Plenarprotokoll 15/184
Tagesordnungspunkt 4:
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Joachim Stünker, Olaf
Scholz, Erika Simm, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion der SPD sowie den
Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Jerzy
Montag, Volker Beck (Köln), weiteren
Abgeordneten und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Offenlegung der Vorstandsvergü-
tungen (Vorstandsvergütungs-Offenle-
gungsgesetz – VorstOG)
(Drucksachen 15/5577, 15/5860) . . . . . . .
Hartmut Schauerte
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
a) Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl,
Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU: Energiepolitik für mehr
Wachstum und Beschäftigung
(Drucksache 15/4844) . . . . . . . . . . . . . . .17306 C
17313 B
17315 B
17315 D
17317 B
Deutscher B
Stenografisch
184. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Ursula Lietz, Dr. Dieter Thomae und
Rainer Brüderle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begrüßung der neuen Abgeordneten Helmut
Brandt und Dr. Michael Terwiesche . . . . . .
Benennung des Abgeordneten Dr. Andreas
Schockenhoff als Mitglied und der Abgeord-
neten Monika Griefahn als stellvertretendes
Mitglied für den Verwaltungsrat des Deutsch-
Französischen Jugendwerks . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 2, 10
und 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
O
D
D
S
A
17305 A
17305 B
17305 B
17305 B
17305 C
17305 C
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Rainer Funke, Rainer
undestag
er Bericht
ung
en 30. Juni 2005
t :
Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge-
setzes zur Stärkung der Eigentümer-
rechte einer Aktiengesellschaft (1. Ei-
gentümerrechte-Stärkungsgesetz –
EigStärkG)
(Drucksachen 15/5582, 15/5860) . . . . . . .
laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17306 C
17306 D
17308 B
17310 B
17311 A
17312 A
b) Große Anfrage der Abgeordneten Dr.
Peter Paziorek, Karl-Josef Laumann,
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Auswir-
kungen des weltweiten Energie- und
Ressourcenbedarfs auf die globale Kli-
maentwicklung
(Drucksachen 15/3740, 15/5809) . . . . . . .
c) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung zum Jah-
resgutachten 2003 „Welt im Wandel –
Energiewende zur Nachhaltigkeit“ des
Wissenschaftlichen Beirats der Bundes-
regierung „Globale Umweltverände-
rungen“
(Drucksache 15/4155) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Wolfgang Clement, Bundesminister
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Trittin, Bundesminister
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 22:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Neuorganisation der
Bundesfinanzverwaltung
(Drucksachen 15/5567, 15/5852) . . . . . . .
b) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Straf-
gesetzbuchs (… StrRÄndG)
(Drucksachen 15/5653, 15/5856) . . . . . . .
c) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Zwanzigs-
ten Gesetzes zur Änderung des Um-
satzsteuergesetzes
(Drucksachen 15/5444, 15/5863,
15/5864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d
e
f
g
h
i
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17317 B
17317 B
17317 C
17319 C
17322 A
17323 B
17325 A
17326 D
17328 B
17329 D
17331 C
17333 C
17333 D
17334 A
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Zwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des Umsatzsteuerge-
setzes
(Drucksachen 15/5558, 15/5812,
15/5863, 15/5864) . . . . . . . . . . . . . . . .
) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Conterganstif-
tung für behinderte Menschen (Con-
terganstiftungsgesetz – ContStifG)
(Drucksachen 15/5654, 15/5851) . . . . . . .
) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver-
trag vom 10. November und 19. Dezem-
ber 2003 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Öster-
reich über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zur polizeilichen Ge-
fahrenabwehr und in strafrechtlichen
Angelegenheiten
(Drucksachen 15/5568, 15/5843) . . . . . . .
) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 25. August 2004 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Aserbaidschan zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
(Drucksachen 15/5518, 15/5833) . . . . . . .
) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Straffung der Um-
weltstatistik
(Drucksachen 15/5538, 15/5848) . . . . . . .
) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Dün-
gemittelgesetzes und des Saatgutver-
kehrsgesetzes
(Drucksachen 15/5655, 15/5835) . . . . . . .
) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(Drucksachen 15/5669, 15/5850) . . . . . . .
) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
17334 B
17334 C
17334 D
17335 A
17335 B
17335 C
17335 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 III
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Energieeinsparungsgesetzes
(Drucksachen 15/5226, 15/5539, 15/5849)
k) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zu dem Antrag der Abgeord-
neten Thomas Dörflinger, Hubert Deittert,
Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU:
Energieeffizienz in Gebäuden steigern –
Unbürokratische Energieausweise ent-
wickeln
(Drucksachen 15/4506, 15/5849) . . . . . . .
l) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Finanzaus-
gleichsgesetzes
(Drucksachen 15/4739, 15/5615) . . . . . . .
m) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag
der Abgeordneten Renate Gradistanac,
Annette Faße, Bettina Hagedorn, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Undine Kurth
(Quedlinburg), Irmingard Schewe-Gerigk,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Familienurlaub in
Deutschland zukunftsfähig gestalten
(Drucksachen 15/5685, 15/5862) . . . . . . .
n) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Kerstin Griese, Rita Streb-Hesse, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Ekin
Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger,
Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Die Zukunft unseres Landes sichern –
Ein kindergerechtes Deutschland
schaffen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin
Griese, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeord-
neten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-
Krüger, Volker Beck (Köln), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Kinderrechte in Deutschland stär-
o
p
17336 A
17336 B
17336 C
17336 D
ken – Erklärung zur UN-Kinder-
rechtskonvention zurücknehmen
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Ingrid Fischbach, Maria
Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung: Nationaler Ak-
tionsplan für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Nationaler Aktions-
plan für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010
(Drucksachen 15/5341, 15/4724, 15/5348,
15/4970, 15/5806) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung
– zu dem Antrag der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Die Erfolge in der Politik für
behinderte Menschen nutzen – Teil-
habe und Selbstbestimmung weiter
stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Antje Blumenthal, Hubert Hüppe,
Andreas Storm, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Teil-
habe von Menschen mit Behinde-
rungen am öffentlichen Leben kon-
sequent sichern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Antje Blumenthal, Hubert Hüppe,
Andreas Storm, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Sexu-
elle Übergriffe gegen Menschen mit
Behinderung wirksam unterbinden
und Hilfsangebote für Betroffene
verbessern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Ad-
dicks, Rainer Brüderle, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP:
Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung beim Fahrkarten- und
Ticketkauf verhindern – Teilhabe
ermöglichen
(Drucksachen 15/5463, 15/4927, 15/4928,
15/5460, 15/5842) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
17336 D
17337 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
nungswesen zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung: Bericht zum Aus-
bau der Schienenwege 2004
(Drucksachen 15/4621, 15/5780) . . . . . . .
q) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Geplanter Handel mit
Eizellen
Entschließung des Europäischen Parla-
ments zu dem Handel mit menschlichen
Eizellen (EuB-EP 1178)
(Drucksachen 15/5513 Nr. 1.1, 15/5750)
r) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft zu dem An-
trag der Abgeordneten Holger Ortel,
Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-Gmelin,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia
Behm, Undine Kurth (Quedlinburg),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Die Situation der Fi-
scherei durch nachhaltige Bewirtschaf-
tung verbessern
(Drucksachen 15/5587, 15/5760) . . . . . . .
s) Beschlussempfehlung und Bericht des
Haushaltsausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung: Einwilligung gemäß
§ 12 Abs. 3 des Hochschulbauförde-
rungsgesetzes in die Verwendung von
Bundesmitteln für die Gemeinschafts-
aufgabe Hochschulbau für die gemein-
same Forschungsförderung nach Art. 91 b
des Grundgesetzes
(Drucksachen 15/5170, 15/5651) . . . . . . .
t) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Mitteilung der Kom-
mission
Weiterentwicklung der Luftfahrtau-
ßenpolitik der Gemeinschaft
(KOM (2005) 79 endg.; Ratsdok.
7214/05
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Mitteilung der Kom-
mission an das Europäische Parla-
ment und den Rat
Ein Rahmen für den Ausbau der
Luftverkehrsbeziehungen mit der
Russischen Föderation
(KOM (2005) 77 endg.; Ratsdok.
7369/05
u
v
w
x
y
17338 B
17338 C
17338 C
17338 D
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Mitteilung der Kom-
mission
Eine Zivilluftfahrtpolitik der Ge-
meinschaft gegenüber der Volksre-
publik China – Stärkung der Zu-
sammenarbeit und Öffnung der
Märkte
KOM (2005) 78 endg.; Ratsdok. 7378/
05
(Drucksachen 15/5297 Nr. 2.25, Nr. 2.34,
Nr. 2.35, 15/5751) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Verordnung über die
Verwertung von Abfällen auf Deponien
über Tage und zur Änderung der Ge-
werbeabfallverordnung
(Drucksachen 15/5542, 15/5634 Nr. 2.5,
15/5748) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
– zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Achtundsechzigste Verord-
nung zur Änderung der Außenwirt-
schaftsverordnung
– zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Einhundertvierte Verordnung
zur Änderung der Ausfuhrliste –
Anlage AL zur Außenwirtschafts-
verordnung –
(Drucksachen 15/5529, 15/5634 Nr. 2.1,
15/5530, 15/5634 Nr. 2.2, 15/5753) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Erste Verordnung zur
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
(Drucksachen 15/5541, 15/5634 Nr. 2.4,
15/5787) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Vierte Verordnung
zur Änderung der Verpackungsverord-
nung
(Drucksachen 15/5540, 15/5634 Nr. 2.3,
15/5788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Angelika
Brunkhorst, Dr. Christel Happach-Kasan,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Landwirt-
schaftliche Verwertung von Klär-
schlamm sachgerecht handhaben
(Drucksache 15/5590) . . . . . . . . . . . . . . .
17339 A
17339 B
17339 C
17339 D
17340 A
17340 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 V
z) – zf)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 216, 217,
218, 219, 220, 221 und 222 zu Petitionen
(Drucksachen 15/5739, 15/5740, 15/5741,
15/5742, 15/5743, 15/5744, 15/5745) . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 2:
a) Antrag der Abgeordneten Angelika
Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael
Kauch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Wärmebereich für
den Klimaschutz erschließen – Erneu-
erbare Energien marktwirtschaftlich
einbeziehen
(Drucksache 15/5731) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Katherina Reiche, Hubert Hüppe,
Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Gentests
in Medizin, Arbeitsleben und Versiche-
rungen
(Drucksachen 15/543, 15/5866) . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Erste Verordnung zur
Änderung der Biomasseverordnung
(Drucksachen 15/5666, 15/5761 Nr. 2.1,
15/5867) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/
CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN und der FDP: Gegen Gewalt und
Vertreibungen in Simbabwe – Die Afri-
kanische Union muss handeln
(Drucksache 15/5830) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) – j)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 223, 224,
225, 226, 227 und 228 zu Petitionen
(Drucksachen 15/5836, 15/5837, 15/5838,
15/5839, 15/5840, 15/5841) . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 3:
a) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
b
c
D
D
A
H
K
D
T
a
17340 A
17341 A
17341 A
17341 B
17341 C
17341 C
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleuni-
gung der Umsetzung von öffentlich-
privaten Partnerschaften und zur Ver-
besserung gesetzlicher Rahmenbedin-
gungen für öffentlich-private Partner-
schaften
(Drucksachen 15/5668, 15/5859) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu
dem Antrag der Abgeordneten Otto
Fricke, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Privatisierung und öffentlich-
private Partnerschaften
(Drucksachen 15/2601, 15/5859) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Hartmut Schauerte, Christian Freiherr von
Stetten, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Wachstumsstra-
tegie für Deutschland: Public Private
Partnership weiterentwickeln und nun-
mehr realisieren – Infrastruktur opti-
mieren, Investitionsstau auflösen
(Drucksachen 15/5676, 15/5861) . . . . . . .
r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Klaus W. Lippold (Offenbach)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . .
laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 5:
) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses
– zu dem Antrag der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Zusammenleben auf der Basis
gemeinsamer Grundwerte
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Politischen Islamismus
17342 A
17342 B
17342 B
17342 C
17343 C
17344 D
17345 D
17346 C
17347 C
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
bekämpfen – Verfassungstreue Mus-
lime unterstützen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Max Stadler, Klaus Haupt, Ernst
Burgbacher, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Kulturelle
Vielfalt – Universelle Werte – Neue
Wege zu einer rationalen Integra-
tionspolitik
(Drucksachen 15/4394, 15/4260, 15/4401,
15/5238) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung einer gemein-
samen Datei der deutschen Sicherheits-
behörden zur Beobachtung und
Bekämpfung des islamistischen Extre-
mismus und Terrorismus (Anti-Terror-
Datei-Gesetz)
(Drucksachen 15/4413, 15/5239) . . . . . . .
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der CDU/
CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Eidesleistung bei Einbürge-
rungen
(Drucksache 15/5020) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Eidesleistung bei Einbürgerungen
(Drucksache 15/5225) . . . . . . . . . . . . . . . .
Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Antrag der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Arbeit
b
D
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W
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P
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a
b
c
17349 C
17349 D
17349 D
17350 A
17350 A
17352 B
17354 A
17355 C
17356 C
17357 B
17358 D
17359 A
schaffen – Sozialen Zusammenhalt und
wirtschaftliche Dynamik im europäi-
schen Binnenmarkt für Dienstleistun-
gen verbessern
(Drucksache 15/5832) . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu
der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Vermerk des Generalsekretariats
des Rates für die Gruppe „Wettbe-
werbsfähigkeit und Wachstum“
Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-
päischen Parlaments und des Rates
über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Ratsdok. 5161/05
(Drucksachen 15/5172 Nr. 1.10, 15/5865)
r. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . . . .
r. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . . . .
erner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 7:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Haushaltsausschusses
– zu dem Antrag des Bundesministeri-
ums der Finanzen: Entlastung der
Bundesregierung für das Haushalts-
jahr 2003 – Vorlage der Haushalts-
und Vermögensrechnung des Bun-
des (Jahresrechnung 2003) –
– zu der Unterrichtung durch den Bun-
desrechnungshof: Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2004 zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung
(einschließlich der Feststellungen
zur Jahresrechnung des Bundes
2003)
(Drucksachen 15/2884, 15/4200, 15/5781)
) Antrag des Bundesministeriums der Finan-
zen: Entlastung der Bundesregierung
für das Haushaltsjahr 2004 – Vorlage
der Haushalts- und Vermögensrech-
nung des Bundes (Jahresrechnung 2004)
(Drucksache 15/5206) . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Haushaltsausschusses
17361 C
17361 C
17361 D
17364 B
17366 D
17367 D
17368 D
17369 C
17369 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 VII
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dietrich Austermann, Dr. Michael
Meister, Steffen Kampeter, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Verschuldungsspirale
stoppen – Nachtragshaushalt und
Haushaltssicherungsgesetz umge-
hend vorlegen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Andreas Pinkwart, Jürgen Koppelin,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Prekärer Haus-
haltslage entgegentreten – Nach-
tragshaushalt und Haushaltssiche-
rungsgesetz vorlegen
(Drucksachen 15/5331, 15/5477, 15/5746)
Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . . .
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Carsten Schneider (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 8:
a) Antrag der Abgeordneten Karin
Kortmann, Detlef Dzembritzki, Gabriele
Groneberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Millenniumsentwick-
lungsziele der Vereinten Nationen bis
2015 beschleunigt verwirklichen – Den
deutschen Beitrag zur Zielerreichung
entschieden verstärken
(Drucksache 15/5831) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian
Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Hartwig
Fischer (Göttingen), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU: Vor
dem G-8-Gipfel in Gleneagles und der
VN-Generalversammlung zu den Mil-
lenniumszielen – Millenniumsentwick-
lungsziele realistisch umsetzen
(Drucksache 15/5579) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Große Anfrage der Abgeordneten Dr.
