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    Plenarprotokoll 16/15 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Jörg Rohde (FDP) Umlagepflicht U 2 (Erstattung der Auf- wendungen bei Schwangerschaft und Mut- terschaft) bei Behinderten in Behinderten- werkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . 1034 B 1034 C 1034 D 1035 A 1035 A 1035 B 1036 A 1036 B 1036 D 1037 A 1037 B 1037 C 1039 B 1039 B 1039 D Deutscher B Stenografisch 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli- tischer Bericht 2006 der Bundesregierung Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . H B H D T F ( M E V K 1031 A 1032 B 1032 C 1032 C 1032 C 1033 A 1033 B 1033 D 1033 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1038 A undestag er Bericht ung 8. Februar 2006 t : orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) orlage von Konzepten zum Ausbau des inderzuschlags 1038 B 1038 C 1038 D 1039 A 1039 A 1039 B Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 6 Jörg Rohde (FDP) Auswirkungen für die Werkstätten bei Umlagepflicht U 2 bei Behinderten in Be- hindertenwerkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfrage Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Patrick Döring (FDP) Unterschiedliche Umsetzung des § 41 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung hinsichtlich des den Durchgang in eine Richtung versperrenden Bügels im Fahrer- bereich von Omnibussen und dessen even- tuelle Beseitigung Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Laufzeitverlängerung für das Kernkraft- werk Neckarwestheim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung von Strommengen aus neue- ren Kernkraftwerken mit höheren Sicher- heitsstandards für eine Laufzeitverlänge- rung des Kernkraftwerkes Neckarwest- heim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M C A r n s A A Z C M C H d d A A Z C M H A g g z A F Z D M L A O A F Z L M S A w d d 1040 C 1040 D 1041 B 1041 C 1042 B 1042 B 1042 C 1042 D ündliche Frage 11 ornelia Hirsch (DIE LINKE) nzahl der beim Bundesinstitut für Be- ufsbildung vorliegenden Anträge für das eue Ausbildungsstrukturprogramm „Job- tarter“ ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ornelia Hirsch (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu dem von er KfW-Bankengruppe geplanten Stu- ienkredit ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 15 und 16 einz-Peter Haustein (FDP) bbuchung von Sozialversicherungsbeiträ- en bei Unternehmen trotz „Nullmeldung“ emäß § 119 Abs. 2 SGB IV sowie Rück- ahlung dieser Beträge ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 utz Heilmann (DIE LINKE) nzahl der in diesem Winter erfrorenen bdachlosen im Vergleich zum Vorjahr ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 abine Zimmermann (DIE LINKE) uswirkungen der Erteilung nur einer Be- irtschaftungsbefugnis von 45 Prozent für ie Arbeitsgemeinschaften nach SGB II auf eren Vermittlungsauftrag 1043 A 1043 B 1044 A 1044 A 1044 C 1045 A 1045 C 1045 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 III Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Sicherstellung einer rechtzeitigen und kon- tinuierlichen Bereitstellung der Finanzmit- tel für die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Beschäftigungsmöglich- keiten für ältere Arbeitnehmer angesichts der geplanten Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Verlängerung der „58er- Regelung“ angesichts der geplanten Erhö- hung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Unterstützung aller Optionen der US-Re- gierung im Konflikt um das iranische Atomprogramm A G Z D M D B Ü s z B w A G Z D M P U E r ü G M A G Z P M P I r r A G Z P W M W A a d A G Z W 1046 B 1046 C 1047 B 1047 C 1048 A 1048 C 1049 A 1049 D 1050 A ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfrage r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 r. Norman Paech (DIE LINKE) esitz von Atomwaffen als Mittel zur berwindung der konventionellen militäri- chen Überlegenheit der USA; Konsequen- en für die Nichtverbreitungspolitik der undesregierung im Rahmen des Atom- affensperrvertrages ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 etra Pau (DIE LINKE) nterstützung des Sonderermittlers des uroparats Dick Marty bei seiner Aufklä- ungsarbeit zu CIA-Gefangenenflügen ber Europa, zur Existenz von geheimen efängnissen und zu Verschleppungen von enschen ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 etra Pau (DIE LINKE) nformationen seitens der Bundesregie- ung im Hinblick auf die Arbeit des Sonde- ermittlers des Europarats Dick Marty ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 29 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) ussage der Bundeskanzlerin zum Einsatz uch militärischer Mittel im Kampf gegen en Terrorismus ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1050 B 1050 C 1051 A 1051 A 1052 A 1052 B 1052 C 1052 D 1053 A 1053 B 1053 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 30 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Bedeutung der Aussage der Bundeskanzle- rin zum Einsatz auch militärischer Mittel im Kampf gegen den Terrorismus im Hin- blick auf den Konflikt mit dem