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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/13 Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . Tagesordnungspunkt 2: der Laufzeiten von Atomkraftwerken Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . Zusatzfragen Hans Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Zugang des Europarat-Ausschusses zur Verhütung von Folter zu allen KFOR-Haft- einrichtungen Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 878 A 878 A 878 B 878 C 878 D 879 A 879 C 879 C 880 D 880 D 881 B Deutscher B Stenografisch 13. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rah- menbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl; Pressemitteilungen über die Einschätzung des Europarat-Sonderbe- richterstatters Dick Marty hinsichtlich der Informationspolitik der Bundesregierung Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . M D K g g A R Z D M H D A s 875 A 876 C 876 D 877 B 877 D Fragestunde (Drucksache 16/414) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 879 C undestag er Bericht ung 25. Januar 2006 t : ündliche Frage 1 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) lagen von Krankenkassenvorständen ge- en die Veröffentlichung der Vorstandsver- ütungen und dadurch entstandene Kosten ntwort olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . usatzfragen r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ans Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ussage des Bundesministers für Wirt- chaft und Technologie zur Verlängerung 879 D 880 A Zusatzfragen Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . 881 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 Mündliche Frage 4 Hans Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hinweise auf geplante terroristische An- schläge auf Atomanlagen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Zusatzfragen Hans Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Jörg Rohde (FDP) Bürokratischer Aufwand für Handwerks- betriebe durch Anwendung der in der Fahrpersonalverordnung geforderten Auf- zeichnungspflicht über Lenkzeiten, Ar- beitszeiten usw. bereits für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Jörg Rohde (FDP) Mögliche Entlastung des Handwerks durch Ausweitung der 50-Kilometer-Grenze hin- sichtlich der Aufzeichnungspflicht über Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Lenkzeitunter- brechungen und Ruhezeiten Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Hellmut Königshaus (FDP) Betrieb nicht planfestgestellter Bahnstre- cken in Deutschland Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . M H G r g A U Z H M C S l H A A Z C M P Ä s z A T Z P M P B F d A T Z P M P Ü l w R B A H 882 A 882 B 882 C 883 A 883 A 883 C 883 C 884 A 884 B 884 C 884 C ündliche Frage 9 ellmut Königshaus (FDP) eltungsbereich des von der Bundesregie- ung geplanten Lärmsanierungspro- ramms für Bahnstrecken ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 ornelia Hirsch (DIE LINKE) tärkung der Chancen der bei der Exzel- enzinitiative bisher nicht ausgewählten ochschulen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 atrick Meinhardt (FDP) nderungen bei der Zuordnung von For- chungsschwerpunkten zum Forschungs- entrum Karlsruhe ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF usatzfragen atrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 atrick Meinhardt (FDP) eibehaltung der Höhe der derzeit für das orschungszentrum Karlsruhe aufgewen- eten Forschungsmittel ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . usatzfragen atrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) bermittlung von Informationen über Mi- itärkonvois, Stellenausbau in Bagdad so- ie Requirierungsmaßnahmen irakischer egimekräfte an US-Stellen durch den ND während des Irakkrieges ntwort ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . 885 A 885 B 885 D 886 A 886 C 886 D 887 C 887 C 888 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 III Zusatzfragen Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Evaluierung und Ergänzung des Aktions- programms „Informationsgesellschaft 2006“ Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen des Gemeinschaftsrechts hin- sichtlich Informationsgesellschaft und Me- diendienste Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung der Forschung im Bereich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interopera- bilität von Informations- und Kommunika- tionstechnologien, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Schaffung einer Informa- tionsgesellschaft mit dem Ziel einer Anhe- bung der Lebensqualität A D Z P Z A D d