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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/180 Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/5660) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Einladungen des Bundesverteidigungs- ministeriums anlässlich des 50. Jahrestages der Schaffung der Bundeswehr an ehema- lige Angehörige der Legion Condor und der Wehrmacht Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Profile“ Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Entführung von Menschen in folternde Länder durch US-Geheimdienste Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . 16978 A 16978 A 16979 D 16979 D 16980 B Deutscher B Stenografisch 180. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 7 . . . . Begrüßung der Delegation des griechischen Parlaments . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung eines Arzneimittel- gesetzes (Drucksache 15/5656) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M P U B A H Z P M M A r 16977 A 16977 D 16999 C 16977 D Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16978 C 16978 D undestag er Bericht ung n 15. Juni 2005 t : ündliche Frage 4 etra Pau (fraktionslos) mfang der Personalveränderungen in der undeswehr seit 1994 ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 ichael Kretschmer (CDU/CSU) usschreibung des von der Bundesregie- ung angekündigten Programms „Inno- 16979 A 16979 B Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 16980 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 Mündliche Fragen 9 und 10 Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) Schaffung von Schneisen über den Kamm des Thüringer Waldes zur Erhöhung der Transportkapazitäten für regenerativen Strom; Prüfung von Alternativen Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Zusatzfragen Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Petra Pau (fraktionslos) Rechtsgrundlage für Eingliederungsverein- barungen mit Arbeitslosengeld-II-Empfän- gern Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Hellmut Königshaus (FDP) Von der Deutschen Bahn AG vorgesehenes neues Verkehrskonzept für den Raum Ber- lin Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Hellmut Königshaus (FDP) Eventuelle Auswirkungen bei Lärmimmis- sionen durch das von der Deutschen Bahn AG vorgesehene neue Verkehrskonzept für den Raum Berlin Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Hans-Michael Goldmann (FDP) Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Ahndung von Fahrten ausländischer Schiffs- offiziere unter Alkoholeinfluss Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z H M H V l s A A Z H T a b i Z A R M F G ( t F p e w ( E T 16980 D 16981 A 16981 D 16982 A 16982 C 16983 A 16983 B 16983 C 16983 C usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 ans-Michael Goldmann (FDP) oraussetzungen für die rechtliche Grund- age einer Ahndung von Fahrten ausländi- cher Schiffsoffiziere unter Alkoholeinfluss ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechzehnter Bericht nach § 35 des Bun- desausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibe- träge sowie Vomhundertsätze und Höchst- beträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 15/4995) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, Thomas Rachel, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Konsequenzen aus dem Stu- diengebührenurteil für die Bildungs- und Hochschulfinanzierung des Bundes (Drucksachen 15/4931, 15/5592) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter ossmann, Dieter Grasedieck, Gesine ulthaupt, weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD sowie der Abgeordneten rietje Bettin, Monika Lazar, Volker Beck Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: ür ein integriertes EU-Bildungsrahmen- rogramm – Mobilität und Austausch für in zusammenwachsendes, innovatives und ettbewerbsfähiges Europa Drucksache 15/5675) . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16983 D 16984 A 16984 B 16985 A 16985 B 16985 B 16985 C 16988 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 III Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Korrektur der Grundmandatsklausel (Grundmandatskorrekturgesetz) (Drucksachen 15/4718, 15/5664) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Uwe Küster (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Lammert, Vizepräsident (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Aufbruch und Perspektiven – Zukunftschancen für Jugendliche in Deutschland stärken (Drucksachen 15/5255, 15/5394) . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K K T B a W T o P ( D H J D F R C T a b 16989 D 16991 A 16992 C 16993 C 16994 C 16995 B 16996 B 16997 C 16999 C 16999 D 17000 C 17001 B 17002 B 17002 C 17003 B 17004 A 17005 A 17005 B 17006 A 17006 A 17007 B 17009 C laus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten olfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, homas Strobl (Heilbronn), weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der CDU/CSU: robleme mit der Türkei nicht ausblenden Drucksachen 15/4496, 15/5665) . . . . . . . . . . r. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Eduard von Bismarck (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 4: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Manfred Helmut Zöllmer, Michael Müller (Düsseldorf), Waltraud Wolff (Wolmirstedt), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Dr. Reinhard Loske, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbraucher- politischer Bericht 2004 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Verbraucherpolitischer Bericht 2004 (Drucksachen 15/4865, 15/4499, 15/5611) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler- Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abge- ordneten Ulrike Höfken, Volker Beck 17010 D 17011 C 17013 A 17013 A 17015 A 17016 C 17017 C 17019 A 17019 C 17020 D 17021 D 17022 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (Köln), Cornelia Behm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung Eine neue Ernährungsbewegung für Deutschland – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundes- regierung Eine neue Ernährungsbewegung für Deutschland – zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner, Peter H. Carstensen (Nordstrand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Über-, Fehl- und Mangel- ernährung wirksam bekämpfen (Drucksachen 15/3323, 15/3324, 15/3310, 15/3987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2004 (Drucksache 15/5570) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karlheinz Guttmacher (FDP) . . . . . . . . . . Uwe Göllner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . J D G H S T B s s – – – ( 1 Z a b 17022 D 17023 B 17025 B 17027 B 17028 C 17029 A 17030 A 17031 A 17032 C 17033 A 17033 C 17034 C 17036 B 17036 B 17037 B 17038 B 17039 C 17040 D osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- en zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Klaus Brandner, Dr. Michael Bürsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Anja Hajduk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Investitions- kräfte stärken – Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dietrich Austermann, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwen- dige Investitionen in die deutsche Ver- kehrsinfrastruktur bereitstellen zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Infrastrukturinvestitionen erhöhen – Neue Wege bei Finanzierung und Be- trieb der Bundesfernstraßen Drucksachen 15/5340, 15/5325, 15/5338, 5/5650) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger, Florian Pronold, Ingrid Arndt- Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Jutta Krüger-Jacob, Christine Scheel, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Europäische Finanz- märkte – Integration durch Wettbe- werb und Vielfalt voranbringen (Drucksache 15/5679) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 17041 A 17041 B 17042 A 17043 A 17043 D 17044 A 17044 C 17045 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 V der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP: Euro- päische Finanzmärkte – Integration durch Wettbewerb und Vielfalt voran- bringen (Drucksache 15/5677) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzie- rung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Versor- gungsnachhaltigkeitsgesetz – VersorgNG) (Drucksache 15/5672) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Gitta Connemann (CDU/CSU) Teilung der Abteilung „EU-Angelegenhei- ten, Internationale Angelegenheiten, Fischerei“ im Bundesministerium für Ver- braucherschutz, Ernährung und Landwirt- schaft und Bestellung eines weiteren Lei- ters in Besoldungsstufe B 9 Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Gitta Connemann (CDU/CSU) Beförderung im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft im höheren Dienst nach dem 2 M A D A M D V m V r m A D A M D A b l d a A A K A M D M E A G A M D A V d s c g G A M 17045 B 17045 B 17046 D 17048 D 17049 D 17050 C 17051 C 17052 A 17053 A 17053 B 2. Mai 2005 und in den kommenden drei onaten ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) erwendung der von Deutschland im Rah- en des Welternährungsprogramms zur erfügung gestellten Mittel zur Finanzie- ung von Nahrungsmitteln, die genetisch anipulierte Organismen enthalten ntwort r. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . nlage 5 ündliche Frage 7 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) uswirkungen der Unabhängigkeitsbestre- ungen der somalischen Provinz Somali- and und der Auseinandersetzungen um ie somalischen Regionen Sanaag und Sool uf die regionale Sicherheit am Horn von frika ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 12 und 13 r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) ehrausgaben in Höhe von 10 Milliarden uro aufgrund von Hartz IV ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . nlage 7 ündliche Fragen 14 und 15 r. Herta Däubler-Gmelin (SPD) usschluss immatrikulierter und wegen ollendung des 30. Lebensjahres bzw. nach em 14. Fachsemester nicht mehr in der tudentischen Krankenversicherung versi- herter Studierender aus der 400-Euro-Re- elung; eventuell erforderlich werdende esetzesänderungen ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17053 D 17054 A 17054 B 17054 C 17055 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 Anlage 8 Mündliche Fragen 16 und 17 Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) Äußerungen von homöopathisch tätigen Ärzten zu „Masernpartys“ und Nebenwir- kungen der Masernimpfung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 18 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Unterstützung der an der Trasse der A 6 liegenden Kommunen bei der Modernisie- rung ihrer Feuerwehreinheiten Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 19 und 20 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Neuberechnung der im Gesamtkonzept der Lärmsanierung angegebenen Sanierungs- abschnitte an bestehenden Bahnstrecken; Aufnahme einer Länderquote und bevor- zugte Abarbeitung der Sanierungsab- schnitte mit dem höchsten Emissionswert Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 21 und 22 Jörg Tauss (SPD) Eingriffe des Eisenbahn-Bundesamtes in bestehende Planungen für Lärmschutz- maßnahmen an Bahnstrecken Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Realisierung des deutsch-polnischen Grenz- übergangs Deschka/Penzig A A A M B V d L D d w A D A M H N i v b l d d w t A D A Z d – – – ( U G R A H 17055 D 17057 A 17057 A 17057 C ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 28 und 29 ernhard Kaster (CDU/CSU) ertragliche Verpflichtungen gegenüber en Regierungsberatern Prof. Dr. Karl auterbach und Klaus-Peter Schmidt- eguelle; Laufzeit der Verträge und Kün- igungsmöglichkeiten im Falle einer Neu- ahl des Deutschen Bundestages ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 30 und 31 artmut Koschyk (CDU/CSU) ichtberücksichtigung von Vordienstzeiten n der Leistungsabteilung oder der Arbeits- ermittlung der Bundesagentur für Arbeit ei der Verbeamtung von zum Zoll überge- eiteten ehemaligen Angestellten der Bun- esagentur für Arbeit; Auswirkungen auf ie Tätigkeit als Hilfsbeamte der Staatsan- altschaft nach § 14 Abs. 1 Schwarzarbei- erbekämpfungsgesetz ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Investitionskräfte stärken – Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung Notwendige Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur bereitstellen Infrastrukturinvestitionen erhöhen – Neue Wege bei Finanzierung und Betrieb der Bundesfernstraßen Tagesordnungspunkt 9) we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lbert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . 17058 A 17058 B 17058 C 17059 B 17060 B 17061 B 17062 B 17064 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 VII Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vor- schriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz – VersorgNG) (Zusatztagesordnungspunkt 4) Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hannelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17064 D 17065 C 17066 B 17067 C 17068 A 17068 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 16977 (A) ) (B) ) 180. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17053 (A) ) (B) ) cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) bestehen wie folgt: drei Einweisungen in Planstellen der Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5660, Frage 1): Wurde im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft, BMVEL, die bisherige Abtei- lung „EU-Angelegenheiten, Internationale Angelegenheiten, Fischerei“ geteilt und ein weiterer Leiter in der Besoldungs- stufe B 9 bestellt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es trifft zu, dass im Bundesministerium für Verbrau- m m n A s b t s d j x i B u s s a B u D G d m g u t k a W c s A d d ( f B M O z M n n A Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 15.06.2005* Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 15.06.2005 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.06.2005 Heynemann, Bernd CDU/CSU 15.06.2005 Dr. Hoyer, Werner FDP 15.06.2005 Jonas, Klaus Werner SPD 15.06.2005* Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 15.06.