15.15-1
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15691
(A) )
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bauen, weil es etwa populär wäre, sondern weil es
(Recklinghausen),
Erwin
Wir wollen Bürokratie nicht nur deswegen ab-
Lesung:Marschewski CDU/CSU 18.03.2005
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2005
Andres, Gerd SPD 18.03.2005
Bindig, Rudolf SPD 18.03.2005*
Braun, Helge CDU/CSU 18.03.2005
Brüderle, Rainer FDP 18.03.2005
Bulmahn, Edelgard SPD 18.03.2005
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 18.03.2005
Deittert, Hubert CDU/CSU 18.03.2005*
Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2005
Ernstberger, Petra SPD 18.03.2005
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 18.03.2005
Ferlemann, Enak CDU/CSU 18.03.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 18.03.2005
Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 18.03.2005
Haack (Extertal), Karl
Hermann
SPD 18.03.2005
Hauer, Nina SPD 18.03.2005
Hemker, Reinhold SPD 18.03.2005
Hilsberg, Stephan SPD 18.03.2005
Kopp, Gudrun FDP 18.03.2005
Koppelin, Jürgen FDP 18.03.2005
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18.03.2005
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 18.03.2005
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Impulse für eine in-
ternationale Ausrichtung des Schulwesens –
Den Bildungsstandort Deutschland auch im
Schulbereich stärken (166. Sitzung, Tagesord-
nungspunkt 12)
Cornelia Pieper (FDP): Am Freitag, den 6. Juni
003 wurde unser Antrag „den Bildungsstandort
eutschland stärken“, in erster Lesung im Plenum be-
andelt. Wir hatten seinerzeit dabei vor allem zwei Stoß-
ichtungen: Einerseits wollten wir die Chancen der deut-
chen Bildungsanbieter im Hinblick auf ausländische
chülerinnen und Schüler als Kunden verbessern und so
ugleich auch zum Image des Bildungsstandorts
eutschland beitragen. Zum anderen wollten wir einen
eitrag zum Bürokratieabbau an einer sehr speziellen
telle leisten. Mein Fraktionskollege Christoph
artmann schloss damals seinen Beitrag in der ersten
inkel, Klaus CDU/CSU 18.03.2005
ickels, Christa BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2005
r. Pinkwart, Andreas FDP 18.03.2005
robst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2005
achel, Thomas CDU/CSU 18.03.2005
aidel, Hans CDU/CSU 18.03.2005**
chauerte, Hartmut CDU/CSU 18.03.2005
chröder, Gerhard SPD 18.03.2005
eib, Marion CDU/CSU 18.03.2005
r. Thomae, Dieter FDP 18.03.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
15692 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
(A) )
(B) )
notwendig ist. Wir wollen unser Bildungssystem
für die internationalen Herausforderungen fit ma-
chen. Wir wollen freien Schulträgern und Bildungs-
unternehmen die Chance geben, ihre Kompetenz im
wirtschaftlichen Wettbewerb zu beweisen. Wir
müssen Nicht-EU-Bürgern Schulbesuche ermögli-
chen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen
erfüllen. Wir dürfen nicht die aus Deutschland weg-
schicken, die hierher kommen, um zu lernen. Das
ist gut für das Image des Bildungsstandorts nach
dem PISA-Desaster. Sichern wir die Arbeitsplätze
in unseren Schulen und Bildungsunternehmen! Las-
sen Sie uns unnötige Bürokratie vermeiden! Präsen-
tieren wir uns als würdige Gastgeber!
Es ist gut und ich freue mich, dass in dieser Frage ein
Einvernehmen der Koalition mit uns gelungen ist. Es
geht um die Öffnung unseres Bildungssystems für die
Welt. Es geht darum, das Angebot von Schulen mit euro-
päischer Ausrichtung zu erweitern, Fremdsprachen mög-
lichst früh anzubieten und den internationalen Schüler-
austausch zu intensivieren. Besonders wichtig ist mir
dabei auch der Hinweis auf die Möglichkeit, bilinguale
Schulen nach dem deutsch-französischen Modell auch
mit unseren osteuropäischen Nachbarländern einzurich-
ten.
Ein Schulbesuch ausländischer Schülerinnen und
Schüler in Deutschland ist mit Sicherheit eine Zukunfts-
investition in globale Märkte; denn die ausländischen
Schüler von heute sind die potenziellen internationalen
Kontaktpartner von morgen. Wenn ausländische Schüler,
die zahlende Kunden von deutschen Bildungsunterneh-
men sind, hier – trotz PISA – hochwertige Arbeitsplätze
im Bildungsbereich ermöglichen, dann sollten wir dies
begrüßen und erleichtern. Dabei geht es auch um kultu-
rellen Austausch: Ausländische Jugendliche können
Deutschland authentisch erleben, wenn sie ein Internat
besuchen. So können viele Vorurteile abgebaut werden
und es entstehen Freundschaften über die Länder hin-
weg, oft fürs Leben.
Was viele von uns unseren Kindern wünschen und er-
möglichen, nämlich einen bildenden Auslandsaufenthalt,
sollten wir auch mit Freude für Kinder aus anderen, ge-
rade auch aus nichteuropäischen Ländern, möglich ma-
chen. Dabei sollten wir uns als gute Gastgeber erweisen.
Wir freuen uns, als FDP-Bundestagsfraktion mit un-
serer Initiative im Ausschuss und jetzt hier im Plenum
durchgedrungen zu sein. Das Vergnügen haben wir ja
leider derzeit nur sehr selten. Es ist schön, dass damit ein
kleiner, aber nicht unwichtiger Schritt auch für den Er-
halt und den Ausbau von Arbeitsplätzen bei freien
Schulträgern getan werden konnte, der zu einem erfreu-
lichen Einvernehmen über die Parteigrenzen hinweg
führte. Schade, dass die Union schließlich gegen den
Willen der Bildungspolitiker aussteigen musste.
Die Gespräche über den Antrag fanden in ausgespro-
chen guter Atmosphäre statt, auch solange die Union
teilgenommen hat. Dafür und für das Ergebnis möchte
ich allen Beteiligten auch für die Schulen in freier Trä-
gerschaft danken.
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nlage 3
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Die Wahlrichtlinien
der Entwicklungsgemeinschaft der Staaten im
südlichen Afrika (SADC) als Maßstab für freie
und faire Wahlen auch in Simbabwe (166. Sit-
zung, Tagesordnungspunkt 15)
Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU): Amnesty
nternational hat am 16. März 2005 eine Pressemitteilung
u Simbabwe mit folgender Überschrift veröffentlicht:
ree participation in election process impossible – Freie
eteiligung an den Wahlen unmöglich. Amnesty Interna-
ional hat in dieser Pressemitteilung davor gewarnt, dass
ie kontinuierlichen und systematischen Menschen-
echtsverletzungen der simbabwischen Regierung eine
reie Beteiligung an den Wahlen unmöglich machen.
ährend einer Mission nach Simbabwe im letzten Mo-
at hat Amnesty Beweise über kontinuierliche Ein-
chüchterungen durch die Regierung und willkürliche
erhaftungen von Oppositionskandidaten und Unterstüt-
ern der Opposition gesammelt ebenso über Manipula-
ionen bei der Nahrungsmittelverteilung für politische
wecke und ernsthafte Einschränkungen der Versamm-
ungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat gleiche Er-
enntnisse und weist seit Monaten auf die Verletzung der
enschenrechte und die Nichtbeachtung der SADC-
ahlvereinbarungen bereits im Vorfeld der Wahlen hin.
n dieser Woche veröffentlichte die britische Menschen-
echtsorganisation The Redress Trust, dass Folter und
rganisierte Gewalt im Vorfeld der Parlamentswahlen
assiv Opposition und Bevölkerung einschüchtern.
terben und Hunger, insbesondere im Matabeleland und
ulawayo, aber auch im gesamten Land führten zum
od von Tausenden Menschen in Simbabwe. Hundert-
usende flohen in die Nachbarländer. Mugabes Schre-
kensherrschaft bedeutet Tod, Vergewaltigung, Hunger
nd Unterdrückung.
Es gibt keine Chance für faire, freie und geheime,
lso demokratische Wahlen. Es war richtig, dass der
eutsche Bundestag in einem gemeinsamen Antrag am
0. Juni 2004 die Bundesregierung aufgefordert hat, sich
ier auf internationaler Ebene insbesondere auch gegen-
ber den SADC-Staaten einzuschalten. Als gescheitert
uss man aber den Versuch der stillen Diplomatie, die
undeskanzler Schröder bei seinen Gesprächen in Süd-
frika unterstützt hat, betrachten. So erfreulich auch der
tzt wieder gemeinsam erarbeitete Simbabwe-Antrag
t, so bedauerlich ist es, festzustellen, dass die von rot-
rün getragene Bundesregierung in den vergangenen
onaten keinen deutlichen öffentlichen Druck auf Sim-
abwe ausgeübt hat. Dies passt in die Linie der Bundes-
egierung, die sich von den Grundsätzen rot-grüner
enschenrechtspolitik inzwischen weit entfernt hat:
affenembargo gegenüber China aufheben, im Kongo
ich freikaufen statt erbetene Unterstützung von Bundes-
ehr und Polizei zu Ausbildungszwecken zur Verfügung
tellen. Auch in der Darfur-Katastrophe weigert sich die
undesregierung, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15693
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(B) )
nach neuesten Zahlen mit geschätzten 300 000 Toten um
einen Genozid handelt.
Ich erwarte von diesem gemeinsamen Antrag, dass
die Bundesregierung ihre Linie ändert und nicht nur dis-
kutiert, sondern handelt. Es darf nicht wieder – wie nach
der letzten Afrikareise des Kanzlers – zu Überschriften
in den Medien kommen wie: Die Reise war „ein Heran-
tasten, ein Vorfühlen, eine Bemühenszusage“ – „Tages-
spiegel“ vom 24. Januar 2004 – oder es drohe die Gefahr
der „hohlen Gesten“ – „NOZ“ vom 26. Januar 2004 –
oder „Wie der Bundeskanzler etwas in Südafrika nicht
bewegte“, „taz“ vom 24. Januar 2004. Interessant ist
noch festzustellen, dass China und Russland als Wahlbe-
obachter nach Simbabwe eingeladen worden sind, die
Regierung von Simbabwe aber keine EU-Wahlbeobach-
ter zulässt. Hat der Kanzler bei seinem Chinabesuch das
Thema Simbabwe ebenso ausgeblendet wie das Thema
Darfur? Wir unterstützen den gemeinsamen Antrag in
der Hoffnung, dass die Bundesregierung endlich handelt,
im Interesse der Menschen in Simbabwe.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Mauer-Mahnmahl
im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus aufwerten
(Tagesordnungspunkt 21)
Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In der
gegenwärtigen Debatte um die Weiterentwicklung einer
gesamtstaatlichen Gedenkkultur ist der CDU/CSU-An-
trag ein Puzzleteil. Für Bündnis 90/Die Grünen steht da-
bei eine zentrale Frage im Mittelpunkt: Warum geden-
ken wir?
Einerseits um uns der Opfer von Terror und Mord zu
erinnern, ihres Leides zu gedenken. Andererseits – und
das scheint mir angesichts wieder erstarkender neonazis-
tischer Gruppen in Deutschland von erschreckender Ak-
tualität – um unsere Gesellschaft gegen totalitäres Ge-
dankengut stark zu machen.
Es sollte uns insbesondere darum gehen, zu vermit-
teln, dass Antisemitismus und Rassismus, Demokratie-
feindlichkeit und blinder Autoritätsglaube zu schlimms-
ten Verbrechen führen können und deshalb mit aller
Kraft bekämpft werden müssen. Diesen demokratischen
und zivilgesellschaftlichen Konsens als eine wesentliche
Grundlage unserer Gesellschaft an Jugendliche zu ver-
mitteln, gelingt nicht leicht. Deshalb ist mir die Wissens-
und Wertevermittlung so wichtig. Es gilt, die jungen
Menschen in einer Weise an die demokratische Grund-
ordnung heranzuführen, die sie gegen rechtsradikales
Gedankengut stark macht.
Professor Herbert hat es auf dem Symposium der
BKM am 1. März in Berlin deutlich formuliert: Die
durch das Gedenkstättenkonzept von 1999 begonnene
Professionalisierung der Gedenkstätten und ihres Perso-
nals muss intensiviert werden. Museumspädagogen und
Museumspädagoginnen, ausgestattet mit modernen
Lehr- und Vermittlungsmethoden, sind in der Lage, sich
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uf das Denken und Fühlen von jungen Menschen einzu-
tellen. Sie können die Inhalte so vermitteln, dass die Ju-
endlichen auch erreicht werden und sich nicht gelang-
eilt abwenden. Allein der Besuch der authentischen
rte – in der Regel geschieht dies an einem Wandertag
nstelle von schulischer Unterrichtszeit – reicht in unse-
er multimedialen Welt nicht mehr aus, um jugendliche
esucher und Besucherinnen zu erreichen.
