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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/169 Deutschen Bundestages (Drucksache 15/5207) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: Wahl des Wehrbeauftragten des Deut- schen Bundestages (Drucksache 15/5228) . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen 15/5207, 15/5228) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Aufbruch und Perspektiven – Zukunftschancen für Jugendliche in Deutschland stärken CDU/CSU: Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen verbessern – Wachs- tumspotenzial der Weiterbildung nutzen (Drucksache 15/5024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Konsequenzen aus dem Studien- gebührenurteil für die Bildungs- und Hochschulfinanzierung des Bundes (Drucksache 15/4931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15764 D 15764 D 15765 A 15766 A 15766 B Deutscher B Stenografisc 169. Si Berlin, Donnerstag, I n h a Nachruf auf Papst Johannes Paul II. . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Marga Elser, Dr. Sigrid Skarpelis- Sperk, Joachim Hörster und Erwin Marschewski . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Wahl des Wehrbeauftragten des 15763 A 15763 C 15764 C 15764 C (Drucksache 15/5255) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15766 A undestag her Bericht tzung den 14. April 2005 l t : Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Hellmut Königshaus, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Chancen der jungen Generation in Deutschland durch Bildung und Ausbil- dung verbessern (Drucksache 15/5259) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der 15766 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15766 C 15769 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Keine Aufhebung des EU-Waffen- embargos gegenüber China (Drucksache 15/5103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (Drucksache 15/5214) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallver- 15772 C 15774 A 15775 D 15777 D 15779 C 15780 D 15781 C 15782 C 15783 D 15785 A 15785 D 15786 C 15787 A 15787 C 15787 D 15790 C 15794 C 15794 D 15795 A 15796 C 15798 D 15799 D 15800 B 15800 D 15803 D 15804 C 15805 B 15805 C 15806 D bringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidar- fonds Abfallrückführung (Drucksache 15/5243) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Sieb- ten Gesetzes zur Änderung des Versi- cherungsaufsichtsgesetzes (Drucksache 15/5221) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes (Drucksache 15/5215) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Novellierung des Verwaltungs- zustellungsrechts (Drucksache 15/5216) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umbenennung des Bundes- grenzschutzes in Bundespolizei (Drucksache 15/5217) . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Verordnung (EG) 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel- Durchführungsgesetz) (Drucksache 15/5222) . . . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen der Verein- ten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organi- sierte Kriminalität sowie zu den Zusatz- protokollen gegen den Menschenhan- del und gegen die Schleusung von Migranten (Drucksache 15/5150) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Belastun- gen für Nordhorn und Siegenburg durch neue Nutzungsanordnung für die dortigen Luft-Boden-Schießplätze redu- zieren (Drucksache 15/5047) . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes: Rechnung des Bundesrech- nungshofes für das Haushaltsjahr 2004 – Einzelplan 20 – (Drucksache 15/5005) . . . . . . . . . . . . . . . 15806 D 15807 A 15807 A 15807 A 15807 A 15807 B 15807 B 15807 B 15807 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 III Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafrecht- lichen Rehabilitierungsgesetzes (Drucksache 15/5244) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. De- zember 2003 zur Änderung der Richt- linie 96/82/EG des Rates zur Beherr- schung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Drucksache 15/5220) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Bundesregierung: Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedens- mission der Vereinten Nationen in Sudan UNMIS (United Nations Mission in Sudan) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 (Drucksache 15/5265) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Unterschiedliche Forderungen aus der CDU zur Zukunft des BAföG . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15807 C 15807 C 15807 D 15808 A 15808 A 15809 B 15811 A 15812 A 15813 C 15814 D 15815 C 15816 C 15817 D 15820 C 15822 A 15823 B 15824 C 15825 C Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Sabine Bätzing, Ute Berg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunft der Freiwilligendienste – Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der generationsübergreifenden Freiwilligen- dienste als zivilgesellschaftlicher Genera- tionenvertrag für Deutschland (Drucksachen 15/4395, 15/5175) . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- wegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/5102) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/4536) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsge- setzes (Drucksache 15/5258) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15826 C 15826 D 15828 A 15830 B 15831 C 15833 A 15834 B 15836 A 15837 C 15837 D 15837 D 15838 A 15839 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Uta Zapf, Gernot Erler, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Marianne Tritz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Verbreitung der Kernwaffen ver- hindern und die nukleare Abrüstung stärken – Die Überprüfungskonferenz 2005 des Atomwaffensperrvertrags (NVV) zum Erfolg führen (Drucksache 15/5254) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungs- kontrolle, Abrüstung und Nichtverbrei- tung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale (Jahresabrüs- tungsbericht 2003) (Drucksachen 15/3167, 15/5143) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtver- breitungsregimes stärken – US-Nuklear- waffen aus Deutschland abziehen (Drucksache 15/5257) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15840 A 15841 A 15842 C 15844 A 15845 B 15845 C 15845 C 15845 D 15847 B 15849 A 15850 D 15851 D 15852 D 15854 A 15855 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- mendingen), Dr. Christian Ruck, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Entschuldung voran- bringen – Gute Regierungsführung und Armutsbekämpfung unterstützen (Drucksache 15/4659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Dr. Sascha Raabe, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Ernährung als Menschenrecht – zu dem Antrag der Abgeordneten Bernhard Schulte-Drüggelte, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Welternährung sichern – eine globale Verantwortung für die nationale und europäische Agrarpolitik (Drucksachen 15/3956, 15/3940, 15/4408) . . Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) . . . Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . 15856 D 15857 A 15859 B 15860 B 15861 C 15862 B 15863 A 15863 C 15864 C 15864 D 15866 D 15867 D 15869 A 15869 C 15870 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 V Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Rainer Funke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Gegen die Zerfaserung wettbewerbsrechtlicher Kompetenzen (Drucksache 15/4561) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Engelbert Wistuba, Horst Kubatschka, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ursula Sowa, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die vielfältigen Potenziale des Wirtschaftsfaktors Kulturtouris- mus weiter erschließen (Drucksache 15/5120) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Ernst Burgbacher, Marita Sehn, Helga Daub, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 14./15. Legis- laturperiode – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspoliti- scher Bericht der Bundesregie- rung – 14./15. Legislaturperiode (Drucksachen 15/1799, 15/1303, 15/4623) Engelbert Wistuba (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Bürokratieabbau bei der Kre- ditvergabe voranbringen (Drucksache 15/4842) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15871 D 15872 A 15872 D 15874 C 15876 A 15877 A 15877 B 15877 C 15879 A 15881 C 15882 D 15883 C 15884 D Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Andrea Wicklein, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Rahmenbedin- gungen für die industrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstof- fen in Deutschland schaffen (Drucksache 15/4943) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die vielfälti- gen Potenziale nachwachsender Roh- stoffe für die nachhaltige Entwicklung ausschöpfen (Drucksache 15/3358) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Entwicklungszusam- menarbeit der EU konstruktiv weiter- entwickeln – Effizienz und Nachhaltig- keit verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe, Dr. Christian Ruck, Peter Hintze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Mut zur Reform der EU-Entwicklungszusam- menarbeit (Drucksachen 15/2338, 15/1215, 15/4972) . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Energieeinsparungs- gesetzes (Drucksache 15/5226) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15885 A 15885 B 15885 C 15885 D 15886 A 15887 B VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Angelika Krüger-Leißner, Gudrun Schaich-Walch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ursula Sowa, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stärkung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 15/5119) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages teilgenommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 23 und 24 Dirk Niebel (FDP) Kosten für den virtuellen Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit sowie Kosten für die Ablösung der Fachverfahren coArb und COMPAS (168. Sitzung, Drucksache 15/5229) Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA Anlage 4 Mündliche Fragen 25 und 26 Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) Ergebnisse der bisherigen Umsetzung des virtuellen Arbeitsmarktes der Bundesagen- tur für Arbeit hinsichtlich des erforderli- chen Finanzvolumens und einer Verbesse- rung der Stellenvermittlung; zuständiges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (168. Sitzung, Drucksache 15/5229) Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA 15888 D 15889 C 15890 B 15891 C 15891 D 15893 A 15893 A 15895 B 15896 B Anlage 5 Mündliche Fragen 29 und 30 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Höhe der Zahlungsrückstände bezüglich des in Moskau 1998 vereinbarten Barterge- schäftes, Ergebnis der Rekonstruierung der vereinbarten Finanzkredite und Höhe der zurückfließenden Beträge (168. Sitzung, Drucksache 15/5229) Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Verbreitung der Kernwaffen ver- hindern und die nukleare Abrüstung stär- ken – Die Überprüfungskonferenz 2005 des Atomwaffensperrvertrags (NVV) zum Erfolg führen – Beschlussempfehlung und Bericht: Be- richt der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Ab- rüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale (Jahresabrüstungsbericht 2003) – Antrag: Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken – US- Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen (Tagesordnungspunkt 6 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bürokratieabbau bei der Kre- ditvergabe voranbringen (Tagesordnungs- punkt 17) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Rahmenbedingungen für die industrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland schaffen 15896 C 15897 A 15897 C 15898 D 15900 A 15901 B 15902 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 VII – Die vielfältigen Potenziale nachwachsen- der Rohstoffe für die nachhaltige Entwick- lung ausschöpfen (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Die Entwicklungszusammenarbeit der EU konstruktiv weiterentwickeln – Effizienz und Nachhaltigkeit verbessern – Mehr Mut zur Reform der EU-Entwick- lungszusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 14) Karin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Stärkung der Künstlersozialver- sicherung (Tagesordnungspunkt 18) Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Vera Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . 15902 C 15903 B 15904 A 15905 B 15906 A 15907 B 15908 B 15909 C 15911 C 15912 B 15913 B 15915 A 15916 B 15917 C 15918 A 15918 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15763 (A) (C) (B) (D) 169. Si Berlin, Donnerstag, Beginn: 9
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    1) Anlage 10 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15893 (A) (C) (B) (D) Klaus Barthel Martina Eickhoff Petra Heß Monika Heubaum Nicolette Kressl Volker Kröning Volker Neumann (Bramsche) Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Hilde Mattheis Markus Meckel (Heringen) Gerhard Rübenkönig Hans-Günter Bruckmann Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Dr. Christine Lucyga Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Caren Marks Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth Lothar Binding (Heidelberg) Kurt Bodewig Gerd Friedrich Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Lilo Friedrich (Mettmann) Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Frank Hofm (Volkach) Eike Hoverm Klaas Hübn Christel Hum Lothar Ibrüg Brunhilde Ir Renate Jäge Klaus-Wern ann ann er me ger ber r er Jonas (Backnang) Christine Lehder Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann Gabriele Lösekrug- Möller Erika Lotz Karin Rehbock- Zureich Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Reinhold Robbe Rene Röspel Sören Bartol Sabine Bätzing Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Ute Berg Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Petra Bierwirth Rudolf Bindig Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Walter Hoffmann (Darmstadt) Iris Hoffmann (Wismar) Krüger Angelika Krüger- Leißner Horst Kubatschka Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange Dr. Erika Ober Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe (Starnberg) Marga Elser Gisela Hilbrecht Dr. Hans-Ulrich Dietmar Nietan Anlage 1 Abgeordnete(r) Carstensen (Nordstrand Peter H. Dominke, Vera Anlage 2 der Mitglied Deutschen B SPD Dr. Lale Akgün Gerd Andres Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel (Berlin) Liste der entsc einsc ), CDU/CSU 14.0 CDU/CSU 14.0 er des Deutschen Bu undestages teilgenomm Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler- Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Peter Dreßen Elvira Drobinski- Weiss Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel entschuldigten Abgeor huldigt bis hließlich 4.2005 4.2005 Pieper, Cor Vogel, Volk Uwe Abgeordnete( Namensverzeichnis ndestages, die an der W en haben Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Anlagen zum Stenog dneten nelia FDP mar CDU/CS r) ahl des Wehrbeauftr Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Dr. Heinz Köhler (Coburg) Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz rafischen Bericht 14.04.2005 U 14.04.2005 entschuldigt bis einschließlich agten des Ulrike Mehl Petra-Evelyne Merkel Ulrike Merten Angelika Mertens Ursula Mogg Michael Müller (Düsseldorf) Christian Müller (Zittau) Gesine Multhaupt Franz Müntefering . Dr. Rolf Mützenich 15894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Thomas Sauer Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Heinz Schmitt (Landau) Garsten Schneider Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Fritz Schösser Wilfried Schreck Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dr. Ditmar Staffelt Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes Hans-Jürgen Uhl Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Ute Vogt (Pforzheim) Dr. Marlies Volkmer Hans Georg Wagner Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Reinhard Weis (Stendal) Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Dr. Rainer Wend Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Jürgen Wieczorek (Böhlen) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Helmut Zöllmer Dr. Christoph Zöpel CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Artur Auernhammer Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Dr. Rolf Bietmann Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Helge Braun Monika Brüning Georg Brunnhuber Verena Butalikakis Hartmut Büttner (Schönebeck) Cajus Julius Caesar Manfred Carstens (Emstek) Peter H. Carstensen (Nordstrand) Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Vera Dominke Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer (Lübeck) Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Roland Gewalt Eberhard Gienger Georg Girisch Michael Glos Ralf Göbel Dr. Reinhard Göhner Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Kurt-Dieter Grill Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Olav Gutting Holger-Heinrich Haibach Gerda Hasselfeldt Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Ursula Heinen Siegfried Helias Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Irmgard Karwatzki Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) Gerlinde Kaupa Eckart von Klaeden Jürgen Klimke Julia Klöckner Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Michael Kretschmer Günther Krichbaum Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Werner Kuhn (Zingst) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Barbara Lanzinger Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Patricia Lips Dr. Michael Luther Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Dr. Conny Mayer (Freiburg) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Laurenz Meyer (Hamm) Doris Meyer (Tapfheim) Maria Michalk Hans Michelbach Klaus Minkel Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Hildegard Müller Stefan Müller (Erlangen) Bernward Müller (Gera) Bernd Neumann (Bremen) Henry Nitzsche Michaela Noll Claudia Nolte Günter Nooke Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Melanie Oßwald Eduard Oswald Rita Pawelski Dr. Peter Paziorek Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15895 (A) (C) (B) (D) Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Hannelore Roedel Franz-Xaver Romer Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhof Gerhard Wächter Marko Wanderwitz Peter Weiß (Emmendi a Lazar inhard Loske ührmann ontag Müller (Köln) ed Nachtwei Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Andreas Scheuer Norbert Schindler Georg Schirmbeck Angela Schmid Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Kurt Segner Matthias Sehling Marion Seib Heinz Seiffert Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Anlage 3 Antw des Parl. Staatssekretärs Rez des Abgeordneten Dirk Nie Drucksache 15/5229, Fragen Wie spiegelt sich die 98 Millionen Euro beim L Arbeitsmarkt der BA wid 132,5 Millionen Euro veran beurteilt die Bundesregierun Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller Willi Zylajew BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Jutta Dümpe-Krüger Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell ort zo Schlauch auf die Fragen bel (FDP) (168. Sitzung, 23 und 24): Festlegung der Obergrenze auf eistungsumfang für den virtuellen er angesichts des zunächst mit schlagten Finanzbedarfs, und wie g die zunächst deutlich höher ver- Christa Nickels Friedrich Ostendorff Simone Probst Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Ingolstadt) Werner Schulz (Berlin) Petra Selg Ursula Sowa Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Marianne Tritz Dr. Antje Vogel-Sperl Dr. Antje Vollmer Dr. Ludger Volmer Josef Philip Winkler Margareta Wolf (Frankfurt) FDP Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher anschlagten Kostenansätze, bleibt? Ist die vollständige Ab und COMPAS im Leistu 22. Juli 2005 enthalten, un geht die BA für die ursprün setzten Leistungen für eine Zu Frage 23: Wie der Vorstand der Bun bereits vor einem Jahr gegen Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Markus Löning Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Fraktionslose Abgeordnete Martin Hohmann Dr. Gesine Lötzsch Petra Pau wenn der Leistungsumfang gleich lösung der Fachverfahren coArb ngsumfang des Vertrages vom d wenn ja, von welchen Kosten glich mit 46 Millionen Euro ange- vollständige Ablösung aus? desagentur für Arbeit (BA) über der Öffentlichkeit und Sibylle Pfeiffer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard (Dresden) Katherina Reiche Jens Spahn Erika Steinbach Christian von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Antje Tillmann Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Joseph Fischer (Frankfurt) Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Winfried Hermann Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Michaele Hustedt Jutta Krüger-Jacob Fritz Kuhn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich f ngen) Monik Dr. Re Anna L Jerzy M Kerstin Winfri 15896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages erklärt hat, wird der virtuelle Arbeitsmarkt die Kosten in Höhe von 163 Millionen Euro bis 2008 nicht überschreiten. Die Begrenzung des Auftragsvolumens auf 98 Millionen Euro bezieht sich lediglich auf das Ver- tragsverhältnis zwischen der BA und der Firma Accen- ture. Die Reduzierung der ursprünglich veranschlagten Kosten in Höhe von rund 132 Millionen Euro, die kalku- latorisch den damaligen Planungsstand darstellten und nicht vertraglich festgelegt waren, konnte durch die Ver- kürzung des externen Betriebs auf Juni 2006 statt Fe- bruar 2008 und die Streichung einiger geplanter funktio- naler Elemente, die nicht zur Ablösung der Altverfahren notwendig oder datenschutzrechtlich kritisch waren (bei- spielsweise Zugang per Handy), erreicht werden. Durch Verhandlungen zwischen der BA und der Auftragnehme- rin, konnten gleichwohl zusätzliche Funktionen im Leis- tungsspektrum belassen werden, so beispielsweise Vor- stufen zur Kundendifferenzierung und fachspezifischen Terminierung. Zu Frage 24: Soweit sich die Frage auf die Änderungsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Firma Accenture vom 22. Juni 2004 beziehen sollte, so ist im Leistungsumfang die vollständige Ablösung der Fachverfahren coArb und COMPAS enthalten. Für die Ablösung von coArb und COMPAS durch die Einfüh- rung von VerBIS sind nach Auskunft der BA 56,2 Mil- lionen Euro vereinbart. Nach Auskunft der BA kann ein Zusammenhang mit dem genannten Betrag in Höhe von 46 Millionen Euro nicht hergestellt werden, da dieser Betrag von der BA zu keinem Zeitpunkt kalkuliert oder bekannt gegeben wurde. