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ID1517412100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15174

  • date_rangeDatum: 11. Mai 2005

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    Plenarprotokoll 15/174 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/5432) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) Weitere Maßnahmen im Nachgang zur Verabschiedung des Alcopopsteuergesetzes zur Einhaltung der Jugendschutzbestim- mungen im Zusammenhang mit dem Ver- kauf/Erwerb bzw. dem Ausschank von al- koholischen Getränken Antwort Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mit dem Ziel der Liquidation Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Geltendmachung von Forderungen für vor 1990 errichtete Meliorationsanlagen gegen- über den heutigen Eigentümern auch bei bereits bei Bemessung des Eigenkapitals der LPG abgezogenen Kosten Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16296 D 16297 A 16299 B 16299 D 16300 C Deutscher B Stenografisch 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Deittert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M G P M d A M Z G M D G g V 16295 A 16295 B 16296 A 16296 A 16296 B 16296 B Zusatzfrage Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16297 C undestag er Bericht ung n 11. Mai 2005 t : ündliche Frage 2 erlinde Kaupa (CDU/CSU) flicht des Handels zur Schulung seiner itarbeiter hinsichtlich der Einhaltung er Vorschriften des Jugendschutzgesetzes ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage erlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) esetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderun- en bis zur nächsten Bundestagswahl zur erhinderung von Unternehmenskäufen 16298 B 16298 C Zusatzfrage Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16300 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Mündliche Frage 8 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Eventuell neu zu führende Vermögensaus- einandersetzungen für den Fall, dass For- derungen für vor 1990 errichtete Melio- rationsanlagen geltend gemacht werden, die bereits bei der Bemessung des LPG- Eigenkapitals abgezogen wurden Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Hildegard Müller (CDU/CSU) Verteilung der Mehreinnahmen infolge des geplanten Vorziehens des Zahlungstermins für die Sozialbeiträge auf die verschiede- nen Zweige der Sozialversicherung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Andreas Storm (CDU/CSU) Auswirkungen der Beitragsmindereinnah- men im ersten Quartal 2005 und der Korrektur der offiziellen Wachstumspro- gnose auf die weitere Entwicklung der Rentenfinanzen in diesem und im nächsten Jahr Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Andreas Storm (CDU/CSU) Finanzielle Belastungen für die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen infolge des geplanten Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialversicherungs- beiträge A F Z A K M M A l L A F Z M V A E M G A d t m A F Z G D H K B E M Z E M V U v B A I 16301 A 16301 B 16301 C 16302 A 16302 B 16302 D 16303 B 16303 C 16304 A 16304 B 16304 D 16305 A ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ax Straubinger (CDU/CSU) uswirkungen des Vorziehens des Zah- ungstermins für die Sozialbeiträge für die änder und Kommunen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 13 und 14 erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) uswirkungen des geplanten Vorziehens es Zahlungstermins für die Sozialbei- räge für die Betriebe, insbesondere für die ittelständischen Unternehmen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 eronika Bellmann (CDU/CSU) msetzungsstand und Finanzierung der orgesehenen Baumaßnahmen für die 101 innerhalb Sachsens ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 C 16305 D 16306 A 16306 B 16306 D 16307 B 16307 C 16307 C 16308 A 16308 B 16309 D 16310 C 16310 D 16311 A 16311 D 16312 B 16312 B 16312 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 III Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzungsstand und Finanzierung der vorgesehenen Baumaßnahmen für die B 173 innerhalb Sachsens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Petra Pau (fraktionslos) Anzahl der in Deutschland gelagerten Atomwaffen, Entfernung der von den USA gelagerten Atomwaffen Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verbindliche Zusagen oder Selbstverpflich- tungen von Großunternehmen oder Unter- nehmervereinigungen für mehr Investi- tionen im Inland als Gegenleistung für die Absenkung der Körperschaftsteuer; Gegenfinanzierung der Absenkung der Körperschaftsteuer Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Max Straubinger (CDU/CSU) Auswirkungen des Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialbeiträge auf das Haushaltsdefizit Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Umstellungskosten der Bundesanstalt für Arbeit auf „Bundesagentur“ sowie Kosten für das neue Logo Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . M E K d A D Z E M E V L A D Z E K Z A C t t V U D B A E H P M P P K D G N B 16313 A 16313 B 16313 C 16314 A 16314 B 16315 A 16315 D 16316 A 16316 B 16316 C 16317 A ündliche Frage 33 ckart von Klaeden (CDU/CSU) osten der Neufassung des Logos der Bun- esagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 ckart von Klaeden (CDU/CSU) erantwortung für die Umstellung des ogos der Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der DU/CSU: Umstellung des Zahlungs- ermins für die Sozialversicherungsbei- räge olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Selg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . udrun Schaich-Walch (SPD) . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16317 C 16317 D 16318 C 16318 C 16319 C 16319 D 16321 A 16322 C 16323 D 16325 A 16326 C 16327 D 16328 D 16329 C 16331 A 16331 D 16333 A 16334 B 16335 B 16336 D 16336 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) Vorlage einer Liste mit Gesetzen und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesjustizministeriums, die abgeschafft werden sollen; Abschaffungstermin Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Dirk Niebel (FDP) Gelagerte Mengen an Linsen, Reis, Kon- densmilch und Vollmilchpulver im Rah- men der Zivilen Notfallreserve; Kosten der Lagerung Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 15 und 16 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Einbeziehung der B 3 zwischen Karlsruhe und Basel sowie anderer Streckenab- schnitte in die Mautpflicht; Kriterien für die Einstufung eines Bundesstraßenab- schnitts als Ausweichroute Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 19 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Abkommen zwischen Deutschland und Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Mariental)–Ruszdorf (Posoda) Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H B I b r s A I A M D W z d A K A M D A s N A K A M A E s h k A F A M H E s 16337 A 16337 B 16337 D 16338 B 16338 C nlage 6 ündliche Frage 20 ans Michelbach (CDU/CSU) au zusätzlicher Streckenabschnitte der CE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt 2005 is 2008 aufgrund des von der Bundes- egierung zum Ausbau der Verkehrsinfra- truktur aufgelegten Programms ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 21 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) iederaufflammen des Grenzkonflikts wischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld er Parlamentswahlen in Äthiopien ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 22 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ktueller Stand der Verhandlungen zwi- chen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur utzung des Nilwassers ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 24 lbrecht Feibel (CDU/CSU) insatz von Bediensteten des Bundesgrenz- chutzes