Plenarprotokoll 15/180
Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde
(Drucksache 15/5660) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 3
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Einladungen des Bundesverteidigungs-
ministeriums anlässlich des 50. Jahrestages
der Schaffung der Bundeswehr an ehema-
lige Angehörige der Legion Condor und
der Wehrmacht
Antwort
Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Profile“
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 8
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Entführung von Menschen in folternde
Länder durch US-Geheimdienste
Antwort
Hans Martin Bury,
Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . .
16978 A
16978 A
16979 D
16979 D
16980 B
Deutscher B
Stenografisch
180. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung des Tagesordnungspunktes 7 . . . .
Begrüßung der Delegation des griechischen
Parlaments . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten
Gesetzes zur Änderung eines Arzneimittel-
gesetzes
(Drucksache 15/5656) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
M
P
U
B
A
H
Z
P
M
M
A
r
16977 A
16977 D
16999 C
16977 D
Zusatzfragen
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
16978 C
16978 D
undestag
er Bericht
ung
n 15. Juni 2005
t :
ündliche Frage 4
etra Pau (fraktionslos)
mfang der Personalveränderungen in der
undeswehr seit 1994
ntwort
ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 5
ichael Kretschmer (CDU/CSU)
usschreibung des von der Bundesregie-
ung angekündigten Programms „Inno-
16979 A
16979 B
Zusatzfrage
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
16980 B
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
Mündliche Fragen 9 und 10
Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU)
Schaffung von Schneisen über den Kamm
des Thüringer Waldes zur Erhöhung der
Transportkapazitäten für regenerativen
Strom; Prüfung von Alternativen
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Zusatzfragen
Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 11
Petra Pau (fraktionslos)
Rechtsgrundlage für Eingliederungsverein-
barungen mit Arbeitslosengeld-II-Empfän-
gern
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Zusatzfrage
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 23
Hellmut Königshaus (FDP)
Von der Deutschen Bahn AG vorgesehenes
neues Verkehrskonzept für den Raum Ber-
lin
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Hellmut Königshaus (FDP)
Eventuelle Auswirkungen bei Lärmimmis-
sionen durch das von der Deutschen Bahn
AG vorgesehene neue Verkehrskonzept für
den Raum Berlin
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25
Hans-Michael Goldmann (FDP)
Schaffung rechtlicher Grundlagen für die
Ahndung von Fahrten ausländischer Schiffs-
offiziere unter Alkoholeinfluss
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Z
H
M
H
V
l
s
A
A
Z
H
T
a
b
i
Z
A
R
M
F
G
(
t
F
p
e
w
(
E
T
16980 D
16981 A
16981 D
16982 A
16982 C
16983 A
16983 B
16983 C
16983 C
usatzfrage
ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 26
ans-Michael Goldmann (FDP)
oraussetzungen für die rechtliche Grund-
age einer Ahndung von Fahrten ausländi-
cher Schiffsoffiziere unter Alkoholeinfluss
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 2:
) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Sechzehnter Bericht nach § 35 des Bun-
desausbildungsförderungsgesetzes zur
Überprüfung der Bedarfssätze, Freibe-
träge sowie Vomhundertsätze und Höchst-
beträge nach § 21 Abs. 2
(Drucksache 15/4995) . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Katherina Reiche,
Dr. Maria Böhmer, Thomas Rachel, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Konsequenzen aus dem Stu-
diengebührenurteil für die Bildungs-
und Hochschulfinanzierung des Bundes
(Drucksachen 15/4931, 15/5592) . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 2:
ntrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter
ossmann, Dieter Grasedieck, Gesine
ulthaupt, weiterer Abgeordneter und der
raktion der SPD sowie der Abgeordneten
rietje Bettin, Monika Lazar, Volker Beck
Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
ür ein integriertes EU-Bildungsrahmen-
rogramm – Mobilität und Austausch für
in zusammenwachsendes, innovatives und
ettbewerbsfähiges Europa
Drucksache 15/5675) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
16983 D
16984 A
16984 B
16985 A
16985 B
16985 B
16985 C
16988 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 III
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut
Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/
CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
zur Korrektur der Grundmandatsklausel
(Grundmandatskorrekturgesetz)
(Drucksachen 15/4718, 15/5664) . . . . . . . . . .
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Dr. Uwe Küster (SPD)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Norbert Lammert, Vizepräsident
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem
Antrag der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Aufbruch
und Perspektiven – Zukunftschancen für
Jugendliche in Deutschland stärken
(Drucksachen 15/5255, 15/5394) . . . . . . . . . .
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
K
K
T
B
a
W
T
o
P
(
D
H
J
D
F
R
C
T
a
b
16989 D
16991 A
16992 C
16993 C
16994 C
16995 B
16996 B
16997 C
16999 C
16999 D
17000 C
17001 B
17002 B
17002 C
17003 B
17004 A
17005 A
17005 B
17006 A
17006 A
17007 B
17009 C
laus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 5:
eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
olfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
homas Strobl (Heilbronn), weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion der CDU/CSU:
robleme mit der Türkei nicht ausblenden
Drucksachen 15/4496, 15/5665) . . . . . . . . . .
r. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . .
alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl Eduard von Bismarck (CDU/CSU) . . . .
agesordnungspunkt 4:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Manfred Helmut Zöllmer,
Michael Müller (Düsseldorf),
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Ulrike
Höfken, Dr. Reinhard Loske, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung: Verbraucher-
politischer Bericht 2004
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Verbraucherpolitischer
Bericht 2004
(Drucksachen 15/4865, 15/4499, 15/5611)
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Gabriele Hiller-Ohm,
Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-
Gmelin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD sowie der Abge-
ordneten Ulrike Höfken, Volker Beck
17010 D
17011 C
17013 A
17013 A
17015 A
17016 C
17017 C
17019 A
17019 C
17020 D
17021 D
17022 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(Köln), Cornelia Behm, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu
der Abgabe einer Erklärung durch
die Bundesregierung
Eine neue Ernährungsbewegung für
Deutschland
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Rainer
Brüderle, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: zu der Abgabe
einer Erklärung durch die Bundes-
regierung
Eine neue Ernährungsbewegung für
Deutschland
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Ursula Heinen, Julia Klöckner, Peter
H. Carstensen (Nordstrand), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Über-, Fehl- und Mangel-
ernährung wirksam bekämpfen
(Drucksachen 15/3323, 15/3324, 15/3310,
15/3987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . .
Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . .
Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Jella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 8:
Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und
Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahr 2004
(Drucksache 15/5570) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karlheinz Guttmacher (FDP) . . . . . . . . . .
Uwe Göllner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
J
D
G
H
S
T
B
s
s
–
–
–
(
1
Z
a
b
17022 D
17023 B
17025 B
17027 B
17028 C
17029 A
17030 A
17031 A
17032 C
17033 A
17033 C
17034 C
17036 B
17036 B
17037 B
17038 B
17039 C
17040 D
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 9:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
en
zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe
Beckmeyer, Klaus Brandner, Dr. Michael
Bürsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Albert Schmidt (Ingolstadt), Anja Hajduk,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Investitions-
kräfte stärken – Neue Impulse für
Wachstum und Beschäftigung
zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk
Fischer (Hamburg), Dietrich Austermann,
Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Notwen-
dige Investitionen in die deutsche Ver-
kehrsinfrastruktur bereitstellen
zu dem Antrag der Abgeordneten Horst
Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther
(Plauen), Dr. Karl Addicks, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Infrastrukturinvestitionen erhöhen –
Neue Wege bei Finanzierung und Be-
trieb der Bundesfernstraßen
Drucksachen 15/5340, 15/5325, 15/5338,
5/5650) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 3:
) Antrag der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich
Krüger, Florian Pronold, Ingrid Arndt-
Brauer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Jutta Krüger-Jacob, Christine Scheel,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Europäische Finanz-
märkte – Integration durch Wettbe-
werb und Vielfalt voranbringen
(Drucksache 15/5679) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael
Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
17041 A
17041 B
17042 A
17043 A
17043 D
17044 A
17044 C
17045 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 V
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP: Euro-
päische Finanzmärkte – Integration
durch Wettbewerb und Vielfalt voran-
bringen
(Drucksache 15/5677) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . .
Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Sicherung der nachhaltigen Finanzie-
rung der Versorgung sowie zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (Versor-
gungsnachhaltigkeitsgesetz – VersorgNG)
(Drucksache 15/5672) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Gitta Connemann (CDU/CSU)
Teilung der Abteilung „EU-Angelegenhei-
ten, Internationale Angelegenheiten,
Fischerei“ im Bundesministerium für Ver-
braucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft und Bestellung eines weiteren Lei-
ters in Besoldungsstufe B 9
Antwort
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Gitta Connemann (CDU/CSU)
Beförderung im Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft im höheren Dienst nach dem
2
M
A
D
A
M
D
V
m
V
r
m
A
D
A
M
D
A
b
l
d
a
A
A
K
A
M
D
M
E
A
G
A
M
D
A
V
d
s
c
g
G
A
M
17045 B
17045 B
17046 D
17048 D
17049 D
17050 C
17051 C
17052 A
17053 A
17053 B
2. Mai 2005 und in den kommenden drei
onaten
ntwort
r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 6
r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
erwendung der von Deutschland im Rah-
en des Welternährungsprogramms zur
erfügung gestellten Mittel zur Finanzie-
ung von Nahrungsmitteln, die genetisch
anipulierte Organismen enthalten
ntwort
r. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . .
nlage 5
ündliche Frage 7
r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
uswirkungen der Unabhängigkeitsbestre-
ungen der somalischen Provinz Somali-
and und der Auseinandersetzungen um
ie somalischen Regionen Sanaag und Sool
uf die regionale Sicherheit am Horn von
frika
ntwort
erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 12 und 13
r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
ehrausgaben in Höhe von 10 Milliarden
uro aufgrund von Hartz IV
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
nlage 7
ündliche Fragen 14 und 15
r. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
usschluss immatrikulierter und wegen
ollendung des 30. Lebensjahres bzw. nach
em 14. Fachsemester nicht mehr in der
tudentischen Krankenversicherung versi-
herter Studierender aus der 400-Euro-Re-
elung; eventuell erforderlich werdende
esetzesänderungen
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17053 D
17054 A
17054 B
17054 C
17055 A
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
Anlage 8
Mündliche Fragen 16 und 17
Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU)
Äußerungen von homöopathisch tätigen
Ärzten zu „Masernpartys“ und Nebenwir-
kungen der Masernimpfung
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Frage 18
Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Unterstützung der an der Trasse der A 6
liegenden Kommunen bei der Modernisie-
rung ihrer Feuerwehreinheiten
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Fragen 19 und 20
Henry Nitzsche (CDU/CSU)
Neuberechnung der im Gesamtkonzept der
Lärmsanierung angegebenen Sanierungs-
abschnitte an bestehenden Bahnstrecken;
Aufnahme einer Länderquote und bevor-
zugte Abarbeitung der Sanierungsab-
schnitte mit dem höchsten Emissionswert
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Fragen 21 und 22
Jörg Tauss (SPD)
Eingriffe des Eisenbahn-Bundesamtes in
bestehende Planungen für Lärmschutz-
maßnahmen an Bahnstrecken
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 27
Michael Kretschmer (CDU/CSU)
Realisierung des deutsch-polnischen Grenz-
übergangs Deschka/Penzig
A
A
A
M
B
V
d
L
D
d
w
A
D
A
M
H
N
i
v
b
l
d
d
w
t
A
D
A
Z
d
–
–
–
(
U
G
R
A
H
17055 D
17057 A
17057 A
17057 C
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Fragen 28 und 29
ernhard Kaster (CDU/CSU)
ertragliche Verpflichtungen gegenüber
en Regierungsberatern Prof. Dr. Karl
auterbach und Klaus-Peter Schmidt-
eguelle; Laufzeit der Verträge und Kün-
igungsmöglichkeiten im Falle einer Neu-
ahl des Deutschen Bundestages
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Fragen 30 und 31
artmut Koschyk (CDU/CSU)
ichtberücksichtigung von Vordienstzeiten
n der Leistungsabteilung oder der Arbeits-
ermittlung der Bundesagentur für Arbeit
ei der Verbeamtung von zum Zoll überge-
eiteten ehemaligen Angestellten der Bun-
esagentur für Arbeit; Auswirkungen auf
ie Tätigkeit als Hilfsbeamte der Staatsan-
altschaft nach § 14 Abs. 1 Schwarzarbei-
erbekämpfungsgesetz
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Anträge:
Investitionskräfte stärken – Neue Impulse
für Wachstum und Beschäftigung
Notwendige Investitionen in die deutsche
Verkehrsinfrastruktur bereitstellen
Infrastrukturinvestitionen erhöhen – Neue
Wege bei Finanzierung und Betrieb der
Bundesfernstraßen
Tagesordnungspunkt 9)
we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eorg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
lbert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . .
17058 A
17058 B
17058 C
17059 B
17060 B
17061 B
17062 B
17064 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 VII
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung
der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung
sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vor-
schriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz –
VersorgNG) (Zusatztagesordnungspunkt 4)
Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Hannelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17064 D
17065 C
17066 B
17067 C
17068 A
17068 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 16977
(A) )
(B) )
180. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17053
(A) )
(B) )
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) bestehen wie folgt: drei Einweisungen in Planstellen der
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5660, Frage 1):
Wurde im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft, BMVEL, die bisherige Abtei-
lung „EU-Angelegenheiten, Internationale Angelegenheiten,
Fischerei“ geteilt und ein weiterer Leiter in der Besoldungs-
stufe B 9 bestellt, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Es trifft zu, dass im Bundesministerium für Verbrau-
m
m
n
A
s
b
t
s
d
j
x
i
B
u
s
s
a
B
u
D
G
d
m
g
u
t
k
a
W
c
s
A
d
d
(
f
B
M
O
z
M
n
n
A
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 15.06.2005*
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 15.06.2005
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.06.2005
Heynemann, Bernd CDU/CSU 15.06.2005
Dr. Hoyer, Werner FDP 15.06.2005
Jonas, Klaus Werner SPD 15.06.2005*
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 15.06.2005
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 15.06.2005
Letzgus, Peter CDU/CSU 15.06.2005*
Lintner, Eduard CDU/CSU 15.06.2005*
Multhaupt, Gesine SPD 15.06.2005
Nitzsche, Henry CDU/CSU 15.06.2005
Otto (Godern), Eberhard FDP 15.06.2005
Piltz, Gisela FDP 15.06.2005
Dr. Pinkwart, Andreas FDP 15.06.2005
Rauber, Helmut CDU/CSU 15.06.2005**
Scheffler, Siegfried SPD 15.06.2005
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
it Wirkung zum 15. April 2005 eine neue Abteilung
it der Bezeichnung „EU-Angelegenheiten, Internatio-
ale Angelegenheiten, Planung“ gebildet wurde. Diese
bteilung EP setzt sich zusammen aus dem Planungs-
tab und den Referaten der Unterabteilung 61 aus der
isherigen Abteilung 6 ,,EU-Angelegenheiten, Interna-
ionale Angelegenheiten, Fischerei“. Die organisatori-
chen Maßnahmen waren insbesondere im Hinblick auf
ie EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland im 1. Halb-
ahr 2007 übernehmen wird, notwendig, um die komple-
en Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können und die
nsgesamt zu erwartende hohe Arbeitsbelastung im
MVEL durch effiziente organisatorische Strukturen
nd Rahmenbedingungen abzufedern. Neben der ver-
tärkten inhaltlichen Arbeit ist während der Präsident-
chaft insbesondere mit zusätzlichem Koordinierungs-
ufwand zwischen den beiden Dienststellen Bonn und
erlin sowie dem Referat Verbraucherschutz, Ernährung
nd Landwirtschaft bei der StäV in Brüssel zu rechnen.
urch die neue Organisationsstruktur werden die Felder
rundsatzarbeit, Politikplanung und -steuerung sowie
ie erforderliche Koordinierung innerhalb der EU und
it internationalen Organisationen in einer Abteilung
ebündelt.
