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ID1602022000

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/20 in Verbindung mit Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Karl Richard Schiewerling (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Mindest- arbeitsbedingungen mit regional und bran- chenspezifisch differenzierten Mindestlohn- regelungen sichern (Drucksache 16/656) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1489 D 1491 B 1492 A 1493 A 1495 A 1497 A 1499 D 1500 A 1500 C 1501 B 1502 D 1503 B 1506 C 1506 D 1508 B 1509 D 1510 C Deutscher B Stenografisch 20. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/99, 16/688, 16/689) . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Katja Kipping, Kornelia Möller und der Fraktion der LINKEN: Anglei- chung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den al- ten Ländern rückwirkend zum 1. Ja- nuar 2005 (Drucksachen 16/120, 16/688) . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . D E J T A D A M ( 1487 A 1487 B 1487 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 C undestag er Bericht ung 7. Februar 2006 t : Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Werner Dreibus, r. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: indestlohnregelung einführen Drucksache 16/398) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 D 1505 A 1505 B 1505 C 1506 C Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 1510 D 1511 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittel- versorgung (Drucksachen 16/194, 16/691) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Progressiv- Modell statt Kombilohn (Drucksache 16/446) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B M D G W T A M A f A f ( A D H S S D T A W A W g ( i Z A W g S V A l ( O J D D 1512 B 1513 B 1514 D 1516 D 1517 C 1519 B 1520 C 1520 D 1521 B 1521 D 1523 A 1524 A 1525 A 1526 C 1528 A 1528 B 1529 C 1530 B 1531 C 1533 B 1534 A 1535 A 1535 D 1536 B 1538 A 1538 B 1540 A rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, ichael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Of- ene Fragen zur Entsorgung radioaktiver bfälle klären – Verantwortung für nach- olgende Generationen übernehmen Drucksache 16/267) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ntrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, olfgang Gehrcke, Monika Knoche, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: eiter verhandeln – kein Militäreinsatz egen den Iran Drucksache 16/452) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, infried Nachtwei, Thilo Hoppe, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Für ein friedliches orgehen im Konflikt über das iranische tomprogramm – Demokratische Entwick- ung unterstützen Drucksache 16/651) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . skar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . oachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1540 A 1541 B 1543 A 1544 A 1545 C 1546 C 1546 C 1547 D 1549 A 1550 A 1551 B 1552 B 1553 C 1554 A 1554 B 1554 C 1555 C 1557 B 1558 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 III Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 15 a) 1559 A 1559 C 1560 C 1561 C 1561 C 1562 C 1563 D 1564 D 1565 D 1567 A 1568 B 1569 C 1570 D 1573 C 1574 C 1575 A 1577 A 1578 A 1578 A Jörn Thießen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . A A 1571 D 1572 D nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 1487 (A) ) (B) ) 20. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 1577 (A) ) (B) ) Klug, Astrid SPD 17.02.2006 Zeil, Martin FDP 17.02.2006 Ibrügger, Lothar SPD 17.02.2006 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 17.02.2006 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.02.2006 Wolff (Rems-Murr), Hartfrid FDP 17.02.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 17.02.2006 Bätzing, Sabine SPD 17.02.2006 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 17.02.2006 Brase, Willi SPD 17.02.2006 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 17.02.2006 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 17.02.2006 Ernst, Klaus DIE LINKE 17.02.2006 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 Freitag, Dagmar SPD 17.02.2006 Granold, Ute CDU/CSU 17.02.2006 Griefahn, Monika SPD 17.02.2006 Griese, Kerstin SPD 17.02.2006 Grund, Manfred CDU/CSU 17.02.2006 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 Haustein, Heinz-Peter FDP 17.02.2006 Dr. Hendricks, Barbara SPD 17.02.2006 Hilsberg, Stephan SPD 17.02.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 17.02.2006 Hinz (Essen), Petra SPD 17.02.2006 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 17.02.2006 Hovermann, Eike SPD 17.02.2006 K K D L M M D M M N P P R S S S S S S D D T U W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten ramme, Anette SPD 17.02.2006 ünast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 r. Küster, Uwe SPD 17.02.2006 ips, Patricia CDU/CSU 17.02.2006 üller (Gera), Bernward CDU/CSU 17.02.2006 üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 r. Müller, Gerd CDU/CSU 17.02.2006 üntefering, Franz SPD 17.02.2006 ulthaupt, Gesine SPD 17.02.2006 itzsche, Henry CDU/CSU 17.02.2006 flug, Johannes SPD 17.02.2006 ieper, Cornelia FDP 17.02.2006 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 chieder, Marianne SPD 17.02.2006 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 17.02.2006 chneider (Erfurt), Carsten SPD 17.02.2006 cholz, Olaf SPD 17.02.2006 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 17.02.2006 chwanitz, Rolf SPD 17.02.2006 r. Stinner, Rainer FDP 17.02.2006 r. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2006 illmann, Antje CDU/CSU 17.02.2006 lrich, Alexander DIE LINKE 17.02.2006 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 17.02.