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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/15 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Jörg Rohde (FDP) Umlagepflicht U 2 (Erstattung der Auf- wendungen bei Schwangerschaft und Mut- terschaft) bei Behinderten in Behinderten- werkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . 1034 B 1034 C 1034 D 1035 A 1035 A 1035 B 1036 A 1036 B 1036 D 1037 A 1037 B 1037 C 1039 B 1039 B 1039 D Deutscher B Stenografisch 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli- tischer Bericht 2006 der Bundesregierung Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . H B H D T F ( M E V K 1031 A 1032 B 1032 C 1032 C 1032 C 1033 A 1033 B 1033 D 1033 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1038 A undestag er Bericht ung 8. Februar 2006 t : orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) orlage von Konzepten zum Ausbau des inderzuschlags 1038 B 1038 C 1038 D 1039 A 1039 A 1039 B Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 6 Jörg Rohde (FDP) Auswirkungen für die Werkstätten bei Umlagepflicht U 2 bei Behinderten in Be- hindertenwerkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfrage Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Patrick Döring (FDP) Unterschiedliche Umsetzung des § 41 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung hinsichtlich des den Durchgang in eine Richtung versperrenden Bügels im Fahrer- bereich von Omnibussen und dessen even- tuelle Beseitigung Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Laufzeitverlängerung für das Kernkraft- werk Neckarwestheim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung von Strommengen aus neue- ren Kernkraftwerken mit höheren Sicher- heitsstandards für eine Laufzeitverlänge- rung des Kernkraftwerkes Neckarwest- heim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M C A r n s A A Z C M C H d d A A Z C M H A g g z A F Z D M L A O A F Z L M S A w d d 1040 C 1040 D 1041 B 1041 C 1042 B 1042 B 1042 C 1042 D ündliche Frage 11 ornelia Hirsch (DIE LINKE) nzahl der beim Bundesinstitut für Be- ufsbildung vorliegenden Anträge für das eue Ausbildungsstrukturprogramm „Job- tarter“ ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ornelia Hirsch (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu dem von er KfW-Bankengruppe geplanten Stu- ienkredit ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 15 und 16 einz-Peter Haustein (FDP) bbuchung von Sozialversicherungsbeiträ- en bei Unternehmen trotz „Nullmeldung“ emäß § 119 Abs. 2 SGB IV sowie Rück- ahlung dieser Beträge ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 utz Heilmann (DIE LINKE) nzahl der in diesem Winter erfrorenen bdachlosen im Vergleich zum Vorjahr ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 abine Zimmermann (DIE LINKE) uswirkungen der Erteilung nur einer Be- irtschaftungsbefugnis von 45 Prozent für ie Arbeitsgemeinschaften nach SGB II auf eren Vermittlungsauftrag 1043 A 1043 B 1044 A 1044 A 1044 C 1045 A 1045 C 1045 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 III Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Sicherstellung einer rechtzeitigen und kon- tinuierlichen Bereitstellung der Finanzmit- tel für die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Beschäftigungsmöglich- keiten für ältere Arbeitnehmer angesichts der geplanten Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Verlängerung der „58er- Regelung“ angesichts der geplanten Erhö- hung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Unterstützung aller Optionen der US-Re- gierung im Konflikt um das iranische Atomprogramm A G Z D M D B Ü s z B w A G Z D M P U E r ü G M A G Z P M P I r r A G Z P W M W A a d A G Z W 1046 B 1046 C 1047 B 1047 C 1048 A 1048 C 1049 A 1049 D 1050 A ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfrage r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 r. Norman Paech (DIE LINKE) esitz von Atomwaffen als Mittel zur berwindung der konventionellen militäri- chen Überlegenheit der USA; Konsequen- en für die Nichtverbreitungspolitik der undesregierung im Rahmen des Atom- affensperrvertrages ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 etra Pau (DIE LINKE) nterstützung des Sonderermittlers des uroparats Dick Marty bei seiner Aufklä- ungsarbeit zu CIA-Gefangenenflügen ber Europa, zur Existenz von geheimen efängnissen und zu Verschleppungen von enschen ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 etra Pau (DIE LINKE) nformationen seitens der Bundesregie- ung im Hinblick auf die Arbeit des Sonde- ermittlers des Europarats Dick Marty ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 29 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) ussage der Bundeskanzlerin zum Einsatz uch militärischer Mittel im Kampf gegen en Terrorismus ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1050 B 1050 C 1051 A 1051 A 1052 A 1052 B 1052 C 1052 D 1053 A 1053 B 1053 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 30 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Bedeutung der Aussage der Bundeskanzle- rin zum Einsatz auch militärischer Mittel im Kampf gegen den Terrorismus im Hin- blick auf den Konflikt mit dem Iran Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Behebung der Auszahlungsprobleme beim Kindergeld, insbesondere in Schleswig- Holstein Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bundesfinanzministe- rium und im Bundeskanzleramt besetzte Stellen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuell erforderlich werdende Kern- kapitalerhöhung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Absicherung weiterer Platzhaltergeschäfte im Rahmen von Privatisierungen, etwa der Deutschen Bahn AG Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M B D B d t A D Z B M B D S N k A D Z B M D D B P A D Z D H M D D A d s A D Z D H N 1054 A 1054 B 1054 D 1055 B 1055 C 1056 A 1056 A 1056 C ündliche Frage 37 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) evorzugung von Alleinverdienerehen urch Abzugsmöglichkeiten für Kinderbe- reuung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chaffung von Arbeitsplätzen durch die euregelung der steuerlichen Abzugsfähig- eit von Kinderbetreuungskosten ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 40 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esteuerung von Biodiesel und reinen flanzenölen über die Mineralölsteuer ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 41 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen der Besteuerung von Bio- iesel und Pflanzenölen auf Kraftstoffher- teller und Fahrzeughalter ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1056 C 1056 D 1057 C 1057 D 1058 C 1058 D 1059 C 1059 D 1060 A 1061 B 1061 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bau von Biogasanlagen seit 2002 in Deutschland; Einsatz öffentlicher Mittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Eventuelle Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftlichen Produkten Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 3 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Luftraum und in deutschen Hoheitsge- wässern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 20 Kornelia Möller (DIE LINKE) Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbraucherstichproben bei der Festlegung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 21 Kornelia Möller (DIE LINKE) Ergebnisse der Prüfung des Urteils des Eu- ropäischen Gerichtshofs bezüglich der be- f m A F A M J D G D r A A A M H A V d n b A A A M H B t d b „ A A A M E D E N k r A D 1063 A 1063 C 1063 D 1064 A 1064 A risteten Beschäftigung älterer Arbeitneh- er ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 31 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esetzgeberischer Handlungsbedarf zur urchsetzung der Grundrechte in privat- echtlich betriebenen öffentlichen Räumen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 32 ans-Michael Goldmann (FDP) ufgaben der Staatsanwaltschaft bezüglich erbraucherschutz vor dem Hintergrund es von der Bundesregierung ausgegebe- en Mottos „Null Toleranz“ für den Ver- raucherschutz ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 33 ans-Michael Goldmann (FDP) efolgung der Informationspflicht ermit- elnder Behörden gegenüber den zustän- igen Ministerien zum Schutz der Ver- raucher im Zusammenhang mit dem Gammelfleischskandal“ in Bayern ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 39 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ntlastung der nicht von der geplanten euregelung zur steuerlichen Absetzbar- eit der Kinderbetreuungskosten profitie- enden Familien ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1064 D 1065 A 1065 B 1065 C 1066 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Anlage 11 Mündliche Fragen 42 und 43 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Verhinderung einer bundesweiten Zentra- lisierung von Call-Center-Standorten Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 44 und 45 Marina Schuster (FDP) Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 A 1066 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1031 (A) ) (B) ) 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1063 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union nuar 2007 umzusetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d d ( v ü d s f m s d 3 t J E J e B d J z e d F g d n B M g A d d ( d g l d a d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 08.02.2006* Brase, Willi SPD 08.02.2006 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 08.02.2006 Dzembritzki, Detlef SPD 08.02.2006* Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 08.02.2006* Gabriel, Sigmar SPD 08.02.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.02.2006 Gleicke, Iris SPD 08.02.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.02.2006* Hintze, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Höfer, Gerd SPD 08.02.2006* Höger-Neuling, Inge DIE LINKE 08.02.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 08.02.2006* Kolbe, Manfred CDU/CSU 08.02.2006 Leibrecht, Harald FDP 08.02.2006 Lötzer, Ulla DIE LINKE 08.02.