1) Anlage 10
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15893
        (A) (C)
        (B) (D)
        Klaus Barthel Martina Eickhoff
        Petra Heß
        Monika Heubaum
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Volker Neumann
        (Bramsche)
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Karl-Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Hilde Mattheis
        Markus Meckel
        (Heringen)
        Gerhard Rübenkönig
        Hans-Günter
        Bruckmann
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Ulla Burchardt
        Monika Griefahn
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Achim Großmann
        Wolfgang Grotthaus
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kasparick
        Dr. h. c. Susanne
        Kastner
        Ulrich Kelber
        Dr. Christine Lucyga
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Caren Marks
        Dr. Ernst Dieter
        Rossmann
        Karin Roth
        (Esslingen)
        Michael Roth
        Lothar Binding
        (Heidelberg)
        Kurt Bodewig
        Gerd Friedrich
        Bollmann
        Klaus Brandner
        Willi Brase
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Lilo Friedrich
        (Mettmann)
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        Angelika Graf
        (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Frank Hofm
        (Volkach)
        Eike Hoverm
        Klaas Hübn
        Christel Hum
        Lothar Ibrüg
        Brunhilde Ir
        Renate Jäge
        Klaus-Wern
        ann
        ann
        er
        me
        ger
        ber
        r
        er Jonas
        (Backnang)
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        Gabriele Lösekrug-
        Möller
        Erika Lotz
        Karin Rehbock-
        Zureich
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Christel Riemann-
        Hanewinckel
        Walter Riester
        Reinhold Robbe
        Rene Röspel
        Sören Bartol
        Sabine Bätzing
        Uwe Beckmeyer
        Klaus Uwe Benneter
        Ute Berg
        Dr. Axel Berg
        Hans-Werner Bertl
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Annette Faße
        Elke Ferner
        Gabriele Fograscher
        Rainer Fornahl
        Gabriele Frechen
        Dagmar Freitag
        Gabriele Hiller-Ohm
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann
        (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann
        (Wismar)
        Krüger
        Angelika Krüger-
        Leißner
        Horst Kubatschka
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Dr. Uwe Küster
        Christine Lambrecht
        Christian Lange
        Dr. Erika Ober
        Holger Ortel
        Heinz Paula
        Johannes Pflug
        Joachim Poß
        Dr. Wilhelm
        Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        (Starnberg) Marga Elser Gisela Hilbrecht Dr. Hans-Ulrich Dietmar Nietan
        Anlage 1
        Abgeordnete(r)
        Carstensen (Nordstrand
        Peter H.
        Dominke, Vera
        Anlage 2
        der Mitglied
        Deutschen B
        SPD
        Dr. Lale Akgün
        Gerd Andres
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr
        (Neuruppin)
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Eckhardt Barthel
        (Berlin)
        Liste der
        entsc
        einsc
        ), CDU/CSU 14.0
        CDU/CSU 14.0
        er des Deutschen Bu
        undestages teilgenomm
        Marion Caspers-Merk
        Dr. Peter Danckert
        Dr. Herta Däubler-
        Gmelin
        Karl Diller
        Martin Dörmann
        Peter Dreßen
        Elvira Drobinski-
        Weiss
        Detlef Dzembritzki
        Sebastian Edathy
        Siegmund Ehrmann
        Hans Eichel
        entschuldigten Abgeor
        huldigt bis
        hließlich
        4.2005
        4.2005
        Pieper, Cor
        Vogel, Volk
        Uwe
        Abgeordnete(
        Namensverzeichnis
        ndestages, die an der W
        en haben
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Alfred Hartenbach
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Anlagen zum Stenog
        dneten
        nelia FDP
        mar CDU/CS
        r)
        ahl des Wehrbeauftr
        Lars Klingbeil
        Hans-Ulrich Klose
        Astrid Klug
        Dr. Bärbel Kofler
        Dr. Heinz Köhler
        (Coburg)
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Rolf Kramer
        Anette Kramme
        Ernst Kranz
        rafischen Bericht
        14.04.2005
        U 14.04.2005
        entschuldigt bis
        einschließlich
        agten des
        Ulrike Mehl
        Petra-Evelyne Merkel
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Ursula Mogg
        Michael Müller
        (Düsseldorf)
        Christian Müller
        (Zittau)
        Gesine Multhaupt
        Franz Müntefering .
        Dr. Rolf Mützenich
        15894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ortwin Runde
        Marlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        Thomas Sauer
        Anton Schaaf
        Axel Schäfer (Bochum)
        Gudrun Schaich-Walch
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Otto Schily
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Heinz Schmitt (Landau)
        Garsten Schneider
        Walter Schöler
        Olaf Scholz
        Karsten Schönfeld
        Fritz Schösser
        Wilfried Schreck
        Ottmar Schreiner
        Gerhard Schröder
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Reinhard Schultz
        (Everswinkel)
        Swen Schulz (Spandau)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Dr. Martin Schwanholz
        Rolf Schwanitz
        Erika Simm
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        Wolfgang Spanier
        Dr. Margrit Spielmann
        Jörg-Otto Spiller
        Dr. Ditmar Staffelt
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Christoph Strässer
        Rita Streb-Hesse
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Dr. Gerald Thalheim
        Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Hans-Jürgen Uhl
        Rüdiger Veit
        Simone Violka
        Jörg Vogelsänger
        Ute Vogt (Pforzheim)
        Dr. Marlies Volkmer
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Andreas Weigel
        Petra Weis
        Reinhard Weis (Stendal)
        Gunter Weißgerber
        Gert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Andrea Wicklein
        Jürgen Wieczorek (Böhlen)
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dr. Dieter Wiefelspütz
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Dr. Wolfgang Wodarg
        Verena Wohlleben
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Heidi Wright
        Uta Zapf
        Manfred Helmut Zöllmer
        Dr. Christoph Zöpel
        CDU/CSU
        Ulrich Adam
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Artur Auernhammer
        Dietrich Austermann
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Otto Bernhardt
        Dr. Rolf Bietmann
        Clemens Binninger
        Renate Blank
        Peter Bleser
        Antje Blumenthal
        Dr. Maria Böhmer
        Jochen Borchert
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Dr. Wolfgang Bötsch
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Helge Braun
        Monika Brüning
        Georg Brunnhuber
        Verena Butalikakis
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Cajus Julius Caesar
        Manfred Carstens (Emstek)
        Peter H. Carstensen
        (Nordstrand)
        Gitta Connemann
        Leo Dautzenberg
        Hubert Deittert
        Alexander Dobrindt
        Vera Dominke
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Maria Eichhorn
        Rainer Eppelmann
        Anke Eymer (Lübeck)
        Georg Fahrenschon
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Albrecht Feibel
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Hartwig Fischer (Göttingen)
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Jochen-Konrad Fromme
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Dr. Peter Gauweiler
        Dr. Jürgen Gehb
        Norbert Geis
        Roland Gewalt
        Eberhard Gienger
        Georg Girisch
        Michael Glos
        Ralf Göbel
        Dr. Reinhard Göhner
        Josef Göppel
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Ute Granold
        Kurt-Dieter Grill
        Reinhard Grindel
        Hermann Gröhe
        Michael Grosse-Brömer
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Karl-Theodor Freiherr von
        und zu Guttenberg
        Olav Gutting
        Holger-Heinrich Haibach
        Gerda Hasselfeldt
        Klaus-Jürgen Hedrich
        Helmut Heiderich
        Ursula Heinen
        Siegfried Helias
        Uda Carmen Freia Heller
        Michael Hennrich
        Jürgen Herrmann
        Bernd Heynemann
        Ernst Hinsken
        Peter Hintze
        Robert Hochbaum
        Klaus Hofbauer
        Joachim Hörster
        Hubert Hüppe
        Susanne Jaffke
        Dr. Peter Jahr
        Dr. Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Steffen Kampeter
        Irmgard Karwatzki
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Siegfried Kauder (Bad
        Dürrheim)
        Gerlinde Kaupa
        Eckart von Klaeden
        Jürgen Klimke
        Julia Klöckner
        Kristina Köhler (Wiesbaden)
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Rudolf Kraus
        Michael Kretschmer
        Günther Krichbaum
        Günter Krings
        Dr. Martina Krogmann
        Dr. Hermann Kues
        Werner Kuhn (Zingst)
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Helmut Lamp
        Barbara Lanzinger
        Karl-Josef Laumann
        Vera Lengsfeld
        Werner Lensing
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus W. Lippold
        (Offenbach)
        Patricia Lips
        Dr. Michael Luther
        Dorothee Mantel
        Erwin Marschewski
        (Recklinghausen)
        Stephan Mayer (Altötting)
        Dr. Conny Mayer (Freiburg)
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Laurenz Meyer (Hamm)
        Doris Meyer (Tapfheim)
        Maria Michalk
        Hans Michelbach
        Klaus Minkel
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Hildegard Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Bernward Müller (Gera)
        Bernd Neumann (Bremen)
        Henry Nitzsche
        Michaela Noll
        Claudia Nolte
        Günter Nooke
        Dr. Georg Nüßlein
        Franz Obermeier
        Melanie Oßwald
        Eduard Oswald
        Rita Pawelski
        Dr. Peter Paziorek
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15895
        (A) (C)
        (B) (D)
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Hannelore Roedel
        Franz-Xaver Romer
        Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
        Arnold Vaatz
        Volkmar Uwe Vogel
        Andrea Astrid Voßhof
        Gerhard Wächter
        Marko Wanderwitz
        Peter Weiß (Emmendi
        a Lazar
        inhard Loske
        ührmann
        ontag
        Müller (Köln)
        ed Nachtwei
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Michael Kauch
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Hellmut Königshaus
        Gudrun Kopp
        Dr. Klaus Rose
        Kurt J. Rossmanith
        Dr. Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Volker Rühe
        Albert Rupprecht (Weiden)
        Peter Rzepka
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Hartmut Schauerte
        Dr. Andreas Scheuer
        Norbert Schindler
        Georg Schirmbeck
        Angela Schmid
        Bernd Schmidbauer
        Christian Schmidt (Fürth)
        Andreas Schmidt (Mülheim)
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Ole Schröder
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Uwe Schummer
        Wilhelm Josef Sebastian
        Horst Seehofer
        Kurt Segner
        Matthias Sehling
        Marion Seib
        Heinz Seiffert
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Anlage 3
        Antw
        des Parl. Staatssekretärs Rez
        des Abgeordneten Dirk Nie
        Drucksache 15/5229, Fragen
        Wie spiegelt sich die
        98 Millionen Euro beim L
        Arbeitsmarkt der BA wid
        132,5 Millionen Euro veran
        beurteilt die Bundesregierun
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Ingo Wellenreuther
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Willy Wimmer (Neuss)
        Matthias Wissmann
        Werner Wittlich
        Dagmar Wöhrl
        Elke Wülfing
        Wolfgang Zeitlmann
        Wolfgang Zöller
        Willi Zylajew
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Kerstin Andreae
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Matthias Berninger
        Grietje Bettin
        Alexander Bonde
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Jutta Dümpe-Krüger
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Dr. Uschi Eid
        Hans-Josef Fell
        ort
        zo Schlauch auf die Fragen
        bel (FDP) (168. Sitzung,
        23 und 24):
        Festlegung der Obergrenze auf
        eistungsumfang für den virtuellen
        er angesichts des zunächst mit
        schlagten Finanzbedarfs, und wie
        g die zunächst deutlich höher ver-
        Christa Nickels
        Friedrich Ostendorff
        Simone Probst
        Claudia Roth (Augsburg)
        Krista Sager
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Rezzo Schlauch
        Albert Schmidt (Ingolstadt)
        Werner Schulz (Berlin)
        Petra Selg
        Ursula Sowa
        Rainder Steenblock
        Silke Stokar von Neuforn
        Hans-Christian Ströbele
        Jürgen Trittin
        Marianne Tritz
        Dr. Antje Vogel-Sperl
        Dr. Antje Vollmer
        Dr. Ludger Volmer
        Josef Philip Winkler
        Margareta Wolf (Frankfurt)
        FDP
        Dr. Karl Addicks
        Daniel Bahr (Münster)
        Rainer Brüderle
        Angelika Brunkhorst
        Ernst Burgbacher
        anschlagten Kostenansätze,
        bleibt?
        Ist die vollständige Ab
        und COMPAS im Leistu
        22. Juli 2005 enthalten, un
        geht die BA für die ursprün
        setzten Leistungen für eine
        Zu Frage 23:
        Wie der Vorstand der Bun
        bereits vor einem Jahr gegen
        Jürgen Koppelin
        Sibylle Laurischk
        Harald Leibrecht
        Ina Lenke
        Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        Markus Löning
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Eberhard Otto (Godern)
        Detlef Parr
        Gisela Piltz
        Dr. Andreas Pinkwart
        Dr. Hermann Otto Solms
        Dr. Max Stadler
        Dr. Rainer Stinner
        Carl-Ludwig Thiele
        Dr. Dieter Thomae
        Jürgen Türk
        Dr. Guido Westerwelle
        Dr. Claudia Winterstein
        Dr. Volker Wissing
        Fraktionslose Abgeordnete
        Martin Hohmann
        Dr. Gesine Lötzsch
        Petra Pau
        wenn der Leistungsumfang gleich
        lösung der Fachverfahren coArb
        ngsumfang des Vertrages vom
        d wenn ja, von welchen Kosten
        glich mit 46 Millionen Euro ange-
        vollständige Ablösung aus?
        desagentur für Arbeit (BA)
        über der Öffentlichkeit und
        Sibylle Pfeiffer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Ruprecht Polenz
        Daniela Raab
        Thomas Rachel
        Hans Raidel
        Dr. Peter Ramsauer
        Helmut Rauber
        Peter Rauen
        Christa Reichard (Dresden)
        Katherina Reiche
        Jens Spahn
        Erika Steinbach
        Christian von Stetten
        Gero Storjohann
        Andreas Storm
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Antje Tillmann
        Edeltraut Töpfer
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Joseph Fischer (Frankfurt)
        Katrin Göring-Eckardt
        Anja Hajduk
        Winfried Hermann
        Peter Hettlich
        Ulrike Höfken
        Thilo Hoppe
        Michaele Hustedt
        Jutta Krüger-Jacob
        Fritz Kuhn
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Undine Kurth (Quedlinburg)
        Helga Daub
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Otto Fricke
        Horst Friedrich (Bayreuth)
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Dr. Christel Happach-Kasan
        Klaus Haupt
        Ulrich Heinrich
        f
        ngen)
        Monik
        Dr. Re
        Anna L
        Jerzy M
        Kerstin
        Winfri
        15896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen
        Bundestages erklärt hat, wird der virtuelle Arbeitsmarkt
        die Kosten in Höhe von 163 Millionen Euro bis 2008
        nicht überschreiten. Die Begrenzung des Auftragsvolumens
        auf 98 Millionen Euro bezieht sich lediglich auf das Ver-
        tragsverhältnis zwischen der BA und der Firma Accen-
        ture. Die Reduzierung der ursprünglich veranschlagten
        Kosten in Höhe von rund 132 Millionen Euro, die kalku-
        latorisch den damaligen Planungsstand darstellten und
        nicht vertraglich festgelegt waren, konnte durch die Ver-
        kürzung des externen Betriebs auf Juni 2006 statt Fe-
        bruar 2008 und die Streichung einiger geplanter funktio-
        naler Elemente, die nicht zur Ablösung der Altverfahren
        notwendig oder datenschutzrechtlich kritisch waren (bei-
        spielsweise Zugang per Handy), erreicht werden. Durch
        Verhandlungen zwischen der BA und der Auftragnehme-
        rin, konnten gleichwohl zusätzliche Funktionen im Leis-
        tungsspektrum belassen werden, so beispielsweise Vor-
        stufen zur Kundendifferenzierung und fachspezifischen
        Terminierung.
        Zu Frage 24:
        Soweit sich die Frage auf die Änderungsvereinbarung
        zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
        Firma Accenture vom 22. Juni 2004 beziehen sollte, so
        ist im Leistungsumfang die vollständige Ablösung der
        Fachverfahren coArb und COMPAS enthalten. Für die
        Ablösung von coArb und COMPAS durch die Einfüh-
        rung von VerBIS sind nach Auskunft der BA 56,2 Mil-
        lionen Euro vereinbart. Nach Auskunft der BA kann ein
        Zusammenhang mit dem genannten Betrag in Höhe von
        46 Millionen Euro nicht hergestellt werden, da dieser
        Betrag von der BA zu keinem Zeitpunkt kalkuliert oder
        bekannt gegeben wurde.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen
        der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU)
        (168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 25 und 26):
        Entspricht die bisherige Umsetzung des virtuellen Arbeits-
        marktes den Erwartungen der Bundesregierung im Hinblick
        auf das erforderliche Finanzvolumen und die erzielten Verbes-
        serungen bei der Stellenvermittlung?
        Welcher Geschäftsbereich der BA war von der Zeit der
        Ausschreibung bis heute für die Einführung des virtuellen Ar-
        beitsmarktes zuständig, und wer ist innerhalb des Vorstandes
        der BA für diesen Geschäftsbereich verantwortlich?
        Zu Frage 25:
        Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Alterna-
        tive als die Stellenvermittlung durch die Bundesagentur
        für Arbeit an den technischen Fortschritt, insbesondere
        durch das Internet, anzupassen. Da das Projekt „Virtuel-
        ler Arbeitsmarkt“ insgesamt noch nicht abgeschlossen
        ist, ist eine abschließende Bewertung derzeit nicht mög-
        lich. Soweit von den Nutzern Verbesserungsvorschläge
        an die Bundesregierung herangetragen worden sind, sind
        diese an die Bundesagentur weitergeleitet und in vielen
        Fällen bereits umgesetzt worden.
        Zu Frage 26:
        Das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ ist bereits auf
        das Jahr 2000 zurückzufuhren. Im Zusammenhang mit
        der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde
        der organisatorische Zuschnitt der Zentrale (früher:
        Hauptstelle) mehrfach Veränderungen unterzogen. Da-
        mit einhergehend hat auch die Zuständigkeit für den
        Virtuellen Arbeitsmarkt gewechselt. Heute ist innerhalb
        des Vorstandes der BA das Mitglied des Vorstandes
        Raimund Becker zuständig.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen
        des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
        (168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 29 und 30):
        Wie hoch waren die in der Antwort des Parlamentarischen
        Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Ar-
        beit, Dr. Ditmar Staffelt, auf meine Frage 21 in der Frage-
        stunde am 16. März 2005, Plenarprotokoll 15/165, S. 15475 (B),
        erwähnten erheblichen Zahlungsrückstände, die aus dem Bun-
        deshaushalt entschädigt werden mussten und die bisher auf
        schriftliche und mündliche Nachfragen beim Parlamentari-
        schen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
        Arbeit, Dr. Ditmar Staffelt, nicht beziffert wurden, und wel-
        ches Ergebnis hatte die umfassende Restrukturierung der ver-
        einbarten Finanzkredite?
        Was ist unter der „Vereinbarung, die bislang pünktlich be-
        dient wird“, das Bartergeschäft mit Russland aus dem Jahr
        1998 betreffend, zu verstehen, und wie hoch sind die Beträge,
        die jährlich in die Bundesrepublik Deutschland zurückflie-
        ßen?
        Die Überfälligkeiten resultierten aus Russlandge-
        schäften der Elbewerft Boizenburg über die Lieferung
        von Langleinenfangschiffen im Wert von 141 Millionen
        US-Dollar. In den Jahren 1993 und 1994 und der Volks-
        werft Stralsund über die Lieferung von Hecktrawlern im
        Wert von 244,5 Millionen US-Dollar in den Jahren 1994
        und 1995. Beide Geschäfte wurden aus bundesgedeckten
        Finanzkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau fi-
        nanziert. Die Rückzahlung der Darlehen war als Projekt-
        finanzierung konzipiert, d. h. die Darlehen für die
        Schiffe sollten aus den Fischereierträgen getilgt werden.
        Diese Konstruktion scheiterte jedoch. Dadurch kam es
        zu Überfälligkeiten in Höhe von rund 372 Millionen US-
        Dollar per 5. April 2002, die aufgrund der übernomme-
        nen Exportkreditgarantien bereits zum überwiegenden
        Teil durch den Bund entschädigt werden mussten. Nach
        umfangreichen Verhandlungen mit der russischen Seite
        kam es 2002 zu einer einvernehmlichen Regelung. Im
        Rahmen der Restrukturierung wurden neue Kreditver-
        träge abgeschlossen. Alle Forderungen sind durch
        Staatsgarantien der russischen Regierung besichert. Da-
        raus ergaben sich per 5. April 2002 Zahlungsverpflich-
        tungen von insgesamt 697,7 Millionen US-Dollar ein-
        schließlich Zinsen in Höhe von 215,6 Millionen US-
        Dollar. Der russische Darlehensnehmer kommt seinen
        Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach. Nach In-Kraft-
        Treten der Restrukturierung zahlte dieser bisher Til-
        gungsraten in Höhe von 194,6 Millionen US-Dollar zu-
        züglich Zinsen. Die letzten Raten sind am 5. April 2011
        fällig.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15897
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Antrag: Verbreitung der Kernwaffen ver-
        hindern und die nukleare Abrüstung stär-
        ken – Die Überprüfungskonferenz 2005 des
        Atomwaffensperrvertrags (NVV) zum Er-
        folg führen
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Bericht
        der Bundesregierung zum Stand der Bemü-
        hungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung
        und Nichtverbreitung sowie über die Ent-
        wicklung der Streitkräftepotenziale (Jahres-
        abrüstungsbericht 2003)
        – Antrag: Glaubwürdigkeit des nuklearen
        Nichtverbreitungsregimes stärken – US-Nu-
        klearwaffen aus Deutschland abziehen
        (Tagesordnungspunkt 6 a und b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Petra Pau (fraktionslos): Der Jahresabrüstungsbe-
        richt der Bundesregierung für das Jahr 2003 belegt: Der
        angestrebte weltweite Abrüstungsprozess stockt. Er
        droht sogar zu scheitern. Das betrifft besonders die Ab-
        rüstung bei Nuklearwaffen. Mehr noch: Neue Runden
        atomaren Wettrüstens wurden eröffnet und die Gefahr
        wächst, dass weitere Staaten und Organisationen in den
        Besitz dieser Massenvernichtungswaffen gelangen. An-
        fang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es
        ernsthafte Bestrebungen, die Erde bis zur Jahrhundert-
        wende von Atomwaffen zu befreien. Davon sind wir
        weiter entfernt denn je und das ist bedrohlich.