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1578 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungs- punkt 15 a) Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Ersten Gesetz zur Änderung des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch stimme ich aus folgenden Gründen nicht zu: Erstens. Die Kürzungen im Rentenbereich führen zur Altersarmut Betroffener. Zweitens. Junge Erwachsene unter 25 Jahren werden durch die Neuregelung entmündigt. Drittens. Die Angleichung der Regelsätze Ost-West ist zwar richtig, wird aber mit den oben beschriebenen erheblichen Einschnitten verbunden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesord- nungspunkt 15 a) Ich kann der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales nicht zustimmen. Zwar ist die Angleichung der Regelleistung Ost an West ein richtiger, längst überfälliger Schritt. Warum aber wurde diese erneute Diskriminierung Ostdeutschlands über ein Jahr lang von der übergroßen Mehrheit dieses Hauses zugelassen? Warum wird darüber hinaus nicht endlich zur Kennt- nis genommen, dass auch nach Untersuchungen der So- zialverbände selbst 345 Euro keine existenzsichernde Grundsicherung darstellen? Ausschlaggebend für mein Abstimmungsverhalten aber ist, dass Sie dieses grundsätzlich zu begrüßende Vorhaben mit weiteren Leistungskürzungen verbinden – Leistungskürzungen zulasten junger Arbeitsloser und zulasten künftiger Renten an heute Arbeitslose. Es ist unverschämt, mit welchen Mitteln Sie versu- chen, den Bundeshaushalt zu sanieren. Ich kann und will dem nicht zustimmen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, den nachstehenden Ge- setzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: g G n (C (D – Erstes Gesetz zur Änderung des Seeaufgaben- gesetzes – Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkom- mens und zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammen- arbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtli- chen Angelegenheiten – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. April 2005 über den Beitritt der Tschechischen Re- publik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slo- wenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf ver- tragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkom- mens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Viertes Beitrittsübereinkom- men zum Schuldvertragsübereinkommen) – Gesetz zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004 zur Konvention zum Schutz der Men- schenrechte und Grundfreiheiten über die Än- derung des Kontrollsystems der Konvention – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsver- ordnung – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit – Gesetz zu der Zweiten Änderung des Überein- kommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüber- schreitenden Rahmen (Zweites Espoo-Ver- tragsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Abkommens vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (Gesetz zur Ausweitung des ASCOBANS-Abkommensgebiets) – Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bun- desrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundes- ministeriums des Innern – Gesetz über konjunkturstatistische Erhebun- gen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz – DIKonjStatG) Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 1579 (A) (C) (B) ) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 02 Titel 632 01 – Finanzierung der auf Grund der Entscheidung des Bundespräsidenten auf den 18. September 2005 vorge- zogenen Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag – – Drucksachen 15/5949, 16/480 Nr. 1.19 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 13 Titel 636 23 – Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 632 11 – Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unter- kunft und Heizung – – Drucksachen 16/350, 16/480 Nr. 1.34 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 632 51 – Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen – – Drucksachen 16/351, 16/480 Nr. 1.35 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben allgemeine Rentenversicherung – – Drucksachen 15/5966, 16/480 Nr. 1.21 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 02 Titel 632 11 – Verwaltungskostenerstattung an Länder – – Drucksachen 15/5990, 16/480 Nr. 1.26 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe beim Einzelplan 06 bei Kapi- tel 06 40 Titel 681 12 – Eingliederungshilfen und Unterstützungsleistungen – – Drucksachen 15/5995, 16/480 Nr. 1.27 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Titel 671 01 – Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle – – Drucksachen 15/6006, 16/480 Nr. 1.29 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 681 05 – Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsge- setzes und des Gesetzes zur Wiedergutmachung natio- nalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversor- gung für Berechtigte im Ausland – – Drucksachen 15/6013 (neu) , 16/480 Nr. 1.31 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Einwilligung in eine überplanmäßige Verpflichtungs- ermächtigung bei Kapitel 60 02 Titel 540 01 – Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen, die Unterhaltung des Münzumlaufs und die Bekämpfung der Falschmün- zerei – – Drucksachen 16/56, 16/135 Nr. 1.7 – m V P t (D itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.18 Drucksache 16/150 Nr. 1.23 Drucksache 16/150 Nr. 1.38 Drucksache 16/150 Nr. 1.39 Drucksache 16/150 Nr. 1.50 Drucksache 16/150 Nr. 1.51 Drucksache 16/150 Nr. 1.54 Drucksache 16/150 Nr. 1.55 Drucksache 16/150 Nr. 1.56 Drucksache 16/150 Nr. 1.67 Drucksache 16/150 Nr. 2.7 Drucksache 16/150 Nr. 2.135 Drucksache 16/150 Nr. 2.198 Drucksache 16/288 Nr. 2.6 Drucksache 16/288 Nr. 2.7 Drucksache 16/288 Nr. 2.30 Drucksache 16/288 Nr. 2.31 Drucksache 16/288 Nr. 2.32 Drucksache 16/288 Nr. 2.33 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/150 Nr. 2.69 Drucksache 16/150 Nr. 2.72 Drucksache 16/150 Nr. 2.151 Drucksache 16/150 Nr. 2.234 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/150 Nr. 2.252 Drucksache 16/150 Nr. 2.270 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/150 Nr. 2.272 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Februar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörn Thießen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    as Bundesverfassungsgericht hat vorgestern klarge-
    tellt: Eine Abschussbefugnis, wie sie im Luftsicher-






