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    Plenarprotokoll 15/179 nen im sozialen Bereich (KEG) Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16901 B (Drucksache 15/4532) . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 15/4158, 15/5616, 15/5617) Renate Schmidt, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelun- gen für erwerbsfähige Hilfebedürftige 16883 B 16883 B 16883 D 16886 A 16888 B 16890 A 16891 C 16903 A 16904 B 16905 D 16907 C 16909 B Deutscher B Stenografisch 179. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Michael Bürsch . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Ta- gesbetreuung und zur Weiterentwick- lung der Kinder- und Jugendhilfe (Ta- gesbetreuungsausbaugesetz – TAG) (Drucksachen 15/3676, 15/3986, 15/4045, 15/5616) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Kommu- V C T B s A K A C E b ( D G 169 A 16883 A (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . 16892 A 16892 D undestag er Bericht ung 3. Juni 2005 t : erena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem ntrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, arl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Wachstum in Deutschland und uropa stärken – Neue Strategie für Lissa- on-Ziele entwickeln Drucksachen 15/5025, 15/5614) . . . . . . . . . . agmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16894 A 16895 C 16897 D 16897 D 16899 C (Freibetragsneuregelungsgesetz) (Drucksachen 15/5446 (neu), 15/5607, 15/5609) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16911 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Hinzuverdienst- möglichkeiten zum Arbeitslosengeld II im Interesse einer Beschäftigung im ers- ten Arbeitsmarkt verbessern (Drucksachen 15/5271, 15/5607) . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Abschiebehindernisse beseitigen (Drucksachen 15/3804, 15/5193) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Konsequente Abschiebung aus- ländischer Extremisten sicherstellen (Drucksachen 15/1239, 15/5525) . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Olaf Scholz, Erika Simm, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der S D w B b O ( V ( i Z E R ( F n E ( E ( B D D R O H N C T a b i 16911 B 16911 C 16913 B 16915 A 16916 B 16917 B 16919 D 16921 B 16921 D 16921 D 16922 C 16923 C 16925 A 16925 A 16925 B 16926 D 16928 B 16929 C 16930 C 16931 C PD sowie den Abgeordneten Dr. Thea ückert, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), eiteren Abgeordneten und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes über die ffenlegung der Vorstandsvergütungen Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – orstOG) Drucksache 15/5577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: rste Beratung des von den Abgeordneten ainer Funke, Rainer Brüderle, Daniel Bahr Münster), weiteren Abgeordneten und der raktion der FDP eingebrachten Entwurfs ei- es Ersten Gesetzes zur Stärkung der igentümerrechte einer Aktiengesellschaft 1. Eigentümerrechte-Stärkungsgesetz – igStärkG) Drucksache 15/5582) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Deutschland für die Fußballwelt- meisterschaft 2006 fit machen – Län- gere Öffnungszeiten der Außengastro- nomie ermöglichen (Drucksache 15/5452) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gudrun Kopp, Detlef Parr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sperrzeiten für Außengastro- nomie zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verbraucherfreundlicher gestal- ten – Freigabe der Ladenöffnungszeiten ermöglichen (Drucksache 15/5581) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 16932 D 16933 A 16933 A 16934 B 16936 A 16937 C 16938 C 16939 C 16940 D 16941 D 16942 A 16943 A 16943 C 16943 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 III Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Bettina Hagedorn, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Werner Schulz (Berlin), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Öffnungszeiten der Außengas- tronomie während der Fußball-WM 2006 flexibel handhaben (Drucksache 15/5585) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu In- formationen des Bundes (Informationsfrei- heitsgesetz – IFG) (Drucksachen 15/4493, 15/5606, 15/5610) . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 28, 31 und 84) (Drucksache 15/5357) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Dr. Hermann Otto Solms, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Art. 105 und 106) (Drucksache 15/5358) . . . . . . . . . . . . . . . . c T Z d S c ( T A D A C w b ( N B A L A Z d – – – ( K D R E A Z d 16943 D 16944 A 16946 A 16948 A 16949 A 16949 D 16950 A 16950 D 16951 C 16954 B 16955 A 16956 A 16957 C 16958 B 16959 B 16959 B ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss (Drucksache 15/5370) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines iebten Gesetzes zur Änderung des Versi- herungsaufsichtsgesetzes Drucksachen 15/5221, 15/5618) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, agmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Europäische Energiepolitik markt- irtschaftlich gestalten – Richtlinien ent- ürokratisieren Drucksache 15/5327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Entwürfe: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 28, 31 und 84) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 105 und 106) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss Tagesordnungspunkt 27) laus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur 16959 C 16959 D 16960 B 16960 C 16960 B 16961 A 16961 D 16962 D 16965 B 16965 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 Änderung des Versicherungsaufsichtsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 28) Horst Schild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europäische Energiepolitik marktwirtschaftlich gestalten – Richtlinien entbürokratisieren (Tagesordnungspunkt 29) Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16966 B 16967 A 16968 C 16969 A 16969 C 16970 C 16971 C 16972 D 16973 C 16974 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16883 (A) ) (B) ) 179. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 4 ung (B), erster Absatz, der n: „1957 ist in Sellafield ratung bitte diejenigen, die dem wollen, sich zu erhe- n stimmen oder sich der icht der Fall. Dann ist der ung einstimmig angenom- führten Ausschüsse vorgesch einverstanden? – Das ist der Fa sung so beschlossen. Meine verehrten Kolleginne damit am Schluss unserer heuti Ich berufe die nächste Sitzu Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16961 (A) ) (B) ) Martin schwierigen Finanzsituation der Gemeinden vortragen. menhang der Föderalismusreform gesehen werden. Des- halb lehnen wir jetzt eine Befassung über den FDP-An- trag ab, weil die Entscheidungsreife noch nicht vorliegt. Lassen sie mich jetzt noch einige Gedanken zur Schily, Otto SPD 03.06.2005 Dr. Schwanholz, SPD 03.06.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigte A d d m L 3 b G D w m z F s x a h d F Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Borchert, Jochen CDU/CSU 03.06.2005 Bülow, Marco SPD 03.06.2005 Bulmahn, Edelgard SPD 03.06.2005 Daub, Helga FDP 03.06.2005 Dieckmann, Roland CDU/CSU 03.06.2005 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 03.06.2005 Freitag, Dagmar SPD 03.06.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 03.06.2005 Granold, Ute CDU/CSU 03.06.2005 Groneberg, Gabriele SPD 03.06.2005 Haibach, Holger CDU/CSU 03.06.2005 Hochbaum, Robert CDU/CSU 03.06.2005 Hofmann (Volkach), Frank SPD 03.06.2005 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2005 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 03.06.2005 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 03.06.2005 Merz, Friedrich CDU/CSU 03.06.2005 Multhaupt, Gesine SPD 03.06.2005 Pieper, Cornelia FDP 03.06.2005 Piltz, Gisela FDP 03.06.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 03.06.2005 Dr. Scheer, Hermann SPD 03.06.2005 Scheffler, Siegfried SPD 03.06.2005 S V W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe: – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 28, 31 und 84) – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 105 und 106) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss (Tagesordnungspunkt 27) Klaus Hagemann (SPD): Am Freitagnachmittag hat ie FDP eine Debatte über eine veritable Grundgesetzän- erung angestoßen, eine Grundgesetzänderung, die sich it der Frage der Staatsorganisation zwischen Bund, ändern und Gemeinden beschäftigt. Und das soll in 0 Minuten Debattenzeit abgehandelt werden. Und da- ei soll auch gleich die Frage der Finanzsituation der emeinden so „en passant“ mitgelöst werden. Nein! iese Frage wurde schon vor längerer Zeit richtiger- eise intensiv in der so genannten Föderalismuskom- ission diskutiert. Für den Bereich Finanzbeziehungen wischen Bund, Ländern und Gemeinden hatten die achleute um Franz Müntefering und Edmund Stoiber chon Kompromisse formuliert, die aber wegen der Ma- imalforderungen der schwarz-gelb geführten Länder in nderen Politikbereichen nicht zu einem Erfolg geführt aben. Diese Diskussion und die Gesetzgebung dürfen nach er Meinung der SPD nicht isoliert werden, wie dies die DP heute beantragt, sondern müssen im Gesamtzusam- eehofer, Horst CDU/CSU 03.06.2005 ogt (Pforzheim), Ute SPD 03.06.2005 ächter, Gerhard CDU/CSU 03.06.2005 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 03.06.2005 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 03.06.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 16962 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) Seit vielen Jahren, insbesondere seit den 90er-Jahren, haben die Gemeinden zu Recht darüber geklagt, dass sie die Kosten für die Finanzierung der Langzeitarbeitslo- sigkeit aus ihren Kassen zu erheblichem Teil mitfinan- zieren müssen. Wie oft war bei kommunalen Haushalts- beratungen zu hören, dass die Sozialhilfekosten den Spielraum der Gemeinden auffressen. Seit dem 1. Januar 2005, seitdem die Sozialhilfe für arbeitsfähige Sozialhil- feempfänger und die Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslo- sengeld II zusammengelegt worden sind und die Finan- zierung gänzlich in den Bundeshaushalt übernommen worden ist, sind die Gemeinden von der Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit völlig freigestellt. Hier geht es um circa 370 000 ehemalige Sozialhilfeempfänger. Die frei gewordenen Mittel können sie anderweitig ver- wenden. Die positive Entwicklung kann man beziffern. Es gibt nämlich einen Rückgang der Zahl der Sozialhil- feempfänger um sage und schreibe 90 bis 95 Prozent. Union und FDP wollten die Aufgabe der Betreuung der Langzeitarbeitslosen eigentlich den Kommunen übertra- gen. Es müsste Schwarz-Gelb schon zu denken geben, wenn die Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterin Petra Roth vorgestern vor dem Städtetag sagt, dass es „ein Er- folg sei, die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslo- sigkeit bisher verhindert zu haben“. Aber CDU/CSU ha- ben ja nicht nur in dieser Frage unterschiedliche Meinungen, auch, wenn ich an die Debatte um eine Mehrwertsteuererhöhung erinnern darf, in der Steuer- politik ganz allgemein. Auch auf einem anderen Sektor, nämlich der Finan- zierung des Wohngeldes, haben die Gemeinden bisher vom Bund profitiert. Laut Gesetz haben wir 29,1 Prozent der Kosten der Unterkunft zu finanzieren, obwohl der spitz gerechnete Anteil zurzeit bei circa 7 Prozent liegt. Wenn zahlreiche CDU/CSU-geführte Bundesländer ihre Einsparungen im Bereich Wohngeld nicht an ihre Gemeinden weitergeben, so ist das schlecht, aber der Bund hat das nicht zu verantworten. Offenbar hat hier laut Pressebericht der „Frankfurter Allgemeinen“ von gestern die Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterin ihre Erfahrungen mit der CDU-geführten hessischen Landes- regierung unter Ministerpräsident Koch wiedergegeben; in dem Bericht heißt es: „[…] sie forderte die Länder auf, ihre Einsparungen beim Wohngeld an die Kommu- nen weiterzugeben. Wer die klebrigen Hände der Länder kennt, wird daran seine Zweifel haben.