Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15983
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setzt, der für einen funktionsfähigen Wettbewerb, faire Entwurf finden wir Regelungen wie die Berücksichtigung
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor-
schriften (Tagesordnungspunkt 25)
Hubertus Heil (SPD): Die Telekommunikationswirt-
schaft ist eine der innovativsten und dynamischsten
Branchen in Deutschland. Mit dem neuen Telekommu-
nikationsgesetz 2004, TKG, haben wir hierfür den nöti-
gen flexiblen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen ge-
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Austermann, Dietrich CDU/CSU 15.04.2005
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.04.2005
Bury, Hans Martin SPD 15.04.2005
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 15.04.2005
Dominke, Vera CDU/CSU 15.04.2005
Eichel, Hans SPD 15.04.2005
Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 15.04.2005
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 15.04.2005
Michelbach, Hans CDU/CSU 15.04.2005
Noll, Michaela CDU/CSU 15.04.2005
Pieper, Cornelia FDP 15.04.2005
Dr. Rossmann, Ernst
Dieter
SPD 15.04.2005
Scheelen, Bernd SPD 15.04.2005
Simm, Erika SPD 15.04.2005
Teuchner, Jella SPD 15.04.2005
Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 15.04.2005
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 15.04.2005
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
reise und viele neue Angebote für die Verbraucher und
ahlreiche innovative Geschäftsideen sorgt.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf hat die Bundesre-
ierung eine hervorragende Grundlage geschaffen, um
undenschutzbelange zu stärken. Wir können damit ei-
en fairen Rechtsrahmen setzen, der einen Verbraucher-
chutz auf hohem Niveau gewährleistet und gleichzeitig
ie Rolle der Telekommunikationsbranche als Innova-
ionsmotor unserer Wirtschaft weiter stärkt.
Lassen Sie mich dazu die folgenden Aspekte hervor-
eben:
Erstens. Der Regulierungsbehörde für Telekommuni-
ation und Post werden die erforderlichen schlagkräfti-
en Werkzeuge an die Hand gegeben, um die heute noch
nabsehbaren dynamischen Entwicklungen im Sinne ei-
es fairen Wettbewerbers mit hohem Verbraucherschutz-
iveau angemessen regeln zu können, ohne dass dafür
eweils eine erneute Gesetzesänderung erforderlich ist.
Durch die heute eingebrachten Ergänzungen dieses
ahmens werden wir die die Verbraucher schützenden
orschriften zusammenfassen und in das Telekommuni-
ationsgesetz integrieren. Wir zeigen damit die Bedeu-
ung, die der Schutz vor illegalen Dialern und anderem
ufnummernmissbrauch haben. Mit dieser Vereinheitli-
hung im Rahmen des TKG schaffen wir Rechtsklarheit,
ransparenz und Verlässlichkeit, die auch und gerade
en Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen
ugute kommt.
Wir werden die vorhandenen Schutzregeln aber auch
rheblich fortentwickeln. Wir geben damit die Antwort
uf neue Geschäftsmodelle wie Handylogos und Klin-
eltöne, die sich mit der in ihnen angelegten Verführbar-
eit für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr zu
iner besonderen Herausforderung entwickelt haben. Ich
in sicher, dass wir auch bei der Frage der neuen Zah-
ungsmöglichkeiten etwa von Eintrittskarten, Fahrschei-
en oder Spenden per Handy gemeinsam eine intelli-
ente Lösung auf Grundlage des Regierungsentwurfs
inden werden, die den notwendigen Schutz gewährleis-
et, ohne dass das Ganze für die Nutzer zu kompliziert
ird oder interessante, seriöse Geschäftsmodelle verhin-
ert werden.
Jenseits der Bekämpfung von Missbrauch und Ver-
ührbarkeiten setzen wir auf den aufgeklärten Verbrau-
her. Deswegen begrüße ich vor allem die präzise den je-
eiligen Bedürfnissen der einzelne Mehrwertdienste
ngepassten Regelungen zur Preisanzeige und -ansage,
twa bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten,
uch wenn wir über einzelne Punkte sicher noch disku-
ieren werden. Bei anderen Punkten, etwa der Preisan-
agepflicht für alle Call-by-call-Verbindungen, müssen
ir uns fragen, wie wir den erforderlichen Schutz so ge-
ährleisten können, dass er nicht zu kompliziert, zu bü-
okratisch oder schlicht unverhältnismäßig wird.
Zweitens. Besonders gelungen in dem vorgelegten
15984 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
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der Belange von Menschen mit besonderen körperlichen
Behinderungen. Der im neuen Gesetz verankerte Mehr-
wertdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
folgt den Empfehlungen des Behindertenbeauftragten
der Bundesregierung und wird die Integration dieser
Menschen in die Telekommunikation erheblich fördern.
Drittens. Über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus
werden wir noch weitere Punkte in die Beratung einbrin-
gen.
Im letzten Jahr hat bei den Verhandlungen der Ar-
beitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur Novelle
des TKG die Entschädigung der Unternehmen bei Über-
wachungsmaßnamen einen breiten Raum eingenommen.
Einvernehmlich haben wir beschlossen, diese Entschädi-
gung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen und die
Entschädigungsbeträge angemessen auszugestalten. Die
Bundesregierung wird nach dem gültigen TKG ermäch-
tigt, in einer Verordnung diesen Sachverhalt neu zu re-
geln. Diese Verordnung hat sie mit dem Bundesrat abzu-
stimmen.
Ich will es offen heraus sagen: Diese notwendige Ab-
stimmung dauert uns zu lange. Diese Fragen müssen so-
fort geklärt werden. Und da sowohl der Bundesrat als
auch der Bundestag einhellig diese Neuregelung wollen,
ergreifen wir jetzt die Initiative und legen einen Entwurf
für diese Neuregelung vor.
Wir werden für die Sitzung des Ausschusses für Wirt-
schaft und Arbeit in der kommenden Woche einen Ände-
rungsantrag zum jetzigen Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung vorlegen, der die Frage der Entschädigung
gesetzlich mit einem neuen Paragraphen im TKG regelt.
Es wird dann keiner Verordnung mehr bedürfen.
Hier stehen wir den Unternehmen im Wort, wir halten
Wort.
Meine Bitte an die Opposition: Wir werden in der
nächsten Woche ja auch über die Anhörung entscheiden.
