Rede:
ID1518200800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/182 Paradigmenwechsel nutzen – Alterna- Befristungen (Drucksachen 15/5270, 15/5714, 15/5722) Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: tivmethoden statt Tierversuche (Drucksachen 15/4656, 15/5720) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Leistungsfähigkeit der Chemiewirtschaft in Deutschland und Europa erhalten (Drucksachen 15/5274, 15/5747) . . . . . . . . . . 17161 B 17161 D 17163 C 17166 B 17167 D 17168 B 17168 D 17169 C 17170 B 17171 C 17171 D Deutscher B Stenografisch 182. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 15/5556, 15/5602, 15/5714, 15/5722) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Lockerung des Verbots wiederholter b c 17161 A 17161 B a) Antrag der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Dr. Peter Paziorek, Dr. Klaus W. undestag er Bericht ung 17. Juni 2005 t : Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Für ein umwelt-, innovations- und mittel- standsfreundliches REACH (Drucksache 15/5454) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Alter- nativen zu Tierversuchen – REACH nutzen (Drucksache 15/5686) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Peter Paziorek, Dr. Maria Flachsbarth, Marie-Luise Dött, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: REACH als Chance für einen 17171 C 17171 C Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17172 A 17173 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungs- gesetzes – §§ 303, 304 StGB (… StrÄndG) (Drucksachen 15/5313, 15/5702) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Jürgen Gehb, Daniela Raab, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Graf- fiti-Bekämpfungsgesetz – (… StrÄndG) (Drucksachen 15/5317, 15/5702) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Julius Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksachen 15/302, 15/5702) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Graf- fiti-Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG) (Drucksachen 15/404, 15/5702) . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- b H H S S A M G T a b C H 17174 D 17175 D 17177 A 17178 C 17178 D 17179 D 17181 B 17182 C 17184 A 17184 A 17184 B 17184 B 17184 C 17186 A 17187 B 17188 A 17189 A 17190 C gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (Drucksachen 15/5244, 15/5701) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Günter Baumann, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsge- setzes (Drucksachen 15/5319, 15/5701) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Hartmut Büttner (Schöne- beck), Arnold Vaatz, Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Jährliche Debatte zum Stand der Rehabilitierung und Entschä- digung der Opfer der SED-Diktatur (Drucksachen 15/2818, 15/5701) . . . . . . . ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . artmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Olaf Scholz, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der SPD so- wie den Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Jutta Dümpe- Krüger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung europäischer Anti- diskriminierungsrichtlinien (Drucksachen 15/4538, 15/5717, 15/5723) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Kein weiterer Arbeitsplatzabbau – Antidiskriminie- rungsgesetz zurückziehen (Drucksachen 15/5019, 15/5718) . . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17192 C 17192 C 17192 D 17193 A 17194 B 17195 C 17196 B 17197 A 17198 D 17199 D 17201 B 17201 C 17201 D 17203 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 III Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Frak- tion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Arznei- mittelversorgung bei Kindern und Jugend- lichen (Drucksachen 15/5318, 15/5700) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit und Soziale Siche- rung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Altersgrenze für Ver- tragsärzte beseitigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Freie Wahl der Kosten- erstattung in der gesetzlichen Kranken- versicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Nicht ver- schreibungspflichtige Arzneimittel wie- der als Leistung der gesetzlichen Kran- kenversicherung verankern (Drucksachen 15/940, 15/3511, 15/3995, 15/5516) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Arznei- m c ( T Z t D G k k ( T a b c U U M D 17204 C 17206 A 17207 A 17207 D 17209 B 17210 A 17210 C 17211 A 17211 C 17211 D ittelversorgung bei schwerwiegenden hronischen Erkrankungen gewährleisten Drucksache 15/5688) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: weite und dritte Beratung des von den Frak- ionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Straßenver- ehrsgesetzes und anderer straßenver- ehrsrechtlicher Vorschriften Drucksachen 15/5315, 15/5706) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ressortforschung des Bundes umfassend evaluieren, neu ausrichten und fachliche Kompetenz nutzen (Drucksache 15/5267) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, Thomas Rachel, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Forschungs- und Innovationsförde- rung für die Arbeitsplätze der Zu- kunft – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Deutschland muss aufholen – 2006 bis 2016 – Dekade der Innovationen (Drucksachen 15/5016, 15/5360, 15/5682) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Forschung an Hochschulen durch Vollkostenfinanzierung verbes- sern (Drucksachen 15/4721, 15/5374) . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17212 A 17212 C 17213 A 17213 A 17213 B 17213 C 17214 D 17215 D 17217 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunika- tionsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/5213, 15/5694) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 15/5574, 15/5705, 15/5724) . . Erika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Sechs- undzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/5671) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ände- rung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verhaltensregeln für Mit- glieder des Deutschen Bundestages (Drucksache 15/5698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Christine Lambrecht, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abge- ordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ D G D ( N A L A E A z F B s A E B N n t G A E H u D E u A E H H M H ü r te A Z – – 17218 D 17220 C 17220 D 17222 C 17223 A 17223 B 17225 C 17227 D 17229 A 17230 B 17230 B IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Novellierung der forensischen NA-Analyse Drucksache 15/5674) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ur Abstimmung über den Entwurf eines ünften Gesetzes zur Änderung des Dritten uches Sozialgesetzbuch und anderer Ge- etze (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten irgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Fünften Gesetzes zur Änderung des Drit- en Buches Sozialgesetzbuch und anderer esetze (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Jutta Dümpe-Krüger nd Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über den ntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes nd anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 16) nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ubertus Heil, Ulrich Kelber, Jörg Tauss, orst Kubatschka, Klaus Barthel (Starnberg), onika Griefahn, Grietje Bettin und Manfred elmut Zöllmer (alle SPD) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung telekommunikationsrechtlicher Vorschrif- n (Tagesordnungspunkt 24) . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen Antrag: Altersgrenze für Vertragsärzte be- seitigen 17230 C 17230 D 17231 A 17231 D 17232 A 17232 C 17233 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 V – Antrag: Freie Wahl der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Antrag: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder als Leistung der ge- setzlichen Krankenversicherung veran- kern – Antrag: Arzneimittelversorgung bei schwer- wiegenden chronischen Erkrankungen ge- währleisten (Tagesordnungspunkt 21, Zusatztagesordnungs- Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: 17248 D 17250 A 17251 B 17251 C punkte 8 und 9) Klaus Kirschner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Schaich-Walch (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer stra- ßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Tages- ordnungspunkt 22) Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung te- lekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 24) Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . – – ( p W C C D V J A Z d d n J D J G B A A 17234 B 17235 A 17236 A 17237 A 17238 B 17239 A 17239 C 17240 A 17241 A 17242 B 17243 A 17244 A 17245 C 17247 D Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Ge- setzes zur Änderung des Abgeordnetenge- setzes Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verhaltens- regeln für Mitglieder des Deutschen Bun- destages Tagesordnungspunkt 27, Zusatztagesordnungs- unkt 10) ilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . r. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung er forensischen DNA-Analyse (Tagesord- ungspunkt 28) oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . nlage 11 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17251 D 17253 C 17254 A 17255 C 17257 A 17257 D 17258 D 17259 B 17260 B 17261 A 17261 D 17262 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17161 (A) ) (B) ) 182. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
    2. folderAnlagen
      Anlage 9 Anlage 10 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17231 (A) ) (B) ) matisch den Zugang zum Arbeitsmarkt verbaut haben,Stefan der Agenda 2010 am Arbeitsmarkt eingeleitet wurde: Durch die Verlängerung der Übergangsfrist werden insbesondere die Erfolge bei der Eindämmung der Vor- ruhestandsregelungen, die älteren Arbeitnehmern syste- Michalk, Maria CDU/CSU 17.06.2005 Müller (Erlangen), CDU/CSU 17.06.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt A c g e R T d d t Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 17.06.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 17.06.2005 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 17.06.2005 Connemann, Gitta CDU/CSU 17.06.2005 Daub, Helga FDP 17.06.2005 Dieckmann, Roland CDU/CSU 17.06.2005 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2005 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 17.06.2005 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2005 Freitag, Dagmar SPD 17.06.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 17.06.2005 Goldmann, Hans- Michael FDP 17.06.2005 Haupt, Klaus FDP 17.06.2005 Heiderich, Helmut CDU/CSU 17.06.2005 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 17.06.2005 Heynemann, Bernd CDU/CSU 17.06.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 17.06.2005 Hohmann, Martin fraktionslos 17.06.2005 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.06.2005 Kopp, Gudrun FDP 17.06.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 17.06.2005 Lintner, Eduard CDU/CSU 17.06.2005 M N O D R R S S S S S V A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 18) Dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Bu- hes Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze habe ich zu- estimmt, da hiermit wichtige Weichen im Hinblick auf ine Fortführung der Reformpolitik von Rot-Grün im ahmen der Agenda 2010 gestellt werden. In einem eilaspekt des vorliegenden Gesetzes bin ich allerdings ezidiert anderer Auffassung: Die Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bei er Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bewerte ich kri- isch. Sie konterkariert den Paradigmenwechsel, der mit ulthaupt, Gesine SPD 17.06.2005 itzsche, Henry CDU/CSU 17.06.2005 tto (Godern), Eberhard FDP 17.06.2005 r. Pinkwart, Andreas FDP 17.06.2005 auen, Peter CDU/CSU 17.06.2005 oth (Heringen), Michael SPD 17.06.2005 cheffler, Siegfried SPD 17.06.2005 chily, Otto SPD 17.06.2005 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2005 chröder, Gerhard SPD 17.06.2005 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 17.06.2005 aatz, Arnold CDU/CSU 17.06.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 17232 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) rückgängig gemacht. Die Verlängerung der Regelung kommt nicht den jetzigen Arbeitslosen zugute, sondern nur denen, die derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bis Ende 2007 arbeitslos werden. Dadurch wird die Praxis der Frühverrentung wieder weiter beför- dert und eine Kultur der Altersarbeit schon im Ansatz unterlaufen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bei der Bezugs- dauer von Arbeitslosengeld I führt zu Belastungen der öffentlichen Hand von voraussichtlich 5 bis 6 Milliarden Euro. Eine Verlängerung der Regelung um zwei Jahre wirkt bis ins Jahr 2010 hinein. Die Folgen sind erhöhte Ausgaben für die nächsten fünf Jahre, insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit. Ich halte dies angesichts der prekären öffentlichen Finanzen und dem Gebot der Nachhaltigkeit für einen Fehler. Dadurch wird insbeson- dere der Spielraum für eine zukünftige Senkung der Lohnnebenkosten im Bereich der Arbeitslosenversiche- rung vergeben. Dies bildet jedoch nach meiner Auffas- sung eine Voraussetzung für eine dynamische Entwick- lung auf dem Arbeitsmarkt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Ände- rung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 18) Zur Abstimmung über das Fünfte Gesetz zur Ände- rung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze möchte ich folgende Erklärung abgeben: Dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Bu- ches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze habe ich zu- gestimmt, da hiermit wichtige Weichen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer gestellt werden. In einem Teilaspekt des vor- liegenden Gesetzes bin ich allerdings anderer Auffas- sung: Die Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bewerte ich kri- tisch. Sie widerspricht dem Paradigmenwechsel, der mit der Agenda 2010 am Arbeitsmarkt eingeleitet wurde: Durch die Verlängerung der Übergangsfrist werden ins- besondere die Erfolge bei der Eindämmung der Vorruhe- standsregelungen, die älteren Arbeitnehmern systema- tisch den Zugang zum Arbeitsmarkt verbaut haben, rückgängig gemacht. Die Verlängerung der Regelung kommt nicht den jetzigen Arbeitslosen zugute, sondern nur denen, die derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bis Ende 2007 arbeitslos werden. Dadurch wird die Praxis der Frühverrentung wieder weiter beför- dert und eine Kultur der Altersarbeit schon im Ansatz unterlaufen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bei der Bezugs- dauer von Arbeitslosengeld I führt zu Belastungen der öffentlichen Hand von voraussichtlich 5 bis 6 Milliarden E w A d d N A ih g e u G n W c d d v l n c b m k ä w c t d G f a b h W d w ü a s w s w „ (C (D uro. Eine Verlängerung der Regelung um zwei Jahre irkt bis ins Jahr 2010 hinein. Die Folgen sind erhöhte usgaben für die nächsten fünf Jahre, insbesondere bei er Bundesagentur für Arbeit. Ich halte dies angesichts er prekären öffentlichen Finanzen und des Gebots der achhaltigkeit für einen Fehler. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Jutta Dümpe-Krüger und Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Strafrechtsänderungs- gesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungs- punkt 16) Wir stimmen dem Gesetzentwurf nicht zu. Wir lehnen n ab. Die vorgesehene Ausweitung der Vorschrift des Straf- esetzes ist das ungeeignete und falsche Mittel zur Aus- inandersetzung mit dem Problem des Graffitisprayens nd den Sprayern. Dieses Strafgesetz trifft die harmloseste Variante von raffiti an Hausfassaden, Denkmälern oder Bahnwagen, icht die „harten“ Sprayer. Die Täter, die mit Lackfarbe ände und Bahnwagen besprühen, Scheiben oder la- kierte Flächen zerkratzen, also wirklich schwere Schä- en anrichten, die werden ganz unbestritten nach gelten- em Strafrecht stets betraft und zur Schadensbeseitigung erurteilt – wenn sie erwischt werden und ihre Tatbetei- igung zweifelsfrei bewiesen wird. Dazu braucht es kein eues Gesetz. Und auch das neue Gesetz hilft nicht, sol- he Täter schneller und häufiger zu fassen oder ihre Tat- eteiligung einfacher zu beweisen. Die Täter aber, die vergleichsweise harmlos sind, die it abwaschbarer Farbe sprayen oder malen, die Plakate leben oder in anderer Weise das Erscheinungsbild ver- ndern, können jetzt leichter mit Kriminalstrafen belangt erden. Das halten wir für unangemessen und falsch. Auch wir sind der Meinung, dass Graffiti ein ärgerli- hes Übel für betroffene Eigentümer und für viele Be- rachter ist. Die Beseitigung von Graffiti kostet häufig ie privaten Eigentümer und die öffentlichen Kassen viel eld. Millionenbeträge müssen von Kommunen und öf- entlichen Verkehrsbetrieben ausgegeben werden, die an nderer Stelle fehlen und wahrlich sinnvoller ausgege- en werden könnten. Das bedauern auch wir. Deshalb aben wir uns intensiv mit dem Thema Graffiti befasst. ir sind immer wieder zu der Auffassung gelangt, dass ie vielfach und alle Jahre wieder vorgeschlagenen Er- eiterungen des Strafgesetzbuches nicht richtig und berzeugend sind. Änderungen des Strafrechts – wie uch heute zu beraten – helfen nicht, das Problem zu lö- en. Vorschläge für Erweiterungen der Kriminalisierung aren häufig Ausdruck hilflosen Aktivismus, der Lö- ungen versprach nach dem Motto: „Wir tun wenigstens as!“, obwohl die Initiatoren selbst wussten, dass sie nur weiße Salbe“ als Heilmittel anboten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17233 (A) ) (B) ) Es konnte bisher nie nachgewiesen werden, dass potenzielle Täter von Graffitisprayen durch eine Straf- verschärfung von ihrer Tat abgehalten werden. Ganz im Gegenteil. Viele Täter macht gerade das Verbotene scharf. Je größer die öffentliche Aufmerksamkeit ist, umso mehr wird gesprayt, wie gerade nach den spekta- kulären Hubschraubereinsätzen gegen Graffitisprayer in Berlin vor einigen Wochen deutlich wurde. Die Straf- rechtsverschärfung wird an der sehr geringen Aufklä- rungs- und Ergreifungsquote nicht das Mindeste ändern. Dies räumen selbst harte Befürworter der Änderung ein. Die Neuerung wird nicht öffentliche Flächen oder pri- vate Hauswände sauber halten oder geschädigten Eigen- tümern helfen und materiellen Ersatz verschaffen. Nur circa 30 Prozent der Straftaten, die im Zusammenhang mit Graffitisprühen stehen, werden bundesweit aufge- klärt. Es ist nicht zu erkennen, wieso durch eine Erweite- rung der Strafvorschrift mehr Tatverdächtige als bisher entdeckt und gefasst werden sollten, um sie strafverfol- gen zu können. Während einer kürzlichen Anhörung im Bundestag äußerten im Gegenteil Vertreter der Berliner Polizei die Befürchtung, die vorgeschlagene Ausweitung des § 303 StGB würde lediglich mehr personelle Kapazitäten mit der absehbar ergebnislosen Einleitung von Unbekannt- Verfahren binden. Die allermeisten Graffitis werden schon vom gelten- den Sachbeschädigungstatbestand des § 303 StGB er- fasst, da sie – oder jedenfalls ihre Entfernung – den Un- tergrund bzw. die Substanz der Sache beschädigen. Werden die Täter gefasst, werden sie auch bestraft. Dazu braucht das Gericht in aller Regel auch keine teuren Gut- achten. Um ärgerliche Graffitis zu verringern, müssen andere Wege als nur immer mehr Kriminalisierung ge- gangen werden. Wichtig ist, die Unterschiede der Mo- tive der Sprayer zu berücksichtigen. Es gibt Sprayer, die wollen sich künstlerisch betäti- gen, Kunstwerke schaffen. Ihre Werke werden in Kunst- kalender, in Kunstbücher und in Webseiten aufgenom- men. Sie sind meist bereit, auf legale Ersatzflächen auszuweichen, die ihnen ihr Werk ermöglichen und die- ses öffentlich zu präsentieren. Die große Mehrheit der Sprayer sprayt tags, um Aner- kennung in der Szene und in der Öffentlichkeit zu erlan- gen. Je höher das Risiko, das er beim Sprayen eingeht, je gewagter und je zahlreicher die Graffitis, umso höher das Ansehen. Nur selten gelingt es, diese Sprayer auf le- gale Flächen zu verweisen. Solange Sprayen cool ist, so lange können präventive und nachsorgende Maßnahmen allenfalls das Problem eingrenzen und lindern. Graffiti- abweisende Untergrundbeschichtung für gefährdete Flä- chen, insbesondere an öffentlichen Gebäuden und Bah- nen, kann Vorsorgen und die Kosten der Beseitigung erheblich mindern. Regelmäßige rasche Beseitigung der Tags mindert den Reiz, weil diese nicht lange zu sehen sind und für Anerkennung sorgen. In Kopenhagen, aber auch in Berlin wurden gute Erfahrungen gemacht. Die immer wieder schnell gereinigten Flächen blieben nach einiger Zeit tatsächlich unbesprayt. Der Erwerb der Spraydosen mit gefährlichem Kunstlack kann erschwert u c S S A h z d d B u s A L d b k li w A r s K s l o f ß u g d d T r b d z e g d T (C (D nd durch Sonderabgaben wie etwa auf so genannte Al- opops erheblich verteuert werden. Die eingesetzten praydosen werden weniger und die Schäden geringer. Eine kleine Minderheit der Täter will zerstören und chaden anrichten. Dagegen hilft die Verbesserung der ufklärungsquote, um die Täter zur Verantwortung zie- en und den Geschädigten Schadensersatz verschaffen u können, und Sozialarbeit, um den Jugendlichen an- ere Perspektiven aufzuzeigen. Wir wollen uns nicht dem öffentlichen Druck beugen, er während des maßlosen Hubschraubereinsatzes des GS gegen Graffitisprayer gar hysterische Züge annahm nd stimmen deshalb dem unsinnigen, unnützen und fal- chem Gesetz nicht zu, das die Falschen kriminalisiert. uch wir wollen mitwirken bei der Suche nach weiteren ösungen, ärgerliche Farbschmierereien zu verringern, ie Schädiger zu ermitteln und Geschädigten durchsetz- are Ansprüche gegen sie zu verschaffen. Für populär lingende Scheinlösungen, die Geschädigte und Öffent- chkeit irreführen und diesen vorgaukeln, dem Übel ürde abgeholfen, sind wir nicht zu haben. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubertus Heil, Ulrich Kelber, Jörg Tauss, Horst Kubatschka, Klaus Barthel (Starnberg), Monika Griefahn, Grietje Bettin und Manfred Helmut Zöllmer (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 24) Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Bundesregie- ung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor- chriften in der Fassung des Änderungsantrages der oalitionsfraktionen zu. Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes chafft wichtige verbraucherschutzrechtliche Neurege- ungen, die für den notwendigen Kundenschutz sorgen, hne gleichzeitig die Dynamik dieser Schlüsselbranche ür unsere Zukunft sowie Innovationen unverhältnismä- ig zu behindern. Wir setzen damit zwei Verordnungen m, die wir bei der Änderung des Telekommunikations- esetzes im letzten Jahr zugesagt haben. Gleichzeitig möchten wir aber unserem großen Be- auern Ausdruck verleihen, dass es nicht gelungen ist, ie bei der Kompromisssuche bei der Novellierung des elekommunikationsgesetzes ebenfalls zugesagte Neu- egelung der Entschädigungsverordnung für Leistungen ei der Überwachung der Telekommunikation und bei er Erteilung von Auskünften in den Gesetzentwurf ein- ubinden. Wir sehen es aber als dringend notwendig an, ndlich zu einer auch mit anderen Industrienationen ver- leichbaren Entschädigungsregelung zu kommen. Die von den Telekommunikationsunternehmen bei er Ermöglichung der rechtmäßigen Überwachung der elekommunikation und der Erteilung von Auskünften 17234 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) zu Strafverfolgungszwecken und Zwecken der öffentli- chen Sicherheit zu erbringenden Leistungen dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Uns erscheint es deshalb erforderlich, den Telekommunikationsunternehmen eine angemessene Entschädigung für die Erbringung der Leistungen zu gewähren. Mit einer Neuregelung der Entschädigungsverord- nung haben wir zugleich das Ziel verfolgt, eine dämp- fende Wirkung auf den bisherigen Trend einer von Jahr zu Jahr ansteigenden Anzahl von Überwachungsmaß- nahmen zu erreichen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen – Antrag: Altersgrenze für Vertragsärzte be- seitigen – Antrag: Freie Wahl der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Antrag: Nicht verschreibungspflichtige Arz- neimittel wieder als Leistung der gesetz- lichen Krankenversicherung verankern – Antrag: Arzneimittelversorgung bei schwer- wiegenden chronischen Erkrankungen ge- währleisten (Tagesordnungspunkt 21, Zusatztagesord- nungspunkte 8 und 9) Klaus Kirschner (SPD): Der heute in zweiter Le- sung zu beratende Gesetzentwurf der CDU/CSU-Frak- tion zur Heraufsetzung der Lebensaltersgrenze auf 18 Jahre für die Erstattungsfähigkeit nicht verschrei- bungspflichtiger Arzneimittel durch die GKV ist ein weiteres Beispiel für eine Politik, mit der versucht wird, die Bürgerinnen und Bürger zu täuschen. Mal abgesehen von der Willkürlichkeit, mit der Sie durch die Alters- grenze von 18 Jahren die 19-, 20-Jährigen und Älteren ausschließen – das gilt auch bei der jetzigen Alters- grenze, die wir gemeinsam festgelegt haben –, hat – das will ich in Erinnerung bringen – in der zweiten und drit- ten Lesung des GKV-Modernisierungsgesetzes am 26. September 2003 der von mir sehr geschätzte Kollege Dr. Faust hier im Plenum auf Folgendes hingewiesen: „Dies alles und die Frage, ob es richtig ist, dass Kopf- schmerztabletten und Nasentropfen selbst zu bezahlen sind, ist vielfach bewegt und jetzt entschieden worden. In diesem Bereich liegen die Notwendigkeiten, aber nicht die Stärken dieses Gesetzes.“ Gilt dies noch oder nicht? Die niedersächsische Ministerin, Frau von der Leyen, CDU, hat in der Sitzung des Bundesrates zum GKV-Mo- dernisierungsgesetz am 17. Oktober 2003 zur Heraus- nahme der nicht verschreibungspflichtigen Medika- m „ l P r s P G a a g e d s i f P d b F m d s m g e c J F S K u A K n a w s m n d e s z t t t g i D c R M f a d f W (C (D ente aus der Erstattungspflicht der Kassen festgestellt: Dies allerdings sind in der Regel Arzneimittel gegen eichtere Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen. Ihr reis ist vergleichsweise gering.“ Das nur zur Erinne- ung. Der von Ihnen jetzt zur Abstimmung vorgelegte Ge- etzentwurf führt nicht zu einer besseren Versorgung der atienten. Der Einzelsachverständige Professor Gerd laeske hat es in der öffentlichen Anhörung am 13. Juni, lso vor vier Tagen, auf den Punkt gebracht. Ich zitiere us dem Protokoll: „Ich halte den Vorschlag, die Alters- renze anzuheben, für überhaupt nicht zielführend, weil s darum geht, indikationsbezogene Regelungen zu fin- en“. Der bessere Weg, etwaige Versorgungslücken zu chließen, ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss ndikationsbezogene Regelungen findet und gegebenen- alls die Liste erstattungsfähiger Arzneimittel um OTC- rodukte erweitert. Nach den Aussagen des Vorsitzen- en Dr. Heß ist der GemBa auf einem guten Wege, was eispielsweise Ichthyoseerkrankungen anbetrifft. Bei der rage der Erstattung von Antihistaminika und Neuroder- atika gibt es offenkundig noch Probleme. Ich hoffe für ie SPD-Fraktion, dass im Interesse der Patienten Lö- ungen gefunden werden. Ich will an dieser Stelle der Versuchung nachgeben, ich mit Grundsatzbemerkungen zur Gesundheitsidiolo- ie der Union auseinander zu setzen. Mit Ihrem Gesetz- ntwurf versuchen Sie einerseits, den Eindruck zu erwe- ken, dass Sie sich für die Interessen von Kindern und ugendlichen aus vornehmlich einkommensschwachen amilien einsetzen. Wie passt das aber auf der anderen eite damit zusammen, dass Sie das Kopfgeld für ranke einführen wollen, das gerade die Familien mit nteren und mittleren Einkommen belastet und sie zu lmosenempfängern macht? Nur zur Erinnerung: Ihr opfgeldmodell würde dazu führen, dass alle Einverdie- erfamilien mit einem Monatseinkommen von weniger ls 3 115 Euro zu Bittstellern staatlicher Steueralmosen erden. Hinzu kommt, dass im Falle einer Mehrwert- teuererhöhung – denn wie wollen Sie die Lücke von indestens 28 Milliarden Euro schließen – diese auch och vorwiegend von denen bezahlt werden muss, die ie Zuschüsse bekommen sollen. Sie und wir alle wissen s: Die Bezieher unterer Einkommen werden prozentual tärker bei der Mehrwertsteuer herangezogen als die Be- ieher höherer Einkommen. Diese Widersprüchlichkei- en können Sie nicht leugnen. Wie passt es zusammen, wenn der bayerische Minis- erpräsident und CSU-Vorsitzende Stoiber in der jüngs- en Ausgabe des „Spiegel“ fordert, man dürfe Kürzun- en im Sozialbereich nicht länger skandalisieren? Was st denn skandalös, wenn nicht Ihr Krankenkopfgeld? as werden wir zuspitzen und den Menschen verdeutli- hen. Was Sie wollen, ist die Reduzierung einklagbarer echtsansprüche auf Almosengewährung nach dem otto: Jeder soll sich um sich selbst kümmern, dann ist ür alle gesorgt. Bezüglich der Kopfprämie hat bereits m 21. November 2004 Heiner Geißler die Antwort auf iese CDU/CSU-Vorschläge gegeben: „Der jetzige Weg ührt in die Privatisierung, das ist der amerikanische eg, der führt in die Irre, ja er führt ins Elend.