1) Anlage 9
Berichtigung
177. Sitzung, Seiten III und 16703, Anlage 7 und 8:
Der Name „Marion Caspers-Merk“ ist durch „Franz
Thönnes“ zu ersetzen.
(D)
(B)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16853
(A) )
(B) )
Wahrnehmung der Kosovo-Albaner, dass UNMIK sich mit der UN-Interimsverwaltung zur Abschiebung von
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur
namentlichen Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung und den Bericht: Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der Internationalen
Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleis-
tung eines sicheren Umfeldes für die Flücht-
lingsrückkehr und zur militärischen Absiche-
rung der Friedensregelung für das Kosovo auf
der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der Internationalen Si-
cherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
der Bundesrepublik Jugoslawien und der Repu-
blik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro)
vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungspunkt 5)
Am 9. Mai 2001, vor über vier Jahren, beschloss der
Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung
den Einsatz deutscher Soldaten im Kosovo. Wenn auch
gewisse demokratische Fortschritte im Kosovo zu erken-
nen sind, so trägt auch der Einsatz ausländischer Kräfte
zu Spannungen im Kosovo bei. So ist zum Beispiel die
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 02.06.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 02.06.2005
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 02.06.2005
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 02.06.2005
Piltz, Gisela FDP 02.06.2005
Dr. Pinkwart, Andreas FDP 02.06.2005
Scharping, Rudolf SPD 02.06.2005
Dr. Scheer, Hermann SPD 02.06.2005
Scheffler, Siegfried SPD 02.06.2005
Dr. Schwanholz, Martin SPD 02.06.2005
Strothmann, Lena CDU/CSU 02.06.2005
Vaatz, Arnold CDU/CSU 02.06.2005
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
arteiisch auf die Seite der serbisch-orthodoxen Kirche
estellt hat (siehe „Unterrichtung des Parlaments“ durch
as BMVg vom 4. Mai 2005).
Die Berichte der Bundesregierung an den Deutschen
undestag geben außerdem nur Auskunft darüber, dass
ie KFOR-Truppen Überwachungsaufträge zum Schutz
thnischer Minderheiten und Kulturgüter durchführen
owie die Grenzen zu den Nachbarstaaten überwachen.
ie Bundesregierung erwähnt in ihrem Antrag – Druck-
ache 15/5428 – nicht, in welchem Zeitraum der Einsatz
m Kosovo beendet werden kann. Zur Beendigung des
insatzes deutscher Soldaten im Kosovo gibt es keine
usreichenden diplomatischen Aktivitäten und somit
eine Perspektive zur Beendigung des Einsatzes für die
eutschen Soldaten.
Ich werde daher der Fortsetzung der deutschen Betei-
igung an der internationalen Präsenz nicht zustimmen.
nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Ursula
Sowa, Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk,
Friedrich Ostendorff, Albert Schmidt (Ingol-
stadt), Grietje Bettin, Thilo Hoppe, Kerstin
Andreae, Hans-Josef Fell, Claudia Roth (Augs-
burg), Cornelia Behm, Petra Selg, Jerzy
Montag, Peter Hettlich, Monika Lazar, Werner
Schulz (Berlin), Ulrike Höfken, Anna
Lührmann, Winfried Nachtwei, Marianne
Tritz, Jutta Dümpe-Krüger, Volker Beck
(Köln), Jutta Krüger-Jacob, Dr. Thea Dückert,
Franziska Eichstädt-Bohlig, Fritz Kuhn,
Christa Nickels, Silke Stokar von Neuforn, Anja
Hajduk, Rainder Steenblock, Dr. Ludger
Volmer, Alexander Bonde, Winfried Hermann,
Undine Kurt (Quedlinburg), Hans-Christian
Ströbele und Birgitt Bender (alle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung
über die Beschlussempfehlung und den Bericht:
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der
Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo
zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für
die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen
Absicherung der Friedensregelung für das Ko-
sovo auf der Grundlage der Resolution 1244
(1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-
Technischen Abkommens zwischen der Interna-
tionalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien
und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und
Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungs-
punkt 5)
Mit Unverständnis habe ich die Vereinbarung zwi-
chen Bundesinnenministerium und den Bundesländern
16854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Angehörigen ethnischer Minderheiten in ein noch nicht
befriedetes Kosovo zur Kenntnis genommen. Die getrof-
fene Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium
und UNMIK-Verwaltung vom 25. April 2005 steht im
Gegensatz zum Beschluss der Bundesregierung vom
4. Mai 2005 über eine weitere Beteiligung der Bundes-
wehr an der KFOR-Mission, alles für die Stabilisierung
des Kosovo zu tun. Deutschland gibt allein für die
nächsten zwölf Monate 202 Millionen Euro für einen
Bundeswehreinsatz aus, der die Stabilität der Region si-
chern soll.
Die zwangsweise Rückführung insbesondere von
Minderheitenangehörigen führt zu einer weiteren Desta-
bilisierung der Region, da die Abgeschobenen keinerlei
Perspektiven im Kosovo haben. Die Möglichkeiten zur
Arbeitsaufnahme sind begrenzt und nur noch selten sind
Familien vor Ort, von denen sie Unterstützung erwarten
können. Die Stabilität des Kosovo ist nach wie vor durch
hohe Kriminalität, ethnische Gegensätze und politischen
Extremismus gefährdet. Die gewaltsamen Auseinander-
setzungen im März vergangenen Jahres haben dies ein-
deutig belegt. Die Sicherheitslage ist zerbrechlich und
unberechenbar.
Obgleich Fortschritte zu erkennen sind, sind die dort
lebenden Minderheiten in ihren Lebensbedingungen und
ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Angehörige von
Minderheiten, deren zwangsweise Rückführung jetzt
möglich ist, sind nach wie vor der Gefahr ethnisch moti-
vierter Zwischenfälle und Repressalien ausgesetzt.
Die politische Gestaltung des Kosovo ist in diesem
Jahr in eine entscheidende Phase gekommen. Der lau-
fende Prozess zur Klärung der Statusfrage für das Ko-
sovo muss in einem sicheren und stabilen Umfeld statt-
finden. Jede Form der Destabilisierung würde den
fragilen und unberechenbaren Frieden im Land stören.
Die Konsequenz sollte nunmehr – nach Jahren der
Duldungen für den Personenkreis der Minderheitenange-
hörigen aus dem Kosovo – die Gewährung eines recht-
mäßigen Aufenthaltes in Deutschland und damit die Er-
möglichung einer Zukunftsperspektive sein. Dies gilt
insbesondere für die vielen Kinder und Jugendlichen, die
in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind. Die
Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und
UNMIK vom April 2005 unterstreicht die Notwendig-
keit, eine Altfallregelung für langjährig in Deutschland
lebende Minderheitenangehörige aus dem Kosovo zu be-
schließen. In diesem Sinne sollte sich der Bundesinnen-
minister intensiv gegenüber seinen Länderkollegen und
der Innenministerkonferenz einsetzen.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Verbot des Führens
von Anscheinwaffen (Tagesordnungspunkt 14)
Gabriele Fograscher (SPD): Gegenstand der heuti-
gen Debatte ist der Antrag der CDU/CSU, das Führen
von so genannten Anscheinwaffen zu verbieten.
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Wir teilen Ihre Sorgen über die zunehmende Verbrei-
ung dieser Anscheinwaffen. Allerdings wird dieses Pro-
lem nicht allein durch ein Verbot aus der Welt ge-
chafft.
Aus Ihrem Antrag geht nicht hervor, was Sie nun
irklich wollen: Wollen Sie ein Verbot von Anschein-
riegswaffen oder auch von Imitaten ziviler Waffen?
ollen Sie die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitia-
ive oder zu exekutivem Handeln auffordern? Auch ist
hre Feststellung, die Novellierung des Waffenrechts sei
rsächlich für das Wachsen des Marktes von Anschein-
affen, falsch. Es ist richtig, dass Anscheinkriegswaffen
nter das alte Waffengesetz fielen. Dieses Verbot wurde
uch auf Forderung der Kriminalpolizei abgeschafft.
rund dafür war, dass die praktische Anwendung der
orschrift äußerst schwierig war. Nachahmungen von zi-
ilen Waffen fielen auch nicht unter das alte Waffen-
echt. Bei der Novellierung des Waffenrechts wurde über
ine Ausweitung der Anscheinsregelungen intensiv dis-
utiert, aber als unpraktikabel und kontraproduktiv im
undesrat verworfen.
Ich halte gesetzliche Führungsbeschränkungen für
otwendig und richtig. Sie sollten sich allerdings auf das
erbot von Anscheinkriegswaffen beschränken. Imitate
iviler Schusswaffen gibt es schon sehr lange und wird
s wohl auch immer geben. Dazu gehören zum Beispiel
ie Spielzeugwaffen für Kinder beim Karneval oder die
ierwaffen von Trachtenvereinen. Diese zu verbieten
ann auch nicht in Ihrem Sinne sein.
Sie begründen Ihre Verbotsforderung zum einen da-
it, dass die Verwechselung mit echten Waffen sehr
roß sei und es so zum Beispiel bei Polizeieinsätzen zu
ituationen kommen könne, dass ein Polizist aufgrund
iner angenommenen Notwehrsituation von seiner
ienstwaffe Gebrauch macht, obwohl die auf ihn gerich-
ete Waffe nur eine „Spielzeugpistole“ ist. Es bleibt in
iesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Verwen-
ung einer Anscheinwaffe bei einer kriminellen Hand-
ung sich bereits jetzt strafverschärfend auswirkt, weil
iese Waffen als Nötigungsmittel anerkannt sind. Dabei
st es unerheblich, ob es sich um eine „echte“ Waffe oder
ine Attrappe handelt. Spielzeugwaffen, die echten
affen zum Verwechseln ähnlich sind, können bei Poli-
eieinsätzen zu Putativnotwehrlagen – Selbstgefähr-
ungsituationen – führen. Dabei ist es jedoch völlig un-
rheblich, ob die Anscheinwaffe mit einer geringen
nergie zum Beispiel Plastikkügelchen verschießen
ann oder ob die Waffe völlig schussunfähig ist. Würde
an nun die Anscheinwaffen mit einer geringen Ge-
chossenergie verbieten, so würde sich der Markt auf
eine Attrappen im Militarylook verlagern. Das Drohpo-
enzial und eine eventuelle Putativnotwehrgefahr bliebe
mmer dieselbe.
Zum anderen behaupten Sie, dass von diesen An-
cheinwaffen ein erhebliches Verletzungsrisiko ausgehe.
Ab einer Energieleistung von mehr als 0,5 Joule greift
as Waffengesetz und stellt das Führen solcher Waffen
nter einen Erlaubnisvorbehalt. Geschossspielzeug unter
,5 Joule, sogenannte Softairwaffen, haben kein erhebli-
hes Verletzungsrisiko, so wie es in dem Unionsantrag
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16855
(A) )
(B) )
behauptet wird. Ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigun-
gen sind hier nicht zu erwarten. Auch zu Zeiten des alten
Waffenrechts waren diese Waffen nur im Spielzeugrecht
– Spielzeugrichtlinie der EU vom 3. Mai 1988 – rege-
lungsbedürftig. Waffen unterhalb von 0,08 Joule sind
noch nicht einmal im Spielzeugrecht geregelt.
Sowohl der Regierungskoalition als auch der Bundes-
regierung ist bewusst, dass es beim Thema Anschein-
kriegswaffen Handlungsbedarf gibt. Und die Bundes-
regierung ist in diesem Bereich bereits vor Einbringung
Ihres Antrags tätig geworden. Das Bundesinnenministe-
rium prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustiz-
ministerium ein ordnungsrechtliches Führungsverbot im
Waffengesetz. Gleichzeitig laufen Gespräche mit den In-
nenministern der Länder, die gefahrenabwehrrechtliche
Einziehung dieser Waffen in das Polizeirecht aufzuneh-
men. Bei der Innenministerkonferenz, die in diesem
Monat stattfinden wird, wird dieses wieder auf der
Tagesordnung stehen.
Neben diesen rechtlichen Möglichkeiten, die Gefahr,
die von Anscheinwaffen ausgeht, einzudämmen, bedarf
es aber auch flankierender Maßnahmen der Öffentlich-
keitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Dazu
hat die Bundesregierung bereits eine Ächtungskampagne
gestartet. Sie verfolgt das Ziel, Waffen im Militarylook
als Mittel der Gewaltverherrlichung zu ächten. Neben
dem BMI und dem BMJ sind das BMWA, das BMFSFJ,
das BMVEL und das BKA mit diesem Thema befasst.
Auch werden die Hersteller-, Jagd- und Schießsportver-
bände eingebunden.
Um eine wirkliche Lösung der zunehmenden Verbrei-
tung von Anscheinwaffen zu erzielen, bedarf es mehr als
das im Unionsantrag geforderte Verbot.
Deshalb fordere ich Sie auf, beteiligen Sie sich und
vor allem Ihre Länderinnenminister konstruktiv an der
Lösung des Problems der Anscheinwaffen und versu-
chen Sie nicht wieder, mit unausgegorenen Vorschlägen
Populismus zu betreiben.
Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Das
Massaker im Erfurter Gutenberg-Gymnasium liegt nun
zwei Jahre zurück, das Entsetzen über diese Tat ist ge-
blieben. Das Waffengesetz wurde daraufhin stringenter
ausgestaltet.
Nur frage ich mich: Weshalb qualifiziert eben dieses
Waffengesetz, das eine Antwort auf die Bluttat von Er-
furt sein sollte, bestimmte Waffen als Spielzeug, obwohl
sie ganz offensichtlich in kein Kinderzimmer gehören?
Ich rede hier von Anscheinwaffen, von so genannten
Airsoftwaffen. Hinter dieser Bezeichnung verbergen
sich halb- oder vollautomatische Kriegswaffen, Maschi-
nenpistolen und Pistolen.
Die Waffen sehen genau so aus wie ihr tödliches Ori-
ginal, sie haben das gleiche Gewicht und die gleiche
Funktionsweise. Lediglich die Kugel ist nicht tödlich –
sie ist zumeist mit roter Farbe gefüllt, damit der Gegner
wenigstens tödlich verletzt aussieht.
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Diese Waffen als Spielzeug zu kategorisieren, ist
chlicht absurd. Es ist ebenso absurd wie das Parade-
tück von Loriot, in dem ein Atomkraftwerk-Bausatz mit
em Namen „Wir bauen ein Atomkraftwerk“ zu Weih-
achten verschenkt wird, der auch tatsächlich ein biss-
hen explodieren kann. Das Waffengesetz vom April
003 ist aber Realität und keine zur Belustigung er-
achte Persiflage.
Vor der Neufassung des Waffengesetzes waren An-
cheinwaffen bereits verboten. Ihrer Gefährlichkeit
urde früher im Waffengesetz ausdrücklich Rechnung
etragen. Jetzt aber, nach der Novellierung des Waffen-
echts, ist das Führen von den Airsoftwaffen erlaubt. Sie
elten offiziell nicht als Waffen.
Nun ließe sich argumentieren, ein Gerät, aus dem
öchstens kleine rote Farbkügelchen zu erwarten sind,
ei auch keine Waffe, ganz gleich, wie es aussieht. Die
efinition einer Waffe würde einfach nicht passen, wes-
alb das Waffengesetz für ein Verbot schlicht der falsche
rt sei. Dieses Argument halte ich indes für nicht son-
erlich scharfsinnig. Zweck des Waffengesetzes ist doch
anz offenbar, einen verantwortlichen Umgang sicherzu-
tellen und dadurch den Bürger vor fatalem Missbrauch
u schützen. Das ist der Schutzzweck des Gesetzes. So
in Missbrauch kann aber auch mit Airsofts betrieben
erden. Daher gehört ihr Verbot in dieses Gesetz.
Bereits Kinder können kleinere dieser Waffen erwer-
en – übrigens auch für relativ wenig Geld. Und große
irsofts mit einer extrem hohen Schussweite und
chusskraft können mit achtzehn Jahren völlig frei er-
orben und mit sich geführt werden – natürlich auch
hne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte. Es ist damit
edermann möglich, mit einer solchen Waffe in der Öf-
entlichkeit spazieren zu gehen.
Wird die Waffe tatsächlich benutzt, besteht zum einen
ine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr. Die
leinen Kügelchen, die verschossen werden, sind gerade
ür den Gesichtsbereich und die Augen besonders ge-
ährlich. Sie können zu schweren Augenverletzungen
ühren – von Perforationen der Hornhaut, Netzhautablö-
ungen und grünem Star bis zur Blindheit.
Das Problem ist aber nicht nur die Gefährlichkeit der
eschosse, sondern die gravierenden Gefahren, die sich
us der Verwechslung solcher Waffen ergeben. Selbst
achleute können Airsoftwaffen nicht von echten Waf-
en unterscheiden. Die Verwechslungsgefahr ist damit
nermesslich hoch. Das Szenario, das sich daraus ergibt,
iegt auf der Hand. So kann es durchaus dazu kommen,
ass der Polizist den Bankräuber erschießt, obwohl von
hm keine tatsächliche Bedrohung ausging. Oder der zö-
ernde Polizist vertraut auf die Verwendung einer
irsoftwaffe, verteidigt sich entsprechend nicht richtig
nd wird Opfer einer tödlichen Kugel.
Es gibt mittlerweile genügend Beispiele, wo Derarti-
es passiert ist: So ist in Nürnberg ein flüchtender Dieb
rschossen worden. Er tankte, ohne zu bezahlen. Als die
olizisten ihn daraufhin stellen konnten, bedrohte er sie
it einer Airsoftwaffe. Die Polizisten erschossen den
ann in Notwehr – der Unterschied zu einer echten
16856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Waffe war nicht erkennbar. Oder: Ein Mann ist auf einer
Halloweenparty erschossen worden, nachdem Polizisten
die Verkleidung mit einer Airsoftwaffe und seine Geste,
auf die Polizisten zu zielen, als Bedrohung auffassen
mussten.
Wir reden hier nicht über die kleinen Streiche der
kleinen Strolche. Ein Räuber- und Gendarm-Spiel mit
Airsoftwaffen ist eben kein Spiel, weil Airsoftwaffen
eben kein Spielzeug sind. Der Markt wird von diesen
Waffen überschwemmt – ich empfehle Ihnen mal einen
Blick ins Internet auf die einschlägigen Homepages.
Was ist also zu tun? Initiativen mit Präventionskam-
pagnen gibt es bereits. Sie sind ebenso gut gemeint wie
fruchtlos. Natürlich ist es wichtig, an die Öffentlichkeit
zu appellieren. Natürlich ist es wichtig, gerade an Schu-
len die Schüler, Lehrer und Eltern über das „Spielzeug“
ihrer Kinder aufzuklären. Natürlich werden Empfehlun-
gen immer auch bei einigen – wenigen – Gehör finden.
Aber gutes Zureden allein erscheint mir hier doch ein
wenig zu zaghaft, um diese Gefahr in den Griff zu be-
kommen. Wir müssen das Führen von Anscheinwaffen,
von Airsoftwaffen verbieten. Wir haben die Pflicht,
durch sinnvolle Gesetze die Bürger dieses Landes zu
schützen und vor Schaden zu bewahren. Daher haben
wir hier die Pflicht, das Waffengesetz in diesem Punkt zu
korrigieren.
Mir ist bewusst, dass es gerade im Wahlkampf nicht
besonders populär und auch nicht üblich ist, der Opposi-
tion Recht zu geben. Aber dieser Antrag ist schlicht ver-
nünftig. Ich bitte Sie daher, im Interesse der Sache zuzu-
stimmen.
Dorothee Mantel (CDU/CSU): Waffen, die den An-
schein erwecken, echt zu sein, müssen dringend verbo-
ten werden. Dringend, weil wir nicht warten können, bis
eine solche Waffe zum Tod eines Menschen führt. Natür-
lich können diese Waffen keinen Menschen direkt töten.
Aber sie können zu gefährlichen und missverständlichen
Situationen führen und so indirekt Menschenleben kos-
ten.
Zuallererst denke ich dabei an unsere Polizisten. Wir
alle haben noch die schrecklichen Bilder von Erfurt vor
Augen, als ein 19-jähriger Schüler zum Amokläufer
wurde und 16 Menschen tötete.
Ein ähnliches Bild hatten die Polizisten in Karlsruhe
vor Augen, als sie im vergangenen Jahr von verängstig-
ten Lehrern gerufen wurden. Auf dem Hof einer Berufs-
schule befanden sich mehrere bewaffnete Jugendliche.
Den herbeigerufenen Polizisten war es nicht möglich zu
entscheiden, ob es sich bei den Waffen der Schüler um
scharfe Waffen oder bloße Attrappen gehandelt hat. Wie
sich später herausstellte, bedrohten die Schüler ihre Leh-
rer mit Anscheinwaffen. Die Beamten müssten aber zu-
nächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe
handelt.
Wie sollen sich unsere Polizisten in einer solchen Si-
tuation verhalten? Sie können darauf vertrauen, dass es
sich um eine Waffe handelt, die nur wie eine echte aus-
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ieht, und die Schüler ohne Waffengewalt überwältigen.
der sie müssen davon ausgehen, dass sie sich selbst
erteidigen müssen, und richten womöglich ihre eigene
affe gegen die Schüler. Damit würde der Alptraum ei-
es jeden Polizisten wahr: im Einsatz einen Unschuldi-
en zu erschießen, im schlimmsten Fall einen minder-
ährigen Jugendlichen. Gehen sie aber davon aus, dass es
ich um eine solche Anscheinwaffe handelt, werden sie
ielleicht mit einer echten Waffe von dem Täter verletzt,
ahrscheinlich aber sogar getötet.
Mir ist unerklärlich, dass wir zulassen, dass unsere
olizisten in eine derartige Situation gebracht werden
önnen. Diese Situation besteht mit der Änderung des
affengesetzes nun schon seit über zwei Jahren. Daher
uss zumindest das Führen solcher Waffen in der Öf-
entlichkeit verboten werden. Das fordert selbst einer der
ührenden Importeure dieser Waffen. Das Fälschen von
eld ist schließlich auch verboten – da kann das Fäl-
chen von Waffen nicht erlaubt sein.
Mir ist auch unerklärlich, wozu Waffen überhaupt
riginalgetreu nachgebaut werden müssen. Ich frage
ich, was ein Mensch beabsichtigt, der eine solche
affe kauft. Ein Spielzeug kann das wohl kaum sein.
pielzeug ist ungefährlich. Aber wenn dieses angebliche
Spielzeug“ in der Lage ist, Verletzungen wie zum Bei-
piel den Verlust des Augenlichtes herbeizuführen, dann
st die Bezeichnung „Spielzeug“ wohl völlig unange-
essen. Um beispielsweise „Paintball“ zu spielen,
raucht man eine solche Waffe ebenso wenig. Solche
affen sind farblich gekennzeichnet und so von weitem
ls Imitate erkennbar.
Ich frage mich daher schon, ob jemand, der eine sol-
he Waffe kauft, zu Straftaten verleitet wird, weil er sich
amit mächtig fühlt. Über die Hälfte aller Raub- und
ötigungsdelikte wurden bisher mit Gas- oder Schreck-
chusspistolen begangen. Seit 2003 das Waffengesetz
eändert wurde, nimmt der Verkauf dieser Waffen ab.
eitdem ist für den Besitz dieser Waffen der Kleine Waf-
enschein notwendig. Gleichzeitig steigt der Absatz der
illigeren Softairwaffen. Offenbar weichen potenzielle
äter auf diese Waffen aus. So war es möglich, dass
ährend der letzten Weihnachtsfeiertage ein Mann hier
n Berlin aus seiner Wohnung auf Passanten feuerte.
Ich sehe daher nicht, wen es trifft, wenn diese Waffen
erboten werden. Ich sehe aber, wem es hilft, wenn sie
erboten werden: Kindern und Jugendlichen, die nicht
ehr verletzt werden können, Polizisten, die nicht im
nklaren gelassen werden und allen Menschen, die einer
edrohung durch eine solche Waffe entgehen.
Mir ist es wichtig, dass wir, die wir als Politiker in ei-
er großen Verantwortung für Leib und Leben stehen, in
iesem Fall einmal handeln, bevor es zu spät ist. Präven-
on statt Reaktion, bevor es weitere Menschenleben
ifft.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Das Verbot von Softairwaffen, das heißt
pielzeugwaffen, die wie echte scharfe Schusswaffen
ussehen, ist unbedingt erforderlich. Alarmierende
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16857
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(B) )
Berichte in den Medien und nicht zuletzt der Polizei zei-
gen Handlungsbedarf an, der nicht ignoriert werden darf.
Wir können es nicht zulassen, dass Leute ganz legal
beim Einkaufsbummel ein Gerät mit sich herumtragen
können, das wie eine Maschinenpistole aussieht. Aus gu-
tem Grund sind Kriegswaffen gesetzlich noch strenger
verboten als andere Waffen. Ausgerechnet bei den Nach-
ahmungen sind diese Kriegswaffen aber der große Ver-
kaufserfolg. Diese Waffen sind kein Spielzeug, sondern
ein gefährlicher Unfug, der andere Menschen ängstigt
und gefährdet.
Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Reform des
Waffenrechts den Schutz der Menschen vor den Waffen
immer höher bewertet als die Interessen derer, die Waf-
fen besitzen. Ich hätte mir gewünscht, dass gerade auch
Union und Bundesländer hier mitgezogen hätten. Der
Bundesrat ist aber erst nach der Tragödie von Erfurt er-
wacht. Bis dahin haben die Länder eine wenig konstruk-
tive Rolle gespielt. Das gilt auch für die Unionsfraktion
im Bundestag.