Gleichzeitig erhalten Sie – wie bereits gesagt – unseren
Entwurf für die Entschädigung. Wir wollen auch diese
Regelung in die Anhörung einbeziehen. Lassen Sie uns
gemeinsam innerhalb der Debatte zum TKG auch dieses
Thema beraten. Die Chancen stehen gut, dass wir einver-
nehmlich die Entschädigungsregelung auf neue Füße
stellen können. Die bisherig vorgesehene Entschädigung
bei der Überwachung der Telekommunikation in Höhe
von nur 3 Prozent der tatsächlichen Kosten bedarf drin-
gend einer Änderung.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Unser
Gesetz hat zum Ziel, die Verbraucher wirksam zu schüt-
zen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
Wir wollen eine Balance zwischen Verbraucherschutz
und der Entwicklung von neuen innovativen Geschäfts-
ideen in der Telekommunikationsbranche. Wir sind da-
bei offen auf der Suche nach den besten Lösungen. Zu
diesem Zweck werden wir auch eine Anhörung von
Experten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit durch-
führen. Ich lade Sie, meine Damen und Herren von der
Opposition, ein, sich an dieser Suche zu beteiligen.
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Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Kaum ein Wirt-
chaftzweig ist so innovativ, so rasant in seiner Entwick-
ung und kann so respektable Wachstumsraten vermel-
en wie der Telekommunikationssektor. Wir wollen,
ass dies so bleibt.
Die Deutschen nutzen die Telekommunikationsange-
ote, sie informieren sich und kommunizieren fest,
obil und online. Gerne lassen sich die Kundinnen und
unden auch auf neue Geschäftsmodelle und Kommuni-
ationsmöglichkeiten ein. Der Siegeszug der SMS ist ein
utes Beispiel dafür.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind kritische
nd preisbewusste Kunden, die nicht über den Tisch ge-
ogen und abgezockt werden wollen. Es gibt im Tele-
ommunikationsbereich eine Reihe von gravierenden
issständen und oftmals fehlende Transparenz.
Dies belegen sehr deutlich die Anzahl der Beschwer-
en bei den regionalen Verbraucherzentralen, aber auch
ie Statistiken der Regulierungsbehörde in ihrem Jahres-
ericht 2004. Seit dem Jahr 1999 gibt es eine signifikant
ohe Steigerung an Verbraucherbeschwerden bei der
egulierungsbehörde im Bereich der Telekommunika-
ion. Dies betrifft insbesondere Fragen der Entgeltforde-
ungen aus TK-Rechnungen, Premium-Rate-Diensten
nd Rufnummernangelegenheiten. Hier ist der Gesetz-
eber gefordert, den rechtlichen Rahmen für einen wirk-
amen Verbraucherschutz weiter zu verbessern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände-
ung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften
ird dieser Forderung gerecht. Dabei integriert der
esetzentwurf in sinnvoller Weise Regelungen der Tele-
ommunikations-Kundenschutz-Verordnung sowie ver-
raucherrelevante Elemente der Nummerierungsverord-
ung in das Telekommunikationsgesetz.
Einen Schwerpunkt bildet im Gesetzentwurf die Ver-
esserung der Transparenz bei Preisen und Leistungen.
ie Verbraucherinnen und Verbraucher sind im wirt-
chaftlichen Verkehr längst daran gewöhnt, eindeutig
usgepreiste Waren zu erwerben. Viele Dienste und
eistungen im Telekommunikationsbereich mit ihren
nterschiedlichsten und ständig wechselnden Tarifen er-
eisen sich indes häufig als undurchschaubarer Dschun-
el. Für viele – insbesondere junge – Verbraucherinnen
nd Verbraucher führte die Nutzung mancher Angebote
n eine ungewollte Verschuldung. Manches innovative
eschäftsmodell kam in den Ruf einer halbseidenen Ab-
ockerei.
Ein wesentliches Ziel des Entwurfs war es daher, Re-
elungen zu schaffen, die die Transparenz erhöhen und
amit zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrau-
her beitragen. Damit wird auch der Wettbewerb unter
en seriösen Anbietern gestärkt. Eine gesunde wirt-
chaftliche Entwicklung kann nur mit Kunden erfolgen,
ie längerfristiges Zutrauen in die vielfältigen Angebote
er Telekommunikationsbranche haben.
Folgende Regelungen des Entwurfs will ich beispiel-
aft herausgreifen: Die Anbieter müssen vor der Inan-
pruchnahme von sprachgestützten Premiumdiensten
en Preis der Dienste ansagen. Dies gilt auch bei Kurz-
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wahlsprachdiensten und Auskunftsdiensten ab einem
Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme.
Vor der Inanspruchnahme von Kurzwahldatendiensten,
zum Beispiel bei Klingeltönen, hat eine Preisanzeige ab
einem Preis von 1 Euro zu erfolgen. Ebenso werden zu-
künftig deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinforma-
tionen in der Werbung für Premiumdienste, Auskunfts-
und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste,
also etwa beim Televoting unter 0137er-Nummern
Pflicht.
Von besonderer Bedeutung sind die Transparenzrege-
lungen für so genannte Kurzwahldatendienste – vor al-
lem Klingeltöne und Logos –, die häufig eine Kosten-
falle vor allem für junge Handynutzer darstellen. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anbieter den Kunden
ab einem Preis von 1 Euro pro Dienst per SMS vorab
deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen
muss. Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden
bestätigt werden.
Der Gesetzentwurf baut auch den Schutz vor Dialern
aus. Künftig muss jeder Dialer unter einer eigenen Ruf-
nummer registriert werden. Dadurch wird die Identifi-
zierung nicht registrierter Dialer erleichtert.
Der Entwurf stellt damit einen wichtigen Beitrag zu
einem aktiven Verbraucherschutz in Deutschland dar. Er
vermittelt zwischen den notwendigen Verpflichtungen
der Anbieter, aber auch ihren wirtschaftlichen Interessen
und den berechtigten Wünschen der Verbraucherinnen
und Verbraucher.
Kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch bes-
ser werden kann. Auch hier sehen wir an der einen oder
anderen Stelle aus verbraucherpolitischer Sicht noch
Verbesserungsmöglichkeiten.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Dieser hat 39 Änderungsvorschläge eingebracht. In der
Gegenäußerung der Bundesregierung wurde in 29 Fällen
eine Prüfung zugesagt, komplette oder teilweise Zustim-
mung formuliert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der
Opposition, lassen Sie uns gemeinsam für einen Ver-
braucherschutz mit Biss in diesem Bereich sorgen! Die
vorgestellten wichtigen Regelungen insbesondere zur
Preis- und Tariftransparenz dürfen nicht blockiert wer-
den.
