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ID1601503100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16015

  • date_rangeDatum: 8. Februar 2006

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:41 Uhr

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  • short_textOriginal String: Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei derundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju-end: info_outline

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/15 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Jörg Rohde (FDP) Umlagepflicht U 2 (Erstattung der Auf- wendungen bei Schwangerschaft und Mut- terschaft) bei Behinderten in Behinderten- werkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . 1034 B 1034 C 1034 D 1035 A 1035 A 1035 B 1036 A 1036 B 1036 D 1037 A 1037 B 1037 C 1039 B 1039 B 1039 D Deutscher B Stenografisch 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli- tischer Bericht 2006 der Bundesregierung Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . H B H D T F ( M E V K 1031 A 1032 B 1032 C 1032 C 1032 C 1033 A 1033 B 1033 D 1033 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1038 A undestag er Bericht ung 8. Februar 2006 t : orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) orlage von Konzepten zum Ausbau des inderzuschlags 1038 B 1038 C 1038 D 1039 A 1039 A 1039 B Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 6 Jörg Rohde (FDP) Auswirkungen für die Werkstätten bei Umlagepflicht U 2 bei Behinderten in Be- hindertenwerkstätten Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . Zusatzfrage Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Patrick Döring (FDP) Unterschiedliche Umsetzung des § 41 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung hinsichtlich des den Durchgang in eine Richtung versperrenden Bügels im Fahrer- bereich von Omnibussen und dessen even- tuelle Beseitigung Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Laufzeitverlängerung für das Kernkraft- werk Neckarwestheim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung von Strommengen aus neue- ren Kernkraftwerken mit höheren Sicher- heitsstandards für eine Laufzeitverlänge- rung des Kernkraftwerkes Neckarwest- heim I Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M C A r n s A A Z C M C H d d A A Z C M H A g g z A F Z D M L A O A F Z L M S A w d d 1040 C 1040 D 1041 B 1041 C 1042 B 1042 B 1042 C 1042 D ündliche Frage 11 ornelia Hirsch (DIE LINKE) nzahl der beim Bundesinstitut für Be- ufsbildung vorliegenden Anträge für das eue Ausbildungsstrukturprogramm „Job- tarter“ ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ornelia Hirsch (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu dem von er KfW-Bankengruppe geplanten Stu- ienkredit ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 15 und 16 einz-Peter Haustein (FDP) bbuchung von Sozialversicherungsbeiträ- en bei Unternehmen trotz „Nullmeldung“ emäß § 119 Abs. 2 SGB IV sowie Rück- ahlung dieser Beträge ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 utz Heilmann (DIE LINKE) nzahl der in diesem Winter erfrorenen bdachlosen im Vergleich zum Vorjahr ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 abine Zimmermann (DIE LINKE) uswirkungen der Erteilung nur einer Be- irtschaftungsbefugnis von 45 Prozent für ie Arbeitsgemeinschaften nach SGB II auf eren Vermittlungsauftrag 1043 A 1043 B 1044 A 1044 A 1044 C 1045 A 1045 C 1045 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 III Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Sicherstellung einer rechtzeitigen und kon- tinuierlichen Bereitstellung der Finanzmit- tel für die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Beschäftigungsmöglich- keiten für ältere Arbeitnehmer angesichts der geplanten Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Verlängerung der „58er- Regelung“ angesichts der geplanten Erhö- hung des Rentenalters auf 67 Jahre Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Unterstützung aller Optionen der US-Re- gierung im Konflikt um das iranische Atomprogramm A G Z D M D B Ü s z B w A G Z D M P U E r ü G M A G Z P M P I r r A G Z P W M W A a d A G Z W 1046 B 1046 C 1047 B 1047 C 1048 A 1048 C 1049 A 1049 D 1050 A ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfrage r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 r. Norman Paech (DIE LINKE) esitz von Atomwaffen als Mittel zur berwindung der konventionellen militäri- chen Überlegenheit der USA; Konsequen- en für die Nichtverbreitungspolitik der undesregierung im Rahmen des Atom- affensperrvertrages ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 etra Pau (DIE LINKE) nterstützung des Sonderermittlers des uroparats Dick Marty bei seiner Aufklä- ungsarbeit zu CIA-Gefangenenflügen ber Europa, zur Existenz von geheimen efängnissen und zu Verschleppungen von enschen ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 etra Pau (DIE LINKE) nformationen seitens der Bundesregie- ung im Hinblick auf die Arbeit des Sonde- ermittlers des Europarats Dick Marty ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 29 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) ussage der Bundeskanzlerin zum Einsatz uch militärischer Mittel im Kampf gegen en Terrorismus ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1050 B 1050 C 1051 A 1051 A 1052 A 1052 B 1052 C 1052 D 1053 A 1053 B 1053 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Mündliche Frage 30 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Bedeutung der Aussage der Bundeskanzle- rin zum Einsatz auch militärischer Mittel im Kampf gegen den Terrorismus im Hin- blick auf den Konflikt mit dem Iran Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Behebung der Auszahlungsprobleme beim Kindergeld, insbesondere in Schleswig- Holstein Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bundesfinanzministe- rium und im Bundeskanzleramt besetzte