s n M R D D P D S U S M K H E J N A L A M U D H r s A D 888 B 888 C 889 A 889 B 889 C 889 D 890 B 890 C ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion IE LINKE: Vorschlag des Ministerpräsi- enten von Sachsen-Anhalt, bei einer ent- prechenden Entwicklung der Steuerein- ahmen 2006 auf eine Erhöhung der ehrwertsteuer zu verzichten oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . etra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . imone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelbert Wistuba (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 5 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung des Bundesministers für Ernäh- ung, Landwirtschaft und Verbraucher- chutz zum Ökolandbau ntwort r. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 D 891 A 891 C 893 A 894 A 895 A 896 B 897 B 898 B 899 C 900 D 902 A 903 B 904 B 905 B 906 D 907 A 907 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 Anlage 3 Mündliche Fragen 10 und 11 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kennzeichnung der Straßenbauvorhaben mit naturschutzfachlichem Planungsauf- trag im Straßenbauplan sowie Beteiligung von Bundesumweltministerium und Bun- desamt für Naturschutz an der Abarbei- tung des naturschutzfachlichen Auftrags Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 18 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Haltung der Bundesregierung zur Aussage des Kultur- und Medienbeauftragten Neu- mann über eine Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz Antwort Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . wurfs zum so genannten Zweiten Korb des Urheberrechts in der Informationsgesell- schaft Antwort Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 20 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Abstimmungshaltung gegen eine EU- Dienstleistungsrichtlinie, in deren Gel- tungsbereich auch gemäß Bundestagsbe- schluss auszunehmende Bildungs- und kul- turelle Dienstleistungen fallen Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 27 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 907 D 907 B 907 C 907 D Anlage 5 Mündliche Frage 19 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Ablehnung einer so genannten Bagatell- klausel und Vorlage eines Referentenent- B s t A D ehauptete doppelte Abrechnung von Per- onalkosten durch das Münchner Ifo-Insti- ut für Wirtschaftsforschung ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 875 (A) ) (B) ) 13. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 907 (A) ) (B) ) durch diese Kennzeichnung auch nach Aufnahme in den Stra- ßenbauplan weiter bestehen?Teuchner, Jella SPD 25.01.2006 des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/414, Fragen 10 und 11): Wie sieht die Kennzeichnung der Straßenbauvorhaben mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag im Straßenbauplan aus, und bleibt der naturschutzfachliche Planungsauftrag Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 25.01.2006 Strässer, Christoph SPD 25.01.2006* Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d d G r e v B n g d A d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 25.01.2006* Aydin, Hüseyin-Kenan DIE LINKE 25.01.2006 Barnett, Doris SPD 25.01.2006* Bisky, Lothar DIE LINKE 25.01.2006 Deittert, Hubert CDU/CSU 25.01.2006* Dzembritzki, Detlef SPD 25.01.2006* Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.01.2006* Hänsel, Heike DIE LINKE 25.01.2006 Heynemann, Bernd CDU/CSU 25.01.2006* Hilsberg, Stephan SPD 25.01.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 25.01.2006 Höfer, Gerd SPD 25.01.2006* Höger-Neuling, Inge DIE LINKE 25.01.2006 Hörster, Joachim CDU/CSU 25.01.2006* Lintner, Eduard CDU/CSU 25.01.2006* Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.01.2006 Pflug, Johannes SPD 25.01.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 25.01.2006** Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 25.01.2006 Riester, Walter SPD 25.01.2006* Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 25.01.2006 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.01.2006 U W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Peter Paziorek auf die Frage er Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/414, Frage 5): Welche konkreten Maßnahmen möchte der Bundesminis- ter für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, reduzieren bzw. abschaffen, wenn er eine Be- endigung der Bevorzugung des Ökolandbaus fordert (verglei- che „www.netzeitung.de“ vom 12. Januar 2006) – gerade auch unter Berücksichtigung der neuen Studie von Professor Stephan Dabbert von der Universität Hohenheim (Titel: Organic