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ID1602406400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16024

  • date_rangeDatum: 15. März 2006

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/24 Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . 1825 B Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 16/890) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Transporte militärischen Groß- geräts in russischen Antonov-Transport- flugzeugen 1821 A 1821 B 1821 C 1821 C 1821 C 1821 D 1822 A 1822 A 1822 B 1822 B 1822 C 1822 C 1825 C 1825 C 1825 D Deutscher B Stenografisch 24. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Begrüßung des Parlamentspräsidenten von Kroatien, Herrn Šeks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 20. Subven- tionsbericht der Bundesregierung; Entwurf eines Energiesteuergesetzes; Einsatz deut- scher und französischer Soldaten im Kongo; Mögliche Senkung des Regelsatzes des Ar- beitslosengeldes Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . P K P C P J H D P H 1832 A 1819 B 1820 A 1820 B 1820 D 1820 D Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1822 D undestag er Bericht ung n 15. März 2006 t : eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1822 D 1823 B 1823 B 1823 D 1823 D 1824 B 1824 B 1824 D 1825 A 1825 A Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1825 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Zusatzfrage Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Zahl der noch nicht veröffentlichten Vor- standsvergütungen bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) In den Jahren 2005 und 2006 von den Auf- sichtsbehörden beanstandete Gehälter von Vorständen der Krankenkassen und Kas- senärztlichen Vereinigungen Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Pieper (FDP) Realisierung der Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Län- der Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Cornelia Pieper (FDP) Eventuelle Aufgabe des Sitzes der Kultur- stiftung des Bundes in Halle (Saale) Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . M P E S ( K A G Z P M P E S ( K m A G Z P D D M J D H d T A G Z J D M J D E d d g A P Z J D 1826 C 1826 D 1827 B 1827 D 1828 B 1828 D 1828 D 1829 C 1829 D 1830 B 1830 C 1831 A 1831 B 1831 C 1832 A 1832 C 1832 D ündliche Frage 6 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) insatz von Soldaten aus den Staaten der outhern African Development Community SADC) zur Absicherung der Wahlen im ongo ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 7 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) insatz von Soldaten aus den Staaten der outhern African Development Community SADC) zur Absicherung der Wahlen im ongo als Ersatz für die geplante Militär- ission der EU ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Antrag er Staatsanwaltschaft auf Verhängung der odesstrafe in der Strafsache Moussaoui ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ventuelle Weitergabe von Beweismitteln in er Strafsache Moussaoui an die USA und aran möglicherweise geknüpfte Bedingun- en ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1833 B 1833 C 1833 D 1834 A 1834 C 1834 D 1835 A 1835 B 1836 A 1836 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 III Mündliche Frage 10 Jan Korte (DIE LINKE) Vorlage einer Stellungnahme und politi- schen Bewertung zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Daten- schutz Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Mündliche Frage 11 Jan Korte (DIE LINKE) Fehlende zeitnahe Behandlung der Tätig- keitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfrage Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Uwe Küster (SPD) Haltung der Bundesregierung zum Spenden- aufruf des Geschäftsführers des Olympia- stützpunkts Magdeburg zur Wiederwahl von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfragen Dr. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Kritik der Deutschen Bischofskonferenz am Zuwan- derungsgesetz, insbesondere zur geplanten Neuregelung des Nachzugs von ausländi- schen Ehegatten sowie zur Forderung nach einer Bleiberechtsregelung Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M H K i M H A D Z H M H E i A D Z H M D D Z S l A D Z D M D D S s A D Z D M S 1836 C 1836 D 1836 D 1837 A 1837 B 1837 D 1838 A 1838 D 1839 B ündliche Frage 14 ans-Michael Goldmann (FDP) eine Anpassung der Vorsteuerpauschale n der Landwirtschaft als Ausgleich für die ehrwertsteuererhöhung im Rahmen des aushaltsbegleitgesetzes ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 ans-Michael Goldmann (FDP) inschätzung der Vorsteuerpauschalierung n der Landwirtschaft als Subventionierung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) usätzliche Stellen im Bundeszentralamt für teuern zur Umsetzung der bei der Födera- ismusreform festgelegten Veränderungen ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chaffung einer Anlaufstelle für ausländi- che Unternehmen in Steuerfragen ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 abine Zimmermann (DIE LINKE) 1839 D 1839 D 1840 B 1840 B 1840 D 1841 A 1842 A 1842 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Maßnahmen zur Verhinderung der steuer- lichen Förderung von Arbeitsplatzverlage- rungen durch die ungleiche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Prü- fung einer Verlagerungsabgabe Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Maßnahmen zur Verhinderung einer För- derung von Betriebsverlagerungen inner- halb der EU mit Strukturfondsmitteln Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Ausarbeitung des energiepolitischen Ge- samtkonzepts Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 21 und 22 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Verfassungsrechtliche Bedenken im Zusam- menhang mit der EU-Dienstleistungsricht- linie hinsichtlich einer Anwendung auslän- discher Rechtsnormen und Standards auf Tätigkeiten auf deutschem Hoheitsgebiet Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bürokratiemehraufwand bei Übertragung des Vollzugs des Heimgesetzes in Länder- zuständigkeit Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z B M E D A z d P A D Z E M D D H M t A U Z D M H T A A Z H M P D G in A T Z P K 1842 C 1842 D 1843 B 1843 B 1843 D 1843 D 1844 C 1845 A 1845 D usatzfrage ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 29 und 30 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen der Kompetenzverlagerung ur Umsetzung des Heimrechts an die Län- er im Zuge der Föderalismusreform für flegebedürftige und deren Angehörige ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) öhe der Zinsen in dem von der Flughafen ünchen GmbH zurückgeforderten Teilbe- rag des Darlehens ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 ans-Kurt Hill (DIE LINKE) eilnehmer am Energiegipfel ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . usatzfragen ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ründung eines Europäischen Technologie- stituts ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . usatzfragen riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1846 A 1846 D 1846 D 1847 D 1848 B 1848 C 1848 D 1849 A 1849 C 1850 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 V Mündliche Frage 38 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des geplanten Europäischen Technologieinstituts Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Zusatzfragen Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kein Zurückweichen vor Rechtsextremismus – Bundespolitische Konsequenzen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Sach- sen-Anhalt und Brandenburg . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Curt Becker, Minister (Sachsen-Anhalt) . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 23 und 24 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzungen bei den Mitteln für den Euro- päischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums sowie Höhe der Modulationsmittel in den Jahren 2007 bis 2013 A D A M U D E d s B G A D A M K D A G d h A D A M D R z A U A M S D B z s w l d A A 1850 A 1850 B 1850 C 1850 C 1851 D 1852 D 1854 D 1855 C 1856 D 1858 A 1859 A 1860 C 1861 D 1863 A 1864 A 1865 D 1867 A ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 25 und 26 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) mpfänger und Intention des durch as Bundeslandwirtschaftsministerium ver- chickten Rundschreibens des Deutschen auernverbands zum Aktionstag „Keine entechnik“ ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 27 ai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen einer Änderung des Art. 84 rundgesetz auf die Qualitätsstandards in en Verfahren der Kinder- und Jugend- ilfe ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 32 und 33 r. Edmund Peter Geisen (FDP) ealisierung des Lückenschlusses der A 1 wischen Blankenheim und Daun ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 35 und 36 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) edeutung der „Grundsätze des Naturschut- es“ im Rahmen der Föderalismusreform owie Auswirkungen der vorgesehenen Ab- eichungsrechte auf den verfassungsrecht- ichen Grundsatz „Bundesrecht bricht Lan- esrecht“ ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . 1867 D 1868 B 1868 C 1869 A 1869 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Anlage 7 Mündliche Frage 39 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss einer adäquaten im Bundeshaus- halt 2004, Einzelplan 30, etatisierten Zuwen- dung bei der im Zuge der Föderalismus- reform geplanten Grundgesetzänderung Regelung der nach dem SGB II zu gewäh- renden Leistungen für Unterkunft und Hei- zung ab 2007; Berücksichtigung der Entlas- tung der Kommunen Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . Anlage 12 1871 B Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 40 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Erlass einer Rechtsordnung nach § 52 des Berufsbildungsgesetzes Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Anlage 9 Mündliche Frage 41 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Fehlen einer Schuldendeckelung beim Stu- dienkreditmodell der Kreditanstalt für Wiederaufbau Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Anlage 10 Mündliche Frage 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzung der Eingliederungsmittel für 2006 als Folge von im Vorjahr wahrgenomme- nen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 43 und 44 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) M K A B a O m G m A G A M D K d z L g A G A M D E v L l h 1 A G 1869 D 1870 A 1870 B 1870 D ündliche Fragen 45 und 46 ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) bweichungen zwischen den Angaben der undesagentur für Arbeit über die Zahl der rbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen in den ptionskommunen und der von den kom- unalen Trägern selbst ermittelten Zahl; efährdung der Aussagekraft der Arbeits- arktstatistik ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . nlage 13 ündliche Frage 47 r. Heinrich L. Kolb (FDP) eine Rentenanpassungen bis 2015 vor em Hintergrund des Urteils des Bundesso- ialgerichts vom 31. Juli 2002, nach dem bei ohnzuwachs zumindest ein Inflationsaus- leich für die Renten erfolgen muss ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . nlage 14 ündliche Frage 48 r. Heinrich L. Kolb (FDP) rhöhung des Beitragssatzes zur Renten- ersicherung im Jahr 2007 bei 1,5 Prozent ohnzuwachs in 2005 und 2006 auf deut- ich über 20 Prozent sowie Beitragssatzer- öhung bei einem Lohnwachstum von nur Prozent ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . 1871 D 1872 C 1872 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1819 (A) ) (B) ) 24. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1867 (A) ) (B) ) wand“ nötig sei, wenn das Heimgesetz in die Länderzustän- digkeit übertragen wird?DIE GRÜNEN würde zu ihrer eigenen Angabe in der Antwort des Parlamen- tarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Frage 26 in der Fragestunde am 8. März 2006, Plenar- protokoll 16/21, Seite 1616 B, dass ein „gewisser Mehrauf- Mücke, Jan FDP 15.03.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 15.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d d G Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 15.03.2006 Bätzing, Sabine SPD 15.03.2006 Bierwirth, Petra SPD 15.03.2006 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 15.03.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 15.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 15.03.2006 Brüderle, Rainer FDP 15.03.2006 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 15.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 15.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 15.03.2006 Gradistanac, Renate SPD 15.03.2006 Haibach, Holger CDU/CSU 15.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 15.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 15.03.2006 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 15.03.2006* Krichbaum, Gunther CDU/CSU 15.03.2006 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 15.03.2006 Laurischk, Sibylle FDP 15.03.2006 Lehn, Waltraud SPD 15.03.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 15.03.2006 Lips, Patricia CDU/CSU 15.03.2006 P P R R S S S V D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 27 und 28): Wie steht die Bundesregierung zu dem Einwand, dass die im Zuge der Föderalismusreform in der von der Bundesregie- rung eingebrachten Fassung geplante Änderung des Art. 84 des Grundgesetzes unter anderem dazu führen kann, dass die Bundesländer Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse auf Landesebene und in den Kommunen abschaffen und von be- stehenden bundesweiten Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe abweichen, und welche Maßnah- men will die Bundesregierung ergreifen, um bundesweit gül- tige, hochwertige Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten? In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung die Kri- tik überregional tätiger Träger wie zum Beispiel dem Bundes- verband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V./AEV – Arbei- ter-Ersatzkassen-Verband e. V. (VdAK/AEV), dass eine Zer- splitterung des Heimrechtes in 16 verschiedene Länderrege- lungen zu einem erheblichen Bürokratiemehraufwand führen flug, Johannes SPD 15.03.2006 iltz, Gisela FDP 15.03.2006 iester, Walter SPD 15.03.2006* öspel, René SPD 15.03.2006 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 15.03.2006 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.03.2006* trothmann, Lena CDU/CSU 15.03.2006 ogelsänger, Jörg SPD 15.03.2006 r. Wetzel, Margrit SPD 15.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1868 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 27: Im Bereich der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpoli- tik, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, erhält Deutschland im Zeitraum der Förder- periode 2007 bis 2013 nach ersten Berechnungen und vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung zur Mittelverteilung auf die Mitgliedstaaten bei den originä- ren Mitteln schätzungsweise rund 5,9 Milliarden Euro und damit real ungefähr 37 Prozent weniger als in der laufenden Periode. Bei Berücksichtigung der obligatori- schen Modulation beträgt der erwartete Rückgang rund 25 Prozent. Zu Frage 28: Nach ersten Schätzungen wird damit gerechnet, dass sich der Gesamtbetrag, der aufgrund der obligatorischen Modulation für die gesamte Förderperiode 2007 bis 2013 in Deutschland zur Verfügung steht, auf rund 1,2 Milliarden Euro (in Preisen von 2004) belaufen wird. Die genaue Mittelausstattung wird vonseiten der Euro- päischen Kommission voraussichtlich im Mai/Juni 2006 festgelegt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 25 und 26): An welche Stellen hat das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) das Rundschreiben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zum Aktionstag „Keine Gentechnik“ (IV/137/2006) verschickt und mit welchem Anschreiben? Wie beurteilt der Bundesminister für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, die Diffa- mierung der Vertreter der gentechnikfreien Produktion als „lästige Demonstranten“, und welche Intention