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Pflug, Johannes SPD 08.02.2006* Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 08.02.2006 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 08.02.2006* Schneider (Erfurt), Carsten SPD 08.02.2006 Dr. Schwanholz, Martin SPD 08.02.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 08.02.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 1): Wie viele Biogasanlagen sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 gebaut worden, und wie viele von diesen seit 2002 gebauten Anlagen sind mit öffentlichen Mitteln gefördert worden? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über den Bau on Biogasanlagen vor. BMELV fordert Biogasanlagen ber das Agrarinvestitionsforderungsprogramm (AFP) er Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- truktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Förderzahlen ür das Jahr 2002 liegen dabei nur als Summe von Bio- asseanlagen und Biomassefeuerungsanlagen vor. Eine tatistische Abfrage nach Biogasanlagen wurde erst ab em Jahr 2003 durchgeführt. Im Jahr 2003 wurden 3 Biogasanlagen mit einem förderungsfähigen Investi- ionsvolumen von rund 10 Millionen Euro gefördert, im ahr 2004 waren es 398 Anlagen mit rund 82 Millionen uro förderungsfähigem Investitionsvolumen. Für das ahr 2005 liegen aufgrund der Berichtspflicht der Länder rste Zahlen ab dem 28. April 2006 vor. Weiterhin wurden iogasanlagen im Rahmen der Sonderkreditprogramme er Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) gefördert. Im ahr 2005 wurden für diesen Verwendungszweck 940 Ein- elanträge begünstigt. Die Sonderkreditprogramme der LR rgänzen die öffentliche Förderung zum Beispiel über as AFP. Deshalb kommt es bei der Aggregation der örderzahlen aus beiden Bereichen zu Doppelzählun- en. BMELV hat darüber hinaus mit Mitteln für die För- erung von Forschung und Entwicklung im Bereich achwachsender Rohstoffe im fraglichen Zeitraum drei iogasanlagen gefördert. BMU hat mit Mitteln aus dem arktanreizprogramm Erneuerbare Energien 698 Bio- asanlagen gefördert. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage2 ): Plant die Bundesregierung Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftli- chen Produkten, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt, ie Überförderung bestimmter Biokraftstoffe zum 1. Au- ust 2006 im Rahmen eines Energiesteuer-Neurege- ungsgesetzes abzubauen. Ferner wird von den Ressorts erzeit ein Konzept erarbeitet, um die Vorgabe des Ko- litionsvertrages, die Steuerbefreiung der Biokraftstoffe urch eine Beimischungspflicht zu ersetzen, zum 1. Ja- 1064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 3): Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Bundes- ministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zu, nach der die Bundeswehr zur Terrorabwehr nicht nur im Luftraum, sondern auch in deutschen Hoheitsgewässern eingesetzt wer- den soll („Handelsblatt“, 17. Januar 2006), und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung geht von der Koalitionsvereinbarung aus und hält sich in deren Rahmen. Darin heißt es, dass angesichts der Bedro- hung durch den internationalen Terrorismus äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander greifen. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Die Bundes- regierung wird nach der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfas- sungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wird auch die Initiative für ein See- sicherheitsgesetz zu prüfen sein. Das Bundesverfassungs- gericht hat mitgeteilt, dass die Entscheidung zum Luftsi- cherheitsgesetz am 15. Februar verkündet werden soll. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Frage 20): Trifft es zu, dass die Bundesregierung keine Bemühungen unternimmt, um eine wirklich zeitnahe und damit den Realitä- ten entsprechende Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbrauchsstichproben (EVP) bei der Festle- gung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Interesse der Betroffenen zu gewährleisten bzw. ein ande- res Verfahren auf den Weg zu bringen, das diesem Anliegen gerecht wird, und wenn ja, warum? Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und be- dürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen und damit auch für das Arbeitslosengeld II ist die Sozial- hilfe. Damit ist nach geltendem Recht hinsichtlich der Regelleistung im Rahmen des SGB II auf die Regelun- gen über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe zurückzugreifen. Aufgabe der Sozial- hilfe ist es, dem Einzelnen ein Leben in Würde zu ermög- lichen. Dies setzt die Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums voraus. In der letzten Legislaturpe- riode wurden deshalb die Sozialhilfe und dabei das Sys- tem der Regelsatzbemessung modernisiert. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe (EVS). In § 28 Abs. 3 SGB XII ist ge- regelt, dass sobald die Ergebnisse einer EVS vorliegen, die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln ist. Für die nächste Bemessung der Regelsätze sind die ausgewerteten und aufbereiteten Er- gebnisse des gesamten Erhebungsjahres 2003 maßgeb- lich, die im Herbst 2005 veröffentlicht wurden. Diese E d b s 2 s v c d w n t r P d b d W D s b d b A d d ( l A m u s r d 2 ( d Ä g Z t v A t u v s r h t s d (C (D rgebnisse lassen keine Rückschlüsse auf die Regelsätze er Sozialhilfe zu. Denn sie beziehen sich auf den Ver- rauch aller Haushalte. Das SGB XII stellt aber auf die tatistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten 0 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen ge- chichteten Einpersonenhaushalte ohne die Empfänger on Leistungen der Sozialhilfe ab. Die hierfür erforderli- hen vorbereitenden Arbeiten und Prüfverfahren werden erzeit beim Statistischen Bundesamt durchgeführt. Erst enn diese Prüfergebnisse vorliegen, kann mit der defi- itiven Überprüfung der Regelsatzbemessung – dem ers- en Schritt des durch das Gesetz vorgesehenen Verfah- ens – begonnen werden. In Abhängigkeit von dieser rüfung ist dann in einem zweiten Schritt zu entschei- en, ob die Regelsatzbemessung weiterzuentwickeln ist zw. ob und gegebenenfalls welche Änderungen sich für ie Höhe der Regelsätze ergeben. Rechtsprechung und issenschaft haben bestätigt, dass gegenwärtig in eutschland die EVS die am besten geeignete Datenba- is für die Bestimmung des regelsatzrelevanten Ver- rauchs ist. Die Schaffung einer eigenen Datengrundlage urch die Bundesregierung mit jährlicher Datenerhe- ung ist daher nicht erforderlich. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 21): Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gekommen, wonach ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer (ab 52 Jahren) nicht ohne Einschränkungen immer wie- der befristet beschäftigt werden dürfen, weil dies nach Auffas- sung des EuGH den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt? Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird die Rege- ung über den erleichterten Abschluss befristeter rbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- ern ab dem 52. Lebensjahr (§ 14 Abs. 3 des Teilzeit- nd Befristungsgesetzes) europarechtskonform ausge- taltet. Bei der Vorbereitung der Gesetzesänderung be- ücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsauffassung es Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom 2. November 2005 in der Rechtssache C-144/04 „Mangold“). In dem Urteil hat der Gerichtshof das Ziel er Regelung, die berufliche Eingliederung arbeitsloser lterer zu fördern, als legitim angesehen. Die Regelung ehe jedoch über das hinaus, was zur Erreichung des iels angemessen und erforderlich sein, weil sie das Al- er als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeits- ertrages unabhängig von der Struktur des jeweiligen rbeitsmarktes und der persönlichen Situation der Be- roffenen festlegt, insbesondere unabhängig davon, ob nd wie lange sie vor Abschluss des befristeten Arbeits- ertrages arbeitslos waren. Deshalb soll künftig Voraus- etzung für die Befristung des Arbeitsvertrages mit Älte- en eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit sein. Darüber inaus soll durch die Festlegung einer Höchstbefris- ungsdauer eine unverhältnismäßig lange befristete Be- chäftigung bei demselben Arbeitgeber verhindert wer- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1065 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 31): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 134/05), wonach der Öffentlichkeit allgemein zugängliche Einrichtungen (zum Beispiel Flughäfen), wenn sie in privatrechtlicher Form betrieben werden, nicht der Grundrechtsbindung unterfallen, so dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dort nicht ausge- übt werden kann, sondern hinter dem Eigentumsrecht des Haus- rechtsinhabers zurückstehen muss, und der Gefahr „faktischer Grundrechtsbeschränkung kraft Organisationsform“, und wel- chen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregie- rung, um den Grundrechten auch in diesen de facto öffentlichen Räumen zur Durchsetzung zu verhelfen? Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist bislang noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung kennt daher die Urteilsgründe nicht und kann sich bei ihrer Antwort lediglich auf die Pressemitteilung des BGH stützen. Diese lässt nach Ansicht der Bundesregierung aber keinen Raum für die vom Fragesteller geäußerten Befürchtungen. In dem angesprochenen Verfahren ist die Betreibergesellschaft des Flughafens eine Aktiengesell- schaft und hat damit eine privatrechtliche Organisations- form, der Mehrheitsaktionär ist allerdings die öffentliche Hand. Soweit in der Frage davon ausgegangen wird, dass die Betreibergesellschaft nach Auffassung des BGH deswegen keiner Bindung an die Grundrechte unterliegt, und dass die Betreibergesellschaft deshalb – wegen der fehlenden Grundrechtsbindung – die Demonstration auf ihrem Gelände nicht dulden musste, ist dies nicht zutref- fend. Einen entsprechenden Schluss kann man aus der Pressemitteilung des BGH nicht ziehen, da der BGH da- nach ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Betreiber- gesellschaft einer Privatperson gleichsteht und damit keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegt, oder ob sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Der BGH konnte das offen lassen, weil – so die Presse- mitteilung – die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte die Demonstrationen nicht hinnehmen musste. Aus Sicht der Bundesregierung hat der BGH daher auch geprüft, ob das Demonstrations- verbot rechtens war, wenn man eine strenge Grund- rechtsbindung der Betreibergesellschaft unterstellt. Bei dieser Prüfung ist der BGH zu dem Schluss gekommen, dass – Zitat – „die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte der Demonstrantin keine Versammlungen oder Aktionen hinnehmen muss, die geeignet sind, die Abwicklung des Flugverkehrs zu stören“. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 16/522, Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Staats- anwaltschaft nicht dazu tätig sei, um Verbraucherschutz auszu- üben („Augsburger Allgemeine online“ vom 27. Oktober 2005) und dass der Schutz des Verbrauchers nicht Aufgabe der Staats- anwaltschaft sei, dafür gäbe es andere Stellen („Münchener s Ü S i c h m e f ü d t v A d d ( g K s d d ( n s g O N ö g D D m s z e n b d ü G b b t A l (C (D Merkur online“ vom 1. Februar 2006) vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung anlässlich der Regierungserklärung am 30. November 2005 durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, ausgegebenen Mottos der Bundesregierung für den Verbraucherschutz „Null Toleranz“? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Aus- age der bayerischen Justizministerin zu bewerten. Im brigen obliegt der Staatsanwaltschaft als Organ der trafrechtspflege die Strafverfolgung und Mitwirkung m Strafverfahren sowie die Vollstreckung strafgerichtli- her Entscheidungen. Im Rahmen der Strafverfolgung at sie in erster Linie die relevanten Sachverhalte zu er- itteln und über die Erhebung der öffentlichen Klage zu ntscheiden. Die Verhütung von Straftaten und die Ge- ahrenabwehr sind ihr nicht als unmittelbare Pflichten bertragen. Demzufolge sind Aspekte des Opferschutzes urch die Staatsanwaltschaft nur insoweit zu berücksich- igen, als diese im Zusammenhang mit der Verfolgung on Straftaten stehen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage es Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) Drucksache 16/522, Frage 32): Haben die ermittelnden Behörden in Bayern nach Auffas- sung der Bundesregierung die rechtlichen Anforderungen des § 17 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und der damit verbundenen Informationspflicht ermittelnder Behörden gegenüber den zuständigen Ministerien zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem „Gammelfleisch- und Wildfleischskandal“ befolgt? Eine Einschätzung in Bezug auf die konkreten Vor- änge in Bayern ist der Bundesregierung mangels enntnis der näheren Umstände der in der Frage ange- prochenen Fälle nicht möglich und auch nicht Aufgabe er Bundesregierung. Ganz allgemein normiert § 17 es Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz EGGVG) keine Verpflichtung, sondern nur eine Erlaub- is zur Übermittlung personenbezogener Daten in be- timmten Fällen, zum Beispiel dann, wenn die Weiter- abe der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder rdnungswidrigkeiten oder zur Abwehr erheblicher achteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die ffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Vorschrift re- elt somit die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer atenübermittlung, nicht aber eine Verpflichtung zur atenübermittlung. Die Regelung eröffnet damit ein Er- essen. Dieses ist nach allgemeinen Ermessensgrund- ätzen sachgerecht auszuüben. Hierbei kann sich im Ein- elfall auch eine Ermessensreduzierung auf Null rgeben, sodass von der Übermittlungsbefugnis nicht ur Gebrauch gemacht werden darf, sondern auch Ge- rauch gemacht werden muss. Eine solche Ermessensre- uzierung auf Null kann nahe liegen, wenn die Daten- bermittlung zur Abwehr erheblicher und dringender efahren etwa für die Gesundheit der Bevölkerung ge- oten ist und damit das Recht auf informationelle Selbst- estimmung desjenigen, dessen personenbezogene Da- en übermittelt werden, zurücktreten muss. In Nr. 1 bs. 3 der bundeseinheitlichen Anordnung über Mittei- ungen in Strafsachen (MiStra) ist insoweit vorgesehen, 1066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) dass im Einzelfall eine Mitteilung zu machen ist, wenn diese in den Fällen des § 17 EGGVG rechtlich zulässig und wegen eines besonderen öffentlichen Interesses un- erlässlich ist. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 39): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, diejenigen Familien finanziell zu entlasten, die aufgrund geringen Ein- kommens geringe oder keine Steuern zahlen und daher nicht von der geplanten Neuregelung zur steuerlichen Absetzbar- keit der Kinderbetreuungskosten profitieren? Bei Familien, die aufgrund geringen Einkommens mit geringer oder keiner Einkommensteuer belastet sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese Fami- lien in vielen Fällen aufgrund der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung keine oder allen- falls geringe Kinderbetreuungskosten zahlen müssen. Im Übrigen ist die Festlegung und Erhebung von Elternbei- trägen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder Sache der Länder und der Kommunen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Fragen 42 und 43): Wird der Bund in seiner Rolle als größter Anteilseigner der Deutschen Telekom AG über den Vertreter der Bundes- regierung im Aufsichtsrat Einfluss auf die Telekom nehmen, um zu verhindern, dass bundesweit Call-Center-Standorte zentralisiert werden, was an vielen dann von Schließung be- drohten derzeitigen Standorten vor allen Dingen Frauen und Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitslosigkeit treiben wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nut- zung moderner Informations- und Kommunikationstechnik völlig ortsunabhängig und dezentral erledigt werden kann und darum die bestehende Call-Center-Struktur nicht zwingend aufgegeben werden muss? Die Deutsche Telekom AG respektive die T-COM hat angekündigt, ihre Call-Center-Aktivitäten in Deutschland von bisher 96 auf dann 51 Standorte zu konzentrieren. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung ei- ner börsennotierten Aktiengesellschaft, die einzig das ope- rative Geschäft des Unternehmens betrifft. Solche rein operativen Geschäfte werden vom Vorstand des Unterneh- mens geführt; Aufsichtsrat und Aktionäre haben gemäß Aktiengesetz darauf keinen Einfluss. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die von dem Unternehmen angeführ- ten betriebswirtschaftlichen Gründe in Zweifel zu ziehen. Dazu gehört auch, auf welche Weise die Deutsche Tele- kom AG den Einsatz moderner Informations- und Kom- munikationstechnologien sowohl in technischer als auch ökonomischer Hinsicht optimiert. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass den rund 3 300 betroffenen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in den verblei- benden Call-Centern angeboten werden bzw. alternativ die Möglichkeit einer Beschäftigung in Call-Centern der Vi- v d A d F ( Z s E w S s D g c s w h 1 E n s n g e la le u A v D w E d E H R r Z f A te s s (C (D ento Customer Services eingeräumt wird; betriebsbe- ingte Kündigungen soll es nicht geben. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die ragen der Abgeordneten Marina Schuster (FDP) Drucksache 16/522, Fragen 44 und 45): Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umsetzen, und aus welchen Gründen erfolgte keine fristge- rechte Umsetzung bis zum 15. Januar 2005? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung entstandene Rechtsunsi- cherheit bei Versicherungs- und Rückversicherungsvermitt- lern zu minimieren? u Frage 44: Die Bundesregierung wird die Richtlinie über die Ver- icherungsvermittlung so zügig wie möglich umzusetzen. s ist vorgesehen, im Februar einen neuen Referentenent- urf vorzulegen. Die betroffenen Verbände sind über den tand der Arbeit informiert. Ein In-KraftTreten des Um- etzungsgesetzes erscheint bis zum Jahresende möglich. ie Versicherungsvermittlung betrifft in Deutschland eine roße Zahl von Gewerbetreibenden; circa 500 000 Versi- herungsvermittler müssten registriert werden. Dem Um- etzungsgesetz wird daher ein entsprechend großer Ver- altungsaufwand folgen müssen. Die Bundesregierung at bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Richtlinie zum 5. Januar 2003 ein Umsetzungskonzept vorgestellt und nde 2004 einen ersten Referentenentwurf den betroffe- en Verbänden und den Ländern zur Stellungnahme über- andt. Darin war vorgesehen, dass das nach der Richtlinie otwendige Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern, egebenenfalls auch den Kreisen, durchzuführen ist, wie s auch bei den meisten anderen gewerberechtlichen Er- ubnissen – zum Beispiel für Gastwirte, Immobilienmak- r etc. – üblich ist. Die Länder verwiesen auf fehlendes nd nicht genügend qualifiziertes Personal für diese neue ufgabe und kündigten an, im folgenden Gesetzgebungs- erfahren die notwendige Zustimmung zu verweigern. ie Bundesregierung wird jetzt ein Verfahren, das die Ge- erbeämter nicht betreffen wird, vorschlagen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass neun andere U-Staaten, darunter Frankreich, Belgien und Spanien, ie Umsetzung noch nicht vollzogen haben; auch in den U-Staaten, die formalrechtlich die Richtlinie in ihrem eimatrecht umgesetzt haben, scheint die nach der ichtlinie vorgesehene Registrierung aller Versiche- ungsvermittler noch nicht abgeschlossen zu sein. u Frage 45: Die Bundesregierung hatte 2005 ein „vorläufiges Noti- izierungsverfahren“ beim Bundesamt für Wirtschaft und usfuhrkontrolle eingerichtet und mit etlichen EU-Staa- n abgestimmt. Damit konnte erreicht werden, dass deut- chen Versicherungsvermittlern, die international tätig ind, keine ausländischen Geschäftsfelder wegbrechen. 15. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. h.c. Gernot Erler


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      Ich muss Sie in einem Punkt korrigieren: Der Bericht

      ist bis zum 21. Februar vorzulegen.