    (A) )



    (B) )


    Jörn Thießen
    heitsgesetz vorgesehen war, gibt es unter keinen Um-
    ständen. Der Einsatz der Bundeswehr zur akuten
    Bekämpfung terroristischer Gefahren – ob aus der Luft
    oder von der See – im Inneren ist mit diesem Urteil er-
    schwert, wenn nicht verboten worden. Das Bundesver-
    fassungsgericht hat jede Möglichkeit ausgeschlossen,
    beispielsweise gegen Passagierflugzeuge vorzugehen,
    die von Verbrechern als Waffen genutzt werden. Der
    Staat darf sich demzufolge nicht der gleichen Handlun-
    gen schuldig machen, die von Terroristen begangen wer-
    den. Das ist richtig und das ist gut. Aber es bietet keine
    Veranlassung, die grundlegende Absicht des Luftsicher-
    heitsgesetzes zu diffamieren.

    Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung bereits
    auferlegt, nach diesem Urteil zu prüfen, „ob und inwie-
    weit … Regelungsbedarf besteht“. Es ist sinnvoll und im
    Sinne aller Betroffenen, sich einer klarstellenden Ände-
    rung der Gesetzeslage, die sich auf spezifische Fälle ei-
    ner Bedrohung aus der Luft oder von der See bezieht,
    nicht von vornherein zu verschließen. Wenn eine solche
    Bedrohung ausschließlich mit militärischen Mitteln und
    nur von der Bundeswehr tatsächlich bekämpft werden
    kann, dann muss dazu eine Grundlage geschaffen wer-
    den.

    Der Einsatz gegen unbemannte oder nur mit Terroris-
    ten besetzte Flugzeuge wird nicht ausgeschlossen. Er ist
    heute allein deshalb nicht möglich, weil nach geltendem
    Recht keine militärischen Mittel dafür eingesetzt werden
    dürfen. Bei einer möglichen Änderung des Art. 35 des
    Grundgesetzes wird man sich aber höchstens darauf be-
    schränken, den Einsatz der Bundeswehr gegen solche
    Bedrohungen rechtlich überall dort abzusichern, wo es
    notwendig ist, zu Waffen zu greifen, die der Polizei nicht
    zur Verfügung stehen.

