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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/174 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/5432) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) Weitere Maßnahmen im Nachgang zur Verabschiedung des Alcopopsteuergesetzes zur Einhaltung der Jugendschutzbestim- mungen im Zusammenhang mit dem Ver- kauf/Erwerb bzw. dem Ausschank von al- koholischen Getränken Antwort Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mit dem Ziel der Liquidation Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Geltendmachung von Forderungen für vor 1990 errichtete Meliorationsanlagen gegen- über den heutigen Eigentümern auch bei bereits bei Bemessung des Eigenkapitals der LPG abgezogenen Kosten Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16296 D 16297 A 16299 B 16299 D 16300 C Deutscher B Stenografisch 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Deittert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M G P M d A M Z G M D G g V 16295 A 16295 B 16296 A 16296 A 16296 B 16296 B Zusatzfrage Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16297 C undestag er Bericht ung n 11. Mai 2005 t : ündliche Frage 2 erlinde Kaupa (CDU/CSU) flicht des Handels zur Schulung seiner itarbeiter hinsichtlich der Einhaltung er Vorschriften des Jugendschutzgesetzes ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage erlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) esetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderun- en bis zur nächsten Bundestagswahl zur erhinderung von Unternehmenskäufen 16298 B 16298 C Zusatzfrage Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16300 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Mündliche Frage 8 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Eventuell neu zu führende Vermögensaus- einandersetzungen für den Fall, dass For- derungen für vor 1990 errichtete Melio- rationsanlagen geltend gemacht werden, die bereits bei der Bemessung des LPG- Eigenkapitals abgezogen wurden Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Hildegard Müller (CDU/CSU) Verteilung der Mehreinnahmen infolge des geplanten Vorziehens des Zahlungstermins für die Sozialbeiträge auf die verschiede- nen Zweige der Sozialversicherung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Andreas Storm (CDU/CSU) Auswirkungen der Beitragsmindereinnah- men im ersten Quartal 2005 und der Korrektur der offiziellen Wachstumspro- gnose auf die weitere Entwicklung der Rentenfinanzen in diesem und im nächsten Jahr Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Andreas Storm (CDU/CSU) Finanzielle Belastungen für die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen infolge des geplanten Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialversicherungs- beiträge A F Z A K M M A l L A F Z M V A E M G A d t m A F Z G D H K B E M Z E M V U v B A I 16301 A 16301 B 16301 C 16302 A 16302 B 16302 D 16303 B 16303 C 16304 A 16304 B 16304 D 16305 A ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ax Straubinger (CDU/CSU) uswirkungen des Vorziehens des Zah- ungstermins für die Sozialbeiträge für die änder und Kommunen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 13 und 14 erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) uswirkungen des geplanten Vorziehens es Zahlungstermins für die Sozialbei- räge für die Betriebe, insbesondere für die ittelständischen Unternehmen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 eronika Bellmann (CDU/CSU) msetzungsstand und Finanzierung der orgesehenen Baumaßnahmen für die 101 innerhalb Sachsens ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 C 16305 D 16306 A 16306 B 16306 D 16307 B 16307 C 16307 C 16308 A 16308 B 16309 D 16310 C 16310 D 16311 A 16311 D 16312 B 16312 B 16312 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 III Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzungsstand und Finanzierung der vorgesehenen Baumaßnahmen für die B 173 innerhalb Sachsens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Petra Pau (fraktionslos) Anzahl der in Deutschland gelagerten Atomwaffen, Entfernung der von den USA gelagerten Atomwaffen Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verbindliche Zusagen oder Selbstverpflich- tungen von Großunternehmen oder Unter- nehmervereinigungen für mehr Investi- tionen im Inland als Gegenleistung für die Absenkung der Körperschaftsteuer; Gegenfinanzierung der Absenkung der Körperschaftsteuer Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Max Straubinger (CDU/CSU) Auswirkungen des Vorziehens des Zah- lungstermins für die Sozialbeiträge auf das Haushaltsdefizit Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Umstellungskosten der Bundesanstalt für Arbeit auf „Bundesagentur“ sowie Kosten für das neue Logo Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . M E K d A D Z E M E V L A D Z E K Z A C t t V U D B A E H P M P P K D G N B 16313 A 16313 B 16313 C 16314 A 16314 B 16315 A 16315 D 16316 A 16316 B 16316 C 16317 A ündliche Frage 33 ckart von Klaeden (CDU/CSU) osten der Neufassung des Logos der Bun- esagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 ckart von Klaeden (CDU/CSU) erantwortung für die Umstellung des ogos der Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der DU/CSU: Umstellung des Zahlungs- ermins für die Sozialversicherungsbei- räge olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Selg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . udrun Schaich-Walch (SPD) . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16317 C 16317 D 16318 C 16318 C 16319 C 16319 D 16321 A 16322 C 16323 D 16325 A 16326 C 16327 D 16328 D 16329 C 16331 A 16331 D 16333 A 16334 B 16335 B 16336 D 16336 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) Vorlage einer Liste mit Gesetzen und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesjustizministeriums, die abgeschafft werden sollen; Abschaffungstermin Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Dirk Niebel (FDP) Gelagerte Mengen an Linsen, Reis, Kon- densmilch und Vollmilchpulver im Rah- men der Zivilen Notfallreserve; Kosten der Lagerung Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 15 und 16 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Einbeziehung der B 3 zwischen Karlsruhe und Basel sowie anderer Streckenab- schnitte in die Mautpflicht; Kriterien für die Einstufung eines Bundesstraßenab- schnitts als Ausweichroute Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 19 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Abkommen zwischen Deutschland und Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Mariental)–Ruszdorf (Posoda) Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H B I b r s A I A M D W z d A K A M D A s N A K A M A E s h k A F A M H E s 16337 A 16337 B 16337 D 16338 B 16338 C nlage 6 ündliche Frage 20 ans Michelbach (CDU/CSU) au zusätzlicher Streckenabschnitte der CE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt 2005 is 2008 aufgrund des von der Bundes- egierung zum Ausbau der Verkehrsinfra- truktur aufgelegten Programms ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 21 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) iederaufflammen des Grenzkonflikts wischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld er Parlamentswahlen in Äthiopien ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 22 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ktueller Stand der Verhandlungen zwi- chen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur utzung des Nilwassers ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 24 lbrecht Feibel (CDU/CSU) insatz von Bediensteten des Bundesgrenz- chutzes am Flughafen Saarbrücken-Ens- eim zur Gewährleistung der Sicherheits- ontrolle; Kosten ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 25 und 26 artmut Koschyk (CDU/CSU) insatz von Leistungsprämien, Leistungs- tufen und Leistungszulagen in der Bun- 16338 D 16339 A 16339 A 16339 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 V desverwaltung; Auswirkungen auf Mit- arbeiter; Ermittlungsart Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 27 Ralf Göbel (CDU/CSU) Nachträgliche Speicherung von biometri- schen Merkmalen auf einem nur mit Pass- bild versehenen Chip Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 28 Ralf Göbel (CDU/CSU) Ermöglichung der Einreise in die USA ohne Visum Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 31 Gitta Connemann (CDU/CSU) Anstieg von Arbeitsplätzen bei Unterneh- men mit Finanzinvestoren, den so genann- ten Private-Equity-Gesellschaften, vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalis- mus-Debatte Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 35 und 36 Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Unterstützung der Änderung des Logos der Bundesagentur für Arbeit durch die Bundesregierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U m d A D A M K Ö L d A D A M M A W r n A D A M H M l l A D A M P A S g A D 16339 D 16340 A 16340 B 16340 C 16340 D nlage 15 ündliche Fragen 37 und 38 r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) nterrichtung des Bundeswirtschafts- inisteriums über die Änderung des Logos er Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 39 und 40 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) ffentliche Ausschreibung des neuen ogos der Bundesagentur für Arbeit; Än- erungsgründe ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Fragen 