1) Anlage 10
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15893
(A) (C)
(B) (D)
Klaus Barthel Martina Eickhoff
Petra Heß
Monika Heubaum
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Volker Neumann
(Bramsche)
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Karl-Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Hilde Mattheis
Markus Meckel
(Heringen)
Gerhard Rübenkönig
Hans-Günter
Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h. c. Susanne
Kastner
Ulrich Kelber
Dr. Christine Lucyga
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Caren Marks
Dr. Ernst Dieter
Rossmann
Karin Roth
(Esslingen)
Michael Roth
Lothar Binding
(Heidelberg)
Kurt Bodewig
Gerd Friedrich
Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Lilo Friedrich
(Mettmann)
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Angelika Graf
(Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Frank Hofm
(Volkach)
Eike Hoverm
Klaas Hübn
Christel Hum
Lothar Ibrüg
Brunhilde Ir
Renate Jäge
Klaus-Wern
ann
ann
er
me
ger
ber
r
er Jonas
(Backnang)
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
Gabriele Lösekrug-
Möller
Erika Lotz
Karin Rehbock-
Zureich
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel Riemann-
Hanewinckel
Walter Riester
Reinhold Robbe
Rene Röspel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Ute Berg
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann
(Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann
(Wismar)
Krüger
Angelika Krüger-
Leißner
Horst Kubatschka
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange
Dr. Erika Ober
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm
Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
(Starnberg) Marga Elser Gisela Hilbrecht Dr. Hans-Ulrich Dietmar Nietan
Anlage 1
Abgeordnete(r)
Carstensen (Nordstrand
Peter H.
Dominke, Vera
Anlage 2
der Mitglied
Deutschen B
SPD
Dr. Lale Akgün
Gerd Andres
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
(Neuruppin)
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel
(Berlin)
Liste der
entsc
einsc
), CDU/CSU 14.0
CDU/CSU 14.0
er des Deutschen Bu
undestages teilgenomm
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-
Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Peter Dreßen
Elvira Drobinski-
Weiss
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
entschuldigten Abgeor
huldigt bis
hließlich
4.2005
4.2005
Pieper, Cor
Vogel, Volk
Uwe
Abgeordnete(
Namensverzeichnis
ndestages, die an der W
en haben
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Anlagen zum Stenog
dneten
nelia FDP
mar CDU/CS
r)
ahl des Wehrbeauftr
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Dr. Heinz Köhler
(Coburg)
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
rafischen Bericht
14.04.2005
U 14.04.2005
entschuldigt bis
einschließlich
agten des
Ulrike Mehl
Petra-Evelyne Merkel
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Ursula Mogg
Michael Müller
(Düsseldorf)
Christian Müller
(Zittau)
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering .
Dr. Rolf Mützenich
15894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Thomas Sauer
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Heinz Schmitt (Landau)
Garsten Schneider
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Wilfried Schreck
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Brigitte Schulte (Hameln)
Reinhard Schultz
(Everswinkel)
Swen Schulz (Spandau)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Ute Vogt (Pforzheim)
Dr. Marlies Volkmer
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Petra Weis
Reinhard Weis (Stendal)
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Helmut Zöllmer
Dr. Christoph Zöpel
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Dr. Rolf Bietmann
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Helge Braun
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Verena Butalikakis
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Cajus Julius Caesar
Manfred Carstens (Emstek)
Peter H. Carstensen
(Nordstrand)
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Vera Dominke
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer (Lübeck)
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Roland Gewalt
Eberhard Gienger
Georg Girisch
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Kurt-Dieter Grill
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Karl-Theodor Freiherr von
und zu Guttenberg
Olav Gutting
Holger-Heinrich Haibach
Gerda Hasselfeldt
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Irmgard Karwatzki
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Bad
Dürrheim)
Gerlinde Kaupa
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Michael Kretschmer
Günther Krichbaum
Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn (Zingst)
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Helmut Lamp
Barbara Lanzinger
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach)
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski
(Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Conny Mayer (Freiburg)
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Doris Meyer (Tapfheim)
Maria Michalk
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Bernward Müller (Gera)
Bernd Neumann (Bremen)
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Claudia Nolte
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Melanie Oßwald
Eduard Oswald
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15895
(A) (C)
(B) (D)
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Hannelore Roedel
Franz-Xaver Romer
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhof
Gerhard Wächter
Marko Wanderwitz
Peter Weiß (Emmendi
a Lazar
inhard Loske
ührmann
ontag
Müller (Köln)
ed Nachtwei
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Albert Rupprecht (Weiden)
Peter Rzepka
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Angela Schmid
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Matthias Sehling
Marion Seib
Heinz Seiffert
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Anlage 3
Antw
des Parl. Staatssekretärs Rez
des Abgeordneten Dirk Nie
Drucksache 15/5229, Fragen
Wie spiegelt sich die
98 Millionen Euro beim L
Arbeitsmarkt der BA wid
132,5 Millionen Euro veran
beurteilt die Bundesregierun
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Ingo Wellenreuther
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Jutta Dümpe-Krüger
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
ort
zo Schlauch auf die Fragen
bel (FDP) (168. Sitzung,
23 und 24):
Festlegung der Obergrenze auf
eistungsumfang für den virtuellen
er angesichts des zunächst mit
schlagten Finanzbedarfs, und wie
g die zunächst deutlich höher ver-
Christa Nickels
Friedrich Ostendorff
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Ingolstadt)
Werner Schulz (Berlin)
Petra Selg
Ursula Sowa
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Marianne Tritz
Dr. Antje Vogel-Sperl
Dr. Antje Vollmer
Dr. Ludger Volmer
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf (Frankfurt)
FDP
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
anschlagten Kostenansätze,
bleibt?
Ist die vollständige Ab
und COMPAS im Leistu
22. Juli 2005 enthalten, un
geht die BA für die ursprün
setzten Leistungen für eine
Zu Frage 23:
Wie der Vorstand der Bun
bereits vor einem Jahr gegen
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Markus Löning
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Fraktionslose Abgeordnete
Martin Hohmann
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau
wenn der Leistungsumfang gleich
lösung der Fachverfahren coArb
ngsumfang des Vertrages vom
d wenn ja, von welchen Kosten
glich mit 46 Millionen Euro ange-
vollständige Ablösung aus?
desagentur für Arbeit (BA)
über der Öffentlichkeit und
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Antje Tillmann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Joseph Fischer (Frankfurt)
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Ulrike Höfken
Thilo Hoppe
Michaele Hustedt
Jutta Krüger-Jacob
Fritz Kuhn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
f
ngen)
Monik
Dr. Re
Anna L
Jerzy M
Kerstin
Winfri
15896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen
Bundestages erklärt hat, wird der virtuelle Arbeitsmarkt
die Kosten in Höhe von 163 Millionen Euro bis 2008
nicht überschreiten. Die Begrenzung des Auftragsvolumens
auf 98 Millionen Euro bezieht sich lediglich auf das Ver-
tragsverhältnis zwischen der BA und der Firma Accen-
ture. Die Reduzierung der ursprünglich veranschlagten
Kosten in Höhe von rund 132 Millionen Euro, die kalku-
latorisch den damaligen Planungsstand darstellten und
nicht vertraglich festgelegt waren, konnte durch die Ver-
kürzung des externen Betriebs auf Juni 2006 statt Fe-
bruar 2008 und die Streichung einiger geplanter funktio-
naler Elemente, die nicht zur Ablösung der Altverfahren
notwendig oder datenschutzrechtlich kritisch waren (bei-
spielsweise Zugang per Handy), erreicht werden. Durch
Verhandlungen zwischen der BA und der Auftragnehme-
rin, konnten gleichwohl zusätzliche Funktionen im Leis-
tungsspektrum belassen werden, so beispielsweise Vor-
stufen zur Kundendifferenzierung und fachspezifischen
Terminierung.
Zu Frage 24:
Soweit sich die Frage auf die Änderungsvereinbarung
zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
Firma Accenture vom 22. Juni 2004 beziehen sollte, so
ist im Leistungsumfang die vollständige Ablösung der
Fachverfahren coArb und COMPAS enthalten. Für die
Ablösung von coArb und COMPAS durch die Einfüh-
rung von VerBIS sind nach Auskunft der BA 56,2 Mil-
lionen Euro vereinbart. Nach Auskunft der BA kann ein
Zusammenhang mit dem genannten Betrag in Höhe von
46 Millionen Euro nicht hergestellt werden, da dieser
Betrag von der BA zu keinem Zeitpunkt kalkuliert oder
bekannt gegeben wurde.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU)
(168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 25 und 26):
Entspricht die bisherige Umsetzung des virtuellen Arbeits-
marktes den Erwartungen der Bundesregierung im Hinblick
auf das erforderliche Finanzvolumen und die erzielten Verbes-
serungen bei der Stellenvermittlung?
Welcher Geschäftsbereich der BA war von der Zeit der
Ausschreibung bis heute für die Einführung des virtuellen Ar-
beitsmarktes zuständig, und wer ist innerhalb des Vorstandes
der BA für diesen Geschäftsbereich verantwortlich?
Zu Frage 25:
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Alterna-
tive als die Stellenvermittlung durch die Bundesagentur
für Arbeit an den technischen Fortschritt, insbesondere
durch das Internet, anzupassen. Da das Projekt „Virtuel-
ler Arbeitsmarkt“ insgesamt noch nicht abgeschlossen
ist, ist eine abschließende Bewertung derzeit nicht mög-
lich. Soweit von den Nutzern Verbesserungsvorschläge
an die Bundesregierung herangetragen worden sind, sind
diese an die Bundesagentur weitergeleitet und in vielen
Fällen bereits umgesetzt worden.
Zu Frage 26:
Das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ ist bereits auf
das Jahr 2000 zurückzufuhren. Im Zusammenhang mit
der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde
der organisatorische Zuschnitt der Zentrale (früher:
Hauptstelle) mehrfach Veränderungen unterzogen. Da-
mit einhergehend hat auch die Zuständigkeit für den
Virtuellen Arbeitsmarkt gewechselt. Heute ist innerhalb
des Vorstandes der BA das Mitglied des Vorstandes
Raimund Becker zuständig.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
(168. Sitzung, Drucksache 15/5229, Fragen 29 und 30):
Wie hoch waren die in der Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Ar-
beit, Dr. Ditmar Staffelt, auf meine Frage 21 in der Frage-
stunde am 16. März 2005, Plenarprotokoll 15/165, S. 15475 (B),
erwähnten erheblichen Zahlungsrückstände, die aus dem Bun-
deshaushalt entschädigt werden mussten und die bisher auf
schriftliche und mündliche Nachfragen beim Parlamentari-
schen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Dr. Ditmar Staffelt, nicht beziffert wurden, und wel-
ches Ergebnis hatte die umfassende Restrukturierung der ver-
einbarten Finanzkredite?
Was ist unter der „Vereinbarung, die bislang pünktlich be-
dient wird“, das Bartergeschäft mit Russland aus dem Jahr
1998 betreffend, zu verstehen, und wie hoch sind die Beträge,
die jährlich in die Bundesrepublik Deutschland zurückflie-
ßen?
Die Überfälligkeiten resultierten aus Russlandge-
schäften der Elbewerft Boizenburg über die Lieferung
von Langleinenfangschiffen im Wert von 141 Millionen
US-Dollar. In den Jahren 1993 und 1994 und der Volks-
werft Stralsund über die Lieferung von Hecktrawlern im
Wert von 244,5 Millionen US-Dollar in den Jahren 1994
und 1995. Beide Geschäfte wurden aus bundesgedeckten
Finanzkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau fi-
nanziert. Die Rückzahlung der Darlehen war als Projekt-
finanzierung konzipiert, d. h. die Darlehen für die
Schiffe sollten aus den Fischereierträgen getilgt werden.
Diese Konstruktion scheiterte jedoch. Dadurch kam es
zu Überfälligkeiten in Höhe von rund 372 Millionen US-
Dollar per 5. April 2002, die aufgrund der übernomme-
nen Exportkreditgarantien bereits zum überwiegenden
Teil durch den Bund entschädigt werden mussten. Nach
umfangreichen Verhandlungen mit der russischen Seite
kam es 2002 zu einer einvernehmlichen Regelung. Im
Rahmen der Restrukturierung wurden neue Kreditver-
träge abgeschlossen. Alle Forderungen sind durch
Staatsgarantien der russischen Regierung besichert. Da-
raus ergaben sich per 5. April 2002 Zahlungsverpflich-
tungen von insgesamt 697,7 Millionen US-Dollar ein-
schließlich Zinsen in Höhe von 215,6 Millionen US-
Dollar. Der russische Darlehensnehmer kommt seinen
Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach. Nach In-Kraft-
Treten der Restrukturierung zahlte dieser bisher Til-
gungsraten in Höhe von 194,6 Millionen US-Dollar zu-
züglich Zinsen. Die letzten Raten sind am 5. April 2011
fällig.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15897
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Antrag: Verbreitung der Kernwaffen ver-
hindern und die nukleare Abrüstung stär-
ken – Die Überprüfungskonferenz 2005 des
Atomwaffensperrvertrags (NVV) zum Er-
folg führen
– Beschlussempfehlung und Bericht: Bericht
der Bundesregierung zum Stand der Bemü-
hungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung
und Nichtverbreitung sowie über die Ent-
wicklung der Streitkräftepotenziale (Jahres-
abrüstungsbericht 2003)
– Antrag: Glaubwürdigkeit des nuklearen
Nichtverbreitungsregimes stärken – US-Nu-
klearwaffen aus Deutschland abziehen
(Tagesordnungspunkt 6 a und b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Petra Pau (fraktionslos): Der Jahresabrüstungsbe-
richt der Bundesregierung für das Jahr 2003 belegt: Der
angestrebte weltweite Abrüstungsprozess stockt. Er
droht sogar zu scheitern. Das betrifft besonders die Ab-
rüstung bei Nuklearwaffen. Mehr noch: Neue Runden
atomaren Wettrüstens wurden eröffnet und die Gefahr
wächst, dass weitere Staaten und Organisationen in den
Besitz dieser Massenvernichtungswaffen gelangen. An-
fang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es
ernsthafte Bestrebungen, die Erde bis zur Jahrhundert-
wende von Atomwaffen zu befreien. Davon sind wir
weiter entfernt denn je und das ist bedrohlich.
Nicht nur die PDS meint: Die Hauptschuld an dieser
Entwicklung haben die großen Militärmächte Großbri-
tannien, Frankreich, Russland, vor allem aber die USA,
die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie blockieren die
Abrüstung, sie beanspruchen ein Atommonopol und sie
drehen an der Rüstungsspirale. So lange das so ist, so
lange sind auch alle Verzichtsappelle an andere Staaten
zwielichtig und unehrlich. Deshalb reicht es auch nicht,
mit dem Iran zu verhandeln oder Nordkorea zu drohen.
Die nukleare Gefahr steckt inmitten der NATO.
Wir begehen in wenigen Tagen den 60. Jahrestag der
Befreiung vom Faschismus. Das war zugleich das Ende
des Zweiten Weltkrieges – in Europa; in Asien ging er
noch weiter. Vor 60 Jahren, im August 1945, wurden die
ersten Atombomben über den japanischen Städten Hi-
roshima und Nagasaki abgeworfen. Sie brachten hun-
derttausendfachen Tod und anhaltendes Leid.
Der Bürgermeister von Hiroshima hat eine internatio-
nale Städte-Initiative „Vision 2020“ angeregt. Sie soll in
einem „Völkergipfel“ in New York münden, den Druck
für unverzügliche Abrüstungsverhandlungen verstär-
ken, sodass die Welt spätestens 2020 frei von Nuklear-
waffen wird. 215 deutsche Städte haben sich der Initia-
tive bereits angeschlossen, darunter auch Berlin und
mein Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf. Es wäre hilfreich,
wenn der Bundestag, wenn die Bundesregierung weitere
Städte ermutigt, daran teilzunehmen. Die PDS tut es je-
denfalls.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Bürokratieabbau bei
der Kreditvergabe voranbringen (Tagesord-
nungspunkt 17)
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Auf Antrag der
Fraktionen der Regierungskoalition hat der Deutsche
Bundestag in seiner 157. Sitzung am 17. Februar 2005
einen Beschluss zur Erleichterung der Kreditvergabe
von Banken und Sparkassen gefasst. Die Vorschrift aus
dem Kreditwesengesetz zur Offenlegung der wirtschaft-
lichen Verhältnisse der Kreditnehmer von Banken und
Sparkassen wird gelockert.
Worin bestehen die Erleichterungen? Zwei Vereinfa-
chungen sind zu nennen:
Erste Erleichterung: Bei einem Kredit mit einem Be-
trag von mindestens 750 000 Euro oder aber 10 Prozent
des bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitals des kreditge-
währenden Kreditinstituts muss das Institut Einblick in
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden anhand ge-
eigneter Unterlagen nehmen. Bislang betrug der Schwel-
lenwert 250 000 Euro. Nunmehr ist der absolute Schwel-
lenwert auf das dreifache Niveau angehoben worden.
Das bedeutet eine Erleichterung für die Banken und
Sparkassen, weil sie weniger Kreditunterlagen zu bear-
beiten haben. Zugleich werden viele Kreditnehmer ent-
lastet, weil sie auf die Einreichung von Unterlagen über
ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten können.
Nur bei Großkrediten bleibt die bisherige Offenlegungs-
pflicht bestehen.
Der Schwellenwert ist bereits in der Vergangenheit re-
gelmäßig angepasst worden, um der Entwicklung im
Kreditgewerbe Rechnung zu tragen. Er betrug Anfang
der 60er-Jahre bei Erlass des Kreditwesengesetzes ganze
20 000 DM. Die jetzige deutliche Erhöhung des Schwel-
lenwertes erscheint mit Blick auf die im Kreditgewerbe
erkennbare Tendenz hin zur Entwicklung interner Ra-
ting- und Scoringverfahren bankaufsichtlich vertretbar.
Es bleibt jedoch wie bisher dabei, dass die Institute auch
bei Kreditvergaben unterhalb des Schwellenwertes ge-
halten sind, sich einen hinreichenden Einblick in die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer zu ver-
schaffen und dies zu dokumentieren.
Die Anhebung der Schwellenwerte, welche noch im
April in Kraft treten wird – am Tage nach der derzeit
vorbereiteten Verkündung des Gesetzes über die Neu-
ordnung des Pfandbriefrechts –, ist vom Kreditgewerbe
und von der Wirtschaft begrüßt worden.
Zweite Erleichterung: Die praktische Handhabung
der Offenlegungsvorschrift wird deutlich vereinfacht.
Bereits vor der Beschlussfassung des Deutschen
Bundestages veröffentlichte die Bundesanstalt für
15898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Vorschläge zur Ver-
einfachung der praktischen Anwendung und Handha-
bung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zur
Offenlegung der Kreditunterlagen. Zu den wesentlichen
geplanten Erleichterungen zählen: Den Kreditinstituten
soll nunmehr selbst überlassen werden, bei welchen ab-
gesicherten Krediten von einer Offenlegung der wirt-
schaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer infolge
der Sicherheiten abgesehen werden kann. Daten aus dem
Internet können unter bestimmten Voraussetzungen nun-
mehr als Kreditunterlagen beigebracht werden. Exis-
tenzgründungsdarlehen werden auch ohne Bonitäts-
prüfung des Kreditnehmers gewährt. Es gibt
Erleichterungen bezüglich der Formvorschriften – Un-
terschriften – und großzügigere Fristen zur Einreichung
der Unterlagen, so die Abgabe der Jahresabschlüsse in-
nerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Damit nicht genug: Die Verbände des Kreditgewerbes
und andere interessierte Kreise haben noch bis Ende
April Gelegenheit, zu den Vorschlägen für die Verwal-
tungsvereinfachungen Stellung zu beziehen. Unter Be-
rücksichtigung der Anmerkungen aus der Praxis werden
die Leitlinien dann verlautbart werden.
Lassen Sie mich feststellen: Die Fraktionen der Re-
gierungskoalition und die Bundesregierung haben spür-
bare regulatorische Erleichterungen zur Vergabe von
Bankkrediten auf den Weg gebracht. Dieses ist in dem
Antrag von CDU/CSU gar nicht berücksichtigt. Unab-
hängig davon lautet die Frage nunmehr: Sind die einge-
leiteten Maßnahmen ausreichend? Sind begleitende oder
zusätzliche Schritte zu veranlassen?
