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ID1517000100

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    Plenarprotokoll 15/170 – zu dem Antrag der Abgeordneten ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für mehr Wettbewerb und Transparenz in der Energiewirtschaft durch klare ord- nungspolitische Vorgaben (Drucksachen 15/3998, 15/4037, 15/5268) Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Einsatz der automati- sierten Erfassung von Kraftfahrzeug- kennzeichen durch den Bundesgrenz- schutz (Drucksachen 15/3713, 15/5266) . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15921 B 15921 D 15924 A 15926 B 15928 A 15929 C 15939 C 15939 D 15941 A 15942 A 15942 C 15942 D 15944 A Deutscher B Stenografisch 170. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 15/3917, 15/4068, 15/5268, 15/5269) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim Pfeiffer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte schaffen D M J T a b 15921 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 15932 A 15934 C undestag er Bericht ung 15. April 2005 t : r. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gemeinsames Zentrum zur Terrorismusbekämpfung schaffen (Drucksachen 15/3805, 15/5264) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- 15935 B 15936 D 15937 D 15939 C Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15944 D 15946 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen (Drucksachen 15/4924, 15/5272) . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Dr. Peter Paziorek, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zügige Umset- zung der EU-Linking-Directive (Drucksache 15/4389) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kostensen- kungspotenziale für den Klimaschutz erschließen – Verbindungsrichtlinie zum europäischen Emissionshandel unverzüglich umsetzen (Drucksache 15/4848) . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/5213) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B A R r ( D L M Z A d R v h S D R S D G G H A D V W D N A L A Z E k g H M U 15947 B 15948 D 15950 A 15951 B 15951 C 15952 C 15954 B 15955 B 15956 A 15956 D 15957 A 15957 B 15958 C 15959 A 15960 A 15961 B 15963 A agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer rüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: eform des Tarifvertragsrechts zur Siche- ung betrieblicher Bündnisse für Arbeit Drucksache 15/2861) . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 8: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Die aktuelle Werbekampagne der uhrkohle AG vor dem Hintergrund der on der Bundesregierung aus dem Bundes- aushalt in Milliardenhöhe gewährten teinkohlensubventionen . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Änderung tele- ommunikationsrechtlicher Vorschriften (Ta- esordnungspunkt 25) ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15963 A 15963 B 15964 C 15965 C 15966 C 15966 C 15967 C 15968 C 15969 D 15971 B 15972 B 15974 C 15975 C 15977 B 15978 B 15979 D 15981 A 15982 C 15983 A 15983 B 15984 C 15985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 III Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform des Tarifrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26) Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15986 A 15987 A 15987 B 15988 A 15989 D 15990 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15921 (A) ) (B) ) 170. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15983 (A) ) (B) ) setzt, der für einen funktionsfähigen Wettbewerb, faire Entwurf finden wir Regelungen wie die Berücksichtigung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 25) Hubertus Heil (SPD): Die Telekommunikationswirt- schaft ist eine der innovativsten und dynamischsten Branchen in Deutschland. Mit dem neuen Telekommu- nikationsgesetz 2004, TKG, haben wir hierfür den nöti- gen flexiblen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen ge- P z g K n s d t h k g u n n j R V k t R c T d z e a g k e b l n g f t w d f c w a e a t s w w r Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 15.04.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.04.2005 Bury, Hans Martin SPD 15.04.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 15.04.2005 Dominke, Vera CDU/CSU 15.04.2005 Eichel, Hans SPD 15.04.2005 Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 15.04.2005 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 15.04.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 15.04.2005 Noll, Michaela CDU/CSU 15.04.2005 Pieper, Cornelia FDP 15.04.2005 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 15.04.2005 Scheelen, Bernd SPD 15.04.2005 Simm, Erika SPD 15.04.2005 Teuchner, Jella SPD 15.04.2005 Vogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 15.04.2005 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 15.04.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht reise und viele neue Angebote für die Verbraucher und ahlreiche innovative Geschäftsideen sorgt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf hat die Bundesre- ierung eine hervorragende Grundlage geschaffen, um undenschutzbelange zu stärken. Wir können damit ei- en fairen Rechtsrahmen setzen, der einen Verbraucher- chutz auf hohem Niveau gewährleistet und gleichzeitig ie Rolle der Telekommunikationsbranche als Innova- ionsmotor unserer Wirtschaft weiter stärkt. Lassen Sie mich dazu die folgenden Aspekte hervor- eben: Erstens. Der Regulierungsbehörde für Telekommuni- ation und Post werden die erforderlichen schlagkräfti- en Werkzeuge an die Hand gegeben, um die heute noch nabsehbaren dynamischen Entwicklungen im Sinne ei- es fairen Wettbewerbers mit hohem Verbraucherschutz- iveau angemessen regeln zu können, ohne dass dafür eweils eine erneute Gesetzesänderung erforderlich ist. Durch die heute eingebrachten Ergänzungen dieses ahmens werden wir die die Verbraucher schützenden orschriften zusammenfassen und in das Telekommuni- ationsgesetz integrieren. Wir zeigen damit die Bedeu- ung, die der Schutz vor illegalen Dialern und anderem ufnummernmissbrauch haben. Mit dieser Vereinheitli- hung im Rahmen des TKG schaffen wir Rechtsklarheit, ransparenz und Verlässlichkeit, die auch und gerade en Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen ugute kommt. Wir werden die vorhandenen Schutzregeln aber auch rheblich fortentwickeln. Wir geben damit die Antwort uf neue Geschäftsmodelle wie Handylogos und Klin- eltöne, die sich mit der in ihnen angelegten Verführbar- eit für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr zu iner besonderen Herausforderung entwickelt haben. Ich in sicher, dass wir auch bei der Frage der neuen Zah- ungsmöglichkeiten etwa von Eintrittskarten, Fahrschei- en oder Spenden per Handy gemeinsam eine intelli- ente Lösung auf Grundlage des Regierungsentwurfs inden werden, die den notwendigen Schutz gewährleis- et, ohne dass das Ganze für die Nutzer zu kompliziert ird oder interessante, seriöse Geschäftsmodelle verhin- ert werden. Jenseits der Bekämpfung von Missbrauch und Ver- ührbarkeiten setzen wir auf den aufgeklärten Verbrau- her. Deswegen begrüße ich vor allem die präzise den je- eiligen Bedürfnissen der einzelne Mehrwertdienste ngepassten Regelungen zur Preisanzeige und -ansage, twa bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten, uch wenn wir über einzelne Punkte sicher noch disku- ieren werden. Bei anderen Punkten, etwa der Preisan- agepflicht für alle Call-by-call-Verbindungen, müssen ir uns fragen, wie wir den erforderlichen Schutz so ge- ährleisten können, dass er nicht zu kompliziert, zu bü- okratisch oder schlicht unverhältnismäßig wird. Zweitens. Besonders gelungen in dem vorgelegten 15984 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) der Belange von Menschen mit besonderen körperlichen Behinderungen. Der im neuen Gesetz verankerte Mehr- wertdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen folgt den Empfehlungen des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und wird die Integration dieser Menschen in die Telekommunikation erheblich fördern. Drittens. Über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus werden wir noch weitere Punkte in die Beratung einbrin- gen. Im letzten Jahr hat bei den Verhandlungen der Ar- beitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur Novelle des TKG die Entschädigung der Unternehmen bei Über- wachungsmaßnamen einen breiten Raum eingenommen. Einvernehmlich haben wir beschlossen, diese Entschädi- gung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen und die Entschädigungsbeträge angemessen auszugestalten. Die Bundesregierung wird nach dem gültigen TKG ermäch- tigt, in einer Verordnung diesen Sachverhalt neu zu re- geln. Diese Verordnung hat sie mit dem Bundesrat abzu- stimmen. Ich will es offen heraus sagen: Diese notwendige Ab- stimmung dauert uns zu lange. Diese Fragen müssen so- fort geklärt werden. Und da sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag einhellig diese Neuregelung wollen, ergreifen wir jetzt die Initiative und legen einen Entwurf für diese Neuregelung vor. Wir werden für die Sitzung des Ausschusses für Wirt- schaft und Arbeit in der kommenden Woche einen Ände- rungsantrag zum jetzigen Gesetzentwurf der Bundesre- gierung vorlegen, der die Frage der Entschädigung gesetzlich mit einem neuen Paragraphen im TKG regelt. Es wird dann keiner Verordnung mehr bedürfen. Hier stehen wir den Unternehmen im Wort, wir halten Wort. Meine Bitte an die Opposition: Wir werden in der nächsten Woche ja auch über die Anhörung entscheiden. Gleichzeitig erhalten Sie – wie bereits gesagt – unseren Entwurf für die Entschädigung. Wir wollen auch diese Regelung in die Anhörung einbeziehen. Lassen Sie uns gemeinsam innerhalb der Debatte zum TKG auch dieses Thema beraten. Die Chancen stehen gut, dass wir einver- nehmlich die Entschädigungsregelung auf neue Füße stellen können. Die bisherig vorgesehene Entschädigung bei der Überwachung der Telekommunikation in Höhe von nur 3 Prozent der tatsächlichen Kosten bedarf drin- gend einer Änderung. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Unser Gesetz hat zum Ziel, die Verbraucher wirksam zu schüt- zen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Wir wollen eine Balance zwischen Verbraucherschutz und der Entwicklung von neuen innovativen Geschäfts- ideen in der Telekommunikationsbranche. Wir sind da- bei offen auf der Suche nach den besten Lösungen. Zu diesem Zweck werden wir auch eine Anhörung von Experten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit durch- führen. Ich lade Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ein, sich an dieser Suche zu beteiligen. s l d d b m K k g u z k M d d b h R t r u g s r w G k b n b D s a L u w g u i G z g d c d s d d h s d (C (D Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Kaum ein Wirt- chaftzweig ist so innovativ, so rasant in seiner Entwick- ung und kann so respektable Wachstumsraten vermel- en wie der Telekommunikationssektor. Wir wollen, ass dies so bleibt. Die Deutschen nutzen die Telekommunikationsange- ote, sie informieren sich und kommunizieren fest, obil und online. Gerne lassen sich die Kundinnen und unden auch auf neue Geschäftsmodelle und Kommuni- ationsmöglichkeiten ein. Der Siegeszug der SMS ist ein utes Beispiel dafür. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind kritische nd preisbewusste Kunden, die nicht über den Tisch ge- ogen und abgezockt werden wollen. Es gibt im Tele- ommunikationsbereich eine Reihe von gravierenden issständen und oftmals fehlende Transparenz. Dies belegen sehr deutlich die Anzahl der Beschwer- en bei den regionalen Verbraucherzentralen, aber auch ie Statistiken der Regulierungsbehörde in ihrem Jahres- ericht 2004. Seit dem Jahr 1999 gibt es eine signifikant ohe Steigerung an Verbraucherbeschwerden bei der egulierungsbehörde im Bereich der Telekommunika- ion. Dies betrifft insbesondere Fragen der Entgeltforde- ungen aus TK-Rechnungen, Premium-Rate-Diensten nd Rufnummernangelegenheiten. Hier ist der Gesetz- eber gefordert, den rechtlichen Rahmen für einen wirk- amen Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände- ung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften ird dieser Forderung gerecht. Dabei integriert der esetzentwurf in sinnvoller Weise Regelungen der Tele- ommunikations-Kundenschutz-Verordnung sowie ver- raucherrelevante Elemente der Nummerierungsverord- ung in das Telekommunikationsgesetz. Einen Schwerpunkt bildet im Gesetzentwurf die Ver- esserung der Transparenz bei Preisen und Leistungen. ie Verbraucherinnen und Verbraucher sind im wirt- chaftlichen Verkehr längst daran gewöhnt, eindeutig usgepreiste Waren zu erwerben. Viele Dienste und eistungen im Telekommunikationsbereich mit ihren nterschiedlichsten und ständig wechselnden Tarifen er- eisen sich indes häufig als undurchschaubarer Dschun- el. Für viele – insbesondere junge – Verbraucherinnen nd Verbraucher führte die Nutzung mancher Angebote n eine ungewollte Verschuldung. Manches innovative eschäftsmodell kam in den Ruf einer halbseidenen Ab- ockerei. Ein wesentliches Ziel des Entwurfs war es daher, Re- elungen zu schaffen, die die Transparenz erhöhen und amit zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrau- her beitragen. Damit wird auch der Wettbewerb unter en seriösen Anbietern gestärkt. Eine gesunde wirt- chaftliche Entwicklung kann nur mit Kunden erfolgen, ie längerfristiges Zutrauen in die vielfältigen Angebote er Telekommunikationsbranche haben. Folgende Regelungen des Entwurfs will ich beispiel- aft herausgreifen: Die Anbieter müssen vor der Inan- pruchnahme von sprachgestützten Premiumdiensten en Preis der Dienste ansagen. Dies gilt auch bei Kurz- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15985 (A) ) (B) ) wahlsprachdiensten und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme. Vor der Inanspruchnahme von Kurzwahldatendiensten, zum Beispiel bei Klingeltönen, hat eine Preisanzeige ab einem Preis von 1 Euro zu erfolgen. Ebenso werden zu- künftig deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinforma- tionen in der Werbung für Premiumdienste, Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste, also etwa beim Televoting unter 0137er-Nummern Pflicht. Von besonderer Bedeutung sind die Transparenzrege- lungen für so genannte Kurzwahldatendienste – vor al- lem Klingeltöne und Logos –, die häufig eine Kosten- falle vor allem für junge Handynutzer darstellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anbieter den Kunden ab einem Preis von 1 Euro pro Dienst per SMS vorab deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen muss. Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden bestätigt werden. Der Gesetzentwurf baut auch den Schutz vor Dialern aus. Künftig muss jeder Dialer unter einer eigenen Ruf- nummer registriert werden. Dadurch wird die Identifi- zierung nicht registrierter Dialer erleichtert. Der Entwurf stellt damit einen wichtigen Beitrag zu einem aktiven Verbraucherschutz in Deutschland dar. Er vermittelt zwischen den notwendigen Verpflichtungen der Anbieter, aber auch ihren wirtschaftlichen Interessen und den berechtigten Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch bes- ser werden kann. Auch hier sehen wir an der einen oder anderen Stelle aus verbraucherpolitischer Sicht noch Verbesserungsmöglichkeiten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser hat 39 Änderungsvorschläge eingebracht. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde in 29 Fällen eine Prüfung zugesagt, komplette oder teilweise Zustim- mung formuliert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, lassen Sie uns gemeinsam für einen Ver- braucherschutz mit Biss in diesem Bereich sorgen! Die vorgestellten wichtigen Regelungen insbesondere zur Preis- und Tariftransparenz dürfen nicht blockiert wer- den. Ursula Heinen (CDU/CSU): Mehrwertdienste und Premium-SMS gehören mittlerweile in den Alltag vieler Verbraucher, sei es durch das Nutzen von Auskunfts- diensten, sei es durch das Empfangen von Informationen auf das Handy. Auch Verbraucher, die eine Beratung bei den Verbraucherzentralen möchten, wählen mittlerweile in vielen Bundesländern eine kostenpflichtige Mehr- wertdienst-Rufnummer an. Durch Mehrwertdienste und Premium-SMS gibt es eine Palette von Angeboten, die über die normale Telefonrechnung abgerechnet werden können. Leider gibt es – wie bei jeder neuen Entwicklung – auch hier „schwarze Schafe“, die den Ruf der seriösen A F a V u m S K g k H M p G b b s c w V t r Ä t e d l d l r l f d s a k v d a S s k B R w l b V p P d S s (C (D nbieter und damit auch der ganzen Branche schädigen. ehlende Preisinformationen und Transparenz, aber uch klare Missbrauchsfälle verletzen das Vertrauen der erbraucher. So stehen zum Beispiel hinter Flirtlines nd Gewinnankündigungen häufig unseriöse Anbieter. Viele Jugendliche nutzen Mehrwertdienste und Pre- ium-SMS auch, um sich Klingeltöne, Logos und piele auf ihr Handy zu laden. Die dabei entstehenden osten sind ihnen vorher oftmals nicht bekannt. Preisan- aben zu den Kosten, die pro Minute entstehen, sind eine ausreichende Information, wenn die Dauer des erunterladens nicht vorhersehbar ist. Durch den Missbrauch unseriöser Anbieter von ehrwertdiensten entsteht ein erhebliches Akzeptanz- roblem auch bei seriösen Anbietern und bei neuen eschäftsmodellen. Entscheidend ist deshalb, die Ver- raucher vor weiterem Missbrauch im Mehrwertdienst- ereich zu schützen, damit so ihr Vertrauen in die Serio- ität der Diensteanbieter gestärkt wird. Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Verbrau- her. Produkt- und Preistransparenz müssen gesteigert erden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen erbraucherrechten, den Interessen der seriösen Anbie- er und der Anbieter des Netzzugangs zu gewährleisten. Gut, dass auch die Bundesregierung aus ihrem Dorn- öschenschlaf aufgewacht ist und endlich ein Gesetz zur nderung der telekommunikationsrechtlichen Vorschrif- en vorgelegt hat. Schade, dass sie sich dabei noch nicht inmal an schon erreichte Standards hält. So wurde bei er Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes im etzten Jahr einvernehmlich mit den Bundesländern urchgesetzt, dass Rechtsverordnungen zur „Sicherstel- ung der Genauigkeit und Richtigkeit der Entgelt-Ab- echnungen“ für angebotene Telekommunikationsdienst- eistungen erlassen werden. In dem neuen Gesetzentwurf indet sich diese Möglichkeit leider nicht mehr. Zwar hat die Bundesregierung einige Bestimmungen er bisher geltenden Telekommunikation-Kunden- chutz-Verordnung (TKV) in den Gesetzesvorschlag ufgenommen, zum Thema „Genauigkeit und Richtig- eit der Entgelt-Ermittlung“ findet sich aber nur eine erwässerte Regelung, die aus dem Stand der TKV aus em Jahr 1997 übernommen wurde. Seitdem haben sich llerdings sowohl der technische als auch der rechtliche tand um einiges weiterentwickelt. Andererseits muss der Schutz aber auch ausgewogen ein. Wir wollen Schutz vor Missbrauch, um die Aus- unfts- und Mehrwertdienste zu stärken, nicht um die ranche auszurotten! Die Regierung sollte nun keine egelungen entwerfen, die die Kosten der Anbieter so eit erhöhen, dass sich bestimmte Angebote nicht mehr ohnen. Denn dann hätte sie wieder einmal keinen Ver- raucherschutz geleistet, sondern die Wahlfreiheit der erbraucher beschränkt! Ich verweise gern noch einmal auf die Preisansage- flicht bei Call-by-Call-Anrufen. Sicherlich ist die reisansagepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit abei ein Vorschlag, der für Mehrwertdienste zum chutz der Verbraucher notwendig ist und selbstver- tändlich von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird. 15986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Bei billigen Call-by-Call Anrufen führt dagegen die Ver- pflichtung zur Preisansage den Verbraucherschutz ad ab- surdum, wenn es um Preisunterschiede im Zehntel-Cent- Bereich geht. Zudem gibt es im Markt bereits zahlreiche Unternehmen, die ihren Kunden freiwillig Preisansagen anbieten. Der Kunde hat damit bereits heute jederzeit die Möglichkeit, genau diese Anbieter im Markt auszuwäh- len. So verschaffen sich Anbieter durch Verbraucher- schutz einen Marktvorteil. Diese Entwicklung sollten wir unterstützen! Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Seit über ei- nem Jahr drängen wir von der CDU/CSU-Bundestags- fraktion auf gesetzliche Regelungen für einen besseren Schutz der Verbraucher in der Telekommunikation. Wir haben bereits im Juni 2004 eine Initiative zu diesem für Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen wichtigen Themenbereich in den Deutschen Bundestag einge- bracht. Damals wie heute liegen uns zwei Dinge bei die- ser Thematik besonders am Herzen: Wir wollen die un- geheuer dynamischen Unternehmen auf diesen Zukunftsmärkten stärken und wir wollen die Verbrau- cher vor Abzockern schützen. Deshalb müssen wir unse- riöse Anbieter, die die Verbraucher nur über den Tisch ziehen wollen, endlich energisch bekämpfen. Der Markt für Mehrwertdienste und auch für Aus- kunftsdienste stellt einen zentralen Wachstumsmotor für die gesamte Telekommunikationsbranche dar und ist von entscheidender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft. Die Branche ist in den letzten Jahren weltweit enorm ge- wachsen. Aber auch in Deutschland haben wir inzwi- schen einen Umsatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Das Problem ist, dass es einige unseriöse Anbieter gibt, die enormen Schaden anrichten. Die Palette des Missbrauchs ist leider vielfältig. Es gibt zum Beispiel so genannte Lock-SMS. In diesem Fall be- kommen Sie eine persönlich formulierte SMS, in der Sie aufgefordert werden, doch bitte schnell zurückzurufen. Wenn Sie Pech haben, landen Sie dann bei einer 0190er- Nummer und der Anruf kostet Sie gleich mehr als 3 Euro. Sicherlich kennen Sie auch die Werbeanzeigen für Dienste, die mit falschen Preisen angeboten werden. Nach wie vor sind unseriöse Anbieter von Dialern unter- wegs und Fax-Spammer treiben ihr Unwesen. Deshalb besteht hier dringender politischer Hand- lungsbedarf. Die Bundesregierung hat viel zu lange ta- tenlos zugesehen, wie seriöse Unternehmen diskreditiert und die Verbraucher über den Tisch gezogen worden sind. Deshalb ist bei vielen Verbrauchern in Deutschland inzwischen ein großer Vertrauensverlust entstanden. Jetzt endlich – viel zu spät – haben Sie den Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir werden in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf intensiv zu beraten haben. Schon jetzt sage ich Ihnen aber, dass die CDU/CSU-Fraktion keinem Gesetz zustimmen wird, das Verbraucher entmündigt und Unternehmen strangu- liert. Für uns sind Wirtschaft und Verbraucherschutz keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Me- daille. Es ist wichtig, mehr Transparenz herzustellen. Die Verbraucher benötigen mehr Sicherheit, wie viel sie f m h i s g b c n i f d w t z u v c b D S d z t S f 1 V D z B s b d s S v j t i k r F e b M n r B a z s l (C (D ür welche Leistung bezahlen müssen. Die Verbraucher üssen sich in dem dichten Tarifdschungel, den wir eute haben, auskennen. Preise und Leistungen müssen mmer deutlich lesbar und erkennbar sein. Deshalb müs- en wir natürlich über Preisangaben, über Preishöchst- renzen und über Preisansagepflichten reden. Aber wir rauchen keine überzogene Regulierung, die Verbrau- herschutz nur vortäuscht und Unternehmen unverhält- ismäßig belastet. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es m Gesetzgebungsprozess insbesondere um die Prüfung olgender Punkte gehen: Zentral ist für uns der Wegfall er Preisansagepflicht bei Call-by-Call. Hier geht es irklich um Mini-Cent-Beträge. Zudem müssten Anbie- er von sowohl Pre-Selection als auch von Call-by-Call u enormen Kosten ihr gesamtes Abrechnungsystem mstellen, sodass sich wirklich die Frage stellt, ob das erhältnismäßig ist. Sicherlich ist es richtig, dass man- he Anbieter schnell ihre Tarife wechseln und der Ver- raucher Sicherheit über den aktuellen Preis braucht. eshalb wäre es im Bereich Call-by-Call aus unserer icht eine zielführende Lösung, beispielsweise eine von en Unternehmen zu stellende kostenlose Rufnummer u schalten, bei der man den aktuellen Preis des Anbie- ers erfährt. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Anhebung des chwellenwertes von 1 Euro für das Hand-shake-Ver- ahren bei SMS. Die von der Regierung vorgesehene -Euro-Grenze führt dazu, dass die Kosten dieses erfahrens im Vergleich zum Preis der eigentlichen ienstleistung sehr hoch sind, da mindestens zwei SMS usätzlich erforderlich wären. Aus Sicht der CDU/CSU- undestagsfraktion sollte die Grenze hier höher ange- etzt werden. An einigen Stellen täuscht die Bundesregierung Ver- raucherschutz nur vor. Dies betrifft beispielsweise bei en Kurzwahldiensten die Mitteilungspflicht bei Über- chreiten eines Betrages von 20 Euro im Monat für ein MS-Abonnement. Wenn ein Kunde bei insgesamt fünf erschiedenen Anbietern unter der Summe bleibt, ist er a dennoch ohne Warnung bereits erhebliche Verpflich- ungen eingegangen. Die Regelung läuft also vielfach ns Leere. Weitere Punkte, die wir in einer Expertenanhörung zu lären haben werden, sind die Modalitäten für die Sper- ung und Entsperrung von Rufnummernbereichen, die rage der Rückzahlungspflicht im Falle der Kündigung ines SMS-Abos, die Modalitäten bei Rufnummernmiss- rauch und bei falscher Werbung, Preisangaben bei ABEZ-Diensten, der Umfang des Einzelverbindungs- achweises auf der Rechnung, die technischen Anforde- ungen an Entgeltermittlungssysteme, um hier nur einige ereiche zu nennen. Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist un- usgegoren. Er schafft nicht die notwendige Balance wischen dem Schutz der Verbraucher und den Interes- en der seriösen Unternehmen. Die Union wird diese Ba- ance im weiteren parlamentarischen Prozess herstellen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15987 (A) ) (B) ) Rainer Funke (FDP): Wir treffen uns heute zur ers- ten Beratung eines TKG-Änderungsgesetzes, über das wir nach meinem Eindruck im weiteren Verfahren noch vieles miteinander zu bereden haben werden. Es geht beim vorliegenden Gesetz darum, die Balance zwischen einem notwendigen Verbraucherschutz und überzogenen Belastungen für die Branche vernünftig auszutarieren. Lassen Sie mich deshalb grundsätzlich anmerken: Die FDP setzt auf den mündigen Verbraucher und wir wollen nicht, dass Innovations- und Wachstumschancen durch übermäßige Reglementierungen verschüttet werden. Das ist unser Grundanliegen. Diesem Anliegen wollen wir übrigens auch Begehrlichkeiten der Regulierungsbe- hörde – aus Behördensicht durchaus verständlich – nach möglichst weit reichenden Eingriffsbefugnissen unterge- ordnet wissen. Wenn im Gesetz jetzt eine Preisansageverpflichtung für Call-by-Call-Dienste vorgesehen ist, dann ist dies völlig daneben. Eine solche Verpflichtung ist teuer, mög- licherweise nicht im Interesse eines jeden Verbrauchers und schränkt den Wettbewerb ein. Im Übrigen: Wenn die Verbraucher Preisansagen wünschen, dann werden sie verstärkt zu solchen Anbietern wechseln, die solche Preisansagen freiwillig anbieten. Diese Regelung scha- det im Ergebnis mehr, als sie nutzt. Wir werden über manch anderen Punkt auch noch re- den müssen: unvollständig aufgezählt die Verpflichtung zum Einzelverbindungsnachweis bei Prepaid-Produkten, die Info-SMS bei einmaligen Premium-Diensten bzw. die Grenze, ab wann eine solche Verpflichtung greift, oder die Umsetzungsfristen für die neu aufgelegten Ver- pflichtungen. Hier müssen wir uns genau überlegen, was wir der Branche zumuten wollen, die übrigens eine der wenigen Wachstumsbranchen in unserem Land ist. Überall gilt es auch, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn wir über Entschädigungsregelungen noch im Laufe des Verfahrens verhandeln werden, kündige ich jetzt schon an: Die FDP wird sehr genau darauf achten, dass die Entschädigungen die staatlich verursachten Zu- satzbelastungen der Unternehmen auch wirklich ver- nünftig vergüten. Wir haben also ausreichend Gesprächsstoff für die an- stehenden Beratungen. Unser Ziel wird es sein, zu Wett- bewerbs- und verbraucherfreundlichen Regelungen zu kommen. Ich hoffe, dass wir uns wenigstens hierauf schon heute verständigen können. Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Das vorliegende Arti- kelgesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Zielrichtungen: Zum einen werden auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunika- tionsgesetzes, TKG, die bisher in der Telekommunika- tions-Kundenschutzverordnung, TKV, enthaltenen Re- gelungen in das TKG integriert. Zum anderen werden die Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp- fung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern optimiert und neu gefasst. Darüber hinaus erfolgen ei- n G R s d d m m d w d ü h s u r s M D d a G p d t a k d f I c f A t d d F t R c s f w b d d s i d s a V (C (D ige Anpassungen an rechtliche Änderungen in anderen esetzen und es wird die Aufgabenzuweisung für die egulierungsbehörde, Vorgaben für die technische Um- etzung von Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, an en Stand der praktizierten Verfahren angeglichen. Im Fokus des vorliegenden Gesetzentwurfes stehen ie Interessen der Verbraucher. Die Bundesregierung isst – auch mit Blick auf die Bedeutung des Telekom- unikationsmarktes für Wachstum und Innovationen – em Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zu. Nur enn der Endverbraucher sich darauf verlassen kann, ass er bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ber elektronische Medien vor Missbräuchen weitge- end geschützt ist, werden diese Medien auch umfas- end genutzt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation nd Post konnte auf der Grundlage der von der Bundes- egierung in den vergangenen zwei Jahren initiierten ge- etzlichen Regelungen wirksam und erfolgreich gegen issbräuche vorgehen. So wurden mehrere Tausend ialer vom Markt genommen und zahlreiche Mehrwert- iensterufnummern gesperrt. Wir haben im Bundestag m 18. Februar dieses Jahres in unserer Antwort auf die roße Anfrage der CDU/CSU hier bereits eine erste ositive Bilanz gezogen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel, en Unternehmen ausreichende Flexibilität für Wachs- um und Innovationen zu geben und gleichzeitig einen ngemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten, onsequent weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf optimiert ie Verbraucher schützenden Vorschriften zur Bekämp- ung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern. nsbesondere werden mit Blick auf jugendliche Verbrau- her klare Regelungen bei Inanspruchnahme von Mobil- unkdiensten, zum Beispiel für Klingeltöne, vorgegeben. So haben etwa die Unternehmen dem Verbraucher vor bschluss entsprechender Abonnementverträge die Ver- ragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn er Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag, er im Übrigen jederzeit kündbar ist, zustande. Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld intensiv mit der achöffentlichkeit erörtert. Die Positionen sind erwar- ungsgemäß hinsichtlich der Anforderungen an die egelungsdichte unterschiedlich. Während die Verbrau- herschützer, eine weit reichende Regulierung wün- chen, setzen die Unternehmen stark auf die Umsetzung reiwilliger Maßnahmen. Auch wenn einige Regelungen ie zum Beispiel die Preisansageverpflichtung bei Call- y-Call von einigen Unternehmen kritisch gesehen wer- en, denke ich, ist es uns gelungen, mit dem vorliegen- en Gesetzentwurf einen vertretbaren Ausgleich zwi- chen den unterschiedlichen Interessen herzustellen. Dies zeigt auch die Stellungnahme des Bundesrates, n der keine grundlegenden Änderungen gefordert wer- en, die aber insgesamt für die anstehende parlamentari- che Diskussion konstruktive Vorschläge enthält. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir am Ende der nstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat erbrauchern und Unternehmen gleichermaßen gute 15988 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Rahmenbedingungen für die Nutzung, aber auch die Entwicklung neuer Telekommunikationsdienstleistun- gen bereitstellen können. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform des Tarif- vertragsrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 26) Anette Kramme (SPD): Der ehemalige Präsident des BDI, Michael Rogowski, möchte den Flächentarif- vertrag im Lagerfeuer verbrennen, Friedrich Merz möchte das Tarifkartell durchlöchern, Guido Westerwelle will die neue Autonomie der Betriebe. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie erklären die Gewerkschaften zum Punching-Ball der Nation. Angesichts derartiger Hemmungslosigkeiten ist es sinnvoll, an dieser Stelle an die Entstehungsgeschichte der Tarifautonomie zu erinnern. Ihr seid die Quelle aller Not, Die hier den Armen drücket, Ihr seid’s, die ihm das trockne Brod Noch von dem Munde rücket. Was kümmerts euch, ob arme Leut Kartoffeln satt könn’ essen, Wenn ihr nur könnt zu jeder Zeit Den besten Braten fressen. [...] Erhält er dann den kargen Lohn, Wird ihm noch abgezogen, Zeigt ihm die Thür, und Spott und Hohn Kommt ihm noch nachgeflogen. Ihr fang stets an zu jeder Zeit Den Lohn herab zu bringen, Und andre Schurken sind bereit Eurem Beispiel nachzuringen. Das Weberlied in Gerhart Hauptmanns „Die Weber“ beschreibt die drastische Ausgangslage, als sich vor 150 Jahren Arbeiter zu den ersten Gewerkschaften zu- sammenschlossen. Sie taten dies zum einen, um sich ge- genseitig zu unterstützen, zum Beispiel durch gemein- sam angelegte Kassen für soziale Notfälle. Zum anderen haben sie sich verbunden, um kollektiv Druck auszu- üben, etwa durch gemeinsame Arbeitseinstellung. In allen industrialisierten Ländern erforderte es jahr- zehntelange Kämpfe, um Gewerkschaftsgründung und -beitritt, Streikrecht und Kollektivverträge aus dem Schatten kriminellen Unrechts zu befreien und ihre rechtliche Anerkennung durchzusetzen. Heute garan- tiert das Grundgesetz das Recht, sich „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ zusammenzuschließen. Die Tarifautonomie ist unver- zichtbare Voraussetzung demokratischer Gestaltung des Arbeitslebens geworden. Erst auf der Grundlage gleich- gewichtiger Verhandlungen sind menschenwürdige Ar- b E e t G e ü I e L H t c M w L s W g D d a r v g B a d t B s m b F H t m m f v k b f P t b d a b T d (C (D eitsbedingungen, Gleichberechtigung und soziale manzipation möglich. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fordern in „weg vom Flächentarifvertrag“. Ich habe mir gestat- et, einige Gegenargumente von der Internetseite von esamtmetall und anderen Arbeitgeberverbänden zu ntleihen. Stichwort 1: Der Flächentarifvertrag ist europaweit blich. Der Flächentarifvertrag besitzt damit Aktualität: n zwölf von 15 der alten Mitgliedstaaten der EU xistiert der Flächentarifvertrag, in Frankreich und uxemburg gibt es ein Nebeneinander von Flächen- und austarif, lediglich in Großbritannien spielt der Flächen- arifvertrag so gut wie keine Rolle mehr. Stichwort 2: Der Flächentarifvertrag schafft einheitli- he Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen. eine Damen und Herren von der FDP, im Bauhand- erk und in der Bauindustrie beklagen Sie zutiefst das ohndumping. Mit Ihren betrieblichen Bündnissen chaffen Sie sich die nächste Baustelle des ruinösen ettbewerbs, die zur Existenzvernichtung der anständi- en Unternehmer und Unternehmerinnen führen wird. er Flächentarifvertrag trägt sinnvollerweise dazu bei, ass die Wettbewerbsstrategie der Unternehmen nicht uf Lohndumping, sondern auf innovative Produkte ge- ichtet ist. Stichwort 3: Die Lohnakzeptanz beim Flächentarif- ertrag ist erheblich wegen der Durchsichtigkeit der dort etroffenen Regelungen. Im Wesentlichen zahlen alle etriebe einer Branche das Gleiche. Nur Mitarbeiter, die nständig bezahlt werden, sind auch motiviert. Stichwort 4: Der Flächentarifvertrag hält Auseinan- ersetzungen vom einzelnen Betrieb fern. Mit den be- rieblichen Bündnissen führen Sie die Konflikte in die etriebe ein. Ich habe unzählige Betriebe erlebt, wo ein chlechtes Arbeitsklima zu einem vollständigen Erlah- en der Produktivität geführt hat. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir sollten den Ar- eitgebern glauben, wenn Sie die Bedeutsamkeit des lächentarifvertrages hervorheben. Meine Damen und erren von der FDP, Sie beklagen, dass die Tarifver- ragsparteien trotz Aufforderung der Politik nicht zu ehr Flexibilität bereit seien. Ich sage Ihnen: Sie neh- en die Realität nicht wahr! Gerade der von Ihnen ange- ührte Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie on 2004 sieht zusätzliche Beispiele für Tariföffnungs- lauseln vor. Statt diese Tarifvereinbarung zu lesen, ha- en Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sich of- ensichtlich nur die Stellungnahme des BDA- räsidenten Dieter Hundt angeschaut. In Betrieben mit einem hohen Anteil von Beschäftig- en in den oberen Gehaltsgrupen kann die Arbeitszeit bei is zu 50 Prozent der Beschäftigten von 35 auf 40 Stun- en bei gleichzeitigem Verbot des Beschäftigungsabbaus usgedehnt werden. Zur Sicherung der nachhaltigen Ver- esserung der Beschäftigungsentwicklung können die arifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit en Betriebsparteien ergänzende Tarifvertragsregelun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15989 (A) ) (B) ) gen vereinbaren oder befristet von tariflichen Mindest- standards abweichen. In einer aktuellen Auswertung von Kontrakten für 80 Wirtschaftszweige und rund 15 Millionen Arbeitneh- mer hat das WSI-Tarifarchiv mehrere hundert Öffnungs- klauseln dokumentiert. Sie erlauben etwa in der Metall- industrie, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 29 Stunden zu verkürzen, um Beschäftigung zu sichern. In der chemischen Industrie gibt es niedrigere Einstiegs- tarife für Langzeitarbeitslose, das Weihnachtsgeld kann verspätet oder gekürzt ausgezahlt werden, im Krisenfall kann das Tarifentgelt um bis zu 10 Prozent gesenkt werden. Im Einzelhandel in Ostdeutschland sieht eine Klausel geringere Gehälter in kleineren und mittleren Betrieben vor. In der westdeutschen Textil- und Beklei- dungsindustrie haben die Tarifvertragsparteien einen Ar- beitszeitkorridor von 130 Stunden pro Jahr vereinbart, mit dem – je nach Bedarf – die Arbeitszeit ausgedehnt oder reduziert werden kann. In knapp einem Viertel aller Betriebe gelten nach einer aktuellen WSI-Betriebsräte- befragung Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung. Jeder hat von den aktuellen Vereinba- rungen bei Siemens, Daimler-Chrysler, Opel und Karstadt/Quelle gehört. Meine Damen und Herren von der FDP, wer heute noch die Starrheit von Tarifverträgen kritisiert und unbe- kümmert mehr Flexibilität fordert, hat vermutlich seit Jahren keines der Abkommen mehr gelesen! Meine Damen und Herren von der FDP, Sie behaup- ten, die hohe Arbeitslosigkeit werde durch das geltende Tarifvertragssystem mit verursacht. Die Behauptungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Die OECD zieht im Beschäftigungsausblick von 1997 den Schluss: Stärker zentralisierte/koordinierte Ökonomien ha- ben bedeutend weniger Einkommensungleichheit als stärker dezentralisierte/unkoordinierte. Darüber hinaus, wenn dies auch nicht immer statistisch signifikant ist, ermittelt das Kapitel eine gewisse Tendenz, dass stärker zentralisierte/koordinierte Verhandlungssysteme niedrigere Arbeitslosenquo- ten und höhere Erwerbstätigenquoten haben als an- dere, weniger zentralisierte/koordinierte Systeme. (OECD 1997, S. 64) Meine Damen und Herren, alle Ihre Vorschläge sind isoliert, aber vor allem in ihrer Kombination eklatant verfassungswidrig. Schauen Sie sich das Gutachten von Professor Ulrich Zachert von der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik an! Ihr Vorschlag zur Ände- rung des Günstigkeitsprinzips verstößt gegen das Prinzip der normativen Wirkung des Tarifvertrages und gegen das gewerkschaftliche Streikrecht. Ihr Vorschlag für die betrieblichen Bündnisse betrifft unzulässig die positive Koalitionsfreiheit sowie den Paritätsgrundsatz und ver- stößt überdies gegen Völkerrecht. Sie schlagen vor, § 1 Abs. 1 TVG um die Zielvorgabe zu ergänzen, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungs- sicherung und -förderung zu beachten hat. Das Prinzip ist richtig und wird auch von den Tarifvertragsparteien b A d t N w s z b B r d n u d w m 3 s t i d f j d M c u g l M l s m p w S k f k (C (D eachtet. Es gibt allerdings zu Recht unterschiedliche uffassungen darüber, wie Beschäftigung gesichert wer- en kann. Was soll diese Vorschrift daher? Sollen künf- ig alle Tarifverträge zum Zwecke der Zensur Herrn iebel vorgelegt werden? Was nutzt ein Tarifvertrag, enn ein Vertragspartner – nämlich die Arbeitgeber- eite – sich jederzeit von diesem befreien kann? Sie möchten eine Modifikation des Günstigkeitsprin- ips. Ihre Modifikation lautet: Günstig ist, was der Ar- eitgeber diktiert. Sie wissen selber, dass betriebliche ündnisse mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien be- eits jetzt möglich sind. Sie wollen mit Ihren Regelungen as Erpressungspotenzial der örtlichen Belegschaft aus- utzen. Eine Belegschaft, der kein Streikrecht zusteht nd die keine bezahlten Sachverständigen hinzuziehen arf, wie soll die sich entscheiden, wenn sie so erpresst ird? Das Bundesarbeitsgericht hat einmal sehr schön for- uliert: Bei diesem Interessensgegensatz sind Tarifverhand- lungen ohne Recht zum Streik nicht mehr als ein kollektives Betteln. Die Betriebsräte wollen deshalb kein Mehr an Macht. 