Iran Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Behebung der Auszahlungsprobleme beim Kindergeld, insbesondere in Schleswig- Holstein Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bundesfinanzministe- rium und im Bundeskanzleramt besetzte Stellen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuell erforderlich werdende Kern- kapitalerhöhung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Absicherung weiterer Platzhaltergeschäfte im Rahmen von Privatisierungen, etwa der Deutschen Bahn AG Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M B D B d t A D Z B M B D S N k A D Z B M D D B P A D Z D H M D D A d s A D Z D H N 1054 A 1054 B 1054 D 1055 B 1055 C 1056 A 1056 A 1056 C ündliche Frage 37 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) evorzugung von Alleinverdienerehen urch Abzugsmöglichkeiten für Kinderbe- reuung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chaffung von Arbeitsplätzen durch die euregelung der steuerlichen Abzugsfähig- eit von Kinderbetreuungskosten ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 40 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esteuerung von Biodiesel und reinen flanzenölen über die Mineralölsteuer ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 41 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen der Besteuerung von Bio- iesel und Pflanzenölen auf Kraftstoffher- teller und Fahrzeughalter ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1056 C 1056 D 1057 C 1057 D 1058 C 1058 D 1059 C 1059 D 1060 A 1061 B 1061 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bau von Biogasanlagen seit 2002 in Deutschland; Einsatz öffentlicher Mittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Eventuelle Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftlichen Produkten Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 3 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Luftraum und in deutschen Hoheitsge- wässern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 20 Kornelia Möller (DIE LINKE) Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbraucherstichproben bei der Festlegung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 21 Kornelia Möller (DIE LINKE) Ergebnisse der Prüfung des Urteils des Eu- ropäischen Gerichtshofs bezüglich der be- f m A F A M J D G D r A A A M H A V d n b A A A M H B t d b „ A A A M E D E N k r A D 1063 A 1063 C 1063 D 1064 A 1064 A risteten Beschäftigung älterer Arbeitneh- er ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 31 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esetzgeberischer Handlungsbedarf zur urchsetzung der Grundrechte in privat- echtlich betriebenen öffentlichen Räumen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 32 ans-Michael Goldmann (FDP) ufgaben der Staatsanwaltschaft bezüglich erbraucherschutz vor dem Hintergrund es von der Bundesregierung ausgegebe- en Mottos „Null Toleranz“ für den Ver- raucherschutz ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 33 ans-Michael Goldmann (FDP) efolgung der Informationspflicht ermit- elnder Behörden gegenüber den zustän- igen Ministerien zum Schutz der Ver- raucher im Zusammenhang mit dem Gammelfleischskandal“ in Bayern ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 39 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ntlastung der nicht von der geplanten euregelung zur steuerlichen Absetzbar- eit der Kinderbetreuungskosten profitie- enden Familien ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1064 D 1065 A 1065 B 1065 C 1066 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Anlage 11 Mündliche Fragen 42 und 43 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Verhinderung einer bundesweiten Zentra- lisierung von Call-Center-Standorten Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 44 und 45 Marina Schuster (FDP) Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 A 1066 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1031 (A) ) (B) ) 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1063 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union nuar 2007 umzusetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d d ( v ü d s f m s d 3 t J E J e B d J z e d F g d n B M g A d d ( d g l d a d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 08.02.2006* Brase, Willi SPD 08.02.2006 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 08.02.2006 Dzembritzki, Detlef SPD 08.02.2006* Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 08.02.2006* Gabriel, Sigmar SPD 08.02.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.02.2006 Gleicke, Iris SPD 08.02.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.02.2006* Hintze, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Höfer, Gerd SPD 08.02.2006* Höger-Neuling, Inge DIE LINKE 08.02.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 08.02.2006* Kolbe, Manfred CDU/CSU 08.02.2006 Leibrecht, Harald FDP 08.02.2006 Lötzer, Ulla DIE LINKE 08.02.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Pflug, Johannes SPD 08.02.2006* Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 08.02.2006 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 08.02.2006* Schneider (Erfurt), Carsten SPD 08.02.2006 Dr. Schwanholz, Martin SPD 08.02.