Da nach den besoldungsrechtlichen Vorgaben Amt
nd Funktion, insbesondere bei Abteilungsleitern obers-
er Bundesbehörden, nicht auseinander fallen sollen, ist
urz nach der Bestellung des neuen Abteilungsleiters
uch seine Beförderung zum Ministerialdirektor in die
ege geleitet worden.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass keine zusätzli-
he B-9-Stelle geschaffen, sondern eine vorher nicht be-
etzte Stelle in dieser Wertigkeit besetzt wurde.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage
er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
Drucksache 15/5660, Frage 2):
Welche Beförderungen erfolgten im BMVEL im höheren
Dienst nach dem 22. Mai 2005 und welche sind in den nächs-
ten drei Monaten im höheren Dienst geplant?
Nach dem 22. Mai 2005 erfolgten Beförderungen in
olgendem Umfang: drei Planstelleneinweisungen nach
3 BBesO; neun Ernennungen zu Ministerialrätinnen/
inisterialräten (A 16 BBesO); zwei Ernennungen zum
berregierungsrat (A 14 BbesO) und einer Ernennung
um Ministerialdirektor (B 9 BBesO) und einer zum
inisterialdirigenten (B 6 BBesO) hat das Bundeskabi-
ett am 8. Juni 2005 zugestimmt. Die Beförderungsmaß-
ahmen sind noch nicht vollzogen.
Alle genannten Maßnahmen sind bereits Ende April/
nfang Mai eingeleitet worden.
Beförderungsabsichten in den nächsten drei Monaten
17054 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
Besoldungsgruppe B 3 BBesO; zwei Beförderungen zu
Ministerialräten (A 16 BBesO); drei Beförderungen zur
Regierungsdirektorin/zum Regierungsdirektor (A 15
BBesO) und zwei (eventuell weitere abhängig vom Er-
gebnis von Beurteilungen) Beförderungen zur Ober-
regierungsrätin/zum Oberregierungsrat (A 14 BBesO).
Auch diese Beförderungen waren bereits vor dem
22. Mai 2005 von der Verwaltung des BMVEL vorgese-
hen worden. Zudem werden in einzelnen Fällen tarif-
rechtliche Höhergruppierungen geprüft.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/5660, Frage 6):
Welche Erfahrungen bezüglich der Steuerungsfähigkeit
und realen Entscheidungsfreiheit der Entwicklungsländer
wurden bis jetzt in Bezug auf die anstehende Entscheidung
der Bundesregierung gewonnen, ob die mit dem Welternäh-
rungsprogramm für die Jahre 2004 und 2005 befristete Ver-
einbarung, dass mit den von Deutschland zur Verfügung ge-
stellten Mitteln keine Nahrungsmittelhilfe finanziert werden
darf, die genetisch manipulierte Organismen enthält, beibe-
halten oder revidiert wird?
Die Steuerungsfähigkeit und reale Entscheidungsfrei-
heit der Entwicklungsländer ist durch folgende Tatsa-
chen gewährleistet: Vor Transport der Nahrungsmittel in
die Entwicklungsländer werden diese über die Art des
Beitrages, welche Nahrungsmittel geliefert werden sol-
len und woher sie stammen, informiert. Nahrungsmittel-
lieferungen des Welternährungsprogrammes (WEP) un-
terliegen dem Codex Alimentarius. Das WEP respektiert
die nationale Entscheidungsfreiheit der Entwicklungs-
länder, insbesondere nationale Regelungen zu genmodi-
fizierten Nahrungsmitteln (GMO). Jede Regierung hat
das Recht genmodifizierte Nahrungsmittel zu akzeptie-
ren oder abzulehnen. Das WEP respektiert gleichfalls
Anweisungen der Geber und setzt diese um.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/5660, Frage 7):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Unabhängigkeitsbestrebungen der somalischen Provinz So-
maliland und die Auseinandersetzungen um die Regionen
Sanaag und Sool mit der bereits teilautonomen Provinz Punt-
land auf die regionale Sicherheit am Horn von Afrika, die auf-
grund der eingeschränkten Handlungsfähigkeit der somali-
schen Regierung durch deren Exil in Kenia (Transitional
Federal Government) gefährdet ist?
Die Provinz Somaliland hat sich unter anderem ange-
sichts fehlender somalischer Zentralbehörden seit 1991
zu einem quasi autonomen staatsähnlichen Gebilde ent-
wickelt, das jedoch nicht völkerrechtlich anerkannt wird.
Es hängt vom Willen der zukünftigen gesamtsomali-
schen Institutionen ab, welchen endgültigen Status diese
Provinz letztlich erhalten wird. Die Bundesregierung
w
p
m
s
d
p
s
v
i
n
n
e
d
Ü
e
w
i
A
d
A
(
Z
E
d
s
E
l
g
E
B
l
g
s
s
f
A
F
w
h
z
2
S
t
Z
H
(C
(D
ird sich einem nationalen Konsens der somalischen
olitischen Kräfte in dieser Frage anschließen. Die im-
er wieder ausbrechenden gewaltsamen Auseinander-
etzungen zwischen Puntland und Somaliland insbeson-
ere in den Regionen Sanaag und Sool haben eine
otenziell destabilisierende Wirkung auf die Sicherheits-
ituation in Somalia und auf die Sicherheitslage am Horn
on Afrika insgesamt. Die Bundesregierung weist daher
n ihren Kontakten mit den somalischen Gesprächspart-
ern auf die Notwendigkeit einer nationalen Versöh-
ungspolitik hin, die dem Misstrauen der Volksgruppen
ntgegenwirkt. Die Bundesregierung geht davon aus,
ass es eine der zentralen Aufgaben des somalischen
bergangsparlaments, des Übergangspräsidenten (und
hemaligen Präsidenten der Provinz Puntland) Yusuf so-
ie der Übergangsregierung unter Premierminister Gedi
st, diesen Versöhnungsprozess in Gang zu bringen.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der
bgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
Drucksache 15/5660, Fragen 12 und 13):
Erwartet die Bundesregierung Mehrausgaben in Höhe von
10 Milliarden Euro aufgrund von Hartz IV (vergleiche
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. Mai 2005), und
wenn ja, wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund ihre ur-
sprüngliche Kostenkalkulation?
Welche Finanzposten verursachen diese Mehrbelastung,
bzw. an wen oder was fließen diese zusätzlichen öffentlichen
Ausgaben?
u Frage 12:
Die Bundesregierung geht aufgrund der aktuellen
ntwicklung davon aus, dass die tatsächlichen Ausgaben
es Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
chätzungsweise 7 Milliarden Euro bis 9 Milliarden
uro über den ursprünglich veranschlagten Ausgaben
iegen werden. Der Unsicherheitsbereich ergibt sich auf-
rund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren
rgebnisses der Revision, in deren Rahmen die Höhe der
undesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft festge-
egt wird.
Die absehbaren Mehrausgaben sind sowohl darin be-
ründet, dass es eine höhere Zahl von Bedarfsgemein-
chaften und Leistungsbeziehern als auch höhere durch-
chnittliche Leistungsausgaben in der Grundsicherung
ür Arbeitsuchende gibt. Diese Entwicklung war bei der
ufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 in dieser
orm nicht vorhersehbar. Bei der Haushaltsaufstellung
urde auf alle zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung ste-
enden Informationen – dabei handelt es sich um die So-
ialhilfestatistik 2002 und die Arbeitslosenhilfestatistik
003 – zurückgegriffen. Auf dieser Basis wurde eine
chätzung zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften abgelei-
et.
u Frage 13:
Die erwarteten Mehrbelastungen gegenüber der
aushaltsaufstellung ergeben sich aufgrund der höheren
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17055
(A) )
(B) )
Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II. Dabei
spielen sowohl die sich abzeichnende höhere Zahl von
Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung als auch
die höheren durchschnittlichen Ausgaben für Arbeitslo-
sengeld II pro Bedarfsgemeinschaften eine Rolle. Den
Mehrbelastungen bei den unmittelbar vom Bund zu tra-
genden Ausgaben für Arbeitslosengeld II stehen voraus-
sichtlich Minderausgaben bei der Beteiligung des Bun-
des an den Kosten der Unterkunft gegenüber. Es sind vor
allem zwei Ursachen zu nennen, die dafür verantwort-
lich sind, dass die Höhe der Bundesbeteiligung trotz ei-
ner höheren Zahl von Bedarfsgemeinschaften vermutlich
geringer als derzeit veranschlagt ist. Erstens ist der An-
stieg der Leistungsbezieher in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende auch dem Anstieg der ehemaligen Sozi-
alhilfebedarfsgemeinschaften geschuldet. Daher werden
die Kommunen bei den Ausgaben für erwerbsfähige So-
zialhilfebedarfsgemeinschaften tendenziell stärker ent-
lastet als ursprünglich angenommen. Der zweite Grund
ist, dass die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemein-
schaft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
den gegenwärtig vorliegenden Informationen weit unter
den ursprünglichen Annahmen liegen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin
(SPD) (Drucksache 15/5660, Fragen 14 und 15):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der
Ausschluss immatrikulierter Studierender, die wegen Vollen-
dung des 30. Lebensjahres bzw. nach dem 14. Fachsemester
nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung versi-
chert sind, aus der geltenden 400-Euro-Regelung zu Nachtei-
len führt, und wenn ja, dass die Regelungen im Interesse der
betroffenen Studierenden unverzüglich geändert werden müs-
sen?
Wann nimmt die Bundesregierung die entsprechenden Ge-
setzesänderungen in Angriff?
Studierende nach Abschluss des 14. Fachsemesters
oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur
Pflichtmitglied in der studentischen Krankenversiche-
rung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), wenn die Art der Ausbil-
dung oder familiäre sowie persönliche Gründe die
Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fach-
studienzeit rechtfertigen. Ist dies nicht der Fall, sind sie
in der Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse oder privat krankenversichert. Für alle
Studierenden gilt, dass die Aufnahme einer geringfügigen
Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt
bis zu 400 Euro monatlich keine Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Studie-
rende, die eine 400-Euro-Beschäftigung ausüben, wer-
den daher gegenüber anderen Personen mit einer solchen
Beschäftigung nicht benachteiligt. Freiwillig in der ge-
setzlichen Krankenversicherung versicherte Studierende,
die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung aus-
üben, zahlen den Mindestbeitrag, der je nach Kranken-
kasse zwischen circa 90 und 120 Euro monatlich beträgt.
Aus dem Arbeitsentgelt der geringfügigen Beschäfti-
gung ist aufgrund einer Entscheidung des Bundessozial-
g
v
S
E
4
m
f
A
g
N
W
h
2
D
E
c
p
w
k
l
ü
d
g
b
e
d
d
ä
B
w
r
E
c
p
g
t
A
d
F
C
(C
(D
erichts vom 16. Dezember 2003 (B 12 KR 20/01 R;
eröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ 2004,
eite 537) von Studierenden kein Beitrag zu entrichten.
in gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der
00-Euro-Regelung für Studierende besteht daher nicht.
Die Beschäftigung eines Studierenden als Arbeitneh-
er mit einem Arbeitsentgelt oberhalb von 400 Euro
ührt auch für Studierende, die wegen Überschreitens der
ltersgrenze oder der Fachstudienzeit nicht mehr Mit-
lied der studentischen Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1
r. 9 SGB V) sind, zur Anwendung der so genannten
erkstudentenregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Dies
at das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom
3. September 1999 (Az.: B12 KR 1/99 R) festgestellt.
anach sind Studierende und damit auch solche nach
nde ihrer Versicherungspflicht als Studierende versi-
herungsfrei, die eine an und für sich versicherungs-
flichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben,
enn das Studium weiterhin den Schwerpunkt der Tätig-
eit bildet. Die Bundesregierung sieht für eine unverzüg-
iche Rechtsänderung keine Veranlassung. Studierende
ben häufig zeitlich begrenzte Beschäftigungen während
es Studiums aus. Zeiten ohne und mit einer Beschäfti-
ung als Arbeitnehmer wechseln daher typischerweise
ei Studierenden einander ab. Die Probleme, die durch
inen solch ständigen Wechsel entstehen, rechtfertigen
ie Versicherungsfreiheit der Werkstudenten während
er gesamten Dauer des Studiums. Eine isolierte Rechts-
nderung ist daher nicht geplant. Im Rahmen einer
ürgerversicherung würden aber grundsätzlich alle Ein-
ohner, und damit auch alle Studierenden, versiche-
ungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
s würde daher dann nur noch um die Frage gehen, wel-
hen Beitrag Studierende zahlen sollten. Dabei wäre zu
rüfen, ob die beitragsrechtlichen Grundsätze einer Bür-
erversicherung ohne Änderungen auf Studierende über-
ragbar sind.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/
SU) (Drucksache 15/5660, Fragen 16 und 17):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äuße-
rungen von homöopathisch tätigen Ärzten, wie zum Beispiel
die des Münchner Kinderarztes Dr. S. R., wonach „…
Masern-Partys nicht generell abgelehnt würden, da eine be-
wusst herbeigeführte Ansteckung im Alter zwischen etwa drei
und acht Jahren, unter Abwägung der möglichen Nebenwir-
kungen einer Impfung mit den Risiken einer Erkrankung, eine
Überlegung wert sei“ – vergleiche hierzu dpa-Meldung vom
8. Juni 2005 –, und mit welchen gesundheitspolitischen Fol-
gen solcher „Masern-Partys“ rechnet die Bundesregierung?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in diesem Zu-
sammenhang auch aus den Äußerungen des Münchner Kin-
derarztes Dr. S. R., wonach „… die Masernimpfung im Hin-
blick auf Nebenwirkungen eine der problematischsten unter
den empfohlenen Schutzimpfungen sei und dass die Risiken
von Impfnebenwirkungen in Deutschland unzureichend erfasst
würden, welches vielleicht ja auch politisch nicht ungewollt
sei“ – vergleiche hierzu dpa-Meldung vom 8. Juni 2005 –, und
was wird die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen,
um die Bevölkerung hierüber unverzüglich aufzuklären?
17056 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
Zu Frage 16:
Weltweit sind die Masern mit jährlich 31 Millionen
Erkrankungen und 614 000 Todesfällen (2002) weiterhin
eine der Hauptursachen für Todesfälle im Kindesalter,
die durch Impfung vermeidbar wären. Vor diesem Hin-
tergrund erscheinen Aussagen wie die des in der Frage
zitierten Kinderarztes zynisch und in keiner Weise dem
Ernst der möglichen Komplikationen einer Maserner-
krankung gerecht. Eine derartige Äußerung lässt den
Schluss zu, dass immer noch der Irrglaube weit verbrei-
tet ist, dass es gut sei, alle Kinderkrankheiten „auf natür-
lichem Wege“ durchzumachen. Ein Vergleich der mögli-
chen Komplikationen, die bei einer Impfung bzw. bei
einer Masernerkrankung auftreten können, macht deut-
lich, dass Impfungen sehr viel geringere Komplikations-
raten aufweisen als die Erkrankungen selbst. So erkran-
ken zum Beispiel nach einer Infektion mit dem
Masernvirus 98 Prozent der Empfänglichen. Bei einem
von 1 000 bis 2 000 der Erkrankten entwickelt sich dabei
eine Enzephalitis (Gehirnentzündung), die eine Letalität
(Tödlichkeit) von 20 Prozent aufweist und in 30 Prozent
der Fälle mit Dauerschäden einhergeht. Im zeitlichen
Zusammenhang mit einer Impfung gegen Masern wird
dagegen das Risiko, an einer Enzephalitis zu erkranken,
bei unter 1 zu 1 Million beobachtet.
