Anlage 4
ung
(B), erster Absatz, der
n: „1957 ist in Sellafield
ratung
bitte diejenigen, die dem
wollen, sich zu erhe-
n stimmen oder sich der
icht der Fall. Dann ist der
ung einstimmig angenom-
führten Ausschüsse vorgesch
einverstanden? – Das ist der Fa
sung so beschlossen.
Meine verehrten Kolleginne
damit am Schluss unserer heuti
Ich berufe die nächste Sitzu
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16961
(A) )
(B) )
Martin
schwierigen Finanzsituation der Gemeinden vortragen.
menhang der Föderalismusreform gesehen werden. Des-
halb lehnen wir jetzt eine Befassung über den FDP-An-
trag ab, weil die Entscheidungsreife noch nicht vorliegt.
Lassen sie mich jetzt noch einige Gedanken zur
Schily, Otto SPD 03.06.2005
Dr. Schwanholz, SPD 03.06.2005
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Borchert, Jochen CDU/CSU 03.06.2005
Bülow, Marco SPD 03.06.2005
Bulmahn, Edelgard SPD 03.06.2005
Daub, Helga FDP 03.06.2005
Dieckmann, Roland CDU/CSU 03.06.2005
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 03.06.2005
Freitag, Dagmar SPD 03.06.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 03.06.2005
Granold, Ute CDU/CSU 03.06.2005
Groneberg, Gabriele SPD 03.06.2005
Haibach, Holger CDU/CSU 03.06.2005
Hochbaum, Robert CDU/CSU 03.06.2005
Hofmann (Volkach),
Frank
SPD 03.06.2005
Künast, Renate BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.06.2005
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 03.06.2005
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 03.06.2005
Merz, Friedrich CDU/CSU 03.06.2005
Multhaupt, Gesine SPD 03.06.2005
Pieper, Cornelia FDP 03.06.2005
Piltz, Gisela FDP 03.06.2005
Dr. Pinkwart, Andreas FDP 03.06.2005
Dr. Scheer, Hermann SPD 03.06.2005
Scheffler, Siegfried SPD 03.06.2005
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Entwürfe:
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Art. 28, 31 und 84)
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Art. 105 und 106)
– Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den
Ladenschluss
(Tagesordnungspunkt 27)
Klaus Hagemann (SPD): Am Freitagnachmittag hat
ie FDP eine Debatte über eine veritable Grundgesetzän-
erung angestoßen, eine Grundgesetzänderung, die sich
it der Frage der Staatsorganisation zwischen Bund,
ändern und Gemeinden beschäftigt. Und das soll in
0 Minuten Debattenzeit abgehandelt werden. Und da-
ei soll auch gleich die Frage der Finanzsituation der
emeinden so „en passant“ mitgelöst werden. Nein!
iese Frage wurde schon vor längerer Zeit richtiger-
eise intensiv in der so genannten Föderalismuskom-
ission diskutiert. Für den Bereich Finanzbeziehungen
wischen Bund, Ländern und Gemeinden hatten die
achleute um Franz Müntefering und Edmund Stoiber
chon Kompromisse formuliert, die aber wegen der Ma-
imalforderungen der schwarz-gelb geführten Länder in
nderen Politikbereichen nicht zu einem Erfolg geführt
aben.
Diese Diskussion und die Gesetzgebung dürfen nach
er Meinung der SPD nicht isoliert werden, wie dies die
DP heute beantragt, sondern müssen im Gesamtzusam-
eehofer, Horst CDU/CSU 03.06.2005
ogt (Pforzheim), Ute SPD 03.06.2005
ächter, Gerhard CDU/CSU 03.06.2005
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 03.06.2005
immer (Neuss), Willy CDU/CSU 03.06.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
16962 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
(A) )
(B) )
Seit vielen Jahren, insbesondere seit den 90er-Jahren,
haben die Gemeinden zu Recht darüber geklagt, dass sie
die Kosten für die Finanzierung der Langzeitarbeitslo-
sigkeit aus ihren Kassen zu erheblichem Teil mitfinan-
zieren müssen. Wie oft war bei kommunalen Haushalts-
beratungen zu hören, dass die Sozialhilfekosten den
Spielraum der Gemeinden auffressen. Seit dem 1. Januar
2005, seitdem die Sozialhilfe für arbeitsfähige Sozialhil-
feempfänger und die Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslo-
sengeld II zusammengelegt worden sind und die Finan-
zierung gänzlich in den Bundeshaushalt übernommen
worden ist, sind die Gemeinden von der Finanzierung
der Langzeitarbeitslosigkeit völlig freigestellt. Hier geht
es um circa 370 000 ehemalige Sozialhilfeempfänger.
Die frei gewordenen Mittel können sie anderweitig ver-
wenden. Die positive Entwicklung kann man beziffern.
Es gibt nämlich einen Rückgang der Zahl der Sozialhil-
feempfänger um sage und schreibe 90 bis 95 Prozent.
Union und FDP wollten die Aufgabe der Betreuung der
Langzeitarbeitslosen eigentlich den Kommunen übertra-
gen.
Es müsste Schwarz-Gelb schon zu denken geben,
wenn die Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterin Petra
Roth vorgestern vor dem Städtetag sagt, dass es „ein Er-
folg sei, die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslo-
sigkeit bisher verhindert zu haben“. Aber CDU/CSU ha-
ben ja nicht nur in dieser Frage unterschiedliche
Meinungen, auch, wenn ich an die Debatte um eine
Mehrwertsteuererhöhung erinnern darf, in der Steuer-
politik ganz allgemein.
Auch auf einem anderen Sektor, nämlich der Finan-
zierung des Wohngeldes, haben die Gemeinden bisher
vom Bund profitiert. Laut Gesetz haben wir 29,1 Prozent
der Kosten der Unterkunft zu finanzieren, obwohl der
spitz gerechnete Anteil zurzeit bei circa 7 Prozent liegt.
Wenn zahlreiche CDU/CSU-geführte Bundesländer
ihre Einsparungen im Bereich Wohngeld nicht an ihre
Gemeinden weitergeben, so ist das schlecht, aber der
Bund hat das nicht zu verantworten. Offenbar hat hier
laut Pressebericht der „Frankfurter Allgemeinen“ von
gestern die Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterin ihre
Erfahrungen mit der CDU-geführten hessischen Landes-
regierung unter Ministerpräsident Koch wiedergegeben;
in dem Bericht heißt es: „[…] sie forderte die Länder
auf, ihre Einsparungen beim Wohngeld an die Kommu-
nen weiterzugeben. Wer die klebrigen Hände der Länder
kennt, wird daran seine Zweifel haben.“ Sie wird das
Verhalten ihres Parteifreundes Landesfinanzminister
Weimar kennen.
Wenn über die Finanzausstattung der Gemeinden ge-
redet wird, dann muss auch die Gewerbesteuer ange-
sprochen werden. Schwarz-Gelb will bekanntlich diese
Gemeindesteuer abschaffen; FDP geschlossen, bei der
Union ist ein Teil dafür, ein Teil dagegen. Das Abschaf-
fen hätte zur Folge, dass auf einen Schlag 28 Milliarden
Euro in den kommunalen Kassen fehlen würden. Das ist
Geld, das für die Investitionen in Schulen, Kindergärten,
Gemeindestraßen oder kulturelle und Jugendeinrichtun-
gen fehlen und Arbeitsplätze kosten würde. Und CDU-
Oberbürgermeisterin Petra Roth sagte dazu vor dem
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tädtetag: „Solange niemand die Frage nach einem ad-
quaten Ersatz beantworten kann, darf die Gewerbe-
teuer nicht zur Disposition gestellt werden.“ Recht hat
rau Roth! Wer wie ich aus der kommunalen Praxis
ommt, kann ihr nur voll zustimmen.
Nun wissen wir, dass die FDP vorschlägt, den Ge-
einden einen Zuschlag auf die Umsatzsteuer als Ersatz
u geben. Auch dazu hatte sich Frau Roth vor dem Städ-
etag geäußert. Die „FAZ“ berichtet darüber: „Städte und
emeinden könnten es nicht dulden, mit Zuschlagsrech-
en abgespeist zu werden. Das Band zwischen der Wirt-
chaft und den Städten müsse erhalten bleiben.“ Erneut
uss ich sagen: Frau Roth hat völlig Recht. Sie muss
ich nur in ihrer eigenen Partei durchsetzen!
Die Koalition hat in der Zwischenzeit gehandelt und
ie Gewerbesteuerumlage gesenkt. Dadurch bleibt mehr
eld in den Gemeindenkassen. Wir haben darüber hi-
aus ein Bundesprogramm von 4 Milliarden Euro für die
chaffung von mehr Ganztagsschulen aufgelegt, das
uch hauptsächlich den Gemeinden zugute kommt und
on dem Kinder und Eltern profitieren. Die SPD-ge-
ührte Landesregierung von Rheinland-Pfalz beispiels-
eise ruft diese Mittel kontinuierlich ab, die Gemeinden
nvestieren in die Schulen. In meinem Wahlkreis zum
eispiel profitieren davon zahlreiche Gemeinden, die
anztagsschulen schaffen. Aber andere Länder wollen
ies aus ideologischen Gründen nicht umsetzen; selbst
chuld.
Und lassen sie mich abschließend noch einen Punkt
er Finanzpolitik aussprechen. Die Bundesregierung und
ie Koalitionsfraktionen hatten zu Beginn der Legislatur
inen Gesetzentwurf zum Abbau von ungerechtfertigten
teuersubventionen vorgelegt; 42 Vorschläge waren da-
in enthalten. Leider haben die schwarz-gelb geführten
änder dieses Gesetz im Bundesrat blockiert und damit
erhindert. Die Einnahmen für Bund, Länder und Ge-
einden hätten 17 Milliarden Euro zusätzlich betragen.
enn dies Gesetz geworden wäre, hätten alle drei Ebe-
en viele Finanzsorgen weniger und insbesondere die
emeinden könnten wieder stärker investieren. Aber aus
arteipolitischen Gründen hat man sie im Bundesrat blo-
kiert.
Wohlgesetzte Worte für eine Grundgesetzänderung,
ür einen Teilbereich aus einem Gesamtpaket Föderalis-
usreform, sind jetzt nicht die Lösung. Deshalb ist aus
nserer Sicht der Vorschlag der FDP heute nicht ent-
cheidungsreif. Wir können dem Vorschlag nicht folgen.
assen sie uns lieber den für die Gemeinden vorteilhaf-
en Weg weitergehen.
Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wir diskutieren
eute an dieser Stelle drei Gesetzentwürfe der FDP –
nd das sind eigentlich schon mindestens zwei zu viel.
ie Gesetzentwürfe betreffen alle das Verhältnis zwi-
chen Bund und Ländern. Teilweise nehmen sie sogar di-
ekten Bezug auf die Beratungen der Bundesstaatskom-
ission.
Ziel der Bundesstaatskommission ist es indes, zu ei-
er umfassenden Neuregelung der Zuständigkeiten
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16963
(A) )
(B) )
zwischen Bund und Ländern zu kommen. Die FDP prä-
sentiert uns heute dagegen nur einen Flickenteppich, der
dieser Zielsetzung der Bundesstaatskommission nicht
gerecht wird.