Ursula Heinen (CDU/CSU): Mehrwertdienste und
Premium-SMS gehören mittlerweile in den Alltag vieler
Verbraucher, sei es durch das Nutzen von Auskunfts-
diensten, sei es durch das Empfangen von Informationen
auf das Handy. Auch Verbraucher, die eine Beratung bei
den Verbraucherzentralen möchten, wählen mittlerweile
in vielen Bundesländern eine kostenpflichtige Mehr-
wertdienst-Rufnummer an. Durch Mehrwertdienste und
Premium-SMS gibt es eine Palette von Angeboten, die
über die normale Telefonrechnung abgerechnet werden
können.
Leider gibt es – wie bei jeder neuen Entwicklung –
auch hier „schwarze Schafe“, die den Ruf der seriösen
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nbieter und damit auch der ganzen Branche schädigen.
ehlende Preisinformationen und Transparenz, aber
uch klare Missbrauchsfälle verletzen das Vertrauen der
erbraucher. So stehen zum Beispiel hinter Flirtlines
nd Gewinnankündigungen häufig unseriöse Anbieter.
Viele Jugendliche nutzen Mehrwertdienste und Pre-
ium-SMS auch, um sich Klingeltöne, Logos und
piele auf ihr Handy zu laden. Die dabei entstehenden
osten sind ihnen vorher oftmals nicht bekannt. Preisan-
aben zu den Kosten, die pro Minute entstehen, sind
eine ausreichende Information, wenn die Dauer des
erunterladens nicht vorhersehbar ist.
Durch den Missbrauch unseriöser Anbieter von
ehrwertdiensten entsteht ein erhebliches Akzeptanz-
roblem auch bei seriösen Anbietern und bei neuen
eschäftsmodellen. Entscheidend ist deshalb, die Ver-
raucher vor weiterem Missbrauch im Mehrwertdienst-
ereich zu schützen, damit so ihr Vertrauen in die Serio-
ität der Diensteanbieter gestärkt wird.
Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Verbrau-
her. Produkt- und Preistransparenz müssen gesteigert
erden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen
erbraucherrechten, den Interessen der seriösen Anbie-
er und der Anbieter des Netzzugangs zu gewährleisten.
Gut, dass auch die Bundesregierung aus ihrem Dorn-
öschenschlaf aufgewacht ist und endlich ein Gesetz zur
nderung der telekommunikationsrechtlichen Vorschrif-
en vorgelegt hat. Schade, dass sie sich dabei noch nicht
inmal an schon erreichte Standards hält. So wurde bei
er Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes im
etzten Jahr einvernehmlich mit den Bundesländern
urchgesetzt, dass Rechtsverordnungen zur „Sicherstel-
ung der Genauigkeit und Richtigkeit der Entgelt-Ab-
echnungen“ für angebotene Telekommunikationsdienst-
eistungen erlassen werden. In dem neuen Gesetzentwurf
indet sich diese Möglichkeit leider nicht mehr.
Zwar hat die Bundesregierung einige Bestimmungen
er bisher geltenden Telekommunikation-Kunden-
chutz-Verordnung (TKV) in den Gesetzesvorschlag
ufgenommen, zum Thema „Genauigkeit und Richtig-
eit der Entgelt-Ermittlung“ findet sich aber nur eine
erwässerte Regelung, die aus dem Stand der TKV aus
em Jahr 1997 übernommen wurde. Seitdem haben sich
llerdings sowohl der technische als auch der rechtliche
tand um einiges weiterentwickelt.
Andererseits muss der Schutz aber auch ausgewogen
ein. Wir wollen Schutz vor Missbrauch, um die Aus-
unfts- und Mehrwertdienste zu stärken, nicht um die
ranche auszurotten! Die Regierung sollte nun keine
egelungen entwerfen, die die Kosten der Anbieter so
eit erhöhen, dass sich bestimmte Angebote nicht mehr
ohnen. Denn dann hätte sie wieder einmal keinen Ver-
raucherschutz geleistet, sondern die Wahlfreiheit der
erbraucher beschränkt!
Ich verweise gern noch einmal auf die Preisansage-
flicht bei Call-by-Call-Anrufen. Sicherlich ist die
reisansagepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit
abei ein Vorschlag, der für Mehrwertdienste zum
chutz der Verbraucher notwendig ist und selbstver-
tändlich von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird.
15986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
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Bei billigen Call-by-Call Anrufen führt dagegen die Ver-
pflichtung zur Preisansage den Verbraucherschutz ad ab-
surdum, wenn es um Preisunterschiede im Zehntel-Cent-
Bereich geht. Zudem gibt es im Markt bereits zahlreiche
Unternehmen, die ihren Kunden freiwillig Preisansagen
anbieten. Der Kunde hat damit bereits heute jederzeit die
Möglichkeit, genau diese Anbieter im Markt auszuwäh-
len. So verschaffen sich Anbieter durch Verbraucher-
schutz einen Marktvorteil. Diese Entwicklung sollten
wir unterstützen!
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Seit über ei-
nem Jahr drängen wir von der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion auf gesetzliche Regelungen für einen besseren
Schutz der Verbraucher in der Telekommunikation. Wir
haben bereits im Juni 2004 eine Initiative zu diesem für
Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen wichtigen
Themenbereich in den Deutschen Bundestag einge-
bracht. Damals wie heute liegen uns zwei Dinge bei die-
ser Thematik besonders am Herzen: Wir wollen die un-
geheuer dynamischen Unternehmen auf diesen
Zukunftsmärkten stärken und wir wollen die Verbrau-
cher vor Abzockern schützen. Deshalb müssen wir unse-
riöse Anbieter, die die Verbraucher nur über den Tisch
ziehen wollen, endlich energisch bekämpfen.
Der Markt für Mehrwertdienste und auch für Aus-
kunftsdienste stellt einen zentralen Wachstumsmotor für
die gesamte Telekommunikationsbranche dar und ist von
entscheidender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft.
Die Branche ist in den letzten Jahren weltweit enorm ge-
wachsen. Aber auch in Deutschland haben wir inzwi-
schen einen Umsatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr,
Tendenz weiter steigend. Das Problem ist, dass es einige
unseriöse Anbieter gibt, die enormen Schaden anrichten.
Die Palette des Missbrauchs ist leider vielfältig. Es gibt
zum Beispiel so genannte Lock-SMS. In diesem Fall be-
kommen Sie eine persönlich formulierte SMS, in der Sie
aufgefordert werden, doch bitte schnell zurückzurufen.
Wenn Sie Pech haben, landen Sie dann bei einer 0190er-
Nummer und der Anruf kostet Sie gleich mehr als
3 Euro. Sicherlich kennen Sie auch die Werbeanzeigen
für Dienste, die mit falschen Preisen angeboten werden.
Nach wie vor sind unseriöse Anbieter von Dialern unter-
wegs und Fax-Spammer treiben ihr Unwesen.