Damit ist der entscheidende Punkt benannt: Es geht
m die Kunst der Vermittlung, um die Fähigkeit, Jugend-
iche nicht das Gruseln zu lehren, sondern sie über die
istorischen Tatsachen und das Ausmaß der Verbrechen
ufzuklären. Dabei sollte das Wecken des Interesses für
as Thema ebenso wichtig sein wie das Fördern der Be-
eitschaft, sich den Biografien der Opfer und dem Leben
hrer Nachkommen zuzuwenden. Am besten lässt sich
iese intensive Form der Auseinandersetzung durch per-
önlichen Kontakt befördern. Daraus folgt, dass neben
er Einstellung zusätzlicher Museumspädagogen und
useumspädagoginnen in den Gedenkstätten auch der
nternationale Jugendaustausch verstärkt werden sollte.
Meines Erachtens scheidet sich ein verantwortungs-
oller Umgang mit der Vergangenheit Deutschlands
icht an der Frage, ob es zulässig ist, NS-Gedenkstätten
it Gedenkstätten des SED-Unrechtsstaats unter einem
rganisatorischen Dach gemeinsam zu verwalten. Mir
eht es vielmehr um den verstärkten Einsatz von päda-
ogischem Fachpersonal, damit die Gedenkorte in
eutschland das leisten, was sie leisten können: aus dem
issen um die Vergangenheit für Demokratie und die
chtung der Menschenwürde werben und Tolerarz und
eltoffenheit in der Begegnung mit anderen Kulturen
ermitteln. Damit würden sie dem Anspruch aus dem
edenkstättenkonzept nahe kommen, Lernorte zu sein.
Aus dieser Überzeugung unterstütze ich zwar grund-
ätzlich die Initiative der BKM, mittels einer intensiven,
ängerfristigen Debatte die Ausrichtung des Gedenkstät-
enkonzepts des Bundes weiterzuentwickeln. Mein
redo lautet dabei: Die Inhalte – und das sind hier in ers-
er Linie moderne Formen der Wissens- und Gedenkver-
ittlung – müssen ins Zentrum der Überlegungen für die
ukunft der Gedenkkultur in Deutschland gestellt wer-
en.
Höchst kritisch sehe ich jedoch das Fehlen einer bun-
esweiten Evaluation aller Gedenkstätten und Mahn-
ale bei den bisherigen Überlegungen zur konzeptio-
ellen Ausrichtung einer Bund/Länder-Förderung.
ahlreiche Stätten fristen ein Dasein jenseits staatlicher
ördermittel, werden allein durch ehrenamtliches En-
agement geführt und vom staatlichen Bildungsauftrag
icht erfasst. Bei Baufälligkeit bleibt in der Regel nur
ie Schließung der Stätten. Für die Vermittlung der Ge-
chichte sind jedoch auch diese Orte von großem Inte-
esse und sollten in ein Netz der Lernorte integriert wer-
en. Hier stehen Länder und Kommunen ebenso wie der
und in der Verantwortung.
In einer vernetzten Struktur würden durch den wis-
enschaftlichen und museumspädagogischen Austausch
es Personals Synergien entstehen, die das Ausschöpfen
er Bildungspotenziale der Stätten deutlich verbessern
15694 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
(A) )
(B) )
würden. Damit könnten sich die Gedenkstätten zu dem
entwickeln, was sie sein sollten: Lernorte, die ihren Be-
suchern und Besucherinnen Erfahrungen vermitteln, aus
denen sie zeitlebens schöpfen können. Ich kann mir
durchaus vorstellen, dass das Mauer-Mahnmal in diesem
Netz eine zukünftige Rolle spielen wird. In diesem all-
umfassenden Sinne hätte ich Ihren Antrag gern mitgetra-
gen in dem von Ihnen dargelegten partikulären Sinne
lehne ich ihn allerdings ab.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): In der ver-
gangenen Woche haben wir über den Gruppenantrag
zum Gedenken am Brandenburger Tor diskutiert. Heute
sprechen wir über das Mauer-Mahnmal im Marie-
Elisabeth-Lüders-Haus. Während ich persönlich das
Brandenburger Tor vor allem als Symbol der Überwin-
dung der Einheit sehe, ist das Mauer-Mahnmal vor allem
ein Symbol der Teilung. Die auf die Segmente geschrie-
benen Zahlen der Mauertoten eines jeden Jahres zeigen
auf lapidare, aber gerade dadurch besonders eindringli-
che Weise das Leid, das sich an dieser innerdeutschen
Grenze abgespielt hat. Die Mauerelemente, die heute in
das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus einschneiden, sind ein
eindrucksvoller authentischer Ort, insbesondere wenn
man noch vor Augen hat, wie dieser Bereich nordöstlich
des Spreebogens nach der Wende bis zu den Bauarbeiten
ausgesehen hat.
Während wir bei den Orten des Gedenkens an Mauer,
SED-Diktatur und deren Überwindung als Vertreter des
deutschen Volkes verantwortlich sind, trifft uns bei dem
Mauerdenkmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zudem
noch die Verantwortung des Bundestages als Hausherr.
Daher sehe ich es – und komme damit zu den Forderun-
gen im Einzelnen – vor allem als Aufgabe der Baukom-
mission des Deutschen Bundestages an, den Gedenkort
von der Uferpromenade her öffentlich zugänglich zu
machen. Wenn dies bautechnisch möglich ist, sollte die
Öffentlichkeit unbedingt Zugang zu den Mauersegmen-
ten bekommen. Dazu brauchen wir aber meines Erach-
tens keinen Beschluss des Bundestages.
Die zweite Forderung teile ich und kann sie nur unter-
streichen. Neben der Sicherung und didaktischen Aufbe-
reitung der authentischen Orte des SED-Unrechts ist die
wissenschaftliche Aufarbeitung eine wichtige und dring-
liche Aufgabe. Ich habe meine Bedenken, ob man es
wirklich „Totenbuch“ nennen sollte, unterstütze die For-
derung nach einer Aufarbeitung und Dokumentation zur
Erinnerung an die Opfer der deutschen Teilung aber aus-
drücklich. In der Debatte zum Mauergedenken am Bran-
denburger Tor in der letzten Woche kam ja deutlich zum
Ausdruck, dass bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung
nach Ansicht aller ein Nachholbedarf besteht.
Es ist selbstverständlich, dass das Mauer-Mahnmal
im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus bei den Gedenkstätten-
konzepten des Bundes und Berlins einzubeziehen ist.
Aber genau diese Einbindung in ein Gesamtkonzept, die
der Antrag der CDU/CSU-Fraktion fordert, lässt mich
diesem Antrag kritisch gegenüberstehen.
Wir sollten uns hüten, jedes Mauerstück mit einem
gesonderten Antrag, hinter dem jeweils eine Fraktion
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teht, in das Gesamtkonzept zu hieven. Denn dann wären
ir genau dort angelangt, wo wir nicht hinkommen wol-
en und dürfen, nämlich im parteipolitischen Denken
nd Streiten. Die Konzeption der Gedenkstätten beider
eutscher Diktaturen verlangt den Konsens aller Frak-
ionen. Daher möchte ich diesen Antrag vor allem als ei-
en Diskussionsbeitrag auffassen, nicht aber als einen
ntrag, den der Bundestag annehmen sollte.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Entwürfe
– Gesetz zur Unternehmensintegrität und Mo-
dernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
– Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-
Musterverfahren
(Tagesordnungspunkt 20 a und b)
Olaf Scholz (SPD): Mit den beiden heute in erster
esung zu beratenden Gesetzentwürfen, dem Kapitalan-
eger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG – und dem
esetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung
es Anfechtungsrechts – UMAG –, gehen wir unseren
eg zur Stärkung der Untemehmensintegrität und des
nlegerschutzes – im Rahmen des 10-Punkte-Pro-
ramms der Bundesregierung – konsequent weiter.
Worum geht es? Mit dem UMAG soll einer der be-
eutendsten Teile der aktienrechtlichen Änderungsvor-
chläge der Regierungskommission Corporate Gover-
ance umgesetzt werden. Das gesellschaftsrechtlich
esonders wichtige Anfechtungsrecht in der Hauptver-
ammlung, sowie das Recht der Aktionäre zur Durchset-
ung von Haftungsansprüchen gegen andere Organe der
esellschaft sind die Schwerpunkte dieser Stufe.
Die Haftung ist im deutschen Aktienrecht an sich
chon sehr konsequent – aber selbst berechtigte Ansprü-
he werden nur selten geltend gemacht. Uns geht es des-
alb nicht um einen Ausbau der Haftung, sondern um
ie Erleichterung der Klagen einer Aktionärsminderheit.
Wir schaffen eine gute Balance. Einerseits werden
lagen verhindert, bei denen der Grund und die Motiva-
ion der Klage nicht aus einer ernsthaften wirtschaftli-
hen Beteiligung an der Gesellschaft hergeleitet werden
ann. Andererseits werden die alten Regelungen – zum
otwendigen Aktienwert – spürbar gelockert.
Sicher ist der Schwellenwert in Höhe von
00 000 Euro sehr niedrig angesetzt. Aber: Er muss auch
m Zusammenhang gesehen werden mit den weiteren
inschränkungen und Sicherungen wie dem Zulassungs-
erfahren, den Kostenregelungen und der Business
udgment Rule.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Hier wird eine
alance geschaffen zwischen der Erleichterung von Kla-
emöglichkeiten auf der einen Seite und der Verhinde-
ung von missbräuchlichen Klagen auf der anderen
eite.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15695
(A) )
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Vor der Zunahme missbräuchlicher Klagen fürchten
sich manche Skeptiker auch durch die Einrichtung eines
„Aktionärsforums" im Internet. Ich sehe das anders: Mit
dem Aktionärsforum nutzen wir moderne Informa-
tionstechnologien, um eine einfache und unkomplizierte
Kommunikation unter den Aktionären zu ermöglichen.
Zudem wird dieses Forum zur Behebung eines grundle-
genden Corporate Governance-Defizits beitragen: der
mangelnden Eigentümerkontrolle.
Auch das KapMuG dient der Verbesserung der kol-
lektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beinhaltet
ein neues prozessrechtliches Instrument; neue Instru-
mente sorgen meistens erstmal für Skepsis. Das wird
auch in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht anders
sein.
Bei diesem Instrument jedoch – das lässt sich schnell
feststellen – werden alle Seiten gewinnen. Die Vorteile
des Verfahrens liegen auf der Hand. Mussten bislang die
Anleger bei Kapitalmarktdelikten einzeln um ihre Scha-
denersatzansprüche kämpfen, so sollen sich künftig in
gleichgelagerten Fällen die Anleger einem Musterpro-
zess anschließen können. Ich bin überzeugt, dass dieses
Verfahren für alle Seiten Vorteile bringt: Durch die Bün-
delung der Verfahren von geschädigten Kapitalanlegern
kann die Rechtsfrage in nur einem Verfahren exempla-
risch für sämtliche Klagen entschieden werden. Auch
die Gesellschaften werden hiervon profitieren. Denn
schließlich wird mit dieser Regelung auch für sie
Rechtssicherheit geschaffen.
Für beide Seiten ist außerdem von Vorteil: Das Ver-
fahren wird insgesamt beschleunigt und die Kosten redu-
ziert, da nur das Musterverfahren den Instanzenzug
durchlaufen wird. Nicht zuletzt entlasten wir die Ge-
richte.
Das Musterverfahren passt sich nahtlos ein in die
europäische Entwicklung. Ob in Schweden, England,
Portugal oder Spanien – alle diese Länder haben eine
Form von Sammelklagen bereits eingerichtet.
Zwar stehen wir mit den Gesetzentwürfen am Beginn
der parlamentarischen Beratung, ich bin aber jetzt schon
zuversichtlich, dass wir diese bald erfolgreich abschlie-
ßen können und freue mich auf die weitere Diskussion.
Friedrich Merz (CDU/CSU): Lassen Sie mich
zunächst einige Vorbemerkungen zur Einordnung des
Gesetzes zur Unternehmensintegrität und zur Moderni-
sierung des Anfechtungsrechts in den Gesamtkontext
machen. Der Entwurf steht in Zusammenhang mit der
Regierungskommission „Corporate Governance Unter-
nehmensführung Unternehmenskontrolle Modernisierung
des Aktienrechts“. Der Abschlussbericht der Regie-
rungskommission Corporate Governance lässt sich in die
Empfehlungen an eine Kodex-Kommission und Emp-
fehlungen an den Gesetzgeber gliedern.
Die Bundesregierung hat im Februar 2003 ein Zehn-
Punkte-Programm verabschiedet, das einen besseren
Anlegerschutz und eine gestärkte Unternehmensintegri-
tät zum Ziel hat. In diesem Katalog sind eine Reihe von
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esetzgeberischen Maßnahmen enthalten, die zum Teil
ereits verabschiedet sind. Das UMAG reiht sich hier
in und soll, nach dem Willen der Bundesregierung, als
eiterer wesentlicher Teil der Umsetzung der geplanten
esetzgeberischer Maßnahmen verstanden werden.
isher verabschiedet wurden das Transparenz- und
ublizitätsgesetz vom 19. Juli 2002, das Bilanzrechtsre-
ormgesetz, das Bilanzkontrollgesetz, das SE-Einfüh-
ungsgesetz. In der Planung ist außerdem das Kapital-
arkt-Informations- und Haftungsgesetz.