        Nicht nur die PDS meint: Die Hauptschuld an dieser
        Entwicklung haben die großen Militärmächte Großbri-
        tannien, Frankreich, Russland, vor allem aber die USA,
        die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie blockieren die
        Abrüstung, sie beanspruchen ein Atommonopol und sie
        drehen an der Rüstungsspirale. So lange das so ist, so
        lange sind auch alle Verzichtsappelle an andere Staaten
        zwielichtig und unehrlich. Deshalb reicht es auch nicht,
        mit dem Iran zu verhandeln oder Nordkorea zu drohen.
        Die nukleare Gefahr steckt inmitten der NATO.
        Wir begehen in wenigen Tagen den 60. Jahrestag der
        Befreiung vom Faschismus. Das war zugleich das Ende
        des Zweiten Weltkrieges – in Europa; in Asien ging er
        noch weiter. Vor 60 Jahren, im August 1945, wurden die
        ersten Atombomben über den japanischen Städten Hi-
        roshima und Nagasaki abgeworfen. Sie brachten hun-
        derttausendfachen Tod und anhaltendes Leid.
        Der Bürgermeister von Hiroshima hat eine internatio-
        nale Städte-Initiative „Vision 2020“ angeregt. Sie soll in
        einem „Völkergipfel“ in New York münden, den Druck
        für unverzügliche Abrüstungsverhandlungen verstär-
        ken, sodass die Welt spätestens 2020 frei von Nuklear-
        waffen wird. 215 deutsche Städte haben sich der Initia-
        tive bereits angeschlossen, darunter auch Berlin und
        mein Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf. Es wäre hilfreich,
        wenn der Bundestag, wenn die Bundesregierung weitere
        Städte ermutigt, daran teilzunehmen. Die PDS tut es je-
        denfalls.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Bürokratieabbau bei
        der Kreditvergabe voranbringen (Tagesord-
        nungspunkt 17)
        Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Auf Antrag der
        Fraktionen der Regierungskoalition hat der Deutsche
        Bundestag in seiner 157. Sitzung am 17. Februar 2005
        einen Beschluss zur Erleichterung der Kreditvergabe
        von Banken und Sparkassen gefasst. Die Vorschrift aus
        dem Kreditwesengesetz zur Offenlegung der wirtschaft-
        lichen Verhältnisse der Kreditnehmer von Banken und
        Sparkassen wird gelockert.
        Worin bestehen die Erleichterungen? Zwei Vereinfa-
        chungen sind zu nennen:
        Erste Erleichterung: Bei einem Kredit mit einem Be-
        trag von mindestens 750 000 Euro oder aber 10 Prozent
        des bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitals des kreditge-
        währenden Kreditinstituts muss das Institut Einblick in
        die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden anhand ge-
        eigneter Unterlagen nehmen. Bislang betrug der Schwel-
        lenwert 250 000 Euro. Nunmehr ist der absolute Schwel-
        lenwert auf das dreifache Niveau angehoben worden.
        Das bedeutet eine Erleichterung für die Banken und
        Sparkassen, weil sie weniger Kreditunterlagen zu bear-
        beiten haben. Zugleich werden viele Kreditnehmer ent-
        lastet, weil sie auf die Einreichung von Unterlagen über
        ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten können.
        Nur bei Großkrediten bleibt die bisherige Offenlegungs-
        pflicht bestehen.
        Der Schwellenwert ist bereits in der Vergangenheit re-
        gelmäßig angepasst worden, um der Entwicklung im
        Kreditgewerbe Rechnung zu tragen. Er betrug Anfang
        der 60er-Jahre bei Erlass des Kreditwesengesetzes ganze
        20 000 DM. Die jetzige deutliche Erhöhung des Schwel-
        lenwertes erscheint mit Blick auf die im Kreditgewerbe
        erkennbare Tendenz hin zur Entwicklung interner Ra-
        ting- und Scoringverfahren bankaufsichtlich vertretbar.
        Es bleibt jedoch wie bisher dabei, dass die Institute auch
        bei Kreditvergaben unterhalb des Schwellenwertes ge-
        halten sind, sich einen hinreichenden Einblick in die
        wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer zu ver-
        schaffen und dies zu dokumentieren.
        Die Anhebung der Schwellenwerte, welche noch im
        April in Kraft treten wird – am Tage nach der derzeit
        vorbereiteten Verkündung des Gesetzes über die Neu-
        ordnung des Pfandbriefrechts –, ist vom Kreditgewerbe
        und von der Wirtschaft begrüßt worden.
        Zweite Erleichterung: Die praktische Handhabung
        der Offenlegungsvorschrift wird deutlich vereinfacht.
        Bereits vor der Beschlussfassung des Deutschen
        Bundestages veröffentlichte die Bundesanstalt für
        15898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Vorschläge zur Ver-
        einfachung der praktischen Anwendung und Handha-
        bung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zur
        Offenlegung der Kreditunterlagen. Zu den wesentlichen
        geplanten Erleichterungen zählen: Den Kreditinstituten
        soll nunmehr selbst überlassen werden, bei welchen ab-
        gesicherten Krediten von einer Offenlegung der wirt-
        schaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer infolge
        der Sicherheiten abgesehen werden kann. Daten aus dem
        Internet können unter bestimmten Voraussetzungen nun-
        mehr als Kreditunterlagen beigebracht werden. Exis-
        tenzgründungsdarlehen werden auch ohne Bonitäts-
        prüfung des Kreditnehmers gewährt. Es gibt
        Erleichterungen bezüglich der Formvorschriften – Un-
        terschriften – und großzügigere Fristen zur Einreichung
        der Unterlagen, so die Abgabe der Jahresabschlüsse in-
        nerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag.
        Damit nicht genug: Die Verbände des Kreditgewerbes
        und andere interessierte Kreise haben noch bis Ende
        April Gelegenheit, zu den Vorschlägen für die Verwal-
        tungsvereinfachungen Stellung zu beziehen. Unter Be-
        rücksichtigung der Anmerkungen aus der Praxis werden
        die Leitlinien dann verlautbart werden.
        Lassen Sie mich feststellen: Die Fraktionen der Re-
        gierungskoalition und die Bundesregierung haben spür-
        bare regulatorische Erleichterungen zur Vergabe von
        Bankkrediten auf den Weg gebracht. Dieses ist in dem
        Antrag von CDU/CSU gar nicht berücksichtigt. Unab-
        hängig davon lautet die Frage nunmehr: Sind die einge-
        leiteten Maßnahmen ausreichend? Sind begleitende oder
        zusätzliche Schritte zu veranlassen?
        Beginnen möchte ich mit der angesprochenen Verein-
        fachung der Verwaltungspraxis: Auf wiederholte Einga-
        ben seitens des Kreditgewerbes hat die Bankenaufsicht
        den Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen zu den
        neuen Leitlinien für die Kreditvergabe nochmals verlän-
        gert. Die zusätzliche Zeit bis Ende April sollte genutzt
        werden, das „richtige“ Gleichgewicht bei den künftigen
        Richtlinien auszuloten. Einerseits müssen die Kreditin-
        stitute darauf vertrauen können, bei der Kreditvergabe
        rechtskonform zu handeln. Andererseits dürfen die Ent-
        scheidungsspielräume im Einzelfall nicht unzulässig ein-
        geschränkt werden. Hier sollte ein vernünftiger Mittel-
        weg angestrebt werden. Das Ergebnis der Fachgespräche
        zwischen Bankenaufsicht und Kreditgewerbe bleibt ab-
        zuwarten.
        Die bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften für die
        Kreditvergabe von Banken unterliegen gegenwärtig ei-
        nem tief greifenden Wandel. Immer stärker in den Vor-
        dergrund rückt eine risikoorientierte Ausgestaltung der
        Bankenaufsicht. An Bedeutung gewinnen moderne Ver-
        fahren zur Messung und Steuerung der bankaufsichts-
        rechtlich relevanten Risiken aus dem Bankgeschäft. Für
        diese Entwicklung steht das Schlagwort „Basel II“. Da-
        mit ist die gegenwärtige Novellierung der bankaufsichts-
        rechtlichen Kreditvorschriften auf internationaler Ebene
        angesprochen. Der Einsatz moderner Verfahren zur Risi-
        komessung stellt die Bewertung der Kreditwürdigkeit
        von Kreditnehmern auf eine neue Grundlage. Mögli-
        cherweise reichen die bisherigen Standards für eine ge-
        nauere Risikoeinschätzung nicht länger aus. Inwieweit
        die derzeitige Offenlegungsvorschrift nach dem Kredit-
        wesengesetz in Zukunft Bestand haben wird, bleibt im
        Rahmen der Umsetzung von Basel II zu entscheiden.
        Vonseiten der Fraktion der Regierungskoalition wollen
        wir diesen Prozess intensiv begleiten.
        Ein weiterer bedeutender Gesichtspunkt in diesem
        Zusammenhang ist die Handhabung der bankaufsichts-
        rechtlichen Offenlegungsvorschriften in anderen wichti-
        gen Ländern. Hier treten wir für eine stärkere Anglei-
        chung der nationalen Aufsichtspraktiken ein. Die weit
        fortgeschrittene Integration des Finanzbinnenmarktes
        verlangt eine enge Abstimmung zwischen den Bankauf-
        sehern in Europa. Der neue Europäische Ausschuss für
        Bankaufsichtsbehörden hat die Aufgabe, die allseits ge-
        wünschte Angleichung der nationalen Bankaufsichts-
        praktiken voranzubringen. National unterschiedliche
        Aufsichtsstandards mit möglicherweise wettbewerbsver-
        zerrenden Auswirkungen passen nicht zur Idee des Fi-
        nanzbinnenmarktes. Die Unterschiede sind abzubauen,
        soweit dieses sachlich geboten ist.
        Für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der euro-
        päischen Bankaufsichtsbehörden spricht sich auch die
        EU-Kommission aus. Ob hier ein Ergänzungsbedarf mit
        zusätzlichen Regelungen auf Gemeinschaftsebene be-
        steht, sollte nach Dafürhalten der Kommission auf der
        Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen sorgfältig ge-
        prüft werden. Die Kommission plant, ihre Überlegungen
        hierzu in Kürze öffentlich zur Diskussion zu stellen. Aus
        unserer Sicht ist zu begrüßen, dass das Finanzdienstleis-
        tungsgewerbe und andere interessierte Kreise die Mög-
        lichkeit zur Stellungnahme erhalten.
        Eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit in diesem
        Zusammenhang zielt ab auf die Stärkung der Selbstregu-
        lierung der betroffenen Institute. Für eine größere Eigen-
        verantwortung der Institute bei der Überprüfung der
        wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer plädie-
        ren einzelne Teile des Kreditgewerbes. Andere Kreise
        sprechen sich dagegen aus, weil sie auf verbindliche
        Rechtsnormen keineswegs verzichten möchten. Hier
        sehe ich in erster Linie die Kreditwirtschaft selbst gefor-
        dert, praktikable Konzepte zu entwickeln, welche allge-
        mein anerkannt werden.
        Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Antrag der
        CDU/CSU-Fraktion, der heute zur Beratung vorliegt,
        bringt weder die beteiligten Kreditinstitute noch die be-
        troffenen Kreditnehmer in der Sache weiter: Erstens ha-
        ben Bundesregierung und Bundesanstalt für Finanz-
        dienstleistungsaufsicht rascher gehandelt, als die
        Opposition dies vorausgesehen hat. Insoweit ist der An-
        trag obsolet. Zweitens greift der Antrag in der Sache zu
        kurz, weil weder die europäische Dimension noch Ver-
        antwortung und Beitrag der Kreditinstitute selbst thema-
        tisiert werden. Deshalb lehnen wir den vorliegenden An-
        trag ab.
        Otto Bernhardt (CDU/CSU): Mit unserem Antrag
        haben wir ein Thema in die parlamentarischen Beratun-
        gen eingebracht, das jeden Tag an Bedeutung gewinnt.
        In diesem Zusammenhang ist die Erhöhung des Kredit-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15899
        (A) (C)
        (B) (D)
        betrages, bei dem eine Offenlegung der wirtschaftlichen
        Verhältnisse zwingend erforderlich ist, gemäß § 18 des
        Kreditwesengesetzes ein wichtiger Schritt auf dem Wege
        zum Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe und zum
        Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen im internatio-
        nalen Bereich, insbesondere in den Grenzregionen zu
        Österreich und den Beneluxländern, wo zum Teil über-
        haupt keine bzw. deutlich höhere Kreditgrenzen gelten.
        Auf eine Anhebung des Schwellenwertes sollte sich
        eine Reform des § 18 KWG aber nicht beschränken, son-
        dern sie sollte breiter angelegt sein. Der bestehende
        administrative Aufwand für die Kreditinstitute und die
        Kreditnehmer ist aufgrund der zum Teil praxisfernen
        Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
        tungsaufsicht zunehmend ausgeufert. Viele Kredit-
        institute und deren Verbände kritisieren dies seit längerer
        Zeit, ohne dass es bisher zu grundlegenden Verbesserun-
        gen gekommen ist. Dies wird unter anderem durch die
        Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammer-
        tages deutlich, an der sich über 300 Kreditinstitute betei-
        ligt haben. Demnach begrüßen sechs von zehn Instituten
        die Erhöhung des Schwellenwertes für die Offenlegung
        der wirtschaftlichen Verhältnisse.
        Deutlich wird auch, dass sich die Kritik der Kredit-
        wirtschaft nicht generell gegen den § 18 KWG richtet.
        Der Kern der gesetzlichen Regelung wird durchaus ak-
        zeptiert. Der Wunsch nach einer generellen Beseitigung
        besteht in der Kreditwirtschaft nicht, aber über 40 Pro-
        zent der Kreditinstitute sehen Probleme bei der prakti-
        schen Anwendung der Ausführungsbestimmungen. In
        der Gruppe der Sparkassen sind das sogar über 50 Pro-
        zent. Im Wesentlichen wird der durch die Ausführungs-
        bestimmungen der BaFin gesetzte Ermessensspielraum
        als zu gering angesehen. Hier sind es besonders die klei-
        neren und mittleren Institute, die Änderungsbedarf se-
        hen. Die Konsequenzen dieser Ergebnisse sind beson-
        ders für die mittelständische Wirtschaft nachteilig. Dies
        beweist die Tatsache, dass mehr als ein Drittel der klei-
        neren und mittleren Kreditinstitute von Fällen berichten
        können, in denen alleine Unklarheiten über die richtige
        Handhabung der Ausführungsbestimmungen zum § 18
        KWG sowie die Gefahr rechtlicher Sanktionen zu
        Kreditablehnungen geführt haben. Bei diesen Instituten
        handelt es sich insbesondere um Institute aus dem genos-
        senschaftlichen und dem Sparkassenbereich, die be-
        kanntlich die Hauptfinanzierer des Mittelstandes sind.
        Im Interesse der mittelständischen Unternehmen ist
        daher dringend Handlungsbedarf geboten. Unser Antrag
        „Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe voranbringen“
        setzt hier an. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
        endlich tätig zu werden und gemeinsam mit der BaFin
        die entsprechenden Regelungen grundlegend zu über-
        arbeiten und so den Bürokratieabbau in Deutschland
        maßgeblich voranzubringen. Durch die Reduzierung des
        administrativen Aufwands können die bestehenden
        Wettbewerbsnachteile inländischer Kreditinstitute abge-
        baut werden, um einerseits die Wettbewerbsfähigkeit un-
        serer Kreditinstitute zu erhöhen und andererseits einen
        Beitrag zu leisten, die Wirtschaft anzukurbeln.
        Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der
        hier zur Debatte stehenden Initiative aktiv geworden ist,
        hat die BaFin in einem Schnellschuss am 17. Februar
        2005 den Entwurf eines Rundschreibens vorgelegt, mit
        dem die Verwaltungsvorschriften zum § 18 KWG pra-
        xisgerechter formuliert werden sollten. Leider finden
        zentrale Punkte keine Berücksichtigung. Um eine wirkli-
        che Erleichterung herbeizuführen, ist es notwendig, den
        Instituten erweiterte Spielräume einzugestehen, die eine
        Geschäftspolitik zulassen, die sich am tatsächlichen Ri-
        siko orientiert. Ich sage in diesem Zusammenhang deut-
        lich, dass das Ergebnis keinen Wettlauf um die gerings-
        ten Offenlegungsvorschriften auslösen darf. Die
        Kreditinstitute benötigen klare und rechtssichere Richtli-
        nien, die mit möglichst geringem bürokratischen Auf-
        wand praktiziert werden können.
        Als ehemaliger Banker, der Kreditinstitute aus allen
        Bereichen unseres dreigliedrigen Bankensystems gelei-
        tet hat, will ich abschließend noch auf drei Punkte einge-
        hen, die im derzeitigen Entwurf des BaFin-Rundschrei-
        bens aus unserer Sicht verbessert werden sollten und
        vorweg auf einen Punkt, der die kleineren Kreditinstitute
        betrifft:
        Die Obergrenze für Kredite, die in Zukunft nicht
        zwingend zu einer Offenlegung der wirtschaftlichen Ver-
        hältnisse führen muss, liegt bei 10 Prozent des haftenden
        Eigenkapitals eines Kreditinstitutes. Nach Auskunft des
        Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken ha-
        ben 300 der insgesamt rund 1 400 genossenschaftlichen
        Kreditinstitute ein Eigenkapital unter 7,5 Millionen
        Euro, 30 sogar unter 2,5 Millionen Euro. Wenngleich
        kleinere Kreditinstitute gerade auch ihre größeren Kre-
        ditengagements sorgfältig auf ihr Risiko prüfen müssen,
        entsteht hier ein Wettbewerbsnachteil für kleinere ge-
        genüber größeren Instituten, über den noch einmal nach-
        gedacht werden sollte.
        Eine Erleichterung für Kreditinstitute kann nur
        erreicht werden, wenn die Regelungen des Rundschrei-
        bens nicht auch für Kredite unterhalb des neuen Schwel-
        lenwertes angewendet werden müssen. Der zur Diskus-
        sion stehende Rundschreibenentwurf schließt dies nicht
        ausdrücklich aus. In diesen Fällen sollte es der Ge-
        schäftsleitung überlassen sein, inwieweit ein Einblick in
        die wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist.
        Im internationalen Wettbewerb kann es zu Problemen
        führen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kre-
        diten an Unternehmen im Ausland ausschließlich nach
        deutschen Richtlinien einzureichen sind. Viele ausländi-
        sche Unternehmen sind häufig nicht in der Lage, gefor-
        derte Unterlagen, die meist zur Beurteilung der wirt-
        schaftlichen Situation nicht maßgeblich sind, zeitgerecht
        einzureichen. Eine Öffnungsklausel, die auch anerkannte
        ausländische Standards als ausreichend ansieht, könnte
        helfen.
        Bei einem Kredit in Höhe von 760 000 Euro, der mit
        750 000 Euro besichert ist, führen die unbesicherten
        10 000 Euro zur vollständigen Offenlegungspflicht,
        während ein unbesicherter Kredit in Höhe von
        740 000 Euro keinerlei Offenlegungspflichten auslöst.
        15900 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Anrechnung von Sicherheiten könnte hier Abhilfe
        schaffen.
        Auch über das Thema Sonderprüfungen durch das
        BaFin muss noch einmal kritisch nachgedacht werden.
        In 2003 wurden zum Beispiel bei den Sparkassen
        106 Sonderprüfungen durchgeführt. Insgesamt sind al-
        leine in diesem Bereich dadurch Kosten von circa
        6,5 Millionen Euro entstanden. Die durchschnittlichen
        Kosten pro Prüfung lagen also bei rund 63 000 Euro.
        Dies sind Belastungen, die insbesondere für kleinere
        Kreditinstitute unverhältnismäßig hoch sind.
        Lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen:
        Da Kreditinstitute im Wesentlichen mit fremden Geldern
        arbeiten, muss jede Kreditvergabe sorgfältig geprüft
        werden. Dabei sollten wir die hohe Kompetenz der Mit-
        arbeiter im deutschen Kreditwesen und der verantwortli-
        chen Vorstandsmitglieder nicht unberücksichtigt lassen.
        Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Die Europäi-
        sche Union hat der Bundesrepublik Deutschland für die-
        ses Jahres das niedrigste Wirtschaftswachstum aller EU-
        Mitgliedstaaten vorhergesagt. Seit Jahren befindet sich
        Deutschland in einer tiefen strukturellen Krise, die wir
        nur überwinden können, wenn wir es endlich schaffen,
        wieder konkurrenzfähig zu werden im Wettbewerb mit
        den anderen Staaten.
        Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir vor allem
        eine umfassende Befreiung von allen bürokratischen Re-
        gelungen, die uns lähmen. Wir bedauern ein ums andere
        Mal, dass die Binnenkonjunktur nicht anzieht, weil die
        Stimmung hier im Land so bedrückend ist, dass sich nie-
        mand traut, wieder Geld auszugeben. Es fehlt uns
        schlicht und einfach an Vertrauen in die eigenen Mög-
        lichkeiten und Fähigkeiten. Eine umfassende Entbüro-
        kratisierung bei der Kreditvergabe gäbe uns die Mög-
        lichkeit, ein Signal zu setzen, das wichtig wäre für die
        deutsche Kreditwirtschaft und vor allem für die investie-
        renden Unternehmen.
        Ein Kreditinstitut hat vor und während der Kreditge-
        währung die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sorg-
        fältig zu prüfen bzw. zu überwachen, um die Risiken der
        konkreten Kreditvergabe abschätzen zu können. Das ist
        und bleibt eine wichtige Maßnahme, die auch zur Stabi-
        lität des Finanzplatzes Deutschland beiträgt. Schließlich
        handelt es sich in der Regel um fremdes Kapital, mit
        dem in entsprechend verantwortlicher Weise umgegan-
        gen werden muss.
        Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Einfüh-
        rung einer vom haftenden Eigenkapital des Kreditinsti-
        tuts abhängigen Kreditgrenze, ab dem die formalisierte
        Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre-
        ditnehmers durchgreift. Ich danke den Kollegen im Fi-
        nanzausschuss, dass sie den Weg frei gemacht haben für
        eine Anhebung der Kreditgrenze auf 750 000 Euro in
        § 18 KWG und möchte in diesem Zusammenhang daran
        erinnern, dass wir uns in der Beschlussempfehlung des
        Ausschusses darauf geeinigt haben, dass die bisherigen
        vier Rundschreiben in einem einzigen konsolidierten
        Rundschreiben zusammengefasst werden, um die Gele-
        genheit für eine Vereinfachung des Inhalts der Rund-
        schreiben zu nutzen. Davon ist das jetzige Rundschrei-
        ben der BaFin noch weit entfernt.
        Da im Gesetz keine Einzelheiten geregelt sind, wel-
        che Unterlagen und in welcher Qualität diese Unterlagen
        vom Kreditnehmer vorzulegen sind, wird diese Konkre-
        tisierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
        tungsaufsicht, BaFin, in Form von Schreiben und Rund-
        schreiben vorgenommen werden müssen. Die
        Komplexität und Überregulierung der bankaufsichtli-
        chen Vorgaben löst zusätzliche Dokumentationspflichten
        aus und führt daher zwangsläufig zu einer Verkomplizie-
        rung der Abläufe und damit zu einer Verlangsamung der
        Entscheidungsprozesse.