    Wir wissen, dass moralische Dilemmata nicht durch
    Gesetzestexte zu lösen sind. Wir als Gesetzgeber sind
    dennoch in der Pflicht, auch in unwahrscheinlichen Fäl-
    len für die straf- und zivilrechtliche Sicherheit der Han-
    delnden zu sorgen. Wir müssen diejenigen absichern, die
    unsere staatlichen Instrumente unmittelbarer Gewalt am
    Ende in den Händen halten. Diesen Schutz haben alle
    verdient und diesen Schutz müssen wir ihnen gewähren.

    Aus dem Urteil folgt: Auch in Zukunft kann die Bun-
    deswehr selbstverständlich zur Landesverteidigung und
    im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt werden. Weiterge-
    hende Forderungen, Soldaten auch für polizeiliche Auf-
    gaben einzusetzen, sind ausgeschlossen. Nicht ausge-
    schlossen sind akute und präventive Maßnahmen zur
    Abwehr möglicher nationaler Unglücksfälle. Dazu ge-
    hört eben auch der Schutz vor einer denkbaren terroristi-
    schen Bedrohung. Hier können und dürfen Einrichtun-
    gen der Streitkräfte angefordert und verwendet werden.
    Diese Amtshilfe wird schnell und erfolgreich geleistet.
    Das ist heute der Fall und das wird auch morgen der Fall
    sein. Damit können wir dieses Kapitel schließen.

    Ein zeitliches Zusammentreffen von Ereignissen ist
    aber mitnichten auch ein inhaltliches Zusammentreffen
    in der Sache. Wenn die Fußballweltmeisterschaft die
    Länder in Schwierigkeiten bringt, weil sie bei ihren Poli-
    zeien zu viel gespart haben, dann können wir allenfalls

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    (C (D rüfen, was die Bundespolizei tun kann, mehr aber nicht. ersonelle und materielle Nöte sind keine ausreichenden ründe, die Bundeswehr zu einer Reservetruppe zu erlären. Mit diesem Vorschlag nimmt man weder die Poizisten noch die Soldaten mit ihren jeweiligen Ausbilungen, Kernkompetenzen und Berufsbildern ernst. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Werner Hoyer [FDP])


    uf diese Ausbildungen, Kernkompetenzen und Berufs-
    ilder ist unser Land nach innen und nach außen ange-
    iesen.

    2 000 Soldatinnen und Soldaten werden ihre Kräfte
    nd Mittel während der Weltmeisterschaft in den Berei-
    hen Sanität, ABC-Schutz und Verpflegung zur Verfü-
    ung stellen. Das ist gut, das können sie, das ist vom Ge-
    etz gedeckt und das reicht.

    Klug handelt, wer gerade diejenigen Dinge sorgfältig
    in zweites Mal anschaut, bei denen er sich auf den ers-
    en Blick nicht ganz sicher war. – Dieser weise Satz gilt
    uch für erfahrene Bundesminister, insbesondere dann,
    enn sie den Bereich des Inneren verantworten. Einer
    erschmelzung von polizeilichen und militärischen Auf-
    aben – und sei sie zeitlich noch so begrenzt – wird die
    ozialdemokratie keinen Vorschub leisten.

    Danke schön.


    (Beifall bei der SPD und der FDP)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wolfgang Götzer,

DU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch

    ie Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz hat das
    undesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Be-
    ämpfung von terroristischen Bedrohungen im Luftraum
    nge Grenzen gesetzt.

    Das hat zumindest viele Juristen nicht wirklich über-
    ascht, es hinterlässt aber doch zwiespältige Gefühle.
    enn zum einen ist der Staat verpflichtet, seinen Bür-
    ern den größtmöglichen Schutz zu gewähren, zum an-
    eren steht fest, dass die Abwägung von Leben gegen
    eben den Kernbereich aller Ethik und allen Rechts be-

    rifft. Konkret geht es um die Opferung der Leben einer
    erhältnismäßig kleinen Zahl Unschuldiger, um die Le-
    en einer größeren, möglicherweise sehr viel größeren
    ahl Unschuldiger zu retten. Hier stoßen wir an die
    renzen unserer gesetzgeberischen Möglichkeiten.
    iese hat Karlsruhe klar gezogen.