“ Dem ist Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17235 (A) ) (B) ) nichts hinzuzufügen, außer dass ich namens meiner Fraktion ankündige, dass wir sowohl Ihren Gesetzent- wurf als auch die Anträge der FDP ablehnen werden. Die Kostenerstattungsideologie der Liberalen ist die Be- triebsanleitung für die Gelddruckmaschine der Leis- tungserbringer. Die Patienten müssten die Ergebnisse dieser Ideologie teuer bezahlen. Gudrun Schaich-Walch (SPD): Eines muss man Ih- nen bei Ihrem Gesetzentwurf lassen: Sie sind konsequent in Ihrer Inkonsequenz. Unsere gemeinsame Basis bei den Gesundheitsver- handlungen zum GKV-Modernisierungsgesetz 2003 war unter anderem die Ausrichtung der medizinischen Ver- sorgung an der Qualität. Diesen Grundsatz der strikten Qualitätsorientierung verlassen Sie nun; denn ein Ge- setzentwurf, der bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Verschiebung der Altersgrenze von zwölf auf 18 als erstattungsfähig durch die Kassen vor- sieht, orientiert sich weder an Qualität und medizini- scher Notwendigkeit noch an sozialpolitischen Notwen- digkeiten. Er hat auch keine familienpolitische Orientierung. Sie wollen zwar die Familien mit Kindern bis 18 Jahren entlasten, aber erstens sind glücklicher- weise nicht alle Familien arm und zweitens lassen Sie alle anderen Menschen mit gleichen Problemen und Be- lastungen im Stich. Nach Ihrem Gesetzentwurf gilt: Bis 18 Jahre zahlt die Krankenkasse alles, egal wofür, egal von welcher Arz- neimittelqualität, egal ob medizinisch notwendig oder nicht. Ab dem 19. Lebensjahr zahlt jeder selbst. Aber bei den von Ihnen genannten circa 1 Million Jugendlichen, die an Allergien, Neurodermitis, Rheuma und anderen chronischen Erkrankungen leiden, hören diese Er- krankungen nicht mit 18 auf, sondern sie sind auch beim 19-, 20-, 25- oder 80-Jährigen oft noch vorhanden. Die gesundheitliche und die finanzielle Belastung bleiben weiterhin gleich. Wie wollen Sie zum Beispiel einem Auszubildenden oder einem Schüler erklären, dass es richtig und notwendig ist, dass die Krankenkasse das Medikament bis 18 bezahlt und ab 19 nicht mehr, ob- wohl sich doch an seiner Erkrankung nichts geändert hat? Wir wollen deshalb, wie in unserem Antrag dargelegt und wie gesetzlich vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen die Krankheitsbilder festlegt, bei denen auch nicht ver- schreibungspflichtige Arzneimittel vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt werden. Dieser An- spruch auf Behandlung muss dann für alle gelten, egal ob neun, 19 oder 90 Jahre alt. Er begründet sich allein auf die medizinische Notwendigkeit und die Qualität der Arzneimittel, die zur Behandlung dieser Erkrankung notwendig sind. Aber nicht nur bei diesem Gesetzentwurf gilt Ihre konsequente Inkonsequenz. So fordert der CDU-Vize Christoph Bohr den Umbau des Sozialstaates. Er sagt, dass das deutsche Sozialsystem längst in die Knie gegan- gen sei, und fügt dann hinzu, dass die Union aber keines- falls den Weg der Grausamkeiten gehen wolle. Welchen W d N k K u u e U s f V W a m t s b i a d m k f ß s p w g s p E Z O S n d m E e r a d d d n d L z L d n l S A (C (D eg sie gehen will, verrät er aber nicht. Gleichzeitig for- ert Herr Stoiber konkrete Einschnitte in das soziale etz. Auch bei Ihrer Kopfpauschale sind Sie konsequent in- onsequent. Bereits bei der von Ihnen eingeforderten opfpauschale im Zahnersatz hat sich gezeigt, dass sie nsozial ist. Sie halten aber an der Kopfpauschale fest nd machen Ihre Ausgestaltung abhängig von der Steu- rreform. Das zeigt, wie konfus und konzeptionslos die nion in der Gesundheitspolitik ist. Sie wollen nur ver- chleiern, dass Ihre Sozialpolitik darin besteht, die öf- entlichen Sicherungssysteme zu einem Markt für die ersicherungskonzerne umzubauen; denn dies wird der eg sein, den Sie mit Ihrer Kopfpauschale einschlagen. Die Konsequenz in der Inkonsequenz kann man auch n einem Ihrer prominenten Gesundheitspolitiker fest- achen. Da setzt sich der ehemalige Gesundheitsminis- er Seehofer in den Verhandlungen zum GKV-Moderni- ierungsgesetz für die Einführung der Kopfpauschale eim Zahnersatz ein, ist aber gleichzeitig, nachdem er es m Bundestag mit beschlossen hat, dagegen und ruft jetzt ls Landesvorsitzender des VdK Bayern seine Mitglie- er auf, gegen die gesetzliche Regelung des einkom- ensbezogenen Sonderbeitrages der Versicherten zu lagen, mit dem wir den einkommensbezogenen Beitrag ür den Zahnersatz wiederhergestellt haben. Anschlie- end bietet sich Herr Seehofer dann auch noch als Ge- undheitsminister bei Frau Merkel an. Die Gesundheits- olitik der Union ist wie das Hütchenspiel: Keiner weiß, o ihr Inhalt gerade steckt und wie er aussieht. Aber hier eht es nicht um ein illegales Spiel, sondern um die Um- etzung eines legal zustande gekommenen Gesetzes. Natürlich ist die Abgrenzung nach Qualitätsgesichts- unkten gerade bei den Allergien ein schwieriger Weg. s sind eben nicht immer die leichten Wege, die zum iel führen. Deshalb sollten wir den richtigen Weg der rientierung an der Qualität nicht schon bei den ersten chwierigkeiten verlassen. Wir haben im GKV-Modernisierungsgesetz die geeig- eten Instrumente vorgegeben. Der Gemeinsame Bun- esausschuss wird sich in seiner Juli-Sitzung noch ein- al mit dem Thema befassen. Ich bin sicher, dass er eine ntscheidung fällen wird, in der die Qualität Vorrang vor iner Altersgrenze erhält und alle notwendigen Indikato- en berücksichtigt sind. Wir wollen, dass die Kranken unabhängig vom Alter, ber orientiert am Nachweis der Qualität versorgt wer- en. Wir wollen, dass die Finanzierung der Leistungen urch einkommensabhängige Beiträge erfolgt und nicht urch eine für jeden gleich hohe Kopfpauschale, die och durch private Prämien ergänzt werden muss, damit ie Bürgerinnen und Bürger die heutigen und künftigen eistungen der Krankenversorgung auch ohne finan- ielle Überforderung erhalten. Die Menschen in diesem and müssen die Sicherheit haben, dass sie nicht mit em Risiko Krankheit allein gelassen sind. Wir haben ih- en mit dem GKV-Modernisierungsgesetz viel abver- angt, auch den verschiedenen Berufsgruppen und elbstständigen, die im Gesundheitswesen arbeiten. ber ich glaube, wir haben damit einen wichtigen 17236 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheits- wesens geleistet. Lassen Sie uns auf diesem Weg bleiben und so ein Stück Sicherheit in Zeiten ständiger Verände- rung schaffen! Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Vor knapp anderthalb Jahren ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetz- lichen Krankenversicherung, das GMG, in Kraft getre- ten. Als Erfolg dieses Gesetzes ist durchaus zu werten, dass die GKV 2004 einen Überschuss von 4 Milliarden Euro erwirtschaften konnte. 4 Milliarden Euro Über- schuss – eigentlich hätte es damit zu den erwarteten Bei- tragssenkungen kommen müssen. Dass es nicht dazu ge- kommen ist, liegt nicht an den viel gescholtenen Arzneimittelkosten – die im Übrigen auf dem Stand des Jahres 2002 liegen –, sondern an der Fehlinformation der Bundesregierung; denn uns wurde das wahre Ausmaß der Verschuldung der GKV verschwiegen. Die Bundes- regierung hat hier wieder einmal mit falschen Zahlen agiert. 4 Milliarden Euro Überschuss – in unserem An- trag, den wir heute abschließend beraten, handelt es sich um ganze 100 000 Euro! Worum geht es: Jeder von uns kann sich noch an die gewaltige Flut von Eingaben, in deren Mittelpunkt die Herausnahme der OTC-Präparate aus der Erstattungs- pflicht der GKV stand, erinnern. Niemand von uns war überrascht, dass bei der öffentlichen Anhörung zu unse- rem Antrag „Wirkungen und Nebenwirkungen des GMG – Kritische Bestandsaufnahme“ am 16. März 2005 von den Sachverständigen ausgeführt wurde, dass die Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger OTC-Arz- neimittel aus dem Leistungskatalog der GKV in einigen Bereichen zu einer erheblichen Unterversorgung geführt hat. Warum? Einerseits werden einige Krankheiten nicht als schwerwiegend angesehen, und andererseits werden eine ganze Reihe von Arzneimitteln vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht als Therapiestandard anerkannt. Insbesondere Jugendliche sind von dieser Regelung betroffen; denn circa 1 Million von ihnen leidet an Aller- gien, Neurodermitis, Rheuma und anderen chronischen Erkrankungen. Die Kinder- und Jugendärzte haben in der öffentlichen Anhörung eindeutig dargelegt, dass bei Inhalationsallergien oder Neurodermitis die Behandlung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Au- gentropfen, Nasensprays, systemischen Antihistaminika und harnstoffhaltigen Salben – Therapiestandard ist. Die jetzige Regelung stellt Kinder und Jugendliche vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten 18. Lebens- jahr mit Erwachsenen gleich. Was passiert, wenn diese Kinder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ihrer El- tern die dringend benötigten Arzneimittel nicht erhalten? Können wir das verantworten? Nicht nur aus sozial- und familienpolitischer Sicht ist das äußerst bedenklich. Die Konsequenz ist nämlich, dass diese Erkrankungen bei den betroffenen Kindern eine schwere Verlaufsform nehmen und sich bis hin zu einer Dauerschädigung entwickeln können. Der GKV werden also mittel- und langfristig mehr Kosten entste- hen als die knapp 100 000 Euro, durch die die GKV m M g s a B J z d b a S n s g d d § n G d e z k g g j A b G le k d l n d r P w w A d F d s t h „ h s G E t h d s g (C (D ehr belastet würde, wenn unser Gesetzentwurf eine ehrheit in diesem Hauses fände. Bereits in der ersten Lesung wurde von unserer Kolle- in Schaich-Walch die Frage nach der Altersgrenze ge- tellt. Ich zitiere: „Weil seine Erkrankung als chronisch nerkannt ist, bekommt er nach ihren Vorstellungen die ehandlung nicht mehr bis zu einem Alter von zwölf ahren, sondern bis zu einem Alter von 18 Jahren be- ahlt. Wie aber erklärt man diesem jungen Menschen, er vielleicht noch zur Schule geht oder sich in der Aus- ildung befindet, dass dies an seinem 19. Geburtstag ufhört, obwohl seine Krankheit fortbesteht?“ Ich frage ie von der Noch-Koalition: Wie erkläre ich das denn ei- em Kind von 13 Jahren? Das Problem ist doch bei die- em Schnitt der Altersgrenze genau das gleiche; es ist enauso willkürlich. Im Übrigen wissen Sie ganz genau, ass alle Altersgrenzen des SGB V auf der Vollendung es ersten Lebensjahres aufbauen. Wenn Sie im Gesetz 34 SGB V, um dessen Abs. 1 Satz 5 wir hier streiten, ur einen Satz weiter lesen, stoßen Sie wieder auf diese renze. Wenn Sie also konsequent wären, müssten Sie ie Altersgrenze, ab der die Negativliste bei Bagatell- rkrankungen festgelegt ist, auch auf die Vollendung des wölften Lebensjahres absenken. Auch die Volljährig- eit beginnt mit dem 18. Lebensjahr – und ein 18-Jähri- er hat nun einmal ganz andere Möglichkeiten, sich egenüber seinen Eltern durchzusetzen als ein Minder- ähriger. Was den FDP-Antrag „Nicht verschreibungspflichtige rzneimittel wieder als Leistung der GKV verankern“ an- etrifft, so zwingen uns einzig und allein finanzielle ründe dazu, ihn abzulehnen. In der Anhörung und in der tzten Ausschusssitzung wurden ja auch Alternativen dis- utiert. Immer wieder hörte ich dabei die Forderung nach er von der SPD und den Grünen heiß geliebten Positiv- iste. Nur, ob zum Beispiel die Harnstoffprodukte auf ei- er Positivliste stehen würden oder nicht, konnten mir ie Mitglieder der Regierungsfraktion bzw. der Regie- ung nicht eindeutig beantworten; denn auch hier ist eine ositivliste zur Problemlösung untauglich. Auch sie ürde Streitfälle nicht ausschließen. Außerdem haben ir nach wie vor eine Negativliste, die unwirtschaftliche rzneimittel ausgrenzt. Auch eine indikationsbezogene Lösung ist nach der erzeitigen Gesetzeslage eigentlich nicht möglich. Die eststellung im Antrag der Koalitionsfraktionen, dass er G-BA „medizinisch begründeten indikationsspezifi- chen Lösungen den Weg ebnet“, ist mehr als optimis- isch. Ich wiederhole die Worte von Dr. Hess in der An- örung in Bezug auf die problematischen Indikationen: Wir müssen diese Kriterien im Sinne der Gleichbe- andlung in gleicher Weise anwenden. Wir können nicht agen, wir treffen, weil die Belastung zu groß ist, aus efälligkeit eine von diesen Prinzipien abweichende ntscheidung.“ Also ist doch die Frage mehr als berech- igt, ob der G-BA nach der jetzigen Gesetzeslage über- aupt reagieren kann. Das ist nicht zuletzt ein Grund afür, dass wir den Koalitionsantrag „Arzneimittelver- orgung bei schwerwiegenden chronischen Erkrankun- en gewährleisten“ ablehnen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17237 (A) ) (B) ) Was den europäischen Vergleich im Antrag der Koali- tionsfraktionen anbetrifft, ist vollkommen unverständ- lich, dass SPD und Grüne etwas dagegen haben, dass Deutschland in der medizinischen Betreuung von Kin- dern und Jugendlichen Standards setzt, die im europäi- schen Vergleich vorbildlich sind. Erstaunlich ist in die- sem Zusammenhang schon die Bemerkung – gefallen in der ersten Lesung zu unserem Gesetzentwurf – unserer Kollegin Schaich-Walch: „Ihr Gesetzentwurf führt zu Mehrausgaben der GKV für einen zweifelhaften Zweck.“ Wen wundert’s, wenn OTC-Präparate von ihr als Schrott angesehen werden! Michael Hennrich (CDU/CSU): Der Antrag der FDP zur Beseitigung der Altersgrenze für Vertragsärzte, über den wir heute mit Schlussabstimmung beraten, hat die Streichung des § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches zum Ziel, was die Aufhebung der Befristung ärztlicher Tätigkeit mit Vollendung des 68. Lebensjahres nach sich ziehen würde. Hierzu möchte ich einige Vorbemerkungen machen: Zu Beginn des Jahres 1993 wurde mit dem In-Kraft-Tre- ten des Gesundheitsstrukturgesetzes die Regelung des § 95 SGB V eingeführt. Darin wurde eine Altersgrenze für Ärzte verankert, die eine Beschränkung der vertrags- ärztlichen Tätigkeit auf in der Regel nur bis zur Vollen- dung des 68. Lebensjahres festlegt. Die Zulassungsbe- schränkungen waren und sind notwendig, um der mit einer steigenden Zahl der Vertragsärzte verbundenen un- nötigen Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) zu begegnen. § 95 SGB V war dabei als Ausgleichsmaßnahme zu den Zulassungsbeschränkungen gedacht. Die mit den Zulassungsbeschränkungen verbundene Verknappung von Zulassungsmöglichkeiten sollte nicht allein zulasten der jüngeren Ärztegeneration gehen. Ältere Ärztinnen und Ärzte sollten ebenfalls ihren Beitrag leisten, indem sie durch Praxisaufgabe Zulassungsmöglichkeiten für jüngere Ärzte schaffen. Diese Notwendigkeit besteht nach wie vor und hat sich sogar noch verschärft. Während im Jahre 1994 noch circa 40 Prozent aller Planungsbereiche für Neuzulas- sungen geöffnet waren, sind im Jahre 2003 nur noch 17 Prozent der Planungsbereiche für Neuzulassungen of- fen. In einzelnen Arztgruppen – zum Beispiel Chirurgen, Hautärzte, Kinderärzte – sind so gut wie gar keine offe- nen Planungsbereiche mehr vorhanden. Der von der FDP vorgelegte Antrag ist unseres Erach- tens nicht geeignet, bestehende oder drohende Unterver- sorgung zu beseitigen. In der Tat besteht das Problem, dass Nachwuchs fehlt. Aber diese Situation verteilt sich ungleichmäßig auf die alten und die neuen Länder. Des- halb wäre eine völlige Aufhebung nicht zielführend. Hier wäre eventuell eine Modifizierung derart vorstell- bar, dass die 68-Jahres-Regelung in unterversorgten Regionen ohne Zulassungsbeschränkungen aufgehoben werden könnte, um dort die Unterversorgung nicht wei- ter zu verschärfen. ü v s „ e u s d s b t d d t R B h k r b – a P a t b c ü n V a e r i S r K t g H J K d W e B e R t o N „ t (C (D Ich denke, dass wir uns Gedanken machen sollten ber ein Maßnahmenbündel, das insgesamt die Attrakti- ität des Arztberufes für junge Menschen wieder verbes- ert. Den Antrag der FDP lehnen wir ab, weil er eine Palliativlösung“ für ein System darstellt, wo eigentlich ine „kurative Lösung“ nötig wäre. Ich komme nun zu einem weiteren Antrag der FDP, nd zwar zum Vorschlag der freien Wahl der Kostener- tattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, über en wir heute abstimmen werden. Ziel dieses Antrags ist, allen Versicherten in der ge- etzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit zu ge- en, im Rahmen der Kostenerstattung jeden approbier- en Arzt aufsuchen zu können, ohne sich vorher durch ie Krankenkasse beraten lassen zu müssen. In meiner Rede hierzu in der ersten Lesung habe ich arauf hingewiesen, dass Regelungen zum Kostenerstat- ungsprinzip grundsätzlich ein Schritt in die richtige ichtung sind. Das Kostenerstattungsprinzip hat zum eispiel den Vorteil, dass es die Transparenz im Gesund- eitswesen fördert. Der Patient kann unmittelbar und onkret nachvollziehen, was und wofür der Arzt abge- echnet hat. Somit wird hierdurch zum einen Miss- rauchsmöglichkeiten vorgebeugt, aber zum anderen und das ist meines Erachtens ein wesentlicher Punkt – uch das Kostenbewusstsein der Patienten geschärft. Der atient lernt eigenverantwortlichen Umgang bei der In- nspruchnahme von Leistungen. Wer eine ärztliche Leis- ung zunächst selber bezahlen muss, kann sich ein viel esseres Bild von den damit verbundenen Kosten ma- hen und überlegt vielleicht erst einmal, ob er das nicht ber eine Eigenbeteiligung abdecken kann und dafür ei- en Bonus erhält. Es herrschen ja zum Teil völlig falsche orstellungen über die Kosten eines Arztbesuches. Auch n dieser Stelle hätte man mehr Transparenz. Wir alle wissen, dass wichtigste Voraussetzung für ine erfolgreiche Behandlung ein gutes und funktionie- endes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten st. Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, ob nach dem achleistungs- oder dem Kostenerstattungsprinzip abge- echnet wird. Aber auf der anderen Seite kann das ostenerstattungsverfahren zu einer Stärkung des Ver- rauensverhältnisses führen. Der FDP-Antrag geht rundsätzlich in die richtige Richtung, gerade auch im inblick darauf, dass wir uns im Laufe der nächsten ahre über die europäischen Regelungen in Richtung ostenerstattung weiter bewegen müssen. Ich denke, ass wir mittelfristig über die europäische Regelung den eg der Kostenerstattung einschlagen werden. Im vorliegenden Antrag der FDP werden allerdings inige Problembereiche nicht geklärt. So werden zum eispiel die nicht zugelassenen Ärzte privilegiert. Diese rhielten nämlich laut FDP-Antrag die Möglichkeit, im ahmen der Kostenerstattung gesetzlich versicherte Pa- ienten zu behandeln, ohne sich an der Notversorgung der der Wochenendversorgung beteiligen zu müssen. icht zugelassene Ärzte können sich dann sozusagen die Behandlungsrosinen“ herauspicken und weniger attrak- ive Tätigkeiten ausschlagen. 17238 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Eine weitere Problematik, die ich durch den FDP- Vorschlag sehe, zielt ebenfalls auf das Thema Zulassung. Wenn jeder approbierte Arzt zum Erstattungsprinzip zu- gelassen ist, haben wir das Problem, dass die Kranken- kassen nicht mehr Vertragspartner der Ärzte sind. Dann sind die Versicherten alleiniger Vertragspartner der Ärzte. Welche Rolle nehmen dann die Krankenkassen ein? Sie mutieren zur bloßen Zahlstelle, obwohl wir sie doch auch als Partner verstehen, deren wichtige Aufgabe die Beurteilung der Qualität der medizinischen Leistung und die Beratung der Versicherten ist. Ich halte das für problematisch. Auch wenn man die Eigenverantwortung der Patienten stärken will, heißt das doch nicht, dass man die Krankenkassen aus ihrer Verantwortung entlassen soll und die Versicherten allein lässt. Meine Damen und Herren von der FDP, ich möchte nur ganz kurz an die Verhandlungen zum Gesundheits- kompromiss erinnern, wo wir von der Union uns mehr Flexibilität insbesondere bei der Kostenerstattung ge- wünscht haben. Wir wollten zum Beispiel, dass Teilbe- reiche gewählt werden können. Wir haben diesen Wunsch zugunsten des Kompromisses aufgegeben. Viel- leicht hätte das Ergebnis anders ausgesehen, wenn die Kollegen von der FDP mit am Verhandlungstisch geblie- ben wären und sich auch der Verantwortung gestellt hät- ten. Wir haben aber die Befürchtung, dass durch den FDP-Vorschlag letztendlich das gesamte Steuerungssys- tem der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambu- lante Versorgung infrage gestellt wird. Mit Blick auf Europa und auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wird eine Entwicklung auf uns zukom- men, die uns über das Kostenerstattungsprinzip in abseh- barer Zeit wieder nachdenken lassen wird. Wir stehen dem positiv gegenüber, sehen jedoch im FDP-Antrag die erwähnten Schwachstellen, durch die die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung unse- res Erachtens gefährdet ist. Diese zu gewährleisten sollte aber unser oberstes Ziel sein. Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die ge- setzliche Krankenversicherung bezahlt Jahr für Jahr auch für Arzneimittel, dessen therapeutischer Nutzen zu- mindest angezweifelt werden muss; ein diesbezüglicher Blick auf die Zahlen des jüngsten Arzneimittelreports lohnt! Bei der Gesundheitsreform 2003 hatten wir – Koalition und Opposition – uns zur Eindämmung der Arzneimittel- kosten darauf geeinigt, nicht verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Dies gilt nicht für Medikamente, die zum Therapiestandard für schwerwiegende Erkrankungen gehören. Es gilt auch nicht für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre, und es gilt nicht für Kinder bis zwölf Jahren – weil nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der kinderärztlichen Versorgung eine herausgehobene Rolle spielen. Die Union will nun mit ihrem Gesetzentwurf die Al- tersgrenze zur Erstattungsfähigkeit grundsätzlich auf 18 Jahre erhöhen. Sie begründet diesen Vorstoß damit, d k b z N M F D A d g l G h l s e s d e g a U u d h k k H n g g k g z h v n d t d r h w B l M g j i n n g (C (D ass derzeit notwendige Medikamente das Familienein- ommen stark belasten würden; dies sei insbesondere ei Jugendlichen mit Allergien oder Hauterkrankungen u beobachten. Zudem bestünde die Gefahr, dass zum achteil des Gesundheitszustands sogar gänzlich auf edikamente verzichtet wird. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre würde amilien für einige Zeit tatsächlich finanziell entlasten. ie Union sagt aber nichts dazu, was beispielsweise ein llergiker mit 19 Jahren macht. Die Kostenbelastung urch notwendige Arzneimittel wird doch im Alter nicht eringer! Dass wir die Diskussion vom Kopf auf die Füße stel- en müssen, hat auch die Anhörung gezeigt, die unser esundheitsausschuss zu der Problematik durchgeführt at. Mit dem Gesetzentwurf der Union würden Teile ge- öst, andere Teile nicht gelöst und neue Probleme ge- chaffen! Das eigentliche Problem ist doch, dass wir bei iner Arzneimitteltherapie nicht nach Nutzen und Wirt- chaftlichkeit von Medikamenten unterscheiden, son- ern nach Unbedenklichkeit! Unbedenklich sind aber ben nicht nur umstrittene Arzneimittel oder solche ge- en Bagatellerkrankungen. Unbedenklich sind auch anti- llergische Medikamente und harnstoffhaltige Salben. nbedenklich sind auch fast alle anthroposophischen nd homöophatischen Medikamente. Weil aber genau iese Medikamente grundsätzlich nicht erstattet werden, aben wir jetzt das Problem, dass beispielsweise Allergi- er und Patienten mit Hauterkrankungen sich ihre Medi- amente selbst kaufen müssen. Die Schlussfolgerung daraus liegt für mich auf der and: Wir brauchen eine Lösung, die gewährleistet, dass otwendige Arzneimittel unabhängig von einer Alters- renze erstattet werden, damit der Patient nicht gezwun- en wird, trotz Krankenversicherungsschutz teure Medi- amente selbst einzukaufen, damit der Patient nicht ezwungen wird, auf notwendige Arzneimittel zu ver- ichten und damit eine Verschlechterung des Gesund- eitszustands zu riskieren, und damit der Arzt nicht dazu erleitet wird, stattdessen verschreibungspflichtige Arz- eimittel zu verordnen. Wir Grüne haben uns aus genau den genannten Grün- en für eine so genannte Positivliste bei der Arzneimit- eltherapie eingesetzt. Es sollten nur Medikamente von er solidarisch finanzierten GKV finanziert werden, de- en therapeutischer Nutzen nachweisbar ist. Eine umfassende Positivliste wurde dem Gesund- eitskompromiss geopfert. Aber bezogen auf schwer- iegende Erkrankungen arbeitet der Gemeinsame undesausschuss fortwährend an einer „kleinen Positiv- iste“, der so genannten OTC-Liste. Hier aufgeführte edikamente, die zum Therapiestandard bei schwerwie- enden Erkrankungen gehören müssen, werden auch etzt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Dies st der Weg, den es weiter zu verfolgen gilt: Erstattung ach therapeutischem Nutzen und Notwendigkeit und icht in Abhängigkeit von willkürlich gesetzten Alters- renzen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17239 (A) ) (B) ) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): In dem Gesetzentwurf der Union heißt es, dass bei Inhalationsallergien oder Neurodermitis die Behandlung mit nicht verschreibungs- pflichtigen Arzneimitteln wie Augentropfen, Nasen- sprays, systemischen Antihistaminika und harnstoffhalti- gen Salben Therapiestandard sei. Das gilt dann natürlich unabhängig vom Alter des Patienten. Insofern hilft die Anhebung der Altersgrenze, bis zu der solche Arznei- mittel verordnet werden können, auf das 18. Lebensjahr nicht weiter. Erwachsene, die nur über ein niedriges Ein- kommen verfügen, trifft es ebenso, wenn sie solche Arz- neimittel aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. In der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung ist noch einmal betont worden, wie wichtig es ist, nach Indikationen vorzugehen. Allerdings – auch das ist klar geworden – kann der Gemeinsame Bundesausschuss das, was gesetzlich angerichtet worden ist, alleine nicht ausbaden. Hier ist vielmehr der Gesetz- geber gefordert, entsprechende Bedingungen zu schaf- fen. Die FDP hat in ihrem Antrag „Nichtverschreibungs- pflichtige Arzneimittel wieder als Leistung der gesetzli- chen Krankenversicherung verankern“ deutlich dahin gehend Position bezogen, dass das Kriterium der Re- zeptpflichtigkeit das falsche ist. In dieser Auffassung fühlen wir uns nach der Anhörung bestätigt. Ob nämlich ein Arzneimittel aus der Rezeptpflicht genommen wird, richtet sich danach, ob genug Erfahrungen vorhanden sind, dass dieses Arzneimittel unbedenklich ist. Neue Arzneimittel fallen damit vom Grundsatz her zunächst einmal unter die Rezeptpflicht. Da neue Arzneimittel in der Regel teurer sind als solche, die bereits länger auf dem Markt sind, führt das zu vermeidbaren Ausgaben. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handelt es sich um bewährte Medikamente, die als The- rapieoptionen wichtig sein können. Es kann nicht in un- ser aller Sinne sein, dass Patienten mit geringem finan- ziellem Spielraum auf notwenige Therapien verzichten müssen oder den Arzt dazu bringen müssen, ihnen statt- dessen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verord- nen. Ich appelliere deshalb an Sie, dass wir noch einmal gemeinsam darüber nachdenken, wie Einsparungen er- zielt werden können, ohne dass es zu solchen Konse- quenzen kommt. Auch hierfür hat die FDP einen Vor- schlag vorgelegt. Wir plädieren dafür, die heute schon existierende Negativliste zu überarbeiten. Wenn wir nicht wollen, dass bestimmte Arzneimittel weiterhin zu- lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, dann muss der Gesetzgeber bzw. der Verord- nungsgeber den Mut haben, dies auch klar und deutlich zu machen. Das wäre ein sauberer Lösungsweg. Auch wenn wir also weiter gehende Vorstellungen haben als die Union, werden wir den Gesetzentwurf der Union dennoch nicht ablehnen, sondern uns enthalten, weil der Entwurf zumindest für Kinder und Jugendliche ein Schritt in die richtige Richtung ist. Zum Schluss noch zu den beiden FDP-Anträgen: Die vertragsärztliche Versorgung, insbesondere in der Fläche in den neuen Bundesländern, wird zunehmend zu einem P A m V d s l i d a s c E 2 S d n D G u g M w c g d d l r l w k s b d d e f l l T S D v d G h s P s v ä s P (C (D roblem. Es scheint sinnvoll, durch eine Anhebung der ltersgrenze zu einer Entschärfung zu kommen. Wir achen mit Drucksache 15/940 hierzu einen konkreten orschlag. Sinnvoll ist auch, die Möglichkeit für eine freie Wahl er Kostenerstattung zu verbessern. Es ist kein Grund er- ichtlich, warum nicht allen GKV-Versicherten im In- and das zustehen soll, was sie nach einer Behandlung m Ausland schon heute praktizieren können, nämlich ie Kosten für eine Behandlung mit ihrer Krankenkasse bzurechnen. Die heutige Beratungspflicht ist nicht achgerecht. Wer Eigenverantwortung von den Versi- herten fordert, hat an diesem Punkt die Möglichkeit, die rnsthaftigkeit seines Anliegens unter Beweis zu stellen. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Am l. Januar 004 trat die so genannte Gesundheitsreform in Kraft. ie wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und en Grünen beschlossen. Seitdem sind viele Menschen icht gesünder geworden, sondern ärmer und kränker. ie PDS im Bundestag hat vor den Auswirkungen der esundheitsreform gewarnt und in vielen Fragestunden nd Debattenbeiträgen die fatalen Auswirkungen nach- ewiesen. Die Tatsache, dass die Kosten für rezeptfreie edikamente nicht mehr von den Kassen übernommen erden, bedeutet für viele Menschen, insbesondere für hronisch Kranke, eine besondere Härte. Besonders prekär ist die Situation für Kinder und Ju- endliche. Kinder und Jugendliche, die häufig oder stän- ig Medikamente einnehmen müssen, empfinden schon ies als psychische Belastung. Wenn zu den gesundheit- ichen und psychischen Belastungen auch noch mate- ielle Belastungen kommen, dann ist das schwer erträg- ich. Darum begrüßen wir als PDS die Initiative, die enigstens einen Schritt in die richtige Richtung geht. Wir wissen, dass viele Eltern mit einem geringen Ein- ommen geradezu verzweifelt sind, weil sie zum Bei- piel die hohen Kosten für Antiallergiemittel nicht auf- ringen können. Es ist ja inzwischen allgemein bekannt, ass allergische Erkrankungen frühzeitig behandelt wer- en müssen, damit sich nicht aus einem Heuschnupfen in schweres Asthma entwickelt. Besonders bedrückend inde ich, wenn sich die Kinder dann selbst als eine Be- astung für die Familie empfinden und ihr Leiden mög- ichst verheimlichen wollen. Nach einer Analyse der echniker Krankenkasse brauchen Arbeitslose im chnitt 20 Prozent mehr Medikament als Berufstätige. as führt wiederum zu dem Schluss, dass die Kinder on Arbeitslosen besonders hart betroffen sind. Ein kin- er- und jugendfreundliches Land sieht anders aus! Wir brauchen eine generelle Neuorientierung in der esundheitspolitik: mehr Prävention, mehr Gesund- eitserziehung, kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen tatt teurer Behandlung vermeidbarer Krankheiten. Die raxisgebühr muss als Barriere für den nötigen Arztbe- uch wieder verschwinden. Die Erfahrungen aus den ergangenen anderthalb Jahren zeigen, dass vor allem rmere Menschen nicht mehr zum Arzt gehen. Men- chen mit einem hohen Einkommen werden durch die raxisgebühr nicht beeindruckt. 17240 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Wenn der Satz „Weil du arm bist, musst du früher sterben!“ in einem reichen Land wie dem unseren für viele Menschen immer mehr zur Bedrohung wird, stimmt etwas nicht. Der Bundeskanzler will die Neu- wahlen zum Referendum über die Agenda 2010 machen. Einer der ersten Schritte war die Gesundheitsreform. Wer Nein zur Agenda 2010 und damit auch Nein zur Ge- sundheitsreform sagen will, hat dazu bei den Wahlen eine gute Gelegenheit: PDS wählen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und an- derer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 22) Heidi Wright (SPD): Das Thema des „Begleiteten Fahrens“ begleitet mich seit drei Jahren und wird heute zu einem guten gemeinsamen Abschluss kommen. Auslöser der Überlegungen, jugendlichen Fahranfän- gern einen erfahrenen Begleiter beizugeben, ist die be- drückende Tatsache, dass jugendliche Fahranfänger zur größten Unfallgruppe im Straßenverkehr zählen. Wer kennt nicht die traurigen Schicksale von Familien, die ein junges hoffnungsfrohes Kind verloren haben – ge- startet und ausgerüstet mit einem neuen Führerschein, möglicherweise dem Familienauto, oder schon einem eigenen Fahrzeug, oft, zu oft mit viel PS. Und dann kommen Selbstüberschätzung und Unterschätzung der Gefahrensituation, Fehleinschätzung des Verkehrsge- schehens und der Straßensituation hinzu und es passiert ein schlimmer, oft ein tödlicher Unfall. Die traurige Tatsache ist, dass an mehr als ein Fünftel aller Unfälle mit Personenschäden jugendliche Fahr- zeugführer – 18- bis 24-Jährig – beteiligt waren. Und – auch das sei zu erwähnen – es sind die männlichen Fahranfänger, die in der Verkehrsstatistik negativ auffal- len. Das ist alarmierend und es bedarf aller Anstrengun- gen, diese tragische Situation zu verbessern, beginnend mit der Verkehrserziehung über verbesserte Fahrschul- ausbildung, Kampagnen der Polizei, der Verkehrssicher- heitsverbände bis hin zu Angeboten über Fahrsicher- heitstraining. Das Thema Verkehrssicherheit ist zwar allgegenwärtig, es dringt dennoch nicht in genügendem Maße in das Bewusstsein jugendlicher Fahranfänger. Es bleibt eine ständige Aufgabe, jugendgerechte Ak- tionen und Maßnahmen zu entwickeln und das Verkehrs- geschehen für und durch Jugendliche sicherer zu ma- chen. Eine gute Möglichkeit, mehr Verkehrssicherheit für und durch jugendliche Fahranfänger herbeizuführen, kann das „Begleitete Fahren“ sein. Es ist kein Königs- weg, aber es ist ein Weg. Kurz zur Beschreibung: Führerschein nach voller Fahrausbildung ist ab 17 möglich. Begleiter mindestens 30 Jahre alt, vorbildliches Verhalten, das heißt nicht mehr als drei Punkte in Flensburg, keine Promilleüber- schreitung von 0,5 Promille, wirkt mäßigend auf den Ju- g B v g s l b l g S c r l g n W g e D d O u o t g A d n d r d is l e N t M b b b O k d z p c l z S r Z (C (D endlichen ein und ist als beratender Ansprechpartner eifahrer. Und zwar wirklich nur Beifahrer, denn allein erantwortlicher Fahrer ist der jugendliche Fahranfän- er. Erfahrungen aus dem Ausland und auch aus Nieder- achsen zeigen, dass Jugendliche a) gerne von der Mög- ichkeit des „Begleiteten Fahrens“ Gebrauch machen und ) die erwartete positive Wirkung eintritt. Und das ist al- emal Grund genug, das „Begleitete Fahren“ über den re- ional begrenzten Modellstatus hinauszuheben. Die ignale aus den Bundesländern zeigen, dass wohl flä- hendeckend von der Möglichkeit des „Begleiteten Fah- ens“ Gebrauch gemacht werden wird. Ein Satz zu den Vorschlägen und der bisherigen Rege- ung Niedersachsens, nur Erziehungsberechtigte als Be- leiter zuzulassen. Das ist von Vorgestern und passt icht in verbreitete Lebens- und Familiensituationen. enn dann, wie in Niedersachsen praktiziert, der als Be- leiter fungierende Erziehungsberechtigte nicht einmal inen Führerschein haben muss, wird es ganz kurios. ass es in der Regel so sein wird, dass der Begleiter oder ie Begleiterin Vater oder Mutter ist, ist ja durchaus in rdnung, aber das müssen wir nicht vorschreiben. Nach nserer Maßgabe kann es also auch der große Bruder der die Pflegemutter sein. Nein, wir Verkehrspolitiker von der Regierungskoali- ion haben uns ausgiebig beraten und kommen zu dem uten Schluss, dass die heutige Vorlage alle wichtigen nforderungen erfüllt. Wichtig ist mir auch das Signal an die Jugendlichen, ass man/frau nicht auf Anhieb alles kann und guter Rat icht teuer, aber hilfreich ist. Und wichtig ist mir auch as Signal, dass eine besondere Achtung auf die Gefah- en des Straßenverkehrs und eine besondere Beachtung es eigenen Könnens und der eigenen Fähigkeiten nötig t. In diesen Zusammenhang möchte ich auch auf die po- itische Intention abstellen, für jugendliche Fahranfänger ine verschärfte Alkoholgrenze einzuführen, also die ullpromillegrenze. Ganz klar ist hier auch die Kon- rolle sonstiger bewusstseinsverändernder Drogen oder edikamente zu nennen. Für heute möchte ich mich jedoch zunächst bedanken ei allen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die ei der Abstimmung des Gesetzes mitgewirkt haben. Ich edanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der pposition, die dieses Gesetz unterstützen. Bundesver- ehrsminister Stolpe war immer wieder mit der drängen- en Bitte an mich herangetreten, das „Begleitete Fahren“ u ermöglichen. Somit freuen sich heute viele Verkehrs- olitiker und gemeinsam wünschen wir den Jugendli- hen einen guten Gebrauch und Nutzen der neuen Rege- ung. Jede Verbesserung des Fahrverhaltens Einzelner führt u mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. omit setzen wir einen weiteren Baustein zur Reduzie- ung der Zahl der Verkehrsunfälle und hin zur Vision ero. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17241 (A) ) (B) ) Gero Storjohann (CDU/CSU): Heute werden wir nun endlich das Gesetz verabschieden, das die Voraus- setzungen für die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ bundeseinheitlich vorgibt. Die CDU/CSU-Frak- tion im Deutschen Bundestag begrüßt grundsätzlich den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzent- wurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Wir werden diesem Gesetzentwurf heute zustimmen. End- lich, meine Damen und Herren von Rot-Grün, haben Sie sich dazu durchringen können. In der Frage des „Begleiteten Fahrens ab 17“ liegt ein quälend langer Entscheidungsprozess hinter uns. Bisher konnten einzelne Bundesländer nur Einzelausnahmen er- teilen, um das „Begleitete Fahren mit 17“ zu erproben. Dennoch weigerte sich die damalige – jetzt abgewählte – rot-grüne Landesregierung meines Heimatlandes Schles- wig-Holstein beharrlich, das „Begleitete Fahren mit 17“ einzuführen. Bereits im Februar vergangenen Jahres, also vor mehr als 16 Monaten, hatte ich den damaligen schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Bernd Rohwer aufgefordert, das Modellprojekt im nördlichsten Bundesland einzufühlen. Dies wäre ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit gewesen. Herr Minister Rohwer lehnte seinerzeit ab. Erst der Regierungswechsel in Schleswig-Holstein hat den Weg für die Einführung des „Begleiteten Fahrens“ auch dort freigemacht. Verkehrs- minister Dietrich Austermann wird das Modellprojekt schon bald einführen. Ab sofort brauchen die einzelnen Bundesländer die Einzelausnahmen jedoch nicht mehr zu erteilen. Durch das heute beschlossene Gesetz besteht nun die Möglich- keit, den PKW-Führerschein unter Auflagen ab 17 Jah- ren in den Ländern zu erhalten, die Modellversuche zum „Begleiteten Fahren“ einführen wollen. Minderjährige Fahranfänger dürfen dann das Fahrzeug nur in Beglei- tung einer „namentlich benannten“ Person fuhren. Ver- stöße führen zum sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis. Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Einführung des „Begleiteten Fahrens“ nunmehr bundes- einheitlich vorgegeben. Damit wird Rechtsklarheit ge- schaffen. Außerdem werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen, die eine Begleitperson erfüllen muss, klar definiert. Hintergrund ist folgender: Alle in- ternationalen und nationalen Experten, beispielsweise die der Bundesanstalt für Straßenwesen, haben in ihren wissenschaftlichen Untersuchungen klar gezeigt, dass „Begleitetes Fahren“ zu einem Unfallrückgang von Fahranfängern beitragen kann. Fahranfänger können da- mit „unter Aufsicht“ wichtige Fahrerfahrung und Rou- tine sammeln. Dies wirkt sich spürbar auf die Unfallzah- len aus. Diese sind besonders in den ersten Monaten nach dem Führerscheinerwerb bei den Fahranfängern dramatisch hoch. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebte beim „Be- gleiteten Fahren“ schon früh eine bundeseinheitliche Regelung an. Es wäre Aufgabe der Bundesregierung ge- wesen, hier tatkräftig zu handeln. Der heutigen Entschei- dung des Deutschen Bundestages waren jedoch quälend lange Diskussionen bei Rot-Grün vorausgegangen. Der Ablauf des Verfahrens zum „Begleiteten Fahren mit 17“ ist wieder einmal symptomatisch für die Unfähigkeit der B t B 2 n s z t a g l g s r i F a z g b w t v M F i g s v ß r n g F B s V S V b a t e 1 h k a s 2 s U d d w f m (C (D undesregierung und der sie tragenden Regierungsfrak- ionen. Obwohl der Bericht von Stolpes nachgeordneter undesanstalt für das Straßenwesen, der seit Frühjahr 003 vorliegt, eindeutig positiv war, brauchten der Mi- ister und seine Fraktion mehrere Jahre, um sich abzu- timmen und endlich einen eigenen Gesetzentwurf vor- ulegen. Erst nach erheblichem Druck der CDU/CSU-Bundes- agsfraktion, die dazu schon vor Monaten einen eigenen usformulierten und konkreten Gesetzesvorschlag vor- elegt hatte, kam Rot-Grün in Zugzwang und hat zöger- ich nachgelegt. Unser Antrag zielte darauf ab, eine esicherte Rechtsgrundlage für die Bundesländer zu chaffen, damit Modellversuche zum „Begleiteten Fah- en“ eingeführt werden können. Rot-Grün spricht zwar mmer viel von Bürokratieabbau, doch fehlte es in dem all des „Begleiteten Fahrens“ Anfang des Jahres wieder m Handlungswillen. Anstatt den Modellversuch schnell u realisieren, sollten erst einmal komplizierte Regelun- en in einem langfristigen Gesetzgebungsverfahren erar- eitet werden. Bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten urden mit diesem Modellversuch jedoch bereits posi- ive Erfahrungen gemacht. Auch zeigte das Verhalten on Rot-Grün seinerzeit, dass Bundesverkehrsminister anfred Stolpe keinen Rückhalt mehr in der eigenen raktion hatte, denn wieder einmal hatte seine Fraktion hn mit seinen Vorstellungen auflaufen lassen. Insgesamt hat das Gesetzgebungsverfahren zum „Be- leiteten Fahren“ deutlich gemacht: Rot-Grün steht sich elbst im Wege. Rot-Grün hat kostbare Zeit verschenkt. Dabei hat uns doch Niedersachsen äußerst erfolgreich orgemacht, wie man das „Begleitete Fahren“ ohne grö- ere Probleme einführen kann. Niedersachsen hatte das ot-grüne Gewurschtel hier in Berlin satt und Einzelaus- ahmen für das „Begleitete Fahren“ erteilt. Im Allein- ang wurde dann dort zum 1. März 2005 das „Begleitete ahren“ weiter ausgeweitet. Es war ein unionsgeführtes undesland, das dies tat. Ich danke dem niedersächsi- chen Ministerpräsidenten Christian Wulff und seinem erkehrsminister Walter Hirche für diesen mutigen chritt. Auch Hamburg und Bremen wollten die endlose erzögerung nicht mehr akzeptieren. Beide Länder ha- en sich am 1. Juni der niedersächsischen Entscheidung ngeschlossen und einen eigenen Modellversuch gestar- et. Die bisherige Bilanz in Niedersachsen spricht auch indeutig für sich: Bis Mai 2005 gab es über 0 500 Genehmigungen für den Modellversuch. Kritiker ingegen hatten immer wieder behauptet, es würden sich eine Eltern und Fahranfänger finden. Rund 3 500 Fahr- nfänger haben in Niedersachsen seither ihre Führer- cheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet. 490 Jugendliche haben diese Begleitphase abgeschlos- en und bereits den Kartenführerschein. Lediglich fünf nfälle mit Blechschäden hat es in Niedersachsen seit- em gegeben. Die Kritiker prophezeiten hingegen ein ramatisches Ansteigen der Unfallzahlen. Wie ich es er- artet habe, hat es in der Begleitphase bisher kaum Un- älle gegeben. Besonders auffällig ist in diesem Zusam- enhang die Tatsache, dass es noch nicht einmal einen 17242 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) einzigen Personenschaden gegeben bat. Dies alles zeigt den großen Erfolg des „Begleiteten Fahrens“. Wir hätten daher eine raschere bundeseinheitliche Regelung durch Rot-Grün begrüßt. Es ist deswegen gut, dass wir das Ge- setzgebungsverfahren beim „Begleiteten Fahren“ heute abschließen können. Eines bleibt aber festzuhalten: Rot- Grün musste durch den Vorstoß aus Niedersachsen und vor allem durch den Antrag meiner Fraktion erst zum Ziel getragen werden. Zusammen mit der Regelung zum „Begleiteten Fah- ren“ werden wir mit dem heutigen Gesetz auch eine Strafvorschrift für den Mißbrauch von Wegstreckenzäh- lern und Geschwindigkeitsbegrenzern verabschieden. Die CDU/CSU-Fraktion dankt in diesem Zusammen- hang dem Ausschussvorsitzenden Eduard Oswald, der sich bereits seit langem beharrlich für eine Regelung ge- gen die Manipulation von Wegstreckenzählern einge- setzt hat. Auch wenn Rot-Grün beim „Begleiteten Fahren mit 17“ nun endlich zur Vernunft gekommen ist, bleibt zu kritisieren, dass im Gesetz eine Regelung zur Evalua- tion, also zur wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs, fehlt. Die SPD will sich hier um die Kosten drücken. Eines muss klar sein: Wächter der Ver- kehrssicherheit ist der Bund. Die notwendige Auswer- tung ist daher aus Bundesmitteln durch die Bundes- anstalt für das Straßenwesen durchzuführen, und zwar diejenigen Modellversuche, die auf Basis des heute be- schlossenen Gesetzes durchgeführt werden. Diese Klar- stellung im Gesetz wäre wünschenswert gewesen. Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung wird dies nach dem Regierungswechsel nachholen. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Be- vor ich auf das „Begleitete Fahren mit 17“ eingehe, möchte ich auf den verbesserten strafrechtlichen Schutz vor Manipulationen an Wegstreckenzählern und Ge- schwindigkeitsbegrenzern in Kraftfahrzeugen eingehen. Derartige Eingriffe sind eine Straftat und kein Kava- liersdelikt, und sie stellen ein steigendes Ärgernis beim Gebrauchtwagenkauf dar. Die Akteure gehen dabei mit hoher krimineller Energie und Professionalität vor, und es scheint – das ist besonders bedenklich – keine Aus- nahme mehr von der Regel zu sein. Daher war es gut und richtig, dass der Gesetzgeber jetzt schnell gehandelt hat. Ich wünsche mir, dass es uns damit gelingt, diesen Betrügern künftig ihr Handwerk wenigstens zu erschweren. Wir sollten uns vornehmen, spätestens in zwei Jahren die Bundesregierung über die Wirkungen dieser Maßnahmen berichten zu lassen. Nun zum Hauptthema „Begleitetes Fahren ab 17“. Ich hatte es schon am Mittwoch in der Ausschusssitzung ge- sagt: Was lange währt, wird endlich gut! Dies trifft ganz sicherlich auf den heute zu diskutierenden Gesetzent- wurf zu. Wir haben engagiert um die richtigen Formulierungen gerungen, und manchmal – besonders nach einer ge- meinsamen Arbeitsgruppe mit unseren Rechtspoliti- kern – habe ich nicht mehr daran geglaubt, dass wir tat- s t L w t d e g c e n P d g n d d v a d n w Z w k w V k 2 z D r f H i d s i E z e R s F b w a ü f g (C (D ächlich noch eine konsensuale Lösung für das „Beglei- ete Fahren ab 17“ hinbekommen. Aber ein Blick ins exikon verrät: Die Zahl 17 gilt als die Zahl des Über- indens und hatte daher im Altertum eine große Bedeu- ung. Hätten Sie das gewusst? Was galt es zu Überwin- en? In unserer Arbeitsgruppe Verkehr bestand zunächst inmal eine ausgeprägte Skepsis gegenüber dem „Be- leiteten Fahren ab 17“. Muss das tatsächlich sein? Wel- he Interessen stehen hinter dieser Forderung? Unsere Einwände wurden bald, insbesondere durch ine kompetente Beratung seitens unserer bündnisgrü- en Verkehrsexperten aus Niedersachsen, entkräftet. eter Wyderka et al. sei an dieser Stelle nochmals aus- rücklich gedankt. Auch die Ergebnisse der Projekt- ruppe „Begleitetes Fahren“ trugen zu unserer Mei- ungsänderung bei. Mit einem fünffach höheren Unfallrisiko ist insbeson- ere die Gruppe der Fahranfänger, das heißt, die Gruppe er 18- bis 20-Jährigen, besonders gefährdet. Alleine der olkswirtschaftliche Schaden sowohl der Personen- als uch der Sachschäden wird auf mindestens 15 Milliar- en Euro pro Jahr beziffert. Wir haben in den letzten Jahren in diesem Hause ei- ige Debatten zur Verkehrssicherheit geführt, und wir aren uns immer einig, dass es nur einem konzentrierten usammenwirken aller Initiativen zu verdanken ist, dass ir im Jahre 2004 erstmals die Grenze von 6 000 Ver- ehrstoten deutlich unterschritten haben. Die Tendenz ist eiterhin fallend, und das ist gut so. Daher muss unsere ision auch weiterhin die Zahl Zero bleiben. Dieses Ziel önnen wir schaffen. In der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen sank zwischen 002 und 2004 die Zahl der Verkehrstoten um 18 Pro- ent, die Zahl der Verletzten immerhin um 10 Prozent. amit bleibt diese Gruppe zwar noch trauriger Spitzen- eiter, aber die Fortschritte sind unverkennbar. Hier lässt sich tatsächlich der wesentliche positive Ef- ekt des „Begleiteten Fahrens ab 17“ erkennen. Denn die auptursache für das überdurchschnittliche Unfallrisiko st die fahrpraktische Unerfahrenheit. Das kann ich nur aus eigener Erfahrung bestätigen. In en ersten Monaten meiner Fahrpraxis brauchte ich doch chon das eine oder andere Mal einen Schutzengel, und ch muss im Nachhinein auch froh sein, dass man mit der nte meiner Mutter – Baujahr 1968 und stolze 18 PS – umindest nicht rasen konnte. Aber ich weiß auch, dass s oft nicht so glimpflich ausgeht. Gerade im ländlichen aum findet man oft – zu oft – von Gedenkkreuzen ge- äumte Straßen. Das Unfallrisiko sinkt signifikant mit der Dauer der ahrpraxis und ist bereits nach einem Jahr beinahe hal- iert. Das war für mich das bestechendste Argument, arum ich mich seitdem für das „Begleitete Fahren b 17“ eingesetzt habe. Ich bin der Meinung, dass es richtig war, intensiver ber die Rolle des Begleiters zu diskutieren und uns da- ür Zeit zu nehmen. Mit den jetzt definierten Bedingun- en – Altersgrenze mindestens 30, Fahrerlaubnis min- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17243 (A) ) (B) ) destens fünf Jahre, Konto in Flensburg maximal 3 Punkte und eine 0,5-Promille-Grenze – kann ein Miss- brauch erfolgreich eingeschränkt werden. Lassen Sie uns daher dieses Gesetz heute verabschie- den und die nächsten fünf Jahre seine Umsetzung auf- merksam und kritisch begleiten. Im Jahre 2010 steht spä- testens die nächste Debatte über dieses Thema an, wenn über eine Weitergeltung des Gesetzes auf der Basis der gesammelten Erfahrungen entschieden werden soll. Ich wünsche mir, dass das „Begleitete Fahren ab 17“ ein Erfolgsmodell wird, und dass unsere Hoffnungen auf eine weitere drastische Reduzierung der Unfallzahlen er- füllt werden. Hier kommt dann die Zahl 17 wieder ins Spiel. Denn sie gilt im Neuen Testament tatsächlich auch als die Zahl der Hoffnung. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Drei Argumente für das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ sind zu beachten. Das erste und wichtigste ist die Erhöhung der Fahrsicherheit von Fahranfängern. Das zweite ist die Er- weiterung der Mobilität von unter 18-Jährigen. Das dritte Argument für das niedersächsische Modell ist, dass Eltern als Vorbild neben ihren Kindern sitzen und selbst dazulernen bzw. die Möglichkeit haben, ihr eige- nes Fahrverhalten zu überprüfen und zu verbessern. Zu dem wichtigsten Argument liefere ich Ihnen gerne auch noch einmal die Begründung. Die Zahl der im Stra- ßenverkehr getöteten Menschen ist immer noch zu hoch. In Deutschland sterben gerade im Alter zwischen 18 und 25 besonders viele Fahranfänger. Aus diesem Grund hat sich die Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, in einer Projektgruppe, an der unter anderem Vertreter von Bund und Ländern beteiligt waren, mit dem „Begleiteten Fah- ren ab 17“ beschäftigt und einen Vorschlag für einen Maßnahmenansatz erarbeitet. In dessen Mittelpunkt steht die Lernzeitverlängerung des Fahranfängers. Be- trachtet man nämlich den zeitlichen Aufwand der profes- sionellen Verkehrserziehung in Deutschland, so erhält man ein klägliches Bild: In der Grundschule wird das Fahrradfahren im Straßenverkehr erlernt und ansonsten gibt es erst wieder eine Verkehrserziehung im Alter von 18 Jahren, wenn die Fahrerlaubnisprüfung für den Auto- führerschein abgelegt wird, von Mofa- oder Motorrad- führerfahrerlaubnisprüfungen einmal abgesehen. Mit dem Lernen im Straßenverkehr verbringt man in Deutschland also sehr wenig Zeit. Der Vorschlag der BASt-Projektgruppe wurde im Au- gust 2003 erarbeitet. Um die schon länger währende Dis- kussion wegen der Einführung eines Modellversuchs zu beenden, hat das Land Niedersachsen gehandelt und Modellregionen definiert, in denen mit Ausnahmegeneh- migung ab 17 begleitet gefahren werden durfte. Der Er- folg spricht für sich. Inzwischen können sich im ganzen Bundesland Ju- gendliche freiwillig zu dem Versuch anmelden. Ham- burg und Bremen haben sich mit eigenen Modellen Niedersachsen angeschlossen, um es jungen Fahranfän- g 1 t k s w M V M m s D ü P n f w E z n S d w k d V d H u a D f S R s d w v n e B w Z e g d E a W f B u M (C (D erinnen und -anfängern zu ermöglichen, vor dem 8. Lebensjahr in Begleitung einer erziehungsberechtig- en Person das Führen eines Fahrzeugs im Straßenver- ehr zu üben und zu lernen. Mit der ausschließlichen Auflage für die Begleitper- on, erziehungsberechtigt zu sein, entsteht eine verant- ortungsvolle und unbürokratische „Erziehungsaufgabe obilität“. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe erkehr der FDP-Bundestagsfraktion schon zum zweiten al einen Antrag in den Verkehrsausschuss eingebracht it dem Inhalt, in ganz Deutschland einen Modellver- uch nach dem niedersächsischen Vorbild zuzulassen. ie Favorisierung des niedersächsischen Modells, das brigens auf den Vorschlägen der oben genannten BASt- rojektgruppe basiert, hat vor allem zwei Gründe: Erstens. Es geht zunächst um die gesetzliche Erlaub- is für die Bundesländer, einen Modellversuch durchzu- ühren. Das Erkennen von Schwierigkeiten und die Be- ertung von Konfliktlinien können erst nach der valuation des Modellversuchs erfolgen. Vielfach wurde um Beispiel eingewandt, dass die begleitende Person icht alkoholisiert sein darf, was an sich schon eine pure elbstverständlichkeit ist. Die Erfahrungsberichte nach er Anwendung des Modells sollten aber abgewartet erden, zumal in Niedersachsen nach einem Jahr noch ein derartiger Problemfall eingetreten ist. Zweitens. Die Teilnahme am niedersächsischen Mo- ell ist für den Probanden bezahlbar und ohne größeren erwaltungsaufwand möglich. Es entstehen für ihn we- er weitere nennenswerte Kosten noch bürokratische emmnisse. Warum um alles in der Welt lehnen die Kolleginnen nd Kollegen der Koalitionsfraktionen unseren Antrag b, der genau das Modell aus Niedersachsen unterstützt? ass Sie in anderen Bereichen der Verkehrspolitik in die alsche Richtung laufen, ist ja nichts Neues. Aber dass ie bei diesem sensiblen Thema wissentlich die falsche ichtung einschlagen, ist für keinen vernünftigen Men- chen nachvollziehbar. Tausende von jungen Leuten und eren Eltern in Niedersachsen machen Ihnen doch vor, ie unbürokratisch und erfolgreich das Modell ist. Der on Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf geht doch in sei- er Definition der Bedingungen für die Begleitperson indeutig zu weit und damit hinter den Vorschlag der ASt-Projektgruppe von vor fast zwei Jahren zurück. Sie sollten in der ständigen Diskussion um zweifellos ichtige verkehrssicherheitsrelevante Aspekte bei der uverlässigkeit der Begleitperson nicht vergessen, dass s sich um eine Möglichkeit für Freiwillige handelt. Es eht in dem Modellversuch darum, herauszufinden, ob ie positive Wirkung, die das „Begleitete Fahren“ in uropa oder den USA auf das Fahrverhalten von Fahr- nfängern hat, auch in Deutschland erzielt werden kann. enn schärfere Auflagen für die Begleitperson einge- ührt werden müssen, sollten diese, wie es auch die ASt-Projektgruppe vorgeschlagen hat, auf der sach- nd fachgerechten Bewertung der Erfahrungen aus dem odellversuch basieren. 