Conny Mayer (Freiburg), Dr. Christian
Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab-
H
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17369 D
17370 A
17371 D
17374 A
17375 B
17376 A
17377 C
17377 C
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Effektivität und Effizienz der Ent-
wicklungszusammenarbeit der Verein-
ten Nationen
(Drucksache 15/4917) . . . . . . . . . . . . . . .
eidemarie Wieczorek-Zeul,
Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . .
rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
arin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . .
eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe-
rin BMZ (Erklärung nach § 30 GO) . . . . .
agesordnungspunkt 9:
ntrag der Abgeordneten Rainer Brüderle,
irk Niebel, Gudrun Kopp, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion der FDP: Vorfahrt
ür Arbeit – Neue Chancen für Arbeits-
lätze und Investitionen durch weniger
unktionärsrechte
Drucksache 15/5458) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 6:
) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
17377 D
17377 D
17380 B
17381 C
17383 A
17383 B
17383 D
17384 D
17385 C
17387 A
17388 C
17389 D
17390 B
17390 C
17391 C
17394 A
17396 B
VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
Entwurfs eines Sechsundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des Abgeordne-
tengesetzes
(Drucksachen 15/5671, 15/5846) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung zu dem Antrag der
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Änderung der
Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages – Verhaltensregeln für Mitglie-
der des Deutschen Bundestages
(Drucksachen 15/5698, 15/5846) . . . . . . .
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . .
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Warndatei (Warndateigesetz – WDG)
(Drucksache 15/5333) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Michael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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17397 B
17397 C
17397 D
17399 A
17400 D
17401 C
17402 B
17403 A
17404 A
17404 D
17406 D
17407 A
17408 B
17409 B
17410 B
17411 B
17412 B
agesordnungspunkt 12:
) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Joachim Stünker, Christine
Lambrecht, Hermann Bachmaier, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der SPD
sowie den Abgeordneten Jerzy Montag,
Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-
Gerigk, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Novellierung der forensischen
DNA-Analyse
(Drucksachen 15/5674, 15/5857) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Jörg van Essen, Gisela Piltz,
Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: DNA-Reihentests
auf sichere Rechtsgrundlage stellen
(Drucksachen 15/4695, 15/5857) . . . . . . .
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
erzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Michael Terwiesche (FDP) . . . . . . . . . . .
oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
eschlussempfehlung und Bericht des Fi-
anzausschusses zu dem Antrag der Abgeord-
eten Michael Kretschmer, Ernst Hinsken, Dr.
eter Ramsauer, weiterer Abgeordneter und
er Fraktion der CDU/CSU: Mineralölsteu-
rentwicklung und Tanktourismus
Drucksachen 15/4387, 15/5612) . . . . . . . . . .
r. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
erstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17413 D
17413 D
17414 A
17415 B
17416 C
17417 D
17419 B
17420 B
17421 D
17422 A
17423 B
17423 D
17425 B
17426 D
17427 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 IX
Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . .
Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber, Dr.
Ernst Ulrich von Weizsäcker, Ulrike Mehl,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Dr. Reinhard
Loske, Michaele Hustedt, Winfried Hermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Industri-
elle Arbeitsplätze sichern, Energieeffizienz
steigern – Eine deutsche Initiative für ein
europäisches Top-Runner-Programm
(Drucksache 15/5469) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 17:
Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Einführung der projektbezo-
genen Mechanismen nach dem Protokoll
von Kioto zum Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaände-
rung vom 11. Dezember 1997 und zur Um-
setzung der Richtlinie 2004/101/EG
(Drucksachen 15/5447, 15/5844, 15/5881) . .
Tagesordnungspunkt 18:
Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu dem Überein-
kommen der Vereinten Nationen vom
15. November 2000 gegen die grenzüber-
schreitende organisierte Kriminalität sowie
zu den Zusatzprotokollen gegen den Men-
s
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17428 A
17429 A
17430 A
17430 B
17431 C
17433 C
17435 A
17435 D
17436 D
chenhandel und gegen die Schleusung von
igranten
Drucksachen 15/5150, 15/5855) . . . . . . . . . .
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 19:
weite und dritte Beratung des von den Frak-
ionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/
IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Errichtung einer Bundesan-
talt für den Digitalfunk der Behörden und
rganisationen mit Sicherheitsaufgaben
BDBOS-Gesetz – BDBOSG)
Drucksachen 15/5575, 15/5847, 15/5853) . .
agesordnungspunkt 20:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Kultur und Medien zu dem An-
rag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele,
tephan Hilsberg, Franziska Eichstädt-
ohlig, Werner Kuhn (Zingst), Ulrich Adam
nd weiterer Abgeordneter: Gelände um das
randenburger Tor als Ort des Erinnerns
n die Berliner Mauer, des Gedenkens an
hre Opfer und der Freude über die Über-
indung der deutschen Teilung
Drucksachen 15/4795, 15/5854) . . . . . . . . . .
tephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ünter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
17437 B
17437 C
17438 D
17440 D
17442 B
17442 C
17442 D
17444 D
17446 C
17447 C
17448 D
17449 A
X Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
Anlage 2
Mündliche Fragen 18 und 19
Manfred Grund (CDU/CSU)
Sicherheitsmangel bei Onur Air; Maßnah-
men vor Widerruf der Einflugrechte
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW
(183. Sitzung, Drucksache 15/5818) . . . . . . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Peter Hettlich, Friedrich Ostendorff, Cornelia
Behm, Monika Lazar, Winfried Hermann und
Hans-Josef Fell (alle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Umsetzung von öffentlich-privaten Part-
nerschaften und zur Verbesserung gesetzli-
cher Rahmenbedingungen für öffentlich-
private Partnerschaften (Zusatztagesord-
nungspunkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Friedrich Merz und Marco Wanderwitz (beide
CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
wurfs eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Ta-
gesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Gisela Piltz, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Daniel
Bahr (Münster), Michael Kauch und Markus
Löning (alle FDP) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der
forensischen DNA-Analyse (Tagesordnungs-
punkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Max Stadler (FDP) zur Abstimmung über
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17449 A
17449 D
17450 C
17451 B
en Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung
er forensischen DNA-Analyse (Tagesord-
ungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung
er projektbezogenen Mechanismen nach
em Protokoll von Kioto zum Rahmenüber-
inkommen der Vereinten Nationen über Kli-
aänderung vom 11. Dezember 1997 und zur
msetzung der Richtlinie 2004/101/EG (Ta-
esordnungspunkt 17)
lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
r. Klaus W. Lippold (Offenbach)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes zu dem Überein-
ommen der Vereinten Nationen vom 15. No-
ember 2000 gegen die grenzüberschreitende
rganisierte Kriminalität sowie zu den Zu-
atzprotokollen gegen den Menschenhandel
nd gegen die Schleusung von Migranten (Ta-
esordnungspunkt 18)
rika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung
iner Bundesanstalt für den Digitalfunk der
ehörden und Organisationen mit Sicher-
eitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG)
Tagesordnungspunkt 19)
17452 A
17452 B
17453 A
17453 D
17454 C
17455 B
17456 B
17457 A
17457 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 XI
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
Antrags: Gelände um das Brandenburger Tor
als Ort des Erinnerns an die Berliner Mauer,
des Gedenkens an ihre Opfer und der Freude
über die Überwindung der deutschen Teilung
(Tagesordnungspunkt 20)
Werner Kuhn (Zingst)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17458 B
17459 D
17461 C
17462 B
17463 A 17464 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17305
(A) )
(B) )
184. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Anlage 10
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17449
(A) )
(B) )
Zeitraum ähnliche Sicherheitsmängel festgestellt und hinaus Klarheit geschaffen, ob die vorgeschlagenen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (183. Sit-
zung, Drucksache 15/5818, Fragen 18 und 19)
Seit wann war der Bundesregierung im Zusammenhang
mit dem kurzfristig verhängten Flugverbot für Onur Air im
deutschen Luftraum bekannt, dass schwerwiegende Defizite
im operationellen Bereich und im allgemeinen Sicherheits-
und Qualitätsmanagement zu verzeichnen waren, und welche
Maßnahmen wurden vor dem 12. Mai 2005 ergriffen, um die
Fluggesellschaft zu veranlassen, die festgestellten schweren
Sicherheitsmängel abzustellen?
Welche Kontakte mit welchem Inhalt gab es vor diesem
Hintergrund mit Onur Air bzw. der türkischen Luftfahrtbe-
hörde über den geplanten Widerruf der Einflugrechte?
Seit 1997 wurden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
mehr als 50 Inspektionen an Flugzeugen des Luftfahrt-
unternehmens Onur Air vorgenommen. Seit 2003/2004
nahmen sowohl die Beanstandungen durch das LBA und
durch die Luftaufsichten der Bundesländer als auch Be-
schwerden von Fluggästen zu. Alle Inspektionsergeb-
nisse wurden Onur Air und der türkischen Luftfahrtbe-
hörde zur Stellungnahme bzw. zur Information mitgeteilt
und gleichzeitig in die europaweite SAFA-Datenbank
eingegeben (SAFA = Safety Assessment of Foreign
Aircraft). Die Kooperation mit der türkischen Luftfahrt-
behörde stellte sich durch wechselnde Strukturen und
Personalwechsel als sehr schwierig dar. Als zusätzlich
Sicherheitsdefizite im flugbetrieblichen Bereich auftra-
ten, wurde zunächst vereinzelten Flugzeugen der Einflug
nach Deutschland nicht mehr genehmigt. Im November
2004 hatte das LBA Onur Air zu einem Gespräch gebe-
ten, um ein drohendes generelles Einflugverbot zu ver-
hindern. Die türkische Luftfahrtbehörde war über dieses
Gespräch informiert. Es wurde eine Reihe von Maßnah-
men vereinbart, auf die jedoch Onur Air bis Ende Januar
2005 nicht reagiert hat. Auch ein Erinnerungsschreiben
des LBA blieb unbeantwortet. Im April/Mai 2005 er-
brachten die Überprüfungen des LBA an Onur-Air-Flug-
zeugen erhebliche Sicherheitsmängel. Ein erneuter Män-
gelbericht an Onur Air und an die türkische Behörde
blieb wiederum unbeantwortet.
In anderen europäischen Ländern wurden im gleichen
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Daub, Helga FDP 30.06.2005
Scharping, Rudolf SPD 30.06.2005
Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.06.2005
(C
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
ber die SAFA-Datenbank als Information weitergelei-
et. Die deutschen Luftfahrtbehörden haben Anfang Mai
005 die Verhängung eines generellen Einffugverbots
ür Onur Air-Flugzeuge erörtert. Am 12. Mai 2005 ver-
ängte die Niederlande ein vollständiges Einflugverbot
ür Onur Air für alle niederländischen Flughäfen. Zeit-
leich wurde der so genannte SAFA-Alarm ausgelöst.
ach Auswertung der eigenen und der übermittelten In-
ormationen entschied sich das LBA am 12. Mai 2005,
nur Air aus Sicherheitsgründen den Einflug nach
eutschland vorläufig nicht mehr zu gestatten. Frank-
eich und die Schweiz schlössen sich später dieser Ent-
cheidung an. Die beteiligten Behörden, die das Einflug-
erbot verhängt haben, Deutschland, Niederlande,
rankreich und die Schweiz, haben der türkischen Be-
örde einen „Action Plan“ vorgelegt, der zwölf Ele-
ente erhält, dessen Erfüllung von Onur Air mit unter-
chiedlicher Terminsetzung nachgewiesen werden muss.
ieben Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Flug-
icherheit haben, sind mit „sofort“ gekennzeichnet und
üssen bei Einflug nach Deutschland erfüllt sein. Die
ürkei hat dem Aktionsplan zugestimmt. Die türkische
ehörde führt vor jedem Flug nach Deutschland ebenso
ie die Task force nach der Landung in Deutschland ge-
äß dem Aktionsplan Kontrollen durch. Im Juli wird die
bschließende Überprüfung der Maßnahmen durch das
BA in Instanbul stattfinden. Bei Verstoß von Onur Air
egen die Auflagen oder beim Auftreten neuer Defizite
st aus Flugsicherheitsgründen ein sofortiges neues Ein-
lugverbot vorgesehen.
nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Peter Hettlich, Friedrich
Ostendorff, Cornelia Behm, Monika Lazar,
Winfried Hermann und Hans-Josef Fell (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleu-
nigung der Umsetzung von öffentlich-privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzli-
cher Rahmenbedingungen für öffentlich-pri-
vate Partnerschaften (Zusatztagesordnungs-
punkt 3a)
Der Gesetzestext des Gesetzes zur Beschleunigung
er Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften
ÖPP – und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbe-
ingungen für ÖPP – ÖPP-Beschleunigungsgesetz –
urde erst wenige Tage vor seiner Einbringung in den
eutschen Bundestag vorgelegt, sodass eine vertiefte in-
altliche Prüfung und eine sachgemäße parlamentarische
ehandlung nicht möglich war. Angesichts der schlech-
en Erfahrungen mit dem Toll-Collect-Vertrag, dem ers-
en großen ÖPP-Projekt im Verkehrsbereich, wäre das
arlament gut beraten gewesen, den Gesetzesentwurf in-
ensiv zu diskutieren und erst dann zu verabschieden.
Eine öffentliche Anhörung des federführenden Aus-
chusses, wie in solchen Fällen üblich, hätte darüber
17450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
(A) )
(B) )
Änderungen tatsächlich eine faire Risikoallokation zwi-
schen Privaten und öffentlicher Hand gewährleisten.
Unsere Kritik bezieht sich darauf, das Instrument des
wettbewerblichen Dialogs in die Vergabe von ÖPP-Pro-
jekten aufzunehmen. Wenn staatliche Auftraggeber nicht
in der Lage sind, die technischen, rechtlichen oder finan-
ziellen Bedingungen eines Projektes zu beschreiben,
dann bleibt die Frage ungeklärt, wie in einem wettbe-
werblichen Dialog dieses Defizit der staatlichen Auf-
traggeber geheilt werden soll.
Der vorgeschlagene neue § 6 a im Gesetz gegen Wett-
bewerbsbeschränkungen geht von der falschen Annahme
aus, dass es tatsächlich einen Anbietermarkt für der-
artige Leistungen gibt, sodass im Wettbewerb die Bil-
dung eines angemessenen Preises ermöglicht wird. Bei
zwei oder weniger Anbietern – das dürfte bei großen
Projekten eher die Realität sein – kann es jedoch keinen
wettbewerblichen Dialog geben. Daher widerspricht
diese gesetzliche Regelung den Interessen der öffentli-
chen Hand.
Das in § 6 a Abs. 3 festgelegte Verhandlungsverfah-
ren birgt die Gefahr der Ungleichbehandlung und ist in-
sofern ein für Verfahrensfehler sehr anfälliges Vergabe-
verfahren. Das Bundeskartellamt hat bezüglich des
Vergabeverfahrens zur LKW-Maut mehrfach auf die Ge-
fahren eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungs-
grundsatz hingewiesen.
Es besteht dringender Klärungsbedarf, welche Risi-
ken das Verfahren im Einzelnen birgt und wie diese
durch Verfahrensregeln ausgeschlossen werden können.
Es ist darüber hinaus notwendig, die Beteiligung von
Anbietern, die vom Verfahren ausgeschlossen wurden,
dagegen aber Rechtsmittel einlegen, zu regeln, um
Rechtsstreitigkeiten wie bei der LKW-Maut zu verhin-
dern.
Wir lehnen daher die Einfügung des § 6 a „Wettbe-
werblicher Dialog“ im Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen als Teil des ÖPP-Beschleunigungsgeset-
zes ab.
Im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz soll ein
Optionsrecht zwischen einer öffentlich-rechtlichen Ge-
bühr und einem privatrechtlichen Entgelt geschaffen
werden.
Ein solches Optionsrecht verschärft jedoch die Pro-
bleme: Für beide juristische Wege muss eine Umset-
zungriegelung entwickelt werden. Eine Vergleichbarkeit
der Angebote für ein ÖPP-Projekt, wenn ein Options-
recht besteht, ist nicht möglich.
Eine Mauterhebungsform muß jedoch ökonomisch
effizient ausgestaltet sein; dabei ist insbesondere darauf
zu achten, dass die nachträgliche Vereinbarung von Kos-
tenzuschlagselementen eingeschränkt wird.
