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    Plenarprotokoll 15/184 Tagesordnungspunkt 4: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Olaf Scholz, Erika Simm, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergü- tungen (Vorstandsvergütungs-Offenle- gungsgesetz – VorstOG) (Drucksachen 15/5577, 15/5860) . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Energiepolitik für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 15/4844) . . . . . . . . . . . . . . .17306 C 17313 B 17315 B 17315 D 17317 B Deutscher B Stenografisch 184. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Ursula Lietz, Dr. Dieter Thomae und Rainer Brüderle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Helmut Brandt und Dr. Michael Terwiesche . . . . . . Benennung des Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff als Mitglied und der Abgeord- neten Monika Griefahn als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat des Deutsch- Französischen Jugendwerks . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 2, 10 und 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . O D D S A 17305 A 17305 B 17305 B 17305 B 17305 C 17305 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Rainer undestag er Bericht ung en 30. Juni 2005 t : Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge- setzes zur Stärkung der Eigentümer- rechte einer Aktiengesellschaft (1. Ei- gentümerrechte-Stärkungsgesetz – EigStärkG) (Drucksachen 15/5582, 15/5860) . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17306 C 17306 D 17308 B 17310 B 17311 A 17312 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Karl-Josef Laumann, II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Auswir- kungen des weltweiten Energie- und Ressourcenbedarfs auf die globale Kli- maentwicklung (Drucksachen 15/3740, 15/5809) . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Jah- resgutachten 2003 „Welt im Wandel – Energiewende zur Nachhaltigkeit“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundes- regierung „Globale Umweltverände- rungen“ (Drucksache 15/4155) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung (Drucksachen 15/5567, 15/5852) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuchs (… StrRÄndG) (Drucksachen 15/5653, 15/5856) . . . . . . . c) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Zwanzigs- ten Gesetzes zur Änderung des Um- satzsteuergesetzes (Drucksachen 15/5444, 15/5863, 15/5864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d e f g h i j 17317 B 17317 B 17317 C 17319 C 17322 A 17323 B 17325 A 17326 D 17328 B 17329 D 17331 C 17333 C 17333 D 17334 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuerge- setzes (Drucksachen 15/5558, 15/5812, 15/5863, 15/5864) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Conterganstif- tung für behinderte Menschen (Con- terganstiftungsgesetz – ContStifG) (Drucksachen 15/5654, 15/5851) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 10. November und 19. Dezem- ber 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Öster- reich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Ge- fahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (Drucksachen 15/5568, 15/5843) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 25. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen (Drucksachen 15/5518, 15/5833) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Straffung der Um- weltstatistik (Drucksachen 15/5538, 15/5848) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dün- gemittelgesetzes und des Saatgutver- kehrsgesetzes (Drucksachen 15/5655, 15/5835) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 15/5669, 15/5850) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs 17334 B 17334 C 17334 D 17335 A 17335 B 17335 C 17335 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 III eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (Drucksachen 15/5226, 15/5539, 15/5849) k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Thomas Dörflinger, Hubert Deittert, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Energieeffizienz in Gebäuden steigern – Unbürokratische Energieausweise ent- wickeln (Drucksachen 15/4506, 15/5849) . . . . . . . l) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Finanzaus- gleichsgesetzes (Drucksachen 15/4739, 15/5615) . . . . . . . m) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Annette Faße, Bettina Hagedorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Familienurlaub in Deutschland zukunftsfähig gestalten (Drucksachen 15/5685, 15/5862) . . . . . . . n) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Kerstin Griese, Rita Streb-Hesse, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Zukunft unseres Landes sichern – Ein kindergerechtes Deutschland schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe- Krüger, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte in Deutschland stär- o p 17336 A 17336 B 17336 C 17336 D ken – Erklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention zurücknehmen – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Ak- tionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Nationaler Aktions- plan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010 (Drucksachen 15/5341, 15/4724, 15/5348, 15/4970, 15/5806) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen – Teil- habe und Selbstbestimmung weiter stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Teil- habe von Menschen mit Behinde- rungen am öffentlichen Leben kon- sequent sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sexu- elle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung wirksam unterbinden und Hilfsangebote für Betroffene verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Ad- dicks, Rainer Brüderle, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Fahrkarten- und Ticketkauf verhindern – Teilhabe ermöglichen (Drucksachen 15/5463, 15/4927, 15/4928, 15/5460, 15/5842) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- 17336 D 17337 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 nungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Aus- bau der Schienenwege 2004 (Drucksachen 15/4621, 15/5780) . . . . . . . q) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Geplanter Handel mit Eizellen Entschließung des Europäischen Parla- ments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen (EuB-EP 1178) (Drucksachen 15/5513 Nr. 1.1, 15/5750) r) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft zu dem An- trag der Abgeordneten Holger Ortel, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Die Situation der Fi- scherei durch nachhaltige Bewirtschaf- tung verbessern (Drucksachen 15/5587, 15/5760) . . . . . . . s) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Einwilligung gemäß § 12 Abs. 3 des Hochschulbauförde- rungsgesetzes in die Verwendung von Bundesmitteln für die Gemeinschafts- aufgabe Hochschulbau für die gemein- same Forschungsförderung nach Art. 91 b des Grundgesetzes (Drucksachen 15/5170, 15/5651) . . . . . . . t) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Mitteilung der Kom- mission Weiterentwicklung der Luftfahrtau- ßenpolitik der Gemeinschaft (KOM (2005) 79 endg.; Ratsdok. 7214/05 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Mitteilung der Kom- mission an das Europäische Parla- ment und den Rat Ein Rahmen für den Ausbau der Luftverkehrsbeziehungen mit der Russischen Föderation (KOM (2005) 77 endg.; Ratsdok. 7369/05 u v w x y 17338 B 17338 C 17338 C 17338 D – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Mitteilung der Kom- mission Eine Zivilluftfahrtpolitik der Ge- meinschaft gegenüber der Volksre- publik China – Stärkung der Zu- sammenarbeit und Öffnung der Märkte KOM (2005) 78 endg.; Ratsdok. 7378/ 05 (Drucksachen 15/5297 Nr. 2.25, Nr. 2.34, Nr. 2.35, 15/5751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage und zur Änderung der Ge- werbeabfallverordnung (Drucksachen 15/5542, 15/5634 Nr. 2.5, 15/5748) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Achtundsechzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertvierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschafts- verordnung – (Drucksachen 15/5529, 15/5634 Nr. 2.1, 15/5530, 15/5634 Nr. 2.2, 15/5753) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (Drucksachen 15/5541, 15/5634 Nr. 2.4, 15/5787) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverord- nung (Drucksachen 15/5540, 15/5634 Nr. 2.3, 15/5788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Landwirt- schaftliche Verwertung von Klär- schlamm sachgerecht handhaben (Drucksache 15/5590) . . . . . . . . . . . . . . . 17339 A 17339 B 17339 C 17339 D 17340 A 17340 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 V z) – zf) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 216, 217, 218, 219, 220, 221 und 222 zu Petitionen (Drucksachen 15/5739, 15/5740, 15/5741, 15/5742, 15/5743, 15/5744, 15/5745) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wärmebereich für den Klimaschutz erschließen – Erneu- erbare Energien marktwirtschaftlich einbeziehen (Drucksache 15/5731) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zu dem Antrag der Abgeordne- ten Katherina Reiche, Hubert Hüppe, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versiche- rungen (Drucksachen 15/543, 15/5866) . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (Drucksachen 15/5666, 15/5761 Nr. 2.1, 15/5867) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Gegen Gewalt und Vertreibungen in Simbabwe – Die Afri- kanische Union muss handeln (Drucksache 15/5830) . . . . . . . . . . . . . . . . e) – j) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 223, 224, 225, 226, 227 und 228 zu Petitionen (Drucksachen 15/5836, 15/5837, 15/5838, 15/5839, 15/5840, 15/5841) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- b c D D A H K D T a 17340 A 17341 A 17341 A 17341 B 17341 C 17341 C SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleuni- gung der Umsetzung von öffentlich- privaten Partnerschaften und zur Ver- besserung gesetzlicher Rahmenbedin- gungen für öffentlich-private Partner- schaften (Drucksachen 15/5668, 15/5859) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Fricke, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Privatisierung und öffentlich- private Partnerschaften (Drucksachen 15/2601, 15/5859) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Hartmut Schauerte, Christian Freiherr von Stetten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wachstumsstra- tegie für Deutschland: Public Private Partnership weiterentwickeln und nun- mehr realisieren – Infrastruktur opti- mieren, Investitionsstau auflösen (Drucksachen 15/5676, 15/5861) . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Politischen Islamismus 17342 A 17342 B 17342 B 17342 C 17343 C 17344 D 17345 D 17346 C 17347 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 bekämpfen – Verfassungstreue Mus- lime unterstützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Klaus Haupt, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kulturelle Vielfalt – Universelle Werte – Neue Wege zu einer rationalen Integra- tionspolitik (Drucksachen 15/4394, 15/4260, 15/4401, 15/5238) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer gemein- samen Datei der deutschen Sicherheits- behörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extre- mismus und Terrorismus (Anti-Terror- Datei-Gesetz) (Drucksachen 15/4413, 15/5239) . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Eidesleistung bei Einbürge- rungen (Drucksache 15/5020) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eidesleistung bei Einbürgerungen (Drucksache 15/5225) . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Arbeit b D D W G P T a b c 17349 C 17349 D 17349 D 17350 A 17350 A 17352 B 17354 A 17355 C 17356 C 17357 B 17358 D 17359 A schaffen – Sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Dynamik im europäi- schen Binnenmarkt für Dienstleistun- gen verbessern (Drucksache 15/5832) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Vermerk des Generalsekretariats des Rates für die Gruppe „Wettbe- werbsfähigkeit und Wachstum“ Vorschlag für eine Richtlinie des Euro- päischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt Ratsdok. 5161/05 (Drucksachen 15/5172 Nr. 1.10, 15/5865) r. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . . . . r. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . . . . erner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeri- ums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts- jahr 2003 – Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bun- des (Jahresrechnung 2003) – – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2003) (Drucksachen 15/2884, 15/4200, 15/5781) ) Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004 – Vorlage der Haushalts- und Vermögensrech- nung des Bundes (Jahresrechnung 2004) (Drucksache 15/5206) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses 17361 C 17361 C 17361 D 17364 B 17366 D 17367 D 17368 D 17369 C 17369 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 VII – zu dem Antrag der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Michael Meister, Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verschuldungsspirale stoppen – Nachtragshaushalt und Haushaltssicherungsgesetz umge- hend vorlegen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Prekärer Haus- haltslage entgegentreten – Nach- tragshaushalt und Haushaltssiche- rungsgesetz vorlegen (Drucksachen 15/5331, 15/5477, 15/5746) Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Detlef Dzembritzki, Gabriele Groneberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Millenniumsentwick- lungsziele der Vereinten Nationen bis 2015 beschleunigt verwirklichen – Den deutschen Beitrag zur Zielerreichung entschieden verstärken (Drucksache 15/5831) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Vor dem G-8-Gipfel in Gleneagles und der VN-Generalversammlung zu den Mil- lenniumszielen – Millenniumsentwick- lungsziele realistisch umsetzen (Drucksache 15/5579) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab- H A T H A M D D K K H T A D o f p F ( R K M M T a 17369 D 17370 A 17371 D 17374 A 17375 B 17376 A 17377 C 17377 C geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Effektivität und Effizienz der Ent- wicklungszusammenarbeit der Verein- ten Nationen (Drucksache 15/4917) . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, irk Niebel, Gudrun Kopp, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der FDP: Vorfahrt ür Arbeit – Neue Chancen für Arbeits- lätze und Investitionen durch weniger unktionärsrechte Drucksache 15/5458) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten 17377 D 17377 D 17380 B 17381 C 17383 A 17383 B 17383 D 17384 D 17385 C 17387 A 17388 C 17389 D 17390 B 17390 C 17391 C 17394 A 17396 B VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 Entwurfs eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordne- tengesetzes (Drucksachen 15/5671, 15/5846) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bun- destages – Verhaltensregeln für Mitglie- der des Deutschen Bundestages (Drucksachen 15/5698, 15/5846) . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Warndatei (Warndateigesetz – WDG) (Drucksache 15/5333) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b A D J D J N T B n n P d e ( D I D K 17397 B 17397 C 17397 D 17399 A 17400 D 17401 C 17402 B 17403 A 17404 A 17404 D 17406 D 17407 A 17408 B 17409 B 17410 B 17411 B 17412 B agesordnungspunkt 12: ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Christine Lambrecht, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe- Gerigk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (Drucksachen 15/5674, 15/5857) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Jörg van Essen, Gisela Piltz, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: DNA-Reihentests auf sichere Rechtsgrundlage stellen (Drucksachen 15/4695, 15/5857) . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Terwiesche (FDP) . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: eschlussempfehlung und Bericht des Fi- anzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- eten Michael Kretschmer, Ernst Hinsken, Dr. eter Ramsauer, weiterer Abgeordneter und er Fraktion der CDU/CSU: Mineralölsteu- rentwicklung und Tanktourismus Drucksachen 15/4387, 15/5612) . . . . . . . . . . r. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17413 D 17413 D 17414 A 17415 B 17416 C 17417 D 17419 B 17420 B 17421 D 17422 A 17423 B 17423 D 17425 B 17426 D 17427 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 IX Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Michaele Hustedt, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Industri- elle Arbeitsplätze sichern, Energieeffizienz steigern – Eine deutsche Initiative für ein europäisches Top-Runner-Programm (Drucksache 15/5469) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der projektbezo- genen Mechanismen nach dem Protokoll von Kioto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaände- rung vom 11. Dezember 1997 und zur Um- setzung der Richtlinie 2004/101/EG (Drucksachen 15/5447, 15/5844, 15/5881) . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüber- schreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Men- s M ( A S I T Z t D G s O ( ( T B s t S B u B a i w ( S G F C N A L 17428 A 17429 A 17430 A 17430 B 17431 C 17433 C 17435 A 17435 D 17436 D chenhandel und gegen die Schleusung von igranten Drucksachen 15/5150, 15/5855) . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: weite und dritte Beratung des von den Frak- ionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Errichtung einer Bundesan- talt für den Digitalfunk der Behörden und rganisationen mit Sicherheitsaufgaben BDBOS-Gesetz – BDBOSG) Drucksachen 15/5575, 15/5847, 15/5853) . . agesordnungspunkt 20: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- rag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, tephan Hilsberg, Franziska Eichstädt- ohlig, Werner Kuhn (Zingst), Ulrich Adam nd weiterer Abgeordneter: Gelände um das randenburger Tor als Ort des Erinnerns n die Berliner Mauer, des Gedenkens an hre Opfer und der Freude über die Über- indung der deutschen Teilung Drucksachen 15/4795, 15/5854) . . . . . . . . . . tephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 17437 B 17437 C 17438 D 17440 D 17442 B 17442 C 17442 D 17444 D 17446 C 17447 C 17448 D 17449 A X Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 Anlage 2 Mündliche Fragen 18 und 19 Manfred Grund (CDU/CSU) Sicherheitsmangel bei Onur Air; Maßnah- men vor Widerruf der Einflugrechte Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW (183. Sitzung, Drucksache 15/5818) . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Hettlich, Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Monika Lazar, Winfried Hermann und Hans-Josef Fell (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von öffentlich-privaten Part- nerschaften und zur Verbesserung gesetzli- cher Rahmenbedingungen für öffentlich- private Partnerschaften (Zusatztagesord- nungspunkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Friedrich Merz und Marco Wanderwitz (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurfs eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Ta- gesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Piltz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Daniel Bahr (Münster), Michael Kauch und Markus Löning (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (Tagesordnungs- punkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Max Stadler (FDP) zur Abstimmung über d d n A Z d d d e m U g U G D F D B A Z d k v o s u g E S A Z d e B h ( 17449 A 17449 D 17450 C 17451 B en Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung er forensischen DNA-Analyse (Tagesord- ungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung er projektbezogenen Mechanismen nach em Protokoll von Kioto zum Rahmenüber- inkommen der Vereinten Nationen über Kli- aänderung vom 11. Dezember 1997 und zur msetzung der Richtlinie 2004/101/EG (Ta- esordnungspunkt 17) lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zu dem Überein- ommen der Vereinten Nationen vom 15. No- ember 2000 gegen die grenzüberschreitende rganisierte Kriminalität sowie zu den Zu- atzprotokollen gegen den Menschenhandel nd gegen die Schleusung von Migranten (Ta- esordnungspunkt 18) rika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung iner Bundesanstalt für den Digitalfunk der ehörden und Organisationen mit Sicher- eitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) Tagesordnungspunkt 19) 17452 A 17452 B 17453 A 17453 D 17454 C 17455 B 17456 B 17457 A 17457 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 XI Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Gelände um das Brandenburger Tor als Ort des Erinnerns an die Berliner Mauer, des Gedenkens an ihre Opfer und der Freude über die Überwindung der deutschen Teilung (Tagesordnungspunkt 20) Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17458 B 17459 D 17461 C 17462 B 17463 A 17464 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17305 (A) ) (B) ) 184. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Anlage 10 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17449 (A) ) (B) ) Zeitraum ähnliche Sicherheitsmängel festgestellt und hinaus Klarheit geschaffen, ob die vorgeschlagenen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (183. Sit- zung, Drucksache 15/5818, Fragen 18 und 19) Seit wann war der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem kurzfristig verhängten Flugverbot für Onur Air im deutschen Luftraum bekannt, dass schwerwiegende Defizite im operationellen Bereich und im allgemeinen Sicherheits- und Qualitätsmanagement zu verzeichnen waren, und welche Maßnahmen wurden vor dem 12. Mai 2005 ergriffen, um die Fluggesellschaft zu veranlassen, die festgestellten schweren Sicherheitsmängel abzustellen? Welche Kontakte mit welchem Inhalt gab es vor diesem Hintergrund mit Onur Air bzw. der türkischen Luftfahrtbe- hörde über den geplanten Widerruf der Einflugrechte? Seit 1997 wurden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mehr als 50 Inspektionen an Flugzeugen des Luftfahrt- unternehmens Onur Air vorgenommen. Seit 2003/2004 nahmen sowohl die Beanstandungen durch das LBA und durch die Luftaufsichten der Bundesländer als auch Be- schwerden von Fluggästen zu. Alle Inspektionsergeb- nisse wurden Onur Air und der türkischen Luftfahrtbe- hörde zur Stellungnahme bzw. zur Information mitgeteilt und gleichzeitig in die europaweite SAFA-Datenbank eingegeben (SAFA = Safety Assessment of Foreign Aircraft). Die Kooperation mit der türkischen Luftfahrt- behörde stellte sich durch wechselnde Strukturen und Personalwechsel als sehr schwierig dar. Als zusätzlich Sicherheitsdefizite im flugbetrieblichen Bereich auftra- ten, wurde zunächst vereinzelten Flugzeugen der Einflug nach Deutschland nicht mehr genehmigt. Im November 2004 hatte das LBA Onur Air zu einem Gespräch gebe- ten, um ein drohendes generelles Einflugverbot zu ver- hindern. Die türkische Luftfahrtbehörde war über dieses Gespräch informiert. Es wurde eine Reihe von Maßnah- men vereinbart, auf die jedoch Onur Air bis Ende Januar 2005 nicht reagiert hat. Auch ein Erinnerungsschreiben des LBA blieb unbeantwortet. Im April/Mai 2005 er- brachten die Überprüfungen des LBA an Onur-Air-Flug- zeugen erhebliche Sicherheitsmängel. Ein erneuter Män- gelbericht an Onur Air und an die türkische Behörde blieb wiederum unbeantwortet. In anderen europäischen Ländern wurden im gleichen ü t 2 f h f g N f O D r s v F h m s s s m T B w m a L g i f A d – d w D h B t t P t s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Daub, Helga FDP 30.06.2005 Scharping, Rudolf SPD 30.06.2005 Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.06.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ber die SAFA-Datenbank als Information weitergelei- et. Die deutschen Luftfahrtbehörden haben Anfang Mai 005 die Verhängung eines generellen Einffugverbots ür Onur Air-Flugzeuge erörtert. Am 12. Mai 2005 ver- ängte die Niederlande ein vollständiges Einflugverbot ür Onur Air für alle niederländischen Flughäfen. Zeit- leich wurde der so genannte SAFA-Alarm ausgelöst. ach Auswertung der eigenen und der übermittelten In- ormationen entschied sich das LBA am 12. Mai 2005, nur Air aus Sicherheitsgründen den Einflug nach eutschland vorläufig nicht mehr zu gestatten. Frank- eich und die Schweiz schlössen sich später dieser Ent- cheidung an. Die beteiligten Behörden, die das Einflug- erbot verhängt haben, Deutschland, Niederlande, rankreich und die Schweiz, haben der türkischen Be- örde einen „Action Plan“ vorgelegt, der zwölf Ele- ente erhält, dessen Erfüllung von Onur Air mit unter- chiedlicher Terminsetzung nachgewiesen werden muss. ieben Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Flug- icherheit haben, sind mit „sofort“ gekennzeichnet und üssen bei Einflug nach Deutschland erfüllt sein. Die ürkei hat dem Aktionsplan zugestimmt. Die türkische ehörde führt vor jedem Flug nach Deutschland ebenso ie die Task force nach der Landung in Deutschland ge- äß dem Aktionsplan Kontrollen durch. Im Juli wird die bschließende Überprüfung der Maßnahmen durch das BA in Instanbul stattfinden. Bei Verstoß von Onur Air egen die Auflagen oder beim Auftreten neuer Defizite st aus Flugsicherheitsgründen ein sofortiges neues Ein- lugverbot vorgesehen. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Hettlich, Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Monika Lazar, Winfried Hermann und Hans-Josef Fell (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleu- nigung der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzli- cher Rahmenbedingungen für öffentlich-pri- vate Partnerschaften (Zusatztagesordnungs- punkt 3a) Der Gesetzestext des Gesetzes zur Beschleunigung er Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften ÖPP – und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbe- ingungen für ÖPP – ÖPP-Beschleunigungsgesetz – urde erst wenige Tage vor seiner Einbringung in den eutschen Bundestag vorgelegt, sodass eine vertiefte in- altliche Prüfung und eine sachgemäße parlamentarische ehandlung nicht möglich war. Angesichts der schlech- en Erfahrungen mit dem Toll-Collect-Vertrag, dem ers- en großen ÖPP-Projekt im Verkehrsbereich, wäre das arlament gut beraten gewesen, den Gesetzesentwurf in- ensiv zu diskutieren und erst dann zu verabschieden. Eine öffentliche Anhörung des federführenden Aus- chusses, wie in solchen Fällen üblich, hätte darüber 17450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) Änderungen tatsächlich eine faire Risikoallokation zwi- schen Privaten und öffentlicher Hand gewährleisten. Unsere Kritik bezieht sich darauf, das Instrument des wettbewerblichen Dialogs in die Vergabe von ÖPP-Pro- jekten aufzunehmen. Wenn staatliche Auftraggeber nicht in der Lage sind, die technischen, rechtlichen oder finan- ziellen Bedingungen eines Projektes zu beschreiben, dann bleibt die Frage ungeklärt, wie in einem wettbe- werblichen Dialog dieses Defizit der staatlichen Auf- traggeber geheilt werden soll. Der vorgeschlagene neue § 6 a im Gesetz gegen Wett- bewerbsbeschränkungen geht von der falschen Annahme aus, dass es tatsächlich einen Anbietermarkt für der- artige Leistungen gibt, sodass im Wettbewerb die Bil- dung eines angemessenen Preises ermöglicht wird. Bei zwei oder weniger Anbietern – das dürfte bei großen Projekten eher die Realität sein – kann es jedoch keinen wettbewerblichen Dialog geben. Daher widerspricht diese gesetzliche Regelung den Interessen der öffentli- chen Hand. Das in § 6 a Abs. 3 festgelegte Verhandlungsverfah- ren birgt die Gefahr der Ungleichbehandlung und ist in- sofern ein für Verfahrensfehler sehr anfälliges Vergabe- verfahren. Das Bundeskartellamt hat bezüglich des Vergabeverfahrens zur LKW-Maut mehrfach auf die Ge- fahren eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz hingewiesen. Es besteht dringender Klärungsbedarf, welche Risi- ken das Verfahren im Einzelnen birgt und wie diese durch Verfahrensregeln ausgeschlossen werden können. Es ist darüber hinaus notwendig, die Beteiligung von Anbietern, die vom Verfahren ausgeschlossen wurden, dagegen aber Rechtsmittel einlegen, zu regeln, um Rechtsstreitigkeiten wie bei der LKW-Maut zu verhin- dern. Wir lehnen daher die Einfügung des § 6 a „Wettbe- werblicher Dialog“ im Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen als Teil des ÖPP-Beschleunigungsgeset- zes ab. Im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz soll ein Optionsrecht zwischen einer öffentlich-rechtlichen Ge- bühr und einem privatrechtlichen Entgelt geschaffen werden. Ein solches Optionsrecht verschärft jedoch die Pro- bleme: Für beide juristische Wege muss eine Umset- zungriegelung entwickelt werden. Eine Vergleichbarkeit der Angebote für ein ÖPP-Projekt, wenn ein Options- recht besteht, ist nicht möglich. Eine Mauterhebungsform muß jedoch ökonomisch effizient ausgestaltet sein; dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die nachträgliche Vereinbarung von Kos- tenzuschlagselementen eingeschränkt wird. Es muss daher eine Entscheidung für einen der beiden Wege geben. Dabei ist offen, ob die öffentlich-rechtli- chen Gebühren oder das privatrechtliche Entgelt als Mautform festgelegt werden sollte. Zu dieser Frage braucht es Vorschläge unabhängiger Experten zum Bei- spiel im Rahmen einer Anhörung, die insbesondere auch d b s b z a r t z F s C g T m A z d M R n t M g s R B r r w g s n l t g f B t d M n d b d (C (D ie wohlfahrtsökonomischen Überlegungen im Blick ha- en. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die im Ge- etz vorgesehene Mautgenehmigung durch die Landes- ehören. Eine solche Regelung ist ökonomisch ineffi- ient: Das Know-how muss in 16 Landesbaubehörden ufgebaut werden anstatt nur beim Bund. Die Zersplitte- ung der Bundesfernstraßenverwaltung durch die Auf- ragsverwaltung wird durch das ÖPP zementiert. Es sind urzeit nur drei bis fünf F-Modelle nach dem StrPrivFinG in der Diskussion. Dafür werden keine zu- ätzlichen bürokratischen Strukturen benötigt. Die Genehmigungsbehörde beim Bund sollte den harakter einer Regufierungsbehörde bekommen. Wir finden es daher falsch, die Kompetenz der Maut- enehmigung vom Bund auf die Länder zu übertragen. rotz dieser Bedenken werden wir dem Gesetz zustim- en. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Friedrich Merz und Marco Wanderwitz (beide CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Sechsundzwan- zigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordne- tengesetzes (Tagesordnungspunkt 6) Ich stimme dem Gesetzentwurf und dem Antrag nicht u. Beide verstoßen nach meiner Überzeugung gegen as verfassungsrechtlich geschützte Recht der freien andatsausübung und verletzen darüberhinaus die echte Dritter. Erstens. Schon die beabsichtigte gesetzliche so ge- annte Klarstellung in dem neuen § 44 a des Abgeordne- engesetzes, dass die Wahrnehmung des Mandats „im ittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundesta- es“ stehe, steht im Widerspruch zu anderen Wertent- cheidungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlicher egelungen wie etwa der, dass Mitglieder des Deutschen undestages gleichzeitig Mitglieder der Bundesregie- ung sein können. Für die Mitglieder der Bundesregie- ung steht die Wahrnehmung des Parlamentsmandats ge- iss nicht „im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit“. Eine leichwohl getroffene Festlegung im Abgeordnetenge- etz benachteiligt alle diejenigen Abgeordneten, die icht der Bundesregierung angehören. Dies gilt vor al- em dann, wenn an diese Formulierung – wie beabsich- igt – konkrete Folgen geknüpft sind. Zweitens. Die vorgeschlagenen Änderungen des Ab- eordnetengesetzes und der Verhaltensregeln höhlen die reie Mandatsausübung der Mitglieder des Deutschen undestages weiter aus und unterwerfen die Abgeordne- en in unzulässiger Weise verschiedenen Anordnungen, ie der Bundestag mit allgemeiner Gültigkeit für seine itglieder in einem Gesetz oder in den Verhaltensregeln icht treffen darf. Die Abgeordneten sind nach Art. 38 es Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht ge- unden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diese ein- eutige und abschließende Regelung der Stellung der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17451 (A) ) (B) ) Mitglieder des Deutschen Bundestages im Grundgesetz schließt Einschränkungen in Art und Umfang der Man- datsausübung durch das Abgeordnetengesetz oder die Verhaltensregeln ebenso aus wie eine eigenständige Ju- risdiktion des Präsidiums des Deutschen Bundestages über seine Mitglieder. Abgeordnete sind gegenüber der Öffentlichkeit politisch verpflichtet, ihre Entscheidun- gen und ihr individuelles Verständnis von der Ausübung des Mandats zu begründen. Nur von den Wählerinnen und Wählern leitet sich ihre Legitimation ab, und sie kann auch nur von den Wählerinnen und Wählern wie- der entzogen werden. Die Abgeordneten können aber niemandem und keiner Institution gegenüber rechtlich bindend verpflichtet werden zu begründen, wie sie ihr Mandat ausüben. Geradezu abwegig ist deshalb die vor- gesehene Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Streitigkeiten zwischen dem Präsidium des Parlaments und einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Drittens. Die beabsichtigte Verschärfung der Veröf- fentlichungspflicht von ausgeübten beruflichen Tätigkei- ten und der dafür erzielten Einkünfte im neuen § 44 a Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes ist geprägt von ei- nem unbestimmten