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    Plenarprotokoll 15/167 – zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go- dern), Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ostdeutschland als Speerspitze des Wandels – Leitlinien eines Gesamtkon- zepts für die neuen Länder – zu dem Entschließungsantrag der Abge- ordneten Arnold Vaatz, Werner Kuhn (Zingst), Dirk Fischer (Hamburg), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2004 Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens (Drucksache 15/4926) . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Aufhebung des Rich- 15630 B Deutscher B Stenografisch 167. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen: – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Nachhaltiges Wachstum in Ost- deutschland sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Arnold Vaatz, Werner Kuhn (Zingst), Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ostdeutschland eine Zukunft geben ( 1 W D P J P D W 15617 A – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Jahresbericht der Bundesregie- undestag er Bericht ung 18. März 2005 t : rung zum Stand der deutschen Einheit 2004 Drucksachen 15/3201, 15/3047, 15/3202, 5/4163, 15/3796, 15/4706) . . . . . . . . . . . . . olfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Milbradt, Ministerpräsident (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . . 15617 B 15617 C 15620 B 15622 C 15624 B 15625 D 15626 B 15628 B tervorbehalts für die DNA-Analyse anonymer Spuren (Drucksachen 15/4136, 15/5130) . . . . . . . 15630 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbrechen wirksam be- kämpfen – Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen (Drucksachen 15/2159, 15/5130) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Gisela Piltz, Rainer Funke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: DNA- Reihentests auf sichere Rechtsgrundlage stellen (Drucksache 15/4695) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Günter Gloser, Kurt Bodewig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Ulrike Höfken, Marianne Tritz, weiterer Abgeordneter und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine zukunftsgerichtete Wei- terführung der Lissabon-Strategie – Neue Impulse zur wirtschaftlichen, so- zialen und ökologischen Erneuerung (Drucksache 15/5116) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wachstum in Deutschland und Europa stärken – Neue Strategie für Lissabon-Ziele ent- wickeln (Drucksache 15/5025) . . . . . . . . . . . . . . . . c K P R J H M A T A H A C ( M A D I W H Z a b E H R 15630 C 15630 D 15631 A 15632 C 15633 C 15635 D 15636 D 15637 A 15638 B 15639 A 15639 C 15641 C 15644 A 15644 B ) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zur Tagung des Europäischen Rates am 22./23. März 2005 – Stabilität und Wachstum stärken (Drucksache 15/5131) . . . . . . . . . . . . . . . urt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Türk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, annelore Roedel, Willi Zylajew, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Weniger Bürokratie in Heimen Drucksache 15/4932) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . illi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts (Drucksachen 15/4834, 15/5133) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft zu dem An- trag der Abgeordneten Helmut Heiderich, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Marlene Mortler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gen- technikgesetz wettbewerbsfähig vervoll- ständigen (Drucksachen 15/4828, 15/5134) . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . enate Künast, Bundesministerin BMVEL . . 15644 C 15644 C 15646 C 15650 B 15652 B 15653 C 15655 A 15656 A 15657 D 15657 D 15659 C 15661 C 15662 C 15663 D 15665 B 15667 B 15667 B 15667 C 15668 D 15670 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 III Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mauer-Mahnmal im Marie- Elisabeth-Lüders-Haus aufwerten (Drucksache 15/4719) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) (Drucksache 15/5092) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung von Kapitalanleger- Musterverfahren (Drucksache 15/5091) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerbsnachteile und bürokratische Restriktionen für Omnibusverkehre beseitigen (Drucksache 15/4945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 15/3424) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . T a b P H N A L A N B n B b n C A N B d s f ( H A Z d E n U H 15673 B 15674 C 15675 D 15677 C 15680 B 15680 C 15681 D 15682 D 15683 C 15684 B 15684 C 15684 D 15684 D 15685 A 15686 A agesordnungspunkt 23: ) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Flug- hafenanbindung nach Schönefeld frist- gerecht fertig stellen – Planfeststellung der Dresdner Bahn voranbringen (Drucksache 15/4839) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Peter Rzepka, Roland Gewalt, Verena Butalikakis, Siegfried Helias, Günter Nooke und weiterer Abgeordneter: Flugverkehrskonzept für den Groß- raum Berlin überprüfen – Flughafen Berlin-Tempelhof offen halten (Drucksachen 15/3727, 15/4508) . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung des Antrags: Impulse für eine inter- ationale Ausrichtung des Schulwesens – Den ildungsstandort Deutschland auch im Schul- ereich stärken (166. Sitzung, Tagesord- ungspunkt 12) ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung des Antrags: Die Wahlrichtlinien er Entwicklungsgemeinschaft der Staaten im üdlichen Afrika (SADC) als Maßstab für reie und faire Wahlen auch in Simbabwe 166. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15) artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Mauer-Mahnmal im Marie- lisabeth-Lüders-Haus aufwerten (Tagesord- ungspunkt 21) rsula Sowa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . 15687 A 15687 A 15687 B 15689 C 15690 D 15691 A 15691 D 15692 C 15693 A 15694 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe: – Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) – Gesetz zur Einführung von Kapitalan- leger-Musterverfahren (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Merz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Wettbewerbsnachteile und büro- kratische Restriktionen für Omnibusver- kehre beseitigen – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord- nungspunkt 9) Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Flughafenanbindung nach Schönefeld fristgerecht fertig stellen – Planfeststel- lung der Dresdner Bahn voranbringen – Flugverkehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen – Flughafen Berlin- Tempelhof offen halten (Tagesordnungspunkt 23 a und b) Siegfried Scheffler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15694 C 15695 B 15696 C 15697 C 15698 B 15699 A 15700 B 15700 C 15702 A 15706 A 15706 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15617 (A) ) (B) ) Sei te 1 561 7, 1 8. M ärz 20 05, G: \Pl ena rpr oto kol le\P rod ukt ion \16 7\0 5_s atz \Pl ena r15 _16 7-S itzu ng. fm , F ram e6. 0 167. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    15.15-1 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15691 (A) ) (B) ) bauen, weil es etwa populär wäre, sondern weil es (Recklinghausen), Erwin Wir wollen Bürokratie nicht nur deswegen ab- Lesung:Marschewski CDU/CSU 18.03.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A 2 D h r s S z D B S H Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.03.2005 Andres, Gerd SPD 18.03.2005 Bindig, Rudolf SPD 18.03.2005* Braun, Helge CDU/CSU 18.03.2005 Brüderle, Rainer FDP 18.03.2005 Bulmahn, Edelgard SPD 18.03.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 18.03.2005 Deittert, Hubert CDU/CSU 18.03.2005* Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.03.2005 Ernstberger, Petra SPD 18.03.2005 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 18.03.2005 Ferlemann, Enak CDU/CSU 18.03.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 18.03.2005 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 18.03.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 18.03.2005 Hauer, Nina SPD 18.03.2005 Hemker, Reinhold SPD 18.03.2005 Hilsberg, Stephan SPD 18.03.2005 Kopp, Gudrun FDP 18.03.2005 Koppelin, Jürgen FDP 18.03.2005 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18.03.2005 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 18.03.2005 M N D P R R S S S D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Impulse für eine in- ternationale Ausrichtung des Schulwesens – Den Bildungsstandort Deutschland auch im Schulbereich stärken (166. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 12) Cornelia Pieper (FDP): Am Freitag, den 6. Juni 003 wurde unser Antrag „den Bildungsstandort eutschland stärken“, in erster Lesung im Plenum be- andelt. Wir hatten seinerzeit dabei vor allem zwei Stoß- ichtungen: Einerseits wollten wir die Chancen der deut- chen Bildungsanbieter im Hinblick auf ausländische chülerinnen und Schüler als Kunden verbessern und so ugleich auch zum Image des Bildungsstandorts eutschland beitragen. Zum anderen wollten wir einen eitrag zum Bürokratieabbau an einer sehr speziellen telle leisten. Mein Fraktionskollege Christoph artmann schloss damals seinen Beitrag in der ersten inkel, Klaus CDU/CSU 18.03.2005 ickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.03.2005 r. Pinkwart, Andreas FDP 18.03.2005 robst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.03.2005 achel, Thomas CDU/CSU 18.03.2005 aidel, Hans CDU/CSU 18.03.2005** chauerte, Hartmut CDU/CSU 18.03.2005 chröder, Gerhard SPD 18.03.2005 eib, Marion CDU/CSU 18.03.2005 r. Thomae, Dieter FDP 18.03.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15692 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) notwendig ist. Wir wollen unser Bildungssystem für die internationalen Herausforderungen fit ma- chen. Wir wollen freien Schulträgern und Bildungs- unternehmen die Chance geben, ihre Kompetenz im wirtschaftlichen Wettbewerb zu beweisen. Wir müssen Nicht-EU-Bürgern Schulbesuche ermögli- chen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Wir dürfen nicht die aus Deutschland weg- schicken, die hierher kommen, um zu lernen. Das ist gut für das Image des Bildungsstandorts nach dem PISA-Desaster. Sichern wir die Arbeitsplätze in unseren Schulen und Bildungsunternehmen! Las- sen Sie uns unnötige Bürokratie vermeiden! Präsen- tieren wir uns als würdige Gastgeber! Es ist gut und ich freue mich, dass in dieser Frage ein Einvernehmen der Koalition mit uns gelungen ist. Es geht um die Öffnung unseres Bildungssystems für die Welt. Es geht darum, das Angebot von Schulen mit euro- päischer Ausrichtung zu erweitern, Fremdsprachen mög- lichst früh anzubieten und den internationalen Schüler- austausch zu intensivieren. Besonders wichtig ist mir dabei auch der Hinweis auf die Möglichkeit, bilinguale Schulen nach dem deutsch-französischen Modell auch mit unseren osteuropäischen Nachbarländern einzurich- ten. Ein Schulbesuch ausländischer Schülerinnen und Schüler in Deutschland ist mit Sicherheit eine Zukunfts- investition in globale Märkte; denn die ausländischen Schüler von heute sind die potenziellen internationalen Kontaktpartner von morgen. Wenn ausländische Schüler, die zahlende Kunden von deutschen Bildungsunterneh- men sind, hier – trotz PISA – hochwertige Arbeitsplätze im Bildungsbereich ermöglichen, dann sollten wir dies begrüßen und erleichtern. Dabei geht es auch um kultu- rellen Austausch: Ausländische Jugendliche können Deutschland authentisch erleben, wenn sie ein Internat besuchen. So können viele Vorurteile abgebaut werden und es entstehen Freundschaften über die Länder hin- weg, oft fürs Leben. Was viele von uns unseren Kindern wünschen und er- möglichen, nämlich einen bildenden Auslandsaufenthalt, sollten wir auch mit Freude für Kinder aus anderen, ge- rade auch aus nichteuropäischen Ländern, möglich ma- chen. Dabei sollten wir uns als gute Gastgeber erweisen. Wir freuen uns, als FDP-Bundestagsfraktion mit un- serer Initiative im Ausschuss und jetzt hier im Plenum durchgedrungen zu sein. Das Vergnügen haben wir ja leider derzeit nur sehr selten. Es ist schön, dass damit ein kleiner, aber nicht unwichtiger Schritt auch für den Er- halt und den Ausbau von Arbeitsplätzen bei freien Schulträgern getan werden konnte, der zu einem erfreu- lichen Einvernehmen über die Parteigrenzen hinweg führte. Schade, dass die Union schließlich gegen den Willen der Bildungspolitiker aussteigen musste. Die Gespräche über den Antrag fanden in ausgespro- chen guter Atmosphäre statt, auch solange die Union teilgenommen hat. Dafür und für das Ergebnis möchte ich allen Beteiligten auch für die Schulen in freier Trä- gerschaft danken. A I z F B t d r f W n s V z t Z l k M W I r o m S B T ta c u a D 3 h ü m B a je is g M b r M W s w s B (C (D nlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Die Wahlrichtlinien der Entwicklungsgemeinschaft der Staaten im südlichen Afrika (SADC) als Maßstab für freie und faire Wahlen auch in Simbabwe (166. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 15) Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU): Amnesty nternational hat am 16. März 2005 eine Pressemitteilung u Simbabwe mit folgender Überschrift veröffentlicht: ree participation in election process impossible – Freie eteiligung an den Wahlen unmöglich. Amnesty Interna- ional hat in dieser Pressemitteilung davor gewarnt, dass ie kontinuierlichen und systematischen Menschen- echtsverletzungen der simbabwischen Regierung eine reie Beteiligung an den Wahlen unmöglich machen. ährend einer Mission nach Simbabwe im letzten Mo- at hat Amnesty Beweise über kontinuierliche Ein- chüchterungen durch die Regierung und willkürliche erhaftungen von Oppositionskandidaten und Unterstüt- ern der Opposition gesammelt ebenso über Manipula- ionen bei der Nahrungsmittelverteilung für politische wecke und ernsthafte Einschränkungen der Versamm- ungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat gleiche Er- enntnisse und weist seit Monaten auf die Verletzung der enschenrechte und die Nichtbeachtung der SADC- ahlvereinbarungen bereits im Vorfeld der Wahlen hin. n dieser Woche veröffentlichte die britische Menschen- echtsorganisation The Redress Trust, dass Folter und rganisierte Gewalt im Vorfeld der Parlamentswahlen assiv Opposition und Bevölkerung einschüchtern. terben und Hunger, insbesondere im Matabeleland und ulawayo, aber auch im gesamten Land führten zum od von Tausenden Menschen in Simbabwe. Hundert- usende flohen in die Nachbarländer. Mugabes Schre- kensherrschaft bedeutet Tod, Vergewaltigung, Hunger nd Unterdrückung. Es gibt keine Chance für faire, freie und geheime, lso demokratische Wahlen. Es war richtig, dass der eutsche Bundestag in einem gemeinsamen Antrag am 0. Juni 2004 die Bundesregierung aufgefordert hat, sich ier auf internationaler Ebene insbesondere auch gegen- ber den SADC-Staaten einzuschalten. Als gescheitert uss man aber den Versuch der stillen Diplomatie, die undeskanzler Schröder bei seinen Gesprächen in Süd- frika unterstützt hat, betrachten. So erfreulich auch der tzt wieder gemeinsam erarbeitete Simbabwe-Antrag t, so bedauerlich ist es, festzustellen, dass die von rot- rün getragene Bundesregierung in den vergangenen onaten keinen deutlichen öffentlichen Druck auf Sim- abwe ausgeübt hat. Dies passt in die Linie der Bundes- egierung, die sich von den Grundsätzen rot-grüner enschenrechtspolitik inzwischen weit entfernt hat: affenembargo gegenüber China aufheben, im Kongo ich freikaufen statt erbetene Unterstützung von Bundes- ehr und Polizei zu Ausbildungszwecken zur Verfügung tellen. Auch in der Darfur-Katastrophe weigert sich die undesregierung, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15693 (A) ) (B) ) nach neuesten Zahlen mit geschätzten 300 000 Toten um einen Genozid handelt. Ich erwarte von diesem gemeinsamen Antrag, dass die Bundesregierung ihre Linie ändert und nicht nur dis- kutiert, sondern handelt. Es darf nicht wieder – wie nach der letzten Afrikareise des Kanzlers – zu Überschriften in den Medien kommen wie: Die Reise war „ein Heran- tasten, ein Vorfühlen, eine Bemühenszusage“ – „Tages- spiegel“ vom 24. Januar 2004 – oder es drohe die Gefahr der „hohlen Gesten“ – „NOZ“ vom 26. Januar 2004 – oder „Wie der Bundeskanzler etwas in Südafrika nicht bewegte“, „taz“ vom 24. Januar 2004. Interessant ist noch festzustellen, dass China und Russland als Wahlbe- obachter nach Simbabwe eingeladen worden sind, die Regierung von Simbabwe aber keine EU-Wahlbeobach- ter zulässt. Hat der Kanzler bei seinem Chinabesuch das Thema Simbabwe ebenso ausgeblendet wie das Thema Darfur? Wir unterstützen den gemeinsamen Antrag in der Hoffnung, dass die Bundesregierung endlich handelt, im Interesse der Menschen in Simbabwe. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mauer-Mahnmahl im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus aufwerten (Tagesordnungspunkt 21) Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In der gegenwärtigen Debatte um die Weiterentwicklung einer gesamtstaatlichen Gedenkkultur ist der CDU/CSU-An- trag ein Puzzleteil. Für Bündnis 90/Die Grünen steht da- bei eine zentrale Frage im Mittelpunkt: Warum geden- ken wir? Einerseits um uns der Opfer von Terror und Mord zu erinnern, ihres Leides zu gedenken. Andererseits – und das scheint mir angesichts wieder erstarkender neonazis- tischer Gruppen in Deutschland von erschreckender Ak- tualität – um unsere Gesellschaft gegen totalitäres Ge- dankengut stark zu machen. Es sollte uns insbesondere darum gehen, zu vermit- teln, dass Antisemitismus und Rassismus, Demokratie- feindlichkeit und blinder Autoritätsglaube zu schlimms- ten Verbrechen führen können und deshalb mit aller Kraft bekämpft werden müssen. Diesen demokratischen und zivilgesellschaftlichen Konsens als eine wesentliche Grundlage unserer Gesellschaft an Jugendliche zu ver- mitteln, gelingt nicht leicht. Deshalb ist mir die Wissens- und Wertevermittlung so wichtig. Es gilt, die jungen Menschen in einer Weise an die demokratische Grund- ordnung heranzuführen, die sie gegen rechtsradikales Gedankengut stark macht. Professor Herbert hat es auf dem Symposium der BKM am 1. März in Berlin deutlich formuliert: Die durch das Gedenkstättenkonzept von 1999 begonnene Professionalisierung der Gedenkstätten und ihres Perso- nals muss intensiviert werden. Museumspädagogen und Museumspädagoginnen, ausgestattet mit modernen Lehr- und Vermittlungsmethoden, sind in der Lage, sich a s g w O a r B u l h a d r i d s d M i v n m o g g D W A W v G s l t C t m Z d d m n Z F g n d s r d B s d d (C (D uf das Denken und Fühlen von jungen Menschen einzu- tellen. Sie können die Inhalte so vermitteln, dass die Ju- endlichen auch erreicht werden und sich nicht gelang- eilt abwenden. Allein der Besuch der authentischen rte – in der Regel geschieht dies an einem Wandertag nstelle von schulischer Unterrichtszeit – reicht in unse- er multimedialen Welt nicht mehr aus, um jugendliche esucher und Besucherinnen zu erreichen. Damit ist der entscheidende Punkt benannt: Es geht m die Kunst der Vermittlung, um die Fähigkeit, Jugend- iche nicht das Gruseln zu lehren, sondern sie über die istorischen Tatsachen und das Ausmaß der Verbrechen ufzuklären. Dabei sollte das Wecken des Interesses für as Thema ebenso wichtig sein wie das Fördern der Be- eitschaft, sich den Biografien der Opfer und dem Leben hrer Nachkommen zuzuwenden. Am besten lässt sich iese intensive Form der Auseinandersetzung durch per- önlichen Kontakt befördern. Daraus folgt, dass neben er Einstellung zusätzlicher Museumspädagogen und useumspädagoginnen in den Gedenkstätten auch der nternationale Jugendaustausch verstärkt werden sollte. Meines Erachtens scheidet sich ein verantwortungs- oller Umgang mit der Vergangenheit Deutschlands icht an der Frage, ob es zulässig ist, NS-Gedenkstätten it Gedenkstätten des SED-Unrechtsstaats unter einem rganisatorischen Dach gemeinsam zu verwalten. Mir eht es vielmehr um den verstärkten Einsatz von päda- ogischem Fachpersonal, damit die Gedenkorte in eutschland das leisten, was sie leisten können: aus dem issen um die Vergangenheit für Demokratie und die chtung der Menschenwürde werben und Tolerarz und eltoffenheit in der Begegnung mit anderen Kulturen ermitteln. Damit würden sie dem Anspruch aus dem edenkstättenkonzept nahe kommen, Lernorte zu sein. Aus dieser Überzeugung unterstütze ich zwar grund- ätzlich die Initiative der BKM, mittels einer intensiven, ängerfristigen Debatte die Ausrichtung des Gedenkstät- enkonzepts des Bundes weiterzuentwickeln. Mein redo lautet dabei: Die Inhalte – und das sind hier in ers- er Linie moderne Formen der Wissens- und Gedenkver- ittlung – müssen ins Zentrum der Überlegungen für die ukunft der Gedenkkultur in Deutschland gestellt wer- en. Höchst kritisch sehe ich jedoch das Fehlen einer bun- esweiten Evaluation aller Gedenkstätten und Mahn- ale bei den bisherigen Überlegungen zur konzeptio- ellen Ausrichtung einer Bund/Länder-Förderung. ahlreiche Stätten fristen ein Dasein jenseits staatlicher ördermittel, werden allein durch ehrenamtliches En- agement geführt und vom staatlichen Bildungsauftrag icht erfasst. Bei Baufälligkeit bleibt in der Regel nur ie Schließung der Stätten. Für die Vermittlung der Ge- chichte sind jedoch auch diese Orte von großem Inte- esse und sollten in ein Netz der Lernorte integriert wer- en. Hier stehen Länder und Kommunen ebenso wie der und in der Verantwortung. In einer vernetzten Struktur würden durch den wis- enschaftlichen und museumspädagogischen Austausch es Personals Synergien entstehen, die das Ausschöpfen er Bildungspotenziale der Stätten deutlich verbessern 15694 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) würden. Damit könnten sich die Gedenkstätten zu dem entwickeln, was sie sein sollten: Lernorte, die ihren Be- suchern und Besucherinnen Erfahrungen vermitteln, aus denen sie zeitlebens schöpfen können. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Mauer-Mahnmal in diesem Netz eine zukünftige Rolle spielen wird. In diesem all- umfassenden Sinne hätte ich Ihren Antrag gern mitgetra- gen in dem von Ihnen dargelegten partikulären Sinne lehne ich ihn allerdings ab. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): In der ver- gangenen Woche haben wir über den Gruppenantrag zum Gedenken am Brandenburger Tor diskutiert. Heute sprechen wir über das Mauer-Mahnmal im Marie- Elisabeth-Lüders-Haus. Während ich persönlich das Brandenburger Tor vor allem als Symbol der Überwin- dung der Einheit sehe, ist das Mauer-Mahnmal vor allem ein Symbol der Teilung. Die auf die Segmente geschrie- benen Zahlen der Mauertoten eines jeden Jahres zeigen auf lapidare, aber gerade dadurch besonders eindringli- che Weise das Leid, das sich an dieser innerdeutschen Grenze abgespielt hat. Die Mauerelemente, die heute in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus einschneiden, sind ein eindrucksvoller authentischer Ort, insbesondere wenn man noch vor Augen hat, wie dieser Bereich nordöstlich des Spreebogens nach der Wende bis zu den Bauarbeiten ausgesehen hat. Während wir bei den Orten des Gedenkens an Mauer, SED-Diktatur und deren Überwindung als Vertreter des deutschen Volkes verantwortlich sind, trifft uns bei dem Mauerdenkmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zudem noch die Verantwortung des Bundestages als Hausherr. Daher sehe ich es – und komme damit zu den Forderun- gen im Einzelnen – vor allem als Aufgabe der Baukom- mission des Deutschen Bundestages an, den Gedenkort von der Uferpromenade her öffentlich zugänglich zu machen. Wenn dies bautechnisch möglich ist, sollte die Öffentlichkeit unbedingt Zugang zu den Mauersegmen- ten bekommen. Dazu brauchen wir aber meines Erach- tens keinen Beschluss des Bundestages. Die zweite Forderung teile ich und kann sie nur unter- streichen. Neben der Sicherung und didaktischen Aufbe- reitung der authentischen Orte des SED-Unrechts ist die wissenschaftliche Aufarbeitung eine wichtige und dring- liche Aufgabe. Ich habe meine Bedenken, ob man es wirklich „Totenbuch“ nennen sollte, unterstütze die For- derung nach einer Aufarbeitung und Dokumentation zur Erinnerung an die Opfer der deutschen Teilung aber aus- drücklich. In der Debatte zum Mauergedenken am Bran- denburger Tor in der letzten Woche kam ja deutlich zum Ausdruck, dass bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung nach Ansicht aller ein Nachholbedarf besteht. Es ist selbstverständlich, dass das Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus bei den Gedenkstätten- konzepten des Bundes und Berlins einzubeziehen ist. Aber genau diese Einbindung in ein Gesamtkonzept, die der Antrag der CDU/CSU-Fraktion fordert, lässt mich diesem Antrag kritisch gegenüberstehen. Wir sollten uns hüten, jedes Mauerstück mit einem gesonderten Antrag, hinter dem jeweils eine Fraktion s w l u d t n A A L l G d W A g d s n b s z G s c h d K t c k n 1 i E v J B g r S (C (D teht, in das Gesamtkonzept zu hieven. Denn dann wären ir genau dort angelangt, wo wir nicht hinkommen wol- en und dürfen, nämlich im parteipolitischen Denken nd Streiten. Die Konzeption der Gedenkstätten beider eutscher Diktaturen verlangt den Konsens aller Frak- ionen. Daher möchte ich diesen Antrag vor allem als ei- en Diskussionsbeitrag auffassen, nicht aber als einen ntrag, den der Bundestag annehmen sollte. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe – Gesetz zur Unternehmensintegrität und Mo- dernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) – Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger- Musterverfahren (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Olaf Scholz (SPD): Mit den beiden heute in erster esung zu beratenden Gesetzentwürfen, dem Kapitalan- eger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG – und dem esetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung es Anfechtungsrechts – UMAG –, gehen wir unseren eg zur Stärkung der Untemehmensintegrität und des nlegerschutzes – im Rahmen des 10-Punkte-Pro- ramms der Bundesregierung – konsequent weiter. Worum geht es? Mit dem UMAG soll einer der be- eutendsten Teile der aktienrechtlichen Änderungsvor- chläge der Regierungskommission Corporate Gover- ance umgesetzt werden. Das gesellschaftsrechtlich esonders wichtige Anfechtungsrecht in der Hauptver- ammlung, sowie das Recht der Aktionäre zur Durchset- ung von Haftungsansprüchen gegen andere Organe der esellschaft sind die Schwerpunkte dieser Stufe. Die Haftung ist im deutschen Aktienrecht an sich chon sehr konsequent – aber selbst berechtigte Ansprü- he werden nur selten geltend gemacht. Uns geht es des- alb nicht um einen Ausbau der Haftung, sondern um ie Erleichterung der Klagen einer Aktionärsminderheit. Wir schaffen eine gute Balance. Einerseits werden lagen verhindert, bei denen der Grund und die Motiva- ion der Klage nicht aus einer ernsthaften wirtschaftli- hen Beteiligung an der Gesellschaft hergeleitet werden ann. Andererseits werden die alten Regelungen – zum otwendigen Aktienwert – spürbar gelockert. Sicher ist der Schwellenwert in Höhe von 00 000 Euro sehr niedrig angesetzt. Aber: Er muss auch m Zusammenhang gesehen werden mit den weiteren inschränkungen und Sicherungen wie dem Zulassungs- erfahren, den Kostenregelungen und der Business udgment Rule. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Hier wird eine alance geschaffen zwischen der Erleichterung von Kla- emöglichkeiten auf der einen Seite und der Verhinde- ung von missbräuchlichen Klagen auf der anderen eite. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15695 (A) ) (B) ) Vor der Zunahme missbräuchlicher Klagen fürchten sich manche Skeptiker auch durch die Einrichtung eines „Aktionärsforums" im Internet. Ich sehe das anders: Mit dem Aktionärsforum nutzen wir moderne Informa- tionstechnologien, um eine einfache und unkomplizierte Kommunikation unter den Aktionären zu ermöglichen. Zudem wird dieses Forum zur Behebung eines grundle- genden Corporate Governance-Defizits beitragen: der mangelnden Eigentümerkontrolle. Auch das KapMuG dient der Verbesserung der kol- lektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beinhaltet ein neues prozessrechtliches Instrument; neue Instru- mente sorgen meistens erstmal für Skepsis. Das wird auch in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht anders sein. Bei diesem Instrument jedoch – das lässt sich schnell feststellen – werden alle Seiten gewinnen. Die Vorteile des Verfahrens liegen auf der Hand. Mussten bislang die Anleger bei Kapitalmarktdelikten einzeln um ihre Scha- denersatzansprüche kämpfen, so sollen sich künftig in gleichgelagerten Fällen die Anleger einem Musterpro- zess anschließen können. Ich bin überzeugt, dass dieses Verfahren für alle Seiten Vorteile bringt: Durch die Bün- delung der Verfahren von geschädigten Kapitalanlegern kann die Rechtsfrage in nur einem Verfahren exempla- risch für sämtliche Klagen entschieden werden. Auch die Gesellschaften werden hiervon profitieren. Denn schließlich wird mit dieser Regelung auch für sie Rechtssicherheit geschaffen. Für beide Seiten ist außerdem von Vorteil: Das Ver- fahren wird insgesamt beschleunigt und die Kosten redu- ziert, da nur das Musterverfahren den Instanzenzug durchlaufen wird. Nicht zuletzt entlasten wir die Ge- richte. Das Musterverfahren passt sich nahtlos ein in die europäische Entwicklung. Ob in Schweden, England, Portugal oder Spanien – alle diese Länder haben eine Form von Sammelklagen bereits eingerichtet. Zwar stehen wir mit den Gesetzentwürfen am Beginn der parlamentarischen Beratung, ich bin aber jetzt schon zuversichtlich, dass wir diese bald erfolgreich abschlie- ßen können und freue mich auf die weitere Diskussion. Friedrich Merz (CDU/CSU): Lassen Sie mich zunächst einige Vorbemerkungen zur Einordnung des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und zur Moderni- sierung des Anfechtungsrechts in den Gesamtkontext machen. Der Entwurf steht in Zusammenhang mit der Regierungskommission „Corporate Governance Unter- nehmensführung Unternehmenskontrolle Modernisierung des Aktienrechts“. Der Abschlussbericht der Regie- rungskommission Corporate Governance lässt sich in die Empfehlungen an eine Kodex-Kommission und Emp- fehlungen an den Gesetzgeber gliedern. Die Bundesregierung hat im Februar 2003 ein Zehn- Punkte-Programm verabschiedet, das einen besseren Anlegerschutz und eine gestärkte Unternehmensintegri- tät zum Ziel hat. In diesem Katalog sind eine Reihe von g b e w g B P f r m s k A v s g b s d G l d Z d n H z n d v t d p g f h v A l f r U t b d S s w g u B r m b E h (C (D esetzgeberischen Maßnahmen enthalten, die zum Teil ereits verabschiedet sind. Das UMAG reiht sich hier in und soll, nach dem Willen der Bundesregierung, als eiterer wesentlicher Teil der Umsetzung der geplanten esetzgeberischer Maßnahmen verstanden werden. isher verabschiedet wurden das Transparenz- und ublizitätsgesetz vom 19. Juli 2002, das Bilanzrechtsre- ormgesetz, das Bilanzkontrollgesetz, das SE-Einfüh- ungsgesetz. In der Planung ist außerdem das Kapital- arkt-Informations- und Haftungsgesetz. Nach dem Willen der Bundesregierung ist Ziel all die- er Maßnahmen, den Finanzplatz Deutschland zu stär- en, Neuemissionen und Börsengänge zu fördern, die ktienanlage als Instrument der Altersversorgung zu erstehen und für ein attraktives Investmentumfeld zu orgen. Diese Ziele sind durchaus im Grundsatz zu be- rüßen. Im Hinblick auf den zunehmend globalen Wett- ewerb sind in den deutschen Finanzmärkten und im Ge- ellschaftsrecht die Voraussetzungen zu schaffen, um in iesem Wettbewerb zu bestehen. Die Industrie und Finanzverbände, die ebenfalls den rundansatz einer Stärkung des Finanzplatzes Deutsch- ands begrüßen, sind allerdings über die Gesetzesfülle er Bundesregierung besorgt. Sie befürchten, dass das iel, bürokratische Belastungen für Unternehmen zu re- uzieren, damit nicht erreicht werden kann. Nach mei- em Eindruck ist diese Besorgnis nicht ganz von der and zu weisen: Das Beispiel des SE-Einführungsgeset- es hat gezeigt, dass die aus den Koalitionsfraktionen icht unbedingt an einer Stärkung des Wettbewerbs für eutsche Unternehmen und der Steigerung der Attrakti- ität des Standorts Deutschland für ausländische Inves- oren interessiert sind, wenn es darum geht, liebgewor- ene Instrumente wie die deutsche Mitbestimmung zu erpetuieren, auch wenn diese im internationalen Ver- leich nachweisbar keine Nachahmer gefunden und sich ür deutsche Unternehmen im Wettbewerb als Bremse erausgestellt hat. Nun zu Zielsetzung und Inhalt des UMAG: Mit dem orliegenden Gesetzentwurf soll der Missbrauch von nfechtungsklagen eingeschränkt, eine Stichtagsrege- ung für die Anmeldung zur Hauptversammlung einge- ührt sowie eine „Business-Judgement-Rule“ nach ame- ikanischem Vorbild implementiert werden, um den nternehmen mehr Sicherheit im Hinblick auf die Haf- ung wegen unternehmerischer Entscheidungen zu ge- en. Gegen diese Zielsetzung habe ich nichts einzuwen- en. Soweit ich sehe, hat auch der Bundesrat in seiner tellungnahme die Zielsetzung des Entwurfs im Grund- atz begrüßt. Was die Detailregelungen des UMAG angeht, müssen ir allerdings in den Ausschussberatungen über eine anze Reihe von Fragen noch einmal intensiver sprechen nd prüfen, ob die Ziele des Entwurfs mit den von der undesregierung vorgeschlagenen Regelungen auch er- eicht wird. Ich habe an einigen Stellen Zweifel und sehe ich da einig mit dem Bundesrat und auch einigen der etroffenen Fachverbände, die in Kernbereichen des ntwurfs eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen aben. Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung 15696 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) dem Bundesrat ja in Einzelbereichen schon entgegenge- kommen und ich hoffe, dass wir in den anstehenden Ausschussberatungen zu weiteren Verbesserungen kom- men werden. Verbesserungen sind aus meiner Sicht vor allem in folgenden Bereichen notwendig: Der erste Punkt betrifft das Klagezulassungsverfahren nach § 148 (neu). 1 Prozent des Grundkapitals als Zulas- sungsvoraussetzung geht in Ordnung. Die Alternative Voraussetzung von 100 000 Euro Börsenwert ist aus meiner Sicht viel zu niedrig. Ich will dies an einem Bei- spiel deutlich machen: Die Allianz AG hat derzeit circa 7 000 Aktionäre, die diese Voraussetzung erfüllen. Da- ran können Sie die Missbrauchsmöglichkeiten ablesen. Ein weiterer Punkt für Verbesserungen ist die in § 93 eingefügte „Business-Judgement-Rule“. Die Vorschrift muss klarer gefasst werden. Um Rechtssicherheit für Unternehmen zu erzielen, muss aus dem Gesetz hervor- gehen, in welchen Fällen das Verhalten des Vorstandes keine Pflichtverletzung darstellt. In diesem Zusammen- hang müsste auch die Frage der Beweislastregeln noch- mals diskutiert werden. Die Stichtagsregelung für die Anmeldung zur Haupt- versammlung (§ 123 neu) begrüße ich. Allerdings soll- ten die Fristen so harmonisiert werden, dass Hauptver- sammlungsunterlagen von den Depotbanken nur einmal versandt werden müssen. Wir sollten hier nicht unnötig bürokratische Hürden aufbauen. Der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates entnehme ich, dass in diesem Bereich wohl mit Entge- genkommen zu rechnen ist. Wir werden die auf dem Tisch liegenden alternativen Vorschläge im Einzelnen überprüfen. Noch einen weiteren Punkt möchte ich an dieser Stelle herausgreifen, und zwar die Einführung eines Aktionärsforums im elektronischen Bundesanzeiger (§ 127 neu). Auch mit dieser Regelung werden wir uns im Zuge der Ausschussberatungen intensiver beschäfti- gen müssen. Wenn wir den Finanzplatz Deutschland stärken wollen, müssen wir darauf achten, dass wir nicht selbst die Voraussetzungen dafür schaffen, um eine Ruf- schädigung unserer Unternehmen zu erleichtern. Hier gilt es insbesondere auch zu überprüfen, ob der elektro- nische Bundesanzeiger der richtige Ort für derartige Foren ist. Nun einige Bemerkungen zum Entwurf eines Geset- zes zur Einlegung von Kapitalanleger-Musterverfahren. Mit dem Gesetzentwurf sollen Musterklagen eingeführt werden wie zum Beispiel in Fällen falscher Ad-hoc-Mit- teilungen oder unrichtiger Börsenprospekte. Künftig soll jeder Anleger die Einleitung eines Musterverfahrens be- antragen können. Dieser Antrag soll dann in einem Kla- geregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffent- licht werden. Gibt es in den folgenden vier Monaten mindestens neun weitere Begehren zur Klärung dersel- ben Musterfrage, bestimmt das Prozessgericht einen Musterkläger und holt einen für alle bindenden Muster- entscheid beim Oberlandesgericht ein. Soweit zum In- halt und zur Zielsetzung des Entwurfs. d r t z s u r i V b t f v v S f D d d d n M w i n B z Z r z m f g d v l s b g d a r n d r A g d r z M g (C (D Auch hier gilt, dass das Ziel, zu einer Beschleunigung er Verfahren zu kommen, an sich überlegenswert und ichtig ist. Aber auch hier sage ich, die Ausschussbera- ungen müssen zeigen, ob der Entwurf seiner Zielset- ung gerecht wird und zu einer Entlastung der Gerichte owie zu mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen nd zur Beschleunigung der Verfahren führen kann. Da- an bestehen aus meiner Sicht Zweifel. Der Entwurf darf nsbesondere nicht zu einer übermäßigen Zunahme von erfahren durch „Berufskläger“ und damit einer miss- räuchlichen Verwendung der neuen Instrumente zulas- en der Gerichte und zum Nachteil der Unternehmen ühren. Als Fazit für beide Entwürfe bleibt festzuhalten: Die on der Bundesregierung mit beiden Gesetzentwürfen erfolgten Ziele sind im Grundsatz zu begrüßen. Aus icht der Union sind Verbesserungen in beiden Entwür- en notwendig, um diese Ziele in der Praxis zu erreichen. ie Ausschussberatungen werden zeigen, ob es gelingt, urch Änderungen und Ergänzungen die von der Bun- esregierung vorgelegten Entwürfe so zu verbessern, ass diese auch die Zustimmung der Union finden kön- en. Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): it KapMuG und UMAG beraten wir zwei Gesetzesent- ürfe, die dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher n ihre Investitionen, ihre Unternehmen und auch den Fi- anzplatz Deutschland zu stärken. Angesichts bisheriger Skandale bei Telekom oder orussia Dortmund, muss Anlegerschutz für uns alle ein entrales Anliegen sein. Es muss unser gemeinsames iel sein, verlorenes Vertrauen in die Aktienmärkte zu- ückzugewinnen. Die Grünen werden deshalb die Geset- esentwürfe unterstützen. Mit Einführung des KapMuG soll es den Anlegern er- öglicht werden, ihre Schadensersatzansprüche wegen ehlerhafter Informationen der Unternehmen gemeinsam eltend zu machen. Dies ist neu, denn die ZPO ist auf ie Geltendmachung von Einzelansprüchen in Einzel- erfahren ausgerichtet. Obwohl durch falsche Darstel- ungen gegenüber dem Kapitalmarkt leicht ein Gesamt- chaden in Millionenhöhe angerichtet werden kann, leibt dies meist ohne Folgen, da die geschädigten Anle- er – zumindest die ohne Rechtsschutzversicherung – urch hohe Prozess- und Kostenrisiken von einer Klage bgehalten werden. Die Kosten übersteigen die Forde- ung erheblich, da in jedem Prozess eine Beweisauf- ahme mit teurem Sachverständigengutachten notwen- ig ist. An diesem für den geschädigten Anleger unzumutba- en Zustand setzt das KapMuG an: Künftig kann jeder nleger die Einleitung eines Musterverfahrens beantra- en. Sobald der Antrag gestellt ist und das Landgericht essen Zulässigkeit bejaht hat, wird dieser im neu einzu- ichtenden Klageregister des elektronischen Bundesan- eigers öffentlich bekannt gemacht. Sollten binnen vier onaten in mindestens neun weiteren Verfahren gleich- erichtete zulässige Anträge gestellt werden, führt das Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15697 (A) ) (B) ) OLG einen Musterentscheid herbei. Es bestimmt aus dem Kreis der Kläger einen Musterkläger und lädt alle übrigen Kläger bei. Der Musterentscheid, gegen den die Rechtsbe- schwerde beim BGH statthaft ist, wirkt auch für und ge- gen die Beigeladenen. Diese müssen zwar noch ihr eige- nes Verfahren vor dem Landgericht führen, jedoch ohne teure Beweisaufnahme und unter Zugrundelegung des Musterentscheids. Der Ausgang seines Verfahrens ist da- mit vorhersehbar. Prozess- und Kostenrisko vermindern sich also erheblich. Statt den kompletten Sachverständi- genkosten ausgesetzt zu sein, ist der Kläger an den Kos- ten des Musterverfahrens allenfalls gemäß dem Verhält- nis seiner Forderung zum gesamten Streitwert beteiligt. Dieses Verfahrensgesetz wird Gerichte entlasten, Ver- fahren erheblich beschleunigen und dazu beitragen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken – alles Ziele, die wir mit all unseren Gesetzesvorhaben anstreben sollten. Auch mit dem UMAG werden die Klagemöglichkei- ten von Aktionären verbessert und gleichzeitig wird der Missbrauch von Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung eingedämmt. Dieser Gesetzes- entwurf erleichtert es den Anlegern, eine Klage wegen Innenhaftung der Organe, die ihre Sorgfaltspflichten ver- letzt haben, in Gang zu setzen. Aktiv legitimiert sind künftig auch Aktionärsminderheiten, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1 Prozent des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100 000 Euro betragen. Um diese notwendige Beteiligungshöhe zu er- reichen, können Kleinaktionäre in einem Forum im elek- tronischen Börsenanzeiger Klagemitstreiter suchen. Nicht nur die deutliche Herabsetzung des Quorums stärkt die Position der Anleger, sondern auch die Tatsa- che, dass diese künftig einen Anspruch der Gesellschaft im eigenen Namen geltend machen können, keinen be- sonderen Vertreter mehr brauchen. Klagemissbrauch ist infolge der neuen Regelungen nicht zu befürchten, denn zu dessen Vermeidung ist der Haftungsklage ein Zulas- sungsverfahren vorgeschaltet. Um Rechte und Pflichten nicht einseitig zu verteilen, wird quasi als Gegengewicht zur den Klageerleichterun- gen ein Haftungsfreiraum ins Gesetz aufgenommen, der dem Vorstand unternehmerische Entscheidungen – so- fern nach bestem Wissen und Gewissen getroffen – ga- rantiert. Das UMAG wägt die Interessen der Aktionäre ge- genüber denen der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht sorgfältig ab. So bewahrt es einerseits das Anfechtungs- recht als wichtiges Schutzinstrument. Andererseits kann, um dessen missbräuchlicher Ausnutzung gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu unterbinden, künftig per Satzung die Grundlage für eine Frage- und Redezeitbegrenzung herbeigeführt werden. Daneben wird zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Gesell- schaft ein gerichtliches Eilverfahren für Anfechtungs- klagen, das so genannte Freigabeverfahren, aus dem Umwandlungsgesetz übernommen. Schließlich werden mit diesem Gesetzesvorschlag auch die Regeln zur An- m z n d G A t s s e s K B t t B s j a s s s m „ d n l D t G r B w w r r S e A t s a k A z K f M n m M (C (D eldung und Legitimation bei der Hauptversammlung eitgemäß modernisiert. Wenn wir uns vor Augen halten, dass es sich bei Aktio- ären nicht nur um „Börsenspekulanten“ handelt, son- ern auch um Privatpersonen, die ihr ehrlich verdientes eld investieren wollen und dabei auf die Angaben der ktienunternehmen angewiesen sind und ihnen ver- rauen wollen, ist es notwendig, diese Investitionsent- cheidungen begleitend zu unterstützen. Wir können und ollten dies durch die Umsetzung der beiden Gesetzes- ntwürfe gemeinsam tun. Rainer Funke (FDP): Die uns heute in erster Le- ung vorliegenden Gesetzentwürfe öffnen ein weiteres apitel zur Umsetzung des Zehn-Punkte-Katalogs der undesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegri- ät und des Anlegerschutzes. Wie ich bereits bei den letz- en Gesetzentwürfen in diesem Bereich – nämlich den ilanzgesetzen – ausführte, unterstützen wir die grund- ätzlichen Ziele dieses zugegebenermaßen größeren Pro- ekts. Es werden uns nun zwei Entwürfe vorgestellt, die uf den ersten Blick sinnvoll und wohl durchdacht er- cheinen. Auf den zweiten Blick muss man jedoch fest- tellen, dass bei beiden Entwürfen der Teufel im Detail itzt. Mit dem UMAG hat uns die Regierung eine Praline it Senffüllung vorgesetzt. Mit der Einführung der Business Judgement Rule“ zeigt der Gesetzgeber zwar, ass er dem Management eines Unternehmens bei unter- ehmerischen Entscheidungen den notwendigen Hand- ungsspielraum und Haftungsfreiraum zugestehen will. urch die konkrete Formulierung der Vorschrift benach- eiligt die Bundesregierung deutsche Managements im egensatz zu zum Beispiel den amerikanischen Konkur- enten. Der Entwurf legt den Geschäftsleitern quasi die eweislast für die Richtigkeit ihrer Entscheidung auf, ährend in den USA die klagenden Gesellschafter be- eisen müssen, dass die Managemententscheidung nicht ichtig war. Durch diese Beweislastregelung entwertet die Regie- ung die „Business Judgement Rule“ als geplanten chutz des Managements und als Ausgleich für die benfalls in dem Entwurf vorgesehene Ausweitung des nfechtungsrechts der Aktionäre. Das notwendige und raditionelle Gleichgewicht in einem Unternehmen wird o zerstört. Nicht aktzeptabel sind in diesem Zusammenspiel uch die Einführung einer staatlichen Unterstützung für lagewillige Gesellschafter durch die Schaffung eines ktionärsforums zum Finden von Mitstreitern sowie die u große Herabsetzung der gesetzlichen Quorums zur lageeinreichung oder Durchführung einer Sonderprü- ung, um nur einige Punkte anzusprechen. Alle diese aßnahmen fördern Klagemöglichkeiten für professio- elle Prozessaktionäre. Lassen Sie mich zu dem zweiten Gesetzentwurf kom- en, den wir heute in diesem Zusammenhang beraten. it dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird 15698 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) ein Problemkreis aufgegriffen, der in das Blickfeld jedes Rechtspolitikers rücken sollte. Denn die Regierung star- tet mit diesem Gesetzentwurf einen Versuchsballon. Nach ihren eigenen Worten in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates will die Bundesregie- rung dieses neue Verfahren erst einmal erproben und dann prüfen, ob ein entsprechendes Verfahren als allge- meines Institut in der ZPO verankert werden kann. Da- mit ist es nur vorerst ein spezielles Verfahren für Kapi- talanleger. Es ist darüber hinaus der Beginn der Einführung eines neuen kollektiven Rechtsschutzinstru- ments in das deutsche Zivilprozessrecht durch die Hin- tertür. Zum Gesetzentwurf selbst sei noch Folgendes anzu- merken: Über die Einführung unbestimmter Rechtsbe- griffe wie des Begriffs des „Feststellungsziels“ hinaus enthält er mehrfach Einschränkungen der dem Zivilpro- zessrecht immanenten Dispositionsmaxime. Auch wird der Entwurf den eigenen Zielen nicht gerecht. Er führt durch die Bekanntgabe der Musterverfahren im elektro- nischen Bundesanzeiger zu einer negativen Prangerwir- kung für die betroffenen Unternehmen; die Vorschuss- pflicht für die Beweisaufnahme im Musterverfahren entfällt und damit fallen die Kosten zunächst der Staats- kasse und damit dem Steuerzahler zur Last. Außerdem ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass durch die Verla- gerung des Musterverfahrens an ein höherrangiges Ge- richt die Verfahren schlanker werden. Vielmehr wird die Papierflut an den Gerichten erhalten bleiben, wenn sie nicht noch durch das geringe Kostenrisiko verstärkt wird. Dies waren nur einige kurze Anmerkungen, aber sie sehen: Wir werden zu einer sinnvollen Umsetzung der Ziele des Gesetzes noch viel zu diskutieren haben. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Die Bundesregierung hat 2003 ihr Zehn-Punkte-Programm zur Verbesserung. von Unternehmensintegrität und Anlegerschutz aufgelegt. Ziel war und ist weiterhin die Wiederherstellung des Vertrauens in die deutschen Finanzmärkte. Ein Rück- blick auf die letzten zwei Jahre zeigt, dass die seither von uns konsequent umgesetzten Reformmaßnahmen bereits wirken. Das Vertrauen in die Aktienmärkte ist zu- rückgekehrt und die deutschen Börsen haben sich positiv entwickelt. Die Bundesregierung wird diesen Trend wei- ter stützen und die noch offenen Teile des Zehn-Punkte- Programms konsequent umsetzen. Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Moderni- sierung des Anfechtungsrechts und das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz sind dabei wichtige Wegmar- ken. Lassen Sie mich mit dem UMAG anfangen: Der Ge- setzentwurf enthält neue Regelungen zur Innenhaftung der Organe der Aktiengesellschaft. Diese Regelungen führen zu einer besseren Durchsetzung der Haftung in krassen Fällen von Unredlichkeiten und bei groben Rechtsverstößen. Gleichzeitig wird aber auch dem Be- dürfnis nach einem sicheren Hafen im Bereich unterneh- merischer Entscheidungen Rechnung getragen; A b g v h k l r r I w L m d f w d f s l g k P g e A d l k d z t u w e G n D e r s w E D s t g (C (D Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Reform der nfechtungsklage gegen wichtige Hauptversammlungs- eschlüsse. Hier hat es schmerzliche Fehlentwicklungen egeben. Das ist allen, die mit dem Wirtschaftsleben ertraut sind, gut bekannt. Die an sich für den Minder- eitenschutz wichtige Anfechtungsklage der Aktionäre ann – wenn es zu Auswüchsen kommt – die Hand- ungsfähigkeit eines Unternehmens erheblich blockie- en. Das ändert der Entwurf durch die Einführung eines aschen gerichtlichen Freigabeverfahrens, in dem die nteressen der Beteiligten gegeneinander abgewogen erden können. Ferner wird das gesamte System der Anmeldung und egitimation der Aktionäre zur Teilnahme und Abstim- ung in der Hauptversammlung an den aktuellen Stand er Technik angepasst – ein fast revolutionärer Vorgang ür das in diesem Punkt etwas veraltete Aktienrecht. Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass der Ent- urf ein ausgewogenes Paket bildet, bei dem insbeson- ere die komplexe Haftung einerseits und die An- echtungsklage andererseits in einem untrennbaren ystematischen Zusammenhang stehen. Einzelne Rege- ungen können daher nicht ohne Störung des Gesamt- leichgewichts geändert werden. Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, urz KapMUG, betreten wir Neuland im Bereich des rozessrechts. Wir verhelfen dem einzelnen Kapitalanle- er durch eine neue Form der Musterklage schnell und ffizient zu seinem Recht. Wer etwa wegen falscher d-hoc-Meldungen über Gewinnerwartungen oder urch unrichtige Börsenprospekte mit seiner Kapitalan- age einen Schaden erlitten hat, soll seine Ansprüche ünftig leichter als bisher vor Gericht verfolgen und urchsetzen können. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens ehn individuellen Schadenersatzprozessen gleich lau- end stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt nd einheitlich durch das Oberlandesgericht entschieden erden. Wir sorgen mit der Einführung des bundesweiten lektronischen Klageregisters dafür, dass nicht nur die erichte, sondern auch die betroffenen Anleger Kennt- is von bereits anhängigen Musterverfahren erhalten. amit können solche oft zu Hunderten, ja Tausenden ingereichten Klagen zur Entlastung der Eingangsge- ichte bei einem Oberlandesgericht konzentriert und hin- ichtlich der vorgelegten Musterfrage mit nur einer Be- eisaufnahme auch einheitlich entschieden werden. Im internationalen Vergleich beschreiten wir mit der inführung eines Musterverfahrens einen neuen Weg. amit wird nicht nur der Anlegerschutz in Deutschland, ondern der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt. Wir werden uns in nächster Zeit sicherlich noch wei- er intensiv mit diesen komplexen Gesetzen beschäfti- en. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15699 (A) ) (B) ) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Antrag: Wettbewerbsnachteile und büro- kratische Restriktionen für Omnibusver- kehre beseitigen – Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord- nungspunkt 9) Heinz Paula (SPD): Es ist immer wieder eine beson- dere Freude, wenn eine Oppositionsfraktion, und das noch am späten Freitagnachmittag, mit den Regierungs- koalitionen am gleichen Strang zieht und von der Bun- desregierung die Vereinfachung gesetzlicher Bestim- mungen fordert. Schön wäre es, wenn es immer so sein könnte, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Aber zurück zu den Tatsachen: In ihrem Antrag „Wettbewerbsnachteile und bürokratische Restriktionen für Omnibusverkehre beseitigen“ steht die FDP für die Vereinfachung gesetzlicher Bestimmungen zum Gele- genheitsverkehr mit Omnibussen, für eine Beschränkung des Schutzes vorhandener Linienverkehre gegen Kon- kurrenzangebote, für eine günstigere Behandlung von Omnibusverkehren im Steuer- und Abgaberecht sowie für einen höheren Anteil an Hilfen nach dem Regionali- sierungsgesetz für die Förderung von Busdiensten im ÖPNV. So weit, so gut. Dieser Antrag enthält zweifelsohne eine Reihe von diskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der der- zeitigen Rechtslage über die in der parlamentarischen Beratung auch im Zusammenhang mit dem Antrag des Bundesrates zur Änderung des Personenbeförderungsge- setztes, der ebenfalls heute in erster Lesung behandelt wird, gesprochen werden kann, wie die Vereinfachung des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens im Gele- genheitsverkehr sowie die Klarstellung, dass Verkehrs- leistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zum Beispiel nur an Busunternehmen mit inländischem Be- triebssitz erteilt werden sollen. Aber ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, das die FDP-Fraktion mit einem erneuten Antrag zum Thema Busverkehr ihren im Oktober vergangenen Jah- res bereits vorgelegten Antrag mit weit über das Ziel hi- nausgeschossenen Forderungen zurücknehmen will. Mit dem Antrag 15/3953, „Novellierung des Personenbeför- derungsgesetzes – Wettbewerb im öffentlichen Perso- nenfernverkehr zulassen“, haben sie unter anderem ei- nen generellen Wegfall des Konkurrenzschutzes bei Omnibusverkehren im Inland und im grenzüberschrei- tenden Bereich sowie die Einführung einer Maut für Busse im innerdeutschen Fernlinienverkehr gefordert. Busunternehmen zusätzlich mit Mautgebühren zu belas- ten, das, meine Damen und Herren von der FDP, ist ihre Förderung des Mittelstandes, ist ihre Politik, Wettbe- werbsnachteile für den Mittelstand zu beseitigen, im Ge- gensatz zur Bundesregierung, die ausschließlich Wert d v M s s l s l g d s d d r O s i s f r D c b t A c m i r d R n u w d – z d t L t m a m d b m m I V a (C (D arauf legte, dass die Busunternehmen ob nun Reisebus- eranstalter oder der Bus-Fernlinienverkehr, von der auterhebung befreit wurden, keine Maut zahlen müs- en, um wettbewerbsfähig zu bleiben und zu sein. War Ihnen die Kritik der Busunternehmer und ein- chlägigen Verbände zu harsch? Und glauben Sie wirk- ich, dass Sie mit dem neuen Antrag so ganz ohne Ge- ichtsverlust den alten in der Versenkung verschwinden assen können? Da nützen auch keine neuen Forderun- en an die Bundesregierung, zumal die von ihnen gefor- erten Absenkungen der Steuer- und Abgabenbelastung chlicht und ergreifend unrealistische sind. Mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein wer- en wir in den parlamentarischen Beratungen zu den bei- en Anträgen über sicher dringend notwendige Verände- ungen im Interesse der Wettbewerbsförderung des mnibusverkehrs diskutieren. Nicht zuletzt die fort- chreitende Liberalisierung des Omnibuslinienverkehrs nnerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt Veranlas- ungen, auch den nationalen Rechtsrahmen zu überprü- en, dies natürlich in Abhängigkeit von der künftigen eu- opäischen Regelung, das sollten wir abwarten. Aber eins ist für die Bundesregierung, ist für uns klar: er Bus ist und bleibt ein ökologisch sinnvoller und si- herer Verkehrsträger, den es zu fördern gilt. Der Bus enötigt weniger als ein Drittel an Kraftstoff und emit- iert proportional weniger CO2 als ein PKW bei gleicheruslastung und ist damit umweltfreundlicher. Der Flä- henbedarf geringer. Der Bus ist ein sicheres Verkehrs- ittel. So gab es im Jahre 2003 im MIV 5 470 Tote und m Busverkehr 17 getötete Insassen. Was die Bussicherheit betrifft, hat die Bundesregie- ung eine ganze Menge getan. Ich erinnere hier nur an ie gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur eisebussicherheit. Allerdings nützen bestehende und neue Vorschriften ur wenig, wenn sie nicht wirksam kontrolliert werden nd kontrolliert werden können. Die FDP täte ein Gutes, enn sie in den Ländern, wo sie mitregiert, verstärkt mit em Bundesamt für Güterverkehr für mehr Kontrollen zum Beispiel zur Überwachung der Lenk- und Ruhe- eiten – häufigste Unfallursachen – sorgt und dem BAG as Recht einräumt, Reisebusse zur Kontrolle anzuhal- en und dies nicht wie in Bayern zu verweigern. Herr Stoiber ließ mir vor einiger Zeit durch seinen eiter der Bayerischen Staatskanzlei Erwin Huber, mit- eilen, „dass aus fachlicher Sicht eine isolierte Kontroll- öglichkeit des Bundesamtes für Güterverkehr nicht ngezeigt ist.“ Und weiter: „Die Synergieeffekte ge- einsamer Kontrollen würden verloren gehen, weil bei er zwangsläufig begrenzten Kapazität des Bundesamtes ei einer stärkeren Anzahl von Einzelkontrollen Ge- einschaftsaktionen nicht mehr im bisherigen Umfang öglich wären.“ Vermehrte und wirksame Kontrollen wären aber im nteresse der Sicherheit der Fahrgäste und aller übrigen erkehrsteilnehmer ein wichtiges Signal und lägen doch uch in ihrem Interesse. 15700 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) Ein Wort noch zu ihrer Forderung nach Ausbildungs- richtlinien für Omnibusfahrer: Seit dem 19. April 2001 besteht eine Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin, Berufskraft- fahrer-Ausbildungsverordnung BKV. Danach ist die Ausbildung Berufskraftfahrer/in in der Fachrichtung Personenverkehr nicht mehr möglich. Sie wurde neu ge- ordnet und durch die Ausbildung Berufskraftfahrer/in, die nicht mehr nach Fachrichtungen gegliedert ist, abge- löst. Erforderlich für den Zugang zum Beruf des Omni- busfahrers: Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E, Mindestalter 21 Jahre. Die EU-Richtlinie 2003/59 EG, die sich gerade in der Anhörung befindet und bis September 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss, eröffnet die Möglichkeit einer Absenkung des Mindestalters von 21 auf 18 Jahre für die Fahrerlaubnis- klassen D und DE zur Personenbeförderung im Linien- verkehr im Umkreis von 50 km sowie für die Fahrer- laubnisklassen D und D1E – kleine Busse – im Falle der Berufsausbildung generell, von der nach dem Entwurf der Verordnung Gebrauch gemacht werden soll. Da- durch wird für die Jugendlichen ein direkter Übergang nach Schulabschluss über die Berufsausbildung in den Beruf erreichbar. Sie sehen, bei der Veränderung rechtlicher Rahmen- bedingungen tut sich was. Gleiches wird sich auch tun, was die Finanzierung von ÖPNV-Busdiensten betrifft. Das geschieht sicher im Rahmen der erneuten Überprü- fung des Regionaliserungsgesetzes, dessen Revision in 2008 ansteht. Die vorliegenden Anträge enthalten eine Mischung aus diskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der gegenwärtigen Rechtslage, unrealistische Forderungen nach Absenkungen der Steuer- und Abgabenlast für den Omnibusverkehr und andere Vorschläge zur einseitigen Förderung des Omnibus- und Gelegenheitsverkehrs. Es gäbe noch viel dazu zu sagen. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und auf Ihre konstruktive Mitarbeit – ohne Mautforderungen. Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ziel des vorliegenden FDP-Antrages ist die Vereinfachung gesetzlicher Bestimmungen des Gelegen- heitsverkehrs mit Omnibussen. Im größeren Kontext geht es auch darum, inwiefern der Omnibusfernverkehr stärker liberalisiert werden kann. In einem besteht vermutlich große Einigkeit: Der Rei- sebus ist ein ökologisch sinnvoller Verkehrsträger. Aller- dings sollte dabei auch festgehalten werden: Das System Bahn ist dem Reisebus bei vergleichbarer oder teilweise vorteilhafterer Umweltbilanz überlegen, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit und im Reisekomfort. Eine weitere Liberalisierung des Omnibusfernverkehrs sollte deshalb reiflich überlegt und durchdacht sein. Die europäische Kommission hat hierzu am 29. Juli 2004 erste Vorschläge vorgelegt, eine europäische Rahmen- vorgabe wird vermutlich folgen. Heute ist jedoch noch nicht erkennbar, welche Zielvorstellungen Europa letzt- l h i k z n k A t D O ß s d n t j n r w O d d v h r s s a 2 N b D h u b r e a e F n s n n b g s d d G (C (D ich entwickeln wird, da die Diskussion erst begonnen at. In der weiteren Diskussion zu prüfen ist insbesondere, nwiefern bei einer Liberalisierung des Omnibusfernver- ehrs der öffentliche Verkehr Verkehrsmarktanteile hin- ugewinnen könnte, ohne dass es zu gravierenden Kan- ibalisierungseffekten zwischen Reisebus und Bahn ommt. Sollte ein solcher Effekt durch eine intelligente usgestaltung des Rechtsrahmens möglich sein, so soll- en im Gleichklang mit der innerhalb der EU geführten iskussion konkrete Novellierungen des derzeitigen rdnungsrahmens diskutiert werden. Sollten jedoch grö- ere Kannibalisierungseffekte nicht auszuschließen sein, o wird auch zukünftig eine grundsätzlich dem Schutz es wirtschaftlichen Betriebs des Systems Schiene die- ende Reglementierung des Omnibusfernverkehrsmark- es notwendig sein – was im Einzelfall nicht heißt, das ede heutige Vorschrift für immer Bestandsschutz ge- ießt. Ein konkretes Anliegen des Antrages ist übrigens be- eits „in der Pipeline“. Ein Gesetz- und Verordnungsent- urf zur Grundqualifikation und Weiterbildung von mnibusfahrern und -fahrerinnen befindet sich bereits in er Verbändeanhörung. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Der orliegende Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ent- ält einen Katalog von elf Punkten. Durch eine Orientie- ung an diesen Leitlinien – man könnte auch verführt ein zu sagen „Wunschliste“ – soll die Wettbewerbs- ituation des Omnibusverkehrs verbessert werden. Wenn ich es recht sehe, hat dieser Entschließungs- ntrag einen Vorgänger: In der Drucksache 15/3953 vom 0. Oktober 2004 fordert die FDP-Fraktion, durch ovellierung des Personenbeförderungsgesetzes Wett- ewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zuzulassen. abei wird nicht nur die vollständige Aufhebung der eutigen Schutzklauseln für bestehende Omnibuslinien- nd Eisenbahnverkehre gefordert, sondern auch die Ein- eziehung der Omnibusfernlinienverkehre in die Maut- egelung. Die Bundesregierung begrüßt, dass insoweit offenbar in Sinneswandel eingetreten ist. Die entsetzte Reaktion ufseiten des deutschen Omnibusgewerbes war wohl be- indruckend genug. Wie sollte auch die gleichzeitige orderung nach Steuer- und Abgabenentlastungen und ach Einführung einer Omnibusmaut auf Verständnis toßen? Mit dem neuen Entschließungsantrag wird jetzt nur och ein Wegfall der Schutzklausel für bestehende Om- ibusfernlinien- und Eisenbahnverkehre gegenüber neu eantragten Omnibusfernlinienverkehren in Deutschland efordert. Ferner werden Lockerungen bei den ein- chränkenden Regelungen für die verschiedenen Formen es Gelegenheitsverkehrs gefordert. Sicher gibt die fortschreitende Liberalisierung auch es Omnibuslinienverkehrs innerhalb der Europäischen emeinschaft – der Gelegenheitsverkehr ist in der Ge- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15701 (A) ) (B) ) meinschaft bereits vollständig liberalisiert – immer wie- der Veranlassung, auch den nationalen Rechtsrahmen auf Änderungsbedarf abzuklopfen. Dies ist auch schon Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre geschehen, also zu Zeiten, in denen die FDP an der Bundesregierung be- teiligt war. Geschehen ist allerdings nichts. Es würde jetzt zu weit führen, ins Detail zu gehen. In ihrer Mitteilung vom 29. Juli 2004 hat die Europäi- sche Kommission zum Beispiel Vorschläge für eine wei- tere dann fast vollständige Liberalisierung des grenz- überschreitenden Omnibuslinienverkehrs angekündigt. Soweit bekannt, liegen sie auf der Linie des Entschlie- ßungsantrages der FDP. Vor diesem Hintergrund ist es für die Bundesregierung wesentlich, dass wir auf euro- päischer und nationaler Ebene einen konsistenten mög- lichst einheitlichen Rahmen für eine bessere Wettbe- werbsposition setzen. Die Bundesregierung verschließt sich dem nicht grundsätzlich. Im Entschließungsantrag wird auch eine massive Um- steuerung von Investitions- und Fördermitteln zugunsten der Straße und zulasten der Schiene gefordert. Ange- sichts der schon heute sehr hohen Verkehrsleistungen auf der Straße mit den entsprechenden Stau- und Umweltbe- lastungen finde ich diesen Ansatz schon bemerkenswert. Bei dem erwarteten Verkehrszuwachs auf den Straßen sind natürlich gerade bei den Bundesfernstraßen hohe Investitionen erforderlich. Deshalb soll das hohe Investi- tionsniveau trotz der Haushaltskonsolidierung beibehal- ten werden. Zusätzlich wird die Initiative der Bundes- regierung, durch Umsetzung von Betreibermodellen den 6-spurigen Autobahnausbau zu fördern, für weitere Ent- lastung an den Verkehrsschwerpunkten sorgen. Gleich- zeitig aber muss die Schiene durch ein modernes und leistungsfähiges Streckennetz befähigt werden, ihren Anteil am Verkehrsaufkommen bedeutend zu erhöhen, und zwar gerade bei Verkehren mit hoher Transport- weite. Dies kann nicht gelingen, wenn – wie gefordert – die künftige Verteilung der Investitionsmittel stärker an den heutigen Anteilen an der Verkehrsleistung orientiert wird. Wir brauchen nicht – noch – mehr Anreize zur Ver- kehrsverlagerung auf die Straße, sondern Anreize zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Deshalb kann auch die geforderte Verschiebung im ÖPNV zugunsten von Busdiensten kein Selbstzweck sein. Was den vorgeschlagenen Einsatz von Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz angeht, können die Rechtsgrundlagen für diese Bundesleistungen an die Länder nicht einfach beiseite geschoben werden. Schließlich hat der Bund den Ländern einen Ausgleich für die Übernahme des Schienenpersonennahverkehrs im Rahmen der Bahnreform zu leisten. Nach § 7 des Regionalisierungsgesetzes sind diese Mittel insbesondere für die Finanzierung des Schienen- personennahverkehrs zu verwenden; die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung trifft aller- dings das jeweilige Land. Die Bundesregierung hat wie- derholt betont, dass sie für die 2007 vorgesehene Fort- s 2 b s h d l h a B i r V n – w f g e c l l f i k a O n f n F d l d u m s v s A m s e k s p - a J a d d (C (D chreibung der Regionalisierungsmittel (wirksam ab 008) keine Kürzungen plant – und dabei bleibt es. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich eim Omnibus um einen wichtigen und im Vergleich ehr sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsträger andelt. Hierzu müssen keine neuen Leitlinien „erfun- en“ werden. Verkehrsbedeutung und Umweltfreund- ichkeit sind im Übrigen sehr ausdrücklich und wieder- olt thematisiert worden, zum Beispiel in der Antwort uf die letzte einschlägige Großen Anfrage der FDP- undestagsfraktion zum Tourismus in Deutschland und m aktuellen Tourismusbericht. Dass die weitere Angleichung steuer- und abgaben- echtlicher Rahmenbedingungen bei den verschiedenen erkehrsträgern eine Daueraufgabe ist, stellt auch keine eue Erkenntnis dar. Schon frühere Bundesregierungen unter Beteiligung der FDP – sind hier nicht sehr viel eitergekommen. Auch diese Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene ür die weitere Harmonisierung der Wettbewerbsbedin- ungen aller Verkehrsträger ein. Sie hält grundsätzlich ine Mineralöl- und Umsatzsteuerbesteuerung sämtli- her Verkehrsträger unter dem Gesichtspunkt der steuer- ichen Gleichbehandlung für notwendig. Sie alle wissen, dass dabei Vorgaben auf internationa- er Ebene zu berücksichtigen sind. Tun wir das nicht, ge- ährden wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der n Deutschland ansässigen Verkehrsunternehmen. Das ann wohl kaum das Ziel dieses Antrages sein. Am konkretesten befasst sich der Entschließungs- ntrag mit Änderungen zu den Vorschriften über den mnibusgelegenheitsverkehr. Der Systematik des Perso- enbeförderungsgesetzes entsprechend werden Aus- lugsfahrten und Ferienziel-Reisen als Formen des Om- ibusgelegenheitsverkehrs positiv definiert. Die FDP- raktion schlägt nun vor, einige Tatbestandsmerkmale ieser Definitionen zu streichen, deren Zweck es vor al- em war, die Abgrenzung zum Omnibuslinienverkehr, er ja für jede einzelne Linie der Genehmigungspflicht nterliegt, vorzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Ge- einschaft der Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibus- en nicht nach einzelnen Formen differenziert wird und ollständig liberalisiert ist, sind wir bereit, die Vor- chläge und ihre Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. uch im Gelegenheitsverkehr sollte der Ordnungsrah- en auf europäischer und nationaler Ebene nicht we- entlich divergieren. Wenn mit den Vorschlägen der FDP in Beitrag zur Endbürokratisierung geleistet werden ann, wird sich die Bundesregierung dem nicht wider- etzen. Dies gilt auch bei der Überführung der euro- äischen Richtlinie zur obligatorischen Fahreraus- und fortbildung in deutsches Recht. Dort ist in Fachkreisen llgemein bekannt, dass die Bundesregierung anstrebt, ugendlichen einen direkten Übergang nach dem Schul- bschluss – 9./10. Klasse – über die Berufsausbildung in en Beruf als Kraftfahrer zu ermöglichen. Alles im allem enthält der Antrag eine Mischung aus iskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der 15702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) derzeitigen Rechtslage, unrealistischen Forderungen nach Absenkungen der Steuer- und Abgabenbelastung für den Omnibusverkehr und anderen Vorschlägen zur einseitigen Förderung des Omnibusverkehrs. In der vor- gelegten Fassung ist der Antrag nicht annehmbar. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Flughafenanbindung nach Schönefeld frist- gerecht fertig stellen – Planfeststellung der Dresdner Bahn voranbringen – Flugverkehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen – Flughafen Berlin-Tem- pelhof offen halten (Tagesordnungspunkt 23 a und b) Siegfried Scheffler (SPD): Kaum ein Thema hat mich in all den Jahren so stark begleitet wie der Flugha- fen Schönefeld. Dies liegt nicht nur darin begründet, dass der Flughafen in meinem Wahlkreis Berlin-Treptow liegt und dort natürlich die Gemüter bewegt, sondern auch, weil das Thema durchaus an die bekannte ARD- Show „Pleiten, Pech und Pannen“ erinnert. Es geht um eine fatale Entwicklung, die durch den massiven politi- schen Druck des damaligen Verkehrsministers Wissmann in einem CDU-geführten Ressort ihren An- fang nahm. Das nicht enden wollende Gezerre macht allerdings auch die Bedeutung dieses Infrastrukturprojektes deut- lich: Der Ausbau der Flughafens Berlin International in Berlin ist – ich denke, da werden mir die meisten zustim- men können – ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema für die Region Berlin/Brandenburg. Für ganz Ostdeutschland wäre die Realisierung der Pläne für den Ausbau des Flughafens von herausragender Bedeutung. Man mag zu der Standortentscheidung von 1996, dem so genannten Konsensbeschluss, stehen, wie man will. Auch ich war bis zu dem Entscheid, der gemeinsam von den drei Beteiligten – Bund, Land Berlin und Land Brandenburg – getroffen wurde, ein Gegner des Baus ei- nes Großflughafens am Standort Schönefeld. Den sicher- lich zu erwartenden Impulsen für Beschäftigung und Wirtschaft in meinem Wahlkreis vor Augen fühlte ich mich den Sorgen der Betroffenen vor Lärm, Schmutz und Wertverlust ihrer Grundstücke verpflichtet. Mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses für Schönefeld ist eine Hürde für die Öffnung eines funktions-, leistungs- und wettbewerbsfähigen interna- tionalen Verkehrsflughafens für die Hauptstadt Berlin und die Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg im Jahre 2010 genommen worden. Vom Flughafen BBI wird im- mens viel wirtschaftliche Entwicklungs- und Anzie- hungskraft ausgehen und er wird sich – davon bin ich überzeugt – zu einer Jobmaschine entwickeln. Alleine im vergangenen Jahr nahm der Flugverkehr der Haupt- stadt um 11,8 Prozent zu; gleichzeitig bewegt sich die Z n g n L a s F l d s c ü k w w l s z a g l d e M B – l S l d w ü l d b B k s t u s b w n v I m P n f d t (C (D ahl der Besucher in der Stadt auf einem nie da gewese- en Niveau. Die mit Abstand stärkste Zunahme der Zahl der Flug- äste hat dabei der Flughafen Schönefeld zu verzeich- en. Sicherlich ist diese Entwicklung in erster Linie den ow-Cost-Fliegern zu verdanken. Aber dass Schönefeld ufgrund dieser Tatsache und seines „Zustandes“ Ge- chäftsreisenden nicht zuzumuten ist, wie es die Landes- DP noch kürzlich im Abgeordnetenhaus durchblicken ieß, offenbart die tatsächlichen Gründe für den Kampf er FDP für Tempelhof. Im Gegensatz zu Schönefeld ind die Zahlen auf dem Flughafen Tempelhof im glei- hen Zeitraum rückläufig. Dort werden nur noch knapp ber 400 000 Passagiere pro Jahr abgefertigt. Schönefeld nimmt eine positivere Entwicklung; es ommt Bewegung ins Spiel. So ist es gelungen, German- ings für die Ansiedlung am Standort Schönefeld zu ge- innen. Delta wird ab Mai und Continental ab Juli täg- ich New York anfliegen. Dadurch wird der Stadt icherlich weiterer Zuwachs an Passagieren zuteil. Zur- eit verhandelt der Berliner Senat darüber hinaus mit siatischen Unternehmen, damit auch Direktverbindun- en in den asiatischen Raum entstehen. Diese Entwick- ung ist wichtig. Es mutet ja auch geradezu kurios an, ass eine große europäische Hauptstadt wie Berlin als inziges interkontinentales Ziel bisher Ulan-Bator in der ongolei anfliegt. Deshalb muss der Ausbau der so genannten Dresdner ahn, der für den Erfolg von Schönefeld essenziell ist da stimme ich ausdrücklich zu – endlich aus den Start- öchern kommen. Ich bin sehr froh, dass nach Jahren der tagnation, die – das muss man leider sagen – dem Ber- iner Senat anzulasten ist, nunmehr endlich Bewegung in ieses Projekt kommt. Die Planfeststellungsunterlagen urden, wie mir der Präsident des EBA gestern noch bermittelte, vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und iegen jetzt bei der Anhörungsbehörde vor. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz die Intention es CDU/CSU-Antrages, der sich mit der Flughafenan- indung von Schönefeld durch die so genannte Dresdner ahn beschäftigt. Während die erste Hälfte des Antrags urz und gar nicht einmal falsch den Stand der Dinge be- chreibt, zitieren Sie im zweiten Teil diverse Zeitungsar- ikel, die auf Spekulationen und Vermutungen beruhen, nd entwickeln daraus Forderungen, die entweder elbstverständlich sind oder aber auf falschen Tatsachen eruhen. Genauso schwammig, wenn auch jedoch nicht un- ahrscheinlich, ist die Annahme, dass die Inbetrieb- ahme der wieder aufzubauenden Dresdner Bahn noch or Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg nternational, BBI, nicht gelingt. Angesichts des seit ehreren Jahren ruhenden und nunmehr fortzusetzenden lanfeststellungsverfahrens ist eine Wiederinbetrieb- ahme der Strecke tatsächlich kaum vor Ende 2011/An- ang 2012 möglich. Was sagt uns das? Im Grunde gar nichts, denn dass ie Strecke nach gegenwärtigem Stand der Dinge frühes- ens Ende 2011/Anfang 2012 fertig gestellt ist, bedeutet Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15703 (A) ) (B) ) nicht, dass der Großflughafen nur mit halber Kraft läuft. Zum einen steht heute überhaupt noch nicht fest, ob BBI tatsächlich 2010 eröffnet werden kann – ich bin in dieser Frage eher skeptisch –, zum anderen gibt es Alternati- ven, die den Zeitraum bis zur Eröffnung des BBI über- brücken können: Da die freien Kapazitäten auf diesen Strecken nicht unendlich sind, wird man alternative Stre- cken wie einmal in der Nord-Süd-Verbindung Haupt- bahnhof/Lehrter Bahnhof, Papestraße, Anhalter Bahnhof, Großbeerener Kurve, Berliner Außenring, Flughafen BBI und zum anderen über Hauptbahnhof/Lehrter Bahn- hof, Stadtbahn, Berlin-Karlshorst, Berliner Außenring, Grünauer Kreuz, Görlitzer Bahn, Flughafen BBI nutzen müssen, um die Frequenz darstellen zu können. Da Schönefeld nach seiner Fertigstellung noch nicht die vol- len Kapazitäten erreichen wird, halte ich eine – sofern sie denn nötig ist – kurzfristige Alternativlösung für ak- zeptabel. Natürlich wird es bei der Führung von Zügen zum Flughafen Berlin-Brandenburg International über die Anhalter Bahn oder über die Stadtbahn zu zusätzlichen Belastungen für die Anwohner kommen. Die tatsächli- che Zugzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt kann aber sowohl über als auch unter derjenigen des Betriebspro- gramms liegen. Auch bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich dabei – wenn überhaupt – um einen befristeten Zeitraum handelt. Niemandem von uns ist es derzeit möglich, definitiv zu beurteilen, ob und, wenn ja, wie viele Züge über wel- chen Zeitraum die Anhalter Bahn anstelle der noch nicht fertig gestellten Dresdner Bahn benutzen müssten. Inso- weit sind alle Annahmen über ein zukünftig geändertes Betriebsprogramm für die Anhalter Bahn reine Spekula- tion. Zudem steht, wie bereits gesagt, zum gegenwärti- gen Zeitpunkt überhaupt noch nicht fest, ob BBI tatsäch- lich wie geplant 2010 in Betrieb geht. Nur dann machen diese Überlegungen überhaupt Sinn. Ich frage mich, wa- rum wir hier unsere kostbare Zeit damit verschwenden, über Spekulationen zu diskutieren. Dass die Bundesregierung gesteigertes Interesse da- ran hat, das Baurecht einem zügigem Entscheid zuzufüh- ren, versteht sich von selbst. Dieses Interesse haben im Übrigen alle Planungsbeteiligten. Die Anbindung des Flughafens Schönefeld und damit die erfolgreiche Reali- sierung des derzeit wichtigsten Infrastrukturprojektes in Ostdeutschland ist von allerhöchster Bedeutung nicht nur für Berlin, sondern für die ganze Region. Auch dass dabei die Interessen der Anwohner so weit als möglich berücksichtigt werden, ist Prämisse des verkehrspoliti- schen Handelns der Bundesregierung. Aber richtig ist auch, dass bei der Realisierung der Dresdner Bahn die ökonomischste Lösung realisiert wer- den muss. Der Haushaltsausschuss und letztendlich wir als politisch Verantwortliche haben in dieser Frage ein entsprechendes Mitspracherecht, da es schließlich der Bund ist, der den mit Abstand größten Batzen bei der Fi- nanzierung der Schienenanbindung und des Terminals trägt. Dieses Mitspracherecht hat letztendlich dazu ge- führt, dass nunmehr die ebenerdige Variante zur Plan- auslegung kommt, auch wenn der Berliner Senat als a p g n l p B D V d w s M H m d A A f S d d r h u a g w h s ß 1 s F B W z l S l d v d d e s m w g f s d k l r z k s (C (D uch natürlich die Anwohner vor Ort die Tunnelvariante räferieren. Wenn das Planfeststellungsverfahren zu Er- ebnissen kommt, die zusätzliche Lärmminderungsmaß- ahmen nötig machen, wird dieser Verpflichtung natür- ich nachgekommen. Nun führt die Opposition aus, dass in der Mittelfrist- lanung der DB AG die Mittel für den Bau der Dresdner ahn zurückgestellt worden seien. Es mag sein, dass die B AG aufgrund der vom Berliner Senat verursachten erzögerungen beim Planfeststellungsverfahren und der amit verbundenen Planungsunsicherheit Zeichen setzen ollte und diese Nachricht somit bewusst in die Welt ge- etzt wurde. Bedeutung für den weiteren Verlauf der aßnahme hat diese Nachricht keine, da, wie sowohl err Mehdorn als auch Staatssekretär Achim Großmann ir versichert haben, der Bund als Mehrheitseigentümer er Bahn das Projekt ohne Abstriche prioritär verfolgt. uch seitens des Senats wurde mir versichert, dass nach bschluss des Planfeststellungsverfahrens die Mittel ließen werden. Im Übrigen hat auch Herr Minister tolpe klar gemacht, dass die DB AG die Planungen für en Bau der Dresdner Bahn als auch der Anbindung an en Flughafen vorantreibt und nach Erlangung des Bau- echts beabsichtigt, diese Vorhaben zu realisieren. Ich abe keinerlei Grund, an diesen Aussagen zu zweifeln nd mich den Mutmaßungen und Schlussfolgerungen nzuschließen. Es sollte auch keinen erkennbaren Grund eben, bei Vorliegen des Baurechts mit dem Ausbau zu arten. Mir ist keiner bekannt. Ich hätte nicht gedacht, dass ich noch einmal mit den eftigen Befürwortern des bereits erwähnten Konsensbe- chlusses in den Oppositionsparteien über die Schlie- ung des Flughafens Tempelhof streiten muss. Bereits 996 wurde vereinbart, den Flughafen Tempelhof zu chließen, sobald der Planfeststellungsbeschluss für den lughafen Schönefeld bestandskräftig wird. Trotz großer auchschmerzen wurde dieser Beschluss auch nach dem echsel der Regierungen auf Bundes- und Landesebene u keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Am 13. August etzten Jahres ist der Planfeststellungsbeschluss für chönefeld erlassen worden, 2006 wird er voraussicht- ich Rechtskraft erlangen. Ich habe keinen Anlass – trotz er eingereichten Klagen, die zurzeit vor dem Bundes- erwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden –, an iesem Datum zu zweifeln. Wir haben keinen Anlass, en Beschluss von damals infrage zu stellen und erneut ine Diskussion zu führen, die vor zehn Jahren im Kon- ens zu Ende gebracht wurde. Es war noch nie gut, de- okratisch getroffene Entscheidungen von dieser Trag- eite infrage zu stellen. Die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition efährden jedoch mit ihren Forderungen bezüglich Of- enhaltung des Flughafens Tempelhof über den Planfest- tellungsbeschluss hinaus – wie auch jetzt wieder mit em heute zur Debatte stehenden Antrag – das Gesamt- onzept, sprich: den Ausbau des Flughafens BBI. Es iegt doch auf der Hand: Ein Weiterbetrieb des defizitä- en Flughafens Tempelhof würde mittel- und langfristig u