8 Prozent halten solche Regelungsvorschläge für zwie- pältig, 42 Prozent für generell problematisch, zwei Drit- el der Betriebsräte gehen davon aus, dass Unternehmer hre Interessen mit ihren Regelungsvorschlägen besser urchsetzen können. Meine Damen und Herren von der FDP, werben Sie ür Ihre Ideen. Stellen Sie sie jedem Arbeitnehmer und eder Arbeitnehmerin dieses Landes vor. Die SPD kann erzeit jede Unterstützung brauchen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eine Damen und Herren von der Opposition, Sie spre- hen in Ihrem Antrag von den Mutigen, innovativen Unternehmen und Arbeitneh- mern, die ausgetretene Pfade verlassen mochten, nd durch betriebliche Vereinbarungen rechtlich abgesi- chert den besonderen Bedingungen vor Ort Rech- nung ... tragen. Gerade sie benötigen mehr Freiheit bei den Löhnen und Arbeitszeitbedingungen. Man muss sich schon fragen, in welcher Welt Sie ei- entlich leben. Seit Jahren sehen wir die Lohnentwick- ung in einer Abwärtsspirale. Man muss nicht unbedingt arx gelesen haben, um zu wissen, dass die Verhand- ungsmacht der Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslo- igkeit schwach ist. Und Sie setzen allen Ernstes auf ehr Individualisierung und die Aushöhlung der Tarif- olitik. Erklären Sie den Menschen doch einmal die ahre Absicht Ihrer Arbeitsmarktpolitik und verstecken ie sich nicht hinter ihren vermeintlich modernen Flos- eln. Die Freiheit und Flexibilität, die Sie im Tarifgefüge ordern, nützt nur denjenigen, die frei und flexibel sein önnen. 15990 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) ) (B) ) Gegen eine Verbetrieblichung von Tarifverhandlun- gen lässt sich in diesem Zusammenhang die Formulie- rung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 he- ranziehen: ... bei diesen Interessengegensätzen wären Tarifver- handlungen ohne das Recht zum Streik im allge- meinen nicht mehr als kollektives Betteln. Wir setzen weiter auf eine Republik, in der die Ar- beitnehmerrechte mit Gewerkschaften und mit Arbeitge- berverbänden zusammen organisiert werden. Sie müssen endlich einmal begreifen, dass der soziale Frieden in den Arbeitsbeziehungen ein entscheidender Standortvorteil in Deutschland ist. Diese alte Weisheit ist aber Ihnen von der FDP sicherlich nicht jugendlich und modern genug. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben doch gezeigt, dass die Schwäche der Gewerkschaften die Streikbereit- schaft erhöht und die Arbeitnehmer zunehmend auf die Straßen bringt. Wenn Sie nun das Instrument der Flä- chen- und Manteltarifverträge auflösen, können Sie doch nicht allen Ernstes glauben, dass sie dadurch dem Stand- ort Deutschland einen Gefallen tun! Die Unternehmen, die keinen Wert auf ein funktionierendes Tarifgefüge le- gen, investieren sowieso nicht bei uns, sondern in osteu- ropäischen Standorten. Diejenigen aber, deren Produk- tion so sensibel und teuer ist, dass sie sich Streiks und Arbeitskämpfe nicht erlauben können, sehen bei der Or- ganisation der Arbeitsbeziehungen schon sehr genau hin. Ich erinnere nur daran, dass der Opel-Streik im letzten Jahr den Konzern täglich bis zu 30 Millionen Euro ge- kostet hat. Da interessiert es ausländische Unternehmer schon sehr, wie sich die Situation in Deutschland weiter- entwickelt und ob wir die Instrumente, mit denen wir Streiks weitgehend vermeiden können, weiter stärken oder zunehmend schwächen. Sie von der Opposition bekräftigen ja zu allen Gele- genheiten Ihren Willen zur schwarz-gelben Koalition in NRW und gerne auch im Bund ab 2006. Daher ist es an- gebracht, die Vorschläge der FDP einmal mit denen der Union zusammenzusehen, Die Union fordert die Einschränkung des Günstig- keitsprinzips und die Möglichkeit abweichender Verein- barungen mit Zweidrittelmehrheit der Beschäftigten und macht damit deutlich, dass sie sich inhaltlich vom Tarif- vertragssystem verabschiedet hat. Auch Herr Westerwelle hat heute in einem Zeitungs- interview noch einmal deutlich gemacht, worum es Ihm geht: Wir brauchen statt dessen mehr betriebliche Bünd- nisse, ein flexibles Tarifrecht und eine Entmachtung der Tarifkartelle. Bei den arbeitsmarktpolitischen Anträgen der Oppo- sition wird regelmäßig deutlich, dass hier die Realitäten ausgeblendet werden, um den deutschen Arbeitsmarkt als vermeintlich überreguliert und damit arbeitsplatz- feindlich darzustellen. Entweder wollen sie den Wähler bewusst täuschen, um somit ihren arbeitnehmerfeindli- chen Vorschlägen Popularität einzuhauchen, oder sie sind ideologisch so verbrämt, dass sie die Realität des d m v d H R s K H a d k w p k k n m v A b r R e d r S L t d t s S B e e s m S A 2 s G m – – (C (D eutschen Tarifsystems einfach nicht zur Kenntnis neh- en können. Ich nenne drei Beispiele: Erstens: Möglichkeiten der Tarifverträge zur Rettung on Arbeitsplätzen. Auch die Damen und Herren von er FDP wissen sicherlich, dass es das Instrument des austarifvertrages bzw. des Sanierungstarifvertrages zur ettung von Arbeitsplätzen schon längst gibt. Von die- em Instrument wird auch in den Zeiten konjunktureller risen sehr rege Gebrauch gemacht So haben diese austarifverträge seit Beginn der 90er-Jahre um mehr ls das Dreifache zugenommen. Zweitens: tarifvertragliche Öffnungsklauseln. Es liegt och in der Natur der Sache, dass ein Flächentarifvertrag aum allen Bedürfnissen des einzelnen Betriebes gerecht erden kann. Aus diesem Grund haben sich die Tarif- arteien seit geraumer Zeit darauf geeinigt, in Öffnungs- lauseln diese Tarifverträge auf betrieblicher Ebene zu onkretisieren. Drittens: Betriebsvereinbarungen. Auch die von Ih- en geforderten Betriebsvereinbarungen sind seit gerau- er Zeit ein übliches Instrument bei denjenigen Tarif- erträgen, die Öffnungsklauseln beinhalten. Sie müssen doch endlich einmal einsehen, dass unser rbeitsmarkt schon seit langem die notwendige Flexi- ilität aufweist, um auf konjunkturelle Schwankungen eagieren zu können. Ihnen geht es doch nicht um die ettung von Arbeitsplätzen bei plötzlichen Konjunktur- inbrüchen. Ihnen geht es doch einzig und allein darum, ie Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und ihrer Inte- essenvertretungen weiter zu schwächen. Damit schaffen ie aber keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern weitere ohnsenkungsrunden und erhöhen die Gewinne der Un- ernehmen. Man muss sich auch einmal genau anschauen, was in en Betrieben passiert ist, die in der Vergangenheit be- riebliche Bündnisse geschlossen haben, um eine Not- ituation abzuwenden. Eine Studie der Hans-Böckler- tiftung zeigt ganz deutlich, dass in diesen Betrieben ein ündnis auf das andere folgt, aber eben nicht um das igentliche Ziel, wie die Abwendung einer Insolvenz, zu rreichen. Betriebliche Bündnisse werden zunehmend ystematisch als Instrument des strategischen Manage- ents eingesetzt, als Mittel im unternehmensinternen tandortwettbewerb. nlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Neuordnung des Pfandrechts Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vor- schriften Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 15991 (A) ) (B) ) – Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler – Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz – 2. BtÄndG) – Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommu- nikationsformen in der Justiz (Justizkommunika- tionsgesetz – JKomG) – Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streit- kräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtge- setzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz – SkResNOG) – Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversor- gungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförde- rungsfortentwicklungsgesetz – BfFEntwG) – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2005) – Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. Au- gust 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinensischen Befrei- ungsorganisation zugunsten der Palästinensi- schen Behörde über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Änderungs- und Ergänzungspro- tokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und der Republik Polen zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volks- republik Polen über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches – Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch- wasserschutzes – Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze m d n m V P t (C (D Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- politik 2003 – Drucksache 15/4591 – Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Interparlamentarischen Union der Bundesrepu- blik Deutschland 111. Interparlamentarische Versammlung vom 28. Sep- tember bis 1. Oktober 2004 in Genf, Schweiz – Drucksachen 15/4374, 15/4701 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2004 in Pressburg, Slowakei – Drucksachen 15/4592, 15/4779 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Oktober 2004 in Straß- burg und die Debatte der Erweiterten Parlamentari- schen Versammlung über die Aktivitäten der OECD am 6. Oktober 2004 – Drucksachen 15/4596, 15/4701 Nr. 1.3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/858 Nr. 1.2 Drucksache 15/858 Nr. 2.7 Drucksache 15/2373 Nr. 1.1 Drucksache 15/2447 Nr. 1.10 Drucksache 15/3403 Nr. 2.104 Drucksache 15/4213 Nr. 1.4 Drucksache 15/4780 Nr. 2.4 Drucksache 15/4969 Nr. 1.24 Innenausschuss Drucksache 15/4213 Nr. 2.31 Drucksache 15/4296 Nr. 1.12 Drucksache 15/4296 Nr. 1.13 Drucksache 15/4296 Nr. 1.14 Drucksache 15/4296 Nr. 1.15 Drucksache 15/4780 Nr. 2.11 Rechtsausschuss Drucksache 15/4911 Nr. 2.18 15992 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. April 2005 (A) (C) (B) (D) Finanzausschuss Drucksache 15/4969 Nr. 1.8 Drucksache 15/4969 Nr. 1.19 Haushaltsausschuss Drucksache 15/4911 Nr. 2.26 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/4911 Nr. 1.1 Drucksache 15/4911 Nr. 2.19 Drucksache 15/4911 Nr. 2.24 Drucksache 15/4969 Nr. 1.1 Drucksache 15/4969 Nr. 1.3 Drucksache 15/4969 Nr. 1.13 Drucksache 15/4969 Nr. 1.14 Drucksache 15/4969 Nr. 1.15 Drucksache 15/4969 Nr. 1.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4969 Nr. 1.2 Drucksache 15/4969 Nr. 1.11 Drucksache 15/4969 Nr. 1.21 Verteidigungsausschuss Drucksache 15/4213 Nr. 2.4 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/2895 Nr. 2.3 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/4911 Nr. 1.6 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4911 Nr. 2.20 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/3023 Nr. 2.3 Drucksache 15/4085 Nr. 1.14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4969 Nr. 1.26 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3546 Nr. 2.4 Drucksache 15/4458 Nr. 2.11 Drucksache 15/4567 Nr. 1.7 Drucksache 15/4705 Nr. 1.19 Drucksache 15/4780 Nr. 2.14 91, 1 0, T 170. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. April 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

    Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 19 a und 19 b auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-

    gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
    Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirt-
    schaftsrechts
    – Drucksachen 15/3917, 15/4068 –

    (Erste Beratung 135. Sitzung)

    aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-


    (9. Ausschuss)

    – Drucksache 15/5268 –
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Rolf Hempelmann


    (8. Ausschuss)

    – Drucksache 15/5269 –
    Berichterstattung:

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    Abgeordnete Volker Kröning
    Anja Hajduk
    Otto Fricke

    b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

    (9. Ausschuss)

    – zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar
    Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim
    Pfeiffer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
    tion der CDU/CSU
    Klaren und funktionsfähigen Ordnungsrah-
    men für die Strom- und Gasmärkte schaffen

    – zu dem Antrag der Abgeordnete
    Kopp, Rainer Brüderle, Birgit Homb
    terer Abgeordneter und der Fraktion

    (C (D ung 15. April 2005 0 Uhr Für mehr Wettbewerb und Transparenz in der Energiewirtschaft durch klare ordnungspolitische Vorgaben – Drucksachen 15/3998, 15/4037, 15/5268 – Berichterstattung: Abgeordneter Rolf Hempelmann Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein ntschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für ie Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Ich öre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundesinister Wolfgang Clement das Wort. Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft nd Arbeit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Ich begrüße Sie zur Beratung der Neuregelung es Energiewirtschaftsrechts. Ich komme gerade – nach inem 18-stündigen Flug – direkt aus Japan zurück, nur m diesen wichtigen Gesetzentwurf mit Ihnen zu beraten (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ ext DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wie großzügig!)


    und um anschließend natürlich noch mit Herrn Laumann
    zusammenzusitzen. Das wird er nie wieder gutmachen
    können.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wir sind beeindruckt von dieser Großzügigkeit!)


    Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts,
    die innerhalb der Koalition und auch im Bundesrat – dort
    sind von allen Seiten verschiedene Anregungen einge-
    gangen – außerordentlich intensiv beraten worden ist,
    wird die Strom- und Gasversorgung in Deutschland ei-

    n Rechtsrahmen erhalten. Wir haben im
    die Verordnungen über den Netzzugang
    tgelte für Strom und Gas verabschiedet,
    Bundesrat zugehen werden. Dann liegt
    n Gudrun
    urger, wei-
    der FDP

    nen völlig neue
    Kabinett auch
    und die Netzen
    die jetzt dem






    (A) )



    (B) )


    Bundesminister Wolfgang Clement

    alles auf dem Tisch, was zur Neuregelung dieses außer-
    ordentlich wichtigen Sektors wichtig ist.

    Die Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland wer-
    den künftig einer staatlichen Aufsicht unterliegen, die
    durch die bisherige Regulierungsbehörde für Telekom-
    munikation und Post in Bonn wahrgenommen wird.
    Diese Regulierungsbehörde hat in den letzten Jahren
    umfangreiche Erfahrungen bei der Liberalisierung des
    Kommunikationsmarktes gewonnen. Wir sind über-
    zeugt, dass uns diese Erfahrungen sowohl im Bereich
    der Strom- und Gasmärkte als auch in anderen Berei-
    chen, zum Beispiel bei der Eisenbahn, zugute kommen
    werden. Folgerichtig wollen wir auch den Namen dieser
    Behörde ändern. Sie wird zukünftig Bundesnetzagen-
    tur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
    und Eisenbahn heißen.

    Die Aufsicht über alle netzgebundenen Infrastruktu-
    ren unter einem Dach zu bündeln führt zu Synergien und
    ist ganz im Sinne einer leistungsfähigen und schlanken
    Regulierung. Zugleich stärken wir durch diese Struktur
    die Rolle der neuen Bundesnetzagentur auf europäischer
    Ebene, da ihre Vertreter in den unterschiedlichen Regu-
    lierungsgremien mit einer Stimme sprechen können.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Angesichts der unübersehbaren Erfolge der Regulie-
    rungsbehörde in den Bereichen Post und Telekommuni-
    kation sind wir zuversichtlich, dass sie ihre neuen Auf-
    gaben mit ähnlichem Erfolg wird meistern können. Für
    den Aufbaustab „Energieregulierung“ jedenfalls sind in-
    zwischen qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeite-
    rinnen und Mitarbeiter gewonnen worden, die sich jetzt
    auf ihre neuen Aufgaben vorbereiten, die sie offiziell na-
    türlich erst nach Verabschiedung dieses Gesetzes wahr-
    nehmen können. Deshalb warten sie wie alle Beteiligten
    im Land darauf, dass ihnen der Gesetz- und Verord-
    nungsgeber das erforderliche Handwerkszeug zur Verfü-
    gung stellt.

    Mit diesem neuen Gesetz wollen wir sicherstellen,
    dass alle Strom- und Gaskunden einen effizienten und
    diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen erhalten.
    Wir wollen die Rechte der Verbraucher nachhaltig stär-
    ken, indem wir ihnen vielfältige Möglichkeiten an die
    Hand geben, sich gegen Missstände zur Wehr zu setzen.
    Die Tätigkeit der Bundesnetzagentur wird auch dazu
    führen, dass das Verhalten der Netzbetreiber durch-
    schaubarer und transparenter wird. Das wird dem Wett-
    bewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zusätzliche Im-
    pulse geben.

    Unser Ziel ist, dem Wirtschaftsstandort Deutschland
    im europäischen Vergleich dauerhaft wettbewerbsfä-
    hige Strom- und Gaspreise zu sichern. Wir sind über-
    zeugt, dass wir dies mit unserem Entwurf, der wirklich
    außerordentlich intensive Beratungen und auch Verände-
    rungen erfahren hat, erreichen können. Dass dies – das
    will ich gleich hinzufügen – nicht zulasten der in
    Deutschland bekanntlich hohen Versorgungssicherheit
    und Zuverlässigkeit der Netze gehen darf – wir wollen
    ja, wenn irgend möglich, keine Blackouts in Deutsch-

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    (C (D and –, steht außer Frage. Dabei ist klar, dass die Sichereit der Versorgung auch ihren Preis hat. Vor diesem intergrund ist es aus meiner Sicht richtig und klug, die erantwortung dafür auch künftig in den Händen der etzbetreiber zu lassen. Die dazu im Gesetzentwurf voresehenen Regelungen sind eine klare Absage an Vortellungen, dem Staat gewissermaßen Instrumente zur nvestitionslenkung an die Hand zu geben. Das wollen ir nicht. Unser Ziel ist: So viel Regulierung wie nötig nd so viel Liberalisierung, das heißt: offener Wettbeerb, wie möglich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, für den
    ch Sie um Ihre Zustimmung bitte, liegt ein Regulie-
    ungskonzept auf dem Tisch, das wir passgenau auf die
    esonderen deutschen Verhältnisse – wir haben, anders
    ls in anderen europäischen Industrienationen, weit über
    000 Netzbetreiber – zugeschnitten haben. Die klaren
    orgaben zur Entflechtung sind die Basis der künfti-
    en Regulierung. Sie werden maßgeblich dazu beitra-
    en, dass der Wettbewerb um Strom und Gas nicht durch
    ine Diskriminierung von Konkurrenten bei der Nutzung
    er Netze behindert werden kann. Organisatorische und
    ersonelle Vorgaben werden diese Neutralität des Netz-
    etriebs verstärken. So müssen die Unternehmen künftig
    ür den Netzbereich gesonderte Konten führen. Dies
    ird Quersubventionierungen verhindern und eine kos-
    eneffiziente Überprüfung der Netzentgelte durch die
    egulierungsbehörde erleichtern.
    Die Vorgaben zur Entflechtung stellen die Unterneh-
    en vor einige Herausforderungen und sind, jedenfalls
    unächst, auch mit Kosten verbunden. Deshalb ist es
    ichtig, dass wir die Gestaltungsspielräume nutzen, die
    ir in Brüssel insbesondere für die kleineren und mittle-
    en Netzbetreiber durchgesetzt haben. Die steuerneutrale
    ntflechtung wird den Netzbetreibern helfen, bestmögli-
    he Strukturen zu finden, ohne ökonomische Nachteile
    n Kauf nehmen zu müssen.
    Die Vorgaben zur Entflechtung sind ein Eckpfeiler

    es gesamten Regulierungskonzepts. Unser Entwurf ori-
    ntiert sich dabei, um das noch einmal zu sagen, an den
    rüsseler Mindestvorgaben und schöpft die rechtlichen
    estaltungsspielräume, die uns die Europäische Union
    elässt, für kleinere und mittlere Netzbetreiber voll aus.
    Zum Kernbereich der Novelle zählt die künftige
    egulierung der Netzentgelte, die wir, wie Sie alle
    issen, innerhalb der Koalition außerordentlich intensiv
    rörtert haben. Danach ist klar, dass die Bundesnetz-
    gentur grünes Licht erhält, ein für Deutschland geeig-
    etes Modell für die Anreizregulierung zu erarbeiten,
    nd zwar binnen Jahresfrist. Dieses Modell kann sie spä-
    stens zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ei-
    enständig umsetzen, so schlagen wir vor. Dies ist ein
    usgesprochen ehrgeiziger Zeitplan. Aber das ist not-
    endig, weil alle Marktteilnehmer so rasch wie möglich
    tabile Vorgaben benötigen.
    Bei der Anreizregulierung werden den Netzbetreibern

    reisobergrenzen gesetzt. Diese Obergrenzen treten an






    (A) )



    (B) )


    Bundesminister Wolfgang Clement

    die Stelle einer permanenten Kostenkontrolle. Bei sach-
    gerechter Verteilung von Chancen und Risiken erhalten
    die Betreiber auf diese Weise marktwirtschaftliche An-
    reize, um die Effizienz der Versorgung zu steigern. Wir
    sind überzeugt, dass diese Anreizregulierung einen Mo-
    dernisierungsruck im Denken und Handeln der gesamten
    Branche auslösen kann, und setzen darauf, dass sie dies
    auch auslösen wird. Das ist gut für den gesamten Wirt-
    schaftsstandort Deutschland.

