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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/23 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart, Minister (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Drucksache 16/700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: 1754 A 1756 A 1758 B 1761 B 1763 D 1765 C 1766 C 1768 C 1769 D 1771 A 1787 B 1787 C 1788 B 1789 A 1790 C 1791 A Deutscher B Stenografisch 23. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Drucksache 16/813) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Föderalismusreform- Begleitgesetzes (Drucksache 16/814) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . D M A D V D D D A 1749 A 1749 A 1749 D 1752 D Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1773 A 1774 C undestag er Bericht ung 10. März 2006 t : r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1776 B 1777 B 1778 A 1779 C 1781 B 1782 B 1784 A 1785 B 1785 C 1786 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (Drucksache 16/387) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbrei- tung heranführen (Drucksache 16/834) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg 1791 D 1800 A 1800 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich, Paul Schäfer (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (Drucksache 16/448) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Abrüs- tung der taktischen Atomwaffen vorantrei- ben – US-Atomwaffen aus Deutschland und Europa vollständig abziehen (Drucksache 16/819) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nukle- aren Dammbruch verhindern – Indien an das Regime zur nuklearen Abrüstung, E D J T A J o S F ( K C U R D N A L A Z E R s p J A A 1792 A 1792 C 1793 C 1794 D 1795 C 1796 B 1797 B 1798 A 1798 C 1799 D 1799 D (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Krista Sager, Hans- osef Fell, Kai Boris Gehring, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige orschung in Europa stärken Drucksache 16/710) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der ückgewinnungshilfe und der Vermögensab- chöpfung bei Straftaten (Tagesordnungs- unkt 15) erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 A 1803 A 1804 B 1806 A 1807 A 1807 A 1808 A 1810 A 1811 B 1812 B 1813 C 1814 D 1815 A 1816 A 1816 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1749 (A) ) (B) ) 23. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1815 (A) ) (B) ) sammlung des EuroparatesKrichbaum, Gunther CDU/CSU 10.03.2006 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10.03.2006 Kramer, Rolf SPD 10.03.2006 Heidemarie Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Albach, Peter CDU/CSU 10.03.2006 Amann, Gregor SPD 10.03.2006 Andres, Gerd SPD 10.03.2006 Bätzing, Sabine SPD 10.03.2006 Binninger, Clemens CDU/CSU 10.03.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 10.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 10.03.2006 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Evers-Meyer, Karin SPD 10.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 10.03.2006 Freitag, Dagmar SPD 10.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 10.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 10.03.2006 Gleicke, Iris SPD 10.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 10.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 10.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 10.03.2006 Homburger, Birgit FDP 10.03.2006 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 10.03.2006 Kortmann, Karin SPD 10.03.2006 K L L L L M M M P R R R D S S S S S U W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten unert, Katrin DIE LINKE 10.03.2006 ange (Backnang), Christian SPD 10.03.2006 aurischk, Sibylle FDP 10.03.2006 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 10.03.2006 ips, Patricia CDU/CSU 10.03.2006 ogg, Ursula SPD 10.03.2006 üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 üller-Sönksen, Burkhardt FDP 10.03.2006* flug, Johannes SPD 10.03.2006 achel, Thomas CDU/CSU 10.03.2006 omer, Franz CDU/CSU 10.03.2006 oth (Esslingen), Karin SPD 10.03.2006 r. Schwall-Düren, Angelica SPD 10.03.2006 chwarzelühr-Sutter, Rita SPD 10.03.2006 eehofer, Horst CDU/CSU 10.03.2006 inghammer, Johannes CDU/CSU 10.03.2006 teppuhn, Andreas SPD 10.03.2006 tünker, Joachim SPD 10.03.2006 lrich, Alexander DIE LINKE 10.03.2006 ieczorek-Zeul, SPD 10.