        Die Banken müssen natürlich im Rahmen eines aus-
        geglichenen Wettbewerbes alle von den gleichen Prü-
        fungsstandards bei der Kreditvergabe ausgehen. Unzu-
        frieden zeigen sich Banken und Sparkassen aber
        insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen der
        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein
        Drittel aller Kreditinstitute berichtet von Fällen, in denen
        allein aus Unsicherheit über die regelkonforme Anwen-
        dung der Vorschriften – nicht aber aufgrund mangelnder
        Kreditnehmerbonität – Kredite nicht ausgereicht wur-
        den. Denn ein formaler Verstoß gegen die BaFin-Be-
        stimmungen kann gravierende aufsichtsrechtliche Fol-
        gen für Kreditinstitute – bis hin zum Eintritt des
        Haftungsfalls für Bankenvorstände – nach sich ziehen.
        Überflüssige und intransparente Bürokratie staatlicher
        Regulierung im Kreditwesen verschärft damit zusätzlich
        die angespannte Finanzierungssituation des Mittelstan-
        des. Ich bin allerdings der Meinung, dass allein eine
        Änderung bei § 18 KWG nicht ausreicht, um den Büro-
        kratieabbau bei der Kreditvergabe umfassend voranzu-
        treiben.
        Die Zusammenfassung der Mindestanforderungen an
        das Kreditgeschäft und der Mindestanforderungen an
        das Risikomanagement darf nicht dazu führen, dass der
        Kreditwirtschaft weitere bürokratische Regelungen auf-
        erlegt werden. Es bringt überhaupt nichts, auf der einen
        Seite Vorschriften abzuschaffen und auf der anderen
        Seite neue Hemmnisse aufzubauen, um dann im Ergeb-
        nis schlechter zu stehen als vorher. Wir müssen immer
        daran denken, dass wir aus Wettbewerbsgründen nicht
        über das Maß an Regelungen hinausgehen dürfen, die in
        unseren Nachbarländern gelten. Die Mindestanforderun-
        gen an das Kreditgeschäft müssen dahin gehend über-
        prüft werden, ob sie in einem vernünftigen Verhältnis
        zur Größe des Kreditinstitutes und seiner Eigenkapital-
        ausstattung stehen. Unsere österreichischen Nachbarn
        lösen dieses Problem so, dass die Mindeststandards bei
        Kreditgeschäften nur für Institute gelten, die über eine
        Eigenkapitalausstattung von über 30 Millionen Euro
        verfügen. Für alle darunter sind diese Vorgaben nur eine
        Empfehlung. Das ist eine – wie ich denke – auch für
        Deutschland denkbare Lösung. Die Kreditwürdigkeits-
        prüfung muss natürlich erhalten bleiben und höchsten
        Anforderungen genügen. Ziel einer Entbürokratisierung
        muss aber sein, die Mindestanforderungen an das Kre-
        ditgeschäft deutlich zu reduzieren und auf ein realisier-
        bares Maß zu beschränken.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15901
        (A) (C)
        (B) (D)
        Durch die EU-Erweiterung und die zunehmende Glo-
        balisierung sehen sich deutsche Kreditinstitute neuen
        Herausforderungen durch ausländische Konkurrenzinsti-
        tute gegenüber. Gerade im grenznahen Raum zu Öster-
        reich ist das Bankgeschäft bereits seit längerer Zeit von
        einem starken Wettbewerbsverhältnis geprägt.
        Erschwerend kommt für die deutschen Kreditinstitute
        die in Teilbereichen immer noch sehr formalistische
        Aufsichtspraxis der deutschen Bankenaufsicht hinzu. Es
        entsteht der Eindruck, dass häufig die Einhaltung der ge-
        setzlichen und bankaufsichtlichen Vorgaben mehr nach
        rein formalen Kriterien geprüft wird.
        Hinzu kommt – und das dürfen wir in diesem Zusam-
        menhang nicht vergessen –, dass die Bundesanstalt für Fi-
        nanzdienstleistungsaufsicht ihre gesamten Kosten aus Ge-
        bühren, Erstattungen sowie ganz überwiegend durch eine
        Direktumlage, die ebenfalls von den beaufsichtigten Insti-
        tuten zu tragen ist, deckt. Mit dem Gesetz über die inte-
        grierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002
        hat die Bundesregierung jeden Anreiz für eine wirt-
        schaftliche Haushaltsführung verhindert, da es dem Auf-
        sichtsgremium egal sein kann, wie viele Prüfungen an-
        gesetzt werden. Die Kosten werden ja ohnehin komplett
        von dem betroffenen Kreditinstitut getragen. Zu einer
        anteiligen Kostentragung durch die Finanzaufsicht sollte
        daher umgehend wieder zurückgekehrt werden. Die
        Kosten zum Beispiel der österreichischen Finanzmarkt-
        aufsicht werden zwar auch zum überwiegenden Teil von
        den Beaufsichtigten selbst getragen, doch gewährt die
        Republik Österreich, anders als die Bundesrepublik
        Deutschland, pro Geschäftsjahr einen spürbaren Zu-
        schuss, der letztlich indirekt zu einem Kostenbewusst-
        sein in der Öffentlichkeit und bei den Aufsichtsbehörden
        beitragen wird.
        Notwendig sind flexible Regelungen, die der Risiko-
        tragfähigkeit des einzelnen Instituts entsprechen und
        Handlungsspielräume für kaufmännische Erwägungen
        offen lassen. Der Sparkassenverband und der Deutsche
        Industrie- und Handelskammertag haben bereits Vor-
        schläge gemacht, die einer weiteren Entschlackung
        Rechnung tragen. Ich gehe davon aus, dass das Rund-
        schreiben der BaFin § 18 KWG betreffend genau das ist,
        was es sein soll: zunächst erst mal ein Entwurf, der
        durch weitere Verbesserungen das wird, was er werden
        sollte, nämlich eine Grundlage für eine konkurrenzfä-
        hige und unbürokratische Kreditvergabe in Deutschland.
        Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Bürokratieabbau im Allgemeinen und im Besonderen im
        Zusammenhang mit der Kreditvergabe sind fundamen-
        tale politische Ziele der Grünen. Dennoch hätte es dieser
        Debatte nicht bedurft, da sich der Antrag der Union
        durch aktuelle Entwicklungen inhaltlich größtenteils er-
        ledigt hat. Bereits Mitte Februar wurde auf Initiative der
        grünen Finanzpolitiker der § 18 KWG im Rahmen der
        Neuregelung des Pfandbriefrechts geändert. Darüber hi-
        naus hat sich der Finanzausschuss vor zwei Monaten in-
        tensiv mit der Praxis der Bankenaufsicht befasst. Im
        Fachgespräch mit Vertretern kleiner und großer Banken
        sowie der BaFin und der Deutschen Bundesbank wurden
        die Probleme der Kreditinstitute ausgiebig erörtert. Zu-
        dem wurden zwischenzeitlich Maßnahmen auf den Weg
        gebracht, um Bürokratie abzubauen und gezielt den
        administrativen Aufwand der Kreditnehmer durch die
        BaFin zu reduzieren. Von Untätigkeit kann also keine
        Rede sein.
        Lassen Sie mich auf die Änderung des § 18 KWG
        eingehen, mit der die bisherige Offenlegungspflicht bei
        der Kreditvergabe wesentlich erleichtert worden ist. Seit
        1. April müssen Kreditinstitute erst dann die Offenle-
        gung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditunter-
        nehmers verlangen, wenn die Kreditsumme 750 000 Euro
        bzw. 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank
        übersteigt. Wir haben den Schwellenwert zwar nicht in
        der von der Union geforderten Höhe angehoben, aber
        dennoch den Ursprungswert verdreifacht. Hierdurch
        wird die Kreditaufnahme für kleine und mittelständische
        Unternehmen erleichtert. Infolge des geringeren büro-
        kratischen Aufwands werden künftig geringere Kosten
        entstehen, Kredite also billiger werden. Damit wiederum
        wird ein erheblicher Beitrag zu einer höheren Investi-
        tionstätigkeit und zu mehr Wachstum geleistet.
        Mit den Änderungen des § 18 KWG wurde durch
        Einführung der 10-Prozent-Regel auch den Kreditrisiken
        Rechnung getragen; denn für diese ist das Verhältnis von
        Kredithöhe und Eigenkapitel des Kreditinstituts von ent-
        scheidender Bedeutung. Die Anhebung der absoluten
        Offenlegungsgrenze auf – wie im Antrag gefordert –
        1 Million Euro ist bei Abwägung aller Interessen der
        hiervon Betroffenen nicht vertretbar. Es lässt sich nicht
        wegdiskutieren, dass sich durch die Änderung des § 18
        KWG der sowieso schon vorhandene Wettbewerbsvor-
        sprung der größeren Banken gegenüber den kleineren
        vergrößern wird, eine Folgeerscheinung, die sich nicht
        vermeiden ließ. Aber schon unter Wettbewerbsgesichts-
        punkten wären den kleineren Kreditinstituten die Folgen
        eines weiteren Anhebens des Schwellenwertes absolut
        unzumutbar.
        Was die Bankenaufsicht durch die BaFin betrifft, ha-
        ben wir den Prozess zur Reduzierung des administra-
        tiven Aufwands erst in Gang gebracht. Es wird unsere
        Aufgabe sein, diese Entbürokratisierung und Vereinfa-
        chung der Aufsicht im Auge zu behalten. Die Lösung
        unstreitig vorhandener Probleme in dem Verfassen neuer
        Gesetze zu suchen, dürfte derzeit der falsche Weg sein.
        Wir sollten uns nichts vormachen: Eines der zentralen
        Hindernisse bei der Mittelstandsfinanzierung ist die Bü-
        rokratie. Die Bankenaufsicht mit den Anforderungen an
        die Betroffenen wird häufig als größte Wachstums-
        bremse bezeichnet. Eine Kritik, die wir – auch wenn sie
        überzogen ist – ernst nehmen müssen und die uns zum
        Handeln zwingt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
        dass – insoweit waren sich alle am Fachgespräch Betei-
        ligten einig – eine Aufsicht notwendig ist. Deren Quali-
        tät wird wegen des internationalen Wettbewerbs eine zu-
        nehmend größere Rolle spielen und den Finanzplatz
        Deutschland stärken.
        Die BaFin hat sich der Kritik gestellt und Maßnah-
        men getroffen, um durch eine flexiblere Aufsichtspraxis
        stärker auf die Besonderheiten kleinerer Kreditinstitute
        15902 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Rücksicht nehmen zu können. Die Aufsicht als solche
        wird sich von einer bisher zu sehr quantitativen in eine
        stärker qualitative ändern. Ziel der BaFin ist eine System-
        aufsicht, die lediglich noch kontrolliert, ob Risikoma-
        nagements bestehen und funktionieren. Die unternehme-
        rischen Entscheidungen werden dadurch definitiv nicht
        infrage gestellt. Weitere Folge wird sein, dass Prüfungen
        viel seltener und überhaupt nur noch anlassbezogen er-
        folgen werden.
        Ein konsequentes Umsetzen all dieser Maßnahmen
        wird nicht nur den Kreditinstituten und Kreditnehmern,
        sondern unserer gesamten Volkswirtschaft zugute kom-
        men.
        Dr. Volker Wissing (FDP): Die FDP begrüßt die
        Entscheidung, die Offenlegungsgrenze nach § 18 des
        Kreditwesensgesetzes auf 750 000 Euro anzuheben. Da-
        mit können die deutschen Banken endlich wieder mit
        ausländischen Kreditinstituten konkurrieren, die erst bei
        viel höheren Kreditsummen gezwungen waren, auf eine
        Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre-
        ditnehmers zu bestehen. Die alte Offenlegungsgrenze
        von 250 000 Euro war ein Anachronisums. Deshalb war
        es höchste Zeit, diese anzuheben.
        Wenn man aber den Lauf der Dinge betrachtet, ist
        man schon etwas irritiert: Da müssen sich zuerst die
        Banken beim bayerischen Finanzminister beschweren.
        Der muss wiederum die Bundesregierung mit einem
        Brief auf das Problem aufmerksam machen. Erst dann
        wacht die Bundesregierung auf und tut etwas. Eine
        aktive Modernisierungs- und Reformpolitik sieht anders
        aus.
        Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regie-
        rung muss zum Jagen getragen werden. Ich würde mir
        einmal wünschen, dass Österreich voller Neid auf deut-
        sche Regelungen schaut und sie kopiert. Ich würde mir
        wünschen, dass sich einmal unsere Nachbarländer durch
        eine mutige und entschlossene Politik der Bundesregie-
        rung unter Druck gesetzt fühlen. Stattdessen: Unsere
        Nachbarn agieren, Deutschland reagiert. Ich würde mir
        im Interesse unseres Landes auch wünschen, dass die
        Bundesregierung mehr auf die Interessen deutscher Ban-
        ken achtet.
        Eine Ausnahme bildet da Frau Kollegin Scheel. Frau
        Scheel gibt sich – laut „FAZ“ vom 9. Februar 2005 –
        nicht mit der Anhebung der Offenlegungsgrenzen zufrie-
        den. Nein, sie stellt die Regelung generell infrage. Res-
        pekt, Frau Scheel! Das wäre sogar richtig mutig, wenn
        Ihren Ankündigungen auch Taten folgen würden. Ich
        warte gespannt auf den Antrag der Grünen zur Abschaf-
        fung der Offenlegungsgrenzen. Ich versichere Ihnen: Die
        FDP wird Sie nicht im Regen stehen lassen. Aus libera-
        ler Sicht ist es allemal eine Überlegung wert, ob tatsäch-
        lich der Staat den Banken vorschreiben muss, bei wel-
        cher Kreditsumme diese auf eine Offenlegung der
        wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers beste-
        hen müssen. Ich bin aber gespannt, wann Ihr Vorstoß
        kommt. Ebenso gespannt bin ich darauf, wie sie die Risi-
        ken für die Gesamtwirtschaft bei einer Abschaffung der
        Offenlegungsgrenze beurteilen. Die FDP wird Ihren An-
        trag jedenfalls wohlwollend prüfen.
        Auf jeden Fall ist die Anhebung der Offenlegungs-
        grenze von 250 000 Euro auf 750 000 Euro ein erster
        Schritt. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass uns
        eine Erhöhung auf 1 Million Euro lieber gewesen wäre.
        Aber ein kleiner Schritt ist besser als keiner. Wenn Frau
        Scheel ihren Antrag zur vollständigen Abschaffung der
        Offenlegungsgrenzen vorlegt, hat sich das Thema viel-
        leicht schon bald ganz erledigt.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Rahmenbedingungen für die industrielle
        stoffliche Nutzung von nachwachsenden
        Rohstoffen in Deutschland schaffen
        – Die vielfältigen Potenziale nachwachsender
        Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung
        ausschöpfen
        (Tagesordnungspunkt 12 a und b)
        Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Fossile Roh-
        stoffe sind endlich. Sag ich etwas Neues? – Nein! Wir
        als große Industrienation haben aber trotz allen Wissens
        nicht konsequent umgesteuert und tun zum Teil immer
        noch so, als stünden uns fossile Ressourcen in aller
        Ewigkeit zur Verfügung. Das Ziel kann nur heißen: weg
        vom Öl. Deshalb müssen wir neue Strategien entwickeln
        und nachhaltig umsetzen. Alternative Energieformen
        brauchen daher oberste Priorität!
        Ein weiterer Grund für den Einsatz nachwachsender
        Rohstoffe: Wir haben ein nationales Klimaschutzpro-
        gramm, um das im Februar in Kraft getretene Kioto-Pro-
        tokoll zu erfüllen. Die Treibhausgasemissionen sind da-
        nach bis 2012 um 21 Prozent zu reduzieren. Den CO2-Ausstoß vermindern bedeutet die Chance, einen Klima-
        kollaps zu vermeiden!
        Als Agrarpolitikerin aus dem ländlich geprägten Nor-
        den Sachsen-Anhalts sehe ich natürlich auch die Arbeits-
        platzchancen, die sich durch stärkere Positionierung von
        nachwachsenden Rohstoffen am Markt ergeben. Eine
        Studie des Ökoinstitutes kommt zu dem Ergebnis, dass
        bis 2030 etwa 200 000 neue Arbeitsplätze im Bereich
        der nachwachsenden Rohstoffe geschaffen werden kön-
        nen. Gerade die neuen Länder mit ihren großen Acker-
        schlägen sind geradezu prädestiniert, um nachwach-
        sende Rohstoffe anzubauen.
        Ein weiteres politisches Ziel der rot-grünen Bundes-
        regierung ist es, den Flächenverbrauch einzudämmen
        und von etwa 130 Hektar pro Tag im Jahre 2000 auf
        30 Hektar pro Tag im Jahre 2020 zu senken. Heute wer-
        den immer noch etwa 105 Hektar Fläche täglich für
        Siedlung und Verkehr genutzt. Und so begrüße ich es
        sehr, dass durch nachwachsende Rohstoffe Landwirte
        neue Möglichkeiten sehen und nutzen.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15903
        (A) (C)
        (B) (D)
        Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen. Und
        das hat Rot-Grün seit 1998 auch konsequent im Bereich
        der nachwachsenden Rohstoffe getan. Erst unter unserer
        Regierungszeit hatte beispielsweise der Kraftstoff Bio-
        diesel im Jahre 1999 einen nennenswerten Anteil von
        100 000 Tonnen. Heute liegt die Produktionskapazität
        bei 1,1 Millionen Tonnen. Biodiesel ist schwefelfrei und
        trägt damit nicht zur Versauerung der Böden bei. Der
        Kraftstoff enthält kein Benzol oder andere aromatische
        Verbindungen und im Vergleich zum herkömmlichen
        Diesel ergibt sich eine Verminderung des Rußanteils um
        50 Prozent. Und heute sollte schon jeder wissen, dass bei
        der Verbrennung ungefähr so viel Kohlendioxid freige-
        setzt wird, wie die Pflanze vorher bei ihrem Wachstum
        aufgenommen hat. Das nenne ich Gleichgewicht! In die-
        sem Bereich hat die Kohl-Regierung die Zeit total ver-
        schlafen.
        Auch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem
        EEG, haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, um
        den Anteil an regenerativen Energien zu steigern. Schaf-
        fung von neuen Arbeitsplätzen ist auch hier eine Erfolgs-
        geschichte!
        Gesetzliche Rahmenbedingungen sind eines. Politik
        muss aber auch durch Forschungsförderung in Entwick-
        lungsprozesse eingreifen. Letztendlich ist es doch dem
        Ehrgeiz der Wissenschaft zu verdanken, dass wir mit un-
        serem technischen Fortschritt da sind, wo wir jetzt ste-
        hen. Es ist an der Zeit, diesen Forscherdrang noch stär-
        ker in die Richtung der nachwachsenden Rohstoffe zu
        lenken und damit auch das Interesse der forschenden
        Wirtschaft – beispielsweise an der stofflichen Nutzung
        von nachwachsenden Rohstoffen – zu erhöhen. Das ist
        wichtig, denn wir müssen uns nicht einbilden, dass wir
        morgen oder übermorgen auf Erdöl basierende Produkte
        eins zu eins durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen
        können. Wir brauchen Fortschritte in der Entwicklung!
        Bei der stofflichen Nutzung sind Dämm- und biogene
        Schmierstoffe absolut wichtige Produktgruppen. Des-
        halb ist es grundrichtig, hier die Förderung in 2005 wei-
        terlaufen zu lassen. Die Bundesregierung unterstützt die
        Programme zur stofflichen Nutzung im Rahmen der För-
        derung der nachwachsenden Rohstoffe mit immerhin
        53,6 Millionen Euro im Haushalt des Verbraucher-
        schutzministeriums. Trotz Sparhaushalt haben wir hier
        in 2005 noch mal etwa 23 Millionen Euro draufgepackt!
        Es gibt noch so viel zu erforschen, damit wir Produkte
        aus Rohöl wirtschaftlich ersetzen können! Hierzu finde
        ich bei der Opposition aber so gar keine Ideen! Deshalb
        ist die Bundesregierung ausgesprochen klug, indem sie
        im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine
        Konzeption für den verstärkten Einsatz nachwachsender
        Rohstoffe erarbeitet. Damit können wir in Zukunft noch
        besser die Potenziale biobasierter Produkte nutzen.
        Andrea Wicklein (SPD): Die rot-grüne Regie-
        rungskoalition hat im Energie- und Kraftstoffbereich
        die richtigen Weichen gestellt: zur Förderung der mit-
        telständischen Unternehmenslandschaft, für zukunftsfä-
        hige Arbeitsplätze und zum nachhaltigen Klimaschutz.
        Neben der energetischen Nutzung von Biomasse ge-
        winnt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Nut-
        zung nachwachsender Rohstoffe für Bioprodukte immer
        mehr an Bedeutung. Deutschland hat in Forschung und
        Entwicklung bereits beträchtliche Entwicklungen und
        Erfolge zu verzeichnen und auch weltweit kommt der
        Zug für biobasierte Kunststoffe in Fahrt. In wenigen Ta-
        gen werden sie auf der Messe Düsseldorf, der Interpack
        2005, zu sehen sein. Orientiert am Kreislauf der Natur,
        haben es viele Bioprodukte bereits zur Marktreife ge-
        bracht. Andere stehen an der Schwelle zu einer breiten
        Markteinführung. Ob Plastiktüten, Einmalgeschirr, Klar-
        sichtfolien oder Textilien – die Besucher der Messe wer-
        den erleben, dass diese Produkte nicht nur aus Erdöl,
        sondern auch aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen
        können. Parallel zu den bewährten erdölbasierten Kunst-
        stoffen entwickelt sich ein neues Marktsegment von Bio-
        kunststoffen aus Mais, Roggen, Kartoffeln oder Holz
        und Zuckerrüben.
        Es zeigt sich: Ökologie kann wirtschaftlich und Wirt-
        schaft kann ökologisch sein, wenn unser rohstoffarmes
        Land die Produktion seiner Rohstoffe auf diese Weise
        steigert. Durch den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft
        schonen wir die fossilen Ressourcen. Durch regenerative
        Produkte kommen wir auch dem Ziel der Klimarahmen-
        konvention näher, die CO2-Emissionen bis zum Jahr2010 um 21 Prozent zu senken.
        Erdöl wird knapper und teuer. Die Entwicklung alter-
        nativer Materialien auf Basis erneuerbarer Ressourcen
        bietet zusätzliche Chancen: Chancen für die chemische
        Industrie, für die Landwirtschaft, für die Forschung und
        damit für Wachstum und Beschäftigung.
