Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15983
        (A) )
        (B) )
        setzt, der für einen funktionsfähigen Wettbewerb, faire Entwurf finden wir Regelungen wie die Berücksichtigung
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor-
        schriften (Tagesordnungspunkt 25)
        Hubertus Heil (SPD): Die Telekommunikationswirt-
        schaft ist eine der innovativsten und dynamischsten
        Branchen in Deutschland. Mit dem neuen Telekommu-
        nikationsgesetz 2004, TKG, haben wir hierfür den nöti-
        gen flexiblen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen ge-
        P
        z
        g
        K
        n
        s
        d
        t
        h
        k
        g
        u
        n
        n
        j
        R
        V
        k
        t
        R
        c
        T
        d
        z
        e
        a
        g
        k
        e
        b
        l
        n
        g
        f
        t
        w
        d
        f
        c
        w
        a
        e
        a
        t
        s
        w
        w
        r
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Austermann, Dietrich CDU/CSU 15.04.2005
        Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.04.2005
        Bury, Hans Martin SPD 15.04.2005
        Carstensen (Nordstrand),
        Peter H.
        CDU/CSU 15.04.2005
        Dominke, Vera CDU/CSU 15.04.2005
        Eichel, Hans SPD 15.04.2005
        Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 15.04.2005
        Leutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 15.04.2005
        Michelbach, Hans CDU/CSU 15.04.2005
        Noll, Michaela CDU/CSU 15.04.2005
        Pieper, Cornelia FDP 15.04.2005
        Dr. Rossmann, Ernst
        Dieter
        SPD 15.04.2005
        Scheelen, Bernd SPD 15.04.2005
        Simm, Erika SPD 15.04.2005
        Teuchner, Jella SPD 15.04.2005
        Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 15.04.2005
        Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 15.04.2005
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        reise und viele neue Angebote für die Verbraucher und
        ahlreiche innovative Geschäftsideen sorgt.
        Mit dem heutigen Gesetzentwurf hat die Bundesre-
        ierung eine hervorragende Grundlage geschaffen, um
        undenschutzbelange zu stärken. Wir können damit ei-
        en fairen Rechtsrahmen setzen, der einen Verbraucher-
        chutz auf hohem Niveau gewährleistet und gleichzeitig
        ie Rolle der Telekommunikationsbranche als Innova-
        ionsmotor unserer Wirtschaft weiter stärkt.
        Lassen Sie mich dazu die folgenden Aspekte hervor-
        eben:
        Erstens. Der Regulierungsbehörde für Telekommuni-
        ation und Post werden die erforderlichen schlagkräfti-
        en Werkzeuge an die Hand gegeben, um die heute noch
        nabsehbaren dynamischen Entwicklungen im Sinne ei-
        es fairen Wettbewerbers mit hohem Verbraucherschutz-
        iveau angemessen regeln zu können, ohne dass dafür
        eweils eine erneute Gesetzesänderung erforderlich ist.
        Durch die heute eingebrachten Ergänzungen dieses
        ahmens werden wir die die Verbraucher schützenden
        orschriften zusammenfassen und in das Telekommuni-
        ationsgesetz integrieren. Wir zeigen damit die Bedeu-
        ung, die der Schutz vor illegalen Dialern und anderem
        ufnummernmissbrauch haben. Mit dieser Vereinheitli-
        hung im Rahmen des TKG schaffen wir Rechtsklarheit,
        ransparenz und Verlässlichkeit, die auch und gerade
        en Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen
        ugute kommt.
        Wir werden die vorhandenen Schutzregeln aber auch
        rheblich fortentwickeln. Wir geben damit die Antwort
        uf neue Geschäftsmodelle wie Handylogos und Klin-
        eltöne, die sich mit der in ihnen angelegten Verführbar-
        eit für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr zu
        iner besonderen Herausforderung entwickelt haben. Ich
        in sicher, dass wir auch bei der Frage der neuen Zah-
        ungsmöglichkeiten etwa von Eintrittskarten, Fahrschei-
        en oder Spenden per Handy gemeinsam eine intelli-
        ente Lösung auf Grundlage des Regierungsentwurfs
        inden werden, die den notwendigen Schutz gewährleis-
        et, ohne dass das Ganze für die Nutzer zu kompliziert
        ird oder interessante, seriöse Geschäftsmodelle verhin-
        ert werden.
        Jenseits der Bekämpfung von Missbrauch und Ver-
        ührbarkeiten setzen wir auf den aufgeklärten Verbrau-
        her. Deswegen begrüße ich vor allem die präzise den je-
        eiligen Bedürfnissen der einzelne Mehrwertdienste
        ngepassten Regelungen zur Preisanzeige und -ansage,
        twa bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten,
        uch wenn wir über einzelne Punkte sicher noch disku-
        ieren werden. Bei anderen Punkten, etwa der Preisan-
        agepflicht für alle Call-by-call-Verbindungen, müssen
        ir uns fragen, wie wir den erforderlichen Schutz so ge-
        ährleisten können, dass er nicht zu kompliziert, zu bü-
        okratisch oder schlicht unverhältnismäßig wird.
        Zweitens. Besonders gelungen in dem vorgelegten
        15984 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        (A) )
        (B) )
        der Belange von Menschen mit besonderen körperlichen
        Behinderungen. Der im neuen Gesetz verankerte Mehr-
        wertdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
        folgt den Empfehlungen des Behindertenbeauftragten
        der Bundesregierung und wird die Integration dieser
        Menschen in die Telekommunikation erheblich fördern.
        Drittens. Über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus
        werden wir noch weitere Punkte in die Beratung einbrin-
        gen.
        Im letzten Jahr hat bei den Verhandlungen der Ar-
        beitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur Novelle
        des TKG die Entschädigung der Unternehmen bei Über-
        wachungsmaßnamen einen breiten Raum eingenommen.
        Einvernehmlich haben wir beschlossen, diese Entschädi-
        gung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen und die
        Entschädigungsbeträge angemessen auszugestalten. Die
        Bundesregierung wird nach dem gültigen TKG ermäch-
        tigt, in einer Verordnung diesen Sachverhalt neu zu re-
        geln. Diese Verordnung hat sie mit dem Bundesrat abzu-
        stimmen.
        Ich will es offen heraus sagen: Diese notwendige Ab-
        stimmung dauert uns zu lange. Diese Fragen müssen so-
        fort geklärt werden. Und da sowohl der Bundesrat als
        auch der Bundestag einhellig diese Neuregelung wollen,
        ergreifen wir jetzt die Initiative und legen einen Entwurf
        für diese Neuregelung vor.
        Wir werden für die Sitzung des Ausschusses für Wirt-
        schaft und Arbeit in der kommenden Woche einen Ände-
        rungsantrag zum jetzigen Gesetzentwurf der Bundesre-
        gierung vorlegen, der die Frage der Entschädigung
        gesetzlich mit einem neuen Paragraphen im TKG regelt.
        Es wird dann keiner Verordnung mehr bedürfen.
        Hier stehen wir den Unternehmen im Wort, wir halten
        Wort.
        Meine Bitte an die Opposition: Wir werden in der
        nächsten Woche ja auch über die Anhörung entscheiden.
