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ID1517004600

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    Plenarprotokoll 15/170 – zu dem Antrag der Abgeordneten ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für mehr Wettbewerb und Transparenz in der Energiewirtschaft durch klare ord- nungspolitische Vorgaben (Drucksachen 15/3998, 15/4037, 15/5268) Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Einsatz der automati- sierten Erfassung von Kraftfahrzeug- kennzeichen durch den Bundesgrenz- schutz (Drucksachen 15/3713, 15/5266) . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15921 B 15921 D 15924 A 15926 B 15928 A 15929 C 15939 C 15939 D 15941 A 15942 A 15942 C 15942 D 15944 A Deutscher B Stenografisch 170. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 15/3917, 15/4068, 15/5268, 15/5269) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim Pfeiffer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte schaffen D M J T a b 15921 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 15932 A 15934 C undestag er Bericht ung 15. April 2005 t : r. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gemeinsames Zentrum zur Terrorismusbekämpfung schaffen (Drucksachen 15/3805, 15/5264) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- 15935 B 15936 D 15937 D 15939 C Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15944 D 15946 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen (Drucksachen 15/4924, 15/5272) . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Dr. Peter Paziorek, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zügige Umset- zung der EU-Linking-Directive (Drucksache 15/4389) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kostensen- kungspotenziale für den Klimaschutz erschließen – Verbindungsrichtlinie zum europäischen Emissionshandel unverzüglich umsetzen (Drucksache 15/4848) . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/5213) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B A R r ( D L M Z A d R v h S D R S D G G H A D V W D N A L A Z E k g H M U 15947 B 15948 D 15950 A 15951 B 15951 C 15952 C 15954 B 15955 B 15956 A 15956 D 15957 A 15957 B 15958 C 15959 A 15960 A 15961 B 15963 A agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer rüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: eform des Tarifvertragsrechts zur Siche- ung betrieblicher Bündnisse für Arbeit Drucksache 15/2861) . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 8: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Die aktuelle Werbekampagne der uhrkohle AG vor dem Hintergrund der on der Bundesregierung aus dem Bundes- aushalt in Milliardenhöhe gewährten teinkohlensubventionen . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Änderung tele- ommunikationsrechtlicher Vorschriften (Ta- esordnungspunkt 25) ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15963 A 15963 B 15964 C 15965 C 15966 C 15966 C 15967 C 15968 C 15969 D 15971 B 15972 B 15974 C 15975 C 15977 B 15978 B 15979 D 15981 A 15982 C 15983 A 15983 B 15984 C 15985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 III Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform des Tarifrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26) Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15986 A 15987 A 15987 B 15988 A 15989 D 15990 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15921 (A) ) (B) ) 170. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15983 (A) ) (B) ) setzt, der für einen funktionsfähigen Wettbewerb, faire Entwurf finden wir Regelungen wie die Berücksichtigung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 25) Hubertus Heil (SPD): Die Telekommunikationswirt- schaft ist eine der innovativsten und dynamischsten Branchen in Deutschland. Mit dem neuen Telekommu- nikationsgesetz 2004, TKG, haben wir hierfür den nöti- gen flexiblen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen ge- P z g K n s d t h k g u n n j R V k t R c T d z e a g k e b l n g f t w d f c w a e a t s w w r Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 15.04.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.04.2005 Bury, Hans Martin SPD 15.04.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 15.04.2005 Dominke, Vera CDU/CSU 15.04.2005 Eichel, Hans SPD 15.04.2005 Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 15.04.2005 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 15.04.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 15.04.2005 Noll, Michaela CDU/CSU 15.04.2005 Pieper, Cornelia FDP 15.04.2005 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 15.04.2005 Scheelen, Bernd SPD 15.04.2005 Simm, Erika SPD 15.04.2005 Teuchner, Jella SPD 15.04.2005 Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 15.04.2005 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 15.04.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht reise und viele neue Angebote für die Verbraucher und ahlreiche innovative Geschäftsideen sorgt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf hat die Bundesre- ierung eine hervorragende Grundlage geschaffen, um undenschutzbelange zu stärken. Wir können damit ei- en fairen Rechtsrahmen setzen, der einen Verbraucher- chutz auf hohem Niveau gewährleistet und gleichzeitig ie Rolle der Telekommunikationsbranche als Innova- ionsmotor unserer Wirtschaft weiter stärkt. Lassen Sie mich dazu die folgenden Aspekte hervor- eben: Erstens. Der Regulierungsbehörde für Telekommuni- ation und Post werden die erforderlichen schlagkräfti- en Werkzeuge an die Hand gegeben, um die heute noch nabsehbaren dynamischen Entwicklungen im Sinne ei- es fairen Wettbewerbers mit hohem Verbraucherschutz- iveau angemessen regeln zu können, ohne dass dafür eweils eine erneute Gesetzesänderung erforderlich ist. Durch die heute eingebrachten Ergänzungen dieses ahmens werden wir die die Verbraucher schützenden orschriften zusammenfassen und in das Telekommuni- ationsgesetz integrieren. Wir zeigen damit die Bedeu- ung, die der Schutz vor illegalen Dialern und anderem ufnummernmissbrauch haben. Mit dieser Vereinheitli- hung im Rahmen des TKG schaffen wir Rechtsklarheit, ransparenz und Verlässlichkeit, die auch und gerade en Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen ugute kommt. Wir werden die vorhandenen Schutzregeln aber auch rheblich fortentwickeln. Wir geben damit die Antwort uf neue Geschäftsmodelle wie Handylogos und Klin- eltöne, die sich mit der in ihnen angelegten Verführbar- eit für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr zu iner besonderen Herausforderung entwickelt haben. Ich in sicher, dass wir auch bei der Frage der neuen Zah- ungsmöglichkeiten etwa von Eintrittskarten, Fahrschei- en oder Spenden per Handy gemeinsam eine intelli- ente Lösung auf Grundlage des Regierungsentwurfs inden werden, die den notwendigen Schutz gewährleis- et, ohne dass das Ganze für die Nutzer zu kompliziert ird oder interessante, seriöse Geschäftsmodelle verhin- ert werden. Jenseits der Bekämpfung von Missbrauch und Ver- ührbarkeiten setzen wir auf den aufgeklärten Verbrau- her. Deswegen begrüße ich vor allem die präzise den je- eiligen Bedürfnissen der einzelne Mehrwertdienste ngepassten Regelungen zur Preisanzeige und -ansage, twa bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten, uch wenn wir über einzelne Punkte sicher noch disku- ieren werden. Bei anderen Punkten, etwa der Preisan- agepflicht für alle Call-by-call-Verbindungen, müssen ir uns fragen, wie wir den erforderlichen Schutz so ge- ährleisten können, dass er nicht zu kompliziert, zu bü- okratisch oder schlicht unverhältnismäßig wird. Zweitens. Besonders gelungen in dem vorgelegten 15984 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) der Belange von Menschen mit besonderen körperlichen Behinderungen. Der im neuen Gesetz verankerte Mehr- wertdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen folgt den Empfehlungen des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und wird die Integration dieser Menschen in die Telekommunikation erheblich fördern. Drittens. Über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus werden wir noch weitere Punkte in die Beratung einbrin- gen. Im letzten Jahr hat bei den Verhandlungen der Ar- beitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur Novelle des TKG die Entschädigung der Unternehmen bei Über- wachungsmaßnamen einen breiten Raum eingenommen. Einvernehmlich haben wir beschlossen, diese Entschädi- gung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen und die Entschädigungsbeträge angemessen auszugestalten. Die Bundesregierung wird nach dem gültigen TKG ermäch- tigt, in einer Verordnung diesen Sachverhalt neu zu re- geln. Diese Verordnung hat sie mit dem Bundesrat abzu- stimmen. Ich will es offen heraus sagen: Diese notwendige Ab- stimmung dauert uns zu lange. Diese Fragen müssen so- fort geklärt werden. Und da sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag einhellig diese Neuregelung wollen, ergreifen wir jetzt die Initiative und legen einen Entwurf für diese Neuregelung vor. Wir werden für die Sitzung des Ausschusses für Wirt- schaft und Arbeit in der kommenden Woche einen Ände- rungsantrag zum jetzigen Gesetzentwurf der Bundesre- gierung vorlegen, der die Frage der Entschädigung gesetzlich mit einem neuen Paragraphen im TKG regelt. Es wird dann keiner Verordnung mehr bedürfen. Hier stehen wir den Unternehmen im Wort, wir halten Wort. Meine Bitte an die Opposition: Wir werden in der nächsten Woche ja auch über die Anhörung entscheiden. Gleichzeitig erhalten Sie – wie bereits gesagt – unseren Entwurf für die Entschädigung. Wir wollen auch diese Regelung in die Anhörung einbeziehen. Lassen Sie uns gemeinsam innerhalb der Debatte zum TKG auch dieses Thema beraten. Die Chancen stehen gut, dass wir einver- nehmlich die Entschädigungsregelung auf neue Füße stellen können. Die bisherig vorgesehene Entschädigung bei der Überwachung der Telekommunikation in Höhe von nur 3 Prozent der tatsächlichen Kosten bedarf drin- gend einer Änderung. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Unser Gesetz hat zum Ziel, die Verbraucher wirksam zu schüt- zen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Wir wollen eine Balance zwischen Verbraucherschutz und der Entwicklung von neuen innovativen Geschäfts- ideen in der Telekommunikationsbranche. Wir sind da- bei offen auf der Suche nach den besten Lösungen. Zu diesem Zweck werden wir auch eine Anhörung von Experten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit durch- führen. Ich lade Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ein, sich an dieser Suche zu beteiligen. s l d d b m K k g u z k M d d b h R t r u g s r w G k b n b D s a L u w g u i G z g d c d s d d h s d (C (D Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Kaum ein Wirt- chaftzweig ist so innovativ, so rasant in seiner Entwick- ung und kann so respektable Wachstumsraten vermel- en wie der Telekommunikationssektor. Wir wollen, ass dies so bleibt. Die Deutschen nutzen die Telekommunikationsange- ote, sie informieren sich und kommunizieren fest, obil und online. Gerne lassen sich die Kundinnen und unden auch auf neue Geschäftsmodelle und Kommuni- ationsmöglichkeiten ein. Der Siegeszug der SMS ist ein utes Beispiel dafür. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind kritische nd preisbewusste Kunden, die nicht über den Tisch ge- ogen und abgezockt werden wollen. Es gibt im Tele- ommunikationsbereich eine Reihe von gravierenden issständen und oftmals fehlende Transparenz. Dies belegen sehr deutlich die Anzahl der Beschwer- en bei den regionalen Verbraucherzentralen, aber auch ie Statistiken der Regulierungsbehörde in ihrem Jahres- ericht 2004. Seit dem Jahr 1999 gibt es eine signifikant ohe Steigerung an Verbraucherbeschwerden bei der egulierungsbehörde im Bereich der Telekommunika- ion. Dies betrifft insbesondere Fragen der Entgeltforde- ungen aus TK-Rechnungen, Premium-Rate-Diensten nd Rufnummernangelegenheiten. Hier ist der Gesetz- eber gefordert, den rechtlichen Rahmen für einen wirk- amen Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände- ung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften ird dieser Forderung gerecht. Dabei integriert der esetzentwurf in sinnvoller Weise Regelungen der Tele- ommunikations-Kundenschutz-Verordnung sowie ver- raucherrelevante Elemente der Nummerierungsverord- ung in das Telekommunikationsgesetz. Einen Schwerpunkt bildet im Gesetzentwurf die Ver- esserung der Transparenz bei Preisen und Leistungen. ie Verbraucherinnen und Verbraucher sind im wirt- chaftlichen Verkehr längst daran gewöhnt, eindeutig usgepreiste Waren zu erwerben. Viele Dienste und eistungen im Telekommunikationsbereich mit ihren nterschiedlichsten und ständig wechselnden Tarifen er- eisen sich indes häufig als undurchschaubarer Dschun- el. Für viele – insbesondere junge – Verbraucherinnen nd Verbraucher führte die Nutzung mancher Angebote n eine ungewollte Verschuldung. Manches innovative eschäftsmodell kam in den Ruf einer halbseidenen Ab- ockerei. Ein wesentliches Ziel des Entwurfs war es daher, Re- elungen zu schaffen, die die Transparenz erhöhen und amit zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrau- her beitragen. Damit wird auch der Wettbewerb unter en seriösen Anbietern gestärkt. Eine gesunde wirt- chaftliche Entwicklung kann nur mit Kunden erfolgen, ie längerfristiges Zutrauen in die vielfältigen Angebote er Telekommunikationsbranche haben. Folgende Regelungen des Entwurfs will ich beispiel- aft herausgreifen: Die Anbieter müssen vor der Inan- pruchnahme von sprachgestützten Premiumdiensten en Preis der Dienste ansagen. Dies gilt auch bei Kurz- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15985 (A) ) (B) ) wahlsprachdiensten und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme. Vor der Inanspruchnahme von Kurzwahldatendiensten, zum Beispiel bei Klingeltönen, hat eine Preisanzeige ab einem Preis von 1 Euro zu erfolgen. Ebenso werden zu- künftig deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinforma- tionen in der Werbung für Premiumdienste, Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste, also etwa beim Televoting unter 0137er-Nummern Pflicht. Von besonderer Bedeutung sind die Transparenzrege- lungen für so genannte Kurzwahldatendienste – vor al- lem Klingeltöne und Logos –, die häufig eine Kosten- falle vor allem für junge Handynutzer darstellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anbieter den Kunden ab einem Preis von 1 Euro pro Dienst per SMS vorab deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen muss. Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden bestätigt werden. Der Gesetzentwurf baut auch den Schutz vor Dialern aus. Künftig muss jeder Dialer unter einer eigenen Ruf- nummer registriert werden. Dadurch wird die Identifi- zierung nicht registrierter Dialer erleichtert. Der Entwurf stellt damit einen wichtigen Beitrag zu einem aktiven Verbraucherschutz in Deutschland dar. Er vermittelt zwischen den notwendigen Verpflichtungen der Anbieter, aber auch ihren wirtschaftlichen Interessen und den berechtigten Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch bes- ser werden kann. Auch hier sehen wir an der einen oder anderen Stelle aus verbraucherpolitischer Sicht noch Verbesserungsmöglichkeiten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser hat 39 Änderungsvorschläge eingebracht. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde in 29 Fällen eine Prüfung zugesagt, komplette oder teilweise Zustim- mung formuliert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, lassen Sie uns gemeinsam für einen Ver- braucherschutz mit Biss in diesem Bereich sorgen! Die vorgestellten wichtigen Regelungen insbesondere zur Preis- und Tariftransparenz dürfen nicht blockiert wer- den. Ursula Heinen (CDU/CSU): Mehrwertdienste und Premium-SMS gehören mittlerweile in den Alltag vieler Verbraucher, sei es durch das Nutzen von Auskunfts- diensten, sei es durch das Empfangen von Informationen auf das Handy. Auch Verbraucher, die eine Beratung bei den Verbraucherzentralen möchten, wählen mittlerweile in vielen Bundesländern eine kostenpflichtige Mehr- wertdienst-Rufnummer an. Durch Mehrwertdienste und Premium-SMS gibt es eine Palette von Angeboten, die über die normale Telefonrechnung abgerechnet werden können. Leider gibt es – wie bei jeder neuen Entwicklung – auch hier „schwarze Schafe“, die den Ruf der seriösen A F a V u m S K g k H M p G b b s c w V t r Ä t e d l d l r l f d s a k v d a S s k B R w l b V p P d S s (C (D nbieter und damit auch der ganzen Branche schädigen. ehlende Preisinformationen und Transparenz, aber uch klare Missbrauchsfälle verletzen das Vertrauen der erbraucher. So stehen zum Beispiel hinter Flirtlines nd Gewinnankündigungen häufig unseriöse Anbieter. Viele Jugendliche nutzen Mehrwertdienste und Pre- ium-SMS auch, um sich Klingeltöne, Logos und piele auf ihr Handy zu laden. Die dabei entstehenden osten sind ihnen vorher oftmals nicht bekannt. Preisan- aben zu den Kosten, die pro Minute entstehen, sind eine ausreichende Information, wenn die Dauer des erunterladens nicht vorhersehbar ist. Durch den Missbrauch unseriöser Anbieter von ehrwertdiensten entsteht ein erhebliches Akzeptanz- roblem auch bei seriösen Anbietern und bei neuen eschäftsmodellen. Entscheidend ist deshalb, die Ver- raucher vor weiterem Missbrauch im Mehrwertdienst- ereich zu schützen, damit so ihr Vertrauen in die Serio- ität der Diensteanbieter gestärkt wird. Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Verbrau- her. Produkt- und Preistransparenz müssen gesteigert erden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen erbraucherrechten, den Interessen der seriösen Anbie- er und der Anbieter des Netzzugangs zu gewährleisten. Gut, dass auch die Bundesregierung aus ihrem Dorn- öschenschlaf aufgewacht ist und endlich ein Gesetz zur nderung der telekommunikationsrechtlichen Vorschrif- en vorgelegt hat. Schade, dass sie sich dabei noch nicht inmal an schon erreichte Standards hält. So wurde bei er Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes im etzten Jahr einvernehmlich mit den Bundesländern urchgesetzt, dass Rechtsverordnungen zur „Sicherstel- ung der Genauigkeit und Richtigkeit der Entgelt-Ab- echnungen“ für angebotene Telekommunikationsdienst- eistungen erlassen werden. In dem neuen Gesetzentwurf indet sich diese Möglichkeit leider nicht mehr. Zwar hat die Bundesregierung einige Bestimmungen er bisher geltenden Telekommunikation-Kunden- chutz-Verordnung (TKV) in den Gesetzesvorschlag ufgenommen, zum Thema „Genauigkeit und Richtig- eit der Entgelt-Ermittlung“ findet sich aber nur eine erwässerte Regelung, die aus dem Stand der TKV aus em Jahr 1997 übernommen wurde. Seitdem haben sich llerdings sowohl der technische als auch der rechtliche tand um einiges weiterentwickelt. Andererseits muss der Schutz aber auch ausgewogen ein. Wir wollen Schutz vor Missbrauch, um die Aus- unfts- und Mehrwertdienste zu stärken, nicht um die ranche auszurotten! Die Regierung sollte nun keine egelungen entwerfen, die die Kosten der Anbieter so eit erhöhen, dass sich bestimmte Angebote nicht mehr ohnen. Denn dann hätte sie wieder einmal keinen Ver- raucherschutz geleistet, sondern die Wahlfreiheit der erbraucher beschränkt! Ich verweise gern noch einmal auf die Preisansage- flicht bei Call-by-Call-Anrufen. Sicherlich ist die reisansagepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit abei ein Vorschlag, der für Mehrwertdienste zum chutz der Verbraucher notwendig ist und selbstver- tändlich von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird. 15986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Bei billigen Call-by-Call Anrufen führt dagegen die Ver- pflichtung zur Preisansage den Verbraucherschutz ad ab- surdum, wenn es um Preisunterschiede im Zehntel-Cent- Bereich geht. Zudem gibt es im Markt bereits zahlreiche Unternehmen, die ihren Kunden freiwillig Preisansagen anbieten. Der Kunde hat damit bereits heute jederzeit die Möglichkeit, genau diese Anbieter im Markt auszuwäh- len. So verschaffen sich Anbieter durch Verbraucher- schutz einen Marktvorteil. Diese Entwicklung sollten wir unterstützen! Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Seit über ei- nem Jahr drängen wir von der CDU/CSU-Bundestags- fraktion auf gesetzliche Regelungen für einen besseren Schutz der Verbraucher in der Telekommunikation. Wir haben bereits im Juni 2004 eine Initiative zu diesem für Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen wichtigen Themenbereich in den Deutschen Bundestag einge- bracht. Damals wie heute liegen uns zwei Dinge bei die- ser Thematik besonders am Herzen: Wir wollen die un- geheuer dynamischen Unternehmen auf diesen Zukunftsmärkten stärken und wir wollen die Verbrau- cher vor Abzockern schützen. Deshalb müssen wir unse- riöse Anbieter, die die Verbraucher nur über den Tisch ziehen wollen, endlich energisch bekämpfen. Der Markt für Mehrwertdienste und auch für Aus- kunftsdienste stellt einen zentralen Wachstumsmotor für die gesamte Telekommunikationsbranche dar und ist von entscheidender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft. Die Branche ist in den letzten Jahren weltweit enorm ge- wachsen. Aber auch in Deutschland haben wir inzwi- schen einen Umsatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Das Problem ist, dass es einige unseriöse Anbieter gibt, die enormen Schaden anrichten. Die Palette des Missbrauchs ist leider vielfältig. Es gibt zum Beispiel so genannte Lock-SMS. In diesem Fall be- kommen Sie eine persönlich formulierte SMS, in der Sie aufgefordert werden, doch bitte schnell zurückzurufen. Wenn Sie Pech haben, landen Sie dann bei einer 0190er- Nummer und der Anruf kostet Sie gleich mehr als 3 Euro. Sicherlich kennen Sie auch die Werbeanzeigen für Dienste, die mit falschen Preisen angeboten werden. Nach wie vor sind unseriöse Anbieter von Dialern unter- wegs und Fax-Spammer treiben ihr Unwesen. Deshalb besteht hier dringender politischer Hand- lungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange ta- tenlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen diskreditiert und die Verbraucher über den Tisch gezogen worden sind. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in Deutschland inzwischen ein großer Vertrauensverlust entstanden. Jetzt endlich – viel zu spät – haben Sie den Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir werden in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf intensiv zu beraten haben. Schon jetzt sage ich Ihnen aber, dass die CDU/CSU-Fraktion keinem Gesetz zustimmen wird, das Verbraucher entmündigt und Unternehmen strangu- liert. Für uns sind Wirtschaft und Verbraucherschutz keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Me- daille. Es ist wichtig, mehr Transparenz herzustellen. Die Verbraucher benötigen mehr Sicherheit, wie viel sie f m h i s g b c n i f d w t z u v c b D S d z t S f 1 V D z B s b d s S v j t i k r F e b M n r B a z s l (C (D ür welche Leistung bezahlen müssen. Die Verbraucher üssen sich in dem dichten Tarifdschungel, den wir eute haben, auskennen. Preise und Leistungen müssen mmer deutlich lesbar und erkennbar sein. Deshalb müs- en wir natürlich über Preisangaben, über Preishöchst- renzen und über Preisansagepflichten reden. Aber wir rauchen keine überzogene Regulierung, die Verbrau- herschutz nur vortäuscht und Unternehmen unverhält- ismäßig belastet. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es m Gesetzgebungsprozess insbesondere um die Prüfung olgender Punkte gehen: Zentral ist für uns der Wegfall er Preisansagepflicht bei Call-by-Call. Hier geht es irklich um Mini-Cent-Beträge. Zudem müssten Anbie- er von sowohl Pre-Selection als auch von Call-by-Call u enormen Kosten ihr gesamtes Abrechnungsystem mstellen, sodass sich wirklich die Frage stellt, ob das erhältnismäßig ist. Sicherlich ist es richtig, dass man- he Anbieter schnell ihre Tarife wechseln und der Ver- raucher Sicherheit über den aktuellen Preis braucht. eshalb wäre es im Bereich Call-by-Call aus unserer icht eine zielführende Lösung, beispielsweise eine von en Unternehmen zu stellende kostenlose Rufnummer u schalten, bei der man den aktuellen Preis des Anbie- ers erfährt. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Anhebung des chwellenwertes von 1 Euro für das Hand-shake-Ver- ahren bei SMS. Die von der Regierung vorgesehene -Euro-Grenze führt dazu, dass die Kosten dieses erfahrens im Vergleich zum Preis der eigentlichen ienstleistung sehr hoch sind, da mindestens zwei SMS usätzlich erforderlich wären. Aus Sicht der CDU/CSU- undestagsfraktion sollte die Grenze hier höher ange- etzt werden. An einigen Stellen täuscht die Bundesregierung Ver- raucherschutz nur vor. Dies betrifft beispielsweise bei en Kurzwahldiensten die Mitteilungspflicht bei Über- chreiten eines Betrages von 20 Euro im Monat für ein MS-Abonnement. Wenn ein Kunde bei insgesamt fünf erschiedenen Anbietern unter der Summe bleibt, ist er a dennoch ohne Warnung bereits erhebliche Verpflich- ungen eingegangen. Die Regelung läuft also vielfach ns Leere. Weitere Punkte, die wir in einer Expertenanhörung zu lären haben werden, sind die Modalitäten für die Sper- ung und Entsperrung von Rufnummernbereichen, die rage der Rückzahlungspflicht im Falle der Kündigung ines SMS-Abos, die Modalitäten bei Rufnummernmiss- rauch und bei falscher Werbung, Preisangaben bei ABEZ-Diensten, der Umfang des Einzelverbindungs- achweises auf der Rechnung, die technischen Anforde- ungen an Entgeltermittlungssysteme, um hier nur einige ereiche zu nennen. Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist un- usgegoren. Er schafft nicht die notwendige Balance wischen dem Schutz der Verbraucher und den Interes- en der seriösen Unternehmen. Die Union wird diese Ba- ance im weiteren parlamentarischen Prozess herstellen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15987 (A) ) (B) ) Rainer Funke (FDP): Wir treffen uns heute zur ers- ten Beratung eines TKG-Änderungsgesetzes, über das wir nach meinem Eindruck im weiteren Verfahren noch vieles miteinander zu bereden haben werden. Es geht beim vorliegenden Gesetz darum, die Balance zwischen einem notwendigen Verbraucherschutz und überzogenen Belastungen für die Branche vernünftig auszutarieren. Lassen Sie mich deshalb grundsätzlich anmerken: Die FDP setzt auf den mündigen Verbraucher und wir wollen nicht, dass Innovations- und Wachstumschancen durch übermäßige Reglementierungen verschüttet werden. Das ist unser Grundanliegen. Diesem Anliegen wollen wir übrigens auch Begehrlichkeiten der Regulierungsbe- hörde – aus Behördensicht durchaus verständlich – nach möglichst weit reichenden Eingriffsbefugnissen unterge- ordnet wissen. Wenn im Gesetz jetzt eine Preisansageverpflichtung für Call-by-Call-Dienste vorgesehen ist, dann ist dies völlig daneben. Eine solche Verpflichtung ist teuer, mög- licherweise nicht im Interesse eines jeden Verbrauchers und schränkt den Wettbewerb ein. Im Übrigen: Wenn die Verbraucher Preisansagen wünschen, dann werden sie verstärkt zu solchen Anbietern wechseln, die solche Preisansagen freiwillig anbieten. Diese Regelung scha- det im Ergebnis mehr, als sie nutzt. Wir werden über manch anderen Punkt auch noch re- den müssen: unvollständig aufgezählt die Verpflichtung zum Einzelverbindungsnachweis bei Prepaid-Produkten, die Info-SMS bei einmaligen Premium-Diensten bzw. die Grenze, ab wann eine solche Verpflichtung greift, oder die Umsetzungsfristen für die neu aufgelegten Ver- pflichtungen. Hier müssen wir uns genau überlegen, was wir der Branche zumuten wollen, die übrigens eine der wenigen Wachstumsbranchen in unserem Land ist. Überall gilt es auch, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn wir über Entschädigungsregelungen noch im Laufe des Verfahrens verhandeln werden, kündige ich jetzt schon an: Die FDP wird sehr genau darauf achten, dass die Entschädigungen die staatlich verursachten Zu- satzbelastungen der Unternehmen auch wirklich ver- nünftig vergüten. Wir haben also ausreichend Gesprächsstoff für die an- stehenden Beratungen. Unser Ziel wird es sein, zu Wett- bewerbs- und verbraucherfreundlichen Regelungen zu kommen. Ich hoffe, dass wir uns wenigstens hierauf schon heute verständigen können. Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Das vorliegende Arti- kelgesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Zielrichtungen: Zum einen werden auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunika- tionsgesetzes, TKG, die bisher in der Telekommunika- tions-Kundenschutzverordnung, TKV, enthaltenen Re- gelungen in das TKG integriert. Zum anderen werden die Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp- fung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern optimiert und neu gefasst. Darüber hinaus erfolgen ei- n G R s d d m m d w d ü h s u r s M D d a G p d t a k d f I c f A t d d F t R c s f w b d d s i d s a V (C (D ige Anpassungen an rechtliche Änderungen in anderen esetzen und es wird die Aufgabenzuweisung für die egulierungsbehörde, Vorgaben für die technische Um- etzung von Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, an en Stand der praktizierten Verfahren angeglichen. Im Fokus des vorliegenden Gesetzentwurfes stehen ie Interessen der Verbraucher. Die Bundesregierung isst – auch mit Blick auf die Bedeutung des Telekom- unikationsmarktes für Wachstum und Innovationen – em Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zu. Nur enn der Endverbraucher sich darauf verlassen kann, ass er bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ber elektronische Medien vor Missbräuchen weitge- end geschützt ist, werden diese Medien auch umfas- end genutzt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation nd Post konnte auf der Grundlage der von der Bundes- egierung in den vergangenen zwei Jahren initiierten ge- etzlichen Regelungen wirksam und erfolgreich gegen issbräuche vorgehen. So wurden mehrere Tausend ialer vom Markt genommen und zahlreiche Mehrwert- iensterufnummern gesperrt. Wir haben im Bundestag m 18. Februar dieses Jahres in unserer Antwort auf die roße Anfrage der CDU/CSU hier bereits eine erste ositive Bilanz gezogen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel, en Unternehmen ausreichende Flexibilität für Wachs- um und Innovationen zu geben und gleichzeitig einen ngemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten, onsequent weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf optimiert ie Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp- ung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern. nsbesondere werden mit Blick auf jugendliche Verbrau- her klare Regelungen bei Inanspruchnahme von Mobil- unkdiensten, zum Beispiel für Klingeltöne, vorgegeben. So haben etwa die Unternehmen dem Verbraucher vor bschluss entsprechender Abonnementverträge die Ver- ragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn er Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag, er im Übrigen jederzeit kündbar ist, zustande. Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld intensiv mit der achöffentlichkeit erörtert. Die Positionen sind erwar- ungsgemäß hinsichtlich der Anforderungen an die egelungsdichte unterschiedlich. Während die Verbrau- herschützer, eine weit reichende Regulierung wün- chen, setzen die Unternehmen stark auf die Umsetzung reiwilliger Maßnahmen. Auch wenn einige Regelungen ie zum Beispiel die Preisansageverpflichtung bei Call- y-Call von einigen Unternehmen kritisch gesehen wer- en, denke ich, ist es uns gelungen, mit dem vorliegen- en Gesetzentwurf einen vertretbaren Ausgleich zwi- chen den unterschiedlichen Interessen herzustellen. Dies zeigt auch die Stellungnahme des Bundesrates, n der keine grundlegenden Änderungen gefordert wer- en, die aber insgesamt für die anstehende parlamentari- che Diskussion konstruktive Vorschläge enthält. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir am Ende der nstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat erbrauchern und Unternehmen gleichermaßen gute 15988 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Rahmenbedingungen für die Nutzung, aber auch die Entwicklung neuer Telekommunikationsdienstleistun- gen bereitstellen können. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform des Tarif- vertragsrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26) Anette Kramme (SPD): Der ehemalige Präsident des BDI, Michael Rogowski, möchte den Flächentarif- vertrag im Lagerfeuer verbrennen, Friedrich Merz möchte das Tarifkartell durchlöchern, Guido Westerwelle will die neue Autonomie der Betriebe. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie erklären die Gewerkschaften zum Punching-Ball der Nation. Angesichts derartiger Hemmungslosigkeiten ist es sinnvoll, an dieser Stelle an die Entstehungsgeschichte der Tarifautonomie zu erinnern. Ihr seid die Quelle aller Not, Die hier den Armen drücket, Ihr seid’s, die ihm das trockne Brod Noch von dem Munde rücket. Was kümmerts euch, ob arme Leut Kartoffeln satt könn’ essen, Wenn ihr nur könnt zu jeder Zeit Den besten Braten fressen. [...] Erhält er dann den kargen Lohn, Wird ihm noch abgezogen, Zeigt ihm die Thür, und Spott und Hohn Kommt ihm noch nachgeflogen. Ihr fang stets an zu jeder Zeit Den Lohn herab zu bringen, Und andre Schurken sind bereit Eurem Beispiel nachzuringen. Das Weberlied in Gerhart Hauptmanns „Die Weber“ beschreibt die drastische Ausgangslage, als sich vor 150 Jahren Arbeiter zu den ersten Gewerkschaften zu- sammenschlossen. Sie taten dies zum einen, um sich ge- genseitig zu unterstützen, zum Beispiel durch gemein- sam angelegte Kassen für soziale Notfälle. Zum anderen haben sie sich verbunden, um kollektiv Druck auszu- üben, etwa durch gemeinsame Arbeitseinstellung. In allen industrialisierten Ländern erforderte es jahr- zehntelange Kämpfe, um Gewerkschaftsgründung und -beitritt, Streikrecht und Kollektivverträge aus dem Schatten kriminellen Unrechts zu befreien und ihre rechtliche Anerkennung durchzusetzen. Heute garan- tiert das Grundgesetz das Recht, sich „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ zusammenzuschließen. Die Tarifautonomie ist unver- zichtbare Voraussetzung demokratischer Gestaltung des Arbeitslebens geworden. Erst auf der Grundlage gleich- gewichtiger Verhandlungen sind menschenwürdige Ar- b E e t G e ü I e L H t c M w L s W g D d a r v g B a d t B s m b F H t m m f v k b f P t b d a b T d (C (D eitsbedingungen, Gleichberechtigung und soziale manzipation möglich. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fordern in „weg vom Flächentarifvertrag“. Ich habe mir gestat- et, einige Gegenargumente von der Internetseite von esamtmetall und anderen Arbeitgeberverbänden zu ntleihen. Stichwort 1: Der Flächentarifvertrag ist europaweit blich. Der Flächentarifvertrag besitzt damit Aktualität: n zwölf von 15 der alten Mitgliedstaaten der EU xistiert der Flächentarifvertrag, in Frankreich und uxemburg gibt es ein Nebeneinander von Flächen- und austarif, lediglich in Großbritannien spielt der Flächen- arifvertrag so gut wie keine Rolle mehr. Stichwort 2: Der Flächentarifvertrag schafft einheitli- he Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen. eine Damen und Herren von der FDP, im Bauhand- erk und in der Bauindustrie beklagen Sie zutiefst das ohndumping. Mit Ihren betrieblichen Bündnissen chaffen Sie sich die nächste Baustelle des ruinösen ettbewerbs, die zur Existenzvernichtung der anständi- en Unternehmer und Unternehmerinnen führen wird. er Flächentarifvertrag trägt sinnvollerweise dazu bei, ass die Wettbewerbsstrategie der Unternehmen nicht uf Lohndumping, sondern auf innovative Produkte ge- ichtet ist. Stichwort 3: Die Lohnakzeptanz beim Flächentarif- ertrag ist erheblich wegen der Durchsichtigkeit der dort etroffenen Regelungen. Im Wesentlichen zahlen alle etriebe einer Branche das Gleiche. Nur Mitarbeiter, die nständig bezahlt werden, sind auch motiviert. Stichwort 4: Der Flächentarifvertrag hält Auseinan- ersetzungen vom einzelnen Betrieb fern. Mit den be- rieblichen Bündnissen führen Sie die Konflikte in die etriebe ein. Ich habe unzählige Betriebe erlebt, wo ein chlechtes Arbeitsklima zu einem vollständigen Erlah- en der Produktivität geführt hat. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir sollten den Ar- eitgebern glauben, wenn Sie die Bedeutsamkeit des lächentarifvertrages hervorheben. Meine Damen und erren von der FDP, Sie beklagen, dass die Tarifver- ragsparteien trotz Aufforderung der Politik nicht zu ehr Flexibilität bereit seien. Ich sage Ihnen: Sie neh- en die Realität nicht wahr! Gerade der von Ihnen ange- ührte Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie on 2004 sieht zusätzliche Beispiele für Tariföffnungs- lauseln vor. Statt diese Tarifvereinbarung zu lesen, ha- en Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sich of- ensichtlich nur die Stellungnahme des BDA- räsidenten Dieter Hundt angeschaut. In Betrieben mit einem hohen Anteil von Beschäftig- en in den oberen Gehaltsgrupen kann die Arbeitszeit bei is zu 50 Prozent der Beschäftigten von 35 auf 40 Stun- en bei gleichzeitigem Verbot des Beschäftigungsabbaus usgedehnt werden. Zur Sicherung der nachhaltigen Ver- esserung der Beschäftigungsentwicklung können die arifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit en Betriebsparteien ergänzende Tarifvertragsregelun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15989 (A) ) (B) ) gen vereinbaren oder befristet von tariflichen Mindest- standards abweichen. In einer aktuellen Auswertung von Kontrakten für 80 Wirtschaftszweige und rund 15 Millionen Arbeitneh- mer hat das WSI-Tarifarchiv mehrere hundert Öffnungs- klauseln dokumentiert. Sie erlauben etwa in der Metall- industrie, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 29 Stunden zu verkürzen, um Beschäftigung zu sichern. In der chemischen Industrie gibt es niedrigere Einstiegs- tarife für Langzeitarbeitslose, das Weihnachtsgeld kann verspätet oder gekürzt ausgezahlt werden, im Krisenfall kann das Tarifentgelt um bis zu 10 Prozent gesenkt werden. Im Einzelhandel in Ostdeutschland sieht eine Klausel geringere Gehälter in kleineren und mittleren Betrieben vor. In der westdeutschen Textil- und Beklei- dungsindustrie haben die Tarifvertragsparteien einen Ar- beitszeitkorridor von 130 Stunden pro Jahr vereinbart, mit dem – je nach Bedarf – die Arbeitszeit ausgedehnt oder reduziert werden kann. In knapp einem Viertel aller Betriebe gelten nach einer aktuellen WSI-Betriebsräte- befragung Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung. Jeder hat von den aktuellen Vereinba- rungen bei Siemens, Daimler-Chrysler, Opel und Karstadt/Quelle gehört. Meine Damen und Herren von der FDP, wer heute noch die Starrheit von Tarifverträgen kritisiert und unbe- kümmert mehr Flexibilität fordert, hat vermutlich seit Jahren keines der Abkommen mehr gelesen! Meine Damen und Herren von der FDP, Sie behaup- ten, die hohe Arbeitslosigkeit werde durch das geltende Tarifvertragssystem mit verursacht. Die Behauptungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Die OECD zieht im Beschäftigungsausblick von 1997 den Schluss: Stärker zentralisierte/koordinierte Ökonomien ha- ben bedeutend weniger Einkommensungleichheit als stärker dezentralisierte/unkoordinierte. Darüber hinaus, wenn dies auch nicht immer statistisch signifikant ist, ermittelt das Kapitel eine gewisse Tendenz, dass stärker zentralisierte/koordinierte Verhandlungssysteme niedrigere Arbeitslosenquo- ten und höhere Erwerbstätigenquoten haben als an- dere, weniger zentralisierte/koordinierte Systeme. (OECD 1997, S. 64) Meine Damen und Herren, alle Ihre Vorschläge sind isoliert, aber vor allem in ihrer Kombination eklatant verfassungswidrig. Schauen Sie sich das Gutachten von Professor Ulrich Zachert von der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik an! Ihr Vorschlag zur Ände- rung des Günstigkeitsprinzips verstößt gegen das Prinzip der normativen Wirkung des Tarifvertrages und gegen das gewerkschaftliche Streikrecht. Ihr Vorschlag für die betrieblichen Bündnisse betrifft unzulässig die positive Koalitionsfreiheit sowie den Paritätsgrundsatz und ver- stößt überdies gegen Völkerrecht. Sie schlagen vor, § 1 Abs. 1 TVG um die Zielvorgabe zu ergänzen, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungs- sicherung und -förderung zu beachten hat. Das Prinzip ist richtig und wird auch von den Tarifvertragsparteien b A d t N w s z b B r d n u d w m 3 s t i d f j d M c u g l M l s m p w S k f k (C (D eachtet. Es gibt allerdings zu Recht unterschiedliche uffassungen darüber, wie Beschäftigung gesichert wer- en kann. Was soll diese Vorschrift daher? Sollen künf- ig alle Tarifverträge zum Zwecke der Zensur Herrn iebel vorgelegt werden? Was nutzt ein Tarifvertrag, enn ein Vertragspartner – nämlich die Arbeitgeber- eite – sich jederzeit von diesem befreien kann? Sie möchten eine Modifikation des Günstigkeitsprin- ips. Ihre Modifikation lautet: Günstig ist, was der Ar- eitgeber diktiert. Sie wissen selber, dass betriebliche ündnisse mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien be- eits jetzt möglich sind. Sie wollen mit Ihren Regelungen as Erpressungspotenzial der örtlichen Belegschaft aus- utzen. Eine Belegschaft, der kein Streikrecht zusteht nd die keine bezahlten Sachverständigen hinzuziehen arf, wie soll die sich entscheiden, wenn sie so erpresst ird? Das Bundesarbeitsgericht hat einmal sehr schön for- uliert: Bei diesem Interessensgegensatz sind Tarifverhand- lungen ohne Recht zum Streik nicht mehr als ein kollektives Betteln. Die Betriebsräte wollen deshalb kein Mehr an Macht. 