Plenarprotokoll 16/15
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Jörg Rohde (FDP)
Umlagepflicht U 2 (Erstattung der Auf-
wendungen bei Schwangerschaft und Mut-
terschaft) bei Behinderten in Behinderten-
werkstätten
Antwort
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . .
1034 B
1034 C
1034 D
1035 A
1035 A
1035 B
1036 A
1036 B
1036 D
1037 A
1037 B
1037 C
1039 B
1039 B
1039 D
Deutscher B
Stenografisch
15. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli-
tischer Bericht 2006 der Bundesregierung
Horst Seehofer, Bundesminister
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
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1031 A
1032 B
1032 C
1032 C
1032 C
1033 A
1033 B
1033 D
1033 D
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1038 A
undestag
er Bericht
ung
8. Februar 2006
t :
orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . .
r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 2:
ragestunde
Drucksache 16/522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 4
kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
orlage von Konzepten zum Ausbau des
inderzuschlags
1038 B
1038 C
1038 D
1039 A
1039 A
1039 B
Zusatzfragen
Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1040 B
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
Mündliche Frage 6
Jörg Rohde (FDP)
Auswirkungen für die Werkstätten bei
Umlagepflicht U 2 bei Behinderten in Be-
hindertenwerkstätten
Antwort
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . .
Zusatzfrage
Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 7 und 8
Patrick Döring (FDP)
Unterschiedliche Umsetzung des § 41
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
hinsichtlich des den Durchgang in eine
Richtung versperrenden Bügels im Fahrer-
bereich von Omnibussen und dessen even-
tuelle Beseitigung
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 9
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Laufzeitverlängerung für das Kernkraft-
werk Neckarwestheim I
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
Zusatzfrage
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Übertragung von Strommengen aus neue-
ren Kernkraftwerken mit höheren Sicher-
heitsstandards für eine Laufzeitverlänge-
rung des Kernkraftwerkes Neckarwest-
heim I
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
Zusatzfrage
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1041 B
1041 C
1042 B
1042 B
1042 C
1042 D
ündliche Frage 11
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
nzahl der beim Bundesinstitut für Be-
ufsbildung vorliegenden Anträge für das
eue Ausbildungsstrukturprogramm „Job-
tarter“
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 12
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zu dem von
er KfW-Bankengruppe geplanten Stu-
ienkredit
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Fragen 15 und 16
einz-Peter Haustein (FDP)
bbuchung von Sozialversicherungsbeiträ-
en bei Unternehmen trotz „Nullmeldung“
emäß § 119 Abs. 2 SGB IV sowie Rück-
ahlung dieser Beträge
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 17
utz Heilmann (DIE LINKE)
nzahl der in diesem Winter erfrorenen
bdachlosen im Vergleich zum Vorjahr
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 18
abine Zimmermann (DIE LINKE)
uswirkungen der Erteilung nur einer Be-
irtschaftungsbefugnis von 45 Prozent für
ie Arbeitsgemeinschaften nach SGB II auf
eren Vermittlungsauftrag
1043 A
1043 B
1044 A
1044 A
1044 C
1045 A
1045 C
1045 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 III
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Mündliche Frage 19
Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Sicherstellung einer rechtzeitigen und kon-
tinuierlichen Bereitstellung der Finanzmit-
tel für die Arbeitsgemeinschaften nach
SGB II
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Mündliche Frage 23
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbesserung der Beschäftigungsmöglich-
keiten für ältere Arbeitnehmer angesichts
der geplanten Erhöhung des Rentenalters
auf 67 Jahre
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beurteilung der Verlängerung der „58er-
Regelung“ angesichts der geplanten Erhö-
hung des Rentenalters auf 67 Jahre
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25
Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
Unterstützung aller Optionen der US-Re-
gierung im Konflikt um das iranische
Atomprogramm
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1046 B
1046 C
1047 B
1047 C
1048 A
1048 C
1049 A
1049 D
1050 A
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 26
r. Norman Paech (DIE LINKE)
esitz von Atomwaffen als Mittel zur
berwindung der konventionellen militäri-
chen Überlegenheit der USA; Konsequen-
en für die Nichtverbreitungspolitik der
undesregierung im Rahmen des Atom-
affensperrvertrages
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 27
etra Pau (DIE LINKE)
nterstützung des Sonderermittlers des
uroparats Dick Marty bei seiner Aufklä-
ungsarbeit zu CIA-Gefangenenflügen
ber Europa, zur Existenz von geheimen
efängnissen und zu Verschleppungen von
enschen
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 28
etra Pau (DIE LINKE)
nformationen seitens der Bundesregie-
ung im Hinblick auf die Arbeit des Sonde-
ermittlers des Europarats Dick Marty
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
ündliche Frage 29
olfgang Gehrcke (DIE LINKE)
ussage der Bundeskanzlerin zum Einsatz
uch militärischer Mittel im Kampf gegen
en Terrorismus
ntwort
ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . .
usatzfragen
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
1050 B
1050 C
1051 A
1051 A
1052 A
1052 B
1052 C
1052 D
1053 A
1053 B
1053 C
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
Mündliche Frage 30
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Bedeutung der Aussage der Bundeskanzle-
rin zum Einsatz auch militärischer Mittel
im Kampf gegen den Terrorismus im Hin-
blick auf den Konflikt mit dem Iran
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 34
Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Behebung der Auszahlungsprobleme beim
Kindergeld, insbesondere in Schleswig-
Holstein
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 35
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von Mitarbeitern der Kreditanstalt für
Wiederaufbau im Bundesfinanzministe-
rium und im Bundeskanzleramt besetzte
Stellen
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 36
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Eventuell erforderlich werdende Kern-
kapitalerhöhung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau zur Absicherung weiterer
Platzhaltergeschäfte im Rahmen von
Privatisierungen, etwa der Deutschen
Bahn AG
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1054 A
1054 B
1054 D
1055 B
1055 C
1056 A
1056 A
1056 C
ündliche Frage 37
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
evorzugung von Alleinverdienerehen
urch Abzugsmöglichkeiten für Kinderbe-
reuung
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 38
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
chaffung von Arbeitsplätzen durch die
euregelung der steuerlichen Abzugsfähig-
eit von Kinderbetreuungskosten
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 40
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
esteuerung von Biodiesel und reinen
flanzenölen über die Mineralölsteuer
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 41
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
uswirkungen der Besteuerung von Bio-
iesel und Pflanzenölen auf Kraftstoffher-
teller und Fahrzeughalter
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1056 C
1056 D
1057 C
1057 D
1058 C
1058 D
1059 C
1059 D
1060 A
1061 B
1061 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 V
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Bau von Biogasanlagen seit 2002 in
Deutschland; Einsatz öffentlicher Mittel
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Eventuelle Veränderungen bei den Bestim-
mungen zur energetischen Verwertung von
landwirtschaftlichen Produkten
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr
im Luftraum und in deutschen Hoheitsge-
wässern
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 20
Kornelia Möller (DIE LINKE)
Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein-
kommens- und Verbraucherstichproben
bei der Festlegung der Regelleistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Frage 21
Kornelia Möller (DIE LINKE)
Ergebnisse der Prüfung des Urteils des Eu-
ropäischen Gerichtshofs bezüglich der be-
f
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1063 A
1063 C
1063 D
1064 A
1064 A
risteten Beschäftigung älterer Arbeitneh-
er
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 31
erzy Montag (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
esetzgeberischer Handlungsbedarf zur
urchsetzung der Grundrechte in privat-
echtlich betriebenen öffentlichen Räumen
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 32
ans-Michael Goldmann (FDP)
ufgaben der Staatsanwaltschaft bezüglich
erbraucherschutz vor dem Hintergrund
es von der Bundesregierung ausgegebe-
en Mottos „Null Toleranz“ für den Ver-
raucherschutz
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Frage 33
ans-Michael Goldmann (FDP)
efolgung der Informationspflicht ermit-
elnder Behörden gegenüber den zustän-
igen Ministerien zum Schutz der Ver-
raucher im Zusammenhang mit dem
Gammelfleischskandal“ in Bayern
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
ündliche Frage 39
kin Deligöz (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
ntlastung der nicht von der geplanten
euregelung zur steuerlichen Absetzbar-
eit der Kinderbetreuungskosten profitie-
enden Familien
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1064 D
1065 A
1065 B
1065 C
1066 A
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
Anlage 11
Mündliche Fragen 42 und 43
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE)
Verhinderung einer bundesweiten Zentra-
lisierung von Call-Center-Standorten
Antwort
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Fragen 44 und 45