Nach dem Willen der Bundesregierung ist Ziel all die-
er Maßnahmen, den Finanzplatz Deutschland zu stär-
en, Neuemissionen und Börsengänge zu fördern, die
ktienanlage als Instrument der Altersversorgung zu
erstehen und für ein attraktives Investmentumfeld zu
orgen. Diese Ziele sind durchaus im Grundsatz zu be-
rüßen. Im Hinblick auf den zunehmend globalen Wett-
ewerb sind in den deutschen Finanzmärkten und im Ge-
ellschaftsrecht die Voraussetzungen zu schaffen, um in
iesem Wettbewerb zu bestehen.
Die Industrie und Finanzverbände, die ebenfalls den
rundansatz einer Stärkung des Finanzplatzes Deutsch-
ands begrüßen, sind allerdings über die Gesetzesfülle
er Bundesregierung besorgt. Sie befürchten, dass das
iel, bürokratische Belastungen für Unternehmen zu re-
uzieren, damit nicht erreicht werden kann. Nach mei-
em Eindruck ist diese Besorgnis nicht ganz von der
and zu weisen: Das Beispiel des SE-Einführungsgeset-
es hat gezeigt, dass die aus den Koalitionsfraktionen
icht unbedingt an einer Stärkung des Wettbewerbs für
eutsche Unternehmen und der Steigerung der Attrakti-
ität des Standorts Deutschland für ausländische Inves-
oren interessiert sind, wenn es darum geht, liebgewor-
ene Instrumente wie die deutsche Mitbestimmung zu
erpetuieren, auch wenn diese im internationalen Ver-
leich nachweisbar keine Nachahmer gefunden und sich
ür deutsche Unternehmen im Wettbewerb als Bremse
erausgestellt hat.
Nun zu Zielsetzung und Inhalt des UMAG: Mit dem
orliegenden Gesetzentwurf soll der Missbrauch von
nfechtungsklagen eingeschränkt, eine Stichtagsrege-
ung für die Anmeldung zur Hauptversammlung einge-
ührt sowie eine „Business-Judgement-Rule“ nach ame-
ikanischem Vorbild implementiert werden, um den
nternehmen mehr Sicherheit im Hinblick auf die Haf-
ung wegen unternehmerischer Entscheidungen zu ge-
en. Gegen diese Zielsetzung habe ich nichts einzuwen-
en. Soweit ich sehe, hat auch der Bundesrat in seiner
tellungnahme die Zielsetzung des Entwurfs im Grund-
atz begrüßt.
Was die Detailregelungen des UMAG angeht, müssen
ir allerdings in den Ausschussberatungen über eine
anze Reihe von Fragen noch einmal intensiver sprechen
nd prüfen, ob die Ziele des Entwurfs mit den von der
undesregierung vorgeschlagenen Regelungen auch er-
eicht wird. Ich habe an einigen Stellen Zweifel und sehe
ich da einig mit dem Bundesrat und auch einigen der
etroffenen Fachverbände, die in Kernbereichen des
ntwurfs eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen
aben. Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung
15696 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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dem Bundesrat ja in Einzelbereichen schon entgegenge-
kommen und ich hoffe, dass wir in den anstehenden
Ausschussberatungen zu weiteren Verbesserungen kom-
men werden. Verbesserungen sind aus meiner Sicht vor
allem in folgenden Bereichen notwendig:
Der erste Punkt betrifft das Klagezulassungsverfahren
nach § 148 (neu). 1 Prozent des Grundkapitals als Zulas-
sungsvoraussetzung geht in Ordnung. Die Alternative
Voraussetzung von 100 000 Euro Börsenwert ist aus
meiner Sicht viel zu niedrig. Ich will dies an einem Bei-
spiel deutlich machen: Die Allianz AG hat derzeit circa
7 000 Aktionäre, die diese Voraussetzung erfüllen. Da-
ran können Sie die Missbrauchsmöglichkeiten ablesen.
Ein weiterer Punkt für Verbesserungen ist die in § 93
eingefügte „Business-Judgement-Rule“. Die Vorschrift
muss klarer gefasst werden. Um Rechtssicherheit für
Unternehmen zu erzielen, muss aus dem Gesetz hervor-
gehen, in welchen Fällen das Verhalten des Vorstandes
keine Pflichtverletzung darstellt. In diesem Zusammen-
hang müsste auch die Frage der Beweislastregeln noch-
mals diskutiert werden.
Die Stichtagsregelung für die Anmeldung zur Haupt-
versammlung (§ 123 neu) begrüße ich. Allerdings soll-
ten die Fristen so harmonisiert werden, dass Hauptver-
sammlungsunterlagen von den Depotbanken nur einmal
versandt werden müssen. Wir sollten hier nicht unnötig
bürokratische Hürden aufbauen. Der Gegenäußerung der
Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
entnehme ich, dass in diesem Bereich wohl mit Entge-
genkommen zu rechnen ist. Wir werden die auf dem
Tisch liegenden alternativen Vorschläge im Einzelnen
überprüfen.
Noch einen weiteren Punkt möchte ich an dieser
Stelle herausgreifen, und zwar die Einführung eines
Aktionärsforums im elektronischen Bundesanzeiger
(§ 127 neu). Auch mit dieser Regelung werden wir uns
im Zuge der Ausschussberatungen intensiver beschäfti-
gen müssen. Wenn wir den Finanzplatz Deutschland
stärken wollen, müssen wir darauf achten, dass wir nicht
selbst die Voraussetzungen dafür schaffen, um eine Ruf-
schädigung unserer Unternehmen zu erleichtern. Hier
gilt es insbesondere auch zu überprüfen, ob der elektro-
nische Bundesanzeiger der richtige Ort für derartige
Foren ist.
Nun einige Bemerkungen zum Entwurf eines Geset-
zes zur Einlegung von Kapitalanleger-Musterverfahren.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Musterklagen eingeführt
werden wie zum Beispiel in Fällen falscher Ad-hoc-Mit-
teilungen oder unrichtiger Börsenprospekte. Künftig soll
jeder Anleger die Einleitung eines Musterverfahrens be-
antragen können. Dieser Antrag soll dann in einem Kla-
geregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffent-
licht werden. Gibt es in den folgenden vier Monaten
mindestens neun weitere Begehren zur Klärung dersel-
ben Musterfrage, bestimmt das Prozessgericht einen
Musterkläger und holt einen für alle bindenden Muster-
entscheid beim Oberlandesgericht ein. Soweit zum In-
halt und zur Zielsetzung des Entwurfs.
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Auch hier gilt, dass das Ziel, zu einer Beschleunigung
er Verfahren zu kommen, an sich überlegenswert und
ichtig ist. Aber auch hier sage ich, die Ausschussbera-
ungen müssen zeigen, ob der Entwurf seiner Zielset-
ung gerecht wird und zu einer Entlastung der Gerichte
owie zu mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen
nd zur Beschleunigung der Verfahren führen kann. Da-
an bestehen aus meiner Sicht Zweifel. Der Entwurf darf
nsbesondere nicht zu einer übermäßigen Zunahme von
erfahren durch „Berufskläger“ und damit einer miss-
räuchlichen Verwendung der neuen Instrumente zulas-
en der Gerichte und zum Nachteil der Unternehmen
ühren.
Als Fazit für beide Entwürfe bleibt festzuhalten: Die
on der Bundesregierung mit beiden Gesetzentwürfen
erfolgten Ziele sind im Grundsatz zu begrüßen. Aus
icht der Union sind Verbesserungen in beiden Entwür-
en notwendig, um diese Ziele in der Praxis zu erreichen.
ie Ausschussberatungen werden zeigen, ob es gelingt,
urch Änderungen und Ergänzungen die von der Bun-
esregierung vorgelegten Entwürfe so zu verbessern,
ass diese auch die Zustimmung der Union finden kön-
en.
Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
it KapMuG und UMAG beraten wir zwei Gesetzesent-
ürfe, die dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher
n ihre Investitionen, ihre Unternehmen und auch den Fi-
anzplatz Deutschland zu stärken.
Angesichts bisheriger Skandale bei Telekom oder
orussia Dortmund, muss Anlegerschutz für uns alle ein
entrales Anliegen sein. Es muss unser gemeinsames
iel sein, verlorenes Vertrauen in die Aktienmärkte zu-
ückzugewinnen. Die Grünen werden deshalb die Geset-
esentwürfe unterstützen.
Mit Einführung des KapMuG soll es den Anlegern er-
öglicht werden, ihre Schadensersatzansprüche wegen
ehlerhafter Informationen der Unternehmen gemeinsam
eltend zu machen. Dies ist neu, denn die ZPO ist auf
ie Geltendmachung von Einzelansprüchen in Einzel-
erfahren ausgerichtet. Obwohl durch falsche Darstel-
ungen gegenüber dem Kapitalmarkt leicht ein Gesamt-
chaden in Millionenhöhe angerichtet werden kann,
leibt dies meist ohne Folgen, da die geschädigten Anle-
er – zumindest die ohne Rechtsschutzversicherung –
urch hohe Prozess- und Kostenrisiken von einer Klage
bgehalten werden. Die Kosten übersteigen die Forde-
ung erheblich, da in jedem Prozess eine Beweisauf-
ahme mit teurem Sachverständigengutachten notwen-
ig ist.
An diesem für den geschädigten Anleger unzumutba-
en Zustand setzt das KapMuG an: Künftig kann jeder
nleger die Einleitung eines Musterverfahrens beantra-
en. Sobald der Antrag gestellt ist und das Landgericht
essen Zulässigkeit bejaht hat, wird dieser im neu einzu-
ichtenden Klageregister des elektronischen Bundesan-
eigers öffentlich bekannt gemacht. Sollten binnen vier
onaten in mindestens neun weiteren Verfahren gleich-
erichtete zulässige Anträge gestellt werden, führt das
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15697
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OLG einen Musterentscheid herbei. Es bestimmt aus
dem Kreis der Kläger einen Musterkläger und lädt alle
übrigen Kläger bei.
Der Musterentscheid, gegen den die Rechtsbe-
schwerde beim BGH statthaft ist, wirkt auch für und ge-
gen die Beigeladenen. Diese müssen zwar noch ihr eige-
nes Verfahren vor dem Landgericht führen, jedoch ohne
teure Beweisaufnahme und unter Zugrundelegung des
Musterentscheids. Der Ausgang seines Verfahrens ist da-
mit vorhersehbar. Prozess- und Kostenrisko vermindern
sich also erheblich. Statt den kompletten Sachverständi-
genkosten ausgesetzt zu sein, ist der Kläger an den Kos-
ten des Musterverfahrens allenfalls gemäß dem Verhält-
nis seiner Forderung zum gesamten Streitwert beteiligt.
Dieses Verfahrensgesetz wird Gerichte entlasten, Ver-
fahren erheblich beschleunigen und dazu beitragen, das
Vertrauen in die Justiz zu stärken – alles Ziele, die wir
mit all unseren Gesetzesvorhaben anstreben sollten.
Auch mit dem UMAG werden die Klagemöglichkei-
ten von Aktionären verbessert und gleichzeitig wird der
Missbrauch von Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung eingedämmt. Dieser Gesetzes-
entwurf erleichtert es den Anlegern, eine Klage wegen
Innenhaftung der Organe, die ihre Sorgfaltspflichten ver-
letzt haben, in Gang zu setzen. Aktiv legitimiert sind
künftig auch Aktionärsminderheiten, deren Anteile im
Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1 Prozent des
Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100 000 Euro
betragen. Um diese notwendige Beteiligungshöhe zu er-
reichen, können Kleinaktionäre in einem Forum im elek-
tronischen Börsenanzeiger Klagemitstreiter suchen.
Nicht nur die deutliche Herabsetzung des Quorums
stärkt die Position der Anleger, sondern auch die Tatsa-
che, dass diese künftig einen Anspruch der Gesellschaft
im eigenen Namen geltend machen können, keinen be-
sonderen Vertreter mehr brauchen. Klagemissbrauch ist
infolge der neuen Regelungen nicht zu befürchten, denn
zu dessen Vermeidung ist der Haftungsklage ein Zulas-
sungsverfahren vorgeschaltet.
Um Rechte und Pflichten nicht einseitig zu verteilen,
wird quasi als Gegengewicht zur den Klageerleichterun-
gen ein Haftungsfreiraum ins Gesetz aufgenommen, der
dem Vorstand unternehmerische Entscheidungen – so-
fern nach bestem Wissen und Gewissen getroffen – ga-
rantiert.
Das UMAG wägt die Interessen der Aktionäre ge-
genüber denen der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht
sorgfältig ab. So bewahrt es einerseits das Anfechtungs-
recht als wichtiges Schutzinstrument. Andererseits
kann, um dessen missbräuchlicher Ausnutzung gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu unterbinden,
künftig per Satzung die Grundlage für eine Frage- und
Redezeitbegrenzung herbeigeführt werden. Daneben
wird zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Gesell-
schaft ein gerichtliches Eilverfahren für Anfechtungs-
klagen, das so genannte Freigabeverfahren, aus dem
Umwandlungsgesetz übernommen. Schließlich werden
mit diesem Gesetzesvorschlag auch die Regeln zur An-
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eldung und Legitimation bei der Hauptversammlung
eitgemäß modernisiert.