        Gleichzeitig erhalten Sie – wie bereits gesagt – unseren
        Entwurf für die Entschädigung. Wir wollen auch diese
        Regelung in die Anhörung einbeziehen. Lassen Sie uns
        gemeinsam innerhalb der Debatte zum TKG auch dieses
        Thema beraten. Die Chancen stehen gut, dass wir einver-
        nehmlich die Entschädigungsregelung auf neue Füße
        stellen können. Die bisherig vorgesehene Entschädigung
        bei der Überwachung der Telekommunikation in Höhe
        von nur 3 Prozent der tatsächlichen Kosten bedarf drin-
        gend einer Änderung.
        Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Unser
        Gesetz hat zum Ziel, die Verbraucher wirksam zu schüt-
        zen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
        Wir wollen eine Balance zwischen Verbraucherschutz
        und der Entwicklung von neuen innovativen Geschäfts-
        ideen in der Telekommunikationsbranche. Wir sind da-
        bei offen auf der Suche nach den besten Lösungen. Zu
        diesem Zweck werden wir auch eine Anhörung von
        Experten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit durch-
        führen. Ich lade Sie, meine Damen und Herren von der
        Opposition, ein, sich an dieser Suche zu beteiligen.
        s
        l
        d
        d
        b
        m
        K
        k
        g
        u
        z
        k
        M
        d
        d
        b
        h
        R
        t
        r
        u
        g
        s
        r
        w
        G
        k
        b
        n
        b
        D
        s
        a
        L
        u
        w
        g
        u
        i
        G
        z
        g
        d
        c
        d
        s
        d
        d
        h
        s
        d
        (C
        (D
        Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Kaum ein Wirt-
        chaftzweig ist so innovativ, so rasant in seiner Entwick-
        ung und kann so respektable Wachstumsraten vermel-
        en wie der Telekommunikationssektor. Wir wollen,
        ass dies so bleibt.
        Die Deutschen nutzen die Telekommunikationsange-
        ote, sie informieren sich und kommunizieren fest,
        obil und online. Gerne lassen sich die Kundinnen und
        unden auch auf neue Geschäftsmodelle und Kommuni-
        ationsmöglichkeiten ein. Der Siegeszug der SMS ist ein
        utes Beispiel dafür.
        Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind kritische
        nd preisbewusste Kunden, die nicht über den Tisch ge-
        ogen und abgezockt werden wollen. Es gibt im Tele-
        ommunikationsbereich eine Reihe von gravierenden
        issständen und oftmals fehlende Transparenz.
        Dies belegen sehr deutlich die Anzahl der Beschwer-
        en bei den regionalen Verbraucherzentralen, aber auch
        ie Statistiken der Regulierungsbehörde in ihrem Jahres-
        ericht 2004. Seit dem Jahr 1999 gibt es eine signifikant
        ohe Steigerung an Verbraucherbeschwerden bei der
        egulierungsbehörde im Bereich der Telekommunika-
        ion. Dies betrifft insbesondere Fragen der Entgeltforde-
        ungen aus TK-Rechnungen, Premium-Rate-Diensten
        nd Rufnummernangelegenheiten. Hier ist der Gesetz-
        eber gefordert, den rechtlichen Rahmen für einen wirk-
        amen Verbraucherschutz weiter zu verbessern.
        Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände-
        ung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften
        ird dieser Forderung gerecht. Dabei integriert der
        esetzentwurf in sinnvoller Weise Regelungen der Tele-
        ommunikations-Kundenschutz-Verordnung sowie ver-
        raucherrelevante Elemente der Nummerierungsverord-
        ung in das Telekommunikationsgesetz.
        Einen Schwerpunkt bildet im Gesetzentwurf die Ver-
        esserung der Transparenz bei Preisen und Leistungen.
        ie Verbraucherinnen und Verbraucher sind im wirt-
        chaftlichen Verkehr längst daran gewöhnt, eindeutig
        usgepreiste Waren zu erwerben. Viele Dienste und
        eistungen im Telekommunikationsbereich mit ihren
        nterschiedlichsten und ständig wechselnden Tarifen er-
        eisen sich indes häufig als undurchschaubarer Dschun-
        el. Für viele – insbesondere junge – Verbraucherinnen
        nd Verbraucher führte die Nutzung mancher Angebote
        n eine ungewollte Verschuldung. Manches innovative
        eschäftsmodell kam in den Ruf einer halbseidenen Ab-
        ockerei.
        Ein wesentliches Ziel des Entwurfs war es daher, Re-
        elungen zu schaffen, die die Transparenz erhöhen und
        amit zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrau-
        her beitragen. Damit wird auch der Wettbewerb unter
        en seriösen Anbietern gestärkt. Eine gesunde wirt-
        chaftliche Entwicklung kann nur mit Kunden erfolgen,
        ie längerfristiges Zutrauen in die vielfältigen Angebote
        er Telekommunikationsbranche haben.
        Folgende Regelungen des Entwurfs will ich beispiel-
        aft herausgreifen: Die Anbieter müssen vor der Inan-
        pruchnahme von sprachgestützten Premiumdiensten
        en Preis der Dienste ansagen. Dies gilt auch bei Kurz-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15985
        (A) )
        (B) )
        wahlsprachdiensten und Auskunftsdiensten ab einem
        Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme.
        Vor der Inanspruchnahme von Kurzwahldatendiensten,
        zum Beispiel bei Klingeltönen, hat eine Preisanzeige ab
        einem Preis von 1 Euro zu erfolgen. Ebenso werden zu-
        künftig deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinforma-
        tionen in der Werbung für Premiumdienste, Auskunfts-
        und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste,
        also etwa beim Televoting unter 0137er-Nummern
        Pflicht.
        Von besonderer Bedeutung sind die Transparenzrege-
        lungen für so genannte Kurzwahldatendienste – vor al-
        lem Klingeltöne und Logos –, die häufig eine Kosten-
        falle vor allem für junge Handynutzer darstellen. Der
        Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anbieter den Kunden
        ab einem Preis von 1 Euro pro Dienst per SMS vorab
        deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen
        muss. Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden
        bestätigt werden.
        Der Gesetzentwurf baut auch den Schutz vor Dialern
        aus. Künftig muss jeder Dialer unter einer eigenen Ruf-
        nummer registriert werden. Dadurch wird die Identifi-
        zierung nicht registrierter Dialer erleichtert.
        Der Entwurf stellt damit einen wichtigen Beitrag zu
        einem aktiven Verbraucherschutz in Deutschland dar. Er
        vermittelt zwischen den notwendigen Verpflichtungen
        der Anbieter, aber auch ihren wirtschaftlichen Interessen
        und den berechtigten Wünschen der Verbraucherinnen
        und Verbraucher.
        Kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch bes-
        ser werden kann. Auch hier sehen wir an der einen oder
        anderen Stelle aus verbraucherpolitischer Sicht noch
        Verbesserungsmöglichkeiten.
        Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
        Dieser hat 39 Änderungsvorschläge eingebracht. In der
        Gegenäußerung der Bundesregierung wurde in 29 Fällen
        eine Prüfung zugesagt, komplette oder teilweise Zustim-
        mung formuliert.
        Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der
        Opposition, lassen Sie uns gemeinsam für einen Ver-
        braucherschutz mit Biss in diesem Bereich sorgen! Die
        vorgestellten wichtigen Regelungen insbesondere zur
        Preis- und Tariftransparenz dürfen nicht blockiert wer-
        den.