Marina Schuster (FDP)
Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG über
Versicherungsvermittlung
Antwort
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 A 1066 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1031
(A) )
(B) )
15. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1063
(A) )
(B) )
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union nuar 2007 umzusetzen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
A
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 08.02.2006*
Brase, Willi SPD 08.02.2006
Dr. Däubler-Gmelin,
Herta
SPD 08.02.2006
Dzembritzki, Detlef SPD 08.02.2006*
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 08.02.2006*
Gabriel, Sigmar SPD 08.02.2006
Dr. Geisen, Edmund FDP 08.02.2006
Gleicke, Iris SPD 08.02.2006
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.02.2006*
Hintze, Peter CDU/CSU 08.02.2006
Höfer, Gerd SPD 08.02.2006*
Höger-Neuling, Inge DIE LINKE 08.02.2006
Hörster, Joachim CDU/CSU 08.02.2006*
Kolbe, Manfred CDU/CSU 08.02.2006
Leibrecht, Harald FDP 08.02.2006
Lötzer, Ulla DIE LINKE 08.02.2006
Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2006
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2006
Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 08.02.2006
Pflug, Johannes SPD 08.02.2006*
Schmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 08.02.2006
Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 08.02.2006*
Schneider (Erfurt),
Carsten
SPD 08.02.2006
Dr. Schwanholz, Martin SPD 08.02.2006
Dr. Tabillion, Rainer SPD 08.02.2006
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/522, Frage 1):
Wie viele Biogasanlagen sind in Deutschland seit dem
Jahr 2002 gebaut worden, und wie viele von diesen seit 2002
gebauten Anlagen sind mit öffentlichen Mitteln gefördert
worden?
Der Bundesregierung liegt keine Statistik über den Bau
on Biogasanlagen vor. BMELV fordert Biogasanlagen
ber das Agrarinvestitionsforderungsprogramm (AFP)
er Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
truktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Förderzahlen
ür das Jahr 2002 liegen dabei nur als Summe von Bio-
asseanlagen und Biomassefeuerungsanlagen vor. Eine
tatistische Abfrage nach Biogasanlagen wurde erst ab
em Jahr 2003 durchgeführt. Im Jahr 2003 wurden
3 Biogasanlagen mit einem förderungsfähigen Investi-
ionsvolumen von rund 10 Millionen Euro gefördert, im
ahr 2004 waren es 398 Anlagen mit rund 82 Millionen
uro förderungsfähigem Investitionsvolumen. Für das
ahr 2005 liegen aufgrund der Berichtspflicht der Länder
rste Zahlen ab dem 28. April 2006 vor. Weiterhin wurden
iogasanlagen im Rahmen der Sonderkreditprogramme
er Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) gefördert. Im
ahr 2005 wurden für diesen Verwendungszweck 940 Ein-
elanträge begünstigt. Die Sonderkreditprogramme der LR
rgänzen die öffentliche Förderung zum Beispiel über
as AFP. Deshalb kommt es bei der Aggregation der
örderzahlen aus beiden Bereichen zu Doppelzählun-
en. BMELV hat darüber hinaus mit Mitteln für die För-
erung von Forschung und Entwicklung im Bereich
achwachsender Rohstoffe im fraglichen Zeitraum drei
iogasanlagen gefördert. BMU hat mit Mitteln aus dem
arktanreizprogramm Erneuerbare Energien 698 Bio-
asanlagen gefördert.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/522, Frage2 ):
Plant die Bundesregierung Veränderungen bei den Bestim-
mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftli-
chen Produkten, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt,
ie Überförderung bestimmter Biokraftstoffe zum 1. Au-
ust 2006 im Rahmen eines Energiesteuer-Neurege-
ungsgesetzes abzubauen. Ferner wird von den Ressorts
erzeit ein Konzept erarbeitet, um die Vorgabe des Ko-
litionsvertrages, die Steuerbefreiung der Biokraftstoffe
urch eine Beimischungspflicht zu ersetzen, zum 1. Ja-
1064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
(A) )
(B) )
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 3):
Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Bundes-
ministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zu, nach der
die Bundeswehr zur Terrorabwehr nicht nur im Luftraum,
sondern auch in deutschen Hoheitsgewässern eingesetzt wer-
den soll („Handelsblatt“, 17. Januar 2006), und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung
geht von der Koalitionsvereinbarung aus und hält sich in
deren Rahmen. Darin heißt es, dass angesichts der Bedro-
hung durch den internationalen Terrorismus äußere und
innere Sicherheit immer stärker ineinander greifen.
Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen
polizeilichen und militärischen Aufgaben. Die Bundes-
regierung wird nach der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden zum
Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfas-
sungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem
Zusammenhang wird auch die Initiative für ein See-
sicherheitsgesetz zu prüfen sein. Das Bundesverfassungs-
gericht hat mitgeteilt, dass die Entscheidung zum Luftsi-
cherheitsgesetz am 15. Februar verkündet werden soll.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE)
(Drucksache 16/522, Frage 20):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung keine Bemühungen
unternimmt, um eine wirklich zeitnahe und damit den Realitä-
ten entsprechende Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein-
kommens- und Verbrauchsstichproben (EVP) bei der Festle-
gung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
im Interesse der Betroffenen zu gewährleisten bzw. ein ande-
res Verfahren auf den Weg zu bringen, das diesem Anliegen
gerecht wird, und wenn ja, warum?
Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und be-
dürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen
und damit auch für das Arbeitslosengeld II ist die Sozial-
hilfe. Damit ist nach geltendem Recht hinsichtlich der
Regelleistung im Rahmen des SGB II auf die Regelun-
gen über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
in der Sozialhilfe zurückzugreifen. Aufgabe der Sozial-
hilfe ist es, dem Einzelnen ein Leben in Würde zu ermög-
lichen. Dies setzt die Absicherung des sozio-kulturellen
Existenzminimums voraus. In der letzten Legislaturpe-
riode wurden deshalb die Sozialhilfe und dabei das Sys-
tem der Regelsatzbemessung modernisiert. Grundlage
hierfür sind die Ergebnisse der Einkommens- und Ver-
brauchsstichprobe (EVS). In § 28 Abs. 3 SGB XII ist ge-
regelt, dass sobald die Ergebnisse einer EVS vorliegen,
die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und ggf.
weiterzuentwickeln ist. Für die nächste Bemessung der
Regelsätze sind die ausgewerteten und aufbereiteten Er-
gebnisse des gesamten Erhebungsjahres 2003 maßgeb-
lich, die im Herbst 2005 veröffentlicht wurden. Diese
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rgebnisse lassen keine Rückschlüsse auf die Regelsätze
er Sozialhilfe zu. Denn sie beziehen sich auf den Ver-
rauch aller Haushalte. Das SGB XII stellt aber auf die
tatistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten
0 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen ge-
chichteten Einpersonenhaushalte ohne die Empfänger
on Leistungen der Sozialhilfe ab. Die hierfür erforderli-
hen vorbereitenden Arbeiten und Prüfverfahren werden
erzeit beim Statistischen Bundesamt durchgeführt. Erst
enn diese Prüfergebnisse vorliegen, kann mit der defi-
itiven Überprüfung der Regelsatzbemessung – dem ers-
en Schritt des durch das Gesetz vorgesehenen Verfah-
ens – begonnen werden. In Abhängigkeit von dieser
rüfung ist dann in einem zweiten Schritt zu entschei-
en, ob die Regelsatzbemessung weiterzuentwickeln ist
zw. ob und gegebenenfalls welche Änderungen sich für
ie Höhe der Regelsätze ergeben. Rechtsprechung und
issenschaft haben bestätigt, dass gegenwärtig in
eutschland die EVS die am besten geeignete Datenba-
is für die Bestimmung des regelsatzrelevanten Ver-
rauchs ist. Die Schaffung einer eigenen Datengrundlage
urch die Bundesregierung mit jährlicher Datenerhe-
ung ist daher nicht erforderlich.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE)
Drucksache 16/522, Frage 21):
Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der
Prüfung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
gekommen, wonach ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer (ab 52 Jahren) nicht ohne Einschränkungen immer wie-
der befristet beschäftigt werden dürfen, weil dies nach Auffas-
sung des EuGH den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt?