    In der Übergangsphase bis zum In-Kraft-Treten der
    Anreizregulierung müssen sich die Netzbetreiber, die
    ihre Entgelte anheben wollen, einer Ex-ante-Überprü-
    fung, also einer vorausgehenden Überprüfung, stellen.
    Wir gewährleisten damit, dass die Nutzer der Netze
    keine Entgeltanhebungen akzeptieren müssen, die nicht
    gerechtfertigt sind.

    Für die Erarbeitung des Anreizregulierungsmodells
    ist es wichtig, dass die Bundesnetzagentur den Dialog
    mit allen Marktteilnehmern sucht und auch die Wissen-
    schaft einbindet. Ich will damit sagen, dass wir mit die-
    sem Projekt am Beginn eines sehr bedeutungsvollen Pro-
    zesses stehen, den wir nur bestehen werden, wenn sich
    alle Beteiligten konstruktiv beteiligen.

    Die Weichen für sinkende Netzentgelte sind gestellt.
    Es wird einen Wettbewerb in den Netzen geben, wie wir
    ihn bisher nicht hatten. Dieser Wettbewerb wird unzwei-
    felhaft zu sinkenden Netzentgelten führen. Ich will mich
    allerdings nicht an Spekulationen darüber beteiligen, in
    welcher Höhe wir mit sinkenden Netzentgelten rechnen
    können.

    Eines müssen wir immer im Auge behalten: Unsere
    Volkswirtschaft braucht nicht nur preisgünstige Energie.
    Sie braucht auch Energie, die beim Kunden, bei den Ver-
    brauchern genauso wie bei den Unternehmen, jederzeit
    in der gewohnten Qualität ankommt. Substanzerhaltung
    und angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals
    sind dabei nicht nur zentrale Voraussetzungen für die At-
    traktivität der Netze für Investitionen, sie haben auch
    eine immense Bedeutung für die Qualität der Netze. Um
    es noch einmal zu sagen: Wir sollten die Fehler anderer
    Länder nicht wiederholen und das Risiko von Blackouts
    bei uns nicht erhöhen. Dieses Risiko sollten wir so ge-
    ring wie möglich halten. Wir sind davon überzeugt, dass
    wir das auch schaffen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Der heute vorliegende Gesetzentwurf belegt, dass
    sich der Deutsche Bundestag ausgesprochen konstruktiv
    und intensiv mit den im ersten Durchgang des Gesetzge-
    bungsverfahrens von den Ländern erhobenen Forderun-
    gen auseinander gesetzt hat. Eine Reihe von wichtigen
    Anliegen des Bundesrates ist vollständig übernommen
    worden. Ich denke zum Beispiel an die Überprüfung der
    Erhöhung von Netzentgelten und an die verbindliche
    Einführung der Anreizregulierung. Ich hoffe, dass das
    eine gute Ausgangsbasis ist, um sich in diesem sehr
    komplexen Gesetzgebungsverfahren mit dem Bundesrat
    zügig verständigen zu können. Es wäre gut, wenn wir
    das schafften.

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    (C (D Ich habe auch auf die Notwendigkeit von Investitioen und auf die Planungssicherheit, die wir mit diesem esetz schaffen, hingewiesen. Mir ist wichtig, auch daauf hinzuweisen, dass wir nach allem, was wir vonseiten er Versorgungsunternehmen wissen, allein bis 2010 mit nvestitionen in der Größenordnung von etwa 19 Miliarden Euro rechnen können. Bis 2010 sollen 9,7 Milarden Euro in Kraftwerke und 9,3 Milliarden Euro in die tromnetze investiert werden. Soweit mir bekannt ist, ist as das größte Investitionsprogramm, das in Deutschand zur Stunde auf den Weg gebracht wird. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich begrüße es, dass der Vorstandsvorsitzende von
    WE, Herr Roels, gestern auf der RWE-Hauptversamm-
    ng erklärt hat, sein Unternehmen plane weiterhin Mil-
    iardeninvestitionen im Inland. Ich zitiere ihn wörtlich:
    eutschland ist für uns nach wie vor die erste Adresse,
    enn es um Investitionen geht. Sein Unternehmen plane
    n Deutschland und auch in anderen Staaten, insbeson-
    ere in Großbritannien, bis 2009 Investitionen in der
    rößenordnung von 20 Milliarden Euro.
    Ich begrüße auch, dass der Vorstandsvorsitzende von

    nBW, Herr Professor Claassen, erklärt hat, dass sein
    nternehmen ebenfalls Milliardeninvestitionen plane,
    nd zwar in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfa-
    en. Soweit ich das zur Stunde erkennen kann, sind in
    aden-Württemberg zwei Kraftwerke geplant, über de-
    en Standorte innerhalb der kommenden zwei Jahre ent-
    chieden werden soll.
    Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg spie-

    en als Standorte der Kraftwerksindustrie übrigens eine
    ehr zentrale Rolle. In Nordrhein-Westfalen sind ein
    ochmoderner Braunkohledoppelblock mit einer opti-
    ierten Anlagentechnik und einer Leistung von
    100 MW, zwei Steinkohlekraftwerke mit zusammen
    und 1 600 MW und zwei Gaskraftwerke mit rund
    200 MW geplant. Diese Planungen sind uns bisher be-
    annt. Das gehört in den Gesamtrahmen der Investitio-
    en, für die wir die rechtlichen und planerischen Grund-
    agen schaffen müssen. Wir sind davon überzeugt, dass
    ns dies mit diesem Gesetzentwurf, für den wir um Ihre
    ustimmung bitten, auf eine sehr vernünftige Weise ge-
    ingen wird.
    Unser Ziel ist, dass der neue Ordnungsrahmen zum

    . Juli dieses Jahres in Kraft treten kann. Soweit ich das
    ehe, haben sich die Beteiligten inzwischen darauf einge-
    tellt. Der Erwartungsdruck ist groß. Insbesondere für die
    nvestitionen brauchen wir stabile Rahmenbedingungen.
    Ich meine, dass wir den Wünschen und Anliegen der
    änder schon weitgehend entgegengekommen sind. Die
    änder wollen überdies beim Vollzug der Regulierung
    ehr beteiligt werden. Ich stehe dem prinzipiell offen
    egenüber. Allerdings sollten wir hinzufügen, dass dies
    ur möglich ist, wenn die Bundeseinheitlichkeit der Re-
    ulierung nicht gefährdet wird. Ich sage dies in vollem
    rnst: In einer Zeit, in der die Föderalismuskommission
    inen neuen Anlauf unternimmt, um eine klare Kompe-
    enzverteilung zwischen Bund und Ländern zu erreichen,






    (A) )



    (B) )


    Bundesminister Wolfgang Clement

    sollte es unser wichtigstes Anliegen sein, hier Einheit-
    lichkeit – in diesem Fall kann es nur um Bundeseinheit-
    lichkeit gehen – zu sichern.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir sollten jetzt zügig mit den Gesprächen beginnen.
    Wir sind zu jeder Zeit für Gespräche offen; das gilt
    natürlich auch für mich. Ich bin nicht sicher, ob es zu ei-
    nem Vermittlungsverfahren kommen muss. Meiner
    Meinung nach wäre es besser, wenn wir ohne Vermitt-
    lungsverfahren zu einem Ergebnis kommen könnten. In
    jedem Fall aber gilt unser Angebot zu konstruktiver Zu-
    sammenarbeit. Wir sind dazu bereit. Wir bitten Sie, dem
    Gesetzentwurf grünes Licht zu geben.

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile das Wort Kollegin Dagmar Wöhrl, CDU/

CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dagmar G. Wöhrl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ver-

    fahren zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
    nähert sich langsam, aber sicher dem Ende. Ich glaube,
    das ist auch gut so. Die Energiewirtschaft und die Ver-
    braucher brauchen endlich Klarheit; denn man sagt ja zu
    Recht, dass dies das Grundgesetz der Energiewirtschaft
    ist. Für uns war es unverständlich, warum man dies über
    ein Jahr lang hat schludern lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Diese Neuregelung sollte schon letztes Jahr umge-
    setzt werden. Wir sagen Ihnen zu, dass wir hier nicht
    verzögern werden. Aufgrund der Zwistigkeiten zwi-
    schen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium
    ist es nicht zu einer schnellen Einigung gekommen. Wir
    als Opposition werden aber alles dafür tun, damit das
    Gesetz schnell verabschiedet werden kann, und haben
    deswegen auch auf die Inanspruchnahme der uns zuste-
    henden Fristen verzichtet.

    Der Herr Minister hat bereits darauf hingewiesen,
    dass hohe Investitionen getätigt werden sollen. Etwa
    19 Milliarden Euro sollen bis zum Jahr 2010 investiert
    werden, davon allein 9,3 Milliarden Euro in die Netze.
    Eine Investitionssumme von 6 Milliarden Euro hängt
    von der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ab. Ich
    hoffe, dass die Energieversorgungsunternehmen die In-
    vestitionen, die sie angekündigt haben, schnell tätigen
    werden. Das ist wichtig für unsere Versorgungssicherheit
    und auch für die Leistungsfähigkeit unserer Netze.