Es muss daher eine Entscheidung für einen der beiden
Wege geben. Dabei ist offen, ob die öffentlich-rechtli-
chen Gebühren oder das privatrechtliche Entgelt als
Mautform festgelegt werden sollte. Zu dieser Frage
braucht es Vorschläge unabhängiger Experten zum Bei-
spiel im Rahmen einer Anhörung, die insbesondere auch
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ie wohlfahrtsökonomischen Überlegungen im Blick ha-
en.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die im Ge-
etz vorgesehene Mautgenehmigung durch die Landes-
ehören. Eine solche Regelung ist ökonomisch ineffi-
ient: Das Know-how muss in 16 Landesbaubehörden
ufgebaut werden anstatt nur beim Bund. Die Zersplitte-
ung der Bundesfernstraßenverwaltung durch die Auf-
ragsverwaltung wird durch das ÖPP zementiert. Es sind
urzeit nur drei bis fünf F-Modelle nach dem
StrPrivFinG in der Diskussion. Dafür werden keine zu-
ätzlichen bürokratischen Strukturen benötigt.
Die Genehmigungsbehörde beim Bund sollte den
harakter einer Regufierungsbehörde bekommen.
Wir finden es daher falsch, die Kompetenz der Maut-
enehmigung vom Bund auf die Länder zu übertragen.
rotz dieser Bedenken werden wir dem Gesetz zustim-
en.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Friedrich Merz und Marco
Wanderwitz (beide CDU/CSU) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Sechsundzwan-
zigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordne-
tengesetzes (Tagesordnungspunkt 6)
Ich stimme dem Gesetzentwurf und dem Antrag nicht
u. Beide verstoßen nach meiner Überzeugung gegen
as verfassungsrechtlich geschützte Recht der freien
andatsausübung und verletzen darüberhinaus die
echte Dritter.
Erstens. Schon die beabsichtigte gesetzliche so ge-
annte Klarstellung in dem neuen § 44 a des Abgeordne-
engesetzes, dass die Wahrnehmung des Mandats „im
ittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundesta-
es“ stehe, steht im Widerspruch zu anderen Wertent-
cheidungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlicher
egelungen wie etwa der, dass Mitglieder des Deutschen
undestages gleichzeitig Mitglieder der Bundesregie-
ung sein können. Für die Mitglieder der Bundesregie-
ung steht die Wahrnehmung des Parlamentsmandats ge-
iss nicht „im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit“. Eine
leichwohl getroffene Festlegung im Abgeordnetenge-
etz benachteiligt alle diejenigen Abgeordneten, die
icht der Bundesregierung angehören. Dies gilt vor al-
em dann, wenn an diese Formulierung – wie beabsich-
igt – konkrete Folgen geknüpft sind.
Zweitens. Die vorgeschlagenen Änderungen des Ab-
eordnetengesetzes und der Verhaltensregeln höhlen die
reie Mandatsausübung der Mitglieder des Deutschen
undestages weiter aus und unterwerfen die Abgeordne-
en in unzulässiger Weise verschiedenen Anordnungen,
ie der Bundestag mit allgemeiner Gültigkeit für seine
itglieder in einem Gesetz oder in den Verhaltensregeln
icht treffen darf. Die Abgeordneten sind nach Art. 38
es Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht ge-
unden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diese ein-
eutige und abschließende Regelung der Stellung der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17451
(A) )
(B) )
Mitglieder des Deutschen Bundestages im Grundgesetz
schließt Einschränkungen in Art und Umfang der Man-
datsausübung durch das Abgeordnetengesetz oder die
Verhaltensregeln ebenso aus wie eine eigenständige Ju-
risdiktion des Präsidiums des Deutschen Bundestages
über seine Mitglieder. Abgeordnete sind gegenüber der
Öffentlichkeit politisch verpflichtet, ihre Entscheidun-
gen und ihr individuelles Verständnis von der Ausübung
des Mandats zu begründen. Nur von den Wählerinnen
und Wählern leitet sich ihre Legitimation ab, und sie
kann auch nur von den Wählerinnen und Wählern wie-
der entzogen werden. Die Abgeordneten können aber
niemandem und keiner Institution gegenüber rechtlich
bindend verpflichtet werden zu begründen, wie sie ihr
Mandat ausüben. Geradezu abwegig ist deshalb die vor-
gesehene Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für
Streitigkeiten zwischen dem Präsidium des Parlaments
und einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages.
Drittens. Die beabsichtigte Verschärfung der Veröf-
fentlichungspflicht von ausgeübten beruflichen Tätigkei-
ten und der dafür erzielten Einkünfte im neuen § 44 a
Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes ist geprägt von ei-
nem unbestimmten und unbestimmbaren Rechtsbegriff
der „bedeutsame(n) Interessenverknüpfungen“ und ver-
stößt ebenfalls gegen Rechte der Abgeordneten. Abge-
ordnete, die gleichzeitig einen Beruf zum Beispiel als
Rechtsanwalt oder Steuerberater ausüben, würden durch
diese Bestimmung verpflichtet, ihre Rechts- und Stan-
despflichten zur Verschwiegenheit zu verletzen.
Viertens. Die über die bisher geltenden Regeln zur
Mitteilung von Einkünften aus Tätigkeiten, die neben
dem Abgeordnetenmandat ausgeübt werden, hinaus ver-
schärften Veröffentlichungspflichten in den Verhaltens-
regeln verletzen die Abgeordneten in ihren Persönlich-
keitsrechten und verstoßen zudem gegen die Rechte der
mit dem Abgeordneten steuerlich zusammenveranlagten
Ehepartner. Derartig schwerwiegende Eingriffe in Per-
sönlichkeitsrechte der Abgeordneten und ihrer Ehepart-
ner lassen sich mit Informationsansprüchen der Öffent-
lichkeit nicht begründen.
Insgesamt kommt in den einzelnen Bestimmungen
des Gesetzentwurfs und des Antrages sowie den jeweili-
gen Begründungen dazu eine Vorstellung über das Man-
dat eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum
Ausdruck, die ich grundsätzlich nicht teile und die mit
der vom Grundgesetz vorgesehenen Stellung des Abge-
ordneten im Gefüge der Verfassungsorgane nicht verein-
bar ist.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gisela Piltz, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Sibylle Laurischk,
Daniel Bahr (Münster), Michael Kauch und
Marlus Löning (alle FDP) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Novellie-
rung der forensischen DNA-Analyse (Tagesord-
nungspunkt 12)
Die strafprozessuale DNA-Analyse hat sich seit ihrer
Einführung 1998 als ein effektives Fahndungsmittel be-
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ährt. Da die Feststellung, Speicherung und künftige
erwendung des DNA-Identifizierungsmusters in das
urch Art. 2 Abs. l in Verbindung mit Art. l Abs. l GG
erbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
ung eingreift (vergeiche BverfGE 103, 21, 33), muss
ie Ausgestaltung der DNA-Analyse die Vorgaben der
echtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt
eachten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
ung gewährleistet, dass der Einzelne grundsätzlich
elbst zu entscheiden hat, wann und innerhalb welcher
renzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart wer-
en. Es gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbe-
renzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Wei-
ergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder
ndividualisierbaren Daten.
In seinen Urteilen der Jahre 2000 und 2001 hat das
undesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der
NA-Analyse zu Zwecken der Strafverfolgung nur im
inblick auf die derzeitigen Voraussetzungen einer vo-
angegangenen Straftat von erheblicher Bedeutung, einer
rognose weiterer schwerer Straftaten und einer richter-
ichen Anordnung bejaht.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung der forensischen
NA-Analyse enthält Änderungen, die vor dem Hinter-
rund der Rechtsprechung vertretbar sind. Es ist zu be-
rüßen, dass die Einführung einer rechtlich einwand-
reien gesetzlichen Grundlage für DNA-Reihentests in
em Gesetzentwurf vorgenommen wird.
Massive Probleme wirft der Gesetzentwurf in Bezug
uf die Erweiterung der Anwendung der DNA-Analyse
nd der Einschränkung des Richtervorbehalts auf. Das
nteresse des Betroffenen an einem effektiven Grund-
echtsschutz wird nach Auffassung des Bundesverfas-
ungsgerichts durch den Richtervorbehalt gemäß § 81 g
bs. 2 StPO berücksichtigt, der die Gerichte zur Einzel-
allprüfung zwingt. Der Richtervorbehalt wird in dem
ur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf einge-
chränkt. Er wird durch Änderung in § 81 f Abs. l StPO
n Eilfällen abgeschafft, in denen die Anordnung der
aßnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei
ngeordnet werden kann. Der Richtervorbehalt gehört
tattdessen in der Praxis gestärkt, damit er seiner Auf-
abe als rechtsstaatliche Hürde für Grundrechtseingriffe
erecht werden kann. Zu einer sorgfältigen Gesetzge-
ung würde gehören, die Erkenntnisse rechtswissen-
chaftlicher Untersuchungen nach einer Stärkung des
ichtervorbehaltes in der Praxis umzusetzen, statt ihn
ls „formalistisch“ misszuverstehen.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 15/5674 dehnt die
nwendung der DNA-Analyse durch die Neufassung
on § 81 g Abs. l Satz 2 StPO-E erheblich aus. Die Strei-
hung der Regelbeispiele in § 81 g Abs. l Nr. l StPO und
ie Aufnahme des § 81 g Abs. l Satz 2 StPO halten wir
ür falsch. Mit dem Wegfall der Regelbeispiele ist die
NA-Speicherung bei Straftaten „von erheblicher Be-
eutung“ möglich. Die Definition ist äußerst unklar. Die
egelbeispiele boten bisher eine Orientierungshilfe.
Mit dem Hinweis in § 81g Abs. l Satz 2 StPO, dass
ie wiederholte Begehung sonstiger Straftaten dem Un-
echtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung
17452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
(A) )
(B) )
gleichstehen kann, wird der Anwendungsgehalt für die
Anordnung der DNA-Analyse ausgeweitet. Damit wird
auch die Speicherung der DNA bei Wiederholungstätern
von Bagatelldelikten – zum Beispiel das Schwarzfah-
ren – möglich. Der Wortlaut des Gesetzes sieht eine Be-
grenzung nicht vor. Das verstößt gegen den Verhältnis-
mäßigkeitsgrundsatz. Die DNA-Analyse droht damit zu
einer Standardmaßnahme zu werden.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
findet in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine ausrei-
chende Berücksichtigung.
Wir lehnen den Gesetzentwurf aus diesen Gründen
ab.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Max Stadler (FDP) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Novellierung der forensischen DNA-Ana-
lyse (Tagesordnungspunkt 12)
Ich lehne jede Erweiterung der Speicherung von
DNA-Analysen über den vom Bundesverfassungsgericht
erlaubten Umfang hinaus ab.
Die DNA-Analyse ist ein sehr gutes Beweismittel. Je-
doch muss bei der Speicherung der Grundsatz der Ver-
hältnismäßigkeit beachtet werden. Mit jeder Aufnahme
zusätzlicher Delikte, bei denen eine Speicherung zuläs-
sig ist, entfernt sich der Gesetzgeber immer mehr von
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Diese
Entwicklung muss gestoppt werden, weil sonst am Ende
die Speicherung auch bei Bagatelldelikten – ohne Wie-
derholungsgefahr – oder gar ohne jede strafrechtliche
Vorverurteilung stehen könnte.
Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf
bringt jedoch eine wichtige Neuerung, die sehr zu begrü-
ßen ist. Er stellt endlich die Reihen-DNA-Tests auf eine
gesetzliche Grundlage. Aufgrund eines Vorgangs aus
meinem eigenen Wahlkreis lege ich besonderen Wert auf
die rechtsstaatliche Absicherung der Reihentests.
Wegen dieser Neuerung habe ich mich entschlossen,
den Gesetzentwurf nicht gänzlich abzulehnen, sondern
meine differenzierte Bewertung durch eine Stimment-
haltung zum Ausdruck zu bringen.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Einführung der projektbezogenen Mechanis-
men nach dem Protokoll von Kioto zum Rah-
menübereinkommen der Vereinten Nationen
über Klimaänderung vom 11. Dezember 1997
und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG
(Tagesordnungspunkt 17)
Ulrich Kelber (SPD): Wir beraten heute zum dritten
Mal die nationale Umsetzung der so genannten flexiblen
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echanismen des Kioto-Protokolls. Ich begrüße dies
usdrücklich, zeigt es doch, dass dem Klimaschutz heute
eine angemessene Aufmerksamkeit gezollt wird.
Das Kioto-Protokoll sieht im Rahmen des Emissions-
andels mit der Joint Implementation – JI, gemeinsame
rojektdurchführung – und dem Clean Development
echanism – CDM, Mechanismus für umweltverträgli-
he Entwicklung – zwei innovative Instrumente vor, die
ie länderübergreifende Zusammenarbeit im Klima-
chutz befördern sollen. Diese flexiblen Mechanismen
röffnen Unternehmen, die die Emission von Treibhaus-
asen verringern wollen oder zusätzliche CO2-Zertifi-ate erwerben wollen, eine weitere Möglichkeit, die
mission von Treibhausgasen zu reduzieren und so Kos-
en zu sparen.
Obwohl wir uns alle darüber einig sind, dass diese
rojektbezogenen Mechanismen wichtig und richtig sind
nd wir sie so schnell wie möglich umsetzen sollten, ist
er Versuch einer überparteilicher Einigung leider ge-
cheitert. CDU/CSU wollen sich heute enthalten, die
DP besteht auf ihren zusätzliche Forderungen, obwohl
ie Koalition bereits zwei von drei Forderungen über-
ommen hat. Mein Eindruck ist deshalb eindeutig, dass
ie FDP keine Einigung wollte.
Wir sind doch mit der FDP völlig einig, dass mög-
ichst rasch auch nationale Ausgleichsprojekte möglich
ein müssen. Es ist aber eben auch klar, dass sie erst
ann umsetzbar sind, wenn es dafür klar definierte EU-
egeln gibt. Das haben auch die eingeladenen Experten
estätigt. Diese EU-Regeln werden nächstes Jahr vorlie-
en, dann muss zügig umgesetzt werden.
Abgelehnt haben wir die Forderung nach einer Strei-
hung der Möglichkeit einer Umweltverträglichkeitsprü-
ung und nach der Berücksichtigung von Senken.
Die Ablehnung der Umweltverträglichkeitsprüfung
urch FDP ist mir völlig unverständlich. Es muss doch
n unser aller Interesse sein, dass der Klima- und Um-
eltschutz vor Korruption geschützt wird. Wollen Sie
irklich windigen Geschäftemachern und korrupten Be-
mten, die es ja nun einmal in vielen Staaten noch gibt,
in solches Einfalltor eröffnen?
Ich denke, es ist in unser aller Sinne, dass Projekte im
weifelsfall überprüfbar sein müssen. Ich bin auch si-
her, dass die deutschen Unternehmen ein großes Inte-
esse an dem Schutz, an der Sicherheit durch die Mög-
ichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung haben. Es
eht bei der fakultativen Umweltverträglichkeitsprüfung
icht um zusätzliche Bürokratie, sondern darum, dass
ir der Korruption in bestimmten Ländern keinen Vor-
chub leisten wollen. Dies ist erklärtes Ziel auch der
eutschen Außenpolitik und der wirtschaftlichen Zusam-
enarbeit.
Ähnlich sehe ich das bei der FDP-Forderung, auch
enken zu ermöglichen. Senkenprojekte sind! ökolo-
isch höchst bedenklich, weil es sich eigentlich nur um
ine Verschiebung des Problems auf später handelt. Sie
ind also weder nachhaltig noch wirklich kontrollierbar.
as kann keiner wollen.
Durch die ablehnende Haltung der FDP und die un-
ntschlossene der CDU/CSU besteht jetzt durchaus die
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17453
(A) )
(B) )
Gefahr, dass dieses Gesetz im Bundesrat vertagt wird
und sich die Umsetzung damit wegen der Neuwahl um
mindestens ein Jahr verzögert. Dies würde bedeuten,
dass Sie für mindestens ein Jahr der deutschen Wirt-
schaft mutwillig ein wichtiges Instrument zum Erwerb
von CO2-Zertifikaten vorenthalten, ein Jahr, in dem an-dere europäische Unternehmen bereits erste Projekte an-
gehen können.
Ich kann deshalb nur noch einmal nachdrücklich an
die Opposition appellieren: Blockieren sie dieses Gesetz
nicht! Die deutsche Wirtschaft will dieses Gesetz. Mit-
telstand und Wirtschaftsverbände haben ihre klare Un-
terstützung zum Ausdruck gebracht.