Wenn wir uns vor Augen halten, dass es sich bei Aktio-
ären nicht nur um „Börsenspekulanten“ handelt, son-
ern auch um Privatpersonen, die ihr ehrlich verdientes
eld investieren wollen und dabei auf die Angaben der
ktienunternehmen angewiesen sind und ihnen ver-
rauen wollen, ist es notwendig, diese Investitionsent-
cheidungen begleitend zu unterstützen. Wir können und
ollten dies durch die Umsetzung der beiden Gesetzes-
ntwürfe gemeinsam tun.
Rainer Funke (FDP): Die uns heute in erster Le-
ung vorliegenden Gesetzentwürfe öffnen ein weiteres
apitel zur Umsetzung des Zehn-Punkte-Katalogs der
undesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegri-
ät und des Anlegerschutzes. Wie ich bereits bei den letz-
en Gesetzentwürfen in diesem Bereich – nämlich den
ilanzgesetzen – ausführte, unterstützen wir die grund-
ätzlichen Ziele dieses zugegebenermaßen größeren Pro-
ekts. Es werden uns nun zwei Entwürfe vorgestellt, die
uf den ersten Blick sinnvoll und wohl durchdacht er-
cheinen. Auf den zweiten Blick muss man jedoch fest-
tellen, dass bei beiden Entwürfen der Teufel im Detail
itzt.
Mit dem UMAG hat uns die Regierung eine Praline
it Senffüllung vorgesetzt. Mit der Einführung der
Business Judgement Rule“ zeigt der Gesetzgeber zwar,
ass er dem Management eines Unternehmens bei unter-
ehmerischen Entscheidungen den notwendigen Hand-
ungsspielraum und Haftungsfreiraum zugestehen will.
urch die konkrete Formulierung der Vorschrift benach-
eiligt die Bundesregierung deutsche Managements im
egensatz zu zum Beispiel den amerikanischen Konkur-
enten. Der Entwurf legt den Geschäftsleitern quasi die
eweislast für die Richtigkeit ihrer Entscheidung auf,
ährend in den USA die klagenden Gesellschafter be-
eisen müssen, dass die Managemententscheidung nicht
ichtig war.
Durch diese Beweislastregelung entwertet die Regie-
ung die „Business Judgement Rule“ als geplanten
chutz des Managements und als Ausgleich für die
benfalls in dem Entwurf vorgesehene Ausweitung des
nfechtungsrechts der Aktionäre. Das notwendige und
raditionelle Gleichgewicht in einem Unternehmen wird
o zerstört.
Nicht aktzeptabel sind in diesem Zusammenspiel
uch die Einführung einer staatlichen Unterstützung für
lagewillige Gesellschafter durch die Schaffung eines
ktionärsforums zum Finden von Mitstreitern sowie die
u große Herabsetzung der gesetzlichen Quorums zur
lageeinreichung oder Durchführung einer Sonderprü-
ung, um nur einige Punkte anzusprechen. Alle diese
aßnahmen fördern Klagemöglichkeiten für professio-
elle Prozessaktionäre.
Lassen Sie mich zu dem zweiten Gesetzentwurf kom-
en, den wir heute in diesem Zusammenhang beraten.
it dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird
15698 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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ein Problemkreis aufgegriffen, der in das Blickfeld jedes
Rechtspolitikers rücken sollte. Denn die Regierung star-
tet mit diesem Gesetzentwurf einen Versuchsballon.
Nach ihren eigenen Worten in der Gegenäußerung zur
Stellungnahme des Bundesrates will die Bundesregie-
rung dieses neue Verfahren erst einmal erproben und
dann prüfen, ob ein entsprechendes Verfahren als allge-
meines Institut in der ZPO verankert werden kann. Da-
mit ist es nur vorerst ein spezielles Verfahren für Kapi-
talanleger. Es ist darüber hinaus der Beginn der
Einführung eines neuen kollektiven Rechtsschutzinstru-
ments in das deutsche Zivilprozessrecht durch die Hin-
tertür.
Zum Gesetzentwurf selbst sei noch Folgendes anzu-
merken: Über die Einführung unbestimmter Rechtsbe-
griffe wie des Begriffs des „Feststellungsziels“ hinaus
enthält er mehrfach Einschränkungen der dem Zivilpro-
zessrecht immanenten Dispositionsmaxime. Auch wird
der Entwurf den eigenen Zielen nicht gerecht. Er führt
durch die Bekanntgabe der Musterverfahren im elektro-
nischen Bundesanzeiger zu einer negativen Prangerwir-
kung für die betroffenen Unternehmen; die Vorschuss-
pflicht für die Beweisaufnahme im Musterverfahren
entfällt und damit fallen die Kosten zunächst der Staats-
kasse und damit dem Steuerzahler zur Last. Außerdem
ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass durch die Verla-
gerung des Musterverfahrens an ein höherrangiges Ge-
richt die Verfahren schlanker werden. Vielmehr wird die
Papierflut an den Gerichten erhalten bleiben, wenn sie
nicht noch durch das geringe Kostenrisiko verstärkt
wird. Dies waren nur einige kurze Anmerkungen, aber
sie sehen: Wir werden zu einer sinnvollen Umsetzung
der Ziele des Gesetzes noch viel zu diskutieren haben.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz: Die Bundesregierung hat
2003 ihr Zehn-Punkte-Programm zur Verbesserung. von
Unternehmensintegrität und Anlegerschutz aufgelegt.
Ziel war und ist weiterhin die Wiederherstellung des
Vertrauens in die deutschen Finanzmärkte. Ein Rück-
blick auf die letzten zwei Jahre zeigt, dass die seither
von uns konsequent umgesetzten Reformmaßnahmen
bereits wirken. Das Vertrauen in die Aktienmärkte ist zu-
rückgekehrt und die deutschen Börsen haben sich positiv
entwickelt. Die Bundesregierung wird diesen Trend wei-
ter stützen und die noch offenen Teile des Zehn-Punkte-
Programms konsequent umsetzen.
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Moderni-
sierung des Anfechtungsrechts und das Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetz sind dabei wichtige Wegmar-
ken.
Lassen Sie mich mit dem UMAG anfangen: Der Ge-
setzentwurf enthält neue Regelungen zur Innenhaftung
der Organe der Aktiengesellschaft. Diese Regelungen
führen zu einer besseren Durchsetzung der Haftung in
krassen Fällen von Unredlichkeiten und bei groben
Rechtsverstößen. Gleichzeitig wird aber auch dem Be-
dürfnis nach einem sicheren Hafen im Bereich unterneh-
merischer Entscheidungen Rechnung getragen;
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Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Reform der
nfechtungsklage gegen wichtige Hauptversammlungs-
eschlüsse. Hier hat es schmerzliche Fehlentwicklungen
egeben. Das ist allen, die mit dem Wirtschaftsleben
ertraut sind, gut bekannt. Die an sich für den Minder-
eitenschutz wichtige Anfechtungsklage der Aktionäre
ann – wenn es zu Auswüchsen kommt – die Hand-
ungsfähigkeit eines Unternehmens erheblich blockie-
en. Das ändert der Entwurf durch die Einführung eines
aschen gerichtlichen Freigabeverfahrens, in dem die
nteressen der Beteiligten gegeneinander abgewogen
erden können.
Ferner wird das gesamte System der Anmeldung und
egitimation der Aktionäre zur Teilnahme und Abstim-
ung in der Hauptversammlung an den aktuellen Stand
er Technik angepasst – ein fast revolutionärer Vorgang
ür das in diesem Punkt etwas veraltete Aktienrecht.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass der Ent-
urf ein ausgewogenes Paket bildet, bei dem insbeson-
ere die komplexe Haftung einerseits und die An-
echtungsklage andererseits in einem untrennbaren
ystematischen Zusammenhang stehen. Einzelne Rege-
ungen können daher nicht ohne Störung des Gesamt-
leichgewichts geändert werden.
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz,
urz KapMUG, betreten wir Neuland im Bereich des
rozessrechts. Wir verhelfen dem einzelnen Kapitalanle-
er durch eine neue Form der Musterklage schnell und
ffizient zu seinem Recht. Wer etwa wegen falscher
d-hoc-Meldungen über Gewinnerwartungen oder
urch unrichtige Börsenprospekte mit seiner Kapitalan-
age einen Schaden erlitten hat, soll seine Ansprüche
ünftig leichter als bisher vor Gericht verfolgen und
urchsetzen können.
Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens
ehn individuellen Schadenersatzprozessen gleich lau-
end stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt
nd einheitlich durch das Oberlandesgericht entschieden
erden.
Wir sorgen mit der Einführung des bundesweiten
lektronischen Klageregisters dafür, dass nicht nur die
erichte, sondern auch die betroffenen Anleger Kennt-
is von bereits anhängigen Musterverfahren erhalten.
amit können solche oft zu Hunderten, ja Tausenden
ingereichten Klagen zur Entlastung der Eingangsge-
ichte bei einem Oberlandesgericht konzentriert und hin-
ichtlich der vorgelegten Musterfrage mit nur einer Be-
eisaufnahme auch einheitlich entschieden werden.
Im internationalen Vergleich beschreiten wir mit der
inführung eines Musterverfahrens einen neuen Weg.
amit wird nicht nur der Anlegerschutz in Deutschland,
ondern der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt.
Wir werden uns in nächster Zeit sicherlich noch wei-
er intensiv mit diesen komplexen Gesetzen beschäfti-
en. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15699
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Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– Antrag: Wettbewerbsnachteile und büro-
kratische Restriktionen für Omnibusver-
kehre beseitigen
– Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes
(Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord-
nungspunkt 9)
Heinz Paula (SPD): Es ist immer wieder eine beson-
dere Freude, wenn eine Oppositionsfraktion, und das
noch am späten Freitagnachmittag, mit den Regierungs-
koalitionen am gleichen Strang zieht und von der Bun-
desregierung die Vereinfachung gesetzlicher Bestim-
mungen fordert. Schön wäre es, wenn es immer so sein
könnte, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter.
Aber zurück zu den Tatsachen: In ihrem Antrag
„Wettbewerbsnachteile und bürokratische Restriktionen
für Omnibusverkehre beseitigen“ steht die FDP für die
Vereinfachung gesetzlicher Bestimmungen zum Gele-
genheitsverkehr mit Omnibussen, für eine Beschränkung
des Schutzes vorhandener Linienverkehre gegen Kon-
kurrenzangebote, für eine günstigere Behandlung von
Omnibusverkehren im Steuer- und Abgaberecht sowie
für einen höheren Anteil an Hilfen nach dem Regionali-
sierungsgesetz für die Förderung von Busdiensten im
ÖPNV. So weit, so gut.
Dieser Antrag enthält zweifelsohne eine Reihe von
diskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der der-
zeitigen Rechtslage über die in der parlamentarischen
Beratung auch im Zusammenhang mit dem Antrag des
Bundesrates zur Änderung des Personenbeförderungsge-
setztes, der ebenfalls heute in erster Lesung behandelt
wird, gesprochen werden kann, wie die Vereinfachung
des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens im Gele-
genheitsverkehr sowie die Klarstellung, dass Verkehrs-
leistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zum
Beispiel nur an Busunternehmen mit inländischem Be-
triebssitz erteilt werden sollen.
Aber ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren,
das die FDP-Fraktion mit einem erneuten Antrag zum
Thema Busverkehr ihren im Oktober vergangenen Jah-
res bereits vorgelegten Antrag mit weit über das Ziel hi-
nausgeschossenen Forderungen zurücknehmen will. Mit
dem Antrag 15/3953, „Novellierung des Personenbeför-
derungsgesetzes – Wettbewerb im öffentlichen Perso-
nenfernverkehr zulassen“, haben sie unter anderem ei-
nen generellen Wegfall des Konkurrenzschutzes bei
Omnibusverkehren im Inland und im grenzüberschrei-
tenden Bereich sowie die Einführung einer Maut für
Busse im innerdeutschen Fernlinienverkehr gefordert.
Busunternehmen zusätzlich mit Mautgebühren zu belas-
ten, das, meine Damen und Herren von der FDP, ist ihre
Förderung des Mittelstandes, ist ihre Politik, Wettbe-
werbsnachteile für den Mittelstand zu beseitigen, im Ge-
gensatz zur Bundesregierung, die ausschließlich Wert
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arauf legte, dass die Busunternehmen ob nun Reisebus-
eranstalter oder der Bus-Fernlinienverkehr, von der
auterhebung befreit wurden, keine Maut zahlen müs-
en, um wettbewerbsfähig zu bleiben und zu sein.
War Ihnen die Kritik der Busunternehmer und ein-
chlägigen Verbände zu harsch? Und glauben Sie wirk-
ich, dass Sie mit dem neuen Antrag so ganz ohne Ge-
ichtsverlust den alten in der Versenkung verschwinden
assen können? Da nützen auch keine neuen Forderun-
en an die Bundesregierung, zumal die von ihnen gefor-
erten Absenkungen der Steuer- und Abgabenbelastung
chlicht und ergreifend unrealistische sind.
Mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein wer-
en wir in den parlamentarischen Beratungen zu den bei-
en Anträgen über sicher dringend notwendige Verände-
ungen im Interesse der Wettbewerbsförderung des
mnibusverkehrs diskutieren. Nicht zuletzt die fort-
chreitende Liberalisierung des Omnibuslinienverkehrs
nnerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt Veranlas-
ungen, auch den nationalen Rechtsrahmen zu überprü-
en, dies natürlich in Abhängigkeit von der künftigen eu-
opäischen Regelung, das sollten wir abwarten.
