Rede:
ID1517402600

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15174

  • date_rangeDatum: 11. Mai 2005

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:57 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11002669

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin der Justiz: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 36 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 34
    1. Bundesregierung: 2
    2. nicht: 2
    3. Der: 1
    4. ist: 1
    5. immer: 1
    6. daran: 1
    7. gelegen,: 1
    8. dassbei: 1
    9. einem: 1
    10. Firmenwechsel: 1
    11. Arbeitsplätze: 1
    12. nur: 1
    13. erhal-ten,: 1
    14. sondern: 1
    15. möglicherweise: 1
    16. auch: 1
    17. ausgebaut: 1
    18. werden.Aber: 1
    19. die: 1
    20. wird: 1
    21. keinen: 1
    22. Staatsmonopol-kapitalismus: 1
    23. betreiben: 1
    24. oder: 1
    25. in: 1
    26. irgendeiner: 1
    27. Form: 1
    28. staat-lich: 1
    29. lenkend: 1
    30. eingreifen,: 1
    31. wo: 1
    32. sie: 1
    33. es: 1
    34. darf.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/174 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/5432) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) Weitere Maßnahmen im Nachgang zur Verabschiedung des Alcopopsteuergesetzes zur Einhaltung der Jugendschutzbestim- mungen im Zusammenhang mit dem Ver- kauf/Erwerb bzw. dem Ausschank von al- koholischen Getränken Antwort Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mit dem Ziel der Liquidation Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Geltendmachung von Forderungen für vor 1990 errichtete Meliorationsanlagen gegen- über den heutigen Eigentümern auch bei bereits bei Bemessung des Eigenkapitals der LPG abgezogenen Kosten Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16296 D 16297 A 16299 B 16299 D 16300 C Deutscher B Stenografisch 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Deittert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M G P M d A M Z G M D G g V 16295 A 16295 B 16296 A 16296 A 16296 B 16296 B Zusatzfrage Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16297 C undestag er Bericht ung n 11. Mai 2005 t : ündliche Frage 2 erlinde Kaupa (CDU/CSU) flicht des Handels zur Schulung seiner itarbeiter hinsichtlich der Einhaltung er Vorschriften des Jugendschutzgesetzes ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage erlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) esetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderun- en bis zur nächsten Bundestagswahl zur erhinderung von Unternehmenskäufen 16298 B 16298 C Zusatzfrage Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16300 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Mündliche Frage 8 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Eventuell neu zu führende Vermögensaus- einandersetzungen für den Fall, dass For- derungen für vor 1990 errichtete Melio- rationsanlagen geltend gemacht werden, die bereits bei der Bemessung des LPG- Eigenkapitals abgezogen wurden Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Hildegard Müller (CDU/CSU) Verteilung der Mehreinnahmen infolge des geplanten Vorziehens des Zahlungstermins für die Sozialbeiträge auf die verschiede- nen Zweige der Sozialversicherung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Andreas Storm (CDU/CSU) Auswirkungen der Beitragsmindereinnah- men im ersten Quartal 2005 und der Korrektur der offiziellen Wachstumspro- gnose auf die weitere Entwicklung der Rentenfinanzen in diesem und im nächsten Jahr Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Andreas Storm (CDU/CSU) Finanzielle Belastungen für die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen infolge des geplanten Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialversicherungs- beiträge A F Z A K M M A l L A F Z M V A E M G A d t m A F Z G D H K B E M Z E M V U v B A I 16301 A 16301 B 16301 C 16302 A 16302 B 16302 D 16303 B 16303 C 16304 A 16304 B 16304 D 16305 A ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ax Straubinger (CDU/CSU) uswirkungen des Vorziehens des Zah- ungstermins für die Sozialbeiträge für die änder und Kommunen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 13 und 14 erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) uswirkungen des geplanten Vorziehens es Zahlungstermins für die Sozialbei- räge für die Betriebe, insbesondere für die ittelständischen Unternehmen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 eronika Bellmann (CDU/CSU) msetzungsstand und Finanzierung der orgesehenen Baumaßnahmen für die 101 innerhalb Sachsens ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 C 16305 D 16306 A 16306 B 16306 D 16307 B 16307 C 16307 C 16308 A 16308 B 16309 D 16310 C 16310 D 16311 A 16311 D 16312 B 16312 B 16312 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 III Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzungsstand und Finanzierung der vorgesehenen Baumaßnahmen für die B 173 innerhalb Sachsens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Petra Pau (fraktionslos) Anzahl der in Deutschland gelagerten Atomwaffen, Entfernung der von den USA gelagerten Atomwaffen Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verbindliche Zusagen oder Selbstverpflich- tungen von Großunternehmen oder Unter- nehmervereinigungen für mehr Investi- tionen im Inland als Gegenleistung für die Absenkung der Körperschaftsteuer; Gegenfinanzierung der Absenkung der Körperschaftsteuer Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Max Straubinger (CDU/CSU) Auswirkungen des Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialbeiträge auf das Haushaltsdefizit Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Umstellungskosten der Bundesanstalt für Arbeit auf „Bundesagentur“ sowie Kosten für das neue Logo Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . M E K d A D Z E M E V L A D Z E K Z A C t t V U D B A E H P M P P K D G N B 16313 A 16313 B 16313 C 16314 A 16314 B 16315 A 16315 D 16316 A 16316 B 16316 C 16317 A ündliche Frage 33 ckart von Klaeden (CDU/CSU) osten der Neufassung des Logos der Bun- esagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 ckart von Klaeden (CDU/CSU) erantwortung für die Umstellung des ogos der Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der DU/CSU: Umstellung des Zahlungs- ermins für die Sozialversicherungsbei- räge olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Selg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . udrun Schaich-Walch (SPD) . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16317 C 16317 D 16318 C 16318 C 16319 C 16319 D 16321 A 16322 C 16323 D 16325 A 16326 C 16327 D 16328 D 16329 C 16331 A 16331 D 16333 A 16334 B 16335 B 16336 D 16336 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) Vorlage einer Liste mit Gesetzen und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesjustizministeriums, die abgeschafft werden sollen; Abschaffungstermin Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Dirk Niebel (FDP) Gelagerte Mengen an Linsen, Reis, Kon- densmilch und Vollmilchpulver im Rah- men der Zivilen Notfallreserve; Kosten der Lagerung Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 15 und 16 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Einbeziehung der B 3 zwischen Karlsruhe und Basel sowie anderer Streckenab- schnitte in die Mautpflicht; Kriterien für die Einstufung eines Bundesstraßenab- schnitts als Ausweichroute Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 19 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Abkommen zwischen Deutschland und Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Mariental)–Ruszdorf (Posoda) Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H B I b r s A I A M D W z d A K A M D A s N A K A M A E s h k A F A M H E s 16337 A 16337 B 16337 D 16338 B 16338 C nlage 6 ündliche Frage 20 ans Michelbach (CDU/CSU) au zusätzlicher Streckenabschnitte der CE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt 2005 is 2008 aufgrund des von der Bundes- egierung zum Ausbau der Verkehrsinfra- truktur aufgelegten Programms ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 21 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) iederaufflammen des Grenzkonflikts wischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld er Parlamentswahlen in Äthiopien ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 22 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ktueller Stand der Verhandlungen zwi- chen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur utzung des Nilwassers ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 24 lbrecht Feibel (CDU/CSU) insatz von Bediensteten des Bundesgrenz- chutzes am Flughafen Saarbrücken-Ens- eim zur Gewährleistung der Sicherheits- ontrolle; Kosten ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 25 und 26 artmut Koschyk (CDU/CSU) insatz von Leistungsprämien, Leistungs- tufen und Leistungszulagen in der Bun- 16338 D 16339 A 16339 A 16339 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 V desverwaltung; Auswirkungen auf Mit- arbeiter; Ermittlungsart Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 27 Ralf Göbel (CDU/CSU) Nachträgliche Speicherung von biometri- schen Merkmalen auf einem nur mit Pass- bild versehenen Chip Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 28 Ralf Göbel (CDU/CSU) Ermöglichung der Einreise in die USA ohne Visum Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 31 Gitta Connemann (CDU/CSU) Anstieg von Arbeitsplätzen bei Unterneh- men