      (Petra Pau [DIE LINKE]: Welch eine Freude!)


      Die Bundesregierung wird diesen Bericht nach gründli-
      cher Vorbereitung pünktlich vorlegen. Alles Weitere,

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      (C (D as mit diesem Bericht passiert, hat Herr Marty zu entcheiden. Er hat vor, die Berichte aus allen angeschrieenen Nationen in seinen Abschlussbericht einfließen zu assen. Auf diese Weise werden sicherlich auch sehr iele Informationen an die Öffentlichkeit dringen. Dann kommen wir jetzt zur Beantwortung der rage 28: Welche Informationen hat die Bundesregierung bisher für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt? Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung wird die offi ielle Anfrage – wir kommen damit auf das zurück, was ir eben schon besprochen haben – des Generalsekretärs es Europarats, Terry Davis, nach Art. 52 der Europäichen Menschenrechtskonvention im Rahmen der geetzten Frist – sie endet am 21. Februar – umfassend bentworten. Die Antworten der Regierungen sollen in den bschlussbericht des Berichterstatters der Parlamentari chen Versammlung des Europarats, Dick Marty, einflieen. Darüber hinaus stellte Dick Marty den Mitgliedern er Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit atum vom 19. Dezember 2005 eine Liste mit Fragen zu nd regte an, dass die Mitglieder die Fragen zur Beantortung an ihre jeweiligen Regierungen weiterleiten. uch darüber haben wir eben schon gesprochen. Viele dieser Fragen finden sich in den Kleinen Anfraen sowie in schriftlichen und mündlichen Fragen an die undesregierung wieder. Die Bundesregierung hat diese ragen durchweg beantwortet und damit auch zur Auflärung beigetragen. Die Bundesregierung hat sich im brigen – das wird Sie vielleicht interessieren – in den uständigen Gremien dafür eingesetzt, dass die von Dick arty an Eurocontrol und an das EU-Satellitenzentrum erichteten Fragen beantwortet werden. Frau Pau, Ihre Nachfrage, bitte. Wir haben im Zusammenhang mit meiner ersten rage schon erörtert, dass Herr Marty die Parlamentarier n den nationalen Parlamenten aufgefordert hat, Fragen n ihre jeweilige Regierung zu stellen. Wie Sie wissen, erden aber zwei Drittel unserer Fragen zu diesem Theenkomplex von der Bundesregierung unter Verweis uf die Notwendigkeit der Geheimhaltung oder auf anere Interessen nicht beantwortet. Gibt es irgendeine Möglichkeit für Herrn Marty, trotz lledem an die Antworten zu kommen, die uns im Parlaent nicht gegeben wurden? Frau Kollegin, Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass as Parlamentarische Kontrollgremium nach gemeinsaen Beschlüssen – im Gegensatz zur früheren Praxis – Staatsminister Gernot Erler die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Beratungen mehrfach unterrichtet hat. Diese Unterrichtungen stehen natürlich auch Herrn Marty – darin bin ich ganz sicher – zur Verfügung. Frau Pau, Sie haben keine weitere Nachfrage. – Der Kollege Gehrcke hat eine Nachfrage. Herr Staatsminister, ich will mich nur noch einmal vergewissern, ob ich das richtig verstanden habe. Sie werden bis zum 21. Februar den von Herrn Marty angeforderten Bericht vorlegen und die Fragen beantworten. Dann steht es Herrn Marty frei, in seinem Bericht das, was Sie geantwortet haben, öffentlich zu machen. Das heißt doch, dass das, was im Plenum des Deutschen Bundestages nicht öffentlich gemacht werden konnte, über den Bericht von Herrn Marty öffentlich wird. Können Sie mir das erklären? Herr Kollege Gehrcke, ich kann Ihnen nur erklären, wie genau das vom Europarat vorgesehene Verfahren ist. Herr Davis als Generalsekretär des Europarates bekommt von den angeschriebenen Ländern – ich hoffe: von allen – rechtzeitig zum 21. Februar die Berichte. Ihm steht dann völlig frei, wie er mit diesen Berichten verfährt. Vorgesehen ist, dass Herr Marty der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einen Abschlussbericht vorlegt, der auch diese Berichte nach Art. 52 berücksichtigen kann. Aber was er von den Berichten einfließen lässt, liegt allein in seiner Verantwortung. Ich rufe nun die Frage 29 des Kollegen Wolfgang Gehrcke auf: Ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Empfang des Diplomatischen Korps – laut Meldung des „Handelsblatts“ vom 1. Februar 2006 –, dass „der Kampf gegen den Terrorismus den Einsatz aller politischer, wirtschaftlicher und, wenn nötig, als Ultima Ratio auch militärischer Mittel verlangt – unter dem Dach, wenn immer möglich, der Vereinten Nationen“, so zu verstehen, dass ein gültiges Mandat der Vereinten Nationen für die Bundesregierung nicht mehr unabdingbar für eine Entscheidung über einen Militäreinsatz ist? Bitte, Herr Erler. Herr Kollege Gehrcke, die Bundeskanzlerin hat in ih rer Rede vor dem Diplomatischen Korps hervorgehoben, dass militärische Mittel im Kampf gegen den Terrorismus nur als Ultima Ratio in Betracht kommen. Im Übrigen lässt die Befugnis des UN-Sicherheitsrates, Zwangsmaßnahmen nach Kap. VII zu beschließen, das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung unberührt. Das steht ausdrücklich in Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen. b f h – V n g s a a A h 1 A s d f v n v m e d u m w H v 1 D s a n w S f m e (C (D Sie haben eine Nachfrage? – Herr Kollege Gehrcke, itte. Herr Staatsminister, das Wort „nur“ haben Sie einge ügt. Das Zitat lautet anders. Meine Frage ist: Die Mehreit der Völkerrechtler sagt, dass eine Militäraktion um so etwas handelt es sich ja – ohne ein Mandat der ereinten Nationen völkerrechtswidrig ist. Es geht hier icht um Verteidigung und ist auch nicht auf Verteidiung beschränkt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass ich die Bundesregierung den Bruch des Völkerrechtes ls Möglichkeit offen hält? Selbstverständlich richtet sich die Bundesregierung in ll ihren Aktivitäten nach den Regeln des Völkerrechtes. ber, Herr Kollege Gehrcke, zur Klärung des Sachveraltes: Ich möchte Sie an die Situation nach dem 1. September 2001 erinnern. Es waren nicht staatliche kteure, die die schrecklichen Terroranschläge in Wa hington und New York durchgeführt haben. Einen Tag anach hat der UN-Sicherheitsrat darüber beraten und estgestellt – das hat den Charakter der Setzung einer ölkerrechtlichen Norm –, dass solche Angriffe von icht staatlichen Akteuren mit einem klassischen Angriff on einem Land auf ein anderes gleichgesetzt werden üssen, was damit ein Selbstverteidigungsrecht der Ver inigten Staaten auslöst. In späteren Resolutionen hat er Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dies bestätigt, nd zwar auch im Zusammenhang mit der Wahrnehung dieses Rechts, was im Afghanistankrieg der Fall ar. Die von Ihnen unterstellte Trennung zwischen den erausforderungen des Terrorismus und den Angriffen on einem Land auf ein anderes gibt es seit dem 1. September 2001 also nicht mehr. Im Gegenteil: urch die Vereinten Nationen ist ausdrücklich festge tellt worden, dass ein Terrorangriff genauso das Recht uf Selbstverteidigung auslösen kann. Haben Sie noch eine Nachfrage? Selbstverständlich. Bitte schön, Herr Gehrcke. He Selbst in dem Fall, den Sie unterstellen und den ir immer kritisiert haben, gab es eine Entscheidung des icherheitsrats der Vereinten Nationen. Frau Merkel hat ormuliert: Militäreinsätze als Ultima Ratio; wenn imer möglich, mit Mandat. – Das heißt aber auch, wenn s nicht möglich ist, ohne Mandat, ohne Beschluss der Wolfgang Gehrcke Vereinten Nationen. Das ist die Logik der Aussage von Frau Merkel. Ist das wirklich der Ernst der Bundesregierung? Herr Kollege Gehrcke, damit hat sich Frau Bundes kanzlerin Merkel völlig im Rahmen des Völkerrechts bewegt, weil es – darauf muss ich noch einmal hinweisen – nicht nur die Möglichkeit der Mandatierung von Gewaltanwendung durch die Vereinten Nationen gibt, sondern auch das ganz normale Selbstverteidigungsrecht. Bei einem Angriff von außen gilt dieses Recht, auch ohne dass es extra einen Beschluss der Vereinten Nationen gibt. Das steht ausdrücklich in Art. 51 der UN-Charta. Darauf beziehen sich die Äußerungen der Bundeskanzlerin. Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Wolfgang Gehrcke von der Fraktion Die Linke auf: Sind diese Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auch im Hinblick auf den Konflikt mit dem Iran zu verstehen und bedeutet dies, dass die Bundesregierung den Einsatz militärischer Mittel als Ultima Ratio gegen den Iran erwägt? Herr Kollege Gehrcke, ich verweise – das erwarten Sie sicher nicht anders – auf meine Antwort auf Frage 25 des Kollegen Dr. Paech. Die Bundesregierung hat zur Frage einer militärischen Option zur Lösung der iranischen Nuklearproblematik in jüngster Zeit wiederholt Stellung genommen. Im Bundestag habe ich das in der Aktuellen Stunde am 26. Januar 2006 und zuletzt in Beantwortung der Fragen des Kollegen Dr. Paech am 31. Januar 2006 getan. Die Bundesregierung hält in Bezug auf das iranische Nuklearprogramm am Ziel einer diplomatischen Lösung im multilateralen Rahmen fest. Es kommt jetzt darauf an, die zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel klug und mit möglichst breiter Unterstützung der internationalen Gemeinschaft anzuwenden. Da hat es in der letzten Woche ja einige positive Entwicklungen gegeben. An Spekulationen über militärische Optionen beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Zusatzfrage? Ja. – Herr Staatsminister, ich unterstreiche das Wort „klug“, das Sie verwendet haben. Halten Sie es für klug, inmitten eines sehr zugespitzten Konfliktes – Raum und Zeit spielen ja in der Politik eine beachtliche Rolle – eine solche Rede mit einem Wortlaut zu halten, aus dem andere Staaten entnehmen könnten – ich betone den Konjunktiv –, dass sie davon betroffen sind? Das bringt doch immer eine Zuspitzung mit sich. Würden Sie das unter den Begriff „klug“ fassen wollen? F h k k t g d Z h t I L m k d d r a n g d d u s d v w g U c a ü u a i b a e (C (D Herr Kollege Gehrcke, Sie unterstellen, dass ich die rage, die Sie eben gestellt haben, mit Ja beantwortet ätte, nämlich dass sich diese Äußerungen der Bundesanzlerin vor dem Diplomatischen Korps auf den Iranonflikt beziehen. Das habe ich ausdrücklich nicht gean. Dadurch ist auch Ihre jetzige Nachfrage egenstandslos. Ihre weitere Zusatzfrage. Darf ich Sie fragen, ob Sie Verständnis dafür hätten, ass ein Staat eine solche Äußerung, die in Raum und eit steht, auch wenn sie sich nicht auf den Iran bezogen aben sollte, so hätte verstehen können? Ich hege eine große Bewunderung für Ihre Sensibili ät gegenüber unseren iranischen Verhandlungspartnern. ch unterstelle auch, dass die iranischen Kollegen in der age sind, eine solche Rede zu lesen und die Zusamenhänge zu begreifen. Wenn Sie die Rede der Bundes anzlerin nachvollziehen, so stellen Sie fest, dass daraus eutlich hervorgeht, dass sich diese Passage nicht auf en Iran bezog, sondern auf die allgemeine Herausfordeung durch terroristische Aktivitäten. Wir haben noch eine Zusatzfrage. Herr Kollege Erler, man kann in Bezug auf den Iran uch noch eine andere Sensibilität haben. Er ist von eier Reihe von Staaten, die nuklear bewaffnet sind, umeben und auch von einer Reihe von Staaten, in denen ie USA militärisch stark präsent sind. Seit 2002 zählt er Iran ebenso wie der Irak zu der „Achse des Bösen“ nd wird bedroht. In dieser Situation hat der Iran verchiedentlich einen Gewaltverzicht von den USA geforert. Großbritannien und Frankreich haben den Gewalterzicht im August 2005 ausgesprochen. Die USA eigern sich, dem nachzukommen. Können Sie verstehen, dass eine wesentliche Bedinung für eine friedliche Lösung sein könnte, dass die SA einen Gewaltverzicht gegenüber dem Iran ausspre hen? Wäre die Bundesregierung bereit und in der Lage, uf die USA dahin gehend einzuwirken, dass sie gegenber dem Iran einen Gewaltverzicht aussprechen? Herr Kollege Dr. Paech, die Position der Europäer nd damit auch Deutschlands ist in dem Vorschlag, der m 5. August letzten Jahres schriftlich gegenüber der ranischen Führung vorgelegt worden ist, deutlich sichtar. Leider hat der Iran das breite Angebot sehr brüsk usgeschlagen. Zwei Punkte dieses Angebots stehen in inem Zusammenhang mit Ihrer Frage: Staatsminister Gernot Erler Erstens. Es wurde eine politische Unterstützung für den Plan einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten zugesagt. Zweitens. Es wurde auch die Bereitschaft bekundet, mit dem Iran über Sicherheitsfragen weiterzuverhandeln. Das schließt all das, was Sie hier gesagt haben, ein. Damit ist die Position der Bundesregierung in der richtigen Weise und in erkenntlicher Weise ausgedrückt. Wie ich sehe, gibt es keine weiteren Zusatzfragen zu diesem Geschäftsbereich. Herr Staatssekretär, ich darf mich für die Beantwortung der Fragen bedanken. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz auf. Die Frage 31 des Abgeordneten Jerzy Montag und die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann werden schriftlich beantwortet. Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Für die Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Barbara Hendricks zur Verfügung. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Lutz Heilmann, Fraktion Die Linke, auf: Sind die laut „Lübecker Nachrichten“ vom 29. Januar 2006 in Schleswig-Holstein aufgetretenen Probleme mit der seit Monaten nicht erfolgenden Auszahlung des Kindergeldes an mindestens 1 500 Familien auch in anderen Bundesländern aufgetreten und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die Auszahlungsprobleme schnellstmöglich und nicht erst, wie von der Familienkasse in Schleswig-Holstein angekündigt, im Sommer behoben werden? D Herr Kollege Heilmann, die Bundesregierung ist über die längere Zeit der Bearbeitung von Anträgen auf Kindergeld in verschiedenen Bundesländern informiert und hat die zuständigen Stellen aufgefordert, die Probleme schnellstmöglich zu beheben. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegt der Grund für die längeren Bearbeitungszeiten in der Umstrukturierung der Familienkassen, nämlich in der Einrichtung einer „Besonderen Dienststelle Familienkasse“ mit der Direktion in Nürnberg einerseits und den örtlichen Familienkassen andererseits unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit, sowie in der Zusammenlegung verschiedener Familienkassen einschließlich der Neueinrichtung von Servicecentern. Die Reduktion der Anzahl von Familienkassen entspricht den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit den örtlichen Familienkassen ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um die Bearbeitungsrückstände abzubauen und die laufende Bearbeitung sicherzustellen. Insbesondere sind den örtlichen Familienkassen Ermächtigungen zur Beschäftigung zusätzlicher Arbeitskräfte erteilt worden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einem deutlichen Abbau der Bearbeitungsrückstände führen. Zahlreiche Familienkassen konnten diese mittlerweile abbauen und ihre Kindergeldangelegenheiten erledigen. w b B g B A m t n A E s L h t d e S v I E g B l t s k n a I t J (C (D Ihre Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, inwie eit Sozialhilfeempfänger und ALG-Empfänger davon etroffen sind? D Herr Kollege Heilmann, das kann ich Ihnen nicht sa en. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass sowohl die ezieher von Sozialhilfe als auch die Bezieher von rbeitslosengeld II einerseits das Kindergeld bekomen, welches dann andererseits auf diese Transferleis ungen angerechnet wird. Sofern sie dieses Kindergeld icht bekommen, können sie beim Leistungsträger den ntrag stellen, Zahlungen ungekürzt zu erhalten. twaige Nachzahlungen des Kindergeldes, die ihnen päter zur Verfügung stünden, müssten sie dann an den eistungsträger abführen. Eine weitere Zusatzfrage. Diese Problematik ist mir bekannt; sie wurde an mich erangetragen. Meinen Sie, dass es der richtige Ansatz ist, die Beroffenen auf den Rechtsweg zu verweisen? Sie müssen ann Widerspruch einlegen usw. usf. Könnte es nicht ine kurzfristige Hilfe für die Betroffenen geben? Denn ie wissen ganz genau, dass man im Osten im Monat on 331 Euro und im Westen von 345 Euro leben muss. ch denke, es sollte eine unbürokratische Hilfe erfolgen. s wäre nicht gut, wenn Rechtsstreitigkeiten vor Sozialerichten ausgetragen werden müssten. D Ich stimme Ihnen prinzipell zu. Es ist allerdings wirk ich so, dass Kindergeld nur dann auf die anderen Leisungen angerechnet werden kann, wenn es denn auch tatächlich zufließt. Ich werde der Sache nachgehen und lären, ob das für die Fälle, in denen die Familienkassen och nicht in der Lage sind, das Kindergeld rechtzeitig uszuzahlen, allgemein geregelt werden kann. Ich sagte hnen allerdings schon, dass die Rückstände in den meisen Fällen bereits aufgearbeitet sind. Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 35 des Abgeordneten Hansosef Fell von der Fraktion der Grünen auf: Welche Stellen in den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie sowie im Bundeskanzleramt werden von Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, besetzt? D Herr Kollege Fell, die Bundesregierung beschäftigt im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie insgesamt sieben Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Einzelnen sind das zwei Mitarbeiter in der Abteilung Wirtschafts-, Finanzund Arbeitsmarktpolitik im Bundeskanzleramt, zwei Mitarbeiter in der Abteilung Finanzmärkte im Bundesministerium der Finanzen sowie im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zwei Mitarbeiter in der Abteilung Mittelstandspolitik und ein Mitarbeiter in der Abteilung Außenwirtschaftspolitik. Ihre Zusatzfrage, Herr Fell. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die detaillierte Auskunft. – Mich würde zusätzlich noch interessieren, ob die Aufgaben, die von diesen Mitarbeitern erledigt werden, auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen, die die Bundesregierung sieht, um beispielsweise das ERP-Sondervermögen in die Hände der KfW zu legen. D Nein, Herr Kollege, es geht in diesem Fall nicht darum, sondern darum, dass die Mitarbeiter der KfW sozusagen die andere Seite kennen lernen. Die KfW ist, wie Sie wissen, die Förderbank des Bundes und wird im Auftrag der Bundesregierung tätig, im Wesentlichen natürlich im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft. Sie wickelt allerdings auch Programme im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit ab. Es geht eben darum, dass die Mitarbeiter dieser öffentlichen Förderbank gleichsam die andere Seite kennen lernen. Ihre zweite Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, Sie können damit also auch de finitiv ausschließen, dass hier eine Verquickung von Interessen der KfW-Mitarbeiter in den Ministerien und Belangen der KfW besteht, weil die Mitarbeiter nicht im Zusammenhang mit diesen Belangen eingesetzt werden? D Ja, Herr Kollege, ich kann ausschließen, dass es zu Interessenkonflikten kommt. Dann rufe ich die Frage 36 des Kollegen Fell auf: Geht die Bundesregierung weiterhin wie in ihrer Antwort in Bundestagsdrucksache 15/3625 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Zukunft des ERP-Sondervermögens“ davon aus, dass eine Kernkapitalerhöhung der KfW nicht erforderlich ist, um weitere Platzhaltergeschäfte im Rah B s s k g g H B n r s G d s d E l P i e m v o n t g v t d D s s d i w k (C (D men von Privatisierungen, etwa der Deutschen Bahn AG, absichern zu können? D Wie bereits in der Antwort in einer Bundestagsdruck ache aus der letzten Legislaturperiode, der Druckache 15/3625, erläutert, steht die ERP-Neuordnung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Platzhaltereschäften des Bundes mit der KfW. Diese Platzhaltereschäfte sind auch ohne die ERP-Neuordnung möglich. Es gibt keine Zusatzfragen. Nun kommen wir zur Frage 37 der Kollegin Britta aßelmann: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Alleinverdienerehen durch das Ehegattensplitting und die Steuerprogression gegenüber Doppelverdienern und Alleinerziehenden bereits steuerliche Vorteile genießen, sodass zusätzliche Abzugsmöglichkeiten für die Betreuung ihrer dreibis sechsjährigen Kinder eine zusätzliche Bevorzugung darstellen? D Frau Kollegin Haßelmann, das Splittingverfahren ist ach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgeichts keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, ondern eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 rundgesetz und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit er Ehegatten nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz orientierte achgerechte Besteuerung. Dadurch wird den Ehegatten ie freie Entscheidung darüber ermöglicht, ob nur ein hepartner einen möglichst hohen Beitrag zum Fami ieneinkommen erwirtschaften will, während der andere artner den Haushalt führt, oder ob beide Partner sowohl m Haushalt als auch im Beruf tätig sein wollen, ohne ine ertragsteuerliche Schlechterstellung befürchten zu üssen. Das Ehegattensplitting kommt unabhängig da on zur Anwendung, ob die Ehegatten Kinder haben der nicht, während die geplanten Abzugsmöglichkeiten ur Ehegatten mit Kindern entlasten sollen, deren Leisungsfähigkeit im Vergleich zu Ehegatten ohne Kinder eringer ist. Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Ja, gern, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ielen Dank für die Ausführungen zum Ehegattenspliting. Das ist ja ein sehr komplizierter Sachverhalt. Meine Frage richtete sich aber eher darauf, inwieweit urch das neue Absetzbarkeitsmodell, das jetzt in der iskussion ist, Alleinverdienerehen/-familien durch be tehende steuerliche Möglichkeiten wie das Ehegattenplitting und die neuen Maßnahmen besser gestellt weren als Doppelverdienerinnen und Doppelverdiener. Mir st durchaus geläufig, wie das Modell Ehegattensplitting irkt, auch in Bezug auf die unterschiedlichen Steuerlassen. Ich bitte Sie, auf meine Nachfrage einzugehen. D Da es hier um die steuerliche Förderung der Betreuung von Kindern bzw. die steuerliche Entlastung der Betreuungskosten geht, spielt das Ehegattensplitting keine große Rolle; denn das Ehegattensplitting wird, wie ich Ihnen gerade schon sagte, unabhängig davon gezahlt, ob die Ehepartner Kinder haben oder nicht. Das Gesetz, das in der nächsten Woche in diesem Hause eingebracht und in erster Lesung beraten wird, sieht für Eltern, die beide berufstätig sind, weitaus umfangreichere Fördermöglichkeiten vor. Zwei Drittel der anfallenden Betreuungskosten für Kinder vom ersten bis zum 14. Lebensjahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 Euro steuerlich abzugsfähig. Ebendiese Förderung wird für Alleinverdienerehepaare, bei denen davon auszugehen ist, dass einer der beiden Elternteile zu Hause bleibt, lediglich für Kinder von drei bis sechs Jahren vorgesehen. Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund der erfahrbaren Lebenswirklichkeit, dass auch in solchen familiären Konstellationen, in denen sich einer der beiden Ehepartner dafür entschieden hat, für eine gewisse Zeit auf Berufstätigkeit zu verzichten, gleichwohl Wert darauf gelegt wird, dass den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren eine frühkindliche außerschulische Betreuung und Bildung zuteil wird, die möglicherweise sonst zu Hause nicht in der Weise erfolgen könnte, zumal wenn nur sehr kleine Geschwisterkinder da sind, mit denen ein Bildungsaustausch noch nicht möglich ist. Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Ja, Frau Präsidentin, habe ich. Das haben Sie sich si cherlich auch schon gedacht, Frau Hendricks. Denn es gibt ja viel Nebel. Die Pressesprecherin des Familienministeriums hat bereits öffentlich bestätigt, dass es zur Besserstellung bzw. Bevorzugung von Alleinverdienerehen kommt. Von daher irritiert mich doch, dass jetzt keine präzise Antwort bezüglich der Aussagen von Finanzministerium und Familienministerium möglich ist. Deshalb eine zweite Nachfrage – vielleicht führt diese zu einer Antwort –: Wie verteilen sich die 460 Millionen Euro, die demnächst im Rahmen dieses Gesetzes beschlossen werden, auf die Alleinverdienerehen und die Doppelverdienerehen? D Frau Kollegin Haßelmann, zunächst muss ich Ihnen widersprechen. Es gibt durchaus keinen Dissens zwischen dem Bundesministerium für Familie und dem Bundesministerium für Finanzen. Ihre Frage, die ich Ihnen gerade beantwortet habe, richtete sich darauf, ob Alleinverdienerehepaare im Verhältnis zu Doppelverdienerehepaaren bevorzugt werden. Ich habe Ihnen erläutert, dass dies nicht zutrifft; denn bei den Paaren, bei denen beide berufstätig sind, können die Betreuungskosten von Geburt des Kindes an bis zum 14. Lebensjahr gefördert werden, wohingegen dies bei Alleinverdiener e L A d d w u e s e z E u H B k A B e B f s n d c d F B k t T B R I o s E A d (C (D hepaaren nur für Kinder im Alter von drei bis sechs ebensjahren der Fall ist. Eine Bevorzugung von lleinverdienerehepaaren im Verhältnis zu Doppelverienerehepaaren findet also nicht statt. Allerdings weren die Alleinverdienerehepaare im Verhältnis zu dem, as die Koalition in der Zwischenzeit angedacht hatte nd was im Gespräch war, besser gestellt. Nur insofern rfolgt eine Besserstellung; darauf möchte ich hinweien. Angaben darüber, wie das Geld auf Alleinverdienerhepaare und Doppelverdienerehepaare bzw. allein eriehende Elternteile, die genauso behandelt werden wie ltern, die beide berufstätig sind, aufgeteilt wird, liegen ns nicht vor. Wir kommen damit zur Frage 38 der Kollegin Britta aßelmann: Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, mit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ihr ursprüngliches Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen in Privathaushalten erreichen zu können? D Die verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs osten stärkt den privaten Haushalt und die Familie als rbeitgeber. Die Anstellung von Kinderfrauen und die eauftragung selbstständiger Tagesmütter werden steurlich attraktiv. Es wird ein Anreiz gegeben, bestehende etreuungsdienstleistungen, die bisher „schwarz“ er olgten, zu legalisieren. Ihre Zusatzfrage. Fr Gibt es Planungen in Ihrem Haus oder im Kabiett insgesamt, dem einen Drittel der Familien, das von ieser steuerlichen Möglichkeit keinen Gebrauch mahen kann, weil es keiner Steuerpflicht unterliegt, kineroder familienpolitische Maßnahmen in anderer orm als positive Unterstützung zukommen zu lassen? D Frau Kollegin Haßelmann, es ist Ihnen sicher be annt, dass die existierenden Kinderbetreuungseinrichungen, die von kommunalen oder freigemeinnützigen rägern wie den Kirchen unterhalten werden, auf der asis bestehender Kindergartengesetze der Länder im egelfall nach Einkommen gestaffelt Beiträge erheben. nsofern sind die Menschen mit Transfereinkommen der ohne eigenes Einkommen meistens von den Kosten ogar vollständig befreit. Die Menschen mit geringerem inkommen zahlen entsprechend geringere Beiträge. uf diese Weise besteht schon eine Förderung. Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen – auch as sagt uns die Lebenswirklichkeit –, dass Menschen Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks mit geringerem Einkommen oder Menschen, die von Transfereinkommen leben, nicht in der Lage sein werden, Beschäftigungsverhältnisse in ihrem Haushalt zu begründen. Dies liegt aber nicht an der mangelnden steuerlichen Förderung, sondern an der mangelnden Leistungsfähigkeit dieses Personenkreises. Eine zweite Zusatzfrage? Ja, sehr gerne. – Frau Staatssekretärin, dieses Modell wird in erster Linie nicht als familienpolitisches Modell, sondern als Beschäftigungs-/Wachstumsprojekt dargestellt. Ich frage Sie: Wie kann innerhalb des neuen Modells, das zu mehr Beschäftigung führen soll, die Qualität der Kinderbetreuung, insbesondere nach PISA ein großes Thema, sichergestellt werden? Gibt es vonseiten der Bundesregierung geplante Maßnahmen, die auf Länderund kommunaler Ebene greifen sollen? D Frau Kollegin Haßelmann, zunächst möchte ich sagen, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen beide Zielrichtungen verfolgt. Die Koalitionsfraktionen sehen das genauso. Dabei ist aber nicht auszuschließen, dass je nach Fachgebiet die einzelnen Kolleginnen und Kollegen mehr den einen oder mehr den anderen Schwerpunkt setzen. Aber es werden beide Zielrichtungen verfolgt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Schaffung von Arbeitsplätzen. Was man aus persönlichem Interesse stärker in den Vordergrund rückt, mag dahingestellt sein. Wie ich schon eben ausführte, wird es zusätzliche Arbeitsplätze in privaten Haushalten nicht in sehr großem Umfang geben können. Damit dies der Fall wäre, müssten mehr Menschen ein entsprechend hohes Einkommen haben. Die steuerlichen Förderungen alleine reichen dafür nicht aus. In den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland gibt es zurzeit rund 400 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Es ist natürlich wichtig und sinnvoll, diese Arbeitsplätze zu sichern. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung neigen manche Kommunen oder freigemeinnützige Träger dazu – das wissen Sie alle –, bestehende Kindergartengruppen zu schließen. Aufgrund der neuen Förderung ist es nun möglich, auch jüngere Kinder aufzunehmen. In den Einrichtungen werden bestehende Arbeitsplätze also zumindest gesichert; vielleicht kann die Anzahl der bestehenden Gruppen sogar erhöht werden. Die Qualitätsoffensive ist eine Frage des Kinderund Jugendrechtes. Sie wissen, dass das Jugendschutzgesetz ein Bundesrecht ist und als allgemeine Rahmengesetzgebung dient. Die Ausführung allerdings liegt bei den Ländern und Kommunen. Ich bin sicher, dass die Länder, die im Rahmen unserer föderalen Ordnung einen großen Wert auf ihre Zuständigkeit für die Bildung legen, in Zusammenarbeit mit den ihnen zugeordneten Kommunen d u w n Z t l L B f d H L n s d D w g L s i d l d e M h K r f E F z D H b S a d (C (D ie bestehenden Kindergärten und anderen Tagesbetreungseinrichtungen auch unter Qualitätsgesichtspunkten eiter ausbauen werden. Ich stimme mit Ihnen überein, dass in den vergangeen Jahren die frühkindliche Erziehung gegenüber dem iel des Ausbaus der Betreuung vielleicht etwas ins Hin ertreffen geraten ist. Die Frage 39 der Kollegin Ekin Deligöz wird schrift ich beantwortet. Wir kommen zur Frage 40 des Kollegen Dr. Reinhard oske: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Biodiesel mit 10 Cent pro Liter und reine Pflanzenöle ohne Anteil von Mineralölen mit 15 Cent über die Mineralölsteuer besteuert werden sollten? D Herr Kollege Loske, nach dem Biokraftstoffbericht ür das Jahr 2004, der im Juni 2005 dem Deutschen Bunestag vorgelegt wurde, war Biodiesel im Jahr 2004 in öhe von 5 Cent je Liter