am Flughafen Saarbrücken-Ens- eim zur Gewährleistung der Sicherheits- ontrolle; Kosten ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 25 und 26 artmut Koschyk (CDU/CSU) insatz von Leistungsprämien, Leistungs- tufen und Leistungszulagen in der Bun- 16338 D 16339 A 16339 A 16339 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 V desverwaltung; Auswirkungen auf Mit- arbeiter; Ermittlungsart Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 27 Ralf Göbel (CDU/CSU) Nachträgliche Speicherung von biometri- schen Merkmalen auf einem nur mit Pass- bild versehenen Chip Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 28 Ralf Göbel (CDU/CSU) Ermöglichung der Einreise in die USA ohne Visum Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 31 Gitta Connemann (CDU/CSU) Anstieg von Arbeitsplätzen bei Unterneh- men mit Finanzinvestoren, den so genann- ten Private-Equity-Gesellschaften, vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalis- mus-Debatte Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 35 und 36 Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Unterstützung der Änderung des Logos der Bundesagentur für Arbeit durch die Bundesregierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U m d A D A M K Ö L d A D A M M A W r n A D A M H M l l A D A M P A S g A D 16339 D 16340 A 16340 B 16340 C 16340 D nlage 15 ündliche Fragen 37 und 38 r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) nterrichtung des Bundeswirtschafts- inisteriums über die Änderung des Logos er Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 39 und 40 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) ffentliche Ausschreibung des neuen ogos der Bundesagentur für Arbeit; Än- erungsgründe ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Fragen 41 und 42 anfred Grund (CDU/CSU) usschluss Arbeitsloser von geförderten eiterbildungsmaßnahmen, deren Förde- ung mit Arbeitslosengeld I während oder ach Durchführung der Maßnahme endet ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 43 und 44 elmut Heiderich (CDU/CSU) aßnahmen zur Sicherstellung der beruf- ichen Rehabilitation behinderter Jugend- icher ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 45 etra Pau (fraktionslos) nrechnungen von Leistungen nach dem GB II auf Studierende in einer Bedarfs- emeinschaft ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A 16341 B 16341 C 16342 A 16342 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 20 Mündliche Fragen 46 und 47 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Maßnahmen im Rahmen des „Beschäfti- gungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“; Finanzierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 48 Hildegard Müller (CDU/CSU) Beitragssenkung in der Arbeitslosenver- sicherung aufgrund der Mehreinnahmen des geplanten Vorziehens des Zahlungs- termins für die Sozialversicherungsbei- träge Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 49 Hans Michelbach (CDU/CSU) Sich für die Region einsetzende Unter- nehmen in Oberfranken, wie zum Beispiel die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 50 Gitta Connemann (CDU/CSU) Abbau eines Drittels von Arbeitsplätzen bei einer Kapitalanlagefirma der SPD vor dem Hintergrund der so genannten Kapi- talismus-Debatte Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 A 16343 C 16343 C 16343 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16295 (A) ) (B) ) 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    ung (D) letzter Absatz, der : „Es geht um 720 Millio- Gebäudesanierungspro- bsatz ist wie folgt zu le- en Euro Investitionen in uslösen und dass die Ar- leren Betrieben des Bau- n geht, gesichert werden, Zeiten die Beiträge stabil dem BÜNDNIS 90/ Heinrich [FDP]: Da- chter werden!) gen ist, die Beiträge stabil hende Auswirkung auf der war bei jedem Gesetz, das mittleren Einkommen von g der Mehrbelastung in und pro Haushalt. Diese politische Seite im Blick. Aber Sie sind den nächsten weil es Ihnen an der notwendig batte fehlt. Sie müssen sich nä hoch die Belastung der Arbeitg fallen Zinsen für die Zwisch letztendlich würde eine Beitrag nahmen im Umfang von 9 M würde, eine Mehrbelastung in den Euro für die Arbeitgeber be (Dr. Heinrich L. Kolb [FD deckte Beitragssatz Das haben wir vermieden; 400 Millionen Euro fällig werd Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16337 (A) ) (B) ) über das Internetportal des Bundesministeriums der Jus- maanlagen nicht erforderlich. Selbst beim wegen seiner Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 4): Wann ist mit einer vollständigen Liste der Gesetze und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesministe- riums der Justiz (BMJ) zu rechnen, die laut Pressemitteilung des BMJ vom 4. Mai 2005 (Quelle: http://www.bmj.bund.de) abgeschafft werden sollen, und bis wann soll die Abschaffung erfolgen? Die Bundesregierung versteht die Bereinigung des Bundesrechts, die ein Kernprojekt der Initiative Bürokra- tieabbau darstellt, als Daueraufgabe. So markiert auch der am 4. Mai 2005 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums der Justiz keinen Endpunkt für die Rechtsberei- nigung in diesem Bereich. Aus dem Entwurf, der auch t w s B s s v I m A d F s Z l g j s d Z s te d K S Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 11.05.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 11.05.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.05.2005 Jäger, Renate SPD 11.05.2005 Dr. Lucyga, Christine SPD 11.05.2005* Merz, Friedrich CDU/CSU 11.05.2005 Nitzsche, Henry CDU/CSU 11.05.2005 Scharping, Rudolf SPD 11.05.2005 Schösser, Fritz SPD 11.05.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.05.2005 Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Westerwelle, Guido FDP 11.05.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht iz allgemein zugänglich gemacht wird, ist zu ersehen, elche Vorschriften im Rahmen des gegenwärtigen Ge- etzgebungsverfahrens aufgehoben werden sollen. Die undesregierung hält es daher nicht für erforderlich, zu- ätzlich eine Liste der zur Aufhebung anstehenden Ge- etze und Verordnungen vorzulegen. Wann die Aufhebung erfolgt, hängt in erster Linie om Verlauf der parlamentarischen Beratungen ab. Das n-Kraft-Treten des Gesetzes ist – mit wenigen Ausnah- en – für den Tag nach der Verkündung vorgesehen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck- ache 15/5432, Fragen 5 und 6): Wie groß sind die Mengen an Linsen, Reis, Kondensmilch und Vollmilchpulver, die im Rahmen der zivilen Notfallre- serve gelagert werden, und welche Kosten verursacht die La- gerung? Müssen Maßnahmen in Bezug auf Belüftung, Kühlung oder Schutzatmosphäre getroffen werden, und ist eine ökolo- gisch verträgliche Lagerung gewährleistet? u Frage 5: Die im Rahmen der zivilen Notfallreserve derzeit ge- agerten Mengen sowie die Kosten der Lagerung (Lager- eld) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die ährlich in Abhängigkeit des Warenzu- und -verkaufs tärker schwankenden Aus- und Einlagerungskosten sind arin nicht enthalten. u Frage 6: Für die Bevorratung im Rahmen der zivilen Notfallre- erve gelten die üblichen, für die Lagerung von Lebensmit- ln an Lagerhallen gestellten Anforderungen. Aufgrund er bei den Lagerobjekten geforderten isolierenden älte- und Wärmedämmung sind bei der Lagerung der ackware (Hülsenfrüchte und Reis) energieintensive Kli- Produkt Menge in t Kosten p. a. in Millio- nen Euro Linsen 23 946 0,49 Langkornreis 40 439 0,88 Rundkornreis 30 504 0,62 Kondensmilch 6 035 0,78 Vollmilchpulver 500 0,01 Erbsen (nachrichtl.) 