    Wir müssen aber auch erkennen, dass Terrorangriffe
    ie die vom 11. September in New York eine völlig
    eue Dimension von internationaler politischer Gewalt
    edeuten, die uns zwingt, diese Kampfansage des inter-
    ationalen Terrors als Kriegserklärung an die westliche
    elt und ihre Werte zu begreifen. Das bedeutet: Wir
    üssen das herkömmliche Verständnis der Abgrenzung

    on Krieg und Kriminalität, von Kriegsführung und Ver-






    (A) )



    (B) )


    Dr. Wolfgang Götzer
    brechensbekämpfung überwinden und diese neu definie-
    ren.

    Völlig neue Bedrohungen verlangen neue Schutzkon-
    zepte. Mit dem Urteil vom vergangenen Mittwoch ist es
    jedenfalls nicht mehr möglich, diesen Bedrohungen so
    zu begegnen, wie es mit dem Luftsicherheitsgesetz ge-
    plant war. Das hat die Politik zu respektieren. Allerdings
    hat das Bundesverfassungsgericht immerhin die Mög-
    lichkeit eröffnet, ein Flugzeug abzuschießen, das allein
    mit Terroristen besetzt ist, ohne dabei gegen das Recht
    auf Leben oder die Menschenwürde zu verstoßen. Doch
    brauchen wir hierzu eine Grundgesetzänderung, da der
    militärische Einsatz der Bundeswehr im Innern in diesen
    Fällen vom Grundgesetz nicht zugelassen ist. Das hat die
    Union schon im Jahre 2004 – das ist bereits angespro-
    chen worden – bei den Beratungen zum Luftsicherheits-
    gesetz erkannt und damals einen entsprechenden Antrag
    zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt.

    Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dies unverzüglich
    nachzuholen und den gesetzgeberischen Spielraum, den
    uns Karlsruhe gelassen hat, auszuschöpfen, also die vor-
    handene Ermächtigung im Grundgesetz auf eine breitere
    Basis zu stellen. Ich hoffe, wir sind uns alle darüber ei-
    nig, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen
    muss, um derartige terroristische Attacken wirksam be-
    kämpfen zu können. Dies ist von Staats wegen zum
    Schutz der bedrohten Menschen dringend geboten.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Im Übrigen müssen wir unverzüglich gewissenhaft
    prüfen, welche weiteren Gestaltungsspielräume uns
    überhaupt noch bleiben, um die Sicherheit der Bevölke-
    rung in den Fällen bestmöglich zu gewährleisten, in de-
    nen uns nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    die Hände gebunden sind. Hier ist meines Erachtens
    Handlungsbedarf gegeben. Die „Frankfurter Allgemeine
    Zeitung“ hat zu Recht am 16. Februar dieses Jahres ge-
    schrieben – ich zitiere –:

    Durch das Gerichtsurteil ist die Sicherheitslücke
    objektiv vergrößert worden … Also muß man sich
    um so intensiver bemühen, die Lücke wieder zu
    verkleinern.

    Dabei gilt es, für die Sicherheitskräfte im Ernstfall
    eine präzise und verfassungsrechtlich unzweifelhafte
    Rechtslage zu schaffen. Das sind wir nicht nur der Be-
    völkerung, sondern auch den Soldaten schuldig. Mögli-
    cherweise bleibt für diese wahrlich furchtbare Situation
    nur das Rechtsinstitut des übergesetzlichen Notstands.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es!)