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 08.02.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 1): Wie viele Biogasanlagen sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 gebaut worden, und wie viele von diesen seit 2002 gebauten Anlagen sind mit öffentlichen Mitteln gefördert worden? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über den Bau on Biogasanlagen vor. BMELV fordert Biogasanlagen ber das Agrarinvestitionsforderungsprogramm (AFP) er Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- truktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Förderzahlen ür das Jahr 2002 liegen dabei nur als Summe von Bio- asseanlagen und Biomassefeuerungsanlagen vor. Eine tatistische Abfrage nach Biogasanlagen wurde erst ab em Jahr 2003 durchgeführt. Im Jahr 2003 wurden 3 Biogasanlagen mit einem förderungsfähigen Investi- ionsvolumen von rund 10 Millionen Euro gefördert, im ahr 2004 waren es 398 Anlagen mit rund 82 Millionen uro förderungsfähigem Investitionsvolumen. Für das ahr 2005 liegen aufgrund der Berichtspflicht der Länder rste Zahlen ab dem 28. April 2006 vor. Weiterhin wurden iogasanlagen im Rahmen der Sonderkreditprogramme er Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) gefördert. Im ahr 2005 wurden für diesen Verwendungszweck 940 Ein- elanträge begünstigt. Die Sonderkreditprogramme der LR rgänzen die öffentliche Förderung zum Beispiel über as AFP. Deshalb kommt es bei der Aggregation der örderzahlen aus beiden Bereichen zu Doppelzählun- en. BMELV hat darüber hinaus mit Mitteln für die För- erung von Forschung und Entwicklung im Bereich achwachsender Rohstoffe im fraglichen Zeitraum drei iogasanlagen gefördert. BMU hat mit Mitteln aus dem arktanreizprogramm Erneuerbare Energien 698 Bio- asanlagen gefördert. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage2 ): Plant die Bundesregierung Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftli- chen Produkten, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt, ie Überförderung bestimmter Biokraftstoffe zum 1. Au- ust 2006 im Rahmen eines Energiesteuer-Neurege- ungsgesetzes abzubauen. Ferner wird von den Ressorts erzeit ein Konzept erarbeitet, um die Vorgabe des Ko- litionsvertrages, die Steuerbefreiung der Biokraftstoffe urch eine Beimischungspflicht zu ersetzen, zum 1. Ja- 1064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 3): Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Bundes- ministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zu, nach der die Bundeswehr zur Terrorabwehr nicht nur im Luftraum, sondern auch in deutschen Hoheitsgewässern eingesetzt wer- den soll („Handelsblatt“, 17. Januar 2006), und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung geht von der Koalitionsvereinbarung aus und hält sich in deren Rahmen. Darin heißt es, dass angesichts der Bedro- hung durch den internationalen Terrorismus äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander greifen. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Die Bundes- regierung wird nach der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfas- sungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wird auch die Initiative für ein See- sicherheitsgesetz zu prüfen sein. Das Bundesverfassungs- gericht hat mitgeteilt, dass die Entscheidung zum Luftsi- cherheitsgesetz am 15. Februar verkündet werden soll. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Frage 20): Trifft es zu, dass die Bundesregierung keine Bemühungen unternimmt, um eine wirklich zeitnahe und damit den Realitä- ten entsprechende Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbrauchsstichproben (EVP) bei der Festle- gung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Interesse der Betroffenen zu gewährleisten bzw. ein ande- res Verfahren auf den Weg zu bringen, das diesem Anliegen gerecht wird, und wenn ja, warum? Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und be- dürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen und damit auch für das Arbeitslosengeld II ist die Sozial- hilfe. Damit ist nach geltendem Recht hinsichtlich der Regelleistung im Rahmen des SGB II auf die Regelun- gen über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe zurückzugreifen. Aufgabe der Sozial- hilfe ist es, dem Einzelnen ein Leben in Würde zu ermög- lichen. Dies setzt die Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums voraus. In der letzten Legislaturpe- riode wurden deshalb die Sozialhilfe und dabei das Sys- tem der Regelsatzbemessung modernisiert. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe (EVS). In § 28 Abs. 3 SGB XII ist ge- regelt, dass sobald die Ergebnisse einer EVS vorliegen, die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln ist. Für die nächste Bemessung der Regelsätze sind die ausgewerteten und aufbereiteten Er- gebnisse des gesamten Erhebungsjahres 2003 maßgeb- lich, die im Herbst 2005 veröffentlicht wurden. Diese E d b s 2 s v c d w n t r P d b d W D s b d b A d d ( l A m u s r d 2 ( d Ä g Z t v A t u v s r h t s d (C (D rgebnisse lassen keine Rückschlüsse auf die Regelsätze er Sozialhilfe zu. Denn sie beziehen sich auf den Ver- rauch aller Haushalte. Das SGB XII stellt aber auf die tatistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten 0 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen ge- chichteten Einpersonenhaushalte ohne die Empfänger on Leistungen der Sozialhilfe ab. Die hierfür erforderli- hen vorbereitenden Arbeiten und Prüfverfahren werden erzeit beim Statistischen Bundesamt durchgeführt. Erst enn diese Prüfergebnisse vorliegen, kann mit der defi- itiven Überprüfung der Regelsatzbemessung – dem ers- en Schritt des durch das Gesetz vorgesehenen Verfah- ens – begonnen werden. In Abhängigkeit von dieser rüfung ist dann in einem zweiten Schritt zu entschei- en, ob die Regelsatzbemessung weiterzuentwickeln ist zw. ob und gegebenenfalls welche Änderungen sich für ie Höhe der Regelsätze ergeben. Rechtsprechung und issenschaft haben bestätigt, dass gegenwärtig in eutschland die EVS die am besten geeignete Datenba- is für die Bestimmung des regelsatzrelevanten Ver- rauchs ist. Die Schaffung einer eigenen Datengrundlage urch die Bundesregierung mit jährlicher Datenerhe- ung ist daher nicht erforderlich. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 21): Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gekommen, wonach ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer (ab 52 Jahren) nicht ohne Einschränkungen immer wie- der befristet beschäftigt werden dürfen, weil dies nach Auffas- sung des EuGH den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt? Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird die Rege- ung über den erleichterten Abschluss befristeter rbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- ern ab dem 52. Lebensjahr (§ 14 Abs. 3 des Teilzeit- nd Befristungsgesetzes) europarechtskonform ausge- taltet. Bei der Vorbereitung der Gesetzesänderung be- ücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsauffassung es Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom 2. November 2005 in der Rechtssache C-144/04 „Mangold“). In dem Urteil hat der Gerichtshof das Ziel er Regelung, die berufliche Eingliederung arbeitsloser lterer zu fördern, als legitim angesehen. Die Regelung ehe jedoch über das hinaus, was zur Erreichung des iels angemessen und erforderlich sein, weil sie das Al- er als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeits- ertrages unabhängig von der Struktur des jeweiligen rbeitsmarktes und der persönlichen Situation der Be- roffenen festlegt, insbesondere unabhängig davon, ob nd wie lange sie vor Abschluss des befristeten Arbeits- ertrages arbeitslos waren. Deshalb soll künftig Voraus- etzung für die Befristung des Arbeitsvertrages mit Älte- en eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit sein. Darüber inaus soll durch die Festlegung einer Höchstbefris- ungsdauer eine unverhältnismäßig lange befristete Be- chäftigung bei demselben Arbeitgeber verhindert wer- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1065 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 31): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 134/05), wonach der Öffentlichkeit allgemein zugängliche Einrichtungen (zum Beispiel Flughäfen), wenn sie in privatrechtlicher Form betrieben werden, nicht der Grundrechtsbindung unterfallen, so dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dort nicht ausge- übt werden kann, sondern hinter dem Eigentumsrecht des Haus- rechtsinhabers zurückstehen muss, und der Gefahr „faktischer Grundrechtsbeschränkung kraft Organisationsform“, und wel- chen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregie- rung, um den Grundrechten auch in diesen de facto öffentlichen Räumen zur Durchsetzung zu verhelfen? Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist bislang noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung kennt daher die Urteilsgründe nicht und kann sich bei ihrer Antwort lediglich auf die Pressemitteilung des BGH stützen. Diese lässt nach Ansicht der Bundesregierung aber keinen Raum für die vom Fragesteller geäußerten Befürchtungen. In dem angesprochenen Verfahren ist die Betreibergesellschaft des Flughafens eine Aktiengesell- schaft und hat damit eine privatrechtliche Organisations- form, der Mehrheitsaktionär ist allerdings die öffentliche Hand. Soweit in der Frage davon ausgegangen wird, dass die Betreibergesellschaft nach Auffassung des BGH deswegen keiner Bindung an die Grundrechte unterliegt, und dass die Betreibergesellschaft deshalb – wegen der fehlenden Grundrechtsbindung – die Demonstration auf ihrem Gelände nicht dulden musste, ist dies nicht zutref- fend. Einen entsprechenden Schluss kann man aus der Pressemitteilung des BGH nicht ziehen, da der BGH da- nach ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Betreiber- gesellschaft einer Privatperson gleichsteht und damit keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegt, oder ob sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Der BGH konnte das offen lassen, weil – so die Presse- mitteilung – die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte die Demonstrationen nicht hinnehmen musste. Aus Sicht der Bundesregierung hat der BGH daher auch geprüft, ob das Demonstrations- verbot rechtens war, wenn man eine strenge Grund- rechtsbindung der Betreibergesellschaft unterstellt. Bei dieser Prüfung ist der BGH zu dem Schluss gekommen, dass – Zitat – „die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte der Demonstrantin keine Versammlungen oder Aktionen hinnehmen muss, die geeignet sind, die Abwicklung des Flugverkehrs zu stören“. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 16/522, Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Staats- anwaltschaft nicht dazu tätig sei, um Verbraucherschutz auszu- üben („Augsburger Allgemeine online“ vom 27. Oktober 2005) und dass der Schutz des Verbrauchers nicht Aufgabe der Staats- anwaltschaft sei, dafür gäbe es andere Stellen („Münchener s Ü S i c h m e f ü d t v A d d ( g K s d d ( n s g O N ö g D D m s z e n b d ü G b b t A l (C (D Merkur online“ vom 1. Februar 2006) vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung anlässlich der Regierungserklärung am 30. November 2005 durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, ausgegebenen Mottos der Bundesregierung für den Verbraucherschutz „Null Toleranz“? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Aus- age der bayerischen Justizministerin zu bewerten. Im brigen obliegt der Staatsanwaltschaft als Organ der trafrechtspflege die Strafverfolgung und Mitwirkung m Strafverfahren sowie die Vollstreckung strafgerichtli- her Entscheidungen. Im Rahmen der Strafverfolgung at sie in erster Linie die relevanten Sachverhalte zu er- itteln und über die Erhebung der öffentlichen Klage zu ntscheiden. Die Verhütung von Straftaten und die Ge- ahrenabwehr sind ihr nicht als unmittelbare Pflichten bertragen. Demzufolge sind Aspekte des Opferschutzes urch die Staatsanwaltschaft nur insoweit zu berücksich- igen, als diese im Zusammenhang mit der Verfolgung on Straftaten stehen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage es Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) Drucksache 16/522, Frage 32): Haben die ermittelnden Behörden in Bayern nach Auffas- sung der Bundesregierung die rechtlichen Anforderungen des § 17 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und der damit verbundenen Informationspflicht ermittelnder Behörden gegenüber den zuständigen Ministerien zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem „Gammelfleisch- und Wildfleischskandal“ befolgt? Eine Einschätzung in Bezug auf die konkreten Vor- änge in Bayern ist der Bundesregierung mangels enntnis der näheren Umstände der in der Frage ange- prochenen Fälle nicht möglich und auch nicht Aufgabe er Bundesregierung. Ganz allgemein normiert § 17 es Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz EGGVG) keine Verpflichtung, sondern nur eine Erlaub- is zur Übermittlung personenbezogener Daten in be- timmten Fällen, zum Beispiel dann, wenn die Weiter- abe der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder rdnungswidrigkeiten oder zur Abwehr erheblicher achteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die ffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Vorschrift re- elt somit die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer atenübermittlung, nicht aber eine Verpflichtung zur atenübermittlung. Die Regelung eröffnet damit ein Er- essen. Dieses ist nach allgemeinen Ermessensgrund- ätzen sachgerecht auszuüben. Hierbei kann sich im Ein- elfall auch eine Ermessensreduzierung auf Null rgeben, sodass von der Übermittlungsbefugnis nicht ur Gebrauch gemacht werden darf, sondern auch Ge- rauch gemacht werden muss. Eine solche Ermessensre- uzierung auf Null kann nahe liegen, wenn die Daten- bermittlung zur Abwehr erheblicher und dringender efahren etwa für die Gesundheit der Bevölkerung ge- oten ist und damit das Recht auf informationelle Selbst- estimmung desjenigen, dessen personenbezogene Da- en übermittelt werden, zurücktreten muss. In Nr. 1 bs. 3 der bundeseinheitlichen Anordnung über Mittei- ungen in Strafsachen (MiStra) ist insoweit vorgesehen, 1066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) dass im Einzelfall eine Mitteilung zu machen ist, wenn diese in den Fällen des § 17 EGGVG rechtlich zulässig und wegen eines besonderen öffentlichen Interesses un- erlässlich ist. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 39): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, diejenigen Familien finanziell zu entlasten, die aufgrund geringen Ein- kommens geringe oder keine Steuern zahlen und daher nicht von der geplanten Neuregelung zur steuerlichen Absetzbar- keit der Kinderbetreuungskosten profitieren? Bei Familien, die aufgrund geringen Einkommens mit geringer oder keiner Einkommensteuer belastet sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese Fami- lien in vielen Fällen aufgrund der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung keine oder allen- falls geringe Kinderbetreuungskosten zahlen müssen. Im Übrigen ist die Festlegung und Erhebung von Elternbei- trägen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder Sache der Länder und der Kommunen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Fragen 42 und 43): Wird der Bund in seiner Rolle als größter Anteilseigner der Deutschen Telekom AG über den Vertreter der Bundes- regierung im Aufsichtsrat Einfluss auf die Telekom nehmen, um zu verhindern, dass bundesweit Call-Center-Standorte zentralisiert werden, was an vielen dann von Schließung be- drohten derzeitigen Standorten vor allen Dingen Frauen und Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitslosigkeit treiben wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nut- zung moderner Informations- und Kommunikationstechnik völlig ortsunabhängig und dezentral erledigt werden kann und darum die bestehende Call-Center-Struktur nicht zwingend aufgegeben werden muss? Die Deutsche Telekom AG respektive die T-COM hat angekündigt, ihre Call-Center-Aktivitäten in Deutschland von bisher 96 auf dann 51 Standorte zu konzentrieren. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung ei- ner börsennotierten Aktiengesellschaft, die einzig das ope- rative Geschäft des Unternehmens betrifft. Solche rein operativen Geschäfte werden vom Vorstand des Unterneh- mens geführt; Aufsichtsrat und Aktionäre haben gemäß Aktiengesetz darauf keinen Einfluss. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die von dem Unternehmen angeführ- ten betriebswirtschaftlichen Gründe in Zweifel zu ziehen. Dazu gehört auch, auf welche Weise die Deutsche Tele- kom AG den Einsatz moderner Informations- und Kom- munikationstechnologien sowohl in technischer als auch ökonomischer Hinsicht optimiert. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass den rund 3 300 betroffenen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in den verblei- benden Call-Centern angeboten werden bzw. alternativ die Möglichkeit einer Beschäftigung in Call-Centern der Vi- v d A d F ( Z s E w S s D g c s w h 1 E n s n g e la le u A v D w E d E H R r Z f A te s s (C (D ento Customer Services eingeräumt wird; betriebsbe- ingte Kündigungen soll es nicht geben. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die ragen der Abgeordneten Marina Schuster (FDP) Drucksache 16/522, Fragen 44 und 45): Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umsetzen, und aus welchen Gründen erfolgte keine fristge- rechte Umsetzung bis zum 15. Januar 2005? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung entstandene Rechtsunsi- cherheit bei Versicherungs- und Rückversicherungsvermitt- lern zu minimieren? u Frage 44: Die Bundesregierung wird die Richtlinie über die Ver- icherungsvermittlung so zügig wie möglich umzusetzen. s ist vorgesehen, im Februar einen neuen Referentenent- urf vorzulegen. Die betroffenen Verbände sind über den tand der Arbeit informiert. Ein In-KraftTreten des Um- etzungsgesetzes erscheint bis zum Jahresende möglich. ie Versicherungsvermittlung betrifft in Deutschland eine roße Zahl von Gewerbetreibenden; circa 500 000 Versi- herungsvermittler müssten registriert werden. Dem Um- etzungsgesetz wird daher ein entsprechend großer Ver- altungsaufwand folgen müssen. Die Bundesregierung at bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Richtlinie zum 5. Januar 2003 ein Umsetzungskonzept vorgestellt und nde 2004 einen ersten Referentenentwurf den betroffe- en Verbänden und den Ländern zur Stellungnahme über- andt. Darin war vorgesehen, dass das nach der Richtlinie otwendige Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern, egebenenfalls auch den Kreisen, durchzuführen ist, wie s auch bei den meisten anderen gewerberechtlichen Er- ubnissen – zum Beispiel für Gastwirte, Immobilienmak- r etc. – üblich ist. Die Länder verwiesen auf fehlendes nd nicht genügend qualifiziertes Personal für diese neue ufgabe und kündigten an, im folgenden Gesetzgebungs- erfahren die notwendige Zustimmung zu verweigern. ie Bundesregierung wird jetzt ein Verfahren, das die Ge- erbeämter nicht betreffen wird, vorschlagen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass neun andere U-Staaten, darunter Frankreich, Belgien und Spanien, ie Umsetzung noch nicht vollzogen haben; auch in den U-Staaten, die formalrechtlich die Richtlinie in ihrem eimatrecht umgesetzt haben, scheint die nach der ichtlinie vorgesehene Registrierung aller Versiche- ungsvermittler noch nicht abgeschlossen zu sein. u Frage 45: Die Bundesregierung hatte 2005 ein „vorläufiges Noti- izierungsverfahren“ beim Bundesamt für Wirtschaft und usfuhrkontrolle eingerichtet und mit etlichen EU-Staa- n abgestimmt. Damit konnte erreicht werden, dass deut- chen Versicherungsvermittlern, die international tätig ind, keine ausländischen Geschäftsfelder wegbrechen. 15. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, da, wie
    bereits gesagt, alle Daten – auch die eben vorgetragenen
    für den Zeitraum von 1998 bis 2004 – von der Bundes-
    arbeitsgemeinschaft nur geschätzt worden sind.


    (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Danke schön!)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen wir zur Frage 18 der Abgeordneten

Sabine Zimmermann, Die Linke:
Trifft es zu, dass die Argen – Rechtskreis des Zweiten Bu-

ches Sozialgesetzbuch – statt eines Haushaltes nur eine Be-
wirtschaftungsbefugnis von 45 Prozent erteilt bekommen ha-
ben, diese Mittel aber durch Verpflichtungsermächtigungen
des Vorjahres abgedeckt sind und nicht für neue Maßnahmen
zur Verfügung stehen, und, wenn ja, wird dadurch der Ver-
mittlungsauftrag der Argen gefährdet?