Immer wieder treten auch in Europa, wie zuletzt in
Italien, der Schweiz und in Deutschland, Masernepide-
mien wegen unzureichender Durchimpfungsraten auf.
Oftmals fanden diese Epidemien ihren Ursprung in Kin-
dergärten und Schulen, die überwiegend von Kindern
impfkritischer Eltern besucht wurden. Dabei hat sich ge-
zeigt, dass die genannten, vor der Impfära ermittelten
Komplikationsraten auch heute noch Gültigkeit besitzen
und an sich vermeidbare Todesfälle und Dauerschäden
in Kauf genommen werden müssen. Um die Zirkulation
von einheimischen Masernviren dauerhaft zu unterbin-
den, sind Impfraten von über 95 Prozent erforderlich.
Die Impfraten sind in den vergangenen Jahren zwar lau-
fend angestiegen, erreichen aber immer noch nicht die-
ses für die Maserneliminierung notwendige Niveau. Es
ist erklärtes Ziel der WHO Region Europa, die Masern
bis zum Jahr 2010 nachhaltig durch Steigerung der Impf-
raten in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziele der
Eliminierung zu bekämpfen. Die Veranstaltung und der
Besuch so genannter Masernpartys und die damit ver-
bundene Ablehnung von Schutzimpfungen bedeuten, dass
es immer wieder zu größeren Masernausbrüchen in
Deutschland kommen wird – wie kürzlich in Hessen und
Bayern – und so der erfolgreiche Beitrag Deutschlands
zu dem erklärten WHO-Ziel der Maserneliminierung in-
frage gestellt wird.
Zu Frage 17:
Aus einer solchen Äußerung kann der Schluss gezo-
gen werden, dass der besagte Kinderarzt nur unzurei-
chend informiert ist. Schutzimpfungen sind die wirk-
samste Methode, vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass eine Impfung in
sehr seltenen Fällen zu Nebenwirkungen oder Impfschä-
den führen kann. Für die Bewertung des Nutzens einer
Impfung ist die umgehende Klärung von Verdachtsfällen
einer ungewöhnlichen Impfreaktion unverzichtbar. Be-
l
s
k
t
d
A
l
t
S
m
M
t
n
s
F
h
m
c
g
A
i
v
§
o
w
z
p
b
d
Ü
G
s
e
m
I
I
g
c
d
(
e
f
d
t
t
g
v
N
o
o
s
g
P
I
m
w
f
p
f
s
d
(C
(D
astbare Aussagen über deren Häufigkeit und Ursache
ind wichtige Argumente in der Diskussion um die Stär-
ung des Impfgedankens.
Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Infek-
ionsschutzgesetz (IfSG) ist durch § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG
ie Meldepflicht des Verdachts einer über das übliche
usmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheit-
ichen Schädigung neu eingeführt worden, um die Da-
enlage über Impfschäden zu verbessern. Dass bei
chutzimpfungen, im Unterschied zu sonstigen Arznei-
itteln, derartige Gesundheitsschäden überhaupt in die
elde- und Übermittlungspflichten einbezogen sind,
rägt der gesteigerten Verantwortung des Staates Rech-
ung, die er dadurch hat, dass Schutzimpfungen von
taatlichen Stellen ausdrücklich gefördert und in vielen
ällen öffentlich empfohlen werden. Der dem Gesund-
eitsamt gemeldete Verdacht einer über das übliche Aus-
aß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitli-
hen Schädigung sowie der dem Gesundheitsamt
emeldete Fall, bei dem der Verdacht besteht, dass ein
rzneimittel (also auch ein Impfstoff) die Infektionsquelle
st, sind vom Gesundheitsamt nach § 11 Abs. 2 IfSG un-
erzüglich der zuständigen Landesbehörde und der nach
77 Arzneimittelgesetz jeweils zuständigen Bundes-
berbehörde zu übermitteln. Die Übermittlung muss, so-
eit ermittelbar, alle notwendigen Angaben, wie Be-
eichnung des Produktes, Name oder Firma des
harmazeutischen Unternehmers und die Chargen-
ezeichnung, bei Impfungen zusätzlich den Zeitpunkt
er Impfung und den Beginn der Erkrankung enthalten.
ber den gemeldeten Patienten sind ausschließlich das
eburtsdatum, das Geschlecht sowie der erste Buch-
tabe des ersten Vornamens und der erste Buchstabe des
rsten Nachnamens anzugeben. Die Ständige Impfkom-
ission hat Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen
mpfreaktion von einer über das übliche Ausmaß einer
mpfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädi-
ung entwickelt. Die Meldeverpflichtungen nach ärztli-
hem Standesrecht gemäß der Musterberufsordnung an
ie Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
AkdÄ) in Köln bleiben unberührt. Die AkdÄ hat sich
inverstanden erklärt, das vorliegende Berichtsblatt auch
ür diese Meldeverpflichtung zu verwenden. Daneben ist
er pharmazeutische Unternehmer nach § 29 Arzneimit-
elgesetz gesetzlich verpflichtet, dem Paul-Ehrlich-Insti-
ut ihm bekannt gewordene Verdachtsfälle schwerwie-
ender Nebenwirkungen als Einzelfallbericht innerhalb
on 15 Tagen anzuzeigen. Von einer schwerwiegenden
ebenwirkung spricht man, wenn sie lebensbedrohend
der tödlich verläuft, zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
der einer erheblichen Behinderung führt oder eine
tationäre Behandlung erfordert bzw. eine solche verlän-
ert. Die an die Gesundheitsämter und von diesen an das
aul-Ehrlich-Institut gemeldeten Verdachtsfälle von
mpfkomplikationen eignen sich nicht direkt für allge-
einen Aufklärungskampagnen. Sie dienen aber der Be-
ertung von Risiken und bilden somit eine Grundlage
ür Aufklärungskampagnen. Die Meldung der Impfkom-
likationen soll in erster Linie zur Verbesserung der Dif-
erentialdiagnostik bei Verdachtsfällen sowie zur Unter-
tützung des möglicherweise geschädigten Bürgers bei
er Beantragung einer Entschädigung dienen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17057
(A) )
(B) )
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5660, Frage 18):
Welche Möglichkeiten der Förderung oder Hilfestellung
bei der Finanzierung existieren für Kommunen, die an der
Trasse der Bundesautobahn A 6 liegen und in Zusammenhang
mit deren Fertigstellung ihre Feuerwehreinheiten modernisie-
ren und an die veränderte Lage anpassen müssen, um bei Un-
fällen und Katastrophen auf der Autobahn optimal und situa-
tionsangepasst reagieren zu können?
Der Brand- und Katastrophenschutz und damit auch
die Modernisierung von Feuerwehreinheiten ist eine
reine Landesaufgabe. Aus dem allgemeinen Lastenver-
teilungsgrundsatz des Art. 104 a des Grundgesetzes
folgt, dass Bundesaufgaben ausschließlich aus Bundes-
mitteln und Landesaufgaben ausschließlich aus Landes-
mitteln zu finanzieren sind. Dieser finanzverfassungs-
rechtliche Grundsatz ist kein dispositives Recht, sondern
von Bund, Ländern und Kommunen zwingend zu beach-
ten.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5660, Fragen 19 und 20):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem vom Bun-
desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor-
gelegten Gesamtkonzept der Lärmsanierung angegebenen
3 034 Sanierungsabschnitte (Ortsdurchfahrten) an bestehen-
den Bahnstrecken des Bundes auf der Grundlage der zurzeit
gültigen Betriebsprognose 2015 neu zu berechnen und insbe-
sondere Sanierungsabschnitte (Ortsdurchfahrten) mit einem
Nachtemmissionswert größer als 75 dB(A) wegen des Tatbe-
standes der Gesundheitsgefährdung sofort in die laufende Pla-
nung und Sanierung aufzunehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, in das Gesamtkonzept zur
Lärmsanierung eine Länderquote zur Gleichbehandlung der
Bundesländer aufzunehmen, mit dem Ziel einer flächen-
deckenden Abarbeitung – Sanierung – der Lärmbelastungs-
spitzen, und werden in allen Bundesländern zuerst die Sanie-
rungsabschnitte bevorzugt saniert, die den höchsten
Emissionswert aufweisen?
Zu Frage 19:
Das Gesamtkonzept zur Lärmsanierung ist am
1. April 2005 allen Mitgliedern des Deutschen Bundes-
tages vorgelegt worden und beinhaltet die aktuelle Be-
standsaufnahme zur Lärmsituation an den bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Eine Ak-
tualisierung des Konzepts ist alle 5 Jahre vorgesehen.
Bei der konkreten Planung der notwendigen Lärmsanie-
rungsmaßnahmen wird die Verkehrsentwicklung berück-
sichtigt. Zielsetzung des Lärmsanierungsprogramms ist
zudem, Sanierungsabschnitte mit hohen Grenzwertüber-
schreitungen und einer hohen Zahl betroffener Personen
vorrangig zu sanieren.
Z
w
Q
d
d
i
s
f
d
f
s
r
a
z
G
e
G
e
l
A
d
g
(
Z
f
g
E
s
d
e
Z
E
s
s
h
e
z
a
K
S
w
ö
n
b
s
(C
(D
u Frage 20:
Bei der Umsetzung des Sanierungsprogrammes
urde bewusst auf eine Länderquote verzichtet, da eine
uotierung im Widerspruch zum tatsächlichen Bedarf
er Lärmbelastung an den bestehenden Schienenwegen
es Bundes steht. In diesem Zusammenhang verweise
ch auf die Anlage 2 des auch Ihnen vorliegenden Ge-
amtkonzepts, in der die vorhandene Lärmsituation gra-
isch dargestellt ist. Das Lärmsanierungsprogramm hat
as Ziel, flächendeckend sanierungsbedürftige Härte-
älle zu identifizieren und abzuarbeiten. Hierfür ist ein
treckenbezogenes Vorgehen erforderlich. Die Priorisie-
ung erfolgt bundesweit, um dem tatsächlichen Bedarf
uf der Grundlage des Verkehrsaufkommens Rechnung
u tragen. Die Emission einer Strecke geht mit hohem
ewicht in die Priorisierung ein. Weiteres Kriterium ist
ine hohe Bevölkerungsdichte in dem Bereich, der von
renzwertüberschreitungen betroffen ist. Damit wird
ine hohe Wirksamkeit der eingesetzten Mittel gewähr-
eistet.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD)
Drucksache 15/5660, Fragen 21 und 22):
Trifft es zu, dass das Eisenbahn-Bundesamt bundesweit in
bestehende Planungen für Lärmschutzmaßnahmen an Bahn-
strecken eingreift, und wenn ja, aufgrund welcher Veranlas-
sung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Eingriffe in Planungen für Lärmschutzwände zu Mehrkosten
im Bereich der passiven Lärmschutzmaßnahmen führen?
u Frage 21:
Das Eisenbahn-Bundesamt ist Bewilligungsbehörde
ür Zuwendungen im Rahmen des Lärmsanierungspro-
ramms an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
ine Finanzierung von Lärmsanierungsmaßnahmen der Ei-
enbahnen des Bundes als Zuwendungsempfänger wird
urch Zuwendungsbescheide des Eisenbahn-Bundesamtes
rmöglicht.
u Frage 22:
Diese Unterstellung trifft nicht den Sachverhalt. Die
rfahrung mit Lärmschutzmaßnahmen zeigt, dass pas-
ive Lärmschutzmaßnahmen in der Regel preiswerter
ind als der Bau von Lärmschutzwänden bzw. deren hö-
ere Dimensionierung. Das Problem der Rechtfertigung
iner teureren Maßnahme ist von der Förderrichtlinie
ur Lärmsanierung erfasst: Die Abwägung zwischen
ktiven und passiven Maßnahmen erfolgt nach Nutzen-
osten-Gesichtspunkten, wobei die zusätzliche
chutzwirkung aktiver Maßnahmen berücksichtigt
ird. Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe und der
rtlichen Situation kann das Eisenbahn-Bundesamt Fi-
anzierungsanträge auch für solche Lärmschutzwände
ewilligen, die in einem reinen Kostenvergleich mit ent-
prechenden passiven Maßnahmen teurer sind. Die
17058 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
Angemessenheit teurerer Maßnahmen kann jedoch nur
unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts vor
Ort geprüft werden.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die
Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/5660, Frage 27):
Welche Schritte wurden vor dem Hintergrund der EU-Ost-
erweiterung zur zügigen Realisierung des deutsch-polnischen
Grenzübergangs Deschka/Penzig von der Bundesregierung in
den vergangenen Monaten unternommen?
Der Grenzübergang ist nach Abschluss der völker-
rechtlichen Vereinbarung in die Anlage 2 zum Abkom-
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Polen über
Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden
Verkehrs vom 19. November 1992 (Verzeichnis der zur
Eröffnung vorgesehenen Grenzübergänge) aufgenom-
men. Die deutsch-polnischen Abstimmungen in der
Frage der Errichtung eines Straßengrenzüberganges für
den Personenverkehr (Fußgänger, Radfahrer) in der
Nähe des vorgesehenen Grenzübergangs Deschka/
Penzig sowie der Notenwechsel sind seit kurzem abge-
schlossen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/
CSU) (Drucksache 15/5660, Fragen 28 und 29):
Welche vertraglichen Verpflichtungen unterhält die Bun-
desregierung mit den Regierungsberatern Prof. Dr. Karl
Lauterbach und Klaus-Peter Schmidt-Deguelle?
Welche Laufzeit haben die geschlossenen Verträge, und
welche Kündigungsmöglichkeiten sehen die Verträge bei ei-
ner von Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits angekündig-
ten, möglichen Neuwahl im Herbst dieses Jahres vor?
Zu Frage 28:
Staatssekretär a. D. Herr Schmidt-Deguelle ist – wie
Ihnen bekannt und im Haushaltsausschuss bereits mehr-
fach erläutert wurde – im Rahmen eines Beratervertrages
für Bundesfinanzminister Hans Eichel tätig. Herr
Prof. Dr. Lauterbach ist auf Basis eines Werkvertrages
Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen auf der Grundlage des
§ 142 SGB V.
Zu Frage 29:
Das Beratungsverhältnis mit Herrn Schmidt-Deguelle
ist bis 31. August 2005 befristet. Der laufende Vertrag
mit dem Sachverständigenrat – der regelmäßig für vier
Jahre von der Bundesregierung berufen wird – gilt vom
1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2007. Gesonderte Kündi-
gungsregelungen für einzelne Mitglieder sind im Vertrag
nicht vorgesehen.
A
d
F
C
Z
e
g
§
d
w
s
Z
i
R
(
t
s
b
Z
2
D
B
s
d
L
le
i
§
d
k
d
A
D
d
D
Z
Z
k
g
d
v
d
t
(C
(D
nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
SU) (Drucksache 15/5660, Fragen 30 und 31):
Trifft es zu, dass bei der Verbeamtung von zum Zoll über-
geleiteten ehemaligen Angestellten der Bundesagentur für Ar-
beit (BA) bei der Würdigung der Lebens- und Berufserfah-
rung im Sinne des § 38 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung
als zu berücksichtigende Vordienstzeiten nur Zeiten in der Ar-
beitsmarktinspektion und in der allgemeinen Verwaltung,
nicht aber Zeiten in der Leistungsabteilung oder der Arbeits-
vermittlung, berücksichtigt werden, und welche Gründe wa-
ren gegebenenfalls hierfür ausschlaggebend?