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 15.06.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 15.06.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 15.06.2005* Multhaupt, Gesine SPD 15.06.2005 Nitzsche, Henry CDU/CSU 15.06.2005 Otto (Godern), Eberhard FDP 15.06.2005 Piltz, Gisela FDP 15.06.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 15.06.2005 Rauber, Helmut CDU/CSU 15.06.2005** Scheffler, Siegfried SPD 15.06.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht it Wirkung zum 15. April 2005 eine neue Abteilung it der Bezeichnung „EU-Angelegenheiten, Internatio- ale Angelegenheiten, Planung“ gebildet wurde. Diese bteilung EP setzt sich zusammen aus dem Planungs- tab und den Referaten der Unterabteilung 61 aus der isherigen Abteilung 6 ,,EU-Angelegenheiten, Interna- ionale Angelegenheiten, Fischerei“. Die organisatori- chen Maßnahmen waren insbesondere im Hinblick auf ie EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland im 1. Halb- ahr 2007 übernehmen wird, notwendig, um die komple- en Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können und die nsgesamt zu erwartende hohe Arbeitsbelastung im MVEL durch effiziente organisatorische Strukturen nd Rahmenbedingungen abzufedern. Neben der ver- tärkten inhaltlichen Arbeit ist während der Präsident- chaft insbesondere mit zusätzlichem Koordinierungs- ufwand zwischen den beiden Dienststellen Bonn und erlin sowie dem Referat Verbraucherschutz, Ernährung nd Landwirtschaft bei der StäV in Brüssel zu rechnen. urch die neue Organisationsstruktur werden die Felder rundsatzarbeit, Politikplanung und -steuerung sowie ie erforderliche Koordinierung innerhalb der EU und it internationalen Organisationen in einer Abteilung ebündelt. Da nach den besoldungsrechtlichen Vorgaben Amt nd Funktion, insbesondere bei Abteilungsleitern obers- er Bundesbehörden, nicht auseinander fallen sollen, ist urz nach der Bestellung des neuen Abteilungsleiters uch seine Beförderung zum Ministerialdirektor in die ege geleitet worden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass keine zusätzli- he B-9-Stelle geschaffen, sondern eine vorher nicht be- etzte Stelle in dieser Wertigkeit besetzt wurde. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/5660, Frage 2): Welche Beförderungen erfolgten im BMVEL im höheren Dienst nach dem 22. Mai 2005 und welche sind in den nächs- ten drei Monaten im höheren Dienst geplant? Nach dem 22. Mai 2005 erfolgten Beförderungen in olgendem Umfang: drei Planstelleneinweisungen nach 3 BBesO; neun Ernennungen zu Ministerialrätinnen/ inisterialräten (A 16 BBesO); zwei Ernennungen zum berregierungsrat (A 14 BbesO) und einer Ernennung um Ministerialdirektor (B 9 BBesO) und einer zum inisterialdirigenten (B 6 BBesO) hat das Bundeskabi- ett am 8. Juni 2005 zugestimmt. Die Beförderungsmaß- ahmen sind noch nicht vollzogen. Alle genannten Maßnahmen sind bereits Ende April/ nfang Mai eingeleitet worden. Beförderungsabsichten in den nächsten drei Monaten 17054 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) Besoldungsgruppe B 3 BBesO; zwei Beförderungen zu Ministerialräten (A 16 BBesO); drei Beförderungen zur Regierungsdirektorin/zum Regierungsdirektor (A 15 BBesO) und zwei (eventuell weitere abhängig vom Er- gebnis von Beurteilungen) Beförderungen zur Ober- regierungsrätin/zum Oberregierungsrat (A 14 BBesO). Auch diese Beförderungen waren bereits vor dem 22. Mai 2005 von der Verwaltung des BMVEL vorgese- hen worden. Zudem werden in einzelnen Fällen tarif- rechtliche Höhergruppierungen geprüft. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5660, Frage 6): Welche Erfahrungen bezüglich der Steuerungsfähigkeit und realen Entscheidungsfreiheit der Entwicklungsländer wurden bis jetzt in Bezug auf die anstehende Entscheidung der Bundesregierung gewonnen, ob die mit dem Welternäh- rungsprogramm für die Jahre 2004 und 2005 befristete Ver- einbarung, dass mit den von Deutschland zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Nahrungsmittelhilfe finanziert werden darf, die genetisch manipulierte Organismen enthält, beibe- halten oder revidiert wird? Die Steuerungsfähigkeit und reale Entscheidungsfrei- heit der Entwicklungsländer ist durch folgende Tatsa- chen gewährleistet: Vor Transport der Nahrungsmittel in die Entwicklungsländer werden diese über die Art des Beitrages, welche Nahrungsmittel geliefert werden sol- len und woher sie stammen, informiert. Nahrungsmittel- lieferungen des Welternährungsprogrammes (WEP) un- terliegen dem Codex Alimentarius. Das WEP respektiert die nationale Entscheidungsfreiheit der Entwicklungs- länder, insbesondere nationale Regelungen zu genmodi- fizierten Nahrungsmitteln (GMO). Jede Regierung hat das Recht genmodifizierte Nahrungsmittel zu akzeptie- ren oder abzulehnen. Das WEP respektiert gleichfalls Anweisungen der Geber und setzt diese um. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5660, Frage 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Unabhängigkeitsbestrebungen der somalischen Provinz So- maliland und die Auseinandersetzungen um die Regionen Sanaag und Sool mit der bereits teilautonomen Provinz Punt- land auf die regionale Sicherheit am Horn von Afrika, die auf- grund der eingeschränkten Handlungsfähigkeit der somali- schen Regierung durch deren Exil in Kenia (Transitional Federal Government) gefährdet ist? Die Provinz Somaliland hat sich unter anderem ange- sichts fehlender somalischer Zentralbehörden seit 1991 zu einem quasi autonomen staatsähnlichen Gebilde ent- wickelt, das jedoch nicht völkerrechtlich anerkannt wird. Es hängt vom Willen der zukünftigen gesamtsomali- schen Institutionen ab, welchen endgültigen Status diese Provinz letztlich erhalten wird. Die Bundesregierung w p m s d p s v i n n e d Ü e w i A d A ( Z E d s E l g E B l g s s f A F w h z 2 S t Z H (C (D ird sich einem nationalen Konsens der somalischen olitischen Kräfte in dieser Frage anschließen. Die im- er wieder ausbrechenden gewaltsamen Auseinander- etzungen zwischen Puntland und Somaliland insbeson- ere in den Regionen Sanaag und Sool haben eine otenziell destabilisierende Wirkung auf die Sicherheits- ituation in Somalia und auf die Sicherheitslage am Horn on Afrika insgesamt. Die Bundesregierung weist daher n ihren Kontakten mit den somalischen Gesprächspart- ern auf die Notwendigkeit einer nationalen Versöh- ungspolitik hin, die dem Misstrauen der Volksgruppen ntgegenwirkt. Die Bundesregierung geht davon aus, ass es eine der zentralen Aufgaben des somalischen bergangsparlaments, des Übergangspräsidenten (und hemaligen Präsidenten der Provinz Puntland) Yusuf so- ie der Übergangsregierung unter Premierminister Gedi st, diesen Versöhnungsprozess in Gang zu bringen. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der bgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) Drucksache 15/5660, Fragen 12 und 13): Erwartet die Bundesregierung Mehrausgaben in Höhe von 10 Milliarden Euro aufgrund von Hartz IV (vergleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. Mai 2005), und wenn ja, wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund ihre ur- sprüngliche Kostenkalkulation? Welche Finanzposten verursachen diese Mehrbelastung, bzw. an wen oder was fließen diese zusätzlichen öffentlichen Ausgaben? u Frage 12: Die Bundesregierung geht aufgrund der aktuellen ntwicklung davon aus, dass die tatsächlichen Ausgaben es Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende chätzungsweise 7 Milliarden Euro bis 9 Milliarden uro über den ursprünglich veranschlagten Ausgaben iegen werden. Der Unsicherheitsbereich ergibt sich auf- rund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren rgebnisses der Revision, in deren Rahmen die Höhe der undesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft festge- egt wird. Die absehbaren Mehrausgaben sind sowohl darin be- ründet, dass es eine höhere Zahl von Bedarfsgemein- chaften und Leistungsbeziehern als auch höhere durch- chnittliche Leistungsausgaben in der Grundsicherung ür Arbeitsuchende gibt. Diese Entwicklung war bei der ufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 in dieser orm nicht vorhersehbar. Bei der Haushaltsaufstellung urde auf alle zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung ste- enden Informationen – dabei handelt es sich um die So- ialhilfestatistik 2002 und die Arbeitslosenhilfestatistik 003 – zurückgegriffen. Auf dieser Basis wurde eine chätzung zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften abgelei- et. u Frage 13: Die erwarteten Mehrbelastungen gegenüber der aushaltsaufstellung ergeben sich aufgrund der höheren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17055 (A) ) (B) ) Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II. Dabei spielen sowohl die sich abzeichnende höhere Zahl von Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung als auch die höheren durchschnittlichen Ausgaben für Arbeitslo- sengeld II pro Bedarfsgemeinschaften eine Rolle. Den Mehrbelastungen bei den unmittelbar vom Bund zu tra- genden Ausgaben für Arbeitslosengeld II stehen voraus- sichtlich Minderausgaben bei der Beteiligung des Bun- des an den Kosten der Unterkunft gegenüber. Es sind vor allem zwei Ursachen zu nennen, die dafür verantwort- lich sind, dass die Höhe der Bundesbeteiligung trotz ei- ner höheren Zahl von Bedarfsgemeinschaften vermutlich geringer als derzeit veranschlagt ist. Erstens ist der An- stieg der Leistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch dem Anstieg der ehemaligen Sozi- alhilfebedarfsgemeinschaften geschuldet. Daher werden die Kommunen bei den Ausgaben für erwerbsfähige So- zialhilfebedarfsgemeinschaften tendenziell stärker ent- lastet als ursprünglich angenommen. Der zweite Grund ist, dass die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemein- schaft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen weit unter den ursprünglichen Annahmen liegen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 15/5660, Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der Ausschluss immatrikulierter Studierender, die wegen Vollen- dung des 30. Lebensjahres bzw. nach dem 14. Fachsemester nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung versi- chert sind, aus der geltenden 400-Euro-Regelung zu Nachtei- len führt, und wenn ja, dass die Regelungen im Interesse der betroffenen Studierenden unverzüglich geändert werden müs- sen? Wann nimmt die Bundesregierung die entsprechenden Ge- setzesänderungen in Angriff? Studierende nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur Pflichtmitglied in der studentischen Krankenversiche- rung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), wenn die Art der Ausbil- dung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fach- studienzeit rechtfertigen. Ist dies nicht der Fall, sind sie in der Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert. Für alle Studierenden gilt, dass die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro monatlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Studie- rende, die eine 400-Euro-Beschäftigung ausüben, wer- den daher gegenüber anderen Personen mit einer solchen Beschäftigung nicht benachteiligt. Freiwillig in der ge- setzlichen Krankenversicherung versicherte Studierende, die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung aus- üben, zahlen den Mindestbeitrag, der je nach Kranken- kasse zwischen circa 90 und 120 Euro monatlich beträgt. Aus dem Arbeitsentgelt der geringfügigen Beschäfti- gung ist aufgrund einer Entscheidung des Bundessozial- g v S E 4 m f A g N W h 2 D E c p w k l ü d g b e d d ä B w r E c p g t A d F C (C (D erichts vom 16. Dezember 2003 (B 12 KR 20/01 R; eröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ 2004, eite 537) von Studierenden kein Beitrag zu entrichten. in gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der 00-Euro-Regelung für Studierende besteht daher nicht. Die Beschäftigung eines Studierenden als Arbeitneh- er mit einem Arbeitsentgelt oberhalb von 400 Euro ührt auch für Studierende, die wegen Überschreitens der ltersgrenze oder der Fachstudienzeit nicht mehr Mit- lied der studentischen Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 r. 9 SGB V) sind, zur Anwendung der so genannten erkstudentenregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Dies at das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 3. September 1999 (Az.: B12 KR 1/99 R) festgestellt. anach sind Studierende und damit auch solche nach nde ihrer Versicherungspflicht als Studierende versi- herungsfrei, die eine an und für sich versicherungs- flichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben, enn das Studium weiterhin den Schwerpunkt der Tätig- eit bildet. Die Bundesregierung sieht für eine unverzüg- iche Rechtsänderung keine Veranlassung. Studierende ben häufig zeitlich begrenzte Beschäftigungen während es Studiums aus. Zeiten ohne und mit einer Beschäfti- ung als Arbeitnehmer wechseln daher typischerweise ei Studierenden einander ab. Die Probleme, die durch inen solch ständigen Wechsel entstehen, rechtfertigen ie Versicherungsfreiheit der Werkstudenten während er gesamten Dauer des Studiums. Eine isolierte Rechts- nderung ist daher nicht geplant. Im Rahmen einer ürgerversicherung würden aber grundsätzlich alle Ein- ohner, und damit auch alle Studierenden, versiche- ungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. s würde daher dann nur noch um die Frage gehen, wel- hen Beitrag Studierende zahlen sollten. Dabei wäre zu rüfen, ob die beitragsrechtlichen Grundsätze einer Bür- erversicherung ohne Änderungen auf Studierende über- ragbar sind. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/ SU) (Drucksache 15/5660, Fragen 16 und 17): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äuße- rungen von homöopathisch tätigen Ärzten, wie zum Beispiel die des Münchner Kinderarztes Dr. S. R., wonach „… Masern-Partys nicht generell abgelehnt würden, da eine be- wusst herbeigeführte Ansteckung im Alter zwischen etwa drei und acht Jahren, unter Abwägung der möglichen Nebenwir- kungen einer Impfung mit den Risiken einer Erkrankung, eine Überlegung wert sei“ – vergleiche hierzu dpa-Meldung vom 8. Juni 2005 –, und mit welchen gesundheitspolitischen Fol- gen solcher „Masern-Partys“ rechnet die Bundesregierung? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in diesem Zu- sammenhang auch aus den Äußerungen des Münchner Kin- derarztes Dr. S. R., wonach „… die Masernimpfung im Hin- blick auf Nebenwirkungen eine der problematischsten unter den empfohlenen Schutzimpfungen sei und dass die Risiken von Impfnebenwirkungen in Deutschland unzureichend erfasst würden, welches vielleicht ja auch politisch nicht ungewollt sei“ – vergleiche hierzu dpa-Meldung vom 8. Juni 2005 –, und was wird die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen, um die Bevölkerung hierüber unverzüglich aufzuklären? 17056 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) Zu Frage 16: Weltweit sind die Masern mit jährlich 31 Millionen Erkrankungen und 614 000 Todesfällen (2002) weiterhin eine der Hauptursachen für Todesfälle im Kindesalter, die durch Impfung vermeidbar wären. Vor diesem Hin- tergrund erscheinen Aussagen wie die des in der Frage zitierten Kinderarztes zynisch und in keiner Weise dem Ernst der möglichen Komplikationen einer Maserner- krankung gerecht. Eine derartige Äußerung lässt den Schluss zu, dass immer noch der Irrglaube weit verbrei- tet ist, dass es gut sei, alle Kinderkrankheiten „auf natür- lichem Wege“ durchzumachen. Ein Vergleich der mögli- chen Komplikationen, die bei einer Impfung bzw. bei einer Masernerkrankung auftreten können, macht deut- lich, dass Impfungen sehr viel geringere Komplikations- raten aufweisen als die Erkrankungen selbst. So erkran- ken zum Beispiel nach einer Infektion mit dem Masernvirus 98 Prozent der Empfänglichen. Bei einem von 1 000 bis 2 000 der Erkrankten entwickelt sich dabei eine Enzephalitis (Gehirnentzündung), die eine Letalität (Tödlichkeit) von 20 Prozent aufweist und in 30 Prozent der Fälle mit Dauerschäden einhergeht. Im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung gegen Masern wird dagegen das Risiko, an einer Enzephalitis zu erkranken, bei unter 1 zu 1 Million beobachtet. Immer wieder treten auch in Europa, wie zuletzt in Italien, der Schweiz und in Deutschland, Masernepide- mien wegen unzureichender Durchimpfungsraten auf. Oftmals fanden diese Epidemien ihren Ursprung in Kin- dergärten und Schulen, die überwiegend von Kindern impfkritischer Eltern besucht wurden. Dabei hat sich ge- zeigt, dass die genannten, vor der Impfära ermittelten Komplikationsraten auch heute noch Gültigkeit besitzen und an sich vermeidbare Todesfälle und Dauerschäden in Kauf genommen werden müssen. Um die Zirkulation von einheimischen Masernviren dauerhaft zu unterbin- den, sind Impfraten von über 95 Prozent erforderlich. Die Impfraten sind in den vergangenen Jahren zwar lau- fend angestiegen, erreichen aber immer noch nicht die- ses für die Maserneliminierung notwendige Niveau. Es ist erklärtes Ziel der WHO Region Europa, die Masern bis zum Jahr 2010 nachhaltig durch Steigerung der Impf- raten in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziele der Eliminierung zu bekämpfen. Die Veranstaltung und der Besuch so genannter Masernpartys und die damit ver- bundene Ablehnung von Schutzimpfungen bedeuten, dass es immer wieder zu größeren Masernausbrüchen in Deutschland kommen wird – wie kürzlich in Hessen und Bayern – und so der erfolgreiche Beitrag Deutschlands zu dem erklärten WHO-Ziel der Maserneliminierung in- frage gestellt wird. Zu Frage 17: Aus einer solchen Äußerung kann der Schluss gezo- gen werden, dass der besagte Kinderarzt nur unzurei- chend informiert ist. Schutzimpfungen sind die wirk- samste Methode, vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass eine Impfung in sehr seltenen Fällen zu Nebenwirkungen oder Impfschä- den führen kann. Für die Bewertung des Nutzens einer Impfung ist die umgehende Klärung von Verdachtsfällen einer ungewöhnlichen Impfreaktion unverzichtbar. Be- l s k t d A l t S m M t n s F h m c g A i v § o w z p b d Ü G s e m I I g c d ( e f d t t g v N o o s g P I m w f p f s d (C (D astbare Aussagen über deren Häufigkeit und Ursache ind wichtige Argumente in der Diskussion um die Stär- ung des Impfgedankens. Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Infek- ionsschutzgesetz (IfSG) ist durch § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ie Meldepflicht des Verdachts einer über das übliche usmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheit- ichen Schädigung neu eingeführt worden, um die Da- enlage über Impfschäden zu verbessern. Dass bei chutzimpfungen, im Unterschied zu sonstigen Arznei- itteln, derartige Gesundheitsschäden überhaupt in die elde- und Übermittlungspflichten einbezogen sind, rägt der gesteigerten Verantwortung des Staates Rech- ung, die er dadurch hat, dass Schutzimpfungen von taatlichen Stellen ausdrücklich gefördert und in vielen ällen öffentlich empfohlen werden. Der dem Gesund- eitsamt gemeldete Verdacht einer über das übliche Aus- aß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitli- hen Schädigung sowie der dem Gesundheitsamt emeldete Fall, bei dem der Verdacht besteht, dass ein rzneimittel (also auch ein Impfstoff) die Infektionsquelle st, sind vom Gesundheitsamt nach § 11 Abs. 2 IfSG un- erzüglich der zuständigen Landesbehörde und der nach 77 Arzneimittelgesetz jeweils zuständigen Bundes- berbehörde zu übermitteln. Die Übermittlung muss, so- eit ermittelbar, alle notwendigen Angaben, wie Be- eichnung des Produktes, Name oder Firma des harmazeutischen Unternehmers und die Chargen- ezeichnung, bei Impfungen zusätzlich den Zeitpunkt er Impfung und den Beginn der Erkrankung enthalten. ber den gemeldeten Patienten sind ausschließlich das eburtsdatum, das Geschlecht sowie der erste Buch- tabe des ersten Vornamens und der erste Buchstabe des rsten Nachnamens anzugeben. Die Ständige Impfkom- ission hat Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen mpfreaktion von einer über das übliche Ausmaß einer mpfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädi- ung entwickelt. Die Meldeverpflichtungen nach ärztli- hem Standesrecht gemäß der Musterberufsordnung an ie Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft AkdÄ) in Köln bleiben unberührt. Die AkdÄ hat sich inverstanden erklärt, das vorliegende Berichtsblatt auch ür diese Meldeverpflichtung zu verwenden. Daneben ist er pharmazeutische Unternehmer nach § 29 Arzneimit- elgesetz gesetzlich verpflichtet, dem Paul-Ehrlich-Insti- ut ihm bekannt gewordene Verdachtsfälle schwerwie- ender Nebenwirkungen als Einzelfallbericht innerhalb on 15 Tagen anzuzeigen. Von einer schwerwiegenden ebenwirkung spricht man, wenn sie lebensbedrohend der tödlich verläuft, zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit der einer erheblichen Behinderung führt oder eine tationäre Behandlung erfordert bzw. eine solche verlän- ert. Die an die Gesundheitsämter und von diesen an das aul-Ehrlich-Institut gemeldeten Verdachtsfälle von mpfkomplikationen eignen sich nicht direkt für allge- einen Aufklärungskampagnen. Sie dienen aber der Be- ertung von Risiken und bilden somit eine Grundlage ür Aufklärungskampagnen. Die Meldung der Impfkom- likationen soll in erster Linie zur Verbesserung der Dif- erentialdiagnostik bei Verdachtsfällen sowie zur Unter- tützung des möglicherweise geschädigten Bürgers bei er Beantragung einer Entschädigung dienen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17057 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/5660, Frage 18): Welche Möglichkeiten der Förderung oder Hilfestellung bei der Finanzierung existieren für Kommunen, die an der Trasse der Bundesautobahn A 6 liegen und in Zusammenhang mit deren Fertigstellung ihre Feuerwehreinheiten modernisie- ren und an die veränderte Lage anpassen müssen, um bei Un- fällen und Katastrophen auf der Autobahn optimal und situa- tionsangepasst reagieren zu können? Der Brand- und Katastrophenschutz und damit auch die Modernisierung von Feuerwehreinheiten ist eine reine Landesaufgabe. Aus dem allgemeinen Lastenver- teilungsgrundsatz des Art. 104 a des Grundgesetzes folgt, dass Bundesaufgaben ausschließlich aus Bundes- mitteln und Landesaufgaben ausschließlich aus Landes- mitteln zu finanzieren sind. Dieser finanzverfassungs- rechtliche Grundsatz ist kein dispositives Recht, sondern von Bund, Ländern und Kommunen zwingend zu beach- ten. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Drucksache 15/5660, Fragen 19 und 20): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem vom Bun- desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor- gelegten Gesamtkonzept der Lärmsanierung angegebenen 3 034 Sanierungsabschnitte (Ortsdurchfahrten) an bestehen- den Bahnstrecken des Bundes auf der Grundlage der zurzeit gültigen Betriebsprognose 2015 neu zu berechnen und insbe- sondere Sanierungsabschnitte (Ortsdurchfahrten) mit einem Nachtemmissionswert größer als 75 dB(A) wegen des Tatbe- standes der Gesundheitsgefährdung sofort in die laufende Pla- nung und Sanierung aufzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, in das Gesamtkonzept zur Lärmsanierung eine Länderquote zur Gleichbehandlung der Bundesländer aufzunehmen, mit dem Ziel einer flächen- deckenden Abarbeitung – Sanierung – der Lärmbelastungs- spitzen, und werden in allen Bundesländern zuerst die Sanie- rungsabschnitte bevorzugt saniert, die den höchsten Emissionswert aufweisen? Zu Frage 19: Das Gesamtkonzept zur Lärmsanierung ist am 1. April 2005 allen Mitgliedern des Deutschen Bundes- tages vorgelegt worden und beinhaltet die aktuelle Be- standsaufnahme zur Lärmsituation an den bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Eine Ak- tualisierung des Konzepts ist alle 5 Jahre vorgesehen. Bei der konkreten Planung der notwendigen Lärmsanie- rungsmaßnahmen wird die Verkehrsentwicklung berück- sichtigt. Zielsetzung des Lärmsanierungsprogramms ist zudem, Sanierungsabschnitte mit hohen Grenzwertüber- schreitungen und einer hohen Zahl betroffener Personen vorrangig zu sanieren. Z w Q d d i s f d f s r a z G e G e l A d g ( Z f g E s d e Z E s s h e z a K S w ö n b s (C (D u Frage 20: Bei der Umsetzung des Sanierungsprogrammes urde bewusst auf eine Länderquote verzichtet, da eine uotierung im Widerspruch zum tatsächlichen Bedarf er Lärmbelastung an den bestehenden Schienenwegen es Bundes steht. In diesem Zusammenhang verweise ch auf die Anlage 2 des auch Ihnen vorliegenden Ge- amtkonzepts, in der die vorhandene Lärmsituation gra- isch dargestellt ist. Das Lärmsanierungsprogramm hat as Ziel, flächendeckend sanierungsbedürftige Härte- älle zu identifizieren und abzuarbeiten. Hierfür ist ein treckenbezogenes Vorgehen erforderlich. Die Priorisie- ung erfolgt bundesweit, um dem tatsächlichen Bedarf uf der Grundlage des Verkehrsaufkommens Rechnung u tragen. Die Emission einer Strecke geht mit hohem ewicht in die Priorisierung ein. Weiteres Kriterium ist ine hohe Bevölkerungsdichte in dem Bereich, der von renzwertüberschreitungen betroffen ist. Damit wird ine hohe Wirksamkeit der eingesetzten Mittel gewähr- eistet. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) Drucksache 15/5660, Fragen 21 und 22): Trifft es zu, dass das Eisenbahn-Bundesamt bundesweit in bestehende Planungen für Lärmschutzmaßnahmen an Bahn- strecken eingreift, und wenn ja, aufgrund welcher Veranlas- sung? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Eingriffe in Planungen für Lärmschutzwände zu Mehrkosten im Bereich der passiven Lärmschutzmaßnahmen führen? u Frage 21: Das Eisenbahn-Bundesamt ist Bewilligungsbehörde ür Zuwendungen im Rahmen des Lärmsanierungspro- ramms an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. ine Finanzierung von Lärmsanierungsmaßnahmen der Ei- enbahnen des Bundes als Zuwendungsempfänger wird urch Zuwendungsbescheide des Eisenbahn-Bundesamtes rmöglicht. u Frage 22: Diese Unterstellung trifft nicht den Sachverhalt. Die rfahrung mit Lärmschutzmaßnahmen zeigt, dass pas- ive Lärmschutzmaßnahmen in der Regel preiswerter ind als der Bau von Lärmschutzwänden bzw. deren hö- ere Dimensionierung. Das Problem der Rechtfertigung iner teureren Maßnahme ist von der Förderrichtlinie ur Lärmsanierung erfasst: Die Abwägung zwischen ktiven und passiven Maßnahmen erfolgt nach Nutzen- osten-Gesichtspunkten, wobei die zusätzliche chutzwirkung aktiver Maßnahmen berücksichtigt ird. Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe und der rtlichen Situation kann das Eisenbahn-Bundesamt Fi- anzierungsanträge auch für solche Lärmschutzwände ewilligen, die in einem reinen Kostenvergleich mit ent- prechenden passiven Maßnahmen teurer sind. Die 17058 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) Angemessenheit teurerer Maßnahmen kann jedoch nur unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts vor Ort geprüft werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5660, Frage 27): Welche Schritte wurden vor dem Hintergrund der EU-Ost- erweiterung zur zügigen Realisierung des deutsch-polnischen Grenzübergangs Deschka/Penzig von der Bundesregierung in den vergangenen Monaten unternommen? Der Grenzübergang ist nach Abschluss der völker- rechtlichen Vereinbarung in die Anlage 2 zum Abkom- men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden Verkehrs vom 19. November 1992 (Verzeichnis der zur Eröffnung vorgesehenen Grenzübergänge) aufgenom- men. Die deutsch-polnischen Abstimmungen in der Frage der Errichtung eines Straßengrenzüberganges für den Personenverkehr (Fußgänger, Radfahrer) in der Nähe des vorgesehenen Grenzübergangs Deschka/ Penzig sowie der Notenwechsel sind seit kurzem abge- schlossen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5660, Fragen 28 und 29): Welche vertraglichen Verpflichtungen unterhält die Bun- desregierung mit den Regierungsberatern Prof. Dr. Karl Lauterbach und Klaus-Peter Schmidt-Deguelle? Welche Laufzeit haben die geschlossenen Verträge, und welche Kündigungsmöglichkeiten sehen die Verträge bei ei- ner von Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits angekündig- ten, möglichen Neuwahl im Herbst dieses Jahres vor? Zu Frage 28: Staatssekretär a. D. Herr Schmidt-Deguelle ist – wie Ihnen bekannt und im Haushaltsausschuss bereits mehr- fach erläutert wurde – im Rahmen eines Beratervertrages für Bundesfinanzminister Hans Eichel tätig. Herr Prof. Dr. Lauterbach ist auf Basis eines Werkvertrages Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen auf der Grundlage des § 142 SGB V. Zu Frage 29: Das Beratungsverhältnis mit Herrn Schmidt-Deguelle ist bis 31. August 2005 befristet. Der laufende Vertrag mit dem Sachverständigenrat – der regelmäßig für vier Jahre von der Bundesregierung berufen wird – gilt vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2007. Gesonderte Kündi- gungsregelungen für einzelne Mitglieder sind im Vertrag nicht vorgesehen. A d F C Z e g § d w s Z i R ( t s b Z 2 D B s d L le i § d k d A D d D Z Z k g d v d t (C (D nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/5660, Fragen 30 und 31): Trifft es zu, dass bei der Verbeamtung von zum Zoll über- geleiteten ehemaligen Angestellten der Bundesagentur für Ar- beit (BA) bei der Würdigung der Lebens- und Berufserfah- rung im Sinne des § 38 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung als zu berücksichtigende Vordienstzeiten nur Zeiten in der Ar- beitsmarktinspektion und in der allgemeinen Verwaltung, nicht aber Zeiten in der Leistungsabteilung oder der Arbeits- vermittlung, berücksichtigt werden, und welche Gründe wa- ren gegebenenfalls hierfür ausschlaggebend? In welchem Umfang können insoweit ehemalige Ange- stellte der BA nicht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes tätig werden und inwieweit behindert dies die effektive Arbeit der Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Zoll? u Frage 30: Bei der Verbeamtung von zum Zoll übergeleiteten hemaligen Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit elten als berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten für 38 Bundeslaufbahnverordnung einerseits die Zeiten in er Zollverwaltung seit 1. Januar 2004. Andererseits erden auch Zeiten von Tätigkeiten bei der Bundesan- talt für Arbeit anerkannt, die mit Tätigkeiten in der iellaufbahn – also mittlerer und gehobener Zolldienst – nhaltlich vergleichbar sind. Dies sind in begrenztem ahmen Tätigkeiten in der allgemeinen Verwaltung < 50 Prozent der gesamt anzurechnenden Zeit) und Tä- igkeiten aus der Leistungsabteilung bei der BA, sofern ie im Betätigungsfeld der Bekämpfung von Schwarzar- eit bzw. illegaler Beschäftigung verübt wurden. Über eiten in den Arbeitsmarktinspektionen, die erst seit 002 existieren, wird damit deutlich hinausgegangen. ies kann bis in das Jahr 1982 zurückreichen, wo die A unter der Bezeichnung BillBG schon illegale Be- chäftigung bekämpfte. Dass die anrechenbaren Vor- ienstzeiten inhaltlich vergleichbar mit der angestrebten aufbahn sein müssen, ist Bestandteil der Entscheidungs- itlinien des Bundespersonalausschusses. Der Ausschuss st für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung nach 38 Bundeslaufbahnverordnung zuständig. Für die Vor- ienstzeiten fordert er eine langjährige berufliche Tätig- eit, die nicht nur der beabsichtigten Verwendung, son- ern auch in Fachrichtung, Breite und Wertigkeit dem ufgabenspektrum der künftigen Laufbahn entspricht. ieses Erfordernis ist bei Vortätigkeiten zum Beispiel in er BA-Abteilung Arbeitsvermittlung nicht gegeben. ie dort auszuführenden Tätigkeiten sind mit denen im olldienst nicht zu vergleichen. u Frage 31: § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Be- ämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhän- ender Steuerhinterziehung ist gesetzliche Grundlage für ie Wahrnehmung von Polizeivollzugsbefugnissen durch on der BA übergeleitete Angestellte. Nach dieser Norm ürfen diese Angestellten im Bereich der Finanzkon- rolle Schwarzarbeit Vollzugsbefugnisse ausüben, wenn Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17059 (A) ) (B) ) sie mindestens 21 Jahre alt sind, am 31. Dezember 2003 im Dienst der BA gestanden haben und dort mindestens zwei Jahre lang zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder der illegalen Beschäftigung eingesetzt waren. Die zuletzt genannte Voraussetzung wird von etwas mehr als 200 übergeleiteten, an sich vollzugstauglichen, Angestellten nicht erfüllt. In Anbetracht der sehr geringen Anzahl an betroffenen Personen wird die effektive Arbeit bei der Schwarzarbeitsbekämpfung durch die Zollverwaltung hierdurch nicht behindert. Das Aufgabengebiet der FKS der Zollverwaltung umfasst nicht nur solche Aufgaben, die die Beschäftigten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wahrnehmen. Darüber hinaus steht gerade solchen Beschäftigten die Möglichkeit einer Ver- beamtung offen, nach der sie wiederum Tätigkeiten, die hoheitsrechtliche Befugnisse voraussetzen, durchführen dürfen. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Investitionskräfte stärken – Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung – Notwendige Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur bereitstellen – Infrastrukturinvestitionen erhöhen – Neue Wege bei Finanzierung und Betrieb der Bundesverkehrsstraßen (Tagesordnungspunkt 9) Uwe Beckmeyer (SPD): Wir machen den Weg frei – für mehr Wachstum und Beschäftigung. Den Reformprozess, den Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zwei Jahren mit der Agenda 2010 angesto- ßen hat, wollen wir entschlossen fortsetzen, mit einem Handlungspaket, das die Investitionskräfte in unserem Land fordert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standor- tes Deutschland stärkt: 20 Maßnahmen zur Fortsetzung der Agenda 2010 – 20 Maßnahmen, die Deutschland vo- ranbringen! Und das im Wortsinne: Wir wollen den Infrastruktur- bereich aus seinem Schattendasein herausholen. Ver- kehrsinfrastruktur meint mehr als nur Asphalt, Gleise und Brücken. Verkehrsinfrastruktur, das heißt vor allem Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Wir müssen deutlich machen, welche Wachstumspotenziale, welche enormen Perspektiven und Entwicklungen für unsere Wirtschaft darin stecken. Mobilität ist lebens- wichtig für unser Land, für den Export ebenso wie für die Binnenwirtschaft. Nur wenn wir über leistungsfähige Verkehrswege verfügen, können wir den Austausch von Personen und Waren organisieren. Die Infrastruktur bil- det das Rückgrat unseres Verkehrs- und damit auch un- seres Wirtschaftssystems. Doch wir stehen vor neuen Aufgaben: durch die euro- päische Integration und die EU-Osterweiterung, den S m D D d V t d w N w t f a V W n ö E v d L f w k h H E ß k t i t d b I a v n P B A i t Z w l e l b f d (C (D trukturwandel und das wachsende Verkehrsaufkom- en. Bis zum Jahr 2015 wird allein der Güterverkehr in eutschland um 64 Prozent wachsen. Das bedeutet für eutschland Chance und Herausforderung zugleich. Wir ürfen den Anschluss nicht verlieren. Die Qualität der erkehrsinfrastruktur ist ein Schlüsselfaktor im interna- ionalen Standortwettbewerb. Was wir brauchen, sind aher Investitionen auf hohem Niveau. Nur so können ir baureife Projekte ohne Verzögerung fertig stellen. ur so können wir Baustopps vermeiden. Nur so können ir unser Verkehrssystem zukunftsfest machen. Wer bei der Infrastruktur spart, schadet dem Wachs- um und der Beschäftigung von morgen. Die SPD-ge- ührte Bundesregierung steht zu ihrer Infrastrukturver- ntwortung: mit dem Milliardenprogramm für mehr erkehrsinfrastruktur, das 82 Straßen-, Schienen- und asserstraßenprojekte neu ermöglicht oder beschleu- igt; mit der Gesetzesinitiative zur Beschleunigung von ffentlich-privaten Partnerschaften, das eine stärkere inbindung der Privatwirtschaft bei öffentlichen Bau- orhaben ermöglicht. Teltowkanal, Rhein-Ruhr-Express, Farger Straße – rei Verkehrsprojekte in verschiedenen Ecken unseres andes, ein Gedanke: Die zusätzlichen Mittel sorgen da- ür, dass sich die Auftragsbücher der Bauunternehmen ieder füllen. Mit dem Sofortprogramm Infrastruktur urbeln wir die Binnennachfrage an. Entscheidend ist, dass das Geld nun rasch fließt. Des- alb stellt die Bundesregierung schon im laufenden aushaltsjahr 2005 die erste Tranche von 500 Millionen uro bereit. Die Mittel sollen in großem Umfang in Stra- enbau und Schienenwege gehen. Aber auch der Ver- ehrsträger Wasserstraße wird angemessen berücksich- igt. Ich bin mir sicher, dass die Milliardeninvestitionen hre stimulierende Wirkung auf Wachstum und Beschäf- igung nicht verfehlen werden. Das Sofortprogramm ist as richtige Signal. Doch der Staat kann nicht alles alleine regeln. Er raucht Kooperationspartner. Will er auch künftig seine nfrastrukturaufgabe erfüllen, muss er stärker als bisher uf privates Kapital und Know-how zurückgreifen. Pri- ate Finanzierungsmodelle im Verkehrssektor sind ichts wirklich Neues. Bereits seit zehn Jahren können rivate Brücken, Tunnel oder Gebirgspässe im Zuge von undesfernstraßen bauen, betreiben und finanzieren. ber seinen europäischen Nachbarn hinkte Deutschland n Sachen öffentlich-private Partnerschaften bislang hin- erher. Die rot-grüne Koalition ist nun entschlossen auf den ug aufgesprungen. Mit dem vorliegenden Gesetzent- urf beseitigen wir Investitionshemmnisse bei der Rea- isierung von ÖPP-Projekten. Das ÖPP-Programm ist in wesentlicher Schritt hin zu einer neuen Arbeitstei- ung zwischen Staat und Wirtschaft im Verkehrswege- au. Mit dem Einstieg in die LKW-Maut haben wir An- ang des Jahres einen Paradigmenwechsel eingeleitet: ie Abkehr von der alleinigen Finanzierung über Steuer 17060 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) und Eurovignette und der Übergang zu einer ergänzen- den Nutzerfinanzierung. Diesen Weg müssen wir konse- quent fortsetzen. Es gilt zu prüfen, ob wir durch Finanzierungen über private Gesellschaften zu einer Verstetigung der Infra- strukturinvestitionen kommen. Das Beispiel Österreich zeigt, dass ein solches Modell grundsätzlich möglich ist. Eines muss allerdings klar sein: Wo, wann und welche Autobahnen gebaut werden, entscheidet der Bund. Diese Aufgabenverteilung ist politisch gewollt. Nur so lassen sich gleiche Lebensbedingungen im ganzen Land garan- tieren. Andernfalls würden weniger gut ausgestattete Landstriche abgehängt. Das kann nicht unser Ziel sein. Nur wenn wir unsere Verkehrsinfrastruktur auf eine solide Basis stellen, kann Deutschland auch weiterhin seine Rolle als zentraler Mobilitätsstandort in Europa spielen. Schon bisher hat Rot-Grün die Weichen dafür gestellt, die Infrastrukturen ebenso wie die Verkehrsträger zu mo- dernisieren und leistungsfähig für die Zukunft zu ma- chen: mit der Einführung der LKW-Maut als Einstieg in die Nutzerfinanzierung; mit der konsequenten Fortset- zung der Bahnreform, um die Schiene gegenüber der Straße wettbewerbsfähig zu machen; mit dem „Mariti- men Bündnis“, um die maritime Verbundwirtschaft zu fördern und den Verkehrsträger Schiff unter deutscher Flagge als echte Alternative zu etablieren. Politik für die Mobilität der Zukunft bedeutet, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Verkehr zu schaffen. Im Interesse des Standortes Deutschland! Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Schon oft haben wir hier gestanden und über Verkehrsinfrastrukturfinan- zierung gesprochen. Eines ist allerdings neu: Früher als erwartet können wir eine Bilanz der scheidenden rot- grünen Bundesregierung in Sachen Verkehrspolitik zie- hen. Unter dem Strich bleibt dabei leider nicht viel Brauchbares übrig. Was wurde von Ihnen nicht alles an- gekündigt! Noch im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2002 haben Sie Ihre hehren Ziele wortgewaltig festge- schrieben. Mit Ihrer Erlaubnis Herr Präsident, darf ich aus diesem Werk einmal ein paar Beispiele dieser „Ver- sprochen-Gebrochen-Liste“ zitieren: „Investitionen des Bundes in Straße, Schiene, Wasserstraße werden auf dem erreichten hohen Niveau beschäftigungswirksam fortgesetzt.“ Wie sieht die Realität aus: Nur durch die noch von der unionsgeführten Bundesregierung erzielten Erlöse aus der UMTS-Versteigerung konnte bis 2003 ein relativ ho- hes – wenngleich nicht ausreichendes – Investitionsni- veau gehalten werden. Ab 2004 hat Rot-Grün die Inves- titionen – trotz zusätzlicher Mauteinnahmen – dann schonungslos heruntergefahren. So standen 2004 statt der geplanten 9,5 Milliarden Euro nach Abzug der Ein- sparauflagen lediglich noch rund 8,8 Milliarden Euro für den Erhalt und Neubau von Verkehrswegen zur Verfü- gung. t M E m d d 4 ( d d 0 V F a D B n m A w S d E d l g g e w s F W m d D k m f h z w t d z n J li S b S i (C (D Im Haushaltsjahr 2005 sind die Verkehrsinvestitionen rotz erwarteter zusätzlicher Einnahmen aus der LKW- aut in Höhe von 3 Milliarden Euro um 600 Millionen uro gegenüber dem Vorjahr gekürzt worden. Die dra- atischen Folgen für die Verkehrsinfrastruktur werden urch die Mittelfristplanung offenbart. Demnach sinken ie investiven Ausgaben: für die Bundesfernstraßen von ,8 Milliarden Euro (Soll 2004) auf 4,3 Milliarden Euro 2008); für die Eisenbahnen des Bundes von 4,0 Milliar- en Euro (Soll 2004) auf 2,2 Milliarden Euro (2008); für ie Bundeswasserstraßen von 0,6 Milliarden Euro auf ,5 Milliarden Euro. Dies alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die erkehrsminister der Länder – auch die Ihren – noch im rühjahr dieses Jahres gefordert haben, die Finanzmittel b 2005 auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben. ieses wurde übrigens mit 5,8 Milliarden Euro für die undesfernstraßen und 4 Milliarden Euro für die Schie- enwege beziffert. Da ich gerade die LKW-Maut angesprochen habe, öchte ich auch dazu Ihren Koalitionsvertrag zitieren. n der entsprechenden Stelle heißt es: „Die LKW-Maut erden wir 2003 einführen, um Güterverkehr von der traße auf die Schiene und Wasserstraße zu verlagern, ie Umwelt zu entlasten und Staus zu verhindern. Die innahmen aus der LKW-Maut werden überwiegend in ie Verkehrsinfrastruktur reinvestiert.