F
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Zimmermann, ich beantworte Ihnen Ihre Frage
    wie folgt: Zurzeit gilt die vorläufige Haushaltsführung.
    Aufgrund der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am
    18. September des vergangenen Jahres konnte ein gülti-
    ger Haushaltsplan für das Jahr 2006 durch das Parlament
    noch nicht beschlossen werden. Es gibt daher noch gar
    keinen Bundeshaushalt 2006, der überhaupt hätte zuge-
    wiesen werden können. Da die Leistungen der Grund-
    sicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
    Sozialgesetzbuch aus dem Bundeshaushalt finanziert
    werden, fallen sie ebenfalls unter die vorläufige Haus-
    haltsführung.

    Das Grundgesetz sieht in Art. 111 in haushaltslosen
    Zeiten zwar ein so genanntes Notbewilligungsrecht der
    Bundesregierung vor, für das allerdings Einschränkun-
    gen gelten, um das Budgetrecht des Parlaments nicht zu
    beschränken. Es ist daher zutreffend, dass den Trägern
    der Grundsicherung für Arbeitsuchende zunächst nur ein
    Finanzrahmen in Höhe von 45 Prozent der in der Ein-
    gliederungsmittelverordnung 2006 genannten Obergren-
    zen zugewiesen wurde.

    In einer Reihe von Äußerungen und Bekundungen
    verschiedener Träger der Grundsicherung von Arbeitsu-
    chenden ist berichtet worden, dass diese zunächst für
    Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zugewiesenen
    Ausgabemittel in Höhe von 45 Prozent der maßgebli-

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    (C (D hen Obergrenze wegen hoher Vorbindungen nicht geügend Spielraum für Neubewilligungen ließen. Allerings scheint die Situation in den Kreisen durchaus nterschiedlich zu sein. Die Bundesregierung unterstützt im verfassungsrechtich zulässigen Rahmen die Möglichkeiten zur Verbesseung der gegenwärtigen Situation und hat den Finanzrahen für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung wischenzeitlich auf 72 Prozent der maßgeblichen Oberrenze angehoben. Den Belangen der örtlichen Träger ist amit Rechnung getragen worden, sodass auch die Voaussetzungen für eine kontinuierliche Maßnahmeplaung und -bewilligung gewährleistet sein dürften. Frau Kollegin, Sie haben eine Nachfrage? Ja, ich habe eine Nachfrage. – Danke schön, Herr taatssekretär. Es ist mir bekannt, dass letzten Donnersag die mündliche Zusage gemacht wurde, dass die zugeiesenen Ausgabemittel von 45 Prozent auf 72 Prozent er maßgeblichen Obergrenze erhöht werden. Aber um ine optimale Mittelbindungskurve – die wird Ihnen siherlich auch bekannt sein – zu erhalten, um also zu ereichen, dass wir nicht wieder so viele Mittel wie im etzten Jahr zurückgeben müssen, brauchen die Arbeitsemeinschaften vor Ort 90 Prozent des Haushaltes. Aners ist eine seriöse Maßnahmeplanung nicht machbar. s geht – ich glaube, da sind wir uns fraktionsübergrei end einig – um die Lösung des Arbeitslosenproblems. ir wollen die Arbeitslosen optimal in den Arbeitsmarkt ntegrieren. Meine Frage ist: Warum wird den Arbeitsgemeinchaften der Haushalt nur scheibchenweise und schlepend zugewiesen? Denn zum Beispiel die Agenturen önnen für das ganze Jahr eine ordentliche Planung mahen. Sie und auch die optierenden Kommunen haben hren Haushalt schon zugewiesen bekommen. F Frau Kollegin Zimmermann, in der Situation eines icht beschlossenen Haushaltes ist der Finanzminister anz besonders gefordert, wenn es um die Verteilung der inanzmittel geht. Die Obergrenze in Höhe von 45 Proent der Ansätze des ersten Regierungsentwurfs beruht uf Ziffer 1.4 des Rundschreibens des Bundesministeiums der Finanzen vom 20. Dezember 2005 zur vorläuigen Haushaltsund Wirtschaftsführung der Bundesveraltung. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld: uf der einen Seite steht das, was notwendig ist, und auf er anderen Seite die Tatsache, dass eine Regierung icht die Rechte eines Parlaments beschränken darf und as Haushaltsrecht zu wahren hat. Es wird deutlich, dass mit den 45 Prozent der Versuch nternommen worden ist, auch weiterhin die aktive Areitsmarktpolitik vor Ort zu ermöglichen, in diesem Sine – ich stimme Ihnen da völlig zu – Menschen zügig in Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Arbeit zu vermitteln und ihnen insbesondere in diesem Bereich die Hilfen aus einer Hand zukommen zu lassen. Hier haben wir unterschiedliche Reaktionen erfahren. Es hat Bereiche gegeben, die nicht in der Lage waren, Mittel zu verteilen, weil bereits Vorbindungen aus dem vergangenen Jahr bestanden. Daher haben wir gesagt: Dann ist auch eine Erhöhung auf 72 Prozent zulässig. Diesen Schritt haben wir jetzt getan, um zu gewährleisten, dass die Vorbindungen erfüllt werden können und weitere Mittel zur Verfügung stehen. Im Kern gibt es jetzt einen neuen Verfügungsrahmen von insgesamt 4,9 Milliarden Euro. Nun sind, wie ich denke, auch die einzelnen Regionen handlungsfähig. Frau Kollegin Zimmermann, haben Sie eine weitere Nachfrage? Ja. – Ich bin mit Ihrer Antwort noch nicht zufrieden; denn ich denke, dass durch die 45 Prozent lediglich die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Vorjahr abgedeckt worden sind. Manche Arbeitsgemeinschaften sind so sehr in die Bredouille geraten, dass sie im Minus lagen. Das darf das Bundesministerium nicht akzeptieren. Es kam sogar so weit, dass generell keine neuen Maßnahmen mehr begonnen werden konnten. Da das fast flächendeckend der Fall war, können Sie mir jetzt nicht sagen, das habe nur einzelne Arbeitsgemeinschaften betroffen. F Doch. Ich denke schon, dass ich Ihnen das sagen kann. Trotz der unterschiedlichen Betroffenheit sehen wir dabei aber nicht tatenlos zu. Die bestehenden Vorbindungen beliefen sich auf 1,8 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund der Zahlen, die ich gerade genannt habe, besteht nun aufgrund der zusätzlich bewilligten Mittel die Möglichkeit, aktive Arbeitsmarktpolitik zu machen. Dazu, dass das nicht überall so war, habe ich Ihnen gesagt: In den Einzelfällen, in denen das nicht der Fall war, hat das Ministerium nicht tatenlos zugesehen. Wir kommen nun zur Beantwortung der Frage 19, die ebenfalls von der Kollegin Sabine Zimmermann gestellt wurde: Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um mit einer zeitnahen Budgetbereitstellung von 85 Prozent – per 15. Februar 2006 – für einen größtmöglichen Mittelabfluss in diesem Jahr im Interesse der Erwerbslosen zu sorgen, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie mittelund langfristig zu ergreifen, damit in Zukunft eine rechtzeitige und kontinuierliche Bereitstellung der Finanzmittel gewährleistet ist? F Wie ich in meinen Antworten auf Ihre Frage und Ihre Nachfragen schon erläutert habe, ist der Finanzrahmen i E l Z j w W U z V w s H R b g w G r j n n s m 7 F d d l I g g (C (D nzwischen erhöht worden. Sein Umfang dürfte nach inschätzung der Bundesregierung für die Zeit der vor äufigen Haushaltsführung ausreichend bemessen sein. iel ist aber nicht der größtmögliche Mittelabfluss um eden Preis. Die Eingliederungsleistungen sollen die ererbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Eingliederung bzw. iedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. nser Ziel – ich denke, das muss so sein – ist ein effi ienter Mittelund Maßnahmeneinsatz. Was den letzten Teil Ihrer Frage angeht, ist auf unsere erfassung zu verweisen. Ich unterstreiche noch einmal, as ich gerade gesagt habe: Die Bundesregierung re pektiert das Budgetrecht des Parlaments und stellt den aushaltsgesetzgeber nicht vor vollendete Tatsachen. echtzeitig und verlässlich können Finanzmittel dann ereitgestellt werden, wenn das Haushaltsgesetz vor Beinn des maßgeblichen Haushaltsjahres verabschiedet orden ist, wie es auch in Art. 110 Abs. 2 Satz 1 des rundgesetzes als Regelfall vorgesehen ist. Die Bundes egierung ist zuversichtlich, dass dies im Haushaltsahr 2007 und die weiteren Jahre auch gelingen wird. Haben Sie hierzu eine Nachfrage? – Bitte schön. Ich habe folgende Nachfrage: Bedeutet das, dass die ächste Zuweisung an die Arbeitsgemeinschaften erst ach der Bestätigung des Haushalts, also erst Mitte diees Jahres, erfolgen wird? F Wir denken, dass aufgrund der Bewilligung von 2 Prozent und vor dem Hintergrund des beabsichtigten ahrplans für die haushaltspolitischen Entscheidungen ie finanziellen Mittel ausreichend bemessen sind, soass vor Ort positiv gehandelt werden kann. Sie haben noch eine Nachfrage? – Bitte schön. Da sind wir anderer Meinung; denn so sieht keine so ide und bürgernahe Haushaltspolitik aus. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Frage! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Ist das etwa eine Frage? – Stellen Sie doch Ihre Frage!)