So wäre bei der von uns immer wieder geforderten
stärkeren Beschränkung bei Erwerb und Besitz von Gas-
und Schreckschusswaffen mehr möglich gewesen. We-
gen der Zustimmungspflicht des Gesetzes haben wir hier
zulasten der Sicherheit der Menschen dem unionsgeführ-
ten Bundesrat Zugeständnis machen müssen.
Es ist schon ein wenig scheinheilig, wenn die Union
jetzt versucht, einen Teilaspekt dieser von ihr selbstver-
schuldeten Schwächen der Neuregelung des Waffen-
rechts herauszugreifen.
In der Sache selbst ist unsere Position völlig klar: Be-
sitz und Gebrauch dieser nicht verbotenen Softairwaffen
stellen eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit
dar. Aufgrund der technischen Entwicklung sind Nach-
bildungen von scharfen Waffen, die unzutreffenderweise
unter die Bezeichnung „Spielzeugwaffen“ fallen, so täu-
schend echt, dass es überrascht, dass bisher noch nie-
mand verletzt oder getötet wurde, weil ihn zum Beispiel
ein Polizist irrtümlicherweise für einen schwer bewaff-
neten Täter gehalten hat.
Es genügt nicht, zu glauben, dass Anscheinkriegs-
waffen eine kriminalistische Randerscheinung sind. Sie
bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial wegen ihres
kriminellen Missbrauchs. Sie sind wegen ihrer Größe
und Beschaffenheit nicht nur für Laien schwer von
scharfen Waffen zu unterscheiden. Das gilt gerade auch
für Opfer in besonderen Stresssituationen. Das Drohpo-
tenzial dieser Waffen ist eine nicht hinnehmbare Bedro-
hung für Leib und Leben von Menschen.
Ich habe Zweifel, ob der alte § 37 die geeignete
Grundlage ist. Das Ziel ist aber ganz klar und unmissver-
ständlich: Das Führen von Nachbildungen von Schuss-
waffen soll verboten werden und an dieser Stelle wün-
sche ich mir auch von unserem Bundesinnenminister
mehr Entschlossenheit. Hier ist eine belegte Sicherheits-
lücke und die grüne Fraktion hat das Bundesinnenminis-
terium mehrfach angemahnt, diese Lücke durch eine Ge-
setzesänderung zu schließen.
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Sicherheit muss gerade auch in der Alltagskriminali-
ät ein hohes Gewicht tragen und wir sollten endlich auf
ie Warnungen und Forderungen aus der Polizei hören.
it meiner Fraktion ist hier jederzeit die erforderliche
esetzesverschärfung machbar. Lassen Sie uns über den
ichtigen Weg im Innenausschuss beraten.
Ernst Burgbacher (FDP): Mit dem heute zu bera-
enden Antrag verlangt die CDU/CSU-Fraktion die Än-
erung eines Detailpunktes aus dem neuen Waffengesetz
om 1. April 2003. Im Zuge der damaligen Rechtsände-
ungen ist das Verbot von so genannten Anscheinwaffen
eggefallen.
Richtig ist, dass solche Scheinwaffen vom äußeren
nschein her mit echten Waffen verwechselt werden
önnen. Daher sind Situationen, wie sie im Unionsantrag
eschildert werden, wonach Polizeibeamte sich einem
ermeintlichen Angriff ausgesetzt sehen und sich ent-
prechend verteidigen, obwohl es tatsächlich nur um
cheinwaffen geht, nicht völlig auszuschließen. Den-
och erscheint uns der Weg einer isolierten Behandlung
ieses einen Themas nicht richtig. Denn das neue Waf-
engesetz vom 1. April 2003 ist insgesamt nicht befriedi-
end ausgefallen. Es enthält viel Bürokratie, ist für die
raktiker schwer lesbar und damit auch nur schwierig
nwendbar.
Einige Bestimmungen haben zu ungerechten Ergeb-
issen geführt. So ist es beispielsweise in Einzelfällen
um Entzug der Jagderlaubnis gekommen, weil der Be-
echtigte lange vor In-Kraft-Treten des neuen Waffenge-
etzes sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, das
einerlei waffenrechtlichen Bezug gehabt hat. Damit
urde praktisch eine Art Rückwirkung eingeführt, die
war juristisch unangreifbar ist, aber dennoch nicht ganz
achvollziehbar ist. Man sollte daran denken, den Ent-
ug des Waffenscheins und des Jagdscheins künftig wie-
er nur bei solchen Straftaten vorzusehen, die einen in-
eren Bezug zur Benutzung von Waffen haben.
Insgesamt wäre es besser, eine Gesamtauswertung der
raktischen Erfahrungen mit dem seit zwei Jahren gel-
enden neuen Waffenrecht vorzunehmen und nicht iso-
ert einzelne Punkte herauszugreifen.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
esminister des Innern: Die Zielrichtung des Antrags ist
m Grundsatz richtig. Allerdings ist es wichtig, ein klares
nd zutreffendes Regelungsziel zu verfolgen. Der An-
rag weist insofern einige Unklarheiten auf.
Zunächst kommt es darauf an, sich zu verdeutlichen,
orin genau der Handlungsbedarf besteht. Letztlich
ann es nur um die Vermeidung von Störungen der öf-
entlichen Sicherheit und Ordnung durch die Provoka-
ion von Polizeieinsätzen durch das Zurschaustellen von
nscheinwaffen in der Öffentlichkeit gehen. Alle ande-
en im Antrag genannten Regelungsmotive und -ziele
ind nämlich bereits durch das geltende Recht hinrei-
hend und sachgerecht abgedeckt:
Dem Drohpotenzial bei dem kriminellen Missbrauch
iner Waffe als Nötigungsmittel wird mit dem Strafge-
etzbuch begegnet. Dieses stellt die Verwendung von
16858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
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Scheinwaffen unter Strafe und führt – etwa im Rahmen
des Raubes oder der räuberischen Erpressung – zu ent-
sprechenden Strafschärfungen. Zudem sind die straf-
rechtliche Einziehung und der Verfall als Tatmittel nach
allgemeinen Bestimmungen möglich.
Der Verwendersicherheit für Kinder trägt das Spiel-
zeugrecht – differenziert nach starren oder elastischen
Geschossen – Rechnung, indem das kindliche Hantieren
mit Waffen von einer Geschossenergie unter 0,5 Joule
und dadurch ein relevantes Verletzungsrisiko unterbun-
den wird.
Bei Softairwaffen mit 0,6 Joule und mehr rennt der
Antrag bereits offene Türen ein, weil das Führen von
Schusswaffen aller Art mit mehr als 0,5 Joule ohne Waf-
fenschein bei Strafe verboten ist.
Unklar bleibt der Antrag insofern, als er sich zwar im
Wesentlichen auf Anscheinkriegswaffen bezieht. Er lässt
aber offen, ob er auch die Imitate ziviler Schusswaffen
erfassen soll.
Hiervon kann nur abgeraten werden: Zum einen
würde der Anwendungsbereich des Führensverbotes
uferlos und unbestimmt. Zum anderen ist das Führen
von Spielzeugpistolen und -revolvern in verschiedenen
Lebenszusammenhängen gang und gäbe. Ich nenne nur
den Karneval. Regelungen, die zu starr sind und auch so-
zialadäquates Verhalten pauschal missbilligen oder
durch x-fache Ausnahmen der Realität angepasst werden
müssen, erzeugen Widerwillen in der Bevölkerung und
unnötige Bürokratie.
Auf den sinnvollen Kern zurückgeführt, müssen aber
umgekehrt auch bloße schussunfähige Attrappen im Mi-
litarylook einbezogen werden.
Die Bundesregierung hatte das Anliegen des Antrags
bereits vorher von sich aus aufgegriffen und eine Äch-
tungskampagne gegen Anscheinkriegswaffen initiiert.
Dabei geht es nicht nur darum, gesetzgeberischen Hand-
lungsbedarf auszuloten und entsprechende Regelungs-
vorschläge zu formulieren. Vielmehr bedarf es auch
flankierender Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölke-
rung über die im Antrag genannten Gefahren bei Polizei-
einsätzen, die sich aus der Zurschaustellung von An-
scheinwaffen in der Öffentlichkeit ergeben können.
Insgesamt gilt es aber auch, die merkwürdige Faszina-
tion von Gegenständen im Militarylook zu hinterfragen
und zur Bewusstseinsbildung vor allem bei jungen Men-
schen beizutragen.
In diesem Sinne wirken bereits jetzt alle betroffenen
Bundesressorts zusammen, um unter Gesichtspunkten
des Verbraucherschutzes und des Kinder- und Jugend-
schutzes gegen die unbedachte oder missbräuchliche
Verwendung von Anscheinkriegswaffen vorzugehen.
Die Waffenhandelsverbände betreiben bei ihren Kunden
Aufklärung über die Gefahr, sich in prekäre Situationen
bei Polizeieinsätzen zu bringen. Diese positiven Ansätze
sollen auch in den allgemeinen Einzelhandel, den Spiel-
zeughandel und den Internethandel eingebracht werden.
Multiplikatoren gerade auch im Kinder- und Jugend-
schutzbereich werden angesprochen und sensibilisiert.
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Nicht zuletzt arbeitet das Bundesministerium des In-
ern im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium
er Justiz an einem Gesetzgebungskonzept, mit dem das
ühren von Anscheinkriegswaffen verboten und das Au-
erverkehrziehen solcher Gegenständen bei Verstößen
iergegen gewährleistet werden kann. Dabei ist Erfor-
ernissen des Bestimmtheitsgrundsatzes und der Ver-
ältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Aus der Sicht der
undesregierung ist vor diesem Hintergrund ein repres-
iver Ansatz mit Strafandrohungen nicht angemessen
nd zielführend, zumal er bei Kindern wegen fehlender
trafmündigkeit ohnehin ins Leere laufen würde. Erfolg-
ersprechend ist vielmehr ein ordnungsrechtliches Füh-
ensverbot im Waffenrecht. Dieses muss aber flankiert
erden von der Möglichkeit, diese Gegenstände unter
em Gesichtspunkt der Störung der öffentlichen Sicher-
eit und Ordnung endgültig einzubehalten. Hier sind die
esetzgeber des Bundes und der Länder unter dem Ge-
ichtspunkt der Gefahrenabwehr gleichermaßen gefor-
ert. Die Bundesregierung wird die Zeit zwischen den
egislaturperioden nutzen, die Ächtungskampagne ein-
chließlich der Ausarbeitung der gesetzgeberischen
omponente voranzutreiben.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsi-
cherung abschließen
– Maßnahmen zur Kapitalprivatisierung der
Deutschen Flugsicherung GmbH
– Leitlinien für die Privatisierung der Deut-
schen Flugsicherung – Gesamtkonzept zur
Neuordnung der Flugsicherung
(Tagesordnungspunkt 15)
Reinhard Weis (Stendal) (SPD): Das ungeplante
orzeitige Ende einer Legislaturperiode gefährdet wegen
er Diskontinuität, der alle nicht abgeschlossenen parla-
entarischen Vorgänge unterliegen, so manches politi-
ches Projekt. Ich bin deshalb froh, dass wir das Projekt
er Privatisierung der Deutschen Flugsicherung seit der
rganisationsprivatisierung im Jahre 1992 als fraktions-
bergreifendes Projekt nicht nur parlamentarisch beglei-
en, sondern über die Grenzen von Regierungskoalition
nd Opposition hinweg parlamentarisch vorantreiben.
ie 10. und 11. Novelle des Luftverkehrsgesetzes und
ehrere Entschließungsanträge machen dies deutlich,
icht zuletzt auch unser interfraktioneller Antrag vom
0. April diesen Jahres. Wenn alle diese Beschlüsse des
eutschen Bundestages von den Regierungen Kohl und
chröder zeitnah umgesetzt worden wären, könnten wir
eute wahrscheinlich sogar einen Schritt weiter sein. Ich
ill aber nicht klagen. Meine Einleitung sollte eigentlich
arauf hinweisen, wovon ich überzeugt bin: Trotz der
ahrscheinlichen vorgezogenen Neuwahl wird dieses
rojekt nicht scheitern und nicht stocken.
So möchte ich begrüßen, dass unsere Bundesregie-
ung diesen Weg jetzt konsequent angegangen ist. Ein
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16859
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Gesetzentwurf, der sich kurz vor Abschluss der Ressort-
abstimmung befindet, macht dies genauso deutlich wie
das Bekenntnis zu einem straffen Zeitplan, der uns von
der Bundesregierung und der Geschäftsführung der
Deutschen Flugsicherung im Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen vorgestellt wurde.
Das Parlament wird sich wegen der aktuellen Ent-
wicklungen um den angestrebten vorzeitigen Wahlter-
min aus diesem Prozess vorübergehend verabschieden.
Formal sind wir auch noch nicht in der Beratung des ge-
nannten Gesetzentwurfes, weil dies ja erst nach einer
Kabinettbefassung möglich sein wird. Diese Debatte zu
unserem gemeinsamen Antrag und zur Beschlussemp-
fehlung des federführenden Ausschusses für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen gibt mir daher die Gelegen-
heit, noch einmal deutlich zu machen, welche Inhalte
und Stoßrichtungen wir Parlamentarier in dem Gesetz-
entwurf der Bundesregierung erwarten. Ich will damit
auch deutlich machen, welche Richtung der Weiterbear-
beitung des Projektes ich vom 16. Deutschen Bundestag
erwarte.
Ich hoffe, dass trotz des Wahlkampfes, den die Parla-
mentarier führen müssen, die Sacharbeit in den Häusern
weitergeht. Dies erwähne ich so ausdrücklich, weil die
Fristen, die uns die EU gesetzt hat, ja unabhängig von
der politischen Pause in Deutschland weiter bestehen.
Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung ste-
hen deshalb in der Pflicht, bei der Umsetzung der Aufga-
ben zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luft-
raumes, die Termine für die nationale Umsetzung zu
beachten und den Prozess so zu steuern, dass unser inter-
national anerkanntes deutsches Flugsicherungsunterneh-
men gestärkt und unternehmerisch optimal positioniert
in den Wettbewerb um die länderübergreifenden Flug-
sicherungsaufgaben entlassen wird.
Dazu gehört natürlich die gesetzliche Rahmensetzung
für den Privatisierungsprozess, der übrigens auf dem
Weg zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der Deut-
schen Flugsicherung ein entscheidenes Mittel zum
Zweck ist. Privatisierung ist hier kein Selbstzweck und
nicht in erster Linie ein Vorgang, bei dem einmalig für
den Bundeshaushalt eine Einnahme generiert werden
soll. Es geht um die nachhaltige Stärkung eines erfolg-
reichen deutschen Unternehmens, das wir aus der staatli-
chen Obhut und Bevormundung den Wettbewerb entlas-
sen wollen. In dem Privatisierungsgesetz müssen die
europäischen Vorgaben umgesetzt werden – und zwar in
einer Zeitspanne, die verhindert, dass die EU uns das
Heft des Handelns aus der Hand nimmt. Wir wollen den
Prozess nach unseren Vorstellungen gestalten und wol-
len auch darauf achten, dass wir der DFS als privatisier-
tem Unternehmen nicht mehr aufbürden, als europa-
rechtlich und zur Wahrung der nationalen hoheitlichen
Aufgaben notwendig ist.
Wir erwarten in dem Gesetzentwurf Festlegungen
zum neuen Gebührensystem, weil dies eine wichtige
Grundlage zur Abschätzung der wirtschaftlichen Per-
spektiven für Investoren sein wird. Nach meiner Kennt-
nis ist dieser Teil des Entwurfs –, der in der Ressorab-
stimmung ist, noch nicht enthalten. Zu der Aufgabe, das
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nternehmen auch für Investoren attraktiv zu machen,
ehört auch die Frage nach der Beleihung mit der Zu-
tändigkeit für den ganzen deutschen Luftraum. Dabei
eht es nicht um die Frage, ob das möglich ist, sondern
m das Aufzeigen der Möglichkeiten für das wie und
en denkbaren Zeithorizont. Wir wissen natürlich, dass
it der Vorstellung zwischenstaatliche Verträge berührt
erden, für deren Veränderung erst Voraussetzungen zu
chaffen sind.
Ich sprach von den zu schützenden Hoheitsrechten,
ür deren Durchsetzung Eingriffsrechte zum Beispiel des
undesministers der Verteidigung verankert werden
üssen. Diese staaatlichen Vorgaben stellen möglicher-
eise erhebliche Beeinträchtigungen unternehmerischen
andelns dar und müssen deshalb kalkulierbar formu-
iert werden. Überzogene Vorstellungen werden einen
rivatisierungsprozess oder Erlöserwartungen erheblich
eeinträchtigen. Wir erwarten deshalb einen ausgewoge-
en Katalog für Eingriffsrechte mit akzeptablen Defini-
ionen von Krisenszenarien, die dies rechtfertigen.
Privatisierungsprozesse sind immer mit Verunsiche-
ungen der betroffenen Belegschaft verbunden. Ich
öchte deshalb für meine Fraktion ausdrücklich die ein-
igartige Diskussionskultur der Belegschaft der Deut-
chen Flugsicherung mit der Geschäftsführung würdigen.
ie Belegschaftsstruktur ist wegen der Zusammenset-
ung, zu der neben den „eigenen“ Mitarbeitern der DFS
uch „dienstüberlassene“ Mitarbeiter aus der Bundes-
ehr und eine Gruppe verbeamteter ehemaliger Anghöri-
er der „alten Behörde“ Flugsicherung gehören, nicht
infach. Umso berechtigter ist wegen der konstruktiven
egleitung des Prozesses durch die Belegschaft deren Er-
artung, dass zum Beispiel Mitbestimmungsfragen und
ie Fortschreibung von Vorruhestandsregelungen für
usscheidende Beamte fair geregelt werden. Wir werden
ies ausdrücklich im parlamentarischen Verfahren bear-
eiten, wenn der Gesetzentwurf hierzu noch keine Vorga-
en macht.
So viel zu dem Gesetzentwurf, mit dem der Rahmen
er Privatisierung beschrieben sein wird. Es gibt aber
och zwei andere Komplexe, deren kurzfristige Abarbei-
ung wir parallel zur Gesetzgebungsarbeit erwarten. Da
s hierbei um Verwaltungshandeln geht, sollten diese
ntscheidungen, die das Unternehmen stärken, sogar
urzfristig getroffen werden. Ich meine die Gründung
er „Tower GmbH“ und die überfällige Entscheidungen
ur Eröffnung weiterer Geschäftsfelder durch bereits
orbereitete Beteiligungen an anderen Unternehmen, die
ch aus Zeitgründen hier nicht noch einmal aufzählen
ill.
Gestatten Sie mir abschließend ein paar persönliche
ätze. Wer aufmerksam zugehört hat, wird vielleicht den
indruck gewonnen haben, dass da jemand gerade einen
chlussstrich gezogen hat. Das ist richtig. Freunde und
ahe Mitstreiter wissen, dass ich nach dieser Legislatur-
eriode nicht mehr für den Bundestag kandidieren will.
urch die wahrscheinlich vorgezogene Neuwahl ist die-
er Zeitpunkt unerwartet früh gekommen und dies ist
etzt meine letzte Rede vor dem Plenum des Deutschen
undestages. Ich nutze deshalb die Gelegenheit, mich
16860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
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ganz ausdrücklich, für die gute Zusammenarbeit in unse-
rem Ausschuss über die Grenzen der Fraktionen hinweg
zu bedanken. Gerade in der Zeit, während der ich Vorsit-
zender unserer Arbeitsgruppe in der SPD-Fraktion war,
habe ich eine faire und freundschaftliche Zusammenar-
beit mit unserem Ausschussvorsitzenden Eddi Oswald,
mit Ali Schmidt, Dirk Fischer und Horst Friedrich erle-
ben dürfen. Ich scheide ohne Groll und Wehmut aus dem
Deutsche Bundestag, bedanke mich auch bei meinen Ar-
beitsgruppenkollegen für die Zusammenarbeit und hoffe,
dass ich eine kleine Spur hinterlassen habe, die ich mei-
nen Wählern als Dank für ihr Vertrauen vorweisen kann.
Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Der Luftver-
kehr – und mit ihm die DFS – hat das Tal der Tränen
durchschritten. Der terroristische Anschlag auf das
World Trade Center am 11. September 2001, die Lun-
genseuche SARS, der Irakkrieg sowie die allgemeine
konjunkturelle Entwicklung haben den internationalen
Luftverkehr und damit auch das Geschäftsergebnis der
DFS schwer beeinträchtigt. Nach zwei verlustreichen
Jahren geht es seit dem Jahr 2003 für die DFS wieder
deutlich aufwärts.
Nun geht es darum, den nationalen Ordnungsrahmen
für die DFS weiter zu verändern und die DFS fit für die
Anforderungen eines einheitlichen Luftraums über Eu-
ropa zu machen. Künftigen Anbietern von Flugsiche-
rungsleistungen wird durch diesen Luftverkehrsmarkt
die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Markt-
zugang geboten und eine Optimierung der Preis-, Quali-
täts- und Kostengestaltung ermöglicht. Deswegen ist es
notwendig, auch für die DFS die erforderlichen rechtli-
chen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie in die-
sem Markt bestehen kann.
Vor diesem Hintergrund ist die zügige Kapitalprivati-
sierung der DFS ein wichtiger und begrüßenswerter
Schritt und ich unterstütze die Absicht der Bundesregie-
rung, die DFS in Höhe eines Anteils von 74,9 Prozent zu
veräußern. Durch die Weiterentwicklung der Privatisie-
rung wird es zu einer zusätzlichen Effizienzsteigerung
bei der DFS kommen. Zudem kann der Bund einen wei-
teren Bereich privaten Anbietern überlassen, den diese
ebenso gut, wenn nicht besser erledigen können. Damit
wird eine Politik fortgesetzt, die bereits 1992 mit der Or-
ganisationsprivatisierung der Flugsicherung begonnen
wurde.
Im Rahmen des nunmehr bevorstehenden Transak-
tionsprozesses sind zwei Punkte für die Zukunft der DFS
von besonderer Bedeutung: Die ordnungs- und wirt-
schaftspolitischen Rahmenbedingungen müssen für die
DFS so gestaltet werden, dass ihre Attraktivität für In-
vestoren erhöht wird. Die DFS muss für den liberalisier-
ten europäischen Flugsicherheitsraum größtmöglich ge-
stärkt werden.
Die Voraussetzungen sind:
Erstens. Als Herzstück der Kapitalprivatisierung
muss Investitionssicherheit für zukünftige Investoren ge-
schaffen werden. Die Grundsätze der ökonomischen Re-
gulierung, aber auch die Eingriffs- und Durchgriffs-
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echte der Aufsichtsbehörde oder der Bundeswehr
üssen im Gesetz klar und transparent für beide Seiten
eregelt sein. Der Investor muss wissen, auf was er sich
m Einzelnen einlässt, ohne von nachfolgenden Verwal-
ungsvorschriften zur Regulierung überrascht zu werden.
Zweitens. Die DFS muss für einen angemessen lan-
en Zeitraum und für den gesamten deutschen Luftraum
eliehen werden. Dies schafft Planungssicherheit im
inblick auf die langen Investitionszyklen des Unter-
ehmens.
Drittens. Die Kapitalprivatisierung muss sich konse-
uent an den EU-Vorgaben orientieren, das heißt darüber
inausgehende nationale Regelungen zulasten deutscher
ienstleister darf es nicht geben.
Viertens. Der DFS müssen Beteiligungen ermöglicht
erden, um neue Märkte erschließen zu können, in
eutschland ebenso wie im Ausland.
Ziel der Gesetzgebung zur Kapitalprivatisierung der
FS muss es also sein, einerseits größtmögliche unter-
ehmerische Freiheit für die DFS und ihre zukünftigen
nvestoren zu schaffen, sodass die DFS frei von rigiden
wängen als „normales“ Unternehmen agieren kann, an-
ererseits sicherzustellen, dass die hoheitlichen Aufga-
en der DFS und die damit verbundenen internationalen
erpflichtungen durch die Privatisierung nicht beein-
rächtigt werden.
Die Anforderungen aus dem „Single European Sky“
SES – an die Flugsicherheitsorganisationen und an die
ationalen Aufsichtsbehörden gelten bereits ab Januar
006 verbindlich. Sind bis dahin die europäischen Ver-
rdnungen nicht in deutsches Recht umgesetzt worden,
ehlt es an Rechtssicherheit und -klarheit, würden die
ussichten der DFS auf ein nationales und europäisches
ngagement geschmälert und würde die internationale
usammenarbeit der Flugsicherungsorganisationen ver-
ögert.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher auch
ach einer etwaigen Regierungsübernahme im Herbst
ieses Jahres für die Einhaltung des ehrgeizigen Zeit-
lans für die DFS-Kapitalprivatisierung eintreten. Dies
st nicht nur im Interesse der Deutschen Flugsicherung.
ie gesamte deutsche Luftverkehrswirtschaft wird da-
on profitieren.
Norbert Königshofen (CDU/CSU): Die Luftver-
ehrswirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten zu einem
mmer wichtigeren Wirtschaftsfaktor geworden. Mittler-
eile ist sie eine echte Schlüsselindustrie für unsere
olkswirtschaft. Sie ist heute eine der wenigen Jobma-
chinen, die wir in Deutschland haben. Das gilt in zwei-
rlei Hinsicht: Zum einen schafft sie Jobs in ihrem urei-
enen Umfeld, an Flughäfen und bei Fluggesellschaften.
um anderen sichert sie mit ihren Kapazitäten Arbeits-
lätze in unserer Exportwirtschaft, denn wertmäßig wer-
en rund 40 Prozent der deutschen Ausfuhren per Luft-
racht abgewickelt.
