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ID1517823100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/178 zes zur Sicherung der Unternehmens- nachfolge (Drucksachen 15/5555, 15/5603) . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Heinz Seiffert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: 16708 D 16708 D 16711 C 16713 C 16715 D 16717 D 16718 B 16720 D 16722 D 16731 C 16736 D 16738 A 16739 C 16740 C 16743 D 16744 B 16744 D 16745 B 16746 D Deutscher B Stenografisch 178. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 26 . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Martina Eickhoff . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen (Drucksachen 15/5554, 15/5601) . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- T a b D 16707 A 16708 C 16767 A 16708 C Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16723 D 16725 D undestag er Bericht ung en 2. Juni 2005 t : agesordnungspunkt 4: ) Antrag der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Michael Meister, Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verschuldungs- spirale stoppen – Nachtragshaushalt und Haushaltssicherungsgesetz umge- hend vorlegen (Drucksache 15/5331) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Prekärer Haushaltslage ent- gegentreten – Nachtragshaushalt und Haushaltssicherungsgesetz vorlegen (Drucksache 15/5477) . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16727 D 16728 A 16728 B a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 Gesetzes zur Änderung des Binnen- schifffahrtsaufgabengesetzes (Drucksache 15/5557) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Gemeindefinanz- reformgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 15/5565) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwan- zigsten Gesetzes zur Änderung des Um- satzsteuergesetzes (Drucksache 15/5558) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schu- len über die Europäische Schule in Frankfurt am Main (Drucksache 15/5517) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 15/5494) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überregulierung des grenzüberschreitenden Schienengü- terverkehrs verhindern – Wettbewerbs- chancen privater Güterbahnen erhalten (Drucksache 15/5359) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Hans- Michael Goldmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Biologische Kohlenstoffsenken für den Klimaschutz nutzen (Drucksache 15/4665) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Leistungsfä- higkeit der Chemiewirtschaft in Deutschland und Europa erhalten (Drucksache 15/5274) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forschung und Entwicklung für innovative Energie- übertragungstechnologien voranbringen (Drucksache 15/5140) . . . . . . . . . . . . . . . . Z a b c d e f g h 16748 A 16748 A 16748 A 16748 B 16748 B 16748 C 16748 C 16748 C 16748 D usatztagesordnungspunkt 2: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Ergänzung des NS-Ver- folgtenentschädigungsgesetzes (Zweites Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz – 2. EntschRErgG) (Drucksache 15/5576) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz – BDBOSG) (Drucksache 15/5575) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekom- munikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 15/5573) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vier- ten und Sechsten Buches Sozialgesetz- buch (Drucksache 15/5574) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Abfallverbrin- gungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung (Drucksache 15/5523) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Straffung der Umweltstatistik (Drucksache 15/5538) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über das Zweckvermögen des Bun- des bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Ge- setzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Drucksache 15/5566) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Rainer Funke, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Selbstbestimmungsrecht und Autono- 16748 D 16749 A 16749 A 16749 A 16749 B 16749 B 16749 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 III mie von nichteinwilligungsfähigen Pati- enten stärken (Drucksache 15/3505) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Ludwig Stiegler, Uwe Beckmeyer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Car-Sharing als innova- tive Verkehrsdienstleistung im Umwelt- verbund fördern (Drucksache 15/5586) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern (Drucksache 15/5476) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2001 des Rates vom 26. Februar 2001 hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Außer-Kraft-Tretens und bestimmter Regelungen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans KOM (2004) 840 endg.; Ratsdok. 5992/05 (Drucksachen 15/4969 Nr. 1.27, 15/5371) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Perspekti- ven für Deutschland – Nationale Strate- gie für eine nachhaltige Entwicklung Fortschrittsbericht 2004 (Drucksachen 15/4100, 15/5399) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Karin Rehbock-Zureich, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingol- stadt), Volker Beck (Köln), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Eisenbahn- magistrale für Europa zwischen Paris und Budapest d T B w B s S w d s f s d u m h g d M ( D C J D U K P S 16749 C 16749 C 16749 C 16749 D 16750 A – zu dem Antrag der Abgeordneten Eduard Oswald, Dirk Fischer (Ham- burg), Georg Brunnhuber, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Europäische Eisenbahnmagis- trale Paris–Budapest im deutschen Abschnitt voranbringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ausbau der Schienenmagis- trale Paris–Karlsruhe–Stuttgart– München–Budapest (Drucksachen 15/4864, 15/3715, 15/5041, 15/5572) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) – h) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 206, 207, 208, 209 und 210 zu Petitionen (Drucksachen 15/5470, 15/5471, 15/5472, 15/5473, 15/5474) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der undesregierung: Fortsetzung der deut- chen Beteiligung an der Internationalen icherheitspräsenz im Kosovo zur Ge- ährleistung eines sicheren Umfeldes für ie Flüchtlingsrückkehr und zur militäri- chen Absicherung der Friedensregelung ür das Kosovo auf der Grundlage der Re- olution 1244 (1999) des Sicherheitsrates er Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 nd des Militärisch-Technischen Abkom- ens zwischen der Internationalen Sicher- eitspräsenz (KFOR) und den Regierun- en der Bundesrepublik Jugoslawien und er Republik Serbien (jetzt: Serbien und ontenegro) vom 9. Juni 1999 Drucksachen 15/5428, 15/5588, 15/5608) . . r. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Helias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16750 B 16750 C 16751 A 16751 C 16752 C 16753 C 16754 A 16755 C 16756 C 16757 D 16759 A 16759 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Schwerer Störfall in der Wiederaufberei- tungsanlage Sellafield: Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martina Eickhoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Horst Kubatschka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Stalking-Bekämp- fungsgesetzes (Drucksache 15/5410) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christean Wagner, Staatsminister (Hessen) Hermann Bachmaier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Dritten b D D D D A T G P R d v w ( C G D J C U T a b c 16760 C 16762 C 16760 D 16764 B 16766 A 16767 A 16768 C 16769 D 16771 B 16772 B 16773 C 16774 C 16775 B 16776 C 16778 A 16779 B 16780 C 16780 D 16782 A 16783 A 16783 D 16784 D 16785 D Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 15/5556, 15/5602) . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen (Drucksache 15/5270) . . . . . . . . . . . . . . . oris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter aziorek, Cajus Julius Caesar, Dr. Christian uck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion er CDU/CSU: Auswirkung der Zerstörung on tropischen Regenwäldern auf das welt- eite Klima Drucksachen 15/4193, 15/5075) . . . . . . . . . . ajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . ürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . hrista Reichard (Dresden) (CDU/CSU) . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht (Drucksache 15/5015) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Aktions- plan für Deutschland zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 Strategien zur Stärkung der sozialen In- tegration (Drucksachen 15/1420, 15/3041) . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Aktionsplan für Deutsch- land zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 – Aktualisierung 2004 16787 B 16787 B 16787 C 16789 A 16791 C 16792 D 16793 C 16794 D 16794 D 16796 B 16797 C 16798 D 16799 D 16801 A 16802 C 16802 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 V Strategien zur Stärkung der sozialen In- tegration (Drucksache 15/3270) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Ulrike Flach, Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Bildungs- armut in Deutschland feststellen und be- kämpfen (Drucksachen 15/3356, 15/4587) . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Klaus Kirschner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesell- schaftlichen Rahmenbedingungen an- passen (Drucksache 15/5369) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Große Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht auf dem Prüfstand (Drucksache 15/3117) . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T B s s – – – ( 1 A W R H A E T A D A C t ( C J H R 16803 A 16803 A 16803 B 16803 D 16806 A 16807 A 16808 C 16810 A 16811 A 16811 D 16813 D 16815 C 16815 D 16815 D 16817 A 16817 B 16818 D 16820 A 16820 C 16821 D 16823 C agesordnungspunkt 11: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- en zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Uwe Beckmeyer, Gerd Andres, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Verkehrssicherheit in der Seeschifffahrt verbessern – Alko- holmissbrauch konsequent bekämpfen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Ole Schröder, Dirk Fischer (Hamburg), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Promillegrenze in der See- schifffahrt zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Daniel Bahr (Müns- ter), Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bessere Möglichkeiten im Kampf gegen Trunkenheitsfahrten in der Seeschiff- fahrt schaffen Drucksachen 15/4942, 15/4383, 15/3725, 5/5514) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nnette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Claudia Nolte, r. Friedbert Pflüger, Peter Hintze, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Für eine klare europäische Perspek- ive der Ukraine Drucksache 15/5021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . elena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16824 D 16825 B 16826 A 16827 C 16828 C 16829 C 16830 C 16830 D 16831 B 16832 D 16832 D 16834 A 16835 C 16836 B VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer, Norbert Barthle, Veronika Bellmann, Lothar Binding (Heidel- berg), Renate Blank und weiteren Abgeordne- ten: Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an (Drucksachen 15/1544, 15/4788) . . . . . . . . . . Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Falk (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Siche- rung der Unternehmensnachfolge (Drucksache 15/5604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heil- bronn), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Verbot des Führens von Anscheinwaffen (Drucksache 15/5106) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- sen – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: Kapitalpri- vatisierung der Deutschen Flugsiche- rung abschließen – zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Königshofen, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Maß- – ( 1 T A B A w U ( ti D t ( T A m B F u h s ( T B s u o C A C g ( T A F A C T N ( 16837 A 16838 A 16838 D 16839 A 16841 C 16843 D 16844 C 16845 C 16846 C 16847 A 16848 A 16849 A 16849 B nahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Leitli- nien für die Privatisierung der Deut- schen Flugsicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flugsicherung Drucksachen 15/5342, 15/4829, 15/4670, 5/5519) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ntrag der Abgeordneten Holger Ortel, Sören artol, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer bgeordneter und der Fraktion der SPD so- ie der Abgeordneten Cornelia Behm, ndine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- on des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: ie Situation der Fischerei durch nachhal- ige Bewirtschaftung verbessern Drucksache 15/5587) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- endingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf rauksiepe, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU: Mikrofinanzierung nd Finanzsystementwicklung zur nach- altigen Armutsbekämpfung und Mittel- tandsförderung ausbauen Drucksache 15/5455) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung zu dem Antrag der Abge- rdneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. hristian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Chance zum demokratischen Neube- inn in Haiti unterstützen Drucksachen 15/2746, 15/4973) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk ischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Zügige Verwirklichung der ICE- rasse Nürnberg–Erfurt (VDE-Schiene r. 8.1) Drucksache 15/5456) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16849 C 16850 A 16850 B 16850 C 16851 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 VII Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht: Fortsetzung der deutschen Betei- ligung an der Internationalen Sicherheitsprä- senz im Kosovo zur Gewährleistung eines si- cheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Frie- densregelung für das Kosovo auf der Grund- lage der Resolution 1244 (1999) des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Techni- schen Abkommens zwischen der Internatio- nalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Tagesord- nungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Ursula Sowa, Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Friedrich Ostendorff, Albert Schmidt (Ingolstadt), Grietje Bettin, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Claudia Roth (Augsburg), Cornelia Behm, Petra Selg, Jerzy Montag, Peter Hettlich, Monika Lazar, Werner Schulz (Berlin), Ulrike Höfken, Anna Lührmann, Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, Jutta Dümpe-Krüger, Volker Beck (Köln), Jutta Krüger-Jacob, Dr. Thea Dückert, Franziska Eichstädt-Bohlig, Fritz Kuhn, Christa Nickels, Silke Stokar von Neuforn, Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Dr. Ludger Volmer, Alexander Bonde, Winfried Hermann, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Christian Ströbele und Birgitt Bender (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung und den Bericht: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewähr- leistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein- t tä I u g S ( A Z d s G K D S E F A Z d – – – ( R D N A H I A Z d n g H G 16851 C 16851 C 16853 A 16853 B en Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mili- risch-Technischen Abkommens zwischen der nternationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) nd den Regierungen der Bundesrepublik Ju- oslawien und der Republik Serbien (jetzt: erbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Verbot des Führens von An- cheinwaffen (Tagesordnungspunkt 14) abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . orothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Kapitalprivatisierung der Deutschen Flug- sicherung abschließen Maßnahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH Leitlinien für die Privatisierung der Deut- schen Flugsicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flugsicherung Tagesordnungspunkt 15) einhard Weis (Stendal) (SPD) . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . orbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . . lbert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Die Situation der Fischerei durch achhaltige Bewirtschaftung verbessern (Ta- esordnungspunkt 17) olger Ortel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16853 C 16854 B 16855 B 16856 B 16856 D 16857 C 16857 D 16858 D 16860 A 16860 D 16861 D 16862 B 16863 A 16864 A 16866 A VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mikrofinanzierung und Finanz- systementwicklung zur nachhaltigen Armuts- bekämpfung und Mittelstandsförderung aus- bauen (Tagesordnungspunkt 16) Karin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chance zum demokratischen Neubeginn in Haiti unterstützen (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zügige Verwirklichung der ICE- Trasse Nürnberg–Erfurt (VDE-Schiene Nr. 8.1) (Tagesordnungspunkt 19) Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . 16868 A 16869 A 16869 D 16871 C 16873 B 16874 A 16874 D 16875 D 16877 A 16877 D 16878 B 16879 A 16881 A 16882 B 16882 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 16707 (A) ) (B) ) 178. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    1) Anlage 9 Berichtigung 177. Sitzung, Seiten III und 16703, Anlage 7 und 8: Der Name „Marion Caspers-Merk“ ist durch „Franz Thönnes“ zu ersetzen. (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16853 (A) ) (B) ) Wahrnehmung der Kosovo-Albaner, dass UNMIK sich mit der UN-Interimsverwaltung zur Abschiebung von Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung und den Bericht: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleis- tung eines sicheren Umfeldes für die Flücht- lingsrückkehr und zur militärischen Absiche- rung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Si- cherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Repu- blik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungspunkt 5) Am 9. Mai 2001, vor über vier Jahren, beschloss der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung den Einsatz deutscher Soldaten im Kosovo. Wenn auch gewisse demokratische Fortschritte im Kosovo zu erken- nen sind, so trägt auch der Einsatz ausländischer Kräfte zu Spannungen im Kosovo bei. So ist zum Beispiel die p g d B d e s D s i E a k d l A s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 02.06.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 02.06.2005 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 02.06.2005 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 02.06.2005 Piltz, Gisela FDP 02.06.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 02.06.2005 Scharping, Rudolf SPD 02.06.2005 Dr. Scheer, Hermann SPD 02.06.2005 Scheffler, Siegfried SPD 02.06.2005 Dr. Schwanholz, Martin SPD 02.06.2005 Strothmann, Lena CDU/CSU 02.06.2005 Vaatz, Arnold CDU/CSU 02.06.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht arteiisch auf die Seite der serbisch-orthodoxen Kirche estellt hat (siehe „Unterrichtung des Parlaments“ durch as BMVg vom 4. Mai 2005). Die Berichte der Bundesregierung an den Deutschen undestag geben außerdem nur Auskunft darüber, dass ie KFOR-Truppen Überwachungsaufträge zum Schutz thnischer Minderheiten und Kulturgüter durchführen owie die Grenzen zu den Nachbarstaaten überwachen. ie Bundesregierung erwähnt in ihrem Antrag – Druck- ache 15/5428 – nicht, in welchem Zeitraum der Einsatz m Kosovo beendet werden kann. Zur Beendigung des insatzes deutscher Soldaten im Kosovo gibt es keine usreichenden diplomatischen Aktivitäten und somit eine Perspektive zur Beendigung des Einsatzes für die eutschen Soldaten. Ich werde daher der Fortsetzung der deutschen Betei- igung an der internationalen Präsenz nicht zustimmen. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Ursula Sowa, Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Friedrich Ostendorff, Albert Schmidt (Ingol- stadt), Grietje Bettin, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Claudia Roth (Augs- burg), Cornelia Behm, Petra Selg, Jerzy Montag, Peter Hettlich, Monika Lazar, Werner Schulz (Berlin), Ulrike Höfken, Anna Lührmann, Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, Jutta Dümpe-Krüger, Volker Beck (Köln), Jutta Krüger-Jacob, Dr. Thea Dückert, Franziska Eichstädt-Bohlig, Fritz Kuhn, Christa Nickels, Silke Stokar von Neuforn, Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Dr. Ludger Volmer, Alexander Bonde, Winfried Hermann, Undine Kurt (Quedlinburg), Hans-Christian Ströbele und Birgitt Bender (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Ko- sovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch- Technischen Abkommens zwischen der Interna- tionalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungs- punkt 5) Mit Unverständnis habe ich die Vereinbarung zwi- chen Bundesinnenministerium und den Bundesländern 16854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Angehörigen ethnischer Minderheiten in ein noch nicht befriedetes Kosovo zur Kenntnis genommen. Die getrof- fene Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und UNMIK-Verwaltung vom 25. April 2005 steht im Gegensatz zum Beschluss der Bundesregierung vom 4. Mai 2005 über eine weitere Beteiligung der Bundes- wehr an der KFOR-Mission, alles für die Stabilisierung des Kosovo zu tun. Deutschland gibt allein für die nächsten zwölf Monate 202 Millionen Euro für einen Bundeswehreinsatz aus, der die Stabilität der Region si- chern soll. Die zwangsweise Rückführung insbesondere von Minderheitenangehörigen führt zu einer weiteren Desta- bilisierung der Region, da die Abgeschobenen keinerlei Perspektiven im Kosovo haben. Die Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme sind begrenzt und nur noch selten sind Familien vor Ort, von denen sie Unterstützung erwarten können. Die Stabilität des Kosovo ist nach wie vor durch hohe Kriminalität, ethnische Gegensätze und politischen Extremismus gefährdet. Die gewaltsamen Auseinander- setzungen im März vergangenen Jahres haben dies ein- deutig belegt. Die Sicherheitslage ist zerbrechlich und unberechenbar. Obgleich Fortschritte zu erkennen sind, sind die dort lebenden Minderheiten in ihren Lebensbedingungen und ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Angehörige von Minderheiten, deren zwangsweise Rückführung jetzt möglich ist, sind nach wie vor der Gefahr ethnisch moti- vierter Zwischenfälle und Repressalien ausgesetzt. Die politische Gestaltung des Kosovo ist in diesem Jahr in eine entscheidende Phase gekommen. Der lau- fende Prozess zur Klärung der Statusfrage für das Ko- sovo muss in einem sicheren und stabilen Umfeld statt- finden. Jede Form der Destabilisierung würde den fragilen und unberechenbaren Frieden im Land stören. Die Konsequenz sollte nunmehr – nach Jahren der Duldungen für den Personenkreis der Minderheitenange- hörigen aus dem Kosovo – die Gewährung eines recht- mäßigen Aufenthaltes in Deutschland und damit die Er- möglichung einer Zukunftsperspektive sein. Dies gilt insbesondere für die vielen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind. Die Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und UNMIK vom April 2005 unterstreicht die Notwendig- keit, eine Altfallregelung für langjährig in Deutschland lebende Minderheitenangehörige aus dem Kosovo zu be- schließen. In diesem Sinne sollte sich der Bundesinnen- minister intensiv gegenüber seinen Länderkollegen und der Innenministerkonferenz einsetzen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verbot des Führens von Anscheinwaffen (Tagesordnungspunkt 14) Gabriele Fograscher (SPD): Gegenstand der heuti- gen Debatte ist der Antrag der CDU/CSU, das Führen von so genannten Anscheinwaffen zu verbieten. t b s w k W t I u w u a G V v r e k B n V z e d Z k m g S e D t d d l d i e W z d e E k m s r t i s d u 0 c (C (D Wir teilen Ihre Sorgen über die zunehmende Verbrei- ung dieser Anscheinwaffen. Allerdings wird dieses Pro- lem nicht allein durch ein Verbot aus der Welt ge- chafft. Aus Ihrem Antrag geht nicht hervor, was Sie nun irklich wollen: Wollen Sie ein Verbot von Anschein- riegswaffen oder auch von Imitaten ziviler Waffen? ollen Sie die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitia- ive oder zu exekutivem Handeln auffordern? Auch ist hre Feststellung, die Novellierung des Waffenrechts sei rsächlich für das Wachsen des Marktes von Anschein- affen, falsch. Es ist richtig, dass Anscheinkriegswaffen nter das alte Waffengesetz fielen. Dieses Verbot wurde uch auf Forderung der Kriminalpolizei abgeschafft. rund dafür war, dass die praktische Anwendung der orschrift äußerst schwierig war. Nachahmungen von zi- ilen Waffen fielen auch nicht unter das alte Waffen- echt. Bei der Novellierung des Waffenrechts wurde über ine Ausweitung der Anscheinsregelungen intensiv dis- utiert, aber als unpraktikabel und kontraproduktiv im undesrat verworfen. Ich halte gesetzliche Führungsbeschränkungen für otwendig und richtig. Sie sollten sich allerdings auf das erbot von Anscheinkriegswaffen beschränken. Imitate iviler Schusswaffen gibt es schon sehr lange und wird s wohl auch immer geben. Dazu gehören zum Beispiel ie Spielzeugwaffen für Kinder beim Karneval oder die ierwaffen von Trachtenvereinen. Diese zu verbieten ann auch nicht in Ihrem Sinne sein. Sie begründen Ihre Verbotsforderung zum einen da- it, dass die Verwechselung mit echten Waffen sehr roß sei und es so zum Beispiel bei Polizeieinsätzen zu ituationen kommen könne, dass ein Polizist aufgrund iner angenommenen Notwehrsituation von seiner ienstwaffe Gebrauch macht, obwohl die auf ihn gerich- ete Waffe nur eine „Spielzeugpistole“ ist. Es bleibt in iesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Verwen- ung einer Anscheinwaffe bei einer kriminellen Hand- ung sich bereits jetzt strafverschärfend auswirkt, weil iese Waffen als Nötigungsmittel anerkannt sind. Dabei st es unerheblich, ob es sich um eine „echte“ Waffe oder ine Attrappe handelt. Spielzeugwaffen, die echten affen zum Verwechseln ähnlich sind, können bei Poli- eieinsätzen zu Putativnotwehrlagen – Selbstgefähr- ungsituationen – führen. Dabei ist es jedoch völlig un- rheblich, ob die Anscheinwaffe mit einer geringen nergie zum Beispiel Plastikkügelchen verschießen ann oder ob die Waffe völlig schussunfähig ist. Würde an nun die Anscheinwaffen mit einer geringen Ge- chossenergie verbieten, so würde sich der Markt auf eine Attrappen im Militarylook verlagern. Das Drohpo- enzial und eine eventuelle Putativnotwehrgefahr bliebe mmer dieselbe. Zum anderen behaupten Sie, dass von diesen An- cheinwaffen ein erhebliches Verletzungsrisiko ausgehe. Ab einer Energieleistung von mehr als 0,5 Joule greift as Waffengesetz und stellt das Führen solcher Waffen nter einen Erlaubnisvorbehalt. Geschossspielzeug unter ,5 Joule, sogenannte Softairwaffen, haben kein erhebli- hes Verletzungsrisiko, so wie es in dem Unionsantrag Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16855 (A) ) (B) ) behauptet wird. Ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigun- gen sind hier nicht zu erwarten. Auch zu Zeiten des alten Waffenrechts waren diese Waffen nur im Spielzeugrecht – Spielzeugrichtlinie der EU vom 3. Mai 1988 – rege- lungsbedürftig. Waffen unterhalb von 0,08 Joule sind noch nicht einmal im Spielzeugrecht geregelt. Sowohl der Regierungskoalition als auch der Bundes- regierung ist bewusst, dass es beim Thema Anschein- kriegswaffen Handlungsbedarf gibt. Und die Bundes- regierung ist in diesem Bereich bereits vor Einbringung Ihres Antrags tätig geworden. Das Bundesinnenministe- rium prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustiz- ministerium ein ordnungsrechtliches Führungsverbot im Waffengesetz. Gleichzeitig laufen Gespräche mit den In- nenministern der Länder, die gefahrenabwehrrechtliche Einziehung dieser Waffen in das Polizeirecht aufzuneh- men. Bei der Innenministerkonferenz, die in diesem Monat stattfinden wird, wird dieses wieder auf der Tagesordnung stehen. Neben diesen rechtlichen Möglichkeiten, die Gefahr, die von Anscheinwaffen ausgeht, einzudämmen, bedarf es aber auch flankierender Maßnahmen der Öffentlich- keitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Dazu hat die Bundesregierung bereits eine Ächtungskampagne gestartet. Sie verfolgt das Ziel, Waffen im Militarylook als Mittel der Gewaltverherrlichung zu ächten. Neben dem BMI und dem BMJ sind das BMWA, das BMFSFJ, das BMVEL und das BKA mit diesem Thema befasst. Auch werden die Hersteller-, Jagd- und Schießsportver- bände eingebunden. Um eine wirkliche Lösung der zunehmenden Verbrei- tung von Anscheinwaffen zu erzielen, bedarf es mehr als das im Unionsantrag geforderte Verbot. Deshalb fordere ich Sie auf, beteiligen Sie sich und vor allem Ihre Länderinnenminister konstruktiv an der Lösung des Problems der Anscheinwaffen und versu- chen Sie nicht wieder, mit unausgegorenen Vorschlägen Populismus zu betreiben. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Das Massaker im Erfurter Gutenberg-Gymnasium liegt nun zwei Jahre zurück, das Entsetzen über diese Tat ist ge- blieben. Das Waffengesetz wurde daraufhin stringenter ausgestaltet. Nur frage ich mich: Weshalb qualifiziert eben dieses Waffengesetz, das eine Antwort auf die Bluttat von Er- furt sein sollte, bestimmte Waffen als Spielzeug, obwohl sie ganz offensichtlich in kein Kinderzimmer gehören? Ich rede hier von Anscheinwaffen, von so genannten Airsoftwaffen. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich halb- oder vollautomatische Kriegswaffen, Maschi- nenpistolen und Pistolen. Die Waffen sehen genau so aus wie ihr tödliches Ori- ginal, sie haben das gleiche Gewicht und die gleiche Funktionsweise. Lediglich die Kugel ist nicht tödlich – sie ist zumeist mit roter Farbe gefüllt, damit der Gegner wenigstens tödlich verletzt aussieht. s s d n c 2 d s w g r g h s D h O d g s z e w b A S w o j f e k f f f s G a F f u l d i g A u g e P m M (C (D Diese Waffen als Spielzeug zu kategorisieren, ist chlicht absurd. Es ist ebenso absurd wie das Parade- tück von Loriot, in dem ein Atomkraftwerk-Bausatz mit em Namen „Wir bauen ein Atomkraftwerk“ zu Weih- achten verschenkt wird, der auch tatsächlich ein biss- hen explodieren kann. Das Waffengesetz vom April 003 ist aber Realität und keine zur Belustigung er- achte Persiflage. Vor der Neufassung des Waffengesetzes waren An- cheinwaffen bereits verboten. Ihrer Gefährlichkeit urde früher im Waffengesetz ausdrücklich Rechnung etragen. Jetzt aber, nach der Novellierung des Waffen- echts, ist das Führen von den Airsoftwaffen erlaubt. Sie elten offiziell nicht als Waffen. Nun ließe sich argumentieren, ein Gerät, aus dem öchstens kleine rote Farbkügelchen zu erwarten sind, ei auch keine Waffe, ganz gleich, wie es aussieht. Die efinition einer Waffe würde einfach nicht passen, wes- alb das Waffengesetz für ein Verbot schlicht der falsche rt sei. Dieses Argument halte ich indes für nicht son- erlich scharfsinnig. Zweck des Waffengesetzes ist doch anz offenbar, einen verantwortlichen Umgang sicherzu- tellen und dadurch den Bürger vor fatalem Missbrauch u schützen. Das ist der Schutzzweck des Gesetzes. So in Missbrauch kann aber auch mit Airsofts betrieben erden. Daher gehört ihr Verbot in dieses Gesetz. Bereits Kinder können kleinere dieser Waffen erwer- en – übrigens auch für relativ wenig Geld. Und große irsofts mit einer extrem hohen Schussweite und chusskraft können mit achtzehn Jahren völlig frei er- orben und mit sich geführt werden – natürlich auch hne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte. Es ist damit edermann möglich, mit einer solchen Waffe in der Öf- entlichkeit spazieren zu gehen. Wird die Waffe tatsächlich benutzt, besteht zum einen ine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr. Die leinen Kügelchen, die verschossen werden, sind gerade ür den Gesichtsbereich und die Augen besonders ge- ährlich. Sie können zu schweren Augenverletzungen ühren – von Perforationen der Hornhaut, Netzhautablö- ungen und grünem Star bis zur Blindheit. Das Problem ist aber nicht nur die Gefährlichkeit der eschosse, sondern die gravierenden Gefahren, die sich us der Verwechslung solcher Waffen ergeben. Selbst achleute können Airsoftwaffen nicht von echten Waf- en unterscheiden. Die Verwechslungsgefahr ist damit nermesslich hoch. Das Szenario, das sich daraus ergibt, iegt auf der Hand. So kann es durchaus dazu kommen, ass der Polizist den Bankräuber erschießt, obwohl von hm keine tatsächliche Bedrohung ausging. Oder der zö- ernde Polizist vertraut auf die Verwendung einer irsoftwaffe, verteidigt sich entsprechend nicht richtig nd wird Opfer einer tödlichen Kugel. Es gibt mittlerweile genügend Beispiele, wo Derarti- es passiert ist: So ist in Nürnberg ein flüchtender Dieb rschossen worden. Er tankte, ohne zu bezahlen. Als die olizisten ihn daraufhin stellen konnten, bedrohte er sie it einer Airsoftwaffe. Die Polizisten erschossen den ann in Notwehr – der Unterschied zu einer echten 16856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Waffe war nicht erkennbar. Oder: Ein Mann ist auf einer Halloweenparty erschossen worden, nachdem Polizisten die Verkleidung mit einer Airsoftwaffe und seine Geste, auf die Polizisten zu zielen, als Bedrohung auffassen mussten. Wir reden hier nicht über die kleinen Streiche der kleinen Strolche. Ein Räuber- und Gendarm-Spiel mit Airsoftwaffen ist eben kein Spiel, weil Airsoftwaffen eben kein Spielzeug sind. Der Markt wird von diesen Waffen überschwemmt – ich empfehle Ihnen mal einen Blick ins Internet auf die einschlägigen Homepages. Was ist also zu tun? Initiativen mit Präventionskam- pagnen gibt es bereits. Sie sind ebenso gut gemeint wie fruchtlos. Natürlich ist es wichtig, an die Öffentlichkeit zu appellieren. Natürlich ist es wichtig, gerade an Schu- len die Schüler, Lehrer und Eltern über das „Spielzeug“ ihrer Kinder aufzuklären. Natürlich werden Empfehlun- gen immer auch bei einigen – wenigen – Gehör finden. Aber gutes Zureden allein erscheint mir hier doch ein wenig zu zaghaft, um diese Gefahr in den Griff zu be- kommen. Wir müssen das Führen von Anscheinwaffen, von Airsoftwaffen verbieten. Wir haben die Pflicht, durch sinnvolle Gesetze die Bürger dieses Landes zu schützen und vor Schaden zu bewahren. Daher haben wir hier die Pflicht, das Waffengesetz in diesem Punkt zu korrigieren. Mir ist bewusst, dass es gerade im Wahlkampf nicht besonders populär und auch nicht üblich ist, der Opposi- tion Recht zu geben. Aber dieser Antrag ist schlicht ver- nünftig. Ich bitte Sie daher, im Interesse der Sache zuzu- stimmen. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Waffen, die den An- schein erwecken, echt zu sein, müssen dringend verbo- ten werden. Dringend, weil wir nicht warten können, bis eine solche Waffe zum Tod eines Menschen führt. Natür- lich können diese Waffen keinen Menschen direkt töten. Aber sie können zu gefährlichen und missverständlichen Situationen führen und so indirekt Menschenleben kos- ten. Zuallererst denke ich dabei an unsere Polizisten. Wir alle haben noch die schrecklichen Bilder von Erfurt vor Augen, als ein 19-jähriger Schüler zum Amokläufer wurde und 16 Menschen tötete. Ein ähnliches Bild hatten die Polizisten in Karlsruhe vor Augen, als sie im vergangenen Jahr von verängstig- ten Lehrern gerufen wurden. Auf dem Hof einer Berufs- schule befanden sich mehrere bewaffnete Jugendliche. Den herbeigerufenen Polizisten war es nicht möglich zu entscheiden, ob es sich bei den Waffen der Schüler um scharfe Waffen oder bloße Attrappen gehandelt hat. Wie sich später herausstellte, bedrohten die Schüler ihre Leh- rer mit Anscheinwaffen. Die Beamten müssten aber zu- nächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handelt. Wie sollen sich unsere Polizisten in einer solchen Si- tuation verhalten? Sie können darauf vertrauen, dass es sich um eine Waffe handelt, die nur wie eine echte aus- s O v W n g j s v w P k W m f f G s o m W S „ s i m b W a c d N s g S f b T w i v v m U B n d ti tr G S a (C (D ieht, und die Schüler ohne Waffengewalt überwältigen. der sie müssen davon ausgehen, dass sie sich selbst erteidigen müssen, und richten womöglich ihre eigene affe gegen die Schüler. Damit würde der Alptraum ei- es jeden Polizisten wahr: im Einsatz einen Unschuldi- en zu erschießen, im schlimmsten Fall einen minder- ährigen Jugendlichen. Gehen sie aber davon aus, dass es ich um eine solche Anscheinwaffe handelt, werden sie ielleicht mit einer echten Waffe von dem Täter verletzt, ahrscheinlich aber sogar getötet. Mir ist unerklärlich, dass wir zulassen, dass unsere olizisten in eine derartige Situation gebracht werden önnen. Diese Situation besteht mit der Änderung des affengesetzes nun schon seit über zwei Jahren. Daher uss zumindest das Führen solcher Waffen in der Öf- entlichkeit verboten werden. Das fordert selbst einer der ührenden Importeure dieser Waffen. Das Fälschen von eld ist schließlich auch verboten – da kann das Fäl- chen von Waffen nicht erlaubt sein. Mir ist auch unerklärlich, wozu Waffen überhaupt riginalgetreu nachgebaut werden müssen. Ich frage ich, was ein Mensch beabsichtigt, der eine solche affe kauft. Ein Spielzeug kann das wohl kaum sein. pielzeug ist ungefährlich. Aber wenn dieses angebliche Spielzeug“ in der Lage ist, Verletzungen wie zum Bei- piel den Verlust des Augenlichtes herbeizuführen, dann st die Bezeichnung „Spielzeug“ wohl völlig unange- essen. Um beispielsweise „Paintball“ zu spielen, raucht man eine solche Waffe ebenso wenig. Solche affen sind farblich gekennzeichnet und so von weitem ls Imitate erkennbar. Ich frage mich daher schon, ob jemand, der eine sol- he Waffe kauft, zu Straftaten verleitet wird, weil er sich amit mächtig fühlt. Über die Hälfte aller Raub- und ötigungsdelikte wurden bisher mit Gas- oder Schreck- chusspistolen begangen. Seit 2003 das Waffengesetz eändert wurde, nimmt der Verkauf dieser Waffen ab. eitdem ist für den Besitz dieser Waffen der Kleine Waf- enschein notwendig. Gleichzeitig steigt der Absatz der illigeren Softairwaffen. Offenbar weichen potenzielle äter auf diese Waffen aus. So war es möglich, dass ährend der letzten Weihnachtsfeiertage ein Mann hier n Berlin aus seiner Wohnung auf Passanten feuerte. Ich sehe daher nicht, wen es trifft, wenn diese Waffen erboten werden. Ich sehe aber, wem es hilft, wenn sie erboten werden: Kindern und Jugendlichen, die nicht ehr verletzt werden können, Polizisten, die nicht im nklaren gelassen werden und allen Menschen, die einer edrohung durch eine solche Waffe entgehen. Mir ist es wichtig, dass wir, die wir als Politiker in ei- er großen Verantwortung für Leib und Leben stehen, in iesem Fall einmal handeln, bevor es zu spät ist. Präven- on statt Reaktion, bevor es weitere Menschenleben ifft. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Das Verbot von Softairwaffen, das heißt pielzeugwaffen, die wie echte scharfe Schusswaffen ussehen, ist unbedingt erforderlich. Alarmierende Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16857 (A) ) (B) ) Berichte in den Medien und nicht zuletzt der Polizei zei- gen Handlungsbedarf an, der nicht ignoriert werden darf. Wir können es nicht zulassen, dass Leute ganz legal beim Einkaufsbummel ein Gerät mit sich herumtragen können, das wie eine Maschinenpistole aussieht. Aus gu- tem Grund sind Kriegswaffen gesetzlich noch strenger verboten als andere Waffen. Ausgerechnet bei den Nach- ahmungen sind diese Kriegswaffen aber der große Ver- kaufserfolg. Diese Waffen sind kein Spielzeug, sondern ein gefährlicher Unfug, der andere Menschen ängstigt und gefährdet. Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Reform des Waffenrechts den Schutz der Menschen vor den Waffen immer höher bewertet als die Interessen derer, die Waf- fen besitzen. Ich hätte mir gewünscht, dass gerade auch Union und Bundesländer hier mitgezogen hätten. Der Bundesrat ist aber erst nach der Tragödie von Erfurt er- wacht. Bis dahin haben die Länder eine wenig konstruk- tive Rolle gespielt. Das gilt auch für die Unionsfraktion im Bundestag. So wäre bei der von uns immer wieder geforderten stärkeren Beschränkung bei Erwerb und Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen mehr möglich gewesen. We- gen der Zustimmungspflicht des Gesetzes haben wir hier zulasten der Sicherheit der Menschen dem unionsgeführ- ten Bundesrat Zugeständnis machen müssen. Es ist schon ein wenig scheinheilig, wenn die Union jetzt versucht, einen Teilaspekt dieser von ihr selbstver- schuldeten Schwächen der Neuregelung des Waffen- rechts herauszugreifen. In der Sache selbst ist unsere Position völlig klar: Be- sitz und Gebrauch dieser nicht verbotenen Softairwaffen stellen eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Aufgrund der technischen Entwicklung sind Nach- bildungen von scharfen Waffen, die unzutreffenderweise unter die Bezeichnung „Spielzeugwaffen“ fallen, so täu- schend echt, dass es überrascht, dass bisher noch nie- mand verletzt oder getötet wurde, weil ihn zum Beispiel ein Polizist irrtümlicherweise für einen schwer bewaff- neten Täter gehalten hat. Es genügt nicht, zu glauben, dass Anscheinkriegs- waffen eine kriminalistische Randerscheinung sind. Sie bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial wegen ihres kriminellen Missbrauchs. Sie sind wegen ihrer Größe und Beschaffenheit nicht nur für Laien schwer von scharfen Waffen zu unterscheiden. Das gilt gerade auch für Opfer in besonderen Stresssituationen. Das Drohpo- tenzial dieser Waffen ist eine nicht hinnehmbare Bedro- hung für Leib und Leben von Menschen. Ich habe Zweifel, ob der alte § 37 die geeignete Grundlage ist. Das Ziel ist aber ganz klar und unmissver- ständlich: Das Führen von Nachbildungen von Schuss- waffen soll verboten werden und an dieser Stelle wün- sche ich mir auch von unserem Bundesinnenminister mehr Entschlossenheit. Hier ist eine belegte Sicherheits- lücke und die grüne Fraktion hat das Bundesinnenminis- terium mehrfach angemahnt, diese Lücke durch eine Ge- setzesänderung zu schließen. t d M G r t d v r w A k g v s S n d f g P a n z r s k w z n z d n p t li d i u t w k f t A r s c e s (C (D Sicherheit muss gerade auch in der Alltagskriminali- ät ein hohes Gewicht tragen und wir sollten endlich auf ie Warnungen und Forderungen aus der Polizei hören. it meiner Fraktion ist hier jederzeit die erforderliche esetzesverschärfung machbar. Lassen Sie uns über den ichtigen Weg im Innenausschuss beraten. Ernst Burgbacher (FDP): Mit dem heute zu bera- enden Antrag verlangt die CDU/CSU-Fraktion die Än- erung eines Detailpunktes aus dem neuen Waffengesetz om 1. April 2003. Im Zuge der damaligen Rechtsände- ungen ist das Verbot von so genannten Anscheinwaffen eggefallen. Richtig ist, dass solche Scheinwaffen vom äußeren nschein her mit echten Waffen verwechselt werden önnen. Daher sind Situationen, wie sie im Unionsantrag eschildert werden, wonach Polizeibeamte sich einem ermeintlichen Angriff ausgesetzt sehen und sich ent- prechend verteidigen, obwohl es tatsächlich nur um cheinwaffen geht, nicht völlig auszuschließen. Den- och erscheint uns der Weg einer isolierten Behandlung ieses einen Themas nicht richtig. Denn das neue Waf- engesetz vom 1. April 2003 ist insgesamt nicht befriedi- end ausgefallen. Es enthält viel Bürokratie, ist für die raktiker schwer lesbar und damit auch nur schwierig nwendbar. Einige Bestimmungen haben zu ungerechten Ergeb- issen geführt. So ist es beispielsweise in Einzelfällen um Entzug der Jagderlaubnis gekommen, weil der Be- echtigte lange vor In-Kraft-Treten des neuen Waffenge- etzes sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, das einerlei waffenrechtlichen Bezug gehabt hat. Damit urde praktisch eine Art Rückwirkung eingeführt, die war juristisch unangreifbar ist, aber dennoch nicht ganz achvollziehbar ist. Man sollte daran denken, den Ent- ug des Waffenscheins und des Jagdscheins künftig wie- er nur bei solchen Straftaten vorzusehen, die einen in- eren Bezug zur Benutzung von Waffen haben. Insgesamt wäre es besser, eine Gesamtauswertung der raktischen Erfahrungen mit dem seit zwei Jahren gel- enden neuen Waffenrecht vorzunehmen und nicht iso- ert einzelne Punkte herauszugreifen. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Die Zielrichtung des Antrags ist m Grundsatz richtig. Allerdings ist es wichtig, ein klares nd zutreffendes Regelungsziel zu verfolgen. Der An- rag weist insofern einige Unklarheiten auf. Zunächst kommt es darauf an, sich zu verdeutlichen, orin genau der Handlungsbedarf besteht. Letztlich ann es nur um die Vermeidung von Störungen der öf- entlichen Sicherheit und Ordnung durch die Provoka- ion von Polizeieinsätzen durch das Zurschaustellen von nscheinwaffen in der Öffentlichkeit gehen. Alle ande- en im Antrag genannten Regelungsmotive und -ziele ind nämlich bereits durch das geltende Recht hinrei- hend und sachgerecht abgedeckt: Dem Drohpotenzial bei dem kriminellen Missbrauch iner Waffe als Nötigungsmittel wird mit dem Strafge- etzbuch begegnet. Dieses stellt die Verwendung von 16858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Scheinwaffen unter Strafe und führt – etwa im Rahmen des Raubes oder der räuberischen Erpressung – zu ent- sprechenden Strafschärfungen. Zudem sind die straf- rechtliche Einziehung und der Verfall als Tatmittel nach allgemeinen Bestimmungen möglich. Der Verwendersicherheit für Kinder trägt das Spiel- zeugrecht – differenziert nach starren oder elastischen Geschossen – Rechnung, indem das kindliche Hantieren mit Waffen von einer Geschossenergie unter 0,5 Joule und dadurch ein relevantes Verletzungsrisiko unterbun- den wird. Bei Softairwaffen mit 0,6 Joule und mehr rennt der Antrag bereits offene Türen ein, weil das Führen von Schusswaffen aller Art mit mehr als 0,5 Joule ohne Waf- fenschein bei Strafe verboten ist. Unklar bleibt der Antrag insofern, als er sich zwar im Wesentlichen auf Anscheinkriegswaffen bezieht. Er lässt aber offen, ob er auch die Imitate ziviler Schusswaffen erfassen soll. Hiervon kann nur abgeraten werden: Zum einen würde der Anwendungsbereich des Führensverbotes uferlos und unbestimmt. Zum anderen ist das Führen von Spielzeugpistolen und -revolvern in verschiedenen Lebenszusammenhängen gang und gäbe. Ich nenne nur den Karneval. Regelungen, die zu starr sind und auch so- zialadäquates Verhalten pauschal missbilligen oder durch x-fache Ausnahmen der Realität angepasst werden müssen, erzeugen Widerwillen in der Bevölkerung und unnötige Bürokratie. Auf den sinnvollen Kern zurückgeführt, müssen aber umgekehrt auch bloße schussunfähige Attrappen im Mi- litarylook einbezogen werden. Die Bundesregierung hatte das Anliegen des Antrags bereits vorher von sich aus aufgegriffen und eine Äch- tungskampagne gegen Anscheinkriegswaffen initiiert. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzgeberischen Hand- lungsbedarf auszuloten und entsprechende Regelungs- vorschläge zu formulieren. Vielmehr bedarf es auch flankierender Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölke- rung über die im Antrag genannten Gefahren bei Polizei- einsätzen, die sich aus der Zurschaustellung von An- scheinwaffen in der Öffentlichkeit ergeben können. Insgesamt gilt es aber auch, die merkwürdige Faszina- tion von Gegenständen im Militarylook zu hinterfragen und zur Bewusstseinsbildung vor allem bei jungen Men- schen beizutragen. In diesem Sinne wirken bereits jetzt alle betroffenen Bundesressorts zusammen, um unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes und des Kinder- und Jugend- schutzes gegen die unbedachte oder missbräuchliche Verwendung von Anscheinkriegswaffen vorzugehen. Die Waffenhandelsverbände betreiben bei ihren Kunden Aufklärung über die Gefahr, sich in prekäre Situationen bei Polizeieinsätzen zu bringen. Diese positiven Ansätze sollen auch in den allgemeinen Einzelhandel, den Spiel- zeughandel und den Internethandel eingebracht werden. Multiplikatoren gerade auch im Kinder- und Jugend- schutzbereich werden angesprochen und sensibilisiert. n d F ß h d h B s u S v r w d h G s d L s K A v d m s d O ü t u D m n 2 D S h w d w P r (C (D Nicht zuletzt arbeitet das Bundesministerium des In- ern im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium er Justiz an einem Gesetzgebungskonzept, mit dem das ühren von Anscheinkriegswaffen verboten und das Au- erverkehrziehen solcher Gegenständen bei Verstößen iergegen gewährleistet werden kann. Dabei ist Erfor- ernissen des Bestimmtheitsgrundsatzes und der Ver- ältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Aus der Sicht der undesregierung ist vor diesem Hintergrund ein repres- iver Ansatz mit Strafandrohungen nicht angemessen nd zielführend, zumal er bei Kindern wegen fehlender trafmündigkeit ohnehin ins Leere laufen würde. Erfolg- ersprechend ist vielmehr ein ordnungsrechtliches Füh- ensverbot im Waffenrecht. Dieses muss aber flankiert erden von der Möglichkeit, diese Gegenstände unter em Gesichtspunkt der Störung der öffentlichen Sicher- eit und Ordnung endgültig einzubehalten. Hier sind die esetzgeber des Bundes und der Länder unter dem Ge- ichtspunkt der Gefahrenabwehr gleichermaßen gefor- ert. Die Bundesregierung wird die Zeit zwischen den egislaturperioden nutzen, die Ächtungskampagne ein- chließlich der Ausarbeitung der gesetzgeberischen omponente voranzutreiben. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsi- cherung abschließen – Maßnahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH – Leitlinien für die Privatisierung der Deut- schen Flugsicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flugsicherung (Tagesordnungspunkt 15) Reinhard Weis (Stendal) (SPD): Das ungeplante orzeitige Ende einer Legislaturperiode gefährdet wegen er Diskontinuität, der alle nicht abgeschlossenen parla- entarischen Vorgänge unterliegen, so manches politi- ches Projekt. Ich bin deshalb froh, dass wir das Projekt er Privatisierung der Deutschen Flugsicherung seit der rganisationsprivatisierung im Jahre 1992 als fraktions- bergreifendes Projekt nicht nur parlamentarisch beglei- en, sondern über die Grenzen von Regierungskoalition nd Opposition hinweg parlamentarisch vorantreiben. ie 10. und 11. Novelle des Luftverkehrsgesetzes und ehrere Entschließungsanträge machen dies deutlich, icht zuletzt auch unser interfraktioneller Antrag vom 0. April diesen Jahres. Wenn alle diese Beschlüsse des eutschen Bundestages von den Regierungen Kohl und chröder zeitnah umgesetzt worden wären, könnten wir eute wahrscheinlich sogar einen Schritt weiter sein. Ich ill aber nicht klagen. Meine Einleitung sollte eigentlich arauf hinweisen, wovon ich überzeugt bin: Trotz der ahrscheinlichen vorgezogenen Neuwahl wird dieses rojekt nicht scheitern und nicht stocken. So möchte ich begrüßen, dass unsere Bundesregie- ung diesen Weg jetzt konsequent angegangen ist. Ein Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16859 (A) ) (B) ) Gesetzentwurf, der sich kurz vor Abschluss der Ressort- abstimmung befindet, macht dies genauso deutlich wie das Bekenntnis zu einem straffen Zeitplan, der uns von der Bundesregierung und der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgestellt wurde. Das Parlament wird sich wegen der aktuellen Ent- wicklungen um den angestrebten vorzeitigen Wahlter- min aus diesem Prozess vorübergehend verabschieden. Formal sind wir auch noch nicht in der Beratung des ge- nannten Gesetzentwurfes, weil dies ja erst nach einer Kabinettbefassung möglich sein wird. Diese Debatte zu unserem gemeinsamen Antrag und zur Beschlussemp- fehlung des federführenden Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt mir daher die Gelegen- heit, noch einmal deutlich zu machen, welche Inhalte und Stoßrichtungen wir Parlamentarier in dem Gesetz- entwurf der Bundesregierung erwarten. Ich will damit auch deutlich machen, welche Richtung der Weiterbear- beitung des Projektes ich vom 16. Deutschen Bundestag erwarte. Ich hoffe, dass trotz des Wahlkampfes, den die Parla- mentarier führen müssen, die Sacharbeit in den Häusern weitergeht. Dies erwähne ich so ausdrücklich, weil die Fristen, die uns die EU gesetzt hat, ja unabhängig von der politischen Pause in Deutschland weiter bestehen. Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung ste- hen deshalb in der Pflicht, bei der Umsetzung der Aufga- ben zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luft- raumes, die Termine für die nationale Umsetzung zu beachten und den Prozess so zu steuern, dass unser inter- national anerkanntes deutsches Flugsicherungsunterneh- men gestärkt und unternehmerisch optimal positioniert in den Wettbewerb um die länderübergreifenden Flug- sicherungsaufgaben entlassen wird. Dazu gehört natürlich die gesetzliche Rahmensetzung für den Privatisierungsprozess, der übrigens auf dem Weg zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der Deut- schen Flugsicherung ein entscheidenes Mittel zum Zweck ist. Privatisierung ist hier kein Selbstzweck und nicht in erster Linie ein Vorgang, bei dem einmalig für den Bundeshaushalt eine Einnahme generiert werden soll. Es geht um die nachhaltige Stärkung eines erfolg- reichen deutschen Unternehmens, das wir aus der staatli- chen Obhut und Bevormundung den Wettbewerb entlas- sen wollen. In dem Privatisierungsgesetz müssen die europäischen Vorgaben umgesetzt werden – und zwar in einer Zeitspanne, die verhindert, dass die EU uns das Heft des Handelns aus der Hand nimmt. Wir wollen den Prozess nach unseren Vorstellungen gestalten und wol- len auch darauf achten, dass wir der DFS als privatisier- tem Unternehmen nicht mehr aufbürden, als europa- rechtlich und zur Wahrung der nationalen hoheitlichen Aufgaben notwendig ist. Wir erwarten in dem Gesetzentwurf Festlegungen zum neuen Gebührensystem, weil dies eine wichtige Grundlage zur Abschätzung der wirtschaftlichen Per- spektiven für Investoren sein wird. Nach meiner Kennt- nis ist dieser Teil des Entwurfs –, der in der Ressorab- stimmung ist, noch nicht enthalten. Zu der Aufgabe, das U g s g u d m w s f B m w H l P b n t r m z s D z a w g e B w d a d b b d n t e E k d z v i w S E S n p D s j B (C (D nternehmen auch für Investoren attraktiv zu machen, ehört auch die Frage nach der Beleihung mit der Zu- tändigkeit für den ganzen deutschen Luftraum. Dabei eht es nicht um die Frage, ob das möglich ist, sondern m das Aufzeigen der Möglichkeiten für das wie und en denkbaren Zeithorizont. Wir wissen natürlich, dass it der Vorstellung zwischenstaatliche Verträge berührt erden, für deren Veränderung erst Voraussetzungen zu chaffen sind. Ich sprach von den zu schützenden Hoheitsrechten, ür deren Durchsetzung Eingriffsrechte zum Beispiel des undesministers der Verteidigung verankert werden üssen. Diese staaatlichen Vorgaben stellen möglicher- eise erhebliche Beeinträchtigungen unternehmerischen andelns dar und müssen deshalb kalkulierbar formu- iert werden. Überzogene Vorstellungen werden einen rivatisierungsprozess oder Erlöserwartungen erheblich eeinträchtigen. Wir erwarten deshalb einen ausgewoge- en Katalog für Eingriffsrechte mit akzeptablen Defini- ionen von Krisenszenarien, die dies rechtfertigen. Privatisierungsprozesse sind immer mit Verunsiche- ungen der betroffenen Belegschaft verbunden. Ich öchte deshalb für meine Fraktion ausdrücklich die ein- igartige Diskussionskultur der Belegschaft der Deut- chen Flugsicherung mit der Geschäftsführung würdigen. ie Belegschaftsstruktur ist wegen der Zusammenset- ung, zu der neben den „eigenen“ Mitarbeitern der DFS uch „dienstüberlassene“ Mitarbeiter aus der Bundes- ehr und eine Gruppe verbeamteter ehemaliger Anghöri- er der „alten Behörde“ Flugsicherung gehören, nicht infach. Umso berechtigter ist wegen der konstruktiven egleitung des Prozesses durch die Belegschaft deren Er- artung, dass zum Beispiel Mitbestimmungsfragen und ie Fortschreibung von Vorruhestandsregelungen für usscheidende Beamte fair geregelt werden. Wir werden ies ausdrücklich im parlamentarischen Verfahren bear- eiten, wenn der Gesetzentwurf hierzu noch keine Vorga- en macht. So viel zu dem Gesetzentwurf, mit dem der Rahmen er Privatisierung beschrieben sein wird. Es gibt aber och zwei andere Komplexe, deren kurzfristige Abarbei- ung wir parallel zur Gesetzgebungsarbeit erwarten. Da s hierbei um Verwaltungshandeln geht, sollten diese ntscheidungen, die das Unternehmen stärken, sogar urzfristig getroffen werden. Ich meine die Gründung er „Tower GmbH“ und die überfällige Entscheidungen ur Eröffnung weiterer Geschäftsfelder durch bereits orbereitete Beteiligungen an anderen Unternehmen, die ch aus Zeitgründen hier nicht noch einmal aufzählen ill. Gestatten Sie mir abschließend ein paar persönliche ätze. Wer aufmerksam zugehört hat, wird vielleicht den indruck gewonnen haben, dass da jemand gerade einen chlussstrich gezogen hat. Das ist richtig. Freunde und ahe Mitstreiter wissen, dass ich nach dieser Legislatur- eriode nicht mehr für den Bundestag kandidieren will. urch die wahrscheinlich vorgezogene Neuwahl ist die- er Zeitpunkt unerwartet früh gekommen und dies ist etzt meine letzte Rede vor dem Plenum des Deutschen undestages. Ich nutze deshalb die Gelegenheit, mich 16860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) ganz ausdrücklich, für die gute Zusammenarbeit in unse- rem Ausschuss über die Grenzen der Fraktionen hinweg zu bedanken. Gerade in der Zeit, während der ich Vorsit- zender unserer Arbeitsgruppe in der SPD-Fraktion war, habe ich eine faire und freundschaftliche Zusammenar- beit mit unserem Ausschussvorsitzenden Eddi Oswald, mit Ali Schmidt, Dirk Fischer und Horst Friedrich erle- ben dürfen. Ich scheide ohne Groll und Wehmut aus dem Deutsche Bundestag, bedanke mich auch bei meinen Ar- beitsgruppenkollegen für die Zusammenarbeit und hoffe, dass ich eine kleine Spur hinterlassen habe, die ich mei- nen Wählern als Dank für ihr Vertrauen vorweisen kann. Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Der Luftver- kehr – und mit ihm die DFS – hat das Tal der Tränen durchschritten. Der terroristische Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001, die Lun- genseuche SARS, der Irakkrieg sowie die allgemeine konjunkturelle Entwicklung haben den internationalen Luftverkehr und damit auch das Geschäftsergebnis der DFS schwer beeinträchtigt. Nach zwei verlustreichen Jahren geht es seit dem Jahr 2003 für die DFS wieder deutlich aufwärts. Nun geht es darum, den nationalen Ordnungsrahmen für die DFS weiter zu verändern und die DFS fit für die Anforderungen eines einheitlichen Luftraums über Eu- ropa zu machen. Künftigen Anbietern von Flugsiche- rungsleistungen wird durch diesen Luftverkehrsmarkt die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Markt- zugang geboten und eine Optimierung der Preis-, Quali- täts- und Kostengestaltung ermöglicht. Deswegen ist es notwendig, auch für die DFS die erforderlichen rechtli- chen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie in die- sem Markt bestehen kann. Vor diesem Hintergrund ist die zügige Kapitalprivati- sierung der DFS ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt und ich unterstütze die Absicht der Bundesregie- rung, die DFS in Höhe eines Anteils von 74,9 Prozent zu veräußern. Durch die Weiterentwicklung der Privatisie- rung wird es zu einer zusätzlichen Effizienzsteigerung bei der DFS kommen. Zudem kann der Bund einen wei- teren Bereich privaten Anbietern überlassen, den diese ebenso gut, wenn nicht besser erledigen können. Damit wird eine Politik fortgesetzt, die bereits 1992 mit der Or- ganisationsprivatisierung der Flugsicherung begonnen wurde. Im Rahmen des nunmehr bevorstehenden Transak- tionsprozesses sind zwei Punkte für die Zukunft der DFS von besonderer Bedeutung: Die ordnungs- und wirt- schaftspolitischen Rahmenbedingungen müssen für die DFS so gestaltet werden, dass ihre Attraktivität für In- vestoren erhöht wird. Die DFS muss für den liberalisier- ten europäischen Flugsicherheitsraum größtmöglich ge- stärkt werden. Die Voraussetzungen sind: Erstens. Als Herzstück der Kapitalprivatisierung muss Investitionssicherheit für zukünftige Investoren ge- schaffen werden. Die Grundsätze der ökonomischen Re- gulierung, aber auch die Eingriffs- und Durchgriffs- r m g i t g b H n q h D w D D n I Z d b V t – n 2 o f A E Z z n d p i D v k i w V s e g Z p d f l g (C (D echte der Aufsichtsbehörde oder der Bundeswehr üssen im Gesetz klar und transparent für beide Seiten eregelt sein. Der Investor muss wissen, auf was er sich m Einzelnen einlässt, ohne von nachfolgenden Verwal- ungsvorschriften zur Regulierung überrascht zu werden. Zweitens. Die DFS muss für einen angemessen lan- en Zeitraum und für den gesamten deutschen Luftraum eliehen werden. Dies schafft Planungssicherheit im inblick auf die langen Investitionszyklen des Unter- ehmens. Drittens. Die Kapitalprivatisierung muss sich konse- uent an den EU-Vorgaben orientieren, das heißt darüber inausgehende nationale Regelungen zulasten deutscher ienstleister darf es nicht geben. Viertens. Der DFS müssen Beteiligungen ermöglicht erden, um neue Märkte erschließen zu können, in eutschland ebenso wie im Ausland. Ziel der Gesetzgebung zur Kapitalprivatisierung der FS muss es also sein, einerseits größtmögliche unter- ehmerische Freiheit für die DFS und ihre zukünftigen nvestoren zu schaffen, sodass die DFS frei von rigiden wängen als „normales“ Unternehmen agieren kann, an- ererseits sicherzustellen, dass die hoheitlichen Aufga- en der DFS und die damit verbundenen internationalen erpflichtungen durch die Privatisierung nicht beein- rächtigt werden. Die Anforderungen aus dem „Single European Sky“ SES – an die Flugsicherheitsorganisationen und an die ationalen Aufsichtsbehörden gelten bereits ab Januar 006 verbindlich. Sind bis dahin die europäischen Ver- rdnungen nicht in deutsches Recht umgesetzt worden, ehlt es an Rechtssicherheit und -klarheit, würden die ussichten der DFS auf ein nationales und europäisches ngagement geschmälert und würde die internationale usammenarbeit der Flugsicherungsorganisationen ver- ögert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher auch ach einer etwaigen Regierungsübernahme im Herbst ieses Jahres für die Einhaltung des ehrgeizigen Zeit- lans für die DFS-Kapitalprivatisierung eintreten. Dies st nicht nur im Interesse der Deutschen Flugsicherung. ie gesamte deutsche Luftverkehrswirtschaft wird da- on profitieren. Norbert Königshofen (CDU/CSU): Die Luftver- ehrswirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten zu einem mmer wichtigeren Wirtschaftsfaktor geworden. Mittler- eile ist sie eine echte Schlüsselindustrie für unsere olkswirtschaft. Sie ist heute eine der wenigen Jobma- chinen, die wir in Deutschland haben. Das gilt in zwei- rlei Hinsicht: Zum einen schafft sie Jobs in ihrem urei- enen Umfeld, an Flughäfen und bei Fluggesellschaften. um anderen sichert sie mit ihren Kapazitäten Arbeits- lätze in unserer Exportwirtschaft, denn wertmäßig wer- en rund 40 Prozent der deutschen Ausfuhren per Luft- racht abgewickelt. Als Dienstleister für Flugsicherheit und Flugabwick- ung hat die Deutsche Flugsicherung mit dazu beigetra- en, die Voraussetzungen für das rasante Wachstum des Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16861 (A) ) (B) ) Luftverkehrs zu schaffen. Sie war in der Vergangenheit stets in der Lage, auf neue Herausforderungen des Mark- tes erfolgreich und flexibel zu reagieren. Auch interna- tional hat sie sich mit ihren Leistungen an der Spitze eta- bliert. Nicht umsonst bekam sie 2000 für ihre Leistungen bei Sicherheit, Pünktlichkeit und Kostenbewusstsein den „Eagle Award“ als beste Flugsicherungsorganisation der Welt verliehen. Gleichzeitig hat sich die Deutsche Flugsicherung mit diesen neuen Herausforderungen selbst gewandelt. Sie ist heute kein reiner Dienstleister für diesen Markt mehr. Sie ist mittlerweile ein aktiver Teil dieses dynamischen Luftverkehrsmarktes geworden. Sie ist integraler Be- standteil der „Schlüsselindustrie Luftverkehr“. Sie ist jetzt selbst Teil der so wichtigen „Jobmaschine Luftver- kehr“. Dass dies so ist, ist vor allem ein Verdienst des Deutschen Bundestages. Wir haben 1993 die Vorausset- zungen für den Markteintritt der Deutschen Flugsiche- rung geschaffen. Unter Führung der Union wurde mit der FDP die so wichtige Organisationsprivatisierung der Flugsicherung in Deutschland initiiert und – mit Zustim- mung der damaligen Oppositionspartei SPD – auch durchgesetzt. Die Union war es auch, die 2003 erneut die Initiative ergriff. Sie war es, die als Erste die Konsequenzen aus den sich rasant verändernden Marktbedingungen zog. Sie forderte als Erste, die Deutsche Flugsicherung durch eine Kapitalprivatisierung wirtschaftlich und organisato- risch neu aufzustellen. Dass es dann Anfang 2004 ge- lang, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu for- mulieren, ist mittlerweile gute Tradition unter den Luftverkehrspolitkern dieses Hauses. Es ist ein wichti- ges gemeinsames Signal der Politik an den Markt, dass wir alles tun, um den Luftverkehrsstandort Deutschland weiter nach vorne zu bringen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gemeinsame An- träge auch immer Kompromissanträge sind. Schließlich muss sich jede der hier vertretenen Fraktionen mit ihren Grundpositionen wiederfinden können. So ist es jetzt bei dem hier vorliegenden gemeinsamen Antrag in dem ge- fordert wird, die Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung abzuschließen. Auch er kam erneut auf Initiative der Union zustande. Erneut war sie es, die mit einem eigenen Antrag den Anstoß gab. Worum geht es konkret? Konkret geht es um die Ver- äußerung von 74,1 Prozent der Gesellschaftsanteile der bis heute zu 100 Prozent in Bundesbesitz befindlichen Deutschen Flugsicherung GmbH. Der Rest der Anteile soll als Sperrminorität beim Bund verbleiben, da die DFS auch weiterhin mit hoheitlichen Aufgaben befasst sein wird. Nur durch diese Kapitalprivatisierung – und hier sind wir alle vorbehaltlos einer Meinung – kann die DFS die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Luftverkehrsmarktes meistern. Das gilt insbesondere für die Herausforderungen, die durch die EU-Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum – Single Euro- pean Sky – eingeleitet worden sind. Gleichzeitig soll die DFS nun leichter und konse- quenter als aktives Unternehmen am wachsenden Luft- verkehrsmarkt partizipieren können. Neben ihren Kern- a e k g m h n G g ti z h w e m Z L V h m w A d a r ti z „ e k r b a U v t B p I s T d a B u li G n m e F d (C (D ufgaben soll sie sich auch andere Geschäftsfelder rschließen, sich an anderen Unternehmen beteiligen önnen. Die Kapitalprivatisierung ist dafür die zwin- ende Voraussetzung. Wir freuen uns, dass das Finanz- inisterium mittlerweile unsere Meinung teilt. Umgekehrt erfolgt die Kapitalprivatisierung – und ier sollten wir alle ehrlich sein – natürlich auch aus ei- em haushälterischen Interesse. Sie soll natürlich auch eld in die klammen Kassen des Bundes bringen. Das eht nur, wenn man die DFS für Interessenten so attrak- v wie möglich macht. Investoren schauen auch auf die u erwartende Rendite. Mit Blick auf diese Tatsache ätte ich mir in unserem gemeinsamen Antrag eine et- as deutlichere Formulierung gewünscht. Ich hätte mir in deutlicheres Bekenntnis dazu gewünscht, die DFS it dem gesamten deutschen Luftraum zu beleihen. Die uständigkeit für die Kontrolle des gesamten deutschen uftraums ist nach unserer Auffassung eine wesentliche oraussetzung für ihren unternehmerischen Erfolg. Des- alb ist die hier im gemeinsamen Antrag gewählte For- ulierung nach unserem Geschmack etwas wachs- eich – auch wenn wir letztlich damit leben können. Das Gleiche gilt für den Beleihungszeitraum. Wie im ntrag steht, soll die „Aufgabenzuordnung der DFS we- er unbefristet noch endgültig sein“. Das würde sich uch nicht mit den Verordnungen zum Einheitlichen Eu- opäischen Luftraum vertragen. Dennoch ist für zukünf- ge Investoren die Dauer der Beleihung wichtig. Je kür- er sie ist, desto weniger ist man bereit, in die Infrastruktur“ zu investieren. Uns ist klar, dass man in inem Antrag keine abschließenden Aussagen machen ann. Uns geht es aber darum, hier bei der Bundesregie- ung für diesen nicht ganz einfachen Sachverhalt Sensi- ilität zu erzeugen. Letztlich entscheidend für einen Investor ist aber vor llem eine Frage: Wie wird die Einnahmesituation des nternehmens sein, in das ich mich einkaufe? Das wird or allem davon abhängen, welche kostenwirksamen Tä- igkeiten ökonomisch reguliert werden. Hier sollte jede undesregierung im dazugehörigen Gesetz über die Ka- italprivatisierung der DFS Regelungen finden, die für nvestoren kalkulierbare Bedingungen schafft. Mit unserem gemeinsamen Antrag zur Kapitalprivati- ierung der DFS bleiben wir Luftverkehrspolitiker einer radition treu: Wichtige Dinge bringen wir im Interesse es Landes gemeinsam voran. Als Vertreter der Fraktion, us deren Reihen in wenigen Monaten die erste deutsche undeskanzlerin hervorgehen wird, biete ich Ihnen unter mgekehrten Vorzeichen an, dieser Tradition nach Mög- chkeit auch zukünftig treu zu bleiben. Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Es kommt im parlamentarischen Geschehen icht häufig vor, dass sich alle Parteien unter einem ge- einsamen Antrag finden – selbst dann nicht, wenn sie igentlich einer Meinung sind. Der Antrag zur Kapitalprivatisierung der Deutschen lugsicherung, den wir heute abschließend beraten, bil- et insofern eine rühmliche Ausnahme. Das Thema 16862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) eignet sich nicht für den Parteienstreit, selbst nicht in diesen politisch aufregenden und mitunter aufgeregten Tagen im Vorwahlkampf. Zum Thema: Wir sind uns als Verkehrspolitiker einig, dass der DFS im so genannten Single European Sky eine gute Wettbewerbsposition verschafft werden muss. Die Gesetzgebung muss daher den Weg für eine Kapitalpri- vatisierung der DFS freimachen. Das Unternehmen soll frei von den Zwängen der Bundeshaushaltsordnung am Markt agieren können, zum Beispiel durch die Grün- dung eines Tochterunternehmens, das auch im europäi- schen Ausland oder auch weiterhin auf deutschen Regio- nalflughäfen Flugsicherungsdienste anbieten kann. Der öffentlich gewidmete Teil der DFS-Aufgaben darf und wird darunter nicht leiden. Die ökonomische Regulierung der Kapitalprivatisie- rung muss sowohl den regulierten Unternehmen als auch ihren Nutzern gerecht werden. Die Grundsätze der Re- gulierung sollten bereits im Gesetz festgelegt werden, als Leitplanken für die durch die Nationale Aufsichtsbe- hörde zu gestaltenden Verordnungen. Die Vision europäisch integrierter Unternehmen nach dem Vorbild EADS, in denen die DFS als größter euro- päischer Dienstleister eine führende Rolle spielen kann, zeichnet sich am Horizont ab. Dies hilft Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und neue entstehen zu lassen. Wir begrüßen diese Vision und wollen sie nach Kräften unterstützen. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Nach längeren Verhandlungen und zwischenzeitlichen Irritationen ist es erneut gelungen, in Sachen der weiteren Privatisierung der Deutschen Flugsicherung einen fraktionsübergrei- fenden Konsensantrag auf den Weg zu bringen, der die Bundesregierung erneut auffordert, im Hinblick auf die sich abzeichnende Wettbewerbslandschaft auch inner- halb der Flugsicherungen die DFS maßgerecht in den Wettbewerb zu stellen. Wenn die FDP allein hätte ent- scheiden können, wäre dieser Antrag sicherlich in eini- gen Punkten konkreter gewesen. Das vorliegende ge- meinsame Papier verbaut aber zumindest nicht den Weg für weitere Schritte. Der Prozess der DFS-Kapitalprivatisierung ist be- kanntermaßen eingebettet in die Schaffung von Regelun- gen zur bestmöglichen Anwendung der Single-Euro- pean-Sky-Verordnungen. Diese Anforderungen gelten ab Januar 2006 verbindlich; die Durchführungsvor- schriften für Zertifizierung und Benennung sind voraus- sichtlich ab Oktober 2006 anzuwenden. Vor diesem Hin- tergrund ist es Aufgabe der nationalen Parlamente, Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, damit die Aussichten der DFS GmbH auf ein diversifiziertes natio- nales und europäisches Engagement nicht geschmälert und die internationale Zusammenarbeit der Flugsiche- rungsorganisationen nicht weiter verzögert, wenn nicht gar gefährdet werden. Bereits die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hat in einer elften Novelle zum Luftfahrtgesetz 1 u S G w d e c m m n s E h d d s s l v d n a l h d c k a d m t is l a h s i ü d d V d a d r B A w d G B D f d g g l t (C (D 998 Zwischenschritte zu einer weiteren Privatisierung nd Flexibilisierung der Flugsicherung aufgezeigt. Diese chritte sind leider bis heute von der ausführenden ewalt nicht – zumindest nicht ausreichend – umgesetzt orden. Jetzt wird die politische Hauptaufgabe sein, eutlich zu machen, dass die Deutsche Flugsicherung in inen hoheitlichen Teil und in einen privatwirtschaftli- hen Teil aufzutrennen ist. Der privatwirtschaftliche Teil uss die volle Flexibilität eines Wirtschaftsunterneh- ens am Kapitalmarkt haben. Das bedeutet für uns, dass icht durch ministerielle Entscheidungen unternehmeri- che Abläufe verzögert oder gar behindert werden, dass ingriffsrechte des Staates sich ausschließlich auf die oheitlichen Aufgaben der Flugsicherung beziehen und ass vor allen Dingen im leidigen Bereich der Gebühren ie mit dem letzten gemeinsamen Beschluss dieses Hau- es angemahnte Flexibilität für die Flugsicherung ge- chaffen wird. Private Investoren werden sich nur finden assen, wenn klar ist, zu welchen Bedingungen die In- estition sich rechnet bzw. mit welchen Eingriffsrechten es Staates der Investor rechnen muss. Davon hängt icht zuletzt auch der Preis ab, der für ein Unternehmen m Markt zu erzielen ist. Die Bundesrepublik Deutsch- and muss aus unserer Sicht zunächst ein Interesse daran aben, langfristige Investoren zu gewinnen. Dies ist nur ann zu gewährleisten, wenn die Flugsicherung entspre- hend lange für eine angemessene Kapitalrendite sorgen ann. Daraus abgeleitet ergibt sich dann zwangsläufig uch die Forderung nach einer Beleihung der DFS für en gesamten deutschen Luftraum während eines ange- essenen Zeitraums, um auch die entsprechenden Inves- itionszyklen des Unternehmens zu berücksichtigen. Wichtig zur Sicherung der Interessen eines Investors t in gleichem Maße, die Eingriffsrechte Dritter, vor al- em der Bundeswehr, berechenbar zu machen. Es sollte us unserer Sicht bereits jetzt aus dem Gesetz hervorge- en, welche Eingriffs- und Durchgriffsrechte die Deut- che Flugsicherung dem Bundesverteidigungsminister m Friedensfall zu gewähren hat. Aus Sicht der FDP sind ber die jetzigen, seit langer Zeit optimal funktionieren- en Regelungen hinaus stärkere Anforderungen nur ann notwendig, wenn offiziell der Spannungs- bzw. der erteidigungsfall ausgerufen wird. Es kommt für uns eshalb darauf an, dass die nationale Aufsichtsbehörde ls zwischengeschaltetes Korrektiv im Gleichrang auch ie verkehrspolitischen Belange des Verkehrsministe- iums sicherstellt, so wie es im Moment direkt durch das undesverkehrsministerium selbst gewährleistet wird. ngesichts der angekündigten Überlegungen zu Neu- ahlen zum vorgezogenen Zeitpunkt ist zu erwarten, ass der gemeinsame Antrag aller Fraktionen zwar als rundlage für die Gesetzesarbeit dient, aber vor der undestagswahl nicht mehr Eingang in Gesetze findet. ie bei der Bundestagswahl 2005 – soweit sie denn statt- indet – gewählte neue Mehrheit im Verkehrsbereich ist eshalb aufgefordert, dann unverzüglich an die Arbeit zu ehen, um die oben beschriebenen Zeitabläufe nicht zu efährden. Die hat die Flugsicherung als „Kind des Par- amentes“ in der Positionierung im europa- und weltwei- en Wettbewerb der Flugsicherungen verdient. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16863 (A) ) (B) ) Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Es ist jetzt fast genau ein Jahr her, dass dieses Haus mit der Annahme des Antrags der Fraktionen von SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemäß Drucksache 15/2393 „Wirtschaftliche und organisatori- sche Strukturen der Deutschen Flugsicherung dauerhaft verbessern“ die Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung der entscheidenden Phase der Kapitalpri- vatisierung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nachdrücklich unterstützt hat. Was waren die Beweggründe für den Schritt zur Kapi- talprivatisierung, nachdem die rein äußerliche Organisa- tionsprivatisierung von 1993 mit Gründung der DFS zu den bekannten Erfolgen der vergangenen 12,5 Jahre geführt haben? Ein wichtiger Auslöser sind die Verände- rungen im europäischen Umfeld. Dabei stellen die euro- päischen Verordnungen zur Einführung eines Einheitli- chen Europäischen Luftraums, die so genannten SES- Verordnungen – Single European Sky –, die absehbare Konsolidierung innerhalb des europäischen Luftraums, erwartete Effizienzsteigerungen und die Möglichkeit der DFS zu Beteiligungen im In- und Ausland die maßgebli- chen Einzelfaktoren dar. Ausgehend von ersten Überlegungen im Dezember 2003 hat die Bundesregierung im August 2004 eine ressortübergreifende Projektstruktur unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen eingerichtet. Nach umfangreichen Grundlagenar- beiten konnte die Bundesregierung bereits Mitte Dezem- ber 2004 die Eckdaten zur Kapitalprivatisierung verabschieden: 74,9 Prozent der Gesellschaftsanteile der DFS werden zum Verkauf angeboten. Die Kapitalpriva- tisierung wird auf der Grundlage eines Beleihungsmo- dells zur Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten um- gesetzt. Die erfolgreiche und nahezu einzigartige zivil- militärische Integration in der überörtlichen Flugsiche- rung wird fortgesetzt. Nach den Vorgaben der SES- Verordnungen wird eine unabhängige Aufsichtsinstanz, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, eingerichtet. Zusätzlich wird für die DFS vom Vollkostendeckungs- prinzip auf ökonomische Regulierung umgestellt, da die DFS im Streckenflugbereich auf absehbare Zeit – 20 Jah- re – Monopolanbieter bleiben wird und daher keine direkten Marktkräfte wirken können. Die Möglichkeit der Beleihung für den gesamten deutschen Luftraum wird hinsichtlich rechtlicher Vereinbarkeit mit bestehen- den internationalen Abkommen und Verträgen geprüft. Im Bereich der Flugplatzkontrolle soll die DFS an den 17 internationalen Verkehrsflughäfen im Interesse des Bundes für die nächsten 16 Jahre die Verantwortung behalten, damit sie die sich aus dem QTE-Lease erge- benden Verpflichtungen erfüllen kann. Wettbewerb wird es hingegen um die Flugplatzkontrolldienste, insbeson- dere an den Regionalflughäfen, geben, wo der Bund schon bisher den Anträgen der Flugplatzbetreiber ge- folgt ist. Die SES-Verordnungen machen hier lediglich Vorgaben, die zu organisatorischen Veränderungen füh- ren. r t u b t d s b 2 n i t w M d I t E d F s s c a d F a a A r e t h s r I i n c d n s u f H d n p w d z s A l A (C (D Seit Festlegung der Eckpunkte zur Kapitalprivatisie- ung ist es in nur fünf Monaten gelungen, den Referen- enentwurf für ein Flugsicherungsgesetz zu erarbeiten nd in die derzeit laufende Ressortabstimmung zu ge- en. Zentrales Element bilden die notwendigen Kon- rollrechte der Regierung, die Sicherheitsaufsicht und ie ökonomische Regulierung durch das Bundesauf- ichtsamt für Flugsicherung – BAF – mit circa 70 Mitar- eitern und geplanter Arbeitsaufnahme am 1. Januar 006. Zum Bereich der ökonomischen Regulierung kön- en wesentliche Erkenntnisse durch Vergleich mit dem n Großbritannien bereits seit einigen Jahren praktizier- en System gewonnen werden. Mit dieser Regulierung ird sicherzustellen sein, dass die Gewinne der DFS als onopolanbieter in einem vertretbaren Rahmen bleiben, ie Effizienz des Unternehmens gesteigert wird und die nteressen der Nutzer an marktgerechten Gebührenstruk- uren gewahrt werden. Im Verlaufe des Projektes waren und sind zu vielen inzelthemen umfangreiche Fragen zu klären. Insbeson- ere sind die nationalen hoheitlichen Interessen an der lugsicherung durch geeignete Durchgriffsrechte abzu- ichern und gleichzeitig die effizienzorientierte wirt- chaftliche Handlungsfähigkeit der DFS als wesentli- hem Kriterium für potenzielle Investoren in einem usgewogenen Verhältnis zu gewährleisten. Nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses wird er Transaktionsprozess mit Unterstützung durch einen inanzberater beginnen. Die Auswahl des Beraters ist ngelaufen. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass uch eine geeignete Mitarbeiterbeteiligung geprüft wird. ls potenzielle Investoren kommen strategische Investo- en, Private-Equity-Gesellschaften und längerfristig ori- ntierte Infrastrukturfonds mit geringerer Renditeerwar- ung infrage. Auch Konsortiallösungen sind denkbar. Der Zeitplan war bisher sehr ehrgeizig und ist mit ho- em Engagement verfolgt worden. Er war auf einen Ab- chluss der Kapitalprivatisierung bis Juni 2006 ausge- ichtet und sollte keinesfalls unnötig verzögert werden. m Hinblick auf vorgezogene Neuwahlen dieses Hauses m September des Jahres bleibt ein Kabinettsbeschluss och im Sommer dieses Jahres möglich. Betonen möchte ich, dass unabhängig von den zeitli- hen Verschiebungen diejenigen Arbeiten unverändert urchzuführen sind, die das BAF wie geplant zum 1. Ja- uar 2006 seine Arbeit aufnehmen lassen. Die ökonomi- che Regulierung kann und soll ebenfalls unverändert nd unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren einge- ührt werden. Hier wird es wesentlich auf den neuen aushalt ankommen, um mit größtmöglicher Flexibilität ie notwendigen Voraussetzungen zu gewährleisten. Vor einem Jahr musste ich bei dieser Gelegenheit och auf Verkehrseinbrüche und die gesunkene Eigenka- italquote der DFS eingehen. Heute sind wir wieder mit achsendem Luftverkehrsaufkommen konfrontiert und ie Gesundheit und Stärke der DFS spiegeln sich nicht uletzt an massiven Gebührensenkungen im Strecken- owie im An-/Abflugbereich von 2004 auf 2005 wider. uch alle Investoren betrachten die DFS als ein wertvol- es, exzellent gemanagtes Unternehmen, das eine hohe ttraktivität für Investoren besitzt. 16864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Ich bitte daher, der Beschlussempfehlung auf Druck- sache 15/5519 zu folgen, dass heißt Annahme des An- trags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemäß Drucksache 15/5342 „Kapital- privatisierung der Deutschen Flugsicherung abschlie- ßen“ und Erledigterklärung des Antrages von Abgeord- neten der CDU/CSU-Fraktion gemäß Drucksache 15/4829 „Maßnahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH“ sowie des Antrags von Abgeord- neten der FDP-Fraktion auf Drucksache 15/4670 „Leitlinien für die Privatisierung der Deutschen Flug- sicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flug- sicherung“. Ich vertraue auf die breite Unterstützung dieses Hau- ses, jetzt und nach den Neuwahlen, die Kapitalprivatisie- rung der DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH – so zügig wie möglich abzuschließen und damit die Rah- menbedingungen für den Luftverkehr in Deutschland weiter zu verbessern. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Situation der Fi- scherei durch nachhaltige Bewirtschaftung ver- bessern (Tagesordnungspunkt 17) Holger Ortel (SPD): Vor drei Wochen haben wir hier im Deutschen Bundestag beschlossen, die europäische Verfassung zu ratifizieren. Aus diesem Anlass haben wir eine Debatte erlebt, wie es um die Einflussmöglichkeiten des Bundestages auf europäische Politik bestellt ist. Viele finden es problematisch, dass wir hier im Parla- ment mehr und mehr nur noch Beschlüsse umsetzen, die aus Brüssel hier auf den Tisch flattern, ohne aber in vie- len Bereichen noch substanziell politisch Einfluss neh- men zu können. Heute reden wir hier über Fischereipolitik, seit den Kindertagen der europäischen Zusammenarbeit eine rein europäische Kompetenz. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen hier einen Antrag vor, in dem wir die Grundsätze der Fischereipolitik für die nächsten Jahre aus deutscher Sicht benennen wollen. Dieser Antrag gibt der Bundesregierung ein klares politi- sches Mandat für die zukünftigen Verhandlungen im europäischen Rat. Wir zeigen damit, wie man den Ein- fluss des Deutschen Bundestages wahrt und konkret mit Leben erfüllt, wenn es darum geht, europäische Politik langfristig zu gestalten. Wir müssen somit meines Erachtens über zwei As- pekte reden. Der eine ist: Welche Anforderungen formu- lieren wir an die Gemeinsame Fischereipolitik der Euro- päischen Union? Die zweite Frage, die uns als nationales Parlament zu interessieren hat, ist: In welcher besonderen Situation findet sich die deutsche Fischereiwirtschaft wieder und wie beantworten wir sie? z F t h t j h s k f w d r B M G H g h d w s i t g G m K s M s d m g d n g n n g f f r z d m D d f g t j (C (D In Europa gibt es nach meiner Auffassung eine ein- ige Frage, die über allem steht: Wie erhalten wir die ischbestände in den Meeren? Denn diese sind drama- isch gefährdet. Dabei hat nicht nur der jahrzehntelange ohe Schadstoffeintrag zum Bestandsniedergang beige- ragen, sondern auch die Fischereiwirtschaft. Die Weltmeere sind gnadenlos überfischt. Der Kabel- au in der Nordsee, der Dorsch in der Ostsee, der See- echt in den westbritischen Gewässern – all diese Be- tände sind schon zusammengebrochen oder sie stehen urz davor. Aus biologisch-wissenschaftlicher Sicht ist eine ischereiliche Nutzung wie bisher nicht mehr zu verant- orten. Die Situation ist dramatisch. Deswegen besteht ie größte Herausforderung für die gemeinsame Fische- eipolitik darin, endlich zu einer wirklich nachhaltigen ewirtschaftung der Fischbestände zu kommen. Nun ist „Nachhaltigkeit" ja in den letzten Jahren zum odewort geworden und darf in keiner Rede fehlen. Die rundidee ist aber ebenso klug wie simpel: „Nicht mehr olz schlagen, als Bäume nachwachsen!