        Ursula Heinen (CDU/CSU): Mehrwertdienste und
        Premium-SMS gehören mittlerweile in den Alltag vieler
        Verbraucher, sei es durch das Nutzen von Auskunfts-
        diensten, sei es durch das Empfangen von Informationen
        auf das Handy. Auch Verbraucher, die eine Beratung bei
        den Verbraucherzentralen möchten, wählen mittlerweile
        in vielen Bundesländern eine kostenpflichtige Mehr-
        wertdienst-Rufnummer an. Durch Mehrwertdienste und
        Premium-SMS gibt es eine Palette von Angeboten, die
        über die normale Telefonrechnung abgerechnet werden
        können.
        Leider gibt es – wie bei jeder neuen Entwicklung –
        auch hier „schwarze Schafe“, die den Ruf der seriösen
        A
        F
        a
        V
        u
        m
        S
        K
        g
        k
        H
        M
        p
        G
        b
        b
        s
        c
        w
        V
        t
        r
        Ä
        t
        e
        d
        l
        d
        l
        r
        l
        f
        d
        s
        a
        k
        v
        d
        a
        S
        s
        k
        B
        R
        w
        l
        b
        V
        p
        P
        d
        S
        s
        (C
        (D
        nbieter und damit auch der ganzen Branche schädigen.
        ehlende Preisinformationen und Transparenz, aber
        uch klare Missbrauchsfälle verletzen das Vertrauen der
        erbraucher. So stehen zum Beispiel hinter Flirtlines
        nd Gewinnankündigungen häufig unseriöse Anbieter.
        Viele Jugendliche nutzen Mehrwertdienste und Pre-
        ium-SMS auch, um sich Klingeltöne, Logos und
        piele auf ihr Handy zu laden. Die dabei entstehenden
        osten sind ihnen vorher oftmals nicht bekannt. Preisan-
        aben zu den Kosten, die pro Minute entstehen, sind
        eine ausreichende Information, wenn die Dauer des
        erunterladens nicht vorhersehbar ist.
        Durch den Missbrauch unseriöser Anbieter von
        ehrwertdiensten entsteht ein erhebliches Akzeptanz-
        roblem auch bei seriösen Anbietern und bei neuen
        eschäftsmodellen. Entscheidend ist deshalb, die Ver-
        raucher vor weiterem Missbrauch im Mehrwertdienst-
        ereich zu schützen, damit so ihr Vertrauen in die Serio-
        ität der Diensteanbieter gestärkt wird.
        Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Verbrau-
        her. Produkt- und Preistransparenz müssen gesteigert
        erden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen
        erbraucherrechten, den Interessen der seriösen Anbie-
        er und der Anbieter des Netzzugangs zu gewährleisten.
        Gut, dass auch die Bundesregierung aus ihrem Dorn-
        öschenschlaf aufgewacht ist und endlich ein Gesetz zur
        nderung der telekommunikationsrechtlichen Vorschrif-
        en vorgelegt hat. Schade, dass sie sich dabei noch nicht
        inmal an schon erreichte Standards hält. So wurde bei
        er Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes im
        etzten Jahr einvernehmlich mit den Bundesländern
        urchgesetzt, dass Rechtsverordnungen zur „Sicherstel-
        ung der Genauigkeit und Richtigkeit der Entgelt-Ab-
        echnungen“ für angebotene Telekommunikationsdienst-
        eistungen erlassen werden. In dem neuen Gesetzentwurf
        indet sich diese Möglichkeit leider nicht mehr.
        Zwar hat die Bundesregierung einige Bestimmungen
        er bisher geltenden Telekommunikation-Kunden-
        chutz-Verordnung (TKV) in den Gesetzesvorschlag
        ufgenommen, zum Thema „Genauigkeit und Richtig-
        eit der Entgelt-Ermittlung“ findet sich aber nur eine
        erwässerte Regelung, die aus dem Stand der TKV aus
        em Jahr 1997 übernommen wurde. Seitdem haben sich
        llerdings sowohl der technische als auch der rechtliche
        tand um einiges weiterentwickelt.
        Andererseits muss der Schutz aber auch ausgewogen
        ein. Wir wollen Schutz vor Missbrauch, um die Aus-
        unfts- und Mehrwertdienste zu stärken, nicht um die
        ranche auszurotten! Die Regierung sollte nun keine
        egelungen entwerfen, die die Kosten der Anbieter so
        eit erhöhen, dass sich bestimmte Angebote nicht mehr
        ohnen. Denn dann hätte sie wieder einmal keinen Ver-
        raucherschutz geleistet, sondern die Wahlfreiheit der
        erbraucher beschränkt!
        Ich verweise gern noch einmal auf die Preisansage-
        flicht bei Call-by-Call-Anrufen. Sicherlich ist die
        reisansagepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit
        abei ein Vorschlag, der für Mehrwertdienste zum
        chutz der Verbraucher notwendig ist und selbstver-
        tändlich von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird.
        15986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        (A) )
        (B) )
        Bei billigen Call-by-Call Anrufen führt dagegen die Ver-
        pflichtung zur Preisansage den Verbraucherschutz ad ab-
        surdum, wenn es um Preisunterschiede im Zehntel-Cent-
        Bereich geht. Zudem gibt es im Markt bereits zahlreiche
        Unternehmen, die ihren Kunden freiwillig Preisansagen
        anbieten. Der Kunde hat damit bereits heute jederzeit die
        Möglichkeit, genau diese Anbieter im Markt auszuwäh-
        len. So verschaffen sich Anbieter durch Verbraucher-
        schutz einen Marktvorteil. Diese Entwicklung sollten
        wir unterstützen!
        Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Seit über ei-
        nem Jahr drängen wir von der CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion auf gesetzliche Regelungen für einen besseren
        Schutz der Verbraucher in der Telekommunikation. Wir
        haben bereits im Juni 2004 eine Initiative zu diesem für
        Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen wichtigen
        Themenbereich in den Deutschen Bundestag einge-
        bracht. Damals wie heute liegen uns zwei Dinge bei die-
        ser Thematik besonders am Herzen: Wir wollen die un-
        geheuer dynamischen Unternehmen auf diesen
        Zukunftsmärkten stärken und wir wollen die Verbrau-
        cher vor Abzockern schützen. Deshalb müssen wir unse-
        riöse Anbieter, die die Verbraucher nur über den Tisch
        ziehen wollen, endlich energisch bekämpfen.
        Der Markt für Mehrwertdienste und auch für Aus-
        kunftsdienste stellt einen zentralen Wachstumsmotor für
        die gesamte Telekommunikationsbranche dar und ist von
        entscheidender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft.
        Die Branche ist in den letzten Jahren weltweit enorm ge-
        wachsen. Aber auch in Deutschland haben wir inzwi-
        schen einen Umsatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr,
        Tendenz weiter steigend. Das Problem ist, dass es einige
        unseriöse Anbieter gibt, die enormen Schaden anrichten.
        Die Palette des Missbrauchs ist leider vielfältig. Es gibt
        zum Beispiel so genannte Lock-SMS. In diesem Fall be-
        kommen Sie eine persönlich formulierte SMS, in der Sie
        aufgefordert werden, doch bitte schnell zurückzurufen.