Es ist schon einigermaßen verwunderlich, dass die
Fraktion dieses Hauses, die von einer Zweidrittelmehr-
heit am weitesten entfernt ist, meint, in wohl einer der
letzten Sitzungswochen dieser Legislaturperiode noch
rasch eine Föderalismusreform ins Werk setzen zu kön-
nen. Durch das Vorpreschen auf zwei oder drei begrenz-
ten Themenfeldern mag die FDP ihren Reformeifer noch
einmal unterstreichen. Dem Ziel, unseren Bundesstaat
endlich rundzuerneuern, zu modernisieren, kommen wir
mit solchen Aktionen aber keinen Zentimeter näher.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält auch weiter-
hin an einer umfassenden Föderalismusreform fest. Die
Bundesstaatskommission hat während ihrer etwas mehr
als einjährigen Dauer gute Arbeit geleistet und stand
kurz vor dem Abschluss. Leider hat die SPD nicht mehr
den Mut gefunden, den Knoten durchzuschlagen, son-
dern hat sich lieber hinter formellen Gesichtspunkten zu-
rückgezogen.
So erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin
Klaus Wowereit in der „Welt“ vom 27. Mai 2005, es
gebe keine Chance mehr, die Ergebnisse im Bundestag
durchzusetzen, um dann noch hinzuzufügen – Zitat –:
„Ich finde das schade.“ Wir als CDU/CSU finden das
auch „schade“, aber bei Vorhandensein eines entspre-
chenden Willen seitens der SPD hätte man die Möglich-
keit gehabt, die Änderungsvorschläge bis Mitte Juni in
den Bundestag einzubringen und sie bis Anfang Juli vom
Bundesrat verabschieden zu lassen.
Nun hatte die SPD es wohl mit der Angst bekom-
men, ein derartig großes Projekt mit der Union zusam-
men noch vor der Bundestagswahl durchzuziehen. Das
hätte schließlich auch schlecht zum ebenso oft wieder-
holten wie falschen Vorwurf des SPD-Vorsitzenden
Müntefering an die Union gepasst, die Union würde
„nur blockieren“. Da blockiert der SPD-Vorsitzende
doch lieber selber. Und die SPD erweist sich hier als
Wiederholungstäter, nachdem sie bereits ein positives
Ergebnis am Ende des letzten Jahres an der starren Hal-
tung zur Bildungskompetenz hatte scheitern lassen, ob-
wohl die Länder dem Bund sehr entgegengekommen
waren.
Die Koalitionsfraktionen beherrschen schon jetzt, in
den letzten Monaten ihrer Regierungszeit, das starre Op-
ponieren besser, als wir das je gekonnt hätten. Wir wer-
den ihnen daher gerne dabei helfen, möglichst schnell in
die Rolle zu kommen, die ihnen offenbar auf den Leib
geschrieben ist, und zwar die Rolle der Bundestagsoppo-
sition.
Die Föderalismusreform ist damit leider das erste
Wahlkampfopfer der SPD geworden. Dennoch habe ich
die Hoffnung, dass nach der Bundestagswahl an die Ver-
handlungsergebnisse der Bundesstaatskommission ange-
knüpft werden kann und es zu einer grundlegenden Re-
form der bundesstaatlichen Ordnung kommt. Wir
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erden jedenfalls konsequent auf dieses Ziel hinarbei-
en.
Die Vorschläge der FDP, die sich in den drei Gesetz-
ntwürfen wiederfinden, gehen teilweise in die richtige
ichtung, schweigen aber in einem zentralen Punkt: Bei
er Föderalismusreform geht es gerade darum, eine
lare Abgrenzung inhaltlicher Zuständigkeiten zwi-
chen Bund und Länder zu erhalten, die den Bürgern
lar vor Augen führt, welche Ebene für welchen Be-
eich zuständig ist. Diesem Ziel kommt man aber nicht
äher, wenn man den Ländern lediglich ein Zugriffs-
echt bei der Ausführung von Bundesgesetzen als ei-
ene Angelegenheit gibt.
Bei der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenz
wischen Bund und Ländern dürfen wir nicht kleinteilig
orgehen. Es bringt niemandem etwas, wenn man ein-
elne Zuständigkeiten von der einen Seite zur anderen
erschiebt. Vielmehr müssen die verschiedenen Zustän-
igkeiten in komplexe, in sich geschlossene Bereiche
usammengefasst werden, um eine klare Abgrenzung
erzustellen, Schnittstellen zu reduzieren und Kompe-
enzstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die zusätzlichen Aufgaben für die Länder würden in-
erhalb der Länder dort ankommen, wo sie auch hinge-
ören: in die Landtage. Somit müssen die eigentlichen
erlierer der bisherigen Entwicklung – die Landtage –
u den Gewinnern der Reform werden. Die Landesregie-
ungen konnten bislang den Verlust von Zuständigkeiten
n den Bund immerhin durch die Zunahmen an zustim-
ungspflichtigen Gesetzen kompensieren und damit ih-
en politischen Einfluss weitgehend sicherstellen.
Eine in sich geschlossene Föderalismusreform, eine
eform aus einem Guss, so wie die Union sie sich vor-
tellt, wird den Vorteil bringen, dass die Menschen den
nterschied zwischen den einzelnen politischen Ebenen
ieder wahrnehmen. Nur wenn die Bürger klar erken-
en, wer für was zuständig ist, wissen sie auch, wen sie
ür welche Entscheidungen wählen oder abwählen müs-
en.
Der FDP-Vorschlag bleibt in der dafür entscheiden-
en Frage, der Verteilung der Gesetzgebungskompeten-
en, zu unscharf; es wird lediglich an den Symptomen
uriert, eine Heilung unterbleibt.
Neben der Transparenz ist das zweite Problem, das
ir mit der Föderalismuskommission lösen wollen, die
auer von Gesetzgebungsverfahren infolge der aus-
fernden Zustimmungspflicht von Bundesgesetzen. Wir
issen alle, dass die Regelung des Art. 84 Abs. l GG
ine Hauptursache für die Vielzahl von zustimmungs-
flichtigen Gesetzen ist. Mehr als die Hälfte aller Zu-
timmungsgesetze lässt sich auf diese grundgesetzliche
egelung zurückführen. Allerdings ist auch das nur die
albe Wahrheit, denn eigentlich problematisch ist die
ielzahl von Verfahrensbestimmungen, die der Bundes-
esetzgeber mit den materiellen Regelungen verbindet
nd somit die Zustimmungspflicht des Bundesrates erst
uslöst.
Die „Einheitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts
acht eine einschränkende Neuformulierung des
16964 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
(A) )
(B) )
Art. 84 GG unbedingt notwendig. Die Formulierung der
FDP orientiert sich dabei an den Ergebnissen der Bun-
desstaatskommission und bietet grundsätzlich die Mög-
lichkeit, eine Entflechtung zu erreichen. Nur: Isoliert
funktioniert so etwas natürlich nicht. Wenn Sie den Län-
dern bei Art. 84 GG etwas wegnehmen wollen, müssen
Sie ihnen umgekehrt auch deutlich machen, wo sie im
Gegenzug eigene Zuständigkeiten gewinnen. Dazu fin-
det man in den Gesetzentwürfen der FDP aber – außer-
halb der Finanzverfassung – nichts.
Selbstverständlich bedürfen nicht nur die materiellen
Gesetzgebungskompetenzen einer Entflechtung. Viel-
mehr ergeben auch die Finanzbeziehungen zwischen
Bund und Ländern heute ein chaotisches Bild, das drin-
gend geordnet werden muss. So liegt beispielsweise die
Regelungskompetenz für die Erbschaftsteuer beim
Bund, während die Länder für den Vollzug zuständig
sind und ihnen auch der Ertrag zusteht. Die gleiche Pro-
blematik wiederholt sich bei der Kfz-Steuer.
Anders hingegen stellt sich die Situation bei der Ver-
sicherungsteuer dar. Der Vollzug liegt zwar auch hier in
den Händen der Länder, aber die Regelungskompetenz
und der Ertrag stehen dem Bund zu. Bei der Versiche-
rungsteuer ergibt sich obendrein auch noch ein Abgren-
zungsproblem zur Feuerschutzsteuer. Deren Ertrag ge-
bührt nämlich den Ländern. Bei kombinierten
Versicherungsverträgen, die den Feuerschutz mit umfas-
sen, haben die Länder damit Anspruch auf einen entspre-
chenden Anteil am Aufkommen.
Dieses Durcheinander muss beendet werden.
Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten geht auch
hier in die richtige Richtung. Kfz- und Versicherung-
steuer weisen in etwa dasselbe Ertragsaufkommen aus.
Daher ist es in der Tat sinnvoll, die Regelungskompetenz
und den Ertrag der Kfz-Steuer beim Bund anzusiedeln,
und die Versicherungssteuer in Gänze an die Länder zu
geben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Abgrenzungs-
probleme zwischen Feuerschutz- und Versicherung-
steuer würden der Vergangenheit angehören. Mit der
Kfz-Steuer würde dem Bund auch deren Ertrag zustehen
und in Verbindung mit der Mineralölsteuer könnte eine
Verkehrspolitik aus einer Hand erfolgen.
Ein derartiger Austausch ist aber nur dann realistisch,
wenn das Aufkommen aus beiden Steuerarten langfristig
gesichert ist. Bei der Versicherungsteuer ist dies nicht
eindeutig zu bejahen. Ob sie dauerhaft vor dem EU-
Recht bestehen kann, ist ungewiss. Die FDP ignoriert
hier abermals, dass eine Zweidrittelzustimmung des
Bundestages und des Bundesrates nur dann erreichbar
ist, wenn weder Bund noch Länder fürchten müssen, an-
schließend als alleinige Verlierer dazustehen. Es muss
daher ein Netz gespannt werden, das den denkbaren
kompletten Wegfall einer Steuerart auffängt.
Die Bundesstaatskommission hat dazu den praktika-
blen Vorschlag einer Sicherungsklausel gemacht, die in
einem solchen Fall Neuverhandlungen zwischen Bund
und Ländern vorsieht. – Die hätten Sie in Ihrem Antrag
schon mit abschreiben können!
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Die Übertragung der Regelungskompetenz auf die
änder bietet sich in erster Linie bei steuerlichen Tatbe-
tänden an, die auf immobilen Sachverhalten beruhen.
aher ist eine komplette Aufgabenverlagerung der
rundsteuer auf die Länder – wie sie die FDP bean-
ragt – durchaus in Betracht zu ziehen. Wenn die FDP
ier so mutig bei der Grundsteuer ist, kann ich aber
mso schwerer nachvollziehen, warum Sie dieser Mut
ei der Grunderwerbsteuer dann plötzlich wieder ver-
ässt.
Die Bundesstaatskommission hat hier den Vorschlag
emacht, die Höhe der Steuersätze in Länderverantwor-
ung zu übertragen. Das würde den Ländern einen wich-
igen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf ihre Stand-
rt- und Strukturpolitik eröffnen. Wenn die FDP
agegen vorschlägt, die Grundsteuerkompetenz den
ändern zu geben, aber die Gesetzgebung zur Grunder-
erbsteuer beim Bund zu belassen, dann ist dieser Vor-
chlag eher geeignet, die Verwirrung im Steuerrecht zu
ertiefen als sie zu beseitigen.