einer unkalkulierbaren Schuldenlast führen, Flugver- ehre von Schönefeld fernhalten und den Weg zu einer auberen und soliden Finanzierung des Single-Airports 15704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) Schönefeld blockieren. Dies hat sich bei Gesprächen der Flughafengesellschaft mit möglichen Kreditgebern als wichtiger Punkt herausgestellt. Muss ich die Opposition wirklich darauf hinweisen, dass alle Genehmigungsfragen nach § 31 Abs. 2 Luft- verkehrsgesetz im Rahmen der Auftragsverwaltung beim Land Berlin liegen? Ich kann nicht erkennen, wo bei dieser Angelegenheit Bundesinteressen berührt oder verletzt werden, die ein Aktivwerden des Bundes recht- fertigen würden. Durch die Schließung bzw. teilweise oder völlige Offenhaltung des Flughafens Tempelhof sind öffentliche Interessen des Bundes nicht berührt. Auch wenn Berlin als Luftverkehrsstandort für den Bund von herausragender Bedeutung ist, trifft dies auf den Flughafen Tempelhof mit Sicherheit nicht zu. Wieso sollte jetzt – erst recht vonseiten des Bundes – der Kon- sensbeschluss von 1996 infrage gestellt werden, der eine Schließung von Tempelhof bei Vorlage des Planfeststel- lungsbeschlusses bzw. Erlangung der Rechtskraft für Schönefeld vorsieht? Sie verdrängen mit dieser Initiative nicht nur, dass die Entscheidung für die Schließung des Flughafens Tempel- hof Teil des Planfeststellungsbeschlusses für Schönefeld ist, sondern auch, dass darüber hinaus ein sicherheitsrele- vanter, ein ökologischer sowie ein ökonomischer Zwang besteht, Tempelhof zu schließen. Ich glaube und be- fürchte gleichzeitig, dass die Damen und Herren, die da- für plädieren, dieses – an diesem Standort – überflüssig werdende Verkehrsmittel aufrechtzuerhalten, in erster Li- nie aus Eigeninteresse handeln. So sehr es zu begrüßen ist, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags oder aber auch Geschäftsleute, die mit dem Privatjet einschweben, möglichst schnell an ihren Arbeitsplatz zu bringen, so wenig kommt es auf die wenigen Minuten an, die man für eine Anreise vom quasi auch im Stadtgebiet liegenden Flughafen Schöne- feld mehr benötigt. Natürlich gibt es auch Fluggesell- schaften, die auf Druck ihrer Passagiere den Flugbetrieb in Tempelhof aufrechterhalten möchten. Ich frage Sie aber: Wo leben wir denn, wenn einige einflussreiche ge- sellschaftliche Größen, oder Leute, die glauben, Sie seien solche Größen, meinen, auf dem Rücken der ge- beutelten Hauptstadt ihre Eigeninteressen durchsetzen zu können? Bitte verbuchen Sie auch nicht die Entscheidung des Bundes, ab Mai dieses Jahres den Beamtenshuttle zwi- schen Bonn und Berlin ab/nach Tempelhof fliegen zu lassen, als Positionierung des Bundes pro Tempelhof und somit als Annährung an Ihre Position. Der einzige Grund, den Beamtenshuttle von Tegel nach Tempelhof zu verlegen, besteht darin, dass dort zurzeit die Tickets günstiger sind als in Tegel. Ab Oktober wird erneut aus- geschrieben und es steht keineswegs fest, dass Tempel- hof erneut den Zuschlag bekommt. So wie bei dieser Entscheidung des Bundes ökonomi- sche Gesichtspunkte zum Zuge kamen, so fühlt sich na- türlich auch die SPD-geführte Landesregierung dem Pri- mat der Wirtschaftlichkeit verpflichtet: Der Flughafen Tempelhof fährt Jahr für Jahr erhebliche Verluste ein. Alleine im Jahr 2003 entstand ein Minus von 15,25 Mil- l d t q e M p 2 E s 1 r F A e T w d h g 4 e t A g F n r g l f L b a f V F d m s d e f r G p T K s n b ü c T Z M d s (C (D ionen Euro. Ihnen allen ist die prekäre Finanzsituation es Landes Berlin bekannt. Es ist für die Stadt von exis- enzieller Bedeutung und von ökonomischer Konse- uenz, sich von Einrichtungen zu trennen, von der nur ine elitäre Minderheit profitiert und die weder für die enschen noch für das Land irgendetwas bringt. Tem- elhof ist schon lange ein Verlustbringer. Von 1991 bis 003 hat sich ein Defizit in Höhe von 139 Millionen uro angesammelt. Die jährlichen Verluste lagen zwi- chen 7 Millionen und 17 Millionen Euro. Für 2004 wurde von der FBS ein Verlust von 5,2 Millionen Euro erwartet. Wenn der Flugbetrieb auf- echterhalten würde, kämen nach Berechnungen der BS bis 2010 noch einmal 120 Millionen Euro dazu. uch die Entwicklung des Verkehrsaufkommens spricht ine klare Sprache: Im Jahre 1993 hatte der Flughafen empelhof seinen Höhepunkt mit rund 68 000 Flugbe- egungen und 1,1 Millionen Passagieren. Seitdem geht ie Entwicklung kontinuierlich bis auf eine „kleine Er- olung“ in den Jahren 1997 und 1998 nach unten. 2003 ab es noch rund 37 000 Flugbewegungen und rund 50 000 Fluggäste. Ich halte es für absolut falsch, für ine kleine Klientel von Geschäftsleuten und Bundes- agsabgeordneten, die einen möglichst kurzen Weg zur rbeit und zu Terminen haben wollen, ein so überflüssi- es, teures und die Menschen belastendes Fossil wie den lughafen Tempelhof weiter zu betreiben. Die Millio- en, die Tempelhof Jahr für Jahr kostet, werden an ande- er Stelle dringend gebraucht. Vor diesem Hintergrund hatte die Berliner Flughafen- esellschaft bei der Senatsverwaltung für Stadtentwick- ung einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht ür den Flughafen Tempelhof gestellt. Die zuständige uftfahrtbehörde in Berlin hat diesem Antrag stattgege- en und die Berliner Flughafengesellschaft mit Wirkung b 31. Oktober 2004 von der Betriebspflicht des Flugha- ens Tempelhof befreit. Die damit verbundene sofortige ollziehbarkeit wurde jedoch nach der Klage einiger luggesellschaften aufgehoben. Doch die Befürworter von Tempelhof sollten sich in ieser Angelegenheit keine frühzeitigen Hoffnungen achen: Dieses Urteil hat nur aufschiebende Wirkung; omit ist auch die Schließung nur aufgeschoben. Ich bin aher nach wie vor guter Dinge, dass der Flugverkehr ingestellt wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss ür die Süderweiterung des Flughafens Schönefeld echtskräftig ist. Die von den Antragstellern dargelegten ründe, die angeblich für einen Weiterbetrieb von Tem- elhof sprechen sollen – Angebote privater Betreiber, empelhof in Eigenregie weiterzuführen, sowie das onzept, Tempelhof als Cityterminal mit eigener Tras- enanbindung für BBI auszubauen –, sind entweder icht seriös, da die Privaten zum Beispiel nicht die Ge- äude, die die hauptsächlichen Kosten verursachen, bernehmen wollen, bzw. es bestehen erhebliche rechtli- he und auch konzeptionelle Bedenken gegen die Idee, empelhof als Check-in-Terminal für BBI zu nutzen. udem bin ich der Ansicht, dass die Überprüfung der achbarkeit bei den zuständigen Stellen in guten Hän- en ist und nicht den Deutschen Bundestag tangieren ollte. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15705 (A) ) (B) ) Ich weiß mich mit IHK und Berliner Wirtschaft einig, dass das derzeitige Flughafensystem mit drei Flughäfen nicht geeignet ist, nationale und internationale Verbin- dungen in größerem Umfang nach Berlin zu holen. Sechs Start- und Landebahnen an drei Standorten wi- ckeln vor Ort ein vergleichsweise geringes Passagierauf- kommen ab. Das ist wirtschaftspolitisch, verkehrspoli- tisch und strukturell nicht zu verantworten und ist im Übrigen auch für den Steuerzahler nicht hinnehmbar. Das Gezerre um die notwendige Schließung von Tem- pelhof sorgt für Unsicherheit und Verwirrung, die die seit 1996 bestehende Planungssicherheit permanent zer- redet. Nur durch die Verlagerung des Flugverkehrs von den beiden innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof nach Schönefeld erwachsen große wirtschaftliche Chan- cen für Berlin und Brandenburg. Dies ist es, um was es uns gehen muss um Arbeitsplätze für Berlin und die Re- gion. Heute arbeiten an den Berliner Flughäfen mit rund 15 000 Menschen rund 5 000 mehr als vor zehn Jahren. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Arbeitsplätze in den angrenzenden Bereichen. Hier besteht ein großes Poten- zial, das entscheidend für die Entwicklung Berlins und der Berliner Wirtschaft ist. Wer diese Chancen leichtfer- tig aufgrund tagespolitischer Vorteile zerredet, verunsi- chert Investoren und Wirtschaftsunternehmen und scha- det der Region und den Menschen in Berlin und Brandenburg. Die Menschen scheinen Sie bei Ihrer Initiative pro Tempelhof völlig vergessen zu haben; denn der wich- tigste Grund für eine möglichst zügige Schließung des Flughafens sind die Menschen in Tempelhof und Neu- kölln: Diese leiden unter dem Fluglärm und der empfun- denen Bedrohung durch tief fliegende Flugzeuge ge- nauso, wie die Menschen in Reinickendorf, Tegel und Spandau unter dem Betrieb des Flughafens Tegel leiden. Bei allem Getrommel für Tempelhof sollten Sie sich üb- rigens einmal die Frage stellen, inwieweit das neue Flug- lärmgesetz nicht eventuell erhebliche Investitionskosten für Lärmschutzmaßnahmen nach sich ziehen wird. Wer hat diese Kosten zu tragen? Sicherlich nicht die Flug- gäste des Flughafens Tempelhof. Tempelhof ist nicht nur ökologisch und ökonomisch unsinnig. Tempelhof und Flughafen Tegel sind gefähr- lich. Es ist den Menschen der Stadt nicht zuzumuten und auch nicht zu erklären, dass sie mit der ständigen Gefahr leben müssen, dass ihnen ein Flugzeug auf den Kopf fal- len könnte, wie zuletzt am Himmelfahrtstag 2002 in Neukölln geschehen. Die Start- und Landebahn in Tem- pelhof endet direkt an Wohnhäusern, im Umfeld des Flughafens gibt es keine Fläche für Notlandungen. Ein- mal ganz abgesehen davon, dass es wirklich absurd an- mutet, wenn man bedenkt, wie streng die Kontrollen auf den Flughäfen aus Angst vor Anschlägen sind, auf der anderen Seite Flugzeuge jedoch ihre Warteschleifen über Wohn- und Regierungsviertel ziehen. Die Schließung von Tempelhof bedeutet, dass Berlin ein riesiges Flächenpotenzial von 357 Hektar in Innen- stadtlage für neue Nutzungen gewinnt. Für die Verwen- dung gibt es viele denkbare Varianten. Schon jetzt Nut- z W T e h d 2 f F D w d t d S M r a f F c v h G u F 1 d ü b g t s m l z f e A B z h s n h w G s g n c v h a K (C (D ungsüberlegungen anzustellen ist gut und sinnvoll. ichtig ist mir persönlich als Berliner, dass ein großer eil des Tempelhofer Feldes als grüne Lunge, als Nah- rholungsgebiet für die Berlinerinnen und Berliner er- alten bleibt. In dem Konzept „Park der Luftbrücke“, as vor einigen Jahren erstellt wurde, sind daher allein 10 Hektar als Grünfläche eingeplant. Zudem eröffnet ein so riesiges Areal wie der Flugha- en Tempelhof die Chance, die Inanspruchnahme von lächen außerhalb des Siedlungskörpers zu reduzieren. as bedeutet nicht nur ein Stück mehr nachhaltige Ent- icklung und weniger Zersiedlung. Es bedeutet auch, ass mittelfristig weniger Folgekosten für die infrastruk- urelle Erschließung entstehen. Die Flächenpotenziale es Flughafens Tempelhof sind ein Riesenpfund der tadt. In anderen Ballungsräumen wie in Stuttgart oder ünchen gibt es eine erhebliche Knappheit an verfügba- en Flächen. In einer Zeit, in der noch sehr viele Flächen uch in anderen Innenstadtlagen frei sind, ist viel Platz ür Fantasie. Vorstellbar ist zum Beispiel, das heutige lugfeld als einen neu gewonnenen Freiraum zu entwi- keln, der für Erholung, Sport, Kultur, Naturerlebnis und iele andere Aktivitäten genutzt werden kann. Auch im Hinblick auf die künftige Nutzung des Flug- afengebäudes muss Offenheit bestehen. Auch dieses ebäude, welches übrigens das größte Gebäude Europas nd eines der größten der Welt ist, bietet ein einzigartiges lächenpotenzial mitten in Berlin. Das Land Berlin – zu 7 Prozent Eigentümer der Immobilie – und der Bund, er zu 83 Prozent Eigentümer ist, müssen gemeinsam ber denkbare Optionen für die künftige Nutzung des Ge- äudes nachdenken. Die Frage ist zum Beispiel, ob und egebenenfalls für welche Bundeseinrichtungen eine Un- erbringung im Flughafengebäude infrage kommt. Das derzeitige Flughafensystem erklärt sich aus- chließlich aus der speziellen historischen Entwicklung it Kaltem Krieg sowie Teilung Deutschlands und Ber- ins durch die Mauer. Sie müssen doch endlich einmal ur Kenntnis nehmen, dass die Mauer vor 16 Jahren ge- allen ist und somit auch die Berechtigung für dieses in- ffektive Flughafensystem. Natürlich weiß ich als Berliner aber auch, dass der bschied von Tempelhof für viele Berlinerinnen und erliner schmerzlich ist. An diesem Flughafen hängen ahlreiche Erinnerungen. Viele Menschen in dieser Stadt aben die Luftbrücke noch selbst miterlebt und können ich bis heute an das Brummen der Rosinenbomber erin- ern. Ich bin mir sicher, dass der SPD-geführte Senat die istorische Bedeutung des Flughafens für die Stadt zu ürdigen weiß und dafür Sorge trägt, dass Tempelhofs eschichte lebendig bleiben wird – auch nach der Ein- tellung des Flugverkehrs. Berlin braucht nicht drei Flughäfen, sondern muss die anze Kraft darauf konzentrieren, Schönefeld als den ei- en Flughafen der Region Berlin Brandenburg zu entwi- keln. Jeder zusätzliche Flughafen im Einzugsbereich on BBI schwächt die Position von BBI – ob das Neu- ardenberg ist, Stendal oder Tempelhof. Es wäre doch bsurd, wenn wir vor dem Start von BBI auch noch für onkurrenz im eigenen Umfeld sorgen würden, indem 15706 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 (A) ) (B) ) wir – auch einer privat organisierten – Weiterführung von Tempelhof zustimmen würden. BBI wird nur dann zu einem Erfolg, wenn er wirklich Single-Airport in der Region ist. Ich denke, dass es gerade in der jetzigen Phase darauf ankommt, keine falschen Signale auszusenden. Die un- nötige und hauptsächlich Partikularinteressen dienende Beibehaltung des Flughafenstandorts Tempelhof wäre ein solches falsches Signal. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Antrag zur Flughafenanbindung Berlin-Schönefeld fordert die CDU/CSU im Wesentli- chen, auf die Verfahrensbeteiligten im Planfeststellungs- verfahren zur Dresdner Bahn einzuwirken, dass dieses zügig zum Abschluss gebracht wird und dass dabei die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berück- sichtigt werden. Auch ich bin der Meinung, dass das Verfahren jetzt zügig weiterbearbeitet werden muss, der Berliner Senat seine zögerliche Haltung aufgeben und seiner Aufgabe als Anhörungsbehörde nachkommen sollte. Dies ist dem Berliner Senat bereits deutlich gemacht worden. Natür- lich müssen im Planfeststellungsverfahren die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend berück- sichtigt werden. In dem durchaus problematischen Fall, im Planungsabschnitt 2, der Ortsdurchfahrt in Lichter- felde, ist dies auch dringend geboten, weil auf die An- wohnerinnen und Anwohner erhebliche Belastungen zu- kommen werden. Zur Finanzierung der Investitionen für den Wiederaufbau der Dresdner Bahn haben wir aber auch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Grundsätzlich finanziert der Bund die wirtschaft- lichste Lösung, es sei denn, er ist rechtlich verpflichtet, eine aufwendigere Lösung zu finanzieren. Für den Bau und die Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg International sind insgesamt 497 Mil- lionen Euro vorgesehen, für den Ausbau der Dresdener Bahn noch mal insgesamt 365 Millionen Euro. Der Wie- deraufbau der so genannten Dresdner Bahn – Vorhaben „Südkreuz-Blankenfelde“ – ist Teil des Projekts „Knoten Berlin“ des Bedarfplans für die Bundesschienenwege der DB Netz AG. Die Mittel sind in der Zusatzliste zur so genannten 66er-Liste priorisiert. Auch vor dem Hin- tergrund der jetzt von Bundeskanzler Schröder angekün- digten Aufstockung um 2 Milliarden Euro für Investitio- nen im Verkehrsbereich sehe ich die Schienenanbindung des Flughafens Schönefeld auf dem sicheren Weg. Und Sie können auch sicher sein, dass wir hier keine EFRE- Fördermittel verfallen lassen. Vom Bundesministerium für Verkehr und von der Bahn fordere ich, die Planungen zur Schienenanbindung und beim Bau des Flughafenbahnhofs dahin gehend zu prüfen, inwieweit durch eine schlankere Bauweise Ein- sparpotenziale zu realisieren sind. Heute steht zu diesem Tagesordnungspunkt auch der Antrag zur „Offenhaltung des Flughafens Tempelhof“ zur Entscheidung an. Dazu möchte ich nochmals in Erin- n o B g i F l t v f d C h l s s s l S d h G d w F t g t n w g n L T t d d A 2 r f r m V P t (C (D erung rufen – das ist hier notwendig, weil einige Abge- rdnete das anscheinend verdrängt haben –, dass der und und die Länder Brandenburg und Berlin sich 1996 egen die unwirtschaftliche Aufteilung des Flugverkehrs n Berlin auf drei Flughäfen ausgesprochen haben, Der Konsensbeschluss, der von der damaligen CDU/ DP-Bundesregierung und von der CDU-geführten Ber- iner Landesregierung gefasst wurde, sieht die Errich- ung des Flughafens als Single-Airport für die Region or. Tempelhof soll bei Vorlage des rechtskräftigen Plan- eststellungsbeschluss geschlossen werden, Tegel wenn er neue Flughafen BBI eröffnet wird. Im Gegensatz zur DU/CSU und FDP stehen wir zu diesem Beschluss. Wir lehnen die Offenhaltung des Flughafens Tempel- of aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab. Je änger der Flughafen Tempelhof geöffnet bleibt, umso chlechter wird die Ertragssituation der Flughafengesell- chaft und umso höher werden die notwendigen Mittel ein, die der Bund und die Länder Brandenburg und Ber- in aufbringen müssen. Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die chließung des Flugbetriebs in Tempelhof ein Schritt in ie richtige Richtung; sie sind nicht länger einem Sicher- eitsrisiko mit unzumutbar hoher Lärmbelästigung und esundheitsgefährdung ausgesetzt. In den Jahrzehnten er Teilung der Stadt mussten diese Risiken getragen erden, die heute nicht mehr zu verantworten sind. Ein lughafen mitten in einem Wohngebiet ist nicht länger ragbar. Deshalb muss gehandelt werden – bevor ein Un- lück geschieht. Dies gilt auch für den zweiten innerstäd- ischen Flughafen in Berlin-Tegel, der mit der Inbetrieb- ahme des neuen Flughafens in Schönefeld geschlossen ird. Der Standort in Schönefeld ist stadtnah, die Aufre- ung, Schönefeld liege zu weit außerhalb von Berlin, ist icht nachvollziehbar. Die Flughäfen zum Beispiel in ondon, Frankfurt, München und Stuttgart liegen zum eil weiter vom Stadtzentrum entfernt. Zu einem Flughafen gehört auch eine gute Infrastruk- ur, vor allem eine schnelle Schienenanbindung. Hier ist er Bund zuständig und hier sollte jetzt schnell gehan- elt werden. nlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 15. März 005 mitgeteilt, dass sie den Gesetzentwurf zur Einfüh- ung einer neuen Einkommensteuer und zur Abschaf- ung der Gewerbesteuer auf Drucksache 15/2349 zu- ückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15707 (A) (C) (B) (D) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/4705 Nr. 1.1 Drucksache 15/4705 Nr. 1.2 Drucksache 15/4705 Nr. 1.3 Drucksache 15/4705 Nr. 1.4 Drucksache 15/4705 Nr. 1.5 Drucksache 15/4705 Nr. 1.6 Drucksache 15/4705 Nr. 1.7 Drucksache 15/4705 Nr. 1.8 Drucksache 15/4705 Nr. 1.9 Drucksache 15/4705 Nr. 1.10 Drucksache 15/4705 Nr. 1.11 Drucksache 15/4705 Nr. 1.12 Drucksache 15/4705 Nr. 1.13 Drucksache 15/4705 Nr. 1.17 Drucksache 15/4705 Nr. 2.10 Drucksache 15/4705 Nr. 2.24 Drucksache 15/4705 Nr. 2.25 Innenausschuss Drucksache 15/4001 Nr. 1.13 Drucksache 15/4001 Nr. 1.14 Drucksache 15/4213 Nr. 2.3 Drucksache 15/4458 Nr. 1.2 Drucksache 15/4458 Nr. 2.15 Drucksache 15/4458 Nr. 2.20 Drucksache 15/4567 Nr. 1.12 Drucksache 15/4705 Nr. 2.19 Finanzausschuss Drucksache 15/4705 Nr. 1.14 Drucksache 15/4705 Nr. 1.15 Drucksache 15/4705 Nr. 2.5 Drucksache 15/4705 Nr. 2.8 Drucksache 15/4705 Nr. 2.30 Drucksache 15/4780 Nr. 1.1 Drucksache 15/4780 Nr. 1.2 Drucksache 15/4780 Nr. 2.2 Drucksache 15/4780 Nr. 2.8 Drucksache 15/4780 Nr. 2.9 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4780 Nr. 2.3 Drucksache 15/4911 Nr. 1.7 Drucksache 15/4911 Nr. 2.11 Drucksache 15/4911 Nr. 2.16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4705 Nr. 2.4 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/3779 Nr. 1.100 Drucksache 15/4213 Nr. 2.10 Drucksache 15/4213 Nr. 2.11 167. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. März 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von René Röspel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
    erren! Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um auf
    ie ständigen Ideologievorwürfe von Herrn Heiderich
    inzugehen. Er hätte seine Rede besser letzte Woche ge-
    alten. Wenn ihm die Sachargumente ausgehen, dann
    eigt er diese Art von Beißreflex.
    Ich kann auch nicht auf die falsche These von Frau
    appach-Kasan eingehen. Wir leben eben nicht im Zeit-
    lter der Biologie, Frau Happach-Kasan.