25 523 0,50 Zivile Notfallreserve 126 947 3,28 16338 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Sensibilität gegenüber Temperaturschwankungen in Hal- len mit Klimaanlagen gelagerten Vollmilchpulver kom- men diese Aggregate nur bei langen Frost- bzw. Hitzepe- rioden zum Einsatz. Kondensmilch wird im Rahmen einer Werkslagerung direkt beim Hersteller bevorratet. Durch die hohe Qualität der eingelagerten Ware und der damit verbundenen langen Lagerfähigkeit von durch- schnittlich zehn Jahren wird zudem eine häufige, mit Transporten verbundene Wälzung der Bestände vermie- den. Eine ökologisch verträgliche Lagerung ist somit ge- währleistet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 15 und 16): Wird die Bundesregierung im Zuge der vom Bundesminis- ter für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, angekündigten Ausdehnung der Mautpflicht für Last- kraftwagen auf die als typische Ausweichstrecken genutzten Bundesstraßen ab 2006 (vergleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. April 2005) auch die Bundesstraße B 3 zwi- schen Karlsruhe und Basel in die Mautpflicht einbeziehen, und wenn ja, für welche Streckenabschnitte soll dann die LKW-Maut gelten? Welche Kriterien legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Einstufung eines Bundesstra- ßenabschnitts als Ausweichroute zugrunde? Zu Frage 15: Mit Abschluss der Untersuchungen zu den Auswir- kungen der Einführung der LKW-Maut im Herbst 2005 werden aussagekräftige Ergebnisse zu potenziellen Ver- lagerungsstrecken vorliegen. Erst dann wird auch eine Aussage über mögliche Maßnahmen an der Bundes- straße B 3 zwischen Karlsruhe und Basel erfolgen kön- nen. Zu Frage 16: Die zur Ermittlung der Auswirkung der Einführung der LKW-Maut notwendigen Studien werden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Bundesan- stalt für Straßenwesen und den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (Federführung für die Länder), Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz betreut. In dieser Arbeitsgruppe werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Untersuchungen im Laufe des Jah- res Hinweise für die Frage der Ausdehnung der Maut- pflicht auf Bundesstraßen entwickelt. Wegen der Unter- schiede einzelner Streckenabschnitte, zum Beispiel hinsichtlich Streckencharakteristik, Verkehrsstärke usw., wird aber zusätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforder- lich sein, bevor eine Entscheidung über mögliche Maß- nahmen gegen eine mautbedingte Verkehrsverlagerung getroffen werden kann. A d A ( s R g Z V D E M b n d A d A s s w s D 2 E d d r g d A d A s (C (D nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 19): Welche Fortschritte zu einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Marien- tal)–Ruszdorf (Posoda) wurden bisher erzielt, und wann rech- net die Bundesregierung mit dem Baubeginn? Es besteht grundsätzlich Einvernehmen mit der polni- chen Seite, zwischen Ostritz (Kloster Mariental) und uszdorf (Posoda) eine Grenzübertrittsstelle für Fußgän- er und Radfahrer zu errichten. Im Interesse des baldigen ustandekommens einer erforderlichen völkerrechtlichen ereinbarung hat die Bundesrepublik Deutschland der eutschen Botschaft in Warschau im Februar 2005 eine inleitungsnote mit der Bitte um Zustellung an das inisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Repu- lik Polen zugeleitet. Die Antwortnote liegt bislang icht vor. Konkrete Angaben zum Baubeginn können aher noch nicht gemacht werden. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 20): Welche Streckenabschnitte des Verkehrsprojektes Deut- sche Einheit Nr. 8.1 des BVWP, der ICE-Trasse Nürn- berg–Coburg–Erfurt werden in den Jahren 2005 bis 2008 ge- baut werden, und welche kommen zusätzlich zu den bereits fest für die Jahre 2005 bis 2008 geplanten Abschnitten auf- grund des von der Bundesregierung zum Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur aufgelegten Programms über 2 Milliarden Euro hinzu? Bis auf den Abschnitt Staffelstein werden alle Ab- chnitte der Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld–Erfurt so- ie die Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld im Ab- chnitt Nürnberg–Fürth im Zuge des Verkehrsprojektes eutsche Einheit (VDE) Nr. 8.1 im Zeitraum 2005 bis 008 in Bau sein. Mit den Mitteln des 2-Milliarden- uro-Investitionsprogramms sollen die Bauarbeiten in en einzelnen Abschnitten der Neubaustrecke gegenüber en ursprünglichen Planungen verstärkt werden. Da- über hinaus ist der Baubeginn des Abschnittes Thürin- er Wald vorgesehen. Die konkreten Planungen hierzu auern noch an. nlage 7 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 21): Hat die Bundesregierung Informationen über das partielle Wiederaufflammen des Grenzkonflikts zwischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld der Parlamentswahlen in Äthiopien am 15. Mai 2005, und wie schätzt die Bundesregierung die Aus- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16339 (A) ) (B) ) sicht auf langfristige Beilegung dieses Konflikts nach den Wahlen in Äthiopien ein? Im April 2005 wurden mehrere bewaffnete Zwischen- fälle mit Toten und Verletzten in der temporären Sicher- heitszone zwischen Äthiopien und Eritrea bekannt. Beide Seiten warfen sich gegenseitig eine Verletzung des Waffenstillstandsabkommens vor. Die Untersuchungen der VN-Mission (UNMEE) sind noch nicht abgeschlos- sen. Die VN bezeichnen die militärische Lage trotz der Vorfälle als stabil. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach den für den 15. Mai anstehenden äthiopischen Parlamentswahlen verstärkte Bemühungen der neuen äthiopischen Regierung, der eritreischen Führung, der Vereinten Nationen, der EU und sonstiger Akteure ein- setzen werden, um eine dauerhafte und stabile Friedens- lösung des Konflikts auf der Grundlage der einschlägi- gen Resolutionen der VN herbeizuführen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 22): Liegen der Bundesregierung Informationen über den aktu- ellen Stand der Verhandlungen zwischen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor, und wenn ja, zeichnen sich nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Frage zwischenstaatliche Konflikte ab? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über neue trilaterale Verhandlungen zwischen Ägypten, Su- dan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor. Im Rahmen der Nilbeckeninitiative (Nile Basin Initiative, NBI) der zehn Nilanrainerstaaten (Ägypten, Äthiopien, Burundi, Eritrea, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Sudan, Tansania, Uganda) finden je- doch fortlaufend Gespräche – zuletzt Anfang Mai 2005 in Uganda – zu diesem Thema statt, ohne dass sich eine grundsätzliche Einigung zur Frage der Nilwassernutzung abzeichnen würde. Obwohl es zur Frage der Nutzung des Nilwassers unterschiedliche Interessen und Auffassun- gen der Anrainerstaaten gibt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine signifikante Zu- nahme der Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte hindeu- ten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 24): Wie viele Bedienstete des Bundesgrenzschutzes (BGS) müssen am Flughafen Saarbrücken-Ensheim eingesetzt wer- den, um eine ausreichende Sicherheitskontrolle zu gewähr- leisten, und um wie viele Bedienstete des BGS lässt sich die derzeitige Anzahl reduzieren, um Kosten einzusparen? Mit Stand Mai 2005 ist für die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz auf dem F s m A s d s t S i D h A d g ( B b L g n 4 H t b t d L B r ü B 2 f d d d V g D t m ß I v (C (D lughafen Saarbrücken nachfolgendes Personal einge- etzt: Polizeivollzugsbeamte: 24 (integrative Wahrneh- ung der Luftsicherheits- und Grenzpolizeilichen ufgaben, §§ 2 und 4 Bundesgrenzschutzgesetz); Ange- tellte des Bundes (Luftsicherheitsassistenten/-innen): 12, avon 5 im Beschäftigungsverhältnis 50 Prozent, ent- pricht 9,5 Vollzeitbeschäftigten; Luftsicherheitsassis- enten/-innen der Firma Flug- und Industriesicherheit ervice- und Beratungs GmbH: 29, Anforderung erfolgt n Anlehnung an das Fluggastaufkommen stundenweise. er