Prinzipiellen Beifall verdient der Vorschlag, die Bun-
eskompetenz für die Vermögensteuer endlich abzu-
chaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 zu
echt die Verfassungswidrigkeit dieser Steuer festge-
tellt, da es keinen Grund gibt, Kapitalvermögen und
rundbesitz unterschiedlich zu behandeln. Die Vermö-
ensteuer nimmt als Substanzsteuer keine Rücksicht auf
ie wirtschaftliche Situation des Steuerzahlers. Das be-
rifft insbesondere mittelständische Betriebe, die ihr Geld
n die Firma investieren, aber zunächst wenig Gewinn ab-
erfen. Zudem stehen Verwaltungsaufwand und Ertrag
ieser Steuer in keinem Verhältnis zueinander. Diese
teuer dient allenfalls noch dazu, einer bestimmten Kli-
ntel der SPD Sand in die Augen zu streuen und weitere
rbeitsplätze in Deutschland zu gefährden. – Dann bitte
ollen sich doch die letzten Ministerpräsidenten der SPD
viele sind’s ja nicht mehr – mit dieser Steuer austoben.
er Bundestag sollte von solchen Possenspielen jeden-
alls dauerhaft verschont bleiben.
Und lassen Sie mich noch zu dem dritten Antrag der
DP etwas feststellen: Es handelt sich um den „Entwurf
ines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den La-
enschluss“ und datiert vom 20. April dieses Jahres.
Dieser Antrag hat allerdings schon einen Vorgänger in
er aktuellen Wahlperiode: Am 17. Juni 2004 forderte
ie FDP in einem Antrag: „Konsequenzen aus der Ent-
cheidung zum Ladenschluss ziehen – Regelung des La-
enschlusses den Ländern überlassen“. Und wiederum
avor gab es schon am 20. November 2002 einen FDP-
esetzentwurf zur „Aufhebung des Ladenschlussgeset-
es“.
Man könnte fast denken: Wenn der FDP sonst nichts
ehr einfällt, macht sie etwas zum Ladenschluss. Erst
ollen Sie das Bundesgesetz abschaffen. Dann fordern
ie die Bundesregierung auf, das Gesetz zu öffnen. Und
eute legt sie selbst eine Öffnungsklausel vor.
In der Sache ist das aus meiner persönlichen Sicht ein
iskutabler Gedanke. Und sie weisen in Ihrer Antragsbe-
ründung vollkommen zu Recht darauf hin, dass der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16965
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(B) )
Schutz von Sonn- und Feiertagen auch ohne ein Bundes-
gesetz bundeseinheitlich gewahrt bleibt. Dieser Sonn-
und Feiertagsschutz ist schließlich in Art. 140 GG in
Verbindung mit Art. 139 WRV verfassungsrechtlich ver-
brieft.
Misstrauisch stimmt allerdings der Zusatz in Ihrer Be-
gründung: „Auch hier können die Länder den regional
unterschiedlichen Anschauungen, Traditionen und Bräu-
chen besser gerecht werden …“ Genau so ist das mit
dem Art. 139 aber nicht gedacht: Die Länder können
wohl eigene Feiertage anerkennen. Der Sonntag und zu-
mindest die bundesweit anerkannten Feiertage müssen
aber verbindlich und in allen Ländern auch Tage der Ar-
beitsruhe bleiben. In dieser Hinsicht wollten weder die
Autoren der WRV noch des GG regionale Besonderhei-
ten gelten lassen. Mit einem Antrag, der damit indirekt
das Signal gibt, man müsse es mit dem Sonntag als Ru-
hetag nicht so ernst nehmen, haben wir als christliche
Demokraten allerdings erhebliche Probleme.
Alles in allem enthalten die Forderungen der FDP
durchaus interessante und richtige Ansatzpunkte für eine
Entflechtung der bundesstaatlichen Strukturen. Der
große Wurf ist das aber wahrlich nicht.
Wir wollen aus der Föderalismusreform mehr machen
als eine parteipolitische Profilierungsveranstaltung. Wir
wollen eine Reform aus einem Guss, die dann nicht nur
im Bundestag, sondern auch im Bundesrat die Chance
auf eine Zweidrittelmehrheit hat. Daran arbeiten wir –
und daran wird auch die SPD mitarbeiten müssen. Die
Menschen in Deutschland erwarten, dass die Politiker
ihnen nicht nur Reformen zumuten, sondern dass sie
auch da zu Reformen bereit sind, wo es ihnen selbst viel-
leicht wehtut. Daher gilt trotz der Verweigerungshaltung
von Franz Müntefering heute der Satz eines seiner Vor-
gänger: Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen.
Wir als CDU und CSU werden in Sachen Bundesstaats-
reform auch nach dem 18. September nicht locker las-
sen!
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Lieber Kollege Burgbacher, so gut wir in vielen
Fragen der Förderalismusreform zusammengearbeitet
haben, für den heutigen Vorstoß, in einer Art Torschluss-
panik noch einzelne Elemente hier heute zur Abstim-
mung zu stellen, habe ich überhaupt kein Verständnis. Es
ist vernünftig, die Verhandlungen zu unterbrechen. Na-
türlich geht es nicht darum, die Verhandlungen auf die
lange Bank zu schieben. Aber wir reden schließlich über
die größte Reform des Grundgesetzes seit seiner Verab-
schiedung 1949. Deshalb wollen wir aus Respekt vor der
Verfassung und dem neu zu wählenden Deutschen Bun-
destag die Verhandlungen unterbrechen. Wir setzen uns
dafür ein, die Verfassungsreform seriös im Bundestag zu
behandeln und zeitnah zu einem Ergebnis kommen.
Die Forderung von Stoiber und Merkel, doch noch ein
Ergebnis vorzulegen, würde bedeuten, dass keine seriöse
Debatte im Bundestag mehr stattfinden kann. Das ist in-
akzeptabel für uns, auch und gerade in Anbetracht der
Tatsache, dass die Diskussion in der letzten Zeit ja be-
reits ohne parlamentarische Anbindung geführt wurde.
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Ich wundere mich, dass gerade Kanzlerkandidatin
erkel plötzlich so auf Tempo drängt, wo sie doch im
etzten Jahr nicht ein einziges Mal an der Arbeit der Fö-
eralismuskommission, zumindest nicht aktiv, mitge-
irkt hat. Ich wünsche Frau Merkel auch viel Spaß in
er Zusammenarbeit mit den Herren Koch und Wulff,
ie dem Bund im Bildungsbereich jede Kompetenz ab-
chneiden wollen. Die Ernennung der Schattenbildungs-
inisterin Schavan suggeriert, dass Kanzlerkandidatin
erkel an einer Handlungskompetenz im Bildungs-
ereich auf Bundesebene festhalten will. Diesen Wider-
pruch muss die CDU auflösen.
Zu den einzelnen Anträgen nur einige Anmerkungen
n der Sache: Den Tausch von Versicherungs- und Kfz-
teuer unterstütze ich. Wir hatten sogar angeboten, dass
ie politische Ebene, die die Ertragshoheit hat, auch die
esetzgebungskompetenz bekommt.
Zu Art. 84: Zugriffsrechte in der Rohform lehnen wir
b, da das einen Übergang vom Bundessstaat zum Staa-
enbund bedeuten würde. Wir hätten Zugriffsrechte der
änder akzeptiert, wenn der Bund ein Rückholrecht ge-
abt hätte.
Ladenschluss: Wir unterstützen eine Kompetenzver-
agerung auf die Länder. Allerdings lehnen wir es zum
egenwärtigen Zeitpunkt ab, einzelne Bestandteile aus
er Gesamtlösung herauszunehmen. Uns geht es darum,
in Gesamtpaket zu schnüren.
Ernst Burgbacher (FDP): Seitdem die Vorsitzenden
er Kommission zur Modernisierung der bundesstaat-
ichen Ordnung, kurz Föderalismuskommission,
üntefering und Stoiber, am 17. Dezember 2004 ihr
cheitern im Ringen um eine Reform unseres föderalen
ystems erklärt haben, hat der Bundestag sich mit die-
em eminent wichtigen Thema nur zweimal, wenn ich
nsere heutigen Debatte mitzähle, befasst – jeweils auf
ntrag der FDP-Bundestagsfraktion. Das Hohe Haus hat
war eine Eröffnungsdebatte geführt, das Scheitern und
en weiteren Fortgang aber nie aufgearbeitet. Die so ge-
annte „Mutter aller Reformen“ hat meines Erachtens
ehr Beachtung durch das deutsche Parlament verdient!
Die von den Kommissionsvorsitzenden in ihrem
Sprechzettel“ für die letzte Kommissionssitzung zu-
ammengefassten Ergebnisse blieben weit hinter den Er-
artungen zurück. Nicht nur in der Hochschulpolitik
dieser Eindruck wurde ja in der öffentlichen Berichter-
tattung geweckt –, sondern auch in anderen Bereichen
ab es bis zuletzt unterschiedliche Positionen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer deutlich ge-
acht, dass grundlegende Themen wie die Reform der
inanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern oder
ine Länderneugliederung bei einem solchen Reform-
orhaben nicht von vorneherein ausgeklammert werden
ürfen. Hier bietet sich die von der FDP von Anfang an
eforderte Konventslösung an. Nur Mitglieder eines
onvents, die nicht in eigener Sache richten müssen,
ind in der Lage, eine Reform zu erarbeiten, die diesen
amen auch verdient. Die FDP-Bundestagsfraktion hat
inen entsprechenden Antrag zur „Einsetzung eines
onvents zur Reform des Föderalismus“ hier im Bun-
estag eingebracht.
16966 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
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Die im April wieder aufgenommenen Gespräche zwi-
schen Herrn Müntefering und Herrn Stoiber und der Ver-
such, doch noch zu einer Einigung bei den offenen Fra-
gen aus der Föderalismuskommission zu gelangen,
wurden nach dem SPD-Wahldebakel in NRW von Herrn
Müntefering abgebrochen, das Thema Föderalismusre-
form wurde kurzerhand auf die nächste Legislatur-
periode „vertagt“.
Klar ist: Eine umfassende Reform des Föderalismus
wird tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode
realisierbar sein. Allerdings wollen wir als FDP versu-
chen, wenigstens einiges, was unstrittig war – und es hat
ja unstrittige Themen gegeben oder solche, bei denen
man sich auf eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung
verständigen konnte –, noch in der verbleibenden Legis-
laturperiode zu verabschieden.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher drei konkrete
Gesetzentwürfe vorgelegt, die ich Ihnen kurz erläutern
möchte: Durch eine Änderung des Art. 84 Abs. 1 GG
wird eine starke Reduzierung der Zustimmungserforder-
nisse des Bundesrats herbeigeführt. Damit werden Ge-
setzesvorhaben beschleunigt: in der Zuordnung von Ver-
antwortlichkeiten wird mehr Transparenz erreicht.
Durch Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grund-
gesetz werden die Gemeinden vor unkalkulierbaren
finanziellen Risiken geschützt.
Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für
die Grundsteuer auf die Bundesländer bedeutet einen
Einstieg in Steuerautonomie und damit Steuerwettbe-
werb. Die Mehrheit der Experten in der Föderalismus-
kommission hat sich dafür ausgesprochen, weil nichts
gegen eine Steuerkompetenz der Länder auf immobile
Sachverhalte spricht.
Der Steuertausch zwischen Kfz-Steuer und Versiche-
rungssteuer führt zu klaren Verantwortlichkeiten und er-
möglicht auch eine eventuelle Umlegung auf die Mine-
ralölsteuer.