    (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Das haben Sie noch nicht gemerkt!)


    as ist längst vorbei. Wir leben vielmehr im Zeitalter der
    ntelligenten Vernetzung von Chemie, Physik, Biologie
    nd Informationstechnologie. Ihr Kenntnisstand scheint
    lso weit zurückgeblieben zu sein.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich will ein wenig mehr Sachlichkeit in die Debatte
    inbringen und auf die Diskussion, die es im Bereich der
    orschung über dieses Gesetz gibt, eingehen. Ich befasse
    ich mit diesem Gesetz aus der Perspektive desjenigen,
    er viele Jahre als Biologe in einem Forschungslabor ge-
    rbeitet hat und sich, zumindest was die Vergangenheit
    etrifft, als Forscher bezeichnen kann. Ich verstehe nach
    ie vor die Leidenschaft von Forschern, wenn es darum
    eht, Dinge zu ergründen und die Neugier zu befriedi-
    en. Ich sehe – das ist überhaupt keine Frage – die
    rundlagenforschung als einen Wert an sich an.
    Meine persönliche Erfahrung ist aber auch, dass es

    eine Forschungsfreiheit gibt. Bei meiner alltäglichen
    rbeit im Labor bin ich immer auf Begrenzungen gesto-
    en. Das Chemikaliengesetz, das Wasserhaushaltsgesetz,
    as Abfallgesetz, die Strahlenschutzverordnung und das
    ierschutzgesetz