farming and measures of European agricultural policy) im Auftrag der EU-Kommission? Richtschnur für die Politikgestaltung der Bundes- egierung sind die im Koalitionsvertrag getroffenen Ver- inbarungen. Als Ziel ist dort festgelegt, sowohl die kon- entionellen als auch die ökologisch wirtschaftenden etriebe zu stärken. Es soll keine Bevorzugung oder Be- achteiligung der einen oder anderen Wirtschaftsweise eben. Bedauerlicherweise wurde dieser Tenor so von er Presse nicht aufgegriffen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen lrich, Alexander DIE LINKE 25.01.2006* ächter, Gerhard CDU/CSU 25.01.2006 r. Wodarg, Wolfgang SPD 25.01.2006* bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 908 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 (A) ) (B) ) Wie werden das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit sowie das Bundesamt für Natur- schutz an der Abarbeitung des naturschutzfachlichen Pla- nungsauftrags beteiligt? Zu Frage 10: Die betreffenden Projekte mit „besonderem natur- schutzfachlichem Planungsauftrag“ sind in den Er- läuterungen des Straßenbauplans mit einer Fußnote aufgenommen. Die Vorhaben werden entsprechend ge- kennzeichnet: „Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen mit rechtlich umfassend abgearbeite- tem besonderem naturschutzfachlichen Planungsauf- trag sind mit *) gekennzeichnet.“ Der naturschutzfachli- che Planungsauftrag bleibt nicht weiter bestehen. Mit Erlangung des Baurechts ist er abgearbeitet. Zu Frage 11: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird bei linienbestimmungs- pflichtigen Vorhaben im Rahmen der Ressortabstim- mung bei der Linienbestimmung beteiligt; die Einbin- dung des Bundesamts für Naturschutz obliegt dem BMU. Die weitere Abarbeitung des besonderen natur- schutzfachlichen Planungsauftrags erfolgt im Verfahren zur Schaffung des Baurechts durch die Länder, die die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 16/414, Frage 18): Gibt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, die Auffassung der Bundesregierung wieder, als er im Interview mit der Nach- richtenagentur AP am 24. Dezember 2005 äußerte: „Eine Ver- ankerung [der Kultur als Staatsziel] im Grundgesetz, gerade auch durch eine Initiative aus dem Deutschen Bundestag selbst, würde deutlich machen, welche Bedeutung Kultur für die Gesamtgesellschaft hat.“? Das Vorhaben, die Kultur als Staatsziel im Grundge- setz zu verankern, hatte im vergangenen Jahr durch eine entsprechende Meinungsbildung in der Enquete-Kom- mission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutsch- land“ erneute Aktualität erhalten: „Die Enquete-Kom- mission ,Kultur in Deutschland‘ empfiehlt (…) dem Deutschen Bundestag einstimmig, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und das Grundgesetz um den Artikel 20b Grundgesetz mit folgender Formulie- rung zu ergänzen: ,Der Staat schützt und fördert die Kul- tur.‘“ (Bundestagsdrucksache 15/5560 vom 1. Juni 2005) Hiernach ist also der Deutsche Bundestag aufgefordert, gegebenenfalls initiativ zu werden. Deshalb war zu kei- nem Zeitpunkt beabsichtigt, dass etwa die Bundesregie- rung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegt. Für die Bundesregierung be- s s K A d A ( t h l w e n r n N f p e n l R r D r A d d ( m D g (C (D tand und besteht daher keine Veranlassung, eine abge- timmte Auffassung hinsichtlich einer Aufnahme der ultur als Staatsziel ins Grundgesetz herbeizuführen. nlage 5 Antwort er Staatsministerin Hildegard Müller auf die Frage des bgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Drucksache 16/414, Frage 19): Entspricht die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, in seiner Rede auf dem Neujahrsempfang der deutschen Phono- verbände am 18. Januar 2006 geäußerte Ablehnung einer so genannten Bagatellklausel der Auffassung der Bundesregie- rung, und wann ist mit der Befassung des Bundeskabinetts mit einem Referentenentwurf zum so genannten Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes in der Informationsgesellschaft zu rechnen? Die Bundesministerin der Justiz hat mit dem Referen- enentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Ur- eberrechts in der Informationsgesellschaft eine Rege- ung vorgeschlagen, wonach nicht bestraft werden soll, er Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum igenen privaten Gebrauch vervielfältigt. Diese so ge- annte „Bagatellklausel“ gewährleistet, dass Urheber- echtsverletzungen in geringer Zahl durch private End- utzer nicht kriminalisiert werden. Herr Staatsminister eumann hat sich in seiner Rede bei dem Neujahrsemp- ang der Phonoverbände dahingehend geäußert, dass er ersönlich eine Bagatellklausel ablehnt. Der Referenten- ntwurf wird in einer Verbandsanhörung des Bundesmi- isteriums der Justiz am 26. Januar 2006 mit den betei- igten Kreisen erörtert. Danach wird der Entwurf im essortkreis erörtert und die Haltung der Bundesregie- ung auch zu der Bagatellklausel abgestimmt werden. ie Bundesregierung wird möglichst rasch den Regie- ungsentwurf im Kabinett beschließen. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/414, Frage 20): Inwieweit wird die Bundesregierung im EU-Ministerrat gegen eine Fassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stim- men, in deren Geltungsbereich auch Bildungs- und kulturelle Dienstleistungen fallen, die laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2005 (Plenarprotokoll 15/184, Seite 17369 C) vollständig aus dem Geltungsbereich auszu- nehmen sind? Es ist bislang noch offen, zu welchem Zeitpunkt und it welchem genauen Inhalt die geplante Europäische ienstleistungsrichtlinie im Rat zur Abstimmung gelan- en wird. Der Anfang 2004 unterbreitete Kommissions- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 909 (A) (C) (B) (D) vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt wird derzeit intensiv in den europäischen Gremien diskutiert. Ich erinnere an die Schlussfolgerun- gen des Europäischen Rates bei seiner Tagung am 22./ 23. März 2005, wonach der Entwurf überarbeitet werden soll mit dem Ziel, einen breiten Konsens herzustellen, der den verschiedenen Interessen gerecht wird. Öster- reich, das seit Januar 2006 die Ratspräsidentschaft über- nommen hat, beabsichtigt, vor weiteren Schritten zu- nächst das Votum des Europäischen Parlaments abzuwarten. Dies entspricht auch dem Votum des Wett- bewerbsfähigkeitsrats vom 29. November 2005 sowie dem Wunsch des Europäischen Rats vom 15./16. De- zember 2005. Beide Gremien haben aus Respekt vor der anstehenden Entscheidung des Parlaments bewusst auf politische Vorfestlegungen verzichtet. Die Bundesregierung teilt dieses Verständnis. Das deutsche Stimmverhalten kann und sollte abschließend erst festgelegt werden, wenn ein belastbares Gesamtkon- zept zum Richtlinientext auf dem Tisch liegt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/414, Frage 27): Trifft es zu, dass das Münchner ifo Institut für Wirtschafts- forschung, eine vom Bund und dem Freistaat Bayern geför- derte Forschungseinrichtung, nach Aussagen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) Personalkosten doppelt ab- gerechnet hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem Vorfall gezogen (Berliner Zeitung vom 8. Dezember 2006)? Es trifft zu, dass der Bayerische Oberste Rechnungs- hof diesen Vorwurf erhoben hat. Allerdings teilen weder das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirt- schaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als Zu- wendungsgeber und Aufsicht führendes Sitzland noch die Bundesregierung als Zuweisungsgeber diese Auffas- sung des ORH. Folglich sind aus dem Vorwurf des Rechnungshofes auch keine Schlussfolgerungen gezo- gen worden. 13. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Grüß Gott, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Euro-
päischen Haftbefehl.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten

    Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das Ka-
    binett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
    zung eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union
    zum Europäischen Haftbefehl beschlossen. Dieser Ge-
    setzentwurf ist erforderlich geworden, weil das erste
    Umsetzungsgesetz vom 23. August 2004, das unter der
    Regierung Schröder beschlossen wurde, vom Bundes-
    verfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 für ver-
    fassungswidrig und insgesamt für nichtig erklärt worden
    war. Grundlage dieser Entscheidung – Sie erinnern sich

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    Redet
    wahrscheinlich daran – war die Verfassungsbeschwerde
    des deutsch-syrischen Staatsangehörigen Darkazanli, der
    wegen des Verdachts terroristischer Straftaten an Spa-
    nien ausgeliefert werden sollte. Er befand sich in Ham-
    burg in Auslieferungshaft und wurde noch am Tag der
    Entscheidung auf freien Fuß gesetzt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat für die Neurege-
    lung des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl zwei
    Dinge gefordert, wobei man über die Frage, mit welcher
    Intensität das zu bewerten ist, geteilter Ansicht sein
    kann. Darauf kommen wir vielleicht noch in der an-
    schließenden Diskussion zu sprechen.