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 25 und 26): Entspricht die bisherige Umsetzung des virtuellen Arbeits- marktes den Erwartungen der Bundesregierung im Hinblick auf das erforderliche Finanzvolumen und die erzielten Verbes- serungen bei der Stellenvermittlung? Welcher Geschäftsbereich der BA war von der Zeit der Ausschreibung bis heute für die Einführung des virtuellen Ar- beitsmarktes zuständig, und wer ist innerhalb des Vorstandes der BA für diesen Geschäftsbereich verantwortlich? Zu Frage 25: Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Alterna- tive als die Stellenvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit an den technischen Fortschritt, insbesondere durch das Internet, anzupassen. Da das Projekt „Virtuel- ler Arbeitsmarkt“ insgesamt noch nicht abgeschlossen ist, ist eine abschließende Bewertung derzeit nicht mög- lich. Soweit von den Nutzern Verbesserungsvorschläge an die Bundesregierung herangetragen worden sind, sind diese an die Bundesagentur weitergeleitet und in vielen Fällen bereits umgesetzt worden. Zu Frage 26: Das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ ist bereits auf das Jahr 2000 zurückzufuhren. Im Zusammenhang mit der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde der organisatorische Zuschnitt der Zentrale (früher: Hauptstelle) mehrfach Veränderungen unterzogen. Da- mit einhergehend hat auch die Zuständigkeit für den Virtuellen Arbeitsmarkt gewechselt. Heute ist innerhalb des Vorstandes der BA das Mitglied des Vorstandes Raimund Becker zuständig. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 29 und 30): Wie hoch waren die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Ar- beit, Dr. Ditmar Staffelt, auf meine Frage 21 in der Frage- stunde am 16. März 2005, Plenarprotokoll 15/165, S. 15475 (B), erwähnten erheblichen Zahlungsrückstände, die aus dem Bun- deshaushalt entschädigt werden mussten und die bisher auf schriftliche und mündliche Nachfragen beim Parlamentari- schen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Ditmar Staffelt, nicht beziffert wurden, und wel- ches Ergebnis hatte die umfassende Restrukturierung der ver- einbarten Finanzkredite? Was ist unter der „Vereinbarung, die bislang pünktlich be- dient wird“, das Bartergeschäft mit Russland aus dem Jahr 1998 betreffend, zu verstehen, und wie hoch sind die Beträge, die jährlich in die Bundesrepublik Deutschland zurückflie- ßen? Die Überfälligkeiten resultierten aus Russlandge- schäften der Elbewerft Boizenburg über die Lieferung von Langleinenfangschiffen im Wert von 141 Millionen US-Dollar. In den Jahren 1993 und 1994 und der Volks- werft Stralsund über die Lieferung von Hecktrawlern im Wert von 244,5 Millionen US-Dollar in den Jahren 1994 und 1995. Beide Geschäfte wurden aus bundesgedeckten Finanzkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau fi- nanziert. Die Rückzahlung der Darlehen war als Projekt- finanzierung konzipiert, d. h. die Darlehen für die Schiffe sollten aus den Fischereierträgen getilgt werden. Diese Konstruktion scheiterte jedoch. Dadurch kam es zu Überfälligkeiten in Höhe von rund 372 Millionen US- Dollar per 5. April 2002, die aufgrund der übernomme- nen Exportkreditgarantien bereits zum überwiegenden Teil durch den Bund entschädigt werden mussten. Nach umfangreichen Verhandlungen mit der russischen Seite kam es 2002 zu einer einvernehmlichen Regelung. Im Rahmen der Restrukturierung wurden neue Kreditver- träge abgeschlossen. Alle Forderungen sind durch Staatsgarantien der russischen Regierung besichert. Da- raus ergaben sich per 5. April 2002 Zahlungsverpflich- tungen von insgesamt 697,7 Millionen US-Dollar ein- schließlich Zinsen in Höhe von 215,6 Millionen US- Dollar. Der russische Darlehensnehmer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach. Nach In-Kraft- Treten der Restrukturierung zahlte dieser bisher Til- gungsraten in Höhe von 194,6 Millionen US-Dollar zu- züglich Zinsen. Die letzten Raten sind am 5. April 2011 fällig. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15897 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Verbreitung der Kernwaffen ver- hindern und die nukleare Abrüstung stär- ken – Die Überprüfungskonferenz 2005 des Atomwaffensperrvertrags (NVV) zum Er- folg führen – Beschlussempfehlung und Bericht: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemü- hungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Ent- wicklung der Streitkräftepotenziale (Jahres- abrüstungsbericht 2003) – Antrag: Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken – US-Nu- klearwaffen aus Deutschland abziehen (Tagesordnungspunkt 6 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Petra Pau (fraktionslos): Der Jahresabrüstungsbe- richt der Bundesregierung für das Jahr 2003 belegt: Der angestrebte weltweite Abrüstungsprozess stockt. Er droht sogar zu scheitern. Das betrifft besonders die Ab- rüstung bei Nuklearwaffen. Mehr noch: Neue Runden atomaren Wettrüstens wurden eröffnet und die Gefahr wächst, dass weitere Staaten und Organisationen in den Besitz dieser Massenvernichtungswaffen gelangen. An- fang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es ernsthafte Bestrebungen, die Erde bis zur Jahrhundert- wende von Atomwaffen zu befreien. Davon sind wir weiter entfernt denn je und das ist bedrohlich. Nicht nur die PDS meint: Die Hauptschuld an dieser Entwicklung haben die großen Militärmächte Großbri- tannien, Frankreich, Russland, vor allem aber die USA, die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie blockieren die Abrüstung, sie beanspruchen ein Atommonopol und sie drehen an der Rüstungsspirale. So lange das so ist, so lange sind auch alle Verzichtsappelle an andere Staaten zwielichtig und unehrlich. Deshalb reicht es auch nicht, mit dem Iran zu verhandeln oder Nordkorea zu drohen. Die nukleare Gefahr steckt inmitten der NATO. Wir begehen in wenigen Tagen den 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus. Das war zugleich das Ende des Zweiten Weltkrieges – in Europa; in Asien ging er noch weiter. Vor 60 Jahren, im August 1945, wurden die ersten Atombomben über den japanischen Städten Hi- roshima und Nagasaki abgeworfen. Sie brachten hun- derttausendfachen Tod und anhaltendes Leid. Der Bürgermeister von Hiroshima hat eine internatio- nale Städte-Initiative „Vision 2020“ angeregt. Sie soll in einem „Völkergipfel“ in New York münden, den Druck für unverzügliche Abrüstungsverhandlungen verstär- ken, sodass die Welt spätestens 2020 frei von Nuklear- waffen wird. 215 deutsche Städte haben sich der Initia- tive bereits angeschlossen, darunter auch Berlin und mein Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf. Es wäre hilfreich, wenn der Bundestag, wenn die Bundesregierung weitere Städte ermutigt, daran teilzunehmen. Die PDS tut es je- denfalls. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe voranbringen (Tagesord- nungspunkt 17) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Auf Antrag der Fraktionen der Regierungskoalition hat der Deutsche Bundestag in seiner 157. Sitzung am 17. Februar 2005 einen Beschluss zur Erleichterung der Kreditvergabe von Banken und Sparkassen gefasst. Die Vorschrift aus dem Kreditwesengesetz zur Offenlegung der wirtschaft- lichen Verhältnisse der Kreditnehmer von Banken und Sparkassen wird gelockert. Worin bestehen die Erleichterungen? Zwei Vereinfa- chungen sind zu nennen: Erste Erleichterung: Bei einem Kredit mit einem Be- trag von mindestens 750 000 Euro oder aber 10 Prozent des bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitals des kreditge- währenden Kreditinstituts muss das Institut Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden anhand ge- eigneter Unterlagen nehmen. Bislang betrug der Schwel- lenwert 250 000 Euro. Nunmehr ist der absolute Schwel- lenwert auf das dreifache Niveau angehoben worden. Das bedeutet eine Erleichterung für die Banken und Sparkassen, weil sie weniger Kreditunterlagen zu bear- beiten haben. Zugleich werden viele Kreditnehmer ent- lastet, weil sie auf die Einreichung von Unterlagen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten können. Nur bei Großkrediten bleibt die bisherige Offenlegungs- pflicht bestehen. Der Schwellenwert ist bereits in der Vergangenheit re- gelmäßig angepasst worden, um der Entwicklung im Kreditgewerbe Rechnung zu tragen. Er betrug Anfang der 60er-Jahre bei Erlass des Kreditwesengesetzes ganze 20 000 DM. Die jetzige deutliche Erhöhung des Schwel- lenwertes erscheint mit Blick auf die im Kreditgewerbe erkennbare Tendenz hin zur Entwicklung interner Ra- ting- und Scoringverfahren bankaufsichtlich vertretbar. Es bleibt jedoch wie bisher dabei, dass die Institute auch bei Kreditvergaben unterhalb des Schwellenwertes ge- halten sind, sich einen hinreichenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer zu ver- schaffen und dies zu dokumentieren. Die Anhebung der Schwellenwerte, welche noch im April in Kraft treten wird – am Tage nach der derzeit vorbereiteten Verkündung des Gesetzes über die Neu- ordnung des Pfandbriefrechts –, ist vom Kreditgewerbe und von der Wirtschaft begrüßt worden. Zweite Erleichterung: Die praktische Handhabung der Offenlegungsvorschrift wird deutlich vereinfacht. Bereits vor der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages veröffentlichte die Bundesanstalt für 15898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Vorschläge zur Ver- einfachung der praktischen Anwendung und Handha- bung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der Kreditunterlagen. Zu den wesentlichen geplanten Erleichterungen zählen: Den Kreditinstituten soll nunmehr selbst überlassen werden, bei welchen ab- gesicherten Krediten von einer Offenlegung der wirt- schaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer infolge der Sicherheiten abgesehen werden kann. Daten aus dem Internet können unter bestimmten Voraussetzungen nun- mehr als Kreditunterlagen beigebracht werden. Exis- tenzgründungsdarlehen werden auch ohne Bonitäts- prüfung des Kreditnehmers gewährt. Es gibt Erleichterungen bezüglich der Formvorschriften – Un- terschriften – und großzügigere Fristen zur Einreichung der Unterlagen, so die Abgabe der Jahresabschlüsse in- nerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag. Damit nicht genug: Die Verbände des Kreditgewerbes und andere interessierte Kreise haben noch bis Ende April Gelegenheit, zu den Vorschlägen für die Verwal- tungsvereinfachungen Stellung zu beziehen. Unter Be- rücksichtigung der Anmerkungen aus der Praxis werden die Leitlinien dann verlautbart werden. Lassen Sie mich feststellen: Die Fraktionen der Re- gierungskoalition und die Bundesregierung haben spür- bare regulatorische Erleichterungen zur Vergabe von Bankkrediten auf den Weg gebracht. Dieses ist in dem Antrag von CDU/CSU gar nicht berücksichtigt. Unab- hängig davon lautet die Frage nunmehr: Sind die einge- leiteten Maßnahmen ausreichend? Sind begleitende oder zusätzliche Schritte zu veranlassen? Beginnen möchte ich mit der angesprochenen Verein- fachung der Verwaltungspraxis: Auf wiederholte Einga- ben seitens des Kreditgewerbes hat die Bankenaufsicht den Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen zu den neuen Leitlinien für die Kreditvergabe nochmals verlän- gert. Die zusätzliche Zeit bis Ende April sollte genutzt werden, das „richtige“ Gleichgewicht bei den künftigen Richtlinien auszuloten. Einerseits müssen die Kreditin- stitute darauf vertrauen können, bei der Kreditvergabe rechtskonform zu handeln. Andererseits dürfen die Ent- scheidungsspielräume im Einzelfall nicht unzulässig ein- geschränkt werden. Hier sollte ein vernünftiger Mittel- weg angestrebt werden. Das Ergebnis der Fachgespräche zwischen Bankenaufsicht und Kreditgewerbe bleibt ab- zuwarten. Die bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Kreditvergabe von Banken unterliegen gegenwärtig ei- nem tief greifenden Wandel. Immer stärker in den Vor- dergrund rückt eine risikoorientierte Ausgestaltung der Bankenaufsicht. An Bedeutung gewinnen moderne Ver- fahren zur Messung und Steuerung der bankaufsichts- rechtlich relevanten Risiken aus dem Bankgeschäft. Für diese Entwicklung steht das Schlagwort „Basel II“. Da- mit ist die gegenwärtige Novellierung der bankaufsichts- rechtlichen Kreditvorschriften auf internationaler Ebene angesprochen. Der Einsatz moderner Verfahren zur Risi- komessung stellt die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern auf eine neue Grundlage. Mögli- cherweise reichen die bisherigen Standards für eine ge- nauere Risikoeinschätzung nicht länger aus. Inwieweit die derzeitige Offenlegungsvorschrift nach dem Kredit- wesengesetz in Zukunft Bestand haben wird, bleibt im Rahmen der Umsetzung von Basel II zu entscheiden. Vonseiten der Fraktion der Regierungskoalition wollen wir diesen Prozess intensiv begleiten. Ein weiterer bedeutender Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Handhabung der bankaufsichts- rechtlichen Offenlegungsvorschriften in anderen wichti- gen Ländern. Hier treten wir für eine stärkere Anglei- chung der nationalen Aufsichtspraktiken ein. Die weit fortgeschrittene Integration des Finanzbinnenmarktes verlangt eine enge Abstimmung zwischen den Bankauf- sehern in Europa. Der neue Europäische Ausschuss für Bankaufsichtsbehörden hat die Aufgabe, die allseits ge- wünschte Angleichung der nationalen Bankaufsichts- praktiken voranzubringen. National unterschiedliche Aufsichtsstandards mit möglicherweise wettbewerbsver- zerrenden Auswirkungen passen nicht zur Idee des Fi- nanzbinnenmarktes. Die Unterschiede sind abzubauen, soweit dieses sachlich geboten ist. Für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der euro- päischen Bankaufsichtsbehörden spricht sich auch die EU-Kommission aus. Ob hier ein Ergänzungsbedarf mit zusätzlichen Regelungen auf Gemeinschaftsebene be- steht, sollte nach Dafürhalten der Kommission auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen sorgfältig ge- prüft werden. Die Kommission plant, ihre Überlegungen hierzu in Kürze öffentlich zur Diskussion zu stellen. Aus unserer Sicht ist zu begrüßen, dass das Finanzdienstleis- tungsgewerbe und andere interessierte Kreise die Mög- lichkeit zur Stellungnahme erhalten. Eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit in diesem Zusammenhang zielt ab auf die Stärkung der Selbstregu- lierung der betroffenen Institute. Für eine größere Eigen- verantwortung der Institute bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer plädie- ren einzelne Teile des Kreditgewerbes. Andere Kreise sprechen sich dagegen aus, weil sie auf verbindliche Rechtsnormen keineswegs verzichten möchten. Hier sehe ich in erster Linie die Kreditwirtschaft selbst gefor- dert, praktikable Konzepte zu entwickeln, welche allge- mein anerkannt werden. Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der heute zur Beratung vorliegt, bringt weder die beteiligten Kreditinstitute noch die be- troffenen Kreditnehmer in der Sache weiter: Erstens ha- ben Bundesregierung und Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht rascher gehandelt, als die Opposition dies vorausgesehen hat. Insoweit ist der An- trag obsolet. Zweitens greift der Antrag in der Sache zu kurz, weil weder die europäische Dimension noch Ver- antwortung und Beitrag der Kreditinstitute selbst thema- tisiert werden. Deshalb lehnen wir den vorliegenden An- trag ab. Otto Bernhardt (CDU/CSU): Mit unserem Antrag haben wir ein Thema in die parlamentarischen Beratun- gen eingebracht, das jeden Tag an Bedeutung gewinnt. In diesem Zusammenhang ist die Erhöhung des Kredit- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15899 (A) (C) (B) (D) betrages, bei dem eine Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwingend erforderlich ist, gemäß § 18 des Kreditwesengesetzes ein wichtiger Schritt auf dem Wege zum Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe und zum Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen im internatio- nalen Bereich, insbesondere in den Grenzregionen zu Österreich und den Beneluxländern, wo zum Teil über- haupt keine bzw. deutlich höhere Kreditgrenzen gelten. Auf eine Anhebung des Schwellenwertes sollte sich eine Reform des § 18 KWG aber nicht beschränken, son- dern sie sollte breiter angelegt sein. Der bestehende administrative Aufwand für die Kreditinstitute und die Kreditnehmer ist aufgrund der zum Teil praxisfernen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht zunehmend ausgeufert. Viele Kredit- institute und deren Verbände kritisieren dies seit längerer Zeit, ohne dass es bisher zu grundlegenden Verbesserun- gen gekommen ist. Dies wird unter anderem durch die Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammer- tages deutlich, an der sich über 300 Kreditinstitute betei- ligt haben. Demnach begrüßen sechs von zehn Instituten die Erhöhung des Schwellenwertes für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Deutlich wird auch, dass sich die Kritik der Kredit- wirtschaft nicht generell gegen den § 18 KWG richtet. Der Kern der gesetzlichen Regelung wird durchaus ak- zeptiert. Der Wunsch nach einer generellen Beseitigung besteht in der Kreditwirtschaft nicht, aber über 40 Pro- zent der Kreditinstitute sehen Probleme bei der prakti- schen Anwendung der Ausführungsbestimmungen. In der Gruppe der Sparkassen sind das sogar über 50 Pro- zent. Im Wesentlichen wird der durch die Ausführungs- bestimmungen der BaFin gesetzte Ermessensspielraum als zu gering angesehen. Hier sind es besonders die klei- neren und mittleren Institute, die Änderungsbedarf se- hen. Die Konsequenzen dieser Ergebnisse sind beson- ders für die mittelständische Wirtschaft nachteilig. Dies beweist die Tatsache, dass mehr als ein Drittel der klei- neren und mittleren Kreditinstitute von Fällen berichten können, in denen alleine Unklarheiten über die richtige Handhabung der Ausführungsbestimmungen zum § 18 KWG sowie die Gefahr rechtlicher Sanktionen zu Kreditablehnungen geführt haben. Bei diesen Instituten handelt es sich insbesondere um Institute aus dem genos- senschaftlichen und dem Sparkassenbereich, die be- kanntlich die Hauptfinanzierer des Mittelstandes sind. Im Interesse der mittelständischen Unternehmen ist daher dringend Handlungsbedarf geboten. Unser Antrag „Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe voranbringen“ setzt hier an. Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich tätig zu werden und gemeinsam mit der BaFin die entsprechenden Regelungen grundlegend zu über- arbeiten und so den Bürokratieabbau in Deutschland maßgeblich voranzubringen. Durch die Reduzierung des administrativen Aufwands können die bestehenden Wettbewerbsnachteile inländischer Kreditinstitute abge- baut werden, um einerseits die Wettbewerbsfähigkeit un- serer Kreditinstitute zu erhöhen und andererseits einen Beitrag zu leisten, die Wirtschaft anzukurbeln. Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der hier zur Debatte stehenden Initiative aktiv geworden ist, hat die BaFin in einem Schnellschuss am 17. Februar 2005 den Entwurf eines Rundschreibens vorgelegt, mit dem die Verwaltungsvorschriften zum § 18 KWG pra- xisgerechter formuliert werden sollten. Leider finden zentrale Punkte keine Berücksichtigung. Um eine wirkli- che Erleichterung herbeizuführen, ist es notwendig, den Instituten erweiterte Spielräume einzugestehen, die eine Geschäftspolitik zulassen, die sich am tatsächlichen Ri- siko orientiert. Ich sage in diesem Zusammenhang deut- lich, dass das Ergebnis keinen Wettlauf um die gerings- ten Offenlegungsvorschriften auslösen darf. Die Kreditinstitute benötigen klare und rechtssichere Richtli- nien, die mit möglichst geringem bürokratischen Auf- wand praktiziert werden können. Als ehemaliger Banker, der Kreditinstitute aus allen Bereichen unseres dreigliedrigen Bankensystems gelei- tet hat, will ich abschließend noch auf drei Punkte einge- hen, die im derzeitigen Entwurf des BaFin-Rundschrei- bens aus unserer Sicht verbessert werden sollten und vorweg auf einen Punkt, der die kleineren Kreditinstitute betrifft: Die Obergrenze für Kredite, die in Zukunft nicht zwingend zu einer Offenlegung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse führen muss, liegt bei 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstitutes. Nach Auskunft des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken ha- ben 300 der insgesamt rund 1 400 genossenschaftlichen Kreditinstitute ein Eigenkapital unter 7,5 Millionen Euro, 30 sogar unter 2,5 Millionen Euro. Wenngleich kleinere Kreditinstitute gerade auch ihre größeren Kre- ditengagements sorgfältig auf ihr Risiko prüfen müssen, entsteht hier ein Wettbewerbsnachteil für kleinere ge- genüber größeren Instituten, über den noch einmal nach- gedacht werden sollte. Eine Erleichterung für Kreditinstitute kann nur erreicht werden, wenn die Regelungen des Rundschrei- bens nicht auch für Kredite unterhalb des neuen Schwel- lenwertes angewendet werden müssen. Der zur Diskus- sion stehende Rundschreibenentwurf schließt dies nicht ausdrücklich aus. In diesen Fällen sollte es der Ge- schäftsleitung überlassen sein, inwieweit ein Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist. Im internationalen Wettbewerb kann es zu Problemen führen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kre- diten an Unternehmen im Ausland ausschließlich nach deutschen Richtlinien einzureichen sind. Viele ausländi- sche Unternehmen sind häufig nicht in der Lage, gefor- derte Unterlagen, die meist zur Beurteilung der wirt- schaftlichen Situation nicht maßgeblich sind, zeitgerecht einzureichen. Eine Öffnungsklausel, die auch anerkannte ausländische Standards als ausreichend ansieht, könnte helfen. Bei einem Kredit in Höhe von 760 000 Euro, der mit 750 000 Euro besichert ist, führen die unbesicherten 10 000 Euro zur vollständigen Offenlegungspflicht, während ein unbesicherter Kredit in Höhe von 740 000 Euro keinerlei Offenlegungspflichten auslöst. 15900 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Die Anrechnung von Sicherheiten könnte hier Abhilfe schaffen. Auch über das Thema Sonderprüfungen durch das BaFin muss noch einmal kritisch nachgedacht werden. In 2003 wurden zum Beispiel bei den Sparkassen 106 Sonderprüfungen durchgeführt. Insgesamt sind al- leine in diesem Bereich dadurch Kosten von circa 6,5 Millionen Euro entstanden. Die durchschnittlichen Kosten pro Prüfung lagen also bei rund 63 000 Euro. Dies sind Belastungen, die insbesondere für kleinere Kreditinstitute unverhältnismäßig hoch sind. Lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Da Kreditinstitute im Wesentlichen mit fremden Geldern arbeiten, muss jede Kreditvergabe sorgfältig geprüft werden. Dabei sollten wir die hohe Kompetenz der Mit- arbeiter im deutschen Kreditwesen und der verantwortli- chen Vorstandsmitglieder nicht unberücksichtigt lassen. Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Die Europäi- sche Union hat der Bundesrepublik Deutschland für die- ses Jahres das niedrigste Wirtschaftswachstum aller EU- Mitgliedstaaten vorhergesagt. Seit Jahren befindet sich Deutschland in einer tiefen strukturellen Krise, die wir nur überwinden können, wenn wir es endlich schaffen, wieder konkurrenzfähig zu werden im Wettbewerb mit den anderen Staaten. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir vor allem eine umfassende Befreiung von allen bürokratischen Re- gelungen, die uns lähmen. Wir bedauern ein ums andere Mal, dass die Binnenkonjunktur nicht anzieht, weil die Stimmung hier im Land so bedrückend ist, dass sich nie- mand traut, wieder Geld auszugeben. Es fehlt uns schlicht und einfach an Vertrauen in die eigenen Mög- lichkeiten und Fähigkeiten. Eine umfassende Entbüro- kratisierung bei der Kreditvergabe gäbe uns die Mög- lichkeit, ein Signal zu setzen, das wichtig wäre für die deutsche Kreditwirtschaft und vor allem für die investie- renden Unternehmen. Ein Kreditinstitut hat vor und während der Kreditge- währung die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sorg- fältig zu prüfen bzw. zu überwachen, um die Risiken der konkreten Kreditvergabe abschätzen zu können. Das ist und bleibt eine wichtige Maßnahme, die auch zur Stabi- lität des Finanzplatzes Deutschland beiträgt. Schließlich handelt es sich in der Regel um fremdes Kapital, mit dem in entsprechend verantwortlicher Weise umgegan- gen werden muss. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Einfüh- rung einer vom haftenden Eigenkapital des Kreditinsti- tuts abhängigen Kreditgrenze, ab dem die formalisierte Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre- ditnehmers durchgreift. Ich danke den Kollegen im Fi- nanzausschuss, dass sie den Weg frei gemacht haben für eine Anhebung der Kreditgrenze auf 750 000 Euro in § 18 KWG und möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir uns in der Beschlussempfehlung des Ausschusses darauf geeinigt haben, dass die bisherigen vier Rundschreiben in einem einzigen konsolidierten Rundschreiben zusammengefasst werden, um die Gele- genheit für eine Vereinfachung des Inhalts der Rund- schreiben zu nutzen. Davon ist das jetzige Rundschrei- ben der BaFin noch weit entfernt. Da im Gesetz keine Einzelheiten geregelt sind, wel- che Unterlagen und in welcher Qualität diese Unterlagen vom Kreditnehmer vorzulegen sind, wird diese Konkre- tisierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, BaFin, in Form von Schreiben und Rund- schreiben vorgenommen werden müssen. Die Komplexität und Überregulierung der bankaufsichtli- chen Vorgaben löst zusätzliche Dokumentationspflichten aus und führt daher zwangsläufig zu einer Verkomplizie- rung der Abläufe und damit zu einer Verlangsamung der Entscheidungsprozesse. Die Banken müssen natürlich im Rahmen eines aus- geglichenen Wettbewerbes alle von den gleichen Prü- fungsstandards bei der Kreditvergabe ausgehen. Unzu- frieden zeigen sich Banken und Sparkassen aber insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Drittel aller Kreditinstitute berichtet von Fällen, in denen allein aus Unsicherheit über die regelkonforme Anwen- dung der Vorschriften – nicht aber aufgrund mangelnder Kreditnehmerbonität – Kredite nicht ausgereicht wur- den. Denn ein formaler Verstoß gegen die BaFin-Be- stimmungen kann gravierende aufsichtsrechtliche Fol- gen für Kreditinstitute – bis hin zum Eintritt des Haftungsfalls für Bankenvorstände – nach sich ziehen. Überflüssige und intransparente Bürokratie staatlicher Regulierung im Kreditwesen verschärft damit zusätzlich die angespannte Finanzierungssituation des Mittelstan- des. Ich bin allerdings der Meinung, dass allein eine Änderung bei § 18 KWG nicht ausreicht, um den Büro- kratieabbau bei der Kreditvergabe umfassend voranzu- treiben. Die Zusammenfassung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement darf nicht dazu führen, dass der Kreditwirtschaft weitere bürokratische Regelungen auf- erlegt werden. Es bringt überhaupt nichts, auf der einen Seite Vorschriften abzuschaffen und auf der anderen Seite neue Hemmnisse aufzubauen, um dann im Ergeb- nis schlechter zu stehen als vorher. Wir müssen immer daran denken, dass wir aus Wettbewerbsgründen nicht über das Maß an Regelungen hinausgehen dürfen, die in unseren Nachbarländern gelten. Die Mindestanforderun- gen an das Kreditgeschäft müssen dahin gehend über- prüft werden, ob sie in einem vernünftigen Verhältnis zur Größe des Kreditinstitutes und seiner Eigenkapital- ausstattung stehen. Unsere österreichischen Nachbarn lösen dieses Problem so, dass die Mindeststandards bei Kreditgeschäften nur für Institute gelten, die über eine Eigenkapitalausstattung von über 30 Millionen Euro verfügen. Für alle darunter sind diese Vorgaben nur eine Empfehlung. Das ist eine – wie ich denke – auch für Deutschland denkbare Lösung. Die Kreditwürdigkeits- prüfung muss natürlich erhalten bleiben und höchsten Anforderungen genügen. Ziel einer Entbürokratisierung muss aber sein, die Mindestanforderungen an das Kre- ditgeschäft deutlich zu reduzieren und auf ein realisier- bares Maß zu beschränken. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15901 (A) (C) (B) (D) Durch die EU-Erweiterung und die zunehmende Glo- balisierung sehen sich deutsche Kreditinstitute neuen Herausforderungen durch ausländische Konkurrenzinsti- tute gegenüber. Gerade im grenznahen Raum zu Öster- reich ist das Bankgeschäft bereits seit längerer Zeit von einem starken Wettbewerbsverhältnis geprägt. Erschwerend kommt für die deutschen Kreditinstitute die in Teilbereichen immer noch sehr formalistische Aufsichtspraxis der deutschen Bankenaufsicht hinzu. Es entsteht der Eindruck, dass häufig die Einhaltung der ge- setzlichen und bankaufsichtlichen Vorgaben mehr nach rein formalen Kriterien geprüft wird. Hinzu kommt – und das dürfen wir in diesem Zusam- menhang nicht vergessen –, dass die Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht ihre gesamten Kosten aus Ge- bühren, Erstattungen sowie ganz überwiegend durch eine Direktumlage, die ebenfalls von den beaufsichtigten Insti- tuten zu tragen ist, deckt. Mit dem Gesetz über die inte- grierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 hat die Bundesregierung jeden Anreiz für eine wirt- schaftliche Haushaltsführung verhindert, da es dem Auf- sichtsgremium egal sein kann, wie viele Prüfungen an- gesetzt werden. Die Kosten werden ja ohnehin komplett von dem betroffenen Kreditinstitut getragen. Zu einer anteiligen Kostentragung durch die Finanzaufsicht sollte daher umgehend wieder zurückgekehrt werden. Die Kosten zum Beispiel der österreichischen Finanzmarkt- aufsicht werden zwar auch zum überwiegenden Teil von den Beaufsichtigten selbst getragen, doch gewährt die Republik Österreich, anders als die Bundesrepublik Deutschland, pro Geschäftsjahr einen spürbaren Zu- schuss, der letztlich indirekt zu einem Kostenbewusst- sein in der Öffentlichkeit und bei den Aufsichtsbehörden beitragen wird. Notwendig sind flexible Regelungen, die der Risiko- tragfähigkeit des einzelnen Instituts entsprechen und Handlungsspielräume für kaufmännische Erwägungen offen lassen. Der Sparkassenverband und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben bereits Vor- schläge gemacht, die einer weiteren Entschlackung Rechnung tragen. Ich gehe davon aus, dass das Rund- schreiben der BaFin § 18 KWG betreffend genau das ist, was es sein soll: zunächst erst mal ein Entwurf, der durch weitere Verbesserungen das wird, was er werden sollte, nämlich eine Grundlage für eine konkurrenzfä- hige und unbürokratische Kreditvergabe in Deutschland. Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bürokratieabbau im Allgemeinen und im Besonderen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe sind fundamen- tale politische Ziele der Grünen. Dennoch hätte es dieser Debatte nicht bedurft, da sich der Antrag der Union durch aktuelle Entwicklungen inhaltlich größtenteils er- ledigt hat. Bereits Mitte Februar wurde auf Initiative der grünen Finanzpolitiker der § 18 KWG im Rahmen der Neuregelung des Pfandbriefrechts geändert. Darüber hi- naus hat sich der Finanzausschuss vor zwei Monaten in- tensiv mit der Praxis der Bankenaufsicht befasst. Im Fachgespräch mit Vertretern kleiner und großer Banken sowie der BaFin und der Deutschen Bundesbank wurden die Probleme der Kreditinstitute ausgiebig erörtert. Zu- dem wurden zwischenzeitlich Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Bürokratie abzubauen und gezielt den administrativen Aufwand der Kreditnehmer durch die BaFin zu reduzieren. Von Untätigkeit kann also keine Rede sein. Lassen Sie mich auf die Änderung des § 18 KWG eingehen, mit der die bisherige Offenlegungspflicht bei der Kreditvergabe wesentlich erleichtert worden ist. Seit 1. April müssen Kreditinstitute erst dann die Offenle- gung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditunter- nehmers verlangen, wenn die Kreditsumme 750 000 Euro bzw. 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank übersteigt. Wir haben den Schwellenwert zwar nicht in der von der Union geforderten Höhe angehoben, aber dennoch den Ursprungswert verdreifacht. Hierdurch wird die Kreditaufnahme für kleine und mittelständische Unternehmen erleichtert. Infolge des geringeren büro- kratischen Aufwands werden künftig geringere Kosten entstehen, Kredite also billiger werden. Damit wiederum wird ein erheblicher Beitrag zu einer höheren Investi- tionstätigkeit und zu mehr Wachstum geleistet. Mit den Änderungen des § 18 KWG wurde durch Einführung der 10-Prozent-Regel auch den Kreditrisiken Rechnung getragen; denn für diese ist das Verhältnis von Kredithöhe und Eigenkapitel des Kreditinstituts von ent- scheidender Bedeutung. Die Anhebung der absoluten Offenlegungsgrenze auf – wie im Antrag gefordert – 1 Million Euro ist bei Abwägung aller Interessen der hiervon Betroffenen nicht vertretbar. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass sich durch die Änderung des § 18 KWG der sowieso schon vorhandene Wettbewerbsvor- sprung der größeren Banken gegenüber den kleineren vergrößern wird, eine Folgeerscheinung, die sich nicht vermeiden ließ. Aber schon unter Wettbewerbsgesichts- punkten wären den kleineren Kreditinstituten die Folgen eines weiteren Anhebens des Schwellenwertes absolut unzumutbar. Was die Bankenaufsicht durch die BaFin betrifft, ha- ben wir den Prozess zur Reduzierung des administra- tiven Aufwands erst in Gang gebracht. Es wird unsere Aufgabe sein, diese Entbürokratisierung und Vereinfa- chung der Aufsicht im Auge zu behalten. Die Lösung unstreitig vorhandener Probleme in dem Verfassen neuer Gesetze zu suchen, dürfte derzeit der falsche Weg sein. Wir sollten uns nichts vormachen: Eines der zentralen Hindernisse bei der Mittelstandsfinanzierung ist die Bü- rokratie. Die Bankenaufsicht mit den Anforderungen an die Betroffenen wird häufig als größte Wachstums- bremse bezeichnet. Eine Kritik, die wir – auch wenn sie überzogen ist – ernst nehmen müssen und die uns zum Handeln zwingt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass – insoweit waren sich alle am Fachgespräch Betei- ligten einig – eine Aufsicht notwendig ist. Deren Quali- tät wird wegen des internationalen Wettbewerbs eine zu- nehmend größere Rolle spielen und den Finanzplatz Deutschland stärken. Die BaFin hat sich der Kritik gestellt und Maßnah- men getroffen, um durch eine flexiblere Aufsichtspraxis stärker auf die Besonderheiten kleinerer Kreditinstitute 15902 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Rücksicht nehmen zu können. Die Aufsicht als solche wird sich von einer bisher zu sehr quantitativen in eine stärker qualitative ändern. Ziel der BaFin ist eine System- aufsicht, die lediglich noch kontrolliert, ob Risikoma- nagements bestehen und funktionieren. Die unternehme- rischen Entscheidungen werden dadurch definitiv nicht infrage gestellt. Weitere Folge wird sein, dass Prüfungen viel seltener und überhaupt nur noch anlassbezogen er- folgen werden. Ein konsequentes Umsetzen all dieser Maßnahmen wird nicht nur den Kreditinstituten und Kreditnehmern, sondern unserer gesamten Volkswirtschaft zugute kom- men. Dr. Volker Wissing (FDP): Die FDP begrüßt die Entscheidung, die Offenlegungsgrenze nach § 18 des Kreditwesensgesetzes auf 750 000 Euro anzuheben. Da- mit können die deutschen Banken endlich wieder mit ausländischen Kreditinstituten konkurrieren, die erst bei viel höheren Kreditsummen gezwungen waren, auf eine Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre- ditnehmers zu bestehen. Die alte Offenlegungsgrenze von 250 000 Euro war ein Anachronisums. Deshalb war es höchste Zeit, diese anzuheben. Wenn man aber den Lauf der Dinge betrachtet, ist man schon etwas irritiert: Da müssen sich zuerst die Banken beim bayerischen Finanzminister beschweren. Der muss wiederum die Bundesregierung mit einem Brief auf das Problem aufmerksam machen. Erst dann wacht die Bundesregierung auf und tut etwas. Eine aktive Modernisierungs- und Reformpolitik sieht anders aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regie- rung muss zum Jagen getragen werden. Ich würde mir einmal wünschen, dass Österreich voller Neid auf deut- sche Regelungen schaut und sie kopiert. Ich würde mir wünschen, dass sich einmal unsere Nachbarländer durch eine mutige und entschlossene Politik der Bundesregie- rung unter Druck gesetzt fühlen. Stattdessen: Unsere Nachbarn agieren, Deutschland reagiert. Ich würde mir im Interesse unseres Landes auch wünschen, dass die Bundesregierung mehr auf die Interessen deutscher Ban- ken achtet. Eine Ausnahme bildet da Frau Kollegin Scheel. Frau Scheel gibt sich – laut „FAZ“ vom 9. Februar 2005 – nicht mit der Anhebung der Offenlegungsgrenzen zufrie- den. Nein, sie stellt die Regelung generell infrage. Res- pekt, Frau Scheel! Das wäre sogar richtig mutig, wenn Ihren Ankündigungen auch Taten folgen würden. Ich warte gespannt auf den Antrag der Grünen zur Abschaf- fung der Offenlegungsgrenzen. Ich versichere Ihnen: Die FDP wird Sie nicht im Regen stehen lassen. Aus libera- ler Sicht ist es allemal eine Überlegung wert, ob tatsäch- lich der Staat den Banken vorschreiben muss, bei wel- cher Kreditsumme diese auf eine Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers beste- hen müssen. Ich bin aber gespannt, wann Ihr Vorstoß kommt. Ebenso gespannt bin ich darauf, wie sie die Risi- ken für die Gesamtwirtschaft bei einer Abschaffung der Offenlegungsgrenze beurteilen. Die FDP wird Ihren An- trag jedenfalls wohlwollend prüfen. Auf jeden Fall ist die Anhebung der Offenlegungs- grenze von 250 000 Euro auf 750 000 Euro ein erster Schritt. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass uns eine Erhöhung auf 1 Million Euro lieber gewesen wäre. Aber ein kleiner Schritt ist besser als keiner. Wenn Frau Scheel ihren Antrag zur vollständigen Abschaffung der Offenlegungsgrenzen vorlegt, hat sich das Thema viel- leicht schon bald ganz erledigt. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Rahmenbedingungen für die industrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland schaffen – Die vielfältigen Potenziale nachwachsender Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung ausschöpfen (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Fossile Roh- stoffe sind endlich. Sag ich etwas Neues? – Nein! Wir als große Industrienation haben aber trotz allen Wissens nicht konsequent umgesteuert und tun zum Teil immer noch so, als stünden uns fossile Ressourcen in aller Ewigkeit zur Verfügung. Das Ziel kann nur heißen: weg vom Öl. Deshalb müssen wir neue Strategien entwickeln und nachhaltig umsetzen. Alternative Energieformen brauchen daher oberste Priorität! Ein weiterer Grund für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe: Wir haben ein nationales Klimaschutzpro- gramm, um das im Februar in Kraft getretene Kioto-Pro- tokoll zu erfüllen. Die Treibhausgasemissionen sind da- nach bis 2012 um 21 Prozent zu reduzieren. Den CO2-Ausstoß vermindern bedeutet die Chance, einen Klima- kollaps zu vermeiden! Als Agrarpolitikerin aus dem ländlich geprägten Nor- den Sachsen-Anhalts sehe ich natürlich auch die Arbeits- platzchancen, die sich durch stärkere Positionierung von nachwachsenden Rohstoffen am Markt ergeben. Eine Studie des Ökoinstitutes kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2030 etwa 200 000 neue Arbeitsplätze im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe geschaffen werden kön- nen. Gerade die neuen Länder mit ihren großen Acker- schlägen sind geradezu prädestiniert, um nachwach- sende Rohstoffe anzubauen. Ein weiteres politisches Ziel der rot-grünen Bundes- regierung ist es, den Flächenverbrauch einzudämmen und von etwa 130 Hektar pro Tag im Jahre 2000 auf 30 Hektar pro Tag im Jahre 2020 zu senken. Heute wer- den immer noch etwa 105 Hektar Fläche täglich für Siedlung und Verkehr genutzt. Und so begrüße ich es sehr, dass durch nachwachsende Rohstoffe Landwirte neue Möglichkeiten sehen und nutzen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15903 (A) (C) (B) (D) Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen. Und das hat Rot-Grün seit 1998 auch konsequent im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe getan. Erst unter unserer Regierungszeit hatte beispielsweise der Kraftstoff Bio- diesel im Jahre 1999 einen nennenswerten Anteil von 100 000 Tonnen. Heute liegt die Produktionskapazität bei 1,1 Millionen Tonnen. Biodiesel ist schwefelfrei und trägt damit nicht zur Versauerung der Böden bei. Der Kraftstoff enthält kein Benzol oder andere aromatische Verbindungen und im Vergleich zum herkömmlichen Diesel ergibt sich eine Verminderung des Rußanteils um 50 Prozent. Und heute sollte schon jeder wissen, dass bei der Verbrennung ungefähr so viel Kohlendioxid freige- setzt wird, wie die Pflanze vorher bei ihrem Wachstum aufgenommen hat. Das nenne ich Gleichgewicht! In die- sem Bereich hat die Kohl-Regierung die Zeit total ver- schlafen. Auch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem EEG, haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, um den Anteil an regenerativen Energien zu steigern. Schaf- fung von neuen Arbeitsplätzen ist auch hier eine Erfolgs- geschichte! Gesetzliche Rahmenbedingungen sind eines. Politik muss aber auch durch Forschungsförderung in Entwick- lungsprozesse eingreifen. Letztendlich ist es doch dem Ehrgeiz der Wissenschaft zu verdanken, dass wir mit un- serem technischen Fortschritt da sind, wo wir jetzt ste- hen. Es ist an der Zeit, diesen Forscherdrang noch stär- ker in die Richtung der nachwachsenden Rohstoffe zu lenken und damit auch das Interesse der forschenden Wirtschaft – beispielsweise an der stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen – zu erhöhen. Das ist wichtig, denn wir müssen uns nicht einbilden, dass wir morgen oder übermorgen auf Erdöl basierende Produkte eins zu eins durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen können. Wir brauchen Fortschritte in der Entwicklung! Bei der stofflichen Nutzung sind Dämm- und biogene Schmierstoffe absolut wichtige Produktgruppen. Des- halb ist es grundrichtig, hier die Förderung in 2005 wei- terlaufen zu lassen. Die Bundesregierung unterstützt die Programme zur stofflichen Nutzung im Rahmen der För- derung der nachwachsenden Rohstoffe mit immerhin 53,6 Millionen Euro im Haushalt des Verbraucher- schutzministeriums. Trotz Sparhaushalt haben wir hier in 2005 noch mal etwa 23 Millionen Euro draufgepackt! Es gibt noch so viel zu erforschen, damit wir Produkte aus Rohöl wirtschaftlich ersetzen können! Hierzu finde ich bei der Opposition aber so gar keine Ideen! Deshalb ist die Bundesregierung ausgesprochen klug, indem sie im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine Konzeption für den verstärkten Einsatz nachwachsender Rohstoffe erarbeitet. Damit können wir in Zukunft noch besser die Potenziale biobasierter Produkte nutzen. Andrea Wicklein (SPD): Die rot-grüne Regie- rungskoalition hat im Energie- und Kraftstoffbereich die richtigen Weichen gestellt: zur Förderung der mit- telständischen Unternehmenslandschaft, für zukunftsfä- hige Arbeitsplätze und zum nachhaltigen Klimaschutz. Neben der energetischen Nutzung von Biomasse ge- winnt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Nut- zung nachwachsender Rohstoffe für Bioprodukte immer mehr an Bedeutung. Deutschland hat in Forschung und Entwicklung bereits beträchtliche Entwicklungen und Erfolge zu verzeichnen und auch weltweit kommt der Zug für biobasierte Kunststoffe in Fahrt. In wenigen Ta- gen werden sie auf der Messe Düsseldorf, der Interpack 2005, zu sehen sein. Orientiert am Kreislauf der Natur, haben es viele Bioprodukte bereits zur Marktreife ge- bracht. Andere stehen an der Schwelle zu einer breiten Markteinführung. Ob Plastiktüten, Einmalgeschirr, Klar- sichtfolien oder Textilien – die Besucher der Messe wer- den erleben, dass diese Produkte nicht nur aus Erdöl, sondern auch aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen können. Parallel zu den bewährten erdölbasierten Kunst- stoffen entwickelt sich ein neues Marktsegment von Bio- kunststoffen aus Mais, Roggen, Kartoffeln oder Holz und Zuckerrüben. Es zeigt sich: Ökologie kann wirtschaftlich und Wirt- schaft kann ökologisch sein, wenn unser rohstoffarmes Land die Produktion seiner Rohstoffe auf diese Weise steigert. Durch den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft schonen wir die fossilen Ressourcen. Durch regenerative Produkte kommen wir auch dem Ziel der Klimarahmen- konvention näher, die CO2-Emissionen bis zum Jahr2010 um 21 Prozent zu senken. Erdöl wird knapper und teuer. Die Entwicklung alter- nativer Materialien auf Basis erneuerbarer Ressourcen bietet zusätzliche Chancen: Chancen für die chemische Industrie, für die Landwirtschaft, für die Forschung und damit für Wachstum und Beschäftigung. Um diesen langfristigen Prozess zu unterstützen, brauchen wir auch in diesem Bereich innovations- und investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Insgesamt benötigt die chemische Industrie zur Herstellung chemi- scher Produkte in Deutschland jährlich etwa 14 Millio- nen Tonnen Erdöl. Der Markt für Biokunststoffe ist enorm, es gibt eine Vielfalt von neuen Anwendungsbe- reichen. Doch warum schaffen es nur wenige biobasierte Produkte auf den Markt? Ein Modellprojekt in Kassel mit kompostierbaren Verpackungen zeigte einen großen Zuspruch in der Bevölkerung. Im Vorfeld dieses Antra- ges habe ich zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern, mit der Industrie und Verbänden geführt und einen aus- führlichen Dialog gesucht. Dabei wurde deutlich: Alle sehen die Wachstums- und beschäftigungspolitischen Potenziale der biobasierten Kunststoffe. Alle sehen de- ren Marktpotenziale. Ich stimme der FDP-Fraktion in diesem Punkt zu, dass wir die Potenziale der Biomasse in Deutschland noch nicht annähernd nutzen. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Strategie im Bereich der stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen, keine Strategie, die wir vorgeben, sondern eine, die im engen Dialog mit Industrie, Landwirtschaft und Forschung entsteht. Wenn wir jetzt auch in diesem Bereich rechtzeitig die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, dann bieten sich für den Wirtschafts- und For- schungsstandort Deutschland exzellente zusätzliche Per- spektiven erstens für die ländlichen Gebiete durch neue 15904 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Produktions- und Einkommensalternativen in einem hoch innovativen Zukunftsfeld, zweitens für unsere Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, weil dort die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für die Nutzung von Biomasse entstehen, und drittens für die chemische und verarbeitende Industrie, weil dort die neuen Marktpotenziale erschlossen und exportfähige Zu- kunftstechnologien entwickelt werden. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antra- ges, der ein erster Schritt ist. Wir brauchen eine natio- nale, aber auch eine europäische Strategie für Biokunst- stoffe. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Die große Bedeutung eines wettbewerbsfähigen Anbaus nachwachsender Rohstoffe ist offenkundig, nicht nur für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Da sind wir uns doch alle einig. Sowohl für die Weiterverarbeitung in der chemischen-, Bau oder anderen Industrien, als auch für die Erzeugung von Bioenergie wird der Pflanzenbau im- mer wichtiger werden. Auch dem Einsatz zur Erfor- schung erneuerbarer Energien wird eine immer größere Bedeutung zukommen. Mit den vorliegenden Anträgen sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine erfolgrei- che Entwicklung aufgezeigt werden. Das ist deshalb be- sonders wichtig, weil bereits einiges Porzellan von Rot- Grün zerschlagen wurde, zum Beispiel beim EEG. Im EEG sollte es weniger Subventionen für Wind und Sonne geben, statt dessen mehr Geld für die Biomasse. Denn die Förderung der Biomasse stärkt vor allem den ländlichen Raum. Zudem ist die Stromerzeugung aus Bio- masse qualitativ der aus Wind- und Sonnenenergie weit überlegen, da Strom aus Biomasse die Grundlast abde- cken kann. Er steht dann zur Verfügung, wenn man das will und nicht, wenn zufallig gerade einmal der Wind weht oder die Sonne scheint. Kollege Lamp ist ja auf die Chancen schon eingegan- gen. Es ist klarzustellen: Subventionsfrei lohnend ist der Anbau landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland heute nur in seltenen Fällen. Auch deshalb müssen wir die vorhandenen und sich neu auftuenden Chancen der Nutzung von Biomasse in Deutschland konsequent ent- wickeln. Forschung und Entwicklung sind von daher entscheidende Produktionsfaktoren in der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie eröffnen Perspektiven für den dauerhaften Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und können Katalysator für eine erfolg- reiche Entwicklung des ländlichen Raums sein. Diese vorhandenen Perspektiven können aber nur Realität wer- den, wenn in einem innovationsfreundlichen Klima For- schung und Entwicklung stattfinden und nicht von der Bundesregierung ohne triftigen Grund verhindert wer- den. Wir müssen nachwachsende Rohstoffe über bio- und gentechnische Verfahren besser erschließen. Doch wie ist die Situation in Deutschland? Die rot-grüne Bun- desregierung sperrt sich leider – vor allem die Grünen – gegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser neuen Technologie. Angesichts der schwierigen Ertragssituation, der Schließung vieler Höfe aufgrund der Ökologisierung der konventionellen Landwirtschaft und der damit verbun- denen Auszehrung des ländlichen Raumes müssen den heimischen Landwirten dringend neue Chancen eröffnet werden. Es ist vor diesem Hintergrund unverantwortlich, wenn die Bundesregierung die gentechnische Spitzen- forschung in Deutschland aus rein ideologischen Grün- den abwürgt und deshalb wertvolle Forschungsergeb- nisse im Inland nicht zur Anwendung kommen dürfen. Eine solche Politik existenz- und arbeitsplatzvernichten- der rot-grüner Träumereien schädigt nicht nur den For- schungsstandort Deutschland – es gibt weder eine zu- sätzliche Wertschöpfung, noch werden Arbeitsplätze geschaffen. Wir brauchen keine Maulkorberlasse für engagierte Forscher, wir brauchen keine engstirnige Einengung un- serer Zukunftsperspektiven und wir brauchen auch keine politisch produzierten Forschungsideologien. Im Gegen- teil: Wir brauchen eine konsequente Förderung zukunfts- weisender Forschungsprojekte sowie Unterstützung für die Erprobung und Anwendung der gewonnenen Er- kenntnisse. Nur mit eigener Initiative kann die deutsche Landwirtschaft als Motor für den ländlichen Raum und Garant für höchste Qualität neue, dauerhaft tragfähige Perspektiven gewinnen. Denn eines ist doch völlig klar: Mit den Anbaumethoden von gestern werden wir nicht die Märkte von morgen gewinnen können. Aus diesem Grund ist es sehr zu begrüßen, dass das Land Sachsen-Anhalt jetzt die Initiative ergriffen hat und versucht, auf dem Weg über das Verfassungsgericht das Recht des ländlichen Raumes in Deutschland auf ei- gene Entwicklung einzuklagen, das Recht auf die Nut- zung vorhandener Chancen. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes könnten mittelfristig 100 000 neue produktive Arbeits- plätze in der Landwirtschaft entstehen, wenn die Rah- menbedingungen dafür stimmen. Schauen wir doch ein- mal, was in Ihrem Antrag dazu zu finden ist. Sie schreiben darin von der „Notwendigkeit neuer Ansätze in Forschung und Entwicklung“, vom Einsatz für einen „gemeinsamen abgestimmten Handlungsrahmen auf dem Gebiet der biologisch basierten Produkte“ innerhalb der Europäischen Union. Recht haben sie, doch was tun Sie? Sie machen das genaue Gegenteil: Anstatt neue An- sätze in Forschung und Entwicklung zu fördern, verhin- dern Sie die weitere Erforschung und Anwendung der Grünen Gentechnik in Deutschland. Anstatt den gemein- samen Handlungsrahmen zur Entwicklung und Anwen- dung der Grünen Gentechnik in Europa auszufüllen, beschließen Sie im europäischen Alleingang für Deutschland ein Gentechnikverhinderungsgesetz, ent- werten damit Forschungsergebnisse und vernichten bäu- erliche Existenzen. Nicht genug damit: Während Sie die Voraussetzungen für eine eigene Wertschöpfung der Landwirte verhin- dern, reden Sie auch noch von „Markteinführungspro- grammen“ und argumentieren für weitere Subventionen, für weitere planwirtschaftliche Förderprogramme. Da- mit tun Sie alles dafür, dass Landwirtschaft weiter un- rentabel bleibt, dass die Landwirte in Deutschland noch Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15905 (A) (C) (B) (D) enger am planwirtschaftlichen Gängelband der Bürokra- tie geführt werden und der Hoffnungsschimmer auf eine rentablere Produktion und eine verbesserte Wettbe- werbsfähigkeit verlischt. Wären nachwachsende Rohstoffe günstiger als ihre Alternativen, dann brauchten wir keine Markteinfüh- rungsprogramme. Genau so wie die Grünen noch Mitte der 90er-Jahre gegen die Forschung und Erprobung nachwachsender Rohstoffe Sturm gelaufen sind, verhin- dern sie heute die Optimierung des Anbaus nachwach- sender Rohstoffe, die Entwicklung von Pflanzen nach Maß. Die innovations- und landwirtschaftsfeindliche Po- litik von Frau Künast zeigt auch entsprechende Wirkun- gen: Seit Amtsantritt von Rot-Grün sind 165 000 Ar- beitsplätze abgebaut worden. Ich habe es in der Debatte heute Nachmittag auch schon gesagt: Rot-Grün macht arm. Leider bestätigt sich das auch hier wieder ein- drucksvoll. Geradezu grotesk erscheint vor diesem Hintergrund die Forderung aus Ihrem Antrag, die Bundesregierung möge Vorschläge unterbreiten, „wie eventuell weitere Hemmnisse für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe beseitigt werden können.“ Das größte Hemmnis ist doch diese Bundesregierung selbst. Sie verhindert durch For- schungsverbote, Anwendungsverbote und Maulkorber- lasse systematisch, dass nachwachsende Rohstoffe ren- tabler werden, dass die Wertschöpfung in unseren landwirtschaftlichen Betrieben steigen kann. Die natio- nalen Alleingänge, die unseren Betrieben nur Wettbe- werbsnachteile verschaffen, immer mehr Bürokratie und keine Vorteile für Umwelt und Verbraucher bringen, müssen ein Ende finden. Politik für nachwachsende Rohstoffe sollte sich nicht darin erschöpfen, die Planwirtschaft zu optimieren, auf steuerfmanzierte Förderprogramme zu schielen oder Agrarsubventionen einzustreichen. Es gilt auch und ge- rade vonseiten der Politik verstärkt auf die eigenen Stär- ken zu setzen und bestehende Chancen für wirtschaft- liche Verbesserungen aus eigener Kraft zu nutzen und zu unterstützen. Ein eindeutiges Bekenntnis zur Grünen Gentechnik als wichtigem Zweig deutscher Spitzenfor- schung und als Hoffnungsträger für die Landwirtschaft könnte besonders im jetzigen Einstein-Jahr mithelfen, den ländlichen Raum als Wirtschafts-, Forschungs- und Lebensstandort attraktiver zu machen. Wir brauchen dringend Forschung für die Zukunft, für eine gute Zukunft für uns und unsere Kinder! Wir brauchen keine Blockaden für den Erhalt von Überkom- menem, für veraltete Anbaumethoden und Ideologien von gestern. Wir brauchen Wohlstand, Arbeitsplätze und Perspektiven. Wir brauchen eine neue Bundesregierung, je schneller je besser. Helmut Lamp (CDU/CSU): Die SPD legt einen An- trag vor mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für die in- dustrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Roh- stoffen zu schaffen. Zu Recht wird auf die Verknappung endlicher Ressourcen hingewiesen. Auch die vielfältigen Möglichkeiten der stofflichen Nutzung werden aufge- zählt. Ebenso wird die Chance, tausende Arbeitsplätze zu schaffen, erwähnt. Doch die Darstellung der enormen Bedeutung der biologischen Rohstoffe für die Wirt- schaftsentwicklung unseres Landes vermisse ich ebenso wie die Forderung, dass als unbedingte Voraussetzung zur breiten Markteinführung nachwachsender Rohstoffe ertragreiche, spezifische Nutzpflanzen zu entwickeln sind. Die Chancen unserer exportorientierten Wirtschaft durch stoffliche und energetische Nutzung der nach- wachsenden Rohstoffe werden oft unterschätzt. Dabei genügt es nicht, allein den deutschen Wirtschaftsraum zu beleuchten; denn dem Anlagenbau und der Produktion eröffnen sich schon bald im gesamten EU-Wirtschafts- raum durch nachwachsende Rohstoffe enorme Möglich- keiten. Einerseits werden steigende Preise der sich schnell verknappenden Rohstoffe für verbesserte Wett- bewerbsfähigkeit regenerativer Rohstoffe sorgen, ande- rerseits werden in wenigen Jahren enorme Flächen in der EU für den Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Verfü- gung stehen. Das kann sich jeder an den Fingern ausrechnen: Zur- zeit werden zur Nahrungsmittelversorgung eines Bun- desbürgers gerade noch 0,22 Hektar Agrarfläche in Deutschland benötigt. Die Produktivität der Landwirt- schaft wird weiter steigen und dies ganz besonders in den Beitrittsländern. Das haben wir mit der Wiederverei- nigung erlebt. Man brauchte weniger als zehn Jahre, um in Ostdeutschland das Ertragsniveau der westdeutschen Landwirtschaft zu erreichen. Wenn also in gut zehn Jahren jeder EU-Bürger noch etwa 0,30 Hektar Agrarfläche für seine Nahrungsmittel- versorgung beansprucht, werden auf 45 bis 50 Millionen Hektar – von den 146 Millionen Hektar landwirtschaftli- che Flächen der erweiterten EU – keine Nahrungsmittel- pflanzen mehr angebaut werden müssen. Oder anders ausgedrückt: Argarflächen, die größenmäßig den gesam- ten landwirtschaftlichen Nutzflächen Deutschlands und Frankreichs entsprechen, stehen Jahr für Jahr für die Er- zeugung regenerativer Rohstoffe zur Verfügung – für die Energiewirtschaft, für die Chemie, für die Pharmazie, für die verarbeitende Industrie. Um im künftigen Markt der Nutzung nachwachsender Rohstoffe bestehen zu können, müssen moderne Aufbe- reitungs- und Produktionsanlagen zur Verfügung stehen. Erste Voraussetzung eines erfolgreichen Markteinstiegs sind jedoch brauchbare biologische Rohstoffe, die wir heute überwiegend noch aus Nahrungsmittelpflanzen ge- winnen. Neben der Palette der Nahrungsmittelpflanzen sind unbedingt ertragreiche Energie- und Rohstoffpflan- zen zu entwickeln, die ganz gezielt ihrer vorgesehenen, manchmal sehr spezifischen Verwendung anzupassen sind. Wir brauchen eine Bündelung der Kompetenzen, die über fünf Ministerien verteilt sind, optimierte Energie- pflanzen, spezifische Rohstoffpflanzen, greifende Markt- einführungsprogramme und endlich eine angemessene Forschungsförderung. Gerade 0,66 Prozent der Ener- gieforschungsmittel wurden in den vergangenen zehn Jahren der Bioenergie zur Verfügung gestellt. 15906 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum weg vom Öl und hin zu erneuerbaren Ressourcen? Das ist die zentrale Frage. Fossile Roh- stoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle haben unter anderem folgende hinlänglich bekannte Nachteile: Erstens. Ihr Verbrauch erzeugt klimaschädliche Emis- sionen, das heißt der Klimaschutz ist das Umweltpro- blem schlechthin. Zweitens. Sie sind endlich und damit geht die Verteu- erung des Ölpreises einher. Ich möchte darauf hinweisen: Der Ölpreis hat erst in der vergangenen Woche den Rekord von 58 Dollar pro Barrel erreicht. Mittlerweile ist der Preis wieder auf un- ter 50 Dollar gesunken, aber von einer tatsächlichen Ent- spannung kann man keinesfalls sprechen. Ganz im Ge- genteil, wir müssen uns auf einen dauerhaft hohen Ölpreis einstellen. Fakt ist: Im Schnitt kostete 2005 bisher 1 Barrel 48 Dollar. Ein Ölpreis von sage und schreibe 45 Dollar wird vom Bundesverband des deutschen Groß- und Ein- zelhandels mittlerweile als solide bezeichnet. Das heißt, das Erreichen neuer Rekordmarken beim Ölpreis ist mit- tlerweile fast schon alltäglich geworden. Und wer vor zwei oder drei Jahren behauptet hätte, dass der Ölpreis bald dauerhaft über 50 Dollar liegen würde, wäre wohl nur milde belächelt worden. Heute erwarten Experten laut einer aktuellen Studie der Investmentbank Goldman und Sachs innerhalb der nächsten Jahre Preise von über 100 Dollar pro Barrel. Die EU-Kommission und der IWF gehen ebenfalls von dauerhaft hohen Ölpreisen aus. Und das bedeutet für die Konjunktur eine äußerst ernst zu nehmende Gefahr, eine Fortsetzung der Entwicklung vom vergangenen Jahr. Hinzu kommt zum einen, dass die Erdölförderung in völlig instabilen Regionen statt findet, und zum anderen, dass der Bedarf der Schwellenländer wie China oder In- dien gigantisch und unkalkulierbar zunimmt. Das ver- deutlicht alles in allem, dass die Abhängigkeit vom Erdöl die Achillesferse unseres Wirtschaftssystems dar- stellt. Daraus folgt ganz klar: Wer eine nachhaltige Ent- wicklung sichern will, muss die Abhängigkeit von fossi- len Rohstoffen reduzieren, das heißt sowohl den Rohstoffverbrauch reduzieren als auch die Rohstoffbasis umstellen. Zusammengefasst: Eine Abkehr von fossilen Res- sourcen ist neben einer ökologischen und friedenspoliti- schen Notwendigkeit mehr und mehr auch eine ökono- mische Notwendigkeit. Folglich kann es nur darum gehen, eine umfassende Strategie aufzuzeigen, die un- sere Abhängigkeit in allen Bereichen angeht, das heißt nicht nur bei Strom und Wärme, sondern auch bei Treib- stoffen und Produkten. Genau das ist Gegenstand unse- res Antrags. Mit dem EEG hat Deutschland sich zum Vorreiter der Förderung erneuerbarer Energien gemacht. 130 000 neue Arbeitsplätze sind durch das EEG in kurzer Zeit entstanden. Das heißt, dass Deutschland sich Schritt für Schritt den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Ressour- cen bahnt. Die Damen und Herren von der Opposition verleugnen die Chancen für Innovation und die Schaf- fung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze, die mit dieser Entwicklung in Zusammenhang stehen. Sie sind sozusa- gen blind auf diesem Auge. Rot-Grün hat seit 1998 intensiv die Förderung nach- wachsender Rohstoffe vorangetrieben und damit Per- spektiven für die Landwirtschaft und zahlreiche innova- tive Unternehmen geschaffen. Der von uns jetzt eingebrachte Antrag setzt diese Linie der ökologischen Modernisierung unseres Landes konsequent fort. Ich möchte Ihnen die entscheidenden Punkte kurz erläutern. Erstens. Der Antrag setzt erstmals die wichtige dritte Säule, nämlich die Umstellung der Ressourcenbasis auch im produzierenden Gewerbe, das heißt den Ersatz von Erdöl in der chemischen und nachgeschalteten In- dustrie, auf die politische Agenda. Die Anträge von der Opposition greifen dagegen viel zu kurz, indem sie sich auf die energetische Nutzung beschränken. Zweitens. Wir fordern zudem eine Zielsetzung auf eu- ropäischer Ebene bei den biobasierten Produkten als not- wendige Ergänzung zu den europäischen Zielsetzungen bei EE und Biokraftstoffen. Drittens. Unser Antrag fordert eine deutliche Zuwei- sung der Kompetenz bei der Forschungsförderung, die Einbeziehung der industriellen stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowohl bei Forschung und Lehre an den Hochschulen als auch in das 7. For- schungsrahmenprogramm der EU. Viertens. Als zentrales Element fordern wir einen na- tionalen Fahrplan mit allen Akteuren für die schrittweise Umstellung auf eine Rohstoffbasis aus nachwachsenden Rohstoffen und die Aufnahme der industriellen stoffli- chen Nutzung von Biomasse in die Innovationsoffensive der Bundesregierung. Fünftens. Wir fordern ganz konkret als sozusagen kostenneutrale Fördermaßnahme den Abbau gesetzlicher Hemmnisse für biobasierte Produkte. Hier haben wir mit der Novellierung der Verpackungsverordnung bereits ei- nen ersten wichtigen Schritt getan. Aber das ist ganz klar: Weitere müssen folgen. Ein weiteres zentrales Element unseres Antrags ist die Förderung von Bioraffinerien, einer neuen innovativen Technologie. Bioraffinerien können biotechnologisch aus allen verfügbaren Pflanzen, das heißt Heu und Stroh, Getreide, Grünschnitt, und aus Abfallstoffen der Lebens- mittelindustrie, der Land- und Forstwirtschaft, der Bio- tonne sowohl klassische Ausgangsstoffe der chemischen Industrie als auch hochwertige Produkte wie Biokunst- stoffe sowie Biokraftstoffe, zum Beispiel Bioethanol, er- zeugen, die zudem – und das ist ein entscheidender Plus- punkt – klimaneutral, CO2-neutral sind. Bioraffineriensind aus unserer Sicht eine echte Schlüsseltechnologie, die die Erfolgsgeschichte der Windräder und Photovol- taik fortschreiben wird. Denn Bioraffinerien ermögli- chen eine „intelligente umfassende Nutzung“ von nach- wachsenden Rohstoffen durch die Methode der Ganzpflanzennutzung. Eine Diskussion um den Einsatz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15907 (A) (C) (B) (D) Grüner Gentechnik bei einer derartigen Biomassenut- zung entbehrt im Übrigen jeder Grundlage sowohl öko- nomisch als auch ökologisch. Das heißt, gentechnisch veränderte Pflanzen bei der stofflichen Nutzung nach- wachsender Rohstoffe bringen keinen Vorteil, ganz im Gegensatz zur Anwendung der Weißen Biotechnologie. Zusammengefasst: Bioraffinerien sind ein echtes Inno- vationsthema mit enormem Potenzial für neue Arbeits- plätze, die Entwicklung der ländlichen Räume und den Ressourcenschutz. Ich kann die Ausführungen der Damen und Herren von der Opposition schon hören: Das sei Gängelung der Wirtschaft etc. Ich sage Ihnen klipp und klar: Schauen Sie einmal über den Horizont Ihrer Klientel, die sich al- lein auf den Aktienkurs der nächsten sechs Monate kon- zentriert, hinaus. Das heißt erstens, Weitblick und ein klares Konzept für die langfristige wirtschaftliche Ent- wicklung Deutschlands ist Aufgabe der Politik, und es ist zweitens Aufgabe der Politik, jungen, innovativen und vor allem nachhaltigen Technologien mit den geeig- neten Rahmenbedingungen einen fairen Zugang zum Markt zu schaffen, die wir dann auch exportieren kön- nen. Die Damen und Herren von der Opposition begrei- fen nicht, welche Chancen für Deutschland darin liegen, angesichts der kommenden Entwicklung des Ölpreises und der Herausforderung des Klimaschutzes, sich zum Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung zu machen, welche Chancen für die chemische Industrie, die Auto- mobilindustrie, die Maschinenbauindustrie und die Landwirtschaft mit einer Umstellung der Rohstoffbasis auf erneuerbare Ressourcen verbunden sind. Damit das ganz klar ist: Ich spreche hier von Chancen für Innova- tion, Arbeitsplätze und die Umwelt. Unser Antrag zur Förderung der industriellen stoffli- chen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ist ein wichti- ger, notwendiger und konsequenter Schritt auf unserem Weg „Weg vom Öl“. Im Übrigen gibt es für den Ersatz von fossilen Rohstoffen in der chemischen Industrie praktisch keine andere Alternative als die Nutzung der Biomasse. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die vielfälti- gen Potenziale nachwachsender Rohstoffe werden in Deutschland nur unzureichend genutzt. Die FDP hat in ihrem Antrag „Die vielfältigen Potenziale nachwachsen- der Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung ausschöp- fen“ (Bundestagsdrucksache 15/3358) zahlreiche Vor- schläge für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe gemacht und aufgezeigt, wie wir zu mehr Erfolgen kom- men können. Weder bei der energetischen noch bei der stofflichen Verwertung nachwachsender Rohstoffe ist bis jetzt der Durchbruch gelungen. Dabei herrscht große Einigkeit, dass die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe Erdöl, Erd- gas, Kohle uns zwingen wird, vermehrt nachwachsende Rohstoffe sowohl stofflich wie energetisch zu nutzen. Weiter erfordert der Klimaschutz, dass nachwachsende Rohstoffe die fossilen Rohstoffe ersetzen, damit die wei- tere Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre gestopptwird. Die Energiebilanz in Deutschland ist traurig: Der An- teil erneuerbarer Energien an der Primärenergieversor- gung beträgt nur 3,6 Prozent. Deutschland nimmt, einer Energiestatistik des Umweltbundesamtes (UBA) zu- folge, im EU-weiten Vergleich der C02-Äquivalente jeproduzierte Kilowattstunde den viertletzten Platz ein. Von einer Energiewende sind wir weit entfernt. Bei der stofflichen Verwertung nachwachsender Roh- stoffe ist es nicht viel anders. Unser wichtigster nach- wachsender Rohstoff ist das Holz. Die Bundeswaldin- ventur hat gezeigt, dass wir Holz im Überfluss haben, nur etwa 60 Prozent des jährlich nachwachsenden Hol- zes wird genutzt, weitere 40 Prozent stehen zur Verfü- gung. In Deutschland werden nur 16 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser aus Holz gebaut, in den USA sind es 95 Prozent und in Finnland 50 Prozent. Bisher hat die Charta für Holz nicht gewirkt. Weitere Potenziale der stofflichen Nutzung sieht die FDP bei den Pflanzenölen im Bereich der Bioschmier- stoffe, bei den Faserstoffen in der Automobil- und Baustoffindustrie, in der Blauen Biotechnologie, der Nutzung von Naturstoffen mariner Organismen wie Schwämmen, Tunikaten und Algen. Damit endlich Fortschritte bei der Nutzung nach- wachsender Rohstoffe erzielt werden, brauchen wir Ini- tiativen auf ganz verschiedenen Politikfeldern: Nicht alle Naturstoffe sind von Natur aus für die in- dustrielle, stoffliche Nutzung geeignet; die produzierte Menge ist nicht immer ausreichend. Deswegen müssen die Organismen, die diese Naturstoffe produzieren, züchterisch verändert und dadurch die nachwachsenden Rohstoffe an die Nutzungserfordernisse angepasst wer- den. Moderne Züchtung schließt die Methoden der Gen- technik mit ein. Die züchterische Weiterentwicklung von Mikroorganismen wie auch von Pflanzen macht Bakte- rien und Pflanzen fit, damit sie verstärkt als Produzenten von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden kön- nen. Gerade die Forschungsansätze bei Raps und Kartof- feln sind vielversprechend. Der Bundeskanzler spricht zwar viel von Innovatio- nen, doch die rot-grüne Regierung handelt genau entge- gengesetzt: Das Gentechnikgesetz blockiert die Anwen- dung der Grünen Gentechnik in der Forschung und im Anbau transgener Kulturpflanzen. Die Forschungsförde- rung im Bereich der Grünen Gentechnik ist drastisch re- duziert, Beispiel GABI (Genomanalyse im Biologischen System Pflanze), die Ressortforschung wird von Minis- terin Künast behindert, die Ergebnisse, wenn sie dem grünen Weltbild widersprechen, negiert. Nur eine Forschungsstrategie mit Einbeziehung gen- technischer Methoden wird den nachwachsenden Roh- stoffen zum Durchbruch verhelfen. Der von Rot-Grün vorgelegte Antrag ist auf diesem Auge blind. Bürokratische und praxisferne Reglementierungen, die der Nutzung nachwachsender Rohstoffe entgegenste- hen, müssen abgebaut werden. Das betrifft Bundes- wie auch Länderregelungen. Im europäischen Binnenmarkt sind zum Beispiel die unterschiedlichen Bestimmungen 15908 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) zum Gesamtlastzuggewicht ein Fremdkörper, der Wett- bewerbsverzerrungen verursacht. Im Rahmen der Umsetzung der Energieeinsparver- ordnung müssen bis 2007 etwa 3 bis 7 Millionen Hei- zungsanlagen erneuert werden. Dies ist eine Chance, die energetische Nutzung von Holz voranzubringen. Eine verstärkte Förderung der Forschung im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe ist Voraussetzung für de- ren verstärkte Nutzung. Wir kennen noch lange nicht alle Naturstoffe, die zur Nutzung geeignet sind, wir kennen nicht deren Wirkungsweise. Daher müssen Grundlagen- forschung und angewandte Forschung zusammenwir- ken. Gleichzeitig muss die Markteinführung neuer Pro- dukte gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, und überflüssige Reglementie- rungen müssen abgebaut werden. Dann kann die Nut- zung nachwachsender Rohstoffe einen Beitrag zur Nach- haltigkeit leisten und gleichzeitig den ländlichen Raum in Deutschland fördern. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Die Entwicklungszusammenarbeit der EU konstruktiv weiterentwickeln – Effizienz und Nachhaltigkeit verbessern – Mehr Mut zur Reform der EU-Entwick- lungszusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 14) Karin Kortmann (SPD): Am gestrigen Mittwoch hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstmals Gelegenheit, mit dem neu ge- wählten EU-Entwicklungskommissar zu sprechen. Das war zeitlich umso passender, als wir heute an dieser Stelle darüber sprechen, dass die europäische Entwick- lungszusammenarbeit sich den veränderten Bedingun- gen in der einen Welt anpassen muss. Ich begrüße aus- drücklich, dass es gelungen ist, Entwicklungspolitik als eigenständiges Ressort innerhalb der EU-Kommission zu erhalten. Dass sich der Erhalt durchsetzen konnte, hat sicherlich auch damit zu tun, dass die hartgesottenen Kritiker dieses „weichen“ Politikfeldes mittlerweile er- kannt haben, wie wichtig dieses langfristige und nach- haltige Handeln ist. Wir haben hier im Bundestag über die Parteigrenzen hinweg häufig genug Kritik an der europäischen Ent- wicklungspolitik und an dem zuständigen Kommissar geübt. Gestern nun haben wir die Positionen von Herrn Louis Michel kennen gelernt. Ich freue mich auf die Zu- sammenarbeit mit ihm! Herr Michel hat große Linien angekündigt – er möchte Veränderungen erreichen, die darauf zielen, eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Poli- tiken der EU einerseits mit einer verstärkten Koopera- tion der Mitgliedstaaten in der EU andererseits zu ver- einbaren. Dies ist eine Herkulesaufgabe, die er gegen nicht geringe Widerstände, auch seiner Ressortkollegin- nen und -kollegen durchsetzen muss. Wir wollen und brauchen mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen wie Handel, Agrar-, Außen- und Si- cherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit Denn auch wir wollen, dass drei wesentliche Ziele erreicht werden: erstens eine deutliche Steigerung der Effizienz europäischer Entwicklungszusammenarbeit, zweitens eine umfassende Erhöhung der Effektivität der Zusam- menarbeit und drittens eine gravierende Änderung bei der derzeit mangelhaften Kooperation zwischen und mit den Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaa- ten sind gemeinsam die weltweit größten Geber für Ent- wicklungshilfe: rund 55 Prozent kommen aus den Fi- nanztöpfen der EU. Gleichzeitig sind wir der wichtigste Handelspartner der Entwicklungsländer. Im kommenden Jahr werden das etwa 46 Milliarden Euro sein. Gut 8 Milliarden Euro vergibt die EU, den größten Beitrag leisten die einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Kommis- sar Michel hat am vergangenen Dienstag die Europäi- sche Kommission dazu bewegt, den Mitgliedstaaten ein neues sehr ehrgeiziges Ziel zu stecken: Bis 2010 sollen die Finanzmittel durch die Mitgliedstaaten um weitere 20 Milliarden Euro erhöht werden, also eine Erhöhung um knapp 50 Prozent. Dieser Forderung können wir dann zustimmen, wenn damit auch die notwendigen Re- formen in der EU-Entwicklungspolitik erfolgreich ein- geleitet sind. Die Kommission hat sich erstmalig auch zur Mitver- antwortung der neuen EU-Mitgliedstaaten für die Ent- wicklung nicht nur im eigenen Land, sondern auch in den armen Ländern geäußert. Das ist richtig, aber nicht nur einfach zu verordnen, sondern setzt entsprechende Prozesse in den dortigen Ländern und Regierungen vo- raus. Das braucht Zeit. Das 0,7-Prozent-Ziel allein wird jedoch nicht zur Lö- sung der gravierenden Entwicklungsdefizite in den ärmsten Ländern führen. Ich bezweifle insbesondere, dass es mit den derzeitigen Instrumenten möglich ist, den Betroffenen Mittel in die Hand zu geben, um zu einer selbsttragenden Entwicklung zu kommen. Wir brauchen – und damit komme ich auf meine obigen For- derungen zurück – eine erhebliche Steigerung der Effek- tivität und Effizienz der eingesetzten Mittel auf europäi- scher Ebene. Wir legen sehr hohe Maßstäbe an unsere nationalen Institutionen und staatlichen Organisationen bei der Ver- wendung der ihnen vom Steuerzahler zur Verfügung ge- stellten Mittel. Wir stellen immer wieder aus gutem Grund die Sinnhaftigkeit der Instrumente infrage, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Wir können deshalb nicht umhin, ebenso hohe Standards auch von den euro- päischen Institutionen und Organisationen zu verlangen. Deshalb verlangen wir in unserem Antrag auch ein sys- tematisches Monitoring und regelmäßige Evaluierungen der Programme der Gemeinschaftshilfe. Wir glauben und wissen aus der nationalen Erfahrung, wie wirksam dies für eine Steigerung der Ergebnisse sein kann. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15909 (A) (C) (B) (D) Der Entwicklungskommissar hat sich gestern erfreuli- cherweise zu einem weiteren Thema ausführlich ge- äußert, das wir auch in unserem Antrag fordern: die Erstellung von gemeinsamen Länderstrategiepapieren. Das ist ein weiterer wichtiger Hebel, die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass Projekte und Programme nicht komplementär wirken, sondern den gewünschten Kohärenzgedanken auch in einem überschaubaren Um- feld verankern. Es wäre beispielsweise denkbar, dass ein Geberland eine „Leadership“ für einen Politikbereich in einem Land oder einer Region übernimmt, in dem es aufgrund seiner historischen Erfahrungen und Verant- wortungen einen komparativen Vorteil gegenüber den anderen Mitgliedstaaten besitzt Das muss nicht für im- mer und alle Zeiten gelten, aber es gäbe dann eine di- rekte Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft. Eine solche Initiative hat Louis Michel angekündigt und ich hoffe, dass es ihm gelingt, dieses umzusetzen. Die so- zialdemokratischen Entwicklungspolitiker und -politike- rinnen werden ihn dabei jedenfalls nach Kräften unter- stützen. Unterstützung sagen wir auch bei dem Ziel zu, den am stärksten benachteiligten Kontinent wieder stärker in den Blick zu nehmen: Afrika ist mit seinen 58 Ländern, mindestens neun großen innerstaatlichen oder grenz- überschreitenden Konflikten, seinen 900 Millionen Menschen, der durch HIV/Aids derzeit am stärksten be- troffenen Region und einem weit verbreiteten Staatszer- fall in einer Lage, die nicht mehr aus eigener Kraft gelöst werden kann. Dagegen steht der Rohstoffreichtum, der leider in vielen Ländern nicht für eine zukunftsfähige Entwicklung genutzt wird, oder das starke Bevölke- rungswachstum, das durch die Aids-Pandemie in seiner Kontinuität zerstört wird. Diesen Kontinent mit zusätz- lich finanziellen Ressourcen auszustatten, ist dringend notwendig und wird von uns unterstützt. Allerdings gilt auch hier: Die Regierungen in den Partnerländern müs- sen Gegenleistungen erbringen. Wir können nicht un- konditioniert Mittel in korrupte und unfähige Regime in- vestieren, die kurz darauf auf Schweizer Bankkonten landen. Es muss unser oberstes Ziel sein, die Lebensbe- dingungen der Bevölkerung zu verbessern, nicht Herr- schaftssysteme zu stützen. Wir sollen Strukturen auf- bauen, die den Menschen auch mittel- und langfristig helfen, ihre Existenz zu sichern, und wir sollten sie nicht mit kurzfristiger Nahrungsmittelhilfe von weiterer Hilfe abhängig machen. Dies ist politisches Handeln der deut- schen Entwicklungszusammenarbeit, es muss auch Leit- linie europäischen Handelns sein, Das Scheitern der WTO-Konferenz von Cancun hat einmal mehr die Spaltung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern offenbart. Wir wollen eine Verbes- serung der Handelsbeziehungen für die Entwicklungs- länder erreichen, vor allem durch den Abbau von Agrar- subventionen. Ich verweise dazu auf das SPD-Papier zur Zuckermarktordnung. Oberstes Ziel der Entwicklungs- politik der Gemeinschaft muss die Überwindung von Hunger und Armut sein. Maßnahmen der EU in Berei- chen wie Migration, Kampf gegen den Terrorismus oder bewaffnete Friedenseinsätze bei akuten Konflikten soll- ten jedoch grundsätzlich nicht zulasten der für die nach- haltige Bekämpfung von Hunger und Armut bereitge- stellten Ressourcen verfolgt werden. Kommissar Michel teilt unsere Kritik, die wichtige Aufgabe der afrikani- schen Friedensfazilität aus dem Europäischen Entwick- lungsfonds zu finanzieren. Deutschland hat viele Kom- petenzen für die Zusammenarbeit in und mit der EU anzubieten: Seien es die guten Erfahrungen der Durch- führungsorganisationen wie auch das Know-how von entwicklungspolitischem Fachpersonal aus Deutschland. Hier wünschen wir uns eine stärkere Präsenz. Eine ver- besserte und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen den nationalen und EU-Durchführungsorganisationen ist dringend erforderlich. Ich bitte Sie deshalb, sich unserem Antrag anzuschlie- ßen, die Entwicklungszusammenarbeit der EU konstruk- tiv weiterzuentwickeln und Effizienz und Nachhaltigkeit zu verbessern, Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Nicht zum ersten Mal diskutieren wir heute in diesem Hause Entwicklun- gen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit, und leider unterscheidet sich das, was zu diesem Thema gesagt werden muss, nicht wesentlich von dem, was wir als CDU/CSU-Fraktion bereits zu früheren Zeitpunkten zur EU-EZ gesagt haben. Die beiden heute zu behandelnden Anträge stammen aus den Jahren 2003 bzw. 2004. Be- dauerlicherweise muss man jedoch konstatieren, dass sich an den in unserem Antrag aufgezeigten Problemen der EU-EZ bis heute wenig geändert hat: So beobachten wir zum Beispiel trotz der Gründung von Europe-Aid nach wie vor ein Zuviel an Bürokratie bei der Mittelver- gabe und müssen eine mangelnde Abstimmung mit den Politiken der Mitgliedstaaten bzw. mit den anderen Fachpolitiken der EU beklagen. Dies und andere Fakto- ren verhindern nach wie vor eine effektivere und effi- zientere Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union. Dabei haben Rat und Kommission schon im Jahre 2000 in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass sich die EU-EZ insbesondere an den so genannten drei Ks, nämlich Koordination, Kohärenz und Komplementa- rität, messen lassen muss. Daneben wollte die EU ihre Aktivitäten auf insgesamt sechs Bereiche konzentrieren, die einen besonderen Beitrag bei der Armutsbekämp- fung leisten können, und zwar auf folgende: den Zusam- menhang zwischen Handel und Entwicklung, regionale Integration und Kooperation, Unterstützung der makro- ökonomischen Politik und Förderung eines gleichbe- rechtigten Zugangs zu sozialen Diensten, Transportsys- teme, Ernährungssicherheit und nachhaltige ländliche Entwicklung sowie Ausbau der institutionellen Kapazi- täten. Wenn man nun fünf Jahre nach dieser Erklärung eine Beurteilung der EU-EZ vornimmt, so fällt die Bi- lanz eher dürftig aus. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bekommt nur dann einen Sinn, wenn sie gegenüber den nationalen Politiken einen Mehrwert schafft, sie insofern also jene Lücken schließt, die durch nationale Maßnahmen nicht bzw. durch gemeinschaftliches Handeln besser geschlos- sen werden können. Betrachtet man jedoch das 15910 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) umfassende Sammelsurium an Aktivitäten, die sich die EU auf ihre entwicklungspolitische Agenda geschrieben hat, so muss man feststellen, dass auf europäischer Ebene mal wieder gehörig über das Ziel hinausgeschos- sen wird. Der deutschen Bundesregierung ist es bisher nicht gelungen, den vollmundigen Ankündigungen des heute hier behandelten rot-grünen Antrages Taten folgen zu lassen und diesem entwicklungspolitischen Wild- wuchs der EU Einhalt zu gebieten. Es ist schon besorgniserregend, dass es im Rahmen einer Brüsselreise unserer Arbeitsgruppe nicht einmal hochrangigen Angehörigen der zuständigen Generaldi- rektion gelungen ist, uns praktische Beispiele für wirk- lich komplementäre Aktivitäten der EU-EZ zu liefern. Auch die gestern durchgeführte Anhörung von Kommis- sar Louis Michel in unserem Ausschuss hat an dieser Einschätzung wenig geändert. Dabei liegt es doch auf der Hand, wie eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten aussehen könnte. So wäre es im Sinne der Komplementarität denkbar, die Aktivitäten der EU einerseits auf jene Länder zu fokussieren, in denen die Mitgliedstaaten selbst nicht bzw. nicht mehr enga- giert sind. Andererseits könnte sich die EU auf die Un- terstützung von Maßnahmen konzentrieren, die ohne eine finanzielle EU-Einbindung gar nicht zustande kä- men. Dies würde einen wichtigen Beitrag leisten, damit die EU-EZ tatsächlich einen komplementären Charakter be- kommt. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verant- wortung für eine effektive und effiziente EU-EZ gerecht werden und auf dem europäischen Parkett für die Durch- setzung des Komplementaritätsgrundsatzes sorgen. Vie- les von dem, was die EU heute im Bereich der Entwick- lungspolitik betreibt, könnte von den Mitgliedstaaten wesentlich besser durchgeführt werden. Ich möchte des- halb die Bundesregierung bei der Mitgestaltung der EU- EZ ausdrücklich daran erinnern, dass sich der Subsidia- ritätsgedanke auch auf die Entwicklungszusammenarbeit bezieht. Leider ist es nicht nur die mangelhafte Berücksichti- gung der Komplementarität, die wir bei der Betrachtung der EU-EZ bemängeln müssen. Auch eine Beurteilung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Fachpolitiken fällt in zahlreichen Fällen negativ aus. Dabei ist es nicht nur die mangelnde Abstimmung zwischen der Entwick- lungszusammenarbeit einerseits und der Handels- und Agrarpolitik andererseits, die hier ins Auge fällt. So be- rühren auch die Migrationspolitik und die Umweltpolitik die Entwicklungszusammenarbeit in vielerlei Hinsicht. In ihrem Konsultationspapier zur Fortentwicklung der EU-EZ hat die Kommission selbst darauf hingewiesen, dass zwischen diesen Politikfeldern viele Synergien und Verbindungen bestehen, die auf europäischer Ebene noch nicht hinreichend berücksichtigt sind. Nennen möchte ich hier zum Beispiel die Diskussion um Brain- drain bzw. Braingain sowie die Verbesserung des Um- weltmanagements in unseren Partnerländern. Wir kön- nen unsere Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern nur erhalten, wenn wir ihnen endlich die Chance zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung einräumen. Ein kohärentes Handeln in der Entwicklungszusammen- arbeit und in vielen anderen Politikfeldern, in denen die EU Kompetenzen besitzt, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus ist auch die Koordination der EU-EZ mit den jeweils nationalen Entwicklungspolitiken nach wie vor alles andere als zufriedenstellend. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Kolleginnen und Kol- legen von Rot-Grün in ihrem Antrag die Ansätze der Bundesregierung zur Synchronisation von nationaler und europäischer Entwicklungszusammenarbeit über den grünen Klee loben. Wie gering sind eigentlich ihre Ansprüche geworden, wenn ihnen bereits Bemühungen ohne jegliche Ergebnisse ausreichen, um dieser Regie- rung ein gutes Zeugnis ausstellen? Tatsächlich passiert ist doch so gut wie gar nichts in diesem Bereich! Unsere eigenen Durchführungsorganisationen sowie eine Viel- zahl an NROs beklagen immer wieder die nach wie vor eklatanten Koordinationsdefizite zwischen supranationa- ler und nationaler Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung muss auch hier Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Aktivitäten in- nerhalb der EU endlich besser aufeinander abgestimmt werden. Genau dies ist eine Aufgabe, die die EU als zen- traler Akteur im Grundsatz besser erfüllen kann als die einzelnen Mitgliedstaaten. Doch auch in diesem Bereich sind die Ergebnisse bisher enttäuschend. Ein weiterer Schwachpunkt der EU-EZ ist die nicht mehr zu rechtfertigende Sonderbehandlung der AKP- Staaten. Diese Sonderbehandlung ist sachlich falsch und muss deshalb umgehend aufgehoben werden. Im Gegen- satz zu unserem problematisiert der rot-grüne Antrag diese Tatsache leider überhaupt nicht. Mit unserer Forderung nach einer Beendigung der Sonderbehandlung der AKP-Staaten sind wir keinesfalls isoliert. In vielen Gesprächen, die wir geführt haben, be- fürworteten auch NROs sowie Kommissionsvertreter immer wieder eine Änderung des bisherigen Kurses. Das Cotonou-Abkommen, das bis 2020 die Handelsbezie- hungen zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt, sieht nach wie vor einseitige Handelspräferenzen vor und läuft damit den Regelungen der WTO zuwider. Was wir brauchen, ist keine regionale Parzellierung der euro- päischen EZ, sondern die Etablierung eines einheitli- chen, WTO-konformen Systems auf europäischer Ebene, welches nicht zwischen den unterschiedlichen Partnerstaaten der EU diskriminiert. Die Europäische Kommission hat zu Beginn dieses Jahres einen umfassenden Konsultationsprozess über die Zukunft der europäischen Entwicklungszusammenar- beit in Gang gesetzt. Dabei betont sie richtigerweise die Notwendigkeit einer engen Verzahnung von Entwick- lungspolitik einerseits und Außen- und Sicherheitspoli- tik andererseits. Denn der Zusammenhang zwischen Ar- mut und politischer Instabilität ist offensichtlich: Von den 60 ärmsten Ländern der Welt ist rund die Hälfte von bewaffneten Konflikten betroffen, wobei Armut sowohl Ursache als auch Folge kriegerischer Auseinanderset- zungen ist. Eine Integration von Konfliktprävention und Krisenbewältigung ist demnach zweckmäßig und liegt zu Recht auch der aktuellen Sicherheitsstrategie der EU zugrunde. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15911 (A) (C) (B) (D) So richtig es ist, diese beiden Bereiche zu verzahnen, so richtig ist es aber auch, festzustellen, dass die Ent- wicklungszusammenarbeit über Sicherheitsaspekte hi- naus wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Die Bekämp- fung von Armut dient auch, aber eben nicht nur der Befriedigung von Sicherheitsbedürfnissen. Deshalb – und auch hier ist die Bundesregierung gefordert – muss die institutionelle und finanzielle Eigenständigkeit der EU-Entwicklungszusammenarbeit auch in der Zu- kunft unbedingt gewahrt bleiben. Die notwendige Ab- stimmung zwischen den Politikbereichen darf nicht dazu führen, dass die Entwicklungszusammenarbeit aus- schließlich für außen- und sicherheitspolitische Belange instrumentalisiert wird. Dass eine solche Gefahr durch- aus bestehen könnte, dokumentiert auch der aktuelle EU-Haushalt. Aus diesem wird ersichtlich, dass nur Bruchteile der insgesamt für entwicklungspolitische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel in Bereiche wie Grundbildung und medizinische Basisversorgung fließen, die aber für den Aufholprozess unterentwickel- ter Volkswirtschaften eminent wichtig sind. Die Bundesregierung darf hier nicht die Hände in den Schoß legen, sondern muss dringend auf solche Miss- stände hinweisen. Genauso muss sie verhindern, dass die nach außen gerichteten Aktivitäten der EU sich nur noch einseitig von sicherheitspolitischen Interessen leiten las- sen. Dass es Tendenzen in dieser Richtung gibt, darauf deutet zum Beispiel auch die neue Nachbarschaftspolitik der EU hin. Diese darf nicht dazu führen, dass immer weniger EU-Mittel für jene armen und ärmsten Staaten der Erde verausgabt werden, die für uns sicherheitspoli- tisch vielleicht nicht so interessant sind wie andere Län- der, aber dafür umso hilfsbedürftiger sind. Aber es ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün gerade auf europäischer Ebene für eine bessere Entwicklungszu- sammenarbeit sorgen, wenn ihnen das schon im nationa- len Kontext nicht gelingt. Dabei zeigen uns doch die Zahlen eindrucksvoll, dass wir bei der Armutsbekämp- fung endlich vorankommen müssen: Nach Untersuchun- gen der UNCTAD hat sich die Anzahl der in absoluter Armut lebenden Menschen in den letzten 30 Jahren na- hezu verdoppelt, und wenn sich die Entwicklung weiter fortsetzt, werden im Jahr 2015 weltweit über 400 Millionen Menschen mit weniger als 1 Dollar pro Tag auskommen müssen. Dies sind etwa ein Drittel mehr Personen als heute. Besonders besorgniserregend ist die Situation im südlichen Afrika, wo nach VN-Angaben bei einer Fortführung der bisherigen Anstrengungen von In- dustrie- und Entwicklungsländern die Millenniumsziele erst im Jahr 2165 erreicht werden. So lange können, so lange dürfen wir nicht warten. Wir müssen jetzt handeln und die Entwicklung in unse- ren Partnerländern vorantreiben durch eine effektive und effiziente bilaterale, aber auch multilaterale Entwick- lungszusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die letzten sechs Jahre wurden von Rot-Grün jedoch weitgehend ungenutzt gelassen. Anstatt eine Entwick- lungszusammenarbeit zu betreiben, die im Interesse Deutschlands und seiner Partner liegt, streicht diese Bundesregierung die Mittel für die bilaterale EZ immer weiter zusammen und setzt verstärkt auf ein multilatera- les Vorgehen, das häufig vollkommen ungeeignet ist, un- sere entwicklungspolitischen Zielsetzungen zu errei- chen. Es ist schon höchst bedauerlich, wenn mittlerweile Länder wie Frankreich, Großbritannien und Norwegen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Sozialprodukt mehr für die Entwicklungszusammenarbeit ausgeben als Deutschland. Dass diese Bundesregierung die aktuellen Pläne des EU-Entwicklungskommissars für die Mitgliedstaaten der EU 15 erfüllen kann, bis zum Jahr 2010 mindestens 0,56 Prozent des BIP für die Entwicklungszusammenar- beit zur Verfügung zu stellen, erscheint wenig realis- tisch. Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir als CDU/ CSU-Fraktion zukünftig wieder die entwicklungspoliti- sche Verantwortung übernehmen, um die nationale und europäische Entwicklungszusammenarbeit nachhaltig zu verbessern. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit ist ein gu- tes Stück vorangekommen, die Dezentralisierung zeigt Früchte, der Mittelabfluss des EEF hat sich verbessert. Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, die EU-Entwicklungspolitik auf das Oberziel Armutsbe- kämpfung auszurichten, auch hier hat sich einiges getan. Bei der Umsetzung der Armutsbekämpfung muss die EU aber noch konkreter werden. Ich möchte bereits heute anmahnen, dass die Bekämpfung von Hunger und Armut in den neuen Finanzperspektiven für 2007 bis 2013 eine Priorität bleiben muss. Wir müssen die strate- gische Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik auf die Millenniumsziele sogar noch verbessern und EU-Kom- missar Michel beim Wort nehmen, der sich ja gestern bei der Anhörung für mehr Kohärenz ausgesprochen hat. Auch die Agrarpolitik und Handelspolitik der EU muss der Zielsetzung der EU-Entwicklungspolitik entspre- chen. Und da liegen zwischen Anspruch und Wirklich- keit leider noch Welten. Aber auch innerhalb der EU-Entwicklungspolitik gibt es noch Reformbedarf. Um beim Aufbau einer nachhal- tigen Wirtschaft in den Entwicklungsländern und bei der Armutsbekämpfung noch effizienter zu arbeiten, muss die Partizipation der Zivilgesellschaft verstärkt werden. Hierfür gilt es, den Aktionsplan zur Beteiligung der Zivilgesellschaft im Rahmen des Cotonou-Abkommens mit Leben zu erfüllen. Es gilt aber auch, Antrags- und Bewilligungsverfahren für europäische NROs zu verein- fachen und transparenter zu machen. Aber da hat ja auch der neue EU-Entwicklungskommissar gestern eine Menge versprochen. Deshalb bin ich auf diesem Gebiet auch optimistisch. In Hinblick auf die EU-Osterweite- rung ist es dringend geboten, die Sensibilität für Ent- wicklungsfragen in diesen neuen Ländern zu stärken. Dies sollte durch einen verstärkten Austausch im Rah- men der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, durch die technische Beratung unserer Vorfeldinstitutionen, aber auch durch eine starke Beteiligung der Zivilgesell- schaft geschehen. 15912 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Ich habe bereits erwähnt, dass sich der Mittelabfluss des EEF verbessert hat. Es könnte jedoch noch effizien- ter und vor allem noch schneller laufen. Die Qualität braucht darunter nicht zu leiden. Die bisherigen Erfolge durch eine Verstärkung der personellen Präsenz vor Ort und eine zügige Umprogrammierung der Mittel im Falle schlechter Performer sind ausbaubar. Dass die EU sich tatkräftig an globalen Initiativen wie HIPC, dem Globa- len Gesundheitsfonds oder dem Nachfolgeprozess von Johannesburg beteiligt, ist aus meiner Sicht richtig. Auch eine verstärkte Nutzung der Budgethilfe, immer dort, wo dies qualifiziert machbar ist, finde ich gut. In Hinblick auf den EEF haben wir in unserem Antrag auf ein ganz zentrales Problem hingewiesen: Es ist zu gewährleisten, dass die Mittel zur Erreichung entwick- lungspolitischer Ziele adäquat eingesetzt werden, um zu verhindern, dass Entwicklungsgelder der EU im Rahmen der Bewältigung immer neuer Aufgaben für sicherheits- politische oder militärische Einsätze zweckentfremdet werden. Dort, wo es sinnvoll ist, EU-finanzierte Frie- densmissionen zu unterstützen, müssen diese durch ei- genständige Finanzierung abgesichert sein. Eine entspre- chende Budgetlinie ist in der finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 einzurichten. Auch für dieses Vorhaben will sich Louis Michel ja persönlich einsetzen. Als eine der wichtigsten Herausforderungen verbleibt für die EU, Entwicklungs- und Handelspolitik kohärenter zu ma- chen. Die EU-Handelspolitik darf nicht den Zielen ihrer Entwicklungspolitik widersprechen. Deshalb ist es so enorm wichtig, dass sich die EU in der WTO-Runde „entwicklungsfreundlich“ verhält. Dies gilt auch für biregionale Verhandlungen und ganz besonders für die EPAs, die Economic Partnership Agreements. Wir wol- len, dass hier genau das geschieht, was wir schon in un- serem WTO-Antrag von Mitte 2003 hervorgehoben ha- ben: Entschiedene Schritte der Beendigung von EU- Agrarexportsubventionen, qualifizierte Marktöffnung und Abbau der Zolleskalation für Schlüsselprodukte der Entwicklungsländer. Diese entwicklungsfördernden Zu- geständnisse dürfen auf der anderen Seite nicht, wie das gerade passiert, durch eine Singapur-Agenda für EPAs erzwungen werden. Die Singapur-Themen, Investitions- abkommen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungs- wesen, gehören nicht auf die Agenda der EPA-Verhand- lungen. Dass die EU in der Lage ist, durch Subventionsabbau frei werdende Gelder für Entwicklungsaufgaben einzu- setzen und damit eine doppelte Dividende zu erzielen, werden wir – so hoffe ich sehr – in Kürze im Rahmen der EU-Zuckermarktordung erleben. Die Agrarexport- subventionen auf Null zu fahren – und einen wesentli- chen Teil der dadurch frei werdenden Mitteln den AKP- Staaten und den LDCs geben, damit sie durch die Um- stellung ihrer Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Ar- mutsbekämpfung leisten können – wäre ein prima Signal aus Europa, ein Signal, das jetzt einfach dran ist! Markus Löning (FDP): Die FDP begrüßt die vom neuen Kommissar Louis Michel mit Tatkraft und viel Energie angegangene Reform der EU-Entwicklungspoli- tik hin zu mehr Effizienz. Wir begrüßen es insbesondere, dass er das unter seinem sozialistischen Vorgänger Poul Nielsen begonnene und ausufernde Beratungs- und Eva- luierungsunwesen zurückfahren will. Dies hat viel ge- kostet und nichts gebracht. Nicht Gutachten werden ge- braucht, sondern entschlossenes politisches Handeln. Dafür ist der Liberale Louis Michel der richtige Mann. Als ehemaliger Außenminister wird er seinem Ressort wieder Farbe und Format geben. Wir unterstützen ihn auch deshalb, weil er die Entwicklungspolitik als genui- nen Bestandteil der Außenpolitik begreift, der kein Mau- erblümchendasein führen darf. Ein EU-Kommissar muss die Beschlüsse von Rat und Parlament ausführen. Hier gibt es natürlich auch Punkte, die wir kritisch betrachten. So halten wir die auch von der EU postulierte Festlegung auf eine ODA-Quote von 0,51 Prozent bis 2010 und 0,7 Prozent bis 2015 für so- wohl unrealistisch als auch für nicht wünschenswert, so- lange bestehende Effizienzreserven im System nicht aus- geschöpft werden. Darüber hinaus sagen wir auch klar, dass Deutschland bei der derzeitigen jährlichen Neuver- schuldung keinerlei zusätzliche Mittel aufbringen kann. Statt immer mehr Mittel in ein kaum reformiertes System zu pumpen, fordert die FDP, die EU-Entwick- lungprojekte konsequent aus den Middle Income Coun- tries – MIC – abzuziehen und sie statt dessen auf die Low Income Countries – LIC – zu konzentrieren. Diese finden sich zum ganz überwiegenden Teil in der Region Subsahara-Afrika. Wir begrüßen es, dass Kommissar Michel sich mit al- lem Gewicht dafür einsetzt, die EU-Entwicklungspolitik mehr und mehr auf Afrika zu konzentrieren. Dies ist überfällig, denn Länder wie Indien und insbesondere China, die in Afrika bereits selbst als Geber auftreten, brauchen unsere Entwicklungshilfe nicht mehr. Für sie, aber auch für ressourcenreiche Länder wie Mexiko, Bra- silien und andere mehr, weisen Wirtschafts-, Wissen- schafts- und Bildungskooperation den richtigen Weg. Deutschland wäre gut beraten, diesem Weg zu folgen. Am meisten könnte für Entwicklungsländer dadurch gewonnen werden, dass die EU schnellstmöglich die noch existierenden Marktzutrittsbarrieren für Drittländer beseitigt. Es ist doch abartig, dass wir gegenüber Kolum- bien den Bananenimport in die EU mit Zöllen belegen und gleichzeitig kolumbianischen Bauern mit Entwick- lungshilfe unter die Arme greifen, damit sie vom Koka- Anbau wegkommen. Weniger Zölle zu erheben hilft viel mehr, als teure Entwicklungsprojekte zu finanzieren, denn erstens hilft dies den Entwicklungsländern, mit eigenen Produkten auf dem Weltmarkt zu bestehen, und zweitens vermeidet es, dass mit der Hilfe von Entwicklungszahlungen neue Geber-/Empfänger-Strukturen entstehen, die vor allem an ihrem eigenen Fortbestand interessiert sind und nicht daran – wie es doch eigentlich bei der Hilfe zur Selbst- hilfe der Fall sein sollte –, sich schrittweise selbst über- flüssig zu machen. Was wir brauchen, ist eigene Wirt- schaftskraft von Entwicklungsländern, nicht neue Abhängigkeiten in altem Geber-/Empfänger-Denken. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15913 (A) (C) (B) (D) Dies gilt im Kleinen, also bei der bilateralen nationa- len Entwicklungszusammenarbeit, und dies gilt mehr noch im Großen, bei der multilateralen Entwicklungszu- sammenarbeit. Bestes Beispiel hierfür ist die Zusam- menarbeit der EU mit den AKP-Staaten. Für die FDP ist die Idee der vertieften Zusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten, also den nach dem Zweiten Weltkrieg un- abhängig gewordenen französischen, britischen, portu- giesischen und spanischen Kolonien heute nicht mehr zeitgemäß. Wieso erhält zum Beispiel Belize, das ehemalige Bri- tisch-Honduras, als AKP-Staat eine Vorzugsbehandlung, sein Nachbar Honduras aber nicht? Das ist nicht sachge- recht und muss auch so bezeichnet werden. Die FDP fordert daher die Abkehr von der Sonder- stellung der AKP-Staaten. Ein Folgeabkommen für das gegenwärtige Cotonou-Abkommen, das die Grundlage für die EU-AKP-Zusammenarbeit darstellt, soll es unse- res Erachtens nicht mehr geben. Statt dessen soll die Zusammenarbeit mit den AKP- Staaten in die normale Entwicklungspolitik der EU ein- gegliedert werden. Diese Forderung erstreckt sich insbe- sondere auch auf das Hauptinstrument der EU-AKP-Zu- sammenarbeit, den EEF. Wir fordern, diesen schnellstmöglich in den EU- Haushalt einzugliedern und die gegenwärtigen Planun- gen für einen 10. EEF abzubrechen. Die Beschlussfas- sung über die finanzielle Vorausschau der EU für 2007 bis 2013 gibt einen willkommenen Anlass, diese von uns seit langem erhobenen Forderung umzusetzen. Dies brächte mehr Haushaltsklarheit und Transparenz. Der dann anteilig höhere Beitrag Deutschlands zum bisherigen EEF entspräche sodann dem deutschen Anteil im allgemeinen EU-Haushalt. Diesen finanziellen Bei- trag zur Haushaltsklarheit sind wir bereit zu erbringen. Wir sind aber nicht bereit, einfach mehr Geld in die Ent- wicklungspolitik zu pumpen, um ein rein quantitatives Ziel, 0,7 Prozent ODA-Quote bis 2015, zu erreichen. Helfen heißt mehr als Bezahlen. Es kommt vielmehr darauf an, richtig zu helfen. Dafür stehen wir jederzeit zur Verfügung. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Stärkung der Künst- lersozialversicherung (Tagesordnungspunkt 18) Angelika Krüger-Leißner (SPD): Hunderte, ja, Tausende von E-Mails haben die Mitglieder der En- quete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vor Wochen erreicht und deren Büros für einige Zeit beschäftigt. In- haltlich forderten all diese Schreiben nur eines: Die Künstlersozialkasse muss erhalten werden. Grund für diese Flut an Meldungen war eine einzige missverständliche Äußerung der Vorsitzenden der En- quete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Gitta Connemann. „Soll die KSK erhalten werden, kann sie überhaupt erhalten werden?“ fragte Frau Connemann in der Einladung zu einer öffentlichen Anhörung. Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie sinnvoll es ist, so etwas zu schreiben, wenn man, wie auch die Union beteuert, das System erhalten will. Nach Beteue- rungen von allen Seiten ebbte die Masse der E-Mails schnell ab. Aber uns allen dürfte dieser Moment noch einmal vor Augen geführt haben, wie wichtig das soziale Siche- rungssystem der KSK in Deutschland für Künstler und Publizisten ist. Als der Künstlerbericht der Bundesregierung 1975 zu dem Ergebnis kam, dass die Berufe im Kulturbereich be- sonders schützenswert sind, wurde der Gedanke der Künstlersozialversicherung geboren. Am 27. Juli 1981 wurde – nach langen Diskussionen – das entsprechende Gesetz von der sozialliberalen Koalition verabschiedet. Besonders die Verwerterseite wehrte sich, zog in den 80er-Jahren sogar vor das Bundesverfassungsgericht, zum Glück aber erfolglos. Wie bedeutsam die KSK werden würde, war damals allerdings nicht absehbar. Nach dem ersten Jahr waren es gerade einmal 12 000 Versicherte, die über dieses Sys- tem unterstützt wurden. Heute, nach zwei KSK-Novellen, sind über 140 000 bildende Künstler, Musiker, Journalisten, Schriftsteller und andere über die Künstlersozialversi- cherung versichert. Das Haushaltsvolumen liegt bei nun- mehr 537 Millionen Euro. Zum Vergleich: Vor zehn Jah- ren waren es unter 200 Millionen Euro. Die Bedeutung der KSK hat sich deutlich vergrößert. Sie spielt eine wichtige Rolle in unseren sozialen Siche- rungssystemen. Denn in einem ähnlichen Maß wie das Haushaltsvolumen ist auch die Zahl der Versicherten ge- stiegen. Aber eben diese Entwicklung bringt auch Probleme mit sich. Diese Erkenntnis herrscht auf allen Seiten. Denn die finanzielle Belastung muss gemeinsam ge- schultert werden. Das gilt in besonderem Maße für die Verwerterseite. Bei einem Bundeszuschuss von 20 Prozent hat sich der Abgabesatz für die Verwerter von 3,8 Prozent in 2003 auf 4,3 Prozent in 2004 und nunmehr auf 5,8 Prozent in 2005 entwickelt. Das sind bedeutende An- stiege. Auch der Bundeszuschuss hat sich auf rund 100 Millionen Euro erhöht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das kulturelle Leben in Deutschland ist sehr vital. Über diese Ursache des An- stieges können und sollten wir uns freuen. Ein anderer Grund des stetigen Anstiegs der Mitglieder in der KSK liegt aber auch in der wirtschaftlichen Lage und der Re- aktion der Unternehmen darauf. Viele Künstler und Publizisten haben zurzeit kaum noch ausreichend Möglichkeiten, in einem Angestellten- verhältnis tätig zu sein. Und die Unternehmen, gerade im journalistischen Bereich, gehen dazu über, ihre Ange- 15914 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) stellten in die KSK auszulagern. Dieses Outsourcing führt zu deutlichen Einsparungen. Denn die KSK-Ab- gabe ist immer noch bei weitem geringer, als Sozialab- gaben es sind. Aus meiner Sicht ist der Bundeszuschuss bei all dem noch zu rechtfertigen. Problematischer wird es, wenn wir den Anstieg bei den Verwertern betrachten, der in bestimmten Bereichen die Wirtschaftlichkeit des Kultur- betriebs gefährden kann, wenn die Tendenz weiterhin so anhält. Daher gilt für die KSK, was wir in anderen sozialen Sicherheitssystemen ebenfalls festgestellt haben: Wir müssen sie den veränderten Gegebenheiten anpassen, wenn wir sie erhalten wollen. Und dies muss an dieser Stelle nochmals betont wer- den: Wir wollen die Versicherung unter allen Umständen erhalten. Der Bestand dieses Systems darf aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht infrage gestellt werden. Die Künstlersozialversicherung ist und bleibt ein in Europa einzigartiges System, dass es Kulturschaffenden ermöglicht, ihre Berufung auszuüben, sobald sie in der Lage sind, den Hauptteil ihre Einkommens davon zu be- streiten. Das schafft große Sicherheit und Möglichkeiten für die Versicherten, wie sie sonst nicht denkbar wären, und es erhält den vitalen Kulturbetrieb in Deutschland, den wir ohne die Künstlersozialversicherung so kaum hätten. Jede notwendige Änderung an dieser Stelle muss dem Ziel folgen, die Lebensfähigkeit der KSK zu erhalten. Das ist Sinn und Inhalt des Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Stärkung der Künstlersozial- versicherung. Fassen wir aber zusammen, welche Probleme die KSV zurzeit hat: Erstens. Die steigende Anzahl der Mitglieder hat den Bundeszuschuss und die von den Verwertern zu zahlen- den Zuschüsse erhöht. Zweitens. Infolge rückläufiger Aufträge hat die Ho- norarsumme, auf die die Abgabe zu zahlen ist, nicht mit den Versichertenzahlen standgehalten. Die Verwerterab- gabe ist auf 5,8 Prozent gestiegen. Drittens. Durch Outsourcing werden bisher ange- stellte Künstler und Publizisten in die KSK getrieben. Der Bund übernimmt damit zunehmend Sozialabgaben, die zuvor die Unternehmen zu zahlen hatten. Viertens. Die Mitglieder in der Künstlersozialkasse werden zu selten auf Einkommen und Berechtigung ih- rer Mitgliedschaft überprüft. Die Erkenntnisse über die KSK-Mitglieder und ihre genaue soziale Absicherung sind noch gering. Auch hier gibt es ständig Veränderun- gen. Fünftens. Die Verwerter sind nicht ausreichend er- fasst. Viele entziehen sich ihrer KSK-Pflicht, sodass die erfassten Verwerter die Abgabe auf wenige Schultern verteilt zahlen müssen. Allein eine vollständige Erfas- sung würde den Verwerteranteil drastisch senken kön- nen. Die Folge aus dieser Situation kann nur sein, dass wir die Mitglieder in der KSK und die Verwerter besser überprüfen. Eine höhere Effizienz im System ist die ein- zige Möglichkeit, das System langfristig zu erhalten. Die KSK ist für Berufe zuständig, die als besonders schützenswert – und damit unterstützenswert – erkannt wurden. Diese sollen diese Sonderleistung in Anspruch nehmen können. Ein bessere Kontrolle schafft auch hier mehr Gerechtigkeit für die wirklich berechtigten Mit- glieder. Nachträgliche Einkommensnachweise können hier Klarheit bringen. In diesem Zusammenhang sei den Künstlern und Pu- blizisten in Deutschland nochmals gesagt: Es gibt keinen Grund zur Panik. Die KSK bleibt erhalten. Dafür steht die Regierungskoalition ein. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung in die- sem Zusammenhang schon erste Maßnahmen ergriffen hat, die für die Nachhaltigkeit der Künstlersozialversi- cherung wichtig sind. Vor allem die Beschlüsse zur ad- ministrativen und personellen Stärkung der KSK in Wil- helmshaven sind wichtig. Die Stärkung der Verwaltung ist hier ein Schritt zu mehr – und nicht wie sonst oft – zu weniger Effizienz. Es ist beachtlich, was die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der KSK mit geringem Personal in den letzten Jahren geleistet haben. Wir brauchen aber künftig mehr Personal für die Erfassung und Prüfung von Verwertern und Versicherten. Das macht die KSK zukunftsfähig und schafft mehr Gerechtigkeit. Auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Es ist in diesem Zusammenhang dringend erforder- lich, dass die von der Bundesregierung aufgenommenen Anstrengungen zur Erfassung der Verwerter voran- schreiten. Unser Antrag unterstützt dabei die bisherigen Maßnahmen. Diese müssen schnell und sachgerecht zu Ergebnissen kommen. Wir können nicht so lange warten, bis die jetzt erfassten Verwerter in Abgabenhöhen kom- men, die wirtschaftlich nicht mehr zu leisten sind. Und wir wollen eine Analyse der zukünftigen Ent- wicklung der KSK. Auf Dauer ist ein derartiges Wachs- tum in den Mitgliederzahlen kaum zu rechtfertigen. Wir müssen Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die Haus- haltssituation dieser Versicherung in Zukunft aussieht. Dann werden auch die Diskussionen über den Erhalt der KSK abebben. Ein großes Problem ist die Rentenabsicherung der Mitglieder der KSK. Unsere bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die meisten Mitglieder hier nur mit sehr unzureichenden Absicherungen rechnen kön- nen. Hier müssen Systeme, die wir in anderen Bereichen geschaffen haben, wie zum Beispiel die Riester-Rente, ebenfalls stärker als bisher verbreitet werden. Und schließlich wollen wir, dass Impulse, die aus dem „Runden Tisch“ von BMGS, BKM und Kulturrat kommen, auch aufgenommen werden. Es sind auch zu- künftig Anstrengung notwendig, um die KSK für die Be- rechtigten abzusichern. Die Künstlersozialversicherung ist ein System, auf das wir in Deutschland stolz sein können. Es gelingt uns Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15915 (A) (C) (B) (D) damit, das kulturelle Leben am Laufen zu halten, ohne dass Künstlerinnen und Künstler aus Sorge vor ihrer so- zialen Absicherung ihre Fähigkeiten nicht mehr nutzen. Die Politik darf dieses System nicht infrage stellen. Wir müssen klar und deutlich machen – auf allen Seiten des hohen Hauses – dass wir notwendige Reformen und Einsparungen in unserem Land nicht auf Kosten des kul- turellen Lebens und der Künstlerinnen und Künstler vor- nehmen werden. Dies können wir am besten dadurch zeigen, dass wir uns alle zum Erhalt der Künstlersozialversicherung be- kennen. Dies darf aber kein Lippenbekenntnis sein. Die Probleme werden deutlich. Der Erhalt ist wirtschaftlich langfristig nur möglich, wenn wir die in unserem Antrag genannten Maßnahmen vornehmen und die Bundesre- gierung bei ihren Anstrengungen unterstützen. Das sollte unser aller Ziel sein, im Sinne der Kultur- schaffenden, Künstler und Publizisten in Deutschland. Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Lassen Sie mich nun kurz etwas über den Aufbau der Künstlersozialversi- cherung sagen: Die Künstlersozialversicherung wurde im Juli 1981 vom Parlament beschlossen und trat 1983 in Kraft. Sie ist eine einmalige sozialpolitische und so- zialdemokratische Errungenschaft und soll freien Künst- lern soziale Sicherheit schaffen und zugleich den Kultur- standort Deutschland dadurch bereichern. Die Künstlersozialkasse regelt die Künstlersozialver- sicherung. Sie ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven und führt den Einzug der Gelder durch. Ist ein Künstler zum Beispiel bei der AOK krankenversichert, leitet sie die Gelder – Kranken- versicherung und Pflegeversicherung – an die betref- fende AOK weiter. Ebenfalls leitet die KSK die Gelder an die BfA weiter. Abgesehen vom Bundeszuschuss zu der Künstlersozialkasse trägt der Bund die Verwaltungs- kosten. Die Künstlersozialversicherung geht davon aus, dass viele freie Künstler in einem arbeitnehmerähnlichen Ver- hältnis stehen. Die Künstler, die versichert sind, zahlen nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Verwerter zahlen gegenwärtig einen einheitlichen Betrag von 5,8 Prozent, weil sie nicht die Endverbraucher sind, sondern mit der Auftragsarbeit des Künstlers Geld verdienen. Ursprünglich diente der Bundeszuschuss als Aus- gleich zum „Selbstvermarktungsanteil“. Wenn Künstler zum Beispiel einem privaten Endverbraucher etwas ver- kaufen – etwa ein Bild –, sollte hier der Bund eine Ar- beitgeber-Zahlung „simulieren“. Viele Jahre haben Bund und Verwerter jeweils 25 Prozent in die KSK eingezahlt. Weil aber immer mehr Künstler in einem arbeitneh- merähnlichen Verhältnis stehen, ging auch der Anteil, den die Künstler durch Privatkunden erwirtschafteten, zurück. Somit hat der Bund im Jahr 2000 seinen Anteil auf 20 Prozent reduziert. Mittlerweile gilt der Bundeszu- schuss zur Künstlersozialkasse – KSK – entsprechend dem Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversiche- rung. Er gilt in erster Linie als kultur- und sozialpoliti- sche Maßnahme. Sie sichert den Künstler sozial ab. Der Bundeszuschuss ist mit 100 Millionen Euro aber so hoch wie noch nie. Der Bundeszuschuss ist auch deshalb so hoch, weil wir mittlerweile 140 000 Versicherte haben. Zur Forderung des Deutschen Kulturrates zur Anhe- bung des Bundeszuschusses auf 25 Prozent möchte ich aber sagen: Muss man das „Outsourcen“ auch noch un- terstützen? Viele Betriebe lassen oft die ehemaligen An- gestellten als freie Mitarbeiter für sie arbeiten. Für mich steht fest, dass viele Auftraggeber einen hohen Nutzen von den freien Kreativen haben: Eine angestellte Grafi- kerin „kostet“ den Arbeitgeber eben deutlich mehr an Abgaben als eine freie Mitarbeiterin. Und die freie Mit- arbeiterin muss er weder im Krankheitsfalle noch in der Schwangerschaft finanzieren, noch muss er den Arbeits- platz in diesem Fall drei Jahre freihalten. Denn berück- sichtigt werden muss das „Outsourcing“ im künstleri- schen Bereich der letzten Jahre. Und verglichen mit 2002 bekommen Künstler nur noch etwa 70 Prozent ih- res Honorars. Somit war die Erhöhung mehr als notwen- dig. 1983, im ersten Jahr, waren 12 569 Künstler versi- chert. Im Jahr 2001 waren es 110 000. Nun sind es be- reits 140 000. Dies hat mit dem bereits angesprochenen „Outsourcing“ zu tun. Auch hat die Möglichkeit, Ich- AGs zu gründen dazu beigetragen, den Anteil der Versi- cherten zu erhöhen. Weiterhin muss mit einem jährlichen Anstieg von etwa 6 000 bis 7 000 Personen gerechnet werden, die in die KSK aufgenommen werden. Es gibt auch die so genannten Mitnahmeeffekte. Nicht jeder Künstler, der sich als Künstler bezeichnet, ist auch einer. Hier entscheiden die KSK und im Streitfall die Sozialgerichte: So kann es eben sein, dass das Lan- dessozialgericht Niedersachsen-Bremen eine „japani- sche Teezeremonienmeisterin“ als Künstlerin im Sinne des KSVG einstuft, weil das Gericht überzeugt war, dass sie trotz des ja nun eigentlich nach japanischer Zeremo- nie sehr, sehr festen Ritus, diesen angeblich „eigen- schöpferisch“ auslegen würde. Aber wenn sie genug ein- zahlt, sollte uns das nicht weiter interessieren. Trotzdem wird in Zusammenarbeit mit Krankenkas- sen, Rentenversicherungsträgern, der KSK und dem Bundesversicherungsamt ein besserer Abgrenzungskata- log erarbeitet, um Missbrauch zu vermeiden. Zurzeit kennt die Berufsliste der KSK 110 Berufe, die grund- sätzlich versicherungsfähig sind. Denn es gibt Einord- nungsprobleme wie die so genannten Web-Designer: Sind es „Informatiker“ oder „Kreative“? Auch gibt es immer wieder vor Gerichten Abgrenzungsprobleme zum Kunsthandwerk – obwohl Kunsthandwerker grundsätz- lich ausgeschlossen sind. In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Ausnah- men aus der Abgabenpflicht: zum Beispiel für Vereine, die „heimatliches Brauchtum“ pflegen. Ebenso kann hier die „Übungsleiterpauschale“ – § 3 Nr. 26 EstG – er- wähnt werden, da nunmehr nebenberuflich künstlerisch Tätige bis 1 848 Euro im Jahr auch im Sinne der KSK abgabenfrei sind. Begünstigte sind hier zum Beispiel die Volkshochschulen – das freut sicherlich die Kommunal- politiker. 