    (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Ich glaube, Sie verstehen den Begriff „Forschungsfreiheit“ nicht!)


    urden nicht erlassen, um die Forschung zu behindern,
    ondern – das entspringt einer Abwägung mit anderen
    nteressen – um die Tiere und die Umwelt zu schützen.






    (A) )



    (B) )


    René Röspel

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    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Man kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass auch
    der vorliegende Gesetzentwurf eine solche Abwägung
    ist. Wenn Forscher zum Beispiel gentechnisch verän-
    derte Pflanzen freisetzen – das heißt, sie zu Versuchs-
    zwecken auf einem Feld ausbringen –, dann kann in der
    Tat Schaden entstehen, nämlich dann, wenn solche
    Pflanzen in das Feld des Nachbarbauern auskreuzen und
    er seine Ernte nicht mehr, wie von ihm vorgesehen, als
    gentechnikfrei verkaufen kann. Dann ist in der Tat ein
    Schaden eingetreten. Wir sind im deutlichen Gegensatz
    zu Ihnen der Meinung, dass wir den Geschädigten nicht
    im Regen stehen lassen dürfen, sondern ihm helfen müs-
    sen. Wahrscheinlich geht es dabei nur um wenige Tau-
    send Euro.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es darf auch aufgrund der Tatsache, dass Forscher
    dieses Feld betreiben, keine Ausnahmeregelung geben.
    Das ist das Ergebnis einer Abwägung und entspricht der
    EU-Rechtssetzung, dass es sich um ein In-Verkehr-Brin-
    gen handelt, wenn diese Ernte weitergegeben wird.