Mit diesem Gesetz schaffen wir klare Regeln für kos-
tengünstigeren Klimaschutz. Mit diesem Gesetz schaffen
wir die Möglichkeit, dass die Zertifikatspreise günstiger
werden. Und mit diesem Gesetz schaffen wir die Mög-
lichkeit, die Technologie zur Erzeugung von erneuerba-
rer Energie, in der Deutschland Weltmarktführer ist, an
wichtige Märkte heranzuführen. Das ist: Technologie-
transfer, wie ihn sich die Entwicklungs- und Schwellen-
länder bei der Verabschiedung des Kioto-Protokolls vor-
gestellt haben. Damit sollten wir schnell beginnen.
Gabriele Groneberg (SPD): Ein Teil der Debatte
um den Clean Development Mechanism dreht sich um
die Frage, wie und auf welche Schultern die Verantwor-
tung verteilt wird, die sich aus der Produktion von Treib-
hausgasen ergibt. Klar ist, die Mehrzahl der von uns
Menschen in die Atmosphäre entsandten Treibhausgase
stammt aus den Industrieländern. Wir selbst haben uns
unzweifelhaft intensiv um die Vermeidung von Treib-
hausgasen und um deren Reduzierung zu bemühen.
Gleichzeitig muss man aber deutlich machen, dass das
wirtschaftliche Wachstum in den Entwicklungsländern
nicht bedeuten kann, hier die Emissionen erst auf den
Level der Industrieländer zu bringen, bevor man dann
anschließend Reduktionen fordern und auch fördern
wird.
Bis heute sind von den Entwicklungsländern noch
keine verbindlichen Reduktionsvereinbarungen einge-
gangen worden, dennoch ist das Interesse an Klima-
schutzmaßnahmen sehr groß. Denn Klimaschutzmaß-
nahmen haben nicht nur positive Auswirkungen auf die
Umwelt, sie sind auch für die Entwicklungsländer wirt-
schaftlich sinnvoll. Man braucht hier nur die Entwick-
lung des Ölpreises als Stichwort zu nennen.
Wir wollen den Entwicklungsländern – aber vor allem
aber auch den Schwellenländern – helfen, den Ausbau
ihrer Wirtschaft so zu gestalten, dass neue Technologien
wie auch Effizienzsteigerungen dazu dienen, den Anteil
an Treibhausgasen erst gar nicht auf den Stand der In-
dustrieländer zu bringen. Dies beinhaltet aber, dass es
für diese Länder in technischer und finanzieller Hinsicht
attraktiv sein muss, dieses Ziel zu erreichen und es be-
deutet, dass man ihnen dabei helfen muss.
Wir leisten mit unserer nachhaltigen und damit zu-
kunftsfähigen Entwicklungspolitik dazu einen aktiven
Beitrag. Wir nehmen Einfluss auf politischer Ebene,
aber vor allem unterstützen wir mit zahlreichen prakti-
schen Maßnahmen, mit konkreten Projekten in der Zu-
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ammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern
eiträge zum Klimaschutz. Das reicht von finanzieller
nterstützung zur Steigerung des Anteils regenerativer
nergien bis hin zur Beratung unserer Partnerländer zur
orbereitung auf den CDM.
Eine wesentliche Aufgabe sehen wir in der Schaffung
leicher Ausgangsbedingungen für den Einsatz erneuer-
arer Energien. Nach wie vor werden in vielen Entwick-
ungsländern fossile Energieträger zur Erzeugung von
trom und Wärme oder als Kraftstoffe subventioniert
nd für Anlagen der Windkraft oder Photovoltaik wer-
en hohe Zölle, Steuern oder Abgaben verlangt. Hier
etzen wir auf den Politdialog, um Reformen anzumah-
en oder zu unterstützen. Wir helfen, neue Finanzie-
ungs- und Verbreitungsmodelle unter Einbeziehung der
rivatwirtschaft anzubieten, die den Nachteil der relativ
ohen Anfangsinvestitionen ausgleichen können.
Interessant ist dies vor allen Dingen für Unternehmen,
ie im Rahmen der eigenen Erfüllungsquote Projekte
utzen wollen, aber auch für Unternehmen, die Interesse
n Investitionen haben. So sind Projekte in den Entwick-
ungsländern denkbar, ähnlich wie die bereits geplanten
n Bulgarien und Aserbaidschan. In Aserbaidschan bei-
pielsweise soll ein Projekt durchgeführt werden, wel-
hes die Erfassung von Methangas bei einem Ölfeld in
serbaidschan nutzen soll. Dieses Begleitgas soll dann
enutzt bzw. verkauft werden. In Bulgarien wird ein
indpark in der Nähe von Sofia errichtet und durch den
ier erzeugten Strom eine Reduzierung von Treibhaus-
asemissionen erreicht. Die Zertifikate aus diesem Pro-
ekt können dann erworben werden.
Die Projektideen sind vielfältig, es gibt sie für die
utzung von Bioenergie oder Photovoltaik ebenso wie
ür die Nutzung von Wasserkraft.
Nicht aus den Augen verloren werden darf, dass vor
llem die Energieeffizienz zur Reduzierung von Treib-
ausgasen genutzt werden muss, zum Beispiel bei der
ärmeversorgung, bei der Stromproduktion oder in der
ndustrie.
Somit eröffnen sich durch den CDM neue Chancen
ür unsere Unternehmen im Bereich der Umwelttechno-
ogien und der Anlagen für die Bereitstellung von Strom
nd Wärme auf dem Weltmarkt. Durch die „flexiblen
echanismen“ des Kioto-Protokolls wird Klimaschutz
uf hohem technischem Niveau betrieben – und zwar
um gegenseitigen Nutzen.
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU): Vor
enigen Tagen legte die Europäische Umweltagentur
ie aktuelle Treibhausgasbilanz der EU-Mitgliedstaaten
or. Einmal mehr wurde hier deutlich, dass Deutschland
ein nationales Klimaschutzziel – bis 2005 die Kohlen-
ioxidemissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 zu re-
uzieren – weit verfehlt hat. Noch vor wenigen Jahren
ritisierten Rot und Grün das 25-Prozent-Ziel als zu ge-
ing. Heute erhofften Sie sich, Herr Bundesumwelt-
inister Trittin, dass Sie mit 19 Prozent erreichter Min-
erung wenigstens das 21-Prozent-Ziel innerhalb der
uropäischen Lastenteilung bis 2012 erreichen können.
as ist eine Bankrotterklärung in der Klimaschutzpoli-
ik!
17454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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Sie setzen nun auf den Emissionshandel. Damit dieser
sich zu einem brauchbaren Instrument der Klimaschutz-
politik entwickeln kann, müssen auch die beiden ande-
ren Instrumente des Kioto-Protokolls, Joint Implementa-
tion und Clean Development Mechanism, voll zum
Einsatz kommen können. Dies hat die Unionsfraktion
lange genug und immer wieder bei der Bundesregierung
eingefordert.
Das Gesetz liegt nun endlich vor und soll auf den Weg
gebracht werden. Die Zielrichtung des Gesetzes ist
richtig, aber ansonsten ist es mit den üblichen Mängeln
rot-grüner Gesetzgebung behaftet. Wir haben dazu
konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht, die al-
lerdings nicht alle zum Zuge kamen.
Deshalb mache ich auf folgende zwei Punkte auf-
merksam, die geändert werden müssen:
Erstens. Auch nationale Ausgleichsprojekte sollen er-
möglicht werden, bis es europarechtlich möglich ist, ih-
nen EU-Zertifikate zuzuweisen. Nur weil der Umtausch
der nationalen Zertifikate – Assigned Ammount Units,
AAU – in EU-Berechtigungen derzeit noch nicht mög-
lich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass die Zulas-
sung nationaler Zertifikate – AAU – grundsätzlich abzu-
lehnen ist.
Mit anderen Worten: Derzeit ist es zwar durch inner-
staatliche Projektmaßnahmen nicht möglich, EU-Emis-
sionsrechte zu erzeugen, weil das Gemeinschaftsrecht so
etwas nicht vorsieht, aber das bedeutet damit eben nicht,
dass Deutschland dadurch keine staatlichen Emissions-
zertifikate zulassen darf.
Die Vorteile der Zulassung nationaler Zertifikate lä-
gen auf der Hand: Wir könnten hier einen Markt eröff-
nen, damit mehr Klimaschutzprojekte in Deutschland
durchgeführt werden. Die Zulassung von nationalen
Ausgleichsprojekten bedeutet auch, dem deutschen Mit-
telstand die Hand zu reichen und ihn an den Klima-
schutzbemühungen zu beteiligen. Viele kleine und mit-
telständische Unternehmen werden allein schon aus
Verständnisgründen – Sprache – eher Klimaschutzpro-
jekte im Inland durchführen als anderswo. Darüber hi-
naus wäre ein positiver Beschäftigungseffekt zu erwar-
ten.
Zweitens. Die Ausgestaltung der Prüfung muss ver-
schlankt und unbürokratisch gemacht werden. Denn
trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem Ministerial-
entwurf enthält der ProMechG-Entwurf noch verschie-
dene bürokratische Regelungen, die weder gemein-
schaftsrechtlich noch durch das Völkerrecht vorgegeben
sind. Sie wirken, besonders für den Mittelstand, abschre-
ckend und führen letztlich dazu, dass Projekte entweder
gar nicht oder vom europäischen Ausland durchgeführt
werden. Damit steht dieser Gesetzentwurf im Wider-
spruch zur Aussage des Kollegen Ulrich Kelber, SPD,
der in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs – 13. Mai
2005, Bundestagsprotokoll, Seite 16616 – gesagt hat:
„Wir wollen kleinen und mittelständischen Unterneh-
men die Option der projektbezogenen Mechanismen er-
öffnen.“
Um Bürokratie zu vermeiden, muss daher die Nach-
haltigkeitsprüfung – § 8 –gestrichen werden (§ 8). Denn
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ach UN-Regularien wird die Nachhaltigkeit bereits
urch die Gastgeberstaaten geprüft. Eine zusätzliche
rüfung durch das Umweltbundesamt, UBA, ist daher
icht notwendig. Eine zusätzliche Prüfung ist nur zusätz-
icher bürokratischer Aufwand, der zu zeitlichen Verzö-
erungen führt und den Gastgeberstaaten unnötigerweise
isstrauen signalisiert.
Ein weiterer wesentlicher Punkt, der nicht aus den
ugen verloren werden darf, sind die Joint-Implementa-
ion-Projekte. Sie sind ohne die Möglichkeit der Verlän-
erung bis 2012 begrenzt. Diese Befristung bedeutet
ine massive Behinderung von Investitionen in diesem
ereich, da eine Realisierung von heute ins Auge gefass-
er Projekte erst in den Jahren 2009 und 2010 möglich
ein wird.
Trotz dieser Mängel werden wir das Gesetz nicht auf-
alten. Denn wir brauchen Planungs- und Rechtssicher-
eit für unsere Unternehmen. Die notwendigen Korrek-
uren wird eine unionsgeführte Bundesregierung jedoch
ofort in die Wege leiten.
Franz Obermeier (CDU/CSU): Die Zeit läuft uns
avon. Obwohl der Handel mit Emissionsrechten bereits
egonnen hat, steht die uneingeschränkte Nutzung aller
ioto-Instrumente, also auch der flexiblen Mechanis-
en JI und CDM, noch immer nicht zur Verfügung.
Die autarken Klimaschutzbemühungen der Europäi-
chen Union werden die weltweiten Treibhausgasemis-
ionen nicht nennenswert beeinflussen können.
ielmehr würde ein weiterer Alleingang die Wettbe-
erbsfähigkeit der Europäischen Union schwächen.
eshalb müssen wir alles daran setzen, alle großen Ver-
rsacherländer, einschließlich der Entwicklungs- und
chwellenländer, in die Klimaschutzbemühungen einzu-
eziehen. Dies ist auch eine der Hauptforderungen der
DU/CSU-Bundestagsfraktion für den Kioto-Folgepro-
ess. Dazu gehört auch die uneingeschränkte Nutzung
ller Kioto-Instrumente, also auch der flexiblen Mecha-
ismen JI und CDM.
Es ist und bleibt leider der rot-grüne Dauerbrenner,
ass keine Gelegenheit ausgelassen wird, neue Bürokra-
ie aufzublähen, so auch hier. Mehr noch, hier soll jetzt
eutsche Bürokratie auch noch den Export in alle Welt
ntreten. Und das funktioniert dann so: Nach dem Völ-
errecht wird die Nachhaltigkeit eines Projektes durch
ie Gastgeberstaaten geprüft. Der rot-grüne Gesetzent-
urf verlangt aber jetzt eine zusätzliche Prüfung durch
en Investorstaat, in unserem Falle Deutschland. Man
ann sich leicht vorstellen, dass die Gastgeberstaaten
iese Doppelprüfung als Misstrauen werten dürften. Und
an kann sich an den Fingern abzählen, dass eine Dop-
elprüfung die Kosten für ein Unternehmen auch in die
öhe treiben würden.
Vielleicht sollte man den Spieß im Gegenteil einmal
mdrehen und sich anschauen, wie die anderen Staaten
enn so ihre Nachhaltigkeitsprüfungen vornehmen. Viel-
eicht lässt sich da was abschauen in puncto Effektivität
nd unnötiger Vorschriftenballast.
Es ist doch ungleich schwieriger, bestehende Vor-
chriften zu verschlanken, als sie gar nicht erst zu über-
rachten. Das ist wie bei uns Menschen, schlanker wer-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17455
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den ist schwieriger als von Anfang an auf die gute Linie
zu achten.
Also weg mit dieser Doppellast nationale Nachhaltig-
keitsprüfung (§ 8).
Und gleich noch ein guter Vorschlag zur Vereinfa-
chung: Wenn der Gastgeberstaat eine Umweltverträg-
lichkeitsprüfung für entbehrlich erklärt, sollten wir das
akzeptieren und ebenso entfallen lassen. Nach Ihrem Ge-
setzentwurf ist aber das Gegenteil der Fall: Wir als In-
vestorland können auf UVP bestehen, das heißt in Ent-
wicklungs- und Schwellenländern kann UVP verlangt
werden.
Bei den Kosten des Verfahrens haben wir bei den Be-
ratungen noch Änderungen erreicht. Ich sage, wir müs-
sen uns Umweltfreundlichkeit auch leisten können. Auf
Dauer hilft es niemandem, wenn einseitig deutsche Wett-
bewerbsfähigkeit leidet.
Allerdings ist unser Vorschlag, Senkenprojekte wie
Aufforstungsmaßnahmen mit einzubeziehen, leider nicht
aufgenommen worden. Das ist im Sinne des Klimaschut-
zes, der Verringerung von CO2-Emissionen, unverständ-lich.
Ich bin auch enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, die
Grundlagen für nationale Ausgleichsprojekte in dieses
Gesetz einzubauen. Gerade Sie, meine Damen und Her-
ren von der noch amtierenden Regierungskoalition, se-
hen sich doch sonst so gerne in einer Vorreiterrolle. Es
wäre doch eine schöne und deutliche Signalwirkung ge-
wesen, wenn sie bereits vor der Entscheidung auf euro-
päischer Ebene in Deutschland zugelassen worden wä-
ren und so Gutschriften für die Projektträger möglich
wären. Hier hätte sofort ein neuer Markt entstehen kön-
nen mit neuen Investitionen und Arbeitsplätzen und das
Ganze auch noch gewinnbringend für die Umwelt.
Nachvollziehen kann ich Ihre Untätigkeit in diesem
Punkt wirklich nicht und stehe damit auch nicht alleine.
Unser Oppositionspartner FDP hat mit seinen Ände-
rungsanträgen positive Zuarbeit geleistet, die sich in Zu-
kunft sicher noch nutzen lässt.
Mein Fazit zu diesem Gesetzentwurf: Für unsere
deutschen Unternehmen ist es wichtig, eine rechtliche
Grundlage für die weiteren Arbeiten in diesem Bereich
zu haben, allerdings nicht mit einem Gesetz, dass mit
neuer Bürokratie überfrachtet ist und auf der anderen
Seite nicht in die Zukunft orientiert ist wie der Mangel
an Grundlagen für nationale Ausgleichsprojekte.
Die Schwachstellen dieses Entwurfes zwingen mich
zu der Entscheidung, mich bei diesem Gesetzentwurf der
Stimme zu enthalten.
Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auch nach dem In-Kraft-Treten des Kioto-Protokolls
stehen wir in der Klimapolitik weiter vor gewaltigen He-
rausforderungen – global, europäisch und national.
Die nationale Aufgabe lautet: Deutschland muss seine
Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent sen-
ken. Dafür muss die erfolgreiche rot-grüne Klimaschutz-
politik konsequent fortgesetzt werden: Dazu gehören vor
allem der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien,
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as Energiesparen und die Verbesserung der Energieeffi-
ienz in allen Bereichen: in Verkehr und Haushalten
benso wie in Industrie und Energiewirtschaft.
Ein Baustein der Klimapolitik ist die Nutzung der
rojektbezogenen Mechanismen, über die wir heute re-
en und deren Nutzung wir mit der Verabschiedung des
rojekt-Mechanismen-Gesetzes auf den Weg bringen.
it diesem Gesetz setzen wir sehr zeitnah die so ge-
annte Linking Directive der EU in deutsches Recht um.
nd die Beratungen im Umweltausschuss haben ja ge-
eigt, dass es im Grundsatz einen breiten Konsens über
ie Einführung dieser Mechanismen gibt. Daher haben
ir uns auch bemüht, uns mit Union und FDP auf ein ge-
einsames Vorgehen zu verständigen. Mit der Union
ar dies offenbar auch möglich, mit der FDP leider eben
o offensichtlich nicht!
Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage zur Durch-
ührung dieser Projekte und deren Nutzung im EU-
missionshandel. Es ermöglicht deutschen Firmen, Kli-
aschutzprojekte in mittel- und osteuropäischen Staaten
JI – oder in Entwicklungsländern – CDM – durchzu-
ühren und dafür Emissionsrechte zu bekommen. Damit
ann die deutsche Wirtschaft ihre Kosten für die Minde-
ung von Treibhausgasen senken. Die Auswahl der Pro-
ekte ist zu Recht an strenge Kriterien gebunden: Sie
üssen qualitative, ökologische Standards erfüllen und
s müssen dauerhafte, zusätzliche Emissionsminderun-
en sein. Atom- und so genannte Senkenprojekte sind
usgeschlossen und das ist sehr gut so! Für große Stau-
ämme gelten die verbindlichen Leitlinien der World
ommission on Dams, WCD. Ökologisch problemati-
che Projekte dürfen nicht zugelassen werden. Bei be-
onders zweifelhaften Vorhaben kann eine Umweltver-
räglichkeitsprüfung gefordert werden, für uns ist das
ine Selbstverständlichkeit und ein zentraler Punkt, der
igentlich noch nicht weit genug geht. Diese Anforde-
ung unter dem Deckmantel der Bürokratievermeidung
treichen zu wollen, wie es vor allem die FDP gefordert
at, ist schon ein starkes Stück. Da fehlt jede ökologi-
che Sensibilität, zumal auch die Wirtschaft kein Inte-
esse hat, dass diese für sie so wichtigen flexiblen Me-
hanismen durch ökologische Skandale diskreditiert
erden.
An dieser Stelle auch ein Wort zu den viel diskutier-
en nationalen Ausgleichsprojekten: Natürlich können
ie eine interessante Option sein und die Suchfunktion
es Marktes zusätzlich anregen. Aber es ist doch auch
ollkommen klar, dass es dafür einer europäischen Re-
elung bedarf. Nur dann könnten die so erzeugten
echte auch im Emissionshandel genutzt werden und
ur so stellen sie eine reizvolle Option für die Unterneh-
en dar. Wer diese nationalen Projekte nun zum Symbol
ür eine konsequente Nutzung der flexiblen Projekte
acht, baut einen Popanz auf und geht an der Sache vor-
ei. Nicht mal die Wirtschaft sieht das so, sie will vor al-
em ein schnelles In-Kraft-Treten dieses Gesetzes!
Um es klar zu sagen: Wir sind für die Nutzung der
rojektbezogenen Mechanismen! Sie bieten eine gute
hance, Klimaschutz mit Kosteneffizienz, Technologie-
ransfer und der Förderung nachhaltiger Entwicklung zu
erbinden. Wir begrüßen daher die EU-Richtlinie und
as Pro-Mech-Gesetz.
17456 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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Aber es muss auch klar sein: Es kann keine unbe-
grenzte Nutzung der projektbezogenen Mechanismen
geben. Es müssen tatsächliche, dauerhafte und zusätzli-
che Emissionsminderungen sein und sie müssen strenge
ökologische Kriterien erfüllen. Die Regelungen der EU-
Richtlinie und des Pro-Mech-Gesetzes gehen hier in die
richtige Richtung, und müssen in der Umsetzung auch
konsequent angewendet werden.
Und selbstverständlich kann die Nutzung der projekt-
bezogenen Mechanismen nur eine Ergänzung zu natio-
nalen Klimaschutzmaßnahmen sein: Alles andere würde
dem Geist und den Verpflichtungen des Kioto-Protokolls
und der Vereinbarungen der UN-Klimakonferenz von
Marrakesch – COP7 – widersprechen, ich nehme an,
dass dies niemand möchte. Die Industrieländer sind in
der Pflicht, einen wesentlichen Anteil ihrer Klima-
schutzanstrengungen zuhause zu leisten. Die Nutzung
der Kiotomechanismen bietet nur die Möglichkeit für er-
gänzende Maßnahmen. In diesem Sinne ist dann auch
eine Obergrenze für die Nutzung von JI- und CDM-Gut-
schriften innerhalb des Emissionshandels im nächsten
Zuteilungsgesetz festzusetzen.
Nur so bleibt auch der ökonomische Anreiz für sehr
ambitionierte Klimaschutz-Innovationen erhalten. Da-
von profitiert die deutsche Industrie mindestens ebenso
stark wie von der Erschließung möglichst kostengünsti-
ger Reduktionspotenziale. Nur wirkliche Technologie-
sprünge sichern deutschen Unternehmen langfristig ihre
Spitzenposition auf dem Weltmarkt für moderne Um-
welttechnik.
Kurz: Die projektbezogenen Mechanismen sind eine
sehr sinnvolle Ergänzung des klimapolitischen Instru-
mentenkastens. Sie brauchen aber qualitative Leitplan-
ken und quantitative Grenzen. Dafür sorgt dieses Gesetz,
das wir heute verabschieden. Wir hoffen, dass auch die
Opposition dazu beiträgt, den Weg für ihre Nutzung
schnell frei zu machen und das Gesetz im Bundesrat
nicht blockiert.
Birgit Homburger (FDP): Der Deutsche Bundestag
berät heute abschließend über das Gesetz zur Integration
internationaler Klimaschutzprojekte in den europäischen
und in den deutschen Emissionshandel. Die FDP hat im-
mer wieder auf die zentrale Bedeutung dieses Gesetzes
hingewiesen. Als entscheidendes Scharnier zwischen na-
tionalem und internationalem Klimaschutz gibt es die
Spielregeln vor, unter denen deutsche Unternehmen die
modernen Instrumente internationaler Klimapolitik nut-
zen und von den damit verbundenen Kostensenkungs-
potenzialen profitieren können.
Das Signal, das der heute zur Schlussabstimmung
vorliegende rot-grüne Gesetzentwurf an die Unterneh-
men in Deutschland und an die internationale Staatenge-
meinschaft aussendet, ist enttäuschend: Die Spielräume
der europäischen Richtlinie werden nicht hinreichend
genutzt.
Desinteresse an den modernen Instrumenten interna-
tionaler Klimapolitik, vertane Gelegenheiten, wenn es
darum geht, Ökonomie und Ökologie zum Vorteil der
Menschen zu verbinden, Fantasielosigkeit und tiefes
Misstrauen gegen alles, was mit Markt und Wettbewerb
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u tun hat, das sind die Markenzeichen grüner Umwelt-
olitik unter Bundesumweltminister Trittin.
Bis zur letzten Sekunde, bis in die abschließenden Be-
atungen gestern im Umweltausschuss des Bundestages,
at die FDP versucht, wenigstens in den wichtigsten
unkten Änderungen zu erreichen – Änderungen am
erfahren, die nach klarem Expertenvotum rechtlich
öglich gewesen wären, erhebliche weitere Klima-
chutzpotenziale erschlossen hätten und den vom Emis-
ionshandel Betroffenen deutliche Erleichterungen ge-
racht hätten. Erneut hat die rot-grüne Mehrheit im
mweltausschuss alle konstruktiven Vorschläge der
DP abgelehnt und stattdessen auf dem heute vorliegen-
en Entwurf beharrt, einem Entwurf ohne Impulse, ohne
deen, ohne Mut, ohne positives Signal an die internatio-
ale Kioto-Gemeinschaft. Für einen modernen Klima-
chutz auf nationaler und auf internationaler Ebene ist
ieser Gesetzentwurf keine Hilfe und kein ernst zu neh-
ender Beitrag. Aber zumindest für eines ist der Ent-
urf gut, er zeigt deutlich: Es wird dringend Zeit für fri-
chen Wind, auch und gerade hier, in der Umweltpolitik,
err Minister Trittin.
Um es klar zu sagen: Die FDP wird bei aller Enttäu-
chung über die für den Klimaschutz wieder einmal ver-
assten Chancen diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen,
ondern sich der Stimme enthalten. Die FDP wird sich
er Stimme enthalten, weil zumindest endlich ein Mini-
um erreicht wird: die Umsetzung der Möglichkeit zur
utzung der flexiblen Instrumente endlich auch in
eutschland. Dieser Gesetzentwurf ist immerhin besser
ls überhaupt keiner, jedenfalls für eine hoffentlich
urze Übergangszeit. Er steht auf der Liste der verbesse-
ungsbedürftigen rot-grünen Gesetze weit oben. Wenn
ich die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause geändert
aben werden, wird die FDP alles daransetzen, dass un-
er anderem auch dieses Gesetz zum Vorteil des interna-
ionalen Klimaschutzes und zum Vorteil der Unterneh-
en in Deutschland verbessert wird. Die konkreten und
ichtigsten Vorstellungen dazu liegen mit insgesamt
ehn FDP-Änderungsanträgen zu diesem Gesetz auf
em Tisch.
Kioto hat nur dann eine Zukunft, wenn sichergestellt
st, dass für jeden eingesetzten Euro so viel Klimaschutz
ie möglich erwirtschaftet wird. Um für alle Staaten
ieser Welt attraktiv zu werden, muss das Kioto-Proto-
oll wirtschaftlich leistungsfähig sein. Dazu müssen die
ioto-Instrumente ihre Kräfte also voll entfalten kön-
en. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Fes-
eln, die den Kioto-Mechanismen in Deutschland mit
em heutigen Tage weiter angelegt werden, gelöst wer-
en und dass das tiefe Misstrauen überwunden wird, das
iese Bundesregierung in Gestalt ihres Umweltministers
rittin gegenüber marktlichen Mechanismen hegt.
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
vom 15. November 2000 gegen die grenzüber-
schreitende organisierte Kriminalität sowie zu
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den Zusatzprotokollen gegen den Menschen-
handel und gegen die Schleusung von Migran-
ten (Tagesordnungspunkt 18)
Erika Simm (SPD): Das Übereinkommen der Ver-
einten Nationen gegen die grenzüberschreitende organi-
sierte Kriminalität sowie die Zusatzprotokolle gegen den
Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migran-
ten dienen der Vereinheitlichung der internationalen
Strafverfolgungsstandards und der verbesserten grenz-
übergreifenden Bekämpfung der organisierten Krimina-
lität.
Der Hauptteil des Übereinkommens befasst sich mit
der Bekämpfung der organisierten internationalen Geld-
wäsche, der Korruption und der Abschöpfung der
Gewinne aus diesen Straftaten, während die Zusatzpro-
tokolle den grenzüberschreitenden Menschenhandel,
insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, sowie die
so genannte Schleuserkriminalität zum Gegenstand ha-
ben.
Mit dem vorliegende Gesetzentwurf werden die Vo-
raussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkom-
mens geschaffen.
Das Bundesjustizministerium hat dieses Übereinkom-
men eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekom-
men, dass es im Hinblick auf das deutsche Recht keinen
Umsetzungsbedarf mehr gibt, weil das deutsche Recht
den Strafverfolgungsbehörden bereits ausreichende
Handhabe zur effektiven Bekämpfung der organisierten
Kriminalität und zur grenzüberschreitenden Kooperation
bei der Strafverfolgung zur Verfügung stellt. Diese Auf-
fassung wird vom Rechtsausschuss mehrheitlich geteilt,
weswegen auch wir über die schon bestehende Rechts-
lage hinaus gegenwärtig keinen Regelungsbedarf ge-
sehen haben. Allerdings wurde die Bundesregierung
gebeten, über die noch in diesem Jahr anstehende
Vertragsstaatenkonferenz zu diesem Übereinkommen zu
berichten, auch um zu erfahren, welcher Stand der Um-
setzung in den einzelnen Vertragsstaaten zu verzeichnen
ist.
Was den Stand in unserem Land angeht, so haben wir
mit der Verabschiedung des 37. Strafrechtsänderungsge-
setz, das am 19. Februar 2005 in Kraft getreten ist, und
der damit erfolgten Neufassung der Strafvorschriften
zum Menschenhandel unsere Hausaufgaben auch im
Sinne des diesbezüglichen Zusatzprotokolls gemacht.
Durch diese Strafrechtsänderung wurden der Men-
schenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
(§ 232 StGB), der Menschenhandel zum Zwecke der
Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie die
Förderung des Menschenhandels (§ 233 a StGB) geson-
dert unter Strafe gestellt. Außerdem wurde die Zwangs-
heirat als besonders schwerer Fall der Nötigung in das
Strafgesetz aufgenommen (§ 240 IV Nr. l StGB).
Den wesentlichen Vorgaben des Übereinkommens im
Bereich des materiellen Strafrechts wie zum Beispiel der
Unterstrafestellung einer kriminellen Vereinigung, der
Geldwäsche, der Korruption sowie der geforderten
Schaffung der Möglichkeit, auch juristische Personen
zur Verantwortung zu ziehen, ist im geltenden Recht,
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um Teil durch früher schon erfolgte Rechtsänderungen,
ntsprochen.
Gleiches gilt, soweit das Übereinkommen die Ver-
ragsstaaten verpflichtet, die Voraussetzungen für eine
irksame Zusammenarbeit bei der grenzüberschreiten-
en Verfolgung der organisierten Kriminalität zu schaf-
en. Dem entspricht das Vorhandensein einer Vielzahl
on Rechtshilfeabkommen der Bundesrepublik Deutsch-
and mit anderen Staaten, sowie insbesondere auch das
ei uns geltende Gesetz über die internationale Rechts-
ilfe in Strafsachen (IRG).
Auch das Zusatzprotokoll zur so genannten Schleu-
erkriminalität, das nur Pflichten der Vertragsstaaten
ormiert, nicht aber Eingriffsermächtigungen gegen Ein-
elpersonen, erfordert keine Änderungen des deutschen
echts. Auch diesbezüglich entspricht die Rechtslage in
eutschland bereits den gestellten Anforderungen.
Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz-
ntwurf kann daher vorbehaltlos zugestimmt werden.
Sibylle Laurischk (FDP): Globalisierung, erleich-
erte Mobilität, sich öffnende Grenzen haben gerade bei
roßem Wohlstandsgefälle auch Nachteile: Grenzüber-
chreitende Kriminalität wie Menschenhandel, Schleu-
er- und sonstige organisierte Kriminalität wird erleich-
ert. Neben den enormen wirtschaftlichen Schaden, den
as Bundeskriminalamt für 2002 mit 3 Milliarden Euro
eziffert, tritt das große menschliche Leid, das bei den
on Schleuser- und Menschenhandelskriminalität betrof-
enen Menschen, meist Frauen und Kinder, angerichtet
ird.
In der deutschen Rechtsordnung sind die mannigfa-
hen Erscheinungsformen nach Auffassung unser Frak-
ion ausreichend pönalisiert, die Ratifizierung des vorlie-
enden Abkommens stellt lediglich ein rein formales
erfahren dar, das nach unserer Auffassung ohne prakti-
che Handlungsverpflichtung an den nationalen Gesetz-
eber bleibt. Hier ist insbesondere mit dem 37. Straf-
echtsänderungsgesetz vom 19. Februar 2005 zur
ekämpfung des Menschenhandels gute gesetzgeberi-
che Arbeit geleistet worden. Die Diskussion über die
ffektive Bekämpfung von Zwangsheiraten gehört auch
n diesen Zusammenhang. Gesetzliche Initiativen, die
ur Verdeutlichung der eingeführten ausdrücklichen
trafbarkeit führen sollen, wie die aus Baden-Württem-
erg, begrüße ich durchaus. Es muss ein Klima der Miss-
illigung dieses gravierenden Menschenrechtsverstoßes
eschaffen werden.