“; denn der Be- riff kommt aus der Forstwirtschaft. Kluge Förster be- erzigen das Prinzip seit Jahrhunderten, weil sie wissen, ass sie ihre Lebensgrundlage bald verlieren werden, enn sie zu viele Bäume abschlagen. Deswegen wissen ie auch, dass es gar keinen Unterschied gibt zwischen hren Wirtschaftsinteressen und den Interessen des Na- ur- und Artenschutzes. Denn der Artenschutz von heute arantiert ihnen morgen ihr Einkommen. Das gleiche, so kluge wie simple Prinzip, muss die rundlage der gemeinsamen Fischereipolitik sein: Nicht ehr Fisch fangen, als nachwachsen kann. Die EU- ommission hat sich mit dem Grünbuch von 2001 die- em Ziel verpflichtet und beschreibt eine Reihe von aßnahmen, um zu einer wirklich nachhaltigen Bewirt- chaftung der Fischbestände zu kommen. Allerdings ist ie Umsetzung lange noch nicht so weit, wie sie sein üsste, und wir sind weit davon entfernt, Entwarnung eben zu können. Die SPD-Fraktion begrüßt daher, dass ie Bundesregierung sich in Brüssel zu einem Motor der euen, der Nachhaltigkeit verpflichteten Fischereipolitik emacht hat. Ich will hier nur vier Probleme herausgreifen, die wir achhaltig lösen müssen: Eine der größten Ursachen der egativen Bestandsentwicklung ist die noch immerzu eringe Selektivität der Fischerei. Häufig werden Jung- ische mitgefangen, die gar nicht angelandet werden dür- en. Für diese so genannten Discards besteht eine EU- echtliche Verpflichtung, diesen Fisch wieder über Bord u werfen; fatal; denn dieser Fisch ist meist tot oder ann nicht mehr überlebensfähig. Fatal ist auch, dass an die Menge der Discards nicht richtig erfassen kann. iese Zahlen fehlen bei wissenschaftlichen Erhebungen, ie wir wiederum dringend brauchen, um Empfehlungen ür die Zukunft zu erarbeiten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir in der EU auf Re- elungen hinwirken, die dafür sorgen, dass durch Selek- iergitter, Fluchtfenster etc., der Fang von zu kleinen und ungen Fischen verhindert wird. Ganz gravierend sind Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16865 (A) ) (B) ) die Beifänge zum Beispiel bei Kiemennetzen in Vogel- schutzgebieten. In besonders sensiblen Gebieten muss man deshalb darüber nachdenken, den Einsatz solcher Geräte gänzlich zu verbieten. Außerdem muss man über ein Discardverbot nach- denken, das heißt gefangene Fische sollten allesamt an- gelandet und auf die jeweilige Quote angerechnet wer- den. Ein zweites großes Problem für den Rückgang der Fischbestände ist die illegale Fischerei und damit ver- bunden auch die Schwarzanlandungen. Die Kontrollen in vielen Mitgliedstaaten sind nach wie vor unzurei- chend, oft wird über die zugelassene Fangquote hinaus gefischt und angelandet. Auch das hat fatale Folgen: Der betroffene Bestand wir gefährdet, die Statistik wird ver- fälscht und, was besonders schlimm ist, der illegal ge- fangene Fisch wird zu Dumping-Preisen angeboten, und das schadet den Fischern und ihrem Einkommen. Auch hier muss europa- und weltweit etwas passie- ren. Wir unterstützen deshalb ein Kontrollverfahren, bei dem alle Staaten gleichermaßen die Fangmengen und Größen der an Land gebrachten Fische überwachen. Es müssen außerdem Sanktionen her, die Betrügern klar machen, dass sie damit nicht durchkommen. Ganz wich- tig dabei: Die Sanktionen müssen in allen Staaten gleich sein! Das ist leider noch nicht der Fall. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Kommission damit begonnen hat, eine Fischereikontrollagentur ein- zurichten. Auch die Einführung der Satellitenkontrolle wird es Betrügern künftig deutlich schwerer machen, schwarz zu fischen. Was wir also brauchen ist nicht nur eine über Ländergrenzen hinweg einheitliche Verschär- fung der Sanktionen, sondern auch eine Harmonisierung der Kontrollen. Und hier sind wir auf dem richtigen Weg. Ich komme zu einem dritten großen Kernproblem: Die Fangflotte ist zu groß. Und auch das betrifft nicht nur Deutschland. Es ist ein europaweites, aber auch weltweites Thema. Grundsätzlich ist es zwar sehr erfreu- lich, dass sich auch die Technik immer weiter fortent- wickelt. Doch der technische Fortschritt hat die Fang- flotten derart verbessert, dass jährlich bis zu 5 Prozent mehr Fischereiaufwand betrieben werden kann. Wir unterstützen es deshalb sehr, dass Überkapazitä- ten nachhaltig abgebaut werden müssen. Eines ist klar: Das darf nicht zum Nachteil der Fischer geschehen. Schließlich dürfen wir bei der Betrachtung des schlechten Zustandes der Fischbestände die Umweltbe- lastungen nicht außer acht lassen. Denn Schuld an der negativen Bestandsentwicklung haben auch die Umwelt- belastungen in den Küstengewässern, der Lebensraum für die Fischbestände. Wir müssen uns deshalb nach- drücklich dafür einsetzen, dass – angesichts der weiter zurückgehenden Bestände – auf europäischer Ebene Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit uneinge- schränkt in den Vordergrund der politischen Entschei- dungen gerückt werden. Es ist wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, die vor Havarien von Öl- und Gefahr- s s b s i u s t F d B c e h w P z i r z i P d r g n T F s d F f P d T s s r s n a r d g m w w k „ f t (C (D tofftankern schützen. Denn wir werden nur dann ge- unde Fischbestände haben, wenn wir das Meer als Le- ensraum der Fische vor Schadstoffen zu schützen. Nachdem wir unsere Anforderungen an die europäi- che Fischereipolitik formuliert haben, liegt es aber auch n unserer Verantwortung hier im Deutschen Bundestag, ns mit der spezifischen Situation der Fischereiwirt- chaft hier in Deutschland auseinanderzusetzen. Im Un- erschied zu anderen EU-Staaten ist die Bedeutung der ischerei in unserem Land ja eher begrenzt. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass ieser Sektor, wenn man die vor- und nachgelagerten ereiche mit einbezieht, gerade in den strukturschwa- hen Küstenregionen an der Nord- und Ostsee durchaus ine wichtige wirtschaftliche Funktion hat. Die Politik at daher die Pflicht, den Strukturwandel in dem Bereich irksam zu unterstützen. Ich möchte zwei Beispiele herausheben, welche die otenziale im Fischereibereich deutlich machen. Da ist um einen der Bereich der Aquakulturen. Das Wachstum m Angebot von Fischprodukten geht in den letzten Jah- en fast ausschließlich auf die Zunahme der Aquakultur urück. Da die Nachfrage nach Fisch ungebremst ist und n einigen Ländern sogar steigt, ist hier noch erhebliches otenzial vorhanden. Schon jetzt übersteigt die Zahl der Arbeitsplätze hier ie Beschäftigtenzahl in der Hochsee- und Küstenfische- ei. Der von uns vorgelegte Antrag fordert die Bundesre- ierung auf, hier Schwerpunkte zu setzen und die geeig- eten Rahmenbedingungen zu schaffen. Der zweite, nicht zu unterschätzende Bereich ist der ourismus. Die Küstenregionen gewinnen durch die ischerei erheblich an Attraktivität. Vermutlich erwirt- chaftet ein Fischkutter sogar mehr indirekt dadurch, ass er Touristen anzieht, als durch die eigentliche ischerei. Touristen legen zudem großem Wert darauf, rischen Fisch und Meeresfrüchte als regionaltypische rodukte direkt vom Kutter zu erwerben. Indirekt trägt ie Fischerei also zum Erhalt von Arbeitsplätzen im ourismus bei. Die Fischerei hat also für die struktur- chwachen Küstenregionen eine große, nicht zu unter- chätzende wirtschaftliche Bedeutung. Wir fordern in unserem Antrag deshalb, die Küsten- egionen als komplexe ökologisch wertvolle Gebiete be- onders zu schützen. Das Integrierte Küstenzonenma- agement liefert hier einen guten Ansatz: Es fördert lternative Einkommensquellen zur Fischerei und ver- ingert damit die wirtschaftliche Abhängigkeit allein von er Fischerei. Ein guter Ansatz, wie ich meine; denn dies ibt den Familien die Möglichkeit, notwendige Schutz- aßnahmen wie Fangverbote oder Fangbeschränkungen irtschaftlich zu verkraften. Sie werden jetzt feststellen, dass das Thema „Angler“ eder im Antrag, noch in meinen Ausführungen vor- ommt. Das hat seinen Grund. Denn ich halte das Thema Angler" auch im Hinblick auf die soziale Komponente ür so wichtig, dass wir es in einem gesonderten Antrag hematisieren werden. 16866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Der von uns vorgelegte Antrag zur Situation der Fischerei bietet eine klare Orientierungslinie für die Zu- kunft. Unsere Forderungen lauten: Wir müssen in Europa Nachhaltigkeit durchsetzen. Gleichzeitig müssen wir in Deutschland den Strukturwandel intelligent und kreativ begleiten. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag zu unterstützen. Gitta Connemann (CDU/CSU): „Manntje’ Manntje, Timpe Te, Buttje‘ Buttje in der See, Meine Frau, die Ilsebill, Will nicht so, wie ich gern will.“ So wie der Fischer in dem Märchen der Gebrüder Grimm müssen sich auch die Fischer heute in Deutsch- land fühlen, nur dass in diesem Fall nicht „Frau Ilsebill“, sondern „Frau Renate“ keine Rücksicht auf die Bedürf- nisse unserer Fischer nehmen will. Dies wird einmal mehr mit dem Antrag „Situation der Fischerei durch nachhaltige Bewirtschaftung verbes- sern“ unter Beweis gestellt, den die Koalitionsfraktionen hier in einer Nacht- und Nebel-Aktion vorgelegt haben. Dabei weckt der Titel des Antrages zunächst noch große Erwartungen. Man erwartet eine detaillierte Darstellung der Situation der Fischereiwirtschaft. Man erwartet eine genaue Beschreibung der Ausgangslage, eine Analyse der Probleme und daran anschließend das Aufzeigen möglicher Lösungen, kurzum: Man erwartet nichts we- niger als ein Konzept für die zukünftige Fischereipolitik. Doch was steht zur Situation unserer Fischer wirklich in ihrem Antrag? Nur einige wenige dürre Sätze auf immerhin zehn Seiten! Darunter Sätze wie, ich zitiere: „ …, die bestehende Förderpolitik für die Fischerei an- zupassen und dabei einen integrierten Gesamtansatz zu wählen, der gezielt ein zweites wirtschaftliches Stand- bein der Fischerei ermöglicht.“ – Allerhand! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, was sollen die Betroffenen von solch einem Satz halten? Ein Satz, der unter dem Strich nichts anderes bedeutet als: „Hier ist nichts mehr zu holen, such‘ Dir besser ei- nen anderen Job!“ Ist es das, was Sie den Menschen sa- gen wollen? Aber halt, ich muss mich korrigieren: Sie haben es ja bereits gesagt! Bundesministerin Künast hat ja den Fischern beispielsweise klar gemacht, dass sie für sie keine Zukunft mehr sieht. Sie hat in diesem Zusam- menhang ja auch schon empfohlen, Kutter zu Fremden- verkehrszimmern umzubauen. Zynischer kann man mit den ihr anvertrauten Menschen kaum umgehen. Wir haben es doch nicht nur mit Statistiken über Fangquoten und Bestände zu tun. Hier geht es um Exis- tenzen, um Menschen, die hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten. Um diese Schicksale scheint sich die Koalition keine Gedanken gemacht zu haben. Dabei gäbe es eine Menge über die Lage unserer Fischereiwirtschaft zu be- richten – leider nicht nur Gutes. Denn vielen unserer Fischer steht das Wasser bis zum Hals. Allein die Küs- tenfischer in meiner ostfriesischen Heimat können ein Lied davon singen. Doch davon steht nichts in diesem Antrag. z lä F lä c tr d F S K d W f V r s ü g is k f m S z w D t „ d m K b K le ih a te g s g ti im r s 1 b n h d Z k im A s F (C (D Wir hätten aber gerne etwas über die Auseinanderset- ung der ostfriesischen Krabbenfischer mit der nieder- ndischen Kartellbehörde und der EU bezüglich der angquoten gelesen. Ostfriesische, dänische und nieder- ndische hatten in jahrelanger Zusammenarbeit Abspra- hen zur Bestandsschonung und zur Preisregulierung ge- offen. Diese Vorgehensweise war auf den Widerstand er niederländischen Kartellbehörde getroffen, unsere ischer wurden mit einem hohen Bußgeld belegt. Diese ituation bedrohte die heimische Fischerei in ihrem ern. Die Bundesministerin Künast hatte zwar vollmun- ig angekündigt, sie werde sich der Sache annehmen. er aber die Geschichte dieser Bundesregierung ver- olgt hat, der weiß, dass das mehr eine Drohung als ein ersprechen gewesen ist. Mittlerweile ist das Ministe- ium zwar tätig geworden, das Bußgeldverfahren chwebt aber immer noch wie ein Damoklesschwert ber unseren Fischern! Wir hätten gerne etwas über den Fortbestand der so enannten Schollenboxen in Ihrem Antrag gelesen. Dies t ein ganz aktuelles Problem. Die ostfriesischen Kutter- apitäne müssen hierbei wieder einmal um ihre Existenz ürchten. Vertreter von niederländischen Großkuttern achten bei der Europäischen Union einen Vorstoß, die chutzzone für Plattfische vor der deutschen Küste auf- ulösen. In dieser Schutzzone dürfen nur kleine Kutter, ie sie die Ostfriesen haben, Nordseekrabben fischen. ie Europäische Union hat diese Schutzzone eingerich- et, um die Schollen und Seezungen zu schonen. Die Schollenbox“ schützt aber auch die Fischer. Denn in er Schutzzone dürfen die niederländischen Großkutter it ihren starken Motoren nicht fischen. Die großen utter können mit ihrem schweren Geschirr den Meeres- oden regelrecht umpflügen. Für die kleinen deutschen utter, die ihre Haupterträge aus der „Schollenbox“ ho- n, wäre dann kein Platz mehr. Und für den Granat, der r Einkommen sichert, auch nicht. Das sehen übrigens uch die Besatzungen der kleinen niederländischen Kut- r so: Sie kritisieren ihre Landsleute scharf. Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit an- ekündigt, sich für den Erhalt der „Schollenbox“ einzu- etzen. Wir werden sie an ihren Ankündigungen messen! Wir hätten auch sehr gerne etwas über die Vorverle- ung des Sommerfangverbotes für Dorsch in Ihrer Initia- ve gelesen. Dieser Entscheidung, die der Fischereirat Dezember 2004 gefällt hat, hatte die Bundesregie- ung auf Verlangen der südlichen EU-Länder zuge- timmt. Das Fangverbot gilt somit für die Zeit vom . März bis zum 30. April statt wie bisher vom 15. Juni is 15. August eines Jahres. Im Januar und Februar kön- en die in Holstein und Mecklenburg-Vorpommern be- eimateten Kutter witterungsbedingt nicht fahren. Und aran schließt sich nun unmittelbar diese zweimonatige wangspause an. Damit haben die Fischer 4 Monate eine Einnahmen. Die Tatsache, dass die Betriebe dafür Sommer durchfischen dürfen, bietet jedoch keinen usgleich. Die verarbeitenden Betriebe in Dänemark ind nämlich in diesem Zeitraum geschlossen. Von dieser Maßnahme sind mehr als 1 000 heimische amilienbetriebe betroffen, während in den östlichen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16867 (A) ) (B) ) Ländern immer noch keine wirkungsvollen Kontrollen stattfinden. Wir hätten auch gerne etwas von Ihnen über die in der ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ – vorgesehene Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten erfah- ren. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig gewesen, wenn Sie sich zu dem zurzeit unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums laufenden Raumordnungs- verfahren für Nord- und Ostsee eingelassen hätten. Wie wollen Sie hier die Fanggebiete gegenüber den anderen Nutzungsarten sichern? Das Bundeslandwirtschaftsmi- nisterium ist ja an diesem Raumordnungsverfahren be- teiligt. Doch auch hierzu: Schweigen. Ich könnte noch weitere Beispiele anführen, die in Ih- rem Antrag gar nicht oder nur am Rande erwähnt wer- den, wie zum Beispiel die im Entstehen begriffenen Windparks für die Windenergiegewinnung oder die fort- gesetzten unkontrollierten Anlandungen von Dorsch in der östlichen Ostsee. Für unsere Fischer ist in all diesen Fällen nur eines si- cher: Auf diese Bundesregierung ist kein Verlass. Insbesondere die zuständige Fachministerin legt hier eine merkwürdige Teilnahmslosigkeit an den Tag. Wenn es aber darum geht, unsere Fischer in ihrer internationa- len Wettbewerbsfähigkeit zu beschränken, wird Frau Künast schwer aktiv. Bei solchen Gelegenheiten über- schlägt sich „Frau Renate“ geradezu, möglichst viele Regelungen und Verbote zur Belastung unserer Fischer „herauszuschlagen“. Durch die vielen Detailvorschriften und überbordende Bürokratie wird die Fischerei aber zu stark behindert. Die Fischereiflotten werden so in ihrer Wirtschaftlichkeit getroffen und ruiniert. Auch Binnenfischerei und Aquakultur leiden unter ei- ner Vielzahl von bürokratischen Hemmnissen. Erfolg versprechende Entwicklungen sind so nahezu ausge- schlossen. Wo ist das Engagement der Bundesregierung im Bereich Aquakultur, von dem in Ihrem Antrag die Rede ist? Ich kann es nicht erkennen. Innovationen ent- stehen in diesem Bereich nur im Ausland und können nur im Einzelfall durch die hiesige Wirtschaft eingesetzt werden. Die politische Ausrichtung auf die Kreislaufan- lagentechnologie hat beeindruckende Misserfolge er- zeugt. Dies ist auch das Ergebnis einer Ressortfor- schungspolitik, die zu einem großen Verlust von Forschungskapazitäten geführt hat. Im Bereich der mari- nen Aquakultur mangelt es in der gesamten Forschungs- landschaft an Auftragnehmern zur Verwertung bereitge- stellter Forschungsmittel. Traditionell erfolgreiche Zweige der Meeresaquakultur wie die Muschelwirt- schaft werden bundespolitisch nicht beachtet und sind nicht einmal Gegenstand der Ressortforschung. Darüber hinaus macht sich in allen Fischereisparten das Fehlen einer fischereibezogenen Forschung in Deutschland als Wettbewerbsnachteil bemerkbar. Ein weiterer Punkt betrifft die Angelfischerei. Diese bewirtschaftet mit über 1 Million Mitgliedern die über- wiegende Zahl der Binnengewässer in Deutschland. Un- sere Angler sind kompetente und zuverlässige Partner für den Schutz und die Pflege der aquatischen Lebens- r A t t t I D b u s g i s b i b b f D z n L T a k s w K w W e k w d V A w g e e u m i w s M k A W g r z s (C (D äume. Auch als Wirtschaftsfaktor ist die Bedeutung der ngelfischerei unübersehbar. Potenziale für den Angel- ourismus in Deutschland sind nicht zuletzt in den Küs- enländern noch entwicklungsfähig. Wo, frage ich Sie, auchen die Angler in Ihrem Papier auf? Sie spielen in hren Überlegungen offenbar keine Rolle. Im Gegenteil: ie Angelfischer werden von Gewässern in Schutzge- ieten in der Regel verdrängt. Das ist kontraproduktiv. Die Fischerei muss genügend freien Raum erhalten, m ihrem Gewerbe nachgehen zu können. Denn die Fi- cherei in Deutschland ist – vor allem für die Küstenre- ionen Nord- und Ostsee – von großer Bedeutung. Sie st in an Nordsee und Ostsee seit Jahrhunderten gewach- en. Generationen von Menschen haben diese harte Ar- eit im Einklang mit der Natur verrichtet. Die Fischerei st auch heute noch für die Wirtschaftskraft vieler Ge- iete sehr wesentlich. Sie bietet in vielen wirtschaftlich enachteiligten Küstengebieten Arbeitsplätze. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zulie- erindustrie, auf Abnehmer und Verarbeiter und vor allen ingen auch auf den Tourismus. Die Fischerei gehört ur Landeskultur. Sie ist nicht Folklore, sie ist professio- ell, kompetent und bewegt sich im Umgang mit dem ebensmittel „Fisch“ auf höchstem Niveau. Auch die ouristen sind nicht an musealen Darbietungen, sondern n einer modernen, aktiven Fischereiwirtschaft in den leineren Fischereihäfen interessiert. Immerhin wird die wirtschaftliche Bedeutung der Fi- cherei für die Küstenregionen von Ihnen wenigstens er- ähnt. Aber was folgt für Sie daraus? Sie haben wenig onkretes vorzuweisen, das geeignet wäre, die Wettbe- erbsfähigkeit der deutschen Fischerei zu stärken. Immerhin haben Sie überhaupt eingeräumt, dass es ettbewerbsverzerrungen für die deutsche Fischerei im uropäischen Vergleich gibt. Ich gratuliere zu dieser Er- enntnis. Auch wenn Sie sich darüber ausschweigen, ie die Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen sei, ist ies schon einmal ein Fortschritt. Von einem völligen erbot von Fischerei in FFH-Gebieten scheinen Sie auch bstand genommen zu haben. Na also, Sie können doch, enn Sie wollen! Wir nehmen dies allerdings mit einer ewissen Skepsis zur Kenntnis. Auch wir setzen uns für ine Nachhaltigkeit bei der Ressourcenbewirtschaftung in. Insoweit findet auch dieser Aspekt Ihres Antrages nsere Zustimmung. Ebenso wie das Bekenntnis zu ehr Kontrolle und Sanktionen in allen Mitgliedstaaten, mmerhin ein zarter Wink, wie ein Stück weit Wettbe- erbsfähigkeit wieder herzustellen sein könnte. Insgesamt aber ist Ihr Antrag eine einzige Enttäu- chung. Das ist nicht gut, noch nicht einmal gut gemeint! eine Damen und Herren von der Koalition, das war ein großer Fang. Die Seefischerei benötigt stabile, wettbewerbsfähige rbeitsplätze, damit die Küstenregion nicht weitere irtschaftskraft verliert und nur vom Tourismus abhän- ig ist. Wenn die deutsche Fischereiflotte durch eine estriktive Politik mehr oder weniger zur Aufgabe ge- wungen wird, entfallen diese Arbeitsplätze. Das wird ich jedoch mit Sicherheit nicht auf den Fischbestand 16868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) auswirken. Die Fischereibetriebe der Nachbarstaaten wie Dänemark, Holland und Polen werden diese Lücke leicht ausfüllen können. Somit wird die Fischereipolitik nicht nur für die Fischer, sondern für alle Menschen in Küstenregionen zum Bumerang. Die deutschen Fischer haben von Ihnen ohnehin nichts Gutes zu erwarten. Das, was Sie hier heute vorgelegt haben, ist nur die Verwaltung des Niederganges. Tragfähige Zukunftsper- spektiven für unsere Fischerei haben Sie nicht. Oder um es mit dem Fischer zu sagen: „Manntje‘ Manntje, Timpe Te, Buttje’ Buttje in der See, Nicht mal die Frau Ilsebill Will, was Frau Renate will.“ Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Antrag bekennt sich die rot-grüne Koalition zur Fischerei und zu den Arbeitsplätzen in der Fischereiwirtschaft. Wir bekennen uns zu einer wirt- schaftlich lebensfähigen Fischereiwirtschaft – von der Fischerei über die fischverarbeitende Industrie hin zum Fischhandel und zur Fischgastronomie. Eines muss den Akteuren dabei klar sein: Eine florie- rende Fischwirtschaft gibt es nur, wenn die Lebensräume der wirtschaftlich genutzten Arten vor schädlichen Ein- flüssen geschützt werden. Und nur eine bestandserhal- tende Fischerei sichert die Arbeitsplätze in Fischerei und Fisch verarbeitender Industrie. Aus diesem Grund setzen wir konsequent auf eine nachhaltige Fischereipolitik, die geleitet ist von der Grundüberzeugung, dass die Meeres- ressourcen nicht übernutzt werden dürfen. Tatsächlich aber ist ein Rückgang der Fehlbestände durch Meeresverschmutzung und Überfischung festzu- stellen. Es ist für alle neutralen Beobachter unfassbar, wie sich eine Branche selbst den Ast absägt, auf dem sie sitzt. Es ist kaum zu verstehen, warum die Fischerei- lobby in vielen EU-Mitgliedstaaten genau die Maßnah- men bekämpft, die den Erhalt der Fischbestände und damit der Lebensgrundlage für die Fischerei gewährleis- ten. Leider haben sie damit Erfolg: Die EU-Fischerei- politik weißt aufgrund des Agierens einiger pseudo- fischereifreundlicher Mitgliedstaaten nach wie vor er- hebliche Defizite auf. Mit unserem Antrag fordern wir eine deutlich stärkere Ausrichtung der EU-Fischereipolitik am Vorsorgeansatz und am Ökosystemansatz. Vorsorge heißt, die Fangmen- gen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse recht- zeitig und vorsorglich niedrig anzusetzen. Die Beifänge von nicht genutzten Meerestieren sind zurzeit viel zu hoch. Wenn diese Tiere ins Meer zurück- geworfen werden, dann sind sie fast alle nicht mehr le- bensfähig. Wir sprechen uns daher für ein Verbot von Rückwürfen aus. Das heißt, dass alle Fische, die gefan- gen werden, zukünftig angelandet und auf die erlaubten Fangmengen angerechnet werden müssen. Um mög- lichst viel Fisch der Zielarten anlanden zu können, wird die Fischerei so ein Eigeninteresse an niedrigen Beifän- g s m g d V o m i m S D s r h n z d K b s w w d w e d g d s a g E e o r d d E s t t z d l t G S u z d a k t v (C (D en entwickeln. Außerdem erhalten wir dann eine bes- ere Datengrundlage, um zukünftig die erlaubten Fang- engen zuverlässiger festlegen zu können. Die EU-Fischereiflotte ist im Vergleich zu den be- renzten Fischbeständen viel zu groß. Deshalb bekommt ie EU das Problem der Überfischung auch mit strengen orschriften nicht in den Griff. Denn wenn die Schiffe ffiziell nicht mehr fischen dürfen, dann können sie im- er noch illegal fischen. Die Hinweise darauf, dass dies n erheblichem Umfang geschieht, verdichten sich. Wir üssen davon ausgehen, dass es illegale Fischerei und chwarzanlandungen in inakzeptablem Ausmaß gibt. aher brauchen wir sowohl effektivere Kontrollen und trengere Sanktionen als auch die deutliche Verkleine- ung der EU-Fischereiflotte. Die Regelungen, die die EU ier bisher beschlossen hat, reichen hinten und vorne icht aus. Wir brauchen weiterhin die Einrichtung von Schutz- onen und die Ausweitung von Schonzeiten, damit sich ie Fischbestände regenerieren können. Die rot-grüne oalition spricht sich daher für ein globales Schutzge- ietsnetz auf See aus. In den meisten Mitgliedstaaten ind noch keine marinen Natura-2000-Gebiete ausge- iesen. Die EU muss dafür sorgen, dass dies so schnell ie möglich nachgeholt wird. In Deutschland müssen in en ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten zügig die not- endigen Maßnahmen zur Sicherung des Schutzstatus rgriffen werden. Konkret sind das die noch ausstehen- en Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne. Und nicht zuletzt brauchen wir ein international gülti- es Verbot der Grundschleppnetzfischerei, das auch die ie internationalen Gewässer umfasst. Denn die Grund- chleppnetzfischerei zerstört den Lebensraum der Fische uf dem Meeresgrund total – nur um einmal Fisch fan- en zu können. Das ist alles andere als nachhaltig! Die U muss sich in den internationalen Gremien daher für in Verbot der Grundschleppnetzfischerei einsetzen – hne jede Einschränkung. Um die Ziele einer nachhaltigen Fischereipolitik er- eichen zu können, muss auch die bestehende Förderung er Fischerei angepasst werden. Dabei gilt es zum einen afür zu sorgen, den Einsatz der Fördermittel aus dem uropäischen Fonds für die Fischerei zukünftig aus- chließlich für die Entwicklung eines nachhaltig arbei- enden Fischereisektors einzusetzen. Nur noch Investi- ionen in tierschutz- und umweltgerechte Technik dürfen ukünftig förderfähig sein. Zum Zweiten ist im Einklang mit der Umorientierung er Förderpolitik im ländlichen Raum auf die integrierte ändliche Entwicklung auch bei der Förderung der Küs- enregionen und der Fischereiwirtschaft ein integrierter esamtansatz zu wählen. Dabei geht es darum, den trukturwandel in die Küstenregionen zu unterstützen nd den Fischern ein zweites wirtschaftliches Standbein u ermöglichen. Wer sich nicht mehr ausschließlich von en Erträgen aus dem Fischfang ernähren kann, braucht lternative Einkommens- und Beschäftigungsmöglich- eiten. Vielfach ist es der Tourismus, der diese Alterna- ive bietet. Aber auch die Verbesserung der Verarbeitung or Ort und die Entwicklung und Markteinführung neuer Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16869 (A) ) (B) ) Produkte können die Wertschöpfung in den Küstenregio- nen verbessern. Das zentrale strukturpolitische Instru- ment für diese integrierte Förderung ist das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM). Fischerei und Fisch verarbeitende Industrie haben Zu- kunft, wenn die Politik die entsprechenden Rahmenbe- dingungen schafft und wenn die beteiligten Branchen die Spielregeln einhalten. Dazu gehört aber auch, dass die Arbeitnehmer in den Branchen eine gute, aktuelle Aus- bildung erhalten können. Nur eine auf den modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Ausbil- dung ermöglicht es, den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Und den Arbeitgebern sei ins Stammbuch geschrieben: Nur Mitarbeiter, die sich auf die Einhaltung der in Deutschland errungenen Sozial- standards verlassen können, sind motivierte Mitarbeiter. Und nur motivierte Mitarbeiter leisten auf Dauer Arbeit, die allen Qualitätsansprüchen genügt. Und die Qualität der Produkte und Leistungen wird in Zukunft zum ent- scheidenden Wettbewerbsvorteil werden. Wir Bündnisgrüne sind überzeugt, dass sich durch eine nachhaltige Bewirtschaftung nicht nur die Situation der Fischbestände verbessert, sondern auch die Situation der Fischerei. Daran sollte die deutsche und europäische Fischereipolitik gegen alle Widerstände weiterarbeiten. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die Koali- tionsfraktionen haben zum Ende der Legislaturperiode die vom Ministerium im Oktober 2003 veröffentlichten „Grundsätze einer neuen Fischereipolitik des BMVEL“ zu einem Antrag umgestrickt. Für die Entwicklung eige- ner Vorstellungen fehlten wohl Zeit und Lust. Der Antrag kann nicht verdecken, dass für die Regie- rung wie auch für die Koalitionsfraktionen die Fischerei nur eine nachrangige Bedeutung hat. Wichtige fischerei- politische Themen bleiben unerwähnt oder werden ober- flächlich behandelt. Das entspricht der Beobachtung, dass die Interessen der deutschen Fischer in Brüssel durch diese Bundesregierung schlecht vertreten werden. Es ist der Regierung nicht gelungen, die EU auf den Weg einer effizienten Durchführung einer kohärenten ge- meinsamen Fischereipolitik zu bringen. Diese ist erfor- derlich, um die Fischbestände gemeinsam nachhaltig zu bewirtschaften und der deutschen Fischereiwirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen wirtschaftli- che Perspektiven zu eröffnen. Die Verfehlungen gegen EU-Recht sind nach den Be- richten der EU zahlreich, die Ahndung erfolgt in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich. Das ist für die Fischer völlig unbefriedigend. Immerhin ist mit dem Aufbau einer Fischereikontrollagentur durch die Kom- mission eine Verbesserung in Sicht. Das große Problem der Anpassung der Fischereiflot- ten an die Minderung der Fisch-Bestände in Nord- und Ostsee wird mit diesem Antrag nicht gelöst. Das Ziel der Wiederauffüllung der Kabeljaubestände ist wichtig und wird auch von der FDP unterstützt, aber die erforderli- chen Maßnahmen dürfen nicht einseitig die deutsche Fi- scherei belasten. Es muss darauf hingewirkt werden, d G t f m d A s E O d R u d f B g S r s W F F W s B t r b d d f m z S E A D s M d g V u (C (D ass sowohl der Verteilungsrahmen, in dem die zulässige esamtfangmenge auf die Länder verteilt wird – Rela- ive Stabilität –, erhalten bleibt und weiterhin der Bei- ang von Kabeljau in der Küstenfischerei auf Plattfische öglich ist. Der Abbau von Forschungskapazitäten im Bereich er Fischereiforschung ist dramatisch. Daher ist die im ntrag immer wieder erhobene Forderung nach Ent- cheidungen „auf der Grundlage wissenschaftlicher mpfehlungen“ bald nicht mehr erfüllbar. Für eine nachhaltig betriebene Fischerei in Nord- und stsee ist die Beendigung der Industriefischerei unab- ingbar. Die FDP hat dies mehrfach gefordert. Es ist der egierung nicht gelungen, sich in der EU durchzusetzen nd die noch immer in Nord- und Ostsee betriebene In- ustriefischerei zu beenden. Für die Fischerei in Deutschland ist auch die Binnen- ischerei von Bedeutung. Sie bleibt unerwähnt. Außer etrieben der Aquakultur gibt es in Deutschland eine re- ional unterschiedlich bedeutsame Teich-, Fluss- und eenfischerei. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmen- ichtlinie verfolgt das Ziel, die Struktur der Fließgewäs- er naturnah zu gestalten. Dies ist von Bedeutung für die iederherstellung von Laichgewässern heimischer ischarten. Für verschiedene, auch fischereilich bedeutende ischarten gibt es Programme zu ihrem Schutz oder zur iederansiedlung, beispielsweise des Störs. Auf europäi- cher Ebene wird insbesondere die Stabilisierung der estände des europäischen Aals verfolgt. Die Problema- ik des Kormorans wird offensichtlich von den Regie- ungsfraktionen nicht erfasst. Der Artenschutz ist nicht etroffen, denn der Kormoran ist in Europa nicht gefähr- et. Durch die Politik der Bundesregierung ist dagegen er Fortbestand der schon stark zurückgegangenen Zahl ischereiwirtschaftlicher Betriebe in Gefahr. Die Über- otorisierung gerade der Niederländer in den Plattfisch- onen der Nordsee ist ein großes Problem, ebenso die chwarzanlandungen in Ostseehäfen durch die neuen U-Mitgliedsländer. Eine Lösung ist nicht in Sicht. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mikrofinanzierung und Finanzsystementwicklung zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und Mittelstandsförde- rung ausbauen (Tagesordnungspunkt 16) Karin Kortmann (SPD): Im Rahmen unserer letzten elegationsreise des entwicklungspolitischen Ausschus- es besuchten wir in Vietnam eine Bank zur Vergabe von ikrokrediten. Es war beeindruckend zu sehen, wie bei er regionalen Zusammenkunft die einzelnen Frauen- ruppen, die bereits Kredite erhalten haben, über ihre erwendung und Rückzahlung Rechenschaft ablegten nd mit welcher Verantwortung in den sieben- bis 16870 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) zehnköpfigen Frauengruppen über Neuvergaben ent- schieden wird: Bekommt Frau Jang einen Zuschuss, um endlich das Rind für das weitere Zuchtvorhaben kaufen zu können, erhält ihre Nachbarin das Geld, um den Schulbesuch für ihre Kinder finanzieren zu können, und unterstützt die Gruppe eine Bäuerin beim Aufbau einer kleinen Schweinezucht. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten der Rückzah- lung gegeben sind. Bei Kreditzusage tritt die gesamte Gruppe in eine Bürgschaft ein, tritt wöchentlich zu Zins- rückzahlungsterminen zusammen und kann mit Efolg vermelden, dass es keine säumigen Kreditnehmerinnen gibt. Weltweit ist bei der Mikrofinanzierung eine 95-pro- zentige Rückzahlungsquote feststellbar. Es handelt sich um ein Erfolgsmodell, das seit vielen Jahren Schule macht. Die UN hat das Jahr 2005 zum Jahr des Mikrokredits erklärt und weist damit auf die große Bedeutung dieses Instruments in der Armutsbekämpfung hin. Circa 3 Mil- liarden Menschen müssen mit 2 US-Dollar pro Tag ihr Leben bestreiten. Sie brauchen Geld für Nahrung, Was- ser, Unterkunft, für Gesundheitsvorsorge und Bildung. Mit 2 Dollar sind sie aber bei keiner der herkömmlichen Banken kreditwürdig; Bürgschaften und Sicherheiten, die Banken einfordern, sind nicht vorhanden. Aruna Devi aus dem südindischen Dorf Kottupatti er- klärt: Früher kamen die Geldverleiher aus der Stadt mit Fahrrädern ins Dorf. Für einen Kredit verlangten sie 5 bis 10 Prozent Zinsen im Monat. Für uns war das die einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen. Später kamen sie auf Motorrädern, denn sie wurden immer reicher und wir immer ärmer. Heute existieren in Indien mehr als 1 Million Selbst- hilfegruppen, die Mikrokredite vergeben. Mit rund 16 Millionen Mitgliedern, wovon die meisten Frauen sind, gehören sie mit zu den erfolgreichsten wirtschaftli- chen und sozialen Netzwerken – soziales Kapital, das so wichtig ist, um Entwicklung zu ermöglichen und zu steuern. Es hat sich bewährt, Frauen die Finanzverantwortung zu übertragen. Sie zahlen pünktlicher und zuverlässiger ihre Schulden zurück, tragen Sorge für ihre Familie und durch die Bürgschaft in der Gruppe auch für die anderen Teilnehmerinnen am Kreditprogramm. Durch die Kleinstkredite erhalten sie erstmals die Möglichkeit, sich selber eine Existenz aufzubauen und zum Einkommen der Familie beizutragen. Ihre soziale Stellung in der Fa- milie und in der Dorfgemeinschaft wird gestärkt. So gaben 60 Prozent aller Kreditnehmerinnen eines Projektes in Nepal an, dass dadurch das Bewusstsein der Bedeutung einer gleichberechtigten Behandlung von Töchtern gewachsen sei; 45 Prozent gaben an, Ehemann und Ehefrau würden besser zusammenarbeiten und das hätte entscheidend zu mehr Gleichberechtigung und Mit- verantwortung von Frauen beigetragen. Es sind kleine Kredite mit großer Wirkung! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als eines der ersten Geberländer der Förderung des Zugangs zu F m b B u s ü v K M A u w e d a d d b f d n t R B E c F s b M d d g t u b k s F w m g z F n n n m m n b (C (D inanzdienstleistungen über spezielle Banken für die Ar- en zugewandt und finanzielle und technische Hilfe eim Aufbau derartiger Finanzsituationen geleistet. Das undesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung unterstützt Mikrofinanzierung über die taatlichen Einrichtungen der KfW und der GTZ und ber den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisen- erband und die Sparkassenstiftung. Studien belegen, dass dieses Geld gut angelegt ist: ommt es neben einem erhöhten Einkommen dank der ikrokredite zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur bfederung von Risiken und Ersparnisbildung, können nregelmäßige Einkommen und Ausgaben ausgeglichen erden und damit das knappe Haushaltsbudget besser ingesetzt werden. Es kommt damit nachweislich durch ie Mikrofinanzierung zu einer Armutsreduzierung, wie uch die Anhörung im AWZ im März dieses Jahres urch die Sachverständigen belegt hat. Die Sachverständigenanhörung hat deutlich gemacht, ass die Notwendigkeit einer staatlichen Regulierung zw. Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für Mikro- inanzierung besteht. Ebenso wurde die Notwendigkeit er Bankenaufsicht betont. So ist ein Förderansatz der KfW die Stärkung von Fi- anz-NRO bzw. nicht lizensierten Mikrofinanzorganisa- ionen mit personeller Unterstützung, Eigenkapital und efinanzierung, sodass diese kleinen Institute eine anklizenz erhalten und dann in größerem Umfang zur rsparnismobilisierung beitragen können. Als erfolgrei- he Beispiele sind zu nennen: die Transformation der EFAD in die Pro-Credit-Bank in Albanien, die Unter- tützung der Mikrofinanzinstitution ACLEDA in Kam- odscha und die Stärkung der mongolischen Credit ongol in der Mongolei. In einigen Entwicklungs- und Transformationslän- ern kann bei den lokalen Geschäftsbanken Interesse an er Mikrofinanzierung geweckt werden und ist Interesse eweckt worden. Die Finanzielle Zusammenarbeit un- erstützt solche Institute mit Refinanzierungen in Lokal- nd Fremdwährung sowie personeller Unterstützung eim Aufbau eigener Mikrofinanzabteilungen oder Mi- rofinanzfilialen. Zur Weiterentwicklung fördert das BMZ intensiv For- chungen im Bereich der Mikrofinanzierung und der inanzentwicklung. Das betrifft Themen wie beispiels- eise Mikrofinanzierung und Informations- und Kom- unikationstechnologien, Mikroversicherungen, Kredit- arantieinstrumente und es geht um Forschungsarbeiten um Aufbau und zur Stärkung lokaler Finanzmärkte. Im vergangenen Jahr hat das BMZ das Sektorkonzept inanzsystementwicklung aktualisiert. Darin wird als in- ovatives Förderinstrument die Möglichkeit, Mikrofi- anzinstitutionen durch selbst verwaltete regionale oder ationale Fonds zu unterstützen, hervorgehoben. Ethisch otivierte private Investoren interessierten sich zuneh- end für Investitionen in privat und öffentlich getrage- en Mikrofinanzierungsfonds. Diese von EZ-Durchführungsorganisationen bzw. Ge- ern, NROs und Privatinvestoren getragenen Fonds Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16871 (A) ) (B) ) bieten lokalen Mikrofinanzinstituten vor allem Zugang zu dem für ein nachhaltiges Wachstum so bedeutsamen Eigenkapital. Dies gilt insbesondere für Länder, in denen der lokale Kapitalmarkt fehlt bzw. stark unterentwickelt ist. Lokale Mikrofinanzinstitutionen werden seit vielen Jahren über das BMZ als Vorbilder für die Entwicklung und Ausdifferenzierung des Finanzsektors gefördert. SEWA, CARD oder die Grameenbank sind zum Syno- nym für erfolgreiches Mikrokreditwesen geworden. Bei CARD hat sich im Auftrag des BMZ die Sparkassenstif- tung für internationale Kooperation über viele Jahre en- gagiert. Deren positive Erfahrungen aus den Philippinen werden heute in Vietnam angeboten. Der anfangs von mir erwähnte Projektbesuch in Vietnam wird von CARD und der Sparkasse in Essen unterstützt. Im Bereich deutscher nicht staatlicher Träger haben sich vor allem Institutionen hervorgetan, die mit dem deutschen Finanzsystem historisch verbunden sind: der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Kirchliche Hilfswerke und nicht kirchliche Nord-NROs sind, bis auf wenige Ausnahmen – Oikokredit –, nur be- grenzt aktiv. Die Professionalisierung von Mikrofinanzinstitutio- nen wird in dem zuvor erwähnten Finanzsektorkonzept des BMZ ausdrücklich als eines von vier identifizierba- ren Wegen zur Verbreitung und Vertiefung des lokalen Finanzsystems betont. Das so genannte „Upgrading“ von NROs in professionelle Mikrofinanzinstitutionen kam insbesondere in Lateinamerika und in Afrika zum Einsatz. Allerdings zeigte sich, dass nur eine begrenzte Anzahl von NROs in der Lage ist, in diesem Bereich tä- tig zu werden. Zu kritisieren ist die Ankündigung der EU vom Fe- bruar letzten Jahres, im Bereich der Mikrofinanzierung zukünftig keine Kreditlinien mehr zu unterstützen und sich stattdessen auf technische Beratung zu konzentrie- ren. Nach Protesten relativierte die Kommission bereits im vergangenen Jahr ihre Position und ist in einem inten- siven Dialog mit führenden NRO-Vertretern eingestie- gen. Wir unterstützen das und fordern, dass das Kriterium für die Wahl von Kooperationspartnern für EU-Pro- gramme in Zukunft nicht die Herkunft und absolute Größe der Organisation sein kann, sondern deren Fähig- keit, professionelle Beiträge zum nachhaltigen Ausbau von Finanzdienstleistungen für Arme, benachteiligte Be- völkerungsgruppen, Klein-, Kleinst- und mittlere Unter- nehmen zu leisten. Im Gegensatz zum CDU/CSU-Antrag sehen wir kei- nen Sinn darin, dass eine Förderung staatlicher und teil- staatlicher Mikrofinanzbanken grundsätzlich an kon- krete Zusagen der Regierung gekoppelt sein und der Finanzsektor insgesamt mit gesetzlichen Regelungen und Aufsichtsinstitutionen ausgebaut werden soll. Dies dürfte nur begrenzt wirksam sein, da weitere Geber be- reitstehen, die Erfolg versprechenden Institutionen auch ohne etwaige Regierungszusagen fördern. i t W F s d d S E s A s K S P I M d U d M t W z i h l g z d m c A z W g a E r m l E g E A m m t a l l T A (C (D Eine größere Hebelwirkung lässt sich dagegen über nternationale Programme, gegebenenfalls auch über un- er den Gebern vor Ort abgestimmte so genannte Sector ide Approaches erreichen, bei denen die Reform des inanzsektors in die Konditionalitäten aufgenommen ind. Vieles von dem, was die Union in ihrem Antrag for- ert, ist längst Praxis des BMZ. Ich freue mich darüber, ass das BMZ dem Mikrofinanzbereich diesen hohen tellenwert eingeräumt hat. Damit greift es auch die mpfehlungen aus der Enquete-Kommission „Globali- ierung“ und die gemeinsame Beschlussempfehlung des WZ aus der 13. Legislaturperiode auf. Ich möchte chließen mit einer Aussage des UN-Generalsekretärs ofi Anan: Mikrofinanzierung ist keine Wohltätigkeit. ie ist die Anerkennung, dass arme Menschen nicht das roblem, sondern die Lösung sind; ein Weg, auf ihren deen, ihrer Energie und ihren Visionen aufzubauen, eine öglichkeit, produktive Unternehmen zu schaffen und as Gemeinwesen zum Blühen zu bringen. Wenn sich nternehmen nicht entwickeln können, können die Län- er es auch nicht. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Mit den illenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Na- ionen haben sich die Staats- und Regierungschefs der elt die Aufgabe gestellt, die Armut auf der Welt bis um Jahr 2015 zu halbieren. Wie schwierig dieser Weg st, wissen wir alle. Das kann uns aber nicht davon ab- alten, ihn auch aufrichtig zu beschreiten. Der deutsche Beitrag zu den Millenniums-Entwick- ungszielen bleibt hinter den internationalen Erwartun- en und den Postulaten der Bundesregierung deutlich urück. Ich will den Fokus in der heutigen Debatte von er ewigen Standardausrede der Bundesregierung, dass an angesichts der beschränkten finanziellen Ressour- en nicht mehr machen könnte, zu der Frage des Wie der rmutsbekämpfung lenken. Wie füllen wir also den uns ur Verfügung stehenden Gestaltungsspielraum aus? elche Ansätze und Instrumente stehen uns zur Verfü- ung und welche Entscheidungen treffen wir in Hinsicht uf deren Anwendung? Allein mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur ntwicklungszusammenarbeit, die in der Bundesregie- ung gefällt worden sind, ist festzustellen: Wir haben es it Chaos und nicht mit Perspektive zu tun; es geht al- ein noch um Kosmetik und Beschwichtigung der in der ntwicklungszusammenarbeit Engagierten, die den rot- rünen Anspruch, das größere Herz für die Armen dieser rde zu haben, mittlerweile überwiegend nur noch als nmaßung empfinden. Das Ringen um einen zumindest arginalen Stellenwert des BMZ und der Entwicklungs- inisterin unter den anderen Ressorts und die Kompe- enzspielchen – jüngst mithilfe des Ankerländerkonzepts usgetragen – dürften uns immerhin aufgrund der aktuel- en politischen Entwicklungen bis zum Ende der Legis- atur weitgehend erspart bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt diesem rauerspiel eine strukturierte Herangehensweise an die rmutsbekämpfung entgegen. Sie ist nicht vom 16872 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Versteckspiel hinter den komplexen und langwierigen Mechanismen der internationalen Gemeinschaft gekenn- zeichnet. Sie setzt stattdessen auf den Gesamt-bezugs- rahmen der Armutsbekämpfung und der Entwicklung des politisch-ökonomischen Systems in den Ländern der Entwicklungszusammenarbeit. Daher haben wir im Frühjahr auch die Anhörung zu „Armutsbekämpfung durch nachhaltiges Finanzwesen und Mikrofinanzierung“ im Ausschuss für wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung initiiert, die be- stätigt hat, dass es notwendig ist, bei den politisch-öko- nomischen Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Instrument Mikrofinanzierung entwicklungspolitisch an- zusetzen. Warum eigentlich Mikrofinanzierung? Drei Milliarden Menschen haben nicht mehr als zwei Dollar am Tag, um zu überleben. Dürre, Überschwemmungen, Unfälle oder Krankheit bedrohen täglich ihre Existenz und lassen sie Gefahr laufen, das wenige, was sie haben, auch noch zu verlieren. Um sich aus der Armut zu be- freien und ihre Familien abzusichern, brauchen sie Geld, um zu investieren. Wer aber nur wenige Dollar am Tag verdient, bekommt üblicherweise keinen Kredit von ei- ner Bank. Denn selbst wenn ihre Einkommen ausrei- chend wären oder sie angemessene Sicherheiten bieten könnten, sind Kreditbeträge zwischen 5 und 10 000 Dol- lar für traditionelle Banken nicht attraktiv genug. Als einziger Ausweg bleiben häufig nur die örtlichen Geld- verleiher und Geldverleiherinnen mit ihren Wucherzin- sen. Der Kreislauf aus Armut, Verschuldung und noch mehr Armut kann somit kaum durchbrochen werden. Mikrofinanzierung bietet denjenigen Kredite an, die vom traditionellen Bankensektor vernachlässig werden. Dazu zählen etwa die Schneiderin in Thailand, die sich nun eine eigene Nähmaschine kaufen kann, der Bauer in Afrika, der den Kredit in eine Wasserzisterne investiert oder die Gemüseverkäuferin in Indien, die jetzt beim Großhändler eine größere Menge zu einem günstigeren Preis erwerben kann. Dadurch werden mehr Beschäfti- gungsmöglichkeiten geschaffen, zusätzliche Einkommen erzielt und eine breitenwirksame wirtschaftliche Ent- wicklung nachhaltig gefördert. Mikrofinanzierung kann aber noch mehr leisten. Durch einen einfacheren Zugang zu Bank- und Finanzdienstleistungen können Arme er- wirtschaftete kleine Beträge besser sparen, ihre Familien gegen Risiken versichern oder Geldüberweisungen von im Ausland lebenden Verwandten erhalten. Aus einer Untersuchung der Weltbank geht hervor, dass gerade extreme Armut durch Mikrofinanzierung sehr gut bekämpft werden kann und dass sich jährlich etwa 5 Prozent der an Mikrofinanzprogrammen beteilig- ten Haushalte aus der Armut befreien können. Aus Indo- nesien, Indien und Brasilien kennen wir hierfür beson- ders erfolgreiche Beispiele, darunter auch für die erfolgreiche Bekämpfung extremer Armut unter Frauen. Die Wohlfahrtswirkung von Mikrofinanzaktivitäten wirkt sich zudem auch auf den Kreis der nicht beteiligten Haushalte positiv aus – ein Aspekt, der gerade im Ver- gleich mit anderen Instrumenten der Entwicklungszu- sammenarbeit besonders zu begrüßen ist. d l t F w w t n D N a h a u B P v V b Z m k g F E d l s b m s w s a n m t m i P g d n F i i v J g d t b t e M d Z f (C (D Mikrofinanzierung ist aber auch deshalb ein beson- ers wichtiges und nachhaltiges Instrument der Entwick- ungszusammenarbeit, weil hierdurch lokale Finanzmit- el an unterschiedlichen Stellen, in unterschiedlichen ormen und durch unterschiedliche Akteure aktiviert erden. Mittlerweile sind so unterschiedliche Akteure ie Selbsthilfegruppen, Spar- und Kreditgenossenschaf- en, private und staatliche Banken, Nichtregierungsorga- isationen und Kirchen im Mikrofinanzbereich aktiv. ies ist nicht nur ein Ausweis der Tragfähigkeit und achhaltigkeit von Mikrofinanzaktivitäten, sondern uch für die Eigenständigkeit und das produktive Selbst- ilfepotenzial derjenigen, die diese Dienstleistungen be- nspruchen. Mikrofinanzierung ist Kleinunternehmer- nd Mittelstandsförderung und somit ein bedeutender eitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in unseren artnerländern. Auch die Erweiterung des Spektrums on Dienstleistungen im Mikrofinanzbereich bis hin zu ersicherungen und der Aufbau eines Mikrofinanz-Ver- andswesens in einigen Ländern sind hier ein positives eichen. An diesem Punkt gilt es aber nicht stillzustehen. Viel- ehr muss zur Profilbildung der deutschen EZ im Mi- rofinanzbereich explizit die Förderung eines tragfähi- en Mikrofinanzwesens als integraler Bestandteil des inanzsystems in den entsprechenden Ländern gehören. ntsprechende Erfahrungen bringen wir hier ja von den eutschen kommunalen Sparkassen und genossenschaft- ichen Instituten mit, deren Dachverbände international chon eine erfreuliche Arbeit leisten. Es gilt hier, sich esonders bei der Entwicklung von informellen zu for- ellen Mikrofinanzinstitutionen zu engagieren, die wirt- chaftlichen Geschäftsprinzipien unterliegen. Denn auch enn die Zahl wirtschaftlich tragfähiger Mikrofinanzin- titutionen in den Ländern der Entwicklungszusammen- rbeit beträchtlich zugenommen hat, arbeiten weltweit ach wie vor viele Mikrofinanzeinrichtungen nicht kom- erziell, sondern werden privat oder öffentlich subven- ioniert. Was hier als Aufforderung an Unternehmen zu ehr Engagement im Mikrofinanzwesen zu verstehen st, bedeutet gleichzeitig aber auch, dass vonseiten der olitik geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingun- en geschaffen werden müssen. Hierauf muss sich die eutsche EZ konzentrieren. Um den verstärkten Einsatz des Instruments Mikrofi- anzierung gemeinsam mit der Stärkung des formellen inanzsektors und der Entwicklung der Finanzsysteme n den entsprechenden Ländern zu erreichen, haben wir n unserem Antrag folgende Forderungen erarbeitet: das on den Vereinten Nationen ausgerufene internationale ahr der Mikrofinanzierung dazu zu nutzen, die Anstren- ungen zum Ausbau eines funktionierenden Finanz- ienstleistungssektors für ärmere Bevölkerungsschich- en in der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der ilateralen deutschen, der europäischen und der multila- eralen Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken; auf uropäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass im Bereich ikrofinanzierung tätige NRO wieder verstärkt Gelder er Europäischen Union (EU) erhalten können; zum wecke der Beteiligung am Eigenkapital und an der Re- inanzierung – auch durch Garantien – von Mikrofinanz- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16873 (A) ) (B) ) instituten die jährlichen Treuhandmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau ohne Ausweitung des Gesamtplafonds zu verdoppeln; für seitens der KfW in Mikrofinanz-Ins- titute investierte Treuhand- oder Eigenmittel wohlwol- lend zu prüfen, ob auf Regierungsgarantien des Partner- landes dann verzichtet werden kann, wenn diese Mittel im Rahmen einer „Public-Private-Partnership, (PPP)“ investiert werden; in diesem Zusammenhang die Förde- rung staatlicher und teilstaatlicher Mikrofinanzbanken in den entsprechenden Ländern an konkrete Zusagen der Regierungen zu koppeln, den Finanzsektor insgesamt mit gesetzlichen Regelungen und Aufsichtsinstitutionen auszubauen; sich zur Stärkung des informellen Finanz- und Wirtschaftssektors bei den Regierungen der Partner- länder der Entwicklungszusammenarbeit stärker als bisher für die Schaffung bzw. Weiterentwicklung finanz- wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, vor allem gesetzlicher Grundlagen für Mikrofinanzinstitutionen und angepasster Regelwerke für unabhängige Zentral- banken einzusetzen; sich im internationalen Rahmen und gegenüber den Kooperationspartnern dafür einzusetzen, dass der Zugang zu Krediten nicht durch Zinsobergren- zen beschränkt oder durch Zinssubventionen untergra- ben wird; die Schaffung geeigneter internationaler und nationaler Rahmenbedingungen für ausländische Direkt- investitionen in den Entwicklungsländern voranzubrin- gen, damit diese Direktinvestitionen eine entwicklungs- fördernde Wirkung entfalten können; nach dem Vorbild der Hermes-Bürgschaften im Außenhandel auch Bun- des-Ausfallbürgschaften für politische Risiken bei In- vestitionen in Mikrofinanzinstitute zu übernehmen. Auf der internationalen Ebene wird der Mikrofinan- zierung großes Gewicht beigemessen, erinnert man sich etwa daran, dass die Vereinten Nationen 2005 zum Jahr der Mikrofinanzierung ausgerufen haben, um diesem In- strument den Auftrieb zu geben, den es verdient. Auch ein Teil unserer Kollegen im britischen Parlament hat bereits im vergangenen Jahr eine Aufforderung an den damaligen Weltbankpräsidenten Wolfensohn gerichtet, die Ausgaben von etwa 1 Prozent auf den doppelten An- teil an den Weltbankausgaben zu heben. Es geht darum, nun ein glaubwürdiges und wirksames Profil der Mikro- finanzierung durch die deutsche EZ herauszubilden. Lassen Sie uns das von der UN ausgegebene Internatio- nale Jahr der Mikrofinanzierung nutzen, um diesen wichtigen Beitrag zur direkten Armutsbekämpfung und zur Formung eines heimischen Mittelstandes in den Ent- wicklungsländern einen entscheidenden Schritt voran- bringen! Thilo Hoppe (BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN): Die große Bedeutung von Kleinkrediten zur Entwicklungsfi- nanzierung ist unbestritten. Vor allem für die Bevölke- rungsschichten, die keinen Zugang zu Banken haben, ja nicht mal über ein Bankkonto verfügen. Auch die Mikrofinanzierung von Klein- und Mittelbetrieben hat enorme Potenziale. Sie ist armutsmindernd, indem sie armen Menschen erlaubt ihr Einkommen zu erhöhen und neue Geschäfte aufzubauen. Über all dies besteht bei den Fachpolitikern aller Fraktionen kein Zweifel; dies hat auch unsere Anhörung z m b d J d S f a d g d b d t z c u M h k S W E b w s r l d A z a B B r z S u D d d z l s d k b g s m v f t m (C (D um Thema Anfang des Jahres ergeben. Nur ich frage ich, was dieser Antrag soll, wenn die Bundesregierung ereits Hervorragendes leistet und nicht erst seit Beginn es VN-Jahres der Mikrofinanzierung. Im laufenden ahr werden voraussichtlich über 110 Millionen Euro in iesem Bereich eingesetzt, mit jährlich zunehmenden teigerungsraten. Ich sehe keinen Anlass, einem über- lüssigen Antrag zuzustimmen, der darüber hinaus aber uch noch einige problematische Seiten hat, vor allem ie, die auf die Finanzsystementwicklung abzielen. Die Forderung nach Schaffung geeigneter Bedingun- en für ausländische Direktinvestitionen hat nichts mit er Mitfinanzierung im engeren Sinne zu tun. Es geht ei der Mikrofinanzierung ja vor allem darum, die Hin- ernisse zu überwinden, die durch Wucherzinsen priva- er Geldverleiher entstehen und das Fehlen des Zugangs u einer adäquaten institutionellen Finanzierung ausdrü- ken. Die Weiterentwicklung für Rahmenbedingungen von nabhängigen Zentralbanken ist ein weiteres Beispiel. üssen Zentralbanken generell und vollständig unab- ängig sein? Die Geschichte der britischen oder ameri- anischen Zentralbanken zeigt, dass es viele graduelle tufen von Einbindung in die staatliche Finanz- und irtschaftspolitik gibt, die sich auf die wirtschaftliche ntwicklung nicht negativ ausgewirkt hat. Die Bundes- ank oder die Europäische Zentralbank kann in ihrer eitgehenden Unabhängigkeit nicht Modell für alle die peziellen Bedürfnisse von Entwicklungsländern sein. Nicht nachvollziehbar für mich ist auch die Forde- ung nach einem Forschungsprogramm für die Entwick- ung des Finanzleistungssektors; hier scheint mir eine in- ividuelle Interessengruppe einen Spiegelstrich in diesen ntrag gebracht zu haben, der in vielen seiner Aussagen ur Mikrofinanzierung auf meine Zustimmung stößt, ber wie gesagt, leider vor allem das fordert, was die undesregierung bereits macht. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat im ereich der Mikrofinanzierung in den vergangenen Jah- en eine Menge geleistet. Das Thema ist für die finan- ielle Zusammenarbeit wichtig und auch für die TZ. Die parkassenstiftung und der Deutsche Genossenschafts- nd Raiffeisenverband sind auf diesem Gebiet aktiv. arüber hinaus gibt es eine große Zahl von revolvieren- en Fonds, die von NROs und Kirchen unterstützt wer- en. Die Zusagen für laufende Projekte erreichten zur- eit 400 Millionen Euro. Mikrokredite sind für das Kleingewerbe in Entwick- ungsländer dort besonders wichtig, wo sie arme Men- chen erreichen. International wird davon ausgegangen, ass im vergangenen Jahr 60 Millionen Arme mit Klein- rediten arbeiteten. Insbesondere im ländlichen Raum estehen aber noch viele Defizite, hier gilt es noch eine anze Menge in den Aufbau von Mikrofinanzierungs- ystemen zu investieren. Vor allem der Zugang von ar- en Frauen, die kein Land besitzen, sollte noch gezielter erfolgt werden. Es gibt weltweit vielversprechende Er- ahrungen mit der Finanzierung von Frauen als Kleinun- ernehmerinnen. Sie sind exzellente Kreditnehmerinnen it hervorragenden Rückzahlungsquoten. 16874 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Die Mikrofinanzierung leistet einen wichtigen Bei- trag zur Erreichung der Millenniumsziele, weil sie das Vertrauen der Menschen in die eigenen Ersparnisse för- dert und wichtige Wachstumsimpulse setzt. Die Grenzen der Mikrofinanzierung sind aber auch stark von den Ma- krobedingungen von Wirtschaft und Finanzen vorbe- stimmt. Wenn die Verschuldung eines Landes hoch ist und die realen Zinssätze bei 30 Prozent liegen, dann wird die Kreditaufnahme in einem Land immer sehr be- schränkt bleiben. Die Mikrofinanzierung kann dann keine Abhilfe schaffen. Nur Entschuldung, zusätzliche Entwicklungsfinanzierung und Veränderung auf der Ebene von Handel und Finanzbeziehungen können die- sen Ländern und den Menschen, die in ihnen leben, aus der Patsche helfen. Deshalb plädiere ich auch hier noch mal ausdrücklich, von dem einfachen Argumentations- muster abzugehen und Mikrofinanzierung gegen zusätz- liche ODA-Mittel oder Entschuldung auszuspielen. Nur wenn wir an all diesen Fronten vorankommen, haben wir eine Chance, erfolgreich Entwicklung zu befördern. Markus Löning (FDP): Es freut mich, dass wir noch einmal die Chance haben, auf so ein wichtiges entwick- lungspolitisches Instrument wie die Mikrofinanzen ein- zugehen. Sehr geehrter Herr Weiß, ich weiß, wie viel Herzblut in Ihrem Antrag steckt. Er enthält auch vieles, was die FDP unterstützt; allerdings gehen einige der Forderun- gen in die falsche Richtung. Man muss auch die Grenzen eines entwicklungspolitischen Instrumentes sehen und darf es nicht überstrapazieren. Mikrofinanzsysteme sind letztlich nur erfolgreich, wenn sie privat initiiert und ge- tragen werden und wenn sie innerhalb einer gewissen Frist aus eigener Kraft Gewinne erwirtschaften. Nur dann können sie langfristig bestehen. Die staatliche Ein- mischung muss sich auf die Bereitstellung von Mitteln für den Start und auf die Beratung bei der Professionali- sierung von Strukturen beschränken. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in richtig konzi- pierten Mikrofinanzprogrammen ein hervorragendes marktwirtschaftliches Instrument zur Unterstützung von Entwicklung. Man muss allerdings die Entwicklungsge- schichte zur Kenntnis nehmen und einen ordnungspoli- tisch sauberen, privaten Ansatz unterstützen, wenn sie erfolgreich sein sollen. Erstens. Der Aufbau von Mikrofinanzprogrammen ist eine Reaktion auf ein ordnungspolitisches Defizit. Viele Entwicklungsländer haben den Finanzsektor entweder komplett verstaatlicht, wie zum Beispiel China, Indien oder Bangladesch, oder mit vielfaltigen Regulierungen überzogen und liberalisieren diesen nur zögerlich. Das hat dazu geführt, dass sich kleine dezentrale Banken nicht entwickeln konnten. Die verstaatlichten Banken hatten den perversen Effekt, dass sie Ersparnisse aus dem ländlichen Raum eingesammelt haben – etwa über Postbanken –; diese Mittel wurden aber gemäß politisch determinierten staatlichen Prioritäten ausgegeben. Das war nicht immer unbeabsichtigt. Sozialistische Entwick- lungstheorien forderten genau diese Abschöpfung ländli- chen Kapitals zur staatlichen Finanzierung einer forcier- t z s n s s f A d G d G b t n r n s f p g g A w e M m d S h s s R s l g e R r t A l k f t d s u m (C (D en Industrialisierung. Die Praxis hielt leider an, als die ugrunde liegende Theorie längst diskreditiert war; denn ie bot ein unübertroffenes Alimentierungs- und Patro- ageinstrument. So müssen staatliche Banken weiterhin taatliche Industrien alimentieren, die längst konkursreif ind, und sie werden zur Kreditvergabe an politisch ein- lussreiche Gruppen wie Großbauern gezwungen. Die rmen bleiben dabei auf der Strecke. Es ist kein Zufall, ass die Mutter der Mikrofinanzinstitutionen, die rameen-Bank, in Bangladesch entwickelt wurde, als er gesamte Finanzsektor in staatlicher Hand war. Die rameen-Bank war die erste Bank mit privater Kapital- eteiligung, die zugelassen wurde, und hat eine Vorrei- errolle in der Liberalisierung des Finanzsektors gespielt. Zweitens. Der Antrag der CDU/CSU ist leider ord- ungspolitisch nicht sauber konzipiert. Er unterstützt echt undifferenziert die Förderung staatlicher Mikrofi- anzprogramme. Diese sind aber sehr oft deutlich chlechter als NRO-Programme oder private Mikro- inanzinstitutionen. Sie werden in vielen Ländern als olitisches Patronageinstrument genutzt, bürokratisch eführt und sind von einem hohem Maß an Korruption ekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für staatliche grarbanken. Diese sollten nur dann gefördert werden, enn ihre Autonomie erwiesenermaßen gesichert ist, sie ine privatwirtschaftliche Rechtsform haben und die itarbeiter nicht aus der staatlichen Bürokratie stam- en. Das Finanzwesen ist seiner Natur nach ein Bereich, er zu den Kernaufgaben des Privatsektors im weiteren inn, also inklusive NROen, Genossenschaften etc., ge- ört. Hier hat der Staat nur in Ausnahmefällen etwas zu uchen und bei der Förderung des Mikrofinanzwesens ollten das Setzen angemessener ordnungspolitischer ahmenbedingungen sowie die Förderung privater An- ätze im weiteren Sinne im Vordergrund stehen. Staat- iche Kreditprogramme sollten dagegen höchstens in be- ründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Es ist mit diesem Antrag wie oft bei der CDU/CSU: ine ganze Reihe guter Ideen, die aber in keine klare ichtung weisen. Es bedarf einer ordnungspolitisch kla- en, liberalen Hand, damit die guten Ideen Kurs in Rich- ung Erfolg nehmen können. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chance zum demo- kratischen Neubeginn in Haiti unterstützen (Ta- gesordnungspunkt 18) Dr. Sascha Raabe (SPD): „Deye mon, gen mon“, so autet ein haitianisches Sprichwort: „Wenn ein Berg er- lommen ist, wartet dahinter schon der nächste“. Ich inde, dass mit diesem Sprichwort die Stimmung in Haiti reffend beschrieben wird. Die Frauen und Männer, Kin- er und Alte auf Haiti sind nach immerwährenden politi- chen und sozialen Unruhen geprägt von Pessimismus nd Hoffnungslosigkeit. Sie sehen sich vor hohen, im- ensen, unbesteigbaren Konfliktbergen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16875 (A) ) (B) ) Diesem Zitat möchte ich aber an dieser Stelle gerne hinzufügen, dass sich Berge leichter gemeinsam bestei- gen lassen. Mit unserer gemeinsamen, interfraktionellen Beschlussempfehlung möchten wir den Menschen in Haiti zeigen, dass sie nicht alleine sind. Wir als Bundes- tagsabgeordnete im fernen Deutschland können die Gip- fel sehen, die es zu bewältigen gilt. Denn wir wissen, wie hoch sie sind. Rein geographisch hat das karibische Land keine so hohen Berge. Auch stellt man sich unter einer Karibik- insel normalerweise ein Touristenparadies vor – blaues Wasser, weiße Strande, exotische Früchte. Doch leider sieht die Wirklichkeit auf Haiti ganz anders aus. Seit Fe- bruar 2004 reißt die Welle der Gewalt in Haiti nicht ab. Die Übergangsregierung von Latortue hat den ersehnten Frieden nicht herbeigebracht. Noch immer liefern sich Anhänger des vertriebenen Präsidenten Aristide mit Polizisten, Rebellen und UN-Streitkräften Gefechte. Der Interimspräsident steht zwischen den Fronten. Auf der einen Seite fordern die Anhänger Aristides die Rückkehr des früheren Präsidenten. Auf der anderen Seite steht die Rebellengruppierung, die den Sturz Aristides hervorge- rufen hat. Die Mehrzahl der Haitianer lebt in Elend und bitterer, chronischer Armut. Laut UNDP-Daten lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut. Die Ent- wicklungsindikatoren für Bildung, Gesundheit und Wirt- schaft haben sich in den letzten Jahren weiterhin ver- schlechtert: Von den acht Millionen Einwohnern ist fast ein Drittel unterernährt. Und sechs Prozent der Bevölke- rung sind mit dem HIV-Virus infiziert. Im Jahr 2015 werden es bei gleich bleibenden Bedingungen circa 10 Prozent sein. Fast ein Viertel der Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren besuchen keine Schule. Während der lateinamerikanische Kontinent mit samt seinen Karibikstaaten im Jahr 2004 ein Wirtschafts- wachstum aufweisen konnte, ist hiervon auf der Halbin- sel nichts zu spüren. In ihrem letzten Jahresbericht be- richtet die Wirtschaftskommission der UN für Lateinamerika von einem durchschnittlichen Wachstum von 5,5 Prozent in Lateinamerika und Karibik. Das ist der höchste Wachstumswert der Region der letzten 25 Jahren. Diese gute Nachricht betrifft aber leider nicht Haiti. Im Gegenteil, Haiti hat eine rückläufige Wachs- tumsrate von 0,9 Prozent für das Jahr 2004 zu verzeich- nen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass es uns gelungen ist, eine parteiübergreifende Beschlussempfeh- lung zu finden. Grundtenor des Antrages ist es, ein deut- liches Zeichen zu setzen. Als deutsches Parlament möchten wir zeigen, dass uns die Zukunft Haitis wichtig ist und wir der Gewalt- und Armutsspirale ein Ende set- zen möchten. Konkrete Schritte sind schon unternommen worden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wurde trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in Haiti fortge- führt. Allein im Krisenjahr 2004 hat das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung 1,71 Millionen Euro an entwicklungsorientierter Nothilfe/Wiederaufbau bereitgestellt. v P s h ü f 2 h d r w g M M f d W m V s d p L e s s v v a P r t p g t h H p K G R u w n b C z i i w h e w (C (D Darüber hinaus ist das haitianische Land Empfänger on regionalen Vorhaben wie beispielsweise HIV/Aids- rävention in der Karibik mit 6 Millionen Euro und De- ertifikationsbekämpfung mit 1 Million Euro. Ergänzend ierzu sind auf multilateraler Ebene von deutscher Seite ber 11 Millionen Euro bereitgestellt worden. Zusätzlich ördert das BMZ nichtstaatliche Organisationen in etwa 0 Vorhaben, hauptsächlich in den Bereichen Gesund- eit, Grundbildung, Ernährungssicherung und Berufsbil- ung. Am Beispiel Haitis wird deutlich, dass die lateiname- ikanischen Staaten eigenständig und verantwortungsbe- usst ihre Probleme in der Region lösen wollen. Seit enau einem Jahr befindet sich die UN-Mission INUSTAH unter brasilianischer Führung im Land. Ihr andat sieht vor, die Übergangsregierung bei der Schaf- ung von Sicherheit zu unterstützen, aber insbesondere ie friedlichen Rahmenbedingungen für die anstehende ahl im November dieses Jahres zu schaffen. Brasiliens Rolle als zukünftige regionale Führungs- acht ist mit dem Gelingen dieser Mission verknüpft. on den 34 Ländern, die sich an der Mission beteiligen, ind sieben aus Lateinamerika. Diese UN-Mission kann en Beginn einer multilateral organisierten sicherheits- olitischen Zusammenarbeit der lateinamerikanischen änder markieren. Denn hier nehmen sich diese Länder igenverantwortlich einer Staatskrise in der Region an. Doch bis zu den geplanten Wahlen im November die- es Jahres ist es noch ein langer, steiler Weg. Beobachter ehen nur wenige Anzeichen der Besserung und warnen or einer Verschlechterung. Die neuesten Meldungen on heute dokumentieren weiterhin Mord und Totschlag uf der Insel. So ist der französische Honorarkonsul, aul-Henri Mourral, gestern Nacht an den Folgen meh- erer Schusswunden in der Hauptstadt gestorben. Wei- ere Schreckenszenarien werden von Landesexperten rognostiziert. Das Haupthindernis stellt zurzeit die Entwaffnung der ewaltbereiten Gruppierungen dar. Nachdem sich ges- ern der Einsatz auf Haiti gejährt hat, ist er vom Sicher- eitsrat der Vereinten Nationen verlängert worden. In aiti geht es erst einmal darum, praktische sicherheits- olitische Probleme zu lösen. Dabei müssen strukturelle onfliktursachen überwunden werden. Erst auf dieser rundlage werden andere Ziele wie Demokratisierung, echstaatlichkeit und Entwicklung – zu erreichen sein. Unser Antrag möchte einen Beitrag zur friedlichen nd demokratischen Entwicklung Haitis leisten. Wir ünschen den Haitianern, dass sie eines Tages von ei- em Berggipfel aus wieder optimistisch in die Zukunft licken können. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Seit die DU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag „Chance um demokratischen Neubeginn in Haiti unterstützen“ m März 2004 erstmals eingebracht hatte, hat sich in Ha- ti einiges ereignet. Das Land droht nach wie vor noch eiter ins Chaos abzugleiten. Eine echte Entwicklung in zur demokratischen Stabilisierung hat noch nicht ingesetzt. Tatsächlich hat sich die Lage teilweise sogar eiter zugespitzt. 16876 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Der Hurrikan „Jeanne“ hat im September 2004 etwa 2 000 Todesopfer gefordert und Zehntausende Men- schen obdachlos gemacht. Die humanitäre Situation in Haiti hat sich als Folge des Hurrikans noch einmal ver- schlechtert und die Bemühungen zur Stabilisierung der Versorgung der Haitianer und zur infrastrukturellen Ent- wicklung zurückgeworfen. Nach der Eskalation der poli- tischen Krise im März 2004 konnte die Lage trotz der Anwesenheit der UN-Friedenstruppe MINUSTAH und der Bildung einer Übergangsregierung nicht stabilisiert werden. Gewalt und Bandenterror haben seitdem zuge- nommen. Immer wieder kommt es zu bewaffneten Aus- einandersetzungen zwischen Aristide-Anhängern und der haitianischen Polizei bzw. der internationalen Schutztruppe und zu Schießereien zwischen kriminellen Banden. Das Auswärtige Amt befürchtet die Zunahme gewaltsamer Aktionen im Vorfeld der Kommunal-, Prä- sidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober und November dieses Jahres stattfinden sollen. Heute mussten wir in der Presse lesen, dass der fran- zösische Honorarkonsul der Stadt Cap-Haitien, Paul- Henri Mourral, in Port-au-Prince auf offener Straße nie- dergeschossen wurde und später seinen Verletzungen er- legen ist. Am selben Tag wurden in Port-au-Prince ein Kommissariat und ein Markt von Bewaffneten angegrif- fen. Dies alles verdeutlicht uns, wie notwendig es ist, das Land bei der demokratischen Stabilisierung zu unterstüt- zen. Der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag wurde im März vergangenen Jahres durch die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion in das parlamentarische Verfahren einge- bracht, weil dem Verfall Haitis nicht länger zugesehen werden konnte und das Land dringend vom Rand der Wahrnehmung durch die Weltgemeinschaft ins aktuelle politische Bewusstsein und Handeln gebracht werden muss. Ich freue mich, dass aus der Initiative der Union nach anfänglichen Widerständen und längeren Verhand- lungen nun eine gemeinsame Beschlussempfehlung der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen geworden ist. Der Bundestag setzt damit ein unmissverständliches Zeichen und formuliert klare Anforderungen an die Bun- desregierung. Angesichts der Schwierigkeiten bei der innenpoliti- schen Stabilisierung Haitis dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die Situation auch nach außen schwierige Probleme mit sich bringt: Haiti gewinnt als internatio- naler Drogenumschlagplatz an Bedeutung, und das De- stabilisierungspotenzial, das von Haiti für die Region, insbesondere für die Dominikanische Republik ausgehen kann, muss eingegrenzt werden. Solange die Arbeit der humanitären Hilfsorganisatio- nen in Haiti besonders wegen der Verschärfung der Si- cherheitslage nur unter schweren Bedingungen möglich ist und auch das im Rahmen der internationalen Geber- konferenz für Haiti im Juni 2004 zugesagte Geld nicht abfließen kann, müssen sich die haitianische Regierung und die Geber in die Pflicht nehmen lassen, ihr Engage- ment für die Unterstützung der haitianischen Bevölke- rung deutlich zu erhöhen. n d v p s s u n M i d t Ü d E s i s d M s k m b t U a l f c B c d s d d W s d e K l W s U S V d d 2 e u E u L (C (D Die haitianische Übergangsregierung muss durch ei- en nationalen Koordinierungsplan, der insbesondere für en Bereich Landwirtschaft klare Planungen und Ziele erdeutlichen muss, und durch die Überwindung der Ka- azitätsengpässe bei der Mittelabfrage beweisen, dass ie alle Möglichkeiten der Unterstützung zur Stabili- ierung des Landes nutzt. Dazu gehören auch ein in nserem Antrag gefordertes umfangreiches Entwaff- ungsprogramm und die Einhaltung der Bürger- und enschenrechte. Nach Aussage von Hilfsorganisationen st es gerade die Verschärfung der Sicherheitslage, die ie Projektdurchführung auf dem Land, aber auch die Si- uation in den Städten ganz drastisch erschwert hat. Die bergangsregierung zeigt hier zu wenig Engagement für ie Verbesserung der Arbeitsbedingungen der vor Ort ngagierten und der allgemeinen humanitären Lage. Trotz der im Juli vergangenen Jahres gemachten Zu- agen der internationalen Geberkonferenz für Haiti ist nsgesamt noch nicht genug Wille zu erkennen, die Zu- agen auch einzuhalten. Dieses Problem leistet nicht nur enjenigen Vorschub, die aus eigenen durchsichtigen otiven ein internationales Engagement für die Stabili- ierung Haitis ablehnen und verhindern wollen, sondern ann auch die Glaubwürdigkeit der Internationalen Ge- einschaft in Hinsicht auf humanitäre Hilfe untergra- en. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass rotz der aufwendigen Verfahren bei der Europäischen nion die bereits bewilligten Mittel für Haiti schneller bfließen. Zudem muss sie über die derzeitige Bereitstel- ung von Mitteln für die humanitäre Hilfe hinaus auch ür die längerfristige Zusammenarbeit eine entspre- hende Vorgehensweise entwickeln. Die CDU/CSU- undestagsfraktion hatte deshalb in ihrem ursprüngli- hen Antrag gefordert, dass Haiti wieder in die Gruppe er Kooperationsländer der deutschen Entwicklungszu- ammenarbeit aufgenommen wird, anstatt es ganz aus er deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszuson- ern. Dieser Vorschlag war leider nicht mehrheitsfähig. ir fordern mit dem Antrag in der Fassung der gemein- amen Beschlussempfehlung zumindest, dass die Bun- esregierung nach einer demokratischen Konsolidierung ine längerfristige Zusammenarbeit mit Haiti anstrebt. Ebenso sind durch die Bundesregierung bei der EU- ommission Vorbereitungen für die Aufnahme der regu- ären Zusammenarbeit nach demokratisch legitimierten ahlen anzumahnen. Für das Erreichen einer demokrati- chen Stabilisierung Haitis ist es zudem wichtig, dass die N-Friedenstruppe auch tatsächlich in der vorgesehenen tärke in Haiti tätig sein kann. In diesem Jahr wird bei einer Sonderversammlung der ereinten Nationen im September eine erste Bilanz auf em Weg zur Umsetzung der Millenniumsziele erfolgen, ie eine Halbierung der extremen Armut bis zum Jahr 015 versprechen. Diese großartige internationale Ver- inbarung kann nach den jetzt vorliegenden Berichten nd Analysen aber nur verwirklicht werden, wenn die ntwicklungsländer ihre internen Strukturen reformieren nd stärken und wenn zudem gerade auch die ärmsten änder deutliche Entwicklungsfortschritte machen. Haiti Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16877 (A) ) (B) ) ist eines der ärmsten Länder Lateinamerikas. Es ist ein trauriges Beispiel, dass durch lang anhaltende politische Instabilität die Armut noch vergrößert wird. Wenn wir die Millenniumsziele ernst nehmen, ist Haiti auch ein Thema für uns, die wir diese Ziele mit unterschrieben haben. Mit Blick auf die Verpflichtungen aus den Millenniumszielen verdient auch Haiti unsere besondere Solidarität. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Lage in Haiti ist dramatisch und besorgniser- regend. Ich war noch nicht in Haiti, aber vor einiger Zeit in der Dominikanischen Republik auf derselben Insel. Die politische und soziale Lage in der Dominikanischen Republik ist im Vergleich zu Haiti stabil und die Men- schen scheinen geradezu wohlhabend zu sein, obwohl auch dieses Land noch längst nicht ausreichend entwi- ckelt ist. Das größte Problem der Bevölkerung in Haiti ist die allgegenwärtige Gewalt. Die Situation nach dem Hurri- cane Jeanne war katastrophal. Der Sturm forderte 2 000 Todesopfer und ließ Zehntausende obdachlos wer- den. Für kurze Zeit war das Land in den Schlagzeilen. Das Entsetzen war groß. Inzwischen ist das Leid der Be- völkerung aus den Schlagzeilen und der internationalen öffentlichen Aufmerksamkeit fast völlig verschwunden. Seit Jahren wird die Bevölkerung terrorisiert von Ban- den und Gangs, von Regierungsbefürwortern und Regie- rungsgegnern. Berichte über Folter, Entführungen und Vergewaltigungen durch die Polizei bzw. das Ex-Militär zeigen, dass die Bevölkerung hier auch kaum Schutz fin- det. Der letzte Jahresbericht von Amnesty International beklagt ausführlich das korrupte Justizsystem und die exzessive Polizeigewalt. Sogar die VN-Mission MINUSTAH, die seit dem 1. April 2004 helfen soll, Haiti zu stabilisieren, ist Vor- würfen ausgesetzt, Vergewaltigungen und Folter zu be- gehen. Die genaue Untersuchung dieser Vorwürfe gegen die UN-Mission ist notwendig, auch wenn dies Aufwand und Geld kostet. Der Ruf der Vereinten Nationen steht auf dem Spiel. Die UN müssen in Haiti – übrigens ebenso auch im Kongo – Untersuchungen durchführen und Konsequenzen ziehen. Sonst wird das Vertrauen in VN-Missionen langfristig erschüttert und die UN wer- den beschädigt. Besonders verwerflich ist, dass die katastrophale hu- manitäre und soziale Situation der Bevölkerung auch ökonomisch ausgenutzt wird. Die Mütter der Plaza de Mayo, die im Auftrag des VN-Sicherheitsrates die Situa- tion in den steuerfreien Gewerbezonen, besonders den Häfen, untersuchten, beschrieben die Arbeitszustände „sklavereiähnlich“. Die USA haben diese Regionen wie- derholt als ihren Hinterhof bezeichnet, und beansprucht, dass sie ihre Vorstellung von Ordnung dort durchsetzen. Aber in Haiti haben sie immer wieder eine unrühmliche Rolle gespielt, wie auch die Entwicklung des Präsiden- ten Aristide zeigt. Auf ihn hatte die Bevölkerung und die internationale Gemeinschaft zunächst große Hoffnungen gesetzt. Sie wurde bitter enttäuscht. Die USA tragen für diese Entwicklung Mitverantwortung, bis zuletzt, bis zu s s w a t f l S w s d s a e a h m m l F p L l W I a w K k d z d c l Z F r G b n M J t H a A t g H A o I s h (C (D einem „freiwilligen“ Absetzen ins Ausland. Deshalb ollte die Rolle der CARICOM und der OAS, die ebenso ie die EU die anstehenden Wahlen im November beob- chten werden, gestärkt werden. Der vorliegende Antrag benennt die katastrophale Si- uation in Haiti zutreffend. Im Antrag wird zu Recht ge- ordert, dass wir trotz der massiven Schwierigkeiten al- es tun sollten, um der Bevölkerung zu helfen. Die ituation des totalen Zerfalls darf kein Dauerzustand erden. Der Antrag geht dahin, den entwicklungspoliti- chen Faden nicht abreißen zu lassen, nicht trotz, son- ern gerade wegen der verheerenden Lage. Diese Inten- ion unterstützen wir. Diese Frage stellt sich auch in nderen Regionen für andere Staaten. Ist es richtig, mit iner Einstellung von Entwicklungsaktivitäten Druck uszuüben? Aber gegen wen? Wir würden nur die ohne- in leidende Bevölkerung treffen. Oder erreichen wir ehr mit der Fortsetzung bzw. in diesem Fall mit einer öglichst frühen Wiederaufnahme von entwicklungspo- itischer Aktivität zugunsten der Bevölkerung? Die rage kann nicht immer gleich beantwortet werden. In Haiti jedenfalls erreicht der Entzug entwicklungs- olitischer Aktivitäten de facto keine Verbesserung der age. Umgekehrt aber wird die Bevölkerung allein ge- assen. In Folge des totalen Zerfalles ist es bereits zum orst Case gekommen. Weder die Regierung noch eine nstitution ist auszumachen, auf die wir überhaupt Druck usüben könnten. Ich unterstütze deshalb den Antrag. Es ürde keinen Sinn machen, wegen parteipolitischer onkurrenz zu blockieren. In der Entwicklungspolitik ommt es immer mal wieder angesichts des Elends, mit em wir in vielen Gegenden der Welt konfrontiert sind, u übereinstimmenden Einschätzungen und Forderungen er Parteien. Der Antrag zu Haiti betrifft einen entspre- henden Fall. Deshalb ist es erfreulich, dass die Fachpo- itiker aller Parteien des Ausschusses für wirtschaftliche usammenarbeit übereinstimmend dafür plädieren, im alle Haitis ohne Vorbehalte so früh wie möglich und ealistisch umsetzbar aktiv zu werden. Bündnis 90/Die rünen stimmen dem Antrag zu. Dr. Karl Addicks (FDP): Seit September 2004 ha- en mindestens 400 Menschen bei gewaltsamen Ausei- andersetzungen zwischen Polizei, Rebellen und Ex- ilitärs in Haiti ihr Leben verloren – seit März diesen ahres gehören nun auch zwei UN-Soldaten zu dieser raurigen Bilanz. Es steht zweifelsfrei fest: Die Lage in aiti ist außer Kontrolle geraten. Das Land droht in An- rchie zu versinken. Nachdem Jean-Bertrand Aristide nach wochenlangen ufständen und vielen Todesopfern Ende Februar letz- en Jahres gestürzt worden ist, versucht nun die Über- angsregierung unter Premierminister Gerard Latortue, err der Lage zu werden, während Herr Aristide im usland die Fäden des gewaltsamen Aufstandes in Haiti rganisiert. Seit Anfang Juni 2004 sollte Haiti und die nterimsregierung Unterstützung von 6 700 Blauhelm- oldaten im Rahmen der Haiti-Mission MINUSTAH er- alten. 16878 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) Leider ist diese Friedenstruppe heute, fast ein Jahr später, immer noch nicht vollständig. Mich erschreckt die Meldung, dass Uruguay, Brasilien, Argentinien und Chile – sie stellen die Hälfte der UN-Soldaten – damit drohen, die Mission abzubrechen. Grund dieser Drohung sind die nicht freigegebenen Gelder der internationalen Gemeinschaft für den Wiederaufbau Haitis. Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass diese Drohung nicht wahr gemacht wird. Die volle Stärke der Friedenstruppe muss endlich erreicht wer- den – wie es der vorliegende Antrag fordert. Nur so kann ein wirksames Tätigwerden dieser Truppe erreicht wer- den. Deutschland ist im Begriff, sich nach den jüngsten Ereignissen auf voraussichtlich im September stattfin- dende Neuwahlen vorzubereiten. Man kann sagen: Der Wahlkampf läuft. Auch in Haiti stehen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen an, im November dieses Jahres. Realisierbar sind diese Wahlen jedoch unter den heuti- gen Bedingungen unter keinen Umständen. Wie soll man einen Wahlkampf führen, solange das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gilt und politische Konflikte nicht wie hier verbal, sondern per Waffengewalt ausge- tragen werden? Es ist dringend notwendig, dass diese eskalierte Lage in Haiti mit internationaler Hilfe verbessert und beseitigt wird. Nicht nur zugesagte Blauhelm-Soldaten, sondern auch zugesagte technische und finanzielle Hilfe muss gewährt und eingehalten werden. Die FDP-Fraktion un- terstützt die endgültige Fassung des Antrags. Offensicht- lich schafft es die Interims-Regierung aus eigener Kraft und ohne Hilfe nicht, das Land politisch und wirtschaft- lich zu stabilisieren. Um eine solche Stabilisierung her- beizuführen, die einen Wahlgang überhaupt erst möglich macht, braucht Haiti schnellstens internationale Unter- stützung in jeder Hinsicht. Dazu rufe ich die Europäer auf. Lassen Sie uns schnell und beherzt diese Unterstüt- zung bringen! Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zügige Verwirkli- chung der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt (VDE- Schiene Nr. 8.1) (Tagesordnungspunkt 19) Heinz Paula (SPD): Es ist und bleibt unser erklärtes Ziel, die Schiene zu stärken – das gilt sowohl für den Aus- und Neubau als auch für Erhaltungsmaßnahmen. Dazu gehört der Neu- und Ausbau der Strecke Nürn- berg–Erfurt. Die Trasse ist Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8.1, Ausbaustrecke/Neubaustrecke Nürnberg–Erfurt; ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (SchWAbG) und im neuen BVWP 2003 als laufendes und fest disponiertes Vorhaben; ist Bestandteil eines der 14 spezifischen Vorhaben des Transeuropäischen Ver- kehrsnetzes, denen der Europäische Rat am 9./10. De- zember 1994 in Essen eine besondere Bedeutung beige- messen hat. j a N 1 a b d d J d B 2 f b F 1 g s E N N v s E s b h w F e b V B z d s s B h H d S F r W F t l w 2 p S m d (C (D Die Gesamtinvestitionskosten für dieses Verkehrspro- ekt betragen circa 4 Milliarden Euro, davon entfallen uf die Ausbaustrecke 1,615 Milliarden Euro und auf die eubaustrecke 2,330 Milliarden Euro. Im November 997 wurden die ersten Finanzierungsvereinbarungen bgeschlossen und die bestehende Finanzierungsverein- arung zur Neubaustrecke wurde natürlich hinsichtlich er Kosten und der Bauzeit fortgeschrieben. Für die Neubaustrecke besteht durchgehend Baurecht, as für Teilabschnitte zum Beispiel auf weitere fünf ahre verlängert wurde. Der „Baustopp“ wurde – bedingt durch immer wie- erkehrende Fragen der Wirtschaftlichkeit seitens der ahn oder großer ökologischer Bedenken etc. – im März 002 durch die Bundesregierung aufgehoben. Die Plan- eststellungsverfahren aller neun Abschnitte der Neu- austrecke Ebensfeld–Erfurt sind bereits abgeschlossen. ür die Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld wurden alle 3 Planfeststellungsverfahren bislang begonnen. Es lie- en jedoch bisher nur fünf Beschlüsse (Ebensfeld-An- chluss an Neubaustrecke, Nürnberg–Fürth, Stellwerk rlangen, Bahnübergang Strullendorf und Hauptbahnhof ürnberg) vor. Mit einem Baubeginn der Ausbaustrecke ürnberg–Ebensfeld ist nach derzeitigem Stand nicht or 2009 zu rechnen. Zusätzlich sollten für die Ausbau- trecke aus dem Anti-Stau-Programm 204 Millionen uro bereitgestellt werden, um die gemeinsame Reali- ierung der Ausbaustrecke und der S-Bahn Nürn- erg–Forchheim zu ermöglichen. Der Abschluss der ierfür erforderlichen Finanzierungsvereinbarungen so- ohl zwischen Bund und DB AG als auch zwischen reistaat und DB AG steht noch aus. So weit die Fakten. Nun fordern die Unionsfraktionen inen zügig viergleisigen Ausbau des Abschnittes Nürn- erg–Fürth der Trasse Nürnberg–Ebensfeld im Zuge des DE Nr. 81 (Nürnberg–Erfurt) und erwarten von der undesregierung verbindliche Aussagen zum Zeithori- ont des Projektes. Abgesehen davon, dass der Antrag an ie falsche Adresse gerichtet ist, ist eine konkrete Aus- age über den Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Ab- chnittes nicht möglich. Das kann ihnen vielleicht die ayerische Staatsregierung sagen – beste Kontakte da- in hat die Opposition doch. Die Bayerische Staatsregierung muss erst einmal ihre ausaufgaben machen und unter anderem mit der Bahn ie überfällige Finanzierungsvereinbarung bezüglich des -Bahn-Baus abschließen. Schließlich bekommt der reistaat von der Bundesregierung dafür Regionalisie- ungsmittel. Aber die Staatsregierung muss sich beeilen. enn man Dirk Fischer glauben darf, will die CDU im alle eines Sieges bei der im Herbst geplanten Bundes- agswahl die Mittel für den Verkehrswegebau vornehm- ich in den Aus- und Neubau von Straßen fließen lassen, ie er gegenüber der „Berliner Zeitung“ am 31. Mai 005 versicherte. Und da könnten so wichtige Schienen- rojekte wie das VDE Nr. 8 und die damit verbundene -Bahn-Verbindung Nürnberg–Fürth auf den Sanktnim- erleinstag verschoben werden. Die Bundesregierung hat aufgrund der Bedeutung ieser Nord-Süd-Trasse im Zusammenhang mit dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16879 (A) ) (B) ) 2-Milliarden-Euro-Programm beschlossen, das Vorha- ben VDE Nr. 8 insgesamt mit 120 Millionen Euro zu verstärken. Die Mittelbereitstellung zum viergleisigen Ausbau des Abschnittes Nürnberg–Fürth wurde bereits im Rahmen der 66er-Liste und deren Zusatzvereinbarun- gen sichergestellt. Einer Bereitstellung weiterer Mittel aus dem 2 Milliarden Euro starken Investitionspro- gramm bedarf es deshalb für diesen Abschnitt nicht. Und dass wir nicht mehr Investitionsmittel zur Verfü- gung haben, hat unser Land vor allem der Blockadehal- tung der unionsgeführten Ländern im Bundesrat – zum Beispiel beim Abbau von Subventionen – zu verdanken. 17,5 Milliarden stehen dadurch jährlich dem Bundes- haushalt nicht zur Verfügung. Wären die im Bundesrat beschlossenen Kürzungen voll zulasten der Schiene umgesetzt worden, hätte allein im vergangenen Jahr für über 200 Millionen Euro weni- ger gebaut werden können. Wir haben das nicht zugelas- sen und dafür gesorgt, dass die Kürzungen nicht allein auf die Schiene umgelegt wurden, sondern auf alle Ver- kehrsträger. Nach Abschluss der notwendigen Finanzierungsver- einbarungen zwischen dem Bund und der DB AG zur Ausbaustrecke sowie zum Bau der S-Bahn in diesem Abschnitt zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG kann unter Umständen noch in diesem Jahr, also in 2005, mit dem Bau begonnen werden. Wir halten die Mittel für Schieneninvestitionen weiter auf hohem Ni- veau – das gilt auch für Bayern. Das schaffen wir unter anderem dadurch, dass die Einkünfte aus der LKW-Maut nicht nur der Straße, sondern auch der Schiene zugute kommen. Hier betreibt die Opposition reinen Populismus. Sie kann ihren Antrag nicht einmal als „Wahlkampfantrag“ für die Presse verwenden, denn sie will die Schienenin- vestitionen ganz entschieden zurückfahren. Dieser Antrag ist deshalb überflüssig, wir lehnen ihn ab. Renate Blank (CDU/CSU): Das Thema ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt beschäftigt uns nicht nur wegen der Neubaustrecke sondern auch wegen der Ausbaustrecke schon viele Jahre, und es gab und gibt dazu von uns viele Anträge, die von Rot-Grün allesamt abgelehnt wurden. Heute legen wir erneut einen Antrag zu diesem wichti- gen Projekt vor. Erst kürzlich, bei der Einweihung des neuen ICE-Bahnhofs in Erfurt, hat sich Bundesverkehrs- minister Stolpe erneut positiv geäußert, weshalb ich ei- gentlich davon ausgehe, dass die SPD unserem Antrag zustimmen wird. Hier handelt es sich, wie Sie wissen, um ein wesentli- ches Teilstück im Programm „Transeuropäisches Netz“. Insoweit ist der Lückenschluss nicht nur von regionaler Bedeutung, sondern auch von europäischer Bedeutung. Die transeuropäische Magistrale Skandinavien–Berlin– München–Oberitalien läuft über Erfurt. Die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt ist ein fest eingeplantes Vorhaben im ansonsten völlig unzureichenden Bundesverkehrswege- plan 2003, der Anfang Juli 2003 von der Bundesregie- rung beschlossen wurde. Ich darf erwähnen, dass diese S w m R G D l d n m k t V t d E w t m B d d g f d b tr V D r P P a w B E d d B S l L f l l k (C (D trecke bereits in einem früheren Bundesverkehrs- egeplan, nämlich in dem von mir als Berichterstatterin itgestalteten aus dem Jahre 1992, enthalten war, von ot-Grün jedoch seit 1998 blockiert wird. Die ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt, diese unendliche eschichte, droht zu einem Trauerspiel und vor allen ingen zu einem rot-grünen Verwirrspiel zu werden. Es ohnt sich angesichts schnelllebiger politischer Zeiten, en Leidensweg des ICE-Projekts Nürnberg–Erfurt ochmals zu skizzieren: 9. April 1991: Der ehemalige CDU-Bundesverkehrs- inister Krause legt dem Kabinett das Programm Ver- ehrsprojekte Deutsche Einheit mit 17 Projekten vor, un- er anderem das bewusste VDE-Projekt Nr 8. Dezember 1991: Der Bundestag verabschiedet das erkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz als wich- ige Voraussetzung für die Infrastrukturentwicklung in en neuen Bundesländern. 1992: Ausweisung der Verkehrsprojekte Deutsche inheit im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs- egeplanes. Geplante Fertigstellung des Teilabschnit- es 8.1 Erfurt–Ebensfeld: 1999 15. November 1993: Der Bundestag verabschiedet it den Stimmen der CDU/CSU-FDP-Koalition das undesschienenwegeausbaugesetz mit der Anlage l, in em das VDE Nr. 8 als vordringlicher Bedarf des Bun- esverkehrswegeplanes festgestellt wird. Die Bundesre- ierung hat das VDE-Projekt Nr. 8 als deutschen Beitrag ür die Herstellung einer europäischen Hochgeschwin- igkeitstransversale Rom–Stockholm bei der EU einge- racht. 1994: Der Europäische Rat legt die Strecke als Teil der anseuropäischen Hochgeschwindigkeitsstrecke Nr. l erona–München–Erfurt–Leipzig–Berlin–Stockholm fest. iese europäische Vorgabe bindet die nationalen Regie- ungen. 6. Dezember 1994: Nach dreijähriger Planung erster lanfeststellungsbeschluss für einen Neubauabschnitt im rojekt Nr. 8 (Bündelungstrasse Erfurt–Arnstadt). 1996: Planfeststellungsbeschlüsse liegen für alle Teil- bschnitte des VDE 8 vor. 1997 sind alle Klagen abge- iesen; es liegt Baurecht für das gesamte Vorhaben vor. April 1996: Beginn der Bauarbeiten am so genannten ündelungsabschnitt auf der Neubaustrecke Erfurt– bensfeld (107 km). Für beide Neubaustrecken besteht urchgehend Baurecht. 7. Juli 1999: Verhängung des Baustopps durch den amaligen Verkehrsminister Franz Müntefering (der austopp ist aber pro forma bereits 1998 eingetreten). either beschränkten sich die Arbeiten auf die Fertigstel- ung begonnener Maßnahmen im sächsischen Abschnitt eipzig–Gröbers und im thüringischen Abschnitt Er- urt–Arnstadt. Der Weiterbau wird für 2010 geplant. Das etzte Baurecht verfällt 2005. 10. März 2002: Bundeskanzler Schröder hebt anläss- ich des Ostparteitages der SPD im Bundestagsvorwahl- ampf den Baustopp auf. 16880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 (A) ) (B) ) September 2002: Spatenstich für den Augustusburg- Tunnel und die Geratal-Brücke im Abschnitt Erfurt– Arnstadt. 13. November 2002: Die Parlamentarische Staats- sekretärin Iris Gleicke, SPD, schätzt bei einer Frage- stunde im Deutschen Bundestag als Termin für die durchgehende Realisierung des VDE-Projektes Nr. 8 „nicht vor 2015“. Juli 2003: Abschluss der letzten Finanzierungsverein- barung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG für die Strecke 8.2. Herbst 2003: Die Haushaltsansätze 2004 der Bundes- regierung für den Weiterbau der ICE-Neubaustrecke be- schränken sich zum großen Teil auf Baurecht erhaltende Maßnahmen. Bei den derzeitigen Finanzierungstranchen ist eine Realisierung vor 2020 nicht möglich. 26. November 2003: Bundesverkehrsminister Stolpe bestätigt „Angstliste“ in seinem Ressort, in dem Kürzun- gen, Streichungen und Baustopps für den Fall eines fi- nanziellen „Super-Gaus“ durchgespielt werden. 28. Januar 2004: Der Verkehrsexperte der Grünen Albert Schmidt rechnet mit „Begräbnis 3. Klasse“ für den ICE. 29. Januar 2004: Die Parlamentarische Staatssekretä- rin Iris Geicke: „Totgesagte leben länger – ICE steht nicht zur Disposition“2 und erteilt eine Absage an „grüne Profilierungssucht“. 7. Februar 2004: Bundesverkehrsminister Stolpe äu- ßert anlässlich eines Treffens mit Ministerpräsident Dieter Althaus in Südthüringen: „Die Strecke ist unver- zichtbar.“ 22. März 2004: Der Thüringer Verkehrsminister Jürgen Reinholz stellt ein Ultimatum an BM Stolpe, um bis Ende März 2004 Klarheit über den Weiterbau der Strecke zu bekommen. 23. März 2004: Die Bahn AG teilt dem Oberbürger- meister der Stadt Erfurt, Manfred Rüge, mit, dass die Ar- beiten am ICE-Bahnhof in zwei Wochen eingestellt wer- den, wenn es nicht mehr Geld vom Bund gibt. Laut SPD-Landesvorsitzenden Matschie haben Schröder, Müntefering und Stolpe noch am 21. März ihm den zügi- gen Weiterbau des ICE zugesagt. 26. März 2004: BMVBW-Staatssekretärin Gleicke verkündet: „Kein Baustopp für ICE-Strecke Nürnberg– Erfurt“, „die ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Erfurt wird weitergebaut“. Für uns ist das ein unsägliches Gezerre um den Wei- terbau! Allerdings ist dies ein Spiegelbild der gesamten rot-grünen Politik, die von Wankelmut, Unzuverlässig- keit und mangelndem Durchsetzungsvermögen geprägt ist. Bayern ist als Verkehrsdrehscheibe in Europa auf diese leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke an- gewiesen wie kein zweites Land. Diese Strecke ist aber verkehrs- und strukturpolitisch auch für die neuen Bun- desländer von enormer Bedeutung. Als Fränkin darf ich sagen: Sie rückt die Zentren Nürnberg, München und Berlin näher zusammen. Das Zukunftskonzept der DB AG, eine ICE-Ringlinie Berlin–Hamburg–Köln–Frank- f t L L m g i r 1 f d j B a H w s i s k n l s d w d w Z T E d s J G d s k B r m F k N t f E d D F i l s k b d g (C (D urt–Stuttgart–Nürnberg–Erfurt–Leipzig–Berlin zu be- reiben, macht doch erst dann Sinn, wenn auch die letzte ücke geschlossen ist. Deswegen brauchen wir diesen ückenschluss so früh wie möglich, lieber heute als orgen. Es ist oft geprüft worden; zu dieser Trasse gab und ibt es keine Alternative, weder in ökonomischer noch n ökologischer Hinsicht. Die amtierende Bundesregie- ung hatte zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitstrasse 999 auf Eis gelegt, um eine Überprüfung der Überprü- ung anzuordnen. Wertvolle Zeit wurde so verschwen- et. Die Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, dass das Pro- ekt Sinn macht und sinnvoll ist. Der Flächenstaat ayern ist als Verkehrsdrehscheibe in besonderer Weise uf ein leistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen. Die ochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg–Erfurt ist ein ichtiges und ein hierfür notwendiges Projekt. Es be- teht Baurecht, das keinesfalls verfallen darf. Unser Ziel st und bleibt, aus verkehrlichen und aus volkswirt- chaftlichen Gründen am Bau der Hochgeschwindig- eitsstrecke Nürnberg–Erfurt festzuhalten. Denn die ge- annten Alternativprojekte sind nicht geeignet, eine eistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke sicherzu- tellen. Trotz der knappen Haushaltsmittel des Bundes und er Bahn muss dieses Projekt Nürnberg–Erfurt forciert erden. Einen Baustopp wie von 1999 bis März 2002 arf es keinesfalls noch einmal geben; wir alle wissen, as dann passiert: Verfall des vorhandenen Baurechts. umal die EU ja auch die Verkehrsinfrastruktur des ranseuropäischen Verkehrsnetzes unterstützt. Der uropäische Fonds für regionale Entwicklung sieht För- ermittel ausdrücklich auch für diesen Bereich vor. So teht es schon in der EG-Verordnung Nr. 1783 aus dem ahre 1999. Zur Förderperiode 2007 bis 2013 sollen die emeinschaftszuschüsse im Rahmen der Investitionsför- erung angehoben werden, womit eine deutliche Baube- chleunigung für das VDE Nr. 8.1 erreicht werden önnte. Die Förderanträge sind durch die DB AG beim MVBW zu stellen! Für Großvorhaben mit einer Förde- ung über 50 Millionen Euro entscheidet die EU-Kom- ission auf Antrag des BMVBW. Der viergleisige Ausbau auf der Strecke Nürnberg– ürth ist Voraussetzung für die ICE-Trasse und einen zu- unftsfähigen S-Bahn-Verkehr in der Metropolregion ürnberg. Dieses wichtige Projekt muss zügig vorange- rieben werden. In der Mittelfristplanung bis 2008 sind ür die Strecke Nürnberg–Ebensfeld nur 10 Millionen uro enthalten. Außerdem ist für diese geringe Summe er Abschluss der Finanzierungsvereinbarung von der B AG noch nicht beantragt. Bahnchef Mehdorn hat im rühjahr gesagt, beim Abschnitt Nürnberg–Ebensfeld sei hm die Tinte eingetrocknet. Mit dem Betrag von 10 Mil- ionen Euro ist der notwendige viergleisige Ausbau zwi- chen Nürnberg und Fürth, der etwa 120 Millionen Euro ostet, erst einmal vom Tisch, weshalb es auf unabseh- are Zeit keine Verbesserungen im Schienennahverkehr er Region geben wird. Der S-Bahn-Bau ist damit aus- ebremst und Sie sind schuld! Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 16881 (A) ) (B) ) Diese Koalition hat zu verantworten, dass der Bau der S-Bahn Nürnberg–Fürth–Erlangen schon seit über einem Jahr gestoppt ist, weil diese S-Bahn-Strecke unabweis- lich mit der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt gekoppelt ist. Sie müssen sich zu Recht vorhalten lassen, dass Sie für den Schienenpersonennahverkehr – genauer: für den Bau einer S-Bahn – kein Geld zur Verfügung stellen, die zur Verfügung stehenden 10 Millionen Euro dienen le- diglich der Aufrechterhaltung der Maßnahme, damit keine Gelder an Europa zurückgezahlt werden müssen, die bisher für die Projekte im Rahmen der Transeuropäi- schen Netze geflossen sind. Ich fordere im Namen der Unionsfraktion die Bun- desregierung auf, sich in der ihr noch verbleibenden Zeit für einen zügigen viergleisigen Ausbau des bisher zwei- gleisigen Streckenabschnitts Nürnberg–Fürth im Rah- men der Umsetzung der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt mit S-Bahn Nürnberg–Forchheim einzusetzen. Den voll- mundigen Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in der Debatte vom 21. April 2005, den Verkehrsstandort Deutschland zu verbessern sowie beschlossene Projekte zügiger zu realisieren und der jüngsten Entscheidung der Ministerkonferenz für Raum- ordnung, die Region Nürnberg in den Kreis der Metro- polregionen Europas aufzunehmen, müssen konkrete Ta- ten folgen. Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Trotz der jüngs- ten Entwicklungen: Das ICE-Projekt Nürnberg–Erfurt ist keine Nebensächlichkeit. Vielmehr nimmt es eine Schlüsselstellung im Zusammenwachsen von alten und neuen Bundesländern ein. Die ICE-Trasse ist Teil eines Gesamtprojekts, das die Wirtschaftszentren Berlin, Leipzig/Halle, Erfurt, Nürn- berg und München verbinden wird. Als Hochgeschwin- digkeitsstrecke für den Reise- und Güterverkehr wird sie einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Verkehrsin- frastruktur in Mitteleuropa leisten. Gerade aus diesem Grund brachte die Bundesregierung unter Helmut Kohl weitblickend dieses Schienenprojekt als deutschen Bei- trag für die Schaffung einer europäischen Transversale Palermo–Rom–Berlin–Stockholm bei der Europäischen Union ein. Ich muss vor diesem Hohen Hause nicht erklären, dass eine gut funktionierende Schieneninfrastruktur das Wirtschaftswachstum einer Region fördert. Dieser einfa- che Sachverhalt leuchtet jedem ein. Nicht so dem ersten der vier SPD-Verkehrsminister, die wir zwischen 1998 und 2002 erleben mussten: Franz Müntefering. Er stoppte 1999 den planmäßigen Weiterbau der ICE-Ver- bindung nach Erfurt bis Anfang 2002, obwohl das Vor- haben bereits auf gutem Weg war und obwohl er wusste: Für die neuen Bundesländer und besonders für meine Heimat Thüringen ist diese Hochgeschwindigkeitstrasse ein Standortfaktor von europäischer Dimension. Fast drei Jahre Baustopp. Das ist symptomatisch für die Stillstandspolitik seit 1998. Auch nach Jahren hat die Bundesregierung diese Fehlentscheidung – wie so viele andere – nicht revidiert. Was folgte, waren Ankündigun- gen – ebenfalls bezeichnend für den rot-grünen Regie- rungsstil. Im Wahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler Schröder aus welchen Gründen auch immer die Fertig- s k E u r H u R W m v a a t B v d m S g Z n je r B b v H r b l a e b B h V n a v w B 2 h D d h z k (C (D tellung der Strecke. In der Folgezeit wollte sich Ver- ehrsminister Stolpe des Weiterbaus annehmen. Auf die inlösung dieser Versprechen warten wir in Thüringen nd in Mitteldeutschland noch heute. Versprochen – gebrochen. Von Weitblick der Regie- ung Kohl keine Spur und konzeptionsloses Hin und er, wohin man schaut. Das machen die Menschen in nserem Lande nicht mehr länger mit! Wie sonst, meine Damen und Herren leider noch in egierungsverantwortung, erklären Sie sich, dass Ihnen ählerinnen und Wähler und sogar die eigenen Partei- itglieder in Scharen davonlaufen? Wir durften es aus dem Munde des Kanzlers selbst ernehmen: Rot-Grün hat abgewirtschaftet. Der Mangel n Konzepten für den wirtschaftlichen Aufschwung liegt uf der Hand. Da ist die Verkehrs- und Infrastrukturpoli- ik nur eines von vielen! Beispielen für das Versagen der undesregierung. Und da hilft es auch wenig, wenn Sie ersuchen, die Verantwortungslast umzukehren und auf ie Union abzuwälzen. Nicht „die Politik“, wie es etwa Herr Benneter zu for- ulieren pflegt, muss Antworten und Lösungen finden. ie selbst, die Regierung, hätten dies in den zurücklie- enden Jahren ihrer Regierungszeit tun müssen! CDU und CSU – haben Konzepte geliefert, die den ug Deutschland aufs rechte Gleis hätten bringen kön- en. Wir können die von Ihnen verschuldete Talfahrt tzt nur noch stoppen und verhindern, dass die Bundes- epublik gänzlich international aufs Abstellgleis gerät! Die Untätigkeit dieser Bundesregierung ist Fakt. Die auverzögerung der dringend erforderlichen ICE-An- indung Nürnberg–Erfurt ist nur ein Beispiel dafür, dass erfehlte Politik unser Land Milliarden kostet. In meiner eimatregion bedeutet das, dass darüber hinaus wichtige egionale Verkehrsinfrastrukturprojekte und Verkehrsan- indungen beeinträchtigt werden: die Mitte-Deutsch- and-Schienenverbindung, die Sachsenmagistrale aber uch die S-Bahn-Verbindung Nürnberg–Forchheim. In diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung ntgangen, dass sie auch wichtige regionale Bauvorha- en wie Brücken, Straßen und Ansiedlungen entlang der ahnlinien blockiert. Die Vorgängerregierung hat klug gehandelt: beste- ende Strecken müssen zügig eingebunden und neue orhaben zügig realisiert werden, damit das Baurecht icht verloren geht. Jetzt laufen wir massiv Gefahr, dass uf weiten Streckenabschnitten das Baurecht endgültig erloren geht. Millionen Euro Planungskosten müssten ir in den Wind schreiben. So muss beispielsweise der au des Blessbergtunnels im Thüringer Wald spätestens 005 beginnen. Wie soll es nun aus Sicht der CDU/ CSU weiterge- en? Erstens. Wir werden bedarfsgerecht investieren. eutschland ist Transitland. Es zeichnet sich bereits ab, ass das Verkehrsaufkommen im nächsten Jahrzehnt er- eblich ansteigen wird. Daher müssen Infrastrukturkapa- itäten aller Verkehrsträger nachfragegerecht und zu- unftsorientiert ausgebaut werden. (A) ) (B) ) Zweitens. Wir werden die Mittel für Investitionen wieder erhöhen. Vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW gibt es dazu nur Ankündigungen. Laut Pressemitteilung des BMVBW soll Anfang 2006 ein Maßnahmenpaket für ausgewählte Projekte geschnürt werden, das unter ande- rem die Strecke Nürnberg–Erfurt einschließt. Aber das jüngst aufgelegte 2-Milliarden-Programm besteht nur verbal. Nur erzählen reicht eben nicht. Das Erreichte zählt. Die Angleichung der Lebensverhältnisse in den al- ten und neuen Bundesländern erfordert Handeln. Drittens. Wir werden dafür sorgen, dass erzielte Ein- nahmen des Verkehrs in diesen zurückfließen. Schluss mit Zweckentfremdung der Mittel! Zu diesem Zweck wollen wir die schon bestehende Verkehrsinfrastruktur- Finianzierungsgesellschaft, VIFG, so umstrukturieren, dass Mauteinnahmen in Zukunft wirtschaftlich vernünf- tig verwaltet werden können. Wir werden Einnahmen zielgerichtet für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems und der Verbesserung der Schnittstel- len zwischen einzelnen Verkehrsträgern einsetzen. Die VIFG muss außerdem genutzt werden, um Public-Private-Partnership-Modelle, PPP, beim Ver- kehrswegebau voranzubringen – auch auf der Schiene. Erfahrungen im In- und Ausland zeigen die Vorteile die- ser Zusammenarbeit: Die Umsetzung der Projekte er- folgt schneller und kostengünstiger. Leider hat es die Bundesregierung versäumt, der Finanzierungsgesell- schaft entsprechende Kompetenzen zu übertragen. Das werden wir ändern. Man verdeutliche sich die Zusammenhänge: Jede Milliarde Euro, die im Verkehrswegebau investiert wird, schafft bzw. erhält rund 24 000 Arbeitsplätze. Wir wer- den die Chancen, die sich daraus für die Ankurbelung des Arbeitsmarktes und für die Stärkung der Rolle Deutschlands als Wirtschaftsstandort in Europa ergeben, konsequent nutzen! Diese Bundesregierung steht vor einem Scherbenhau- fen: Sie erhält die Quittung dafür, dass sie Konzeptions- losigkeit zum Programm erklärt hat, dass sie Infrastruk- turfragen und Wirtschaftsthemen sträflich vernachlässigt hat – mit verheerenden Folgen. Es macht wenig Sinn, von einer Bundesregierung, die ihren eigenen Abgesang anstimmt, noch inhaltliche Schritte zu erwarten. Seit Rot-Grün steht der ICE Nürnberg–Erfurt auf hal- ber Strecke. Lassen Sie uns jetzt die Weichen richtig stellen, die Rot-Grün falsch gestellt hat! Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gestern verkündete der verkehrspolitische Sprecher der Union, dass die CDU/CSU künftig vorran- gig in den Straßenbau investieren will. Heute fordert seine Fraktionskollegin Renate Blank mit ihrem Antrag, die milliardenschwere und in ihrer verkehrspolitischen Bedeutung höchst fragwürdige ICE-Neubaustrecke Nürnberg–Erfurt umgehend weiterzubauen; Finanzbe- darf mindestens 5 Milliarden Euro. Beides passt nicht zusammen, so wie auch sonst in den diversen Wahl- kampfaussagen der Unionspolitiker nichts zusammen- passt. Der Antrag ist einfach nur Blank’scher Unsinn. f d v o p m s h b R w e 2 e g n S d v f v b d B f M d 3 l w t li o v n U E f S w d ü f s s P f D p M z d e b S s r g (C (D Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Zu nachtschla- ender Zeit berät der Deutsche Bundestag zum wie- erholten Male eine der im Sinne eines zügigen Fern- erkehrs sicherlich wichtigen Trassen, die aber ffensichtlich zur ungelösten Geschichte der Verkehrs- olitik Deutschlands werden soll. Diverse Verkehrs- inister haben sich schon für sie ins Zeug gelegt. Ver- chiedene Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG aben erklärt, wie notwendig die Strecke sei, andere ha- en sie als nicht notwendig bezeichnet. Die rot-grüne egierung hat die Strecke zunächst in einer ersten An- allung als für beendet im Ausbau erklärt, um dann mit inem mächtigen Kanzlerwort im Bundestagswahlkampf 002 die Strecke wieder als bedeutend und wichtig zu rklären. Wie man sieht, ist dieser Versuch fehlgeschla- en. Die Wähler in Thüringen haben das offensichtlich icht so ernst genommen. Im neuen Bundesschienenwegeausbaugesetz vom eptember 2004 ist das Projekt 8.1 in Verbindung mit en anderen Projektteilen 8.2 und 8.3 wiederum in den ordringlichen Bedarf eingestuft, sogar in der Einstu- ung „laufend und fest disponiert, Realisierung bis 2015 orgesehen“. So weit, so schlecht. Für eine Realisierung is 2015 würde ernsthaft nur dann etwas sprechen, wenn ie Finanzplanung des Bundes mit den Beschlüssen zum undesschienenwegeausbaugesetz einigermaßen kon- orm gehen würde. Tatsache ist, dass die noch gültige ittelfristplanung für die Jahre 2005 ff. ein Absinken er investiven Mittel für die Schieneninvestitionen von ,3 Milliarden Euro im Jahre 2005 auf nur noch 2,2 Mil- iarden Euro im Jahre 2007 vorsieht. Die tränen- und ortreichen Beteuerungen, dass diese Zahl nicht endgül- ig sei und man die Zusage habe, dass wenigstens 1 Mil- arde mehr ausgegeben werden wird, mag man glauben der auch nicht. Auch eine Aufstockung auf das Niveau on 3,3 Milliarden würde nicht ausreichen, auch nur an- ähernd den Verwirklichungshorizont 2015 zu erreichen. Wir unterstützen deshalb als FDP den Antrag der nionskollegen, für alle Beteiligten Klarheit zu erhalten. s wird höchste Zeit, Perspektiven aufzuzeigen, die inanziell und zeitlich realistisch hinterlegt sind. Der chienenweg zwischen Nürnberg und München wird ahrscheinlich im Jahre 2006, spätestens in 2007 für en Verkehr freigegeben. Die Verbindung von Berlin ber Leipzig nach Erfurt ist in weiten Bereichen eben- alls in Angriff genommen, auch wenn hier noch Verbes- erungsarbeiten nötig sind. Es wird zwingend geboten ein, auch zwischen Nürnberg und Erfurt nun endlich lanungssicherheit herzustellen. Das gilt für die betrof- enen Grundstückseigentümer genauso wie für die B AG, die nun wissen muss, auf welchen Schwer- unkttrassen sie ihren künftigen Schienenverkehr von ünchen nach Berlin konzentriert. Nur wenn die Fahr- eit auf diesem bedeutenden Schienenwege annähernd in er Lage ist, die Flugzeit von München nach Berlin zu rreichen bzw. auch dem PKW einigermaßen Paroli zu ieten, wird das politische Ziel, mehr Verkehr auf die chiene zu bringen, umgesetzt werden können, insbe- ondere im Schienenpersonenfernverkehr. Die Bundes- egierung bleibt also aufgefordert, ihren hehren Erklärun- en nun endlich Fakten und Taten folgen zu lassen. 16882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Donnertag, den 2. Juni 2005 91, 1 0, T 178. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ich schließe die Aussprache.
    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    rucksache 15/5021 an die in der Tagesordnung aufge-
    ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
    erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
    o beschlossen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu
    dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Arndt-
    Brauer, Norbert Barthle, Veronika Bellmann,
    Lothar Binding (Heidelberg), Renate Blank und
    weiterer Abgeordneter
    Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht
    von Geburt an
    – Drucksachen 15/1544, 15/4788 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Barbara Wittig
    Beatrix Philipp
    Josef Philip Winkler
    Klaus Haupt