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1816 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Tages- ordnungspunkt 15) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der heute zu beratende Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Mit ihm soll zweierlei erreicht werden: Erstens. Finanziell geschädigte Opfer von Straftaten sollen besser gestellt werden bei der Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche. Zweitens. Das durch eine Straftat erlangte Vermögen fällt dem Staat zu, wenn das Opfer eines verurteilten Straftäters seine Ansprüche nicht innerhalb einer Drei- Jahres-Frist verfolgt hat. Dahinter steht die Idee, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen: „Crime does not pay!“ Der Gesetzentwurf regelt also im Wesentlichen die Frage, wie mit kriminellen Gewinnen umgegangen wird und wem sie unter welchen Umständen zustehen. Schon nach dem geltenden Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist es möglich, den aus einer Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteil – zum Beispiel den aus einem Betrug erlangten Gewinn – beim Beschul- digten sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf dient der Verbesserung der bestehenden und in der Praxis oft verwendeten Instrumentarien. Denn bisher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass kriminelle Gewinne an die beschuldigte oder gar schon verurteilte Person wieder herausgegeben werden mussten. Zurzeit kann der Staat keinen Zugriff auf das Vermö- gen nehmen, solange den Geschädigten der Straftat Er- satzansprüche zustehen. Sind die Opfer der Straftat je- doch unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche gar nicht, sperren sie doch eine Vermögensabschöpfung durch den Staat. Ihr vermeintlicher Schutz wird zum Vorteil für Kriminelle. Das nur vorläufig sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monate nach der Verurteilung zurückgegeben werden, obwohl rechts- kräftig feststeht, dass es sich um kriminell erlangtes Ver- mögen handelt. Was soll sich durch den Gesetzentwurf verändern? Der aus einer Straftat resultierende wirtschaftliche Ge- winn darf jetzt länger sichergestellt werden: Zunächst kann das Vermögen wie nach geltendem Recht für sechs Monate sichergestellt werden. Dieser Zeitraum soll künftig nicht mehr um drei, sondern – bei Vorliegen be- stimmter Tatsachen, die den Tatverdacht begründen – um sechs Monate verlängert werden können. Und nur wenn dringende Gründe vorliegen, darf die Maßnahme länger als zwölf Monate aufrechterhalten werden. Die Geschädigten haben zur Geltendmachung ihrer Ansprüche und zum Betreiben der Zwangsvollstreckung in das sichergestellte Vermögen drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Tä- ters im Strafverfahren zu laufen. i a l d v D d g s g r e i d R z R t S A g G n m V P t (C (D Damit die Opfer einer Straftat aber auch tatsächlich hre Ansprüche geltend machen können, soll die Staats- nwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger mittei- en, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen es Beschuldigten ergangen sind. Wenn Geschädigte die Drei-Jahres-Frist ungenutzt erstreichen lassen, fällt das Vermögen nun an den Staat. ieser so genannte Auffangrechtserwerb des Staates ist as Herzstück des Gesetzentwurfs und schließt die im eltenden Recht bestehende Lücke. Die Ergänzung der Vorschriften über die Zwangsvoll- treckung des Verletzten in die vorläufig gesicherten Ge- enstände und die Ausdehnung der Frist für die Auf- echterhaltung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen rleichtern den Opfern von Straftaten die Durchsetzung hrer Ansprüche. Die genannten Änderungen tragen den Bedürfnissen er Praxis und den Bedürfnissen der Verbrechensopfer echnung. Vereinzelt vorgebrachte Einwände gegen ein- elne Bestimmungen des Gesetzes werden wir im echtsausschuss prüfen und gegebenenfalls berücksich- igen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz zum chluss von allen Fraktionen mitgetragen werden wird. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung durch die Bundesregierung über die ak- tualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 15/5600, 16/480 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktentwick- lung von Alkopops und vergleichbaren Getränken – Drucksachen 15/5929, 16/480 Nr. 1.14 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung zu der Unterrichtung über die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaa- ten – Drucksache 15/5600 – Nachtrag und Aktualisierung – Drucksachen 15/5961, 16/612 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1817 (A) (C) (B) ) Innenausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.26 Drucksache 16/150 Nr. 1.27 Drucksache 16/150 Nr. 1.28 Drucksache 16/150 Nr. 1.29 Drucksache 16/150 Nr. 1.31 Drucksache 16/150 Nr. 1.35 Drucksache 16/150 Nr. 1.49 Drucksache 16/150 Nr. 2.10 Drucksache 16/150 Nr. 2.21 Drucksache 16/150 Nr. 2.22 Drucksache 16/150 Nr. 2.23 Drucksache 16/150 Nr. 2.30 Drucksache 16/150 Nr. 2.75 Drucksache 16/150 Nr. 2.79 Drucksache 16/150 Nr. 2.92 Drucksache 16/150 Nr. 2.149 Drucksache 16/150 Nr. 2.154 Drucksache 16/150 Nr. 2.45 Drucksache 16/150 Nr. 2.46 Drucksache 16/150 Nr. 2.50 Drucksache 16/150 Nr. 2.51 Drucksache 16/150 Nr. 2.58 Drucksache 16/150 Nr. 2.59 Drucksache 16/150 Nr. 2.61 Drucksache 16/150 Nr. 2.66 Drucksache 16/150 Nr. 2.70 Drucksache 16/150 Nr. 2.76 Drucksache 16/150 Nr. 2.82 Drucksache 16/150 Nr. 2.117 Drucksache 16/150 Nr. 2.183 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/150 Nr. 2.171 Drucksache 16/150 Nr. 2.167 Drucksache 16/150 Nr. 2.235 Drucksache 16/288 Nr. 1.2 Drucksache 16/288 Nr. 2.22 Drucksache 16/288 Nr. 2.38 Rechtsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.203 Drucksache 16/629 Nr. 2.9 Drucksache 16/629 Nr. 2.10 Finanzausschuss Drucksache 16/419 Nr. 1.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.33 Drucksache 16/419 Nr. 2.36 Drucksache 16/419 Nr. 2.39 Drucksache 16/419 Nr. 2.53 Drucksache 16/419 Nr. 2.63 Drucksache 16/419 Nr. 2.66 Drucksache 16/481 Nr. 1.10 Haushaltsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.17 Drucksache 16/150 Nr. 2.54 Drucksache 16/150 Nr. 2.155 Drucksache 16/150 Nr. 2.173 Drucksache 16/150 Nr. 2.221 Drucksache 16/419 Nr. 2.54 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 1.4 Drucksache 16/150 Nr. 1.19 Drucksache 16/150 Nr. 2.14 Drucksache 16/150 Nr. 2.16 Drucksache 16/150 Nr. 2.36 (D Drucksache 16/150 Nr. 2.231 Drucksache 16/150 Nr. 2.262 Drucksache 16/288 Nr. 2.9 Drucksache 16/419 Nr. 2.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.31 Drucksache 16/419 Nr. 2.47 Drucksache 16/419 Nr. 2.49 Drucksache 16/481 Nr. 1.7 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/150 Nr. 1.5 Drucksache 16/150 Nr. 2.26 Drucksache 16/150 Nr. 2.111 Drucksache 16/150 Nr. 2.250 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/419 Nr. 2.11 Drucksache 16/419 Nr. 2.12 Drucksache 16/419 Nr. 2.38 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/150 Nr. 2.102 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/150 Nr. 2.93 Drucksache 16/150 Nr. 2.95 Drucksache 16/150 Nr. 2.180 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/150 Nr. 2.224 23. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Die Opposition hat zu kritisieren, wenn die Regierung
    und die Koalition etwas falsch machen. Die Opposition
    hat aber auch Unterstützung zu leisten, wenn richtige
    Schritte unternommen werden.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE] – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist ein vernünftiges Verständnis von Opposition!)