15916 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) Wir haben die Situation, dass sich immer mehr Ver- werter offenbar bei der KSK nicht melden wollen. Die KSK hat gegenwärtig noch nicht genug Personal, um kontrollieren zu können, wer als nicht angemeldeter Ver- werter tätig ist. Stichproben in den Gelben Seiten reichen nicht aus, um die Säumigen zu finden. Und so rufe ich Unternehmen auf, sich in „Ausgleichsvereinigungen“ zu- sammenzuschließen oder bestehenden beizutreten. Sie können dann günstigere Tarife erhalten. Unternehmen sollten sich gemeinsam freiwillig als „Verwerter“ mel- den. Das Einzugsverfahren wird hier durch Gruppenbil- dung vereinfacht. Ein verbilligter „Gruppentarif“ mit der KSK kommt den Verwertern auch entgegen. Wir von der Koalition sichern den Fortbestand der Künstlersozialversicherung durch folgende Maßnahmen: Vollständige Erfassung der Verwerter. Die vollstän- dige Erfassung wird ermöglicht durch die bereits am 1. April erfolgte Aufstockung von 4,5 auf 15,5 Stellen. Zusätzlich wird das BMGS 14 zusätzliche Stellen in die- sen Bereich einbringen. Die KSK muss Zugriff auf die Arbeitgeberdatei der BfA haben. Damit wird die Erfas- sung vereinfacht. Das BMGS prüft hier bereits, wie ein Datenausgleich rechtlich möglich ist. Bessere Überprüfung der Versicherten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die bessere Überprüfung der Versi- cherten. Bisher genügte es, wenn sie ihre voraussichtli- chen Einnahmen im kommenden Jahr angaben. Die Ver- sicherten der KSK werden jetzt bei der jährlichen Abfrage der KSK im Herbst veranlasst, Einkommens- nachweise und ihre Nachweise über ihre Auftraggeber vorzulegen. Ich denke, das ist berechtigt. Auch führt das BMGS auf Leitungsebene regelmäßige Gespräche mit dem „Aktionsbündnis Verwerter“. Ziel ist die Abschät- zung der Abgabenhöhe und die Erörterung weiterer Re- formoptionen. Ebenso gibt es einen runden Tisch zur KSK, an dem BMGS, KSK, Verwerter und Versicherte beteiligt sind. Natürlich muss auch die private Altersvorsorge ver- bessert werden: Hierzu gab es bereits am 2. Dezember 2004 eine Tagung vom BMGS und dem Deutschen Kul- turrat. Ziel war der Abschluss von Rahmenverträgen für die Verbandsmitglieder sowie die Werbung für staatlich geförderte Altersvorsorge. Für die Festsetzung des Ab- gabensatzes für das Jahr 2006, die im Herbst 2005 erfol- gen muss, kommt es entscheidend auf die Honorarmel- dungen von 2004 an – die liegen aber erst im Mai 2005 vor. Dreh- und Angelpunkt wird hier auch die Entwick- lung der Honorare sein. Aber wir Sozialdemokraten werden uns für das Weiterbestehen der Künstlersozial- versicherung zum Wohle der Künstler und des Kultur- standortes Deutschland einsetzen. Matthias Sehling (CDU/CSU): Ihr Antrag mit dem viel versprechenden Titel „Stärkung der Künstlersozial- versicherung“ ist ein typischer „Gutmenschenantrag“: Alles, was darin steht, hört sich zwar schön an; aller- dings wird dadurch weder die Künstlersozialversiche- rung stabilisiert noch verbessert sich die soziale Siche- rung der Künstlerinnen und Künstler. Zudem beschreibt Rot-Grün die derzeitige Situation unvollständig. Sie starten nach dem Titel als Tiger und landen nach dem In- halt als Bettvorleger. Mit ihrem Antrag scheint Rot-Grün vor allem die ge- werkschaftlich organisierten Künstler beeindrucken zu wollen. Ich kann das insoweit verstehen, da auch ich von der Überflutung mit Hunderten von Mails betroffen war, nachdem das Gerücht umging, der Bundestag wolle die KSK abschaffen. Da dieses Gerücht von der Gewerk- schaft Verdi in die Welt gesetzt wurde, mag Sie – ver- ehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – diese Aktion zu einem solchen Antrag verleitet haben. Allerdings scheinen Sie damit nicht mehr erreichen zu wollen, als Ihren guten Willen zu demonstrieren, ohne wesentliche Änderungen vorzunehmen. Ich bin Ihrer Meinung, dass die abgabepflichtigen Verwerter – Verlage, Galeristen, Theaterhäuser – konse- quenter erfasst werden müssen. So könnten beispiels- weise auch Produktionsunternehmen, die Designer be- schäftigen, Beitrag zur Künstlersozialkasse zahlen und nicht nur Plattenfirmen oder Opernhäuser, die zum „Ver- werter“-Beitrag verpflichtet sind. Auch ist es sinnvoll, den Versichertenkreis einzugren- zen. In letzter Zeit fiel vermehrt auf, dass sich neben di- plomierten Malern auch gerne mal Grafitti-Beschmierer als Künstler ausgaben und so Mitglieder der Künstlerso- zialkasse wurden. Gerne können wir über Eingrenzungs- maßnahmen sprechen. Abgesehen von diesen zwei Punkten – konsequentere Erfassung aller Verwerter und Eingrenzung des Versi- chertenkreises – sehe ich in Ihrem Antrag allerdings nichts, was zu einer besseren Situation der Künstler füh- ren könnte. Künstler verdienen im Durchschnitt nur 40 Prozent eines gesetzlich Versicherten. Schon jetzt haben Künst- ler nach den Statistiken der Künstlersozialkasse ein durchschnittliches Einkommen von nur 11 000 Euro pro Jahr gegenüber 24 500 Euro der Gesamtbevölkerung. Regelfall sind ja nicht einzelne Spitzenverdiener, son- dern der alltägliche Normalfall, zunehmend die in die unfreiwillige Selbstständigkeit gedrängten freien Mitar- beiter. Auch wenn man absichtlich geringe Angaben be- rücksichtigt, um die Beitragslast gering zu halten, bedeu- tet dieses, dass die Künstler damit mit äußerst niedrigen Alterssicherungen rechnen müssen. Es bedeutet auch, dass die Probleme, die wir heute schon mit der gesetzli- chen Rente haben, die Kulturschaffenden verschärft tref- fen werden. Wir sehen mit Sorge auf die Mitgliederentwicklung der Künstlersozialkasse. Die Mitgliederanzahl steigt ständig – in den letzten fünf Jahren allein um 30 000 Mitglieder oder über 30 Prozent. Seit Gründung der Künstlersozialkasse von 12 000 in den Jahren 1982/83 hat sich die Versichertenzahl auf heute 130 000 mehr als verzehnfacht. Nach Informationen der Künstlersozial- kasse wird ein weiterer Anstieg der Versicherungsneh- mer erwartet. Danach hätten bis zu 80 000 selbstständige Künstler derzeit noch die Möglichkeit, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden. Die finanzielle Lage wird sich durch Masse noch verschärfen. Nur ganz ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15917 (A) (C) (B) (D) schämt – mit dem Stichwort Outsourcing – deuten Sie in Ihrem Antrag eine Hauptursache für die Versicherten- schwemme an: Immer mehr Unternehmen, insbesondere Zeitungen und Verlage, drängen wegen der hohen So- zialabgaben, die die Bundesregierung zu verantworten hat, ihre bisher fest angestellten Mitarbeiter in die Selbstständigkeit und damit in die Künstlersozialkasse. Im Übrigen vermisse ich die Erwähnung eines weite- ren wichtigen Faktums, das die Regierungsfraktionen verständlicherweise nicht gerne in der Öffentlichkeit dis- kutieren wollen: Die Künstlersozialkasse war Ende 2004 schon einmal in einer erheblichen Finanzklemme: Auf- grund der Mindereinnahmen im Jahr 2004 musste der Bundesfinanzminister der Künstlersozialkasse eine über- planmäßige Finanzspritze in Höhe von über 13 Millio- nen Euro geben. Dieses Darlehen muss laut Unterrich- tung durch die Bundesregierung vom 17. November 2004 in den Jahren 2005 und 2006 zurückgezahlt wer- den, und zwar, indem der Bundeszuschuss in diesen Jah- ren jeweils um Millionenbeträge erneut reduziert wird. Es wäre interessant zu wissen, wie Rot-Grün diese wei- tere Kürzung des Bundeszuschusses angesichts der jetzt schon bestehenden Probleme in der Künstlersozialkasse verkraften will, ohne die Liquidität der Künstlersozial- kasse erneut in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen. Auch dazu lese ich in Ihrem Antrag kein Sterbenswört- chen. Ein Großteil der Einnahmen der Künstlersozialkasse kommt im Übrigen aus Veranstaltungen, die mit auslän- dischen Künstlern organisiert wurden. Der Konzertver- anstalter muss dann seinen Verwerter-Anteil von 5,8 Prozent in die Künstlersozialkasse einzahlen, auch wenn er die Einnahmen einem ausländischen Künstler verdankt, der niemals Anspruch auf Leistungen aus der Künstlersozialkasse haben wird. Wenn also Elton John in Deutschland auftritt, bezahlt er indirekt die Altersver- sicherung einer deutschen Ballettänzerin. Dieser Beitrag geht dem Künstler entsprechend vom Honorar ab. Nach Angaben aus Künstlervermarkter-Kreisen wollen diese jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Was soll getan werden, wenn die Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich sind? Bei Erfolg der Klage würde ein großer Teil der Einnahmen der Künstlersozial- versicherung wegbrechen! Völlig unerwähnt in Ihrem Antrag bleibt auch einer der Hauptgründe für die Finanzmisere der Künstlerso- zialkasse, nämlich die gesetzliche Kürzung des Bundes- zuschusses im Jahr 2000 von 25 auf 20 Prozent. Dem- entsprechend mussten die Verwerter ihren Beitrag auf 30 Prozent erhöhen. Zum 1. Januar diesen Jahres stieg der Abgabesatz nach der Vereinheitlichung von 4,3 Pro- zent auf nunmehr 5,8 Prozent der Entgelte. Würde Rot- Grün sich ernsthaft um die soziale Schutzbedürftigkeit unserer Künstler sorgen, würden Sie den Bundeszu- schuss wieder erhöhen! Wo ist hier Ihr Appell an die Bundesregierung? Damit könnten der Beitrag der Ver- werter wieder gesenkt und vielleicht auch Klagen vor dem EuGH und konkursführende Belastungen von Ver- wertern vermieden werden. Es ist also absehbar, dass noch in diesem Jahr ernst- haftere Anträge zur Künstlersozialversicherung im Bun- destag eingebracht werden müssen, wenn vermieden werden soll, dass Künstler in Deutschland bald ein Ein- kommens- und Alterssicherungsniveau erreichen, wie man es zuletzt vor 150 Jahren kannte. Statt mit Verdi ori- entierten Schaufensteranträgen zu operieren, sollten Sie sich lieber in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ um gemeinsame Handlungsempfehlungen zur tatsächlichen Stärkung der Künstlersozialversiche- rung bemühen! Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Es entsteht zuweilen der Eindruck von Selbstbeweihräucherung, der sich Rot- Grün mit dem Antrag zur Stärkung der Künstlersozial- versicherung unterzieht. Stehen wir nicht im fraktions- übergreifenden Konsens in dieser Sache? Wenn Sie also schon Initiative zeigen, dann bitte nicht mit leerem Aktionismus. Ich glaube, Sie wollen mit die- sem Antrag Ihre eigene Untätigkeit verdecken. Diese ist wiederum Resultat Ihrer offensichtlichen Ratlosigkeit, die Probleme Deutschlands zu lösen. Nicht nur die Künstlersozialkasse ist in ihrer Existenz bedroht, unsere gesamten sozialen Sicherungssysteme müssen einen Wandel erfahren, vor dem Sie sich offenbar scheuen. Es ist kein Geheimnis, dass in der KSV jetzt die Ren- tenansprüche der ersten Jahrgänge bestehen. Auch die steigenden Zahlen der Versicherten sind im digitalen Zeitalter, wo viele Künstlerberufe gerade auch im Be- reich des Internets entstanden sind, eine logische Schlussfolgerung. Das hat natürlich zur Folge, dass sich auch der Bereich der Verwerter vergrößert. Hier beste- hen derzeit enorme definitorische Mängel. Wer ist heute ein Künstler? Wer ist Verwerter und profitiert von der Kunst? Lange schon findet Kunst nicht mehr nur in Ga- lerien, Verlagen oder Opernhäusern statt. Doch durch Nichtstun wird das System nicht besser. Was wollten Sie uns sonst mit Ihrem Antrag mitteilen, wenn nicht von dieser Tatsache abzulenken? Ich erinnere Sie gerne nochmals an Ihre Pflicht: Die Bundesregierung unterliegt dem Handlungszwang bei der Reform der Künstlersozialversicherung. Mit fragwürdigen Anträgen ist dem sicher nicht geholfen. Ich ermahne Sie deshalb, Vorhaben umzusetzen, die der Reform dienlich sind: Definieren Sie Berufe, zu de- nen Künstler heute gehören. Im Zeitalter des Internets entstehen auch hier neue Berufssparten, die sich zum Beispiel mit Webdesign beschäftigen und bisher kein Anrecht auf Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse ha- ben. Definieren Sie den Begriff des Verwerters. Auch die Textil- oder Automobilbranche profitiert von Kunst. Verwerter müssen stärker in ihre Pflichten eingebunden werden. Den gesenkten Bundeszuschuss von 20 Prozent wie- der zu erhöhen, lehne ich ab. Obwohl in der Presse zu le- sen ist, dass sich das neue Grundsatzprogramm der SPD jetzt wieder stärker am Staat orientiert, weil die Ursache allen Übels in der „totalen Ökonomisierung kurzatmigen Profithandelns“ liegen soll, betone ich die Notwendigkeit 15918 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 (A) (C) (B) (D) der Eigenvorsorge. Dem Staat dürfen keine weiteren finanziellen Lasten aufgebürdet werden. Ebenso sollte er sich aber auch aus bestimmten Feldern zurückziehen und Kontrolle zurücknehmen. Im Prinzip ist heute jeder Einzelne dazu aufgefordert, eine eigenständige Vorsorge zu treffen. Das gilt auch für Künstler. Dass deren Einkommen so niedrig ist und sie ihre Vorsorge mit einem durchschnittlichen Gehalt von 11 100 Euro im Jahr kaum bewältigen können, ist nicht Sorge des Staates. Wir müssen eine stärkere Eigeninitia- tive der Versicherten fordern. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die soziale Absicherung der Künstler und Publizisten ist der Koalition ein wichtiges Anliegen. Die Künstlersozial- kasse ist vor diesem Hintergrund eine besondere kultur- und sozialpolitische Errungenschaft. Steigende Versichertenzahlen und rückläufige Ein- nahmen haben jedoch in den zurückliegenden Jahren zu höheren Kosten für die Verwerter und den Bund geführt. Das ist gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche von Nachteil. Die Leistungsfähigkeit der Künstlersozialkasse ist einer Probe ausgesetzt. Angelegt war sie ursprünglich auf eine kleine, überschaubare Anzahl von Versicherten. Zählte sie zu Beginn rund 12 000 Versicherte, so suchen inzwischen schon rund 140 000 Kulturschaffende Schutz unter dem Dach der Künstlersozialkasse. Nach Schät- zungen arbeiten weitere 80 000 Selbstständige im Land, die Anspruch auf eine Versicherung in der Künstlerso- zialkasse hätten. In der Debatte ist die Forderung erhoben worden, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wieder zu erhö- hen. Ich mache darauf aufmerksam, dass dieser im Zuge der letzten Reform gesenkt worden ist, weil ein Gutach- ten gezeigt hat, dass der Bundeszuschuss zu hoch dimen- sioniert war. Davon abgesehen, macht man es sich doch sehr leicht mit dieser Forderung. Man entledigt sich der Aufgabe, die strukturellen Verwerfungen in der Künst- lersozialkasse zu beheben. Stattdessen bittet man einfach die Steuerzahler zur Kasse, um neues Geld für die Künstlersozialkasse aufzutun. Derzeit schätzen die Versicherten ihr Einkommen, auf das Beiträge erhoben werden, selbst. Dieses Verfahren lädt zum Missbrauch förmlich ein und setzt einen großen Anreiz, das zu erwartende Einkommen immer zu gering zu veranschlagen, da eine Überprüfung der Einkom- mensverhältnisse nur bei Verdacht erfolgt. Auch die Verwerter beweisen offenbar großen Ein- fallsreichtum, wenn es darum geht, sich der Abgaben- pflicht zu entziehen. Im Vergleich zu anderen Gruppen von Selbstständi- gen genießt die Künstlersozialkasse beachtliche Privile- gien. Die Berufe, die nicht als künstlerisch eingestuft werden, müssen sich nach dem derzeitigen Sozialrecht zu wesentlich ungünstigeren Konditionen versichern. Da wird die Frage gestellt werden dürfen, ob jene Personen in den Schutz dieser Versicherung kommen, die man be- sonders schützen wollte. Ist der selbstständige Tontech- niker, der eine Anlage einrichtet und steuert, schon ein Künstler? Warum sind Kunsthistoriker, die nicht publi- zistisch tätig sind, sondern als Museumspädagogen ar- beiten, nicht in der Künstlersozialkasse? Die Fraktion unterstützt von daher das Anliegen der Bundesregierung, die abgabepflichtigen Verwerter voll- ständig zu erfassen, Maßnahmen zur Überprüfung der Zugehörigkeit der Versicherten zur Künstlersozialver- sicherung zu intensivieren und sicherzustellen, dass auf das gesamte Einkommen Beiträge gezahlt werden, die Aktivitäten zur Verbreitung der Riester-Rente zu verstär- ken. Wir erwarten von der Bundesregierung Vorschläge, welche die Finanzen der Künstlersozialkasse schnell wieder ins Lot bringen. Lassen Sie uns jedoch auch die Gelegenheit nutzen und, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, ge- meinsam mit den Verbänden der Versicherten und Ver- werter eine Analyse der zukünftigen Entwicklung der finanziellen Lage der Künstlersozialversicherung erstel- len. Unseres Erachtens steht in diesem Zusammenhang auch eine Debatte darüber an, ob die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen in der sozialen Sicherung er- halten bleiben sollten. Der Fall der Künstlersozialkasse zeigt, dass die Abgrenzung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen immer schwieriger wird. Dieses Problem ist uns auch aus anderen Sozialversicherungen vertraut. Er zeigt zudem, dass die Abgrenzung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Berufen nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Heute sind zudem nicht nur selbstständige Künstler besonders schutzbedürftig. Wir wollen aus diesem Grund die Sozialversicherungen zu Bürgerversicherungen weiterentwickeln. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Mit wach- sender Sorge betrachten wir die finanzielle Entwick- lung der Künstlersozialkasse. Nicht erst die Anhörung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung von Künst- lerinnen und Künstlern hat uns diese Probleme deutlich vor Augen geführt. Zugespitzte Formulierungen im Vorfeld der Anhörung, die aufgebauscht und von inter- essierter Seite überinterpretiert wurden, ändern nichts an dem – so hoffe ich – klaren Bekenntnis aller Frak- tionen zur Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialversicherung wurde Anfang der 80er-Jahre gegründet – übrigens mit den Stimmen von SPD und FDP. Sie ist die Grundlage der sozialen Siche- rung von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern. Der Bundeszuschuss ist damit zugleich ein Beitrag des Staates zur Künstler- und zur Kunstförderung. Infolge der einseitigen Absenkung des Bundeszu- schusses durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jahre 1999 – die gegen die Stimmen der FDP erfolgte – ist die KSK allerdings finanziell unter Druck geraten. Dass jetzt die Verwerterabgabe von 4,3 auf 5,8 Prozent erhöht werden muss, ist eine Folge dieser Entscheidung. Für die Verwerter stellt dies eine große Belastung dar. Trotzdem halten die Einzahlungen der abgabepflichtigen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15919 (A) (C) (B) (D) Verwerter dem rasanten Zuwachs der anspruchsberech- tigten Versicherten nicht stand. Daher verlangt das klare Bekenntnis zur Künstlerso- zialkasse die Bereitschaft zu Reformen. Wie aber kön- nen wir das Ziel, die Künstlersozialkasse zu erhalten und dabei die Beiträge für alle Beteiligten in angemessenem Rahmen zu halten, erreichen? Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der Position von Rot-Grün nicht wirklich weiterkommen. Der vorlie- gende Antrag enthält Richtiges, zugleich aber auch Ba- nales: Die „abgabepflichtigen Verwerter müssen voll- ständig erfasst“ werden, der „Personalbestand der KSK muss erweitert“ werden, „wir müssen die zukünftige Entwicklung analysieren“. Aber die entscheidenden Fragen lässt der Antrag, der „die Bundesregierung in ihrem Bemühen um den Erhalt der KSK unterstützen soll“ – welch unterwürfige Auf- fassung vom Parlament steckt hinter dieser Formulie- rung! –, unbeantwortet. Wie kann es uns denn gelingen, die Verwerter vollständig zu erfassen? Woher soll das Geld für zusätzliches Personal kommen? Hier bleibt der Antrag im Vagen. Es fehlen die Instrumente und Wege, wie wir das Ziel erreichen können. Darüber macht der Antrag keine konkreten Angaben, sondern beschränkt sich auf durchaus zustimmungswürdige Allgemein- plätze – aber Farbe bekennt er nicht. Wie sieht es denn zum Beispiel mit der Amnestie- regelung für säumige Verwerter aus? Wenn wir die Ver- überlegen, wie uns das gelingen kann. Gegenwärtig ist es so, dass ein Verwerter, der sich der Abgabepflicht ent- zieht, mit jedem Tag, an dem er nicht erwischt wird, ge- winnt. Erst über eine zeitlich befristete Amnestierege- lung, bei der im Falle von Verwertern, die sich freiwillig melden, auf eine Pflicht zur Nachzahlung der Abgaben der letzten vier Jahre zumindest teilweise verzichtet wird, können wir den Kreis der zahlenden Verwerter er- weitern. Sonst besteht doch überhaupt kein Anlass, dies zu tun. Wie steht die Koalition zu diesem Modell? Aus dem Antrag geht das leider nicht hervor. Und woher soll das zusätzliche Personal der KSK kommen? Auch dies wird nicht klar und deutlich gesagt. Wir sind der Auffassung, dass die Zahl der Prüfer der Künstlersozialversicherung nur dann aufgestockt werden kann, wenn dafür Personal aus anderen Versicherungs- trägern bereitgestellt wird, etwa von der Deutschen Ren- tenversicherung nach der Fusion der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. In den einzelnen Punkten und den Fragen der Umset- zung werden wir gemeinsam hoffentlich in den Aus- schussberatungen Klarheit erzielen können. Ich bin ge- spannt, wozu die Koalition wirklich bereit ist, ob also hinter diesem Antrag die ernst gemeinte Bereitschaft zu einer Reform der Künstlersozialversicherung steht oder es sich nur um eine populistische Beruhigungspille han- delt. Meine Fraktion jedenfalls wird konkrete Reform- werter komplett erfassen wollen und die KSK auf ihrer Einnahmenseite stärken möchten, dann müssen wir doch schritte vorschlagen, weil wir die Künstlersozialversi- cherung zukunftsfähig machen wollen. 169. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat die Kollegin Angelika Brunkhorst,