In welchem Umfang können insoweit ehemalige Ange-
stellte der BA nicht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
nach § 14 Abs. 1 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes
tätig werden und inwieweit behindert dies die effektive Arbeit
der Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Zoll?
u Frage 30:
Bei der Verbeamtung von zum Zoll übergeleiteten
hemaligen Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit
elten als berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten für
38 Bundeslaufbahnverordnung einerseits die Zeiten in
er Zollverwaltung seit 1. Januar 2004. Andererseits
erden auch Zeiten von Tätigkeiten bei der Bundesan-
talt für Arbeit anerkannt, die mit Tätigkeiten in der
iellaufbahn – also mittlerer und gehobener Zolldienst –
nhaltlich vergleichbar sind. Dies sind in begrenztem
ahmen Tätigkeiten in der allgemeinen Verwaltung
< 50 Prozent der gesamt anzurechnenden Zeit) und Tä-
igkeiten aus der Leistungsabteilung bei der BA, sofern
ie im Betätigungsfeld der Bekämpfung von Schwarzar-
eit bzw. illegaler Beschäftigung verübt wurden. Über
eiten in den Arbeitsmarktinspektionen, die erst seit
002 existieren, wird damit deutlich hinausgegangen.
ies kann bis in das Jahr 1982 zurückreichen, wo die
A unter der Bezeichnung BillBG schon illegale Be-
chäftigung bekämpfte. Dass die anrechenbaren Vor-
ienstzeiten inhaltlich vergleichbar mit der angestrebten
aufbahn sein müssen, ist Bestandteil der Entscheidungs-
itlinien des Bundespersonalausschusses. Der Ausschuss
st für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung nach
38 Bundeslaufbahnverordnung zuständig. Für die Vor-
ienstzeiten fordert er eine langjährige berufliche Tätig-
eit, die nicht nur der beabsichtigten Verwendung, son-
ern auch in Fachrichtung, Breite und Wertigkeit dem
ufgabenspektrum der künftigen Laufbahn entspricht.
ieses Erfordernis ist bei Vortätigkeiten zum Beispiel in
er BA-Abteilung Arbeitsvermittlung nicht gegeben.
ie dort auszuführenden Tätigkeiten sind mit denen im
olldienst nicht zu vergleichen.
u Frage 31:
§ 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Be-
ämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhän-
ender Steuerhinterziehung ist gesetzliche Grundlage für
ie Wahrnehmung von Polizeivollzugsbefugnissen durch
on der BA übergeleitete Angestellte. Nach dieser Norm
ürfen diese Angestellten im Bereich der Finanzkon-
rolle Schwarzarbeit Vollzugsbefugnisse ausüben, wenn
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17059
(A) )
(B) )
sie mindestens 21 Jahre alt sind, am 31. Dezember 2003
im Dienst der BA gestanden haben und dort mindestens
zwei Jahre lang zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder
der illegalen Beschäftigung eingesetzt waren. Die zuletzt
genannte Voraussetzung wird von etwas mehr als 200
übergeleiteten, an sich vollzugstauglichen, Angestellten
nicht erfüllt. In Anbetracht der sehr geringen Anzahl an
betroffenen Personen wird die effektive Arbeit bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch die Zollverwaltung
hierdurch nicht behindert. Das Aufgabengebiet der FKS
der Zollverwaltung umfasst nicht nur solche Aufgaben,
die die Beschäftigten als Ermittlungspersonen der
Staatsanwaltschaft wahrnehmen. Darüber hinaus steht
gerade solchen Beschäftigten die Möglichkeit einer Ver-
beamtung offen, nach der sie wiederum Tätigkeiten, die
hoheitsrechtliche Befugnisse voraussetzen, durchführen
dürfen.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Investitionskräfte stärken – Neue Impulse
für Wachstum und Beschäftigung
– Notwendige Investitionen in die deutsche
Verkehrsinfrastruktur bereitstellen
– Infrastrukturinvestitionen erhöhen – Neue
Wege bei Finanzierung und Betrieb der
Bundesverkehrsstraßen
(Tagesordnungspunkt 9)
Uwe Beckmeyer (SPD): Wir machen den Weg frei –
für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Den Reformprozess, den Bundeskanzler Gerhard
Schröder vor zwei Jahren mit der Agenda 2010 angesto-
ßen hat, wollen wir entschlossen fortsetzen, mit einem
Handlungspaket, das die Investitionskräfte in unserem
Land fordert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standor-
tes Deutschland stärkt: 20 Maßnahmen zur Fortsetzung
der Agenda 2010 – 20 Maßnahmen, die Deutschland vo-
ranbringen!
Und das im Wortsinne: Wir wollen den Infrastruktur-
bereich aus seinem Schattendasein herausholen. Ver-
kehrsinfrastruktur meint mehr als nur Asphalt, Gleise
und Brücken. Verkehrsinfrastruktur, das heißt vor allem
Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Wir
müssen deutlich machen, welche Wachstumspotenziale,
welche enormen Perspektiven und Entwicklungen für
unsere Wirtschaft darin stecken. Mobilität ist lebens-
wichtig für unser Land, für den Export ebenso wie für
die Binnenwirtschaft. Nur wenn wir über leistungsfähige
Verkehrswege verfügen, können wir den Austausch von
Personen und Waren organisieren. Die Infrastruktur bil-
det das Rückgrat unseres Verkehrs- und damit auch un-
seres Wirtschaftssystems.
Doch wir stehen vor neuen Aufgaben: durch die euro-
päische Integration und die EU-Osterweiterung, den
S
m
D
D
d
V
t
d
w
N
w
t
f
a
V
W
n
ö
E
v
d
L
f
w
k
h
H
E
ß
k
t
i
t
d
b
I
a
v
n
P
B
A
i
t
Z
w
l
e
l
b
f
d
(C
(D
trukturwandel und das wachsende Verkehrsaufkom-
en. Bis zum Jahr 2015 wird allein der Güterverkehr in
eutschland um 64 Prozent wachsen. Das bedeutet für
eutschland Chance und Herausforderung zugleich. Wir
ürfen den Anschluss nicht verlieren. Die Qualität der
erkehrsinfrastruktur ist ein Schlüsselfaktor im interna-
ionalen Standortwettbewerb. Was wir brauchen, sind
aher Investitionen auf hohem Niveau. Nur so können
ir baureife Projekte ohne Verzögerung fertig stellen.
ur so können wir Baustopps vermeiden. Nur so können
ir unser Verkehrssystem zukunftsfest machen.
Wer bei der Infrastruktur spart, schadet dem Wachs-
um und der Beschäftigung von morgen. Die SPD-ge-
ührte Bundesregierung steht zu ihrer Infrastrukturver-
ntwortung: mit dem Milliardenprogramm für mehr
erkehrsinfrastruktur, das 82 Straßen-, Schienen- und
asserstraßenprojekte neu ermöglicht oder beschleu-
igt; mit der Gesetzesinitiative zur Beschleunigung von
ffentlich-privaten Partnerschaften, das eine stärkere
inbindung der Privatwirtschaft bei öffentlichen Bau-
orhaben ermöglicht.
Teltowkanal, Rhein-Ruhr-Express, Farger Straße –
rei Verkehrsprojekte in verschiedenen Ecken unseres
andes, ein Gedanke: Die zusätzlichen Mittel sorgen da-
ür, dass sich die Auftragsbücher der Bauunternehmen
ieder füllen. Mit dem Sofortprogramm Infrastruktur
urbeln wir die Binnennachfrage an.
Entscheidend ist, dass das Geld nun rasch fließt. Des-
alb stellt die Bundesregierung schon im laufenden
aushaltsjahr 2005 die erste Tranche von 500 Millionen
uro bereit. Die Mittel sollen in großem Umfang in Stra-
enbau und Schienenwege gehen. Aber auch der Ver-
ehrsträger Wasserstraße wird angemessen berücksich-
igt.
Ich bin mir sicher, dass die Milliardeninvestitionen
hre stimulierende Wirkung auf Wachstum und Beschäf-
igung nicht verfehlen werden. Das Sofortprogramm ist
as richtige Signal.
Doch der Staat kann nicht alles alleine regeln. Er
raucht Kooperationspartner. Will er auch künftig seine
nfrastrukturaufgabe erfüllen, muss er stärker als bisher
uf privates Kapital und Know-how zurückgreifen. Pri-
ate Finanzierungsmodelle im Verkehrssektor sind
ichts wirklich Neues. Bereits seit zehn Jahren können
rivate Brücken, Tunnel oder Gebirgspässe im Zuge von
undesfernstraßen bauen, betreiben und finanzieren.
ber seinen europäischen Nachbarn hinkte Deutschland
n Sachen öffentlich-private Partnerschaften bislang hin-
erher.
Die rot-grüne Koalition ist nun entschlossen auf den
ug aufgesprungen. Mit dem vorliegenden Gesetzent-
urf beseitigen wir Investitionshemmnisse bei der Rea-
isierung von ÖPP-Projekten. Das ÖPP-Programm ist
in wesentlicher Schritt hin zu einer neuen Arbeitstei-
ung zwischen Staat und Wirtschaft im Verkehrswege-
au. Mit dem Einstieg in die LKW-Maut haben wir An-
ang des Jahres einen Paradigmenwechsel eingeleitet:
ie Abkehr von der alleinigen Finanzierung über Steuer
17060 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
und Eurovignette und der Übergang zu einer ergänzen-
den Nutzerfinanzierung. Diesen Weg müssen wir konse-
quent fortsetzen.
Es gilt zu prüfen, ob wir durch Finanzierungen über
private Gesellschaften zu einer Verstetigung der Infra-
strukturinvestitionen kommen. Das Beispiel Österreich
zeigt, dass ein solches Modell grundsätzlich möglich ist.
Eines muss allerdings klar sein: Wo, wann und welche
Autobahnen gebaut werden, entscheidet der Bund. Diese
Aufgabenverteilung ist politisch gewollt. Nur so lassen
sich gleiche Lebensbedingungen im ganzen Land garan-
tieren. Andernfalls würden weniger gut ausgestattete
Landstriche abgehängt. Das kann nicht unser Ziel sein.
Nur wenn wir unsere Verkehrsinfrastruktur auf eine
solide Basis stellen, kann Deutschland auch weiterhin
seine Rolle als zentraler Mobilitätsstandort in Europa
spielen.
Schon bisher hat Rot-Grün die Weichen dafür gestellt,
die Infrastrukturen ebenso wie die Verkehrsträger zu mo-
dernisieren und leistungsfähig für die Zukunft zu ma-
chen: mit der Einführung der LKW-Maut als Einstieg in
die Nutzerfinanzierung; mit der konsequenten Fortset-
zung der Bahnreform, um die Schiene gegenüber der
Straße wettbewerbsfähig zu machen; mit dem „Mariti-
men Bündnis“, um die maritime Verbundwirtschaft zu
fördern und den Verkehrsträger Schiff unter deutscher
Flagge als echte Alternative zu etablieren.
Politik für die Mobilität der Zukunft bedeutet, die
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen
leistungsfähigen Verkehr zu schaffen. Im Interesse des
Standortes Deutschland!
Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Schon oft haben
wir hier gestanden und über Verkehrsinfrastrukturfinan-
zierung gesprochen. Eines ist allerdings neu: Früher als
erwartet können wir eine Bilanz der scheidenden rot-
grünen Bundesregierung in Sachen Verkehrspolitik zie-
hen. Unter dem Strich bleibt dabei leider nicht viel
Brauchbares übrig. Was wurde von Ihnen nicht alles an-
gekündigt! Noch im Koalitionsvertrag aus dem Jahr
2002 haben Sie Ihre hehren Ziele wortgewaltig festge-
schrieben. Mit Ihrer Erlaubnis Herr Präsident, darf ich
aus diesem Werk einmal ein paar Beispiele dieser „Ver-
sprochen-Gebrochen-Liste“ zitieren: „Investitionen des
Bundes in Straße, Schiene, Wasserstraße werden auf
dem erreichten hohen Niveau beschäftigungswirksam
fortgesetzt.“
Wie sieht die Realität aus: Nur durch die noch von der
unionsgeführten Bundesregierung erzielten Erlöse aus
der UMTS-Versteigerung konnte bis 2003 ein relativ ho-
hes – wenngleich nicht ausreichendes – Investitionsni-
veau gehalten werden. Ab 2004 hat Rot-Grün die Inves-
titionen – trotz zusätzlicher Mauteinnahmen – dann
schonungslos heruntergefahren. So standen 2004 statt
der geplanten 9,5 Milliarden Euro nach Abzug der Ein-
sparauflagen lediglich noch rund 8,8 Milliarden Euro für
den Erhalt und Neubau von Verkehrswegen zur Verfü-
gung.
t
M
E
m
d
d
4
(
d
d
0
V
F
a
D
B
n
m
A
w
S
d
E
d
l
g
g
e
w
s
F
W
m
d
D
k
m
f
h
z
w
t
d
z
n
J
li
S
b
S
i
(C
(D
Im Haushaltsjahr 2005 sind die Verkehrsinvestitionen
rotz erwarteter zusätzlicher Einnahmen aus der LKW-
aut in Höhe von 3 Milliarden Euro um 600 Millionen
uro gegenüber dem Vorjahr gekürzt worden. Die dra-
atischen Folgen für die Verkehrsinfrastruktur werden
urch die Mittelfristplanung offenbart. Demnach sinken
ie investiven Ausgaben: für die Bundesfernstraßen von
,8 Milliarden Euro (Soll 2004) auf 4,3 Milliarden Euro
2008); für die Eisenbahnen des Bundes von 4,0 Milliar-
en Euro (Soll 2004) auf 2,2 Milliarden Euro (2008); für
ie Bundeswasserstraßen von 0,6 Milliarden Euro auf
,5 Milliarden Euro.
Dies alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die
erkehrsminister der Länder – auch die Ihren – noch im
rühjahr dieses Jahres gefordert haben, die Finanzmittel
b 2005 auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben.
ieses wurde übrigens mit 5,8 Milliarden Euro für die
undesfernstraßen und 4 Milliarden Euro für die Schie-
enwege beziffert.
Da ich gerade die LKW-Maut angesprochen habe,
öchte ich auch dazu Ihren Koalitionsvertrag zitieren.
n der entsprechenden Stelle heißt es: „Die LKW-Maut
erden wir 2003 einführen, um Güterverkehr von der
traße auf die Schiene und Wasserstraße zu verlagern,
ie Umwelt zu entlasten und Staus zu verhindern. Die
innahmen aus der LKW-Maut werden überwiegend in
ie Verkehrsinfrastruktur reinvestiert.“
In Wirklichkeit ist die Mauteinführung in Deutsch-
and zu einem signifikanten Beispiel Ihrer Chaospolitik
eworden. Der wegen der Bundestagswahl 2002 voreilig
eschlossene Vertrag hat Sie – wie sich gezeigt hat – in
norme Schwierigkeiten gebracht. Die Folge: Statt 2003
urde die Mauteinführung erst zum 1. Januar 2005 reali-
iert, und dann auch nur in einer abgespeckten Version.
ür die Bundesrepublik Deutschland entstand durch den
egfall der erwarteten Mauteinnahmen ein immenser
aterieller Schaden. Darüber hinaus ging der Mautskan-
al zulasten des Ansehens des Technologiestandorts
eutschland.