        Um diesen langfristigen Prozess zu unterstützen,
        brauchen wir auch in diesem Bereich innovations- und
        investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Insgesamt
        benötigt die chemische Industrie zur Herstellung chemi-
        scher Produkte in Deutschland jährlich etwa 14 Millio-
        nen Tonnen Erdöl. Der Markt für Biokunststoffe ist
        enorm, es gibt eine Vielfalt von neuen Anwendungsbe-
        reichen. Doch warum schaffen es nur wenige biobasierte
        Produkte auf den Markt? Ein Modellprojekt in Kassel
        mit kompostierbaren Verpackungen zeigte einen großen
        Zuspruch in der Bevölkerung. Im Vorfeld dieses Antra-
        ges habe ich zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern,
        mit der Industrie und Verbänden geführt und einen aus-
        führlichen Dialog gesucht. Dabei wurde deutlich: Alle
        sehen die Wachstums- und beschäftigungspolitischen
        Potenziale der biobasierten Kunststoffe. Alle sehen de-
        ren Marktpotenziale. Ich stimme der FDP-Fraktion in
        diesem Punkt zu, dass wir die Potenziale der Biomasse
        in Deutschland noch nicht annähernd nutzen.
        Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Strategie im
        Bereich der stofflichen Nutzung von nachwachsenden
        Rohstoffen, keine Strategie, die wir vorgeben, sondern
        eine, die im engen Dialog mit Industrie, Landwirtschaft
        und Forschung entsteht. Wenn wir jetzt auch in diesem
        Bereich rechtzeitig die richtigen Rahmenbedingungen
        schaffen, dann bieten sich für den Wirtschafts- und For-
        schungsstandort Deutschland exzellente zusätzliche Per-
        spektiven erstens für die ländlichen Gebiete durch neue
        15904 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Produktions- und Einkommensalternativen in einem
        hoch innovativen Zukunftsfeld, zweitens für unsere
        Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, weil dort
        die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für
        die Nutzung von Biomasse entstehen, und drittens für
        die chemische und verarbeitende Industrie, weil dort die
        neuen Marktpotenziale erschlossen und exportfähige Zu-
        kunftstechnologien entwickelt werden.
        Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antra-
        ges, der ein erster Schritt ist. Wir brauchen eine natio-
        nale, aber auch eine europäische Strategie für Biokunst-
        stoffe. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Die
        große Bedeutung eines wettbewerbsfähigen Anbaus
        nachwachsender Rohstoffe ist offenkundig, nicht nur für
        die Entwicklung des ländlichen Raumes. Da sind wir uns
        doch alle einig. Sowohl für die Weiterverarbeitung in der
        chemischen-, Bau oder anderen Industrien, als auch für
        die Erzeugung von Bioenergie wird der Pflanzenbau im-
        mer wichtiger werden. Auch dem Einsatz zur Erfor-
        schung erneuerbarer Energien wird eine immer größere
        Bedeutung zukommen. Mit den vorliegenden Anträgen
        sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine erfolgrei-
        che Entwicklung aufgezeigt werden. Das ist deshalb be-
        sonders wichtig, weil bereits einiges Porzellan von Rot-
        Grün zerschlagen wurde, zum Beispiel beim EEG.
        Im EEG sollte es weniger Subventionen für Wind und
        Sonne geben, statt dessen mehr Geld für die Biomasse.
        Denn die Förderung der Biomasse stärkt vor allem den
        ländlichen Raum. Zudem ist die Stromerzeugung aus Bio-
        masse qualitativ der aus Wind- und Sonnenenergie weit
        überlegen, da Strom aus Biomasse die Grundlast abde-
        cken kann. Er steht dann zur Verfügung, wenn man das
        will und nicht, wenn zufallig gerade einmal der Wind
        weht oder die Sonne scheint.
        Kollege Lamp ist ja auf die Chancen schon eingegan-
        gen. Es ist klarzustellen: Subventionsfrei lohnend ist der
        Anbau landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland
        heute nur in seltenen Fällen. Auch deshalb müssen wir
        die vorhandenen und sich neu auftuenden Chancen der
        Nutzung von Biomasse in Deutschland konsequent ent-
        wickeln. Forschung und Entwicklung sind von daher
        entscheidende Produktionsfaktoren in der deutschen
        Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie eröffnen
        Perspektiven für den dauerhaften Erhalt der bäuerlichen
        Landwirtschaft und können Katalysator für eine erfolg-
        reiche Entwicklung des ländlichen Raums sein. Diese
        vorhandenen Perspektiven können aber nur Realität wer-
        den, wenn in einem innovationsfreundlichen Klima For-
        schung und Entwicklung stattfinden und nicht von der
        Bundesregierung ohne triftigen Grund verhindert wer-
        den. Wir müssen nachwachsende Rohstoffe über bio-
        und gentechnische Verfahren besser erschließen. Doch
        wie ist die Situation in Deutschland? Die rot-grüne Bun-
        desregierung sperrt sich leider – vor allem die Grünen –
        gegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser
        neuen Technologie.
        Angesichts der schwierigen Ertragssituation, der
        Schließung vieler Höfe aufgrund der Ökologisierung der
        konventionellen Landwirtschaft und der damit verbun-
        denen Auszehrung des ländlichen Raumes müssen den
        heimischen Landwirten dringend neue Chancen eröffnet
        werden. Es ist vor diesem Hintergrund unverantwortlich,
        wenn die Bundesregierung die gentechnische Spitzen-
        forschung in Deutschland aus rein ideologischen Grün-
        den abwürgt und deshalb wertvolle Forschungsergeb-
        nisse im Inland nicht zur Anwendung kommen dürfen.
        Eine solche Politik existenz- und arbeitsplatzvernichten-
        der rot-grüner Träumereien schädigt nicht nur den For-
        schungsstandort Deutschland – es gibt weder eine zu-
        sätzliche Wertschöpfung, noch werden Arbeitsplätze
        geschaffen.
        Wir brauchen keine Maulkorberlasse für engagierte
        Forscher, wir brauchen keine engstirnige Einengung un-
        serer Zukunftsperspektiven und wir brauchen auch keine
        politisch produzierten Forschungsideologien. Im Gegen-
        teil: Wir brauchen eine konsequente Förderung zukunfts-
        weisender Forschungsprojekte sowie Unterstützung für
        die Erprobung und Anwendung der gewonnenen Er-
        kenntnisse. Nur mit eigener Initiative kann die deutsche
        Landwirtschaft als Motor für den ländlichen Raum und
        Garant für höchste Qualität neue, dauerhaft tragfähige
        Perspektiven gewinnen. Denn eines ist doch völlig klar:
        Mit den Anbaumethoden von gestern werden wir nicht
        die Märkte von morgen gewinnen können.
        Aus diesem Grund ist es sehr zu begrüßen, dass das
        Land Sachsen-Anhalt jetzt die Initiative ergriffen hat
        und versucht, auf dem Weg über das Verfassungsgericht
        das Recht des ländlichen Raumes in Deutschland auf ei-
        gene Entwicklung einzuklagen, das Recht auf die Nut-
        zung vorhandener Chancen.
        Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes
        könnten mittelfristig 100 000 neue produktive Arbeits-
        plätze in der Landwirtschaft entstehen, wenn die Rah-
        menbedingungen dafür stimmen. Schauen wir doch ein-
        mal, was in Ihrem Antrag dazu zu finden ist. Sie
        schreiben darin von der „Notwendigkeit neuer Ansätze
        in Forschung und Entwicklung“, vom Einsatz für einen
        „gemeinsamen abgestimmten Handlungsrahmen auf
        dem Gebiet der biologisch basierten Produkte“ innerhalb
        der Europäischen Union. Recht haben sie, doch was tun
        Sie?
        Sie machen das genaue Gegenteil: Anstatt neue An-
        sätze in Forschung und Entwicklung zu fördern, verhin-
        dern Sie die weitere Erforschung und Anwendung der
        Grünen Gentechnik in Deutschland. Anstatt den gemein-
        samen Handlungsrahmen zur Entwicklung und Anwen-
        dung der Grünen Gentechnik in Europa auszufüllen,
        beschließen Sie im europäischen Alleingang für
        Deutschland ein Gentechnikverhinderungsgesetz, ent-
        werten damit Forschungsergebnisse und vernichten bäu-
        erliche Existenzen.
        Nicht genug damit: Während Sie die Voraussetzungen
        für eine eigene Wertschöpfung der Landwirte verhin-
        dern, reden Sie auch noch von „Markteinführungspro-
        grammen“ und argumentieren für weitere Subventionen,
        für weitere planwirtschaftliche Förderprogramme. Da-
        mit tun Sie alles dafür, dass Landwirtschaft weiter un-
        rentabel bleibt, dass die Landwirte in Deutschland noch
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15905
        (A) (C)
        (B) (D)
        enger am planwirtschaftlichen Gängelband der Bürokra-
        tie geführt werden und der Hoffnungsschimmer auf eine
        rentablere Produktion und eine verbesserte Wettbe-
        werbsfähigkeit verlischt.
        Wären nachwachsende Rohstoffe günstiger als ihre
        Alternativen, dann brauchten wir keine Markteinfüh-
        rungsprogramme. Genau so wie die Grünen noch Mitte
        der 90er-Jahre gegen die Forschung und Erprobung
        nachwachsender Rohstoffe Sturm gelaufen sind, verhin-
        dern sie heute die Optimierung des Anbaus nachwach-
        sender Rohstoffe, die Entwicklung von Pflanzen nach
        Maß. Die innovations- und landwirtschaftsfeindliche Po-
        litik von Frau Künast zeigt auch entsprechende Wirkun-
        gen: Seit Amtsantritt von Rot-Grün sind 165 000 Ar-
        beitsplätze abgebaut worden. Ich habe es in der Debatte
        heute Nachmittag auch schon gesagt: Rot-Grün macht
        arm. Leider bestätigt sich das auch hier wieder ein-
        drucksvoll.
        Geradezu grotesk erscheint vor diesem Hintergrund
        die Forderung aus Ihrem Antrag, die Bundesregierung
        möge Vorschläge unterbreiten, „wie eventuell weitere
        Hemmnisse für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe
        beseitigt werden können.“ Das größte Hemmnis ist doch
        diese Bundesregierung selbst. Sie verhindert durch For-
        schungsverbote, Anwendungsverbote und Maulkorber-
        lasse systematisch, dass nachwachsende Rohstoffe ren-
        tabler werden, dass die Wertschöpfung in unseren
        landwirtschaftlichen Betrieben steigen kann. Die natio-
        nalen Alleingänge, die unseren Betrieben nur Wettbe-
        werbsnachteile verschaffen, immer mehr Bürokratie und
        keine Vorteile für Umwelt und Verbraucher bringen,
        müssen ein Ende finden.
        Politik für nachwachsende Rohstoffe sollte sich nicht
        darin erschöpfen, die Planwirtschaft zu optimieren, auf
        steuerfmanzierte Förderprogramme zu schielen oder
        Agrarsubventionen einzustreichen. Es gilt auch und ge-
        rade vonseiten der Politik verstärkt auf die eigenen Stär-
        ken zu setzen und bestehende Chancen für wirtschaft-
        liche Verbesserungen aus eigener Kraft zu nutzen und zu
        unterstützen. Ein eindeutiges Bekenntnis zur Grünen
        Gentechnik als wichtigem Zweig deutscher Spitzenfor-
        schung und als Hoffnungsträger für die Landwirtschaft
        könnte besonders im jetzigen Einstein-Jahr mithelfen,
        den ländlichen Raum als Wirtschafts-, Forschungs- und
        Lebensstandort attraktiver zu machen.
        Wir brauchen dringend Forschung für die Zukunft,
        für eine gute Zukunft für uns und unsere Kinder! Wir
        brauchen keine Blockaden für den Erhalt von Überkom-
        menem, für veraltete Anbaumethoden und Ideologien
        von gestern. Wir brauchen Wohlstand, Arbeitsplätze und
        Perspektiven. Wir brauchen eine neue Bundesregierung,
        je schneller je besser.
        Helmut Lamp (CDU/CSU): Die SPD legt einen An-
        trag vor mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für die in-
        dustrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Roh-
        stoffen zu schaffen. Zu Recht wird auf die Verknappung
        endlicher Ressourcen hingewiesen. Auch die vielfältigen
        Möglichkeiten der stofflichen Nutzung werden aufge-
        zählt. Ebenso wird die Chance, tausende Arbeitsplätze
        zu schaffen, erwähnt. Doch die Darstellung der enormen
        Bedeutung der biologischen Rohstoffe für die Wirt-
        schaftsentwicklung unseres Landes vermisse ich ebenso
        wie die Forderung, dass als unbedingte Voraussetzung
        zur breiten Markteinführung nachwachsender Rohstoffe
        ertragreiche, spezifische Nutzpflanzen zu entwickeln
        sind.
        Die Chancen unserer exportorientierten Wirtschaft
        durch stoffliche und energetische Nutzung der nach-
        wachsenden Rohstoffe werden oft unterschätzt. Dabei
        genügt es nicht, allein den deutschen Wirtschaftsraum zu
        beleuchten; denn dem Anlagenbau und der Produktion
        eröffnen sich schon bald im gesamten EU-Wirtschafts-
        raum durch nachwachsende Rohstoffe enorme Möglich-
        keiten. Einerseits werden steigende Preise der sich
        schnell verknappenden Rohstoffe für verbesserte Wett-
        bewerbsfähigkeit regenerativer Rohstoffe sorgen, ande-
        rerseits werden in wenigen Jahren enorme Flächen in der
        EU für den Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Verfü-
        gung stehen.
        Das kann sich jeder an den Fingern ausrechnen: Zur-
        zeit werden zur Nahrungsmittelversorgung eines Bun-
        desbürgers gerade noch 0,22 Hektar Agrarfläche in
        Deutschland benötigt. Die Produktivität der Landwirt-
        schaft wird weiter steigen und dies ganz besonders in
        den Beitrittsländern. Das haben wir mit der Wiederverei-
        nigung erlebt. Man brauchte weniger als zehn Jahre, um
        in Ostdeutschland das Ertragsniveau der westdeutschen
        Landwirtschaft zu erreichen.
        Wenn also in gut zehn Jahren jeder EU-Bürger noch
        etwa 0,30 Hektar Agrarfläche für seine Nahrungsmittel-
        versorgung beansprucht, werden auf 45 bis 50 Millionen
        Hektar – von den 146 Millionen Hektar landwirtschaftli-
        che Flächen der erweiterten EU – keine Nahrungsmittel-
        pflanzen mehr angebaut werden müssen. Oder anders
        ausgedrückt: Argarflächen, die größenmäßig den gesam-
        ten landwirtschaftlichen Nutzflächen Deutschlands und
        Frankreichs entsprechen, stehen Jahr für Jahr für die Er-
        zeugung regenerativer Rohstoffe zur Verfügung – für die
        Energiewirtschaft, für die Chemie, für die Pharmazie,
        für die verarbeitende Industrie.
        Um im künftigen Markt der Nutzung nachwachsender
        Rohstoffe bestehen zu können, müssen moderne Aufbe-
        reitungs- und Produktionsanlagen zur Verfügung stehen.
        Erste Voraussetzung eines erfolgreichen Markteinstiegs
        sind jedoch brauchbare biologische Rohstoffe, die wir
        heute überwiegend noch aus Nahrungsmittelpflanzen ge-
        winnen. Neben der Palette der Nahrungsmittelpflanzen
        sind unbedingt ertragreiche Energie- und Rohstoffpflan-
        zen zu entwickeln, die ganz gezielt ihrer vorgesehenen,
        manchmal sehr spezifischen Verwendung anzupassen
        sind.
        Wir brauchen eine Bündelung der Kompetenzen, die
        über fünf Ministerien verteilt sind, optimierte Energie-
        pflanzen, spezifische Rohstoffpflanzen, greifende Markt-
        einführungsprogramme und endlich eine angemessene
        Forschungsförderung. Gerade 0,66 Prozent der Ener-
        gieforschungsmittel wurden in den vergangenen zehn
        Jahren der Bioenergie zur Verfügung gestellt.
        15906 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Warum weg vom Öl und hin zu erneuerbaren
        Ressourcen? Das ist die zentrale Frage. Fossile Roh-
        stoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle haben unter anderem
        folgende hinlänglich bekannte Nachteile:
        Erstens. Ihr Verbrauch erzeugt klimaschädliche Emis-
        sionen, das heißt der Klimaschutz ist das Umweltpro-
        blem schlechthin.
        Zweitens. Sie sind endlich und damit geht die Verteu-
        erung des Ölpreises einher.
        Ich möchte darauf hinweisen: Der Ölpreis hat erst in
        der vergangenen Woche den Rekord von 58 Dollar pro
        Barrel erreicht. Mittlerweile ist der Preis wieder auf un-
        ter 50 Dollar gesunken, aber von einer tatsächlichen Ent-
        spannung kann man keinesfalls sprechen. Ganz im Ge-
        genteil, wir müssen uns auf einen dauerhaft hohen
        Ölpreis einstellen.
        Fakt ist: Im Schnitt kostete 2005 bisher 1 Barrel
        48 Dollar. Ein Ölpreis von sage und schreibe 45 Dollar
        wird vom Bundesverband des deutschen Groß- und Ein-
        zelhandels mittlerweile als solide bezeichnet. Das heißt,
        das Erreichen neuer Rekordmarken beim Ölpreis ist mit-
        tlerweile fast schon alltäglich geworden. Und wer vor
        zwei oder drei Jahren behauptet hätte, dass der Ölpreis
        bald dauerhaft über 50 Dollar liegen würde, wäre wohl
        nur milde belächelt worden. Heute erwarten Experten
        laut einer aktuellen Studie der Investmentbank Goldman
        und Sachs innerhalb der nächsten Jahre Preise von über
        100 Dollar pro Barrel.
        Die EU-Kommission und der IWF gehen ebenfalls
        von dauerhaft hohen Ölpreisen aus. Und das bedeutet für
        die Konjunktur eine äußerst ernst zu nehmende Gefahr,
        eine Fortsetzung der Entwicklung vom vergangenen
        Jahr.
        Hinzu kommt zum einen, dass die Erdölförderung in
        völlig instabilen Regionen statt findet, und zum anderen,
        dass der Bedarf der Schwellenländer wie China oder In-
        dien gigantisch und unkalkulierbar zunimmt. Das ver-
        deutlicht alles in allem, dass die Abhängigkeit vom
        Erdöl die Achillesferse unseres Wirtschaftssystems dar-
        stellt. Daraus folgt ganz klar: Wer eine nachhaltige Ent-
        wicklung sichern will, muss die Abhängigkeit von fossi-
        len Rohstoffen reduzieren, das heißt sowohl den
        Rohstoffverbrauch reduzieren als auch die Rohstoffbasis
        umstellen.
        Zusammengefasst: Eine Abkehr von fossilen Res-
        sourcen ist neben einer ökologischen und friedenspoliti-
        schen Notwendigkeit mehr und mehr auch eine ökono-
        mische Notwendigkeit. Folglich kann es nur darum
        gehen, eine umfassende Strategie aufzuzeigen, die un-
        sere Abhängigkeit in allen Bereichen angeht, das heißt
        nicht nur bei Strom und Wärme, sondern auch bei Treib-
        stoffen und Produkten. Genau das ist Gegenstand unse-
        res Antrags.
        Mit dem EEG hat Deutschland sich zum Vorreiter der
        Förderung erneuerbarer Energien gemacht. 130 000
        neue Arbeitsplätze sind durch das EEG in kurzer Zeit
        entstanden. Das heißt, dass Deutschland sich Schritt für
        Schritt den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Ressour-
        cen bahnt. Die Damen und Herren von der Opposition
        verleugnen die Chancen für Innovation und die Schaf-
        fung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze, die mit dieser
        Entwicklung in Zusammenhang stehen. Sie sind sozusa-
        gen blind auf diesem Auge.
        Rot-Grün hat seit 1998 intensiv die Förderung nach-
        wachsender Rohstoffe vorangetrieben und damit Per-
        spektiven für die Landwirtschaft und zahlreiche innova-
        tive Unternehmen geschaffen. Der von uns jetzt
        eingebrachte Antrag setzt diese Linie der ökologischen
        Modernisierung unseres Landes konsequent fort. Ich
        möchte Ihnen die entscheidenden Punkte kurz erläutern.
        Erstens. Der Antrag setzt erstmals die wichtige dritte
        Säule, nämlich die Umstellung der Ressourcenbasis
        auch im produzierenden Gewerbe, das heißt den Ersatz
        von Erdöl in der chemischen und nachgeschalteten In-
        dustrie, auf die politische Agenda. Die Anträge von der
        Opposition greifen dagegen viel zu kurz, indem sie sich
        auf die energetische Nutzung beschränken.
        Zweitens. Wir fordern zudem eine Zielsetzung auf eu-
        ropäischer Ebene bei den biobasierten Produkten als not-
        wendige Ergänzung zu den europäischen Zielsetzungen
        bei EE und Biokraftstoffen.
        Drittens. Unser Antrag fordert eine deutliche Zuwei-
        sung der Kompetenz bei der Forschungsförderung, die
        Einbeziehung der industriellen stofflichen Nutzung
        nachwachsender Rohstoffe sowohl bei Forschung und
        Lehre an den Hochschulen als auch in das 7. For-
        schungsrahmenprogramm der EU.
        Viertens. Als zentrales Element fordern wir einen na-
        tionalen Fahrplan mit allen Akteuren für die schrittweise
        Umstellung auf eine Rohstoffbasis aus nachwachsenden
        Rohstoffen und die Aufnahme der industriellen stoffli-
        chen Nutzung von Biomasse in die Innovationsoffensive
        der Bundesregierung.
        Fünftens. Wir fordern ganz konkret als sozusagen
        kostenneutrale Fördermaßnahme den Abbau gesetzlicher
        Hemmnisse für biobasierte Produkte. Hier haben wir mit
        der Novellierung der Verpackungsverordnung bereits ei-
        nen ersten wichtigen Schritt getan. Aber das ist ganz
        klar: Weitere müssen folgen.