Deshalb besteht hier dringender politischer Hand-
lungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange ta-
tenlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen diskreditiert
und die Verbraucher über den Tisch gezogen worden
sind. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in Deutschland
inzwischen ein großer Vertrauensverlust entstanden.
Jetzt endlich – viel zu spät – haben Sie den Entwurf für
eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in den
Deutschen Bundestag eingebracht. Wir werden in den
kommenden Wochen über den Gesetzentwurf intensiv
zu beraten haben. Schon jetzt sage ich Ihnen aber, dass
die CDU/CSU-Fraktion keinem Gesetz zustimmen wird,
das Verbraucher entmündigt und Unternehmen strangu-
liert. Für uns sind Wirtschaft und Verbraucherschutz
keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Me-
daille. Es ist wichtig, mehr Transparenz herzustellen.
Die Verbraucher benötigen mehr Sicherheit, wie viel sie
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ür welche Leistung bezahlen müssen. Die Verbraucher
üssen sich in dem dichten Tarifdschungel, den wir
eute haben, auskennen. Preise und Leistungen müssen
mmer deutlich lesbar und erkennbar sein. Deshalb müs-
en wir natürlich über Preisangaben, über Preishöchst-
renzen und über Preisansagepflichten reden. Aber wir
rauchen keine überzogene Regulierung, die Verbrau-
herschutz nur vortäuscht und Unternehmen unverhält-
ismäßig belastet.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es
m Gesetzgebungsprozess insbesondere um die Prüfung
olgender Punkte gehen: Zentral ist für uns der Wegfall
er Preisansagepflicht bei Call-by-Call. Hier geht es
irklich um Mini-Cent-Beträge. Zudem müssten Anbie-
er von sowohl Pre-Selection als auch von Call-by-Call
u enormen Kosten ihr gesamtes Abrechnungsystem
mstellen, sodass sich wirklich die Frage stellt, ob das
erhältnismäßig ist. Sicherlich ist es richtig, dass man-
he Anbieter schnell ihre Tarife wechseln und der Ver-
raucher Sicherheit über den aktuellen Preis braucht.
eshalb wäre es im Bereich Call-by-Call aus unserer
icht eine zielführende Lösung, beispielsweise eine von
en Unternehmen zu stellende kostenlose Rufnummer
u schalten, bei der man den aktuellen Preis des Anbie-
ers erfährt.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Anhebung des
chwellenwertes von 1 Euro für das Hand-shake-Ver-
ahren bei SMS. Die von der Regierung vorgesehene
-Euro-Grenze führt dazu, dass die Kosten dieses
erfahrens im Vergleich zum Preis der eigentlichen
ienstleistung sehr hoch sind, da mindestens zwei SMS
usätzlich erforderlich wären. Aus Sicht der CDU/CSU-
undestagsfraktion sollte die Grenze hier höher ange-
etzt werden.
An einigen Stellen täuscht die Bundesregierung Ver-
raucherschutz nur vor. Dies betrifft beispielsweise bei
en Kurzwahldiensten die Mitteilungspflicht bei Über-
chreiten eines Betrages von 20 Euro im Monat für ein
MS-Abonnement. Wenn ein Kunde bei insgesamt fünf
erschiedenen Anbietern unter der Summe bleibt, ist er
a dennoch ohne Warnung bereits erhebliche Verpflich-
ungen eingegangen. Die Regelung läuft also vielfach
ns Leere.
Weitere Punkte, die wir in einer Expertenanhörung zu
lären haben werden, sind die Modalitäten für die Sper-
ung und Entsperrung von Rufnummernbereichen, die
rage der Rückzahlungspflicht im Falle der Kündigung
ines SMS-Abos, die Modalitäten bei Rufnummernmiss-
rauch und bei falscher Werbung, Preisangaben bei
ABEZ-Diensten, der Umfang des Einzelverbindungs-
achweises auf der Rechnung, die technischen Anforde-
ungen an Entgeltermittlungssysteme, um hier nur einige
ereiche zu nennen.
Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist un-
usgegoren. Er schafft nicht die notwendige Balance
wischen dem Schutz der Verbraucher und den Interes-
en der seriösen Unternehmen. Die Union wird diese Ba-
ance im weiteren parlamentarischen Prozess herstellen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15987
(A) )
(B) )
Rainer Funke (FDP): Wir treffen uns heute zur ers-
ten Beratung eines TKG-Änderungsgesetzes, über das
wir nach meinem Eindruck im weiteren Verfahren noch
vieles miteinander zu bereden haben werden. Es geht
beim vorliegenden Gesetz darum, die Balance zwischen
einem notwendigen Verbraucherschutz und überzogenen
Belastungen für die Branche vernünftig auszutarieren.
Lassen Sie mich deshalb grundsätzlich anmerken: Die
FDP setzt auf den mündigen Verbraucher und wir wollen
nicht, dass Innovations- und Wachstumschancen durch
übermäßige Reglementierungen verschüttet werden. Das
ist unser Grundanliegen. Diesem Anliegen wollen wir
übrigens auch Begehrlichkeiten der Regulierungsbe-
hörde – aus Behördensicht durchaus verständlich – nach
möglichst weit reichenden Eingriffsbefugnissen unterge-
ordnet wissen.
Wenn im Gesetz jetzt eine Preisansageverpflichtung
für Call-by-Call-Dienste vorgesehen ist, dann ist dies
völlig daneben. Eine solche Verpflichtung ist teuer, mög-
licherweise nicht im Interesse eines jeden Verbrauchers
und schränkt den Wettbewerb ein. Im Übrigen: Wenn die
Verbraucher Preisansagen wünschen, dann werden sie
verstärkt zu solchen Anbietern wechseln, die solche
Preisansagen freiwillig anbieten. Diese Regelung scha-
det im Ergebnis mehr, als sie nutzt.
Wir werden über manch anderen Punkt auch noch re-
den müssen: unvollständig aufgezählt die Verpflichtung
zum Einzelverbindungsnachweis bei Prepaid-Produkten,
die Info-SMS bei einmaligen Premium-Diensten bzw.
die Grenze, ab wann eine solche Verpflichtung greift,
oder die Umsetzungsfristen für die neu aufgelegten Ver-
pflichtungen. Hier müssen wir uns genau überlegen, was
wir der Branche zumuten wollen, die übrigens eine der
wenigen Wachstumsbranchen in unserem Land ist.
Überall gilt es auch, das Gebot der Verhältnismäßigkeit
zu beachten.
Wenn wir über Entschädigungsregelungen noch im
Laufe des Verfahrens verhandeln werden, kündige ich
jetzt schon an: Die FDP wird sehr genau darauf achten,
dass die Entschädigungen die staatlich verursachten Zu-
satzbelastungen der Unternehmen auch wirklich ver-
nünftig vergüten.