Als Dienstleister für Flugsicherheit und Flugabwick-
ung hat die Deutsche Flugsicherung mit dazu beigetra-
en, die Voraussetzungen für das rasante Wachstum des
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16861
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Luftverkehrs zu schaffen. Sie war in der Vergangenheit
stets in der Lage, auf neue Herausforderungen des Mark-
tes erfolgreich und flexibel zu reagieren. Auch interna-
tional hat sie sich mit ihren Leistungen an der Spitze eta-
bliert. Nicht umsonst bekam sie 2000 für ihre Leistungen
bei Sicherheit, Pünktlichkeit und Kostenbewusstsein den
„Eagle Award“ als beste Flugsicherungsorganisation der
Welt verliehen.
Gleichzeitig hat sich die Deutsche Flugsicherung mit
diesen neuen Herausforderungen selbst gewandelt. Sie
ist heute kein reiner Dienstleister für diesen Markt mehr.
Sie ist mittlerweile ein aktiver Teil dieses dynamischen
Luftverkehrsmarktes geworden. Sie ist integraler Be-
standteil der „Schlüsselindustrie Luftverkehr“. Sie ist
jetzt selbst Teil der so wichtigen „Jobmaschine Luftver-
kehr“. Dass dies so ist, ist vor allem ein Verdienst des
Deutschen Bundestages. Wir haben 1993 die Vorausset-
zungen für den Markteintritt der Deutschen Flugsiche-
rung geschaffen. Unter Führung der Union wurde mit
der FDP die so wichtige Organisationsprivatisierung der
Flugsicherung in Deutschland initiiert und – mit Zustim-
mung der damaligen Oppositionspartei SPD – auch
durchgesetzt.
Die Union war es auch, die 2003 erneut die Initiative
ergriff. Sie war es, die als Erste die Konsequenzen aus
den sich rasant verändernden Marktbedingungen zog.
Sie forderte als Erste, die Deutsche Flugsicherung durch
eine Kapitalprivatisierung wirtschaftlich und organisato-
risch neu aufzustellen. Dass es dann Anfang 2004 ge-
lang, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu for-
mulieren, ist mittlerweile gute Tradition unter den
Luftverkehrspolitkern dieses Hauses. Es ist ein wichti-
ges gemeinsames Signal der Politik an den Markt, dass
wir alles tun, um den Luftverkehrsstandort Deutschland
weiter nach vorne zu bringen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass gemeinsame An-
träge auch immer Kompromissanträge sind. Schließlich
muss sich jede der hier vertretenen Fraktionen mit ihren
Grundpositionen wiederfinden können. So ist es jetzt bei
dem hier vorliegenden gemeinsamen Antrag in dem ge-
fordert wird, die Kapitalprivatisierung der Deutschen
Flugsicherung abzuschließen. Auch er kam erneut auf
Initiative der Union zustande. Erneut war sie es, die mit
einem eigenen Antrag den Anstoß gab.
Worum geht es konkret? Konkret geht es um die Ver-
äußerung von 74,1 Prozent der Gesellschaftsanteile der
bis heute zu 100 Prozent in Bundesbesitz befindlichen
Deutschen Flugsicherung GmbH. Der Rest der Anteile
soll als Sperrminorität beim Bund verbleiben, da die
DFS auch weiterhin mit hoheitlichen Aufgaben befasst
sein wird. Nur durch diese Kapitalprivatisierung – und
hier sind wir alle vorbehaltlos einer Meinung – kann die
DFS die aktuellen und künftigen Herausforderungen des
Luftverkehrsmarktes meistern. Das gilt insbesondere für
die Herausforderungen, die durch die EU-Verordnungen
zum einheitlichen europäischen Luftraum – Single Euro-
pean Sky – eingeleitet worden sind.
Gleichzeitig soll die DFS nun leichter und konse-
quenter als aktives Unternehmen am wachsenden Luft-
verkehrsmarkt partizipieren können. Neben ihren Kern-
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ufgaben soll sie sich auch andere Geschäftsfelder
rschließen, sich an anderen Unternehmen beteiligen
önnen. Die Kapitalprivatisierung ist dafür die zwin-
ende Voraussetzung. Wir freuen uns, dass das Finanz-
inisterium mittlerweile unsere Meinung teilt.
Umgekehrt erfolgt die Kapitalprivatisierung – und
ier sollten wir alle ehrlich sein – natürlich auch aus ei-
em haushälterischen Interesse. Sie soll natürlich auch
eld in die klammen Kassen des Bundes bringen. Das
eht nur, wenn man die DFS für Interessenten so attrak-
v wie möglich macht. Investoren schauen auch auf die
u erwartende Rendite. Mit Blick auf diese Tatsache
ätte ich mir in unserem gemeinsamen Antrag eine et-
as deutlichere Formulierung gewünscht. Ich hätte mir
in deutlicheres Bekenntnis dazu gewünscht, die DFS
it dem gesamten deutschen Luftraum zu beleihen. Die
uständigkeit für die Kontrolle des gesamten deutschen
uftraums ist nach unserer Auffassung eine wesentliche
oraussetzung für ihren unternehmerischen Erfolg. Des-
alb ist die hier im gemeinsamen Antrag gewählte For-
ulierung nach unserem Geschmack etwas wachs-
eich – auch wenn wir letztlich damit leben können.
Das Gleiche gilt für den Beleihungszeitraum. Wie im
ntrag steht, soll die „Aufgabenzuordnung der DFS we-
er unbefristet noch endgültig sein“. Das würde sich
uch nicht mit den Verordnungen zum Einheitlichen Eu-
opäischen Luftraum vertragen. Dennoch ist für zukünf-
ge Investoren die Dauer der Beleihung wichtig. Je kür-
er sie ist, desto weniger ist man bereit, in die
Infrastruktur“ zu investieren. Uns ist klar, dass man in
inem Antrag keine abschließenden Aussagen machen
ann. Uns geht es aber darum, hier bei der Bundesregie-
ung für diesen nicht ganz einfachen Sachverhalt Sensi-
ilität zu erzeugen.
Letztlich entscheidend für einen Investor ist aber vor
llem eine Frage: Wie wird die Einnahmesituation des
nternehmens sein, in das ich mich einkaufe? Das wird
or allem davon abhängen, welche kostenwirksamen Tä-
igkeiten ökonomisch reguliert werden. Hier sollte jede
undesregierung im dazugehörigen Gesetz über die Ka-
italprivatisierung der DFS Regelungen finden, die für
nvestoren kalkulierbare Bedingungen schafft.
Mit unserem gemeinsamen Antrag zur Kapitalprivati-
ierung der DFS bleiben wir Luftverkehrspolitiker einer
radition treu: Wichtige Dinge bringen wir im Interesse
es Landes gemeinsam voran. Als Vertreter der Fraktion,
us deren Reihen in wenigen Monaten die erste deutsche
undeskanzlerin hervorgehen wird, biete ich Ihnen unter
mgekehrten Vorzeichen an, dieser Tradition nach Mög-
chkeit auch zukünftig treu zu bleiben.
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Es kommt im parlamentarischen Geschehen
icht häufig vor, dass sich alle Parteien unter einem ge-
einsamen Antrag finden – selbst dann nicht, wenn sie
igentlich einer Meinung sind.
Der Antrag zur Kapitalprivatisierung der Deutschen
lugsicherung, den wir heute abschließend beraten, bil-
et insofern eine rühmliche Ausnahme. Das Thema
16862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
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eignet sich nicht für den Parteienstreit, selbst nicht in
diesen politisch aufregenden und mitunter aufgeregten
Tagen im Vorwahlkampf.
Zum Thema: Wir sind uns als Verkehrspolitiker einig,
dass der DFS im so genannten Single European Sky eine
gute Wettbewerbsposition verschafft werden muss. Die
Gesetzgebung muss daher den Weg für eine Kapitalpri-
vatisierung der DFS freimachen. Das Unternehmen soll
frei von den Zwängen der Bundeshaushaltsordnung am
Markt agieren können, zum Beispiel durch die Grün-
dung eines Tochterunternehmens, das auch im europäi-
schen Ausland oder auch weiterhin auf deutschen Regio-
nalflughäfen Flugsicherungsdienste anbieten kann. Der
öffentlich gewidmete Teil der DFS-Aufgaben darf und
wird darunter nicht leiden.
Die ökonomische Regulierung der Kapitalprivatisie-
rung muss sowohl den regulierten Unternehmen als auch
ihren Nutzern gerecht werden. Die Grundsätze der Re-
gulierung sollten bereits im Gesetz festgelegt werden,
als Leitplanken für die durch die Nationale Aufsichtsbe-
hörde zu gestaltenden Verordnungen.
Die Vision europäisch integrierter Unternehmen nach
dem Vorbild EADS, in denen die DFS als größter euro-
päischer Dienstleister eine führende Rolle spielen kann,
zeichnet sich am Horizont ab. Dies hilft Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern und neue entstehen zu lassen.
Wir begrüßen diese Vision und wollen sie nach Kräften
unterstützen.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Nach längeren
Verhandlungen und zwischenzeitlichen Irritationen ist es
erneut gelungen, in Sachen der weiteren Privatisierung
der Deutschen Flugsicherung einen fraktionsübergrei-
fenden Konsensantrag auf den Weg zu bringen, der die
Bundesregierung erneut auffordert, im Hinblick auf die
sich abzeichnende Wettbewerbslandschaft auch inner-
halb der Flugsicherungen die DFS maßgerecht in den
Wettbewerb zu stellen. Wenn die FDP allein hätte ent-
scheiden können, wäre dieser Antrag sicherlich in eini-
gen Punkten konkreter gewesen. Das vorliegende ge-
meinsame Papier verbaut aber zumindest nicht den Weg
für weitere Schritte.
Der Prozess der DFS-Kapitalprivatisierung ist be-
kanntermaßen eingebettet in die Schaffung von Regelun-
gen zur bestmöglichen Anwendung der Single-Euro-
pean-Sky-Verordnungen. Diese Anforderungen gelten
ab Januar 2006 verbindlich; die Durchführungsvor-
schriften für Zertifizierung und Benennung sind voraus-
sichtlich ab Oktober 2006 anzuwenden. Vor diesem Hin-
tergrund ist es Aufgabe der nationalen Parlamente,
Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, damit die
Aussichten der DFS GmbH auf ein diversifiziertes natio-
nales und europäisches Engagement nicht geschmälert
und die internationale Zusammenarbeit der Flugsiche-
rungsorganisationen nicht weiter verzögert, wenn nicht
gar gefährdet werden.
Bereits die damalige Bundesregierung von CDU/CSU
und FDP hat in einer elften Novelle zum Luftfahrtgesetz
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998 Zwischenschritte zu einer weiteren Privatisierung
nd Flexibilisierung der Flugsicherung aufgezeigt. Diese
chritte sind leider bis heute von der ausführenden
ewalt nicht – zumindest nicht ausreichend – umgesetzt
orden. Jetzt wird die politische Hauptaufgabe sein,
eutlich zu machen, dass die Deutsche Flugsicherung in
inen hoheitlichen Teil und in einen privatwirtschaftli-
hen Teil aufzutrennen ist. Der privatwirtschaftliche Teil
uss die volle Flexibilität eines Wirtschaftsunterneh-
ens am Kapitalmarkt haben. Das bedeutet für uns, dass
icht durch ministerielle Entscheidungen unternehmeri-
che Abläufe verzögert oder gar behindert werden, dass
ingriffsrechte des Staates sich ausschließlich auf die
oheitlichen Aufgaben der Flugsicherung beziehen und
ass vor allen Dingen im leidigen Bereich der Gebühren
ie mit dem letzten gemeinsamen Beschluss dieses Hau-
es angemahnte Flexibilität für die Flugsicherung ge-
chaffen wird. Private Investoren werden sich nur finden
assen, wenn klar ist, zu welchen Bedingungen die In-
estition sich rechnet bzw. mit welchen Eingriffsrechten
es Staates der Investor rechnen muss. Davon hängt
icht zuletzt auch der Preis ab, der für ein Unternehmen
m Markt zu erzielen ist. Die Bundesrepublik Deutsch-
and muss aus unserer Sicht zunächst ein Interesse daran
aben, langfristige Investoren zu gewinnen. Dies ist nur
ann zu gewährleisten, wenn die Flugsicherung entspre-
hend lange für eine angemessene Kapitalrendite sorgen
ann. Daraus abgeleitet ergibt sich dann zwangsläufig
uch die Forderung nach einer Beleihung der DFS für
en gesamten deutschen Luftraum während eines ange-
essenen Zeitraums, um auch die entsprechenden Inves-
itionszyklen des Unternehmens zu berücksichtigen.
Wichtig zur Sicherung der Interessen eines Investors
t in gleichem Maße, die Eingriffsrechte Dritter, vor al-
em der Bundeswehr, berechenbar zu machen. Es sollte
us unserer Sicht bereits jetzt aus dem Gesetz hervorge-
en, welche Eingriffs- und Durchgriffsrechte die Deut-
che Flugsicherung dem Bundesverteidigungsminister
m Friedensfall zu gewähren hat. Aus Sicht der FDP sind
ber die jetzigen, seit langer Zeit optimal funktionieren-
en Regelungen hinaus stärkere Anforderungen nur
ann notwendig, wenn offiziell der Spannungs- bzw. der
erteidigungsfall ausgerufen wird. Es kommt für uns
eshalb darauf an, dass die nationale Aufsichtsbehörde
ls zwischengeschaltetes Korrektiv im Gleichrang auch
ie verkehrspolitischen Belange des Verkehrsministe-
iums sicherstellt, so wie es im Moment direkt durch das
undesverkehrsministerium selbst gewährleistet wird.
ngesichts der angekündigten Überlegungen zu Neu-
ahlen zum vorgezogenen Zeitpunkt ist zu erwarten,
ass der gemeinsame Antrag aller Fraktionen zwar als
rundlage für die Gesetzesarbeit dient, aber vor der
undestagswahl nicht mehr Eingang in Gesetze findet.
ie bei der Bundestagswahl 2005 – soweit sie denn statt-
indet – gewählte neue Mehrheit im Verkehrsbereich ist
eshalb aufgefordert, dann unverzüglich an die Arbeit zu
ehen, um die oben beschriebenen Zeitabläufe nicht zu
efährden. Die hat die Flugsicherung als „Kind des Par-
amentes“ in der Positionierung im europa- und weltwei-
en Wettbewerb der Flugsicherungen verdient.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16863
(A) )
(B) )
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Es ist
jetzt fast genau ein Jahr her, dass dieses Haus mit der
Annahme des Antrags der Fraktionen von SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemäß
Drucksache 15/2393 „Wirtschaftliche und organisatori-
sche Strukturen der Deutschen Flugsicherung dauerhaft
verbessern“ die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Durchführung der entscheidenden Phase der Kapitalpri-
vatisierung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
nachdrücklich unterstützt hat.
Was waren die Beweggründe für den Schritt zur Kapi-
talprivatisierung, nachdem die rein äußerliche Organisa-
tionsprivatisierung von 1993 mit Gründung der DFS zu
den bekannten Erfolgen der vergangenen 12,5 Jahre
geführt haben? Ein wichtiger Auslöser sind die Verände-
rungen im europäischen Umfeld. Dabei stellen die euro-
päischen Verordnungen zur Einführung eines Einheitli-
chen Europäischen Luftraums, die so genannten SES-
Verordnungen – Single European Sky –, die absehbare
Konsolidierung innerhalb des europäischen Luftraums,
erwartete Effizienzsteigerungen und die Möglichkeit der
DFS zu Beteiligungen im In- und Ausland die maßgebli-
chen Einzelfaktoren dar.
Ausgehend von ersten Überlegungen im Dezember
2003 hat die Bundesregierung im August 2004 eine
ressortübergreifende Projektstruktur unter Leitung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen eingerichtet. Nach umfangreichen Grundlagenar-
beiten konnte die Bundesregierung bereits Mitte Dezem-
ber 2004 die Eckdaten zur Kapitalprivatisierung
verabschieden: 74,9 Prozent der Gesellschaftsanteile der
DFS werden zum Verkauf angeboten. Die Kapitalpriva-
tisierung wird auf der Grundlage eines Beleihungsmo-
dells zur Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten um-
gesetzt. Die erfolgreiche und nahezu einzigartige zivil-
militärische Integration in der überörtlichen Flugsiche-
rung wird fortgesetzt. Nach den Vorgaben der SES-
Verordnungen wird eine unabhängige Aufsichtsinstanz,
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, eingerichtet.
Zusätzlich wird für die DFS vom Vollkostendeckungs-
prinzip auf ökonomische Regulierung umgestellt, da die
DFS im Streckenflugbereich auf absehbare Zeit – 20 Jah-
re – Monopolanbieter bleiben wird und daher keine
direkten Marktkräfte wirken können. Die Möglichkeit
der Beleihung für den gesamten deutschen Luftraum
wird hinsichtlich rechtlicher Vereinbarkeit mit bestehen-
den internationalen Abkommen und Verträgen geprüft.
Im Bereich der Flugplatzkontrolle soll die DFS an
den 17 internationalen Verkehrsflughäfen im Interesse
des Bundes für die nächsten 16 Jahre die Verantwortung
behalten, damit sie die sich aus dem QTE-Lease erge-
benden Verpflichtungen erfüllen kann. Wettbewerb wird
es hingegen um die Flugplatzkontrolldienste, insbeson-
dere an den Regionalflughäfen, geben, wo der Bund
schon bisher den Anträgen der Flugplatzbetreiber ge-
folgt ist. Die SES-Verordnungen machen hier lediglich
Vorgaben, die zu organisatorischen Veränderungen füh-
ren.
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Seit Festlegung der Eckpunkte zur Kapitalprivatisie-
ung ist es in nur fünf Monaten gelungen, den Referen-
enentwurf für ein Flugsicherungsgesetz zu erarbeiten
nd in die derzeit laufende Ressortabstimmung zu ge-
en. Zentrales Element bilden die notwendigen Kon-
rollrechte der Regierung, die Sicherheitsaufsicht und
ie ökonomische Regulierung durch das Bundesauf-
ichtsamt für Flugsicherung – BAF – mit circa 70 Mitar-
eitern und geplanter Arbeitsaufnahme am 1. Januar
006. Zum Bereich der ökonomischen Regulierung kön-
en wesentliche Erkenntnisse durch Vergleich mit dem
n Großbritannien bereits seit einigen Jahren praktizier-
en System gewonnen werden. Mit dieser Regulierung
ird sicherzustellen sein, dass die Gewinne der DFS als
onopolanbieter in einem vertretbaren Rahmen bleiben,
ie Effizienz des Unternehmens gesteigert wird und die
nteressen der Nutzer an marktgerechten Gebührenstruk-
uren gewahrt werden.
Im Verlaufe des Projektes waren und sind zu vielen
inzelthemen umfangreiche Fragen zu klären. Insbeson-
ere sind die nationalen hoheitlichen Interessen an der
lugsicherung durch geeignete Durchgriffsrechte abzu-
ichern und gleichzeitig die effizienzorientierte wirt-
chaftliche Handlungsfähigkeit der DFS als wesentli-
hem Kriterium für potenzielle Investoren in einem
usgewogenen Verhältnis zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses wird
er Transaktionsprozess mit Unterstützung durch einen
inanzberater beginnen. Die Auswahl des Beraters ist
ngelaufen. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass
uch eine geeignete Mitarbeiterbeteiligung geprüft wird.
ls potenzielle Investoren kommen strategische Investo-
en, Private-Equity-Gesellschaften und längerfristig ori-
ntierte Infrastrukturfonds mit geringerer Renditeerwar-
ung infrage. Auch Konsortiallösungen sind denkbar.
Der Zeitplan war bisher sehr ehrgeizig und ist mit ho-
em Engagement verfolgt worden. Er war auf einen Ab-
chluss der Kapitalprivatisierung bis Juni 2006 ausge-
ichtet und sollte keinesfalls unnötig verzögert werden.
m Hinblick auf vorgezogene Neuwahlen dieses Hauses
m September des Jahres bleibt ein Kabinettsbeschluss
och im Sommer dieses Jahres möglich.
Betonen möchte ich, dass unabhängig von den zeitli-
hen Verschiebungen diejenigen Arbeiten unverändert
urchzuführen sind, die das BAF wie geplant zum 1. Ja-
uar 2006 seine Arbeit aufnehmen lassen. Die ökonomi-
che Regulierung kann und soll ebenfalls unverändert
nd unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren einge-
ührt werden. Hier wird es wesentlich auf den neuen
aushalt ankommen, um mit größtmöglicher Flexibilität
ie notwendigen Voraussetzungen zu gewährleisten.
Vor einem Jahr musste ich bei dieser Gelegenheit
och auf Verkehrseinbrüche und die gesunkene Eigenka-
italquote der DFS eingehen. Heute sind wir wieder mit
achsendem Luftverkehrsaufkommen konfrontiert und
ie Gesundheit und Stärke der DFS spiegeln sich nicht
uletzt an massiven Gebührensenkungen im Strecken-
owie im An-/Abflugbereich von 2004 auf 2005 wider.
uch alle Investoren betrachten die DFS als ein wertvol-
es, exzellent gemanagtes Unternehmen, das eine hohe
ttraktivität für Investoren besitzt.
16864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Ich bitte daher, der Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 15/5519 zu folgen, dass heißt Annahme des An-
trags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP gemäß Drucksache 15/5342 „Kapital-
privatisierung der Deutschen Flugsicherung abschlie-
ßen“ und Erledigterklärung des Antrages von Abgeord-
neten der CDU/CSU-Fraktion gemäß Drucksache 15/4829
„Maßnahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen
Flugsicherung GmbH“ sowie des Antrags von Abgeord-
neten der FDP-Fraktion auf Drucksache 15/4670
„Leitlinien für die Privatisierung der Deutschen Flug-
sicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flug-
sicherung“.
Ich vertraue auf die breite Unterstützung dieses Hau-
ses, jetzt und nach den Neuwahlen, die Kapitalprivatisie-
rung der DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH – so
zügig wie möglich abzuschließen und damit die Rah-
menbedingungen für den Luftverkehr in Deutschland
weiter zu verbessern.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Die Situation der Fi-
scherei durch nachhaltige Bewirtschaftung ver-
bessern (Tagesordnungspunkt 17)
Holger Ortel (SPD): Vor drei Wochen haben wir hier
im Deutschen Bundestag beschlossen, die europäische
Verfassung zu ratifizieren. Aus diesem Anlass haben wir
eine Debatte erlebt, wie es um die Einflussmöglichkeiten
des Bundestages auf europäische Politik bestellt ist.
Viele finden es problematisch, dass wir hier im Parla-
ment mehr und mehr nur noch Beschlüsse umsetzen, die
aus Brüssel hier auf den Tisch flattern, ohne aber in vie-
len Bereichen noch substanziell politisch Einfluss neh-
men zu können.
Heute reden wir hier über Fischereipolitik, seit den
Kindertagen der europäischen Zusammenarbeit eine rein
europäische Kompetenz. Die Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen legen hier einen Antrag vor, in
dem wir die Grundsätze der Fischereipolitik für die
nächsten Jahre aus deutscher Sicht benennen wollen.
Dieser Antrag gibt der Bundesregierung ein klares politi-
sches Mandat für die zukünftigen Verhandlungen im
europäischen Rat. Wir zeigen damit, wie man den Ein-
fluss des Deutschen Bundestages wahrt und konkret mit
Leben erfüllt, wenn es darum geht, europäische Politik
langfristig zu gestalten.
Wir müssen somit meines Erachtens über zwei As-
pekte reden. Der eine ist: Welche Anforderungen formu-
lieren wir an die Gemeinsame Fischereipolitik der Euro-
päischen Union?
Die zweite Frage, die uns als nationales Parlament zu
interessieren hat, ist: In welcher besonderen Situation
findet sich die deutsche Fischereiwirtschaft wieder und
wie beantworten wir sie?
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In Europa gibt es nach meiner Auffassung eine ein-
ige Frage, die über allem steht: Wie erhalten wir die
ischbestände in den Meeren? Denn diese sind drama-
isch gefährdet. Dabei hat nicht nur der jahrzehntelange
ohe Schadstoffeintrag zum Bestandsniedergang beige-
ragen, sondern auch die Fischereiwirtschaft.
Die Weltmeere sind gnadenlos überfischt. Der Kabel-
au in der Nordsee, der Dorsch in der Ostsee, der See-
echt in den westbritischen Gewässern – all diese Be-
tände sind schon zusammengebrochen oder sie stehen
urz davor.
Aus biologisch-wissenschaftlicher Sicht ist eine
ischereiliche Nutzung wie bisher nicht mehr zu verant-
orten. Die Situation ist dramatisch. Deswegen besteht
ie größte Herausforderung für die gemeinsame Fische-
eipolitik darin, endlich zu einer wirklich nachhaltigen
ewirtschaftung der Fischbestände zu kommen.
Nun ist „Nachhaltigkeit" ja in den letzten Jahren zum
odewort geworden und darf in keiner Rede fehlen. Die
rundidee ist aber ebenso klug wie simpel: „Nicht mehr
olz schlagen, als Bäume nachwachsen!“; denn der Be-
riff kommt aus der Forstwirtschaft. Kluge Förster be-
erzigen das Prinzip seit Jahrhunderten, weil sie wissen,
ass sie ihre Lebensgrundlage bald verlieren werden,
enn sie zu viele Bäume abschlagen. Deswegen wissen
ie auch, dass es gar keinen Unterschied gibt zwischen
hren Wirtschaftsinteressen und den Interessen des Na-
ur- und Artenschutzes. Denn der Artenschutz von heute
arantiert ihnen morgen ihr Einkommen.