“ Sie wird das Verhalten ihres Parteifreundes Landesfinanzminister Weimar kennen. Wenn über die Finanzausstattung der Gemeinden ge- redet wird, dann muss auch die Gewerbesteuer ange- sprochen werden. Schwarz-Gelb will bekanntlich diese Gemeindesteuer abschaffen; FDP geschlossen, bei der Union ist ein Teil dafür, ein Teil dagegen. Das Abschaf- fen hätte zur Folge, dass auf einen Schlag 28 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen fehlen würden. Das ist Geld, das für die Investitionen in Schulen, Kindergärten, Gemeindestraßen oder kulturelle und Jugendeinrichtun- gen fehlen und Arbeitsplätze kosten würde. Und CDU- Oberbürgermeisterin Petra Roth sagte dazu vor dem S ä s F k m z t G t s m s d G n S a v f w i B G d s d d e S r L v m W n G p c f m u s L t h u D s r m n (C (D tädtetag: „Solange niemand die Frage nach einem ad- quaten Ersatz beantworten kann, darf die Gewerbe- teuer nicht zur Disposition gestellt werden.“ Recht hat rau Roth! Wer wie ich aus der kommunalen Praxis ommt, kann ihr nur voll zustimmen. Nun wissen wir, dass die FDP vorschlägt, den Ge- einden einen Zuschlag auf die Umsatzsteuer als Ersatz u geben. Auch dazu hatte sich Frau Roth vor dem Städ- etag geäußert. Die „FAZ“ berichtet darüber: „Städte und emeinden könnten es nicht dulden, mit Zuschlagsrech- en abgespeist zu werden. Das Band zwischen der Wirt- chaft und den Städten müsse erhalten bleiben.“ Erneut uss ich sagen: Frau Roth hat völlig Recht. Sie muss ich nur in ihrer eigenen Partei durchsetzen! Die Koalition hat in der Zwischenzeit gehandelt und ie Gewerbesteuerumlage gesenkt. Dadurch bleibt mehr eld in den Gemeindenkassen. Wir haben darüber hi- aus ein Bundesprogramm von 4 Milliarden Euro für die chaffung von mehr Ganztagsschulen aufgelegt, das uch hauptsächlich den Gemeinden zugute kommt und on dem Kinder und Eltern profitieren. Die SPD-ge- ührte Landesregierung von Rheinland-Pfalz beispiels- eise ruft diese Mittel kontinuierlich ab, die Gemeinden nvestieren in die Schulen. In meinem Wahlkreis zum eispiel profitieren davon zahlreiche Gemeinden, die anztagsschulen schaffen. Aber andere Länder wollen ies aus ideologischen Gründen nicht umsetzen; selbst chuld. Und lassen sie mich abschließend noch einen Punkt er Finanzpolitik aussprechen. Die Bundesregierung und ie Koalitionsfraktionen hatten zu Beginn der Legislatur inen Gesetzentwurf zum Abbau von ungerechtfertigten teuersubventionen vorgelegt; 42 Vorschläge waren da- in enthalten. Leider haben die schwarz-gelb geführten änder dieses Gesetz im Bundesrat blockiert und damit erhindert. Die Einnahmen für Bund, Länder und Ge- einden hätten 17 Milliarden Euro zusätzlich betragen. enn dies Gesetz geworden wäre, hätten alle drei Ebe- en viele Finanzsorgen weniger und insbesondere die emeinden könnten wieder stärker investieren. Aber aus arteipolitischen Gründen hat man sie im Bundesrat blo- kiert. Wohlgesetzte Worte für eine Grundgesetzänderung, ür einen Teilbereich aus einem Gesamtpaket Föderalis- usreform, sind jetzt nicht die Lösung. Deshalb ist aus nserer Sicht der Vorschlag der FDP heute nicht ent- cheidungsreif. Wir können dem Vorschlag nicht folgen. assen sie uns lieber den für die Gemeinden vorteilhaf- en Weg weitergehen. Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wir diskutieren eute an dieser Stelle drei Gesetzentwürfe der FDP – nd das sind eigentlich schon mindestens zwei zu viel. ie Gesetzentwürfe betreffen alle das Verhältnis zwi- chen Bund und Ländern. Teilweise nehmen sie sogar di- ekten Bezug auf die Beratungen der Bundesstaatskom- ission. Ziel der Bundesstaatskommission ist es indes, zu ei- er umfassenden Neuregelung der Zuständigkeiten Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16963 (A) ) (B) ) zwischen Bund und Ländern zu kommen. Die FDP prä- sentiert uns heute dagegen nur einen Flickenteppich, der dieser Zielsetzung der Bundesstaatskommission nicht gerecht wird. Es ist schon einigermaßen verwunderlich, dass die Fraktion dieses Hauses, die von einer Zweidrittelmehr- heit am weitesten entfernt ist, meint, in wohl einer der letzten Sitzungswochen dieser Legislaturperiode noch rasch eine Föderalismusreform ins Werk setzen zu kön- nen. Durch das Vorpreschen auf zwei oder drei begrenz- ten Themenfeldern mag die FDP ihren Reformeifer noch einmal unterstreichen. Dem Ziel, unseren Bundesstaat endlich rundzuerneuern, zu modernisieren, kommen wir mit solchen Aktionen aber keinen Zentimeter näher. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält auch weiter- hin an einer umfassenden Föderalismusreform fest. Die Bundesstaatskommission hat während ihrer etwas mehr als einjährigen Dauer gute Arbeit geleistet und stand kurz vor dem Abschluss. Leider hat die SPD nicht mehr den Mut gefunden, den Knoten durchzuschlagen, son- dern hat sich lieber hinter formellen Gesichtspunkten zu- rückgezogen. So erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit in der „Welt“ vom 27. Mai 2005, es gebe keine Chance mehr, die Ergebnisse im Bundestag durchzusetzen, um dann noch hinzuzufügen – Zitat –: „Ich finde das schade.“ Wir als CDU/CSU finden das auch „schade“, aber bei Vorhandensein eines entspre- chenden Willen seitens der SPD hätte man die Möglich- keit gehabt, die Änderungsvorschläge bis Mitte Juni in den Bundestag einzubringen und sie bis Anfang Juli vom Bundesrat verabschieden zu lassen. Nun hatte die SPD es wohl mit der Angst bekom- men, ein derartig großes Projekt mit der Union zusam- men noch vor der Bundestagswahl durchzuziehen. Das hätte schließlich auch schlecht zum ebenso oft wieder- holten wie falschen Vorwurf des SPD-Vorsitzenden Müntefering an die Union gepasst, die Union würde „nur blockieren“. Da blockiert der SPD-Vorsitzende doch lieber selber. Und die SPD erweist sich hier als Wiederholungstäter, nachdem sie bereits ein positives Ergebnis am Ende des letzten Jahres an der starren Hal- tung zur Bildungskompetenz hatte scheitern lassen, ob- wohl die Länder dem Bund sehr entgegengekommen waren. Die Koalitionsfraktionen beherrschen schon jetzt, in den letzten Monaten ihrer Regierungszeit, das starre Op- ponieren besser, als wir das je gekonnt hätten. Wir wer- den ihnen daher gerne dabei helfen, möglichst schnell in die Rolle zu kommen, die ihnen offenbar auf den Leib geschrieben ist, und zwar die Rolle der Bundestagsoppo- sition. Die Föderalismusreform ist damit leider das erste Wahlkampfopfer der SPD geworden. Dennoch habe ich die Hoffnung, dass nach der Bundestagswahl an die Ver- handlungsergebnisse der Bundesstaatskommission ange- knüpft werden kann und es zu einer grundlegenden Re- form der bundesstaatlichen Ordnung kommt. Wir w t e R d k s k r n r g z v z v d z h t n h V z r a m r R s U w n f s d z k w D u w e p s R h V g u a m (C (D erden jedenfalls konsequent auf dieses Ziel hinarbei- en. Die Vorschläge der FDP, die sich in den drei Gesetz- ntwürfen wiederfinden, gehen teilweise in die richtige ichtung, schweigen aber in einem zentralen Punkt: Bei er Föderalismusreform geht es gerade darum, eine lare Abgrenzung inhaltlicher Zuständigkeiten zwi- chen Bund und Länder zu erhalten, die den Bürgern lar vor Augen führt, welche Ebene für welchen Be- eich zuständig ist. Diesem Ziel kommt man aber nicht äher, wenn man den Ländern lediglich ein Zugriffs- echt bei der Ausführung von Bundesgesetzen als ei- ene Angelegenheit gibt. Bei der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenz wischen Bund und Ländern dürfen wir nicht kleinteilig orgehen. Es bringt niemandem etwas, wenn man ein- elne Zuständigkeiten von der einen Seite zur anderen erschiebt. Vielmehr müssen die verschiedenen Zustän- igkeiten in komplexe, in sich geschlossene Bereiche usammengefasst werden, um eine klare Abgrenzung erzustellen, Schnittstellen zu reduzieren und Kompe- enzstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Die zusätzlichen Aufgaben für die Länder würden in- erhalb der Länder dort ankommen, wo sie auch hinge- ören: in die Landtage. Somit müssen die eigentlichen erlierer der bisherigen Entwicklung – die Landtage – u den Gewinnern der Reform werden. Die Landesregie- ungen konnten bislang den Verlust von Zuständigkeiten n den Bund immerhin durch die Zunahmen an zustim- ungspflichtigen Gesetzen kompensieren und damit ih- en politischen Einfluss weitgehend sicherstellen. Eine in sich geschlossene Föderalismusreform, eine eform aus einem Guss, so wie die Union sie sich vor- tellt, wird den Vorteil bringen, dass die Menschen den nterschied zwischen den einzelnen politischen Ebenen ieder wahrnehmen. Nur wenn die Bürger klar erken- en, wer für was zuständig ist, wissen sie auch, wen sie ür welche Entscheidungen wählen oder abwählen müs- en. Der FDP-Vorschlag bleibt in der dafür entscheiden- en Frage, der Verteilung der Gesetzgebungskompeten- en, zu unscharf; es wird lediglich an den Symptomen uriert, eine Heilung unterbleibt. Neben der Transparenz ist das zweite Problem, das ir mit der Föderalismuskommission lösen wollen, die auer von Gesetzgebungsverfahren infolge der aus- fernden Zustimmungspflicht von Bundesgesetzen. Wir issen alle, dass die Regelung des Art. 84 Abs. l GG ine Hauptursache für die Vielzahl von zustimmungs- flichtigen Gesetzen ist. Mehr als die Hälfte aller Zu- timmungsgesetze lässt sich auf diese grundgesetzliche egelung zurückführen. Allerdings ist auch das nur die albe Wahrheit, denn eigentlich problematisch ist die ielzahl von Verfahrensbestimmungen, die der Bundes- esetzgeber mit den materiellen Regelungen verbindet nd somit die Zustimmungspflicht des Bundesrates erst uslöst. Die „Einheitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts acht eine einschränkende Neuformulierung des 16964 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) Art. 84 GG unbedingt notwendig. Die Formulierung der FDP orientiert sich dabei an den Ergebnissen der Bun- desstaatskommission und bietet grundsätzlich die Mög- lichkeit, eine Entflechtung zu erreichen. Nur: Isoliert funktioniert so etwas natürlich nicht. Wenn Sie den Län- dern bei Art. 84 GG etwas wegnehmen wollen, müssen Sie ihnen umgekehrt auch deutlich machen, wo sie im Gegenzug eigene Zuständigkeiten gewinnen. Dazu fin- det man in den Gesetzentwürfen der FDP aber – außer- halb der Finanzverfassung – nichts. Selbstverständlich bedürfen nicht nur die materiellen Gesetzgebungskompetenzen einer Entflechtung. Viel- mehr ergeben auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern heute ein chaotisches Bild, das drin- gend geordnet werden muss. So liegt beispielsweise die Regelungskompetenz für die Erbschaftsteuer beim Bund, während die Länder für den Vollzug zuständig sind und ihnen auch der Ertrag zusteht. Die gleiche Pro- blematik wiederholt sich bei der Kfz-Steuer. Anders hingegen stellt sich die Situation bei der Ver- sicherungsteuer dar. Der Vollzug liegt zwar auch hier in den Händen der Länder, aber die Regelungskompetenz und der Ertrag stehen dem Bund zu. Bei der Versiche- rungsteuer ergibt sich obendrein auch noch ein Abgren- zungsproblem zur Feuerschutzsteuer. Deren Ertrag ge- bührt nämlich den Ländern. Bei kombinierten Versicherungsverträgen, die den Feuerschutz mit umfas- sen, haben die Länder damit Anspruch auf einen entspre- chenden Anteil am Aufkommen. Dieses Durcheinander muss beendet werden. Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten geht auch hier in die richtige Richtung. Kfz- und Versicherung- steuer weisen in etwa dasselbe Ertragsaufkommen aus. Daher ist es in der Tat sinnvoll, die Regelungskompetenz und den Ertrag der Kfz-Steuer beim Bund anzusiedeln, und die Versicherungssteuer in Gänze an die Länder zu geben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Abgrenzungs- probleme zwischen Feuerschutz- und Versicherung- steuer würden der Vergangenheit angehören. Mit der Kfz-Steuer würde dem Bund auch deren Ertrag zustehen und in Verbindung mit der Mineralölsteuer könnte eine Verkehrspolitik aus einer Hand erfolgen. Ein derartiger Austausch ist aber nur dann realistisch, wenn das Aufkommen aus beiden Steuerarten langfristig gesichert ist. Bei der Versicherungsteuer ist dies nicht eindeutig zu bejahen. Ob sie dauerhaft vor dem EU- Recht bestehen kann, ist ungewiss. Die FDP ignoriert hier abermals, dass eine Zweidrittelzustimmung des Bundestages und des Bundesrates nur dann erreichbar ist, wenn weder Bund noch Länder fürchten müssen, an- schließend als alleinige Verlierer dazustehen. Es muss daher ein Netz gespannt werden, das den denkbaren kompletten Wegfall einer Steuerart auffängt. Die Bundesstaatskommission hat dazu den praktika- blen Vorschlag einer Sicherungsklausel gemacht, die in einem solchen Fall Neuverhandlungen zwischen Bund und Ländern vorsieht. – Die hätten Sie in Ihrem Antrag schon mit abschreiben können! L s D G t h u b l g t t o d L w s v d s R s G g d t i w d S e A s – D f F e d d d s d d G z m w s h d g (C (D Die Übertragung der Regelungskompetenz auf die änder bietet sich in erster Linie bei steuerlichen Tatbe- tänden an, die auf immobilen Sachverhalten beruhen. aher ist eine komplette Aufgabenverlagerung der rundsteuer auf die Länder – wie sie die FDP bean- ragt – durchaus in Betracht zu ziehen. Wenn die FDP ier so mutig bei der Grundsteuer ist, kann ich aber mso schwerer nachvollziehen, warum Sie dieser Mut ei der Grunderwerbsteuer dann plötzlich wieder ver- ässt. Die Bundesstaatskommission hat hier den Vorschlag emacht, die Höhe der Steuersätze in Länderverantwor- ung zu übertragen. Das würde den Ländern einen wich- igen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf ihre Stand- rt- und Strukturpolitik eröffnen. Wenn die FDP agegen vorschlägt, die Grundsteuerkompetenz den ändern zu geben, aber die Gesetzgebung zur Grunder- erbsteuer beim Bund zu belassen, dann ist dieser Vor- chlag eher geeignet, die Verwirrung im Steuerrecht zu ertiefen als sie zu beseitigen. Prinzipiellen Beifall verdient der Vorschlag, die Bun- eskompetenz für die Vermögensteuer endlich abzu- chaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 zu echt die Verfassungswidrigkeit dieser Steuer festge- tellt, da es keinen Grund gibt, Kapitalvermögen und rundbesitz unterschiedlich zu behandeln. Die Vermö- ensteuer nimmt als Substanzsteuer keine Rücksicht auf ie wirtschaftliche Situation des Steuerzahlers. Das be- rifft insbesondere mittelständische Betriebe, die ihr Geld n die Firma investieren, aber zunächst wenig Gewinn ab- erfen. Zudem stehen Verwaltungsaufwand und Ertrag ieser Steuer in keinem Verhältnis zueinander. Diese teuer dient allenfalls noch dazu, einer bestimmten Kli- ntel der SPD Sand in die Augen zu streuen und weitere rbeitsplätze in Deutschland zu gefährden. – Dann bitte ollen sich doch die letzten Ministerpräsidenten der SPD viele sind’s ja nicht mehr – mit dieser Steuer austoben. er Bundestag sollte von solchen Possenspielen jeden- alls dauerhaft verschont bleiben. Und lassen Sie mich noch zu dem dritten Antrag der DP etwas feststellen: Es handelt sich um den „Entwurf ines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den La- enschluss“ und datiert vom 20. April dieses Jahres. Dieser Antrag hat allerdings schon einen Vorgänger in er aktuellen Wahlperiode: Am 17. Juni 2004 forderte ie FDP in einem Antrag: „Konsequenzen aus der Ent- cheidung zum Ladenschluss ziehen – Regelung des La- enschlusses den Ländern überlassen“. Und wiederum avor gab es schon am 20. November 2002 einen FDP- esetzentwurf zur „Aufhebung des Ladenschlussgeset- es“. Man könnte fast denken: Wenn der FDP sonst nichts ehr einfällt, macht sie etwas zum Ladenschluss. Erst ollen Sie das Bundesgesetz abschaffen. Dann fordern ie die Bundesregierung auf, das Gesetz zu öffnen. Und eute legt sie selbst eine Öffnungsklausel vor. In der Sache ist das aus meiner persönlichen Sicht ein iskutabler Gedanke. Und sie weisen in Ihrer Antragsbe- ründung vollkommen zu Recht darauf hin, dass der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16965 (A) ) (B) ) Schutz von Sonn- und Feiertagen auch ohne ein Bundes- gesetz bundeseinheitlich gewahrt bleibt. Dieser Sonn- und Feiertagsschutz ist schließlich in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV verfassungsrechtlich ver- brieft. Misstrauisch stimmt allerdings der Zusatz in Ihrer Be- gründung: „Auch hier können die Länder den regional unterschiedlichen Anschauungen, Traditionen und Bräu- chen besser gerecht werden …“ Genau so ist das mit dem Art. 139 aber nicht gedacht: Die Länder können wohl eigene Feiertage anerkennen. Der Sonntag und zu- mindest die bundesweit anerkannten Feiertage müssen aber verbindlich und in allen Ländern auch Tage der Ar- beitsruhe bleiben. In dieser Hinsicht wollten weder die Autoren der WRV noch des GG regionale Besonderhei- ten gelten lassen. Mit einem Antrag, der damit indirekt das Signal gibt, man müsse es mit dem Sonntag als Ru- hetag nicht so ernst nehmen, haben wir als christliche Demokraten allerdings erhebliche Probleme. Alles in allem enthalten die Forderungen der FDP durchaus interessante und richtige Ansatzpunkte für eine Entflechtung der bundesstaatlichen Strukturen. Der große Wurf ist das aber wahrlich nicht. Wir wollen aus der Föderalismusreform mehr machen als eine parteipolitische Profilierungsveranstaltung. Wir wollen eine Reform aus einem Guss, die dann nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat die Chance auf eine Zweidrittelmehrheit hat. Daran arbeiten wir – und daran wird auch die SPD mitarbeiten müssen. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Politiker ihnen nicht nur Reformen zumuten, sondern dass sie auch da zu Reformen bereit sind, wo es ihnen selbst viel- leicht wehtut. Daher gilt trotz der Verweigerungshaltung von Franz Müntefering heute der Satz eines seiner Vor- gänger: Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen. Wir als CDU und CSU werden in Sachen Bundesstaats- reform auch nach dem 18. September nicht locker las- sen! Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Lieber Kollege Burgbacher, so gut wir in vielen Fragen der Förderalismusreform zusammengearbeitet haben, für den heutigen Vorstoß, in einer Art Torschluss- panik noch einzelne Elemente hier heute zur Abstim- mung zu stellen, habe ich überhaupt kein Verständnis. Es ist vernünftig, die Verhandlungen zu unterbrechen. Na- türlich geht es nicht darum, die Verhandlungen auf die lange Bank zu schieben. Aber wir reden schließlich über die größte Reform des Grundgesetzes seit seiner Verab- schiedung 1949. Deshalb wollen wir aus Respekt vor der Verfassung und dem neu zu wählenden Deutschen Bun- destag die Verhandlungen unterbrechen. Wir setzen uns dafür ein, die Verfassungsreform seriös im Bundestag zu behandeln und zeitnah zu einem Ergebnis kommen. Die Forderung von Stoiber und Merkel, doch noch ein Ergebnis vorzulegen, würde bedeuten, dass keine seriöse Debatte im Bundestag mehr stattfinden kann. Das ist in- akzeptabel für uns, auch und gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Diskussion in der letzten Zeit ja be- reits ohne parlamentarische Anbindung geführt wurde. M l d w d d s m M b s i S d G a t L h l g d e d l M S S s u A z d n m „ s w – s g m F e v d g K s N e K d (C (D Ich wundere mich, dass gerade Kanzlerkandidatin erkel plötzlich so auf Tempo drängt, wo sie doch im etzten Jahr nicht ein einziges Mal an der Arbeit der Fö- eralismuskommission, zumindest nicht aktiv, mitge- irkt hat. Ich wünsche Frau Merkel auch viel Spaß in er Zusammenarbeit mit den Herren Koch und Wulff, ie dem Bund im Bildungsbereich jede Kompetenz ab- chneiden wollen. Die Ernennung der Schattenbildungs- inisterin Schavan suggeriert, dass Kanzlerkandidatin erkel an einer Handlungskompetenz im Bildungs- ereich auf Bundesebene festhalten will. Diesen Wider- pruch muss die CDU auflösen. Zu den einzelnen Anträgen nur einige Anmerkungen n der Sache: Den Tausch von Versicherungs- und Kfz- teuer unterstütze ich. Wir hatten sogar angeboten, dass ie politische Ebene, die die Ertragshoheit hat, auch die esetzgebungskompetenz bekommt. Zu Art. 84: Zugriffsrechte in der Rohform lehnen wir b, da das einen Übergang vom Bundessstaat zum Staa- enbund bedeuten würde. Wir hätten Zugriffsrechte der änder akzeptiert, wenn der Bund ein Rückholrecht ge- abt hätte. Ladenschluss: Wir unterstützen eine Kompetenzver- agerung auf die Länder. Allerdings lehnen wir es zum egenwärtigen Zeitpunkt ab, einzelne Bestandteile aus er Gesamtlösung herauszunehmen. Uns geht es darum, in Gesamtpaket zu schnüren. Ernst Burgbacher (FDP): Seitdem die Vorsitzenden er Kommission zur Modernisierung der bundesstaat- ichen Ordnung, kurz Föderalismuskommission, üntefering und Stoiber, am 17. Dezember 2004 ihr cheitern im Ringen um eine Reform unseres föderalen ystems erklärt haben, hat der Bundestag sich mit die- em eminent wichtigen Thema nur zweimal, wenn ich nsere heutigen Debatte mitzähle, befasst – jeweils auf ntrag der FDP-Bundestagsfraktion. Das Hohe Haus hat war eine Eröffnungsdebatte geführt, das Scheitern und en weiteren Fortgang aber nie aufgearbeitet. Die so ge- annte „Mutter aller Reformen“ hat meines Erachtens ehr Beachtung durch das deutsche Parlament verdient! Die von den Kommissionsvorsitzenden in ihrem Sprechzettel“ für die letzte Kommissionssitzung zu- ammengefassten Ergebnisse blieben weit hinter den Er- artungen zurück. Nicht nur in der Hochschulpolitik dieser Eindruck wurde ja in der öffentlichen Berichter- tattung geweckt –, sondern auch in anderen Bereichen ab es bis zuletzt unterschiedliche Positionen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer deutlich ge- acht, dass grundlegende Themen wie die Reform der inanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern oder ine Länderneugliederung bei einem solchen Reform- orhaben nicht von vorneherein ausgeklammert werden ürfen. Hier bietet sich die von der FDP von Anfang an eforderte Konventslösung an. Nur Mitglieder eines onvents, die nicht in eigener Sache richten müssen, ind in der Lage, eine Reform zu erarbeiten, die diesen amen auch verdient. Die FDP-Bundestagsfraktion hat inen entsprechenden Antrag zur „Einsetzung eines onvents zur Reform des Föderalismus“ hier im Bun- estag eingebracht. 