Beginnen möchte ich mit der angesprochenen Verein-
fachung der Verwaltungspraxis: Auf wiederholte Einga-
ben seitens des Kreditgewerbes hat die Bankenaufsicht
den Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen zu den
neuen Leitlinien für die Kreditvergabe nochmals verlän-
gert. Die zusätzliche Zeit bis Ende April sollte genutzt
werden, das „richtige“ Gleichgewicht bei den künftigen
Richtlinien auszuloten. Einerseits müssen die Kreditin-
stitute darauf vertrauen können, bei der Kreditvergabe
rechtskonform zu handeln. Andererseits dürfen die Ent-
scheidungsspielräume im Einzelfall nicht unzulässig ein-
geschränkt werden. Hier sollte ein vernünftiger Mittel-
weg angestrebt werden. Das Ergebnis der Fachgespräche
zwischen Bankenaufsicht und Kreditgewerbe bleibt ab-
zuwarten.
Die bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften für die
Kreditvergabe von Banken unterliegen gegenwärtig ei-
nem tief greifenden Wandel. Immer stärker in den Vor-
dergrund rückt eine risikoorientierte Ausgestaltung der
Bankenaufsicht. An Bedeutung gewinnen moderne Ver-
fahren zur Messung und Steuerung der bankaufsichts-
rechtlich relevanten Risiken aus dem Bankgeschäft. Für
diese Entwicklung steht das Schlagwort „Basel II“. Da-
mit ist die gegenwärtige Novellierung der bankaufsichts-
rechtlichen Kreditvorschriften auf internationaler Ebene
angesprochen. Der Einsatz moderner Verfahren zur Risi-
komessung stellt die Bewertung der Kreditwürdigkeit
von Kreditnehmern auf eine neue Grundlage. Mögli-
cherweise reichen die bisherigen Standards für eine ge-
nauere Risikoeinschätzung nicht länger aus. Inwieweit
die derzeitige Offenlegungsvorschrift nach dem Kredit-
wesengesetz in Zukunft Bestand haben wird, bleibt im
Rahmen der Umsetzung von Basel II zu entscheiden.
Vonseiten der Fraktion der Regierungskoalition wollen
wir diesen Prozess intensiv begleiten.
Ein weiterer bedeutender Gesichtspunkt in diesem
Zusammenhang ist die Handhabung der bankaufsichts-
rechtlichen Offenlegungsvorschriften in anderen wichti-
gen Ländern. Hier treten wir für eine stärkere Anglei-
chung der nationalen Aufsichtspraktiken ein. Die weit
fortgeschrittene Integration des Finanzbinnenmarktes
verlangt eine enge Abstimmung zwischen den Bankauf-
sehern in Europa. Der neue Europäische Ausschuss für
Bankaufsichtsbehörden hat die Aufgabe, die allseits ge-
wünschte Angleichung der nationalen Bankaufsichts-
praktiken voranzubringen. National unterschiedliche
Aufsichtsstandards mit möglicherweise wettbewerbsver-
zerrenden Auswirkungen passen nicht zur Idee des Fi-
nanzbinnenmarktes. Die Unterschiede sind abzubauen,
soweit dieses sachlich geboten ist.
Für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der euro-
päischen Bankaufsichtsbehörden spricht sich auch die
EU-Kommission aus. Ob hier ein Ergänzungsbedarf mit
zusätzlichen Regelungen auf Gemeinschaftsebene be-
steht, sollte nach Dafürhalten der Kommission auf der
Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen sorgfältig ge-
prüft werden. Die Kommission plant, ihre Überlegungen
hierzu in Kürze öffentlich zur Diskussion zu stellen. Aus
unserer Sicht ist zu begrüßen, dass das Finanzdienstleis-
tungsgewerbe und andere interessierte Kreise die Mög-
lichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit in diesem
Zusammenhang zielt ab auf die Stärkung der Selbstregu-
lierung der betroffenen Institute. Für eine größere Eigen-
verantwortung der Institute bei der Überprüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer plädie-
ren einzelne Teile des Kreditgewerbes. Andere Kreise
sprechen sich dagegen aus, weil sie auf verbindliche
Rechtsnormen keineswegs verzichten möchten. Hier
sehe ich in erster Linie die Kreditwirtschaft selbst gefor-
dert, praktikable Konzepte zu entwickeln, welche allge-
mein anerkannt werden.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, der heute zur Beratung vorliegt,
bringt weder die beteiligten Kreditinstitute noch die be-
troffenen Kreditnehmer in der Sache weiter: Erstens ha-
ben Bundesregierung und Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht rascher gehandelt, als die
Opposition dies vorausgesehen hat. Insoweit ist der An-
trag obsolet. Zweitens greift der Antrag in der Sache zu
kurz, weil weder die europäische Dimension noch Ver-
antwortung und Beitrag der Kreditinstitute selbst thema-
tisiert werden. Deshalb lehnen wir den vorliegenden An-
trag ab.
Otto Bernhardt (CDU/CSU): Mit unserem Antrag
haben wir ein Thema in die parlamentarischen Beratun-
gen eingebracht, das jeden Tag an Bedeutung gewinnt.
In diesem Zusammenhang ist die Erhöhung des Kredit-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15899
(A) (C)
(B) (D)
betrages, bei dem eine Offenlegung der wirtschaftlichen
Verhältnisse zwingend erforderlich ist, gemäß § 18 des
Kreditwesengesetzes ein wichtiger Schritt auf dem Wege
zum Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe und zum
Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen im internatio-
nalen Bereich, insbesondere in den Grenzregionen zu
Österreich und den Beneluxländern, wo zum Teil über-
haupt keine bzw. deutlich höhere Kreditgrenzen gelten.
Auf eine Anhebung des Schwellenwertes sollte sich
eine Reform des § 18 KWG aber nicht beschränken, son-
dern sie sollte breiter angelegt sein. Der bestehende
administrative Aufwand für die Kreditinstitute und die
Kreditnehmer ist aufgrund der zum Teil praxisfernen
Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht zunehmend ausgeufert. Viele Kredit-
institute und deren Verbände kritisieren dies seit längerer
Zeit, ohne dass es bisher zu grundlegenden Verbesserun-
gen gekommen ist. Dies wird unter anderem durch die
Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammer-
tages deutlich, an der sich über 300 Kreditinstitute betei-
ligt haben. Demnach begrüßen sechs von zehn Instituten
die Erhöhung des Schwellenwertes für die Offenlegung
der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Deutlich wird auch, dass sich die Kritik der Kredit-
wirtschaft nicht generell gegen den § 18 KWG richtet.
Der Kern der gesetzlichen Regelung wird durchaus ak-
zeptiert. Der Wunsch nach einer generellen Beseitigung
besteht in der Kreditwirtschaft nicht, aber über 40 Pro-
zent der Kreditinstitute sehen Probleme bei der prakti-
schen Anwendung der Ausführungsbestimmungen. In
der Gruppe der Sparkassen sind das sogar über 50 Pro-
zent. Im Wesentlichen wird der durch die Ausführungs-
bestimmungen der BaFin gesetzte Ermessensspielraum
als zu gering angesehen. Hier sind es besonders die klei-
neren und mittleren Institute, die Änderungsbedarf se-
hen. Die Konsequenzen dieser Ergebnisse sind beson-
ders für die mittelständische Wirtschaft nachteilig. Dies
beweist die Tatsache, dass mehr als ein Drittel der klei-
neren und mittleren Kreditinstitute von Fällen berichten
können, in denen alleine Unklarheiten über die richtige
Handhabung der Ausführungsbestimmungen zum § 18
KWG sowie die Gefahr rechtlicher Sanktionen zu
Kreditablehnungen geführt haben. Bei diesen Instituten
handelt es sich insbesondere um Institute aus dem genos-
senschaftlichen und dem Sparkassenbereich, die be-
kanntlich die Hauptfinanzierer des Mittelstandes sind.
Im Interesse der mittelständischen Unternehmen ist
daher dringend Handlungsbedarf geboten. Unser Antrag
„Bürokratieabbau bei der Kreditvergabe voranbringen“
setzt hier an. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
endlich tätig zu werden und gemeinsam mit der BaFin
die entsprechenden Regelungen grundlegend zu über-
arbeiten und so den Bürokratieabbau in Deutschland
maßgeblich voranzubringen. Durch die Reduzierung des
administrativen Aufwands können die bestehenden
Wettbewerbsnachteile inländischer Kreditinstitute abge-
baut werden, um einerseits die Wettbewerbsfähigkeit un-
serer Kreditinstitute zu erhöhen und andererseits einen
Beitrag zu leisten, die Wirtschaft anzukurbeln.
Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der
hier zur Debatte stehenden Initiative aktiv geworden ist,
hat die BaFin in einem Schnellschuss am 17. Februar
2005 den Entwurf eines Rundschreibens vorgelegt, mit
dem die Verwaltungsvorschriften zum § 18 KWG pra-
xisgerechter formuliert werden sollten. Leider finden
zentrale Punkte keine Berücksichtigung. Um eine wirkli-
che Erleichterung herbeizuführen, ist es notwendig, den
Instituten erweiterte Spielräume einzugestehen, die eine
Geschäftspolitik zulassen, die sich am tatsächlichen Ri-
siko orientiert. Ich sage in diesem Zusammenhang deut-
lich, dass das Ergebnis keinen Wettlauf um die gerings-
ten Offenlegungsvorschriften auslösen darf. Die
Kreditinstitute benötigen klare und rechtssichere Richtli-
nien, die mit möglichst geringem bürokratischen Auf-
wand praktiziert werden können.
Als ehemaliger Banker, der Kreditinstitute aus allen
Bereichen unseres dreigliedrigen Bankensystems gelei-
tet hat, will ich abschließend noch auf drei Punkte einge-
hen, die im derzeitigen Entwurf des BaFin-Rundschrei-
bens aus unserer Sicht verbessert werden sollten und
vorweg auf einen Punkt, der die kleineren Kreditinstitute
betrifft:
Die Obergrenze für Kredite, die in Zukunft nicht
zwingend zu einer Offenlegung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse führen muss, liegt bei 10 Prozent des haftenden
Eigenkapitals eines Kreditinstitutes. Nach Auskunft des
Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken ha-
ben 300 der insgesamt rund 1 400 genossenschaftlichen
Kreditinstitute ein Eigenkapital unter 7,5 Millionen
Euro, 30 sogar unter 2,5 Millionen Euro. Wenngleich
kleinere Kreditinstitute gerade auch ihre größeren Kre-
ditengagements sorgfältig auf ihr Risiko prüfen müssen,
entsteht hier ein Wettbewerbsnachteil für kleinere ge-
genüber größeren Instituten, über den noch einmal nach-
gedacht werden sollte.
Eine Erleichterung für Kreditinstitute kann nur
erreicht werden, wenn die Regelungen des Rundschrei-
bens nicht auch für Kredite unterhalb des neuen Schwel-
lenwertes angewendet werden müssen. Der zur Diskus-
sion stehende Rundschreibenentwurf schließt dies nicht
ausdrücklich aus. In diesen Fällen sollte es der Ge-
schäftsleitung überlassen sein, inwieweit ein Einblick in
die wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist.
Im internationalen Wettbewerb kann es zu Problemen
führen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kre-
diten an Unternehmen im Ausland ausschließlich nach
deutschen Richtlinien einzureichen sind. Viele ausländi-
sche Unternehmen sind häufig nicht in der Lage, gefor-
derte Unterlagen, die meist zur Beurteilung der wirt-
schaftlichen Situation nicht maßgeblich sind, zeitgerecht
einzureichen. Eine Öffnungsklausel, die auch anerkannte
ausländische Standards als ausreichend ansieht, könnte
helfen.
Bei einem Kredit in Höhe von 760 000 Euro, der mit
750 000 Euro besichert ist, führen die unbesicherten
10 000 Euro zur vollständigen Offenlegungspflicht,
während ein unbesicherter Kredit in Höhe von
740 000 Euro keinerlei Offenlegungspflichten auslöst.
15900 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Die Anrechnung von Sicherheiten könnte hier Abhilfe
schaffen.
Auch über das Thema Sonderprüfungen durch das
BaFin muss noch einmal kritisch nachgedacht werden.
In 2003 wurden zum Beispiel bei den Sparkassen
106 Sonderprüfungen durchgeführt. Insgesamt sind al-
leine in diesem Bereich dadurch Kosten von circa
6,5 Millionen Euro entstanden. Die durchschnittlichen
Kosten pro Prüfung lagen also bei rund 63 000 Euro.
Dies sind Belastungen, die insbesondere für kleinere
Kreditinstitute unverhältnismäßig hoch sind.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen:
Da Kreditinstitute im Wesentlichen mit fremden Geldern
arbeiten, muss jede Kreditvergabe sorgfältig geprüft
werden. Dabei sollten wir die hohe Kompetenz der Mit-
arbeiter im deutschen Kreditwesen und der verantwortli-
chen Vorstandsmitglieder nicht unberücksichtigt lassen.
Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Die Europäi-
sche Union hat der Bundesrepublik Deutschland für die-
ses Jahres das niedrigste Wirtschaftswachstum aller EU-
Mitgliedstaaten vorhergesagt. Seit Jahren befindet sich
Deutschland in einer tiefen strukturellen Krise, die wir
nur überwinden können, wenn wir es endlich schaffen,
wieder konkurrenzfähig zu werden im Wettbewerb mit
den anderen Staaten.
Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir vor allem
eine umfassende Befreiung von allen bürokratischen Re-
gelungen, die uns lähmen. Wir bedauern ein ums andere
Mal, dass die Binnenkonjunktur nicht anzieht, weil die
Stimmung hier im Land so bedrückend ist, dass sich nie-
mand traut, wieder Geld auszugeben. Es fehlt uns
schlicht und einfach an Vertrauen in die eigenen Mög-
lichkeiten und Fähigkeiten. Eine umfassende Entbüro-
kratisierung bei der Kreditvergabe gäbe uns die Mög-
lichkeit, ein Signal zu setzen, das wichtig wäre für die
deutsche Kreditwirtschaft und vor allem für die investie-
renden Unternehmen.
Ein Kreditinstitut hat vor und während der Kreditge-
währung die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sorg-
fältig zu prüfen bzw. zu überwachen, um die Risiken der
konkreten Kreditvergabe abschätzen zu können. Das ist
und bleibt eine wichtige Maßnahme, die auch zur Stabi-
lität des Finanzplatzes Deutschland beiträgt. Schließlich
handelt es sich in der Regel um fremdes Kapital, mit
dem in entsprechend verantwortlicher Weise umgegan-
gen werden muss.
Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Einfüh-
rung einer vom haftenden Eigenkapital des Kreditinsti-
tuts abhängigen Kreditgrenze, ab dem die formalisierte
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre-
ditnehmers durchgreift. Ich danke den Kollegen im Fi-
nanzausschuss, dass sie den Weg frei gemacht haben für
eine Anhebung der Kreditgrenze auf 750 000 Euro in
§ 18 KWG und möchte in diesem Zusammenhang daran
erinnern, dass wir uns in der Beschlussempfehlung des
Ausschusses darauf geeinigt haben, dass die bisherigen
vier Rundschreiben in einem einzigen konsolidierten
Rundschreiben zusammengefasst werden, um die Gele-
genheit für eine Vereinfachung des Inhalts der Rund-
schreiben zu nutzen. Davon ist das jetzige Rundschrei-
ben der BaFin noch weit entfernt.
Da im Gesetz keine Einzelheiten geregelt sind, wel-
che Unterlagen und in welcher Qualität diese Unterlagen
vom Kreditnehmer vorzulegen sind, wird diese Konkre-
tisierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht, BaFin, in Form von Schreiben und Rund-
schreiben vorgenommen werden müssen. Die
Komplexität und Überregulierung der bankaufsichtli-
chen Vorgaben löst zusätzliche Dokumentationspflichten
aus und führt daher zwangsläufig zu einer Verkomplizie-
rung der Abläufe und damit zu einer Verlangsamung der
Entscheidungsprozesse.
Die Banken müssen natürlich im Rahmen eines aus-
geglichenen Wettbewerbes alle von den gleichen Prü-
fungsstandards bei der Kreditvergabe ausgehen. Unzu-
frieden zeigen sich Banken und Sparkassen aber
insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein
Drittel aller Kreditinstitute berichtet von Fällen, in denen
allein aus Unsicherheit über die regelkonforme Anwen-
dung der Vorschriften – nicht aber aufgrund mangelnder
Kreditnehmerbonität – Kredite nicht ausgereicht wur-
den. Denn ein formaler Verstoß gegen die BaFin-Be-
stimmungen kann gravierende aufsichtsrechtliche Fol-
gen für Kreditinstitute – bis hin zum Eintritt des
Haftungsfalls für Bankenvorstände – nach sich ziehen.
Überflüssige und intransparente Bürokratie staatlicher
Regulierung im Kreditwesen verschärft damit zusätzlich
die angespannte Finanzierungssituation des Mittelstan-
des. Ich bin allerdings der Meinung, dass allein eine
Änderung bei § 18 KWG nicht ausreicht, um den Büro-
kratieabbau bei der Kreditvergabe umfassend voranzu-
treiben.
Die Zusammenfassung der Mindestanforderungen an
das Kreditgeschäft und der Mindestanforderungen an
das Risikomanagement darf nicht dazu führen, dass der
Kreditwirtschaft weitere bürokratische Regelungen auf-
erlegt werden. Es bringt überhaupt nichts, auf der einen
Seite Vorschriften abzuschaffen und auf der anderen
Seite neue Hemmnisse aufzubauen, um dann im Ergeb-
nis schlechter zu stehen als vorher. Wir müssen immer
daran denken, dass wir aus Wettbewerbsgründen nicht
über das Maß an Regelungen hinausgehen dürfen, die in
unseren Nachbarländern gelten. Die Mindestanforderun-
gen an das Kreditgeschäft müssen dahin gehend über-
prüft werden, ob sie in einem vernünftigen Verhältnis
zur Größe des Kreditinstitutes und seiner Eigenkapital-
ausstattung stehen. Unsere österreichischen Nachbarn
lösen dieses Problem so, dass die Mindeststandards bei
Kreditgeschäften nur für Institute gelten, die über eine
Eigenkapitalausstattung von über 30 Millionen Euro
verfügen. Für alle darunter sind diese Vorgaben nur eine
Empfehlung. Das ist eine – wie ich denke – auch für
Deutschland denkbare Lösung. Die Kreditwürdigkeits-
prüfung muss natürlich erhalten bleiben und höchsten
Anforderungen genügen. Ziel einer Entbürokratisierung
muss aber sein, die Mindestanforderungen an das Kre-
ditgeschäft deutlich zu reduzieren und auf ein realisier-
bares Maß zu beschränken.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15901
(A) (C)
(B) (D)
Durch die EU-Erweiterung und die zunehmende Glo-
balisierung sehen sich deutsche Kreditinstitute neuen
Herausforderungen durch ausländische Konkurrenzinsti-
tute gegenüber. Gerade im grenznahen Raum zu Öster-
reich ist das Bankgeschäft bereits seit längerer Zeit von
einem starken Wettbewerbsverhältnis geprägt.
Erschwerend kommt für die deutschen Kreditinstitute
die in Teilbereichen immer noch sehr formalistische
Aufsichtspraxis der deutschen Bankenaufsicht hinzu. Es
entsteht der Eindruck, dass häufig die Einhaltung der ge-
setzlichen und bankaufsichtlichen Vorgaben mehr nach
rein formalen Kriterien geprüft wird.
Hinzu kommt – und das dürfen wir in diesem Zusam-
menhang nicht vergessen –, dass die Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht ihre gesamten Kosten aus Ge-
bühren, Erstattungen sowie ganz überwiegend durch eine
Direktumlage, die ebenfalls von den beaufsichtigten Insti-
tuten zu tragen ist, deckt. Mit dem Gesetz über die inte-
grierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002
hat die Bundesregierung jeden Anreiz für eine wirt-
schaftliche Haushaltsführung verhindert, da es dem Auf-
sichtsgremium egal sein kann, wie viele Prüfungen an-
gesetzt werden. Die Kosten werden ja ohnehin komplett
von dem betroffenen Kreditinstitut getragen. Zu einer
anteiligen Kostentragung durch die Finanzaufsicht sollte
daher umgehend wieder zurückgekehrt werden. Die
Kosten zum Beispiel der österreichischen Finanzmarkt-
aufsicht werden zwar auch zum überwiegenden Teil von
den Beaufsichtigten selbst getragen, doch gewährt die
Republik Österreich, anders als die Bundesrepublik
Deutschland, pro Geschäftsjahr einen spürbaren Zu-
schuss, der letztlich indirekt zu einem Kostenbewusst-
sein in der Öffentlichkeit und bei den Aufsichtsbehörden
beitragen wird.
Notwendig sind flexible Regelungen, die der Risiko-
tragfähigkeit des einzelnen Instituts entsprechen und
Handlungsspielräume für kaufmännische Erwägungen
offen lassen. Der Sparkassenverband und der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag haben bereits Vor-
schläge gemacht, die einer weiteren Entschlackung
Rechnung tragen. Ich gehe davon aus, dass das Rund-
schreiben der BaFin § 18 KWG betreffend genau das ist,
was es sein soll: zunächst erst mal ein Entwurf, der
durch weitere Verbesserungen das wird, was er werden
sollte, nämlich eine Grundlage für eine konkurrenzfä-
hige und unbürokratische Kreditvergabe in Deutschland.
Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bürokratieabbau im Allgemeinen und im Besonderen im
Zusammenhang mit der Kreditvergabe sind fundamen-
tale politische Ziele der Grünen. Dennoch hätte es dieser
Debatte nicht bedurft, da sich der Antrag der Union
durch aktuelle Entwicklungen inhaltlich größtenteils er-
ledigt hat. Bereits Mitte Februar wurde auf Initiative der
grünen Finanzpolitiker der § 18 KWG im Rahmen der
Neuregelung des Pfandbriefrechts geändert. Darüber hi-
naus hat sich der Finanzausschuss vor zwei Monaten in-
tensiv mit der Praxis der Bankenaufsicht befasst. Im
Fachgespräch mit Vertretern kleiner und großer Banken
sowie der BaFin und der Deutschen Bundesbank wurden
die Probleme der Kreditinstitute ausgiebig erörtert. Zu-
dem wurden zwischenzeitlich Maßnahmen auf den Weg
gebracht, um Bürokratie abzubauen und gezielt den
administrativen Aufwand der Kreditnehmer durch die
BaFin zu reduzieren. Von Untätigkeit kann also keine
Rede sein.
Lassen Sie mich auf die Änderung des § 18 KWG
eingehen, mit der die bisherige Offenlegungspflicht bei
der Kreditvergabe wesentlich erleichtert worden ist. Seit
1. April müssen Kreditinstitute erst dann die Offenle-
gung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditunter-
nehmers verlangen, wenn die Kreditsumme 750 000 Euro
bzw. 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank
übersteigt. Wir haben den Schwellenwert zwar nicht in
der von der Union geforderten Höhe angehoben, aber
dennoch den Ursprungswert verdreifacht. Hierdurch
wird die Kreditaufnahme für kleine und mittelständische
Unternehmen erleichtert. Infolge des geringeren büro-
kratischen Aufwands werden künftig geringere Kosten
entstehen, Kredite also billiger werden. Damit wiederum
wird ein erheblicher Beitrag zu einer höheren Investi-
tionstätigkeit und zu mehr Wachstum geleistet.
Mit den Änderungen des § 18 KWG wurde durch
Einführung der 10-Prozent-Regel auch den Kreditrisiken
Rechnung getragen; denn für diese ist das Verhältnis von
Kredithöhe und Eigenkapitel des Kreditinstituts von ent-
scheidender Bedeutung. Die Anhebung der absoluten
Offenlegungsgrenze auf – wie im Antrag gefordert –
1 Million Euro ist bei Abwägung aller Interessen der
hiervon Betroffenen nicht vertretbar. Es lässt sich nicht
wegdiskutieren, dass sich durch die Änderung des § 18
KWG der sowieso schon vorhandene Wettbewerbsvor-
sprung der größeren Banken gegenüber den kleineren
vergrößern wird, eine Folgeerscheinung, die sich nicht
vermeiden ließ. Aber schon unter Wettbewerbsgesichts-
punkten wären den kleineren Kreditinstituten die Folgen
eines weiteren Anhebens des Schwellenwertes absolut
unzumutbar.
Was die Bankenaufsicht durch die BaFin betrifft, ha-
ben wir den Prozess zur Reduzierung des administra-
tiven Aufwands erst in Gang gebracht. Es wird unsere
Aufgabe sein, diese Entbürokratisierung und Vereinfa-
chung der Aufsicht im Auge zu behalten. Die Lösung
unstreitig vorhandener Probleme in dem Verfassen neuer
Gesetze zu suchen, dürfte derzeit der falsche Weg sein.
Wir sollten uns nichts vormachen: Eines der zentralen
Hindernisse bei der Mittelstandsfinanzierung ist die Bü-
rokratie. Die Bankenaufsicht mit den Anforderungen an
die Betroffenen wird häufig als größte Wachstums-
bremse bezeichnet. Eine Kritik, die wir – auch wenn sie
überzogen ist – ernst nehmen müssen und die uns zum
Handeln zwingt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass – insoweit waren sich alle am Fachgespräch Betei-
ligten einig – eine Aufsicht notwendig ist. Deren Quali-
tät wird wegen des internationalen Wettbewerbs eine zu-
nehmend größere Rolle spielen und den Finanzplatz
Deutschland stärken.
Die BaFin hat sich der Kritik gestellt und Maßnah-
men getroffen, um durch eine flexiblere Aufsichtspraxis
stärker auf die Besonderheiten kleinerer Kreditinstitute
15902 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Rücksicht nehmen zu können. Die Aufsicht als solche
wird sich von einer bisher zu sehr quantitativen in eine
stärker qualitative ändern. Ziel der BaFin ist eine System-
aufsicht, die lediglich noch kontrolliert, ob Risikoma-
nagements bestehen und funktionieren. Die unternehme-
rischen Entscheidungen werden dadurch definitiv nicht
infrage gestellt. Weitere Folge wird sein, dass Prüfungen
viel seltener und überhaupt nur noch anlassbezogen er-
folgen werden.
Ein konsequentes Umsetzen all dieser Maßnahmen
wird nicht nur den Kreditinstituten und Kreditnehmern,
sondern unserer gesamten Volkswirtschaft zugute kom-
men.
Dr. Volker Wissing (FDP): Die FDP begrüßt die
Entscheidung, die Offenlegungsgrenze nach § 18 des
Kreditwesensgesetzes auf 750 000 Euro anzuheben. Da-
mit können die deutschen Banken endlich wieder mit
ausländischen Kreditinstituten konkurrieren, die erst bei
viel höheren Kreditsummen gezwungen waren, auf eine
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kre-
ditnehmers zu bestehen. Die alte Offenlegungsgrenze
von 250 000 Euro war ein Anachronisums. Deshalb war
es höchste Zeit, diese anzuheben.
Wenn man aber den Lauf der Dinge betrachtet, ist
man schon etwas irritiert: Da müssen sich zuerst die
Banken beim bayerischen Finanzminister beschweren.
Der muss wiederum die Bundesregierung mit einem
Brief auf das Problem aufmerksam machen. Erst dann
wacht die Bundesregierung auf und tut etwas. Eine
aktive Modernisierungs- und Reformpolitik sieht anders
aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regie-
rung muss zum Jagen getragen werden. Ich würde mir
einmal wünschen, dass Österreich voller Neid auf deut-
sche Regelungen schaut und sie kopiert. Ich würde mir
wünschen, dass sich einmal unsere Nachbarländer durch
eine mutige und entschlossene Politik der Bundesregie-
rung unter Druck gesetzt fühlen. Stattdessen: Unsere
Nachbarn agieren, Deutschland reagiert. Ich würde mir
im Interesse unseres Landes auch wünschen, dass die
Bundesregierung mehr auf die Interessen deutscher Ban-
ken achtet.
Eine Ausnahme bildet da Frau Kollegin Scheel. Frau
Scheel gibt sich – laut „FAZ“ vom 9. Februar 2005 –
nicht mit der Anhebung der Offenlegungsgrenzen zufrie-
den. Nein, sie stellt die Regelung generell infrage. Res-
pekt, Frau Scheel! Das wäre sogar richtig mutig, wenn
Ihren Ankündigungen auch Taten folgen würden. Ich
warte gespannt auf den Antrag der Grünen zur Abschaf-
fung der Offenlegungsgrenzen. Ich versichere Ihnen: Die
FDP wird Sie nicht im Regen stehen lassen. Aus libera-
ler Sicht ist es allemal eine Überlegung wert, ob tatsäch-
lich der Staat den Banken vorschreiben muss, bei wel-
cher Kreditsumme diese auf eine Offenlegung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers beste-
hen müssen. Ich bin aber gespannt, wann Ihr Vorstoß
kommt. Ebenso gespannt bin ich darauf, wie sie die Risi-
ken für die Gesamtwirtschaft bei einer Abschaffung der
Offenlegungsgrenze beurteilen. Die FDP wird Ihren An-
trag jedenfalls wohlwollend prüfen.
Auf jeden Fall ist die Anhebung der Offenlegungs-
grenze von 250 000 Euro auf 750 000 Euro ein erster
Schritt. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass uns
eine Erhöhung auf 1 Million Euro lieber gewesen wäre.
Aber ein kleiner Schritt ist besser als keiner. Wenn Frau
Scheel ihren Antrag zur vollständigen Abschaffung der
Offenlegungsgrenzen vorlegt, hat sich das Thema viel-
leicht schon bald ganz erledigt.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Rahmenbedingungen für die industrielle
stoffliche Nutzung von nachwachsenden
Rohstoffen in Deutschland schaffen
– Die vielfältigen Potenziale nachwachsender
Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung
ausschöpfen
(Tagesordnungspunkt 12 a und b)
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Fossile Roh-
stoffe sind endlich. Sag ich etwas Neues? – Nein! Wir
als große Industrienation haben aber trotz allen Wissens
nicht konsequent umgesteuert und tun zum Teil immer
noch so, als stünden uns fossile Ressourcen in aller
Ewigkeit zur Verfügung. Das Ziel kann nur heißen: weg
vom Öl. Deshalb müssen wir neue Strategien entwickeln
und nachhaltig umsetzen. Alternative Energieformen
brauchen daher oberste Priorität!
Ein weiterer Grund für den Einsatz nachwachsender
Rohstoffe: Wir haben ein nationales Klimaschutzpro-
gramm, um das im Februar in Kraft getretene Kioto-Pro-
tokoll zu erfüllen. Die Treibhausgasemissionen sind da-
nach bis 2012 um 21 Prozent zu reduzieren. Den CO2-Ausstoß vermindern bedeutet die Chance, einen Klima-
kollaps zu vermeiden!
Als Agrarpolitikerin aus dem ländlich geprägten Nor-
den Sachsen-Anhalts sehe ich natürlich auch die Arbeits-
platzchancen, die sich durch stärkere Positionierung von
nachwachsenden Rohstoffen am Markt ergeben. Eine
Studie des Ökoinstitutes kommt zu dem Ergebnis, dass
bis 2030 etwa 200 000 neue Arbeitsplätze im Bereich
der nachwachsenden Rohstoffe geschaffen werden kön-
nen. Gerade die neuen Länder mit ihren großen Acker-
schlägen sind geradezu prädestiniert, um nachwach-
sende Rohstoffe anzubauen.
Ein weiteres politisches Ziel der rot-grünen Bundes-
regierung ist es, den Flächenverbrauch einzudämmen
und von etwa 130 Hektar pro Tag im Jahre 2000 auf
30 Hektar pro Tag im Jahre 2020 zu senken. Heute wer-
den immer noch etwa 105 Hektar Fläche täglich für
Siedlung und Verkehr genutzt. Und so begrüße ich es
sehr, dass durch nachwachsende Rohstoffe Landwirte
neue Möglichkeiten sehen und nutzen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15903
(A) (C)
(B) (D)
Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen. Und
das hat Rot-Grün seit 1998 auch konsequent im Bereich
der nachwachsenden Rohstoffe getan. Erst unter unserer
Regierungszeit hatte beispielsweise der Kraftstoff Bio-
diesel im Jahre 1999 einen nennenswerten Anteil von
100 000 Tonnen. Heute liegt die Produktionskapazität
bei 1,1 Millionen Tonnen. Biodiesel ist schwefelfrei und
trägt damit nicht zur Versauerung der Böden bei. Der
Kraftstoff enthält kein Benzol oder andere aromatische
Verbindungen und im Vergleich zum herkömmlichen
Diesel ergibt sich eine Verminderung des Rußanteils um
50 Prozent. Und heute sollte schon jeder wissen, dass bei
der Verbrennung ungefähr so viel Kohlendioxid freige-
setzt wird, wie die Pflanze vorher bei ihrem Wachstum
aufgenommen hat. Das nenne ich Gleichgewicht! In die-
sem Bereich hat die Kohl-Regierung die Zeit total ver-
schlafen.
Auch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem
EEG, haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, um
den Anteil an regenerativen Energien zu steigern. Schaf-
fung von neuen Arbeitsplätzen ist auch hier eine Erfolgs-
geschichte!
Gesetzliche Rahmenbedingungen sind eines. Politik
muss aber auch durch Forschungsförderung in Entwick-
lungsprozesse eingreifen. Letztendlich ist es doch dem
Ehrgeiz der Wissenschaft zu verdanken, dass wir mit un-
serem technischen Fortschritt da sind, wo wir jetzt ste-
hen. Es ist an der Zeit, diesen Forscherdrang noch stär-
ker in die Richtung der nachwachsenden Rohstoffe zu
lenken und damit auch das Interesse der forschenden
Wirtschaft – beispielsweise an der stofflichen Nutzung
von nachwachsenden Rohstoffen – zu erhöhen. Das ist
wichtig, denn wir müssen uns nicht einbilden, dass wir
morgen oder übermorgen auf Erdöl basierende Produkte
eins zu eins durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen
können. Wir brauchen Fortschritte in der Entwicklung!
Bei der stofflichen Nutzung sind Dämm- und biogene
Schmierstoffe absolut wichtige Produktgruppen. Des-
halb ist es grundrichtig, hier die Förderung in 2005 wei-
terlaufen zu lassen. Die Bundesregierung unterstützt die
Programme zur stofflichen Nutzung im Rahmen der För-
derung der nachwachsenden Rohstoffe mit immerhin
53,6 Millionen Euro im Haushalt des Verbraucher-
schutzministeriums. Trotz Sparhaushalt haben wir hier
in 2005 noch mal etwa 23 Millionen Euro draufgepackt!
Es gibt noch so viel zu erforschen, damit wir Produkte
aus Rohöl wirtschaftlich ersetzen können! Hierzu finde
ich bei der Opposition aber so gar keine Ideen! Deshalb
ist die Bundesregierung ausgesprochen klug, indem sie
im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine
Konzeption für den verstärkten Einsatz nachwachsender
Rohstoffe erarbeitet. Damit können wir in Zukunft noch
besser die Potenziale biobasierter Produkte nutzen.
Andrea Wicklein (SPD): Die rot-grüne Regie-
rungskoalition hat im Energie- und Kraftstoffbereich
die richtigen Weichen gestellt: zur Förderung der mit-
telständischen Unternehmenslandschaft, für zukunftsfä-
hige Arbeitsplätze und zum nachhaltigen Klimaschutz.
Neben der energetischen Nutzung von Biomasse ge-
winnt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Nut-
zung nachwachsender Rohstoffe für Bioprodukte immer
mehr an Bedeutung. Deutschland hat in Forschung und
Entwicklung bereits beträchtliche Entwicklungen und
Erfolge zu verzeichnen und auch weltweit kommt der
Zug für biobasierte Kunststoffe in Fahrt. In wenigen Ta-
gen werden sie auf der Messe Düsseldorf, der Interpack
2005, zu sehen sein. Orientiert am Kreislauf der Natur,
haben es viele Bioprodukte bereits zur Marktreife ge-
bracht. Andere stehen an der Schwelle zu einer breiten
Markteinführung. Ob Plastiktüten, Einmalgeschirr, Klar-
sichtfolien oder Textilien – die Besucher der Messe wer-
den erleben, dass diese Produkte nicht nur aus Erdöl,
sondern auch aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen
können. Parallel zu den bewährten erdölbasierten Kunst-
stoffen entwickelt sich ein neues Marktsegment von Bio-
kunststoffen aus Mais, Roggen, Kartoffeln oder Holz
und Zuckerrüben.
Es zeigt sich: Ökologie kann wirtschaftlich und Wirt-
schaft kann ökologisch sein, wenn unser rohstoffarmes
Land die Produktion seiner Rohstoffe auf diese Weise
steigert. Durch den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft
schonen wir die fossilen Ressourcen. Durch regenerative
Produkte kommen wir auch dem Ziel der Klimarahmen-
konvention näher, die CO2-Emissionen bis zum Jahr2010 um 21 Prozent zu senken.
Erdöl wird knapper und teuer. Die Entwicklung alter-
nativer Materialien auf Basis erneuerbarer Ressourcen
bietet zusätzliche Chancen: Chancen für die chemische
Industrie, für die Landwirtschaft, für die Forschung und
damit für Wachstum und Beschäftigung.
Um diesen langfristigen Prozess zu unterstützen,
brauchen wir auch in diesem Bereich innovations- und
investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Insgesamt
benötigt die chemische Industrie zur Herstellung chemi-
scher Produkte in Deutschland jährlich etwa 14 Millio-
nen Tonnen Erdöl. Der Markt für Biokunststoffe ist
enorm, es gibt eine Vielfalt von neuen Anwendungsbe-
reichen. Doch warum schaffen es nur wenige biobasierte
Produkte auf den Markt? Ein Modellprojekt in Kassel
mit kompostierbaren Verpackungen zeigte einen großen
Zuspruch in der Bevölkerung. Im Vorfeld dieses Antra-
ges habe ich zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern,
mit der Industrie und Verbänden geführt und einen aus-
führlichen Dialog gesucht. Dabei wurde deutlich: Alle
sehen die Wachstums- und beschäftigungspolitischen
Potenziale der biobasierten Kunststoffe. Alle sehen de-
ren Marktpotenziale. Ich stimme der FDP-Fraktion in
diesem Punkt zu, dass wir die Potenziale der Biomasse
in Deutschland noch nicht annähernd nutzen.
Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Strategie im
Bereich der stofflichen Nutzung von nachwachsenden
Rohstoffen, keine Strategie, die wir vorgeben, sondern
eine, die im engen Dialog mit Industrie, Landwirtschaft
und Forschung entsteht. Wenn wir jetzt auch in diesem
Bereich rechtzeitig die richtigen Rahmenbedingungen
schaffen, dann bieten sich für den Wirtschafts- und For-
schungsstandort Deutschland exzellente zusätzliche Per-
spektiven erstens für die ländlichen Gebiete durch neue
15904 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
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Produktions- und Einkommensalternativen in einem
hoch innovativen Zukunftsfeld, zweitens für unsere
Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, weil dort
die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für
die Nutzung von Biomasse entstehen, und drittens für
die chemische und verarbeitende Industrie, weil dort die
neuen Marktpotenziale erschlossen und exportfähige Zu-
kunftstechnologien entwickelt werden.
Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antra-
ges, der ein erster Schritt ist. Wir brauchen eine natio-
nale, aber auch eine europäische Strategie für Biokunst-
stoffe. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Die
große Bedeutung eines wettbewerbsfähigen Anbaus
nachwachsender Rohstoffe ist offenkundig, nicht nur für
die Entwicklung des ländlichen Raumes. Da sind wir uns
doch alle einig. Sowohl für die Weiterverarbeitung in der
chemischen-, Bau oder anderen Industrien, als auch für
die Erzeugung von Bioenergie wird der Pflanzenbau im-
mer wichtiger werden. Auch dem Einsatz zur Erfor-
schung erneuerbarer Energien wird eine immer größere
Bedeutung zukommen. Mit den vorliegenden Anträgen
sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine erfolgrei-
che Entwicklung aufgezeigt werden. Das ist deshalb be-
sonders wichtig, weil bereits einiges Porzellan von Rot-
Grün zerschlagen wurde, zum Beispiel beim EEG.
Im EEG sollte es weniger Subventionen für Wind und
Sonne geben, statt dessen mehr Geld für die Biomasse.
Denn die Förderung der Biomasse stärkt vor allem den
ländlichen Raum. Zudem ist die Stromerzeugung aus Bio-
masse qualitativ der aus Wind- und Sonnenenergie weit
überlegen, da Strom aus Biomasse die Grundlast abde-
cken kann. Er steht dann zur Verfügung, wenn man das
will und nicht, wenn zufallig gerade einmal der Wind
weht oder die Sonne scheint.
Kollege Lamp ist ja auf die Chancen schon eingegan-
gen. Es ist klarzustellen: Subventionsfrei lohnend ist der
Anbau landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland
heute nur in seltenen Fällen. Auch deshalb müssen wir
die vorhandenen und sich neu auftuenden Chancen der
Nutzung von Biomasse in Deutschland konsequent ent-
wickeln. Forschung und Entwicklung sind von daher
entscheidende Produktionsfaktoren in der deutschen
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie eröffnen
Perspektiven für den dauerhaften Erhalt der bäuerlichen
Landwirtschaft und können Katalysator für eine erfolg-
reiche Entwicklung des ländlichen Raums sein. Diese
vorhandenen Perspektiven können aber nur Realität wer-
den, wenn in einem innovationsfreundlichen Klima For-
schung und Entwicklung stattfinden und nicht von der
Bundesregierung ohne triftigen Grund verhindert wer-
den. Wir müssen nachwachsende Rohstoffe über bio-
und gentechnische Verfahren besser erschließen. Doch
wie ist die Situation in Deutschland? Die rot-grüne Bun-
desregierung sperrt sich leider – vor allem die Grünen –
gegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser
neuen Technologie.