Aber eins ist für die Bundesregierung, ist für uns klar:
er Bus ist und bleibt ein ökologisch sinnvoller und si-
herer Verkehrsträger, den es zu fördern gilt. Der Bus
enötigt weniger als ein Drittel an Kraftstoff und emit-
iert proportional weniger CO2 als ein PKW bei gleicheruslastung und ist damit umweltfreundlicher. Der Flä-
henbedarf geringer. Der Bus ist ein sicheres Verkehrs-
ittel. So gab es im Jahre 2003 im MIV 5 470 Tote und
m Busverkehr 17 getötete Insassen.
Was die Bussicherheit betrifft, hat die Bundesregie-
ung eine ganze Menge getan. Ich erinnere hier nur an
ie gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur
eisebussicherheit.
Allerdings nützen bestehende und neue Vorschriften
ur wenig, wenn sie nicht wirksam kontrolliert werden
nd kontrolliert werden können. Die FDP täte ein Gutes,
enn sie in den Ländern, wo sie mitregiert, verstärkt mit
em Bundesamt für Güterverkehr für mehr Kontrollen
zum Beispiel zur Überwachung der Lenk- und Ruhe-
eiten – häufigste Unfallursachen – sorgt und dem BAG
as Recht einräumt, Reisebusse zur Kontrolle anzuhal-
en und dies nicht wie in Bayern zu verweigern.
Herr Stoiber ließ mir vor einiger Zeit durch seinen
eiter der Bayerischen Staatskanzlei Erwin Huber, mit-
eilen, „dass aus fachlicher Sicht eine isolierte Kontroll-
öglichkeit des Bundesamtes für Güterverkehr nicht
ngezeigt ist.“ Und weiter: „Die Synergieeffekte ge-
einsamer Kontrollen würden verloren gehen, weil bei
er zwangsläufig begrenzten Kapazität des Bundesamtes
ei einer stärkeren Anzahl von Einzelkontrollen Ge-
einschaftsaktionen nicht mehr im bisherigen Umfang
öglich wären.“
Vermehrte und wirksame Kontrollen wären aber im
nteresse der Sicherheit der Fahrgäste und aller übrigen
erkehrsteilnehmer ein wichtiges Signal und lägen doch
uch in ihrem Interesse.
15700 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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Ein Wort noch zu ihrer Forderung nach Ausbildungs-
richtlinien für Omnibusfahrer: Seit dem 19. April 2001
besteht eine Verordnung über die Berufsausbildung zum
Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin, Berufskraft-
fahrer-Ausbildungsverordnung BKV. Danach ist die
Ausbildung Berufskraftfahrer/in in der Fachrichtung
Personenverkehr nicht mehr möglich. Sie wurde neu ge-
ordnet und durch die Ausbildung Berufskraftfahrer/in,
die nicht mehr nach Fachrichtungen gegliedert ist, abge-
löst. Erforderlich für den Zugang zum Beruf des Omni-
busfahrers: Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, EU-
oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder
D1E, Mindestalter 21 Jahre. Die EU-Richtlinie 2003/59
EG, die sich gerade in der Anhörung befindet und bis
September 2006 in nationales Recht umgesetzt werden
muss, eröffnet die Möglichkeit einer Absenkung des
Mindestalters von 21 auf 18 Jahre für die Fahrerlaubnis-
klassen D und DE zur Personenbeförderung im Linien-
verkehr im Umkreis von 50 km sowie für die Fahrer-
laubnisklassen D und D1E – kleine Busse – im Falle der
Berufsausbildung generell, von der nach dem Entwurf
der Verordnung Gebrauch gemacht werden soll. Da-
durch wird für die Jugendlichen ein direkter Übergang
nach Schulabschluss über die Berufsausbildung in den
Beruf erreichbar.
Sie sehen, bei der Veränderung rechtlicher Rahmen-
bedingungen tut sich was. Gleiches wird sich auch tun,
was die Finanzierung von ÖPNV-Busdiensten betrifft.
Das geschieht sicher im Rahmen der erneuten Überprü-
fung des Regionaliserungsgesetzes, dessen Revision in
2008 ansteht.
Die vorliegenden Anträge enthalten eine Mischung
aus diskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der
gegenwärtigen Rechtslage, unrealistische Forderungen
nach Absenkungen der Steuer- und Abgabenlast für den
Omnibusverkehr und andere Vorschläge zur einseitigen
Förderung des Omnibus- und Gelegenheitsverkehrs. Es
gäbe noch viel dazu zu sagen.
Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und
auf Ihre konstruktive Mitarbeit – ohne Mautforderungen.
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Ziel des vorliegenden FDP-Antrages ist die
Vereinfachung gesetzlicher Bestimmungen des Gelegen-
heitsverkehrs mit Omnibussen. Im größeren Kontext
geht es auch darum, inwiefern der Omnibusfernverkehr
stärker liberalisiert werden kann.
In einem besteht vermutlich große Einigkeit: Der Rei-
sebus ist ein ökologisch sinnvoller Verkehrsträger. Aller-
dings sollte dabei auch festgehalten werden: Das System
Bahn ist dem Reisebus bei vergleichbarer oder teilweise
vorteilhafterer Umweltbilanz überlegen, insbesondere
im Bereich der Verkehrssicherheit und im Reisekomfort.
Eine weitere Liberalisierung des Omnibusfernverkehrs
sollte deshalb reiflich überlegt und durchdacht sein. Die
europäische Kommission hat hierzu am 29. Juli 2004
erste Vorschläge vorgelegt, eine europäische Rahmen-
vorgabe wird vermutlich folgen. Heute ist jedoch noch
nicht erkennbar, welche Zielvorstellungen Europa letzt-
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ich entwickeln wird, da die Diskussion erst begonnen
at.
In der weiteren Diskussion zu prüfen ist insbesondere,
nwiefern bei einer Liberalisierung des Omnibusfernver-
ehrs der öffentliche Verkehr Verkehrsmarktanteile hin-
ugewinnen könnte, ohne dass es zu gravierenden Kan-
ibalisierungseffekten zwischen Reisebus und Bahn
ommt. Sollte ein solcher Effekt durch eine intelligente
usgestaltung des Rechtsrahmens möglich sein, so soll-
en im Gleichklang mit der innerhalb der EU geführten
iskussion konkrete Novellierungen des derzeitigen
rdnungsrahmens diskutiert werden. Sollten jedoch grö-
ere Kannibalisierungseffekte nicht auszuschließen sein,
o wird auch zukünftig eine grundsätzlich dem Schutz
es wirtschaftlichen Betriebs des Systems Schiene die-
ende Reglementierung des Omnibusfernverkehrsmark-
es notwendig sein – was im Einzelfall nicht heißt, das
ede heutige Vorschrift für immer Bestandsschutz ge-
ießt.
Ein konkretes Anliegen des Antrages ist übrigens be-
eits „in der Pipeline“. Ein Gesetz- und Verordnungsent-
urf zur Grundqualifikation und Weiterbildung von
mnibusfahrern und -fahrerinnen befindet sich bereits in
er Verbändeanhörung.
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Der
orliegende Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ent-
ält einen Katalog von elf Punkten. Durch eine Orientie-
ung an diesen Leitlinien – man könnte auch verführt
ein zu sagen „Wunschliste“ – soll die Wettbewerbs-
ituation des Omnibusverkehrs verbessert werden.
Wenn ich es recht sehe, hat dieser Entschließungs-
ntrag einen Vorgänger: In der Drucksache 15/3953 vom
0. Oktober 2004 fordert die FDP-Fraktion, durch
ovellierung des Personenbeförderungsgesetzes Wett-
ewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zuzulassen.
abei wird nicht nur die vollständige Aufhebung der
eutigen Schutzklauseln für bestehende Omnibuslinien-
nd Eisenbahnverkehre gefordert, sondern auch die Ein-
eziehung der Omnibusfernlinienverkehre in die Maut-
egelung.
Die Bundesregierung begrüßt, dass insoweit offenbar
in Sinneswandel eingetreten ist. Die entsetzte Reaktion
ufseiten des deutschen Omnibusgewerbes war wohl be-
indruckend genug. Wie sollte auch die gleichzeitige
orderung nach Steuer- und Abgabenentlastungen und
ach Einführung einer Omnibusmaut auf Verständnis
toßen?
Mit dem neuen Entschließungsantrag wird jetzt nur
och ein Wegfall der Schutzklausel für bestehende Om-
ibusfernlinien- und Eisenbahnverkehre gegenüber neu
eantragten Omnibusfernlinienverkehren in Deutschland
efordert. Ferner werden Lockerungen bei den ein-
chränkenden Regelungen für die verschiedenen Formen
es Gelegenheitsverkehrs gefordert.
Sicher gibt die fortschreitende Liberalisierung auch
es Omnibuslinienverkehrs innerhalb der Europäischen
emeinschaft – der Gelegenheitsverkehr ist in der Ge-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15701
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(B) )
meinschaft bereits vollständig liberalisiert – immer wie-
der Veranlassung, auch den nationalen Rechtsrahmen
auf Änderungsbedarf abzuklopfen. Dies ist auch schon
Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre geschehen, also
zu Zeiten, in denen die FDP an der Bundesregierung be-
teiligt war. Geschehen ist allerdings nichts. Es würde
jetzt zu weit führen, ins Detail zu gehen.
In ihrer Mitteilung vom 29. Juli 2004 hat die Europäi-
sche Kommission zum Beispiel Vorschläge für eine wei-
tere dann fast vollständige Liberalisierung des grenz-
überschreitenden Omnibuslinienverkehrs angekündigt.
Soweit bekannt, liegen sie auf der Linie des Entschlie-
ßungsantrages der FDP. Vor diesem Hintergrund ist es
für die Bundesregierung wesentlich, dass wir auf euro-
päischer und nationaler Ebene einen konsistenten mög-
lichst einheitlichen Rahmen für eine bessere Wettbe-
werbsposition setzen. Die Bundesregierung verschließt
sich dem nicht grundsätzlich.
Im Entschließungsantrag wird auch eine massive Um-
steuerung von Investitions- und Fördermitteln zugunsten
der Straße und zulasten der Schiene gefordert. Ange-
sichts der schon heute sehr hohen Verkehrsleistungen auf
der Straße mit den entsprechenden Stau- und Umweltbe-
lastungen finde ich diesen Ansatz schon bemerkenswert.
Bei dem erwarteten Verkehrszuwachs auf den Straßen
sind natürlich gerade bei den Bundesfernstraßen hohe
Investitionen erforderlich. Deshalb soll das hohe Investi-
tionsniveau trotz der Haushaltskonsolidierung beibehal-
ten werden. Zusätzlich wird die Initiative der Bundes-
regierung, durch Umsetzung von Betreibermodellen den
6-spurigen Autobahnausbau zu fördern, für weitere Ent-
lastung an den Verkehrsschwerpunkten sorgen. Gleich-
zeitig aber muss die Schiene durch ein modernes und
leistungsfähiges Streckennetz befähigt werden, ihren
Anteil am Verkehrsaufkommen bedeutend zu erhöhen,
und zwar gerade bei Verkehren mit hoher Transport-
weite. Dies kann nicht gelingen, wenn – wie gefordert –
die künftige Verteilung der Investitionsmittel stärker an
den heutigen Anteilen an der Verkehrsleistung orientiert
wird.
Wir brauchen nicht – noch – mehr Anreize zur Ver-
kehrsverlagerung auf die Straße, sondern Anreize zur
Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene.
Deshalb kann auch die geforderte Verschiebung im
ÖPNV zugunsten von Busdiensten kein Selbstzweck
sein.
Was den vorgeschlagenen Einsatz von Mitteln nach
dem Regionalisierungsgesetz angeht, können die
Rechtsgrundlagen für diese Bundesleistungen an die
Länder nicht einfach beiseite geschoben werden.
Schließlich hat der Bund den Ländern einen Ausgleich
für die Übernahme des Schienenpersonennahverkehrs
im Rahmen der Bahnreform zu leisten.
Nach § 7 des Regionalisierungsgesetzes sind diese
Mittel insbesondere für die Finanzierung des Schienen-
personennahverkehrs zu verwenden; die Verantwortung
für die bestimmungsgemäße Verwendung trifft aller-
dings das jeweilige Land. Die Bundesregierung hat wie-
derholt betont, dass sie für die 2007 vorgesehene Fort-
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chreibung der Regionalisierungsmittel (wirksam ab
008) keine Kürzungen plant – und dabei bleibt es.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich
eim Omnibus um einen wichtigen und im Vergleich
ehr sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsträger
andelt. Hierzu müssen keine neuen Leitlinien „erfun-
en“ werden. Verkehrsbedeutung und Umweltfreund-
ichkeit sind im Übrigen sehr ausdrücklich und wieder-
olt thematisiert worden, zum Beispiel in der Antwort
uf die letzte einschlägige Großen Anfrage der FDP-
undestagsfraktion zum Tourismus in Deutschland und
m aktuellen Tourismusbericht.
Dass die weitere Angleichung steuer- und abgaben-
echtlicher Rahmenbedingungen bei den verschiedenen
erkehrsträgern eine Daueraufgabe ist, stellt auch keine
eue Erkenntnis dar. Schon frühere Bundesregierungen
unter Beteiligung der FDP – sind hier nicht sehr viel
eitergekommen.