17244 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Warum kann Sie diese „normative Kraft des Fakti- schen“ nicht überzeugen? Bisher mussten in Niedersach- sen sieben Jugendliche ihre Ausnahmegenehmigung zu- rückgeben, weil sie ohne Begleitung gefahren sind. Über 10 000 junge Fahrer haben sich inzwischen angemeldet, 2 490 haben ihre vorläufige Ausnahmegenehmigung mit ihrem 18. Geburtstag schon in einen normalen Karten- führerschein umgetauscht. Es gab bisher nur fünf Un- fälle ohne Personenschaden. Dies ist doch eine eindeu- tige Abstimmung mit den Füßen, aber dieses Mal per Gaspedal. Nebenbei bemerkt ist es eine Unverschämtheit, dass Sie ganz am Schluss des Gesetzentwurfs fordern, dass die Länder die Kosten der anschließenden Projektevalu- ierung tragen. Bei dem Modellprojekt „Zweite Phase“ – was übrigens nicht annähernd so erfolgreich war – hat der Bund schließlich auch die Kosten übernommen. Iris Gleicke, Parl. Staatsekretärin beim Bundesmi- nister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Ich bin wohl nicht die Einzige, die sich darüber freut, dass wir heute einen Schlussstrich unter die Diskussion zum „Be- gleiteten Fahren ab 17“ ziehen können. Nach langen und intensiven Diskussionen schaffen wir nun einen bundesrechtlich einheitlichen Rahmen, der es den Ländern ermöglicht, Modellversuche zum „Begleiteten Fahren ab 17“ durchzuführen und zu erpro- ben, und zwar nach eindeutigen und klaren Vorgaben. Zu diesem Zweck ändern wir das Straßenverkehrsge- setz, die Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die Gebühren- ordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Wir tun das deshalb, weil wir jede Möglichkeit nutzen wollen, zur Absenkung des überdurchschnittlich hohen Unfallrisikos von Fahranfängern beizutragen. Die Gelegenheit der Änderung des Straßenverkehrs- gesetzes nutzen wir zugleich, um zwei neue Straftatbe- stände im Nebenstrafrecht einzuführen. Wir schließen hiermit Gesetzeslücken, indem wir das Verfälschen des Messergebnisses eines Wegstreckenzählers/Kilometer- zählers sowie das Manipulieren an Geschwindigkeitsbe- grenzern künftig unter Strafe stellen. Das Thema „Begleitetes Fahren ab 17“ ist in der Ver- gangenheit intensiv diskutiert worden. Das war ein not- wendiger Prozess, weil mit dem „Begleiteten Fahren“ zahlreiche Fragen verknüpft sind, die es sorgfältig zu be- achten galt. Sicherheit geht vor. Wenn es um die Ver- kehrssicherheit geht, kann man nicht irgendwelche Sa- chen irgendwie ausprobieren. Aber auch das Recht verträgt keine Experimente, insbesondere wenn es um Haftungsfragen geht Es galt deshalb, eine saubere und tragfähige Konzeption zu erarbeiten, und das ist gelun- gen. Ob die Länder Modellversuche zum „Begleiteten Fahren ab 17“ durchführen wollen, bleibt ihrer eigenen Entscheidung vorbehalten. Wenn sie sich jedoch hierfür entscheiden, wird das Wie bundeseinheitlich vorgege- ben. Eine Anpassung der bereits in einigen Ländern „auf e U d l K J A d n t t e m b W s g B F s u v g b F v z r d g r z b n d z n t s e s g A t g F d A s (C (D igene Verantwortung“ gestarteten Versuche ist unter mständen notwendig, aber auch ohne weiteres leistbar. Für den Fahranfänger bedeutet die neue Regelung, ass er nach einer „normalen“ Ausbildung und „norma- en“ Fahrerlaubnisprüfung die PKW-Fahrerlaubnis der lassen B und BE bereits mit 17 Jahren erhalten kann. edoch wird die Fahrerlaubnis in diesen Fällen unter der uflage erteilt, dass der Fahrerlaubnisinhaber während es Führens eines Kraftfahrzeuges von mindestens einer amentlich benannten Person begleitet sein muss. Als Begleiter kommen nur solche Personen in Be- racht, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindes- ens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen PKW-Fahr- rlaubnis sind und im Verkehrszentralregister mit nicht ehr als drei Punkten belastet sind. Besonderen Wert ha- en wir darauf gelegt, dass der Begleiter in gleicher eise wie der Fahrer nicht unter dem Einfluss alkoholi- cher Getränke oder berauschender Mittel stehen darf. Intensive Diskussionen gab es über die Rolle des Be- leiters, die wir nun klar definiert haben. Danach soll der egleiter dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer ahrt und während des Führens des Fahrzeuges aus- chließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, m ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu ermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll der Be- leiter Rat erteilen oder kurze Hinweise geben dürfen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich etonen, dass der Begleiter nicht die Aufgabe eines ahrlehrers wahrnimmt und insbesondere nicht in Fahr- orgänge aktiv eingreifen darf. Verantwortlicher Fahr- eugführer bleibt der Fahranfänger. Mit besonderer Unterstützung des Bundesministe- iums der Justiz und der Kolleginnen und Kollegen aus en Reihen der Rechtspolitiker ist es jedenfalls gelun- en, die Verantwortlichkeiten während der Fahrt zu klä- en, die Rolle des Begleiters festzulegen und im Geset- estext klar zu definieren. Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir uns is auf einige Kleinigkeiten einig; und das begrüße ich atürlich. Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, den Kreis er möglichen Begleiter auf die Erziehungsberechtigten u beschränken und ansonsten keine Anforderungen zu ormieren. Es mag sein, dass in der Praxis meist die El- ern als Begleitpersonen in Betracht kommen. Aber ich ehe keine Notwendigkeit, andere zuverlässige und ge- ignete Personen von der Funktion des Begleiters auszu- chließen. Ein unzumutbarer Aufwand ist mit den von uns vor- eschlagenen Regelungen jedenfalls nicht verbunden. uch auf eine besondere obligatorische und damit kos- enträchtige Einweisung für die Fahranfänger und Be- leiter kann verzichtet werden. Freiwillige Angebote der ahrlehrer und Informationen der Fahrerlaubnisbehör- en reichen aus, zum Beispiel durch Merkblätter und ufklärung im Fahrschulunterricht. Ich rechne übrigens selbstverständlich mit der Zu- timmung des Bundesrates; denn die gefundene Lösung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17245 (A) ) (B) ) wird insgesamt auch den Interessen der Länder gerecht, die die Modellversuche durchführen wollen. So können wir die dringend benötigte Rechtsklarheit bald schaffen. Mit § 22 b StVG schaffen wir eine Strafvorschrift für das Manipulieren, das heißt, das verfälschende Verän- dern von Messdaten und Funktionen von Wegstrecken- zählern und Geschwindigkeitsbegrenzern. Strafbewehrt werden künftig solche Handlungen sein, mit denen auf einen Wegstreckenzähler oder den Messvorgang einge- wirkt wird, um die Messdaten zu verfälschen. Der Tatbe- stand erfasst sowohl die Veränderung von Messdaten über Computerprogramme als auch die mechanische Einwirkung auf das Gerät. Außerdem werden künftig Eingriffe in für Busse und LKW gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeitsbe- grenzer oder Veränderungen an ihnen, durch die die be- stimmungsgemäße Funktion dieser Einrichtungen beein- trächtigt oder unterbunden wird, unter Strafe gestellt. Strafbar ist schließlich, Computerprogramme, deren Zweck das Manipulieren an Wegestreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern ist, herzustellen, sich oder einem anderen zu verschaffen, feilzuhalten oder einem anderen zu überlassen. Maßgebend ist, dass sich der Vor- satz gerade auch auf diesen Zweck bezieht. Damit wird betrügerischen Manipulationen, durch die Käufer von Gebrauchtwagen jährlich um viele Millionen Euro geschädigt werden, spürbar entgegengewirkt und im Interesse der Verkehrssicherheit ein wirksames Instrument gegen Eingriffe an Geschwindigkeitsbe- grenzern zur Verfügung gestellt. Wir schließen damit eine Gesetzeslücke; denn gegen- wärtig ist das Zurückstellen von Kilometerständen in Kraftfahrzeugen nur strafbar, wenn es sich um vorsätzli- che Hilfeleistung, das heißt Beihilfe zum Betrug, han- delt. Bislang nicht erfasst waren die Fälle, bei denen Com- puterspezialisten das „Nachjustieren“ von Wegstrecken- zählern als allgemeine Dienstleistung angeboten und ausgeführt haben. Im Interesse des Schutzes vor allem der Käufer von Gebrauchtwagen ist es erforderlich, auch das bloße Verfälschen von Kilometerständen nunmehr unter Strafe zu stellen. Wir haben im Zuge der Diskussionen über das Gesetz dafür Sorge getragen, dass auch Manipulationen an Wegstreckenzählern unter Strafe gestellt werden, die im Zeitpunkt der Manipulation vorübergehend ausgebaut sind. Einzelne Hersteller und Anwender von Computer- programmen haben den Einwand erhoben, die Vorschrift erfasse sämtliche Computerprogramme, die entspre- chend einsetzbar sind. Dem ist nicht so. Bei § 22 b Abs. 1 Nr. 3 StVG geht es in erster Linie um diejenigen Computerprogramme, die für die Bege- hung von Straftaten geschrieben werden. Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt, wobei sich der Vorsatz auch auf die künftige strafbare Manipulation erstreckt. Es ist notwendig, diese Vorbereitungshandlungen unter Strafe zu stellen, weil wir nur so den angesprochenen M n z m b b f g u H g n k d k d s A G M te g b s O u U D l s t U s n s U g i l d i V r d S (C (D anipulationen umfassend und wirksam begegnen kön- en. Was das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegren- ern betrifft, mit denen Busse und LKW ausgerüstet sein üssen, so hat nicht zuletzt auch der schwere Busunfall ei Lyon im Sommer 2003 gezeigt, dass hier Handlungs- edarf besteht. Denn nach dem Abschlussbericht der ranzösischen Untersuchungsbehörde ist der verun- lückte Bus streckenweise weit über 110 km/h gefahren, nd auch im Zeitpunkt des Unglückes war die zulässige öchstgeschwindigkeit überschritten – und dies bei re- ennasser Straße und schlechter Sicht. Möglich war dies ur, weil das technische Teil, welches die Geschwindig- eitsbegrenzung bewirken soll, „abgeklemmt“ wurde, ie bestimmungsgemäße Funktion des Geschwindig- eitsbegrenzers also unterbunden war. Im Interesse der Verkehrssicherheit und im Interesse er Verbraucher bitte ich Sie, um Zustimmung zum Ge- etz. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 24) Hubertus Heil (SPD: Heute verabschieden wir das esetz zur Ergänzung des Telekommunikationsrechts. it ihm verfolgen wir konsequent unsere Strategie wei- r, für den notwendigen Kundenschutz zu sorgen, ohne leichzeitig die Dynamik und Innovation dieser Schlüssel- ranche für unsere Zukunft unverhältnismäßig einzu- chränken. Das war unsere Richtschnur bei der Novelle zum rtsnetz 2002, dem „0190-Gesetz“ aus dem Jahre 2003 nd der umfassenden Novelle des TKG im letzten Jahr. nd diese verfolgen wir auch heute konsequent weiter: as heute zu verabschiedende Gesetz führt diese Rege- ungen und die bisherige Telekommunikations-Kunden- chutzverordnung fort und fasst sie im Telekommunika- ionsgesetz zusammen, sodass sich Verbraucher und nternehmen auch ohne vertiefte Rechtskenntnisse chnell über ihre Rechte bzw. Pflichten informieren kön- en. Wir zeigen damit, dass wir den Grundsatz der Recht- icherheit und Verlässlichkeit, die für Verbraucher wie nternehmen schlicht unabdingbar sind, ernst nehmen, enauso wie die berechtigten Anliegen der Betroffenen n der Sache. Wer die Fortführung der bewährten Rege- ungen jetzt heute in Bausch und Bogen ablehnt, verlässt iesen Pfad, stellt die heute bereits erreichten Standards n Frage, schafft erhebliche Rechtsunsicherheit, zerstört ertrauen und verhindert nötige Investitionen. Ich sage dies auch ganz bewusst in Richtung Bundes- at. Es liegt an Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren er Opposition, sich dort wie hier heute zu erklären, ob ie wie wir, für einen durchdachten, konsequenten 17246 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Kundenschutz und Verlässlichkeit stärken wollen – oder aber einer ideologischen, blinden Blockadestrategie fol- gen wollen wie in so vielen anderen drängenden Fragen für unser Land in den letzten Jahren. Sie können dort be- reits am 8. Juli den Weg für dieses Gesetz freimachen, oder wenigstens dafür sorgen, dass ein Vermittlungsver- fahren noch eine reelle Chance hat – oder dass wir alle nach den nächsten Bundestagswahlen allen eingeflosse- nen Erfahrungen zum Trotz wieder von vorne beginnen müssen. Ich sage das so deutlich, weil ich empört bin über die völlig unzweifelhaften Signale, die wir aus dem Bundes- rat erhalten haben, nach denen dort jede Neuregelung einer angemessenen Entschädigung der Unternehmen für Telekommunikationsüberwachungen blockiert wird. Dies widerspricht dem klaren gesetzlichen Regelungs- auftrag, den wir alle gemeinsam 2004 ins TKG geschrie- ben haben – und da waren Sie doch auch mit dabei! –, ebenso wie der dahinter stehenden verfassungsrechtli- chen Verpflichtung. Es ist doch geradezu abenteuerlich, wenn jetzt hier manche hinter vorgehaltener Hand be- haupten, man habe wegen der eingeführten erforderli- chen doppelten Zustimmungspflicht von Bundestag und Bundesrat ohnehin nie damit gerechnet, dass die Verord- nung verabschiedet würde! Ich frage mich schon sehr, was das für ein Verständnis von Rechtssicherheit, aber auch des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ist. Wir wollen aber, dass es, allen taktischen Spielchen zum Trotz, vorangeht mit dem nötigen Schutz der Ver- braucher, gegen alle Blockaden. Gegen allen kurzsich- tigen Widerstand von Ihrer Seite. Dafür kämpfen wir. Deswegen haben wir schweren Herzens beschlossen, diese Regelungen erst in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, um dem verbraucherschutz- rechtlichen Regelungen eine Chance zu geben. Wer aber auch beim Verbraucherschutz nur populis- tische Forderungen in beide Richtungen aufstellt, die nicht zu vereinbaren sind, nützt weder den Verbrauchern, noch den Unternehmen. Es ist schon bezeichnend, wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Union, es nicht für nötig halten, im parlamentarischen Verfahren durch Änderungsanträge aktiv mit zu gestalten, aber da- für umso kräftiger in Richtung Medien agieren. Und wenn die FDP jetzt nach dem Abschluss aller Anhörun- gen und Beratungen in den Fachausschüssen anlässlich der förmlichen Verabschiedung des Gesetzes zum ersten Mal mit einem Entschließungsantrag Änderungen for- dert, dann zeigt das, wie wenig es ihnen um die Sache geht. Ansonsten müsste man annehmen, dass Sie das parlamentarische Verfahren nicht verstanden haben. Und dann bringen sie wieder einmal ihr Verständnisproblem mit dem Weisungsrecht gegenüber der Regulierungsbe- hörde auf den Tisch. Dazu kann ich, nachdem dies schon bei Verabschiedung des neuen TKG und nach mehreren unsäglichen Wiederholungen bis zuletzt am 15. April immer und immer wieder die überwältigende Mehrheit des Hauses mit noch überwältigenderen Argumenten ausdrücklich abgelehnt hat, nur sagen: Wir Sozialdemo- kraten setzen uns ja dafür ein, dass niemand, selbst Sie nicht, in Sachen Bildung von der Wissensgesellschaft abgehängt wird – aber der Deutsche Bundestag hat deut- l s g k f S l h v s n c s S n f s m – c d A d n h d s I S i A K d d l l w e u r M d z s t t d D m n n g M (C (D ich Besseres und Drängenderes für die Menschen in un- erem Land zu tun! Oder Sie bezeichnen Warn- und Bestätigungsregelun- en bei Klingeltönen über 1 Euro in ihren Reden voll- ommen oberflächlich als „sinnlos“. Wir können uns ja ragen, ob sie, gemessen an dem tatsächlich erreichbaren chutzeffekt ihre hohen Kosten wert sind. Aber das ver- angt eben eine sachliche Abwägung, die wir getroffen aben und die der Bundesrat, wenn er sich konstruktiv erhält, für sich selbst ebenfalls zu treffen hat. Oder, als Letztes, wenn Ihnen zu der Warnung bei be- timmten Rechnungsbeträgen, die wir eingeführt haben, ichts anderes einfällt, als dass dieses keinen Sinn ma- he, weil es bei der Summierung von Kosten bei ver- chiedenen Anbietern nicht eingreifen würde. Fordern ie jetzt auch für diese Fälle den Schutz dieses so ge- annten bill-warning – dann bitte schön, müssen sie sich ragen lassen, wie dies denn technisch machbar sein ollte, ohne ganz massive Belastungen der Unterneh- en? Oder wollen Sie einfach gar keine Bill-Warning trotz der Unzahl betroffener Kinder- und Jugendli- her – dann stellen Sie sich doch bitte hierher, und sagen as auch! Also ein zutiefst vordergründig, scheinheiliges rgumentieren und Taktieren, dass man einer Partei, die as Wort „christlich“ zumindest noch im Namen führt, icht zutrauen sollte – aber leider muss, wie wir allzu äufig gesehen haben. Die Fortschreibung des Kundenschutzes tut Not, denn ie Verschuldung insbesondere von Jugendlichen nimmt tark zu. Eine Studie des Instituts für Jugendforschung, JF, hat ermittelt, dass 14 Prozent der 13- bis 20-Jährigen chulden haben von 426 Euro im Westen und 962 Euro m Osten. Von diesen Schulden stammen 19 Prozent aus usgaben für Telekommunikation. Allein der Markt für lingeltöne hat einen Umfang von 200 Millionen Euro, as entspricht bereits 6 Prozent der gesamten Einkünfte er Musikbranche. Die Zahlen verdeutlichen, dass insbesondere Jugend- iche wirksamer vor versteckten Kostenfallen in der Te- ekommunikation geschützt werden müssen. Gleichwohl ird kein Gesetz eine Jugendkultur so maßgeblich be- influssen können, dass Kaufzwänge zum Dazugehören nterbunden werden. Wir wollen aber Kostentranspa- enz schaffen. Der florierende, hoch innovative und dynamische arkt, den die Telekommunikationsbranche seit 1998 arstellt, kann auf Dauer aber nur dann wirksam und um Nutzen aller Beteiligten funktionieren, wenn chwarze Schafe konsequent bekämpft, Verführbarkei- en offen gelegt und Informationsgefälle zwischen Un- ernehmen und Verbrauchern ausgeglichen werden. Wir fördern die Innovation dieses Marktes und leisten amit einen ganz konkreten, handfesten Beitrag, um eutschland in Europa weiter auf dem Weg zum dyna- ischsten Wirtschaftsraum weltweit voranbringen. Dazu ur folgende Beispiele: Die Verbindungspreisberech- ung kann in Zukunft statt nach Zeittarifen auch men- enmäßig erfolgen. Die Regulierungsbehörde erhält die öglichkeiten, technische Vorkehrungen vorzugeben, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17247 (A) ) (B) ) um dafür zu sorgen, dass auch bei dieser Berechnungs- weise durch technische Vorkehrungen faire und transpa- rente Ausgangsbedingungen geschaffen werden. Sie erhält auch die notwendigen Instrumente, um die Zu- kunfts- und Entwicklungsfähigkeit, die das Telekommu- nikationsrechtsänderungsgesetz insgesamt auszeichnet, fortzuführen. Ich denke da nur an die Bestimmung, wel- che Dienste nicht von dem Einzelverbindungsnachweis- Anspruch erfasst werden, die Bestimmung der Verfah- ren, die für eine technische Prüfung im Falle der Bean- standung anerkannt sind, die Anforderungen bei Neu- artigen Diensten, Ausnahmen von Hand-shake-SMS bei „Diensten im öffentlichen Interesse“, die Einzelheiten zur Tarifierung, Ausnahmen von den Preishöchstgrenzen und vom Verbot der Kombinationspreise und nicht zu- letzt die mögliche Festsetzung neuer Höchstpreise. Die Regulierungsbehörde kann so in der Zukunft für neue Märkte bundeseinheitliche Preisstrukturen entwickeln. Schließlich werden im Mobilfunk Mehrwertdienste nun auch ab 3 Euro ohne das langwierige Zertifizierungsver- fahren möglich, wodurch viele neue Geschäftsideen möglich werden. Der Zugang zur Telekommunikation stellt für uns eine Schlüsselfrage sozialer Gerechtigkeit dar. Es geht auch und gerade um Partizipation an der elektronisch or- ganisierten, weltweit vernetzten Wissensgesellschaft, wie auch der Europäische Rat in seiner Lissabon- Agenda von 2000 ausdrücklich hervorgehoben hat. Das Telekommunikationsnetz ist die unverzichtbare Basis je- der modernen Gesellschaft, es ist selbst ein soziales Netz. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir für behin- derte Menschen den Zugang zu Telekommunikations- diensten entscheidend erleichtert haben, in engster Ab- stimmung mit den Vertretern der Betroffenen. Dazu gehören aber auch solche vermeintliche Detailverbesse- rungen wie die Sicherung der Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse oder klare angemessene Sperr- regelungen. Wirksamer Markt funktioniert nur auf gleicher Au- genhöhe. Der Staat kann und darf die Freiheit des Indivi- duums nicht unverhältnismäßig durch aufgedrängte Schutzvorschriften einschränken. Er kann und muss aber für die weitestmögliche Aufklärung der Verbraucher sor- gen. Deshalb sind Transparenz bei der Auswahl und Nachprüfbarkeit von Angeboten und in Anspruch ge- nommenen Leistungen die Kernpunkte des Gesetzent- wurfs: Bei der Bewerbung von Diensten müssen die Preisangaben jetzt bei allen Diensten erfolgen, sie müs- sen klar lesbar und genauso lang dargestellt werden; ge- sondert muss auf Abo-Schuldverhältnisse hingewiesen werden, sonst kommt kein Vertrag zustande. Bei Mehr- wert-, Massenwahl- und Auskunftsdiensten haben wir eine abgestufte, intelligente und deswegen den Bedürf- nissen der unterschiedlichen Angebote sehr angemes- sene Ansagepflichtregelung erreicht. Ich sage es offen, ich bleibe bei der Einbeziehung aller Call-by-Call-Verbindungen in diese Ansagepflicht persönlich kritisch. Ich weiß nicht, ob bei Geschäften im Cent-Bereich, von den Kosten einmal ganz abgesehen, bei der permanenten Ansage vor jeder Verbindung wirk- lich auf Dauer der Nutzen überwiegen wird, und nicht b e K i s M i n E n a r S f i s t d n t d R P m m b A d a t v e k e P R B M g u z r t s w m a n z u (C (D ei den Kunden Abstumpfung oder sogar den Eindruck iner Belästigung hervorgerufen wird. Aber dies war ein ompromiss mit unserem Koalitionspartner, der sich nsgesamt mehr als sehen lassen kann. In anderen Bereichen decken wir wirkliche Miss- tände auf, etwa wenn einige Auskunftsdienste in einem aß bei Weitervermittlungen mitverdienen, von dem hre Kunden in den allermeisten Fällen bislang nichts ah- en. Ich finde es bemerkenswert, dass wir in wichtigen inzelfragen die Verbände der Verbraucher und Unter- ehmen an einen Tisch bringen konnten und deren über- us konstruktive Ergebnisse übernehmen konnten. Da- über hinaus entfaltet unser Gesetz schon jetzt ignalwirkungen für die Branche: So habe ich gerade er- ahren, dass bereits heute Unternehmen die Bewerbung hrer Dienste auf die neuen Anforderungen unseres Ge- etzes umgestellt haben! Auch vor anderen Missbräuchen und Verführbarkei- en schaffen wir einen effektiven Schutz. Etwa dadurch, ass jedermann, vor allem Eltern für ihre Kinder, Ruf- ummerngassen und damit bestimmte Telefondienstleis- ungen in Zukunft kostenlos sperren lassen können. Oder adurch, dass für jeden Dialer zukünftig eine eigene ufnummer vergeben und damit Registrierung mit einer rüfung ihrer Zuverlässigkeit durchgeführt werden uss. Auch dürfen in Zukunft Mehrwertdienste nicht ehr über R-Gespräche geleitet werden, um den Miss- rauch insbesondere zulasten von Hotels zu unterbinden. utomatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten wer- en ebenfalls verboten. Mit allen diesen Punkten ntworten wir auf konkrete Missstände, die für den Be- roffenen erhebliche Belastungen bedeuten. Der Einzel- erbindungsnachweis auch für Onlineverbindungen wird benfalls zu deutlich mehr Transparenz führen! Wichtig ist aber auch für die Vertragspartner eine lare und verlässliche Festlegung bei Beanstandungen, twa die Beanstandungsfrist von zwei Monaten und die flicht der Netzbetreiber, Sperrungen von missbrauchten ufnummern in ihrem Netzbereich durchzusetzen. Die eweislastregelungen schließlich spiegeln besonders die öglichkeiten und Erfordernisse der Praxis wider. In diesem Sinne setzen wir auch als Partner der Bür- erinnen und Bürger, der Verbraucher und Unternehmen nseren Anspruch an ein intelligentes, angemessenes, ukunftsfähiges und verlässliches Telekommunikations- echt weiter um – heute ebenso wie nach der Bundes- agswahl. Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Kaum ein Wirt- chaftszweig ist so innovativ, so rasant in seiner Ent- icklung und kann so respektable Wachstumsraten ver- elden wie der Telekommunikationssektor. Wir setzen lles daran, dass das so bleibt. Mehr als 50 Prozent der Haushalte verfügen über ei- en Internetzugang. Vier von fünf Bundesbürgern besit- en ein Handy. Die Zahl der versendeten SMS konnte m 4 Prozent auf 20,6 Milliarden gesteigert werden. 17248 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung dieses Berei- ches. Der entstandene Wettbewerb auf den Telekommuni- kationsmärkten hat zu deutlich gesunkenen Preisen ge- führt. Dies ist eine Erfolgsgeschichte unserer Wettbe- werbs- und Verbraucherpolitik. Wir müssen aber auch feststellen: Es gab und gibt im Telekommunikationsbereich leider eine Reihe von gra- vierenden Missständen. Die Anzahl der Beschwerden bei den regionalen Ver- braucherzentralen, aber auch die Statistiken der Regulie- rungsbehörde in ihrem Jahresbericht 2004 belegen dies. Seit dem Jahr 1999 sind die Verbraucherbeschwerden bei der Regulierungsbehörde im Bereich der Telekom- munikation um nahezu 300 Prozent gestiegen. Dies be- trifft insbesondere Fragen der Entgeltforderungen aus TK-Rechnungen, Premium Rate Dienste und Rufnum- mernangelegenheiten. Die Missbrauchsfälle sind gravie- rend, sie reichen bis hin zum Betrug. Bei MTV und VIVA können Sie verfolgen, wie ver- sucht wird, gerade junge Verbraucherinnen und Verbrau- cher etwa bei Klingeltönen über den Tisch zu ziehen. Man muss schon Schnellleser sein und die Augen eines Adlers haben, um vom Bildschirm abzulesen, was man da bestellt. Ein wesentliches Ziel des Entwurfs war es daher Re- gelungen zu schaffen, die die Transparenz erhöhen, da- mit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, was auf sie zukommt, wenn sie bestimmte Dienste in Anspruch nehmen. Mit ihrer ablehnenden Haltung zum Gesetzentwurf stellen sich Union und FDP auf die Seite der unseriösen Geschäftemacher – gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Ich will Ihnen einmal sagen, was sie mit Ihrem Nein unter anderem blockieren: Der Anbieter von Kurzwahl- Datendiensten – zum Beispiel Klingeltöne – muss zu- künftig vor der Inanspruchnahme in einer gesonderten SMS den Preis deutlich sichtbar und gut lesbar anzeigen und sich vom Kunden bestätigen lassen, sofern der Preis ein Euro und mehr beträgt. Sie denunzieren das als Überregulierung, als Bevor- mundung des Verbrauchers und lehnen es ab. Wer zukünftig für Premium-Dienste, Auskunfts- dienste, Massenverkehrsdienste, Kurzwahldienste etc. wirbt, muss zukünftig den Preis gut lesbar und deutlich sichtbar angeben. Sie lehnen das als Bevormundung ab. Verbraucherinnen und Verbraucher handeln eigenver- antwortlich und sollen selbst entscheiden, welche Dienste und Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Das können sie aber nur, wenn ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, die Angebote preistransparent sind und ihnen auch durchsetzbare Rechte zur Verfügung stehen. Nur so ist die gleiche Au- genhöhe auch in der Realität zu erreichen. Für die Oppo- sition ist das alles Bevormundung. Sie lehnen das ab. s v S D l i c A S V d r s n w r u V M V s r b f s T d c A U s b d a D l t u s u D e E s w (C (D Wir haben das Hand-shake-Verfahren durch eine Be- tätigungs-SMS bei Kurzwahldiensten im Abonnement orgesehen. Für die Opposition ist das Bevormundung – ie lehnen das ab! Unter einer Rufnummer darf zukünftig nur noch ein ialer registriert werden. Die Anbieter werden hinsicht- ich ihrer Zuverlässigkeit überprüft. Für die Opposition st das Bevormundung und wird abgelehnt. Wir haben eine Preisansage für Call-by-call-Gesprä- he vorgesehen. Sie lehnen das als Bevormundung ab. Ein Warnhinweis wird zur Pflicht, wenn bei einem bonnement mehr als 20 Euro geschuldet werden. Für ie wieder Bevormundung. Damit fallen Sie nicht nur den Verbraucherinnen und erbrauchern in den Rücken. Damit schädigen sie auch ie vielen seriösen Anbieter, die von der Politik im Inte- esse ihrer Geschäftsmodelle Regelungen erwarten. Verloren gegangenes Vertrauen muss für diesen Wirt- chaftszweig zurückgewonnen werden. Dies funktioniert ur über Preistransparenz und klare Regelungen! Zum iederholten Male lässt die Opposition die Verbrauche- innen und Verbraucher im Regen stehen. Sie haben verbraucherpolitisch schwach begonnen nd dann stark nachgelassen! Die stärksten Waffen der erbraucherpolitik sind Transparenz und Information. it Ihrer Blockade dieses Gesetzes erweisen Sie allen erbraucherinnen und Verbrauchern aber auch der seriö- en Wirtschaft einen Bärendienst. Sie sind nicht regie- ungsfähig. Mit Ihnen gäbe es eine Rückkehr in die ver- raucherpolitische Steinzeit! Die Wählerinnen und Wähler werden dies verhindern. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Der Markt ür Mehrwertdienste und auch für Auskunftsdienste tellt einen zentralen Wachstumsmotor für die gesamte elekommunikationsbranche dar und ist von entschei- ender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft. Die Bran- he ist in den letzten Jahren weltweit enorm gewachsen. ber auch in Deutschland haben wir inzwischen einen msatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz weiter teigend. Das Problem ist, dass es einige unseriöse An- ieter gibt, die enormen Schaden anrichten. Die Palette es Missbrauchs ist leider vielfältig: Lock-SMS, Werbe- nzeigen mit falschen Preisen, unseriöse Anbieter von ialern, Fax-Spammer, um nur einige zu nennen. Deshalb besteht hier dringender politischer Hand- ungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange ta- enlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen diskreditiert nd die Verbraucher über den Tisch gezogen worden ind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist allerdings ntauglich. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in eutschland inzwischen ein großer Vertrauensverlust ntstanden. Jetzt endlich – viel zu spät – haben Sie den ntwurf für eine Änderung des Telekommunikationsge- etzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir erden in den kommenden Wochen über den Gesetzent- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17249 (A) ) (B) ) wurf intensiv zu beraten haben. Schon jetzt sage ich Ih- nen aber, dass die CDU/CSU-Fraktion keinem Gesetz zustimmen wird, das Verbraucher entmündigt und Un- ternehmen stranguliert. Es scheint fast, als habe die Bundesregierung mit die- sem Gesetz noch einmal zeigen wollen, warum sie das Vertrauen der Menschen verloren hat. Und das ist ihr ge- lungen! Rot-Grün hat es geschafft, einen illusorischen Ver- braucherschutz mit möglichst großer Schädlichkeit für die Wirtschaft zu kombinieren! Verbraucherschutz ist ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Vernünftige Rahmenbe- dingungen für die Wirtschaft auch. Deshalb haben wir schon im Juni 2004 eine Initiative für einen besseren Schutz der Verbraucher in der Telekommunikation ein- gebracht. Für uns sind Wirtschaft und Verbraucherschutz keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Es ist wichtig, mehr Transparenz herzustellen. Die Verbrau- cher benötigen mehr Sicherheit, wie viel sie für welche Leistung bezahlen müssen. Die Verbraucher müssen sich in dem dichten Tarifdschungel, den wir heute haben, auskennen. Preise und Leistungen müssen immer deut- lich lesbar und erkennbar sein. Deshalb müssen wir na- türlich über Preisangaben, über Preishöchstgrenzen und über Preisansagepflichten reden. Aber wir brauchen keine überzogene Regulierung, die Verbraucherschutz nur vortäuscht und Unternehmen unverhältnismäßig be- lastet. Beide, Verbraucher und Wirtschaft, haben ein großes Interesse daran, dass unseriöse Abzocker bekämpft und ehrliche Unternehmen mit innovativen Ideen gestärkt werden. Unzweifelhaft besteht hier dringender politi- scher Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange tatenlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen dis- kreditiert und die Verbraucher über den Tisch gezogen worden sind. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in Deutschland inzwischen ein großer Vertrauensverlust und bei vielen Unternehmen ein Imageschaden entstan- den. Die Absurdität des rot-grünen Projekts möchte ich an einigen Beispielen, die tatsächlich so im Gesetz stehen, illustrieren: Call-by-Call-Anrufe kosten den Kunden in der Regel weniger als fünf Cent die Minute. Das wirtschaftliche Risiko für den Telefonkunden ist somit überschaubar. Die Regierung will den Unternehmen nun eine Preisan- sagepflicht aufbürden. Dies vergrößert den Schutz der Konsumenten vor skrupellosen Abzockern kaum, zwingt aber Unternehmen, die auch Preselectionkunden haben, zu volkswirtschaftlich sinnlosen Millioneninvestitionen. Das ist unverhältnismäßig. Deshalb lehnen wir die Preisansagepflicht für Call-by-Call ab. Ein anderes Beispiel ist die obligatorische Hand- shake-SMS: Es ist absolut vernünftig, Anbieter zu ver- pflichten, den Kunden vor der Bestellung eines Klingel- tons oder eines Spiels für das Handy noch einmal über d a w s M e S d s g A e A z b d V S s S v M a 2 b k 1 r r w B A V w r v k t r P 2 s S v d v q (C (D en Preis zu informieren. Das wollen wir auch. Völlig berwitzig ist es dagegen, dass dies schon gelten soll, enn der Klingelton mehr als einen Euro kostet. Das ist o wie ein notarieller Kaufvertrag für Gummibärchen! Für den Anbieter ist es wirtschaftlich unsinnig, bei inipreisen zwei SMS zu verschicken. Dem Kunden ist s lästig, faktisch bei jedem Geschäft eine Bestätigungs- MS absenden zu müssen. Die Regelung nützt nieman- em, schädigt aber den Verbraucher: Die eigentlich sinnvolle Warnfunktion der Hand- hake-SMS geht verloren, wenn auch bei Kleinstbeträ- en gewarnt wird. Noch viel schlimmer ist aber, dass die bzocker dann den oft jugendlichen Kunden nicht nur inen Klingelton andrehen, sondern gleich ein ganzes bo. Für den Abzocker ist’s egal: Er muss so oder so eine weite SMS verschicken. Der Kunde ist der Dumme: Er ekommt nicht mehr einen einzelnen Klingelton, son- ern muss mehrere bestellen und bezahlen. Das ist keine erbraucherpolitik, sondern Volksverdummung! Die CDU/CSU fordert daher eine Anhebung des chwellenwerts von einem Euro – dann hätten wir eine innvolle Regelung! Noch sinnloser ist die Vorschrift, die Anbieter von MS-Abos verpflichtet, Warn-SMS an die Kunden zu erschicken, wenn sie Abos für mehr als 20 Euro im onat haben. Das hört sich zunächst plausibel an, ist ber nur undurchdacht! Hat ein Kunde bei einem einzigen Anbieter Abos für 1 Euro, soll er eine Warn-SMS erhalten. Hat ein Kunde ei zehn Anbietern Abos für je 19 Euro, bekommt er gar eine Nachricht! Ausgerechnet für SMS-Abos, die oft weniger als 0 Euro im Monat kosten, will die Regierung als zivil- echtliche Sonderregelung ein jederzeitiges Kündigungs- echt einführen. Der Kunde bekommt so ein paar Euro ieder, der Anbieter darf den noch nicht verbrauchten etrag ermitteln und erstatten. Auch hier gilt: Großer ufwand für die Unternehmen, kleiner Nutzen für die erbraucher! Abo-Kunden dürfen nicht über den Tisch gezogen erden. Unseriöse Unternehmen sollen nicht mehr da- auf vertrauen dürfen, dass ihre Kunden Abruf-Abos ergessen. Diese Auswüchse müssen wir energisch be- ämpfen. Solche weltfremden, kafkaesken Regelungen ragen garantiert nicht dazu bei! In geradezu prohibitiver Weise hat die Bundesregie- ung mit letzter Energie noch die Preishöchstgrenzen für remiumsprachdienste nach unten gedrückt: Mehr als Euro in der Minute soll es nicht kosten dürfen. So chützt man keine Verbraucher, so fördert man den chmuddel! Anspruchsvolle und qualifizierte Dienste können ielfach für nur 2 Euro in der Minute nicht erbracht wer- en, Erotikgeflüster schon. Rot-Grün protegiert die Ni- eaulosigkeit und verhindert das Entstehen und Wachsen ualifizierter, innovativer Geschäftsmodelle. Auf diesen 17250 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Märkten hat Deutschland noch eine Zukunft – erhalten wir sie! Es bleibt ein bitteres Fazit: Die Bundesregierung hat es mit dem geänderten Gesetzentwurf tatsächlich ge- schafft, die Wirtschaft zu schädigen und innovatives Wachstum zu verhindern, ohne dem Verbraucher auch nur ein Quäntchen genützt zu haben. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion lehnt dieses Gesetz ab. Johannes Singhammer (CDU/CSU): „Falsch verbunden – kein Anschluss unter dieser Nummer“ – das ist die inhaltlich zutreffende Überschrift für das „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschrif- ten“. Nach monatelanger interner rot-grüner Sprachlo- sigkeit haben Sie ein Gesetz der Irrungen und Wirrungen vorgelegt. Der rote Faden für einen Aufschwung ist nicht kenntlich! Die Position der Union ist eindeutig: Wir wollen mehr Wachstum für die Telekommunikationswirtschaft – Sie wollen mehr Gängelung der Telekommunikationswirt- schaft! Die Union will mehr Freiraum zur Entfesselung der Wachstumskräfte – Rot-Grün will die Wirtschaft und die Telefonkunden mehr drangsalieren! Sie wollen doch im Grunde die Grenzen der Belast- barkeit testen. Das ist der rote Faden rot-grüner Wirt- schaftsgesetze: Angefangen bei der völlig außer Rand und Band geratenen Umsetzung der EU-Antidiskrimi- nierungsrichtlinie bis hin zu diesem Gesetz. Schluss mit diesem Unsinn! Die Union will Vorrang für Arbeit! Mit der Vorlage der Inhalte dieses Artikelgesetzes ha- ben Sie die erfolgreiche Zusammenarbeit des letzten Jahres bei der gemeinsamen Novellierung des Telekom- munikationsgesetzes faktisch aufgekündigt. Sie hätten das Schwungrad des neuen TGK sofort für eine freie und dynamische Entfesselung der schlafenden Wachstums- kräfte dieser High-Tech-Branche und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in einer sicheren Zukunftstechnik nutzen müssen. Die Bitkom hat für 2005 für den gesamten Bereich der ITK-Branche ein Wachstum von 3,4 Prozent auf über 135,2 Milliarden Euro Jahresumsatz, verbunden mit ei- nem Zuwachs von mehr als 10 000 Stellen, in Deutsch- land prognostiziert. Eine tolle Perspektive, eine Steilvor- lage, die verantwortungsvolle Politik hätte nutzen müssen! Stattdessen haben Sie die deutschen Telekommuni- kationsmärkte seit dem Sommer letzten Jahres durch organisierte politische Untätigkeit beschädigt. Sie ha- ben die Telekommunikationskundenschutz-Verordnung und die Telekommunikationsnummerierungs-Verord- nung eben nicht rasch als Verordnung erlassen, sondern haben Monate gebraucht, um überhaupt ein beratungs- fähiges Artikelgesetz vorzulegen. Vor einer Woche erst konnte sich Rot-Grün auf die Ausformulierung der vorgelegten Änderungsanträge verständigen. Die Folgen: ein Jahr nutzloser Stillstand in einer der dynamischsten Wachstumsbranchen, ein Jahr d e F m m z S w n g n w b T c t s a § P d M l S d s r w w c a P P e e e d w b g t t w ü e l r s n d d a (C (D er Verunsicherung der Telekommunikationswirtschaft, in Jahr der Investitionshemmnisse. Von Anfang an haben die Verbände und nahezu alle irmen ihr Gesetz wirklich vernichtend beurteilt: syste- atisch unklar, trägt zur Verunsicherung der Unterneh- en und der Verbraucher bei, die Regulierungsdichte ist u hoch und umfasst zu viele Bereiche und Details, das chutzniveau der verbindlichen EU-Richtlinien wird ieder einmal deutlich überschritten, ein Wettbewerbs- achteil für die deutsche Wirtschaft. Nach dem ersten Bundesratsdurchgang und der Ge- enäußerung der Bundesregierung herrschte bei uns och die Hoffnung, dass auf die Union zugegangen ürde. Jetzt zeigt sich, Sie haben leider nur verschlimm- essert. Ihren schönen Worten sind nur allzu wenig gute aten gefolgt: Die überzogene Handschrift des Verbrau- herschutzministeriums ist weiter überdeutlich; bürokra- ische Regelungen hemmen weiterhin innovative Ge- chäftsmodelle; der Entschädigungsbereich ist nicht usreichend geregelt. Einige konkrete Beispiele: Sie waren nicht bereit, die Preisgrenze von l Euro im 66 c zu ändern. Diese Grenze ist zu niedrig! Einmal- rämien-SMS-Dienste werden damit als Geschäftsmo- elle gefährdet. Konkret heißt dies nämlich, dass jedes al bevor man einen Kurzwahl-Dienst im Wert von Euro in Anspruch nehmen kann, einem eine vorherige MS mit einer Preisinfomation zugehen muss, die man ann wieder bestätigen muss. SMS hin und her – ein Irr- inn, der sich nie bei dem Schwellenwert von l Euro echnen wird! Die Konsequenz wird sein, dass der Kurz- ahl-Dienst, der allein durch dieses Gesetz verteuert ird, dann eben 2 Euro kosten wird. Ein echter Verbrau- herschutz! Wir sind der Meinung, dass eine Anhebung uf bis zu 3 Euro richtig wäre. Ihre Vorlage sieht ferner eine Verschärfung der reisansagepflichten vor. Nun soll bereits ab 2 Euro eine reisansage vorab geschaltet werden und es soll sogar ine Ansage während der Inanspruchnahme des Dienstes rfolgen müssen, wenn man einen neuen Tarifabschnitt rreicht. Soll also – einmal ganz praktisch betrachtet – ie Telefonverbindung mitten im Gespräch unterbrochen erden, für die Ansage einer Tarifänderung? Denken Sie itte nochmals nach! Im Übrigen halten wir eine Preis- renze von 3 Euro für ausreichend. Im Call-by-Call-Bereich würde im Übrigen eine kos- enlose Service-Nummer mit aktuellen Preisinforma- ionen völlig ausreichend sein! In der Lebensrealität eiß der Telefonkunde doch gerade hier ganz genau ber die Preise Bescheid und hat doch deshalb bewusst ntschieden, welche Nummer er vorwählt. Eine nochma- ige Preisansage erscheint geradezu lächerlich! Auch die Regelung eines jederzeitigen Kündigungs- echts bei Kurzabonnentendiensten im § 451 Abs. 2 tellt eine deutliche Schlechterstellung des Telekommu- ikationsdienstes gegenüber anderen Geschäftsmodellen ar. Wir hätten es begrüßt, wenn eine Regelung gefun- en worden wäre, die ein solches Kündigungsrecht dann usgeschlossen hätte, wenn andere Laufzeiten ausdrück- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17251 (A) ) (B) ) lich vereinbart worden wären, auf die der Anbieter aus- drücklich hätte hinweisen müssen. Im Übrigen halten wir die Übergangsfrist in Art. 6 für wesentlich zu kurz. Die von Ihnen vorgesehenen sechs Monate sind nicht ausreichend, um von der Wirtschaft umgesetzt zu werden. Wenn Sie schon der eigenen Ver- waltung in diesem Gesetz zum Teil zwölf Monate Über- gangsfristen einräumen, dann bitte doch auch eine Zwölfmonatsfrist für die Wirtschaft. Die Union ist nicht gegen den Verbraucherschutz! Auch wir sind der Meinung, dass es wichtige Verbesse- rungen im Bereich des Verbraucherschutzes geben muss und selbst in diesem Gesetz gibt. Dennoch muss auch der Verbraucher eine Entscheidungsfreiheit haben, weil er mündig ist, zu entscheiden, in welchem Umfang er Geld für „Telefonie“ ausgibt. Auf all das wollten oder konnten Sie nicht eingehen. Daher tragen Sie die Verantwortung dafür, dass dieses Gesetz nicht die Zustimmung der Union erhalten wird. Ihre Verantwortung war es, für zusätzliches Wachs- tum die richtige Begleitmusik zu machen: weniger staat- liche Reglementierung, weniger Bevormundung, weni- ger Einschränkung der Marktpotenziale! Aber zwischen grünem Verbraucherschutzministe- rium und rotem Wirtschaftsministerium stand monate- lang die jedem Handy-Nutzer nur allzu vertraute An- sage: „Der Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar!“ Die Wähler werden Rot-Grün am 18. September er- reichen! Rainer Funke (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion wird das vorgelegte Gesetz zur Änderung telekommuni- kationspolitischer Vorschriften ablehnen. Der von der Regierungskoalition verschlimmbesserte Gesetzentwurf ist mal wieder Ausdruck eines fehlenden Verständnisses für marktwirtschaftliche Zusammenhänge. Er würde zu einer Überreglementierung der Branche führen und birgt damit die Gefahr von höheren Preisen und weniger Wett- bewerb und Innovationen in sich. Das alles kann nicht im Interesse der Verbraucher sein. Sie geben mit ihrer Bevormundungspolitik nur vor, den Verbraucher zu schützen, schaden ihm aber unterm Strich. Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen auf Ihre falschen Ansätze eingehen. Aber wer eine Call-by-Call-Preisan- sagepflicht will, der hat eben nicht verstanden, dass er damit das Telefonieren teurer macht und letztlich nur dem marktbeherrschenden Unternehmen hilft. Bedauerlich ist auch, dass wir diesen Gesetzentwurf wohl unter der Überschrift „Wahlkampfgetöse“ abhaken müssen. Erst heißt es, dieses Gesetz wird sowieso der Diskontinuität zum Opfer fallen, dann ziehen wir es eben zurück. Dann wird es doch noch aufgesetzt und Rot-Grün berät über Änderungen unter Ausschluss der Opposition. Dann werden Entschädigungsregeln sinn- vollerweise vorgesehen und dann wieder rausgenom- men, usw. usw. l m L w v n u l e n D E u d d u s F G P g A t d d d k s h k t A w V s u (C (D Jetzt behandeln wir heute ein Gesetz, das – nach al- em was man auch aus den Ländern hört – sowieso nicht ehr Einzug ins Gesetzblatt finden wird. Was soll das? Wenn Sie schon meinen, hier noch einen hektischen eistungsnachweis vorlegen zu müssen, dann legen Sie enigstens was Vernünftiges vor. Ich kann Ihnen eines ersprechen: Die FDP wird dafür sorgen, dass wir in der ächsten Legislatur ein besseres Gesetz bekommen – nd zwar sowohl für die Verbraucher als auch für die Te- ekommunikationsbranche. Petra Pau (fraktionslos): Wir sprechen heute über in Gesetz, welches erst ein Jahr alt ist. Das Telekommu- ikationsgesetz soll nun wieder geändert werden. Zwei inge sollen damit erreicht werden: Die drei Jahre alte U-Universaldienstrichtlinie soll ins nationale Recht mgesetzt werden. Der Verbraucherschutz in Bezug auf ie 0190er-Abzocker-Rufnummern soll verbessert wer- en. Dagegen kann man nichts haben, aber machen wir ns nichts vor: Im Kern dient dieses Gesetz der Organi- ation der möglichst vollständigen Überwachung des ernmeldeverkehrs. In den Jahren seit 2001 sind viele esetzesgrundlagen zum staatlichen Eingriff in das ost- und Fernmeldegeheimnis geschaffen worden. Hier eht es um den Eingriff in ein Grundrecht aus Art. 10 bs. 1 Grundgesetz. Inzwischen ist die Telekommunika- ionsüberwachung eine Standardmaßnahme im Dienste er öffentlichen Sicherheit. Dies lässt sich im vorliegen- en Gesetz in den §§ 110 bis 114 nachlesen. Das TKG regelt die technischen Voraussetzungen für ie Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen. Tele- ommunikationsunternehmen werden verpflichtet, diese icherzustellen. Der Staat verpflichtet Unternehmen, ho- eitliche Aufgaben zu übernehmen, und will diese zu- ünftig dafür bezahlen. Die PDS im Bundestag lehnt diesen Abbau des Da- en- und Grundrechteschutzes ab. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Geset- zes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verhaltensre- geln für Mitglieder des Deutschen Bundesta- ges (Tagesordnungspunkt 27, Zusatztagesordnungs- punkt 10) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Mit den Ent- ürfen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und der erhaltensregeln halten die Koalitionsfraktionen ihr Ver- prechen, die Regeln über die Anzeige von Tätigkeiten nd Einkommen von Abgeordneten klarer zu fassen und 17252 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) zu verschärfen. Gleichzeitig bieten wir den Oppositions- fraktionen an, sich unserer Initiative anzuschließen und sie nicht zu blockieren. Zur Erinnerung noch einmal Folgendes: Ende des letzten bzw. Anfang dieses Jahres sind wir durch das Fehlverhalten Einzelner darauf aufmerksam geworden, dass Regelungslücken im System unserer Verhaltenre- geln bestehen. Dabei hatten wir bereits im Jahre 2002 die Regelungen verstärkt und präzisiert und damit die Transparenz deutlich verbessert. Dieses Fehlverhalten wurde, unabhängig davon, dass es sich um sehr unter- schiedlich zu gewichtende Fälle handelte, in der Bericht- erstattung der Medien oftmals noch falsch bzw. völlig verzerrt dargestellt. Heraus kam ein Tenor wie „Alle Par- lamentarier sind Raffkes“. Dem will ich hier noch ein- mal – ich denke, für uns alle – ausdrücklich widerspre- chen. Die Koalitionsfraktionen haben allerdings den beste- henden Klärungsbedarf erkannt und bereits kurze Zeit später ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem wir unsere Vorstellungen einer möglichen Neuregelung dargelegt haben. Hieraus sind die vorliegenden Entwürfe entstan- den, die – als Paket, das heißt abhängig voneinander – die Änderungen im System des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln vornehmen. Von der Gegenseite ist bis heute nichts vorgelegt wor- den. Fünf Monate später – keine einzige Initiative, kein einziger konkreter Vorschlag! Das heißt – nicht ganz. Aus der FDP hörte man – wie üblich – den Vorschlag zur Einsetzung einer externen Kommission. Was die FDP hier übersieht, ist, dass es sich in den vergangenen Jah- ren immer wieder gezeigt hat, dass jedes Parlament, das sich eine Beratung von außen in Form einer Kommission gegönnt oder – je nachdem – zugemutet hat, auf die Nase gefallen ist. Ich will ausdrücklich dafür plädieren, uns gerade diese Regelung nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Wir sollten vielmehr selbstkritisch, aber auch mit einem gesunden Selbstbewusstsein darangehen, un- sere Verhaltensregeln selbst zu überprüfen. Aber nun zu unseren Entwürfen. Fünf Punkte regeln wir neu: Erstens. Der neu eingefügte § 44 a des Abgeordneten- gesetzes stellt die Ausübung des Mandats in den Mittel- punkt der Tätigkeit eines Abgeordneten. Zum einen verdeutlichen wir noch einmal, was das Bundesverfas- sungsgericht bereits 1975 im „Diätenurteil“ festgestellt hat: Das parlamentarische Mandat hat sich im Laufe sei- ner Entwicklung quasi zu einem Beruf gewandelt. Gleichzeitig zeigt es unser Verständnis von der Mandats- ausübung: Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeord- neten hat das Mandat zu stehen. Klarstellen will ich dabei aber auch: Nebentätigkeiten von Abgeordneten werden auch in Zukunft zulässig und erlaubt sein. Niemand will Abgeordneten verbieten, den Anschluss an ihren ausgeübten Beruf zu verlieren oder neben ihrem Mandat tätig zu sein. Das wäre im Übrigen auch schon verfassungsrechtlich nicht zulässig. Auch stehen dem – abgesehen von den gesetzlichen Inkompa- tibilitäten – die Übernahme eines Regierungsamtes oder d s m A t n v a s o f u d ü f g d g a w d d B D n p Z c v m s b b d w P i w v F s M g n 3 S l d E s r a g (C (D ie Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben selbstver- tändlich nicht entgegen. Denn diese Ämter sind Teil des it dem Mandat verbundenen öffentlichen Amtes eines bgeordneten. Zweitens. Einnahmen ohne entsprechende Gegenleis- ung sind unzulässig. Schon jetzt haben wir im Abgeord- etengesetz wie auch in den Verhaltensregeln ein Verbot on so genannten Interessentenzahlungen. Wir gehen ber darüber hinaus: Denn auch ohne Vereinbarung einer olchen „Interessentenzahlung“ liegt bei Einkommen hne Gegenleistung die Vermutung eines Interessenein- lusses nahe. Das halten wir für mit einem freien Mandat nverträglich. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Fälle, in denen er Leistung keine angemessene Gegenleistung gegen- bersteht. Wir wissen, dass die Abgrenzung im Einzel- all schwierig ist. Deswegen haben wir klare Maßstäbe eschaffen. Anzulegen ist hier zunächst das Kriterium er Verkehrsüblichkeit. Sollte dies nicht zu einem Er- ebnis führen, so soll der Begriff der Angemessenheit so usgelegt werden, dass ein Missbrauch unterbunden erden kann. Drittens. Die Anzeigepflichten gegenüber dem Bun- estagspräsidenten werden insofern erweitert, als fortan ie bisherige Unterscheidung von mandatsbegleitender erufstätigkeit und Nebentätigkeit aufgehoben wird. enn die Berufstätigkeit war bislang nur als solche, icht aber hinsichtlich einzelner Tätigkeiten anzeige- flichtig. Damit wurde das vom Gesetzgeber verfolgte iel, mögliche Interessenkonflikte transparent zu ma- hen, in diesem Bereich nur eingeschränkt erreicht. Die orgesehene Neuregelung unterscheidet zukünftig nicht ehr zwischen Berufs- und Nebentätigkeit, sondern tellt primär auf die einzelne Tätigkeit ab. Viertens. Als weiteren Kernpunkt werden die Anga- en der Abgeordneten in pauschalierter Form im Hand- uch und im Internet veröffentlicht. Bisher unterschieden ie Verhaltensregeln, was Beruf, sonstige Tätigkeiten so- ie Einkommen angeht, zwischen Angaben, die nur dem räsidenten gegenüber zu machen sind, und solchen, die m amtlichen Handbuch und im Internet veröffentlicht erden. Angaben über Einkünfte werden zurzeit nicht eröffentlicht und sind dem Präsidenten gegenüber im alle des Berufs nicht, bei sonstigen Tätigkeiten grund- ätzlich nur zu machen, wenn insgesamt ein bestimmter indestbetrag überschritten wird. Die Veröffentlichung soll zukünftig in Stufen erfol- en: Die Stufe l erfasst einmalige oder regelmäßige mo- atliche Einkünfte einer Größenordnung von 1 000 bis 500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7 000 Euro und die tufe 3 Einkünfte über 7 000 Euro. Regelmäßige monat- iche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Wer- en innerhalb eines Kalenderjahrs unregelmäßige inkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahres- umme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jah- eszahl veröffentlicht. Wir haben dieses Stufenmodell bewusst gewählt, um llen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung zu tra- en. Zwei Gutachter – Professor Dr. Dr. h. c. Meyer und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17253 (A) ) (B) ) Professor Dr. Waldhoff –, denen ich von dieser Stelle aus noch einmal für die von ihnen geleistete Arbeit danken möchte, haben uns – wenn auch mit unterschiedlichen Auffassungen – bei den im Übrigen sehr intensiven und konstruktiven Beratungen in der Rechtsstellungskom- mission begleitet und unterstützt. Bei der Ausgestaltung der Entwürfe sind die verfas- sungsrechtliche Stellung des Abgeordneten (Art. 38 GG) und die Grundrechte, die auch für uns als Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten, berücksichtigt worden. Wir haben dabei – da bin ich sicher – insgesamt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem berechtigten In- teresse der Öffentlichkeit auf Offenlegung von Nebentä- tigkeiten und dem Schutz der individuellen Grundrechte des einzelnen Abgeordneten gefunden. Fünftens. Wir schaffen erstmalig ein Sanktionierungs- system. Das Präsidium kann neben der bisher schon geltenden Veröffentlichung in einer Drucksache des Bundestages nunmehr Ordnungsgelder bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festsetzen. Der Präsident macht die getroffene Entscheidung durch Ver- waltungsakt geltend, womit wir dem Einzelnen die Möglichkeit geben, die Entscheidung rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Unzulässige Zuwendungen, Ver- mögensvorteile oder ihr Gegenwert sind dem Haushalt des Bundes zuzuführen. Dies sind harte Sanktionen. Aber wir sind der An- sicht, dass es das Ansehen des Parlaments und das seiner Repräsentanten gebietet, dass die Verletzung von Offen- legungspflichten und das arbeitslose Einkommen sank- tioniert werden. Die vorliegenden Änderungen zielen eben nicht – wie uns teilweise auch vorgeworfen wurde – auf die Schaf- fung des „gläsernen Abgeordneten“, der seine gesamten persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhält- nisse offen zu legen hat. Wir sind aber der Auffassung, dass die Höhe der Nebeneinkünfte einen Hinweis darauf geben kann, ob ein Abgeordneter in der Wahrnehmung seines Mandats durch wirtschaftliche Abhängigkeiten beeinflusst werden kann. Um solchen Vermutungen über mögliche Mehrfachbelastungen und Interessenverflech- tungen von Abgeordneten zu begegnen, sind die Regeln über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften geschaf- fen worden. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit hinreichende Informationen darüber, ob und wie der Ab- geordnete den Wählerauftrag umsetzt. Mögliche Mutma- ßungen über unzulässige Interessenverknüpfungen oder unzulässige Zuwendungen ohne Gegenleistung können damit ausgeräumt werden. Die Transparenzregelungen haben auch präventive Wirkung, da ein Abgeordneter die Offenlegung einer Mandatsausübung, die aufgrund übermäßiger Neben- tätigkeiten nicht im Mittelpunkt seiner Abgeordnetentä- tigkeit steht oder einer unzulässigen Einflussnahme aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeiten unterliegt, be- fürchten muss. Der mit der Veröffentlichung einherge- hende Grundrechtseingriff in die informationelle Selbst- bestimmung der Abgeordneten ist im Interesse der S S t M B k w l D D d z i u z t k v n n B E P r o A d t d g n u k V w b g h s i r A s U r u r p a a s g (C (D icherung der Unabhängigkeit des Mandats und zur tärkung des Ansehens des Parlaments unseres Erach- ens gerechtfertigt. Klare, verbindliche und transparente Regeln für die itglieder des Bundestages stärken das Vertrauen der ürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demo- ratie. Mit den vor Ihnen liegenden Entwürfen leisten ir unseren Beitrag zur Stärkung des Ansehens des Par- aments. Christine Lambrecht (SPD): Abgeordnete des eutschen Bundestags sind Abgeordnete aller in eutschland lebenden Menschen. Es darf deshalb nicht er leiseste Verdacht entstehen, dass er oder sie finan- iellen Abhängigkeiten ausgesetzt ist, die ihn oder sie in hren Entscheidungen beeinflussen. Die Vorfälle um die Abgeordneten Laurenz Meyer nd Ulrike Flach, die von Großkonzernen Gehälter be- ogen haben, ohne dafür eine entsprechende Arbeitsleis- ung zu erbringen, haben die Diskussion um Nebentätig- eiten neu belebt und die Regierungsfraktionen eranlasst, die entsprechenden Regelungen für Abgeord- ete noch genauer zu fassen. Es darf nicht der Hauch ei- es Verdachts bestehen, dass etwa bei Herrn Meyer der ezug eines großzügigen Gehalts von einem großen nergiekonzern im Zusammenhang mit Herrn Meyers osition zum Ausstieg aus der Atomenergie stünde. Da- um bestand Handlungsbedarf. Der Entwurf eines 26. Änderungsgesetzes zum Abge- rdnetengesetz schreibt die wesentlichen Grundsätze im bgeordnetengesetz fest. In § 44 a wird festgelegt, dass ie Wahrnehmung des Mandats im Mittelpunkt der Tä- igkeit eines Abgeordneten steht. Präzisiert wird ferner ie bisher nach § 44 a Abs. 2 Nr. 4 und § 9 Verhaltensre- eln verbotene so genannte Interessentenzahlung, die unmehr in § 44 a Abs. 3 geregelt und durch die Pflicht, nrechtmäßig erlangte Zuwendungen an die Bundes- asse abzuführen, ergänzt wird. Die Regelung in § 44 a Abs. 4 schafft im Falle der erletzung von Anzeigepflichten ein Sanktionensystem, elches es dem Präsidium ermöglicht, Ordnungsgelder is zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädi- ung festzusetzen. Die bisherige Grundlage für die Ver- altensregeln wird neu gefasst. Die Änderung in Art. 2 ieht für Entscheidungen nach § 44 a AbgG die erst- nstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsge- ichts vor. Der Antrag umfasst die sich aus der Änderung des bgeordnetengesetzes ergebenden notwendigen Anpas- ungen der Verhaltensregeln. Dabei wird die bisherige nterscheidung zwischen nicht anzeigepflichtigem Be- uf und anzeigepflichtiger Nebentätigkeit aufgegeben nd die Anzeigepflicht entsprechend ausgedehnt. Da- über hinaus werden die Mindestbeträge für anzeige- flichtige Einkünfte gegenüber der bisherigen Regelung bgesenkt. Einkünfte aus einer einzelnen Tätigkeit sind nzeigepflichtig, sofern sie monatlich 1 000 Euro über- teigen. Fortlaufende Einkünfte unterliegen der Anzei- epflicht, wenn sie im Jahr 10 000 Euro übersteigen. 