mit Finanzinvestoren, den so genann- ten Private-Equity-Gesellschaften, vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalis- mus-Debatte Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 35 und 36 Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Unterstützung der Änderung des Logos der Bundesagentur für Arbeit durch die Bundesregierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U m d A D A M K Ö L d A D A M M A W r n A D A M H M l l A D A M P A S g A D 16339 D 16340 A 16340 B 16340 C 16340 D nlage 15 ündliche Fragen 37 und 38 r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) nterrichtung des Bundeswirtschafts- inisteriums über die Änderung des Logos er Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 39 und 40 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) ffentliche Ausschreibung des neuen ogos der Bundesagentur für Arbeit; Än- erungsgründe ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Fragen 41 und 42 anfred Grund (CDU/CSU) usschluss Arbeitsloser von geförderten eiterbildungsmaßnahmen, deren Förde- ung mit Arbeitslosengeld I während oder ach Durchführung der Maßnahme endet ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 43 und 44 elmut Heiderich (CDU/CSU) aßnahmen zur Sicherstellung der beruf- ichen Rehabilitation behinderter Jugend- icher ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 45 etra Pau (fraktionslos) nrechnungen von Leistungen nach dem GB II auf Studierende in einer Bedarfs- emeinschaft ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A 16341 B 16341 C 16342 A 16342 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 20 Mündliche Fragen 46 und 47 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Maßnahmen im Rahmen des „Beschäfti- gungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“; Finanzierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 48 Hildegard Müller (CDU/CSU) Beitragssenkung in der Arbeitslosenver- sicherung aufgrund der Mehreinnahmen des geplanten Vorziehens des Zahlungs- termins für die Sozialversicherungsbei- träge Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 49 Hans Michelbach (CDU/CSU) Sich für die Region einsetzende Unter- nehmen in Oberfranken, wie zum Beispiel die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 50 Gitta Connemann (CDU/CSU) Abbau eines Drittels von Arbeitsplätzen bei einer Kapitalanlagefirma der SPD vor dem Hintergrund der so genannten Kapi- talismus-Debatte Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 A 16343 C 16343 C 16343 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16295 (A) ) (B) ) 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
  • folderAnlagen
    ung (D) letzter Absatz, der : „Es geht um 720 Millio- Gebäudesanierungspro- bsatz ist wie folgt zu le- en Euro Investitionen in uslösen und dass die Ar- leren Betrieben des Bau- n geht, gesichert werden, Zeiten die Beiträge stabil dem BÜNDNIS 90/ Heinrich [FDP]: Da- chter werden!) gen ist, die Beiträge stabil hende Auswirkung auf der war bei jedem Gesetz, das mittleren Einkommen von g der Mehrbelastung in und pro Haushalt. Diese politische Seite im Blick. Aber Sie sind den nächsten weil es Ihnen an der notwendig batte fehlt. Sie müssen sich nä hoch die Belastung der Arbeitg fallen Zinsen für die Zwisch letztendlich würde eine Beitrag nahmen im Umfang von 9 M würde, eine Mehrbelastung in den Euro für die Arbeitgeber be (Dr. Heinrich L. Kolb [FD deckte Beitragssatz Das haben wir vermieden; 400 Millionen Euro fällig werd Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16337 (A) ) (B) ) über das Internetportal des Bundesministeriums der Jus- maanlagen nicht erforderlich. Selbst beim wegen seiner Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 4): Wann ist mit einer vollständigen Liste der Gesetze und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesministe- riums der Justiz (BMJ) zu rechnen, die laut Pressemitteilung des BMJ vom 4. Mai 2005 (Quelle: http://www.bmj.bund.de) abgeschafft werden sollen, und bis wann soll die Abschaffung erfolgen? Die Bundesregierung versteht die Bereinigung des Bundesrechts, die ein Kernprojekt der Initiative Bürokra- tieabbau darstellt, als Daueraufgabe. So markiert auch der am 4. Mai 2005 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums der Justiz keinen Endpunkt für die Rechtsberei- nigung in diesem Bereich. Aus dem Entwurf, der auch t w s B s s v I m A d F s Z l g j s d Z s te d K S Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 11.05.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 11.05.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.05.2005 Jäger, Renate SPD 11.05.2005 Dr. Lucyga, Christine SPD 11.05.2005* Merz, Friedrich CDU/CSU 11.05.2005 Nitzsche, Henry CDU/CSU 11.05.2005 Scharping, Rudolf SPD 11.05.2005 Schösser, Fritz SPD 11.05.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.05.2005 Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Westerwelle, Guido FDP 11.05.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht iz allgemein zugänglich gemacht wird, ist zu ersehen, elche Vorschriften im Rahmen des gegenwärtigen Ge- etzgebungsverfahrens aufgehoben werden sollen. Die undesregierung hält es daher nicht für erforderlich, zu- ätzlich eine Liste der zur Aufhebung anstehenden Ge- etze und Verordnungen vorzulegen. Wann die Aufhebung erfolgt, hängt in erster Linie om Verlauf der parlamentarischen Beratungen ab. Das n-Kraft-Treten des Gesetzes ist – mit wenigen Ausnah- en – für den Tag nach der Verkündung vorgesehen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck- ache 15/5432, Fragen 5 und 6): Wie groß sind die Mengen an Linsen, Reis, Kondensmilch und Vollmilchpulver, die im Rahmen der zivilen Notfallre- serve gelagert werden, und welche Kosten verursacht die La- gerung? Müssen Maßnahmen in Bezug auf Belüftung, Kühlung oder Schutzatmosphäre getroffen werden, und ist eine ökolo- gisch verträgliche Lagerung gewährleistet? u Frage 5: Die im Rahmen der zivilen Notfallreserve derzeit ge- agerten Mengen sowie die Kosten der Lagerung (Lager- eld) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die ährlich in Abhängigkeit des Warenzu- und -verkaufs tärker schwankenden Aus- und Einlagerungskosten sind arin nicht enthalten. u Frage 6: Für die Bevorratung im Rahmen der zivilen Notfallre- erve gelten die üblichen, für die Lagerung von Lebensmit- ln an Lagerhallen gestellten Anforderungen. Aufgrund er bei den Lagerobjekten geforderten isolierenden älte- und Wärmedämmung sind bei der Lagerung der ackware (Hülsenfrüchte und Reis) energieintensive Kli- Produkt Menge in t Kosten p. a. in Millio- nen Euro Linsen 23 946 0,49 Langkornreis 40 439 0,88 Rundkornreis 30 504 0,62 Kondensmilch 6 035 0,78 Vollmilchpulver 500 0,01 Erbsen (nachrichtl.) 25 523 0,50 Zivile Notfallreserve 126 947 3,28 16338 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Sensibilität gegenüber Temperaturschwankungen in Hal- len mit Klimaanlagen gelagerten Vollmilchpulver kom- men diese Aggregate nur bei langen Frost- bzw. Hitzepe- rioden zum Einsatz. Kondensmilch wird im Rahmen einer Werkslagerung direkt beim Hersteller bevorratet. Durch die hohe Qualität der eingelagerten Ware und der damit verbundenen langen Lagerfähigkeit von durch- schnittlich zehn Jahren wird zudem eine häufige, mit Transporten verbundene Wälzung der Bestände vermie- den. Eine ökologisch verträgliche Lagerung ist somit ge- währleistet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 15 und 16): Wird die Bundesregierung im Zuge der vom Bundesminis- ter für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, angekündigten Ausdehnung der Mautpflicht für Last- kraftwagen auf die als typische Ausweichstrecken genutzten Bundesstraßen ab 2006 (vergleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. April 2005) auch die Bundesstraße B 3 zwi- schen Karlsruhe und Basel in die Mautpflicht einbeziehen, und wenn ja, für welche Streckenabschnitte soll dann die LKW-Maut gelten? Welche Kriterien legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Einstufung eines Bundesstra- ßenabschnitts als Ausweichroute zugrunde? Zu Frage 15: Mit Abschluss der Untersuchungen zu den Auswir- kungen der Einführung der LKW-Maut im Herbst 2005 werden aussagekräftige Ergebnisse zu potenziellen Ver- lagerungsstrecken vorliegen. Erst dann wird auch eine Aussage über mögliche Maßnahmen an der Bundes- straße B 3 zwischen Karlsruhe und Basel erfolgen kön- nen. Zu Frage 16: Die zur Ermittlung der Auswirkung der Einführung der LKW-Maut notwendigen Studien werden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Bundesan- stalt für Straßenwesen und den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (Federführung für die Länder), Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz betreut. In dieser Arbeitsgruppe werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Untersuchungen im Laufe des Jah- res Hinweise für die Frage der Ausdehnung der Maut- pflicht auf Bundesstraßen entwickelt. Wegen der Unter- schiede einzelner Streckenabschnitte, zum Beispiel hinsichtlich Streckencharakteristik, Verkehrsstärke usw., wird aber zusätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforder- lich sein, bevor eine Entscheidung über mögliche Maß- nahmen gegen eine mautbedingte Verkehrsverlagerung getroffen werden kann. A d A ( s R g Z V D E M b n d A d A s s w s D 2 E d d r g d A d A s (C (D nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 19): Welche Fortschritte zu einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Marien- tal)–Ruszdorf (Posoda) wurden bisher erzielt, und wann rech- net die Bundesregierung mit dem Baubeginn? Es besteht grundsätzlich Einvernehmen mit der polni- chen Seite, zwischen Ostritz (Kloster Mariental) und uszdorf (Posoda) eine Grenzübertrittsstelle für Fußgän- er und Radfahrer zu errichten. Im Interesse des baldigen ustandekommens einer erforderlichen völkerrechtlichen ereinbarung hat die Bundesrepublik Deutschland der eutschen Botschaft in Warschau im Februar 2005 eine inleitungsnote mit der Bitte um Zustellung an das inisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Repu- lik Polen zugeleitet. Die Antwortnote liegt bislang icht vor. Konkrete Angaben zum Baubeginn können aher noch nicht gemacht werden. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 20): Welche Streckenabschnitte des Verkehrsprojektes Deut- sche Einheit Nr. 8.1 des BVWP, der ICE-Trasse Nürn- berg–Coburg–Erfurt werden in den Jahren 2005 bis 2008 ge- baut werden, und welche kommen zusätzlich zu den bereits fest für die Jahre 2005 bis 2008 geplanten Abschnitten auf- grund des von der Bundesregierung zum Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur aufgelegten Programms über 2 Milliarden Euro hinzu? Bis auf den Abschnitt Staffelstein werden alle Ab- chnitte der Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld–Erfurt so- ie die Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld im Ab- chnitt Nürnberg–Fürth im Zuge des Verkehrsprojektes eutsche Einheit (VDE) Nr. 8.1 im Zeitraum 2005 bis 008 in Bau sein. Mit den Mitteln des 2-Milliarden- uro-Investitionsprogramms sollen die Bauarbeiten in en einzelnen Abschnitten der Neubaustrecke gegenüber en ursprünglichen Planungen verstärkt werden. Da- über hinaus ist der Baubeginn des Abschnittes Thürin- er Wald vorgesehen. Die konkreten Planungen hierzu auern noch an. nlage 7 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 21): Hat die Bundesregierung Informationen über das partielle Wiederaufflammen des Grenzkonflikts zwischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld der Parlamentswahlen in Äthiopien am 15. Mai 2005, und wie schätzt die Bundesregierung die Aus- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16339 (A) ) (B) ) sicht auf langfristige Beilegung dieses Konflikts nach den Wahlen in Äthiopien ein? Im April 2005 wurden mehrere bewaffnete Zwischen- fälle mit Toten und Verletzten in der temporären Sicher- heitszone zwischen Äthiopien und Eritrea bekannt. Beide Seiten warfen sich gegenseitig eine Verletzung des Waffenstillstandsabkommens vor. Die Untersuchungen der VN-Mission (UNMEE) sind noch nicht abgeschlos- sen. Die VN bezeichnen die militärische Lage trotz der Vorfälle als stabil. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach den für den 15. Mai anstehenden äthiopischen Parlamentswahlen verstärkte Bemühungen der neuen äthiopischen Regierung, der eritreischen Führung, der Vereinten Nationen, der EU und sonstiger Akteure ein- setzen werden, um eine dauerhafte und stabile Friedens- lösung des Konflikts auf der Grundlage der einschlägi- gen Resolutionen der VN herbeizuführen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 22): Liegen der Bundesregierung Informationen über den aktu- ellen Stand der Verhandlungen zwischen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor, und wenn ja, zeichnen sich nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Frage zwischenstaatliche Konflikte ab? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über neue trilaterale Verhandlungen zwischen Ägypten, Su- dan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor. Im Rahmen der Nilbeckeninitiative (Nile Basin Initiative, NBI) der zehn Nilanrainerstaaten (Ägypten, Äthiopien, Burundi, Eritrea, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Sudan, Tansania, Uganda) finden je- doch fortlaufend Gespräche – zuletzt Anfang Mai 2005 in Uganda – zu diesem Thema statt, ohne dass sich eine grundsätzliche Einigung zur Frage der Nilwassernutzung abzeichnen würde. Obwohl es zur Frage der Nutzung des Nilwassers unterschiedliche Interessen und Auffassun- gen der Anrainerstaaten gibt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine signifikante Zu- nahme der Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte hindeu- ten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 24): Wie viele Bedienstete des Bundesgrenzschutzes (BGS) müssen am Flughafen Saarbrücken-Ensheim eingesetzt wer- den, um eine ausreichende Sicherheitskontrolle zu gewähr- leisten, und um wie viele Bedienstete des BGS lässt sich die derzeitige Anzahl reduzieren, um Kosten einzusparen? Mit Stand Mai 2005 ist für die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz auf dem F s m A s d s t S i D h A d g ( B b L g n 4 H t b t d L B r ü B 2 f d d d V g D t m ß I v (C (D lughafen Saarbrücken nachfolgendes Personal einge- etzt: Polizeivollzugsbeamte: 24 (integrative Wahrneh- ung der Luftsicherheits- und Grenzpolizeilichen ufgaben, §§ 2 und 4 Bundesgrenzschutzgesetz); Ange- tellte des Bundes (Luftsicherheitsassistenten/-innen): 12, avon 5 im Beschäftigungsverhältnis 50 Prozent, ent- pricht 9,5 Vollzeitbeschäftigten; Luftsicherheitsassis- enten/-innen der Firma Flug- und Industriesicherheit ervice- und Beratungs GmbH: 29, Anforderung erfolgt n Anlehnung an das Fluggastaufkommen stundenweise. er Personaleinsatz ist zur Gewährleistung der Sicher- eitsstandards sachangemessen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 25 und 26): In welchem Umfang wurde seit 1998 von den Instrumen- ten Leistungsprämien, Leistungsstufen und Leistungszulagen im Einzelnen in der Bundesverwaltung (oberste Bundesbehör- den und nachgeordneter Bereich insgesamt) Gebrauch ge- macht, und welche Wirkungen hatte der Einsatz dieser Leis- tungsanreizsysteme auf Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter? In welcher Form wurden diese Wirkungen ermittelt, und welche Ergebnisse hatten – sofern erfolgt – entsprechende Be- fragungen von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Personalvertre- tungen? Seit 2001 werden die Vergabe der leistungsbezogenen ezahlungsinstrumente und Erfahrungen aller Bundes- ehörden abgefragt und ausgewertet. Danach haben eistungsstufen, Leistungsprämien oder Leistungszula- en in 2001 42 000 Beschäftigte in Höhe von 36 Millio- en Euro, in 2002 35 000 Beschäftigte in Höhe von 2 Millionen Euro und in 2003 41 000 Beschäftigte in öhe von 50 Millionen Euro erhalten. Damit sind Beam- innen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Ar- eitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Repräsenta- ive Daten vor 2001 liegen nicht vor. Die leistungsbezogenen Bezahlungsinstrumente, mit enen bei Beamtinnen und Beamten herausragende eistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der esoldungsordnung A honoriert werden, werden in ih- er Wirkung auf Motivation und Leistungsbereitschaft berwiegend positiv bewertet. Im Erfahrungsbericht der undesregierung zur Dienstrechtsreform 1997 vom 0. Juni 2001 werden insbesondere Aussagen zur Ein- ührung leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente in er Bundesverwaltung getroffen. Die Erfahrungen wur- en im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung urch Fragebögen und Interviews mit Bediensteten und ergabeberechtigten sowie durch statistische Erhebun- en in vier ausgewählten Bundesbehörden gewonnen. anach wird die Leistungsbezahlung von den Mitarbei- erinnen und Mitarbeitern durchaus positiv angenom- en. Auch die vergabeberechtigten Vorgesetzten begrü- en mehrheitlich Leistungsbezahlung als zusätzliches nstrument der Personalführung. Die in diesem Bericht orgeschlagenen Verbesserungen – Vereinfachung des 16340 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Vergabeverfahrens, Ausweitung des Kreises der Emp- fängerinnen und Empfänger, Flexibilisierung der Instru- mente untereinander und bessere Honorierung von Teamarbeit – wurden mit dem Besoldungsstrukturge- setz vom 21. Juni 2002 umgesetzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 27): Können in Ausweisdokumente, bei denen zunächst nur das Passbild auf einem Chip gespeichert wird, nachträglich biometrische Merkmale gespeichert werden, ohne ein neues Dokument ausstellen zu müssen, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung bei der Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten für den Fall, dass technische Pro- bleme bei der Gesichtsfelderkennung die Speicherung dieses Merkmals verzögern? Aus Gründen der Dokumentensicherheit wird der Chip nach der Herstellung des Reisepasses gegen Lö- schen oder Ändern der Daten versiegelt. Die in einem ersten Schritt ausgegebenen Dokumente nur mit dem ge- speicherten Gesichtsbild werden die übliche Gültigkeits- dauer von zehn Jahren besitzen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern insofern kein Nachteil entsteht. Im Rahmen der Kontrollen des neuen Reisepasses soll ein biometri- scher Abgleich des im Chip gespeicherten Gesichtsbil- des mit der Person, die den Pass vorlegt, erfolgen. Diese so genannte 1 : 1-Verifikation mit Gesichtserkennung wurde von BKA und BSI ausreichend getestet. Die Tests haben gezeigt, dass diese Abgleichmethode zu zuverläs- sigen Ergebnissen führt. Technische Probleme sind nicht zu erwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 28): Welche Voraussetzungen müssen deutsche Pässe erfüllen, damit Deutsche ab Oktober 2005 ohne Visum in die USA ein- reisen können, und welche Maßnahmen will die Bundesregie- rung bis dahin umsetzen, damit die Einreise ohne Visum mög- lich bleibt? Die USA haben festgelegt, dass nach dem 26. Okto- ber 2005 nur solche Länder weiter an dem Visa-Waiver- Programm teilnehmen werden, die bis zu diesem Zeit- punkt ein Programm zur Einführung biometrischer Pässe aufgelegt haben. Deutschland beabsichtigt, noch im Herbst die ersten biometriegestützten Reisepässe auszu- geben. Mithin werden alle Deutschen – auch solche mit nicht biometrischen Pässen – weiterhin visumfrei in die USA einreisen können. A d F C k d E l o h t s l R s s w m E z r U V g P d h d d W p A d g ( t t ü (C (D nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Frage 31): Ist der Bundesregierung eine Studie der Fachzeitschrift „Finance“ bekannt, wonach sich bei Unternehmen mit Finanz- investoren, den so genannten Privat-Equity-Gesellschaften, die Zahl der Mitarbeiter um 4,5 Prozent pro Jahr erhöht hat (vergleiche „Wirtschaftswoche“ vom 28. April 2005), und wie beurteilt sie diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus-Debatte? Der Bundesregierung ist die oben genannte Studie be- annt. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, ass Finanzinvestoren durch ihr Engagement positive inflüsse auf das Wachstum und die Beschäftigungszah- en von Unternehmen sowie die Entwicklung des Stand- rts Deutschland haben können. Die Bundesregierung at daher das ZEW in Mannheim beauftragt, ein Gutach- en zu erstellen, in dem die rechtlichen und ökonomi- chen Rahmenbedingungen für die Branche in Deutsch- and untersucht werden. Ziel dieses Gutachtens ist es, die ahmenbedingungen für Private-Equity-Fonds so zu ge- talten, dass sie einen Beitrag zu Wachstum und Be- chäftigung leisten. Die ersten Ergebnisse der Gutachter erden derzeit ausgewertet. Genauso ist es jedoch auch öglich – und kommt auch vor –, dass es Private- quity-Fonds nicht gelingt, angeschlagene Unternehmen u retten, oder dass Private-Equity-Fonds nicht im Inte- esse der Unternehmen und Mitarbeiter handeln. Nur nternehmen, für die Letzteres gilt, sind in der jüngsten ergangenheit Gegenstand der öffentlichen Diskussion eworden. Die Kritik bezog sich ebenfalls nur auf solche rivate-Equity-Fonds, die deutlich gegen das Interesse er übernommenen Unternehmen und deren Mitarbeiter andeln. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig afür einsetzen und diejenigen Unternehmen fördern, ie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und achstumsdynamik sowie zur Sicherung von Arbeits- lätzen in Deutschland beitragen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 35 und 36): Unterstützt die Bundesregierung die Änderung des Logos der BA? Hält die Bundesregierung die mit der Neufassung des Lo- gos der BA verbundenen Kosten für sinnvoll eingesetzte Bei- tragsmittel? Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbstverwal- ete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisa- ionshoheit. Sie entscheidet in eigener Verantwortung ber ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16341 (A) ) (B) ) Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 37 und 38): Wann ist ein Vertreter des BMWA über die Pläne der BA zur Änderung des Logos informiert worden? Hat der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit diese Pläne unterstützt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war in die Entwicklung des neuen Erscheinungsbildes der Bundesagentur für Arbeit nicht eingebunden und wurde auch nicht gesondert informiert. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Bundesagentur für Arbeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwal- tung im Rahmen der Organisationshoheit über solche Fragen in eigener Verantwortung entscheidet. Die Ent- scheidung über das neue Erscheinungsbild hat der Vor- stand der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 39 und 40): Ist der Auftrag zur Neufassung des Logos der BA öffent- lich ausgeschrieben worden? Aus welchen Gründen ist das Logo der BA geändert wor- den? Zu Frage 39: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurde der Auftrag für die Entwicklung des neuen Erschei- nungsbildes beschränkt ausgeschrieben. Es wurden meh- rere Bieter am Verfahren beteiligt. Der Auftrag ging an den preisgünstigsten Anbieter. Zu Frage 40: Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich in einem Umbauprozess zu einem modernen Dienstleister am Ar- beitsmarkt. Kernelement der Reform ist die zurzeit statt- findende Umstellung der Agenturen für Arbeit auf ein neues Geschäftsmodell, das so genannte Kundenzen- trum. In den Kundenzentren sollen die Anliegen von Ar- beitslosen und Arbeitgebern schnell, kundenfreundlich und wirkungsorientiert bearbeitet werden. Derzeit sind 70 und bis zum Jahresende 2005 werden alle 180 Agen- turen für Arbeit auf das neue Geschäftsmodell umge- stellt sein. Mit dem neuen Erscheinungsbild will die BA die Kernelemente dieser Reform ergänzen und den Kun- den den Zugang zu den vielfältigen Angeboten der Agenturen für Arbeit erleichtern. Dies geschieht unter anderem durch ein Farbsystem für Broschüren und Info- schriften. Durch die Farbkennung auf den Informations- medien der BA wird für jeden Kunden sofort ersichtlich, welche Informationen für ihn wichtig sind. Das moder- nisierte Logo ist nach Auffassung der BA ein Signal da- f t A d g ( Z b b Z b k f t r g b A d g ( (C (D ür, dass sich die BA zu einem modernen, kundenorien- ierten Dienstleister wandelt. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 41 und 42): Ist der Bundesregierung die Praxis von Arbeitsagenturen bekannt, keine Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose zu fördern, deren Förderung mit Arbeitslosengeld I während oder nach Durchführung der Maßnahme endet, weil angeblich die Zuständigkeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld II un- geklärt sei, obwohl eine Einstellungszusage eines Arbeitge- bers bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss vorliegt, und wie bewertet sie diese? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls durch entspre- chende rechtliche Regelungen sicherstellen, dass künftig auch der in der Frage zuvor beschriebene Personenkreis nicht wei- ter von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlos- sen bleibt? u Frage 41: Der Bundesregierung und der Bundesagentur für Ar- eit ist eine derartige Praxis von Arbeitsagenturen nicht ekannt. u Frage 42: Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Ar- eit sind selbstverständlich bereit, gegebenenfalls kon- reten Einzelfällen nachzugehen, in denen Agenturen ür Arbeit die Weiterbildungsförderung nach dem Drit- en Buch Sozialgesetzbuch von einer Zuständigkeitsklä- ung für die Zahlung von Arbeitslosengeld II abhängig emacht haben sollen. Ein gesetzlicher Regelungsbedarf esteht nicht. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 43 und 44): In welcher Weise wird die Bundesregierung auf die sich immer mehr verdichtenden Hinweise reagieren, dass die be- ruflichen Rehabilitationen behinderter Jugendlicher wegen Geldmangels bei der BA, wegen Rechtsunklarheiten nach der Hartz-IV-Einführung oder aus sonstigen Gründen auch bei ge- setzlichen Pflichtleistungen nicht mehr im notwendigen Um- fang erbracht werden (vergleiche „Hersfelder Zeitung“ vom 3. Mai 2005), und ist sie insofern bereit, ihre Position in den Antworten des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Rudolf Anzinger, vom 22. März 2005 auf meine schriftlichen Fragen 35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 15/5181 – wonach die Handlungs- und Budgetkompetenz nach Mitteilung der BA ausreichend sei – zu verändern? Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher entwi- ckelt, um gemeinsam mit den Vertretern der Behinderten, den Berufsbildungs- und -förderungswerken, Rehabilitationszen- tren sowie betroffenen Kommunen eine langfristige Zukunfts- sicherung dieser Aufgabe zu erreichen, und inwieweit ist da- raus ein umfassendes Konzept zur Erfüllung der gesetzlichen 16342 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Pflichtleistungen entstanden, das vor allem den behinderten Jugendlichen die zustehenden Leistungen garantiert? Zu Frage 43: Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit kön- nen die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben auch weiterhin im notwendi- gen Umfang erbracht werden. Für die Rechtsanspruchs- leistungen stehen im Haushalt der Bundesagentur für Ar- beit in 2005 trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen 2,53 Milliarden Euro zur Ver- fügung. Bis Ende April 2005 waren insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro durch Ausgaben und Zahlungsver- pflichtungen gebunden. Das sind 77 Milliarden Euro oder 3,4 Prozent weniger als von der Bundesagentur für Arbeit bis Ende April 2005 projektiert. Die finanziellen Handlungsspielräume der Bundesagentur für Arbeit sind daher noch nicht erschöpft. Allerdings stellt sich die Budgetauslastung in den einzelnen Regionen unter- schiedlich dar. Bewirtschaftungsspitzen in einzelnen Agenturen für Arbeit wurden und werden im Rahmen der dezentralen Handlungs- und Budgetkompetenz der Bundesagentur aufgefangen. So hat beispielsweise die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bezirk Haushaltsmittel zwischen einzelnen Agenturen umverteilt. Zentrale Bewirtschaftungsmaß- nahmen werden vor diesem Hintergrund von der Bun- desagentur für Arbeit derzeit nicht für vordringlich ge- halten. Sollten jedoch künftig Budgetlösungen auf der Ebene der Regionaldirektion nicht zur Finanzierung der notwendigen Rehabilitationsleistungen ausreichen, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesagentur einen überregionalen Mittelausgleich vornimmt. Zu Frage 44: Für die Bundesregierung hat die Förderung der beruf- lichen Teilhabe behinderter Menschen weiterhin eine große Bedeutung. Das trotz schwieriger finanzieller und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen erhebliche fi- nanzielle Engagement der Bundesagentur für Arbeit ist Ausdruck dieses Stellenwertes. In diesem Zusammen- hang weist die Bundesregierung darauf hin, dass allein die Ausgaben für Pflichtleistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit seit 1998 von 1,647 Milliarden Euro auf über 2,5 Milliarden Euro in 2005 angehoben wurden. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um über 50 Prozent. Mit einem Mittelvolumen in Höhe von über 2,9 Milliarden Euro für Pflicht- und Ermessens- leistungen nach dem SGB III ist auch in diesem Jahr für die Förderung Behinderter und Schwerbehinderter Sorge getragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Bereich der Grundsicherung die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger die zur Verfü- gung stehenden Mittel verstärkt auch für den Bereich der Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter, hilfe- bedürftiger Menschen nutzen. Sie ist hierzu auch im Dialog mit den Ländern und den kommunalen Spitzen- verbänden. Der besondere Stellenwert der Berufsför- derungs- und Berufsbildungswerke für die berufliche Teilhabe Behinderter ist für die Bundesregierung unum- stritten. Ziel der beruflichen Eingliederung behinderter u s u d b p t z g t d A d d s b e s s g B b m L L s g F g b U d L r g w S r e t S A d g C (C (D nd schwerbehinderter Menschen ist es, unter Berück- ichtigung aller Umstände des Einzelfalles wirksame nd wirtschaftliche Maßnahmen für eine Integration in en Arbeitsmarkt zu ergreifen. Hierbei muss stärker als isher das gesamte breite Spektrum der arbeitsmarkt- olitischen Leistungen genutzt werden. Diese, an den In- eressen behinderter und schwerbehinderter Menschen u orientierenden Entscheidungen stehen im Vorder- rund. Es kann daher nicht Aufgabe der Rehabilitations- räger sein, die Förderung an einer Kapazitätsauslastung ieser Einrichtungen auszurichten. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/5432, Frage 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Studierende, wel- che mit Leistungsempfangenden nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II) zusammenleben, in die Bedarfsge- meinschaft eingerechnet werden, und widerspricht die Anrechung freiwilliger Unterhaltsleistungen der Eltern dem Ansinnen der Bundesregierung, Studierende nicht unter das SGB II fallen zu lassen? Es ist richtig, dass Studierende, die mit einem Ar- eitslosengeld-II-Empfänger verheiratet sind oder in heähnlicher Gemeinschaft leben, zur Bedarfsgemein- chaft des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören. Be- teht eine solche Bedarfsgemeinschaft, ist nach den Re- elungen des § 9 SGB II auch das Einkommen des in edarfsgemeinschaft lebenden Partners bei dem Hilfe- edürftigen anzurechnen. Die Bildung der Bedarfsge- einschaft ist nicht abhängig von einem möglichen eistungsbezug. Auch Rentner sind vom Bezug von eistungen nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlos- en, unabhängig davon können sie aber zu der Bedarfs- emeinschaft ihres Partners gehören. Auch in diesen ällen erfolgt eine Anrechnung der Rente und des sonsti- en Einkommens auf den Leistungsanspruch des hilfe- edürftigen Partners. Eine Anrechnung von freiwilligen nterhaltsleistungen der Eltern eines Studierenden wi- erspricht nicht dem Grundsatz, dass Studierende keine eistungen nach dem SGB II erhalten können. Eine An- echnung der Unterhaltsleistungen auf den Arbeitslosen- eld-II-Anspruch des Partners kann nur dann erfolgen, enn die Unterhaltsleistungen den eigenen Bedarf des tudierenden übersteigen. Des Weiteren stellt sich ge- ade bei einem unverheirateten Paar die Frage, ob bereits ine eheähnliche Partnerschaft vorliegt und die Partner atsächlich eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des GB II bilden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Fragen 46 und 47): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rah- men des von Bundesminister Wolfgang Clement angekündig- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16343 (A) (C) (B) ) ten „Beschäftigungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“ (Pres- semitteilung des BMWA vom 19. April 2005), und wie soll das Maßnahmevolumen auf die Bundesländer aufgeteilt wer- Sollen die durch die geplante Maßnahme entstehenden Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung den Bei- tragszahlern in Form einer Beitragssatzsenkung zugute kom- den? Wie soll die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen, und wie weit ist bei der Umsetzung dieses zentralen Programms für ältere Arbeitslose mit einer Beanspruchung von Mitteln zu rechnen, die nach bisheriger Planung den Arbeitsgemein- schaften bzw. Optionskommunen (SGB II) zustehen? Zu Frage 46: Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer ist nach wie vor schwierig. Der Bundeskanzler hat daher in seiner Regierungserklärung vom 17. März 2005 verstärkt Beschäftigungsmaßnah- men speziell bei den über 55- und 58-jährigen arbeits- losen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an- gekündigt. Zur Umsetzung dieses Ziels will die Bundesregierung Beschäftigungspakte mit der Wirt- schaft, mit den Ländern und in den Regionen schließen, um das gesamtgesellschaftliche Potenzial zur (Wieder-) Eingliederung älterer Arbeitsloser in das Erwerbsleben zu nutzen. Wie bereits aus der Presseerklärung vom 19. April 2005 hervorgeht, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit den Ländern eine gemein- same Initiative „50 000 Zusatzjobs“ für ältere Langzeit- arbeitslose. Die Eckpunkte werden in der Presseerklä- rung genannt. Auf der Basis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird die Förderung von 50 000 Arbeitsgele- genheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs) gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II angestrebt. Über die Aufteilung des Maßnahmevolumens auf die Länder kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen treffen, da sich die Länder über eine Beteiligung an der Initiative noch nicht erklärt haben. In der Besprechung der Länder mit Bundesminister Wolfgang Clement am 19. April 2005 wurde vereinbart, dass sich die Länder bis Ende Mai 2005 entscheiden, ob und in welcher Größenordnung sie sich an der Initiative beteiligen. Zu Frage 47: Die Eckpunkte der geplanten Finanzierung durch den Bund und die Länder werden in der Presseerklärung vom 19. April 2005 genannt. Die Finanzierung der Initiative mit den Ländern soll bundesseitig in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 aus einem separaten Haushaltsansatz finanziert und über Sondermittelzuweisungen umgesetzt werden, die die Träger des SGB II, die sich an der Initiative „50 000 Zu- satzjobs“ beteiligen, neben der normalen Mittelzuwei- sung für Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage der Abgeordneten Hildegard Müller (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 48): Z E g J A d d ( ä S b d g S d a f m v n m A d d ( m r d (D men, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies sicher- stellen? Bei den Mehreinnahmen infolge des Vorziehens des ahlungstermins handelt es sich um einen einmaligen ffekt, der im Rahmen der Aufstellung und Genehmi- ung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das ahr 2006 berücksichtigt werden wird. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 49): Welche weiteren Unternehmen in Oberfranken zählen nach Auffassung der Bundesregierung zusätzlich zu der vom Staats- minister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, explizit ge- nannten HUK-Coburg-Versicherungsgruppe (vergleiche „Co- burger Tageblatt“ vom 27. April 2005) zu denjenigen positiven Beispielen von Unternehmen, die sich erwähnungswürdig für die Region und ihre Menschen einsetzen? Gemäß „Coburger Tageblatt“ vom 27. April 2005 ußerte sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, chwanitz, im Rahmen seines Besuchs bei der HUK Co- urg am Beispiel dieses Unternehmens dahin gehend, ass es „natürlich Unternehmen gibt, die sich für die Re- ion und ihre Menschen einsetzen“. Staatsminister chwanitz verdeutlichte damit die Auffassung der Bun- esregierung, wonach das Verhalten von Unternehmen bseits ihrer reinen wirtschaftlichen Interessen stets dif- erenziert gesehen werden muss. Dies gilt für Unterneh- en bundesweit. Da jede weitere Aufzählung von ergleichbar zur HUK Coburg sich verhaltenden Unter- ehmen deshalb naturgemäß unvollständig bleiben uss, wird hierauf jedoch verzichtet. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 50): Trifft es zu, dass eine Kapitalanlage-Firma der SPD, die sich DDVG abkürzt, bei der Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ innerhalb eines Jahres ein Drittel der Arbeits- plätze abgebaut hat (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 2. Mai 2005), und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus- Debatte, an der sich auch einzelne Vertreter der Bundesregie- rung beteiligt haben? Informationen zu Einzelverhältnissen von Unterneh- en bzw. ihren Beteiligungen werden durch die Bundes- egierung nicht systematisch vorgehalten. Damit sind erartige Auskünfte nicht möglich. 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gesine Lötzsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Ich beginne nicht mit einer Frage, sondern mit einer