8 Prozent halten solche Regelungsvorschläge für zwie- pältig, 42 Prozent für generell problematisch, zwei Drit- el der Betriebsräte gehen davon aus, dass Unternehmer hre Interessen mit ihren Regelungsvorschlägen besser urchsetzen können. Meine Damen und Herren von der FDP, werben Sie ür Ihre Ideen. Stellen Sie sie jedem Arbeitnehmer und eder Arbeitnehmerin dieses Landes vor. Die SPD kann erzeit jede Unterstützung brauchen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eine Damen und Herren von der Opposition, Sie spre- hen in Ihrem Antrag von den Mutigen, innovativen Unternehmen und Arbeitneh- mern, die ausgetretene Pfade verlassen mochten, nd durch betriebliche Vereinbarungen rechtlich abgesi- chert den besonderen Bedingungen vor Ort Rech- nung ... tragen. Gerade sie benötigen mehr Freiheit bei den Löhnen und Arbeitszeitbedingungen. Man muss sich schon fragen, in welcher Welt Sie ei- entlich leben. Seit Jahren sehen wir die Lohnentwick- ung in einer Abwärtsspirale. Man muss nicht unbedingt arx gelesen haben, um zu wissen, dass die Verhand- ungsmacht der Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslo- igkeit schwach ist. Und Sie setzen allen Ernstes auf ehr Individualisierung und die Aushöhlung der Tarif- olitik. Erklären Sie den Menschen doch einmal die ahre Absicht Ihrer Arbeitsmarktpolitik und verstecken ie sich nicht hinter ihren vermeintlich modernen Flos- eln. Die Freiheit und Flexibilität, die Sie im Tarifgefüge ordern, nützt nur denjenigen, die frei und flexibel sein önnen. 15990 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Gegen eine Verbetrieblichung von Tarifverhandlun- gen lässt sich in diesem Zusammenhang die Formulie- rung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 he- ranziehen: ... bei diesen Interessengegensätzen wären Tarifver- handlungen ohne das Recht zum Streik im allge- meinen nicht mehr als kollektives Betteln. Wir setzen weiter auf eine Republik, in der die Ar- beitnehmerrechte mit Gewerkschaften und mit Arbeitge- berverbänden zusammen organisiert werden. Sie müssen endlich einmal begreifen, dass der soziale Frieden in den Arbeitsbeziehungen ein entscheidender Standortvorteil in Deutschland ist. Diese alte Weisheit ist aber Ihnen von der FDP sicherlich nicht jugendlich und modern genug. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben doch gezeigt, dass die Schwäche der Gewerkschaften die Streikbereit- schaft erhöht und die Arbeitnehmer zunehmend auf die Straßen bringt. Wenn Sie nun das Instrument der Flä- chen- und Manteltarifverträge auflösen, können Sie doch nicht allen Ernstes glauben, dass sie dadurch dem Stand- ort Deutschland einen Gefallen tun! Die Unternehmen, die keinen Wert auf ein funktionierendes Tarifgefüge le- gen, investieren sowieso nicht bei uns, sondern in osteu- ropäischen Standorten. Diejenigen aber, deren Produk- tion so sensibel und teuer ist, dass sie sich Streiks und Arbeitskämpfe nicht erlauben können, sehen bei der Or- ganisation der Arbeitsbeziehungen schon sehr genau hin. Ich erinnere nur daran, dass der Opel-Streik im letzten Jahr den Konzern täglich bis zu 30 Millionen Euro ge- kostet hat. Da interessiert es ausländische Unternehmer schon sehr, wie sich die Situation in Deutschland weiter- entwickelt und ob wir die Instrumente, mit denen wir Streiks weitgehend vermeiden können, weiter stärken oder zunehmend schwächen. Sie von der Opposition bekräftigen ja zu allen Gele- genheiten Ihren Willen zur schwarz-gelben Koalition in NRW und gerne auch im Bund ab 2006. Daher ist es an- gebracht, die Vorschläge der FDP einmal mit denen der Union zusammenzusehen, Die Union fordert die Einschränkung des Günstig- keitsprinzips und die Möglichkeit abweichender Verein- barungen mit Zweidrittelmehrheit der Beschäftigten und macht damit deutlich, dass sie sich inhaltlich vom Tarif- vertragssystem verabschiedet hat. Auch Herr Westerwelle hat heute in einem Zeitungs- interview noch einmal deutlich gemacht, worum es Ihm geht: Wir brauchen statt dessen mehr betriebliche Bünd- nisse, ein flexibles Tarifrecht und eine Entmachtung der Tarifkartelle. Bei den arbeitsmarktpolitischen Anträgen der Oppo- sition wird regelmäßig deutlich, dass hier die Realitäten ausgeblendet werden, um den deutschen Arbeitsmarkt als vermeintlich überreguliert und damit arbeitsplatz- feindlich darzustellen. Entweder wollen sie den Wähler bewusst täuschen, um somit ihren arbeitnehmerfeindli- chen Vorschlägen Popularität einzuhauchen, oder sie sind ideologisch so verbrämt, dass sie die Realität des d m v d H R s K H a d k w p k k n m v A b r R e d r S L t d t s S B e e s m S A 2 s G m – – (C (D eutschen Tarifsystems einfach nicht zur Kenntnis neh- en können. Ich nenne drei Beispiele: Erstens: Möglichkeiten der Tarifverträge zur Rettung on Arbeitsplätzen. Auch die Damen und Herren von er FDP wissen sicherlich, dass es das Instrument des austarifvertrages bzw. des Sanierungstarifvertrages zur ettung von Arbeitsplätzen schon längst gibt. Von die- em Instrument wird auch in den Zeiten konjunktureller risen sehr rege Gebrauch gemacht So haben diese austarifverträge seit Beginn der 90er-Jahre um mehr ls das Dreifache zugenommen. Zweitens: tarifvertragliche Öffnungsklauseln. Es liegt och in der Natur der Sache, dass ein Flächentarifvertrag aum allen Bedürfnissen des einzelnen Betriebes gerecht erden kann. Aus diesem Grund haben sich die Tarif- arteien seit geraumer Zeit darauf geeinigt, in Öffnungs- lauseln diese Tarifverträge auf betrieblicher Ebene zu onkretisieren. Drittens: Betriebsvereinbarungen. Auch die von Ih- en geforderten Betriebsvereinbarungen sind seit gerau- er Zeit ein übliches Instrument bei denjenigen Tarif- erträgen, die Öffnungsklauseln beinhalten. Sie müssen doch endlich einmal einsehen, dass unser rbeitsmarkt schon seit langem die notwendige Flexi- ilität aufweist, um auf konjunkturelle Schwankungen eagieren zu können. Ihnen geht es doch nicht um die ettung von Arbeitsplätzen bei plötzlichen Konjunktur- inbrüchen. Ihnen geht es doch einzig und allein darum, ie Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und ihrer Inte- essenvertretungen weiter zu schwächen. Damit schaffen ie aber keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern weitere ohnsenkungsrunden und erhöhen die Gewinne der Un- ernehmen. Man muss sich auch einmal genau anschauen, was in en Betrieben passiert ist, die in der Vergangenheit be- riebliche Bündnisse geschlossen haben, um eine Not- ituation abzuwenden. Eine Studie der Hans-Böckler- tiftung zeigt ganz deutlich, dass in diesen Betrieben ein ündnis auf das andere folgt, aber eben nicht um das igentliche Ziel, wie die Abwendung einer Insolvenz, zu rreichen. Betriebliche Bündnisse werden zunehmend ystematisch als Instrument des strategischen Manage- ents eingesetzt, als Mittel im unternehmensinternen tandortwettbewerb. nlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Neuordnung des Pfandrechts Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vor- schriften Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15991 (A) ) (B) ) – Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler – Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz – 2. BtÄndG) – Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommu- nikationsformen in der Justiz (Justizkommunika- tionsgesetz – JKomG) – Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streit- kräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtge- setzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz – SkResNOG) – Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversor- gungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförde- rungsfortentwicklungsgesetz – BfFEntwG) – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2005) – Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. Au- gust 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinensischen Befrei- ungsorganisation zugunsten der Palästinensi- schen Behörde über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Änderungs- und Ergänzungspro- tokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und der Republik Polen zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volks- republik Polen über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches – Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch- wasserschutzes – Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze m d n m V P t (C (D Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- politik 2003 – Drucksache 15/4591 – Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Interparlamentarischen Union der Bundesrepu- blik Deutschland 111. Interparlamentarische Versammlung vom 28. Sep- tember bis 1. Oktober 2004 in Genf, Schweiz – Drucksachen 15/4374, 15/4701 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2004 in Pressburg, Slowakei – Drucksachen 15/4592, 15/4779 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Oktober 2004 in Straß- burg und die Debatte der Erweiterten Parlamentari- schen Versammlung über die Aktivitäten der OECD am 6. Oktober 2004 – Drucksachen 15/4596, 15/4701 Nr. 1.3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/858 Nr. 1.2 Drucksache 15/858 Nr. 2.7 Drucksache 15/2373 Nr. 1.1 Drucksache 15/2447 Nr. 1.10 Drucksache 15/3403 Nr. 2.104 Drucksache 15/4213 Nr. 1.4 Drucksache 15/4780 Nr. 2.4 Drucksache 15/4969 Nr. 1.24 Innenausschuss Drucksache 15/4213 Nr. 2.31 Drucksache 15/4296 Nr. 1.12 Drucksache 15/4296 Nr. 1.13 Drucksache 15/4296 Nr. 1.14 Drucksache 15/4296 Nr. 1.15 Drucksache 15/4780 Nr. 2.11 Rechtsausschuss Drucksache 15/4911 Nr. 2.18 15992 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) (C) (B) (D) Finanzausschuss Drucksache 15/4969 Nr. 1.8 Drucksache 15/4969 Nr. 1.19 Haushaltsausschuss Drucksache 15/4911 Nr. 2.26 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/4911 Nr. 1.1 Drucksache 15/4911 Nr. 2.19 Drucksache 15/4911 Nr. 2.24 Drucksache 15/4969 Nr. 1.1 Drucksache 15/4969 Nr. 1.3 Drucksache 15/4969 Nr. 1.13 Drucksache 15/4969 Nr. 1.14 Drucksache 15/4969 Nr. 1.15 Drucksache 15/4969 Nr. 1.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4969 Nr. 1.2 Drucksache 15/4969 Nr. 1.11 Drucksache 15/4969 Nr. 1.21 Verteidigungsausschuss Drucksache 15/4213 Nr. 2.4 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/2895 Nr. 2.3 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/4911 Nr. 1.6 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4911 Nr. 2.20 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/3023 Nr. 2.3 Drucksache 15/4085 Nr. 1.14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4969 Nr. 1.26 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3546 Nr. 2.4 Drucksache 15/4458 Nr. 2.11 Drucksache 15/4567 Nr. 1.7 Drucksache 15/4705 Nr. 1.19 Drucksache 15/4780 Nr. 2.14 91, 1 0, T 170. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. April 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Sehling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