Stellen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuell erforderlich werdende Kern- kapitalerhöhung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Absicherung weiterer Platzhaltergeschäfte im Rahmen von Privatisierungen, etwa der Deutschen Bahn AG Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M B D B d t A D Z B M B D S N k A D Z B M D D B P A D Z D H M D D A d s A D Z D H N 1054 A 1054 B 1054 D 1055 B 1055 C 1056 A 1056 A 1056 C ündliche Frage 37 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) evorzugung von Alleinverdienerehen urch Abzugsmöglichkeiten für Kinderbe- reuung ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) chaffung von Arbeitsplätzen durch die euregelung der steuerlichen Abzugsfähig- eit von Kinderbetreuungskosten ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 40 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esteuerung von Biodiesel und reinen flanzenölen über die Mineralölsteuer ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 41 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) uswirkungen der Besteuerung von Bio- iesel und Pflanzenölen auf Kraftstoffher- teller und Fahrzeughalter ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1056 C 1056 D 1057 C 1057 D 1058 C 1058 D 1059 C 1059 D 1060 A 1061 B 1061 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bau von Biogasanlagen seit 2002 in Deutschland; Einsatz öffentlicher Mittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Eventuelle Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftlichen Produkten Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 3 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Luftraum und in deutschen Hoheitsge- wässern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 20 Kornelia Möller (DIE LINKE) Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbraucherstichproben bei der Festlegung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 21 Kornelia Möller (DIE LINKE) Ergebnisse der Prüfung des Urteils des Eu- ropäischen Gerichtshofs bezüglich der be- f m A F A M J D G D r A A A M H A V d n b A A A M H B t d b „ A A A M E D E N k r A D 1063 A 1063 C 1063 D 1064 A 1064 A risteten Beschäftigung älterer Arbeitneh- er ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 31 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) esetzgeberischer Handlungsbedarf zur urchsetzung der Grundrechte in privat- echtlich betriebenen öffentlichen Räumen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 32 ans-Michael Goldmann (FDP) ufgaben der Staatsanwaltschaft bezüglich erbraucherschutz vor dem Hintergrund es von der Bundesregierung ausgegebe- en Mottos „Null Toleranz“ für den Ver- raucherschutz ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 33 ans-Michael Goldmann (FDP) efolgung der Informationspflicht ermit- elnder Behörden gegenüber den zustän- igen Ministerien zum Schutz der Ver- raucher im Zusammenhang mit dem Gammelfleischskandal“ in Bayern ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 39 kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ntlastung der nicht von der geplanten euregelung zur steuerlichen Absetzbar- eit der Kinderbetreuungskosten profitie- enden Familien ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1064 D 1065 A 1065 B 1065 C 1066 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Anlage 11 Mündliche Fragen 42 und 43 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Verhinderung einer bundesweiten Zentra- lisierung von Call-Center-Standorten Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 44 und 45 Marina Schuster (FDP) Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 A 1066 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1031 (A) ) (B) ) 15. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1063 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union nuar 2007 umzusetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d d ( v ü d s f m s d 3 t J E J e B d J z e d F g d n B M g A d d ( d g l d a d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 08.02.2006* Brase, Willi SPD 08.02.2006 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 08.02.2006 Dzembritzki, Detlef SPD 08.02.2006* Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 08.02.2006* Gabriel, Sigmar SPD 08.02.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.02.2006 Gleicke, Iris SPD 08.02.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.02.2006* Hintze, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Höfer, Gerd SPD 08.02.2006* Höger-Neuling, Inge DIE LINKE 08.02.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 08.02.2006* Kolbe, Manfred CDU/CSU 08.02.2006 Leibrecht, Harald FDP 08.02.2006 Lötzer, Ulla DIE LINKE 08.02.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 08.02.2006 Pflug, Johannes SPD 08.02.2006* Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 08.02.2006 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 08.02.2006* Schneider (Erfurt), Carsten SPD 08.02.2006 Dr. Schwanholz, Martin SPD 08.02.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 08.02.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 1): Wie viele Biogasanlagen sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 gebaut worden, und wie viele von diesen seit 2002 gebauten Anlagen sind mit öffentlichen Mitteln gefördert worden? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über den Bau on Biogasanlagen vor. BMELV fordert Biogasanlagen ber das Agrarinvestitionsforderungsprogramm (AFP) er Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- truktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Förderzahlen ür das Jahr 2002 liegen dabei nur als Summe von Bio- asseanlagen und Biomassefeuerungsanlagen vor. Eine tatistische Abfrage nach Biogasanlagen wurde erst ab em Jahr 2003 durchgeführt. Im Jahr 2003 wurden 3 Biogasanlagen mit einem förderungsfähigen Investi- ionsvolumen von rund 10 Millionen Euro gefördert, im ahr 2004 waren es 398 Anlagen mit rund 82 Millionen uro förderungsfähigem Investitionsvolumen. Für das ahr 2005 liegen aufgrund der Berichtspflicht der Länder rste Zahlen ab dem 28. April 2006 vor. Weiterhin wurden iogasanlagen im Rahmen der Sonderkreditprogramme er Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) gefördert. Im ahr 2005 wurden für diesen Verwendungszweck 940 Ein- elanträge begünstigt. Die Sonderkreditprogramme der LR rgänzen die öffentliche Förderung zum Beispiel über as AFP. Deshalb kommt es bei der Aggregation der örderzahlen aus beiden Bereichen zu Doppelzählun- en. BMELV hat darüber hinaus mit Mitteln für die För- erung von Forschung und Entwicklung im Bereich achwachsender Rohstoffe im fraglichen Zeitraum drei iogasanlagen gefördert. BMU hat mit Mitteln aus dem arktanreizprogramm Erneuerbare Energien 698 Bio- asanlagen gefördert. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage2 ): Plant die Bundesregierung Veränderungen bei den Bestim- mungen zur energetischen Verwertung von landwirtschaftli- chen Produkten, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt, ie Überförderung bestimmter Biokraftstoffe zum 1. Au- ust 2006 im Rahmen eines Energiesteuer-Neurege- ungsgesetzes abzubauen. Ferner wird von den Ressorts erzeit ein Konzept erarbeitet, um die Vorgabe des Ko- litionsvertrages, die Steuerbefreiung der Biokraftstoffe urch eine Beimischungspflicht zu ersetzen, zum 1. Ja- 1064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 3): Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Bundes- ministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zu, nach der die Bundeswehr zur Terrorabwehr nicht nur im Luftraum, sondern auch in deutschen Hoheitsgewässern eingesetzt wer- den soll („Handelsblatt“, 17. Januar 2006), und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung geht von der Koalitionsvereinbarung aus und hält sich in deren Rahmen. Darin heißt es, dass angesichts der Bedro- hung durch den internationalen Terrorismus äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander greifen. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Die Bundes- regierung wird nach der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfas- sungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wird auch die Initiative für ein See- sicherheitsgesetz zu prüfen sein. Das Bundesverfassungs- gericht hat mitgeteilt, dass die Entscheidung zum Luftsi- cherheitsgesetz am 15. Februar verkündet werden soll. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Frage 20): Trifft es zu, dass die Bundesregierung keine Bemühungen unternimmt, um eine wirklich zeitnahe und damit den Realitä- ten entsprechende Berücksichtigung der Ergebnisse der Ein- kommens- und Verbrauchsstichproben (EVP) bei der Festle- gung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Interesse der Betroffenen zu gewährleisten bzw. ein ande- res Verfahren auf den Weg zu bringen, das diesem Anliegen gerecht wird, und wenn ja, warum? Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und be- dürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen und damit auch für das Arbeitslosengeld II ist die Sozial- hilfe. Damit ist nach geltendem Recht hinsichtlich der Regelleistung im Rahmen des SGB II auf die Regelun- gen über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe zurückzugreifen. Aufgabe der Sozial- hilfe ist es, dem Einzelnen ein Leben in Würde zu ermög- lichen. Dies setzt die Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums voraus. In der letzten Legislaturpe- riode wurden deshalb die Sozialhilfe und dabei das Sys- tem der Regelsatzbemessung modernisiert. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe (EVS). In § 28 Abs. 3 SGB XII ist ge- regelt, dass sobald die Ergebnisse einer EVS vorliegen, die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln ist. Für die nächste Bemessung der Regelsätze sind die ausgewerteten und aufbereiteten Er- gebnisse des gesamten Erhebungsjahres 2003 maßgeb- lich, die im Herbst 2005 veröffentlicht wurden. Diese E d b s 2 s v c d w n t r P d b d W D s b d b A d d ( l A m u s r d 2 ( d Ä g Z t v A t u v s r h t s d (C (D rgebnisse lassen keine Rückschlüsse auf die Regelsätze er Sozialhilfe zu. Denn sie beziehen sich auf den Ver- rauch aller Haushalte. Das SGB XII stellt aber auf die tatistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten 0 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen ge- chichteten Einpersonenhaushalte ohne die Empfänger on Leistungen der Sozialhilfe ab. Die hierfür erforderli- hen vorbereitenden Arbeiten und Prüfverfahren werden erzeit beim Statistischen Bundesamt durchgeführt. Erst enn diese Prüfergebnisse vorliegen, kann mit der defi- itiven Überprüfung der Regelsatzbemessung – dem ers- en Schritt des durch das Gesetz vorgesehenen Verfah- ens – begonnen werden. In Abhängigkeit von dieser rüfung ist dann in einem zweiten Schritt zu entschei- en, ob die Regelsatzbemessung weiterzuentwickeln ist zw. ob und gegebenenfalls welche Änderungen sich für ie Höhe der Regelsätze ergeben. Rechtsprechung und issenschaft haben bestätigt, dass gegenwärtig in eutschland die EVS die am besten geeignete Datenba- is für die Bestimmung des regelsatzrelevanten Ver- rauchs ist. Die Schaffung einer eigenen Datengrundlage urch die Bundesregierung mit jährlicher Datenerhe- ung ist daher nicht erforderlich. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) Drucksache 16/522, Frage 21): Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gekommen, wonach ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer (ab 52 Jahren) nicht ohne Einschränkungen immer wie- der befristet beschäftigt werden dürfen, weil dies nach Auffas- sung des EuGH den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt? Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird die Rege- ung über den erleichterten Abschluss befristeter rbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- ern ab dem 52. Lebensjahr (§ 14 Abs. 3 des Teilzeit- nd Befristungsgesetzes) europarechtskonform ausge- taltet. Bei der Vorbereitung der Gesetzesänderung be- ücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsauffassung es Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom 2. November 2005 in der Rechtssache C-144/04 „Mangold“). In dem Urteil hat der Gerichtshof das Ziel er Regelung, die berufliche Eingliederung arbeitsloser lterer zu fördern, als legitim angesehen. Die Regelung ehe jedoch über das hinaus, was zur Erreichung des iels angemessen und erforderlich sein, weil sie das Al- er als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeits- ertrages unabhängig von der Struktur des jeweiligen rbeitsmarktes und der persönlichen Situation der Be- roffenen festlegt, insbesondere unabhängig davon, ob nd wie lange sie vor Abschluss des befristeten Arbeits- ertrages arbeitslos waren. Deshalb soll künftig Voraus- etzung für die Befristung des Arbeitsvertrages mit Älte- en eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit sein. Darüber inaus soll durch die Festlegung einer Höchstbefris- ungsdauer eine unverhältnismäßig lange befristete Be- chäftigung bei demselben Arbeitgeber verhindert wer- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 1065 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 31): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 134/05), wonach der Öffentlichkeit allgemein zugängliche Einrichtungen (zum Beispiel Flughäfen), wenn sie in privatrechtlicher Form betrieben werden, nicht der Grundrechtsbindung unterfallen, so dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dort nicht ausge- übt werden kann, sondern hinter dem Eigentumsrecht des Haus- rechtsinhabers zurückstehen muss, und der Gefahr „faktischer Grundrechtsbeschränkung kraft Organisationsform“, und wel- chen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregie- rung, um den Grundrechten auch in diesen de facto öffentlichen Räumen zur Durchsetzung zu verhelfen? Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist bislang noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung kennt daher die Urteilsgründe nicht und kann sich bei ihrer Antwort lediglich auf die Pressemitteilung des BGH stützen. Diese lässt nach Ansicht der Bundesregierung aber keinen Raum für die vom Fragesteller geäußerten Befürchtungen. In dem angesprochenen Verfahren ist die Betreibergesellschaft des Flughafens eine Aktiengesell- schaft und hat damit eine privatrechtliche Organisations- form, der Mehrheitsaktionär ist allerdings die öffentliche Hand. Soweit in der Frage davon ausgegangen wird, dass die Betreibergesellschaft nach Auffassung des BGH deswegen keiner Bindung an die Grundrechte unterliegt, und dass die Betreibergesellschaft deshalb – wegen der fehlenden Grundrechtsbindung – die Demonstration auf ihrem Gelände nicht dulden musste, ist dies nicht zutref- fend. Einen entsprechenden Schluss kann man aus der Pressemitteilung des BGH nicht ziehen, da der BGH da- nach ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Betreiber- gesellschaft einer Privatperson gleichsteht und damit keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegt, oder ob sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Der BGH konnte das offen lassen, weil – so die Presse- mitteilung – die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte die Demonstrationen nicht hinnehmen musste. Aus Sicht der Bundesregierung hat der BGH daher auch geprüft, ob das Demonstrations- verbot rechtens war, wenn man eine strenge Grund- rechtsbindung der Betreibergesellschaft unterstellt. Bei dieser Prüfung ist der BGH zu dem Schluss gekommen, dass – Zitat – „die Betreibergesellschaft auch unter Be- rücksichtigung der Grundrechte der Demonstrantin keine Versammlungen oder Aktionen hinnehmen muss, die geeignet sind, die Abwicklung des Flugverkehrs zu stören“. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 16/522, Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Staats- anwaltschaft nicht dazu tätig sei, um Verbraucherschutz auszu- üben („Augsburger Allgemeine online“ vom 27. Oktober 2005) und dass der Schutz des Verbrauchers nicht Aufgabe der Staats- anwaltschaft sei, dafür gäbe es andere Stellen („Münchener s Ü S i c h m e f ü d t v A d d ( g K s d d ( n s g O N ö g D D m s z e n b d ü G b b t A l (C (D Merkur online“ vom 1. Februar 2006) vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung anlässlich der Regierungserklärung am 30. November 2005 durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, ausgegebenen Mottos der Bundesregierung für den Verbraucherschutz „Null Toleranz“? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Aus- age der bayerischen Justizministerin zu bewerten. Im brigen obliegt der Staatsanwaltschaft als Organ der trafrechtspflege die Strafverfolgung und Mitwirkung m Strafverfahren sowie die Vollstreckung strafgerichtli- her Entscheidungen. Im Rahmen der Strafverfolgung at sie in erster Linie die relevanten Sachverhalte zu er- itteln und über die Erhebung der öffentlichen Klage zu ntscheiden. Die Verhütung von Straftaten und die Ge- ahrenabwehr sind ihr nicht als unmittelbare Pflichten bertragen. Demzufolge sind Aspekte des Opferschutzes urch die Staatsanwaltschaft nur insoweit zu berücksich- igen, als diese im Zusammenhang mit der Verfolgung on Straftaten stehen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage es Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) Drucksache 16/522, Frage 32): Haben die ermittelnden Behörden in Bayern nach Auffas- sung der Bundesregierung die rechtlichen Anforderungen des § 17 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und der damit verbundenen Informationspflicht ermittelnder Behörden gegenüber den zuständigen Ministerien zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem „Gammelfleisch- und