Der größte rot-grüne Vertrauensbruch in der Ver-
ehrspolitik ist und bleibt aber die Mautlüge. Im Ver-
ittlungsverfahren wurde in § 11 ABMG ausdrücklich
estgelegt, dass die Mauteinnahmen zusätzlich zu beste-
enden Haushaltsansätzen für die Verkehrsinfrastruktur
ur Verfügung stehen sollten.
Doch das Gegenteil ist der Fall: Der Verkehrshaushalt
urde voreilig ab Ende 2003 im Hinblick auf die erwar-
eten Mauteinnahmen abgesenkt. Unter dem Strich ist
ies ein klarer Rechtsbruch und ein Nullsummenspiel
ulasten der Verkehrswege in Deutschland.
Das hat Sie aber nicht davon abgehalten, mit immer
euen Programmen den Menschen in den vergangenen
ahren Sand in die Augen zu streuen: „Mit einem 90-Mil-
arden-,Zukunftsprogramm Mobilität’ werden wir die
teigerung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
ei allen Bundesverkehrswegen verstetigen.“ Das haben
ie im Jahr 2002 noch großartig verkündet. Dazu kann
ch nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen! Außer in
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17061
(A) )
(B) )
der Koalitionsvereinbarung findet sich davon keine
Spur.
Man kann inzwischen förmlich darauf warten: Pünkt-
lich vor Wahlen kommt von Ihnen ein neues Programm.
Seit 1998 gab es: ein Investitionsprogramm, ein Zu-
kunftsinvestitionsprogramm, ein Anti-Stau-Programm,
ein Programm „Bauen jetzt“ und nun aktuell ein 2-Mil-
liarden-Programm. Keines dieser Programme wurde bis-
her tatsächlich komplett realisiert. Im Gegenteil, Pro-
jekte wurden von dem einen Programm in das nächste
verlagert, ganz nach dem Motto „Alter Wein in neuen
Schläuchen“.
Im Gegensatz zu Ihren Verlautbarungen haben Sie für
all die Programme auch keine neuen oder zusätzlichen
Gelder zur Verfügung gestellt, sondern lediglich nicht
abgerufene beziehungsweise nicht verbaute Bundesmit-
tel umgeschichtet. Das jetzt verkündete 2-Milliarden-
Programm macht dies mehr als deutlich. Zunächst wur-
den im Haushalt 2005 die Mittel um 600 Millionen Euro
gegenüber dem Vorjahr abgesenkt und nun verkaufen
Sie eine Aufstockung um 500 Millionen Euro als Erfolg.
Dabei stellen Sie nicht einmal die ursprünglichen Haus-
haltsansätze wieder her. Das Geld dafür stammt – und
das dürfte besonders den Kollegen Albert Schmidt be-
sonders betrüben – aus in 2004 nicht verbauten Schie-
nenmitteln. Für die Folgejahre sind die Aufstockungen
um 500 Millionen Euro noch nicht einmal vom Haushalt
gedeckt; denn bisher haben Sie noch keinen rechtskräfti-
gen Haushaltsplan für 2006 vorgelegt.
Es fehlt bei Ihrer Verkehrsinvestitionspolitik schlicht
an der angekündigten und notwendigen Verstetigung der
Mittel. Im Ergebnis bedeutet das: keine Planungssicher-
heit für Straße, Schiene und Wasserstraße. Auf eine sys-
tematische und nachhaltige Zukunftsplanung für die Ver-
kehrsinfrastruktur wartet Deutschland heute noch.
Eines kann ich aber schon jetzt versprechen: Das
Warten hat bald ein Ende. Nach der Regierungsüber-
nahme im Herbst werden wir die aufgezeigten Probleme
zügig angehen und die Verkehrsinfrastrukturfinanzie-
rung wieder auf eine solide Grundlage stellen. Als einen
der ersten Schritte werden wir die VIFG endlich zu einer
unabhängigen Finanzierungsgesellschaft umbauen und
ihr die LKW-Mauteinnahmen zweckgebunden zuleiten.
Damit werden wir den von Rot-Grün chronisch unterfi-
nanzierten Bundesverkehrswegeplan zügig und kontinu-
ierlich abarbeiten.
Rot-Grün hatte seine Chance. Sie haben Sie nicht ge-
nutzt. Nun lassen Sie es uns besser machen.
Renate Blank (CDU/CSU): Rot-Grün hat Deutsch-
land verkehrspolitisch – aber nicht nur verkehrspolitisch,
sondern in allen Bereichen – an die Wand gefahren. Die
geplanten Neuwahlen sind dringend notwendig; denn je-
der Tag, an dem Rot-Grün regiert, ist ein verlorener Tag
für die Menschen in Deutschland.
Die Probleme sind doch offenkundig: Einer massiven
Verkehrszunahme steht eine restriktive Investitionspoli-
tik gegenüber. Die Diskrepanz zwischen Verkehrsauf-
k
n
B
b
V
s
d
d
v
v
v
u
b
w
h
t
s
s
K
t
o
s
d
t
W
c
O
s
N
h
d
b
A
j
g
h
f
s
f
s
k
s
w
d
–
i
t
r
s
i
s
s
N
(C
(D
ommen und der finanziellen Absicherung der Ausbau-
otwendigkeiten kann doch nur als verkehrspolitische
ankrotterklärung dieser rot-grünen Bundesregierung
ezeichnet werden. Ursachen sind letztlich die in der
erkehrspolitik gemachten Fehler, ein Beispiel: das Ver-
agen bei der Mauteinführung – Controlling –, außerdem
ie verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Sie haben
ie Haushaltsprobleme nicht im Griff und sparen im in-
estiven Bereich, weil sie im konsumtiven Bereich zu-
iel ausgeben.
Die Situation hat sich inzwischen doch dramatisch
erschlechtert und die Bevölkerung ist zunehmend ver-
nsichert. Sie können doch nicht länger die unbestreit-
are Wechselwirkung zwischen Mobilität, Wirtschafts-
achstum und Beschäftigung außer Acht lassen. Sie
aben sich in Ihrer Regierungszeit nur als Bremser betä-
igt und nie den Zusammenhang erkannt, dass eine ge-
amtwirtschaftliche Produktivität und damit das Wert-
chöpfungspotenzial wesentlich von der Qualität und
apazität der Verkehrsinfrastrukturen abhängen.
Wann lernen Sie endlich, dass Mobilität eine elemen-
are Voraussetzung unserer arbeitsteiligen Wirtschafts-
rdnung und ein Schlüsselfaktor für Wachstum und Be-
chäftigung ist und es deshalb eine originäre Aufgabe
es Staates ist, für die Bereitstellung moderner, leis-
ungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen zu sorgen, um
ohlstand und Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu si-
hern? Denken Sie vielleicht einmal ab September in der
pposition über die Wechselwirkung zwischen Wirt-
chaftswachstum und Verkehrsleistungen nach.
Nun zu Ihrem Antrag „Investitionskräfte stärken –
eue Impulse für Wachstum und Beschäftigung“. Unab-
ängig davon, dass er nach unserem Antrag „Notwen-
ige Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur
ereitstellen“ eingebracht wurde, bin ich über einige
ussagen in Ihrem Antrag doch sehr verwundert. Sie tun
a gerade so, als wären Sie nicht sieben Jahre an der Re-
ierung bzw. in der Regierungskoalition.
Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass eine leistungsfä-
ige integrierte Verkehrsinfrastruktur die Voraussetzung
ür Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohl-
tand sei und unsere Binnenwirtschaft auf die Leistungs-
ähigkeit einer gut ausgebauten Infrastruktur angewiesen
ei. Ja, warum haben Sie denn nicht gehandelt?
Sie haben doch die Verkehrswege in Deutschland ver-
ommen lassen. Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen,
ehen Sie sich doch auf Straßen, Schienen und Wasser-
egen um. Aus den Straßen sind „Hoppelpisten“ gewor-
en, in das Schienennetz wird immer weniger investiert
die Haushaltszahlen belegen dies – und die Schleusen
n den Kanälen brauchen dringend eine Sanierung.
Ferner stellen Sie fest, dass gerade für eine nachhal-
ige Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung unse-
er Volkswirtschaft die Transitkorridore von Bedeutung
ind. Ein sehr gutes Beispiel Ihrer Handlungsunfähigkeit
st hier die ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt, die ein Teil-
tück der Magistrale von Kopenhagen bis Rom ist und
ich zum wahren Trauerspiel entwickelt hat. Zuerst
ein, dann nach einem Ja des Bundeskanzlers im Jahre
17062 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
2002 führen Sie aus, dass diese Verbindung dringend
notwendig sei, und jetzt sind Sie bei einem „vielleicht“
gelandet. Das ist keine glaubwürdige Verkehrspolitik.
Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass in Deutsch-
land die Zeiträume von der Planung bis zur Realisierung
von Verkehrsprojekten vielfach zu lang sei – wie wahr.
Und das merken Sie erst jetzt nach sieben langen Jahren
Regierungszeit. Aber der wahre Grund für Ihr Nicht-
handeln ist doch, dass Sie sich innerhalb der Koalition
nicht auf eine Planungsbeschleunigung einigen konnten.
Hier sind die Grünen die großen Bremser. Es wird doch
endlich Zeit, dass Stellungnahmen von Vereinen künftig
innerhalb der Frist vorgelegt werden müssen, die für Ei-
gentümer gelten. Gleichbehandlung von Bund, Natur-
schutz und Eigentümern.
Sie haben in den vergangenen Jahren nur von An-
kündigungen gelebt. Ich denke hier an die Vielfalt Ihrer
Programme, die vor Wahlen großartig angekündigt wur-
den. Das Anti-Stau-Programm, das Zukunftsinvesti-
tionsprogramm und das Programm „Bauen jetzt – In-
vestitionen beschleunigen“ – alles Luftschlösser und
Wunschträume; denn wenn man die Wirklichkeit be-
trachtet, dann ist sehr wenig davon umgesetzt worden.
Reden und Handeln sind bei Ihnen diametral entgegen-
gesetzt.
Auch die Ankündigung – rechtzeitig zur NRW-
Wahl –, 2 Milliarden Euro mehr für die Verkehrsinfra-
struktur zur Verfügung zu stellen, ist wieder eine Null-
nummer; denn zuerst kürzen Sie den Verkehrsetat um
rund 600 Millionen Euro und jetzt verkaufen Sie
500 Millionen Euro per annum als großen Erfolg – kein
Erfolg für die Infrastruktur, sondern ein riesiges „Täu-
schungsmanöver“.
Auch der Bundesverkehrswegeplan ist Makulatur. Im
Zeitraum 2001 bis 2015 wird ein jährliches Investitions-
volumen von 10 Milliarden Euro für erforderlich gehal-
ten. Die mittelfristige Finanzplanung sieht jedoch für die
Jahre 2004 bis 2008 nur einen durchschnittlichen Mit-
telansatz von 7,7 Milliarden Euro vor. Auch Sie müssten
rechnen und erkennen können, dass sich hier eine Fi-
nanzlücke von jährlich 2,3 Milliarden Euro ergibt.
Wir brauchen dringend eine investitionspolitische
Kurskorrektur; mit Ihrem Antrag schaffen Sie das nie.
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN): Für das von Bundeskanzler Gerhard
Schröder angekündigte 2-Milliarden-Euro-Programm
zur Verstärkung der Verkehrsinvestitionen sind mittler-
weile vom Bundesverkehrsministerium die einzelnen
Projekte benannt worden. Dies zeigt: Wir reden nicht nur
von mehr Verkehrsinvestitionen, wir handeln. Die in
dem Zusatzprogramm aufgeführten Projekte bringen den
Verkehrswegebau spürbar voran.
Es war auch notwendig und überfällig, durch dieses
Zusatzprogramm den großkoalitionären Fehler aus dem
Bundesrat – ich meine die Koch/Steinbrück-Kürzungen –
zu korrigieren, durch die Investitionen in die Verkehrsin-
frastruktur fatalerweise zu Subventionen erklärt und
zusammengestrichen worden waren. Die eigentlichen
S
p
r
l
l
s
w
k
w
t
a
b
u
S
u
M
F
B
d
n
t
8
d
a
g
w
t
2
l
a
s
v
s
i
G
k
k
m
s
t
s
V
i
g
M
k
a
z
a
z
s
u
R
R
s
v
(C
(D
ubventionen, nämlich Eigenheimzulage und Pendler-
auschale, hat die Union dagegen weitgehend ungescho-
en gelassen, um jetzt im Vorwahlkampf durchblicken zu
assen, man werde sie doch abschaffen. Das hätten wir
ängst machen können. Dadurch hätten wir Milliarden an
taatlichen Subventionen einsparen können. Geld, das
ir an anderer Stelle viel nutzbringender einsetzen
önnten, wenn sich die Union nicht bis heute stur ver-
eigert hätte.
Durch das 2-Milliarden-Programm werden die Inves-
itionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur wieder
uf das unter Rot-Grün erreichte Rekordniveau angeho-
en, und zwar bei investiver Gleichstellung von Straße
nd Schiene! Gerade diese Gleichbehandlung von
chiene und Straße bei den Investitionen unterscheidet
ns fundamental von dem, was die Opposition vorhat.
it dankenswerter Offenheit haben das die Herren Dirk
ischer und Horst Friedrich ja mehrfach mitgeteilt, zum
eispiel in der „Financial Times Deutschland“. Wenn
ie FDP will, dass die Verteilung der Bundesinvestitio-
en die aktuellen Marktanteile der einzelnen Verkehrs-
räger widerspiegelt, dann heißt das doch im Klartext:
0 Prozent des Geldes für die Straße. Das bedeutet, dass
ie Bahn noch nicht mal genug Geld erhalten soll, um
uch nur das Bestandsnetz zu erhalten, ganz zu schwei-
en von Neu- und Ausbau. Und warum die FDP das
ill, sagt Herr Friedrich dann auch gleich dazu. Ich zi-
iere die „Financial Times Deutschland“ vom 14. Mai
005: „Es ist reines Wunschdenken und rot-grüne Ideo-
ogie zu glauben, dass eine nennenswerte Verlagerung
uf die Schiene möglich ist.“ Was heißt das in der Kon-
equenz? Dass die Bahn in den Augen der FDP ein Rest-
erkehrsmittel ist und bleibt, das man durch Investitions-
topp getrost austrocknen und abwickeln kann. Da kann
ch nur sagen: Gute Nacht, moderne Bahn, aber auch
ute Nacht, flüssiger Straßenverkehr. Denn ohne Ver-
ehrsverlagerung zum Beispiel im Gütertransport be-
ommen wir auch den Dauerstau auf der Autobahn, weil
ehr LKW nicht nur die rechte Spur verstopfen.
Die Privilegierung der Straße bei Union und FDP
teht übrigens auch in eklatantem Widerspruch zur Poli-
ik der Europäischen Union, die bei den transeuropäi-
chen Netzen eindeutig und sehr bewusst der Schiene
orrang einräumt, gerade weil die erwarteten Zuwächse
m grenzüberschreitenden Güterverkehr auf die Schiene
ehen sollen.
Zudem ist es schlichtweg falsch, dass die Bahn keine
arktanteile gewinnen könne. Der Schienengüterver-
ehr hat im Jahr 2004 um 8 Prozent zugelegt, weit mehr
ls der LKW-Verkehr. Private Güterbahnen schreiben
urzeit zweistellige Zuwachsraten beim Umsatz wie
uch bei der Verkehrsleistung. Ohne die Bahn würde
um Beispiel der Hinterlandverkehr der Seehäfen zu-
ammenbrechen.