Reinkraftstoff und 10 Cent je iter Beimischung überfördert. Auf die Überprüfung eier Überförderung von Pflanzenöl wurde aufgrund der einerzeit noch geringen Markteinführung verzichtet. Als Folge dieser Feststellungen soll der Einstieg in ie Besteuerung der Biokraftstoffe vollzogen werden. er sich in der Abstimmung befindliche Referentenenturf des Bundesministeriums der Finanzen zum Eneriesteuergesetz sieht Steuersätze in Höhe von 10 Cent je iter reinen Kraftstoffs und 15 Cent je Liter Beimichung vor. Diese Steuersätze berücksichtigen neben der m Biokraftstoffbericht dargelegten Überförderung auch ie seit dem 1. Januar 2005 gestiegenen Preise für fossien Kraftstoff, welche zu einem entsprechenden Anstieg er Überkompensation geführt haben. Aus Sicht des BMF soll Pflanzenöl ebenfalls besteurt werden, da hier seit dem 1. Januar 2005 ein starker arktzuwachs zu beobachten ist und eine Ungleichbe andlung und ungewollte Verschiebungen auf dem raftstoffmarkt vermieden werden müssen. Unter Be ücksichtigung der Marktpreisentwicklung, der Kosten ür den technischen Mehraufwand und des geringeren nergiegehaltes schlägt das Bundesministerium der inanzen eine Besteuerung von 15 Cent je Liter Pflanenöl vor, um eine Überkompensation zu vermeiden. ie Ergebnisse der Ressortabstimmung insbesondere zur öhe der Steuersätze der einzelnen biogenen Kraftstoffe leiben abzuwarten. Ihre Zusatzfrage, Herr Kollege. Danke, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Hendricks, ie sagten, der Entwurf befinde sich noch in der Ressortbstimmung. Nun hat Staatssekretär Peter Paziorek aus em Landwirtschaftsministerium sich dahin gehend ge Dr. Reinhard Loske äußert, dass das, was hier geplant sei, im Ergebnis dazu führe, dass die Branche einen schweren Rückschlag erleiden werde. Mich würde einmal interessieren, inwieweit diese Position die Positionsfindung in Ihrem Hause beeinflusst. D Herr Kollege, diese Position ist zwar geäußert worden; da will ich Ihnen nicht widersprechen. Aber ich hatte eben von der Überförderung gesprochen. Sie müssen sehen: Bevor der fossile Kraftstoff teurer wurde, war er an den Tankstellen auch immer 10 Cent teurer als der Biodiesel. Seltsamerweise ist er immer noch 10 Cent teurer als der Biodiesel. Das heißt mit anderen Worten: Die Preisgestaltung bei den biogenen Kraftstoffen wurde nicht an deren Gestehungskosten orientiert, sondern an dem Abstand des an den Tankstellen zu erzielenden Preises. Das, was dort geschieht, nennt man im Regelfall einen Windfall-Profit; um den englischen Ausdruck zu benutzen. Sie profitieren also von den steigenden Preisen in einem anderen Marktsegment, was mit den Herstellungskosten der biogenen Kraftstoffe nichts zu tun hat. Ich bin sehr sicher – ich bin auch sicher, dass ich den Kollegen Paziorek aus dem Landwirtschaftsministerium noch überzeugen kann –, dass auch nach einer Festlegung eines Steuersatzes von 10 bzw. 15 Cent, wie ich ihn angesprochen habe, der Preisabstand weiter bei 10 Cent an der Tankstelle liegen wird und dass die Differenz dann nicht mehr als Sondergewinn an die Hersteller der biogenen Kraftstoffe fließt, sondern wegen des auch EUrechtlich gebotenen Abbaus von Überförderungen der öffentlichen Hand zugute kommt. Ihre zweite Zusatzfrage, Herr Kollege. Ich schätze Ihren Optimismus in Bezug auf die An nahme, dass Sie den Kollegen Paziorek noch überzeugen können. Unabhängig davon möchte ich präzise nachfragen, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Sätze, 10 Cent im einen Fall und 15 Cent im anderen Fall, nach Ihrer Meinung exakt dem so genannten Mitnahmeeffekt, von dem Sie gesprochen haben, entsprechen. D Herr Kollege, ich sagte Ihnen eben: Wir haben zum einen den Mitnahmeeffekt betrachtet. Aber wir haben natürlich zum anderen die Herstellungskosten des biogenen Kraftstoffes berücksichtigt und haben auch dessen geringere Wirksamkeit in Rechnung gestellt. Dies alles zusammen hat uns zu der Überzeugung gebracht, dass wir die geringfügige Besteuerung in der Größenordnung von 10 bzw. 15 Cent wirklich verantwortungsbewusst vorschlagen können. Es ist also in Rechnung gestellt, dass der Verbrauch beim biogenen Diesel etwas höher ist als beim fossilen Diesel. Das alles haben wir berücksichtigt, sodass sich keine Schlechterstellung der Verbraucher ergeben wird. d B d p b t G m d n d i g p B r Ü B n s h b f l Ü B P t w a l n P g c B z 2 g S (C (D Aber ich sage ganz deutlich: Die Extragewinne, die in en letzten Jahren in die Taschen der Produzenten von iokraftstoffen geflossen sind, werden wir auch unter em Gesichtspunkt, dass wir EU-rechtlich dazu verflichtet sind – denn Überförderungen müssen wir abauen –, in die Haushalte der öffentlichen Hand umleien. Dass man, wenn man sich über Jahre an richtig gute ewinne gewöhnt hat, diese nicht so gerne abgibt und an dann natürlich auch Menschen trifft, die sich unter em Gesichtspunkt des Umweltschutzes dafür vereinahmen lassen, die wirtschaftlichen Interessen der Prouzenten zu vertreten, verwundert allerdings nicht. Eine Zusatzfrage des Kollegen Fell. Frau Staatssekretärin, Sie haben den Sachverhalt, der n Bezug auf den Biodiesel von Ihnen korrekt wiedergeeben wurde, nämlich den 10-Cent-Abstand zum Marktreis, als Begründung für eine höhere Besteuerung aller iokraftstoffe herangezogen. Ich halte das nicht für kor ekt und möchte Sie deswegen fragen, ob dies in die berlegungen der Bundesregierung eingeflossen ist. eispielsweise weist bei reinen Pflanzenölen der Preis icht diesen 10-Cent-Abstand zum Marktpreis von Dieel auf; sie werden aber plötzlich mit 15 Cent pro Liter öher besteuert, und dies angesichts der Tatsache, dass ei der Nutzung von reinen Pflanzenölen höhere Kosten ür die Umrüstung der Motoren hinsichtlich ihrer Taugichkeit für Pflanzenöl anfallen. Ist auch dieses in die berlegungen der Bundesregierung eingeflossen? D Herr Kollege, ich sagte es schon eben: Auch bei flanzenölen haben wir natürlich die Herstellungskosen, nämlich die Kosten dafür, dass sie so aufbereitet erden, dass man sie als Kraftstoff nutzen kann, und uch die geringere Energieleistung beachtet. Ich gehe alerdings davon aus – Genaueres müsste ich Ihnen achtragen –, dass wir erhöhte Umrüstungskosten bei KWs und LKWs nicht in die Berechnung mit einbezoen haben; vielmehr haben wir den Kraftstoff als solhen betrachtet. Wir kommen zur Frage 41 des Kollegen Dr. Loske: Wie bewertet die Bundesregierung die Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenölen in Hinsicht auf die Planungssicherheit derjenigen Kraftstoffhersteller und Fahrzeughalter, die im Vertrauen auf die gesetzlich verankerte Steuerbefreiung bis zum Jahr 2009 in neue Techniken investiert haben? D Herr Kollege Loske, § 2 a des Mineralölsteuergeset es sieht eine Steuerbegünstigung bis zum 31. Dezember 009 vor, wie Sie das auch in Ihrer Frage zum Ausdruck ebracht haben. Derzeit wird dies noch als vollständige teuerbefreiung gewährt. Jedoch ist der Fortbestand Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks einer Steuerbegünstigung im derzeitigen Umfang durch die Regelung des § 2 a Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes eingeschränkt, also durch das geltende Recht. Die Vorschrift verpflichtet die Bundesregierung, eine Anpassung der Steuerbegünstigung auch vor Ablauf des Jahres 2009 vorzuschlagen, sobald eine Überkompensation der Mehrkosten für die Herstellung von Biokraftstoffen durch die Steuerbegünstigung festgestellt wird. Steuerpflichtige mussten und müssen daher damit rechnen, dass die Steuerbegünstigung nicht unverändert bis zum 31. Dezember 2009 als Steuerbefreiung aufrechterhalten bleibt. Ihre Zusatzfrage. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)