    (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Lesen Sie mal die Richtlinie!)


    Um die Dimension dieser Abwägung deutlich zu ma-
    chen – Sie sprachen vorhin die Arbeitsplätze an –, will
    ich darauf hinweisen, dass in dem Biotechnologiereport
    von Ernst & Young aus dem Jahre 2003 die Information
    enthalten ist, dass in Deutschland in der Biotechnolo-
    giebranche etwa 12 000 Menschen beschäftigt sind. Im
    Bereich der Grünen Gentechnik ist die Zahl wahrschein-
    lich viel kleiner. Im Internet war die höchste Zahl
    24 000; dies kann ich aber nicht bestätigen. In der ökolo-
    gischen Lebensmittelwirtschaft sind in den letzten zehn
    Jahren 75 000 Arbeitsplätze neu entstanden. In der
    Landwirtschaft sind insgesamt 1,3 Millionen Menschen
    beschäftigt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir müssen also abwägen, welche Kriterien wir setzen
    und wie wir uns entscheiden.

    Interessant an der Diskussion, die immer wieder über
    das Auskreuzungsrisiko geführt wird, finde ich, dass
    einerseits wissenschaftlich fundiert behauptet wird, dass
    das Risiko einer solchen Auskreuzung sehr gering sei.
    Manchmal wird sogar gesagt, es gehe gegen null; das
    teile ich nicht. Wenn aber darüber diskutiert wird, den
    möglichen Schaden einer solchen Auskreuzung zu über-
    nehmen, dann wird andererseits gesagt – das hat die Ver-
    sicherungswirtschaft deutlich gemacht –: Einen solchen
    Schaden können wir nicht übernehmen; das Risiko ist
    viel zu hoch. Auch die Beteiligten wehren sich dagegen,
    weil das Risiko angeblich zu hoch ist. Irgendwo besteht
    da ein Widerspruch. Entweder ist das Risiko sehr gering
    oder untragbar.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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    (C (D Mein Vorschlag: Saatguthersteller – jedenfalls die roßen – sollten einen Ausgleichsfonds für Haftung chaffen und den beteiligten Forschern anbieten, in dieen Ausgleichsfonds mit einzutreten. Das wäre, glaube ch, eine Möglichkeit, die machbar wäre. Wir werden espräche darüber führen. Wir bleiben weiterhin mit der orschung im Gespräch. Wir werden, wie es auch der anzler gestern gesagt hat, das Gesetz in zwei Jahren och einmal daraufhin prüfen, ob Verbesserungen notendig sind. Zum Schluss ein paar deutliche Zahlen, an denen Sie icht vorbeikommen, um einmal klar zu machen, wie es m die Forschungsfreundlichkeit dieser Regierung steht: m Rahmen des Bildungsund Forschungsetats wuren 1996 150 Millionen für die Biotechnologie ausgeeben; 1997 waren es 147 Millionen. In den letzten ümmerlichen Jahren der Regierung Kohl mit ihrem orschungsminister Rüttgers ging es also richtig bergab. eit 1998, seitdem Rot-Grün an der Regierung ist, geht s nicht nur in diesem Bereich bergauf. (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Jedes Jahr mehr Arbeitslose! Jedes Jahr mehr Firmenpleiten!)


    (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Klasse!)


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    ir haben die Mittel in 2005 auf 240 Millionen Euro im
    ereich Biotechnologie erhöht. Das ist ein Plus von
    0 Prozent; das darf man durchaus sagen. Der Etat für
    ildung und Forschung ist, wenn man die Mittel für die
    örderung der Ganztagsschulen und die Mittel für das
    AföG hinzuzählt, um 37 Prozent gestiegen, seitdem
    ir die Regierung übernommen haben. Die alte Regie-
    ung hat versagt. Der ehemalige Forschungsminister
    üttgers hat die Biotechnologie sowie Bildung und For-
    chung heruntergewirtschaftet.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    rst Rot-Grün hat das ans Licht geholt und gießt dieses
    flänzchen, damit es wirklich gedeihen kann.
    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Maria Flachsbarth

on der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Flachsbarth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    en! In der Gentechnik steckt ein gewaltiges wirtschaftli-
    hes und wissenschaftliches Potenzial. Der Biotech-
    tandort Deutschland hat mit seinen Forscherinnen und
    orschern die Fähigkeit, in der Entwicklung innovativer
    nd zukunftsfähiger Anwendungen im Rahmen der Nah-
    ungsmittelproduktion, der Produktion nachwachsender






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    Dr. Maria Flachsbarth

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    14.00-14.10.doc
    Rohstoffe mit neuen spezifischen Eigenschaften und der
    Produktion von Energiepflanzen weltweit führend zu
    sein.

    Trotz des von der Bundesregierung ausgerufenen
    Jahrs der Innovationen wurde im letzten Jahr ein Gesetz
    vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das der Gen-
    technik solch strenge Auflagen macht, dass es von ange-
    sehenen Wissenschaftlern als Gentechnikverhinderungs-
    gesetz bezeichnet wurde.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Nun ist das Jahr der Innovationen vorbei. Dieses Jahr ist
    das Albert-Einstein-Jahr ausgerufen worden. Es be-
    ginnt so, wie das letzte Jahr aufgehört hat: mit Stagna-
    tion. Denn der Grund, warum wir uns gut anderthalb
    Monate nach dem In-Kraft-Treten des neuen Gentech-
    nikgesetzes erneut mit einem diesbezüglichen Gesetz-
    entwurf befassen müssen, liegt darin, dass die Koali-
    tionsfraktionen den ursprünglich einheitlichen Entwurf
    aus rein politischen Gründen geteilt haben, um die Mit-
    wirkungsrechte des Bundesrates zu kappen.

    Der Name dieses Jahres, Albert-Einstein-Jahr, steht
    wieder für Innovationen. Auch der Bundeskanzler findet
    nur warme Worte für die Gentechnik, zum Beispiel am
    27. Oktober letzten Jahres auf der Festveranstaltung des
    Vereins Acatech-Konvent für Technikwissenschaften,
    auf dem er eine neue Balance in der Debatte um die
    Gentechnik gefordert hat. In der gestrigen Regierungser-
    klärung hat er gesagt: „Wir wollen einen vernünftigen
    Rahmen setzen.“

    Wie sieht dieser Rahmen aber nun tatsächlich aus?
    Der vorliegende Entwurf baut auf dem völlig unzurei-
    chenden ersten Gentechnikgesetz auf und enthält vor-
    wiegend verfahrensrechtliche Vorschriften. Die CDU/
    CSU hat bereits in der letzten Wahlperiode umfangrei-
    che Vorschläge zur Entbürokratisierung und Straffung
    des Gentechnikrechts vorgelegt. Einige wenige unserer
    Forderungen wurden nunmehr aufgenommen. Das hätte
    man allerdings viel früher haben können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    So besteht inzwischen Konsens, dass in der
    Sicherheitsstufe I – das bedeutet: kein Risiko – für gen-
    technische Anlagen und erstmalige Arbeiten nur noch
    eine bloße Anzeige erforderlich ist. Allerdings sind die
    Formulierungen widersprüchlich. Es wird im Text nicht
    deutlich, worin der Unterschied zwischen „Anmeldung“
    und „Anzeige“ liegt. Auch das wurde bereits in der An-
    hörung im März dieses Jahres von den Experten kriti-
    siert.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weiterhin wird die Schaffung einer amtlichen Metho-
    densammlung zur Entnahme und Untersuchung von
    Geoproben vorgesehen, um eine einheitliche Vorgehens-
    weise zu gewährleisten. Schließlich werden bei den Fra-
    gen der Standortregister kleine Fortschritte erzielt.

    Doch, meine Damen und Herren von Rot-Grün, mei-
    nen Sie wirklich, dass diese kleinen Änderungen der

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    (C (D entechnik in Deutschland zum Durchbruch verhelfen önnen? (Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Haben Sie das nicht verstanden?)


    ch will Ihnen das Hauptproblem nennen, das den Ein-
    atz der Grünen Gentechnik in Deutschland tatsächlich
    erhindert: Das ist das Haftungsproblem. Inzwischen re-
    et auch die Bundesregierung davon, einen Haftungs-
    onds einzuführen.


    (René Röspel [SPD]: Aber ohne staatliche Gelder!)


    n der Sechs-Punkte-Erklärung sagte Renate Künast,
    ass es so etwas geben könnte. Der Auslöser für diese
    albherzige Erklärung ist uns allen bekannt. Es waren
    ie blauen Briefe aus Brüssel und die ablehnende Hal-
    ng des Bundesrates – sogar der SPD-geführten Bun-
    esländer.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch der Bundeskanzler hat in seiner gestrigen Re-

    ierungserklärung von der Einrichtung eines Haftungs-
    onds gesprochen. Zugegeben: Ein Haftungsfonds ist
    ine vernünftige Sache. Wir fordern das schon seit lan-
    em. Wir haben mit dem Klärschlammfonds ein bewähr-
    s, praktikables und rechtsfestes Modell. Wir sollten ge-
    gentlich einmal über die Grenze nach Holland schauen
    nd diese Vorschläge übernehmen. Allerdings täuscht
    ie Einrichtung eines Haftungsfonds über die eigentli-
    hen Probleme hinweg, nämlich darüber, dass in § 36 a
    es Gentechnikgesetzes eine überaus strenge und über-
    ogene Haftung geregelt ist. Das Gesetz sieht vor, dass,
    enn der direkte Verursacher eines Schadens nicht er-
    ittelt werden kann, jeder Nachbar, der kreuzungsfähige
    VOs anbaut, für den Ausgleichsanspruch haftet. Er soll
    uch dann haften, wenn er alle Regeln der guten fachli-
    hen Praxis eingehalten hat.


    (René Röspel [SPD]: Das ist wie bei Millionen von Autofahrern und der Gefährdungshaftung!)


    as ist so, als würde man – um ein Beispiel des nieder-
    ächsischen Ministerpräsidenten Wulff aufzugreifen –,
    enn bei einem Autounfall der tatsächliche Unfallverur-
    acher nicht ermittelt werden kann, einfach denjenigen
    aften zu lassen, der am nächsten am Unfallort vorbei-
    ährt.


    (Beifall bei der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Nein! Das stimmt nicht! Der Halter haftet!)


    Doch, genau das stimmt.

    (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch ganz einfach! Sie haben es nicht verstanden!)


    s ist kein Wunder, dass bei einem solchen Rechtskon-
    trukt die Versicherungen Probleme haben, Versiche-
    ungspolicen für einen solchen Anbau zu kalkulieren.
    ürde man im Straßenverkehrsrecht vergleichbare Re-
    elungen schaffen, bestünde dort das gleiche Problem.






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    Dr. Maria Flachsbarth

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    (René Röspel [SPD]: Bei der Gefährdungshaftung haftet der Halter unabhängig von seinem Verschulden!)


    Wir brauchen stattdessen ein Gentechnikhaftungs-
    recht, das den Anbau ermöglicht, für einen gerechten
    Interessenausgleich sorgt


    (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das tun wir!)


    und, wie im europäischen Recht vorgesehen, Koexistenz
    tatsächlich ermöglicht. Regelungen des Bürgerlichen
    Gesetzbuches bieten dafür eine gute Grundlage. Sie
    schaffen in § 906 BGB einen gerechten Ausgleich der
    jeweiligen Eigentümerinteressen. Davon weicht das
    Gentechnikrecht ab.

    Leider bietet der vorliegende Gesetzentwurf für diese
    Probleme keine Lösungen. Die Aussagen des Bundes-
    kanzlers stehen daher im eklatanten Widerspruch zur
    Wirklichkeit. Auch das in der Regierungserklärung ab-
    gegebene Versprechen, das Gentechnikrecht nach zwei
    Jahren zu evaluieren bzw. anzupassen, hilft doch über-
    haupt nicht weiter.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Wir leben in einer Zeit, in der sich das gesamte Wissen
    der Menschheit alle vier Jahre verdoppelt. Wenn wir
    jetzt nicht dabei sind, werden andere Staaten die Spitze
    der Entwicklung einnehmen, die Profite einfahren und
    übrigens auch die entsprechenden Sicherheitsstandards
    setzen. Deutschland bleibt dann außen vor.

    Ich möchte nur an die Erfahrungen erinnern, die wir
    Anfang der 90er-Jahre mit der Roten Gentechnik gesam-
    melt haben. Joschka Fischer, damals hessischer Umwelt-
    minister, verhinderte den Bau eines Bioreaktors zur Pro-
    duktion von humanem Insulin, weil auch die Rote
    Gentechnik als höchst risikoreich galt.


    (Kurt Segner [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Hoechst Frankfurt baute die Fertigung dann übrigens im
    benachbarten Ausland, im Elsass, auf. Die Wertschöp-
    fung erfolgt bis heute im Ausland, in Frankreich.

    Die zutiefst gentechnikfeindliche Haltung beweisen
    auch die zahlreichen flankierenden Maßnahmen der
    Bundesregierung und vor allem des grünen Koalitions-
    partners. Vom Landwirtschaftsministerium wurden in
    der Vergangenheit beispielsweise Freilandversuche im-
    mer wieder verhindert. Ich erinnere an den Großflä-
    chenanbau von Bt-Mais in Sachsen-Anhalt und die Frei-
    landversuche mit gentechnisch veränderten Apfelsorten
    in Pillnitz und Quedlinburg. Das neueste Glied dieser
    Kette haben wir in der letzten Woche in der Aktuellen
    Stunde thematisiert. Das BMBF will die Projekte jetzt
    doch weiterverfolgen, weil es die Einwände des
    BMVEL nicht teilt. Das ist ein Paradebeispiel für trans-
    parentes und konsequentes Regierungshandeln.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Folgen einer solchen Politik haben nicht lange

    auf sich warten lassen. So gibt es nach aktueller Aussage

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    (C (D es Bundesforschungsministeriums dort keinerlei neue nträge mehr zur Gentechnikforschung in Deutschland nd damit auch keine Hoffnung auf Innovation und Areitsplätze. Anders ist es bei der EU. Dort werden im 7. For chungsrahmenprogramm der Biound Gentechnik ereblich gesteigerte Mittel zugewiesen. Europa investiert nd Deutschland blockiert. Auch das Zweite Gesetz zur Neuordnung des Gen echnikrechts wird die Situation für die Gentechnik in eutschland nicht verbessern. Insgesamt richtet das Vorehen der Bundesregierung somit in Wissenschaft und irtschaft schweren Schaden für den Standort Deutsch and an. Leider hat wieder einmal Ideologie über Politik esiegt. Wir werden diesem Gesetz daher selbstverständich nicht zustimmen. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Dr. Herta Däubler-Gmelin on der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    (Jörg Tauss [SPD]: Völlig falsch!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)