Das zeigt: Wenn das Schienennetz wieder chronisch
nterfinanziert ist, wie in den letzten Jahren der Kohl-
egierung durch Waigel und Wissmann, dann wird die
ede von der leistungsschwachen Schiene zu einer sich
elbst erfüllenden Prophezeiung. Wenn man das Netz
erkommen lässt und wenn man die Wettbewerbsbedin-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17063
(A) )
(B) )
gungen im Vergleich mit der Straße und dem Flugver-
kehr nicht angleicht, dann wird natürlich auch der Schie-
nenverkehr auf dem Netz schrumpfen. Da waren wir
schon mal, dahin wollen wir nicht zurück. Das werden
wir übrigens auch im Wahlkampf sehr deutlich machen.
An dem 2-Milliarden-Programm ist für die Bahn je-
denfalls besonders erfreulich, dass wichtige Verbindun-
gen nach Mittel- und Osteuropa verstärkt ausgebaut
werden. Dies schafft die Voraussetzung dafür, Güterver-
kehrsströme von der Straße auf die Bahn zu holen. Aber
auch das Sonderprogramm zur beschleunigten Moderni-
sierung von Bahnhöfen in kleinen und mittleren Städten
durch 50 Millionen Euro an Zuschussmitteln verbessert
die Leistungsfähigkeit des Systems Schiene: Werden die
Bahnhöfe attraktiver, nützt das nicht nur der Bahn, son-
dern auch der Stadt oder Gemeinde, die eine städtebau-
liche Aufwertung im Innenbereich erfährt.
In der jetzt erreichten Aufstockung der Investivmittel
besteht übrigens die eigentliche Beschleunigung für den
Verkehrswegebau. Unser Hauptproblem ist nicht, dass
Planungen zu lange dauern, sondern dass fertig geplante
und baureife Projekte wegen fehlender Finanzmittel in
der Warteschlange hängen bleiben. Dennoch sind wir
sehr für eine Straffung des Planungsrechtes, und zwar
unter klar festgelegten Bedingungen. In unserem Antrag
zur Planungsvereinfachung und -beschleunigung, heißt
es: Wir fordern die Bundesregierung auf, „das Planungs-
recht zu straffen und zu vereinfachen, … ohne die Be-
lange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der
natürlichen Umwelt zu beschneiden.“ Soweit der Koali-
tionsantrag. Wenn dann plötzlich die Einschränkung der
Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger bei einer will-
kürlichen Anzahl von Projekten als eigentliches Be-
schleunigungsinstrument hochstilisiert wird, ist das ein-
fach falsch. Die Verkürzung des möglichen Klageweges
auf nur noch eine Instanz, nämlich auf die bisherige Re-
visionsinstanz Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hätte
– darauf haben der Präsident eben dieses Gerichtes und
die Präsidenten aller Oberverwaltungsgerichte mit be-
merkenswerter Klarheit hingewiesen –, den gegenteili-
gen Effekt: Anstatt die ortsnahen Oberverwaltungsge-
richte entscheiden zu lassen und lediglich für diejenigen
2,5 Promille aller Verkehrsplanungen, gegen die über-
haupt eine zweite Instanz angerufen wird, müsste das
Bundesverwaltungsgericht als neue und alleinige Tatsa-
cheninstanz von Leipzig aus quer durchs ganze Land
100 Prozent aller Streitfälle durch Ortstermine bearbei-
ten. Im Ergebnis würde das zu einer Verlangsamung statt
zu einer Beschleunigung der Klageverfahren führen,
ganz abgesehen von den verfassungsrechtlichen Beden-
ken gegen die Beschränkung von Rechten Betroffener.
Also ein klassisches Eigentor, das wir vermeiden sollten.
Im Vollzug blockiert werden viele Bauvorhaben übri-
gens von ganz anderer Seite: Immer mehr öffentliche
Bauvorhaben landen mittlerweile vor der Vergabekam-
mer, weil unterlegene Bieter die Vergabe beklagen. Das
kostet richtig Zeit. Hier sollte mal über Beschleunigung
nachgedacht werden.
Mit dem in unserem Antrag angekündigten und in
diesen Tagen vorgelegten Gesetz zur beschleunigten
N
s
v
b
d
d
w
l
d
d
r
n
d
l
t
e
l
d
d
C
e
p
s
C
e
W
d
6
s
s
b
b
e
s
m
w
a
E
b
f
a
g
s
s
in
D
r
h
v
s
t
r
l
2
e
f
(C
(D
utzung des Instrumentes öffentlicher-privater Partner-
chaften im Bau dokumentieren wir: Wir sind für den
erstärkten Einsatz von Public Private Partnership, sei es
eim Bau von Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder an-
eren öffentlichen Einrichtungen oder auch bei Bauten
er Verkehrsinfrastruktur. Es muss dabei sichergestellt
erden, dass die öffentlichen Haushalte dadurch tatsäch-
ich entlastet und nicht einfach Finanzierungslasten in
ie Zukunft verschoben werden.
Das jetzt vorgelegte Gesetz ist aufgrund des Zeit-
rucks mit sehr heißer Nadel genäht worden. Das Hau-
uckverfahren, das dazu jetzt vorgeschlagen wurde, erin-
ert mich ein wenig an die Last-Minute-Unterzeichnung
es Mautvertrags mit Toll Collect, wenige Tage vor der
etzten Bundestagswahl. Die Mängel des Vertrages stell-
en sich bekanntlich später heraus. Daher unser Rat: Bei
inem derart umfangreichen Artikelgesetz muss Gründ-
ichkeit vor Schnelligkeit gehen, und zwar im Interesse
er Sache. ÖPP wird nur dann zu einem Erfolg, wenn
er gesetzliche Rahmen stimmt und die Risiken wie die
hancen zwischen privaten Investoren und Betreibern
inerseits und der öffentlichen Hand andererseits trans-
arent und fair aufgeteilt sind.
Es gibt ein weiteres positives Signal für die Bauwirt-
chaft: Wir begrüßen ausdrücklich die Fortführung des
O2-Gebäudesanierungsprogramms. Wir sagen aberbenso deutlich, dass wir uns mehr gewünscht hätten.
ir Grünen wollen das Programm weiterentwickeln und
eutlich verstärken. Denn damit können wir jedes Jahr
0 000 Arbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirt-
chaft und im Handwerk sichern. Und wir wollen, dass
pätestens 2006 Energieausweise für mehr Transparenz
ei den Energiekosten von Wohngebäuden sorgen. Der
edarfsbasierte Energieausweis wird Investitionen in die
nergetische Sanierung des Wohnungsbestandes be-
chleunigen und dadurch zusätzliche Arbeitsplätze in der
ittelständischen Bauwirtschaft schaffen. Davon sind
ir überzeugt. Wir warnen daher die Opposition davor,
us wahltaktischen Gründen mit der Verabschiedung des
nergieeinspargesetzes ein Verzögerungsspielchen zu
etreiben. Sie tun damit der Baukonjunktur keinen Ge-
allen und machen dadurch ihre Beteuerungen, sich für
rbeitsplatzschaffende Maßnahmen einzusetzen, nicht
laubwürdiger.
Die Bauwirtschaft steckt in der Krise. Dies gilt insbe-
ondere für den Wohnungsneubau. Eine alternative Per-
pektive dazu liegt für die mittelständische Bauwirtschaft
der Gebäudesanierung. Das Potenzial ist riesig. In
eutschland gelten 24 Millionen Wohneinheiten als sanie-
ungsbedürftig. Davon werden aber nur 600 000 Wohnein-
eiten oder 2,5 Prozent pro Jahr tatsächlich saniert. Da-
on werden nur 200 000 Wohnungen auch energetisch
aniert. Um die Rahmenbedingungen für diese Investi-
ionen zu verbessern, haben wir das CO2-Gebäudesanie-ungsprogramm aufgelegt. Die Bilanz kann sich sehen
assen. Investitionen in Höhe von 2 Milliarden Euro und
30 000 komplett energetisch sanierte Wohnungen sind
in großer Erfolg. Diesen Weg werden wir konsequent
ortsetzen und intensivieren.
17064 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Die FDP legt
heute einen Antrag vor, mit dessen Hilfe die dringend
notwendige Verstetigung der Infrastrukturmaßnahmen,
das heißt der zeit- und bedarfsgerechte Ausbau der Ver-
kehrswege aller Verkehrsträger, besser gestaltet werden
kann als bei der bisherigen Politik von Rot-Grün. Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, haben es
trotz eklatant gestiegener Abgaben aus dem Straßenver-
kehr seit 1998 um insgesamt 15 Milliarden Euro mit
Einführung der Maut offensichtlich nicht verstanden, für
eine Verstetigung der Verkehrsinvestitionen zu sorgen.
Von dem Sondereffekt der zusätzlichen Mittel aus der
Versteigerung der UMTS-Lizenzen abgesehen, sind Ihre
Investitionsansätze im Schnitt nicht höher als die der Re-
gierung der CDU/CSU und der FDP in den Jahren bis
1998.
Anstatt die große Chance der Maut zu nutzen und den
§ 11 des Mautgesetzes tatsächlich umzusetzen, haben
Sie es zugelassen, dass der Finanzminister den bisheri-
gen Haushaltsansatz entgegen den gesetzlichen Vor-
schriften genau um den Umfang reduziert hat, wie er
Mauteinnahmen netto erwartet. Das führt bezeichnen-
derweise im Jahre 2005 ausweislich Ihrer Haushaltspla-
nungen zu einem Ansatz, der um rund 600 Millionen
Euro unter dem Haushaltsansatz für das Jahr 2004 – da
allerdings noch ohne Mauteinnahmen – liegt. Diese Si-
tuation wird jetzt auch nicht dadurch besser, dass Sie mit
großem Getöse die Feststellung aus der Regierungser-
klärung des Bundeskanzlers vom März dieses Jahres öf-
fentlich bejubeln, dass für eine Zeit von vier Jahren ins-
gesamt 2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung
gestellt werden. Die Jahresscheibe von 500 Millionen
Euro, die Sie – wenn sie denn finanziert werden kann –
zur Verfügung stellen, reicht gerade einmal aus, die bis-
herigen Kürzungen auszugleichen. Von einer Versteti-
gung der Investitionen, gar von einem Signal an die Bau-
wirtschaft kann aus unserer Sicht deswegen nicht
geredet werden.
Das gilt im Übrigen auch für die Monstranz ÖPP, die
Sie derzeit vor sich her tragen. Damit wir uns nicht
falsch verstehen: Die FDP ist nicht gegen öffentlich-pri-
vate Partnerschaften. So wie Sie sie allerdings auf das
Gleis setzen, wird es nicht zu dem erhofften Investitions-
schub und schon gar nicht zu der von Ihnen angedachten
Sicherung von Arbeitsplätzen im Baubereich kommen.
Sie bleiben nach wie vor die Antwort schuldig, wie Sie
es denn tatsächlich umsetzen wollen. Die so genannten
A-Modelle, also der Anbau weiterer Spuren an beste-
hende Autobahnen, die Sie bis zu 50 Prozent der Bau-
kosten durch die Abtretung der LKW-Maut finanzieren
und zu den restlichen 50 Prozent durch die klassische Fi-
nanzierung aus dem Staatshaushalt, werden zumindest
den Beschäftigungseffekt nicht bringen, den Sie sich
vorstellen. Es kann bestenfalls zu einer kurzfristigen An-
reizsituation bei den Baufirmen kommen, weil jetzt Auf-
träge vergeben werden können, die ansonsten noch län-
gere Zeit in Wartestellung liegen müssten. Mittelfristig
bedeutet das aber lediglich eine Verschiebung von Inves-
titionen. Wenn Sie also die Finanzierung nicht versteti-
gen, bricht Ihnen die Baukonjunktur am Ende dieser
Phase genauso wieder weg, wie sie jetzt unsicher wird.
E
z
d
P
d
A
r
ß
li
G
V
D
ö
D
M
e
s
z
u
A
d
s
w
A
ü
c
g
d
g
D
R
w
r
g
B
L
f
z
V
v
k
b
(C
(D
rgebnis der ganzen Operation: Viel Lärm, ohne ein ein-
iges Problem wirklich zu lösen, und Sie drücken sich
arüber hinaus auch noch um eine klare Aussage zur
KW-Maut.
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung
as Beispiel der ASFINAG in Österreich genannt. Die
SFINAG verlangt von PKW-Fahrern Gebühren. In Ih-
em Antrag 15/5340 vom 20. April dieses Jahres begrü-
en Sie die Bereitschaft der Bundesregierung, die Mög-
chkeit zu prüfen, durch Finanzierungen über private
esellschaften, wie zum Beispiel in Österreich, zu einer
erstetigung der Infrastrukturinvestitionen zu kommen.
er Bundesverkehrsminister erklärt am laufenden Band
ffentlich, eine PKW-Maut sei mit ihm nicht zu machen.
as genau ist Ihr Problem! Oder frei nach Valentin:
ögen hätten wir schon wollen, aber können haben wir
s nicht!
Wir haben Ihnen in unserem Antrag unter Druck-
achennummer 15/5338 die notwendigen Schritte aufge-
eigt. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, wenn wir
nseren Antrag hier mit Nachdruck vertreten und Ihrem
ntrag die Zustimmung verweigern. Da auch der Antrag
er Union auf Drucksache 15/5325 „völlig überra-
chend“ die gleiche Zielrichtung wie der der FDP hat,
erden wir diesen Antrag natürlich mittragen.
nlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der
Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtli-
cher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeits-
gesetz – VersorgNG) (Tagesordnungspunkt 4)
Siegmund Ehrmann (SPD): Der Gesetzentwurf
berträgt die wesentlichen Regelungen des Rentenversi-
herungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamtenversor-
ung und die tarifvertraglichen Einmalzahlungen auf
en Beamtenbereich des Bundes.
Ich komme zunächst auf die beabsichtigten Änderun-
en im Beamtenversorgungsrecht zu sprechen:
Richtschnur dabei ist der grundlegende Beschluss des
eutschen Bundestages, Reformen in der gesetzlichen
entenversicherung in engem zeitlichen Zusammenhang
irkungsgleich auf öffentlich finanzierte Alterssiche-
ungssysteme wie die Beamtenversorgung zu übertra-
en. An diesem Leitgedanken orientiert, ist dies bei der
eamtenversorgung seit 1992 stets geschehen:
So wurden 1998 Versorgungsrücklagen bei Bund und
ändern vorgeschrieben, Elemente der Kapitaldeckung
lossen in die Beamtenversorgung ein.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde
um Beispiel parallel zur Rentenreform der Anstieg der
ersorgungsbezüge ab dem Jahre 2003 abgeflacht, akti-
en Beamten die gesetzliche Förderung einer privaten
apitalgedeckten Altersvorsorge eröffnet, die Hinterblie-
enenversorgung bei gleichzeitiger Einführung eines
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17065
(A) )
(B) )
Kindergeldzuschlages zum Witwengeld abgesenkt, die
Versorgungsrücklage weiter ausgebaut.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf überträgt den
Nachhaltigkeitsfaktor des Rentenversicherungsnachhal-
tigkeitsgesetzes auf die Versorgung mit der Folge, dass
der 2001 als Zielwert angestrebte Höchstruhegehaltssatz
nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes in fünf Schritten
auf 71,13 Prozent sinkt, begrenzt die Hochschulausbil-
dungszeiten von jetzt 1095 Tage auf künftig 855 Tage.
