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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/183 Zusatzfragen Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Eckart von Klaeden (CDU/CSU) Maßnahmen des Bundeskanzleramts gegen die unerlaubte Einreise in das Schengen- Gebiet mittels erschlichener Sichtvermerke (Touristenvisa) zum Zwecke der Arbeits- aufnahme hauptsächlich in Spanien und Portugal roparecht Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Zusatzfragen Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Uwe Schummer (CDU/CSU) Widerspruch des Staatssekretärs im Bun- deswirtschaftsministerium Adamowitsch zu 17266 A 17266 D 17267 A 17267 C 17267 C 17268 B 17268 D 17273 C 17273 D 17274 A 17274 C 17275 A 17275 C Deutscher B Stenografisch 183. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 3 und 4 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Verbreitung von Streichholzschachteln durch das Bundesumweltministerium mit Auf- drucken zur Atomkraft und zum Atommüll vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu staat- lichen Informationen; Kosten der Aktion Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z E R H D C S M D M M M V t n 17265 A 17265 D Antwort Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 17269 A undestag er Bericht ung n 29. Juni 2005 t : usatzfragen ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ündliche Frage 7 ichael Kretschmer (CDU/CSU) ereinbarkeit einer Eindämmung des Tank- ourismus mithilfe von Tankzuschüssen ei- er öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Eu- 17269 C 17270 D 17271 A 17271 B 17271 C 17272 B 17272 C 17273 A 17273 B den Vorgaben des Gesetzgebers für eine verstärkte Stufenausbildung zugunsten des nachgeordneten Anrechnungsmodells II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Mögliche Absenkung des ALG II im Herbst 2005 Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Notwendigkeit des Wohnungswechsels in- folge von ALG-II-Bezug Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Jens Spahn (CDU/CSU) Ausscheiden des Projektleiters für das Mo- dellprojekt zur heroingestützten Behand- lung Opiatabhängiger Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Jens Spahn (CDU/CSU) Ergebnisse der ersten Zwischenauswer- tung nach Beendigung des ersten Studien- jahres bei der heroingestützten Behand- lung Opiatabhängiger Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . M V U r D S A I Z V M V V S s A I Z V M P M a g A K Z P M P E t s l A U Z P D M G U s B B 17275 D 17276 A 17276 C 17276 C 17277 B 17277 C 17277 D 17278 C 17278 D 17279 C 17279 D ündliche Frage 16 olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) nterzeichnung der dritten Teilfinanzie- ungsvereinbarung zum Ausbau der Mitte- eutschland-Verbindung, unter anderem treckenabschnitt Gera–Gößnitz ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ündliche Frage 17 olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) orlage einer Planungsvereinbarung für die traßenüberführung L 1385 über die Sach- enmagistrale in Gößnitz ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ündliche Frage 24 etra Pau (fraktionslos) ögliches Zugeständnis der US-Regierung n den Iran hinsichtlich einer geringfügi- en Anreicherung von Uran ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 etra Pau (fraktionslos) instufung der „Vereinigung der Verfolg- en des Naziregimes – Bund der Antifa- chistinnen und Antifaschisten e. V.“ als inksextreme Organisation ntwort te Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 26 ünter Baumann (CDU/CSU) mwandlung des Arbeitsvertrags des Prä- identen der Bundeszentrale für politische ildung in einen Lebenszeitvertrag durch undesminister Schily 17280 C 17280 C 17281 A 17281 A 17282 A 17282 A 17282 C 17282 C 17282 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 III Antwort Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . Zusatzfrage Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Steu- erliche Positionen der FDP vor dem Hinter- grund von Berichten über eigene Finanz- transaktionen Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Dr. Uwe Küster (SPD) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung telekommunikationsrechtlicher Vorschrif- ten (181. Sitzung, Tagesordnungspunkt 24) Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 1 und 2 Gitta Connemann (CDU/CSU) A n N u u A D A M D V b ü V b A A A M H A a A G A M D E n s A M A M A E R G H n K 17283 B 17283 C 17284 A 17284 D 17286 A 17287 A 17288 D 17289 C 17290 C 17291 D 17293 B 17294 C 17295 C 17297 A 17297 A ussagen der Studie „Sektorale und regio- ale Strukturen der Nutztierhaltung in iedersachsen“ zur Legehennenhaltung nd zur Aufrechterhaltung der Qualitäts- nd Sicherheitsstandards ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) orlage eines Gesetzentwurfs zur Aufhe- ung des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes ber die Aufhebung rechtsstaatswidriger erwaltungsentscheidungen im Beitrittsge- iet (VwRehaG) ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 11 artmut Koschyk (CDU/CSU) nteil nicht deutscher Staatsangehöriger n den Arbeitslosenzahlen