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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/177 Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 16668 D Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ Zahl der eingelösten Vermittlungsgutschei- ne der Agenturen für Arbeit Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 10 und 11 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Sicherstellung einer flächendeckenden 16669 D 16669 D 16670 B 16670 B 16670 D 16671 A 16671 B 16671 C 16672 A 16672 B 16676 C 16676 D 16677 A 16677 B Deutscher B Stenografisch 177. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Begrüßung des Vizepräsidenten der Franzö- sischen Nationalversammlung Yves Bur . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 5. Energie- forschungsprogramm „Innovation und neue Energietechnologien“; Information des Bundespräsidenten durch den Bundes- kanzler über Neuwahlpläne . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D W J R H W T F ( M U 16682 D 16667 A 16667 B 16668 A 16668 B 16668 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 16673 B 16673 D undestag er Bericht ung n 1. Juni 2005 t : r. Hermann Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 15/5545) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 we Schummer (CDU/CSU) 16674 B 16674 D 16675 B 16675 C 16675 D 16675 D 16676 B Postversorgung durch die Deutsche Post AG gemäß Art. 87 Grundgesetz; Bericht- erstattung über Postagenturen auf der II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 nächsten Hauptversammlung der Deut- schen Post AG Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Freiwillige Abgabe auf Flugscheine zur Finanzierung von Entwicklungsaufgaben in den EU-Mitgliedstaaten Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 21 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Erwartetes Gesamtaufkommen aus einer freiwilligen Abgabe auf Flugscheine zur Finanzierung von Entwicklungsaufgaben in den EU-Mitgliedstaaten Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 22 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Sonderwirtschaftszonen mit Steuerbefrei- ungen, Steuervergünstigungen sowie Zu- schüssen für Unternehmen in Polen; Ver- einbarkeit mit dem EU-Beihilferecht Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Vereinbarkeit von Sonderwirtschaftszonen mit Steuerbefreiungen, Steuervergünsti- gungen sowie Zuschüssen für Unterneh- men mit dem geltenden EU-Beihilferecht A D Z K Z A d B s E O H J D D M S R M C M S N B A L A M U R g i g d n A H 16677 D 16678 B 16679 A 16679 C 16679 D 16680 C 16680 C 16681 A 16681 B ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er CDU/CSU: Absichten der Koalition, die eweisaufnahme des 2. Untersuchungsaus- chusses – Visa – vorzeitig zu beenden ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ichaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Fragen 1 und 2 rsula Lietz (CDU/CSU) egelungen bezüglich der Bezugsberechti- ung und Bewilligung von Mietbeiträgen m Rahmen der Wohnungsfürsorge für An- ehörige der Bundeswehr; Überarbeitung er Richtlinie für die Zuteilung von Woh- ungen an Angehörige der Bundeswehr ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16682 A 16682 B 16683 D 16684 D 16686 A 16687 B 16688 D 16690 A 16691 B 16692 C 16693 D 16695 A 16696 A 16697 B 16698 C 16699 D 16699 D 16701 A 16701 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 III Anlage 3 Mündliche Fragen 3 und 4 Gitta Connemann (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung zu dem vom Bundesumweltministerium und dem Um- weltbundesamt begonnenen Projekt „Un- angekündigte Feldbeobachtung“ Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . Anlage 4 Mündliche Fragen 5 und 6 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Unterstützung von Projekten zur Verbesse- rung der Situation straffällig gewordener Minderjähriger in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit durch das Entwicklungsministerium; Strafhandlungen von Minderjährigen in Entwicklungslän- dern Antwort Erich Stather, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 8 und 9 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Folgen der Auslagerung von Transport- diensten bei Briefen, Päckchen und Pake- ten bei der Deutschen Post; Verantwortung der Bundesregierung im Hinblick auf Ver- luste von Postsendungen Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Höhe der finanziellen Belastung der Ar- beitslosenversicherung durch versiche- rungsfremde Leistungen und Entlastung bei Steuerfinanzierung Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Höhe der finanziellen Belastung der Ren- tenversicherung durch versicherungs- f S A M A M J Z h A M A M H E r A M A M C T b d A F A M P E L g A s E A F A M J S s b 16701 C 16701 D 16702 B 16703 A remde Leistungen und Entlastung bei teuerfinanzierung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 14 ohannes Singhammer (CDU/CSU) ahl der nach dem SGB XII Leistungen er- altenden EU-Bürger ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 15 einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) ntbürokratisierung der Pflegeversiche- ung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 16 und 17 lemens Binninger (CDU/CSU) echnische Probleme bei der Einführung iometrischer Daten in Reisepässen und eren Auswirkungen auf den Zeitplan ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 11 ündliche Fragen 18 und 19 etra Pau (fraktionslos) rmittlungsverfahren aufgrund des § 19 uftsicherheitsgesetz gegen Personen we- en Mitführens verbotener Gegenstände; uswirkungen von Unterschieden zwi- chen deutschem Recht und dem Recht des insteigelandes bei Transitreisenden ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 12 ündliche Fragen 24 und 25 ulia Klöckner (CDU/CSU) teueraufkommen aus der Alcopopsteuer eit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Ver- esserung des Schutzes junger Menschen 16703 A 16703 C 16703 D 16704 B 16704 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkon- sums und Höhe des entsprechenden Ver- waltungsaufwands; Wirksamkeit des Ge- setzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alko- hol- und Tabakkonsums in Bezug auf Brausepulver mit Alkoholzusatz Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Ländliche Räume durch eine moderne und innovative Landwirtschaft stärken und damit Arbeits- plätze sichern (175. Sitzung, Tagesordnungspunkt 13) Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16704 D 16705 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 16667 (A) ) (B) ) 177. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      ung unter „Enthalten“ ist der . erhin geschafft, § 33 des zes zu erwähnen. U/CSU]: Zu finden!) inander geworfen. In § 33 esetzes werden drei Be- dass Sie nicht auf der sicheren kung, dadurch nichts zu beeinfl sen sehr genau, dass ein Unte Selbstauflösungsrecht hat. Auc dass sogar das Parlament kein Einsetzungsminderheit auflösen wie hoch die Qualität der Mind Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 16701 (A) ) (B) ) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Angehörige der Bundeswehr haben sich bewährt. Von Entwicklung Projekte, die auf die Verbesserung der Situation Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Drucksache 15/5545, Fragen 1 und 2): Welche Regelungen gelten bezüglich der Bezugsberechti- gung und Bewilligung von Mietbeiträgen im Rahmen der Wohnungsfürsorge bei militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr? Ist im Zuge der Umstrukturierung der Bundeswehr an eine Überarbeitung der Richtlinie für die Zuteilung von Wohnun- gen an Angehörige der Bundeswehr gedacht? Zu Frage 1: Die Zahlung von Mietbeiträgen war ursprünglich in § 12 Abs. 5 des Bundesumzugskostengesetzes geregelt. Auf Betreiben des Bundesrechnungshofes ist diese Vor- schrift mit Wirkung vom l. Januar 2005 aufgehoben wor- den. Derzeit erhalten nur noch diejenigen Bediensteten der Bundeswehr einen Mietbeitrag, die bereits vor dem 9. November 2004 einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeit- raumes. Zu Frage 2: Die Richtlinien für die Zuteilung von Wohnungen an d d W m g g g w d A d d ( Z d u Z w Z w g m s m A d g s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 01.06.2005* Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.06.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 01.06.2005 Multhaupt, Gesine SPD 01.06.2005 Pau, Petra fraktionslos 01.06.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 01.06.2005 Scharping, Rudolf SPD 01.06.2005 Scheffler, Siegfried SPD 01.06.2005 Dr. Schwanholz, Martin SPD 01.06.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht aher ist nicht an eine grundsätzliche Überarbeitung ge- acht. Zurzeit wird jedoch gemeinsam mit dem für die ohnungsfürsorge des Bundes zuständigen Bundes- inisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eprüft, ob aufgrund der Überleitung der Bundesvermö- ensverwaltung in die Bundesanstalt für Immobilienauf- aben zum 1. Januar 2005 Anpassungen erforderlich erden. Die eventuell notwendigen Änderungen werden ann selbstverständlich vorgenommen. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/5545, Fragen 3 und 4): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl-Heinz Funke, wonach das vom Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, und dem Umweltbundesamt geplante und mittlerweile begonnene Projekt „Unangekündigte Feldbeobachtung“ eine Anweisung zu Rechts- und Hausfriedensbruch sei (vergleiche „Ostfrie- sen-Zeitung“ vom 21. Mai 2005), und wie ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl-Heinz Funke, wonach die Demokratie in Gefahr sei, wenn allen Bürgern nur noch mit Misstrauen begegnet würde, und dass das Vorgehen des Bundesministers für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, typisch für Diktaturen sei, in denen Blockwarte kontrollieren gingen (vergleiche „Ostfriesen-Zeitung“ vom 21. Mai 2005), und wie ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage? u Frage 3: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, da ie Erhebung der Daten von öffentlichen Flächen erfolgt nd Betriebsbegehungen nicht vorgesehen sind. u Frage 4: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht und eist den polemischen Vergleich mit Nachdruck zurück. iel des Vorhabens ist es, in Erfahrung zu bringen, in- ieweit eine Missachtung von Anwendungsbestimmun- en für die festgestellten Belastungen von Gewässern it PSM verantwortlich ist, das Ausmaß abzuschätzen owie gegebenenfalls die Anwendungsbestimmungen zu odifizieren. nlage 4 Antwort es Staatssekretärs Erich Stather auf die Fragen des Ab- eordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5545, Fragen 5 und 6): In welchem finanziellen Umfang und wo unterstützt das 16702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 (A) ) (B) ) straffällig gewordener Minderjähriger in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet sind? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl Minderjähriger in Entwicklungsländern vor, die sich zurzeit in Strafgefangenschaft befinden, und falls ja, welcher Strafhand- lungen werden diese Minderjährigen angeklagt? Zu Frage 5: In der Entwicklungszusammenarbeit stellt die Förde- rung von Kindern und Jugendlichen eine Querschnitts- aufgabe dar. Eigenständige Projekte zur Unterstützung straffällig gewordener Kinder und Jugendlicher gibt es nicht. Folgende Projekte beinhalten eine Jugendstraf- rechtskomponente: Chile: „Justizreform“, Volumen ge- samtes Projekt 3,9 Millionen Euro; Paraguay: „Justizre- form“, Volumen gesamtes Projekt 4,06 Millionen Euro. Folgende Projekte behandeln das Thema implizit: Boli- vien: „Unterstützung der Strafrechtsreform“, Volumen gesamtes Projekt 4,82 Millionen Euro; Peru: „Unterstüt- zung der Reform der Strafrechtsordnung“, Volumen ge- samtes Projekt 1,53 Millionen Euro; Burundi: „Unter- stützung des Wiederaufbaus des Justizwesens“, Volumen gesamtes Projekt 2 Millionen Euro; Uganda: „Participa- tion in the Criminal Justice, Law and Order SWAP“; Volumen gesamtes Projekt 2,62 Millionen Euro. Die Be- träge sind nicht weiter aufteilbar. Zu Frage 6: Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 15/5545, Fragen 8 und 9): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen der Auslagerung von Transportdiensten bei Briefen, Päckchen und Paketen bei der Deutschen Post AG? In welcher Form wird die