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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/23 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart, Minister (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Drucksache 16/700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: 1754 A 1756 A 1758 B 1761 B 1763 D 1765 C 1766 C 1768 C 1769 D 1771 A 1787 B 1787 C 1788 B 1789 A 1790 C 1791 A Deutscher B Stenografisch 23. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Drucksache 16/813) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Föderalismusreform- Begleitgesetzes (Drucksache 16/814) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . D M A D V D D D A 1749 A 1749 A 1749 D 1752 D Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1773 A 1774 C undestag er Bericht ung 10. März 2006 t : r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1776 B 1777 B 1778 A 1779 C 1781 B 1782 B 1784 A 1785 B 1785 C 1786 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (Drucksache 16/387) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbrei- tung heranführen (Drucksache 16/834) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg 1791 D 1800 A 1800 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich, Paul Schäfer (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (Drucksache 16/448) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Abrüs- tung der taktischen Atomwaffen vorantrei- ben – US-Atomwaffen aus Deutschland und Europa vollständig abziehen (Drucksache 16/819) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nukle- aren Dammbruch verhindern – Indien an das Regime zur nuklearen Abrüstung, E D J T A J o S F ( K C U R D N A L A Z E R s p J A A 1792 A 1792 C 1793 C 1794 D 1795 C 1796 B 1797 B 1798 A 1798 C 1799 D 1799 D (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Krista Sager, Hans- osef Fell, Kai Boris Gehring, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige orschung in Europa stärken Drucksache 16/710) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der ückgewinnungshilfe und der Vermögensab- chöpfung bei Straftaten (Tagesordnungs- unkt 15) erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 A 1803 A 1804 B 1806 A 1807 A 1807 A 1808 A 1810 A 1811 B 1812 B 1813 C 1814 D 1815 A 1816 A 1816 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1749 (A) ) (B) ) 23. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1815 (A) ) (B) ) sammlung des EuroparatesKrichbaum, Gunther CDU/CSU 10.03.2006 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10.03.2006 Kramer, Rolf SPD 10.03.2006 Heidemarie Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Albach, Peter CDU/CSU 10.03.2006 Amann, Gregor SPD 10.03.2006 Andres, Gerd SPD 10.03.2006 Bätzing, Sabine SPD 10.03.2006 Binninger, Clemens CDU/CSU 10.03.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 10.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 10.03.2006 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Evers-Meyer, Karin SPD 10.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 10.03.2006 Freitag, Dagmar SPD 10.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 10.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 10.03.2006 Gleicke, Iris SPD 10.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 10.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 10.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 10.03.2006 Homburger, Birgit FDP 10.03.2006 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 10.03.2006 Kortmann, Karin SPD 10.03.2006 K L L L L M M M P R R R D S S S S S U W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten unert, Katrin DIE LINKE 10.03.2006 ange (Backnang), Christian SPD 10.03.2006 aurischk, Sibylle FDP 10.03.2006 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 10.03.2006 ips, Patricia CDU/CSU 10.03.2006 ogg, Ursula SPD 10.03.2006 üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 üller-Sönksen, Burkhardt FDP 10.03.2006* flug, Johannes SPD 10.03.2006 achel, Thomas CDU/CSU 10.03.2006 omer, Franz CDU/CSU 10.03.2006 oth (Esslingen), Karin SPD 10.03.2006 r. Schwall-Düren, Angelica SPD 10.03.2006 chwarzelühr-Sutter, Rita SPD 10.03.2006 eehofer, Horst CDU/CSU 10.03.2006 inghammer, Johannes CDU/CSU 10.03.2006 teppuhn, Andreas SPD 10.03.2006 tünker, Joachim SPD 10.03.2006 lrich, Alexander DIE LINKE 10.03.2006 ieczorek-Zeul, SPD 10.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1816 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Tages- ordnungspunkt 15) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der heute zu beratende Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Mit ihm soll zweierlei erreicht werden: Erstens. Finanziell geschädigte Opfer von Straftaten sollen besser gestellt werden bei der Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche. Zweitens. Das durch eine Straftat erlangte Vermögen fällt dem Staat zu, wenn das Opfer eines verurteilten Straftäters seine Ansprüche nicht innerhalb einer Drei- Jahres-Frist verfolgt hat. Dahinter steht die Idee, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen: „Crime does not pay!