Auch diese Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene
ür die weitere Harmonisierung der Wettbewerbsbedin-
ungen aller Verkehrsträger ein. Sie hält grundsätzlich
ine Mineralöl- und Umsatzsteuerbesteuerung sämtli-
her Verkehrsträger unter dem Gesichtspunkt der steuer-
ichen Gleichbehandlung für notwendig.
Sie alle wissen, dass dabei Vorgaben auf internationa-
er Ebene zu berücksichtigen sind. Tun wir das nicht, ge-
ährden wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
n Deutschland ansässigen Verkehrsunternehmen. Das
ann wohl kaum das Ziel dieses Antrages sein.
Am konkretesten befasst sich der Entschließungs-
ntrag mit Änderungen zu den Vorschriften über den
mnibusgelegenheitsverkehr. Der Systematik des Perso-
enbeförderungsgesetzes entsprechend werden Aus-
lugsfahrten und Ferienziel-Reisen als Formen des Om-
ibusgelegenheitsverkehrs positiv definiert. Die FDP-
raktion schlägt nun vor, einige Tatbestandsmerkmale
ieser Definitionen zu streichen, deren Zweck es vor al-
em war, die Abgrenzung zum Omnibuslinienverkehr,
er ja für jede einzelne Linie der Genehmigungspflicht
nterliegt, vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Ge-
einschaft der Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibus-
en nicht nach einzelnen Formen differenziert wird und
ollständig liberalisiert ist, sind wir bereit, die Vor-
chläge und ihre Auswirkungen sorgfältig zu prüfen.
uch im Gelegenheitsverkehr sollte der Ordnungsrah-
en auf europäischer und nationaler Ebene nicht we-
entlich divergieren. Wenn mit den Vorschlägen der FDP
in Beitrag zur Endbürokratisierung geleistet werden
ann, wird sich die Bundesregierung dem nicht wider-
etzen. Dies gilt auch bei der Überführung der euro-
äischen Richtlinie zur obligatorischen Fahreraus- und
fortbildung in deutsches Recht. Dort ist in Fachkreisen
llgemein bekannt, dass die Bundesregierung anstrebt,
ugendlichen einen direkten Übergang nach dem Schul-
bschluss – 9./10. Klasse – über die Berufsausbildung in
en Beruf als Kraftfahrer zu ermöglichen.
Alles im allem enthält der Antrag eine Mischung aus
iskussionswürdigen Ansätzen zur Veränderung der
15702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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derzeitigen Rechtslage, unrealistischen Forderungen
nach Absenkungen der Steuer- und Abgabenbelastung
für den Omnibusverkehr und anderen Vorschlägen zur
einseitigen Förderung des Omnibusverkehrs. In der vor-
gelegten Fassung ist der Antrag nicht annehmbar.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Flughafenanbindung nach Schönefeld frist-
gerecht fertig stellen – Planfeststellung der
Dresdner Bahn voranbringen
– Flugverkehrskonzept für den Großraum
Berlin überprüfen – Flughafen Berlin-Tem-
pelhof offen halten
(Tagesordnungspunkt 23 a und b)
Siegfried Scheffler (SPD): Kaum ein Thema hat
mich in all den Jahren so stark begleitet wie der Flugha-
fen Schönefeld. Dies liegt nicht nur darin begründet,
dass der Flughafen in meinem Wahlkreis Berlin-Treptow
liegt und dort natürlich die Gemüter bewegt, sondern
auch, weil das Thema durchaus an die bekannte ARD-
Show „Pleiten, Pech und Pannen“ erinnert. Es geht um
eine fatale Entwicklung, die durch den massiven politi-
schen Druck des damaligen Verkehrsministers
Wissmann in einem CDU-geführten Ressort ihren An-
fang nahm.
Das nicht enden wollende Gezerre macht allerdings
auch die Bedeutung dieses Infrastrukturprojektes deut-
lich: Der Ausbau der Flughafens Berlin International in
Berlin ist – ich denke, da werden mir die meisten zustim-
men können – ein zentrales wirtschaftspolitisches
Thema für die Region Berlin/Brandenburg. Für ganz
Ostdeutschland wäre die Realisierung der Pläne für den
Ausbau des Flughafens von herausragender Bedeutung.
Man mag zu der Standortentscheidung von 1996, dem
so genannten Konsensbeschluss, stehen, wie man will.
Auch ich war bis zu dem Entscheid, der gemeinsam von
den drei Beteiligten – Bund, Land Berlin und Land
Brandenburg – getroffen wurde, ein Gegner des Baus ei-
nes Großflughafens am Standort Schönefeld. Den sicher-
lich zu erwartenden Impulsen für Beschäftigung und
Wirtschaft in meinem Wahlkreis vor Augen fühlte ich
mich den Sorgen der Betroffenen vor Lärm, Schmutz
und Wertverlust ihrer Grundstücke verpflichtet.
Mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses
für Schönefeld ist eine Hürde für die Öffnung eines
funktions-, leistungs- und wettbewerbsfähigen interna-
tionalen Verkehrsflughafens für die Hauptstadt Berlin
und die Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg im Jahre
2010 genommen worden. Vom Flughafen BBI wird im-
mens viel wirtschaftliche Entwicklungs- und Anzie-
hungskraft ausgehen und er wird sich – davon bin ich
überzeugt – zu einer Jobmaschine entwickeln. Alleine
im vergangenen Jahr nahm der Flugverkehr der Haupt-
stadt um 11,8 Prozent zu; gleichzeitig bewegt sich die
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ahl der Besucher in der Stadt auf einem nie da gewese-
en Niveau.
Die mit Abstand stärkste Zunahme der Zahl der Flug-
äste hat dabei der Flughafen Schönefeld zu verzeich-
en. Sicherlich ist diese Entwicklung in erster Linie den
ow-Cost-Fliegern zu verdanken. Aber dass Schönefeld
ufgrund dieser Tatsache und seines „Zustandes“ Ge-
chäftsreisenden nicht zuzumuten ist, wie es die Landes-
DP noch kürzlich im Abgeordnetenhaus durchblicken
ieß, offenbart die tatsächlichen Gründe für den Kampf
er FDP für Tempelhof. Im Gegensatz zu Schönefeld
ind die Zahlen auf dem Flughafen Tempelhof im glei-
hen Zeitraum rückläufig. Dort werden nur noch knapp
ber 400 000 Passagiere pro Jahr abgefertigt.
Schönefeld nimmt eine positivere Entwicklung; es
ommt Bewegung ins Spiel. So ist es gelungen, German-
ings für die Ansiedlung am Standort Schönefeld zu ge-
innen. Delta wird ab Mai und Continental ab Juli täg-
ich New York anfliegen. Dadurch wird der Stadt
icherlich weiterer Zuwachs an Passagieren zuteil. Zur-
eit verhandelt der Berliner Senat darüber hinaus mit
siatischen Unternehmen, damit auch Direktverbindun-
en in den asiatischen Raum entstehen. Diese Entwick-
ung ist wichtig. Es mutet ja auch geradezu kurios an,
ass eine große europäische Hauptstadt wie Berlin als
inziges interkontinentales Ziel bisher Ulan-Bator in der
ongolei anfliegt.
Deshalb muss der Ausbau der so genannten Dresdner
ahn, der für den Erfolg von Schönefeld essenziell ist
da stimme ich ausdrücklich zu – endlich aus den Start-
öchern kommen. Ich bin sehr froh, dass nach Jahren der
tagnation, die – das muss man leider sagen – dem Ber-
iner Senat anzulasten ist, nunmehr endlich Bewegung in
ieses Projekt kommt. Die Planfeststellungsunterlagen
urden, wie mir der Präsident des EBA gestern noch
bermittelte, vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und
iegen jetzt bei der Anhörungsbehörde vor.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz die Intention
es CDU/CSU-Antrages, der sich mit der Flughafenan-
indung von Schönefeld durch die so genannte Dresdner
ahn beschäftigt. Während die erste Hälfte des Antrags
urz und gar nicht einmal falsch den Stand der Dinge be-
chreibt, zitieren Sie im zweiten Teil diverse Zeitungsar-
ikel, die auf Spekulationen und Vermutungen beruhen,
nd entwickeln daraus Forderungen, die entweder
elbstverständlich sind oder aber auf falschen Tatsachen
eruhen.
Genauso schwammig, wenn auch jedoch nicht un-
ahrscheinlich, ist die Annahme, dass die Inbetrieb-
ahme der wieder aufzubauenden Dresdner Bahn noch
or Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg
nternational, BBI, nicht gelingt. Angesichts des seit
ehreren Jahren ruhenden und nunmehr fortzusetzenden
lanfeststellungsverfahrens ist eine Wiederinbetrieb-
ahme der Strecke tatsächlich kaum vor Ende 2011/An-
ang 2012 möglich.
Was sagt uns das? Im Grunde gar nichts, denn dass
ie Strecke nach gegenwärtigem Stand der Dinge frühes-
ens Ende 2011/Anfang 2012 fertig gestellt ist, bedeutet
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15703
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nicht, dass der Großflughafen nur mit halber Kraft läuft.
Zum einen steht heute überhaupt noch nicht fest, ob BBI
tatsächlich 2010 eröffnet werden kann – ich bin in dieser
Frage eher skeptisch –, zum anderen gibt es Alternati-
ven, die den Zeitraum bis zur Eröffnung des BBI über-
brücken können: Da die freien Kapazitäten auf diesen
Strecken nicht unendlich sind, wird man alternative Stre-
cken wie einmal in der Nord-Süd-Verbindung Haupt-
bahnhof/Lehrter Bahnhof, Papestraße, Anhalter Bahnhof,
Großbeerener Kurve, Berliner Außenring, Flughafen
BBI und zum anderen über Hauptbahnhof/Lehrter Bahn-
hof, Stadtbahn, Berlin-Karlshorst, Berliner Außenring,
Grünauer Kreuz, Görlitzer Bahn, Flughafen BBI nutzen
müssen, um die Frequenz darstellen zu können. Da
Schönefeld nach seiner Fertigstellung noch nicht die vol-
len Kapazitäten erreichen wird, halte ich eine – sofern
sie denn nötig ist – kurzfristige Alternativlösung für ak-
zeptabel.
Natürlich wird es bei der Führung von Zügen zum
Flughafen Berlin-Brandenburg International über die
Anhalter Bahn oder über die Stadtbahn zu zusätzlichen
Belastungen für die Anwohner kommen. Die tatsächli-
che Zugzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt kann aber
sowohl über als auch unter derjenigen des Betriebspro-
gramms liegen. Auch bitte ich zu berücksichtigen, dass
es sich dabei – wenn überhaupt – um einen befristeten
Zeitraum handelt.
Niemandem von uns ist es derzeit möglich, definitiv
zu beurteilen, ob und, wenn ja, wie viele Züge über wel-
chen Zeitraum die Anhalter Bahn anstelle der noch nicht
fertig gestellten Dresdner Bahn benutzen müssten. Inso-
weit sind alle Annahmen über ein zukünftig geändertes
Betriebsprogramm für die Anhalter Bahn reine Spekula-
tion. Zudem steht, wie bereits gesagt, zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt überhaupt noch nicht fest, ob BBI tatsäch-
lich wie geplant 2010 in Betrieb geht. Nur dann machen
diese Überlegungen überhaupt Sinn. Ich frage mich, wa-
rum wir hier unsere kostbare Zeit damit verschwenden,
über Spekulationen zu diskutieren.
Dass die Bundesregierung gesteigertes Interesse da-
ran hat, das Baurecht einem zügigem Entscheid zuzufüh-
ren, versteht sich von selbst. Dieses Interesse haben im
Übrigen alle Planungsbeteiligten. Die Anbindung des
Flughafens Schönefeld und damit die erfolgreiche Reali-
sierung des derzeit wichtigsten Infrastrukturprojektes in
Ostdeutschland ist von allerhöchster Bedeutung nicht
nur für Berlin, sondern für die ganze Region. Auch dass
dabei die Interessen der Anwohner so weit als möglich
berücksichtigt werden, ist Prämisse des verkehrspoliti-
schen Handelns der Bundesregierung.
Aber richtig ist auch, dass bei der Realisierung der
Dresdner Bahn die ökonomischste Lösung realisiert wer-
den muss. Der Haushaltsausschuss und letztendlich wir
als politisch Verantwortliche haben in dieser Frage ein
entsprechendes Mitspracherecht, da es schließlich der
Bund ist, der den mit Abstand größten Batzen bei der Fi-
nanzierung der Schienenanbindung und des Terminals
trägt. Dieses Mitspracherecht hat letztendlich dazu ge-
führt, dass nunmehr die ebenerdige Variante zur Plan-
auslegung kommt, auch wenn der Berliner Senat als
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uch natürlich die Anwohner vor Ort die Tunnelvariante
räferieren. Wenn das Planfeststellungsverfahren zu Er-
ebnissen kommt, die zusätzliche Lärmminderungsmaß-
ahmen nötig machen, wird dieser Verpflichtung natür-
ich nachgekommen.