        Ein weiteres zentrales Element unseres Antrags ist die
        Förderung von Bioraffinerien, einer neuen innovativen
        Technologie. Bioraffinerien können biotechnologisch
        aus allen verfügbaren Pflanzen, das heißt Heu und Stroh,
        Getreide, Grünschnitt, und aus Abfallstoffen der Lebens-
        mittelindustrie, der Land- und Forstwirtschaft, der Bio-
        tonne sowohl klassische Ausgangsstoffe der chemischen
        Industrie als auch hochwertige Produkte wie Biokunst-
        stoffe sowie Biokraftstoffe, zum Beispiel Bioethanol, er-
        zeugen, die zudem – und das ist ein entscheidender Plus-
        punkt – klimaneutral, CO2-neutral sind. Bioraffineriensind aus unserer Sicht eine echte Schlüsseltechnologie,
        die die Erfolgsgeschichte der Windräder und Photovol-
        taik fortschreiben wird. Denn Bioraffinerien ermögli-
        chen eine „intelligente umfassende Nutzung“ von nach-
        wachsenden Rohstoffen durch die Methode der
        Ganzpflanzennutzung. Eine Diskussion um den Einsatz
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15907
        (A) (C)
        (B) (D)
        Grüner Gentechnik bei einer derartigen Biomassenut-
        zung entbehrt im Übrigen jeder Grundlage sowohl öko-
        nomisch als auch ökologisch. Das heißt, gentechnisch
        veränderte Pflanzen bei der stofflichen Nutzung nach-
        wachsender Rohstoffe bringen keinen Vorteil, ganz im
        Gegensatz zur Anwendung der Weißen Biotechnologie.
        Zusammengefasst: Bioraffinerien sind ein echtes Inno-
        vationsthema mit enormem Potenzial für neue Arbeits-
        plätze, die Entwicklung der ländlichen Räume und den
        Ressourcenschutz.
        Ich kann die Ausführungen der Damen und Herren
        von der Opposition schon hören: Das sei Gängelung der
        Wirtschaft etc. Ich sage Ihnen klipp und klar: Schauen
        Sie einmal über den Horizont Ihrer Klientel, die sich al-
        lein auf den Aktienkurs der nächsten sechs Monate kon-
        zentriert, hinaus. Das heißt erstens, Weitblick und ein
        klares Konzept für die langfristige wirtschaftliche Ent-
        wicklung Deutschlands ist Aufgabe der Politik, und es
        ist zweitens Aufgabe der Politik, jungen, innovativen
        und vor allem nachhaltigen Technologien mit den geeig-
        neten Rahmenbedingungen einen fairen Zugang zum
        Markt zu schaffen, die wir dann auch exportieren kön-
        nen. Die Damen und Herren von der Opposition begrei-
        fen nicht, welche Chancen für Deutschland darin liegen,
        angesichts der kommenden Entwicklung des Ölpreises
        und der Herausforderung des Klimaschutzes, sich zum
        Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung zu machen,
        welche Chancen für die chemische Industrie, die Auto-
        mobilindustrie, die Maschinenbauindustrie und die
        Landwirtschaft mit einer Umstellung der Rohstoffbasis
        auf erneuerbare Ressourcen verbunden sind. Damit das
        ganz klar ist: Ich spreche hier von Chancen für Innova-
        tion, Arbeitsplätze und die Umwelt.
        Unser Antrag zur Förderung der industriellen stoffli-
        chen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ist ein wichti-
        ger, notwendiger und konsequenter Schritt auf unserem
        Weg „Weg vom Öl“. Im Übrigen gibt es für den Ersatz
        von fossilen Rohstoffen in der chemischen Industrie
        praktisch keine andere Alternative als die Nutzung der
        Biomasse.
        Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die vielfälti-
        gen Potenziale nachwachsender Rohstoffe werden in
        Deutschland nur unzureichend genutzt. Die FDP hat in
        ihrem Antrag „Die vielfältigen Potenziale nachwachsen-
        der Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung ausschöp-
        fen“ (Bundestagsdrucksache 15/3358) zahlreiche Vor-
        schläge für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe
        gemacht und aufgezeigt, wie wir zu mehr Erfolgen kom-
        men können.
        Weder bei der energetischen noch bei der stofflichen
        Verwertung nachwachsender Rohstoffe ist bis jetzt der
        Durchbruch gelungen. Dabei herrscht große Einigkeit,
        dass die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe Erdöl, Erd-
        gas, Kohle uns zwingen wird, vermehrt nachwachsende
        Rohstoffe sowohl stofflich wie energetisch zu nutzen.
        Weiter erfordert der Klimaschutz, dass nachwachsende
        Rohstoffe die fossilen Rohstoffe ersetzen, damit die wei-
        tere Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre gestopptwird.
        Die Energiebilanz in Deutschland ist traurig: Der An-
        teil erneuerbarer Energien an der Primärenergieversor-
        gung beträgt nur 3,6 Prozent. Deutschland nimmt, einer
        Energiestatistik des Umweltbundesamtes (UBA) zu-
        folge, im EU-weiten Vergleich der C02-Äquivalente jeproduzierte Kilowattstunde den viertletzten Platz ein.
        Von einer Energiewende sind wir weit entfernt.
        Bei der stofflichen Verwertung nachwachsender Roh-
        stoffe ist es nicht viel anders. Unser wichtigster nach-
        wachsender Rohstoff ist das Holz. Die Bundeswaldin-
        ventur hat gezeigt, dass wir Holz im Überfluss haben,
        nur etwa 60 Prozent des jährlich nachwachsenden Hol-
        zes wird genutzt, weitere 40 Prozent stehen zur Verfü-
        gung. In Deutschland werden nur 16 Prozent der Ein-
        und Zweifamilienhäuser aus Holz gebaut, in den USA
        sind es 95 Prozent und in Finnland 50 Prozent. Bisher
        hat die Charta für Holz nicht gewirkt.
        Weitere Potenziale der stofflichen Nutzung sieht die
        FDP bei den Pflanzenölen im Bereich der Bioschmier-
        stoffe, bei den Faserstoffen in der Automobil- und
        Baustoffindustrie, in der Blauen Biotechnologie, der
        Nutzung von Naturstoffen mariner Organismen wie
        Schwämmen, Tunikaten und Algen.
        Damit endlich Fortschritte bei der Nutzung nach-
        wachsender Rohstoffe erzielt werden, brauchen wir Ini-
        tiativen auf ganz verschiedenen Politikfeldern:
        Nicht alle Naturstoffe sind von Natur aus für die in-
        dustrielle, stoffliche Nutzung geeignet; die produzierte
        Menge ist nicht immer ausreichend. Deswegen müssen
        die Organismen, die diese Naturstoffe produzieren,
        züchterisch verändert und dadurch die nachwachsenden
        Rohstoffe an die Nutzungserfordernisse angepasst wer-
        den. Moderne Züchtung schließt die Methoden der Gen-
        technik mit ein. Die züchterische Weiterentwicklung von
        Mikroorganismen wie auch von Pflanzen macht Bakte-
        rien und Pflanzen fit, damit sie verstärkt als Produzenten
        von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden kön-
        nen. Gerade die Forschungsansätze bei Raps und Kartof-
        feln sind vielversprechend.
        Der Bundeskanzler spricht zwar viel von Innovatio-
        nen, doch die rot-grüne Regierung handelt genau entge-
        gengesetzt: Das Gentechnikgesetz blockiert die Anwen-
        dung der Grünen Gentechnik in der Forschung und im
        Anbau transgener Kulturpflanzen. Die Forschungsförde-
        rung im Bereich der Grünen Gentechnik ist drastisch re-
        duziert, Beispiel GABI (Genomanalyse im Biologischen
        System Pflanze), die Ressortforschung wird von Minis-
        terin Künast behindert, die Ergebnisse, wenn sie dem
        grünen Weltbild widersprechen, negiert.
        Nur eine Forschungsstrategie mit Einbeziehung gen-
        technischer Methoden wird den nachwachsenden Roh-
        stoffen zum Durchbruch verhelfen. Der von Rot-Grün
        vorgelegte Antrag ist auf diesem Auge blind.
        Bürokratische und praxisferne Reglementierungen,
        die der Nutzung nachwachsender Rohstoffe entgegenste-
        hen, müssen abgebaut werden. Das betrifft Bundes- wie
        auch Länderregelungen. Im europäischen Binnenmarkt
        sind zum Beispiel die unterschiedlichen Bestimmungen
        15908 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        zum Gesamtlastzuggewicht ein Fremdkörper, der Wett-
        bewerbsverzerrungen verursacht.
        Im Rahmen der Umsetzung der Energieeinsparver-
        ordnung müssen bis 2007 etwa 3 bis 7 Millionen Hei-
        zungsanlagen erneuert werden. Dies ist eine Chance, die
        energetische Nutzung von Holz voranzubringen.
        Eine verstärkte Förderung der Forschung im Bereich
        der nachwachsenden Rohstoffe ist Voraussetzung für de-
        ren verstärkte Nutzung. Wir kennen noch lange nicht alle
        Naturstoffe, die zur Nutzung geeignet sind, wir kennen
        nicht deren Wirkungsweise. Daher müssen Grundlagen-
        forschung und angewandte Forschung zusammenwir-
        ken. Gleichzeitig muss die Markteinführung neuer Pro-
        dukte gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur
        Nachhaltigkeit leisten, und überflüssige Reglementie-
        rungen müssen abgebaut werden. Dann kann die Nut-
        zung nachwachsender Rohstoffe einen Beitrag zur Nach-
        haltigkeit leisten und gleichzeitig den ländlichen Raum
        in Deutschland fördern.
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Die Entwicklungszusammenarbeit der EU
        konstruktiv weiterentwickeln – Effizienz
        und Nachhaltigkeit verbessern
        – Mehr Mut zur Reform der EU-Entwick-
        lungszusammenarbeit
        (Tagesordnungspunkt 14)
        Karin Kortmann (SPD): Am gestrigen Mittwoch
        hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung erstmals Gelegenheit, mit dem neu ge-
        wählten EU-Entwicklungskommissar zu sprechen. Das
        war zeitlich umso passender, als wir heute an dieser
        Stelle darüber sprechen, dass die europäische Entwick-
        lungszusammenarbeit sich den veränderten Bedingun-
        gen in der einen Welt anpassen muss. Ich begrüße aus-
        drücklich, dass es gelungen ist, Entwicklungspolitik als
        eigenständiges Ressort innerhalb der EU-Kommission
        zu erhalten. Dass sich der Erhalt durchsetzen konnte, hat
        sicherlich auch damit zu tun, dass die hartgesottenen
        Kritiker dieses „weichen“ Politikfeldes mittlerweile er-
        kannt haben, wie wichtig dieses langfristige und nach-
        haltige Handeln ist.
        Wir haben hier im Bundestag über die Parteigrenzen
        hinweg häufig genug Kritik an der europäischen Ent-
        wicklungspolitik und an dem zuständigen Kommissar
        geübt. Gestern nun haben wir die Positionen von Herrn
        Louis Michel kennen gelernt. Ich freue mich auf die Zu-
        sammenarbeit mit ihm!
        Herr Michel hat große Linien angekündigt – er
        möchte Veränderungen erreichen, die darauf zielen, eine
        bessere Koordination zwischen den verschiedenen Poli-
        tiken der EU einerseits mit einer verstärkten Koopera-
        tion der Mitgliedstaaten in der EU andererseits zu ver-
        einbaren. Dies ist eine Herkulesaufgabe, die er gegen
        nicht geringe Widerstände, auch seiner Ressortkollegin-
        nen und -kollegen durchsetzen muss. Wir wollen und
        brauchen mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen
        Politikbereichen wie Handel, Agrar-, Außen- und Si-
        cherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit Denn
        auch wir wollen, dass drei wesentliche Ziele erreicht
        werden: erstens eine deutliche Steigerung der Effizienz
        europäischer Entwicklungszusammenarbeit, zweitens
        eine umfassende Erhöhung der Effektivität der Zusam-
        menarbeit und drittens eine gravierende Änderung bei
        der derzeit mangelhaften Kooperation zwischen und mit
        den Mitgliedstaaten.
        Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaa-
        ten sind gemeinsam die weltweit größten Geber für Ent-
        wicklungshilfe: rund 55 Prozent kommen aus den Fi-
        nanztöpfen der EU. Gleichzeitig sind wir der wichtigste
        Handelspartner der Entwicklungsländer. Im kommenden
        Jahr werden das etwa 46 Milliarden Euro sein. Gut
        8 Milliarden Euro vergibt die EU, den größten Beitrag
        leisten die einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Kommis-
        sar Michel hat am vergangenen Dienstag die Europäi-
        sche Kommission dazu bewegt, den Mitgliedstaaten ein
        neues sehr ehrgeiziges Ziel zu stecken: Bis 2010 sollen
        die Finanzmittel durch die Mitgliedstaaten um weitere
        20 Milliarden Euro erhöht werden, also eine Erhöhung
        um knapp 50 Prozent. Dieser Forderung können wir
        dann zustimmen, wenn damit auch die notwendigen Re-
        formen in der EU-Entwicklungspolitik erfolgreich ein-
        geleitet sind.
        Die Kommission hat sich erstmalig auch zur Mitver-
        antwortung der neuen EU-Mitgliedstaaten für die Ent-
        wicklung nicht nur im eigenen Land, sondern auch in
        den armen Ländern geäußert. Das ist richtig, aber nicht
        nur einfach zu verordnen, sondern setzt entsprechende
        Prozesse in den dortigen Ländern und Regierungen vo-
        raus. Das braucht Zeit.
        Das 0,7-Prozent-Ziel allein wird jedoch nicht zur Lö-
        sung der gravierenden Entwicklungsdefizite in den
        ärmsten Ländern führen. Ich bezweifle insbesondere,
        dass es mit den derzeitigen Instrumenten möglich ist,
        den Betroffenen Mittel in die Hand zu geben, um zu
        einer selbsttragenden Entwicklung zu kommen. Wir
        brauchen – und damit komme ich auf meine obigen For-
        derungen zurück – eine erhebliche Steigerung der Effek-
        tivität und Effizienz der eingesetzten Mittel auf europäi-
        scher Ebene.
        Wir legen sehr hohe Maßstäbe an unsere nationalen
        Institutionen und staatlichen Organisationen bei der Ver-
        wendung der ihnen vom Steuerzahler zur Verfügung ge-
        stellten Mittel. Wir stellen immer wieder aus gutem
        Grund die Sinnhaftigkeit der Instrumente infrage, um
        weitere Verbesserungen zu erzielen. Wir können deshalb
        nicht umhin, ebenso hohe Standards auch von den euro-
        päischen Institutionen und Organisationen zu verlangen.
        Deshalb verlangen wir in unserem Antrag auch ein sys-
        tematisches Monitoring und regelmäßige Evaluierungen
        der Programme der Gemeinschaftshilfe. Wir glauben
        und wissen aus der nationalen Erfahrung, wie wirksam
        dies für eine Steigerung der Ergebnisse sein kann.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15909
        (A) (C)
        (B) (D)
        Der Entwicklungskommissar hat sich gestern erfreuli-
        cherweise zu einem weiteren Thema ausführlich ge-
        äußert, das wir auch in unserem Antrag fordern: die
        Erstellung von gemeinsamen Länderstrategiepapieren.
        Das ist ein weiterer wichtiger Hebel, die vorhandenen
        Mittel so einzusetzen, dass Projekte und Programme
        nicht komplementär wirken, sondern den gewünschten
        Kohärenzgedanken auch in einem überschaubaren Um-
        feld verankern. Es wäre beispielsweise denkbar, dass ein
        Geberland eine „Leadership“ für einen Politikbereich in
        einem Land oder einer Region übernimmt, in dem es
        aufgrund seiner historischen Erfahrungen und Verant-
        wortungen einen komparativen Vorteil gegenüber den
        anderen Mitgliedstaaten besitzt Das muss nicht für im-
        mer und alle Zeiten gelten, aber es gäbe dann eine di-
        rekte Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft. Eine
        solche Initiative hat Louis Michel angekündigt und ich
        hoffe, dass es ihm gelingt, dieses umzusetzen. Die so-
        zialdemokratischen Entwicklungspolitiker und -politike-
        rinnen werden ihn dabei jedenfalls nach Kräften unter-
        stützen.
        Unterstützung sagen wir auch bei dem Ziel zu, den
        am stärksten benachteiligten Kontinent wieder stärker in
        den Blick zu nehmen: Afrika ist mit seinen 58 Ländern,
        mindestens neun großen innerstaatlichen oder grenz-
        überschreitenden Konflikten, seinen 900 Millionen
        Menschen, der durch HIV/Aids derzeit am stärksten be-
        troffenen Region und einem weit verbreiteten Staatszer-
        fall in einer Lage, die nicht mehr aus eigener Kraft gelöst
        werden kann. Dagegen steht der Rohstoffreichtum, der
        leider in vielen Ländern nicht für eine zukunftsfähige
        Entwicklung genutzt wird, oder das starke Bevölke-
        rungswachstum, das durch die Aids-Pandemie in seiner
        Kontinuität zerstört wird. Diesen Kontinent mit zusätz-
        lich finanziellen Ressourcen auszustatten, ist dringend
        notwendig und wird von uns unterstützt. Allerdings gilt
        auch hier: Die Regierungen in den Partnerländern müs-
        sen Gegenleistungen erbringen. Wir können nicht un-
        konditioniert Mittel in korrupte und unfähige Regime in-
        vestieren, die kurz darauf auf Schweizer Bankkonten
        landen. Es muss unser oberstes Ziel sein, die Lebensbe-
        dingungen der Bevölkerung zu verbessern, nicht Herr-
        schaftssysteme zu stützen. Wir sollen Strukturen auf-
        bauen, die den Menschen auch mittel- und langfristig
        helfen, ihre Existenz zu sichern, und wir sollten sie nicht
        mit kurzfristiger Nahrungsmittelhilfe von weiterer Hilfe
        abhängig machen. Dies ist politisches Handeln der deut-
        schen Entwicklungszusammenarbeit, es muss auch Leit-
        linie europäischen Handelns sein,
        Das Scheitern der WTO-Konferenz von Cancun hat
        einmal mehr die Spaltung zwischen Industrie- und
        Entwicklungsländern offenbart. Wir wollen eine Verbes-
        serung der Handelsbeziehungen für die Entwicklungs-
        länder erreichen, vor allem durch den Abbau von Agrar-
        subventionen. Ich verweise dazu auf das SPD-Papier zur
        Zuckermarktordnung. Oberstes Ziel der Entwicklungs-
        politik der Gemeinschaft muss die Überwindung von
        Hunger und Armut sein. Maßnahmen der EU in Berei-
        chen wie Migration, Kampf gegen den Terrorismus oder
        bewaffnete Friedenseinsätze bei akuten Konflikten soll-
        ten jedoch grundsätzlich nicht zulasten der für die nach-
        haltige Bekämpfung von Hunger und Armut bereitge-
        stellten Ressourcen verfolgt werden. Kommissar Michel
        teilt unsere Kritik, die wichtige Aufgabe der afrikani-
        schen Friedensfazilität aus dem Europäischen Entwick-
        lungsfonds zu finanzieren. Deutschland hat viele Kom-
        petenzen für die Zusammenarbeit in und mit der EU
        anzubieten: Seien es die guten Erfahrungen der Durch-
        führungsorganisationen wie auch das Know-how von
        entwicklungspolitischem Fachpersonal aus Deutschland.
        Hier wünschen wir uns eine stärkere Präsenz. Eine ver-
        besserte und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen
        den nationalen und EU-Durchführungsorganisationen ist
        dringend erforderlich.
        Ich bitte Sie deshalb, sich unserem Antrag anzuschlie-
        ßen, die Entwicklungszusammenarbeit der EU konstruk-
        tiv weiterzuentwickeln und Effizienz und Nachhaltigkeit
        zu verbessern,
        Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Nicht zum ersten
        Mal diskutieren wir heute in diesem Hause Entwicklun-
        gen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit, und leider
        unterscheidet sich das, was zu diesem Thema gesagt
        werden muss, nicht wesentlich von dem, was wir als
        CDU/CSU-Fraktion bereits zu früheren Zeitpunkten zur
        EU-EZ gesagt haben. Die beiden heute zu behandelnden
        Anträge stammen aus den Jahren 2003 bzw. 2004. Be-
        dauerlicherweise muss man jedoch konstatieren, dass
        sich an den in unserem Antrag aufgezeigten Problemen
        der EU-EZ bis heute wenig geändert hat: So beobachten
        wir zum Beispiel trotz der Gründung von Europe-Aid
        nach wie vor ein Zuviel an Bürokratie bei der Mittelver-
        gabe und müssen eine mangelnde Abstimmung mit den
        Politiken der Mitgliedstaaten bzw. mit den anderen
        Fachpolitiken der EU beklagen. Dies und andere Fakto-
        ren verhindern nach wie vor eine effektivere und effi-
        zientere Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen
        Union.
        Dabei haben Rat und Kommission schon im Jahre
        2000 in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass
        sich die EU-EZ insbesondere an den so genannten drei
        Ks, nämlich Koordination, Kohärenz und Komplementa-
        rität, messen lassen muss. Daneben wollte die EU ihre
        Aktivitäten auf insgesamt sechs Bereiche konzentrieren,
        die einen besonderen Beitrag bei der Armutsbekämp-
        fung leisten können, und zwar auf folgende: den Zusam-
        menhang zwischen Handel und Entwicklung, regionale
        Integration und Kooperation, Unterstützung der makro-
        ökonomischen Politik und Förderung eines gleichbe-
        rechtigten Zugangs zu sozialen Diensten, Transportsys-
        teme, Ernährungssicherheit und nachhaltige ländliche
        Entwicklung sowie Ausbau der institutionellen Kapazi-
        täten. Wenn man nun fünf Jahre nach dieser Erklärung
        eine Beurteilung der EU-EZ vornimmt, so fällt die Bi-
        lanz eher dürftig aus.
        Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bekommt
        nur dann einen Sinn, wenn sie gegenüber den nationalen
        Politiken einen Mehrwert schafft, sie insofern also jene
        Lücken schließt, die durch nationale Maßnahmen nicht
        bzw. durch gemeinschaftliches Handeln besser geschlos-
        sen werden können. Betrachtet man jedoch das
        15910 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        umfassende Sammelsurium an Aktivitäten, die sich die
        EU auf ihre entwicklungspolitische Agenda geschrieben
        hat, so muss man feststellen, dass auf europäischer
        Ebene mal wieder gehörig über das Ziel hinausgeschos-
        sen wird. Der deutschen Bundesregierung ist es bisher
        nicht gelungen, den vollmundigen Ankündigungen des
        heute hier behandelten rot-grünen Antrages Taten folgen
        zu lassen und diesem entwicklungspolitischen Wild-
        wuchs der EU Einhalt zu gebieten.
        Es ist schon besorgniserregend, dass es im Rahmen
        einer Brüsselreise unserer Arbeitsgruppe nicht einmal
        hochrangigen Angehörigen der zuständigen Generaldi-
        rektion gelungen ist, uns praktische Beispiele für wirk-
        lich komplementäre Aktivitäten der EU-EZ zu liefern.