Den Ländern wollen wir zudem die Kompetenz für
den Ladenschluss übertragen, so wie dies nach dem Ur-
teil des Bundesverfassungsgerichts nur konsequent ist.
In der Arbeit der Föderalismuskommission bestand in
diesen Punkten bereits Konsens. Ich fordere daher die
Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen zu
konstruktivem Mitwirken auf. Wenn bei der Föderalis-
muskommission der große Wurf nicht gelang – was für
unser Land schon schlimm genug ist –, so sollten wir uns
wenigstens noch in dieser Legislaturperiode einige
Schritte in die richtige Richtung bewegen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Siebten Geset-
zes zur Änderung des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (Tagesordnungspunkt 28)
Horst Schild (SPD): Mit der heute zu verabschie-
denden Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes set-
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en Bundesregierung und Koalitionsfraktionen den mit
em Altersvermögens- und dem Alterseinkünftegesetz
ingeleiteten Weg zur Stärkung der betrieblichen Alters-
ersorgung fort.
Wir setzen mit der Novelle zunächst fristgerecht die
U-Pensionsfondsrichtlinie in nationales Recht um. Die
U-Pensionsfondsrichtlinie hat die Ausrichtung der na-
ionalen betrieblichen Altersvorsorgesysteme an Binnen-
arktgrundsätze zum Ziel. Es entsteht ein einheitlicher
uropäischer Markt für Leistungen der betrieblichen Al-
ersvorsorge. Wir sehen uns in Deutschland auch im Be-
eich der betrieblichen Altersvorsorge einem wachsen-
em europäischen Wettbewerb ausgesetzt. Dem müssen
ir als Gesetzgeber Rechnung tragen. Insbesondere der
eutsche Pensionsfonds muss international konkurrenz-
ähig sein. Wir müssen optimale Rahmenbedingungen
chaffen, damit dieser noch junge Durchführungsweg
uch für den Finanzplatz Deutschland ein Erfolg wird.
Über die Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie
inaus wollen wir deshalb eine weitere Verbesserung der
ahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge
n Deutschland erreichen. Dazu ist eine Deregulierung
er Aufsicht über die im Zuge der Rentenreform von
001 neu gegründeten circa 25 so genannten Wettbe-
erbs-Pensionskassen vorgesehen. Dagegen sollen die
irca 130 traditionellen so genannten Firmen-Pensions-
assen weiterhin reguliert bleiben. Deren Produkte und
arife unterliegen weiterhin einer intensiven Prüfung
nd Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz-
ienstleistungsaufsicht.
Die vorgenommene Abgrenzung ist sachgerecht und
rägt dem Gesichtspunkt möglichst einheitlicher Wettbe-
erbsbedingungen Rechnung.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes stellt die Änderung
es § 112 VAG dar. Wir wollen damit die seit 2001 vor-
esehene Übertragungsmöglichkeit von Direktzusagen
Pensionszusagen) auf Pensionsfonds erleichtern. Ge-
enwärtig müssen die übertragenen Pensionsanwart-
chaften vom Pensionsfonds versicherungsförmig, also
it einem Rechnungszins von derzeit 2,75 Prozent, fort-
eführt werden. Mit diesem Kalkulationszins muss der
ensionsfonds rechnen und ein dementsprechend hohes
bertragungskapital vom Arbeitgeber fordern. Die Di-
ektzusagen finden sich dagegen bei den Unternehmen
n den Pensionsrückstellungen mit einem Rechnungs-
insfuß von 6 Prozent wieder (§ 6 a EStG). Unterneh-
en müssen im Übertragungszeitpunkt erheblich mehr
eld aufbringen als den Rückstellungsbetrag, damit der
ensionsfonds die Direktzusage übernehmen kann. Aus
iesem Grund fanden in der Praxis kaum Übertragungen
on Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds statt.
Der Pensionsfonds erhält künftig die Möglichkeit,
eine Kalkulationen auf Basis eines realistischeren, kapi-
lmarktorientierten Rechnungszinssatzes vorzunehmen.
ies entspricht internationalen Gepflogenheiten. Zu-
ünftig muss der Arbeitgeber daher im Übertragungs-
eitpunkt weniger Kapital aufbringen, womit Übertra-
ungen von Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds
rleichtert werden. Der Arbeitgeber muss jedoch Nach-
chüsse an den Pensionsfonds leisten, falls dieser zum
eispiel nicht die erwarteten Erträge erwirtschaften
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16967
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kann. Steuerlich wird die Übertragung von Pensions-
anwartschaften auf den Pensionsfonds in den §§ 4 e
Abs. 3 und 3 Nr. 66 EStG flankiert. Daran ändert sich
nichts.
Die angesprochenen Änderungen wurden in der Sach-
verständigenanhörung einhellig begrüßt. Wir verbessern
damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pensions-
fonds im europäischen Vergleich.
Ich begrüße ausdrücklich, dass Union und FDP ihre
Zustimmung zum Gesetzentwurf erteilen. Wir sind uns
damit darin einig, dass der von uns eingeleitete Weg zur
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ohne Alter-
native ist.
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Heute wird ein
Gesetz verabschiedet, das in besonderer Weise geeignet
ist, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu
stärken. Insbesondere ergeben sich neue Möglichkeiten,
die betriebliche Altersvorsorge über Pensionsfonds in
Deutschland zu bündeln und neu zu organisieren.
Mit dem Altersvermögensgesetz 2002 war die Erwar-
tung verbunden, betriebliche Altersversorgung über Pen-
sionsfonds auszugliedern. Diese Erwartung konnte bis-
her nicht erfüllt werden; denn bis zum heutigen Tage
wird der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg
einer betrieblichen Altersversorgung nahezu nicht in An-
spruch genommen.
Worin liegen die Interessen der Unternehmen? Durch
Pensions- bzw. Direktzusagen haben heute viele Unter-
nehmen hohe Pensionsrückstellungen gebildet, die die
Bilanzen der Unternehmen sehr belasten. Viele Unter-
nehmen versprechen sich daher durch die Ausgliederung
von Pensionsverpflichtungen eine Verbesserung ihrer
Eigenkapitalrelationen und damit günstigere Finanzie-
rungskonditionen am internationalen Kapitalmarkt.
Auch versprechen sie sich eine bessere Bewertung im
Unternehmensrating.
Das Problem konzentriert sich auf einen Punkt. Mit
einem Rechnungszins von 2,75 Prozent für die Bewer-
tung bilanzexterner Rentenverpflichtungen bei Pensions-
fonds war man zu weit gegangen. Das Problem ist, dass
derzeit Pensionsrückstellungen mit 6 Prozent abgezinst
werden. Auf der anderen Seite wird aber verlangt, dass
bei einer Ausgliederung von Rentenverpflichtungen der
Pensionsfonds eine versicherungsförmige Garantie ge-
ben muss, die konkret in einem Rechnungszinssatz von
2,75 Prozent ausgedrückt wird. Mit diesem Zinssatz
müssen die Rentenverpflichtungen abgezinst werden.
Hierdurch ergibt sich ein derart hoher Kapitalbedarf für
die Unternehmen, der um über 60 Prozent über dem Be-
trag der Rückstellungen liegt. Da ohnehin nur circa
30 Prozent der Pensionsverpflichtungen kapitalmäßig
unterlegt sind, ist kaum ein Unternehmen in der Lage,
die hohen Cashmittel dem Unternehmen zu entziehen,
um die Rentenverpflichtungen zu decken.
Mit der Veränderung des Versicherungsaufsichtsgeset-
zes wird nun vom Rechnungszins in Höhe von
2,75 Prozent Abstand genommen. Zukünftig soll ein so
genannter vorsichtiger Rechnungszins gewählt werden,
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er aktuell – nach den internationalen Rechnungsle-
ungsstandards – zwischen 4,75 und 5,25 Prozent liegt.
uf der einen Seite wird damit von der versicherungs-
örmigen Garantie abgesehen, auf der anderen Seite aber
ird der Arbeitgeber zu Nachschüssen verpflichtet,
enn die Zahlung aus den Pensionsfonds nicht möglich
st. Damit erhält der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass
eine Pensionen gezahlt werden können. Eine zweite
ückversicherung erhält der Arbeitnehmer durch den
ensionssicherungsverein, der die Zahlung bei Insolvenz
es Arbeitgebers übernimmt.
Mit der Neuregelung wird der Gleichklang zwischen
iner internen Bilanzierung nach internationalem Stan-
ard und einer entsprechenden Bewertung in den Pen-
ionsfonds erreicht. Noch immer ist ein hoher Liquidi-
ätsbedarf erforderlich, aber die Unternehmen erhalten
ine Perspektive, Pensionsverpflichtungen in den Pen-
ionsfonds auszugliedern. Endlich besteht eine nationale
eistungsfähige Durchführungsmöglichkeit für deutsche
nternehmen, hier ihre Versorgungssysteme aus dem
uropäischen Ausland zu bündeln. Der deutsche Finanz-
arkt wird gestärkt. Dies hat auch Auswirkungen auf
ualifizierte Finanzdienstleistungen. Anlageentschei-
ungen werden in Deutschland getroffen. Vermögens-
anagement und akuarielle Leistungen werden weiter
ufgewertet. Die Gefahr ist damit gebannt, dass deutsche
nternehmen ausländische Pensionsfonds zu Hilfe neh-
en müssen. Schon der Bundesrat hatte auf diese Gefah-
en hingewiesen und darin Nachteile für den deutschen
inanzstandort gesehen. Zudem hätten sich diese Pen-
ionsfonds der deutschen Aufsicht entzogen.
Die steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang
ind weitestgehend gelöst. § 3 Nr. 63 EStG wird nicht
angiert, da dieser Paragraph mit der Nachschusspflicht
ichts zu tun hat, sondern darauf abstellt, unter welchen
oraussetzungen die Prämien lohnsteuerfrei bleiben. § 3
r. 63 EStG bezieht sich auf die laufende Beitragspflicht
nd wird auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
edeckelt.
Für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen ist
etztlich § 3 Nr. 66 EStG relevant, da er regelt, wie man
nmittelbare Versorgungszusagen oder Unterstützungs-
usagen auf einen Pensionsfonds überträgt. Die Steuer-
rage bleibt unverändert; denn schon heute kann die Dif-
erenz zwischen der Pensionsrückstellung und den
eckungsmitteln für Rentenverpflichtungen im Pensions-
onds auf zehn Jahre abgeschrieben werden. Dieser
etrag ist nach der neuen Rechtslage allerdings geringer
ls bei der bisherigen versicherungsförmigen Garantie
it einem Rechnungszinssatz von 2,75 Prozent.
Zu beachten ist an dieser Stelle besonders, dass bei
er internen Finanzierung der Direkt- bzw. Pensionszu-
age heute kein direkt verfügbares Kapital unterlegt wer-
en muss. Dies ist bei der Ausfinanzierung völlig anders.
ier gelten jetzt die Anlagevorschriften, die bei Pen-
ionsfonds zu beachten sind und die entsprechende Auf-
icht, die es bei der Direktzusage und bei der Innenfinan-
ierung nicht gibt. Wie bei der Direktzusage bleibt
udem die Absicherung zusätzlich über den Pensionssi-
herungsverein.