Bundesregierung angesichts der aufgetretenen Verluste von Postsendungen unter anderem auf- grund von Diebstahl (vergleiche „Der Spiegel“ 21/2005) ihrer Verantwortung als Eigentümerin des Unternehmens und im Aufsichtsrat gerecht? Zu Frage 8: Die Bundesregierung hat die Deutsche Post AG hin- sichtlich der angesprochenen Thematik befragt. Die Deutsche Post AG hat ausgeführt, dass in vielen Fällen seit geraumer Zeit ein Einkauf von Transportleistungen günstiger sei als eigene Transporte, sodass sie Transport- leistungen an Partnerunternehmen vergeben habe. Die Auswahl der Partnerunternehmen erfolge dabei im Wett- bewerb nach den Aspekten Preis und Qualität und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Durch die seit dem Jahr 2001 verstärkt durchgeführte Vergabe von Transportleistungen an Partnerunternehmen habe die Deutsche Post AG in diesem Bereich Erfahrungen dahin gehend sammeln können, dass Transportleistungen d t t Q e g n t u d w t n B o f d k f s n Z v l n s s r d A P r G Z d t h D A p O Z w S r s b z r e d k r e i l w (C (D urch Partnerunternehmen in der gewohnt hohen Quali- ät und zu Preisen, die im Wettbewerb zwischen den Un- ernehmen ermittelt wurden, dauerhaft erbracht werden. ualitätsmängel bei Partnerunternehmen seien bisher her die Ausnahme, da Dienstleister grundsätzlich den leichen Anforderungen genügen müssten, wie die eige- en Mitarbeiter. Sollte das für diesen Zweck eingerich- ete Prüfsystem dennoch Qualitätsmängel eines Partner- nternehmens offenbaren, werde der Einzelfall etailliert geprüft und im Falle des positiven Ausgangs ürden Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Ver- ragsverhältnisses gezogen. Dahin gehende Erkennt- isse, etwa aufgrund einer deutlich höheren Anzahl von eschwerden, dass in der Bundesrepublik Deutschland der auch nur regionalbezogen eine grundsätzliche Ge- ährdung des Universaldienstes im Zusammenhang mit er Briefbeförderung und Zustellung gegeben sein önnte – und nur dann wäre ein postrechtliches Eingrei- en gerechtfertigt – liegen der Bundesregierung, insbe- ondere auch der Regulierungsbehörde für Telekommu- ikation und Post (RegTP), nicht vor. u Frage 9: Eine Einwirkungsmöglichkeit des Bundes auf das pri- ate Postdienstunternehmen aufgrund der aktienrecht- ichen Beteiligung ist hier entsprechend dem Aktienrecht icht vorhanden. Danach leitet der Vorstand die Gesell- chaft unter eigener Verantwortung und ist nicht an Wei- ungen anderer Gesellschaftsorgane oder von Aktionä- en gebunden. Diese Regelung dient insbesondere auch en Schutzinteressen der privaten und institutionellen nleger, die rund 44 Prozent der Aktien der Deutschen ost AG halten. Weder ein Aktionär noch der Aufsichts- at können demnach Einfluss nehmen auf das operative eschäft des Unternehmens, das hier angesprochen ist. u den konkret angesprochenen Verlusten von Postsen- ungen ist darauf hinzuweisen, dass die Deutsche Post äglich mehr als 70 Millionen Sendungen allein inner- alb Deutschlands transportiert. Deshalb unternimmt die eutsche Post nach eigenen Aussagen alle sinnvollen nstrengungen, um die Sicherheit während des Trans- orts und in den Betriebsstätten zu gewährleisten (eigene rganisationseinheit Konzernsicherheit, Ausweispflicht, ugangskontrollen, Alarmanlagen, zulässige Videoüber- achung etc.). Darüber hinaus werde einmal jährlich ein icherheitsaudit der Betriebsstätten zu allen sicherheits- elevanten Aspekten durchgeführt. Trotzdem sei ange- ichts der großen Zahl von täglich mehr als 70 Millionen eförderten Sendungen nie auszuschließen, dass ein- elne in Verlust geraten. Dieser Anteil sei jedoch so ge- ing, dass er statistisch von der Deutschen Post AG nicht rfasst werde. Wie bereits oben ausgeführt hat die Bun- esregierung, insbesondere auch die RegTP derzeit eine Erkenntnisse dahin gehend, dass in der Bundes- epublik Deutschland oder auch nur regionalbezogen ine grundsätzliche Gefährdung des Universaldienstes m Zusammenhang mit der Briefbeförderung und Zustel- ung gegeben sein könnte. Nur in einem solchen Fall äre ein postrechtliches Eingreifen zu rechtfertigen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 16703 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Drucksache 15/5545, Frage 12): Wie hoch ist die finanzielle Belastung der Arbeitslosen- versicherung durch versicherungsfremde Leistungen, und welche prozentuale Entlastung der Arbeitslosenversicherung wäre möglich, wenn die versicherungsfremden Leistungen steuerfinanziert wären? Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Ar- beitslosenversicherung nicht durch versicherungsfremde Leistungen belastet. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions- los) (Drucksache 15/5545, Frage 13): Wie hoch ist die finanzielle Belastung der Rentenversiche- rung durch versicherungsfremde Leistungen, und welche pro- zentuale Entlastung der Rentenbeiträge wäre möglich, wenn die versicherungsfremden Leistungen steuerfinanziert wären? Welchen Umfang die nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ein- nehmen, kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil es keine strenge Abgrenzung oder gar Legaldefinition da- für gibt. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträ- ger (VDR) hat gleichwohl auf Basis einer eigenen Defi- nition im Jahr 1995 einen Katalog dieser Leistungen entwickelt und berechnet. Allerdings haben seit 1995 ver- schiedene rechtliche und gesellschaftliche Veränderun- gen stattgefunden, die zu einer Diskussion über eine erweiterte Definition von nicht beitragsgedeckten Leis- tungen geführt haben. In dem „Bericht der Bundesregie- rung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenver- sicherung“ vom 27. Juli 2004 wurde daher neben der Ab- grenzung des VDR eine um den West-Ost-Transfer sowie Teile der Hinterbliebenenversorgung erweiterte Abgren- zung dargestellt. Vor diesem Hintergrund kommt der Bericht der Bun- desregierung zu folgenden Ergebnissen: In der Abgren- zung des VDR von 1995 entsprechen die nicht beitrags- gedeckten Leistungen zurzeit in etwa der Höhe der Bundeszuschüsse: Sie betrugen im Jahr 2003 rund 57 Milliarden Euro (29,1 Prozent der Rentenausgaben). Dem stehen Bundeszuschüsse von 53,9 Milliarden Euro gegenüber – beziehungsweise 