verfolgte das BMELV bei der Verschickung des DBV-Rundbriefes? Zu Frage 25: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat das Rundschreiben des Deutschen Bauernverbandes zum Aktionstag „Keine Gentechnik“ per E-Mail an die Acker- und Pflanzenbau- referenten der Länder sowie an das Bundessortenamt weitergeleitet. Im Anschreiben wurde das Rundschrei- ben zur Kenntnisnahme gegeben und im Falle des Bun- dessortenamtes mit der Bitte verbunden, gegebenenfalls die für die Prüfung von gentechnisch verändertem Mais vorgesehenen Standorte zu unterrichten. Zu Frage 26: Die Weiterleitung von Schriftstücken mit dem Ver- merk „zur Kenntnis“ bedeutet nicht, dass sich der Bun- desminister oder das Bundesministerium deren Inhalt zu Eigen macht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Rund- schreiben in der Intention an die Adressaten weitergelei- tet, diese zu informieren. A d F N k d F F F l b n d k b Ä l h g B h l S f f E f B n w u d f d a E f c c b g v L s n b R w (C (D nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Kai Boris Gehring (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 27): Wie steht die Bundesregierung zu dem Einwand, dass die im Zuge der Föderalismusreform in der von der Bundesregie- rung eingebrachten Fassung geplante Änderung des Art. 84 des Grundgesetzes unter anderem dazu führen kann, dass die Bundesländer Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse auf Landesebene und in den Kommunen abschaffen und von be- stehenden bundesweiten Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe abweichen, und welche Maßnah- men will die Bundesregierung ergreifen, um bundesweit gül- tige, hochwertige Qualitätsstandards in den Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Bund die onkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Kin- er- und Jugendhilfe als Teilbereich der öffentlichen ürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) behalten wird. Die ormulierung einer Politik für Kinder, Jugendliche und amilien auf Bundesebene bedarf eines bundesgesetz- ichen Rahmens wie dem Achten Buch Sozialgesetz- uch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), das sich ach übereinstimmender Meinung von Bund und Län- ern bewährt hat. Durch die Beibehaltung der Bundes- ompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe ist dieser undesgesetzliche Rahmen sichergestellt. Die geplante nderung des Art. 84 GG räumt den Ländern die Mög- ichkeit ein, von bundesrechtlichen Regelungen zur Be- ördeneinrichtung abzuweichen. Die Bundesregierung eht davon aus, dass das Jugendamt als (zweigliedrige) ehörde und nach außen erkennbare Organisationsein- eit erhalten bleiben wird, weil es als Partner für Fami- ien-, Vormundschafts- und Jugendgerichte, Polizei, taatsanwaltschaften etc., als klar definierte Anlaufstelle ür Hilfeempfänger und als zentraler Ansprechpartner ür Schutz bei Kindeswohlgefährdung auf örtlicher bene unverzichtbar ist. Diese Zuverlässigkeit ist ein Er- olg, den sich manches andere europäische Land (zum eispiel England) zum Vorbild nimmt. Alle Ansätze ei- er frühen Förderung von Kindern in Risikosituationen, ie sie derzeit vom Bund und vielen Ländern, Regionen nd Städten konzipiert und implementiert werden, sehen as Jugendamt als Kooperationspartner vor. Es besteht ür die Bundesregierung kein Anlass zu der Annahme, ass die Länder ihrer kinder- und jugendpolitischen Ver- ntwortung nicht gerecht werden und diese historische rrungenschaft des (zweigliedrigen) Jugendamtes in- rage stellen werden. Auch die Möglichkeit der Länder, von bundesrechtli- hen Regelungen zum Verwaltungsverfahren abzuwei- hen, wird zu keiner Beeinträchtigung der bestehenden undesweiten Qualitätsstandards in der Kinder- und Ju- endhilfe führen. Föderalismus ermöglicht Wettbewerb on Ideen und Konzepten zum Nutzen für das ganze and. Diese Vielfalt wird gestärkt, ohne die Einheit zu chwächen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhält- isse infrage zu stellen. Denn in den Fällen, in denen ein esonderes Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen egelung besteht, kann der Bund Regelungen ohne Ab- eichungsmöglichkeit für die Länder, die die Zustim- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1869 (A) ) (B) ) mung des Bundesrates erfordern, treffen. Im Übrigen wird für die Regelungen des Verwaltungsverfahrens eine Übergangsfrist bestimmt. Bis zum 31. Dezember 2009 können die Länder von nach altem Recht bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen des Verwaltungsverfah- rens nur dann abweichende Regelungen treffen, wenn der Bund das jeweilige Bundesgesetz im Bereich des Ver- waltungsverfahrens geändert hat (Art. 125b Abs. 2 GG). Der Bund wird diese Übergangsphase nutzen, um mit den Ländern das Gespräch zu suchen und sich dafür ein- setzen, dass bundesweite Standards auch weiterhin ge- sichert bleiben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) (Drucksache 16/890, Fragen 32 und 33): In welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, den Lü- ckenschluss der Autobahn 1, die für das Verkehrsnetz von großer nationaler und europäischer Bedeutung ist, da sie die Nordsee mit Italien verbindet, auf dem Abschnitt Blanken- heim (Nordrhein-Westfalen) und Daun (Rheinland-Pfalz)? In welcher Reihenfolge sollten die Bauabschnitte erfolgen, und welche Zeitvorgaben werden dafür jeweils gemacht? Zu Frage 32: Der Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwi- schen Blankenheim und Daun ist im Vordringlichen Be- darf des Bedarfsplans des Fernstraßenausbaugesetzes enthalten. Damit sind die Voraussetzungen zur Planung bis zur Baureife geschaffen und der Planungsauftrag er- teilt. Zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Bun- desfernstraßen sind nach Art. 85 und 90 Grundgesetz die Länder. Die Abschnitte Blankenheim bis Lommersdorf, Lommersdorf bis Adenau sowie Adenau bis Kelberg be- finden sich in der Planfeststellung zur Erlangung des Baurechts. Der Abschnitt Kelberg bis Daun ist in Bau. Ein erster Teilabschnitt zwischen Rengen und Daun ist seit 6. Dezember 2005 unter Verkehr. Zu Frage 33: Der Baufortschritt ist abhängig von der Erlangung der Baurechte durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Aussagen zu einem Gesamtfertigstel- lungstermin sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/890, Fragen 35 und 36): Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem Ge- setzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Föderalismus- reform) unter den „Grundsätzen des Naturschutzes“, und was soll außer den im so genannten Begleittext aufgeführten Ne- gativbeispielen für „Grundsätze des Naturschutzes“ weiter der Abweichung offen stehen? Z t l d A s w d E d s h Z s z s G z e z – w n b r n z n A d d G 1 G f d h w G N (C (D Wie wird vonseiten der Bundesregierung begründet, dass durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Abwei- chungsrechte und der damit einhergehende Anwendungs- vorrang von Landesrecht vor Bundesrecht dem verfassungs- rechtlichen Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ widersprochen wird? u Frage 35: Der Gesetzentwurf ist am 10. März 2006 als Frak- ionsentwurf in den Deutschen Bundestag und als gleich autender Gesetzesantrag mehrerer Länder in den Bun- esrat eingebracht worden. Mit der Formulierung in rt. 72 Abs. 3 Nr. 2 GG neu („Grundsätze des Natur- chutzes“) soll dem Bund die Möglichkeit eingeräumt erden, in allgemeiner Form Grundsätze zum Schutz er Natur bundesweit verbindlich festzulegen. Ein in inzelheiten gehendes und abschließendes Verständnis ieser Bezeichnung hat sich im Zusammenhang mit die- er neuen Verfassungsbestimmung bislang noch nicht erausgebildet. u Frage 36: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ieht vor, die Kategorie der Rahmengesetzgebung ab- uschaffen. Die Materien der bisherigen Rahmenge- etzgebung sollen überwiegend in die konkurrierende esetzgebungskompetenz verlagert werden. Im Gegen- ug sollen die Länder bei diesen Materien die Befugnis rhalten, von Bundesgesetzen abweichende Vorschriften u treffen. Dabei sollen jedoch für bestimmte Teilgebiete die so genannten „abweichungsfesten Kerne“ – Ab- eichungen der Länder ausgeschlossen sein. Im Verhält- is zu Art. 31 GG, der den Grundsatz „Bundesrecht richt Landesrecht“ fixiert, handelt es sich um Sonder- egelungen. Insgesamt ist der Gesetzentwurf das Ergeb- is eines politischen Prozesses mit dem Ziel eine Lösung u formulieren, die die Belange beider staatlichen Ebe- en (Bund und Länder) angemessen berücksichtigt. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 39): Würde eine finanzielle Zuwendung des Bundes, wie sie im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes 2004 im Titel 633 01 „Sanierung des Erfurter Johann-Gutenberg-Gymnasiums im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002“ etatisiert wurde, nach der von der Bundesregierung ge- planten Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalis- musreform zukünftig ausgeschlossen sein? Der Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 mit 7 Toten im Gutenberg-Gymnasium hat weit über die renzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus Betrof- enheit, Entsetzen und Trauer ausgelöst. Die Beseitigung er Folgen dieser Tat ist nicht ausschließlich Angelegen- eit des Landes Thüringen bzw. der Stadt Erfurt ge- esen. Der Bund hat als Symbol seines Beistandes dem utenberg-Gymnasium zugesagt, die Herrichtung und eugestaltung des Schulgebäudes zu unterstützen. Die 1870 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) Haltung der Bundesregierung hinsichtlich einer solchen Unterstützung wird sich aufgrund der Föderalismus- reform nicht ändern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/890, Frage 40): Wie sieht der aktuelle Planungsstand der Bundesregierung für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 52 des Berufs- bildungsgesetzes (BBiG) aus? Seit dem Jahr 2001 besteht die gesetzliche Grundlage, eine Interessenvertretung für Auszubildende in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung zu organi- sieren. Dies kann auch durch autonome Regelung bei der jeweiligen Einrichtung ausgestaltet werden; eine Rechts- verordnung, die das BMBF nach § 52 BBiG erlassen kann, ist dafür rechtlich nicht vorausgesetzt. Aus den je- weiligen Einrichtungen oder vonseiten der betroffenen Auszubildenden sind allerdings bisher keine entspre- chenden Impulse bekannt. Die Bundesregierung bewer- tet das Engagement von Auszubildenden im Rahmen von Jugend- und Auszubildendenvertretungen als prinzi- piell gutes Medium zum frühzeitigen Erproben und Aus- üben gesellschaftlicher Mitwirkungsrechte. Allerdings ist die Schutzbedürftigkeit der Auszubildenden bei Bil- dungsträgern gegenüber einer typisch unternehmeri- schen Tätigkeit mit besonderen wirtschaftlichen Eigen- interessen erkennbar gemindert: Für diese Ausbildenden besteht daher kein exakt gleich hoher Schutzbedarf und der für eine Interessenvertretung erforderliche Aufwand ist – auch im Interesse eines in diesem Bereich weiterhin erforderlichen breiten Angebots von Ausbildungsstellen – mit Augenmaß zu begrenzen. Inhalt und Reichweite ei- ner Verordnung gem. § 52 BBiG, die der Bund erlassen kann, sind unter den zu beteiligenden Gruppen umstrit- ten. Die Bundesregierung wird daher im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ein Meinungsbild zum Bedarf und zu einer konsensfähigen Ausgestaltung einer Verordnung im Sinne von § 52 BBiG einholen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/890, Frage 41): Wie bewertet die Bundesregierung das Nichtvorhan- densein einer Schuldendeckelung beim Studienkreditmodell der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor dem Hintergrund, dass aus Gründen der besseren Planbarkeit für Studierende und der Erhöhung der Chancengleichheit im Jahr 2001 eine Schulden- deckelung von 10 000 Euro (damals 20 000 DM) beim Bun- desausbildungsförderungsgesetz beschlossen wurde? Bei dem Studienkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich um ein Eigenmittel- programm der KfW, das im Auftrag des Bundes angebo- te i E ti ( f „ S R V d t i n d e Z g w A d A G s E f t D l e s k P E b z s t d u s d d a f ü g (C (D n wird, aber ohne staatliche Ausfallhaftung kalkuliert st. Demgemäß nimmt der Bund keinen unmittelbaren influss auf die konkrete Ausgestaltung der Kreditkondi- onen. Auch beim Bundesausbildungsförderungsgesetz BAfÖG) gilt die Deckelungsgrenze von 10 000 Euro nur ür das zinslose Staatsdarlehen, also für die so genannte Normalförderung“. Nur in diesem engeren Bereich der ozialleistung während der Erstausbildung innerhalb der egelstudiendauer lässt sich die besondere staatliche erantwortung mit gleichzeitiger Begrenzung der indivi- uellen Beteiligung durch eine Rückzahlungsverpflich- ung rechtfertigen. Für das BAfÖG-Bankdarlehen gibt es nsoweit dagegen keine Deckelungsgrenze. Ebenso we- ig ist eine Veranlassung erkennbar, den Studienkredit er KfW mit einer Deckelung zu versehen, die nur über ine massive staatliche Ausfallhaftung oder über einen insaufschlag möglich wäre, der das gesamte Kreditpro- ramm für Darlehensnehmer uninteressant machen ürde. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der bgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/890, Frage 42): Ist es zutreffend, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Jahr 2005 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durchgeführt haben, im Rahmen der Zuweisung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2006 als Folge der Durchführung der Entgeltvariante im Vorjahr weni- ger Eingliederungsmittel erhalten, und, wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Einsatz von arbeits- marktpolitischen Instrumenten mit guter Eingliederungspro- gnose wie den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante in Zukunft nicht durch geringe Eingliederungsmittel im Folge- jahr sanktioniert wird? Die Verteilung der auf Bundesebene bei der Grund- icherung für Arbeitsuchende zur Verfügung stehenden ingliederungsmittel auf die einzelnen Kreise und kreis- reien Städte erfolgt nach den in der Eingliederungsmit- el-Verordnung 2006 festgelegten Verteilungsquoten. ie Verteilungsquoten werden entsprechend der Rege- ung des § 46 Abs. 2 Satz 2 SGB II anhand der Zahl der rwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den einzelnen Krei- en und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung einer reisspezifischen Grundsicherungsquote bestimmt. Die ersonen, die sich in einer Arbeitsgelegenheit nach der ntgeltvariante entsprechend § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II efinden, sind jedoch nur dann hilfebedürftig, wenn sie usätzlich zu dem Arbeitsentgelt einen ergänzenden An- pruch auf Arbeitslosengeld II oder zumindest auf Leis- ungen für Unterkunft und Heizung haben. Ist dies nicht er Fall, das heißt können diese Personen ihren Lebens- nterhalt vollständig aus dem Arbeitsentgelt bestreiten, ind diese Personen nicht hilfebedürftig und werden aus iesem Grund auch nicht bei der Verteilung der Einglie- erungsmittel berücksichtigt. Darüber hinaus gilt es uch, die Rahmenbedingungen für die Eingliederungs- örderung so zu gestalten, dass keine Anreize für eine berhöhte Inanspruchnahme der Förderung von Arbeits- elegenheiten nach der Entgeltvariante geschaffen wer- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1871 (A) ) (B) ) den. Denn nur so kann vermieden werden, dass durch eine Vielzahl solcher Maßnahmen neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I geschaffen werden und so eine Ver- schiebung von einem Unterstützungssystem in ein ande- res bewirkt wird. Gleichwohl kann dieses Instrument im Einzelfall sinnvoll sein und ist aus diesem Grund in das SGB II aufgenommen worden. Voraussetzung für eine stärker am Erfolg orientierte Mittelverteilung ist die Einführung einer Steuerung, bei der an der Wirkung festgemachte Ziele vorgegeben und Vergleichsgruppen gebildet werden. Ein solches Steue- rungssystem wird im Jahr 2006 auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung eingeführt werden. Diese wurde am 1. August 2005 zwischen der Bundesagentur für Ar- beit, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem damaligen Bundesminis- terium für Wirtschaft und Arbeit geschlossen. Das Steuerungssystem ist bewusst davon losgelöst, aus- schließlich Förderinstrumente zu betrachten. Auf seiner Grundlage kann dann eine Mittelverteilung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 46 Abs. 2 SGB II erfol- gen, die Anreize für die Vermeidung der Hilfebedürftig- keit – beispielsweise durch Sofortangebote – und der Überwindung der Hilfebedürftigkeit – etwa durch Fall- management, Vermittlung und Eingliederungsförde- rung – schafft. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Druck- sache 16/890, Fragen 43 und 44): Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Regelung der nach dem SGB II „Grundsicherung für Ar- beitsuchende“ gewährten Leistungen für Unterkunft und Hei- zung ab dem Jahr 2007, und ist davon auszugehen, dass der Bund sich auch zukünftig an der Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen wird? Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass unter Berücksichtigung der Feststellung der tatsächlichen Kosten die Aufwendungen zur Finanzierung der Leistungen für Un- terkunft und Heizung nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ab dem Jahr 2007 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden so aufgeteilt werden, dass die Kommunen die ihnen im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung versprochene Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bei den So- zialhilfeausgaben erhalten, und ist eine Revision im Jahr 2006 vorgesehen? Die Vorschriften des § 46 Abs. 5 SGB II sehen vor, dass die Kommunen im Zuge des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Für die Sicher- stellung dieser Entlastung beteiligt sich der Bund an den Kosten für Unterkunft der SGB-II-Bezieher. Da im Ver- mittlungsausschuss im Juni 2004 keine abschließende Verständigung über die Höhe der Bundesbeteiligung er- reicht werden konnte, wurde diese zunächst auf 29,1 Prozent festgelegt und eine Revision der Bundesbe- teiligung im Jahr 2005 vorgesehen. Die Berechung zur Revision sollte auf der Berechnungsgrundlage in der An- lage zu § 46 Abs. 9 SGB II basieren. Da die Verhandlun- g v S g K r J e i D i i e R d J z A R l w t 2 d d h m s A d A C Z t v m d b b f b n „ D V o (C (D en zur Revision auf verschiedenen Ebenen im Rahmen on Spitzengesprächen mit Ländern und kommunalen pitzenverbänden sowie im Bundesrat zunächst er- ebnislos verliefen, wurde – nach der Entscheidung im oalitionsausschuss – mit dem Ersten SGB-Il-Ände- ungsgesetz die Bundesbeteiligung abschließend für die ahre 2005 und 2006 auf 29,1 Prozent festgelegt. Dem- ntsprechend ist keine Revision der Bundesbeteiligung m Jahr 2006 vorgesehen. Nach der bisher verfügbaren atenlage ist davon auszugehen, dass die Kommunen nsgesamt auf diese Weise sowohl im Jahr 2005 als auch m Jahr 2006 um deutlich mehr als 2,5 Milliarden Euro ntlastet werden. Für die Jahre ab 2007 muss noch eine egelung für die Höhe der Bundesbeteiligung im laufen- en Jahr gefunden werden. Da der Bund sich auch in den ahren ab 2007 an den Kosten für Unterkunft und Hei- ung beteiligen wird, arbeitet das Bundesministerium für rbeit und Soziales derzeit an einem Vorschlag für die egelung der Höhe der Bundesbeteiligung ab 2007. Es iegen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse vor. Es ird hierbei aber ausdrücklich an der politisch zugesag- en und gesetzlich verankerten Entlastung in Höhe von ,5 Milliarden Euro weiter festgehalten. Allerdings kann er Bund gemäß der geltenden Finanzverfassung keine irekten Finanzbeziehungen mit den Kommunen einge- en. Er kann auch keine finanzielle Lücke bei den Kom- unen schließen, die entsteht, falls die Länder ihre Ein- parungen im Bereich Wohngeld nicht weiterleiten. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der bgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/ SU) (Drucksache 16/890, Fragen 45 und 46): Wie erklärt die Bundesregierung die zum Teil erheblichen Abweichungen zwischen den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Zahl der arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen in den so genannten Optionskommunen und der Zahl, die von den kommunalen Trägern selbst ermittelt wird (vergleiche „Frankfurter Rundschau“ vom 3. März 2006)? Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft der Arbeits- marktstatistik durch die erheblichen Abweichungen zwischen den Daten der kommunalen Träger und den Daten der BA ge- fährdet, und wenn nein, aus welchem Grund nicht? u Frage 45: Der von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Sta- istik der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen die on den Trägern auf Grundlage von § 51 b SGB II über- ittelten Daten zugrunde. Die Übermittlung der Daten er Träger, die die Software der Bundesagentur für Ar- eit „A2LL“ benutzen – das sind vor allem die in Ar- eitsgemeinschaften zusammenarbeitenden Träger – er- olgt automatisch. Die Träger, die eine eigene Software enutzen – das sind vor allem die zugelassenen kommu- alen Träger – müssen ihre Daten nach dem Standard XSozial“ an die Bundesagentur für Arbeit übertragen. iese Übertragung führte in der Vergangenheit zu einer ielzahl von Problemen, da die übertragenen Datensätze ftmals noch nicht die vorgeschriebene Form haben und 1872 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 (A) ) (B) ) damit nach Durchführung der Plausibilitätsprüfungen der Bundesagentur für Arbeit nicht immer vollständig berücksichtigt werden können. Dies führt häufig zu einer Abweichung der Zahl der tatsächlich berücksichtigten Datensätze von der Zahl der gelieferten Datensätze. Es können jedoch nur die Daten in der Statistik der Grund- sicherung für Arbeitsuchende berücksichtigt werden, die nach einem bundeseinheitlichen Qualitätsstandard er- fasst werden. Das heißt, es müssen bestimmte Min- destanforderungen an die Daten wie eine eindeutig zuor- denbare Bedarfsgemeinschaftsnummer erfüllt sein, um die Ansprüche an Vergleichbarkeit und Kontinuität der Daten zu gewährleisten. Zudem müssen sich die Ergeb- nisse der Statistik auf einen bundeseinheitlichen Stichtag bzw. einen bundeseinheitlichen Zeitraum beziehen. Zu Frage 46: Die Bundesagentur für Arbeit legt für die Erstellung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende die von den Trägem nach § 51 b SGB II übermittelten Daten zugrunde (vergleiche Antwort zu Frage 39). Abweichun- gen der offiziellen Statistikdaten zu den auf Ebene der zugelassenen kommunalen Trägern ermittelten Daten er- geben sich dadurch, dass Daten, die den Ansprüchen an Kontinuität und Vergleichbarkeit nicht genügen – das heißt die Daten die nicht plausibel auswertbar sind – in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht berück- sichtigt werden können. Die mangelnde Plausibilität von Daten kann grundsätzlich zwei Ursachen haben: Einer- seits können die Daten eines eigentlich bestandswirk- samen (das heißt tatsächlich existierenden) Leistungsfalls falsch erfasst oder falsch übermittelt werden. In diesem Fall entsteht eine Untererfassung, da der Leistungsfall eigentlich in der Statistik berücksichtigt werden sollte; die Aussagekraft der Statistik wird vermindert. Andererseits soll gerade durch die Plausibilitätsprüfung sichergestellt werden, dass Leistungsfälle, die doppelt oder zu einem falschen Zeitpunkt erfasst oder anderwei- tig falsch ausgewiesen wurden, in der Statistik nicht auf- tauchen. In diesem Fall wird die Aussagekraft und die Qualität der Statistik durch die Nichtberücksichtigung dieser Daten erhöht. Grundsätzlich wird es im Rahmen jeder Statistik zu einer gewissen Abwägung zwischen den Anforderungen an Vollständigkeit auf der einen und Kontinuität und Vergleichbarkeit auf der anderen Seite kommen. Da diese Probleme jedoch nur bei einer be- grenzten Zahl von Kreisen und kreisfreien Städten in er- heblichem Umfang auftreten, wird die Aussagekraft der Arbeitsmarktstatistik auf Bundesebene nicht wesentlich beeinträchtigt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- sache 16/890, Frage 47): Wird es, wenn es bis 2015 beim durchschnittlichen Lohn- wachstum der letzten zehn Jahre von etwa 1 Prozent bleibt, aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors, des Riester-Faktors und c w r b p Z A 2 t u r R t f s f t d