Schwierig bleibt in allen Fällen der Vollzug; denn die
trafbarkeit alleine verhindert Menschenhandel, Schleu-
erkriminalität und organisierte Kriminalität noch nicht.
chulung und Ausrüstung von Polizei und Staatsanwalt-
chaften sind die unabdingbaren Voraussetzungen für
ine erfolgreiche Bekämpfung. Ein wirkungsvoller Op-
erschutz ist dringend geboten, nicht zuletzt um die Aus-
agebereitschaft der Opferzeuginnen in Sicherheit vor
hren Peinigern zu erhöhen.
In der Denkschrift zum Zusatzprotokoll zur Verhü-
ung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschen-
andels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels,
ind ganz richtig die Länder in die Verantwortung
17458 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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genommen. Insbesondere Art. 6, der sich dem Schutz
und der Hilfe für die Opfer des Menschenhandels wid-
met, verdient es, mit Leben erfüllt zu werden. Die Be-
reitstellung von Mitteln in einem eigenen Haushaltstitel
„Opferzeuginnen“ mit 100 000 Euro, wie es Rheinland-
Pfalz vorsieht, begrüße ich sehr. Andere flankierende
Maßnahmen wie die auskömmliche und verlässliche Fi-
nanzierung von Schutzräumen, wie der Frauenhäuser
und von Beratungsstellen, sind in der praktischen Um-
setzung dringend erforderlich. Frauen und die oft mit be-
troffenen Kinder müssen gestützt und ihnen muss aus
der Opfersituation herausgeholfen werden.
Wichtig wird die Durchführung von Vertragsstaaten-
konferenzen sein, um die Umsetzung dieses Überein-
kommens in den Vertragsstaaten zu kontrollieren und
schließlich auch, um die Kommunikation zur Erleichte-
rung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung zu erhö-
hen. Hier wird die zu erwartende neue Bundesregierung
in die Pflicht genommen werden, an diesen Vertragsstaa-
tenkonferenzen teilzunehmen und hierüber dem Parla-
ment zu berichten. Mit der Ratifizierung des vorliegen-
den UN-Übereinkommens ist es jedoch nicht getan.
Die EU-Richtlinie hinsichtlich strafrechtlicher Sank-
tionen zur Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten
Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt
aus dem Jahre 2002 wartet immer noch auf eine Umset-
zung. Die zögerliche Haltung dieser Bundesregierung ist
mir unerklärlich. Die Richtlinie soll die Bekämpfung il-
legaler Einwanderung praxisgerechter gestalten. Folge
der unterbliebenen Umsetzung ist, dass ein Großteil die-
ser Handlungen in Deutschland straffrei ist, weil die zu-
grunde liegenden Begriffe der unerlaubten Einreise und
des unerlaubten Aufenthaltes strafrechtlich nicht hinrei-
chend bestimmt erscheinen. Hierauf hat der Bundesge-
richtshof in einer Entscheidung Ende April hingewiesen.
Die Folge ist, dass beispielsweise das gewerbsmäßige
Einschleusen von Prostituierten, die der Visumpflicht
unterliegen und nur über ein Besuchsvisum verfügen,
nicht geahndet werden kann. Die Bekämpfung der
Schleuserkriminalität bleibt daher auf der Agenda der
nächsten zu erwartenden Bundesregierung.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital-
funk der Behörden und Organisationen mit Si-
cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG)
(Tagesordnungspunkt 19)
Gerold Reichenbach (SPD): Seit über zehn Jahren
fordern Polizei- und Katastrophenschutzkräfte einmütig
die Einführung des modernen Digitalfunks. Seit fünf
Jahren ist dieses Projekt ganz oben auf der Agenda der
Bundesregierung, aber immer wieder durch die Forde-
rungen und die Haltung der Länder ins Stocken geraten.
Auch die selten erlebte, strikt an der Sache orientierte
Einmütigkeit, mit der 2003 alle Fraktionen die rasche
Einführung des Digitalfunks forderten, konnte daran
nichts ändern.
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Das alte, analoge Funksystem kann problemlos von
nbefugten abgehört werden. Sprachqualität und Daten-
ransportkapazität sind längst nicht mehr Standard. Es
eidet zunehmend an Lieferproblemen bei Ersatzteilen.
Aber seit die Bundesregierung die Einführung des Di-
italfunks BÖS vorantreiben will, bekommen wir einen
iertanz der ganz besonderen Art vorgeführt. Das Pro-
ekt kann erst beginnen, wenn die Finanzverteilung zwi-
chen Bund und Ländern geklärt ist. Die Finanzvertei-
ung kann erst festgelegt werden, wenn die Kostenhöhe
ekannt ist. Die Kosten sind erst bekannt, wenn die Aus-
chreibung des Projektes durchgeführt worden ist. Die
usschreibung ist aber nur machbar, nachdem das Pro-
ekt gestartet ist, was wiederum eine geklärte Finanzver-
eilung voraussetzt. Kurz gesagt: Das Huhn ist die Vo-
aussetzung für das Ei, das Ei wiederum Voraussetzung
ür das Huhn.
Am 26. Juni 2003 hat deshalb der Bundeskanzler den
ersuch unternommen, zusammen mit den Regierungs-
hefs der Länder den Knoten zu durchschlagen, um zu-
indest über eine Dachvereinbarung zur Ausschreibung
u kommen. Das Gremium war sich einig. Postwendend
aben die Finanzminister aller Länder am 11. September
003 ihre Regierungschefs wieder zurückgepfiffen: Erst
üsse die Finanzierung gesichert werden.
Am 24. März 2004 einigten sich dennoch der Bundes-
nnenminister und die Innenminister und -senatoren der
änder auf die „Vereinbarung zur Regelung der Zusam-
enarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit
inheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems
ür alle Behörden und Organisationen mit Sicherheits-
ufgaben in der Bundesrepublik Deutschland“, auch
achvereinbarung genannt. § l dieser Dachvereinbarung
ieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2010 ein flächen-
eckendes Gesamtnetz stehen soll. Umso schlimmer ist,
ass das Huhn-und-Ei-Spiel bei der Finanzierung bald
ieder von vorne losging.
Es ist deshalb zu begrüßen, dass Bundesminister
chily am 18. März 2005 ein weiterer Befreiungsschlag
n der unendlichen Huhn-und-Ei-Debatte gelang: Der
und tritt in Vorlage und wird auf eigene Kosten mit der
eutschen Bahn Telematik als Partner ein Grundnetz
Rumpfnetz – installieren, das etwa die Hälfte des Lan-
es abdeckt. Damit geht der Bund auch finanziell einen
iesenschritt auf die Länder zu, denn er zahlt 50 Prozent
iner Infrastruktur, obwohl er nur weniger als zehn Pro-
ent der Endnutzerstellen wird.
Die Botschaft des Innenministers ist klar: Wir dürfen
icht mehr warten. Wir müssen die Chance nutzen, zur
M 2006 den Führungsebenen wenigstens an den
rennpunkten die neue Technik zur Verfügung zu stel-
en. Nur wenn wir handeln, können wir den flächende-
kenden Betrieb bis 2010 sicherstellen.
Trotz vereinzelter, eher politisch motivierter Kritik
aren am Ende alle Länder im Boot und forderten
leichzeitig, eine zentrale BOS-Stelle einzurichten, die
ie gemeinsame Steuerung übernimmt und die Länder-
eteiligung sicherstellt.
Genau das tun wir heute mit dem Gesetz zu Errich-
ung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behör-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17459
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den und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS).
Statt die Huhn-und-Ei-Debatte zu kultivieren, wollen
wir mit diesem Gesetz das Vorgehen weiter beschleuni-
gen. Und genauso wurde es von den Fachleuten in der
Anhörung, etwa dem Vertreter der Feuerwehren, auch
gesehen.
Die Argumente der Kritiker reaktivieren im Kern die
alte Huhn-und-Ei-Debatte: Erst wenn die Details der
Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Län-
dern festlägen, könne eine Bundesanstalt errichtet wer-
den. Da stellt sich schon die Frage: Bund und welche
Länder? Alle 16 Bundesländer? Wo doch jetzt schon klar
ist, dass sie nicht alle in der ersten Runde dabei sein wer-
den? Also welche? – Es ist den Menschen draußen nicht
zu vermitteln, dass wir vor lauter Bund/Länder-Hick-
hack und Huhn-und-Ei-Debatte die Sicherheit vernach-
lässigen.
Gerade weil das dem Föderalismus geschuldete Aus-
tarieren der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
so schwierig ist, ist das Errichtungsgesetz, über das wir
heute beraten, als Rahmen angelegt, der die Belange der
Länder sicherstellt und der durch das Verwaltungsab-
kommen und die Satzung ausgestaltet werden kann. Das
ist eine der wichtigen Absichten des Gesetzes und liegt
ganz im Sinne der Dachvereinbarung.
Das Errichtungsgesetz ist – das hat die Anhörung er-
geben – sachlich und fachlich geboten. Wir waren durch-
aus offen, über Einzelheiten des Gesetzentwurfs zu re-
den. Einen der wesentlichen Kritikpunkte der Anhörung
haben wir aufgenommen. Durch einen Änderungsantrag
haben wir das parlamentarische Kontrollrecht über den
Haushalt sichergestellt.
In der Anhörung am vergangenen Montag hat mich
schockiert, mit welchem Nachdruck sich der Staats-
sekretär aus dem hessischen Finanzministerium für wei-
teres Zuwarten ausgesprochen hat. Es fielen Sätze wie
„ein Jahr prüfen“ und Ähnliches mehr. Noch mehr alar-
miert hat mich das heftige Nicken aufseiten der Opposi-
tion. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Sol-
len wir die Errichtung eines Bundesamtes wieder ein
Jahr lang zu prüfen? Seit zehn Jahren diskutieren wir die
Materie! Im Interesse der Sicherheit für die Menschen in
unserem Land müssen wir den Prozess jetzt voranbrin-
gen.
Es ist zwar richtig, dass zur Zeit noch eine Abteilung
des Innenministeriums die erforderlichen Schritte der
Ausschreibung durchführt. Aber spätestens im Herbst,
wenn die endgültige Systementscheidung ansteht, ist die
enge Einbindung der Länder erforderlich. Deshalb muss
heute schon der Weg frei gemacht werden für eine Bun-
desanstalt. Wenn wir diese Entscheidung aus formalju-
ristischen Gründen auf die lange Bank schieben, gefähr-
den wir die reibungslose Aufgabenübertragung ohne
Not.
Wir brauchen die Bundesanstalt für Digitalfunk BOS
aus folgenden Gründen jetzt:
Erstens. Wir wollen den Sach- und Fachverstand bün-
deln. Die abzuschließenden Verträge für Planung, Auf-
bau und Betrieb des Digitalfunknetzes müssen optimal
gemanagt werden. Immerhin planen wir das größte zu-
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ammenhängende Digitalfunknetz weltweit. Durch die
undesanstalt kann der erforderliche technische, takti-
che und betriebswirtschaftliche Sachverstand schnellst-
öglich gebündelt und eine kontinuierliche Qualitätssi-
herung gewährleistet werden.
Zweitens. Wir benötigen eine BOS-Stelle als einheit-
ichen Sachwalter der von Bund und Ländern einge-
rachten Interessen und Vermögenswerte. Die Bundes-
nstalt entspricht der „BOS-Stelle“, die zwischen Bund
nd Ländern vereinbart wurde. Auch waren die Länder
ber die Eckpunkte des Gesetzes vorher informiert. Ent-
egen der Behauptungen der Opposition und ihres Sach-
erständigen können die Länder gerade durch die Bun-
esanstalt ihre Interessen und Anforderungen in das
erfahren einbringen.
Drittens. Die Wirtschaft benötigt einen einheitlichen
nd kompetenten Ansprechpartner. Der Ansprechpartner
ür die Wirtschaft besteht momentan in einem 100-köp-
igen Lenkungsausschuss von Bund und Ländern. Das
st nicht gerade übersichtlich.
Die Anhörung zeigte leider ein weiteres Mal: Die
inwände von Teilen der Opposition und ihres hessi-
chen Sachverständigen vermitteln den Eindruck, dass
as Gesetz politisch offensichtlich nicht gewollt ist. Das
lockadeduo Koch/Merkel lässt grüßen!
Den Kritikern, die eine GmbH-Lösung einer Bundes-
nstalt vorziehen, ist klar zu sagen: Nur ein Bundesamt
ietet die Möglichkeit, bei Sicherheitsproblemen und
ersagen des Betreibers hoheitlich einzugreifen. Diese
ption muss bei solch einem sicherheitsrelevanten Sys-
em wie dem BOS-Funk gewährleistet sein.
Den Kritikern der gewählten Betreiberlösung halte
ch entgegen: Gerade diese Lösung bietet auch weiterhin
en geforderten Wettbewerb. Mit ihr machen sich Bund
nd Länder ja gerade nicht von einem Konsortium ab-
ängig, das Betreiber und Lieferant zugleich ist. Siehe
ie Erfahrungen mit Toll Collect!
Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie für das Gesetz!
ine Fortsetzung des Eiertanzes können wir uns nicht
eisten. Diese Endlosdebatte gefährdet unsere Sicherheit.
Die SPD wird alles dafür tun, dass die Einführung des
igitalfunks nicht weiter verzögert wird. Die Errichtung
iner Bundesanstalt ist der nächste Schritt und er ist
achlich und fachlich geboten. Wie einer der Sachver-
tändigen treffend bemerkt hat: „Es ist ein pragmatischer
chritt und damit wird der Handlungsdruck aufrecht-
rhalten.“ Genau das wollen wir. Gegackert, ohne Eier
u legen, wurde genug.
Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Einführung des Digi-
alfunks für die Behörden und Organisationen mit
icherheitsaufgaben war in dieser Legislaturperiode
äufiger Gegenstand der Erörterung in diesem Parla-
ent. Die CDU/CSU hat bereits im Jahre 2003 einen
ntrag zu diesem Thema eingebracht. Wir waren sogar
o weit, dass wir einen fraktionsübergreifenden gemein-
amen Antrag erarbeitet hatten, um unserem gemeinsa-
en Willen zur Einführung des abhörsicheren Funkes
usdruck zu verleihen. Ich kann für mich persönlich und
ür meine Fraktion auch in Anspruch nehmen, dass wir
17460 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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bei unseren, in der Zahl stetig wachsenden Bundeslän-
dern für dieses Projekt geworben und auch das eine oder
andere kritische Gespräch geführt haben. Ich sage dies
deshalb zu Beginn meiner Ausführungen, weil ich für
mich und, wie ich denke, für die meisten der mit der Ma-
terie befassten Kollegen aus diesem Hohen Hause in An-
spruch nehme, dass wir ernsthaft an dem Ziel der zügi-
gen Einführung des Digitalfunkes gearbeitet haben.
Diese Kooperationsbereitschaft hatte jedoch zu unse-
rem großen Bedauern und auch zu unserer Verärgerung
nicht die geringste Wirkung bei dem noch amtierenden
Bundesinnenminister. Im Gegenteil: Bundesminister
Schily hat, so scheint es, jede Gelegenheit gesucht, das
Parlament und – für den Fortgang des Verfahrens noch
schlimmer – die Länder zu brüskieren. Erst preschte er
mit der Einrichtung eines Bundesrumpfnetzes vor, dann
stellte er mit der eigenmächtigen, mit den Ländern nicht
abgestimmten Vergabe des Betriebs des Netzes an die
DB-Telematik uns alle vor vollendete Tatsachen. Am
4. Juli werden wir sehen, ob diese Vorgehensweise recht-
lich haltbar sein wird. Nun wird plötzlich ein Gesetzent-
wurf zur Schaffung einer neuen Behörde vorgelegt und
im Schweinsgalopp durch das Parlament gepeitscht. Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen, machen dies auch noch
mit. Sie lassen sich heute als willenloses Instrument des
Bundesinnenministers gebrauchen und morgen führt sie
der Bundeskanzler am Nasenring durch die Manege.