und unbestimmbaren Rechtsbegriff der „bedeutsame(n) Interessenverknüpfungen“ und ver- stößt ebenfalls gegen Rechte der Abgeordneten. Abge- ordnete, die gleichzeitig einen Beruf zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Steuerberater ausüben, würden durch diese Bestimmung verpflichtet, ihre Rechts- und Stan- despflichten zur Verschwiegenheit zu verletzen. Viertens. Die über die bisher geltenden Regeln zur Mitteilung von Einkünften aus Tätigkeiten, die neben dem Abgeordnetenmandat ausgeübt werden, hinaus ver- schärften Veröffentlichungspflichten in den Verhaltens- regeln verletzen die Abgeordneten in ihren Persönlich- keitsrechten und verstoßen zudem gegen die Rechte der mit dem Abgeordneten steuerlich zusammenveranlagten Ehepartner. Derartig schwerwiegende Eingriffe in Per- sönlichkeitsrechte der Abgeordneten und ihrer Ehepart- ner lassen sich mit Informationsansprüchen der Öffent- lichkeit nicht begründen. Insgesamt kommt in den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs und des Antrages sowie den jeweili- gen Begründungen dazu eine Vorstellung über das Man- dat eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Ausdruck, die ich grundsätzlich nicht teile und die mit der vom Grundgesetz vorgesehenen Stellung des Abge- ordneten im Gefüge der Verfassungsorgane nicht verein- bar ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Piltz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Daniel Bahr (Münster), Michael Kauch und Marlus Löning (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Novellie- rung der forensischen DNA-Analyse (Tagesord- nungspunkt 12) Die strafprozessuale DNA-Analyse hat sich seit ihrer Einführung 1998 als ein effektives Fahndungsmittel be- w V d v m d R b m s G d g t i B D H r P l D g g f d a u I r s A f z s i M a s g g b s R a A v c d f D d R d r (C (D ährt. Da die Feststellung, Speicherung und künftige erwendung des DNA-Identifizierungsmusters in das urch Art. 2 Abs. l in Verbindung mit Art. l Abs. l GG erbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestim- ung eingreift (vergeiche BverfGE 103, 21, 33), muss ie Ausgestaltung der DNA-Analyse die Vorgaben der echtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt eachten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim- ung gewährleistet, dass der Einzelne grundsätzlich elbst zu entscheiden hat, wann und innerhalb welcher renzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart wer- en. Es gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbe- renzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Wei- ergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder ndividualisierbaren Daten. In seinen Urteilen der Jahre 2000 und 2001 hat das undesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der NA-Analyse zu Zwecken der Strafverfolgung nur im inblick auf die derzeitigen Voraussetzungen einer vo- angegangenen Straftat von erheblicher Bedeutung, einer rognose weiterer schwerer Straftaten und einer richter- ichen Anordnung bejaht. Der Gesetzentwurf zur Novellierung der forensischen NA-Analyse enthält Änderungen, die vor dem Hinter- rund der Rechtsprechung vertretbar sind. Es ist zu be- rüßen, dass die Einführung einer rechtlich einwand- reien gesetzlichen Grundlage für DNA-Reihentests in em Gesetzentwurf vorgenommen wird. Massive Probleme wirft der Gesetzentwurf in Bezug uf die Erweiterung der Anwendung der DNA-Analyse nd der Einschränkung des Richtervorbehalts auf. Das nteresse des Betroffenen an einem effektiven Grund- echtsschutz wird nach Auffassung des Bundesverfas- ungsgerichts durch den Richtervorbehalt gemäß § 81 g bs. 2 StPO berücksichtigt, der die Gerichte zur Einzel- allprüfung zwingt. Der Richtervorbehalt wird in dem ur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf einge- chränkt. Er wird durch Änderung in § 81 f Abs. l StPO n Eilfällen abgeschafft, in denen die Anordnung der aßnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei ngeordnet werden kann. Der Richtervorbehalt gehört tattdessen in der Praxis gestärkt, damit er seiner Auf- abe als rechtsstaatliche Hürde für Grundrechtseingriffe erecht werden kann. Zu einer sorgfältigen Gesetzge- ung würde gehören, die Erkenntnisse rechtswissen- chaftlicher Untersuchungen nach einer Stärkung des ichtervorbehaltes in der Praxis umzusetzen, statt ihn ls „formalistisch“ misszuverstehen. Der Gesetzentwurf in Drucksache 15/5674 dehnt die nwendung der DNA-Analyse durch die Neufassung on § 81 g Abs. l Satz 2 StPO-E erheblich aus. Die Strei- hung der Regelbeispiele in § 81 g Abs. l Nr. l StPO und ie Aufnahme des § 81 g Abs. l Satz 2 StPO halten wir ür falsch. Mit dem Wegfall der Regelbeispiele ist die NA-Speicherung bei Straftaten „von erheblicher Be- eutung“ möglich. Die Definition ist äußerst unklar. Die egelbeispiele boten bisher eine Orientierungshilfe. Mit dem Hinweis in § 81g Abs. l Satz 2 StPO, dass ie wiederholte Begehung sonstiger Straftaten dem Un- echtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung 17452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) gleichstehen kann, wird der Anwendungsgehalt für die Anordnung der DNA-Analyse ausgeweitet. Damit wird auch die Speicherung der DNA bei Wiederholungstätern von Bagatelldelikten – zum Beispiel das Schwarzfah- ren – möglich. Der Wortlaut des Gesetzes sieht eine Be- grenzung nicht vor. Das verstößt gegen den Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatz. Die DNA-Analyse droht damit zu einer Standardmaßnahme zu werden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine ausrei- chende Berücksichtigung. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus diesen Gründen ab. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Max Stadler (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Ana- lyse (Tagesordnungspunkt 12) Ich lehne jede Erweiterung der Speicherung von DNA-Analysen über den vom Bundesverfassungsgericht erlaubten Umfang hinaus ab. Die DNA-Analyse ist ein sehr gutes Beweismittel. Je- doch muss bei der Speicherung der Grundsatz der Ver- hältnismäßigkeit beachtet werden. Mit jeder Aufnahme zusätzlicher Delikte, bei denen eine Speicherung zuläs- sig ist, entfernt sich der Gesetzgeber immer mehr von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entwicklung muss gestoppt werden, weil sonst am Ende die Speicherung auch bei Bagatelldelikten – ohne Wie- derholungsgefahr – oder gar ohne jede strafrechtliche Vorverurteilung stehen könnte. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf bringt jedoch eine wichtige Neuerung, die sehr zu begrü- ßen ist. Er stellt endlich die Reihen-DNA-Tests auf eine gesetzliche Grundlage. Aufgrund eines Vorgangs aus meinem eigenen Wahlkreis lege ich besonderen Wert auf die rechtsstaatliche Absicherung der Reihentests. Wegen dieser Neuerung habe ich mich entschlossen, den Gesetzentwurf nicht gänzlich abzulehnen, sondern meine differenzierte Bewertung durch eine Stimment- haltung zum Ausdruck zu bringen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanis- men nach dem Protokoll von Kioto zum Rah- menübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG (Tagesordnungspunkt 17) Ulrich Kelber (SPD): Wir beraten heute zum dritten Mal die nationale Umsetzung der so genannten flexiblen M a s h P M c d s e g k E t p u d s F d n d l s d R b g c f d i w w a e Z c r l g n w s d m S g e s D e (C (D echanismen des Kioto-Protokolls. Ich begrüße dies usdrücklich, zeigt es doch, dass dem Klimaschutz heute eine angemessene Aufmerksamkeit gezollt wird. Das Kioto-Protokoll sieht im Rahmen des Emissions- andels mit der Joint Implementation – JI, gemeinsame rojektdurchführung – und dem Clean Development echanism – CDM, Mechanismus für umweltverträgli- he Entwicklung – zwei innovative Instrumente vor, die ie länderübergreifende Zusammenarbeit im Klima- chutz befördern sollen. Diese flexiblen Mechanismen röffnen Unternehmen, die die Emission von Treibhaus- asen verringern wollen oder zusätzliche CO2-Zertifi-ate erwerben wollen, eine weitere Möglichkeit, die mission von Treibhausgasen zu reduzieren und so Kos- en zu sparen. Obwohl wir uns alle darüber einig sind, dass diese rojektbezogenen Mechanismen wichtig und richtig sind nd wir sie so schnell wie möglich umsetzen sollten, ist er Versuch einer überparteilicher Einigung leider ge- cheitert. CDU/CSU wollen sich heute enthalten, die DP besteht auf ihren zusätzliche Forderungen, obwohl ie Koalition bereits zwei von drei Forderungen über- ommen hat. Mein Eindruck ist deshalb eindeutig, dass ie FDP keine Einigung wollte. Wir sind doch mit der FDP völlig einig, dass mög- ichst rasch auch nationale Ausgleichsprojekte möglich ein müssen. Es ist aber eben auch klar, dass sie erst ann umsetzbar sind, wenn es dafür klar definierte EU- egeln gibt. Das haben auch die eingeladenen Experten estätigt. Diese EU-Regeln werden nächstes Jahr vorlie- en, dann muss zügig umgesetzt werden. Abgelehnt haben wir die Forderung nach einer Strei- hung der Möglichkeit einer Umweltverträglichkeitsprü- ung und nach der Berücksichtigung von Senken. Die Ablehnung der Umweltverträglichkeitsprüfung urch FDP ist mir völlig unverständlich. Es muss doch n unser aller Interesse sein, dass der Klima- und Um- eltschutz vor Korruption geschützt wird. Wollen Sie irklich windigen Geschäftemachern und korrupten Be- mten, die es ja nun einmal in vielen Staaten noch gibt, in solches Einfalltor eröffnen? Ich denke, es ist in unser aller Sinne, dass Projekte im weifelsfall überprüfbar sein müssen. Ich bin auch si- her, dass die deutschen Unternehmen ein großes Inte- esse an dem Schutz, an der Sicherheit durch die Mög- ichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung haben. Es eht bei der fakultativen Umweltverträglichkeitsprüfung icht um zusätzliche Bürokratie, sondern darum, dass ir der Korruption in bestimmten Ländern keinen Vor- chub leisten wollen. Dies ist erklärtes Ziel auch der eutschen Außenpolitik und der wirtschaftlichen Zusam- enarbeit. Ähnlich sehe ich das bei der FDP-Forderung, auch enken zu ermöglichen. Senkenprojekte sind! ökolo- isch höchst bedenklich, weil es sich eigentlich nur um ine Verschiebung des Problems auf später handelt. Sie ind also weder nachhaltig noch wirklich kontrollierbar. as kann keiner wollen. Durch die ablehnende Haltung der FDP und die un- ntschlossene der CDU/CSU besteht jetzt durchaus die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17453 (A) ) (B) ) Gefahr, dass dieses Gesetz im Bundesrat vertagt wird und sich die Umsetzung damit wegen der Neuwahl um mindestens ein Jahr verzögert. Dies würde bedeuten, dass Sie für mindestens ein Jahr der deutschen Wirt- schaft mutwillig ein wichtiges Instrument zum Erwerb von CO2-Zertifikaten vorenthalten, ein Jahr, in dem an-dere europäische Unternehmen bereits erste Projekte an- gehen können. Ich kann deshalb nur noch einmal nachdrücklich an die Opposition appellieren: Blockieren sie dieses Gesetz nicht! Die deutsche Wirtschaft will dieses Gesetz. Mit- telstand und Wirtschaftsverbände haben ihre klare Un- terstützung zum Ausdruck gebracht. Mit diesem Gesetz schaffen wir klare Regeln für kos- tengünstigeren Klimaschutz. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, dass die Zertifikatspreise günstiger werden. Und mit diesem Gesetz schaffen wir die Mög- lichkeit, die Technologie zur Erzeugung von erneuerba- rer Energie, in der Deutschland Weltmarktführer ist, an wichtige Märkte heranzuführen. Das ist: Technologie- transfer, wie ihn sich die Entwicklungs- und Schwellen- länder bei der Verabschiedung des Kioto-Protokolls vor- gestellt haben. Damit sollten wir schnell beginnen. Gabriele Groneberg (SPD): Ein Teil der Debatte um den Clean Development Mechanism dreht sich um die Frage, wie und auf welche Schultern die Verantwor- tung verteilt wird, die sich aus der Produktion von Treib- hausgasen ergibt. Klar ist, die Mehrzahl der von uns Menschen in die Atmosphäre entsandten Treibhausgase stammt aus den Industrieländern. Wir selbst haben uns unzweifelhaft intensiv um die Vermeidung von Treib- hausgasen und um deren Reduzierung zu bemühen. Gleichzeitig muss man aber deutlich machen, dass das wirtschaftliche Wachstum in den Entwicklungsländern nicht bedeuten kann, hier die Emissionen erst auf den Level der Industrieländer zu bringen, bevor man dann anschließend Reduktionen fordern und auch fördern wird. Bis heute sind von den Entwicklungsländern noch keine verbindlichen Reduktionsvereinbarungen einge- gangen worden, dennoch ist das Interesse an Klima- schutzmaßnahmen sehr groß. Denn Klimaschutzmaß- nahmen haben nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt, sie sind auch für die Entwicklungsländer wirt- schaftlich sinnvoll. Man braucht hier nur die Entwick- lung des Ölpreises als Stichwort zu nennen. Wir wollen den Entwicklungsländern – aber vor allem aber auch den Schwellenländern – helfen, den Ausbau ihrer Wirtschaft so zu gestalten, dass neue Technologien wie auch Effizienzsteigerungen dazu dienen, den Anteil an Treibhausgasen erst gar nicht auf den Stand der In- dustrieländer zu bringen. Dies beinhaltet aber, dass es für diese Länder in technischer und finanzieller Hinsicht attraktiv sein muss, dieses Ziel zu erreichen und es be- deutet, dass man ihnen dabei helfen muss. Wir leisten mit unserer nachhaltigen und damit zu- kunftsfähigen Entwicklungspolitik dazu einen aktiven Beitrag. Wir nehmen Einfluss auf politischer Ebene, aber vor allem unterstützen wir mit zahlreichen prakti- schen Maßnahmen, mit konkreten Projekten in der Zu- s B U E V g b l S u d s n r P h d n a l i s c A g W h g j N f a h W I f l u M a z w d v s d d k r m d e D t (C (D ammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern eiträge zum Klimaschutz. Das reicht von finanzieller nterstützung zur Steigerung des Anteils regenerativer nergien bis hin zur Beratung unserer Partnerländer zur orbereitung auf den CDM. Eine wesentliche Aufgabe sehen wir in der Schaffung leicher Ausgangsbedingungen für den Einsatz erneuer- arer Energien. Nach wie vor werden in vielen Entwick- ungsländern fossile Energieträger zur Erzeugung von trom und Wärme oder als Kraftstoffe subventioniert nd für Anlagen der Windkraft oder Photovoltaik wer- en hohe Zölle, Steuern oder Abgaben verlangt. Hier etzen wir auf den Politdialog, um Reformen anzumah- en oder zu unterstützen. Wir helfen, neue Finanzie- ungs- und Verbreitungsmodelle unter Einbeziehung der rivatwirtschaft anzubieten, die den Nachteil der relativ ohen Anfangsinvestitionen ausgleichen können. Interessant ist dies vor allen Dingen für Unternehmen, ie im Rahmen der eigenen Erfüllungsquote Projekte utzen wollen, aber auch für Unternehmen, die Interesse n Investitionen haben. So sind Projekte in den Entwick- ungsländern denkbar, ähnlich wie die bereits geplanten n Bulgarien und Aserbaidschan. In Aserbaidschan bei- pielsweise soll ein Projekt durchgeführt werden, wel- hes die Erfassung von Methangas bei einem Ölfeld in serbaidschan nutzen soll. Dieses Begleitgas soll dann enutzt bzw. verkauft werden. In Bulgarien wird ein indpark in der Nähe von Sofia errichtet und durch den ier erzeugten Strom eine Reduzierung von Treibhaus- asemissionen erreicht. Die Zertifikate aus diesem Pro- ekt können dann erworben werden. Die Projektideen sind vielfältig, es gibt sie für die utzung von Bioenergie oder Photovoltaik ebenso wie ür die Nutzung von Wasserkraft. Nicht aus den Augen verloren werden darf, dass vor llem die Energieeffizienz zur Reduzierung von Treib- ausgasen genutzt werden muss, zum Beispiel bei der ärmeversorgung, bei der Stromproduktion oder in der ndustrie. Somit eröffnen sich durch den CDM neue Chancen ür unsere Unternehmen im Bereich der Umwelttechno- ogien und der Anlagen für die Bereitstellung von Strom nd Wärme auf dem Weltmarkt. Durch die „flexiblen echanismen“ des Kioto-Protokolls wird Klimaschutz uf hohem technischem Niveau betrieben – und zwar um gegenseitigen Nutzen. Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU): Vor enigen Tagen legte die Europäische Umweltagentur ie aktuelle Treibhausgasbilanz der EU-Mitgliedstaaten or. Einmal mehr wurde hier deutlich, dass Deutschland ein nationales Klimaschutzziel – bis 2005 die Kohlen- ioxidemissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 zu re- uzieren – weit verfehlt hat. Noch vor wenigen Jahren ritisierten Rot und Grün das 25-Prozent-Ziel als zu ge- ing. Heute erhofften Sie sich, Herr Bundesumwelt- inister Trittin, dass Sie mit 19 Prozent erreichter Min- erung wenigstens das 21-Prozent-Ziel innerhalb der uropäischen Lastenteilung bis 2012 erreichen können. as ist eine Bankrotterklärung in der Klimaschutzpoli- ik! 17454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) Sie setzen nun auf den Emissionshandel. Damit dieser sich zu einem brauchbaren Instrument der Klimaschutz- politik entwickeln kann, müssen auch die beiden ande- ren Instrumente des Kioto-Protokolls, Joint Implementa- tion und Clean Development Mechanism, voll zum Einsatz kommen können. Dies hat die Unionsfraktion lange genug und immer wieder bei der Bundesregierung eingefordert. Das Gesetz liegt nun endlich vor und soll auf den Weg gebracht werden. Die Zielrichtung des Gesetzes ist richtig, aber ansonsten ist es mit den üblichen Mängeln rot-grüner Gesetzgebung behaftet. Wir haben dazu konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht, die al- lerdings nicht alle zum Zuge kamen. Deshalb mache ich auf folgende zwei Punkte auf- merksam, die geändert werden müssen: Erstens. Auch nationale Ausgleichsprojekte sollen er- möglicht werden, bis es europarechtlich möglich ist, ih- nen EU-Zertifikate zuzuweisen. Nur weil der Umtausch der nationalen Zertifikate – Assigned Ammount Units, AAU – in EU-Berechtigungen derzeit noch nicht mög- lich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass die Zulas- sung nationaler Zertifikate – AAU – grundsätzlich abzu- lehnen ist. Mit anderen Worten: Derzeit ist es zwar durch inner- staatliche Projektmaßnahmen nicht möglich, EU-Emis- sionsrechte zu erzeugen, weil das Gemeinschaftsrecht so etwas nicht vorsieht, aber das bedeutet damit eben nicht, dass Deutschland dadurch keine staatlichen Emissions- zertifikate zulassen darf. Die Vorteile der Zulassung nationaler Zertifikate lä- gen auf der Hand: Wir könnten hier einen Markt eröff- nen, damit mehr Klimaschutzprojekte in Deutschland durchgeführt werden. Die Zulassung von nationalen Ausgleichsprojekten bedeutet auch, dem deutschen Mit- telstand die Hand zu reichen und ihn an den Klima- schutzbemühungen zu beteiligen. Viele kleine und mit- telständische Unternehmen werden allein schon aus Verständnisgründen – Sprache – eher Klimaschutzpro- jekte im Inland durchführen als anderswo. Darüber hi- naus wäre ein positiver Beschäftigungseffekt zu erwar- ten. Zweitens. Die Ausgestaltung der Prüfung muss ver- schlankt und unbürokratisch gemacht werden. Denn trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem Ministerial- entwurf enthält der ProMechG-Entwurf noch verschie- dene bürokratische Regelungen, die weder gemein- schaftsrechtlich noch durch das Völkerrecht vorgegeben sind. Sie wirken, besonders für den Mittelstand, abschre- ckend und führen letztlich dazu, dass Projekte entweder gar nicht oder vom europäischen Ausland durchgeführt werden. Damit steht dieser Gesetzentwurf im Wider- spruch zur Aussage des Kollegen Ulrich Kelber, SPD, der in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs – 13. Mai 2005, Bundestagsprotokoll, Seite 16616 – gesagt hat: „Wir wollen kleinen und mittelständischen Unterneh- men die Option der projektbezogenen Mechanismen er- öffnen.“ Um Bürokratie zu vermeiden, muss daher die Nach- haltigkeitsprüfung – § 8 –gestrichen werden (§ 8). Denn n d P n l g M A t g e B t s h h t s d b K m s s V w D u S b C z a n d t d a k d w d k d m p H u d l u s f (C (D ach UN-Regularien wird die Nachhaltigkeit bereits urch die Gastgeberstaaten geprüft. Eine zusätzliche rüfung durch das Umweltbundesamt, UBA, ist daher icht notwendig. Eine zusätzliche Prüfung ist nur zusätz- icher bürokratischer Aufwand, der zu zeitlichen Verzö- erungen führt und den Gastgeberstaaten unnötigerweise isstrauen signalisiert. Ein weiterer wesentlicher Punkt, der nicht aus den ugen verloren werden darf, sind die Joint-Implementa- ion-Projekte. Sie sind ohne die Möglichkeit der Verlän- erung bis 2012 begrenzt. Diese Befristung bedeutet ine massive Behinderung von Investitionen in diesem ereich, da eine Realisierung von heute ins Auge gefass- er Projekte erst in den Jahren 2009 und 2010 möglich ein wird. Trotz dieser Mängel werden wir das Gesetz nicht auf- alten. Denn wir brauchen Planungs- und Rechtssicher- eit für unsere Unternehmen. Die notwendigen Korrek- uren wird eine unionsgeführte Bundesregierung jedoch ofort in die Wege leiten. Franz Obermeier (CDU/CSU): Die Zeit läuft uns avon. Obwohl der Handel mit Emissionsrechten bereits egonnen hat, steht die uneingeschränkte Nutzung aller ioto-Instrumente, also auch der flexiblen Mechanis- en JI und CDM, noch immer nicht zur Verfügung. Die autarken Klimaschutzbemühungen der Europäi- chen Union werden die weltweiten Treibhausgasemis- ionen nicht nennenswert beeinflussen können. ielmehr würde ein weiterer Alleingang die Wettbe- erbsfähigkeit der Europäischen Union schwächen. eshalb müssen wir alles daran setzen, alle großen Ver- rsacherländer, einschließlich der Entwicklungs- und chwellenländer, in die Klimaschutzbemühungen einzu- eziehen. Dies ist auch eine der Hauptforderungen der DU/CSU-Bundestagsfraktion für den Kioto-Folgepro- ess. Dazu gehört auch die uneingeschränkte Nutzung ller Kioto-Instrumente, also auch der flexiblen Mecha- ismen JI und CDM. Es ist und bleibt leider der rot-grüne Dauerbrenner, ass keine Gelegenheit ausgelassen wird, neue Bürokra- ie aufzublähen, so auch hier. Mehr noch, hier soll jetzt eutsche Bürokratie auch noch den Export in alle Welt ntreten. Und das funktioniert dann so: Nach dem Völ- errecht wird die Nachhaltigkeit eines Projektes durch ie Gastgeberstaaten geprüft. Der rot-grüne Gesetzent- urf verlangt aber jetzt eine zusätzliche Prüfung durch en Investorstaat, in unserem Falle Deutschland. Man ann sich leicht vorstellen, dass die Gastgeberstaaten iese Doppelprüfung als Misstrauen werten dürften. Und an kann sich an den Fingern abzählen, dass eine Dop- elprüfung die Kosten für ein Unternehmen auch in die öhe treiben würden. Vielleicht sollte man den Spieß im Gegenteil einmal mdrehen und sich anschauen, wie die anderen Staaten enn so ihre Nachhaltigkeitsprüfungen vornehmen. Viel- eicht lässt sich da was abschauen in puncto Effektivität nd unnötiger Vorschriftenballast. Es ist doch ungleich schwieriger, bestehende Vor- chriften zu verschlanken, als sie gar nicht erst zu über- rachten. Das ist wie bei uns Menschen, schlanker wer- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17455 (A) ) (B) ) den ist schwieriger als von Anfang an auf die gute Linie zu achten. Also weg mit dieser Doppellast nationale Nachhaltig- keitsprüfung (§ 8). Und gleich noch ein guter Vorschlag zur Vereinfa- chung: Wenn der Gastgeberstaat eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung für entbehrlich erklärt, sollten wir das akzeptieren und ebenso entfallen lassen. Nach Ihrem Ge- setzentwurf ist aber das Gegenteil der Fall: Wir als In- vestorland können auf UVP bestehen, das heißt in Ent- wicklungs- und Schwellenländern kann UVP verlangt werden. Bei den Kosten des Verfahrens haben wir bei den Be- ratungen noch Änderungen erreicht. Ich sage, wir müs- sen uns Umweltfreundlichkeit auch leisten können. Auf Dauer hilft es niemandem, wenn einseitig deutsche Wett- bewerbsfähigkeit leidet. Allerdings ist unser Vorschlag, Senkenprojekte wie Aufforstungsmaßnahmen mit einzubeziehen, leider nicht aufgenommen worden. Das ist im Sinne des Klimaschut- zes, der Verringerung von CO2-Emissionen, unverständ-lich. Ich bin auch enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, die Grundlagen für nationale Ausgleichsprojekte in dieses Gesetz einzubauen. Gerade Sie, meine Damen und Her- ren von der noch amtierenden Regierungskoalition, se- hen sich doch sonst so gerne in einer Vorreiterrolle. Es wäre doch eine schöne und deutliche Signalwirkung ge- wesen, wenn sie bereits vor der Entscheidung auf euro- päischer Ebene in Deutschland zugelassen worden wä- ren und so Gutschriften für die Projektträger möglich wären. Hier hätte sofort ein neuer Markt entstehen kön- nen mit neuen Investitionen und Arbeitsplätzen und das Ganze auch noch gewinnbringend für die Umwelt. Nachvollziehen kann ich Ihre Untätigkeit in diesem Punkt wirklich nicht und stehe damit auch nicht alleine. Unser Oppositionspartner FDP hat mit seinen Ände- rungsanträgen positive Zuarbeit geleistet, die sich in Zu- kunft sicher noch nutzen lässt. Mein Fazit zu diesem Gesetzentwurf: Für unsere deutschen Unternehmen ist es wichtig, eine rechtliche Grundlage für die weiteren Arbeiten in diesem Bereich zu haben, allerdings nicht mit einem Gesetz, dass mit neuer Bürokratie überfrachtet ist und auf der anderen Seite nicht in die Zukunft orientiert ist wie der Mangel an Grundlagen für nationale Ausgleichsprojekte. Die Schwachstellen dieses Entwurfes zwingen mich zu der Entscheidung, mich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme zu enthalten. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch nach dem In-Kraft-Treten des Kioto-Protokolls stehen wir in der Klimapolitik weiter vor gewaltigen He- rausforderungen – global, europäisch und national. Die nationale Aufgabe lautet: Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent sen- ken. Dafür muss die erfolgreiche rot-grüne Klimaschutz- politik konsequent fortgesetzt werden: Dazu gehören vor allem der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, d z e p d P M n U z d w m w s f E m – f k r j m e g a d C s s t e e r s h s r c w t s d v g R n m f m b l p C t v d (C (D as Energiesparen und die Verbesserung der Energieeffi- ienz in allen Bereichen: in Verkehr und Haushalten benso wie in Industrie und Energiewirtschaft. Ein Baustein der Klimapolitik ist die Nutzung der rojektbezogenen Mechanismen, über die wir heute re- en und deren Nutzung wir mit der Verabschiedung des rojekt-Mechanismen-Gesetzes auf den Weg bringen. it diesem Gesetz setzen wir sehr zeitnah die so ge- annte Linking Directive der EU in deutsches Recht um. nd die Beratungen im Umweltausschuss haben ja ge- eigt, dass es im Grundsatz einen breiten Konsens über ie Einführung dieser Mechanismen gibt. Daher haben ir uns auch bemüht, uns mit Union und FDP auf ein ge- einsames Vorgehen zu verständigen. Mit der Union ar dies offenbar auch möglich, mit der FDP leider eben o offensichtlich nicht! Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage zur Durch- ührung dieser Projekte und deren Nutzung im EU- missionshandel. Es ermöglicht deutschen Firmen, Kli- aschutzprojekte in mittel- und osteuropäischen Staaten JI – oder in Entwicklungsländern – CDM – durchzu- ühren und dafür Emissionsrechte zu bekommen. Damit ann die deutsche Wirtschaft ihre Kosten für die Minde- ung von Treibhausgasen senken. Die Auswahl der Pro- ekte ist zu Recht an strenge Kriterien gebunden: Sie üssen qualitative, ökologische Standards erfüllen und s müssen dauerhafte, zusätzliche Emissionsminderun- en sein. Atom- und so genannte Senkenprojekte sind usgeschlossen und das ist sehr gut so! Für große Stau- ämme gelten die verbindlichen Leitlinien der World ommission on Dams, WCD. Ökologisch problemati- che Projekte dürfen nicht zugelassen werden. Bei be- onders zweifelhaften Vorhaben kann eine Umweltver- räglichkeitsprüfung gefordert werden, für uns ist das ine Selbstverständlichkeit und ein zentraler Punkt, der igentlich noch nicht weit genug geht. Diese Anforde- ung unter dem Deckmantel der Bürokratievermeidung treichen zu wollen, wie es vor allem die FDP gefordert at, ist schon ein starkes Stück. Da fehlt jede ökologi- che Sensibilität, zumal auch die Wirtschaft kein Inte- esse hat, dass diese für sie so wichtigen flexiblen Me- hanismen durch ökologische Skandale diskreditiert erden. An dieser Stelle auch ein Wort zu den viel diskutier- en nationalen Ausgleichsprojekten: Natürlich können ie eine interessante Option sein und die Suchfunktion es Marktes zusätzlich anregen. Aber es ist doch auch ollkommen klar, dass es dafür einer europäischen Re- elung bedarf. Nur dann könnten die so erzeugten echte auch im Emissionshandel genutzt werden und ur so stellen sie eine reizvolle Option für die Unterneh- en dar. Wer diese nationalen Projekte nun zum Symbol ür eine konsequente Nutzung der flexiblen Projekte acht, baut einen Popanz auf und geht an der Sache vor- ei. Nicht mal die Wirtschaft sieht das so, sie will vor al- em ein schnelles In-Kraft-Treten dieses Gesetzes! Um es klar zu sagen: Wir sind für die Nutzung der rojektbezogenen Mechanismen! Sie bieten eine gute hance, Klimaschutz mit Kosteneffizienz, Technologie- ransfer und der Förderung nachhaltiger Entwicklung zu erbinden. Wir begrüßen daher die EU-Richtlinie und as Pro-Mech-Gesetz. 17456 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) Aber es muss auch klar sein: Es kann keine unbe- grenzte Nutzung der projektbezogenen Mechanismen geben. Es müssen tatsächliche, dauerhafte und zusätzli- che Emissionsminderungen sein und sie müssen strenge ökologische Kriterien erfüllen. Die Regelungen der EU- Richtlinie und des Pro-Mech-Gesetzes gehen hier in die richtige Richtung, und müssen in der Umsetzung auch konsequent angewendet werden. Und selbstverständlich kann die Nutzung der projekt- bezogenen Mechanismen nur eine Ergänzung zu natio- nalen Klimaschutzmaßnahmen sein: Alles andere würde dem Geist und den Verpflichtungen des Kioto-Protokolls und der Vereinbarungen der UN-Klimakonferenz von Marrakesch – COP7 – widersprechen, ich nehme an, dass dies niemand möchte. Die Industrieländer sind in der Pflicht, einen wesentlichen Anteil ihrer Klima- schutzanstrengungen zuhause zu leisten. Die Nutzung der Kiotomechanismen bietet nur die Möglichkeit für er- gänzende Maßnahmen. In diesem Sinne ist dann auch eine Obergrenze für die Nutzung von JI- und CDM-Gut- schriften innerhalb des Emissionshandels im nächsten Zuteilungsgesetz festzusetzen. Nur so bleibt auch der ökonomische Anreiz für sehr ambitionierte Klimaschutz-Innovationen erhalten. Da- von profitiert die deutsche Industrie mindestens ebenso stark wie von der Erschließung möglichst kostengünsti- ger Reduktionspotenziale. Nur wirkliche Technologie- sprünge sichern deutschen Unternehmen langfristig ihre Spitzenposition auf dem Weltmarkt für moderne Um- welttechnik. Kurz: Die projektbezogenen Mechanismen sind eine sehr sinnvolle Ergänzung des klimapolitischen Instru- mentenkastens. Sie brauchen aber qualitative Leitplan- ken und quantitative Grenzen. Dafür sorgt dieses Gesetz, das wir heute verabschieden. Wir hoffen, dass auch die Opposition dazu beiträgt, den Weg für ihre Nutzung schnell frei zu machen und das Gesetz im Bundesrat nicht blockiert. Birgit Homburger (FDP): Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur Integration internationaler Klimaschutzprojekte in den europäischen und in den deutschen Emissionshandel. Die FDP hat im- mer wieder auf die zentrale Bedeutung dieses Gesetzes hingewiesen. Als entscheidendes Scharnier zwischen na- tionalem und internationalem Klimaschutz gibt es die Spielregeln vor, unter denen deutsche Unternehmen die modernen Instrumente internationaler Klimapolitik nut- zen und von den damit verbundenen Kostensenkungs- potenzialen profitieren können. Das Signal, das der heute zur Schlussabstimmung vorliegende rot-grüne Gesetzentwurf an die Unterneh- men in Deutschland und an die internationale Staatenge- meinschaft aussendet, ist enttäuschend: Die Spielräume der europäischen Richtlinie werden nicht hinreichend genutzt. Desinteresse an den modernen Instrumenten interna- tionaler Klimapolitik, vertane Gelegenheiten, wenn es darum geht, Ökonomie und Ökologie zum Vorteil der Menschen zu verbinden, Fantasielosigkeit und tiefes Misstrauen gegen alles, was mit Markt und Wettbewerb z p r h P V m s s b U F d I n s d m w s H s p s d m N D a k r s h t t m w z d i w d k K n s d d d T A (C (D u tun hat, das sind die Markenzeichen grüner Umwelt- olitik unter Bundesumweltminister Trittin. Bis zur letzten Sekunde, bis in die abschließenden Be- atungen gestern im Umweltausschuss des Bundestages, at die FDP versucht, wenigstens in den wichtigsten unkten Änderungen zu erreichen – Änderungen am erfahren, die nach klarem Expertenvotum rechtlich öglich gewesen wären, erhebliche weitere Klima- chutzpotenziale erschlossen hätten und den vom Emis- ionshandel Betroffenen deutliche Erleichterungen ge- racht hätten. Erneut hat die rot-grüne Mehrheit im mweltausschuss alle konstruktiven Vorschläge der DP abgelehnt und stattdessen auf dem heute vorliegen- en Entwurf beharrt, einem Entwurf ohne Impulse, ohne deen, ohne Mut, ohne positives Signal an die internatio- ale Kioto-Gemeinschaft. Für einen modernen Klima- chutz auf nationaler und auf internationaler Ebene ist ieser Gesetzentwurf keine Hilfe und kein ernst zu neh- ender Beitrag. Aber zumindest für eines ist der Ent- urf gut, er zeigt deutlich: Es wird dringend Zeit für fri- chen Wind, auch und gerade hier, in der Umweltpolitik, err Minister Trittin. Um es klar zu sagen: Die FDP wird bei aller Enttäu- chung über die für den Klimaschutz wieder einmal ver- assten Chancen diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen, ondern sich der Stimme enthalten. Die FDP wird sich er Stimme enthalten, weil zumindest endlich ein Mini- um erreicht wird: die Umsetzung der Möglichkeit zur utzung der flexiblen Instrumente endlich auch in eutschland. Dieser Gesetzentwurf ist immerhin besser ls überhaupt keiner, jedenfalls für eine hoffentlich urze Übergangszeit. Er steht auf der Liste der verbesse- ungsbedürftigen rot-grünen Gesetze weit oben. Wenn ich die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause geändert aben werden, wird die FDP alles daransetzen, dass un- er anderem auch dieses Gesetz zum Vorteil des interna- ionalen Klimaschutzes und zum Vorteil der Unterneh- en in Deutschland verbessert wird. Die konkreten und ichtigsten Vorstellungen dazu liegen mit insgesamt ehn FDP-Änderungsanträgen zu diesem Gesetz auf em Tisch. Kioto hat nur dann eine Zukunft, wenn sichergestellt st, dass für jeden eingesetzten Euro so viel Klimaschutz ie möglich erwirtschaftet wird. Um für alle Staaten ieser Welt attraktiv zu werden, muss das Kioto-Proto- oll wirtschaftlich leistungsfähig sein. Dazu müssen die ioto-Instrumente ihre Kräfte also voll entfalten kön- en. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Fes- eln, die den Kioto-Mechanismen in Deutschland mit em heutigen Tage weiter angelegt werden, gelöst wer- en und dass das tiefe Misstrauen überwunden wird, das iese Bundesregierung in Gestalt ihres Umweltministers rittin gegenüber marktlichen Mechanismen hegt. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüber- schreitende organisierte Kriminalität sowie zu Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17457 (A) ) (B) ) den Zusatzprotokollen gegen den Menschen- handel und gegen die Schleusung von Migran- ten (Tagesordnungspunkt 18) Erika Simm (SPD): Das Übereinkommen der Ver- einten Nationen gegen die grenzüberschreitende organi- sierte Kriminalität sowie die Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migran- ten dienen der Vereinheitlichung der internationalen Strafverfolgungsstandards und der verbesserten grenz- übergreifenden Bekämpfung der organisierten Krimina- lität. Der Hauptteil des Übereinkommens befasst sich mit der Bekämpfung der organisierten internationalen Geld- wäsche, der Korruption und der Abschöpfung der Gewinne aus diesen Straftaten, während die Zusatzpro- tokolle den grenzüberschreitenden Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, sowie die so genannte Schleuserkriminalität zum Gegenstand ha- ben. Mit dem vorliegende Gesetzentwurf werden die Vo- raussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkom- mens geschaffen. Das Bundesjustizministerium hat dieses Übereinkom- men eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekom- men, dass es im Hinblick auf das deutsche Recht keinen Umsetzungsbedarf mehr gibt, weil das deutsche Recht den Strafverfolgungsbehörden bereits ausreichende Handhabe zur effektiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur grenzüberschreitenden Kooperation bei der Strafverfolgung zur Verfügung stellt. Diese Auf- fassung wird vom Rechtsausschuss mehrheitlich geteilt, weswegen auch wir über die schon bestehende Rechts- lage hinaus gegenwärtig keinen Regelungsbedarf ge- sehen haben. Allerdings wurde die Bundesregierung gebeten, über die noch in diesem Jahr anstehende Vertragsstaatenkonferenz zu diesem Übereinkommen zu berichten, auch um zu erfahren, welcher Stand der Um- setzung in den einzelnen Vertragsstaaten zu verzeichnen ist. Was den Stand in unserem Land angeht, so haben wir mit der Verabschiedung des 37. Strafrechtsänderungsge- setz, das am 19. Februar 2005 in Kraft getreten ist, und der damit erfolgten Neufassung der Strafvorschriften zum Menschenhandel unsere Hausaufgaben auch im Sinne des diesbezüglichen Zusatzprotokolls gemacht. Durch diese Strafrechtsänderung wurden der Men- schenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB), der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie die Förderung des Menschenhandels (§ 233 a StGB) geson- dert unter Strafe gestellt. Außerdem wurde die Zwangs- heirat als besonders schwerer Fall der Nötigung in das Strafgesetz aufgenommen (§ 240 IV Nr. l StGB). Den wesentlichen Vorgaben des Übereinkommens im Bereich des materiellen Strafrechts wie zum Beispiel der Unterstrafestellung einer kriminellen Vereinigung, der Geldwäsche, der Korruption sowie der geforderten Schaffung der Möglichkeit, auch juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen, ist im geltenden Recht, z e t w d f v l b h s n z R D e t g s s t d b v f w c t g V s g r B s e i z S b b g S s S s e f s i t h s (C (D um Teil durch früher schon erfolgte Rechtsänderungen, ntsprochen. Gleiches gilt, soweit das Übereinkommen die Ver- ragsstaaten verpflichtet, die Voraussetzungen für eine irksame Zusammenarbeit bei der grenzüberschreiten- en Verfolgung der organisierten Kriminalität zu schaf- en. Dem entspricht das Vorhandensein einer Vielzahl on Rechtshilfeabkommen der Bundesrepublik Deutsch- and mit anderen Staaten, sowie insbesondere auch das ei uns geltende Gesetz über die internationale Rechts- ilfe in Strafsachen (IRG). Auch das Zusatzprotokoll zur so genannten Schleu- erkriminalität, das nur Pflichten der Vertragsstaaten ormiert, nicht aber Eingriffsermächtigungen gegen Ein- elpersonen, erfordert keine Änderungen des deutschen echts. Auch diesbezüglich entspricht die Rechtslage in eutschland bereits den gestellten Anforderungen. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz- ntwurf kann daher vorbehaltlos zugestimmt werden. Sibylle Laurischk (FDP): Globalisierung, erleich- erte Mobilität, sich öffnende Grenzen haben gerade bei roßem Wohlstandsgefälle auch Nachteile: Grenzüber- chreitende Kriminalität wie Menschenhandel, Schleu- er- und sonstige organisierte Kriminalität wird erleich- ert. Neben den enormen wirtschaftlichen Schaden, den as Bundeskriminalamt für 2002 mit 3 Milliarden Euro eziffert, tritt das große menschliche Leid, das bei den on Schleuser- und Menschenhandelskriminalität betrof- enen Menschen, meist Frauen und Kinder, angerichtet ird. In der deutschen Rechtsordnung sind die mannigfa- hen Erscheinungsformen nach Auffassung unser Frak- ion ausreichend pönalisiert, die Ratifizierung des vorlie- enden Abkommens stellt lediglich ein rein formales erfahren dar, das nach unserer Auffassung ohne prakti- che Handlungsverpflichtung an den nationalen Gesetz- eber bleibt. Hier ist insbesondere mit dem 37. Straf- echtsänderungsgesetz vom 19. Februar 2005 zur ekämpfung des Menschenhandels gute gesetzgeberi- che Arbeit geleistet worden. Die Diskussion über die ffektive Bekämpfung von Zwangsheiraten gehört auch n diesen Zusammenhang. Gesetzliche Initiativen, die ur Verdeutlichung der eingeführten ausdrücklichen trafbarkeit führen sollen, wie die aus Baden-Württem- erg, begrüße ich durchaus. Es muss ein Klima der Miss- illigung dieses gravierenden Menschenrechtsverstoßes eschaffen werden. Schwierig bleibt in allen Fällen der Vollzug; denn die trafbarkeit alleine verhindert Menschenhandel, Schleu- erkriminalität und organisierte Kriminalität noch nicht. chulung und Ausrüstung von Polizei und Staatsanwalt- chaften sind die unabdingbaren Voraussetzungen für ine erfolgreiche Bekämpfung. Ein wirkungsvoller Op- erschutz ist dringend geboten, nicht zuletzt um die Aus- agebereitschaft der Opferzeuginnen in Sicherheit vor hren Peinigern zu erhöhen. In der Denkschrift zum Zusatzprotokoll zur Verhü- ung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschen- andels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ind ganz richtig die Länder in die Verantwortung 17458 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) genommen. Insbesondere Art. 6, der sich dem Schutz und der Hilfe für die Opfer des Menschenhandels wid- met, verdient es, mit Leben erfüllt zu werden. Die Be- reitstellung von Mitteln in einem eigenen Haushaltstitel „Opferzeuginnen“ mit 100 000 Euro, wie es Rheinland- Pfalz vorsieht, begrüße ich sehr. Andere flankierende Maßnahmen wie die auskömmliche und verlässliche Fi- nanzierung von Schutzräumen, wie der Frauenhäuser und von Beratungsstellen, sind in der praktischen Um- setzung dringend erforderlich. Frauen und die oft mit be- troffenen Kinder müssen gestützt und ihnen muss aus der Opfersituation herausgeholfen werden. Wichtig wird die Durchführung von Vertragsstaaten- konferenzen sein, um die Umsetzung dieses Überein- kommens in den Vertragsstaaten zu kontrollieren und schließlich auch, um die Kommunikation zur Erleichte- rung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung zu erhö- hen. Hier wird die zu erwartende neue Bundesregierung in die Pflicht genommen werden, an diesen Vertragsstaa- tenkonferenzen teilzunehmen und hierüber dem Parla- ment zu berichten. Mit der Ratifizierung des vorliegen- den UN-Übereinkommens ist es jedoch nicht getan. Die EU-Richtlinie hinsichtlich strafrechtlicher Sank- tionen zur Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt aus dem Jahre 2002 wartet immer noch auf eine Umset- zung. Die zögerliche Haltung dieser Bundesregierung ist mir unerklärlich. Die Richtlinie soll die Bekämpfung il- legaler Einwanderung praxisgerechter gestalten. Folge der unterbliebenen Umsetzung ist, dass ein Großteil die- ser Handlungen in Deutschland straffrei ist, weil die zu- grunde liegenden Begriffe der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes strafrechtlich nicht hinrei- chend bestimmt erscheinen. Hierauf hat der Bundesge- richtshof in einer Entscheidung Ende April hingewiesen. Die Folge ist, dass beispielsweise das gewerbsmäßige Einschleusen von Prostituierten, die der Visumpflicht unterliegen und nur über ein Besuchsvisum verfügen, nicht geahndet werden kann. Die Bekämpfung der Schleuserkriminalität bleibt daher auf der Agenda der nächsten zu erwartenden Bundesregierung. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital- funk der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Tagesordnungspunkt 19) Gerold Reichenbach (SPD): Seit über zehn Jahren fordern Polizei- und Katastrophenschutzkräfte einmütig die Einführung des modernen Digitalfunks. Seit fünf Jahren ist dieses Projekt ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung, aber immer wieder durch die Forde- rungen und die Haltung der Länder ins Stocken geraten. Auch die selten erlebte, strikt an der Sache orientierte Einmütigkeit, mit der 2003 alle Fraktionen die rasche Einführung des Digitalfunks forderten, konnte daran nichts ändern. U t l g E j s l b s A j t r f V c m z h 2 m i L m e f a D s d d w S i B D – d R e z n W B l c w g d b t (C (D Das alte, analoge Funksystem kann problemlos von nbefugten abgehört werden. Sprachqualität und Daten- ransportkapazität sind längst nicht mehr Standard. Es eidet zunehmend an Lieferproblemen bei Ersatzteilen. Aber seit die Bundesregierung die Einführung des Di- italfunks BÖS vorantreiben will, bekommen wir einen iertanz der ganz besonderen Art vorgeführt. Das Pro- ekt kann erst beginnen, wenn die Finanzverteilung zwi- chen Bund und Ländern geklärt ist. Die Finanzvertei- ung kann erst festgelegt werden, wenn die Kostenhöhe ekannt ist. Die Kosten sind erst bekannt, wenn die Aus- chreibung des Projektes durchgeführt worden ist. Die usschreibung ist aber nur machbar, nachdem das Pro- ekt gestartet ist, was wiederum eine geklärte Finanzver- eilung voraussetzt. Kurz gesagt: Das Huhn ist die Vo- aussetzung für das Ei, das Ei wiederum Voraussetzung ür das Huhn. Am 26. Juni 2003 hat deshalb der Bundeskanzler den ersuch unternommen, zusammen mit den Regierungs- hefs der Länder den Knoten zu durchschlagen, um zu- indest über eine Dachvereinbarung zur Ausschreibung u kommen. Das Gremium war sich einig. Postwendend aben die Finanzminister aller Länder am 11. September 003 ihre Regierungschefs wieder zurückgepfiffen: Erst üsse die Finanzierung gesichert werden. Am 24. März 2004 einigten sich dennoch der Bundes- nnenminister und die Innenminister und -senatoren der änder auf die „Vereinbarung zur Regelung der Zusam- enarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit inheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems ür alle Behörden und Organisationen mit Sicherheits- ufgaben in der Bundesrepublik Deutschland“, auch achvereinbarung genannt. § l dieser Dachvereinbarung ieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2010 ein flächen- eckendes Gesamtnetz stehen soll. Umso schlimmer ist, ass das Huhn-und-Ei-Spiel bei der Finanzierung bald ieder von vorne losging. Es ist deshalb zu begrüßen, dass Bundesminister chily am 18. März 2005 ein weiterer Befreiungsschlag n der unendlichen Huhn-und-Ei-Debatte gelang: Der und tritt in Vorlage und wird auf eigene Kosten mit der eutschen Bahn Telematik als Partner ein Grundnetz Rumpfnetz – installieren, das etwa die Hälfte des Lan- es abdeckt. Damit geht der Bund auch finanziell einen iesenschritt auf die Länder zu, denn er zahlt 50 Prozent iner Infrastruktur, obwohl er nur weniger als zehn Pro- ent der Endnutzerstellen wird. Die Botschaft des Innenministers ist klar: Wir dürfen icht mehr warten. Wir müssen die Chance nutzen, zur M 2006 den Führungsebenen wenigstens an den rennpunkten die neue Technik zur Verfügung zu stel- en. Nur wenn wir handeln, können wir den flächende- kenden Betrieb bis 2010 sicherstellen. Trotz vereinzelter, eher politisch motivierter Kritik aren am Ende alle Länder im Boot und forderten leichzeitig, eine zentrale BOS-Stelle einzurichten, die ie gemeinsame Steuerung übernimmt und die Länder- eteiligung sicherstellt. Genau das tun wir heute mit dem Gesetz zu Errich- ung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behör- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17459 (A) ) (B) ) den und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS). Statt die Huhn-und-Ei-Debatte zu kultivieren, wollen wir mit diesem Gesetz das Vorgehen weiter beschleuni- gen. Und genauso wurde es von den Fachleuten in der Anhörung, etwa dem Vertreter der Feuerwehren, auch gesehen. Die Argumente der Kritiker reaktivieren im Kern die alte Huhn-und-Ei-Debatte: Erst wenn die Details der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Län- dern festlägen, könne eine Bundesanstalt errichtet wer- den. Da stellt sich schon die Frage: Bund und welche Länder? Alle 16 Bundesländer? Wo doch jetzt schon klar ist, dass sie nicht alle in der ersten Runde dabei sein wer- den? Also welche? – Es ist den Menschen draußen nicht zu vermitteln, dass wir vor lauter Bund/Länder-Hick- hack und Huhn-und-Ei-Debatte die Sicherheit vernach- lässigen. Gerade weil das dem Föderalismus geschuldete Aus- tarieren der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern so schwierig ist, ist das Errichtungsgesetz, über das wir heute beraten, als Rahmen angelegt, der die Belange der Länder sicherstellt und der durch das Verwaltungsab- kommen und die Satzung ausgestaltet werden kann. Das ist eine der wichtigen Absichten des Gesetzes und liegt ganz im Sinne der Dachvereinbarung. Das Errichtungsgesetz ist – das hat die Anhörung er- geben – sachlich und fachlich geboten. Wir waren durch- aus offen, über Einzelheiten des Gesetzentwurfs zu re- den. Einen der wesentlichen Kritikpunkte der Anhörung haben wir aufgenommen. Durch einen Änderungsantrag haben wir das parlamentarische Kontrollrecht über den Haushalt sichergestellt. In der Anhörung am vergangenen Montag hat mich schockiert, mit welchem Nachdruck sich der Staats- sekretär aus dem hessischen Finanzministerium für wei- teres Zuwarten ausgesprochen hat. Es fielen Sätze wie „ein Jahr prüfen“ und Ähnliches mehr. Noch mehr alar- miert hat mich das heftige Nicken aufseiten der Opposi- tion. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Sol- len wir die Errichtung eines Bundesamtes wieder ein Jahr lang zu prüfen? Seit zehn Jahren diskutieren wir die Materie! Im Interesse der Sicherheit für die Menschen in unserem Land müssen wir den Prozess jetzt voranbrin- gen. Es ist zwar richtig, dass zur Zeit noch eine Abteilung des Innenministeriums die erforderlichen Schritte der Ausschreibung durchführt. Aber spätestens im Herbst, wenn die endgültige Systementscheidung ansteht, ist die enge Einbindung der Länder erforderlich. Deshalb muss heute schon der Weg frei gemacht werden für eine Bun- desanstalt. Wenn wir diese Entscheidung aus formalju- ristischen Gründen auf die lange Bank schieben, gefähr- den wir die reibungslose Aufgabenübertragung ohne Not. Wir brauchen die Bundesanstalt für Digitalfunk BOS aus folgenden Gründen jetzt: Erstens. Wir wollen den Sach- und Fachverstand bün- deln. Die abzuschließenden Verträge für Planung, Auf- bau und Betrieb des Digitalfunknetzes müssen optimal gemanagt werden. Immerhin planen wir das größte zu- s B s m c l b a u ü g v d V u f f i E s d B a b V O t i d u h d E l D e s s S e z t S h m A s s m A f (C (D ammenhängende Digitalfunknetz weltweit. Durch die undesanstalt kann der erforderliche technische, takti- che und betriebswirtschaftliche Sachverstand schnellst- öglich gebündelt und eine kontinuierliche Qualitätssi- herung gewährleistet werden. Zweitens. Wir benötigen eine BOS-Stelle als einheit- ichen Sachwalter der von Bund und Ländern einge- rachten Interessen und Vermögenswerte. Die Bundes- nstalt entspricht der „BOS-Stelle“, die zwischen Bund nd Ländern vereinbart wurde. Auch waren die Länder ber die Eckpunkte des Gesetzes vorher informiert. Ent- egen der Behauptungen der Opposition und ihres Sach- erständigen können die Länder gerade durch die Bun- esanstalt ihre Interessen und Anforderungen in das erfahren einbringen. Drittens. Die Wirtschaft benötigt einen einheitlichen nd kompetenten Ansprechpartner. Der Ansprechpartner ür die Wirtschaft besteht momentan in einem 100-köp- igen Lenkungsausschuss von Bund und Ländern. Das st nicht gerade übersichtlich. Die Anhörung zeigte leider ein weiteres Mal: Die inwände von Teilen der Opposition und ihres hessi- chen Sachverständigen vermitteln den Eindruck, dass as Gesetz politisch offensichtlich nicht gewollt ist. Das lockadeduo Koch/Merkel lässt grüßen! Den Kritikern, die eine GmbH-Lösung einer Bundes- nstalt vorziehen, ist klar zu sagen: Nur ein Bundesamt ietet die Möglichkeit, bei Sicherheitsproblemen und ersagen des Betreibers hoheitlich einzugreifen. Diese ption muss bei solch einem sicherheitsrelevanten Sys- em wie dem BOS-Funk gewährleistet sein. Den Kritikern der gewählten Betreiberlösung halte ch entgegen: Gerade diese Lösung bietet auch weiterhin en geforderten Wettbewerb. Mit ihr machen sich Bund nd Länder ja gerade nicht von einem Konsortium ab- ängig, das Betreiber und Lieferant zugleich ist. Siehe ie Erfahrungen mit Toll Collect! Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie für das Gesetz! ine Fortsetzung des Eiertanzes können wir uns nicht eisten. Diese Endlosdebatte gefährdet unsere Sicherheit. Die SPD wird alles dafür tun, dass die Einführung des igitalfunks nicht weiter verzögert wird. Die Errichtung iner Bundesanstalt ist der nächste Schritt und er ist achlich und fachlich geboten. Wie einer der Sachver- tändigen treffend bemerkt hat: „Es ist ein pragmatischer chritt und damit wird der Handlungsdruck aufrecht- rhalten.“ Genau das wollen wir. Gegackert, ohne Eier u legen, wurde genug. Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Einführung des Digi- alfunks für die Behörden und Organisationen mit icherheitsaufgaben war in dieser Legislaturperiode äufiger Gegenstand der Erörterung in diesem Parla- ent. Die CDU/CSU hat bereits im Jahre 2003 einen ntrag zu diesem Thema eingebracht. Wir waren sogar o weit, dass wir einen fraktionsübergreifenden gemein- amen Antrag erarbeitet hatten, um unserem gemeinsa- en Willen zur Einführung des abhörsicheren Funkes usdruck zu verleihen. Ich kann für mich persönlich und ür meine Fraktion auch in Anspruch nehmen, dass wir 17460 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) bei unseren, in der Zahl stetig wachsenden Bundeslän- dern für dieses Projekt geworben und auch das eine oder andere kritische Gespräch geführt haben. Ich sage dies deshalb zu Beginn meiner Ausführungen, weil ich für mich und, wie ich denke, für die meisten der mit der Ma- terie befassten Kollegen aus diesem Hohen Hause in An- spruch nehme, dass wir ernsthaft an dem Ziel der zügi- gen Einführung des Digitalfunkes gearbeitet haben. Diese Kooperationsbereitschaft hatte jedoch zu unse- rem großen Bedauern und auch zu unserer Verärgerung nicht die geringste Wirkung bei dem noch amtierenden Bundesinnenminister. Im Gegenteil: Bundesminister Schily hat, so scheint es, jede Gelegenheit gesucht, das Parlament und – für den Fortgang des Verfahrens noch schlimmer – die Länder zu brüskieren. Erst preschte er mit der Einrichtung eines Bundesrumpfnetzes vor, dann stellte er mit der eigenmächtigen, mit den Ländern nicht abgestimmten Vergabe des Betriebs des Netzes an die DB-Telematik uns alle vor vollendete Tatsachen. Am 4. Juli werden wir sehen, ob diese Vorgehensweise recht- lich haltbar sein wird. Nun wird plötzlich ein Gesetzent- wurf zur Schaffung einer neuen Behörde vorgelegt und im Schweinsgalopp durch das Parlament gepeitscht. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen dies auch noch mit. Sie lassen sich heute als willenloses Instrument des Bundesinnenministers gebrauchen und morgen führt sie der Bundeskanzler am Nasenring durch die Manege. Die Anhörung am Montag musste auf Druck der Re- gierungskaolition in größter Eile durchgeführt werden. Einige der Sachverständigen waren noch nicht einmal in der Lage, vorab eine schriftliche Stellungnahme abzuge- ben. Manche in der Anhörung abgegebene mündliche Stellungnahme fiel ziemlich mager aus, weil sie nur we- nig Bezug zum Thema hatte. Eine Auswertung der Er- gebnisse der Anhörung ist kaum möglich, weil bis zur jetzigen Stunde noch kein Protokoll der Anhörung vor- liegt, in dem man noch einmal die Argumentation derje- nigen Experten, die keine schriftliche Stellungnahme ab- gegeben haben, nachlesen könnte. Dennoch mussten wir gestern im Innenausschuss und müssen wir heute im Ple- num über diesen mehrfach nachgebesserten Gesetzent- wurf beraten. Dieses Vorgehen zeigt ganz deutlich, dass die Regierungskoalition sich hat zum Briefträger des Bundesinnenministers hat degradieren lassen – eine ei- gene gedankliche und inhaltliche Befassung mit den Grundproblemen, die dieser Gesetzentwurf aufzeigt, fin- det nicht mehr statt. Das ist der Aufgabe des Parlamentes nicht angemessen. Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der in fast exemplarischer Weise die Beziehungen zwischen Bund und Ländern bei einer komplexen Aufgabe zum Gegen- stand hat. Professor Heckmann hat dies in seinem Vorab- statement und dann in der Anhörung deutlich herausge- arbeitet. Ich will darauf noch einmal kurz eingehen. Es beginnt mit der Frage der Gesetzgebungskompe- tenz des Bundes. Sie kann wohl nicht alleine auf Art. 73 Ziffer 7 GG in Verbindung mit Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG gestützt werden. Vielmehr ist die Spezialregelung in Art. 87 f GG zu beachten; danach wäre aber die Rechtsform einer Bundesanstalt nicht möglich. Profes- sor Heckmann hat in seiner Stellungnahme und in sei- nem Beitrag bei der Anhörung deutlich und zutreffend h B p i n d r d s d H r t d b G B d m D m S m f n s s i l w n l c n m A e B s f e d m t g g e E d u F s g d w w (C (D erausgearbeitet, dass wir hier, ähnlich wie in anderen ereichen der Telekommunikation auch, eine Interde- endenz zwischen der einzurichtenden Technik und der nhaltlichen Wahrnehmung der Aufgabe feststellen kön- en. Ich will das hier aber nur anreißen, weil ich meine, ass dies am Ende nicht die entscheidende verfassungs- echtliche Frage ist, jedenfalls nicht für die Errichtung er Bundesanstalt. Vielmehr müssen wir uns mit der Frage auseinander etzen, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bun- estreue hinreichend Berücksichtigung gefunden hat. ier liegt meines Erachtens das zentrale verfassungs- echtliche Problem. Im föderalen Staat haben Bund und Länder gegensei- ig Rücksicht zu nehmen und die beiderseitig bestehen- en Handlungsbefugnisse kooperativ auszuüben. Gerade eim Projekt Digitalfunk zeigt sich, wie wichtig dieser rundsatz ist. Es ist für die Sicherheitsbedürfnisse der undesrepublik nicht denkbar, dass der Bund oder Län- er für sich alleine ein Sicherheitsnetz installieren, das it den Sicherheitsnetzen anderer nicht kompatibel ist. iese Erkenntnis hat ja gerade auch zu den gemeinsa- en Initiativen geführt. Die Gewährleistung der inneren icherheit ist eine Aufgabe, die Bund und Länder ge- einsam wahrzunehmen haben. Auch die Technik, die ür die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung unbedingt otwendig ist, muss damit eine gemeinsame Technik ein. Die durch den Föderalismus gewährleistete Eigen- tändigkeit der Länder bleibt zwar bestehen, aber es wird n diesen Bereichen Kooperation auch verfassungsrecht- ich eingefordert. Alles andere machte auch keinen Sinn. Die Störmanöver, die ich eingangs beschrieben habe, erden den Anforderungen an bundestreues Verhalten icht gerecht. Wenn einer immer mal wieder, einer Profi- ierungssucht folgend, Schritte verkündet, ohne Abspra- he mit den anderen Beteiligten, dann verhält er sich icht bundestreu und belastet das Projekt immer wieder it unnötigen Störungen. Der Gesetzentwurf, den die Regierungskoalition im uftrag des Bundesinnenministers eingebracht hat, wird benfalls den Anforderungen, die der Grundsatz der undestreue stellt, nicht gerecht. Es wird aus dem Ge- etzentwurf nicht ersichtlich, wie und in welchem Um- ang der Ausgleich von Bundes- und Länderinteressen rfolgen soll. Vielmehr wird § 7 des Gesetzentwurfs auf ie noch zu verhandelnden Verwaltungsvereinbarungen it den Ländern verwiesen, in denen dann die wichtigs- en Fragen, die uns heute eigentlich interessieren sollten, eregelt werden. Ich wüsste aber als Bundespolitiker schon einmal erne, welche Blankovollmacht ich mit diesem Gesetz- ntwurf unterschreibe. Genau deshalb stimme ich den xperten der Anhörung zu, die die Auffassung vertreten, ass zuerst die Verwaltungsvereinbarung zu schließen ist nd dann am Ende, wenn die Beteiligungsverhältnisse, inanzanteile und andere Dinge geklärt sind, der organi- atorische Rahmen zu schaffen ist. Das sollte im Übri- en unser Anspruch als Mitglieder des Deutschen Bun- estages sein; denn diese Anstalt, so sie denn errichtet ird, kann und wird ja auch erhebliche finanzielle Aus- irkung auf den Bundeshaushalt bringen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17461 (A) ) (B) ) Die Höhe können wir jetzt noch nicht einmal ansatz- weise erkennen, weil uns jegliche Informationen über die Aufteilung der Kosten für die Investitionen und den Betrieb fehlen und keine Erkenntnisse darüber vorlie- gen, in welcher Höhe sich der Bund und die Länder da- ran beteiligen. Auch die Frage, wer welche Stimmrechte im Verwaltungsrat dieser Anstalt hat, wo der Bund al- leine entscheidet und wo die Länder ein Mitspracherecht haben – all das ist aus diesem Gesetzentwurf noch nicht einmal ansatzweise erkennbar. Das sind aber Dinge, die wir vorher wissen sollten. Zwei der in der Anhörung weiter zu Tage getretenen handwerklichen Schnitzer, die dieser Gesetzentwurf be- inhaltete, sind von Ihnen bereinigt worden, nämlich die Frage der erstmaligen Bestellung des Präsidenten und des Verwaltungsrates sowie die haushaltsrechtlichen Be- fugnisse des Parlaments. Ich will allerdings auch sagen, dass dies bereits der zweite Änderungsantrag war; der erste lag schon auf dem Tisch, da war die Tinte noch nicht trocken. Auch dies zeigt, dass hier etwas mit heißer Nadel gestrickt wurde, das nicht bis ins Letzte durch- dacht ist. Dies gilt auch für die Besoldung des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten. Es ist nicht ersichtlich, wo- rin die Besoldung nach B 5 begründet ist. Der Bundes- rechnungshof kommt jedenfalls mit überzeugender Be- gründung zu dem Ergebnis, dass über diese Höhe der Besoldung noch einmal nachgedacht werden muss. Prä- sidenten anderer großer Bundesbehörden werden jeden- falls niedriger besoldet. Aber wir hatten ja auch schon den Fall, dass die Besoldung eines Vizepräsidenten sich nicht an den Aufgaben, sondern an der Person ausrich- tete. Am Ende will ich auf den Einwand eingehen, die Er- richtung des Bundesanstalt sei zur Beschleunigung der Einführung des Digitalfunkes erforderlich. Hierzu zwei Bemerkungen: Erstens. Dieser Einwand kann uns nicht dazu veran- lassen, einem Gesetz zuzustimmen, dessen verfassungs- rechtliche Grundlage zweifelhaft und dessen inhaltliche Ausgestaltung unvollkommen ist. Ich teile ausdrücklich nicht die Auffassung zweier Sachverständiger, dass die rechtliche Fehlerfreiheit des Gesetzes nicht so wichtig sei. Für mich als Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist gerade dies eine zentrale Grundlage meines Handelns – und dies sollte im Übrigen auch bei Mitarbeitern der Exekutive so sein. Deshalb würde ich heute auch dann nicht zustimmen, wenn große Eile geboten wäre. Hier muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Zweitens ist es auch nicht richtig, dass das Verfahren der Einführung des Digitalfunkes von der Errichtung der Bundesanstalt berührt wird. Das Vergabeverfahren läuft derzeit schon; es wird durch die Errichtung der Bundes- anstalt weder beschleunigt noch behindert. Keiner der Sachverständigen hat mit überzeugenden Argumenten die Auffassung des Bundesrechnungshofs, der meine Auffassung teilt, widerlegen können. Im Gegenteil, am Ende der Anhörung war ein Experte mit ursprünglich an- derer Überzeugung auch der Auffassung, dass man die Anstalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht brauche. Im Übrigen ist auch mit den Ländern besprochen, dass die E f w a A s n S M d z S r p s u w g g s s d Z B V n R G d b n w w G r N e r u b E s p i g d d w k B e w s f d o (C (D rrichtung der Betreiberorganisation am Ende des Ver- ahrens steht, jedenfalls erst dann kommt, wenn die Ver- altungsvereinbarung steht. Ich will hier noch einmal usdrücklich betonen: Wenn die Bundesregierung der uffassung ist, dass Eilbedürftigkeit besteht, dann hätte ie auch einen Vertreter in die Anhörung schicken kön- en. Er oder sie hätte die Möglichkeit gehabt, dort den tandpunkt der Bundesregierung zu vertreten. Aber der inister hat es offensichtlich nicht für notwendig befun- en, einen Vertreter des Ministeriums in die Anhörung u entsenden. Auch daraus mag jeder seine eigenen chlüsse ziehen. Ich fasse zusammen: Es bestehen erhebliche Zweifel echtlicher Art an diesem Gesetzentwurf, den der Ex- erte Professor Heckmann als verfassungswidrig einge- tuft hat. Es ist ferner die behauptete Eilbedürftigkeit nd der verfahrensbeschleunigende Effekt nicht nachge- iesen und zuletzt verstößt dieses Vorgehen erneut ge- en die Absprachen, die Bund und Länder miteinander etroffen haben. Wir können dieses Projekt nur gemein- am mit den Ländern verwirklichen. Daher muss gegen- eitig wieder eine Basis des Vertrauens hergestellt wer- en; das will auch unsere Verfassung so. Mit der ustimmung zu diesem Gesetzentwurf würden wir den undesinnenminister beim erneuten Bruch seiner ereinbarungen unterstützen. Auch dies kann ernsthaft iemand von uns verlangen. Wir lehnen den Entwurf dieses Rumpfgesetzes für das umpfnetz ab. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Das gegenwärtige Funksystem der Behör- en und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS, eruht auf der analogen Funktechnik. Diese Analogtech- ik kann wichtige Anforderungen nicht mehr erfüllen ie Abhörsicherheit, Übertragung von Daten, bundes- eite Kommunikation, einsatzbezogene dynamische ruppenbildung, direkte Einzelverbindungen mit ande- en Funkteilnehmern oder Teilnehmern im öffentlichen etz. Bund und Länder wollen deshalb ein bundesweit inheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem er- ichten und betreiben. Hierzu haben der Bundeskanzler nd die Regierungschefs der Länder am 26. Juni 2003 eschlossen, die Voraussetzungen für die schrittweise inführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks zu chaffen und den Analogfunk nach einer Migrations- hase abzulösen. Dieser Prozess gestaltete sich und gestaltet sich noch mmer sehr beschwerlich. Vor allem war bislang die Re- elung der Kostenfrage ein Hemmschuh. Wir begrüßen, ass der Bundesinnenminister das Heft des Handelns in ie Hand genommen hat und ein Rumpfnetz bereitstellen ill, dem sich nach und nach die Länder anschließen önnen. Mit dem rot-grünen Gesetzesentwurf setzen wir den eschluss der IMK vom 18. März 2005 zur Gründung iner Auftraggeberkommission um. Unabhängig davon, elche Technologie gewählt wird und wie die Ausge- taltung von Verträgen mit Dritten und das Vergabever- ahren aussehen, ist es erforderlich, dass die Interessen er Nutzer des Digitalfunk BOS – Bund und Länder – rganisatorisch gebündelt wahrgenommen werden. Dies 17462 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 (A) ) (B) ) geschieht durch die Einrichtung einer Bundesanstalt. Sie fungiert als Auftraggeberin bei allen Beschaffungsvor- gängen im Zusammenhang mit Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS und ist Sachwalterin des Zweckver- mögens, das im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird. Es ist uns wichtig, die Länderinteressen ausreichend zu berücksichtigen. Dies ist durch die Wahl der Rechtsform „Anstalt“ gewährleistet: Die Bundesanstalt übernimmt nach Maßgabe eines zu schließenden Verwaltungsab- kommens die Wahrnehmung der entsprechenden Aufga- ben für die Länder. Zugleich können die Länder über die Vizepräsidenten Einfluss nehmen auf Entscheidungsvor- gänge. Nur im Konsens mit den Ländern kann ein bun- desweites Digitalnetz mit gleicher Technik und gleichen Standards verwirklicht werden. Die Anhörung hat erge- ben, dass die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts die sinnvollste Variante ist. Hierfür sprechen un- ter anderem steuerrechtliche und kartellrechtliche Gründe, aber auch die Möglichkeit der umfassenden Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht. Mit einem Änderungsantrag haben wir sichergestellt, dass die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet ist; das Haushaltsrecht des Parlamentes und die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof wurden gestärkt. Durch Transparenz und Kontrolle wollen wir sicherstellen, dass auch im Verfahrensverlauf die Kostenentwicklung und die Gewährleistung der Leistungen jederzeit überprüft werden können. Wir begrüßen, dass nun endlich nach einer langen Zeit der föderalen Blockade die Einführung des Digital- funks vorangetrieben wird. Bis zur Fußball-WM 2006 können erste regionale Netze in Betrieb genommen wer- den. Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ernst Burgbacher (FDP): In Windeseile versucht die rot-grüne Koalition, den Gesetzentwurf zur Errich- tung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk durch den Bundestag zu treiben, den ein Sachverständiger in der Anhörung des Innenausschusses am Montag dieser Wo- che aufgrund seiner handwerklichen Mängel als „Rumpfgesetz“ – in Analogie zu dem von Bundesinnen- minister Schily angekündigten „Rumpfnetz“ – bezeich- net hat. Zur Erinnerung: In seiner Sitzung vom 1. Juni be- schloss das Kabinett die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 2. Juni von den Regierungsfraktionen im Bun- destag eingebracht und ohne Aussprache an die Aus- schüsse verwiesen. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung durchgeführt. Gegen den Widerstand der Unionsfraktion und der FDP-Fraktion wurde als Zeit- punkt für die Anhörung der 27. Juni festgelegt. Dieses „Durchpeitschen“ durch das parlamentarische Verfahren wird der Bedeutung und Tragweite des Themas Digital- funk für die Behörden und Organisationen mit Sicher- heitsaufgaben nicht gerecht. Es handelt sich offenkundig wieder einmal um einen Alleingang Otto Schilys in Sachen Digitalfunk. Noch bis vor kurzem war in allen Gesprächen und Diskussionen im Bundestag wie im Ausschuss nie die Notwendigkeit der Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk d r s b d d B z u K H d n h W n S p s h t n d n u r M z z s d k d n e m w f s m k a G W Z z f f n l r V e a f (C (D iskutiert worden. Jetzt, am voraussichtlichen Ende der ot-grünen Amtszeit, soll auf den letzten Metern noch chnell eine weitere Behörde installiert werden. Warum, leibt unklar – wenn man davon absieht, dass noch rasch ie lukrativen Posten eines Präsidenten und Vizepräsi- enten dieser neuen Behörde mit den Besoldungsstufen 5 und B 2 geschaffen werden. Wie wichtig es war, eine Anhörung durchzuführen, eigen die nachfolgenden Beispiele: Ohne Anhörung nd Änderungsantrag hätten Sie, liebe Kolleginnen und ollegen von Rot-Grün, die Bundesanstalt in die sichere andlungsunfähigkeit geschickt. Die Anstalt wäre we- er in der Lage gewesen, sich eine Satzung zu geben, och hätte ein Präsident bestellt werden können. Auch ätten Sie das Budgetrecht des Parlaments ausgehebelt. esentliche Bestimmungen der Bundeshaushaltsord- ung, wie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der parsamkeit, wären einfach ausgesetzt worden, die Ver- flichtung zur Aufstellung eines Haushalts- bzw. Wirt- chaftsplans wäre entfallen. Parlamentarische Kontrolle ätte so nicht mehr stattfinden können. Ihre jetzigen Änderungsanträge beseitigen die größ- en Schnitzer. Doch wer sagt uns, dass im Gesetzentwurf icht noch weitere Ungereimtheiten schlummern bzw. urch Ihre hastig vorgenommenen Änderungen neue hi- eingeraten sind? Ich kann im Übrigen nicht erkennen, dass die Länder nd ihre Interessen angemessen eingebunden und be- ücksichtigt worden sind, zumal dem Bundesrat die öglichkeit genommen worden ist, frühzeitig Stellung u diesem Gesetzentwurf zu beziehen, da er nicht, wie u erwarten gewesen wäre, von der Bundesregierung, ondern von den Koalitionsfraktionen eingebracht wor- en ist. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Länder zu- ünftig einbezogen werden sollen. Geschehen soll dies urch Verwaltungsabkommen. Doch das ist im Moment och leeres Papier. Nicht einmal Eckpunkte stehen fest. Auch ist zu kritisieren, dass mögliche Alternativen zu iner Bundesanstalt, zum Beispiel eine GmbH-Lösung, it dem Gesetz ausgeschlossen werden. Unklar ist auch, ie sich die Errichtung einer Bundesanstalt auf das lau- ende Vergabeverfahren auswirken wird. Jedenfalls wird ie das Vergabeverfahren nicht beschleunigen, dafür aber it neuen Unsicherheiten befrachten. Die Vergabe- und artellrechtlichen Probleme scheinen so beachtlich, dass uf Nachfrage in der Anhörung kein Sachverständiger efahren ausschließen konnte. Schon um den sicheren eg zu gehen, sind wir gehalten, jedenfalls zum jetzigen eitpunkt auf die Errichtung der Bundesanstalt zu ver- ichten. In einer Kleinen Anfrage hat die FDP-Bundestags- raktion diese und weitere ungeklärte Fragen aufgegrif- en. Die Antwort der Bundesregierung liegt leider noch icht vor. Sollten die Pläne von Bundesminister Schily Wirk- ichkeit werden, erleben wir erneut – wie so oft in der ot-grünen Politik – einen Sieg der Bürokratie über die ernunft. Denn nach allem steht fest: Die Errichtung iner Bundesanstalt für den Digitalfunk kann allenfalls m Ende des Weges stehen, nicht jedoch an dessen An- ang. Sonst hätten wir die paradoxe Situation, dass es Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 17463 (A) ) (B) ) zwar schon eine Behörde, aber noch kein einziges Digi- talfunkgerät gibt. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf daher ab. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Inneren: Die Bundesregierung hat mit der Einführung des Digitalfunks für Polizei, Feuerweh- ren und Rettungsdiensten begonnen: Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu operativ taktischen Fra- gen ist abgeschlossen. Das Vergabeverfahren für die Systemtechnik ist in vollem Gang, eine stattliche Anzahl von Unternehmen haben ihre Teilnahmeanträge abgege- ben. Die Vertragsverhandlungen mit dem Betreiber des Digitalfunks werden in Kürze abgeschlossen sein. Die Standorte, die für die Fußballweltmeisterschaft mit dem Digitalfunk versorgt werden, sind festgelegt. Der Beginn des Netzaufbaus ist für Anfang 2006 geplant. Und: Das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Der veraltete Analogfunk wird somit abgelöst. Das Gesetz, über das heute abgestimmt wird, stellt ei- nen weiteren Meilenstein dar: Ich meine damit die Grün- dung der „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behör- den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Nach der jahrelangen zeitraubenden Diskussion über die Kostenverteilung ist es durch die Initiative der Bun- desregierung Anfang des Jahres gelungen, den Durch- bruch zu erzielen. Diese Initiative des Bundes hat fol- gende Eckdaten: Der Bund übernimmt die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunknetzes, sodass rund 50 Prozent jeder Landesfläche mit einer Grundausstat- tung abgedeckt ist. Die Bahntochter DB Telematik wird mit dem Betrieb des bundesweit einheitlichen Digital- funknetzes beauftragt. Sie verfügt über das Know-how und die Erfahrung im Umgang mit einem bundesweit flächendeckenden Hochsicherheitsnetz. Die Länder kön- nen aus den vom Bund abgeschlossenen Rahmenverträ- gen ihre Bedarfe geltend machen. Die Beteiligungs- rechte der Länder an der Auftraggeberorganisation werden angemessen ausgestaltet. Diesen Vorschlag haben die Innenminister und -sena- toren der Länder grundsätzlich angenommen. Die IMK hat dies im März beschlossen. Damit komme ich zum Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt: Kritiker meinen, dass es in Zeiten der Verschlankung der Verwaltung und Verwaltungsmoder- nisierung überflüssig sei, eine neue Behörde zu errich- ten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Bundesanstalt ist ein wichtiger Eckpfeiler des Digitalfunks in Deutsch- land. Erstens. Die sofortige Gründung der Anstalt ist für den Fortgang des Projekts erforderlich. Ein Aufschub würde einen Entscheidungsstau bis Anfang nächsten Jahres verursachen. Dies ist für die Sicherheit unseres Landes schlicht unvertretbar. Zweitens. Die Bundesanstalt bildet den organisatori- schen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern untereinander. v t m d o e t a z g g B u n u s w k w w n H m n s t d S z p s J 1 p d D d r s k w j v w T s (C (D Drittens. Sie sichert auch die Wahrung der Interessen on Bund und Ländern gegenüber den zukünftigen Auf- ragnehmern. Viertens. Sie ermöglicht, dass die Verträge schnellst- öglich – entsprechend dem Zeitplan – umgesetzt wer- en können. Selbstverständlich haben wir sehr umsichtig geprüft, b eine GmbH ausreicht oder eine Abteilung innerhalb iner vorhandenen Organisation mit den Aufgaben be- raut werden sollte. Dies wäre sicherlich schneller und uch einfacher gewesen, aber eben nach unserer Über- eugung weder angemessen noch zweckmäßig. Die Bundesanstalt übernimmt ganz wesentliche Auf- aben – unter Wahrung der Interessen und der Beteili- ungsrechte der Länder –: Sie ist Sachwalterin der vom und und den Ländern eingebrachten Vermögenswerte nd ist Sachwalterin des Vertragsmanagements. Sie über- immt die Steuerung und Koordinierung der Errichtung nd des Betriebs des Digitalfunks. Bei ihr konzentriert ich der erforderliche technische, taktische und betriebs- irtschaftliche Sachverstand. Sie gewährleistet die ontinuierliche Qualitätssicherung sowie die klare Zu- eisung von Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verant- ortlichkeiten. Dezentral können noch die diversen analogen Funk- etze betrieben werden. Mit den Anforderungen an das eine neue bundesweite ochsicherheitsnetz lässt sich eine solche Struktur nicht ehr vereinbaren. Eine zentrale Stelle muss dies über- ehmen. Über diese Notwendigkeit wurde auch sehr chnell Einigkeit auf der Fachebene und auf der Lei- ungsebene erzielt. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass die Grün- ung der Anstalt in Umsetzung der Beschlüsse der taatssekretäre von Bund und Ländern erfolgt – und war der A- wie auch B-Länder. Von daher sind die Angriffe aus den Reihen der Op- osition, die die Errichtung der Behörde kritisieren, chwer nachvollziehbar („hochgradiger Blödsinn“, MdB affke, zitiert in der „Kölnischen Rundschau“ vom 6. Juni 2005). Ich will auf einen weiteren Aspekt eingehen: Das ge- lante Digitalfunknetz für die BOS in Deutschland wird as größte weltweit sein. Für den Innovationsstandort eutschland ist es deshalb von besonderer Bedeutung, ass dieses Projekt ein Erfolg wird. Lassen Sie dieses für die Sicherheitsarchitektur unse- es Landes wichtige Thema nicht zum Spielball politi- cher Interessen werden! Wir haben jetzt die Möglich- eit, die Einführung des Digitalfunks für die BOS esentlich voranzutreiben und müssen diese Chance etzt auch nutzen. Molière hat einmal gesagt: „Wir sind nicht nur für das erantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was ir nicht tun“. Angesichts der Bedrohung durch den internationalen errorismus sind wir es den Bürgern unseres Landes owie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der (A) ) (B) ) Sicherheitsbehörden schuldig, ihnen rasch ein modernes Kommunikationssystem zur Verfügung zu stellen. Daher appelliere ich an Sie: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und stimmen Sie für diesen Gesetzentwurf! Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Gelände um das Brandenburger Tor als Ort des Erinnerns an die Berliner Mauer, des Gedenkens an ihre Op- fer und der Freude über die Überwindung der deutschen Teilung (Tagesordnungspunkt 20) Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Ich glaube, der Fall der Berliner Mauer hat uns Deutschen die glück- lichsten Stunden des 20. Jahrhunderts beschert. Mit Mut, Besonnenheit und unbändigem Willen zur Freiheit ha- ben die Menschen in der DDR dieses Werk vollbracht. Es ist letztendlich auch die historische Leistung der Union von CDU und CSU – und unseres Altbundeskanz- lers Helmut Kohl –, dass die Wiedervereinigung des Va- terlandes nie aufgegeben wurde. Für Bürger in der ehemaligen DDR war das Branden- burger Tor, das durch die menschenverachtende Mauer versperrt war, das Synonym für den Weg in die Freiheit. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Wenn wir das eine oder andere Mal mit unserem Trabbi nach Berlin gekom- men sind, dann war in der Wilhelmstraße Endstation. Wie haben das Brandenburger Tor, das mit Sichtblenden versperrt war, in der Ferne sehen können. Dann haben wir uns schon gefragt, ob dieses Tor wohl eines Tages für den Weg in die Freiheit geöffnet wird? Brandenburger Tor und Berliner Mauer sind nach meiner Überzeugung in der Betrachtung der deutschen Nachkriegsgeschichte untrennbar miteinander verbun- den. Dazu sei an folgende Ereignisse, in denen das Tor im Brennpunkt der deutschen Geschichte stand, erinnert: Kapitulation am 8. Mai 1945, Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953, Mauerbau am 13. August 1961, Zu- sammenbruch des DDR-Regimes am 9. November 1989, Wiedereröffnung des Tores nach 28-jähriger Sper- rung durch die Berliner Mauer am 22. Dezember 1989. Es war der Beitrag vieler, dass das passiert ist. Dazu waren auch der Mut, die Besonnenheit und der unbän- dige Wille zu Freiheit und Demokratie der Bürgerbewe- gung in der ehemaligen DDR wichtig. Selbst mit Frie- densgebeten, die wir gemeinsam gestaltet und durchgeführt haben, als die Mauer noch stand, war ein gewisses Risiko verbunden. Niemand wusste, wie es ausgehen würde. Doch dann war es soweit. Das DDR-Regime brach zusammen. Die Grenzen öffneten sich. Wir DDR-Bürger strömten in den Westen. Ausgelassene Menschen tanzten auf der Mauer vor dem Brandenburger Tor. Gerade hier sollte die Mauer nun fallen. Gerade hier wollte man die neu gewonnene Freiheit feiern. T E q n d D V l d E n – D e B p S s s u t s M f t d b k b e r w w s z d c A w T M a ü s f d m L t n w (C (D Das Brandenburger Tor war lange das Symbol der eilung, nun sollte es die wiedergewonnene Freiheit und inheit demonstrieren. Inzwischen wurde die Mauer nach der Wende konse- uent aus dem Berliner Stadtbild verbannt. Heute erin- ern nur noch wenige, schwer zu findende Abschnitte an ie Dimension dieses menschenverachtenden Bauwerks. amit droht die Erinnerung an die Teilung des deutschen olkes, die Teilung der Hauptstadt Berlin und Deutsch- ands zu schwinden. Insbesondere für junge Menschen, ie die Mauer und den Todesstreifen nicht aus eigener rfahrung kennen, gibt es nur wenige Gelegenheiten ei- er unmittelbaren Auseinandersetzung mit Teilung Mauer – Wiedervereinigung des deutschen Volkes und eutschlands. Doch Erinnerung und Bewahrung sind notwendig und s gibt ein großes Bedürfnis dazu. Dies zeigen die hohen esucherzahlen des privaten Mauermuseums am Check- oint Charlie und der Mauergedenkstätte Bernauer traße. Darüber hinaus haben die Menschen das Bedürfnis, ich an zentraler Stelle an die Mauer zu erinnern und ich mit ihren Folgen auseinander zu setzen. Berliner nd Touristen besuchen das Brandenburger Tor, das na- ionale und einzigartige Symbol der deutschen Ge- chichte. Denn seit seiner Fertigstellung bis zum Fall der auer spiegeln sich gleichermaßen die Höhen und Tie- en deutscher Geschichte in ihm. Und es ist zu einer na- ionalen Pilgerstätte geworden. Daher ist es auch so wichtig, dass wir darüber nach- enken, wo wir unserer Toten, die an der Mauer ihr Le- en verloren haben, letztendlich am besten gedenken önnen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Möglichkeit esteht, in unmittelbarer Nähe zum Brandenburger Tor ine Tafel mit den Namen zu errichten. Dort gibt es be- eits einen „Raum der Stille“, der dafür gut geeignet äre. Die Freude darüber, dass die Mauer niedergerissen urde, wird durch die Bilder, die um die Welt gegangen ind, dokumentiert. Auf diesen Bildern sind Menschen u sehen, die am Brandenburger Tor auf der Mauer und en Panzersperren tanzen. Das ist das Sinnbild der epo- halen Veränderungen der Tage im November 1989. uch das könnte künstlerisch bearbeitet werden. Ein anderer interessanter Ort für eine Dokumentation äre die U-Bahn-Station unweit des Brandenburger ores, die sich zurzeit im Bau befindet. Dort bestünden öglichkeiten, um darzustellen, wie diese menschenver- chtende Mauer konzipiert war. Insgesamt sollte man ber entsprechende Rahmenbedingungen für eine Aus- chreibung nachdenken. Ich freue mich sehr, dass wir so viele Unterstützer ge- unden haben. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam mit em Berliner Abgeordnetenhaus und dem Senat im Rah- en eines gesamten Gedenkstättenkonzeptes eine gute ösung finden wollen. Daher bin ich froh und optimis- isch, dass uns das nach der voraussichtlich vorgezoge- en Bundestagswahl ab Oktober dieses Jahres gelingen ird. 17464 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 91, 1 0, T 184. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Wir haben für die Beschlussempfehlung zur Ableh-