Personaleinsatz ist zur Gewährleistung der Sicher- eitsstandards sachangemessen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 25 und 26): In welchem Umfang wurde seit 1998 von den Instrumen- ten Leistungsprämien, Leistungsstufen und Leistungszulagen im Einzelnen in der Bundesverwaltung (oberste Bundesbehör- den und nachgeordneter Bereich insgesamt) Gebrauch ge- macht, und welche Wirkungen hatte der Einsatz dieser Leis- tungsanreizsysteme auf Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter? In welcher Form wurden diese Wirkungen ermittelt, und welche Ergebnisse hatten – sofern erfolgt – entsprechende Be- fragungen von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Personalvertre- tungen? Seit 2001 werden die Vergabe der leistungsbezogenen ezahlungsinstrumente und Erfahrungen aller Bundes- ehörden abgefragt und ausgewertet. Danach haben eistungsstufen, Leistungsprämien oder Leistungszula- en in 2001 42 000 Beschäftigte in Höhe von 36 Millio- en Euro, in 2002 35 000 Beschäftigte in Höhe von 2 Millionen Euro und in 2003 41 000 Beschäftigte in öhe von 50 Millionen Euro erhalten. Damit sind Beam- innen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Ar- eitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Repräsenta- ive Daten vor 2001 liegen nicht vor. Die leistungsbezogenen Bezahlungsinstrumente, mit enen bei Beamtinnen und Beamten herausragende eistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der esoldungsordnung A honoriert werden, werden in ih- er Wirkung auf Motivation und Leistungsbereitschaft berwiegend positiv bewertet. Im Erfahrungsbericht der undesregierung zur Dienstrechtsreform 1997 vom 0. Juni 2001 werden insbesondere Aussagen zur Ein- ührung leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente in er Bundesverwaltung getroffen. Die Erfahrungen wur- en im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung urch Fragebögen und Interviews mit Bediensteten und ergabeberechtigten sowie durch statistische Erhebun- en in vier ausgewählten Bundesbehörden gewonnen. anach wird die Leistungsbezahlung von den Mitarbei- erinnen und Mitarbeitern durchaus positiv angenom- en. Auch die vergabeberechtigten Vorgesetzten begrü- en mehrheitlich Leistungsbezahlung als zusätzliches nstrument der Personalführung. Die in diesem Bericht orgeschlagenen Verbesserungen – Vereinfachung des 16340 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Vergabeverfahrens, Ausweitung des Kreises der Emp- fängerinnen und Empfänger, Flexibilisierung der Instru- mente untereinander und bessere Honorierung von Teamarbeit – wurden mit dem Besoldungsstrukturge- setz vom 21. Juni 2002 umgesetzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 27): Können in Ausweisdokumente, bei denen zunächst nur das Passbild auf einem Chip gespeichert wird, nachträglich biometrische Merkmale gespeichert werden, ohne ein neues Dokument ausstellen zu müssen, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung bei der Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten für den Fall, dass technische Pro- bleme bei der Gesichtsfelderkennung die Speicherung dieses Merkmals verzögern? Aus Gründen der Dokumentensicherheit wird der Chip nach der Herstellung des Reisepasses gegen Lö- schen oder Ändern der Daten versiegelt. Die in einem ersten Schritt ausgegebenen Dokumente nur mit dem ge- speicherten Gesichtsbild werden die übliche Gültigkeits- dauer von zehn Jahren besitzen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern insofern kein Nachteil entsteht. Im Rahmen der Kontrollen des neuen Reisepasses soll ein biometri- scher Abgleich des im Chip gespeicherten Gesichtsbil- des mit der Person, die den Pass vorlegt, erfolgen. Diese so genannte 1 : 1-Verifikation mit Gesichtserkennung wurde von BKA und BSI ausreichend getestet. Die Tests haben gezeigt, dass diese Abgleichmethode zu zuverläs- sigen Ergebnissen führt. Technische Probleme sind nicht zu erwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 28): Welche Voraussetzungen müssen deutsche Pässe erfüllen, damit Deutsche ab Oktober 2005 ohne Visum in die USA ein- reisen können, und welche Maßnahmen will die Bundesregie- rung bis dahin umsetzen, damit die Einreise ohne Visum mög- lich bleibt? Die USA haben festgelegt, dass nach dem 26. Okto- ber 2005 nur solche Länder weiter an dem Visa-Waiver- Programm teilnehmen werden, die bis zu diesem Zeit- punkt ein Programm zur Einführung biometrischer Pässe aufgelegt haben. Deutschland beabsichtigt, noch im Herbst die ersten biometriegestützten Reisepässe auszu- geben. Mithin werden alle Deutschen – auch solche mit nicht biometrischen Pässen – weiterhin visumfrei in die USA einreisen können. A d F C k d E l o h t s l R s s w m E z r U V g P d h d d W p A d g ( t t ü (C (D nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Frage 31): Ist der Bundesregierung eine Studie der Fachzeitschrift „Finance“ bekannt, wonach sich bei Unternehmen mit Finanz- investoren, den so genannten Privat-Equity-Gesellschaften, die Zahl der Mitarbeiter um 4,5 Prozent pro Jahr erhöht hat (vergleiche „Wirtschaftswoche“ vom 28. April 2005), und wie beurteilt sie diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus-Debatte? Der Bundesregierung ist die oben genannte Studie be- annt. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, ass Finanzinvestoren durch ihr Engagement positive inflüsse auf das Wachstum und die Beschäftigungszah- en von Unternehmen sowie die Entwicklung des Stand- rts Deutschland haben können. Die Bundesregierung at daher das ZEW in Mannheim beauftragt, ein Gutach- en zu erstellen, in dem die rechtlichen und ökonomi- chen Rahmenbedingungen für die Branche in Deutsch- and untersucht werden. Ziel dieses Gutachtens ist es, die ahmenbedingungen für Private-Equity-Fonds so zu ge- talten, dass sie einen Beitrag zu Wachstum und Be- chäftigung leisten. Die ersten Ergebnisse der Gutachter erden derzeit ausgewertet. Genauso ist es jedoch auch öglich – und kommt auch vor –, dass es Private- quity-Fonds nicht gelingt, angeschlagene Unternehmen u retten, oder dass Private-Equity-Fonds nicht im Inte- esse der Unternehmen und Mitarbeiter handeln. Nur nternehmen, für die Letzteres gilt, sind in der jüngsten ergangenheit Gegenstand der öffentlichen Diskussion eworden. Die Kritik bezog sich ebenfalls nur auf solche rivate-Equity-Fonds, die deutlich gegen das Interesse er übernommenen Unternehmen und deren Mitarbeiter andeln. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig afür einsetzen und diejenigen Unternehmen fördern, ie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und achstumsdynamik sowie zur Sicherung von Arbeits- lätzen in Deutschland beitragen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 35 und 36): Unterstützt die Bundesregierung die Änderung des Logos der BA? Hält die Bundesregierung die mit der Neufassung des Lo- gos der BA verbundenen Kosten für sinnvoll eingesetzte Bei- tragsmittel? Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbstverwal- ete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisa- ionshoheit. Sie entscheidet in eigener Verantwortung ber ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16341 (A) ) (B) ) Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 37 und 38): Wann ist ein Vertreter des BMWA über die Pläne der BA zur Änderung des Logos informiert worden? Hat der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit diese Pläne unterstützt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war in die Entwicklung des neuen Erscheinungsbildes der Bundesagentur für Arbeit nicht eingebunden und wurde auch nicht gesondert informiert. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Bundesagentur für Arbeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwal- tung im Rahmen der Organisationshoheit über solche Fragen in eigener Verantwortung entscheidet. Die Ent- scheidung über das neue Erscheinungsbild hat der Vor- stand der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 39 und 40): Ist der Auftrag zur Neufassung des Logos der BA öffent- lich ausgeschrieben worden? Aus welchen Gründen ist das Logo der BA geändert wor- den? Zu Frage 39: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurde der Auftrag für die Entwicklung des neuen Erschei- nungsbildes beschränkt ausgeschrieben. Es wurden meh- rere Bieter am Verfahren beteiligt. Der Auftrag ging an den preisgünstigsten Anbieter. Zu Frage 40: Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich in einem Umbauprozess zu einem modernen Dienstleister am Ar- beitsmarkt. Kernelement der Reform ist die zurzeit statt- findende Umstellung der Agenturen für Arbeit auf ein neues Geschäftsmodell, das so genannte Kundenzen- trum. In den Kundenzentren sollen die Anliegen von Ar- beitslosen und Arbeitgebern schnell, kundenfreundlich und wirkungsorientiert bearbeitet werden. Derzeit sind 70 und bis zum Jahresende 2005 werden alle 180 Agen- turen für Arbeit auf das neue Geschäftsmodell umge- stellt sein. Mit dem neuen Erscheinungsbild will die BA die Kernelemente dieser Reform ergänzen und den Kun- den den Zugang zu den vielfältigen Angeboten der Agenturen für Arbeit erleichtern. Dies geschieht unter anderem durch ein Farbsystem für Broschüren und Info- schriften. Durch die Farbkennung auf den Informations- medien der BA wird für jeden Kunden sofort ersichtlich, welche Informationen für ihn wichtig sind. Das moder- nisierte Logo ist nach Auffassung der BA ein Signal da- f t A d g ( Z b b Z b k f t r g b A d g ( (C (D ür, dass sich die BA zu einem modernen, kundenorien- ierten Dienstleister wandelt. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 41 und 42): Ist der Bundesregierung die Praxis von Arbeitsagenturen bekannt, keine Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose zu fördern, deren Förderung mit Arbeitslosengeld I während oder nach Durchführung der Maßnahme endet, weil angeblich die Zuständigkeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld II un- geklärt sei, obwohl eine Einstellungszusage eines Arbeitge- bers bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss vorliegt, und wie bewertet sie diese? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls durch entspre- chende rechtliche Regelungen sicherstellen, dass künftig auch der in der Frage zuvor beschriebene Personenkreis nicht wei- ter von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlos- sen bleibt? u Frage 41: Der Bundesregierung und der Bundesagentur für Ar- eit ist eine derartige Praxis von Arbeitsagenturen nicht ekannt. u Frage 42: Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Ar- eit sind selbstverständlich bereit, gegebenenfalls kon- reten Einzelfällen nachzugehen, in denen Agenturen ür Arbeit die Weiterbildungsförderung nach dem Drit- en Buch Sozialgesetzbuch von einer Zuständigkeitsklä- ung für die Zahlung von Arbeitslosengeld II abhängig emacht haben sollen. Ein gesetzlicher Regelungsbedarf esteht nicht. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 43 und 44): In welcher Weise wird die Bundesregierung auf die sich immer mehr verdichtenden Hinweise reagieren, dass die be- ruflichen Rehabilitationen behinderter Jugendlicher wegen Geldmangels bei der BA, wegen Rechtsunklarheiten nach der Hartz-IV-Einführung oder aus sonstigen Gründen auch bei ge- setzlichen Pflichtleistungen nicht mehr im notwendigen Um- fang erbracht werden (vergleiche „Hersfelder Zeitung“ vom 3. Mai 2005), und ist sie insofern bereit, ihre Position in den Antworten des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Rudolf Anzinger, vom 22. März 2005 auf meine schriftlichen Fragen 35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 15/5181 – wonach die Handlungs- und Budgetkompetenz nach Mitteilung der BA ausreichend sei – zu verändern? Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher entwi- ckelt, um gemeinsam mit den Vertretern der Behinderten, den Berufsbildungs- und -förderungswerken, Rehabilitationszen- tren sowie betroffenen Kommunen eine langfristige Zukunfts- sicherung dieser Aufgabe zu erreichen, und inwieweit ist da- raus ein umfassendes Konzept zur Erfüllung der gesetzlichen 16342 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Pflichtleistungen entstanden, das vor allem den behinderten Jugendlichen die zustehenden Leistungen garantiert? Zu Frage 43: Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit kön- nen die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben auch weiterhin im notwendi- gen Umfang erbracht werden. Für die Rechtsanspruchs- leistungen stehen im Haushalt der Bundesagentur für Ar- beit in 2005 trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen 2,53 Milliarden Euro zur Ver- fügung. Bis Ende April 2005 waren insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro durch Ausgaben und Zahlungsver- pflichtungen gebunden. Das sind 77 Milliarden Euro oder 3,4 Prozent weniger als von der Bundesagentur für Arbeit bis Ende April 2005 projektiert. Die finanziellen Handlungsspielräume der Bundesagentur für Arbeit sind daher noch nicht erschöpft. Allerdings stellt sich die Budgetauslastung in den einzelnen Regionen unter- schiedlich dar. Bewirtschaftungsspitzen in einzelnen Agenturen für Arbeit wurden und werden im Rahmen der dezentralen Handlungs- und Budgetkompetenz der Bundesagentur aufgefangen. So hat beispielsweise die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bezirk Haushaltsmittel zwischen einzelnen Agenturen umverteilt. Zentrale Bewirtschaftungsmaß- nahmen werden vor diesem Hintergrund von der Bun- desagentur für Arbeit derzeit nicht für vordringlich ge- halten. Sollten jedoch künftig Budgetlösungen auf der Ebene der Regionaldirektion nicht zur Finanzierung der notwendigen Rehabilitationsleistungen ausreichen, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesagentur einen überregionalen Mittelausgleich vornimmt. Zu Frage 44: Für die Bundesregierung hat die Förderung der beruf- lichen Teilhabe behinderter Menschen weiterhin eine große Bedeutung. Das trotz schwieriger finanzieller und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen erhebliche fi- nanzielle Engagement der Bundesagentur für Arbeit ist Ausdruck dieses Stellenwertes. In diesem Zusammen- hang weist die Bundesregierung darauf hin, dass allein die Ausgaben für Pflichtleistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit seit 1998 von 1,647 Milliarden Euro auf über 2,5 Milliarden Euro in 2005 angehoben wurden. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um über 50 Prozent. Mit einem Mittelvolumen in Höhe von über 2,9 Milliarden Euro für Pflicht- und Ermessens- leistungen nach dem SGB III ist auch in diesem Jahr für die Förderung Behinderter und Schwerbehinderter Sorge getragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Bereich der Grundsicherung die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger die zur Verfü- gung stehenden Mittel verstärkt auch für den Bereich der Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter, hilfe- bedürftiger Menschen nutzen. Sie ist hierzu auch im Dialog mit den Ländern und den kommunalen Spitzen- verbänden. Der besondere Stellenwert der Berufsför- derungs- und Berufsbildungswerke für die berufliche Teilhabe Behinderter ist für die Bundesregierung unum- stritten. Ziel der beruflichen Eingliederung behinderter u s u d b p t z g t d A d d s b e s s g B b m L L s g F g b U d L r g w S r e t S A d g C (C (D nd schwerbehinderter Menschen ist es, unter Berück- ichtigung aller Umstände des Einzelfalles wirksame nd wirtschaftliche Maßnahmen für eine Integration in en Arbeitsmarkt zu ergreifen. Hierbei muss stärker als isher das gesamte breite Spektrum der arbeitsmarkt- olitischen Leistungen genutzt werden. Diese, an den In- eressen behinderter und schwerbehinderter Menschen u orientierenden Entscheidungen stehen im Vorder- rund. Es kann daher nicht Aufgabe der Rehabilitations- räger sein, die Förderung an einer Kapazitätsauslastung ieser Einrichtungen auszurichten. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/5432, Frage 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Studierende, wel- che mit Leistungsempfangenden nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II) zusammenleben, in die Bedarfsge- meinschaft eingerechnet werden, und widerspricht die Anrechung freiwilliger Unterhaltsleistungen der Eltern dem Ansinnen der Bundesregierung, Studierende nicht unter das SGB II fallen zu lassen? Es ist richtig, dass Studierende, die mit einem Ar- eitslosengeld-II-Empfänger verheiratet sind oder in heähnlicher Gemeinschaft leben, zur Bedarfsgemein- chaft des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören. Be- teht eine solche Bedarfsgemeinschaft, ist nach den Re- elungen des § 9 SGB II auch das Einkommen des in edarfsgemeinschaft lebenden Partners bei dem Hilfe- edürftigen anzurechnen. Die Bildung der Bedarfsge- einschaft ist nicht abhängig von einem möglichen eistungsbezug. Auch Rentner sind vom Bezug von eistungen nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlos- en, unabhängig davon können sie aber zu der Bedarfs- emeinschaft ihres Partners gehören. Auch in diesen ällen erfolgt eine Anrechnung der Rente und des sonsti- en Einkommens auf den Leistungsanspruch des hilfe- edürftigen Partners. Eine Anrechnung von freiwilligen nterhaltsleistungen der Eltern eines Studierenden wi- erspricht nicht dem Grundsatz, dass Studierende keine eistungen nach dem SGB II erhalten können. Eine An- echnung der Unterhaltsleistungen auf den Arbeitslosen- eld-II-Anspruch des Partners kann nur dann erfolgen, enn die Unterhaltsleistungen den eigenen Bedarf des tudierenden übersteigen. Des Weiteren stellt sich ge- ade bei einem unverheirateten Paar die Frage, ob bereits ine eheähnliche Partnerschaft vorliegt und die Partner atsächlich eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des GB II bilden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Fragen 46 und 47): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rah- men des von Bundesminister Wolfgang Clement angekündig- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16343 (A) (C) (B) ) ten „Beschäftigungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“ (Pres- semitteilung des BMWA vom 19. April 2005), und wie soll das Maßnahmevolumen auf die Bundesländer aufgeteilt wer- Sollen die durch die geplante Maßnahme entstehenden Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung den Bei- tragszahlern in Form einer Beitragssatzsenkung zugute kom- den? Wie soll die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen, und wie weit ist bei der Umsetzung dieses zentralen Programms für ältere Arbeitslose mit einer Beanspruchung von Mitteln zu rechnen, die nach bisheriger Planung den Arbeitsgemein- schaften bzw. Optionskommunen (SGB II) zustehen? Zu Frage 46: Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer ist nach wie vor schwierig. Der Bundeskanzler hat daher in seiner Regierungserklärung vom 17. März 2005 verstärkt Beschäftigungsmaßnah- men speziell bei den über 55- und 58-jährigen arbeits- losen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an- gekündigt. Zur Umsetzung dieses Ziels will die Bundesregierung Beschäftigungspakte mit der Wirt- schaft, mit den Ländern und in den Regionen schließen, um das gesamtgesellschaftliche Potenzial zur (Wieder-) Eingliederung älterer Arbeitsloser in das Erwerbsleben zu nutzen. Wie bereits aus der Presseerklärung vom 19. April 2005 hervorgeht, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit den Ländern eine gemein- same Initiative „50 000 Zusatzjobs“ für ältere Langzeit- arbeitslose. Die Eckpunkte werden in der Presseerklä- rung genannt. Auf der Basis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird die Förderung von 50 000 Arbeitsgele- genheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs) gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II angestrebt. Über die Aufteilung des Maßnahmevolumens auf die Länder kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen treffen, da sich die Länder über eine Beteiligung an der Initiative noch nicht erklärt haben. In der Besprechung der Länder mit Bundesminister Wolfgang Clement am 19. April 2005 wurde vereinbart, dass sich die Länder bis Ende Mai 2005 entscheiden, ob und in welcher Größenordnung sie sich an der Initiative beteiligen. Zu Frage 47: Die Eckpunkte der geplanten Finanzierung durch den Bund und die Länder werden in der Presseerklärung vom 19. April 2005 genannt. Die Finanzierung der Initiative mit den Ländern soll bundesseitig in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 aus einem separaten Haushaltsansatz finanziert und über Sondermittelzuweisungen umgesetzt werden, die die Träger des SGB II, die sich an der Initiative „50 000 Zu- satzjobs“ beteiligen, neben der normalen Mittelzuwei- sung für Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage der Abgeordneten Hildegard Müller (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 48): Z E g J A d d ( ä S b d g S d a f m v n m A d d ( m r d (D men, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies sicher- stellen? Bei den Mehreinnahmen infolge des Vorziehens des ahlungstermins handelt es sich um einen einmaligen ffekt, der im Rahmen der Aufstellung und Genehmi- ung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das ahr 2006 berücksichtigt werden wird. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 49): Welche weiteren Unternehmen in Oberfranken zählen nach Auffassung der Bundesregierung zusätzlich zu der vom Staats- minister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, explizit ge- nannten HUK-Coburg-Versicherungsgruppe (vergleiche „Co- burger Tageblatt“ vom 27. April 2005) zu denjenigen positiven Beispielen von Unternehmen, die sich erwähnungswürdig für die Region und ihre Menschen einsetzen? Gemäß „Coburger Tageblatt“ vom 27. April 2005 ußerte sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, chwanitz, im Rahmen seines Besuchs bei der HUK Co- urg am Beispiel dieses Unternehmens dahin gehend, ass es „natürlich Unternehmen gibt, die sich für die Re- ion und ihre Menschen einsetzen“. Staatsminister chwanitz verdeutlichte damit die Auffassung der Bun- esregierung, wonach das Verhalten von Unternehmen bseits ihrer reinen wirtschaftlichen Interessen stets dif- erenziert gesehen werden muss. Dies gilt für Unterneh- en bundesweit. Da jede weitere Aufzählung von ergleichbar zur HUK Coburg sich verhaltenden Unter- ehmen deshalb naturgemäß unvollständig bleiben uss, wird hierauf jedoch verzichtet. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 50): Trifft es zu, dass eine Kapitalanlage-Firma der SPD, die sich DDVG abkürzt, bei der Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ innerhalb eines Jahres ein Drittel der Arbeits- plätze abgebaut hat (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 2. Mai 2005), und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus- Debatte, an der sich auch einzelne Vertreter der Bundesregie- rung beteiligt haben? Informationen zu Einzelverhältnissen von Unterneh- en bzw. ihren Beteiligungen werden durch die Bundes- egierung nicht systematisch vorgehalten. Damit sind erartige Auskünfte nicht möglich. 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Ich kann Ihnen da jetzt keine Zusammensetzung nen-
    nen: Die Ertragssituation der Unternehmen ist sehr un-
    terschiedlich. Wir halten es angesichts der Kreditange-
    bote und Nutzungsmöglichkeiten für vertretbar, von
    einem Zinssatz von 5 Prozent auszugehen.