Das gleiche, so kluge wie simple Prinzip, muss die
rundlage der gemeinsamen Fischereipolitik sein: Nicht
ehr Fisch fangen, als nachwachsen kann. Die EU-
ommission hat sich mit dem Grünbuch von 2001 die-
em Ziel verpflichtet und beschreibt eine Reihe von
aßnahmen, um zu einer wirklich nachhaltigen Bewirt-
chaftung der Fischbestände zu kommen. Allerdings ist
ie Umsetzung lange noch nicht so weit, wie sie sein
üsste, und wir sind weit davon entfernt, Entwarnung
eben zu können. Die SPD-Fraktion begrüßt daher, dass
ie Bundesregierung sich in Brüssel zu einem Motor der
euen, der Nachhaltigkeit verpflichteten Fischereipolitik
emacht hat.
Ich will hier nur vier Probleme herausgreifen, die wir
achhaltig lösen müssen: Eine der größten Ursachen der
egativen Bestandsentwicklung ist die noch immerzu
eringe Selektivität der Fischerei. Häufig werden Jung-
ische mitgefangen, die gar nicht angelandet werden dür-
en. Für diese so genannten Discards besteht eine EU-
echtliche Verpflichtung, diesen Fisch wieder über Bord
u werfen; fatal; denn dieser Fisch ist meist tot oder
ann nicht mehr überlebensfähig. Fatal ist auch, dass
an die Menge der Discards nicht richtig erfassen kann.
iese Zahlen fehlen bei wissenschaftlichen Erhebungen,
ie wir wiederum dringend brauchen, um Empfehlungen
ür die Zukunft zu erarbeiten.
Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir in der EU auf Re-
elungen hinwirken, die dafür sorgen, dass durch Selek-
iergitter, Fluchtfenster etc., der Fang von zu kleinen und
ungen Fischen verhindert wird. Ganz gravierend sind
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16865
(A) )
(B) )
die Beifänge zum Beispiel bei Kiemennetzen in Vogel-
schutzgebieten. In besonders sensiblen Gebieten muss
man deshalb darüber nachdenken, den Einsatz solcher
Geräte gänzlich zu verbieten.
Außerdem muss man über ein Discardverbot nach-
denken, das heißt gefangene Fische sollten allesamt an-
gelandet und auf die jeweilige Quote angerechnet wer-
den.
Ein zweites großes Problem für den Rückgang der
Fischbestände ist die illegale Fischerei und damit ver-
bunden auch die Schwarzanlandungen. Die Kontrollen
in vielen Mitgliedstaaten sind nach wie vor unzurei-
chend, oft wird über die zugelassene Fangquote hinaus
gefischt und angelandet. Auch das hat fatale Folgen: Der
betroffene Bestand wir gefährdet, die Statistik wird ver-
fälscht und, was besonders schlimm ist, der illegal ge-
fangene Fisch wird zu Dumping-Preisen angeboten, und
das schadet den Fischern und ihrem Einkommen.
Auch hier muss europa- und weltweit etwas passie-
ren. Wir unterstützen deshalb ein Kontrollverfahren, bei
dem alle Staaten gleichermaßen die Fangmengen und
Größen der an Land gebrachten Fische überwachen. Es
müssen außerdem Sanktionen her, die Betrügern klar
machen, dass sie damit nicht durchkommen. Ganz wich-
tig dabei: Die Sanktionen müssen in allen Staaten gleich
sein! Das ist leider noch nicht der Fall.
Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Kommission
damit begonnen hat, eine Fischereikontrollagentur ein-
zurichten. Auch die Einführung der Satellitenkontrolle
wird es Betrügern künftig deutlich schwerer machen,
schwarz zu fischen. Was wir also brauchen ist nicht nur
eine über Ländergrenzen hinweg einheitliche Verschär-
fung der Sanktionen, sondern auch eine Harmonisierung
der Kontrollen. Und hier sind wir auf dem richtigen
Weg.
Ich komme zu einem dritten großen Kernproblem:
Die Fangflotte ist zu groß. Und auch das betrifft nicht
nur Deutschland. Es ist ein europaweites, aber auch
weltweites Thema. Grundsätzlich ist es zwar sehr erfreu-
lich, dass sich auch die Technik immer weiter fortent-
wickelt. Doch der technische Fortschritt hat die Fang-
flotten derart verbessert, dass jährlich bis zu 5 Prozent
mehr Fischereiaufwand betrieben werden kann.
Wir unterstützen es deshalb sehr, dass Überkapazitä-
ten nachhaltig abgebaut werden müssen. Eines ist klar:
Das darf nicht zum Nachteil der Fischer geschehen.
Schließlich dürfen wir bei der Betrachtung des
schlechten Zustandes der Fischbestände die Umweltbe-
lastungen nicht außer acht lassen. Denn Schuld an der
negativen Bestandsentwicklung haben auch die Umwelt-
belastungen in den Küstengewässern, der Lebensraum
für die Fischbestände. Wir müssen uns deshalb nach-
drücklich dafür einsetzen, dass – angesichts der weiter
zurückgehenden Bestände – auf europäischer Ebene
Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit uneinge-
schränkt in den Vordergrund der politischen Entschei-
dungen gerückt werden. Es ist wichtig, dass Maßnahmen
ergriffen werden, die vor Havarien von Öl- und Gefahr-
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tofftankern schützen. Denn wir werden nur dann ge-
unde Fischbestände haben, wenn wir das Meer als Le-
ensraum der Fische vor Schadstoffen zu schützen.
Nachdem wir unsere Anforderungen an die europäi-
che Fischereipolitik formuliert haben, liegt es aber auch
n unserer Verantwortung hier im Deutschen Bundestag,
ns mit der spezifischen Situation der Fischereiwirt-
chaft hier in Deutschland auseinanderzusetzen. Im Un-
erschied zu anderen EU-Staaten ist die Bedeutung der
ischerei in unserem Land ja eher begrenzt.
Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass
ieser Sektor, wenn man die vor- und nachgelagerten
ereiche mit einbezieht, gerade in den strukturschwa-
hen Küstenregionen an der Nord- und Ostsee durchaus
ine wichtige wirtschaftliche Funktion hat. Die Politik
at daher die Pflicht, den Strukturwandel in dem Bereich
irksam zu unterstützen.
Ich möchte zwei Beispiele herausheben, welche die
otenziale im Fischereibereich deutlich machen. Da ist
um einen der Bereich der Aquakulturen. Das Wachstum
m Angebot von Fischprodukten geht in den letzten Jah-
en fast ausschließlich auf die Zunahme der Aquakultur
urück. Da die Nachfrage nach Fisch ungebremst ist und
n einigen Ländern sogar steigt, ist hier noch erhebliches
otenzial vorhanden.
Schon jetzt übersteigt die Zahl der Arbeitsplätze hier
ie Beschäftigtenzahl in der Hochsee- und Küstenfische-
ei. Der von uns vorgelegte Antrag fordert die Bundesre-
ierung auf, hier Schwerpunkte zu setzen und die geeig-
eten Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der zweite, nicht zu unterschätzende Bereich ist der
ourismus. Die Küstenregionen gewinnen durch die
ischerei erheblich an Attraktivität. Vermutlich erwirt-
chaftet ein Fischkutter sogar mehr indirekt dadurch,
ass er Touristen anzieht, als durch die eigentliche
ischerei. Touristen legen zudem großem Wert darauf,
rischen Fisch und Meeresfrüchte als regionaltypische
rodukte direkt vom Kutter zu erwerben. Indirekt trägt
ie Fischerei also zum Erhalt von Arbeitsplätzen im
ourismus bei. Die Fischerei hat also für die struktur-
chwachen Küstenregionen eine große, nicht zu unter-
chätzende wirtschaftliche Bedeutung.
Wir fordern in unserem Antrag deshalb, die Küsten-
egionen als komplexe ökologisch wertvolle Gebiete be-
onders zu schützen. Das Integrierte Küstenzonenma-
agement liefert hier einen guten Ansatz: Es fördert
lternative Einkommensquellen zur Fischerei und ver-
ingert damit die wirtschaftliche Abhängigkeit allein von
er Fischerei. Ein guter Ansatz, wie ich meine; denn dies
ibt den Familien die Möglichkeit, notwendige Schutz-
aßnahmen wie Fangverbote oder Fangbeschränkungen
irtschaftlich zu verkraften.
Sie werden jetzt feststellen, dass das Thema „Angler“
eder im Antrag, noch in meinen Ausführungen vor-
ommt. Das hat seinen Grund. Denn ich halte das Thema
Angler" auch im Hinblick auf die soziale Komponente
ür so wichtig, dass wir es in einem gesonderten Antrag
hematisieren werden.
16866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Der von uns vorgelegte Antrag zur Situation der
Fischerei bietet eine klare Orientierungslinie für die Zu-
kunft. Unsere Forderungen lauten: Wir müssen in
Europa Nachhaltigkeit durchsetzen. Gleichzeitig müssen
wir in Deutschland den Strukturwandel intelligent und
kreativ begleiten. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag zu
unterstützen.
Gitta Connemann (CDU/CSU):
„Manntje’ Manntje, Timpe Te,
Buttje‘ Buttje in der See,
Meine Frau, die Ilsebill,
Will nicht so, wie ich gern will.“
So wie der Fischer in dem Märchen der Gebrüder
Grimm müssen sich auch die Fischer heute in Deutsch-
land fühlen, nur dass in diesem Fall nicht „Frau Ilsebill“,
sondern „Frau Renate“ keine Rücksicht auf die Bedürf-
nisse unserer Fischer nehmen will.
Dies wird einmal mehr mit dem Antrag „Situation der
Fischerei durch nachhaltige Bewirtschaftung verbes-
sern“ unter Beweis gestellt, den die Koalitionsfraktionen
hier in einer Nacht- und Nebel-Aktion vorgelegt haben.
Dabei weckt der Titel des Antrages zunächst noch große
Erwartungen. Man erwartet eine detaillierte Darstellung
der Situation der Fischereiwirtschaft. Man erwartet eine
genaue Beschreibung der Ausgangslage, eine Analyse
der Probleme und daran anschließend das Aufzeigen
möglicher Lösungen, kurzum: Man erwartet nichts we-
niger als ein Konzept für die zukünftige Fischereipolitik.
Doch was steht zur Situation unserer Fischer wirklich
in ihrem Antrag? Nur einige wenige dürre Sätze auf
immerhin zehn Seiten! Darunter Sätze wie, ich zitiere:
„ …, die bestehende Förderpolitik für die Fischerei an-
zupassen und dabei einen integrierten Gesamtansatz zu
wählen, der gezielt ein zweites wirtschaftliches Stand-
bein der Fischerei ermöglicht.“ – Allerhand!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
was sollen die Betroffenen von solch einem Satz halten?
Ein Satz, der unter dem Strich nichts anderes bedeutet
als: „Hier ist nichts mehr zu holen, such‘ Dir besser ei-
nen anderen Job!“ Ist es das, was Sie den Menschen sa-
gen wollen? Aber halt, ich muss mich korrigieren: Sie
haben es ja bereits gesagt! Bundesministerin Künast hat
ja den Fischern beispielsweise klar gemacht, dass sie für
sie keine Zukunft mehr sieht. Sie hat in diesem Zusam-
menhang ja auch schon empfohlen, Kutter zu Fremden-
verkehrszimmern umzubauen. Zynischer kann man mit
den ihr anvertrauten Menschen kaum umgehen.
Wir haben es doch nicht nur mit Statistiken über
Fangquoten und Bestände zu tun. Hier geht es um Exis-
tenzen, um Menschen, die hart für ihren Lebensunterhalt
arbeiten. Um diese Schicksale scheint sich die Koalition
keine Gedanken gemacht zu haben. Dabei gäbe es eine
Menge über die Lage unserer Fischereiwirtschaft zu be-
richten – leider nicht nur Gutes. Denn vielen unserer
Fischer steht das Wasser bis zum Hals. Allein die Küs-
tenfischer in meiner ostfriesischen Heimat können ein
Lied davon singen. Doch davon steht nichts in diesem
Antrag.
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Wir hätten aber gerne etwas über die Auseinanderset-
ung der ostfriesischen Krabbenfischer mit der nieder-
ndischen Kartellbehörde und der EU bezüglich der
angquoten gelesen. Ostfriesische, dänische und nieder-
ndische hatten in jahrelanger Zusammenarbeit Abspra-
hen zur Bestandsschonung und zur Preisregulierung ge-
offen. Diese Vorgehensweise war auf den Widerstand
er niederländischen Kartellbehörde getroffen, unsere
ischer wurden mit einem hohen Bußgeld belegt. Diese
ituation bedrohte die heimische Fischerei in ihrem
ern. Die Bundesministerin Künast hatte zwar vollmun-
ig angekündigt, sie werde sich der Sache annehmen.
er aber die Geschichte dieser Bundesregierung ver-
olgt hat, der weiß, dass das mehr eine Drohung als ein
ersprechen gewesen ist. Mittlerweile ist das Ministe-
ium zwar tätig geworden, das Bußgeldverfahren
chwebt aber immer noch wie ein Damoklesschwert
ber unseren Fischern!
Wir hätten gerne etwas über den Fortbestand der so
enannten Schollenboxen in Ihrem Antrag gelesen. Dies
t ein ganz aktuelles Problem. Die ostfriesischen Kutter-
apitäne müssen hierbei wieder einmal um ihre Existenz
ürchten. Vertreter von niederländischen Großkuttern
achten bei der Europäischen Union einen Vorstoß, die
chutzzone für Plattfische vor der deutschen Küste auf-
ulösen. In dieser Schutzzone dürfen nur kleine Kutter,
ie sie die Ostfriesen haben, Nordseekrabben fischen.
ie Europäische Union hat diese Schutzzone eingerich-
et, um die Schollen und Seezungen zu schonen. Die
Schollenbox“ schützt aber auch die Fischer. Denn in
er Schutzzone dürfen die niederländischen Großkutter
it ihren starken Motoren nicht fischen. Die großen
utter können mit ihrem schweren Geschirr den Meeres-
oden regelrecht umpflügen. Für die kleinen deutschen
utter, die ihre Haupterträge aus der „Schollenbox“ ho-
n, wäre dann kein Platz mehr. Und für den Granat, der
r Einkommen sichert, auch nicht. Das sehen übrigens
uch die Besatzungen der kleinen niederländischen Kut-
r so: Sie kritisieren ihre Landsleute scharf.
Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit an-
ekündigt, sich für den Erhalt der „Schollenbox“ einzu-
etzen. Wir werden sie an ihren Ankündigungen messen!
Wir hätten auch sehr gerne etwas über die Vorverle-
ung des Sommerfangverbotes für Dorsch in Ihrer Initia-
ve gelesen. Dieser Entscheidung, die der Fischereirat
Dezember 2004 gefällt hat, hatte die Bundesregie-
ung auf Verlangen der südlichen EU-Länder zuge-
timmt. Das Fangverbot gilt somit für die Zeit vom
. März bis zum 30. April statt wie bisher vom 15. Juni
is 15. August eines Jahres. Im Januar und Februar kön-
en die in Holstein und Mecklenburg-Vorpommern be-
eimateten Kutter witterungsbedingt nicht fahren. Und
aran schließt sich nun unmittelbar diese zweimonatige
wangspause an. Damit haben die Fischer 4 Monate
eine Einnahmen. Die Tatsache, dass die Betriebe dafür
Sommer durchfischen dürfen, bietet jedoch keinen
usgleich. Die verarbeitenden Betriebe in Dänemark
ind nämlich in diesem Zeitraum geschlossen.
Von dieser Maßnahme sind mehr als 1 000 heimische
amilienbetriebe betroffen, während in den östlichen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16867
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Ländern immer noch keine wirkungsvollen Kontrollen
stattfinden.
Wir hätten auch gerne etwas von Ihnen über die in der
ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ – vorgesehene
Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten erfah-
ren. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig gewesen,
wenn Sie sich zu dem zurzeit unter der Federführung des
Bundesverkehrsministeriums laufenden Raumordnungs-
verfahren für Nord- und Ostsee eingelassen hätten. Wie
wollen Sie hier die Fanggebiete gegenüber den anderen
Nutzungsarten sichern? Das Bundeslandwirtschaftsmi-
nisterium ist ja an diesem Raumordnungsverfahren be-
teiligt. Doch auch hierzu: Schweigen.
Ich könnte noch weitere Beispiele anführen, die in Ih-
rem Antrag gar nicht oder nur am Rande erwähnt wer-
den, wie zum Beispiel die im Entstehen begriffenen
Windparks für die Windenergiegewinnung oder die fort-
gesetzten unkontrollierten Anlandungen von Dorsch in
der östlichen Ostsee.
Für unsere Fischer ist in all diesen Fällen nur eines si-
cher: Auf diese Bundesregierung ist kein Verlass.
Insbesondere die zuständige Fachministerin legt hier
eine merkwürdige Teilnahmslosigkeit an den Tag. Wenn
es aber darum geht, unsere Fischer in ihrer internationa-
len Wettbewerbsfähigkeit zu beschränken, wird Frau
Künast schwer aktiv. Bei solchen Gelegenheiten über-
schlägt sich „Frau Renate“ geradezu, möglichst viele
Regelungen und Verbote zur Belastung unserer Fischer
„herauszuschlagen“. Durch die vielen Detailvorschriften
und überbordende Bürokratie wird die Fischerei aber zu
stark behindert. Die Fischereiflotten werden so in ihrer
Wirtschaftlichkeit getroffen und ruiniert.
Auch Binnenfischerei und Aquakultur leiden unter ei-
ner Vielzahl von bürokratischen Hemmnissen. Erfolg
versprechende Entwicklungen sind so nahezu ausge-
schlossen. Wo ist das Engagement der Bundesregierung
im Bereich Aquakultur, von dem in Ihrem Antrag die
Rede ist? Ich kann es nicht erkennen. Innovationen ent-
stehen in diesem Bereich nur im Ausland und können
nur im Einzelfall durch die hiesige Wirtschaft eingesetzt
werden. Die politische Ausrichtung auf die Kreislaufan-
lagentechnologie hat beeindruckende Misserfolge er-
zeugt. Dies ist auch das Ergebnis einer Ressortfor-
schungspolitik, die zu einem großen Verlust von
Forschungskapazitäten geführt hat. Im Bereich der mari-
nen Aquakultur mangelt es in der gesamten Forschungs-
landschaft an Auftragnehmern zur Verwertung bereitge-
stellter Forschungsmittel. Traditionell erfolgreiche
Zweige der Meeresaquakultur wie die Muschelwirt-
schaft werden bundespolitisch nicht beachtet und sind
nicht einmal Gegenstand der Ressortforschung. Darüber
hinaus macht sich in allen Fischereisparten das Fehlen
einer fischereibezogenen Forschung in Deutschland als
Wettbewerbsnachteil bemerkbar.
Ein weiterer Punkt betrifft die Angelfischerei. Diese
bewirtschaftet mit über 1 Million Mitgliedern die über-
wiegende Zahl der Binnengewässer in Deutschland. Un-
sere Angler sind kompetente und zuverlässige Partner
für den Schutz und die Pflege der aquatischen Lebens-
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äume. Auch als Wirtschaftsfaktor ist die Bedeutung der
ngelfischerei unübersehbar. Potenziale für den Angel-
ourismus in Deutschland sind nicht zuletzt in den Küs-
enländern noch entwicklungsfähig. Wo, frage ich Sie,
auchen die Angler in Ihrem Papier auf? Sie spielen in
hren Überlegungen offenbar keine Rolle. Im Gegenteil:
ie Angelfischer werden von Gewässern in Schutzge-
ieten in der Regel verdrängt. Das ist kontraproduktiv.
Die Fischerei muss genügend freien Raum erhalten,
m ihrem Gewerbe nachgehen zu können. Denn die Fi-
cherei in Deutschland ist – vor allem für die Küstenre-
ionen Nord- und Ostsee – von großer Bedeutung. Sie
st in an Nordsee und Ostsee seit Jahrhunderten gewach-
en. Generationen von Menschen haben diese harte Ar-
eit im Einklang mit der Natur verrichtet. Die Fischerei
st auch heute noch für die Wirtschaftskraft vieler Ge-
iete sehr wesentlich. Sie bietet in vielen wirtschaftlich
enachteiligten Küstengebieten Arbeitsplätze.
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zulie-
erindustrie, auf Abnehmer und Verarbeiter und vor allen
ingen auch auf den Tourismus. Die Fischerei gehört
ur Landeskultur. Sie ist nicht Folklore, sie ist professio-
ell, kompetent und bewegt sich im Umgang mit dem
ebensmittel „Fisch“ auf höchstem Niveau. Auch die
ouristen sind nicht an musealen Darbietungen, sondern
n einer modernen, aktiven Fischereiwirtschaft in den
leineren Fischereihäfen interessiert.
Immerhin wird die wirtschaftliche Bedeutung der Fi-
cherei für die Küstenregionen von Ihnen wenigstens er-
ähnt. Aber was folgt für Sie daraus? Sie haben wenig
onkretes vorzuweisen, das geeignet wäre, die Wettbe-
erbsfähigkeit der deutschen Fischerei zu stärken.
Immerhin haben Sie überhaupt eingeräumt, dass es
ettbewerbsverzerrungen für die deutsche Fischerei im
uropäischen Vergleich gibt. Ich gratuliere zu dieser Er-
enntnis. Auch wenn Sie sich darüber ausschweigen,
ie die Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen sei, ist
ies schon einmal ein Fortschritt. Von einem völligen
erbot von Fischerei in FFH-Gebieten scheinen Sie auch
bstand genommen zu haben. Na also, Sie können doch,
enn Sie wollen! Wir nehmen dies allerdings mit einer
ewissen Skepsis zur Kenntnis. Auch wir setzen uns für
ine Nachhaltigkeit bei der Ressourcenbewirtschaftung
in. Insoweit findet auch dieser Aspekt Ihres Antrages
nsere Zustimmung. Ebenso wie das Bekenntnis zu
ehr Kontrolle und Sanktionen in allen Mitgliedstaaten,
mmerhin ein zarter Wink, wie ein Stück weit Wettbe-
erbsfähigkeit wieder herzustellen sein könnte.
Insgesamt aber ist Ihr Antrag eine einzige Enttäu-
chung. Das ist nicht gut, noch nicht einmal gut gemeint!
eine Damen und Herren von der Koalition, das war
ein großer Fang.
Die Seefischerei benötigt stabile, wettbewerbsfähige
rbeitsplätze, damit die Küstenregion nicht weitere
irtschaftskraft verliert und nur vom Tourismus abhän-
ig ist. Wenn die deutsche Fischereiflotte durch eine
estriktive Politik mehr oder weniger zur Aufgabe ge-
wungen wird, entfallen diese Arbeitsplätze. Das wird
ich jedoch mit Sicherheit nicht auf den Fischbestand
16868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
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auswirken. Die Fischereibetriebe der Nachbarstaaten
wie Dänemark, Holland und Polen werden diese Lücke
leicht ausfüllen können.
Somit wird die Fischereipolitik nicht nur für die
Fischer, sondern für alle Menschen in Küstenregionen
zum Bumerang. Die deutschen Fischer haben von Ihnen
ohnehin nichts Gutes zu erwarten.
Das, was Sie hier heute vorgelegt haben, ist nur die
Verwaltung des Niederganges. Tragfähige Zukunftsper-
spektiven für unsere Fischerei haben Sie nicht.
Oder um es mit dem Fischer zu sagen:
„Manntje‘ Manntje, Timpe Te,
Buttje’ Buttje in der See,
Nicht mal die Frau Ilsebill
Will, was Frau Renate will.“
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
dem vorliegenden Antrag bekennt sich die rot-grüne
Koalition zur Fischerei und zu den Arbeitsplätzen in der
Fischereiwirtschaft. Wir bekennen uns zu einer wirt-
schaftlich lebensfähigen Fischereiwirtschaft – von der
Fischerei über die fischverarbeitende Industrie hin zum
Fischhandel und zur Fischgastronomie.
Eines muss den Akteuren dabei klar sein: Eine florie-
rende Fischwirtschaft gibt es nur, wenn die Lebensräume
der wirtschaftlich genutzten Arten vor schädlichen Ein-
flüssen geschützt werden. Und nur eine bestandserhal-
tende Fischerei sichert die Arbeitsplätze in Fischerei und
Fisch verarbeitender Industrie. Aus diesem Grund setzen
wir konsequent auf eine nachhaltige Fischereipolitik, die
geleitet ist von der Grundüberzeugung, dass die Meeres-
ressourcen nicht übernutzt werden dürfen.
Tatsächlich aber ist ein Rückgang der Fehlbestände
durch Meeresverschmutzung und Überfischung festzu-
stellen. Es ist für alle neutralen Beobachter unfassbar,
wie sich eine Branche selbst den Ast absägt, auf dem sie
sitzt. Es ist kaum zu verstehen, warum die Fischerei-
lobby in vielen EU-Mitgliedstaaten genau die Maßnah-
men bekämpft, die den Erhalt der Fischbestände und
damit der Lebensgrundlage für die Fischerei gewährleis-
ten. Leider haben sie damit Erfolg: Die EU-Fischerei-
politik weißt aufgrund des Agierens einiger pseudo-
fischereifreundlicher Mitgliedstaaten nach wie vor er-
hebliche Defizite auf.