Die Anhörung am Montag musste auf Druck der Re-
gierungskaolition in größter Eile durchgeführt werden.
Einige der Sachverständigen waren noch nicht einmal in
der Lage, vorab eine schriftliche Stellungnahme abzuge-
ben. Manche in der Anhörung abgegebene mündliche
Stellungnahme fiel ziemlich mager aus, weil sie nur we-
nig Bezug zum Thema hatte. Eine Auswertung der Er-
gebnisse der Anhörung ist kaum möglich, weil bis zur
jetzigen Stunde noch kein Protokoll der Anhörung vor-
liegt, in dem man noch einmal die Argumentation derje-
nigen Experten, die keine schriftliche Stellungnahme ab-
gegeben haben, nachlesen könnte. Dennoch mussten wir
gestern im Innenausschuss und müssen wir heute im Ple-
num über diesen mehrfach nachgebesserten Gesetzent-
wurf beraten. Dieses Vorgehen zeigt ganz deutlich, dass
die Regierungskoalition sich hat zum Briefträger des
Bundesinnenministers hat degradieren lassen – eine ei-
gene gedankliche und inhaltliche Befassung mit den
Grundproblemen, die dieser Gesetzentwurf aufzeigt, fin-
det nicht mehr statt. Das ist der Aufgabe des Parlamentes
nicht angemessen.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der in fast
exemplarischer Weise die Beziehungen zwischen Bund
und Ländern bei einer komplexen Aufgabe zum Gegen-
stand hat. Professor Heckmann hat dies in seinem Vorab-
statement und dann in der Anhörung deutlich herausge-
arbeitet. Ich will darauf noch einmal kurz eingehen.
Es beginnt mit der Frage der Gesetzgebungskompe-
tenz des Bundes. Sie kann wohl nicht alleine auf Art. 73
Ziffer 7 GG in Verbindung mit Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG
gestützt werden. Vielmehr ist die Spezialregelung in
Art. 87 f GG zu beachten; danach wäre aber die
Rechtsform einer Bundesanstalt nicht möglich. Profes-
sor Heckmann hat in seiner Stellungnahme und in sei-
nem Beitrag bei der Anhörung deutlich und zutreffend
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erausgearbeitet, dass wir hier, ähnlich wie in anderen
ereichen der Telekommunikation auch, eine Interde-
endenz zwischen der einzurichtenden Technik und der
nhaltlichen Wahrnehmung der Aufgabe feststellen kön-
en. Ich will das hier aber nur anreißen, weil ich meine,
ass dies am Ende nicht die entscheidende verfassungs-
echtliche Frage ist, jedenfalls nicht für die Errichtung
er Bundesanstalt.
Vielmehr müssen wir uns mit der Frage auseinander
etzen, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bun-
estreue hinreichend Berücksichtigung gefunden hat.
ier liegt meines Erachtens das zentrale verfassungs-
echtliche Problem.
Im föderalen Staat haben Bund und Länder gegensei-
ig Rücksicht zu nehmen und die beiderseitig bestehen-
en Handlungsbefugnisse kooperativ auszuüben. Gerade
eim Projekt Digitalfunk zeigt sich, wie wichtig dieser
rundsatz ist. Es ist für die Sicherheitsbedürfnisse der
undesrepublik nicht denkbar, dass der Bund oder Län-
er für sich alleine ein Sicherheitsnetz installieren, das
it den Sicherheitsnetzen anderer nicht kompatibel ist.
iese Erkenntnis hat ja gerade auch zu den gemeinsa-
en Initiativen geführt. Die Gewährleistung der inneren
icherheit ist eine Aufgabe, die Bund und Länder ge-
einsam wahrzunehmen haben. Auch die Technik, die
ür die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung unbedingt
otwendig ist, muss damit eine gemeinsame Technik
ein. Die durch den Föderalismus gewährleistete Eigen-
tändigkeit der Länder bleibt zwar bestehen, aber es wird
n diesen Bereichen Kooperation auch verfassungsrecht-
ich eingefordert. Alles andere machte auch keinen Sinn.
Die Störmanöver, die ich eingangs beschrieben habe,
erden den Anforderungen an bundestreues Verhalten
icht gerecht. Wenn einer immer mal wieder, einer Profi-
ierungssucht folgend, Schritte verkündet, ohne Abspra-
he mit den anderen Beteiligten, dann verhält er sich
icht bundestreu und belastet das Projekt immer wieder
it unnötigen Störungen.
Der Gesetzentwurf, den die Regierungskoalition im
uftrag des Bundesinnenministers eingebracht hat, wird
benfalls den Anforderungen, die der Grundsatz der
undestreue stellt, nicht gerecht. Es wird aus dem Ge-
etzentwurf nicht ersichtlich, wie und in welchem Um-
ang der Ausgleich von Bundes- und Länderinteressen
rfolgen soll. Vielmehr wird § 7 des Gesetzentwurfs auf
ie noch zu verhandelnden Verwaltungsvereinbarungen
it den Ländern verwiesen, in denen dann die wichtigs-
en Fragen, die uns heute eigentlich interessieren sollten,
eregelt werden.
Ich wüsste aber als Bundespolitiker schon einmal
erne, welche Blankovollmacht ich mit diesem Gesetz-
ntwurf unterschreibe. Genau deshalb stimme ich den
xperten der Anhörung zu, die die Auffassung vertreten,
ass zuerst die Verwaltungsvereinbarung zu schließen ist
nd dann am Ende, wenn die Beteiligungsverhältnisse,
inanzanteile und andere Dinge geklärt sind, der organi-
atorische Rahmen zu schaffen ist. Das sollte im Übri-
en unser Anspruch als Mitglieder des Deutschen Bun-
estages sein; denn diese Anstalt, so sie denn errichtet
ird, kann und wird ja auch erhebliche finanzielle Aus-
irkung auf den Bundeshaushalt bringen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17461
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Die Höhe können wir jetzt noch nicht einmal ansatz-
weise erkennen, weil uns jegliche Informationen über
die Aufteilung der Kosten für die Investitionen und den
Betrieb fehlen und keine Erkenntnisse darüber vorlie-
gen, in welcher Höhe sich der Bund und die Länder da-
ran beteiligen. Auch die Frage, wer welche Stimmrechte
im Verwaltungsrat dieser Anstalt hat, wo der Bund al-
leine entscheidet und wo die Länder ein Mitspracherecht
haben – all das ist aus diesem Gesetzentwurf noch nicht
einmal ansatzweise erkennbar. Das sind aber Dinge, die
wir vorher wissen sollten.
Zwei der in der Anhörung weiter zu Tage getretenen
handwerklichen Schnitzer, die dieser Gesetzentwurf be-
inhaltete, sind von Ihnen bereinigt worden, nämlich die
Frage der erstmaligen Bestellung des Präsidenten und
des Verwaltungsrates sowie die haushaltsrechtlichen Be-
fugnisse des Parlaments. Ich will allerdings auch sagen,
dass dies bereits der zweite Änderungsantrag war; der
erste lag schon auf dem Tisch, da war die Tinte noch
nicht trocken. Auch dies zeigt, dass hier etwas mit heißer
Nadel gestrickt wurde, das nicht bis ins Letzte durch-
dacht ist.
Dies gilt auch für die Besoldung des Präsidenten und
der beiden Vizepräsidenten. Es ist nicht ersichtlich, wo-
rin die Besoldung nach B 5 begründet ist. Der Bundes-
rechnungshof kommt jedenfalls mit überzeugender Be-
gründung zu dem Ergebnis, dass über diese Höhe der
Besoldung noch einmal nachgedacht werden muss. Prä-
sidenten anderer großer Bundesbehörden werden jeden-
falls niedriger besoldet. Aber wir hatten ja auch schon
den Fall, dass die Besoldung eines Vizepräsidenten sich
nicht an den Aufgaben, sondern an der Person ausrich-
tete.
Am Ende will ich auf den Einwand eingehen, die Er-
richtung des Bundesanstalt sei zur Beschleunigung der
Einführung des Digitalfunkes erforderlich. Hierzu zwei
Bemerkungen:
Erstens. Dieser Einwand kann uns nicht dazu veran-
lassen, einem Gesetz zuzustimmen, dessen verfassungs-
rechtliche Grundlage zweifelhaft und dessen inhaltliche
Ausgestaltung unvollkommen ist. Ich teile ausdrücklich
nicht die Auffassung zweier Sachverständiger, dass die
rechtliche Fehlerfreiheit des Gesetzes nicht so wichtig
sei. Für mich als Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist
gerade dies eine zentrale Grundlage meines Handelns –
und dies sollte im Übrigen auch bei Mitarbeitern der
Exekutive so sein. Deshalb würde ich heute auch dann
nicht zustimmen, wenn große Eile geboten wäre. Hier
muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.
Zweitens ist es auch nicht richtig, dass das Verfahren
der Einführung des Digitalfunkes von der Errichtung der
Bundesanstalt berührt wird. Das Vergabeverfahren läuft
derzeit schon; es wird durch die Errichtung der Bundes-
anstalt weder beschleunigt noch behindert. Keiner der
Sachverständigen hat mit überzeugenden Argumenten
die Auffassung des Bundesrechnungshofs, der meine
Auffassung teilt, widerlegen können. Im Gegenteil, am
Ende der Anhörung war ein Experte mit ursprünglich an-
derer Überzeugung auch der Auffassung, dass man die
Anstalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht brauche. Im
Übrigen ist auch mit den Ländern besprochen, dass die
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rrichtung der Betreiberorganisation am Ende des Ver-
ahrens steht, jedenfalls erst dann kommt, wenn die Ver-
altungsvereinbarung steht. Ich will hier noch einmal
usdrücklich betonen: Wenn die Bundesregierung der
uffassung ist, dass Eilbedürftigkeit besteht, dann hätte
ie auch einen Vertreter in die Anhörung schicken kön-
en. Er oder sie hätte die Möglichkeit gehabt, dort den
tandpunkt der Bundesregierung zu vertreten. Aber der
inister hat es offensichtlich nicht für notwendig befun-
en, einen Vertreter des Ministeriums in die Anhörung
u entsenden. Auch daraus mag jeder seine eigenen
chlüsse ziehen.
Ich fasse zusammen: Es bestehen erhebliche Zweifel
echtlicher Art an diesem Gesetzentwurf, den der Ex-
erte Professor Heckmann als verfassungswidrig einge-
tuft hat. Es ist ferner die behauptete Eilbedürftigkeit
nd der verfahrensbeschleunigende Effekt nicht nachge-
iesen und zuletzt verstößt dieses Vorgehen erneut ge-
en die Absprachen, die Bund und Länder miteinander
etroffen haben. Wir können dieses Projekt nur gemein-
am mit den Ländern verwirklichen. Daher muss gegen-
eitig wieder eine Basis des Vertrauens hergestellt wer-
en; das will auch unsere Verfassung so. Mit der
ustimmung zu diesem Gesetzentwurf würden wir den
undesinnenminister beim erneuten Bruch seiner
ereinbarungen unterstützen. Auch dies kann ernsthaft
iemand von uns verlangen.
Wir lehnen den Entwurf dieses Rumpfgesetzes für das
umpfnetz ab.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Das gegenwärtige Funksystem der Behör-
en und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS,
eruht auf der analogen Funktechnik. Diese Analogtech-
ik kann wichtige Anforderungen nicht mehr erfüllen
ie Abhörsicherheit, Übertragung von Daten, bundes-
eite Kommunikation, einsatzbezogene dynamische
ruppenbildung, direkte Einzelverbindungen mit ande-
en Funkteilnehmern oder Teilnehmern im öffentlichen
etz. Bund und Länder wollen deshalb ein bundesweit
inheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem er-
ichten und betreiben. Hierzu haben der Bundeskanzler
nd die Regierungschefs der Länder am 26. Juni 2003
eschlossen, die Voraussetzungen für die schrittweise
inführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks zu
chaffen und den Analogfunk nach einer Migrations-
hase abzulösen.
Dieser Prozess gestaltete sich und gestaltet sich noch
mmer sehr beschwerlich. Vor allem war bislang die Re-
elung der Kostenfrage ein Hemmschuh. Wir begrüßen,
ass der Bundesinnenminister das Heft des Handelns in
ie Hand genommen hat und ein Rumpfnetz bereitstellen
ill, dem sich nach und nach die Länder anschließen
önnen.
Mit dem rot-grünen Gesetzesentwurf setzen wir den
eschluss der IMK vom 18. März 2005 zur Gründung
iner Auftraggeberkommission um. Unabhängig davon,
elche Technologie gewählt wird und wie die Ausge-
taltung von Verträgen mit Dritten und das Vergabever-
ahren aussehen, ist es erforderlich, dass die Interessen
er Nutzer des Digitalfunk BOS – Bund und Länder –
rganisatorisch gebündelt wahrgenommen werden. Dies
17462 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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geschieht durch die Einrichtung einer Bundesanstalt. Sie
fungiert als Auftraggeberin bei allen Beschaffungsvor-
gängen im Zusammenhang mit Aufbau und Betrieb des
Digitalfunks BOS und ist Sachwalterin des Zweckver-
mögens, das im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird.
Es ist uns wichtig, die Länderinteressen ausreichend zu
berücksichtigen. Dies ist durch die Wahl der Rechtsform
„Anstalt“ gewährleistet: Die Bundesanstalt übernimmt
nach Maßgabe eines zu schließenden Verwaltungsab-
kommens die Wahrnehmung der entsprechenden Aufga-
ben für die Länder. Zugleich können die Länder über die
Vizepräsidenten Einfluss nehmen auf Entscheidungsvor-
gänge. Nur im Konsens mit den Ländern kann ein bun-
desweites Digitalnetz mit gleicher Technik und gleichen
Standards verwirklicht werden. Die Anhörung hat erge-
ben, dass die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts die sinnvollste Variante ist. Hierfür sprechen un-
ter anderem steuerrechtliche und kartellrechtliche
Gründe, aber auch die Möglichkeit der umfassenden
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht.
Mit einem Änderungsantrag haben wir sichergestellt,
dass die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet ist;
das Haushaltsrecht des Parlamentes und die Kontrolle
durch den Bundesrechnungshof wurden gestärkt. Durch
Transparenz und Kontrolle wollen wir sicherstellen, dass
auch im Verfahrensverlauf die Kostenentwicklung und
die Gewährleistung der Leistungen jederzeit überprüft
werden können.
Wir begrüßen, dass nun endlich nach einer langen
Zeit der föderalen Blockade die Einführung des Digital-
funks vorangetrieben wird. Bis zur Fußball-WM 2006
können erste regionale Netze in Betrieb genommen wer-
den. Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ernst Burgbacher (FDP): In Windeseile versucht
die rot-grüne Koalition, den Gesetzentwurf zur Errich-
tung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk durch den
Bundestag zu treiben, den ein Sachverständiger in der
Anhörung des Innenausschusses am Montag dieser Wo-
che aufgrund seiner handwerklichen Mängel als
„Rumpfgesetz“ – in Analogie zu dem von Bundesinnen-
minister Schily angekündigten „Rumpfnetz“ – bezeich-
net hat.
Zur Erinnerung: In seiner Sitzung vom 1. Juni be-
schloss das Kabinett die Errichtung einer Bundesanstalt
für den Digitalfunk. Der entsprechende Gesetzentwurf
wurde am 2. Juni von den Regierungsfraktionen im Bun-
destag eingebracht und ohne Aussprache an die Aus-
schüsse verwiesen. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion
hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine
Anhörung durchgeführt. Gegen den Widerstand der
Unionsfraktion und der FDP-Fraktion wurde als Zeit-
punkt für die Anhörung der 27. Juni festgelegt. Dieses
„Durchpeitschen“ durch das parlamentarische Verfahren
wird der Bedeutung und Tragweite des Themas Digital-
funk für die Behörden und Organisationen mit Sicher-
heitsaufgaben nicht gerecht.