    Sie haben wichtige Impulse von der Union und vom
    Bundesrat aufgenommen; das war vernünftig. Trotzdem
    sind diese Impulse im Hinblick auf mehr Wettbewerb
    – es handelt sich ja schließlich um ein Wettbewerbs-

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    (C (D esetz – noch nicht ausreichend. Wir brauchen einen ahmen für die Wettbewerbsordnung, mit dem wir eine ostengünstige, sichere und umweltfreundliche Energieersorgung erreichen. Auf der anderen Seite brauchen ir natürlich auch leistungsfähige Energienetze. Den usgleich zu schaffen zwischen Wettbewerb auf der eien Seite und Versorgungssicherheit auf der anderen eite ist die Aufgabe dieses Gesetzes. Unser Ziel ist es, eine Stärkung des Wettbewerbs her eizuführen. Wir erhoffen uns natürlich auch niedrigere etzentgelte und damit auch niedrigere, wettbewerbsähige Energiepreise. Das ist dringend notwendig. ie Energiepreise in Deutschland sind, verglichen mit anz Europa, mit am höchsten. Gemessen an einem aushalt mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch on 3 500 Kilowattstunden haben wir hinter Italien und änemark die höchsten Energiepreise. (Michael Glos [CDU/CSU]: Sie müssen auch sagen, warum, Frau Kollegin!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    emessen an einem gewerblichen Kunden aus der In-
    ustrie mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von
    ,5 Millionen Kilowattstunden sind unsere Strompreise
    inter Italien die höchsten.
    Wir brauchen uns nichts vorzumachen: Allein mit der

    nergierechtsnovelle werden wir es nicht schaffen, die
    nergiepreise zu senken, auch wenn dadurch Effizienz-
    ewinne generiert werden. In den letzten Jahren hat der
    taat in diesem Bereich eine derart starke staatliche
    nterventionspolitik betrieben, dass dies auch dann,
    enn es aufgrund dieses Gesetzes zu einer 10-prozenti-
    en Senkung der Netzentgelte kommt, nicht ausgegli-
    hen werden kann.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Glos [CDU/CSU]: Das ist der Trittin!)


    ber 40 Prozent des Strompreises sind durch staatliche
    bgaben und Belastungen bedingt. Die Kosten sind
    eute sechsmal höher als zu unserer Regierungszeit. Das
    st die Hauptursache für das Ansteigen der Strompreise.
    Es ist daher wichtig, dass wir stark darauf achten,

    ass wir wettbewerbsfähige – ich betone: wettbewerbs-
    ähige – Energiepreise haben. Wir haben viele energiein-
    ensive Unternehmen in unserem Land. Wir müssen alles
    afür tun, dass diese Unternehmen in unserem Land
    leiben, wenn sie nicht schon in andere Länder abge-
    andert sind, in denen die Energiepreise weit niedriger
    ind.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Sie haben in dieser Woche davon gesprochen, die Fa-
    ilienpolitik ganz oben auf Ihre Agenda zu setzen. Ich
    age Ihnen eines: Das Wichtigste für Familien mit vielen
    indern sind niedrige Energiepreise; denn die belasten
    ie Haushalte der Familien.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)







    (A) )



    (B) )


    Dagmar Wöhrl

    Wenn wir heute fragen, ob der vorliegende Gesetzent-

    wurf für den notwendigen Wettbewerbsschub, den wir
    uns erhoffen, ausreicht, dann müssen wir sagen: Es ist
    richtig, dass Sie auf die Forderung der Union eingegan-
    gen sind, eine Ex-ante-Regelung einzuführen. Es ist
    richtig, dass Sie auf unsere Forderung eingegangen sind,
    eine Anreizregulierung auf den Weg zu bringen. Aber
    leider sind einige Forderungen, die sehr wichtig sind,
    immer noch nicht erfüllt worden. So lässt die Gasnetzre-
    gulierung noch eine Reihe von Fragen offen. Die Vorga-
    ben der Entflechtung sind noch nicht auf das von der EU
    geforderte Minimum zurückgeführt worden. Das führt
    zu einer sehr starken Belastung vor allem der kleineren
    und mittleren Stadtwerke in unseren Kommunen.

    Schließlich haben Sie eine unsinnige Verschärfung
    der Stromkennzeichnung auf den Weg gebracht, die
    nicht mehr Verbraucherschutz bringt, sondern zu Verzer-
    rungen und mehr Bürokratie führt. Sie wollen, dass in
    Zukunft in jeder Rechnung, in jedem Angebot und in je-
    dem Werbematerial der Anteil jedes einzelnen Energie-
    trägers an dem Gesamtenergiemix aufgeführt ist. Hinzu
    kommen Informationen über Umweltauswirkungen und
    CO2-Emissionen in Gramm je Kilowattstunde, Angabenüber den radioaktiven Abfall in Milligramm je Kilowatt-
    stunde und Angaben über den Anteil des KWK-erzeug-
    ten Stroms.


    (Beifall der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – Sie klatschen, Frau Hustedt. Ich frage mich: Was soll
    denn das? Der Verbraucher hat nichts davon und der Un-
    ternehmer wird dadurch mit immensen Kosten belastet.
    Vor allem frage ich mich: Wer versteht denn überhaupt,
    wie stark die Umwelt belastet wird, wenn er in seiner
    Stromrechnung liest, dass soundso viel Gramm je Kilo-
    wattstunde an CO2-Emissionen anfallen?


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Wenn man Ökostrom haben will, dann kann man ihn
    schon jetzt bekommen. Ich erinnere auch an Helmut
    Schmidt, der einmal vor 30 Jahren gesagt hat, er ver-
    stehe seine Stromrechnung nicht.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Inzwischen gibt es einen Fortschritt!)


    In Zukunft wird die Stromrechnung ein ökologisches
    Kreuzworträtsel sein, für das Sie einen Berater brauchen.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Er hat 30 Jahre Zeit gehabt!)


    Der beste Verbraucherschutz – das schreibe ich Ihnen ins
    Stammbuch – sind niedrige Energiepreise. Das ist der
    beste Verbraucherschutz, den wir den Verbrauchern vor
    Ort geben können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nun haben wir eine neue Bundesbehörde, die natür-

    lich finanziert werden muss.

    (Michael Glos [CDU/CSU]: Das können sie! – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Sie schaffen – d t a s t b u S A e W n d g w e g z – S d z a e t g S u t r n g i s E w g d d W t s g (C (D Behördenwachstum! – Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!)


    Gut, Sie erweitern die jetzige Regulierungsbehörde;
    agegen ist nichts zu sagen. – Diese Behörde muss na-
    ürlich finanziert werden; das ist eine Staatsaufgabe. Sie
    ber wollen die Behörde nicht finanzieren, obwohl Sie
    ie einrichten wollen. Sie wollen einen Regulierungsbei-
    rag erheben, den die Energieversorgungsunternehmen
    ezahlen sollen. Meine Damen und Herren, wir müssen
    ns doch über eines im Klaren sein: Das wird auf die
    trompreise umgelegt werden. Die Behörde wird keinen
    nreiz haben, wirklich effizient zu regulieren. Es wird
    ine aufgeblähte Behörde werden.


    (Hubertus Heil [SPD]: Sie wollen das auf die Steuerzahler abwälzen!)


    ahrscheinlich, Frau Hustedt, geht es auch noch um ei-
    en zusätzlichen Vizepräsidenten, der von Ihnen ange-
    acht ist. Wahrscheinlich wollen Sie einem Parteimit-
    lied einen Posten verschaffen, der auch noch finanziert
    erden muss.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Hubertus Heil [SPD]: Quatsch!)


    Ein ganz großer Mangel an dem vorliegenden Gesetz-
    ntwurf ist etwas, das sich wie ein roter Faden durch Ihre
    anze Gesetzgebung zieht. Bei jeder Vorlage zur Umset-
    ung einer EU-Richtlinie, die wir hier umsetzen müssen
    das ist in Ordnung; dagegen sagt keiner etwas –, gehen
    ie über die Vorgaben der EU hinaus. Damit belasten Sie
    ie Menschen vor Ort und die Unternehmen, wodurch es
    u Wettbewerbsverzerrungen kommt. Das ist ein Wust
    n Bürokratie.
    Des Weiteren führen Sie ein Verbandsklagerecht mit

    iner Vorteilsabschöpfung und immense Berichtspflich-
    en ein. Zukünftig wird es an die 100 Berichtspflichten
    eben. Die meisten davon haben keinen erkennbaren
    inn. Sie erfordern aber einen zusätzlichen Aufwand
    nd Millioneninvestitionen in dreistelliger Höhe, um die
    echnischen Voraussetzungen für die Erfüllung der Be-
    ichtspflichten zu schaffen. Dass wir diesem Vorhaben
    icht zustimmen, muss ich wohl nicht extra erwähnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie haben in Ihren Gesetzentwurf auch die vorran-

    ige Einspeisung von Biogas aufgenommen. Wie auch
    mmer man zu Biogas steht, es steht außer Frage, dass es
    innvoll ist. Aber es geht bei dem Gesetzentwurf um das
    nergiewirtschaftsgesetz, das heißt um ein Wettbe-
    erbsgesetz. Insofern ist der diskriminierungsfreie Zu-
    ang das oberste Ziel. Warum wollen Sie in dem Gesetz,
    as wir endlich auf den Weg gebracht haben, schon wie-
    er eine Ausnahme machen?


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Damit die bayerischen Bauern auch etwas haben!)


    enn die vorrangige Einspeisung von Biogas beabsich-
    igt ist, dann ist sie nicht in diesem Gesetz zu regeln,
    ondern dann muss sie im Zusammenhang mit dem Ener-
    ieeinspeisungsgesetz diskutiert und gegebenenfalls






    (A) )



    (B) )


    Dagmar Wöhrl

    darin geregelt werden. Anderenfalls würde die gesamte
    Zielsetzung, die mit diesem Gesetzentwurf verfolgt
    wird, von vornherein konterkariert.


    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Sie werfen leider viel durcheinander!)


    Eine wichtige Frage im Vermittlungsverfahren wer-
    den die Bund/Länder-Kompetenzen sein. In den Län-
    dern ist bereits jetzt Sachverstand in Form der Preis- und
    Kartellbehörden vorhanden. Ich bin sicher, dass wir uns
    in dieser Frage einigen werden. Wichtig ist aber, dass
    wir insgesamt zu einer kostengünstigen Regulierung
    kommen. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, die kleinen
    und mittelgroßen Stadtwerke Belastungen auszusetzen,
    die nicht in der EU-Richtlinie vorgesehen sind. Ich
    denke dabei an das Gleichbehandlungsprogramm, das
    sie durchführen müssen, und an den Gleichbehandlungs-
    beauftragten, den sie in diesem Zusammenhang einset-
    zen müssen. An dieser Stelle sehe ich Diskussionsbe-
    darf; denn gerade die kleinen und mittleren Stadtwerke
    – vor allem diejenigen mit weniger als 100 000 Kunden –
    würden so mit einem zusätzlichen Bürokratieaufwand
    belastet.

    Zusammenfassend ist festzuhalten: Sie sind uns ent-
    gegengekommen; das ist positiv und vernünftig. Es wird
    zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Ich gehe da-
    von aus, dass wir offen in die Beratungen gehen werden.
    Wir wollen auch zugunsten der Investitionssicherheit in
    vielen Bereichen, dass das Gesetz schnell umgesetzt
    wird, und hoffen auf eine gute und konstruktive Zusam-
    menarbeit im Vermittlungsverfahren.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)