        Auch die gestern durchgeführte Anhörung von Kommis-
        sar Louis Michel in unserem Ausschuss hat an dieser
        Einschätzung wenig geändert. Dabei liegt es doch auf
        der Hand, wie eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen
        EU und Mitgliedstaaten aussehen könnte. So wäre es im
        Sinne der Komplementarität denkbar, die Aktivitäten der
        EU einerseits auf jene Länder zu fokussieren, in denen
        die Mitgliedstaaten selbst nicht bzw. nicht mehr enga-
        giert sind. Andererseits könnte sich die EU auf die Un-
        terstützung von Maßnahmen konzentrieren, die ohne
        eine finanzielle EU-Einbindung gar nicht zustande kä-
        men.
        Dies würde einen wichtigen Beitrag leisten, damit die
        EU-EZ tatsächlich einen komplementären Charakter be-
        kommt. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verant-
        wortung für eine effektive und effiziente EU-EZ gerecht
        werden und auf dem europäischen Parkett für die Durch-
        setzung des Komplementaritätsgrundsatzes sorgen. Vie-
        les von dem, was die EU heute im Bereich der Entwick-
        lungspolitik betreibt, könnte von den Mitgliedstaaten
        wesentlich besser durchgeführt werden. Ich möchte des-
        halb die Bundesregierung bei der Mitgestaltung der EU-
        EZ ausdrücklich daran erinnern, dass sich der Subsidia-
        ritätsgedanke auch auf die Entwicklungszusammenarbeit
        bezieht.
        Leider ist es nicht nur die mangelhafte Berücksichti-
        gung der Komplementarität, die wir bei der Betrachtung
        der EU-EZ bemängeln müssen. Auch eine Beurteilung
        der Kohärenz zwischen den verschiedenen Fachpolitiken
        fällt in zahlreichen Fällen negativ aus. Dabei ist es nicht
        nur die mangelnde Abstimmung zwischen der Entwick-
        lungszusammenarbeit einerseits und der Handels- und
        Agrarpolitik andererseits, die hier ins Auge fällt. So be-
        rühren auch die Migrationspolitik und die Umweltpolitik
        die Entwicklungszusammenarbeit in vielerlei Hinsicht.
        In ihrem Konsultationspapier zur Fortentwicklung der
        EU-EZ hat die Kommission selbst darauf hingewiesen,
        dass zwischen diesen Politikfeldern viele Synergien und
        Verbindungen bestehen, die auf europäischer Ebene
        noch nicht hinreichend berücksichtigt sind. Nennen
        möchte ich hier zum Beispiel die Diskussion um Brain-
        drain bzw. Braingain sowie die Verbesserung des Um-
        weltmanagements in unseren Partnerländern. Wir kön-
        nen unsere Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern
        nur erhalten, wenn wir ihnen endlich die Chance zur
        nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung einräumen.
        Ein kohärentes Handeln in der Entwicklungszusammen-
        arbeit und in vielen anderen Politikfeldern, in denen die
        EU Kompetenzen besitzt, ist dabei von entscheidender
        Bedeutung.
        Darüber hinaus ist auch die Koordination der EU-EZ
        mit den jeweils nationalen Entwicklungspolitiken nach
        wie vor alles andere als zufriedenstellend. Daran ändert
        auch die Tatsache nichts, dass die Kolleginnen und Kol-
        legen von Rot-Grün in ihrem Antrag die Ansätze der
        Bundesregierung zur Synchronisation von nationaler
        und europäischer Entwicklungszusammenarbeit über
        den grünen Klee loben. Wie gering sind eigentlich ihre
        Ansprüche geworden, wenn ihnen bereits Bemühungen
        ohne jegliche Ergebnisse ausreichen, um dieser Regie-
        rung ein gutes Zeugnis ausstellen? Tatsächlich passiert
        ist doch so gut wie gar nichts in diesem Bereich! Unsere
        eigenen Durchführungsorganisationen sowie eine Viel-
        zahl an NROs beklagen immer wieder die nach wie vor
        eklatanten Koordinationsdefizite zwischen supranationa-
        ler und nationaler Entwicklungszusammenarbeit.
        Die Bundesregierung muss auch hier Verantwortung
        übernehmen und dafür sorgen, dass die Aktivitäten in-
        nerhalb der EU endlich besser aufeinander abgestimmt
        werden. Genau dies ist eine Aufgabe, die die EU als zen-
        traler Akteur im Grundsatz besser erfüllen kann als die
        einzelnen Mitgliedstaaten. Doch auch in diesem Bereich
        sind die Ergebnisse bisher enttäuschend.
        Ein weiterer Schwachpunkt der EU-EZ ist die nicht
        mehr zu rechtfertigende Sonderbehandlung der AKP-
        Staaten. Diese Sonderbehandlung ist sachlich falsch und
        muss deshalb umgehend aufgehoben werden. Im Gegen-
        satz zu unserem problematisiert der rot-grüne Antrag
        diese Tatsache leider überhaupt nicht.
        Mit unserer Forderung nach einer Beendigung der
        Sonderbehandlung der AKP-Staaten sind wir keinesfalls
        isoliert. In vielen Gesprächen, die wir geführt haben, be-
        fürworteten auch NROs sowie Kommissionsvertreter
        immer wieder eine Änderung des bisherigen Kurses. Das
        Cotonou-Abkommen, das bis 2020 die Handelsbezie-
        hungen zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt,
        sieht nach wie vor einseitige Handelspräferenzen vor
        und läuft damit den Regelungen der WTO zuwider. Was
        wir brauchen, ist keine regionale Parzellierung der euro-
        päischen EZ, sondern die Etablierung eines einheitli-
        chen, WTO-konformen Systems auf europäischer
        Ebene, welches nicht zwischen den unterschiedlichen
        Partnerstaaten der EU diskriminiert.
        Die Europäische Kommission hat zu Beginn dieses
        Jahres einen umfassenden Konsultationsprozess über die
        Zukunft der europäischen Entwicklungszusammenar-
        beit in Gang gesetzt. Dabei betont sie richtigerweise die
        Notwendigkeit einer engen Verzahnung von Entwick-
        lungspolitik einerseits und Außen- und Sicherheitspoli-
        tik andererseits. Denn der Zusammenhang zwischen Ar-
        mut und politischer Instabilität ist offensichtlich: Von
        den 60 ärmsten Ländern der Welt ist rund die Hälfte von
        bewaffneten Konflikten betroffen, wobei Armut sowohl
        Ursache als auch Folge kriegerischer Auseinanderset-
        zungen ist. Eine Integration von Konfliktprävention und
        Krisenbewältigung ist demnach zweckmäßig und liegt
        zu Recht auch der aktuellen Sicherheitsstrategie der EU
        zugrunde.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15911
        (A) (C)
        (B) (D)
        So richtig es ist, diese beiden Bereiche zu verzahnen,
        so richtig ist es aber auch, festzustellen, dass die Ent-
        wicklungszusammenarbeit über Sicherheitsaspekte hi-
        naus wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Die Bekämp-
        fung von Armut dient auch, aber eben nicht nur der
        Befriedigung von Sicherheitsbedürfnissen. Deshalb
        – und auch hier ist die Bundesregierung gefordert –
        muss die institutionelle und finanzielle Eigenständigkeit
        der EU-Entwicklungszusammenarbeit auch in der Zu-
        kunft unbedingt gewahrt bleiben. Die notwendige Ab-
        stimmung zwischen den Politikbereichen darf nicht dazu
        führen, dass die Entwicklungszusammenarbeit aus-
        schließlich für außen- und sicherheitspolitische Belange
        instrumentalisiert wird. Dass eine solche Gefahr durch-
        aus bestehen könnte, dokumentiert auch der aktuelle
        EU-Haushalt. Aus diesem wird ersichtlich, dass nur
        Bruchteile der insgesamt für entwicklungspolitische
        Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel in Bereiche
        wie Grundbildung und medizinische Basisversorgung
        fließen, die aber für den Aufholprozess unterentwickel-
        ter Volkswirtschaften eminent wichtig sind.
        Die Bundesregierung darf hier nicht die Hände in den
        Schoß legen, sondern muss dringend auf solche Miss-
        stände hinweisen. Genauso muss sie verhindern, dass die
        nach außen gerichteten Aktivitäten der EU sich nur noch
        einseitig von sicherheitspolitischen Interessen leiten las-
        sen. Dass es Tendenzen in dieser Richtung gibt, darauf
        deutet zum Beispiel auch die neue Nachbarschaftspolitik
        der EU hin. Diese darf nicht dazu führen, dass immer
        weniger EU-Mittel für jene armen und ärmsten Staaten
        der Erde verausgabt werden, die für uns sicherheitspoli-
        tisch vielleicht nicht so interessant sind wie andere Län-
        der, aber dafür umso hilfsbedürftiger sind.
        Aber es ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass
        die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün gerade auf
        europäischer Ebene für eine bessere Entwicklungszu-
        sammenarbeit sorgen, wenn ihnen das schon im nationa-
        len Kontext nicht gelingt. Dabei zeigen uns doch die
        Zahlen eindrucksvoll, dass wir bei der Armutsbekämp-
        fung endlich vorankommen müssen: Nach Untersuchun-
        gen der UNCTAD hat sich die Anzahl der in absoluter
        Armut lebenden Menschen in den letzten 30 Jahren na-
        hezu verdoppelt, und wenn sich die Entwicklung weiter
        fortsetzt, werden im Jahr 2015 weltweit über
        400 Millionen Menschen mit weniger als 1 Dollar pro
        Tag auskommen müssen. Dies sind etwa ein Drittel mehr
        Personen als heute. Besonders besorgniserregend ist die
        Situation im südlichen Afrika, wo nach VN-Angaben bei
        einer Fortführung der bisherigen Anstrengungen von In-
        dustrie- und Entwicklungsländern die Millenniumsziele
        erst im Jahr 2165 erreicht werden.
        So lange können, so lange dürfen wir nicht warten.
        Wir müssen jetzt handeln und die Entwicklung in unse-
        ren Partnerländern vorantreiben durch eine effektive und
        effiziente bilaterale, aber auch multilaterale Entwick-
        lungszusammenarbeit auf europäischer Ebene.
        Die letzten sechs Jahre wurden von Rot-Grün jedoch
        weitgehend ungenutzt gelassen. Anstatt eine Entwick-
        lungszusammenarbeit zu betreiben, die im Interesse
        Deutschlands und seiner Partner liegt, streicht diese
        Bundesregierung die Mittel für die bilaterale EZ immer
        weiter zusammen und setzt verstärkt auf ein multilatera-
        les Vorgehen, das häufig vollkommen ungeeignet ist, un-
        sere entwicklungspolitischen Zielsetzungen zu errei-
        chen. Es ist schon höchst bedauerlich, wenn mittlerweile
        Länder wie Frankreich, Großbritannien und Norwegen
        im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Sozialprodukt mehr
        für die Entwicklungszusammenarbeit ausgeben als
        Deutschland.
        Dass diese Bundesregierung die aktuellen Pläne des
        EU-Entwicklungskommissars für die Mitgliedstaaten
        der EU 15 erfüllen kann, bis zum Jahr 2010 mindestens
        0,56 Prozent des BIP für die Entwicklungszusammenar-
        beit zur Verfügung zu stellen, erscheint wenig realis-
        tisch. Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir als CDU/
        CSU-Fraktion zukünftig wieder die entwicklungspoliti-
        sche Verantwortung übernehmen, um die nationale und
        europäische Entwicklungszusammenarbeit nachhaltig zu
        verbessern.
        Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit ist ein gu-
        tes Stück vorangekommen, die Dezentralisierung zeigt
        Früchte, der Mittelabfluss des EEF hat sich verbessert.
        Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, die
        EU-Entwicklungspolitik auf das Oberziel Armutsbe-
        kämpfung auszurichten, auch hier hat sich einiges getan.
        Bei der Umsetzung der Armutsbekämpfung muss die
        EU aber noch konkreter werden. Ich möchte bereits
        heute anmahnen, dass die Bekämpfung von Hunger und
        Armut in den neuen Finanzperspektiven für 2007 bis
        2013 eine Priorität bleiben muss. Wir müssen die strate-
        gische Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik auf die
        Millenniumsziele sogar noch verbessern und EU-Kom-
        missar Michel beim Wort nehmen, der sich ja gestern bei
        der Anhörung für mehr Kohärenz ausgesprochen hat.
        Auch die Agrarpolitik und Handelspolitik der EU muss
        der Zielsetzung der EU-Entwicklungspolitik entspre-
        chen. Und da liegen zwischen Anspruch und Wirklich-
        keit leider noch Welten.
        Aber auch innerhalb der EU-Entwicklungspolitik gibt
        es noch Reformbedarf. Um beim Aufbau einer nachhal-
        tigen Wirtschaft in den Entwicklungsländern und bei der
        Armutsbekämpfung noch effizienter zu arbeiten, muss
        die Partizipation der Zivilgesellschaft verstärkt werden.
        Hierfür gilt es, den Aktionsplan zur Beteiligung der
        Zivilgesellschaft im Rahmen des Cotonou-Abkommens
        mit Leben zu erfüllen. Es gilt aber auch, Antrags- und
        Bewilligungsverfahren für europäische NROs zu verein-
        fachen und transparenter zu machen. Aber da hat ja auch
        der neue EU-Entwicklungskommissar gestern eine
        Menge versprochen. Deshalb bin ich auf diesem Gebiet
        auch optimistisch. In Hinblick auf die EU-Osterweite-
        rung ist es dringend geboten, die Sensibilität für Ent-
        wicklungsfragen in diesen neuen Ländern zu stärken.
        Dies sollte durch einen verstärkten Austausch im Rah-
        men der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, durch
        die technische Beratung unserer Vorfeldinstitutionen,
        aber auch durch eine starke Beteiligung der Zivilgesell-
        schaft geschehen.
        15912 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ich habe bereits erwähnt, dass sich der Mittelabfluss
        des EEF verbessert hat. Es könnte jedoch noch effizien-
        ter und vor allem noch schneller laufen. Die Qualität
        braucht darunter nicht zu leiden. Die bisherigen Erfolge
        durch eine Verstärkung der personellen Präsenz vor Ort
        und eine zügige Umprogrammierung der Mittel im Falle
        schlechter Performer sind ausbaubar. Dass die EU sich
        tatkräftig an globalen Initiativen wie HIPC, dem Globa-
        len Gesundheitsfonds oder dem Nachfolgeprozess von
        Johannesburg beteiligt, ist aus meiner Sicht richtig.
        Auch eine verstärkte Nutzung der Budgethilfe, immer
        dort, wo dies qualifiziert machbar ist, finde ich gut.
        In Hinblick auf den EEF haben wir in unserem Antrag
        auf ein ganz zentrales Problem hingewiesen: Es ist zu
        gewährleisten, dass die Mittel zur Erreichung entwick-
        lungspolitischer Ziele adäquat eingesetzt werden, um zu
        verhindern, dass Entwicklungsgelder der EU im Rahmen
        der Bewältigung immer neuer Aufgaben für sicherheits-
        politische oder militärische Einsätze zweckentfremdet
        werden. Dort, wo es sinnvoll ist, EU-finanzierte Frie-
        densmissionen zu unterstützen, müssen diese durch ei-
        genständige Finanzierung abgesichert sein. Eine entspre-
        chende Budgetlinie ist in der finanziellen Vorausschau
        2007 bis 2013 einzurichten. Auch für dieses Vorhaben
        will sich Louis Michel ja persönlich einsetzen. Als eine
        der wichtigsten Herausforderungen verbleibt für die EU,
        Entwicklungs- und Handelspolitik kohärenter zu ma-
        chen. Die EU-Handelspolitik darf nicht den Zielen ihrer
        Entwicklungspolitik widersprechen. Deshalb ist es so
        enorm wichtig, dass sich die EU in der WTO-Runde
        „entwicklungsfreundlich“ verhält. Dies gilt auch für
        biregionale Verhandlungen und ganz besonders für die
        EPAs, die Economic Partnership Agreements. Wir wol-
        len, dass hier genau das geschieht, was wir schon in un-
        serem WTO-Antrag von Mitte 2003 hervorgehoben ha-
        ben: Entschiedene Schritte der Beendigung von EU-
        Agrarexportsubventionen, qualifizierte Marktöffnung
        und Abbau der Zolleskalation für Schlüsselprodukte der
        Entwicklungsländer. Diese entwicklungsfördernden Zu-
        geständnisse dürfen auf der anderen Seite nicht, wie das
        gerade passiert, durch eine Singapur-Agenda für EPAs
        erzwungen werden. Die Singapur-Themen, Investitions-
        abkommen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungs-
        wesen, gehören nicht auf die Agenda der EPA-Verhand-
        lungen.
        Dass die EU in der Lage ist, durch Subventionsabbau
        frei werdende Gelder für Entwicklungsaufgaben einzu-
        setzen und damit eine doppelte Dividende zu erzielen,
        werden wir – so hoffe ich sehr – in Kürze im Rahmen
        der EU-Zuckermarktordung erleben. Die Agrarexport-
        subventionen auf Null zu fahren – und einen wesentli-
        chen Teil der dadurch frei werdenden Mitteln den AKP-
        Staaten und den LDCs geben, damit sie durch die Um-
        stellung ihrer Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Ar-
        mutsbekämpfung leisten können – wäre ein prima Signal
        aus Europa, ein Signal, das jetzt einfach dran ist!
        Markus Löning (FDP): Die FDP begrüßt die vom
        neuen Kommissar Louis Michel mit Tatkraft und viel
        Energie angegangene Reform der EU-Entwicklungspoli-
        tik hin zu mehr Effizienz. Wir begrüßen es insbesondere,
        dass er das unter seinem sozialistischen Vorgänger Poul
        Nielsen begonnene und ausufernde Beratungs- und Eva-
        luierungsunwesen zurückfahren will. Dies hat viel ge-
        kostet und nichts gebracht. Nicht Gutachten werden ge-
        braucht, sondern entschlossenes politisches Handeln.
        Dafür ist der Liberale Louis Michel der richtige Mann.
        Als ehemaliger Außenminister wird er seinem Ressort
        wieder Farbe und Format geben. Wir unterstützen ihn
        auch deshalb, weil er die Entwicklungspolitik als genui-
        nen Bestandteil der Außenpolitik begreift, der kein Mau-
        erblümchendasein führen darf.
        Ein EU-Kommissar muss die Beschlüsse von Rat und
        Parlament ausführen. Hier gibt es natürlich auch Punkte,
        die wir kritisch betrachten. So halten wir die auch von
        der EU postulierte Festlegung auf eine ODA-Quote von
        0,51 Prozent bis 2010 und 0,7 Prozent bis 2015 für so-
        wohl unrealistisch als auch für nicht wünschenswert, so-
        lange bestehende Effizienzreserven im System nicht aus-
        geschöpft werden. Darüber hinaus sagen wir auch klar,
        dass Deutschland bei der derzeitigen jährlichen Neuver-
        schuldung keinerlei zusätzliche Mittel aufbringen kann.
        Statt immer mehr Mittel in ein kaum reformiertes
        System zu pumpen, fordert die FDP, die EU-Entwick-
        lungprojekte konsequent aus den Middle Income Coun-
        tries – MIC – abzuziehen und sie statt dessen auf die
        Low Income Countries – LIC – zu konzentrieren. Diese
        finden sich zum ganz überwiegenden Teil in der Region
        Subsahara-Afrika.
        Wir begrüßen es, dass Kommissar Michel sich mit al-
        lem Gewicht dafür einsetzt, die EU-Entwicklungspolitik
        mehr und mehr auf Afrika zu konzentrieren. Dies ist
        überfällig, denn Länder wie Indien und insbesondere
        China, die in Afrika bereits selbst als Geber auftreten,
        brauchen unsere Entwicklungshilfe nicht mehr. Für sie,
        aber auch für ressourcenreiche Länder wie Mexiko, Bra-
        silien und andere mehr, weisen Wirtschafts-, Wissen-
        schafts- und Bildungskooperation den richtigen Weg.
        Deutschland wäre gut beraten, diesem Weg zu folgen.
        Am meisten könnte für Entwicklungsländer dadurch
        gewonnen werden, dass die EU schnellstmöglich die
        noch existierenden Marktzutrittsbarrieren für Drittländer
        beseitigt. Es ist doch abartig, dass wir gegenüber Kolum-
        bien den Bananenimport in die EU mit Zöllen belegen
        und gleichzeitig kolumbianischen Bauern mit Entwick-
        lungshilfe unter die Arme greifen, damit sie vom Koka-
        Anbau wegkommen.
        Weniger Zölle zu erheben hilft viel mehr, als teure
        Entwicklungsprojekte zu finanzieren, denn erstens hilft
        dies den Entwicklungsländern, mit eigenen Produkten
        auf dem Weltmarkt zu bestehen, und zweitens vermeidet
        es, dass mit der Hilfe von Entwicklungszahlungen neue
        Geber-/Empfänger-Strukturen entstehen, die vor allem
        an ihrem eigenen Fortbestand interessiert sind und nicht
        daran – wie es doch eigentlich bei der Hilfe zur Selbst-
        hilfe der Fall sein sollte –, sich schrittweise selbst über-
        flüssig zu machen. Was wir brauchen, ist eigene Wirt-
        schaftskraft von Entwicklungsländern, nicht neue
        Abhängigkeiten in altem Geber-/Empfänger-Denken.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15913
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dies gilt im Kleinen, also bei der bilateralen nationa-
        len Entwicklungszusammenarbeit, und dies gilt mehr
        noch im Großen, bei der multilateralen Entwicklungszu-
        sammenarbeit. Bestes Beispiel hierfür ist die Zusam-
        menarbeit der EU mit den AKP-Staaten. Für die FDP ist
        die Idee der vertieften Zusammenarbeit der EU mit den
        AKP-Staaten, also den nach dem Zweiten Weltkrieg un-
        abhängig gewordenen französischen, britischen, portu-
        giesischen und spanischen Kolonien heute nicht mehr
        zeitgemäß.
        Wieso erhält zum Beispiel Belize, das ehemalige Bri-
        tisch-Honduras, als AKP-Staat eine Vorzugsbehandlung,
        sein Nachbar Honduras aber nicht? Das ist nicht sachge-
        recht und muss auch so bezeichnet werden.
        Die FDP fordert daher die Abkehr von der Sonder-
        stellung der AKP-Staaten. Ein Folgeabkommen für das
        gegenwärtige Cotonou-Abkommen, das die Grundlage
        für die EU-AKP-Zusammenarbeit darstellt, soll es unse-
        res Erachtens nicht mehr geben.
        Statt dessen soll die Zusammenarbeit mit den AKP-
        Staaten in die normale Entwicklungspolitik der EU ein-
        gegliedert werden. Diese Forderung erstreckt sich insbe-
        sondere auch auf das Hauptinstrument der EU-AKP-Zu-
        sammenarbeit, den EEF.