Angesichts der schwierigen Ertragssituation, der
Schließung vieler Höfe aufgrund der Ökologisierung der
konventionellen Landwirtschaft und der damit verbun-
denen Auszehrung des ländlichen Raumes müssen den
heimischen Landwirten dringend neue Chancen eröffnet
werden. Es ist vor diesem Hintergrund unverantwortlich,
wenn die Bundesregierung die gentechnische Spitzen-
forschung in Deutschland aus rein ideologischen Grün-
den abwürgt und deshalb wertvolle Forschungsergeb-
nisse im Inland nicht zur Anwendung kommen dürfen.
Eine solche Politik existenz- und arbeitsplatzvernichten-
der rot-grüner Träumereien schädigt nicht nur den For-
schungsstandort Deutschland – es gibt weder eine zu-
sätzliche Wertschöpfung, noch werden Arbeitsplätze
geschaffen.
Wir brauchen keine Maulkorberlasse für engagierte
Forscher, wir brauchen keine engstirnige Einengung un-
serer Zukunftsperspektiven und wir brauchen auch keine
politisch produzierten Forschungsideologien. Im Gegen-
teil: Wir brauchen eine konsequente Förderung zukunfts-
weisender Forschungsprojekte sowie Unterstützung für
die Erprobung und Anwendung der gewonnenen Er-
kenntnisse. Nur mit eigener Initiative kann die deutsche
Landwirtschaft als Motor für den ländlichen Raum und
Garant für höchste Qualität neue, dauerhaft tragfähige
Perspektiven gewinnen. Denn eines ist doch völlig klar:
Mit den Anbaumethoden von gestern werden wir nicht
die Märkte von morgen gewinnen können.
Aus diesem Grund ist es sehr zu begrüßen, dass das
Land Sachsen-Anhalt jetzt die Initiative ergriffen hat
und versucht, auf dem Weg über das Verfassungsgericht
das Recht des ländlichen Raumes in Deutschland auf ei-
gene Entwicklung einzuklagen, das Recht auf die Nut-
zung vorhandener Chancen.
Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes
könnten mittelfristig 100 000 neue produktive Arbeits-
plätze in der Landwirtschaft entstehen, wenn die Rah-
menbedingungen dafür stimmen. Schauen wir doch ein-
mal, was in Ihrem Antrag dazu zu finden ist. Sie
schreiben darin von der „Notwendigkeit neuer Ansätze
in Forschung und Entwicklung“, vom Einsatz für einen
„gemeinsamen abgestimmten Handlungsrahmen auf
dem Gebiet der biologisch basierten Produkte“ innerhalb
der Europäischen Union. Recht haben sie, doch was tun
Sie?
Sie machen das genaue Gegenteil: Anstatt neue An-
sätze in Forschung und Entwicklung zu fördern, verhin-
dern Sie die weitere Erforschung und Anwendung der
Grünen Gentechnik in Deutschland. Anstatt den gemein-
samen Handlungsrahmen zur Entwicklung und Anwen-
dung der Grünen Gentechnik in Europa auszufüllen,
beschließen Sie im europäischen Alleingang für
Deutschland ein Gentechnikverhinderungsgesetz, ent-
werten damit Forschungsergebnisse und vernichten bäu-
erliche Existenzen.
Nicht genug damit: Während Sie die Voraussetzungen
für eine eigene Wertschöpfung der Landwirte verhin-
dern, reden Sie auch noch von „Markteinführungspro-
grammen“ und argumentieren für weitere Subventionen,
für weitere planwirtschaftliche Förderprogramme. Da-
mit tun Sie alles dafür, dass Landwirtschaft weiter un-
rentabel bleibt, dass die Landwirte in Deutschland noch
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15905
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enger am planwirtschaftlichen Gängelband der Bürokra-
tie geführt werden und der Hoffnungsschimmer auf eine
rentablere Produktion und eine verbesserte Wettbe-
werbsfähigkeit verlischt.
Wären nachwachsende Rohstoffe günstiger als ihre
Alternativen, dann brauchten wir keine Markteinfüh-
rungsprogramme. Genau so wie die Grünen noch Mitte
der 90er-Jahre gegen die Forschung und Erprobung
nachwachsender Rohstoffe Sturm gelaufen sind, verhin-
dern sie heute die Optimierung des Anbaus nachwach-
sender Rohstoffe, die Entwicklung von Pflanzen nach
Maß. Die innovations- und landwirtschaftsfeindliche Po-
litik von Frau Künast zeigt auch entsprechende Wirkun-
gen: Seit Amtsantritt von Rot-Grün sind 165 000 Ar-
beitsplätze abgebaut worden. Ich habe es in der Debatte
heute Nachmittag auch schon gesagt: Rot-Grün macht
arm. Leider bestätigt sich das auch hier wieder ein-
drucksvoll.
Geradezu grotesk erscheint vor diesem Hintergrund
die Forderung aus Ihrem Antrag, die Bundesregierung
möge Vorschläge unterbreiten, „wie eventuell weitere
Hemmnisse für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe
beseitigt werden können.“ Das größte Hemmnis ist doch
diese Bundesregierung selbst. Sie verhindert durch For-
schungsverbote, Anwendungsverbote und Maulkorber-
lasse systematisch, dass nachwachsende Rohstoffe ren-
tabler werden, dass die Wertschöpfung in unseren
landwirtschaftlichen Betrieben steigen kann. Die natio-
nalen Alleingänge, die unseren Betrieben nur Wettbe-
werbsnachteile verschaffen, immer mehr Bürokratie und
keine Vorteile für Umwelt und Verbraucher bringen,
müssen ein Ende finden.
Politik für nachwachsende Rohstoffe sollte sich nicht
darin erschöpfen, die Planwirtschaft zu optimieren, auf
steuerfmanzierte Förderprogramme zu schielen oder
Agrarsubventionen einzustreichen. Es gilt auch und ge-
rade vonseiten der Politik verstärkt auf die eigenen Stär-
ken zu setzen und bestehende Chancen für wirtschaft-
liche Verbesserungen aus eigener Kraft zu nutzen und zu
unterstützen. Ein eindeutiges Bekenntnis zur Grünen
Gentechnik als wichtigem Zweig deutscher Spitzenfor-
schung und als Hoffnungsträger für die Landwirtschaft
könnte besonders im jetzigen Einstein-Jahr mithelfen,
den ländlichen Raum als Wirtschafts-, Forschungs- und
Lebensstandort attraktiver zu machen.
Wir brauchen dringend Forschung für die Zukunft,
für eine gute Zukunft für uns und unsere Kinder! Wir
brauchen keine Blockaden für den Erhalt von Überkom-
menem, für veraltete Anbaumethoden und Ideologien
von gestern. Wir brauchen Wohlstand, Arbeitsplätze und
Perspektiven. Wir brauchen eine neue Bundesregierung,
je schneller je besser.
Helmut Lamp (CDU/CSU): Die SPD legt einen An-
trag vor mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für die in-
dustrielle stoffliche Nutzung von nachwachsenden Roh-
stoffen zu schaffen. Zu Recht wird auf die Verknappung
endlicher Ressourcen hingewiesen. Auch die vielfältigen
Möglichkeiten der stofflichen Nutzung werden aufge-
zählt. Ebenso wird die Chance, tausende Arbeitsplätze
zu schaffen, erwähnt. Doch die Darstellung der enormen
Bedeutung der biologischen Rohstoffe für die Wirt-
schaftsentwicklung unseres Landes vermisse ich ebenso
wie die Forderung, dass als unbedingte Voraussetzung
zur breiten Markteinführung nachwachsender Rohstoffe
ertragreiche, spezifische Nutzpflanzen zu entwickeln
sind.
Die Chancen unserer exportorientierten Wirtschaft
durch stoffliche und energetische Nutzung der nach-
wachsenden Rohstoffe werden oft unterschätzt. Dabei
genügt es nicht, allein den deutschen Wirtschaftsraum zu
beleuchten; denn dem Anlagenbau und der Produktion
eröffnen sich schon bald im gesamten EU-Wirtschafts-
raum durch nachwachsende Rohstoffe enorme Möglich-
keiten. Einerseits werden steigende Preise der sich
schnell verknappenden Rohstoffe für verbesserte Wett-
bewerbsfähigkeit regenerativer Rohstoffe sorgen, ande-
rerseits werden in wenigen Jahren enorme Flächen in der
EU für den Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Verfü-
gung stehen.
Das kann sich jeder an den Fingern ausrechnen: Zur-
zeit werden zur Nahrungsmittelversorgung eines Bun-
desbürgers gerade noch 0,22 Hektar Agrarfläche in
Deutschland benötigt. Die Produktivität der Landwirt-
schaft wird weiter steigen und dies ganz besonders in
den Beitrittsländern. Das haben wir mit der Wiederverei-
nigung erlebt. Man brauchte weniger als zehn Jahre, um
in Ostdeutschland das Ertragsniveau der westdeutschen
Landwirtschaft zu erreichen.
Wenn also in gut zehn Jahren jeder EU-Bürger noch
etwa 0,30 Hektar Agrarfläche für seine Nahrungsmittel-
versorgung beansprucht, werden auf 45 bis 50 Millionen
Hektar – von den 146 Millionen Hektar landwirtschaftli-
che Flächen der erweiterten EU – keine Nahrungsmittel-
pflanzen mehr angebaut werden müssen. Oder anders
ausgedrückt: Argarflächen, die größenmäßig den gesam-
ten landwirtschaftlichen Nutzflächen Deutschlands und
Frankreichs entsprechen, stehen Jahr für Jahr für die Er-
zeugung regenerativer Rohstoffe zur Verfügung – für die
Energiewirtschaft, für die Chemie, für die Pharmazie,
für die verarbeitende Industrie.
Um im künftigen Markt der Nutzung nachwachsender
Rohstoffe bestehen zu können, müssen moderne Aufbe-
reitungs- und Produktionsanlagen zur Verfügung stehen.
Erste Voraussetzung eines erfolgreichen Markteinstiegs
sind jedoch brauchbare biologische Rohstoffe, die wir
heute überwiegend noch aus Nahrungsmittelpflanzen ge-
winnen. Neben der Palette der Nahrungsmittelpflanzen
sind unbedingt ertragreiche Energie- und Rohstoffpflan-
zen zu entwickeln, die ganz gezielt ihrer vorgesehenen,
manchmal sehr spezifischen Verwendung anzupassen
sind.
Wir brauchen eine Bündelung der Kompetenzen, die
über fünf Ministerien verteilt sind, optimierte Energie-
pflanzen, spezifische Rohstoffpflanzen, greifende Markt-
einführungsprogramme und endlich eine angemessene
Forschungsförderung. Gerade 0,66 Prozent der Ener-
gieforschungsmittel wurden in den vergangenen zehn
Jahren der Bioenergie zur Verfügung gestellt.
15906 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
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Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Warum weg vom Öl und hin zu erneuerbaren
Ressourcen? Das ist die zentrale Frage. Fossile Roh-
stoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle haben unter anderem
folgende hinlänglich bekannte Nachteile:
Erstens. Ihr Verbrauch erzeugt klimaschädliche Emis-
sionen, das heißt der Klimaschutz ist das Umweltpro-
blem schlechthin.
Zweitens. Sie sind endlich und damit geht die Verteu-
erung des Ölpreises einher.
Ich möchte darauf hinweisen: Der Ölpreis hat erst in
der vergangenen Woche den Rekord von 58 Dollar pro
Barrel erreicht. Mittlerweile ist der Preis wieder auf un-
ter 50 Dollar gesunken, aber von einer tatsächlichen Ent-
spannung kann man keinesfalls sprechen. Ganz im Ge-
genteil, wir müssen uns auf einen dauerhaft hohen
Ölpreis einstellen.
Fakt ist: Im Schnitt kostete 2005 bisher 1 Barrel
48 Dollar. Ein Ölpreis von sage und schreibe 45 Dollar
wird vom Bundesverband des deutschen Groß- und Ein-
zelhandels mittlerweile als solide bezeichnet. Das heißt,
das Erreichen neuer Rekordmarken beim Ölpreis ist mit-
tlerweile fast schon alltäglich geworden. Und wer vor
zwei oder drei Jahren behauptet hätte, dass der Ölpreis
bald dauerhaft über 50 Dollar liegen würde, wäre wohl
nur milde belächelt worden. Heute erwarten Experten
laut einer aktuellen Studie der Investmentbank Goldman
und Sachs innerhalb der nächsten Jahre Preise von über
100 Dollar pro Barrel.
Die EU-Kommission und der IWF gehen ebenfalls
von dauerhaft hohen Ölpreisen aus. Und das bedeutet für
die Konjunktur eine äußerst ernst zu nehmende Gefahr,
eine Fortsetzung der Entwicklung vom vergangenen
Jahr.
Hinzu kommt zum einen, dass die Erdölförderung in
völlig instabilen Regionen statt findet, und zum anderen,
dass der Bedarf der Schwellenländer wie China oder In-
dien gigantisch und unkalkulierbar zunimmt. Das ver-
deutlicht alles in allem, dass die Abhängigkeit vom
Erdöl die Achillesferse unseres Wirtschaftssystems dar-
stellt. Daraus folgt ganz klar: Wer eine nachhaltige Ent-
wicklung sichern will, muss die Abhängigkeit von fossi-
len Rohstoffen reduzieren, das heißt sowohl den
Rohstoffverbrauch reduzieren als auch die Rohstoffbasis
umstellen.
Zusammengefasst: Eine Abkehr von fossilen Res-
sourcen ist neben einer ökologischen und friedenspoliti-
schen Notwendigkeit mehr und mehr auch eine ökono-
mische Notwendigkeit. Folglich kann es nur darum
gehen, eine umfassende Strategie aufzuzeigen, die un-
sere Abhängigkeit in allen Bereichen angeht, das heißt
nicht nur bei Strom und Wärme, sondern auch bei Treib-
stoffen und Produkten. Genau das ist Gegenstand unse-
res Antrags.
Mit dem EEG hat Deutschland sich zum Vorreiter der
Förderung erneuerbarer Energien gemacht. 130 000
neue Arbeitsplätze sind durch das EEG in kurzer Zeit
entstanden. Das heißt, dass Deutschland sich Schritt für
Schritt den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Ressour-
cen bahnt. Die Damen und Herren von der Opposition
verleugnen die Chancen für Innovation und die Schaf-
fung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze, die mit dieser
Entwicklung in Zusammenhang stehen. Sie sind sozusa-
gen blind auf diesem Auge.
Rot-Grün hat seit 1998 intensiv die Förderung nach-
wachsender Rohstoffe vorangetrieben und damit Per-
spektiven für die Landwirtschaft und zahlreiche innova-
tive Unternehmen geschaffen. Der von uns jetzt
eingebrachte Antrag setzt diese Linie der ökologischen
Modernisierung unseres Landes konsequent fort. Ich
möchte Ihnen die entscheidenden Punkte kurz erläutern.
Erstens. Der Antrag setzt erstmals die wichtige dritte
Säule, nämlich die Umstellung der Ressourcenbasis
auch im produzierenden Gewerbe, das heißt den Ersatz
von Erdöl in der chemischen und nachgeschalteten In-
dustrie, auf die politische Agenda. Die Anträge von der
Opposition greifen dagegen viel zu kurz, indem sie sich
auf die energetische Nutzung beschränken.
Zweitens. Wir fordern zudem eine Zielsetzung auf eu-
ropäischer Ebene bei den biobasierten Produkten als not-
wendige Ergänzung zu den europäischen Zielsetzungen
bei EE und Biokraftstoffen.
Drittens. Unser Antrag fordert eine deutliche Zuwei-
sung der Kompetenz bei der Forschungsförderung, die
Einbeziehung der industriellen stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe sowohl bei Forschung und
Lehre an den Hochschulen als auch in das 7. For-
schungsrahmenprogramm der EU.
Viertens. Als zentrales Element fordern wir einen na-
tionalen Fahrplan mit allen Akteuren für die schrittweise
Umstellung auf eine Rohstoffbasis aus nachwachsenden
Rohstoffen und die Aufnahme der industriellen stoffli-
chen Nutzung von Biomasse in die Innovationsoffensive
der Bundesregierung.
Fünftens. Wir fordern ganz konkret als sozusagen
kostenneutrale Fördermaßnahme den Abbau gesetzlicher
Hemmnisse für biobasierte Produkte. Hier haben wir mit
der Novellierung der Verpackungsverordnung bereits ei-
nen ersten wichtigen Schritt getan. Aber das ist ganz
klar: Weitere müssen folgen.
Ein weiteres zentrales Element unseres Antrags ist die
Förderung von Bioraffinerien, einer neuen innovativen
Technologie. Bioraffinerien können biotechnologisch
aus allen verfügbaren Pflanzen, das heißt Heu und Stroh,
Getreide, Grünschnitt, und aus Abfallstoffen der Lebens-
mittelindustrie, der Land- und Forstwirtschaft, der Bio-
tonne sowohl klassische Ausgangsstoffe der chemischen
Industrie als auch hochwertige Produkte wie Biokunst-
stoffe sowie Biokraftstoffe, zum Beispiel Bioethanol, er-
zeugen, die zudem – und das ist ein entscheidender Plus-
punkt – klimaneutral, CO2-neutral sind. Bioraffineriensind aus unserer Sicht eine echte Schlüsseltechnologie,
die die Erfolgsgeschichte der Windräder und Photovol-
taik fortschreiben wird. Denn Bioraffinerien ermögli-
chen eine „intelligente umfassende Nutzung“ von nach-
wachsenden Rohstoffen durch die Methode der
Ganzpflanzennutzung. Eine Diskussion um den Einsatz
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15907
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Grüner Gentechnik bei einer derartigen Biomassenut-
zung entbehrt im Übrigen jeder Grundlage sowohl öko-
nomisch als auch ökologisch. Das heißt, gentechnisch
veränderte Pflanzen bei der stofflichen Nutzung nach-
wachsender Rohstoffe bringen keinen Vorteil, ganz im
Gegensatz zur Anwendung der Weißen Biotechnologie.
Zusammengefasst: Bioraffinerien sind ein echtes Inno-
vationsthema mit enormem Potenzial für neue Arbeits-
plätze, die Entwicklung der ländlichen Räume und den
Ressourcenschutz.
Ich kann die Ausführungen der Damen und Herren
von der Opposition schon hören: Das sei Gängelung der
Wirtschaft etc. Ich sage Ihnen klipp und klar: Schauen
Sie einmal über den Horizont Ihrer Klientel, die sich al-
lein auf den Aktienkurs der nächsten sechs Monate kon-
zentriert, hinaus. Das heißt erstens, Weitblick und ein
klares Konzept für die langfristige wirtschaftliche Ent-
wicklung Deutschlands ist Aufgabe der Politik, und es
ist zweitens Aufgabe der Politik, jungen, innovativen
und vor allem nachhaltigen Technologien mit den geeig-
neten Rahmenbedingungen einen fairen Zugang zum
Markt zu schaffen, die wir dann auch exportieren kön-
nen. Die Damen und Herren von der Opposition begrei-
fen nicht, welche Chancen für Deutschland darin liegen,
angesichts der kommenden Entwicklung des Ölpreises
und der Herausforderung des Klimaschutzes, sich zum
Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung zu machen,
welche Chancen für die chemische Industrie, die Auto-
mobilindustrie, die Maschinenbauindustrie und die
Landwirtschaft mit einer Umstellung der Rohstoffbasis
auf erneuerbare Ressourcen verbunden sind. Damit das
ganz klar ist: Ich spreche hier von Chancen für Innova-
tion, Arbeitsplätze und die Umwelt.
Unser Antrag zur Förderung der industriellen stoffli-
chen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ist ein wichti-
ger, notwendiger und konsequenter Schritt auf unserem
Weg „Weg vom Öl“. Im Übrigen gibt es für den Ersatz
von fossilen Rohstoffen in der chemischen Industrie
praktisch keine andere Alternative als die Nutzung der
Biomasse.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die vielfälti-
gen Potenziale nachwachsender Rohstoffe werden in
Deutschland nur unzureichend genutzt. Die FDP hat in
ihrem Antrag „Die vielfältigen Potenziale nachwachsen-
der Rohstoffe für die nachhaltige Entwicklung ausschöp-
fen“ (Bundestagsdrucksache 15/3358) zahlreiche Vor-
schläge für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe
gemacht und aufgezeigt, wie wir zu mehr Erfolgen kom-
men können.
Weder bei der energetischen noch bei der stofflichen
Verwertung nachwachsender Rohstoffe ist bis jetzt der
Durchbruch gelungen. Dabei herrscht große Einigkeit,
dass die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe Erdöl, Erd-
gas, Kohle uns zwingen wird, vermehrt nachwachsende
Rohstoffe sowohl stofflich wie energetisch zu nutzen.