g S t K w l A R s g s s B m d s A d A s z s t d (C (D des geplanten Nachholfaktors bis 2015 nur Nullrunden bei der Rentenanpassung geben, da die genannten Faktoren die Ren- tenanpassung um etwa 1 Prozent gegenüber der Lohnentwick- lung abbremsen, und sieht die Bundesregierung eine solche Entwicklung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts aus dem Urteil vom 31. Juli 2002 – B 4 RA 120/00 –, nach dem bei positivem Lohnwachstum zumindest ein Inflationsausgleich für die Renten erfolgen muss? Selbst unter Berücksichtigung des im Rentenversi- herungsbericht modellhaft ab 2012 in Schritten zu je- eils 0,4 Prozentpunkten unterstellten Nachholens nicht ealisierter Dämpfungen der Rentenanpassung kommt es ei Lohnraten von 1 Prozent bis zum Jahr 2015 noch zu ositiven Rentenanpassungen. Dies hat zwei Ursachen: um einen läuft die anpassungsdämpfende Wirkung des ltersvorsorgebeitrags, also die Riester-Treppe, im Jahr 011 aus. Zum anderen dämpft der Nachhaltigkeitsfak- or die Rentenanpassungen bis 2015 im Durchschnitt nur m 0,15 Prozentpunkte pro Jahr. Das Nachholen nicht ealisierter Dämpfungen der Rentenanpassungen im entenversicherungsbericht ist lediglich eine modell- echnische Umsetzung dieser Maßnahme und keine Vor- estlegung einer konkreten Ausgestaltung. Das Bundes- ozialgericht (BSG) hat in dem angesprochenen Urteil estgestellt, dass „die lohn- und gehaltsorientierte Ren- enanpassung“ nur insoweit von der Eigentumsgarantie es Art. 14 GG erfasst sei, als sie „innerhalb der System- renzen der gesetzlichen Rentenversicherung dem chutz bereits erworbener geldwerter Rechte vor infla- ionsbedingten Einbußen zu dienen bestimmt“ sei. Vor aufkraftverlusten sollten die Rentner nur geschützt erden, „wenn dies auch den aktiv Beschäftigten ge- ingt“. Die bestehende Anpassungsformel steht nach uffassung der Bundesregierung im Einklang mit der echtsprechung des BSG. Das geltende Rentenrecht ieht nämlich auch nach Einfügung des Altersvorsor- eanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors in die Anpas- ungsformel eine lohn- und gehaltsorientierte Anpas- ung der Renten auf der Grundlage der Entwicklung der ruttolöhne vor. Die Rentenanpassungsformel stellt da- it auch für die Zukunft einen Gleichklang zwischen er Situation der Rentner und der aktiv Beschäftigten icher. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- ache 16/890, Frage 48): Wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 1,5 Pro- zent Lohnwachstum in 2005 und 2006 im Jahr 2007 auf deutlich über 20 Prozent ansteigen wie im Rentenversicherungsbericht 2005 auf Seite 41 angegeben, und welche Beitragssatzerhö- hung plant die Bundesregierung im Falle eines Lohnwachs- tums von nur 1 Prozent? Eine durchschnittliche Lohnentwicklung von 1,5 Pro- ent wird in der unteren Lohnvariante des Rentenver- icherungsberichts in den Jahren von 2010 bis 2019 un- erstellt In den Jahren bis einschließlich 2009 wird von en mittelfristigen Lohnannahmen der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 1873 (A) (C) (B) (D) jeweils 1 Prozentpunkt abgesetzt. Dies bedeutet, dass in der unteren Lohnvariante des Rentenversicherungsbe- richts die Löhne für die Jahre 2006 und 2007 nicht um 1,5 Prozent pro Jahr steigen, sondern fast stagnieren. Bei einer solchen Lohnentwicklung müsste der Beitragssatz im Jahr 2007 tatsächlich über die 20-Prozent-Marke stei- gen. Von einer solchen Lohnentwicklung ist jedoch nicht auszugehen, wie auch neueste Prognosen der Wirt- schaftsforschungsinstitute bestätigen. In der maßgebli- chen mittleren Lohnvariante des Rentenversicherungs- berichts wird ein Lohnwachstum von + 0,7 Prozent für das Jahr 2006 unterstellt. Dabei ergibt sich ein Beitrags- satz von 19,9 Prozent im Jahr 2007. Dies gälte auch für eine Lohnrate von 1 Prozent. Bei einer Lohnentwicklung von 1,5 Prozent dürfte der Beitragssatz von 19,9 Prozent im Jahr 2007 mehr als auskömmlich sein. 24. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Hans-Josef Fell


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Diese Bewertung teile ich nicht. Aber ich gebe gerne

      zu, dass sich mit der Umstellung von einer steuerlichen
      Förderung auf eine ordnungsrechtliche Regelung sehr
      viele Aspekte ergeben. Diese Aspekte werden von eini-
      gen Ressorts wahrgenommen. Das Landwirtschafts-
      ministerium ist genauso wie das Verkehrsministerium,
      das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium
      und das Finanzministerium einbezogen. Dies wird Ge-
      genstand der Beratungen des Bundes sein.

      Die Bundesregierung wird dann entsprechende Eck-
      punkte vorlegen, um möglichst viele der Probleme, die
      Gegenstand der Gespräche sind, aufzugreifen. Die Bun-

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      (C (D esregierung wird diese Eckpunkte zur Debatte stellen, evor sie nach Lage der Dinge und im Zusammenhang it dem Bundeshaushalt 2007 entscheidet, in dem, wie ch schon sagte, die steuerliche Förderung auf eine ordungsrechtliche Regelung umgestellt werden soll. Nächste Frage hat der Kollege Franz Obermeier. Herr Minister, wir alle wissen, dass die Volkswirt chaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht zuletzt nter sehr hohen Energiepreisen leidet. Wenn ich das ichtig verstanden habe, dann sollen die Biokraftstoffe it einer Beimischung voll besteuert werden. Befürch en Sie und die Bundesregierung nicht, dass die deutsche ineralölwirtschaft diesen Umstand dazu verwenden ird, die Mineralölpreise und damit die Kraftstoffpreise wischen 5 und 7 Cent pro Liter zu erhöhen? Der Aspekt, dass mit einer solchen Umstellung mög icherweise preisfördernde Entwicklungen verbunden ind, spielte heute in den Beratungen des Kabinetts insesondere durch einen Beitrag meines Kollegen Gabriel ine Rolle. Insofern ist dieses Risiko bereits Gegenstand er Erörterung der Bundesregierung, ohne dass ich Ihen jetzt eine Lösung in Aussicht stellen kann. Aber dieer Aspekt ist auf dem Bildschirm, wenn ich mich so mgangssprachlich ausdrücken darf. Damit sind wir am Ende der Fragen zur Kabinettssit ung. Ich darf fragen, ob es darüber hinaus noch weitere ragen allgemeiner Art gibt? – Das ist nicht der Fall. ann beende ich die Befragung. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie ersönlich Bericht erstattet haben. Das ist eine erfreulihe Erscheinung, die leider nicht üblich ist. Vielen Dank. Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde – Drucksache 16/890 – Wir beginnen die Fragestunde mit dem Geschäftsbeeich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Bentwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär hristian Schmidt zur Verfügung. Wir beginnen mit der Frage 1 der Kollegin Monika azar: Welche Aussagen über geplante Transporte militärischen Großgerätes in russischen Antonov-Transportflugzeugen enthält der Vertrag, auf den ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung laut „Leipziger Volkszeitung“ vom 1. Februar 2006 – „NATO-Flieger ab März in Leipzig“ – hingewiesen hat? C Herr Präsident! Die Frage, Frau Kollegin, ist wie folgt u beantworten: „Outsized cargo“ wird gemäß NATO Pa Länge 2 057,4 Zentimeter – wenn ich richtig rechne, sind das etwa 20 Meter – mal Breite 297,18 Zentimeter mal Höhe 266,7 Zentimeter. Dieser strategische Lufttransport von „outsized cargo“ stellt eine der markantesten Fähigkeitslücken der NATOund EU-Mitgliedstaaten dar. Deutschland hatte die Führung der gemeinsamen NATO/EU-Initiative „Strategic Airlift Interim Solution – SALIS übernommen. Dabei geht es um eine strategische Lufttransportzwischenlösung, bis genügend nationale Lufttransportkapazitäten verfügbar sind. Sie wissen, Frau Kollegin, dass die Bundeswehr gegen Ende dieses Jahrzehnts mit dem Airbus A400M, dem neuen Transportflugzeug, ausgerüstet wird. Im Nachgang zu umfangreichen Machbarkeitsstudien und einem internationalen Ausschreibungsprozess haben die 15 beteiligten Nationen Kanada, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Schweden – Schweden hat seinen Beitritt für nächste Woche angekündigt – mit dem Anbieter Ruslan SALIS GmbH im Januar 2006 einen Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren geschlossen. Die Ruslan SALIS GmbH ist eine Tochter der russischen Firma Volga-Dnepr mit Sitz in Leipzig. Sie kann dabei nicht nur auf die Luftfahrzeuge der Muttergesellschaft Volga-Dnepr zurückgreifen, sondern ist darüber hinaus eine Kooperation mit der ukrainischen Firma Antonov eingegangen. Das wesentliche Merkmal der verhandelten Lösung ist der gesicherte und zeitgerechte Zugriff auf die benötigte strategische Lufttransportkapazität für die Verlegung schneller Eingreifkräfte der NATO und der Europäischen Union. Darüber hinaus verschafft diese Initiative den beteiligten Nationen den gesicherten Zugriff auf Flugstundenkontingente für den jeweiligen nationalen Bedarf. Die operationellen Vorgaben werden durch eine Vollzeitcharter von zwei Luftfahrzeugen Antonov AN-124-100 – das sind die großen, buckligen Flugzeuge, stationiert in Leipzig/Halle – und den gesicherten Zugriff auf vier weitere Flugzeuge dieses Typs in sechs bzw. neun Tagen erfüllt. Der Einsatz der in Leipzig stationierten beiden Luftfahrzeuge ist grundsätzlich nur für die genannten 15 an SALIS beteiligten Nationen vorgesehen. Mit SALIS leisten die beteiligten Nationen einen sichtbaren Solidarbeitrag zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der NATO und der Europäischen Union. Insofern zielt die Initiative in der Tat auf den Transport von militärischem Großgerät, nach dem Sie gefragt hatten. Die nunmehr verhandelte Lösung ist die angemessene Antwort auf die politisch anerkannte Fähigkeitslücke von NATO und EU und erlaubt durch die ständige Verfügbarkeit von zwei dieser Großflugzeuge auch die unverzügliche Unterstützung von humanitären Operationen. Darüber hinaus stellt diese multinationale Lösung e f m s d d k w s t E z b d t I d I m d u d s t z l m d V L m w s d (C (D ine beispielgebende, von Deutschland erfolgreich geührte Initiative hinsichtlich der harmonischen Zusamenarbeit von NATO und EU in einem anerkannt kriti chen Bereich dar. Ihre Nachfrage, bitte. Ich habe zwei kurze Nachfragen. Sie sprachen davon, ass zwei Maschinen in Leipzig stationiert sind. Sind sie ort bereits stationiert und in Betrieb und ist schon beannt, wann sie durch die neuen Maschinen abgelöst erden? Denn wie Sie sich sicherlich vorstellen können, tellen sie für die Anwohner eine ziemlich starke Belasung dar. Sie hatten gesagt, dass die Bundeswehr bis nde dieses Jahrzehnts mit dem neuen Transportflugeug ausgerüstet wird. Ist der Zeitrahmen konkret absehar? C Frau Kollegin, der offizielle Beginn der SALIS-Initiaive ist am 23. März – also nächste Woche – vorgesehen. ch vermute, dass kurz vorher bzw. zu diesem Zeitpunkt ie beiden Flugzeuge in Leipzig stationiert werden. Die ntention dieser Stationierung in Leipzig besteht neben ilitärstrategischen Überlegungen in dem Interesse an er wirtschaftlichen Stärkung des Großraums Leipzig nd des Flughafens. Weitere Flugzeuge werden nicht auerhaft in Leipzig stationiert. Die Interimslösung SALIS wird dann zu beenden ein, wenn der Zulauf der jeweiligen nationalen Luftransportkapazitäten erfolgt ist. Einen konkreten Endeitpunkt kann ich Ihnen aber nicht nennen. Eine weitere Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Vie en Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht er Parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz zur erfügung. Wir beginnen mit der Frage 2 der Kollegin Dr. Gesine ötzsch: Wie viele Vorstände von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen sind der gesetzlichen Regelung nach dem GKV-Modernisierungsgesetz nicht gefolgt und haben die Höhe ihrer jährlichen Vergütungen zum 1. März 2006 noch nicht offen gelegt und was haben die Aufsichtsbehörden in den Fällen unternommen, in denen dieser gesetzlichen Pflicht erneut nicht gefolgt wurde? Bitte, Herr Schwanitz. R Frau Kollegin Dr. Lötzsch, ich beantworte Ihre Frage ie folgt: Im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung tehenden Zeit konnte eine entsprechende Abfrage bei en einzelnen Landesaufsichtsbehörden leider nicht Parl. Staatssekretär Rolf Schwanitz durchgeführt werden. Was den aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit betrifft, so haben hier alle Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die beiden Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die Veröffentlichungen für ihren eigenen Bereich zum 1. März 2006 termingerecht vorgenommen. Das Bundesversicherungsamt weist darauf hin, dass sich nach dem Veröffentlichungsstand 9. März 2006 für seinen aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich folgender Sachstand ergibt: Zur Veröffentlichung verpflichtet waren 124 Kassen. Noch nicht veröffentlicht: 29 Kassen. Davon nicht veröffentlicht wegen anhängiger Klageverfahren: 16 Kassen. Ausstehende Veröffentlichungen: 13 Kassen. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen zwei Jahren geht das Bundesversicherungsamt davon aus, dass im Laufe des Monats März 2006 noch weitere Veröffentlichungen erfolgen werden. Spätestens zu Beginn des Monats April 2006 wird das Bundesversicherungsamt mit den Kassen, die noch nicht veröffentlicht haben und bei denen keine Klageverfahren anhängig sind, Kontakt aufnehmen, die Gründe für die unterbliebene Veröffentlichung erfragen und die Veröffentlichung im Bedarfsfall mit den zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln durchsetzen. In den Fällen, in denen die Veröffentlichung zu spät erfolgte, werden die Kassen aufgefordert, zukünftig termingerecht zum 1. März zu veröffentlichen. Da die Mitgliederzeitschriften zu unterschiedlichen Terminen erscheinen, lässt sich derzeit noch keine abschließende Bewertung über den dortigen Veröffentlichungsstand abgeben. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten beiden Jahren lässt sich aber bereits heute sagen, dass diejenigen Kassen, die im Bundesanzeiger veröffentlichen, in der Regel das Vorstandsgehalt auch in den Mitgliederzeitschriften bekannt geben. Eine Nachfrage, Frau Dr. Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, wenn ich mich richtig erinnere, war in der letzten Diskussion über diese Problematik noch von 20 anhängigen Klagen die Rede. Sie sagen nun, es seien 16 Klagen. Sind Klagen entschieden worden und, wenn ja, wie? R Frau Kollegin Dr. Lötzsch, nach meinem Kenntnisstand hat sich die Klagesituation im Vergleich zur Antwort auf diese Frage, die zuletzt, wenn ich mich richtig erinnere, im Januar dieses Jahres Gegenstand einer Fragestunde war, nicht verändert. Nach meiner Erinnerung, vorbehaltlich des Protokolls, waren 22 Klagen anhängig. Es hat eine rechtskräftige Entscheidung gegeben. Das ist nach wie vor die Situation. D w g z d s m e g n d L m v K b g b g K g h 2 t V c e A 3 K n s G i d v s r (C (D Eine weitere Nachfrage? – Bitte schön, Frau r. Lötzsch. Uns alle interessiert, wie diese Klage entschieden orden ist; denn im Gesetz ist, wie wir alle wissen, festelegt, dass die Vorstände der Krankenkassen ihre Beüge veröffentlichen müssen. Ist die Klage zugunsten er Vorstände oder – ich vereinfache es einmal – des Geetzes entschieden worden? R Die eine Klage ist zugunsten der Aufsichtsbehörde ntschieden worden. Das Gericht hat also die Klageründe seitens des Vorstandes, der Klage erhoben hatte, icht anerkannt. Der Auffassung des Gesetzgebers und er Aufsichtsbehörde ist im Urteil entsprochen worden. Wir kommen nun zur Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine ötzsch: Wie viele Gehälter von Vorständen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen wurden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Jahren 2005 und 2006 beanstandet, weil sie nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgten? Bitte, Herr Schwanitz. R Frau Kollegin, wie bereits bei der Beantwortung der orangegangenen Frage dargelegt, konnte wegen der ürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine Abfrage ei den einzelnen Landesaufsichtsbehörden nicht durcheführt werden. Im aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsereich des Bundesministeriums für Gesundheit – dabei eht es um die Aufsicht über die Spitzenverbände der rankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereiniungen – waren Vorstandsverträge nicht zu beanstanden. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder aben im Rahmen der 66. Arbeitstagung am 28. und 9. April 2005 in Dresden beschlossen, gemeinsam Krierien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von orstandsvergütungen und sonstigen dienstvertraglihen Vereinbarungen zu erarbeiten. Das daraufhin von iner Arbeitsgruppe erstellte Arbeitspapier haben die ufsichtsbehörden auf ihrer 67. Arbeitstagung am . und 4. November 2005 in Magdeburg zustimmend zur enntnis genommen und beschlossen, es hinsichtlich eu abzuschließender Verträge zur Grundlage ihrer Aufichtsführung zu machen. Das Bundesministerium für esundheit hat ebenso wie das Bundesversicherungsamt n seinem aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich auf iese gemeinsame Beschlusslage der Aufsichtbehörden erwiesen. Bei der Beschlussfassung war Folgendes zu berückichtigen: Nach der Entscheidung des Bundessozialgeichts vom 28. Juni 2000, Aktenzeichen B6 KA 64/989, Parl. Staatssekretär Rolf Schwanitz hat der Versicherungsträger nach § 69 Abs. 2 SGB IV bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sicherzustellen, dass er die ihm obliegenden Aufgaben zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen kann. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist geklärt, dass die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei aller begrifflichen Unschärfe rechtliche Gebote darstellen, die vom Versicherungsträger zu beachten sind und deren Nichtbeachtung mit den Mitteln der Aufsicht gemäß § 89 Abs. 1 SGB IV beanstandet werden kann. Allerdings steht dem Versicherungsträger bei Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Einschätzungsprärogative zu, die die Aufsichtsbehörde zu respektieren hat. Es besteht zunächst ein Vorrecht des Versicherungsträgers zur konkretisierenden Anwendung dieser Haushaltsgrundsätze. Ihm muss ein gehöriger Einschätzungsspielraum bleiben. Lediglich eindeutige Grenzüberschreitungen dürfen von der Aufsichtsbehörde als rechtswidrig beanstandet werden. Es ist deshalb schwierig, für den Bereich der Krankenkassen einen marktgerechten Maßstab für die Vergütung zu finden, da weder ein direkter Vergleich mit Unternehmen der freien Wirtschaft noch ein Vergleich zum Beispiel mit Behörden möglich ist. Es obliegt in erster Linie nicht den Aufsichtsbehörden, sondern den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten der Krankenkassen, für die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit insbesondere auch bei der Vereinbarung der Vorstandsvergütungen zu sorgen. Nachfrage, Frau Lötzsch? Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, wie wir alle wissen, werden die Vorstände der Krankenkassen von den Beiträgen der Versicherten bezahlt. Wir alle wissen – das vielleicht zum besseren Verständnis für die Zuschauer –, dass wir als Versicherte alles Mögliche nachweisen und häufig Einschnitte hinnehmen müssen. Ich begrüße zunächst einmal die strengeren Richtlinien, die jetzt erlassen wurden. Ich möchte wissen, wie viele Vorstände von Krankenkassen gleichzeitig Vorstand mehrerer Kassen sind. Das ist ja durch die neuen Richtlinien ausdrücklich untersagt worden. Gibt es noch Fälle, dass Vorstände von Krankenkassen gleichzeitig im Vorstand anderer Kassen sind? R Frau Kollegin Dr. Lötzsch, die Frage kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Ich würde das gerne schriftlich nachreichen. Weitere Nachfrage? S S v P m k t g P k l l e h b e s T a b L 1 r g 1 l d h (C (D Ja. – Es wäre sehr nett, wenn Sie das tun würden, Herr taatssekretär. Ich würde unter Bezugnahme auf die Richtlinien, die ie dargestellt haben, gerne des Weiteren wissen, wie iele dieser Vorstände immer noch erfolgsunabhängige rämien erhalten. R Das beziehe ich gerne in die Antwort ein. Danke schön. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich der Bundesanzlerin und des Bundeskanzleramts. Zur Beantworung steht der Staatsminister Bernd Neumann zur Verfüung. Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Cornelia ieper auf: Wie weit sind vor dem Hintergrund, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, in seiner Antrittsrede vor dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2005 erklärt hat, die Bundesregierung habe das Ziel der Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder in ihr 100-Tage-Programm aufgenommen, die Fusionsverhandlungen bisher fortgeschritten und wann ist mit dem Vollzug der Fusion zu rechnen? B Die Fusion der Kulturstiftungen wurde von den Koaitionspartnern als ein kulturpolitisches Ziel in den Koaitionsvertrag aufgenommen. Bei der Komplexität der ine solche Fusion begleitenden Probleme war von vornerein klar, dass nicht die Fusion selbst, sondern die vorereitenden Gespräche und Verhandlungen innerhalb der rsten drei Monate meiner Amtszeit eingeleitet werden ollten. Dies ist auch geschehen. Dabei wirft dieses hema – wie in der Vergangenheit – schwierige Fragen uf, die das Bund-Länder-Verhältnis im Kulturbereich etreffen. Gleichwohl gestaltet sich die Arbeit mit den ändervertretern offen und konstruktiv. Nachfrage, Frau Pieper. Herr Staatsminister, Sie haben sich selbst in Ihrem 00-Tage-Programm das Ziel gesetzt, diese Fusion zu ealisieren. Das würde bedeuten – so ist es mir zu Ohren ekommen –, dass dieses Projekt bereits bis zum 8. Mai – da findet die Sitzung der Chefs der Staatskanzeien statt – angeschoben wird. Ist dieser Termin unter em Gesichtspunkt dessen, was Sie soeben vorgetragen aben, noch zu halten? Ist er aus Ihrer Sicht richtig? Cornelia Pieper Oder wird das Vorhaben der Bundesregierung, diese Fusion voranzutreiben, einen längeren Zeitraum einnehmen? B Ich habe mir diesen Termin nie gesetzt. Ich weiß nicht, wie er – außer durch Ihre soeben gestellte Frage – verbreitet wird. Richtig ist, dass ich schon Ende letzten Jahres und Anfang dieses Jahres mit der Länderseite unmittelbaren Kontakt aufgenommen habe. Richtig ist auch, dass ich Wert darauf lege, die Verantwortlichen beider Stiftungen einzubeziehen. Nach den Vorgesprächen hat es eine erste Runde der Chefs der Staatskanzleien gegeben, die sich mit dieser Thematik befasst hat. Gegebenenfalls wird sich auch die Ministerpräsidentenkonferenz damit befassen. Aber da es, wie ich schon in meiner ersten Antwort ausführte, insbesondere auf der Länderseite nicht nur um die Frage der möglichen Fusion der beiden Stiftungen geht, sondern auch um den Wunsch, über die Kompetenzen, was die Kultur angeht, von Bund und Ländern generell zu reden, glaube ich, dass dieser Prozess eher länger dauert. Ziel ist es, möglichst zügig zu einer Entscheidung zu kommen. Was dafür zu tun ist, liegt aber nicht allein in meiner Hand. Das Ganze muss hiebund stichfest sein und auch die Interessen des Bundes müssen berücksichtigt werden. Das ist wichtiger, als irgendwelche Schnellschüsse zu machen. Das habe ich nicht vor. Zweite Nachfrage, bitte schön. Danke. – Hat die Bundesregierung vor, die Fusion der Kulturstiftungen auf dem Wege der Rechtsverordnung oder mit einem Gesetzentwurf zu realisieren? B Auch dies haben wir bisher nicht abschließend diskutiert. Diskutiert haben wir vielmehr die Aufgaben der Stiftung. Für mich als Vertreter des Bundes ist es ganz wichtig, dass der Ansatz, den die Kulturstiftung des Bundes jetzt vertritt, also zeitgenössische Kunst, innovative Projekte zu fördern, nicht zu kurz kommt. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass durch eine solche Fusion die Proportionen, auch in Bezug auf die jetzige Finanzverteilung, berücksichtigt werden. Unser Wunsch ist es – er ist auch den Ländern übermittelt worden –, dass die Länder ihren Beitrag, was Stiftungen angeht, erhöhen. Eine weitere Nachfrage des Kollegen Börnsen. S g m w S w s K d d l k F T d g g w p W w s m s n B t S l a n m r S E n B s r (C (D Herr Staatsminister, Sie haben deutlich gemacht, dass ie mit Ihren Plänen bezüglich der Fusion beider Stiftunen in den ersten 100 Tagen Ihrer Amtszeit zunächst einal Wort gehalten haben. Für uns als Parlamentarier ist ichtig, dass dieser Prozess in Gang gesetzt worden ist. (Cornelia Pieper [FDP]: Es ist doch gar nichts passiert! Das hat er doch gerade gesagt!)