    FDP-Fraktion.



Rede von Angelika Brunkhorst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vor-

liegende Entwurf der Novelle zum Energieeinsparungs-
gesetz soll die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden umsetzen. Das ist löblich. Die Experten
sagen ganz eindeutig: Im privaten Bereich lassen sich bis
zu 25 Prozent an Energie problemlos einsparen. Da
sollte man auch wirklich rangehen.

Das Vorhaben ist beim Bauministerium und beim
Wirtschaftsministerium in Kooperation und nicht beim
Umweltministerium angesiedelt, obwohl ein weiteres
Vorhaben zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie, nämlich
das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, gleichzeitig beim BMU
erarbeitet wird. Die Tranchierung auf mehrere Ministe-
rien lässt vermuten, dass die Regierung daraus ein größt-
mögliches Konjunkturprogramm machen will. Das ist
ja nicht von Schaden.


(Gabriele Groneberg [SPD]: Genau! Da müssten Sie Beifall klatschen!)


Wir befürchten aber gleichzeitig, dass es dann nicht bei
einem schmalen Energieausweis bleibt. Wir fordern aber
ganz rigoros ein, dass es kein monströser, ins Detail ge-
hender, restriktiver Ausweis wird.


(Gabriele Groneberg [SPD]: Aber er muss aussagekräftig sein!)


Das ist unsere ganz klare Botschaft.
Des Weiteren bemängeln wir, dass das gesamte Ge-

setzesvorhaben nicht in ein klimapolitisches Gesamtkon-
zept eingebunden ist. Darauf komme ich gleich noch zu
sprechen. Hauptsächlich regelt die Novelle, dass der
schon angesprochene Energiepass eingeführt wird. Er






(A) (C)



(B) (D)


Angelika Brunkhorst

kann – das ist ganz klar – zu mehr Energieeffizienz füh-
ren. Nach unserer Auffassung kann er aber nur ein erster
Baustein für mehr Transparenz im Energiebereich sein,
sodass der Verbraucher weiß, wie es um die Energie-
effizienz seiner Immobilie steht. Vor allem aber kann der
Ausweis zu einem bewussteren und zu einem selbstbe-
stimmten Umgang mit Energie im Hausbereich führen.
Ich denke, letztlich ist das aber im Ermessen der Bewoh-
ner. Man kann technisch alles richtig machen, man kann
von Gesetzes wegen alles richtig machen, aber man kann
den Verbraucher nicht dressieren. Insofern kann noch et-
was schief gehen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dieser Energiepass ist im Moment von noch nicht so
guter Kontur, dass er schon das Prädikat „gut“ erhalten
sollte. Ich meine, wir müssen daran noch arbeiten. Im
Moment hilft es auch nicht, darüber zu debattieren, ob
der Ausweis kennwertbasiert oder referenzbasiert sein
soll. Vielmehr müssen wir die grundlegende Schwäche
des Gesetzes ausmerzen. Wir müssen eine Verbindung
zum Emissionshandel und die Einbindung in das klima-
politische Gesamtkonzept schaffen, anstatt – wie aus un-
serer Sicht mit dem EEG geschehen – den Emissions-
handel in seiner Wirkung auszubremsen.


(Horst Kubatschka [SPD]: Bringen Sie da nicht etwas durcheinander?)


Deshalb wollen wir dazu auch weitere Vorschläge erar-
beiten. Die Überraschung mache ich Ihnen dann in der
nächsten Rede.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat die Kollegin Gabriele Groneberg, SPD-

    Fraktion.