in Deutschland ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 14 und 15 r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) rweiterung des § 26 SGB V bezüglich Auf- ahme zusätzlicher Früherkennungsunter- uchungen bei Kindern ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 20 und 21 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) insetzung einer deutsch-tschechischen aumordnungskommission; Vergabe von enehmigungen zum Bau so genannter ypermärkte im tschechischen Grenzraum ur im Einvernehmen mit den deutschen ommissionsvertretern 17298 A 17299 A 17299 D 17300 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 22 und 23 Matthias Sehling (CDU/CSU) Visavergabe an mafiöse Kreise durch einen Mitarbeiter der deutschen Visastelle in No- wosibirsk Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 27 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Zahl der in Deutschland lebenden nicht deutschen Staatsangehörigen und Bewer- tung dieser Zahl im europäischen Vergleich Antwort Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 28 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Genehmigung der Veräußerung von Grund- stücken im Gebiet der ehemaligen DDR ge- mäß Grundstücksverkehrsordnung Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 29 und 30 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Auswirkungen der beabsichtigten Reduzie- rung der Haushaltsmittel für die Finanzie- rungsperiode 2007 bis 2013 auf die Struk- turförderziele 1, 2 und 3; spezielle Fördermaßnahmen für Gebiete an den ehemaligen deutschen Außengrenzen der EU Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 17301 B 17301 D 17302 A 17302 B 17302 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 17265 (A) ) (B) ) 183. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 17297 (A) ) (B) ) Vielleicht liegt es ja daran, dass Bündnis 90/Die Grünen ausschuss deutlich geworden: Kürzen, Streichen und Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor- schriften (182. Sitzung, Tagesordnungspunkt 24) Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Telefonmarkt ist eine Zukunftsbranche mit dynamischen Entwicklungschancen für Wirtschaft und Arbeitsplätze – und er wird in seiner Entwicklung von uns unterstützt. Aber der Grundstein für diesen neuen Markt ist das Ver- trauen der Verbraucher. Und jeder Markt braucht Leit- planken. Die Praxis zeigt, nicht alle Geschäftsideen ha- ben einen seriösen Hintergrund. Telefonische Dienste können auch undurchsichtig, verbraucherfeindlich und missbrauchsanfällig sein. Vor allem schnell wechselnde Preise, unverständliche Tarifpakete, unbekannte Vertrags- texte im SMS-Geschäft, trügerische Sicherheitskon- zepte, immer neue Abzockertricks und überhöhte Tele- fonrechnungen machen dem Markt zu schaffen. Mit dem Artikelgesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen sind wir einen weiteren großen Schritt für Verbraucher und seriöse Unternehmen vorangekom- men. Missbräuche werden damit noch besser abgestellt, verbraucherschützende Informationsregeln werden deut- lich ausgebaut. Die Interessen behinderter Menschen werden besonders berücksichtigt. Insbesondere ist ein Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Be- dürfnisse einzurichten. Verbessert wird vor allem aber auch die Transparenz zugunsten des Telefonkunden. Der Verbraucher soll vor Vertragsschluss Informationen über Preis und Qualität der Telekommunikationsleistung er- halten. Nur informierte Kunden können von ihrer Wahl- freiheit Gebrauch machen und eine gute Entscheidung treffen. Nur wer Vertrauen in den Telefonmarkt hat, wird ihn verstärkt nutzen. Vor allem in der Werbung müssen die Preisinformationen gut lesbar, deutlich sichtbar und zeitlich ebenso lang wie die Rufnummernanzeige sein. e V B r b k P s m 0 d h t b w p c n e f z u c K 2 k G a D d f t w u R i e d a U v b i d b W 2 c U l u v k s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Kolbe, Manfred CDU/CSU 29.06.2005 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.06.2005 Thiele, Carl-Ludwig FDP 29.06.2005 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 29.06.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht in besonders offenes Ohr für die Alltagsprobleme von erbrauchern haben, jedenfalls haben wir vor allem in ezug auf die Fernsehwerbung und undurchsichtige Ta- ife viele Beschwerden bekommen. Diese Anliegen ha- en wir jetzt berücksichtigt. Wir wollen deshalb, dass immer, wenn der Telefon- unde vor einem Gespräch eine Kennzahl wählt, eine reisinformation gegeben wird. Verbindliche Preisan- agen vor der Inanspruchnahme von so genannten Pre- iumdiensten – früher sagte man Mehrwertdienste oder 190er-Nummern – und für alle Call-by-Call-Verbin- ungen im Festnetzbereich schaffen umfassende Klar- eit ab dem ersten Cent. Das entspricht auch den Erwar- ungen der Verbraucher: 80 Prozent der Festnetznutzer ewerten eine Preisansage vor Gesprächsbeginn als ichtig oder sehr wichtig. Dies ist das Ergebnis einer re- räsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbrau- herzentrale Bundesverbands. Auch für die anderen Ruf- ummernbereiche wollen wir Transparenz. Die