Wenn wir uns an die Diskussionen aus dem Jahre
2001 erinnern – so sah Herr Kollege Stadier die Rege-
lungen zum Witwengeld „mindestens an der Grenze zur
Verfassungswidrigkeit“: Verletzung der Alimentations-
pflicht –, taucht der Einwand „erheblicher verfassungs-
rechtlicher Bedenken“ über den Antrag des Freistaates
Bayern an den Innenausschuss des Deutschen Bundesra-
tes aktuell wieder auf. Man wendet eine überproportio-
nale Belastung der Versorgungsempfänger ein, lehnt die
eingeschänkte Berücksichtung der Studienzeiten als ru-
hegehaltsfähige Dienstzeiten ab und reklamiert, der Auf-
bau der Versorgungsrücklage erfolge nicht nachhaltig.
Argumente, die uns heute im Plenum wieder begegnen.
Doch wo liegt Ihr Gegenentwurf? Fehlanzeige, nichts
wird von Ihnen angeboten!
Schauen Sie einfach mal in den Versorgungsbericht
2005, Ende Mai veröffentlicht. Die Versorgungsausga-
ben werden je nach Berechnungsvariante von heute rund
25 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 auf 74,6 bis
137,1 Milliarden Euro ansteigen und weit über die heu-
tige Quote hinaus öffentliche Mittel binden. Nicht nur
die „vergleichende Gerechtigkeit“ zwischen den Alters-
sicherungssystemen, sondern auch die Gestaltungsprin-
zipien der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit
gebieten unser Handeln.
In Ordnung; diese Überlegungen sind zu sehr an der
Sache orientiert und wahrscheinlich in Ihren Handlungs-
parametern kaum „wahlkampftauglich“.
Ähnliches wiederholt sich bei den Einmalzahlungen
für die Jahre 2005 bis 2007. Bund und Kommunen ha-
ben sich tarifrechtlich mit ihrem Gegenüber vereinbart.
Der Bund ist verpflichtet, der Verantwortung gegenüber
seinen Beamtinnen und Beamten nachzukommen. Wenn
die Länder als öffentliche Arbeitgeber sich durch den
Tarifabschluss nicht haben präjudizieren lassen, wieso
soll dann das Handeln des Bundesgesetzgebers die Län-
der präjudizierend beeindrucken? Dieser Einwand läuft
von seiner Logik her ins Leere. Und wenn dann gesagt
wird, „eine undifferenzierte Übertragung des Tarifergeb-
nisses für den Bereich des Bundes auf die Länder wird
grundsätzlich abgelehnt“, hätte ich gerne den Hinweis
auf die Norm, die die Länder in Zugzwang setzt.
Alles in allem: Der beamtenversorgungsrechtliche
Teil des Gesetzentwurfes ist in sich schlüssig und konse-
quent. Die Regelung der Einmalzahlungen ist auch ein
Gebot der Fairness gegenüber den Bundesbeamtinnen
und -beamten.
Ich würde mich freuen, wenn wir in der knappen ver-
bleibenden Zeit bei diesem Gesetzgebungsverfahren
noch eine gemeinsame Linie finden würden. Gemessen
a
o
r
N
i
B
R
b
g
u
d
s
k
t
b
b
t
k
E
s
z
l
v
v
a
a
G
u
c
t
b
w
d
c
w
m
D
e
S
d
r
R
w
A
s
1
m
g
w
Ü
n
g
(C
(D
n der seit Jahren gegebenen Debattenlage ist dies aber
ffenkundig mehr als illusorisch.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Was die Bundes-
egierung als „wirkungsgleiche Übertragung des RV-
achhaltigkeitsgesetzes auf die Beamten“ bezeichnet,
st in Wahrheit ein überproportionaler Einschnitt in der
eamtenversorgung; von Nachhaltigkeit kann keine
ede sein, und schließlich werden die Länderhaushalte
is zum Jahr 2010 zusätzlich belastet. Um es kurz zu sa-
en: Das Gesetz ist miserabel gemacht, dürftig im Inhalt
nd katastrophal in der Wirkung. Deshalb lehnen wir
ieses Gesetz ab.
Aber im Einzelnen: Rot-Grün versucht, den in der ge-
etzlichen Rentenversicherung eingeführten Nachhaltig-
eitsfaktor auf die Alterssicherung bei Beamten zu über-
ragen, und scheitert prompt: Diese Maßnahme würde
is 2010 zu einer Minderung des Versorgungsniveaus
ei gleichzeitiger Einfügung einer gesetzlichen Evalua-
ionsklausel mit dem Ziel der Fortführung der Absen-
ung des Versorgungsniveaus bis zum Jahr 2030 führen.
in Irrsinn!
Die gesetzliche Rente stellt nur eine Säule der Alters-
icherung für Arbeitnehmer dar, die zunehmend durch
usätzliche – in der Regel betriebliche – Versorgungs-
eistungen ergänzt wird. Diese Ergänzungen der Alters-
ersorgung sind für Beamte nicht eröffnet. Die Beamten-
ersorgung muss deshalb so bemessen sein, dass ein
mtsangemessener Lebensunterhalt der Ruhestandsbe-
mten sichergestellt wird. Sie vereint Elemente der
rundsicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge
nd unterscheidet sich von ihrer Funktion und ihrem Si-
herungsziel her signifikant von der gesetzlichen Ren-
enversicherung.
Die Anpassung der gesetzlichen Rente orientierte sich
is einschließlich des Jahres 2000 an der Bruttolohnent-
icklung unter Berücksichtigung der Veränderungen bei
er Einkommensteuerbelastung und bei den Sozialversi-
herungsbeiträgen. Mit Wirkung ab dem Jahr 2003
urde der so genannte Altersvorsorgeanteil eingeführt,
it dem das Rentenniveau bis 2011 abgesenkt wird.
iese Absenkung soll von den Versicherten durch steu-
rlich geförderte private Vorsorge ausgeglichen werden,
tichwort „Riester-Rente“. Die künftige Entwicklung
er Rente wird weiter durch die Beitragssatz-Verände-
ung und durch den Nachhaltigkeitsfaktor, der mit dem
entenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz eingeführt
urde, beeinflusst. Der voraussichtliche Umfang der
bflachung der gesetzlichen Rente wird nach wissen-
chaftlichen Schätzungen – Rürup-Kommission – bei
5 Prozent bis zum Jahre 2030 liegen.
Berücksichtigt man die bereits getroffenen Maßnah-
en zur Kürzung der Beamtenversorgung in den Versor-
ungsänderungsgesetzen aus den Jahren 1998 und 2001,
ürde das Versorgungsniveau mit der angekündigten
bertragung des Nachhaltigkeitsfaktors bis 2030 in ei-
er Größenordnung von bis zu 18 Prozent abgesenkt.
Die angekündigte Absenkung der Beamtenversor-
ung geht damit schon bei einer nominalen Betrachtung
17066 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
deutlich über die Leistungseinschränkungen in der ge-
setzlichen Rentenversicherung hinaus. Das geht so nicht.
Zudem wird in der Beamtenversorgung im Vergleich
zur gesetzlichen Rentenversicherung – jedenfalls
bisher – auch deutlich schneller abgesenkt. Aufgrund der
„zu übertragenden Maßnahmen“ aus der Anpassung der
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Ni-
veau der Beamtenversorgung bis heute schon um rund
2,22 Prozent gemindert. In der gesetzlichen Rentenversi-
cherung haben die Maßnahmen dagegen erst mit rund
0,61 Prozent gegriffen. Damit wird deutlich, dass der
vorliegende Gesetzentwurf über das Ziel hinausschießt.
Im Gegensatz zur Darstellung in der Gesetzbegrün-
dung wird es keine Ausgabenminderung geben. Viel-
mehr kommt es anstelle der ausgeführten Entlastung von
ca. 600 Millionen. Euro zu Mehrbelastungen der Länder-
haushalte von rund 2,8 Milliarden Euro!
Rot-Grün hat hier weder sorgfältig noch gewissenhaft
gerechnet! Denn der Unterschiedsbetrag aus den Absen-
kungen der Besoldungsanpassungen soll ebenso wie der
Unterschiedsbetrag aus der Absenkung des Versorgungs-
niveaus künftig in voller Höhe in das Sondervermögen
„Versorgungsrücklage“ fließen; früher flossen nur
50 Prozent dieses Betrages in die Versorgungsrücklage.
Dem Gesetzentwurf kann nicht zugestimmt werden.
Er stellt gerade keine wirkungsgleiche Übertragung der
Rentenreform dar, sondern führt zu überproportionalen
Belastungen der Versorgungsempfänger. Er entzieht
außerdem den Haushalten der Länder zunächst in erheb-
lichem Umfang Mittel. Mit dem Gesetzentwurf wird we-
der eine langfristige Stabilisierung der Versorgung noch
Verlässlichkeit für die betroffenen Versorgungsempfän-
ger geschaffen.
Hannelore Roedel (CDU/CSU): Die alarmierende
Situation des überproportionalen Anstiegs der Versor-
gungsausgaben in den nächsten Jahrzehnten ist nicht von
den Beamtinnen und Beamten „verschuldet“ worden,
auch wenn sich einem dieser Eindruck bei Ihrem Gesetz-
entwurf aufdrängen kann. Vielmehr liegt die Ursache
hierfür in der personellen Ausweitung des öffentlichen
Dienstes seit den 70er-Jahren. Die Beamtinnen und Be-
amten haben sich in dem Vertrauen auf eine angemes-
sene Alimentierung im Ruhestand in ein lebenslanges
Dienst- und Treueverhältnis begeben. Dies ist bei der
Reform der Beamtenversorgung stets zu berücksichti-
gen, Herr Schily!
Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen
sowohl die überwiegend beitragsfinanzierte gesetzliche
Rentenversicherung als auch das steuerfinanzierte Sys-
tem der Beamtenversorgung vor der gleichen Aufgabe,
die Finanzierung der Altersversorgung auf eine verlässli-
che und langfristig sichere Grundlage zu stellen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestreitet keineswegs die
Notwendigkeit, die durchgeführten Reformen der ge-
setzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die
Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung zu übertra-
gen. Unser Grundsatz lautet dabei: Keine Privilegierung
der Beamten gegenüber Rentnern, aber auch keine Be-
nachteiligung.
b
g
w
t
A
v
d
B
t
d
D
i
s
b
c
n
R
s
e
s
g
g
n
s
E
i
s
z
n
a
b
H
l
H
d
s
k
s
c
V
u
d
b
R
S
v
A
s
l
r
z
5
(C
(D
Aristoteles hat die Frage nach der Gerechtigkeit damit
eantwortet, dass „Gleiches gleich und Ungleiches un-
leich behandelt“ werden müsse. Diesem Grundsatz
ird in Ihrem Entwurf nicht ausreichend Rechnung ge-
ragen, sodass sich letztlich unterschiedliche finanzielle
uswirkungen auf die Betroffenen ergeben. Denn die
on Ihnen vorgesehenen Maßnahmen schießen weit über
as Ziel hinaus und führen zu einer überproportionalen
elastung der Versorgungsempfänger.
So stellt die gesetzliche Rente nur eine Säule der Al-
ersversorgung für Arbeitnehmer dar, die zunehmend
urch die betriebliche Altersversorgung ergänzt wird.
iese bewegt sich beispielsweise im öffentlichen Dienst
n einer Größenordnung von rund einem Drittel der Ge-
amtversorgung. Ähnliches gilt auch für den Anteil der
etrieblichen Altersversorgung bei Banken und Versi-
herungen. Da die betriebliche Altersversorgung jedoch
icht von den Niveauabsenkungen in der gesetzlichen
entenversicherung betroffen ist, gewinnt sie relativ ge-
ehen in Zukunft stärker an Gewicht.
Die Situation bei den Beamtinnen und Beamten ist
ine völlig andere. Deren Versorgung stellt eine Vollver-
orgung dar. Wenn Sie planen, Einschränkungen in der
esetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversor-
ung zu übertragen, dann können sie nicht die Bifunktio-
alität der Beamtenversorgung, das heißt Regel- und Zu-
atzversicherung in einem System, und das Gebot der
inheitlichkeit von Besoldung und Versorgung einfach
gnorieren.
Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist
tets zu beachten, dass die Verpflichtung des Dienstherrn
ur Alimentation die Gewährleistung eines angemesse-
en Lebensunterhalts für den Beamten und seine Familie
uch im Ruhestand umfasst. Besoldung und Versorgung
asieren auf einheitlichen Grundlagen, sodass sich die
öhe der Versorgung vorrangig an den Bezügen des zu-
etzt ausgeübten Amtes orientiert. Daher unterliegt die
öhe der Alimentation nicht der Beliebigkeit, die Lage
er öffentlichen Haushalte darf nicht der einzige Maß-
tab sein.
Bei der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors kann
einesfalls von einer wirkungsgleichen Übertragung ge-
prochen werden. Denn in der gesetzlichen Rentenversi-
herung werden mithilfe des Nachhaltigkeitsfaktors das
erhältnis von Rentnern und Beitragszahlern ermittelt
nd das Ausmaß der Dämpfung und der aktuelle Wert je-
es Jahr neu ermittelt. Die Entwicklung auf dem Ar-
eitsmarkt hat somit jeweils auch Auswirkungen auf die
enten. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schreiben
ie die Absenkung des Versorgungsniveaus unabhängig
on der wirtschaftlichen Entwicklung bereits fest.
Wie fällt aber nun konkret der Vergleich über das
usmaß der Absenkung des Versorgungsniveaus aus?
Der voraussichtliche Umfang der Abflachung der ge-
etzlichen Rente hängt von der langfristigen Entwick-
ung ab und ist daher nicht exakt zu prognostizieren. Be-
ücksichtigt man die Annahme der Rürup-Kommission
ur Entwicklung des Rentnerquotienten von derzeit
2 auf 67 Prozent im Jahr 2030 und das Ziel der Bundes-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17067
(A) )
(B) )
regierung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche-
rung bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent anzuheben,
ergibt sich in etwa eine Absenkung des Rentenniveaus
von etwa 15 Prozent.
Um diese Absenkung wirkungsgleich auf die Beam-
tenversorgung zu übertragen, dürfte diese höchstens im
Umfang von zwei Dritteln der prozentualen Lohnabsen-
kung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenom-
men werden. Denn schließlich steht den Beamtinnen und
Beamten keine zweite Säule der Altersversorgung zur
Verfügung.
Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz führt jedoch zu
viel weiter gehenden Einschnitten, da Ihr Gesetzentwurf
unzulässigerweise sämtliche versorgungsverschlechtern-
den Änderungen der Vergangenheit ausblendet: die Kür-
zung der Bemessungsgrundlage durch das Versorgungs-
reformgesetz 1998, die bereits erfolgte Niveauabsenkung
durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sowie die
Kürzung der Versorgung durch teilweisen Wegfall der
Sonderzahlung.
Unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Maß-
namen mit dem Versorgungsreformgesetz und dem Ver-
sorgungsänderungsgesetz würde die geplante Übertra-
gung des Nachhaltigkeitsfaktors das Versorgungsniveau
bis 2030 um etwa 11,5 Prozent absenken. Bezieht man
hierbei noch die Verminderung der jährlichen Sonder-
zahlung mit ein, so würde dies je nach Ausgestaltung der
Regelungen beim Bund und den jeweiligen Ländern so-
gar zu einem Volumen von rund 13,5 bis 18 Prozent füh-
ren. Ihr erklärtes Ziel einer wirkungsgleichen Übertra-
gung des Nachhaltigkeitsfaktors wird zulasten der
Beamtinnen und Beamten eindeutig verfehlt.