16966 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) Die im April wieder aufgenommenen Gespräche zwi- schen Herrn Müntefering und Herrn Stoiber und der Ver- such, doch noch zu einer Einigung bei den offenen Fra- gen aus der Föderalismuskommission zu gelangen, wurden nach dem SPD-Wahldebakel in NRW von Herrn Müntefering abgebrochen, das Thema Föderalismusre- form wurde kurzerhand auf die nächste Legislatur- periode „vertagt“. Klar ist: Eine umfassende Reform des Föderalismus wird tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode realisierbar sein. Allerdings wollen wir als FDP versu- chen, wenigstens einiges, was unstrittig war – und es hat ja unstrittige Themen gegeben oder solche, bei denen man sich auf eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung verständigen konnte –, noch in der verbleibenden Legis- laturperiode zu verabschieden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher drei konkrete Gesetzentwürfe vorgelegt, die ich Ihnen kurz erläutern möchte: Durch eine Änderung des Art. 84 Abs. 1 GG wird eine starke Reduzierung der Zustimmungserforder- nisse des Bundesrats herbeigeführt. Damit werden Ge- setzesvorhaben beschleunigt: in der Zuordnung von Ver- antwortlichkeiten wird mehr Transparenz erreicht. Durch Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grund- gesetz werden die Gemeinden vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer auf die Bundesländer bedeutet einen Einstieg in Steuerautonomie und damit Steuerwettbe- werb. Die Mehrheit der Experten in der Föderalismus- kommission hat sich dafür ausgesprochen, weil nichts gegen eine Steuerkompetenz der Länder auf immobile Sachverhalte spricht. Der Steuertausch zwischen Kfz-Steuer und Versiche- rungssteuer führt zu klaren Verantwortlichkeiten und er- möglicht auch eine eventuelle Umlegung auf die Mine- ralölsteuer. Den Ländern wollen wir zudem die Kompetenz für den Ladenschluss übertragen, so wie dies nach dem Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts nur konsequent ist. In der Arbeit der Föderalismuskommission bestand in diesen Punkten bereits Konsens. Ich fordere daher die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen zu konstruktivem Mitwirken auf. Wenn bei der Föderalis- muskommission der große Wurf nicht gelang – was für unser Land schon schlimm genug ist –, so sollten wir uns wenigstens noch in dieser Legislaturperiode einige Schritte in die richtige Richtung bewegen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Siebten Geset- zes zur Änderung des Versicherungsaufsichts- gesetzes (Tagesordnungspunkt 28) Horst Schild (SPD): Mit der heute zu verabschie- denden Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes set- z d e v E E t m e t r d w d f s a h R i d 2 w c k T u d t w d g ( g s m g P Ü r i z m G P d v s ta D k z g e s B (C (D en Bundesregierung und Koalitionsfraktionen den mit em Altersvermögens- und dem Alterseinkünftegesetz ingeleiteten Weg zur Stärkung der betrieblichen Alters- ersorgung fort. Wir setzen mit der Novelle zunächst fristgerecht die U-Pensionsfondsrichtlinie in nationales Recht um. Die U-Pensionsfondsrichtlinie hat die Ausrichtung der na- ionalen betrieblichen Altersvorsorgesysteme an Binnen- arktgrundsätze zum Ziel. Es entsteht ein einheitlicher uropäischer Markt für Leistungen der betrieblichen Al- ersvorsorge. Wir sehen uns in Deutschland auch im Be- eich der betrieblichen Altersvorsorge einem wachsen- em europäischen Wettbewerb ausgesetzt. Dem müssen ir als Gesetzgeber Rechnung tragen. Insbesondere der eutsche Pensionsfonds muss international konkurrenz- ähig sein. Wir müssen optimale Rahmenbedingungen chaffen, damit dieser noch junge Durchführungsweg uch für den Finanzplatz Deutschland ein Erfolg wird. Über die Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie inaus wollen wir deshalb eine weitere Verbesserung der ahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge n Deutschland erreichen. Dazu ist eine Deregulierung er Aufsicht über die im Zuge der Rentenreform von 001 neu gegründeten circa 25 so genannten Wettbe- erbs-Pensionskassen vorgesehen. Dagegen sollen die irca 130 traditionellen so genannten Firmen-Pensions- assen weiterhin reguliert bleiben. Deren Produkte und arife unterliegen weiterhin einer intensiven Prüfung nd Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht. Die vorgenommene Abgrenzung ist sachgerecht und rägt dem Gesichtspunkt möglichst einheitlicher Wettbe- erbsbedingungen Rechnung. Ein Schwerpunkt des Gesetzes stellt die Änderung es § 112 VAG dar. Wir wollen damit die seit 2001 vor- esehene Übertragungsmöglichkeit von Direktzusagen Pensionszusagen) auf Pensionsfonds erleichtern. Ge- enwärtig müssen die übertragenen Pensionsanwart- chaften vom Pensionsfonds versicherungsförmig, also it einem Rechnungszins von derzeit 2,75 Prozent, fort- eführt werden. Mit diesem Kalkulationszins muss der ensionsfonds rechnen und ein dementsprechend hohes bertragungskapital vom Arbeitgeber fordern. Die Di- ektzusagen finden sich dagegen bei den Unternehmen n den Pensionsrückstellungen mit einem Rechnungs- insfuß von 6 Prozent wieder (§ 6 a EStG). Unterneh- en müssen im Übertragungszeitpunkt erheblich mehr eld aufbringen als den Rückstellungsbetrag, damit der ensionsfonds die Direktzusage übernehmen kann. Aus iesem Grund fanden in der Praxis kaum Übertragungen on Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds statt. Der Pensionsfonds erhält künftig die Möglichkeit, eine Kalkulationen auf Basis eines realistischeren, kapi- lmarktorientierten Rechnungszinssatzes vorzunehmen. ies entspricht internationalen Gepflogenheiten. Zu- ünftig muss der Arbeitgeber daher im Übertragungs- eitpunkt weniger Kapital aufbringen, womit Übertra- ungen von Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds rleichtert werden. Der Arbeitgeber muss jedoch Nach- chüsse an den Pensionsfonds leisten, falls dieser zum eispiel nicht die erwarteten Erträge erwirtschaften Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16967 (A) ) (B) ) kann. Steuerlich wird die Übertragung von Pensions- anwartschaften auf den Pensionsfonds in den §§ 4 e Abs. 3 und 3 Nr. 66 EStG flankiert. Daran ändert sich nichts. Die angesprochenen Änderungen wurden in der Sach- verständigenanhörung einhellig begrüßt. Wir verbessern damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pensions- fonds im europäischen Vergleich. Ich begrüße ausdrücklich, dass Union und FDP ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf erteilen. Wir sind uns damit darin einig, dass der von uns eingeleitete Weg zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ohne Alter- native ist. Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Heute wird ein Gesetz verabschiedet, das in besonderer Weise geeignet ist, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu stärken. Insbesondere ergeben sich neue Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge über Pensionsfonds in Deutschland zu bündeln und neu zu organisieren. Mit dem Altersvermögensgesetz 2002 war die Erwar- tung verbunden, betriebliche Altersversorgung über Pen- sionsfonds auszugliedern. Diese Erwartung konnte bis- her nicht erfüllt werden; denn bis zum heutigen Tage wird der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg einer betrieblichen Altersversorgung nahezu nicht in An- spruch genommen. Worin liegen die Interessen der Unternehmen? Durch Pensions- bzw. Direktzusagen haben heute viele Unter- nehmen hohe Pensionsrückstellungen gebildet, die die Bilanzen der Unternehmen sehr belasten. Viele Unter- nehmen versprechen sich daher durch die Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen eine Verbesserung ihrer Eigenkapitalrelationen und damit günstigere Finanzie- rungskonditionen am internationalen Kapitalmarkt. Auch versprechen sie sich eine bessere Bewertung im Unternehmensrating. Das Problem konzentriert sich auf einen Punkt. Mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent für die Bewer- tung bilanzexterner Rentenverpflichtungen bei Pensions- fonds war man zu weit gegangen. Das Problem ist, dass derzeit Pensionsrückstellungen mit 6 Prozent abgezinst werden. Auf der anderen Seite wird aber verlangt, dass bei einer Ausgliederung von Rentenverpflichtungen der Pensionsfonds eine versicherungsförmige Garantie ge- ben muss, die konkret in einem Rechnungszinssatz von 2,75 Prozent ausgedrückt wird. Mit diesem Zinssatz müssen die Rentenverpflichtungen abgezinst werden. Hierdurch ergibt sich ein derart hoher Kapitalbedarf für die Unternehmen, der um über 60 Prozent über dem Be- trag der Rückstellungen liegt. Da ohnehin nur circa 30 Prozent der Pensionsverpflichtungen kapitalmäßig unterlegt sind, ist kaum ein Unternehmen in der Lage, die hohen Cashmittel dem Unternehmen zu entziehen, um die Rentenverpflichtungen zu decken. Mit der Veränderung des Versicherungsaufsichtsgeset- zes wird nun vom Rechnungszins in Höhe von 2,75 Prozent Abstand genommen. Zukünftig soll ein so genannter vorsichtiger Rechnungszins gewählt werden, d g A f w w i s R P d e d s t e s l U e m q d m a U m r F s s t n V N u g l u z f f D f B a m d s d H s s z z c (C (D er aktuell – nach den internationalen Rechnungsle- ungsstandards – zwischen 4,75 und 5,25 Prozent liegt. uf der einen Seite wird damit von der versicherungs- örmigen Garantie abgesehen, auf der anderen Seite aber ird der Arbeitgeber zu Nachschüssen verpflichtet, enn die Zahlung aus den Pensionsfonds nicht möglich st. Damit erhält der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass eine Pensionen gezahlt werden können. Eine zweite ückversicherung erhält der Arbeitnehmer durch den ensionssicherungsverein, der die Zahlung bei Insolvenz es Arbeitgebers übernimmt. Mit der Neuregelung wird der Gleichklang zwischen iner internen Bilanzierung nach internationalem Stan- ard und einer entsprechenden Bewertung in den Pen- ionsfonds erreicht. Noch immer ist ein hoher Liquidi- ätsbedarf erforderlich, aber die Unternehmen erhalten ine Perspektive, Pensionsverpflichtungen in den Pen- ionsfonds auszugliedern. Endlich besteht eine nationale eistungsfähige Durchführungsmöglichkeit für deutsche nternehmen, hier ihre Versorgungssysteme aus dem uropäischen Ausland zu bündeln. Der deutsche Finanz- arkt wird gestärkt. Dies hat auch Auswirkungen auf ualifizierte Finanzdienstleistungen. Anlageentschei- ungen werden in Deutschland getroffen. Vermögens- anagement und akuarielle Leistungen werden weiter ufgewertet. Die Gefahr ist damit gebannt, dass deutsche nternehmen ausländische Pensionsfonds zu Hilfe neh- en müssen. Schon der Bundesrat hatte auf diese Gefah- en hingewiesen und darin Nachteile für den deutschen inanzstandort gesehen. Zudem hätten sich diese Pen- ionsfonds der deutschen Aufsicht entzogen. Die steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang ind weitestgehend gelöst. § 3 Nr. 63 EStG wird nicht angiert, da dieser Paragraph mit der Nachschusspflicht ichts zu tun hat, sondern darauf abstellt, unter welchen oraussetzungen die Prämien lohnsteuerfrei bleiben. § 3 r. 63 EStG bezieht sich auf die laufende Beitragspflicht nd wird auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze edeckelt. Für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen ist etztlich § 3 Nr. 66 EStG relevant, da er regelt, wie man nmittelbare Versorgungszusagen oder Unterstützungs- usagen auf einen Pensionsfonds überträgt. Die Steuer- rage bleibt unverändert; denn schon heute kann die Dif- erenz zwischen der Pensionsrückstellung und den eckungsmitteln für Rentenverpflichtungen im Pensions- onds auf zehn Jahre abgeschrieben werden. Dieser etrag ist nach der neuen Rechtslage allerdings geringer ls bei der bisherigen versicherungsförmigen Garantie it einem Rechnungszinssatz von 2,75 Prozent. Zu beachten ist an dieser Stelle besonders, dass bei er internen Finanzierung der Direkt- bzw. Pensionszu- age heute kein direkt verfügbares Kapital unterlegt wer- en muss. Dies ist bei der Ausfinanzierung völlig anders. ier gelten jetzt die Anlagevorschriften, die bei Pen- ionsfonds zu beachten sind und die entsprechende Auf- icht, die es bei der Direktzusage und bei der Innenfinan- ierung nicht gibt. Wie bei der Direktzusage bleibt udem die Absicherung zusätzlich über den Pensionssi- herungsverein. 