inzelnen Märkte sollen genau beobachtet werden, um lexibel über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden u können. Was macht Sinn, was schafft Transparenz nd wie erreichen wir den Ausgleich zwischen Verbrau- her- und Unternehmerinteressen? Die Preisansage für urzwahl- und Auskunftsdienste ab einem Preis von Euro ist ein angemessener Kompromiss angesichts omplizierter Tarifmodelle und noch nicht ausgereifter eschäftsmodelle. Bei SMS-Diensten müssen Anbieter uf die Kosten ab einem Preis von 1 Euro hinweisen. ies sind vertrauensbildende Vorgaben in einem Markt, er sich einerseits sehr innovativ, aber nicht immer in- ormationssymmetrisch und andererseits geschäftstüch- ig, aber nicht immer zum Vorteil des Verbrauchers ent- ickelt. Insbesondere mit Blick auf jugendliche Verbraucher nd der „Schuldenfalle Handy“ brauchen wir klare egeln bei der Inanspruchnahme von Kurzwahldiensten m Mobilfunk, zum Beispiel Handy-Logos, Klingeltöne tc. Zwischen 1999 und 2002 erhöhte sich die Zahl er 20- bis 24-Jährigen beim Schuldnerregister Schufa uf rund 174 000, vor allem wegen Handy-Rechnungen. nternehmen müssen dem Verbraucher vor Abschluss on Mobilfunk-Abonnementverträgen, zum Beispiel eim Kauf von Klingeltönen, die Vertragsbedingungen n einer SMS mitteilen. Erst mit der Bestätigung kommt er Vertrag zustande, der darüber hinaus jederzeit künd- ar ist. Eine besondere Informationspflicht in Form einer arn-SMS besteht bei Erreichen einer Summe von 0 Euro pro Monat. Uns ist mit dem Gesetz ein verbrau- herfreundlicher Rahmen gelungen, der den seriösen nternehmen genügend Spielraum für Entwicklung ässt. Wer hier das Gegenteil behauptet, soll erst einmal nter Beweis stellen, dass er einen besseren Ausgleich on Verbraucher- und Unternehmerinteressen schaffen ann. Was CDU und FDP zum Thema Verbraucher- chutz zu bieten haben, ist jedenfalls im Vermittlungs- 17298 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 (A) ) (B) ) Verhindern. Den besten Verbraucherschutz gibt es nur mit den Grünen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5818, Fragen 1 und 2): Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse der Studie „Sektorale und regionale Strukturen der Nutztierhaltung in Niedersachsen“ vom Institut für Strukturforschung und Pla- nung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) der Hochschule Vechta bekannt, wonach die Legehennenhaltung in Zukunft an Bedeutung verliert, wenn es beim Verbot der ausgestalteten Käfige oder Kleinvolieren bleibt (vergleiche DGS-intern vom 18. Juni 2005), und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Zukunft der Legehennenhaltung? Teilt die Bundesregierung die in dieser Studie geäußerte Ansicht, dass neben den wirtschaftlichen Kriterien auch zu berücksichtigen ist, dass das Angewiesensein auf Eierimporte aus Drittstaaten wahrscheinlich dazu führen wird, dass die ho- hen Qualitäts- und Sicherheitsstandards nicht gehalten werden können (vergleiche DGS-intern vom 18. Juni 2005), und wie begründet sie ihre Haltung? Zu Frage 1: Die in der Studie „Sektorale und regionale Strukturen der Nutztierhaltung in Niedersachsen“ formulierte These, dass das Verbot der Legehennenhaltung in ausge- stalteten Käfigen und Kleinvolieren zu einem Rückgang der Bedeutung dieses Zweiges der Geflügelhaltung führt, ist im BMVEL bekannt. Das herausgebende Insti- tut hat bereits verschiedentlich in Wort und Schrift diese und ähnliche Thesen formuliert. Dabei liegt der Argu- mentationsschwerpunkt meist allein auf einer wirtschaft- lichen Betrachtungsweise. Im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss jedoch ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter und den Verhaltensansprüchen der Tiere herbeigeführt werden. Deshalb wurden die spezifischen Tierschutzan- forderungen an das Halten von Legehennen in der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt; sie wurden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt. Um die Vorgabe erhöhter Anforderungen an das Halten von Le- gehennen zu flankieren, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Investitionsförderung zur Umstellung auf al- ternative Haltungsformen für Legehennen; Förderung verschiedener Forschungsprojekte zur tiergerechten Le- gehennenhaltung, um eine Fortentwicklung der Lege- hennenhaltung auf der Basis wissenschaftlicher Erkennt- nisse zu ermöglichen und seit dem 1. Januar 2004 obligatorische Kennzeichnung der Eier der Güteklasse A mit Angaben zur Haltungsform und Herkunft, um dem Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung zugunsten tiergerechter Haltungsformen zu ermöglichen. Von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft wurde als Diskussionsgrundlage ein Haltungsverfahren mit zwei Ebenen dargestellt, das im Vergleich zum aus- gestalteten Käfig die erforderliche bessere Trennung der F 6 t t h v d S r t W d k E d s t t K – c t Z e d m K s z L s V m f k A m d w m N t t D v m g N d s s E s f m L a s (C (D unktionsbereiche gewährleistet. Das BMVEL hat am . Oktober 2004 der Agrarministerkonferenz (AMK) un- er anderem vorgeschlagen, die Tierschutz-Nutztierhal- ungsverordnung um Anforderungen an die