Mit unserem Antrag fordern wir eine deutlich stärkere
Ausrichtung der EU-Fischereipolitik am Vorsorgeansatz
und am Ökosystemansatz. Vorsorge heißt, die Fangmen-
gen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse recht-
zeitig und vorsorglich niedrig anzusetzen.
Die Beifänge von nicht genutzten Meerestieren sind
zurzeit viel zu hoch. Wenn diese Tiere ins Meer zurück-
geworfen werden, dann sind sie fast alle nicht mehr le-
bensfähig. Wir sprechen uns daher für ein Verbot von
Rückwürfen aus. Das heißt, dass alle Fische, die gefan-
gen werden, zukünftig angelandet und auf die erlaubten
Fangmengen angerechnet werden müssen. Um mög-
lichst viel Fisch der Zielarten anlanden zu können, wird
die Fischerei so ein Eigeninteresse an niedrigen Beifän-
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en entwickeln. Außerdem erhalten wir dann eine bes-
ere Datengrundlage, um zukünftig die erlaubten Fang-
engen zuverlässiger festlegen zu können.
Die EU-Fischereiflotte ist im Vergleich zu den be-
renzten Fischbeständen viel zu groß. Deshalb bekommt
ie EU das Problem der Überfischung auch mit strengen
orschriften nicht in den Griff. Denn wenn die Schiffe
ffiziell nicht mehr fischen dürfen, dann können sie im-
er noch illegal fischen. Die Hinweise darauf, dass dies
n erheblichem Umfang geschieht, verdichten sich. Wir
üssen davon ausgehen, dass es illegale Fischerei und
chwarzanlandungen in inakzeptablem Ausmaß gibt.
aher brauchen wir sowohl effektivere Kontrollen und
trengere Sanktionen als auch die deutliche Verkleine-
ung der EU-Fischereiflotte. Die Regelungen, die die EU
ier bisher beschlossen hat, reichen hinten und vorne
icht aus.
Wir brauchen weiterhin die Einrichtung von Schutz-
onen und die Ausweitung von Schonzeiten, damit sich
ie Fischbestände regenerieren können. Die rot-grüne
oalition spricht sich daher für ein globales Schutzge-
ietsnetz auf See aus. In den meisten Mitgliedstaaten
ind noch keine marinen Natura-2000-Gebiete ausge-
iesen. Die EU muss dafür sorgen, dass dies so schnell
ie möglich nachgeholt wird. In Deutschland müssen in
en ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten zügig die not-
endigen Maßnahmen zur Sicherung des Schutzstatus
rgriffen werden. Konkret sind das die noch ausstehen-
en Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne.
Und nicht zuletzt brauchen wir ein international gülti-
es Verbot der Grundschleppnetzfischerei, das auch die
ie internationalen Gewässer umfasst. Denn die Grund-
chleppnetzfischerei zerstört den Lebensraum der Fische
uf dem Meeresgrund total – nur um einmal Fisch fan-
en zu können. Das ist alles andere als nachhaltig! Die
U muss sich in den internationalen Gremien daher für
in Verbot der Grundschleppnetzfischerei einsetzen –
hne jede Einschränkung.
Um die Ziele einer nachhaltigen Fischereipolitik er-
eichen zu können, muss auch die bestehende Förderung
er Fischerei angepasst werden. Dabei gilt es zum einen
afür zu sorgen, den Einsatz der Fördermittel aus dem
uropäischen Fonds für die Fischerei zukünftig aus-
chließlich für die Entwicklung eines nachhaltig arbei-
enden Fischereisektors einzusetzen. Nur noch Investi-
ionen in tierschutz- und umweltgerechte Technik dürfen
ukünftig förderfähig sein.
Zum Zweiten ist im Einklang mit der Umorientierung
er Förderpolitik im ländlichen Raum auf die integrierte
ändliche Entwicklung auch bei der Förderung der Küs-
enregionen und der Fischereiwirtschaft ein integrierter
esamtansatz zu wählen. Dabei geht es darum, den
trukturwandel in die Küstenregionen zu unterstützen
nd den Fischern ein zweites wirtschaftliches Standbein
u ermöglichen. Wer sich nicht mehr ausschließlich von
en Erträgen aus dem Fischfang ernähren kann, braucht
lternative Einkommens- und Beschäftigungsmöglich-
eiten. Vielfach ist es der Tourismus, der diese Alterna-
ive bietet. Aber auch die Verbesserung der Verarbeitung
or Ort und die Entwicklung und Markteinführung neuer
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16869
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Produkte können die Wertschöpfung in den Küstenregio-
nen verbessern. Das zentrale strukturpolitische Instru-
ment für diese integrierte Förderung ist das Integrierte
Küstenzonenmanagement (IKZM).
Fischerei und Fisch verarbeitende Industrie haben Zu-
kunft, wenn die Politik die entsprechenden Rahmenbe-
dingungen schafft und wenn die beteiligten Branchen die
Spielregeln einhalten. Dazu gehört aber auch, dass die
Arbeitnehmer in den Branchen eine gute, aktuelle Aus-
bildung erhalten können. Nur eine auf den modernsten
wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Ausbil-
dung ermöglicht es, den Herausforderungen der Zukunft
gerecht zu werden. Und den Arbeitgebern sei ins
Stammbuch geschrieben: Nur Mitarbeiter, die sich auf
die Einhaltung der in Deutschland errungenen Sozial-
standards verlassen können, sind motivierte Mitarbeiter.
Und nur motivierte Mitarbeiter leisten auf Dauer Arbeit,
die allen Qualitätsansprüchen genügt. Und die Qualität
der Produkte und Leistungen wird in Zukunft zum ent-
scheidenden Wettbewerbsvorteil werden.
Wir Bündnisgrüne sind überzeugt, dass sich durch
eine nachhaltige Bewirtschaftung nicht nur die Situation
der Fischbestände verbessert, sondern auch die Situation
der Fischerei. Daran sollte die deutsche und europäische
Fischereipolitik gegen alle Widerstände weiterarbeiten.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die Koali-
tionsfraktionen haben zum Ende der Legislaturperiode
die vom Ministerium im Oktober 2003 veröffentlichten
„Grundsätze einer neuen Fischereipolitik des BMVEL“
zu einem Antrag umgestrickt. Für die Entwicklung eige-
ner Vorstellungen fehlten wohl Zeit und Lust.
Der Antrag kann nicht verdecken, dass für die Regie-
rung wie auch für die Koalitionsfraktionen die Fischerei
nur eine nachrangige Bedeutung hat. Wichtige fischerei-
politische Themen bleiben unerwähnt oder werden ober-
flächlich behandelt. Das entspricht der Beobachtung,
dass die Interessen der deutschen Fischer in Brüssel
durch diese Bundesregierung schlecht vertreten werden.
Es ist der Regierung nicht gelungen, die EU auf den Weg
einer effizienten Durchführung einer kohärenten ge-
meinsamen Fischereipolitik zu bringen. Diese ist erfor-
derlich, um die Fischbestände gemeinsam nachhaltig zu
bewirtschaften und der deutschen Fischereiwirtschaft
mit den vor- und nachgelagerten Bereichen wirtschaftli-
che Perspektiven zu eröffnen.
Die Verfehlungen gegen EU-Recht sind nach den Be-
richten der EU zahlreich, die Ahndung erfolgt in den
einzelnen Ländern völlig unterschiedlich. Das ist für die
Fischer völlig unbefriedigend. Immerhin ist mit dem
Aufbau einer Fischereikontrollagentur durch die Kom-
mission eine Verbesserung in Sicht.
Das große Problem der Anpassung der Fischereiflot-
ten an die Minderung der Fisch-Bestände in Nord- und
Ostsee wird mit diesem Antrag nicht gelöst. Das Ziel der
Wiederauffüllung der Kabeljaubestände ist wichtig und
wird auch von der FDP unterstützt, aber die erforderli-
chen Maßnahmen dürfen nicht einseitig die deutsche Fi-
scherei belasten. Es muss darauf hingewirkt werden,
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ass sowohl der Verteilungsrahmen, in dem die zulässige
esamtfangmenge auf die Länder verteilt wird – Rela-
ive Stabilität –, erhalten bleibt und weiterhin der Bei-
ang von Kabeljau in der Küstenfischerei auf Plattfische
öglich ist.
Der Abbau von Forschungskapazitäten im Bereich
er Fischereiforschung ist dramatisch. Daher ist die im
ntrag immer wieder erhobene Forderung nach Ent-
cheidungen „auf der Grundlage wissenschaftlicher
mpfehlungen“ bald nicht mehr erfüllbar.
Für eine nachhaltig betriebene Fischerei in Nord- und
stsee ist die Beendigung der Industriefischerei unab-
ingbar. Die FDP hat dies mehrfach gefordert. Es ist der
egierung nicht gelungen, sich in der EU durchzusetzen
nd die noch immer in Nord- und Ostsee betriebene In-
ustriefischerei zu beenden.
Für die Fischerei in Deutschland ist auch die Binnen-
ischerei von Bedeutung. Sie bleibt unerwähnt. Außer
etrieben der Aquakultur gibt es in Deutschland eine re-
ional unterschiedlich bedeutsame Teich-, Fluss- und
eenfischerei. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmen-
ichtlinie verfolgt das Ziel, die Struktur der Fließgewäs-
er naturnah zu gestalten. Dies ist von Bedeutung für die
iederherstellung von Laichgewässern heimischer
ischarten.
Für verschiedene, auch fischereilich bedeutende
ischarten gibt es Programme zu ihrem Schutz oder zur
iederansiedlung, beispielsweise des Störs. Auf europäi-
cher Ebene wird insbesondere die Stabilisierung der
estände des europäischen Aals verfolgt. Die Problema-
ik des Kormorans wird offensichtlich von den Regie-
ungsfraktionen nicht erfasst. Der Artenschutz ist nicht
etroffen, denn der Kormoran ist in Europa nicht gefähr-
et.
Durch die Politik der Bundesregierung ist dagegen
er Fortbestand der schon stark zurückgegangenen Zahl
ischereiwirtschaftlicher Betriebe in Gefahr. Die Über-
otorisierung gerade der Niederländer in den Plattfisch-
onen der Nordsee ist ein großes Problem, ebenso die
chwarzanlandungen in Ostseehäfen durch die neuen
U-Mitgliedsländer. Eine Lösung ist nicht in Sicht.
nlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Mikrofinanzierung
und Finanzsystementwicklung zur nachhaltigen
Armutsbekämpfung und Mittelstandsförde-
rung ausbauen (Tagesordnungspunkt 16)
Karin Kortmann (SPD): Im Rahmen unserer letzten
elegationsreise des entwicklungspolitischen Ausschus-
es besuchten wir in Vietnam eine Bank zur Vergabe von
ikrokrediten. Es war beeindruckend zu sehen, wie bei
er regionalen Zusammenkunft die einzelnen Frauen-
ruppen, die bereits Kredite erhalten haben, über ihre
erwendung und Rückzahlung Rechenschaft ablegten
nd mit welcher Verantwortung in den sieben- bis
16870 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
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zehnköpfigen Frauengruppen über Neuvergaben ent-
schieden wird: Bekommt Frau Jang einen Zuschuss, um
endlich das Rind für das weitere Zuchtvorhaben kaufen
zu können, erhält ihre Nachbarin das Geld, um den
Schulbesuch für ihre Kinder finanzieren zu können, und
unterstützt die Gruppe eine Bäuerin beim Aufbau einer
kleinen Schweinezucht.
Es wird geprüft, welche Möglichkeiten der Rückzah-
lung gegeben sind. Bei Kreditzusage tritt die gesamte
Gruppe in eine Bürgschaft ein, tritt wöchentlich zu Zins-
rückzahlungsterminen zusammen und kann mit Efolg
vermelden, dass es keine säumigen Kreditnehmerinnen
gibt. Weltweit ist bei der Mikrofinanzierung eine 95-pro-
zentige Rückzahlungsquote feststellbar. Es handelt sich
um ein Erfolgsmodell, das seit vielen Jahren Schule
macht.
Die UN hat das Jahr 2005 zum Jahr des Mikrokredits
erklärt und weist damit auf die große Bedeutung dieses
Instruments in der Armutsbekämpfung hin. Circa 3 Mil-
liarden Menschen müssen mit 2 US-Dollar pro Tag ihr
Leben bestreiten. Sie brauchen Geld für Nahrung, Was-
ser, Unterkunft, für Gesundheitsvorsorge und Bildung.
Mit 2 Dollar sind sie aber bei keiner der herkömmlichen
Banken kreditwürdig; Bürgschaften und Sicherheiten,
die Banken einfordern, sind nicht vorhanden.
Aruna Devi aus dem südindischen Dorf Kottupatti er-
klärt: Früher kamen die Geldverleiher aus der Stadt mit
Fahrrädern ins Dorf. Für einen Kredit verlangten sie
5 bis 10 Prozent Zinsen im Monat. Für uns war das die
einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen. Später kamen
sie auf Motorrädern, denn sie wurden immer reicher und
wir immer ärmer.
Heute existieren in Indien mehr als 1 Million Selbst-
hilfegruppen, die Mikrokredite vergeben. Mit rund
16 Millionen Mitgliedern, wovon die meisten Frauen
sind, gehören sie mit zu den erfolgreichsten wirtschaftli-
chen und sozialen Netzwerken – soziales Kapital, das so
wichtig ist, um Entwicklung zu ermöglichen und zu
steuern.
Es hat sich bewährt, Frauen die Finanzverantwortung
zu übertragen. Sie zahlen pünktlicher und zuverlässiger
ihre Schulden zurück, tragen Sorge für ihre Familie und
durch die Bürgschaft in der Gruppe auch für die anderen
Teilnehmerinnen am Kreditprogramm. Durch die
Kleinstkredite erhalten sie erstmals die Möglichkeit, sich
selber eine Existenz aufzubauen und zum Einkommen
der Familie beizutragen. Ihre soziale Stellung in der Fa-
milie und in der Dorfgemeinschaft wird gestärkt.
So gaben 60 Prozent aller Kreditnehmerinnen eines
Projektes in Nepal an, dass dadurch das Bewusstsein der
Bedeutung einer gleichberechtigten Behandlung von
Töchtern gewachsen sei; 45 Prozent gaben an, Ehemann
und Ehefrau würden besser zusammenarbeiten und das
hätte entscheidend zu mehr Gleichberechtigung und Mit-
verantwortung von Frauen beigetragen.
Es sind kleine Kredite mit großer Wirkung!
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als eines
der ersten Geberländer der Förderung des Zugangs zu
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inanzdienstleistungen über spezielle Banken für die Ar-
en zugewandt und finanzielle und technische Hilfe
eim Aufbau derartiger Finanzsituationen geleistet. Das
undesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
nd Entwicklung unterstützt Mikrofinanzierung über die
taatlichen Einrichtungen der KfW und der GTZ und
ber den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisen-
erband und die Sparkassenstiftung.
Studien belegen, dass dieses Geld gut angelegt ist:
ommt es neben einem erhöhten Einkommen dank der
ikrokredite zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur
bfederung von Risiken und Ersparnisbildung, können
nregelmäßige Einkommen und Ausgaben ausgeglichen
erden und damit das knappe Haushaltsbudget besser
ingesetzt werden. Es kommt damit nachweislich durch
ie Mikrofinanzierung zu einer Armutsreduzierung, wie
uch die Anhörung im AWZ im März dieses Jahres
urch die Sachverständigen belegt hat.
Die Sachverständigenanhörung hat deutlich gemacht,
ass die Notwendigkeit einer staatlichen Regulierung
zw. Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für Mikro-
inanzierung besteht. Ebenso wurde die Notwendigkeit
er Bankenaufsicht betont.
So ist ein Förderansatz der KfW die Stärkung von Fi-
anz-NRO bzw. nicht lizensierten Mikrofinanzorganisa-
ionen mit personeller Unterstützung, Eigenkapital und
efinanzierung, sodass diese kleinen Institute eine
anklizenz erhalten und dann in größerem Umfang zur
rsparnismobilisierung beitragen können. Als erfolgrei-
he Beispiele sind zu nennen: die Transformation der
EFAD in die Pro-Credit-Bank in Albanien, die Unter-
tützung der Mikrofinanzinstitution ACLEDA in Kam-
odscha und die Stärkung der mongolischen Credit
ongol in der Mongolei.
In einigen Entwicklungs- und Transformationslän-
ern kann bei den lokalen Geschäftsbanken Interesse an
er Mikrofinanzierung geweckt werden und ist Interesse
eweckt worden. Die Finanzielle Zusammenarbeit un-
erstützt solche Institute mit Refinanzierungen in Lokal-
nd Fremdwährung sowie personeller Unterstützung
eim Aufbau eigener Mikrofinanzabteilungen oder Mi-
rofinanzfilialen.
Zur Weiterentwicklung fördert das BMZ intensiv For-
chungen im Bereich der Mikrofinanzierung und der
inanzentwicklung. Das betrifft Themen wie beispiels-
eise Mikrofinanzierung und Informations- und Kom-
unikationstechnologien, Mikroversicherungen, Kredit-
arantieinstrumente und es geht um Forschungsarbeiten
um Aufbau und zur Stärkung lokaler Finanzmärkte.
Im vergangenen Jahr hat das BMZ das Sektorkonzept
inanzsystementwicklung aktualisiert. Darin wird als in-
ovatives Förderinstrument die Möglichkeit, Mikrofi-
anzinstitutionen durch selbst verwaltete regionale oder
ationale Fonds zu unterstützen, hervorgehoben. Ethisch
otivierte private Investoren interessierten sich zuneh-
end für Investitionen in privat und öffentlich getrage-
en Mikrofinanzierungsfonds.
Diese von EZ-Durchführungsorganisationen bzw. Ge-
ern, NROs und Privatinvestoren getragenen Fonds
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16871
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bieten lokalen Mikrofinanzinstituten vor allem Zugang
zu dem für ein nachhaltiges Wachstum so bedeutsamen
Eigenkapital. Dies gilt insbesondere für Länder, in denen
der lokale Kapitalmarkt fehlt bzw. stark unterentwickelt
ist.
Lokale Mikrofinanzinstitutionen werden seit vielen
Jahren über das BMZ als Vorbilder für die Entwicklung
und Ausdifferenzierung des Finanzsektors gefördert.
SEWA, CARD oder die Grameenbank sind zum Syno-
nym für erfolgreiches Mikrokreditwesen geworden. Bei
CARD hat sich im Auftrag des BMZ die Sparkassenstif-
tung für internationale Kooperation über viele Jahre en-
gagiert. Deren positive Erfahrungen aus den Philippinen
werden heute in Vietnam angeboten. Der anfangs von
mir erwähnte Projektbesuch in Vietnam wird von CARD
und der Sparkasse in Essen unterstützt.
Im Bereich deutscher nicht staatlicher Träger haben
sich vor allem Institutionen hervorgetan, die mit dem
deutschen Finanzsystem historisch verbunden sind: der
Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und
die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation.
Kirchliche Hilfswerke und nicht kirchliche Nord-NROs
sind, bis auf wenige Ausnahmen – Oikokredit –, nur be-
grenzt aktiv.
Die Professionalisierung von Mikrofinanzinstitutio-
nen wird in dem zuvor erwähnten Finanzsektorkonzept
des BMZ ausdrücklich als eines von vier identifizierba-
ren Wegen zur Verbreitung und Vertiefung des lokalen
Finanzsystems betont. Das so genannte „Upgrading“
von NROs in professionelle Mikrofinanzinstitutionen
kam insbesondere in Lateinamerika und in Afrika zum
Einsatz. Allerdings zeigte sich, dass nur eine begrenzte
Anzahl von NROs in der Lage ist, in diesem Bereich tä-
tig zu werden.
Zu kritisieren ist die Ankündigung der EU vom Fe-
bruar letzten Jahres, im Bereich der Mikrofinanzierung
zukünftig keine Kreditlinien mehr zu unterstützen und
sich stattdessen auf technische Beratung zu konzentrie-
ren. Nach Protesten relativierte die Kommission bereits
im vergangenen Jahr ihre Position und ist in einem inten-
siven Dialog mit führenden NRO-Vertretern eingestie-
gen.
Wir unterstützen das und fordern, dass das Kriterium
für die Wahl von Kooperationspartnern für EU-Pro-
gramme in Zukunft nicht die Herkunft und absolute
Größe der Organisation sein kann, sondern deren Fähig-
keit, professionelle Beiträge zum nachhaltigen Ausbau
von Finanzdienstleistungen für Arme, benachteiligte Be-
völkerungsgruppen, Klein-, Kleinst- und mittlere Unter-
nehmen zu leisten.
Im Gegensatz zum CDU/CSU-Antrag sehen wir kei-
nen Sinn darin, dass eine Förderung staatlicher und teil-
staatlicher Mikrofinanzbanken grundsätzlich an kon-
krete Zusagen der Regierung gekoppelt sein und der
Finanzsektor insgesamt mit gesetzlichen Regelungen
und Aufsichtsinstitutionen ausgebaut werden soll. Dies
dürfte nur begrenzt wirksam sein, da weitere Geber be-
reitstehen, die Erfolg versprechenden Institutionen auch
ohne etwaige Regierungszusagen fördern.
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Eine größere Hebelwirkung lässt sich dagegen über
nternationale Programme, gegebenenfalls auch über un-
er den Gebern vor Ort abgestimmte so genannte Sector
ide Approaches erreichen, bei denen die Reform des
inanzsektors in die Konditionalitäten aufgenommen
ind.
Vieles von dem, was die Union in ihrem Antrag for-
ert, ist längst Praxis des BMZ. Ich freue mich darüber,
ass das BMZ dem Mikrofinanzbereich diesen hohen
tellenwert eingeräumt hat. Damit greift es auch die
mpfehlungen aus der Enquete-Kommission „Globali-
ierung“ und die gemeinsame Beschlussempfehlung des
WZ aus der 13. Legislaturperiode auf. Ich möchte
chließen mit einer Aussage des UN-Generalsekretärs
ofi Anan: Mikrofinanzierung ist keine Wohltätigkeit.
ie ist die Anerkennung, dass arme Menschen nicht das
roblem, sondern die Lösung sind; ein Weg, auf ihren
deen, ihrer Energie und ihren Visionen aufzubauen, eine
öglichkeit, produktive Unternehmen zu schaffen und
as Gemeinwesen zum Blühen zu bringen. Wenn sich
nternehmen nicht entwickeln können, können die Län-
er es auch nicht.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Mit den
illenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Na-
ionen haben sich die Staats- und Regierungschefs der
elt die Aufgabe gestellt, die Armut auf der Welt bis
um Jahr 2015 zu halbieren. Wie schwierig dieser Weg
st, wissen wir alle. Das kann uns aber nicht davon ab-
alten, ihn auch aufrichtig zu beschreiten.
Der deutsche Beitrag zu den Millenniums-Entwick-
ungszielen bleibt hinter den internationalen Erwartun-
en und den Postulaten der Bundesregierung deutlich
urück. Ich will den Fokus in der heutigen Debatte von
er ewigen Standardausrede der Bundesregierung, dass
an angesichts der beschränkten finanziellen Ressour-
en nicht mehr machen könnte, zu der Frage des Wie der
rmutsbekämpfung lenken. Wie füllen wir also den uns
ur Verfügung stehenden Gestaltungsspielraum aus?
elche Ansätze und Instrumente stehen uns zur Verfü-
ung und welche Entscheidungen treffen wir in Hinsicht
uf deren Anwendung?
Allein mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur
ntwicklungszusammenarbeit, die in der Bundesregie-
ung gefällt worden sind, ist festzustellen: Wir haben es
it Chaos und nicht mit Perspektive zu tun; es geht al-
ein noch um Kosmetik und Beschwichtigung der in der
ntwicklungszusammenarbeit Engagierten, die den rot-
rünen Anspruch, das größere Herz für die Armen dieser
rde zu haben, mittlerweile überwiegend nur noch als
nmaßung empfinden. Das Ringen um einen zumindest
arginalen Stellenwert des BMZ und der Entwicklungs-
inisterin unter den anderen Ressorts und die Kompe-
enzspielchen – jüngst mithilfe des Ankerländerkonzepts
usgetragen – dürften uns immerhin aufgrund der aktuel-
en politischen Entwicklungen bis zum Ende der Legis-
atur weitgehend erspart bleiben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt diesem
rauerspiel eine strukturierte Herangehensweise an die
rmutsbekämpfung entgegen. Sie ist nicht vom
16872 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Versteckspiel hinter den komplexen und langwierigen
Mechanismen der internationalen Gemeinschaft gekenn-
zeichnet. Sie setzt stattdessen auf den Gesamt-bezugs-
rahmen der Armutsbekämpfung und der Entwicklung
des politisch-ökonomischen Systems in den Ländern der
Entwicklungszusammenarbeit.