Weiter erfordert der Klimaschutz, dass nachwachsende
Rohstoffe die fossilen Rohstoffe ersetzen, damit die wei-
tere Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre gestopptwird.
Die Energiebilanz in Deutschland ist traurig: Der An-
teil erneuerbarer Energien an der Primärenergieversor-
gung beträgt nur 3,6 Prozent. Deutschland nimmt, einer
Energiestatistik des Umweltbundesamtes (UBA) zu-
folge, im EU-weiten Vergleich der C02-Äquivalente jeproduzierte Kilowattstunde den viertletzten Platz ein.
Von einer Energiewende sind wir weit entfernt.
Bei der stofflichen Verwertung nachwachsender Roh-
stoffe ist es nicht viel anders. Unser wichtigster nach-
wachsender Rohstoff ist das Holz. Die Bundeswaldin-
ventur hat gezeigt, dass wir Holz im Überfluss haben,
nur etwa 60 Prozent des jährlich nachwachsenden Hol-
zes wird genutzt, weitere 40 Prozent stehen zur Verfü-
gung. In Deutschland werden nur 16 Prozent der Ein-
und Zweifamilienhäuser aus Holz gebaut, in den USA
sind es 95 Prozent und in Finnland 50 Prozent. Bisher
hat die Charta für Holz nicht gewirkt.
Weitere Potenziale der stofflichen Nutzung sieht die
FDP bei den Pflanzenölen im Bereich der Bioschmier-
stoffe, bei den Faserstoffen in der Automobil- und
Baustoffindustrie, in der Blauen Biotechnologie, der
Nutzung von Naturstoffen mariner Organismen wie
Schwämmen, Tunikaten und Algen.
Damit endlich Fortschritte bei der Nutzung nach-
wachsender Rohstoffe erzielt werden, brauchen wir Ini-
tiativen auf ganz verschiedenen Politikfeldern:
Nicht alle Naturstoffe sind von Natur aus für die in-
dustrielle, stoffliche Nutzung geeignet; die produzierte
Menge ist nicht immer ausreichend. Deswegen müssen
die Organismen, die diese Naturstoffe produzieren,
züchterisch verändert und dadurch die nachwachsenden
Rohstoffe an die Nutzungserfordernisse angepasst wer-
den. Moderne Züchtung schließt die Methoden der Gen-
technik mit ein. Die züchterische Weiterentwicklung von
Mikroorganismen wie auch von Pflanzen macht Bakte-
rien und Pflanzen fit, damit sie verstärkt als Produzenten
von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden kön-
nen. Gerade die Forschungsansätze bei Raps und Kartof-
feln sind vielversprechend.
Der Bundeskanzler spricht zwar viel von Innovatio-
nen, doch die rot-grüne Regierung handelt genau entge-
gengesetzt: Das Gentechnikgesetz blockiert die Anwen-
dung der Grünen Gentechnik in der Forschung und im
Anbau transgener Kulturpflanzen. Die Forschungsförde-
rung im Bereich der Grünen Gentechnik ist drastisch re-
duziert, Beispiel GABI (Genomanalyse im Biologischen
System Pflanze), die Ressortforschung wird von Minis-
terin Künast behindert, die Ergebnisse, wenn sie dem
grünen Weltbild widersprechen, negiert.
Nur eine Forschungsstrategie mit Einbeziehung gen-
technischer Methoden wird den nachwachsenden Roh-
stoffen zum Durchbruch verhelfen. Der von Rot-Grün
vorgelegte Antrag ist auf diesem Auge blind.
Bürokratische und praxisferne Reglementierungen,
die der Nutzung nachwachsender Rohstoffe entgegenste-
hen, müssen abgebaut werden. Das betrifft Bundes- wie
auch Länderregelungen. Im europäischen Binnenmarkt
sind zum Beispiel die unterschiedlichen Bestimmungen
15908 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
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zum Gesamtlastzuggewicht ein Fremdkörper, der Wett-
bewerbsverzerrungen verursacht.
Im Rahmen der Umsetzung der Energieeinsparver-
ordnung müssen bis 2007 etwa 3 bis 7 Millionen Hei-
zungsanlagen erneuert werden. Dies ist eine Chance, die
energetische Nutzung von Holz voranzubringen.
Eine verstärkte Förderung der Forschung im Bereich
der nachwachsenden Rohstoffe ist Voraussetzung für de-
ren verstärkte Nutzung. Wir kennen noch lange nicht alle
Naturstoffe, die zur Nutzung geeignet sind, wir kennen
nicht deren Wirkungsweise. Daher müssen Grundlagen-
forschung und angewandte Forschung zusammenwir-
ken. Gleichzeitig muss die Markteinführung neuer Pro-
dukte gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur
Nachhaltigkeit leisten, und überflüssige Reglementie-
rungen müssen abgebaut werden. Dann kann die Nut-
zung nachwachsender Rohstoffe einen Beitrag zur Nach-
haltigkeit leisten und gleichzeitig den ländlichen Raum
in Deutschland fördern.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Die Entwicklungszusammenarbeit der EU
konstruktiv weiterentwickeln – Effizienz
und Nachhaltigkeit verbessern
– Mehr Mut zur Reform der EU-Entwick-
lungszusammenarbeit
(Tagesordnungspunkt 14)
Karin Kortmann (SPD): Am gestrigen Mittwoch
hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung erstmals Gelegenheit, mit dem neu ge-
wählten EU-Entwicklungskommissar zu sprechen. Das
war zeitlich umso passender, als wir heute an dieser
Stelle darüber sprechen, dass die europäische Entwick-
lungszusammenarbeit sich den veränderten Bedingun-
gen in der einen Welt anpassen muss. Ich begrüße aus-
drücklich, dass es gelungen ist, Entwicklungspolitik als
eigenständiges Ressort innerhalb der EU-Kommission
zu erhalten. Dass sich der Erhalt durchsetzen konnte, hat
sicherlich auch damit zu tun, dass die hartgesottenen
Kritiker dieses „weichen“ Politikfeldes mittlerweile er-
kannt haben, wie wichtig dieses langfristige und nach-
haltige Handeln ist.
Wir haben hier im Bundestag über die Parteigrenzen
hinweg häufig genug Kritik an der europäischen Ent-
wicklungspolitik und an dem zuständigen Kommissar
geübt. Gestern nun haben wir die Positionen von Herrn
Louis Michel kennen gelernt. Ich freue mich auf die Zu-
sammenarbeit mit ihm!
Herr Michel hat große Linien angekündigt – er
möchte Veränderungen erreichen, die darauf zielen, eine
bessere Koordination zwischen den verschiedenen Poli-
tiken der EU einerseits mit einer verstärkten Koopera-
tion der Mitgliedstaaten in der EU andererseits zu ver-
einbaren. Dies ist eine Herkulesaufgabe, die er gegen
nicht geringe Widerstände, auch seiner Ressortkollegin-
nen und -kollegen durchsetzen muss. Wir wollen und
brauchen mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen
Politikbereichen wie Handel, Agrar-, Außen- und Si-
cherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit Denn
auch wir wollen, dass drei wesentliche Ziele erreicht
werden: erstens eine deutliche Steigerung der Effizienz
europäischer Entwicklungszusammenarbeit, zweitens
eine umfassende Erhöhung der Effektivität der Zusam-
menarbeit und drittens eine gravierende Änderung bei
der derzeit mangelhaften Kooperation zwischen und mit
den Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaa-
ten sind gemeinsam die weltweit größten Geber für Ent-
wicklungshilfe: rund 55 Prozent kommen aus den Fi-
nanztöpfen der EU. Gleichzeitig sind wir der wichtigste
Handelspartner der Entwicklungsländer. Im kommenden
Jahr werden das etwa 46 Milliarden Euro sein. Gut
8 Milliarden Euro vergibt die EU, den größten Beitrag
leisten die einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Kommis-
sar Michel hat am vergangenen Dienstag die Europäi-
sche Kommission dazu bewegt, den Mitgliedstaaten ein
neues sehr ehrgeiziges Ziel zu stecken: Bis 2010 sollen
die Finanzmittel durch die Mitgliedstaaten um weitere
20 Milliarden Euro erhöht werden, also eine Erhöhung
um knapp 50 Prozent. Dieser Forderung können wir
dann zustimmen, wenn damit auch die notwendigen Re-
formen in der EU-Entwicklungspolitik erfolgreich ein-
geleitet sind.
Die Kommission hat sich erstmalig auch zur Mitver-
antwortung der neuen EU-Mitgliedstaaten für die Ent-
wicklung nicht nur im eigenen Land, sondern auch in
den armen Ländern geäußert. Das ist richtig, aber nicht
nur einfach zu verordnen, sondern setzt entsprechende
Prozesse in den dortigen Ländern und Regierungen vo-
raus. Das braucht Zeit.
Das 0,7-Prozent-Ziel allein wird jedoch nicht zur Lö-
sung der gravierenden Entwicklungsdefizite in den
ärmsten Ländern führen. Ich bezweifle insbesondere,
dass es mit den derzeitigen Instrumenten möglich ist,
den Betroffenen Mittel in die Hand zu geben, um zu
einer selbsttragenden Entwicklung zu kommen. Wir
brauchen – und damit komme ich auf meine obigen For-
derungen zurück – eine erhebliche Steigerung der Effek-
tivität und Effizienz der eingesetzten Mittel auf europäi-
scher Ebene.
Wir legen sehr hohe Maßstäbe an unsere nationalen
Institutionen und staatlichen Organisationen bei der Ver-
wendung der ihnen vom Steuerzahler zur Verfügung ge-
stellten Mittel. Wir stellen immer wieder aus gutem
Grund die Sinnhaftigkeit der Instrumente infrage, um
weitere Verbesserungen zu erzielen. Wir können deshalb
nicht umhin, ebenso hohe Standards auch von den euro-
päischen Institutionen und Organisationen zu verlangen.
Deshalb verlangen wir in unserem Antrag auch ein sys-
tematisches Monitoring und regelmäßige Evaluierungen
der Programme der Gemeinschaftshilfe. Wir glauben
und wissen aus der nationalen Erfahrung, wie wirksam
dies für eine Steigerung der Ergebnisse sein kann.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15909
(A) (C)
(B) (D)
Der Entwicklungskommissar hat sich gestern erfreuli-
cherweise zu einem weiteren Thema ausführlich ge-
äußert, das wir auch in unserem Antrag fordern: die
Erstellung von gemeinsamen Länderstrategiepapieren.
Das ist ein weiterer wichtiger Hebel, die vorhandenen
Mittel so einzusetzen, dass Projekte und Programme
nicht komplementär wirken, sondern den gewünschten
Kohärenzgedanken auch in einem überschaubaren Um-
feld verankern. Es wäre beispielsweise denkbar, dass ein
Geberland eine „Leadership“ für einen Politikbereich in
einem Land oder einer Region übernimmt, in dem es
aufgrund seiner historischen Erfahrungen und Verant-
wortungen einen komparativen Vorteil gegenüber den
anderen Mitgliedstaaten besitzt Das muss nicht für im-
mer und alle Zeiten gelten, aber es gäbe dann eine di-
rekte Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft. Eine
solche Initiative hat Louis Michel angekündigt und ich
hoffe, dass es ihm gelingt, dieses umzusetzen. Die so-
zialdemokratischen Entwicklungspolitiker und -politike-
rinnen werden ihn dabei jedenfalls nach Kräften unter-
stützen.
Unterstützung sagen wir auch bei dem Ziel zu, den
am stärksten benachteiligten Kontinent wieder stärker in
den Blick zu nehmen: Afrika ist mit seinen 58 Ländern,
mindestens neun großen innerstaatlichen oder grenz-
überschreitenden Konflikten, seinen 900 Millionen
Menschen, der durch HIV/Aids derzeit am stärksten be-
troffenen Region und einem weit verbreiteten Staatszer-
fall in einer Lage, die nicht mehr aus eigener Kraft gelöst
werden kann. Dagegen steht der Rohstoffreichtum, der
leider in vielen Ländern nicht für eine zukunftsfähige
Entwicklung genutzt wird, oder das starke Bevölke-
rungswachstum, das durch die Aids-Pandemie in seiner
Kontinuität zerstört wird. Diesen Kontinent mit zusätz-
lich finanziellen Ressourcen auszustatten, ist dringend
notwendig und wird von uns unterstützt. Allerdings gilt
auch hier: Die Regierungen in den Partnerländern müs-
sen Gegenleistungen erbringen. Wir können nicht un-
konditioniert Mittel in korrupte und unfähige Regime in-
vestieren, die kurz darauf auf Schweizer Bankkonten
landen. Es muss unser oberstes Ziel sein, die Lebensbe-
dingungen der Bevölkerung zu verbessern, nicht Herr-
schaftssysteme zu stützen. Wir sollen Strukturen auf-
bauen, die den Menschen auch mittel- und langfristig
helfen, ihre Existenz zu sichern, und wir sollten sie nicht
mit kurzfristiger Nahrungsmittelhilfe von weiterer Hilfe
abhängig machen. Dies ist politisches Handeln der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit, es muss auch Leit-
linie europäischen Handelns sein,
Das Scheitern der WTO-Konferenz von Cancun hat
einmal mehr die Spaltung zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern offenbart. Wir wollen eine Verbes-
serung der Handelsbeziehungen für die Entwicklungs-
länder erreichen, vor allem durch den Abbau von Agrar-
subventionen. Ich verweise dazu auf das SPD-Papier zur
Zuckermarktordnung. Oberstes Ziel der Entwicklungs-
politik der Gemeinschaft muss die Überwindung von
Hunger und Armut sein. Maßnahmen der EU in Berei-
chen wie Migration, Kampf gegen den Terrorismus oder
bewaffnete Friedenseinsätze bei akuten Konflikten soll-
ten jedoch grundsätzlich nicht zulasten der für die nach-
haltige Bekämpfung von Hunger und Armut bereitge-
stellten Ressourcen verfolgt werden. Kommissar Michel
teilt unsere Kritik, die wichtige Aufgabe der afrikani-
schen Friedensfazilität aus dem Europäischen Entwick-
lungsfonds zu finanzieren. Deutschland hat viele Kom-
petenzen für die Zusammenarbeit in und mit der EU
anzubieten: Seien es die guten Erfahrungen der Durch-
führungsorganisationen wie auch das Know-how von
entwicklungspolitischem Fachpersonal aus Deutschland.
Hier wünschen wir uns eine stärkere Präsenz. Eine ver-
besserte und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen
den nationalen und EU-Durchführungsorganisationen ist
dringend erforderlich.
Ich bitte Sie deshalb, sich unserem Antrag anzuschlie-
ßen, die Entwicklungszusammenarbeit der EU konstruk-
tiv weiterzuentwickeln und Effizienz und Nachhaltigkeit
zu verbessern,
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Nicht zum ersten
Mal diskutieren wir heute in diesem Hause Entwicklun-
gen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit, und leider
unterscheidet sich das, was zu diesem Thema gesagt
werden muss, nicht wesentlich von dem, was wir als
CDU/CSU-Fraktion bereits zu früheren Zeitpunkten zur
EU-EZ gesagt haben. Die beiden heute zu behandelnden
Anträge stammen aus den Jahren 2003 bzw. 2004. Be-
dauerlicherweise muss man jedoch konstatieren, dass
sich an den in unserem Antrag aufgezeigten Problemen
der EU-EZ bis heute wenig geändert hat: So beobachten
wir zum Beispiel trotz der Gründung von Europe-Aid
nach wie vor ein Zuviel an Bürokratie bei der Mittelver-
gabe und müssen eine mangelnde Abstimmung mit den
Politiken der Mitgliedstaaten bzw. mit den anderen
Fachpolitiken der EU beklagen. Dies und andere Fakto-
ren verhindern nach wie vor eine effektivere und effi-
zientere Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen
Union.
Dabei haben Rat und Kommission schon im Jahre
2000 in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass
sich die EU-EZ insbesondere an den so genannten drei
Ks, nämlich Koordination, Kohärenz und Komplementa-
rität, messen lassen muss. Daneben wollte die EU ihre
Aktivitäten auf insgesamt sechs Bereiche konzentrieren,
die einen besonderen Beitrag bei der Armutsbekämp-
fung leisten können, und zwar auf folgende: den Zusam-
menhang zwischen Handel und Entwicklung, regionale
Integration und Kooperation, Unterstützung der makro-
ökonomischen Politik und Förderung eines gleichbe-
rechtigten Zugangs zu sozialen Diensten, Transportsys-
teme, Ernährungssicherheit und nachhaltige ländliche
Entwicklung sowie Ausbau der institutionellen Kapazi-
täten. Wenn man nun fünf Jahre nach dieser Erklärung
eine Beurteilung der EU-EZ vornimmt, so fällt die Bi-
lanz eher dürftig aus.
Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bekommt
nur dann einen Sinn, wenn sie gegenüber den nationalen
Politiken einen Mehrwert schafft, sie insofern also jene
Lücken schließt, die durch nationale Maßnahmen nicht
bzw. durch gemeinschaftliches Handeln besser geschlos-
sen werden können. Betrachtet man jedoch das
15910 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
umfassende Sammelsurium an Aktivitäten, die sich die
EU auf ihre entwicklungspolitische Agenda geschrieben
hat, so muss man feststellen, dass auf europäischer
Ebene mal wieder gehörig über das Ziel hinausgeschos-
sen wird. Der deutschen Bundesregierung ist es bisher
nicht gelungen, den vollmundigen Ankündigungen des
heute hier behandelten rot-grünen Antrages Taten folgen
zu lassen und diesem entwicklungspolitischen Wild-
wuchs der EU Einhalt zu gebieten.
Es ist schon besorgniserregend, dass es im Rahmen
einer Brüsselreise unserer Arbeitsgruppe nicht einmal
hochrangigen Angehörigen der zuständigen Generaldi-
rektion gelungen ist, uns praktische Beispiele für wirk-
lich komplementäre Aktivitäten der EU-EZ zu liefern.
Auch die gestern durchgeführte Anhörung von Kommis-
sar Louis Michel in unserem Ausschuss hat an dieser
Einschätzung wenig geändert. Dabei liegt es doch auf
der Hand, wie eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen
EU und Mitgliedstaaten aussehen könnte. So wäre es im
Sinne der Komplementarität denkbar, die Aktivitäten der
EU einerseits auf jene Länder zu fokussieren, in denen
die Mitgliedstaaten selbst nicht bzw. nicht mehr enga-
giert sind. Andererseits könnte sich die EU auf die Un-
terstützung von Maßnahmen konzentrieren, die ohne
eine finanzielle EU-Einbindung gar nicht zustande kä-
men.
Dies würde einen wichtigen Beitrag leisten, damit die
EU-EZ tatsächlich einen komplementären Charakter be-
kommt. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verant-
wortung für eine effektive und effiziente EU-EZ gerecht
werden und auf dem europäischen Parkett für die Durch-
setzung des Komplementaritätsgrundsatzes sorgen. Vie-
les von dem, was die EU heute im Bereich der Entwick-
lungspolitik betreibt, könnte von den Mitgliedstaaten
wesentlich besser durchgeführt werden. Ich möchte des-
halb die Bundesregierung bei der Mitgestaltung der EU-
EZ ausdrücklich daran erinnern, dass sich der Subsidia-
ritätsgedanke auch auf die Entwicklungszusammenarbeit
bezieht.
Leider ist es nicht nur die mangelhafte Berücksichti-
gung der Komplementarität, die wir bei der Betrachtung
der EU-EZ bemängeln müssen. Auch eine Beurteilung
der Kohärenz zwischen den verschiedenen Fachpolitiken
fällt in zahlreichen Fällen negativ aus. Dabei ist es nicht
nur die mangelnde Abstimmung zwischen der Entwick-
lungszusammenarbeit einerseits und der Handels- und
Agrarpolitik andererseits, die hier ins Auge fällt. So be-
rühren auch die Migrationspolitik und die Umweltpolitik
die Entwicklungszusammenarbeit in vielerlei Hinsicht.
In ihrem Konsultationspapier zur Fortentwicklung der
EU-EZ hat die Kommission selbst darauf hingewiesen,
dass zwischen diesen Politikfeldern viele Synergien und
Verbindungen bestehen, die auf europäischer Ebene
noch nicht hinreichend berücksichtigt sind. Nennen
möchte ich hier zum Beispiel die Diskussion um Brain-
drain bzw. Braingain sowie die Verbesserung des Um-
weltmanagements in unseren Partnerländern. Wir kön-
nen unsere Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern
nur erhalten, wenn wir ihnen endlich die Chance zur
nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung einräumen.
Ein kohärentes Handeln in der Entwicklungszusammen-
arbeit und in vielen anderen Politikfeldern, in denen die
EU Kompetenzen besitzt, ist dabei von entscheidender
Bedeutung.