Legehennen- altung in Kleinvolieren zu ergänzen. Die vom BMVEL orgelegten Eckpunkte entsprechen im Wesentlichen em von der FAL dargestellten Modell mit zwei Ebenen. ie ermöglichen eine Haltung von Legehennen mit aus- eichender Trennung der Funktionsbereiche, die einen ragfähigen Ausgleich zwischen Tiergerechtheit und irtschaftlichkeit darstellt. Die AMK hat den Bericht es BMVEL lediglich zur Kenntnis genommen. Die Zu- unft der Legehennenhaltung hängt deshalb von einer ntscheidung für ein tragfähiges Modell ab, das sowohl en Anforderungen des Tierschutzes als auch der Wirt- chaftlichkeit entspricht. Zudem spielt das Kaufverhal- en der Verbraucherinnen und Verbraucher eine bedeu- ende Rolle. Die jüngste europäische Studie zum aufverhalten europäischer Bürgerinnen und Bürger Eurobarometer – unterstreicht, dass diese ein erhebli- hes Interesse an der Art der Herstellung und tiergerech- en Haltungsformen haben. u Frage 2: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass ine etwaige Zunahme von Eierimporten aus Drittlän- ern dazu fuhren wird, dass das Niveau der Lebens- ittelsicherheit bei Eiern sinken wird. Grundsätzliches onzept der EU bei der Einfuhr von Erzeugnissen tieri- chen Ursprungs aus Drittländern ist es, dass diese Er- eugnisse den in der EU geltenden Anforderungen an die ebensmittelsicherheit und Lebensmittelhygiene ent- prechen müssen. Dementsprechend regelt Art. 11 der erordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parla- ents und des Rates, dass in die Gemeinschaft einge- ührte Lebensmittel, die in der Gemeinschaft in den Ver- ehr gebracht werden sollen, die entsprechenden nforderungen des Lebensmittelrechts oder von der Ge- einschaft als zumindest gleichwertig anerkannte Be- ingungen erfüllen müssen. Diese Anforderungen erden ergänzt durch die Regelungen des neuen ge- einschaftlichen Hygienerechts (Verordnungen (EG) r. 852/2004 und 853/2004 im Hinblick auf die Einhal- ung von Hygienestandards die Gleichwertigkeit von un- er anderem auch Erzeugnissen tierischer Herkunft aus rittländern vorschreiben. Die Kontrolle der Einfuhr on Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist ebenfalls ge- einschaftlich geregelt und unterliegt den Bestimmun- en der Richtlinie 97/78/EG sowie der Verordnung (EG) r. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung er Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts owie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tier- chutz. Nach den Bestimmungen der Richtlinie 97/78/ G ist bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ur- prungs eine Dokumentenprüfung, Nämlichkeitsprü- ung und Warenuntersuchung vorgeschrieben. Im Rah- en der Warenuntersuchung werden unter anderem auch aboruntersuchungen durchgeführt, die zum Beispiel uch Rückstandsuntersuchungen beinhalten. Im Übrigen tellt die seit dem 1. Januar 2004 EU-weit einheitliche Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 17299 (A) ) (B) ) obligatorische Kennzeichnung der Eier der Güteklasse A gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über Bestimmte Vermarktungsnormen für Eier eine Rückverfolgbarkeit bis in den Legebetrieb sicher. Auch eingeführte Eier aus Drittstaaten müssen mit Angabe der Haltungsform und des Herkunftslandes gekennzeichnet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/5818, Frage 16): Warum hat die Bundesregierung seit mehr als drei Jahren keinen Gesetzentwurf eingebracht, um den Gesetzgeber zu veranlassen, § 1 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Aufhe- bung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) aufzuheben, obwohl mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2002 feststeht, dass die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) von deut- schen behördlichen Stellen politisch Verfolgten, denen dabei als Nebenfolge (BVerwG 3 C 39/00; ZOV 01, 427) eine Sache konfisziert wurde, tatbestandsmäßig unter das VwRehaG fal- len, das aber durch die genannte Norm für sie versperrt ist (BVerwG 3 C 16.01; ZOV 02, 178), was zur Folge hat, dass ihre durch die Verfolgung verletzte Menschenwürde (BVerfG 1 BvL 6/00; ZOV 01, 388) nicht wiederhergestellt wird, da die Verfolgungsakte nicht aufgehoben bzw. für rechtsstaats- widrig erklärt werden, und die Verfolgten die konfiszierten Sachen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland nicht wiederbekommen? Der Ausschluss der Rückgabe von Vermögenswer- ten, die zwischen 1945 und 1949 in der sowjetisch be- setzten Zone enteignet worden sind, war bereits Gegen- stand Ihrer schriftlichen Fragen vom 24. August 2004 und vom 27. Oktober 2004. Auf die Antwort der Bun- desregierung vom 7. September 2004 (Bundestags- drucksache 15/3694) und vom 4. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4120) verweise ich daher vorab. Ergänzend hierzu bemerke ich: Der Gesetzgeber hat bewusst die Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) für die Fallgrup- pen des § 1 Abs. 8 des Vermögensgesetzes (VermG) – das heißt unter anderem für Enteignungen von Vermö- genswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungs- hoheitlicher Grundlage – ausgeschlossen. In der Begrün- dung des Regierungsentwurfs aus dem Jahre 1993 wird zu § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG unter anderem aus- geführt (vergleiche Bundestagsdrucksache 12/4994, S. 23 Ziff. 8), dass der Anwendungsausschluss entscheidend auf die Haltung der Sowjetunion zurückzuführen sei, nach der die unter ihrer Besatzungshoheit (1945 bis 1949) durchgeführten Enteignungsmaßnahmen völker- rechtlich nicht zur Disposition der beiden Deutschen Staaten stünden und als solche unangetastet bleiben müssten. Dies sei auch im Rahmen des VwRehaG zu beachten. Mit dieser klarstellenden Regelung hat der Gesetzgeber zugleich Art. 41 Abs. 3 des Einigungsver- trages (EV) Rechnung getragen, wonach die Bundes- r w B s R w E r m A i d t F s b l ( g F K 1 r f R w b d A d A s g m a D D D D w g e S g (C (D epublik Deutschland keine Rechtsvorschriften erlassen ird, die der durch Art. 41 Abs. 1 EV als Anlage III zum estandteil des Einigungsvertrages erhobenen Gemein- amen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur egelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 idersprechen. Nach dem Eckwert Nr. 1 der Gemeinsamen rklärung sind sämtliche Enteignungen auf besatzungs- echtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage nicht ehr rückgängig zu machen. Die Regelung des § 1 bs. 1 Satz 3 VwRehaG hat mithin zur Folge, dass der n § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG angeordnete Anwen- ungsausschluss nicht auf dem Weg über eine verwal- ungsrechtliche Rehabilitierung umgangen werden kann. ür diese Fälle ist die Entschädigung im Gesetz über taatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf esatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grund- age, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994), eregelt. Entgegen der verkürzten Darstellung in der ragestellung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem ammerbeschluss vom 9. Januar 2001 – 1 BvL 6/00, BvL 7/00 – darauf hingewiesen, dass mit der Gewäh- ung von Ausgleichsleistungen dem Interesse der Betrof- enen an einer moralischen Rehabilitierung hinreichend echnung getragen sein dürfte. Für die Bundesregierung ar und ist kein Grund ersichtlich, diese vom Gesetzge- er beabsichtigte, höchstrichterlich bestätigte und seit em 1. Juli 1994 bestehende Rechtslage zu ändern. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5818, Frage 11): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der An- teil nicht deutscher Staatsangehöriger an den Arbeitslosenzah- len in Deutschland – bitte aufgeschlüsselt nach EU-25-Bür- gern und Drittstaatlern in absoluten Zahlen und Prozent sowie ins Verhältnis gesetzt zur jeweiligen Gruppe – und wie stellen sich diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Vergleich (EU 25) dar, also wie hoch ist im europäischen Durchschnitt der Anteil von Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Aufenthaltsstaa- tes besitzen, an den Arbeitslosenzahlen der EU-Staaten – bitte aufgeschlüsselt nach EU-25-Bürgern und Drittstaatlern in ab- soluten Zahlen, in Prozent sowie ins Verhältnis gesetzt zur je- weiligen Gruppe? Ich habe das zuständige Fachreferat in meinem Hause ebeten, Ihnen die gewünschten Zahlenangaben zusam- enzustellen. Sie erhalten von mir die Bestandszahlen n Arbeitslosen aus den weiteren 24 EU-Staaten sowie rittstaatlern in Relation zu ihrem Bevölkerungsanteil in eutschland jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2004. er Bundesregierung liegen die von Ihnen erbetenen aten ausländischer arbeitsloser Arbeitnehmer in den eiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge- enwärtig noch nicht vor. Diese werden derzeit durch ine gezielte und zeitaufwendige Nachfrage ermittelt. obald diese hier vorliegen, reiche ich Ihnen die Daten erne nach. 17300 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 (A) ) (B) ) (D Quelle: Ausländerzentralregister, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Dänemark 17 965 0,27 558 3,10 Estland 3 775 0,06 233 6,17 Finnland 13 110 0,20 475 3,62 Frankreich 100 464 1,50 5 034 5,01 Griechenland 315 989 4,70 22 890 7,24 Großbritannien/ Nordirland 94 586 1,40 4 652 4,91 Irland 9 989 0,15 395 3,95 Italien 548 194 8,16 45 988 8,39 Lettland 8 844 0,13 844 9,54 Litauen 14 713 0,22 914 6,21 Luxemburg 6 841 0,10 174 2,54 Malta 332 0,005 29 8,73 Niederlande 114 087 1,70 4 749 4,16 Österreich 174 047 2,59 7 716 4,43 Polen 292 109 4,35 20 156 6,90 Portugal 116 730 1,74 8 134 6,97 Schweden 16 172 0,24 536 3,31 Slowakische Rep. 20 244 0,30 765 3,78 Slowenien 21 034 0,31 1 401 6,66 Spanien 108 276 1,61 5 761 5,32 Tschechische Rep. 30 301 0,45 2 178 7,19 ehem. CSFR 8 498 0,13 nicht erfasst nicht erfasst Ungarn 47 808 0,71 2 772 5,80 Zypern 788 0,01 24 3,05 Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5818, Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Wolfram Hartmann, zur Notwendigkeit von zusätzlichen Früherkennungs-Untersuchungen U7a, U10, U11 und J2, weil die derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten üb- lichen Vorsorgen (U1 bis U9 sowie J1) den medizinisch-dia- gnostischen Möglichkeiten hinterherhinken und Fehlentwick- lungen in der