Daher haben wir im Frühjahr auch die Anhörung zu
„Armutsbekämpfung durch nachhaltiges Finanzwesen
und Mikrofinanzierung“ im Ausschuss für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung initiiert, die be-
stätigt hat, dass es notwendig ist, bei den politisch-öko-
nomischen Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem
Instrument Mikrofinanzierung entwicklungspolitisch an-
zusetzen. Warum eigentlich Mikrofinanzierung? Drei
Milliarden Menschen haben nicht mehr als zwei Dollar
am Tag, um zu überleben. Dürre, Überschwemmungen,
Unfälle oder Krankheit bedrohen täglich ihre Existenz
und lassen sie Gefahr laufen, das wenige, was sie haben,
auch noch zu verlieren. Um sich aus der Armut zu be-
freien und ihre Familien abzusichern, brauchen sie Geld,
um zu investieren. Wer aber nur wenige Dollar am Tag
verdient, bekommt üblicherweise keinen Kredit von ei-
ner Bank. Denn selbst wenn ihre Einkommen ausrei-
chend wären oder sie angemessene Sicherheiten bieten
könnten, sind Kreditbeträge zwischen 5 und 10 000 Dol-
lar für traditionelle Banken nicht attraktiv genug. Als
einziger Ausweg bleiben häufig nur die örtlichen Geld-
verleiher und Geldverleiherinnen mit ihren Wucherzin-
sen. Der Kreislauf aus Armut, Verschuldung und noch
mehr Armut kann somit kaum durchbrochen werden.
Mikrofinanzierung bietet denjenigen Kredite an, die
vom traditionellen Bankensektor vernachlässig werden.
Dazu zählen etwa die Schneiderin in Thailand, die sich
nun eine eigene Nähmaschine kaufen kann, der Bauer in
Afrika, der den Kredit in eine Wasserzisterne investiert
oder die Gemüseverkäuferin in Indien, die jetzt beim
Großhändler eine größere Menge zu einem günstigeren
Preis erwerben kann. Dadurch werden mehr Beschäfti-
gungsmöglichkeiten geschaffen, zusätzliche Einkommen
erzielt und eine breitenwirksame wirtschaftliche Ent-
wicklung nachhaltig gefördert. Mikrofinanzierung kann
aber noch mehr leisten. Durch einen einfacheren Zugang
zu Bank- und Finanzdienstleistungen können Arme er-
wirtschaftete kleine Beträge besser sparen, ihre Familien
gegen Risiken versichern oder Geldüberweisungen von
im Ausland lebenden Verwandten erhalten.
Aus einer Untersuchung der Weltbank geht hervor,
dass gerade extreme Armut durch Mikrofinanzierung
sehr gut bekämpft werden kann und dass sich jährlich
etwa 5 Prozent der an Mikrofinanzprogrammen beteilig-
ten Haushalte aus der Armut befreien können. Aus Indo-
nesien, Indien und Brasilien kennen wir hierfür beson-
ders erfolgreiche Beispiele, darunter auch für die
erfolgreiche Bekämpfung extremer Armut unter Frauen.
Die Wohlfahrtswirkung von Mikrofinanzaktivitäten
wirkt sich zudem auch auf den Kreis der nicht beteiligten
Haushalte positiv aus – ein Aspekt, der gerade im Ver-
gleich mit anderen Instrumenten der Entwicklungszu-
sammenarbeit besonders zu begrüßen ist.
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Mikrofinanzierung ist aber auch deshalb ein beson-
ers wichtiges und nachhaltiges Instrument der Entwick-
ungszusammenarbeit, weil hierdurch lokale Finanzmit-
el an unterschiedlichen Stellen, in unterschiedlichen
ormen und durch unterschiedliche Akteure aktiviert
erden. Mittlerweile sind so unterschiedliche Akteure
ie Selbsthilfegruppen, Spar- und Kreditgenossenschaf-
en, private und staatliche Banken, Nichtregierungsorga-
isationen und Kirchen im Mikrofinanzbereich aktiv.
ies ist nicht nur ein Ausweis der Tragfähigkeit und
achhaltigkeit von Mikrofinanzaktivitäten, sondern
uch für die Eigenständigkeit und das produktive Selbst-
ilfepotenzial derjenigen, die diese Dienstleistungen be-
nspruchen. Mikrofinanzierung ist Kleinunternehmer-
nd Mittelstandsförderung und somit ein bedeutender
eitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in unseren
artnerländern. Auch die Erweiterung des Spektrums
on Dienstleistungen im Mikrofinanzbereich bis hin zu
ersicherungen und der Aufbau eines Mikrofinanz-Ver-
andswesens in einigen Ländern sind hier ein positives
eichen.
An diesem Punkt gilt es aber nicht stillzustehen. Viel-
ehr muss zur Profilbildung der deutschen EZ im Mi-
rofinanzbereich explizit die Förderung eines tragfähi-
en Mikrofinanzwesens als integraler Bestandteil des
inanzsystems in den entsprechenden Ländern gehören.
ntsprechende Erfahrungen bringen wir hier ja von den
eutschen kommunalen Sparkassen und genossenschaft-
ichen Instituten mit, deren Dachverbände international
chon eine erfreuliche Arbeit leisten. Es gilt hier, sich
esonders bei der Entwicklung von informellen zu for-
ellen Mikrofinanzinstitutionen zu engagieren, die wirt-
chaftlichen Geschäftsprinzipien unterliegen. Denn auch
enn die Zahl wirtschaftlich tragfähiger Mikrofinanzin-
titutionen in den Ländern der Entwicklungszusammen-
rbeit beträchtlich zugenommen hat, arbeiten weltweit
ach wie vor viele Mikrofinanzeinrichtungen nicht kom-
erziell, sondern werden privat oder öffentlich subven-
ioniert. Was hier als Aufforderung an Unternehmen zu
ehr Engagement im Mikrofinanzwesen zu verstehen
st, bedeutet gleichzeitig aber auch, dass vonseiten der
olitik geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingun-
en geschaffen werden müssen. Hierauf muss sich die
eutsche EZ konzentrieren.
Um den verstärkten Einsatz des Instruments Mikrofi-
anzierung gemeinsam mit der Stärkung des formellen
inanzsektors und der Entwicklung der Finanzsysteme
n den entsprechenden Ländern zu erreichen, haben wir
n unserem Antrag folgende Forderungen erarbeitet: das
on den Vereinten Nationen ausgerufene internationale
ahr der Mikrofinanzierung dazu zu nutzen, die Anstren-
ungen zum Ausbau eines funktionierenden Finanz-
ienstleistungssektors für ärmere Bevölkerungsschich-
en in der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der
ilateralen deutschen, der europäischen und der multila-
eralen Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken; auf
uropäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass im Bereich
ikrofinanzierung tätige NRO wieder verstärkt Gelder
er Europäischen Union (EU) erhalten können; zum
wecke der Beteiligung am Eigenkapital und an der Re-
inanzierung – auch durch Garantien – von Mikrofinanz-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16873
(A) )
(B) )
instituten die jährlichen Treuhandmittel der Kreditanstalt
für Wiederaufbau ohne Ausweitung des Gesamtplafonds
zu verdoppeln; für seitens der KfW in Mikrofinanz-Ins-
titute investierte Treuhand- oder Eigenmittel wohlwol-
lend zu prüfen, ob auf Regierungsgarantien des Partner-
landes dann verzichtet werden kann, wenn diese Mittel
im Rahmen einer „Public-Private-Partnership, (PPP)“
investiert werden; in diesem Zusammenhang die Förde-
rung staatlicher und teilstaatlicher Mikrofinanzbanken in
den entsprechenden Ländern an konkrete Zusagen der
Regierungen zu koppeln, den Finanzsektor insgesamt
mit gesetzlichen Regelungen und Aufsichtsinstitutionen
auszubauen; sich zur Stärkung des informellen Finanz-
und Wirtschaftssektors bei den Regierungen der Partner-
länder der Entwicklungszusammenarbeit stärker als
bisher für die Schaffung bzw. Weiterentwicklung finanz-
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, vor allem
gesetzlicher Grundlagen für Mikrofinanzinstitutionen
und angepasster Regelwerke für unabhängige Zentral-
banken einzusetzen; sich im internationalen Rahmen und
gegenüber den Kooperationspartnern dafür einzusetzen,
dass der Zugang zu Krediten nicht durch Zinsobergren-
zen beschränkt oder durch Zinssubventionen untergra-
ben wird; die Schaffung geeigneter internationaler und
nationaler Rahmenbedingungen für ausländische Direkt-
investitionen in den Entwicklungsländern voranzubrin-
gen, damit diese Direktinvestitionen eine entwicklungs-
fördernde Wirkung entfalten können; nach dem Vorbild
der Hermes-Bürgschaften im Außenhandel auch Bun-
des-Ausfallbürgschaften für politische Risiken bei In-
vestitionen in Mikrofinanzinstitute zu übernehmen.
Auf der internationalen Ebene wird der Mikrofinan-
zierung großes Gewicht beigemessen, erinnert man sich
etwa daran, dass die Vereinten Nationen 2005 zum Jahr
der Mikrofinanzierung ausgerufen haben, um diesem In-
strument den Auftrieb zu geben, den es verdient. Auch
ein Teil unserer Kollegen im britischen Parlament hat
bereits im vergangenen Jahr eine Aufforderung an den
damaligen Weltbankpräsidenten Wolfensohn gerichtet,
die Ausgaben von etwa 1 Prozent auf den doppelten An-
teil an den Weltbankausgaben zu heben. Es geht darum,
nun ein glaubwürdiges und wirksames Profil der Mikro-
finanzierung durch die deutsche EZ herauszubilden.
Lassen Sie uns das von der UN ausgegebene Internatio-
nale Jahr der Mikrofinanzierung nutzen, um diesen
wichtigen Beitrag zur direkten Armutsbekämpfung und
zur Formung eines heimischen Mittelstandes in den Ent-
wicklungsländern einen entscheidenden Schritt voran-
bringen!
Thilo Hoppe (BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN): Die
große Bedeutung von Kleinkrediten zur Entwicklungsfi-
nanzierung ist unbestritten. Vor allem für die Bevölke-
rungsschichten, die keinen Zugang zu Banken haben, ja
nicht mal über ein Bankkonto verfügen. Auch die
Mikrofinanzierung von Klein- und Mittelbetrieben hat
enorme Potenziale. Sie ist armutsmindernd, indem sie
armen Menschen erlaubt ihr Einkommen zu erhöhen und
neue Geschäfte aufzubauen.
Über all dies besteht bei den Fachpolitikern aller
Fraktionen kein Zweifel; dies hat auch unsere Anhörung
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um Thema Anfang des Jahres ergeben. Nur ich frage
ich, was dieser Antrag soll, wenn die Bundesregierung
ereits Hervorragendes leistet und nicht erst seit Beginn
es VN-Jahres der Mikrofinanzierung. Im laufenden
ahr werden voraussichtlich über 110 Millionen Euro in
iesem Bereich eingesetzt, mit jährlich zunehmenden
teigerungsraten. Ich sehe keinen Anlass, einem über-
lüssigen Antrag zuzustimmen, der darüber hinaus aber
uch noch einige problematische Seiten hat, vor allem
ie, die auf die Finanzsystementwicklung abzielen.
Die Forderung nach Schaffung geeigneter Bedingun-
en für ausländische Direktinvestitionen hat nichts mit
er Mitfinanzierung im engeren Sinne zu tun. Es geht
ei der Mikrofinanzierung ja vor allem darum, die Hin-
ernisse zu überwinden, die durch Wucherzinsen priva-
er Geldverleiher entstehen und das Fehlen des Zugangs
u einer adäquaten institutionellen Finanzierung ausdrü-
ken.
Die Weiterentwicklung für Rahmenbedingungen von
nabhängigen Zentralbanken ist ein weiteres Beispiel.
üssen Zentralbanken generell und vollständig unab-
ängig sein? Die Geschichte der britischen oder ameri-
anischen Zentralbanken zeigt, dass es viele graduelle
tufen von Einbindung in die staatliche Finanz- und
irtschaftspolitik gibt, die sich auf die wirtschaftliche
ntwicklung nicht negativ ausgewirkt hat. Die Bundes-
ank oder die Europäische Zentralbank kann in ihrer
eitgehenden Unabhängigkeit nicht Modell für alle die
peziellen Bedürfnisse von Entwicklungsländern sein.
Nicht nachvollziehbar für mich ist auch die Forde-
ung nach einem Forschungsprogramm für die Entwick-
ung des Finanzleistungssektors; hier scheint mir eine in-
ividuelle Interessengruppe einen Spiegelstrich in diesen
ntrag gebracht zu haben, der in vielen seiner Aussagen
ur Mikrofinanzierung auf meine Zustimmung stößt,
ber wie gesagt, leider vor allem das fordert, was die
undesregierung bereits macht.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat im
ereich der Mikrofinanzierung in den vergangenen Jah-
en eine Menge geleistet. Das Thema ist für die finan-
ielle Zusammenarbeit wichtig und auch für die TZ. Die
parkassenstiftung und der Deutsche Genossenschafts-
nd Raiffeisenverband sind auf diesem Gebiet aktiv.
arüber hinaus gibt es eine große Zahl von revolvieren-
en Fonds, die von NROs und Kirchen unterstützt wer-
en. Die Zusagen für laufende Projekte erreichten zur-
eit 400 Millionen Euro.
Mikrokredite sind für das Kleingewerbe in Entwick-
ungsländer dort besonders wichtig, wo sie arme Men-
chen erreichen. International wird davon ausgegangen,
ass im vergangenen Jahr 60 Millionen Arme mit Klein-
rediten arbeiteten. Insbesondere im ländlichen Raum
estehen aber noch viele Defizite, hier gilt es noch eine
anze Menge in den Aufbau von Mikrofinanzierungs-
ystemen zu investieren. Vor allem der Zugang von ar-
en Frauen, die kein Land besitzen, sollte noch gezielter
erfolgt werden. Es gibt weltweit vielversprechende Er-
ahrungen mit der Finanzierung von Frauen als Kleinun-
ernehmerinnen. Sie sind exzellente Kreditnehmerinnen
it hervorragenden Rückzahlungsquoten.
16874 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Die Mikrofinanzierung leistet einen wichtigen Bei-
trag zur Erreichung der Millenniumsziele, weil sie das
Vertrauen der Menschen in die eigenen Ersparnisse för-
dert und wichtige Wachstumsimpulse setzt. Die Grenzen
der Mikrofinanzierung sind aber auch stark von den Ma-
krobedingungen von Wirtschaft und Finanzen vorbe-
stimmt. Wenn die Verschuldung eines Landes hoch ist
und die realen Zinssätze bei 30 Prozent liegen, dann
wird die Kreditaufnahme in einem Land immer sehr be-
schränkt bleiben. Die Mikrofinanzierung kann dann
keine Abhilfe schaffen. Nur Entschuldung, zusätzliche
Entwicklungsfinanzierung und Veränderung auf der
Ebene von Handel und Finanzbeziehungen können die-
sen Ländern und den Menschen, die in ihnen leben, aus
der Patsche helfen. Deshalb plädiere ich auch hier noch
mal ausdrücklich, von dem einfachen Argumentations-
muster abzugehen und Mikrofinanzierung gegen zusätz-
liche ODA-Mittel oder Entschuldung auszuspielen. Nur
wenn wir an all diesen Fronten vorankommen, haben wir
eine Chance, erfolgreich Entwicklung zu befördern.
Markus Löning (FDP): Es freut mich, dass wir noch
einmal die Chance haben, auf so ein wichtiges entwick-
lungspolitisches Instrument wie die Mikrofinanzen ein-
zugehen.
Sehr geehrter Herr Weiß, ich weiß, wie viel Herzblut
in Ihrem Antrag steckt. Er enthält auch vieles, was die
FDP unterstützt; allerdings gehen einige der Forderun-
gen in die falsche Richtung. Man muss auch die Grenzen
eines entwicklungspolitischen Instrumentes sehen und
darf es nicht überstrapazieren. Mikrofinanzsysteme sind
letztlich nur erfolgreich, wenn sie privat initiiert und ge-
tragen werden und wenn sie innerhalb einer gewissen
Frist aus eigener Kraft Gewinne erwirtschaften. Nur
dann können sie langfristig bestehen. Die staatliche Ein-
mischung muss sich auf die Bereitstellung von Mitteln
für den Start und auf die Beratung bei der Professionali-
sierung von Strukturen beschränken.
Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in richtig konzi-
pierten Mikrofinanzprogrammen ein hervorragendes
marktwirtschaftliches Instrument zur Unterstützung von
Entwicklung. Man muss allerdings die Entwicklungsge-
schichte zur Kenntnis nehmen und einen ordnungspoli-
tisch sauberen, privaten Ansatz unterstützen, wenn sie
erfolgreich sein sollen.
Erstens. Der Aufbau von Mikrofinanzprogrammen ist
eine Reaktion auf ein ordnungspolitisches Defizit. Viele
Entwicklungsländer haben den Finanzsektor entweder
komplett verstaatlicht, wie zum Beispiel China, Indien
oder Bangladesch, oder mit vielfaltigen Regulierungen
überzogen und liberalisieren diesen nur zögerlich. Das
hat dazu geführt, dass sich kleine dezentrale Banken
nicht entwickeln konnten. Die verstaatlichten Banken
hatten den perversen Effekt, dass sie Ersparnisse aus
dem ländlichen Raum eingesammelt haben – etwa über
Postbanken –; diese Mittel wurden aber gemäß politisch
determinierten staatlichen Prioritäten ausgegeben. Das
war nicht immer unbeabsichtigt. Sozialistische Entwick-
lungstheorien forderten genau diese Abschöpfung ländli-
chen Kapitals zur staatlichen Finanzierung einer forcier-
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en Industrialisierung. Die Praxis hielt leider an, als die
ugrunde liegende Theorie längst diskreditiert war; denn
ie bot ein unübertroffenes Alimentierungs- und Patro-
ageinstrument. So müssen staatliche Banken weiterhin
taatliche Industrien alimentieren, die längst konkursreif
ind, und sie werden zur Kreditvergabe an politisch ein-
lussreiche Gruppen wie Großbauern gezwungen. Die
rmen bleiben dabei auf der Strecke. Es ist kein Zufall,
ass die Mutter der Mikrofinanzinstitutionen, die
rameen-Bank, in Bangladesch entwickelt wurde, als
er gesamte Finanzsektor in staatlicher Hand war. Die
rameen-Bank war die erste Bank mit privater Kapital-
eteiligung, die zugelassen wurde, und hat eine Vorrei-
errolle in der Liberalisierung des Finanzsektors gespielt.
Zweitens. Der Antrag der CDU/CSU ist leider ord-
ungspolitisch nicht sauber konzipiert. Er unterstützt
echt undifferenziert die Förderung staatlicher Mikrofi-
anzprogramme. Diese sind aber sehr oft deutlich
chlechter als NRO-Programme oder private Mikro-
inanzinstitutionen. Sie werden in vielen Ländern als
olitisches Patronageinstrument genutzt, bürokratisch
eführt und sind von einem hohem Maß an Korruption
ekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für staatliche
grarbanken. Diese sollten nur dann gefördert werden,
enn ihre Autonomie erwiesenermaßen gesichert ist, sie
ine privatwirtschaftliche Rechtsform haben und die
itarbeiter nicht aus der staatlichen Bürokratie stam-
en. Das Finanzwesen ist seiner Natur nach ein Bereich,
er zu den Kernaufgaben des Privatsektors im weiteren
inn, also inklusive NROen, Genossenschaften etc., ge-
ört. Hier hat der Staat nur in Ausnahmefällen etwas zu
uchen und bei der Förderung des Mikrofinanzwesens
ollten das Setzen angemessener ordnungspolitischer
ahmenbedingungen sowie die Förderung privater An-
ätze im weiteren Sinne im Vordergrund stehen. Staat-
iche Kreditprogramme sollten dagegen höchstens in be-
ründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Es ist mit diesem Antrag wie oft bei der CDU/CSU:
ine ganze Reihe guter Ideen, die aber in keine klare
ichtung weisen. Es bedarf einer ordnungspolitisch kla-
en, liberalen Hand, damit die guten Ideen Kurs in Rich-
ung Erfolg nehmen können.
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Chance zum demo-
kratischen Neubeginn in Haiti unterstützen (Ta-
gesordnungspunkt 18)
Dr. Sascha Raabe (SPD): „Deye mon, gen mon“, so
autet ein haitianisches Sprichwort: „Wenn ein Berg er-
lommen ist, wartet dahinter schon der nächste“. Ich
inde, dass mit diesem Sprichwort die Stimmung in Haiti
reffend beschrieben wird. Die Frauen und Männer, Kin-
er und Alte auf Haiti sind nach immerwährenden politi-
chen und sozialen Unruhen geprägt von Pessimismus
nd Hoffnungslosigkeit. Sie sehen sich vor hohen, im-
ensen, unbesteigbaren Konfliktbergen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16875
(A) )
(B) )
Diesem Zitat möchte ich aber an dieser Stelle gerne
hinzufügen, dass sich Berge leichter gemeinsam bestei-
gen lassen. Mit unserer gemeinsamen, interfraktionellen
Beschlussempfehlung möchten wir den Menschen in
Haiti zeigen, dass sie nicht alleine sind. Wir als Bundes-
tagsabgeordnete im fernen Deutschland können die Gip-
fel sehen, die es zu bewältigen gilt. Denn wir wissen,
wie hoch sie sind.
Rein geographisch hat das karibische Land keine so
hohen Berge. Auch stellt man sich unter einer Karibik-
insel normalerweise ein Touristenparadies vor – blaues
Wasser, weiße Strande, exotische Früchte. Doch leider
sieht die Wirklichkeit auf Haiti ganz anders aus. Seit Fe-
bruar 2004 reißt die Welle der Gewalt in Haiti nicht ab.
Die Übergangsregierung von Latortue hat den ersehnten
Frieden nicht herbeigebracht. Noch immer liefern sich
Anhänger des vertriebenen Präsidenten Aristide mit
Polizisten, Rebellen und UN-Streitkräften Gefechte. Der
Interimspräsident steht zwischen den Fronten. Auf der
einen Seite fordern die Anhänger Aristides die Rückkehr
des früheren Präsidenten. Auf der anderen Seite steht die
Rebellengruppierung, die den Sturz Aristides hervorge-
rufen hat.
Die Mehrzahl der Haitianer lebt in Elend und bitterer,
chronischer Armut. Laut UNDP-Daten lebt mehr als die
Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut. Die Ent-
wicklungsindikatoren für Bildung, Gesundheit und Wirt-
schaft haben sich in den letzten Jahren weiterhin ver-
schlechtert: Von den acht Millionen Einwohnern ist fast
ein Drittel unterernährt. Und sechs Prozent der Bevölke-
rung sind mit dem HIV-Virus infiziert. Im Jahr 2015
werden es bei gleich bleibenden Bedingungen circa
10 Prozent sein. Fast ein Viertel der Kinder im Alter von
sechs bis neun Jahren besuchen keine Schule.
Während der lateinamerikanische Kontinent mit samt
seinen Karibikstaaten im Jahr 2004 ein Wirtschafts-
wachstum aufweisen konnte, ist hiervon auf der Halbin-
sel nichts zu spüren. In ihrem letzten Jahresbericht be-
richtet die Wirtschaftskommission der UN für
Lateinamerika von einem durchschnittlichen Wachstum
von 5,5 Prozent in Lateinamerika und Karibik. Das ist
der höchste Wachstumswert der Region der letzten
25 Jahren. Diese gute Nachricht betrifft aber leider nicht
Haiti. Im Gegenteil, Haiti hat eine rückläufige Wachs-
tumsrate von 0,9 Prozent für das Jahr 2004 zu verzeich-
nen.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass es uns
gelungen ist, eine parteiübergreifende Beschlussempfeh-
lung zu finden. Grundtenor des Antrages ist es, ein deut-
liches Zeichen zu setzen. Als deutsches Parlament
möchten wir zeigen, dass uns die Zukunft Haitis wichtig
ist und wir der Gewalt- und Armutsspirale ein Ende set-
zen möchten.
Konkrete Schritte sind schon unternommen worden.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wurde trotz
der schwierigen Rahmenbedingungen in Haiti fortge-
führt. Allein im Krisenjahr 2004 hat das Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung 1,71 Millionen Euro an entwicklungsorientierter
Nothilfe/Wiederaufbau bereitgestellt.
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Darüber hinaus ist das haitianische Land Empfänger
on regionalen Vorhaben wie beispielsweise HIV/Aids-
rävention in der Karibik mit 6 Millionen Euro und De-
ertifikationsbekämpfung mit 1 Million Euro. Ergänzend
ierzu sind auf multilateraler Ebene von deutscher Seite
ber 11 Millionen Euro bereitgestellt worden. Zusätzlich
ördert das BMZ nichtstaatliche Organisationen in etwa
0 Vorhaben, hauptsächlich in den Bereichen Gesund-
eit, Grundbildung, Ernährungssicherung und Berufsbil-
ung.
Am Beispiel Haitis wird deutlich, dass die lateiname-
ikanischen Staaten eigenständig und verantwortungsbe-
usst ihre Probleme in der Region lösen wollen. Seit
enau einem Jahr befindet sich die UN-Mission
INUSTAH unter brasilianischer Führung im Land. Ihr
andat sieht vor, die Übergangsregierung bei der Schaf-
ung von Sicherheit zu unterstützen, aber insbesondere
ie friedlichen Rahmenbedingungen für die anstehende
ahl im November dieses Jahres zu schaffen.
Brasiliens Rolle als zukünftige regionale Führungs-
acht ist mit dem Gelingen dieser Mission verknüpft.
on den 34 Ländern, die sich an der Mission beteiligen,
ind sieben aus Lateinamerika. Diese UN-Mission kann
en Beginn einer multilateral organisierten sicherheits-
olitischen Zusammenarbeit der lateinamerikanischen
änder markieren. Denn hier nehmen sich diese Länder
igenverantwortlich einer Staatskrise in der Region an.