16968 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) In dem anderen Bereich der Pensionskassen wird zu- künftig eine differenzierte Abstufung vorgenommen. Wettbewerbspensionskassen und Firmenpensionskassen müssen jeweils nach eigenen Kriterien bewertet werden. Bei deregulierten Pensionskassen im Wettbewerb werden Sicherheitsreserven seitens der Finanzaufsicht über die entsprechenden Verordnungen verlangt. Bei re- gulierten Pensionskassen ist es dann Aufgabe der BaFin in ihrer Aufsicht selbst zu prüfen, dass die Geschäfts- pläne entsprechend ausreichend sind und die Rech- nungsgrundlagen passen. Eine zusätzliche Insolvenzsi- cherung ist bei regulierten Pensionskassen nicht notwendig, da diese einer strengen Aufsicht durch die BaFin sowie strengen Anlagegrenzen und Anlagevor- schriften unterliegen. Neben regelmäßigen Stresstests, die erfüllt werden müssen, steht in der Regel hinter jeder Pensionskasse auch ein Arbeitgeber, der seine Verpflichtungen über- nimmt. Bisher – seit 1870 – ist noch kein Insolvenzfall in einer Firmenpensionskasse zu verzeichnen. Die diffe- renzierte Abstufung bei den Pensionskassen ist damit sachgerecht. Insgesamt hat die Beratung ergeben, dass wir in den zentralen Fragen mit dem Regierungsentwurf überein- stimmen, auch hinsichtlich der Auflösung der staatlichen Versicherung der DDR. Der bis zum Jahre 2008 verblei- bende Zeitraum ermöglicht die reguläre Abwicklung der Anstalt. Wir haben in der Schlussberatung im Finanzaus- schuss deutlich gemacht, dass wir die von Bündnis 90/ Die Grünen gewünschte Berichtspflicht über ethische, ökologische und soziale Kriterien bei Pensionsfonds für überflüssig halten. Diese Angaben können unseres Er- achtens im jährlichen Rechenschaftsbericht abgegeben werden. Dass der Pensionsfonds die Versorgungsberech- tigten grundsätzlich schriftlich bei Vertragsabschluss so- wie jährlich schriftlich informieren muss, bedeutet nichts anderes als überhöhter bürokratischer Aufwand, der letztendlich den Fonds mit zusätzlichen Kosten be- lastet. Die Verbesserungen einer betrieblichen Altersver- sorgung über Pensionsfonds sind jedoch so deutlich, dass wir dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen wer- den. Abschließend möchte ich aber noch auf eine Gefahr für die betriebliche Altersversorgung hinweisen: Ab 2009 sollen die laufenden Zahlungen in die betriebliche Altersversorgung zusätzlich mit Sozialversicherungsbei- trägen in voller Höhe belegt werden. Da die Renten im Alter zusätzlich mit vollen Kranken- und Pflegever- sicherungsbeiträgen belastet werden, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, ob eine private Altersvorsorge nicht grundsätzlich besser als eine betriebliche Vorsorge ist; denn hier entfallen die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter. Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden davon nicht tangiert, da das Ganze nur für diejenigen negativ wirkt, die sozialversicherungspflichtig sind. Wenn eine betriebliche Altersversorgung langfristig attraktiv sein soll, muss über diesen Punkt erneut verhandelt werden. D d e c d s f r g l T d A s t s R R A z h d n v s b r l s D a N m w z w G i i f l w u s h f n l g g e Z u s (C (D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Europäische Union hat im so genannten Finanz- ienstleistungs-Aktionsplan schon 1999 grundsätzlich ine Öffnung der Märkte für Einrichtungen der betriebli- hen Altersvorsorge vorgesehen. Es ist also möglich, ass ein Unternehmen seine „Betriebsrente“ über bei- pielsweise einen irischen oder spanischen Pensions- onds verwaltet. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert das Versiche- ungsaufsichtgesetz entsprechend den zwingenden Vor- aben der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Par- aments und des Rates vom 2. Juni 2003 über die ätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen er betrieblichen Altersversorgung. Die kapitalgedeckte ltersvorsorge wird gefördert und die Aufsichtsvor- chriften für Firmen die Altersvorsorgeprodukte anbie- en, genauer gefasst. Das Gesetz ist überparteilich unum- tritten. Der Bundestag ist in der Pflicht, die EU- ichtlinie bis zum 23. September 2005 umzusetzen. Die rot-grüne Koalition steht dafür ein, dass die neuen egelungen nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer gehen. Deshalb sind in den Regelungen ur betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich weitge- ende Sicherungsmaßnahmen verankert, die verhindern, ass ein Arbeitnehmer durch unvorhergesehene Ereig- isse wie beispielsweise Insolvenzen um seine ehrlich erdiente Rente gebracht wird. Daran ändert dieses Ge- etz nichts. Unser darüber hinausgehendes Bestreben, ezüglich der Pflichtmitgliedschaft im Pensionssiche- ungsverein auf Gegenseitigkeit für Pensionskassen ana- oge Bedingungen wie für Pensionsfonds zu schaffen, ollte in einem anderen Gesetzentwurf geregelt werden. enn im Versicherungsaufsichtsgesetz sind inhaltlich ndere Bereiche geregelt. Nach den zurzeit avisierten euwahlen werden wir hierauf nochmals zurückkom- en. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens haben ir sichergestellt, dass die Berichtspflicht für Fonds be- üglich sozial-ethisch-ökologischer Kriterien eingeführt ird. Der entsprechende Antrag von Bündnis 90/Die rünen stieß zwar auf Widerstand von Union und FDP, st aber nun erfolgreich Bestandteil des Gesetzes. Denn bei allem Verständnis für Renditeerwartungen st es eigentlich kritisch zu beurteilen, wenn Pensions- onds deutscher Unternehmen ihr Kapital in Investments eiten, die zwar auf der Zahlenebene stimmen, hinter elchen aber Bedingungen stehen, die wir so auch für ns selbst nicht akzeptieren würden. Ein plakatives Bei- piel hierfür wäre etwa, wenn ein Investment, das seine ohen Margen durch Kinderarbeit erzielt, von Pensions- onds deutscher Unternehmen mitfinanziert wird. Ich akzeptiere aber die Kräfte des Marktes: Es kann iemandem vorgeschrieben werden, wie und wo er an- egt. Aber: Es muss transparent für die einzelnen Anle- er von Fonds sein, wo ihr Fonds unter welchen Bedin- ungen angelegt ist. Dann kann sich der Anleger selbst ntscheiden, bei welchem Fonds er anlegt und welche iele er damit unterstützt. Diese Transparenz war bisher nseres Erachtens nicht ausreichend gegeben. Zwar fand ich eine entsprechende Regelung im Anhang des Geset- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16969 (A) ) (B) ) zes, wir hatten aber Grund zu der Annahme, dass diese Regelung in der Praxis bisher nicht entschieden genug umgesetzt wurde. Deshalb wir die sozial-ethisch-ökolo- gische Berichtspflicht jetzt Bestandteil des direkten Ge- setzestextes. Es gibt mittlerweile klare fachliche Leitlinien für nachhaltige Geldanlagen. Wir legen großen Wert darauf, dass konkrete Leitlinien zugrundegelegt werden, wenn ein Fonds sich entschließt, damit zu werben, dass er nach den benannten Kriterien anlegt. Wir haben damit ein weiteres Mal bewiesen, dass die kreativen und nachhaltig wirksamen Ideen dieser Koali- tion sehr oft von uns, von Bündnis 90/Die Grünen, ka- men. Wir kämpfen für eine Fortsetzung der Koalition mit neuer Legitimierung, denn unsere Konzepte sind und bleiben die besseren. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Mit dem Versicherungs- aufsichtsgesetz gehen wir einen weiteren Schritt bei der Vereinheitlichung der betrieblichen Altersvorsorge auch in Europa. Angesichts der demografischen Entwicklung kann nicht häufig genug darauf hingewiesen werden, dass der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge dringend verbessert werden muss. Das gilt sowohl für den privaten als auch für den betrieblichen Bereich. Die FDP hat in der Vergangenheit viele positive Beiträge zu diesem Thema geleistet. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mög- lichst viel Spielraum bei der Ausgestaltung der Alters- vorsorge haben. Wir müssen darauf achten, dass die Regelungen nicht zu bürokratisch werden. Scharf zu kri- tisieren ist daher, dass es den Grünen mithilfe der SPD wieder einmal gelungen ist, auch beim Versicherungs- aufsichtsgesetz unnötige Regulierungen einzuführen. Die Berichtspflicht von Pensionsfonds zur Berücksichti- gung ökologischer, ethischer und sozialer Kriterien ist ärgerlich und überflüssig. Sie sorgt für mehr Bürokratie, belastet die Pensionsfonds und treibt so die Kosten in die Höhe. Für die FDP kritisiere ich diese Regelung aufs Schärfste. Trotzdem stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, um die Umsetzung der zugrunde liegenden EU- Richtlinie nicht zu gefährden. Nach dem Regierungswechsel im Herbst werden wir überprüfen, ob sich die Regelungen zur betrieblichen Al- tersvorsorge nicht vereinfachen lassen. Überflüssige Re- gulierungen werden dann abgeschafft. Die Altersvorsoge insgesamt gilt es weiter zu verbes- sern. In der nächsten Legislaturperiode werden wir da- rauf dringen, dass es zu erheblichen Vereinfachungen kommt. Ziel ist, dass der Arbeitnehmer ein einziges Konto hat, auf das er und sein Arbeitgeber einzahlen können. Es soll bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes er- halten bleiben. Auch der neue Arbeitgeber soll auf die- ses Konto einzahlen können. Für die FDP ist es wichtig, dass die Altersvorsorge klaren, einfachen und transparenten Regelungen unter- liegt. Überflüssige Regelungen sind abzubauen. Nur so können wir erreichen, dass möglichst viele Arbeitneh- m z A C s b d m w l s m E b d c f s d s E u r u i s B d d s E z g I s k m i l s s (C (D er die Notwendigkeit der Vorsorge verstehen und ak- eptieren. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europäische Ener- giepolitik marktwirtschaftlich gestalten – Richt- linien entbürokratisieren (Tagesordnungs- punkt 29) Rolf Hempelmann (SPD): Der Antrag der CDU/ SU Fraktion „Europäische Energiepolitik marktwirt- chaftlich gestalten – Richtlinien entbürokratisieren – erührt ein äußerst wichtiges Thema. Europa greift in er Tat immer stärker in die nationale Energiepolitik ein. Wir dürfen den energiewirtschaftlichen Ordnungsrah- en jedoch nicht allein aus wettbewerblicher Sicht be- erten. Wichtig ist es, dass wir bei der Weiterentwick- ung der europäischen Energiepolitik den Gesamtkontext tärker berücksichtigen: Eine moderne Energiepolitik uss gleichermaßen die Ziele Versorgungssicherheit, ffizienz, Innovation, Umweltverträglichkeit und Wett- ewerb verfolgen. Es wird in den nächsten Jahren darauf ankommen, bei er Weiterentwicklung des europäischen energierechtli- hen Rahmens, zwei Strategien miteinander zu verknüp- en: Zum Ersten geht es immer um eine schlanke und kon- istente Umsetzung europäischer Richtlinienvorgaben in eutsches Recht, bei gleichzeitiger Berücksichtigung un- erer besonderen nationalen Interessen als führender nergieproduzent und Energiedrehscheibe Europas. Zum Zweiten ist es Aufgabe der Bundesregierung nd des Bundestages, deutsche Interessen bereits wäh- end aktueller EU-Rechtsetzungsverfahren zu vertreten nd durchzusetzen. Ein erfolgreiches Beispiel hierfür ist nsbesondere der Einsatz der Bundesregierung im Zu- ammenhang mit den Brüsseler Beratungen zu den EU- eschleunigungsrichtlinien Strom und Gas. Der sozial- emokratischen Bundesregierung ist es zu verdanken, ass spezielle Regelungen gefunden wurden, die der be- onderen Qualität unserer pluralistisch strukturierten nergiewirtschaft Rechnung tragen und insbesondere um Schutz kleiner Stadtwerke beitragen. Grade angesichts der wachsenden Zahl der EU-Mit- liedsländer muss der nachhaltigen Vertretung deutscher nteressen bei der Weiterentwicklung der energiewirt- chaftlichen Rahmenbedingungen durch Brüssel auch ünftig ein besonderer Stellenwert beigemessen werden. Wie meine Kollegen aus der CDU/CSU Fraktion ver- utlich bereits selbstkritisch erahnt haben werden, kann ch ihren Antrag – obwohl er einige wichtige energiepo- itische Aspekte benennt – nicht gänzlich unkritisiert las- en. Sie sprechen sich als Erstes für eine an marktwirt- chaftlichen und wettbewerblichen Prinzipien orientierte 16970 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) europäische Energiepolitik aus. Hierbei vernachlässigen sie jedoch vollkommen den wichtigen Bereich einer ho- hen und langfristig gesicherten Versorgungssicherheit. In der Energiepolitik der SPD-Bundestagsfraktion kommt diesem Aspekt der Energieversorgungssicherheit ein besonders hoher Stellenwert zu. Dass wir unsere Ver- antwortung zur Gewährleistung einer möglichst hohen und langfristigen Versorgungssicherheit gerecht werden, zeigt beispielhaft auch die Einigung der Koalitionsfrak- tionen vom vergangenen Sommer über die Sicherung der Steinkohlenbeihilfen für die nächsten Jahre. Gerade angesichts der hohen und weiter wachsenden Importab- hängigkeit bei Energierohstoffen stellt der Zugang zu ei- gener Steinkohle ein wichtiges Element der Versor- gungssicherheit dar. Insofern halte ich es auch für wichtig, dass sich der Staat konstruktiv an den Plänen für den Börsengang der RAG beteiligt und damit einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Versorgungssicher- heit leistet. Ein weiterer wichtiger energie- und wirtschaftspoliti- scher Aspekt findet in dem hier zu beratenden Antrag bedauerlicherweise überhaupt keine Erwähnung: Inves- titionen. Investitionen in neue Energieerzeugungsanla- gen und in die Modernisierung und den Ausbau von Net- zen sind unverzichtbare Pfeiler für eine qualitativ hochwertige Energieversorgung. Daher hat die SPD- Bundestagsfraktion in den letzten Jahren erfolgreich eine Investitionen fördernde Energiepolitik betrieben: So hat die Verabschiedung des Emissionshandelsge- setzes die geeigneten Rahmenbedingungen dafür ge- schaffen, dass sich eine Vielzahl deutscher Energiever- sorger zu umfangreichen Investitionen in den Bau neuer Kraftwerke bekannt und diese auch konkret benannt ha- ben, und zwar sowohl in den Neubau von Gas- als auch in den Neubau von Kohlekraftwerken. Auch dies ist ein deutliches Indiz für eine an den Maßstäben der Versor- gungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit ausge- richteten und ausgewogenen Energiepolitik. Auch im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsge- setzes wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der zu deut- lich mehr Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer und damit auch zu Investitionen seitens der Netzbetreiber führen wird. Lassen sie mich in diesem Zusammenhang eine War- nung aussprechen. Wer ankündigt, die einmal im Einver- nehmen mit der Wirtschaft getroffene Entscheidung für einen Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig zu ma- chen und die Laufzeiten für Kernreaktoranlagen pau- schal zu verlängern, entzieht der bisherigen Planungssi- cherheit den Boden. Die Folge wäre Verunsicherung der Investoren und schlimmstenfalls auch ein Ausbleiben der notwendigen Modernisierung unserer Energieversor- gung. Sie fordern, dass bei der Umsetzung von EU-Richtli- nien darauf geachtet wird, dies mit so wenig bürokrati- schem Aufwand zu verbinden wie möglich. An dieser Stelle stimme ich Ihnen im Grundsatz zu. Ich muss aller- dings zu bedenken geben, dass es nicht ausreicht, diese doch sehr allgemein gehaltene Forderung zu plakatieren. N V u W d s L a w g s z A D e M h s s s D R e t E Z e d t d s b E b z g u E n t d b o 2 g P m s l s t (C (D otwendig sind vielmehr in jedem Einzelfall konkrete orschläge, an welchen Stellen es tatsächlich möglich nd sinnvoll ist, den Staat zurückzunehmen. Gerade in irtschaftssektoren mit natürlichen Monopolen, die zu- em von grundlegender Bedeutung für die Daseinsvor- orge sowie die industrielle Wertschöpfung in unserem and sind, wird man nicht ohne ein gewisses Maß an dministrativer Kontrolle auskommen können. Dies urde auch bei den Beratungen zum Energiewirtschafts- esetz immer wieder deutlich. Ich rate dazu, mit pau- chalen Forderungen nach Bürokratieabbau vorsichtig u sein und vielmehr in jedem Einzelfall eine sorgfältige bwägung zu treffen, wo Regelungen notwendig sind. azu gehört es beispielsweise, der Regulierungsbehörde ine marktgerechte Aufsicht zu ermöglichen und für alle arktteilnehmer ein ausreichendes Maß an Transparenz erzustellen. Das haben wir mit unserem Energiewirt- chaftsgesetz beispielhaft gemacht. Ungeachtet der aktuellen Schwierigkeiten im europäi- chen Verfassungsprozess bedarf es keiner hellseheri- chen Fähigkeiten, um festzustellen, dass Europa für eutschlands energiepolitische Zukunft eine wichtige olle spielen wird. Unsere Aufgabe muss es sein, den nergiewirtschaftlichen Rahmen aktiv und in Verantwor- ung für unser Land mitzugestalten. Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Die europäische nergiepolitik marktwirtschaftlich zu gestalten und im uge dessen die mit ihr einhergehenden Richtlinien zu ntbürokratisieren muss das ureigene Interesse einer eutschen Bundesregierung sein. Die EU-Kommission und der für die EU-Energiepoli- ik zuständige Kommissar, der Lette Andris Piebalgs, hat ie Ziele seiner Energiepolitik am Anfang dieses Jahres ehr deutlich skizziert. Von entscheidender Bedeutung ist für ihn, die Lissa- on-Strategie in das Zentrum der Aktivitäten der neuen uropäischen Kommission zu stellen, das heißt, die EU is 2010 zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt u entwickeln. Piebalgs will dazu einen vollständig inte- rierten Energiebinnenmarkt verwirklichen. CDU und CSU begrüßen grundsätzlich das Vorhaben nd dieses Ziel, jedoch lehnen wir allzu dirigistische ingriffe ab. Eine Art Superregulator brauchen wir icht. Wir alle sind verpflichtet, die Energiepolitik zu einer ragenden Säule der Wirtschaftspolitik und zum Erfolg er auf Wachstum und Arbeitsplätze angelegten Lissa- on-Strategie zu machen. Denn Energiepolitik ist Stand- rtpolitik. Eines von Piebalgs Schwerpunktthemen für das Jahr 005 ist die Steigerung der Energieeffizienz. Die Ener- ieeffizienz kann auf der Basis marktwirtschaftlicher rinzipien einen ökonomisch effizienten Beitrag zur Kli- apolitik und zur Importunabhängigkeit der Europäi- chen Union in der Rohstoffversorgung leisten. Gerade etzterer Punkt, die sichere Versorgung der Volkswirt- chaften mit Rohstoffen, ist von ganz zentraler Bedeu- ung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16971 (A) ) (B) ) Ein Umdenken, ein Umsteuern ist notwendig, ja gera- dezu geboten. Der weltweit steigende Energiebedarf zwingt uns dazu, Alternativen zu entwickeln, um so Ab- hängigkeiten von Energieträgern und Regionen dieser Welt zu verringern. Hier korreliert auch der Bereich der Energieversor- gungssicherheit. Die Europäische Kommission hat in dem im Jahr 2000 angenommenen Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungs- sicherheit“ Fragen aufgeworfen, wie ein umfassendes Energieversorgungssicherheitskonzept aussehen könnte. Der zunehmenden Abhängigkeit der Europäischen Union bei der Energieversorgung mit den möglichen Folgen, beispielsweise explodierenden Preisen bei Erd- öl, muss entgegengewirkt werden. Das sollte uns allen klar und auch der Grundtenor dieses Hauses sein. Die Kommission, allen voran Kommissar Piebalgs, hat die Dringlichkeit dieser Herausforderung identifiziert. Die Sicherung ausreichender Netz- und Erzeugungs- kapazitäten auf der einen Seite sowie die Verringerung der Nachfrage durch Steigerung der Energieeffizienz auf der anderen sollen verfolgt werden. Um eine ausrei- chende Investition in Netze und Erzeugungskapazitäten zu gewährleisten, soll der Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherung der Elektizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitio- nen dienen. Durch die angekündigten umfangreichen Richtlinien- vorschläge der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten zum Handeln gezwungen, da sie die Vorgaben aus Brüs- sel umzusetzen haben. Wir laufen jedoch Gefahr, dass genau diese hehren Vorschläge die deutschen Unterneh- men, allen voran die hiesigen Energieversorgungsunter- nehmen, stark belasten. Heimische Unternehmen dürfen nicht durch gesteigerte EU-Bürokratie, erhebliche Kos- ten und wettbewerbsschädliche Auswirkungen belastet und geschwächt werden. Die CDU/CSU-Bundestags- fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, sich für eine auf marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen Prinzipien basierende europäische Energiepolitik einzu- setzen. Nach den bisherigen Planungen sollen die Energie- versorger beispielsweise verpflichtet werden, allen Kun- den Energiedienstleistungen und Effizienzmaßnahmen anzubieten, um festgelegte Effizienzziele zu erreichen. Diese Produkte sollen von Behörden geprüft, akkredi- tiert und zertifiziert werden. Konkrete Einsparungen müssen dafür prognostiziert, errechnet und evaluiert werden. Das ist Bürokratie in Reinform und bedeutet bei der Vielzahl der Marktbeteiligten und möglichen Pro- dukte ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand. Mechthild Rothe, die Berichterstatterin des Europäi- schen Parlaments, läuft mit ihrem Berichtsentwurf zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen Ge- fahr, den ohnehin schon fehlerhaften Ansatz des Kommis- sionsvorschlags, unter anderem verbindliche einheitliche Reduktionsziele sowie den Aufbau einer Energieeffi- zienzbürokratie, durch eine zu komplexe Messmethodik n s w U h b D d R e t e f r d K e M b f z E s d t r f m s z w z s d f d m w s s z e d U C s J Z u (C (D ach dem Ansatz des Bottom-up nicht zu bereinigen, ondern noch zu verkomplizieren. Auf europäischer Ebene muss dafür Sorge getragen erden, dass zukünftige EU-Richtlinien für betroffene nternehmen unbürokratisch gestaltet und bereits beste- ende Richtlinien entbürokratisiert werden, um die Wett- ewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden. ies könnte sichergestellt werden durch eine vorab urchzuführende konkrete Abschätzung möglicher echtsfolgen von Richtlinien. Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass sich in Markt für Energiedienstleistungen, als Teil des Pak- es zu Energieinfrastrukturen und Versorgungssicherheit, ntwickeln kann. Ziel kann es nur sein, Wachstumsef- ekte durch umfangreiche Entbürokratisierung im Be- eich der europäischen Energiepolitik zu erzielen. Dabei kommt es darauf an, Maßnahmen zu ergreifen, ass insbesondere die vier Vorschläge der Europäischen ommission, hier beispielsweise die Richtlinie zur End- nergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, ohne ehr an Bürokratie umgesetzt werden – im Interesse der undesdeutschen Volkswirtschaft und der Wettbewerbs- ähigkeit der deutschen Industrie. Ich bitte das Parlament, dem Antrag meiner Fraktion uzustimmen. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): s ist ja erfreulich, dass wir uns anscheinend alle einig ind, dass das Thema Energieeffizienz in Zeiten steigen- er Ölpreise und spürbarer Klimaänderungen von höchs- er Bedeutung ist. Doch Ihre Forderungen zur Verwässe- ung der Richtlinie zeigen, dass Sie dieses Thema eher eigenblattartig besetzen wollen. Im Effizienzbereich ist ein noch größeres Engage- ent sowohl aus klimapolitischen als auch aus wirt- chaftlichen Gründen dringend notwendig. Die Poten- iale zur Einsparung sind enorm und müssen genutzt erden. In diesem Zusammenhang ist die EU-Richtlinie ur Endenergieeffizienz und zur Energiedienstleistung ehr zu begrüßen. Ich muss schon einmal vorweg sagen, ass ich mich aus zwei Gründen über diese Richtlinie reue. Einerseits enthält sie wichtige inhaltliche Punkte; azu gleich mehr. Aber ebenso wichtig ist sie als Instru- ent, um Impulse zu geben. Schon beim EnWG haben ir gespürt, dass durch den Druck aus Brüssel einige innvolle und wichtige Neuerungen leichter umsetzbar ind. Die Richtlinie wird einen europaweiten Wettbewerb ur Steigerung der Energieeffizienz in Gang setzen. Bei iner effektiven Umsetzung der in der Richtlinie gefor- erten Ziele werden die Gewinner vielfältig sein: Die mwelt wird gewinnen. Um das Reduktionsziel der O2-Emissionen um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen,ind Effizienzsteigerungen von mindestens 1 Prozent pro ahr notwendig. Durch die Richtlinie werden wir diesem iel näher kommen. Der Verbraucher wird gewinnen. Sinkende Strom- nd Heizrechnungen durch sinkenden Verbrauch werden 16972 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) sich besonders in den Geldbeuteln von Beziehern kleiner Einkommen deutlich bemerkbar machen. Technologieanbieter werden ebenfalls gewinnen; denn bislang hat sich noch kein Markt für energiespa- rende Produkte entwickeln können. Hier eröffnen sich also neue Absatzchancen auf dem gesamten europäi- schen Markt für Spitzenprodukte. Das ist gerade für ei- nen Technologiestandort und eine Exportnation wie Deutschland eine große Chance. Auch wirtschaftlich wird sich der Einsatz lohnen, denn laut Zahlen des „Wuppertal Instituts“ wird das er- reichbare Einsparungsziel von 1 Prozent zusätzlich pro Jahr im Laufe von zehn Jahren zu Nettoeinsparungen von 10 Milliarden Euro für die Volkswirtschaft führen. Wenn sie den hier entstehenden Markt annehmen und nutzen, können auch die Stromanbieter zu Gewinnern dieser Entwicklung werden. Die Situation, dass die Energieanbieter besonders hohe Gewinne einfahren, wenn der Verbrauch besonders hoch ist, ist in der heuti- gen Zeit sowohl klimapolitisch als auch aus Gründen der Sicherung der Energieversorgung nicht mehr vertretbar. Vielmehr müssen sie zu modernen Dienstleistungsanbie- tern für effizienten Energieverbrauch werden, um an Effizienzsteigerung und sparsamen Energieverbrauch verdienen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein Markt für Energiedienstleistun- gen eben nicht einfach durch marktwirtschaftliche Pro- zesse entsteht. Nur in den wenigen Bereichen, wo ein- zelne Akteure den Markt aktiv angeschoben haben, konnte sich ein Markt entwickeln. Diese Märkte müssen gestärkt bzw. an anderen Stellen überhaupt erst geschaf- fen werden. Der Widerstand gegen diese unverzichtbare Wandlung der Funktion der Energieanbieter sollte also endlich aufgegeben werden. Ein Umdenken ist dringend notwendig; denn nur so werden sie auch im liberalisier- ten europäischen Wettbewerb bestehen. Verbindliche Einsparungsziele sind nötig, da nur so ein stabiler Markt entstehen kann. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen, einen wettbewerbsneutralen Ord- nungsrahmen und eine verlässliche Marktsituation für die Anbieter. Außerdem haben sich verpflichtende Ziele auch schon in anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Einsatz erneuerbarer Energien als sehr wirkungsvolles Instrument erwiesen. Die Forderung nach unverbindli- chen Richtwerten zeigt, dass sie es mit dem Thema Energieeffizienz nicht ernst meinen. In Ländern wie Großbritannien, Dänemark und Italien gibt es bereits sehr positive Erfahrungen mit Energieein- sparverpflichtungen für Energieunternehmen. In Groß- britannien beispielsweise übertreffen die Vorteile für Verbraucher und Unternehmen die Kosten um das Vier- fache. Doch es reicht nicht aus, wenn einzelne Länder diesen Markt erkennen und für sich nutzen. Energie- effizienz muss zu einer europaweiten Bewegung werden. Zudem besteht auch gar kein Grund, die in der EU- Richtlinie vorgesehenen Einsparungsziele zu fürchten. Deutschland ist im Wettbewerb um Toptechnologie im Einsparungsbereich gut platziert. Hier besteht also eine große Chance, allerneueste Einspartechnologie in andere L C B k r p V r m n k e U S s f t t n e k t m W I l b z d A b h d g g l d d l t E d l G g k l v v z (C (D änder zu exportieren. Würde man den von der CDU/ SU und den großen Energieanbietern favorisierten enchmarkansatz wählen, würde dies in Deutschland zu einerlei Anreizen zur Weiterentwicklung der Einspa- ungstechnologie führen. Hier könnte man sich noch ein aar Jahre auf seinen Lorbeeren ausruhen und würde die orreiterrolle in diesem wichtigen Exportmarkt verlie- en. Bei der Automobiltechnologie – ich muss nur ein- al die Stichworte Hybridantrieb und Dieselrußfilter ennen – haben wir gesehen, wie schnell das gehen ann. Deutschland als Technologieland sollte den hier ntstehenden Markt nutzen. Die Erfahrung deutscher nternehmen wird zum Beispiel bei der energetischen anierung osteuropäischer Plattenbauten sehr gefragt ein. Auch die leicht ambitionierteren Ziele für die öf- entliche Hand sind gerechtfertigt, um der Vorbildfunk- ion gerecht zu werden. Selbstverständlich ist eine Bewertung der eingesetz- en Mittel zur Erreichung der Effizienzsteigerungsziele otwendig. Die bewährte Bottom-up-Evaluierung der inzelnen Programme, Dienstleistungen und Instrumente ann verlässlich darstellen, welche Energieeinsparung atsächlich erzielt wurde, da sie nicht nur einen allge- einen Trend angibt, der ebenso von Witterung, irtschaftswachstum und Nutzerverhalten abhängig ist. n diesem Rahmen muss eine möglichst einfache, ver- ässliche und genaue Methode angewendet werden. Ihre Forderung nach weniger Bürokratie ist der lanke Hohn. Wie die Verhandlungen beim EnWG ge- eigt haben, steht an vielen Stellen ein frommer Wunsch ahinter, der aber häufig ins Gegenteil verkehrt wird. nders ist die von Ihnen geforderte Länderzuständigkeit ei der Strom- und Gasregulierung nicht zu bewerten. Gudrun Kopp (FDP): Die Unionsfraktionen haben ier heute einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, er sich mit einem ernsten Thema – nicht nur aus ener- iepolitischer Sicht – beschäftigt, das wir alle sehr rundsätzlich und sorgfältig diskutieren sollten. Der vor- iegende Antrag beschäftigt sich zwar insbesondere mit em Grünbuch der Kommission aus dem Jahre 2000 und en daraus hergeleiteten, nunmehr im Verfahren befind- ichen Richtlinien. Jedoch sollten wir dies meines Erach- ens durchaus zum Anlass nehmen, auch im Felde der nergiepolitik die fundamentale Frage aufzuwerfen, was enn und vor allem – deshalb begrüße ich die grundsätz- iche Stoßrichtung des Unionsantrages – in welchem eiste denn Brüssel in der Zukunft energiepolitisch re- eln soll und darf. Um das hier einmal zu illustrieren, möchte ich nur urz aus der „Richtlinie über Maßnahmen zur Gewähr- eistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und on Infrastrukturinvestitionen“ zitieren, auf die sich der orliegende Antrag unter anderem bezieht. Da heißt es um Beispiel in Art. 7, Abs. 1: Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Regulie- rungsbehörde regelmäßig eine Erklärung darüber vor, welche Investitionen sie beabsichtigen, um an- gemessene grenzüberschreitende Verbindungskapa- zität bereitzustellen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16973 (A) ) (B) ) Und weiter in Abs. 3: Die Regulierungsbehörde erörtert die Investitions- vorschläge mit der Kommission. Die Kommission erörtert die aggregierten Auswirkungen der vorge- schlagenen Investitionsstrategien mit der durch den Beschluss 2003/796/EG der Kommission einge- setzten Gruppe der europäischen Regulierungsbe- hörden für Elektrizität und Erdgas. Schließlich in Abs. 4: Die Regulierungsbehörde genehmigt den Plan des Übertragungsnetzbetreibers oder einen Alternativ- plan, nachdem sie in Abstimmung mit dem Über- tragungsnetzbetreiber als Ergebnis des in Absatz 3 genannten Verfahrens sowie angesichts der in Absatz 2 und in Artikel 6 festgelegten Prioritäten sachgerechte Änderungen daran vorgenommen hat. Die Konsequenz des Ganzen erfährt der geneigte Le- ser dann schließlich in Abs. 6, wo es heißt: Der Regulierungsbehörde müssen für den Fall, dass der Übertragungsnetzbetreiber bei der Umsetzung der gemäß Absatz 4 festgelegten Vorhaben Verzö- gerungen oder Fehler verschuldet, die notwendigen Mittel zu Gebote stehen, um dafür zu sorgen, dass die genehmigte Strategie zufrieden stellende Fort- schritte zeitigt; hierzu gehören insbesondere: a) das Verhängen finanzieller Sanktionen gegen die Übertragungsnetzbetreiber, bei deren Vorha- ben der Zeitplan nicht eingehalten wird, b) das Erteilen einer Anweisung an den ÜBN, die Arbeiten bis zu einem bestimmten Datum durchzuführen, c) Maßnahmen zur Vergabe der durchzuführenden Arbeiten an einen Auftragnehmer im Rahmen einer Ausschreibung. Ich weiß ja nicht, wie das in Ihren Ohren klingt, aber ich hätte – damit konfrontiert – solcherlei Text bislang eher in einer Richtlinie der Staatsregierung der DDR zur Führung volkseigener Betriebe vermutet. Dies ist aber leider nur ein Beispiel unter vielen, das sehr deutlich macht, wie sehr zuweilen auch in Brüssel und Straßburg Planwirtschaft und Bürokratismus an der Tagesordnung sind. Ich möchte hier nicht falsch verstan- den werden: Es steht außer Frage, dass viele Liberalisie- rungsvorhaben, die in Deutschland in den vergangenen Jahren realisiert worden sind – erinnert sei nur an den Bereich Daseinsvorsorge oder aktuell die Strom- und Gasmärkte –, auf europäische Vorschriften zurückgegan- gen sind. Und wir Liberale begrüßen dies ganz außeror- dentlich, weil es oft der einzige Weg war, die von Rot- Grün in Deutschland verursachte Lähmung und den Mehltau auf unserem Land zu durchbrechen. Es muss aber klar sein, dass wir wettbewerbsfähige Märkte in Europa auch und gerade im Energiesektor nur dann haben werden, wenn Wettbewerb, Deregulierung, Liberalisierung und Entbürokratisierung noch viel stär- ker vorangetrieben werden als bisher. Vor diesem Hin- tergrund ist deshalb die eine oder andere Richtlinie noch e l s l m g E P w s s s n v m L H z s d d K E w a s e f w d t m e N k m w t o a w m R F s S g v n l a (C (D inmal dringend zu überarbeiten. Insofern findet der vor- iegende Antrag mit seinem Appell für eine marktwirt- chaftliche und unbürokratische europäische Energiepo- itik auch die Unterstützung der FDP. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Die Herausforderun- en an die Energiepolitik sind nicht kleiner geworden: nergierohstoffe sind weltweit knapp – deshalb sind die reise hoch, wovon gerade ein importabhängiges Land ie Deutschland besonders betroffen ist. Gleichzeitig ind wir in den Kioto-Prozess eingebunden, um gemein- chaftlich den Klimawandel zumindest zu verlang- amen. Und ganz essenziell ist natürlich unser Wunsch ach einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Energie- ersorgung. Sie gehört zu den Grundvoraussetzungen für ehr Wachstum und Beschäftigung und damit eine hohe ebensqualität in unserem Land. Eine zentrale Antwort der Bundesregierung auf diese erausforderungen ist eine möglichst intelligente Nut- ung von Energie – sprich: mehr Energieeffizienz. Die- es Thema steht auch auf der internationalen Agenda erzeit wieder ganz oben – zu Recht, wir unterstützen as –, gerade auch bei den aktuellen Initiativen der EU- ommission im Bereich Energiedienstleistungen und nergieeffizienzstrategie. Natürlich wollen wir dabei so enig Bürokratie wie möglich. Das muss im Rat aber uch erreichbar sein. Neben mehr Energieeffizienz brauchen wir selbstver- tändlich einen ausgewogenen Energiemix: Wir setzen: rstens auf hocheffiziente und damit klimaverträgliche ossile Energien – für deren Chancen am Markt haben ir uns im Rahmen der Einführung des Emissionshan- els in Deutschland erfolgreich eingesetzt – und zwei- ens auf technologisch weiterentwickelte und im Rah- en einer vernünftigen Gesamtstrategie eingesetzte rneuerbare Energien. Die Konsequenzen aus der Dena- etzstudie erarbeiten wir derzeit. Die Arbeitsteilung zwischen Politik und Wirtschaft ist lar: Wir sorgen für attraktive Rahmenbedingungen, da- it die Wirtschaft investiert – in diesem Fall in Kraft- erke und Leitungen. Denn alle Überlegungen in Rich- ung eines ausgewogenen Energiemixes sind nichts wert hne die Wirtschaft, die sie umsetzt. Und da könnten wir lle gemeinsam, wenn wir das wollen, auch in diesen be- egten Zeiten noch ein bedeutendes Stück vorankom- en. Die Energiewirtschaft erwartet von uns verlässliche ahmenbedingungen – und wir sind nur noch ein paar lügelschläge davon entfernt: Das neue Energiewirt- chaftsgesetz befindet sich auf der Zielgeraden – lassen ie uns das gemeinsam zu einem guten Abschluss brin- en! Die Unternehmen haben gerade begonnen, ihren „In- estitionsstau“ aufzulösen: Bereits jetzt sind Investitio- en in Kraftwerke und Netze in Höhe von rund 19 Mil- iarden Euro geplant. Und es müssen – und sollen ja uch – noch mehr werden. 16974 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 (A) ) (B) ) Die Erwartung des raschen Abschlusses der Verhand- lungen zum Energiewirtschaftsgesetz bringt erkennbar Schwung in die Modernisierung unseres Kraftwerks- parks und unserer Leitungsinfrastruktur. Lassen Sie uns diesen Schwung nutzen! Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist ein gelungener Kompromiss aus dem Preissenkungsinteresse der Strom- und Gaskunden und dem legitimen Gewinninteresse der investierenden Wirtschaft. Und es ist auch ein gelunge- ner Kompromiss aus unserem Regierungsentwurf und den Vorstellungen der Opposition. Mehr Wettbewerb bei Strom und Gas, eine schlagkräftige Bundesnetzagentur, Anreizregulierung so schnell wie möglich, eine wirk- same Aufsicht über die Branche. Wir haben einen, wie ich finde, ausreichenden Fundus an Gemeinsamkeiten, um die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss kon- struktiv und zügig zu beenden. Und mein Eindruck ist, dass die Arbeitsgruppe auch schon sehr weit vorange- kommen ist. Es ist der Energiewirtschaft und damit auch unserem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen und sicheren Strom- und Gasversorgung nicht zuzumuten, mit dem Ziel von mehr Wettbewerb zu starten und jetzt mit dem schlechtestmöglichen Ergebnis, nämlich dem Scheitern des EnWG, zu enden. Diskontinuität beim Energiewirt- schaftsgesetz verhindert Investitionen – das will keiner von uns. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das neue Ge- setz so schnell wie möglich in Kraft treten kann! Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa – Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union – Gesetz zur Einführung einer Strategischen Um- weltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) – Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Büro- kratieabbau und Deregulierung aus den Regionen – Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, – – – – v s s 8 ß s r s c u s v D g g t d n t r v c B s i w v g t s W d i w g G n (C (D und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz) Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personal- statistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschut- zes in Bundespolizei Neuntes Gesetz zur Änderung des Wohngeldge- setzes Gesetz zu dem OCCAR-Geheimschutzüberein- kommen vom 24. September 2004 Zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung on Werkunternehmeransprüchen und zur verbes- erten Durchsetzung von Forderungen (Forderungs- icherungsgesetz – FoSiG) hat der Bundesrat in seiner 11. Sitzung am 27. Mai 2005 die folgende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, eine Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Siche- ung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbes- erten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssi- herungsgesetz – FoSiG) unverzüglich abzuschließen nd einen Gesetzesbeschluss herbeizuführen. Begründung: Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 be- chlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung on Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten urchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungs- esetz – FoSiG) beim Deutschen Bundestag einzubrin- en (Bundesratsdrucksache 458/04 (Beschluss); Bundes- agsdrucksache 15/3594). Der Gesetzentwurf verfolgt as Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maß- ahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbe- riebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforde- ung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die erfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfa- heren Titelerlangung geändert werden. Der Deutsche undestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in erster Le- ung am 22. Oktober 2004 befasst. Der Gesetzentwurf st zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen orden. Die Ausschussberatungen sind jedoch nach wie or nicht abgeschlossen. Die in dem Gesetzentwurf vor- esehenen Regelungen werden insbesondere die Situa- ion der Handwerksbetriebe in der Bauwirtschaft verbes- ern. Dieser ohnehin seit Jahren krisengeschüttelte irtschaftsbereich bedarf dringend der Verbesserungen, ie der Gesetzentwurf vorsieht. Weitere Verzögerungen m Gesetzgebungsverfahren können nicht hingenommen erden. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Par- lamentarischen Versammlung der NATO Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 16975 (A) (C) (B) (D) Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 12. bis 16. November 2004 in Venedig, Ita- lien – Drucksachen 15/4918, 15/5074 Nr. 3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/5080 Nr. 1.3 Drucksache 15/5080 Nr. 1.5 Drucksache 15/5080 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/5297 Nr. 1.3 Drucksache 15/5297 Nr. 2.8 Drucksache 15/5297 Nr. 2.13 Drucksache 15/5297 Nr. 2.24 Drucksache 15/5297 Nr. 2.31 Drucksache 15/5297 Nr. 2.37 Drucksache 15/5297 Nr. 2.39 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/5297 Nr. 2.20 Drucksache 15/5297 Nr. 2.21 Drucksache 15/5297 Nr. 2.33 Drucksache 15/5297 Nr. 2.38 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/5080 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4911 Nr. 2.9 Drucksache 15/4911 Nr. 2.23 Drucksache 15/4969 Nr. 1.4 Drucksache 15/4969 Nr. 1.16 Drucksache 15/4969 Nr. 1.18 Drucksache 15/4969 Nr. 1.25 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 15/5396 Nr. 1.13 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/5080 Nr. 1.1 179. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5

Rede von Dr. h.c. Gerd Andres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
ollte ich Sie Folgendes fragen. Als gelernter Apotheker
nd langjähriges Vorstandsmitglied der Bundesvereini-
ung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind Sie doch
icherlich in der Lage, zu unterscheiden, wer wo was zu-
esagt hat. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass
ch diese Zahlen so nicht gebraucht habe und dass ich
eispielsweise die Ich-AG für eine außerordentliche ar-
eitsmarktpolitische Erfolgsgeschichte halte? Sie rech-
en sich irgendwelche Zahlen zusammen, die Sie mir
icht in die Schuhe schieben können. Würden Sie das
ur Kenntnis nehmen und bestätigen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich kann gerne zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege
    ndres, dass Sie diese Zahlen nicht selbst gemacht ha-
    en, sondern Ihr Herr Hartz sie zusammen mit Ihrer
    undesregierung gemacht hat. Aber Sie sind, soweit ich
    nformiert bin, bis jetzt noch Mitglied dieser Bundesre-
    ierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    eshalb sind Sie für Zahlen verantwortlich, die Herr
    artz gemacht hat


    (Lachen bei der SPD)

    nd die Sie den Bürgerinnen und Bürgern als Fakten
    orgestellt haben. Der Bundeskanzler hat doch im Fran-
    ösischen Dom, unweit von hier, gestanden, zum






    (A) )



    (B) )


    Dr. Michael Fuchs

    Himmel geschaut und geglaubt, er könne mit diesen
    Zahlen irgendetwas bewirken. Sie können doch nicht sa-
    gen, es sei eine Erfolgsgeschichte, wenn von den ange-
    kündigten 1,5 Millionen 235 000 tatsächlich eine Ich-
    AG gegründet haben. Das können Sie doch nicht ernst-
    haft meinen. Sie haben schließlich gesagt, es würden
    1,5 Millionen Ich-AGs gegründet. Das ist doch ein Un-
    terschied.