kindlichen Entwicklung dadurch erst häufig zu spät diagnostiziert würden, und wie bewertet die Bundesre- gierung in diesem Zusammenhang die durch die Kinder- und Jugendärzte angebotenen, von Eltern jedoch überwiegend selbst zu zahlenden, zusätzlichen Früherkennungs-Untersu- chungen U7a, U10, U11 und J2 (vergleiche hierzu auch „Ärzte- Zeitung“ vom 23. Juni 2005)? Ist die Bundesregierung dazu bereit, den § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) dahin gehend zu ändern, dass zusätzliche Früherkennungs-Untersuchungen, wie zum Beispiel die vom Präsidenten des BVKJ, Dr. Wolfram Hart- mann, vorgeschlagenen Untersuchungen U7a, U10, U11 und J2, über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, bzw. ist die Bundesregierung dazu bereit, entspre- chende Modellvorhaben zur Erprobung von zusätzlichen Früherkennungs-Untersuchungen zuzulassen (vergleiche hierzu auch „Ärzte-Zeitung“ vom 23. Juni 2005)? Ausländische Bevölkerung und arbeitslose Ausländer zum Staatsangehörigkeit Bevölkerung absolut Anteil in Pro allen Auslä Insgesamt 6 717 115 1 davon: Drittstaats- angehörige 4 610 428 68, Europäische Union insgesamt 2 106 687 31 darunter: Belgien 21 791 0, (C 31. Dezember 2004 zent an ndern Arbeitslose Ausländer Anteil der Arbeits- losen in Prozent zur Bevölkerung 00 554 312 8,25 63 416 793 9,04 ,4 137 519 6,52 32 1 141 5,24 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 17301 (A) ) (B) ) Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass in Deutschland Prävention Schritt für Schritt zu einer ei- genständigen Säule im Gesundheitswesen ausgebaut wird. Von unverändert großer Bedeutung sind dabei die bewährten Leistungen zur Früherkennung von Krankhei- ten, insbesondere auch die Kinderuntersuchungen nach § 26 SGB V. Die stetige Fortentwicklung dieses Früh- erkennungsprogramms und der hierzu vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Kinder-Richtlinien sind ein wichtiges Anliegen, dem durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung große Aufmerk- samkeit geschenkt wird. So verfolgt das Bundesministe- rium für Gesundheit und Soziale Sicherung seit gerau- mer Zeit intensiv auch Konzepte für ergänzende U- Untersuchungen (so genannte U7a, U10, U12 und J2). Modellvorhaben zur Erprobung neuer Früherkennungs- konzepte und sich daran gegebenenfalls anschließende Änderungen des § 26 SGB V können nur auf der Grund- lage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse bzw. evi- denzbasierter Ergebnisse erfolgen. Daher hat im Zusam- menhang mit einer grundsätzlichen Überarbeitung der Kinder-Richtlinen der für die Ausgestaltung der Kinder- untersuchungen nach § 26 SGB V zuständige Gemein- same Bundesausschuss eine umfassende Analyse des Kinderfrüherkennungsprogramms eingeleitet. In diesen Prozess und die sich daraus ergebenden Schlussfolge- rungen für ein weiterentwickeltes Kinderfrüherken- nungsprogramm werden auch die Erkenntnisse des Be- rufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte hinsichtlich der Erprobung und wissenschaftlichen Begleitung neuer Untersuchungsmodule einfließen. Als Ergebnis dieses vom Gemeinsamen Bundesausschuss getragenen Pro- zesses werden dann belastbare Daten vorliegen, auf deren Grundlage über die Einleitung von Gesetzesinitia- tiven ggf. in Zwischenschritten auch über die Durchfüh- rung von weiteren Modellmaßnahmen entschieden wer- den kann. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 15/5818, Fragen 20 und 21): Wann wird die geplante Deutsch-Tschechische Raumord- nungskommission eingesetzt, und wie soll diese Kommission von deutscher Seite besetzt werden? Inwieweit wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Vergabe von Genehmigungen zum Bau so genannter Hypermärkte im tschechischen Grenzraum, durch die dem Einzelhandel im deutschen Grenzraum Kunden abgeworben werden, in den Kompetenzbereich der zukünftigen Deutsch- Tschechischen Raumordnungskommission fällt, und dass sol- che Baugenehmigungen nur im Einvernehmen mit den deut- schen Vertretern in der Kommission vergeben werden? Zu Frage 20: Die konstituierende Sitzung der zwischen dem Bun- desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem tschechischen Ministerium für Regionalent- wicklung verabredeten deutsch-tschechischen Arbeits- g R 2 V u w d u Z n g o M s t G g E R c t s t s b B d s s d g t A d A s d r P F a s s l n (C (D ruppe für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der aumentwicklung ist für die zweite Hälfte des Jahres 005 geplant. Von deutscher Seite ist eine Besetzung mit ertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- nd Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Um- elt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Län- er Sachsen, Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Berlin nd Brandenburg vorgesehen. u Frage 21: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen beabsichtigt, dieses Thema in der Arbeits- ruppe anzusprechen. Nach § 16 des deutschen Raum- rdnungsgesetzes sind raumbedeutsame Planungen und aßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf Nachbar- taaten haben können, mit den betroffenen Nachbarstaa- en nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und leichwertigkeit abzustimmen. Eine entsprechende Re- elung gibt es auf der tschechischen Seite bisher nicht. in Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, eine dem aumordnungsgesetz adäquate Regelung in der Tsche- hischen Republik anzuregen. Einen wesentlichen Bei- rag für Lösungsansätze zur grenzüberschreitenden Ab- timmung von Einzelhandels Großvorhaben können ransnationale Projekte im Rahmen der EU-Gemein- chaftsinitiative INTERREG III B leisten. Beispielge- end ist hier das vom Bundesministerium für Verkehr, au- und Wohnungswesen im Rahmen seiner Förderung er transnationalen Zusammenarbeit finanziell unter- tützte Projekt „VITAL CITIES“ im mittelsüdosteuropäi- chen Kooperationsraum CADSES, das auf eine Ein- ämmung neuer Einkaufszentren auf der grünen Wiese erichtet ist und in dem unter anderen deutsche und schechische Partner eng zusammenwirken. nlage 8 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Matthias Sehling (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5818, Fragen 22 und 23): Trifft es zu, dass ein Mitarbeiter der deutschen Visastelle in Nowosibirsk, Russland, wissentlich Visa an Personen aus mafiösen Kreisen vergeben hat und mit der Zuführung von Frauen „bezahlt“ wurde, und wenn ja, wie viele deutsche Visa sind durch diesen Mitarbeiter vergeben worden? Wenn die vorangegangene Frage mit „Ja“ beantwortet wurde, was hat das Auswärtige Amt (AA) nach Bekanntwer- den dieses Falles getan, und ist der Mitarbeiter nach wie vor im AA beschäftigt, bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Es trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu, ass ein Mitarbeiter der Visastelle des deutschen Gene- alkonsulats Nowosibirsk für die Vergabe von Visa an ersonen aus mafiösen Kreisen mit der „Zuführung von rauen“ entlohnt worden wäre. Der Bundesregierung ist llerdings ein Vorgang bekannt, in dem es wegen Erpres- ung eines Mitarbeiters der Visastelle des Generalkon- ulats Nowosibirsk zur Visaerteilung in zwei Einzelfäl- en gekommen ist. Der betreffende Mitarbeiter hat sich ach weiteren Erpressungsversuchen dem Dienstherren 17302 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 (A) ) (B) ) eröffnet. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren ein- geleitet, welches inzwischen mit der Verhängung einer Disziplinarstrafe rechtskräftig abgeschlossenen ist. Der Mitarbeiter ist nicht mehr in der Region eingesetzt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ute Vogt auf die Frage des Ab- geordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5818, Frage 27): Wie viele nicht deutsche Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland – bitte aufgeschlüsselt nach EU-25-Bürgern und Drittstaatlern in ab- soluten Zahlen und Prozent – und wie stellen sich diese Zah- len nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Ver- gleich (EU 25) dar, also wie viele Menschen leben im europäischen Durchschnitt in den Staaten der Europäischen Union, ohne die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Aufent- haltsstaates zu besitzen – bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach EU-25-Bürgern und Drittstaatlern in absoluten Zahlen und in Prozent? Zum 31. Dezember 2003 (Stichtag für aktuelle EU- Daten, siehe unten) waren im Ausländerzentralregister 7 334 765 Personen (8,9 Prozent Anteil an der Gesamt- bevölkerung) als in Deutschland aufhältig gespeichert. Darunter waren 2 344 716 Ausländer mit der Staatsange- hörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (32,0 Prozent) und 4 990 049 Drittstaatsangehörige (68,0 Prozent). Hinweis: Aufgrund der Ende 2004 im Wesentlichen abgeschlosse- nen Bereinigung der Daten des Ausländerzentralregis- ters (AZR) mit den Daten der Ausländerbehörden und des BAMF sind zum Stichtag 31. Dezember 2004 im AZR nur noch 6 717 115 Ausländer als in Deutschland aufhältig gespeichert – ca. 618 000 weniger als ein Jahr zuvor. Darunter sind 2 106 687 EU-Bürger (31,4 Pro- zent) und 4 610 428 Drittstaatsangehörige (68,6 Pro- zent). Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Mai 2005 auf Grundlage von EUROSTAT-Daten (teil- weise Schätzungen bzw. zuletzt verfügbarer Stand) leb- ten zum 1. Januar 2004 in den 25 Staaten der Europäi- schen Union insgesamt 456,5 Millionen Einwohner. Eine Auswertung der bei der EUROSTAT-Onlinedaten- bank aktuell verfügbaren Daten zum Stichtag 1. Januar 2004 ergab einen Anteil der Ausländer an der jeweiligen Gesamtbevölkerung in der EU 25 von etwa 4,5 Prozent (gut 20 Millionen Ausländer). Der Anteil der Ausländer in den einzelnen EU-Staaten variiert stark (zum Beispiel: Luxemburg 39 Prozent, Estland 18 Prozent, Zypern 10 Prozent, Österreich 9 Prozent). Eine Differenzierung der Ausländer in der Europäischen Union nach EU- und Drittstaatsangehörigen ist aufgrund der unzureichenden Datenlage bei EUROSTAT nicht möglich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5818, Frage 28): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Veräußerung von Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR laut r D l d a G e n e s s k A g s G s l d d n D E D g d A d A s Z s h