        Wenn Sie Pech haben, landen Sie dann bei einer 0190er-
        Nummer und der Anruf kostet Sie gleich mehr als
        3 Euro. Sicherlich kennen Sie auch die Werbeanzeigen
        für Dienste, die mit falschen Preisen angeboten werden.
        Nach wie vor sind unseriöse Anbieter von Dialern unter-
        wegs und Fax-Spammer treiben ihr Unwesen.
        Deshalb besteht hier dringender politischer Hand-
        lungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange ta-
        tenlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen diskreditiert
        und die Verbraucher über den Tisch gezogen worden
        sind. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in Deutschland
        inzwischen ein großer Vertrauensverlust entstanden.
        Jetzt endlich – viel zu spät – haben Sie den Entwurf für
        eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in den
        Deutschen Bundestag eingebracht. Wir werden in den
        kommenden Wochen über den Gesetzentwurf intensiv
        zu beraten haben. Schon jetzt sage ich Ihnen aber, dass
        die CDU/CSU-Fraktion keinem Gesetz zustimmen wird,
        das Verbraucher entmündigt und Unternehmen strangu-
        liert. Für uns sind Wirtschaft und Verbraucherschutz
        keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Me-
        daille. Es ist wichtig, mehr Transparenz herzustellen.
        Die Verbraucher benötigen mehr Sicherheit, wie viel sie
        f
        m
        h
        i
        s
        g
        b
        c
        n
        i
        f
        d
        w
        t
        z
        u
        v
        c
        b
        D
        S
        d
        z
        t
        S
        f
        1
        V
        D
        z
        B
        s
        b
        d
        s
        S
        v
        j
        t
        i
        k
        r
        F
        e
        b
        M
        n
        r
        B
        a
        z
        s
        l
        (C
        (D
        ür welche Leistung bezahlen müssen. Die Verbraucher
        üssen sich in dem dichten Tarifdschungel, den wir
        eute haben, auskennen. Preise und Leistungen müssen
        mmer deutlich lesbar und erkennbar sein. Deshalb müs-
        en wir natürlich über Preisangaben, über Preishöchst-
        renzen und über Preisansagepflichten reden. Aber wir
        rauchen keine überzogene Regulierung, die Verbrau-
        herschutz nur vortäuscht und Unternehmen unverhält-
        ismäßig belastet.
        Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es
        m Gesetzgebungsprozess insbesondere um die Prüfung
        olgender Punkte gehen: Zentral ist für uns der Wegfall
        er Preisansagepflicht bei Call-by-Call. Hier geht es
        irklich um Mini-Cent-Beträge. Zudem müssten Anbie-
        er von sowohl Pre-Selection als auch von Call-by-Call
        u enormen Kosten ihr gesamtes Abrechnungsystem
        mstellen, sodass sich wirklich die Frage stellt, ob das
        erhältnismäßig ist. Sicherlich ist es richtig, dass man-
        he Anbieter schnell ihre Tarife wechseln und der Ver-
        raucher Sicherheit über den aktuellen Preis braucht.
        eshalb wäre es im Bereich Call-by-Call aus unserer
        icht eine zielführende Lösung, beispielsweise eine von
        en Unternehmen zu stellende kostenlose Rufnummer
        u schalten, bei der man den aktuellen Preis des Anbie-
        ers erfährt.
        Ein weiterer zentraler Punkt ist die Anhebung des
        chwellenwertes von 1 Euro für das Hand-shake-Ver-
        ahren bei SMS. Die von der Regierung vorgesehene
        -Euro-Grenze führt dazu, dass die Kosten dieses
        erfahrens im Vergleich zum Preis der eigentlichen
        ienstleistung sehr hoch sind, da mindestens zwei SMS
        usätzlich erforderlich wären. Aus Sicht der CDU/CSU-
        undestagsfraktion sollte die Grenze hier höher ange-
        etzt werden.
        An einigen Stellen täuscht die Bundesregierung Ver-
        raucherschutz nur vor. Dies betrifft beispielsweise bei
        en Kurzwahldiensten die Mitteilungspflicht bei Über-
        chreiten eines Betrages von 20 Euro im Monat für ein
        MS-Abonnement. Wenn ein Kunde bei insgesamt fünf
        erschiedenen Anbietern unter der Summe bleibt, ist er
        a dennoch ohne Warnung bereits erhebliche Verpflich-
        ungen eingegangen. Die Regelung läuft also vielfach
        ns Leere.
        Weitere Punkte, die wir in einer Expertenanhörung zu
        lären haben werden, sind die Modalitäten für die Sper-
        ung und Entsperrung von Rufnummernbereichen, die
        rage der Rückzahlungspflicht im Falle der Kündigung
        ines SMS-Abos, die Modalitäten bei Rufnummernmiss-
        rauch und bei falscher Werbung, Preisangaben bei
        ABEZ-Diensten, der Umfang des Einzelverbindungs-
        achweises auf der Rechnung, die technischen Anforde-
        ungen an Entgeltermittlungssysteme, um hier nur einige
        ereiche zu nennen.
        Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist un-
        usgegoren. Er schafft nicht die notwendige Balance
        wischen dem Schutz der Verbraucher und den Interes-
        en der seriösen Unternehmen. Die Union wird diese Ba-
        ance im weiteren parlamentarischen Prozess herstellen.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15987
        (A) )
        (B) )
        Rainer Funke (FDP): Wir treffen uns heute zur ers-
        ten Beratung eines TKG-Änderungsgesetzes, über das
        wir nach meinem Eindruck im weiteren Verfahren noch
        vieles miteinander zu bereden haben werden. Es geht
        beim vorliegenden Gesetz darum, die Balance zwischen
        einem notwendigen Verbraucherschutz und überzogenen
        Belastungen für die Branche vernünftig auszutarieren.
        Lassen Sie mich deshalb grundsätzlich anmerken: Die
        FDP setzt auf den mündigen Verbraucher und wir wollen
        nicht, dass Innovations- und Wachstumschancen durch
        übermäßige Reglementierungen verschüttet werden. Das
        ist unser Grundanliegen. Diesem Anliegen wollen wir
        übrigens auch Begehrlichkeiten der Regulierungsbe-
        hörde – aus Behördensicht durchaus verständlich – nach
        möglichst weit reichenden Eingriffsbefugnissen unterge-
        ordnet wissen.
        Wenn im Gesetz jetzt eine Preisansageverpflichtung
        für Call-by-Call-Dienste vorgesehen ist, dann ist dies
        völlig daneben. Eine solche Verpflichtung ist teuer, mög-
        licherweise nicht im Interesse eines jeden Verbrauchers
        und schränkt den Wettbewerb ein. Im Übrigen: Wenn die
        Verbraucher Preisansagen wünschen, dann werden sie
        verstärkt zu solchen Anbietern wechseln, die solche
        Preisansagen freiwillig anbieten. Diese Regelung scha-
        det im Ergebnis mehr, als sie nutzt.
        Wir werden über manch anderen Punkt auch noch re-
        den müssen: unvollständig aufgezählt die Verpflichtung
        zum Einzelverbindungsnachweis bei Prepaid-Produkten,
        die Info-SMS bei einmaligen Premium-Diensten bzw.
        die Grenze, ab wann eine solche Verpflichtung greift,
        oder die Umsetzungsfristen für die neu aufgelegten Ver-
        pflichtungen. Hier müssen wir uns genau überlegen, was
        wir der Branche zumuten wollen, die übrigens eine der
        wenigen Wachstumsbranchen in unserem Land ist.