Auch die Verringerung der Berücksichtigung von Zei-
ten einer Hochschulausbildung als ruhegehaltfähige
Dienstzeit auf 855 Tage ist äußerst fragwürdig. Denn es
werden ohnehin nur Ausbildungszeiten berücksichtigt,
die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis zwin-
gend vorgeschrieben sind. Es macht schlichtweg keinen
Sinn, die aufgrund des beamtenrechtlichen Laufbahn-
rechts geforderte Qualifikation im Nachhinein zu bestra-
fen.
Auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten leh-
nen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Mit der nun-
mehr geforderten 100-prozentigen Zuführung der Er-
sparnisse zum Sondervermögen „Versorgungsrücklage“
werden die Länderhaushalte in den kommenden Jahren
über Gebühr belastet. Nach Zahlen des Bayerischen Fi-
nanzministeriums würde dies in den nächsten fünf Jah-
ren den Landeshaushalt in Bayern mit rund 282 Millio-
nen Euro belasten. Hochgerechnet auf alle Bundesländer
ergeben sich für diesen Zeitraum zusätzliche Aufwen-
dungen von rund 2,8 Milliarden Euro. Was dies in einer
Zeit bedeutet, in der rund die Hälfte aller Bundesländer
keinen verfassungsgemäßen Haushalt aufstellen können,
müsste jedem hier im Hause eigentlich klar sein.
Ich fasse zusammen: Die CDU/CSU-Bundestagsfrak-
tion lehnt den Gesetzentwurf ab, da er weder eine lang-
fristige Stabilisierung der Versorgung noch Verlässlich-
keit für die betroffenen Versorgungsempfänger schafft.
D
t
L
i
z
f
s
f
m
l
a
d
ü
b
ß
K
G
r
a
g
g
n
d
V
a
A
0
H
r
A
b
u
D
B
B
G
B
n
R
s
a
l
d
n
w
s
w
r
B
(C
(D
as Ziel einer wirkungsgleichen Übertragung der Ren-
enreform wird eindeutig verfehlt. Außerdem werden die
änderhaushalte bis 2010 wegen der höheren Zuführung
n einer schwierigen finanzpolitischen Gesamtsituation
usätzlich belastet.
Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass auch der öf-
entliche Dienst vor weit reichenden Veränderungen
teht, die auch die Alterversorgung betreffen. Dabei dür-
en wir aber nicht vergessen, dass unsere arbeitsteilige,
oderne Gesellschaft auf einen leistungsfähigen öffent-
ichen Dienst angewiesen ist, für den wir motivierte Be-
mtinnen und Beamten brauchen. Daher dürfen wir nicht
as Kind mit dem Bade ausschütten und die in ihrer
berwiegenden Anzahl leistungsfähigen und leistungs-
ereiten Beamtinnen und Beamten mit unverhältnismä-
igen Einschnitten bei deren Altersversorgung vor den
opf stoßen.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Bei Verabschiedung des Rentenversiche-
ungsnachhaltigkeitsgesetzes haben wir angekündigt,
lle Maßnahmen, soweit sie übertragbar sind, wirkungs-
leich auf das Beamtenversorgungssystem zu übertra-
en.
Dies tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Lassen Sie mich die beiden wichtigsten Punkte nen-
en: Erstens. Wir übertragen den Nachhaltigkeitsfaktor
es Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die
ersorgung. Über den bereits abgeflachten Versorgungs-
nstieg hinaus sollen jetzt noch bei den nächsten fünf
npassungen der Versorgungsbezüge Kürzungen um je
,2 Prozentpunkte pro Anpassungsschritt erfolgen. Der
öchstruhegehaltssatz wird danach im Jahre 2010 vo-
aussichtlich nur noch 71,13 vom Hundert betragen.
Zweitens begrenzen wir die Berücksichtigung von
usbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten von
isher drei Jahren auf nur noch 855 Tage.
Dass dies Unwillen bei den Betroffenen hervorruft, ist
ns bewusst. Wir kennen die Argumente der Verbände.
ennoch sind wir der Meinung: Genauso wie wir zum
eispiel mit der Übertragung des Tarifvertrages auf die
eamtenbesoldung versuchen, ein Höchstmaß an
leichbehandlung zwischen Arbeitnehmerschaft und
eamtentum zu gewährleisten, genauso wollen wir ei-
en annähernd finanziellen Gleichklang zwischen den
enten- und Versorgungsbelastungen herstellen.
Wir mussten den Rentnerinnen und Rentnern Ein-
chnitte abverlangen. Die Entwicklung der Versorgungs-
usgaben – das zeigt der Versorgungsbericht – ist ähn-
ich denen der Rente. Es ist also nicht einsichtig, warum
iese Einschnitte nicht auch den pensionierten Beamtin-
en und Beamten abverlangt werden könnten.
Als letzten Punkt möchte ich die Einmalzahlungen er-
ähnen. Ich habe es anfangs schon erwähnt, dass wir
tets um einen Gleichklang bemüht sind. Deshalb wollen
ir ausgehend vom Tarifergebnis, das für die Empfänge-
innen und Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen im
ereich des Bundes in den Jahren 2005, 2006 und 2007
17068 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
(A) )
(B) )
Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro vor-
sieht, dies jetzt auch auf die Versorgungsempfänger
übertragen. Die Länder bekommen die Möglichkeit,
über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen
Jahren selbst zu entscheiden.
Dr. Max Stadler (FDP): Dass die Einsparungen in
der Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung zu
übertragen sind, wird von niemandem ernsthaft in Ab-
rede gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Gebot sozia-
ler Symmetrie. Alles andere entfachte eine neue Neid-
Debatte, an der die Beamtinnen und Beamten, die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
am allerwenigsten Interesse haben dürften; wäre sie
doch Wasser auf die Mühlen jener, denen das Berufsbe-
amtentum seit langem ein Dorn im Auge ist und die es
am liebsten abgeschafft sähen. Erfreulicherweise hat die
rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf für derartige
Überlegungen der von ihr eingesetzten Bull-Kommis-
sion nunmehr die Quittung erhalten.
Der rot-grünen Bundesregierung ist zumindest zuzu-
gestehen, dass sie sich die Sache nicht einfach macht.
Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen wird die
Frage der Wirkungsgleichheit der Übertragungsmaßnah-
men sein. Diese Frage ist zum einen nominal und zum
anderen unter Rückgriff auf die Besonderheiten der Be-
amtenversorgung zu beantworten. Wir alle kennen die
Empfehlung des federführenden Ausschusses für Innere
Angelegenheiten des Bundesrates. Der Ausschuss
kommt zu dem Ergebnis, dass es schon nominal in der
Beamtenversorgung im Vergleich zu der gesetzlichen
Rentenversicherung aktuell keinen Nachholbedarf gibt.
Das Niveau der Beamtenversorgung sei seit 1999 um
4,31 Prozent gesunken. Mittelfristig betrage die Niveau-
absenkung gut sieben Prozent. Hingegen belaufe sich die
Niveauabsenkung in der Rentenversicherung auf maxi-
mal sechs Prozent. Die weiteren Beratungen werden zei-
gen müssen, ob diese Zahlen belastbar sind oder ob es
sich hierbei um politische Zahlen handelt, um im Wahl-
kampf zu punkten.
Neben der rein nominalen Betrachtung darf die Be-
sonderheit der Beamtenversorgung nicht aus dem Blick
geraten. Die Beamtenversorgung ist Grundsicherung und
Zusatzsicherung zugleich. Sie ist bifunktional. Der An-
teil der Pensionen, der der Zusatzversicherung dient und
hierin der betrieblichen Altersversorgung vergleichbar
ist, muss daher grundsätzlich von Übertragungsmaßnah-
men ausgenommen bleiben.
Auch kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen
von Rot-Grün, an dieser Stelle einen grundsätzlichen
Vorwurf nicht ersparen: Ihre Politik im Bereich der Be-
amtenversorgung war eine Politik der tausend Nadel-
stiche: Hier eine Maßnahme, dort eine Maßnahme; eine
Gesamtschau unterblieb. Die FDP hat daher stets gefor-
dert, Umfang und Wirkung aller Maßnahmen aus versor-
gungsrelevanten Reformen differenziert und im Zusam-
menhang darzustellen sowie in ihren Auswirkungen
vorauszuberechnen. Dies wäre Aufgabe des Dritten Ver-
sorgungsberichts gewesen. Leider ist der Dritte Versor-
gungsbericht trotz mannigfacher Erinnerungen und ent-
g
B
d
l
D
t
c
b
g
b
A
d
d
S
D
d
D
t
f
t
Q
f
a
e
d
A
d
s
e
e
s
d
F
d
d
V
–
f
h
r
b
d
d
r
C
s
s
E
H
r
r
(C
(D
egen anders lautenden Zusagen dem Deutschen
undestag bis heute nicht zur Beratung zugeleitet wor-
en.
Aus liberaler Sicht ebenfalls zu kritisieren ist das Feh-
en des nachhaltigen Aufbaus der Versorgungsrücklage.
ie FDP hat sich stets dafür ausgesprochen, zur langfris-
igen Sicherung der Beamtenversorgung die Kapitalde-
kung der Versorgungskosten auszubauen und für neu
erufene Beamtinnen und Beamte Versorgungsrückla-
en nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu
ilden, die generationengerecht und haushaltsfest sind.
ußerdem hat sich die FDP stets für eine Erweiterung
es Anlagespektrums ausgesprochen. Eine weitere For-
erung ist die Ausschreibung der Verwaltung und die
chaffung der Möglichkeit, die Verwaltung privaten
ritten zu übertragen.
Weitere Fragwürdigkeiten des Gesetzentwurfes wer-
en in der parlamentarischen Beratung zu erörtern sein.
ies gilt für die Auswirkungen einer nur eingeschränk-
en Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehalt-
ähigen Dienstzeiten auf den gesellschaftlich erwünsch-
en und wirtschaftlich notwendigen Erwerb von
ualifikationen in einer Wissensgesellschaft. Dies gilt
ür die vorgesehene Gewährung von Einmalzahlungen
n Bundesbeamte und eine sich hieraus möglicherweise
rgebende Präjudizwirkung für die Tarifverhandlungen
er Länder. Das gilt schließlich für die Einbeziehung des
ltersgeldes nach dem Gesetz über die Alterssicherung
er Landwirte in die Ruhensregelung des Beamtenver-
orgungsgesetzes.
Die FDP wird sich konstruktiven Beratungen nicht
ntziehen. Wir sind daher auf die Gegenäußerung zur zu
rwartenden Stellungnahme des Bundesrates sehr ge-
pannt.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
esminister der Inneren: Mit dem Gesetzentwurf der
raktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wer-
en die Maßnahmen der Rentenreform 2004, insbeson-
ere der Nachhaltigkeitsfaktor, wirkungsgleich auf die
ersorgung übertragen. Ziel des Gesetzentwurfs ist
wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – die lang-
ristige Stabilisierung der Versorgung.
Es ist schwer verständlich, dass sich die Unionsmehr-
eit der Länder im Bundesratsverfahren zum Regie-
ungsentwurf den vorgesehenen Maßnahmen zur Ausga-
endämpfung verweigert, zumal gerade die Länder in
er Zukunft die größten Probleme bei der Finanzierung
er Versorgung haben werden. Ich sehe darin ein weite-
es Beispiel für die absurde Blockadepolitik der CDU/
SU; denn die Ablehnung steht offenkundig im Wider-
pruch zu den eigenen Interessen der Länder.
Ich kann daher nur an die Union appellieren, ihre Ent-
cheidung vor dem Hintergrund der demographischen
ntwicklung und der schwierigen Lage der öffentlichen
aushalte noch einmal sorgfältig zu überdenken.
Die Daten und Vorausberechnungen der Bundesregie-
ung zeigen, dass der Gesetzentwurf vor allem im Inte-
esse der Länder und Gemeinden liegt. Die Zahl der Ver-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17069
(A) (C)
(B) )
sorgungsempfänger wird bei den Ländern bis 2030 um
rund 600 000 steigen und sich damit verdoppeln. Dem-
gegenüber geht die Zahl der Versorgungsempfänger
beim Bund unter Einschluss von Bahn und Post langfris-
tig auf die Hälfte zurück. Die Versorgungsausgaben wer-
den gerade bei den Ländern stark ansteigen und einen
wachsenden Teil der Steuereinnahmen in Anspruch neh-
men. Eine nachhaltige Finanzierung der Beamtenversor-
gung ist vor allem im Länderbereich nach Auffassung
namhafter Experten nicht gesichert. Der Sachverständi-
genrat spricht von einer verdeckten Staatsschuld, die auf
die nachfolgenden Generationen verschoben werde.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist
die Nachhaltigkeitslücke mit dem Rentenversicherungs-
gesetz 2004 weitgehend geschlossen worden. Hinsicht-
lich der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer des öf-
fentlichen Dienstes haben sich die Tarifparteien des
öffentlichen Dienstes schon im Jahre 2002 auf eine
grundlegende Reform mit vergleichbaren Leistungsein-
schränkungen verständigt.
Mit dem Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsge-
setzes wird für die Beamtenversorgung nur nachvollzo-
gen, was für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
mit den Leistungsanpassungen in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung und der Zusatzversorgung des öffentli-
schen Kollegen nicht, wie heute in der „FAZ“ zu lesen
war. Auch die Daten und Fakten sprechen eine andere
Sprache.
Von 1990 bis heute sind die Pensionen um 31 Prozent
gestiegen, die Renten um 29 Prozent. Dabei ist die Kür-
zung der Sonderzahlung durch Bund und Länder berück-
sichtigt. Es trifft somit offensichtlich nicht zu, dass die
Beamten schon in der Vergangenheit stärker belastet
worden sind als die Rentner.
Eine überproportionale Belastung sieht der Gesetz-
entwurf auch für die nächsten fünf Anpassungen nicht
vor. Mithilfe einer Evaluationsklausel werden überpro-
portionale Belastungen der Beamten ausgeschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen vor, dass die ein-
gesparten Mittel den Versorgungsrücklagen zufließen;
damit wird Vorsorge für künftige Generationen getrof-
fen.
Es reicht nicht aus, nur über die Herausforderungen
der demographischen Entwicklung zu reden. Wir alle
müssen Einsicht in die Notwendigkeiten zeigen und
– was noch viel wichtiger ist – auch dementsprechend
handeln. Ich fordere die Oppositionsfraktionen auf, den
mit der vorliegenden Fraktionsinitiative beschleunigten
chen Dienstes bereits auf den Weg gebracht worden ist.
Wie bei den Renten soll auch der Anstieg der Pensionen
künftig geringfügig gedämpft werden. Pensionskürzun-
gen sind ebenso wenig vorgesehen wie Rentenkürzun-
gen.
Wenn jetzt behauptet wird, die Beamten würden über-
proportional belastet, sie hätten bereits Vorleistungen er-
bracht, die nicht angemessen berücksichtigt würden, so
trifft das nicht zu. Der sächsische Finanzminister teilt
übrigens die entsprechende Auffassung seines bayeri-
W
A
v
t
S
s
d
A
(D
eg mitzugehen.
Ohne Einbeziehung der Beamten in die Reform der
lterssicherungssysteme würde die Akzeptanz der Be-
ölkerung für eine eigenständige und vergleichsweise at-
raktive Beamtenversorgung aufs Spiel gesetzt.
Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und stimmen
ie dem Gesetzentwurf zu! Es geht darum, dass die Pen-
ionen finanzierbar bleiben und Beamte sich ebenso wie
ie Rentner auf einen gesicherten Lebensunterhalt im
lter verlassen können.
180. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16