“ In Wirklichkeit ist die Mauteinführung in Deutsch- and zu einem signifikanten Beispiel Ihrer Chaospolitik eworden. Der wegen der Bundestagswahl 2002 voreilig eschlossene Vertrag hat Sie – wie sich gezeigt hat – in norme Schwierigkeiten gebracht. Die Folge: Statt 2003 urde die Mauteinführung erst zum 1. Januar 2005 reali- iert, und dann auch nur in einer abgespeckten Version. ür die Bundesrepublik Deutschland entstand durch den egfall der erwarteten Mauteinnahmen ein immenser aterieller Schaden. Darüber hinaus ging der Mautskan- al zulasten des Ansehens des Technologiestandorts eutschland. Der größte rot-grüne Vertrauensbruch in der Ver- ehrspolitik ist und bleibt aber die Mautlüge. Im Ver- ittlungsverfahren wurde in § 11 ABMG ausdrücklich estgelegt, dass die Mauteinnahmen zusätzlich zu beste- enden Haushaltsansätzen für die Verkehrsinfrastruktur ur Verfügung stehen sollten. Doch das Gegenteil ist der Fall: Der Verkehrshaushalt urde voreilig ab Ende 2003 im Hinblick auf die erwar- eten Mauteinnahmen abgesenkt. Unter dem Strich ist ies ein klarer Rechtsbruch und ein Nullsummenspiel ulasten der Verkehrswege in Deutschland. Das hat Sie aber nicht davon abgehalten, mit immer euen Programmen den Menschen in den vergangenen ahren Sand in die Augen zu streuen: „Mit einem 90-Mil- arden-,Zukunftsprogramm Mobilität’ werden wir die teigerung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ei allen Bundesverkehrswegen verstetigen.“ Das haben ie im Jahr 2002 noch großartig verkündet. Dazu kann ch nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen! Außer in Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17061 (A) ) (B) ) der Koalitionsvereinbarung findet sich davon keine Spur. Man kann inzwischen förmlich darauf warten: Pünkt- lich vor Wahlen kommt von Ihnen ein neues Programm. Seit 1998 gab es: ein Investitionsprogramm, ein Zu- kunftsinvestitionsprogramm, ein Anti-Stau-Programm, ein Programm „Bauen jetzt“ und nun aktuell ein 2-Mil- liarden-Programm. Keines dieser Programme wurde bis- her tatsächlich komplett realisiert. Im Gegenteil, Pro- jekte wurden von dem einen Programm in das nächste verlagert, ganz nach dem Motto „Alter Wein in neuen Schläuchen“. Im Gegensatz zu Ihren Verlautbarungen haben Sie für all die Programme auch keine neuen oder zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt, sondern lediglich nicht abgerufene beziehungsweise nicht verbaute Bundesmit- tel umgeschichtet. Das jetzt verkündete 2-Milliarden- Programm macht dies mehr als deutlich. Zunächst wur- den im Haushalt 2005 die Mittel um 600 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr abgesenkt und nun verkaufen Sie eine Aufstockung um 500 Millionen Euro als Erfolg. Dabei stellen Sie nicht einmal die ursprünglichen Haus- haltsansätze wieder her. Das Geld dafür stammt – und das dürfte besonders den Kollegen Albert Schmidt be- sonders betrüben – aus in 2004 nicht verbauten Schie- nenmitteln. Für die Folgejahre sind die Aufstockungen um 500 Millionen Euro noch nicht einmal vom Haushalt gedeckt; denn bisher haben Sie noch keinen rechtskräfti- gen Haushaltsplan für 2006 vorgelegt. Es fehlt bei Ihrer Verkehrsinvestitionspolitik schlicht an der angekündigten und notwendigen Verstetigung der Mittel. Im Ergebnis bedeutet das: keine Planungssicher- heit für Straße, Schiene und Wasserstraße. Auf eine sys- tematische und nachhaltige Zukunftsplanung für die Ver- kehrsinfrastruktur wartet Deutschland heute noch. Eines kann ich aber schon jetzt versprechen: Das Warten hat bald ein Ende. Nach der Regierungsüber- nahme im Herbst werden wir die aufgezeigten Probleme zügig angehen und die Verkehrsinfrastrukturfinanzie- rung wieder auf eine solide Grundlage stellen. Als einen der ersten Schritte werden wir die VIFG endlich zu einer unabhängigen Finanzierungsgesellschaft umbauen und ihr die LKW-Mauteinnahmen zweckgebunden zuleiten. Damit werden wir den von Rot-Grün chronisch unterfi- nanzierten Bundesverkehrswegeplan zügig und kontinu- ierlich abarbeiten. Rot-Grün hatte seine Chance. Sie haben Sie nicht ge- nutzt. Nun lassen Sie es uns besser machen. Renate Blank (CDU/CSU): Rot-Grün hat Deutsch- land verkehrspolitisch – aber nicht nur verkehrspolitisch, sondern in allen Bereichen – an die Wand gefahren. Die geplanten Neuwahlen sind dringend notwendig; denn je- der Tag, an dem Rot-Grün regiert, ist ein verlorener Tag für die Menschen in Deutschland. Die Probleme sind doch offenkundig: Einer massiven Verkehrszunahme steht eine restriktive Investitionspoli- tik gegenüber. Die Diskrepanz zwischen Verkehrsauf- k n B b V s d d v v v u b w h t s s K t o s d t W c O s N h d b A j g h f s f s k s w d – i t r s i s s N (C (D ommen und der finanziellen Absicherung der Ausbau- otwendigkeiten kann doch nur als verkehrspolitische ankrotterklärung dieser rot-grünen Bundesregierung ezeichnet werden. Ursachen sind letztlich die in der erkehrspolitik gemachten Fehler, ein Beispiel: das Ver- agen bei der Mauteinführung – Controlling –, außerdem ie verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Sie haben ie Haushaltsprobleme nicht im Griff und sparen im in- estiven Bereich, weil sie im konsumtiven Bereich zu- iel ausgeben. Die Situation hat sich inzwischen doch dramatisch erschlechtert und die Bevölkerung ist zunehmend ver- nsichert. Sie können doch nicht länger die unbestreit- are Wechselwirkung zwischen Mobilität, Wirtschafts- achstum und Beschäftigung außer Acht lassen. Sie aben sich in Ihrer Regierungszeit nur als Bremser betä- igt und nie den Zusammenhang erkannt, dass eine ge- amtwirtschaftliche Produktivität und damit das Wert- chöpfungspotenzial wesentlich von der Qualität und apazität der Verkehrsinfrastrukturen abhängen. Wann lernen Sie endlich, dass Mobilität eine elemen- are Voraussetzung unserer arbeitsteiligen Wirtschafts- rdnung und ein Schlüsselfaktor für Wachstum und Be- chäftigung ist und es deshalb eine originäre Aufgabe es Staates ist, für die Bereitstellung moderner, leis- ungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen zu sorgen, um ohlstand und Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu si- hern? Denken Sie vielleicht einmal ab September in der pposition über die Wechselwirkung zwischen Wirt- chaftswachstum und Verkehrsleistungen nach. Nun zu Ihrem Antrag „Investitionskräfte stärken – eue Impulse für Wachstum und Beschäftigung“. Unab- ängig davon, dass er nach unserem Antrag „Notwen- ige Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur ereitstellen“ eingebracht wurde, bin ich über einige ussagen in Ihrem Antrag doch sehr verwundert. Sie tun a gerade so, als wären Sie nicht sieben Jahre an der Re- ierung bzw. in der Regierungskoalition. Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass eine leistungsfä- ige integrierte Verkehrsinfrastruktur die Voraussetzung ür Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohl- tand sei und unsere Binnenwirtschaft auf die Leistungs- ähigkeit einer gut ausgebauten Infrastruktur angewiesen ei. Ja, warum haben Sie denn nicht gehandelt? Sie haben doch die Verkehrswege in Deutschland ver- ommen lassen. Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, ehen Sie sich doch auf Straßen, Schienen und Wasser- egen um. Aus den Straßen sind „Hoppelpisten“ gewor- en, in das Schienennetz wird immer weniger investiert die Haushaltszahlen belegen dies – und die Schleusen n den Kanälen brauchen dringend eine Sanierung. Ferner stellen Sie fest, dass gerade für eine nachhal- ige Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung unse- er Volkswirtschaft die Transitkorridore von Bedeutung ind. Ein sehr gutes Beispiel Ihrer Handlungsunfähigkeit st hier die ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt, die ein Teil- tück der Magistrale von Kopenhagen bis Rom ist und ich zum wahren Trauerspiel entwickelt hat. Zuerst ein, dann nach einem Ja des Bundeskanzlers im Jahre 17062 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) 2002 führen Sie aus, dass diese Verbindung dringend notwendig sei, und jetzt sind Sie bei einem „vielleicht“ gelandet. Das ist keine glaubwürdige Verkehrspolitik. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass in Deutsch- land die Zeiträume von der Planung bis zur Realisierung von Verkehrsprojekten vielfach zu lang sei – wie wahr. Und das merken Sie erst jetzt nach sieben langen Jahren Regierungszeit. Aber der wahre Grund für Ihr Nicht- handeln ist doch, dass Sie sich innerhalb der Koalition nicht auf eine Planungsbeschleunigung einigen konnten. Hier sind die Grünen die großen Bremser. Es wird doch endlich Zeit, dass Stellungnahmen von Vereinen künftig innerhalb der Frist vorgelegt werden müssen, die für Ei- gentümer gelten. Gleichbehandlung von Bund, Natur- schutz und Eigentümern. Sie haben in den vergangenen Jahren nur von An- kündigungen gelebt. Ich denke hier an die Vielfalt Ihrer Programme, die vor Wahlen großartig angekündigt wur- den. Das Anti-Stau-Programm, das Zukunftsinvesti- tionsprogramm und das Programm „Bauen jetzt – In- vestitionen beschleunigen“ – alles Luftschlösser und Wunschträume; denn wenn man die Wirklichkeit be- trachtet, dann ist sehr wenig davon umgesetzt worden. Reden und Handeln sind bei Ihnen diametral entgegen- gesetzt. Auch die Ankündigung – rechtzeitig zur NRW- Wahl –, 2 Milliarden Euro mehr für die Verkehrsinfra- struktur zur Verfügung zu stellen, ist wieder eine Null- nummer; denn zuerst kürzen Sie den Verkehrsetat um rund 600 Millionen Euro und jetzt verkaufen Sie 500 Millionen Euro per annum als großen Erfolg – kein Erfolg für die Infrastruktur, sondern ein riesiges „Täu- schungsmanöver“. Auch der Bundesverkehrswegeplan ist Makulatur. Im Zeitraum 2001 bis 2015 wird ein jährliches Investitions- volumen von 10 Milliarden Euro für erforderlich gehal- ten. Die mittelfristige Finanzplanung sieht jedoch für die Jahre 2004 bis 2008 nur einen durchschnittlichen Mit- telansatz von 7,7 Milliarden Euro vor. Auch Sie müssten rechnen und erkennen können, dass sich hier eine Fi- nanzlücke von jährlich 2,3 Milliarden Euro ergibt. Wir brauchen dringend eine investitionspolitische Kurskorrektur; mit Ihrem Antrag schaffen Sie das nie. Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Für das von Bundeskanzler Gerhard Schröder angekündigte 2-Milliarden-Euro-Programm zur Verstärkung der Verkehrsinvestitionen sind mittler- weile vom Bundesverkehrsministerium die einzelnen Projekte benannt worden. Dies zeigt: Wir reden nicht nur von mehr Verkehrsinvestitionen, wir handeln. Die in dem Zusatzprogramm aufgeführten Projekte bringen den Verkehrswegebau spürbar voran. Es war auch notwendig und überfällig, durch dieses Zusatzprogramm den großkoalitionären Fehler aus dem Bundesrat – ich meine die Koch/Steinbrück-Kürzungen – zu korrigieren, durch die Investitionen in die Verkehrsin- frastruktur fatalerweise zu Subventionen erklärt und zusammengestrichen worden waren. Die eigentlichen S p r l l s w k w t a b u S u M F B d n t 8 d a g w t 2 l a s v s i G k k m s t s V i g M k a z a z s u R R s v (C (D ubventionen, nämlich Eigenheimzulage und Pendler- auschale, hat die Union dagegen weitgehend ungescho- en gelassen, um jetzt im Vorwahlkampf durchblicken zu assen, man werde sie doch abschaffen. Das hätten wir ängst machen können. Dadurch hätten wir Milliarden an taatlichen Subventionen einsparen können. Geld, das ir an anderer Stelle viel nutzbringender einsetzen önnten, wenn sich die Union nicht bis heute stur ver- eigert hätte. Durch das 2-Milliarden-Programm werden die Inves- itionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur wieder uf das unter Rot-Grün erreichte Rekordniveau angeho- en, und zwar bei investiver Gleichstellung von Straße nd Schiene! Gerade diese Gleichbehandlung von chiene und Straße bei den Investitionen unterscheidet ns fundamental von dem, was die Opposition vorhat. it dankenswerter Offenheit haben das die Herren Dirk ischer und Horst Friedrich ja mehrfach mitgeteilt, zum eispiel in der „Financial Times Deutschland“. Wenn ie FDP will, dass die Verteilung der Bundesinvestitio- en die aktuellen Marktanteile der einzelnen Verkehrs- räger widerspiegelt, dann heißt das doch im Klartext: 0 Prozent des Geldes für die Straße. Das bedeutet, dass ie Bahn noch nicht mal genug Geld erhalten soll, um uch nur das Bestandsnetz zu erhalten, ganz zu schwei- en von Neu- und Ausbau. Und warum die FDP das ill, sagt Herr Friedrich dann auch gleich dazu. Ich zi- iere die „Financial Times Deutschland“ vom 14. Mai 005: „Es ist reines Wunschdenken und rot-grüne Ideo- ogie zu glauben, dass eine nennenswerte Verlagerung uf die Schiene möglich ist.