    Wichtig war dem Gericht, dass die Bewil
    scheidung anfechtbar ist. Das war bisher nicht
    immer eine Bewilligungsentscheidung, es gab
    zweistufiges Verfahren, und die Bewilligun

    (C (D ung 25. Januar 2006 0 Uhr ung war rechtlich nicht anfechtbar. Etwas anderes war isher auch nicht gefordert, weder von der Rechtsprehung noch in der entsprechenden Literatur. Karlsruhe at insofern einen ganz neuen Weg aufgezeigt. Wir haen diesen Gedanken aufgegriffen; dazu komme ich leich. Zweitens hat das Gericht gesagt: Es kann nicht sein, ass das Oberlandesgericht relativ frei abwägt, ob ein aßgeblicher Inlandsbezug oder ein maßgeblicher Aus andsbezug gegeben ist. Der Gesetzgeber muss dem Geicht nähere Anhaltspunkte geben. Es muss genauer defiiert werden, was unter Inlandsbezug und was unter uslandsbezug zu verstehen ist. Außerdem müssen, enn ein deutscher Staatsangehöriger ausgeliefert weren soll, Tatort und Erfolgseintritt in wesentlichen Teilen m Ausland liegen. In diesen beiden Punkten haben wir das Gesetz sehr ründlich überarbeitet. Im Übrigen bleibt es bei der onzeption des Gesetzes, das sich in der etwa einjährien Praxisphase umfassend bewährt hat. Die Europäiche Kommission, die jetzt eine erste Evaluierung dieser esetze vorgenommen hat, hatte an der deutschen Um etzung des Rahmenbeschlusses nichts zu beanstanden. Beim letzten Gesetzgebungsverfahren gab es eine De ext batte über die so genannte Ausländerklausel, die schlussendlich erst im Vermittlungsausschuss beendet wurde. Diese Klausel haben wir jetzt ein wenig verändert. Sie beschränkt sich nun auf den Schutz von Ehe, Familie und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das hat folgenden Hintergrund: Nach dem Gesetz darf ein Deutscher nur dann zur Strafverfolgung – im Gegensatz zur Strafvollstreckung – ausgeliefert werden, wenn er nach seiner Verurteilung zur Verbüßung der Freiheitsstrafe nach Deutschland zurücküberstellt wird. Das heißt also, der Staat, der den Deutschen aburteilen will, muss schon bei der Auslieferung zusagen, dass er rurteilung nach Deutschland zurücküberfvollstreckung darf ein Deutscher überliefert werden, wenn er ausdrücklich zuen bleibt er hier. ligungsent so. Es gab immer ein gsentschei ihn nach der Ve stellt. Zur Stra haupt nur ausge stimmt; ansonst Bundesministerin Brigitte Zypries Jetzt ist in § 80 Abs. 4 des Gesetzentwurfs vorgesehen, dass diese Regelungen auch auf bestimmte Ausländer anzuwenden sind, nämlich auf solche Ausländer, die hier mit einem deutschen Ehepartner verheiratet sind und mit ihm in familiärer Gemeinschaft leben, und auf solche, die mit einem Lebenspartner oder deutschen Familienangehörigen in familiärer Gemeinschaft leben. Der Hintergrund ist klar: Wir wollen die Resozialisierung der Menschen, die eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung haben, garantieren. Bestehende Beziehungen sollen nicht auseinander gerissen werden. Wir meinen, dass es der Schutz durch Art. 6 Grundgesetz gebietet, Ausländer mit besonders gefestigtem Aufenthaltsstatus hier den Deutschen gleichzustellen. Die im Vergleich zum ersten Gesetz vorgenommenen Änderungen bestehen in Folgendem: Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Justiziabilität der Bewilligungsentscheidung haben wir in § 79 Abs. 2 des Gesetzentwurfs aufgenommen. Nunmehr ist vorgesehen, dass die Bewilligungsbehörde – das ist in der Praxis die Generalstaatsanwaltschaft – vorab mitteilen muss, ob – und wenn ja: warum – sie von möglichen Bewilligungshindernissen keinen Gebrauch macht, warum sie also nicht dafür sorgt, dass die betreffende Person in Deutschland bleibt; denn nur dann besteht ja ein Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung. Diese Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft wird dann vom Oberlandesgericht als eine Art Vorabbewilligung im Zuge der Zulässigkeitsentscheidung gleich