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird die Rege-
ung über den erleichterten Abschluss befristeter
rbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
ern ab dem 52. Lebensjahr (§ 14 Abs. 3 des Teilzeit-
nd Befristungsgesetzes) europarechtskonform ausge-
taltet. Bei der Vorbereitung der Gesetzesänderung be-
ücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsauffassung
es Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom
2. November 2005 in der Rechtssache C-144/04
„Mangold“). In dem Urteil hat der Gerichtshof das Ziel
er Regelung, die berufliche Eingliederung arbeitsloser
lterer zu fördern, als legitim angesehen. Die Regelung
ehe jedoch über das hinaus, was zur Erreichung des
iels angemessen und erforderlich sein, weil sie das Al-
er als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeits-
ertrages unabhängig von der Struktur des jeweiligen
rbeitsmarktes und der persönlichen Situation der Be-
roffenen festlegt, insbesondere unabhängig davon, ob
nd wie lange sie vor Abschluss des befristeten Arbeits-
ertrages arbeitslos waren. Deshalb soll künftig Voraus-
etzung für die Befristung des Arbeitsvertrages mit Älte-
en eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit sein. Darüber
inaus soll durch die Festlegung einer Höchstbefris-
ungsdauer eine unverhältnismäßig lange befristete Be-
chäftigung bei demselben Arbeitgeber verhindert wer-
en.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1065
(A) )
(B) )
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 31):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der jüngsten
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 134/05),
wonach der Öffentlichkeit allgemein zugängliche Einrichtungen
(zum Beispiel Flughäfen), wenn sie in privatrechtlicher Form
betrieben werden, nicht der Grundrechtsbindung unterfallen, so
dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dort nicht ausge-
übt werden kann, sondern hinter dem Eigentumsrecht des Haus-
rechtsinhabers zurückstehen muss, und der Gefahr „faktischer
Grundrechtsbeschränkung kraft Organisationsform“, und wel-
chen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregie-
rung, um den Grundrechten auch in diesen de facto öffentlichen
Räumen zur Durchsetzung zu verhelfen?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist bislang
noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung kennt
daher die Urteilsgründe nicht und kann sich bei ihrer
Antwort lediglich auf die Pressemitteilung des BGH
stützen. Diese lässt nach Ansicht der Bundesregierung
aber keinen Raum für die vom Fragesteller geäußerten
Befürchtungen. In dem angesprochenen Verfahren ist die
Betreibergesellschaft des Flughafens eine Aktiengesell-
schaft und hat damit eine privatrechtliche Organisations-
form, der Mehrheitsaktionär ist allerdings die öffentliche
Hand. Soweit in der Frage davon ausgegangen wird,
dass die Betreibergesellschaft nach Auffassung des BGH
deswegen keiner Bindung an die Grundrechte unterliegt,
und dass die Betreibergesellschaft deshalb – wegen der
fehlenden Grundrechtsbindung – die Demonstration auf
ihrem Gelände nicht dulden musste, ist dies nicht zutref-
fend. Einen entsprechenden Schluss kann man aus der
Pressemitteilung des BGH nicht ziehen, da der BGH da-
nach ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Betreiber-
gesellschaft einer Privatperson gleichsteht und damit
keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegt,
oder ob sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.
Der BGH konnte das offen lassen, weil – so die Presse-
mitteilung – die Betreibergesellschaft auch unter Be-
rücksichtigung der Grundrechte die Demonstrationen
nicht hinnehmen musste. Aus Sicht der Bundesregierung
hat der BGH daher auch geprüft, ob das Demonstrations-
verbot rechtens war, wenn man eine strenge Grund-
rechtsbindung der Betreibergesellschaft unterstellt. Bei
dieser Prüfung ist der BGH zu dem Schluss gekommen,
dass – Zitat – „die Betreibergesellschaft auch unter Be-
rücksichtigung der Grundrechte der Demonstrantin
keine Versammlungen oder Aktionen hinnehmen muss,
die geeignet sind, die Abwicklung des Flugverkehrs zu
stören“.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP)
(Drucksache 16/522, Frage 32):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Staats-
anwaltschaft nicht dazu tätig sei, um Verbraucherschutz auszu-
üben („Augsburger Allgemeine online“ vom 27. Oktober 2005)
und dass der Schutz des Verbrauchers nicht Aufgabe der Staats-
anwaltschaft sei, dafür gäbe es andere Stellen („Münchener
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Merkur online“ vom 1. Februar 2006) vor dem Hintergrund des
von der Bundesregierung anlässlich der Regierungserklärung
am 30. November 2005 durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela
Merkel, ausgegebenen Mottos der Bundesregierung für den
Verbraucherschutz „Null Toleranz“?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Aus-
age der bayerischen Justizministerin zu bewerten. Im
brigen obliegt der Staatsanwaltschaft als Organ der
trafrechtspflege die Strafverfolgung und Mitwirkung
m Strafverfahren sowie die Vollstreckung strafgerichtli-
her Entscheidungen. Im Rahmen der Strafverfolgung
at sie in erster Linie die relevanten Sachverhalte zu er-
itteln und über die Erhebung der öffentlichen Klage zu
ntscheiden. Die Verhütung von Straftaten und die Ge-
ahrenabwehr sind ihr nicht als unmittelbare Pflichten
bertragen. Demzufolge sind Aspekte des Opferschutzes
urch die Staatsanwaltschaft nur insoweit zu berücksich-
igen, als diese im Zusammenhang mit der Verfolgung
on Straftaten stehen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP)
Drucksache 16/522, Frage 32):
Haben die ermittelnden Behörden in Bayern nach Auffas-
sung der Bundesregierung die rechtlichen Anforderungen des
§ 17 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
und der damit verbundenen Informationspflicht ermittelnder
Behörden gegenüber den zuständigen Ministerien zum Schutz
der Verbraucher vor möglichen Gefahren im Zusammenhang
mit dem „Gammelfleisch- und Wildfleischskandal“ befolgt?