        Wir fordern, diesen schnellstmöglich in den EU-
        Haushalt einzugliedern und die gegenwärtigen Planun-
        gen für einen 10. EEF abzubrechen. Die Beschlussfas-
        sung über die finanzielle Vorausschau der EU für 2007
        bis 2013 gibt einen willkommenen Anlass, diese von uns
        seit langem erhobenen Forderung umzusetzen. Dies
        brächte mehr Haushaltsklarheit und Transparenz.
        Der dann anteilig höhere Beitrag Deutschlands zum
        bisherigen EEF entspräche sodann dem deutschen Anteil
        im allgemeinen EU-Haushalt. Diesen finanziellen Bei-
        trag zur Haushaltsklarheit sind wir bereit zu erbringen.
        Wir sind aber nicht bereit, einfach mehr Geld in die Ent-
        wicklungspolitik zu pumpen, um ein rein quantitatives
        Ziel, 0,7 Prozent ODA-Quote bis 2015, zu erreichen.
        Helfen heißt mehr als Bezahlen. Es kommt vielmehr
        darauf an, richtig zu helfen. Dafür stehen wir jederzeit
        zur Verfügung.
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Stärkung der Künst-
        lersozialversicherung (Tagesordnungspunkt 18)
        Angelika Krüger-Leißner (SPD): Hunderte, ja,
        Tausende von E-Mails haben die Mitglieder der En-
        quete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vor Wochen
        erreicht und deren Büros für einige Zeit beschäftigt. In-
        haltlich forderten all diese Schreiben nur eines: Die
        Künstlersozialkasse muss erhalten werden.
        Grund für diese Flut an Meldungen war eine einzige
        missverständliche Äußerung der Vorsitzenden der En-
        quete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Gitta
        Connemann. „Soll die KSK erhalten werden, kann sie
        überhaupt erhalten werden?“ fragte Frau Connemann in
        der Einladung zu einer öffentlichen Anhörung.
        Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie sinnvoll
        es ist, so etwas zu schreiben, wenn man, wie auch die
        Union beteuert, das System erhalten will. Nach Beteue-
        rungen von allen Seiten ebbte die Masse der E-Mails
        schnell ab.
        Aber uns allen dürfte dieser Moment noch einmal vor
        Augen geführt haben, wie wichtig das soziale Siche-
        rungssystem der KSK in Deutschland für Künstler und
        Publizisten ist.
        Als der Künstlerbericht der Bundesregierung 1975 zu
        dem Ergebnis kam, dass die Berufe im Kulturbereich be-
        sonders schützenswert sind, wurde der Gedanke der
        Künstlersozialversicherung geboren. Am 27. Juli 1981
        wurde – nach langen Diskussionen – das entsprechende
        Gesetz von der sozialliberalen Koalition verabschiedet.
        Besonders die Verwerterseite wehrte sich, zog in den
        80er-Jahren sogar vor das Bundesverfassungsgericht,
        zum Glück aber erfolglos.
        Wie bedeutsam die KSK werden würde, war damals
        allerdings nicht absehbar. Nach dem ersten Jahr waren es
        gerade einmal 12 000 Versicherte, die über dieses Sys-
        tem unterstützt wurden.
        Heute, nach zwei KSK-Novellen, sind über
        140 000 bildende Künstler, Musiker, Journalisten,
        Schriftsteller und andere über die Künstlersozialversi-
        cherung versichert. Das Haushaltsvolumen liegt bei nun-
        mehr 537 Millionen Euro. Zum Vergleich: Vor zehn Jah-
        ren waren es unter 200 Millionen Euro.
        Die Bedeutung der KSK hat sich deutlich vergrößert.
        Sie spielt eine wichtige Rolle in unseren sozialen Siche-
        rungssystemen. Denn in einem ähnlichen Maß wie das
        Haushaltsvolumen ist auch die Zahl der Versicherten ge-
        stiegen.
        Aber eben diese Entwicklung bringt auch Probleme
        mit sich. Diese Erkenntnis herrscht auf allen Seiten.
        Denn die finanzielle Belastung muss gemeinsam ge-
        schultert werden. Das gilt in besonderem Maße für die
        Verwerterseite.
        Bei einem Bundeszuschuss von 20 Prozent hat sich
        der Abgabesatz für die Verwerter von 3,8 Prozent in
        2003 auf 4,3 Prozent in 2004 und nunmehr auf
        5,8 Prozent in 2005 entwickelt. Das sind bedeutende An-
        stiege. Auch der Bundeszuschuss hat sich auf rund
        100 Millionen Euro erhöht.
        Die Gründe dafür sind vielfältig. Das kulturelle Leben
        in Deutschland ist sehr vital. Über diese Ursache des An-
        stieges können und sollten wir uns freuen. Ein anderer
        Grund des stetigen Anstiegs der Mitglieder in der KSK
        liegt aber auch in der wirtschaftlichen Lage und der Re-
        aktion der Unternehmen darauf.
        Viele Künstler und Publizisten haben zurzeit kaum
        noch ausreichend Möglichkeiten, in einem Angestellten-
        verhältnis tätig zu sein. Und die Unternehmen, gerade im
        journalistischen Bereich, gehen dazu über, ihre Ange-
        15914 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        stellten in die KSK auszulagern. Dieses Outsourcing
        führt zu deutlichen Einsparungen. Denn die KSK-Ab-
        gabe ist immer noch bei weitem geringer, als Sozialab-
        gaben es sind.
        Aus meiner Sicht ist der Bundeszuschuss bei all dem
        noch zu rechtfertigen. Problematischer wird es, wenn
        wir den Anstieg bei den Verwertern betrachten, der in
        bestimmten Bereichen die Wirtschaftlichkeit des Kultur-
        betriebs gefährden kann, wenn die Tendenz weiterhin so
        anhält.
        Daher gilt für die KSK, was wir in anderen sozialen
        Sicherheitssystemen ebenfalls festgestellt haben: Wir
        müssen sie den veränderten Gegebenheiten anpassen,
        wenn wir sie erhalten wollen.
        Und dies muss an dieser Stelle nochmals betont wer-
        den: Wir wollen die Versicherung unter allen Umständen
        erhalten. Der Bestand dieses Systems darf aus Sicht der
        SPD-Bundestagsfraktion nicht infrage gestellt werden.
        Die Künstlersozialversicherung ist und bleibt ein in
        Europa einzigartiges System, dass es Kulturschaffenden
        ermöglicht, ihre Berufung auszuüben, sobald sie in der
        Lage sind, den Hauptteil ihre Einkommens davon zu be-
        streiten.
        Das schafft große Sicherheit und Möglichkeiten für
        die Versicherten, wie sie sonst nicht denkbar wären, und
        es erhält den vitalen Kulturbetrieb in Deutschland, den
        wir ohne die Künstlersozialversicherung so kaum hätten.
        Jede notwendige Änderung an dieser Stelle muss dem
        Ziel folgen, die Lebensfähigkeit der KSK zu erhalten.
        Das ist Sinn und Inhalt des Antrages von SPD und
        Bündnis 90/Die Grünen zu Stärkung der Künstlersozial-
        versicherung.
        Fassen wir aber zusammen, welche Probleme die
        KSV zurzeit hat:
        Erstens. Die steigende Anzahl der Mitglieder hat den
        Bundeszuschuss und die von den Verwertern zu zahlen-
        den Zuschüsse erhöht.
        Zweitens. Infolge rückläufiger Aufträge hat die Ho-
        norarsumme, auf die die Abgabe zu zahlen ist, nicht mit
        den Versichertenzahlen standgehalten. Die Verwerterab-
        gabe ist auf 5,8 Prozent gestiegen.
        Drittens. Durch Outsourcing werden bisher ange-
        stellte Künstler und Publizisten in die KSK getrieben.
        Der Bund übernimmt damit zunehmend Sozialabgaben,
        die zuvor die Unternehmen zu zahlen hatten.
        Viertens. Die Mitglieder in der Künstlersozialkasse
        werden zu selten auf Einkommen und Berechtigung ih-
        rer Mitgliedschaft überprüft. Die Erkenntnisse über die
        KSK-Mitglieder und ihre genaue soziale Absicherung
        sind noch gering. Auch hier gibt es ständig Veränderun-
        gen.
        Fünftens. Die Verwerter sind nicht ausreichend er-
        fasst. Viele entziehen sich ihrer KSK-Pflicht, sodass die
        erfassten Verwerter die Abgabe auf wenige Schultern
        verteilt zahlen müssen. Allein eine vollständige Erfas-
        sung würde den Verwerteranteil drastisch senken kön-
        nen.
        Die Folge aus dieser Situation kann nur sein, dass wir
        die Mitglieder in der KSK und die Verwerter besser
        überprüfen. Eine höhere Effizienz im System ist die ein-
        zige Möglichkeit, das System langfristig zu erhalten.
        Die KSK ist für Berufe zuständig, die als besonders
        schützenswert – und damit unterstützenswert – erkannt
        wurden. Diese sollen diese Sonderleistung in Anspruch
        nehmen können. Ein bessere Kontrolle schafft auch hier
        mehr Gerechtigkeit für die wirklich berechtigten Mit-
        glieder. Nachträgliche Einkommensnachweise können
        hier Klarheit bringen.
        In diesem Zusammenhang sei den Künstlern und Pu-
        blizisten in Deutschland nochmals gesagt: Es gibt keinen
        Grund zur Panik. Die KSK bleibt erhalten. Dafür steht
        die Regierungskoalition ein.
        Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung in die-
        sem Zusammenhang schon erste Maßnahmen ergriffen
        hat, die für die Nachhaltigkeit der Künstlersozialversi-
        cherung wichtig sind. Vor allem die Beschlüsse zur ad-
        ministrativen und personellen Stärkung der KSK in Wil-
        helmshaven sind wichtig. Die Stärkung der Verwaltung
        ist hier ein Schritt zu mehr – und nicht wie sonst oft – zu
        weniger Effizienz. Es ist beachtlich, was die Mitarbeite-
        rinnen und Mitarbeiter der KSK mit geringem Personal
        in den letzten Jahren geleistet haben. Wir brauchen aber
        künftig mehr Personal für die Erfassung und Prüfung
        von Verwertern und Versicherten. Das macht die KSK
        zukunftsfähig und schafft mehr Gerechtigkeit. Auch und
        gerade in finanzieller Hinsicht.
        Es ist in diesem Zusammenhang dringend erforder-
        lich, dass die von der Bundesregierung aufgenommenen
        Anstrengungen zur Erfassung der Verwerter voran-
        schreiten. Unser Antrag unterstützt dabei die bisherigen
        Maßnahmen. Diese müssen schnell und sachgerecht zu
        Ergebnissen kommen. Wir können nicht so lange warten,
        bis die jetzt erfassten Verwerter in Abgabenhöhen kom-
        men, die wirtschaftlich nicht mehr zu leisten sind.
        Und wir wollen eine Analyse der zukünftigen Ent-
        wicklung der KSK. Auf Dauer ist ein derartiges Wachs-
        tum in den Mitgliederzahlen kaum zu rechtfertigen. Wir
        müssen Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die Haus-
        haltssituation dieser Versicherung in Zukunft aussieht.
        Dann werden auch die Diskussionen über den Erhalt der
        KSK abebben.
        Ein großes Problem ist die Rentenabsicherung der
        Mitglieder der KSK. Unsere bisherigen Erkenntnisse
        deuten darauf hin, dass die meisten Mitglieder hier nur
        mit sehr unzureichenden Absicherungen rechnen kön-
        nen. Hier müssen Systeme, die wir in anderen Bereichen
        geschaffen haben, wie zum Beispiel die Riester-Rente,
        ebenfalls stärker als bisher verbreitet werden.
        Und schließlich wollen wir, dass Impulse, die aus
        dem „Runden Tisch“ von BMGS, BKM und Kulturrat
        kommen, auch aufgenommen werden. Es sind auch zu-
        künftig Anstrengung notwendig, um die KSK für die Be-
        rechtigten abzusichern.
        Die Künstlersozialversicherung ist ein System, auf
        das wir in Deutschland stolz sein können. Es gelingt uns
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15915
        (A) (C)
        (B) (D)
        damit, das kulturelle Leben am Laufen zu halten, ohne
        dass Künstlerinnen und Künstler aus Sorge vor ihrer so-
        zialen Absicherung ihre Fähigkeiten nicht mehr nutzen.
        Die Politik darf dieses System nicht infrage stellen.
        Wir müssen klar und deutlich machen – auf allen Seiten
        des hohen Hauses – dass wir notwendige Reformen und
        Einsparungen in unserem Land nicht auf Kosten des kul-
        turellen Lebens und der Künstlerinnen und Künstler vor-
        nehmen werden.
        Dies können wir am besten dadurch zeigen, dass wir
        uns alle zum Erhalt der Künstlersozialversicherung be-
        kennen. Dies darf aber kein Lippenbekenntnis sein. Die
        Probleme werden deutlich. Der Erhalt ist wirtschaftlich
        langfristig nur möglich, wenn wir die in unserem Antrag
        genannten Maßnahmen vornehmen und die Bundesre-
        gierung bei ihren Anstrengungen unterstützen.
        Das sollte unser aller Ziel sein, im Sinne der Kultur-
        schaffenden, Künstler und Publizisten in Deutschland.
        Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Lassen Sie mich
        nun kurz etwas über den Aufbau der Künstlersozialversi-
        cherung sagen: Die Künstlersozialversicherung wurde
        im Juli 1981 vom Parlament beschlossen und trat 1983
        in Kraft. Sie ist eine einmalige sozialpolitische und so-
        zialdemokratische Errungenschaft und soll freien Künst-
        lern soziale Sicherheit schaffen und zugleich den Kultur-
        standort Deutschland dadurch bereichern.
        Die Künstlersozialkasse regelt die Künstlersozialver-
        sicherung. Sie ist eine Abteilung der Unfallkasse des
        Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven und führt den Einzug
        der Gelder durch. Ist ein Künstler zum Beispiel bei der
        AOK krankenversichert, leitet sie die Gelder – Kranken-
        versicherung und Pflegeversicherung – an die betref-
        fende AOK weiter. Ebenfalls leitet die KSK die Gelder
        an die BfA weiter. Abgesehen vom Bundeszuschuss zu
        der Künstlersozialkasse trägt der Bund die Verwaltungs-
        kosten.
        Die Künstlersozialversicherung geht davon aus, dass
        viele freie Künstler in einem arbeitnehmerähnlichen Ver-
        hältnis stehen. Die Künstler, die versichert sind, zahlen
        nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung,
        Kranken- und Pflegeversicherung. Die Verwerter zahlen
        gegenwärtig einen einheitlichen Betrag von 5,8 Prozent,
        weil sie nicht die Endverbraucher sind, sondern mit der
        Auftragsarbeit des Künstlers Geld verdienen.
        Ursprünglich diente der Bundeszuschuss als Aus-
        gleich zum „Selbstvermarktungsanteil“. Wenn Künstler
        zum Beispiel einem privaten Endverbraucher etwas ver-
        kaufen – etwa ein Bild –, sollte hier der Bund eine Ar-
        beitgeber-Zahlung „simulieren“. Viele Jahre haben Bund
        und Verwerter jeweils 25 Prozent in die KSK eingezahlt.
        Weil aber immer mehr Künstler in einem arbeitneh-
        merähnlichen Verhältnis stehen, ging auch der Anteil,
        den die Künstler durch Privatkunden erwirtschafteten,
        zurück. Somit hat der Bund im Jahr 2000 seinen Anteil
        auf 20 Prozent reduziert. Mittlerweile gilt der Bundeszu-
        schuss zur Künstlersozialkasse – KSK – entsprechend
        dem Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversiche-
        rung. Er gilt in erster Linie als kultur- und sozialpoliti-
        sche Maßnahme. Sie sichert den Künstler sozial ab. Der
        Bundeszuschuss ist mit 100 Millionen Euro aber so hoch
        wie noch nie. Der Bundeszuschuss ist auch deshalb so
        hoch, weil wir mittlerweile 140 000 Versicherte haben.
        Zur Forderung des Deutschen Kulturrates zur Anhe-
        bung des Bundeszuschusses auf 25 Prozent möchte ich
        aber sagen: Muss man das „Outsourcen“ auch noch un-
        terstützen? Viele Betriebe lassen oft die ehemaligen An-
        gestellten als freie Mitarbeiter für sie arbeiten. Für mich
        steht fest, dass viele Auftraggeber einen hohen Nutzen
        von den freien Kreativen haben: Eine angestellte Grafi-
        kerin „kostet“ den Arbeitgeber eben deutlich mehr an
        Abgaben als eine freie Mitarbeiterin. Und die freie Mit-
        arbeiterin muss er weder im Krankheitsfalle noch in der
        Schwangerschaft finanzieren, noch muss er den Arbeits-
        platz in diesem Fall drei Jahre freihalten. Denn berück-
        sichtigt werden muss das „Outsourcing“ im künstleri-
        schen Bereich der letzten Jahre. Und verglichen mit
        2002 bekommen Künstler nur noch etwa 70 Prozent ih-
        res Honorars. Somit war die Erhöhung mehr als notwen-
        dig.
        1983, im ersten Jahr, waren 12 569 Künstler versi-
        chert. Im Jahr 2001 waren es 110 000. Nun sind es be-
        reits 140 000. Dies hat mit dem bereits angesprochenen
        „Outsourcing“ zu tun. Auch hat die Möglichkeit, Ich-
        AGs zu gründen dazu beigetragen, den Anteil der Versi-
        cherten zu erhöhen. Weiterhin muss mit einem jährlichen
        Anstieg von etwa 6 000 bis 7 000 Personen gerechnet
        werden, die in die KSK aufgenommen werden.
        Es gibt auch die so genannten Mitnahmeeffekte.
        Nicht jeder Künstler, der sich als Künstler bezeichnet, ist
        auch einer. Hier entscheiden die KSK und im Streitfall
        die Sozialgerichte: So kann es eben sein, dass das Lan-
        dessozialgericht Niedersachsen-Bremen eine „japani-
        sche Teezeremonienmeisterin“ als Künstlerin im Sinne
        des KSVG einstuft, weil das Gericht überzeugt war, dass
        sie trotz des ja nun eigentlich nach japanischer Zeremo-
        nie sehr, sehr festen Ritus, diesen angeblich „eigen-
        schöpferisch“ auslegen würde. Aber wenn sie genug ein-
        zahlt, sollte uns das nicht weiter interessieren.
        Trotzdem wird in Zusammenarbeit mit Krankenkas-
        sen, Rentenversicherungsträgern, der KSK und dem
        Bundesversicherungsamt ein besserer Abgrenzungskata-
        log erarbeitet, um Missbrauch zu vermeiden. Zurzeit
        kennt die Berufsliste der KSK 110 Berufe, die grund-
        sätzlich versicherungsfähig sind. Denn es gibt Einord-
        nungsprobleme wie die so genannten Web-Designer:
        Sind es „Informatiker“ oder „Kreative“? Auch gibt es
        immer wieder vor Gerichten Abgrenzungsprobleme zum
        Kunsthandwerk – obwohl Kunsthandwerker grundsätz-
        lich ausgeschlossen sind.
        In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Ausnah-
        men aus der Abgabenpflicht: zum Beispiel für Vereine,
        die „heimatliches Brauchtum“ pflegen. Ebenso kann hier
        die „Übungsleiterpauschale“ – § 3 Nr. 26 EstG – er-
        wähnt werden, da nunmehr nebenberuflich künstlerisch
        Tätige bis 1 848 Euro im Jahr auch im Sinne der KSK
        abgabenfrei sind. Begünstigte sind hier zum Beispiel die
        Volkshochschulen – das freut sicherlich die Kommunal-
        politiker.
        15916 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wir haben die Situation, dass sich immer mehr Ver-
        werter offenbar bei der KSK nicht melden wollen. Die
        KSK hat gegenwärtig noch nicht genug Personal, um
        kontrollieren zu können, wer als nicht angemeldeter Ver-
        werter tätig ist. Stichproben in den Gelben Seiten reichen
        nicht aus, um die Säumigen zu finden. Und so rufe ich
        Unternehmen auf, sich in „Ausgleichsvereinigungen“ zu-
        sammenzuschließen oder bestehenden beizutreten. Sie
        können dann günstigere Tarife erhalten. Unternehmen
        sollten sich gemeinsam freiwillig als „Verwerter“ mel-
        den. Das Einzugsverfahren wird hier durch Gruppenbil-
        dung vereinfacht. Ein verbilligter „Gruppentarif“ mit der
        KSK kommt den Verwertern auch entgegen.
        Wir von der Koalition sichern den Fortbestand der
        Künstlersozialversicherung durch folgende Maßnahmen:
        Vollständige Erfassung der Verwerter. Die vollstän-
        dige Erfassung wird ermöglicht durch die bereits am
        1. April erfolgte Aufstockung von 4,5 auf 15,5 Stellen.
        Zusätzlich wird das BMGS 14 zusätzliche Stellen in die-
        sen Bereich einbringen. Die KSK muss Zugriff auf die
        Arbeitgeberdatei der BfA haben. Damit wird die Erfas-
        sung vereinfacht. Das BMGS prüft hier bereits, wie ein
        Datenausgleich rechtlich möglich ist.
        Bessere Überprüfung der Versicherten. Ein weiterer
        wichtiger Punkt ist die bessere Überprüfung der Versi-
        cherten. Bisher genügte es, wenn sie ihre voraussichtli-
        chen Einnahmen im kommenden Jahr angaben. Die Ver-
        sicherten der KSK werden jetzt bei der jährlichen
        Abfrage der KSK im Herbst veranlasst, Einkommens-
        nachweise und ihre Nachweise über ihre Auftraggeber
        vorzulegen. Ich denke, das ist berechtigt. Auch führt das
        BMGS auf Leitungsebene regelmäßige Gespräche mit
        dem „Aktionsbündnis Verwerter“. Ziel ist die Abschät-
        zung der Abgabenhöhe und die Erörterung weiterer Re-
        formoptionen. Ebenso gibt es einen runden Tisch zur
        KSK, an dem BMGS, KSK, Verwerter und Versicherte
        beteiligt sind.
        Natürlich muss auch die private Altersvorsorge ver-
        bessert werden: Hierzu gab es bereits am 2. Dezember
        2004 eine Tagung vom BMGS und dem Deutschen Kul-
        turrat. Ziel war der Abschluss von Rahmenverträgen für
        die Verbandsmitglieder sowie die Werbung für staatlich
        geförderte Altersvorsorge. Für die Festsetzung des Ab-
        gabensatzes für das Jahr 2006, die im Herbst 2005 erfol-
        gen muss, kommt es entscheidend auf die Honorarmel-
        dungen von 2004 an – die liegen aber erst im Mai 2005
        vor. Dreh- und Angelpunkt wird hier auch die Entwick-
        lung der Honorare sein. Aber wir Sozialdemokraten
        werden uns für das Weiterbestehen der Künstlersozial-
        versicherung zum Wohle der Künstler und des Kultur-
        standortes Deutschland einsetzen.