57,8 Milliarden Euro, wenn zusätzlich die Kürzungen des Bundeszuschusses berücksichtigt werden, die 1999/2000 aufgrund der Ein- führung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehung vorgenommen wurden; In der erweiterten Definition be- laufen sich die nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2003 auf rund 77,4 Milliarden Euro (39,6 Prozent der Rentenausgaben). Sie fallen damit deutlich – um rund 20 Milliarden Euro – höher aus als die Bundeszu- schüsse. Eine Finanzierung dieses Betrages aus Steuer- m r r n r z d b G T A d F C d n e l a t A z t s N A g z g A d F ( R d E s g (C (D itteln und nicht durch die Beitragszahler ermöglichte ein rechnerisch eine Absenkung des Beitragssatzes um und 2 Prozentpunkte. Ein direkter Vergleich der Bundeszuschüsse mit den icht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversiche- ung ist allerdings verfehlt. Die Bundeszuschüsse dienen war zum Teil auch dem Ausgleich nicht beitragsge- eckter Leistungen und der Stabilisierung der Lohnne- enkosten. Darüber hinaus sind sie aber Ausdruck der esamtverantwortung des Staates für die Stabilität und ragfähigkeit der Alterssicherung. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ SU) (Drucksache 15/5545, Frage 14): Wie viele Personen erhalten – differenziert nach der Gruppe der bisherigen 15 EU-Mitgliedstaaten, der Gruppe der 10 neuen Mitgliedstaaten und der Gruppe der EU-Beitritts- kandidaten (Bulgarien, Rumänien, Türkei) – nach aktuell ver- fügbaren Zahlen Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozial- gesetzbuch, und welche finanzielle Belastung – differenziert nach den konkreten Leistungen – ergibt sich dadurch für den deutschen Steuerzahler? Angaben aus der amtlichen Sozialhilfestatistik über ie Anzahl der Personen, die im Jahre 2005 Leistungen ach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) rhalten, liegen nicht vor. Die letzten verfügbaren Zah- en datieren aus dem Jahr 2003. Das Statistische Bundes- mt veröffentlicht erste Ergebnisse der Sozialhilfestatis- ik etwa acht Monate nach Ende des Berichtsjahres; ngaben für das Jahr 2005 werden somit erst in der weiten Jahreshälfte 2006 vorliegen. Die amtliche Statis- ik unterscheidet nicht nach den einzelnen EU-Mitglied- taaten, sondern nur generell zwischen Deutschen und ichtdeutschen und hier zwischen EU-Ausländern, sylberechtigten, Bürgerkriegsflüchtlingen und sonsti- en Ausländern. Daher ist eine Aussage zu den finan- iellen Belastungen bezogen auf Gruppen von EU-Mit- liedstaaten nicht möglich. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU) (Drucksache 15/5545, Frage 15): Wie ist die Ankündigung zur Entbürokratisierung der Pfle- geversicherung, die die Bundesregierung im Zuge der Ein- richtung des Runden Tisches „Qualitätsoffensive Pflege“ im Oktober 2003 abgegeben hat, bisher umgesetzt worden? Die Bundesregierung hat im Zuge der Einrichtung des unden Tisches Pflege verdeutlicht, dass sie sich von en Beteiligten des Runden Tisches Pflege Hinweise auf ntbürokratisierungspotenziale in der pflegerischen Ver- orgung generell erhoffe. Dies gilt nicht nur für gesetz- eberische Maßnahmen (einschließlich des Pflege- 16704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 (A) ) (B) ) Versicherungsgesetzes), sondern auch für untergesetzli- che Vorgaben und auch für Bürokratisierungsaufwand, der durch die Versorgungs- und Verwaltungspraxis „vor Ort“ verursacht wird. Der Runde Tisch Pflege wird seine Arbeiten termingemäß im Herbst diesen Jahres abschlie- ßen. Die Ergebnisse der Beratungen auf Fachebene blei- ben abzuwarten. Begleitend zum Runden Tisch Pflege hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Forschungsauftrag zu Entbüro- kratisierungspotenzialen in der stationären Altenpflege an das ISPO-Institut vergeben. Die Ergebnisse der Untersuchung (Identifikation überflüssiger und ände- rungsbedürftiger Vorschriften/Aufdeckung innerorgani- satorischer Schwachstellen/Untersuchung des Pflege- planungs- und Dokumentationsaufwandes) werden im Oktober 2005 vorliegen. Darüber hinaus wurde der Runde Tisch Pflege mit der Zielsetzung einberufen, Qualitätsverbesserungen in der pflegerischen Versor- gung nach dem Prinzip „von der Praxis für die Praxis“ zu erreichen. Am 19. April 2005 hat ein Zwischenple- num stattgefunden, auf dem die Zwischenergebnisse der vier Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege vorge- stellt und erörtert worden sind. Die beachtlichen Zwischenergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Siche- rung, BMFSFJ und des Deutschen Zentrums für Alters- fragen abrufbar (www.bmgs.bund.de, www.bmfsfj.de, www.dza.de). Sie werden derzeit im Lichte der Diskus- sionen des Zwischenplenums für das Abschlussplenum aufbereitet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/CSU) (Drucksache 15/5545, Fragen 16 und 17): Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern tech- nische Probleme bei der Einführung biometrischer Daten in Reisepässen eingeräumt hat, und wenn ja, haben diese Aus- wirkungen auf den Zeitplan? Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen? Zu Frage 16: Das Bundesministerium des Innern hat keine techni- schen Probleme eingeräumt, die Auswirkungen auf den Zeitpunkt oder den Umfang der Einführung biometri- scher Daten in Reisepässen haben. Zu Frage 17: Das Bundesministerium des Innern geht von der Ein- haltung des Zeitplans aus und plant die Ausgabe von Pässen mit dem auf einem Chip gespeicherten Gesichts- bild ab Herbst 2005. A d g s Z Z ( L 2 1 s N f c n g f s d R r a A d F ( r (C (D nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/5545, Fragen 18 und 19): In wie vielen Fällen wurden bislang Ermittlungsverfahren aufgrund des § 19 des Luftsicherheitsgesetzes gegen Personen eingeleitet, die verbotene Gegenstände mit sich führten, und wie viele Verfahren führten zur Verurteilung bzw. zur Einstel- lung? Welche Gegenstände dürfen nach europäischem und deut- schem Recht nicht mitgeführt werden, und was geschieht mit Transitreisenden, die einen Gegenstand bei sich hatten, der nach § 19 des Luftsicherheitsgesetzes einen Straftatbestand erfüllt, der aber bei einer Luftsicherheitskontrolle nach dem Recht des Einsteigelandes nicht zu