    Bemerkung: Ich habe nicht nach dem Zeitungsartikel ge-
    fragt; ich hätte auch das Beispiel „Stern“ weglassen kön-
    nen.


    (Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Doch! Sie haben gefragt, wie wir den „Stern“Artikel bewerten!)


    – „Zum Beispiel“, sagte ich. Das können wir aber in
    Klammern setzen.

    Sind Sie – um nicht länger bei der Zeitung zu
    bleiben – bereit, aus Erfahrungen wie zum Beispiel mit
    der Privatisierung der Bundesdruckerei zu lernen?


    (Zuruf der Abg. Ute Kumpf [SPD])

    – Lesen Sie bitte meine Ausgangsfrage, Frau Kollegin!

    Die Bundesdruckerei ist ja an einen Finanzinvestor
    aus Großbritannien gegangen. Den Zuschlag hat nicht
    ein Traditionshaus bekommen. Sind Sie in Zukunft be-
    reit, darauf zu achten, dass bei der Privatisierung von
    Bundesunternehmen nicht nur die Firmen, die das
    Höchstgebot abgeben, den Zuschlag erhalten, sondern
    auch diejenigen, die aufgrund ihres Profils in der Lage
    sind, die privatisierten Unternehmen weiterzuführen und
    Arbeitsplätze zu sichern?

    A

Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Der Bundesregierung ist immer daran gelegen, dass
bei einem Firmenwechsel Arbeitsplätze nicht nur erhal-
ten, sondern möglicherweise auch ausgebaut werden.
Aber die Bundesregierung wird keinen Staatsmonopol-
kapitalismus betreiben oder in irgendeiner Form staat-
lich lenkend eingreifen, wo sie es nicht darf.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Die Frage 4 der Kollegin Voßhoff wird schriftlich be-

    antwortet. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
    Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-

    ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
    Landwirtschaft. Zur Beantwortung steht der Parlamenta-
    rische Staatssekretär Dr. Gerald Thalheim zur Verfü-
    gung.

    Die Fragen 5 und 6 des Kollegen Niebel werden
    schriftlich beantwortet.

    Wir kommen zur Frage 7 des Kollegen Dr. Peter Jahr:
    Können Forderungen für Meliorationsanlagen, die vor

    1990 errichtet wurden, gegenüber den heutigen Eigentümern
    auch dann geltend gemacht werden, wenn die Kosten bereits
    bei der Bemessung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals
    der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, LPG,
    abgezogen wurden?

    B
    L
    d
    h
    E
    g
    d
    s
    t
    d
    n
    h
    c
    S
    G
    s