17254 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Wir bleiben damit bei den bisher verfolgten Prinzi- pien: Erstens: mehr Transparenz zur Aufklärung und Vor- beugung von Interessenkonflikten und Abhängigkeiten der Abgeordneten. Zweitens: Zugang aller gesellschaft- lichen und beruflichen Gruppen zum Mandat. Drittens: Gleichbehandlung aller Abgeordneten im Rahmen der Neuregelung. Diese Offenheit wird sich letztlich für alle Beteiligten auszahlen, ganz bestimmt aber für einen de- mokratischen Parlamentarismus, der von der Glaubwür- digkeit lebt. Christian Lange (Backnang) (SPD): Was haben die Offenlegung von Managergehältern börsennotierter Un- ternehmen und mehr Transparenz von Abgeordneten- nebentätigkeiten gemeinsam? In beiden Fällen geht es um Vertrauen, Vertrauen von Investoren in „ihre“ Ge- schäftsführung und Vertrauen der Bürgerschaft in „ihre“ Volksvertreter. Beides ist erschüttert. Deshalb brauchen wir beide Gesetze. Nachdem weitere Fälle in der Öffentlichkeit bekannt wurden, bei denen Abgeordnete unberechtigterweise von Firmen Zahlungen entgegengenommen haben, ist die Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeord- neten wieder neu entbrannt. Und das ist gut so! Denn ge- rade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger gesellschaftlicher Umbruchprozesse ist die Signalwir- kung solchen Fehlverhaltens verheerend. Deshalb wer- den wir die entsprechenden Neuregelungen noch vor dem Sommer 2005 verabschieden. Die bekannt gewordenen Missstände um Fehlverhal- ten einzelner Abgeordneter im Umgang mit Nebentätig- keiten zeigen deutlich, dass wir schärfere Gesetze brau- chen. Deshalb habe ich bereits auf der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion am 14. und 15. Januar 2005 in Leipzig einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des § 108 e des Strafgesetzbuches – Abgeordnetenbeste- chung – vorgestellt und mich für die restlose Offenle- gung von Nebeneinkünften durch Änderung des Abge- ordnetengesetzes eingesetzt. Eine Gruppe jüngerer Abgeordneter der SPD-Bun- destagsfraktion hatte sich meinen Vorschlägen ange- schlossen und den Stein ins Rollen gebracht. Leider sind immer Skandale notwendig, wie die Fälle des ehemali- gen Bundesvorsitzenden der CDU-Sozialausschüsse, CDA, Hermann-Josef Arentz, und des ehemaligen Gene- ralsekretärs der CDU, Laurenz Meyer, zeigen. Übrigens handelt es sich um eine alte Initiative aus dem Jahr 2002. In der letzten Wahlperiode wurde die letzte Verschärfung der Verhaltensrichtlinien gegen CDU/CSU und FDP durchgesetzt. Seither können alle Bürger auf der Homepage des Bundestages die Nebentä- tigkeiten der Bundestagsabgeordneten nachlesen, nicht jedoch die Höhe der Einnahmen daraus. Dies war im September 2002 am Widerstand von CDU/CSU und FDP gescheitert. Und wie damals stehen wir mit dieser Neuregelung wieder kurz vor Toresschluss – kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, fast so, als würde sich Geschichte wiederholen. m s – e S g k n d s B g e g g H b S n w s d e M t e v b d N o d D m r A d d o l r t r d w d d b A d B e M n (C (D Die Rechtsstellungskommission des Ältestenrats hat eine Initiative sehr schnell aufgegriffen und festge- tellt, dass wir die Einführung eines Sanktionsrechts angelehnt an das Ordnungswidrigkeitenrecht – sowie ine Neuregelung der Abgeordnetenbestechung als traftatbestand brauchen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Re- eln über die Anzeige und Veröffentlichung von Tätig- eiten und Einkommen von Abgeordneten im Abgeord- etengesetz sowie die Verhaltensregeln für Mitglieder es Deutschen Bundestages klarer gefasst und ver- chärft. Hierdurch wird dem berechtigten Interesse der evölkerung nach mehr Transparenz Rechnung getra- en. Bisher gilt: Die Verhaltensregeln unterscheiden – wenn s um Beruf, sonstige Tätigkeiten sowie Einkommen eht – zwischen Angaben, die nur dem Präsidenten ge- enüber zu machen sind, und solchen, die im amtlichen andbuch und im Internet veröffentlicht werden. Anga- en über Einkünfte werden zurzeit nicht veröffentlicht. ie sind dem Präsidenten gegenüber im Falle des Berufs icht zu machen und bei sonstigen Tätigkeiten nur dann, enn insgesamt ein bestimmter Mindestbetrag über- chritten wird. Bei Verstößen gegen die Pflichten nach en Verhaltensregeln ist bisher nur die Veröffentlichung iner Feststellung des Präsidenten vorgesehen, dass ein itglied des Bundestages seine Pflichten verletzt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt klar: Nebentä- igkeiten von Abgeordneten sollen ausdrücklich weiter rlaubt sein. Forderungen nach einem generellen Verbot on Nebentätigkeiten erteilen wir eine klare Absage. Ich in der Meinung, dass hier das Kind nicht gleich mit em Bade ausgeschüttet werden darf. Ein Verbot von ebentätigkeiten käme einem Berufsverbot für Abge- rdnete gleich bzw. wir würden ein Parlament schaffen, em vorzugsweise nur noch Berufsbeamte angehörten. as will keiner, denn die Volksvertretung soll ja ein öglichst breites Spektrum aller Bevölkerungs- und Be- ufsgruppen widerspiegeln. Dafür müssen ausnahmslos ngaben über alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten für ie interessierte Öffentlichkeit zugänglich gemacht wer- en. Es gilt: Das Mandat steht im Mittelpunkt der Abge- rdnetentätigkeit, es darf keine Zuwendung ohne Gegen- eistung erfolgen. Ausgenommen sind Spenden. Bereits das Diätenurteil des Bundesverfassungsge- ichts 1975 hat übrigens festgestellt, dass das parlamen- arische Mandat quasi zu einem – wenn auch tempo- ären – Beruf geworden ist. Durch die zentrale Stellung es Mandats als Hauptbeschäftigung der Abgeordneten ird die Wertigkeit der verfassungsrechtlichen Pflicht er Abgeordneten – Vertretung des ganzen Volkes – ver- eutlicht. Abgesehen von den im Gesetz geregelten Unverein- arkeiten bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer rt neben dem Mandat zulässig. So steht beispielsweise ie Übernahme eines Regierungsamtes – Bundeskanzler, undesminister – einer Parlamentsmitgliedschaft nicht ntgegen. Denn das Regierungsamt ist Teil des mit dem andat verbundenen öffentlichen Amtes eines Abgeord- eten. Entsprechendes gilt für die Parlamentarischen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17255 (A) ) (B) ) Staatssekretäre. Auch die Wahrnehmung von parteipoli- tischen Aufgaben – Parteivorsitzender, Geschäftsführer, Generalsekretär – ist mit dem parlamentarischen Mandat vereinbar. Die von den Parteien aufgestellten Kandida- ten werden durch Wahlen zu Mitgliedern des Parla- ments. Aus der Natur der Sache ergeben sich Funktions- verschränkungen zwischen Partei und Parlament. Ob mit oder ohne Vereinbarung einer Interessenten- vertretung liegt bei Einkommen ohne Gegenleistung in jedem Fall die Vermutung eines Interesseneinflusses nahe, der mit einem freien Mandat unvereinbar ist. Hier wird das Kriterium der Verkehrsüblichkeit zugrunde ge- legt. Führt dies zu keinem Ergebnis, so ist der Begriff der Angemessenheit so auszulegen, dass ein Missbrauch unterbunden werden kann. Von einem Missbrauch ist insbesondere dann auszugehen, wenn Leistung und Ge- genleistung offensichtlich außer Verhältnis stehen. Gegenüber dem Bundestagspräsidenten werden mit der Neuregelung die Anzeigepflichten erweitert, insbe- sondere um die betreffend die aus Nebeneinkünften er- zielten Einnahmen. Des Weiteren werden die Angaben in pauschalierter Form veröffentlicht und ein Sanktions- system in Form von Ordnungsgeldern wird eingerichtet. Werden anzeigepflichtige Tätigkeiten oder Einkünfte nicht angezeigt, kann der Präsident ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenent- schädigung festsetzen. Der mit der Veröffentlichung ein- hergehende Eingriff in das Grundrecht auf informa- tionelle Selbstbestimmung der Abgeordneten ist im Interesse der Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats und zur Stärkung des Ansehens des Parlaments gerecht- fertigt. Die Sanktionierung findet allerdings da ihre Grenze, wo sie die freie Mandatsausübung beeinträchti- gen würde. Um welche Beträge handelt es sich nun? Wir haben uns für das so genannte Dreistufenmodell entschieden. Dabei sollen Nebeneinkünfte in drei Einkommensstufen veröffentlicht werden. Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1 000 bis 3 500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7 000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7 000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahrs unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und wird die Einkom- mensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht. Würde man genauere Zahlen nennen, könnte das gerade unter Selbst- ständigen zu Problemen führen, wegen der Wettbe- werbssituation oder zum Beispiel wegen spezieller Ver- schwiegenheitspflichten von Ärzten oder Anwälten. Und was passiert nun mit Zuwendungen oder Vermö- gensvorteilen, die unzulässigerweise von Abgeordneten angenommen wurden? Auch das haben wir geregelt. Solche Zuwendungen oder Vermögensvorteile bzw. ihr Gegenwert sind dem Haushalt des Bundes zuzuführen. Der Präsident macht den Anspruch geltend, soweit der Erhalt der Zuwendung oder des Vermögensvorteils nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Regeln über die Veröffentlichung von Nebenein- künften sind geschaffen worden, um den Bürgerinnen u b a e s D k G ü s a r c d V t V t N b k g d s m f r „ f v A g v e w e d s f T t k l m s P K b V s h a z p a (C (D nd Bürgern hinreichende Informationen darüber zu ge- en, ob und, wenn ja, wie der Abgeordnete den Wähler- uftrag umsetzt. Der Bürger hat damit die Chance, sich inen genauen Überblick zu verschaffen, welchen wirt- chaftlichen Abhängigkeiten der Abgeordnete unterliegt. enn nur wenn man weiß, was einer nebenher verdient, ann man auch sagen, ob er wirklich nur dem eigenen ewissen verantwortlich ist. Mögliche Mutmaßungen ber unzulässige Interessenverknüpfungen oder unzuläs- ige Zuwendungen ohne Gegenleistung können damit usgeräumt werden. Gleichzeitig haben die Transparenz- egelungen auch präventive Wirkung. Klare, verbindli- he und transparente Regeln für die Mitglieder des Bun- estages werden entscheidend dazu beitragen, dass das ertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamen- arische Demokratie wiederhergestellt wird. Die Verhandlungen über die aktuelle Anpassung der erhaltensregeln kamen aufgrund der zögerlichen Hal- ung der Opposition zunächst nur schleppend voran. achdem die Opposition nach nun fünfmonatiger De- atte keinen einzigen konkreten Vorschlag unterbreiten onnte, nehmen wir die Verschärfung der Verhaltensre- eln allein in die Hand. Denn eines ist klar: Wir müssen as Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unbe- techlichkeit und Unabhängigkeit der Politik schnellst- öglich wiedergewinnen und sichern. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Die Koalitions- raktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt, mit dem, veranlasst durch die öffentliche Diskussion um Einzel- älle, die Regeln über die Anzeige und Veröffentlichung on Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten im bgeordnetengesetz sowie die Verhaltensregeln für Mit- lieder des Deutschen Bundestages klarer gefasst und erschärft werden“ sollen. Anfang des Jahres war bereits in Positionspapier der Koalitionsfraktionen vorgelegt orden mit dem Ziel, die bestehenden Regelungen „zu rweitern, um mehr Transparenz zu schaffen“. Die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates ist er einvernehmlichen Bitte der Parlamentarischen Ge- chäftsführer aller Fraktionen vom 24. Februar 2005 ge- olgt und hat sich in insgesamt fünf Sitzungen mit der hematik der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordne- en befasst. Vor jeder inhaltlichen Bewertung des Dis- ussionsgegenstandes will ich die außerordentlich sach- iche und konstruktive Auseinandersetzung würdigen, it der sich alle Mitglieder der Rechtsstellungskommis- ion und die beiden Gutachter, die Verfassungsrechtler rof. Hans Meyer und Prof. Christian Waldhoff, um die lärung eines außergewöhnlich schwierigen Anliegens emüht haben. Den beiden Gutachtern, aber auch der erwaltung des Deutschen Bundestages, die ganz we- entlich behilflich gewesen ist, zur Aufklärung der be- andelten Themen beizutragen, gilt der Dank jedenfalls ller Kommissionsmitglieder, ich denke, auch des gan- en Hauses. Die strenge Orientierung an der Sache und nicht an ublizistischer Wirkung hat es möglich gemacht, die ufgeworfenen Fragen gründlich abzuarbeiten und 17256 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) unterschiedliche Bewertungen mit der gebotenen Diffe- renzierung abzuwägen. Manchmal hätte ich mir gleich- wohl die Öffentlichkeit der Kommissionsberatungen ge- wünscht, um eine verständlicherweise kritische Öffent- lichkeit davon zu überzeugen, wie gründlich sich der Deutsche Bundestag mit den an seine Mitglieder zu Recht gestellten Anforderungen auseinandersetzt – und dass es die Patentlösungen eben nicht gibt, die zu Beginn jeder neuen Debattenrunde immer wieder suggeriert werden. Dies erklärt wohl auch hinreichend, warum sich die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten konkreten Än- derungen in der Art und Reichweite deutlich von den Ankündigungen und Aufforderungen unterscheiden, die sie zum Teil selbst gemacht oder aus Berichterstattungen und Kommentaren der Medien übernommen haben, die sich zeitweise einen fröhlichen Überbietungswettbewerb für „schärfere Regeln“ geliefert haben. Die CDU/CSU- Fraktion hat sich daran nie beteiligt, aber zu jedem Zeit- punkt ihre Bereitschaft zu einer sachgerechten Weiter- entwicklung des Abgeordnetengesetzes sowie der Ver- haltensregeln erklärt, die neben den legitimen Ansprüchen der Öffentlichkeit und insbesondere der Wähler allerdings auch den Besonderheiten eines freien Mandates Rechnung tragen müssen. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr klarge- stellt werden, dass die Wahrnehmung des Amtes im Mit- telpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht, Abge- ordnete außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen dürfen, die Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestagspräsi- denten erweitert werden – insbesondere um die aus Ne- beneinkünften erzielten Einnahmen –, die Angaben in pauschalierter Form veröffentlicht werden und ein Sank- tionssystem in Form von Ordnungsgeldern vorgesehen wird. Darüber kann man in der Tat reden und hoffentlich auch eine gemeinsame Lösung finden. Da die vorgese- henen Regelungen auch nach Auffassung der Koalition „teilweise gravierende Eingriffe in die Rechtsstellung der einzelnen Abgeordneten bedeuten“, ist in den Aus- schussberatungen allerdings sorgfältig zu prüfen, ob und inwieweit sie den beiden genannten Ansprüchen in glei- cher Weise gerecht werden. Selbstverständlich muss sich ein Mitglied des Bun- destages andere Ansprüche auf Offenlegung von berufli- chen und nebenberuflichen Tätigkeiten und damit ver- bundenen Einkünften zumuten lassen als andere Bürgerinnen und Bürger ohne öffentliche Ämter und Mandate. Allerdings verliert ein Mitglied des Deutschen Bundestages mit seiner Wahl nicht seine Grundrechte, auch nicht das der informationellen Selbstbestimmung, für das im Übrigen das Bundesverfassungsgericht ver- gleichsweise präzise Vorgaben für den Gesetzgeber ge- macht hat. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sich aus der Sache, also aus dem Mandat, begründen las- sen. Dazu gehört ganz gewiss die Offenlegung von Tä- tigkeiten, die der Öffentlichkeit einen nachprüfbaren Eindruck vermitteln, ob der jeweilige Abgeordnete zur Wahrnehmung seines Mandats überhaupt in der Lage ist u f m d n l h h d l f n A f m Z d m e A n m p l u „ z g t m w t I g u h k d O m w h – w d u r E n R p A g v 2 n (C (D nd/oder in welchem Umfang er dabei eigene oder remde Interessen wahrnimmt. Die weit verbreitete Ver- utung, mögliche Abhängigkeiten seien an der Höhe er Einkünfte zu erkennen, die sich aus beruflichen oder ebenberuflichen Tätigkeiten ergeben, teile ich persön- ich nicht: Weder muss ein hohes Einkommen hohe Ab- ängigkeit bedeuten, noch schließen niedrige Bezüge ohe Abhängigkeiten aus. Die im Gesetzentwurf der Koalition vorgesehenen rei Stufen für die Angabe von „Nebeneinkünften“ sol- en offensichtlich diesem Problem gerecht werden, ver- ehlen im Ergebnis aber komplett den damit verbunde- en Zweck. Die Stufen sind willkürlich; sie weisen keine bhängigkeiten nach und bedienen im Ergebnis allen- alls die Neugier des Publikums, nicht aber seinen Infor- ationsanspruch. Damit wird eben nicht – wie in der ielsetzung des Gesetzentwurfs ausdrücklich angekün- igt – „dem berechtigten Interesse der Bevölkerung nach ehr Transparenz Rechnung getragen“. Dagegen mag ine ausdrückliche Klarstellung angezeigt sein, dass die usübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit ei- es Mitglieds des Bundestages stehe. Allerdings darf an auch hier keine übertriebenen Erwartungen an die raktischen Folgen einer solchen deklaratorischen Fest- egung haben. Sicher gut gemeint, aber hoch problematisch ist nach nserer Überzeugung die vorgesehene Normierung der Angemessenheit“ einer Gegenleistung als Vorausset- ung der Zulässigkeit für die Annahme von Geld oder eldwerten Leistungen. Mit dieser hochgradig interpre- ationsbedürftigen, kaum justitiablen Formel werden ehr Probleme geschaffen als gelöst. Ohnehin sind Zu- endungen ohne Gegenleistungen, die an einen Bundes- agsabgeordneten in der Erwartung gezahlt werden, die nteressen des Zahlenden zu vertreten, schon nach dem eltenden Abgeordnetengesetz – § 44 a, Abs. 2, Satz 4 – nzulässig. Die Scheinpräzisierung der „Angemessen- eit“ von Zuwendungen hätte im Übrigen und in den onkreten Fällen, die Anlass der jüngsten Überprüfung er geltenden Regeln waren, nicht weitergeholfen. Das freie Mandat ist weder normierbar noch mit dem rdnungsrecht angemessen sanktionierbar. Dies mag an bedauern, muss man aber im Interesse der Wähler ie der Gewählten respektieren. Die vergangenen Fälle aben zugleich bewiesen, dass falsches Verhalten selbst, wenn es nicht rechtswidrig ist, nicht einmal issentlich begangen wird – von den feinen Antennen er medial verstärkten Öffentlichkeit wahrgenommen nd zuverlässig, gelegentlich gnadenlos, dem Scharfge- icht der öffentlichen Diskussion unterzogen wird. Am nde steht häufig die härteste denkbare Sanktion für ei- en Parlamentarier: die Abwahl oder der erzwungene ücktritt. Diese Wirkungsmacht einer funktionierenden arlamentarischen Demokratie könnte auch das schärfste bgeordnetengesetz nicht entfalten, weil seine einfach- esetzliche Regelungskraft an der Grenze elementarer erfassungsrechtlicher Grundsätze endet. Der vorliegende Gesetzentwurf ist bereits die 6. Novelle des Abgeordnetengesetzes und vermutlich icht die letzte. Wir sollten in der Hektik dieser Wochen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17257 (A) ) (B) ) vor einer möglichen Bundestagswahl nicht der Versu- chung nachgeben, auf Kosten des Parlaments und des freien Mandats vermeintlich publikumswirksame, tat- sächlich aber unangemessene und nicht praktikable Re- gelungen zu verabschieden. Wir sollten uns deshalb in Verantwortung auch vor nachfolgenden Parlamentarier- generationen im Gesetzgebungsverfahren um einen trag- fähigen Konsens bemühen. Die Rechtsstellungskommis- sion hat mit ihrer Arbeit und den vorliegenden Gutachten und Protokollen hierzu wichtige Hinweise ge- geben. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Koalition hat ihre Beratungen zügig abgeschlossen und bringt – wie angekündigt – noch vor dem Ablauf dieser Wahlperiode Regelungen auf den Weg, die künftig mehr Transparenz bei den Einkünften von Abgeordneten ge- währleisten. Ziel der Reform ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Verschärfte Anzeige- und Offenlegungspflichten, die alle Einkünfte betreffen, sol- len es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, wirt- schaftliche Einflussnahme auf Abgeordnete besser zu er- kennen und damit wirkungslos zu machen. Gegenwärtig unterscheiden die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, was Beruf, sons- tige Tätigkeiten sowie Einkommen angeht, zwischen Angaben, die nur dem Präsidenten gegenüber zu machen sind, und solchen, die im amtlichen Handbuch und im Internet veröffentlicht werden. Angaben über Einkünfte werden zur Zeit nicht veröffentlicht und sind dem Präsi- denten gegenüber im Falle des Berufs im Sinne der Ver- haltensregeln nicht, im Übrigen bei sonstigen Tätigkei- ten grundsätzlich nur zu machen, wenn insgesamt ein bestimmter Mindestbetrag überschritten wird. Bei Ver- stößen gegen die Pflichten nach den Verhaltensregeln ist bisher nur die Veröffentlichung einer in einem bestimm- ten Verfahren getroffenen Feststellung des Präsidenten vorgesehen, dass ein Mitglied des Bundestages seine Pflichten verletzt hat. Diese Rechtslage wird nunmehr geändert. So wird im Abgeordnetengesetz bzw. in den Verhaltensregeln für Abgeordnete klargestellt, – dass die Wahrnehmung des Amtes im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht (Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber möglich sind), – Abgeordnete außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen dürfen (insoweit unzulässig erhaltene Zuwendungen müssen an den Bund zugeführt werden), – die Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestagsprä- sidenten insofern erweitert werden, als fortan die bis- herige Unterscheidung von mandatsbegleitender Be- rufstätigkeit und Nebentätigkeit aufgehoben wird, – die Angaben in pauschalierter Form stufenweise (1. Stufe, monatliche Einkünfte von 1 000 bis 3 500 Euro; 2. Stufe: Einkünfte bis 7 000 Euro; 3. Stufe: Einkünfte über 7 000 Euro) im amtlichen – d E f d F d k s t a t v a s s n k i h s l s d B w n K M B m h t k d t D u l u s n t u k E (C (D Handbuch und auf den lnternetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden und ein Sanktionssystem in Form von Ordnungsgeldern vorgesehen wird. Konkret: Kommt der Abgeordnete in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht nach, so kann der Bundestagspräsident gegen ihn ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung, also rund 48 000 Euro, verhängen. Die Opposition hat in der Rechtsstellungskommission es Ältestenrates, in der auf Grundlage eines rot-grünen ckpunktepapiers die neuen Regelungen auch mit Ver- assungsrechtlern besprochen worden waren, beharrlich as Vorhaben blockiert. Die Vertreter von CDU/CSU und DP haben während der rund fünfmonatigen Debatte in er Kommission des Ältestenrats keinen einzigen kon- reten Gegenvorschlag eingebracht. Die FDP ist grund- ätzlich nicht zu Veränderungen bereit, die Unionsvertre- er sind lediglich als Fragesteller und Bedenkenträger ufgetreten. Ich kann die Opposition nur davor warnen, die Bera- ungen des Nebentätigkeitsgesetzes im Bundestag zu erschleppen. Im federführenden Geschäftsordnungs- usschuss jedenfalls haben Union und FDP eine Verab- chiedung in der nächsten Sitzungswoche in Frage ge- tellt. Ich hoffe, dass es bei Schwarz-Gelb hier in den ächsten Tagen noch zu einem Meinungsumschwung ommt. Jörg van Essen (FDP): Das Thema, das wir heute n dieser Debatte behandeln, beinhaltet eine Fülle von ochsensiblen rechtlichen und insbesondere verfas- ungsrechtlichen Problemen. Meine kurze Redezeit er- aubt mir daher nur, die wichtigsten Fragen kurz anzu- prechen. Ich habe großes Verständnis für das Interesse er Öffentlichkeit an Transparenz und Kontrolle. Die ürger haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, für elche Tätigkeiten die Abgeordneten neben der Wahr- ehmung ihres Mandats Zeit einsetzen und in welchem onflikt diese Tätigkeiten möglicherweise mit dem andat stehen. Parlamentarier stehen unter besonderer eobachtung durch die Öffentlichkeit und zu Recht üssen besondere Maßstäbe angelegt werden. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits heute Ver- altensregeln gegeben, die einen Großteil dessen enthal- en, was gegenwärtig als angeblich neue Vorschläge dis- utiert wird. Schon zum Ende der 14. Wahlperiode hat er Deutsche Bundestag eine Änderung seiner Verhal- ensregeln vorgenommen. Die Geschäftsordnung des eutschen Bundestages wurde entsprechend novelliert nd so besteht bereits jetzt die Pflicht zur Veröffent- ichung von Beraterverträgen. Anzugeben sind Name nd Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegen- tand der Tätigkeit. Zu veröffentlichen sind darüber hi- aus neben dem Beruf oder dem Mandat ausgeübte Tä- igkeiten, insbesondere gutachterliche, publizistische nd Vortagstätigkeiten. Anzugeben sind Art der Tätig- eit, Name und Anschrift des Auftraggebers, sofern das ntgelt mehr als 3 000 Euro im Monat oder 18 000 Euro 17258 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) im Jahr übersteigt. Zudem besteht eine Veröffentli- chungspflicht bei einer Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft, wenn dem Mitglied des Deutschen Bundestages mehr als 25 Prozent der Stimm- rechte zustehen. Es hat sich bei allen Vorfällen der ver- gangenen Jahre, wo Abgeordnete durch tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten aufgefallen sind, deutlich gezeigt, dass die Verhaltensregeln bereits in ih- rer geltenden Fassung ein breites Spektrum bieten, um diese Fälle angemessen zu erfassen. Kein Fehlverhalten eines Kollegen oder einer Kollegin blieb ohne gravie- rende Konsequenzen für den oder die Abgeordnete. Die Verhandlungen in der Rechtsstellungskommis- sion des Ältestenrates sind durchgehend konstruktiv ge- führt worden. Die große Anzahl an diskutierten Fragen hat deutlich gemacht, wie schwierig es ist, eine Erweite- rung der Verhaltensregeln vorzunehmen, die sich noch im verfassungsrechtlich zulässigen Bereich befindet. In- teressant war zu sehen, dass selbst bei Kollegen von den Koalitionsfraktionen am Ende der Beratungen eher Skepsis und Zweifel blieben hinsichtlich der vormals großspurig vorgetragenen Forderungen. Das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz ist ein hohes und zu respektierendes Gut. Aber es hat keine Grundrechtsqualität. Aus Sicht der FDP lässt der Koali- tionsentwurf viele Rechtsfragen, insbesondere die nach der Zulässigkeit der Grundrechtseingriffe, offen und un- beantwortet. Beispielhaft nenne ich die Grundrechtsbe- troffenheit von Dritten. Von der geplanten Offenlegungs- pflicht sind auch Dritte erfasst, insbesondere wenn sie Ehe- oder Geschäftspartner der Abgeordneten sind. Auch über sie und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten wer- den der Öffentlichkeit Informationen mitgeteilt. Hier kann die Offenlegungspflicht bei dem betroffenen Drit- ten eine Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz auslösen. Es ist für mich unfassbar, wenn von Rot-Grün auf diese massiven verfassungsrechtlichen Einwände le- diglich die Möglichkeit aufgezeigt wird, ein Gesell- schafter könne sich ja von seiner Firma trennen, falls Grundrechte Dritter, beispielsweise eines Geschäftspart- ners, verletzt werden. Meine Frage, ob sich ein Mandats- träger des Deutschen Bundestages bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung von seinem Partner scheiden lassen muss, blieb bei den Beratungen unbeantwortet. Der Gutachter Professor Waldhoff hat in seinem Gutach- ten für die Rechtsstellungskommission sehr deutlich und überzeugend die rechtlichen Grenzen aufgezeigt. Er un- terstützt die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Be- denken der FDP weitgehend. Vergessen wird auch oft, dass der Abgeordnete neben seiner Tätigkeit als Volksvertreter auch Privatperson und Bürger ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Grundrechte auf Eigentums- und Berufsfreiheit sowie für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei Selbstständigen und Freiberuflern würden durch um- fangreichere Offenlegungspflichten, als wir sie gegen- wärtig haben, Wettbewerbsnachteile entstehen. Die Konkurrenten könnten so Einblick in deren unternehme- rische Tätigkeiten bekommen. Auch hier müssen klare Grenzen gezogen werden. g b K h B f r s M n i F K f g t e l u g S z d s N Z Z F A r s v S t u g g E c w m h m D A s (C (D Es ist völlig klar, dass mit den geplanten Neuregelun- en eins auf jeden Fall erreicht wird: Angestellte, Frei- erufler und Gewerbetreibende werden künftig von einer andidatur zum Deutschen Bundestag eher absehen. Sie aben nicht die Sicherheit der in übergroßer Zahl im undestag vertretenen Beamten und Gewerkschafts- unktionäre, jederzeit in den Beruf zurückzukehren. Ge- ade für sie ist es deshalb außerordentlich wichtig, dass ie als Abgeordnete auch während der Ausübung des andats ihre Berufsausübung beibehalten können, um ach dem Ausscheiden aus dem Mandat ohne Problem n ihren alten Beruf zurückkehren zu können. Meine raktion hat einen hohen Anteil von Kolleginnen und ollegen aus solchen Berufen. Selbstverständlich ist die FDP-Bundestagsfraktion of- en für wirkliche Verbesserungen. Es spricht nichts dagegen, eine Vorschrift in das Ab- eordnetengesetz aufzunehmen, wonach die Mandatstä- igkeit im Mittelpunkt des Abgeordneten steht. Dies ist ine Selbstverständlichkeit. Vernünftigen Sanktionsrege- ungen wird sich die FDP auch nicht verschließen. Auf nser Drängen ist von der Koalition eine Verjährungsre- el aufgenommen worden. Dass diese rechtsstaatliche elbstverständlichkeit zunächst nicht berücksichtigt war, eigt, wie oberflächlich die Koalition mit den Rechten er Kolleginnen und Kollegen umgeht. Zu all diesen Fragen ist die FDP nach wie vor ge- prächsbereit. Für die FDP bleibt aber eines klar: Eine euregelung darf Grundrechte nicht verletzen und die ahl der im Bundestag ohnehin schon in viel zu geriner ahl vertretenen Mittelständler, Selbstständigen und reiberufler nicht noch weiter beeinträchtigen. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (Tagesordnungspunkt 28) Joachim Stünker (SPD): Das geltende Recht der fo- ensischen DNA-Analyse – §§ 81e bis 81g StPO – hat ich bewährt und als effektives Mittel für die Aufklärung on Straftaten erwiesen. Die Ermittlungserfolge der trafverfolgungsorgane in den zurückliegenden Mona- en und Jahren zeigen dieses mit Nachdruck. Gleichwohl nd zum Teil gerade deshalb besteht Änderungs- und Er- änzungsbedarf. Diesem kommen wir mit dem vorlie- enden Gesetzentwurf nach. Die Frau Ministerin hat die inzelheiten des Änderungspaketes erläutert, ich brau- he diese deshalb nicht zu wiederholen. Wichtig ist, dass ir mit diesem Gesetzentwurf aber auch ganz deutlich achen und entgegenstehenden Bestrebungen widerste- en, dass nämlich die DNA-Analyse nicht mit dem bio- etrischen Fingerabdruck gleichgestellt werden darf. as informationelle Selbstbestimmungsrecht gemäß rt. 2 Grundgesetz verbietet dieses nach der verfas- ungsgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17259 (A) ) (B) ) Diese Legislaturperiode geht in diesen Tagen ganz of- fensichtlich ihrem Ende entgegen. Ich will aus diesem Anlass keine rechtspolitische Bilanz ziehen, einen Hin- weis möchte ich aber noch einmal mit Nachdruck zu Protokoll geben. Die drei Jahre dieser Legislaturperiode sind in der Rechtspolitik geprägt gewesen von immer neuen Forderungen nach neuen Gesetzen, nach der Ver- schärfung von Gesetzen durch die CDU/CSU-Fraktion, die dabei von bestimmten Medien exzessiv unterstützt worden ist. Dabei hat sich herauskristallisiert: in unse- rem Land wird zunehmend unzutreffend über Kriminali- tät informiert. Dazu einige Beispiele: Nach den Daten der Polizei ist der vollendete Mord zwischen 1993 und 2004 von 666 pro Jahr um fast die Hälfte auf 352 Fälle zurückgegangen, der Autodiebstahl hat fast um drei Viertel abgenommen, zum Wohnungseinbruch verzeich- nen wir eine Abnahme um 45 Prozent und zum Bank- raub um 40 Prozent. Aber die Opposition profiliert sich immer wieder damit, die wenigen schlechten Nachrich- ten groß herauszustellen, die man eben auch aus der po- lizeilichen Kriminalstatistik ablesen kann. Zwei Konsequenzen dieses systematischen Ausblen- dens guter Nachrichten sind kürzlich durch eine Reprä- sentativbefragung deutlich geworden. Da die Medien sich in ihrer Berichterstattung über Kriminalität weitge- hend an dem orientieren, was ihnen von Politik und Poli- zeigewerkschaften vorgegeben wird, glaubt die Bevölke- rung im Hinblick auf alle oben genannten Straftaten, es habe insoweit in den letzten zehn Jahren einen starken Anstieg der Zahlen gegeben. Die große Mehrheit setzt derartige Ängste in die Forderung nach einer deutlich verschärften Strafpraxis um. Da kann es doch nicht über- raschen, dass die Politik das Strafrecht seit 1992 zu 40 Straftatbeständen deutlich verschärft hat, nach meiner Überzeugung ein Weg in die falsche Richtung. So ist dann weiter festzustellen, dass trotz der insgesamt güns- tigeren Kriminalitätsentwicklung die Zahl der Strafge- fangenen seit 1992 um mehr als 40 Prozent zugenom- men hat. Als Folge davon sind im Unterhalt des Strafvollzuges Mehrkosten in Höhe von über 5 Milliar- den Euro entstanden. Hinzu kommen 1,4 Milliarden Euro für 12 000 zusätzliche Gefängniszellen. Die Politik ver- hält sich damit zunehmend so, als läge die Zukunft unse- res Landes im Ausbau der Gefängnisse. Dabei wissen wir doch alle, dass die Prioritäten bei der Frühförderung von Kindern liegen müssen, beim Ausbau von Schulen zu Ganztagsschulen und in der Stärkung der Universitä- ten. Zukunftsinvestition Jugend muss zur zentralen Leit- linie der Politik werden. Ich gebe daher meiner Hoffnung und Erwartung Aus- druck, dass es bei diesem populistischen Kurs, das Straf- recht laufend verschärfen zu wollen, in der nächsten Le- gislaturperiode eine Umkehr geben wird. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Wir beraten in der ersten Lesung die Einführung der DNA-Analyse, wie sie die CDU/CSU seit Jahren gefordert hat. Dazu gilt es gleich zu Beginn festzustellen, dass die vorgeschlagene Regelung der Bundesregierung aus unserer Sicht nicht ausreichend ist; gleichwohl werden wir nicht diejenigen sein, die dieses Gesetz verhindern wollen, weil wir uns u j f v K f d n g D v t z f a d K s I k d E d e g a B f i t R w G s g d w w s l l K t S D s b t t m a (C (D m der wirksamen Verbrechensbekämpfung willen zum etzigen Zeitpunkt auch mit der zweitbesten Lösung zu- rieden geben wollen. Die Bundesregierung tut aus unserer Sicht nach wie or nicht genug, um Sexualstraftäter, die organisierte riminalität, Terroristen und andere Straftäter zu über- ühren und zu bestrafen. Zu diesem Zweck müsste sie iesen genetischen Fingerabdruck mit anderen erken- ungsdienstlichen Maßnahmen wie dem normalen Fin- erabdruck oder Fotos des Beschuldigten gleichstellen. ass die Bundesregierung dies nicht tut, gibt Zeugnis on einem tief verwurzelten und unangemessenen Miss- rauen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und Polizei. Die CDU/CSU fordert seit langem, die DNA-Analyse ur Identifikation möglicher Straftäter einzusetzen. Dies ordern übrigens auch der Bundesinnenminister und fast lle Länderinnenminister. Alle weiteren Möglichkeiten er DNA-Analyse zur Erforschung von Erbanlagen, rankheiten usw. sollen ausdrücklich davon ausge- chlossen sein. Es geht nur und ausschließlich um die dentifikation. Daher ist der genetische Fingerabdruck ein intensiverer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als er normale Fingerabdruck oder Fotos. Der genetische Fingerabdruck tangiert die Rechte des inzelnen nicht stärker als der herkömmliche Fingerab- ruck. Warum ist man nicht konsequent und setzt dies in iner klaren gesetzlichen Regelung um? Die Bundesre- ierung hat stattdessen eine Regelung beschlossen, die lte Fehler durch neue ersetzt. Offensichtlich ist sich die undesregierung nicht einig, ob sie die DNA-Analyse ördern oder verdammen soll, denn auch der Bundes- nnenminister hat in dieser Frage unsere Position vertre- en. Der Richtervorbehalt soll nach der vorgeschlagenen egelung jetzt im Wesentlichen nur für die Fallgruppe egfallen, bei denen er erst vor drei Jahren von Rot- rün gegen alle Vernunft eingeführt wurde: Die Unter- uchung anonymer Tatortspuren, bei der auch der enga- ierteste Richter bisher nicht wissen konnte, wessen In- ividualrechte er eigentlich schützen sollte, darf nun ieder von Staatsanwaltschaft oder Polizei angeordnet erden. Dafür werden den Richtern bei Massentests neue Rät- el beschert. Obwohl diese Tests ohnehin nur auf freiwil- iger Basis durchgeführt werden, sollen sie nun zusätz- ich durch einen Richter abzusegnen sein. Welche riterien er hier anwenden soll, ist unerfindlich. Auch die Normen, die das Speichern von DNA-Iden- ifizierungsmustern für die Aufklärung zukünftiger traftaten gestatten, bleiben halbherzig und kompliziert. ies soll nur nach ganz bestimmten Delikten erlaubt ein, die aber im Gesetz nach wie vor nicht klar genug eschrieben werden: Neben einzelne erhebliche Strafta- en treten nun auch wiederholte nicht erhebliche Strafta- en. Was das in der Praxis genau bedeuten soll, weiß nie- and. Der heute beratene Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass uch das Vorliegen minderschwerer Straftaten statt einer 17260 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) erheblichen Straftat für die Anordnung der DNA-Ana- lyse genügen soll. Diese Beurteilung dürfte mithilfe der geplanten richterlichen Prognoseentscheidung prozes- sual fragwürdig und realitätsfremd sein. Die dazu durch das Gericht vorzunehmende Gesamtschau muss eine Gleichwertigkeit der Straftaten zum Ergebnis haben; zu- dem muss der beurteilende Richter mit weiteren schwe- ren Taten rechnen. Diese Anforderungen sind kaum ein- zuhalten bzw. dürften dann instanzgerichtlich einer Überprüfung kaum standhalten. Klar und konsequent wäre es, jedes Delikt genügen zu lassen, das weitere Delikte befürchten lässt. Dass es nicht darum geht, jeden Ladendieb zu erfassen, versteht sich ohnehin von selbst. Fahrlässiges Blockieren wichtiger Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, um dann in letzter Minute doch noch eine unzureichende Lösung durchzuziehen, ist Regierungsmethode von Rot-Grün in ihrem Endsta- dium. Vorausschauende Rechtspolitik und an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung orientierte Ver- brechensbekämpfung sieht aber anders aus. In der Rechtspolitik und der Verbrechensbekämpfung reicht es nicht, erst drei Schritte zurück und dann zwei Schritte vor zu gehen. Wir werden daher dieses Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten, um den Spatz in der Hand für die Verbrechensbekämpfung festzuhalten, aber vom Herbst an eine konsistente und überzeugende Rechtspolitik an- stelle von Rot-Grün ins Werk setzen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die DNA-Analyse hat sich als ein effektives und modernes Mittel zur Aufklärung von Straftaten bewährt. Wir Grü- nen befürworten die Anwendung der DNA-Analyse, so- fern dieser Einsatz in rechtsstaatlichen Bahnen verläuft. Die Entnahme von Körperzellen, deren molekulargene- tische Untersuchung und gegebenenfalls die Speiche- rung des ermittelten DNA-Musters bedeuten einen tiefen Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Deshalb muss die DNA-Analyse besonderen Anforderungen unterworfen bleiben. Eine Gleichsetzung dieses so genannten geneti- schen Fingerabdrucks mit dem konventionellen Finger- abdruck, der keinen vergleichbar sensiblen Grundrechts- eingriff darstellt, wäre nach meiner Überzeugung verfassungswidrig. Entsprechende Vorstöße der Union in diese Richtung lehne ich daher auch vehement ab. Unser Gesetzentwurf erweitert die Anwendungsmög- lichkeiten der DNA-Analyse, wahrt jedoch die rechts- staatlichen Begrenzungen. Am Richtervorbehalt werden wir nicht rütteln. Nur die richterliche Entscheidung vorab gewährleistet einen effektiven und nachvollzieh- baren Grundrechtsschutz für die Betroffenen. Nur in zwei Ausnahmefällen sehen wir von der Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung ab: Erstens. Bei so genannten anonymen Spuren, wenn also das DNA-Material nicht bei einem Menschen ent- nommen, sondern an einem Tatopfer oder Tatort vorge- funden wird und keinem konkreten Beschuldigten zuge- ordnet werden kann. Hier läuft die richterliche Kontrolle i d l a d f e b h G k g i f s g t B h h l a a s a B s i e f J s s k k b A d e b s n d s a M f n J f m d W t M (C (D ns Leere, da noch keine auf einen konkreten Beschul- igten abzielende Prognose möglich ist. Selbstverständ- ich bleiben die Ermittlungsbehörden in solchen Fällen n den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden. Zweitens. Bei schriftlicher Einwilligung einer über ie Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters in- ormierten Person kann eine richterliche Entscheidung ntfallen. Hier werden die Ermittlungsbehörden gerade ei inhaftierten Personen besonderen Wert auf eine in- altlich vollständige Belehrung legen müssen, um dem esetz Genüge zu tun. Es versteht sich von selbst, dass einerlei Druck, auch nicht durch Versprechen von Ver- ünstigungen, auf die Person ausgeübt werden darf, die hre Einwilligung erklären soll. Die Gewinnung und Speicherung der DNA-Identi- izierungsmuster zur Aufklärung zukünftiger Straftaten teht aus gutem Grund unter der Bedingung, dass Ge- enstand sowohl bei der Anlass- also auch der Prognose- at eine erhebliche Straftat ist. Diese Grenze hat das undesverfassungsgericht mit überzeugender und auch eute noch geltender Begründung gezogen. Auch des- alb erübrigen sich alle Forderungen nach Gleichstel- ung des genetischen mit dem herkömmlichen Finger- bdruck wegen des von allen staatlichen Behörden zu chtenden Grundrechtsschutzes. Von der Erheblichkeits- chwelle dürfen wir grundsätzlich nicht abrücken; wohl ber können wir sie modifizieren. Das haben wir getan. ei Mehrfachtätern kann sich aus der notwendigen Ge- amtbetrachtung aller Straftaten ergeben, dass diese in hrem Gesamtunrechtsgehalt einer einzigen Straftat von rheblicher Bedeutung gleichstehen. Das wird bei mehr- achem Ladendiebstahl sicherlich auszuschließen sein. edoch können zum Beispiel Körperverletzungen, wenn ie sich häufen, eine solche Bewertung rechtfertigen. Diese Grenze verteidigen wir auch gegen die polemi- chen Anfeindungen der FDP, die auch in dieser Frage eine klare Position zu haben scheint. Vollmundig ver- ündet sie in ihrem Parteitagsbeschluss „weiterhin nur ei Straftaten von erheblicher Bedeutung“ die DNA- nalyse zu befürworten. Die Realität sieht aber ganz an- ers aus: Im Rechtsausschuss dürfen wir einen Gesetz- ntwurf des FDP-Justizministers Baden-Württembergs ehandeln, der auch „nicht erhebliche Straftaten mit exuellem Hintergrund“ in den Anlasstatenkatalog auf- ehmen möchte. Aus der Gesetzesbegründung wird eutlich, wohin die FDP bei der DNA-Speicherung tat- ächlich möchte: Sie möchte Beleidigungen und Droh- nrufe erfassen. Zuletzt hat Herr Goll, FDP, übrigens im ärz dieses Jahres im Rechtsausschuss des Bundesrates ür die Ausweitung der Anlasstaten auf „Straftaten von icht unerheblicher Bedeutung“ gestimmt. Auch FDP- ustizminister Mertin, Rheinland-Pfalz, regt an, zu prü- en, ob die DNA mit erkennungsdienstlichen Maßnah- en gleichgestellt werden kann; nachlesbar im Protokoll er Justizministerkonferenz vom Juni 2004. Dies illustriert: Bürgerrechte sind für die FDP neue ahlkampflyrik. Ihre Politiker in Regierungsverantwor- ung marschieren in die entgegengesetzte Richtung. Zugleich werden wir eine gesetzliche Grundlage für assengentests schaffen. Auch hier gilt, da potenziell Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17261 (A) ) (B) ) ein sehr großer Personenkreis betroffen werden kann, der Richtervorbehalt. Nur wenn ein Richter die engen Voraussetzungen bejaht, können Personen zum Massen- gentest gebeten werden. Die Teilnahme darf ausschließ- lich auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Gesetzesbegrün- dung stellt klar, dass die Weigerung allein nicht dazu dienen darf, einen Tatverdacht zu begründen. Und noch eine Änderung, eine Verbesserung des gel- tenden Rechts, enthält unser Gesetzentwurf: Wird im konkreten Ermittlungsverfahren eine DNA-Analyse ge- macht und soll diese später in der DNA-Datei gespei- chert werden, so muss der Betroffene hierüber künftig benachrichtigt werden. Dies ermöglicht ihm, gegen die Umwidmung Rechtsschutz zu suchen. Die bisherige „Heimlichkeit“ in diesen Fällen wird damit endlich be- endet. Unser Gesetzesvorschlag hält die Balance zwischen unverzichtbaren rechtsstaatlichen Anforderungen und notwendigen Anpassungen der DNA-Regelungen an die Realität. DNA-Analysen gehören, so wie wir sie mit un- serem Gesetz ausgestalten, zum Handwerkszeug der Er- mittlungsbehörden. Nicht zuletzt sind sie auch ein Mit- tel, mit dem Unschuldige von ungerechten Vorwürfen entlastet werden können. Gisela Piltz (FDP): Für die Bürgerrechte in diesem Land wäre es ein schwarzer Tag, wenn das von Rot- Grün vorgelegte Gesetz in Kraft tritt. Das Gesetz trägt die Handschrift einer Politik, die in der Abwägung zwi- schen Bürgerrechten und vermeintlicher Steigerung der Sicherheit immer diejenige Maßnahme wählen wird, die zulasten der Bürgerrechte geht. Deshalb wird sich die FDP-Bundestagsfraktion freuen, wenn dieser Gesetzentwurf in der jetzigen Legis- laturperiode kein Gesetz mehr wird. Das, was Sie hier vorgelegt haben, geht weit über das zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung Notwendige hinaus. Es gibt ja durchaus gute Ansätze in diesem Gesetz: So werden die DNA-Reihenuntersuchungen endlich auf eine rechtliche Grundlage gestellt, wie die FDP-Fraktion es längst gefordert hat. Die Aufhebung des Richtervor- behalts bei anonymen Genspuren ist ebenfalls richtig. Ich stimme Ihnen zu: Es ist nicht einzusehen, warum ein fremdes Kaugummi am Tatort nicht untersucht werden darf. Dann allerdings schießen Sie in den anderen Punkten wieder weit über das Ziel hinaus, vermutlich angetrieben von Ihrem Innenminister, Herrn Schily. Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich möchte ganz klar festhalten: Die DNA-Analyse ist ein wirksames Instrument zur Verbre- chensaufklärung und sie ist bei der Strafverfolgung nicht mehr wegzudenken. Aber: Sie ist auch die schärfste Waffe der Polizei; sie greift tief in das Recht auf infor- mationelle Selbstbestimmung ein, das ja den Kern- bereich der Intimsphäre besonders schützt. Vor diesem Hintergrund müssen wir den Einsatz dieser Technik, ihre Vorteile und Möglichkeiten, beurteilen und gründlich abwägen. R d B m s n t w t t d i V d is g d W z w D o s a „ r R f s ß S P v s z b w d D W r d E n h D G (C (D Maßgebliches Kriterium ist für uns Liberale die echtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach arf die DNA-Analyse bei Taten von nicht erheblicher edeutung nur dort angewandt werden, wo erwiesener- aßen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren chweren Straftaten zu rechnen ist. Die Genanalyse darf icht zu einer Routinemaßnahme bei Bagatellkriminali- ät ausgeweitet werden. Genau da liegt aber das Problem mit ihrem Gesetzent- urf. Sie führen die DNA-Analyse bei Wiederholungs- ätern ein, unabhängig von der Erheblichkeit der Strafta- en und möglicher Folgedelikte. So werden sich emnächst wohl auch Ladendiebe und Graffitisprayer in hrer DNA-Datenbank wiederfinden. Diese massenhafte Datensammlung steht nicht im erhältnis zum Zweck. Soll sich die Polizei durch Hun- erte von Datensätzen wühlen müssen, obwohl doch klar t, dass die in der Datei vermerkten Personen zumeist ar nicht als Täter infrage kommen, weil sie einfach nur reimal beim Klauen erwischt wurden? Die scharfe affe der DNA-Analyse kann auch stumpf werden, und war bei einer bedenkenlosen und automatisierten An- endung. Auch kann ich Ihrer Forderung, die Anordnung der NA-Analyse bei Gefahr im Verzug durch die Polizei der Staatsanwaltschaft durchführen zu lassen, nicht zu- timmen. Es ist doch klar – das hat ja auch die Praxis in nderen Bereichen gezeigt –: Bei der Beurteilung von Gefahr im Verzug“ gibt es einen großen Spielraum, der egelmäßig genutzt wird. Es verführt doch geradezu, den ichter vor einer solchen Anordnung gar nicht mehr zu ragen, sondern allein die Exekutive entscheiden zu las- en. Dann wird die DNA-Analyse für die Polizei zur blo- en Routinemaßnahme. Das Recht auf informationelle elbstbestimmung wird weiter ausgehöhlt. Eine solche raxis und auch schon das zugrunde liegende Gesetz erstoßen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfas- ungsgerichts. Die Menschen in unserem Land werden immer mehr um Objekt staatlichen Handelns. Ich frage Sie, wo blei- en die Rechte der Bürger? Auch der Verlust des Richtervorbehalts bei der frei- illigen DNA-Analyse birgt massive Gefahren. Ein Ver- ächtiger, der sich in einer Verhörsituation weigert, die NA-Analyse durchführen zu lassen, bringt sich mit der eigerung doch gleich in eine ungünstige Situation. Dass die Ermittlungsbehörden auf mehr Eingriffs- echte pochen, liegt in der Natur der Sache. Doch es be- eutet bei jedem einzelnen Eingriff einen erheblichen inschnitt in die Rechte der Bürger. Wir Liberale werden einem blinden Aktionismus icht nachgeben, weil solche Maßnahmen immer ver- ältnismäßig bleiben müssen. Die Ausweitung der NA-Analyse, wie sie Rot-Grün in dem vorgelegten esetzentwurf vorschlägt, ist unverhältnismäßig. 17262 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 (A) ) (B) ) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Am 12. Mai habe ich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vorge- legt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, schon heute, nur fünf Wochen später parallel einen entspre- chenden Regierungs- und Fraktionsentwurf präsentieren zu können. Ich freue mich auch deshalb, weil die bisherigen Re- aktionen aus der Praxis – und zwar vor allem aus der po- lizeilichen Praxis – den Gesetzentwurf ganz überwie- gend positiv bewerten. Deshalb wundere ich mich über die bisherigen Reaktionen aus Unionskreisen. Deren Vertreter haben sich offenbar dazu entschlossen, die Po- lizei rechts zu überholen, und beharren auf altbekannten Forderungen, für die sie selbst im unionsdominierten Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben. Demgegenüber präsentiert die Koalition mit dem vor- liegenden Entwurf ein in sich stimmiges und schlüssiges Gesamtkonzept für eine Novellierung der forensischen DNA-Analyse. Ziel unseres Entwurfs ist es, in der Praxis aufgetre- tene Rechtsunsicherheiten durch klare und übersichtli- che gesetzliche Regelungen abzubauen, ein sachlich ab- gestuftes System der Richtervorbehalte zu schaffen und die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren zu erweitern. Dement- sprechend sehen wir folgende Änderungen vor: Erstens. Der Richtervorbehalt für die molekulargene- tische Untersuchung von Spuren wird gestrichen. Es wird ferner im Gesetz klargestellt, dass bei Einwilligung der betroffenen Person in eine DNA-Analyse keine ge- richtliche Entscheidung erforderlich ist. Gerade diese Frage war in der Rechtsprechung bislang unterschiedlich beantwortet worden. Zweitens. Daneben schaffen wir erstmals eine aus- drückliche gesetzliche Regelung zur Durchführung von Reihengentests auf der Basis einer freiwilligen Mitwir- kung der betroffenen Personen nach einer vorherigen richterlichen Anordnung. Auch hier waren in der Praxis Unsicherheiten aufgetreten und Zweifel hinsichtlich der Rechtsgrundlage laut geworden. Drittens. Die Voraussetzungen für eine DNA-Analyse zu Zwecken künftiger Strafverfolgung erweitern wir so, dass die Maßnahme auch bei Beschuldigten zulässig wird, die wiederholt Straftaten – auch von jeweils nicht erheblicher Bedeutung – begangen haben oder diese vo- raussichtlich begehen werden. Einerseits bleibt damit der „einfache“ Ladendieb und Schwarzfahrer bei der Speicherung außen vor. Andererseits tragen wir krimino- logischen Erkenntnissen Rechnung, die uns sagen, dass in massiver Weise vorgehende Sexualstraftäter oftmals ihre kriminelle Karriere mit einem Spaziergang quer durch das Strafgesetzbuch begonnen haben. Insoweit gleichen wir das Recht der DNA-Analyse an die Praxis der erkennungsdienstlichen Behandlung an. Denn beim Ladendieb oder Schwarzfahrer wird regelmäßig auch kein Fingerabdruck genommen. Viertens. Und schließlich zu den so genannten Um- widmungsfällen, bei denen im Rahmen eines laufenden E D I g c d l s d w z d D t s m n u z l s g s s A o A 2 f s m d n (C (D rmittlungsverfahrens zur Aufklärung einer Straftat eine NA-Analyse durchgeführt wird, das erhobene DNA- dentifizierungsmuster nunmehr aber für Zwecke künfti- er Strafverfolgung in der DNA-Analysedatei gespei- hert werden soll. Hier sehen wir eine Benachrichtigung es Betroffenen über die Speicherung sowie seine Be- ehrung über die Möglichkeit vor, gerichtlichen Rechts- chutz zu erlangen. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es angesichts er voraussichtlichen Neuwahlen nicht einfach sein ird, die parlamentarischen Beratungen noch rechtzeitig um Abschluss zu bringen. Ich habe mich gleichwohl afür entschieden, den Gesetzentwurf einzubringen. enn ich glaube, dass sämtliche Sachargumente ausge- auscht sind und auch im Hinblick auf die vor dem Ab- chluss stehenden Beratungen der Konferenz der Justiz- inisterinnen und Justizminister ein weiteres Zuwarten icht sachdienlich sein kann. Und all denjenigen in der Union, die vom Wahlsieg nd von einer Koalition mit der FDP träumen, darf ich um Abschluss eines sagen: Die FDP hat sich hier bis- ang sehr zurückhaltend gezeigt. Da werden Sie es chwer haben, zu einem auch nur ansatzweise vernünfti- en Ergebnis zu kommen. Der von uns vorgelegte Ge- etzentwurf bietet demgegenüber die Chance, dem Ab- chluss der Sachdiskussion die richtige politische ntwort folgen zu lassen. Auf absehbare Zeit ist er so der so das Maximum des Machbaren. Lassen Sie uns diese Chance nutzen! nlage 11 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 13. Juni 005 mitgeteilt, dass sie den Antrag Weichenstellungen ür ein deutsch-russisches Jugendwerk auf Druck- ache 15/1240 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 – Drucksachen 15/5198, 15/5288 Nr. 1.1 – Innenausschuss – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt: Biometrische Identifikationssys- teme – Sachstandsbericht – Drucksache 14/10005 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 17263 (A) (C) (B) ) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/5297 Nr. 1.1 Drucksache 15/5297 Nr. 1.2 Drucksache 15/5297 Nr. 2.9 Drucksache 15/5297 Nr. 2.29 Finanzausschuss Drucksache 15/5297 Nr. 2.5 Drucksache 15/5297 Nr. 2.17 Drucksache 15/5297 Nr. 2.22 Drucksache 15/5297 Nr. 2.36 Drucksache 15/5396 Nr. 1.4 Drucksache 15/5396 Nr. 1.8 Drucksache 15/5396 Nr. 2.5 Drucksache 15/5 513 Nr. 2.6 Drucksache 15/5513 Nr. 2.9 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/5172 Nr. 1.2 Drucksache 15/5513 Nr. 2.4 Drucksache 15/5513 Nr. 2.11 Drucksache 15/5513 Nr. 2.17 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/5297 Nr. 2.4 Drucksache 15/5297 Nr. 2.6 Drucksache 15/5297 Nr. 2.7 Drucksache 15/5297 Nr. 2.14 Drucksache 15/5297 Nr. 2.15 Drucksache 15/5297 Nr. 2.16 Drucksache 15/5297 Nr. 2.27 Drucksache 15/5297 Nr. 2.28 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/5080 Nr. 1.2 Drucksache 15/5080 Nr. 2.18 Drucksache 15/5513 Nr. 2.18 Drucksache 15/5513 Nr. 2.23 Drucksache 15/5513 Nr. 2.28 Haushaltsausschuss Drucksache 15/5172 Nr. 1.5 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/5396 Nr. 1.7 Drucksache 15/5396 Nr. 1.10 Drucksache 15/5396 Nr. 1.12 Drucksache 15/5396 Nr. 1.16 Drucksache 15/5396 Nr. 2.9 Drucksache 15/5396 Nr. 2.10 Drucksache 15/5396 Nr. 2.11 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/5396 Nr. 1.1 Drucksache 15/5396 Nr. 1.2 Drucksache 15/5396 Nr. 2.2 (D Drucksache 15/5513 Nr. 2.5 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 15/5297 Nr. 1.4 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/5297 Nr. 2.10 Drucksache 15/5297 Nr. 2.30 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/4705 Nr. 2.1 Drucksache 15/5396 Nr. 1.5 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/5297 Nr. 2.2 182. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Thea Dückert