Wildfleischskandal“ befolgt? Eine Einschätzung in Bezug auf die konkreten Vor- änge in Bayern ist der Bundesregierung mangels enntnis der näheren Umstände der in der Frage ange- prochenen Fälle nicht möglich und auch nicht Aufgabe er Bundesregierung. Ganz allgemein normiert § 17 es Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz EGGVG) keine Verpflichtung, sondern nur eine Erlaub- is zur Übermittlung personenbezogener Daten in be- timmten Fällen, zum Beispiel dann, wenn die Weiter- abe der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder rdnungswidrigkeiten oder zur Abwehr erheblicher achteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die ffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Vorschrift re- elt somit die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer atenübermittlung, nicht aber eine Verpflichtung zur atenübermittlung. Die Regelung eröffnet damit ein Er- essen. Dieses ist nach allgemeinen Ermessensgrund- ätzen sachgerecht auszuüben. Hierbei kann sich im Ein- elfall auch eine Ermessensreduzierung auf Null rgeben, sodass von der Übermittlungsbefugnis nicht ur Gebrauch gemacht werden darf, sondern auch Ge- rauch gemacht werden muss. Eine solche Ermessensre- uzierung auf Null kann nahe liegen, wenn die Daten- bermittlung zur Abwehr erheblicher und dringender efahren etwa für die Gesundheit der Bevölkerung ge- oten ist und damit das Recht auf informationelle Selbst- estimmung desjenigen, dessen personenbezogene Da- en übermittelt werden, zurücktreten muss. In Nr. 1 bs. 3 der bundeseinheitlichen Anordnung über Mittei- ungen in Strafsachen (MiStra) ist insoweit vorgesehen, 1066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 (A) ) (B) ) dass im Einzelfall eine Mitteilung zu machen ist, wenn diese in den Fällen des § 17 EGGVG rechtlich zulässig und wegen eines besonderen öffentlichen Interesses un- erlässlich ist. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/522, Frage 39): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, diejenigen Familien finanziell zu entlasten, die aufgrund geringen Ein- kommens geringe oder keine Steuern zahlen und daher nicht von der geplanten Neuregelung zur steuerlichen Absetzbar- keit der Kinderbetreuungskosten profitieren? Bei Familien, die aufgrund geringen Einkommens mit geringer oder keiner Einkommensteuer belastet sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese Fami- lien in vielen Fällen aufgrund der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung keine oder allen- falls geringe Kinderbetreuungskosten zahlen müssen. Im Übrigen ist die Festlegung und Erhebung von Elternbei- trägen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder Sache der Länder und der Kommunen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 16/522, Fragen 42 und 43): Wird der Bund in seiner Rolle als größter Anteilseigner der Deutschen Telekom AG über den Vertreter der Bundes- regierung im Aufsichtsrat Einfluss auf die Telekom nehmen, um zu verhindern, dass bundesweit Call-Center-Standorte zentralisiert werden, was an vielen dann von Schließung be- drohten derzeitigen Standorten vor allen Dingen Frauen und Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitslosigkeit treiben wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nut- zung moderner Informations- und Kommunikationstechnik völlig ortsunabhängig und dezentral erledigt werden kann und darum die bestehende Call-Center-Struktur nicht zwingend aufgegeben werden muss? Die Deutsche Telekom AG respektive die T-COM hat angekündigt, ihre Call-Center-Aktivitäten in Deutschland von bisher 96 auf dann 51 Standorte zu konzentrieren. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung ei- ner börsennotierten Aktiengesellschaft, die einzig das ope- rative Geschäft des Unternehmens betrifft. Solche rein operativen Geschäfte werden vom Vorstand des Unterneh- mens geführt; Aufsichtsrat und Aktionäre haben gemäß Aktiengesetz darauf keinen Einfluss. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die von dem Unternehmen angeführ- ten betriebswirtschaftlichen Gründe in Zweifel zu ziehen. Dazu gehört auch, auf welche Weise die Deutsche Tele- kom AG den Einsatz moderner Informations- und Kom- munikationstechnologien sowohl in technischer als auch ökonomischer Hinsicht optimiert. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass den rund 3 300 betroffenen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in den verblei- benden Call-Centern angeboten werden bzw. alternativ die Möglichkeit einer Beschäftigung in Call-Centern der Vi- v d A d F ( Z s E w S s D g c s w h 1 E n s n g e la le u A v D w E d E H R r Z f A te s s (C (D ento Customer Services eingeräumt wird; betriebsbe- ingte Kündigungen soll es nicht geben. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die ragen der Abgeordneten Marina Schuster (FDP) Drucksache 16/522, Fragen 44 und 45): Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umsetzen, und aus welchen Gründen erfolgte keine fristge- rechte Umsetzung bis zum 15. Januar 2005? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung entstandene Rechtsunsi- cherheit bei Versicherungs- und Rückversicherungsvermitt- lern zu minimieren? u Frage 44: Die Bundesregierung wird die Richtlinie über die Ver- icherungsvermittlung so zügig wie möglich umzusetzen. s ist vorgesehen, im Februar einen neuen Referentenent- urf vorzulegen. Die betroffenen Verbände sind über den tand der Arbeit informiert. Ein In-KraftTreten des Um- etzungsgesetzes erscheint bis zum Jahresende möglich. ie Versicherungsvermittlung betrifft in Deutschland eine roße Zahl von Gewerbetreibenden; circa 500 000 Versi- herungsvermittler müssten registriert werden. Dem Um- etzungsgesetz wird daher ein entsprechend großer Ver- altungsaufwand folgen müssen. Die Bundesregierung at bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Richtlinie zum 5. Januar 2003 ein Umsetzungskonzept vorgestellt und