    Im Falle des vorliegenden Gesetzentwurfs kann aus un-
    serer Sicht klar und eindeutig festgestellt werden, dass
    die richtigen Schritte vorgesehen sind.

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    (C (D Für uns als FDP hat der Opferschutz immer im Mitelpunkt unserer Strafrechtspolitik gestanden. ir haben ein weiteres sehr wichtiges Ziel, nämlich betehende bürokratische Hürden abzubauen. Wir haen bereits eine Fülle entsprechender Vorschläge im eutschen Bundestag eingebracht. Das Vorhaben, die Hürden im Ablauf des Verfahrens u reduzieren und damit die Rechtsstellung von Opfern u verbessern, begrüßen wir außerordentlich. Wer erlebt, elche Auswirkungen eine Straftat auf die Opfer hat, eiß, dass alle Folgen, die eine Straftat nach sich zieht, ei ihnen ohnehin zu Problemen führen. Deshalb sollten ir es ihnen möglichst leicht machen, ihre Ansprüche eltend zu machen. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    (Beifall bei der FDP)


    Außerordentlich gut gefällt uns auch ein weiterer Vor-
    chlag. Es ist allgemein bekannt, dass in den meisten
    ällen der erhoffte finanzielle Gewinn der Anlass zu ei-
    er Straftat ist. Die Täter wollen richtig abkassieren. Es
    eht aber nicht an, dass Vermögenswerte aus einer Straf-
    at, die übrig geblieben sind, dem Täter selbst zufallen.

    enn sich kein Opfer gemeldet hat oder kein Opfer er-
    ittelt werden kann, dann sollte besser der Staat die Ver-
    ögenswerte erhalten als der Täter selbst. Denn der
    taat hat schließlich sehr viele Aufwendungen zu leis-

    en, beispielsweise für die Strafverfolgung und die
    inanzierung polizeilicher Aufgaben zur Aufklärung der
    traftaten. Die dafür nötigen Mittel werden vom Steuer-
    ahler aufgebracht. Deshalb begrüße ich es, dass das
    eld letztlich wieder dem Steuerzahler zugute kommen

    oll, indem beispielsweise Verbesserungen bei der Straf-
    erfolgung finanziert werden können.


    (Beifall bei der FDP und der SPD)


    Ich bitte Sie allerdings, zwei Anregungen zu berück-
    ichtigen. Wenn das Geld nicht an den Täter zurückfal-
    en soll, dann sollten wir überlegen, ob es nicht sinnvoll
    st, wenigstens einen Teil davon für die Opferschutzor-
    anisationen abzuzweigen. Der Weiße Ring beispiels-
    eise – wer ihn kennt, weiß, wie wichtig die Arbeit ist,
    pfer zu unterstützen und zu betreuen und viele andere
    inge zu tun – leidet, wie andere solcher Organisationen

    uch, immer an Geldnot. Ich fände es gut, wenn wir prü-
    en könnten, ob der Weiße Ring beispielsweise besser
    nterstützt werden kann.


    (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/ CSU)

    NIS 90/DIE GRÜNEN))

    Nach den vielen positiven Bemerkungen zum Schluss
    och Folgendes: Wir haben ja in der 13. Legislatur-
    eriode, damals noch unter der Federführung eines FDP-
    eführten Justizministeriums, den Versuch unternom-
    en, die zum Teil sehr komplizierten Vorschriften in Be-

    ug auf Verfall und Einziehung – ich gestehe, dass selbst
    ch als Oberstaatsanwalt bei dieser Problematik immer






    (A) )



    (B) )


    Jörg van Essen
    noch mal sicherheitshalber in die Kommentare geschaut
    habe,


    (Dr. Peter Danckert [SPD]: Das ist immer gut!)


    weil das Ganze ziemlich kompliziert ist – zu vereinheit-
    lichen und zu vereinfachen. Wir sollten bei den anste-
    henden Beratungen überlegen, ob wir diesen Weg nicht
    erneut beschreiten sollten. Wir würden der Praxis der
    Justiz damit ganz wesentlich helfen.