Eine Einschätzung in Bezug auf die konkreten Vor-
änge in Bayern ist der Bundesregierung mangels
enntnis der näheren Umstände der in der Frage ange-
prochenen Fälle nicht möglich und auch nicht Aufgabe
er Bundesregierung. Ganz allgemein normiert § 17
es Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGGVG) keine Verpflichtung, sondern nur eine Erlaub-
is zur Übermittlung personenbezogener Daten in be-
timmten Fällen, zum Beispiel dann, wenn die Weiter-
abe der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder
rdnungswidrigkeiten oder zur Abwehr erheblicher
achteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die
ffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Vorschrift re-
elt somit die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer
atenübermittlung, nicht aber eine Verpflichtung zur
atenübermittlung. Die Regelung eröffnet damit ein Er-
essen. Dieses ist nach allgemeinen Ermessensgrund-
ätzen sachgerecht auszuüben. Hierbei kann sich im Ein-
elfall auch eine Ermessensreduzierung auf Null
rgeben, sodass von der Übermittlungsbefugnis nicht
ur Gebrauch gemacht werden darf, sondern auch Ge-
rauch gemacht werden muss. Eine solche Ermessensre-
uzierung auf Null kann nahe liegen, wenn die Daten-
bermittlung zur Abwehr erheblicher und dringender
efahren etwa für die Gesundheit der Bevölkerung ge-
oten ist und damit das Recht auf informationelle Selbst-
estimmung desjenigen, dessen personenbezogene Da-
en übermittelt werden, zurücktreten muss. In Nr. 1
bs. 3 der bundeseinheitlichen Anordnung über Mittei-
ungen in Strafsachen (MiStra) ist insoweit vorgesehen,
1066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
(A) )
(B) )
dass im Einzelfall eine Mitteilung zu machen ist, wenn
diese in den Fällen des § 17 EGGVG rechtlich zulässig
und wegen eines besonderen öffentlichen Interesses un-
erlässlich ist.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 39):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, diejenigen
Familien finanziell zu entlasten, die aufgrund geringen Ein-
kommens geringe oder keine Steuern zahlen und daher nicht
von der geplanten Neuregelung zur steuerlichen Absetzbar-
keit der Kinderbetreuungskosten profitieren?
Bei Familien, die aufgrund geringen Einkommens mit
geringer oder keiner Einkommensteuer belastet sind, kann
in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese Fami-
lien in vielen Fällen aufgrund der sozialen Staffelung von
Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung keine oder allen-
falls geringe Kinderbetreuungskosten zahlen müssen. Im
Übrigen ist die Festlegung und Erhebung von Elternbei-
trägen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen
für Kinder Sache der Länder und der Kommunen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE
LINKE) (Drucksache 16/522, Fragen 42 und 43):
Wird der Bund in seiner Rolle als größter Anteilseigner
der Deutschen Telekom AG über den Vertreter der Bundes-
regierung im Aufsichtsrat Einfluss auf die Telekom nehmen,
um zu verhindern, dass bundesweit Call-Center-Standorte
zentralisiert werden, was an vielen dann von Schließung be-
drohten derzeitigen Standorten vor allen Dingen Frauen und
Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitslosigkeit treiben wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nut-
zung moderner Informations- und Kommunikationstechnik
völlig ortsunabhängig und dezentral erledigt werden kann und
darum die bestehende Call-Center-Struktur nicht zwingend
aufgegeben werden muss?