mitgeprüft. Wir meinen, dass wir dadurch eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung garantieren können. Das wesentliche Ziel des EU-Haftbefehls ist ja, im Interesse der Betroffenen die Haftzeit zu verkürzen. Früher betrug die Dauer des Auslieferungsverfahrens neun Monate, heute sind es im Schnitt 43 Tage. Das kommt den Menschen, um die es hier geht, zugute. Die zweite Forderung aus Karlsruhe, Deutsche nur dann auszuliefern, wenn ihre Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat, setzen wir ebenfalls um. Wir definieren genauer den Unterschied zwischen maßgeblichem Inlandsbezug und maßgeblichem Auslandsbezug und gehen auf die so genannten Mischfälle ein, in denen weder der Inlandsnoch der Auslandsbezug überwiegt. In diesen Fällen muss eine Abwägung stattfinden, die jeweils das zuständige Gericht vorzunehmen hat. Dafür geben wir dem Gericht in § 80 Abs. 2 Satz 3 ff. Kriterien an die Hand. Die Entscheidung, ob es sich um einen überwiegenden Inlandsbezug, einen überwiegenden Auslandsbezug oder um einen Mischfall handelt und wie im Zweifel damit umzugehen ist, trifft in jedem Fall das zuständige Oberlandesgericht. Um auf den Ausgangspunkt, die Verfassungsbeschwerde, zurückzukommen: Wir können nicht sagen, wie sich der Fall Darkazanli in Zukunft entwickeln wird. Die Entscheidung darüber liegt beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Danke schön, Frau Ministerin. – Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. S t E n V g i r d f g R Z r v s G s ü e t d a f d n c d t m s A E s n v h g s l k t n r E r d H r (C (D Das Wort hat die Kollegin Leutheusserchnarrenberger. Frau Ministerin, ich habe zu dem von Ihnen vorgeleg en Gesetzentwurf folgende Fragen: Erstens. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner ntscheidung auf die Rücküberstellung eines Deutschen ach seiner Verurteilung eingegangen und hat striktere orgaben hinsichtlich der Anforderungen an die Zusage emacht, was dazu führt, dass eine bloße Zusage, wie sie m bisher geltenden Gesetz enthalten ist, nicht mehr auseicht. Bitte beantworten Sie mir die Frage, warum ich azu im vorliegenden Gesetzentwurf keine Änderung inde. Zweitens. Sie haben die Änderungen beim Bewilliungsbescheid angesprochen und gesagt, dass schon im ahmen der Vorabübermittlung geprüft wird, ob die ulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, und ob Vo aussetzungen, die die Bewilligung behindern könnten, orliegen oder nicht. Sie haben gesagt, dass die Generaltaatsanwaltschaft, der zuständige Staatsanwalt und die eneralbundesanwaltschaft dem zuständigen Gericht chon vorab eine entsprechende Entscheidung hierzu bermitteln. Ich frage Sie: Aus welchen Gründen kann ine Bewilligungsentscheidung nicht auch noch nachräglich angefochten werden? Welche Überlegungen hat as Justizministerium dazu angestellt? Wenn ich noch kurz eine dritte, allgemeinere Frage nschließen dürfte? – Sie wissen ja, dass ein Vorlageverahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist, das en Rahmenbeschluss betrifft und auch die Grundlage ach dem EU-Vertrag zu diesem Rahmenbeschluss. Welhe Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, ass sie ihren Gesetzentwurf jetzt vorlegt und nicht waret, bis der Europäische Gerichtshof zumindest deutlich acht, in welche Richtung er im Vorlageverfahren ent cheiden wird? Noch konkreter gefragt: Sind Sie der uffassung, dass dieses Vorlageverfahren vor dem uGH keinerlei Auswirkungen auf den Rahmenbechluss haben dürfte? Vielen Dank. Um mit der letzten Frage anzufangen, Frau Abgeord ete: Deutschland hat mit der Entscheidung des Bundeserfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl inneralb der Europäischen Union für große Verwirrung esorgt. Die Kolleginnen und Kollegen aller europäichen Länder waren doch sehr aufgeregt, weil Deutschand am Europäischen Haftbefehl nicht mehr teilnehmen onnte, der