“ Was heißt das in der Kon- equenz? Dass die Bahn in den Augen der FDP ein Rest- erkehrsmittel ist und bleibt, das man durch Investitions- topp getrost austrocknen und abwickeln kann. Da kann ch nur sagen: Gute Nacht, moderne Bahn, aber auch ute Nacht, flüssiger Straßenverkehr. Denn ohne Ver- ehrsverlagerung zum Beispiel im Gütertransport be- ommen wir auch den Dauerstau auf der Autobahn, weil ehr LKW nicht nur die rechte Spur verstopfen. Die Privilegierung der Straße bei Union und FDP teht übrigens auch in eklatantem Widerspruch zur Poli- ik der Europäischen Union, die bei den transeuropäi- chen Netzen eindeutig und sehr bewusst der Schiene orrang einräumt, gerade weil die erwarteten Zuwächse m grenzüberschreitenden Güterverkehr auf die Schiene ehen sollen. Zudem ist es schlichtweg falsch, dass die Bahn keine arktanteile gewinnen könne. Der Schienengüterver- ehr hat im Jahr 2004 um 8 Prozent zugelegt, weit mehr ls der LKW-Verkehr. Private Güterbahnen schreiben urzeit zweistellige Zuwachsraten beim Umsatz wie uch bei der Verkehrsleistung. Ohne die Bahn würde um Beispiel der Hinterlandverkehr der Seehäfen zu- ammenbrechen. Das zeigt: Wenn das Schienennetz wieder chronisch nterfinanziert ist, wie in den letzten Jahren der Kohl- egierung durch Waigel und Wissmann, dann wird die ede von der leistungsschwachen Schiene zu einer sich elbst erfüllenden Prophezeiung. Wenn man das Netz erkommen lässt und wenn man die Wettbewerbsbedin- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17063 (A) ) (B) ) gungen im Vergleich mit der Straße und dem Flugver- kehr nicht angleicht, dann wird natürlich auch der Schie- nenverkehr auf dem Netz schrumpfen. Da waren wir schon mal, dahin wollen wir nicht zurück. Das werden wir übrigens auch im Wahlkampf sehr deutlich machen. An dem 2-Milliarden-Programm ist für die Bahn je- denfalls besonders erfreulich, dass wichtige Verbindun- gen nach Mittel- und Osteuropa verstärkt ausgebaut werden. Dies schafft die Voraussetzung dafür, Güterver- kehrsströme von der Straße auf die Bahn zu holen. Aber auch das Sonderprogramm zur beschleunigten Moderni- sierung von Bahnhöfen in kleinen und mittleren Städten durch 50 Millionen Euro an Zuschussmitteln verbessert die Leistungsfähigkeit des Systems Schiene: Werden die Bahnhöfe attraktiver, nützt das nicht nur der Bahn, son- dern auch der Stadt oder Gemeinde, die eine städtebau- liche Aufwertung im Innenbereich erfährt. In der jetzt erreichten Aufstockung der Investivmittel besteht übrigens die eigentliche Beschleunigung für den Verkehrswegebau. Unser Hauptproblem ist nicht, dass Planungen zu lange dauern, sondern dass fertig geplante und baureife Projekte wegen fehlender Finanzmittel in der Warteschlange hängen bleiben. Dennoch sind wir sehr für eine Straffung des Planungsrechtes, und zwar unter klar festgelegten Bedingungen. In unserem Antrag zur Planungsvereinfachung und -beschleunigung, heißt es: Wir fordern die Bundesregierung auf, „das Planungs- recht zu straffen und zu vereinfachen, … ohne die Be- lange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der natürlichen Umwelt zu beschneiden.“ Soweit der Koali- tionsantrag. Wenn dann plötzlich die Einschränkung der Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger bei einer will- kürlichen Anzahl von Projekten als eigentliches Be- schleunigungsinstrument hochstilisiert wird, ist das ein- fach falsch. Die Verkürzung des möglichen Klageweges auf nur noch eine Instanz, nämlich auf die bisherige Re- visionsinstanz Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hätte – darauf haben der Präsident eben dieses Gerichtes und die Präsidenten aller Oberverwaltungsgerichte mit be- merkenswerter Klarheit hingewiesen –, den gegenteili- gen Effekt: Anstatt die ortsnahen Oberverwaltungsge- richte entscheiden zu lassen und lediglich für diejenigen 2,5 Promille aller Verkehrsplanungen, gegen die über- haupt eine zweite Instanz angerufen wird, müsste das Bundesverwaltungsgericht als neue und alleinige Tatsa- cheninstanz von Leipzig aus quer durchs ganze Land 100 Prozent aller Streitfälle durch Ortstermine bearbei- ten. Im Ergebnis würde das zu einer Verlangsamung statt zu einer Beschleunigung der Klageverfahren führen, ganz abgesehen von den verfassungsrechtlichen Beden- ken gegen die Beschränkung von Rechten Betroffener. Also ein klassisches Eigentor, das wir vermeiden sollten. Im Vollzug blockiert werden viele Bauvorhaben übri- gens von ganz anderer Seite: Immer mehr öffentliche Bauvorhaben landen mittlerweile vor der Vergabekam- mer, weil unterlegene Bieter die Vergabe beklagen. Das kostet richtig Zeit. Hier sollte mal über Beschleunigung nachgedacht werden. Mit dem in unserem Antrag angekündigten und in diesen Tagen vorgelegten Gesetz zur beschleunigten N s v b d d w l d d r n d l t e l d d C e p s C e W d 6 s s b b e s m w a E b f a g s s in D r h v s t r l 2 e f (C (D utzung des Instrumentes öffentlicher-privater Partner- chaften im Bau dokumentieren wir: Wir sind für den erstärkten Einsatz von Public Private Partnership, sei es eim Bau von Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder an- eren öffentlichen Einrichtungen oder auch bei Bauten er Verkehrsinfrastruktur. Es muss dabei sichergestellt erden, dass die öffentlichen Haushalte dadurch tatsäch- ich entlastet und nicht einfach Finanzierungslasten in ie Zukunft verschoben werden. Das jetzt vorgelegte Gesetz ist aufgrund des Zeit- rucks mit sehr heißer Nadel genäht worden. Das Hau- uckverfahren, das dazu jetzt vorgeschlagen wurde, erin- ert mich ein wenig an die Last-Minute-Unterzeichnung es Mautvertrags mit Toll Collect, wenige Tage vor der etzten Bundestagswahl. Die Mängel des Vertrages stell- en sich bekanntlich später heraus. Daher unser Rat: Bei inem derart umfangreichen Artikelgesetz muss Gründ- ichkeit vor Schnelligkeit gehen, und zwar im Interesse er Sache. ÖPP wird nur dann zu einem Erfolg, wenn er gesetzliche Rahmen stimmt und die Risiken wie die hancen zwischen privaten Investoren und Betreibern inerseits und der öffentlichen Hand andererseits trans- arent und fair aufgeteilt sind. Es gibt ein weiteres positives Signal für die Bauwirt- chaft: Wir begrüßen ausdrücklich die Fortführung des O2-Gebäudesanierungsprogramms. Wir sagen aberbenso deutlich, dass wir uns mehr gewünscht hätten. ir Grünen wollen das Programm weiterentwickeln und eutlich verstärken. Denn damit können wir jedes Jahr 0 000 Arbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirt- chaft und im Handwerk sichern. Und wir wollen, dass pätestens 2006 Energieausweise für mehr Transparenz ei den Energiekosten von Wohngebäuden sorgen. Der edarfsbasierte Energieausweis wird Investitionen in die nergetische Sanierung des Wohnungsbestandes be- chleunigen und dadurch zusätzliche Arbeitsplätze in der ittelständischen Bauwirtschaft schaffen. Davon sind ir überzeugt. Wir warnen daher die Opposition davor, us wahltaktischen Gründen mit der Verabschiedung des nergieeinspargesetzes ein Verzögerungsspielchen zu etreiben. Sie tun damit der Baukonjunktur keinen Ge- allen und machen dadurch ihre Beteuerungen, sich für rbeitsplatzschaffende Maßnahmen einzusetzen, nicht laubwürdiger. Die Bauwirtschaft steckt in der Krise. Dies gilt insbe- ondere für den Wohnungsneubau. Eine alternative Per- pektive dazu liegt für die mittelständische Bauwirtschaft der Gebäudesanierung. Das Potenzial ist riesig. In eutschland gelten 24 Millionen Wohneinheiten als sanie- ungsbedürftig. Davon werden aber nur 600 000 Wohnein- eiten oder 2,5 Prozent pro Jahr tatsächlich saniert. Da- on werden nur 200 000 Wohnungen auch energetisch aniert. Um die Rahmenbedingungen für diese Investi- ionen zu verbessern, haben wir das CO2-Gebäudesanie-ungsprogramm aufgelegt. Die Bilanz kann sich sehen assen. Investitionen in Höhe von 2 Milliarden Euro und 30 000 komplett energetisch sanierte Wohnungen sind in großer Erfolg. Diesen Weg werden wir konsequent ortsetzen und intensivieren. 17064 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Die FDP legt heute einen Antrag vor, mit dessen Hilfe die dringend notwendige Verstetigung der Infrastrukturmaßnahmen, das heißt der zeit- und bedarfsgerechte Ausbau der Ver- kehrswege aller Verkehrsträger, besser gestaltet werden kann als bei der bisherigen Politik von Rot-Grün. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, haben es trotz eklatant gestiegener Abgaben aus dem Straßenver- kehr seit 1998 um insgesamt 15 Milliarden Euro mit Einführung der Maut offensichtlich nicht verstanden, für eine Verstetigung der Verkehrsinvestitionen zu sorgen. Von dem Sondereffekt der zusätzlichen Mittel aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen abgesehen, sind Ihre Investitionsansätze im Schnitt nicht höher als die der Re- gierung der CDU/CSU und der FDP in den Jahren bis 1998. Anstatt die große Chance der Maut zu nutzen und den § 11 des Mautgesetzes tatsächlich umzusetzen, haben Sie es zugelassen, dass der Finanzminister den bisheri- gen Haushaltsansatz entgegen den gesetzlichen Vor- schriften genau um den Umfang reduziert hat, wie er Mauteinnahmen netto erwartet. Das führt bezeichnen- derweise im Jahre 2005 ausweislich Ihrer Haushaltspla- nungen zu einem Ansatz, der um rund 600 Millionen Euro unter dem Haushaltsansatz für das Jahr 2004 – da allerdings noch ohne Mauteinnahmen – liegt. Diese Si- tuation wird jetzt auch nicht dadurch besser, dass Sie mit großem Getöse die Feststellung aus der Regierungser- klärung des Bundeskanzlers vom März dieses Jahres öf- fentlich bejubeln, dass für eine Zeit von vier Jahren ins- gesamt 2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Jahresscheibe von 500 Millionen Euro, die Sie – wenn sie denn finanziert werden kann – zur Verfügung stellen, reicht gerade einmal aus, die bis- herigen Kürzungen auszugleichen. Von einer Versteti- gung der Investitionen, gar von einem Signal an die Bau- wirtschaft kann aus unserer Sicht deswegen nicht geredet werden. Das gilt im Übrigen auch für die Monstranz ÖPP, die Sie derzeit vor sich her tragen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die FDP ist nicht gegen öffentlich-pri- vate Partnerschaften. So wie Sie sie allerdings auf das Gleis setzen, wird es nicht zu dem erhofften Investitions- schub und schon gar nicht zu der von Ihnen angedachten Sicherung von Arbeitsplätzen im Baubereich kommen. Sie bleiben nach wie vor die Antwort schuldig, wie Sie es denn tatsächlich umsetzen wollen. Die so genannten A-Modelle, also der Anbau weiterer Spuren an beste- hende Autobahnen, die Sie bis zu 50 Prozent der Bau- kosten durch die Abtretung der LKW-Maut finanzieren und zu den restlichen 50 Prozent durch die klassische Fi- nanzierung aus dem Staatshaushalt, werden zumindest den Beschäftigungseffekt nicht bringen, den Sie sich vorstellen. Es kann bestenfalls zu einer kurzfristigen An- reizsituation bei den Baufirmen kommen, weil jetzt Auf- träge vergeben werden können, die ansonsten noch län- gere Zeit in Wartestellung liegen müssten. Mittelfristig bedeutet das aber lediglich eine Verschiebung von Inves- titionen. Wenn Sie also die Finanzierung nicht versteti- gen, bricht Ihnen die Baukonjunktur am Ende dieser Phase genauso wieder weg, wie sie jetzt unsicher wird. E z d P d A r ß li G V D ö D M e s z u A d s w A ü c g d g D R w r g B L f z V v k b (C (D rgebnis der ganzen Operation: Viel Lärm, ohne ein ein- iges Problem wirklich zu lösen, und Sie drücken sich arüber hinaus auch noch um eine klare Aussage zur KW-Maut. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung as Beispiel der ASFINAG in Österreich genannt. Die SFINAG verlangt von PKW-Fahrern Gebühren. In Ih- em Antrag 15/5340 vom 20. April dieses Jahres begrü- en Sie die Bereitschaft der Bundesregierung, die Mög- chkeit zu prüfen, durch Finanzierungen über private esellschaften, wie zum Beispiel in Österreich, zu einer erstetigung der Infrastrukturinvestitionen zu kommen. er Bundesverkehrsminister erklärt am laufenden Band ffentlich, eine PKW-Maut sei mit ihm nicht zu machen. as genau ist Ihr Problem! Oder frei nach Valentin: ögen hätten wir schon wollen, aber können haben wir s nicht! Wir haben Ihnen in unserem Antrag unter Druck- achennummer 15/5338 die notwendigen Schritte aufge- eigt. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, wenn wir nseren Antrag hier mit Nachdruck vertreten und Ihrem ntrag die Zustimmung verweigern. Da auch der Antrag er Union auf Drucksache 15/5325 „völlig überra- chend“ die gleiche Zielrichtung wie der der FDP hat, erden wir diesen Antrag natürlich mittragen. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtli- cher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeits- gesetz – VersorgNG) (Tagesordnungspunkt 4) Siegmund Ehrmann (SPD): Der Gesetzentwurf berträgt die wesentlichen Regelungen des Rentenversi- herungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamtenversor- ung und die tarifvertraglichen Einmalzahlungen auf en Beamtenbereich des Bundes. Ich komme zunächst auf die beabsichtigten Änderun- en im Beamtenversorgungsrecht zu sprechen: Richtschnur dabei ist der grundlegende Beschluss des eutschen Bundestages, Reformen in der gesetzlichen entenversicherung in engem zeitlichen Zusammenhang irkungsgleich auf öffentlich finanzierte Alterssiche- ungssysteme wie die Beamtenversorgung zu übertra- en. An diesem Leitgedanken orientiert, ist dies bei der eamtenversorgung seit 1992 stets geschehen: So wurden 1998 Versorgungsrücklagen bei Bund und ändern vorgeschrieben, Elemente der Kapitaldeckung lossen in die Beamtenversorgung ein. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde um Beispiel parallel zur Rentenreform der Anstieg der ersorgungsbezüge ab dem Jahre 2003 abgeflacht, akti- en Beamten die gesetzliche Förderung einer privaten apitalgedeckten Altersvorsorge eröffnet, die Hinterblie- enenversorgung bei gleichzeitiger Einführung eines Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17065 (A) ) (B) ) Kindergeldzuschlages zum Witwengeld abgesenkt, die Versorgungsrücklage weiter ausgebaut. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf überträgt den Nachhaltigkeitsfaktor des Rentenversicherungsnachhal- tigkeitsgesetzes auf die Versorgung mit der Folge, dass der 2001 als Zielwert angestrebte Höchstruhegehaltssatz nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes in fünf Schritten auf 71,13 Prozent sinkt, begrenzt die Hochschulausbil- dungszeiten von jetzt 1095 Tage auf künftig 855 Tage. Wenn wir uns an die Diskussionen aus dem Jahre 2001 erinnern – so sah Herr Kollege Stadier die Rege- lungen zum Witwengeld „mindestens an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit“: Verletzung der Alimentations- pflicht –, taucht der Einwand „erheblicher verfassungs- rechtlicher Bedenken“ über den Antrag des Freistaates Bayern an den Innenausschuss des Deutschen Bundesra- tes aktuell wieder auf. Man wendet eine überproportio- nale Belastung der Versorgungsempfänger ein, lehnt die eingeschänkte Berücksichtung der Studienzeiten als ru- hegehaltsfähige Dienstzeiten ab und reklamiert, der Auf- bau der Versorgungsrücklage erfolge nicht nachhaltig. Argumente, die uns heute im Plenum wieder begegnen. Doch wo liegt Ihr Gegenentwurf? Fehlanzeige, nichts wird von Ihnen angeboten! Schauen Sie einfach mal in den Versorgungsbericht 2005, Ende Mai veröffentlicht. Die Versorgungsausga- ben werden je nach Berechnungsvariante von heute rund 25 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 auf 74,6 bis 137,1 Milliarden Euro ansteigen und weit über die heu- tige Quote hinaus öffentliche Mittel binden. Nicht nur die „vergleichende Gerechtigkeit“ zwischen den Alters- sicherungssystemen, sondern auch die Gestaltungsprin- zipien der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit gebieten unser Handeln. In Ordnung; diese Überlegungen sind zu sehr an der Sache orientiert und wahrscheinlich in Ihren Handlungs- parametern kaum „wahlkampftauglich“. Ähnliches wiederholt sich bei den Einmalzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007. Bund und Kommunen ha- ben sich tarifrechtlich mit ihrem Gegenüber vereinbart. Der Bund ist verpflichtet, der Verantwortung gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten nachzukommen. Wenn die Länder als öffentliche Arbeitgeber sich durch den Tarifabschluss nicht haben präjudizieren lassen, wieso soll dann das Handeln des Bundesgesetzgebers die Län- der präjudizierend beeindrucken? Dieser Einwand läuft von seiner Logik her ins Leere. Und wenn dann gesagt wird, „eine undifferenzierte Übertragung des Tarifergeb- nisses für den Bereich des Bundes auf die Länder wird grundsätzlich abgelehnt“, hätte ich gerne den Hinweis auf die Norm, die die Länder in Zugzwang setzt. Alles in allem: Der beamtenversorgungsrechtliche Teil des Gesetzentwurfes ist in sich schlüssig und konse- quent. Die Regelung der Einmalzahlungen ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Bundesbeamtinnen und -beamten. Ich würde mich freuen, wenn wir in der knappen ver- bleibenden Zeit bei diesem Gesetzgebungsverfahren noch eine gemeinsame Linie finden würden. Gemessen a o r N i B R b g u d s k t b b t k E s z l v v a a G u c t b w d c w m D e S d r R w A s 1 m g w Ü n g (C (D n der seit Jahren gegebenen Debattenlage ist dies aber ffenkundig mehr als illusorisch. Clemens Binninger (CDU/CSU): Was die Bundes- egierung als „wirkungsgleiche Übertragung des RV- achhaltigkeitsgesetzes auf die Beamten“ bezeichnet, st in Wahrheit ein überproportionaler Einschnitt in der eamtenversorgung; von Nachhaltigkeit kann keine ede sein, und schließlich werden die Länderhaushalte is zum Jahr 2010 zusätzlich belastet. Um es kurz zu sa- en: Das Gesetz ist miserabel gemacht, dürftig im Inhalt nd katastrophal in der Wirkung. Deshalb lehnen wir ieses Gesetz ab. Aber im Einzelnen: Rot-Grün versucht, den in der ge- etzlichen Rentenversicherung eingeführten Nachhaltig- eitsfaktor auf die Alterssicherung bei Beamten zu über- ragen, und scheitert prompt: Diese Maßnahme würde is 2010 zu einer Minderung des Versorgungsniveaus ei gleichzeitiger Einfügung einer gesetzlichen Evalua- ionsklausel mit dem Ziel der Fortführung der Absen- ung des Versorgungsniveaus bis zum Jahr 2030 führen. in Irrsinn! Die gesetzliche Rente stellt nur eine Säule der Alters- icherung für Arbeitnehmer dar, die zunehmend durch usätzliche – in der Regel betriebliche – Versorgungs- eistungen ergänzt wird. Diese Ergänzungen der Alters- ersorgung sind für Beamte nicht eröffnet. Die Beamten- ersorgung muss deshalb so bemessen sein, dass ein mtsangemessener Lebensunterhalt der Ruhestandsbe- mten sichergestellt wird. Sie vereint Elemente der rundsicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge nd unterscheidet sich von ihrer Funktion und ihrem Si- herungsziel her signifikant von der gesetzlichen Ren- enversicherung. Die Anpassung der gesetzlichen Rente orientierte sich is einschließlich des Jahres 2000 an der Bruttolohnent- icklung unter Berücksichtigung der Veränderungen bei er Einkommensteuerbelastung und bei den Sozialversi- herungsbeiträgen. Mit Wirkung ab dem Jahr 2003 urde der so genannte Altersvorsorgeanteil eingeführt, it dem das Rentenniveau bis 2011 abgesenkt wird. iese Absenkung soll von den Versicherten durch steu- rlich geförderte private Vorsorge ausgeglichen werden, tichwort „Riester-Rente“. Die künftige Entwicklung er Rente wird weiter durch die Beitragssatz-Verände- ung und durch den Nachhaltigkeitsfaktor, der mit dem entenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz eingeführt urde, beeinflusst. Der voraussichtliche Umfang der bflachung der gesetzlichen Rente wird nach wissen- chaftlichen Schätzungen – Rürup-Kommission – bei 5 Prozent bis zum Jahre 2030 liegen. Berücksichtigt man die bereits getroffenen Maßnah- en zur Kürzung der Beamtenversorgung in den Versor- ungsänderungsgesetzen aus den Jahren 1998 und 2001, ürde das Versorgungsniveau mit der angekündigten bertragung des Nachhaltigkeitsfaktors bis 2030 in ei- er Größenordnung von bis zu 18 Prozent abgesenkt. Die angekündigte Absenkung der Beamtenversor- ung geht damit schon bei einer nominalen Betrachtung 17066 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) deutlich über die Leistungseinschränkungen in der ge- setzlichen Rentenversicherung hinaus. Das geht so nicht. Zudem wird in der Beamtenversorgung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung – jedenfalls bisher – auch deutlich schneller abgesenkt. Aufgrund der „zu übertragenden Maßnahmen“ aus der Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Ni- veau der Beamtenversorgung bis heute schon um rund 2,22 Prozent gemindert. In der gesetzlichen Rentenversi- cherung haben die Maßnahmen dagegen erst mit rund 0,61 Prozent gegriffen. Damit wird deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf über das Ziel hinausschießt. Im Gegensatz zur Darstellung in der Gesetzbegrün- dung wird es keine Ausgabenminderung geben. Viel- mehr kommt es anstelle der ausgeführten Entlastung von ca. 600 Millionen. Euro zu Mehrbelastungen der Länder- haushalte von rund 2,8 Milliarden Euro! Rot-Grün hat hier weder sorgfältig noch gewissenhaft gerechnet! Denn der Unterschiedsbetrag aus den Absen- kungen der Besoldungsanpassungen soll ebenso wie der Unterschiedsbetrag aus der Absenkung des Versorgungs- niveaus künftig in voller Höhe in das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ fließen; früher flossen nur 50 Prozent dieses Betrages in die Versorgungsrücklage. Dem Gesetzentwurf kann nicht zugestimmt werden. Er stellt gerade keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform dar, sondern führt zu überproportionalen Belastungen der Versorgungsempfänger. Er entzieht außerdem den Haushalten der Länder zunächst in erheb- lichem Umfang Mittel. Mit dem Gesetzentwurf wird we- der eine langfristige Stabilisierung der Versorgung noch Verlässlichkeit für die betroffenen Versorgungsempfän- ger geschaffen. Hannelore Roedel (CDU/CSU): Die alarmierende Situation des überproportionalen Anstiegs der Versor- gungsausgaben in den nächsten Jahrzehnten ist nicht von den Beamtinnen und Beamten „verschuldet“ worden, auch wenn sich einem dieser Eindruck bei Ihrem Gesetz- entwurf aufdrängen kann. Vielmehr liegt die Ursache hierfür in der personellen Ausweitung des öffentlichen Dienstes seit den 70er-Jahren. Die Beamtinnen und Be- amten haben sich in dem Vertrauen auf eine angemes- sene Alimentierung im Ruhestand in ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis begeben. Dies ist bei der Reform der Beamtenversorgung stets zu berücksichti- gen, Herr Schily! Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen sowohl die überwiegend beitragsfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung als auch das steuerfinanzierte Sys- tem der Beamtenversorgung vor der gleichen Aufgabe, die Finanzierung der Altersversorgung auf eine verlässli- che und langfristig sichere Grundlage zu stellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestreitet keineswegs die Notwendigkeit, die durchgeführten Reformen der ge- setzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung zu übertra- gen. Unser Grundsatz lautet dabei: Keine Privilegierung der Beamten gegenüber Rentnern, aber auch keine Be- nachteiligung. b g w t A v d B t d D i s b c n R s e s g g n s E i s z n a b H l H d s k s c V u d b R S v A s l r z 5 (C (D Aristoteles hat die Frage nach der Gerechtigkeit damit eantwortet, dass „Gleiches gleich und Ungleiches un- leich behandelt“ werden müsse. Diesem Grundsatz ird in Ihrem Entwurf nicht ausreichend Rechnung ge- ragen, sodass sich letztlich unterschiedliche finanzielle uswirkungen auf die Betroffenen ergeben. Denn die on Ihnen vorgesehenen Maßnahmen schießen weit über as Ziel hinaus und führen zu einer überproportionalen elastung der Versorgungsempfänger. So stellt die gesetzliche Rente nur eine Säule der Al- ersversorgung für Arbeitnehmer dar, die zunehmend urch die betriebliche Altersversorgung ergänzt wird. iese bewegt sich beispielsweise im öffentlichen Dienst n einer Größenordnung von rund einem Drittel der Ge- amtversorgung. Ähnliches gilt auch für den Anteil der etrieblichen Altersversorgung bei Banken und Versi- herungen. Da die betriebliche Altersversorgung jedoch icht von den Niveauabsenkungen in der gesetzlichen entenversicherung betroffen ist, gewinnt sie relativ ge- ehen in Zukunft stärker an Gewicht. Die Situation bei den Beamtinnen und Beamten ist ine völlig andere. Deren Versorgung stellt eine Vollver- orgung dar. Wenn Sie planen, Einschränkungen in der esetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversor- ung zu übertragen, dann können sie nicht die Bifunktio- alität der Beamtenversorgung, das heißt Regel- und Zu- atzversicherung in einem System, und das Gebot der inheitlichkeit von Besoldung und Versorgung einfach gnorieren. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist tets zu beachten, dass die Verpflichtung des Dienstherrn ur Alimentation die Gewährleistung eines angemesse- en Lebensunterhalts für den Beamten und seine Familie uch im Ruhestand umfasst. Besoldung und Versorgung asieren auf einheitlichen Grundlagen, sodass sich die öhe der Versorgung vorrangig an den Bezügen des zu- etzt ausgeübten Amtes orientiert. Daher unterliegt die öhe der Alimentation nicht der Beliebigkeit, die Lage er öffentlichen Haushalte darf nicht der einzige Maß- tab sein. Bei der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors kann einesfalls von einer wirkungsgleichen Übertragung ge- prochen werden. Denn in der gesetzlichen Rentenversi- herung werden mithilfe des Nachhaltigkeitsfaktors das erhältnis von Rentnern und Beitragszahlern ermittelt nd das Ausmaß der Dämpfung und der aktuelle Wert je- es Jahr neu ermittelt. Die Entwicklung auf dem Ar- eitsmarkt hat somit jeweils auch Auswirkungen auf die enten. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schreiben ie die Absenkung des Versorgungsniveaus unabhängig on der wirtschaftlichen Entwicklung bereits fest. Wie fällt aber nun konkret der Vergleich über das usmaß der Absenkung des Versorgungsniveaus aus? Der voraussichtliche Umfang der Abflachung der ge- etzlichen Rente hängt von der langfristigen Entwick- ung ab und ist daher nicht exakt zu prognostizieren. Be- ücksichtigt man die Annahme der Rürup-Kommission ur Entwicklung des Rentnerquotienten von derzeit 2 auf 67 Prozent im Jahr 2030 und das Ziel der Bundes- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17067 (A) ) (B) ) regierung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche- rung bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent anzuheben, ergibt sich in etwa eine Absenkung des Rentenniveaus von etwa 15 Prozent. Um diese Absenkung wirkungsgleich auf die Beam- tenversorgung zu übertragen, dürfte diese höchstens im Umfang von zwei Dritteln der prozentualen Lohnabsen- kung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenom- men werden. Denn schließlich steht den Beamtinnen und Beamten keine zweite Säule der Altersversorgung zur Verfügung. Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz führt jedoch zu viel weiter gehenden Einschnitten, da Ihr Gesetzentwurf unzulässigerweise sämtliche versorgungsverschlechtern- den Änderungen der Vergangenheit ausblendet: die Kür- zung der Bemessungsgrundlage durch das Versorgungs- reformgesetz 1998, die bereits erfolgte Niveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sowie die Kürzung der Versorgung durch teilweisen Wegfall der Sonderzahlung. Unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Maß- namen mit dem Versorgungsreformgesetz und dem Ver- sorgungsänderungsgesetz würde die geplante Übertra- gung des Nachhaltigkeitsfaktors das Versorgungsniveau bis 2030 um etwa 11,5 Prozent absenken. Bezieht man hierbei noch die Verminderung der jährlichen Sonder- zahlung mit ein, so würde dies je nach Ausgestaltung der Regelungen beim Bund und den jeweiligen Ländern so- gar zu einem Volumen von rund 13,5 bis 18 Prozent füh- ren. Ihr erklärtes Ziel einer wirkungsgleichen Übertra- gung des Nachhaltigkeitsfaktors wird zulasten der Beamtinnen und Beamten eindeutig verfehlt. Auch die Verringerung der Berücksichtigung von Zei- ten einer Hochschulausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit auf 855 Tage ist äußerst fragwürdig. Denn es werden ohnehin nur Ausbildungszeiten berücksichtigt, die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis zwin- gend vorgeschrieben sind. Es macht schlichtweg keinen Sinn, die aufgrund des beamtenrechtlichen Laufbahn- rechts geforderte Qualifikation im Nachhinein zu bestra- fen. Auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten leh- nen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Mit der nun- mehr geforderten 100-prozentigen Zuführung der Er- sparnisse zum Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ werden die Länderhaushalte in den kommenden Jahren über Gebühr belastet. Nach Zahlen des Bayerischen Fi- nanzministeriums würde dies in den nächsten fünf Jah- ren den Landeshaushalt in Bayern mit rund 282 Millio- nen Euro belasten. Hochgerechnet auf alle Bundesländer ergeben sich für diesen Zeitraum zusätzliche Aufwen- dungen von rund 2,8 Milliarden Euro. Was dies in einer Zeit bedeutet, in der rund die Hälfte aller Bundesländer keinen verfassungsgemäßen Haushalt aufstellen können, müsste jedem hier im Hause eigentlich klar sein. Ich fasse zusammen: Die CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion lehnt den Gesetzentwurf ab, da er weder eine lang- fristige Stabilisierung der Versorgung noch Verlässlich- keit für die betroffenen Versorgungsempfänger schafft. D t L i z f s f m l a d ü b ß K G r a g g n d V a A 0 H r A b u D B B G B n R s a l d n w s w r B (C (D as Ziel einer wirkungsgleichen Übertragung der Ren- enreform wird eindeutig verfehlt. Außerdem werden die änderhaushalte bis 2010 wegen der höheren Zuführung n einer schwierigen finanzpolitischen Gesamtsituation usätzlich belastet. Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass auch der öf- entliche Dienst vor weit reichenden Veränderungen teht, die auch die Alterversorgung betreffen. Dabei dür- en wir aber nicht vergessen, dass unsere arbeitsteilige, oderne Gesellschaft auf einen leistungsfähigen öffent- ichen Dienst angewiesen ist, für den wir motivierte Be- mtinnen und Beamten brauchen. Daher dürfen wir nicht as Kind mit dem Bade ausschütten und die in ihrer berwiegenden Anzahl leistungsfähigen und leistungs- ereiten Beamtinnen und Beamten mit unverhältnismä- igen Einschnitten bei deren Altersversorgung vor den opf stoßen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Bei Verabschiedung des Rentenversiche- ungsnachhaltigkeitsgesetzes haben wir angekündigt, lle Maßnahmen, soweit sie übertragbar sind, wirkungs- leich auf das Beamtenversorgungssystem zu übertra- en. Dies tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Lassen Sie mich die beiden wichtigsten Punkte nen- en: Erstens. Wir übertragen den Nachhaltigkeitsfaktor es Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die ersorgung. Über den bereits abgeflachten Versorgungs- nstieg hinaus sollen jetzt noch bei den nächsten fünf npassungen der Versorgungsbezüge Kürzungen um je ,2 Prozentpunkte pro Anpassungsschritt erfolgen. Der öchstruhegehaltssatz wird danach im Jahre 2010 vo- aussichtlich nur noch 71,13 vom Hundert betragen. Zweitens begrenzen wir die Berücksichtigung von usbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten von isher drei Jahren auf nur noch 855 Tage. Dass dies Unwillen bei den Betroffenen hervorruft, ist ns bewusst. Wir kennen die Argumente der Verbände. ennoch sind wir der Meinung: Genauso wie wir zum eispiel mit der Übertragung des Tarifvertrages auf die eamtenbesoldung versuchen, ein Höchstmaß an leichbehandlung zwischen Arbeitnehmerschaft und eamtentum zu gewährleisten, genauso wollen wir ei- en annähernd finanziellen Gleichklang zwischen den enten- und Versorgungsbelastungen herstellen. Wir mussten den Rentnerinnen und Rentnern Ein- chnitte abverlangen. Die Entwicklung der Versorgungs- usgaben – das zeigt der Versorgungsbericht – ist ähn- ich denen der Rente. Es ist also nicht einsichtig, warum iese Einschnitte nicht auch den pensionierten Beamtin- en und Beamten abverlangt werden könnten. Als letzten Punkt möchte ich die Einmalzahlungen er- ähnen. Ich habe es anfangs schon erwähnt, dass wir tets um einen Gleichklang bemüht sind. Deshalb wollen ir ausgehend vom Tarifergebnis, das für die Empfänge- innen und Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen im ereich des Bundes in den Jahren 2005, 2006 und 2007 17068 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 (A) ) (B) ) Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro vor- sieht, dies jetzt auch auf die Versorgungsempfänger übertragen. Die Länder bekommen die Möglichkeit, über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen Jahren selbst zu entscheiden. Dr. Max Stadler (FDP): Dass die Einsparungen in der Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung zu übertragen sind, wird von niemandem ernsthaft in Ab- rede gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Gebot sozia- ler Symmetrie. Alles andere entfachte eine neue Neid- Debatte, an der die Beamtinnen und Beamten, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger am allerwenigsten Interesse haben dürften; wäre sie doch Wasser auf die Mühlen jener, denen das Berufsbe- amtentum seit langem ein Dorn im Auge ist und die es am liebsten abgeschafft sähen. Erfreulicherweise hat die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf für derartige Überlegungen der von ihr eingesetzten Bull-Kommis- sion nunmehr die Quittung erhalten. Der rot-grünen Bundesregierung ist zumindest zuzu- gestehen, dass sie sich die Sache nicht einfach macht. Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen wird die Frage der Wirkungsgleichheit der Übertragungsmaßnah- men sein. Diese Frage ist zum einen nominal und zum anderen unter Rückgriff auf die Besonderheiten der Be- amtenversorgung zu beantworten. Wir alle kennen die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass es schon nominal in der Beamtenversorgung im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell keinen Nachholbedarf gibt. Das Niveau der Beamtenversorgung sei seit 1999 um 4,31 Prozent gesunken. Mittelfristig betrage die Niveau- absenkung gut sieben Prozent. Hingegen belaufe sich die Niveauabsenkung in der Rentenversicherung auf maxi- mal sechs Prozent. Die weiteren Beratungen werden zei- gen müssen, ob diese Zahlen belastbar sind oder ob es sich hierbei um politische Zahlen handelt, um im Wahl- kampf zu punkten. Neben der rein nominalen Betrachtung darf die Be- sonderheit der Beamtenversorgung nicht aus dem Blick geraten. Die Beamtenversorgung ist Grundsicherung und Zusatzsicherung zugleich. Sie ist bifunktional. Der An- teil der Pensionen, der der Zusatzversicherung dient und hierin der betrieblichen Altersversorgung vergleichbar ist, muss daher grundsätzlich von Übertragungsmaßnah- men ausgenommen bleiben. Auch kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, an dieser Stelle einen grundsätzlichen Vorwurf nicht ersparen: Ihre Politik im Bereich der Be- amtenversorgung war eine Politik der tausend Nadel- stiche: Hier eine Maßnahme, dort eine Maßnahme; eine Gesamtschau unterblieb. Die FDP hat daher stets gefor- dert, Umfang und Wirkung aller Maßnahmen aus versor- gungsrelevanten Reformen differenziert und im Zusam- menhang darzustellen sowie in ihren Auswirkungen vorauszuberechnen. Dies wäre Aufgabe des Dritten Ver- sorgungsberichts gewesen. Leider ist der Dritte Versor- gungsbericht trotz mannigfacher Erinnerungen und ent- g B d l D t c b g b A d d S D d D t f t Q f a e d A d s e e s d F d d V – f h r b d d r C s s E H r r (C (D egen anders lautenden Zusagen dem Deutschen undestag bis heute nicht zur Beratung zugeleitet wor- en. Aus liberaler Sicht ebenfalls zu kritisieren ist das Feh- en des nachhaltigen Aufbaus der Versorgungsrücklage. ie FDP hat sich stets dafür ausgesprochen, zur langfris- igen Sicherung der Beamtenversorgung die Kapitalde- kung der Versorgungskosten auszubauen und für neu erufene Beamtinnen und Beamte Versorgungsrückla- en nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ilden, die generationengerecht und haushaltsfest sind. ußerdem hat sich die FDP stets für eine Erweiterung es Anlagespektrums ausgesprochen. Eine weitere For- erung ist die Ausschreibung der Verwaltung und die chaffung der Möglichkeit, die Verwaltung privaten ritten zu übertragen. Weitere Fragwürdigkeiten des Gesetzentwurfes wer- en in der parlamentarischen Beratung zu erörtern sein. ies gilt für die Auswirkungen einer nur eingeschränk- en Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehalt- ähigen Dienstzeiten auf den gesellschaftlich erwünsch- en und wirtschaftlich notwendigen Erwerb von ualifikationen in einer Wissensgesellschaft. Dies gilt ür die vorgesehene Gewährung von Einmalzahlungen n Bundesbeamte und eine sich hieraus möglicherweise rgebende Präjudizwirkung für die Tarifverhandlungen er Länder. Das gilt schließlich für die Einbeziehung des ltersgeldes nach dem Gesetz über die Alterssicherung er Landwirte in die Ruhensregelung des Beamtenver- orgungsgesetzes. Die FDP wird sich konstruktiven Beratungen nicht ntziehen. Wir sind daher auf die Gegenäußerung zur zu rwartenden Stellungnahme des Bundesrates sehr ge- pannt. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister der Inneren: Mit dem Gesetzentwurf der raktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wer- en die Maßnahmen der Rentenreform 2004, insbeson- ere der Nachhaltigkeitsfaktor, wirkungsgleich auf die ersorgung übertragen. Ziel des Gesetzentwurfs ist wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – die lang- ristige Stabilisierung der Versorgung. Es ist schwer verständlich, dass sich die Unionsmehr- eit der Länder im Bundesratsverfahren zum Regie- ungsentwurf den vorgesehenen Maßnahmen zur Ausga- endämpfung verweigert, zumal gerade die Länder in er Zukunft die größten Probleme bei der Finanzierung er Versorgung haben werden. Ich sehe darin ein weite- es Beispiel für die absurde Blockadepolitik der CDU/ SU; denn die Ablehnung steht offenkundig im Wider- pruch zu den eigenen Interessen der Länder. Ich kann daher nur an die Union appellieren, ihre Ent- cheidung vor dem Hintergrund der demographischen ntwicklung und der schwierigen Lage der öffentlichen aushalte noch einmal sorgfältig zu überdenken. Die Daten und Vorausberechnungen der Bundesregie- ung zeigen, dass der Gesetzentwurf vor allem im Inte- esse der Länder und Gemeinden liegt. Die Zahl der Ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 17069 (A) (C) (B) ) sorgungsempfänger wird bei den Ländern bis 2030 um rund 600 000 steigen und sich damit verdoppeln. Dem- gegenüber geht die Zahl der Versorgungsempfänger beim Bund unter Einschluss von Bahn und Post langfris- tig auf die Hälfte zurück. Die Versorgungsausgaben wer- den gerade bei den Ländern stark ansteigen und einen wachsenden Teil der Steuereinnahmen in Anspruch neh- men. Eine nachhaltige Finanzierung der Beamtenversor- gung ist vor allem im Länderbereich nach Auffassung namhafter Experten nicht gesichert. Der Sachverständi- genrat spricht von einer verdeckten Staatsschuld, die auf die nachfolgenden Generationen verschoben werde. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Nachhaltigkeitslücke mit dem Rentenversicherungs- gesetz 2004 weitgehend geschlossen worden. Hinsicht- lich der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer des öf- fentlichen Dienstes haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes schon im Jahre 2002 auf eine grundlegende Reform mit vergleichbaren Leistungsein- schränkungen verständigt. Mit dem Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsge- setzes wird für die Beamtenversorgung nur nachvollzo- gen, was für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit den Leistungsanpassungen in der gesetzlichen Ren- tenversicherung und der Zusatzversorgung des öffentli- schen Kollegen nicht, wie heute in der „FAZ“ zu lesen war. Auch die Daten und Fakten sprechen eine andere Sprache. Von 1990 bis heute sind die Pensionen um 31 Prozent gestiegen, die Renten um 29 Prozent. Dabei ist die Kür- zung der Sonderzahlung durch Bund und Länder berück- sichtigt. Es trifft somit offensichtlich nicht zu, dass die Beamten schon in der Vergangenheit stärker belastet worden sind als die Rentner. Eine überproportionale Belastung sieht der Gesetz- entwurf auch für die nächsten fünf Anpassungen nicht vor. Mithilfe einer Evaluationsklausel werden überpro- portionale Belastungen der Beamten ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen vor, dass die ein- gesparten Mittel den Versorgungsrücklagen zufließen; damit wird Vorsorge für künftige Generationen getrof- fen. Es reicht nicht aus, nur über die Herausforderungen der demographischen Entwicklung zu reden. Wir alle müssen Einsicht in die Notwendigkeiten zeigen und – was noch viel wichtiger ist – auch dementsprechend handeln. Ich fordere die Oppositionsfraktionen auf, den mit der vorliegenden Fraktionsinitiative beschleunigten chen Dienstes bereits auf den Weg gebracht worden ist. Wie bei den Renten soll auch der Anstieg der Pensionen künftig geringfügig gedämpft werden. Pensionskürzun- gen sind ebenso wenig vorgesehen wie Rentenkürzun- gen. Wenn jetzt behauptet wird, die Beamten würden über- proportional belastet, sie hätten bereits Vorleistungen er- bracht, die nicht angemessen berücksichtigt würden, so trifft das nicht zu. Der sächsische Finanzminister teilt übrigens die entsprechende Auffassung seines bayeri- W A v t S s d A (D eg mitzugehen. Ohne Einbeziehung der Beamten in die Reform der lterssicherungssysteme würde die Akzeptanz der Be- ölkerung für eine eigenständige und vergleichsweise at- raktive Beamtenversorgung aufs Spiel gesetzt. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und stimmen ie dem Gesetzentwurf zu! Es geht darum, dass die Pen- ionen finanzierbar bleiben und Beamte sich ebenso wie ie Rentner auf einen gesicherten Lebensunterhalt im lter verlassen können. 180. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16

    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)