    en! Mit dem heute zur zweiten und dritten Beratung an-
    tehenden Gesetzentwurf zur Organisationsstruktur der
    elematik im Gesundheitswesen geht es vor allem um
    ie beschleunigte Einführung der elektronischen Ge-
    undheitskarte. In dem im Jahr 2003 beschlossenen Ge-
    undheitsmodernisierungsgesetz haben die Koalitions-
    raktionen und die CDU/CSU-Fraktion gemeinsam die
    esetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die elek-
    ronische Gesundheitskarte spätestens – wie es wörtlich
    m Gesetz heißt – zum 1. Januar 2006 eingeführt werden
    oll.
    Die Partner der Selbstverwaltung wurden im GMG

    amals beauftragt, eine Vereinbarung über die Schaffung
    iner Informations-, Kommunikations- und Sicherheits-
    nfrastruktur zu erarbeiten. Der mit dem Gesetz seiner-
    eit verbundene Zwang zur Einstimmigkeit hat die zwei
    ahre wie im Flug vergehen lassen. Diese Jahre haben
    ezeigt, dass die Vielzahl von durchaus gerechtfertigten
    inzelinteressen einer raschen Erzielung von grundle-
    enden Ergebnissen insgesamt manches Mal entgegen-
    tand.
    Zu Recht hat nicht nur die auf konkrete Aufträge war-