“ Der Gesetzentwurf regelt also im Wesentlichen die Frage, wie mit kriminellen Gewinnen umgegangen wird und wem sie unter welchen Umständen zustehen. Schon nach dem geltenden Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist es möglich, den aus einer Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteil – zum Beispiel den aus einem Betrug erlangten Gewinn – beim Beschul- digten sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf dient der Verbesserung der bestehenden und in der Praxis oft verwendeten Instrumentarien. Denn bisher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass kriminelle Gewinne an die beschuldigte oder gar schon verurteilte Person wieder herausgegeben werden mussten. Zurzeit kann der Staat keinen Zugriff auf das Vermö- gen nehmen, solange den Geschädigten der Straftat Er- satzansprüche zustehen. Sind die Opfer der Straftat je- doch unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche gar nicht, sperren sie doch eine Vermögensabschöpfung durch den Staat. Ihr vermeintlicher Schutz wird zum Vorteil für Kriminelle. Das nur vorläufig sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monate nach der Verurteilung zurückgegeben werden, obwohl rechts- kräftig feststeht, dass es sich um kriminell erlangtes Ver- mögen handelt. Was soll sich durch den Gesetzentwurf verändern? Der aus einer Straftat resultierende wirtschaftliche Ge- winn darf jetzt länger sichergestellt werden: Zunächst kann das Vermögen wie nach geltendem Recht für sechs Monate sichergestellt werden. Dieser Zeitraum soll künftig nicht mehr um drei, sondern – bei Vorliegen be- stimmter Tatsachen, die den Tatverdacht begründen – um sechs Monate verlängert werden können. Und nur wenn dringende Gründe vorliegen, darf die Maßnahme länger als zwölf Monate aufrechterhalten werden. Die Geschädigten haben zur Geltendmachung ihrer Ansprüche und zum Betreiben der Zwangsvollstreckung in das sichergestellte Vermögen drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Tä- ters im Strafverfahren zu laufen. i a l d v D d g s g r e i d R z R t S A g G n m V P t (C (D Damit die Opfer einer Straftat aber auch tatsächlich hre Ansprüche geltend machen können, soll die Staats- nwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger mittei- en, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen es Beschuldigten ergangen sind. Wenn Geschädigte die Drei-Jahres-Frist ungenutzt erstreichen lassen, fällt das Vermögen nun an den Staat. ieser so genannte Auffangrechtserwerb des Staates ist as Herzstück des Gesetzentwurfs und schließt die im eltenden Recht bestehende Lücke. Die Ergänzung der Vorschriften über die Zwangsvoll- treckung des Verletzten in die vorläufig gesicherten Ge- enstände und die Ausdehnung der Frist für die Auf- echterhaltung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen rleichtern den Opfern von Straftaten die Durchsetzung hrer Ansprüche. Die genannten Änderungen tragen den Bedürfnissen er Praxis und den Bedürfnissen der Verbrechensopfer echnung. Vereinzelt vorgebrachte Einwände gegen ein- elne Bestimmungen des Gesetzes werden wir im echtsausschuss prüfen und gegebenenfalls berücksich- igen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz zum chluss von allen Fraktionen mitgetragen werden wird. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung durch die Bundesregierung über die ak- tualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 15/5600, 16/480 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktentwick- lung von Alkopops und vergleichbaren Getränken – Drucksachen 15/5929, 16/480 Nr. 1.14 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung zu der Unterrichtung über die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaa- ten – Drucksache 15/5600 – Nachtrag und Aktualisierung – Drucksachen 15/5961, 16/612 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1817 (A) (C) (B) ) Innenausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.26 Drucksache 16/150 Nr. 1.27 Drucksache 16/150 Nr. 1.28 Drucksache 16/150 Nr. 1.29 Drucksache 16/150 Nr. 1.31 Drucksache 16/150 Nr. 1.35 Drucksache 16/150 Nr. 1.49 Drucksache 16/150 Nr. 2.10 Drucksache 16/150 Nr. 2.21 Drucksache 16/150 Nr. 2.22 Drucksache 16/150 Nr. 2.23 Drucksache 16/150 Nr. 2.30 Drucksache 16/150 Nr. 2.75 Drucksache 16/150 Nr. 2.79 Drucksache 16/150 Nr. 2.92 Drucksache 16/150 Nr. 2.149 Drucksache 16/150 Nr. 2.154 Drucksache 16/150 Nr. 2.45 Drucksache 16/150 Nr. 2.46 Drucksache 16/150 Nr. 2.50 Drucksache 16/150 Nr. 2.51 Drucksache 16/150 Nr. 2.58 Drucksache 16/150 Nr. 2.59 Drucksache 16/150 Nr. 2.61 Drucksache 16/150 Nr. 2.66 Drucksache 16/150 Nr. 2.70 Drucksache 16/150 Nr. 2.76 Drucksache 16/150 Nr. 2.82 Drucksache 16/150 Nr. 2.117 Drucksache 16/150 Nr. 2.183 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/150 Nr. 2.171 Drucksache 16/150 Nr. 2.167 Drucksache 16/150 Nr. 2.235 Drucksache 16/288 Nr. 1.2 Drucksache 16/288 Nr. 2.22 Drucksache 16/288 Nr. 2.38 Rechtsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.203 Drucksache 16/629 Nr. 2.9 Drucksache 16/629 Nr. 2.10 Finanzausschuss Drucksache 16/419 Nr. 1.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.33 Drucksache 16/419 Nr. 2.36 Drucksache 16/419 Nr. 2.39 Drucksache 16/419 Nr. 2.53 Drucksache 16/419 Nr. 2.63 Drucksache 16/419 Nr. 2.66 Drucksache 16/481 Nr. 1.10 Haushaltsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.17 Drucksache 16/150 Nr. 2.54 Drucksache 16/150 Nr. 2.155 Drucksache 16/150 Nr. 2.173 Drucksache 16/150 Nr. 2.221 Drucksache 16/419 Nr. 2.54 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 1.4 Drucksache 16/150 Nr. 1.19 Drucksache 16/150 Nr. 2.14 Drucksache 16/150 Nr. 2.16 Drucksache 16/150 Nr. 2.36 (D Drucksache 16/150 Nr. 2.231 Drucksache 16/150 Nr. 2.262 Drucksache 16/288 Nr. 2.9 Drucksache 16/419 Nr. 2.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.31 Drucksache 16/419 Nr. 2.47 Drucksache 16/419 Nr. 2.49 Drucksache 16/481 Nr. 1.7 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/150 Nr. 1.5 Drucksache 16/150 Nr. 2.26 Drucksache 16/150 Nr. 2.111 Drucksache 16/150 Nr. 2.250 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/419 Nr. 2.11 Drucksache 16/419 Nr. 2.12 Drucksache 16/419 Nr. 2.38 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/150 Nr. 2.102 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/150 Nr. 2.93 Drucksache 16/150 Nr. 2.95 Drucksache 16/150 Nr. 2.180 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/150 Nr. 2.224 23. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gitta Connemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutsch-