    Ein Satz in der Urteilsbegründung, der auf das Strafrecht
    Bezug nimmt, könnte dahin gehend zu verstehen sein.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Unabhängig von dieser speziellen Problematik brau-
    chen wir eine stärkere Verzahnung aller Sicherheits-
    kräfte, um den Schutz der Bevölkerung im Inland besser
    gewährleisten zu können, insbesondere im Falle der Be-

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    (C (D rohung aus der Luft, für den nur die Bundeswehr gerüset ist. Dass dies mit einer Grundgesetzänderung mögich ist, darin sehen wir uns durch Karlsruhe bestätigt. iesen Weg sollten wir jetzt gehen. Ich bedanke mich. Für die SPD spricht Gerold Reichenbach. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ch will nicht verhehlen, dass das Bundesverfassungsgeicht mit seiner Entscheidung die Abwehr terroristischer efahren aus der Luft oder von See deutlich erschwert at. Wenn ein von Terroristen gekapertes Flugzeug mit nschuldigen an Bord dazu benutzt wird, eine Katastrohe mit dem Ziel herbeizuführen, weitere unschuldige enschen zu töten, so sind dem Gesetzgeber nach dem rteil unverändert die Hände gebunden. Für eine undif erenzierte Einwirkung mit Waffengewalt bleibt ledigich das Konstrukt des übergesetzlichen Notstandes. Das Verfassungsgericht hat uns aber mit seiner Entcheidung etwas anderes deutlich gemacht. Bei der Löung des moralischen Dilemmas, das durch die Formen es Terrorismus entstehen kann, springt derjenige zu urz, der zur Ultima Ratio nur auf undifferenzierte miliärische Waffen zurückgreifen kann. Wir sind nach dem rteil vielmehr gefordert, noch mehr in die Entwicklung nd den Ausbau polizeilicher Fähigkeiten zu investieren, eil diese im Gegensatz zu militärischen Mitteln schon ufgrund ihrer Natur zielgenauer auf die Täter einzuchränken sind. Nur so – mit polizeilichen Mitteln – ird das Dilemma aufzulösen sein, das uns das Verfas ungsgericht mit seiner klaren Aussage zum Schutz des ebens Unbeteiligter in solchen Terrorszenarien aufgeeben hat. Deswegen springen auch alle zu kurz, die ach dem Urteil nur in Richtung militärischer Mittel disutieren. Es bleibt nur ein schmaler Bereich, wenn es darum eht, ein unbemanntes oder nur mit Tätern besetztes lugobjekt unschädlich zu machen, und der Polizei die afür notwendigen technischen Möglichkeiten fehlen. usschließlich über diesen schmalen Bereich werden ir reden können. Das gilt analog auch für den Seebe eich. Das haben wir in der Koalition hinsichtlich der rüfung der gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Urteil es Bundesverfassungsgerichts vereinbart. Die Forderungen, die Bundeswehr voll bewaffnet uch für polizeiliche Aufgaben einzusetzen, sind von en Richtern in ihrer Urteilsbegründung zurückgewiesen orden. Die Richter haben in ihrer Begründung klar wischen militärischem und polizeilichem Handeln unerschieden. Genau diese Trennung entspricht dem Geist nserer Verfassung und wird von uns bekräftigt. Natürlich gehen wir nicht davon aus, dass Soldaten chießwütig sind, wie kolportiert wurde. Der in diesem usammenhang immer wieder geäußerte Hinweis – etwa on dem Verfassungsrechtler Scholz –, die Bundeswehr Gerold Reichenbach übernehme schließlich auch im Ausland Polizeiaufgaben, trifft nicht den Kern der Sache. Das ist zwar richtig, aber die Bundeswehr nimmt diese Aufgaben nur hilfsweise und unter großen Schwierigkeiten wahr. Sie nimmt diese hilfsweise wahr, weil in den Ländern entweder kriegsoder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen oder weil es keine funktionierende Polizei gibt. Wir haben aber in Deutschland keine bürgerkriegsähnlichen Zustände und wir haben eine funktionierende Polizei. Wir haben sogar eine sehr gut funktionierende Polizei. Herr Götzer, wir sollten unser Land nicht in eine Art permanenten unerklärten Kriegszustand hineinreden, um einen Waffeneinsatz der Bundeswehr im Inneren zu legitimieren. (Widerspruch bei der CDU/CSU – Jörg van Essen [FDP]: Das sind ja Töne in der Koalition! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: So geht ihr miteinander um! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Götzer, lassen Sie das mal sein!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)