Doch bis zu den geplanten Wahlen im November die-
es Jahres ist es noch ein langer, steiler Weg. Beobachter
ehen nur wenige Anzeichen der Besserung und warnen
or einer Verschlechterung. Die neuesten Meldungen
on heute dokumentieren weiterhin Mord und Totschlag
uf der Insel. So ist der französische Honorarkonsul,
aul-Henri Mourral, gestern Nacht an den Folgen meh-
erer Schusswunden in der Hauptstadt gestorben. Wei-
ere Schreckenszenarien werden von Landesexperten
rognostiziert.
Das Haupthindernis stellt zurzeit die Entwaffnung der
ewaltbereiten Gruppierungen dar. Nachdem sich ges-
ern der Einsatz auf Haiti gejährt hat, ist er vom Sicher-
eitsrat der Vereinten Nationen verlängert worden. In
aiti geht es erst einmal darum, praktische sicherheits-
olitische Probleme zu lösen. Dabei müssen strukturelle
onfliktursachen überwunden werden. Erst auf dieser
rundlage werden andere Ziele wie Demokratisierung,
echstaatlichkeit und Entwicklung – zu erreichen sein.
Unser Antrag möchte einen Beitrag zur friedlichen
nd demokratischen Entwicklung Haitis leisten. Wir
ünschen den Haitianern, dass sie eines Tages von ei-
em Berggipfel aus wieder optimistisch in die Zukunft
licken können.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Seit die
DU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag „Chance
um demokratischen Neubeginn in Haiti unterstützen“
m März 2004 erstmals eingebracht hatte, hat sich in Ha-
ti einiges ereignet. Das Land droht nach wie vor noch
eiter ins Chaos abzugleiten. Eine echte Entwicklung
in zur demokratischen Stabilisierung hat noch nicht
ingesetzt. Tatsächlich hat sich die Lage teilweise sogar
eiter zugespitzt.
16876 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Der Hurrikan „Jeanne“ hat im September 2004 etwa
2 000 Todesopfer gefordert und Zehntausende Men-
schen obdachlos gemacht. Die humanitäre Situation in
Haiti hat sich als Folge des Hurrikans noch einmal ver-
schlechtert und die Bemühungen zur Stabilisierung der
Versorgung der Haitianer und zur infrastrukturellen Ent-
wicklung zurückgeworfen. Nach der Eskalation der poli-
tischen Krise im März 2004 konnte die Lage trotz der
Anwesenheit der UN-Friedenstruppe MINUSTAH und
der Bildung einer Übergangsregierung nicht stabilisiert
werden. Gewalt und Bandenterror haben seitdem zuge-
nommen. Immer wieder kommt es zu bewaffneten Aus-
einandersetzungen zwischen Aristide-Anhängern und
der haitianischen Polizei bzw. der internationalen
Schutztruppe und zu Schießereien zwischen kriminellen
Banden. Das Auswärtige Amt befürchtet die Zunahme
gewaltsamer Aktionen im Vorfeld der Kommunal-, Prä-
sidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober
und November dieses Jahres stattfinden sollen.
Heute mussten wir in der Presse lesen, dass der fran-
zösische Honorarkonsul der Stadt Cap-Haitien, Paul-
Henri Mourral, in Port-au-Prince auf offener Straße nie-
dergeschossen wurde und später seinen Verletzungen er-
legen ist. Am selben Tag wurden in Port-au-Prince ein
Kommissariat und ein Markt von Bewaffneten angegrif-
fen. Dies alles verdeutlicht uns, wie notwendig es ist, das
Land bei der demokratischen Stabilisierung zu unterstüt-
zen.
Der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag wurde
im März vergangenen Jahres durch die CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion in das parlamentarische Verfahren einge-
bracht, weil dem Verfall Haitis nicht länger zugesehen
werden konnte und das Land dringend vom Rand der
Wahrnehmung durch die Weltgemeinschaft ins aktuelle
politische Bewusstsein und Handeln gebracht werden
muss. Ich freue mich, dass aus der Initiative der Union
nach anfänglichen Widerständen und längeren Verhand-
lungen nun eine gemeinsame Beschlussempfehlung der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen geworden
ist. Der Bundestag setzt damit ein unmissverständliches
Zeichen und formuliert klare Anforderungen an die Bun-
desregierung.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der innenpoliti-
schen Stabilisierung Haitis dürfen wir nicht außer Acht
lassen, dass die Situation auch nach außen schwierige
Probleme mit sich bringt: Haiti gewinnt als internatio-
naler Drogenumschlagplatz an Bedeutung, und das De-
stabilisierungspotenzial, das von Haiti für die Region,
insbesondere für die Dominikanische Republik ausgehen
kann, muss eingegrenzt werden.
Solange die Arbeit der humanitären Hilfsorganisatio-
nen in Haiti besonders wegen der Verschärfung der Si-
cherheitslage nur unter schweren Bedingungen möglich
ist und auch das im Rahmen der internationalen Geber-
konferenz für Haiti im Juni 2004 zugesagte Geld nicht
abfließen kann, müssen sich die haitianische Regierung
und die Geber in die Pflicht nehmen lassen, ihr Engage-
ment für die Unterstützung der haitianischen Bevölke-
rung deutlich zu erhöhen.
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Die haitianische Übergangsregierung muss durch ei-
en nationalen Koordinierungsplan, der insbesondere für
en Bereich Landwirtschaft klare Planungen und Ziele
erdeutlichen muss, und durch die Überwindung der Ka-
azitätsengpässe bei der Mittelabfrage beweisen, dass
ie alle Möglichkeiten der Unterstützung zur Stabili-
ierung des Landes nutzt. Dazu gehören auch ein in
nserem Antrag gefordertes umfangreiches Entwaff-
ungsprogramm und die Einhaltung der Bürger- und
enschenrechte. Nach Aussage von Hilfsorganisationen
st es gerade die Verschärfung der Sicherheitslage, die
ie Projektdurchführung auf dem Land, aber auch die Si-
uation in den Städten ganz drastisch erschwert hat. Die
bergangsregierung zeigt hier zu wenig Engagement für
ie Verbesserung der Arbeitsbedingungen der vor Ort
ngagierten und der allgemeinen humanitären Lage.
Trotz der im Juli vergangenen Jahres gemachten Zu-
agen der internationalen Geberkonferenz für Haiti ist
nsgesamt noch nicht genug Wille zu erkennen, die Zu-
agen auch einzuhalten. Dieses Problem leistet nicht nur
enjenigen Vorschub, die aus eigenen durchsichtigen
otiven ein internationales Engagement für die Stabili-
ierung Haitis ablehnen und verhindern wollen, sondern
ann auch die Glaubwürdigkeit der Internationalen Ge-
einschaft in Hinsicht auf humanitäre Hilfe untergra-
en.
Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass
rotz der aufwendigen Verfahren bei der Europäischen
nion die bereits bewilligten Mittel für Haiti schneller
bfließen. Zudem muss sie über die derzeitige Bereitstel-
ung von Mitteln für die humanitäre Hilfe hinaus auch
ür die längerfristige Zusammenarbeit eine entspre-
hende Vorgehensweise entwickeln. Die CDU/CSU-
undestagsfraktion hatte deshalb in ihrem ursprüngli-
hen Antrag gefordert, dass Haiti wieder in die Gruppe
er Kooperationsländer der deutschen Entwicklungszu-
ammenarbeit aufgenommen wird, anstatt es ganz aus
er deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszuson-
ern. Dieser Vorschlag war leider nicht mehrheitsfähig.
ir fordern mit dem Antrag in der Fassung der gemein-
amen Beschlussempfehlung zumindest, dass die Bun-
esregierung nach einer demokratischen Konsolidierung
ine längerfristige Zusammenarbeit mit Haiti anstrebt.
Ebenso sind durch die Bundesregierung bei der EU-
ommission Vorbereitungen für die Aufnahme der regu-
ären Zusammenarbeit nach demokratisch legitimierten
ahlen anzumahnen. Für das Erreichen einer demokrati-
chen Stabilisierung Haitis ist es zudem wichtig, dass die
N-Friedenstruppe auch tatsächlich in der vorgesehenen
tärke in Haiti tätig sein kann.
In diesem Jahr wird bei einer Sonderversammlung der
ereinten Nationen im September eine erste Bilanz auf
em Weg zur Umsetzung der Millenniumsziele erfolgen,
ie eine Halbierung der extremen Armut bis zum Jahr
015 versprechen. Diese großartige internationale Ver-
inbarung kann nach den jetzt vorliegenden Berichten
nd Analysen aber nur verwirklicht werden, wenn die
ntwicklungsländer ihre internen Strukturen reformieren
nd stärken und wenn zudem gerade auch die ärmsten
änder deutliche Entwicklungsfortschritte machen. Haiti
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16877
(A) )
(B) )
ist eines der ärmsten Länder Lateinamerikas. Es ist ein
trauriges Beispiel, dass durch lang anhaltende politische
Instabilität die Armut noch vergrößert wird. Wenn wir
die Millenniumsziele ernst nehmen, ist Haiti auch ein
Thema für uns, die wir diese Ziele mit unterschrieben
haben. Mit Blick auf die Verpflichtungen aus den
Millenniumszielen verdient auch Haiti unsere besondere
Solidarität.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Lage in Haiti ist dramatisch und besorgniser-
regend. Ich war noch nicht in Haiti, aber vor einiger Zeit
in der Dominikanischen Republik auf derselben Insel.
Die politische und soziale Lage in der Dominikanischen
Republik ist im Vergleich zu Haiti stabil und die Men-
schen scheinen geradezu wohlhabend zu sein, obwohl
auch dieses Land noch längst nicht ausreichend entwi-
ckelt ist.
Das größte Problem der Bevölkerung in Haiti ist die
allgegenwärtige Gewalt. Die Situation nach dem Hurri-
cane Jeanne war katastrophal. Der Sturm forderte
2 000 Todesopfer und ließ Zehntausende obdachlos wer-
den. Für kurze Zeit war das Land in den Schlagzeilen.
Das Entsetzen war groß. Inzwischen ist das Leid der Be-
völkerung aus den Schlagzeilen und der internationalen
öffentlichen Aufmerksamkeit fast völlig verschwunden.
Seit Jahren wird die Bevölkerung terrorisiert von Ban-
den und Gangs, von Regierungsbefürwortern und Regie-
rungsgegnern. Berichte über Folter, Entführungen und
Vergewaltigungen durch die Polizei bzw. das Ex-Militär
zeigen, dass die Bevölkerung hier auch kaum Schutz fin-
det. Der letzte Jahresbericht von Amnesty International
beklagt ausführlich das korrupte Justizsystem und die
exzessive Polizeigewalt.
Sogar die VN-Mission MINUSTAH, die seit dem
1. April 2004 helfen soll, Haiti zu stabilisieren, ist Vor-
würfen ausgesetzt, Vergewaltigungen und Folter zu be-
gehen. Die genaue Untersuchung dieser Vorwürfe gegen
die UN-Mission ist notwendig, auch wenn dies Aufwand
und Geld kostet. Der Ruf der Vereinten Nationen steht
auf dem Spiel. Die UN müssen in Haiti – übrigens
ebenso auch im Kongo – Untersuchungen durchführen
und Konsequenzen ziehen. Sonst wird das Vertrauen in
VN-Missionen langfristig erschüttert und die UN wer-
den beschädigt.
Besonders verwerflich ist, dass die katastrophale hu-
manitäre und soziale Situation der Bevölkerung auch
ökonomisch ausgenutzt wird. Die Mütter der Plaza de
Mayo, die im Auftrag des VN-Sicherheitsrates die Situa-
tion in den steuerfreien Gewerbezonen, besonders den
Häfen, untersuchten, beschrieben die Arbeitszustände
„sklavereiähnlich“. Die USA haben diese Regionen wie-
derholt als ihren Hinterhof bezeichnet, und beansprucht,
dass sie ihre Vorstellung von Ordnung dort durchsetzen.
Aber in Haiti haben sie immer wieder eine unrühmliche
Rolle gespielt, wie auch die Entwicklung des Präsiden-
ten Aristide zeigt. Auf ihn hatte die Bevölkerung und die
internationale Gemeinschaft zunächst große Hoffnungen
gesetzt. Sie wurde bitter enttäuscht. Die USA tragen für
diese Entwicklung Mitverantwortung, bis zuletzt, bis zu
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einem „freiwilligen“ Absetzen ins Ausland. Deshalb
ollte die Rolle der CARICOM und der OAS, die ebenso
ie die EU die anstehenden Wahlen im November beob-
chten werden, gestärkt werden.
Der vorliegende Antrag benennt die katastrophale Si-
uation in Haiti zutreffend. Im Antrag wird zu Recht ge-
ordert, dass wir trotz der massiven Schwierigkeiten al-
es tun sollten, um der Bevölkerung zu helfen. Die
ituation des totalen Zerfalls darf kein Dauerzustand
erden. Der Antrag geht dahin, den entwicklungspoliti-
chen Faden nicht abreißen zu lassen, nicht trotz, son-
ern gerade wegen der verheerenden Lage. Diese Inten-
ion unterstützen wir. Diese Frage stellt sich auch in
nderen Regionen für andere Staaten. Ist es richtig, mit
iner Einstellung von Entwicklungsaktivitäten Druck
uszuüben? Aber gegen wen? Wir würden nur die ohne-
in leidende Bevölkerung treffen. Oder erreichen wir
ehr mit der Fortsetzung bzw. in diesem Fall mit einer
öglichst frühen Wiederaufnahme von entwicklungspo-
itischer Aktivität zugunsten der Bevölkerung? Die
rage kann nicht immer gleich beantwortet werden.
In Haiti jedenfalls erreicht der Entzug entwicklungs-
olitischer Aktivitäten de facto keine Verbesserung der
age. Umgekehrt aber wird die Bevölkerung allein ge-
assen. In Folge des totalen Zerfalles ist es bereits zum
orst Case gekommen. Weder die Regierung noch eine
nstitution ist auszumachen, auf die wir überhaupt Druck
usüben könnten. Ich unterstütze deshalb den Antrag. Es
ürde keinen Sinn machen, wegen parteipolitischer
onkurrenz zu blockieren. In der Entwicklungspolitik
ommt es immer mal wieder angesichts des Elends, mit
em wir in vielen Gegenden der Welt konfrontiert sind,
u übereinstimmenden Einschätzungen und Forderungen
er Parteien. Der Antrag zu Haiti betrifft einen entspre-
henden Fall. Deshalb ist es erfreulich, dass die Fachpo-
itiker aller Parteien des Ausschusses für wirtschaftliche
usammenarbeit übereinstimmend dafür plädieren, im
alle Haitis ohne Vorbehalte so früh wie möglich und
ealistisch umsetzbar aktiv zu werden. Bündnis 90/Die
rünen stimmen dem Antrag zu.
Dr. Karl Addicks (FDP): Seit September 2004 ha-
en mindestens 400 Menschen bei gewaltsamen Ausei-
andersetzungen zwischen Polizei, Rebellen und Ex-
ilitärs in Haiti ihr Leben verloren – seit März diesen
ahres gehören nun auch zwei UN-Soldaten zu dieser
raurigen Bilanz. Es steht zweifelsfrei fest: Die Lage in
aiti ist außer Kontrolle geraten. Das Land droht in An-
rchie zu versinken.
Nachdem Jean-Bertrand Aristide nach wochenlangen
ufständen und vielen Todesopfern Ende Februar letz-
en Jahres gestürzt worden ist, versucht nun die Über-
angsregierung unter Premierminister Gerard Latortue,
err der Lage zu werden, während Herr Aristide im
usland die Fäden des gewaltsamen Aufstandes in Haiti
rganisiert. Seit Anfang Juni 2004 sollte Haiti und die
nterimsregierung Unterstützung von 6 700 Blauhelm-
oldaten im Rahmen der Haiti-Mission MINUSTAH er-
alten.
16878 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
Leider ist diese Friedenstruppe heute, fast ein Jahr
später, immer noch nicht vollständig. Mich erschreckt
die Meldung, dass Uruguay, Brasilien, Argentinien und
Chile – sie stellen die Hälfte der UN-Soldaten – damit
drohen, die Mission abzubrechen. Grund dieser Drohung
sind die nicht freigegebenen Gelder der internationalen
Gemeinschaft für den Wiederaufbau Haitis.
Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass
diese Drohung nicht wahr gemacht wird. Die volle
Stärke der Friedenstruppe muss endlich erreicht wer-
den – wie es der vorliegende Antrag fordert. Nur so kann
ein wirksames Tätigwerden dieser Truppe erreicht wer-
den. Deutschland ist im Begriff, sich nach den jüngsten
Ereignissen auf voraussichtlich im September stattfin-
dende Neuwahlen vorzubereiten. Man kann sagen: Der
Wahlkampf läuft. Auch in Haiti stehen Präsidentschafts-
und Parlamentswahlen an, im November dieses Jahres.
Realisierbar sind diese Wahlen jedoch unter den heuti-
gen Bedingungen unter keinen Umständen. Wie soll man
einen Wahlkampf führen, solange das Recht auf freie
Meinungsäußerung nicht gilt und politische Konflikte
nicht wie hier verbal, sondern per Waffengewalt ausge-
tragen werden?
Es ist dringend notwendig, dass diese eskalierte Lage
in Haiti mit internationaler Hilfe verbessert und beseitigt
wird. Nicht nur zugesagte Blauhelm-Soldaten, sondern
auch zugesagte technische und finanzielle Hilfe muss
gewährt und eingehalten werden. Die FDP-Fraktion un-
terstützt die endgültige Fassung des Antrags. Offensicht-
lich schafft es die Interims-Regierung aus eigener Kraft
und ohne Hilfe nicht, das Land politisch und wirtschaft-
lich zu stabilisieren. Um eine solche Stabilisierung her-
beizuführen, die einen Wahlgang überhaupt erst möglich
macht, braucht Haiti schnellstens internationale Unter-
stützung in jeder Hinsicht. Dazu rufe ich die Europäer
auf. Lassen Sie uns schnell und beherzt diese Unterstüt-
zung bringen!
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zügige Verwirkli-
chung der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt (VDE-
Schiene Nr. 8.1) (Tagesordnungspunkt 19)
Heinz Paula (SPD): Es ist und bleibt unser erklärtes
Ziel, die Schiene zu stärken – das gilt sowohl für den
Aus- und Neubau als auch für Erhaltungsmaßnahmen.
Dazu gehört der Neu- und Ausbau der Strecke Nürn-
berg–Erfurt. Die Trasse ist Verkehrsprojekt Deutsche
Einheit (VDE) Nr. 8.1, Ausbaustrecke/Neubaustrecke
Nürnberg–Erfurt; ist im vordringlichen Bedarf des
Bedarfsplanes des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(SchWAbG) und im neuen BVWP 2003 als laufendes
und fest disponiertes Vorhaben; ist Bestandteil eines der
14 spezifischen Vorhaben des Transeuropäischen Ver-
kehrsnetzes, denen der Europäische Rat am 9./10. De-
zember 1994 in Essen eine besondere Bedeutung beige-
messen hat.
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Die Gesamtinvestitionskosten für dieses Verkehrspro-
ekt betragen circa 4 Milliarden Euro, davon entfallen
uf die Ausbaustrecke 1,615 Milliarden Euro und auf die
eubaustrecke 2,330 Milliarden Euro. Im November
997 wurden die ersten Finanzierungsvereinbarungen
bgeschlossen und die bestehende Finanzierungsverein-
arung zur Neubaustrecke wurde natürlich hinsichtlich
er Kosten und der Bauzeit fortgeschrieben.
Für die Neubaustrecke besteht durchgehend Baurecht,
as für Teilabschnitte zum Beispiel auf weitere fünf
ahre verlängert wurde.
Der „Baustopp“ wurde – bedingt durch immer wie-
erkehrende Fragen der Wirtschaftlichkeit seitens der
ahn oder großer ökologischer Bedenken etc. – im März
002 durch die Bundesregierung aufgehoben. Die Plan-
eststellungsverfahren aller neun Abschnitte der Neu-
austrecke Ebensfeld–Erfurt sind bereits abgeschlossen.
ür die Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld wurden alle
3 Planfeststellungsverfahren bislang begonnen. Es lie-
en jedoch bisher nur fünf Beschlüsse (Ebensfeld-An-
chluss an Neubaustrecke, Nürnberg–Fürth, Stellwerk
rlangen, Bahnübergang Strullendorf und Hauptbahnhof
ürnberg) vor. Mit einem Baubeginn der Ausbaustrecke
ürnberg–Ebensfeld ist nach derzeitigem Stand nicht
or 2009 zu rechnen. Zusätzlich sollten für die Ausbau-
trecke aus dem Anti-Stau-Programm 204 Millionen
uro bereitgestellt werden, um die gemeinsame Reali-
ierung der Ausbaustrecke und der S-Bahn Nürn-
erg–Forchheim zu ermöglichen. Der Abschluss der
ierfür erforderlichen Finanzierungsvereinbarungen so-
ohl zwischen Bund und DB AG als auch zwischen
reistaat und DB AG steht noch aus.
So weit die Fakten. Nun fordern die Unionsfraktionen
inen zügig viergleisigen Ausbau des Abschnittes Nürn-
erg–Fürth der Trasse Nürnberg–Ebensfeld im Zuge des
DE Nr. 81 (Nürnberg–Erfurt) und erwarten von der
undesregierung verbindliche Aussagen zum Zeithori-
ont des Projektes. Abgesehen davon, dass der Antrag an
ie falsche Adresse gerichtet ist, ist eine konkrete Aus-
age über den Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Ab-
chnittes nicht möglich. Das kann ihnen vielleicht die
ayerische Staatsregierung sagen – beste Kontakte da-
in hat die Opposition doch.
Die Bayerische Staatsregierung muss erst einmal ihre
ausaufgaben machen und unter anderem mit der Bahn
ie überfällige Finanzierungsvereinbarung bezüglich des
-Bahn-Baus abschließen. Schließlich bekommt der
reistaat von der Bundesregierung dafür Regionalisie-
ungsmittel. Aber die Staatsregierung muss sich beeilen.
enn man Dirk Fischer glauben darf, will die CDU im
alle eines Sieges bei der im Herbst geplanten Bundes-
agswahl die Mittel für den Verkehrswegebau vornehm-
ich in den Aus- und Neubau von Straßen fließen lassen,
ie er gegenüber der „Berliner Zeitung“ am 31. Mai
005 versicherte. Und da könnten so wichtige Schienen-
rojekte wie das VDE Nr. 8 und die damit verbundene
-Bahn-Verbindung Nürnberg–Fürth auf den Sanktnim-
erleinstag verschoben werden.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Bedeutung
ieser Nord-Süd-Trasse im Zusammenhang mit dem
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16879
(A) )
(B) )
2-Milliarden-Euro-Programm beschlossen, das Vorha-
ben VDE Nr. 8 insgesamt mit 120 Millionen Euro zu
verstärken. Die Mittelbereitstellung zum viergleisigen
Ausbau des Abschnittes Nürnberg–Fürth wurde bereits
im Rahmen der 66er-Liste und deren Zusatzvereinbarun-
gen sichergestellt. Einer Bereitstellung weiterer Mittel
aus dem 2 Milliarden Euro starken Investitionspro-
gramm bedarf es deshalb für diesen Abschnitt nicht.
Und dass wir nicht mehr Investitionsmittel zur Verfü-
gung haben, hat unser Land vor allem der Blockadehal-
tung der unionsgeführten Ländern im Bundesrat – zum
Beispiel beim Abbau von Subventionen – zu verdanken.
17,5 Milliarden stehen dadurch jährlich dem Bundes-
haushalt nicht zur Verfügung.
Wären die im Bundesrat beschlossenen Kürzungen
voll zulasten der Schiene umgesetzt worden, hätte allein
im vergangenen Jahr für über 200 Millionen Euro weni-
ger gebaut werden können. Wir haben das nicht zugelas-
sen und dafür gesorgt, dass die Kürzungen nicht allein
auf die Schiene umgelegt wurden, sondern auf alle Ver-
kehrsträger.
Nach Abschluss der notwendigen Finanzierungsver-
einbarungen zwischen dem Bund und der DB AG zur
Ausbaustrecke sowie zum Bau der S-Bahn in diesem
Abschnitt zwischen dem Freistaat Bayern und der
DB AG kann unter Umständen noch in diesem Jahr, also
in 2005, mit dem Bau begonnen werden. Wir halten die
Mittel für Schieneninvestitionen weiter auf hohem Ni-
veau – das gilt auch für Bayern. Das schaffen wir unter
anderem dadurch, dass die Einkünfte aus der LKW-Maut
nicht nur der Straße, sondern auch der Schiene zugute
kommen.
Hier betreibt die Opposition reinen Populismus. Sie
kann ihren Antrag nicht einmal als „Wahlkampfantrag“
für die Presse verwenden, denn sie will die Schienenin-
vestitionen ganz entschieden zurückfahren.
Dieser Antrag ist deshalb überflüssig, wir lehnen ihn
ab.
Renate Blank (CDU/CSU): Das Thema ICE-Trasse
Nürnberg–Erfurt beschäftigt uns nicht nur wegen der
Neubaustrecke sondern auch wegen der Ausbaustrecke
schon viele Jahre, und es gab und gibt dazu von uns viele
Anträge, die von Rot-Grün allesamt abgelehnt wurden.
Heute legen wir erneut einen Antrag zu diesem wichti-
gen Projekt vor. Erst kürzlich, bei der Einweihung des
neuen ICE-Bahnhofs in Erfurt, hat sich Bundesverkehrs-
minister Stolpe erneut positiv geäußert, weshalb ich ei-
gentlich davon ausgehe, dass die SPD unserem Antrag
zustimmen wird.