Es handelt sich offenkundig wieder einmal um einen
Alleingang Otto Schilys in Sachen Digitalfunk. Noch bis
vor kurzem war in allen Gesprächen und Diskussionen
im Bundestag wie im Ausschuss nie die Notwendigkeit
der Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk
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iskutiert worden. Jetzt, am voraussichtlichen Ende der
ot-grünen Amtszeit, soll auf den letzten Metern noch
chnell eine weitere Behörde installiert werden. Warum,
leibt unklar – wenn man davon absieht, dass noch rasch
ie lukrativen Posten eines Präsidenten und Vizepräsi-
enten dieser neuen Behörde mit den Besoldungsstufen
5 und B 2 geschaffen werden.
Wie wichtig es war, eine Anhörung durchzuführen,
eigen die nachfolgenden Beispiele: Ohne Anhörung
nd Änderungsantrag hätten Sie, liebe Kolleginnen und
ollegen von Rot-Grün, die Bundesanstalt in die sichere
andlungsunfähigkeit geschickt. Die Anstalt wäre we-
er in der Lage gewesen, sich eine Satzung zu geben,
och hätte ein Präsident bestellt werden können. Auch
ätten Sie das Budgetrecht des Parlaments ausgehebelt.
esentliche Bestimmungen der Bundeshaushaltsord-
ung, wie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der
parsamkeit, wären einfach ausgesetzt worden, die Ver-
flichtung zur Aufstellung eines Haushalts- bzw. Wirt-
chaftsplans wäre entfallen. Parlamentarische Kontrolle
ätte so nicht mehr stattfinden können.
Ihre jetzigen Änderungsanträge beseitigen die größ-
en Schnitzer. Doch wer sagt uns, dass im Gesetzentwurf
icht noch weitere Ungereimtheiten schlummern bzw.
urch Ihre hastig vorgenommenen Änderungen neue hi-
eingeraten sind?
Ich kann im Übrigen nicht erkennen, dass die Länder
nd ihre Interessen angemessen eingebunden und be-
ücksichtigt worden sind, zumal dem Bundesrat die
öglichkeit genommen worden ist, frühzeitig Stellung
u diesem Gesetzentwurf zu beziehen, da er nicht, wie
u erwarten gewesen wäre, von der Bundesregierung,
ondern von den Koalitionsfraktionen eingebracht wor-
en ist. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Länder zu-
ünftig einbezogen werden sollen. Geschehen soll dies
urch Verwaltungsabkommen. Doch das ist im Moment
och leeres Papier. Nicht einmal Eckpunkte stehen fest.
Auch ist zu kritisieren, dass mögliche Alternativen zu
iner Bundesanstalt, zum Beispiel eine GmbH-Lösung,
it dem Gesetz ausgeschlossen werden. Unklar ist auch,
ie sich die Errichtung einer Bundesanstalt auf das lau-
ende Vergabeverfahren auswirken wird. Jedenfalls wird
ie das Vergabeverfahren nicht beschleunigen, dafür aber
it neuen Unsicherheiten befrachten. Die Vergabe- und
artellrechtlichen Probleme scheinen so beachtlich, dass
uf Nachfrage in der Anhörung kein Sachverständiger
efahren ausschließen konnte. Schon um den sicheren
eg zu gehen, sind wir gehalten, jedenfalls zum jetzigen
eitpunkt auf die Errichtung der Bundesanstalt zu ver-
ichten.
In einer Kleinen Anfrage hat die FDP-Bundestags-
raktion diese und weitere ungeklärte Fragen aufgegrif-
en. Die Antwort der Bundesregierung liegt leider noch
icht vor.
Sollten die Pläne von Bundesminister Schily Wirk-
ichkeit werden, erleben wir erneut – wie so oft in der
ot-grünen Politik – einen Sieg der Bürokratie über die
ernunft. Denn nach allem steht fest: Die Errichtung
iner Bundesanstalt für den Digitalfunk kann allenfalls
m Ende des Weges stehen, nicht jedoch an dessen An-
ang. Sonst hätten wir die paradoxe Situation, dass es
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17463
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zwar schon eine Behörde, aber noch kein einziges Digi-
talfunkgerät gibt. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt den
vorgelegten Gesetzentwurf daher ab.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Inneren: Die Bundesregierung hat mit
der Einführung des Digitalfunks für Polizei, Feuerweh-
ren und Rettungsdiensten begonnen: Die Abstimmung
zwischen Bund und Ländern zu operativ taktischen Fra-
gen ist abgeschlossen. Das Vergabeverfahren für die
Systemtechnik ist in vollem Gang, eine stattliche Anzahl
von Unternehmen haben ihre Teilnahmeanträge abgege-
ben. Die Vertragsverhandlungen mit dem Betreiber des
Digitalfunks werden in Kürze abgeschlossen sein. Die
Standorte, die für die Fußballweltmeisterschaft mit dem
Digitalfunk versorgt werden, sind festgelegt. Der Beginn
des Netzaufbaus ist für Anfang 2006 geplant. Und: Das
Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern
soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.
Der veraltete Analogfunk wird somit abgelöst.
Das Gesetz, über das heute abgestimmt wird, stellt ei-
nen weiteren Meilenstein dar: Ich meine damit die Grün-
dung der „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behör-
den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“.
Nach der jahrelangen zeitraubenden Diskussion über
die Kostenverteilung ist es durch die Initiative der Bun-
desregierung Anfang des Jahres gelungen, den Durch-
bruch zu erzielen. Diese Initiative des Bundes hat fol-
gende Eckdaten: Der Bund übernimmt die Errichtung
und den Betrieb des Digitalfunknetzes, sodass rund
50 Prozent jeder Landesfläche mit einer Grundausstat-
tung abgedeckt ist. Die Bahntochter DB Telematik wird
mit dem Betrieb des bundesweit einheitlichen Digital-
funknetzes beauftragt. Sie verfügt über das Know-how
und die Erfahrung im Umgang mit einem bundesweit
flächendeckenden Hochsicherheitsnetz. Die Länder kön-
nen aus den vom Bund abgeschlossenen Rahmenverträ-
gen ihre Bedarfe geltend machen. Die Beteiligungs-
rechte der Länder an der Auftraggeberorganisation
werden angemessen ausgestaltet.
Diesen Vorschlag haben die Innenminister und -sena-
toren der Länder grundsätzlich angenommen. Die IMK
hat dies im März beschlossen.
Damit komme ich zum Gesetz über die Errichtung der
Bundesanstalt: Kritiker meinen, dass es in Zeiten der
Verschlankung der Verwaltung und Verwaltungsmoder-
nisierung überflüssig sei, eine neue Behörde zu errich-
ten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Bundesanstalt
ist ein wichtiger Eckpfeiler des Digitalfunks in Deutsch-
land.
Erstens. Die sofortige Gründung der Anstalt ist für
den Fortgang des Projekts erforderlich. Ein Aufschub
würde einen Entscheidungsstau bis Anfang nächsten
Jahres verursachen. Dies ist für die Sicherheit unseres
Landes schlicht unvertretbar.
Zweitens. Die Bundesanstalt bildet den organisatori-
schen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern untereinander.
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Drittens. Sie sichert auch die Wahrung der Interessen
on Bund und Ländern gegenüber den zukünftigen Auf-
ragnehmern.
Viertens. Sie ermöglicht, dass die Verträge schnellst-
öglich – entsprechend dem Zeitplan – umgesetzt wer-
en können.
Selbstverständlich haben wir sehr umsichtig geprüft,
b eine GmbH ausreicht oder eine Abteilung innerhalb
iner vorhandenen Organisation mit den Aufgaben be-
raut werden sollte. Dies wäre sicherlich schneller und
uch einfacher gewesen, aber eben nach unserer Über-
eugung weder angemessen noch zweckmäßig.
Die Bundesanstalt übernimmt ganz wesentliche Auf-
aben – unter Wahrung der Interessen und der Beteili-
ungsrechte der Länder –: Sie ist Sachwalterin der vom
und und den Ländern eingebrachten Vermögenswerte
nd ist Sachwalterin des Vertragsmanagements. Sie über-
immt die Steuerung und Koordinierung der Errichtung
nd des Betriebs des Digitalfunks. Bei ihr konzentriert
ich der erforderliche technische, taktische und betriebs-
irtschaftliche Sachverstand. Sie gewährleistet die
ontinuierliche Qualitätssicherung sowie die klare Zu-
eisung von Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verant-
ortlichkeiten.
Dezentral können noch die diversen analogen Funk-
etze betrieben werden.
Mit den Anforderungen an das eine neue bundesweite
ochsicherheitsnetz lässt sich eine solche Struktur nicht
ehr vereinbaren. Eine zentrale Stelle muss dies über-
ehmen. Über diese Notwendigkeit wurde auch sehr
chnell Einigkeit auf der Fachebene und auf der Lei-
ungsebene erzielt.
Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass die Grün-
ung der Anstalt in Umsetzung der Beschlüsse der
taatssekretäre von Bund und Ländern erfolgt – und
war der A- wie auch B-Länder.
Von daher sind die Angriffe aus den Reihen der Op-
osition, die die Errichtung der Behörde kritisieren,
chwer nachvollziehbar („hochgradiger Blödsinn“, MdB
affke, zitiert in der „Kölnischen Rundschau“ vom
6. Juni 2005).
Ich will auf einen weiteren Aspekt eingehen: Das ge-
lante Digitalfunknetz für die BOS in Deutschland wird
as größte weltweit sein. Für den Innovationsstandort
eutschland ist es deshalb von besonderer Bedeutung,
ass dieses Projekt ein Erfolg wird.
Lassen Sie dieses für die Sicherheitsarchitektur unse-
es Landes wichtige Thema nicht zum Spielball politi-
cher Interessen werden! Wir haben jetzt die Möglich-
eit, die Einführung des Digitalfunks für die BOS
esentlich voranzutreiben und müssen diese Chance
etzt auch nutzen.
Molière hat einmal gesagt: „Wir sind nicht nur für das
erantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was
ir nicht tun“.
Angesichts der Bedrohung durch den internationalen
errorismus sind wir es den Bürgern unseres Landes
owie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
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Sicherheitsbehörden schuldig, ihnen rasch ein modernes
Kommunikationssystem zur Verfügung zu stellen. Daher
appelliere ich an Sie: Werden Sie Ihrer Verantwortung
gerecht und stimmen Sie für diesen Gesetzentwurf!
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Gelände um das
Brandenburger Tor als Ort des Erinnerns an
die Berliner Mauer, des Gedenkens an ihre Op-
fer und der Freude über die Überwindung der
deutschen Teilung (Tagesordnungspunkt 20)
Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Ich glaube, der
Fall der Berliner Mauer hat uns Deutschen die glück-
lichsten Stunden des 20. Jahrhunderts beschert. Mit Mut,
Besonnenheit und unbändigem Willen zur Freiheit ha-
ben die Menschen in der DDR dieses Werk vollbracht.
Es ist letztendlich auch die historische Leistung der
Union von CDU und CSU – und unseres Altbundeskanz-
lers Helmut Kohl –, dass die Wiedervereinigung des Va-
terlandes nie aufgegeben wurde.
Für Bürger in der ehemaligen DDR war das Branden-
burger Tor, das durch die menschenverachtende Mauer
versperrt war, das Synonym für den Weg in die Freiheit.
Ich spreche aus eigener Erfahrung. Wenn wir das eine
oder andere Mal mit unserem Trabbi nach Berlin gekom-
men sind, dann war in der Wilhelmstraße Endstation.
Wie haben das Brandenburger Tor, das mit Sichtblenden
versperrt war, in der Ferne sehen können. Dann haben
wir uns schon gefragt, ob dieses Tor wohl eines Tages
für den Weg in die Freiheit geöffnet wird?
Brandenburger Tor und Berliner Mauer sind nach
meiner Überzeugung in der Betrachtung der deutschen
Nachkriegsgeschichte untrennbar miteinander verbun-
den. Dazu sei an folgende Ereignisse, in denen das Tor
im Brennpunkt der deutschen Geschichte stand, erinnert:
Kapitulation am 8. Mai 1945, Volksaufstand in der DDR
am 17. Juni 1953, Mauerbau am 13. August 1961, Zu-
sammenbruch des DDR-Regimes am 9. November
1989, Wiedereröffnung des Tores nach 28-jähriger Sper-
rung durch die Berliner Mauer am 22. Dezember 1989.
Es war der Beitrag vieler, dass das passiert ist. Dazu
waren auch der Mut, die Besonnenheit und der unbän-
dige Wille zu Freiheit und Demokratie der Bürgerbewe-
gung in der ehemaligen DDR wichtig. Selbst mit Frie-
densgebeten, die wir gemeinsam gestaltet und
durchgeführt haben, als die Mauer noch stand, war ein
gewisses Risiko verbunden. Niemand wusste, wie es
ausgehen würde.
Doch dann war es soweit. Das DDR-Regime brach
zusammen. Die Grenzen öffneten sich. Wir DDR-Bürger
strömten in den Westen. Ausgelassene Menschen tanzten
auf der Mauer vor dem Brandenburger Tor. Gerade hier
sollte die Mauer nun fallen. Gerade hier wollte man die
neu gewonnene Freiheit feiern.
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Das Brandenburger Tor war lange das Symbol der
eilung, nun sollte es die wiedergewonnene Freiheit und
inheit demonstrieren.
Inzwischen wurde die Mauer nach der Wende konse-
uent aus dem Berliner Stadtbild verbannt. Heute erin-
ern nur noch wenige, schwer zu findende Abschnitte an
ie Dimension dieses menschenverachtenden Bauwerks.
amit droht die Erinnerung an die Teilung des deutschen
olkes, die Teilung der Hauptstadt Berlin und Deutsch-
ands zu schwinden. Insbesondere für junge Menschen,
ie die Mauer und den Todesstreifen nicht aus eigener
rfahrung kennen, gibt es nur wenige Gelegenheiten ei-
er unmittelbaren Auseinandersetzung mit Teilung
Mauer – Wiedervereinigung des deutschen Volkes und
eutschlands.
Doch Erinnerung und Bewahrung sind notwendig und
s gibt ein großes Bedürfnis dazu. Dies zeigen die hohen
esucherzahlen des privaten Mauermuseums am Check-
oint Charlie und der Mauergedenkstätte Bernauer
traße.
Darüber hinaus haben die Menschen das Bedürfnis,
ich an zentraler Stelle an die Mauer zu erinnern und
ich mit ihren Folgen auseinander zu setzen. Berliner
nd Touristen besuchen das Brandenburger Tor, das na-
ionale und einzigartige Symbol der deutschen Ge-
chichte. Denn seit seiner Fertigstellung bis zum Fall der
auer spiegeln sich gleichermaßen die Höhen und Tie-
en deutscher Geschichte in ihm. Und es ist zu einer na-
ionalen Pilgerstätte geworden.
Daher ist es auch so wichtig, dass wir darüber nach-
enken, wo wir unserer Toten, die an der Mauer ihr Le-
en verloren haben, letztendlich am besten gedenken
önnen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Möglichkeit
esteht, in unmittelbarer Nähe zum Brandenburger Tor
ine Tafel mit den Namen zu errichten. Dort gibt es be-
eits einen „Raum der Stille“, der dafür gut geeignet
äre.
Die Freude darüber, dass die Mauer niedergerissen
urde, wird durch die Bilder, die um die Welt gegangen
ind, dokumentiert. Auf diesen Bildern sind Menschen
u sehen, die am Brandenburger Tor auf der Mauer und
en Panzersperren tanzen. Das ist das Sinnbild der epo-
halen Veränderungen der Tage im November 1989.
uch das könnte künstlerisch bearbeitet werden.
Ein anderer interessanter Ort für eine Dokumentation
äre die U-Bahn-Station unweit des Brandenburger
ores, die sich zurzeit im Bau befindet. Dort bestünden
öglichkeiten, um darzustellen, wie diese menschenver-
chtende Mauer konzipiert war. Insgesamt sollte man
ber entsprechende Rahmenbedingungen für eine Aus-
chreibung nachdenken.
Ich freue mich sehr, dass wir so viele Unterstützer ge-
unden haben. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam mit
em Berliner Abgeordnetenhaus und dem Senat im Rah-
en eines gesamten Gedenkstättenkonzeptes eine gute
ösung finden wollen. Daher bin ich froh und optimis-
isch, dass uns das nach der voraussichtlich vorgezoge-
en Bundestagswahl ab Oktober dieses Jahres gelingen
ird.
17464 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
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184. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10