        Matthias Sehling (CDU/CSU): Ihr Antrag mit dem
        viel versprechenden Titel „Stärkung der Künstlersozial-
        versicherung“ ist ein typischer „Gutmenschenantrag“:
        Alles, was darin steht, hört sich zwar schön an; aller-
        dings wird dadurch weder die Künstlersozialversiche-
        rung stabilisiert noch verbessert sich die soziale Siche-
        rung der Künstlerinnen und Künstler. Zudem beschreibt
        Rot-Grün die derzeitige Situation unvollständig. Sie
        starten nach dem Titel als Tiger und landen nach dem In-
        halt als Bettvorleger.
        Mit ihrem Antrag scheint Rot-Grün vor allem die ge-
        werkschaftlich organisierten Künstler beeindrucken zu
        wollen. Ich kann das insoweit verstehen, da auch ich von
        der Überflutung mit Hunderten von Mails betroffen war,
        nachdem das Gerücht umging, der Bundestag wolle die
        KSK abschaffen. Da dieses Gerücht von der Gewerk-
        schaft Verdi in die Welt gesetzt wurde, mag Sie – ver-
        ehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen –
        diese Aktion zu einem solchen Antrag verleitet haben.
        Allerdings scheinen Sie damit nicht mehr erreichen zu
        wollen, als Ihren guten Willen zu demonstrieren, ohne
        wesentliche Änderungen vorzunehmen.
        Ich bin Ihrer Meinung, dass die abgabepflichtigen
        Verwerter – Verlage, Galeristen, Theaterhäuser – konse-
        quenter erfasst werden müssen. So könnten beispiels-
        weise auch Produktionsunternehmen, die Designer be-
        schäftigen, Beitrag zur Künstlersozialkasse zahlen und
        nicht nur Plattenfirmen oder Opernhäuser, die zum „Ver-
        werter“-Beitrag verpflichtet sind.
        Auch ist es sinnvoll, den Versichertenkreis einzugren-
        zen. In letzter Zeit fiel vermehrt auf, dass sich neben di-
        plomierten Malern auch gerne mal Grafitti-Beschmierer
        als Künstler ausgaben und so Mitglieder der Künstlerso-
        zialkasse wurden. Gerne können wir über Eingrenzungs-
        maßnahmen sprechen.
        Abgesehen von diesen zwei Punkten – konsequentere
        Erfassung aller Verwerter und Eingrenzung des Versi-
        chertenkreises – sehe ich in Ihrem Antrag allerdings
        nichts, was zu einer besseren Situation der Künstler füh-
        ren könnte.
        Künstler verdienen im Durchschnitt nur 40 Prozent
        eines gesetzlich Versicherten. Schon jetzt haben Künst-
        ler nach den Statistiken der Künstlersozialkasse ein
        durchschnittliches Einkommen von nur 11 000 Euro pro
        Jahr gegenüber 24 500 Euro der Gesamtbevölkerung.
        Regelfall sind ja nicht einzelne Spitzenverdiener, son-
        dern der alltägliche Normalfall, zunehmend die in die
        unfreiwillige Selbstständigkeit gedrängten freien Mitar-
        beiter. Auch wenn man absichtlich geringe Angaben be-
        rücksichtigt, um die Beitragslast gering zu halten, bedeu-
        tet dieses, dass die Künstler damit mit äußerst niedrigen
        Alterssicherungen rechnen müssen. Es bedeutet auch,
        dass die Probleme, die wir heute schon mit der gesetzli-
        chen Rente haben, die Kulturschaffenden verschärft tref-
        fen werden.
        Wir sehen mit Sorge auf die Mitgliederentwicklung
        der Künstlersozialkasse. Die Mitgliederanzahl steigt
        ständig – in den letzten fünf Jahren allein um 30 000
        Mitglieder oder über 30 Prozent. Seit Gründung der
        Künstlersozialkasse von 12 000 in den Jahren 1982/83
        hat sich die Versichertenzahl auf heute 130 000 mehr als
        verzehnfacht. Nach Informationen der Künstlersozial-
        kasse wird ein weiterer Anstieg der Versicherungsneh-
        mer erwartet. Danach hätten bis zu 80 000 selbstständige
        Künstler derzeit noch die Möglichkeit, Mitglied in der
        Künstlersozialkasse zu werden. Die finanzielle Lage
        wird sich durch Masse noch verschärfen. Nur ganz ver-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15917
        (A) (C)
        (B) (D)
        schämt – mit dem Stichwort Outsourcing – deuten Sie in
        Ihrem Antrag eine Hauptursache für die Versicherten-
        schwemme an: Immer mehr Unternehmen, insbesondere
        Zeitungen und Verlage, drängen wegen der hohen So-
        zialabgaben, die die Bundesregierung zu verantworten
        hat, ihre bisher fest angestellten Mitarbeiter in die
        Selbstständigkeit und damit in die Künstlersozialkasse.
        Im Übrigen vermisse ich die Erwähnung eines weite-
        ren wichtigen Faktums, das die Regierungsfraktionen
        verständlicherweise nicht gerne in der Öffentlichkeit dis-
        kutieren wollen: Die Künstlersozialkasse war Ende 2004
        schon einmal in einer erheblichen Finanzklemme: Auf-
        grund der Mindereinnahmen im Jahr 2004 musste der
        Bundesfinanzminister der Künstlersozialkasse eine über-
        planmäßige Finanzspritze in Höhe von über 13 Millio-
        nen Euro geben. Dieses Darlehen muss laut Unterrich-
        tung durch die Bundesregierung vom 17. November
        2004 in den Jahren 2005 und 2006 zurückgezahlt wer-
        den, und zwar, indem der Bundeszuschuss in diesen Jah-
        ren jeweils um Millionenbeträge erneut reduziert wird.
        Es wäre interessant zu wissen, wie Rot-Grün diese wei-
        tere Kürzung des Bundeszuschusses angesichts der jetzt
        schon bestehenden Probleme in der Künstlersozialkasse
        verkraften will, ohne die Liquidität der Künstlersozial-
        kasse erneut in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen.
        Auch dazu lese ich in Ihrem Antrag kein Sterbenswört-
        chen.
        Ein Großteil der Einnahmen der Künstlersozialkasse
        kommt im Übrigen aus Veranstaltungen, die mit auslän-
        dischen Künstlern organisiert wurden. Der Konzertver-
        anstalter muss dann seinen Verwerter-Anteil von
        5,8 Prozent in die Künstlersozialkasse einzahlen, auch
        wenn er die Einnahmen einem ausländischen Künstler
        verdankt, der niemals Anspruch auf Leistungen aus der
        Künstlersozialkasse haben wird. Wenn also Elton John
        in Deutschland auftritt, bezahlt er indirekt die Altersver-
        sicherung einer deutschen Ballettänzerin. Dieser Beitrag
        geht dem Künstler entsprechend vom Honorar ab. Nach
        Angaben aus Künstlervermarkter-Kreisen wollen diese
        jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Was soll
        getan werden, wenn die Kläger vor dem Europäischen
        Gerichtshof erfolgreich sind? Bei Erfolg der Klage
        würde ein großer Teil der Einnahmen der Künstlersozial-
        versicherung wegbrechen!
        Völlig unerwähnt in Ihrem Antrag bleibt auch einer
        der Hauptgründe für die Finanzmisere der Künstlerso-
        zialkasse, nämlich die gesetzliche Kürzung des Bundes-
        zuschusses im Jahr 2000 von 25 auf 20 Prozent. Dem-
        entsprechend mussten die Verwerter ihren Beitrag auf
        30 Prozent erhöhen. Zum 1. Januar diesen Jahres stieg
        der Abgabesatz nach der Vereinheitlichung von 4,3 Pro-
        zent auf nunmehr 5,8 Prozent der Entgelte. Würde Rot-
        Grün sich ernsthaft um die soziale Schutzbedürftigkeit
        unserer Künstler sorgen, würden Sie den Bundeszu-
        schuss wieder erhöhen! Wo ist hier Ihr Appell an die
        Bundesregierung? Damit könnten der Beitrag der Ver-
        werter wieder gesenkt und vielleicht auch Klagen vor
        dem EuGH und konkursführende Belastungen von Ver-
        wertern vermieden werden.
        Es ist also absehbar, dass noch in diesem Jahr ernst-
        haftere Anträge zur Künstlersozialversicherung im Bun-
        destag eingebracht werden müssen, wenn vermieden
        werden soll, dass Künstler in Deutschland bald ein Ein-
        kommens- und Alterssicherungsniveau erreichen, wie
        man es zuletzt vor 150 Jahren kannte. Statt mit Verdi ori-
        entierten Schaufensteranträgen zu operieren, sollten Sie
        sich lieber in der Enquete-Kommission „Kultur in
        Deutschland“ um gemeinsame Handlungsempfehlungen
        zur tatsächlichen Stärkung der Künstlersozialversiche-
        rung bemühen!
        Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Es entsteht zuweilen
        der Eindruck von Selbstbeweihräucherung, der sich Rot-
        Grün mit dem Antrag zur Stärkung der Künstlersozial-
        versicherung unterzieht. Stehen wir nicht im fraktions-
        übergreifenden Konsens in dieser Sache?
        Wenn Sie also schon Initiative zeigen, dann bitte nicht
        mit leerem Aktionismus. Ich glaube, Sie wollen mit die-
        sem Antrag Ihre eigene Untätigkeit verdecken. Diese ist
        wiederum Resultat Ihrer offensichtlichen Ratlosigkeit,
        die Probleme Deutschlands zu lösen. Nicht nur die
        Künstlersozialkasse ist in ihrer Existenz bedroht, unsere
        gesamten sozialen Sicherungssysteme müssen einen
        Wandel erfahren, vor dem Sie sich offenbar scheuen.
        Es ist kein Geheimnis, dass in der KSV jetzt die Ren-
        tenansprüche der ersten Jahrgänge bestehen. Auch die
        steigenden Zahlen der Versicherten sind im digitalen
        Zeitalter, wo viele Künstlerberufe gerade auch im Be-
        reich des Internets entstanden sind, eine logische
        Schlussfolgerung. Das hat natürlich zur Folge, dass sich
        auch der Bereich der Verwerter vergrößert. Hier beste-
        hen derzeit enorme definitorische Mängel. Wer ist heute
        ein Künstler? Wer ist Verwerter und profitiert von der
        Kunst? Lange schon findet Kunst nicht mehr nur in Ga-
        lerien, Verlagen oder Opernhäusern statt.
        Doch durch Nichtstun wird das System nicht besser.
        Was wollten Sie uns sonst mit Ihrem Antrag mitteilen,
        wenn nicht von dieser Tatsache abzulenken? Ich erinnere
        Sie gerne nochmals an Ihre Pflicht: Die Bundesregierung
        unterliegt dem Handlungszwang bei der Reform der
        Künstlersozialversicherung. Mit fragwürdigen Anträgen
        ist dem sicher nicht geholfen.
        Ich ermahne Sie deshalb, Vorhaben umzusetzen, die
        der Reform dienlich sind: Definieren Sie Berufe, zu de-
        nen Künstler heute gehören. Im Zeitalter des Internets
        entstehen auch hier neue Berufssparten, die sich zum
        Beispiel mit Webdesign beschäftigen und bisher kein
        Anrecht auf Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse ha-
        ben. Definieren Sie den Begriff des Verwerters. Auch die
        Textil- oder Automobilbranche profitiert von Kunst.
        Verwerter müssen stärker in ihre Pflichten eingebunden
        werden.
        Den gesenkten Bundeszuschuss von 20 Prozent wie-
        der zu erhöhen, lehne ich ab. Obwohl in der Presse zu le-
        sen ist, dass sich das neue Grundsatzprogramm der SPD
        jetzt wieder stärker am Staat orientiert, weil die Ursache
        allen Übels in der „totalen Ökonomisierung kurzatmigen
        Profithandelns“ liegen soll, betone ich die Notwendigkeit
        15918 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        der Eigenvorsorge. Dem Staat dürfen keine weiteren
        finanziellen Lasten aufgebürdet werden. Ebenso sollte er
        sich aber auch aus bestimmten Feldern zurückziehen und
        Kontrolle zurücknehmen.
        Im Prinzip ist heute jeder Einzelne dazu aufgefordert,
        eine eigenständige Vorsorge zu treffen. Das gilt auch für
        Künstler. Dass deren Einkommen so niedrig ist und sie
        ihre Vorsorge mit einem durchschnittlichen Gehalt von
        11 100 Euro im Jahr kaum bewältigen können, ist nicht
        Sorge des Staates. Wir müssen eine stärkere Eigeninitia-
        tive der Versicherten fordern.
        Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        soziale Absicherung der Künstler und Publizisten ist der
        Koalition ein wichtiges Anliegen. Die Künstlersozial-
        kasse ist vor diesem Hintergrund eine besondere kultur-
        und sozialpolitische Errungenschaft.
        Steigende Versichertenzahlen und rückläufige Ein-
        nahmen haben jedoch in den zurückliegenden Jahren zu
        höheren Kosten für die Verwerter und den Bund geführt.
        Das ist gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche von
        Nachteil. Die Leistungsfähigkeit der Künstlersozialkasse
        ist einer Probe ausgesetzt. Angelegt war sie ursprünglich
        auf eine kleine, überschaubare Anzahl von Versicherten.
        Zählte sie zu Beginn rund 12 000 Versicherte, so suchen
        inzwischen schon rund 140 000 Kulturschaffende Schutz
        unter dem Dach der Künstlersozialkasse. Nach Schät-
        zungen arbeiten weitere 80 000 Selbstständige im Land,
        die Anspruch auf eine Versicherung in der Künstlerso-
        zialkasse hätten.
        In der Debatte ist die Forderung erhoben worden, den
        Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wieder zu erhö-
        hen. Ich mache darauf aufmerksam, dass dieser im Zuge
        der letzten Reform gesenkt worden ist, weil ein Gutach-
        ten gezeigt hat, dass der Bundeszuschuss zu hoch dimen-
        sioniert war. Davon abgesehen, macht man es sich doch
        sehr leicht mit dieser Forderung. Man entledigt sich der
        Aufgabe, die strukturellen Verwerfungen in der Künst-
        lersozialkasse zu beheben. Stattdessen bittet man einfach
        die Steuerzahler zur Kasse, um neues Geld für die
        Künstlersozialkasse aufzutun.
        Derzeit schätzen die Versicherten ihr Einkommen, auf
        das Beiträge erhoben werden, selbst. Dieses Verfahren
        lädt zum Missbrauch förmlich ein und setzt einen großen
        Anreiz, das zu erwartende Einkommen immer zu gering
        zu veranschlagen, da eine Überprüfung der Einkom-
        mensverhältnisse nur bei Verdacht erfolgt.
        Auch die Verwerter beweisen offenbar großen Ein-
        fallsreichtum, wenn es darum geht, sich der Abgaben-
        pflicht zu entziehen.
        Im Vergleich zu anderen Gruppen von Selbstständi-
        gen genießt die Künstlersozialkasse beachtliche Privile-
        gien. Die Berufe, die nicht als künstlerisch eingestuft
        werden, müssen sich nach dem derzeitigen Sozialrecht
        zu wesentlich ungünstigeren Konditionen versichern. Da
        wird die Frage gestellt werden dürfen, ob jene Personen
        in den Schutz dieser Versicherung kommen, die man be-
        sonders schützen wollte. Ist der selbstständige Tontech-
        niker, der eine Anlage einrichtet und steuert, schon ein
        Künstler? Warum sind Kunsthistoriker, die nicht publi-
        zistisch tätig sind, sondern als Museumspädagogen ar-
        beiten, nicht in der Künstlersozialkasse?
        Die Fraktion unterstützt von daher das Anliegen der
        Bundesregierung, die abgabepflichtigen Verwerter voll-
        ständig zu erfassen, Maßnahmen zur Überprüfung der
        Zugehörigkeit der Versicherten zur Künstlersozialver-
        sicherung zu intensivieren und sicherzustellen, dass auf
        das gesamte Einkommen Beiträge gezahlt werden, die
        Aktivitäten zur Verbreitung der Riester-Rente zu verstär-
        ken.
        Wir erwarten von der Bundesregierung Vorschläge,
        welche die Finanzen der Künstlersozialkasse schnell
        wieder ins Lot bringen.
        Lassen Sie uns jedoch auch die Gelegenheit nutzen
        und, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, ge-
        meinsam mit den Verbänden der Versicherten und Ver-
        werter eine Analyse der zukünftigen Entwicklung der
        finanziellen Lage der Künstlersozialversicherung erstel-
        len.
        Unseres Erachtens steht in diesem Zusammenhang
        auch eine Debatte darüber an, ob die Sondersysteme für
        bestimmte Berufsgruppen in der sozialen Sicherung er-
        halten bleiben sollten. Der Fall der Künstlersozialkasse
        zeigt, dass die Abgrenzung von abhängig Beschäftigten
        und Selbstständigen immer schwieriger wird. Dieses
        Problem ist uns auch aus anderen Sozialversicherungen
        vertraut. Er zeigt zudem, dass die Abgrenzung von
        künstlerischen und nichtkünstlerischen Berufen nicht
        über jeden Zweifel erhaben ist. Heute sind zudem nicht
        nur selbstständige Künstler besonders schutzbedürftig.
        Wir wollen aus diesem Grund die Sozialversicherungen
        zu Bürgerversicherungen weiterentwickeln.
        Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Mit wach-
        sender Sorge betrachten wir die finanzielle Entwick-
        lung der Künstlersozialkasse. Nicht erst die Anhörung
        der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zur
        wirtschaftlichen und sozialen Absicherung von Künst-
        lerinnen und Künstlern hat uns diese Probleme deutlich
        vor Augen geführt. Zugespitzte Formulierungen im
        Vorfeld der Anhörung, die aufgebauscht und von inter-
        essierter Seite überinterpretiert wurden, ändern nichts
        an dem – so hoffe ich – klaren Bekenntnis aller Frak-
        tionen zur Künstlersozialkasse.
        Die Künstlersozialversicherung wurde Anfang der
        80er-Jahre gegründet – übrigens mit den Stimmen von
        SPD und FDP. Sie ist die Grundlage der sozialen Siche-
        rung von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern.
        Der Bundeszuschuss ist damit zugleich ein Beitrag des
        Staates zur Künstler- und zur Kunstförderung.
        Infolge der einseitigen Absenkung des Bundeszu-
        schusses durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen im
        Jahre 1999 – die gegen die Stimmen der FDP erfolgte –
        ist die KSK allerdings finanziell unter Druck geraten.
        Dass jetzt die Verwerterabgabe von 4,3 auf 5,8 Prozent
        erhöht werden muss, ist eine Folge dieser Entscheidung.
        Für die Verwerter stellt dies eine große Belastung dar.
        Trotzdem halten die Einzahlungen der abgabepflichtigen
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15919
        (A) (C)
        (B) (D)
        Verwerter dem rasanten Zuwachs der anspruchsberech-
        tigten Versicherten nicht stand.
        Daher verlangt das klare Bekenntnis zur Künstlerso-
        zialkasse die Bereitschaft zu Reformen. Wie aber kön-
        nen wir das Ziel, die Künstlersozialkasse zu erhalten und
        dabei die Beiträge für alle Beteiligten in angemessenem
        Rahmen zu halten, erreichen?
        Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der Position
        von Rot-Grün nicht wirklich weiterkommen. Der vorlie-
        gende Antrag enthält Richtiges, zugleich aber auch Ba-
        nales: Die „abgabepflichtigen Verwerter müssen voll-
        ständig erfasst“ werden, der „Personalbestand der KSK
        muss erweitert“ werden, „wir müssen die zukünftige
        Entwicklung analysieren“.
        Aber die entscheidenden Fragen lässt der Antrag, der
        „die Bundesregierung in ihrem Bemühen um den Erhalt
        der KSK unterstützen soll“ – welch unterwürfige Auf-
        fassung vom Parlament steckt hinter dieser Formulie-
        rung! –, unbeantwortet. Wie kann es uns denn gelingen,
        die Verwerter vollständig zu erfassen? Woher soll das
        Geld für zusätzliches Personal kommen? Hier bleibt der
        Antrag im Vagen. Es fehlen die Instrumente und Wege,
        wie wir das Ziel erreichen können. Darüber macht der
        Antrag keine konkreten Angaben, sondern beschränkt
        sich auf durchaus zustimmungswürdige Allgemein-
        plätze – aber Farbe bekennt er nicht.
        Wie sieht es denn zum Beispiel mit der Amnestie-
        regelung für säumige Verwerter aus? Wenn wir die Ver-
        überlegen, wie uns das gelingen kann. Gegenwärtig ist
        es so, dass ein Verwerter, der sich der Abgabepflicht ent-
        zieht, mit jedem Tag, an dem er nicht erwischt wird, ge-
        winnt. Erst über eine zeitlich befristete Amnestierege-
        lung, bei der im Falle von Verwertern, die sich freiwillig
        melden, auf eine Pflicht zur Nachzahlung der Abgaben
        der letzten vier Jahre zumindest teilweise verzichtet
        wird, können wir den Kreis der zahlenden Verwerter er-
        weitern. Sonst besteht doch überhaupt kein Anlass, dies
        zu tun. Wie steht die Koalition zu diesem Modell? Aus
        dem Antrag geht das leider nicht hervor.
        Und woher soll das zusätzliche Personal der KSK
        kommen? Auch dies wird nicht klar und deutlich gesagt.
        Wir sind der Auffassung, dass die Zahl der Prüfer der
        Künstlersozialversicherung nur dann aufgestockt werden
        kann, wenn dafür Personal aus anderen Versicherungs-
        trägern bereitgestellt wird, etwa von der Deutschen Ren-
        tenversicherung nach der Fusion der Bundesversiche-
        rungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher
        Rentenversicherungsträger.
        In den einzelnen Punkten und den Fragen der Umset-
        zung werden wir gemeinsam hoffentlich in den Aus-
        schussberatungen Klarheit erzielen können. Ich bin ge-
        spannt, wozu die Koalition wirklich bereit ist, ob also
        hinter diesem Antrag die ernst gemeinte Bereitschaft zu
        einer Reform der Künstlersozialversicherung steht oder
        es sich nur um eine populistische Beruhigungspille han-
        delt. Meine Fraktion jedenfalls wird konkrete Reform-
        werter komplett erfassen wollen und die KSK auf ihrer
        Einnahmenseite stärken möchten, dann müssen wir doch
        schritte vorschlagen, weil wir die Künstlersozialversi-
        cherung zukunftsfähig machen wollen.
        169. Sitzung
        Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10