nde 2004 einen ersten Referentenentwurf den betroffe- en Verbänden und den Ländern zur Stellungnahme über- andt. Darin war vorgesehen, dass das nach der Richtlinie otwendige Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern, egebenenfalls auch den Kreisen, durchzuführen ist, wie s auch bei den meisten anderen gewerberechtlichen Er- ubnissen – zum Beispiel für Gastwirte, Immobilienmak- r etc. – üblich ist. Die Länder verwiesen auf fehlendes nd nicht genügend qualifiziertes Personal für diese neue ufgabe und kündigten an, im folgenden Gesetzgebungs- erfahren die notwendige Zustimmung zu verweigern. ie Bundesregierung wird jetzt ein Verfahren, das die Ge- erbeämter nicht betreffen wird, vorschlagen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass neun andere U-Staaten, darunter Frankreich, Belgien und Spanien, ie Umsetzung noch nicht vollzogen haben; auch in den U-Staaten, die formalrechtlich die Richtlinie in ihrem eimatrecht umgesetzt haben, scheint die nach der ichtlinie vorgesehene Registrierung aller Versiche- ungsvermittler noch nicht abgeschlossen zu sein. u Frage 45: Die Bundesregierung hatte 2005 ein „vorläufiges Noti- izierungsverfahren“ beim Bundesamt für Wirtschaft und usfuhrkontrolle eingerichtet und mit etlichen EU-Staa- n abgestimmt. Damit konnte erreicht werden, dass deut- chen Versicherungsvermittlern, die international tätig ind, keine ausländischen Geschäftsfelder wegbrechen. 15. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Ekin Deligöz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche

      Schwerpunkte das Bundesministerium für Familie,

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      (C (D enioren, Frauen und Jugend bei den Planungen zum usbau des Kinderzuschlags setzen wird? Dr Schwerpunktmäßig geht es darum, dafür zu sorgen, ass Eltern, die bisher aufgrund der Zahl ihrer Kinder LG II beziehen, ihren Lebensunterhalt in Zukunft un bhängig vom ALG II bestreiten können. Frau Deligöz, eine zweite Nachfrage? Ja. – Herr Staatssekretär, was Sie in Ihrer Antwort ben beschrieben haben, ist die grundsätzliche Intention es Kinderzuschlags. Meine Frage ging in die Richtung: elche Schwerpunkte werden Sie in der Konzeption set en? Werden Sie eher den Empfängerkreis ausweiten, inem Sie die Freibeträge der Eltern erhöhen, oder werden ie die Summe, die als Zuschlag an die Eltern bezahlt ird, erhöhen? Dr Wir werden den Empfängerkreis ausweiten. Wir geen davon aus, dass von der Regelung, die wir vorgeseen haben, ungefähr 170 000 Kinder erfasst werden, die ann aus dem ALG-II-Bezug herausfallen. Dann komme ich zum Geschäftsbereich des Bundes inisteriums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht er Parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz zur erfügung. Es geht zunächst um die Frage 5 des Kollegen Jörg ohde von der FDP-Fraktion: Unterliegen Behinderte, die in Behindertenwerkstätten beschäftigt sind, der Umlagepflicht U 2 – U 2: Erstattung der Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft – und werden Behinderte somit als reguläre Arbeitnehmer behandelt, wenn sie in einer Behindertenwerkstatt tätig sind? R Herr Kollege Rohde, ich beantworte Ihre Frage wie olgt: Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz über den Ausgleich on Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiteer Gesetze, das Aufwendungsausgleichsgesetz, kurz: AG, in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die mlageverfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufendungen für die Entgeltfortzahlung und die Mutter chaftsleistungen neu geregelt. Im so genannten U-2-Verfahren werden den beteiligen Arbeitgebern die Aufwendungen bei Mutterschaft ertattet. Der wesentliche Inhalt der Neuregelung beruht Parl. Staatssekretär Rolf Schwanitz vor allem auf der Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, welches festgestellt hatte, dass die Anspruchsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz mit dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes unvereinbar ist. Weil das bisherige Verfahren, mit dem die Aufwendungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft ausgeglichen werden, nur für Kleinunternehmen mit weniger als 20 oder, je nach Satzung der Krankenkasse, 30 Beschäftigten galt, sah das Bundesverfassungsgericht die Gefahr einer faktischen Diskriminierung von Frauen, da Arbeitgeber, die nicht in das Umlageverfahren einbezogen waren, ein Interesse daran gehabt haben könnten, weniger oder keine Frauen zu beschäftigen. Aufgrund dieser verfassungsgerichtlichen Vorgaben war es zwingend geboten, alle Betriebe in das Umlageverfahren U 2 einzubeziehen; die Anzahl der Beschäftigten spielt dabei keine Rolle. Damit hat die Bundesregierung einen Diskriminierungstatbestand beseitigt. Ausnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Dementsprechend können auch Werkstätten für behinderte Menschen als solche nicht von der Umlagepflicht ausgenommen werden. Zur Frage, ob neben dem Fachpersonal solcher Werkstätten auch die dort beschäftigten behinderten Menschen als Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes einzuordnen sind, befindet sich das Bundesministerium für Gesundheit derzeit in einem Abstimmungsprozess mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Über das Ergebnis werde ich Sie selbstverständlich informieren. Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der Neuregelung weiterhin sorgfältig beobachten. Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte schön. Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. – Meine Nachfrage lautet: Von wem sind im Falle einer Umlagepflicht die Kosten dieser Umlage zu tragen, von den Krankenkassen, von Sozialhilfeträgern oder von der Werkstatt selber? R Herr Kollege Rohde, weil es in der nächsten Frage genau um diese Kosten geht, würde ich, wenn Sie einverstanden sind, gerne auf die Antwort auf diese Frage verweisen und dazu übergehen. Ja. – Ich habe aber noch eine Nachfrage hierzu. Ich würde dann mit den Nachfragen großzügiger um gehen, aber wenn Sie zu Ihrer ersten Frage noch eine Nachfrage haben, bitte schön. A l a c t k t m t b a m r t a u A s t S h m g e b d a b A e s M R d v u d d (C (D Herr Staatssekretär, ich befürchte, Sie werden mir die ntwort später schriftlich geben müssen. Die Nachfrage autet: Welches Arbeitsentgelt soll bei der Umlagepflicht ls Berechnungsgrundlage dienen? Wird es das tatsächlihe oder das fiktive Arbeitsentgelt sein? Das betrifft naürlich den hypothetischen Fall, den Sie eben erst noch lären müssen. Würden Sie das bitte in die Beantworung der Frage aufnehmen? R Sehr gern. – Herr Kollege Rohde, wenn die Präsiden in einverstanden ist, würde ich jetzt gern Ihre Frage 6 eantworten. Dann rufe ich die Frage 6 des Kollegen Jörg Rohde uf: Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Falle einer Umlagepflicht auch für Behinderte Behindertenwerkstätten finanziell belastet werden, da im Pflegesatz für die U-2-Umlage keine Position vorgesehen ist? R Ich beantworte diese Frage wie folgt: Das Umlageverfahren U 2 ist dem Wesen nach eine eine Arbeitgeberversicherung und wird nur aus verwalungsorganisatorischen Gründen von den Krankenkassen bgewickelt. Bei den Umlagebeträgen handelt es nicht m Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der ufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werk tätten, die von den Rehabilitationsträgern in den Vergüungen berücksichtigt werden könnten. § 41 Abs. 3 atz 3 SGB IX ist die Rechtsgrundlage dazu. Vielmehr andelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang it der wirtschaftlichen Betätigung dieser Einrichtun en, die auch in Wirtschaftsunternehmen üblicherweise ntstehen. Deshalb sind die Aufwendungen aus dem Areitsergebnis der Einrichtungen, also den Erlösen aus er wirtschaftlichen Tätigkeit, zu finanzieren. Wie jeder ndere Arbeitgeber, der Umlagesätze zu zahlen hat, haen auch die Werkstätten für behinderte Menschen einen nspruch auf Erstattung von Leistungen, die sie im Falle iner Mutterschaft zu erbringen haben. Generell untercheidet das AAG nicht danach, mit welcher Häufigkeit utterschaftsfälle eintreten. Haben Sie noch eine Nachfrage hierzu, Herr ohde? – Bitte schön. Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung denn ie Auffassung, die zum Beispiel von der Lebenshilfe ertreten wird, dass es sich bei den Kosten der Umlage m so genannte werkstattnotwendige Kosten handelt, ie von den zuständigen Leistungsträgern erstattet weren müssen? Jörg Rohde Dazu auch gleich die zweite Nachfrage. Jetzt kommen ja auch Kosten für die Umstellung der EDV-Verfahren auf die Behindertenwerkstätten zu. Wie sieht die Bundesregierung in diesem Fall die Kostenträgerschaft? R Zunächst, Herr Kollege Rohde, weise ich darauf hin, dass die Veränderungen im geltenden Recht seit dem 1. Januar dieses Jahres für viele Betriebe natürlich mit Umstellungen verbunden sind. Im Umlageverfahren gibt es keine Betriebsgrößenbegrenzung mehr. Damit kommt das U-2-Verfahren für viele Betriebe neu zur Anwendung. Wir werden – insofern nehme ich Bezug auf Ihre erste Frage – und können dem Abstimmungsprozess hier natürlich nicht vorgreifen. Deswegen kann ich mich auch heute in der Fragestunde dieser Einschätzung eines Sozialverbandes nicht anschließen. Wir sind der Auffassung, dass es bezüglich des neuen geltenden Rechts, das wir seit dem 1. Januar dieses Jahres haben, keinen Veränderungsbedarf gibt. Aber wir sind im Abstimmungsprozess begriffen und werden am Ende zu einer Bewertung zu kommen haben. Zunächst sind jedoch die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Pflicht und müssen ihrerseits Stellung nehmen. Dann komme ich zum Geschäftsbereich des Bundes ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Kasparick zur Verfügung. Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Patrick Döring auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vorschrift des § 41 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, KDV, welche zur Umsetzung der Richtlinie 2001/85/EG in nationales Recht angepasst wurde, hinsichtlich der den Durchgang in eine Richtung versperrenden Bügel im Fahrerbereich von Omnibussen in Deutschland auf unterschiedliche Weise nachgekommen wird? U Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, beantworte ich die Fragen 7 und 8 gemeinsam, weil sie sachlich zusammenhängen. Dann rufe ich auch die Frage 8 des Abgeordneten Patrick Döring auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit un ter dem Aspekt der Sicherheit von Fahrgästen, insbesondere der Sicherheit von Kindern, auf diese Sperrbügel zu verzichten bzw. sie zu entfernen? U Herr Kollege Döring, Sie fragen nach den Schwenkbügeln in Bussen. Wir müssen EU-Recht in nationales Recht umsetzen. In Ihrer zweiten Frage äußern Sie die Vermutung, dass es bei den Schwenkbügeln auch um die S F w r F z d b b E K v d d – g N b e W m d E l n m f d s d s m p d z n z m d k e (C (D icherheit von Fahrgästen geht. Das ist aber nicht der all. Es geht darum, freie Sicht für den Fahrer zu geährleisten. Deswegen sind andere technische Anforde ungen zu stellen, als wenn es um die Sicherheit von ahrgästen ginge. Die Regelung, die wir jetzt in nationales Recht umseten, gilt seit dem 13. Februar 2005. Das bedeutet, dass ie Busse, die seit diesem Zeitpunkt in den Verkehr geracht wurden, keinen Schwenkbügel an der Fahrerkaine mehr haben müssen. Ältere Busse haben ihn noch. r kann auch nach wie vor bestellt werden, wenn ein unde ihn in seinen Bussen haben möchte. Wir haben onseiten des Bundesverkehrsministeriums empfohlen, iese Bügel wenigstens für Schülerbusse vorzuhalten; enn auch dann, wenn das Gedränge am Schulschluss Sie wissen, wie das im Schülerverkehr ist – besonders roß ist, braucht der Fahrer freie Sicht. Sie haben eine Nachfrage, Herr Kollege. Bitte schön. Vielleicht darf ich die Frage 8 kurz erklären. Einige