Nun führt die Opposition aus, dass in der Mittelfrist-
lanung der DB AG die Mittel für den Bau der Dresdner
ahn zurückgestellt worden seien. Es mag sein, dass die
B AG aufgrund der vom Berliner Senat verursachten
erzögerungen beim Planfeststellungsverfahren und der
amit verbundenen Planungsunsicherheit Zeichen setzen
ollte und diese Nachricht somit bewusst in die Welt ge-
etzt wurde. Bedeutung für den weiteren Verlauf der
aßnahme hat diese Nachricht keine, da, wie sowohl
err Mehdorn als auch Staatssekretär Achim Großmann
ir versichert haben, der Bund als Mehrheitseigentümer
er Bahn das Projekt ohne Abstriche prioritär verfolgt.
uch seitens des Senats wurde mir versichert, dass nach
bschluss des Planfeststellungsverfahrens die Mittel
ließen werden. Im Übrigen hat auch Herr Minister
tolpe klar gemacht, dass die DB AG die Planungen für
en Bau der Dresdner Bahn als auch der Anbindung an
en Flughafen vorantreibt und nach Erlangung des Bau-
echts beabsichtigt, diese Vorhaben zu realisieren. Ich
abe keinerlei Grund, an diesen Aussagen zu zweifeln
nd mich den Mutmaßungen und Schlussfolgerungen
nzuschließen. Es sollte auch keinen erkennbaren Grund
eben, bei Vorliegen des Baurechts mit dem Ausbau zu
arten. Mir ist keiner bekannt.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich noch einmal mit den
eftigen Befürwortern des bereits erwähnten Konsensbe-
chlusses in den Oppositionsparteien über die Schlie-
ung des Flughafens Tempelhof streiten muss. Bereits
996 wurde vereinbart, den Flughafen Tempelhof zu
chließen, sobald der Planfeststellungsbeschluss für den
lughafen Schönefeld bestandskräftig wird. Trotz großer
auchschmerzen wurde dieser Beschluss auch nach dem
echsel der Regierungen auf Bundes- und Landesebene
u keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Am 13. August
etzten Jahres ist der Planfeststellungsbeschluss für
chönefeld erlassen worden, 2006 wird er voraussicht-
ich Rechtskraft erlangen. Ich habe keinen Anlass – trotz
er eingereichten Klagen, die zurzeit vor dem Bundes-
erwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden –, an
iesem Datum zu zweifeln. Wir haben keinen Anlass,
en Beschluss von damals infrage zu stellen und erneut
ine Diskussion zu führen, die vor zehn Jahren im Kon-
ens zu Ende gebracht wurde. Es war noch nie gut, de-
okratisch getroffene Entscheidungen von dieser Trag-
eite infrage zu stellen.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition
efährden jedoch mit ihren Forderungen bezüglich Of-
enhaltung des Flughafens Tempelhof über den Planfest-
tellungsbeschluss hinaus – wie auch jetzt wieder mit
em heute zur Debatte stehenden Antrag – das Gesamt-
onzept, sprich: den Ausbau des Flughafens BBI. Es
iegt doch auf der Hand: Ein Weiterbetrieb des defizitä-
en Flughafens Tempelhof würde mittel- und langfristig
u einer unkalkulierbaren Schuldenlast führen, Flugver-
ehre von Schönefeld fernhalten und den Weg zu einer
auberen und soliden Finanzierung des Single-Airports
15704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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Schönefeld blockieren. Dies hat sich bei Gesprächen der
Flughafengesellschaft mit möglichen Kreditgebern als
wichtiger Punkt herausgestellt.
Muss ich die Opposition wirklich darauf hinweisen,
dass alle Genehmigungsfragen nach § 31 Abs. 2 Luft-
verkehrsgesetz im Rahmen der Auftragsverwaltung
beim Land Berlin liegen? Ich kann nicht erkennen, wo
bei dieser Angelegenheit Bundesinteressen berührt oder
verletzt werden, die ein Aktivwerden des Bundes recht-
fertigen würden. Durch die Schließung bzw. teilweise
oder völlige Offenhaltung des Flughafens Tempelhof
sind öffentliche Interessen des Bundes nicht berührt.
Auch wenn Berlin als Luftverkehrsstandort für den Bund
von herausragender Bedeutung ist, trifft dies auf den
Flughafen Tempelhof mit Sicherheit nicht zu. Wieso
sollte jetzt – erst recht vonseiten des Bundes – der Kon-
sensbeschluss von 1996 infrage gestellt werden, der eine
Schließung von Tempelhof bei Vorlage des Planfeststel-
lungsbeschlusses bzw. Erlangung der Rechtskraft für
Schönefeld vorsieht?
Sie verdrängen mit dieser Initiative nicht nur, dass die
Entscheidung für die Schließung des Flughafens Tempel-
hof Teil des Planfeststellungsbeschlusses für Schönefeld
ist, sondern auch, dass darüber hinaus ein sicherheitsrele-
vanter, ein ökologischer sowie ein ökonomischer Zwang
besteht, Tempelhof zu schließen. Ich glaube und be-
fürchte gleichzeitig, dass die Damen und Herren, die da-
für plädieren, dieses – an diesem Standort – überflüssig
werdende Verkehrsmittel aufrechtzuerhalten, in erster Li-
nie aus Eigeninteresse handeln.
So sehr es zu begrüßen ist, die Abgeordneten des
Deutschen Bundestags oder aber auch Geschäftsleute,
die mit dem Privatjet einschweben, möglichst schnell an
ihren Arbeitsplatz zu bringen, so wenig kommt es auf
die wenigen Minuten an, die man für eine Anreise vom
quasi auch im Stadtgebiet liegenden Flughafen Schöne-
feld mehr benötigt. Natürlich gibt es auch Fluggesell-
schaften, die auf Druck ihrer Passagiere den Flugbetrieb
in Tempelhof aufrechterhalten möchten. Ich frage Sie
aber: Wo leben wir denn, wenn einige einflussreiche ge-
sellschaftliche Größen, oder Leute, die glauben, Sie
seien solche Größen, meinen, auf dem Rücken der ge-
beutelten Hauptstadt ihre Eigeninteressen durchsetzen
zu können?
Bitte verbuchen Sie auch nicht die Entscheidung des
Bundes, ab Mai dieses Jahres den Beamtenshuttle zwi-
schen Bonn und Berlin ab/nach Tempelhof fliegen zu
lassen, als Positionierung des Bundes pro Tempelhof
und somit als Annährung an Ihre Position. Der einzige
Grund, den Beamtenshuttle von Tegel nach Tempelhof
zu verlegen, besteht darin, dass dort zurzeit die Tickets
günstiger sind als in Tegel. Ab Oktober wird erneut aus-
geschrieben und es steht keineswegs fest, dass Tempel-
hof erneut den Zuschlag bekommt.
So wie bei dieser Entscheidung des Bundes ökonomi-
sche Gesichtspunkte zum Zuge kamen, so fühlt sich na-
türlich auch die SPD-geführte Landesregierung dem Pri-
mat der Wirtschaftlichkeit verpflichtet: Der Flughafen
Tempelhof fährt Jahr für Jahr erhebliche Verluste ein.
Alleine im Jahr 2003 entstand ein Minus von 15,25 Mil-
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ionen Euro. Ihnen allen ist die prekäre Finanzsituation
es Landes Berlin bekannt. Es ist für die Stadt von exis-
enzieller Bedeutung und von ökonomischer Konse-
uenz, sich von Einrichtungen zu trennen, von der nur
ine elitäre Minderheit profitiert und die weder für die
enschen noch für das Land irgendetwas bringt. Tem-
elhof ist schon lange ein Verlustbringer. Von 1991 bis
003 hat sich ein Defizit in Höhe von 139 Millionen
uro angesammelt. Die jährlichen Verluste lagen zwi-
chen 7 Millionen und 17 Millionen Euro.
Für 2004 wurde von der FBS ein Verlust von
5,2 Millionen Euro erwartet. Wenn der Flugbetrieb auf-
echterhalten würde, kämen nach Berechnungen der
BS bis 2010 noch einmal 120 Millionen Euro dazu.
uch die Entwicklung des Verkehrsaufkommens spricht
ine klare Sprache: Im Jahre 1993 hatte der Flughafen
empelhof seinen Höhepunkt mit rund 68 000 Flugbe-
egungen und 1,1 Millionen Passagieren. Seitdem geht
ie Entwicklung kontinuierlich bis auf eine „kleine Er-
olung“ in den Jahren 1997 und 1998 nach unten. 2003
ab es noch rund 37 000 Flugbewegungen und rund
50 000 Fluggäste. Ich halte es für absolut falsch, für
ine kleine Klientel von Geschäftsleuten und Bundes-
agsabgeordneten, die einen möglichst kurzen Weg zur
rbeit und zu Terminen haben wollen, ein so überflüssi-
es, teures und die Menschen belastendes Fossil wie den
lughafen Tempelhof weiter zu betreiben. Die Millio-
en, die Tempelhof Jahr für Jahr kostet, werden an ande-
er Stelle dringend gebraucht.
Vor diesem Hintergrund hatte die Berliner Flughafen-
esellschaft bei der Senatsverwaltung für Stadtentwick-
ung einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht
ür den Flughafen Tempelhof gestellt. Die zuständige
uftfahrtbehörde in Berlin hat diesem Antrag stattgege-
en und die Berliner Flughafengesellschaft mit Wirkung
b 31. Oktober 2004 von der Betriebspflicht des Flugha-
ens Tempelhof befreit. Die damit verbundene sofortige
ollziehbarkeit wurde jedoch nach der Klage einiger
luggesellschaften aufgehoben.
Doch die Befürworter von Tempelhof sollten sich in
ieser Angelegenheit keine frühzeitigen Hoffnungen
achen: Dieses Urteil hat nur aufschiebende Wirkung;
omit ist auch die Schließung nur aufgeschoben. Ich bin
aher nach wie vor guter Dinge, dass der Flugverkehr
ingestellt wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss
ür die Süderweiterung des Flughafens Schönefeld
echtskräftig ist. Die von den Antragstellern dargelegten
ründe, die angeblich für einen Weiterbetrieb von Tem-
elhof sprechen sollen – Angebote privater Betreiber,
empelhof in Eigenregie weiterzuführen, sowie das
onzept, Tempelhof als Cityterminal mit eigener Tras-
enanbindung für BBI auszubauen –, sind entweder
icht seriös, da die Privaten zum Beispiel nicht die Ge-
äude, die die hauptsächlichen Kosten verursachen,
bernehmen wollen, bzw. es bestehen erhebliche rechtli-
he und auch konzeptionelle Bedenken gegen die Idee,
empelhof als Check-in-Terminal für BBI zu nutzen.
udem bin ich der Ansicht, dass die Überprüfung der
achbarkeit bei den zuständigen Stellen in guten Hän-
en ist und nicht den Deutschen Bundestag tangieren
ollte.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15705
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Ich weiß mich mit IHK und Berliner Wirtschaft einig,
dass das derzeitige Flughafensystem mit drei Flughäfen
nicht geeignet ist, nationale und internationale Verbin-
dungen in größerem Umfang nach Berlin zu holen.
Sechs Start- und Landebahnen an drei Standorten wi-
ckeln vor Ort ein vergleichsweise geringes Passagierauf-
kommen ab. Das ist wirtschaftspolitisch, verkehrspoli-
tisch und strukturell nicht zu verantworten und ist im
Übrigen auch für den Steuerzahler nicht hinnehmbar.
Das Gezerre um die notwendige Schließung von Tem-
pelhof sorgt für Unsicherheit und Verwirrung, die die
seit 1996 bestehende Planungssicherheit permanent zer-
redet.
Nur durch die Verlagerung des Flugverkehrs von den
beiden innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof
nach Schönefeld erwachsen große wirtschaftliche Chan-
cen für Berlin und Brandenburg. Dies ist es, um was es
uns gehen muss um Arbeitsplätze für Berlin und die Re-
gion. Heute arbeiten an den Berliner Flughäfen mit rund
15 000 Menschen rund 5 000 mehr als vor zehn Jahren.
Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Arbeitsplätze in den
angrenzenden Bereichen. Hier besteht ein großes Poten-
zial, das entscheidend für die Entwicklung Berlins und
der Berliner Wirtschaft ist. Wer diese Chancen leichtfer-
tig aufgrund tagespolitischer Vorteile zerredet, verunsi-
chert Investoren und Wirtschaftsunternehmen und scha-
det der Region und den Menschen in Berlin und
Brandenburg.
Die Menschen scheinen Sie bei Ihrer Initiative pro
Tempelhof völlig vergessen zu haben; denn der wich-
tigste Grund für eine möglichst zügige Schließung des
Flughafens sind die Menschen in Tempelhof und Neu-
kölln: Diese leiden unter dem Fluglärm und der empfun-
denen Bedrohung durch tief fliegende Flugzeuge ge-
nauso, wie die Menschen in Reinickendorf, Tegel und
Spandau unter dem Betrieb des Flughafens Tegel leiden.
Bei allem Getrommel für Tempelhof sollten Sie sich üb-
rigens einmal die Frage stellen, inwieweit das neue Flug-
lärmgesetz nicht eventuell erhebliche Investitionskosten
für Lärmschutzmaßnahmen nach sich ziehen wird. Wer
hat diese Kosten zu tragen? Sicherlich nicht die Flug-
gäste des Flughafens Tempelhof.