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen, wobei
    ie Fraktion der SPD 18 Minuten, die Fraktion der CDU/






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

    CSU 18 Minuten, die Fraktion des Bündnisses 90/Die
    Grünen sieben Minuten und die Fraktion der FDP sechs
    Minuten erhalten sollen. – Ich höre keinen Widerspruch.
    Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die
    Kollegin Barbara Wittig von der SPD-Fraktion das Wort.



Rede von Barbara Wittig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lob-

byarbeit der Anhänger eines Wahlrechtes von Geburt an
ist bemerkenswert, ja, geradezu beeindruckend.

Nach meiner Rede zu diesem Thema im Rahmen der
ersten Lesung im Plenum habe ich viele Zuschriften aus
allen Teilen Deutschlands erhalten; denn ich hatte mich
ja bereits in der ersten Lesung als Gegnerin dieses Wahl-
rechtes von Geburt an geoutet.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dorothee Mantel [CDU/CSU])


– Danke. – Viele haben meine Argumente für plausibel
gehalten, andere wiederum konnten sie nicht verstehen
oder einfach nicht akzeptieren. Das ist normal. Wir ha-
ben uns damit auseinander gesetzt.

Das hat mir aber auch gezeigt, dass viele Menschen
aus allen politischen Lagern eine noch stärkere Berück-
sichtigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen
und Familien in unserer Gesellschaft für dringend gebo-
ten halten. Sie erwarten von den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, dass sie als Vertreter des gan-
zen Volkes, so wie es in Art. 38 unseres Grundgesetzes
festgeschrieben ist, in ihrem Zuständigkeitsbereich auch
im Sinne von Kindern, Jugendlichen und Familien han-
deln.

Dass wir gemeinsam mit der Bundesregierung auf
diesem Gebiet einiges erreicht haben, darf an dieser
Stelle nicht unerwähnt bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der vom Bundesverfassungsgericht am 10. November
1998 festgestellten steuerlichen Benachteiligung von Fa-
milien wurde ein Ende gesetzt. Kinderfreibetrag, Kin-
dergeld und Kinderzuschläge beim Aufbau einer priva-
ten Rentenversicherung sind dabei die wichtigsten
Punkte.


(Ina Lenke [FDP]: Die Freibeträge haben Sie gekürzt!)


Länder, Landkreise und auch Kommunen müssen natür-
lich ebenfalls zur weiteren Verbesserung der Situation
von Kindern und Jugendlichen in Familien ihren Beitrag
leisten, und zwar mit dem, was ihnen als Aufgaben zuge-
wiesen wurden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zurück zu unserem Wahlrecht von Geburt an. Die Zu-

kunft unserer Gesellschaft zu sichern, eine familien- und
kinderfreundliche Politik durchzusetzen, Belange der
jungen Generation angemessen zu berücksichtigen sind

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(C (D lles Ziele, die jeder von uns richtig findet und sicher uch unterstützt. Die Frage ist nur, ob ein Wahlrecht von eburt an dorthin führt. Im Ziel bin ich mir mit den Beürwortern des Wahlrechtes von Geburt an einig. Das ittel halte ich allerdings aus den verschiedensten Grünen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, für alsch. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ina Lenke [FDP]: Was ist denn Ihre Alternative?)


„Was ist der Rechtsgewinn für Kinder, wenn unter
em Strich für sie ein symbolisches Recht herauskommt,
as ihnen eigentlich nichts bringt?“ „Familienwahlrecht
st auch kein Königsweg zur Erreichung wünschenswer-
er Ziele, sondern ein demokratietheoretischer Irrweg.“
ies sind nur zwei Zitate aus dem Expertengespräch, das
ir im Dezember 2004 durchgeführt haben. Viele von
hnen waren dabei; doch der Reihe nach.
Die Initiatoren des Gruppenantrages „Mehr Demo-

ratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an“
ersprechen sich davon sehr viel. Mit ihrem Antrag
öchten sie erreichen, dass der Bundestag die Bundes-
egierung auffordert, einen entsprechenden Gesetzent-
urf vorzulegen, Art. 38 des Grundgesetzes zu ändern.
udem möge die Bundesregierung weitere Vorschriften
orlegen. Wie soll das aussehen? Kinder sollen von Ge-
urt an Inhaber eines solchen Wahlrechtes werden, das
ber bis zur Volljährigkeit treuhänderisch von den Eltern
zw. den Erziehungsberechtigten als den gesetzlichen
ertretern ausgeübt werden soll.
Die Initiatoren führen unter anderem zur Begründung

n, dass der Ausschluss der jungen Generation vom
ahlrecht ihre angemessene Berücksichtigung im politi-
chen Willensbildungsprozess vereitle. Sie führen außer-
em an, dass gemäß Art. 20 Abs. 2 unseres Grundgeset-
es die gesamte Staatsgewalt vom deutschen Volk
usgehe und deshalb alle dazu gehörenden Menschen in
as Wahlrecht einbezogen werden müssten. Schließlich
agen sie, der allgemein anerkannte Grundsatz der
öchstpersönlichkeit, auf den ich nachher noch einmal
u sprechen komme, sei zwar bei Wahlen von Geburt an
icht berücksichtigt, aber in der Verfassung stehe er auch
icht ausdrücklich. Überdies werde davon bei der Brief-
ahl sowieso abgewichen. Auch dazu sage ich später
och etwas.
Bei oberflächlicher Betrachtung klingen diese Argu-
ente vielleicht sogar schlüssig. Doch das bereits er-
ähnte Expertengespräch vom Dezember 2004 be-
euchtete schließlich die gesamte politische und
echtliche Dimension. Gemeinsam mit den Experten er-
rterten wir sowohl die von den Initiatoren erhofften
iele als auch eine Vielzahl von Problemen der prakti-
chen Umsetzung, vor allem der rechtlichen Aspekte ei-
es Wahlrechtes von Geburt an.
Einer der Experten stellte fest – ich zitiere wieder –:
Im Recht ist es üblich, dass ich von Rechten nur
spreche, wenn ich sie einklagen, wenn ich sie ir-
gendwie kontrollieren kann und wenn das Recht
verletzt wird, dass es auch Sanktionen gibt. Das
gibt es aber beim Elternwahlrecht nicht. Es gibt nur






(A) )



(B) )


Barbara Wittig

die Hoffnung, die Eltern werden schon im Interesse
des Kindes wählen.

Recht hat er.
Kommen wir aber nun zu diesen rechtlichen Ein-

wendungen. Die Befürworter eines Wahlrechtes von
Geburt an gehen davon aus, dass minderjährige Kinder
in zivilrechtlichen Angelegenheiten von ihren Eltern
vertreten werden. Diesen Sachverhalt kann man aber
nicht einfach auf eine Wahl übertragen; denn eine Wahl
ist kein Rechtsgeschäft. Bei Wahlen für ein Parlament
handelt es sich um eine politische Willensentscheidung
und nicht um ein spezielles Privatinteresse. Ein Wahl-
ausgang hat auch immer nachhaltige Auswirkungen auf
das gesamte Staatsvolk.


(Ina Lenke [FDP]: Das wollen wir ja auch!)

Eine zivilrechtliche Minderheitenvertretung kann dem-
nach nicht mit einer solchen bei öffentlichen Wahlen
gleichgesetzt werden. Nicht umsonst haben die Mütter
und Väter des Grundgesetzes für Wahlen Grundsätze
festgelegt. Hier ist noch einmal der Art. 38 zu erwähnen.

Sehen wir uns erstens an, was mit dem Wahlgrund-
satz der Unmittelbarkeit zusammenhängt. Wenn wir
von der Unmittelbarkeit, die im Grundgesetz festge-
schrieben ist, ausgehen, dann müssen wir feststellen:
Zwischen das an und für sich wahlberechtigte Kind oder
den Jugendlichen und dem Wahlbewerber wäre eine
dritte Person geschaltet. Es wäre außerdem überhaupt
nicht sichergestellt, dass der unverfälschte Wille des
Wahlberechtigten zum Durchbruch käme. Zudem stellte
sich die Frage, von welchem Willen der Kinder die El-
tern eigentlich ausgehen sollten.

Nehmen wir zweitens den Grundsatz der geheimen
Wahl. Auch der wäre verletzt, da sich der Wahlberech-
tigte und der Vertreter grundsätzlich austauschen müss-
ten. Die Initiatoren erwarten geradezu, dass sich die El-
tern mit den schon verständigen Kindern austauschen
und die Wahlentscheidung besprechen.

Es handelte sich drittens auch nicht um eine freie
Wahl, da sich die Eltern auch gegen den Willen der
schon verständigen Kinder und Jugendlichen an der
Wahl beteiligen oder vielleicht auch nicht beteiligen
könnten. Zudem ist überhaupt nicht auszuschließen, dass
im Rahmen dieser Eltern-Kind-Gespräche eine Beein-
flussung – womöglich im Sinne der Elternentschei-
dung – vorgenommen werden könnte.

In diesem Zusammenhang kann ich auch nur vermu-
ten, dass die Befürworter des Wahlrechtes von Geburt an
mit 14- bis 18-Jährigen entweder kaum oder vielleicht
gar keinen Kontakt hatten; denn sonst wäre ihnen wohl
des Öfteren gesagt worden, was diese jungen Leute von
einem Wahlrecht halten, das ihre Eltern stellvertretend
für sie ausüben sollen. Ich habe mich sehr viel umgehört.
Sie finden das unmöglich und halten überhaupt nichts
davon. Ich kann das verstehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Klaus Haupt [FDP]: Kommt darauf an, wie Sie es ihnen erklären!)


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(C (D Sofern Eltern für ihre Kinder zusätzliche Stimmen erielten, verfügten sie außerdem gegenüber anderen ahlberechtigten über ein wesentlich stärkeres Stimengewicht. Das wiederum wäre – viertens – ein Vertoß gegen die Gleichheit der Wahl. Der Gleichheitsrundsatz verlangt aber nun gerade, dass alle Wähler mit en Stimmen, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf as Wahlergebnis haben. Deshalb hat das Bundesverfasungsgericht auch klargestellt – ich zitiere das Bundeserfassungsgericht –: daß es angesichts der in der demokratischen Grundordnung verankerten unbedingten Gleichheit aller Staatsbürger bei der Teilnahme an der Staatswillensbildung gar keine Wertungen geben kann, die es zulassen würden, beim Zählwert der Stimmen zu differenzieren. Festzuhalten ist also: Ein Wahlrecht von Geburt an ist it den Grundsätzen der allgemeinen, der gleichen, der reien, der unmittelbaren und der geheimen Wahl, wie es er Art. 38 im Grundgesetz vorschreibt, überhaupt nicht u vereinbaren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Ich muss noch auf Ihr Argument eingehen, bereits bei
er Briefwahl werde das Höchstpersönlichkeitsprinzip
urchbrochen. Ich kann Ihnen das leider nicht ersparen.
ie Briefwahl ist nämlich das allerschwächste Argument
ür Ihr Anliegen. Es ist nicht stichhaltig. Wer schon ein-
al an der Briefwahl teilgenommen hat – ich vermute,
as trifft auf einige von uns zu –, der müsste sich eigent-
ich daran erinnern, dass Briefwähler auf dem Wahl-
chein an Eides statt erklären müssen, dass der Stimm-
ettel persönlich gekennzeichnet wurde.
Bei Wählern, die des Lesens unkundig oder durch

örperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel
u kennzeichnen, und sich deshalb bei der Urnen- oder
riefwahl eines Helfers bedienen, gilt grundsätzlich
ichts anderes. Es handelt sich dabei lediglich um eine
echnische Hilfeleistung bei der Kundgabe des Wähler-
illens. Das ist auch allgemein bekannt.
Das Gebot der höchstpersönlichen Stimmabgabe ist

war nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrie-
en, aber nicht umsonst heißt es in Art. 38 Abs. 3: „Das
ähere bestimmt ein Bundesgesetz.“ Genau das tut das
undeswahlgesetz. Es konkretisiert die in Art. 38 ge-
annten Grundsätze. Deshalb schreibt § 14 Abs. 4 des
undeswahlgesetzes vor, dass jeder Wahlberechtigte
ein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
ann und eine stellvertretende Stimmabgabe unzulässig
st.
Neben den rechtlichen Einwänden muss auch auf

ahe liegende technische Schwierigkeiten und den enor-
en bürokratischen Aufwand hingewiesen werden.


(Ina Lenke [FDP]: Wieso das denn? – Klaus Haupt [FDP]: Schauen Sie nach Fulda! Schauen Sie nach Aachen! Österreich!)


or jeder Wahl müsste behördlich festgestellt und doku-
entiert werden, wer zu der Zusatzstimmengruppe ge-






(A) )



(B) )


Barbara Wittig

hört. Welche Behörde oder welches Gericht sollte zum
Beispiel in Zweifelsfällen entscheiden? Ich vermute,
dass die Wahl vorbei wäre, ehe diese Frage geklärt ist.


(Beifall des Abg. Daniel Bahr [Münster] [FDP])


Schließlich bleibt immer noch die sachliche Grundfrage,
ob nicht davon ausgegangen werden muss, dass Eltern
mit der zusätzlichen Kinderstimme einfach ihrer eigenen
Wahlentscheidung doppeltes Gewicht verleihen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Daniel Bahr [Münster] [FDP])


Einer der Experten brachte es in dem Gespräch im
Dezember auf den Punkt. Er bezeichnete ein Wahlrecht
von Geburt an als unpraktisch, unpraktikabel


(Ina Lenke [FDP]: Demokratisch!)

und verfassungswidrig. Es verstieße gegen die
Zählwertgleichheit und Kinder und Jugendliche hätten
keinen Rechtsgewinn durch ein Wahlrecht von Geburt
an. Das sagt ein Experte. Dem kann ich nur zustimmen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP)


Interessant sind auch die Voten der Ausschüsse, die
über das Wahlrecht von Geburt an zu befinden hatten.
Sowohl die mitberatenden Ausschüsse – der Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der
Rechtsausschuss und der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend – als auch der federführende In-
nenausschuss, für den ich als Berichterstatterin vortrage,
haben den Antrag fraktionsübergreifend mit deutlichen
Mehrheiten abgelehnt.


(Ina Lenke [FDP]: Deshalb muss es noch längst nicht richtig sein! Das sagt gar nichts!)


Doch zurück zum Ausgangspunkt, Frau Lenke: Für
mich ist es wichtig, Kinder und Jugendliche zu stärken,
ihnen mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Anlagen zu
entfalten und sich für ihre eigenen Belange einzusetzen,
und sie zu ermuntern, sich selber aktiv zu beteiligen.


(Ina Lenke [FDP]: Wie denn? Wie ist denn Ihre Alternative? Immer nur Nein sagen!)


Meine Alternative besteht darin, ihnen Gelegenheit zu
geben, demokratische Verhaltensweisen einzuüben.


(Ina Lenke [FDP]: Wie denn?)

– Das habe ich doch gerade gesagt.

Aus der Überschrift des Antrages muss meiner Mei-
nung nach eine Frage werden: „Mehr Demokratie durch
ein Wahlrecht von Geburt an?“


(Ina Lenke [FDP]: Nein! Wir wollen das Ausrufezeichen!)


Meine Antwort ist einfach: Wir brauchen keine
Fremdbestimmung durch ein Stellvertreterwahlrecht,
sondern mehr Selbstbestimmung von Kindern und Ju-
gendlichen.

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(C (D (Beifall des Abg. Daniel Bahr [Münster] [FDP] – Zuruf von der FDP: Dann müssen wir ihnen das Wahlrecht geben!)


ür die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
olitischen Entscheidungen wäre das Wahlrecht von Ge-
urt an ein deutlicher Rückschritt und kein Fortschritt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat die Kollegin Beatrix Philipp von der
    DU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)