41 und 42 anfred Grund (CDU/CSU) usschluss Arbeitsloser von geförderten eiterbildungsmaßnahmen, deren Förde- ung mit Arbeitslosengeld I während oder ach Durchführung der Maßnahme endet ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 43 und 44 elmut Heiderich (CDU/CSU) aßnahmen zur Sicherstellung der beruf- ichen Rehabilitation behinderter Jugend- icher ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 45 etra Pau (fraktionslos) nrechnungen von Leistungen nach dem GB II auf Studierende in einer Bedarfs- emeinschaft ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A 16341 B 16341 C 16342 A 16342 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Anlage 20 Mündliche Fragen 46 und 47 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Maßnahmen im Rahmen des „Beschäfti- gungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“; Finanzierung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 48 Hildegard Müller (CDU/CSU) Beitragssenkung in der Arbeitslosenver- sicherung aufgrund der Mehreinnahmen des geplanten Vorziehens des Zahlungs- termins für die Sozialversicherungsbei- träge Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 49 Hans Michelbach (CDU/CSU) Sich für die Region einsetzende Unter- nehmen in Oberfranken, wie zum Beispiel die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 50 Gitta Connemann (CDU/CSU) Abbau eines Drittels von Arbeitsplätzen bei einer Kapitalanlagefirma der SPD vor dem Hintergrund der so genannten Kapi- talismus-Debatte Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 A 16343 C 16343 C 16343 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16295 (A) ) (B) ) 174. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      ung (D) letzter Absatz, der : „Es geht um 720 Millio- Gebäudesanierungspro- bsatz ist wie folgt zu le- en Euro Investitionen in uslösen und dass die Ar- leren Betrieben des Bau- n geht, gesichert werden, Zeiten die Beiträge stabil dem BÜNDNIS 90/ Heinrich [FDP]: Da- chter werden!) gen ist, die Beiträge stabil hende Auswirkung auf der war bei jedem Gesetz, das mittleren Einkommen von g der Mehrbelastung in und pro Haushalt. Diese politische Seite im Blick. Aber Sie sind den nächsten weil es Ihnen an der notwendig batte fehlt. Sie müssen sich nä hoch die Belastung der Arbeitg fallen Zinsen für die Zwisch letztendlich würde eine Beitrag nahmen im Umfang von 9 M würde, eine Mehrbelastung in den Euro für die Arbeitgeber be (Dr. Heinrich L. Kolb [FD deckte Beitragssatz Das haben wir vermieden; 400 Millionen Euro fällig werd Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16337 (A) ) (B) ) über das Internetportal des Bundesministeriums der Jus- maanlagen nicht erforderlich. Selbst beim wegen seiner Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 4): Wann ist mit einer vollständigen Liste der Gesetze und Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Bundesministe- riums der Justiz (BMJ) zu rechnen, die laut Pressemitteilung des BMJ vom 4. Mai 2005 (Quelle: http://www.bmj.bund.de) abgeschafft werden sollen, und bis wann soll die Abschaffung erfolgen? Die Bundesregierung versteht die Bereinigung des Bundesrechts, die ein Kernprojekt der Initiative Bürokra- tieabbau darstellt, als Daueraufgabe. So markiert auch der am 4. Mai 2005 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums der Justiz keinen Endpunkt für die Rechtsberei- nigung in diesem Bereich. Aus dem Entwurf, der auch t w s B s s v I m A d F s Z l g j s d Z s te d K S Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 11.05.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 11.05.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.05.2005 Jäger, Renate SPD 11.05.2005 Dr. Lucyga, Christine SPD 11.05.2005* Merz, Friedrich CDU/CSU 11.05.2005 Nitzsche, Henry CDU/CSU 11.05.2005 Scharping, Rudolf SPD 11.05.2005 Schösser, Fritz SPD 11.05.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.05.2005 Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 11.05.2005 Dr. Westerwelle, Guido FDP 11.05.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht iz allgemein zugänglich gemacht wird, ist zu ersehen, elche Vorschriften im Rahmen des gegenwärtigen Ge- etzgebungsverfahrens aufgehoben werden sollen. Die undesregierung hält es daher nicht für erforderlich, zu- ätzlich eine Liste der zur Aufhebung anstehenden Ge- etze und Verordnungen vorzulegen. Wann die Aufhebung erfolgt, hängt in erster Linie om Verlauf der parlamentarischen Beratungen ab. Das n-Kraft-Treten des Gesetzes ist – mit wenigen Ausnah- en – für den Tag nach der Verkündung vorgesehen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck- ache 15/5432, Fragen 5 und 6): Wie groß sind die Mengen an Linsen, Reis, Kondensmilch und Vollmilchpulver, die im Rahmen der zivilen Notfallre- serve gelagert werden, und welche Kosten verursacht die La- gerung? Müssen Maßnahmen in Bezug auf Belüftung, Kühlung oder Schutzatmosphäre getroffen werden, und ist eine ökolo- gisch verträgliche Lagerung gewährleistet? u Frage 5: Die im Rahmen der zivilen Notfallreserve derzeit ge- agerten Mengen sowie die Kosten der Lagerung (Lager- eld) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die ährlich in Abhängigkeit des Warenzu- und -verkaufs tärker schwankenden Aus- und Einlagerungskosten sind arin nicht enthalten. u Frage 6: Für die Bevorratung im Rahmen der zivilen Notfallre- erve gelten die üblichen, für die Lagerung von Lebensmit- ln an Lagerhallen gestellten Anforderungen. Aufgrund er bei den Lagerobjekten geforderten isolierenden älte- und Wärmedämmung sind bei der Lagerung der ackware (Hülsenfrüchte und Reis) energieintensive Kli- Produkt Menge in t Kosten p. a. in Millio- nen Euro Linsen 23 946 0,49 Langkornreis 40 439 0,88 Rundkornreis 30 504 0,62 Kondensmilch 6 035 0,78 Vollmilchpulver 500 0,01 Erbsen (nachrichtl.) 25 523 0,50 Zivile Notfallreserve 126 947 3,28 16338 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Sensibilität gegenüber Temperaturschwankungen in Hal- len mit Klimaanlagen gelagerten Vollmilchpulver kom- men diese Aggregate nur bei langen Frost- bzw. Hitzepe- rioden zum Einsatz. Kondensmilch wird im Rahmen einer Werkslagerung direkt beim Hersteller bevorratet. Durch die hohe Qualität der eingelagerten Ware und der damit verbundenen langen Lagerfähigkeit von durch- schnittlich zehn Jahren wird zudem eine häufige, mit Transporten verbundene Wälzung der Bestände vermie- den. Eine ökologisch verträgliche Lagerung ist somit ge- währleistet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 15 und 16): Wird die Bundesregierung im Zuge der vom Bundesminis- ter für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, angekündigten Ausdehnung der Mautpflicht für Last- kraftwagen auf die als typische Ausweichstrecken genutzten Bundesstraßen ab 2006 (vergleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. April 2005) auch die Bundesstraße B 3 zwi- schen Karlsruhe und Basel in die Mautpflicht einbeziehen, und wenn ja, für welche Streckenabschnitte soll dann die LKW-Maut gelten? Welche Kriterien legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Einstufung eines Bundesstra- ßenabschnitts als Ausweichroute zugrunde? Zu Frage 15: Mit Abschluss der Untersuchungen zu den Auswir- kungen der Einführung der LKW-Maut im Herbst 2005 werden aussagekräftige Ergebnisse zu potenziellen Ver- lagerungsstrecken vorliegen. Erst dann wird auch eine Aussage über mögliche Maßnahmen an der Bundes- straße B 3 zwischen Karlsruhe und Basel erfolgen kön- nen. Zu Frage 16: Die zur Ermittlung der Auswirkung der Einführung der LKW-Maut notwendigen Studien werden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Bundesan- stalt für Straßenwesen und den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (Federführung für die Länder), Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz betreut. In dieser Arbeitsgruppe werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Untersuchungen im Laufe des Jah- res Hinweise für die Frage der Ausdehnung der Maut- pflicht auf Bundesstraßen entwickelt. Wegen der Unter- schiede einzelner Streckenabschnitte, zum Beispiel hinsichtlich Streckencharakteristik, Verkehrsstärke usw., wird aber zusätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforder- lich sein, bevor eine Entscheidung über mögliche Maß- nahmen gegen eine mautbedingte Verkehrsverlagerung getroffen werden kann. A d A ( s R g Z V D E M b n d A d A s s w s D 2 E d d r g d A d A s (C (D nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 19): Welche Fortschritte zu einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau des Grenzübergangs Ostritz (Kloster Marien- tal)–Ruszdorf (Posoda) wurden bisher erzielt, und wann rech- net die Bundesregierung mit dem Baubeginn? Es besteht grundsätzlich Einvernehmen mit der polni- chen Seite, zwischen Ostritz (Kloster Mariental) und uszdorf (Posoda) eine Grenzübertrittsstelle für Fußgän- er und Radfahrer zu errichten. Im Interesse des baldigen ustandekommens einer erforderlichen völkerrechtlichen ereinbarung hat die Bundesrepublik Deutschland der eutschen Botschaft in Warschau im Februar 2005 eine inleitungsnote mit der Bitte um Zustellung an das inisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Repu- lik Polen zugeleitet. Die Antwortnote liegt bislang icht vor. Konkrete Angaben zum Baubeginn können aher noch nicht gemacht werden. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 20): Welche Streckenabschnitte des Verkehrsprojektes Deut- sche Einheit Nr. 8.1 des BVWP, der ICE-Trasse Nürn- berg–Coburg–Erfurt werden in den Jahren 2005 bis 2008 ge- baut werden, und welche kommen zusätzlich zu den bereits fest für die Jahre 2005 bis 2008 geplanten Abschnitten auf- grund des von der Bundesregierung zum Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur aufgelegten Programms über 2 Milliarden Euro hinzu? Bis auf den Abschnitt Staffelstein werden alle Ab- chnitte der Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld–Erfurt so- ie die Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld im Ab- chnitt Nürnberg–Fürth im Zuge des Verkehrsprojektes eutsche Einheit (VDE) Nr. 8.1 im Zeitraum 2005 bis 008 in Bau sein. Mit den Mitteln des 2-Milliarden- uro-Investitionsprogramms sollen die Bauarbeiten in en einzelnen Abschnitten der Neubaustrecke gegenüber en ursprünglichen Planungen verstärkt werden. Da- über hinaus ist der Baubeginn des Abschnittes Thürin- er Wald vorgesehen. Die konkreten Planungen hierzu auern noch an. nlage 7 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5432, Frage 21): Hat die Bundesregierung Informationen über das partielle Wiederaufflammen des Grenzkonflikts zwischen Eritrea und Äthiopien im Vorfeld der Parlamentswahlen in Äthiopien am 15. Mai 2005, und wie schätzt die Bundesregierung die Aus- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16339 (A) ) (B) ) sicht auf langfristige Beilegung dieses Konflikts nach den Wahlen in Äthiopien ein? Im April 2005 wurden mehrere bewaffnete Zwischen- fälle mit Toten und Verletzten in der temporären Sicher- heitszone zwischen Äthiopien und Eritrea bekannt. Beide Seiten warfen sich gegenseitig eine Verletzung des Waffenstillstandsabkommens vor. Die Untersuchungen der VN-Mission (UNMEE) sind noch nicht abgeschlos- sen. Die VN bezeichnen die militärische Lage trotz der Vorfälle als stabil. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach den für den 15. Mai anstehenden äthiopischen Parlamentswahlen verstärkte Bemühungen der neuen äthiopischen Regierung, der eritreischen Führung, der Vereinten Nationen, der EU und sonstiger Akteure ein- setzen werden, um eine dauerhafte und stabile Friedens- lösung des Konflikts auf der Grundlage der einschlägi- gen Resolutionen der VN herbeizuführen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/5432, Frage 22): Liegen der Bundesregierung Informationen über den aktu- ellen Stand der Verhandlungen zwischen Ägypten, Sudan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor, und wenn ja, zeichnen sich nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Frage zwischenstaatliche Konflikte ab? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über neue trilaterale Verhandlungen zwischen Ägypten, Su- dan und Äthiopien zur Nutzung des Nilwassers vor. Im Rahmen der Nilbeckeninitiative (Nile Basin Initiative, NBI) der zehn Nilanrainerstaaten (Ägypten, Äthiopien, Burundi, Eritrea, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Sudan, Tansania, Uganda) finden je- doch fortlaufend Gespräche – zuletzt Anfang Mai 2005 in Uganda – zu diesem Thema statt, ohne dass sich eine grundsätzliche Einigung zur Frage der Nilwassernutzung abzeichnen würde. Obwohl es zur Frage der Nutzung des Nilwassers unterschiedliche Interessen und Auffassun- gen der Anrainerstaaten gibt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine signifikante Zu- nahme der Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte hindeu- ten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 24): Wie viele Bedienstete des Bundesgrenzschutzes (BGS) müssen am Flughafen Saarbrücken-Ensheim eingesetzt wer- den, um eine ausreichende Sicherheitskontrolle zu gewähr- leisten, und um wie viele Bedienstete des BGS lässt sich die derzeitige Anzahl reduzieren, um Kosten einzusparen? Mit Stand Mai 2005 ist für die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz auf dem F s m A s d s t S i D h A d g ( B b L g n 4 H t b t d L B r ü B 2 f d d d V g D t m ß I v (C (D lughafen Saarbrücken nachfolgendes Personal einge- etzt: Polizeivollzugsbeamte: 24 (integrative Wahrneh- ung der Luftsicherheits- und Grenzpolizeilichen ufgaben, §§ 2 und 4 Bundesgrenzschutzgesetz); Ange- tellte des Bundes (Luftsicherheitsassistenten/-innen): 12, avon 5 im Beschäftigungsverhältnis 50 Prozent, ent- pricht 9,5 Vollzeitbeschäftigten; Luftsicherheitsassis- enten/-innen der Firma Flug- und Industriesicherheit ervice- und Beratungs GmbH: 29, Anforderung erfolgt n Anlehnung an das Fluggastaufkommen stundenweise. er Personaleinsatz ist zur Gewährleistung der Sicher- eitsstandards sachangemessen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 25 und 26): In welchem Umfang wurde seit 1998 von den Instrumen- ten Leistungsprämien, Leistungsstufen und Leistungszulagen im Einzelnen in der Bundesverwaltung (oberste Bundesbehör- den und nachgeordneter Bereich insgesamt) Gebrauch ge- macht, und welche Wirkungen hatte der Einsatz dieser Leis- tungsanreizsysteme auf Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter? In welcher Form wurden diese Wirkungen ermittelt, und welche Ergebnisse hatten – sofern erfolgt – entsprechende Be- fragungen von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Personalvertre- tungen? Seit 2001 werden die Vergabe der leistungsbezogenen ezahlungsinstrumente und Erfahrungen aller Bundes- ehörden abgefragt und ausgewertet. Danach haben eistungsstufen, Leistungsprämien oder Leistungszula- en in 2001 42 000 Beschäftigte in Höhe von 36 Millio- en Euro, in 2002 35 000 Beschäftigte in Höhe von 2 Millionen Euro und in 2003 41 000 Beschäftigte in öhe von 50 Millionen Euro erhalten. Damit sind Beam- innen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Ar- eitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Repräsenta- ive Daten vor 2001 liegen nicht vor. Die leistungsbezogenen Bezahlungsinstrumente, mit enen bei Beamtinnen und Beamten herausragende eistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der esoldungsordnung A honoriert werden, werden in ih- er Wirkung auf Motivation und Leistungsbereitschaft berwiegend positiv bewertet. Im Erfahrungsbericht der undesregierung zur Dienstrechtsreform 1997 vom 0. Juni 2001 werden insbesondere Aussagen zur Ein- ührung leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente in er Bundesverwaltung getroffen. Die Erfahrungen wur- en im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung urch Fragebögen und Interviews mit Bediensteten und ergabeberechtigten sowie durch statistische Erhebun- en in vier ausgewählten Bundesbehörden gewonnen. anach wird die Leistungsbezahlung von den Mitarbei- erinnen und Mitarbeitern durchaus positiv angenom- en. Auch die vergabeberechtigten Vorgesetzten begrü- en mehrheitlich Leistungsbezahlung als zusätzliches nstrument der Personalführung. Die in diesem Bericht orgeschlagenen Verbesserungen – Vereinfachung des 16340 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Vergabeverfahrens, Ausweitung des Kreises der Emp- fängerinnen und Empfänger, Flexibilisierung der Instru- mente untereinander und bessere Honorierung von Teamarbeit – wurden mit dem Besoldungsstrukturge- setz vom 21. Juni 2002 umgesetzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 27): Können in Ausweisdokumente, bei denen zunächst nur das Passbild auf einem Chip gespeichert wird, nachträglich biometrische Merkmale gespeichert werden, ohne ein neues Dokument ausstellen zu müssen, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung bei der Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten für den Fall, dass technische Pro- bleme bei der Gesichtsfelderkennung die Speicherung dieses Merkmals verzögern? Aus Gründen der Dokumentensicherheit wird der Chip nach der Herstellung des Reisepasses gegen Lö- schen oder Ändern der Daten versiegelt. Die in einem ersten Schritt ausgegebenen Dokumente nur mit dem ge- speicherten Gesichtsbild werden die übliche Gültigkeits- dauer von zehn Jahren besitzen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern insofern kein Nachteil entsteht. Im Rahmen der Kontrollen des neuen Reisepasses soll ein biometri- scher Abgleich des im Chip gespeicherten Gesichtsbil- des mit der Person, die den Pass vorlegt, erfolgen. Diese so genannte 1 : 1-Verifikation mit Gesichtserkennung wurde von BKA und BSI ausreichend getestet. Die Tests haben gezeigt, dass diese Abgleichmethode zu zuverläs- sigen Ergebnissen führt. Technische Probleme sind nicht zu erwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 28): Welche Voraussetzungen müssen deutsche Pässe erfüllen, damit Deutsche ab Oktober 2005 ohne Visum in die USA ein- reisen können, und welche Maßnahmen will die Bundesregie- rung bis dahin umsetzen, damit die Einreise ohne Visum mög- lich bleibt? Die USA haben festgelegt, dass nach dem 26. Okto- ber 2005 nur solche Länder weiter an dem Visa-Waiver- Programm teilnehmen werden, die bis zu diesem Zeit- punkt ein Programm zur Einführung biometrischer Pässe aufgelegt haben. Deutschland beabsichtigt, noch im Herbst die ersten biometriegestützten Reisepässe auszu- geben. Mithin werden alle Deutschen – auch solche mit nicht biometrischen Pässen – weiterhin visumfrei in die USA einreisen können. A d F C k d E l o h t s l R s s w m E z r U V g P d h d d W p A d g ( t t ü (C (D nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Frage 31): Ist der Bundesregierung eine Studie der Fachzeitschrift „Finance“ bekannt, wonach sich bei Unternehmen mit Finanz- investoren, den so genannten Privat-Equity-Gesellschaften, die Zahl der Mitarbeiter um 4,5 Prozent pro Jahr erhöht hat (vergleiche „Wirtschaftswoche“ vom 28. April 2005), und wie beurteilt sie diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus-Debatte? Der Bundesregierung ist die oben genannte Studie be- annt. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, ass Finanzinvestoren durch ihr Engagement positive inflüsse auf das Wachstum und die Beschäftigungszah- en von Unternehmen sowie die Entwicklung des Stand- rts Deutschland haben können. Die Bundesregierung at daher das ZEW in Mannheim beauftragt, ein Gutach- en zu erstellen, in dem die rechtlichen und ökonomi- chen Rahmenbedingungen für die Branche in Deutsch- and untersucht werden. Ziel dieses Gutachtens ist es, die ahmenbedingungen für Private-Equity-Fonds so zu ge- talten, dass sie einen Beitrag zu Wachstum und Be- chäftigung leisten. Die ersten Ergebnisse der Gutachter erden derzeit ausgewertet. Genauso ist es jedoch auch öglich – und kommt auch vor –, dass es Private- quity-Fonds nicht gelingt, angeschlagene Unternehmen u retten, oder dass Private-Equity-Fonds nicht im Inte- esse der Unternehmen und Mitarbeiter handeln. Nur nternehmen, für die Letzteres gilt, sind in der jüngsten ergangenheit Gegenstand der öffentlichen Diskussion eworden. Die Kritik bezog sich ebenfalls nur auf solche rivate-Equity-Fonds, die deutlich gegen das Interesse er übernommenen Unternehmen und deren Mitarbeiter andeln. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig afür einsetzen und diejenigen Unternehmen fördern, ie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und achstumsdynamik sowie zur Sicherung von Arbeits- lätzen in Deutschland beitragen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 35 und 36): Unterstützt die Bundesregierung die Änderung des Logos der BA? Hält die Bundesregierung die mit der Neufassung des Lo- gos der BA verbundenen Kosten für sinnvoll eingesetzte Bei- tragsmittel? Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbstverwal- ete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisa- ionshoheit. Sie entscheidet in eigener Verantwortung ber ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16341 (A) ) (B) ) Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 37 und 38): Wann ist ein Vertreter des BMWA über die Pläne der BA zur Änderung des Logos informiert worden? Hat der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit diese Pläne unterstützt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war in die Entwicklung des neuen Erscheinungsbildes der Bundesagentur für Arbeit nicht eingebunden und wurde auch nicht gesondert informiert. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Bundesagentur für Arbeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwal- tung im Rahmen der Organisationshoheit über solche Fragen in eigener Verantwortung entscheidet. Die Ent- scheidung über das neue Erscheinungsbild hat der Vor- stand der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5432, Fragen 39 und 40): Ist der Auftrag zur Neufassung des Logos der BA öffent- lich ausgeschrieben worden? Aus welchen Gründen ist das Logo der BA geändert wor- den? Zu Frage 39: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurde der Auftrag für die Entwicklung des neuen Erschei- nungsbildes beschränkt ausgeschrieben. Es wurden meh- rere Bieter am Verfahren beteiligt. Der Auftrag ging an den preisgünstigsten Anbieter. Zu Frage 40: Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich in einem Umbauprozess zu einem modernen Dienstleister am Ar- beitsmarkt. Kernelement der Reform ist die zurzeit statt- findende Umstellung der Agenturen für Arbeit auf ein neues Geschäftsmodell, das so genannte Kundenzen- trum. In den Kundenzentren sollen die Anliegen von Ar- beitslosen und Arbeitgebern schnell, kundenfreundlich und wirkungsorientiert bearbeitet werden. Derzeit sind 70 und bis zum Jahresende 2005 werden alle 180 Agen- turen für Arbeit auf das neue Geschäftsmodell umge- stellt sein. Mit dem neuen Erscheinungsbild will die BA die Kernelemente dieser Reform ergänzen und den Kun- den den Zugang zu den vielfältigen Angeboten der Agenturen für Arbeit erleichtern. Dies geschieht unter anderem durch ein Farbsystem für Broschüren und Info- schriften. Durch die Farbkennung auf den Informations- medien der BA wird für jeden Kunden sofort ersichtlich, welche Informationen für ihn wichtig sind. Das moder- nisierte Logo ist nach Auffassung der BA ein Signal da- f t A d g ( Z b b Z b k f t r g b A d g ( (C (D ür, dass sich die BA zu einem modernen, kundenorien- ierten Dienstleister wandelt. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 41 und 42): Ist der Bundesregierung die Praxis von Arbeitsagenturen bekannt, keine Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose zu fördern, deren Förderung mit Arbeitslosengeld I während oder nach Durchführung der Maßnahme endet, weil angeblich die Zuständigkeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld II un- geklärt sei, obwohl eine Einstellungszusage eines Arbeitge- bers bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss vorliegt, und wie bewertet sie diese? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls durch entspre- chende rechtliche Regelungen sicherstellen, dass künftig auch der in der Frage zuvor beschriebene Personenkreis nicht wei- ter von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlos- sen bleibt? u Frage 41: Der Bundesregierung und der Bundesagentur für Ar- eit ist eine derartige Praxis von Arbeitsagenturen nicht ekannt. u Frage 42: Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Ar- eit sind selbstverständlich bereit, gegebenenfalls kon- reten Einzelfällen nachzugehen, in denen Agenturen ür Arbeit die Weiterbildungsförderung nach dem Drit- en Buch Sozialgesetzbuch von einer Zuständigkeitsklä- ung für die Zahlung von Arbeitslosengeld II abhängig emacht haben sollen. Ein gesetzlicher Regelungsbedarf esteht nicht. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Fragen 43 und 44): In welcher Weise wird die Bundesregierung auf die sich immer mehr verdichtenden Hinweise reagieren, dass die be- ruflichen Rehabilitationen behinderter Jugendlicher wegen Geldmangels bei der BA, wegen Rechtsunklarheiten nach der Hartz-IV-Einführung oder aus sonstigen Gründen auch bei ge- setzlichen Pflichtleistungen nicht mehr im notwendigen Um- fang erbracht werden (vergleiche „Hersfelder Zeitung“ vom 3. Mai 2005), und ist sie insofern bereit, ihre Position in den Antworten des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Rudolf Anzinger, vom 22. März 2005 auf meine schriftlichen Fragen 35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 15/5181 – wonach die Handlungs- und Budgetkompetenz nach Mitteilung der BA ausreichend sei – zu verändern? Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher entwi- ckelt, um gemeinsam mit den Vertretern der Behinderten, den Berufsbildungs- und -förderungswerken, Rehabilitationszen- tren sowie betroffenen Kommunen eine langfristige Zukunfts- sicherung dieser Aufgabe zu erreichen, und inwieweit ist da- raus ein umfassendes Konzept zur Erfüllung der gesetzlichen 16342 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 (A) ) (B) ) Pflichtleistungen entstanden, das vor allem den behinderten Jugendlichen die zustehenden Leistungen garantiert? Zu Frage 43: Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit kön- nen die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben auch weiterhin im notwendi- gen Umfang erbracht werden. Für die Rechtsanspruchs- leistungen stehen im Haushalt der Bundesagentur für Ar- beit in 2005 trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen 2,53 Milliarden Euro zur Ver- fügung. Bis Ende April 2005 waren insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro durch Ausgaben und Zahlungsver- pflichtungen gebunden. Das sind 77 Milliarden Euro oder 3,4 Prozent weniger als von der Bundesagentur für Arbeit bis Ende April 2005 projektiert. Die finanziellen Handlungsspielräume der Bundesagentur für Arbeit sind daher noch nicht erschöpft. Allerdings stellt sich die Budgetauslastung in den einzelnen Regionen unter- schiedlich dar. Bewirtschaftungsspitzen in einzelnen Agenturen für Arbeit wurden und werden im Rahmen der dezentralen Handlungs- und Budgetkompetenz der Bundesagentur aufgefangen. So hat beispielsweise die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bezirk Haushaltsmittel zwischen einzelnen Agenturen umverteilt. Zentrale Bewirtschaftungsmaß- nahmen werden vor diesem Hintergrund von der Bun- desagentur für Arbeit derzeit nicht für vordringlich ge- halten. Sollten jedoch künftig Budgetlösungen auf der Ebene der Regionaldirektion nicht zur Finanzierung der notwendigen Rehabilitationsleistungen ausreichen, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesagentur einen überregionalen Mittelausgleich vornimmt. Zu Frage 44: Für die Bundesregierung hat die Förderung der beruf- lichen Teilhabe behinderter Menschen weiterhin eine große Bedeutung. Das trotz schwieriger finanzieller und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen erhebliche fi- nanzielle Engagement der Bundesagentur für Arbeit ist Ausdruck dieses Stellenwertes. In diesem Zusammen- hang weist die Bundesregierung darauf hin, dass allein die Ausgaben für Pflichtleistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit seit 1998 von 1,647 Milliarden Euro auf über 2,5 Milliarden Euro in 2005 angehoben wurden. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um über 50 Prozent. Mit einem Mittelvolumen in Höhe von über 2,9 Milliarden Euro für Pflicht- und Ermessens- leistungen nach dem SGB III ist auch in diesem Jahr für die Förderung Behinderter und Schwerbehinderter Sorge getragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Bereich der Grundsicherung die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger die zur Verfü- gung stehenden Mittel verstärkt auch für den Bereich der Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter, hilfe- bedürftiger Menschen nutzen. Sie ist hierzu auch im Dialog mit den Ländern und den kommunalen Spitzen- verbänden. Der besondere Stellenwert der Berufsför- derungs- und Berufsbildungswerke für die berufliche Teilhabe Behinderter ist für die Bundesregierung unum- stritten. Ziel der beruflichen Eingliederung behinderter u s u d b p t z g t d A d d s b e s s g B b m L L s g F g b U d L r g w S r e t S A d g C (C (D nd schwerbehinderter Menschen ist es, unter Berück- ichtigung aller Umstände des Einzelfalles wirksame nd wirtschaftliche Maßnahmen für eine Integration in en Arbeitsmarkt zu ergreifen. Hierbei muss stärker als isher das gesamte breite Spektrum der arbeitsmarkt- olitischen Leistungen genutzt werden. Diese, an den In- eressen behinderter und schwerbehinderter Menschen u orientierenden Entscheidungen stehen im Vorder- rund. Es kann daher nicht Aufgabe der Rehabilitations- räger sein, die Förderung an einer Kapazitätsauslastung ieser Einrichtungen auszurichten. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/5432, Frage 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Studierende, wel- che mit Leistungsempfangenden nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II) zusammenleben, in die Bedarfsge- meinschaft eingerechnet werden, und widerspricht die Anrechung freiwilliger Unterhaltsleistungen der Eltern dem Ansinnen der Bundesregierung, Studierende nicht unter das SGB II fallen zu lassen? Es ist richtig, dass Studierende, die mit einem Ar- eitslosengeld-II-Empfänger verheiratet sind oder in heähnlicher Gemeinschaft leben, zur Bedarfsgemein- chaft des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören. Be- teht eine solche Bedarfsgemeinschaft, ist nach den Re- elungen des § 9 SGB II auch das Einkommen des in edarfsgemeinschaft lebenden Partners bei dem Hilfe- edürftigen anzurechnen. Die Bildung der Bedarfsge- einschaft ist nicht abhängig von einem möglichen eistungsbezug. Auch Rentner sind vom Bezug von eistungen nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlos- en, unabhängig davon können sie aber zu der Bedarfs- emeinschaft ihres Partners gehören. Auch in diesen ällen erfolgt eine Anrechnung der Rente und des sonsti- en Einkommens auf den Leistungsanspruch des hilfe- edürftigen Partners. Eine Anrechnung von freiwilligen nterhaltsleistungen der Eltern eines Studierenden wi- erspricht nicht dem Grundsatz, dass Studierende keine eistungen nach dem SGB II erhalten können. Eine An- echnung der Unterhaltsleistungen auf den Arbeitslosen- eld-II-Anspruch des Partners kann nur dann erfolgen, enn die Unterhaltsleistungen den eigenen Bedarf des tudierenden übersteigen. Des Weiteren stellt sich ge- ade bei einem unverheirateten Paar die Frage, ob bereits ine eheähnliche Partnerschaft vorliegt und die Partner atsächlich eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des GB II bilden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ SU) (Drucksache 15/5432, Fragen 46 und 47): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rah- men des von Bundesminister Wolfgang Clement angekündig- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 16343 (A) (C) (B) ) ten „Beschäftigungspaktes für 58-jährige Arbeitslose“ (Pres- semitteilung des BMWA vom 19. April 2005), und wie soll das Maßnahmevolumen auf die Bundesländer aufgeteilt wer- Sollen die durch die geplante Maßnahme entstehenden Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung den Bei- tragszahlern in Form einer Beitragssatzsenkung zugute kom- den? Wie soll die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen, und wie weit ist bei der Umsetzung dieses zentralen Programms für ältere Arbeitslose mit einer Beanspruchung von Mitteln zu rechnen, die nach bisheriger Planung den Arbeitsgemein- schaften bzw. Optionskommunen (SGB II) zustehen? Zu Frage 46: Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer ist nach wie vor schwierig. Der Bundeskanzler hat daher in seiner Regierungserklärung vom 17. März 2005 verstärkt Beschäftigungsmaßnah- men speziell bei den über 55- und 58-jährigen arbeits- losen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an- gekündigt. Zur Umsetzung dieses Ziels will die Bundesregierung Beschäftigungspakte mit der Wirt- schaft, mit den Ländern und in den Regionen schließen, um das gesamtgesellschaftliche Potenzial zur (Wieder-) Eingliederung älterer Arbeitsloser in das Erwerbsleben zu nutzen. Wie bereits aus der Presseerklärung vom 19. April 2005 hervorgeht, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit den Ländern eine gemein- same Initiative „50 000 Zusatzjobs“ für ältere Langzeit- arbeitslose. Die Eckpunkte werden in der Presseerklä- rung genannt. Auf der Basis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird die Förderung von 50 000 Arbeitsgele- genheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs) gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II angestrebt. Über die Aufteilung des Maßnahmevolumens auf die Länder kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen treffen, da sich die Länder über eine Beteiligung an der Initiative noch nicht erklärt haben. In der Besprechung der Länder mit Bundesminister Wolfgang Clement am 19. April 2005 wurde vereinbart, dass sich die Länder bis Ende Mai 2005 entscheiden, ob und in welcher Größenordnung sie sich an der Initiative beteiligen. Zu Frage 47: Die Eckpunkte der geplanten Finanzierung durch den Bund und die Länder werden in der Presseerklärung vom 19. April 2005 genannt. Die Finanzierung der Initiative mit den Ländern soll bundesseitig in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 aus einem separaten Haushaltsansatz finanziert und über Sondermittelzuweisungen umgesetzt werden, die die Träger des SGB II, die sich an der Initiative „50 000 Zu- satzjobs“ beteiligen, neben der normalen Mittelzuwei- sung für Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage der Abgeordneten Hildegard Müller (CDU/CSU) (Drucksache 15/5432, Frage 48): Z E g J A d d ( ä S b d g S d a f m v n m A d d ( m r d (D men, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies sicher- stellen? Bei den Mehreinnahmen infolge des Vorziehens des ahlungstermins handelt es sich um einen einmaligen ffekt, der im Rahmen der Aufstellung und Genehmi- ung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das ahr 2006 berücksichtigt werden wird. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 49): Welche weiteren Unternehmen in Oberfranken zählen nach Auffassung der Bundesregierung zusätzlich zu der vom Staats- minister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, explizit ge- nannten HUK-Coburg-Versicherungsgruppe (vergleiche „Co- burger Tageblatt“ vom 27. April 2005) zu denjenigen positiven Beispielen von Unternehmen, die sich erwähnungswürdig für die Region und ihre Menschen einsetzen? Gemäß „Coburger Tageblatt“ vom 27. April 2005 ußerte sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, chwanitz, im Rahmen seines Besuchs bei der HUK Co- urg am Beispiel dieses Unternehmens dahin gehend, ass es „natürlich Unternehmen gibt, die sich für die Re- ion und ihre Menschen einsetzen“. Staatsminister chwanitz verdeutlichte damit die Auffassung der Bun- esregierung, wonach das Verhalten von Unternehmen bseits ihrer reinen wirtschaftlichen Interessen stets dif- erenziert gesehen werden muss. Dies gilt für Unterneh- en bundesweit. Da jede weitere Aufzählung von ergleichbar zur HUK Coburg sich verhaltenden Unter- ehmen deshalb naturgemäß unvollständig bleiben uss, wird hierauf jedoch verzichtet. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/5432, Frage 50): Trifft es zu, dass eine Kapitalanlage-Firma der SPD, die sich DDVG abkürzt, bei der Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ innerhalb eines Jahres ein Drittel der Arbeits- plätze abgebaut hat (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 2. Mai 2005), und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung vor dem Hintergrund der so genannten Kapitalismus- Debatte, an der sich auch einzelne Vertreter der Bundesregie- rung beteiligt haben? Informationen zu Einzelverhältnissen von Unterneh- en bzw. ihren Beteiligungen werden durch die Bundes- egierung nicht systematisch vorgehalten. Damit sind erartige Auskünfte nicht möglich. 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Barbara Hendricks


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-
      gen! Mit diesem Gesetzentwurf sollen über die Kraftfahr-
      zeugsteuer Anreize für solche Diesel-PKW geschaffen
      werden, die deutlich weniger Partikelmasse ausstoßen
      und so vor allem in Ballungsgebieten zur Verminderung
      der Feinstaubbelastung und der damit verbundenen
      gesundheitlichen Gefährdungen beitragen können. Das
      Gesetz soll die weitere Verbreitung moderner Partikel-

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      minderungstechniken für neue und auch für bereits im
      Verkehr befindliche Diesel-PKW beschleunigen.