    and, das Land der Dichter und Denker, die Heimat von
    eethoven und Bach, ohne ein staatliches Bekenntnis
    ur Kultur — undenkbar? Nein! Die Mütter und Väter
    nserer Verfassung haben dem Staat viele Ziele ins
    rundgesetz geschrieben; zuletzt wurde der Schutz der
    iere und der Natur aufgenommen. Aber Schutz und
    örderung von Kultur als unserer ideellen Lebens-
    rundlage sind nicht positiv verankert, und das, obwohl
    eutschland sich immer als Kulturstaat verstanden hat.
    u Recht, denn Kunst und Kultur sind Teile unserer

    dentität.

    Unsere gemeinsame Kultur hat die Deutschen in den
    eiten der Teilung über Mauer und Stacheldraht hinweg
    ls Einheit verbunden. Wir begreifen Kunst und Kultur
    ls unverzichtbar für den Zusammenhalt unserer Gesell-
    chaft.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    ollten wir dann nicht das Bekenntnis, ein Kulturstaat zu
    ein, in unserer Verfassung zum Ausdruck bringen,
    eine Damen und Herren? Diese Frage wird seit 1981

    ebattiert. Die Mitglieder der letzten Enquete-Kommis-
    ion „Kultur in Deutschland“ haben sie mit Ja beantwor-
    et. Sie empfahlen nach langer Beratung einstimmig, das
    rundgesetz um einen Artikel 20 b „Der Staat schützt
    nd fördert die Kultur“ zu ergänzen.


    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Sehr schlaue Antwort!)


    ber diese Empfehlung debattieren wir heute, auch kon-
    rovers. Schließlich geht es um die Änderung unserer
    erfassung. Deshalb finde ich auch, dass das Vorpre-
    chen der FDP dem Anliegen schadet.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Vorpreschen? Es ist schon ein halbes Jahr dieser Legislaturperiode um!)