Tempelhof ist nicht nur ökologisch und ökonomisch
unsinnig. Tempelhof und Flughafen Tegel sind gefähr-
lich. Es ist den Menschen der Stadt nicht zuzumuten und
auch nicht zu erklären, dass sie mit der ständigen Gefahr
leben müssen, dass ihnen ein Flugzeug auf den Kopf fal-
len könnte, wie zuletzt am Himmelfahrtstag 2002 in
Neukölln geschehen. Die Start- und Landebahn in Tem-
pelhof endet direkt an Wohnhäusern, im Umfeld des
Flughafens gibt es keine Fläche für Notlandungen. Ein-
mal ganz abgesehen davon, dass es wirklich absurd an-
mutet, wenn man bedenkt, wie streng die Kontrollen auf
den Flughäfen aus Angst vor Anschlägen sind, auf der
anderen Seite Flugzeuge jedoch ihre Warteschleifen über
Wohn- und Regierungsviertel ziehen.
Die Schließung von Tempelhof bedeutet, dass Berlin
ein riesiges Flächenpotenzial von 357 Hektar in Innen-
stadtlage für neue Nutzungen gewinnt. Für die Verwen-
dung gibt es viele denkbare Varianten. Schon jetzt Nut-
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ungsüberlegungen anzustellen ist gut und sinnvoll.
ichtig ist mir persönlich als Berliner, dass ein großer
eil des Tempelhofer Feldes als grüne Lunge, als Nah-
rholungsgebiet für die Berlinerinnen und Berliner er-
alten bleibt. In dem Konzept „Park der Luftbrücke“,
as vor einigen Jahren erstellt wurde, sind daher allein
10 Hektar als Grünfläche eingeplant.
Zudem eröffnet ein so riesiges Areal wie der Flugha-
en Tempelhof die Chance, die Inanspruchnahme von
lächen außerhalb des Siedlungskörpers zu reduzieren.
as bedeutet nicht nur ein Stück mehr nachhaltige Ent-
icklung und weniger Zersiedlung. Es bedeutet auch,
ass mittelfristig weniger Folgekosten für die infrastruk-
urelle Erschließung entstehen. Die Flächenpotenziale
es Flughafens Tempelhof sind ein Riesenpfund der
tadt. In anderen Ballungsräumen wie in Stuttgart oder
ünchen gibt es eine erhebliche Knappheit an verfügba-
en Flächen. In einer Zeit, in der noch sehr viele Flächen
uch in anderen Innenstadtlagen frei sind, ist viel Platz
ür Fantasie. Vorstellbar ist zum Beispiel, das heutige
lugfeld als einen neu gewonnenen Freiraum zu entwi-
keln, der für Erholung, Sport, Kultur, Naturerlebnis und
iele andere Aktivitäten genutzt werden kann.
Auch im Hinblick auf die künftige Nutzung des Flug-
afengebäudes muss Offenheit bestehen. Auch dieses
ebäude, welches übrigens das größte Gebäude Europas
nd eines der größten der Welt ist, bietet ein einzigartiges
lächenpotenzial mitten in Berlin. Das Land Berlin – zu
7 Prozent Eigentümer der Immobilie – und der Bund,
er zu 83 Prozent Eigentümer ist, müssen gemeinsam
ber denkbare Optionen für die künftige Nutzung des Ge-
äudes nachdenken. Die Frage ist zum Beispiel, ob und
egebenenfalls für welche Bundeseinrichtungen eine Un-
erbringung im Flughafengebäude infrage kommt.
Das derzeitige Flughafensystem erklärt sich aus-
chließlich aus der speziellen historischen Entwicklung
it Kaltem Krieg sowie Teilung Deutschlands und Ber-
ins durch die Mauer. Sie müssen doch endlich einmal
ur Kenntnis nehmen, dass die Mauer vor 16 Jahren ge-
allen ist und somit auch die Berechtigung für dieses in-
ffektive Flughafensystem.
Natürlich weiß ich als Berliner aber auch, dass der
bschied von Tempelhof für viele Berlinerinnen und
erliner schmerzlich ist. An diesem Flughafen hängen
ahlreiche Erinnerungen. Viele Menschen in dieser Stadt
aben die Luftbrücke noch selbst miterlebt und können
ich bis heute an das Brummen der Rosinenbomber erin-
ern. Ich bin mir sicher, dass der SPD-geführte Senat die
istorische Bedeutung des Flughafens für die Stadt zu
ürdigen weiß und dafür Sorge trägt, dass Tempelhofs
eschichte lebendig bleiben wird – auch nach der Ein-
tellung des Flugverkehrs.
Berlin braucht nicht drei Flughäfen, sondern muss die
anze Kraft darauf konzentrieren, Schönefeld als den ei-
en Flughafen der Region Berlin Brandenburg zu entwi-
keln. Jeder zusätzliche Flughafen im Einzugsbereich
on BBI schwächt die Position von BBI – ob das Neu-
ardenberg ist, Stendal oder Tempelhof. Es wäre doch
bsurd, wenn wir vor dem Start von BBI auch noch für
onkurrenz im eigenen Umfeld sorgen würden, indem
15706 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005
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wir – auch einer privat organisierten – Weiterführung
von Tempelhof zustimmen würden. BBI wird nur dann
zu einem Erfolg, wenn er wirklich Single-Airport in der
Region ist.
Ich denke, dass es gerade in der jetzigen Phase darauf
ankommt, keine falschen Signale auszusenden. Die un-
nötige und hauptsächlich Partikularinteressen dienende
Beibehaltung des Flughafenstandorts Tempelhof wäre
ein solches falsches Signal.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Mit dem Antrag zur Flughafenanbindung
Berlin-Schönefeld fordert die CDU/CSU im Wesentli-
chen, auf die Verfahrensbeteiligten im Planfeststellungs-
verfahren zur Dresdner Bahn einzuwirken, dass dieses
zügig zum Abschluss gebracht wird und dass dabei die
Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berück-
sichtigt werden.
Auch ich bin der Meinung, dass das Verfahren jetzt
zügig weiterbearbeitet werden muss, der Berliner Senat
seine zögerliche Haltung aufgeben und seiner Aufgabe
als Anhörungsbehörde nachkommen sollte. Dies ist dem
Berliner Senat bereits deutlich gemacht worden. Natür-
lich müssen im Planfeststellungsverfahren die Interessen
der Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend berück-
sichtigt werden. In dem durchaus problematischen Fall,
im Planungsabschnitt 2, der Ortsdurchfahrt in Lichter-
felde, ist dies auch dringend geboten, weil auf die An-
wohnerinnen und Anwohner erhebliche Belastungen zu-
kommen werden. Zur Finanzierung der Investitionen für
den Wiederaufbau der Dresdner Bahn haben wir aber
auch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beach-
ten. Grundsätzlich finanziert der Bund die wirtschaft-
lichste Lösung, es sei denn, er ist rechtlich verpflichtet,
eine aufwendigere Lösung zu finanzieren.
Für den Bau und die Anbindung des Flughafens
Berlin Brandenburg International sind insgesamt 497 Mil-
lionen Euro vorgesehen, für den Ausbau der Dresdener
Bahn noch mal insgesamt 365 Millionen Euro. Der Wie-
deraufbau der so genannten Dresdner Bahn – Vorhaben
„Südkreuz-Blankenfelde“ – ist Teil des Projekts „Knoten
Berlin“ des Bedarfplans für die Bundesschienenwege
der DB Netz AG. Die Mittel sind in der Zusatzliste zur
so genannten 66er-Liste priorisiert. Auch vor dem Hin-
tergrund der jetzt von Bundeskanzler Schröder angekün-
digten Aufstockung um 2 Milliarden Euro für Investitio-
nen im Verkehrsbereich sehe ich die Schienenanbindung
des Flughafens Schönefeld auf dem sicheren Weg. Und
Sie können auch sicher sein, dass wir hier keine EFRE-
Fördermittel verfallen lassen.
Vom Bundesministerium für Verkehr und von der
Bahn fordere ich, die Planungen zur Schienenanbindung
und beim Bau des Flughafenbahnhofs dahin gehend zu
prüfen, inwieweit durch eine schlankere Bauweise Ein-
sparpotenziale zu realisieren sind.
Heute steht zu diesem Tagesordnungspunkt auch der
Antrag zur „Offenhaltung des Flughafens Tempelhof“
zur Entscheidung an. Dazu möchte ich nochmals in Erin-
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erung rufen – das ist hier notwendig, weil einige Abge-
rdnete das anscheinend verdrängt haben –, dass der
und und die Länder Brandenburg und Berlin sich 1996
egen die unwirtschaftliche Aufteilung des Flugverkehrs
n Berlin auf drei Flughäfen ausgesprochen haben,
Der Konsensbeschluss, der von der damaligen CDU/
DP-Bundesregierung und von der CDU-geführten Ber-
iner Landesregierung gefasst wurde, sieht die Errich-
ung des Flughafens als Single-Airport für die Region
or. Tempelhof soll bei Vorlage des rechtskräftigen Plan-
eststellungsbeschluss geschlossen werden, Tegel wenn
er neue Flughafen BBI eröffnet wird. Im Gegensatz zur
DU/CSU und FDP stehen wir zu diesem Beschluss.
Wir lehnen die Offenhaltung des Flughafens Tempel-
of aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab. Je
änger der Flughafen Tempelhof geöffnet bleibt, umso
chlechter wird die Ertragssituation der Flughafengesell-
chaft und umso höher werden die notwendigen Mittel
ein, die der Bund und die Länder Brandenburg und Ber-
in aufbringen müssen.
Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die
chließung des Flugbetriebs in Tempelhof ein Schritt in
ie richtige Richtung; sie sind nicht länger einem Sicher-
eitsrisiko mit unzumutbar hoher Lärmbelästigung und
esundheitsgefährdung ausgesetzt. In den Jahrzehnten
er Teilung der Stadt mussten diese Risiken getragen
erden, die heute nicht mehr zu verantworten sind. Ein
lughafen mitten in einem Wohngebiet ist nicht länger
ragbar. Deshalb muss gehandelt werden – bevor ein Un-
lück geschieht. Dies gilt auch für den zweiten innerstäd-
ischen Flughafen in Berlin-Tegel, der mit der Inbetrieb-
ahme des neuen Flughafens in Schönefeld geschlossen
ird.
Der Standort in Schönefeld ist stadtnah, die Aufre-
ung, Schönefeld liege zu weit außerhalb von Berlin, ist
icht nachvollziehbar. Die Flughäfen zum Beispiel in
ondon, Frankfurt, München und Stuttgart liegen zum
eil weiter vom Stadtzentrum entfernt.
Zu einem Flughafen gehört auch eine gute Infrastruk-
ur, vor allem eine schnelle Schienenanbindung. Hier ist
er Bund zuständig und hier sollte jetzt schnell gehan-
elt werden.
nlage 8
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 15. März
005 mitgeteilt, dass sie den Gesetzentwurf zur Einfüh-
ung einer neuen Einkommensteuer und zur Abschaf-
ung der Gewerbesteuer auf Drucksache 15/2349 zu-
ückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. März 2005 15707
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(B) (D)
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/4705 Nr. 1.1
Drucksache 15/4705 Nr. 1.2
Drucksache 15/4705 Nr. 1.3
Drucksache 15/4705 Nr. 1.4
Drucksache 15/4705 Nr. 1.5
Drucksache 15/4705 Nr. 1.6
Drucksache 15/4705 Nr. 1.7
Drucksache 15/4705 Nr. 1.8
Drucksache 15/4705 Nr. 1.9
Drucksache 15/4705 Nr. 1.10
Drucksache 15/4705 Nr. 1.11
Drucksache 15/4705 Nr. 1.12
Drucksache 15/4705 Nr. 1.13
Drucksache 15/4705 Nr. 1.17
Drucksache 15/4705 Nr. 2.10
Drucksache 15/4705 Nr. 2.24
Drucksache 15/4705 Nr. 2.25
Innenausschuss
Drucksache 15/4001 Nr. 1.13
Drucksache 15/4001 Nr. 1.14
Drucksache 15/4213 Nr. 2.3
Drucksache 15/4458 Nr. 1.2
Drucksache 15/4458 Nr. 2.15
Drucksache 15/4458 Nr. 2.20
Drucksache 15/4567 Nr. 1.12
Drucksache 15/4705 Nr. 2.19
Finanzausschuss
Drucksache 15/4705 Nr. 1.14
Drucksache 15/4705 Nr. 1.15
Drucksache 15/4705 Nr. 2.5
Drucksache 15/4705 Nr. 2.8
Drucksache 15/4705 Nr. 2.30
Drucksache 15/4780 Nr. 1.1
Drucksache 15/4780 Nr. 1.2
Drucksache 15/4780 Nr. 2.2
Drucksache 15/4780 Nr. 2.8
Drucksache 15/4780 Nr. 2.9
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 15/4780 Nr. 2.3
Drucksache 15/4911 Nr. 1.7
Drucksache 15/4911 Nr. 2.11
Drucksache 15/4911 Nr. 2.16
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/4705 Nr. 2.4
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/3779 Nr. 1.100
Drucksache 15/4213 Nr. 2.10
Drucksache 15/4213 Nr. 2.11
167. Sitzung
Berlin, Freitag, den 18. März 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8