Wir haben also ausreichend Gesprächsstoff für die an-
stehenden Beratungen. Unser Ziel wird es sein, zu Wett-
bewerbs- und verbraucherfreundlichen Regelungen zu
kommen. Ich hoffe, dass wir uns wenigstens hierauf
schon heute verständigen können.
Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Arbeit: Das vorliegende Arti-
kelgesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Zielrichtungen:
Zum einen werden auf der Grundlage des am 26. Juni
2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunika-
tionsgesetzes, TKG, die bisher in der Telekommunika-
tions-Kundenschutzverordnung, TKV, enthaltenen Re-
gelungen in das TKG integriert. Zum anderen werden
die Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp-
fung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern
optimiert und neu gefasst. Darüber hinaus erfolgen ei-
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ige Anpassungen an rechtliche Änderungen in anderen
esetzen und es wird die Aufgabenzuweisung für die
egulierungsbehörde, Vorgaben für die technische Um-
etzung von Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, an
en Stand der praktizierten Verfahren angeglichen.
Im Fokus des vorliegenden Gesetzentwurfes stehen
ie Interessen der Verbraucher. Die Bundesregierung
isst – auch mit Blick auf die Bedeutung des Telekom-
unikationsmarktes für Wachstum und Innovationen –
em Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zu. Nur
enn der Endverbraucher sich darauf verlassen kann,
ass er bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
ber elektronische Medien vor Missbräuchen weitge-
end geschützt ist, werden diese Medien auch umfas-
end genutzt.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
nd Post konnte auf der Grundlage der von der Bundes-
egierung in den vergangenen zwei Jahren initiierten ge-
etzlichen Regelungen wirksam und erfolgreich gegen
issbräuche vorgehen. So wurden mehrere Tausend
ialer vom Markt genommen und zahlreiche Mehrwert-
iensterufnummern gesperrt. Wir haben im Bundestag
m 18. Februar dieses Jahres in unserer Antwort auf die
roße Anfrage der CDU/CSU hier bereits eine erste
ositive Bilanz gezogen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel,
en Unternehmen ausreichende Flexibilität für Wachs-
um und Innovationen zu geben und gleichzeitig einen
ngemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten,
onsequent weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf optimiert
ie Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp-
ung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern.
nsbesondere werden mit Blick auf jugendliche Verbrau-
her klare Regelungen bei Inanspruchnahme von Mobil-
unkdiensten, zum Beispiel für Klingeltöne, vorgegeben.
So haben etwa die Unternehmen dem Verbraucher vor
bschluss entsprechender Abonnementverträge die Ver-
ragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn
er Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag,
er im Übrigen jederzeit kündbar ist, zustande.
Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld intensiv mit der
achöffentlichkeit erörtert. Die Positionen sind erwar-
ungsgemäß hinsichtlich der Anforderungen an die
egelungsdichte unterschiedlich. Während die Verbrau-
herschützer, eine weit reichende Regulierung wün-
chen, setzen die Unternehmen stark auf die Umsetzung
reiwilliger Maßnahmen. Auch wenn einige Regelungen
ie zum Beispiel die Preisansageverpflichtung bei Call-
y-Call von einigen Unternehmen kritisch gesehen wer-
en, denke ich, ist es uns gelungen, mit dem vorliegen-
en Gesetzentwurf einen vertretbaren Ausgleich zwi-
chen den unterschiedlichen Interessen herzustellen.
Dies zeigt auch die Stellungnahme des Bundesrates,
n der keine grundlegenden Änderungen gefordert wer-
en, die aber insgesamt für die anstehende parlamentari-
che Diskussion konstruktive Vorschläge enthält.
Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir am Ende der
nstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat
erbrauchern und Unternehmen gleichermaßen gute
15988 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
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Rahmenbedingungen für die Nutzung, aber auch die
Entwicklung neuer Telekommunikationsdienstleistun-
gen bereitstellen können.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Reform des Tarif-
vertragsrechts zur Sicherung betrieblicher
Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26)
Anette Kramme (SPD): Der ehemalige Präsident
des BDI, Michael Rogowski, möchte den Flächentarif-
vertrag im Lagerfeuer verbrennen, Friedrich Merz
möchte das Tarifkartell durchlöchern, Guido
Westerwelle will die neue Autonomie der Betriebe.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie erklären die
Gewerkschaften zum Punching-Ball der Nation.
Angesichts derartiger Hemmungslosigkeiten ist es
sinnvoll, an dieser Stelle an die Entstehungsgeschichte
der Tarifautonomie zu erinnern.
Ihr seid die Quelle aller Not,
Die hier den Armen drücket,
Ihr seid’s, die ihm das trockne Brod
Noch von dem Munde rücket.
Was kümmerts euch, ob arme Leut
Kartoffeln satt könn’ essen,
Wenn ihr nur könnt zu jeder Zeit
Den besten Braten fressen.
[...]
Erhält er dann den kargen Lohn,
Wird ihm noch abgezogen,
Zeigt ihm die Thür, und Spott und Hohn
Kommt ihm noch nachgeflogen.
Ihr fang stets an zu jeder Zeit
Den Lohn herab zu bringen,
Und andre Schurken sind bereit
Eurem Beispiel nachzuringen.
Das Weberlied in Gerhart Hauptmanns „Die Weber“
beschreibt die drastische Ausgangslage, als sich vor
150 Jahren Arbeiter zu den ersten Gewerkschaften zu-
sammenschlossen. Sie taten dies zum einen, um sich ge-
genseitig zu unterstützen, zum Beispiel durch gemein-
sam angelegte Kassen für soziale Notfälle. Zum anderen
haben sie sich verbunden, um kollektiv Druck auszu-
üben, etwa durch gemeinsame Arbeitseinstellung.
In allen industrialisierten Ländern erforderte es jahr-
zehntelange Kämpfe, um Gewerkschaftsgründung und
-beitritt, Streikrecht und Kollektivverträge aus dem
Schatten kriminellen Unrechts zu befreien und ihre
rechtliche Anerkennung durchzusetzen. Heute garan-
tiert das Grundgesetz das Recht, sich „zur Wahrung und
Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“
zusammenzuschließen. Die Tarifautonomie ist unver-
zichtbare Voraussetzung demokratischer Gestaltung des
Arbeitslebens geworden. Erst auf der Grundlage gleich-
gewichtiger Verhandlungen sind menschenwürdige Ar-
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eitsbedingungen, Gleichberechtigung und soziale
manzipation möglich.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fordern
in „weg vom Flächentarifvertrag“. Ich habe mir gestat-
et, einige Gegenargumente von der Internetseite von
esamtmetall und anderen Arbeitgeberverbänden zu
ntleihen.