    Es bedarf Zeit, Mehrheiten für eine Verfassungsände-
    ung zu gewinnen. Auch aus den Bundesländern – da-
    auf hat der Kollege Börnsen zutreffend hingewiesen –,






    (A) )



    (B) )


    Gitta Connemann
    in denen die FDP mitregiert, gibt es noch keine Signale
    dafür. Kultur ist ein besonderes Gut und eignet sich nicht
    für Wahlkämpfe.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Lassen Sie uns deshalb die Zeit nehmen, Zweifler ge-
    meinsam zu überzeugen.

    Es gibt auch grundsätzliche Bedenken, die ich respek-
    tiere, so das Argument der Ordnungspolitik. Unsere
    Verfassung zeichnet sich aus durch Purismus, durch
    Zeitlosigkeit. Sie ist eben gerade kein Warenhauskata-
    log, der sein Angebot von Saison zu Saison ändert.


    (Beifall des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])


    Bedarf es da wirklich einer Kulturstaatsklausel? Schließ-
    lich hat das Bundesverfassungsgericht doch wiederholt
    Deutschland als Kulturstaat bezeichnet. Selbstverständ-
    liches zu regeln, sei eben überflüssig, ja sogar schädlich
    im Hinblick auf nicht zu erfüllende Erwartungen, und
    schließlich liege ja die Kulturhoheit bei den Ländern. So
    die Argumente gegen die Verankerung der Kulturstaats-
    klausel.

    Aus meiner Sicht greifen aber diese Argumente zu
    kurz. Allein das Bekenntnis des Bundesverfassungsge-
    richts reicht nicht; denn es gibt nicht nur dogmatische
    Kritik gegen die Herleitung aus Art. 5 Abs. 3 des Grund-
    gesetzes. Es kann auch nicht in der Hand eines Gerichtes
    liegen, ob und wie wir uns definieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Hier besteht eine Lücke. Es liegt in der Entscheidung des
    Gesetzgebers und damit an uns, ob und wie wir sie
    schließen wollen. Eine Kulturstaatsklausel würde auch
    nicht in die Kulturhoheit der Länder eingreifen; sie ist
    föderalismusneutral.


    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Richtig!)


    Für das Kompetenzgefüge von Bund und Ländern ergä-
    ben sich dadurch keine Änderungen. Ich verweise dabei
    immer gerne auf Art. 7 Abs. 1, nach dem das Schulwe-
    sen unter die Aufsicht des Staates gestellt ist. Niemand
    würde das als Angriff auf die Bildungshoheit der Länder
    verstehen.

    Es ist richtig, dass Staatszielbestimmungen keine
    konkreten individuellen Ansprüche begründen. Aber ein
    Staatsziel Kultur würde nicht nur jedem Gericht als Aus-
    legungs- und Anwendungsmaßstab für einfaches
    Recht gelten. Es könnte auch vor dem Bundesverfas-
    sungsgericht gegenüber Gesetzen in Ansatz gebracht
    werden.


    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Sehr richtig!)


    Es würde auch die Gemeinden binden, dass Freiwillig-
    keit nicht mehr als Beliebigkeit verstanden werden
    dürfte.

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    (C (D (Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP])


    er Kollege Otto hat die Zahlen erwähnt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich habe Ihnen dargelegt, dass es keine juristischen
    ründe gegen die Aufnahme einer Kulturstaatszielbe-

    timmung gibt, sondern sogar rechtliche, die dafür spre-
    hen. Damit ist das Feld des demokratischen Prozesses
    nd der politischen Entscheidung eröffnet.

    Wenn ich mich persönlich heute hier für die Veranke-
    ung von Kultur ausspreche, dann hat das im Wesentli-
    hen einen Grund: Kultur ist kein Ornament. Sie ist das
    undament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf
    as sie baut. Ich frage Sie alle: Was wären wir ohne Kul-
    ur? Eine gesichtslose, sprachlose Masse – ohne Vergan-
    enheit, ohne Zukunft.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beifall bei der FDP)


    Kindern versuche ich die Bedeutung des Begriffs
    ultur immer mit einem Bild deutlich zu machen. Ich

    rage sie: Stellt euch vor, ihr lauft in 100 Jahren, im
    ahre 2106, durch Berlin. Was wird euch an das
    ahr 2006 erinnern, was wird vom Jahre 2006 bleiben? –
    atürlich auch diese Parlamentsdebatte; sie wird abge-
    eftet sein. Sicherlich wird sich auch der eine oder an-
    ere von uns in Geschichtsbüchern wiederfinden, aber
    ben in der Geschichte als kultureller Fähigkeit. Kinder
    egreifen das. Sie antworten mir immer dasselbe: Wir
    erden uns erinnern an die Gebäude unserer Zeit, die
    rchitektur. Wir werden uns erinnern an die bildende
    unst dieser Zeit, vielleicht eine Bildhauerarbeit, an die
    emälde, die in Galerien hängen. Wir werden uns er-

    nnern an die Musik dieser Zeit, nicht Daniel Küblböck,
    ber an die Beatles oder eine Komposition, die aufge-
    ommen worden ist von einem Klangkörper dieser Zeit.