16968 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
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(B) )
In dem anderen Bereich der Pensionskassen wird zu-
künftig eine differenzierte Abstufung vorgenommen.
Wettbewerbspensionskassen und Firmenpensionskassen
müssen jeweils nach eigenen Kriterien bewertet werden.
Bei deregulierten Pensionskassen im Wettbewerb
werden Sicherheitsreserven seitens der Finanzaufsicht
über die entsprechenden Verordnungen verlangt. Bei re-
gulierten Pensionskassen ist es dann Aufgabe der BaFin
in ihrer Aufsicht selbst zu prüfen, dass die Geschäfts-
pläne entsprechend ausreichend sind und die Rech-
nungsgrundlagen passen. Eine zusätzliche Insolvenzsi-
cherung ist bei regulierten Pensionskassen nicht
notwendig, da diese einer strengen Aufsicht durch die
BaFin sowie strengen Anlagegrenzen und Anlagevor-
schriften unterliegen.
Neben regelmäßigen Stresstests, die erfüllt werden
müssen, steht in der Regel hinter jeder Pensionskasse
auch ein Arbeitgeber, der seine Verpflichtungen über-
nimmt. Bisher – seit 1870 – ist noch kein Insolvenzfall
in einer Firmenpensionskasse zu verzeichnen. Die diffe-
renzierte Abstufung bei den Pensionskassen ist damit
sachgerecht.
Insgesamt hat die Beratung ergeben, dass wir in den
zentralen Fragen mit dem Regierungsentwurf überein-
stimmen, auch hinsichtlich der Auflösung der staatlichen
Versicherung der DDR. Der bis zum Jahre 2008 verblei-
bende Zeitraum ermöglicht die reguläre Abwicklung der
Anstalt.
Wir haben in der Schlussberatung im Finanzaus-
schuss deutlich gemacht, dass wir die von Bündnis 90/
Die Grünen gewünschte Berichtspflicht über ethische,
ökologische und soziale Kriterien bei Pensionsfonds für
überflüssig halten. Diese Angaben können unseres Er-
achtens im jährlichen Rechenschaftsbericht abgegeben
werden. Dass der Pensionsfonds die Versorgungsberech-
tigten grundsätzlich schriftlich bei Vertragsabschluss so-
wie jährlich schriftlich informieren muss, bedeutet
nichts anderes als überhöhter bürokratischer Aufwand,
der letztendlich den Fonds mit zusätzlichen Kosten be-
lastet. Die Verbesserungen einer betrieblichen Altersver-
sorgung über Pensionsfonds sind jedoch so deutlich,
dass wir dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen wer-
den.
Abschließend möchte ich aber noch auf eine Gefahr
für die betriebliche Altersversorgung hinweisen: Ab
2009 sollen die laufenden Zahlungen in die betriebliche
Altersversorgung zusätzlich mit Sozialversicherungsbei-
trägen in voller Höhe belegt werden. Da die Renten im
Alter zusätzlich mit vollen Kranken- und Pflegever-
sicherungsbeiträgen belastet werden, stellt sich für viele
Arbeitnehmer die Frage, ob eine private Altersvorsorge
nicht grundsätzlich besser als eine betriebliche Vorsorge
ist; denn hier entfallen die Krankenversicherungs- und
Pflegeversicherungsbeiträge im Alter. Gutverdiener
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden davon
nicht tangiert, da das Ganze nur für diejenigen negativ
wirkt, die sozialversicherungspflichtig sind. Wenn eine
betriebliche Altersversorgung langfristig attraktiv sein
soll, muss über diesen Punkt erneut verhandelt werden.
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Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ie Europäische Union hat im so genannten Finanz-
ienstleistungs-Aktionsplan schon 1999 grundsätzlich
ine Öffnung der Märkte für Einrichtungen der betriebli-
hen Altersvorsorge vorgesehen. Es ist also möglich,
ass ein Unternehmen seine „Betriebsrente“ über bei-
pielsweise einen irischen oder spanischen Pensions-
onds verwaltet.
Der vorliegende Gesetzentwurf ändert das Versiche-
ungsaufsichtgesetz entsprechend den zwingenden Vor-
aben der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Par-
aments und des Rates vom 2. Juni 2003 über die
ätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen
er betrieblichen Altersversorgung. Die kapitalgedeckte
ltersvorsorge wird gefördert und die Aufsichtsvor-
chriften für Firmen die Altersvorsorgeprodukte anbie-
en, genauer gefasst. Das Gesetz ist überparteilich unum-
tritten. Der Bundestag ist in der Pflicht, die EU-
ichtlinie bis zum 23. September 2005 umzusetzen.
Die rot-grüne Koalition steht dafür ein, dass die neuen
egelungen nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und
rbeitnehmer gehen. Deshalb sind in den Regelungen
ur betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich weitge-
ende Sicherungsmaßnahmen verankert, die verhindern,
ass ein Arbeitnehmer durch unvorhergesehene Ereig-
isse wie beispielsweise Insolvenzen um seine ehrlich
erdiente Rente gebracht wird. Daran ändert dieses Ge-
etz nichts. Unser darüber hinausgehendes Bestreben,
ezüglich der Pflichtmitgliedschaft im Pensionssiche-
ungsverein auf Gegenseitigkeit für Pensionskassen ana-
oge Bedingungen wie für Pensionsfonds zu schaffen,
ollte in einem anderen Gesetzentwurf geregelt werden.
enn im Versicherungsaufsichtsgesetz sind inhaltlich
ndere Bereiche geregelt. Nach den zurzeit avisierten
euwahlen werden wir hierauf nochmals zurückkom-
en.
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens haben
ir sichergestellt, dass die Berichtspflicht für Fonds be-
üglich sozial-ethisch-ökologischer Kriterien eingeführt
ird. Der entsprechende Antrag von Bündnis 90/Die
rünen stieß zwar auf Widerstand von Union und FDP,
st aber nun erfolgreich Bestandteil des Gesetzes.
Denn bei allem Verständnis für Renditeerwartungen
st es eigentlich kritisch zu beurteilen, wenn Pensions-
onds deutscher Unternehmen ihr Kapital in Investments
eiten, die zwar auf der Zahlenebene stimmen, hinter
elchen aber Bedingungen stehen, die wir so auch für
ns selbst nicht akzeptieren würden. Ein plakatives Bei-
piel hierfür wäre etwa, wenn ein Investment, das seine
ohen Margen durch Kinderarbeit erzielt, von Pensions-
onds deutscher Unternehmen mitfinanziert wird.
Ich akzeptiere aber die Kräfte des Marktes: Es kann
iemandem vorgeschrieben werden, wie und wo er an-
egt. Aber: Es muss transparent für die einzelnen Anle-
er von Fonds sein, wo ihr Fonds unter welchen Bedin-
ungen angelegt ist. Dann kann sich der Anleger selbst
ntscheiden, bei welchem Fonds er anlegt und welche
iele er damit unterstützt. Diese Transparenz war bisher
nseres Erachtens nicht ausreichend gegeben. Zwar fand
ich eine entsprechende Regelung im Anhang des Geset-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16969
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zes, wir hatten aber Grund zu der Annahme, dass diese
Regelung in der Praxis bisher nicht entschieden genug
umgesetzt wurde. Deshalb wir die sozial-ethisch-ökolo-
gische Berichtspflicht jetzt Bestandteil des direkten Ge-
setzestextes.
Es gibt mittlerweile klare fachliche Leitlinien für
nachhaltige Geldanlagen. Wir legen großen Wert darauf,
dass konkrete Leitlinien zugrundegelegt werden, wenn
ein Fonds sich entschließt, damit zu werben, dass er nach
den benannten Kriterien anlegt.
Wir haben damit ein weiteres Mal bewiesen, dass die
kreativen und nachhaltig wirksamen Ideen dieser Koali-
tion sehr oft von uns, von Bündnis 90/Die Grünen, ka-
men. Wir kämpfen für eine Fortsetzung der Koalition
mit neuer Legitimierung, denn unsere Konzepte sind und
bleiben die besseren.
Carl-Ludwig Thiele (FDP): Mit dem Versicherungs-
aufsichtsgesetz gehen wir einen weiteren Schritt bei der
Vereinheitlichung der betrieblichen Altersvorsorge auch
in Europa. Angesichts der demografischen Entwicklung
kann nicht häufig genug darauf hingewiesen werden,
dass der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge
dringend verbessert werden muss. Das gilt sowohl für
den privaten als auch für den betrieblichen Bereich. Die
FDP hat in der Vergangenheit viele positive Beiträge zu
diesem Thema geleistet.
Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mög-
lichst viel Spielraum bei der Ausgestaltung der Alters-
vorsorge haben. Wir müssen darauf achten, dass die
Regelungen nicht zu bürokratisch werden. Scharf zu kri-
tisieren ist daher, dass es den Grünen mithilfe der SPD
wieder einmal gelungen ist, auch beim Versicherungs-
aufsichtsgesetz unnötige Regulierungen einzuführen.
Die Berichtspflicht von Pensionsfonds zur Berücksichti-
gung ökologischer, ethischer und sozialer Kriterien ist
ärgerlich und überflüssig. Sie sorgt für mehr Bürokratie,
belastet die Pensionsfonds und treibt so die Kosten in die
Höhe. Für die FDP kritisiere ich diese Regelung aufs
Schärfste. Trotzdem stimmen wir dem Gesetzentwurf
zu, um die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-
Richtlinie nicht zu gefährden.
Nach dem Regierungswechsel im Herbst werden wir
überprüfen, ob sich die Regelungen zur betrieblichen Al-
tersvorsorge nicht vereinfachen lassen. Überflüssige Re-
gulierungen werden dann abgeschafft.
Die Altersvorsoge insgesamt gilt es weiter zu verbes-
sern. In der nächsten Legislaturperiode werden wir da-
rauf dringen, dass es zu erheblichen Vereinfachungen
kommt. Ziel ist, dass der Arbeitnehmer ein einziges
Konto hat, auf das er und sein Arbeitgeber einzahlen
können. Es soll bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes er-
halten bleiben. Auch der neue Arbeitgeber soll auf die-
ses Konto einzahlen können.
Für die FDP ist es wichtig, dass die Altersvorsorge
klaren, einfachen und transparenten Regelungen unter-
liegt. Überflüssige Regelungen sind abzubauen. Nur so
können wir erreichen, dass möglichst viele Arbeitneh-
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er die Notwendigkeit der Vorsorge verstehen und ak-
eptieren.
nlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Europäische Ener-
giepolitik marktwirtschaftlich gestalten – Richt-
linien entbürokratisieren (Tagesordnungs-
punkt 29)
Rolf Hempelmann (SPD): Der Antrag der CDU/
SU Fraktion „Europäische Energiepolitik marktwirt-
chaftlich gestalten – Richtlinien entbürokratisieren –
erührt ein äußerst wichtiges Thema. Europa greift in
er Tat immer stärker in die nationale Energiepolitik ein.
Wir dürfen den energiewirtschaftlichen Ordnungsrah-
en jedoch nicht allein aus wettbewerblicher Sicht be-
erten. Wichtig ist es, dass wir bei der Weiterentwick-
ung der europäischen Energiepolitik den Gesamtkontext
tärker berücksichtigen: Eine moderne Energiepolitik
uss gleichermaßen die Ziele Versorgungssicherheit,
ffizienz, Innovation, Umweltverträglichkeit und Wett-
ewerb verfolgen.