Stichwort 1: Der Flächentarifvertrag ist europaweit
blich. Der Flächentarifvertrag besitzt damit Aktualität:
n zwölf von 15 der alten Mitgliedstaaten der EU
xistiert der Flächentarifvertrag, in Frankreich und
uxemburg gibt es ein Nebeneinander von Flächen- und
austarif, lediglich in Großbritannien spielt der Flächen-
arifvertrag so gut wie keine Rolle mehr.
Stichwort 2: Der Flächentarifvertrag schafft einheitli-
he Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen.
eine Damen und Herren von der FDP, im Bauhand-
erk und in der Bauindustrie beklagen Sie zutiefst das
ohndumping. Mit Ihren betrieblichen Bündnissen
chaffen Sie sich die nächste Baustelle des ruinösen
ettbewerbs, die zur Existenzvernichtung der anständi-
en Unternehmer und Unternehmerinnen führen wird.
er Flächentarifvertrag trägt sinnvollerweise dazu bei,
ass die Wettbewerbsstrategie der Unternehmen nicht
uf Lohndumping, sondern auf innovative Produkte ge-
ichtet ist.
Stichwort 3: Die Lohnakzeptanz beim Flächentarif-
ertrag ist erheblich wegen der Durchsichtigkeit der dort
etroffenen Regelungen. Im Wesentlichen zahlen alle
etriebe einer Branche das Gleiche. Nur Mitarbeiter, die
nständig bezahlt werden, sind auch motiviert.
Stichwort 4: Der Flächentarifvertrag hält Auseinan-
ersetzungen vom einzelnen Betrieb fern. Mit den be-
rieblichen Bündnissen führen Sie die Konflikte in die
etriebe ein. Ich habe unzählige Betriebe erlebt, wo ein
chlechtes Arbeitsklima zu einem vollständigen Erlah-
en der Produktivität geführt hat.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir sollten den Ar-
eitgebern glauben, wenn Sie die Bedeutsamkeit des
lächentarifvertrages hervorheben. Meine Damen und
erren von der FDP, Sie beklagen, dass die Tarifver-
ragsparteien trotz Aufforderung der Politik nicht zu
ehr Flexibilität bereit seien. Ich sage Ihnen: Sie neh-
en die Realität nicht wahr! Gerade der von Ihnen ange-
ührte Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie
on 2004 sieht zusätzliche Beispiele für Tariföffnungs-
lauseln vor. Statt diese Tarifvereinbarung zu lesen, ha-
en Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sich of-
ensichtlich nur die Stellungnahme des BDA-
räsidenten Dieter Hundt angeschaut.
In Betrieben mit einem hohen Anteil von Beschäftig-
en in den oberen Gehaltsgrupen kann die Arbeitszeit bei
is zu 50 Prozent der Beschäftigten von 35 auf 40 Stun-
en bei gleichzeitigem Verbot des Beschäftigungsabbaus
usgedehnt werden. Zur Sicherung der nachhaltigen Ver-
esserung der Beschäftigungsentwicklung können die
arifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit
en Betriebsparteien ergänzende Tarifvertragsregelun-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15989
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gen vereinbaren oder befristet von tariflichen Mindest-
standards abweichen.
In einer aktuellen Auswertung von Kontrakten für
80 Wirtschaftszweige und rund 15 Millionen Arbeitneh-
mer hat das WSI-Tarifarchiv mehrere hundert Öffnungs-
klauseln dokumentiert. Sie erlauben etwa in der Metall-
industrie, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf
29 Stunden zu verkürzen, um Beschäftigung zu sichern.
In der chemischen Industrie gibt es niedrigere Einstiegs-
tarife für Langzeitarbeitslose, das Weihnachtsgeld kann
verspätet oder gekürzt ausgezahlt werden, im Krisenfall
kann das Tarifentgelt um bis zu 10 Prozent gesenkt
werden. Im Einzelhandel in Ostdeutschland sieht eine
Klausel geringere Gehälter in kleineren und mittleren
Betrieben vor. In der westdeutschen Textil- und Beklei-
dungsindustrie haben die Tarifvertragsparteien einen Ar-
beitszeitkorridor von 130 Stunden pro Jahr vereinbart,
mit dem – je nach Bedarf – die Arbeitszeit ausgedehnt
oder reduziert werden kann. In knapp einem Viertel aller
Betriebe gelten nach einer aktuellen WSI-Betriebsräte-
befragung Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und
Standortsicherung. Jeder hat von den aktuellen Vereinba-
rungen bei Siemens, Daimler-Chrysler, Opel und
Karstadt/Quelle gehört.
Meine Damen und Herren von der FDP, wer heute
noch die Starrheit von Tarifverträgen kritisiert und unbe-
kümmert mehr Flexibilität fordert, hat vermutlich seit
Jahren keines der Abkommen mehr gelesen!
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie behaup-
ten, die hohe Arbeitslosigkeit werde durch das geltende
Tarifvertragssystem mit verursacht. Die Behauptungen
sind wissenschaftlich nicht haltbar. Die OECD zieht im
Beschäftigungsausblick von 1997 den Schluss:
Stärker zentralisierte/koordinierte Ökonomien ha-
ben bedeutend weniger Einkommensungleichheit
als stärker dezentralisierte/unkoordinierte. Darüber
hinaus, wenn dies auch nicht immer statistisch
signifikant ist, ermittelt das Kapitel eine gewisse
Tendenz, dass stärker zentralisierte/koordinierte
Verhandlungssysteme niedrigere Arbeitslosenquo-
ten und höhere Erwerbstätigenquoten haben als an-
dere, weniger zentralisierte/koordinierte Systeme.
(OECD 1997, S. 64)
Meine Damen und Herren, alle Ihre Vorschläge sind
isoliert, aber vor allem in ihrer Kombination eklatant
verfassungswidrig. Schauen Sie sich das Gutachten von
Professor Ulrich Zachert von der Hamburger Universität
für Wirtschaft und Politik an! Ihr Vorschlag zur Ände-
rung des Günstigkeitsprinzips verstößt gegen das Prinzip
der normativen Wirkung des Tarifvertrages und gegen
das gewerkschaftliche Streikrecht. Ihr Vorschlag für die
betrieblichen Bündnisse betrifft unzulässig die positive
Koalitionsfreiheit sowie den Paritätsgrundsatz und ver-
stößt überdies gegen Völkerrecht.