    Meine Damen und Herren, das Einzige, was von einer
    esellschaft bleibt, ist ihre Kultur. Sollte sie uns deshalb
    icht eines besonderen Schutzes wert sein? Ich glaube,
    a. Deshalb bitte ich Sie inständig – die Kollegen, die
    eute hier sind, aber auch die Kollegen, die nicht da sein
    önnen, und die Bevölkerung, die uns zusieht –: Lassen
    ie uns gemeinsam überzeugen, lassen Sie uns gemein-
    am beraten, und zwar für die Aufnahme von Kultur als
    taatsziel in das Grundgesetz.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Luc Jochimsen

on der Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    err Staatsminister! „Der Staat schützt und fördert die
    ultur.“ Dieser Satz als Grundgesetzartikel ist mehr als






    (A) )



    (B) )


    Dr. Lukrezia Jochimsen
    nur eine schön klingende Formulierung. Die europäische
    Kulturnation Deutschland stellt mit dieser Verpflichtung
    für sich einen Grundsatz auf; man könnte auch sagen: ei-
    nen guten Vorsatz der Republik.

    In einer Zeit, da Kultur sich als globales Thema und
    auch als globaler Konfliktstoff erweist, halten wir, die
    Fraktion der Linken, es für sehr wichtig, uns zum Staats-
    ziel Kultur zu bekennen, selbstbewusst einerseits, ande-
    rerseits auch aus Sorge, dass ein fundamentales Erbe un-
    seres Landes bedroht ist.

    Denn machen wir uns nichts vor: Die reiche Kultur-
    landschaft Deutschlands – ihre Theater, Museen, Opern-
    häuser, Konzertsäle, Bibliotheken, ihre Festspiele, auch
    ihre Abertausende lokalen und regionalen Projekte und
    vor allem ihre bisherigen Bildungseinrichtungen für
    Kinder und Jugendliche – steht auf der Kippe. Dabei
    geht es nicht allein um die dramatischen Kürzungen der
    Kulturhaushalte von Kommunen und Ländern, die zu
    Beginn dieser Debatte erwähnt wurden. Es geht auch um
    das Infragestellen von Kultur überhaupt angesichts einer
    aggressiv operierenden globalen Unterhaltungs- und
    Werbeindustrie, die die totale Sinnfreiheit feiert und
    sonst gar nichts.

    Ja, es geht um die Stärkung des Gewichts der Kultur
    in Konkurrenz mit anderen mächtigen Interessen, wenn
    wir dafür eintreten, das Staatsziel Kultur in unserem
    Grundgesetz zu verankern. Der Hinweis, dass man sich
    für einen Artikel im Grundgesetz nichts kaufen kann,
    verfängt nicht.

    Natürlich sind die Verfassung und die Verfassungs-
    wirklichkeit ein weites Feld. Aber glauben Sie mir, die
    ich als Mädchen, junge Frau und berufstätige Mutter die
    Geschichte der Bundesrepublik erlebt habe, dass die
    schrittweisen Veränderungen zur Gleichberechtigung
    nur möglich waren, weil die Gleichberechtigung im
    Grundgesetz stand und wir uns immer darauf berufen
    konnten, gerade auch in den vielen Jahren der offenkun-
    digen Diskriminierung.

    Staatsziel Kultur als Versprechen für ein vielfältiges,
    reiches, auch alle unsere Minderheiten einbeziehendes
    Kulturleben, dafür sind wir sehr. Deshalb unterstützen
    wir auch den Gesetzentwurf der FDP. Mehr noch hätten
    wir eine große fraktionsübergreifende Initiative in dieser
    Sache begrüßt.

    Damit schließlich auch das klar ist: Wir sprechen uns
    nicht für eine Inflation von weiteren Staatszielen aus.
    Das Staatsziel Fußball brauchen wir meiner Meinung
    nach nicht. Kultur ist da ein besonderes Ding.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN und der FDP – HansJoachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Wo sie Recht hat, hat sie Recht!)