Darüber hinaus ist auch die Koordination der EU-EZ
mit den jeweils nationalen Entwicklungspolitiken nach
wie vor alles andere als zufriedenstellend. Daran ändert
auch die Tatsache nichts, dass die Kolleginnen und Kol-
legen von Rot-Grün in ihrem Antrag die Ansätze der
Bundesregierung zur Synchronisation von nationaler
und europäischer Entwicklungszusammenarbeit über
den grünen Klee loben. Wie gering sind eigentlich ihre
Ansprüche geworden, wenn ihnen bereits Bemühungen
ohne jegliche Ergebnisse ausreichen, um dieser Regie-
rung ein gutes Zeugnis ausstellen? Tatsächlich passiert
ist doch so gut wie gar nichts in diesem Bereich! Unsere
eigenen Durchführungsorganisationen sowie eine Viel-
zahl an NROs beklagen immer wieder die nach wie vor
eklatanten Koordinationsdefizite zwischen supranationa-
ler und nationaler Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bundesregierung muss auch hier Verantwortung
übernehmen und dafür sorgen, dass die Aktivitäten in-
nerhalb der EU endlich besser aufeinander abgestimmt
werden. Genau dies ist eine Aufgabe, die die EU als zen-
traler Akteur im Grundsatz besser erfüllen kann als die
einzelnen Mitgliedstaaten. Doch auch in diesem Bereich
sind die Ergebnisse bisher enttäuschend.
Ein weiterer Schwachpunkt der EU-EZ ist die nicht
mehr zu rechtfertigende Sonderbehandlung der AKP-
Staaten. Diese Sonderbehandlung ist sachlich falsch und
muss deshalb umgehend aufgehoben werden. Im Gegen-
satz zu unserem problematisiert der rot-grüne Antrag
diese Tatsache leider überhaupt nicht.
Mit unserer Forderung nach einer Beendigung der
Sonderbehandlung der AKP-Staaten sind wir keinesfalls
isoliert. In vielen Gesprächen, die wir geführt haben, be-
fürworteten auch NROs sowie Kommissionsvertreter
immer wieder eine Änderung des bisherigen Kurses. Das
Cotonou-Abkommen, das bis 2020 die Handelsbezie-
hungen zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt,
sieht nach wie vor einseitige Handelspräferenzen vor
und läuft damit den Regelungen der WTO zuwider. Was
wir brauchen, ist keine regionale Parzellierung der euro-
päischen EZ, sondern die Etablierung eines einheitli-
chen, WTO-konformen Systems auf europäischer
Ebene, welches nicht zwischen den unterschiedlichen
Partnerstaaten der EU diskriminiert.
Die Europäische Kommission hat zu Beginn dieses
Jahres einen umfassenden Konsultationsprozess über die
Zukunft der europäischen Entwicklungszusammenar-
beit in Gang gesetzt. Dabei betont sie richtigerweise die
Notwendigkeit einer engen Verzahnung von Entwick-
lungspolitik einerseits und Außen- und Sicherheitspoli-
tik andererseits. Denn der Zusammenhang zwischen Ar-
mut und politischer Instabilität ist offensichtlich: Von
den 60 ärmsten Ländern der Welt ist rund die Hälfte von
bewaffneten Konflikten betroffen, wobei Armut sowohl
Ursache als auch Folge kriegerischer Auseinanderset-
zungen ist. Eine Integration von Konfliktprävention und
Krisenbewältigung ist demnach zweckmäßig und liegt
zu Recht auch der aktuellen Sicherheitsstrategie der EU
zugrunde.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15911
(A) (C)
(B) (D)
So richtig es ist, diese beiden Bereiche zu verzahnen,
so richtig ist es aber auch, festzustellen, dass die Ent-
wicklungszusammenarbeit über Sicherheitsaspekte hi-
naus wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Die Bekämp-
fung von Armut dient auch, aber eben nicht nur der
Befriedigung von Sicherheitsbedürfnissen. Deshalb
– und auch hier ist die Bundesregierung gefordert –
muss die institutionelle und finanzielle Eigenständigkeit
der EU-Entwicklungszusammenarbeit auch in der Zu-
kunft unbedingt gewahrt bleiben. Die notwendige Ab-
stimmung zwischen den Politikbereichen darf nicht dazu
führen, dass die Entwicklungszusammenarbeit aus-
schließlich für außen- und sicherheitspolitische Belange
instrumentalisiert wird. Dass eine solche Gefahr durch-
aus bestehen könnte, dokumentiert auch der aktuelle
EU-Haushalt. Aus diesem wird ersichtlich, dass nur
Bruchteile der insgesamt für entwicklungspolitische
Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel in Bereiche
wie Grundbildung und medizinische Basisversorgung
fließen, die aber für den Aufholprozess unterentwickel-
ter Volkswirtschaften eminent wichtig sind.
Die Bundesregierung darf hier nicht die Hände in den
Schoß legen, sondern muss dringend auf solche Miss-
stände hinweisen. Genauso muss sie verhindern, dass die
nach außen gerichteten Aktivitäten der EU sich nur noch
einseitig von sicherheitspolitischen Interessen leiten las-
sen. Dass es Tendenzen in dieser Richtung gibt, darauf
deutet zum Beispiel auch die neue Nachbarschaftspolitik
der EU hin. Diese darf nicht dazu führen, dass immer
weniger EU-Mittel für jene armen und ärmsten Staaten
der Erde verausgabt werden, die für uns sicherheitspoli-
tisch vielleicht nicht so interessant sind wie andere Län-
der, aber dafür umso hilfsbedürftiger sind.
Aber es ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass
die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün gerade auf
europäischer Ebene für eine bessere Entwicklungszu-
sammenarbeit sorgen, wenn ihnen das schon im nationa-
len Kontext nicht gelingt. Dabei zeigen uns doch die
Zahlen eindrucksvoll, dass wir bei der Armutsbekämp-
fung endlich vorankommen müssen: Nach Untersuchun-
gen der UNCTAD hat sich die Anzahl der in absoluter
Armut lebenden Menschen in den letzten 30 Jahren na-
hezu verdoppelt, und wenn sich die Entwicklung weiter
fortsetzt, werden im Jahr 2015 weltweit über
400 Millionen Menschen mit weniger als 1 Dollar pro
Tag auskommen müssen. Dies sind etwa ein Drittel mehr
Personen als heute. Besonders besorgniserregend ist die
Situation im südlichen Afrika, wo nach VN-Angaben bei
einer Fortführung der bisherigen Anstrengungen von In-
dustrie- und Entwicklungsländern die Millenniumsziele
erst im Jahr 2165 erreicht werden.
So lange können, so lange dürfen wir nicht warten.
Wir müssen jetzt handeln und die Entwicklung in unse-
ren Partnerländern vorantreiben durch eine effektive und
effiziente bilaterale, aber auch multilaterale Entwick-
lungszusammenarbeit auf europäischer Ebene.
Die letzten sechs Jahre wurden von Rot-Grün jedoch
weitgehend ungenutzt gelassen. Anstatt eine Entwick-
lungszusammenarbeit zu betreiben, die im Interesse
Deutschlands und seiner Partner liegt, streicht diese
Bundesregierung die Mittel für die bilaterale EZ immer
weiter zusammen und setzt verstärkt auf ein multilatera-
les Vorgehen, das häufig vollkommen ungeeignet ist, un-
sere entwicklungspolitischen Zielsetzungen zu errei-
chen. Es ist schon höchst bedauerlich, wenn mittlerweile
Länder wie Frankreich, Großbritannien und Norwegen
im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Sozialprodukt mehr
für die Entwicklungszusammenarbeit ausgeben als
Deutschland.
Dass diese Bundesregierung die aktuellen Pläne des
EU-Entwicklungskommissars für die Mitgliedstaaten
der EU 15 erfüllen kann, bis zum Jahr 2010 mindestens
0,56 Prozent des BIP für die Entwicklungszusammenar-
beit zur Verfügung zu stellen, erscheint wenig realis-
tisch. Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir als CDU/
CSU-Fraktion zukünftig wieder die entwicklungspoliti-
sche Verantwortung übernehmen, um die nationale und
europäische Entwicklungszusammenarbeit nachhaltig zu
verbessern.
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit ist ein gu-
tes Stück vorangekommen, die Dezentralisierung zeigt
Früchte, der Mittelabfluss des EEF hat sich verbessert.
Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, die
EU-Entwicklungspolitik auf das Oberziel Armutsbe-
kämpfung auszurichten, auch hier hat sich einiges getan.
Bei der Umsetzung der Armutsbekämpfung muss die
EU aber noch konkreter werden. Ich möchte bereits
heute anmahnen, dass die Bekämpfung von Hunger und
Armut in den neuen Finanzperspektiven für 2007 bis
2013 eine Priorität bleiben muss. Wir müssen die strate-
gische Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik auf die
Millenniumsziele sogar noch verbessern und EU-Kom-
missar Michel beim Wort nehmen, der sich ja gestern bei
der Anhörung für mehr Kohärenz ausgesprochen hat.
Auch die Agrarpolitik und Handelspolitik der EU muss
der Zielsetzung der EU-Entwicklungspolitik entspre-
chen. Und da liegen zwischen Anspruch und Wirklich-
keit leider noch Welten.
Aber auch innerhalb der EU-Entwicklungspolitik gibt
es noch Reformbedarf. Um beim Aufbau einer nachhal-
tigen Wirtschaft in den Entwicklungsländern und bei der
Armutsbekämpfung noch effizienter zu arbeiten, muss
die Partizipation der Zivilgesellschaft verstärkt werden.
Hierfür gilt es, den Aktionsplan zur Beteiligung der
Zivilgesellschaft im Rahmen des Cotonou-Abkommens
mit Leben zu erfüllen. Es gilt aber auch, Antrags- und
Bewilligungsverfahren für europäische NROs zu verein-
fachen und transparenter zu machen. Aber da hat ja auch
der neue EU-Entwicklungskommissar gestern eine
Menge versprochen. Deshalb bin ich auf diesem Gebiet
auch optimistisch. In Hinblick auf die EU-Osterweite-
rung ist es dringend geboten, die Sensibilität für Ent-
wicklungsfragen in diesen neuen Ländern zu stärken.
Dies sollte durch einen verstärkten Austausch im Rah-
men der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, durch
die technische Beratung unserer Vorfeldinstitutionen,
aber auch durch eine starke Beteiligung der Zivilgesell-
schaft geschehen.
15912 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
(A) (C)
(B) (D)
Ich habe bereits erwähnt, dass sich der Mittelabfluss
des EEF verbessert hat. Es könnte jedoch noch effizien-
ter und vor allem noch schneller laufen. Die Qualität
braucht darunter nicht zu leiden. Die bisherigen Erfolge
durch eine Verstärkung der personellen Präsenz vor Ort
und eine zügige Umprogrammierung der Mittel im Falle
schlechter Performer sind ausbaubar. Dass die EU sich
tatkräftig an globalen Initiativen wie HIPC, dem Globa-
len Gesundheitsfonds oder dem Nachfolgeprozess von
Johannesburg beteiligt, ist aus meiner Sicht richtig.
Auch eine verstärkte Nutzung der Budgethilfe, immer
dort, wo dies qualifiziert machbar ist, finde ich gut.
In Hinblick auf den EEF haben wir in unserem Antrag
auf ein ganz zentrales Problem hingewiesen: Es ist zu
gewährleisten, dass die Mittel zur Erreichung entwick-
lungspolitischer Ziele adäquat eingesetzt werden, um zu
verhindern, dass Entwicklungsgelder der EU im Rahmen
der Bewältigung immer neuer Aufgaben für sicherheits-
politische oder militärische Einsätze zweckentfremdet
werden. Dort, wo es sinnvoll ist, EU-finanzierte Frie-
densmissionen zu unterstützen, müssen diese durch ei-
genständige Finanzierung abgesichert sein. Eine entspre-
chende Budgetlinie ist in der finanziellen Vorausschau
2007 bis 2013 einzurichten. Auch für dieses Vorhaben
will sich Louis Michel ja persönlich einsetzen. Als eine
der wichtigsten Herausforderungen verbleibt für die EU,
Entwicklungs- und Handelspolitik kohärenter zu ma-
chen. Die EU-Handelspolitik darf nicht den Zielen ihrer
Entwicklungspolitik widersprechen. Deshalb ist es so
enorm wichtig, dass sich die EU in der WTO-Runde
„entwicklungsfreundlich“ verhält. Dies gilt auch für
biregionale Verhandlungen und ganz besonders für die
EPAs, die Economic Partnership Agreements. Wir wol-
len, dass hier genau das geschieht, was wir schon in un-
serem WTO-Antrag von Mitte 2003 hervorgehoben ha-
ben: Entschiedene Schritte der Beendigung von EU-
Agrarexportsubventionen, qualifizierte Marktöffnung
und Abbau der Zolleskalation für Schlüsselprodukte der
Entwicklungsländer. Diese entwicklungsfördernden Zu-
geständnisse dürfen auf der anderen Seite nicht, wie das
gerade passiert, durch eine Singapur-Agenda für EPAs
erzwungen werden. Die Singapur-Themen, Investitions-
abkommen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungs-
wesen, gehören nicht auf die Agenda der EPA-Verhand-
lungen.
Dass die EU in der Lage ist, durch Subventionsabbau
frei werdende Gelder für Entwicklungsaufgaben einzu-
setzen und damit eine doppelte Dividende zu erzielen,
werden wir – so hoffe ich sehr – in Kürze im Rahmen
der EU-Zuckermarktordung erleben. Die Agrarexport-
subventionen auf Null zu fahren – und einen wesentli-
chen Teil der dadurch frei werdenden Mitteln den AKP-
Staaten und den LDCs geben, damit sie durch die Um-
stellung ihrer Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Ar-
mutsbekämpfung leisten können – wäre ein prima Signal
aus Europa, ein Signal, das jetzt einfach dran ist!
Markus Löning (FDP): Die FDP begrüßt die vom
neuen Kommissar Louis Michel mit Tatkraft und viel
Energie angegangene Reform der EU-Entwicklungspoli-
tik hin zu mehr Effizienz. Wir begrüßen es insbesondere,
dass er das unter seinem sozialistischen Vorgänger Poul
Nielsen begonnene und ausufernde Beratungs- und Eva-
luierungsunwesen zurückfahren will. Dies hat viel ge-
kostet und nichts gebracht. Nicht Gutachten werden ge-
braucht, sondern entschlossenes politisches Handeln.
Dafür ist der Liberale Louis Michel der richtige Mann.
Als ehemaliger Außenminister wird er seinem Ressort
wieder Farbe und Format geben. Wir unterstützen ihn
auch deshalb, weil er die Entwicklungspolitik als genui-
nen Bestandteil der Außenpolitik begreift, der kein Mau-
erblümchendasein führen darf.
Ein EU-Kommissar muss die Beschlüsse von Rat und
Parlament ausführen. Hier gibt es natürlich auch Punkte,
die wir kritisch betrachten. So halten wir die auch von
der EU postulierte Festlegung auf eine ODA-Quote von
0,51 Prozent bis 2010 und 0,7 Prozent bis 2015 für so-
wohl unrealistisch als auch für nicht wünschenswert, so-
lange bestehende Effizienzreserven im System nicht aus-
geschöpft werden. Darüber hinaus sagen wir auch klar,
dass Deutschland bei der derzeitigen jährlichen Neuver-
schuldung keinerlei zusätzliche Mittel aufbringen kann.
Statt immer mehr Mittel in ein kaum reformiertes
System zu pumpen, fordert die FDP, die EU-Entwick-
lungprojekte konsequent aus den Middle Income Coun-
tries – MIC – abzuziehen und sie statt dessen auf die
Low Income Countries – LIC – zu konzentrieren. Diese
finden sich zum ganz überwiegenden Teil in der Region
Subsahara-Afrika.
Wir begrüßen es, dass Kommissar Michel sich mit al-
lem Gewicht dafür einsetzt, die EU-Entwicklungspolitik
mehr und mehr auf Afrika zu konzentrieren. Dies ist
überfällig, denn Länder wie Indien und insbesondere
China, die in Afrika bereits selbst als Geber auftreten,
brauchen unsere Entwicklungshilfe nicht mehr. Für sie,
aber auch für ressourcenreiche Länder wie Mexiko, Bra-
silien und andere mehr, weisen Wirtschafts-, Wissen-
schafts- und Bildungskooperation den richtigen Weg.
Deutschland wäre gut beraten, diesem Weg zu folgen.
Am meisten könnte für Entwicklungsländer dadurch
gewonnen werden, dass die EU schnellstmöglich die
noch existierenden Marktzutrittsbarrieren für Drittländer
beseitigt. Es ist doch abartig, dass wir gegenüber Kolum-
bien den Bananenimport in die EU mit Zöllen belegen
und gleichzeitig kolumbianischen Bauern mit Entwick-
lungshilfe unter die Arme greifen, damit sie vom Koka-
Anbau wegkommen.
Weniger Zölle zu erheben hilft viel mehr, als teure
Entwicklungsprojekte zu finanzieren, denn erstens hilft
dies den Entwicklungsländern, mit eigenen Produkten
auf dem Weltmarkt zu bestehen, und zweitens vermeidet
es, dass mit der Hilfe von Entwicklungszahlungen neue
Geber-/Empfänger-Strukturen entstehen, die vor allem
an ihrem eigenen Fortbestand interessiert sind und nicht
daran – wie es doch eigentlich bei der Hilfe zur Selbst-
hilfe der Fall sein sollte –, sich schrittweise selbst über-
flüssig zu machen. Was wir brauchen, ist eigene Wirt-
schaftskraft von Entwicklungsländern, nicht neue
Abhängigkeiten in altem Geber-/Empfänger-Denken.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15913
(A) (C)
(B) (D)
Dies gilt im Kleinen, also bei der bilateralen nationa-
len Entwicklungszusammenarbeit, und dies gilt mehr
noch im Großen, bei der multilateralen Entwicklungszu-
sammenarbeit. Bestes Beispiel hierfür ist die Zusam-
menarbeit der EU mit den AKP-Staaten. Für die FDP ist
die Idee der vertieften Zusammenarbeit der EU mit den
AKP-Staaten, also den nach dem Zweiten Weltkrieg un-
abhängig gewordenen französischen, britischen, portu-
giesischen und spanischen Kolonien heute nicht mehr
zeitgemäß.
Wieso erhält zum Beispiel Belize, das ehemalige Bri-
tisch-Honduras, als AKP-Staat eine Vorzugsbehandlung,
sein Nachbar Honduras aber nicht? Das ist nicht sachge-
recht und muss auch so bezeichnet werden.
Die FDP fordert daher die Abkehr von der Sonder-
stellung der AKP-Staaten. Ein Folgeabkommen für das
gegenwärtige Cotonou-Abkommen, das die Grundlage
für die EU-AKP-Zusammenarbeit darstellt, soll es unse-
res Erachtens nicht mehr geben.
Statt dessen soll die Zusammenarbeit mit den AKP-
Staaten in die normale Entwicklungspolitik der EU ein-
gegliedert werden. Diese Forderung erstreckt sich insbe-
sondere auch auf das Hauptinstrument der EU-AKP-Zu-
sammenarbeit, den EEF.
Wir fordern, diesen schnellstmöglich in den EU-
Haushalt einzugliedern und die gegenwärtigen Planun-
gen für einen 10. EEF abzubrechen. Die Beschlussfas-
sung über die finanzielle Vorausschau der EU für 2007
bis 2013 gibt einen willkommenen Anlass, diese von uns
seit langem erhobenen Forderung umzusetzen. Dies
brächte mehr Haushaltsklarheit und Transparenz.
Der dann anteilig höhere Beitrag Deutschlands zum
bisherigen EEF entspräche sodann dem deutschen Anteil
im allgemeinen EU-Haushalt. Diesen finanziellen Bei-
trag zur Haushaltsklarheit sind wir bereit zu erbringen.
Wir sind aber nicht bereit, einfach mehr Geld in die Ent-
wicklungspolitik zu pumpen, um ein rein quantitatives
Ziel, 0,7 Prozent ODA-Quote bis 2015, zu erreichen.
Helfen heißt mehr als Bezahlen. Es kommt vielmehr
darauf an, richtig zu helfen. Dafür stehen wir jederzeit
zur Verfügung.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Stärkung der Künst-
lersozialversicherung (Tagesordnungspunkt 18)
Angelika Krüger-Leißner (SPD): Hunderte, ja,
Tausende von E-Mails haben die Mitglieder der En-
quete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vor Wochen
erreicht und deren Büros für einige Zeit beschäftigt. In-
haltlich forderten all diese Schreiben nur eines: Die
Künstlersozialkasse muss erhalten werden.
Grund für diese Flut an Meldungen war eine einzige
missverständliche Äußerung der Vorsitzenden der En-
quete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Gitta
Connemann. „Soll die KSK erhalten werden, kann sie
überhaupt erhalten werden?“ fragte Frau Connemann in
der Einladung zu einer öffentlichen Anhörung.
Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie sinnvoll
es ist, so etwas zu schreiben, wenn man, wie auch die
Union beteuert, das System erhalten will. Nach Beteue-
rungen von allen Seiten ebbte die Masse der E-Mails
schnell ab.
Aber uns allen dürfte dieser Moment noch einmal vor
Augen geführt haben, wie wichtig das soziale Siche-
rungssystem der KSK in Deutschland für Künstler und
Publizisten ist.
Als der Künstlerbericht der Bundesregierung 1975 zu
dem Ergebnis kam, dass die Berufe im Kulturbereich be-
sonders schützenswert sind, wurde der Gedanke der
Künstlersozialversicherung geboren. Am 27. Juli 1981
wurde – nach langen Diskussionen – das entsprechende
Gesetz von der sozialliberalen Koalition verabschiedet.
Besonders die Verwerterseite wehrte sich, zog in den
80er-Jahren sogar vor das Bundesverfassungsgericht,
zum Glück aber erfolglos.
Wie bedeutsam die KSK werden würde, war damals
allerdings nicht absehbar. Nach dem ersten Jahr waren es
gerade einmal 12 000 Versicherte, die über dieses Sys-
tem unterstützt wurden.
Heute, nach zwei KSK-Novellen, sind über
140 000 bildende Künstler, Musiker, Journalisten,
Schriftsteller und andere über die Künstlersozialversi-
cherung versichert. Das Haushaltsvolumen liegt bei nun-
mehr 537 Millionen Euro. Zum Vergleich: Vor zehn Jah-
ren waren es unter 200 Millionen Euro.
Die Bedeutung der KSK hat sich deutlich vergrößert.
Sie spielt eine wichtige Rolle in unseren sozialen Siche-
rungssystemen. Denn in einem ähnlichen Maß wie das
Haushaltsvolumen ist auch die Zahl der Versicherten ge-
stiegen.
Aber eben diese Entwicklung bringt auch Probleme
mit sich. Diese Erkenntnis herrscht auf allen Seiten.
Denn die finanzielle Belastung muss gemeinsam ge-
schultert werden. Das gilt in besonderem Maße für die
Verwerterseite.
Bei einem Bundeszuschuss von 20 Prozent hat sich
der Abgabesatz für die Verwerter von 3,8 Prozent in
2003 auf 4,3 Prozent in 2004 und nunmehr auf
5,8 Prozent in 2005 entwickelt. Das sind bedeutende An-
stiege. Auch der Bundeszuschuss hat sich auf rund
100 Millionen Euro erhöht.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Das kulturelle Leben
in Deutschland ist sehr vital. Über diese Ursache des An-
stieges können und sollten wir uns freuen. Ein anderer
Grund des stetigen Anstiegs der Mitglieder in der KSK
liegt aber auch in der wirtschaftlichen Lage und der Re-
aktion der Unternehmen darauf.
Viele Künstler und Publizisten haben zurzeit kaum
noch ausreichend Möglichkeiten, in einem Angestellten-
verhältnis tätig zu sein. Und die Unternehmen, gerade im
journalistischen Bereich, gehen dazu über, ihre Ange-
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stellten in die KSK auszulagern. Dieses Outsourcing
führt zu deutlichen Einsparungen. Denn die KSK-Ab-
gabe ist immer noch bei weitem geringer, als Sozialab-
gaben es sind.
Aus meiner Sicht ist der Bundeszuschuss bei all dem
noch zu rechtfertigen. Problematischer wird es, wenn
wir den Anstieg bei den Verwertern betrachten, der in
bestimmten Bereichen die Wirtschaftlichkeit des Kultur-
betriebs gefährden kann, wenn die Tendenz weiterhin so
anhält.
Daher gilt für die KSK, was wir in anderen sozialen
Sicherheitssystemen ebenfalls festgestellt haben: Wir
müssen sie den veränderten Gegebenheiten anpassen,
wenn wir sie erhalten wollen.
Und dies muss an dieser Stelle nochmals betont wer-
den: Wir wollen die Versicherung unter allen Umständen
erhalten. Der Bestand dieses Systems darf aus Sicht der
SPD-Bundestagsfraktion nicht infrage gestellt werden.
Die Künstlersozialversicherung ist und bleibt ein in
Europa einzigartiges System, dass es Kulturschaffenden
ermöglicht, ihre Berufung auszuüben, sobald sie in der
Lage sind, den Hauptteil ihre Einkommens davon zu be-
streiten.
Das schafft große Sicherheit und Möglichkeiten für
die Versicherten, wie sie sonst nicht denkbar wären, und
es erhält den vitalen Kulturbetrieb in Deutschland, den
wir ohne die Künstlersozialversicherung so kaum hätten.
Jede notwendige Änderung an dieser Stelle muss dem
Ziel folgen, die Lebensfähigkeit der KSK zu erhalten.
Das ist Sinn und Inhalt des Antrages von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen zu Stärkung der Künstlersozial-
versicherung.
Fassen wir aber zusammen, welche Probleme die
KSV zurzeit hat:
Erstens. Die steigende Anzahl der Mitglieder hat den
Bundeszuschuss und die von den Verwertern zu zahlen-
den Zuschüsse erhöht.
Zweitens. Infolge rückläufiger Aufträge hat die Ho-
norarsumme, auf die die Abgabe zu zahlen ist, nicht mit
den Versichertenzahlen standgehalten. Die Verwerterab-
gabe ist auf 5,8 Prozent gestiegen.
Drittens. Durch Outsourcing werden bisher ange-
stellte Künstler und Publizisten in die KSK getrieben.
Der Bund übernimmt damit zunehmend Sozialabgaben,
die zuvor die Unternehmen zu zahlen hatten.
Viertens. Die Mitglieder in der Künstlersozialkasse
werden zu selten auf Einkommen und Berechtigung ih-
rer Mitgliedschaft überprüft. Die Erkenntnisse über die
KSK-Mitglieder und ihre genaue soziale Absicherung
sind noch gering. Auch hier gibt es ständig Veränderun-
gen.
Fünftens. Die Verwerter sind nicht ausreichend er-
fasst. Viele entziehen sich ihrer KSK-Pflicht, sodass die
erfassten Verwerter die Abgabe auf wenige Schultern
verteilt zahlen müssen. Allein eine vollständige Erfas-
sung würde den Verwerteranteil drastisch senken kön-
nen.
Die Folge aus dieser Situation kann nur sein, dass wir
die Mitglieder in der KSK und die Verwerter besser
überprüfen. Eine höhere Effizienz im System ist die ein-
zige Möglichkeit, das System langfristig zu erhalten.
Die KSK ist für Berufe zuständig, die als besonders
schützenswert – und damit unterstützenswert – erkannt
wurden. Diese sollen diese Sonderleistung in Anspruch
nehmen können. Ein bessere Kontrolle schafft auch hier
mehr Gerechtigkeit für die wirklich berechtigten Mit-
glieder. Nachträgliche Einkommensnachweise können
hier Klarheit bringen.
In diesem Zusammenhang sei den Künstlern und Pu-
blizisten in Deutschland nochmals gesagt: Es gibt keinen
Grund zur Panik. Die KSK bleibt erhalten. Dafür steht
die Regierungskoalition ein.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang schon erste Maßnahmen ergriffen
hat, die für die Nachhaltigkeit der Künstlersozialversi-
cherung wichtig sind. Vor allem die Beschlüsse zur ad-
ministrativen und personellen Stärkung der KSK in Wil-
helmshaven sind wichtig. Die Stärkung der Verwaltung
ist hier ein Schritt zu mehr – und nicht wie sonst oft – zu
weniger Effizienz. Es ist beachtlich, was die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der KSK mit geringem Personal
in den letzten Jahren geleistet haben. Wir brauchen aber
künftig mehr Personal für die Erfassung und Prüfung
von Verwertern und Versicherten. Das macht die KSK
zukunftsfähig und schafft mehr Gerechtigkeit. Auch und
gerade in finanzieller Hinsicht.
Es ist in diesem Zusammenhang dringend erforder-
lich, dass die von der Bundesregierung aufgenommenen
Anstrengungen zur Erfassung der Verwerter voran-
schreiten. Unser Antrag unterstützt dabei die bisherigen
Maßnahmen. Diese müssen schnell und sachgerecht zu
Ergebnissen kommen. Wir können nicht so lange warten,
bis die jetzt erfassten Verwerter in Abgabenhöhen kom-
men, die wirtschaftlich nicht mehr zu leisten sind.
Und wir wollen eine Analyse der zukünftigen Ent-
wicklung der KSK. Auf Dauer ist ein derartiges Wachs-
tum in den Mitgliederzahlen kaum zu rechtfertigen. Wir
müssen Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die Haus-
haltssituation dieser Versicherung in Zukunft aussieht.
Dann werden auch die Diskussionen über den Erhalt der
KSK abebben.
Ein großes Problem ist die Rentenabsicherung der
Mitglieder der KSK. Unsere bisherigen Erkenntnisse
deuten darauf hin, dass die meisten Mitglieder hier nur
mit sehr unzureichenden Absicherungen rechnen kön-
nen. Hier müssen Systeme, die wir in anderen Bereichen
geschaffen haben, wie zum Beispiel die Riester-Rente,
ebenfalls stärker als bisher verbreitet werden.
Und schließlich wollen wir, dass Impulse, die aus
dem „Runden Tisch“ von BMGS, BKM und Kulturrat
kommen, auch aufgenommen werden. Es sind auch zu-
künftig Anstrengung notwendig, um die KSK für die Be-
rechtigten abzusichern.
Die Künstlersozialversicherung ist ein System, auf
das wir in Deutschland stolz sein können. Es gelingt uns
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damit, das kulturelle Leben am Laufen zu halten, ohne
dass Künstlerinnen und Künstler aus Sorge vor ihrer so-
zialen Absicherung ihre Fähigkeiten nicht mehr nutzen.
Die Politik darf dieses System nicht infrage stellen.
Wir müssen klar und deutlich machen – auf allen Seiten
des hohen Hauses – dass wir notwendige Reformen und
Einsparungen in unserem Land nicht auf Kosten des kul-
turellen Lebens und der Künstlerinnen und Künstler vor-
nehmen werden.
Dies können wir am besten dadurch zeigen, dass wir
uns alle zum Erhalt der Künstlersozialversicherung be-
kennen. Dies darf aber kein Lippenbekenntnis sein. Die
Probleme werden deutlich. Der Erhalt ist wirtschaftlich
langfristig nur möglich, wenn wir die in unserem Antrag
genannten Maßnahmen vornehmen und die Bundesre-
gierung bei ihren Anstrengungen unterstützen.
Das sollte unser aller Ziel sein, im Sinne der Kultur-
schaffenden, Künstler und Publizisten in Deutschland.
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Lassen Sie mich
nun kurz etwas über den Aufbau der Künstlersozialversi-
cherung sagen: Die Künstlersozialversicherung wurde
im Juli 1981 vom Parlament beschlossen und trat 1983
in Kraft. Sie ist eine einmalige sozialpolitische und so-
zialdemokratische Errungenschaft und soll freien Künst-
lern soziale Sicherheit schaffen und zugleich den Kultur-
standort Deutschland dadurch bereichern.
Die Künstlersozialkasse regelt die Künstlersozialver-
sicherung. Sie ist eine Abteilung der Unfallkasse des
Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven und führt den Einzug
der Gelder durch. Ist ein Künstler zum Beispiel bei der
AOK krankenversichert, leitet sie die Gelder – Kranken-
versicherung und Pflegeversicherung – an die betref-
fende AOK weiter. Ebenfalls leitet die KSK die Gelder
an die BfA weiter. Abgesehen vom Bundeszuschuss zu
der Künstlersozialkasse trägt der Bund die Verwaltungs-
kosten.
Die Künstlersozialversicherung geht davon aus, dass
viele freie Künstler in einem arbeitnehmerähnlichen Ver-
hältnis stehen. Die Künstler, die versichert sind, zahlen
nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung,
Kranken- und Pflegeversicherung. Die Verwerter zahlen
gegenwärtig einen einheitlichen Betrag von 5,8 Prozent,
weil sie nicht die Endverbraucher sind, sondern mit der
Auftragsarbeit des Künstlers Geld verdienen.
Ursprünglich diente der Bundeszuschuss als Aus-
gleich zum „Selbstvermarktungsanteil“. Wenn Künstler
zum Beispiel einem privaten Endverbraucher etwas ver-
kaufen – etwa ein Bild –, sollte hier der Bund eine Ar-
beitgeber-Zahlung „simulieren“. Viele Jahre haben Bund
und Verwerter jeweils 25 Prozent in die KSK eingezahlt.
Weil aber immer mehr Künstler in einem arbeitneh-
merähnlichen Verhältnis stehen, ging auch der Anteil,
den die Künstler durch Privatkunden erwirtschafteten,
zurück. Somit hat der Bund im Jahr 2000 seinen Anteil
auf 20 Prozent reduziert. Mittlerweile gilt der Bundeszu-
schuss zur Künstlersozialkasse – KSK – entsprechend
dem Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversiche-
rung. Er gilt in erster Linie als kultur- und sozialpoliti-
sche Maßnahme. Sie sichert den Künstler sozial ab. Der
Bundeszuschuss ist mit 100 Millionen Euro aber so hoch
wie noch nie. Der Bundeszuschuss ist auch deshalb so
hoch, weil wir mittlerweile 140 000 Versicherte haben.
Zur Forderung des Deutschen Kulturrates zur Anhe-
bung des Bundeszuschusses auf 25 Prozent möchte ich
aber sagen: Muss man das „Outsourcen“ auch noch un-
terstützen? Viele Betriebe lassen oft die ehemaligen An-
gestellten als freie Mitarbeiter für sie arbeiten. Für mich
steht fest, dass viele Auftraggeber einen hohen Nutzen
von den freien Kreativen haben: Eine angestellte Grafi-
kerin „kostet“ den Arbeitgeber eben deutlich mehr an
Abgaben als eine freie Mitarbeiterin. Und die freie Mit-
arbeiterin muss er weder im Krankheitsfalle noch in der
Schwangerschaft finanzieren, noch muss er den Arbeits-
platz in diesem Fall drei Jahre freihalten. Denn berück-
sichtigt werden muss das „Outsourcing“ im künstleri-
schen Bereich der letzten Jahre. Und verglichen mit
2002 bekommen Künstler nur noch etwa 70 Prozent ih-
res Honorars. Somit war die Erhöhung mehr als notwen-
dig.
1983, im ersten Jahr, waren 12 569 Künstler versi-
chert. Im Jahr 2001 waren es 110 000. Nun sind es be-
reits 140 000. Dies hat mit dem bereits angesprochenen
„Outsourcing“ zu tun. Auch hat die Möglichkeit, Ich-
AGs zu gründen dazu beigetragen, den Anteil der Versi-
cherten zu erhöhen. Weiterhin muss mit einem jährlichen
Anstieg von etwa 6 000 bis 7 000 Personen gerechnet
werden, die in die KSK aufgenommen werden.
Es gibt auch die so genannten Mitnahmeeffekte.
Nicht jeder Künstler, der sich als Künstler bezeichnet, ist
auch einer. Hier entscheiden die KSK und im Streitfall
die Sozialgerichte: So kann es eben sein, dass das Lan-
dessozialgericht Niedersachsen-Bremen eine „japani-
sche Teezeremonienmeisterin“ als Künstlerin im Sinne
des KSVG einstuft, weil das Gericht überzeugt war, dass
sie trotz des ja nun eigentlich nach japanischer Zeremo-
nie sehr, sehr festen Ritus, diesen angeblich „eigen-
schöpferisch“ auslegen würde. Aber wenn sie genug ein-
zahlt, sollte uns das nicht weiter interessieren.
Trotzdem wird in Zusammenarbeit mit Krankenkas-
sen, Rentenversicherungsträgern, der KSK und dem
Bundesversicherungsamt ein besserer Abgrenzungskata-
log erarbeitet, um Missbrauch zu vermeiden. Zurzeit
kennt die Berufsliste der KSK 110 Berufe, die grund-
sätzlich versicherungsfähig sind. Denn es gibt Einord-
nungsprobleme wie die so genannten Web-Designer:
Sind es „Informatiker“ oder „Kreative“? Auch gibt es
immer wieder vor Gerichten Abgrenzungsprobleme zum
Kunsthandwerk – obwohl Kunsthandwerker grundsätz-
lich ausgeschlossen sind.
In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Ausnah-
men aus der Abgabenpflicht: zum Beispiel für Vereine,
die „heimatliches Brauchtum“ pflegen. Ebenso kann hier
die „Übungsleiterpauschale“ – § 3 Nr. 26 EstG – er-
wähnt werden, da nunmehr nebenberuflich künstlerisch
Tätige bis 1 848 Euro im Jahr auch im Sinne der KSK
abgabenfrei sind. Begünstigte sind hier zum Beispiel die
Volkshochschulen – das freut sicherlich die Kommunal-
politiker.
15916 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
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Wir haben die Situation, dass sich immer mehr Ver-
werter offenbar bei der KSK nicht melden wollen. Die
KSK hat gegenwärtig noch nicht genug Personal, um
kontrollieren zu können, wer als nicht angemeldeter Ver-
werter tätig ist. Stichproben in den Gelben Seiten reichen
nicht aus, um die Säumigen zu finden. Und so rufe ich
Unternehmen auf, sich in „Ausgleichsvereinigungen“ zu-
sammenzuschließen oder bestehenden beizutreten. Sie
können dann günstigere Tarife erhalten. Unternehmen
sollten sich gemeinsam freiwillig als „Verwerter“ mel-
den. Das Einzugsverfahren wird hier durch Gruppenbil-
dung vereinfacht. Ein verbilligter „Gruppentarif“ mit der
KSK kommt den Verwertern auch entgegen.
Wir von der Koalition sichern den Fortbestand der
Künstlersozialversicherung durch folgende Maßnahmen:
Vollständige Erfassung der Verwerter. Die vollstän-
dige Erfassung wird ermöglicht durch die bereits am
1. April erfolgte Aufstockung von 4,5 auf 15,5 Stellen.
Zusätzlich wird das BMGS 14 zusätzliche Stellen in die-
sen Bereich einbringen. Die KSK muss Zugriff auf die
Arbeitgeberdatei der BfA haben. Damit wird die Erfas-
sung vereinfacht. Das BMGS prüft hier bereits, wie ein
Datenausgleich rechtlich möglich ist.
Bessere Überprüfung der Versicherten. Ein weiterer
wichtiger Punkt ist die bessere Überprüfung der Versi-
cherten. Bisher genügte es, wenn sie ihre voraussichtli-
chen Einnahmen im kommenden Jahr angaben. Die Ver-
sicherten der KSK werden jetzt bei der jährlichen
Abfrage der KSK im Herbst veranlasst, Einkommens-
nachweise und ihre Nachweise über ihre Auftraggeber
vorzulegen. Ich denke, das ist berechtigt. Auch führt das
BMGS auf Leitungsebene regelmäßige Gespräche mit
dem „Aktionsbündnis Verwerter“. Ziel ist die Abschät-
zung der Abgabenhöhe und die Erörterung weiterer Re-
formoptionen. Ebenso gibt es einen runden Tisch zur
KSK, an dem BMGS, KSK, Verwerter und Versicherte
beteiligt sind.
Natürlich muss auch die private Altersvorsorge ver-
bessert werden: Hierzu gab es bereits am 2. Dezember
2004 eine Tagung vom BMGS und dem Deutschen Kul-
turrat. Ziel war der Abschluss von Rahmenverträgen für
die Verbandsmitglieder sowie die Werbung für staatlich
geförderte Altersvorsorge. Für die Festsetzung des Ab-
gabensatzes für das Jahr 2006, die im Herbst 2005 erfol-
gen muss, kommt es entscheidend auf die Honorarmel-
dungen von 2004 an – die liegen aber erst im Mai 2005
vor. Dreh- und Angelpunkt wird hier auch die Entwick-
lung der Honorare sein. Aber wir Sozialdemokraten
werden uns für das Weiterbestehen der Künstlersozial-
versicherung zum Wohle der Künstler und des Kultur-
standortes Deutschland einsetzen.
Matthias Sehling (CDU/CSU): Ihr Antrag mit dem
viel versprechenden Titel „Stärkung der Künstlersozial-
versicherung“ ist ein typischer „Gutmenschenantrag“:
Alles, was darin steht, hört sich zwar schön an; aller-
dings wird dadurch weder die Künstlersozialversiche-
rung stabilisiert noch verbessert sich die soziale Siche-
rung der Künstlerinnen und Künstler. Zudem beschreibt
Rot-Grün die derzeitige Situation unvollständig. Sie
starten nach dem Titel als Tiger und landen nach dem In-
halt als Bettvorleger.