p 3 8 d (C (D Grundstücksverkehrsordnung (GVO) der Genehmigung be- darf und dass dies auch für Grundstücke gilt, die in der „De- mokratischen Bodenreform“ von deutschen behördlichen Stellen der Länder der SBZ konfisziert wurden und im Eigen- tum öffentlicher Hände sind und diese Genehmigungen erteilt werden, auch wenn der Verfolgte bzw. dessen Rechtsnachfol- ger nicht zugestimmt hat, und wenn ja, was unternimmt sie, um derartige Genehmigungen zu verhindern? Der Bundesregierung ist bekannt, dass zur Veräuße- ung eines Grundstücks auf dem Gebiet der ehemaligen DR eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforder- ich ist. Dies gilt grundsätzlich für alle Grundstücke und amit auch für diejenigen, die zwischen 1945 und 1949 uf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher rundlage enteignet wurden. Zweck dieses Verfahrens ist s, die Restitutionsansprüche der durch Enteignungsmaß- ahmen Geschädigten zu schützen. Dieser Schutzzweck ntfällt, wenn von vornherein feststeht, dass ein Grund- tück nicht restituiert werden kann. Nach der Grund- tücksverkehrsordnung haben die Behörden die Möglich- eit, eine Genehmigung dann zu erteilen, wenn der ntrag nach dem Vermögensgesetz offensichtlich unbe- ründet erscheint. Als ein Regelbeispiel für einen offen- ichtlich unbegründet erscheinenden Antrag nennt das esetz Restitutionsanträge zu Grundstücken, die auf be- atzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grund- age enteignet wurden. Der Grund besteht darin, dass in iesen Fällen eine Restitution ausgeschlossen ist, weil as Vermögensgesetz auf die genannten Enteignungen icht anzuwenden ist (§ l Abs. 8 Buchstabe a VermG). abei ist es ohne Bedeutung, ob sich das Grundstück im igentum Privater oder der öffentlichen Hand befindet. er Versuch, die Erteilung einer derartigen Genehmigung rundsätzlich zu verhindern, wäre rechtswidrig und wird aher von der Bundesregierung auch nicht unternommen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5818, Fragen 29 und 30): Welche Auswirkungen hat die beabsichtigte Reduzierung der Haushaltsmittel für die Finanzierungsperiode 2007 bis 2013, wie auf dem EU-Gipfel vom 16. und 17. Juni 2005 in Luxemburg geplant, hinsichtlich der zukünftigen Strukturför- derziele 1, 2 und 3? Konnte die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf dem EU-Gipfel über den langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013 erreichen, dass für die ehemaligen deut- schen Außengrenzen der EU, entsprechend dem Kommis- sionsvorschlag einer Strukturfondsgrundverordnung (KOM (2004) 492 endg.), eine spezielle Förderung erfolgt? u Frage 29: Die letzte Verhandlungsbox der luxemburgischen Prä- identschaft wurde am 17. Juni 2005 vorgelegt. Danach ätte für die Strukturpolitik in der nächsten Förder- eriode (2007 bis 2013) insgesamt ein Betrag von rund 09,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestanden. 2,3 Prozent dieser Mittel, das heißt rund 254,8 Milliar- en Euro entfielen auf Ziel l, 15,3 Prozent, das heißt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 17303 (A) (C) (B) (D) rund 47,3 Milliarden Euro auf Ziel 2 und 2,4 Prozent, das heißt 7,5 Milliarden Euro auf Ziel 3. Demgegenüber sah die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag einer neuen Grundverordnung im Bereich der Struktur- politik von Juli 2004 ein Gesamtvolumen von 336,1 Mil- liarden Euro für die europäische Strukturpolitik vor. 78,5 Prozent dieser Mittel, das heißt rund 264 Milliarden Euro, entfielen auf Ziel l, 17,2 Prozent, das heißt rund 57,9 Milliarden Euro, auf Ziel 2 und 3,9 Prozent, das heißt rund 13,2 Milliarden Euro, auf Ziel 3. Gegenüber dem Kommissionsvorschlag waren somit eine Reduzie- rung der Mittel für die europäische Strukturpolitik um rund 26,5 Milliarden Euro sowie eine etwas stärkere Konzentration auf die bedürftigsten Regionen (Ziel 1) festzustellen. Zu Frage 30: Der Kommissionsvorschlag einer neuen Grundver- ordnung sieht keine besondere finanzielle Förderung der deutschen Außengrenzen vor. Lediglich die Beteili- gungssätze des Europäischen Regionalfonds (EFRE) sollen im Rahmen des Ziels 2 um 5 Prozent von 50 auf 55 Prozent hinaufgesetzt werden, soweit es um die För- derung von Gegenden geht, die bis zum 30. April 2004 Außengrenze waren. Der letzte Präsidentschaftsvor- schlag wollte hieran festhalten. Besondere Finanzzuwei- sungen wären mit einer entsprechenden Regel nicht ver- bunden. Der letzte Vorschlag der Präsidentschaft sah zudem eine Erhöhung der Förderintensität im Rahmen des Ziels 3 für Gebiete an den neuen Binnengrenzen der EU vor. Diese Gebiete hätten 50 Prozent mehr Mittel be- kommen, als für sie zuvor vorgesehen waren. Von einer entsprechenden Regelung hätten daher auch die ehemali- gen deutschen Außengrenzen zu Polen und Tschechien profitiert. Da es zu keiner Einigung gekommen ist, wird die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten wie zum Beispiel der ehemaligen Außengrenzen der Ge- meinschaft Thema der weiteren Verhandlungen bleiben. 183. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11

    Rede von Jens Spahn
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)