    w
    I
    m
    d
    d
    B
    z
    M
    W
    F

    B
    L
    m
    d
    Z
    d
    ü
    d
    z
    d

    U
    h
    t
    H
    d
    m
    V

    (C (D Dr Herr Präsident! Herr Kollege Jahr, nach § 13 Abs. 1 es Meliorationsanlagengesetzes kann die LPG als früere Anlageneigentümerin vom Grundstückseigentümer ntschädigung für die auf ihn kraft Gesetzes übergeganene Entwässerungsanlage verlangen. Ein Abzug der für ie Errichtung der Meliorationsanlage ursprünglich enttandenen Kosten vom abfindungsrelevanten Eigenkapial im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach em Landwirtschaftsanpassungsgesetz war hingegen icht zulässig. Wurde ein solcher Abzug vorgenommen, indert dies aber nicht die Geltendmachung des Anspruhes nach § 13 Abs. 1 des Meliorationsanlagengesetzes. tattdessen können Nachabfindungsansprüche auf der rundlage der Vorschriften des Landwirtschaftsanpasungsgesetzes entstanden sein. Erste Zusatzfrage, Herr Jahr. Herr Staatssekretär, im Wesentlichen ist das eine Antort auf meine beiden schriftlich eingereichten Fragen. ch habe noch folgendes Problem: Der Regelfall war zueist, dass seinerzeit, vor der Zwangskollektivierung, ie Bauern meliorierten Boden eingebracht haben. Aus eren Sicht stellt es sich so dar: Sie haben meliorierten oden eingebracht und bekommen meliorierten Boden urück. Ist Ihnen bekannt, auf welcher Basis man die eliorationsanlagen bewerten könnte? Spielt die ertsteigerung bei der Rückgabe der ehemals eigenen lächen eine Rolle? Dr Wie Ihnen, wenn ich mich richtig erinnere, schon einal auf eine schriftliche Frage geantwortet wurde, ist für ie Wertermittlung bei nun gestellten Forderungen der eitwert der Anlage zu dem Zeitpunkt maßgeblich, zu em sie in das Eigentum des Grundstückseigentümers bergeht. Hier spielen die Fragen nach der Errichtung er Anlage, der Abschreibung und den derzeitigen Nutungsmöglichkeiten eine Rolle. Das heißt letztendlich, ass ein entsprechendes Wertgutachten einzuholen ist. Zweite Zusatzfrage, bitte. Meine zweite Zusatzfrage: Nicht immer geht aus den nterlagen zur Vermögensauseinandersetzung eindeutig ervor, ob Meliorationsanlagen beim abfindungsrelevanen Eigenkapital berücksichtigt worden sind oder nicht. aben demzufolge aus Ihrer Sicht die Eigentümer nun as Recht, nochmals Einblick in die Unterlagen zu nehen? Schließlich könnten sich die Betriebe zumeist auf erjährungsfristen berufen. Dr. Wie meiner Antwort auf Ihre zweite eingereichte Frage zu entnehmen sein wird, wenn ich sie dann vorgetragen habe, wird hier § 215 des BGB wirksam. Das heißt, trotz des Eintretens entsprechender Verjährungsvorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sind unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen geltend zu machen. Allerdings hängt das von der Konstellation des Einzelfalls ab. Ob letztendlich der von Ihnen geschilderte Einzelfall darunterfällt, hängt in der Tat von den entsprechenden örtlichen Gegebenheiten ab. Wir kommen zur Frage 8 des Kollegen Jahr: Muss die Vermögensauseinandersetzung für ausgeschiedene Mitglieder ehemaliger LPGs neu geführt werden, wenn Forderungen für Meliorationsanlagen, die vor 1990 errichtet wurden, geltend gemacht werden, die bereits bei der Bemesssung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals der LPG abgezogen wurden? Dr Herr Kollege Jahr, die Antwort auf Ihre Frage lautet: Wurden die Kosten für die Errichtung von Entwässerungsanlagen bei der Bemessung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals der LPG abgezogen, so können Nachabfindungsansprüche auf der Grundlage der Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zugunsten der ausgeschiedenen LPG-Mitglieder entstanden sein. Diese Nachabfindungsansprüche könnten ehemalige LPG-Mitglieder gegen einen etwaigen Entschädigungsanspruch nach § 13 Satz 1 des Meliorationsanlagengesetzes aufrechnen und ihn damit ganz oder teilweise tilgen. Die Aufrechnung kommt nach § 215 des Bürgerlichen Gesetzbuches selbst dann in Betracht, wenn die Nachabfindungsforderungen ihrerseits nach § 3 b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes bereits verjährt sind. Herr Jahr, möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Das ist nicht der Fall. Immerhin haben wir gelernt, dass es ein Meliorations anlagengesetz gibt. Das wusste ich vorher nicht. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 9 der Kollegin Hildegard Müller: Wie verteilen sich die Mehreinnahmen in Höhe von 20 Milliarden Euro infolge des geplanten Vorziehens des Zahlungstermins für die Sozialbeiträge auf die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung? F Verehrte Kollegin Müller, die Antwort lautet: Das Vorziehen des Zahlungstermins für den Gesamtsozial v 2 d c c 0 3 z r m w B t A b R J c P n s d s K s e m h D d k „ E t u s r b t K (C (D ersicherungsbeitrag umfasst ein Volumen von maximal 0 Milliarden Euro, das sich wie folgt auf die Zweige er Sozialversicherung verteilt: gesetzliche Rentenversiherung 9,6 Milliarden Euro, gesetzliche Krankenversiherung 6,7 Milliarden Euro, soziale Pflegeversicherung ,6 Milliarden Euro und Arbeitslosenversicherung ,1 Milliarden Euro. Zusatzfrage, Frau Müller. Für wie beitragssatzrelevant halten Sie die prognosti ierten Mehreinnahmen der jeweiligen Sozialversicheungsbereiche? F Was den Bereich der Rentenversicherung angeht, ird dies dazu beitragen – dies ist die Absicht der undesregierung –, angesichts der schwierigen konjunkurellen Situation sowohl den Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmern als auch den Arbeitgeberinnen und Areitgebern Beitragssatzstabilität zu gewährleisten; der entenversicherungsbeitrag soll auch im kommenden ahr bei 19,5 Prozent liegen. Was die anderen Bereiche angeht: Für die gesetzli hen Krankenversicherungen und für die gesetzlichen flegeversicherungen wird diese Einnahme einen so geannten Liquiditätsvorteil bedeuten. Was die Arbeitsloenversicherung angeht, wird dies bei der Aufstellung es Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit zu berückichtigen sein. Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Ich habe noch eine Zusatzfrage zur gesetzlichen rankenversicherung: Glauben Sie, dass man die Verchuldung der Krankenversicherungen durch die Mehrinnahmen weitgehend zurückführen kann? F Frau Müller, es wird so sein, dass die jeweilige Haus altslage der gut 288 verschiedenen Krankenkassen in eutschland – Sie wissen, dass es so viele sind – über ie Höhe des Beitragssatzes entscheidet. Jede Krankenasse wird in eigener Verantwortung – Stichwort Selbstverwaltung“ – entscheiden müssen, wie sie diese innahmen – sie werden sich auf die Krankenkassen unerschiedlich verteilen – zu ihren sonstigen Einnahmen nd zu ihren Ausgaben ins Verhältnis setzt. Dann muss ie die entsprechenden haushalterischen Schlussfolgeungen in Bezug auf den Abbau einer möglicherweise estehenden Verschuldung bzw. in Bezug auf eine Beiragssatzsenkung ziehen. Das obliegt jeder einzelnen rankenkasse. Jetzt möchte die Kollegin Bender eine Zusatzfrage stellen. Herr Staatssekretär, können Sie quantifizieren, inwie weit durch die vorgezogene Beitragszahlung eine Belastung der Betriebe entsteht und wie sich diese Belastung darstellen würde, wenn es zu einer Beitragssatzanhebung käme? F Werte Frau Kollegin Bender, man muss von Folgendem ausgehen: Bei der prinzipiellen Ausrichtung der Politik der Bundesregierung auf das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, und vor dem Hintergrund der Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen worden sind, die einerseits das Rentenniveau ein Stück weit mindern, andererseits den Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern durch zusätzliche Förderleistungen die Möglichkeit bieten, eine zusätzliche private kapitalgedeckte Altersversorgung aufzubauen – den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird damit etwas abverlangt; das gilt auch bei der Verschiebung des Termins für die Auszahlung der ersten Rente nach Ausscheiden aus dem Berufsleben vom Monatsanfang auf das Monatsende –, erwarten wir von den Arbeitgebern, jetzt an dieser Stelle hinzunehmen, dass wir einen Zinsvorteil, der ihnen dadurch eingeräumt worden ist, dass sie für Löhne und Gehälter, die am 25. oder 26. eines Monats gezahlt werden, erst am 15. des darauf folgenden Monats die Beiträge an die Sozialversicherung abführen müssen, zurückführen und damit erreichen, dass auch die Arbeitgeber an der Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags beteiligt werden. Hierdurch fällt für die Unternehmen ein Finanzierungsvolumen von schätzungsweise gut 400 Millionen Euro an – der Zinsvorteil, der ihnen bislang gegeben worden ist, wird zurückgeführt und entsprechend muss Liquidität finanziert werden –, was ein akzeptables Volumen ist, wenn man bedenkt, dass es ansonsten zu Beitragssatzerhöhungen kommen würde. Zudem können wir darauf verweisen, dass wir mit der Erhebung eines Sonderbeitrags im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 Prozentpunkten der Wirtschaft ein Entlastungsvolumen von 4,5 Milliarden Euro jährlich geben. Vor diesem Hintergrund ist es allemal gerechtfertigt, Beitragssatzstabilität zu wahren und den Unternehmen die Schulterung dieser relativ geringen Kosten aufzugeben. Eine weitere Frage, und zwar der Kollegin Erika Lotz. Herr Staatssekretär, vor dem Regierungswechsel 1998 betrug der Beitragssatz 20,3 Prozent. Es ist gelungen, den Beitragssatz relativ schnell auf 19,1 Prozent und sogar auf 18,6 Prozent zu senken. Jetzt gilt schon eine Weile ein stabiler Beitragssatz von 19,5 Prozent. Meine F g – B t h m L C m w 1 z e s w w j E d g A ö g t f A u – f t r H b b O V r d n F a w B L 2 e t (C (D rage: Hätte es denn Alternativen zu den Maßnahmen egeben, die Regierung und Koalition getroffen haben es ist sicherlich als Erfolg zu bezeichnen, dass der eitragssatz von 19,5 Prozent schon so lange Zeit gehalen werden kann –, und, wenn ja, wie hätten sie ausgeseen? F Die Stabilisierung des Beitragssatzes, Frau Kollegin otz, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die hancen auf Wirtschaftswachstum und damit auch auf ehr Beschäftigung gewahrt werden. Sie wissen, dass ir im letzten Jahr ein Wirtschaftswachstum von gut ,6 Prozent hatten. In den drei Jahren davor betrug es wischen 0,8 Prozent und minus 0,1 Prozent; es war also ine ganz schwierige Phase. Wir haben durch die Stabiliierung des Beitragssatzes dazu beitragen können, dass ir nun auf den Wachstumspfad zurückkehren. Auch enn die Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung etzt auf 1 Prozent reduziert worden sind, ist es doch als rfolg zu bezeichnen – das würde ich schon sagen –, ass wir überhaupt wieder Wirtschaftswachstum haben. Alternativen gäbe es mehrere. Beitragssatzerhöhun en wären eine Alternative. Das wollten wir nicht. Eine lternative wäre – von Teilen der Wirtschaft wird das ffentlich gefordert –, Einschnitte in die Rentenleistunen vorzunehmen. Das wollten wir auch nicht. Wir wollen versuchen, die Belastungen, die sich aus den Herausorderungen der demographischen Entwicklung und der rbeitslosigkeit ergeben, auf die Beitragszahlerinnen nd Beitragszahler, auf die Rentnerinnen und Rentner ich sage an dieser Stelle: in einem verträglichen Umang – und auf die Wirtschaft zu verteilen, um den Beiragssatz