Rede von Franz Thönnes
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Die nächste Frage stellt Hildegard Müller.

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(C (D Herr Staatssekretär, wenn ich Sie gerade richtig ver tanden habe, dann haben Sie gesagt, dass überall dort, o variable Bestandteile seien – außer Urlaubsgeld, eihnachtsgeld und Sonstigem –, die Abrechnung im olgemonat gemacht werden könne. Es ist richtig, dass amit die Lohnund Gehaltsabrechnung und die Abfühung der Sozialabgaben auseinander fallen würden. Aber ie haben eben gesagt, Sie würden 9,6 Milliarden Euro ür die Rentenversicherung erwarten. Dann müssen Sie och kalkuliert haben, wie viel Prozent etwa auf diese ariablen Gehaltsbestandteile entfallen. Konkret die achfrage: Muss ein Unternehmen, das die Zahlen mit er Abrechnung des Folgemonats einreichen kann, die alutierung trotzdem rückwirkend vornehmen? Wenn icht, entgeht Ihnen doch der Liquiditätseffekt, auf den ie hier setzen. Können Sie mich darüber aufklären? F Ich kann Ihnen die Zusammensetzung der Betriebe, ie mit diesen Variablen arbeiten bzw. die Stundenlohnbrechnungen machen, nicht nennen; ich habe Ihnen das orhin gesagt. Wenn uns die Daten vorliegen – ich erde mich gerne danach erkundigen –, werde ich sie hnen schriftlich mitteilen, Frau Kollegin Müller. Der Kollege Karsten Schönfeld ist der nächste Frage teller. Herr Staatssekretär, früher war es ja durchaus üblich, ass die Löhne bereits am 15. eines Monats gezahlt wuren und dass die Sozialversicherungsbeiträge in der onsequenz am Monatsende fällig waren. In den letzten ahren hat es eine Verlagerung der Lohnzahlungen auf as Monatsende gegeben, wodurch es auch zu einem erausschieben der Zahlung der Sozialversicherungseiträge auf den 15. des Folgemonats kam. Gibt es Einchätzungen über die Zahl, um wie viel sich die Unterehmen durch dieses Verfahren auf Kosten der ozialkassen entlastet haben? F Herr Schönfeld, wir müssen feststellen: Wenn man ine Einnahme von circa 20 Milliarden Euro – um einen olchen Betrag geht es, wenn man davon ausgeht, dass ie Zahlungen auf den Termin gelegt werden, zu dem die ohnund Gehaltszahlungen erfolgen – für 14 Tage anegen würde und dafür einen durchschnittlichen Zinssatz nsetzt, dann kommt man auf den in Rede stehenden orteil, der der Wirtschaft durch diese relativ großzügige eitragszahlung gewährt worden ist. Das ging über einen gewissen Zeitraum. Das kann an dann machen, wenn die sozialen Sicherungssyseme ohne Sorge sind; das kann man aber nicht mehr ertreten, wenn aufgrund mangelnder Beitragseinnahen eine sehr angespannte Situation entstanden ist. enn man die Absicht hat, Beitragssatzstabilität zu be Parl. Staatssekretär Franz Thönnes wahren und keine Leistungskürzungen im Bereich der Rentenversicherung vorzunehmen, dann ist es vertretbar, die Entscheidung zu treffen, dass der Zeitpunkt der Beitragszahlung mit dem Zeitpunkt der Lohnbzw. Gehaltsauszahlung zusammenfallen muss. Die nächste Frage hat die Kollegin Birgitt Bender. Herr Könnten Sie uns bitte darlegen, dass für den Fall, dass man beide Alternativen ablehnt, man eine andere Maßnahme zur kurzfristigen Verbesserung der Finanzsituation der Rentenversicherung treffen müsste, was im Zweifelsfall eine Mehrbelastung der Rentner und Rentnerinnen bedeuten würde, und mitteilen, warum sich die Regierung nicht für eine solche Maßnahme entschieden hat? F Wir haben uns bei den zurückliegenden Rentenreformen entschieden, die Rentenversicherung in verschiedenen Bereichen zu stabilisieren. Ich nannte vorhin die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der ersten Rente nach einem abgeschlossenen Berufsleben auf das Monatsende. Es ist vertretbar, weil man das letzte Gehalt bzw. den letzten Lohn in der Regel auch am Monatsende bekommen hat. Das war eine Entscheidung. Eine zweite Entscheidung war, den vollen Pflegeversicherungsbeitrag auch bei den Rentnerinnen und Rentnern zu erheben. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der große Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durch die Einbringung des Bußund Bettages eine Zahlung zugunsten der Pflegeversicherung in fast demselben Umfang finanziert. Wir haben zudem die Frühverrentung gestoppt und die Entscheidung getroffen, dass sich die rentenwirksame Anrechnungszeit durch die Schulausbildung bzw. das Studium nicht mehr um drei Jahre erhöht, sodass sie später nicht mehr zu einer Höherbewertung der Rente führt. Auf diesen Seiten sind Entscheidungen getroffen worden, die bis hin zur langfristigen Absenkung des Rentenniveaus führen. Das sind sozusagen Beiträge der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner zur Stabilisierung der gesamten Rentenversicherung vor dem Hintergrund nicht zuletzt der demographischen Entwicklung. Wenn wir die heute zu diskutierende Entscheidung umsetzen können, werden wir den Beitragssatz weiterhin bei 19,5 Prozent halten können, sodass wir dann seit vier Jahren einen stabilen Beitragssatz haben. Ich will daran erinnern, dass der Beitragssatz bei dem Regie r d s s e t t t z G ü b B w W k S g r g g r u g j w D d s w 2 e d u w d s B e O g s z s m z M s (C (D ungswechsel 1998 bei 20,3 Prozent gelegen hat. Wenn amals im Vorfeld keine Mehrwertsteuererhöhung bechlossen worden wäre, dann wäre er noch höher geween. Frau Kollegin Bender, ich will darüber hinaus daran rinnern, dass man auch vor dem Hintergrund der renenpolitischen Beschlüsse, die die CDU auf ihrem