Die Deutsche Telekom AG respektive die T-COM hat
angekündigt, ihre Call-Center-Aktivitäten in Deutschland
von bisher 96 auf dann 51 Standorte zu konzentrieren. Bei
dieser Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung ei-
ner börsennotierten Aktiengesellschaft, die einzig das ope-
rative Geschäft des Unternehmens betrifft. Solche rein
operativen Geschäfte werden vom Vorstand des Unterneh-
mens geführt; Aufsichtsrat und Aktionäre haben gemäß
Aktiengesetz darauf keinen Einfluss. Die Bundesregierung
sieht keinen Grund, die von dem Unternehmen angeführ-
ten betriebswirtschaftlichen Gründe in Zweifel zu ziehen.
Dazu gehört auch, auf welche Weise die Deutsche Tele-
kom AG den Einsatz moderner Informations- und Kom-
munikationstechnologien sowohl in technischer als auch
ökonomischer Hinsicht optimiert. Wichtig ist aus Sicht der
Bundesregierung, dass den rund 3 300 betroffenen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in den verblei-
benden Call-Centern angeboten werden bzw. alternativ die
Möglichkeit einer Beschäftigung in Call-Centern der Vi-
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ento Customer Services eingeräumt wird; betriebsbe-
ingte Kündigungen soll es nicht geben.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
ragen der Abgeordneten Marina Schuster (FDP)
Drucksache 16/522, Fragen 44 und 45):
Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die
Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung
umsetzen, und aus welchen Gründen erfolgte keine fristge-
rechte Umsetzung bis zum 15. Januar 2005?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um die durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/92/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember
2002 über Versicherungsvermittlung entstandene Rechtsunsi-
cherheit bei Versicherungs- und Rückversicherungsvermitt-
lern zu minimieren?
u Frage 44:
Die Bundesregierung wird die Richtlinie über die Ver-
icherungsvermittlung so zügig wie möglich umzusetzen.
s ist vorgesehen, im Februar einen neuen Referentenent-
urf vorzulegen. Die betroffenen Verbände sind über den
tand der Arbeit informiert. Ein In-KraftTreten des Um-
etzungsgesetzes erscheint bis zum Jahresende möglich.
ie Versicherungsvermittlung betrifft in Deutschland eine
roße Zahl von Gewerbetreibenden; circa 500 000 Versi-
herungsvermittler müssten registriert werden. Dem Um-
etzungsgesetz wird daher ein entsprechend großer Ver-
altungsaufwand folgen müssen. Die Bundesregierung
at bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Richtlinie zum
5. Januar 2003 ein Umsetzungskonzept vorgestellt und
nde 2004 einen ersten Referentenentwurf den betroffe-
en Verbänden und den Ländern zur Stellungnahme über-
andt. Darin war vorgesehen, dass das nach der Richtlinie
otwendige Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern,
egebenenfalls auch den Kreisen, durchzuführen ist, wie
s auch bei den meisten anderen gewerberechtlichen Er-
ubnissen – zum Beispiel für Gastwirte, Immobilienmak-
r etc. – üblich ist. Die Länder verwiesen auf fehlendes
nd nicht genügend qualifiziertes Personal für diese neue
ufgabe und kündigten an, im folgenden Gesetzgebungs-
erfahren die notwendige Zustimmung zu verweigern.
ie Bundesregierung wird jetzt ein Verfahren, das die Ge-
erbeämter nicht betreffen wird, vorschlagen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass neun andere
U-Staaten, darunter Frankreich, Belgien und Spanien,
ie Umsetzung noch nicht vollzogen haben; auch in den
U-Staaten, die formalrechtlich die Richtlinie in ihrem
eimatrecht umgesetzt haben, scheint die nach der
ichtlinie vorgesehene Registrierung aller Versiche-
ungsvermittler noch nicht abgeschlossen zu sein.
u Frage 45:
Die Bundesregierung hatte 2005 ein „vorläufiges Noti-
izierungsverfahren“ beim Bundesamt für Wirtschaft und
usfuhrkontrolle eingerichtet und mit etlichen EU-Staa-
n abgestimmt. Damit konnte erreicht werden, dass deut-
chen Versicherungsvermittlern, die international tätig
ind, keine ausländischen Geschäftsfelder wegbrechen.
15. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12