        Überall gilt es auch, das Gebot der Verhältnismäßigkeit
        zu beachten.
        Wenn wir über Entschädigungsregelungen noch im
        Laufe des Verfahrens verhandeln werden, kündige ich
        jetzt schon an: Die FDP wird sehr genau darauf achten,
        dass die Entschädigungen die staatlich verursachten Zu-
        satzbelastungen der Unternehmen auch wirklich ver-
        nünftig vergüten.
        Wir haben also ausreichend Gesprächsstoff für die an-
        stehenden Beratungen. Unser Ziel wird es sein, zu Wett-
        bewerbs- und verbraucherfreundlichen Regelungen zu
        kommen. Ich hoffe, dass wir uns wenigstens hierauf
        schon heute verständigen können.
        Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Arbeit: Das vorliegende Arti-
        kelgesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Zielrichtungen:
        Zum einen werden auf der Grundlage des am 26. Juni
        2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunika-
        tionsgesetzes, TKG, die bisher in der Telekommunika-
        tions-Kundenschutzverordnung, TKV, enthaltenen Re-
        gelungen in das TKG integriert. Zum anderen werden
        die Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp-
        fung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern
        optimiert und neu gefasst. Darüber hinaus erfolgen ei-
        n
        G
        R
        s
        d
        d
        m
        m
        d
        w
        d
        ü
        h
        s
        u
        r
        s
        M
        D
        d
        a
        G
        p
        d
        t
        a
        k
        d
        f
        I
        c
        f
        A
        t
        d
        d
        F
        t
        R
        c
        s
        f
        w
        b
        d
        d
        s
        i
        d
        s
        a
        V
        (C
        (D
        ige Anpassungen an rechtliche Änderungen in anderen
        esetzen und es wird die Aufgabenzuweisung für die
        egulierungsbehörde, Vorgaben für die technische Um-
        etzung von Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, an
        en Stand der praktizierten Verfahren angeglichen.
        Im Fokus des vorliegenden Gesetzentwurfes stehen
        ie Interessen der Verbraucher. Die Bundesregierung
        isst – auch mit Blick auf die Bedeutung des Telekom-
        unikationsmarktes für Wachstum und Innovationen –
        em Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zu. Nur
        enn der Endverbraucher sich darauf verlassen kann,
        ass er bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
        ber elektronische Medien vor Missbräuchen weitge-
        end geschützt ist, werden diese Medien auch umfas-
        end genutzt.
        Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
        nd Post konnte auf der Grundlage der von der Bundes-
        egierung in den vergangenen zwei Jahren initiierten ge-
        etzlichen Regelungen wirksam und erfolgreich gegen
        issbräuche vorgehen. So wurden mehrere Tausend
        ialer vom Markt genommen und zahlreiche Mehrwert-
        iensterufnummern gesperrt. Wir haben im Bundestag
        m 18. Februar dieses Jahres in unserer Antwort auf die
        roße Anfrage der CDU/CSU hier bereits eine erste
        ositive Bilanz gezogen.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel,
        en Unternehmen ausreichende Flexibilität für Wachs-
        um und Innovationen zu geben und gleichzeitig einen
        ngemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten,
        onsequent weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf optimiert
        ie Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp-
        ung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern.
        nsbesondere werden mit Blick auf jugendliche Verbrau-
        her klare Regelungen bei Inanspruchnahme von Mobil-
        unkdiensten, zum Beispiel für Klingeltöne, vorgegeben.
        So haben etwa die Unternehmen dem Verbraucher vor
        bschluss entsprechender Abonnementverträge die Ver-
        ragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn
        er Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag,
        er im Übrigen jederzeit kündbar ist, zustande.
        Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld intensiv mit der
        achöffentlichkeit erörtert. Die Positionen sind erwar-
        ungsgemäß hinsichtlich der Anforderungen an die
        egelungsdichte unterschiedlich. Während die Verbrau-
        herschützer, eine weit reichende Regulierung wün-
        chen, setzen die Unternehmen stark auf die Umsetzung
        reiwilliger Maßnahmen. Auch wenn einige Regelungen
        ie zum Beispiel die Preisansageverpflichtung bei Call-
        y-Call von einigen Unternehmen kritisch gesehen wer-
        en, denke ich, ist es uns gelungen, mit dem vorliegen-
        en Gesetzentwurf einen vertretbaren Ausgleich zwi-
        chen den unterschiedlichen Interessen herzustellen.
        Dies zeigt auch die Stellungnahme des Bundesrates,
        n der keine grundlegenden Änderungen gefordert wer-
        en, die aber insgesamt für die anstehende parlamentari-
        che Diskussion konstruktive Vorschläge enthält.
        Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir am Ende der
        nstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat
        erbrauchern und Unternehmen gleichermaßen gute
        15988 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        (A) )
        (B) )
        Rahmenbedingungen für die Nutzung, aber auch die
        Entwicklung neuer Telekommunikationsdienstleistun-
        gen bereitstellen können.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Reform des Tarif-
        vertragsrechts zur Sicherung betrieblicher
        Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26)
        Anette Kramme (SPD): Der ehemalige Präsident
        des BDI, Michael Rogowski, möchte den Flächentarif-
        vertrag im Lagerfeuer verbrennen, Friedrich Merz
        möchte das Tarifkartell durchlöchern, Guido
        Westerwelle will die neue Autonomie der Betriebe.
        Meine Damen und Herren von der FDP, Sie erklären die
        Gewerkschaften zum Punching-Ball der Nation.
        Angesichts derartiger Hemmungslosigkeiten ist es
        sinnvoll, an dieser Stelle an die Entstehungsgeschichte
        der Tarifautonomie zu erinnern.
        Ihr seid die Quelle aller Not,
        Die hier den Armen drücket,
        Ihr seid’s, die ihm das trockne Brod
        Noch von dem Munde rücket.
        Was kümmerts euch, ob arme Leut
        Kartoffeln satt könn’ essen,
        Wenn ihr nur könnt zu jeder Zeit
        Den besten Braten fressen.
        [...]
        Erhält er dann den kargen Lohn,
        Wird ihm noch abgezogen,
        Zeigt ihm die Thür, und Spott und Hohn
        Kommt ihm noch nachgeflogen.
        Ihr fang stets an zu jeder Zeit
        Den Lohn herab zu bringen,
        Und andre Schurken sind bereit
        Eurem Beispiel nachzuringen.
        Das Weberlied in Gerhart Hauptmanns „Die Weber“
        beschreibt die drastische Ausgangslage, als sich vor
        150 Jahren Arbeiter zu den ersten Gewerkschaften zu-
        sammenschlossen. Sie taten dies zum einen, um sich ge-
        genseitig zu unterstützen, zum Beispiel durch gemein-
        sam angelegte Kassen für soziale Notfälle. Zum anderen
        haben sie sich verbunden, um kollektiv Druck auszu-
        üben, etwa durch gemeinsame Arbeitseinstellung.