Es wird in den nächsten Jahren darauf ankommen, bei
er Weiterentwicklung des europäischen energierechtli-
hen Rahmens, zwei Strategien miteinander zu verknüp-
en:
Zum Ersten geht es immer um eine schlanke und kon-
istente Umsetzung europäischer Richtlinienvorgaben in
eutsches Recht, bei gleichzeitiger Berücksichtigung un-
erer besonderen nationalen Interessen als führender
nergieproduzent und Energiedrehscheibe Europas.
Zum Zweiten ist es Aufgabe der Bundesregierung
nd des Bundestages, deutsche Interessen bereits wäh-
end aktueller EU-Rechtsetzungsverfahren zu vertreten
nd durchzusetzen. Ein erfolgreiches Beispiel hierfür ist
nsbesondere der Einsatz der Bundesregierung im Zu-
ammenhang mit den Brüsseler Beratungen zu den EU-
eschleunigungsrichtlinien Strom und Gas. Der sozial-
emokratischen Bundesregierung ist es zu verdanken,
ass spezielle Regelungen gefunden wurden, die der be-
onderen Qualität unserer pluralistisch strukturierten
nergiewirtschaft Rechnung tragen und insbesondere
um Schutz kleiner Stadtwerke beitragen.
Grade angesichts der wachsenden Zahl der EU-Mit-
liedsländer muss der nachhaltigen Vertretung deutscher
nteressen bei der Weiterentwicklung der energiewirt-
chaftlichen Rahmenbedingungen durch Brüssel auch
ünftig ein besonderer Stellenwert beigemessen werden.
Wie meine Kollegen aus der CDU/CSU Fraktion ver-
utlich bereits selbstkritisch erahnt haben werden, kann
ch ihren Antrag – obwohl er einige wichtige energiepo-
itische Aspekte benennt – nicht gänzlich unkritisiert las-
en.
Sie sprechen sich als Erstes für eine an marktwirt-
chaftlichen und wettbewerblichen Prinzipien orientierte
16970 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
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europäische Energiepolitik aus. Hierbei vernachlässigen
sie jedoch vollkommen den wichtigen Bereich einer ho-
hen und langfristig gesicherten Versorgungssicherheit.
In der Energiepolitik der SPD-Bundestagsfraktion
kommt diesem Aspekt der Energieversorgungssicherheit
ein besonders hoher Stellenwert zu. Dass wir unsere Ver-
antwortung zur Gewährleistung einer möglichst hohen
und langfristigen Versorgungssicherheit gerecht werden,
zeigt beispielhaft auch die Einigung der Koalitionsfrak-
tionen vom vergangenen Sommer über die Sicherung der
Steinkohlenbeihilfen für die nächsten Jahre. Gerade
angesichts der hohen und weiter wachsenden Importab-
hängigkeit bei Energierohstoffen stellt der Zugang zu ei-
gener Steinkohle ein wichtiges Element der Versor-
gungssicherheit dar. Insofern halte ich es auch für
wichtig, dass sich der Staat konstruktiv an den Plänen
für den Börsengang der RAG beteiligt und damit einen
wichtigen Beitrag zur zukünftigen Versorgungssicher-
heit leistet.
Ein weiterer wichtiger energie- und wirtschaftspoliti-
scher Aspekt findet in dem hier zu beratenden Antrag
bedauerlicherweise überhaupt keine Erwähnung: Inves-
titionen. Investitionen in neue Energieerzeugungsanla-
gen und in die Modernisierung und den Ausbau von Net-
zen sind unverzichtbare Pfeiler für eine qualitativ
hochwertige Energieversorgung. Daher hat die SPD-
Bundestagsfraktion in den letzten Jahren erfolgreich eine
Investitionen fördernde Energiepolitik betrieben:
So hat die Verabschiedung des Emissionshandelsge-
setzes die geeigneten Rahmenbedingungen dafür ge-
schaffen, dass sich eine Vielzahl deutscher Energiever-
sorger zu umfangreichen Investitionen in den Bau neuer
Kraftwerke bekannt und diese auch konkret benannt ha-
ben, und zwar sowohl in den Neubau von Gas- als auch
in den Neubau von Kohlekraftwerken. Auch dies ist ein
deutliches Indiz für eine an den Maßstäben der Versor-
gungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit ausge-
richteten und ausgewogenen Energiepolitik.
Auch im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsge-
setzes wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der zu deut-
lich mehr Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer und
damit auch zu Investitionen seitens der Netzbetreiber
führen wird.
Lassen sie mich in diesem Zusammenhang eine War-
nung aussprechen. Wer ankündigt, die einmal im Einver-
nehmen mit der Wirtschaft getroffene Entscheidung für
einen Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig zu ma-
chen und die Laufzeiten für Kernreaktoranlagen pau-
schal zu verlängern, entzieht der bisherigen Planungssi-
cherheit den Boden. Die Folge wäre Verunsicherung der
Investoren und schlimmstenfalls auch ein Ausbleiben
der notwendigen Modernisierung unserer Energieversor-
gung.
Sie fordern, dass bei der Umsetzung von EU-Richtli-
nien darauf geachtet wird, dies mit so wenig bürokrati-
schem Aufwand zu verbinden wie möglich. An dieser
Stelle stimme ich Ihnen im Grundsatz zu. Ich muss aller-
dings zu bedenken geben, dass es nicht ausreicht, diese
doch sehr allgemein gehaltene Forderung zu plakatieren.
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otwendig sind vielmehr in jedem Einzelfall konkrete
orschläge, an welchen Stellen es tatsächlich möglich
nd sinnvoll ist, den Staat zurückzunehmen. Gerade in
irtschaftssektoren mit natürlichen Monopolen, die zu-
em von grundlegender Bedeutung für die Daseinsvor-
orge sowie die industrielle Wertschöpfung in unserem
and sind, wird man nicht ohne ein gewisses Maß an
dministrativer Kontrolle auskommen können. Dies
urde auch bei den Beratungen zum Energiewirtschafts-
esetz immer wieder deutlich. Ich rate dazu, mit pau-
chalen Forderungen nach Bürokratieabbau vorsichtig
u sein und vielmehr in jedem Einzelfall eine sorgfältige
bwägung zu treffen, wo Regelungen notwendig sind.
azu gehört es beispielsweise, der Regulierungsbehörde
ine marktgerechte Aufsicht zu ermöglichen und für alle
arktteilnehmer ein ausreichendes Maß an Transparenz
erzustellen. Das haben wir mit unserem Energiewirt-
chaftsgesetz beispielhaft gemacht.
Ungeachtet der aktuellen Schwierigkeiten im europäi-
chen Verfassungsprozess bedarf es keiner hellseheri-
chen Fähigkeiten, um festzustellen, dass Europa für
eutschlands energiepolitische Zukunft eine wichtige
olle spielen wird. Unsere Aufgabe muss es sein, den
nergiewirtschaftlichen Rahmen aktiv und in Verantwor-
ung für unser Land mitzugestalten.
Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Die europäische
nergiepolitik marktwirtschaftlich zu gestalten und im
uge dessen die mit ihr einhergehenden Richtlinien zu
ntbürokratisieren muss das ureigene Interesse einer
eutschen Bundesregierung sein.
Die EU-Kommission und der für die EU-Energiepoli-
ik zuständige Kommissar, der Lette Andris Piebalgs, hat
ie Ziele seiner Energiepolitik am Anfang dieses Jahres
ehr deutlich skizziert.
Von entscheidender Bedeutung ist für ihn, die Lissa-
on-Strategie in das Zentrum der Aktivitäten der neuen
uropäischen Kommission zu stellen, das heißt, die EU
is 2010 zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt
u entwickeln. Piebalgs will dazu einen vollständig inte-
rierten Energiebinnenmarkt verwirklichen.
CDU und CSU begrüßen grundsätzlich das Vorhaben
nd dieses Ziel, jedoch lehnen wir allzu dirigistische
ingriffe ab. Eine Art Superregulator brauchen wir
icht.
Wir alle sind verpflichtet, die Energiepolitik zu einer
ragenden Säule der Wirtschaftspolitik und zum Erfolg
er auf Wachstum und Arbeitsplätze angelegten Lissa-
on-Strategie zu machen. Denn Energiepolitik ist Stand-
rtpolitik.
Eines von Piebalgs Schwerpunktthemen für das Jahr
005 ist die Steigerung der Energieeffizienz. Die Ener-
ieeffizienz kann auf der Basis marktwirtschaftlicher
rinzipien einen ökonomisch effizienten Beitrag zur Kli-
apolitik und zur Importunabhängigkeit der Europäi-
chen Union in der Rohstoffversorgung leisten. Gerade
etzterer Punkt, die sichere Versorgung der Volkswirt-
chaften mit Rohstoffen, ist von ganz zentraler Bedeu-
ung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16971
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Ein Umdenken, ein Umsteuern ist notwendig, ja gera-
dezu geboten. Der weltweit steigende Energiebedarf
zwingt uns dazu, Alternativen zu entwickeln, um so Ab-
hängigkeiten von Energieträgern und Regionen dieser
Welt zu verringern.
Hier korreliert auch der Bereich der Energieversor-
gungssicherheit. Die Europäische Kommission hat in
dem im Jahr 2000 angenommenen Grünbuch „Hin zu
einer europäischen Strategie für Energieversorgungs-
sicherheit“ Fragen aufgeworfen, wie ein umfassendes
Energieversorgungssicherheitskonzept aussehen könnte.
Der zunehmenden Abhängigkeit der Europäischen
Union bei der Energieversorgung mit den möglichen
Folgen, beispielsweise explodierenden Preisen bei Erd-
öl, muss entgegengewirkt werden. Das sollte uns allen
klar und auch der Grundtenor dieses Hauses sein. Die
Kommission, allen voran Kommissar Piebalgs, hat die
Dringlichkeit dieser Herausforderung identifiziert.
Die Sicherung ausreichender Netz- und Erzeugungs-
kapazitäten auf der einen Seite sowie die Verringerung
der Nachfrage durch Steigerung der Energieeffizienz auf
der anderen sollen verfolgt werden. Um eine ausrei-
chende Investition in Netze und Erzeugungskapazitäten
zu gewährleisten, soll der Vorschlag für eine Richtlinie
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherung der
Elektizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitio-
nen dienen.
Durch die angekündigten umfangreichen Richtlinien-
vorschläge der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten
zum Handeln gezwungen, da sie die Vorgaben aus Brüs-
sel umzusetzen haben. Wir laufen jedoch Gefahr, dass
genau diese hehren Vorschläge die deutschen Unterneh-
men, allen voran die hiesigen Energieversorgungsunter-
nehmen, stark belasten. Heimische Unternehmen dürfen
nicht durch gesteigerte EU-Bürokratie, erhebliche Kos-
ten und wettbewerbsschädliche Auswirkungen belastet
und geschwächt werden. Die CDU/CSU-Bundestags-
fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, sich für
eine auf marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen
Prinzipien basierende europäische Energiepolitik einzu-
setzen.
Nach den bisherigen Planungen sollen die Energie-
versorger beispielsweise verpflichtet werden, allen Kun-
den Energiedienstleistungen und Effizienzmaßnahmen
anzubieten, um festgelegte Effizienzziele zu erreichen.