ansonsten nicht zu beanstanden ist, gut funkioniert und, wie ich eben ausgeführt habe, den Betroffeen helfen soll insofern, als die Abarbeitung von Verfahen, die ohnehin anstehen, schneller erfolgt, womit der ingriff in die Rechte des Betroffenen entsprechend ge inger ist. Weil Deutschland sich nach der Entscheidung es Bundesverfassungsgerichts über das Europäische aftbefehlsgesetz nicht mehr am Auslieferungsverfah en hat beteiligen können, wollten wir so schnell wie Bundesministerin Brigitte Zypries möglich wieder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, damit es Deutschland ermöglicht wird, wieder an diesem Verfahren teilzunehmen. Wir wollten deshalb nicht mögliche Entscheidungen abwarten, für die ein Datum bisher auch gar nicht absehbar ist. Wir gehen nicht davon aus, dass die ausstehende Entscheidung negativ ausfallen wird, aber das weiß man natürlich nie. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, wird das auch Auswirkungen auf den Rahmenbeschluss der Europäischen Union als solchen haben. Dann wird er insgesamt zu ändern sein und es wird erneuter Diskussionen im Rat bedürfen. Ich denke, dass es legitim und vertretbar ist, in Deutschland wieder ein Gesetz zu verabschieden und abzuwarten, wie der EuGH entscheidet. Wenn die Entscheidung entsprechend ausfällt, muss der Rat in seiner Gesamtheit beschließen, wie darauf zu reagieren ist. Hinsichtlich der Bewilligungsentscheidung sage ich Ihnen als Fachfrau nichts Neues, wenn ich sage, dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt. Es gibt zum Beispiel unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man nach dem zweistufigen Verfahren vorgehen soll oder nicht. Wir haben uns dazu entschieden, es so zu machen, weil wir meinen, dass es in bestimmten Einzelfällen erforderlich sein kann, dass die Generalstaatsanwaltschaft bzw. bei der Rückübertragung die Länder oder der Bund eine politische Entscheidung treffen, ob eine Überstellung richtig ist oder nicht, beispielsweise in solch seltenen Fällen, dass zwei Länder den Antrag auf Auslieferung einer bestimmten Person zur Strafverfolgung stellen. Wie gesagt, wir haben uns für das zweistufige Verfahren entschieden und die Frage des Rechtsmittels folgendermaßen gelöst: Die Entscheidung soll vorher ergehen, damit das Oberlandesgericht sie mit überprüfen kann. Wenn eine Veränderung erforderlich ist, kann das Gericht auch wieder überprüfen. Die Justiziabilität ist also gesichert. Auf die Rücküberstellung, die Sie angesprochen haben, gehen wir in der Begründung des Gesetzentwurfs ein. Wir rechnen dazu übrigens mit einem weiteren Rahmenbeschluss, in dem die Rechte der Beschuldigten in ihrer Gesamtheit zusammengestellt werden. Dann werden wir das entsprechend nacharbeiten. Herr Kollege Montag, bitte. Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen zu Ihrem Be richt. Die erste betrifft den Komplex der Pflichtverteidigung. Wir wissen, dass es im europäischen Rahmen eine Vorarbeit für einen Rahmenbeschluss zur Regelung grundlegender verfassungsmäßiger Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren gibt. Im Rahmen dieser Vorarbeit hat Brüssel in den Entwurf aufgenommen, und zwar, wie ich finde, mit guter Begründung, dass bei jeder Auslieferung nach den Regeln des Europäischen Haftbefehls ein Anwalt bzw. ein Pflichtverteidiger zugegen sein soll. p F s m b v v z n s d F J b D d b o b b a r P s e r s a d I m P g g D E h K H g B w F R t b D m s e l l (C (D Bei den Beratungen, die wir im Unterausschuss Euroarecht dazu geführt haben, haben die Vertreter aller raktionen und auch der Bundesregierung die Auffasung vertreten, dass diese Regelung richtig ist. Ich frage ich deswegen, weshalb im jetzt vorliegenden Entwurf eim Vollzug des Europäischen Haftbefehls eine Pflichterteidigung nur noch für besonders schwierige Fälle orgesehen ist und nicht mehr für alle Betroffenen; denn