Sie schlagen vor, § 1 Abs. 1 TVG um die Zielvorgabe
zu ergänzen, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungs-
sicherung und -förderung zu beachten hat. Das Prinzip
ist richtig und wird auch von den Tarifvertragsparteien
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eachtet. Es gibt allerdings zu Recht unterschiedliche
uffassungen darüber, wie Beschäftigung gesichert wer-
en kann. Was soll diese Vorschrift daher? Sollen künf-
ig alle Tarifverträge zum Zwecke der Zensur Herrn
iebel vorgelegt werden? Was nutzt ein Tarifvertrag,
enn ein Vertragspartner – nämlich die Arbeitgeber-
eite – sich jederzeit von diesem befreien kann?
Sie möchten eine Modifikation des Günstigkeitsprin-
ips. Ihre Modifikation lautet: Günstig ist, was der Ar-
eitgeber diktiert. Sie wissen selber, dass betriebliche
ündnisse mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien be-
eits jetzt möglich sind. Sie wollen mit Ihren Regelungen
as Erpressungspotenzial der örtlichen Belegschaft aus-
utzen. Eine Belegschaft, der kein Streikrecht zusteht
nd die keine bezahlten Sachverständigen hinzuziehen
arf, wie soll die sich entscheiden, wenn sie so erpresst
ird?
Das Bundesarbeitsgericht hat einmal sehr schön for-
uliert:
Bei diesem Interessensgegensatz sind Tarifverhand-
lungen ohne Recht zum Streik nicht mehr als ein
kollektives Betteln.
Die Betriebsräte wollen deshalb kein Mehr an Macht.
8 Prozent halten solche Regelungsvorschläge für zwie-
pältig, 42 Prozent für generell problematisch, zwei Drit-
el der Betriebsräte gehen davon aus, dass Unternehmer
hre Interessen mit ihren Regelungsvorschlägen besser
urchsetzen können.
Meine Damen und Herren von der FDP, werben Sie
ür Ihre Ideen. Stellen Sie sie jedem Arbeitnehmer und
eder Arbeitnehmerin dieses Landes vor. Die SPD kann
erzeit jede Unterstützung brauchen.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
eine Damen und Herren von der Opposition, Sie spre-
hen in Ihrem Antrag von den
Mutigen, innovativen Unternehmen und Arbeitneh-
mern, die ausgetretene Pfade verlassen mochten,
nd
durch betriebliche Vereinbarungen rechtlich abgesi-
chert den besonderen Bedingungen vor Ort Rech-
nung ... tragen. Gerade sie benötigen mehr Freiheit
bei den Löhnen und Arbeitszeitbedingungen.
Man muss sich schon fragen, in welcher Welt Sie ei-
entlich leben. Seit Jahren sehen wir die Lohnentwick-
ung in einer Abwärtsspirale. Man muss nicht unbedingt
arx gelesen haben, um zu wissen, dass die Verhand-
ungsmacht der Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslo-
igkeit schwach ist. Und Sie setzen allen Ernstes auf
ehr Individualisierung und die Aushöhlung der Tarif-
olitik. Erklären Sie den Menschen doch einmal die
ahre Absicht Ihrer Arbeitsmarktpolitik und verstecken
ie sich nicht hinter ihren vermeintlich modernen Flos-
eln. Die Freiheit und Flexibilität, die Sie im Tarifgefüge
ordern, nützt nur denjenigen, die frei und flexibel sein
önnen.
15990 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
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Gegen eine Verbetrieblichung von Tarifverhandlun-
gen lässt sich in diesem Zusammenhang die Formulie-
rung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 he-
ranziehen:
... bei diesen Interessengegensätzen wären Tarifver-
handlungen ohne das Recht zum Streik im allge-
meinen nicht mehr als kollektives Betteln.
Wir setzen weiter auf eine Republik, in der die Ar-
beitnehmerrechte mit Gewerkschaften und mit Arbeitge-
berverbänden zusammen organisiert werden. Sie müssen
endlich einmal begreifen, dass der soziale Frieden in den
Arbeitsbeziehungen ein entscheidender Standortvorteil
in Deutschland ist. Diese alte Weisheit ist aber Ihnen von
der FDP sicherlich nicht jugendlich und modern genug.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben doch gezeigt,
dass die Schwäche der Gewerkschaften die Streikbereit-
schaft erhöht und die Arbeitnehmer zunehmend auf die
Straßen bringt. Wenn Sie nun das Instrument der Flä-
chen- und Manteltarifverträge auflösen, können Sie doch
nicht allen Ernstes glauben, dass sie dadurch dem Stand-
ort Deutschland einen Gefallen tun! Die Unternehmen,
die keinen Wert auf ein funktionierendes Tarifgefüge le-
gen, investieren sowieso nicht bei uns, sondern in osteu-
ropäischen Standorten. Diejenigen aber, deren Produk-
tion so sensibel und teuer ist, dass sie sich Streiks und
Arbeitskämpfe nicht erlauben können, sehen bei der Or-
ganisation der Arbeitsbeziehungen schon sehr genau hin.
Ich erinnere nur daran, dass der Opel-Streik im letzten
Jahr den Konzern täglich bis zu 30 Millionen Euro ge-
kostet hat. Da interessiert es ausländische Unternehmer
schon sehr, wie sich die Situation in Deutschland weiter-
entwickelt und ob wir die Instrumente, mit denen wir
Streiks weitgehend vermeiden können, weiter stärken
oder zunehmend schwächen.
Sie von der Opposition bekräftigen ja zu allen Gele-
genheiten Ihren Willen zur schwarz-gelben Koalition in
NRW und gerne auch im Bund ab 2006. Daher ist es an-
gebracht, die Vorschläge der FDP einmal mit denen der
Union zusammenzusehen,
Die Union fordert die Einschränkung des Günstig-
keitsprinzips und die Möglichkeit abweichender Verein-
barungen mit Zweidrittelmehrheit der Beschäftigten und
macht damit deutlich, dass sie sich inhaltlich vom Tarif-
vertragssystem verabschiedet hat.
Auch Herr Westerwelle hat heute in einem Zeitungs-
interview noch einmal deutlich gemacht, worum es Ihm
geht:
Wir brauchen statt dessen mehr betriebliche Bünd-
nisse, ein flexibles Tarifrecht und eine Entmachtung
der Tarifkartelle.
Bei den arbeitsmarktpolitischen Anträgen der Oppo-
sition wird regelmäßig deutlich, dass hier die Realitäten
ausgeblendet werden, um den deutschen Arbeitsmarkt
als vermeintlich überreguliert und damit arbeitsplatz-
feindlich darzustellen. Entweder wollen sie den Wähler
bewusst täuschen, um somit ihren arbeitnehmerfeindli-
chen Vorschlägen Popularität einzuhauchen, oder sie
sind ideologisch so verbrämt, dass sie die Realität des
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eutschen Tarifsystems einfach nicht zur Kenntnis neh-
en können.