Diese Produkte sollen von Behörden geprüft, akkredi-
tiert und zertifiziert werden. Konkrete Einsparungen
müssen dafür prognostiziert, errechnet und evaluiert
werden. Das ist Bürokratie in Reinform und bedeutet bei
der Vielzahl der Marktbeteiligten und möglichen Pro-
dukte ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand.
Mechthild Rothe, die Berichterstatterin des Europäi-
schen Parlaments, läuft mit ihrem Berichtsentwurf zur
Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen Ge-
fahr, den ohnehin schon fehlerhaften Ansatz des Kommis-
sionsvorschlags, unter anderem verbindliche einheitliche
Reduktionsziele sowie den Aufbau einer Energieeffi-
zienzbürokratie, durch eine zu komplexe Messmethodik
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ach dem Ansatz des Bottom-up nicht zu bereinigen,
ondern noch zu verkomplizieren.
Auf europäischer Ebene muss dafür Sorge getragen
erden, dass zukünftige EU-Richtlinien für betroffene
nternehmen unbürokratisch gestaltet und bereits beste-
ende Richtlinien entbürokratisiert werden, um die Wett-
ewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden.
ies könnte sichergestellt werden durch eine vorab
urchzuführende konkrete Abschätzung möglicher
echtsfolgen von Richtlinien.
Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass sich
in Markt für Energiedienstleistungen, als Teil des Pak-
es zu Energieinfrastrukturen und Versorgungssicherheit,
ntwickeln kann. Ziel kann es nur sein, Wachstumsef-
ekte durch umfangreiche Entbürokratisierung im Be-
eich der europäischen Energiepolitik zu erzielen.
Dabei kommt es darauf an, Maßnahmen zu ergreifen,
ass insbesondere die vier Vorschläge der Europäischen
ommission, hier beispielsweise die Richtlinie zur End-
nergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, ohne
ehr an Bürokratie umgesetzt werden – im Interesse der
undesdeutschen Volkswirtschaft und der Wettbewerbs-
ähigkeit der deutschen Industrie.
Ich bitte das Parlament, dem Antrag meiner Fraktion
uzustimmen.
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
s ist ja erfreulich, dass wir uns anscheinend alle einig
ind, dass das Thema Energieeffizienz in Zeiten steigen-
er Ölpreise und spürbarer Klimaänderungen von höchs-
er Bedeutung ist. Doch Ihre Forderungen zur Verwässe-
ung der Richtlinie zeigen, dass Sie dieses Thema eher
eigenblattartig besetzen wollen.
Im Effizienzbereich ist ein noch größeres Engage-
ent sowohl aus klimapolitischen als auch aus wirt-
chaftlichen Gründen dringend notwendig. Die Poten-
iale zur Einsparung sind enorm und müssen genutzt
erden. In diesem Zusammenhang ist die EU-Richtlinie
ur Endenergieeffizienz und zur Energiedienstleistung
ehr zu begrüßen. Ich muss schon einmal vorweg sagen,
ass ich mich aus zwei Gründen über diese Richtlinie
reue. Einerseits enthält sie wichtige inhaltliche Punkte;
azu gleich mehr. Aber ebenso wichtig ist sie als Instru-
ent, um Impulse zu geben. Schon beim EnWG haben
ir gespürt, dass durch den Druck aus Brüssel einige
innvolle und wichtige Neuerungen leichter umsetzbar
ind.
Die Richtlinie wird einen europaweiten Wettbewerb
ur Steigerung der Energieeffizienz in Gang setzen. Bei
iner effektiven Umsetzung der in der Richtlinie gefor-
erten Ziele werden die Gewinner vielfältig sein: Die
mwelt wird gewinnen. Um das Reduktionsziel der
O2-Emissionen um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen,ind Effizienzsteigerungen von mindestens 1 Prozent pro
ahr notwendig. Durch die Richtlinie werden wir diesem
iel näher kommen.
Der Verbraucher wird gewinnen. Sinkende Strom-
nd Heizrechnungen durch sinkenden Verbrauch werden
16972 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
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sich besonders in den Geldbeuteln von Beziehern kleiner
Einkommen deutlich bemerkbar machen.
Technologieanbieter werden ebenfalls gewinnen;
denn bislang hat sich noch kein Markt für energiespa-
rende Produkte entwickeln können. Hier eröffnen sich
also neue Absatzchancen auf dem gesamten europäi-
schen Markt für Spitzenprodukte. Das ist gerade für ei-
nen Technologiestandort und eine Exportnation wie
Deutschland eine große Chance.
Auch wirtschaftlich wird sich der Einsatz lohnen,
denn laut Zahlen des „Wuppertal Instituts“ wird das er-
reichbare Einsparungsziel von 1 Prozent zusätzlich pro
Jahr im Laufe von zehn Jahren zu Nettoeinsparungen
von 10 Milliarden Euro für die Volkswirtschaft führen.
Wenn sie den hier entstehenden Markt annehmen und
nutzen, können auch die Stromanbieter zu Gewinnern
dieser Entwicklung werden. Die Situation, dass die
Energieanbieter besonders hohe Gewinne einfahren,
wenn der Verbrauch besonders hoch ist, ist in der heuti-
gen Zeit sowohl klimapolitisch als auch aus Gründen der
Sicherung der Energieversorgung nicht mehr vertretbar.
Vielmehr müssen sie zu modernen Dienstleistungsanbie-
tern für effizienten Energieverbrauch werden, um an
Effizienzsteigerung und sparsamen Energieverbrauch
verdienen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre
haben gezeigt, dass ein Markt für Energiedienstleistun-
gen eben nicht einfach durch marktwirtschaftliche Pro-
zesse entsteht. Nur in den wenigen Bereichen, wo ein-
zelne Akteure den Markt aktiv angeschoben haben,
konnte sich ein Markt entwickeln. Diese Märkte müssen
gestärkt bzw. an anderen Stellen überhaupt erst geschaf-
fen werden. Der Widerstand gegen diese unverzichtbare
Wandlung der Funktion der Energieanbieter sollte also
endlich aufgegeben werden. Ein Umdenken ist dringend
notwendig; denn nur so werden sie auch im liberalisier-
ten europäischen Wettbewerb bestehen.
Verbindliche Einsparungsziele sind nötig, da nur so
ein stabiler Markt entstehen kann. Sie schaffen klare
Rahmenbedingungen, einen wettbewerbsneutralen Ord-
nungsrahmen und eine verlässliche Marktsituation für
die Anbieter. Außerdem haben sich verpflichtende Ziele
auch schon in anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem
Einsatz erneuerbarer Energien als sehr wirkungsvolles
Instrument erwiesen. Die Forderung nach unverbindli-
chen Richtwerten zeigt, dass sie es mit dem Thema
Energieeffizienz nicht ernst meinen.
In Ländern wie Großbritannien, Dänemark und Italien
gibt es bereits sehr positive Erfahrungen mit Energieein-
sparverpflichtungen für Energieunternehmen. In Groß-
britannien beispielsweise übertreffen die Vorteile für
Verbraucher und Unternehmen die Kosten um das Vier-
fache. Doch es reicht nicht aus, wenn einzelne Länder
diesen Markt erkennen und für sich nutzen. Energie-
effizienz muss zu einer europaweiten Bewegung werden.
Zudem besteht auch gar kein Grund, die in der EU-
Richtlinie vorgesehenen Einsparungsziele zu fürchten.
Deutschland ist im Wettbewerb um Toptechnologie im
Einsparungsbereich gut platziert. Hier besteht also eine
große Chance, allerneueste Einspartechnologie in andere
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änder zu exportieren. Würde man den von der CDU/
SU und den großen Energieanbietern favorisierten
enchmarkansatz wählen, würde dies in Deutschland zu
einerlei Anreizen zur Weiterentwicklung der Einspa-
ungstechnologie führen. Hier könnte man sich noch ein
aar Jahre auf seinen Lorbeeren ausruhen und würde die
orreiterrolle in diesem wichtigen Exportmarkt verlie-
en. Bei der Automobiltechnologie – ich muss nur ein-
al die Stichworte Hybridantrieb und Dieselrußfilter
ennen – haben wir gesehen, wie schnell das gehen
ann. Deutschland als Technologieland sollte den hier
ntstehenden Markt nutzen. Die Erfahrung deutscher
nternehmen wird zum Beispiel bei der energetischen
anierung osteuropäischer Plattenbauten sehr gefragt
ein. Auch die leicht ambitionierteren Ziele für die öf-
entliche Hand sind gerechtfertigt, um der Vorbildfunk-
ion gerecht zu werden.
Selbstverständlich ist eine Bewertung der eingesetz-
en Mittel zur Erreichung der Effizienzsteigerungsziele
otwendig. Die bewährte Bottom-up-Evaluierung der
inzelnen Programme, Dienstleistungen und Instrumente
ann verlässlich darstellen, welche Energieeinsparung
atsächlich erzielt wurde, da sie nicht nur einen allge-
einen Trend angibt, der ebenso von Witterung,
irtschaftswachstum und Nutzerverhalten abhängig ist.
n diesem Rahmen muss eine möglichst einfache, ver-
ässliche und genaue Methode angewendet werden.
Ihre Forderung nach weniger Bürokratie ist der
lanke Hohn. Wie die Verhandlungen beim EnWG ge-
eigt haben, steht an vielen Stellen ein frommer Wunsch
ahinter, der aber häufig ins Gegenteil verkehrt wird.
nders ist die von Ihnen geforderte Länderzuständigkeit
ei der Strom- und Gasregulierung nicht zu bewerten.
Gudrun Kopp (FDP): Die Unionsfraktionen haben
ier heute einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt,
er sich mit einem ernsten Thema – nicht nur aus ener-
iepolitischer Sicht – beschäftigt, das wir alle sehr
rundsätzlich und sorgfältig diskutieren sollten. Der vor-
iegende Antrag beschäftigt sich zwar insbesondere mit
em Grünbuch der Kommission aus dem Jahre 2000 und
en daraus hergeleiteten, nunmehr im Verfahren befind-
ichen Richtlinien. Jedoch sollten wir dies meines Erach-
ens durchaus zum Anlass nehmen, auch im Felde der
nergiepolitik die fundamentale Frage aufzuwerfen, was
enn und vor allem – deshalb begrüße ich die grundsätz-
iche Stoßrichtung des Unionsantrages – in welchem
eiste denn Brüssel in der Zukunft energiepolitisch re-
eln soll und darf.
Um das hier einmal zu illustrieren, möchte ich nur
urz aus der „Richtlinie über Maßnahmen zur Gewähr-
eistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und
on Infrastrukturinvestitionen“ zitieren, auf die sich der
orliegende Antrag unter anderem bezieht. Da heißt es
um Beispiel in Art. 7, Abs. 1:
Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Regulie-
rungsbehörde regelmäßig eine Erklärung darüber
vor, welche Investitionen sie beabsichtigen, um an-
gemessene grenzüberschreitende Verbindungskapa-
zität bereitzustellen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16973
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Und weiter in Abs. 3:
Die Regulierungsbehörde erörtert die Investitions-
vorschläge mit der Kommission. Die Kommission
erörtert die aggregierten Auswirkungen der vorge-
schlagenen Investitionsstrategien mit der durch den
Beschluss 2003/796/EG der Kommission einge-
setzten Gruppe der europäischen Regulierungsbe-
hörden für Elektrizität und Erdgas.