ahverkehrsunternehmen haben die Befürchtung, dass ei einem gegebenenfalls nötigen scharfen Abbremsen in stehender Fahrgast sozusagen ungehindert bis zur indschutzscheibe durchfliegt, wenn dieser Bügel nicht ehr zur Verfügung steht. Teilt das Bundesministerium ie Befürchtung von Nahverkehrsunternehmen, dass bei intreten eines solchen Vorgangs gegebenenfalls zusätz iche Gefahren für stehende Fahrgäste entstehen könen? U Wir reden nun über mögliche so genannte Frontalun älle. Die Bügel sind nicht dazu gedacht, die Fahrgäste in iesem Fall zu schützen, ondern sie sind eine Sperre für die Fahrgäste, die dazu ient, dass der Fahrer freie Sicht hat. Wenn man den Pasagierschutz bei Unfällen erhöhen wollte, dann müsste an das System auch an anderen Stellen im Bus kom lett neu gestalten. Die Empfehlung unseres Hauses ist, iese Bügel insbesondere im Schülerverkehr einzuseten. Die Nahverkehrsbetriebe haben bei der Bestellung euer Busse natürlich die Möglichkeit, diese Bügel mitubestellen. Aber die EU-Richtlinie schreibt diese nicht ehr vor. Eine zweite Nachfrage. Danke sehr. – Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ass beispielsweise der Bushersteller Daimler-Chrysler eine Busse mit diesen Bügeln mehr ausliefert und auch ntsprechende Nachbestellungen derzeit nicht annimmt? U Ja, das ist uns bekannt. Es entspricht aber der gesetzlichen Grundlage. Sie haben eben gesagt, der Kunde könne diese Bügel bestellen. U Wenn ein Kunde mit einem Hersteller einen Vertrag schließt, dann geht die Bundesregierung dies nicht unmittelbar an. Für uns ist entscheidend, ob EU-Vorschriften ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind. Das ist der Fall. Damit verlassen wir diesen Geschäftsbereich und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl vom Bündnis 90/Die Grünen auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Energiekonzerns EnBW, eine Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerkes Neckarwestheim I zu beantragen? Mi Frau Kollegin, natürlich haben wir zur Kenntnis genommen, dass möglicherweise ein Antrag auf Übertragung von Strommengen gestellt wird. Aber so lange nur eine öffentliche Ankündigung gemacht wird, kann das BMU selbstverständlich keine Beurteilung dazu abgeben. Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? Ich muss gestehen, dass ich keine andere Antwort er wartet habe. Deswegen frage ich ein bisschen mehr politisch: Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Oettinger, ist nicht der Einzige, der sich mit der Forderung nach Laufzeitverlängerungen und damit nach Übertragung von Strommengen von jüngere auf ältere Atomkraftwerke hervortut, was ursprünglich im Atomkonsens ausdrücklich nicht vorgesehen war. Aber wir alle kennen die Entscheidung im Präzedenzfall Obrigheim, die wir Grünen nach wie vor für eine Fehlentscheidung halten. Wir hoffen, dass es nicht zu weiteren solcher Entscheidungen aufgrund dieses Präzedenzfalles kommt. Deshalb möchte ich Sie, auch wenn das vielleicht unüblich ist, um eine politische Bewertung bitten: Wie schätzen Sie die entsprechende Forderung diverser Ministerpräsidenten, die ja damit auch Wahlkampf machen, ein? m h F g v w e e d r a l w m h s m V g B h c K g d d e R a l d r d g u a w – (C (D Mic Damit sind wir eigentlich schon bei der rage 10. – Dazu gibt es im Atomgesetz klare Regelunen. Diese Regelungen sehen nur im Ausnahmefall die on Ihnen beschriebenen Maßnahmen vor. Logischereise kann dieser Fall der Strommengenübertragung nur intreten, wenn der Betrieb der abgebenden Anlage daurhaft eingestellt wird oder wenn die Sicherheitsstanards gleichwertig sind. Es ist richtig, dass zuerst das Bundesumweltministeium diese Voraussetzungen prüfen muss. Wir können ber erst prüfen, wenn ein entsprechender Antrag voriegt, was bisher aber nicht der Fall ist. Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Dann kommen ir zur Frage 10 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl: Trifft es zu, dass für eine Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Neckarwestheim I Strommengen von neueren Kernkraftwerken mit höheren Sicherheitsstandards übertragen werden müssten? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Mic Eine mögliche Übertragung von Strommengen richtet ich nach § 7 Abs. 1 b des Atomgesetzes. Der Mechanisus ist klar: Zuerst hat der Bundesumweltminister den organg zu prüfen. Erst wenn er bestimmte Bedingunen als erfüllt ansieht, folgt die Abstimmung mit dem undeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsminister insichtlich der Frage, ob man ausnahmsweise eine solhe Regelung treffen kann. Haben Sie hierzu eine Nachfrage, Frau Kollegin otting-Uhl? – Bitte schön. Neckarwestheim I ist ja ein Druckwasserreaktor der so enannten zweiten Generation. Bekanntermaßen weist iese zweite Generation gegenüber neueren Generationen er Druckwasserreaktoren folgende Schwachstellen auf: ingeschränkte Prüfbarkeit des Primärkreislaufes auf isse oder sonstige Schädigungen, Mehrschweißnähte n wichtigen Komponenten und Rohren des Primärkreisaufes, Umsetzung des Bruchausschlusskonzepts erst urch Nachqualifizierung, geringere Druckund Tempeaturfestigkeit des Sicherheitsbehälters, weniger redunante Stränge bei der zusätzlichen Notstromversorgung egen äußere Einwirkungen der Gleichstromversorgung sw. Es sind noch mehr Punkte, die ich jetzt aber nicht ufzählen will. Spielen diese offensichtlichen Nachteile bei der Beertung, die Sie im Umweltministerium vornehmen davon haben Sie gerade gesprochen –, eine Rolle? M Uns ist natürlich klar, dass neuere Anlagen, zum Beispiel Konvoianlagen, sicherheitstechnisch sehr viel besser ausgerüstet sind als beispielsweise Siedewasserreaktoren der Baulinie 69. Es ist logisch, dass diese Sicherheitsunterschiede in der Bewertung berücksichtigt werden. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!)


    Rede von Dr. Hermann Kues
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)