Ich nenne drei Beispiele:
Erstens: Möglichkeiten der Tarifverträge zur Rettung
on Arbeitsplätzen. Auch die Damen und Herren von
er FDP wissen sicherlich, dass es das Instrument des
austarifvertrages bzw. des Sanierungstarifvertrages zur
ettung von Arbeitsplätzen schon längst gibt. Von die-
em Instrument wird auch in den Zeiten konjunktureller
risen sehr rege Gebrauch gemacht So haben diese
austarifverträge seit Beginn der 90er-Jahre um mehr
ls das Dreifache zugenommen.
Zweitens: tarifvertragliche Öffnungsklauseln. Es liegt
och in der Natur der Sache, dass ein Flächentarifvertrag
aum allen Bedürfnissen des einzelnen Betriebes gerecht
erden kann. Aus diesem Grund haben sich die Tarif-
arteien seit geraumer Zeit darauf geeinigt, in Öffnungs-
lauseln diese Tarifverträge auf betrieblicher Ebene zu
onkretisieren.
Drittens: Betriebsvereinbarungen. Auch die von Ih-
en geforderten Betriebsvereinbarungen sind seit gerau-
er Zeit ein übliches Instrument bei denjenigen Tarif-
erträgen, die Öffnungsklauseln beinhalten.
Sie müssen doch endlich einmal einsehen, dass unser
rbeitsmarkt schon seit langem die notwendige Flexi-
ilität aufweist, um auf konjunkturelle Schwankungen
eagieren zu können. Ihnen geht es doch nicht um die
ettung von Arbeitsplätzen bei plötzlichen Konjunktur-
inbrüchen. Ihnen geht es doch einzig und allein darum,
ie Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und ihrer Inte-
essenvertretungen weiter zu schwächen. Damit schaffen
ie aber keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern weitere
ohnsenkungsrunden und erhöhen die Gewinne der Un-
ernehmen.
Man muss sich auch einmal genau anschauen, was in
en Betrieben passiert ist, die in der Vergangenheit be-
riebliche Bündnisse geschlossen haben, um eine Not-
ituation abzuwenden. Eine Studie der Hans-Böckler-
tiftung zeigt ganz deutlich, dass in diesen Betrieben ein
ündnis auf das andere folgt, aber eben nicht um das
igentliche Ziel, wie die Abwendung einer Insolvenz, zu
rreichen. Betriebliche Bündnisse werden zunehmend
ystematisch als Instrument des strategischen Manage-
ents eingesetzt, als Mittel im unternehmensinternen
tandortwettbewerb.
nlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März
005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
Gesetz zur Neuordnung des Pfandrechts
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vor-
schriften
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15991
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– Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für
Spätaussiedler
– Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
(Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz –
2. BtÄndG)
– Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommu-
nikationsformen in der Justiz (Justizkommunika-
tionsgesetz – JKomG)
– Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streit-
kräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtge-
setzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz –
SkResNOG)
– Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversor-
gungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförde-
rungsfortentwicklungsgesetz – BfFEntwG)
– Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2005)
– Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Indonesien über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. Au-
gust 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Moldau über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Palästinensischen Befrei-
ungsorganisation zugunsten der Palästinensi-
schen Behörde über die Förderung und den ge-
genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Änderungs- und Ergänzungspro-
tokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und der Republik Polen zu
dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Volks-
republik Polen über die Förderung und den ge-
genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Tadschikistan über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes
und des Strafgesetzbuches
– Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch-
wasserschutzes
– Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli-
cher Vorschriften
– Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenver-
kehrsgesetzes und anderer Gesetze
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Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Kultur und Medien
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur-
politik 2003
– Drucksache 15/4591 –
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes-
tages in der Interparlamentarischen Union der Bundesrepu-
blik Deutschland
111. Interparlamentarische Versammlung vom 28. Sep-
tember bis 1. Oktober 2004 in Genf, Schweiz
– Drucksachen 15/4374, 15/4701 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung
der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2004 in Pressburg,
Slowakei
– Drucksachen 15/4592, 15/4779 Nr. 1.1 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung des Europarates
über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates vom 4. bis 8. Oktober 2004 in Straß-
burg und die Debatte der Erweiterten Parlamentari-
schen Versammlung über die Aktivitäten der OECD am
6. Oktober 2004
– Drucksachen 15/4596, 15/4701 Nr. 1.3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/858 Nr. 1.2
Drucksache 15/858 Nr. 2.7
Drucksache 15/2373 Nr. 1.1
Drucksache 15/2447 Nr. 1.10
Drucksache 15/3403 Nr. 2.104
Drucksache 15/4213 Nr. 1.4
Drucksache 15/4780 Nr. 2.4
Drucksache 15/4969 Nr. 1.24
Innenausschuss
Drucksache 15/4213 Nr. 2.31
Drucksache 15/4296 Nr. 1.12
Drucksache 15/4296 Nr. 1.13
Drucksache 15/4296 Nr. 1.14
Drucksache 15/4296 Nr. 1.15
Drucksache 15/4780 Nr. 2.11
Rechtsausschuss
Drucksache 15/4911 Nr. 2.18
15992 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Finanzausschuss
Drucksache 15/4969 Nr. 1.8
Drucksache 15/4969 Nr. 1.19
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/4911 Nr. 2.26
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/4911 Nr. 1.1
Drucksache 15/4911 Nr. 2.19
Drucksache 15/4911 Nr. 2.24
Drucksache 15/4969 Nr. 1.1
Drucksache 15/4969 Nr. 1.3
Drucksache 15/4969 Nr. 1.13
Drucksache 15/4969 Nr. 1.14
Drucksache 15/4969 Nr. 1.15
Drucksache 15/4969 Nr. 1.20
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/4969 Nr. 1.2
Drucksache 15/4969 Nr. 1.11
Drucksache 15/4969 Nr. 1.21
Verteidigungsausschuss
Drucksache 15/4213 Nr. 2.4
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 15/2895 Nr. 2.3
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/4911 Nr. 1.6
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/4911 Nr. 2.20
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/3023 Nr. 2.3
Drucksache 15/4085 Nr. 1.14
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/4969 Nr. 1.26
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/3546 Nr. 2.4
Drucksache 15/4458 Nr. 2.11
Drucksache 15/4567 Nr. 1.7
Drucksache 15/4705 Nr. 1.19
Drucksache 15/4780 Nr. 2.14
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170. Sitzung
Berlin, Freitag, den 15. April 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4