    Noch einmal zusammengefasst: Ich glaube, das sind
    gute und richtige Ansätze. Wir werden das unterstützen.
    Wir sollten in den Beratungen versuchen, das eine oder
    andere zu verbessern.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Siegfried Kauder,

CDU/CSU-Fraktion.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das
Bundeskriminalamt hat im Bundeslagebild über Wirt-
schaftskriminalität des Jahres 2004 einen Schaden in der
Bundesrepublik Deutschland aus Straftaten in Höhe von
10,4 Milliarden Euro festgestellt. In diesen Straftaten
sind nicht Vergehen gegen die Abgabenordnung oder
Zollvergehen enthalten. Wir können also mit Recht von
hohen Schadenssummen sprechen. Wo bleibt das Geld?

Würde dieses illegale Vermögen beim Täter verblei-
ben, entstünde in der Bevölkerung schnell der Eindruck,
Straftaten lohnten sich. Deswegen ist es wichtig, dieses
Vermögen schnell einzufrieren und im Wege der Vermö-
gensabschöpfung dem Staat zuzuführen. Dies ist insbe-
sondere im Bereich der organisierten Kriminalität er-
wünscht. Wenn das Geld bei den Tätern verbleibt,
werden damit neue Straftaten geplant und durchgeführt
und werden kriminelle Strukturen aufrechterhalten. Im
Vergleich dazu ist der Vermögensverfall zugunsten des
Staates die bessere Lösung.

Aber muss es immer der Staat sein, der Zugriff auf
dieses Geld haben soll? Nein. Die Lösung, die der Ge-
setzgeber gefunden hat, ist opferorientiert und nobel.
Dort, wo Ansprüche des Opfers, der Geschädigten ent-
standen sind, soll das Geld nicht dem Staat zugeführt
werden, sondern im Wege der so genannten Rückgewin-
nungshilfe dem Geschädigten zur Verfügung gestellt
werden. Nun haben wir es aber oftmals mit Massen-
delikten zu tun, bei denen der Schaden des Einzelnen
außerordentlich gering ist, die Schadenshöhe insgesamt
aber außerordentlich hoch. Der Einzelne macht wegen
5,70 Euro Schadensersatzansprüche nicht geltend. Das
führt in der Tat zu einem völlig frappanten Ergebnis. Die
Geschädigten erheben keinen Anspruch auf ihr Geld und
jeder von uns würde spontan sagen: In diesem Fall soll
im Wege des nachgelagerten Verfalls das Geld an den

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(C (D taat gehen. – Das ist nicht so. Der Bundesgerichtshof at in einer Entscheidung aus dem Jahre 1984 – nachzuesen in der „NStZ“ 1984, Seite 409 – entschieden, dass s nämlich nicht darauf an komme, ob Geschädigte konrete Ansprüche geltend machten, es genüge (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Der Kollege Reiche wollte wissen, was „NStZ“ ist!)


„Neue Zeitschrift für Strafrecht“ –,


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Ich weiß das, aber woher soll er das wissen?)


enn ein genereller Anspruch Geschädigter bestehe.
as führt zu dem unerwünschten Ergebnis, dass dann
ie beschlagnahmten und eingefrorenen Millionen- oder
illiardenbeträge an den Täter ausgezahlt werden müs-

en. Das soll mit diesem Gesetzentwurf zu Recht geän-
ert werden.

Der Weg, der mit diesem Gesetzentwurf eingeschla-
en wird, ist richtig. Er dient dem Opferschutz und merzt
erfahrenstechnische Schwierigkeiten aus. Dieses Ge-
etz stößt insbesondere auch bei der Richterschaft nicht
uf Widerspruch; vielmehr wird es in all seinen Rege-
ungen begrüßt. Kritik wird nur in zurückhaltender

eise angemeldet. Allerdings gibt es in einem Punkt be-
echtigte Kritik aus den Reihen der Strafverteidiger.