      Es geht dabei nicht um die steuerliche Förderung be-
      stimmter Techniken, sondern um die Förderung aller
      PKW, die vorgesehene Grenzwerte einhalten. Die An-
      reize für neue PKW sind auf die frühzeitige Einhaltung
      des von der EU-Kommission für die nächste Abgasnorm
      Euro 5 vorgeschlagenen Partikelgrenzwertes von 5 Milli-
      gramm pro Kilometer gerichtet. Es handelt sich einerseits
      um befristete Steuerbefreiungen in Höhe von 350 Euro,
      andererseits um einen Zuschlag von 20 Prozent bei ge-
      ringerer Partikelminderung ab dem 1. Januar 2008.

      Für die Nachrüstung bereits im Verkehr b
      PKW ist hinsichtlich der geforderten Partikel
      ein Stufenmodell vorgesehen, um einen Anre
      terer Basis zu geben. Die befristete Steuerbe

      (C (D ung n 11. Mai 2005 0 Uhr rägt 250 Euro; das sind bis zu 50 Prozent der Kosten. ie Halter von Fahrzeugen, die in diesem Jahr erstmals ugelassen oder nachgerüstet wurden bzw. werden, weren diese Förderung bei Erfüllung dieser Voraussetzung b dem 1. Januar 2006 in vollem Umfang erhalten. Die efristeten Steuerbefreiungen für besonders emissionseduzierte PKW sollen, wie es auch bei bisherigen Beünstigungen der Fall war, fahrzeugbezogen sein. Bei alterwechsel verbleibt für den neuen Halter also ein och nicht abgelaufener Befreiungszeitraum. Stilllegunen oder Saisonkennzeichen haben keine verlängernde irkung auf den Befreiungszeitraum. Für den vorgesehenen Förderzeitraum 2006/2007 erden unter Einbeziehung bereits in diesem Jahr erstals zugelassener oder nachgerüsteter PKW befristete teuerbefreiungen in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden uro erwartet. Aus der stetigen Zunahme des Anteils on Diesel-PKW fließen den Ländern bei der Kraftfahreugsteuer vergleichsweise höhere Einnahmen zu. Voaussetzungen für das In-Kraft-Treten dieser Regelung m 1. Januar 2006 sind, dass die notwendigen verkehrsechtlichen Regelungen hinsichtlich der Anforderungen n die Partikelminderungstechnik zügig geschaffen weren und dass die EU-Kommission – davon gehe ich us – ihre Zustimmung erteilt. ext Schließlich hoffe ich, dass die Länder zum Gelingen dieser Initiative konstruktiv beitragen werden. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen des Straßenverkehrs hält die Bundesregierung die vorgeschlagene Lösung für die am schnellsten wirkende. Außerdem wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die weitere Verschärfung der Abgasgrenzwerte für PKW und LKW einsetzen. In den Verhandlungen zur Eurovignetten-Richtlinie wurde jüngst das Ziel erreicht, die emissionsbezogene Spreizung der LKW-Maut erhöhen zu dürfen. Dies erscheint als der ef um einen möglichst raschen Umstieg auf gerem Partikelausstoß zu bewirken. ank. efindlicher minderung iz auf breifreiung be fektivste Weg, LKW mit gerin Herzlichen D Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich bitte, zu nächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet worden ist. Die erste Frage geht an den Kollegen Hubert Deittert. Frau Staatssekretärin, gibt es belastbare Zahlen, wie groß der prozentuale Anteil der Feinstaubbelastung ist, um den man reduzieren kann, wenn alle Diesel-PKW mit entsprechenden Filtern ausgerüstet werden? Meine zweite Frage – wenn ich sie gleich anschließen darf –: Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie man die übrige Feinstaubbelastung angehen will? D Herr Kollege Deittert, ich bitte um Entschuldigung, aber diese Fragestellungen fallen eher in den Bereich des Bundesumweltministeriums. Ich könnte Ihnen selbstverständlich die Zahlen, von denen wir ausgehen, nachliefern – das ist keine Frage –, wie viel es zur Partikelminderung beitragen würde, wenn alle Diesel-PKW mit Rußfiltern nachgerüstet bzw. ausgestattet wären. Welche Anstrengungen ansonsten – außerhalb des Straßenverkehrs – unternommen werden können, um Partikelminderungen herbeizuführen, dazu würde ich Sie bitten, sich an das Bundesministerium für Umwelt zu wenden. Eine weitere Frage des Kollegen Stefan Müller. Frau Staatssekretärin, wenn ich das Finanzierungs tableau richtig interpretiere, gehen die Steuermindereinnahmen allein zulasten der Bundesländer. Ist es nicht eine gemeinsame Aufgabe von Ländern und Bund, die Kommunen bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung zu unterstützen? Ich möchte als zweite Frage anschließen: Welche Gegenfinanzierung will der Bund den Ländern dafür vorschlagen? D Der Bund wird den Ländern keine weitere Gegenfinanzierung vorschlagen. Zunächst zu der Frage, ob es nicht eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern sei, den Kommunen bei diesem Problem zu helfen: Nein, dies ist eine Aufgabe der Länder; denn die Kommunen sind nach unserer Verfassung Teil der Länder. Es handelt sich um die Umsetzung von Ordnungsrecht, was in der Verantwortung der kommunalen Behörden liegt. Da die Kommunen Teil der Länder sind, haben die Länder natürlich die Aufgabe, die Kommunen dabei zu unterstützen. Daneben darf ich darauf hinweisen, dass der Anteil der Diesel-PKW an der Gesamtflotte aller PKW, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Wie Sie wis s h G a v g d E d m w ä L B d k r d c K j b r n d B s a A w f F T m Z s K (C (D en, Herr Kollege, ist die Kfz-Steuer für Diesel-PKW öher als für PKW, die mit Benzin betrieben werden. Im egenzug dazu ist Dieselkraftstoff günstiger besteuert ls Benzin. Das heißt also, schon die Entwicklung der ergangenen Jahre – mit einer deutlichen Zunahme zuelassener PKW, die mit Diesel betrieben werden – hat azu geführt, dass auf der einen Seite die Kfz-Steuerinnahmen deutlich überproportional gestiegen sind und ass auf der anderen Seite das Mineralölsteueraufkomen zurückgegangen ist; denn da wird der Diesel ja etas günstiger besteuert. Es hat also allein durch die Vernderung der Flotte eine tendenzielle Besserstellung der änder und eine tendenzielle Schlechterstellung des undes gegeben, weil die Länder über das Aufkommen er Kfz-Steuer verfügen und der Bund über das Aufommen der Mineralölsteuer, welches, wie ich Ihnen geade geschildert habe, tendenziell gesunken ist. Deswegen sieht die Bundesregierung keine Notwen igkeit, weiter gehende Finanzierungsvorschläge zu mahen, sondern geht davon aus, dass es im Rahmen der fz-Steuer selbst zu regeln sein wird. Die Länder haben a im Gesetzgebungsverfahren alle Möglichkeiten dazu. Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen zu dem Themen ereich? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Fragen zu andeen Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Das ist icht der Fall. Gibt es darüber hinaus Fragen an die Bunesregierung? – Auch das ist nicht der Fall. Dann ist die efragung der Bundesregierung vorzeitig beendet. Jetzt kämen wir zum Tagesordnungspunkt 2: Frage tunde. Da die Kollegen, die Fragen stellen, noch nicht nwesend sind, weil sie nicht mit einem so schnellen blauf gerechnet haben, würde ich vorschlagen, dass ir die Sitzung unterbrechen. Ich frage die Geschäftsührer, ob sie damit einverstanden sind. – Das ist der all. Somit unterbreche ich die Sitzung bis 13.30 Uhr. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und rufe agesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksache 15/5432 – Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatsekretärin Marieluise Beck zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 1 der Kollegin Gerlinde aupa: Was hat die Bundesregierung im Nachgang zur Verabschiedung des so genannten Alkopopsteuergesetzes zur Umsetzung der von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gefassten und vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Beschlüsse – Bundestagsdrucksache 15/3084 – unternommen, um die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf/Erwerb bzw. dem Ausschank von alkoholischen Getränken durchzusetzen? Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Liebe Frau Kollegin Kaupa, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Sommer dieses Jahres die Aktion „Jugendschutz – Wir halten uns daran“ mit Plakaten, Flyern und Aufklebern durchführen. Mit dabei sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderund Jugendschutz, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Deutsche Hotelund Gaststättenverband und der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland. Die Aktion zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes richtet sich in erster Linie an das Personal in Gaststätten, Tankstellen und im Einzelhandel und bezieht sich auf die Abgabeverbote für Alkohol und Tabakwaren, die Abgabe von Videos und Computerspielen nur entsprechend den Alterskennzeichnungen sowie die Altersund Zeitbegrenzungen für Gaststättenund Diskothekenbesuche. Darüber hinaus hält die Bundesregierung Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Konsums von Alkohol und insbesondere von Alcopops gerade für Kinder und Jugendliche für notwendig, so wie das auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages empfiehlt. Im Auftrag der Bundesregierung weist deshalb die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Fachbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, im Rahmen ihrer Kampagne zur Alkoholprävention mit zahlreichen Materialien und Aktionen bereits seit längerem auf die Gefahren und Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und insbesondere von Alcopops hin. Zu nennen ist hier beispielsweise die Kampagne „Bist du stärker als Alkohol?“, die auf der Grundlage des Peer-Education-Ansatzes mit ihrem Mix aus direkter Ansprache von Jugendlichen durch geschulte Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppe, den so genannten Peers, und jugendgerechten Informationsmaterialien basiert. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes den Behörden der Länder obliegt, wie in den von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gefassten und vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Beschlüssen zutreffend festgestellt wurde. Aufgrund der von der Verfassung vorgegebenen Aufgabenverteilung ist die Bundesregierung nicht befugt, den Behörden in den Ländern Weisungen zu erteilen. Die Bundesregierung begrüßt, dass zur Umsetzung des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom Mai 2004 zu Alcopops in den Ländern differenzierte Maßnahmen zur Einhaltung der Alkoholabgabevorschriften des Jugendschutzgesetzes durchgeführt werden. Eine Zusatzfrage, Frau Kaupa. m j g o s g v H v g o h g d B l z l t d D W w s z k h L d m W z k h r r A a h v u g h H s d (C (D Vielen Dank. – Es ist also schon vieles geplant und anches auch schon auf den Weg gebracht worden. Gibt es auch schon Zwischenberichte? Sie haben sich a festgelegt, nach einem Jahr Erfahrungsberichte abzueben. Hat sich denn bis jetzt schon gezeigt, was wirkt der was noch getan bzw. verändert werden muss? Sie haben gesagt, Sie können den Ländern nichts vor chreiben; das ist ganz klar. Aber Sie können Impulse eben und Sie können die Länder dazu bringen, dass sie ermehrt Kontrollen durchführen und Anzeige erstatten. aben Sie einen Überblick, ob da etwas geschieht, ob es ermehrt Anzeigen gibt bzw. in welcher Höhe die Bußelder beschieden werden, ob das ausgenutzt wird oder b dafür überhaupt kein Personal – denn die Kommunen aben im Moment wenig finanzielle Mittel – zur Verfüung steht. Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun esministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; eauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtinge und Integration: In § 5 des Alkopopsteuergesetzes ist vorgegeben, dass um 1. Juli, also in etwa acht Wochen, ein Bericht vorgeegt werden soll. Hierfür werden im Augenblick die Daen zusammengetragen. Ich kann den Ergebnissen, die ann zum 1. Juli veröffentlicht werden, nicht vorgreifen. etaillierte Antworten auf Ihre Fragen zu der positiven irkung dieser Steuer kann ich Ihnen nicht geben. Sie issen aber, dass im Rahmen der Diskussion um das Geetzgebungsverfahren Beispiele aus anderen Ländern geeigt haben, dass die Alcopopsteuer auf den Alkoholonsum von Jugendlichen sehr wohl mindernd gewirkt at. Zu der Frage der Umsetzung – das ist ein bisschen eid und Freud des Föderalismus –: Die Durchsetzung es Jugendschutzgesetzes ist in den Ländern und Komunen in ganz unterschiedlichen Behörden angesiedelt. ir haben es hier mit unterschiedlichen Zuständigkeiten u tun. Die Tatsache, dass die Bundesjugendministeronferenz dieses Thema auf ihre Tagesordnung gesetzt at, zeigt, dass dieses Problem in allen Jugendministeien der Länder sehr wohl gesehen wird und große Beeitschaft und Energie darauf verwandt wird, um diesen lkoholkonsum mit allen nur möglichen Stellschrauben, n denen man drehen kann, einzuschränken und zu verindern. Da sind die Maßnahmen in den Ländern sehr ielfältig. Zweite Zusatzfrage. Danke schön. – Die Diskussion in der Politik, also bei ns, und auch in den Medien hat sehr viel dazu beigetraen, dass wir alle für diese Probleme der Jugendlichen ellhörig geworden sind und helfen wollen. Eine große ilfe ist auch die Kennzeichnung – Sie haben es angeprochen – dieser Produkte: einmal für den Handel, für ie Verkäuferinnen und Verkäufer, die so wissen, dass Gerlinde Kaupa sie diese Getränke nicht an Jugendliche verkaufen dürfen, und ebenso wissen, wie sie zu handeln haben, aber auch für die Käuferinnen und Käufer, die Eltern, damit sie wissen: Dieses Produkt darf ich Kindern nicht geben. Was ist hier geplant? Gibt es ein Signal, wenn ein solches Produkt über den Scanner läuft, damit die Verkäuferinnen und Verkäufer aufmerksam werden? Sind diese Produkte in den Regalen gekennzeichnet? Sind sie vielleicht getrennt einsortiert? Muss das der Einzelhandel alleine machen – vieles wird auch schon gemacht – oder gibt es Regelungen, um das zu beschleunigen und die Bemühungen zu intensivieren? Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Sie nehmen damit ein bisschen die Beantwortung der nächsten Frage vorweg, nämlich die Aufklärung des Personals und wie es mit den Alcopops im Verkauf umgeht. Es ist so, dass jetzt eine Kennzeichnungspflicht auferlegt worden ist. Eine Schwierigkeit in der Praxis ist gewesen, dass diese Alcopopgetränke in dem Sortiment der Läden oft bei den Fruchtsäften eingeordnet worden sind, damit noch einmal den Eindruck vermitteln, es handele sich hier um ein harmloses Getränk. Die Verbraucherschutzministerin und der Einzelhandelsverband haben hierüber kommuniziert. Hier gibt es die Bereitschaft, im Rahmen des Möglichen eine vernünftige Lösung zu finden. Man kann aber nicht wegdiskutieren, dass es hier immer ein Spannungsfeld von Interessen gibt: auf der einen Seite die Eltern und auch die Politik, die wissen, dass sie Jugendliche vor diesem frühen Konsum von Alkohol schützen müssen, und auf der anderen Seite der Markt, der immer wieder sehr findig ist und neue Wege erprobt, um den Alkohol an die Jugendlichen heranzutragen. Ich habe mir gerade von meiner erwachsenen Tochter erzählen lassen, dass als nächste Etappe ein entsprechendes Pulver auf den Markt kommt. Es verschlägt einem schon manchmal die Sprache, wie verantwortungslos hier gehandelt wird. Dann kommen wir zur Frage 2 der Kollegin Kaupa: Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich einer Pflicht des Handels zur Schulung seiner Mitarbeiter über die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes? Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Es geht hier um die Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit dem Verkauf von Alcopops zu tun haben. In den Ausbildungsordnungen wird mit Blick auf sich ständig ändernde Rechtslagen kein konkreter Bezug auf aktuelle Gesetze und Vorschriften genommen, sondern eine offene Formulierung gewählt. So ist im Rahmen der Ausbildung dem Auszubildenden oder der Auszubildenden die Berücksichtigung und Anwendung rechtlicher Vorschriften, die bei der Ausübung seiner b H g f u w k z t s s D z e u d B l V k s w w w r b l g m w k D d t d l c l A s d M s c (C (D zw. ihrer Berufstätigkeit relevant sind, zu vermitteln. ierunter fällt für die betroffenen Branchen auch das Juendschutzgesetz. Zusatzfrage? Sie haben das Pulver angesprochen. Ich habe eine An rage gestellt, ob auch das darunter fällt. Es fällt nicht nter die Alcopopbesteuerung. Schauen wir jetzt zu oder ird überlegt, wie man den Missbrauch verhindern ann? Denn es wird über das Internet bestellt. Man muss war anklicken, ob man 18 ist – das wird dann auch gean –, aber dann wird es zugeschickt. Dann hat man beipielsweise 25 solcher Päckchen, die man sich selber michen kann, und zwar in dem Verhältnis, das man will. ann wird das Getränk möglicherweise noch hochproentiger. Wie will man diesem Problem begegnen? Gibt s irgendeinen Weg, um zu verhindern, dass Jugendliche nter 16 oder 18 an das Pulver herankommen? Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bunesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; eauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtinge und Integration: Zunächst einmal muss man davon ausgehen, dass sich erkäufer – auch diejenigen, die über das Internet veraufen – an die Gesetze halten und, wenn sich heraustellt, dass sie gegen Gesetze verstoßen, das geahndet ird. In der Praxis ist das in der Tat oft schwierig. Das ird durch den Internethandel nicht einfacher. Die Enticklung, dass jetzt das Pulver auf den Markt kommt, ist elativ neu. In der Tat beginnen jetzt auch bei uns und ei den Jugendministern die Überlegungen, ob wir Mögichkeiten sehen, auch diesen Weg, der sich nun neu aufetan hat, wirkungsvoll zu versperren. Auf jeden Fall üssen wir das immer – ich glaube, das ist letztlich das ichtigste Mittel, das wir in der Hand haben – über Auflärung tun, und zwar nicht nur gegenüber den Eltern. er Staat kann nicht bis ins Letzte bestimmen, was in er Privatsphäre bzw. den Elternhäusern passiert. Wir müssen also einmal an die Erziehungsverantwor ung der Eltern und zum anderen an die Verantwortung er Jugendlichen und jungen Erwachsenen selber appelieren. Wenn wir es nicht schaffen, ihnen deutlich zu mahen, dass der Alkoholkonsum – gerade in dieser gefährichen Mischung – peu à peu dazu führt, dass sie in eine bhängigkeit geraten können, dann haben wir sowieso chlechte Karten. Insofern würde ich sagen – ich glaube, as ist auch Konsens –: Ganz an der Spitze von allen aßnahmen steht die Aufklärung. Zweite Zusatzfrage? Die Aufklärung und der Appell an die Verantwortung ind wirklich wichtig und das müssen wir weiterhin forieren. Gerlinde Kaupa Ich möchte noch einmal zu dem Pulver zurückkom men. Ich habe das bereits vor einem halben Jahr im Internet bestellt. Seit dieser Zeit habe ich es. Das ist also kein neues Problem. Sie sagen, der Händler, der es verschickt, muss die Gesetze einhalten. Wenn er aber fragt, ob der Kunde 18 ist und der oder die Betreffende mit Ja antworten und der Händler dann das Pulver verschickt, wer trägt dann die Verantwortung? Derjenige, der ein falsches Alter anklickt, oder derjenige, der auf die richtige Angabe vertraut? Das Problem ist nicht neu. Seit einem halben Jahr gibt es die Möglichkeit. Wie wird weiterhin gehandelt? Irgendetwas muss man sich doch überlegen. Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Es ist ziemlich klar, dass ein Anbieter, wenn er seiner Pflicht nachzufragen nachkommt, nicht dazu verpflichtet werden kann, nachzuforschen, ob diese Angabe auch der Richtigkeit entspricht. Das Problem stellt sich übrigens auch, wenn Alkohol im Laden verkauft wird. In dem Moment, in dem ein Erwachsener eine Flasche Alkohol für einen Jugendlichen erwirbt, tritt dieses Problem auch auf. Ich kann nur noch einmal sagen: Niemals wird der Gesetzgeber hundertprozentig den verschiedenen Möglichkeiten durch Gesetze begegnen können. Es geht vor allen Dingen um mündige Bürgerinnen und Bürger. Darauf sind wir in allen Bereichen angewiesen, also auch in diesem. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bun desministeriums der Justiz. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch: Welche Gesetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderungen will die Bundesregierung bis zur nächsten Bundestagswahl umsetzen, um Investoren, die Unternehmen nur kaufen, um ihnen Kapital zu entziehen und sie anschließend zu liquidieren, in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken? A Sehr geehrte Frau Kollegin Lötzsch, auf Ihre Frage kann ich wie folgt antworten: Derartige Fälle, die durchaus großen Schaden anrichten, können ein Indiz für eine Unterbewertung der betreffenden Unternehmen sein. Die Bundesregierung tut alles, um den Finanzplatz Deutschland für Investoren an den Aktienmärkten und im nicht börsennotierten Bereich so attraktiv zu machen, dass solche Unterbewertungen nicht auftreten. Sie tut dies durch eine konsequente Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen und die Verbesserung ihrer Wachstumschancen. Sie tut dies ferner durch den verbesserten Schutz der Anleger. p g A i m r h R v d g w c M s e M b i h m c n Ü v V l F g s d A B f s H h d te u r s s V d e (C (D Konkret geht es um die zügige Umsetzung des Zehnunkteprogramms für Unternehmensintegrität und Anleerschutz und die 20 Maßnahmen zur Fortsetzung der genda 2010. Aus dem Zehnpunkteprogramm erwähne ch beispielhaft das UMAG – das Gesetz zur Unternehensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsechts, zu dem in der nächsten Sitzungswoche eine Anörung stattfindet, wenn Sie das interessiert –, womit die ahmenbedingungen börsennotierter Gesellschaften erbessert werden, aber auch die bilanzrechtlichen Änerungen, die wir schon vollzogen haben und die noch eplant sind. Für den Bereich mittelständischer Unternehmen erähne ich aus den 20 Punkten nur die erbschaftsteuerlihen Erleichterungen für den Generationswechsel im ittelstand. Dadurch wird es ermöglicht, dass mitteltändische Unternehmen in Familienhand bleiben, und s wird der Abgabedruck verringert und damit auch die öglichkeit verhindert, mittelständische Unternehmen illig aufzukaufen. Das vermehrte Einsteigen von Private-Equity-Fonds n Deutschland hat, wie wir gehört haben, durch die höere Nachfrage bereits zu einem Anziehen der Unternehenspreise geführt. Das spricht dafür, dass sich mögliherweise manches von selber beruhigen und auf einer icht unbedingt gesetzlichen Ebene regeln wird. Im brigen enthält das deutsche Recht eine ganze Reihe on Instrumenten, mit denen einem missbräuchlichen erhalten, wie Sie es skizzieren, begegnet werden kann. Zusatzfrage, Frau Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, in etzter Zeit ist sehr viel über die Äußerung des SPDraktionsund Parteivorsitzenden Franz Müntefering esprochen worden. Er sprach unter anderem von „Heuchrecken“-Investoren. Stimmt die Bundesregierung mit er Einschätzung, die zum Beispiel auch in der letzten usgabe des „Stern“ geäußert wurde, überein, dass die undesregierung durch Öffnung des deutschen Marktes ür die so genannten Hedgefonds erst einmal die Vorausetzungen für die Tätigkeit dieser so genannten – wie err Müntefering es nennt – Heuschrecken geschaffen at? Al Frau Lötzsch, ich habe hierauf zwei Antworten. Ersns. Diese Bundesregierung achtet in großem Maße die nterschiedlichen Positionen von Fraktion und Bundesegierung und wird sich daher nicht dazu verleiten lasen, eine Antwort auf Ihre Frage zu geben. Das Verfasungsorgan Bundestag hat seine eigenen Rechte und das erfassungsorgan Bundesregierung wird sich hüten, in iese Rechte einzugreifen; (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das hat sie gar nicht verlangt!)





      (A) )


      (B) )


    Rede von Dr. Hermann Otto Solms
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)