Pareitag gefasst hat – ich nenne die Perspektive eines Beiragssatzes von 20 Prozent bis zum Jahre 2022 und usätzliche Ausweitungen im Leistungsbereich –, eher efahr liefe, auf einen Beitragssatz zu kommen, der weit ber 22 Prozent liegt. All das halten wir für nicht vertretar. Unser absolutes Ziel ist es, in dieser Situation den eitragssatz von 19,5 Prozent zu stabilisieren und damit irklich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass achstum entsteht und Arbeitsplätze geschaffen werden önnen. Im Übrigen ist es ein ganz wesentliches und wichtiges ignal auch an die Wirtschaft, hier Kalkulierbarkeit zu ewährleisten, auch wenn es jetzt in einem kleinen Beeich zu Aufwendungen kommt, die man aber über das anze Jahr verteilen kann. Dies bleibt, wie Sie eingangs efragt haben, in einem vertretbaren Rahmen. Alle andeen Entscheidungen würden Leistungseinschränkungen nd Beitragssatzerhöhungen bedeuten. Das ist zum jetzien Zeitpunkt nicht angesagt. Wir wollen, dass die Konunktur in Gang kommt und Arbeitsplätze geschaffen erden. Mir liegen zu diesem Komplex noch zwei Fragen vor. ie nächste Frage hat die Kollegin Erika Lotz. Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie ie Mehrwertsteuererhöhung, die, glaube ich, 1996 bechlossen wurde, erwähnt haben; denn ohne diese Mehrertsteuererhöhung wäre der Beitragssatz von damals 0,3 Prozent überhaupt nicht zu halten gewesen, sondern r wäre sicherlich auf 22 Prozent gestiegen. Da jetzt, gewissermaßen tränenreich, die Belastung er Wirtschaft geschildert wird, möchte ich Sie bitten, ns vielleicht Ihre Einschätzung mitzuteilen – wir beide aren schon damals im Parlament –, welche Belastung ie Mehrwertsteuererhöhung für die Wirtschaft insgeamt bedeutet hat. Eigentlich war es umgekehrt: Eine elastung durch einen Beitragssatz von 22 Prozent wäre benfalls sehr schwierig gewesen. Aber damals ist die pposition den Weg der Mehrwertsteuererhöhung mitegangen, um eben die Beiträge nicht auf 22 Prozent teigen zu lassen. Können Sie uns einmal Ihre Einschätung schildern, welche Belastungen dies für die Wirtchaft bedeutet hat? F Werte Kollegin Lotz, die Differenz in den Prozentsät en haben Sie gerade beschrieben. Allerdings wird eine ehrwertsteuererhöhung – das muss man deutlich agen – von den Verbraucherinnen und Verbrauchern Parl. Staatssekretär Franz Thönnes gezahlt. Sie leisten über diese steuerliche Größe einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme. Damals sind wir diesen Weg mitgegangen, weil man genau wie heute die Absicht hatte, Wachstum zu fördern und Beschäftigung zu schaffen. Die heutige Opposition bzw. die damalige Regierungskoalition hat seinerzeit genau das Gleiche gemacht, als sie diese Maßnahmen im Gesetz zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung beschlossen hat. Wir haben uns jetzt entschieden, die Abgabe des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vorzuziehen. Wir versuchen auf diesem Weg, eine Situation herbeizuführen, in der die Beiträge verlässlich und stabil bleiben und damit eben auch für die mittelständischen Unternehmen erträglich sind, die nicht unbedingt in die Kategorie der Unternehmen fallen, die mit dazu beitragen, dass Deutschland Exportweltmeister ist. Es zeigt sich ja in vielen Bereichen, dass das durchaus geht, dass sie eine kalkulierbare Größe haben, die ihnen Zuverlässigkeit bietet. Vor diesem Hintergrund – ich kann es nur wiederholen – halten wir unser Vorgehen in dieser Situation für vertretbar. Die letzte Frage zu diesem Fragenkomplex hat der Kollege Max Straubinger. Herr Staatssekretär, es wurde vorhin schon die Büro kratie thematisiert, die damit verbunden ist, insbesondere bei Betrieben, die auf Stundenbasis abrechnen. Sind Betriebe, die ihre Stunden erst am Monatsende aufaddieren und die entsprechenden Entgelte ausrechnen können, um am 15. des Folgemonats die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, jetzt genötigt, ihre Lohnabrechnung vorzuziehen und umzustellen, damit sie Ihrem Ansinnen nachkommen können? F Die Betriebe, Herr Kollege Straubinger, müssen die Lohnabrechnung nicht vorziehen, sondern sie machen ihre normalen Lohnabrechnungen und werden auf dieser Basis ihre Beiträge bezahlen. Die variablen Größen werden im Folgemonat anhand der Daten, die von den Betrieben eingehen, abgerechnet. Damit gibt es für die Betriebe ein vereinfachtes Verfahren. Ich habe gerade gesagt, dass es dann nicht mehr 24 Vorgänge im Jahr sind, sondern zwölf. Wir haben dies im Verwaltungsvereinfachungsgesetz auch so beschlossen. Ich glaube, mich sogar daran zu erinnern, dass wir es gemeinsam beschlossen haben. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwor tung dieser Fragen. Wollten Sie, Herr von Klaeden, einen Antrag zur Ge schäftsordnung stellen? – Bitte schön. Herr Präsident! Da das Bedürfnis der Koalition und der Regierung so groß ist, sich mit der Vorgängerregie r b m E d a Z A t S d Z s u s g m i P – B O B t P Z n k t W g d w B (C (D ung auseinander zu setzen, wollen wir ihr und uns seler die Gelegenheit geben, uns in einer Aktuellen Stunde it dem Thema „Einnahmeausfälle und Finanztricks zur rhaltung der Liquidität in der Sozialversicherung“ mit en aktuellen Entwicklungen zu beschäftigen. Ich stelle lso den Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach Anlage 5 iffer I unserer Geschäftsordnung. (Zuruf von der SPD: Wenn wir uns mit der Vorgängerregierung beschäftigen, ist das eine historische Stunde!)