zu halten. Das wird sich letzten Endes auch als ichtig erweisen. Nicht zuletzt bestätigt selbst Herr undt von der Bundesvereinigung der Deutschen Areitgeberverbände, dass es richtig ist, den Beitragssatz ei 19,5 Prozent zu stabilisieren. Ich sehe auch an den Fragen, die heute hier von der pposition gestellt werden, dass es im Kern über das orziehen der Abführung des Gesamtsozialversicheungsbeitrages überhaupt keinen Dissens gibt, da wir an ieser Stelle ja über technische Fragen diskutieren, also icht mehr über die Frage des Ob, sondern über die rage des Wie. Die nächste Frage hat der Kollege Dr. Heinrich Kolb. He Es ist doch so, dass diese Maßnahme ab 2006 irken soll. Der erste Beitrag 2006 wird aber noch der eitrag von Dezember 2005 sein; darauf werden im aufe des Jahres zwölf weitere Beiträge für das Jahr 006 folgen. Das heißt, in 2006 werden 13 Beiträge verinnahmt. Läuft das denn nicht auf eine verdeckte Beiragserhöhung hinaus? Fr Herr Kollege Kolb, wir sind uns ja beide aufgrund un serer Ausbildung bestimmter mathematischer Grundlagen durchaus bewusst. Ich will Ihnen gerne noch einmal erläutern, wie die Abwicklung konkret aussehen wird: Die Unternehmen, die am 15. eines Monats die Löhne und Gehälter begleichen, überweisen auch zu diesem Zeitpunkt die Sozialversicherungsbeiträge. Diejenigen, die das später machen, überweisen sie im Grunde erst am 15. des darauf folgenden Monats, also diejenigen, die die Löhne und Gehälter am 25. eines Monats bezahlen, brauchen die Sozialversicherungsbeiträge erst am 15. des darauf folgenden Monats zu überweisen. Das ist ein Zinsvorteil bzw. Liquiditätsvorteil, den die Betriebe bisher hatten. Dieser ist angesichts der Rahmenbedingungen, die im Moment für die Sozialversicherungssysteme herrschen, nicht mehr vertretbar. Damit in aller Deutlichkeit zu Ihrer Frage: Es handelt sich nicht um einen 13. Beitrag, sondern um ein Zurückführen der Beitragszahlung auf den eigentlichen Leistungserbringungszeitraum. Ich bin Ihnen auch ganz dankbar, dass Sie die Frage so gestellt haben. Herr Kollege Kolb, Sie waren ja in der 13. Legislaturperiode, wenn ich mich recht erinnere, Mitglied der Bundesregierung. Damals wurde ein Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetz erlassen, das durch Ihre Mehrheit im Parlament verabschiedet wurde. In diesem Wachstumsförderungsgesetz wurde damals geregelt, dass trotz der schwierigen Situation der Rentenversicherung vor dem Hintergrund zurückgegangener Beitragseinnahmen aufgrund der Arbeitslosigkeit unter allen Umständen Beitragssatzerhöhungen verhindert werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen. Damit hat man sich einen einmaligen Liquiditätsvorteil in Höhe von 2 Milliarden Euro zurückgeholt und die Rentenversicherung entlastet. Sie können in der entsprechenden Bundestagsdrucksache gerne nachschauen. Die nächste Frage hat die Kollegin Dr. Marlies Volkmer. Wie schätzen Sie die aktuelle Finanzsituation der Rentenversicherung gegenüber der Situation ein, die wir im Jahre 2004 hatten? F Frau Kollegin Volkmer, wir haben die Situation, dass im Vergleich zum letzten Jahr nur ein geringer Zuwachs bei den Beiträgen zu verzeichnen ist. Wenn Sie den Vergleich mit dem Jahr 2004 ziehen, stellen Sie fest, dass die Zahl der Erwerbstätigen nur um 0,3 Prozentpunkte angestiegen ist, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,6 Prozentpunkte zurückgegangen ist und die Bruttolöhne und -gehälter nur um 1,1 Prozentpunkte gestiegen sind. Das bedeutet für die gesetzliche Rentenversicherung, dass in den zurückliegenden Mona t J g S H d r g w t z h h B Z b z w d m n f n l V h a s r i F w S – D s l z W a n f d Ü d g a V t (C (D en von Januar bis März gegenüber dem vergangenen ahr die Pflichtbeiträge um 1,4 Prozentpunkte zurückgeangen sind. Dieser Zuwachs lag erheblich unter den chätzungen, die vorher abgegeben wurden. Vor diesem intergrund haben wir jetzt die Entscheidung getroffen, en Termin für die Zahlung der Gesamtsozialversicheungsbeiträge vorzuziehen, um Beitragssatzstabilität zu ewährleisten. Die nächste Frage hat der Kollege Max Straubinger. Herr Staatssekretär, Sie führten vorhin bei der Antort auf die Frage der Kollegin Bender aus, dass die Beriebe mit der Beitragsabsenkung um 0,9 Prozentpunkte um 1. Juli erheblich entlastet würden und dass es desalb sozusagen gerechtfertigt sei, jetzt mit der Vorzieung der Beitragszahlungen wieder Belastungen für die etriebe zu schaffen. Ich frage Sie: Ist es grundsätzlich iel der Bundesregierung, Entlastungen bei den Betrieen, die notwendig sind, um Wettbewerbsfähigkeit herustellen und die Arbeitsplätze in Deutschland zu halten, ieder zu schmälern, indem man neue Belastungen für ie Betriebe einführt? F Herr Kollege Straubinger, ich wiederhole es: Es geht icht darum, neue Belastungen für die Betriebe einzuühren. Die Betriebe sind mit den Beitragskosten geauso wie jeder andere auch belastet, weil dies der soziaen Sicherung dient. Es gibt nach dem bisherigen erfahren eine Differenz insofern, als die Löhne und Geälter zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden, ber erst 14 Tage später die Beiträge an die Rentenvericherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicheung und die Arbeitslosenversicherung fließen. Daraus st den Betrieben bislang ein Vorteil sozusagen in der orm eines gewährten Kredites entstanden. Dies halten ir vor dem Hintergrund der Situation der sozialen icherungssysteme zurzeit nicht mehr für vertretbar. Die Alternative zu einem Vorziehen der Zahlungen ich wiederhole das – wäre eine Beitragssatzerhöhung. iese wird von niemandem gewollt, auch von der Wirtchaft nicht. Es geht darum, es bei einer minimalen Beastung zu belassen. Es entsteht ein zusätzlicher Finanierungskostenaufwand von circa 400 Millionen Euro. ir sagen an der Stelle: Für den Fall, dass der eine oder ndere Betrieb in Schwierigkeiten gerät, weil er im Jauar sozusagen zwei Beiträge entrichten muss, nämlich ür den Dezember des Vorjahres und den Januar des ann laufenden Jahres, arbeitet man zurzeit an einer bergangsregelung, die wir mit einbringen wollen und ie vorsieht, dass der erste vorgezogene Betrag in Raten ezahlt werden kann. Wir kommen den Betrieben hier lso durchaus entgegen. Ich glaube wirklich, dass das im ergleich zu einer Erhöhung des Beitragssatzes eine verretbare Maßnahme ist. Wir kommen dann zur Frage 10 des Kollegen Andreas Storm: Welche Auswirkungen haben die Einbrüche bei den Bei tragseinnahmen im ersten Quartal 2005 und die Korrektur der offiziellen Wachstumsprognose vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, auf die weitere Entwicklung der Rentenfinanzen in diesem Jahr und im nächsten Jahr? F Herr Kollege Storm, obwohl die Beitragsentwicklung im ersten Quartal unbefriedigend verlaufen ist, hat sich bereits im März eine Verbesserung eingestellt. Im April dieses Jahres war die Beitragsentwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erstmals positiv. Nach wie vor unterliegen aber die monatlichen Beiträge, auch aufgrund von kalendarischen Einflüssen, starken Schwankungen. Die Einschätzung des unterjährigen Verlaufs der Beiträge ist daher ausgesprochen schwierig. So wurde noch im Oktober des vergangenen Jahres angenommen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage 2004 0,28 Prozent einer Monatsausgabe betragen würde. Tatsächlich aber fiel das Ergebnis mit 0,32 Prozent einer Monatsausgabe um 600 Millionen Euro günstiger aus. Vor diesem Hintergrund, denke ich, muss man die weitere Entwicklung der Beitragseinnahmen Monat für Monat abwarten. Aufgrund der nach unten revidierten Wirtschaftsannahmen ergibt sich gegenüber der bisherigen Einschätzung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 und rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2006. Die Bundesregierung wird aber durch das Vorziehen der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages gewährleisten, dass der Beitragssatz bei 19,5 Prozent stabilisiert wird. Ich glaube auch, dass das notwendig ist, um an der Stelle kein falsches Signal durch einen höheren Beitragssatz zu setzen und die Impulse einer positiven Entwicklung in der Wirtschaft nicht zu gefährden. Zusatzfrage? – Bitte, Herr Storm. Herr Staatssekretär, Sie haben ja vorhin mehrfach ausgeführt, dass der Beitragssatz mit der Maßnahme des Vorziehens der Beitragszahlungen im nächsten Jahr stabil gehalten werden soll. Wie hoch müsste der Beitragssatz in den Jahren 2006 und 2007 nach dieser Projektion denn angehoben werden, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt werden sollte, und wie hoch ist die Schwankungsreserve voraussichtlich am Ende dieses Jahres und des kommenden Jahres? F Die Schwankungsreserve, die Nachhaltigkeitsrücklage, wird im Jahre 2005 bei 1,8 Milliarden Euro liegen, im Jahre 2006 bei 7,6 Milliarden Euro. Darin ist bereits die einmalige Sondereinnahme von gut 9 Milliarden Euro d v S N G a n d d n a n u B S s m N c R g t K F d W l S m l S K R r m h D u t b I (C (D urch das Vorziehen der Abführung des Gesamtsozialersicherungsbeitrages einbezogen. Wir haben in einem chreiben an die Wirtschaft als Vergleich und auch als achweis für die Entscheidung, dass die Abführung des esamtsozialversicherungsbeitrages vorgezogen wird, ls Alternative die Belastungen angegeben, die bei eiem Beitragssatz von 19,9 Prozent liegen würden und amals so errechnet wurden. Bei der Zugrundelegung er ökonomischen Daten, die jetzt der Schätzerkreis geannt hat, lägen wir um 0,1 Prozentpunkte höher. Weitere Zusatzfrage? – Bitte. Herr Staatssekretär, können Sie darlegen, wie sich ufgrund dieser jüngsten Projektion die unterjährige Fianzsituation der Rentenversicherung entwickeln wird, nd insbesondere, ob ein Vorziehen der monatlichen undeszuschusszahlungen erforderlich sein wird und ob ie eine Liquiditätshilfe des Bundes in diesem Jahr auschließen können? F Die ökonomische Entwicklung bleibt abzuwarten. ach den bisherigen Projektionsdaten wird es mögliherweise das erste Mal im Monat Juli bezüglich des isikostrukturausgleichs ein Vorziehen des Zuschusses eben müssen. Im Bereich der Renten wird dies im Sepember dieses Jahres der Fall sein. Noch eine Zusatzfrage. Bitte schön, Kollege Heinrich olb. Herr Staatssekretär, Sie haben unsere mathematischen ähigkeiten hier bereits öffentlich bekundet. Können Sie ann auch meine folgende Überlegung nachvollziehen: enn Ende 2005 die Nachhaltigkeitsrücklage 1,8 Mil iarden Euro beträgt und dann durch einen einmaligen ondereffekt 9 Milliarden Euro dazukommen, dann üsste die Rücklage am Ende des Jahres 2006 ja eigentich 10,8 Milliarden Euro betragen. Tatsächlich haben ie gesagt, dass Sie bei 7,6 liegen wird. Das heißt im lartext, Sie rechnen auch in 2006 mit einem Defizit der entenversicherung von 3,2 Milliarden Euro. Ist das ichtig? F Nein, Herr Kollege Kolb, Sie müssen ja davon ausge en, dass auf dieser Wegstrecke auch die ökonomischen aten des Schätzerkreises zugrunde gelegt worden sind nd dass sich die Einnahmen und die Ausgaben der Renenversicherung in einem dementsprechenden Verhältnis ewegen, sodass die Zahl dabei herauskommt, die ich hnen gerade genannt habe. Parl. Staatssekretär Franz Thönnes (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber das heißt im Klartext: Defizit 3,2 Milliarden! Das kann ja nicht anders sein!)