    ende Informationswirtschaft darauf gedrängt, das bisher
    eltende Einstimmigkeitsprinzip durch eine Regelung
    er qualifizierten Mehrheit zu ersetzen. Die Selbstver-
    altung hat Ende letzten Jahres in Abstimmung mit dem
    undesgesundheitsministerium – sicherlich auch ein biss-
    hen auf Druck – eine neue Organisationsform für eine
    emeinnützige Gesellschaft für Telematik ausgehandelt.
    ie Gesellschaft namens Gematik wurde am 11. Januar
    ieses Jahres errichtet. Mit dem vorliegenden Gesetzent-
    urf wird deshalb konsequenterweise das erste Ziel ver-
    olgt, die bestehende Gematik mit den notwendigen
    ffentlich-rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und Be-
    ugnissen auszustatten.
    Daneben geht es in dem Gesetzentwurf um den ge-

    etzgeberischen Rahmen für die zu treffende, aber tat-
    ächlich schon existierende Finanzierungsvereinbarung
    ber die Kosten der Einführung und der erstmaligen
    usstattung der Leistungserbringer in der Einführungs-
    hase, aber auch über die Kosten des laufenden Betriebs.
    chließlich war zwingend eine Entscheidung über eine
    esetzliche Grundlage für die Erhebung eines Telematik-
    uschlages im Krankenhaus zu treffen.






    (A) )



    (B) )


    Matthias Sehling

    Die Bundesregierung hat es darüber hinaus für not-

    wendig erachtet, mit einer Vielzahl von Vorlagepflichten
    und Beanstandungsmöglichkeiten bei Beschlüssen der
    neuen Gesellschaft Gematik einen ziemlich rigorosen
    Überprüfungsmechanismus vorzusehen, der bereits vor
    der offiziellen Anhörung die Frage aufwerfen musste
    und auch aufgeworfen hat, ob denn – praktisch einzig-
    artig im System der gesetzlichen Krankenversicherung –
    der Übergang von der Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht
    gewollt ist. Die Union hat diese „Über-Regelungswut“
    des Gesundheitsministeriums schon in der ersten Lesung
    am 24. Februar dieses Jahres deutlich kritisiert.

    Unsere Hauptkritik bezog sich aber auf das nach dem
    ursprünglichen Gesetzentwurf anzunehmende finan-
    zielle Selbstbedienungsrecht des Ministeriums bei den
    Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge.
    Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf war nämlich
    nicht klar gewesen, welche Forschungs- und Entwick-
    lungsausgaben das Ministerium für die Vergangenheit
    und welche es sogar in Zukunft den Partnern der Selbst-
    verwaltung aufs Auge hätte drücken können. Die öffent-
    liche Anhörung der Verbände und Sachverständigen am
    9. März dieses Jahres hat zahlreiche dieser Kritikpunkte
    bestätigt und weitere Schwachpunkte offen gelegt. Die
    CDU/CSU-Fraktion kann aber nun dem Gesetzentwurf
    in der geänderten Fassung aus folgenden Gründen zu-
    stimmen:

    Erstens. Der geänderte Gesetzentwurf stellt nun ein-
    deutig klar, dass die Beschlüsse der Gesellschaft für Te-
    lematik betreffend die Regelungen, den Aufbau und den
    Betrieb der Telematikinfrastruktur nur beanstandet wer-
    den können, soweit sie gegen Gesetz oder sonstiges
    Recht verstoßen. Es bleibt daher – sozialrechtssystemge-
    recht – bei der bloßen Rechtsaufsicht. Eine Fachauf-
    sicht mit Zweckmäßigkeitserwägungen des Ministe-
    riums statt bloßer Rechtsüberprüfung findet nicht statt.

    Zweitens. Rechnung getragen wurde nun auch dem
    von den Ländern vorgetragenen Wunsch, die in ihrem
    Umsetzungsbereich liegenden Aufgaben bei der Aus-
    gabe von Heilberufs- und Berufsausweisen detaillierter
    wahrzunehmen und im Fachbeirat zahlenmäßig stärker
    vertreten zu sein.

    Drittens. Ein für die Union besonders wichtiger Er-
    folg sind – ich erwähnte es schon – die Klarstellungen
    im Bereich der Finanzierung von Forschungsaufträgen
    des Ministeriums. Der ursprüngliche Gesetzentwurf gab
    sich, wie erwähnt, in dieser Frage mehrfach kryptisch.
    Nun gilt: Bei den Kosten der Vergangenheit handelt es
    sich nach der vorgenommenen zeitlichen Eingrenzung
    ausschließlich um die Kosten des Projekts der Fraunho-
    fer-Gesellschaft. Das ist in der Sache vertretbar, da deren
    Beauftragung gemeinsam von Ministerium und Selbst-
    verwaltung vereinbart worden war. Andere Forschungs-
    kosten etwa aus früheren Zeitabschnitten – das hätte
    wesentlich höhere Ausgaben bedeutet – trägt die Selbst-
    verwaltung nicht. Das Ministerium blieb aber bis heute
    eine klare Antwort schuldig, ob es im Herbst 2004 eine
    Finanzierungszusage über den Auftrag an die Fraun-
    hofer-Gesellschaft gegeben hatte.

