Wie wollen Sie vorgehen, damit dieses „überwiegend“ sichergestellt werden kann? P Wir müssen zwischen Dienstleistern, die hier vorübergehend tätig werden, und Dienstleistern aus anderen europäischen Mitgliedstaaten, die hier dauerhaft tätig werden, unterscheiden. Wir werden darauf achten, dass der Verhandlungsposition zur Dienstleistungsrichtlinie, die die Bundesregierung erarbeitet hat und die dem Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union und dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung gestellt worden ist, im Zuge der weiteren Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen wird. Wir wollen dabei unsere ökonomischen Interessen verfolgen, aber auch die berechtigten sozialund gesellschaftspolitischen Anliegen berücksichtigen. Ich bin optimistisch, dass uns das im weiteren Verhandlungsverfahren gelingt. Keine weiteren Zusatzfragen. Dann sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Wirt s D t s B r d k l H d F – M d h s H H b d z A B z s r l s e z b A i s 1 d e d (C (D chaft und Technologie. Herr Staatssekretär, herzlichen ank für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminiseriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherchutz. Die Fragen 23, 24, 25 und 26 der Kolleginnen ehm und Höfken werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Für ie Beantwortung steht der Parlamentarische Staatsseretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung. Die Frage 27 des Abgeordneten Gehring soll schriftich beantwortet werden. Wir kommen dann zur Frage 28 der Kollegin aßelmann: In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung die Kritik überregional tätiger Träger wie zum Beispiel des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, bpa, und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V./AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V., VdAK/AEV, dass eine Zersplitterung des Heimrechtes in 16 verschiedene Länderregelungen zu einem erheblichen Bürokratiemehraufwand führen würde, zu ihrer eigenen Angabe in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Frage 26 in der Fragestunde am 8. März 2006, Plenarprotokoll 16/21, Seite 1616 B, dass ein „gewisser Mehraufwand“ nötig sei, wenn das Heimgesetz in die Länderzuständigkeit übertragen wird? D Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ür eine Verlagerung des Heimrechts auf die Länder das sei zunächst einmal festgehalten – spricht die öglichkeit der flexibleren Anpassung des Rechts an ie besondere Situation des jeweiligen Landes. Schon eute haben die Länder einen gewissen Gestaltungspielraum bei den Durchführungsbestimmungen zum eimrecht. Regelmäßige Besprechungen der für das eimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-Areitsgruppe haben in der Vergangenheit dazu geführt, ass die Auslegung des Heimrechts in den Ländern nicht u weit divergierte. Die Entwicklung des Heimrechts im llgemeinen und der darin festgelegten Standards im esonderen lässt sich für die Zukunft schwer prognostiieren. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist es ehr wahrscheinlich, dass künftig erforderliche Verändeungen des Heimrechts in großem Umfang einvernehmich vorgenommen werden, sodass eine zu starke Zerplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie ine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht u befürchten ist. Nach der Übertragung der Gesetzgeungskompetenz für das Heimgesetz nach Art. 125 a bs. 1 des Grundgesetzes wird das Bundesrecht so lange n Kraft bleiben, bis es die Länder durch Landesrecht eretzt haben. Mittelfristig kann es theoretisch damit zu 6 Heimgesetzen der Länder kommen. Die Anwendung ieser eventuell unterschiedlichen Heimgesetze erfordert inen gewissen Mehraufwand für die Koordinierung bei en überregional tätigen Heimträgern. Ihre Zusatzfragen, Frau Kollegin. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, in meiner ersten Nachfrage würde ich mich gern auf den Komplex Mehrbedarf beziehen. Sie haben das Thema Föderalismusreform in der letzten Woche hier im Bundestag eingebracht und unter anderem argumentiert, dass sie zur Entbürokratisierung, Entschlackung und Übersichtlichkeit führen werde und keine Doppelstrukturen entstünden, die durch Länderund Bundeszuständigkeiten hervorgerufen würden. Nun sagen Sie uns aber deutlich, dass durch die Verlagerung auf die Länder ein Mehrbedarf entsteht. Deshalb meine Frage: Glauben Sie nicht, dass es zu einem viel größeren Bürokratieaufwand kommen wird, wenn 16 verschiedene Heimgesetze vorhanden sind? D Nein, das glaube ich nicht. Es ist schon bislang so gewesen, dass die Länder für die Umsetzung des Heimrechts zuständig waren; sie hatten also einen gewissen Gestaltungsspielraum. Durch eine vernünftige Koordination musste verhindert werden, dass es zu einer unangemessenen Zersplitterung kommt. In der Projektgruppe 5 der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wurde bei der Behandlung regionaler Themen im Jahr 2004 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Materie des Heimrechts auch der Aspekt der Gefahrenabwehr enthalten ist und dass es gute Argumente für eine Regionalisierung gibt. Haben Sie eine zweite Zusatzfrage? Ja, Frau Präsidentin. Vielen Dank. – Herr Staatssekre tär, Sie sprechen immer wieder die Vergangenheit, bisherige Regelungen und die Bereitschaft der Länder zur Kooperation mit dem Bund an. Dabei gehen wir bisher aber von einer ganz anderen Grundlage aus. Es gibt bisher nämlich eine bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung und innerhalb dieses Rahmens können die 16 Länder Ausführungsbestimmungen machen. Demnächst sind Sie nicht mehr in der Lage, 16 Länder über einen bundesgesetzlichen Rahmen zusammenzubringen. Wie glaubt die Bundesregierung künftig den Schutz sowie Rechte und Rechtsansprüche der Betroffenen und ihrer Angehörigen unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sicherstellen zu können? D Frau Abgeordnete, wir haben in der Bundesrepublik ein föderatives System, nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Bereichen der Politik. Ich persönlich s B h w v S d F s i a d a g f N r w G r d r d h d H (C (D age ausdrücklich – ich glaube, das kann ich auch für die undesregierung sagen –, dass wir den Bundesländern insichtlich der Bereitschaft, Qualitätsstandards zu entickeln, einzuhalten und weiterzuentwickeln, genauso iel wie der Bundesebene zutrauen sollten. Ich rufe die Frage 29 der Kollegin Elisabeth charfenberg auf: Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht an die Länder im Zuge der Föderalismusreform und welche konkreten Auswirkungen sieht die Bundesregierung für Pflegebedürftige und deren Angehörige? D Frau Präsidentin, ich bitte darum, dass ich die ragen 29 und 30 gemeinsam beantworten darf, da es ich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Fragestellerin ist damit einverstanden. Dann rufe ch auch die Frage 30 der Abgeordneten Scharfenberg uf: Kann die Bundesregierung einen Grund nennen, warum sie es für wahrscheinlich hält, dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen werden, wie es die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Fragen 24 und 25 und auf die Frage 26 der Abgeordneten Britta Haßelmann, Plenarprotokoll 16/21, Seite 1616 A und C, nahe legen? D Zur Beantwortung der Fragen 29 und 30 verweise ich uf die eben gegebene Antwort auf die Frage 28 der Abeordneten Haßelmann. Frau Kollegin, Ihre erste von vier möglichen Zusatz ragen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)