Mit ihrem Antrag scheint Rot-Grün vor allem die ge-
werkschaftlich organisierten Künstler beeindrucken zu
wollen. Ich kann das insoweit verstehen, da auch ich von
der Überflutung mit Hunderten von Mails betroffen war,
nachdem das Gerücht umging, der Bundestag wolle die
KSK abschaffen. Da dieses Gerücht von der Gewerk-
schaft Verdi in die Welt gesetzt wurde, mag Sie – ver-
ehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen –
diese Aktion zu einem solchen Antrag verleitet haben.
Allerdings scheinen Sie damit nicht mehr erreichen zu
wollen, als Ihren guten Willen zu demonstrieren, ohne
wesentliche Änderungen vorzunehmen.
Ich bin Ihrer Meinung, dass die abgabepflichtigen
Verwerter – Verlage, Galeristen, Theaterhäuser – konse-
quenter erfasst werden müssen. So könnten beispiels-
weise auch Produktionsunternehmen, die Designer be-
schäftigen, Beitrag zur Künstlersozialkasse zahlen und
nicht nur Plattenfirmen oder Opernhäuser, die zum „Ver-
werter“-Beitrag verpflichtet sind.
Auch ist es sinnvoll, den Versichertenkreis einzugren-
zen. In letzter Zeit fiel vermehrt auf, dass sich neben di-
plomierten Malern auch gerne mal Grafitti-Beschmierer
als Künstler ausgaben und so Mitglieder der Künstlerso-
zialkasse wurden. Gerne können wir über Eingrenzungs-
maßnahmen sprechen.
Abgesehen von diesen zwei Punkten – konsequentere
Erfassung aller Verwerter und Eingrenzung des Versi-
chertenkreises – sehe ich in Ihrem Antrag allerdings
nichts, was zu einer besseren Situation der Künstler füh-
ren könnte.
Künstler verdienen im Durchschnitt nur 40 Prozent
eines gesetzlich Versicherten. Schon jetzt haben Künst-
ler nach den Statistiken der Künstlersozialkasse ein
durchschnittliches Einkommen von nur 11 000 Euro pro
Jahr gegenüber 24 500 Euro der Gesamtbevölkerung.
Regelfall sind ja nicht einzelne Spitzenverdiener, son-
dern der alltägliche Normalfall, zunehmend die in die
unfreiwillige Selbstständigkeit gedrängten freien Mitar-
beiter. Auch wenn man absichtlich geringe Angaben be-
rücksichtigt, um die Beitragslast gering zu halten, bedeu-
tet dieses, dass die Künstler damit mit äußerst niedrigen
Alterssicherungen rechnen müssen. Es bedeutet auch,
dass die Probleme, die wir heute schon mit der gesetzli-
chen Rente haben, die Kulturschaffenden verschärft tref-
fen werden.
Wir sehen mit Sorge auf die Mitgliederentwicklung
der Künstlersozialkasse. Die Mitgliederanzahl steigt
ständig – in den letzten fünf Jahren allein um 30 000
Mitglieder oder über 30 Prozent. Seit Gründung der
Künstlersozialkasse von 12 000 in den Jahren 1982/83
hat sich die Versichertenzahl auf heute 130 000 mehr als
verzehnfacht. Nach Informationen der Künstlersozial-
kasse wird ein weiterer Anstieg der Versicherungsneh-
mer erwartet. Danach hätten bis zu 80 000 selbstständige
Künstler derzeit noch die Möglichkeit, Mitglied in der
Künstlersozialkasse zu werden. Die finanzielle Lage
wird sich durch Masse noch verschärfen. Nur ganz ver-
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schämt – mit dem Stichwort Outsourcing – deuten Sie in
Ihrem Antrag eine Hauptursache für die Versicherten-
schwemme an: Immer mehr Unternehmen, insbesondere
Zeitungen und Verlage, drängen wegen der hohen So-
zialabgaben, die die Bundesregierung zu verantworten
hat, ihre bisher fest angestellten Mitarbeiter in die
Selbstständigkeit und damit in die Künstlersozialkasse.
Im Übrigen vermisse ich die Erwähnung eines weite-
ren wichtigen Faktums, das die Regierungsfraktionen
verständlicherweise nicht gerne in der Öffentlichkeit dis-
kutieren wollen: Die Künstlersozialkasse war Ende 2004
schon einmal in einer erheblichen Finanzklemme: Auf-
grund der Mindereinnahmen im Jahr 2004 musste der
Bundesfinanzminister der Künstlersozialkasse eine über-
planmäßige Finanzspritze in Höhe von über 13 Millio-
nen Euro geben. Dieses Darlehen muss laut Unterrich-
tung durch die Bundesregierung vom 17. November
2004 in den Jahren 2005 und 2006 zurückgezahlt wer-
den, und zwar, indem der Bundeszuschuss in diesen Jah-
ren jeweils um Millionenbeträge erneut reduziert wird.
Es wäre interessant zu wissen, wie Rot-Grün diese wei-
tere Kürzung des Bundeszuschusses angesichts der jetzt
schon bestehenden Probleme in der Künstlersozialkasse
verkraften will, ohne die Liquidität der Künstlersozial-
kasse erneut in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen.
Auch dazu lese ich in Ihrem Antrag kein Sterbenswört-
chen.
Ein Großteil der Einnahmen der Künstlersozialkasse
kommt im Übrigen aus Veranstaltungen, die mit auslän-
dischen Künstlern organisiert wurden. Der Konzertver-
anstalter muss dann seinen Verwerter-Anteil von
5,8 Prozent in die Künstlersozialkasse einzahlen, auch
wenn er die Einnahmen einem ausländischen Künstler
verdankt, der niemals Anspruch auf Leistungen aus der
Künstlersozialkasse haben wird. Wenn also Elton John
in Deutschland auftritt, bezahlt er indirekt die Altersver-
sicherung einer deutschen Ballettänzerin. Dieser Beitrag
geht dem Künstler entsprechend vom Honorar ab. Nach
Angaben aus Künstlervermarkter-Kreisen wollen diese
jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Was soll
getan werden, wenn die Kläger vor dem Europäischen
Gerichtshof erfolgreich sind? Bei Erfolg der Klage
würde ein großer Teil der Einnahmen der Künstlersozial-
versicherung wegbrechen!
Völlig unerwähnt in Ihrem Antrag bleibt auch einer
der Hauptgründe für die Finanzmisere der Künstlerso-
zialkasse, nämlich die gesetzliche Kürzung des Bundes-
zuschusses im Jahr 2000 von 25 auf 20 Prozent. Dem-
entsprechend mussten die Verwerter ihren Beitrag auf
30 Prozent erhöhen. Zum 1. Januar diesen Jahres stieg
der Abgabesatz nach der Vereinheitlichung von 4,3 Pro-
zent auf nunmehr 5,8 Prozent der Entgelte. Würde Rot-
Grün sich ernsthaft um die soziale Schutzbedürftigkeit
unserer Künstler sorgen, würden Sie den Bundeszu-
schuss wieder erhöhen! Wo ist hier Ihr Appell an die
Bundesregierung? Damit könnten der Beitrag der Ver-
werter wieder gesenkt und vielleicht auch Klagen vor
dem EuGH und konkursführende Belastungen von Ver-
wertern vermieden werden.
Es ist also absehbar, dass noch in diesem Jahr ernst-
haftere Anträge zur Künstlersozialversicherung im Bun-
destag eingebracht werden müssen, wenn vermieden
werden soll, dass Künstler in Deutschland bald ein Ein-
kommens- und Alterssicherungsniveau erreichen, wie
man es zuletzt vor 150 Jahren kannte. Statt mit Verdi ori-
entierten Schaufensteranträgen zu operieren, sollten Sie
sich lieber in der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ um gemeinsame Handlungsempfehlungen
zur tatsächlichen Stärkung der Künstlersozialversiche-
rung bemühen!
Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Es entsteht zuweilen
der Eindruck von Selbstbeweihräucherung, der sich Rot-
Grün mit dem Antrag zur Stärkung der Künstlersozial-
versicherung unterzieht. Stehen wir nicht im fraktions-
übergreifenden Konsens in dieser Sache?
Wenn Sie also schon Initiative zeigen, dann bitte nicht
mit leerem Aktionismus. Ich glaube, Sie wollen mit die-
sem Antrag Ihre eigene Untätigkeit verdecken. Diese ist
wiederum Resultat Ihrer offensichtlichen Ratlosigkeit,
die Probleme Deutschlands zu lösen. Nicht nur die
Künstlersozialkasse ist in ihrer Existenz bedroht, unsere
gesamten sozialen Sicherungssysteme müssen einen
Wandel erfahren, vor dem Sie sich offenbar scheuen.
Es ist kein Geheimnis, dass in der KSV jetzt die Ren-
tenansprüche der ersten Jahrgänge bestehen. Auch die
steigenden Zahlen der Versicherten sind im digitalen
Zeitalter, wo viele Künstlerberufe gerade auch im Be-
reich des Internets entstanden sind, eine logische
Schlussfolgerung. Das hat natürlich zur Folge, dass sich
auch der Bereich der Verwerter vergrößert. Hier beste-
hen derzeit enorme definitorische Mängel. Wer ist heute
ein Künstler? Wer ist Verwerter und profitiert von der
Kunst? Lange schon findet Kunst nicht mehr nur in Ga-
lerien, Verlagen oder Opernhäusern statt.
Doch durch Nichtstun wird das System nicht besser.
Was wollten Sie uns sonst mit Ihrem Antrag mitteilen,
wenn nicht von dieser Tatsache abzulenken? Ich erinnere
Sie gerne nochmals an Ihre Pflicht: Die Bundesregierung
unterliegt dem Handlungszwang bei der Reform der
Künstlersozialversicherung. Mit fragwürdigen Anträgen
ist dem sicher nicht geholfen.
Ich ermahne Sie deshalb, Vorhaben umzusetzen, die
der Reform dienlich sind: Definieren Sie Berufe, zu de-
nen Künstler heute gehören. Im Zeitalter des Internets
entstehen auch hier neue Berufssparten, die sich zum
Beispiel mit Webdesign beschäftigen und bisher kein
Anrecht auf Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse ha-
ben. Definieren Sie den Begriff des Verwerters. Auch die
Textil- oder Automobilbranche profitiert von Kunst.
Verwerter müssen stärker in ihre Pflichten eingebunden
werden.
Den gesenkten Bundeszuschuss von 20 Prozent wie-
der zu erhöhen, lehne ich ab. Obwohl in der Presse zu le-
sen ist, dass sich das neue Grundsatzprogramm der SPD
jetzt wieder stärker am Staat orientiert, weil die Ursache
allen Übels in der „totalen Ökonomisierung kurzatmigen
Profithandelns“ liegen soll, betone ich die Notwendigkeit
15918 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
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der Eigenvorsorge. Dem Staat dürfen keine weiteren
finanziellen Lasten aufgebürdet werden. Ebenso sollte er
sich aber auch aus bestimmten Feldern zurückziehen und
Kontrolle zurücknehmen.
Im Prinzip ist heute jeder Einzelne dazu aufgefordert,
eine eigenständige Vorsorge zu treffen. Das gilt auch für
Künstler. Dass deren Einkommen so niedrig ist und sie
ihre Vorsorge mit einem durchschnittlichen Gehalt von
11 100 Euro im Jahr kaum bewältigen können, ist nicht
Sorge des Staates. Wir müssen eine stärkere Eigeninitia-
tive der Versicherten fordern.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
soziale Absicherung der Künstler und Publizisten ist der
Koalition ein wichtiges Anliegen. Die Künstlersozial-
kasse ist vor diesem Hintergrund eine besondere kultur-
und sozialpolitische Errungenschaft.
Steigende Versichertenzahlen und rückläufige Ein-
nahmen haben jedoch in den zurückliegenden Jahren zu
höheren Kosten für die Verwerter und den Bund geführt.
Das ist gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche von
Nachteil. Die Leistungsfähigkeit der Künstlersozialkasse
ist einer Probe ausgesetzt. Angelegt war sie ursprünglich
auf eine kleine, überschaubare Anzahl von Versicherten.
Zählte sie zu Beginn rund 12 000 Versicherte, so suchen
inzwischen schon rund 140 000 Kulturschaffende Schutz
unter dem Dach der Künstlersozialkasse. Nach Schät-
zungen arbeiten weitere 80 000 Selbstständige im Land,
die Anspruch auf eine Versicherung in der Künstlerso-
zialkasse hätten.
In der Debatte ist die Forderung erhoben worden, den
Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wieder zu erhö-
hen. Ich mache darauf aufmerksam, dass dieser im Zuge
der letzten Reform gesenkt worden ist, weil ein Gutach-
ten gezeigt hat, dass der Bundeszuschuss zu hoch dimen-
sioniert war. Davon abgesehen, macht man es sich doch
sehr leicht mit dieser Forderung. Man entledigt sich der
Aufgabe, die strukturellen Verwerfungen in der Künst-
lersozialkasse zu beheben. Stattdessen bittet man einfach
die Steuerzahler zur Kasse, um neues Geld für die
Künstlersozialkasse aufzutun.
Derzeit schätzen die Versicherten ihr Einkommen, auf
das Beiträge erhoben werden, selbst. Dieses Verfahren
lädt zum Missbrauch förmlich ein und setzt einen großen
Anreiz, das zu erwartende Einkommen immer zu gering
zu veranschlagen, da eine Überprüfung der Einkom-
mensverhältnisse nur bei Verdacht erfolgt.
Auch die Verwerter beweisen offenbar großen Ein-
fallsreichtum, wenn es darum geht, sich der Abgaben-
pflicht zu entziehen.
Im Vergleich zu anderen Gruppen von Selbstständi-
gen genießt die Künstlersozialkasse beachtliche Privile-
gien. Die Berufe, die nicht als künstlerisch eingestuft
werden, müssen sich nach dem derzeitigen Sozialrecht
zu wesentlich ungünstigeren Konditionen versichern. Da
wird die Frage gestellt werden dürfen, ob jene Personen
in den Schutz dieser Versicherung kommen, die man be-
sonders schützen wollte. Ist der selbstständige Tontech-
niker, der eine Anlage einrichtet und steuert, schon ein
Künstler? Warum sind Kunsthistoriker, die nicht publi-
zistisch tätig sind, sondern als Museumspädagogen ar-
beiten, nicht in der Künstlersozialkasse?
Die Fraktion unterstützt von daher das Anliegen der
Bundesregierung, die abgabepflichtigen Verwerter voll-
ständig zu erfassen, Maßnahmen zur Überprüfung der
Zugehörigkeit der Versicherten zur Künstlersozialver-
sicherung zu intensivieren und sicherzustellen, dass auf
das gesamte Einkommen Beiträge gezahlt werden, die
Aktivitäten zur Verbreitung der Riester-Rente zu verstär-
ken.
Wir erwarten von der Bundesregierung Vorschläge,
welche die Finanzen der Künstlersozialkasse schnell
wieder ins Lot bringen.
Lassen Sie uns jedoch auch die Gelegenheit nutzen
und, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, ge-
meinsam mit den Verbänden der Versicherten und Ver-
werter eine Analyse der zukünftigen Entwicklung der
finanziellen Lage der Künstlersozialversicherung erstel-
len.
Unseres Erachtens steht in diesem Zusammenhang
auch eine Debatte darüber an, ob die Sondersysteme für
bestimmte Berufsgruppen in der sozialen Sicherung er-
halten bleiben sollten. Der Fall der Künstlersozialkasse
zeigt, dass die Abgrenzung von abhängig Beschäftigten
und Selbstständigen immer schwieriger wird. Dieses
Problem ist uns auch aus anderen Sozialversicherungen
vertraut. Er zeigt zudem, dass die Abgrenzung von
künstlerischen und nichtkünstlerischen Berufen nicht
über jeden Zweifel erhaben ist. Heute sind zudem nicht
nur selbstständige Künstler besonders schutzbedürftig.
Wir wollen aus diesem Grund die Sozialversicherungen
zu Bürgerversicherungen weiterentwickeln.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Mit wach-
sender Sorge betrachten wir die finanzielle Entwick-
lung der Künstlersozialkasse. Nicht erst die Anhörung
der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zur
wirtschaftlichen und sozialen Absicherung von Künst-
lerinnen und Künstlern hat uns diese Probleme deutlich
vor Augen geführt. Zugespitzte Formulierungen im
Vorfeld der Anhörung, die aufgebauscht und von inter-
essierter Seite überinterpretiert wurden, ändern nichts
an dem – so hoffe ich – klaren Bekenntnis aller Frak-
tionen zur Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialversicherung wurde Anfang der
80er-Jahre gegründet – übrigens mit den Stimmen von
SPD und FDP. Sie ist die Grundlage der sozialen Siche-
rung von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern.
Der Bundeszuschuss ist damit zugleich ein Beitrag des
Staates zur Künstler- und zur Kunstförderung.
Infolge der einseitigen Absenkung des Bundeszu-
schusses durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen im
Jahre 1999 – die gegen die Stimmen der FDP erfolgte –
ist die KSK allerdings finanziell unter Druck geraten.
Dass jetzt die Verwerterabgabe von 4,3 auf 5,8 Prozent
erhöht werden muss, ist eine Folge dieser Entscheidung.
Für die Verwerter stellt dies eine große Belastung dar.
Trotzdem halten die Einzahlungen der abgabepflichtigen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005 15919
(A) (C)
(B) (D)
Verwerter dem rasanten Zuwachs der anspruchsberech-
tigten Versicherten nicht stand.
Daher verlangt das klare Bekenntnis zur Künstlerso-
zialkasse die Bereitschaft zu Reformen. Wie aber kön-
nen wir das Ziel, die Künstlersozialkasse zu erhalten und
dabei die Beiträge für alle Beteiligten in angemessenem
Rahmen zu halten, erreichen?
Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der Position
von Rot-Grün nicht wirklich weiterkommen. Der vorlie-
gende Antrag enthält Richtiges, zugleich aber auch Ba-
nales: Die „abgabepflichtigen Verwerter müssen voll-
ständig erfasst“ werden, der „Personalbestand der KSK
muss erweitert“ werden, „wir müssen die zukünftige
Entwicklung analysieren“.
Aber die entscheidenden Fragen lässt der Antrag, der
„die Bundesregierung in ihrem Bemühen um den Erhalt
der KSK unterstützen soll“ – welch unterwürfige Auf-
fassung vom Parlament steckt hinter dieser Formulie-
rung! –, unbeantwortet. Wie kann es uns denn gelingen,
die Verwerter vollständig zu erfassen? Woher soll das
Geld für zusätzliches Personal kommen? Hier bleibt der
Antrag im Vagen. Es fehlen die Instrumente und Wege,
wie wir das Ziel erreichen können. Darüber macht der
Antrag keine konkreten Angaben, sondern beschränkt
sich auf durchaus zustimmungswürdige Allgemein-
plätze – aber Farbe bekennt er nicht.
Wie sieht es denn zum Beispiel mit der Amnestie-
regelung für säumige Verwerter aus? Wenn wir die Ver-
überlegen, wie uns das gelingen kann. Gegenwärtig ist
es so, dass ein Verwerter, der sich der Abgabepflicht ent-
zieht, mit jedem Tag, an dem er nicht erwischt wird, ge-
winnt. Erst über eine zeitlich befristete Amnestierege-
lung, bei der im Falle von Verwertern, die sich freiwillig
melden, auf eine Pflicht zur Nachzahlung der Abgaben
der letzten vier Jahre zumindest teilweise verzichtet
wird, können wir den Kreis der zahlenden Verwerter er-
weitern. Sonst besteht doch überhaupt kein Anlass, dies
zu tun. Wie steht die Koalition zu diesem Modell? Aus
dem Antrag geht das leider nicht hervor.
Und woher soll das zusätzliche Personal der KSK
kommen? Auch dies wird nicht klar und deutlich gesagt.
Wir sind der Auffassung, dass die Zahl der Prüfer der
Künstlersozialversicherung nur dann aufgestockt werden
kann, wenn dafür Personal aus anderen Versicherungs-
trägern bereitgestellt wird, etwa von der Deutschen Ren-
tenversicherung nach der Fusion der Bundesversiche-
rungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger.
In den einzelnen Punkten und den Fragen der Umset-
zung werden wir gemeinsam hoffentlich in den Aus-
schussberatungen Klarheit erzielen können. Ich bin ge-
spannt, wozu die Koalition wirklich bereit ist, ob also
hinter diesem Antrag die ernst gemeinte Bereitschaft zu
einer Reform der Künstlersozialversicherung steht oder
es sich nur um eine populistische Beruhigungspille han-
delt. Meine Fraktion jedenfalls wird konkrete Reform-
werter komplett erfassen wollen und die KSK auf ihrer
Einnahmenseite stärken möchten, dann müssen wir doch
schritte vorschlagen, weil wir die Künstlersozialversi-
cherung zukunftsfähig machen wollen.
169. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 14. April 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10