Hier handelt es sich, wie Sie wissen, um ein wesentli-
ches Teilstück im Programm „Transeuropäisches Netz“.
Insoweit ist der Lückenschluss nicht nur von regionaler
Bedeutung, sondern auch von europäischer Bedeutung.
Die transeuropäische Magistrale Skandinavien–Berlin–
München–Oberitalien läuft über Erfurt. Die ICE-Strecke
Nürnberg–Erfurt ist ein fest eingeplantes Vorhaben im
ansonsten völlig unzureichenden Bundesverkehrswege-
plan 2003, der Anfang Juli 2003 von der Bundesregie-
rung beschlossen wurde. Ich darf erwähnen, dass diese
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trecke bereits in einem früheren Bundesverkehrs-
egeplan, nämlich in dem von mir als Berichterstatterin
itgestalteten aus dem Jahre 1992, enthalten war, von
ot-Grün jedoch seit 1998 blockiert wird.
Die ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt, diese unendliche
eschichte, droht zu einem Trauerspiel und vor allen
ingen zu einem rot-grünen Verwirrspiel zu werden. Es
ohnt sich angesichts schnelllebiger politischer Zeiten,
en Leidensweg des ICE-Projekts Nürnberg–Erfurt
ochmals zu skizzieren:
9. April 1991: Der ehemalige CDU-Bundesverkehrs-
inister Krause legt dem Kabinett das Programm Ver-
ehrsprojekte Deutsche Einheit mit 17 Projekten vor, un-
er anderem das bewusste VDE-Projekt Nr 8.
Dezember 1991: Der Bundestag verabschiedet das
erkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz als wich-
ige Voraussetzung für die Infrastrukturentwicklung in
en neuen Bundesländern.
1992: Ausweisung der Verkehrsprojekte Deutsche
inheit im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs-
egeplanes. Geplante Fertigstellung des Teilabschnit-
es 8.1 Erfurt–Ebensfeld: 1999
15. November 1993: Der Bundestag verabschiedet
it den Stimmen der CDU/CSU-FDP-Koalition das
undesschienenwegeausbaugesetz mit der Anlage l, in
em das VDE Nr. 8 als vordringlicher Bedarf des Bun-
esverkehrswegeplanes festgestellt wird. Die Bundesre-
ierung hat das VDE-Projekt Nr. 8 als deutschen Beitrag
ür die Herstellung einer europäischen Hochgeschwin-
igkeitstransversale Rom–Stockholm bei der EU einge-
racht.
1994: Der Europäische Rat legt die Strecke als Teil der
anseuropäischen Hochgeschwindigkeitsstrecke Nr. l
erona–München–Erfurt–Leipzig–Berlin–Stockholm fest.
iese europäische Vorgabe bindet die nationalen Regie-
ungen.
6. Dezember 1994: Nach dreijähriger Planung erster
lanfeststellungsbeschluss für einen Neubauabschnitt im
rojekt Nr. 8 (Bündelungstrasse Erfurt–Arnstadt).
1996: Planfeststellungsbeschlüsse liegen für alle Teil-
bschnitte des VDE 8 vor. 1997 sind alle Klagen abge-
iesen; es liegt Baurecht für das gesamte Vorhaben vor.
April 1996: Beginn der Bauarbeiten am so genannten
ündelungsabschnitt auf der Neubaustrecke Erfurt–
bensfeld (107 km). Für beide Neubaustrecken besteht
urchgehend Baurecht.
7. Juli 1999: Verhängung des Baustopps durch den
amaligen Verkehrsminister Franz Müntefering (der
austopp ist aber pro forma bereits 1998 eingetreten).
either beschränkten sich die Arbeiten auf die Fertigstel-
ung begonnener Maßnahmen im sächsischen Abschnitt
eipzig–Gröbers und im thüringischen Abschnitt Er-
urt–Arnstadt. Der Weiterbau wird für 2010 geplant. Das
etzte Baurecht verfällt 2005.
10. März 2002: Bundeskanzler Schröder hebt anläss-
ich des Ostparteitages der SPD im Bundestagsvorwahl-
ampf den Baustopp auf.
16880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
(A) )
(B) )
September 2002: Spatenstich für den Augustusburg-
Tunnel und die Geratal-Brücke im Abschnitt Erfurt–
Arnstadt.
13. November 2002: Die Parlamentarische Staats-
sekretärin Iris Gleicke, SPD, schätzt bei einer Frage-
stunde im Deutschen Bundestag als Termin für die
durchgehende Realisierung des VDE-Projektes Nr. 8
„nicht vor 2015“.
Juli 2003: Abschluss der letzten Finanzierungsverein-
barung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG für die
Strecke 8.2.
Herbst 2003: Die Haushaltsansätze 2004 der Bundes-
regierung für den Weiterbau der ICE-Neubaustrecke be-
schränken sich zum großen Teil auf Baurecht erhaltende
Maßnahmen. Bei den derzeitigen Finanzierungstranchen
ist eine Realisierung vor 2020 nicht möglich.
26. November 2003: Bundesverkehrsminister Stolpe
bestätigt „Angstliste“ in seinem Ressort, in dem Kürzun-
gen, Streichungen und Baustopps für den Fall eines fi-
nanziellen „Super-Gaus“ durchgespielt werden.
28. Januar 2004: Der Verkehrsexperte der Grünen
Albert Schmidt rechnet mit „Begräbnis 3. Klasse“ für
den ICE.
29. Januar 2004: Die Parlamentarische Staatssekretä-
rin Iris Geicke: „Totgesagte leben länger – ICE steht
nicht zur Disposition“2 und erteilt eine Absage an
„grüne Profilierungssucht“.
7. Februar 2004: Bundesverkehrsminister Stolpe äu-
ßert anlässlich eines Treffens mit Ministerpräsident
Dieter Althaus in Südthüringen: „Die Strecke ist unver-
zichtbar.“
22. März 2004: Der Thüringer Verkehrsminister
Jürgen Reinholz stellt ein Ultimatum an BM Stolpe, um
bis Ende März 2004 Klarheit über den Weiterbau der
Strecke zu bekommen.
23. März 2004: Die Bahn AG teilt dem Oberbürger-
meister der Stadt Erfurt, Manfred Rüge, mit, dass die Ar-
beiten am ICE-Bahnhof in zwei Wochen eingestellt wer-
den, wenn es nicht mehr Geld vom Bund gibt. Laut
SPD-Landesvorsitzenden Matschie haben Schröder,
Müntefering und Stolpe noch am 21. März ihm den zügi-
gen Weiterbau des ICE zugesagt.
26. März 2004: BMVBW-Staatssekretärin Gleicke
verkündet: „Kein Baustopp für ICE-Strecke Nürnberg–
Erfurt“, „die ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Erfurt
wird weitergebaut“.
Für uns ist das ein unsägliches Gezerre um den Wei-
terbau! Allerdings ist dies ein Spiegelbild der gesamten
rot-grünen Politik, die von Wankelmut, Unzuverlässig-
keit und mangelndem Durchsetzungsvermögen geprägt
ist. Bayern ist als Verkehrsdrehscheibe in Europa auf
diese leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke an-
gewiesen wie kein zweites Land. Diese Strecke ist aber
verkehrs- und strukturpolitisch auch für die neuen Bun-
desländer von enormer Bedeutung. Als Fränkin darf ich
sagen: Sie rückt die Zentren Nürnberg, München und
Berlin näher zusammen. Das Zukunftskonzept der DB
AG, eine ICE-Ringlinie Berlin–Hamburg–Köln–Frank-
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urt–Stuttgart–Nürnberg–Erfurt–Leipzig–Berlin zu be-
reiben, macht doch erst dann Sinn, wenn auch die letzte
ücke geschlossen ist. Deswegen brauchen wir diesen
ückenschluss so früh wie möglich, lieber heute als
orgen.
Es ist oft geprüft worden; zu dieser Trasse gab und
ibt es keine Alternative, weder in ökonomischer noch
n ökologischer Hinsicht. Die amtierende Bundesregie-
ung hatte zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitstrasse
999 auf Eis gelegt, um eine Überprüfung der Überprü-
ung anzuordnen. Wertvolle Zeit wurde so verschwen-
et. Die Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, dass das Pro-
ekt Sinn macht und sinnvoll ist. Der Flächenstaat
ayern ist als Verkehrsdrehscheibe in besonderer Weise
uf ein leistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen. Die
ochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg–Erfurt ist ein
ichtiges und ein hierfür notwendiges Projekt. Es be-
teht Baurecht, das keinesfalls verfallen darf. Unser Ziel
st und bleibt, aus verkehrlichen und aus volkswirt-
chaftlichen Gründen am Bau der Hochgeschwindig-
eitsstrecke Nürnberg–Erfurt festzuhalten. Denn die ge-
annten Alternativprojekte sind nicht geeignet, eine
eistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke sicherzu-
tellen.
Trotz der knappen Haushaltsmittel des Bundes und
er Bahn muss dieses Projekt Nürnberg–Erfurt forciert
erden. Einen Baustopp wie von 1999 bis März 2002
arf es keinesfalls noch einmal geben; wir alle wissen,
as dann passiert: Verfall des vorhandenen Baurechts.
umal die EU ja auch die Verkehrsinfrastruktur des
ranseuropäischen Verkehrsnetzes unterstützt. Der
uropäische Fonds für regionale Entwicklung sieht För-
ermittel ausdrücklich auch für diesen Bereich vor. So
teht es schon in der EG-Verordnung Nr. 1783 aus dem
ahre 1999. Zur Förderperiode 2007 bis 2013 sollen die
emeinschaftszuschüsse im Rahmen der Investitionsför-
erung angehoben werden, womit eine deutliche Baube-
chleunigung für das VDE Nr. 8.1 erreicht werden
önnte.
Die Förderanträge sind durch die DB AG beim
MVBW zu stellen! Für Großvorhaben mit einer Förde-
ung über 50 Millionen Euro entscheidet die EU-Kom-
ission auf Antrag des BMVBW.
Der viergleisige Ausbau auf der Strecke Nürnberg–
ürth ist Voraussetzung für die ICE-Trasse und einen zu-
unftsfähigen S-Bahn-Verkehr in der Metropolregion
ürnberg. Dieses wichtige Projekt muss zügig vorange-
rieben werden. In der Mittelfristplanung bis 2008 sind
ür die Strecke Nürnberg–Ebensfeld nur 10 Millionen
uro enthalten. Außerdem ist für diese geringe Summe
er Abschluss der Finanzierungsvereinbarung von der
B AG noch nicht beantragt. Bahnchef Mehdorn hat im
rühjahr gesagt, beim Abschnitt Nürnberg–Ebensfeld sei
hm die Tinte eingetrocknet. Mit dem Betrag von 10 Mil-
ionen Euro ist der notwendige viergleisige Ausbau zwi-
chen Nürnberg und Fürth, der etwa 120 Millionen Euro
ostet, erst einmal vom Tisch, weshalb es auf unabseh-
are Zeit keine Verbesserungen im Schienennahverkehr
er Region geben wird. Der S-Bahn-Bau ist damit aus-
ebremst und Sie sind schuld!
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16881
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Diese Koalition hat zu verantworten, dass der Bau der
S-Bahn Nürnberg–Fürth–Erlangen schon seit über einem
Jahr gestoppt ist, weil diese S-Bahn-Strecke unabweis-
lich mit der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt gekoppelt ist.
Sie müssen sich zu Recht vorhalten lassen, dass Sie für
den Schienenpersonennahverkehr – genauer: für den
Bau einer S-Bahn – kein Geld zur Verfügung stellen, die
zur Verfügung stehenden 10 Millionen Euro dienen le-
diglich der Aufrechterhaltung der Maßnahme, damit
keine Gelder an Europa zurückgezahlt werden müssen,
die bisher für die Projekte im Rahmen der Transeuropäi-
schen Netze geflossen sind.
Ich fordere im Namen der Unionsfraktion die Bun-
desregierung auf, sich in der ihr noch verbleibenden Zeit
für einen zügigen viergleisigen Ausbau des bisher zwei-
gleisigen Streckenabschnitts Nürnberg–Fürth im Rah-
men der Umsetzung der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt
mit S-Bahn Nürnberg–Forchheim einzusetzen. Den voll-
mundigen Ankündigungen von Bundesverkehrsminister
Dr. Manfred Stolpe in der Debatte vom 21. April 2005,
den Verkehrsstandort Deutschland zu verbessern sowie
beschlossene Projekte zügiger zu realisieren und der
jüngsten Entscheidung der Ministerkonferenz für Raum-
ordnung, die Region Nürnberg in den Kreis der Metro-
polregionen Europas aufzunehmen, müssen konkrete Ta-
ten folgen.
Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Trotz der jüngs-
ten Entwicklungen: Das ICE-Projekt Nürnberg–Erfurt
ist keine Nebensächlichkeit. Vielmehr nimmt es eine
Schlüsselstellung im Zusammenwachsen von alten und
neuen Bundesländern ein.
Die ICE-Trasse ist Teil eines Gesamtprojekts, das die
Wirtschaftszentren Berlin, Leipzig/Halle, Erfurt, Nürn-
berg und München verbinden wird. Als Hochgeschwin-
digkeitsstrecke für den Reise- und Güterverkehr wird sie
einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Verkehrsin-
frastruktur in Mitteleuropa leisten. Gerade aus diesem
Grund brachte die Bundesregierung unter Helmut Kohl
weitblickend dieses Schienenprojekt als deutschen Bei-
trag für die Schaffung einer europäischen Transversale
Palermo–Rom–Berlin–Stockholm bei der Europäischen
Union ein.
Ich muss vor diesem Hohen Hause nicht erklären,
dass eine gut funktionierende Schieneninfrastruktur das
Wirtschaftswachstum einer Region fördert. Dieser einfa-
che Sachverhalt leuchtet jedem ein. Nicht so dem ersten
der vier SPD-Verkehrsminister, die wir zwischen 1998
und 2002 erleben mussten: Franz Müntefering. Er
stoppte 1999 den planmäßigen Weiterbau der ICE-Ver-
bindung nach Erfurt bis Anfang 2002, obwohl das Vor-
haben bereits auf gutem Weg war und obwohl er wusste:
Für die neuen Bundesländer und besonders für meine
Heimat Thüringen ist diese Hochgeschwindigkeitstrasse
ein Standortfaktor von europäischer Dimension.
Fast drei Jahre Baustopp. Das ist symptomatisch für
die Stillstandspolitik seit 1998. Auch nach Jahren hat die
Bundesregierung diese Fehlentscheidung – wie so viele
andere – nicht revidiert. Was folgte, waren Ankündigun-
gen – ebenfalls bezeichnend für den rot-grünen Regie-
rungsstil. Im Wahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler
Schröder aus welchen Gründen auch immer die Fertig-
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tellung der Strecke. In der Folgezeit wollte sich Ver-
ehrsminister Stolpe des Weiterbaus annehmen. Auf die
inlösung dieser Versprechen warten wir in Thüringen
nd in Mitteldeutschland noch heute.
Versprochen – gebrochen. Von Weitblick der Regie-
ung Kohl keine Spur und konzeptionsloses Hin und
er, wohin man schaut. Das machen die Menschen in
nserem Lande nicht mehr länger mit!
Wie sonst, meine Damen und Herren leider noch in
egierungsverantwortung, erklären Sie sich, dass Ihnen
ählerinnen und Wähler und sogar die eigenen Partei-
itglieder in Scharen davonlaufen?
Wir durften es aus dem Munde des Kanzlers selbst
ernehmen: Rot-Grün hat abgewirtschaftet. Der Mangel
n Konzepten für den wirtschaftlichen Aufschwung liegt
uf der Hand. Da ist die Verkehrs- und Infrastrukturpoli-
ik nur eines von vielen! Beispielen für das Versagen der
undesregierung. Und da hilft es auch wenig, wenn Sie
ersuchen, die Verantwortungslast umzukehren und auf
ie Union abzuwälzen.
Nicht „die Politik“, wie es etwa Herr Benneter zu for-
ulieren pflegt, muss Antworten und Lösungen finden.
ie selbst, die Regierung, hätten dies in den zurücklie-
enden Jahren ihrer Regierungszeit tun müssen!
CDU und CSU – haben Konzepte geliefert, die den
ug Deutschland aufs rechte Gleis hätten bringen kön-
en. Wir können die von Ihnen verschuldete Talfahrt
tzt nur noch stoppen und verhindern, dass die Bundes-
epublik gänzlich international aufs Abstellgleis gerät!
Die Untätigkeit dieser Bundesregierung ist Fakt. Die
auverzögerung der dringend erforderlichen ICE-An-
indung Nürnberg–Erfurt ist nur ein Beispiel dafür, dass
erfehlte Politik unser Land Milliarden kostet. In meiner
eimatregion bedeutet das, dass darüber hinaus wichtige
egionale Verkehrsinfrastrukturprojekte und Verkehrsan-
indungen beeinträchtigt werden: die Mitte-Deutsch-
and-Schienenverbindung, die Sachsenmagistrale aber
uch die S-Bahn-Verbindung Nürnberg–Forchheim.
In diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung
ntgangen, dass sie auch wichtige regionale Bauvorha-
en wie Brücken, Straßen und Ansiedlungen entlang der
ahnlinien blockiert.
Die Vorgängerregierung hat klug gehandelt: beste-
ende Strecken müssen zügig eingebunden und neue
orhaben zügig realisiert werden, damit das Baurecht
icht verloren geht. Jetzt laufen wir massiv Gefahr, dass
uf weiten Streckenabschnitten das Baurecht endgültig
erloren geht. Millionen Euro Planungskosten müssten
ir in den Wind schreiben. So muss beispielsweise der
au des Blessbergtunnels im Thüringer Wald spätestens
005 beginnen.
Wie soll es nun aus Sicht der CDU/ CSU weiterge-
en?
Erstens. Wir werden bedarfsgerecht investieren.
eutschland ist Transitland. Es zeichnet sich bereits ab,
ass das Verkehrsaufkommen im nächsten Jahrzehnt er-
eblich ansteigen wird. Daher müssen Infrastrukturkapa-
itäten aller Verkehrsträger nachfragegerecht und zu-
unftsorientiert ausgebaut werden.
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Zweitens. Wir werden die Mittel für Investitionen
wieder erhöhen. Vonseiten des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW gibt es
dazu nur Ankündigungen. Laut Pressemitteilung des
BMVBW soll Anfang 2006 ein Maßnahmenpaket für
ausgewählte Projekte geschnürt werden, das unter ande-
rem die Strecke Nürnberg–Erfurt einschließt. Aber das
jüngst aufgelegte 2-Milliarden-Programm besteht nur
verbal. Nur erzählen reicht eben nicht. Das Erreichte
zählt. Die Angleichung der Lebensverhältnisse in den al-
ten und neuen Bundesländern erfordert Handeln.
Drittens. Wir werden dafür sorgen, dass erzielte Ein-
nahmen des Verkehrs in diesen zurückfließen. Schluss
mit Zweckentfremdung der Mittel! Zu diesem Zweck
wollen wir die schon bestehende Verkehrsinfrastruktur-
Finianzierungsgesellschaft, VIFG, so umstrukturieren,
dass Mauteinnahmen in Zukunft wirtschaftlich vernünf-
tig verwaltet werden können. Wir werden Einnahmen
zielgerichtet für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems und der Verbesserung der Schnittstel-
len zwischen einzelnen Verkehrsträgern einsetzen.
Die VIFG muss außerdem genutzt werden, um
Public-Private-Partnership-Modelle, PPP, beim Ver-
kehrswegebau voranzubringen – auch auf der Schiene.
Erfahrungen im In- und Ausland zeigen die Vorteile die-
ser Zusammenarbeit: Die Umsetzung der Projekte er-
folgt schneller und kostengünstiger. Leider hat es die
Bundesregierung versäumt, der Finanzierungsgesell-
schaft entsprechende Kompetenzen zu übertragen. Das
werden wir ändern.
Man verdeutliche sich die Zusammenhänge: Jede
Milliarde Euro, die im Verkehrswegebau investiert wird,
schafft bzw. erhält rund 24 000 Arbeitsplätze. Wir wer-
den die Chancen, die sich daraus für die Ankurbelung
des Arbeitsmarktes und für die Stärkung der Rolle
Deutschlands als Wirtschaftsstandort in Europa ergeben,
konsequent nutzen!
Diese Bundesregierung steht vor einem Scherbenhau-
fen: Sie erhält die Quittung dafür, dass sie Konzeptions-
losigkeit zum Programm erklärt hat, dass sie Infrastruk-
turfragen und Wirtschaftsthemen sträflich vernachlässigt
hat – mit verheerenden Folgen. Es macht wenig Sinn,
von einer Bundesregierung, die ihren eigenen Abgesang
anstimmt, noch inhaltliche Schritte zu erwarten.
Seit Rot-Grün steht der ICE Nürnberg–Erfurt auf hal-
ber Strecke. Lassen Sie uns jetzt die Weichen richtig
stellen, die Rot-Grün falsch gestellt hat!
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Gestern verkündete der verkehrspolitische
Sprecher der Union, dass die CDU/CSU künftig vorran-
gig in den Straßenbau investieren will. Heute fordert
seine Fraktionskollegin Renate Blank mit ihrem Antrag,
die milliardenschwere und in ihrer verkehrspolitischen
Bedeutung höchst fragwürdige ICE-Neubaustrecke
Nürnberg–Erfurt umgehend weiterzubauen; Finanzbe-
darf mindestens 5 Milliarden Euro. Beides passt nicht
zusammen, so wie auch sonst in den diversen Wahl-
kampfaussagen der Unionspolitiker nichts zusammen-
passt. Der Antrag ist einfach nur Blank’scher Unsinn.
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Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Zu nachtschla-
ender Zeit berät der Deutsche Bundestag zum wie-
erholten Male eine der im Sinne eines zügigen Fern-
erkehrs sicherlich wichtigen Trassen, die aber
ffensichtlich zur ungelösten Geschichte der Verkehrs-
olitik Deutschlands werden soll. Diverse Verkehrs-
inister haben sich schon für sie ins Zeug gelegt. Ver-
chiedene Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG
aben erklärt, wie notwendig die Strecke sei, andere ha-
en sie als nicht notwendig bezeichnet. Die rot-grüne
egierung hat die Strecke zunächst in einer ersten An-
allung als für beendet im Ausbau erklärt, um dann mit
inem mächtigen Kanzlerwort im Bundestagswahlkampf
002 die Strecke wieder als bedeutend und wichtig zu
rklären. Wie man sieht, ist dieser Versuch fehlgeschla-
en. Die Wähler in Thüringen haben das offensichtlich
icht so ernst genommen.
Im neuen Bundesschienenwegeausbaugesetz vom
eptember 2004 ist das Projekt 8.1 in Verbindung mit
en anderen Projektteilen 8.2 und 8.3 wiederum in den
ordringlichen Bedarf eingestuft, sogar in der Einstu-
ung „laufend und fest disponiert, Realisierung bis 2015
orgesehen“. So weit, so schlecht. Für eine Realisierung
is 2015 würde ernsthaft nur dann etwas sprechen, wenn
ie Finanzplanung des Bundes mit den Beschlüssen zum
undesschienenwegeausbaugesetz einigermaßen kon-
orm gehen würde. Tatsache ist, dass die noch gültige
ittelfristplanung für die Jahre 2005 ff. ein Absinken
er investiven Mittel für die Schieneninvestitionen von
,3 Milliarden Euro im Jahre 2005 auf nur noch 2,2 Mil-
iarden Euro im Jahre 2007 vorsieht. Die tränen- und
ortreichen Beteuerungen, dass diese Zahl nicht endgül-
ig sei und man die Zusage habe, dass wenigstens 1 Mil-
arde mehr ausgegeben werden wird, mag man glauben
der auch nicht. Auch eine Aufstockung auf das Niveau
on 3,3 Milliarden würde nicht ausreichen, auch nur an-
ähernd den Verwirklichungshorizont 2015 zu erreichen.
Wir unterstützen deshalb als FDP den Antrag der
nionskollegen, für alle Beteiligten Klarheit zu erhalten.
s wird höchste Zeit, Perspektiven aufzuzeigen, die
inanziell und zeitlich realistisch hinterlegt sind. Der
chienenweg zwischen Nürnberg und München wird
ahrscheinlich im Jahre 2006, spätestens in 2007 für
en Verkehr freigegeben. Die Verbindung von Berlin
ber Leipzig nach Erfurt ist in weiten Bereichen eben-
alls in Angriff genommen, auch wenn hier noch Verbes-
erungsarbeiten nötig sind. Es wird zwingend geboten
ein, auch zwischen Nürnberg und Erfurt nun endlich
lanungssicherheit herzustellen. Das gilt für die betrof-
enen Grundstückseigentümer genauso wie für die
B AG, die nun wissen muss, auf welchen Schwer-
unkttrassen sie ihren künftigen Schienenverkehr von
ünchen nach Berlin konzentriert. Nur wenn die Fahr-
eit auf diesem bedeutenden Schienenwege annähernd in
er Lage ist, die Flugzeit von München nach Berlin zu
rreichen bzw. auch dem PKW einigermaßen Paroli zu
ieten, wird das politische Ziel, mehr Verkehr auf die
chiene zu bringen, umgesetzt werden können, insbe-
ondere im Schienenpersonenfernverkehr. Die Bundes-
egierung bleibt also aufgefordert, ihren hehren Erklärun-
en nun endlich Fakten und Taten folgen zu lassen.
16882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005
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178. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9