        In allen industrialisierten Ländern erforderte es jahr-
        zehntelange Kämpfe, um Gewerkschaftsgründung und
        -beitritt, Streikrecht und Kollektivverträge aus dem
        Schatten kriminellen Unrechts zu befreien und ihre
        rechtliche Anerkennung durchzusetzen. Heute garan-
        tiert das Grundgesetz das Recht, sich „zur Wahrung und
        Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“
        zusammenzuschließen. Die Tarifautonomie ist unver-
        zichtbare Voraussetzung demokratischer Gestaltung des
        Arbeitslebens geworden. Erst auf der Grundlage gleich-
        gewichtiger Verhandlungen sind menschenwürdige Ar-
        b
        E
        e
        t
        G
        e
        ü
        I
        e
        L
        H
        t
        c
        M
        w
        L
        s
        W
        g
        D
        d
        a
        r
        v
        g
        B
        a
        d
        t
        B
        s
        m
        b
        F
        H
        t
        m
        m
        f
        v
        k
        b
        f
        P
        t
        b
        d
        a
        b
        T
        d
        (C
        (D
        eitsbedingungen, Gleichberechtigung und soziale
        manzipation möglich.
        Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fordern
        in „weg vom Flächentarifvertrag“. Ich habe mir gestat-
        et, einige Gegenargumente von der Internetseite von
        esamtmetall und anderen Arbeitgeberverbänden zu
        ntleihen.
        Stichwort 1: Der Flächentarifvertrag ist europaweit
        blich. Der Flächentarifvertrag besitzt damit Aktualität:
        n zwölf von 15 der alten Mitgliedstaaten der EU
        xistiert der Flächentarifvertrag, in Frankreich und
        uxemburg gibt es ein Nebeneinander von Flächen- und
        austarif, lediglich in Großbritannien spielt der Flächen-
        arifvertrag so gut wie keine Rolle mehr.
        Stichwort 2: Der Flächentarifvertrag schafft einheitli-
        he Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen.
        eine Damen und Herren von der FDP, im Bauhand-
        erk und in der Bauindustrie beklagen Sie zutiefst das
        ohndumping. Mit Ihren betrieblichen Bündnissen
        chaffen Sie sich die nächste Baustelle des ruinösen
        ettbewerbs, die zur Existenzvernichtung der anständi-
        en Unternehmer und Unternehmerinnen führen wird.
        er Flächentarifvertrag trägt sinnvollerweise dazu bei,
        ass die Wettbewerbsstrategie der Unternehmen nicht
        uf Lohndumping, sondern auf innovative Produkte ge-
        ichtet ist.
        Stichwort 3: Die Lohnakzeptanz beim Flächentarif-
        ertrag ist erheblich wegen der Durchsichtigkeit der dort
        etroffenen Regelungen. Im Wesentlichen zahlen alle
        etriebe einer Branche das Gleiche. Nur Mitarbeiter, die
        nständig bezahlt werden, sind auch motiviert.
        Stichwort 4: Der Flächentarifvertrag hält Auseinan-
        ersetzungen vom einzelnen Betrieb fern. Mit den be-
        rieblichen Bündnissen führen Sie die Konflikte in die
        etriebe ein. Ich habe unzählige Betriebe erlebt, wo ein
        chlechtes Arbeitsklima zu einem vollständigen Erlah-
        en der Produktivität geführt hat.
        Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir sollten den Ar-
        eitgebern glauben, wenn Sie die Bedeutsamkeit des
        lächentarifvertrages hervorheben. Meine Damen und
        erren von der FDP, Sie beklagen, dass die Tarifver-
        ragsparteien trotz Aufforderung der Politik nicht zu
        ehr Flexibilität bereit seien. Ich sage Ihnen: Sie neh-
        en die Realität nicht wahr! Gerade der von Ihnen ange-
        ührte Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie
        on 2004 sieht zusätzliche Beispiele für Tariföffnungs-
        lauseln vor. Statt diese Tarifvereinbarung zu lesen, ha-
        en Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sich of-
        ensichtlich nur die Stellungnahme des BDA-
        räsidenten Dieter Hundt angeschaut.
        In Betrieben mit einem hohen Anteil von Beschäftig-
        en in den oberen Gehaltsgrupen kann die Arbeitszeit bei
        is zu 50 Prozent der Beschäftigten von 35 auf 40 Stun-
        en bei gleichzeitigem Verbot des Beschäftigungsabbaus
        usgedehnt werden. Zur Sicherung der nachhaltigen Ver-
        esserung der Beschäftigungsentwicklung können die
        arifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit
        en Betriebsparteien ergänzende Tarifvertragsregelun-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15989
        (A) )
        (B) )
        gen vereinbaren oder befristet von tariflichen Mindest-
        standards abweichen.
        In einer aktuellen Auswertung von Kontrakten für
        80 Wirtschaftszweige und rund 15 Millionen Arbeitneh-
        mer hat das WSI-Tarifarchiv mehrere hundert Öffnungs-
        klauseln dokumentiert. Sie erlauben etwa in der Metall-
        industrie, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf
        29 Stunden zu verkürzen, um Beschäftigung zu sichern.
        In der chemischen Industrie gibt es niedrigere Einstiegs-
        tarife für Langzeitarbeitslose, das Weihnachtsgeld kann
        verspätet oder gekürzt ausgezahlt werden, im Krisenfall
        kann das Tarifentgelt um bis zu 10 Prozent gesenkt
        werden. Im Einzelhandel in Ostdeutschland sieht eine
        Klausel geringere Gehälter in kleineren und mittleren
        Betrieben vor. In der westdeutschen Textil- und Beklei-
        dungsindustrie haben die Tarifvertragsparteien einen Ar-
        beitszeitkorridor von 130 Stunden pro Jahr vereinbart,
        mit dem – je nach Bedarf – die Arbeitszeit ausgedehnt
        oder reduziert werden kann. In knapp einem Viertel aller
        Betriebe gelten nach einer aktuellen WSI-Betriebsräte-
        befragung Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und
        Standortsicherung. Jeder hat von den aktuellen Vereinba-
        rungen bei Siemens, Daimler-Chrysler, Opel und
        Karstadt/Quelle gehört.
        Meine Damen und Herren von der FDP, wer heute
        noch die Starrheit von Tarifverträgen kritisiert und unbe-
        kümmert mehr Flexibilität fordert, hat vermutlich seit
        Jahren keines der Abkommen mehr gelesen!
        Meine Damen und Herren von der FDP, Sie behaup-
        ten, die hohe Arbeitslosigkeit werde durch das geltende
        Tarifvertragssystem mit verursacht. Die Behauptungen
        sind wissenschaftlich nicht haltbar. Die OECD zieht im
        Beschäftigungsausblick von 1997 den Schluss:
        Stärker zentralisierte/koordinierte Ökonomien ha-
        ben bedeutend weniger Einkommensungleichheit
        als stärker dezentralisierte/unkoordinierte. Darüber
        hinaus, wenn dies auch nicht immer statistisch
        signifikant ist, ermittelt das Kapitel eine gewisse
        Tendenz, dass stärker zentralisierte/koordinierte
        Verhandlungssysteme niedrigere Arbeitslosenquo-
        ten und höhere Erwerbstätigenquoten haben als an-
        dere, weniger zentralisierte/koordinierte Systeme.