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    (C (D Ein Thema für sich ist offenbar die Qualitätsbewerung des anlässlich der CeBIT am 14. März dieses Jahres n Hannover öffentlichkeitswirksam abgelieferten und on Frau Bundesministerin glorreich vorgestellten Areitsergebnisses der Fraunhofer-Gesellschaft, der so geannten Spezifikation der Lösungsstruktur. Eine Facheröffentlichung hat das weniger glorreiche Bild eines chweizer Käses gewählt. Dieser Schweizer Käse sei, so ört man hinter den Kulissen, nur durch die kurzfristige ilfe eines – ausgerechnet! – österreichischen Professors berhaupt genießbar geworden. Nur ein Schelm denkt ier an die ansonsten ausgeschlagenen österreichischen ilfsangebote in Zusammenhang mit Minister Stolpes KW-Maut. Schon in der Anhörung Anfang März hat die Selbst erwaltung in Gestalt der Ersatzkassenchefin Doris feiffer anklingen lassen, dass man in der Gematik zuächst wegen dieses Forschungsund Entwicklungsproektes in eine aktive Qualitätssicherung eintreten müsse nd dass deshalb der Zeitplan für die Einführung der lektronischen Gesundheitskarte noch unsicherer geworen sei. Ins gleiche Horn stieß vor drei Tagen in der Ärzte-Zeitung“ der Chef der Kassenärztlichen Bundesereinigung, Andreas Köhler; er sprach von erheblichen ücken im Fraunhofer-Kartenkonzept, die jetzt in vier ematik-Arbeitsgruppen untersucht und geschlossen erden müssten. Ob dieser Schweizer Käse der Gematik ekommen wird? Eine weitere notwendige Klarstellung wurde von den oalitionsparteien auch hinsichtlich der Forschungskosen für die Zukunft vorgenommen. Jetzt ist klar, dass solhe Kosten nur im Falle einer Ersatzvornahme durch echtsverordnung überbürdet werden könnten, also enn die Selbstverwaltung ihren Aufgaben nicht oder icht rechtzeitig nachkäme. Viertens. Bei den Regelungen für die Testund Ein ührungsphase der elektronischen Gesundheitskarte atte die Koalition des Weiteren zunächst vorgesehen, ür eine Übergangsphase nicht nur von dem Erfordernis er qualifizierten Signatur abzusehen, sondern – ganz llgemein – von den Vorschriften des Apothekenund rzneimittelrechts. Nach einer Intervention des stellverretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang öller haben sich die Koalitionsfraktionen mittlerweile ankenswerterweise bereiterklärt, dies in Richtung auf en eigentlichen und unterstützenswerten Sinn der Regeung, nämlich die Aufhebung von dortigen Formvorchriften, einzuschränken. In der Sache geht es darum, m Massengeschäft, zum Beispiel im Apothekenbereich, uch biometrische Daten zur Identifizierung einer Zuriffsberechtigung, beispielsweise einen Fingerabdruck, robeweise zuzulassen. Lieber Kollege Hovermann, im Übrigen konnte die nion auch deshalb den geänderten Änderungsanträgen um Gesetzentwurf beruhigt zustimmen, weil der in den usschussberatungen zunächst vermisste, offenbar zenrale § 3 des Nutzungszuschlags-Gesetzes im Verlauf der eiteren Ausschussberatungen wiedergefunden werden Matthias Sehling konnte. Das beruhigt uns sehr, wie gesagt. So viel zu den Gemeinsamkeiten. Die Bundesregierung und ihr heutiger Gesetzentwurf lassen zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet: Erstens. Wie steht es mit dem Zeitplan? Wann kommt die Gesundheitskarte für alle? Die Bundesgesundheitsministerin wiederholt formelhaft: Wir liegen im Plan. Ich denke, das ist wenig überzeugend. Neuerdings spricht auch der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung davon, dass erst im Dezember dieses Jahres mit den ersten Modellprojekten zur Gesundheitskarte zu rechnen ist. Jedenfalls müssen die Startschüsse für die Testphasen in den Modellregionen jetzt möglichst rasch gegeben werden. Zweitens. Wie erreichen wir, dass die Karte hinsichtlich der freiwilligen Anwendungen häufig genutzt wird, damit sich die Kosten-Nutzen-Waage möglichst bald zugunsten der Patienten und zugunsten der Allgemeinheit neigt? Zu Recht hat die gesetzliche Krankenversicherung in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die freiwillige Nutzung der Karte eng mit der Gewissheit um die Sicherheit der Daten zusammenhängt. Hier sollte die Bundesregierung auf kritische Fragen der Fachöffentlichkeit und vielleicht auch der kritischen Ärzte stärker als bisher eingehen. Drittens. Ungeklärt ist auch, wie es mit der Datenho heit der Patienten einerseits und wie es mit dem Anliegen der Versorgungsforschung und der Versorgungsepidemiologie andererseits steht. Zu Recht haben die Verbraucherschützer in der Anhörung dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datensouveränität einen hohen Stellenwert eingeräumt. Gleichzeitig muss Gematik und muss notfalls auch die Politik die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass – selbstverständlich unter strenger Beachtung des Datenschutzes – durch diese neuen Technologien auch die Versorgungsforschung, die Versorgungsplanung, die Versorgungsepidemiologie und die Gesundheitsberichterstattung eine deutliche Unterstützung erfahren. Die elektronische Gesundheitskarte soll für alle Beteiligten im Gesundheitswesen Nutzen und Vorteile bringen: zuerst für die Patienten, dann für die Gesundheitsberufe und -einrichtungen, für die Kostenträger und auch für die Allgemeinheit, nämlich durch eine vorausschauende Gesundheitspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    (Detlef Parr [FDP]: Gutes Beispiel!)





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    (B) )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Biggi Bender.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Birgitt Bender


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am

    letzten Wochenende fand in Berlin ein so genannter Ärz-
    tetag von unten statt. Dort trafen sich Ärzte und Ärztin-
    nen, die sich von ihren Berufsorganisationen nicht ange-
    messen vertreten fühlen. Sie hatten auch darüber hinaus


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    (C (D wie sie sagten – eine große Sorge, nämlich die, dass er Bürger durch die Gesundheitskarte zum gläsernen atienten werde, der hilflos dem staatlichen Zugriff ausesetzt sei. Nun weiß ich nicht, welches eigene Anliegen iese Ärzte im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte aben, aber ich kenne sehr wohl das Prinzip, dass Leisungsanbieter im Gesundheitswesen ganz gern vom Paienteninteresse reden, wenn sie in Wirklichkeit eigene iele verfolgen. (Detlef Parr [FDP]: Sie können sich von dem Misstrauen nicht lösen!)


    Ach, Herr Kollege Parr, ich glaube, dass auch Sie das
    urchaus so sehen.
    Das sollte uns auf eines aufmerksam machen, nämlich

    arauf, dass der Weg zur Anwendung der elektronischen
    esundheitskarte in der Praxis nicht nur von technischen
    nforderungen gesäumt wird, sondern dass es hierbei
    uch ganz entscheidend auf die Frage der Akzeptanz bei
    en Bürgern und Bürgerinnen ankommt. Natürlich gilt
    m Prinzip für jedes Gesetz, dass wir um Akzeptanz wer-
    en müssen, aber gerade in diesem Fall, denke ich, gibt
    s dafür auch ganz praktische Gründe.
    Die Gesundheitskarte wird neben der Speicherung der

    dministrativen Daten als Anwendung zunächst nur das
    lektronische Rezept haben. Aber man muss auch an die
    öglichkeiten denken, die darin weiter liegen, also elek-

    ronische Patientenakten, Arztbriefe usw. Wir wissen,
    ass dies alles nur – das ist auch richtig so – mit Zustim-
    ung der Patienten und der Patientinnen geschehen wird
    nd dass auch der Zugriff auf gespeicherte Daten von
    ieser Zustimmung abhängig ist. Das heißt, die Gesund-
    eitskarte muss mit allen ihren Anwendungsmöglichkei-
    en von den Bürgern und Bürgerinnen angenommen
    erden; sonst wird sie keine praktische Bedeutung er-
    angen. Deswegen müssen wir erläutern, welchen Wert
    iese Karte hat. Das sollte uns auch nicht schwer fallen.
    Ärzte, Krankenhäuser, andere Anbieter von Gesund-

    eitsleistungen werden, wenn die Gesundheitskarte ein-
    al voll entwickelt sein wird, deutlich mehr Hand in
    and arbeiten. Der Arzt/die Ärztin wird viel mehr als
    isher erfahren, was der Kollege/die Kollegin bereits an
    iagnosen gestellt und an Behandlungen durchgeführt
    at. Das kann dazu führen, dass es weniger Doppelunter-
    uchungen und mithin weniger Belastung der Patienten
    ibt, dass es mehr Arzneimittelsicherheit gibt und dass
    s auch weniger unnötige Ausgaben gibt; ich erinnere
    aran, dass Experten von der Anwendung der Gesund-
    eitskarte Einsparungen in Milliardenhöhe erwarten.
    Für die Akzeptanz der Gesundheitskarte ist auch der
    atenschutz entscheidend. Ich erinnere an die Rede-
    eise vom gläsernen Patienten. Wenn man genau
    inschaut, muss man erkennen, dass das Recht auf infor-
    ationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Pa-
    ienten durch die Gesundheitskarte nicht eingeschränkt,
    ondern, im Gegenteil, sogar erweitert wird. Man wird
    avon ausgehen dürfen, dass in Zukunft die Praxis auf-
    ört, dass Patientendaten ohne jede Sicherheitsvorkeh-
    ung per Fax oder per E-Mail durch die Welt bzw. von
    raxis zu Praxis gehen. Auch die Patienten selbst






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    (B) )


    Birgitt Bender

    werden ungleich mehr Möglichkeiten haben, auf ihre ei-
    genen Daten zuzugreifen, weil es eben nicht mehr not-
    wendig ist, sich mit in Arztpraxen gebunkerten Papier-
    dokumenten auseinander zu setzen, sondern weil dieser
    Zugriff über die elektronische Gesundheitskarte möglich
    wird.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Kurz und gut: Die Gesundheitskarte wird es den Patien-
    ten ermöglichen, sich souveräner im Gesundheitswesen
    zu bewegen und sich auch aktiver an der Behandlung zu
    beteiligen.

    Die gesetzlichen Grundlagen schaffen wir heute. Es
    ist erfreulich, dass wir sie einstimmig schaffen. Das
    kommt ja im Gesundheitswesen nicht so häufig vor. Bei
    der weiteren Ausgestaltung der Anwendungsmöglich-
    keiten werden wir darauf zu achten haben, dass sich Da-
    tenschutz und Patientenorientierung auch im konkreten
    Einsatz wiederfinden. Dann, meine Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir um die Akzep-
    tanz der elektronischen Gesundheitskarte nicht bange.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)