beanstanden war? u Frage 18: Der Bundesregierung liegt hierzu keine Statistik vor. u Frage 19: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz LuftSiG) dürfen alle in der Anlage der Europäischen uftsicherheitsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2320/ 002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vor- chriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt [ABI. EG r. L 355 S. 1]) genannten Gegenstände nicht in Luft- ahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Berei- hen auf Flugplätzen mitgeführt werden. Verstöße sind ach § 19 LuftSiG strafbar. Auf internationaler Ebene ilt die fast identische Liste der Internationalen Zivilluft- ahrt Organisation (ICAO). Es ist daher wenig wahr- cheinlich, dass Passagiere Gegenstände bei sich haben, ie in der europäischen Liste enthalten sind, nach dem echt des Einsteigelandes aber nicht zu beanstanden wa- en. Die Beurteilung eines solchen Einzelfalles obliegt ber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU/CSU) Drucksache 15/5545, Fragen 24 und 25): Wie hoch ist das Aufkommen der durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums dem Fiskus seit In-Kraft- Treten des Gesetzes zugeflossenen so genannten Alkopop- steuer, und wie hoch beziffert die Bundesregierung den seit In-Kraft-Treten des Gesetzes angefallenen Verwaltungsauf- wand zur Durchsetzung der Abgabe? Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums in Bezug auf Brausepulver mit Alkoholzusatz, welches seit In-Kraft-Treten des Gesetzes erhebliche Umsatzzuwächse erfährt, und welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung in Aussicht, um einen adäquaten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem übermäßigen Konsum derartiger alkoholhaltiger Brausepulver sicherzustellen? Nach § 5 Alkopopsteuergesetz hat die Bundesregie- ung dem Deutschen Bundestag zum 1. Juli 2005 über Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 16705 (A) ) (B) ) die Auswirkungen des Gesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktent- wicklung von Alkopops und vergleichbaren Getränken zu berichten. Dazu laufen derzeit die Vorbereitungen bei den beteiligten Ressorts. In diesem Bericht werden auch die von Ihnen angesprochenen Fragen des Alkopopsteu- eraufkommens, des Verwaltungsaufwandes für die Erhe- bung dieser Steuer sowie des alkoholhaltigen Getränke- pulvers behandelt. Der Bericht wird unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellt und ter- mingerecht vorgelegt. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich daher Ihre Fragen heute noch nicht beantworten kann. Anlage 13 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Ländliche Räume durch eine moderne und innovative Landwirt- schaft stärken und damit Arbeitsplätze sichern (175. Sitzung, Tagesordnungspunkt 13) Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU): „Die Land- und Forstwirtschaft mit ihren vor- und nachgela- gerten Branchen bildet nach wie vor einen wichtigen Wirtschaftszweig in NRW. Den notwendigen Struktur- wandel wollen wir so begleiten, dass er sozialverträglich ist und ländliche Regionen an Entwicklungspotenzial ge- winnen.“ Die CDU Nordrhein-Westfalen hat als einzige Partei ein ausführliches Programm zur Agrarpolitik vorgestellt, aber es sind nur diese gerade zitierten drei Zeilen, drei technokratische Zeilen, die man im Wahlprogramm der SPD zur Landtagswahl in zwei Wochen zum Thema Landwirtschaft findet. Dabei ist NRW neben Bayern und Niedersachsen agrarisches Kernland. Die Agrar- und Ernährungswirt- schaft ist mit über 500 000 Arbeitsplätzen eine der wich- tigsten Wirtschaftsbranchen in Nordrhein-Westfalen. Diese stiefmütterliche Behandlung der Landwirte in NRW ist aber repräsentativ für die gesamte rot-grüne Agrarpolitik. Insgesamt zählt Deutschland zu den größten Erzeu- gern von landwirtschaftlichen Produkten in Europa und verfügt über eine leistungsstarke und innovative Ernäh- rungswirtschaft mit einem Spitzenplatz im internationa- len Vergleich. Land- und Forstwirte sind zudem nicht nur mittelständische Erzeuger von Lebensmitteln und Rohstoffen, sondern sie sind auch die Gestalter und Er- halter unserer mitteleuropäischen Kulturlandschaft. 4,3 Millionen Menschen finden in diesem Bereich der deutschen Wirtschaft einen Arbeitsplatz. Wir haben eine Arbeitslosigkeit von über 5 Millionen Menschen. Ver- dient ein Sektor mit solcher erheblicher volkwirtschaftli- cher Relevanz nicht ein bisschen mehr als drei Zeilen? Die rot-grüne Bundesregierung achtet aber weder auf ökonomische noch auf wissenschaftliche Warnsignale. Sie lässt nicht davon ab, mit ihrer sachfremden, von grü- n d A 1 G a b m S w r t L i d z E e s w t t b D s d w z S w Ä r b n d d d L D w s m g j g l t g L t (C (D er Ideologie angetriebenen Politik unseren Bauern Son- erlasten aufzubürden mit der Folge, dass seit dem mtsantritt von Rot-Grün die Zahl der Beschäftigten um 65 000 Personen abgenommen hat. Rot-Grün plündert den Landwirtschaftshaushalt. Rot- rün höhlt die Sozial- und Strukturpolitik immer weiter us. Rot-Grün sattelt bei Natur- und Umweltauflagen, ei Tier- und Pflanzenschutz auf die EU-Vorgaben im- er noch kräftig auf. Auf Rot-Grün ist kein Verlass. Ein Beispiel aus NRW macht dies deutlich: Herr teinbrück formulierte im Oktober: „Eines steht fest. Ich erde dafür sorgen, dass EU-Recht eins zu eins in Nord- hein-Westfalen umgesetzt wird. Es wird kein Draufsat- eln und damit Wettbewerbsnachteile für die heimische andwirtschaft gegenüber der Konkurrenz geben.