Schließlich in Abs. 4:
Die Regulierungsbehörde genehmigt den Plan des
Übertragungsnetzbetreibers oder einen Alternativ-
plan, nachdem sie in Abstimmung mit dem Über-
tragungsnetzbetreiber als Ergebnis des in Absatz 3
genannten Verfahrens sowie angesichts der in
Absatz 2 und in Artikel 6 festgelegten Prioritäten
sachgerechte Änderungen daran vorgenommen hat.
Die Konsequenz des Ganzen erfährt der geneigte Le-
ser dann schließlich in Abs. 6, wo es heißt:
Der Regulierungsbehörde müssen für den Fall, dass
der Übertragungsnetzbetreiber bei der Umsetzung
der gemäß Absatz 4 festgelegten Vorhaben Verzö-
gerungen oder Fehler verschuldet, die notwendigen
Mittel zu Gebote stehen, um dafür zu sorgen, dass
die genehmigte Strategie zufrieden stellende Fort-
schritte zeitigt; hierzu gehören insbesondere:
a) das Verhängen finanzieller Sanktionen gegen
die Übertragungsnetzbetreiber, bei deren Vorha-
ben der Zeitplan nicht eingehalten wird,
b) das Erteilen einer Anweisung an den ÜBN, die
Arbeiten bis zu einem bestimmten Datum
durchzuführen,
c) Maßnahmen zur Vergabe der durchzuführenden
Arbeiten an einen Auftragnehmer im Rahmen
einer Ausschreibung.
Ich weiß ja nicht, wie das in Ihren Ohren klingt, aber
ich hätte – damit konfrontiert – solcherlei Text bislang
eher in einer Richtlinie der Staatsregierung der DDR zur
Führung volkseigener Betriebe vermutet.
Dies ist aber leider nur ein Beispiel unter vielen, das
sehr deutlich macht, wie sehr zuweilen auch in Brüssel
und Straßburg Planwirtschaft und Bürokratismus an der
Tagesordnung sind. Ich möchte hier nicht falsch verstan-
den werden: Es steht außer Frage, dass viele Liberalisie-
rungsvorhaben, die in Deutschland in den vergangenen
Jahren realisiert worden sind – erinnert sei nur an den
Bereich Daseinsvorsorge oder aktuell die Strom- und
Gasmärkte –, auf europäische Vorschriften zurückgegan-
gen sind. Und wir Liberale begrüßen dies ganz außeror-
dentlich, weil es oft der einzige Weg war, die von Rot-
Grün in Deutschland verursachte Lähmung und den
Mehltau auf unserem Land zu durchbrechen.
Es muss aber klar sein, dass wir wettbewerbsfähige
Märkte in Europa auch und gerade im Energiesektor nur
dann haben werden, wenn Wettbewerb, Deregulierung,
Liberalisierung und Entbürokratisierung noch viel stär-
ker vorangetrieben werden als bisher. Vor diesem Hin-
tergrund ist deshalb die eine oder andere Richtlinie noch
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inmal dringend zu überarbeiten. Insofern findet der vor-
iegende Antrag mit seinem Appell für eine marktwirt-
chaftliche und unbürokratische europäische Energiepo-
itik auch die Unterstützung der FDP.
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
inister für Wirtschaft und Arbeit: Die Herausforderun-
en an die Energiepolitik sind nicht kleiner geworden:
nergierohstoffe sind weltweit knapp – deshalb sind die
reise hoch, wovon gerade ein importabhängiges Land
ie Deutschland besonders betroffen ist. Gleichzeitig
ind wir in den Kioto-Prozess eingebunden, um gemein-
chaftlich den Klimawandel zumindest zu verlang-
amen. Und ganz essenziell ist natürlich unser Wunsch
ach einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Energie-
ersorgung. Sie gehört zu den Grundvoraussetzungen für
ehr Wachstum und Beschäftigung und damit eine hohe
ebensqualität in unserem Land.
Eine zentrale Antwort der Bundesregierung auf diese
erausforderungen ist eine möglichst intelligente Nut-
ung von Energie – sprich: mehr Energieeffizienz. Die-
es Thema steht auch auf der internationalen Agenda
erzeit wieder ganz oben – zu Recht, wir unterstützen
as –, gerade auch bei den aktuellen Initiativen der EU-
ommission im Bereich Energiedienstleistungen und
nergieeffizienzstrategie. Natürlich wollen wir dabei so
enig Bürokratie wie möglich. Das muss im Rat aber
uch erreichbar sein.
Neben mehr Energieeffizienz brauchen wir selbstver-
tändlich einen ausgewogenen Energiemix: Wir setzen:
rstens auf hocheffiziente und damit klimaverträgliche
ossile Energien – für deren Chancen am Markt haben
ir uns im Rahmen der Einführung des Emissionshan-
els in Deutschland erfolgreich eingesetzt – und zwei-
ens auf technologisch weiterentwickelte und im Rah-
en einer vernünftigen Gesamtstrategie eingesetzte
rneuerbare Energien. Die Konsequenzen aus der Dena-
etzstudie erarbeiten wir derzeit.
Die Arbeitsteilung zwischen Politik und Wirtschaft ist
lar: Wir sorgen für attraktive Rahmenbedingungen, da-
it die Wirtschaft investiert – in diesem Fall in Kraft-
erke und Leitungen. Denn alle Überlegungen in Rich-
ung eines ausgewogenen Energiemixes sind nichts wert
hne die Wirtschaft, die sie umsetzt. Und da könnten wir
lle gemeinsam, wenn wir das wollen, auch in diesen be-
egten Zeiten noch ein bedeutendes Stück vorankom-
en.
Die Energiewirtschaft erwartet von uns verlässliche
ahmenbedingungen – und wir sind nur noch ein paar
lügelschläge davon entfernt: Das neue Energiewirt-
chaftsgesetz befindet sich auf der Zielgeraden – lassen
ie uns das gemeinsam zu einem guten Abschluss brin-
en!
Die Unternehmen haben gerade begonnen, ihren „In-
estitionsstau“ aufzulösen: Bereits jetzt sind Investitio-
en in Kraftwerke und Netze in Höhe von rund 19 Mil-
iarden Euro geplant. Und es müssen – und sollen ja
uch – noch mehr werden.
16974 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
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Die Erwartung des raschen Abschlusses der Verhand-
lungen zum Energiewirtschaftsgesetz bringt erkennbar
Schwung in die Modernisierung unseres Kraftwerks-
parks und unserer Leitungsinfrastruktur. Lassen Sie uns
diesen Schwung nutzen!
Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist ein gelungener
Kompromiss aus dem Preissenkungsinteresse der Strom-
und Gaskunden und dem legitimen Gewinninteresse der
investierenden Wirtschaft. Und es ist auch ein gelunge-
ner Kompromiss aus unserem Regierungsentwurf und
den Vorstellungen der Opposition. Mehr Wettbewerb bei
Strom und Gas, eine schlagkräftige Bundesnetzagentur,
Anreizregulierung so schnell wie möglich, eine wirk-
same Aufsicht über die Branche. Wir haben einen, wie
ich finde, ausreichenden Fundus an Gemeinsamkeiten,
um die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss kon-
struktiv und zügig zu beenden. Und mein Eindruck ist,
dass die Arbeitsgruppe auch schon sehr weit vorange-
kommen ist.
Es ist der Energiewirtschaft und damit auch unserem
eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen und sicheren
Strom- und Gasversorgung nicht zuzumuten, mit dem
Ziel von mehr Wettbewerb zu starten und jetzt mit dem
schlechtestmöglichen Ergebnis, nämlich dem Scheitern
des EnWG, zu enden. Diskontinuität beim Energiewirt-
schaftsgesetz verhindert Investitionen – das will keiner
von uns. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das neue Ge-
setz so schnell wie möglich in Kraft treten kann!
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai
2005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004
über eine Verfassung für Europa
– Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der
Rechte des Bundestages und des Bundesrates in
Angelegenheiten der Europäischen Union
– Gesetz zur Einführung einer Strategischen Um-
weltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie
2001/42/EG (SUPG)
– Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Büro-
kratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
– Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei
deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist,
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und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
(Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personal-
statistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes
sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut
und zu den Zusatzvereinbarungen
Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschut-
zes in Bundespolizei
Neuntes Gesetz zur Änderung des Wohngeldge-
setzes
Gesetz zu dem OCCAR-Geheimschutzüberein-
kommen vom 24. September 2004
Zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung
on Werkunternehmeransprüchen und zur verbes-
erten Durchsetzung von Forderungen (Forderungs-
icherungsgesetz – FoSiG) hat der Bundesrat in seiner
11. Sitzung am 27. Mai 2005 die folgende Entschlie-
ung gefasst:
Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf,
eine Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Siche-
ung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbes-
erten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssi-
herungsgesetz – FoSiG) unverzüglich abzuschließen
nd einen Gesetzesbeschluss herbeizuführen.
Begründung: Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 be-
chlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung
on Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten
urchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungs-
esetz – FoSiG) beim Deutschen Bundestag einzubrin-
en (Bundesratsdrucksache 458/04 (Beschluss); Bundes-
agsdrucksache 15/3594). Der Gesetzentwurf verfolgt
as Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maß-
ahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbe-
riebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforde-
ung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die
erfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfa-
heren Titelerlangung geändert werden. Der Deutsche
undestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in erster Le-
ung am 22. Oktober 2004 befasst. Der Gesetzentwurf
st zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen
orden. Die Ausschussberatungen sind jedoch nach wie
or nicht abgeschlossen. Die in dem Gesetzentwurf vor-
esehenen Regelungen werden insbesondere die Situa-
ion der Handwerksbetriebe in der Bauwirtschaft verbes-
ern. Dieser ohnehin seit Jahren krisengeschüttelte
irtschaftsbereich bedarf dringend der Verbesserungen,
ie der Gesetzentwurf vorsieht. Weitere Verzögerungen
m Gesetzgebungsverfahren können nicht hingenommen
erden.
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
achstehenden Vorlage absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Par-
lamentarischen Versammlung der NATO
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16975
(A) (C)
(B) (D)
Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der
NATO vom 12. bis 16. November 2004 in Venedig, Ita-
lien
– Drucksachen 15/4918, 15/5074 Nr. 3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/5080 Nr. 1.3
Drucksache 15/5080 Nr. 1.5
Drucksache 15/5080 Nr. 2.10
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/5297 Nr. 1.3
Drucksache 15/5297 Nr. 2.8
Drucksache 15/5297 Nr. 2.13
Drucksache 15/5297 Nr. 2.24
Drucksache 15/5297 Nr. 2.31
Drucksache 15/5297 Nr. 2.37
Drucksache 15/5297 Nr. 2.39
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/5297 Nr. 2.20
Drucksache 15/5297 Nr. 2.21
Drucksache 15/5297 Nr. 2.33
Drucksache 15/5297 Nr. 2.38
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/5080 Nr. 2.9
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/4911 Nr. 2.9
Drucksache 15/4911 Nr. 2.23
Drucksache 15/4969 Nr. 1.4
Drucksache 15/4969 Nr. 1.16
Drucksache 15/4969 Nr. 1.18
Drucksache 15/4969 Nr. 1.25
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 15/5396 Nr. 1.13
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/5080 Nr. 1.1
179. Sitzung
Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5