        (OECD 1997, S. 64)
        Meine Damen und Herren, alle Ihre Vorschläge sind
        isoliert, aber vor allem in ihrer Kombination eklatant
        verfassungswidrig. Schauen Sie sich das Gutachten von
        Professor Ulrich Zachert von der Hamburger Universität
        für Wirtschaft und Politik an! Ihr Vorschlag zur Ände-
        rung des Günstigkeitsprinzips verstößt gegen das Prinzip
        der normativen Wirkung des Tarifvertrages und gegen
        das gewerkschaftliche Streikrecht. Ihr Vorschlag für die
        betrieblichen Bündnisse betrifft unzulässig die positive
        Koalitionsfreiheit sowie den Paritätsgrundsatz und ver-
        stößt überdies gegen Völkerrecht.
        Sie schlagen vor, § 1 Abs. 1 TVG um die Zielvorgabe
        zu ergänzen, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungs-
        sicherung und -förderung zu beachten hat. Das Prinzip
        ist richtig und wird auch von den Tarifvertragsparteien
        b
        A
        d
        t
        N
        w
        s
        z
        b
        B
        r
        d
        n
        u
        d
        w
        m
        3
        s
        t
        i
        d
        f
        j
        d
        M
        c
        u
        g
        l
        M
        l
        s
        m
        p
        w
        S
        k
        f
        k
        (C
        (D
        eachtet. Es gibt allerdings zu Recht unterschiedliche
        uffassungen darüber, wie Beschäftigung gesichert wer-
        en kann. Was soll diese Vorschrift daher? Sollen künf-
        ig alle Tarifverträge zum Zwecke der Zensur Herrn
        iebel vorgelegt werden? Was nutzt ein Tarifvertrag,
        enn ein Vertragspartner – nämlich die Arbeitgeber-
        eite – sich jederzeit von diesem befreien kann?
        Sie möchten eine Modifikation des Günstigkeitsprin-
        ips. Ihre Modifikation lautet: Günstig ist, was der Ar-
        eitgeber diktiert. Sie wissen selber, dass betriebliche
        ündnisse mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien be-
        eits jetzt möglich sind. Sie wollen mit Ihren Regelungen
        as Erpressungspotenzial der örtlichen Belegschaft aus-
        utzen. Eine Belegschaft, der kein Streikrecht zusteht
        nd die keine bezahlten Sachverständigen hinzuziehen
        arf, wie soll die sich entscheiden, wenn sie so erpresst
        ird?
        Das Bundesarbeitsgericht hat einmal sehr schön for-
        uliert:
        Bei diesem Interessensgegensatz sind Tarifverhand-
        lungen ohne Recht zum Streik nicht mehr als ein
        kollektives Betteln.
        Die Betriebsräte wollen deshalb kein Mehr an Macht.
        8 Prozent halten solche Regelungsvorschläge für zwie-
        pältig, 42 Prozent für generell problematisch, zwei Drit-
        el der Betriebsräte gehen davon aus, dass Unternehmer
        hre Interessen mit ihren Regelungsvorschlägen besser
        urchsetzen können.
        Meine Damen und Herren von der FDP, werben Sie
        ür Ihre Ideen. Stellen Sie sie jedem Arbeitnehmer und
        eder Arbeitnehmerin dieses Landes vor. Die SPD kann
        erzeit jede Unterstützung brauchen.
        Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        eine Damen und Herren von der Opposition, Sie spre-
        hen in Ihrem Antrag von den
        Mutigen, innovativen Unternehmen und Arbeitneh-
        mern, die ausgetretene Pfade verlassen mochten,
        nd
        durch betriebliche Vereinbarungen rechtlich abgesi-
        chert den besonderen Bedingungen vor Ort Rech-
        nung ... tragen. Gerade sie benötigen mehr Freiheit
        bei den Löhnen und Arbeitszeitbedingungen.
        Man muss sich schon fragen, in welcher Welt Sie ei-
        entlich leben. Seit Jahren sehen wir die Lohnentwick-
        ung in einer Abwärtsspirale. Man muss nicht unbedingt
        arx gelesen haben, um zu wissen, dass die Verhand-
        ungsmacht der Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslo-
        igkeit schwach ist. Und Sie setzen allen Ernstes auf
        ehr Individualisierung und die Aushöhlung der Tarif-
        olitik. Erklären Sie den Menschen doch einmal die
        ahre Absicht Ihrer Arbeitsmarktpolitik und verstecken
        ie sich nicht hinter ihren vermeintlich modernen Flos-
        eln. Die Freiheit und Flexibilität, die Sie im Tarifgefüge
        ordern, nützt nur denjenigen, die frei und flexibel sein
        önnen.
        15990 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        (A) )
        (B) )
        Gegen eine Verbetrieblichung von Tarifverhandlun-
        gen lässt sich in diesem Zusammenhang die Formulie-
        rung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 he-
        ranziehen:
        ... bei diesen Interessengegensätzen wären Tarifver-
        handlungen ohne das Recht zum Streik im allge-
        meinen nicht mehr als kollektives Betteln.
        Wir setzen weiter auf eine Republik, in der die Ar-
        beitnehmerrechte mit Gewerkschaften und mit Arbeitge-
        berverbänden zusammen organisiert werden. Sie müssen
        endlich einmal begreifen, dass der soziale Frieden in den
        Arbeitsbeziehungen ein entscheidender Standortvorteil
        in Deutschland ist. Diese alte Weisheit ist aber Ihnen von
        der FDP sicherlich nicht jugendlich und modern genug.
        Die Erfahrungen der letzten Jahre haben doch gezeigt,
        dass die Schwäche der Gewerkschaften die Streikbereit-
        schaft erhöht und die Arbeitnehmer zunehmend auf die
        Straßen bringt. Wenn Sie nun das Instrument der Flä-
        chen- und Manteltarifverträge auflösen, können Sie doch
        nicht allen Ernstes glauben, dass sie dadurch dem Stand-
        ort Deutschland einen Gefallen tun! Die Unternehmen,
        die keinen Wert auf ein funktionierendes Tarifgefüge le-
        gen, investieren sowieso nicht bei uns, sondern in osteu-
        ropäischen Standorten. Diejenigen aber, deren Produk-
        tion so sensibel und teuer ist, dass sie sich Streiks und
        Arbeitskämpfe nicht erlauben können, sehen bei der Or-
        ganisation der Arbeitsbeziehungen schon sehr genau hin.
        Ich erinnere nur daran, dass der Opel-Streik im letzten
        Jahr den Konzern täglich bis zu 30 Millionen Euro ge-
        kostet hat. Da interessiert es ausländische Unternehmer
        schon sehr, wie sich die Situation in Deutschland weiter-
        entwickelt und ob wir die Instrumente, mit denen wir
        Streiks weitgehend vermeiden können, weiter stärken
        oder zunehmend schwächen.
        Sie von der Opposition bekräftigen ja zu allen Gele-
        genheiten Ihren Willen zur schwarz-gelben Koalition in
        NRW und gerne auch im Bund ab 2006. Daher ist es an-
        gebracht, die Vorschläge der FDP einmal mit denen der
        Union zusammenzusehen,
        Die Union fordert die Einschränkung des Günstig-
        keitsprinzips und die Möglichkeit abweichender Verein-
        barungen mit Zweidrittelmehrheit der Beschäftigten und
        macht damit deutlich, dass sie sich inhaltlich vom Tarif-
        vertragssystem verabschiedet hat.
        Auch Herr Westerwelle hat heute in einem Zeitungs-
        interview noch einmal deutlich gemacht, worum es Ihm
        geht:
        Wir brauchen statt dessen mehr betriebliche Bünd-
        nisse, ein flexibles Tarifrecht und eine Entmachtung
        der Tarifkartelle.