“ Fakt st: Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes und es Landesplanungsgesetzes und des Landschaftsgeset- es verstößt Steinbrück gegen seine eigene Zusage zur ins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht und beschädigt rneut die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfäli- chen Landwirtschaft. Die deutsche und die nordrhein-westfälische Land- irtschaft sind zu den Verlierern in Europa geworden – rotz unserer hervorragend ausgebildeten, hoch motivier- en Bäuerinnen und Bauern. Die Investitionszurückhaltung bei den Landwirten ist esorgniserregend, Kapital fließt aus den Betrieben ab. ie wirtschaftlichen Aktivitäten verkümmern, eine ein- eitige Überreglementierung und Bürokratiedichte sind as traurige Aushängeschild rot-grüner Agrarpolitik. Der irtschaftliche Motor in den ländlichen Gebieten kommt um Stillstand. Ständig hängt das Damoklesschwert von teuer- und Abgabenerhöhungen über den Landwirten, ie zum Beispiel die Agrardieselsteuererhöhung und die nderungen der Landwirtschaftlichen Unfallversiche- ung. Eine Erhöhung der Steuer auf Agrardiesel würde eispielsweise für die Landwirte einen Wettbewerbs- achteil gegenüber Frankreich, das die Steuer auf Agrar- iesel drastisch senkt, von 30 bis 50 Euro je Hektar be- euten. Bei einem 100-Hektar-Betrieb liegt der Nachteil ann zwischen 3 000 bis 5 000 Euro je Betrieb. Welcher andwirt kann einen solchen Wettbewerbsnachteil auf auer verkraften? Besonders die Landwirte müssen sich doch fragen, oher die Impulse für einen wirtschaftlichen Auf- chwung in Deutschland unter diesen Umständen kom- en sollen. Während die EU-Nachbarn angesichts der estiegenen Ölpreise die Steuern senken, um die Kon- unktur nicht abzuwürgen, passiert in Deutschland das enaue Gegenteil. So darf es nicht weitergehen: Rot-Grün muss weg! Es ist unsere Aufgabe, mit einer verantwortungsvol- en Politik den Landwirten ihrer wirtschaftlichen Bedeu- ung entsprechend die bestmöglichen Rahmenbedingun- en zu bieten. Unser Aktionsprogramm für die andwirtschaft setzt auf Wettbewerbsfähigkeit, Innova- ion und Wachstum. 16706 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 (A) (C) (B) (D) Was wir brauchen, sind: die Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht, eine sinnvolle Agrarsteuergesetzgebung, Vereinfachung im komplizier- ten Förderrecht sowie den Abbau der überdimensionalen Agrarbürokratie. Unsere Landwirtschaft braucht zudem verlässliche Rahmenbedingungen für die Anwendung neuer Technologien, wie zum Beispiel bei nachwachsen- den Rohstoffen oder bei der Grünen Gentechnik. Der moderne Landwirt braucht heute Innovation und techni- schen Fortschritt, um nachhaltig und umweltbewusst qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel zu er- zeugen. Nur wenn die Landwirte die Zukunft als Chance und nicht als Bedrohung empfinden, werden sie sie auch ak- tiv mitgestalten. 91, 1 0, T 177. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Rezzo Schlauch


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



      Ich habe in meiner Antwort bereits ausgeführt, dass
      die Bundesregierung dann, wenn die Vorgaben, die ich
      genannt habe, nicht eingehalten werden, eingreift und

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      (C (D ie Durchsetzung und die Realisierung dieser Vorgaben erlangen kann und verlangen wird. Ansonsten ist mir icht bekannt, dass die Bundesregierung derzeit daraneht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern. Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, dass die etzigen rechtlichen Vorgaben eine flächendeckende Verorgung sicherstellen, und sind Sie der Meinung, dass ie Bundesregierung deshalb nicht eingreifen will, weil ie das Verfahren der Post unter den im Augenblick gelenden Vorgaben für in Ordnung hält und keine Notwenigkeit sieht, diese Vorgaben zu verändern? Das könnte ie ja; das ist ja eine Rechtsverordnung. R Wenn Sie sich vor Augen halten, wie die Vorgaben in ezug auf die entsprechenden Wohngebiete und die andkreisbezogenen Flächendefinitionen etc., die ich geannt habe, also die entsprechenden Mindestzahlen, die rfüllt sein müssen, damit eine Poststelle zwingend voregeben ist, aussehen, dann werden Sie mit Sicherheit eststellen, dass das sich daraus als Grundvoraussetzung rgebende Netz angemessen ist. Wenn die Versorgung m Einzelfall problematisch ist, dann ist es notwendig, ass im örtlichen Bereich durch politisches und gesellchaftliches Engagement Druck aufgebaut wird, um die ost zu bewegen, in diesem Sinne tätig zu werden. Sie elber haben ausgeführt, dass sich die Post nicht unbeindruckt zeigt, wenn entsprechende Diskussionen stattinden und politischer Druck aufgebaut wird. Herr Staatssekretär, wenn alles so in Ordnung ist, wie rklären Sie sich dann, dass quer durch alle Fraktionen ieses Hauses und quer durch die Republik in diesem usammenhang Unzufriedenheit herrscht, und sind Sie icht der Auffassung, dass es willkürlich ist, ein Verfahen, das möglicherweise unter einheitlichen Kriterien ingeleitet worden ist, mittendrin abzubrechen, und dass as mit der Frage der Einzelfallprüfung überhaupt nichts ehr zu tun hat? R Ich bin, wenn es konkrete Vorschläge zu einer Verän erung der Grundvoraussetzungen und der Vorgaben ibt, selbstverständlich bereit, diese zu prüfen, an mein aus weiterzugeben und zu überlegen, ob Veränderunen angesagt sind. Zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls ehe ich mich dazu außerstande. Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Frage, dass ie Post den Begriff „Gemeinde“ dadurch definiert, dass ie sagt: „Das ist eine im Zusammenhang bebaute Ortsage mit 2 000 Einwohnern“, während der Begriff der emeinde im deutschen Recht als der Begriff der politichen Gemeinde festgelegt ist, und zwar ohne Rücksicht arauf, wie groß die Siedlungsstrukturen sind, und ohne Jochen-Konrad Fromme Rücksicht darauf, ob das eine im Zusammenhang bebaute Ortslage ist oder nicht? R Ich glaube nicht, dass der politische Begriff der Gemeinde eins zu eins auf den Bereich der Postversorgung übertragen werden kann. Ich gebe Ihnen Recht – mir sind Strukturen in den ländlichen Räumen, wo eine Gemeinde völlig anders aussehen kann, natürlich sehr wohl geläufig –, dass dies wünschenswert wäre. Allerdings gibt es unter den derzeitigen rechtlichen Vorgaben keine Maßgabe, die Definition der politischen Gemeinde auf den Begriff der Gemeinde im Sinne der Postdienstleistung eins zu eins zu übertragen. Das könnte man, wenn es einen solchen Vorschlag geben würde, möglicherweise ins Auge fassen und eine entsprechende Veränderung dieser Verordnung vornehmen. Derzeit ist dies aber nicht angedacht. Herr Kollege Schmidt, Ihre Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass erst einmal festzustellen ist, dass die Privatisierung der Post die Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Folge gehabt hat, die, vor ungefähr neun Jahren in der