Ich habe darüber gesprochen, dass das Vermögen bei
traftätern beschlagnahmt wird. Die vorgelagerte Be-
chlagnahme im Ermittlungsverfahren erfolgt aber nicht
egenüber einem Straftäter, sondern gegenüber einem
atverdächtigen. Ein Tatverdächtiger ist noch nicht ver-
rteilt. Hin und wieder enden Strafverfahren auch mit
inem Freispruch. Für denjenigen, gegen den ein Er-
ittlungsverfahren eingeleitet ist, spricht die Unschulds-

ermutung. Nun ist es aber so, dass die Vermögensbe-
chlagnahme manchen mindestens genauso hart trifft
ie eine lange Untersuchungshaft. Eine Vermögensbe-

chlagnahme kann sich für einen Unternehmer existenz-
ernichtend auswirken.

Vergleichen wir einmal das Recht der Untersuchungs-
aft mit dem der Vermögensbeschlagnahme. Gegen die
ntersuchungshaft gibt es ein filigran ausgearbeitetes
ableau von Rechtsmitteln durch zwei Instanzen. Dies

st bei der Vermögensbeschlagnahme nicht so. Wird Ver-
ögen beschlagnahmt, steht demjenigen, der davon be-

roffen ist, das Recht der einfachen Beschwerde nach
304 StPO – in Klammern für den Kollegen Benneter:
trafprozessordnung – zu,


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Ich weiß das ja!)


ährend es dort, wo es um die Untersuchungshaft geht,
ie weitere Beschwerde nach § 310 StPO gibt. Das
eißt, das Beschwerderecht ist im Untersuchungshaft-
echt deutlich besser ausgebaut als im Bereich der Ver-
ögensbeschlagnahme. Deswegen sollten wir uns Ge-

anken darüber machen, ob wir nicht im Bereich der
ermögensbeschlagnahme die weitere Beschwerde zu-

assen wollen.

Außerordentlich erfreut hat mich die Rede des Kolle-
en van Essen. Natürlich mache auch ich mich dafür






(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

stark, dass beschlagnahmtes Vermögen, das nicht an die
Geschädigten zurückgezahlt werden kann, an Opfer-
schutzorganisationen geht. Sie haben sicherlich be-
merkt, dass ich leuchtende Augen bekam, als der Weiße
Ring als eine solche Institution erwähnt worden ist.

Wir sollten aber im Rechtsausschuss zur Abrundung
der Sache auch andere anstehende Probleme erörtern. Es
gibt das Recht der Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG.
Dieser Paragraf lässt sich in das System des Strafgesetz-
buches und der Strafprozessordnung nicht einfügen. Hier
gibt es Wertungswidersprüche, die wir lösen sollten.
Zudem gibt es eine enorme Unklarheit dadurch, dass der
Staat zwar auf fest eingefrorenes Vermögen nicht zu-
rückgreifen darf, wenn Geschädigte da sind, dass er aber
nach der Entwurfsfassung des § 111 i Abs. 5 der Straf-
prozessordnung dann, wenn sich die Geschädigten nicht
melden, das Vermögen nachgelagert einziehen kann. Im
Strafgesetzbuch, im materiellen Recht, steht also, dass
kein Zugriff auf Vermögen möglich ist, wenn Geschä-
digte da sind. Aber in der Strafprozessordnung steht ge-
nau das Gegenteil: Melden sich die Geschädigten nicht,
dann dürfen wir das Vermögen im Wege des nachgela-
gerten Verfalls dem Staat zuordnen. Das sind noch Un-
ebenheiten, über die wir im Rechtsausschuss diskutieren
sollten.

Zusammenfassend kann man aber sagen: Es handelt
sich um den von Praktikern erarbeiteten Entwurf eines
Gesetzes, das Unebenheiten in der praktischen Anwen-
dung ausmerzt und deswegen begrüßenswert ist.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat die Kollegin Sevim Dagdelen, die Frak-

    tion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)