    nung des Antrages der Union gestimmt.


Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Okay, also mit Ja. Danke schön.
Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesra-

tes auf Drucksache 15/4413 zur Errichtung einer ge-

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(C (D einsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur eobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extreismus und Terrorismus. Der Ausschuss empfiehlt auf rucksache 15/5239, den Gesetzentwurf abzulehnen. ch bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen ollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beraung mit den Stimmen des Hauses bis auf die der CDU/ SU abgelehnt worden. Damit entfällt nach unserer Gechäftsordnung die weitere Beratung. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf en Drucksachen 15/5020 und 15/5225 an die in der Taesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. ind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Zusatzpunkte 4 a und 4 b auf: a)


und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Arbeit schaffen – Sozialen Zusammenhalt und
wirtschaftliche Dynamik im europäischen Bin-
nenmarkt für Dienstleistungen verbessern
– Drucksache 15/5832 –

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

(9. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die

Bundesregierung
Vermerk des Generalsekretariats des Rates
für die Gruppe „Wettbewerbsfähigkeit und
Wachstum“
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Dienstleistun-
gen im Binnenmarkt
Ratsdok. 5161/05
– Drucksachen 15/5172 Nr. 1.10, 15/5865 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Wider-
pruch höre ich keinen. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst

ie Abgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die EU-
    ienstleistungsrichtlinie, zu der wir heute eine Be-
    chlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
    rbeit diskutieren und beschließen, ist keine Richtlinie
    ie jede andere in der Geschichte der europäischen Ge-
    etzgebung. Mit ihr hat der ausgeschiedene EU-Kom-
    issar Frits Bolkestein seinen Nachfolgern das wohl bri-
    anteste politische Projekt der EU-Kommission ins Rohr
    eschoben. Wird dieser Entwurf Gesetz, dann heißt es
    bschied nehmen von der Idee eines gemeinsamen
    uropäischen Sozialstaatsmodells. Vor der Tür steht
    ann ein Europa, das nur etwas mehr ist als eine Freihan-
    elszone, nämlich eine große Wirtschaftszone.






    (A) )



    (B) )


    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk

    Selten ist ein Vorschlag der Kommission bei Rechts-

    experten, Gewerkschaften, kleinen und mittleren Unter-
    nehmen, den Sozialverbänden, den Krankenkassen, den
    freien Berufen und den Kulturschaffenden auf so einhel-
    lige Ablehnung gestoßen. Nur die Großindustrie und der
    Groß- und Außenhandel sind dafür, aber selbst die ver-
    langen Änderungen.

    Es war diese Richtlinie und die damit verbundene
    Angst breiter Schichten vor dem sozialen und ökonomi-
    schen Abstieg, die in Frankreich, aber auch in den Nie-
    derlanden zu einem Nein zu der europäischen Verfas-
    sung geführt haben. Nach unserer Meinung war das ein
    schwerer politischer Fehler.


    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das stimmt!)

    Aber die Dickfelligkeit und Arroganz der Brüsseler Bü-
    rokratiespitzen waren daran weiß Gott nicht unschuldig.

    Die EU-Kommission sagt, dass sie einen gemeinsa-
    men Binnenmarkt für Dienstleistungen anstrebt und
    alle bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden
    Dienstleistungsverkehr beseitigen will. Aber der Gel-
    tungsbereich der Richtlinie umfasst entgegen dem land-
    läufigen Sprachgebrauch nicht nur Dienstleistungsunter-
    nehmen, sondern auch Produktionsunternehmen, soweit
    sie Dienstleistungen erbringen oder über Leiharbeit und
    Outsourcing einkaufen. Das heißt, große Teile des pro-
    duzierenden Gewerbes, der Landwirtschaft und weiterer
    Branchen können durch Outsourcing mit einem Feder-
    strich in Dienstleistungen verwandelt werden, wie man
    in der Fleischverarbeitung, der Bauwirtschaft und im
    Metallbereich schon heute sehen kann.

    Die Richtlinie erstreckt sich auch auf Tätigkeiten, die
    nicht der Gewinnerzielung dienen und in Deutschland
    im Wesentlichen von den Kommunen, der freien Wohl-
    fahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern er-
    bracht werden. Auch Bereiche, in denen der Staat direkt
    oder indirekt Zuschüsse gewährt – das heißt, alle Leis-
    tungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Gesund-
    heitsdienstleistungen, soziale und kommunale Dienste,
    aber auch Kultur- und Weiterbildung –, sind von der
    Richtlinie erfasst.

    Worauf gründet sich die von mir schon erwähnte
    breite Ablehnung in so vielen Teilen der Gesellschaft?

    Erstens. Die Bolkestein-Richtlinie ist die komple-
    xeste, komplizierteste und zu dem europäischen Recht
    und erst recht zu der geplanten europäischen Verfassung
    am stärksten in Widerspruch stehende Vorlage in der Ge-
    schichte der Europäischen Union.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Keine Regierung, auch unsere nicht, konnte bisher ange-
    ben, welche nationalen Gesetze und Verordnungen von
    der Richtlinie betroffen sind und welche geändert wer-
    den müssen; die Bundesregierung hat ein Gutachten
    dazu in Auftrag gegeben.

    Zweitens. Der Vorschlag wendet sich radikal von dem
    Bild Europas als einem gemeinsamen Wirtschafts- und
    Sozialraum und damit von dem seit Gründung der EG
    gültigen Konsens ab, dies auf dem Weg einer schrittwei-

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    (C (D en Harmonisierung des Rechts und der administrativen orschriften zu erreichen. Stattdessen setzt die Kommission auf die Idee eines mfassenden mehrjährigen Prozesses der Deregulierung, iberalisierung und Privatisierung. Einige in der Komission – ich beschuldige nicht die gesamte Kommision – erhoffen davon die Schleifung angemessener öhne, Arbeitsstandards und der hohen Sozial-, Umeltund Qualitätsstandards über einen so erzeugten euopäischen Wettlauf nach unten. Sie erhoffen möglichst eringe Unternehmensteuern und Auflagen, gleich welher Art. Armutslöhne sind auf diesem Weg nicht ausgechlossen, vielleicht sogar geplant. Alle staatlichen Vorchriften – egal, ob überholt oder notwendig – sollen öglichst verschwinden, so der ausgeschiedene Komissar Frits Bolkestein. Das hat Herr Bolkestein offen gesagt, liebe Frau Kollein. Das kann man nachlesen. (Gudrun Kopp [FDP]: Und Herr Clement hat geklatscht! – Dr. Reinhard Göhner [CDU/ CSU]: Und der Bundeskanzler!)


    (Gudrun Kopp [FDP]: Welch ein Horrorbild!)


    Zum Bundeskanzler kommen wir noch.
    Die Kommission greift tief und umfassend wie nie in

    ie nationale Souveränität der Mitgliedstaaten ein.
    egen den Wortlaut der EG-Verträge setzt sie sich über
    ie ausschließlichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
    zum Beispiel für Kultur und Gesundheit – hinweg.
    arüber hinaus verlangt sie in den Art. 14 und 15 der
    ichtlinie, dass neue Gesetze und Vorschriften faktisch
    ur noch unter Prüfvorbehalt oder mit Zustimmung der
    rüsseler Bürokratie beschlossen werden dürfen. Ein-
    pruchsmöglichkeiten bzw. geregelte Einspruchsverfah-
    en werden dagegen in dieser Richtlinie nicht behandelt.
    klatant sichtbar wird der Eingriff in die nationale Sou-
    eränität durch den weitgehenden Wegfall der Kontroll-
    echte des heimischen Staates gegenüber ausländischen
    nternehmen, die auf seinem Boden tätig werden.
    Die Kommission will dies durch die Einführung des
    erkunftslandprinzips erreichen. Das bedeutet prak-
    isch, dass zum Beispiel auf deutschem Boden parallel
    5 verschiedene Rechtssysteme in 20 Sprachen gültig
    ein und in Konkurrenz treten werden.


    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Babylon!)

    on Betrieb zu Betrieb, von Person zu Person und je
    ach Dienstleistung ist dann das Recht je nach Her-
    unftsland des Unternehmens verschieden.


    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das ist doch Unfug! Das wissen Sie doch besser! Das stimmt doch nicht!)


    Doch, dies ist richtig, Herr Kollege. Wenn Sie bei den
    nhörungen dabei gewesen wären, hätten Sie es von den
    ntsprechenden Rechtsprofessoren auch erläutert be-
    ommen.


    (Gudrun Kopp [FDP]: Ich war dabei! Ich habe was anderes gehört!)







    (A) )



    (B) )


    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk

    Eine solche Situation hat es in der Geschichte noch

    nicht gegeben: Selbst beim Turmbau zu Babel hat es nur
    eine babylonische Sprachverwirrung durch die Arbeiter
    aus vielen Völkern gegeben; aber auch dort galt das
    Recht des Königreiches Babylon.

    Absehbare Folgen dieser 25 parallelen Rechtssys-
    teme auf dem Boden des jeweiligen Landes werden eine
    weitgehende Intransparenz für alle Teilnehmer am Wirt-
    schaftsprozess und vor allem für diejenigen, die die
    Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eine allgemeine
    Rechtsunsicherheit, welches Recht anzuwenden ist, und
    Unwägbarkeiten in der Rechtsprechung sein, weil zum
    Beispiel deutsche Richter von heute auf morgen nach
    25 Rechtssystemen Recht sprechen müssen. Es droht
    eine babylonische Rechtsverwirrung in Europa.


    (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Nur im Kopf von manchem! – Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Worüber reden Sie bloß?)


    Dies wird nicht zu mehr Wachstum, Dynamik und Be-
    schäftigung, sondern zu mehr Chaos führen.

    Ich kann und will die Fülle der Rechtsprobleme hier
    nicht schildern; Sie können sie in den Protokollen der
    Anhörungen in den sechs Ausschüssen des Bundestages,
    geäußert von verschiedenen Rechtsprofessoren, nachle-
    sen.

    Schlimm ist aber auch, dass nach diesen Regeln deut-
    sche Unternehmen benachteiligt werden, weil sie gege-
    benenfalls strengere Vorschriften befolgen müssten,
    während ausländische Unternehmen nach den Regeln ih-
    res Heimatlandes vorgehen könnten. Dies würde zu dem
    Ergebnis führen, dass sich deutsche Unternehmen be-
    nachteiligt fühlen und offen mit Ausflaggung drohen
    werden. Sie würden sagen: Wenn ich es woanders mit
    leichter einzuhaltenden Vorschriften zu tun habe, dann
    verlege ich halt meinen Firmensitz zum Beispiel nach
    Riga oder Gibraltar, um von den einschlägigen deut-
    schen Belastungen befreit zu sein.

    Die Verlagerung wesentlicher Teile der öffentlichen
    Kontrolle der ausländischen Betriebe durch die Heimat-
    länder führt zu einer weiteren Benachteiligung der hei-
    mischen Betriebe. Wie soll auch eine Behörde in Kra-
    kau, Riga oder Palermo den Willen oder die Möglichkeit
    haben, ihren Firmen im fernen Ausland auf die Finger zu
    schauen? Da wird es nach dem Motto gehen: Der Zar ist
    groß und Moskau ist weit; schauen wir mal nicht so ge-
    nau hin.

    Dies bedeutet, dass die soziale Dimension Europas
    auf der Strecke bleibt. Es bedeutet auch, dass sich die
    Richtlinie gegen das Gleichheitsgebot der europäischen
    Verfassung und der Mitgliedstaaten richtet; denn der
    Grundsatz der Gleichbehandlung wird unter Berufung
    auf die Dienstleistungsfreiheit offen missachtet. In
    Art. 50 Abs. 3 des EG-Vertrages wird verbindlich festge-
    legt, dass die Person, die ihre Dienstleistung in einem
    anderen Land erbringt, dies „unter denselben Bedingun-
    gen“ tun muss, die der betreffende Staat „seinen eigenen
    Staatsangehörigen auferlegt“.

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    (C (D Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es hat lange ebraucht, bis sich die deutsche Öffentlichkeit mit dieser ichtlinie befasst hat. (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das mag vielleicht für die Koalition gelten, für uns nicht!)


    ritiker wurden abgetan. Erst das Machtwort von Bun-
    eskanzler Schröder und Präsident Chirac gegen Lohn-
    nd Sozialdumping und deren Forderung nach einer
    rundlegenden Überarbeitung der Richtlinie hat die
    eutsche Öffentlichkeit aufhorchen lassen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    ber eine umfassende Analyse und Diskussion der
    ichtlinie hat es bisher in Deutschland im Gegensatz zu
    rankreich und Belgien nicht gegeben.
    Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ver-

    angen mit unserem Koalitionspartner, dass die Kom-
    ission ihre Hausaufgaben macht: Sie muss die Richt-

    inie zurückziehen, grundlegend überarbeiten und dabei
    on Widersprüchen befreien und sodann einen ordentli-
    hen Entwurf vorlegen, der die Fülle der Bedenken auf-
    reift. Wir sind nämlich für und nicht gegen eine Dienst-
    eistungsrichtlinie, Herr Kollege, aber für eine völlig
    ndere,


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    nd zwar für eine Richtlinie, die sozial vom Kopf auf die
    üße gestellt wird, damit sie für die Menschen und für
    ie Masse der Unternehmen akzeptabel wird.
    Die EU-Kommission muss einsehen, dass ein Binnen-
    arkt für Waren nicht dasselbe ist wie ein Markt für
    ienstleistungen; denn der Mensch ist keine Ware wie
    ede andere, wenn die Würde des Menschen geachtet
    erden soll.


    (Beifall bei der SPD)

    artoffelchips, Autos und Cassislikör sind nicht das-
    elbe wie die Leistungen einer Krankenschwester, eines
    auarbeiters, eines Mechanikers, eines Softwareinge-
    ieurs oder einer Reinigungskraft und sie müssen recht-
    ich anders behandelt werden.


    (Beifall bei der SPD – Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das ist wahr!)


    s darf auf keinen Fall zu Sozialdumping oder zu einem
    umping bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingun-
    en kommen und die fundamentalen Rechte der Arbeit-
    ehmer dürfen auf keinen Fall durch eine Richtlinie be-
    inträchtigt werden.
    Wir sind für einen zügigen Abbau bürokratischer EU-
    emmnisse und wir sind gegen zusätzliche bürokrati-
    che Strukturen. Aber, meine Damen und Herren, die
    undamente für ein gemeinsames Haus Europa dürfen
    icht von der EU-Kommission mit der Begründung des
    bbaus von Hindernissen mit der vorgelegten Dienst-
    eistungsrichtlinie politisch in die Luft gesprengt wer-
    en.






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