Regierungszeit der CDU/CSU und der FDP entstanden, die entsprechenden Maßstäbe setzt, und würden Sie mir gleichzeitig zustimmen, dass wir unabhängig von allen Einzelfällen, die zu untersuchen sind, immer noch auf einen Vorschlag vonseiten der CDU/CSU zur Änderung dieser Verordnung warten, die CDU/CSU aber ständig öffentlich versucht, sich in einzelnen Fällen auf die Seite der Bürger oder der Gemeinden zu werfen, und bisher keinen konkreten Vorschlag hier im Hause gemacht hat? R Ich kann Ihnen in vollem Umfang zustimmen; das habe ich auch angedeutet. Ich habe gesagt, dass es in Einzelfällen, die mir bekannt sind und mit denen ich teilweise sogar als Staatssekretär befasst war, im regionalen Kontext zu Verbesserungen gekommen ist, dass es aber derzeit, was die generelle Struktur angeht, obwohl alle Fraktionen gesagt haben, dass sie mit der Praxis nicht einverstanden sind, keinen konkreten Vorschlag seitens der Opposition oder von wem auch immer gibt, um die Vorgaben pauschal, also für die gesamte Bundesrepublik, zu ändern. Klar ist auch, dass die Privatisierung, wie sie zu Papier gebracht und in diesen Kontext gegossen ist, aus der Regierungszeit der heutigen Opposition stammt. Die Frage 12 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch wird schriftlich beantwortet. Ich schließe damit den Geschäftsbereich und bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. r F l J H r g e r P B s m B a A l d a d s z r k r F e B r d R g d s D (C (D Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Die rage 13 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch wird schriftich beantwortet, ebenso wie die Frage 14 des Kollegen ohannes Singhammer und die Frage 15 des Kollegen einrich-Wilhelm Ronsöhr. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums des Innern auf. Die Fragen 16 und 17 des Kolleen Clemens Binninger werden schriftlich beantwortet, benso die Fragen 18 und 19 der Kollegin Petra Pau. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums der Finanzen auf. Die Fragen beantwortet die Frau arlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks. Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Peter Weiß auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die freiwillige Abgabe auf Flugscheine zur Finanzierung von Entwicklungsausgaben, auf deren Einführung sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei ihrem informellen Treffen in Luxemburg am 14. Mai 2005 verständigt haben, konkret ausgestaltet wird, und wie wird sich die Bundesregierung diesbezüglich bei der Vorbereitung des Ministertreffens im Juni 2005 positionieren? D Herr Kollege Weiß, die Finanzminister der Mitglied taaten der Europäischen Union haben bei ihrem inforellen Treffen in Luxemburg am 14. Mai 2005 keine eschlüsse gefasst. Die Bundesregierung hat deshalb uch keine Kenntnis darüber, wie gegebenenfalls eine bgabe auf Flugscheine zur Finanzierung von Entwickungsausgaben konkret ausgestaltet werden könnte. Ihre Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, diese informelle Vorberatung es Rats der europäischen Finanzminister hat ja unter nderem stattgefunden, um den G-8-Gipfel Anfang Juli ieses Jahres vorzubereiten, auf dem konkrete Bechlüsse gefasst werden sollen. Können Sie mir daher umindest sagen, mit welcher Absicht die Bundesregieung zu diesem G-8-Gipfel gehen will und welche onkreten Beschlüsse zur Einführung neuer Finanzieungsinstrumente wie einer zusätzlichen Abgabe auf lugtickets die Bundesregierung bei der G-8-Tagung ingehen wird? D Herr Kollege Weiß, wie Sie wissen, hatte die Bundes egierung eine Kerosinbesteuerung vorgeschlagen und iese für ein besseres Instrument gehalten als die jetzt in ede stehende so genannte Airticket Tax. Dies ist eientlich ein nicht zutreffender Ausdruck; denn es hanelt sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Zuchlag auf Luftfahrttickets. Dies steht jetzt in der Europäischen Union in Rede. ie informellen Vorbesprechungen der europäischen Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Finanzminister, die Sie angesprochen haben, haben bisher ergeben, dass man sich eine Art freiwillige Einführung vorstellt, was aber nicht heißt, dass der Einzelne freiwillig zahlen soll, sondern, dass die europäischen Länder dies freiwillig einführen können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll sein kann, wenn manche europäischen Länder diese Regelung einführen und manche nicht. Sie ist vielmehr der Auffassung, dass dies ein gemeinschaftliches Vorhaben sein sollte. Es gibt einige Länder – zum Beispiel Spanien –, die insbesondere vom Tourismus leben und die Vorstellung haben, dass eine Einführung dieser Abgabe das touristische Verhalten der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinflussen könnte. Da wird es noch Überzeugungsarbeit zu leisten geben. Ich persönlich bin der Auffassung – das ist auch von Ökonomen belegt –, dass die Entscheidung über die Wahl eines Urlaubsortes nicht davon abhängig ist, ob man einen Betrag in überschaubarer Höhe, in einer Größenordnung von 5 oder 10 Euro, je nachdem, wohin man fliegt, zahlen muss. Einfach ausgedrückt: Man wird sich nicht deshalb dafür entscheiden, mit dem Auto nach Österreich zu fahren, weil sich der Flug nach Mallorca um 10 Euro verteuert. Eine solche Entscheidung trifft man aus anderen Gründen. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, Sie haben vorgetragen, dass der deutsche Vorschlag zur Einführung einer Flugbenzinsteuer daran gescheitert ist, dass vor allem die südeuropäischen Urlaubsländer nicht dafür stimmen wollten. Wie wird die Bundesregierung in die Beratungen über eine zusätzliche Abgabe auf Flugtickets gehen? Ist für sie nur eine einheitliche Lösung, die von allen europäischen Mitgliedstaaten getragen wird, akzeptabel, oder ist die Bundesregierung gewillt, die von Ihnen angesprochene Freiwilligkeit hinzunehmen, sodass zum Beispiel Frankreich und Deutschland eine zusätzliche Abgabe auf die Flugtickets einführen, sich aber Spanien, Zypern und Portugal nicht daran beteiligen? D Natürlich kann auf europäischer Ebene nur eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Bundesregierung strebt ein einheitliches Verfahren für alle europäischen Länder an, aber es ist natürlich auch möglich, mit einigen Ländern voranzuschreiten; denn der wesentliche Flugverkehr erstreckt sich aufgrund der ökonomischen Bedingungen und der Bevölkerungszahlen auf einige Kernländer der Europäischen Union. Deswegen könnte man auch damit leben, dass nicht alle Länder diese Gebühr gleichzeitig erheben. Ich rufe die Frage 21 des Kollegen Peter Weiß auf: B e s g B f s v k E K ß g 1 B n k m n d A s A h d D d T F u g B b m (C (D Welches Gesamtaufkommen hält die Bundesregierung aus einer solchen freiwilligen Abgabe in der Europäischen Union und in Deutschland für möglich? D Herr Kollege, da bisher keine Beschlüsse zu einer ventuellen Abgabe auf Flugscheine und deren Ausgetaltung vorliegen, lassen sich auch noch keine Aussaen über das mögliche Aufkommen machen. Ihre Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, da Sie in der Vorbereitung der eratungen und der Beschlussfassung für den G-8-Gipel stehen, nehme ich an, dass zumindest einige Expertien bezüglich des maximalen zusätzlichen Abgabenolumens eingeholt wurden. Welche Einnahmen önnten die Staaten der Europäischen Union durch die inführung einer solchen Ticketsteuer verzeichnen? önnten Sie eine Andeutung machen, um welche Gröenordnung es sich handeln wird? Sie haben vorhin anedeutet, dass Sie an eine Abgabe in Höhe von 5 bis 0 Euro denken. D Herr Kollege, das war eine gegriffene Größe. Sie kön en sich vorstellen, dass wir differenzieren müssen. So önnte man beispielsweise die innereuropäischen Flüge it einer niedrigeren Abgabe belegen als die Interkontientalflüge. Das ist sowohl europarechtlich als auch vor em Hintergrund aller Luftverkehrsabkommen möglich. ußerdem kommt es darauf an, wie viele Länder insgeamt mitmachen werden. Man könnte auch weiter differenzieren, so könnte die bgabe in der Businessclass oder in der ersten Klasse öher sein als in der Economyclass. Diese Variablen sind enkbar, man kann sie durchrechnen und extrapolieren. as haben wir bisher aber noch nicht getan. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, denkt die Bundesregierung bei er eventuellen Einführung einer Ticketsteuer oder icketabgabe daran, dass diese Abgabe jeweils einen estbetrag, zum Beispiel 10 oder 15 Euro pro Ticket, mfassen soll, oder denkt sie an eine prozentuale Ababe, beispielsweise an 5 Prozent des Ticketpreises? D Nein, die Bundesregierung denkt an einen Festbetrag, ei dessen Ausgestaltung jedoch verschiedene Variablen öglich sind. Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Klaus Hofbauer auf: Trifft es zu, dass in Polen bis zu 14 Sonderwirtschaftszo nen mit Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen sowie Zuschüssen für Unternehmen bestehen, und wenn ja, um welche Art und welchen Umfang von Befreiungen, Vergünstigungen und Zuschüssen handelt es sich diesbezüglich? D Herr Kollege Hofbauer, die in Polen zum Zeitpunkt des Beitritts bestehenden Sonderwirtschaftszonen mussten an das bestehende Beihilferecht angepasst werden. Nach Anpassung werden sie von den Übergangsregelungen des Beitrittsvertrages erfasst. Unternehmen, die in diesen Sonderwirtschaftszonen investiert haben, wurden ab Mitte der 90er-Jahre zum Teil langfristig Steuervergünstigungen oder gar Steuerbefreiungen, insbesondere im Bereich der polnischen Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer oder von Liegenschaftsteuern, zugesagt. In welcher Höhe welche Steuervergünstigungen ursprünglich zugesagt wurden, ist in den einzelnen Sonderwirtschaftszonen unterschiedlich geregelt. Insbesondere Polen hatte – vor allem wegen dieser Sonderwirtschaftszonen – Schwierigkeiten, seine Vorschriften über Steuerund Umweltbeihilfen an den gemeinsamen Besitzstand anzupassen. Im Beitrittsvertrag wurden daher klare, zeitlich begrenzte Übergangsfristen vereinbart und gleichzeitig Maximalfördersätze entsprechend den sowieso bestehenden beihilferechtlich zulässigen Höchstsätzen festgelegt. Diese Übergangsfristen haben das Ziel, den Abbau der bereits vorher zugesagten steuerlichen Begünstigungen festzulegen. Ihre Zusatzfragen, bitte. Frau Staatssekretärin, Sie haben davon gesprochen, dass die zum Zeitpunkt des Beitrittes vorhandenen Firmen in den Genuss dieser Vorzüge kommen. Gilt das auch für Firmen, die sich nach dem Beitritt in diesen Sonderwirtschaftszonen ansiedeln? Die zweite Frage: Haben auch andere Beitrittsländer solche Sonderregelungen bzw. denkt man auch in Rumänien und Bulgarien an solche Sonderregelungen? D Herr Kollege Hofbauer, jeder neue Fall muss einzeln durch die EU-Kommission genehmigt werden, und zwar vor dem Hintergrund bestehender beihilferechtlicher Vorschriften. Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Unternehmen in einer so genannten Sonderwirtschaftszone neu ansiedelt. Zusagen an ein Unternehmen müssen durch die EU-Kommission auf Grundlage der normalen beihilferechtlichen Bestimmungen genehmigt werden, wie das auch in der Bundesrepublik Deutschland üblich ist. Das muss insgesamt durch die EU-Kommission notifiziert werden. e s g t g E z d s Ü l p A c u S d r b Z W A s c d D B s g z s g d a l M F m E g E n S s d i (C (D Aus dem Kopf kann ich Ihnen nicht beantworten, ob s etwas Vergleichbares wie die polnischen Sonderwirtchaftszonen auch in anderen neuen Beitrittsländern ibt. Ebenfalls kann ich aus dem Kopf nicht beantworen, wie das in Rumänien und Bulgarien ist. Ich kann die Antworten natürlich schriftlich nachtra en, kann Ihnen aber grundsätzlich sagen: Durch den U-Beitritt werden solche Sonderregelungen domestiiert. Sie können auf Dauer nicht mehr fortgeführt weren. Es gibt allenfalls Übergangsfristen. Wäre Polen beipielsweise nicht der EU beigetreten, gäbe es diese bergangsfristen nicht und Polen könnte nach nationaem Recht auf ewig so verfahren. Der Beitritt zur Euroäischen Union mit der Festlegung auf den so genannten cquis communautaire bedeutet zugleich, dass man solhe Sonderregelungen allenfalls noch vorübergehend nd befristet haben kann. Ohne Beitritt gäbe es solche onderregelungen in nationalen Alleingängen, solange as der jeweilige Nationalstaat möchte. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr richtig!)


    Rede von Jochen-Konrad Fromme
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)