        Bei den arbeitsmarktpolitischen Anträgen der Oppo-
        sition wird regelmäßig deutlich, dass hier die Realitäten
        ausgeblendet werden, um den deutschen Arbeitsmarkt
        als vermeintlich überreguliert und damit arbeitsplatz-
        feindlich darzustellen. Entweder wollen sie den Wähler
        bewusst täuschen, um somit ihren arbeitnehmerfeindli-
        chen Vorschlägen Popularität einzuhauchen, oder sie
        sind ideologisch so verbrämt, dass sie die Realität des
        d
        m
        v
        d
        H
        R
        s
        K
        H
        a
        d
        k
        w
        p
        k
        k
        n
        m
        v
        A
        b
        r
        R
        e
        d
        r
        S
        L
        t
        d
        t
        s
        S
        B
        e
        e
        s
        m
        S
        A
        2
        s
        G
        m
        –
        –
        (C
        (D
        eutschen Tarifsystems einfach nicht zur Kenntnis neh-
        en können.
        Ich nenne drei Beispiele:
        Erstens: Möglichkeiten der Tarifverträge zur Rettung
        on Arbeitsplätzen. Auch die Damen und Herren von
        er FDP wissen sicherlich, dass es das Instrument des
        austarifvertrages bzw. des Sanierungstarifvertrages zur
        ettung von Arbeitsplätzen schon längst gibt. Von die-
        em Instrument wird auch in den Zeiten konjunktureller
        risen sehr rege Gebrauch gemacht So haben diese
        austarifverträge seit Beginn der 90er-Jahre um mehr
        ls das Dreifache zugenommen.
        Zweitens: tarifvertragliche Öffnungsklauseln. Es liegt
        och in der Natur der Sache, dass ein Flächentarifvertrag
        aum allen Bedürfnissen des einzelnen Betriebes gerecht
        erden kann. Aus diesem Grund haben sich die Tarif-
        arteien seit geraumer Zeit darauf geeinigt, in Öffnungs-
        lauseln diese Tarifverträge auf betrieblicher Ebene zu
        onkretisieren.
        Drittens: Betriebsvereinbarungen. Auch die von Ih-
        en geforderten Betriebsvereinbarungen sind seit gerau-
        er Zeit ein übliches Instrument bei denjenigen Tarif-
        erträgen, die Öffnungsklauseln beinhalten.
        Sie müssen doch endlich einmal einsehen, dass unser
        rbeitsmarkt schon seit langem die notwendige Flexi-
        ilität aufweist, um auf konjunkturelle Schwankungen
        eagieren zu können. Ihnen geht es doch nicht um die
        ettung von Arbeitsplätzen bei plötzlichen Konjunktur-
        inbrüchen. Ihnen geht es doch einzig und allein darum,
        ie Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und ihrer Inte-
        essenvertretungen weiter zu schwächen. Damit schaffen
        ie aber keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern weitere
        ohnsenkungsrunden und erhöhen die Gewinne der Un-
        ernehmen.
        Man muss sich auch einmal genau anschauen, was in
        en Betrieben passiert ist, die in der Vergangenheit be-
        riebliche Bündnisse geschlossen haben, um eine Not-
        ituation abzuwenden. Eine Studie der Hans-Böckler-
        tiftung zeigt ganz deutlich, dass in diesen Betrieben ein
        ündnis auf das andere folgt, aber eben nicht um das
        igentliche Ziel, wie die Abwendung einer Insolvenz, zu
        rreichen. Betriebliche Bündnisse werden zunehmend
        ystematisch als Instrument des strategischen Manage-
        ents eingesetzt, als Mittel im unternehmensinternen
        tandortwettbewerb.
        nlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März
        005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
        äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
        Gesetz zur Neuordnung des Pfandrechts
        Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vor-
        schriften
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15991
        (A) )
        (B) )
        – Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
        die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für
        Spätaussiedler
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
        (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz –
        2. BtÄndG)
        – Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommu-
        nikationsformen in der Justiz (Justizkommunika-
        tionsgesetz – JKomG)
        – Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streit-
        kräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtge-
        setzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz –
        SkResNOG)
        – Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversor-
        gungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförde-
        rungsfortentwicklungsgesetz – BfFEntwG)
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
        ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-
        Wirtschaftsplangesetz 2005)
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Indonesien über die Förderung und den
        gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. Au-
        gust 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Republik Moldau über die Förderung und
        den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwi-
        schen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland und der Palästinensischen Befrei-
        ungsorganisation zugunsten der Palästinensi-
        schen Behörde über die Förderung und den ge-
        genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Änderungs- und Ergänzungspro-
        tokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesre-
        publik Deutschland und der Republik Polen zu
        dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und der Volks-
        republik Polen über die Förderung und den ge-
        genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Tadschikistan über die Förderung und
        den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes
        und des Strafgesetzbuches
        – Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch-
        wasserschutzes
        – Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli-
        cher Vorschriften
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenver-
        kehrsgesetzes und anderer Gesetze
        m
        d
        n
        m
        V
        P
        t
        (C
        (D
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Kultur und Medien
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur-
        politik 2003
        – Drucksache 15/4591 –
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes-
        tages in der Interparlamentarischen Union der Bundesrepu-
        blik Deutschland
        111. Interparlamentarische Versammlung vom 28. Sep-
        tember bis 1. Oktober 2004 in Genf, Schweiz
        – Drucksachen 15/4374, 15/4701 Nr. 1.2 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der NATO
        Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung
        der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2004 in Pressburg,
        Slowakei
        – Drucksachen 15/4592, 15/4779 Nr. 1.1 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung des Europarates
        über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung
        des Europarates vom 4. bis 8. Oktober 2004 in Straß-
        burg und die Debatte der Erweiterten Parlamentari-
        schen Versammlung über die Aktivitäten der OECD am
        6. Oktober 2004
        – Drucksachen 15/4596, 15/4701 Nr. 1.3 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 15/858 Nr. 1.2
        Drucksache 15/858 Nr. 2.7
        Drucksache 15/2373 Nr. 1.1
        Drucksache 15/2447 Nr. 1.10
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.104
        Drucksache 15/4213 Nr. 1.4
        Drucksache 15/4780 Nr. 2.4
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.24
        Innenausschuss
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.31
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.12
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.13
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.14
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.15
        Drucksache 15/4780 Nr. 2.11
        Rechtsausschuss
        Drucksache 15/4911 Nr. 2.18
        15992 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.8
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.19
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 15/4911 Nr. 2.26
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/4911 Nr. 1.1
        Drucksache 15/4911 Nr. 2.19
        Drucksache 15/4911 Nr. 2.24
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.1
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.3
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.13
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.14
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.15
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.20
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.2
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.11
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.21
        Verteidigungsausschuss
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.4
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        Drucksache 15/2895 Nr. 2.3
        Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
        Drucksache 15/4911 Nr. 1.6
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 15/4911 Nr. 2.20
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.3
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.14
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 15/4969 Nr. 1.26
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.4
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.11
        Drucksache 15/4567 Nr. 1.7
        Drucksache 15/4705 Nr. 1.19
        Drucksache 15/4780 Nr. 2.14
        91, 1
        0, T
        170. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 15. April 2005
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4