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsi-

      dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter
      Herr Laumann, Sie haben zum Schluss sehr harte Worte
      gefunden. Ich hätte mir gewünscht, dass bei diesen letz-
      ten Worten ein wenig mehr Ihres Demokratieverständ-
      nisses zum Ausdruck gekommen wäre;


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


      i
      m
      s
      I
      e
      w
      l
      i

      v
      n
      f
      e
      t
      f
      l
      m

      k
      s
      s
      g
      d
      i
      d
      h

      Z
      f

      n
      E
      D
      v
      w

      s
      b
      a
      i
      e
      d
      b
      d

      a
      b
      w
      D
      w
      h
      w

      (C (D ch weiß nämlich, dass Sie es durchaus haben. Trotzdem öchte ich mich persönlich recht herzlich für die Zuammenarbeit an vielen Stellen bedanken. Ich wünsche hnen persönlich einen guten Weg. Sie haben hier noch inmal ein gutes Beispiel dafür gegeben, warum es ichtig ist, dass wir viel Kraft darauf verwenden, die Poitik, die Sie hier vertreten, ganz stark zu bekämpfen und hr etwas entgegenzusetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


      Es trifft zu, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Land
      iel zu hoch ist. Es trifft zu, dass deswegen viele unserer
      otwendigen Reformen noch nicht wirken. Wo wegen
      ehlender Wirtschaftsdynamik keine Arbeitsplätze
      ntstehen, kann auch nicht vermittelt werden. Aber es
      rifft ebenso zu, dass viele Teile unserer Arbeitsmarktre-
      ormen gerade vor dem Hintergrund der hohen Arbeits-
      osigkeit ihre Wirkung entfalten und fortgeführt werden
      üssen, damit sie es auch weiterhin tun können.
      Ich nenne ein Beispiel für das, was die Union be-

      ämpft. Die Existenzgründungshilfen haben vielen Men-
      chen aus der Arbeitslosigkeit geholfen, haben sie unter-
      tützt, den Mut zu finden, aus der Arbeitslosigkeit zu
      ehen und selbstständig zu werden. 278 000 Menschen,
      ie diese Hilfe bekommen haben, sind nach einem Jahr
      mmer noch nicht wieder arbeitslos. Die Union will
      iese Hilfen streichen. Wir wollen mit dem, was wir
      eute vorlegen, genau diese Hilfestellung verlängern.
      Unsere Gesetzgebung wirkt zum Beispiel auch beim

      urückdrängen der Schwarzarbeit. Das ist ein großer Er-
      olg in diesen Zeiten.


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


      Aber die Arbeitslosigkeit ist – ich sagte es schon –
      ach wie vor zu hoch. Wir können das nicht akzeptieren.
      s ist eine sehr schwierige Situation gerade für Ältere.
      arum schlagen wir in dem Gesetzentwurf, der heute
      orliegt, einiges dazu vor. Ich will es lediglich kurz er-
      ähnen, weil ich nur wenig Zeit habe.
      Ein Beispiel ist die Entgeltsicherung. Viele Men-

      chen kennen sie gar nicht. Es ist so, dass Langzeitar-
      eitslose über 50 Jahre, die wieder einen Job finden,
      ber weniger verdienen als früher, eine Aufstockung auf
      hr altes Gehalt bekommen können. Das ist eine echte,
      ine würdevolle und eine richtige Hilfestellung, damit
      iese Menschen den Mut entwickeln, wieder in den Ar-
      eitsmarkt hineinzugehen. Wir wollen die Geltungs-
      auer dieser Regelung verlängern.


      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


      Wenn ältere Menschen eingestellt werden, führt das
      uch auf Unternehmensseite zu geringeren Abgaben
      zw. Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Das heißt,
      ir haben auch den Unternehmen einen Anreiz gegeben.
      as ist wichtig, weil sie ja ältere Arbeitnehmer immer
      ieder frühzeitig ausgrenzen, was wir für unakzeptabel
      alten. Eine entsprechende Regelung ist also in dem,
      as wir heute vorgelegt haben, vorgesehen.






      (A) )



      (B) )


      Dr. Thea Dückert

      Weil sich in dieser Gesellschaft ständig die Qualifika-

      tionsanforderungen ändern, ist ein weiterer Punkt wich-
      tig, den wir heute hier zur Abstimmung stellen: Es geht
      darum, dass betriebliche Weiterbildung für ältere Ar-
      beitnehmer ab 45 Jahren gefördert wird. Betrieben bis zu
      200 Beschäftigten werden Hilfen für Weiterqualifizie-
      rung dieser Arbeitnehmer gegeben. Ich glaube, auch das
      ist wichtig.

      Man muss hier noch einmal deutlich sagen, dass wir
      ein großes Paket an Hilfestellungen haben. Das wird in
      der Öffentlichkeit leider häufig nicht transportiert, weil
      der Fokus auf andere Streits gelenkt wird. Dazu komme
      ich gleich.

      So wird heute auch die Verlängerung der Übergangs-
      frist für die Veränderung der Bezugsdauer des Arbeits-
      losengeldes vorgeschlagen. Wir haben ja vor – das ist
      Gesetz –, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu
      verändern und an bestimmten Stellen auch zu reduzie-
      ren. Wir wollen nämlich dieser unseligen Frühverren-
      tungspraxis, die seit Ende der 80er-Jahre in Deutschland
      aufgebaut worden ist und den älteren Arbeitnehmern
      nicht wohl tut, keinen Vorschub leisten. Sie ist nämlich
      insofern problematisch, als sie dazu geführt hat, dass
      viele Betriebe in Deutschland keine Beschäftigten mehr
      haben, die älter als 50 Jahre sind, indem Ältere einfach
      aufs Altenteil geschoben werden, ob sie es wollen oder
      nicht.


      (Dirk Niebel [FDP]: Dann ist das jetzt die falsche Maßnahme!)


      Das, meine Damen und Herren, ist eine falsche Politik.

      (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dirk Niebel [FDP]: Richtig!)

      Deswegen hatten wir einen Gesetzentwurf einge-

      bracht – der ja auch schon verabschiedet wurde –, der
      dazu führt, dass diese Frühverrentungspraxis zum Bei-
      spiel durch Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeits-
      losengeldes unattraktiver wird.


      (Dirk Niebel [FDP]: Warum kehren Sie dann jetzt um?)


      Die Übergangsfrist, bis die Regelungen dieses Gesetzes
      in Kraft treten, wird nun um zwei Jahre verlängert.


      (Dirk Niebel [FDP]: Das finden Sie doch auch falsch!)


      Warum? Weil wir immer noch eine hohe Arbeitslosigkeit
      haben, die bei den Menschen in den Betrieben Angst
      auslöst. Und da wir diese Angst bei den Menschen in
      den Betrieben ernst nehmen und wir bei Verabschiedung
      des Gesetzes nicht erwartet haben, dass die Arbeitslosig-
      keit immer noch so hoch sein würde, darum verlängern
      wir die Frist, bis die Regelungen dieses Gesetzes greifen.

      Ich sage aber auch ganz deutlich, es besteht die Ge-
      fahr, dass diese Regelung von den Unternehmen miss-
      braucht wird, um weiterhin die Älteren frühzeitig aufs
      Altenteil zu schicken. Ich kann nur an die Unternehmen
      und die Gewerkschaft appellieren, dass sie unsere Ab-
      sicht, den Menschen in den Betrieben ein Stück Sicher-

      h
      n
      i

      m

      w
      d
      Z
      s
      d
      k
      v
      b

      D

      m
      h
      d
      2
      g

      n

      z
      H

      d
      k
      t
      t
      l
      g
      t
      r
      g
      l
      F

      (C (D eit zu geben, nicht ausnutzen, indem sie den betroffeen Personenkreis frühzeitig ausgliedern. Hier appelliere ch insbesondere an die Unternehmen. Lassen Sie mich noch eine abschließende Bemerkung achen. Aber eine kurze, bitte. Eine kurze abschließende Bemerkung. – Die Union ill das blockieren. Sie begründet das damit, dass gemäß em Pofalla-Vorschlag Arbeitslosengeld über längere eit bezogen werden könne. Indem sie dieses den Menchen suggeriert, verschweigt sie, dass die Bezugsdauer es Arbeitslosengeldes für viele andere Menschen radial verkürzt würde. Das ist ein Sparprogramm zulasten on jungen Menschen und von solchen, deren Erwerbsiografien durch Unterbrechungen gekennzeichnet sind. (Dirk Niebel [FDP]: Das ist aber jetzt schon eine längere Äußerung!)


    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Thea Dückert


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      as betrifft insbesondere Frauen.