umindest ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Betroffeen mit einer erleichterten Auslieferung nicht einvertanden erklären, sind alle Fälle – die Fachleute wissen as – hochkompliziert, dann gibt es keine einfachen älle mehr. Meine zweite Frage. Im bisherigen Gesetz, das ein ahr gegolten und sich umfassend bewährt hat – Sie haen das ausgeführt –, war in § 80 vorgesehen, dass in eutschland lebende Ausländer in bestimmten Fällen an er Privilegierung deutscher Staatsangehöriger teilhaen, und zwar dann, wenn sie in Deutschland geboren der aufgewachsen sind und hier ihr ganzes Leben verracht haben oder wenn sie schon sehr lange Zeit hier leen. Dieser Passus ist vom Bundesverfassungsgericht usdrücklich nicht gerügt worden. Das Verfassungsgeicht hat zwar das Gesetz insgesamt aufgehoben, diesen assus aber nicht gerügt. Sie wollen das Gesetz in dieem Punkt nun ändern und die Möglichkeiten extrem inengen, und zwar dahin gehend, dass die Privilegieung nur noch auf die Ausländer zutrifft, die mit Deutchen verheiratet oder verpartnert sind. Dies würde dann uch für die Ausländer gelten, die erst seit kurzem eutsch verheiratet oder verpartnert sind. Die faktischen nländer aber, die hier geboren sind, wären dann nicht ehr geschützt. Was hat Sie veranlasst, das zu ändern? Herr Abgeordneter, zunächst zu Ihrer Frage zur flichtverteidigung. Es ist in der Tat so, dass wir nur in anz besonders schwierigen Fällen eine Pflichtverteidiung vorsehen. Aber in diesem Fall geht es doch um eutsche, die sich in Deutschland aufhalten und an das U-Ausland ausgeliefert werden sollen. In Deutschland at ohnehin jeder einen Anspruch auf einen Verteidiger. ann er diesen nicht bezahlen, so gibt es finanzielle ilfe vonseiten des Staates. Im Rahmenbeschluss, den Sie angesprochen haben, eht es um die EU-Ebene, also um die Fälle, wenn zum eispiel ein Deutscher in Frankreich vor Gericht gestellt erden soll. Wir wollen sicherstellen, dass in diesem all der Deutsche in Frankreich einen entsprechenden echtsbeistand bekommt. Wir wollen, dass gewährleis et wird, dass EU-Staatsbürger, die in anderen Ländern eschuldigt werden, dort Unterstützung bekommen. eswegen ist diese unterschiedliche Regelung, wie ich eine, durchaus gerechtfertigt. Wie gesagt, jeder Deut che kann sich hier nach den allgemeinen Regelungen inen Verteidiger besorgen. Nun zu Ihrer Frage, welche Ausländerinnen und Ausänder in den Geltungsbereich dieser Privilegierung falen. Eine Bestimmung nach den ausländerrechtlichen Bundesministerin Brigitte Zypries Vorschriften, auf wen das anzuwenden ist, ist ausgesprochen schwierig. Größere Verwaltungsprüfungen wären wegen der unterschiedlichen Stufen erforderlich geworden. Wir sind davon ausgegangen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte aus Art. 6 Grundgesetz, die Zusammenführung von Ehe und Familie, ausreichend sind, um den Großteil der Fälle abzudecken. Die nächste Frage hat die Kollegin Petra Pau. Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu § 80 Abs. 1. Dort ist geregelt, dass die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung nur zulässig ist, … wenn gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes – also in die Bundesrepublik – zurückzuüberstellen. Meine Frage ist, nach welchen Kriterien Sie dieses „gesichert“ überprüft wissen wollen bzw. warum Sie darauf verzichtet haben, das im Gesetz konkreter zu regeln. Wie das im Einzelfall zu sichern ist, muss man sehen. Ich gehe davon aus, dass es reicht, wenn der jeweilige Staat, der um die Auslieferung ersucht, schriftlich mitteilt, dass die betreffende Person zurücküberstellt wird. Wenn man später andere Erfahrungen sammelt, wird man die Sicherung vielleicht noch anders darstellen müssen. Das wird aber die Praxis zeigen. Herr Kollege Kauder, bitte. Siegfried Kauder CSU)





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